Nr. 9. Die Gleichheit. 11. Jahrgang. Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2978) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 24. April 1901, Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Zetkin( 8undel), Stuttgart, BlumenStraße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Inhalts- Verzeichniß. Den Frauen. Gedicht von Clara Müller. Zur Maifeier. Welche Forderungen haben die Arbeiterinnen an den Reichstag zu stellen? Von Dr. J. Zadek Berlin. Schutz allen Arbeiterinnen. Die Frauen in der russischen Arbeiterbewegung. Von Wera Sassulitsch. Gesetzlicher Schutz und gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterinnen. Vorschläge der Gewerbeinspektoren zum Schutze der Fabrikarbeiterinnen. Von a. br. Schutz der schwangeren Frau. Von Adelheid Popp- Wien. Fort mit der Nachtarbeit der Frau. Frauenstimmrecht. Den Frauen. Den Frauen heut ein Frühlingsgruß! Euch allen, die in harten Mühen In Schmerz und Schweiß das Dasein schleppt, Euch sollen Maienrosen blühen! Greift lachend in die rothe Pracht: Ein Morgen glüht, den keine Wolke In schwarze Schatten hüllen wird, Ein Festtagsmorgen allem Volke! Den Frauen heut ein Maiengruß! Ihr tragt die Zukunft unter'm Herzen, Ihr säugt die Freiheit an der Brust, Das ist ein heilig Recht der Schmerzen: Das ist ein göttlich Frauenrecht, Das haltet fest mit starkem Wollen... Und Eure rothe Blume blüht, Wenn rings umher die Wetter grollen. Euch Frauen heut ein Festtagsgruß! Denn Ihr vor Allen seid berufen, Daß Ihr die Menschheit beten lehrt Fromm an der Freiheit Altarstufen, Daß Ihr dem beutegierigen Speer Die Spitze brecht mit reinen Händen: Nicht Eurer Kinder rothes Blut, Der Liebe Rosen sollt Ihr spenden! Und ob Ihr wohnt am Seinestrand, An Skandinaviens Felsenthoren, Ob Londons Nebel Euch umspinnt, Ob Rußlands Steppe Euch geboren, Ob Euch Italiens Sonne scheint, Ob Euch Germaniens Eichenstärke Die Muskeln spannt: ich rufe Euch 3u einem großen Maienwerke! Den Haß, der die Nationen trennt, Soll Eure Liebe überwinden, Wenn schwesterlich die Hände sich 3um letzten, großen Kampfe finden. Des Sturmjahrhunderts Morgenschein Soll Eurer Rechte Sieg verklären: Erst müßt Ihr freie Menschen sein, Um freie Menschen zu gebären! Dann wird nicht mehr die harte Noth Des Mädchens Wange rauh entfärben, Dann wird nicht mehr in Sklavenfrohn Des Weibes Seele dürstend sterben, Die Sehnsucht, die ihr Sein durchflammt, Wird der Erfüllung Blüthe treiben: Am Kind, das sie geboren hat, Wird ihr das Recht der Mutter bleiben! Aus märchenblauen Zeiten klingt Ein Segenswort: Den Fluch des Bösen, Der auf das Haupt der Menschheit fiel, Wird einst die Hand des Weibes lösen. Aus Lügenschlamm und Gassenstaub Wird sie den Schatz der Wahrheit heben Und segnend ihn als Hort des Rechts Den kommenden Geschlechtern geben. Den Frauen heut ein Segensgruß! Aus alter Kindermärchen Klarheit Lacht hell in all den Sonnenglanz Das heilige Angesicht der Wahrheit. Kein Traumglück mehr, kein Sehnsuchtlaut: Es gilt den Kampf! Auch Euch, den Frauen Und Eure Kinder werdet Ihr Der Freiheit Maitag feiern schauen! Clara Müller. Zur Maifeier. Der Arbeit Maifeier ruft. Frohngebeugte Arbeiterin, sorgenbelastete Arbeiterfrau, hast du ihre Botschaft vernommen? Sie tönt hinein in dein graues, schweres Werktagselend, in deine Feiertage, die ohne Freude und oft auch ohne Ruhe sind. Sie sucht dein Ohr bei der harten Lohnsklaverei in Fabrik und Werkstatt, im Feld und im Hüttenwerk, wie bei dem aufreibenden Schaffen im ärmlichen Heim. Was bringt sie dir? Eine Kunde von Linderung der vielfältigen Pein, unter der du seufzest, eine Verheißung, daß die Ketten gelockert werden können und fallen müssen, welche deine Existenz umstricken und Leib wie Geist zu Boden drücken. Wie ein Tag goldenen Sonnenscheins und satter Himmelsbläue inmitten winterlichen Frostes und kahler Bäume, Lenzeswärme und Lenzesglanz vorahnen läßt, sprossendes frisches Grün, bunte Blumenpracht und Lerchenjubel, also die Maifeier inmitten der hundertfachen grimmen Unbill, welche die kapitalistische Ordnung über das schaffende Volk der Habenichtse entfesselt, die lockenden Segnungen einer Kultur der befreiten, glücklichen Arbeit. Arbeiterin, Arbeiterfrau, wie könntest du Herz und Sinn diesem Ahnen, dieser Verheißung verschließen? Schau' um dich und lausche in dich! Predigen nicht die Verhältnisse, die That- sachen— den Steinen gleich, die reden, wenn Menschen schweigen wollten—, die Mühsal, Freudlosigkeit und Kulturwidrigkeit deines Lebens? Und stammelt nicht wieder und wieder bei Arbeit und Sklavenrast deine gequälte Seele heiße, sehnsuchtsvolle Wünsche nach einem Empor aus Elend, Unbildung und Knechtschaft zu Wohlstand, Bildung und Freiheit? Herrschgewaltig, gerüstet und gewappnet mit Machtfülle aller Art, die arglistigsten Kniffe und Pfiffe nicht verschmähend, steht die Klasse des kapitalistischen Unternehmerthums dir Arbeiterin, den Deinen, Arbeiterfrau, und damit auch dir selbst gegenüber. Das Kapital, über das es verfügt, zwingt Menschenthum und Menschenrecht der besitzlosen Arbeitenden unter des Eigenthums lastendes Joch. Ein neuer Gott Mammon, erniedrigt das Kapital die Arbeiter mit Hand oder Hirn zu Lohnsklaven, denen es in unbeugsamer, fühlloser Härte seine Gesetze vorschreibt und sein„Ihr sollt" und„Ihr sollt nicht" zudonnert. Den Profit Reicher und Sehrreicher zu mehren, das ist der Zweck, den es dem Leben und Wirken des Volkes der Arbeit setzt. Bist du eine Arbeiterin, proletarische Frau, so legt es deshalb Beschlag auf jede Minute deiner Zeit, auf jedes Fünkchen deiner Kraft, die es sich dienstbar und zinspflichtig zu machen vermag. Es preßt dir die Stunden ab, deren du bedürftest, um deinen müden Leib in Luft und Licht zu stärken. Es bringt dich um den Genuß von Natur und Kunst, der deine Sinne erfreuen und läutern, deinen Geist erquicken, deinen Charakter verfeinern und bereichern könnte. Es sucht dich um deine Sonn- und Feiertage zu prellen, es schmälert deine Nachtruhe und zwackt sogar von den Paust n zu deinen Mahlzeiten ab. Du bedarfst der Ruhe, um dich von der aufreibenden Tagcs- arbeit zu erholen, um deine Kräfte für das Werk zu sammeln, das dich morgen erwartet. Larifari! antwortet das ausbeutende Kapital, der kurz bemessene Schlaf, der die liebermüdete bleiern umfängt, muß genügen. Du begehrst Muße, um dich zu bilden, du möchtest nicht als Blinde durch Natur und Gesellschaft tappen, du willst lernen, um zu wissen, und du willst wissen, um als harmonisch entwickelte, starke Persönlichkeit vernünftig und gut handeln zu können. Firlefanz! erwidert der dich knechtende Mammon. Du brauchst und sollst nicht mehr Kenntnisse dein eigen nennen, als erforderlich sind, damit du eine geschickte und flinke „Hand" zur Bedienung der Maschine abgiebst. Dein Wesen soll sich nicht über die dumpfen Niederungen der Sklaventugenden erheben, in der mein Gewinn so üppig gedeiht. Du forderst Zeit und Kraft, um deine Pflichten gegen die Deinen treu zu erfüllen, um den Aufgaben gerecht zu werden, welche dir im Kampfe der Arbeiterklasse um ihr Recht zufallen, welche dir Staat und Gesellschaft zuweisen. Sentimentalität und Hochverrath! lautet der Bescheid deines allmächtigen Herrn. Du sollst deiner Familie nur die Brosamen geben, die meine Ausbeutung von ihrem Tische fallen läßt. Für deinen Mann ist statt häuslicher Behaglichkeit die Betäubung gut genug, die ihm in der qualmgefüllten Wirthshaus- stube der Alkohol bringt. So lange mein Bedarf an menschlichem Maschinenfutter durch den Zuzug Arbeit- und Brotheischender vom Lande und von jenseits der Grenzen gedeckt wird, können deine Kleinen aus Mangel mütterlicher Betreuung sterben und verderben. Was sollle deine Qual mich quälen, da sie doch meinen Prosit mehrt? Laß dich nicht gelüsten, dich gegen meine Ausbeutung und Herrschaft aufzulehnen! Du sollst nicht Rechte verlangen und ausüben. die an meiner Herrschermacht rütteln und sie eines Tages zerschmettert zu Boden schleudern. Bist du Arbeiterfrau, Proletarierin, so vermagst du so wenig deine Existenz der ausbeutenden, unterdrückenden Macht des Geldsacks zu entziehen, wie deine Schwester, die Lohnsklavin. Bist du es nicht selbst, so sind es die Deinen, deren Körper, Geist, Charakter in der kapitalistischen Profilmühle zerstampft und zermalmt wird. Das Schicksal, das ihnen die Ausbeutung bereitet, es ist mit tausend Fäden mit deinem eigenen Loose verbunden. Ihre Armuth ist dein Elend, ihre Leiden sind deine Qualen, ihre Unfreiheit ist deine Sklaverei. Auf, Arbeiterin, auf, Arbeiterfrau, und kämpfe gegen die brutale, tückische Macht, welche dich und die Deinen plündert und knechtet. Rings um dich welch ein Schauspiel und welch ein Beispiel. Hunderttausende, ausgebeutet und beherrscht wie du, haben das bisher gebeugte Haupt stolz erhoben. Mit kühnem, klarem Blicke, mit heiß klopfendem Herzen, mit eisernem, opferbereiten Willen stehen sie ihrem Feinde gegenüber, der auch dein Feind ist, der Feind deiner Klasse. Wir sind unserer tiefen Roth bewußt geworden, erklären sie dem Ausbeuterthum, aber auch unserer Pflicht, es abzuwehren. Denn wir sind mehr, als bloße Arbeitsmaschinen, wir sind fühlende, denkende, wollende Menschen, die menschlich zu wirken und menschlich zu leben begehren. Wir beanspruchen Brot, Bildung, Freiheit. Wir fordern gegenwärtig vor Allem eine gesetzliche Zügelung der kapitalistischen Profitgier, auf daß diese nicht in ihrem wilden Raub- thierinstinkt uns alles entreißt, was das Leben erst lebenswerlh macht. Wir wollen arbeiten, um zu leben, um menschenwürdig zu leben, aber wir wollen nicht leben, um zu arbeiten, um menschenwürdig zu arbeilen. Her mit einem wirksamen, gesetzlichen Schutze der Arbeit, dessen A und O der Achtstundentag ist! Her mit dem gesetzlichen Rechte und der praktischen Möglichkeit, uns selbst durch festen Zusammenschluß und gemeinsamen Kampf gegen die kapitalistische Auswucherung unserer Arbeitskraft schützen zu können! Her mit allen Reformen, welche die Kraft der Ausgebeuteten im Ringen für ihre volle soziale Befreiung stärken! Nieder mit dem Militarismus, welcher am Marke der Völker zehrt, den wichtigsten Kulturzwecken die Mittel entzieht, zu sinnlosen Abenteuern hetzt, eine stete Gefahr für den Frieden bildet, Rohheit großzieht und Barbarei entfesselt und ein furchtbares Werkzeug zur Unterwerfung des werkthätigen Volkes ist! Kampf gegen den Kapitalismus, der gesellschaftliche Drohnen mit Gütern überhäuft und die Schöpfer des gesellschaftlichen Reichthums zum Darben verurtheilt! Arbeiterin, Arbeiterfrau, hörst du die Losung des ersten Mai? Sie fordert auch dein Glück und dein Recht, aber sie ruft auch dich in Reih und Glied der Streiter. Ein millionenköpfiges Heer treten sie in stolzem Aufmarsch auf den Plan. Die Ausgebeuteten aller Länder geeint zu dem Einen Volke der Arbeit, das inmitten des Wahnwitzes und der Greuel der kapitalistischen Ordnung das Ideal der Kultur für Alle aufrichtet, inmitten der Barbarei der kapitalistischen Welt- uud Beutepolitik dem Ideal des Friedens und der Völkerverbrüderung huldigt. Von jenseits der Grenzpfähle, der Gebirge und Meere strecken sich dir, deutsche Proletarierin, die Hände von Brüdern und Schwestern aus allen Ländern entgegen, wo die ausgebeutete Arbeit dem ausbeutenden Kapital den Kampf angesagt hat. Bedenke, daß der erste Mai nicht blos ein Ahnen der künftigen Segnungen der befreiten Arbeit ist, sondern auch ein Mahnen an die Pflichten des leidenden und kämpfenden Proletariats. Leine, organisire dich, auf daß du einst selbst handeln und siegen kannst. Nicht der geduldigen, stumpfsinnigen Kreuzesträgerin, wohl aber der unerschrockenen, rastlosen Kämpferin winkt Freiheit und Kultur. Schwachmüthigem Zagen und Klagen das Mitleid, dem zielsicheren Wagen und Schlagen der Sieg! Welche Forderungen haben die Arbeiterinnen an den Reichstag zu stellen? Es hat einmal eine Zeit gegeben, in der Frauen den Gedanken, daß der Staat zu Gunsten der Arbeiterinnen irgend welche besondere Schutzmaßnahmen treffe, weit von sich wiesen, weil dieselben die Frau im Wettbewerb mit dem Manne benachtheiligten. War diese Abneigung gegen einen besonderen Arbeiterinnenschutz einst vielleicht berechtigt, so lange die industrielle Frauenarbeit in ihren Anfängen steckte, und wird sie vielleicht in Zukunft einmal wieder am Platze sein, wenn auch der männliche Arbeiter vor übermäßiger Ausnüßung seiner Arbeitskraft ausreichend geschützt ist, so herrscht doch heutzutage, wo das Erstere nicht mehr, das Letztere noch nicht der Fall ist, wohl in allen Industrieländern nur eine Stimme darüber: Die arbeitende Frau benöthigt in ihrem Interesse, wie im Interesse der Allgemeinheit eines fräftig eingreifenden Schußes seitens der Gesetzgebung. Nicht nur ist der weibliche Organismus empfindlicher gegen gewerbliche Schädlichkeiten, widerstandsunfähiger gegen anhaltendes Sitzen und Stehen, gegen Aufenthalt im geschlossenen und überhitzten Raume, Staubentwicklung, gewerbliche Gifte, Unfallgefahren 2c.; nicht nur übt das Geschlechtsleben einen ungleich größeren und schwächenderen Einfluß auf den Organismus der Frau- auch ihre ganze soziale und wirthschaftliche Stellung in der Gegenwart verlangt besondere Rücksichtnahme. Verkehrte Erziehung und ſizende Lebensweise, die Beschaffenheit der Kleidung wie falsche Gewohnheiten, mangelhafte Ernährung und unhygienische Lebensführung, Hausarbeit und gestörter Schlaf bringen es mit sich, daß die Arbeitsdauer für die arbeitende Frau von noch viel größerer Bedeutung ist, als für den Mann. Und nicht etwa blos bei der verheiratheten Frau, auch bei der ledigen Arbeiterin ist die Erholung in der arbeitsfreien Zeit zumeist eine ungenügende, weil andere Pflichten, andere Sorgen, andere Beschäf= tigungen ihrer im Hause harren. Alles was zu Gunsten des Achtstundentags für den Arbeiter überhaupt gilt, trifft darum in höherem Maße noch zu für den weiblichen Arbeiter. Die Arbeiterin will und darf sich nicht damit begnügen, als bloßes Arbeitsthier sich abzurackern oder zu schlafen, sie ist es sich als Mensch schuldig, eine arbeitsfreie Erholungszeit zu fordern, um theilzunehmen an den Bildungsbestrebungen und dem öffentlichen Leben der Nation. Dazu kommt, daß das Wohl und Wehe des ganzen Menschengeschlechtes in höherem Grade von der körperlichen und geistigen Gesundheit der Frau abhängt, als von derjenigen des Mannes, und der gesetzliche Arbeiterinnenschutz in noch ganz anderem Lichte erscheint, wenn wir die Arbeiterin als Erzeugerin und Erzieherin des kommenden Geschlechtes betrachten. Einzig und allein der Achtstundentag läßt der jugendlichen Arbeiterin Zeit und Lust genug übrig, am förperlichen Spiel und Sport, am Fortbildungs- und hauswirthschaftlichen Unterricht theilzunehmen und sich körperlich wie geistig für ihren Beruf als Mutter vorzubereiten. Einzig und allein der Achtstundentag giebt andererseits der Mutter die Möglichkeit, neben der gewerblichen Arbeit sich um die Häuslichkeit und um die Kinder so zu kümmern, wie es Noth thut. Für die Zeit der Mutterschaft: Schwangerschaft, Wochenbett und Säugungsperiode haben wir außerdem noch be sondere gesetzliche Bestimmungen zu verlangen. Heutzutage müssen Tausende von schwangeren Frauen schwer förperlich arbeiten, trotz der von Monat zu Monat zunehmenden Beschwerden 10, 11 Stunden täglich und mehr über die Maschine gebeugt sitzen oder gar andauernd stehen, Lasten tragen, Leitern flettern, mit giftigem Material hantiren 2c. Und die Folgen hiervon zeigen sich nicht nur in gehäuften Erkrankungen, sondern auch in massenhaften Fehl-, Früh- und Todtgeburten der Fabrikarbeite: rinnen. Wir verlangen gesetzliches Arbeitsverbot während der letzten Monate der Schwangerschaft und Ersatz des Lohnausfalls. Und in noch höherem Grade fordern wir das Eingreifen der Gesetzgebung zum Schutze der Wöchnerin und zum Schutze des Säuglings, nämlich das strikte Arbeitsverbot für sechs Wochen nach der Entbindung, d. h. bis zur beendeten Rückbildung der Geschlechtsorgane, und lange darüber hinaus noch, wenn das Kind am Leben ist. Geradezu grauenhaft steigt mit der wachsenden Inanspruchnahme der Frauen seitens der Industrie die Säuglingssterblichkeit. So starben z. B. in der Genfer Textilindustrie 1886 von 1000 Kindern. 1000 1000 1887 1888 = V = 1889 1000 1890 = 1000 V = = 452 . . 475 . 482 620 630 Aehnliche Zahlen findet man bei uns in den Tertilbezirken. 67 Diesem modernen Kindermord muß endlich einmal Einhalt gethan werden, indem man die Mutter während der gefährdetsten Zeit des ersten Halbjahrs dem Kinde zurückgiebt. In Mülhausen i. E. fiel die Sterbeziffer der von den Arbeiterinnen der Dollfusschen Fabrik geborenen Säuglinge von 38 bis 39 Prozent auf 25 Prozent, seitdem die Arbeit sechs Wochen vor und nach der Entbindung und zwar bei Weiterzahlung des Lohnes unterblieb. Aber 25 Prozent Todesfälle von Säuglingen sind immer noch recht hohe Verlustziffern, die viel weiter herabgedrückt werden könnten, wenn es den Müttern nicht sechs Wochen, sondern sechs Monate lang möglich wäre, sich ausschließlich der Pflege des auf sie angewiesenen Kindes zu widmen. Staat und Gemeinde müßten es sich angelegen sein lassen, die Arbeiterin zur Erfüllung ihrer Mutterpflicht anzuhalten, zum Mindesten dadurch, daß sie dieselben während dieser Zeit vor Nahrungssorgen sichern. Die Gewerbeordnung des Deutschen Reiches weiß von alle dem noch nichts, sie enthält außer dem vierwöchentlichen Arbeitsverbot nach der Entbindung gar keine auf die Mutterschaft bezügliche Bestimmungen. Sache der arbeitenden Mutter ist es, mit solchen Forderungen an die Gesetzgebung heranzutreten. Und ungenügend wie der gesetzliche Schutz der Mutter werdenden und Mutter gewordenen Arbeiterin im Deutschen Reiche, ist auch der Schutz der jugendlichen, des 14- bis 16jährigen Mädchens, das gerade in dieser Zeit der Entwicklung besonderer Berücksichtigung bedarf, ungenügend ist ebenso der Schutz der erwachsenen Arbeiterin. Die vielen Einzelverordnungen über das Verbot resp. die Einschränkung der Beschäftigung von Arbeiterinnen in gesundheitsschäd lichen Betrieben bilden feinen genügenden Schutz. Sie sind ebenso schwierig durchzuführen wie grundsätzlich falsch, da die gesundheitsschädlichsten, weil schlecht gelohnten Arbeiten in der Hausindustrie doch nicht darunter fallen. Bei der größeren Widerstands= unfähigkeit der Frau gegen gewerbliche Schäden wirkt eben jede industrielle Beschäftigung über acht Stunden hinaus auf die Dauer gesundheitsschädigend, und für besonders gesundheitsgefährliche Betriebe ist auch die Achtstundenbeschäf= tigung noch viel zu viel. Es muß deshalb außer dem Achtstundentag für alle Arbeiterinnen ein besonderer sanitärer" Marimalarbeitstag für beide Geschlechter in hochgefährlichen Betrieben verlangt werden. An die Stelle der bestehenden zehnstündigen Arbeitszeit für jugendliche Arbeiterinnen eine höchstens fünf- bis sechsstündige; an die Stelle des Elfstundentags den Achtstundentag für alle anderen Arbeiterinnen; absolutes Verbot der Nachtarbeit, Freigabe des Sonnabend Nachmittags und des Nachmittags vor Festtagen; dazu die oben angeführten Maßregeln zum Schutze der Schwangeren, der Wöchnerin, des Säuglings das muß die Losung sein am 1. Mai. Und den Forderungen des gesetzlichen Schutzes haben die Arbeiterinnen noch zwei andere hinzuzufügen: Zuerkennung des aktiven und passiven Wahlrechts zu den Gewerbegerichten und unbeschränktes Vereins- und Versammlungsrecht. Das erste Jahr des 20. Jahrhunderts darf nicht vorübergehen, ohne einen tüchtigen Schritt vorwärts im Arbeiterinnenschutz zu thun. Mit der Enquete über die Fabritarbeit verheiratheter Frauen, die 1898 vom Reichstag beschlossen und 1899 erhoben, im letzten Jahresbericht der Gewerbeaufsichtsbeamten ihre Veröffentlichung gefunden hat, ist die Frage des Arbeiterinnenschutzes überhaupt in den Vordergrund des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Besprechung gerückt und die nächste Reichstagstagung soll die Entscheidung bringen. Eure Sache, arbeitende Frauen, wird es sein, für die Diskussion dieser Fragen in der Oeffentlichkeit bis dahin zu sorgen und mit Euren Forderungen rechtzeitig an den Reichstag heranzutreten! Agitirt in Werkstätten und Fabriken, rüttelt die Masse der Indifferenten auf, tretet in Flugblättern und Versammlungen für die Erweiterung des Arbeiterinnenschußes ein und erzwingt Euch so die Beachtung seitens der Parteien und seitens der Regierung. Arbeiterinnen heraus! Dr. J. Zadet- Berlin. Schutz allen Arbeiterinnen. Daß die verheirathete Arbeiterin eines besseren gesetzlichen Schutzes bedarf, als er ihr heute gewährt ist, diese Erkenntniß dammert gar manchem Nuznießer und Lobredner der kapitalistischen Ordnung auf, der sich mit Nägeln und Zähnen dagegen sträubt, die Ausbeutungsmacht der Besitzenden über die erwachsene proletarische Arbeitskraft auch um ein Weniges anzutasten. Ja augenscheinlich treten im Leben der Frau die Sünden der ungezügelten kapitalistischen Raffgier in Erscheinung. Was diese hier an der proletarischen Arbeitskraft verbricht, das muß die Mutter büßen, die Trägerin, Pflegerin und Erzieherin des künftigen Geschlechts. Die Sünden des Rapitalismus rächen sich ja nicht an den fühllosen Thätern, wohl aber an den Opfern bis ins dritte und vierte Glied. Der von schwerer, ungesunder Frohn zerrüttete Mutterleib kann feinem gesunden Kinde das Leben schenken. Der Giftstoff, mit welchem eine gewisse Berufsarbeit den mütterlichen Organismus durchseucht; die Schwächung, die dieser durch übermäßige Anspannung der Kräfte erfährt; die bestimmten Gewerbekrankheiten, die an ihr zehren: all dies schlägt das Kind schon vor der Geburt mit Siechthum oder spricht auch sein Todesurtheil, noch ehe oder kaum, daß es das Licht der Welt erblickt. Mit der steten Bedrohung und Vernichtung der mütterlichen Gesundheit und Lebenskraft durch das Uebermaß an harter Arbeitspein beginnt das förperliche Verkommen des prole tarischen Nachwuchses, und die vom Kapital geraubte mütterliche Pflege und Sorgfalt vollendet es. Die Noth liefert die Mutter einer fapitalistischen Bastille aus und schmiedet sie hier an die Maschine, unbekümmert darum, ob daheim ein verwahrlosender Säugling jammert. Die Kapitalistenklasse kann jedoch des profitschanzenden Maschinenfutters nicht entrathen. Sie bedarf auch des Kanonenfutters, um im Ausland ihre Absatzmärkte zu schützen und durch das Dreinfahren mit gepanzerter Faust zu vermehren; sie bedarf des Kanonenfutters, um im Inland die aufsässigen Lohnsflaven in Ausbeutung und Unterwerfung zu halten. Die kapitalistische Gesellschaft hat mithin ein eigenes Interesse an dem Vorhandensein eines leistungsfähigen, wehrtüchtigen proletarischen Nachwuchses. Und um dieses Interesses willen leuchtet auch dem und jenem eingefleischten Feinde von Reformen zu Gunsten der Arbeiterklasse die Nothwendigkeit des Schutzes der proletarischen Mutter ein. Das Proletariat hat ebenfalls ein Klasseninteresse an dem Heranwachsen eines körperlich, geistig und sittlich starken und tüchtigen Geschlechts. Es weiß, daß nur ein solches den Befreiungskampf der Arbeit siegreich zu Ende zu führen vermag. Aber genügt es denn, wenn man die Mutter als gesunde, kraftvolle Erzeugerin und Gebärerin des Kindes erhalten will, als ihre treubesorgte Pflegerin und Erzieherin, daß nur die verheirathete Arbeiterin allein gesetzlich geschützt wird? Mit nichten. Die zeugende Kraft der Mutter und ihr heiliges Werk am Kinde muß auch in der ledigen Arbeiterin respektirt werden. Soll unter dem Herzen der verheiratheten Arbeiterin das Kind in Gesundheit und Kraft sich entwickeln, so darf die ledige Arbeiterin, das junge Mädchen nicht durch die Lohnsklaverei der vorzeitigen Erschöpfung, dem vorzeitigen Ruin ausgesetzt werden. Die nämlichen gesetzlichen Bestimmungen, welche die Mutter gesund erhalten sollen, müssen dafür sorgen, daß das junge Mädchen gesund in die Ehe tritt. Der Mutter muß Zeit, Frische des Körpers und Geistes, helles Hirn und warmes Herz für die Pflege und Erziehung des Kindes, die Gestaltung des Familienlebens bleiben. Gewiß, aber damit nicht genug. Die ledige Arbeiterin muß über Muße und Willen verfügen können, sich mit Ernst auf ihre verantwortungsreichen Aufgaben in der Familie vorzubereiten. Wer mit Rücksicht auf das kommende Geschlecht und die Zufunft der Nation, ja der Menschheit die Mutter thatsächlich schüßen und ihr die Möglichkeit und Fähigkeit treuer Pflichterfüllung in der Familie sichern will: der darf beim gesetzlichen Schutz der verheiratheten Arbeiterin nicht stehen bleiben, er muß den Schutz aller Arbeiterinnen fordern. 68 Arbeiterinnen zwei bis dreimal so groß, als unter den Arbeitern Aber trotz alledem hoffe ich fest darauf, daß unsere Arbeiterinnen in nächster Zukunft in großen Massen an der sozialdemokratischen Bewegung mitwirken werden. Und zwar gründet sich meine Hoffnung darauf, daß die russischen Frauen aus der Intelligenz"( den Schichten der Gebildeten) sich sehr stark an der sozialdemokratischen Bewegung betheiligen. Ganz besonders sind es Studentinnen, Aerztinnen, Lehrerinnen und in ähnlichen sogenannten liberalen Berufen stehende Frauen, die eine große Rolle in dieser Bewegung spielen. Die Bestrebungen unserer revolutionär gesinnten russischen Frauen sind ganz anderer Natur, als diejenigen der Frauenrechtlerinnen in Deutschland. Eine Bewegung, welche mit derjenigen der bürgerlichen Frauenrechtlerinnen verglichen werden könnte, hat Rußland bereits in den sechziger Jahren durchgemacht. Seit den siebziger Jahren aber kämpfen die Frauen, denen ein höheres Streben eigen ist, um Rechte, welche in Rußland weder Männer noch Frauen genießen, vor Allem um das Recht, in Uebereinstimmung mit ihren Ueberzeugungen handeln zu können. Die Frauen nehmen die gleichen revolutionären Pflichten auf sich wie die Männer und erwerben wie diese die Fähigkeiten, ohne welche es unmöglich wäre, diese Pflichten zu erfüllen. Die nach der allgemein verbreiteten Meinung schwächere Frau wird so zum starken Menschen, wie dies auch in den revolutionären Kämpfen der siebziger Jahre deutlich zu Tage getreten ist. In der unvergleichlich größeren und bedeutungsvolleren Bewegung, welche jetzt begonnen hat, und die ihre Größe und Bedeutung gerade durch das Erwachen der Arbeiterklasse erhält, ist auch die Betheiligung der Frauen eine viel stärkere geworden. Sehr viele von ihnen sind unter der sozialdemokratischen Intelligenz" zu finden, welche in der Arbeiterbewegung eine sehr rege Thätigkeit entfaltet. # Es ist hier nicht der Ort, die Lage der Dorfschullehrer und |-Lehrerinnen in Rußland zu schildern. Es sei nur gesagt, daß sie eine entsetzliche ist, und zwar sowohl in wirthschaftlicher Beziehung, als auch in Folge der polizeilichen Verfolgungen. Eine gewissenhafte Erfüllung der Pflichten genügt, um den russischen Dorflehrer, die Dorflehrerin zu einer politisch verdächtigen Persönlichkeit zu stempeln. Es gehört deshalb viel Muth dazu, um unter den russischen Verhältnissen die rein kulturelle Aufgabe des Lehrens auf dem Lande auf sich zu nehmen, und doch giebt es in den Dörfern mehr Lehrerinnen, die aus rein idealen Beweggründen ihren Beruf ausüben, als Lehrer. Die Leserinnen der„ Gleichheit" sind gewiß durch die Zeitungen über die letzten Demonstrationen in Rußland genügend unterrichtet. Auch in diesen Demonstrationen, wo es rein physischer Tapferkeit und unerschrockenheit vor der militärischen Macht bedurfte, sind die Frauen nicht hinter den Männern zurückgeblieben. In der furchtbaren Mezelei in Petersburg haben sich die Frauen nicht nur nicht schwächer erwiesen, als die Männer, sondern in mancher Hinsicht sogar aufopferungsfähiger und nüßlicher. In einigen uns zugesandten Briefen und Korrespondenzen wird geschildert, wie es in der Kasanschen Kathedrale zugegangen ist, wohin die Verwundeten und Mißhandelten gebracht wurden. Die Schwerverletzten, so heißt es dort, wurden von Frauen gepflegt, welche selber verwundet waren und sich kaum noch auf den Füßen halten konnten. Trotz ihres eigenen hilfsbedürftigen Zustandes stillten sie die Blutungen und verbanden die Wunden, so gut sie es vermochten. Unter den Verhafteten sollen sich mindestens ebenso viel, wenn nicht mehr Frauen als Männer befinden. Der beständige Verkehr der oben erwähnten Kreise intelligenter Frauen mit den proletarischen Massen muß allmälig unter den geistig und politisch erwachenden Arbeitern und Arbeiterinnen das allgemein Die Frauen in der russischen Arbeiterbewegung. herrschende Vorurtheil von der Minderwerthigkeit der Frau unterLiebe Freundin! Sie bitten mich, für die Mainummer der„ Gleichheit" etwas über die Betheiligung der russischen Arbeiterinnen an der Arbeiterbewegung zu schreiben. Diese Betheiligung ist bis jetzt noch sehr schwach. An den zahlreichen Streits, welche in den letzten Jahren in Rußland stattgefunden haben, nahmen die Arbeiterinnen da und dort theil. Ja, es fanden sogar Ausstände in solchen Fabriken statt, in denen nur Frauen beschäftigt sind, so z. B. in Zigarettenfabriken. Aber im Allgemeinen war in den Streitbewegungen die Zahl der daran theilnehmenden Frauen im Verhältniß zu derjenigen der Männer sehr gering. Der Bildungsdrang, der einen bedeutenden Theil der russischen Arbeiterklasse ergriffen hat, macht sich auch unter den Arbeiterinnen geltend. In den Sonntagsschulen für Erwachsene lernen sie mit eben solchem Eifer wie ihre männlichen Kameraden. Solcher Schulen giebt es aber in Folge der bildungsfeindlichen Politik der Regierung leider nur sehr wenige, und wenn ihre Zahl für die jungen Burschen schon gering ist, so ist sie für minderjährige Mädchen noch viel kleiner. In Folge dessen ist der Prozentsatz der Analphabeten unter den graben. Mit dem Vorurtheil, welches die Frau von Natur aus als dümmer, schwächer und feiger hinstellt wie den Mann, wird auch die Ansicht fallen müssen, nach der die Frau von Natur aus zu gesellschaftlicher Thätigkeit unfähig ist, so daß auf ihr in der Folge keine gesellschaftliche, sondern nur rein häusliche Pflichten lasten sollen. In Zukunft wird die russische Arbeiterbewegung auch von zahlreichen Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen getragen werden, die sich bewußt geworden sind, daß sie außer den Pflichten gegen die Familie auch Pflichten gegen ihre Klassengenossen, gegen die Allgemeinheit zu erfüllen haben, und daß diese Pflichten sie zum Kampfe für Preßfreiheit, Vereinsrecht, Wahlrecht und genügenden Arbeiterschutz und zum Kampfe für die sozialistische Ordnung treiben. Jetzt reichen nur fleine Häuflein erwachter russischer Arbeiterinnen ihren Schwestern in Deutschland und anderwärts die Hand zur treuen Kampfesgemeinschaft. Unaushaltsam aber naht die Zeit, wo auch in Rußland große Heere von Proletarierinnen am 1. Mai zusammen mit dem Proletariat der ganzen Welt ihren unbeugsamen Willen fund geben werden, mitzuarbeiten an der Befreiung der Arbeiterklasse, die das Werk der Arbeiterklasse selbst sein wird. Wera Sassulitsch. 69 Gesetzlicher Schutz und gewerkschaftliche Drgani-| ungen, Versammlungen der Organisation, an ihrem inneren und lation der Arbeiterinnen. " Wie dringend auch immer die gewerkschaftliche Organisation für den Arbeiter ist, wie wenig er sie für die Vertheidigung seiner Interessen entbehren kann: zwingender noch macht sich die Nothwendigkeit des gewerkschaftlichen Zusammenschlusses für die Arbeiterin geltend. Denn die Arbeiterin steht nicht blos als Glied des Proletariats ihrem Kameraden der Frohn gleich ihrem Brotherrn" als wirthschaftlich Schwache gegenüber, die sich fügen und ducken muß. Sie ist vielmehr auch in Folge ihres Geschlechts als Frau eine sozial Schwache und deshalb im Kampfe um die Arbeitsbedingungen mit dem reichen, mächtigen Fabrikanten wenig widerstandsfähig. Ihre Armuth und ihr Geschlecht wirken zusammen, um sie in der Regel der härtesten Ausbeutung auszuliefern. Es ist eine altbekannte Thatsache, daß im Allgemeinen die Löhne um so niedriger, die Arbeitsbedingungen um so ungünstiger sind, je größer die Zahl der Frauen ist, die in einem Industriezweige, bei einer Arbeit beschäftigt werden. Ist aber die Arbeiterin gegenüber dem Arbeitgeber eine zwiefach Schwache und daß dem so ist, führen ihr karger Lohn, lange Arbeitszeit, viele Ueberstunden, grobe Behandlung u. s. w. zu Gemüthe so bedarf sie gerade doppelt nöthig der Organisation. Die Gewerkschaft stellt hinter die Schwäche der einzelnen Arbeiterin die Kraft einer Vielheit von Arbeitenden. Die Kraft dieser Vielheit vermag aber mit dem prozigen, gewinnsüchtigen Unternehmer erfolgreich um bessere Arbeitsbedingungen für die einzelne schwache Arbeiterin zu kämpfen. Nur die Macht der Gewerkschaft vermag gegenüber der Geldsacksgewalt das Arbeiterinnenrecht auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen zur Geltung zu bringen. Und wie bitter noth thut dies der Arbeiterin. Bedurfte doch gerade sie in ihrer Eigenschaft als Frau die günstigsten Arbeitsbedingungen. Hoher Lohn, kurze Arbeitszeit, achtungsvolle Behand lung sind von wesentlicher Bedeutung dafür, daß die arbeitende Frau allmälig ihre„ verdammte" Bedürfnißlosigkeit, ihre Magddemuth, ihre Gefügigkeit, ihren Verzicht auf eine Antheilnahme an dem geistigen, politischen u. s. w. Leben der Allgemeinheit ablegt und sich zu einer bewußten, starken Persönlichkeit entwickelt, die im Haus wie in der Welt, in der Natur wie in Staat und Gemeinde Bescheid weiß. Hoher Lohn, kurze Arbeitszeit und gute sanitäre Arbeitsbedingungen sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß der schwächlichere weibliche Organismus den Anstrengungen und ungünstigen Einflüssen der Berufsarbeit widersteht. Hoher Lohn und kurze Arbeitszeit sind von sehr großem Einfluß darauf, daß die Arbeiterin die vielseitigen und wichtigen Pflichten der Mutter und Gattin möglichst gut zu erfüllen vermag. Kurz, gerade die vorliegende Nothwendigkeit, die Arbeiterin als Frau, als Persönlichkeit aus Rückständigkeit, Beschränktheit und Unfreiheit zu einer höheren Entwicklung emporzuheben, ihr für die Aufgaben in der Familie Gesundheit, Bildungsmöglichkeit, Kraft und Zeit zu sichern: sprechen dafür, wie hochbedeutsam es ist, daß die Gewerkschaft die Arbeiterin schützt und ihr bessere Arbeitsbedingungen erringt. Eine andere Erwägung legt den gleichen Schluß nahe. Elende Arbeitsbedingungen, Hungerlöhne, übermäßige Anspannung der Kraft, Entziehung der Nachtruhe, ungesunde Verhältnisse in der Werkstatt 2c. werden der Arbeiterin als Frau ganz besonders verhängnißvoll, zerstören vorzeitig ihre Gesundheit und Lebenskraft und wirken noch über die Mutter hinaus in dem fünftigen Geschlechte unheilvoll weiter. Zu den materiellen Vortheilen aber treten die ideellen Segnungen, welche die Gewerkschaft der Arbeiterin bietet. Die Organisation reißt die Arbeiterin aus ihrer Vereinsamung und gliedert sie einer Gemeinschaft, einer großen Familie ein. Sie zieht sie aus ihrer Rückständigkeit hervor und lehrt ihr die Betheiligung am öffentlichen Leben. Sie befreit sie von dem Gefühle der Schwäche, des Gedrücktseins und der Hilflosigkeit und giebt ihr das Bewußtsein der Kraft, der Widerstandsmöglichkeit und Widerstandsfähigkeit. Sie nimmt den Bann der Sklavendemuth von ihr und giebt ihr das Gefühl der Selbstachtung. Sie drängt ihren Egoismus zurück und erzieht sie zur Solidarität u. s. w. Man sollte meinen, daß Angesichts der aufgezeigten Umstände die Arbeiterinnen in hellen Haufen den Gewerkschaften zuströmen müßten. Leider trifft gerade das Gegentheil zu. Die Zahl der gewerkschaftlich organisirten Arbeiterinnen ist klein, ja winzig, und das nicht nur in Deutschland, sondern in allen Ländern, sogar in England, obgleich hier die einschlägigen Verhältnisse noch am besten liegen. Und nicht nur daß die meisten Arbeiterinnen den Gewerkschaften fern bleiben. Die gewerkschaftlich organisirten Arbeiterinnen sind im Allgemeinen bedauerlicherweise recht laue und flaue Gewerkschafter. Wohl zahlen sie ihre Mitgliedsbeiträge, aber an den Sitzäußeren Leben nehmen sie von Zeiten des Kampfes abgesehen. herzlich wenig Theil. Das Zusammenwirken verschiedener Umstände ist dafür verantwortlich zu machen. Noch mangelt es den Arbeiterinnen an flarer Erkenntniß ihrer Lage, an Solidaritätsgefühl, an der Gewöhnung zur Antheilnahme und Mitarbeit an dem Leben einer Gemeinsamkeit, an Muth, die weibliche Schüchternheit zu überwinden 2c. Ebenso fällt sehr schwer als Hinderniß der Organisirung ins Gewicht, daß die Arbeiterinnen die Lohnarbeit vielfach nicht als einen Lebensberuf betrachten, vielmehr als ein Durchgangsstadium zur Ehe, als eine Nebenbeschäftigung, die fürzer oder länger neben das häusliche Schaffen tritt. Auch die niedrigen Löhne halten viele Arbeiterinnen den Organisationen fern und andere Verhältnisse noch wirken in der gleichen Richtung. Ganz besonders aber steht dem Einströmen der Arbeiterinnenmassen in die Gewerkschaften ein großes Hinderniß im Wege: die Ueberbürdung der Proletarierin mit Arbeit, der Zeit- und Kräftemangel. Der Arbeiterin läutet die Fabrikglocke feinen Feierabend. Daheim erwarten sie noch vielfache Beschäftigungen, da heißt es waschen, kochen, flicken, scheuern 2c. In der Folge geht ihr die nöthige Zeit, aber auch die Frische des Geistes und Kraft des Willens ab, um der Gewerkschaft anzugehören, vor Allem aber an ihrem Leben thätigen Antheil zu nehmen, in ihr und für sie zu wirken. Der gesetzliche Arbeiterinnenschutz ist ein wichtiges, ein unerläßliches Mittel, um in dieser Beziehung Wandel zu schaffen. Er bringt der Arbeiterin mehr Muße; er spart ihre Gesundheit, geistige und sittliche Kraft. Er giebt ihr deshalb nicht nur die erforderliche Zeit. sondern auch die nöthige Energie des Geistes und Willens, um eine tüchtige, rührige, geschulte und opferfreudige Gewerkschafterin zu werden. Es ist kein Zufall, sondern in den kurz angedeuteten Verhältnissen bedingt, daß die englischen Textilarbeiterinnen die bestorganisirte Arbeiterinnenschichte Englands, ja-soviel uns bekannt der ganzen Welt sind. Sie wurden am frühesten, gegen die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts, durch die Einführung des Zehnstundentags gesetzlich geschützt. Und Gewerkschaft und gesetzlicher Schutz haben zusammengewirkt, um die Tertilarbeiterinnen zu den bestgelohnten und leistungsfähigsten Arbeiterinnen in England zu machen. Frauenrechtlerische Prinzipienreiterei hat hie und da den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz mit der Begründung verworfen, daß er zu einer weiteren ungerechten Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und zu einer Verschlechterung der wirthschaftlichen und sozialen Lage der Arbeiterinnen führe. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Der gesetzliche Arbeiterinnenschutz räumt eines der größten Hemmnisse für die gewerkschaftliche Organisirung der Arbeiterinnen aus dem Wege; er ist in der Folge ein Mittel, die Arbeiterin wirthschaftlich und sozial auf eine höhere Stufe zu heben und sie betreffs ihrer Entwicklung als Person und ihres Verdienstes dem Arbeiter näher zu bringen. Auch in dieser Hinsicht erweist sich, daß er die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern nicht verschärft, sondern mildert. Wer das trostlose Elend der Arbeiterinnenexistenz kennt und seine Rückwirkung auf die Lage des Proletariats, muß mit aller Kraft die gewerkschaftliche Organisirung der Arbeiterinnen erstreben, und wer den gewerkschaftlichen Zusammenschluß der Lohnstlavinnen erstrebt, der muß mit aller Kraft für den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz eintreten. Ein ausgiebiger gesetzlicher Schutz der Arbeite= rinnen, insbesondere aber die Einführung des Achtstundentags ist eine unbedingte Voraussetzung für die Entwicklung einer starten, gesunden Arbeiterinnenbewegung, für die Organisirung der Arbeiterinnenmassen. Gewerkschaftliche Organisation und gesetzlicher Schutz der Arbeiterinnen schließen sich zu einem Ring zusammen, welcher den Lohnsklavinnen die Macht verleiht, in der Gegenwart eine Besserung ihrer Lage, in der Zukunft ihre volle Befreiung zu erkämpfen. Vorschläge der Gewerbeinspektoren zum Schuhe der Fabrikarbeiterinnen. Wenn der erste Mai herannaht, und man dann Rückschau hält nach dem, was erreicht wurde für die Proletarierinnen, so wird man trübe gestimmt; man wird sich dann immer klarer, daß den herrschenden Gewalten und Klassen Wille und Fähigkeit in gleicher Weise abgeht, richtige Sozialpolitik zu treiben. Allen Proletarierinnen sollte es längst klar sein, daß nur dann etwas Ernstliches zur Besserung ihrer Lage geschehen kann und wird, wenn sie sich selbst aufraffen, wenn sie sich organisiren, in den Organisationen ihre Pflicht thun, wenn sie beweisen, daß auch sie eine Macht sind, die bei einträchtlichem Zusammengehen und solidarischem Verhalten eindrucksvoll zum Ausdruck kommen kann. Immer größer wird die Zahl der Frauen und Mädchen, die in der deutschen Industrie regelmäßige Beschäftigung suchen müssen, immer größer nicht blos die Konkurrenz, die sie den Männern bereiten, sondern auch die, welche sie sich selbst schaffen. Wirken die Männer in Gewerkschaften zusammen, um ihre Lage nicht verschlechtern zu lassen und eine Besserung derselben durchzusetzen, um die Zahl der willenlosen Werkzeuge aus Fleisch und Blut zum Verständniß ihrer Klassenlage zu erwecken, so ist es bei den Arbeiterinnen noch überaus traurig gestellt, Hunderttausende halten ihr Ohr verschlossen Denen, welche sie lehren wollen, ihre Lage zu erkennen. Deshalb ist auch die Arbeiterinnenfrage" ein Gebiet, wo soziale Kurpfuscherei noch ihr Wesen treiben kann, wo Vorschläge ernstlich diskutirt werden, die gar nicht aufgestellt würden, wenn mit dem sozialen Verständniß der Arbeiterinnen gerechnet würde. Diese Betrachtungen drängen sich auf, wenn man anläßlich des Herannahens der Maifeier zurückblickt auf das, was im letzten Jahre zur Verbesserung der Lage der deutschen Arbeiterinnen zwar nicht geschah, aber be- und versprochen wurde. Seitdem wir die letzte Maifeier begingen, sind in stattlicher Zahl von Bänden die Jahresberichte der deutschen Gewerbeaufsichtsbeamten für das Jahr 1899 erschienen, in diesen ist an mehr als hundert Stellen und auf vielen hundert Seiten die Ergebnisse der Enquete über die Beschäftigung verheiratheter Frauen zusammengestellt. So schwer aus der Masse der Einzeldaten eine Zusammenstellung der Vorschläge der Gewerbeaufsichtsbeamten über das Verbot bezw. die Einschränkung der Fabrikarbeit verheiratheter Frauen gemacht werden kann, so sei es doch versucht.* Bekanntlich hat das Zentrum, das schon so viel in falscher Arbeiterfreundlichkeit gemacht hat, im Jahre 1898 im Reichstag das Verbot der Fabrikarbeit verheiratheter Frauen empfohlen und eine Resolution zur Annahme gebracht, in welcher der Reichskanzler ersucht wurde, über diese Frage eine Enquete zu veranstalten, deren Ergebnisse nun, wenn auch in möglichst unübersichtlicher Form vorliegen. Die„ Gleichheit" hat das Ergebniß dieser Erhebung zu besprechen begonnen und wird damit fortfahren. Hier wollen wir nur anläßlich der Maifeier einen Theil bemerkenswerther Vorschläge der Gewerbeinspektoren zusammenstellen. Wir sehen dabei für heute von der Wiedergabe der zahlreichen Vorschläge ab, welche sich auf den Schutz der schwangeren und nährenden Arbeiterin beziehen; mit ihnen werden wir uns noch in einem besonderen Artikel beschäftigen. Fast alle Gewerbeaufsichtsbeamten halten theoretisch im Interesse einer guten Besorgung des Hauswesens und einer sorgsamen Pflege der Kinder, sowie all der hieraus zu erhoffenden Vortheile ein Verbot der Frauenarbeit in den Fabriken für vortheilhaft. Jedoch fast ebenso einstimmig sind sie in der Verwerfung eines Verbots, weil dieses die Arbeiterinnen und das Einkommen der Arbeiterfamilien schwer schädigen würde. Sogar eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit für Schwangere und Nährende oder die Verlängerung der Pausen, die als unbedingt wünschenswerth bezeichnet wird, wie eine Beschränkung der Arbeitszeit bei Frauen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, wird als schwer durchführbar bezeichnet, da Maßregeln dieser Art die Unternehmer veranlassen können, lieber der Frauenarbeit überhaupt zu entrathen. Diese Anschauung wird mit zahlreichen anderen Gründen des Weiteren belegt, die hier anzuführen sich erübrigt. Im Allgemeinen zeigt sich in den Urtheilen der Gewerbeaufsichtsbeamten recht viel Sachkenntniß. Die Beamten versprechen sich keinen wesentlichen Nutzen von der Durchführung der mancherseits empfohlenen Forderung, die Beschäftigung verheiratheter Frauen von der Beibringung eines ärztlichen Attestes abhängig zu machen. Viele führen aus, daß schon die Männer eine Scheu vor der ärztlichen Untersuchung haben, und daß diese Scheu bei den Frauen noch größer sein wird. Außerdem bewerthen viele Aufsichtsbeamte die ärztlichen Zeugnisse recht niedrig. Es ist hier nicht der Ort, diese Urtheile zu überprüfen, aber viele Aerzte wie auch der Laie können den folgenden Ausführungen des Gewerberaths für Frankfurt a. D. zustimmen: ,, Der Arzt wird nur selten die von der Frau vorzunehmende Arbeit so genau kennen, daß er, abgesehen von einigen krassen Fällen, entscheiden kann, ob sie ihr schädlich sein wird. Die Frau, der es um ein Attest zu thun ist, wird immer die Arbeit als leicht hinstellen und der Arzt wird ihr Glauben schenken müssen." Die Vorbildung der Aerzte entspricht leider noch lange nicht den Aufgaben, die man ihnen zuzuweisen beabsichtigt." Der Aufsichtsbeamte für Schwarzburg- Rudolstadt will den Frauen das Recht gesetzlich eingeräumt wissen, die Fabrik zu jeder Zeit verlassen zu können. Der Gewerberath für Potsdam will die Zulassung * Nach Abschluß dieser Arbeit ist erschienen:„ Die Beschäftigung verheiratheter Frauen in Fabriken." Nach den Jahresberichten der Gewerbeaufsichtsbeamten für das Jahr 1899 bearbeitet im Reichsamt des Innern. Mit einer tallellarischen Uebersicht. VIII und 259 S. Preis 4,80 Mk. 70 verheiratheter Frauen zur Fabritarbeit abhängig machen von der Beibringung eines amtsärztlichen Zeugnisses, von dauernder ärztlicher Ueberwachung gesundheitsschädlicher Betriebe und von der Pflicht der Entlastung bei Konstatirung der Möglichkeit schädigender Einwirkung des Betriebs. Er empfiehlt des Weiteren um so stärkere Verfürzung der Arbeitszeit, je gesundheitsschädlicher und anstrengender die Arbeit ist und allgemeine Einführung der 1/2 stündigen Mittagspause, endlich eine sorgfaltige Medizinalstatistik der verheiratheten Fabritarbeiterinnen. Stellt man dem entgegen, was der Generalbericht für das Königreich Bayern äußert, so wird man in den Potsdamer Vorschlägen kaum mehr wie fromme Wünsche sehen können. Herr Pöllath sagt nämlich ganz nüchtern: Bis jetzt muß die große Mehrzahl der Frauen die gleichen Arbeitszeiten wie die übrigen Arbeiterinnen einhalten; fie räumlich abgesondert oder mit fürzeren Arbeitszeiten beschäftigen wollen, hieße so viele Schwierigkeiten in die Betriebsführung hineintragen, daß die Weiterverwendung der Frauen ernstlich in Frage gestellt sein würde. Der Fabrikinspektor von Frankfurt a. M. ist offenbar der gleichen Ansicht, denn er bezeichnet die Einführung einer zweistündigen Mittagspause für verheirathete Frauen als ,, wünschenswerth". Während das absolute Verbot der Fabrikarbeit der Frauen in der Erhebung allgemein als praktisch undurchführbar bezeichnet wird, werden viele Vorschläge gemacht, die in ihrer Durchführung ein Aufhören der Beschäftigung von Frauen in Fabriken zur Folge hätten. Daneben wird von einer Reihe von Aufsichtsbeamten der Ausschluß der verheiratheten Arbeiterinnen aus einer mehr oder minder großen Zahl von Betrieben als nothwendig bezeichnet. Am weitesten geht in dieser Richtung der Gewerberath für Potsdam. Er hält im Interesse einer gesunden Entwicklung der Arbeiterklasse die Ausschließung aller Arbeiterinnen, nicht blos der verheiratheten, aus allen gesundheitsschädlichen Betrieben für wünschenswerth und auch für durchführbar. Zu den gesundheitsschädlichen Betrieben rechnet er außer den Industrien, in denen die Frauenarbeit schon jetzt untersagt ist: Quecksilberbeleganstalten, Zinkhütten, Industrie der Explosivstoffe, Phosphorzündhölzchenfabriken, Anlagen zur Verarbeitung von Thierhaaren, die Arbeiten in stark erhitzten Räumen, in komprimirter Luft, ferner alle Arbeiten, die mit schädlicher Staubentwicklung, mit der Entwicklung giftiger Gase und Dämpfe einhergehen, die erhebliche Erschütterungen des Körpers mit sich bringen oder übermäßige Muskelanstrengungen oder den anhaltenden Gebrauch einzelner Organe und Muskelgruppen oder eine besondere und anhaltende Aufmerksamkeit erfordern. Interessanter und jedenfalls kürzer wäre es gewesen, wenn in diesem Gutachten, die Frauenbeschäftigungen angeführt würden, die von all diesen Schäden frei sind. Uns ist wenigstens keine Fabrikarbeit der Frauen bekannt, die nicht mehrere der aufgezählten Gefahren mit sich brächte. Der Gewerberath für Koblenz wünscht ein Verbot der Zulassung der Arbeiterinnen zur Beschäftigung in einzelnen Industriezweigen oder zu gewissen schweren Arbeiten, wie z. B. zum Packetiren und Tragen von Packeten in Walzwerken und zum Klopfen der Schwemmsteine. Die Verwendung von Frauen beim Steineflopfen will er von einem ärztlichen Zeugniß abhängig gemacht wissen. Der Inspektor für Oberbayern bezieht sich auf Gutachten, die das Verbot der Beschäftigung verheiratheter Frauen beim Lackiren und Vulkanisiren in Gummifabriken befürworten und zwar wegen der großen Zahl von Fehl- und Todtgeburten und wegen der auffallenden Kindersterblichkeit der Arbeiterinnen dieser Berufe. Der Aufsichtsbeamte für Niederbayern fordert den Ausschluß der Frauen von Maisstärkefabriken, weil fast sämmtliche Arbeiter in diesen Fabriken blutleer sind. Der Aufsichtsbeamte für die Pfalz verzeichnet Gutachten, die das Verbot verheiratheter Frauen unter Anderem in Lumpen- und Schuhfabriken, Buchdruckereien und in der Weberei fordern. Für unbedingt nöthig hält der Fabrikinspektor für Unterfranken und Aschaffenburg das Verbot der Beschäftigung verheiratheter Frauen auf Bauten. Im Inspektionsbezirk Dresden wird von ärztlicher Seite das Verbot der Beschäftigung von Arbeiterinnen in Betrieben gewünscht, welche giftige Stoffe verarbeiten. Ebendort fordert ein evangelischer Arbeiterverein das Verbot der Frauenarbeit für Ziegeleien und Bergwerke. Der Gewerberath für Chemnitz will ein Verbot, lungenkranke Frauen in der Zigarrenindustrie zu beschäftigen. Aus dem Inspektionsbezirk Wurzen kommt die Forderung, das Karren und sonstige Befördern schwerer Lasten den Frauen zu untersagen. Der Gewerbeinspektor für Gießen wünscht den Ausschluß von Frauen, möglichst von allen Arbeiten, welche ein zeitweises Sihen nicht gestatten. Das Verbot der Frauenarbeit bei Tiefbauunternehmungen, wo es sich um Erdarbeiten mit Picke und Hacke in schwerem Boden handelt, empfiehlt der Beamte für Mecklenburg- Schwerin. Es liegt gar kein Grund vor, an der guten Absicht all dieser Vorschläge zu zweifeln oder daran, daß nicht jeder Aufsichtsbeamte seine Vorschläge für ebenso dringlich hält, wie die seiner Kollegen. Würden alle Vorschläge für gleichwerthig gehalten, so gäbe es bald feinen Beruf, in dem verheirathete Frauen ihre Existenz finden könnten. Aber auch nur die Erfüllung eines Theiles der hier ge= äußerten Wünsche würde das Gebiet industrieller Bethätigung der verheiratheten Frau aufs Empfindlichste einengen und damit zu einem höchst bedenklichen Ueberangebot in den den Frauen offen gelassenen Berufen führen, somit zu Lohndruck für alle anderen Arbeiterinnen und zur direkten Verschlechterung der Lage der Personen, die geschützt werden sollen. Deshalb soll ein Verbot gewisser ganz besonders gefährlicher Industrien feineswegs von der Hand gewiesen werden, aber dieses Verbot darf sich nicht auf die verheiratheten Frauen beschränken. Es fann wie z. B. in der Schweiz das absolute Verbot der Phosphorzündhölzchenfabrikation ganz allgemein für alle Arbeiter ausgesprochen werden. Bei entsprechendem Muthe könnte ohne Schaden für die Menschheit und die Kulturentwicklung manch anderer Gewerbebetrieb verboten werden. Der Zwang würde den Erfindungsgeist der Menschen beflügeln und bald Ersatz für das Verbotene schaffen, einen Ersatz, bei dem die Gesundheit und die Lebensdauer der Arbeiterschaft nicht geopfert werden müßte. Es werden neben den besprochenen Vorschlägen noch andere gemacht, denen wir eher, zum Theil auch rückhaltlos zustimmen können. Hierher gehört das Verbot der Ueberstunden, das der Gewerberath für Köln und der Aufsichtsbeamte für Reuß j. 2. unbedingt befürworten, die Einschränkung der Ueberstunden, die von Oberelsaß aus gewünscht wird, und der Vorschlag der Gießener Beamten, der dort das absolute Verbot eintreten lassen will, wo den Arbeitern feine Sitzgelegenheit geboten werden kann. Die bisher fakultativ eingeräumte 1½ stündige Mittagspause für verheirathete Arbeiterinnen wünscht man in Mecklenburg- Schwerin und in Arnsberg obligatorisch zu machen. Blos der Aufsichtsbeamte für Bremen hält, und zwar nur für die Zigarrenindustrie, eine Verkürzung der Arbeitszeit der verheiratheten Frauen ohne Störung des Betriebs für möglich, alle anderen Aufsichtsbeamten, die sich zu dieser Frage äußern, empfehlen eine Herabsetzung der Gesammtarbeitszeit für alle Arbeiterinnen, Zumeist wird der Zehnstundentag oder die Sechzigstundenwoche in Vorschlag gebracht und zwar so, daß durch entsprechende Eintheilung der Arbeitsstunden der Sonnabend Nachmittag ganz frei bleibe. Der freie Sonnabend Nachmittag wird auch gesondert von einer Reihe anderer Aufsichtsbeamten als sehr wünschenswerth bezeichnet. Einzelne Aufsichtsbeamte empfehlen, die Arbeitszeit aller weiblichen Personen auf neun, andere auch sie auf acht Stunden zu vermindern. Diese Aufsichtsbeamten machen die ganz richtige Bemerkung, daß das Verbot längerer Arbeit nur wirksam werden kann, wenn es allen Arbeiterinnen zu Gute käme. Das vorgeschlagene Verbot der Beschäftigung von 14: bis 16 jährigen eventuell auch von älteren Mädchen könnte nur dann segensreich wirken, wenn nicht ungesündere Arbeiten an Stelle der Fabritarbeit treten würden. Hierfür können aber gar keine Garantien geboten werden. Es gilt das Gleiche wie bei dem strikten Verbot der Fabrikarbeit verheiratheter Frauen; es wäre Unsinn, den Frauen Ungesundes zu verbieten, um sie durch die Noth zu Ungesunderem, der Hausindustrie zu zwingen. Auch die Thätigkeiten der Aufwartefrau, der Waschfrau, der Dienstboten sind oft dem weiblichen Organismus viel gefährlicher, als die der Fabrikarbeiterin. Der Vollständigkett wegen seien noch zwei radikal klingende Vorschläge erwähnt, die aber unseren Beifall nicht finden. Der Fabrikinspektor für das Oberelsaß empfiehlt, für die verheiratheten Frauen die Halbtagsarbeit einzuführen, so daß jeder Arbeitsplatz zwei Arbeiterinnen hätte, eine am Vormittag, die andere am Nachmittag. Es ist längst von den englischen Fabrikinspektoren nachgewiesen, daß dieses System der Gewerbeaufsicht unerfüllbare Aufgaben zumuthe. Der Aufsichtsbeamte für das Ünterelsaß fordert, daß nach Ablauf eines Jahres die Arbeit der verheiratheten Frauen auf zehn, nach weiteren fünf Jahren auf fünf Stunden vermindert werde, und daß nach ferneren fünf Jahren das Verbot der Arbeit dieser Frauen eintreten solle. Nur diejenigen Frauen, die keinen Ernährer haben, sollen nach dem Jahre 1911 fünf Stunden täglich arbeiten dürfen. Es erübrigt sich nach dem bisher schon Gesagten, diesen Vorschlag zu diskutiren. * * Wir haben in Vorstehendem die wichtigsten Vorschläge aus der sehr interessanten Enquete der Fabrikinspektoren hervorgehoben, soweit diese Vorschläge sich nicht auf den dringend nöthigen Sonder schutz der Schwangeren und Wöchnerinnen beziehen. Wird die Enquete einen Erfolg zeitigen? Werden nicht wieder die Berge gekreist haben, um blos einem unscheinbaren Mäuschen das Leben zu geben? Wir haben uns alle Illusionen über die deutsche Sozialpolitik abgewöhnt, 71 wir sind frei von Erwartungen, die auf den guten Willen der herrschenden Klassen bauen! Was die Arbeiterin an Schutz bedarf, und das ist in vieler Hinsicht erheblich mehr als in den Vorschlägen der Gewerbeaufsichtsbeamten gefordert wird, das wird die Frucht des Ringens der Arbeiterklasse sein. Wir haben deshalb auch bei dieser Maifeier die Arbeiterinnen zu ermahnen, trotz aller Vorschläge zu ihren Gunsten, auf nichts zu vertrauen als auf den Willen und die Macht des organisirten Proletariats. Diesem sich anzuschließen, der organisirten Arbeiterschaft auch die arbeitenden Frauen zuzuführen, das ist die Aufgabe, bei deren Erfüllung nie zu erlahmen wir uns auch bei dieser Maifeier ernstlich geloben müssen! Schutz der schwangeren Frau. a. br. Eine der wichtigsten Forderungen des Arbeiterinnenschutzes ist nach meiner Meinung der Schutz der schwangeren Frau. Welch furchtbare Qualen leidet die Frau, die gesegneten Leibes" von früh bis Abend mit geschwollenen Füßen die Maschine treten muß oder eine andere, die den ganzen Tag stehend das glühende Bügeleisen führt, während der Rücken von Schmerzen gepeinigt wird und die Lunge die heißen Dünste einathmet. Und noch viele Arten der harten Lohnarbeit giebt es, die für die schwangere Frau Folterqualen bedeuten. In unzähligen Variationen wiederholt sich immer wieder dieselbe Bein, und wenn endlich die erlösende Stunde naht, dann rafft die Arbeiterin wohl hastig ihre Kleider zusammen und eilt erst in dem Augenblick der höchsten Gefahr nach Hause. Ist eine Arbeiterin zu früh daheim geblieben, so sehnt sie unter Selbstvorwürfen die Entbindung herbei; es quält sie, daß sie durch Aengstlichkeit einige Tage Verdienst einbüßt. Wieviel Tragik des Frauenlebens wiederspiegelt sich in all diesen Dingen! Und die Gesetzgebung, die humane, gepriesene Gesetzgebung unserer Zeit geht ungerührt an den Opfern einer herzlosen Gesellschaft vorüber. Man ist nicht nur gleichgiltig gegen die Qualen und die Gefahren, welche der Mutter drohen, auch gegen das Geschick der Kinder, welche sich in dem gepeinigten Leibe arbeitender Mütter entwickeln, ist man gleichgiltig. Die Gewissen bleiben kalt beim Anblick der armen Geschöpfe, die von der ersten Stunde ihres Lebens an den Fluch der kapitalistischen Lohnstlaverei in ihrem zurückgebliebenen Organismus tragen. Schutz der schwangeren Frau vor der Entbindung muß eine der dringendsten Forderungen des Arbeiterinnenschutzes werden. Die Privatperson, welche ein Verbrechen gegen das keimende Leben begeht gar oft nur um das Kind vor späterem Elend zu bewahren, wird nach dem Strafgesetz bestraft. In den modernen 3wingburgen aber, den Fabriken und in den Gifthütten des Kleingewerbes und der Heimarbeit darf das keimende Leben in Massen ungeahndet gefährdet werden. Das ist der Menschheit unwürdig, das ist eine Schmach für die Gesetzgebung aller Länder, welche diesen der Menschheit Hohn sprechenden Zustand dulden. Adelheid Popp- Wien. Fort mit der Nachtarbeit der Frau! Ueber die Wichtigkeit einer ausreichenden Nachtruhe, eines genügend langen, ruhigen, erquickenden Schlafes für die Gesundheit sind sich alle Aerzte und Hygieniker einig. Gerade in unseren Tagen, wo der Satz gilt: Zeit ist Geld, wo das Leben die vielseitigsten Anforderungen an die körperlichen und geistigen Leistungen des Menschen stellt; wo unter der Fuchtel der Noth, die in der Hand der Habgier ruht, die Arbeit der Armen nur zu oft zum fieberhaften Hasten und Hetzen wird: bedürfen die Muskeln und Nerven ausgiebiger Nachtruhe, soll ihre Kraft nicht vorzeitig aufgenutzt zusammenbrechen. Wohl vermag ein ehernes Du mußt" und ein ebenso unbeugsames„ Ich will" über den Hunger des Organismus nach Ruhe und Schlaf hinwegzutäuschen. zutäuschen. Aber diese Täuschung rächt sich bitter. Von Tag zu Tag, von Woche zu Woche häuft sie eine größere Schuld von unbefriedigtem Bedürfniß an, das an der Gesundheit zehrt und die Wurzeln der Lebenskraft selbst untergräbt. " Wie die kapitalistische Ausbeutung durch Entlohnung mit Bettelpfennigen die Arbeiterin außer Stand setzt, ihr Bedürfniß nach Nahrung richtig zu stillen, so raubt sie ihr auch durch Ausdehnung der Arbeitszeit, durch Ueberstunden, Mitgabe von Arbeit zum Fertigstellen oder Vorbereiten zu Hause, durch Nachtarbeit in der verschiedensten Form die Möglichkeit, ihr Bedürfniß nach Ruhe und Schlaf in der gesundheitlich erforderlichen Weise zu befriedigen. Sie verurtheilt die Aermste auch in dieser Hinsicht zu einem schleichenden, langsamen Verhungern. Welche verhängnißvollen Wirkungen die gewerbliche Nachtarbeit der Frau in der Fabrik begleiten, das erhellt aus dem folgenden Gutachten, das die Pariser Akademie der Medizin erstattete, als sich die französische Kammer mit der Berathung des Gesetzes von 1892 zum Schutze der Frauenarbeit beschäftigte. Es gründet sich auf die Beobachtungen und Studien der Professoren Brouardel, Proust, Tarnier und Rochard und lautet: ,, Die Nachtarbeit in den Fabriken schädigt die Gesundheit der Frauen und die ihrer Kinder, sie schädigt ihre Sittlichkeit und die Interessen ihrer Familien. Die Nachtarbeit ist an und für sich schädlich und hat ernste Unzuträglichkeiten zur Folge, sogar dann, wenn sich die Frauen am Tage ausruhen können. Der Mangel an Schlaf ist für den Menschen eine der am schwersten zu tragenden Entbehrungen. Er wird noch drückender empfunden, wenn er sich zu einer einförmigen und durch Wiederholung der nämlichen Bewegungen ermüdenden Arbeit gesellt. Er ist vor Allem verhängnißvoll für die Gesundheit der Frauen. Bei Nachtarbeit magern sie ab und werden blutarm, und bald treten nacheinander und im Zusammenhang miteinander alle Störungen des Nervensystems auf, welche die Blutarmuth nach sich zieht. Gleichzeitig wird durch die lange Stunden bei unruhig flackerndem Gaslicht verrichtete Arbeit das Sehvermögen geschwächt. Im Mutterschaftsfalle versiecht ihre Milch, und die ohnehin schon durch ihre beständige Abwesenheit stark geschädigte Gesundheit des Säuglings wird endgiltig geopfert. Wir Franzosen wenden mit Recht unsere Aufmerksamkeit der ungenügenden Zahl der Geburten und der außerordentlich hohen Sterblichkeit der Kinder zartesten Alters zu; wir haben ein Gesetz gemacht, um diese zu beschützen, die Ergänzung dieses Schutzgesetzes ist die Abschaffung der Nachtarbeit der Frauen, denn diese schädigt die Arbeiterbevölkerung an der Wurzel, indem sie die Familienmütter erschöpft.... Die Akademie erklärt, selbverständlich vom Standpunkt der Hygiene aus, daß ein Gesetz, welches den Frauen erlaubt, des Nachts in Fabriken und Werkstätten zu arbeiten, für deren Gesundheit die unheilvollsten Folgen haben würde." In dem gleichen Sinne erklärten sich 1890 vor einer parlamentarischen Kommission der französischen Kammer mehrere Unternehmer, welche die kapitalistische Profitgier nicht ganz blind gegen schreiende Schäden gemacht hatte. Der Besitzer einer großen Wollspinnerei in Tourcoing erklärte: " Ich lasse seit vier Jahren in der Nacht arbeiten. Ich habe mehrmals Versuche gemacht, die Nachtarbeit der Frauen einzuführen. 3weimal mußte ich sie wieder abschaffen. Die Frauen ruhten am Tage nicht genug aus, weil sie die Wirthschaft versorgten und wuschen, so daß sie mit großer Neigung in die Fabrik kamen, über der Arbeit einzuschlafen. Meine durch wiederholte Versuche nun befestigte Ansicht geht dahin, daß die Frauen unfähig sind, des Nachts zu arbeiten." Ein Mitglied der Handelskammer von Tourcoing äußerte sich wie folgt: ,, Die Frauen, welche Nachts gearbeitet haben, fommen nach Hause und versorgen die Wirthschaft, statt sich auszuruhen. Sie legen sich um 8 oder 9 Uhr Morgens schlafen. Um 11 Uhr stehen sie wieder auf, um das Frühstück zu bereiten, gegen 1 Uhr legen sie sich dann wieder nieder und schlafen bis um 5 Uhr. Der gewöhnliche Schlaf dieser Frauen beträgt nie mehr als fünf Stunden, und es ist ein unterbrochener Schlaf. Eine Frau, welche zehn Jahre in der Nacht gearbeitet hat, ist abgerackerter als eine Frau, die zwanzig Jahre am Tage gearbeitet hat." Zeugnisse von Arbeiterinnen vor der erwähnten Kommission erhärten auf Grund von bitteren Erfahrungen am eigenen Leibe die charakteristischen verhängnißvollen Thatsachen. So erklärte eine Frau: " Sechs Monate Nachtarbeit reichen hin, mich zu erschöpfen." Eine andere sagte: " Ich habe drei Kinder. Fünf sind an Krämpfen gestorben oder verunglückt. Seit acht Jahren arbeite ich des Nachts." Was in den vorstehenden Aussagen in Betreff der verwüstenden Folgen der Fabrikarbeit der Frau gesagt ist, das trifft ebenso für andere Frauen ihrer beruflichen Thätigkeit zu. Als der Abgeordnete Waddington der französischen Kammer Bericht über den Entwurf des erwähnten Gesetzes von 1892 erstattete, bestätigte er dies durch die folgenden Erklärungen junger Arbeiterinnen: ,, Drei Viertel der in Werkstätten beschäftigten Arbeiterinnen leiden an Blutarmuth und Bleichsucht. Die Nachtarbeit verschafft uns nur die Mittel, welche für den Ankauf von Medikamenten nöthig sind. Alle Arbeiterinnen, welche Nachts arbeiten, sind nach sechs Wochen frank und können nicht weiter schaffen." Die Vertreterinnen der Arbeiterinnen in Pariser Schneiderwerkstätten erklärten sehr bestimmt, daß sie absolutes Verbot der Nachtarbeit forderten. Eine ältere Näherin meinte unter Zustimmung anderer Arbeiterinnen: 72 Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Bettin( 8undel) in Stuttgart. Wenn wir nicht so viel in der Nacht gearbeitet hätten, so müßten wir heute nicht fortwährend wegen Krankheit die Arbeit unterbrechen." Mindestens ebenso zerstörend als die Nachtarbeit in Fabrik und Werkstatt wirkt die nächtliche Heimarbeit auf die Gesundheit der Frau ein. Ja in recht vielen Fällen wird sie dieser noch verderblicher werden, da sie meist unter den ungünstigsten sanitären Umständen stattfindet und begleitet von der niedrigsten Entlohnung, also von besonders schlechter Lebenshaltung und entsprechend geringer Widerstandskraft. Die blutleeren, abgespannten Gesichter, die fieberhaft glänzenden Augen unserer Heimarbeiterinnen, ihre eingesunkene Brust, der frühzeitig gefrümmte Rücken sprechen davon und die häufigen Erkrankungen der Athmungs- und Verdauungsorgane, des Nervensystems u. s. w. bezeugen es. Nachgewiesenermaßen steigert die Nachtarbeit für alle Arbeiter die gesundheitsschädlichen Einflüsse, unter welchen die ausgebeutete Arbeit leidet. Aber zwei Umstände bedingen es, daß die gewerbliche Nachtarbeit die Frau noch schwerer schädigt als den Mann. Einmal ist ihr Körper gegen gefährliche Einwirkungen widerstandsunfähiger als der seinige. Dann aber ist sie doppelt mit Arbeit und Pflichten belastet, zu der Erwerbsthätigkeit tritt das häusliche Schaffen. Wohl ist in Deutschland für die Fabritarbeiterinnen die Nachtarbeit gesetzlich verboten. Eine stattliche Reihe von Verordnungen und Ausnahmebestimmungen durchlöchern jedoch das Verbot. Der Beginn der Arbeit in den frühesten Morgenstunden und ihr Schluß nach der gesetzlich festgelegten Zeit rauben ganzen Arbeiterinnenkategorien zeitweilig das genügende Maß an Nachtruhe. Die Bewilligung von Ueberstunden bewirkt das Gleiche, ebenso der gesetzesbrecherische Unfug, den Fabriksklavinnen Arbeit zum Ausfertigen mit nach Hause zu geben. Die Nachtruhe zahlreicher weiblicher Handelsangestellter ist eine dürftige, skandalös gering ist die Spanne nächtlicher Ruhe, welche den Kellnerinnen gewidmet werden soll. Davon zu schweigen, daß in der Heimarbeit dem nächtlichen Rackern und Schuften der Frau nicht die geringsten Grenzen gezogen sind. Wir fordern deshalb absolutes Verbot der Nachtarbeit für weibliche Arbeiter und Angestellte, ein absolutes Verbot, das keine Ausnahmebewilligungen zuläßt, das Uebereinander vor Fabrikarbeit und Kleinarbeit ausschließt und durch die geforderte gesetzliche Regelung der Letzteren für alle Arbeiterinnen wirksam wird. Fort mit der Nachtarbeit der Frau! Frauenstimmrecht. Für die Zuerkennung des Wahlrechts an die Frauen in dem australischen Staatenbunde, der bekanntlich alle englischen Kolonien Australiens umfaßt, hat sich Barton, der Premierminister des Bundes, in seiner Programmrede erklärt. Er verwies darauf, daß zunächst für die Wahlen zum Bundesparlament das Wahlrecht in den einzelnen Bundesstaaten das nämliche ist, wie für die Wahlen zum Staatsparlament. Daraus ergiebt sich, daß in den Kolonien, wo die Frauen das Wahlrecht zum Staatsparlament besigen, sie auch an den Wahlen zum Bundesparlament als stimmberechtigt theilnehmen. Nun wird allerdings das Bundesparlament ein einheitliches Wahlgesetz für alle Bundesstaaten schaffen. Indessen ist es nach dem Premierminister ausgeschlossen, daß ein einmal zuerkanntes Wahlrecht den Wählern wieder genommen werde. Die Frauen werden mithin auch in diesem Falle dort, wo sie das Stimmrecht besigen, dieses Recht bei den Wahlen zum Bundesparlamente ausüben. Der Premierminister fügte diesen Feststellungen noch folgende Aeußerungen hinzu: „ Ich war bisher oft im Zweifel über die Zweckmäßigkeit eines allgemeinen Großjährigkeits- Wahlrechts, das also auch auf die Frauen ausgedehnt ist. Allein ich bin der Ansicht, daß das Wahlrecht in allen Bundesstaaten ein einheitliches sein sollte, um Verwirrung zu vermeiden. Obgleich die bisherigen Erfahrungen mich gelehrt haben, daß die Ausdehnung des Wahlrechts nicht die erwarteten Erfolge gebracht hat, so muß doch zugegeben werden, daß auch andererseits die vorausgesagten verhängnißvollen Folgen nicht eingetreten sind. Wenn daher das allgemeine Wahlrecht weder dem politischen noch dem häuslichen Leben schadet, kann das dann nicht als ein Grund für ein einheitliches Wahlrecht gelten? Ich muß meine Aeußerung jedoch insofern einschränken, als ich gegen die Ertheilung des Rechts an Frauen bin, einen Sitz im Parlament einzunehmen, falls Frauen gewählt werden sollten." Daß der Vorbehalt des Ministers gegen das passive Frauenwahlrecht ungerechtfertigt und ein Ueberlebsel alten Vorurtheils ist, erweisen Thatsachen. Ueberall, wo Frauen als Erwählte in kommunalen oder gesetzgebenden Körperschaften Siz und Stimme haben, hat dies„ dem politischen und häuslichen Leben" ebenso wenig zum Schaden gereicht, wie daß Frauen als Wählerinnen zur Urne gehen. Drud und Verlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b. h.) in Stuttgart.