Nr. 15. Die Gleichheit 11. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2978) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 17. Juli 1901. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Cuellenangabe gestattet. Juhalts- Verzeichniß. Die Wirthschaftsgenossenschaft. III. Von Klara Zetkin. Frauenarbeit in Hessen- Darmstadt. Von a. br. Aus der Bewegung. Feuilleton: Das Kind. Skizze von Ernst Preczang. Notizentheil: Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Vereinsrecht der Frauen. Frauenstimmrecht.- Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. Frauenbewegung. Die Wirthschaftsgenossenschaft. III. Der vorausgehende Artikel hat durch Ziffern und Thatsachen nachgewiesen, daß die kapitalistische Ordnung breiten proletarischen Schichten die wichtigsten praktischen Vorbedingungen für die Eristenz der Wirthschaftsgenossenschaften vorenthält. Sind jedoch die diesbezüglichen Ausführungen nicht Hiebe in die Luft, weil Genossin Braun in ihrer Broschüre betont:„ daß zunächst nur etwas besser gestellte Arbeiter Genossenschafter werden können, daß aber auch die für sie immer bestehende Gefahr der Arbeitslosigkeit inmitten der Genossenschaft weniger drohend ist als außerhalb ihrer"? Keineswegs. Was zunächst die lettere Behauptung anbelangt, so rennt sie eine offene Thür ein, um gewandt ausweichend an der Hauptfrage vorüber zu schlüpfen. Niemand wird nämlich einer gut entwickelten, kräftigen Wirthschaftsgenossenschaft die Fähigkeit abstreiten, einem gelegentlich arbeitslosen Genossenschafter die Miethe stunden, ihn vor dem Elend schüßen zu können. Kein Zweifel zumal: in Genoffin Brauns Idealgenossenschaft, wo jedes Familienhaupt ein Jahreseinkommen von etwa 3000 Mt. hat, fann sich in dieser Hinsicht der genossenschaftliche Geist besonders lebenskräftig erweisen"." Leider lautet jedoch die entscheidende Frage nicht: Wird und kann die Wirthschaftsgenossenschaft ab und zu ein oder mehrere arbeitslose Mitglieder vor dem schlimmsten Elend bewahren? Die entscheidende Frage stellt sich vielmehr so: Können der Arbeitslosigkeit ausgesetzte, der Arbeitslosigkeit verfallene Proletarier eine gut funktionirende, leistungsfähige Wirthschaftsgenossenschaft ins Leben rufen und erhalten? Genossin Braun hat diese Frage nicht einmal aufgeworfen, geschweige denn durch ihren oben zitirten Satz beantwortet. Hätte sie es gethan, das ebenso luftige als schöne Gebäude ihres Vorschlags wäre allerdings bedenklich ins Wanken gerathen. Prüft man den Einfluß, den die Arbeitslosigkeit auf die Wirthschaftsgenossenschaft ausübt, so muß man verschiedene Umstände berücksichtigen. Die Arbeitslosigkeit ist eine im innersten Wesen der heutigen Ordnung wurzelnde Erscheinung, die nicht blos unter Umständen jedem einzelnen Proletarier droht, die vielmehr recht oft mit einem Griffe ganze Gruppen, ja wahre Heere von Arbeitern erfaßt. Der ganzen Sachlage nach wird aber eine Wirthschaftsgenossenschaft meist eine größere Anzahl von Arbeitern umschließen, die in ein- und dem nämlichen Beruf oder wenigstens in der gleichen Industrie thätig sind und die gleichen Schwankungen und Unregelmäßigkeiten ihrer Arbeits- und Einkommensverhältnisse erfahren. Der Rückschlag derselben kräuselt deshalb nicht blos leicht die Oberfläche des wirthschaftlichen Lebens der Großhaus genossenschaft, er trifft mit starkem Stoße seine Grundlagen selbst. Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart, BlumenStraße 84, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Die Wirthschaftsgenossenschaft muß damit rechnen, daß ein größerer Prozentsaz ihrer Mitglieder gleichzeitig arbeitslos und außer Stande gesezt wird, die laufenden Beiträge für das Funktioniren des gemeinsamen Haushalts decken zu können. Und heißt es sonst: es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei, so gilt in diesem Falle umgekehrt: schlimm, daß der Mensch nicht allein ist. Hinter dem arbeitslosen, einkommenslosen Genossenschafter steht in der Regel eine vielföpfige Familie. Die Wirthschaftsgenossenschaft muß also zahlreichen Essern den Tisch bereiten, ohne daß ihr dafür die entsprechenden Einnahmen zufließen, und das oft wochenlang, monatelang. Die Schwierigkeiten, die ihr dadurch erwachsen, sind um so größer, als sie in der Regel den Einkommensverhältnissen ihrer Mitglieder zufolge von Anfang an über kein reichliches oder gar überschüssiges Betriebskapital verfügt, sondern meist gleichsam aus der Hand in den Mund wirthschaften muß. In Betracht kommt ferner, daß der Wirthschaftsgenossenschaft, dafern sie nicht beträchtliche Vortheile preisgeben will, der Einkauf auf Kredit trächtliche Vortheile preisgeben will, entweder ganz verschlossen oder nur in beschränktem Maße und für kurze Zeit möglich ist. Das Solidaritätsbewußsein mag in der Wirthschaftsgenossenschaft noch so kräftig entwickelt sein: in der weitaus größten Mehrzahl der Fälle wird diese sich in der materiellen Unmöglichkeit befinden, den Folgen einer umfangreichen und längeren Arbeitslosigkeit unter ihren Mitgliedern begegnen zu können. Ihre Eristenz bricht zusammen, wenn Arbeitslosigkeit oder auch nur unregelmäßiger, bedeutend gesunkener Verdienst eine größere Zahl von Genossenschafter außer Stande seßt, regelmäßig und pünktlich ihren Beitrag zu den Haushaltskosten abzuführen. Außerdem: jede Periode der Arbeitslosigkeit läßt der Proletarierfamilie ein schweres Gepäck an dringenden, verschobenen Ausgaben und Schulden zurück. Sie wirkt in der Folge in die Zeiten des Wiederverdienens hinüber und vernichtet oder erschwert wenigstens be= trächtlich die Möglichkeit, daß der Arbeiter mit Durchschnittseinkommen überhaupt die Mittel für die Gründung einer Wirthschaftsgenossenschaft aufbringt. Jedoch gesezt auch den Fall, ein kluges Haushalten und Sparen überwinde die lettere Schwierigkeit. Gesezt auch den anderen, ein bis zum gemeinsamen Hungern lebenskräftiges Solidaritätsgefühl steuere die Wirthschaftsgenossenschaft glücklich an der Klippe der Arbeitslosigkeit vorüber. Die materiellen Bürgschaften dafür, daß größere Arbeiterschichten leistungsfähige Wirthschaftsgenossenschaften gründen und erhalten können, sind damit noch keineswegs gegeben. Die Eristenzmöglichkeit solcher Wirthschaftsgenossenschaften hängt eben nicht blos von dem einen oder anderen einzelnen Umstand ab, der für das proletarische Dasein bedeutsam ist. Ueber sie entscheidet vielmehr die Gesammtsumme der Bedingungen, von denen das Einkommen der Arbeiter bestimmt und beeinflußt wird, und die fest in dem Wesen der kapitalistischen Ordnung begründet sind. " Bedeutet es aber vielleicht eine richtige Würdigung dieser Bedingungen, wenn Genoffin Braun hervorhebt, daß zunächst nur etwas besser gestellte Arbeiter Genossenschafter werden können"? Durchaus nicht. Im Zusammenhang mit den übrigen Ausführungen der Broschüre stellt dieser Saß nur ein leeres, formales Stompliment vor der proletarischen Klassenlage dar. Die Angaben des Artikels in Nr. 15 über die Einkommens verhältnisse, die Haushaltungsbudgets von Arbeiterfamilien, griffen nicht etwa in jene umfangreichen proletarischen Schichten zurück, wo das tiefste Elend als ständiger finsterer Gast haust. Sie be= zogen sich ausnahmslos auf„etwas besser gestellte Arbeiter", sogar auf verhältnißmäßig gut gestellte Arbeiter. Und doch erwiesen sie das Fehlen der wichtigsten materiellen Vorbedingungen, unter denen eine leistungsfähige Wirthschaftsgenossenschaft zu funktioniren vermag. In Wirklichkeit kann also der genossenschaftliche Großhaushalt nur von Proletariern getragen werden, die sich in sehr guten, in ausnahmsweise günstigen Verhältnissen befinden. Die Schichte dieser Proletarier, die sich mit ihrem Einkommen, ihrer Lebenshaltung bürgerlichen Verhältnissen nähern, ist winzig dünn. Genossin Braun rechnet aber wiederholt mit einer sehr beträchtlichen Ausdehnung der Wirthschaftsgenossenschaften. Denen, welchen es Kraftvergeudung dünkt, eine Reform durchzusetzen, die nur einem kleinen Kreise zu Gute kommt, hält sie entgegen:„Alle Reformen, auch die größten, haben klein angefangen". Sie verweist darauf, daß„aus dem kleinen Kramladen der armen Arbeiter zu Rochdale die riesige englische Konsum- genossenschaftsbewegnng herausgewachsen ist". Offenbar hofft also Genossin Braun für die Wirthschaftsgenossenschaftsbcwegung auf eine ähnliche Entwicklung, und dies trotz der wesentlich verschiedenen wirthschaftlichen und psychologischen Bedingungen, welche für die eine und andere in Frage kommen. Genossin Braun stellt ferner als Folge„sehr starker Ausbreitung von Wirthschaftsgenossenschaften" eine Förderung des Einschreitens gegen die Hausindustrie in Aussicht. Ebenso erwartet sie, daß die von ihr empfohlene Reform der Hauswirthschaft zur Lösung der Dicnstbotenfrage beiträgt, weil sie ermöglicht, daß„die Dienstboten aus dem persönlichen Verhältniß zu ihrem Dienstherrn heraustreten und sich der Stellung der Fabrikarbeiterin annähern". Es versteht sich am Rande, daß auch diese Erwartung sich nur bei einem mächtigen Aufschwung der Wirthschaftsgenossenschaftsbewegung erfüllen kann. Entweder setzt also Genossin Braun mit Nichtbeachtung ausschlaggebender Verhältnisse die Möglichkeit voraus, daß die Wirthschafts- genossenschaftsbewegung über die kleinen Kreise der proletarischen „Oberen Zehntausend" hinausgreift und auch ausgedehnte Arbeiterschichten mit Durchschnittseinkommen erfaßt, oder aber sie hat die angezogenen Hoffnungen in die Luft gebaut. Der Satz, welcher den Kreis der Genossenschafter einschränkt, entpuppt sich mithin als eine inhaltslose Formel. Es sei an dieser Stelle eine sich aufdrängende Abschweifung von der Hauptfrage gestattet. Genossin Braun erklärt, daß eine Lösung der Dienstbotenfrage durch Annäherung der Stellung der Dienstboten an die der Fabrikarbeiterin„nur in Wirthschaftsgenossenschaften möglich, wo neben höherem Lohn und besserer Wohnung eine Regelung der Arbeitszeit durchführbar ist". Nun sei es fern, die letzteren Vortheile zu leugnen und den Einfluß zu unterschätzen, den eine sehr ausgedehnte Wirthschaftsgenossenschafts- bewegung auf die Umwandlung der Stellung der Dienstboten auszuüben vermag. Aber diese Umwandlung geht dank des Zusammenwirkens verschiedener Umstände auch in dem Privathaushalte vor sich und ist nicht nur in Wirthschaftsgenossenschaften möglich. Die Ansätze zur Annäherung der Stellung der Dienstboten an die der gewerblichen Arbeiter zeigen sich mehr oder minder deutlich erkennbar in Australien, Amerika, England und sogar in Deutschland. Die diesbezügliche Entwicklung scheint besonders in Australien schon weit fortgeschritten. Ein großer Theil der Dienstmädchen hat hier — dafern richtig ist, was wiederholt berichtet wurde— auch im Privathaushalt höheren Lohn, bessere Wohnung und kürzere, bestimmt begrenzte Arbeitszeit. Arbeitsleistungen, die nicht in dieselbe fallen, müssen durch besondere Hilfskräfte erledigt oder besonders bezahlt werden. Die Lösung der Dienstbotenfrage in Genossin Brauns Jdeal- genossenschaft erscheint übrigens in einem höchst eigenthümlichen Lichte. Die Haushaltungsarbeiten— von dem Reinigen der Wohnungen abgesehen— für 50 bis 60, ja 80 Familien, und zwar vielköpfige Proletarierfamilien, sollen von einer erfahrenen Wirth- schafterin mit Hilfe von einem oder zwei Küchenmädchen besorgt werden. Auch wenn man annimmt, daß diesem Wirthschaftspersonal die vollrommensten arbeitsparenden Maschinen und Einrichtungen zur Verfügung stehen, bleibt doch eine respektable Summe von Arbeit übrig, die nicht eben auf eine kurze Arbeitszeit schließen läßt. Genossin Braun überweist ferner die Pflege- und aufsichtsbedürftigen Kleinen der 50, 60 oder 80 Familien ihrer Genossenschaft einer einzigen Kinderwärterin! Es ist dies eine so verblüffende Lösung dec Dienstbotenfrage, daß sie zweifelsohne eine Prämiirung seitens unverfälscht„guter Hausfrauen" verdient, bei denen eine blinde Sparwuth jede Rücksicht auf die Person der Kinderwärterin, aber auch jede Rücksicht auf das Gedeihen der Kinder todtgeschlagen hat. Denn die unglückseligen Pfleglinge der einzigen Jdealgenossenschafts- Kinderwärterin wären unstreitig ebenso tief zu beklagen, als diese lebendige Kinderwartemaschine selbst. Man vergesse doch eins nicht. Es handelt sich um die angegebene Zahl von Proletarierfamilien. Diesen eignet aber bekanntlich und glücklicherweise nicht die Gepflogenheit jener äußerlich gebildeten, aber innerlich rohen und geschmacklosen Herren und Damen, die als wichtigstes Stück der Aussteuer das Präservativ gegen die Empfängniß mit in die Ehe bringen und deshalb nie über das berühmte„einzige Kind" oder das„wohlassortirte Pärchen" hinauskommen. Die Arbeiterfamilien sind in der Regel kindergesegnet. Auch den Umstand berücksichtigt, daß sicherliche viele Kinder der Genossenschaster die Schule besuchen, bleiben doch so zahlreiche Kleine zu beaufsichtigen und zu warten, daß die Kräfte einer einzigen Person für die verantwortungsreiche Aufgabe durchaus ungenügend sind. Selbstverständlich wird es Niemand im Schlafe einfallen, die eine Kinderwärtertn aus Genossin Brauns Jdealgenossenschaft als Beweis für die llndurchführbarkeit des kooporativen Großhaushalts auszuspielen. Wenn die wichtigsten praktischen Vorbedingungen für Gründung und Existenz einer Wirthschaftsgenossenschaft vorhanden sind, ermöglichen die Ersparnisse des Großbetriebs sicher ohne erhebliche Schwierigkeiten die Anstellung eines genügend zahlreichen Wirthschasts- und Wartepersonals, das bei kurzer, geregelter Arbeitszeit ohne Ueberanstrengung allen Anforderungen entsprechen kann. Wohl aber sind die krilisirten Einzelheiten charakteristisch für die Nichtachtung— um einen milden Ausdruck zu gebrauchen, — mit der Genossin Braun an den Thatsachen des realen Lebens vorübergegangen ist. Und zwar nicht blos an Thatsachen, welche für die Beantwortung der strittigen Frage von so verhältnißmäßig nebensächlicher Bedeutung sind, als die bemängelten Umstände. Vielmehr auch an Thatsachen, die eindringlich, beweiskräftig dar- thun, daß die Wirthschaftsgenossenschaft ein unerreichbares Ideal gerade für die proletarischen Schichten bleibt, denen das kapitalistische Regime die Erwerbsarbeit der Frau aufzwingt, die mithin der Wirthschaftsgenossenschaft am dringendsten bedürfen, den größten Nutzen von ihr hätten. Kann trotzdem die Wirthschaftsgenossenschaft eine Bedeutung für die Arbeiterklasse beanspruchen, die eine kräftige Agitation zu ihren Gunsten rechtfertigt, herausfordert? Die Antwort auf diese Frage in dem folgenden Schlußartikel. Klara Zetkin. Frauenarbeit in Hessen- Darmstadk. I. Die Arbeiterinnen nnd die Gewerbeaufsicht. In dem Anfangs Mai erschienenen Jahresbericht der groß- herzoglich hessischen Gewerbeinspeklion für das Jahr 1900 glaubt der Aufsichtsbeamte für Mainz feststellen zu können, daß wohl die männlichen Arbeiter, besonders die organisirten, das rechte Verständniß für die Gewerbeaufsicht zeigen, die Arbeiterinnen dagegen sich noch in ihrer Mehrheit theilnahmslos verhalten.„Trotzdem sich die Assistentin viel Mühe gegeben hat, war leider ein Erfolg in keiner Weise zu erblicken." Die von den Vertrauensleuten des Offenbacher Gewerkschaftskartells— hierunter befindet sich auch eine Frau, die mit der Assistentin für die Arbeiterinnen in Verbindung tritt— vorgebrachten Beschwerden zeichnen sich nach dem Zeugniß des Aufsichtsbeamten durch Sachlichkeit aus;„es ist anzunehmen, daß dieselben, bevor sie den Beamten vorgetragen werden, von den Vertrauensleuten einer Prüfung unterzogen werden." Die Arbeiterinnen einer Hadernsortiranstalt des Darmstädter Aufsichtsbezirkes beschwerten sich bei dem Aufsichtsbeamten über schlechte Behandlung durch ihre Aufseherin, willkürliche Lohnabzüge u. f. w. Nach mündlicher und schriftlicher Auseinandersetzung mit dem Inhaber der Anlage und der Aufseherin bestätigten später die Arbeiterinnen dem Beamten, daß eine entschiedene Besserung der Verhältnisse eingetreten sei. lieber den Werth der Einführung weiblicher Beamten in den Aufstchtsdienst gingen auch im Jahre 1900 die Meinungen der einzelnen Gewerbeinspektoren auseinander, wie die„ Gleichheit" bereits mitgetheilt hat.* II. Die Juspektionsthätigkeit der Assistentinnen. Mit Ausnahme der Gruppen Baugewerbe und sonstige Industriezweige" haben die weiblichen Aufsichtsbeamten sich in allen Industriegruppen durch Revisionen gewerblicher Anlagen und Unfalluntersuchungen nüßlich zu machen gesucht. Auf die Assistentinnen kamen im Aufsichtsbezirk: Darunter Revisionen überhaupt in der Nacht an Sonn und 242 18 86 Feiertagen Zahl der 13 Unfalluntersuchungen revidirten Anlagen Darmstadt 2 • Offenbach 314 143 237 34 34 10 1 Gießen 209 2 129 34 4 304 37 23 119 43 30 Mainz Großherzogthum. . • 4 1069 61 27 628 145 47 5 Im Aufsichtsbezirk Darmstadt entfielen die meisten Revisionen auf die Industrie der Nahrungs- und Genußmittel, 104 von 242 überhaupt; im Bezirk Offenbach auf die Lederindustrie 92 von 314; im Inspektionsbezirk Gießen 81 auf die Industrie der Nahrungs- und Genußmittel und 79 auf die Industrie der Steine und Erden von insgesammt 209; endlich im Aufsichtsbezirk Mainz je 66 auf die Industriegruppe Nahrungs- und Genußmittel, und auf die Bekleidungsund Reinigungsgewerbe von zusammen 304 Revisionen. In den von den weiblichen Fabrikaufsichtsbeamten besuchten Betrieben waren beschäftigt( die Zahlen in Klammer bedeuten die in dem betreffenden Aufsichtsbezirk überhaupt thätigen Fabrikarbeiterinnen): Im Aufsichtsbezirk Darmstadt Offenbach. • Gießen. Mainz. Großherzogthum über 16 Arbeiterinnen im Alter von 14 bis 16 • 3078( 3192) 4071( 4114) 2138( 2596) 3017( 3525) 12304( 13427) 540( 570) 714( 734) 320( 408) 698( 755) 2272( 2467) . unter 14 Jahren 40(?) 12( 14) 2(?) 7( 13) 61(?) Für die zwei Aufsichtsbeamtinnen sind diese Zahlen zum Mindesten ein Zeugniß großen Eifers und hingebungsvoller Thätigkeit. III. Zahl der Arbeiterinnen. Die Anzahl der Arbeiterinnen in Fabriken und gleichgestellten Anlagen betrug 13427, hiervon waren Verheirathet. . . Witwen Geschieden • Vom Manne getrennt lebend über 65 Jahre alt 16-21 21-50 50-65 59 2643 191 12 1 416 206 25 14 7 2 78 19 3 3151 423 40 Zuſammen 62 Für den Aufsichtsbezirk Darmstadt ist eine starke Zunahme der Frauenarbeit in den Hasenfellzurichtereien zu verzeichnen. Im Aufsichtsbezirk Mainz hat dagegen die Zahl der Arbeiterinnen in der Rammgarnspinnerei und Ziegelei abgenommen. Die Zahl der Zigarrenarbeiterinnen im Gießener Aufsichtsbezirk scheint langsam zurückzugehen, sie ist aber in der Stadt Gießen noch mehr als doppelt so groß, in der Umgebung von Gießen sogar fast achtmal so groß, wie die der männlichen Arbeiter. In den Konservenfabriken des Aufsichtsbezirkes Mainz bilden die Arbeiterinnen nunmehr 70 Prozent der beschäftigten Personen, somit einen größeren Prozentsatz als in der Textilindustrie. Ganz besonders haben sich die Arbeiterinnen in einer großen Buchbinderei desselben Bezirkes eingeführt. In derselben be trug die Zahl der Arbeiterinnen im Jahre 1894 schon 36 Prozent der Gesammtzahl der dort beschäftigten Arbeiter, im Jahre 1895 stieg sie auf 43 Prozent, 1896 auf 48 Prozent, 1897 sogar auf 62 Prozent und 1898 auf 67 Prozent, im Jahre 1899 nahm sie etwas ab und betrug 63 Prozent, 1900 ging sie dagegen wieder auf 71 Prozent in die Höhe. Auch in der Lederindustrie verrichten die Arbeiterinnen selbständige Arbeiten, so Schmieren, Grundiren und Schleifen der Felle, dann aber besonders die Arbeiten des Weichmachens und Bügelns derselben. Die Zahl der organisirten Arbeiterinnen ist noch sehr gering, wenn auch eine Besserung festzustellen war. In der Stadt Mainz gehörten 1899 blos 1 Prozent, 1900 aber 5 Prozent der beschäftigten * Vergleiche Nr. 12, Notizentheil, Weibliche Fabrikinspektoren, von h. f. 115 Arbeiterinnen einer Gewerkschaftsorganisation an, das sind noch immer viel zu wenig. Von den Männern war mehr als die Hälfte ( 52 Prozent) organisirt. IV. Arbeitszeit und Sonntagsruhe. Fast in der Hälfte der Fabriken( 73 von 147) des Mainzer Aufsichtsbezirkes betrug die Arbeitszeit für Arbeiterinnen 10 Stunden. In 13 Fabriken hatten die weiblichen Arbeiter 10 Stunden, in 16 9/2, in 20 9 und in 8 Fabriken 8 Stunden zu schaffen. In 17 Betrieben stellte sich ihre Arbeitszeit auf 11 Stunden. In vielen Lederfabriken Offenbachs ist die neunstündige Arbeitszeit eingeführt worden. In einer Hasenfellzurichterei gelang es den Aufsichtsbeamten, eine Verkürzung der bisher elfstündigen Arbeitszeit auf 10 Stunden herbeizuführen, das gleiche Bemühen im Interesse der Arbeiterinnen in einer Zumpenfortiranstalt war leider nicht von Erfolg gekrönt. In den Lacklederfabriken wird es für nöthig gehalten, am Sonntag Tafeln mit Lackleder in das Sonnenlicht zu tragen. Hierzu werden besonders Arbeiterinnen verwendet. Eine Lacklederfabrik hat den Betrieb so eingetheilt, daß diejenige Arbeiterin, die an einem Sonntag Tafeln getragen hat, am nächsten Sonntag nicht beschäftigt werden darf, und daß bei dieser Sonntagsarbeit verheirathete Arbeiterinnen nicht beschäftigt werden dürfen. V. Gesundheitsgefahren. Zu den Arbeiten, welche die körperliche Entwicklung des weiblichen Organismus schädigen, gehört uuter Anderem im Aufsichtsbezirk Darmstadt die Beschäftigung in Hadernsortiranstalten und Hafenfellzurichtereien. Der ständig bei den Arbeitsverrichtungen in diesen Betrieben entstehende Staub wird ununterbrochen eingeathmet und muß, falls nicht ein periodisches oder dauerndes Aufgeben der Arbeit eintritt, je nach der körperlichen Veranlagung der Arbeiterinnen früher oder später zu Krankheiten, vornehmlich der Athmungswerkzeuge führen. In einer Lumpenfortiranstalt beklagten sich die Mädchen bei dem Aufsichtsbeamten über die elfstündige Arbeitszeit, die auch nach Aussage des Arztes in Verbindung mit dem Umstand, daß die Arbeiterinnen den ganzen Tag vornübergelehnt stehen mußten, einen sehr nachtheiligen Einfluß auf die Gesundheit übt. In einer Hadernsortiranstalt benüßten die beschäftigten Arbeiterinnen niemals die vorhandenen Waschgeschirre, um sich vor dem Heimgang die Hände zu reinigen. Die Aufseherin war auf Befragen des Aufsichtsbeamten stets prompt mit der Antwort bereit:„ Ich kann die Mädchen nicht zum Waschen zwingen." Die Ursache der Nichtbenützung lag nach den Aussagen der Mädchen jedoch in dem Umstand, daß einmal seitens der Aufseherin das Waschen nicht gerne gesehen wurde, dann darin, daß die Mädchen erst um 12 Uhr, somit nach Eintritt der blos einstündigen Mittagspause selbst das Wasser holen und ihrer 50 an der Zahl der Reihe nach die Waschschüssel benützen sollten. Es wäre dadurch den meisten eine Viertelstunde und noch längere Zeit von der an sich kurzen Mittagspause verloren gegangen. Von der Ueberzeugung ausgehend, daß auch die in der Arbeitsordnung nachträglich aufgenommene Vorschrift, daß das Waschen bei Strafe vorzunehmen wäre, unter den obwaltenden Umständen ohne Wirkung bleiben werde, ersuchte der Beamte den Eigenthümer mündlich, dafür Sorge zu tragen, daß dazu bestimmte Arbeiterinnen täglich das Füllen und Entleeren der Waschgeschirre vor und nach den Pausen besorgen möchten. Der Unternehmer fam dem Begehren des Beamten nach, was sofort die Wirkung hatte, daß nunmehr von der gebotenen Waschgelegenheit regelmäßig Gebrauch gemacht wird. VI. Bewilligte Heberarbeit. Als Ueberarbeit gilt eine tägliche Beschäftigung an den ersten fünf Wochentagen von mehr als 11 Stunden, an Sonnabenden von mehr als 10 Stunden. Eine Reihe von Bestimmungen der Gewerbeordnung gestattet den unteren und höheren Verwaltungsbehörden Ueberzeitbewilligungen zu gewähren. Wir geben in tabellarischer Form eine Uebersicht über die zu Schaden der Arbeiterinnen gestatteten Ueberstunden: Aufsichtsbezirk Darmstadt. Offenbach Gießen. Mainz Bewilligungen für die ersten fünf Wochentage Zahl der Bewilligungen bis 1 1 bis 11/2 1/2 bis 2 746 Stunden 10 1 17 417 168 6800 1 37 37 53 14 1915 710 16727 3 1 60 2 5 1 342 57 63 908 3516 Großherzogthum 52 43 54 38 2734 998 27 951 1 88 Die Unternehmer im Hessenland können sich wahrlich nicht über die Strenge der Handhabung des Gesetzes und über die Nichtberücksichtigung ihrer Wünsche beschweren, wenn im ganzen Lande in einem Jahre blos einem Wunsche nach Ueberzeitbewilligung nicht entsprochen wurde! Für die Ueberzeitbewilligungen an Sonnabenden gilt die folgende Tabelle: Zahl der Betriebe, denen Ueberarbeit gestattet wurde an Zahl der Arbeites rinnen, für welche Ueberarbeit gestattet wurde Bewilligungen Aufsichtsbezirk 1-4 5-12 mehr bis 1 1-2 2-3 Sonnabenden Stunden 5 2 3 13 23 9 1 8 5 4 116 3 26 25 17 5 Darmstadt Offenbach Gießen Mainz. Großherzogthum 2 21 37 222 375 VII. Uebertretungen der Arbeiterschutzbestimmungen. Von den Aufsichtsbeamten wurden die folgenden Zuwiderhandlungen gegen Schutzgesetze und Verordnungen ermittelt, die im Interesse der Arbeiterinnen erlassen sind: 208 gegen die Bestimmungen über Anzeigen, die zu erstatten, und Aushänge, die zu machen sind, 7 Uebertretungen zum Schaden von 62 Arbeiterinnen bez. der Arbeitszeit, 1 betreffend die Mittagspause, 27 Uebertretungen der Bestimmung über die Verkürzung der Arbeitszeit an Sonnabenden und Vorabenden der Festtage zum Schaden von 226 Arbeiterinnen, 1 Uebertretung des Nachtarbeitsverbots, 36 Uebertretungen von Bundesrathsbestimmungen. Trotz dieser Zahl von Uebertretungen, die zwar sicherlich hinter der Wirklichkeit weit zurückbleibt, aber doch bedeutend genug ist, wurden blos 15 Personen bestraft! Ein energischeres Einschreiten gegen die Gesetzesübertretungen wäre um so wichtiger, als die Arbeiterinnen leider noch immer viel zu wenig Verständniß für die Fragen des Arbeiterschutzes haben, wodurch die Unternehmer fast einen Freibrief besitzen, sich um die Gesetze nicht zu scheren. Die Pausen werden den jugendlichen Arbeiterinnen vielfach entzogen, diese werden in dieser Zeit zum Essenholen, zum Packeteaustragen benützt. Auch der Bericht der hessischen Fabritinspektion zeigt, wie Vieles sogar noch im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung für die lohnarbeitenden Frauen und Mädchen gebessert werden muß. Da die Arbeiterinnen immer mehr beginnen, den gewerkschaftlichen OrganiDas Kind. Skizze von Ernst Preczang. Mitten im Walde, eine gute Stunde von der nächsten Stadt, lag die große Restauration mit dem weiten Garten.„ UrwaldIneipe" hieß sie, denn der Garten bestand nur aus einem großen Stück gesäuberten Waldes ohne Kiesanschüttung und Blumenbeete. Die schattengebenden Bäume, alte Eichen und Buchen, waren zum größten Theile stehen geblieben. Hölzerne Tische und Bänke Bretter auf eingerammte Pfähle genagelt bildeten das Mobiliar dieses Gartens und standen vereinzelt noch an seiner Grenze zwischen verwilderten, dichtbelaubten Gebüschen. Das Ganze war primitiv wie zu einem vorübergehenden Zwecke eingerichtet. Aber für den an eine luruslose Umgebung Gewöhnten saß sich's doch recht gut hier.. Insbesondere die Arbeiter aus der Fabrikstadt wußten sich bei ihren Familienausflügen am Sonntag kein schöneres Ziel als die Urwaldkneipe". Hier war vom höchsten Schlot nicht einmal mehr der Blizableiter zu sehen; hier versant unter kühlendem Waldeslaub auf Stunden das Andenken an die heißen Tage der Woche.... Auch heute, an einem schwülen Sommersonntag, ging's lustig hier zu. Die Frauen schleppten riesige Kaffeekannen daher; die Männer spielten Karten oder politisirten; die Kinder jauchzten, lärmten und wälzten sich balgend auf den nahen Rasenplägen. Ein Gewirr von Stimmen, Geschirrgeklapper und anderen Geräuschen erfüllte die sonst so lebenverlorene Waldeinsamkeit. Es war, als breche das Gefühl seltener Freiheit mit Macht aus seinen alltäglichen Retten.... In einem abgelegenen Winkel, von überhängenden Zweigen fast völlig verdeckt, saß ein junges Paar, das nicht mit einstimmte 116 sationen beizutreten, dürfen wir hoffen, daß sie gleich ihren Arbeitsbrüdern Verständniß für den Inhalt der Arbeiterschutzgesetzgebung gewinnen und mit Eifer darüber wachen werden, daß das Wenige, was zu ihrem Schuße beſtimmt ist, bis auf das Tüpfelchen über dem i ausgeführt wird. Aus der Bewegung. a. br. Von der Agitation. Im Auftrag des Agitationskomites des Fabritarbeiterverbandes für Anhalt sprach Genossin Zieh- Hamburg kürzlich in einer Reihe von Versammlungen. Dieselben fanden statt in Dessau, Joniz, Bernburg, Harzgerode, Roßlau, Zerbst, Coswig, Raguhn, Calbe a. S., Staßfurt, Barby, Nienburg a. S. und Göthen. Soweit die Vorbereitungen zu den Versammlungen ordnungsgemäß getroffen worden, war auch der Besuch ein guter. Leider war das jedoch nicht überall der Fall. In allen Versammlungen waren aber trotzdem die Frauen stark vertreten. In Dessau und Bernburg wurden Agitationsnummern der„ Gleichheit" verbreitet; es soll hier zunächst versucht werden, einen Stamm von Leserinnen der Zeitschrift zu gewinnen. Die Zahl der weiblichen Mitglieder des Fabrikarbeiterverbandes ist vom ersten bis zum vierten Quartal 1900 von 2394 auf 3573 gestiegen. An diesem Aufschwung partizipirt erfreulicherweise auch Anhalt, wo seit dem Naumburger oberlandesgerichtlichen Urtheil bezüglich des Anhaltischen Vereinsund Versammlungsrechtes die Agitation unter dem weiblichen Proletariat bedeutend erleichtert ist. L. Z. Die Schönheiten des preußischen Vereinsrechtes wurden kürzlich in Hannover wieder einmal dadurch illustrirt, daß die Polizei zwei öffentliche Versammlungen auflöfte. Ihr Vorgehen begründete sie mit einer Thatsache und mit zwei recht unmaßgeblichen Annahmen. Nämlich mit der Thatsache, daß den Versammlungen Frauen beiwohnten, und mit den Annahmen, daß die Versammlungen nicht öffentliche, sondern Vereinsversammlungen des Metallarbeiterverbandes seien, und daß selbiger Verband sich mit politischen Angelegenheiten beschäftige. Diese beiden Annahmen stützen sich schwachbeinig auf die hinfälligen Umstände, daß der Einberufer der Versammlungen gleichzeitig Vorsitzender der Filiale des Metallarbeiterverbandes in Hannover ist, und daß ein großer Theil der Mitglieder desselben Besucher der öffentlichen Versammlungen waren. Hätte die neunmal weise Polizei recht, so könnte der Vorsitzende einer Organisation, die vorgeblich sich mit politischen Angelegenheiten beschäftigt, niemals eine öffentliche Versammlung der Arbeiter und Arbeiterinnen einberufen, welche diese Organisation umfaßt; die Mitglieder derselben könnten aber auch nie eine öffentliche Versammlung besuchen, die unter den betreffenden Umständen stattfinden in die allgemeine Lebhaftigkeit. Das harte, knochige Gesicht des Mannes war tiefgebräunt. Auch über den Zügen des jungen Weibes lag's wie ein Schatten. Die eckigen, schwerfälligen Bewegungen der Beiden deuteten auf anstrengende Körperarbeit. Der Mann saß, den Kopf in die Hand gestüßt, vor einem Halbgeleerten Glase Bier und sah seinem Weibe zu. Das hatte allerlei Nähutensilien vor sich auf dem Tische liegen, dazu Leinenzeug, Bänder und Knöpfchen. Es arbeitete an niedlicher Wäsche, die ihrer Kleinheit nach für ein ganz, ganz junges Kindchen bestimmt sein mußte. Die Frau hob hie und da den Kopf, reckte sich im Kreuz und blickte wie besorgt auf den Mann, der stumm und wie gebannt auf ihre Hand starrte. Das ging nun wohl schon eine Stunde so. Er nippte nur hin und wieder an dem schalen Bier; über seine Lippen kam kein Wort. Lippen kam kein Wort. Seine Hand fuhr öfter, als wollte sie schwere Gedanken verdrängen, über Stirn und Haare. Dabei athmete er tief, daß die breite Bruft sich sichtbar hob. Die junge Frau sah wieder auf. Einen Moment hafteten die Blicke fast angstvoll auf den gedankenvollen Zügen des Mannes. Dann sagte sie leise, fast vorwurfsvoll:" Freuste Dich den nich'n bischen, Karl?" " Er schrat, wie auf einem sündigen Gedanken ertappt, zusammen. Schwer, als laste ein Gewicht auf jedem Worte, sagte er: Freu'n? Warum? Weil wir noch' ne ordentliche Sorge zukriegen? Weil wir dann, wenn es soweit mit Dir is und Du Schonung haben mußt und doch nichts verdienen kannst, überhaupt nicht mehr wissen, wie wir's machen sollen? Dadrüber komm' ich nich weg, Emma. Gestern hat's mir doch der Vorarbeiter für bestimmt gesagt: gerade um die Zeit is die Bahn fertig und ich hab' teine Arbeit mehr. Na, und es is auch gar keine Aus soll. Das Recht zu öffentlichen Versammlungen wäre damit für die gewerkschaftlich organisirten Arbeiter und Arbeiterinnen erheblich in einer Weise beschränkt, die sich nicht durch den Gesetzestert recht fertigen läßt, sondern nur durch wagehalsigen Auslegungseifer über Wasser gehalten wird. Trotzdem haben Polizeipräsident und Regierungspräsident die Auflösung und damit ihre Begründung gebilligt. Die Versammlungsfreiheit ist in Preußen schon so eng bemessen, daß die Betroffenen hoffentlich ihr Recht über den Entscheid des Regierungspräsidenten hinaus verfolgen. Notizentheil. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Wie niedrig der Verdienst vieler Dresdener Arbeiterinnen ist, das zeigen in trauriger Beredtsamkeit die folgenden Angaben. Der Lohn der Zigarrenarbeiterinnen schwankt zwischen 6 und 18 Mt. wöchentlich, wobei zu bemerken ist, daß die Mehrzahl mit ihren Einnahmen unter 15 Mt. zurückbleibt, und es nicht allzuviel Glückliche giebt, die regelmäßig den Höchstverdienst erreichen. Auf 9 bis 21 Mt. pro Woche stellt sich der Lohn der Zigarettenarbeiterinnen. Ein annehmbarer Verdienst wird jedoch von ihnen nur unter der Bedingung erzielt, daß sie zur Fabrikarbeit die Heimarbeit fügen und nach Feierabend zu Hause einige Stunden Hülsen fleben. Bigarren wie Zigarettenarbeiterinnen schaffen im Akkord. In der keramischen Industrie stehen die Arbeiterinnen theils in Akkord, theils in Stundenlohn und verdienen wöchentlich von 5 bis 20 Mt. Die Arbeiterinnen in den Buchdruckereien haben Wochenlöhne von 7 bis 12 Mt.; in einem einzigen Betrieb, der Druckerei der„ Sächsischen Arbeiterzeitung", stellt sich ihr Verdienst auf 14 Mk. 8 bis 15 Mt. Wochenlohn bei täglich zehnstündiger Arbeitszeit erzielen die Arbeiterinnen in der Papierindustrie. Die Schneiderinnen und Näherinnen verdienen wöchentlich im Allgemeinen von 6 bis 10 Mt., besonders geschickte Arbeiterinnen unter ihnen bringen es jedoch auf etliche Mark mehr. Von 3 bis 10 Mt. beträgt der Wochenlohn der Blumen- und Blätterarbeiterinnen, von 4 bis 14 Mt. derjenige der Polirerinnen in der Holzindustrie. Was von den Lohnverhältnissen der Zigarrenarbeiterinnen gesagt wurde, gilt auch für die aller übrigen Arbeiterinnen. Die meisten Arbeiterinnen bleiben mit ihrem Verdienst unter dem Durchschnitt oder reichen knapp an diesen heran, und nur klein ist die Zahl Derer, die die höchsten Lohnsätze erzielen. Dem fargen Verdienst entsprechend ist die Lebenshaltung der meisten Dresdener Arbeiterinnen eine färgsicht, was Andres zu kriegen. Hab' schon genug bei den Bekannten ' rumgefragt. Ich will ja gern in die Fabrik geh'n, aber es is doch nichts. Du weißt's doch am besten. Alle Sonnabend müssen sie duzendweise springen. Na, und Du wirst doch Deine Arbeit dann auch los. Was soll'n dann werden? Was?" Die junge Frau griff wieder zur Näharbeit.„ Wart's doch man ab, Karl. Wir haben ja' n paar Spargroschen." Er lachte grell auf:" Die paar Kröten! Davon kannste knapp die Hebamme bezahlen. Und was so noch dazu gehört!" ,, Du verdirbst einem die ganze Freude." " Ja!" Er nahm einen heftigen Schluck. Was ist'n das für' ne Freude, wenn man denken muß: Nu kommt so'n Dingelchen auf die Welt, und man weiß nich, wovon man's futtern soll. Und man weiß nich, ob man's überhaupt groß friegt und wie!... Emma!" er legte seine Hand auf ihren Arm, der Ton seiner Stimme wurde milder, ich red' ja nich von uns Beiden. Ich halt schon was aus, das weißte. Und Du na, Du arbeit'st und arbeit'st und lachst noch dabei, wenn Du nu auch nich mal mehr' n freien Sonntag haft. Die Andern amüsiren sich, und Du flickst und flickst-" Sie unterbrach ihn schnell:„ Ich hab' schon meine Freude, Karl. Darum!" " Ja, ja!" Er sah finster vor sich hin:„ Aber das Kind, Emma, das Kind!" " Laß doch man, Karl. Es is ja alles nich so schlimm wie's aussieht. Wir werden uns schon helfen." Und als sie sah, daß er unbeweglich blieb, bat sie:„ Trink' doch noch eins." " Nee! Ich kann nich. Es schmeckt mir nich. Ich muß „ Nee! immer denten, ich stehl' dem armen Wurm was." Er stand auf und reckte die kräftigen Glieder:„ Schuften und schuften und immer 117 liche, es sei denn, daß sie an der Familie einen Rückhalt besitzen. Ledige Arbeiterinnen, die für ihren Unterhalt nur auf ihren Verdienst angewiesen sind, lernen eine ordentliche Mittagsmahlzeit mit ausreichender Fleischportion nur an Fest- und Ausnahmstagen kennen. Kartoffeln, Häring, Wurst Kartoffeln, Häring, Wurst nicht selten Pferdewurst- ,,, Bemmen", öfter mit Schmalz als mit Butter bestrichen, Zichorienkaffee bilden für gewöhnlich ihre Nahrung. Aber auch zu ihr wollen die Mittel manchmal kaum reichen, wenn es heißt für Wohnungsmiethe, Anschaffung von Kleidung, Schuhwerk, Wäsche aufzukommen. Die Lohnund Lebensverhältnisse der Arbeiterinnen predigen in Dresden wie anderwärts die Nothwendigkeit und die Bedeutung der gewerkschaftlichen Organisation, welche für die ausgebeuteten Frauen und Mädchen höheren Verdienst erringt, d. h. mehr Brot, besseres Brot, eine menschenschenwürdigere Existenz. f. 1. Vereinsrecht der Frauen. Gegen die landesgesetzlichen Beschränkungen des Vereinsund Versammlungsrechtes der Frauen erklärte sich der Evangelisch- soziale Kongreß, der in Braunschweig getagt hat. Auf Grund der Bestimmungen des braunschweigischen Vereinsgesetzes konnten die Frauen an dem Kongreß nicht theilnehmen. Dieser nahm in der Folge eine Resolution an, in der es unter Anderem heißt: ,, Der Kongreß sieht in einem Gesetz, welches den deutschen Frauen das Recht nimmt, über die Gestaltung der sie selbst betreffenden Verhältnisse ihre Ansichten und Wünsche zu äußern, den Ausdruck rückständiger Auffassung des Staatlebens und bedauert, daß durch die Existenz eines solchen Gesetzes die diesjährigen Kongreßverhandlungen der Theilnahme und Mitwirkung der Frauen beraubt sind. Der Kongreß hält es für ein unabweisbares Bedürfniß der Rechtseinheit, daß durch reichsgesetzliche Normen die bisher bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechtes der Frauen so bald wie möglich beseitigt werden." Der Allgemeine deutsche Frauenverein, der seine nächste Generalversammlung in Braunschweig abzuhalten gedachte und bereits ein diesbezügliches Gesuch an das Polizeipräsidium gerichtet hatte, hat dies wieder zurückgezogen. Er befürchtet mit Recht, daß auch seine Verhandlungen bei der im Polizeipräsidium herrschenden Auffassung als politische betrachtet und deshalb der Frauentag ge= schlossen werden könnte. Die Generalversammlung wird nun in Eisenach tagen. Die Situation fordert eine geschichtliche Erinnerung und einen Vergleich heraus, der nicht zu Gunsten der Gegenwart ausfällt. Derselbe Verein hat bereits im Jahre 1868 seine zweite Generalversammlung in Braunschweig abgehalten. Der Magistrat der auf'm selben Fleck. Und dann wieder: gar nichts. Rumlungern, bummeln, weil Du mußt! Und dann heißt's: der Faullenzer! Ja! Faullenzer!" In seinen Augen glomm der Haß auf.„ Komm", sagte er kurz. Frau Emma packte ihre Arbeit in die Tasche. Dann gingen sie. Durch das Laub und Gezweig der Bäume drangen in spielenden Lichtern die Strahlen der sinkenden Sonne auf den Waldweg, der zur Stadt führte. Eine Zeit lang gingen die jungen Leute schweigend neben einander dahin. Dann unterbrach der Mann plößlich die wilden Gedanken:„ Und friegte man's wirklich groß, was ist'n denn? Dieselbe Geschichte wie mit uns! Schuften und schuften, blos daß es nich verhungert. Haha! Lohnt sich, so'n Leben! Und ' ne da hilft man selber noch'n Menschen in dies Leben. Sünde ist's!" " " Was?" Frau Emma sah erschreckt zu ihm auf. " Ja!" Er machte eine heftige Bewegung:' ne Sünde!" " Sowas mußte nich denken, Karl. Sowas darfste nich denken. Nee! Das darfste nich!" " Nich dürfen!" Er lachte wieder grell auf. Mal muß es doch' n Ende haben!" " " Ja!" Sie holte tief Athem und sagte eindringlich:„ Es muß mal' n Ende haben. Aber nich so'n Ende. Was hafte mir denn sonst immer gesagt? Unsere Kinder soll'n's mal besser haben als wir. Die werden's fertig bringen, wenn wir nich mehr damit zu Nande kommen daß kein's mehr zu hungern braucht und die Kinder ordentlich aufwachsen können. Und nu, wo die Noth noch gar nich mal recht da ist, da redste so zag!" " Bag?" Er befann sich. Wie ein Erwachen fam's über ihn. Stadt bewilligte damals für die Abhaltung der Versammlung den schönen alterthümlichen Rathhaussaal und die Polizeibehörde das Gesuch um die Erlaubniß zur Abhaltung eines öffentlichen Frauentags. Man war also damals bei Auslegung und Anwendung des Gesetzestertes weniger engherzig und ängstlich als heute. Uebrigens hat Staatsminister Hartwig, der dem Evangelisch- sozialen Kongreß beiwohnte, den Ausschluß der Frauen bedauert und eine Reform der einschlägigen Bestimmungen des Vereinsrechtes in Aussicht gestellt. Frauenstimmrecht. 118 Die Einführung des Frauenwahlrechtes in Belgien wird in immer größere Nähe gerückt. Wie wir bereits wiederholt berichteten, wird die Neuerung in den Kreisen der belgischen Klerikalen seit der Zeit befürwortet, wo das durch die Pluralstimmen 2c. zwar verpfuschte, aber doch immerhin allgemeine Wahlrecht eingeführt wurde, und die sozialistische Partei mit jeder Wahl eine größere Gefolgschaft aufwies. Und die Geneigtheit der Klerikalen, den Frauen das Wahlrecht zuzuerkennen, wächst in dem Maße, als die Bewegung für Einführung des reinen allgemeinen und gleichen Wahlrechtes immer breitere Volksschichten erfaßt. Diese Bewegung wurde bekanntlich von den Sozialisten eingeleitet und wird von ihnen mit der größten Energie geführt, mit flugem, taktischem Geschick geleitet. Wie die Sozialisten es sind, welche die arbeitenden Massen für die Eroberung der vollen politischen Gleichberechtigung in Bewegung setzen, so werden sie es vor Allem sein, die dank des unverfälschten allgemeinen Wahlrechtes an Macht gewinnen. Fällt das schändliche Pluralwahlsystem, das dem Wähler der durch Besitz und Bildung einflußreichen Kreise" zwei, drei und auch vier Stimmen zuertheilt; kommt jedem Wähler ohne Rücksicht auf seine soziale Stellung nur eine Stimme zu: so wird die sozialistische Arbeiterpartei, als die Partei des werkthätigen Voltes, naturnothwendig zur stärksten, zur ausschlaggebenden Partei, und mit der Herrschaft der Klerikalen ist es vorbei. Je unabwendbarer den reaktionären Parteien und der Regierung allmälig die Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes scheint, um so mehr erwärmen sich deshalb die belgischen Klerikalen für die Idee der politischen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechtes. Die Frau, die ihrer grundsätzlichen Auffassung nach in der Gemeinde schweigen muß", soll nur ihre Stimme er heben dürfen, um der schwarzen Garde eine Verlängerung ihrer politischen Herrschaft zu sichern. Denn nicht um der schönen Augen" der Prinzipien der Gerechtigkeit und der Gleichberechtigung willen fordern belgische Klerikale und Konservative das Frauenwahlrecht. Vielmehr lediglich in der begründeten Hoffnung, unter den unaufgeklärten, durch den Beichtstuhl beherrschten Frauenmassen eine zahl Er blieb stehen, nahm den Hut vom Kopfe und strich sich die heiße Stirne. Da sah er um sich. Da kamen sie an, die Familien: Vater, Mutter und eins, zwei, drei, ja, auch vier und fünf Kinder! Mancher Arbeitskamerad war unter den Vätern. Mancher, mit dem er seit Monaten in Regen und Sonnengluth am Bahndamm geschafft hatte; Mancher, der gleich ihm nicht wußte, was werden würde, wenn die Arbeit zu Ende. Und die Anderen gar! Die, welche in den Fabriken arbeiteten, was wußten die von ihrer Zukunft? Konnten sie nicht schon am nächsten Sonntag ohne Brot sein? Oder schon übermorgen, schon morgen?! Und sie Alle, Alle zogen heiter und gelassen daher, als wüßten sie nichts von den drohenden Nöthen des Alltags. Ueber ihnen in den Wipfeln spielte der Schein der Abendsonne, und in den Mienen der Dahinwandernden lag's wie ein froher Abglanz. Einige sangen. Und nebenan aus den Büschen klang wie ein Loblied auf das Leben die Weise vieler Vogelfehlen. Plöglich brauste es hinter dem Sinnenden auf. Ein großer Trupp junger, frischer Gesellen kam daher. Sie schwangen Hüte und Stöcke und ließen ein Marschlied in den Abend erschallen ein Lied der freien Arbeit und Zukunft. In den Augen des jungen Mannes leuchtete es auf:„ Komm, Emma!" Er richtete sich empor und legte halb den Arm um sie. Alle Bitterniß schien plößlich von ihm gewichen. Emma lächelte froh auf:" Siehste, Karl, Du freust Dich doch!" Es klang fast wie ein Triumph durch. Er nichte nur. Dann schritten sie der Stadt zu, Sorge entgegen. gefaßt den Tagen der reiche, blind gehorsame Gefolgschaft zu finden und diese gegen das Heer der aufgeklärten, sozialistischen männlichen Wähler auszuspielen. Nachdem schon länger die angesehensten klerikalen Blätter für das Frauenwahlrecht eingetreten sind, wird dasselbe nun auch von einflußreichen klerikalen Politikern befürwortet. Der Rechtsgelehrte Golfaert, welcher der klerikalen Partei angehört, hat den Vorschlag angeregt, mit 21 Jahren den belgischen Frauen wie den Männern das Stimmrecht zu verleihen. Eine große Anzahl von Mitgliedern der Rechten ist dem Vorschlag grundsätzlich beigetreten. Auch Woeste, der Führer der Klerikalen, soll für das Frauenwahlrecht sein.„ Le Bien Public", das Organ des Bischofs von Gent, tritt für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechtes mit den folgenden Ausführungen ein:„ Das den Frauen zu verleihende Recht, alle zwei oder vier Jahre einen Stimmzettel in die Wahlurne zu 1 legen, würde sie in ihren häuslichen Pflichten nicht stören, ihnen jedoch andererseits die Möglichkeit bieten, in politischer Hinsicht die Interessen ihrer Familien, die sie oft besser zu schätzen verstehen als die Männer, zu vertheidigen. Die Behauptung, die Ausübung des Stimmrechtes durch die Frauen könnte zu Streitigkeiten zwischen Männern und Frauen führen, ist kein hinreichender Grund, um Letzteren das Stimmrecht zu verweigern. Es ist ja nicht erwiesen, daß die Frauen grundsätzlich anders stimmen werden als die Männer. Was würde man von einem Gesetzgeber sagen, der den Frauen die Erfüllung ihrer Religionspflichten verbieten würde, weil zahlreiche Männer Freidenker sind? Wir sehen nicht ein, aus welchem Grunde unverheiratheten Frauen und Witwen nicht dasselbe Recht zugebilligt werden sollte wie den verheiratheten. Wenn also das Stimmrecht als ein natürliches Recht aufgefaßt wird, könnte der demüthigende Ausschluß der Frauen vom politischen Leben durch keinerlei Rücksichten gerechtfertigt werden. Die Liberalen wehren sich gegen das weibliche Stimmrecht unter dem Vorwand, das weibliche Element stimme flerital. Für die Liberalen mag diese Begründung ihrer Feindseligkeit hinreichen, die kühle Vernunft kann sich damit nicht begnügen." Man vergleiche mit diesen Säßen die albernen Auslassungen, in denen in Deutschland die Zentrumspresse gegen die politische Gleichberechtigung zu toben pflegt! Die Regierung steht der Forderung des Frauenstimmrechtes nicht feindlich gegenüber. Zwei Minister sollen für seine Einführung sein. Bezeichnend ist, daß das offiziöse " Journal de Bruxelles" den Schriftsteller Réné Henry ersucht hat, in seinen Spalten die Neuerung zu befürworten. Die Haltung der Regierung wird durch die Furcht vor der Revolution bestimmt, welche in sicherer Aussicht steht, wenn das allgemeine und gleiche Wahlrecht nicht eingeführt würde. Auf die Bürgerwehr und die Truppen, unter denen es viele Sozialisten giebt, kann sich aber die Regierung bei einem Aufstand nicht verlassen. Sie ist daher für eine Wahlreform, welche zunächst die Macht der Reaktion kräftigen würde. Der letztere Umstand erklärt, aber rechtfertigt nicht, daß mehrere sozialistische Führer sich neuerlich abermals aus taktischen Gründen gegen die Einführung des Frauenstimmrechtes wendeten. In dem Generalrath( Parteileitung) der sozialistischen Arbeiterpartei kam es deshalb zu einer eingehenden Erörterung der Frage. Die Abgeordneten Bertrand, Defnet, Delporte und Andere machten geltend, daß die belgischen Frauen vollständig unter dem Einfluß der katholischen Geistlichen ständen, sogar die Frauen vieler Sozialisten würden klerikal wählen. Bertrand führte aus, das Wahlrecht sei für die Sozialisten nicht ein Ziel, sondern nur ein Kampfmittel, das man nicht in die Hände der Frauen legen dürfe. In Folge mangelnder politischer Schulung verständen diese nicht, sich des Kampfmittels richtig zu bedienen. Würden die Frauen stimmberechtigt, so verliere man die Früchte des allgemeinen, gleichen Wahlrechtes, für dessen Eroberung man seit fünfzig Jahren kämpfe, und die sozialistische Bewegung werde um fünfzig Jahre zurückgeworfen. Die vlämischen Abgeordneten und Vandervelde bekämpften diese Auffassung auf das Energischste. Gewiß, so äußerten sie, ist es möglich, ja sogar wahrscheinlich, daß die Frauen, weil sie dem politischen Leben fernstehen und dem verhängnißvollen Einfluß der Geistlichkeit ausgeliefert sind, zuerst in großen Massen klerikal stimmen und dadurch die politische Herrschaft der Reaktionäre um etliche Jahre verlängern werden. Aber das Wahlrecht ist ein wichtiges politisches Erziehungsmittel. Wie es dazu beigetragen hat, die Arbeiter aufzuklären, zu schulen, und dem Sozialismus zuzuführen, so wird es auch dahin wirken, daß die Frauen zu politischer Reife gelangen und für die sozialistischen Ideale gewonnen werden. Ist das erst der Fall, so ist es mit der Herrschaft des Klerikalismus für immer vorbei. Indem die klerikale Partei für das Frauenstimmrecht eintritt, opfert sie der Gegenwart die Zukunft. Doch das ist ihre Sache. Die sozialistische Arbeiterpartei dagegen, die eine revolutionäre Partei ist, eine Partei, welche eine soziale Umwälzung erstrebt, muß verstehen, ihrer Zukunft auch einige Gegenwartserfolge zu opfern, muß bereit sein, um der fünftigen Siege willen etliche vorübergehende Wahlniederlagen mit in den Kauf zu nehmen. Die Forderung des Frauenwahlrechtes ist außerdem für die Sozialisten eine grundsätzliche Forderung, die durch das Prinzip der Gleichberechtigung bedingt wird, welches die Grundlage des sozialistischen Programms bildet. Uebrigens haben die Klerikalen die Frage nur in den Vordergrund geschoben, um die Opposition zu theilen. Im Hinblick auf die unausbleiblichen Folgen werden sie sich wohl bedenken, das Frauenwahlrecht thatsächlich einzuführen. Berragan betonte nachdrücklich: Wir vlämischen Sozialisten fürchten das Frauenwahlrecht nicht. Wenn die Frauen nicht genügend politisch aufgeklärt sind, so ist das zum Theil unsere eigene Schuld. Bertrand erklärte darauf, daß diese Ausführungen ihn überzeugt hätten, und daß er der Meinung der Majorität beitrete, welche für das Frauenstimmrecht war. Mit allen gegen eine Stimme nahm darauf der Generalrath folgende Resolution an:„ Der Generalrath erinnert die Organisationen und Mitglieder der Partei an die früheren Beschlüsse, die politische Gleichberechtigung beider Geschlechter anbelangend und fordert sie auf, die Agitation unter den Frauen mit allem Nachdruck zu betreiben." Die belgischen Sozialistinnen, die unter Führung der Genossin Gatti de Gamond eine rührige Agitation für das Frauenwahlrecht betreiben, dürfen auf Grund ihrer Leistungen ihr Theil Verdienst an diesem Beschluß beanspruchen. Die Anhänger des Frauenstimmrechtes in England find bis unter den Ministern zu finden. Nicht weniger als vier Mitglieder des gegenwärtigen Kabinets sollen für die Einführung des Frauenwahlrechtes sein, nämlich die Minister Mr. Balfour, Lord Selborne, Mr. Wyndham und der Ministerpräsident Salisbury selbst. Ein Verein männlicher Wähler in London unterstützt bei den Wahlen nur solche Kandidaten, die Anhänger des Frauenstimmrechtes sind. Das Gesetz, welches den steuerzahlenden Frauen des Staates New York das kommunale Wahlrecht verleiht, ist fürzlich vom Gouverneur bestätigt worden. Die Agitation für diese Neuerung, welche nun in Kraft tritt, begann in den achtziger Jahren. Mehrmals beschloß das Unterhaus, den Steuerzahlerinnen das Gemeindewahlrecht zu verleihen, der Senat aber stimmte das betreffende Gesetz stets nieder. Schließlich aber ist dieser mit 27 gegen 14 Stimmen dem letzten Antrag zu Gunsten des Frauenwahlrechtes beigetreten. Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. Die Wiener Genosfinnen bei der Landtagswahl in Favoriten. In dem Wiener Bezirk Favoriten, der hauptsächlich von Arbeitern bewohnt ist, fand kürzlich eine Erfahwahl für den niederösterreichischen Landtag statt. Genosse Dr. Adler, der auf opfernde, verdiente und kenntnißreiche Vorfämpfer des Sozialismus in Desterreich, trug es im Kampfe über den Kandidaten des christlich sozialen Reaktionsgesindels davon. Der Sieg, der von den Sozialisten aller Länder mit freudiger Genugthuung begrüßt wird, ist um so höher einzuschätzen, als er auf Grund eines reaktionären Wahlrechts errungen werden mußte. Das Wahlrecht zu dem niederösterreichischen Landtag ist an einen Zensus gebunden, dessen geringster Satz noch 3 Gulden 60 Kreuzer beträgt, ferner an die Zuständigkeit und dreijährige Seßhaftigkeit. In der Folge konnten gegen 12000 Proletarier weniger stimmen, als es beim allgemeinen und gleichen Wahlrecht der Fall gewesen wäre. Dazu kam, daß die Christlichsozialen mit allen Mitteln der Macht und List in der skrupellosesten Weise für ihren Kandidaten wirkten. Daß der Sozialist trot Allem den Sieg errang, ist auch der ungemein rührigen und planmäßigen Arbeit der Wiener Genossinnen zu verdanken. Sie organisirten u. A. eine öffentliche Frauenversammlung, in der die Zuhörerinnen über die Befugniß des Landtags und die Thätigkeit der Landtagsabgeordneten unterrichtet wurden. Die Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen wohnten der Versammlung massenhaft bei. Die Genossinnen hielten außerdem sektionsweise Versammlungen ab, und zwar meist geschlossene Versammlungen, in denen die Frauen darüber belehrt wurden, wie sie sich in der Wahlkampagne nützlich erweisen könnten. Ihre Aufmerksamkeit wurde auf die christlichsozialen Agitatoren gelenkt, welche die Häuser mit Flugblättern 2c. überschwemmten, in denen die Sozialdemokratie und Genosse Adler in der gemeinsten Weise verleumdet und beschimpft wurden. Hier galt es gerade durch die Wachsamkeit und den Eifer der Frauen den Finsterlingen entgegen zu wirken. Ferner mußten die Frauen über all die gewaltthätigen und schlauen Kniffe und Pfiffe aufgeklärt werden, deren sich die Christlichsozialen am Wahltag zu bedienen pflegen, um Stimmen zu fangen. Schließlich wurden die Frauen in all den praktischen Kleinarbeiten unterwiesen, die vor und während der Wahl nothwendig werden. Die Genossinnen von Favoriten, der Mehrzahl nach Arbeiterinnen, haben sich mit größter Freudigkeit und ohne Rücksicht auf die erforderlichen Opfer an Zeit 119 und Mühe in den Dienst des Wahlkampfes gestellt. Sie halfen be den Schreibarbeiten, bei Vertheilung der Wahlschriften, sie arbeiteten am Wahltag in den Sektionen mit, sie holten säumige Wähler zur Urne, sie verfolgten das Treiben der christlichsozialen Agitatoren und Wahlschlepper und durchkreuzten es in zahlreichen Fällen erfolgreich 2c. Neben den Proletarierinnen und erprobten Genossinnen wirfte auch eine Anzahl bürgerlicher Frauen, die für gewöhnlich nicht im politischen Leben hervortreten, für den Sieg des Sozialisten. Sie gingen von Wähler zu Wähler, um zur Wahl des Sozialdemokraten aufzufordern 2c. Wie die Genossinnen, so wanderten sie treppauf, treppab und steckten manche Grobheit, manche Beleidigung ein. In jeder Hinsicht bethätigten die Damen einen Muth und eine Opferfreudigkeit, wie sie die deutschen Frauenrechtlerinnen bisher nicht einmal für einen gut bürgerlichen Kandidaten aufgebracht haben, geschweige denn für einen Mann des Umsturzes". Wie in den Wohnungen, so flogen auch in den Straßen den Frauen, welche für die Wahl Dr. Adlers thätig waren, allerhand Insulten nach. Daß sie alle zu„ Jüdinnen" gestempelt wurden, war oft noch der mildeste Schimpf, den man ihnen anhing. Auch an„ freundlichen Mahnungen" fehlte es nicht, lieber zu kochen und Strümpfe zu stopfen, als für einen Juden zu agitiren 2c. Als endlich am Abend des Wahltags der Sieg des Genossen Adler verkündigt wurde, da befanden sich unter den. begeisterten Voltsmassen, die nach den sozialistischen Versammlungslokalen wogten und diese überfüllten, auch dichte Schaaren von Frauen. " Die Christlichsozialen haben sich für die Wahlarbeit der Frauen in einer Weise gerächt, die allein hinreicht, diese Reaktionäre für immer der tiefsten Verachtung aller anständig denkenden Menschen zu überantworten. Die Deutsche Zeitung", ein führendes Organ der Luegerpartei, die doch auf ihre antisemitischen„ Amazonen" so stolz war, schrieb:„ Sie haben es also wirklich erreicht, die Sozialdemokraten und ihre Verbündeten von den Prostituirten an bis hinauf zu den Automobilbesitzern... Von den einfachen Mitteln der Wahlbeeinflussung bis zum offenen Straßenraub haben die Sozialdemokraten und ihre Helfershelfer geleistet, was nur zu leisten war. Doch damit nicht genug, setzten sie noch einen neuen Trick in Szene, der hiermit allen Geistesverwandten der Sozialdemokraten empfohlen, für alle Zeiten aber zur Schmach und Schande dieser Partei, die Thron, Altar und Familie den Tod geschworen hat, festgenagelt sei: Dutzende von„ Priesterinnen" der freien Liebe, von denen ein Theil als Insassinnen eines in der Novaragasse unschwer anfzufindenden Hauses festgestellt wurde, wurden mit der bekannten Talmi- Eleganz aufgeputzt und in Fiaker gesetzt, um säumige Wähler für Dr. Adlers Wahl zu interessiren. Mit was für Mitteln diese Dirnen es dahin gebracht haben, die Wahlberechtigten zu überzeugen, daß der Jude Adler der richtige Vertreter für den Bezirk Favoriten sei, daß weiß außer den„ Betheiligten" nur noch die Polizei, welche mehrere dieser Hetären abfing und ihnen ihr sauberes Handwerk zumindest für die Dauer des heutigen Tages legte. Die Arbeiter aber, welche von ihrem sauer erworbenen Verdienst zu den verschiedenen sozialdemo= kratischen Fonds beizusteuern gezwungen sind, mögen es wissen, wohin ihre Arbeiterkreuzer gewandert sind. Billig sollen die„ Pensionsvorsteherinnen" aus der Novaragasse ihre lebende Waare nicht außerdienstlich weiter geben. Einem fünftigen Sueton möge es vorbehalten sein, dieses Schandkapitel aus der Geschichte sozialdemokratischer Korruption festzuhalten! Für die Bundesgenossen der Sozialdemofraten muß es aber ein erhebendes Gefühl sein, Schulter an Schulter mit diesem weiblichen Abschaum der Menschheit gefämpft zu haben für den Juden Adler, in einer Reihe gestanden zu sein mit öffentlichen Schanddirnen, als es galt, den Antisemiten ein Mandat zu entreißen." Das Deutsche Volksblatt" leistet sich folgende Gemeinheit: Bemerkenswerth und kennzeichnend für die tiefe Stufe, auf welcher die Sozialdemokratie bei uns steht, ist auch der Umstand, daß zwölf Prostituirte mit aller Kraft für die Sozialdemokratie agitirten." Und die Reichspost" spricht von„ Priesterinnen der freien Liebe", von„ jüdischen Prostituirten aus der Leopoldstadt", vom Abschaum des weiblichen Geschlechtes"... " Die Wiener Arbeiter Zeitung" antwortet auf diese bodenlose Niedertracht treffend das Folgende:" Es ist ein widerwärtiges Geschäft, einen Strolch öffentlich zu züchtigen. Aber hier wird die Züchtigung zur Pflicht, und so erklären wir den Menschen, der diese Schamlosigkeiten niedergeschrieben, hiermit laut und öffentlich für einen ehrlosen Schuften, für einen niederträchtigen Lumpen, und wir bedauern lebhaft, daß wir nicht seinen Namen kennen, um den Schandbuben Jedermann kenntlich an den Pranger zu stellen. Wenn in der Redaktion des christlichsozialen Blattes nur ein Funke von Ehrgefühl lebt, so wird sie sich diese öffentliche Brandmarkung eines ihrer Mitglieder nicht gefallen lassen fönnen. Sie wird darauf bestehen, daß der elende Kerl flage, daß er den unsäglichen Schimpf, den er ehrenhaften Frauen zugefügt, öffentlich vertrete. Wenn sich die Kollegen jenes Lumpen von der Schmach nicht mitgetroffen fühlen, wenn es ihnen nichts verschlagen sollte, mit einem öffentlich als elenden Buben gebrandmarkten Subjekt an einem Redaktionstisch weiter zu sitzen, so würden sie ihre eigene Ehre aufs Spiel setzen, sie direkt preisgeben. Mit solcher Niederträchtigkeit hat die Politik nichts zu thun; wer die Ehre einer Frau besudelt, begeht die größte Niedertracht und die Verachtung jedes anständigen Menschen muß ihn treffen. Wir rufen die gesammte Deffentlichkeit zur Verachtung dieser Schändlichkeit auf! Wir sind deutlich und erklären nun die Verüber dieser gemeinen Rohheiten als elende Lumpen, als ehrlose, schuftige Gesellen. Wahrlich, es giebt Niederträchtigkeiten so ungeheuerlicher, so aufregender Art, daß ihnen gegenüber jedes Wort der Abwehr zu schwach erscheint. Parteifanatismus hat in Wien viel verbrochen, politische Gehässigkeit vieles Verwerfliche gezeitigt. Aber so etwas, wie diese unsäglichen Rohheiten, dergleichen war noch nie da. Der verkommenste der Menschen, der sich von allen Gesetzen der Sitte entbunden fühlt, wird vor der Frau Respekt haben, und ein anständiger Mensch ließe sich lieber den Arm abhacken, als ihn zur Befudelung ehrenhafter Frauen zu brauchen. Aber wessen der Strolch auf der Landstraße nicht fähig wäre, was der verkommenste Mensch als unwürdig weit von sich weisen würde: das ist dem christlich sozialen Schuften ein berechtigter Angriff; das im tiefsten Wesen Unfittliche: die Verhöhnung der Frau, dünkt ihm ein gelungener Spaß! Und solches Gesindel, bar der primitivsten Ehrenhaftigkeit, giebt in den christlichsozialen Zeitungen den Ton an! Noch nie ist das Amt, das die Zeitung auszuüben hat, so schrecklich geschändet worden, wie in dieser pöbelhaften Besudelung der Frauen, und wenn die Scham bei den Christlichsozialen nicht schon längst zu den Hunden geflohen wäre, so würden diese elenden Buben schon morgen zum Teufel gejagt werden. Jeder rechtliche Journalist, gehöre er welcher Parteirichtung immer an, muß sich im tiefsten Herzen schämen, daß solche Lumpenkerle wie der Deutsche Zeitung"-Schuft ihren ernsten Beruf schänden dürfen." " " Zwei der beschimpften Frauen, Genossin Schlesinger und Frau von Langenau, die Witwe eines Botschafters, suchten den Redakteur der Deutschen Zeitung", den antisemitischen Stadtrath Dr. Wähner, in seiner Redaktion auf, um Genugthuung und Abbitte zu fordern. Nachdem dieser die erste Verblüffung überwunden, schrie und tobte er über den„ Skandal, daß eine Dame von adeliger Geburt für die sozialdemokratische Partei agitire." Mit namenloser Feigheit erklärten Herr Wähner und seine Redakteure, es werde in dem Artikel ja nicht von den agitirenden Frauen gesprochen, es feien ,, andere" gemeint gewesen." Der Zump, der eingestandener maßen den Artikel geschrieben, erklärte:„ Hier sind wir alle solidarisch, vom Chef bis zum letzten Lausferl." Wahrscheinlich werden die Genossinnen in einer großen Versammlung Stellung zu den Bübereien der christlichsozialen Presse nehmen. In einer imposanten Voltsversammlung haben die sozialdemokratischen Arbeiter bereits Gericht über die antisemitischen Zeitungsstrolche gehalten. Die Genossen Dr. Adler und Schuhmeier und Genossin Schlesinger brandmarkten unter stürmischer Zustimmung die Gemeinheiten der christlichsozialen Presse. Frauenbewegung. Ein Prozeß gegen sieben Berliner Aerztinnen, der seinem Ursprung wie seinem Inhalt nach als ein schmachvolles Zeichen der Zeit bewerthet werden muß, wurde Ende Juni vor dem Schöffengericht zu Moabit verhandelt. Die sieben Angeklagten waren be= schuldigt, sich im Adreßbuch Bezeichnungen zugelegt zu haben, die ihnen nicht zuständen, einige von ihnen sollten außerdem auf ihren Schildern nicht ganz forrekte Angaben gemacht haben, die geeignet seien,„ beschränkte" Leute irrezuführen. Diese„ Delikte" sollen dadurch verübt worden sein, daß die Aerztinnen sich im Adreßbuch als: ,, Dr. med." bezeichnet haben, und daß auf ihren Schildern steht: " praktischer Arzt, in der Schweiz approbirt". Nach der Auffassung des Staatsanwalts sind„ beschränkte" Leute dadurch der Gefahr ausgesetzt worden, anzunehmen, daß die Aerztinnen Doktorhut und Approbation in Deutschland erworben hätten und in der Folge vor dem Gesetz ihren männlichen deutschen Kollegen gleichberechtigt seien. Jahrelang haben die betreffenden Bezeichnungen im Berliner Adreßbuch und auf den Schildern der Aerztinnen gestanden, ohne daß man darin eine Gefahr für den Glauben und die Gesundheit„ beschränkter" Leute und ein Attentat gegen das Gesetz erblickt hat. Wenn wir nicht irren, darf Professor Dr. Roßmann das„ Verdienst" beanspruchen, die Behörden zuerst auf ihre pflichtwidrige Versäumniß aufmerksam gemacht zu haben. In den Berliner„ Blättern zur Bekämpfung des Kurpfuscher 120 Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Bettin( 8unbel) in Stuttgart. thums" schrieb dieser Edle im vorigen Jahre:„ Die weiblichen Kurpfuscher in Berlin gehen zum Theile, ohne bestraft zu werden, noch weiter. Eine solche Pfuscherin nennt sich im Berliner Adreßbuch von 1897: ,, Dr. med. für Frauen- und Kinderkrankheiten". Es sei dazu bemerkt, daß es Professor Koßmann beliebte, als Pfuscherin eine sehr angesehene Aerztin zu bezeichnen, die ordnungsmäßige Studien absolvirt und die Doktorwürde, sowie Approbation als praktischer Arzt im Ausland erhalten hatte. Dies aber nicht etwa wegen ungenügender Kenntnisse, sondern lediglich in Folge der reaktionären Bestimmungen, welche damals den Frauen verwehrten, die medizinischen Staatsprüfungen in Deutschland zu bestehen. Die Denunziation des langjährigen unbeanstandeten Gebrauchs als einer Gesezwidrigkeit ist ein 3weig vom Stamme jener Konkurrenzfurcht, jenes Brotneids der Aerzte, der schon wunderbare Blüthen getrieben hat. Wir erinnern an die Hetze gegen die Kassenärztinnen in Berlin und der Rheinprovinz. Was die Anklage vor dem Schöffengericht anbelangt, so wurden die sieben Aerztinnen freigesprochen, welche falscher Bezeich nungen im Adreßbuch beschuldigt waren. Leider war jedoch die Freisprechung keine grundsätzlich entscheidende, sie erfolgte vielmehr, weil Preßdelikte nach sechs Monaten verjähren. Hoffentlich halten die Aerztinnen ihre Bezeichnungen im Adreßbuch aufrecht und führen dadurch eine grundsätzliche Entscheidung herbei. Eine Aerztin wurde verurtheilt, weil ihr Schild die Inschrift trägt: praktischer Arzt, approbirt in der Schweiz, und nicht Dr. med., approbirt in der Schweiz. Nach der Gewerbeordnung darf sich nur Arzt" nennen, wer in Deutschland approbirt ist. Die„ Delinquentin" hatte übrigens im Bunde mit der Polizei„ das Gesetz gebrochen", denn diese hatte die betreffende Bezeichnung bewilligt. Vor fünf Jahren war der Staatsanwaltschaft das nämliche Vergehen denunzirt worden, doch hatte sie damals das Verfahren eingestellt. Die Aerztin wurde diesmal zu 3 Mt. Strafe verurtheilt. Der nämliche, engherzige, zopfige Zunftgeist, der den Prozeß verursacht hatte und ihm seinen Stempel aufdrückte, kam auch in den Formen desselben zum unverfälschten Ausdruck. Der Prozeß wurde nämlich geführt ,, Wider die unverehelichte Tiburtius, wider die unverehelichte Bluhm, wider die unverehelichte Hacker u. s. w." Bei den Anreden wurden die Aerztinnen nicht mit ihrem Titel bezeichnet, sondern als Fräulein so und so, oder auch nur als„ die Hacker" 2c. Der Prozeß ist ein Dokument für die unsagbar niedrige und kleinliche Gesinnung, welche Zunftgeist und Konkurrenzfurcht in widerlicher Ehe gezeugt haben. Die muthigen Frauen, welche sich trot vieler Hindernisse die Möglichkeit zur Ausübung eines schweren, opferheischenden Berufs erkämpft haben, werden sich durch die Nücken und Tücken bestimmter ärztlichen Kreise ebenso wenig schrecken lassen, wie durch das Kleben der Behörden an dem Wortlaut von Bestimmungen. Sie werden weiter arbeiten, weiter kämpfen. Das aktive und passive Wahlrecht zu den österreichischen Aerztekammern ist den Frauen nun endgiltig durch den Verwaltungsgerichtshof zuerkannt worden. Bekanntlich war der ersten Aerztin, welche an der Wiener Universität promovirt hat, Baronin Gabriele Possanner, das Wahlrecht für die Wiener Aerztekammer verweigert worden. Das Ministerium des Innern bestätigte die Verweigerung. Der Verwaltungsgerichtshof erkannte jedoch, daß allen weiblichen Doktoren der Medizin, welche nach Ablegung der Prüfungen ordnungsgemäß promoviren, das aktive und passive Wahlrecht zu den Aerztekammern gesetzlich ebenso zusteht wie den männlichen Doktoren. Die Zahl der weiblichen Inspektoren für Elementarschulen soll in England laut Beschluß des obersten Schulraths vermehrt werden. Die Inspektorinnen der Elementarschulen beziehen ein Jahresgehalt von 150 Pfund Sterling, gleich 3000 Mark. Die Frauenfrage soll auf dem sechsten Charitastage verhandelt werden, der vom 15. bis 17. Juli in Aachen stattfinden wird. Die Zuerkennung der gleichen elterlichen Gewalt für Mütter wie Väter ist vom Unterhaus des Staates Illinois mit 119 gegen 1 Stimme und vom Senat mit 38 gegen 8 Stimmen beschlossen worden. Im Staate Massachussets forderten mehrere Petitionen von Frauenvereinen für die Mütter das gleiche Recht. Die Kommissionen äußerten sich zu Gunsten derselben, doch ist ihre Berathung im Plenum auf die nächste Session vertagt worden. Eine Frau als Vertreterin der Cherokesen vor dem Kongreß der Vereinigten Staaten. Die Cherokesen forderten von dem Kongreß der Vereinigten Staaten, der in Washington tagt, bestimmte Garantien für ihren Besitz an Ländereien. Mit ihrer Vertretung hatten sie eine Frau, Madame Sanders, betraut. Diese reiste in Begleitung von 700 Cherokesen nach Washington und führte dort die Unterhandlungen mit der Kommission, welche sich mit den Angelegenheiten der Indianer zu beschäftigen hat. Drud und Berlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b. h.) in Stuttgart.