Nr. 16. Die Gleichheit. 11. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2978) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 31. Juli 1901. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. Die Wirthschaftsgenossenschaft. IV. Von Klara Zetkin. Wie sollen wir uns zur gewerblichen Arbeit der Kinder stellen? Von H. FürthFrankfurt a. M.- Der Streit der Gummi- Arbeiterinnen und-Arbeiter in Harburg. Von Louise Zieß. Aus der Bewegung. Feuilleton: " Fräulein“ und„ gnädiges Fräulein". Ein bürgerliches Familienidyll im Kurort. Von Adele Schreiber. Notizentheil: Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Soziale Gesetzgebung. Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. Frauenbewegung. Die Wirthschaftsgenossenschaft. IV. wir glauben Die Klassenlage des Proletariats bedingt das überzeugend dargethan zu haben, daß nur die sehr dünne Schichte der bessergestellten Arbeiterfamilien Genossin Brauns Vorschlag durchzuführen und Wirthschaftsgenossenschaften zu gründen vermag. Was besagt aber diese Thatsache? Im Lichte der Wirklichkeit und nicht beim Lampenschein einer Schreibtischutopie be= trachtet nichts anderes als Folgendes. Wirthschaftsgenossenschaften fönnen nur jene proletarischen Streise ins Leben rufen, für welche die Nothwendigkeit eines kooperativen Haushalts nicht vorliegt, weil eine seiner wichtigsten Voraussetzungen fehlt: die industrielle Berufsthätigkeit der Frau. In der That: man überfliege noch so oberflächlich die Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten; man prüfe das Material über die Lage der Arbeiterklasse, das wissenschaftliche Forschung zusammengetragen; man mache sich persönlich mit den Verhältnissen und der Auffassung des Proletariats vertraut: beweiskräftig tritt es allenthalben in Erscheinung, daß in der nur einigermaßen gut gestellten Arbeiterfamilie die Frau gewöhnlich nicht berufsthätig ist. Wie lächerlich winzig ist nicht die Zahl der Fälle, in denen zum Beispiel die erwähnten Erhebungen der Fabrikinspektoren ergaben, daß nicht die Noth, vielmehr der Hinblick auf mögliche Ersparnisse die Frau zur Erwerbsthätigkeit trieb. Der badische Fabrikinspektor Dr. Wörishoffer betont nachdrücklich, daß die Proletarier die Erwerbsarbeit der Frau nicht als bloßes Rechenerempel auffassen und lediglich vom Standpunkt eines eventuell erhöhten Einkommens aus bewerthen, sondern vor Allem mit Rücksicht auf ihre Folgen für die Familie, für die Pflege und Erziehung der Kinder. Die bessergestellten Arbeiter sezen deshalb nach ihm ihren Stolz darein, ihre Frauen daheim zu halten, damit sie sich dem Hauswesen und den mütterlichen Pflichten widmen. Wörishoffers Darstellung deckt sich mit der Wirklichkeit. In der erdrückenden Mehrzahl der Fälle wird die proletarische Hausmutter nur zur Berufsthätigen, wenn die bittere Noth ihr zwingendes Machtgebot spricht. So stehen mithin die Verhältnisse in der Arbeiterklasse zu Genoffin Brauns Vorschlag: Dort, wo die Frau Berufsarbeiterin ist und bringend einer Entlastung von rein hauswirthschaftlichen Geschäften bedürfte, ist die Gründung von Wirthschaftsgenossenschaften aus den bereits erörterten Umständen unmöglich. Dort aber, wo sie möglich wäre, ist sie im Allgemeinen nicht nothwendig, weil die Frau nicht erwerbsthätig ist und nicht einem doppelten Pflichtkreis genügen muß. Genossin Braun hat also in Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart, BlumenStraße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. dem ersteren Falle über der vorhandenen Nothwendigkeit einer Entlastung der prcletarischen Frau die mangelnde materielle Möglichkeit der Durchführung ihres Planes übersehen. In dem letteren Falle aber ließ ihr die materielle Möglichkeit der Gründung von Wirthschaftsgenossenschaften die mangelnde Nothwendigkeit derselben vergessen. Indem sie diese außer Auge läßt und die etwas besser gestellten Arbeiter" zur Errichtung von fooperativen Großhaushaltungen aufruft, seßt sie sich übrigens in theilweisen Widerspruch mit ihrer eigenen Begründung der empfohlenen Reform. Dieselbe beruft sich ausdrücklich und mit Recht auf die Berufsarbeit der Frau und ihre Folgen. " Die gekennzeichneten thatsächlichen Verhältnisse entscheiden jedoch nicht blos über unerläßliche praktische Vorbedingungen der Wirthschaftsgenossenschaft. Sie sind auch von wesentlicher Bedeutung für das Vorhandensein ihrer nothwendigen psychologischen Voraussetzungen. Auch in dieser Beziehung aber kehrt sich die Wirklichkeit gegen Genossin Brauns Vorschlag. Die nothwendigen psychologischen Voraussetzungen des genossenschaftlichen Großhaushaltes sind nämlich naturgemäß am stärksten in den breiten proletarischen Massen entwickelt, die der materiellen Möglichkeit ermangeln, die Reform der Hauswirthschaft durchzuführen. Sie sind am wenigsten in dem kleinen Kreise der prole= tarischen Aristokraten" zu finden, denen die Mittel zur Durchführung von Genoffin Brauns Vorschlag eignen. " Gerade in den ausgedehnten proletarischen Schichten mit bettelhaftem oder dürftigem Einkommen haben die revolutionirten Produktionsverhältnisse, welche die Frau vom häuslichen Herde reißen und zur Erwerbsarbeit zwingen, mit den gesammten Eristenzbedingungen und Lebensgewohnheiten auch die Stöpfe am meisten zu Gunsten der Wirthschaftsgenossenschaft revolutionirt. Hier haben die Thatsachen recht respektlos mit dem Hammer philosophirt" und die herkömmliche Auffassung von der Unentbehrlichkeit und Bedeutung des Einzelhaushaltes, der Thätigkeit der Frau innerhalb und außerhalb des Hauses mächtig erschüttert, ja zertrümmert. Hier begegnet man deshalb der meisten Neigung für eine unbefangene Würdigung des genossenschaftlichen Haushaltes und seiner Vortheile, für die Auflösung der ohnehin stark zerfallenen Einzelwirthschaft, für die Unterordnung der individuellen Gepflogenheiten, Liebhabereien und Anschauungen unter die Nothwendigkeit einer gemeinsamen Wirthschaftsführung. Gerade umgekehrt liegen jedoch die Verhältnisse in den Kreisen der bessergestellten Arbeiter, an die sich Genossin Brauns Vorschlag wendet. Aus naheliegenden Gründen zeigt sich hier im Allgemeinen ein konservatives Festhalten an den überkommenen Formen, Anschauungen und Lebensgewohnheiten, ein Zurückschrecken vor der Preisgabe des Einzelhauswesens mit seinem individuellen Zuschnitt. Genoffin Braun zieht diese Sachlage nicht in Betracht. Sie findet sich mit den psychologischen Voraussetzungen der Wirthschaftsgenossenschaft ebenso spielend ab, wie mit ihren materiellen Vorbedingungen. bedingungen. Auch betreffs ihrer stellt und beantwortet sie eine Nebenfrage anstatt der Hauptfrage. Sie macht das Bestehen von Wirthschaftsgenossenschaften nicht von den revolutionirten Lebensgewohnheiten und Anschauungen der vor Allem in Betracht kommenden Arbeiterkreise abhängig, vielmehr lediglich von der größeren oder geringeren anständigen und verträglichen Haltung der Frauen der Genossenschafter. Natürlich war die Antwort auf die so eng und unvollständig gefaßte Frage leicht. Dafür ist sie nicht er 122 Die proletarische Frauenbewegung würde sich der Spieleret schuldig machen, wollte sie Kraft darauf verwenden, in der Gegenwart für sehr winzige Schichten des Proletariats einzelne Bruchschöpfend und dringt nicht bis zum Kern des Problems durch. Wäre es der Fall gewesen, es hätte sich unzweideutig enthüllt. daß Genossin Brauns Plan, soweit das Proletariat in Betracht kommt, aus den furz angeführten Gründen in psychologischer Hin- stücke des sozialistischen Zukunftsstaats zurecht zimmern zu wollen. sicht genau so in der Luft steht, wie in materieller Beziehung. Günstiger für die Gründung von Wirthschaftsgenossenschaften liegen die Umstände in den bürgerlichen Kreisen, wo die Frau eine Berufsarbeit ausübt oder sich nach einer anderen als der häuslichen Thätigkeit sehnt. Zahlreiche Beispiele blühender fooperativer Großhaushaltungen in Amerika, England 2. bestätigen das. Genossin Braun ist der Ansicht, daß die betreffenden Kreise in der Regel nicht im Stande sind, aus eigenen Mitteln durch Baugenossenschaften Gebäude für die Wirthschaftsgenossenschaft zu er= stellen. Hier soll die Privatspekulation eingreifen oder„ ein Geldgeber, dem die Sache genug Garantien bietet, daß er Kapital darauf riskirt". Diese lettere Erwartung wird sicherlich in dieser bösen profitsüchtigen Welt von Manchem als ein schöner Traum belächelt werden, der an Fouriers Ueberzeugung erinnert, ein Millionär werde ihm eines schönen Tages die Mittel für Gründung eines Phalanstères ins Haus bringen. Unseres Erachtens mit Unrecht. Genossin Braun kennt ihre Pappenheimer. Sie weiß daher aus persönlicher Erfahrung, daß bürgerliche Elemente recht oft die mangelnde Fähigkeit zu opfern durch das hervorragende Talent ersetzt haben, einen Geldgeber zu finden, der Kapital auf eine Sache riskirt". Wie die Verhältnisse im Proletariat gestaltet sind, wäre es eine schlimme, scharf zu verurtheilende Kräfteverschleuderung, wollten die Genossinnen sich in der Gegenwart mit der Gründung von Wirthschaftsgenossenschaften beschäftigen und eine rege Agitation für sie entfalten. Auch der Hinblick auf die Ablösung des Einzelhaushaltes durch die Wirthschaftsgenossenschaft in der sozialistischen Gesellschaft würde das nicht rechtfertigen. Genossin Braun ist freilich in dieser Hinsicht offenbar der entgegengesetzten Ansicht. Die Gründung von Wirthschaftsgenossenschaften in der kapitalistischen Ordnung bewerthet sie als den unerläßlichen ersten Schritt zu dieser Ablösung, die nach und nach vor sich geht. Gewiß, daß der Sieg des gemeinsamen Haushalts über das Einzelhauswesen nicht von heute auf morgen erfolgt. Aber nur spielt, so meinen wir, die Wirthschaftsgenossenschaft für den Prozeß der allmäligen Verdrängung des Einzelhaushalts nicht jene Rolle des entscheidenden ersten Schrittes, die Genossin Braun ihm zuspricht. Diese fällt anderen Faktoren zu: vor Allem der von technischen Fortschritten bedingten zunehmenden Industrialisirung der früheren hauswirthschaftlichen Verrichtungen der Frau und der steigenden weiblichen Berufsthätigkeit. Erst nach der Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat werden die Wirth schaftsgenossenschaften jene revolutionirende Bedeutung gewinnen, welche Genoffin Braun ihnen schon gegenwärtig beimißt, weil dann erst freier Spielraum für die Entfaltung der Vorbedingungen ge= geben ist, auf welche sie sich stüßen. Nun erst beginnt ihr Siegeszug, der nach und nach zur Aufhebung des Einzelhaushalts führt. Denn auf keinem Gebiete des wirthschaftlichen und sozialen Lebens dürfte sich das Prinzip der Vergesellschaftung oder, wenn man lieber will, der„ Genossenschaftlichkeit" so langsam durchsetzen, als auf dem der Haushaltung. Die gemeinsame Großhauswirthschaft setzt eine so radikale Umwälzung der individualistischen Empfindungs- und Denkweise, der persönlichen Lebensgewohnheiten voraus, daß sie sich in großen Kreisen nur auf Grund radikal umgestalteter Produktions- und Eigenthumsverhältnisse zu vollziehen vermag. Die Vergesellschaftung des Konsums stellt unter diesem Gesichtswinkel wie im Hinblick auf vielerlei materielle Verhältnisse die schwierigsten und verwickeltsten Aufgaben. Und weniger als auf anderen Gebieten kann hier die Gesellschaft reglementirend eingreifen, fie muß sich vor Allem auf die werbende Kraft des Anschauungsunterrichts von den Vortheilen der überlegenen Betriebsform verlassen. Der eine Stein des stolzen Zukunftsbaues" der sozialistischen Ordnung, als welche Genossin Braun die Wirthschaftsgenossenschaft bezeichnet, liegt also oben in der Wölbung und nicht an der Basis des neuen sozialen Gebäudes. Wer aber baut an der Wölbung, ehe die Grundlage genügend gefestigt und gesichert ist? " Sie hat ihre Kraft vielmehr auf den gewerkschaftlichen und politischen Kampf gegen die Kapitalistenklasse und ihren Staat zu konzentriren. Sie darf ihre Erkenntniß dieser Nothwendigkeit nicht trüben lassen. Wenn bürgerliche platonische Sozialistinnen, die hinter unseren Reihen stehen und denen weder der Kugelregen des politischen Kampfes zusagt, noch die opferreiche, gewerkschaftliche Arbeit, die Agitation für die Wirthschaftsgenossenschaft als dringende Gegenwartsaufgabe erachten und ihre Kräfte ihr widmen, so mag ihnen das Privatvergnügen unbenommen sein. Sie haben seither so wenig oder auch nichts für den Befreiungskampf des Proletariats geleistet, daß Niemand sie vermissen wird, falls sie einer Eigenbrödelei huldigen. Die kämpfenden Sozialistinnen aber werden entschieden ablehnen, hinter die Front zu treten und ihnen zu folgen. Zum Schlusse sei noch auf zwei charakteristische Züge von Genossin Brauns Ausführungen hingewiesen. In ihrer Schilde= rung des Elends, das auf der Proletarierin lastet, suchen wir vergebens die Aufdeckung seiner Ursache: der kapitalistischen Ausbeutung der proletarischen Arbeitskraft, der kapitalistischen Klassenherrschaft. Es geht in Genossin Brauns Broschüre mit der Noth der Proletarierin wie mit der Liebe: sie kommt, und sie ist da!" In der Folge verwandeln sich aber die betreffenden Abschnitte aus einer sozialistischen Kritik an der kapitalistischen Ordnung in eine vulgäre bürgerliche Elendsmalerei und ihr agitatorischer Werth geht in der Hauptsache verloren. In erster Linie kommt es eben nicht darauf an, die proletarische Frau über ihr Elend zu rühren, sondern über dessen Grund aufzuklären und zum Kampfe dagegen zu führen. " Weiter aber entwickelt Genossin Braun zur Frage der Wohnungsreform und der Baugenossenschaften eine Auffassung, die von Seiten eines bürgerlichen Sozialreformlers erklärlicher wäre, als von Seiten einer Sozialistin. Staat, Gemeinde und Versicherungsanstalten haben nämlich nur darum" so wenig in Sachen der Wohnungsreform geleistet, weil es die Arbeiterklasse an entschiedenen einschlägigen Forderungen fehlen ließ! Die Arbeiter brauchen nur die nöthige Einsicht und Energie zu zeigen und siehe! die geklärteren Ansichten" der herrschenden Kreise sezen sich bald in einschneidende Maßnahmen um. Genossin Braun scheint vollständig vergessen zu haben, daß für die Wohnungsreform die ge= klärteren Ansichten" der Regierenden und Verwaltenden nicht den hundertsten Theil so maßgebend sind, als die wirthschaftliche Macht der Bodenbesizer und Bodenspekulanten und ihre politische Herrschaftsstellung in den Gemeinden und Landtagen. Sie scheint vollständig zu vergessen, daß wenn das Proletariat die Nothwendigkeit einer Reform erkennt und die Reform fordert, der Kampf von Macht zu Macht einsetzt. Und daß dieses Ringen um die Wohnungsreform in diesen Zeiten der Verschlechterung der ohnehin meist miserablen Gemeinde- und Landtagswahlrechte ein leichtes ist, das bald zum Siege führt, ohne zum Kampfe um die politische Macht selbst zu werden: das wird kaum ein Herr von Berlepsch zu hoffen wagen. Gegenwärtig schleichen sich unklare oder schlaumeiernde bür gerliche Sozialreformler aufdringlicher als seit Langem an das Proletariat heran. Pflicht der Sozialisten ist es daher, jeder verwirrenden, trügerischen Vorstellung von den Bedingungen und der Bedeutung sozialer Reformen vorzubeugen und messerscharf die Grenzlinie zwischen bürgerlicher und sozialistischer Reformarbeit zu ziehen. Unseres Erachtens hat Genossin Braun über der eifrigen Befürwortung der Wirthschaftsgenossenschaft diese Nothwendigkeit außer Acht gelassen. Wie sollen wir uns zur gewerblichen Arbeit der Kinder stellen?* Der Fabrikinspektor von Sachsen- Coburg- Gotha kommt auf Grund seiner Beobachtungen und Erfahrungen zu dem Schluß, daß die hausindustrielle Arbeit der Kinder zwar geeignet ist ,, a) die heranwachsende Jugend von frühauf an regelmäßige * Siehe Nr. 3, 5 und 10 der„ Gleichheit". Thätigkeit zu gewöhnen, b) den Verdienst der Eltern wesentlich zu erhöhen, c) die Sorgen des Haushalts zu mildern; daß sie aber zum Fluche werden kann, wenn: a) die Kinder in zu frühem Alter zu derselben herangezogen werden, b) die Kinder zu lange an einem Tage damit beschäftigt werden, c) schon am Morgen vor der Schule, d) bis tief in die Nacht hinein, e) die Arbeitsräume den hygienischen Anforderungen nicht entsprechen, f) zugleich als Schlafräume dienen, g) eine größere Anzahl Kinder sich in fremden Häusern zur gewerblichen Arbeit versammeln." Dem zweiten Theile dieser Sätze können wir unbedingt zustimmen. Zum Beweis dafür, in welchem Umfang die mißbräuchliche Verwendung der Kinder zum Fluche wird, vermögen wir uns auf den amtlichen Bericht selbst zu berufen. Es heißt dort* aus Greiz: ,, Als Folge der übermäßigen Kinderbeschäftigung zeigte sich mehrfach eine Beeinträchtigung der förperlichen wie geistigen Entwicklung.... Die Kinder sehen vielfach bleich und kränklich aus, sind engbrüstig, bekommen frumme Rücken, leiden an den Augen, büßen an geistiger Spannkraft und Frische ein, werden stumpf und interesselos." Ferner werden für die Sittlichkeit nachtheilige Einflüsse erwähnt, und„ daß in vielen Fällen sich die Folgen der übermäßigen Ausnutzung der Jugendkraft im späteren Leben durch vorzeitigen Eintritt förperlicher Schwäche und Erwerbsunfähigkeit geltend machen." Diesen entsetzlichen Schäden gegenüber kann die wesentliche Einkommenserhöhung als Folge der Ausbeutung kindlicher Arbeitsfraft nicht als Rechtfertigungsgrund der Kinderarbeit in die Wagschale fallen. Es ist traurig genug, daß die hausindustrielle Arbeiterschaft auf dem Lande in der That mit den paar Hungerpfennigen ihrer Kinder rechnet und rechnen muß und dabei kurzsichtig übersieht, daß der Mitverdienst der Kinder nur die Entlohnung der Erwachsenen herabdrückt. In den Städten, besonders in den Großstädten, fehlt aber recht oft auch noch das rechtfertigende Moment des Nothstandes. Nach Agahd** war in Posen bei 24,5 Prozent der Fälle einer diesbezüglichen Aufnahme die Nothwendigkeit des Erwerbes seitens der Kinder in Abrede zu stellen, in 26,5 Prozent nicht abzuweisen und in 23,5 Prozent konnte die Frage nicht entschieden werden. Es ist bezeichnend, daß alleinstehende Frauen ihre Kinder vergleichsweise seltener miterwerben lassen, als Hausstände, in denen beide Eltern am Leben und erwerbsthätig sind. So ist denn aus tausend Gründen jede gewerbliche Arbeit der Kinder zu verwerfen, die ausschließlich zu Erwerbszwecken betrieben wird. Das Rundschreiben des Reichskanzlers vertritt den gleichen Standpunkt, indem es ausführt:„ Rücksichten auf den Verdienst und die Unterstützung der Eltern in der Bestreitung der Kosten des Haushaltes werden nur in besonderen Ausnahmefällen eine Beschäftigung der Kinder rechtfertigen." Wenn sich die Reichsregierung diesen schönflingenden Satz in der Praxis zu eigen machen will, so hat sie vor allen Dingen dafür zu sorgen, daß eine ausreichende Kinderschutzgesetzgebung die strupellose Ausbeutung der kindlichen Arbeitskraft unmöglich macht. Sie müßte jede Erwerbsarbeit im fremden, wie im eigenen Haushalt, auf der Straße, im Wirthshaus, im Gesindedienst und in der Landwirthschaft vor vollendetem zwölftem Lebensjahr*** verbieten, vor dem vierzehnten auf ein Tagesmaximum von drei Stunden beschränken. Sie müßte ferner die Hausindustrie unter den Schutz der Gewerbeaufsicht stellen. Und wenn ihr ernstlich daran gelegen ist, etwaigen schüßenden gesetzlichen Bestimmungen eine mehr als papierne Wirksamkeit zu verleihen und ein kräftiges und widerstandsfähiges Geschlecht heranzuziehen, dann sollte sie mit allen Mitteln den gewerkschaftlichen Zusammenschluß der Arbeiterschaft zum Zweck der Erringung besserer Arbeitsbedingungen und Löhne begünstigen und fördern. Wer nach allen seitherigen Thaten und Nichtthaten der Regierung glaubt, daß diese energisch in diesen Richtungen nach vorwärts gehen wird, der kriegt einen Thaler. Und die Regierung hätte über die charakterisirten Maßregeln hinaus noch ein anderes zu thun, das uns zur Erörterung der prinzipiellen Frage führt, ob alle gewerbliche Kinderarbeit an und für sich zu verwerfen sei. Betrachten wir unbefangen die Dinge wie sie sind. Der Trieb zur Thätigkeit ist tief in der menschlichen Natur begründet. Früher bot die Hauswirthschaft ein ausgedehntes Arbeitsfeld für alle Glieder der Familie. Die heutige Wirthschaftsweise hat für Millionen die * Vierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen Reiches, 7. Jahrg. 1900, III. Heft, S. 103. ** Erwerbsthätigkeit schulpflichtiger Kinder. *** Uns erscheint die Altersgrenze mit dem zwölften Lebensjahr als zu niedrig gezogen. Die Erwerbsarbeit der Kinder müßte unseres Erachtens bis zum vollendeten vierzehnten oder fünfzehnten Lebensjahr verboten sein. Die Redaktion. 123 Familiengemeinschaft aufgehoben, die Wohnung aus einem Heim in eine Schlafstelle oder schlimmer noch einen Werkraum umgewandelt. Wenn nun die Eltern daheim oder draußen unaufhörlich hart arbeiten müssen, dann fehlt es den heranwachsenden Kindern an Aufsicht und Anleitung, ja vielfach an jeder Möglichkeit, die jungen Kräfte in nützlichem Thun zu regen und auszubilden. Keine Aufsicht und kein Heim, der Müßiggang und die Straße in schulfreier Zeit: es wird sich Niemand für diesen Stand der Dinge begeistern können. Es gilt also, die Klippe des unbeaufsichtigten Müßigganges ebenso zu vermeiden, wie die der kapitalistischen Ausbeutung und Ueberanstrengung der Kinder. Bei einigem guten Willen hält es indeß nicht schwer, einen Ausweg zu finden. Festzuhalten ist das eine: Die kindliche Arbeit darf Werthe schaffen, sie darf aber niemals zur Lohnarbeit im eigentlichen Sinne werden, und niemals darf die Familie auf ihren Ertrag als auf einen nothwendigen Theil ihres Einkommens angewiesen sein. So begrenzt, wird die Frage der gewerblichen Kinderarbeit mit zu einer Frage der Erziehung.* Sorgt dafür, daß die Schule sich des Kindes annimmt, so lange die Eltern auf der Arbeit sind! Dehnt nicht die Lehr- und Lernarbeit, wohl aber die Aufsichtspflicht der Schule so weit aus, daß die Kinder erst dann nach Hause entlassen werden, wenn beide Eltern dort anwesend sein können, mindestens aber Mutter oder Vater. Verknüpft mit der Schule ein gemeinsames Mittagsbrot, Spielplätze, je nachdem auch produktive Arbeit in Gartenwirthschaft oder Gewerbe, aber niemals zu Erwerbszwecken. Die Frage wird dann mit einem Schlage einer zufriedenstellenden Lösung entgegengeführt. Zu Cempuis in Frankreich und zu Friedrichsdorf bei Homburg vor der Höhe, im Angesicht der mit so viel Pomp eingeweihten Zäsarenburg, haben Anstalten, welche die Grundsätze durchführten, mit gutem Erfolg lange Jahre bestanden. Und woher die Summen, die für einen solchen Ausbau des Erziehungs und Schulwesens aufzuwenden wären? Man tönnte einen beträchtlichen Theil der dazu benöthigten Millionen am Militärund Marinebudget, einen anderen beträchtlichen Theil aber an überflüssig werdenden Spitälern und Zuchthäusern ersparen. H. Fürth, Frankfurt a. M. Der Streik der Gummi- Arbeiterinnen und -Arbeiter in Harburg. Von Louise Biek. Nach langem, dreizehnwöchentlichem Kampfe ist der Streit der Gummiarbeiter in Harburg durch einen Vergleich beendet worden. Am 19. März d. J. stellten 375 Arbeiterinnen, die bei der Schuhfabrikation in den Vereinigten Gummiwaarenfabriken Harburg- Wien beschäftigt waren, die Arbeit ein. Während nämlich zur Verbesserung der Waare eine immer größere Arbeitsleistung nothwendig geworden, waren die Akkordpreise dieselben geblieben. Konnten die Arbeiterinnen früher an einem Tage bis zu 30 Paar Schuhe liefern, so mußten sie furz vor dem Streik schließlich froh sein, bei angestrengter Thätigkeit 20 Paar fertigzustellen. Als nun abermals eine neue Arbeitsmethode eingeführt werden sollte, die geeignet war, den Verdienst der Arbeiterinnen noch weiter zu schmälern, forderten dieselben einen Lohnaufschlag, um die Differenz einigermaßen wett zu machen. Die Forderung der Lohnerhöhung wurde zum Theil verweigert, zum Theil durch völlig nichtssagende Erklärungen beantwortet. Es kam in der Folge zur Arbeitsniederlegung. Senator Tielemann, Vorsitzender des Gewerbegerichts, bahnte Verhandlungen an, auf welche die Fabrikleitung auch einging. Jedoch blieben die Zugeständnisse weit hinter den Forderungen der Streikenden zurück. Diese forderten: 1. Für jedes Paar Schuhe einen Aufschlag von 2 Pf.; 2. Wiedereinstellung aller Arbeiterinnen und Entlassung der Arbeitswilligen; 3. Bessere Behandlung hauptsächlich seitens des Meisters Heins, sowie seitens der Aufseherinnen. Die Zugeständnisse der Fabrifleitung zeigt folgende Tabelle, aus der auch die Akkordsätze zu ersehen sind: * Wir verweisen auf die hochbedeutsamen Ausführungen des Generalraths der Internationale zur Frage der Kinderarbeit. Hier ist der Werth des erzieherischen Moments der Kinderarbeit nach den verschiedensten Seiten hin meisterhaft beleuchtet. Der Generalrath unterscheidet scharf zwischen der freien und der kapitalistisch ausgebeuteten Kinderarbeit. Die kapitalistisch ausgebeutete Kinderarbeit zeitigt für den proletarischen Nachwuchs die schwersten Gefahren, den körperlichen, geistigen und sittlichen Ruin und wird in der Folge zu einem Schaden für die gesammte Gesellschaft. Die freie Kinderarbeit dagegen ist eine unerläßliche Voraussetzung der allseitigen Erziehung und Schulung des Kindes, der harmonischen Entwicklung der Persönlichkeit als Glied einer Gesellschaft von freien Arbeitern. Die Redaktion. Die Akkordsätze für die letztstehenden 4 Schuhsorten sollten also nicht erhöht werden. Den Arbeiterinnen kam es aber just hierauf an. da die meisten von ihnen bei der Herstellung der betreffenden Sorten beschäftigt sind und nur wenige bei der Fabrikation der übrigen Arten. Die Versammlung der Streikenden lehnte es daher ab. auf Grund dieser Anerbietungen die Arbeit aufzunehmen. Wie bescheiden ihre Forderung war. tritt deutlich in Erscheinung, wenn man den Verdienst der Arbeiterinnen dem Profit der Werke gegenüberstellt. Die vereinigten Werke bestehen aus dem Betrieb in Wien, in Linden und in Harburg. In dem vorjährigen, sowie in dem diesjährigen Geschäftsbericht wird über die Unrentabilität des österreichischen Werkes geklagt. Die erzielten Profite müssen also von dem Lindener und Hatburger Werke abgeworfen worden sein; die hier beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen haben durch lange, intensive Frohn bei karger Entlohnung die kolossalen Ueber- schüsse ermöglicht. Die Werke verzeichneten im Jahre 1899 einen Reingewinn von Mk., im Jahre 1900 einen solchen von Mk. Den Aktionären konnte 17'/- Prozent Dividende ausgeschüttet werden. Bei angestrengtem Schaffen brachte es eine Arbeiterin auf I.tit» Mk. bis S Mk. Tagesverdienst. Die Fabrik zahlte für Männer Stundenlöhne von SÄ bis SK Pf. Bei diesen Zahlen bedenke man, daß die Arbeit in den Gummi- „Fräulein" und„gnädiges Fräulein". Ein bürgerliches Familienidyll im Kurork. Von Adele Schreiber. „Fräulein" weinte. Frau Kommerzienrath war feuerroth und hocherregt. Auf der Stelle sollte„Fräulein" das Haus verlassen. Nur aus purer übertriebener Herzensgüte gestattete man dem jungen Mädchen, noch ein paar Tage zu bleiben—„bis passender Ersatz gefunden", dachte Frau Kommerzienrath im Stillen. Es war unerhört rücksichtslos von der„Person", den Sommeraufenthalt auf so unliebsame Weise zu stören, ihrer armen Herrin die kurze Erholungsfrist zu verderben, welche die gesellschaftlichen Lasten der vielgeplagten Dame gönnten. Mit Herren zu kokettsten, Blumenspenden anzunehmen— dazu hatte man sie wirklich nicht aufgenommen, es war skandalös, was sie gethan! In Gegenwart ihrer Zöglinge, der zehnjährigen Pipsi und der dreizehnjährigen Mimi, hatte sie auf der Promenade mit zwei im Hause der Kommerzienräthin verkehrenden Herren gesprochen und dabei war der Eine so weit gegangen, ihr vor allen neugierig zusehenden Leuten Rosen zu schenken. Daß doch die jungen Männer selbst in der guten Gesellschaft so taktlos sind! Sie brauchen doch ihre Verhältnisse nicht gerade unter dem„Personal" befreundeter Familien zu suchen! „Fräulein" betheuerte zwar, die Begegnung sei durchaus harmlos und zufällig gewesen— aber diese plumpe Ausflucht glaubte doch Niemand. Gespräche mit solchen„Personen" sind nie harmlos, weiß der Himmel welche Vergangenheit„Fräulein" schon hatte! Wie traurig, daß man„aus Mangel an Zeit" gezwungen ist, seine Kinder, die„süßen, unschuldsvollen Engel", mit solchen Leuten verkehren zu lassen. werken unangenehm und ungesund ist. In den ersten Wochen ihrer Beschäftigung daselbst kann fast keine Arbeiterin ordentlich essen. Alles. Kleidung und Nahrung, riecht nach Gummi und den zur Fabrikation nöthigen Säuren.„Die Stinkbude", so heißt das Harburger Werk im Volksmund. Wie gesundheitsschädlich die „Gummiluft", ist bekannt. Trotz allem geschieht viel zu wenig für zweckentsprechende Ventilation. Im Jahresbericht des Königlich preußischen Regierungs- und Gewerberathes Grünewald vom Jahre 1897 heißt es darüber,„daß die hohe Erkrankungsziffer der männlichen Personen besonders aufgefallen, und daß man die sanitären Verhältnisse der Fabrik für den ungünstigen Gesundheitszustand verantwortlich machen und eine wirksame Lüftung herbeizuführen suchen müsse; daß aber diesen Bestrebungen gegenüber die Direktion sich ziemlich ablehnend verhalte." Bei den weiblichen Arbeitern machten sich die schädlichen Folgen noch in erhöhtem Maße in der Zahl der Erkrankten bemerkbar. Auf 100 männliche Mitglieder der Krankenkasse kamen nach dem erwähnten Bericht aus je 100 weibliche Mitglieder 71,7 Erkrankungsfälle!! Angesichts solcher Verhältnisse wagt es die Betriebsleitung, vom„schwarzen Undank" der Arbeiter und Arbeiterinnen gegenüber der„Arbeiterfreundlichkeit und Fürsorge" seitens der Firma zu reden! Wohl dem, der diese„Arbeiterfreundlichkeit" und„Fürsorge" nicht am eigenen Leibe zu erproben brauchte! Nicht genug konnte sich die Fabrikleitung damit brüsten, daß sie„große" Summen zur Unterstützung nicht mehr erwerbsfähiger Arbeiter gespendet habe. Sehen wir, wie es in Wirklichkeit damit aussieht: Bei der Verl Heilung der Riesengewinne im Jahre 1396 stiftete die Firma 80000 Mk. für die Pensionskasse der Beamten und ganze 20000 Mk. für nicht mehr erwerbsfähige Arbeiter, deren Auswahl dem Ermessen der Fabrikleitung anheimgegeben ist. Ausgezeichnet, unübertrefflich diese Fürsorge! Nur nicht für die Arbeiter, sondern für die Firma. Die unter Umständen gewährte Fürsorge ist die Kette, die die Arbeiter an den Betrieb fesseln, ist der Knebel, der ihnen den Mund schließen soll. Und was erhalten sie, nachdem sie jahrzehnle lang gefrohndet, geschwiegen, sich geduckt, hundertfach sich das Prädikat „billige",„bescheidene",„willige" Arbeiter verdient haben? Bestenfalls einen Bettelpfennig! Vielleicht aber auch, wenn das Ermessen der Fabrikleitung sie noch„zu leicht" befunden, einen Fußtritt! Selbst der Gewerbeaufsichtsbeamte kam zu dem Schluß, die Stiftung ruhe auf unrichtigen Grundlagen, da die Arbeiter niemals begründeten Anspruch und ein Anrecht auf die Unterstützung erwerben, sondern immer auf das jeweilige Wohlwollen der Vorgesetzten angewiesen sind. Das war aber gerade die Absicht, die der ganzen„Fürsorge" zu Grunde liegt. Wer auf Unterstützung reflektirt, hat fein artig zu sein, um das„theure" Wohlwollen der Vorgesetzten nicht zu ver- scherzen. Man beurtheile nach den vorstehenden Angaben, wie„un- Die Engel wurden herbeigeholt und nochmals aufs Genaueste ausgefragt. Pipsi war sehr verwirrt und meinte,„Fräulein" sei sehr nett, und sie habe„Fräulein" sehr lieb, Mimi aber wußte Schauderdinge zu berichtrn— gesprochen habe„Fräulein" zwar sonst nicht mit den Herren, aber wenn sie ihnen auf der Straße begegnete, halten diese sie immer so angesehen. Ueberhaupt sahen die jungen Herren auf der Promenade immer so viel nach „Fräulein". „Weil, Fräulein' hübsch ist", meinte die harmlose Pipsi. „Ach Unsinn,, Fräuleins' sind nie hübsch", belehrte Mimi. Fräulein' sieht eben so aus, ich weiß schon"---— und dann steckte Mimi das Ende ihres dicken Zopfes in den Mund und kicherte. Pipsi sperrte Mund und Augen auf, sie war noch sehr dumm, die Kleine. Die Mutter aber tauschte einen verständnißvollen Blick mit ihrem Sohne Albert, der in Abwesenheit des Kommerzienraths als Familienoberhaupt fungirte und flüsterte ihm zu:„Was sagt man, wie klug das Kind ist." Das kluge Kind schnappte natürlich diese Bemerkung auf, und in dem Bestreben weiter belobt zu werden, berichtete es, „Fräulein" habe oben in ihrem Zimmer ein Album mit Photographien, und da seien auch viele Herren darunter, sogar zwei Offiziere. „Aber das ist doch ihr Vetter", rief Pipsi; Mimi puffte sie, still zu sein. Die Kommerzienräthin war starr vor Entsetzen— na da hat man es— den übrigen Roman konnte man sich leicht ausmalen. Und dabei sah„Fräulein" wirklich so unschuldig aus. dankbar" und" unbescheiden" die Arbeiterinnen der Harburger Gummiwerke waren, daß sie auf ihrer Forderung eines Lohnaufschlags auf alle Schuhsorten bestanden. Nachdem der erste Unterhandlungsversuch nicht den gewünschten Erfolg gehabt hatte, wandte sich die Kommission der streifenden Arbeiterinnen in einem Schreiben an den Vorstand des„ Wirthschaftlichen Schutzverbandes", den Verein der Harburger Arbeitgeber. Sie ersuchten denselben, zur Schlichtung der Differenzen eine Kommission zu bilden, die bestehen sollte aus dem Vorsitzenden des Gewerbegerichts, dem Vorstand des Verbandes der Harburger Arbeitgeber, der Direktion der Gummiwerke, der Kommission der Arbeiterinnen und zwei Vertretern des Fabrikarbeiterverbandes, dem die Arbeiterinnen angehörten. Dieser Vorschlag ward vom Vorstand des Arbeitgebervereins mit der Motivirung abgelehnt, daß er die Vermittelung nur dann übernehmen könne, wenn die Direktion der Gummiwerke Harburg ein solches Verlangen stelle. Diese aber stellte eben ein solches Verlangen nicht. Ein abermaliger Vermittlungsversuch von Seiten des Senators Tielemann scheiterte an der Starrköpfigkeit der Direktion. Statt die geringen Aufbesserungen zu gewähren, maßregelte die Fabrilleitung diejenigen Arbeiter, deren Frauen und Töchter am Streit betheiligt waren. Aus Empörung über diese Brutalität und Prozzenhaftigkeit und um die Arbeiterinnen in ihrem Kampfe zu unterstüßen, legten nun fast sämmtliche Arbeiter der Fabrik die Arbeit nieder. Die Zahl der Streifenden stieg dadurch auf 1200. Verschiedene Verhandlungen zwischen Kommission und Fabrikleitung verliefen resultatlos. Mitte Mai versprach die Direktion Folgendes: Sobald der Betrieb voll aufgenommen, Wiedereinstellung aller Arbeiter und Arbeiterinnen mit Ausnahme derjenigen, die sich gegen die Fabrikordnung vergangen. Fortbestehen der im Anfang des Streits zugestandenen Lohnerhöhungen. Entsprechender Lohnaufschlag auf Canevasschuhe, falls dabei ein mittlerer Arbeitsverdienst nicht erreicht werden könne. Die eingestellten Arbeitswilligen sollten weiter beschäftigt werden. Die Arbeiterinnen lehnten diesen Vorschlag ab, da ihnen mit Recht der Ausdruck„ mittlerer Arbeitsverdienst" als zu vag erschien. Sie forderten feste Lohnfäße und Entlassung der Arbeitswilligen. Inzwischen setzte die Leitung der Fabrik alle Hebel in Bewegung, um Streifbrecher zu werben. In spaltenlangen Annoncen ward Arbeiterinnen, dauernde“ und„ lohnende" Beschäftigung bei„ leichter" Arbeit in Aussicht gestellt. Agenten reisten werbend nach allen Rich tungen der Windrose. Aus Russisch- Polen wurden Arbeiterinnen herbeigeschleppt, die der Firma völlig wehrlos gegenüber standen, da sie der deutschen Sprache nicht mächtig waren. Arbeitshäuser und christliche Herbergen wurden nach Arbeiterinnen und Arbeitern abgesucht. Was that es, wenn diese, der Arbeit völlig unkundig, für viele Tausende von Mark Waare verdarben, wenn infolge des Streits die Aktien rapide sanken, wenn die eingelaufenen Aufträge nicht ausgeführt mit ihrem Madonnenscheitel und ihrem zwanzigjährigen Ge sichtchen. " 1 Die Person war mir nie sympathisch, ich wollte Euch nur nicht beunruhigen; ich als Mann, der die Welt kennt, habe ein faire für solche Dinge", sagte blafirten Tones Monsieur Albert und nahm sich insgeheim vor, ein Auge auf Fräulein" zu haben. Das Mädchen war jetzt stellenlos, jung, bildhübsch, und wer weiß, ob es in der Noth auch noch so stolz abweisend sein würde, wie damals im Anfang, als seine Unwiderstehlichkeit so kläglichen Schiffbruch erlitt. Monsieur Albert hatte das nie verziehen. Meine arme Mama, ich bin entrüstet, daß man Dich so ärgert, aber ich werde dieser schlechten Person meine Meinung sagen", flötete Fräulein Eveline, die älteste, erwachsene Tochter. " Vor Allem werde ich ihr dringend einschärfen, daß sie sich wenigstens so lange sie hier ist anständig zu benehmen hat." Der Diener trat in diesem Augenblick ein und überbrachte einen herrlichen Blumenstrauß für Fräulein Eveline. " Assessor Stangen", las die junge Dame auf der Karte. Der gute Mann mit seinen ewigen Huldigungen fängt an, mir fürchterlich zu werden." " " Herr Leutnant von Murnau warten unten, um gnädiges Fräulein zum Radfahren abzuholen", meldete der Diener. " Himmel, was thue ich nur", rief das„ gnädige Fräulein". „ Ich hatte wahrhaftig ganz vergessen und Dr. Pauser eine Tennispartie zugesagt tant pis( um so schlimmer). Einer muß heute umsonst schmachten schadet auch nichts, Franz sagen Sie dem Herrn Leutnant, ich käme gleich; Adieu, Mama, ich kleide mich nur noch rasch um. " Die Mutter blickte der Tochter mit stolzem Lächeln nach. 125 werden konnten und dadurch gewaltiger Schaden erwuchs? Durch jahrelange Frohn hatten die Arbeiter und Arbeiterinnen Schätze auf Schätze gehäuft, nicht für sich, aber für die Firma, da konnte diese es sich schon etwas kosten lassen, um ihren Arbeitsbienen zu zeigen, wer„ Herr im Hause" sei. In ihrer Protzenhaftigkeit wurde die Direktion aufs Beste unterstützt von den Preßtrabanten der bürgerlichen Blätter, von den übrigen Arbeitgebern und der Polizei. Auf jeden Arbeitswilligen, jede Arbeitswillige fam fast ein„ Beschützer" in Pickelhaube und Uniform, der es zu verhindern wußte, daß die Streifenden von der gütlichen Ueberredung der Arbeitswilligen, die der§ 152 der Gewerbeordnung, unser Koalitionsrecht, uns ausdrücklich gewährleistet, Gebrauch machen konnten. Vom Eisenbahnkoupee bis zur Arbeitswilligenpforte" erfreuten sich die Streifbrecher polizeilicher Bedeckung. Im„ Empfangskomite" für Arbeitswillige ward ihnen folgender Kontrakt vorgelegt, der dem klaren Wortlaut des Gesetzes Hohn spricht: " ,, Die Arbeiterin tritt bei der Aktiengesellschaft Vereinigte Gummiwaarenfabriken Harburg- Wien, Harburg a. E., bis. . für das halbe Jahr vom in Arbeit. Das Arbeitsverhältniß läuft jedesmal stillschweigend auf ein halbes Jahr weiter, wenn es nicht drei Tage vor Ablauf aufgekündigt ist. Während der Lehrzeit, die bis zu vier Wochen nach dem Dienstantritt sich erstreckt, kann die Arbeiterin jederzeit dann entlassen werden, wenn sie entweder nicht die Fähigkeit hat, die aufgetragenen Arbeiten ordnungsmäßig auszuführen, oder sich als träge erweist. Wird sie aus dem erstgenannten Grunde entlassen und will sie nach . zurückkehren, so wird ihr von der Arbeitgeberin eine Fahrkarte vierter Klasse nach..... ausgehändigt. Während der Lehrzeit erhält die Arbeiterin einen festen Lohn von 1,50 Mt. pro Tag. Alsdann kommt die Arbeiterin in Akkord und vergrößert sich der Arbeitsverdienst je nach Fleiß und Geschicklichkeit bis zu 3,40 Mt. pro Tag. Im Uebrigen ist für das Arbeitsverhältniß die Fabrikordnung der Arbeitgeberin maßgebend. Dieser Vertrag bleibt auch dann in Kraft, wenn ein Nachtrag zur Fabrikordnung oder eine neue Fabrikordnung erlassen werden sollte. Vorstehender besonderer Vertrag ist von der Arbeiterin.. .. mit dem Versprechen unterschrieben, den von Mt. in der Arbeitgeberin geleisteten Reisevorschuß von.... wöchentlichen Raten von einer Mark zurückzuzahlen. Die Wochenrate kann vom Lohne einbehalten werden. den.. ". 19 " . " Sie ist das gefeierteste Mädchen im ganzen Kurort, die vor= nehmsten Herren der Gesellschaft liegen ihr zu Füßen, und alle anderen Frauen ärgern sich." " " Ja", pflichtete Albert bei,„ Eveline versteht's, Eroberungen zu machen und sich ein Duzend Verehrer auf einmal warm zu halten. Sie hat das Zeug dazu, den Männern die Köpfe zu verdrehen, sollte sie's nicht am Ende von Muttern geerbt haben?" Schlingel", schmollte Frau Kommerzienrath geschmeichelt und drohte schelmisch mit dem wohlgepflegten, rundlichen Finger. Weißt Du, Mama, wenn's Dir recht ist, will ich Dir den Aerger ersparen und die Sache mit der Gouvernante regeln. Wir Männer sind energischer, und da Du sie vor der regelrechten Kündigungsfrist entlassen willst, wird die Person natürlich unverschämte Geldansprüche stellen." „ Ach ja, Albert, Du bist wirklich ein Prachtjunge!" " * * Die Person" saß in ihrem Zimmerchen und schluchzte. Sie dachte augenblicklich nicht an Geld, sie war sehr unglücklich, sehr einsam, ihr ganzes unerfahrenes Herz zuckte in ungeheurem Weh über die Welt, über das Leben und die bösen, bösen Menschen. Monsieur Albert trat ein. Es war wohl übermäßig zarte Rücksicht auf Fräulein", daß er seinen Schnurrbart frisch ge= fräuselt, seine leidsamste Krawatte umgebunden und ein Cachou für wohlriechenden Athem gegessen hatte. Er war gekommen, um den Unterschied klarzustellen zwischen einem„ gnädigen Fräulein" und einem bloßen Fräulein". Darnach scheint die Direktion der Meinung, daß Z 122 der Gewerbeordnung. laut dessen vereinbarte Kündigungsfristen für beide Theile gleich sein müssen, für sie nicht existirt. Die gesetzesunkundigen Arbeiterinnen, die nicht wissen, daß ein Kontrakt wie der vorstehende ungiltig ist, halten sich für verpflichtet und gebunden, und dies um so mehr, als der„Reisevorschuß" abgearbeitet werden muß. Zu spät werden sie gewahr, in welches„Eldorado" sie ge- raihen sind. In einem Betriebe, wo Arbeiterinnen, die IS bis 20 Jahre dort thätig sind, es nicht auf 2,S0 Mk. bringen konnten, stellt man Neueingestellten 3,40 Mk. pro Tag in Aussicht. Welcher Hohn! War der famose Kontrakt unterzeichnet, so ging es an die Arbeit und Abends in die für die Streikbrecher erbauten Baracken,„Arbeiterwohnungen" genannt. Der Bau grenzt unmittelbar an einen Wasserlauf, der mit den Abwässern verschiedener Fabriken angefüllt ist. Dieser Umstand trägt sicher nicht zur Verbesserung der Luft bei, wohl aber dazu, daß die„Arbeiterwohnungen" feucht sind. In der Folge wird für die Bewohner der Keim zu rheumatischen und anderen Krankheiten gelegt. Das Wohnen in den Baracken ist um so ungesünder, als das Fundament und die einen halben Meter hohe Grundmauer des Baues nicht Zeit zum Austrocknen hatte. Die Baracken wurden so fabelhaft schnell fertig gestellt und bezogen, daß man billigerweise bezweifeln könnte, ob der verwandte Mörtel zu trocknen und zu binden vermochte. In der unmittelbaren Nähe dieser„Wohnungen" befindet sich das Benzin- und Naphthalager der Fabrik. Vor der Berührung mit den Streikenden„schützte" man die Arbeitswilligen sorgfältigst. De» Schutz ihres Lebens und ihrer Gesundheit ließ man sich jedoch offenbar weit weniger angelegen sein. Vom Borsitzenden des Fabrikarbeiterverbandes, Genossen Brey, ward der Fabrikinspektor auf die geschilderten skandalösen Zustände mit dem Ersuchen aufmerksam gemacht, festzustellen, ob diese„Wohnungen" und ihre Umgebung den berechtigten Ansprüchen auf Schutz für Leben und Gesundheit der Arbeiter, sowie den Geboten der Sittlichkeit entsprechen. Um die Streikenden zu Paaren zu treiben, wurden von der Direktion der Gummiwerke an sämmtliche Arbeitgeber schwarze Listen mit de» Namen der Ausständigen„zur gefälligen Bedienung" versandt. Ein während des Streiks von der Direktion der Gummifabrik errichtetes Preßbureau versorgte die bürgerliche Presse mit Tatarennachrichten und Hetzartikeln gegen die Streikenden. Allen voran prangte selbstverständlich die alte Mär, der Streik sei eine sozialdemokratische Kraftprobe, er solle beweisen, daß die Sozialdemokratie in dein ihr bisher verschlossenen Gebiet der Gummiindustrie Fuß fasse. Mit Recht höhnt Genosse Brey im„Proletarier":„Heiliger Schubiak! Hat der Mensch eine Ahnung, wie viel Stimmen die Sozialdemokratie aus der Gummiindustrie erhält! Um diese zu vermehren, veranlaßt die Sozialdemokratie einen Streik der Gummiarbeiterinnen— also politisch Rechtloser! Um der Sozialdemokratie einen parteipolitischen Vortheit zu verschaffen, opfert der Fabrikarbeiterverband circa 100000 Mark. Daß dich der Geier!" Die „Harburger Zeitung", die sich besonders in der Beschimpfung der Streikenden hervorthat, entblödete sich nicht, einen Aufruf der„Gummi" zu veröffentlichen, worin 100 Mk. Belohnung Jedem versprochen wurden, welcher einen Streikenden nachwies, der versucht hatte, durch Drohung die Streikbrecher zur Arbeitsniederlegung zu bewegen. In die unangenehme Lage, diesen„Judaslohn" auszuzahlen, ist die Firma jedoch nicht gekommen. Lorbeeren hat übrigens in diesem Kampfe weder die bürgerliche Presse noch die Firma geerntet. Dagegen gab sich Bürgermeister Dennicke, der auf Veranlassung des Genossen Brey wiederholt Verhandlungen anbahnte, die größtmöglichste Mühe, einen für beide Theile acceplablen Friedensschluß herbeizuführen. Bei der letzten Verhandlung am IS. Juni kam es zu dem oben erwähnten Vergleich. Die vom Genossen Brey und der Harburger Zahlstellenleitung formu- lirten Forderungen lauteten:„1. Beibehaltung der bereits gemachten Zugeständnisse für die besseren Schuhsorten. 2. Garantie eines mittleren Arbeitslohnes für die bei den Canevasschuhen beschäftigten Arbeiterinnen. 3. Gewährung einer Lohnerhöhung für Canevasschuhe (eventuell in vier Wochen). 4. Einstellung der Ausständigen nach Möglichkeit." Dagegen war die Firma nur zu folgenden Zugeständnissen zu bewegen, die von den Streikenden Angesichts der ganzen Sachlage angenommen wurden: „1. Die Direktion wird die in der Fabrik beschäftigt gewesenen Arbeiter und Arbeiterinnen nach Möglichkeit wieder einstellen, behält sich aber freie Auswahl vor. 2. Die Fabrik wird die von ihr am 25. März d. I. bewilligten und bereits in Kraft getretenen höheren Lohnsätze für diejenigen Sorten Schuhe, bei deren Herstellung durch veränderte Konfektion eine Mehrarbeit entstanden ist, auch den wieder eintretenden Arbeitern und Arbeiterinnen zahlen. 3. Der tägliche Lohn für eine mittlere in der Fabrik beschäftigte Arbeiterin wird bei genügendem Fleiße und regelmäßiger Arbeit mindestens zwei Mark betragen, selbstverständlich nach vollendeter Lehrzeit. 4. Eine Lohnerhöhung auf Canevasschuhe kann die Direktion bis auf Weiteres nicht in Aussicht stellen." Punkt 1 und 4 der Zugeständnisse also bleiben hinter den Forderungen der Arbeiterinnen zurück. Da aber bei der allgemeinen wirthschaftlichen Depression der Arbeitsmarkt ständig ein Plus an Arbeitskräften aufweist und die Firma alles daransetzte, dieses Mehr an Arbeitskräften nach Harburg zu locken, so fühlte sich der Verbandsvorsitzende verpflichtet, die Beendigung dieses opferreichen Kampfes auf dieser Grundlage zu befürworten. Wie die Dinge lagen, konnte eine längere Fortdauer des Streiks die erzielten moralischen und materiellen Errungenschaften ganz in Frage stellen. Nach reiflicher Ueberlegung stimmten die Ausständigen dem Vergleich zu. In einer Resolution gaben sie außerdem der Erwartung Ausdruck, daß Punkt 1: Einstellung der Ausständigen in loyaler Weise von der Direktion gehalten werde, eventuell sei nochmals der Bürgermeister als Vermittler anzurufen. Eine andere Resolution forderte, daß nunmehr die Direktion die Streichung der Namen der Ausständigen von der schwarzen Liste veranlasse. Was die Direktion unter loyaler Auslegung ihrer Zugeständnisse zu verstehen scheint, beweist ihr Vorgehen nach Beendigung des Streiks. Tagelang holte sie noch Arbeitskräfte von auswärts heran und die Wiedereinstellung der Streikenden in die Fabrik wurde an zwei Bedingungen geknüpft: Austritt aus der Organisation und Ablieferung des Verbandsbuches an die Firma. Dank der Vermittlung der Harburger Zahlstellenleitung des Fabrikarbeiterverbandes ließ die Direktion die letztere Forderung fallen. Es war den Herren von der„Gummi" klar gemacht worden, daß die Mitgliedsbücher Verbandseigenthum sind. Die Forderung des Austritts der Arbeiter und Arbeiterinnen aus der Gewerkschaft und der Partei hält die Direktion aufrecht. Die Zähne beißt man zusammen vor Empörung ob solcher Brutalität! Kann es wohl etwas Unsittlicheres geben als das Vorgehen der Firma? Heißt es nicht, alles Menschenbewußtsein, alle Menschenwürde mit Füßen treten, wenn man von Arbeiterinnen und Arbeitern, die soeben ein Vierteljahr von ihrer Organisation in den Stand gesetzt worden sind, den Kampf um Verbesserung ihrer Lage führen zu können, den Austritt aus dieser Organisation verlangt? Die Haltung der Direktion beleuchtet scharf, wie. es in der kapitalistischen Ordnung um die vielgerühmte„Gleichberechtigung der Arbeiter" steht. Die Kapitalgewaltigen führen diese Gleichberechtigung im Munde, wenden aber die schmutzigsten Mittel an, um die Arbeiter zu willenlosen Sklaven zu erniedrigen. Es ist den Herren Schlotbaronen nicht genug, ihre soziale Macht zu mißbrauchen, um die Frauen und Töchter des Proletariats körperlich zu prostituiren. Sie setzen noch alles daran, um Männer und Frauen der Arbeiterschaft geistig zu prostituiren. Bitter nvth thut es, daß dem Z 1S3 der Gewerbeordnung der Passus eingefügt wird:„Wer Andere durch Drohung u. s. w. zu zwingen sucht, von solchen Vereinigungen zurückzutreten, wird mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft." Streikende, um ihre Existenz ringende Arbeiter müssen aus Monate ins Gefängniß, wenn sie nur durch die Macht der Ueberredung Arbeitswillige zur Arbeitsniederlegung bewegen wollten und im Eifer sich dabei im Ausdruck vergriffen— auch in Harburg schweben verschiedene Strafverfahren gegen Streikende. Unternehmer dagegen, die in der offenkundigsten Weise sich der Nöthigung schuldig machen, werde» von keinem Staatsanwalt behelligt. Die bekannte„Noblesse" der Kapitalgewaltigen zeigt sich auch darin, daß Streikende, die wieder eingestellt werden wollen, sich vom Arzte auf ihren Gesundheitszustand untersuchen lassen müssen. Mit anderen Worten: die Direktion bestraft mit Entziehung von Beschäftigung und Brot diejenigen Lohnsklaven, die ihre Gesundheil in der Fabrik zum Nutz und Frommen der Dividendenschlucker ruinirt haben. Zum tausendsten und abertausendsten Male zeigt uns der Kampf der Arbeiterinnen und Arbeiter in Harburg und seine Folgen, welch gewaltiges Stück Arbeit auf dem Gebiet der Organisation noch zu leisten ist. Wären in der Gummibranche die Ausgebeuteten fester in ihrer Organisation zusammengeschlossen gewesen, so würde nicht zu derselben Zeit, wo in Hamburg Arbeitgeber eine Solidariläts- erklärung für die Harburger Fabrik votirten, von den Arbeitern in Gelnhausen, Linden und Hannover Streikbrecherarbeit geliefert worden sein. Mögen daher unsere Genossen und Genossinnen allerorts die Mahnung beherzigen: Organisirt Euch! Agitirt für die Organisation! Gestaltet sie allerorts mehr und mehr zu einem gewaltigen Bau, in dem alle Ausgebeuteten Schutz finden vor den Rücken und Tücken, den Schlägen des immer mächtiger werden den Kapitals! Aus der Bewegung. Von der Agitation. In den ersten Tagen des Juli referirte Genossin Zietz in einigen Vororten Berlins. Versammlungen fanden statt in Schöneberg, Neu- Weißensee und Charlottenburg. Zu der Versammlung in Schöneberg waren die Handlungsgehilfinnen besonders eingeladen worden. Genossin Zieh behandelte das Thema ,, Die Frau nicht Haussflavin, sondern Kampfesgenossin". In der Diskussion erörterten die Genossinnen Baader, Baar und Mailing besonders die traurige Lage der Handlungsgehilfinnen und forderten sie eindringlichst zum Beitritt in den„ Zentralverband der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen Deutschlands" auf. In Neu- Weißensee referirte die Referentin über das Thema„ Mehr Schutz vor Krautjunkern und Schlotbaronen". Hier wird es noch einer energischen Agitationsarbeit bedürfen, um die breite Masse der Frauen für die Bewegung zu gewinnen. In Charlottenburg, wo das Thema der Vortragenden lautete:„ Organisation ist Macht", haben die Genossinnen augenblicklich leider kein größeres Lokal zur Verfügung. Zu der Versammlung waren die Plätterinnen und Wäscherinnen besonders eingeladen worden. In der Diskussion förderte Wäschereibesitzer Lösche unendlich viel krauses Zeugs zu Tage, das in einer Drohung gipfelte. Im Auftrage des Vereins der Wasch und Plättereianstalts- Inhaber" erklärte er, daß dessen Mitglieder die Preise der Wäsche und die Löhne der Arbeiterinnen wieder herabsehen würden, wenn nicht die Arbeiterinnenorganisation sehr bald dafür sorge, daß in den Dampfwäschereien und in Köpenick die Löhne auf die vor dem Gewerbegericht vereinbarte Höhe gebracht werden. Unter allgemeiner Heiterkeit, zum Theil auch unter Entrüstung, stellte der Herr die Behauptung auf, er und seine Kollegen hätten die Plätterinnenbewegung ins Leben gerufen! Aus purer Nächstenliebe, damit die armen Plätterinnen nicht so weit zu laufen hätten, sei von ihm der Arbeitsnachweis bekämpft worden u. s. f. Auf Vorhalt mußte der Herr zugeben, daß seine Plätterinnen und Wäscherinnen nicht organisirt seien. Eine ganze Reihe Diskussionsredner und Rednerinnen, sowie die Referentin leuchteten diesem„ arbeiterfreundlichen" Unternehmer gehörig heim, worauf er den Sentimentalen und bitter Gekränkten zu spielen suchte. Genossin Zieht nagelte diese demagogischen Schachzüge in ihrem Schlußwort gehörig fest, indem sie die ganz andere Tonart und die Widersprüche in seinen ersten und letzten Ausführungen beleuchtete. Ihre Ausführungen flangen in der nachdrücklichen Aufforderung aus, die Anwesenden sollten in der Agitation und Organisationsarbeit nicht erlahmen. Im Auftrage des Gauvorstandes für Schleswig- Holstein referirte Genoffin 3ies in einigen Versammlungen für die Fabrikarbeiter und zwar in Rendsburg, Bütelsdorf und Elmshorn. Alle drei Versammlungen erfreuten sich eines sehr guten Besuchs, obgleich besonders am letzten Orte der flaue Gang des wirthschaft lichen Lebens sich außerordentlich fühlbar macht. In Betrieben, die sonst 250-300 Personen beschäftigen, wird jetzt mit 50-80 Mann gearbeitet. Mit Schrecken denkt man an den bevorstehenden Winter, der die Noth noch weit drückender gestalten und die Arbeitslosigkeit vermehren wird. Zu Zeiten, wo es friselt, ist es in Folge der allgemeinen Muthlosigkeit schwer, Leute für die opferreiche Betheiligung an der Arbeiterbewegung zu gewinnen. Trotzdem wurden dem Fabrikarbeiterverband eine Reihe Mitkämpfer zugeführt. L. Z. Die Abhaltung einer sozialdemokratischen Frauenkonferenz betreffend, welche eventuell in Anschluß an den Parteitag zu Lübeck stattfinden soll, hat Genossin Baader als Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands sämmtlichen Lokal- und Kreisvertrauenspersonen eine Umfrage zugehen lassen. In derselben wird daran erinnert, daß die erste sozialdemokratische Frauenkonferenz zu Mainz nicht beschlossen hat, daß jedes Jahr eine Konferenz stattfinden soll. Sie überließ es vielmehr dem Ermessen der Genossinnen, die Frage jeweilig nach den vorliegenden Verhältnissen zu entschei den. Wie Genossin Baader mittheilt, haben die Genossinnen von Berlin und Umgegend bereits erörtert, ob sich die Einberufung einer Konferenz nach Lübeck empfiehlt. Ihrer Ansicht nach ist dies nicht der Fall, und zwar aus folgenden Gründen. In vielen Orten ist die Wahl der Vertrauensperson ziemlich spät erfolgt, in anderen wieder standen dieser von Anfang an nicht genügende Mitarbeiterinnen zur Seite, erst allmälig hat sie sich einen kleinen Kreis von solchen heranziehen können, die sich nun einzuarbeiten beginnen. In der Folge hat die planmäßige Agitation hier und da erst vor kurzer Zeit begonnen. Es würden daher der Konferenz nur verhältnißmäßig wenige Thätigkeitsberichte erstattet werden fönnen. Weiter ist der ungünstigen Lage Lübecks wegen nicht auf eine zahlreiche Beschickung der Konferenz zumal aus West- und Süddeutschland zu rechnen. Etwa bis Ostern nächsten Jahres dürften die Genossinnen allerorten eine genügend ausgedehnte und planmäßige Thätigkeit entfaltet haben, 127 damit ihre Berichte ein übersichtliches und erfahrungsreiches Bild von der Entwicklung der proletarischen Frauenbewegung geben. Auf Grund der dann vorliegenden praktischen Erfahrungen können gut vorbereitete Anträge auf die Tagesordnung einer einzuberufenden Konferenz gesetzt, kann mit größtem Nuzen verhandelt werden. Gerade, weil die erste Frauenkonferenz so wohlgelungen war, soll die zweite ihr an Bedeutung und Erfolg nicht nachstehen. Die Genossinnen von Berlin und Umgegend sind deshalb aus den angeführten Zweckmäßigkeitsgründen der Ansicht, daß im Anschluß an den Parteitag feine Frauenkonferenz einberufen wird. Genossin Baader ersucht nun die Genossinnen allerwärts, das Für und Wider einer eventuell in Lübeck abzuhaltenden Konferenz zu erwägen und ihre Entscheidung rechtzeitig mitzutheilen. Selbstverständlich entscheidet Stimmenmehrheit über die offene Frage. Das Resultat der Umfrage wird Genossin Baader in der Gleichheit" veröffentlichen. " Zum Sammeln von Unterschriften für die Petition gegen die Erhöhung der Getreidezölle hat die Vertrauensperson der deutschen Genossinnen die Vertrauenspersonen allerwärts aufgefordert. Genossin Baader macht unsere Lokal- und Kreisvertrauenspersonen darauf aufmerksam, daß Unterschriftsbogen bei allen sozialdemokratischen Vertrauensmännern zu erhalten sind. Wo dies nicht der Fall sein sollte, können die Genossinnen Bogen durch Genossin Baader erhalten, mit der sie sich zu diesem Zwecke bald ins Einvernehmen sehen müssen. Notizentheil. Frauenarbeit auf dem Gebiete der Jndustrie, des Handels und Verkehrswesens. Die Beschäftigung weiblicher Personen im preußischen Eisenbahndienst wird nunmehr in vermehrtem Umfange eintreten. Die angestellten Versuche haben ergeben, daß weibliche Arbeitskräfte für den Dienst in den Güterabfertigungsstellen sich als geeignet und höchst brauchbar erweisen. Ferner ist jetzt die prinzipielle Entscheidung getroffen worden, daß zur Bedienung der Schreibmaschinen für Kanzleiarbeiten bei den Eisenbahndirektionen an Stelle männlicher auch weibliche Arbeitskräfte eingestellt werden können. Während also bisher seitens der Eisenbahnverwaltung weibliche Personen nur als Fahrkartenausgeberinnen, als Telegraphiſtinnen und Telephonistinnen angestellt wurden, werden sie in Zukunft auch zu dem Güterabfertigungs- und Kanzleidienst herangezogen werden. Ebenso wie die Fahrkartenausgeberinnen, die Telegraphistinnen und Telephonistinnen dürfen auch die in den neu erschlossenen Stellungen thätigen weiblichen Personen Nachts keinen Dienst thun. Für die Einstellung und Besoldung weiblicher Personen im Eisenbahndienst sollen fortan in der Hauptsache folgende Vorschriften gelten: Mit der Absicht der späteren Anstellung im Beamtenverhältniß sind nur unverheirathete Personen und kinderlose Witwen im Alter von 20 bis 30 Jahren zu beschäftigen. Von den Bewerberinnen wird gefordert: Gute sittliche Führung, förperliche Tauglichkeit, gute Schulbildung, Schreibgewandtheit, deutliche Handschrift. Die Annahme erfolgt innerhalb der für den Dienstzweig in den Etatsunterlagen festgesetzten Kopfzahl an Angestellten außerhalb des Beamtenverhältnisses als Fahrkartenausgeberin, Telegraphistin, Abfertigungsbeamtin oder Kanzlistin im Probedienst. Beim Ablauf einer sechsmonatlichen Probezeit ist von der Eisenbahndirektion darüber Beschluß zu fassen, ob die Dienstanfängerin mit Rücksicht auf Führung und Leistungen weiter zu beschäftigen oder zu entlassen ist. Beschließt die Eisenbahndirektion die weitere Beschäftigung der Dienstanfängerin, so wird diese bei gleichzeitiger Vereidigung als diätarische Beamtin angestellt. Das Anwärterdienstalter wird vom Anfang der Probedienstzeit an gerechnet. Bei der Aufnahme in das Beamtenverhältniß und bei der etatsmäßigen Anstellung ist für die verwaltungsseitige Lösung des Dienstverhältnisses eine einmonatliche Frist vorgesehen und ferner folgender Vorbehalt: Im Falle der Verheirathung der Beamtin, sofern diese noch im Dienste verbleibt, wird das Dienstverhältniß mit dem Ablauf desjenigen Kalendermonats- nach der etatsmäßigen Anstellung desjenigen Kalendervierteljahres- aufgelöst, in welchem die Eheschließung erfolgt, ohne daß es einer Kündigung seitens der Verwaltung bedarf. Während der Beschäftigung im Probedienst erhalten die weiblichen Angestellten eine Tagesvergütung bis zu zwei Mark. Die diätarischen Jahresbesoldungen find monatlich im Voraus zu zahlen und betragen: a) vom Beginn des Anwärterdienstalters ab 720 Mt.; b) ein Jahr später, sofern das Anwärterdienstalter auf den ersten Tag eines Monats festgesetzt ist, andernfalls vom nächstfolgenden Monatsersten an, 780 Mt.; c) nach einem weiteren Jahre 900 Mt. Außerdem fann an Orten, wo die Lebenshaltung besonders theuer ist, eine Ortszulage von 80 Mt. jährlich gewährt werden. Der Eisenbahndienst benöthigt in den Zweigen, welche der Frauenarbeit erschlossen werden sollen bezw. ihr erschlossen worden sind, ein zahlreiches Personal. Gewiß also, daß eine größere Zahl von Frauen und Mädchen hier Beschäftigung findet. Leider erweisen jedoch die angezogenen Gehaltsbedingungen, daß der Kapitalistenstaat die weiblichen Arbeitskräfte ebenso als billige Arbeitskräfte ausbeutet wie der kapitalistische Privatunternehmer. Man vergleiche die festgesetzten Besoldungen mit den Anforderungen, welchen die weiblichen Angestellten im Eisenbahndienst genügen müssen. Daß die preußische Eisenbahnverwaltung in der Sparära Thielen den gewöhnlichen Kapitalistenpraktiken entsprechend weibliche Arbeitskräfte als unterbezahlte Arbeitskräfte verwenden würde, war selbstverständlich. t. n. Soziale Gesetzgebung. Was die italienische Regierung an gesetzlichen Schutz der Frauen und Kinder gewähren will. Der Minister Carcano hat im Namen der Regierung in der Kammer einen Gesetzentwurf emgebracht, betreffend den gesetzlichen Schutz der gewerblich thätigen Frauen und Kinder. Bis jetzt sind in Italien die Frauen gar nicht, die Kinder aber nur durch das lächerlich unzureichende Gesetz von 1886 geschützt, das obendrein nur auf dem Papier besteht. In Folgendem die wesentlichsten Bestimmungen, welche der Regierungsentwurf vorsieht: Als Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern beider Geschlechter in industriellen Betrieben ist das zehnte Lebensjahr bestimmt, doch dürfen in Bergwerken Kinder unter 13 Jahren und Frauen überhaupt nicht beschäftigt werden. Minderjährige Frauen, sowie Knaben zwischen 10 und 15 Jahren, müssen sich überdies durch ein ärztliches Attest über genügende Gesundheit und Körperkraft ausweisen. Nachtarbeit ist minderjährigen Frauen, sowie Knaben unter 15 Jahren verboten. Die Tagesarbeit ist für Kinder zwischen 10 und 12 Jahren auf höchstens acht, für solche zwischen 12 und 15 Jahren auf höchstens elf, und für minderjährige Frauen auf höchstens zwölf Stunden beschränkt. Den minderjährigen Frauen, sowie den Kindern bis zu 15 Jahren ist ein freier Tag in der Woche zu gewähren. Einen 3wang, als freien Tag den Sonntag zu wählen, übt das Gesetz nicht aus. Endlich schreibt der Entwurf noch vor, daß sowohl Arbeitsals Schlafräume den Ansprüchen der Hygiene und Sittlichkeit genügen müssen. Daß diese dürftigen Bestimmungen zur Zügelung der kapitalistischen Profitgier sich stolz als Schutz der Frauen- und Kinderarbeit spreizen, daß sie thatsächlich gegenüber den bestehenden Verhältnissen einen kleinen Fortschritt bedeuten: spricht Bände von dem traurigen Loos, das der Kapitalismus den lohnarbeitenden Frauen und Kindern in Italien, dem Garten Europas, bereitet. Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. Protest russischer Sozialistinnen gegen die unwürdigen Bedingungen ihrer Haft. Wie die russischen Frauen einen hervorragenden Antheil an den sozialrevolutionären Bewegungen der siebziger und achtziger Jahre genommen haben, so stehen sie auch gegenwärtig in den ersten Reihen der Kämpfer gegen den zarischen Despotismus und den rasch emporblühenden Kapitalismus. Unerschrocken und opferfreudig sind sie bemüht, den Arbeitern allgemeine Aufklärung und Bildung zu bringen, vor Allem aber ihnen das revolutionäre Evangelium des Sozialismus zu verkünden und sie zu zielflaren Streitern für ihre Interessen, für die Befreiung ihrer Klasse zu schulen. Daß die tapferen, hochherzigen Frauen dafür die Rache des zarischen Despotismus mit aller Schärfe trifft, versteht sich am Rande. Unbarmherzig wurden sie bei den Manifestationen der Arbeiter und Studenten mit Knuten und Nagaikas niedergeknüppelt, mit der Säbelklinge zur Raison" gebracht, und Verhaftung, Gefangenschaft war das Loos Vieler von ihnen. Die Thore der Gefängnisse öffneten sich nicht blos für Manifestantinnen, sondern auch für Frauen und Mädchen, die der„ politischen Unzuverlässigkeit", der Förderung der Arbeiterbewegung verdächtig waren. Und was macht in Rußland nicht alles„ verdächtig"! In langwieriger Untersuchungshaft erwarten nun die Eingekerferten ihr Schicksal: Verbannung in die abgelegenen Gouvernements, Verschickung nach Sibirien, endlose Jahre hinter Gefängnißmauern. Ein Streiflicht auf die Verhältnisse, unter denen die russischen Freiheitskämpferinnen in Haft gehalten werden, wirft der folgende Protest, der uns zur Veröffentlichung zuging. Er rührt von 24 Frauen her, die am 1. Mai in Petersburg verhaftet wurden, weil sie wie zahlreiche andere" Intelligente" unter dem Verdacht standen, zu den " Rädelsführern" und„ Aufwieglern" zu gehören, welche die russischen Arbeiter zur Maimanifestation aufriefen und organisirten. Als die 128 Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( 8undel) in Stuttgart. Frauen ihre Stimme zum Protest erhoben, befanden sie sich 14 Tage im Polizeigewahrsam. Erst seither sind sie in das Untersuchungsgefängniß übergeführt worden. Wie lange sie hier schmachten müssen und unter welchen unmenschlichen Bedingungen, wer vermag das bei den Gewohnheiten und der Natur der sogenannten„ Rechtspflege" in Rußland zu sagen? Nachstehend der Protest: Die anormalen Verhältnisse, in die wir gerathen sind, drängen uns, die wir infolge der Ereignisse vom 18. April( 1. Mai 1901) im Spaßkij- Polizeirevier zu Petersburg verhaftet wurden, die Aufmerksamkeit des russischen Publikums auf die Zustände zu lenken, unter denen wir gegenwärtig in Gefangenschaft gehalten werden. Nach unserer Verhaftung wurden wir 24 an der Zahl zu je zwei und drei in zehn Zellen der geheimen Abtheilung des Polizeireviers untergebracht. Diese Zellen, die für Einzelhaft bestimmt sind, erwiesen sich infolge ihrer Enge und der in ihnen herrschenden drückenden Hite sogar für zwei Personen als vollkommen unzureichend und ungenügend, geschweige denn für drei! Augenblicklich, nach Verlauf von zwei Wochen, ist nur drei von uns je eine Zelle angewiesen worden, die übrigen sieben Zellen sind bis heute noch von je zwei Frauen bewohnt, und doch ist in jeder nur ein einziges Bett vorhanden, so daß eine der Verhafteten gezwungen ist, auf dem Fußboden zu schlafen. Trotzdem wir derart zusammengepfercht in Haft gehalten werden, ist uns jede Bewegung im Freien streng verboten. Auf unsere wiederholten Bitten, uns frische Luft schöpfen zu lassen, bekamen wir sowohl von dem Aufseher als auch von den Aerzten abschlägigen Bescheid. Wir erhielten nur die Erlaubniß, uns auf dem Korridor etwas ergehen zu dürfen, dessen einziges Fenster sich über den Pferdeställen befindet, aus denen beständig ein übler Geruch aufsteigt. Da wir in unmittelbarer Nachbarschaft der gemeinen Verbrecher untergebracht worden sind, so rauben uns Lärm und Geschrei, sowie das Gejammer der nächtlich arretirten Betrunkenen die Nachtruhe. Die erstickende Hize, die mangelnde Beleuchtung, der nächtliche Lärm, der starrende Schmutz, die Unmöglichkeit, zu baden, und das Vorhandensein männlichen Aufsichtspersonals machen unsere Haft geradezu unerträglich, und zwar nicht blos für die Kränklichen und Schwächlichen, sondern auch für vollkommen Gesunde. Wenn die geschilderten Verhältnisse nicht geändert werden, so ist zu befürchten, daß sie zu ernstlichen Erkrankungen führen. Da unsere Beschwerden seitens der zuständigen Behörde unberücksichtigt bleiben, halten wir es für unsere Pflicht, an die öffentliche Meinung zu appelliren. Wera Gurwitsch, Frau eines Arztes. Natalie Sudkowskaja, Hörerin der„ Kurse über physische Entwicklung"( diese Kurse umfassen Vorlesungen über naturwissenschaftliche und medizinische Fächer). Julia Toportowa, Romptoiristin in einem Bankhause. Lydia Kuprianowa, Schriftstellerin. Alexandra Arnstein, Hörerin der Kurse über physische Entwicklung". Elisabeth Malinowskaja, Hörerin der„ Kurse über physische Entwicklung". Fanny Bronstein, Hörerin der„ Kurse über physische Entwicklung". Alexandra Kosmina, Hörerin an der Bestuscheffschen Hochschule für Frauen. Alexandra Ellanstaja, Hörerin der Kurse für Feldschere und Chirurgen. Lydia Martowa, Verwalterin der Volkslesehalle. Julia Kajdanskaja, Hörerin an der Bestuscheffschen Hochschule für Frauen. Sophie Zacharowa, Schriftseherin. Boßja Willenskaja, Näherin. Elisabeth Theodorowa, Eisenbahnbeamtin. Helene Batschefsowa, Rassirerin auf einem Dampfer. Wera Kalaschnikowa, Beamtin in der Abtheilung für Kupferstiche und Holzschnitte der Eremitage( Runstgalerie zu Petersburg). Elisabeth Chijniakowa. Petersburg, Polizeirevier Spaßtij, 1. Mai( 14. Mai) 1901." Frauenbewegung. Um die Zulassung weiblicher Hörer zu der philosophischen Fakultät der Universität Jena hat neulich abermals die genannte Fakultät nachgesucht. Jena ist die einzige deutsche Univerſität, an der Frauen nicht zugelassen werden. Die philosophische Fakultät ist bereits mehrmals darum eingekommen, daß in ihrem Bereiche die Zulassung weiblicher Hörer in ähnlicher Weise gestattet werde, wie es an den übrigen deutschen Hochschulen der Fall ist. Das Gesuch wurde bis jetzt stets abschlägig beschieden. Warum? das ist dem gewöhnlichen Menschenverstand nicht recht begreiflich! Frauen als städtische Schahmeisterinnen. Bei den letzten Kommunalwahlen im Staate Colorado wurden in acht Städten Frauen mit dem Amte des Schahmeisters betraut. Auch in einigen Städten des Staates Kansas bekleiden Frauen den nämlichen Posten. Als Mitglied des staatlichen Wohlfahrtseinrichtungsamts von Illinois wurde Frau Julia A. Lathorp gewählt, der Staat bestätigte ihre Wahl. - Drud und Berlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. h.) in Stuttgart.