IR. Jahrgang. " Die MM. Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen. Die.Gleichheit" erscheint alle ttTage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post leingetragen unter Nr. 2g7S> vierteljährlich ohne Bestellgeld es Pf.; unter. Kreuzband 8b Pf. JahreS-Abonnement MI. 2.«». Stuttgart Mittwoch den S.?. Oktober Zuschriften an die Redaltion der„Gleichheit» find zu richten an Frau Klara Zetlin(Zundel), Stuttgart, Blumen- Straße 8«, Ul. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach-Strahe 1», Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. JnhaltS-Verzeichniß. Gegen das Elend in der Konfektionsindustrie.— Frauen als Spcicherarbeiter in Hamburg. Von Louise Zietz-Hamburg.— Wer denunzirt? Fräulein Anita Augspurg zur Antwort. Von Klara Zetkin.— Aus der Bewegung.— Feuilleton: Hartingers alte Sixtin. Von L. Anzengruber. Notizentheil: Frauenstimmrecht.— Frauenbewegung.— Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. Gegen das Elend in der Konfektionsindustrie. So jung die deutsche Konfektionsindustrie noch ist, so glänzend und kraftvoll ist ihre Entwicklung. Im Verlauf weniger Jahrzehnte hat sie für ihre verschiedenen Zweige im Inland ein ausgedehntes, stetig wachsendes Absatzgebiet errungen: hat sie in der Damen-, Herren- und Mäntelkonfektion Frankreich, England und Oesterreich-Ungarn geschlagen; hat sie sich siegreich den Weltmarkt erobert, wo sie als größter Lieferant der einschlägigen Waaren auftritt. In den Städten und auf dem Lande beschäftigt sie Hunderttausende, unter denen die Frauen überwiegen, zu denen die Kinder einen starken Prozentsatz stellen. Nach Hunderten von Millionen beziffert sich alljährlich ihr Umsatz innerhalb und außerhalb des Deutschen Reiches. Hunderttausende und Aberhunderttausende an Profit, die sich zu mehr als fürstlichen Vermögen häufen, fließen jahraus jahrein in die diebes- und feuersicheren Geldschränke einer kleinen Reihe von Konfektionsfirmen, die sich eines Weltrufs erfreuen. Die bekannten Paläste am Hausvogteiplatz zu Berlin, die prächtigen Villen und herrschaftlichen Wohnungen von Großkonfektionären in der und jener Stadt erzählen anschaulich von der Blüthe der deutschen Konfektionsindustrie und dem märchenhaften Reichthum ihres Unternehmerthums. Aber freilich: die Wurzeln dieser Blüthe haften im Sumpfe des tiefsten Massenelends, und der märchenhafte Reichthum baut sich auf aus der bittersten Armuth, der maßlosen Pein vieler Zehntausende. Neben den Bildern von Glanz und Pracht, welche ein Blick auf die deutsche Konfektionsindustrie entrollt, treten andere des düstersten, vielgestaltigen sozialen Jammers. Das Elend der KonfektionSarbeiterschaft ist zu einer sprichwörtlichen Thatsache geworden, die sich riesengroß in grauscm Hohn neben den geschäftigen Worten von Deutschlands Größe und Kultur reckt. Die eigenthümlichen Betriebsverhältnisse der Konfektionsindustrie, die im Zeichen der Heimarbeit und des Zwischenmeisterthums stehen, haben hier einen Grad der schmachvollsten, Leib und Geist bedrohenden und vernichtenden Ausbeutung des Menschen durch den Menschen geschaffen, der sich weit über das durchschnittliche Maß der kapitalistischen Auswucherung proletarischer Arbeitskraft erhebt. Diese Betriebsverhältnisse dezentralisiren den Großbetrieb. Sie schieben zwischen den eigentlichen Großunternehmer und die Arbeitskräfte ein Zwischenglied, mehrere Zwischenglieder, schaffen damit für die Arbeiter und Arbeiterinnen ein mehrstufiges, vielgestaltiges Ab- hängigkeitSverhältniß, welches ihre Ausbeutung steigert, sie durch allerhand Nebenumstände verschärft und erhöht und den Kampf gegen sie erschwert. Gleichzeitig ermöglichen sie, große Massen der wirthschaftlich und sozial schwächsten und widerstandsunfähigsten Elemente zur Arbeit und Ausnutzung heranzuziehen. Nach der Konfektionsindustrie drängen die unglückseligen crwerbsbedllrftigen proletarischen Frauen, welche Mutterliebe und Hausfrauenpflichten vor dem Eintritt in die Fabrik zurückschrecken lassen und die— vom trügerischen Schein geblendet— in der Heimarbeit ein harmonisches Nebeneinander von Brotfrohn und häuslichem Wirken erhoffen. Der Konfektionsindustrie strömen aus klein- und mittelbürgerlichen Kreisen die sehr zahlreichen Frauen und Mädchen zu, welche die Roth ebenfalls zum Verdienen zwingt, die aber im dünkelhaften Staudesbewußtsein Fabrik und Werkstatt meiden, um ihr Arbeiterinnensein zu verwischen und abzuleugnen: die Frauen und Töchter der verelendenden Handwerker und Kleingewerbetreibenden, der niederen Handelsangestellten, der unteren Staats- und Ge- meindeb.amten-c. In der Konfektionsindustrie, in einer schmachvollen Schmutzkonkurrenz, die den eigentlichen Arbeiterinnen das Stück Brot aus der Hand schlägt, suchen„bessere Frauen" und „höhere Töchter" die Mittel für Tand, Flitter und Näschereien zu erwerben, die ihnen der Wille oder der Geldbeutel des Familienoberhaupts vorenthält. Und wie überall bei Heimarbeit, so spielt auch in der Konfektionsindustrie die Verwendung von Personen eine große Rolle, die nicht mehr oder noch nicht voll leistungsfähig sind, die nur den größeren oder geringeren Bruchtheil einer Arbeitskraft stellen und zu Nebenarbeiten herangezogen werden, für die kein Lohn berechnet wird. Die halb erblindete Mutter der Konfektionsnäherin; ihr betagter Schwiegervater mit den schwielenharten, zitternden Händen; ihr Kind, das kaum die zarten Fingerchen regieren kann, oder dem bei der Arbeit vor und nach der täglichen Schulzeit die Augen zuzufallen drohen: sie alle müssen in der Regel durch Knöpfe aufheften, Faden schlagen, Heftfäden ausziehen zc. zum Mithelfen, Mitverdienen heran. In der Leistung einer Arbeitskraft stecken fast stets noch die Theilleistungen von halben, Viertels, achtels Arbeitskräften. Der Unternehmer bezahlt die Arbeitskraft des Mannes, der Frau oder auch die des Ehepaars; was er thatsächlich kauft, ist aber sehr oft der größte Theil der Arbeitskraft der ganzen Familie. Die widerstandsschwachen, widerstandsunfähigen Arbeitskräfte, welche die Konfektionsindustrie zu rekrutiren vermag, sind ihr zum weitaus größten Theile zur schrankenlosen Ausbeutung überliefert. Für die deutsche Gesetzgebung ist ja die Heimarbeit bis jetzt ein Rührmichnichtan geblieben und auch die Werkstättenarbeit ist gesetzlich nur spottwenig geschützt. Zu den erwähnten Vorbedingungen fettester Profite auf der einen Seite, grauenvollsten Elends auf der anderen, gesellen sich noch weitere. Die Möglichkeit für die Unternehmer, einen beträchtlichen Theil der Betriebsunkosten, die Ausgaben für Arbeitsräume, Beheizung, Beleuchtung, für Zu- thaten, Nähmaschinen w. auf die Arbeitenden überzuwälzen; ihre Befreiung von den Lasten der Versicherungsgesetzgebung w. Kurz, die eigenthümlichen Betriebsverhältnisse haben die Konfektionsindustrie zu einem wahren Dorado, einem Goldland für das Unternehmerthum gemacht, zu einem GeHenna, dem Thale des Jammers und der Thränen, für die Arbeiterschaft. Die Beschäftigung der KonfektionSacbeiter entbehrt unter dem einschneidenden Einfluß des Wechsels von Hochsaison und Flaue der Sicherheit und Regelmäßigkeit. Wochen fieberhafter Hätz mit gesteigertem Verdienst werden durch Zeiten abgelöst, wo Arbeit und Verdienst kaum nennenswerth ist, ja völlig versiegt. Die Feststellungen der Gewerbezählung von 1895 über die Kampagne- und Saisonindustrien erweisen das klärlich. Das Auf und Ab zwischen angespanntestem Schuften und halbem oder ganzem Feiern mit seiner Rückwirkung auf das Einkommen ist von verhängnißvollen Folgen für Lebenshaltung, Lebensgewohnheiten und Charakter be= gleitet. Es steigert die Unregelmäßigkeit und Ausdehnung der Arbeitszeit, die schon so wie so unter dem Drucke der Heimarbeit sowohl im Stübchen der Arbeiter wie in der Werkstatt des Zwis schenmeisters ausgedehnt und regellos genug ist. In der Hochsaison beginnt der Arbeitstag der Heimarbeitenden sehr oft vor dem Morgengrauen, endet tief in der Nacht, ja erst in den folgenden 24 Stunden und verschlingt Sonn- und Feiertagsruhe. Seine Grenze erreicht er nur, wenn die Energie erlahmt, welche die brennenden Augen offen, Finger und Füße in Bewegung hält. In den Werkstätten der Zwischenmeister wird der Arbeitstag durch Ueberstunden und Mitgabe von Arbeit zur Fertigstellung daheim bedeutend verlängert. Erhebungen des Vereins für Sozialpolitik" stellten fest, daß in fast dem vierten Theil von 41 Zwischenmeisterwerkstätten in Berlin Arbeitszeiten von 15, 16 und 17 Stunden " nach Abzug der Pausen vorkamen. Und es sind überwiegend oder doch in sehr großer Anzahl weibliche Arbeitskräfte, für welche eine überlange, regellose Arbeitsdauer gilt: Mädchen, die noch mitten in der körperlichen Entwicklung stecken, Frauen, die Mütter sind und für Kinder und Hauswirthschaft sorgen müssen! Das Einkommen der weitaus meisten Konfektionsarbeiter und -Arbeiterinnen schreit in seiner Dürftigkeit gen Himmel. Es ver< dammt die Unglückseligen zu chronischer Unterernährung, d. h. zum langsamen Verhungern; zum Verzicht auf Licht, Luft, Bequemlich keit, oft auch Sauberkeit in der Wohnung; zum unerbittlichen Niederringen jedes Bedürfnisses nach Freude, Bildung, Kultur. Für die weiblichen Sklaven des Konfektionskapitals fügen aber die Hungerlöhne zu all den Qualen eines entbehrungsreichen, sorgenschweren Daseins in zahllosen Fällen noch die tiefste Schmach. Wo die Entlohnung der ehrlichen Arbeit die Fristung der nackten Eristenz nicht sichert, drängt sich das Laster, die Prostitution als Netter in der Noth auf. Was in dieser Beziehung die amtliche Enquete von 1887 rückhaltslos anerkannt hat, haben seither weitere Erhebungen und Forschungen bestätigt. Wem kann die traurige Wahrheit Wunder nehmen, angesichts der folgenden Zahlen? Das statistische Jahrbuch der Stadt Berlin für 1897 giebt den Jahresverdienst für Wäschenäherinnen mit 486 Mt., für Schneiderinnen mit 457 Mt., für Knopflochhandnäherinnen gar nur mit 354 Mt. an. Das Einigungsamt des Berliner Gewerbegerichts stellte fest, daß der wöchentliche Nettoverdienst für Handnäherinnen fast ausnahmslos Heimarbeiterinnen im Durchschnitt 6 Mt. 33 Pf. betrug, er stieg von 2 Mt. 30 Pf. in dem einen Falle auf 10 Mr. 80 Pf. In der Damen- und Mädchenkonfektion stellt sich das Nettojahreseinkommen der Werkstättenarbeiterinnen nach einer Erhebung des statistischen Amtes für das Deutsche Reich im Durchschnitt auf 322 Mt. 40 Pf.! Und welch grausiges Elend der Lebenshaltung enthüllt es nicht, wenn Grandtke in seiner Untersuchung über„ Die Berliner Konfektionsindustrie"( Schriften des Vereins für Sozialpolitik) das Durchschnittseinkommen von 28 Heimarbeitern, die mit ihren Frauen zusammen direkt für die Konfektionäre schafften, pro Ehepaar und Woche auf 20 Mt. 25 Pf. berechnet und das bei täglich 14stündiger Arbeitszeit. 170 einen Luftraum von weniger als 10 Rubikmeter pro Kopf der beschäftigten Personen aufwiesen. Die ohnehin unzureichende Luft wird verschlechtert durch die künstliche Beleuchtung, durch die Ausdünstungen der Bügelöfen, der Dämpfe und Gase beim Bügeln, durch den Geruch des Maschinenöls, die herumfliegenden Stofffäserchen 2c. Ventilation fehlt meist gänzlich. Die in drangvoll fürchterlicher Enge zusammen arbeitenden Menschen athmen eine ent seßliche Atmosphäre ein. Ansteckende Krankheiten Lungenleiden, Diphtheritis, Scharlach, Hautkrankheiten 2c.- finden unter diesen Bedingungen einen fruchtbaren Boden für ihre Verbreitung. Die Arbeitshöhlen werden zu gefährlichen Seuchenherden, die über die Konfektionsarbeiterschaft hinaus die Konsumenten der Konfektionswaaren bedrohen. Ueberlange, ungeregelte Arbeitszeit, Unterernährung und ungesündeste Arbeitsräume wirken zusammen, um für die Arbeiter und Arbeiterinnen der Konfektionsindustrie all jene gesundheitsschädlichen Einflüsse zu steigern und zu verschärfen, die ihrer Beschäftigung in Folge des Tretens der Nähmaschine, der vornübergebeugten Haltung, die den Brustkorb zusammendrückt, dem Schaffen bei künstlichem Licht 2c. ohnedem anhaften. Störungen der Verdauungsthätigkeit, Blutarmuth, Bleichsucht, Krankheiten der Athmungs- und Unterleibsorgane, Augenleiden 2c. sind unter der Konfektionsarbeiterschaft alltägliche Erscheinungen. Das Treten der Nähmaschine zerrüttet zumal den weiblichen Organismus in der unheilvollsten Weise, und das in der Regel um so mehr, je jünger die Arbeiterin ist. Die Tuberkulose fordert zahlreiche Opfer. Aus der Statistik der Ortskrankenkasse der Berliner Schneider ergiebt sich, daß circa 10 Prozent der weiblichen Mitglieder lungenkrank sind. Menschenopfer unerhört" sind es, die dem kapitalistischen Profit in der Konfektionsindustrie fallen. Wahrhaft entsegliche Arbeitsbedingungen überantworten hier breite proletarische Schichten steigender Verelendung, einem Verkümmern und Verkommen, das mit dem gegenwärtigen das fünftige Geschlecht ergreift und die gesammte Volkskraft schwer schädigt. Den hier vorliegenden fressenden Schäden gegenüber versagt die bessernde Macht der gewerkschaftlichen Or= ganisation im Allgemeinen so gut wie völlig: die Konfektionsarbeiter und Arbeiterinnen gehören zu den organisationsunfähigsten Arbeiterschichten. Und wie steht es mit der bessernden Macht der Gesell= schaft, wie sie durch die Gesetzgebung repräsentirt wird? Seit langen Jahren haben amtliche Erhebungen und sozialpolitische Studien die vieläugigen Greuel der Konfektionsindustrie und die Dringlichkeit gesetzlichen Einschreitens dagegen geoffenbart. Seit langen Jahren kämpfen die organisirten Schneider und Schneiderinnen für einen wirksamen gesetzlichen Schutz der Konfektionsarbeiterschaft. Seit langen Jahren tritt die Sozialdemokratie im Reichstag für einen solchen ein. Vergeblich. Wohl schien es einen Augenblick, die Gesellschaft werde sich zu ernsten sozialpolitischen Thaten aufraffen. Der Konfektionsarbeiterstreit vom Winter 1896 beleuchtete mit der Schärfe des Scheinwerfers den abgrundtiefen, uferlosen Jammer der einschlägigen proletarischen Schichten. Eine heiße Welle des Mitgefühls, der Entrüstung wogte durch alle Be= völkerungsfreise. Es regnete Sympathieerklärungen mit den Ausständigen, im Reichstag wurde der Streit vom Regierungstisch und von Herrn von Stumm als berechtigt anerkannt. Minister und überbürgerliche Parteien die Freifinnigen ausgenommen boten einander an Betheuerungen, schnelle und wirksame Hilfe zu schaffen. Und das Resultat? Es hat bequem in einem Kindertaschentüchlein Platz. Die bekannte Verordnung des Bundesraths über die Werkstättenarbeit, jene Verordnung, die von vornherein auf den Kampf gegen die Heimarbeit verzichtete, deren strikte UeberDie Arbeitsräume der Konfektionsindustrie sind sehr oft wahre Arbeitshöhlen. Nur sehr wenige Arbeiter und Arbeiterinnen schaffen in großen Betriebswerkstätten, welche in sanitärer Hinsicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Für die erdrückende Mehrzahl der Heimarbeiter und Arbeiterinnen drängt sich Leben und Arbeit in einem einzigen Raume zusammen, der als Wohnung, Schlaf- wachung seitens der Fabrikinspektion unmöglich ist, und die unstelle, Küche und Arbeitsstatt dient, der nicht selten zu gleicher Zeit Werkraum, Kranken- und Sterbezimmer ist. Betreffs der Werkstätten von Zwischenmeistern zumal der kleinen liegen die Verhältnisse vielfach nicht günstiger oder kaum besser. Auch sie werden oft zum Wohnen, Schlafen und Kochen benüßt und enthalten einen viel zu kleinen Luftraum pro Kopf der hier Arbeitenden. In der Strafanstalt Plößensee kommen auf jeden Gefangenen 28 bis 29 Rubikmeter Luft. Die Fabrikinspektion für Berlin konstatirte, daß von besichtigten Arbeitsräumen der Kleiderund Wäschekonfektion und der Kostümbranche mehr als ein Drittel bestritten vor Allem zu einer weiteren Ausdehnung der Heimarbeit geführt hat. Die lächerlich unzureichenden Bestimmungen der letzten Gewerbenovelle. Und als noch ausstehende Nachlese der Antrag Heyl zu Herrnsheim, die Heimarbeit von Fabrik- und Werkstättenarbeiterinnen betreffend, der ebenfalls die Losung zu Grunde liegt: " Wasch mir den Pelz und mach ihn nicht naß". Im Stampfe gegen das Konfektionsarbeiterelend, das Heimarbeiterelend hinkt die deutsche Sozialpolitik hinter der anderer Staaten her. Der sozialpolitische Eifer unserer bürgerlichen, unserer christlichen Welt hat fich in Worten erschöpft. Ein lehrreiches Fiasko mehr der neuen Doktrin von dem steigenden Einfluß der Ethik und des Gerechtigkeitsfinnes in den besitzenden Klassen. Abermals ist es die Organisation der Schneider und Schneiderinnen, die als Vorkämpfer für die Elendeſten der Elenden der Berufsgenossen auf den Plan tritt. Sie hat eine kräftige Agitation durch Versammlungen in die Wege geleitet, welche in einer Resolution die nächsten Mindestforderungen an gesetzlichem Schutz für die Konfektionsarbeiter feststellen sollen. Sie hat eine treffliche Dentschrift an Neichstag und Bundesrath ausarbeiten lassen, welche fachkundig, auf reichhaltiges Material gestützt, die Nothwendigkeit wirksamen gesetzlichen Schußes begründet. Die gegenwärtig erhobenen Forderungen sind die folgenden: 1. Verbot der Mitgabe von Arbeit nach Hause nach der Werkstattbeschäftigung. 2. Direkte Ausgabe von Arbeit an die Heimarbeiter und-Arbeiterinnen seitens der Unternehmer unter Vermeidung der Zwischenmeister. 3. Trennung der Arbeitsräume von den Wohnräumen; in den Werkstätten sowohl wie in den Arbeitsräumen der Heimarbeiter müssen auf den Kopf der beschäftigten Personen mindestens je 15 Kubikmeter Luftraum kommen. 4. Ausdehnung der Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Sonntagsruhe(§ 105 b), des Verbots der Kinderarbeit (§ 135), der Beschränkung der Arbeitszeit der jugendlichen Arbeiter(§ 136), der Frauen(§§ 137 und 139 a Abs. 1), der Gewerbeaufsicht(§ 139b), insbesondere durch weibliche Aufsichtspersonen, des Erlasses von Arbeitsordnungen(§§ 134 a bis 134 g) und die Anzeige des Gewerbebetriebs(§ 14) auf die Hausindustrie und die Heimarbeit. 5. Ausdehnung der Arbeiterversicherungsgesetzgebung auf die Heimarbeiter und Arbeiterinnen. 6. Reich, Staat und Gemeindebehörden sollen Schneiderarbeiten nur unter der Bedingung vergeben, daß die Kleidungsstücke in der Gewerbeordnung und Gewerbeinspektion unterstehenden Werkstätten hergestellt und daß die von Unternehmern und Arbeiterorganisationen festgesetzten Lohntarife als Mindeſtmaß der Entlohnung anerkannt werden. Gegenüber den heillosen Uebeln der Konfektionsindustrie er. scheinen diese Forderungen fast als überbescheiden. Nicht das vorliegende Bedürfniß, die Rücksicht auf den sozialpolitischen Kurs des Stillstandes und Rückwärts hat ihr Maß bestimmt. Es sollte den gesetzgebenden Gewalten jeder Vorwand zu der Weigerung genommen werden, ein Schrittchen nach vorwärts zu thun. Werden sie endlich handeln? Im Ringen für den gesetzlichen Schutz der Konfektionsarbeiter schaft müssen die Genossinnen in den vordersten Reihen stehen. Das Konfektionsarbeiterelend ist in hervorragendem Maße Arbeiterinnenelend, Frauenelend. Und die Vogelfreiheit der Heimarbeit ist bekanntlich ein wesentliches Hinderniß für den wirksamen geseßlichen Schutz der Arbeit überhaupt, dessen gerade die proletarische Frau so dringend bedarf. Im Ringen für den geseßlichen Schuß der Konfektionsarbeiterschaft wird das gesammte klassenbewußte deutsche Proletariat seine Schuldigkeit thun. Eine seiner wichtigsten positiven Aufgaben besteht darin, durch seine gewerkschaftliche und politische Aktion verkommende Arbeiterschichten aus ihrer Verelendung zu reißen, sie wehrtüchtig zu machen zum Kampfe gegen das Unternehmerthum und für die sozialistische Gesellschaftsordnung. Auch hier gilt es, durch Klein- und Gegenwartsarbeit die große Zukunft zu erobern. Ein Blick auf das Konfektionsarbeiterelend drängt die Frage des Dichters auf die Lippen: Ein Unrecht geschieht hier, wer wird ihm abhelfen? Ein blutiges Unrecht geschieht hier, wer wird es sühnen?" Ein Blick auf den proletarischen Klassenkampf giebt die Antwort: Das Proletariat, das weiß, das will, und das kämpft. Frauen als Speicherarbeiter in Hamburg. Seitdem die wirthschaftstechnischen und die aus ihr resultirenden sozialen Umwälzungen die Hindernisse beseitigt haben und beseitigen, die der Bethätigung der Frau auf gewerblichem Gebiete entgegen171 | stehen, während andererseits der niedrige Lohn des Mannes und die Unsicherheit der Existenz die Frau des Arbeiters zur Mitarbeit, zum Mitverdienen geradezu aufpeitscht, hat die Verwendung der weib lichen Arbeitskraft in immer steigendem Maße zugenommen. Die Billigkeit der Frauenarbeit erhöht die Nachfrage nach ihr. Die Gewerbe- und Berufszählungen spiegeln für längere Zeitabschnitte das Bild der Entwicklung wieder, die sich in dieser Hinsicht vollzogen hat und weiter vollzieht. Was die steigende Verwendung weiblicher Arbeitskraft von Jahr zu Jahr anbelangt, so läßt sie sich zum Theil zahlenmäßig nachweisen. Sie ist unter Anderem zu ersehen aus den Protokollen der Generalversammlungen verschiedener Gewerkschaften, umfassender aber noch aus den Berichten der Fabrikinspektoren. Namentlich die letzten Jahre wirthschaftlicher Prosperität zeigen eine bedeutende Zunahme der Frauenarbeit. Diese Zunahme ist in allen Industriezweigen erfolgt, wo Frauenarbeit bisher üblich war, aber auch ganz neue Gebiete sind von ihr okkupirt worden, sicherlich nicht immer zum Vortheil der in Frage kommenden Arbeiter und Arbeiterinnen. Handelt es sich doch dabei zum Theil um Beschäftigungsarten, die entweder ihrer Natur nach dem weiblichen Organismus besonders schädlich sind oder aber ihm in Folge ausgedehnter Arbeitszeit und anderer begleitender Umstände verhängnißvoller werden, als dem Körper des Mannes. Das gilt unzweifelhaft betreffs der Beschäftigung von Frauen in chemischen Fabriken und in Maschinenfabriken; betreffs ihrer Verwendung als Maurerhandlanger, ihrer Einstellung beim Löschen und Laden der Schiffe, wie man sie in Memel, Barth a. D., Stralsund und anderen Orten findet; betreffs der Verwendung weiblicher Arbeitskräfte bei Bahnbauten, über die beispielsweise der Fabrikinspektor von Ostpreußen in seinem Bericht von 1893 schreibt, daß sie in ziemlichem Umfange erfolgt ſei 2c. Hierher gehört auch unbedingt die Beschäftigung von Frauen als Speicherarbeiter, die seit dem letzten Winter in erhöhtem Maße in Hamburg stattfindet. Als Steinnußklopfer und beim Säckesortiren und Nähen war es schon länger üblich, Frauen in Hamburg auf den Speichern zu beschäftigen. Seit dem letzten Winter geschieht es aber auch bei der Bearbeitung gesalzener Häute, die im Volksmund den Namen Banzen" führen. Diese Arbeit ist äußerst unangenehm und ungesund. Sie ist unangenehm, weil die Häute entsetzlich riechen. Sie ist ungesund, weil sie mit Arsenit präparirt sind, so daß sich die Arbeitenden bei der geringsten Hautverletzung sehr leicht Blutvergiftung zuziehen. Außerdem besteht die Gefahr, daß durch die Felle der Milzbrand übertragen wird. Die Bearbeitung der Felle ist außerdem durchaus keine leichte Beschäftigung, erfordert vielmehr ein ziemliches Quantum Körperkraft. Die Felle, die meistens von Amerika nach Hamburg kommen, sind entweder lose im Schiffsraum verstapelt, und das Salz ist zwischen ihnen gestreut, oder sie sind einzeln verschnürt mit der Fellseite nach außen, und das Salz ist in Mengen von 15 bis 20 Pfund in jeder einzelnen Haut mit verpackt. Von diesem Salze sind nun die Häute bei ihrer Verarbeitung zu reinigen. Zu dem Zwecke werden sie einzeln geklopft". Zwei Personen, in unserem Falle also Frauen, packen die Haut, die ein Gewicht von 40 bis zu 100 Pfund hat, an den vier Ecken, ähnlich wie man ein Betttuch beim Recken und Zusammenfalten anfaßt, und schlagen sie mit aller Kraft auf den Boden, damit das anhaftende Salz sich löst. Hierauf heben sie die Haut Längsseite und schlägt sie über, damit das losgeschlagene Salz herauswieder hoch, und eine dritte Frau faßt diese nun mitten an der fällt. Danach werden die Häute aufeinandergestapelt, bis ihr Transport in die Gerbereien erfolgt. Wenn die kurz beschriebene Arbeit, die nur durch das Wegfegen des Salzes und die Essenspausen unterbrochen wird, von Morgens 6 bis Abends 6 Uhr geschieht, so sind den Männern die Knochen wie zerschlagen, geschweige denn den Frauen. Doch diese leiden nicht nur unter der Ueberanstrengung. Das Heben und Schlagen der schweren Felle ist von verderblichem Einfluß auf ihre Unterleibsorgane und führt zu Frauenleiden. der Arbeit an die Beschäftigten, setzt sich in ihre Kleider fest und pestilenzartige Geruch der Häute heftet sich nach ein paar Stunden wird von ihnen noch mit nach Hause geschleppt, wo er die Luft verDer unreinigt. Die Poren der Fußbekleidung werden bald von seinem Salzstaub verstopft. Alles Abbürsten und selbst Auslaugen ist nutzlos, nach furzer Zeit überziehen sich die Stiefel wieder mit einer feinen weißen Schicht von Salzstaub, der das Leder hart und brüchig macht. Mit Rücksicht auf die vorgeführten Umstände wird den männlichen Arbeitern bei dieser Beschäftigung ein erhöhter Tagelohn, 5 MT., gewährt. Die Frauen dagegen, die ein ebenso großes Quantum Häute verarbeiteten, wie die Männer, wurden mit 1 Mt. 50 Pf. bis 2 Mt. und 2 Mt. 50 Pf. pro Tag abgespeist. Also auch hier wurden die weiblichen Arbeitskräfte als Lohndrücker ausgespielt. Erfreulicher Weise hat sich seit Monaten die Sektion der Speicherarbeiter erfolgreich bemüht, die Frauen zum Anschluß an die Organisation zu be wegen und ihnen klar zu machen, daß nur bei geschlossenem Vorgehen der Grundsatz zur Durchführung gelangen kann: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! ohne Unterschied, ob der Arbeitende im Unterrock oder der Hose frohndet. Nur ein starker Rückhalt an der gewerkschaftlichen Organisation wird es ferner ermöglichen, daß die Arbeiterinnen, ohne Gefahr ihr Brot zu verlieren, sich weigern können, auf den Speichern zu überschweren und ungesunden Arbeiten verwendet zu werden. Gesetzliche Handhaben, um in dieser Beziehung bessernd einzugreifen, giebt es leider nicht, und es ist deshalb auch bis jetzt die schärfste Kritik der vorliegenden Uebelstände durch Versammlungen erfolglos geblieben. Die Verarbeitung gesalzener Häute hat übrigens für die Frauen nicht blos gesundheitliche Schädigungen, sondern auch sittliche Gefahren im Gefolge. Solchen sind die Arbeiterinnen dort ausgesetzt, wo sie die Häute aus den Schuten per Winde in den Lagerraum oder Keller schaffen müssen. Wer die Art dieser Arbeit kennt, der weiß, daß sehr leicht die Sittlichkeit der Frauen darunter Schaden leidet.— Man sieht aus dem Vorstehenden, wie gerechtfertigt unsere Forderungen sind, den gesetzlichen Arbeiterinncnschutz wesentlich umfassender und wirksamer zu gestalten und Frauenarbeit zu verbieten, welche den weiblichen Organismus besonders schädigt. Was wir in dieser Richtung von dem neuen preußischen Handelsminister und seinen Kollegen hoffen dürfen, ist bekannt. Es steht in der Geschichte und den- Bestrebungen des be— rühmten„Zentralverbandes" geschrieben. Die Hamburger Speicherarbeiterinnen haben deshalb wie ihre Schwestern der Frohn in anderen Berufszweigen allen Grund zu der Praxis der Erkenntniß:„Seid Ihr gewillt, schreienden Mißständen gegenüber Wandel zu schaffen, so helft Euch selbst." Organisirt Euch und strebt durch die Macht Eurer Gewerkschaft nach besseren Arbeitsbedingungen, die Eurer Gesundheit und Eurem Sittlichkeitsgefühl ihr Recht werden lassen. Möchten die bisher noch abseits von der Organisation stehenden Speicherarbeiterinnen die dargebotene Hand ergreifen und die Reihen ihrer organi- sirten Brüder und Schwestern stärken. Louise Zieh-Hamburg. Wer denunzirt? Fräulein Anita Augspurg zur Antwort. Ohne jede Begründung, mit einer Leichtfertigkeit, der nur durch die bekundete politische Denkunfähigkeit die Wage gehalten wird, hat Fräulein Augspurg in der Frauen-Protestversammlung vom 7. Oktober die schwerste Anklage gegen mich geschleudert, die einen anständigen Hartingers alte Sixtin.* Von L. Anzrngrubrr. An dem Zaune hinter dem Hartingerschen Gehöft lehnte breitbeinig ein hochgewachsener Bursche, den linken Arm hatte er untergestemmt und den rechten um die Hüfte seiner kleinen, drallen, braunäugigen Dirne gelegt, welche drinnen im Küchengarten stand. Manchmal, wenn er gar eifrig auf sie einsprach, strich der Flaum seines keimenden Backenbartes ihre Wange, dann lachte sie und schob ihn mit beiden Armen etwas von sich. Ihre Wangen brannten, ihre Blicke schielten seitwärts nach dem Boden, und wenn sie sich mitunter zwang, die Augen aufzuschlagen, so sah sie dem Burschen etwas stier in die seinen. Bald trat sie auf den einen Fuß, bald auf den anderen, und der freie tänzelte dann unstet herum und strich durch das Gras. Ein dichter, breiter Holunderstrauch, dessen weiße Blüthenbüschel in der Abendluft einen starken Duft aushauchten, deckte dem Liebespaar den Rücken. „Ich komm', Sopherl", flüsterte der Bursch,„kannst Dich verlassen, ich komm'." „Na, wenn D' kommst, so wirst da sein", sagte die Dirn' und zeigte die blanken Zähne, denn wenn etwas ein Spaß sein soll, so muß dazu gelacht werden. „Da werd' ich sein, kurios werd' ich da sein." Er sagte ihr leise etwas ins Ohr und sie zerzupfte ein Holunderblatt. „ES gilt?" Er hielt die breite Hand hin. „Nein, Steffel." „Magst mich, so magst auch; magst mich nit, so magst nit. Zum Foppen und Hinhalten acht' ich mich auch für die reichste Bauerstochter z' gut." � Aus:„Ludwig Anzengrubers gesammelte Werke". Stuttgart 1837, I. G. Cottasche Buchhandlung. Menschen treffen kann: die Dame zieh mich der Denunziation. Sie behauptete:„daß die Sozialistin Klara Zetkin in der„Gleichheit" den Frauenkongreß denunzirt und so Herrn von Windheim aus dem Gleichgewicht gebracht habe"(„Vorwärts" vom 9. Oktober.) Was liegt dieser Anschuldigung zu Grunde? In Nr. 20 der „Gleichheit" knüpfte ich an eine Notiz über die bevorstehende Versammlung des„Verbandes fortschrittlicher Frauenvereine" und ihre Tagesordnung die folgenden Ausführungen: „Das Programm der Versammlung des Verbandes, wie der Umstand, daß die Sitzungen im Reichstagsgebäude stattfinden, bestätigen wieder einmal mit herzerfrischender Deutlichkeit, daß von Seiten der Behörden der bürgerlichen Frauenrechtelei und der proletarischen Frauenbewegung mit zweierlei Maß gemessen wird. Jede proletarische Frauenorganisation, welche sich mit Fragen beschäftigen würde, wie: Die politische Erziehung der Frau und Das Krankenversicherungsgesetz, welche sich erdreistete, eine öffentliche Kundgebung zum Zolltarifentwurf einzuberufen, verfiele in Preußen und anderwärts als politisch und gesetzesbrecherisch unfehlbar der Auflösung. Ihre Verbandsmitglieder würden angeklagt und verurtheilt„von Rechtswegen". Den Leiterinnen der bürgerlichen Frauenorganisation, die sich mit politischen Angelegenheilen befaßt, geht keine Aufforderung zu, sich vor dem Kadi zu verantworten, dagegen die höfliche Mittheilung, daß dem Verband ein Saal des Reichstagsgebäudes für seine Zwecke zur Verfügung steht. Deutschland ist das Land„der vollendetsten Rechtsgarantien", und wer es dem Grafen Posadowsky nicht glaubt, der zahlt dem Reichsamt des Innern nach berühmten Mustern zwar nicht zwölftausend Mark, wohl aber einen Thaler." Der Sinn dieser Sätze ist klar: es ist die scharfe Brandmarkung des zweierlei Rechts, das trotz des Gesetzes,„vor dem alle Preußen gleich sind", in der Praxis für Proletarierinnen und Bourgeoisdamen gilt. Klar ist auch der Zweck der Sätze: die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit auf das zweierlei Recht zu lenken, dieses der proletarischen Frauenwelt zum ungetrübten Bewußtsein zu bringen, die UnHaltbarkeit des geltenden schreienden Unrechts zu beleuchten und zum Kampfe für seine Beseitigung anzuspornen. Sinn und Zweck meiner Ausführungen konnten für Niemand unergründliches Ge- heimniß bleiben, der auch nur ein ABC-Schütze im politischen Leben ist, und für den das Lesen denn doch noch etwas Anderes bedeutet, als das mechanische Zusammenbuchstabiren von Lettern. Und zu welch verteufelt niedriger Werthung ihres politischen Verständnisses mich auch Frl. Augspurg im Laufe der Zeit erzogen hat: so viel politische Grütze, so viel Fähigkeit denkend zu lesen traute ich ihr immerhin „Geh, was Du gleich bös sein magst. Denk nur, wie mer Gotts und Welts wegen auch nit wenig in der Angst is." „Beileib','s Fensterl riegeln mer fein sauber zu und sperren Gott und d'Welt aus." Sie legte beide runde Arme um seinen Hals und schmiegte den Kopf an seine Brust.„Ich thu' mich so viel fürchten, Steffel." „Hat's gar nit noth, Sopherl." Er sang halblaut: „D'Lieb' ist voll Hoamlichkeit, Soviel ich waß, D'Lieb' is kein Pöllerschuß, Fällst nit in d'Fraß!" „Hat's wirklich nit noth, Sopherl, daß D' Dich fürcht'st." Er flüsterte ihr ins Ohr, bis sie sich losriß und ihm eine Maulschelle gab.— „Ui, ui", rief der Bursch und hielt sich die Wange.„Wart nur, kommst Du mir grob, komm' ich Dir auch nicht fein." Die Dirne drehte sich ans ihren Schuhabsätzen um, als wollte sie davoneilen. „Sopherl, mein!" Sie blieb stehen. „Ich komm'." Da raffte sie beide Hände voll Holunderblätter und warf sie ihm an den Kopf, damit lief sie wirklich fort. Der Bursch reckte sich hoch auf, so lang er war, und blickte schmunzelnd nach dem Hartingerschen Gehöft hinüber. Er drückte den Hut schief auf den Scheitel, dann that er ein paar Schritte, besann sich wieder, blieb stehen und zog aus der Brusttasche eine kurze Pfeife hervor; nachdem er selbe unter vielen Umständlichkeiten ausgeklopft, gestopft und den Tabak in Brand gesetzt hatte, schritt er qualmend mit federnden Schlitten den schmalen Steig entlang, aber nicht dem Dorfe zu. noch zu. daß auch sie über Sinn und Zweck meiner Aeußerung nicht im Zweifel sein konnte. Ich bekenne zerknirscht, daß ich ihr politisches Wissen und Verstehen, ihre Elementarbildung und last not least ihr persönliches Anstandsgefühl in bedauerlicher Weise überschätzt habe. �Isa culpa, mea maxima culpa! Die Handlungsweise der Dame hat mich mit erdrückender Beweiskraft belehrt, sie hat mir einen Tiefstand politischer Einsicht und persönlicher Würde enthüllt, für den jeder Maßstab versagt. Wenn die angezogene Notiz eine Denunziation enthalten soll. so hat sich die„Gleichheit" in Gemeinschaft mit der gesammten Parteipresse seit dem ersten Tage ihres Erscheinens des geziehenen Verbrechens schuldig gemacht. Wieder und wieder hat sie bei jeder Gelegenheit mit Nachdruck darauf hingewiesen und durch Thatsachen erhärtet, daß die Behörden bei Anwendung des Vereins- und Versammlungsrechts in Preußen und anderen deutschen Einzelstaaten für die Proletarierinnen und bürgerlichen Frauenrechtlerinnen zweierlei Maß und Gewicht in ihrem Sack führen. Und nicht die„Gleichheit" allein: vorkommenden Falles haben alle sozialdemokratischen Organe das Gleiche gethan. Sie haben damit nur einer Kampfespflicht genügt, deren Erfüllung z. B. seinerzeit der sozialdemokratischen Partei im Ringen für die Beseitigung des Verbots des Jnverbindungtretens politischer Vereine auferlegt wurde. Ich erinnere nur an die systematischen Hinweise sozialdemokratischerseits auf die laxe Praxis der betreffenden Bestimmungen des Vereinsgesetzes gegenüber dem Bund der Landwirthe und anderen bürgerlichen Organisationen, ganz besonders aber an Bebels bekanntes Vorgehen in dieser Richtung. Hätte ich mich in dem vorliegenden Falle des Rechts der Kritik an Unrecht und Mißwirthschaft begeben, so würde ich mich einer groben Pflichtverletzung schuldig gemacht haben, die ich weder vor meinem Gewissen, noch vor meiner Partei verantworte» könnte, am allerwenigsten aber vor den proletarischen Frauen, die in ihrem Kampfe für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts von den bürgerlichen Frauenrechtlerinnen noch jederzeit allein gelassen worden sind. Zum Beweis dafür eine recht zeitgemäße Reminiszenz. Umklungen von dem frauenrechtlerischen Gezeter darüber. daß bürgerlichen Damen einmal recht sein sollte, was den proletarischen Frauen noch allzeit billig gewesen ist— nämlich die strikte Anwendung des geltenden erzreaktionären Vereinsunrechts— entbehrt sie gerade gegenwärtig nicht eines pikanten Beigeschmacks. Als die lex Recke seinerzeit bis zu den schwächlichen liberalen Mannesseelen zum Protest aufpeitschte: waren es die radikalen Frauenrechtlerinnen in Berlin, die aus„taktischen Gründen" auf eine Protestaktion, auf Die jungen Leute, die auf so angenehme Weise die Zeit todtschlugen, hatten es nicht gemerkt, daß sie schon längere Weile nicht mehr allein waren, daß Jemand in den Garten getreten war und sich da zu schaffen machte. Es war eine lange, hagere Magd, sie hatte ein leichtes Tuch nach vorne und hinten„zipfet" um den Kopf gebunden, so daß es von ihrem reichen tiesschwarzen Haare nichts sehen ließ, und wenngleich aus dem mürrischen Gesichte mit den herben Zügen ein paar dunkle Augen brennend hervorleuchteten, so drückten doch die Brauen zu tief auf selbe herab. Die Kleidung, welche sie trug, verunzierte sie geradezu; dieselbe war freilich so reinlich wie nur möglich gehalten, doch schien sie in allen Stücken zusammengesucht; der Spenzer mit dem langen Leib und den schmalen Aermeln, der Rock, der ihr sackartig um die Beine schlotterte, und die plumpen Schnürstiefel ließen das Eckige und Derbknochige ihrer Gestalt über Gebühr hervortreten. Kurz, eine Person, die nichts auf sich gab und ebensowenig auf Andere zu geben schien. Sie schritt an den Beeten hin, kniete an einzelnen nieder und jätete das Unkraut mit hastigen, aber sicheren Griffen aus, kein Wurzelstrunk blieb heil in der Erde zurück. Sie kam hinauf bis an das andere Ende und kniete jetzt dicht vor dem Holunderstrauch. Sie horchte auf. Einen Augenblick flog ein höhnisches Lächeln über ihr Gesicht und sie murmelte:„Wenn man das Tschapperl machen ließ!?" dann aber nahmen ihre Züge einen tiefen Ernst an und sie schüttelte mehrmals nachdrücklich den Kopf. Die Leute im Orte sagten, über Hartingers Sixtin wäre nicht klug zu werden. Vor Jahren kam sie. zu einer Zeit, wo sie auf dem Hofe überzählig war und ihr Theil Arbeit ihr von der der anderen zugewiesen werden mußte. Bald merkte das Gesinde, daß sie sich noch nebenher, außer den Stunden, zu beschäftigen suchte, und nahm ihr dieses„Schönmachen vor dem den Kampf gegen das preußische Vereinsrecht und einen Vorstoß für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts verzichteten. Die behördliche Praxis zweierlei Rechts in Sachen des Vereinsund Versammlungsrechts gegenüber Bourgeoisdamen und Proletarierinnen. die in der Oeffenllichkeit und zum tiefen Schaden der Allgemeinheit geschieht, darf aber nicht im stillen Kämmerlein bejammert. sie muß auf dem Forum mit aller Schärfe kritisirt und bekämpft werden. Nur wer jeglichen Gerechtigieitssinnes bar ist. kann Sozialdemokratinnen ansinnen, in gottergebener Preußischreichsdeutscher Gesinnungstüchtigkeit dort zu schweigen, wo das Interesse der proletarischen Frauen zu reden gebietet; zu schweigen und warum? Auf daß den Organisationen von Bourgeoisdamen auch fürderhin die Gnade und Wohlthat einer Anwendung des Gesetzes zu Theil werde, die nicht im Zeichen der Gerechtigkeit steht, sondern in dem der Klassenjustiz, der Galanterie und der politischen Nichtachtung. Daß gerade Frl. Augspurg dieses Ansinnen erhebt, daß sie die vereinsgesetzlich„verbotenen Bethätigungen" frauenrechtlerischer Organisationen und die seitherige Toleranz der Behörden ihnen gegenüber als„jungfräuliches Geheimniß" der Damen um Frau Cauer und der Beamten um Herrn von Windheim behandelt wissen will, an das keine unheilige sozialistische Hand rühren darf, ist ebenso verblüffend als komisch. Niemand anders nämlich als Frl. Augspurg in selbsteigener Herrlichkeit hat dieses jungfräuliche Geheimniß profanen Blicken enthüllt. Allerdings nicht in einer j-j-j- sozialdemokratischen Zeitung, wohl aber in der hochehrbaren konstituirenden Versammlung der„Gesellschaft für soziale Reform". Dieselbe lehnte es bekanntlich unter Hinweis auf die vereinsgesetzlichen Bestimmungen in Preußen und anderen deutschen Bundesstaaten ab. Frauen als Mitglieder aufzunehmen. In der Diskussion über die strittige Frage erklärte Frl. Augspurg.„daß selbst für Preußen diese ängstliche Rücksicht auf das Vereinsgesetz überflüssig erscheine angesichts der großen Toleranz der Polizei allen bürgerlichen politischen Frauenvereinen gegenüber. die in ihren vom Buchstaben des Gesetzes durchweg verbotenen Bethätigungen durch Petitionen zc. völlig unbehelligt bleiben." So zu lesen im Artikel„Muth?" in Nr. 2 der„Frauenbewegung" vom 15. Januar dieses Jahres. Der angeführte Satz enthält auch nicht einen Schatten der Auffassung, daß das Thun frauenrechtlerischer Organisationen und das Verhalten der Behörden ihnen gegenüber zu der Kategorie der„heimlichen Liebe" gehöre,„von der Niemand nix weiß", nichts wissen dürfe. Im Gegentheil: er pocht und prachert mit den„vom Buchstaben des Gesetzes durchweg verbotenen Bethäti- Dienstherrn" anfangs gewaltig übel, als man aber sah, daß sie dabei blieb, ob nun der Bauer um die Wege war oder nicht, da kannte man sich erst recht nicht mit ihr aus und zuckte die Achseln. Die erste Zeit ließ sich's der Hartinger angelegen sein, sein einziges Kind, die damals kleine Sopherl, von der Sixtin fern zu halten; er brauchte sich nicht lange darüber Sorge zu machen, denn die Magd hielt sich alsbald fremd zu dem Kinde, wie später auch zu der heranwachsenden Dirne. Jedes Jahr, wenn der Tag wiederkehrte, an welchem sie dermaleinst der Hartinger in seinen Dienst genommen, trat sie in aller Frühe zu dem Bauer in die Stube, zog die Thüre hinter sich vorsorglich zu und verblieb eine kleine Weile mit dem Alten allein. Das fiel dem Gesinde auf, es verlegte sich aufs Horchen an der Thüre und auss Lugen durchs Schlüsselloch, um doch zu wissen, was die Beiden miteinander hätten, und bald wußte man, daß es damit Jahr für Jahr, das eine wie das andere Mal, folgenden Hergang hatte. Die Sixtin sagte:„Guten Morgen, Bauer, mit dem heutigen Tage ist wieder ein Jahr um." „Ich weiß", sagte er und nickte. „Hast Du mir etwas zu verweisen", sagte sie,„oder eine Verwöhnung, oder ein Begehr'?" „Nein", sagte er,„hast Dich brav g'halten." „So vergelt Dir's Gott, Bauer", sagte sie.„Jetzt geh' ich für Dich beten." Darauf griff sie seine Hand, küßte sie und ging geradeswegs nach der Kirche. Den Bauer konnte man immer danach eine Weile nachdenklich am Fenster stehen sehen. „Es ist nicht daraus klug zu werden", sagten die Leute, „aber möcht' nur der Hartinger reden, der muß was wissen." Sie hatten recht. Es hätte sich ein Roman daraus machen lassen, gewiß— und verstünde ich mich dazu, die Vorgeschichte als Hauptgeschichte zu behandeln, so sollte der Leser so viel Herzweh und Jammer gungen" der frauenrechtlerischen Vereine und„der Toleranz der Polizei" ihnen gegenüber. Wenn die Notiz der„Gleichheit" eine Denunziation enthalten soll, so tritt mithin Frl. Augspurg in der wiedergegebenen Erklärung nicht minder als Denunziantin vor die Oeffentlichkeit. Nicht blos Lügner müssen ein gutes Gedächtniß haben. Von der persönlichen Seite der Sache abgesehen, entspricht übrigens Frl. Augspurgs Vorgehen nur frauenrechtlerischer Art. Der unvermeidliche Protest gegen das preußische Vereins- und Versamm- lungsunrccht und die Maßnahmen der Behörden wird gemildert durch den albern phantastischen, aber nach Oben empfehlenden Angriff auf eine Sozialdemokratin. Die bittere Kritik an Polizeigeist und Polizei- wirthschaft wird versüßt durch das gefühlvolle Bedauern, daß der arme gute Herr von Windheim durch die sozialistische Denunziation „aus dem Gleichgewicht gebracht worden" ist. Der gepredigte Kreuzzug für die vereinsgesetzliche Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts wird eingeleitet durch ein de- und wehmüthiges Gewimmer, „die Polizei solle koulanter sein, wie sie ja schon häufig Koulanz gezeigt habe". Und nicht die frauenrechtlerische Führerin, die im Auftrag ihrer Jdeengenossinnen spricht, erfaßt mit Klarheit und Schärfe die gegebene Situation und ihre Bedeutung und formulirt mit unzweideutiger Präzision die aus ihr hervorwachssnden nächsten Aufgaben der Frauenrechtelei: der politische Hans Dampf in allen Gassen, Herr von Gerlach ist es, der sagt, was von frauenrechtlerischem Standpunkt aus gesagt werden mußte. Welche Ironie! Ich erwarte nicht, daß Frl. Augspurg sich durch meine Ausführungen belehren läßt und ihre sich selbst richtende Beschuldigung zurücknimmt, wie dies unter anständigen Menschen üblich ist. Ein französisches Sprichwort sagt:„Die schönste Dame giebt nicht mehp� als sie hat." Stuttgart, den 11. Oktober 1901. Klara Zetkin. Aus der Bewegung. Von der Agitation. In der Zeit vom 1. bis 5. Oktober fanden in Hamburg fünf stark, zum Theil glänzend besuchte Frauenversammlungen statt, in denen die Genossinnen Protest erhoben gegen den drohenden Brotwucher. In sämmtlichen Versammlungen sprach Genossin Zetkin-Stuttgart unter rauschendem, oft minutenlangem Beifall über„Die Zollschraube und die Frauen". Einstimmige Annahme fand die an anderer Stelle dieser Nummer abgedruckte Resolution. Die Versammlungen brachten den drei sozialdemokratischen Vereinen 30 neue Mitglieder und der„Gleichheit" 40 Abonnenten. 43,04 Mk. als Ertrag einer Tellersammlung und S Mk. als in Kauf bekommen, daß er es nicht für möglich hielte, eine Menschenseele vermöchte dies alles zu ertragen; denn nimmt es uns auch gar nicht Wunder, wenn Einer, der unter der Last von Schuld und Elend zusammenbricht, im Leben leben bleibt, im Roman verlangen wir was von Verzweiflung und Untergang, reinweiße Sterbehemden über sündige und unschön im Kampfe des Lebens zerfetzte Körper. Ich verstehe mich aber nicht dazu, die Vorgeschichte zur Hauptgeschichte zu machen; und all das Herzleid und der Jammer war vor Langem gewesen, und daß ein Anfang zu seinem Ende gemacht wurde, das geschah vor zwölf Jahren, als der Hartinger, damals schon Witwer, auf seiner Stube saß und einen Brief oft in der Hand hin und her wandte, den ihm sein hochwürdiger Herr Bruder, welcher Pfarrer in einem Provinztalkreisstädtchen war, geschrieben hatte. „Ei mein, ei mein", sagte der Hartinger,„er hat gut von Erbarmniß reden, der Bruder, ob er aber an meiner Stell' thät', wie er von mir verlangt? Soll da die Dirn' auf mein' Hof nehmen, die Sixtin, von der er schreibt, daß sie gerade aus dem Strafhaus kommt.— Und aus was für ein' Anlaß is sie drin g'west! O, du heilige Gnadenmutter, schütz du allzeit die arm' schwachen Weiberleut', schütz mir auch mein Kind!" Er blickte durch das Fenster hinaus auf den Hof, wo die kleine, damals vierjährige Sopherl mit glatten, bunten Kieseln spielte. „Was könnt' ihr die wohl auch mit der Zeit abgucken? Mit der soll sie sich nur auch nix zu schaffen machen. Aber kommen lassen werd ich's wohl müssen, der Bruder schreibt so dringlich und ich kenn' ihn, er is a eigensinniger Ding. No, in Gotts Jesus Namen, er geb' sein' Segen dazu!" (Fortsetzung folgt.) Geschenk des Wirthes Springborn wurden den Opfern des Glas- arbeiterstreiks überwiesen. U. X. Eine zahlreich besuchte Versammlung tagte kürzlich in D ö» t s ch e n (Erzgebirge). Da es in den einzelnen Orten der Gegend an Versammlungslokalen mangelt, hatten Frauen und Männer stundenweite Wege und strömenden Regen nicht gescheut, um den Ausführungen der Genossin Kähler-Dresden zu lauschen. Die Referentin behandelte das Thema„Was die Sozialdemokraten sind, und was sie wollen". In I V- stündiger Rede wurden die Forderungen und Ideale der Sozialdemokratie unter Anführung von Beispielen den Anwesenden erläutert. Die politische Organisation des 6. sächsischen Wahlkreises gewann durch die Versammlung mehrere neue Mitglieder. W. X. Agitation der Berliner Genossinnen gegen die drohende Milchvcrthcuerung. Einen hervorragenden, kräftigen Antheil an der Agitation gegen die Milchvertheuerung, die Berlin als Folge einer Organisation der„märkischen Milchbauern" droht, haben die Genossinnen genommen. Sie ließ sich angelegen sein, durch Versammlungen und persönliche Agitation die proletarischen Frauen über die aufziehende Gefahr, ihre Ursachen und ihre Wirkungen aufzuklären und sie dadurch zur Erkenntniß ihrer allgemeinen Lage und des Charakters der heutigen Gesellschaftsordnung aufzurütteln. Mit bestem Erfolg. Alle Versammlungen, die in Berlin und seinen Vor- orteii/Stellung zum Milchkrieg und zur Milchvertheuerung nahmen, waren sehr zahlreich von Frauen besucht, die mit gespanntestem Interesse den Ausführungen der Redner und Rednerinnen folgten und ihnen lebhaften Beifall zollten. Eine Reihe dieser Versammlungen waren von den Vertrauenspersonen der Genossinnen einberufen worden. Genossin Tietz referirte in mehreren großen, überfüllten Versammlungen zu Berlin und in einer gut besuchten Versammlung zu Rix- dorf; Genossin Ihrer sprach vor ebenfalls glänzend besuchter Versammlung in Moabit. Die Frauen stellten auch einen sehr großen Prozentsatz der Anwesenden in den Volksversammlungen, in denen die Genossen Wurm, Heine, Wagner und vr. Bernstein in Berlin, Moabit und Charlottenburg referirten. In etlichen Versammlungen kam es zu Debatten mit Wortführern und Anhängern des„Milchrings". Ueberall gelangten Resolutionen zur Annahme, in denen die Anwesenden sich verpflichteten, die wucherischen Pläne zur Milchvertheuerung mit allen zulässigen Mitteln zu bekämpfen und die Geschäfte zu meiden, in denen Ringmilch verkauft wird. Allem Anschein nach hat die entfaltete Agitation den Ansturm der Milchwucherer zurückzuschlagen. Die Genossinnen dürfen ihr gut Theil Verdienst an diesem Erfolg beanspruchen. Die bürgerliche Frauenwelt wurde von keinem Protestlüftchen durchweht. Die Behörden im Kampfe gegen die Proletaricrinnen. Dem alten Liede von der reaktionären Praxis des reaktionären preußischen Vereinsgesetzes gegenüber den proletarischen Frauen wird durch die folgenden zwei Vorkommnisse im Ruhrrevier ein neuer Vers hinzugefügt. In Altendorf bei Essen tagte kürzlich eine öffentliche Metallarbeiterversammlung. Der überwachende Beamte forderte die Entfernung der anwesenden Frauen, da die Versammlung eine politische sei. Zwei Wochen später fand in demselben Lokal unter derselben Ueberwachung eine Mitgliederversammlung des Metallarbeiterverbandes statt. Dieser Gewerkschaftsorganisation gehören mehr als 2S00 Arbeiterinnen an, die unstreitig auf Grund des Reichsgesetzes das Recht besitzen, den Mitgliederversammlungen des Verbandes beizuwohnen. Die Rücksicht auf diesen Umstand kümmert jedoch einen um das Wohl des Staates besorgten Beamten nicht, dieser weiß was seines Amtes ist. Die betreffende Versammlung in Altendorf wurde aufgelöst, weil— eine Frau in der„politischen" Versammlung anwesend war. Mit dieser Maßregel glaubte der Beamte aber den wackeligen Staat noch nicht genügend geschützt zu haben, er verbot den Anwesenden auch noch, als Gäste das Wirths- zimmer zu betreten. Auf eingelegte Beschwerde diente die Polizeiverwaltung mit folgender Antwort: „Hierdurch wird Ihnen ergebenst mitgetheilt, daß nach Z 8 des Vereinsgesetzes Vereine, welche bezwecken, in Versammlungen politische Gegenstände zu erörtern(und das bezweckt der Deutsche Metallarbeiterverband), Frauenspersonen an ihren Versammlungen und Sitzungen nicht Theil nehmen lassen dürfen. Werden dieselben trotz Aufforderung des Abgeordneten der Obrigkeit nicht entfernt, so ist Grund zur Auflösung der Versammlung gegeben. Hiernach war der überwachende Beamte im Recht, als er die Versammlung am 15. ds. Mts. auflöste, da Sie die anwesende Frauensperson auf sein Ersuchen nicht entfernten. Was den weiteren Inhalt Ihrer Beschwerde bezüglich des Verbots des Aufsuchens des nebenan befindlichen Schank- raumes betrifft, so haben Sie den Beamten anscheinend falsch verstanden, da er keinem der Versammlungstheilnehmer verboten hat, das Schankzimmer als Gast zu betreten. Der Beamte hat vielmehr, als Sie die Theilnehmer aufforderten, noch etwas in der Wirthsstube zu verweilen, nur die Warnung vor Fortsetzung der aufgelösten Versammlung in dem anderen Zimmer ausgesprochen, was er allerdings hätte unterlassen können." Während das Reichsgesetz von Rechts her den deutschen Arbeiterinnen das Recht zur gewerkschaftlichen Organisation reicht, entreißen ihr die Behörden in Preußen und anderen deutschen„ engeren" Vaterländern auf Grund einer kunstreichen Auslegung der einzelstaatlichen Vereinsgesetze von links her wieder das zuerkannte Recht. Denn auf Anderes läuft es in der That nicht hinaus, wenn die Arbeiterinnen wohl Mitglieder von Gewerkschaften sein, aber keiner Mitgliederversammlung derselben beiwohnen dürfen und ebenso wenig öffentlichen gewerkschaftlichen Versammlungen. Die behördliche Liebesmühe, die Frauen aus allen Versammlungen fernzuhalten, sie abseits von der modernen Arbeiterbewegung zu drängen, stellt übrigens nur eine Seite der Praxis des Versammlungsrechts im Ruhrrevier dar. Hier, im Machtbereich der Industriebarone, steht das Vereinigungsrecht der Arbeiter meist nur auf dem Papier. Eines der beliebten Mittel, die öffentliche Ruhe und Sicherheit polizeilich zu schützen, besteht darin, Lokale, in denen Arbeiterversammlungen stattfinden sollen, mit Schanksperre zu beglücken. Zwar sind es immer nur Versammlungen der sozialdemokratischen Organisationen und der freien Gewerkschaften, welche durch die weise Fürsorge der Ordnungshüterei betroffen werden. Allein man braucht trotzdem nicht an der " guten Absicht" der Polizei zu zweifeln. Kürzlich wurden z. B. sämmtliche Lokale eines Ortes mit Schantsperre bedacht. Die Polizei hatte erfahren, daß die Genossen einer benachbarten Stadt anläßlich der Lassallefeier einen Ausflug nach dem betreffenden Orte unternehmen wollten, und sie sorgte deshalb für die öffentliche Ruhe in einer Weise, daß der ganze Ort in Folge des Massenaufgebots an Helmspitzen in Aufregung gebracht wurde. Von einem schönen Gerechtigkeitsgefühl für beide Geschlechter beseelt, streben die Polizeibehörden augenscheinlich darnach, durch verschiedene Mittel Arbeitern und Arbeiterinnen das Versammlungsrecht gleich illusorisch zu machen. ,, Lieb' Vaterland, kannst ruhig sein!" W. D. Resolution der Genossinnen gegen den Zolltarif. Nachstehend die Resolution, welche die Genossinnen in den Frauenprotest persammlungen gegen den drohenden Zollwucher zur Abstimmung bringen. Die am... in... versammelten Frauen und Mädchen protestiren mit allem Nachdruck gegen den vorgelegten Zolltarif, der in gemeingefährlichster Weise ihre Interessen als Konsumentinnen und Produzentinnen bedroht. Dieser Zolltarif bedeutet ein Attentat gegen den Beutel, das Erwerbsleben, die Lebenshaltung, Gesundheit, Bildung, Sittlichkeit und Freiheit der breiten Volksmasse zu Gunsten des Junkerthums und einzelner Kategorien der Großindustriellen. Die Versammelten fordern deshalb die Ablehnung des Zolltarifs, langfristige Handelsverträge und Aufhebung aller Zölle und Abgaben auf Lebensbedürfnisse. Die Versammelten schließen sich der Protestaktion der Sozialdemokratie an, in der sie die einzige politische Macht erblicken, welche ihre Interessen auch in diesem Kampfe wahren wird. Die Einberuferinnen und Leiterinnen der Protestversammlungen werden ersucht, der Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands Mittheilung zugehen zu lassen von dem Stattfinden der Protestversammlungen und der Zahl der Versammlungstheilnehmer. Notizentheil. Frauenstimmrecht. Das Frauenstimmrecht und die belgischen Sozialisten. Der Generalrath der belgischen Arbeiterpartei hat in seiner Sigung vom 6. Oktober die neuerdings viel umstrittene Frage entschieden, ob es taktisch empfehlenswerth sei, die gegenwärtige Kampagne für Einführung des allgemeinen gleichen Wahlrechts auch auf die Forderung des Frauenstimmrechts auszudehnen. Der Beschlußfassung ging eine vierstündige Diskussion voraus, welche die Gründe zusammenfaßte, die seit Monaten für und gegen eine augenblickliche Aktion zu Gunsten des Frauenwahlrechts entwickelt worden sind. Das Prinzip der vollen politischen und sozialen Gleichberechtigung der Geschlechter wurde von Niemand bestritten. Die Debatten drehten sich lediglich um die taktische Seite einer gegenwärtigen Aktion zu Gunsten des Frauenstimmrechts. Die Gegner einer solchen beriefen sich vor Allem auf zwei Umstände. Auf den Augenblick@ vortheil, den die Einführung des Frauenstimmrechts unzweifelhaft der klerikalen Partei bringen würde. Auf den Widerstand der bürgerlich Liberalen, für die Eroberung des allgemeinen, gleichen Wahlrechts in einheit175 licher Aktion mit den Sozialisten zusammen einzutreten, wenn diese auch für die Frauen das Wahlrecht forderten. Für das Frauenstimmrecht sprachen die Genossen Vandervelde und Destrée, sowie Genossin Gil, dagegen die Genossen Maroille, Fauvieau, Smeets und De Bruyne. Zur Annahme gelangte mit 34 gegen 1 Stimme und 3 Stimmenthaltungen eine Resolution, welche das Prinzip der politischen Gleichberechtigung der Geschlechter unzweideutig anerfennt, aber erklärt, daß die Partei aus taktischen Rücksichten gegenwärtig den Kampf für das Frauenstimmrecht einstellt. Die Resolution war von dem ,, Verband der sozialistischen Frauen" eingebracht worden und wurde von Genossin Vandervelde begründet. Sie lautet: " In Erwägung, daß die politische Gleichheit der Geschlechter ein wesentlicher Grundsatz des Sozialismus ist; daß das Programm der Arbeiterpartei für die Frauen die Zuerkennung des aktiven und passiven Wahlrechts zu den Industrieräthen, Gewerbeschiedsgerichten, Gemeinde- und Provinzialräthen und Parlamente fordert; aber in weiterer Erwägung, daß die augenblickliche Forderung des legislativen Frauenwahlrechts die Aktionseinheit der Anhänger des allgemeinen Stimmrechts für die Männer bedroht; schlägt der Verband der sozialistischen Frauen, dem das höhere Interesse der Arbeiterpartei am Herzen liegt, den Delegirten und Vertretern der Partei vor, die Bewegung zu Gunsten des allgemeinen Frauenstimmrechts bis zum Sieg des allgemeinen Männerstimmrechts zu vertagen. Es wird jedoch in aller Form anerkannt: 1. daß die Agitatoren der Partei betreffs des Eintretens für das Frauenwahlrecht ihre volle individuelle Aktionsfreiheit bewahren; 2. daß, dem Programm der Arbeiterpartei entsprechend, alle sozialistischen Vertreter im Parlament den in Uebereinstimmung mit dem Generalrath eingebrachten Gesetzentwurf votiren, der das allgemeine Wahlrecht aller Belgier ohne Unterschied des Geschlechts zu den Kommunal- und Provinzialräthen fordert; 3. daß die Bezirksvorstände, die Agitatoren und die Presse sofort eine energische Kampagne zur Förderung der politischen und gewerkschaftlichen Organisation der Frauen beginnen." Ob der Beschluß des Generalraths in Sachen des Frauenstimmrechts taktisch flug war, wird die Zukunft lehren. Die bürgerlich Liberalen in Belgien sind im letzten Grunde eine reaktionäre Sippschaft. Das zeigt schon ihr Abscheu gegen das Frauenstimmrecht. Das zeigt das geltende Pluralwahlrecht, das zum großen Theil mit das Werk ihrer That- und Unterlassungssünden ist. Ob sie sich als eine zuverlässige Bundestruppe im Kampfe für das allgemeine, gleiche Männerwahlrecht erweisen, kann von vornherein keineswegs mit Sicherheit bejaht werden. Die norwegischen Frauen und das Wahlrecht. Die proletarischen Frauen Norwegens bereiten sich aufs Eifrigste für die in diesem Herbste stattfindenden Gemeindewahlen vor. Sie sind der Ansicht, daß sie das neugewonnene Wahlrecht am besten dadurch ausnüßen, daß sie gemeinsam mit der Sozialdemokratie in den Wahlkampf treten. Sie wissen, was sie wollen. Dagegen herrscht bei den bürgerlichen Frauen große Verwirrung. Sie wollen sich voraussichtlich feiner Partei anschließen und stellen eigene Frauenlisten" auf, auf denen freilich häufig auch Männernamen mit aufgeführt sind, weil es oft an geeigneten Damen fehlt. Die bürgerlichen Frauen wollen vor Allem unparteiisch" sein. Ihre Gewählten sollen gleichsam als Friedensengel in die Gemeindevertretungen einziehen und dem Kampfe der Parteien ein Ende machen. Eine ganz kindische Illusion, die zeigt, daß die norwegischen Frauenrechtlerinnen nicht wissen, in welcher Welt sie leben, und wie die politischen Verhältnisse liegen. Die Folge dieser„ unparteiischen" Politik wird sein, daß alle politischen Parteien die bürgerlichen Konfusionsräthinnen gleicherweise politisch verachten und als„ quantité négligeable" behandeln. Die Konservativen sind bekanntlich seiner Zeit für das Frauenwahlrecht eingetreten, weil sie darin ein Gegengewicht gegen das allgemeine Männerwahlrecht zu finden hofften. Nun sehen sie, daß die Neuerung zuerst nur den Sozialdemokraten zu Gute tommen wird. Die Sozialisten", so schreibt der„ Aftenposten"," stehen nun ihrem die Gesellschaft bedrohenden Ziele näher, als je zuvor. Der Kampf gegen die Sozialisten ist der springende Punkt bei den kommenden Wahlen. Jetzt ist nicht die Zeit, um unpolitische Vereine zu gründen. Das Einzige, was man damit erreicht, ist die Zersplitterung und Niederlage der Partei, an deren Fortschritt man interessirt ist. Die sozialdemokratischen Frauen sind sich darüber vollkommen klar. Das konnte man auf der Versammlung hören, die sie diesen Sommer abhielten, wo sie ganz entschieden von der Gründung eines unpolitischen Vereins Abstand nahmen. Bei allen Rednerinnen kehrte der Gedanke wieder: Wir haben gar keine Ursache, unsere Stimmen an, unpolitische Experimente zu verschwenden, jede Einzelne von uns stimmt für die Arbeiterpartei( Sozialdemokratie). Wir wollen unsere Macht aufs " Aeußerste ausnutzen, um unsere Interessen zu fördern." Die Ausführungen des konservativen Blattes enthalten eine glänzende Anerkennung für die politische Einsicht und Reife der norwegischen Proletarierinnen, sie sind andererseits ein Armuthszeugniß für die heillose Wirrköpfigkeit der bürgerlichen Frauenrechtlerinnen, die in Norwegen wie anderwärts der Utopie nachjagen, Wolf und Lamm vermählen zu wollen. Frauenbewegung. Die Versammlung des Verbandes fortschrittlicher Frauenvereine hat in Berlin vom 3. bis 7. Oftober getagt und das von uns in Nr. 20 mitgetheilte Arbeitsprogramm erledigt. Die Verhandlungen und Beschlüsse der Organisation, welche den linken Flügel der deutschen Frauenrechtelei bildet, weisen in sozialpolitischer und politischer Hinsicht einen zwar kleinen, aber doch bemerkbaren, anerkennenswerthen Fortschritt auf. Wir werden die Arbeit der Versammlung erörtern, sobald ein ausführlicher Bericht darüber in der frauenrechtlerischen Prefse vorliegt. In Folgendem die Beschlüsse zu den Fragen, welche unsere Leserinnen besonders interessiren: Arbeiterinnenfrage. Die am 3. Oktober 1901 im Reichstagsgebäude versammelten Delegirten des Verbandes fortschrittlicher Frauenvereine erkennen an, daß dem Arbeitnehmer, der in einem Abhängigkeitsverhältniß vom Arbeitgeber steht, ein Ausgleich für diese ungünstige Stellung geboten werden muß einerseits durch die Staatshilfe in Form der Arbeiterschutzgesetzgebung, andererseits durch die Selbsthilfe in Form der beruflichen Organisation. Zur Hebung des Arbeiterinnenstandes hält die Versammlung: a) die Einführung der obligatorischen Fortbildungsschule, b) den weiteren Ausbau des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes, c) die berufliche Organisation der Arbeiterinnen für nothwendig. Die Delegirten verpflichten sich, durch praktische Mitarbeit jeder Art diese Zwecke zu fördern. Krankenversicherung. Die heutige Versammlung erklärt hinsichtlich der bevorstehenden Revision des Krankenversicherungsgesetzes für nothwendig: 1. den Kreis der versicherungspflichtigen Personen derart zu erweitern, daß er sich mit dem Kreise der der Invalidenversicherung unterliegenden Personen deckt, 2. die Mindestleistungen der Krankenkassen allgemein zu erhöhen, 3. die freien Hilfskassen mindestens ebenso lange als gleichberech= tigte Träger der Krankenversicherung bestehen zu lassen, wie Betriebskrankenkassen das Recht eingeräumt wird, 4. eine Regelung des Verhältnisses zwischen Kassen einerseits und Aerzten und Apothekern andererseits. Dienstbotenfrage. Die am 5. Oktober vom Verband fortschrittlicher Frauenvereine abgehaltene Versammlung ersucht den hohen Reichstag, baldigst folgende Forderungen gesetzgeberisch in Angriff zu nehmen: 1. Abschaffung der Gesindeordnungen, da diese in rechtlicher Beziehung mit dem modernen Arbeitsverhältniß, wie es der Reichsgewerbeordnung zu Grunde liegt, nicht vereinbar sind und die Hausangestellten unter ein Ausnahmegesetz stellen, 2. die Unterstellung der aus dem Dienstverhältniß sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten unter die Gewerbegerichte, 3. die Ausdehnung der Reichs- Kranken- und Unfallversicherung auch auf die im Hausdienst Angestellten, die Ausdehnung der obligatorischen Fortbildungsschule auf die Dienenden. In öffentlicher Versammlung gelangte eine scharfe ProtestresoIution gegen den Zolltarif zur Annahme. Die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen und das preußische Vereinsgesetz. Die Verhandlungen der Versammlung des Verbandes fortschrittlicher Frauenvereine sind gegen alles Erwarten von polizeilichen Maßnahmen gestört worden, die sich mit Recht auf das preußische Vereinsunrecht beriefen. Die Vormittagssigung des ersten Verhandlungstages konnte ungehindert, wie vorgesehen, im Reichstagsgebäude stattfinden. In Folge polizeilichen Eingreifens mußten dagegen die weiteren Sigungen verschoben und im Industriegebäude fortgesetzt werden. Uniformirte Polizeibeamte sollten laut höherer Weisung die Nachmittagssigung am 3. Oktober überwachen. Auf Grund der Verordnung des Reichstagsgebäudes verweigerten jedoch die Reichstagsbeamten der Polizei den Zutritt zu der Sitzung. Um der Verwaltung des Reichstagsgebäudes einen Konflikt mit der Polizei zu ersparen, beschlossen die Versammelten, auszuwandern und ihre Tagung im Industriegebäude fortzusetzen. Allein auch hier ging die Wiederaufnahme der Arbeiten Dank des preußischen Vereinsrechts nicht ohne Hindernisse vor sich. Die Sigungen mußten als öffentliche Versammlungen polizeilich angemeldet und genehmigt werden und durften erst Sonnabend stattfinden, nachdem vorschriftsmäßig 24 Stunden 176 seit Erledigung dieser Formalität verstrichen waren. Sehr mit Unrecht erblicken die radikalen Frauenrechtlerinnen in dem Vorgehen der Polizeibehörden eine Ueberschreitung von deren Machtbefugnissen. Die Polizei hat nur gethan, was ihres Amtes ist, was ihres Amtes sein muß auf Grund des geltenden Vereinsrechts. Dieses Recht ist Dank der früheren Toleranz der Behörden für die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen wohl in seinem reaktionären Wesen gemildert, aber nicht aufgehoben worden. Daß von ihm zum ersten Male bürgerliche Damen als gleichberechtigt behandelt wurden, ist eine amtliche Quittung für die Fortschritte der bürgerlichen Frauenbewegung. Und diese Quittung verpflichtet. Sie verpflichtet die Frauenrechtlerinnen, endlich mit aller Energie für die Beseitigung der bekannten vereinsgesetzlichen Bestimmungen in Preußen und anderen Bundesstaaten zu kämpfen, statt sich in der Gnadensonne behördlicher„ Koulanz" lässig zu dehnen. Eine frauenrechtlerische Protestversammlung gegen das Vorgehen der Polizei fand am 7. Oktober statt und war glänzend besucht. Als offizielle Wortführerin der Frauenrechtlerinnen vertrat Frl. Augspurg den Standpunkt, daß es sich bei dem Vorgehen der Polizeibehörden gegen die Versammlung des Verbandes fortschrittlicher Frauenvereine um eine Ueberschreitung der Amtsgewalt handle, gegen die man sich beim Oberpräsidenten beschweren und eventuell im Verwaltungsstreitverfahren flagen werde. Das Verlangen der preußischen Polizei, die Verhandlungen eines im Reichstagsgebäude tagenden Kongresses auf Grund des preußischen Polizeigesetzes durch uniformirte Beamte überwachen zu lassen, sei schon deshalb unberechtigt, weil das Reichstagsgebäude dem Reiche überantwortet sei und damit aus dem preußischen Staatsgebiete ausgeschieden wäre. Sie bestreite, daß der Kongreß, abgesehen von der Dienstbotenfrage, sich mit öffentlichen Angelegenheiten im Sinne des Gesetzes beschäftigt habe. Ohne jede Begründung stellte die Rednerin die Behauptung auf, die Sozialistin Klara Zetkin habe in der„ Gleichheit" den Frauenkongreß denunzirt, und so Herrn von Windheim aus dem Gleichgewicht ge= bracht." Wir setzen uns an anderer Stelle mit dieser abgeschmackten, gehässigen Verdächtigung auseinander. Diese sofort in der Versammlung zurückzuweisen, war unmöglich, da keine Diskussion stattfand. Frl. Augspurg verkoppelte im weiteren Verlaufe ihrer Rede ihre fritischen Ausfälle gegen Polizeigeist und Polizeiwirthschaft mit dem frommen Wunsche,„ die Polizei sollte foulanter sein, wie sie schon häufig Koulanz gezeigt habe". Sie endete mit einem Kampfrufe gegen alle Landesgesetze, welche das Vereins- und Versammlungsrecht beschränken, insbesondere aber gegen das preußische Vereinsgesetz und der Forderung eines freiheitlichen Vereins- Reichsgesetzes. Die eingeladenen freisinnigen Reichstagsabgeordneten Träger und Kopsch bekundeten den fortschrittlichen Frauenrechtlerinnen ihre Sympathie. Trefflich sprach der dritte eingeladene Redner, der Nationalsoziale Herr v. Gerlach. Mit Genugthuung müsse es die bürgerliche Frauenbewegung erfüllen, so führte er aus, wenn die Polizei das Gesez auch gegen sie so scharf anwende, wie gegen die Proletarierinnen. Ihr Vorgehen zeige, daß die bürgerlichen Frauen ein gut Stück weiter vorwärts geschritten seien. Und mit Freuden sei es zu begrüßen, daß in Folge des Verhaltens der Polizei auch in den bürgerlichen Frauen der Gedanke wach werde, für den die Proletarierinnen schon lange fämpfen: Fort mit unserem Vereinsgesetz. Die Versammlung nahm mit allen gegen zwei Stimmen eine Protestresolution an, welche das Vorgehen der Behörden als einen unwürdigen Mißbrauch der Polizeigewalt" brandmarkt, Aufhebung aller landesgesetzlichen Vorschriften über Vereins- und Versammlungs wesen und reichsgesetzliche Regelung des Vereinsrechts fordert. Die Generalversammlung des Allgemeinen deutschen Frauenvereins hat vom 30. September bis 2. Oktober in Eisenach getagt. Sie beschloß unter Anderem eine Statutenänderung, nach der das Programm des Vereins in Zukunft lauten soll: a) Befreiung der Berufsarbeiten der Frau von allen ihrer Entfaltung entgegenstehenden Hindernissen. b) Belebung des Interesses für hauswirthschaftliche und gewerbliche, wissenschaftliche und künstlerische Berufsbildung des weiblichen Geschlechts. c) Förderung der thätigen Antheilnahme der Frauen an den kulturellen und sozialen Arbeiten unserer Zeit. d) Förderung der Rechte der Frau im privaten und öffentlichen Leben." Wir werden auf die Verhandlungen der Generalversammlung in nächster Nummer zurückkommen. Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. Eine sozialistische Zeitung für die belgischen Frauen herauszugeben, haben die Genossinnen beschlossen. Die Zeitung soll vom 1. Oktober ab in französischer und vlämischer Sprache erscheinen und sich in der Hauptsache mit dem Frauenstimmrecht beschäftigen. Eine Nummer des Blattes ist uns bis jetzt noch nicht zugegangen. Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Bettin( Bundel) in Stuttgart.- Druck und Berlag von J. H. W. Dies Nachf.( G. m. b.§.) in Stuttgart.