Nr. 23. Die Gleichheit 11. Jahrgang. Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 2978) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 6. November 1901. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Bruno Schönlant+. Inhalts- Verzeichnik. Für freies Vereins- und Versammlungsrecht. Die sächsische Gewerbeaufsicht und die Arbeiterinnen. Von a. br. Aus der Bewegung. Feuilleton: Hartingers alte Sixtin. Von 2. Anzengruber.( Forsetzung.) Notizentheil: Weibliche Fabrikinspektoren. Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation. Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. Frauenbewegung. Bruno Schönlank+ Eine erschütternde Kunde wird uns in dem Augenblick, wo diese Nummer in Druck geht. Bruno Schönlank ist am 30. Oftober in Leipzig seinen unsäglichen Leiden erlegen. Ihm nahte der Tod als Freund, uns als Würger der legten Hoffnung, den sturmerprobten treuen Kämpfer, den unvergeßlichen, lieben Freund je wieder in Neih und Glied zu sehen. Wir müssen darauf verzichten, heute in dieser kurzen Notiz auch nur anzudeuten, was Bruno Schönlank der Partei gewesen und was sie ihm verdankt. Als Journalist, Redakteur, wissenschaftlicher Schriftsteller, Agitator und Parlamentarier hat er Hervorragendes, ja Geniales für die Sache des Proletariats geleistet. Es war eine selten glän= zende, vielseitige Persönlichkeit, die Schönlant in selbstlosem Idealismus in den Dienst der Sozialdemokratie stellte, eine Persönlichkeit, in der das Beste unserer Zeit lebendig war, die alle Leiden unserer Tage schmerzlich empfinden, aber auch all ihre Kultur, alle Zukunftshoffnungen der Menschheit freudvoll genießen konnte. Ein raschloderndes, leidenschaftliches, ritterliches Temperament, start in der Liebe wie im Haß, machte ihn zum geborenen Kämpfer. Und dieser Kämpfer war gewandt und gerüstet wie wenige. Sein scharfer, durchdringender, sprühender Geist erfaßte mit Blizesschnelle die Situation und ließ ihm jede Schwäche des Gegners erspähen. Sein reiches, gründliches Wissen, das sich auf die verschiedensten Gebiete erstreckte, lieferte ihm Waffen über Waffen. Und eine seltene Meisterschaft der Sprache erhöhte die Wirksamkeit und den Neiz seiner Waffenführung. Der glänzende Kämpfer war gleichzeitig ein Genie des Fleißes und der Arbeitsamkeit, ein Mann, den die höchste Pflichttreue beseelte, ein treuer, verständnißvoller, feinfühliger, anregender Freund. Das Proletariat vergißt seine Todten nicht. Schönlant hatte sich seinem Befreiungskampf ganz gegeben, durchdrungen von der Größe und Wahrheit der Schillerschen Verse: ,, Und setzet Ihr nicht das Leben ein, Nie wird Euch das Leben gewonnen sein!" Er hat das Leben eingesetzt. Er hat das Leben gewonnen. Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart, BlumenStraße 84, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Für freies Vereins- und Versammlungsrecht. Eine wahre Musterkarte von polizeilichen Maßregeln und richterlichen Entscheidungen in Sachen des Vereins- und Versammlungsrechts der Frauen enthält die" Gleichheit" heute an anderer, Stelle. Ob diese Maßregeln und Entscheidungen sich auf das preußische, bayerische oder braunschweigische Vereinsgesetz berufen, ihrem Wesen, ihrem Zwecke nach sind sie einander so ähnlich wie ein Ei dem anderen. Sie charakterisiren sich als kapitalistenstaatliche Nücken und Tücken, welche die Betheiligung der proletarischen Frauen an dem politischen und gewerkschaftlichen Kampfe ihrer Klasse verhindern oder wenigstens erschweren sollen. Und das im Namen eines Rechtes", welches das weibliche Geschlecht in den meisten unserer theueren engeren Vaterländer" auch auf dem Gebiete des Vereins- und Versammlungswesens rechtlos und unmündig macht. Was polizeiliche Schneidigkeit und juristische Weisheit innig gesellt in dieser Beziehung neuerdings innerhalb der schwarzweißen, blauweißen und blaugelben Grenzpfähle des geeinten Reiches" gewirkt, ist wahrhaftig nicht neu. Es fügt nur etliche Verse mehr zu dem alten Liede, deren Weise und Text den Genossinnen allzu gut bekannt ist. Die zehn Jahrgänge der„ Gleichheit" enthalten nicht viel Nummern, in denen Notizen über die ordnungsretterische Pflichttreue mangeln, mit welcher Büttelfaust und Juristenwiß das Vereins- und Versammlungsleben der Proletarierinnen zu erdrosseln suchte, selbstverständlich nur von„ Rechtswegen". Und das ebenso umfangreiche als interessante Material, das die Zeitschrift enthält, fann leider nicht einmal Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Geschichte der proletarischen Frauenbewegung ist seit ihren Anfängen bis heute ein ununterbrochener Kampf mit den reaktio= nären Bestimmungen des Vereinsgesetzes in den meisten deutschen Bundesstaaten und der noch reaktionäreren Auslegung dieser Bestimmungen. Die Vereine der Proletarierinnen wurden zur Strecke ge= bracht, sobald durch die Lupe des Vereinsgesetzes auch nur der Schatten einer Bethätigung nachweisbar war, die sich bei etwelchem guten Willen zu einer politischen stempeln ließ. Das nämliche Schicksal erfahren alle Organe Komites, Kommissionen 2c.-, welche die Volksversammlungen in planmäßiger Weise der politischen und sozialen Erziehung und der Interessenvertheidigung der proletarischen Frauenwelt dienstbar machen wollten. Von Volfs= versammlungen gewählt, ohne Leitung, Statuten, Mitgliedschaft 2c., waren sie zwar als" Vereine" ein Seitenstück zu Lichtenbergs be= rühmtem Messer ohne Heft und ohne Klinge. Nichtsdestoweniger verfielen sie als politische Organisationen im Sinne des Gesetzes der Auflösung. Was an proletarischen Frauenorganisationen in den in Betracht kommenden Ländern besteht, muß seine Ziele, sein Leben ängstlichster Beschränkung unterwerfen und ist troßdem nie vor behördlichen Nadelstichen und Keulenschlägen sicher, welche Entwicklung und Eristenz bedrohen. Und mehr noch. Es fehlt feineswegs an Beispielen und sie reichen bis in die jüngste Zeit hinein, daß hier und da Zahlstellen von Gewerkschaften als politische Vereine wegen der Zugehörigkeit weiblicher Mitglieder polizeilich belangt oder geschlossen wurden. Damit nicht genug. In Preußen und anderwärts, wo das Vereinsleben unter dem Banne der politischen Unmündigkeit des weiblichen Geschlechtes steht, gab oder giebt jetzt das Gesez diesem den Besuch von Volksversammlungen und öffentlichen Versammlungen frei, mögen sie politischen oder gewerkschaftlichen Charakter tragen. Wie sieht es aber mit der Praris des Gesetzes aus? Den Proletarierinnen wurde und wird noch heute an vielen Orten von den Behörden der Besuch von solchen Versammlungen, ja sogar von Festen der organisirten Arbeiter verboten. Gründe für derartige Verbote werden stets von Rechtswegen" gefunden. Wozu wäre auch der Kautschut von Worten und Begriffen da, wie: " politisch", öffentliche Angelegenheiten"," Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten" 2c. Wozu polizeilicher Amtsverstand und richterlicher Scharfsinn? Die Behörden brauchen nur den kleinsten Hafen zu entdecken, an welchem das Seil spißfindiger Deutungskunst befestigt werden kann und siehe! Auf schwindelnder Höhe über dem gemeinen Menschen und Unterthanenverstand balanzirt irgend welcher gerechte und weise Entscheid eines Versammlungsverbots oder des Ausschlusses der Frauen aus einer Versammlung daher. Das gewählte Thema, eine Einzelausführung dazu, die Person des Einberufers oder Redners: alles kann sich über Nacht zu einem vollgiltigen Beweis dafür verwandeln, daß eine öffentliche Bersammlung oder ein Fest eine Sigung eines politischen Vereins ist, der die Frauen fernbleiben müssen oder mußten. Fingerfertige Logik läßt die von§ 152 der Gewerbeordnung gesetzlich festgelegte Stoalitionsfreiheit der Arbeiter und Arbeiterinnen unter dem Hute einer funstreichen Auslegung verschwinden, verzaubert Gewertschaftsverbände und Gewerkschaftsfartelle in politische Vereine und stellt die von ihnen einberufenen öffentlichen Gewertschaftsversammlungen dem ahnungslosen Publikum als politische Vereinsversammlungen vor, an denen die Frauen sich nicht betheiligen dürfen. Kurz, Polizei und Juristerei streben in amtspflichtigem Wetteifer darnach, die Grenzen nicht blos aufrecht zu halten, welche eine reattionäre Gesetzgebung dem Vereins- und Versammlungsleben des weiblichen Geschlechtes zieht, sondern diese Grenzen noch immer enger abzustecken. Zur strengen Anwendung der geltenden Gesezesterte tritt deshalb ihre tiefgründige, halsbrecherisch kühne Auslegung. Was nicht in dem Wortlaut liegt, muß hineininterp.etirt werden, und zwar von Rechtswegen." Noblesse oblige! Amt verpflichtet! So werden unsere Polizeibeamten und Richter zu Entscheidungen getrieben, für welche der Goethesche Ausspruch zu gelten scheint: " " Im Auslegen seid frisch und munter, Legt Jhr's nicht aus, so legt was unter." Aber freilich. Wohl ist vor dem Vereinsgesetz vieler Bundesstaaten das gesammte weibliche Geschlecht gleich rechtlos. Die Praris des Gesezes gegenüber Proletarierinnen und besseren Frauen" und höheren Töchtern" wird jedoch im Allgemeinen von dem Grundjag beherrscht:„ Wenn Zwei dasselbe thun, so ist es nicht dasselbe". Was den Frauen des wertthätigen Volfes als politischer Frevel verwehrt ist, dürfen bürgerliche Damen als unpolitische Tugend üben. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Daß neulich die Berliner Polizeibehörden gelegentlich des Verbandstags der fortschrittlichen Frauenvereine den Frauenrechtlerinnen, einmal mit dem gleichen Maße gemessen, das sie den Genossinnen gegenüber anwenden, stößt die gekennzeichnete Thatsache nicht um. Sie wird bestätigt durch die Geschichte der bürgerlichen Frauenbewegung, durch die Betheiligung der Bourgeoisdamen an den patriotischen Festen, an den Banketts und Festlichkeiten bürgerlicher Parteien und Organisationen, an den Vortragsabenden und Veranstaltungen der Flottenvereine 2c. Nicht ein starrer, unbeugsamer Rechtsbegriff zieht die Scheidelinie zwischen dem, was geseßlich berpönt oder erlaubt ist. Es ist vielmehr das Klasseninteresse der Besitzenden an der Knebelung der proletarischen Wassen, an ihrer Eniwaffnung im Stampfe für Reformen und soziale Revolution. Die meisten und schärfsten Entscheidungen, welche im Namen irgend eines Vereinsgejeges gegen das Organisations- und Versammlungsleben der Frauen gefallen sind, zielen im letzten Grunde nicht auf die politisch unmündige Frau, sondern auf die klassenbewußt fämpfende Proletarierin. Die Rechtlosigkeit des weiblichen Geschlechtes schlägt man, die Kampfestüchtigkeit des weiblichen Proletariats meint man. Ein thatsächlich unbeschränktes Vereins- und Versammlungsrecht des weiblichen Geschlechtes bedeutet Stärkung des proletarischen Klassenkampfes. 178 Gerade weil in Deutschland das Vereins- und Versammlungsleben der werfthätigen Frauen frühzeitig und ausgesprochen in den Dienst des proletarischen Klassenkampfes gestellt wurde, läßt hier die dringliche politische Vereinsmündigkeit des weiblichen Geschlechtes so lange auf sich warten. Schier unbegreiflich muß es dünken, daß dem weiblichen Geschlecht die volle Vereins- und Versammlungsfreiheit in einem Lande vorenthalten bleibt, dessen wirthschaftliche und soziale Verhältnisse so umfassend revolutionirt sind, daß ein Viertel seiner weiblichen Bevölkerung erwerbsthätig ist. Allein das schier Unbegreifliche wird erklärlich, wenn man den angeführten Gesichtspuntt festhält. Daß in den Organisationen und Versammlungen der proletarischen Frauen fräftiges klassenbewußtes Leben pulsirte, trug in dreifacher Beziehung zum Fortbestand des alten Vereinsunrechts gegen das weibliche Geschlecht bei. Der Umstand verhinderte, daß die kapitalistenstaatlichen Gewalten stillschweigend und„ koulant" ein neues„ Gewohnheitsrecht" sich entwickeln ließen, welches der veränderten wirthschaftlichen und sozialen Stellung der Frau, ihrem wachsenden Persönlichkeitsbewußtsein gerecht geworden wäre. Umgekehrt spornte er sie an, die geltenden Gesezesterte streng anzuwenden und salomonisch auszulegen. Die bürgerlichen Parteien schreckte der Umstand vor einer zeitgemäßen und gerechten Ausgestaltung des Vereins- und Versammlungsrechts zurück. Aus bürgerlichem Klasseninteresse und aus Furcht, sozialistischer Bestrebungen" geziehen zu werden, wagte die bürgerliche Frauenrechtelei nicht, den Kampf für eine solche aufzunehmen und feme Nothwendigkeit, die eigenen Entwicklungs- und Eristenzbedingungen zu schirmen, zwang ihr denselben auf. Schwächlich, halb, zerfahren wie sie war, griff ste dankbar nach dem Linsengericht der behördlichen„ Toleranz" gegen= über ihren Organisationen und ihrem Thun, gab sie die Erstgeburtepflicht des Kampfes für die gesegliche Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechtes preis. Wie die Dinge liegen, wären deshalb die Proletarierinnen dreimal thöricht, wollten sie die Eroberung des freien Vereins- und Bersammlungsrechts von anderen Mächten erwarten, als von ihrer eigenen Kraft und der des organisirten Proletariats. Was von den Regierungen der Einzelstaaten und der Reichsregierung zu er hoffen ist, haben 1895 die Reichstagsdebatten zu dem einschlägigen sozialdemokratischen Antrag klärlich erwiesen. Wie weit das Verständniß der bürgerlichen Parteien für die Interessen des gesammten weiblichen Geschlechtes, insbesondere aber für die der Proletarierinnen reicht, haben die nämlichen Verhandlungen und andere noch im Reichsparlament und den Landtagen dargethan. Bis in die Reihen der bürgerlichen Demokratie hinein ſizen Anhänger der zopfigen Auffassung, daß den Frauen das politische Vereins- und Versammlungsrecht vorenthalten bleiben müsse. Und dies angesichts der hundertfach erhärteten Thatsache, daß bei dem engen Zusammenhang der wirthschaftlichen und politischen Fragen der grobe Unfug der Umdeutlung gewerkschaftlicher Organisationen und Versammlungen in politische nur ein Ende nimmt, wenn es nur ein unbeschränktes Vereinsund Versammlungsrecht giebt, welches für das gewerkschaftliche und politische Gebiet gilt. Der Kampfeswind für ein freies, reichsgefeßlich geregeltes Vereins- und Versammlungsrecht aber, der gegenwärtig dte frauenrechtlerischen Reihen rüttelt, dürfte vor den Strahlen altgeübter behördlicher Stoulanz" wieder zum sanften Zephyr abflauen. Dagegen steht für die proletarischen Frauen und ihr Recht, das Recht des gesammten weiblichen Geschlechtes, ein treuer, fraftvoller Bundesgenosse auf dem Plan: das klassenbewußt kämpfende Proletariat. Es kann seine gewerkschaftlichen und politischen Feld= züge auf die Dauer nur siegreich führen, wenn auch die Proletarterin als organisirte und geschulte Stämpferin in der Schlacht steht. Das Proletariat hat mithin ein Stampfesinteresse, ein Lebensinteresse daran, die Stetten der Geschlechtssklaverei zu brechen, welche auf dem Vereins- und Versammlungsleben der proletarischen Frau lasten. Nicht im leichten Flugsand ideologischer Deklamationen, im festen Granit des proletarischen Klasseninteresses gründet die Zuversicht der proletarischen Frau auf die Eroberung eines freien Vereins- und Versammlungsrechtes. Die sächsische Gewerbeaufsicht und die Arbeiterinnen. 1. Die weiblichen ,, Vertrauens" personen der Gewerbeaufsicht. In der Organisation der sächsischen Gewerbeaufsicht sind einige Verbesserungen zu verzeichnen, wir heben aus denselben hervor die Bestellung je einer weiblichen Vertrauensperson für jeden der fünf Regierungsbezirke, einer Frau Merbach für die Kreishauptmannschaft Bautzen, einer Frau Zimmermann für die Kreishauptmannschaft Chemnitz, eines Fräuleins Dose für die Kreishauptmannschaft Dresden, eines Fräuleins Sedelmeyer für die Kreishauptmannschaft Leipzig und einer Frau Scheithauer für die Kreishauptmannschaft Zwickau. Der Amtssitz dieser Vertrauenspersonen ist am Size der Kreishauptmannschaften. Die Aufgabe der fünf Vertrauenspersonen soll bis auf Weiteres darin bestehen, Beschwerden, Wünsche 2c., welche Arbeiterinnen den Beamten der Gewerbeinspektionen nicht direkt vortragen wollen, mündlich oder schriftlich entgegenzunehmen und sie der zuständigen Kreishauptmannschaft zu übermitteln, die alsdann unter Zuziehung des ihr zugetheilten gewerbetechnischen Rathes das Weitere wegen Abstellung der Beschwerden( soll wohl heißen der Veranlassung zu den Beschwerden) oder wegen Bescheidung der in Betracht kommenden Arbeiterinnen zu veranlassen hat. Man sieht hieraus, daß diese Anfänge einer weiblichen Gewerbeinspektion in Sachsen noch himmelweit von dem entfernt sind, was man allgemein als weibliche Gewerbeaufsicht betrachtet, und von dem, was die Arbeiterinnen in dieser Hinsicht zu fordern haben. Es ist charakteristisch, daß in den vier Kreishauptmannschaften, wo die Vertrauenspersonen" in ihren Bureaus saßen und abwarteten, bis die Arbeiterinnen ihnen mit Vertrauen entgegenkommen würden, das System völlig versagte, daß sich nur dort Erfolge feststellen ließen, wo die Vertrauensperson zuwider der königlich sächsischen Absicht zum thatsächlichen Aufsichtsdienst zugezogen wurde. Klarer und netter hätte man die Unrichtigkeit des sächsischen Systems der Vertrauenspersonen gar nicht mehr nachweisen, mehr überzeugend nicht für die weibliche Fabritinspektion wirten tönnen, wie dies durch das Experiment im Königreich Sachsen geschehen ist. " Betrachten wir nun die Erfahrungen mit den weiblichen Aufsichtsbeamten näher. In dem Bericht aus der Kreishauptmannschaft Bautzen heißt es: Die Vertrauensperson ist angewiesen, an zwei für die Arbeiterinnen günstig gelegenen Wochentagen und allsonntäglich zu mehrfach in den Amtsblättern(!!!) bekannt gegebenen, in die Mittagszeit gelegten Sprechstunden Beschwerden, Wünsche 2c. entgegenzunehmen". Fast wörtlich gleichlautend sind die bezüglichen Bemerkungen in den übrigen Berichten. Nun der Erfolg! In der Kreishauptmannschaft Bauzen wurde im Jahre 1900 nur einmal die Vertrauensperson aufgesucht und dabei handelte es sich um einen bei der Staatsanwaltschaft schon anhängig gemachten Fall. Die Vertrauensperson für die Kreishauptmannschaft Chemnitz hatte nicht einmal das Glück, auch nur in einem einzigen Falle von einer Arbeiterin in Anspruch genommen zu werden; aus der Kreishauptmannschaft Leipzig wird berichtet, daß bei der Vertrauensperson fünf Beschwerden einliefen, drei mündliche und zwei schriftliche.„ Man beschwerte sich über eine angeblich nicht gerechtfertigte Kündigung, über eine ungenügende Abortanlage, über schlechte Beleuchtung, Sonntagsarbeit und Ueberanstrengung der Arbeiterinnen in einer Damenschneiderei, ferner darüber, daß eine Maschine nur während des Betriebs gereinigt werden könne, und über den Aufenthalt bezw. über die Duldung einer an epileptischen Anfällen leidenden Arbeiterin in einer Rauchwaarenfabrik." Hierzu bemerkt der Bericht erstattende Gewerberath, der wohl dem Eindringen der Frauen in sein Revier nicht gewogen ist:„ Sämmtliche Anzeigen waren demnach solche, welche ebenso bezw. besser direkt an die Gewerbeinspektion gerichtet werden konnten." Aus der Kreishauptmannschaft Zwickau wird gemeldet, daß die Vertrauensperson blos dreimal von Frauen bezw. Mädchen aufgesucht und einmal von der Kreishauptmannschaft zur Vornahme einer Erörterung herangezogen wurde. Zwei der drei Fälle betrafen keine mit der Gewerbeinspektion in Verbindung stehende Angelegenheiten, der dritte die Vermittlung wegen Auszahlung des rückständigen Lohnes. Endlich ist ein Fall amtlicher Inanspruchnahme der Vertrauensperson zu verzeichnen, die Untersuchung eines unfittlichen Attentats auf eine Arbeiterin betreffend, eine Untersuchung, die resultatlos verlief wegen Unauffindbarkeit der Arbeiterin. Das ist das ganze Ergebniß der Thätigkeit von vier Vertrauenspersonen. Die fünfte Dame leistete aber mehr als diese vier, welche sich gar strenge an den Wortlaut ihrer Anstellungsordre gehalten zu haben scheinen. Anfänglich schien allerdings der Vertrauensperson für die Kreishauptmannschaft Dresden ein ähnlicher Mißerfolg wie ihren Kolleginnen zu blühen. In den ersten drei Monaten kam Niemand zu ihr, nur von der sozialdemokratischen Arbeiterinnenorganisation wurde 179 ihr mitgetheilt, daß in verschiedenen Theilen der Stadt die Errichtung von Beschwerdekommissionen beabsichtigt werde, welche Beschwerden übermitteln sollten. Erst gegen Ende des Jahres fand die Einrichtung volle Beachtung. Besser wurde es, als die Vertrauensperson im Gegensatz zu ihren Kolleginnen das Bureau verließ und die Betriebe selbst aufsuchte. Es waren dies vierzig Konfektionsgeschäfte, Zigarren und Zigarettenfabriken und acht Betriebe verschiedener Art. Sehr wichtig ist, was diese Vertrauensperson über ihre allgemeinen Erfahrungen mittheilt: " „ Im Großen und Ganzen bin ich bezüglich der Feststellung von Mißständen auf meine eigene Beobachtung angewiesen geblieben und glaube ich, daß für die nächste Zeit hierin keine Aenderung eintreten dürfte. Die Furcht vor Arbeitsentlassung ist unter den Arbeiterinnen so groß, daß sie sich nur sehr schwer zu irgend einer Klage entschließen. Nur in den Fällen, wo ich Gelegenheit hatte, in den Werkstätten mit den Arbeiterinnen allein zu verkehren, wagten sich dieselben, mit verschiedenen Wünschen an mich heranzutreten." Der letzte Bericht der Vertrauensperson für Dresden lautet: ,, Bezüglich meines Verkehrs mit Arbeitgebern und Arbeiterinnen läßt sich zunächst konstatiren, daß derselbe erfreuliche Fortschritte aufzuweisen hat. Meine Sprechstunden sind während der letzten Zeit von sechzehn Personen, darunter zwei Arbeitgebern, besucht worden, die sämmtlich der Konfektionsbranche angehörten, also denjenigen Betrieben, in welchen ich durch meine Besuche Gelegenheit hatte, persönlich mit beiden Parteien in Berührung zu treten. Die in den Sprechstunden behandelten Fragen betrafen: 1. Kontraktbruch seitens der Arbeitgeber; 2. Kontraktbruch seitens der Arbeiterinnen; 3. Klagen über übermäßige Arbeitszeit; 4. Wünsche der Arbeiterinnen bezüglich Verlängerung der Mittagspause von einer auf anderthalb Stunden. Letzterer Wunsch wurde mir besonders häufig unterbreitet.... Im Allgemeinen habe ich den Eindruck gewonnen, daß die Arbeiterinnen es dankbar empfinden, sich über die Interessen, Wünsche und Beschwerden vertraulich aussprechen zu fönnen. Ueber etwaige böswillige Denunziationen habe ich bis jetzt, vielleicht einen Fall ausgenommen, nicht zu berichten. Die Arbeite rinnen sind im Gegentheil oft so ängstlich und unsicher, das es häufig einiger Mühe bedarf, sie zu einer offenen Aussprache zu bewegen...." Es gelang der Vertrauensperson, erhebliche Verstöße gegen die Konfektionsordnung festzustellen, nicht aber in Fabrikbetrieben die anderthalbstündige Mittagspause für alle Arbeiterinnen durchzusetzen. Sie konstatirte auch Heimarbeit in der Konfektion nach Schluß der Werkstättenarbeit, sie intervenirte bei einer Anzeige über ein ungehöriges, das Schamgefühl der Arbeiterinnen verletzendes Vorgehen eines Werkmeisters, sie begann somit ihre Thätigkeit in Erfolg versprechender Weise. Die Dienste, die sie den Arbeiterinnen leistete, waren aber nicht in ihrer Eigenschaft als weibliche Vertrauensperson", sondern nur als angehende Fabrikinspektorin möglich gewesen. So scheint ihr auch die sympathische Unterstützung ihrer Vorgesetzten zu Theil geworden zu sein, während ihre Kolleginnen sich mehr geduldet als gefördert gefühlt haben dürften. Berücksichtigt muß auch werden, daß die Gewerbeinspektion kaum in einem anderen Bundesstaat mit einem so starken Mißtrauen der Arbeiterschaft zu rechnen hat, wie gerade im Königreich Sachsen. Woher dieses Mißtrauen herrührt, werden die Machthaber in Sachsen, wenn sie etwas Einkehr halten, wohl selbst am besten wissen. 2. Verbreitung der Frauenarbeit. Die Frauenarbeit ist im Königreich Sachsen bekanntlich sehr verbreitet und in starker Zunahme begriffen. Man zählte in den Fabriken und diesen gleich gestellten Anlagen Arbeiterinnen im Alter von: In der Kreishauptmannschaft Bauzen. Chemnitz Dresden. Leipzig Zwickau. Bergbau Sachsens Brüche und Gruben. Sachsen. • Unter 14-16 16-21 14 Jahren Jahren Jahren 48 1425 5022 214 Ueber 21 Jahren Ueberhaupt 17093 23588 5571 14301 20308 40394 34 1548 8160 19278 29 020 60 2760 11214 20293 34327 197 6238 1 6 17251 158 24140 47826 376 541 25 25 554 17548 56106 101513 175721 Da speziell in Sachsen Zehntausende von Frauen und Mädchen in der Hausindustrie unter den traurigsten Verhältnissen arbeiten, viele Tausende auch handwerksmäßig beschäftigt sind, so ist der Umfang industrieller Thätigkeit der Frauen in diesem Lande ein außerordentlich großer und dabei ein wachsender und die Männerarbeit vielfach zurückdrängender. Eine Zunahme der Arbeiterinnen wurde in fast allen Landestheilen festgestellt. So in der Kreishauptmannschaft Bauzen, wo jetzt unter 10000 in Fabriken und ihnen gleichgestellten Anlagen Beschäftigten 2746 weiblichen Geschlechtes waren. Im Gewerbeinspektionsbezirk Chemnitz stieg die Zahl der beschäftigten Arbeiterinnen von 1899 auf 1909 um 8,6 Prozent, unter je 10 000 Beschäftigten waren 2780 Arbeiterinnen. Im Jnspektionsbezirk Annaberg wuchs im Laufe des Jahres die Zahl der Arbeiterinnen gar um 4,9 Prozent, im Bezirk Glauchen wurden unter 10000 Beschäftigten 3690 Arbeiterinnen gezählt. Auch in der Kreishauptmannschaft Dresden hatte die Zahl der beschäftigten Frauen und Mädchen zugenommen, auf 10000 Beschäftigte kamen 2240 Arbeiterinnen. Ebenso war in der Kreishauptmannschaft Leipzig ein Steigen der beschäftigten Arbeiterinnen festzustellen. In der Kreishauptmannschafl Zwickau, wo die gleiche Erscheinung beobachtet wurde, betrug die Zahl der beschäftigten Frauen auch mehr als ein Dritttheil der Arbeiter überhaupt(33,4 Prozent). Auch in den Berginspektionsbezirken Dresden, Oelsnitz a. E. und Zwickau I ist die Zahl der Arbeiterinnen gestiegen, im Berginspektionsbezirk Zwickau II ist sie gleichgeblieben, im Berginspektionsbezirk Leipzig zurückgegangen, in den beiden Frei- berger Bezirken wurden keine Frauen beschäftigt. Die Schwankungen in der Beschäftigung von weiblichen Arbeitern in einzelnen Jndustrie- gruppen gleichen sich in den verschiedenen Landestheilen aus, blos in der Zigarrenindustrie scheint ein Rückgang der beschäftigten Arbeiterinnen eingetreten zu sein, der auf die elende Entlohnung zurückzuführen ist. Es wird erwähnt, daß zu unreinen Arbeilen in einzelnen Bezirken schwer Arbeiterinnen erhältlich waren. Das Heben schwerer Steine in Steinbrüchen war zu rügen, ebenso der Transport gebrannter Steine in Ziegeleien, sowie schwerer Kisten, das Befördern von Langholz, das Säckekarren, das Tragen schwerer Kellenbäume, von Blechgefäßen. Arbeitszeit, Ueberarbeit. Die Arbeitszeit in der Kreishauptmannschaft Bautzen war in der Regel eine 10'/» bis 11 stündige, wegen schlechten Geschäftsganges kam eine Kürzung dieser Arbeitszeit um täglich eine Stunde vor. In einer Wollspinnerei dagegen wurde die Arbeitszeit über die gesetzliche Dauer hinaus verlängert. Die Zahl der Ueberzeitbewilligungen nahm ab. In der Kreishauptmannschaft Zwickau stieg die Zahl der für Arbeiterinnen bewilligten Ueberstunden von 1899 auf 1900 um 1841, sie betrug im letzten Jahre 117801'/«, um 3210 Arbeiterinnen hatten mehr Ueberstunden zu machen wie im Jahre 1399. Die meisten Ueberstunden— fast 100000— entfielen da auf die Textilindustrie. Nachtarbeit war in einer Briquettfabrik zu untersagen. In der Kreishauptmannschafl Dresden war die Zahl der Ueberstunden von Hartingers alte Swtin. Von L. Anzengruber. (Fortsetzung.) Mit aller Bedächtigkeit fertigte der Hartinger das Antwortschreiben aus, und mit der nächsten Woche kam die Sixtin auf den Hof; sie sah damalen nicht anders aus wie heute, sie schritt auf den Bauer zu, meldete ihm einen Gruß von seinem hochwürdigen Herrn Bruder, und sie wäre die, wie er wohl wisse. „Ich weiß", sagte er rauh.„Also Du bist es? No, was ich einmal versprochen Hab', das halt' ich auch." Er bot ihr zur Bekräftigung die Hand, und als sie dieselbe ergriff und küßte, da fühlte er, wie ihre Lippen krampfhaft zuckten, und zwei schwere Tropfen rannen ihm über den Knöchel. Er trat zurück und sagte leutseliger:„'s hat Dich hart angegangen." Da beugte sie sich noch tiefer, als wollte sie zusammensinken. In des Bauers Brust erwachte ein Gefühl, das Jeden befällt, vor dem, wenn auch verschuldetes Elend in seiner ganzen rathlosen Angst und hilflosen Demuth steht, rasch sagte er in begütigendem Tone:„No, sei halt g'scheit", und wandte sich ab. So war sie ins Haus gekommen, etliche, die sich in der Nähe verhielten, hatten kein Wort verloren, aber doch nichts ausgefunden. Nein, es war nicht klug zu werden über die Sixtin, die nämliche, die jetzt dort im Garten vor dem Holunderstrauch kniete, aus dem nun in aller Hast die kleine Dirne hervorbrach. „Guten Abend, Sopherl", rief die Magd sie an. Die Füße wurzelten dem Mädchen an dem Boden, und wie es erschrak, das bewies die Rechte, die schnell nach dem hochklopfenden Herzen fuhr, doch blickte es trotzig und finster und sagte: „Hast gelauert?" „Zufällig", sagte die Sixtin, während sie sich erhob.„Nit mit Willen, aber nit ungern." Sie trat näher und sagte zutraulich, indem sie Sopherl neckend in die Seite stupste:„Suchst 465943'/- im Jahre 1399 auf 274522 im Jahre 1900 zurückgegangen, über die Hälfte der letzteren� entfielen auf die Zucker- und Chokolade- fabriken, hieran reihten sich Blumen- und Blätterfabriken, dann die Betriebe der Draht- und Blechwaarenfabrikation und der Papierindustrie. In der Kreishauptmannschaft Leipzig ist die Zahl der Ueberstunden von 135265 auf 168080 gestiegen, ebenso ist in der Kreishauptmannschaft Zwickau die Zahl der Ueberarbeitbewilligungen größer geworden. 4. Gesetzesübertretungen wurden verhältnißmäßig wenige festgestellt, in ganz Sachsen blos 322, die die Beschäftigung der Arbeilerinnen betrafen und ganze 10 Unternehmer wurden deshalb bestraft. Man ersieht hieraus, daß die der Arbeiterbewegung gegenüber so strammen sächsischen Behörden noch immer„gemiedhlich" sein können. 60 Feststellungen von Gesetzesübertretungen betrafen das Fehlen von Anzeigen und Aushängen, 106 die Dauer der Beschäftigung. Interessant ist dabei, daß in den Kreishauptmannschaften Leipzig und Dresden, dann von der Bergwerks- und Steinbruchinspektion keine einzige Uebertretung der Bestimmungen über die Arbeitszeit festgestellt wurden, dagegen 100 in der Kreishauptmannschafl Zwickau. Vier Uebertretungen der Bestimmungen über die Mittagspause kamen in ganz Sachsen zur Kenntniß der Behörden, 29 Uebertretungen der Sonntagsruhebestimmungen, 2(!) bezüglich der Nachtarbeit, 1 wegen nicht gewährtem Wöchnerinnenschutz, 16 wegen des Ausschlusses der Beschäftigung von Arbeiterinnen, keine wegen der Bestimmungen des Bundesraths über Pausen, Ruhezeit zc., dann 93 sonstige Uebertretungen. Wir meinen, daß eine schärfere Inspektion vor Allem durch geeignete und in genügender Zahl bestellte weibliche Aufsichtsbeamte die oben angeführten Zahlen gewaltig in die Höhe schnellen lassen würde. Eine gute Organisation der Arbeiterinnen könnte in dieser Hinsicht auch sehr viel nützen, sie würde die Gewerbeaufsicht unterstützen, fördern und vorwärts treiben. Um einen umfassenderen Arbeiterinnenschutz, wirksamere Fabrikinspektion und bessere gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterinnen zu erlangen, dazu bedarf es auch in Sachsen noch ausdauernden Kampfes und vieler Arbeit. a. br. Aus der Bewegung. Jahresbericht der Acrtrauensperson für Hamburg. Wie an sehr vielen Orten Deutschlands eine lebhaftere Bewegung unter dem weiblichen Proletariat erst seit der Frauenkonferenz in Mainz Dir auch schon was Lieb's? Aber gelt, armer Hascher, die Zeit wird Dir allmächtig lang werden, bis er fensterln kommt, der Steffel?" Hätte der Hartinger die Beiden beobachtet, er würde sicher geglaubt haben, nun gingen die schlimmsten Befürchtungen, die er der Sixtin wegen hatte, in Erfüllung und— er hätte ihr damit Unrecht gethan. Wollte die Magd dem Mädchen gegenüber sich als Sittenrichterin aufspielen, so gönnte ihr dasselbe kein gutes Wort, wenn überhaupt eines, und es blieb nichts über, als den Handel dem Vater zu verrathen; dann aber wäre es an ein strenges Behüten und Aufpassen gegangen und dabei groß' Frage gewesen, ob sich's dadurch mit der Dirn' gebessert und wer es schließlich dem andern abgewonnen hätte. Die Sixtin dachte ihren eigenen Weg zu gehen und wenn es für sie auch ein Leidensweg war, darum fuhr sie in der von ihr angenommenen, zweideutigen Freundlichkeit fort:„Ja, ja,'s is noch a liebe, lange Weil' hin, aber wenn's Dir recht sein möcht', so ging ich mit Dir auf Dein Kammerl und da thäten wir reden von lauter Lirbssachen." „Weißt Du auch davon?" kicherte die Sopherl. „Ei freilich. Glaubst Du, ich war all mein' Zeit nur Haut und Knochen, wie jetzt? I bewahr. Komm nur, komm. Ich verstör' euch nit, ich verhalt' mich kein Minuten länger, als sich schickt, wie sich unterm Fenster! was meld', gewinn ich die Thür." „Geh Du, was Du für Eine bist, das säh' wer Dir gar nicht an", sagte Sopherl und legte ihren Arm um die Hüfte der Magd und zog sie mit sich vorwärts nach dem Wohngebäude; dieses stand so recht inmitten der ganzen Wirthschaft, nach rückwärts hinaus lag der große Garten und nach vorne ein geräumiger Hof mit Scheunen und Ställen, der durch ein großes Thor�mit zwei Holzgatterflügeln abgeschlossen wurde, es war breit genug, um einen Heuwagen einzulassen. Unter dem Fenster von Sopherls Schlafkammer befand sich ein kleines Vorgärtel und hatte seine eigene, rings mit Latten benagelte Umfriedung. entstanden ist, so auch in Hamburg. Zwar waren seit Jahren einige hundert Frauen Mitglieder der drei sozialdemokratischen Vereine und halfen auch zum Theile wacker bei der Kleinarbeit mit. Jedoch unter den mehr als 12000 politisch organisirten männlichen Mitgliedern verschwand diese kleine Schaar. Seit der Frauenkonferenz hat sich die Zahl der politisch organisirten Frauen bedeutend vermehrt, und vor allen Dingen ist die Mitarbeit der Genossinnen auf allen Gebieten planvoller, konzentrirter und damit wirkungsvoller geworden. Seit der Berichterstattung von der Konferenz, wobei die Wahl einer weiblichen Vertrauensperson vorgenommen ward, haben 19 öffentliche Frauenversammlungen und 2 Mitgliederversammlungen der politisch organisirten Frauen stattgefunden. Die ersten 4 öffentlichen Versammlungen dienten lediglich der Agitation für die politische Organisation. Sie waren sämmtlich sehr stark besucht und brachten den drei sozialdemokratischen Vereinen einen Mitgliederzuwachs von 163 Personen. In 9 Versammlungen nahmen die Genossinnen Stellung zu unseren Forderungen, den Ausbau des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes betreffend. In diesen Versammlungen fand die auf dem Parteitag in Hannover formulirte Resolution, die später in Form einer Petition dem Reichstag übermittelt ward, einstimmige Annahme. Ebenfalls einstimmig erklärten sich die Versammlungen für eine Resolution, die in Form einer Petition durch unser Bürgerschastsmitglied, Genosse Stollen, der Bürgerschaft übermittelt ward. Sie forderte die Anstellung eines weiblichen Fabrik- inspeklors aus den Kreisen der Arbeiterinnen. Die 9 Versammlungen brachten der politischen Organisation einen Mitgliederzuwachs von 72 Personen. In S Versammlungen nahmen die Genossinnen Stellung gegenüber dem drohenden Brotwucher. Die stark, zum Theile glänzend besuchten Versammlungen nahmen einstimmig eine Resolution an. die nicht nur einen entschiedenen Protest erhebt gegen die beabsichtigte Zollerhöhung, sondern eine Beseitigung des Systems der indirekten Besteuerung überhaupt verlangt, sowie Ab- schließung langfristiger Handelsverträge. Diese Versammlungen haben die sozialdemokratischen Vereine um etwa 80 Mitglieder verstärkt. Die beiden Mitgliederversammlungen der politisch organisirten Genossinnen hatten den Zweck. Raths zu pflegen und Beschluß zu fassen, in welcher Weise am erfolgreichsten Agitation zu treiben sei. Ferner sollten sie die Genossinnen einander persönlich näher führen. Das gelang auch auf das Beste. Alte Genossinnen, die lange nicht mehr in der Bewegung hervorgetreten waren, erschienen in den Versammlungen, und tüchtige Frauen meldeten sich zur Mitarbeit. Während die beiden Frauenzimmer die Treppe hinanstiegen, stand der alte Hartinger vorne an dem Thore des Gehöftes im Gespräch mit einem kleinen, schmächtigen, glatzköpfigen Männlein, die Glatze ließ es eben sehen, weil es den Hut abgenommen hatte und sich den Schweiß abtrocknete, und wenn man den Filz, von der breiten Faust gehalten, mit seinen Rändern beinahe den Boden streifen sah, so merkte man wohl, daß die Arme des Kleinen etwas zu lang gerathen waren, auf dem Rücken trug er eine Kraxe mit Waarenkästen, lag einer über dem anderen und ragten über den Träger hinaus, so lang oder so kurz der selber war. „Du thust Dein'm Kind Abbruch", sagte das Männlein eifrig,„Gott will ich auf meine Seel' nehmen, daß Du ihr Abbruch thust, wenn Du ihr nichts kaufst. Solche Bänder, solche Tücher, solche Perlhalsschnür', wie ich diesmal ausbtet', so keine Hab' ich selber noch niemal g'sehn. Aber freilich, Ihr kommt mir jetzt immer mit der Red', Ihr krieget alles in der Stadt wohlfeiler und ak'rat so gut. Das kriegst nit ak'rat, Bauer, so at'rat nit, um alles Geld nit, dös Hab' nur ich. Wann D' Dir's nur anschau'n möchst. Na, na, laß mer's gut sein, vielleicht ein anders Mal; ich kenn' Dich ja. Wann der Hartinger einmal nein sagt, so bleibt's nein. Ich glaub', wann Dir der Sankt Peter'n Himmel aufsperret und Dir wär's just nit g'legen. Du gingest nit hinein. Na, lassen wir's Geschäft für a anders Mal. Aber a Wohlthat thät'st mir schon, wenn D' mich heut über Nacht b'haltest, ich bin hundmüd'. Ja, ja, die Kräften lassen halt schon nach." „Wär' eh' recht", sagte der Bauer,„brächt' Dir kein' Schaden. Da möcht' doch amal der ledige Raufteufel, von dem Du b'sessen bist, von Dir ablassen. Aber noch hört mer nit viel Friedsam's von Dir, neulich af'm Kirtag zu Traunkirchen hast ja wieder a Wesen g'habt, daß s' nach Schtandari(Gendarmerie) und Bader ausgerennt sein." (Fortsetzung folgt.) Dieselben haben bis heute auch überall rüstig mit Hand angelegt und beachtenswerthe Anregungen betreffs der weiteren Agitation für die politische wie für die gewerkschaftliche Organisation gegeben. Aber nicht nur in der offiziellen Stellungnahme der Genossinnen zu bestimmten Fragen dokumentirt sich die lebhaftere Bewegung unter den Frauen, sondern auch in der regeren Antheilnahme an dem Leben und Thun der Organisationen. Die allgemeinen Mitgliederversammlungen der drei sozialdemokratischen Vereine werden stärker von Frauen besucht als früher, in verschiedenen Bezirken betheiligten sich die Genossinnen an der Flugblattverbreitung, der Sammlung von Unterschriften unter die Petitionsbögen, der Einkasstrung von Beiträgen u. s. w. Auf gewerkschaftlichem Gebiet haben die Genossinnen bisher die Schneider und Fabrikarbeiter unterstützt. Eine Reihe Versammlungen und Sitzungen haben den Schneidern zwar eine Anzahl weiblicher Mitglieder gebracht, jedoch blieb der Erfolg unserer Arbeit hinter unseren Erwartungen zurück. Eine demnächst vorzunehmende Hausagitation wird hoffentlich bessere Ergebnisse zeitigen. Bei den Erhebungen über die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Näherinnen habe» sich unsere Genossinnen fleißig betheiligt. In Folge der fast unglaublichen Aengstlichkeit und Zurückhaltung der Arbeiterinnen konnte die betreffende Arbeit leider noch nicht beendet werden und wird während des Winters fortgesetzt. Einen besseren Erfolg erzielte unsere Agitation für die Fabrikarbeiter. Kategorien von Arbeiterinnen, die bisher dem gewerkschaftlichen Leben fern gestanden, wurde zum ersten Male das Verständniß für den Organisationsgedanken erschlossen. Geradezu glänzende Resultate weist die Arbeit unter den Plätterinnen und Bleichereiarbeitern auf. Circa 800 bis 900 Personen sind in der kurzen Zeit von vier Monaten organisirt worden, und jede neue Versammlung bringt 40 bis SV neue Mitglieder, dabei die nicht mitgezählt, die in der Zwischenzeit durch die persönliche Agitation gewonnen werden. In einer Reihe anderer Versammlungen wurden die Arbeiterinnen der Lichterfabrik, der Treibriemenfabrik und der Cakesfabriken dem Verband zugeführt. Gleichzeitig wurden Erhebungen über ihre Lohn- und Arbeitsbedingungen vorgenommen, die prächtiges Material zur weiteren Agitation liefern. Die uns bekannt gewordenen Fälle von Mißachtung der gesetzlichen Schutzbestimmungen von Seiten der Unternehmer wurden sofort dem Gewerberath mitgetheilt, der in der zuvorkommendsten Weise für Abstellung der Mißstände, resp. Bestrafung der Schuldigen eintrat. Hin und wieder sind aus den Kreisen der organisirten Genossinnen kleine Notizen oder Artikel im Hamburger Parteiorgan, dem„Echo", veröffentlicht worden. Die Redaktion desselben hat außerdem wiederholt selbst Material für die Rubrik„Frauenbewegung" geliefert. Leider konnte sie aus technischen Gründen uns nicht ständig einen Raum für diese Rubrik zur Verfügung stellen. Mit der Mainummer der„Gleichheit" entfalteten die Genossinnen eine lebhafte Agitation für die Zeitschrift und gewannen mit einem Schlage etwa 100 Abonnenten. Wenn auch später vereinzelt wieder Abbestellungen erfolgten, wurde die Scharte doch bald wieder ausgewetzt. In Versammlungen, in denen hin und wieder Agitationsnummern der„Gleichheil" zur Vertheilung gelangen, kamen 50 neue Abonnenten dazu, so daß wir jetzt etwa 160 Exemplare unseres Organs vertreiben. Die Verbreitung der„Gleichheit" trägt nicht nur eminent zur Aufklärung unserer Genossinnen bei, sondern bewirkt noch, daß dieselben in engster Verbindung miteinander bleiben und ihr Zusammengehörigkeitsgefühl bedeutend gestärkt wird. Alles in Allem können die Hamburger Genossinnen mit dem Erfolg ihrer Arbeit im ersten Jahre wohl zufrieden sein. Die Genug- thuung über das Erreichte schließt jedoch keineswegs die gewonnene Er- kenntniß aus, daß es einzelne Gebiete giebt, auf denen es sehr schwer ist, vorwärts zu kommen. Bei dem weiten Felde, das noch überall unserer Bearbeitung harrt, wird das kommende Jahr ein arbeitsreiches werden. Gelingt es uns in erster Linie, unsere Elitetruppe zu vergrößern, die kleine, aber durchaus zuverlässige, eifrige, begeisterte Schaar unserer besonders thätigen Genossinnen, so wird das kommende Jahr trotz aller zu überwindenden Schwierigkeiten auch ein erfolgreiches werden. Die Kosten der Agitation wurden, da wir keine Zjordent- lichen Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen besitzen(unsere Genossinnen zahlen ihre Beiträge an die sozialdemokratischen Vereine) aus den Einnahmen auf Sammellisten, den Tellersammlungen und dem Rabatt von der„Gleichheit" bestritten. Das verflossene Jahr brachte ins- gesammt eine Einnahme von 367 Mk. 63 Pf., eine Ausgabe von 322 Mk. 84 Pf., so daß mithin ein Kassenbestand von 44 Mk. 79 Pf. verblieben ist. Nach der Berichterstattung und Rechnungslegung am 7. Oktober ward Genossin Zieh einstimmig wieder als Vertrauensperson gewählt und Genossin R o st als Stellvertreterin. Als Revisorinnen gingen aus der Wahl hervor die Genossinnen Pionetti, Maller, Heußler und Bodenbach. Alle Gewählten haben sich selbst und der Versammlung die Versicherung gegeben, im kommenden Jahre mit ganzer Kraft sich der Agitation unter dem weiblichen Proletariat zu widmen zu Nuß und Frommen unserer Gesammtbewegung. Glückauf zu neuer Arbeit und hoffentlich zu neuen Erfolgen! Louise Zietz, Vertrauensperson. Von der Organisation. Am 18. Oktober wurde in Augsburg von einer gut besuchten Frauenversammlung nach einem kurzen, einleitenden Referat von Genoffin Greifenberg ein Verein gegründet, welcher den Namen führt:„ Bildungsverein für Frauen. und Mädchen." Der Verein soll den Zweck verfolgen, das Wissen seiner Mitglieder durch Vorträge und geeignete Lektüre zu bereichern und ihnen Gelegenheit zu geben, anregende Geselligkeit zu pflegen. Der Organisation traten sofort 45 Mitglieder bei. M. G. Die Behörden im Kampfe gegen die proletarischen Frauen. Wegen Uebertretung des preußischen Vereinsgesetzes wurde Genoffin Jäger, frühere Vorsitzende des„ Frauen- und Mädchenbildungsvereins Rigdorf", kürzlich in zweiter Instanz zu 20 Mt. Geldstrafe oder 8 Tagen Gefängniß verurtheilt. Der Bildungsverein soll nämlich unter ihrer Leitung gegen§ 2 des Vereinsgesetzes gesündigt und sich mit politischen Angelegenheiten beschäftigt haben. Die erste Instanz, das Schöffengericht, hatte seiner Zeit auf Freisprechung erkannt. Der Staatsanwalt legte jedoch gegen diesen Entscheid Berufung ein, und die zweite Instanz, die Straffammer des Landgerichts II, trat seiner Auffassung bei und gelangte zu einer Verurtheilung. Die Einwirkung auf die öffentlichen Angelegenheiten wurde darin erblickt, daß nach den Aufzeichnungen und Aussagen eines Polizeileutnants, zweier Schuhleute in Uniform, zweier Schutzleute in Zivil und zweier Gendarmen der Verein Gelder für sozialdemokratische Zwecke ausgeworfen habe, und zwar 20 Mt. für ausgesperrte Tabakarbeiter und 25 Mt. für einen Kranz für Liebknecht. Außerdem habe der Verein sich in einer Reihe von Vorträgen mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigt, so mit der Frage der gesetzlichen Verkürzung der Arbeitszeit, des Schutzes der Wöchnerinnen, der Propaganda für sozialdemokratische Wahlen, für die freie Liebe(!) und den Beitritt zu Konsumvereinen. Trotz einer glänzenden Vertheidigungsrede des Rechtsanwalts Genossen Fränkl erkannte die Strafkammer auf die oben mitgetheilte Strafe. Das Urtheil wurde damit begründet, daß durch die Zeugenaussagen der Beamten unzweifelhaft festgestellt sei, der Verein beschäftige sich mit öffentlichen Angelegenheiten. In der Folge bestände für ihn die Verpflichtung, seine Mitglieder an und abzumelden. Die politische Unmündigkeit des weiblichen Geschlechts vor dem preußischen Vereinsgesetz erweist sich im Rapitalistenstaat als ein geschicktes Mittel, ordnungsretterisch das Werk der Aufklärung und Organisirung der Proletarierinnen zu hemmen. Noch etwas von den Herrlichkeiten des preußischen Vereinsgesetzes. Für die Lassallefeier in Schwelm war die Zulassung von Frauen und damit die ganze Feier polizeilich untersagt worden. Beim Regierungspräsidenten in Arnsberg wurde Beschwerde dagegen eingereicht. Derselben wurde folgender ablehnender Bescheid zu Theil: ,, Die angestellten Ermittlungen haben die Annahme der dortigen Polizeiverwaltung, wonach als der eigentliche Veranstalter des für den 1. September geplanten Festes im Gegensatz zu der nach Außen hin auftretenden sogenannten Lassallefeier- Rommission der dortige sozialdemokratische Verein anzusehen ist, durchaus bestätigt. Die beabsichtigte Betheiligung von Frauen an der Festlichkeit konnte daher gemäß§ 8 des Vereinsgesetzes nicht gestattet werden. Hierbei ist insbesondere unerheblich, daß das Fest auch für Nichtmitglieder zugänglich sein sollte, da auch solche Versammlungen, wenn sie von politischen Vereinen ausgehen, den Beschränkungen des§8 a. a. D. unterworfen sind. Unter diesen Umständen erübrigt sich eine Erwägung darüber, ob das Fest, welches als eine öffentliche Luftbarkeit beabsichtigt war, nicht schon aus allgemein polizeilichen Gründen( vergl. Regierungs- Polizeiverordnung vom 24. Mai 1835, A. Bl. S. 183) dem polizeilichen Verbot unterlag." Die vorstehenden Ausführungen sind ein geradezu mustergiltiges Beispiel dafür, wie behördliche Bescheide ausfallen müssen, die im Zeichen der Losung stehen:„ Der Jude muß verbrannt werden!" Für die Proletarierinnen soll die Versammlungsfreiheit illusorisch gemacht werden, welche das preußische Vereinsrecht dem weiblichen Geschlecht gestattet, es ist deshalb„ unerheblich", ob die geplante„ Versammlung" eine öffentliche oder nichtöffentliche sei. Sie kann verboten werden dank von Gründen, die wohlfeil wie Brombeeren sind. Die Behörde stützt ihr Verbot zunächst auf folgende Annahme: Die Lassallefeier war gar keine öffentliche Veranstaltung, sondern die Veranstaltung eines politischen Vereins, der Nichtmitglieder zulassen wollte. Die 182 ,, sogenannte" Kommission trat nur nach Außen auf, ihre Existenz und Thätigkeit ändert an dem entdeckten nichtöffentlichen Charakter des Festes nichts. Gemäß§ 8 des preußischen Vereinsgesetzes mußte deshalb die Feier wegen der beabsichtigten Betheiligung der Frauen verboten werden. Für hartnäckige Gemüther, welche diese Begründung nicht genügend überzeugen sollte, eröffnet aber die hohe Behörde gleichzeitig den Ausblick auf eine andere Annahme, welche das Verbot unter allen Umständen rechtfertigt. Gesetzt, das Vorhandensein der Kommission und die Zulassung von Mitgliedern sei ausreichend, um den öffentlichen Charakter der Lassallefeier nachzuweisen. Als öffentliche Lustbarkeit" unterlag sie eventuell dann schon aus allgemein polizeilichen Gründen" dem Verbot. Ob öffentlich oder nichtöffentlich, das ist gehupft wie gesprungen. Gründe sind stets vorhanden, welche das Verbot rechtfertigen. Sicherlich haben die Behörden in sehr vielen preußischen Städten ebenso viele Gründe in petto, um nachzuweisen, daß„ Damen" die Betheiligung an öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen der Flottenvereine von rechtswegen erlaubt war und ist. Etwas von der gefinnungstüchtigen Praxis des bayerischen Vereinsgesetzes. Die Straffammer des Landgerichts Nürnberg hat fürzlich das bayerische Vereinsgesetz in einer Weise ausgelegt, welche geeignet ist, die gewährten dürftigen politischen Rechte der Frauen wieder wesentlich einzuschränken. Die Polizei verurtheilte seiner Zeit Genossin Rudolph wegen Betheiligung an der Maifeier zu 5 Mt. Geldstrafe. Genosse Bohl, der Leiter der Maifeier, sollte mit 10 Mt. büßen, weil er die Betheiligung einer Frau an der Veranstaltung geduldet hatte. Die Nürnberger Maiversammlung war nämlich von der Polizei als politisch erklärt worden. Das Schöffengericht trat jedoch dieser Auffassung nicht bei. Es betrachtete die Maifeier als eine gewerkschaftliche Versammlung und hob die Polizeistrafen auf. Der Staatsanwalt legte gegen diesen Entscheid Berufung ein. Nun hatte sich die Strafkammer mit der entsetzlichen„ politischen" Morithat zu befassen. Sie gelangte zur Verurtheilung und verhängte Bußen in der Höhe des polizeilichen Strafmandats. Ihrer Auffassung nach bedingten die verhandelten Gegenstände, daß die Versammlung eine politische war, wenngleich sie vom Gewerkschaftskartell einberufen worden. Als Volksversammlung aber, im Sinne des§ 1 des bayerischen Vereinsgesetzes, so schlußfolgerte die Straffammer weiter, tönne sie nicht gelten, weil sie von einem Vereine dem Gewerkschaftsfartell einberufen sei. Dieses wäre durch Veranstaltung dieser politischen Versammlung zu einem Verein geworden. An Versammlungen, die von politischen Vereinen veranstaltet werden, dürfen aber Frauen nicht theilnehmen. Gegen das Urtheil wird Revision eingelegt. Sollte die Praxis des Vereinsgesetzes, wie sie den Nürnberger Polizeibehörden beliebte, durch richterliches Oberurtheil sanktionirt werden, so ist die Betheiligung der Frauen an Volksversammlungen und öffentlichen Gewerkschaftsversammlungen in schwerer Weise bedroht und zum großen Theile von dem Belieben und der Auslegungsfreudigkeit der Polizei abhängig gemacht. Das braunschweigische Vereinsgesetz als staatsretterisches Juwel". Wie die proletarischen Frauen nicht nur unter den reaktionären Vereinsgesetzen vieler deutscher Vaterländer zu leiden haben, sondern weit mehr noch unter deren erzreaktionären, knifflichen Auslegung und Anwendung, davon folgende Beispiele aus dem Herzogthum Braunschweig. Am 16. Ottober sollte in Eschershausen eine Versammlung der Fabrik, Land-, Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen stattfinden. Um 8 Uhr war der Saal bis auf den letten Platz gefüllt. Arbeiter und Arbeiterinnen, aber auch viel bürgerliche Leute, unter Anderen der Pastor und die Lehrer des Ortes, waren erschienen. Die Versammlung ward eröffnet, und ich erhielt das Wort zu meinem Vortrag: Die wirthschaftliche Lage der Arbeiter und Arbeiterinnen und wie ist dieselbe zu verbessern?" Da wendete sich der überwachende Beamte zum Vorsitzenden und verlangte auf Grund des§ 14 des braunschweigischen Vereinsgesetzes vom Jahre 1853, daß die Frauen, einschließlich der Referentin, den Saal verlassen müßten, falls die Versammlung stattfinden solle. Nicht nur alles Protestiren und Berufen auf die Gewerbeordnung war umsonst, wir durften vielmehr den Anwesenden nicht einmal eine Erklärung über das Begehren des Beamten abgeben. Um einer Auflösung vorzubeugen, blieb uns nichts anderes übrig, als die Versammlung zu schließen und später im Privatgespräch den Leuten Aufklärung zu geben. Ebenso wie in Eschershausen erging es uns in Holzen, Braunlage und Holzminden. Ueberall beriefen sich die Beamten auf den oben angezogenen§ 14. Derselbe besagt, daß an öffentlichen Versammlungen, in denen öffentliche Angelegenheiten erörtert werden, Frauen, Lehrlinge und Kinder nicht theilnehmen dürfen. Mit Ausnahme der Versammlung in Holzminden wo ich gesprochen habe, und zwar über die schöne Laub färbung im Herbste, welche die Arbeiter sich gemeinsam ansehen sollten, über das„ steinreiche" Wesergebirge und über unsere Weihnachtsfeier in Hamburg haben die Beamten gar nicht erst abgewartet, ob ich öffentliche Angelegenheiten erörtern werde. Dann aber hebt der§ 152 der Gewerbeordnung aus dem Jahre 1869 alle Verbote, alle Strafbestimmungen auf gegenüber solchen Vereinigungen und Verabredungen, die den Zweck haben, bessere Lohnund Arbeitsbedingungen zu erringen. Reichsgesetz geht doch über Landesgesetz. Worauf sollen sich übrigens die Bestimmungen des § 152 beziehen, wenn nicht auf die betreffenden landesgesetzlichen Verbote? Vergeblich haben wir den Beamten alle die Gründe erklärt, welche ihr Vorgehen als gesetzlich nicht gerechtfertigt erweisen. Unter der Auslegung und Anwendung des Vereinsgesetzes, wie sie in Braunschweig praktizirt wird, haben die Arbeiterinnen dieses deutschen " Vaterlandes" also kein Koalitionsrecht. Die Genossen haben ver sprochen, auf dem Wege des Verwaltungsstreitverfahrens den Frauen das Recht der Theilnahme wenigstens an gewerkschaftlichen Versammlungen zu erringen. Und die Genossinnen stehen bei diesem Ringen kämpfend an ihrer Seite. Im Gegensatz zu Frl. Augspurg haben sie seit jeher nicht Toleranz und Koulanz von Seiten der Behörden erfleht, sondern das den Frauen zustehende Recht mit allem Nachdruck gefordert. Wo aber dieses gesetzlich festgelegte„ Recht" ein kodifizirtes Unrecht bedeutet, haben sie für dessen Beseitigung gekämpft. Louise Zieh. Notizentheil. Weibliche Fabrikinspektoren. Die Frage der Heranziehung von Frauen zur Gewerbeaufsicht in Hamburg hat in letzter Zeit Senat und Bürgerschaft, sowie die aufgeklärten Arbeiterinnen der alten Hansastadt beschäftigt. Im Dezember vorigen Jahres hatte die Hamburger Bürgerschaft sich mit einem Senatsantrag zu befassen, der die Vermehrung der Gewerbeaufsichtsbeamten betraf. Bei dieser Gelegenheit wurde erörtert, ob es nicht zweckmäßig sei, auch einen weiblichen Aufsichtsbeamten mit anzustellen. Die Angelegenheit ward einer Kommission überwiesen. An diese Kommission richteten die Genossinnen Hamburgs eine Petition, die vorher in Form einer Resolution in allen Versammlungen, in denen Genossin Ihrer über den Ausbau des Arbeiterinnenschutzes referirte, zur einstimmigen Annahme gelangt war, In dieser Resolution, beziehungsweise Petition, ward mit dem Hinweis auf die ständige Zunahme weiblicher Arbeiter auch in Hamburg die Anstellung eines selbständigen, weiblichen Aufsichtsbeamten aus den Reihen der Arbeiterinnen und mit gleichem Gehalt wie die männlichen Aufsichtsbeamten gefordert. Die Gründe für diese Forderung waren furz angeführt worden.( Siehe Nr. 9 der„ Gleichheit" von diesem Jahre.) Eine ähnliche Petition, die aber nur eine Assistentin wünschte, und selbstverständlich dieselbe nicht aus den Reihen der Arbeiterinnen selbst forderte, hatten die bürgerlichen Frauen eingereicht. Anfang Oktober erschien nun der Bericht der Kommission, die von der Bürgerschaft beauftragt worden war, die Frage einer weiteren Ausgestaltung der Gewerbeinspektion zu prüfen. In dem selben heißt es, daß man zur Zeit die Anstellung eines weiblichen Aufsichtsbeamten nicht befürworten, der Frage aber wieder näher treten könne, wenn die Heimindustrie der Gewerbeaufsicht mit unterstellt sei. Im Weiteren ward über die Petition der Genossinnen gehöhnt, und es als unbescheiden bezeichnet, daß diese einen selbständigen weiblichen Beamten aus den Kreisen der Arbeiterinnen mit demselben Gehalt( man denke, welche Unverschämtheit!), wie die männlichen Inspektoren verlangt hätten. Die Eingabe sollte außerdem nicht erschöpfend genug begründet sein. Der Petition der bürgerlichen Damen ließ dagegen die Bürgerschaftskommission alles Lob widerfahren, weil die Petentinnen so vernünftig" gewesen, nur eine „ Assistentin" zu wünschen, und auch die hierfür sprechenden Gründe logisch entwickelt" hätten. Allerdings: trotz der„ Bescheidenheit", troß der vernünftigen" Forderung und der„ logischen" Entwicklung aller dafür sprechenden Gründe, erreichten die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen nicht mehr, als die Genossinnen. Auch ihr„ vernünftiger" Wunsch ward abgeschlagen, nur in feiner, höflicher Form, mit der obligaten Verbeugung. Die bittere Pille wurde verzuckert. Auf den Zucker verzichten wir gern, und auf liebenswürdige Komplimente der wohlweisen Herren pfeifen wir. Was aber den uns applizirten Fußtritt anbelangt, so haben wir Kourage genug, ihn zu pariren. Den Genossinnen lag wahrhaftig nicht daran, mit der Kommission Höflichkeiten auszutauschen. Es kam ihnen nur darauf an, daß eine für die Arbeiterinnen überaus wichtige Institution geschaffen würde. Da war es nicht nur ihr gutes Recht, sondern angesichts der in anderen 183 Bundesstaaten gemachten Erfahrungen bezüglich der Heranziehung von Frauen zur Gewerbeaufsicht geradezu ihre unabweisbare Pflicht, unter anderen Voraussetzungen als dort, die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren zu fordern. Denn daß verschiedentlich vollkommen ungeeignete Personen für das Amt der Gewerbeinspektion gewählt wurden, in Verbindung mit dem Fehlen jeglicher Macht= befugniß und Selbständigkeit weiblicher Beamten an anderen Orten, wie zum Beispiel in Leipzig, Zwickau 2c., hat von vornherein hier und da einen Mißerfolg der Neuerung bedingt oder wenig stens einen vollen, durchschlagenden Erfolg derselben ausgeschlossen. Diese Sachlage ist selbstverständlich allen Rückwärtsern und Bremsern auf sozialpolitischem Gebiete ein willkommener Vorwand, um die ganze Reform zu diskreditiren. Vor allen Dingen aber ist den Arbeiterinnen mit einer ganz mangelhaften Einrichtung nicht geholfen. In ihrem Interesse lag den Genossinnen nichts daran, daß unseren hiesigen Aufsichtsbeamten eine Frau beigegeben würde, die wie in Leipzig als Briefkasten für Beschwerden" dient. Deshalb forderten sie einen selbständigen weiblichen Aufsichtsbeamten, der nicht für jeden einzuleitenden Schritt erst demüthig um die Erlaubniß nachsuchen muß. Freilich, wie konnten die Genossinnen, die Arbeiterinnen oder Arbeiterfrauen sind, so unverschämt sein, für die Amtsthätigkeit einer Beamtin aus der Arbeiterklasse dasselbe Gehalt zu verlangen, wie für die männlichen Inspektoren. Wenn noch die Anstellung einer akademisch gebildeten Dame verlangt worden wäre! Ja die grenzenlose Begehrlichkeit des unverschämten Plebs! So haben sicher die hochwohlweisen Herren geseufzt. Doch richtig, auch nicht er= schöpfend genug sollten die Genossinnen ihre Petition begründet haben. So geht's, wenn man seine Nebenmenschen zu hoch einschätzt. Die Genossinnen hatten geglaubt, daß die Anführung der einzelnen Gründe, welche für die Anstellung weiblicher Aufsichtsbeamten sprechen, bei dem„ bekannten, hervorragenden sozialpolitischen" Wissen der großen Sozialpolitiker" in Hamburg vollkommen genüge. Broschüren schreibt man doch nicht zur Begründung einer Petition. Aber siehe da, wir hatten die Sachkenntniß dieser Herren überschätzt! Hätten die Genossinnen das vorher geahnt, so wäre es ihnen nicht darauf angekommen, ihre Gründe einzeln„ recht breit auf' nen Teller", wie man in Hamburg zu sagen pflegt, der Kommission entgegenzubringen. In einer Frauenversammlung, die am 7. Oftober stattfand, nahmen die Genossinnen Stellung zu der Antwort der Herren. In scharfen Worten wurde zurückgewiesen, was diese Antwort an Vorwürfen und Geringschäßung enthält. Eine zweite Versammlung wird sich demnächst nochmals mit der Sache beschäftigen. In der Plenarversammlung der Bürgerschaft vom 9. Oktober vertrat und begründete Genosse Stolten den Antrag der Genossinnen. Im Gegensatz zu dem Standpunkt der Kommission forderte er, daß mindestens eine Assistentin angestellt würde. Die nämliche Forderung wurde auch von bürgerlicher Seite erhoben. Von Mitgliedern der alten Fraktionen waren zwei diesbezügliche Anträge eingelaufen. Der eine verlangte eine Senatsvorlage auf die sofortige Anstellung einer Assistentin, der andere wollte statt des von der Kommission geforderten dritten männlichen einen weiblichen Assistenten bewilligt haben. Zur Annahme seitens der Bürgerschaft gelangte der erstere Antrag. Louise Zieß. Für die Anstellung einer Assistentin der Fabrikinspektion in Reuß j. L. sind in dem neuen Etat 1400 Mark vorgesehen worden. Daß die Regierung des Ländchens das Amt schafft, entspricht einem Beschluß, den der letzte Landtag gefaßt hat. Der Antrag auf Anstellung eines weiblichen Gewerbebeamten war von sozialdemokratischer Seite gestellt und nachdrücklich begründet worden. Die Anstellung weiblicher Gewerbeaufsichtsbeamten in Dänemark ist in nächster Zeit möglich. Die dänische Regierung hat nämlich fünf Fabrifinspektorenstellen ausgeschrieben, um die sich Männer und Frauen unter den gleichen Bedingungen bewerben können. Das Amt der Fabrikinspektorin als Privileg akademisch gebildeter Damen hat die 21. Generalversammlung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins" fürzlich in Eisenach gefordert. Auf Antrag der Ortsgruppe Hamburg wurde nämlich eine Petition beschlossen, dahin lautend:„ als weibliche Gewerbeaufsichtsbeamte in Zukunft Frauen mit akademischer Bildung, die den wissenschaftlich gebildeten Männern gleichzustellen sind, und daneben Hilfskräfte aus dem Arbeiterstande mit praktischer Vorbildung anzustellen." Antrag und Beschluß kennzeichnen wieder einmal mit herzerfrischender Deutlichkeit die bürgerliche Frauenbewegung als eine , Damenbewegung", deren Gleichheitsideal" vor der proletarischen Frauenwelt Halt macht. Gleichzeitig aber zeigen sie, wie wenig die beantragenden und beschließenden Damen mit dem Wesen und den Aufgaben der Fabrikinspektion vertraut sind. Wir sind die Letzten, welche die Nothwendigkeit einer gründlichen fachtechnischen Vorbil" dung für das verantwortungsreiche Amt der Gewerbeinspektion be streiten. Aber der Besuch von Hochschulen ist durchaus nicht der einzige Weg, der zu dieser Vorbildung führt, und der Doktorhut ist feineswegs der überzeugendste Nachweis für die Qualifikation zu dem Amte der Gewerbeinspektorin. Mehr als auf manchem anderen Wirkungsgebiete giebt auf dem der Gewerbeaufsicht die Persönlichkeit und nicht der formale Bildungsgang den Ausschlag für erfolgreiche Thätigkeit. Was die Frauenrechtlerinnen fordern, läuft auf ein Damenprivileg hinaus, das nicht im Interesse einer gesunden Fortentwicklung der Fabrikinspektion und mithin dem der Arbeiterinnen liegt. Ihrer Stellungnahme ist das Mal des Klasseninteresses Besitzender und des Zunftdünkels höherer Töchter" aufgeprägt. Daß das rühmlich bekannte„ gute Herz" der Damen für die„ ärmeren Schwestern", sowie ihr sozialpolitisches Verständniß" groß genug ist, Proletarierinnen mit praktischer Vorbildung gnädigst als Hilfskräfte der Gewerbeaufsicht zulassen zu wollen, sei mit gebührender Dankbarkeit bescheinigt. Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation. Die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterinnen in der Handschuhindustrie. Die Anzahl der in der Handschuhindustrie organisirten Frauen ist eine noch sehr geringe. Es ist dies um so auffallender, als nächst den Buchdruckern wohl feine Arbeiterkategorie in Deutschland so viele Berufsangehörige der Organisation zugeführt hat, wie die Handschuhmacher. Im Jahre 1896 hat die Zahl der weiblichen Mitglieder des Handschuhmacherverbandes mit 281 ihren Höhepunkt erreicht. Im ersten Quartal 1900 zählte er nur noch 99 weibliche Mitglieder. Dr. Adam Carl Maier urtheilt über diese Erscheinung in seiner eben erschienenen Schrift„ Der Verband der Glacéhandschuhmacher und verwandten Arbeiter Deutschlands 1869 bis 1900" folgendermaßen:„ Geringe Löhnung, Jugend, geringes Verständniß für Fragen der Organisation, der nur zu begreifliche Mangel an politischer Bildung stehen der Organisirung der Arbeiterinnen hemmend im Wege; außerdem aber kommt in diesem Gewerbe in Betracht, daß der manufakturmäßige Betrieb die Heranziehung weiblicher Arbeitskräfte nicht begünstigt, so daß die Arbeiter viel weniger in der Lage sind, die Arbeiterinnen auf die Vortheile des Verbandes aufmerksam zu machen; ferner soll es auch nicht selten vorkommen, daß Arbeiterinnen, wenn sie die Versammlungen besuchten, durch Glossen der Kollegen von dem weiteren Erscheinen abgehalten worden sind. Eine nennenswerthe Verbesserung dieser Verhältnisse wird vorerst auch nicht zu erwarten sein, besonders dann nicht, wenn die Arbeiterinnen von den Vortheilen der Unterstützungseinrichtungen des Verbandes in dem gleichen Maße wie bisher ausgeschlossen bleiben. Bisher nämlich wurden sie ausschließlich bei Streits und ähnlichen Veranlassungen unterstützt. Besonders empfehlen dürfte es sich, Arbeiterinnen im Falle der Arbeitslosigkeit Unterstützung zu gewähren; es wäre dies zugleich eine Unterstüßungsart, welcher sie ein größeres Verständniß entgegenbringen würden." Bon den bisher eingetretenen Arbeiterinnen waren beschäftigt beim Schnitt: 42 mit Allongiren; 21 mit Einlegen; 44 mit Allongiren und Einlegen; 11 mit Ridelliren und Fentiren; 1 mit Schichtelmachen. Bei der Naht waren beschäftigt: 15 Tambouriererinnen; 21 Stepperinnen; 203 Näherinnen; 12 Knopflochmacherinnen; 21 Dressirerinnen. Ferner werden 45 Arbeiterinnen beim Packen, Stempeln, Magazins- und sonstigen Hilfsarbeiten, sowie auch beim Allongiren und Einlegen verwendet. Die Nothwendigkeit, die Arbeiterinnen zu organisiren, ist auch im richtig verstandenen egoistischen Interesse der Arbeiter um so größer, weil die Fabrikanten stets das Streben zeigen, zu allen Arbeiten, welche es nur irgendwie zulassen, weibliche Arbeitskräfte heranzuziehen, um auf diese Weise die Produktionskosten zu vermindern. Dem Streben der Arbeiter, ihre Löhne zu erhöhen, vom Akkordlohn zum Zeitlohn überzugehen, die Heimarbeit abzuschaffen, suchte das Unternehmerthum die möglichste Inanspruchnahme weiblicher Arbeitsfräfte entgegenzustellen. Gewiß wird den Arbeiterinnen heute im Handschuhmacherverband zu wenig geboten. Allein man darf dabei nicht vergessen, daß die weiblichen Mitglieder sehr wenig zu den Kassen des Verbandes beitragen: 25 Pf. Eintrittsgeld und 5 Pf. Wochenbeitrag. Wenn die Arbeiter es für unmöglich halten, die weiblichen Berufsangehörigen an eine Organisation zu fesseln, welche nichts anderes bezweckt, als einen Widerstandsfonds für Streifs zu gründen, so dürfen sie auch nur von den intelligentesten Arbeiterinnen erwarten, daß sie einer Gewerkschaft beitreten, welche sie von allen Unterstützungsbezügen ausschließt, und ihnen lediglich in Aussicht stellt, sie bei Streits zu unterstützen. Andere Verbände haben den Arbeiterinnen die Möglichkeit gegeben, sich an allen Unterstützungseinrichtungen zu betheiligen, sie haben auch etwas höhere Beiträge der weiblichen Mitglieder eingeführt. Damit sind ihrerseits einige Vorbedingungen für eine erfolgreiche Organisation der Arbeiterinnen 184 geschaffen worden. Sicherlich werden die Arbeiterinnen noch mehr wie der Arbeiter durch die Aussicht gewonnen, im Falle der größten Noth eine Stüße im Verband zu finden. Sozialistische Frauenbewegung im Auslande. " a. br. Mit welchen behördlichen Nücken und Tücken die Organisationsbestrebungen der Proletarierinnen in Desterreich rechnen müssen, erhellt aus den nachstehenden Vorgängen, welche die tapfere Wiener, Arbeiterinnen- Zeitung" mittheilt. Einige Genossinnen in Wien bemühen sich schon seit beinahe Jahresfrist um die Genehmigung der Statuten für einen Allgemeinen Verein sozialdemo fratischer Frauen und Mädchen". Zuerst wurde das Statut vom Ministerium zurückgewiesen, weil es den Vereinszweck nicht genügend erfennen, lasse, obwohl darin angegeben war, daß der Verein die Organisirung der Frauen, die Hebung ihres Wissens, die Besserung ihrer wirthschaftlichen Lage erstrebe. Sodann hatte das Ministerium noch einen ganz besonderen Anstand gefunden. Der Verein soll außer den ordentlichen( weiblichen) auch unterstützende( männliche) Mitglieder haben. Diese männlichen Mitglieder sollten zwar in den Vorstand gewählt werden, aber nicht selbst wählen können. Der Passus des Statuts, der von der Zusammensetzung des Vorstandes handelte, hatte nun nur von einer Vorsteherin, Kassirerin, Schrift= führerin zc. gesprochen. Das hohe Ministerium, das sich nicht denken konnte, wie aus einem in den Vorstand gewählten Manne eine Vorsteher in werden könne, fand deshalb, daß die Rechte der Mitglieder nicht genügend klar bezeichnet seien. Die Genossinnen reichten nun einen neuen Statutenentwurf ein, der allen Einwänden Rechnung trug. Es wurde genau angegeben, daß in den Versammlungen lungen wissenschaftliche Vorträge und Diskussionen stattfinden sollten 2c. Auch die Zustellung der Arbeiterinnen- Zeitung" an die Mitglieder war als Zweck des Vereins angegeben. In diesem Umstand erblickte nun das Ministerium, abgesehen von der immer noch mangelnden Klarheit, den Beweis dafür, daß der Verein politische Zwecke verfolge und versagte ihm die Genehmigung abermals. Nach diesen Proben österreichischer ,, Gemüthlichkeit" könnte man annehmen, daß Desterreich in Preußen oder sonst einem deutschen Herrgottsvaterlande liegt, wo die Organisationsbestrebungen der proletarischen Frauen durch die bekannten vereinsgesetzlichen Bestimmungen ge= hemmt werden. " Frauenbewegung. Zopfträger an der Königsberger Universität. An der Königsberger, Albertina" haben die ordentlichen Professoren Stieda ( Anatomie), Lossen( Chemie) und Pape( Physik) ihre Vorlesungen weiblichen Studirenden verschlossen. In Folge dessen ist Frauen ein ordnungsmäßiges Studium der Medizin in Königsberg unmöglich. So wehren sich die Herren des Bürgerthums gegen die ihnen unbequeme, gefürchtete Konkurrenz der Frauen. Die Maßregel, weibliche Studirende vom Besuch der Vorlesungen auszuschließen, hat sicher den ungetheilten Beifall der meisten Studenten gefunden. Auf die Dauer werden Frauen freilich auf diese Art von den Universitäten doch nicht ferngehalten werden können. Der letzte Widerstand gegen das Frauenstudium wird schließlich gebrochen. Das wagen die Herren Professoren, die den Studentinnen ihre Hörsäle verschlossen haben, auch nicht zu behaupten, daß sie Gegner des Frauenstudiums sind. Bewahre, eine solche Erklärung würde heute denn doch als von gar zu kleinlicher und rückständiger Denkart zeugend angesehen und belacht werden. Sie halten, wie sie mitgetheilt haben, nur den gemeinsamen Unterricht von Damen und Herren nicht für richtig. Das sind Redensarten, die dadurch nicht werthvoller werden, daß auch andere Professoren sie zum Besten gegeben haben. Weshalb sollen nicht Studenten und Studentinnen gemeinsam Vorlesungen besuchen fönnen? In einigen Fällen haben sich Studenten weiblichen Studirenden gegenüber flegelhaft betragen. Wir wissen nicht, ob die Professoren in Königsberg Aehnliches befürchten. Wenn ja, wäre ja nur nothwendig, die ungezogenen Burschen hinauszuweisen. Dann ist darauf hingewiesen worden, daß es besonders in der Anatomie nicht angehe, bestimmte Dinge vor männlichen und weiblichen Studirenden zusammen zu erörtern. Auch diese Behauptung darf nicht gelten. Wer erfüllt von reiner Begierde nach Wissen in die Hörsäle kommt, wird unter der Erörterung gewisser delikater Fragen vor männlichen und weiblichen Zuhörern nicht Schaden leiden. Uebrigens geht der gemeinsame Unterricht doch an anderen Universitäten. Die Professoren der Physik und Chemie, die den weiblichen Studirenden ihre Hörsäle verschlossen haben, können mit dem letzteren Einwand natürlich nicht kommen. Aber auch ohne ihn hat es zur vorurtheilsvollen Maßregel gelangt. Den Herren hängt noch ein Zopf hinten herunter, der recht bald abgeschnitten werden sollte. Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara gettin( Bundel) in Stuttgart.. Drud und Verlag von J. 6. B. Dies Nachf.( B. m. b. S.) in Stuttgart.