Nr. 3. Die Gleichheit. 12. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3051) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 29. Januar 1902. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Das Verrückteste. Inhalts- Verzeichniß. Die Lage der Frauen in der Londoner Zigarrenindustrie. Von M. Hl. Vom Schutz erwachsener Arbeiterinnen im Ausland. Schweiz. Desterreich- Ungarn. Die Niederlande. Von a. br. Aus der Bewegung. Jahresbericht der Vertrauenspersonen der Genossinnen von Berlin. Feuilleton: Betrachtungen. Von Multatuli. Deutsch von Wilhelm Thal.( Schluß.) Notizentheil: Weibliche Fabrifinspektoren. Soziale Gesetzgebung. Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation. Genossenschaftsbewegung. Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Frauenstimmrecht. Frauenbewegung.- Verschiedenes. Das Verrückteste. XE Herr Schlumberger, der steinreiche Mülhauser Fabrikant, der von Arbeiter Dummheit und Arbeiter Schuld die Elsässer Fabrifantentaste im Reichstag vertritt, hat eine jener Aeußerungen gethan, die mit der Schärfe des Scheinwerfers die Moral, die Auffassung der Kapitalistenklasse beleuchtet. Er nannte es das„ Verrückteste", daß die Gewerbeordnung die Fabrikarbeit von Kindern im Alter von 14 bis 16 Jahren auf 102 Stunden täglich beschränkt. Diese Vorschrift macht seiner Ansicht nach den proleta= rischen Nachwuchs zu„ Bummlern und Faullenzern". Mit gravitätisch erhobenem Schulmeistersinger warnte Herr Schlumberger die Reichsregierung davor, noch länger mit jener sozialpolitischen„ Ungeduld" vorwärts zu rasen, die so Verrücktestes" verschuldet. " " Gewiß, daß die Schlauen und Einsichtsvollen in der bürgerlichen Welt von dieser Aeußerung des Mülhauser Schreckenstindes abzurücken suchen. Nichtsdestoweniger bleibt wahr, daß in ihr Denken und Wünschen der Kapitalistenklasse ihren typischen Ausdruck gefunden hat. Herr Schlumberger repräsentirt den Durchschnittsunternehmer, den das kapitalistische Ausbeutungsbedürfniß blind macht gegen jede höhere Einsicht, und dem gelegentlich auch die selbstverständlichste Alltagsklugheit mit der Profitgier durchgeht. Die Geschichte des Kapitalismus beweist, daß die Unternehmerklasse je und je die skrupelloseste Verwendung kindlicher und jugendlicher Arbeitskräfte als das„ Bernünftigste" praktizirt hat, das heißt als das Profitabelste. Unterwirft sie doch der kapitalistischen Ausbeutung die billigsten und widerstandsunfähigsten Elemente; ist sie doch ein vortrefflich bewährtes Mittel, die Löhne der Erwachsenen zu drücken; macht sie doch dem Kapital die legten Glieder der proletarischen Familie tributpflichtig. Im buchstäblichsten Sinne des Wortes ist die Geschichte der modernen Wirthschaftsordnung die Geschichte unerhörter und ungefühnter Verbrechen wider die Kinder und jungen Leute der arbeitenden Massen. Diese Verbrechen beginnen mit der namenlosen Ausbeutung der Eltern, zumal der Mutter, einer Ausbeutung, welche Schaaren proletarischer Kleinen noch vor der Geburt zu Schwächlichkeit und Siechthum verurtheilt. Sie werden fortgesetzt, indem dem Säugling die Mutterbrust und Mutterpflege entriffen, indem das Heim zertrümmert wird, welches das Kind schüßend umfangen sollte. Und sie finden ihre Vollendung damit, daß Kinder zarten Alters, daß halbwüchstge Burschen und Mädchen auf den verschiedensten Gebieten der Erwerbsarbeit der gewissenlosen proletarischen Ausbeutung unterworfen werden. So fügt sich der Buschriften an die Redaktion der" Gleichheit" sind zu richten an Frau Klara Zetkin( 8undel), Stuttgart, BlumenStraße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. furchtbare eherne Ring zusammen, der Vernichtung des Körpers und Geistes in sich schließt, und aus dem es für Millionen kein Entrinnen giebt. " Man lese in Marr'„ Kapital", in Engels' Lage der arbeitenden Klassen in England" nach, was englische Fabrikinspektoren über die barbarischen Greuel der kapitalistischen Ausbeutung find licher Arbeitskräfte berichten, was Schippel in seinem Modernen Elend" darüber schreibt. Man beschäftige sich mit den Thatsachen, die Philanthropen und bürgerliche Reformer aus allen Ländern und von allen Erwerbsgebieten über diese Materie zusammengestellt haben. Und um im Vaterland und in unserer Zeit zu bleiben man studire die Berichte und Erhebungen der deutschen Fabrikinspektoren, man vertiefe sich vor Allem in das Material, welches der Rirdorfer Lehrer Herr Agahd in verdienstvollster Weise gesammelt hat, und das erst in diesen Tagen wieder durch die Feststellungen des Schuldirektors Tippmann in Chemnitz ergänzt worden ist. Die furchtbarste Anklage gegen die kapitalistische Ordnung ist es, die sich aus all diesen Dokumenten von unserer Zeiten Schande erhebt. Von den Thatsachen ringen sich markerschütternde Schreie der Plage los, Bild auf Bild herzzerreißenden Jammers zieht vor uns auf. Da sehen wir Kleine, ehe sie schulpflichtig geworden; Kinder, die noch auf die Schulbank oder den Spielplaz gehörten, lange, vielzulange Stunden bei spottschlecht gelohnter Erwerbsarbeit, die ihre schwache, unreife Kraft übersteigt, die in Sonnengluth und unter Regenschauer, in überfüllten Wohnungshöhlen und dumpfigen Werkstätten, im Straßengetriebe und beim Regelaufseßen inmitten Halbbetrunkener unter Bedingungen stattfindet, die der Sittlichkeit ebenso verderblich wie der Gesundheit sind. Bei eintönigem, mechanischem Schaffen ermatten die Glieder, die Sinne werden stumpf, bletschwerer Druck legt sich auf das Gehirn, der Eifer zum Lernen erlischt, die Auffassung wird träge, es flieht die Freude am Leben und geknickt bricht der Wille zusammen. Der Mechanismus der kapitalistischen Ausbeutung ergreift den weichen, bildsamen Thon der jungen, unentwickelten Menschenleben und formt jugendliche Greise daraus, müde an Leib und Seele, welke Geschlechter, die sich in kraft- und saftlosen Kindern fortpflanzen. Ein Raubbau mit menschlicher Kraft, menschlichem Leben, wie es wahnwißiger nicht erflügelt werden kann, vernichtet Unsummen von Fähigkeiten, die den materiellen Reichthum der Gesellschaft zu wahren, ihre geistige und sittliche Kultur werthvoll zu fördern vermöchten. Warum, ja warum? Auf daß der kapitalistische Profit wachse. Non olet, Geld stinkt nicht, auch wenn es aus dem Blute vorzeitig dem Tode überlieferter Kinder aufgehoben wird, auch wenn angenehme Jugendlust und das förperliche, geistige und sittliche Verkommen ganzer Generationen daran hängt. Kinderopfer unge= zählt sind es, auf denen sich manche herrliche Villa aufbaut, und die blühende Gesundheit, die rosigen Wangen, das lachende Kinderglück und die sorgsame Erziehung Hunderter von Sprößlingen der Kapitalisten sind erkauft mit dem Siechthum, dem namenlosen Elend, dem Verkommen Hunderttausender proletarischer Kinder. Eitel Verrücktheit dünkt es dem Durchschnittskapitalisten, daß das Gesetz die Ausbeutungsgewalt des Geldsacks den kindlichen Arbeitskräften gegenüber auch nur ein Weniges beschränkt. Eitel Verrücktheit und mehr als das Verrücktheit und mehr als das straffällige Pflichtvergessenheit dünkt es dagegen dem Proletariat, daß die Gesellschaft die Jugend des werkthätigen Volkes nicht besser gegen die kapitalistische Auswucherung schüßt. Was das Gesez bis jetzt in dieser Richtung 18" gethan hat, wie es in nächster Zeit bei uns weiter ausgestaltet| machungen mit jedem Arbeitgeber, der ein neues Geschäft eröffnet, werden soll, das erachtet es als durchaus ungenügend. Es fordert die geltenden Löhne noch weiter zu erhöhen. Der Lohn der Frauen ist trotz Allem heute noch um 25 Prozent geringer, als derjenige einen wirksamen gesetzlichen Schutz der kindlichen und jugendlichen der Männer. Arbeitskräfte, der diese erfolgreich auf allen Gebieten der Erwerbsthätigkeit schirmt. Es fordert die nöthige Ergänzung dieses Schutzes durch Schule, Fortbildungsunterricht und Erziehungs- und Bildungseinrichtungen jeder Art. Es fordert geseßliche Verkürzung der Arbeitszeit der Erwachsenen und Sicherung der Koalitionsfreiheit, damit die Eltern Muße und reichliche Mittel für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gewinnen. Verrückt ist es, daß die kapitalistische Ausbeutung nicht vor Kindern und halben Kindern Halt macht. Verrückter ist, daß die Gesellschaft, die mit ihrer Humanität und Kultur prunkt, der Verwüstung kindlichen und jugendlichen Lebens mit verschränkten Armen zusieht. Das Verrückteste aber iſt, daß der„ bethlehemitische Kindermord" durch Herodias- Kapital sich jahraus, jahrein erneuert, damit wie Marg sagt einige rohe wie Marr sagt, einige rohe und halbgebildete Parvenus zu einflußreichen Spinnern, angesehenen Wurstmachern und bekannten Stiefelwichsfabrikanten werden." Diese Verrücktheiten sind im Wesen der kapitalistischen Ordnung begründet, diese Verrücktheiten schwinden nur mit ihr. Die Tage der Frauen in der Londoner Bigarrenindustrie. In der Dezembernummer des ,, Economic Journal" von 1900 finden wir einen interessanten Bericht von Mrs. Dakeshott über die Ergebnisse der Untersuchung, die sie im Jahre 1899 im Auftrag der Enquetekommission des Ausschusses für Frauenarbeit über die Lage der Londoner Zigarrenarbeiterinnen vorgenommen hat. Bis 1843 waren nach den Erhebungen der ersten Kommission für Kinderarbeit in der Zigarrenindustrie ausschließlich Männer beschäftigt, welche Kinder anlernten und verwendeten, um Tabakblätter als Einlage vorzubereiten und die zu rippen, welche als Deckblätter dienen sollten. Im Jahre 1850 begann Herr Steel aus Liverpool, Mädchen für die Zigarrenfabrikation anzulernen. 1865, als die Kommissionsmitglieder ihren zweiten Bericht schrieben, beschäftigte der genannte Arbeitgeber nur noch Frauen. Das Gleiche war auch in einer anderen großen Zigarrenfabrik in Liverpool der Fall. Im Jahre 1868 wurden in London zuerst Frauen in der Zigarrenindustrie verwendet, und von diesem Zeitpunkt an hat die Zahl der Londoner Zigarrenarbeiterinnen stets zugenommen. Nachdem die Frauen zuerst nur mit Nebenarbeiten beschäftigt wurden, die weniger Geschicklichkeit erforderten, verwendete man sie später hauptsächlich bei der eigentlichen Zigarrenmacherei, und zwar sowohl bei der Fabrikation mit der Maschine, wie bei der Herstellung solcher Sorten, die von der Hand gemacht werden. Die Herstellung von maschinegemachten Zigarren wird in kürzerer Lehrzeit erlernt und heischt geringere Geschicklichkeit als die Fabrikation handgemachter Waare. Die gewöhnliche Lehrzeit der Zigarrenarbeiterinnen beträgt 5 Jahre, während dieser Zeit erhält das Lehrmädchen einen steigenden Wochenlohn. Wenn die Lernende das Zigarrenmachen erlernt hat, so bekommt sie einen Stücklohn, welcher die Hälfte des Lohnes einer guten Arbeiterin beträgt und allmälig in die Höhe geht. Ein fleißiges, flinkes Lehrmädchen kann nach 1 bis 2 Jahren 8 bis 12 Schilling wöchentlich verdienen. Die Arbeitsverhältnisse sind im Allgemeinen im Vergleich mit anderen Industriezweigen günstig. Mrs. Oakeshotts Untersuchungen zufolge beträgt die Arbeitszeit durchschnittlich weniger als 8 Stunden täglich; die Arbeitsräume sind meist groß, hoch und luftig, hell und ohne Maschinengerassel. Es giebt in der Zigarrenindustrie so gut wie keine Saisonarbeit, keinen Wechsel von Flaue und Ueberarbeit je nach der Jahreszeit. Die Arbeit gilt als gesund(?), ausgenommen für Mädchen, die eine schwache Lunge haben, weil der Tabakstaub eine gewisse Reizung auf dieses Organ ausübt. Die Arbeiter und Arbeiterinnen der Zigarrenindustrie sind in einer starken, gut geleiteten Gewerkschaft organisirt. Als vor ungefähr 5 Jahren die Gewerkschaften der Frauen und Männer sich vereinigten, die bis dahin getrennt gewesen, wurden die Lohnverhältnisse der Frauen so geregelt, daß ihr Verdienst auf dem damals für Frauen geltenden Höchstsatz gebracht wurde. Für jede Zigarrenforte sind bestimmte Akkordlöhne festgesetzt, und die Gewerkschaft bestimmt die Zahl der Lehrmädchen, die im Verhältniß zu derjenigen der Arbeiterinnen stehen muß, welche jede Firma beschäftigt. Seit sich die Gewerkschaft der Frauen mit derjenigen der Männer verschmolzen hat, ist der Lohn der Arbeiterinnen um 25 Prozent gestiegen. Es ist das anerkannte Bestreben der Gewerkschaft, durch vortheilhafte AbDie Höhe des Verdienstes scheint sehr schwankend. zu sein, so daß es schwierig ist, den durchschnittlichen Wochenlohn anzugeben. Mrs. Dakeshott theilt einen Zohntarif für handgemachte Zigarren mit. Frauen und Männer haben die gleiche Arbeit, der wöchentliche Höchstverdienst der Frauen ist jedoch nur dem Mindeſtverdienst der Männer gleich. Mrs. Oakeshott wirft angesichts dieser Thatsache die Frage auf: Wie kommt es, daß der Verdienst der Frauen so viel niedriger als derjenige der Männer ist?"- Die Antwort, die sie auf diese Frage giebt, ist bemerkenswerth. Mrs. Dakeshott gelangt nämlich zu dem Schlusse, daß der Unterschied in dem Verdienste der Männer und Frauen sich in dem vorliegenden Falle dadurch erklärt, daß die Letzteren sich bei der Arbeit als minderwerthig erweisen und mit geringen Löhnen begnügen. Die Arbeiterinnen sind langsamer, den Beweis dafür liefert die Zahl der Zigarren, die wöchentlich von Frauen und Männern angefertigt werden. Sie sind, von Ausnahmen abgesehen, nicht so geschickt; sie zeigen weniger Ernst bei der Arbeit, weil sie nicht den Reiz einer Berufsthätigkeit in ihr finden; sie sind mit geringem Verdienst zufrieden, weil sie nur für sich selbst zu sorgen haben und„ verdammt bedürfnißlos" sind. Eine Arbeiterin erklärte Mrs. Dakeshott:„ Ich begreife nicht, wozu ein Mädchen mehr als 15 Schillinge wöchentlich braucht. Familienväter brauchen mehr, aber wenn ich meine 15 Schillinge verdient habe, ist's genug." Mrs. Oakeshott hebt noch hervor, daß in der Londoner Zigarrenindustrie die Männer der Frauenarbeit nicht feindselig gegenüberstehen. Die Frauen gehören der nämlichen Gewerkschaft an, wie die Männer; sie arbeiten in denselben Räumen wie sie und haben in den Fabriken festen Fuß gefaßt, wo die beste Waare hergestellt wird. Da bei der Zigarrenfabritation Jeder selbständig arbeitet, so hindert die Frau nichts, die gleiche Stellung und den gleichen Lohn zu erreichen wie der Mann, wenn sie im Stande ist, dieselbe Arbeit zu verrichten, wie er. Aber, so meint Mrs. Dakeshott, so lange die Frauen nicht manche Seiten ihres Wesens, ihrer Auffassung ändern und einsehen, wie wichtig es ist, daß sie ihre Arbeit als einen Beruf betrachten, für den sie ihre ganze Kraft einsetzen, wird wahrscheinlich der Mann als Arbeiter ihnen überlegen bleiben. M. HI. Vom Schuk erwachsener Arbeiterinnen im Ausland. Schweiz. Oesterreich- Ungarn. Die Niederlande. C. Die Schweiz. In der Schweiz gilt für alle erwachsenen Arbeiter beider Geschlechter der Maximalarbeitstag von 11 Stunden für die 5 ersten Wochentage, von 10 Stunden für den Sonnabend, das Verbot der Sonntags- und Nachtarbeit und die Anordnung einer Mittagspause von mindestens einer Stunde. Eine Verkürzung der Arbeitszeit kann der Bundesrath, die höchste staatliche Behörde in der Schweiz, anordnen bei gesundheitsschädlichen und bei anderen Gewerben, wo durch Einrichtung oder Verfahren der 11 stündige Arbeitstag Gesundheit und Leben gefährdet, bis die Beseitigung der Gefahr nachgewiesen ist. Eine Verlängerung der Arbeitszeit kann ausnahmsweise auf Verlangen des Unternehmers für 2 Wochen von den lokalen Behörden, sonst aber von der Kantonregierung erlaubt werden, jedoch nie auf unbestimmte Zeit und stets blos für bestimmte Tagesstunden. Arbeiterinnen sind eine halbe Stunde vor der Mittagspause zu entlassen, falls diese noch nicht 1/2 Stunden beträgt. Bei der schweizerischen Gesetzgebung ist zu berücksichtigen, daß das Bundesgesetz sich lediglich auf die Regelung der Verhältnisse in den Fabriken beschränkt, daß aber andererseits der Begriff der Fabrik möglichst weit ausgedehnt wird. So werden mit Rücksicht auf die Durchführung des Gesetzes als Fabriken betrachtet Betriebe mit mehr als 5 Arbeitern, welche mechanische Motoren verwenden, oder Personen unter 18 Jahren beschäftigen oder gewisse Gefahren für Gesundheit und Leben der Arbeiter bieten. Ferner Betriebe mit mehr als 10 Arbeitern, bei welchen keine dieser Bedingungen zutrifft, also alle Betriebe dieser Größenklassen, und endlich Betriebe mit weniger als 6 Arbeitern, in welchen außergewöhnliche Gefahren für Leben und Gesundheit vorhanden sind, oder die den unverkennbaren Charakter von Fabriken aufweisen. Besonders weit ging man, um dem Gesetz für eine Reihe von Berufen Geltung zu verschaffen, in denen Frauen stark beschäftigt werden, so für Uhrmachereien, Maschinenstickereien, Konfektionsbetriebe, Zündhölzchenfabriken. Aber es blieben trotzdem noch immer sehr viele lohnarbeitende Frauen ungeschützt. Hier griff in mehreren Kantonen die Gesetz t 00 " " 1. it e に gebung derselben ergänzend ein, indem sie Spezialgesetze gab, meistens zu Gunsten der Frauen. Der Kanton Glarus hat die Arbeiterschutzbestimmungen des Bundesgesetzes ausgedehnt auf sämmtliche Arbeiterinnen in Betrieben, welche diese selbst nicht schützen. Der Kanton St. Gallen hat sämmtliche Stickereibetriebe unter das Gesetz gestellt. Damit ist also die 11 stündige Arbeitszeit für diese hochbedeutende und sehr umfangreiche Hausindustrie angeordnet worden. Das Gesetz sieht jedoch vor, daß während drei Monaten des Jahres für höchstens 2 Stunden pro Tag und bis 10 Uhr Abends Ueberarbeit gestattet werden darf, wenn dieselbe höher bezahlt wird. Im Kanton Zürich hat man die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden und für die Tage vor einem Sonn- oder Festtag auf 9 Stunden herabgesetzt. Die Arbeitszeit muß stets zwischen 6 Uhr Morgens und 8 Uhr Abends fallen; es ist untersagt Arbeit mit nach Hause zu geben. Ausnahmsweise darf in bestimmten Fällen 2 Stunden pro Tag und 75 Stunden im Jahre Ueberzeitarbeit stattfinden, welche jedoch spätestens um 9 Uhr Abends zu enden hat. Bei den Ueberstunden, die aber nur ganz ausnahmsweise gewährt werden sollen, ist den Arbeiterinnen ein gesetzliches Anrecht auf die Lohnerhöhung von% des üblichen Satzes gesetzlich zugesichert. Im Kanton Basel- Stadt ist schwangeren Frauen die Ueberarbeit ganz untersagt. Weitere Schutzbestimmungen zu Gunsten der Arbeiterinnen hat die Gesetzgebung der Kantone Solothurn, Luzern, Neuenburg, Freiburg geschaffen. Die Nachtarbeit ist in allen Kantonen ganz untersagt. Die Bestimmungen, die Arbeitspausen betreffend, sind überall die gleichen, wie sie das Bundesgesetz vorsieht, nur ist im Kanton Zürich ausdrücklich angeordnet, daß die Pause der Arbeiterinnen 1% Stunden betragen müsse. Die Sonntagsarbeit untersagen alle Kantone, Zürich verbietet außerdem die Arbeit an Festtagen. Wöchnerinnen dürfen vor und nach ihrer Niederkunft zusammen 8 Wochen lang nicht beschäftigt werden. Bevor sie ihre Arbeit wieder aufnehmen, müssen sie den Nachweis erbringen, daß 6 Wochen seit ihrer Entbindung verflossen sind. Der Kanton Zürich bestimmt noch besonders für diejenigen Personen, welche das Bundesgesetz nicht schützt, daß Wöchnerinnen erst 4 Wochen nach ihrer Niederfunft, im Ganzen aber 6 Wochen lang nicht beschäftigt werden dürfen. St. Gallen schreibt vor:„ Wöchnerinnen sind 6 Wochen lang von allen gewerbsmäßigen Arbeiten ausgeschlossen. Schwangeren Personen ist gestattet, jederzeit auf bloße Anmeldung hin die Arbeit einzustellen." Die anderen Kantone haben die einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes auch auf die gewerblich thätigen Schwangeren bezw. Wöchnerinnen ausgedehnt, auf welche dieses selbst keine Anwendung findet. Durch Bundesrathsbeschluß vom 13. Dezember 1897 find die Fabritationszweige festgelegt worden, in denen schwangere Frauen überhaupt nicht arbeiten dürfen. Es sind dies das Massemischen, Tunken, Ausnehmen und Packen in Zündhölzchenfabriken, das Verarbeiten von Blei, Bleigemischen und Bleifarben, die Schriftgießereien und Schriftsetzereien, das Glasiren mit ungefritteten Bleiglasuren, das Anreiben bei den Quecksilberluftpumpen in Glühlampenfabriken, die Arbeit in Räumen, wo Schwefelsäure entwickelt wird, und in Garn- und Strohbleichereien, in Benzinwäschereien, in der Kautschukwaarenfabrikation, wo Schwefelfohlenstoff oder Chlorschwefel verdunstet, und schließlich Arbeiten, die mit dem Tragen schwerer Lasten oder mit heftigen Erschütterungen verbunden sind. Für alle Arbeiterinnen ist die Reinigung im Gange befindlicher Motoren, Transmissionen und gefahrdrohender Maschinen untersagt; ferner die Arbeit bei Destillationsöfen, sowie die Entfernung der Asche in Zinkwerken. D. Oesterreich. In Desterreich besteht ein gesetzlicher Normalarbeitstag für die Männer, und die gesetzliche Arbeitszeit der Frauen unterscheidet sich nicht von der ihrigen. Die betreffenden Bestimmungen gelten aber freilich blos für die Fabrikarbeiter. Der 11 stündige Normalarbeitstag ist die Regel. Ausnahmen können für bestimmte Kategorien von Gewerben gestattet werden, doch haben dieselben, seitdem das Gesetz in Rechtskraft getreten ist, seit 16 Jahren, immer mehr abgenommen. Die Arbeitspausen müssen zum mindesten 1 Stunden betragen. Für die Arbeiterinnen besteht ein unbedingtes Verbot der Nachtarbeit zwischen 8 Uhr Abends und 5 Uhr Morgens. In kontinuirlichen Betrieben kann jedoch die Nachtarbeit von Frauen gestattet werden, so bei der Reinigung und Appretur von Bettfedern, in Maschinenspißenfabriken, in Faß-, Papier, Zucker- und Konservenfabriken, in Spinnereien, in Woll- und Baumwollappreturanstalten. Die Beschäftigung von Frauen unter Tage ist verboten. Wöchnerinnen dürfen erst 4 Wochen nach der Niederkunft regelmäßig beschäftigt werden. Das Berggesetz verlängert diese Schutzfrist auf 6 Wochen, wenn keine Erklärung des Arztes über die volle Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit vorliegt. 19 Dem Handelsminister steht das Recht zu, im Verordnungswege die gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Verrichtungen zu bezeichnen, bei welchen jugendliche Arbeiter gar nicht oder nur bedingungsweise verwendet werden dürfen. Aber von dieser Bestimmung ist bis heute kein Gebrauch gemacht worden. Ungarn. Eine gesetzliche Sonntagsruhe von 24 Stunden, die auch noch auf einen Feiertag ausgedehnt ist, besteht für sämmtliche Arbeiter. Arbeiterinnen dürfen während 4 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden. Sonst fehlt jede weitere Bestimmung zum Schutze der Arbeiterinnen. E. Die Niederlande. Die Arbeitszeit der erwachsenen Arbeiterinnen darf 11 Stunden am Tage nicht überschreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch für 6 aufeinanderfolgende Tage oder während 2 Wochen für jeden zweiten Tag die Arbeitszeit auf 13 Stunden ausgedehnt werden. Eine derartige Verlängerung der Arbeitszeit ist nur nach Anhörung des Fabrikinspektors gestattet. Die Nachtarbeit ist den Arbeiterinnen gänzlich untersagt, und zwar gilt hier schon als Nacht die Zeit von 7 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens. Es giebt eine Reihe von Ausnahmebestimmungen, welche gestatten, daß die Frauen bis 10 Uhr Abends arbeiten, vorausgesetzt daß die 11 stündige Arbeitszeit eingehalten wird. Zwischen 11 Uhr Vormittags und 3 Uhr Nachmittags muß wenigstens eine Pause von einer Stunde gewährt werden, während welcher die Arbeiterinnen nicht an einer Stelle bleiben dürfen, wo gearbeitet wird. Die Arbeit an Sonntagen, nicht aber die an Festtagen, ist verboten. Die Sonntagsruhe dauert für die Frauen 34 Stunden, von Sonnabend 7 Uhr Abends bis Montags 5 Uhr Morgens. Für diejenigen Arbeiterinnen, die bis 10 Uhr Abends thätig sein müssen, reduzirt sie sich auf 31 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in Butter- und Käsefabriken die Arbeit an Sonntagen während einiger Stunden gestattet werden. Arbeiterinnen dürfen während 4 Wochen nach der Niederkunft in Fabriken und Werkstätten nicht beschäftigt werden. Eine besondere Verordnung verbietet für Arbeiterinnen bestimmte Arbeiten mit Rücksicht auf die Gefahren für Gesundheit oder Leben, welche diese Arbeit durch die Art ihrer Verrichtung oder die Natur der bearbeiteten Stoffe verursachen könne. Die Verordnung spricht ein absolutes Verbot der Beschäftigung von Frauen aus für jede unterirdische Arbeit, für die Räume, in denen weiße Phosphormasse für Zündhölzchen angefertigt, in denen Zündhölzchen in Phosphormasse getaucht, getrocknet und verpackt werden. Sie untersagt ferner die Verwendung von Arbeiterinnen in Betrieben, wo giftige Stoffe verarbeitet werden, wie Arsenik- und Cyanverbindungen, Quecksilber, Bleiverbindungen, spanisches Grün, weißer Phosphor, Zinkweiß; in Betrieben, wo schädliche Dünste sich entwickeln, wie Chlordämpfe, Kohlenoxyd, Phosphorausdünstung, Schwefelsäure 2c.; endlich in Betrieben, wo Staub entsteht, wie in Schriftgießereien, Schriftsetzereien, bei der Bürstenmacherei, in Rämmereien, Ralflöschereien, Lumpensortieranstalten, beim Zigarrenmachen, in Glasschleifereien, Feilenhauereien, Filzfabriken, Flachsbrechereien u. s. w. u. s. w. Doch kann den Arbeiterinnen in diesen Betrieben die Beschäftigung gestattet werden, wenn sie ein ärztliches Zeugniß vorlegen, daß die betreffende Arbeit ihrer Gesundheit keinen Schaden bringt. Erwähnt sei noch das Gesetz über die Arbeitskammern, einer Organisation, die auf staatliche Anordnung errichtet wird, wo sich ein bezügliches Bedürfniß hierfür herausstellt. Es wurden bis jetzt 86 Arbeitskammern errichtet, von denen jedoch drei wieder aufge hoben sind. Es besteht eine Arbeitskammer für den Ackerbau, zwei für den Handel und drei für das Wirthschaftswesen. Die Arbeitskammern werden durch Wahlen aus der gleichen Zahl von Unternehmern und Arbeitern zusammengesetzt. Im Gegensatz zu unserem Gewerbegerichtsgesetz verleiht das niederländische Gesetz über die Arbeitskammern das Wahlrecht den Männern und Frauen, welche über 25 Jahre alt und während des letzten Jahres oder falls der Betrieb nicht während des ganzen Jahres geht fürzere Zeit im Betriebe beschäftigt sind. Der Unternehmer hat den Arbeitern zu Zwecken der Wahl zwei Stunden freizugeben. Frauen können ebenso wie Männer gewählt werden, wenn sie 30 Jahre alt sind. Die Arbeitskammern haben in erster Linie als Versöhnungsräthe( Einigungsämter) zu fungiren, sie sollen weiter Informationen über Arbeitsangelegenheiten sammeln, den Behörden auf Ersuchen oder aus eigenem Antrieb Gutachten erstatten, für private Personen auf ihr Ersuchen Arbeitsordnungen und Verträge entwerfen und andere Gutachten abgeben. Sie erstatten jährlichen Bericht an den Minister, der denselben gedruckt, ganz oder theilweise, veröffentlicht. a. br. " Aus der Bewegung. Von der Agitation. Um die Frauen aufzuklären und in immer größerer Zahl der modernen Arbeiterbewegung zuzuführen, sprach Genossin Kähler- Dresden in letzter Zeit in drei Versammlungen. In einer sehr gut besuchten Mitgliederversammlung des sozialdemokratischen Vereins zu Chemnitz referirte sie über„ Die wirthschaftliche und politische Stellung der Frauen im 20. Jahrhundert". Erfreulicher Weise wohnten der Versammlung sehr viele Frauen bei, von denen eine gute Zahl der Aufforderung des Genossen Riemann Folge leistete, dem Verein beizutreten und die Gleichheit" zu abonniren. Am Tage darauf behandelte Genossin Kähler in Johann Georgenstadt in einer Volksversammlung das Thema: Arbeiterinnenelend und Arbeiterinnenschutz." Johann Georgenstadt liegt hoch im Erzgebirge. Fast alle Wege waren verschneit, und viele Leute, auf deren Versammlungsbesuch man rechnete, wohnen stundenweit vom Versammlungslokal. Und dennoch erwies sich dieses fast als zu klein, um die Menge der herbeigeströmten Männer und Frauen zu fassen. Sehr viele der Arbeiter und Arbeiterinnen des Ortes sind in der Glacehandschuhindustrie beschäftigt. Obgleich ihr Verdienst verhältnißmäßig noch ziemlich gut ist, fehlt es doch nicht an bitterem Elend, dessen Spuren deutlich den Gesichtern mancher Versammlungsbesucher aufgeprägt waren. In dem nahgelegenen Orte Mittweida- Markersbach sprach Genossin Kähler Tags darauf in öffentlicher Versammlung ebenfalls über„ Arbeiterinnenelend und Arbeiterinnenschutz". Etwa 900 Personen, der Mehrzahl nach Frauen, waren aus Mittweida- Markersbach selbst wie aus den anliegenden Orten gekommen, den Ausführungen der Rednerin zu lauschen, denen lebhafte Zustimmung zu Theil ward. Hoffen wir, daß die Indifferenten, welche durch diese Versammlungen geweckt worden sind, treu an den Organisationen festhalten, denen sie sich angeschlossen haben: daß sie von nun an treu und opferbereit an dem Kampfe für Brot, Bildung und Freiheit theilnehmen. W. K. Agitation der Genoffinnen gegen den Zollwucher. Dem Beschlusse des Parteitags zu Lübeck entsprechend haben die Genossinnen ein Flugblatt herstellen lassen, das die vielseitigen schweren Schädigungen nachweist, mit denen der Zollwucher die Existenz der Arbeiterin, der Hausfrau, der Familie des Arbeiters und kleinen Mannes bedroht. Das Flugblatt ist bis jetzt in 300 000 Exemplaren verbreitet worden. Betrachtungen. Von Multatuli. Deutsch von Wilhelm Thal. III. Nicht im Programm. In einem Hospital zu Amsterdam sollte einem Matrosen ein Bein amputirt werden. Der Chirurg nahm die Operation vor, und der Mann rauchte indessen mit stoischem Muth seine Pfeife. Er biß wohl von Zeit zu Zeit die Zähne zusammen, doch es gelang ihm, seinen Schmerz nicht merken zu lassen. Der Arzt bewunderte diese Seelenstärke und sprach sich lobend darüber aus, während er die Wunde verband. Plötzlich stieß der heldenmüthige Patient einen Schmerzensschrei aus; der Arzt hatte ihn mit einer Nadel gestochen. Wie? Sie schreien so heftig wegen eines Stiches und haben doch eben..." ,, Das ist wahr, aber sehen Sie, Herr Doktor, dieser Stich stand nicht im Programm." Der Matrose hatte volles Recht, sich zu beklagen. IV. Ueberflüssiger Brückenzoll. Es war Winter. Drüben auf dem Kanal wurde Schlittschuh gelaufen. Das Eis war ebenso fest wie die Landstraße, man konnte ruhig darauf von einem Ufer nach dem anderen gehen. Trotzdem war eine Brücke über einen breiten Spalt geschlagen worden, den ich am Tage vorher noch gar nicht bemerkt hatte. Wer aber über die Brücke wollte, mußte dem Manne, der sie gebaut, einen Pfennig bezahlen wegen des Spaltes", wie er meinte. Einzelne aber flüsterten:„ Er hat den Spalt wegen der Brücke gemacht." 20 " In Bremen fand kürzlich eine Protestversammlung der Frauen gegen den Zolltarifentwurf statt, die von Genossin Bosse als Vertrauensperson der Genossinnen Bremens einberufen worden war. Genossin 3ieß- Hamburg referirte in ausgezeichneter Weise und unter stürmischem Beifall, der nicht enden wollte, über„ Den Wuchertarifentwurf und die Frauen". Die Versammlung war von ca. 2000 Personen besucht, unter denen sich viele Frauen befanden. Eine energische Protestresolution gelangte zur einstimmigen Annahme. Daß die Ausführungen der Referentin gar manche Frau zur Erkenntniß ihrer Interessen wachgerüttelt haben, dafür spricht, daß eine Anzahl Frauen dem sozialdemokratischen Verein beitraten, und daß die„ Gleichheit" mehrere Abonnenten gewann. A. B. Jahresbericht der Vertrauenspersonen der Genossinnen von Berlin. 1. November 1900 bis 5. Dezember 1901. Als die Vertrauenspersonen der Berliner Genossinnen im abgelaufenen Thätigkeitsjahr ihr Amt antraten, galt es, die bereits zu Anfang des Kalenderjahrs durch eine Massenversammlung eingeleitete Agitation für den gesetzlichen Arbeiterinnenschuh kräftig weiter zu führen. Zu diesem Zwecke organisirten sie in verschiedenen Stadtheilen von Berlin 2, in den Vororten 3 Versammlungen, in denen Genossin Duncker- Leipzig referirte und die bekannte Resolution zu einstimmiger Annahme gelangte. Da im Verlauf des Jahres die Stadtverordnetenwahlen bevorstanden, so erachteten es die Genossinnen für geboten, Aufklärung über die vielseitigen und großen Interessen, welche die Proletarierinnen an der Kommunalverwaltung haben, in breitere Schichten des weiblichen Proletariats zu tragen. Sie beriefen zunächst zwei öffentliche Volksversammlungen ein, in denen Genossin Zetkin die Aufgaben der Kommunalpolitik im Hinblick auf die Verhältnisse der proletarischen Frauenwelt erörterte. Diese Versammlungen, die in der Forderung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direk ten Kommunalwahlrechtes für beide Geschlechter ausflangen, waren ein großer Erfolg. Während es für gewöhnlich den Genossen nur selten gelingt, einen guten Versammlungsbesuch zu erzielen, wenn Kommunalfragen behandelt werden, waren beide Versammlungen der Genossinnen bis auf den letzten Platz gefüllt, und dies obgleich die eine davon in dem großen Saale von Keller tagte. Gegen Ende Art durchschnitten, die meist nur den Zweck haben, den Brückenbauern ihren Lebensunterhalt zu sichern. Was würde aus den Schulmeistern werden, wenn wir einfach so schrieben, wie jeder zivilisirte Mensch spricht? Was aus den militärischen Taktikern, wenn wir begreifen wollten, daß das kleinste Volk bedeutender ist, als das größte Heer? Was aus den Advokaten, wenn wir Gesetzgeber hätten, die im Stande wären, ihre Gedanken klar und deutlich auszudrücken? Was aus den Geistlichen, wenn wir begreifen würden, daß Jeder seine Religion in seinem eigenen Herzen finden muß? Und was schließlich aus den Moralisten, wenn wir unsere Sitten der schönen Natur entlehnten? Wie viele pensionirte Zolleinnehmer gäbe es da! V. Sokrates. Sokrates war ein Narr, und die Athener thaten ganz recht daran, daß sie ihn verurtheilten. Doch ich finde seine Strafe leicht. Sterben, das ist was Rechtes! Jeder Mensch muß sterben, selbst Leute, die an allem Guten unschuldig sind. Ich finde es thöricht, daß man einem Individuum, dessen Wirken dem öffentlichen Wohle gegolten hatte, als Strafe etwas zudiktirte, dem schließlich die schmutzigsten Nullen aller Zeiten unterworfen sind. Die Athener hatten es zu eilig genau wie die Juden. Also Sokrates... sehen wir einmal zu, was Plutarch von ihm sagte. " In Athen vertheidigten sich die Angeklagten gewöhnlich vor dem Tribunal mit schön gedrechselten Phrasen und versuchten ihre Richter durch Thränen und Bitten zu rühren. Sokrates verschmähte es, sich solcher Mittel zu bedienen." Ich habe es ja bereits gesagt, dieser Sokrates war ein Narr! " In seiner sehr einfachen Vertheidigungsrede wies er auf sein Die Gesellschaft wird in allen Richtungen von Spalten dieser Allen bekanntes Leben hin." des Jahres, während der Kampagne zu den Stadtverordnetenwahlen, setzte dann die Agitation der Genossinnen neuerlich ein. In Berlin fand eine Versammlung mit einem zweckentsprechenden Referat des Genossen Dr. Freudenberg statt. Die Genossinnen wirkten außerdem dafür, daß die Frauen auch die öffentlichen allgemeinen Wahlversammlungen besuchten. Eine größere Anzahl von ihnen stellte sich beim Flugblattaustragen, Stimmzettelvertheilen, Listenführen in den Dienst der Wahlarbeit. Die Milchvertheuerung, welche in Folge der Organisation des Milchrings in Aussicht stand, forderte eine Aktion der Genossinnen heraus. Sie beriefen vier glänzend besuchte Versammlungen ein, in denen die Genossinnen Ihrer und Tietz unter großem Beifall referirten und mit dem Milchwucher zusammen auch den Brot- und Fleischwucher gebührend brandmarkten. Auch die von den Genossen und den Milchhändlern veranstalteten Versammlungen, welche Stellung zur Frage des Milchrings nahmen, erfreuten sich sehr zahlreichen Zuspruchs von Seiten der Frauen, Dank der unter ihnen von den Genossinnen entfalteten Agitation. Der drohende Zollwucher wies diesen neue Aufgaben zu, die mit aller Kraft in Angriff genommen wurden. Die Genossinnen agitirten dafür, unter Anderem auch durch einen packenden Aufruf im„Vorwärts", daß die Frauen recht zahlreich den allgemeinen Protestversammlungen der Genossen von Berlin und Umgegend beiwohnten. Sie betheiligten sich fleißig am Austragen der zwei Flugblätter gegen die Wucherzölle und an der Sammlung von Unterschriften für die sozialdemokratischen Massenpetitionen. Am Schlüsse des Berichtsjahrs veranstalteten sie noch eine eigene imposante Protestversammlung, in der Genossin Zetkin sprach. In der Zwischenzeit zwischen den vorstehend erwähnten größeren Aktionen, sorgten die Genossinnen für eine Reihe von einzelnen Versammlungen, die die Aufklärung der Frauen im Allgemeinen fördern sollten. So sprach Genosse Ledebour in einer überfüllten Versammlung in sehr wirksamer Weise über das Verhältniß des Christenthums zur Stellung der Frau, indem er das Thema erörterte:„Weib, was habe ich mit Dir zu schaffen?" Die Ausführungen des Referenten führten zu einer sehr interessanten Auseinandersetzung mit einem anwesenden Pfarrer. Die Genossinnen beriefen eine Protestversammlung gegen die barbarische Nieder- knüttelung der russischen Freiheitskämpfer durch den Zarismus ein, die sich einer sehr zahlreichen Betheiligung erfreute. Genossin Zetkin referirte in ihr über„die Betheiligung der russischen Frauen an der revolutionären und der Arbeiterbewegung." Des Eine weitere Naivetät! Dieser Mensch bildete sich thatsächlich ein, man interessire sich für das, was er gethan hatte. Davon war nicht die Rede, lieber Sokrates. Du hättest sagen sollen: „Ich bin„liberal" oder ich bin„konservativ", je nach der Mode des Tages. Du hättest von deiner Religion sprechen müssen— einer orthodoxon oder modernen, je nach den jeweiligen Umständen. Du hättest die oder jene Prinzipien bekennen, die oder jene Thesen aufstellen sollen— immer nach der Laune des Augenblicks. Das war dein Jrrthum! Plutarch hatte recht, deineVertheidigung„einfach" zu nennen. Ach ja, einfach war sie— bis zur Einfältigkeit. Gut. Sokrates sprach also von seinem Leben. Aber: „Dieses Vertheidigungssystem fand keine Gnade vor seinen Richtern, die ihn zum Tode verurtheilten.. Da haben wir wieder diese verdammte Weichlichkeit der Athenerl Diese dummen Heiden hatten wahrscheinlich nicht die geringste Idee von der christlichen Tortur! „Der atheniensischen Sitte zufolge mußte der Angeklagte die Strafe angeben, die er verdient zu haben glaubte. Als man Sokrates diese Frage vorlegte, erklärte er, er glaube, wie ein Sieger in den olympischen Spielen, seine Versorgung auf Staatskosten verdient zu haben." Hatte ich nicht recht, als ich sagte, dieser Sokrates wäre verrückt gewesen? Keinen Schimmer christlicher Demuth! Man kann sich denken... „Durch diese Antwort reizte er seine Richter nur noch mehr." Das glaube ich! Es ist auch zu drollig! Ein Individuum, das man ohne weilere Umstände zum Tode verurtheilen wollte, behauptet, Anspruch auf eine Belohnung zu haben! Die Richter batten ganz recht, daß sie sich über eine solche Antwort ärgerten. Uebrigens... „Mehrere unter ihnen, die sich zuerst ganz bestimmt gegen die Todesstrafe ausgesprochen, stimmten jetzt dafür. Er wurde verurtheilt..." Weiteren sprach Genosse Seidel-Zürich in zwei gutbesuchten Volksversammlungen über„Die Geschlechtertrennung in der Schule. eine pädagogische Sünde" und„Die Schweiz ein Volksstaat." Abgesehen von den größeren Versammlungen fanden während der Wintermonate im 6. Kreis noch eine gute Zahl kleinerer Sonntagsversammlungen statt. Auf einen belehrenden Vortrag folgte hier ein geselliges Beisammensein, das bezweckte, die Genossinnen einander persönlich näher zu bringen und Fühlung mit neuen Kräften zu gewinnen. Soweit die Genossinnen nicht durch das Vereinsrecht behindert waren, nahmen sie an der allgemeinen Bewegung und ihren Arbeiten regen Antheil. Besonders eifrig ließen sie sich die Sammlung von Munition für die Kriegskasse der Partei angelegen sein. Ueberhaupt muß hervorgehoben werden, daß die Genossinnen sehr viel Zeit und Kraft auf jene Kleinarbeiten verwendeten, die, wie man zu sagen pflegt, Niemand sieht, die nicht an die große Oeffentlichkeit treten, und die doch für das Gedeihen einer Bewegung von der höchsten Bedeutung sind. Gerade bei derartigen Arbeiten haben sehr viele Genossinnen eine Opferfreudigkeit und einen Fleiß bethätigt, die um so mehr anerkannt werden müssen, je weniger sie von großen Kreisen gekannt und gerühmt werden. Neben der politischen Agitation und ihren Nebenarbeiten haben die Genossinnen von Berlin im Berichtsjahr ganz besonders rührig die planmäßige Kleinarbeit in der Gewerkschafts- bewegnng gepflegt, um die Arbeiterinnen mehr und mehr ihren Berufsorganisationen zuzuführen. Ungemein zahlreich waren die Werkstubenversammlungen, in denen Genossinnen den Arbeiterinnen die Nothwendigkeit und den Nutzen des gewerkschaftlichen Zusammenschlusses darlegten, ihre Arbeitsbedingungen erörterten, sie auf die gesetzlich gewährten Rechte aufmerksam machten und ihnen in jeder Hinsicht aufklärend und rächend näher traten. Es dürfte kaum eine Woche verstrichen sein, in der nicht mehrere solche Versammlungen stattgefunden haben. Welch' hohe Anforderungen dadurch an die betheiligten Genossinnen gestellt wurden, liegt auf der Hand. An erster Stelle unter Denen, die auf dem betreffenden bedeutsamen Arbeitsgebiet unermüdlichen, geduldigen und selbstlosesten Eifer bethätigt haben, müssen die Genossinnen Ihrer, Tietz, Hofmann, Rönsch, Thiede, Rosenstengel, Hahnhold, Liedke, Altmann, Weyl, Hey bemann zc. genannt werden, doch auch manch anderer Name noch verdiente hier Erwähnung. Die rege Klein- und Werkstubenarbeit wurde noch ergänzt durch eine Reihe von großen öffent- So spricht Plutarch. Und dieser starre Historiograph hat für die zornigen Richter nicht einmal ein lobendes Wort. Ich denke mir. Plutarch war liberal, und die Richter waren konservativ, oder umgekehrt. Denn in Griechenland lobte man nie Jemand, der einer anderen Partei angehörte. VI. Die Moral der Samoyeden. In Samoyedien— ich weiß nicht, ob das Land so heißt- wenn nicht, so sollten wir diesem Mangel abhelfen— in Samoyedien ist es Sitte, daß die Leute sich vom Scheitel bis zur Zehe mit ranzigem Fischöl einreiben. Ein junger Samoyede verletzte diese Sitte, er rieb sich gar nicht ein, weder mit Fischöl, noch mit einem anderen fettigen Stoffe. „Er fügt sich nicht unseren Sitten", sagte ein samoyedischer Philosoph...„er hat keine Sitten... er ist unmoralisch!" Das war sehr gut gesprochen, und wie man sich wohl denken kann, wurde der junge Samoyede wegen seiner Unmoral mißhandelt. Er fing mehr Seehunde als alle Anderen, aber das nützte ihm nichts. Man nahm ihm seine Seehunde und schenkte sie geölten Samoyeden, während er Hunger litt. Aber die Sache wurde noch schlimmer, denn der junge Samoyede, der einige Zeit lang in vollständig ungeöltem Zustande gelebt hatte, wusch sich schließlich mit Eau de Cologne. „Er handelt gegen die Sitten", erklärte nun ein Philosoph des Tages,„er ist entartet. Nehmen wir ihm weiter die Seehunde, die er fängt, und schlagen wir ihn außerdem!" So geschah es. Doch da man in Samoyedien keine Verleumdung, keine Hinterlist, keine beschränkte Orthodoxie, keinen falschen Liberalismus, keine korrumpirte Politik, keine bestechlichen Minister und keine verrottete Kammer kennt, so schlug man den Delinquenten mit den abgenagten Knochen der Seehunde, die er selbst gefangen hatte. lichen Versammlungen, die der gewerkschaftlichen Organisirung der Arbeiterinnen einzelner Berufe dienten, so vor Allem derjenigen der Wäschenäherinnen, Wäscherinnen und Plätterinnen; der Blumen-, Blätter- und Pußfedernarbeiterinnen 2c. Auch in dieser Art der Gewerkschaftsagitation waren die Genossinnen Ihrer, Tiez 2c. hervorragend thätig. In letzter Zeit hat eine fräftige Agitation für den gesetzlichen Schuß der Heimarbeit eingesetzt. Sie beschränkt sich nicht darauf, die Arbeiterschaft von Erwerbszweigen aufzuklären, in denen die Heimarbeit eine große Rolle spielt, sie sucht auch weitere Kreise für die erhobenen nothwendigen Forderungen zu gewinnen. Genossin Ihrer hat zu diesem Zwecke bereits eine stattliche Zahl von Vorträgen gehalten. Eine Eingabe, den gesetzlichen Schutz der Heimarbeit betreffend, wurde beim Reichstag von neun sachkundigen Genossinnen für die Blumenund Putzfederninduſtrie, die Buchdruckereihilfsarbeiterinnen, die Metall, Posamenten, Textil- und Wäscheindustrie eingereicht. Die rege Bethätigung der Frauen auf gewerkschaftlichem Gebiet, die von der Gewerkschaftskommission und den Gewerkschaften verständnißvoll unterstützt wird, hat schäzenswerthe Resultate gezeitigt. Sie darf ihr Theil Verdienst beanspruchen an der Errichtung des Arbeitsnachweises für die Plätterinnen; sie hat die Gewerkschaftsorganisation der Wäscherinnen und Plätterinnen wesentlich gefördert und gekräf= tigt; sie hat zum gewerkschaftlichen Zusammenschluß der Arbeiterinnen und Arbeiter der Blumen- und Butzfedernindustrie von Berlin geführt und der Berliner Verein wurde seinerseits Ausgangspunkt für die Gründung des Verbandes, die Anfang Dezember erfolgte. Vor Allem wirkt sie auch darauf hin, daß aus den Reihen der Arbeiterinnen selbst allmälig Kräfte zu tüchtiger gewerkschaftlicher Arbeit hervorgeholt und geschult werden. Der Dienstbotenbewegung ist seitens einzelner Genoffinnen rege Aufmerksamkeit und thatkräftige Unterstützung zu Theil geworden. Die Beschwerdekommission der Genossinnen, welche Klagen der Arbeiterinnen der Gewerbeinspektion übermittelt, waltete auch letztes Jahr in bewährter Weise ihres Amtes. Ein besonderer Bericht darüber wird demnächst in der„ Gleichheit" veröffentlicht. Ein Blick auf die Kassenverhältnisse der Genossinnen zeigt folgendes Bild: Einnahmen: Ertrag von Tellersammlungen Außerordentliche Beiträge. Ertrag von Sammellisten für die Agitation Ertrag von Sammellisten für die Delegationsfosten zum Parteitag Ausgaben. 373,34 Mt. 215, 75,70 = = = 159,36 Summa 823,40 Mt. Für Agitationszwecke, Plakate, Porto und Inserate. Für die Sonntagsversammlungen Delegationskosten zum Parteitag • 588,24 Mt. 91, 113,50 = = Summa 792,74 Mt. Der Kassenbestand betrug mithin am Schlusse des Berichtsjahres 30,66 Mt. Bemerkt sei, daß die vorstehenden Ziffern nur für die Beträge gelten, welche für die Zwecke der proletarischen Frauenbewegung in Berlin vereinnahmt und verausgabt worden sind. Nicht eingerechnet sind mehrere größere eingelaufene Summen, welche der Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands überwiesen und von dieser in der„ Gleichheit" quittirt worden sind. Die Abrechnung wurde von den in öffentlicher Versammlung gewählten Revisorinnen, den Genossinnen Sering und Weyl, revidirt und auf Grund der vorliegenden Nachweise über alle Einzeleinnahmen und Ausgaben für richtig befunden. Eine Volksversammlung nahm den Thätigkeitsund Rassenbericht der Vertrauenspersonen entgegen, ertheilte ihnen, dem Antrag der Revisorinnen entsprechend, Decharge und wählte die Genossinnen Wengels und Weyl als Vertrauenspersonen für das neue Jahr. Die Losung der Berliner Genossinnen wird auch fernerhin sein:„ Nicht rasten und nicht rosten". Anna Mesch und Margarethe Wengels, Vertrauenspersonen für 1901. Notizentheil. Weibliche Fabrikfinspektoren. 22 Die Anstellung von zwei weiteren weiblichen Hilfskräften der Fabrikinspektion in Preußen sieht der neue Etat vor. Wie dazu erklärt wird, will die Regierung„ den Versuch weiterführen", um den sie von dem Abgeordnetenhaus bei Berathung des Etats für 1899 ersucht worden ist. Die zwei neuen Assistentinnen sollen„ auftragsweise" verwendet werden und eine Renumeration von je 2400 Mt. erhalten. Die Regierung beabsichtigt, sie bei der Gewerbeaufsicht für Berlin einzustellen, weil hier die Betriebe besonders zahlreich sind, die ausschließlich oder überwiegend Arbeiterinnen beschäftigen und weil hier die Beamten eine Entlastung und Hilfe besonders bedürfen. Offenbar ist die Regierung Preußens wie die des Deutschen Reiches auf dem Gebiet der Sozialpolitik von jenem Geiste stürmender Ungeduld" beherrscht, welcher dem guten Vertreter des elsässer Fabrikantenthums, Herrn Schlumberger, ein Greuel und Scheuel ist. Nur dadurch erklärt es sich, daß die Regierung- trotz all des Materials, das die Amtstüchtigkeit von Fabrikinspektorinnen beweist noch immer Frauen nur im Versuch" und„ auftragsweise" zur Gewerbeaufsicht heranzieht; daß sie die Zahl der Assistentinnen nicht im Verhältniß zu der Zahl der Arbeiterinnen vermehrt, daß sie es entschieden ablehnt, Personen aus der Arbeiterklasse auch nur als Hilfskräfte bei der Fabrikinspektion zu verwenden. In der Aera dieser sattsam befannten„ Ungeduld" muß die„ auftragsweise" Verwendung von zwei Assistentinnen mehr immerhin als ein Trippelschrittchen nach vorwärts begrüßt werden. " Die Anstellung einer Beamtin der Gewerbeaufsicht für das Herzogthum Braunschweig fordert zusammen mit einer Vermehrung der Zahl der Fabrikinspektoren das Gewerkschaftskartell der Stadt Braunschweig vom Landtag. Die Arbeiter einer Reihe größerer Orte, wie Wolfenbüttel, Braunlage, Fürstenberg 2c. haben sich einstimmig für diese Forderungen erklärt. Fabrikinspektion durch Frauen in Dänemark. Unter den 20 dänischen Fabrikinspektoren befindet sich eine Beamtin. Die Frauen sind in Dänemark unter den gleichen Bedingungen wie die Männer zur Gewerbeaufsicht zugelassen. Die geringe Jnanspruchnahme der weiblichen Vertrauenspersonen für die Gewerbeinspektion in Württemberg wurde auf der„ Konferenz der Vertrauenspersonen" beklagt, die am 5. Januar im Gewerkschaftshause zu Stuttgart tagte und an der außer 33 Delegirten von Arbeiterorganisationen sämmtliche Gewerbeinspektoren und Assistenten, die Assistentin, Frau Grünau, und der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Keil theilnahmen. Keine einzige der in Württemberg aufgestellten weiblichen Vertrauenspersonen- als solche fungiren neben Vertreterinnen der Gewerkschaften Diakonissinnen und barmherzige Schwestern wohnte der Konferenz bei. Der Delegirte der Gewerkschaften für Reutlingen hob hervor, daß die weiblichen Vertrauenspersonen dort nur wenig in Anspruch genommen worden seien, weil ihnen vielfach die wichtige Fühlung mit den Arbeiterinnen fehle. Auch für Stuttgart wurde die geringe Inanspruchnahme der weiblichen Vertrauensperson durch die Arbeiterinnen konstatirt. Der Delegirte Jöhler erklärte, daß ihre Thätigkeit kaum in Betracht komme. Die Gewerkschaften hatten gehofft, durch die Aufstellung weiblicher Vertrauenspersonen etwas mehr für den Schutz der Arbeiterinnen thun zu können. Diese Hoffnungen haben sich nicht erfüllt. Die Assistentin der Gewerbeinspektion führte zur Frage aus, daß sie im Verkehr mit den weiblichen Vertrauenspersonen des Defteren die Auskunft erhalten habe:„ Ich bedaure, ich habe fast gar keinen Verkehr mit den Arbeiterinnen." Bedauerlich sei, daß an der Konferenz keine der weiblichen Vertrauenspersonen theilnehme, obgleich sie persönlich von einigen zur Theilnahme aufgefordert worden seien. Vertrauenspersonen, die außerhalb der Betriebe stehen, erlangen nur selten Fühlung mit den Arbeiterinnen. Größere Fühlung der weiblichen Vertrauenspersonen mit den Arbeiterinnen sei dringend nothwendig. Bessere Erfahrungen hat Frau Grünau mit einigen Arbeiterinnen gemacht, welche in Fabriken beschäftigt sind. Die Arbeiterinnen legen vielfach Unkenntniß und Verständnißlosigkeit den gesetzlichen Vorschriften gegenüber an den Tag. In Bezug auf Reinlichkeit zeigen sie eine große Indolenz. In einer Zigarrenfabrik hielten Arbeiterinnen ihre Kolleginnen direkt zum Lügen an, um vorhandene Mißstände zu verschleiern. Wir meinen, daß diese Feststellungen nicht blos die Mahnung an die Arbeiterorganisationen enthalten, das System der weiblichen Vertrauenspersonen der Arbeiterinnen besser auszubauen, sondern auch verschiedene Fingerzeige, wie dies geschehen könnte. Die Assistentin der badischen Fabrikinspektion, Fräulein v. Richthofen, wurde in politischer Oekonomie als Hauptfach von der philosophischen Fakultät in Heidelberg mit der Note summa cum laude zum Doktor promovirt. Ihre Dissertation ist betitelt:„ Ueber die historischen Wandlungen in der Stellung der autoritären Parteien zur Arbeiterschutzgesetzgebung und die Motive dieser Wandlungen." Fräulein Richthofen will laut" N. B. Ldsztg." in ihrer Inaugural abhandlung die Stellungnahme der Konservativen und des Zentrums zur sozialen Gesetzgebung des Deutschen Reiches kennzeichnen und vor Allem die zuletzt ausschlaggebenden Motive ihrer Politik flarlegen. Soziale Gesetzgebung. Krankenversicherung der selbständigen Hausgewerbetreibenden. Am 1. Januar 1902 ist für Berlin das Ortsstatut in Kraft getreten, durch das die Krankenversicherungspflicht auch auf die selbständigen Hausgewerbetreibenden ausgedehnt wird und das mithin von Bedeutung für die Berliner Heimarbeiterinnen ist. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind nur diejenigen Hausgewerbetreibenden, die zur Gewerbesteuer veranlagt sind, also über 1500 Mart Jahreseinkommen haben, sowie andrerseits diejenigen, deren hausgewerbliche Beschäftigung durch die Natur ihres Gegenstandes oder durch den Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist. Die der Versicherungspflicht unterworfenen Gewerbetreibenden, sofern sie nicht einer den Anforderungen des§ 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügenden eingeschriebenen oder auf Grund landesrechtlicher Vorschrift errich teten Hilfskasse angehören, sind vom 1. Januar 1902 ab bezw. in Zukunft von dem Tage ihres Eintritts in die Beschäftigung Mitglieder derjenigen Orts-, Betriebs- oder Jnnungskrankenkasse, die für den Betrieb ihres Arbeitgebers zuständig ist. Hausgewerbetreibende, die gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern in versicherungspflichtiger Beschäftigung stehen, sind zu versichern in der für denjenigen Arbeitgeber zuständigen Rasse, bei dem sie zuerst eine versicherungspflichtige Beschäftigung begonnen haben. Für An- und Abmeldung sind in allen Fällen verantwortlich die unmittelbaren Arbeitgeber. Als solche sind auch Zwischenpersonen( Zwischenmeister, Ausgeber, Faktoren u.s.w.) anzusehen. Die Anmeldung hat bis zum 4. Januar bezw. in Zufunft spätestens am dritten Tage nach dem Eintritt der Beschäftigung zu erfolgen. Die Beiträge fallen zu zwei Dritteln auf die Versicher ten, zu einem Drittel auf die Arbeitgeber. Als Arbeitgeber gilt in dieser Hinsicht der eigentliche Unternehmer, sobald der unmittelbare Arbeitgeber als Hausgewerbetreibender selber der Versicherungspflicht unterliegt oder als Zwischenperson gewerbesteuerfrei ist. Eine Vorlage zum Schutze der gewerblichen Kinderarbeit hat der deutsche Bundesrath dem Ausschuß überwiesen. Diese Vorlage hat lange genug auf sich warten lassen, und ob von ihr das Wort gelten wird:" Was lange währt, wird gut", ist mehr als zweifelhaft. Und doch liegen seit langen Jahren Berge von Material vor, welches die Nothwendigkeit des umfassenden Schutzes der Kinderarbeit und zwar nicht blos der gewerblichen eindringlich begründet. Nicht die höhere Einsicht in die Interessen der arbeitenden Massen, die Rücksicht auf die Interessen der Besitzenden regiert die deutsche Sozialpolitik. Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation. Die Zahl der weiblichen Mitglieder der Gewerkschaften in Leipzig betrug am Ende des Jahres 1901 nach einer Zusammenstellung des Vorstandes des Gewerkschaftskartells 1272 auf 23 913 Mitglieder überhaupt. Leider liegt uns keine Angabe darüber vor, in welcher Stärke die Arbeiterinnen der verschiedenen Industrien in ihrer Berufsorganisation vertreten sind. Die gewerkschaftliche Agitation unter den Arbeiterinnen der Bürsten- und Pinselindustrie von München, welche letzten Herbst von Genossin Greifenberg- Augsburg unternommen wurde, hat, wie die Holzarbeiter- Zeitung" mittheilt, sehr befriedigende Resultate ergeben. Die Organisirung der Heimarbeiterinnen in Wien soll in Angriff genommen werden. Der„ Verein der Näherinnen von Wien" hat beschlossen, sich in einen Verein für Heimarbeiterinnen umzuwandeln. Die ersten einleitenden Schritte dazu wurden in einer Agitationsversammlung gethan. Der Verein will verschiedene Unterstützungszweige pflegen und seinen Mitgliedern die„ Arbeiterinnen- Zeitung" gratis liefern. Die Gründung einer Organisation der in Reinigungsinstituten beschäftigten Frauen, der Toiletten- Frauen, Frühstücks- und Zeitungsansträgerinnen, Waschfrauen und Anfwärterinnen steht in nächster Zeit bevor. Bereits am 13. Dezember vorigen Jahres fand eine Versammlung der einschlägigen Arbeiterinnenkategorien statt, in welcher die Gründung einer Organisation angeregt und eine viergliedrige Kommission eingesetzt wurde, die der Frage näher treten sollte. Die Kommission berief für den 13. Januar 23 eine zweite Versammlung ein, welche im Anschluß an ein Referat des Genossen Kater einer Resolution zustimmte, die die Gründung einer Organisation billigt und die Kommission beauftragt, ein Statut auszuarbeiten, welches einer weiteren Versammlung zur Beschlußfassung vorgelegt werden soll. Dreißig der anwesenden Frauen haben sich bereits als Mitglieder der Organisation eingezeichnet. Hoffentlich hält der Fortgang der eingeleiteten Bewegung, was dieser erfreuliche Anfang versprochen. Eine Landeskonferenz der Schneider und Schneiderinnen Sachsens fand am 13. Januar in Chemnitz statt. 19 Orte waren durch 25 Delegirte vertreten. Den Hauptverhandlungspunkt bildete die Anregung des Vorstandes: Ist die Einführung von Filialen in Sachsen zweckmäßig? Nach einer längeren Diskussion wurde beschlossen, an dem alten System der Vertrauensmänner festzuhalten und das im Interesse der Tschechen und Minderjährigen. Auch der 3. Punkt der Tagesordnung: Agitation und Organisation führte zu lebhafter Debatte. Beschlossen wurde: 1. in den Gegenden, wo die Heimarbeit vorherrschend ist, eine intensive Hausagitation zu betreiben; 2. beim Vorstand zu beantragen, den tschechischen Verbandsmitgliedern das tschechische Fachorgan statt der deutschen„ Fachzeitung" zu liefern. Als 4. Punkt der Tagesordnung wurde die Einführung einheitlicher Lohntarife für Sachsen behandelt. Der Anregung des Vorstandsvertreters entsprechend beschloß man, diesbezügliche Erhebungen vorzunehmen und möglicherweise 5 Lohnstaffeln einzuführen: I und II für die Großstädte, III und IV für die mittleren Städte und V für die Kleinstädte. Betont wurde, daß es nothwendig sei, in Sachen der Lohntarise bezirksweise vorzugehen, weil die Lohnverhältnisse im deutschen Schneidergewerbe sehr buntscheckig sind. Der 18. Bezirk wurde mit den Vorarbeiten für Aufstellung der Lohnstaffeln betraut. Der vorliegende Antrag, sämmtliche Extrasteuern zu beseitigen und dafür die regelmäßigen Mitgliederbeiträge zu erhöhen, wurde dem nächsten Verbandstag überwiesen. Genossenschaftsbewegung. W. K. Das Recht der Ehefrauen auf selbständige Mitgliedschaft in Konsumvereinen ist nun in Sachsen vom Oberlandesgericht anerkannt worden. Wie wir seiner Zeit mittheilten, hatten sächsische Gerichte entschieden, daß Ehefrauen, soweit sie nicht Handelsfrauen seien, der Genehmigung des Ehemannes zum Eintritt in einen Ronsumverein bedürften. Das Oberlandesgericht wurde in den strittigen Fällen als Revisionsinstanz angerufen. Es entschied, daß die Ge nehmigung nicht erforderlich ist. Frauenarbeit auf dem Gebiete der Jndustrie, des Handels und Verkehrswesens. Die Zahl der gesetzlich geschützten Arbeiterinnen im Herzogthum Altenburg betrug 1900 nach dem Bericht der Fabrikinspektion 5056 gegen 4887 im Vorjahr. Es erfolgte also im Ganzen eine Zunahme dieser Arbeiterinnen um 169; in der Textilindustrie, wurden in Folge des schlechten Geschäftsganges 120 Arbeiterinnen weniger beschäftigt als 1899. Während die Zahl der in inspektionspflichtigen Betrieben verwendeten Arbeiter überhaupt von 21 504 auf 22 343 stieg, mithin um 839 oder um 3,75 Prozent, vermehrte sich die Zahl der betreffenden Arbeiterinnen nur um 3,30 Prozent. 294, also fast 6 Prozent der gesammten Arbeiterinnen, waren jugendliche. In der Holzindustrie, zu der auch die Knopf- und Bürstenfabrikation gehört, famen auf 5262 Arbeiter 463 weibliche, von denen ungefähr die Hälfte ledig, die Hälfte verheirathet war. Daß die Gesammtzahl der Arbeiter stärker gewachsen ist als die Zahl der beschäftigten Arbeiterinnen, erklärt sich nicht blos durch die angeführte Entlassung von Textilarbeiterinnen, sondern auch durch die steigende Verwendung jugendlicher Arbeitskräfte. 1900 waren von der Gesammtarbeiterschaft der inspektionspflichtigen Betriebe 1,3 Prozent weibliche und 3,6 Prozent männliche jugendliche Arbeiter. Die mitgetheilten Zahlen spiegeln die Krise wieder, die 1900 heraufzuziehen begann. Die Unternehmer suchen bekanntlich die bitteren Folgen schlechten Geschäftsganges für ihren Geldbeutel auch dadurch zu mildern, daß sie die billigsten und widerstandsunfähigsten Arbeitskräfte möglichst zahlreich verwenden. Die Zahl der englischen Postbeamtinnen betrug im letzten Jahre 35 000. Die Verwendung von Frauen im englischen Postdienst erfolgte zuerst 1870. 1871 wurden auf Grund der gewonnenen Erfahrungen 1000 Postbeamtinnen angestellt. Ihre Zahl hat sich mit jedem Jahre vermehrt, ein Beweis dafür, daß die Frauen sich dem Thätigkeitsgebiet gewachsen gezeigt haben. Die probeweise Verwendung von Frauen im Eisenbahnbetriebsdienst nach Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung hat das österreichische Eisenbahnministerium im Laufe des letzten Sommers bei der Bahn Bozen- Meran gestattet. Die oben angeführte Bedingung vorausgesetzt, sind Frauen auch als Stationsleiterinnen zugelassen. Frauenstimmrecht. Ueber die Betheiligung der norwegischen Frauen an den Kommunalwahlen schreibt Nylaende", eine Zeitschrift für Fraueninteressen, daß dieselbe eine sehr rege gewesen ist. In mancher Gemeinde haben die Frauen verhältnißmäßig in größerer Zahl abgestimmt, als die Männer. Ein alter Politiker äußert sich wie folgt: " Selbst für einen alten verhärteten Politiker von männlichem Geschlecht, wie der Unterzeichnete, war die Kommunalwahl hier gestern eine so feierliche Handlung, daß ich sie nie vergessen werde. Es war das erste Mal, daß wir die Freude hatten, mit unseren Frauen zusammen zur Wahlurne zu gehen. Man sah alte, ehrwürdige fonservative Männer mit ihren Hausfrauen herbeikommen, welche lächelnd den Saal durchschritten und ihren Zettel in die Wahlurne legten. Auch ganz junge Damen kamen, über ihre eigene Unbeholfenheit lächelnd, aber trotzdem ihre Pflicht erfüllend." Frauen aller Stände, von der reichen Kaufmannsfrau bis zur Frau des kleinen Handwerkers und Arbeiters, betheiligten sich an der Wahl. Ein Drittel der abgegebenen Stimmen darf wohl als von Frauen herrührend betrachtet werden. In Bodo wurde ein Kaufmannsehepaar in die Kommunalvertretung gewählt. Die Konservativen haben in Christiania dank der rührigen und wirksamen Agitation der Frauen die größten Stimmenzahlen erhalten. Von ihren Kandidaten wurden Frl. Heyndahl mit 29725 und Frau Boechgrevink mit 29 693 Stimmen gewählt. Die sozialistischen Kandidaten beziehungsweise Kandidatinnen erhielten zwischen 13000 und 14000 Stimmen. Am schlechtesten schnitten die„ Parteilosen" ab, denn sie vereinigten nur 2000 bis 3000 Stimmen auf sich. Die vorstehenden Ziffern könnten die Rechtgläubigen des Dogmas von der Vortrefflichkeit und inneren Nothwendigkeit" einer„ parteilosen" frauenrechtlerischen Politik belehren. Vorausgesetzt, daß die Damen belehrbar sind. Für die Zuerkennung des politischen Stimmrechts an die französischen Frauen ist von Seiten der„ Christlichen Frauenrechtlerinnen" eine Bewegung eingeleitet worden. Beim Parlament ging, wie die„ Frauenbewegung" meldet, eine Vorlage zu einer entsprechenden Wahlreform ein. Die„ radikalen Frauenrechtlerinnen" erblicken zum Theil eine„ Gefahr" in dieser Bewegung. Soweit wir die Situation überblicken, sind so gut wie gar keine Aussichten vorhanden, daß die betreffende Vorlage zur Annahme gelangen könnte. Es ist des= halb unseres Erachtens ein müßiges Beginnen, wenn die radikalen Frauenrechtlerinnen sich den Kopf über die„ taktische Nothwendigkeit" zerbrechen, ihre grundsätzliche Forderung auf volle politische Gleichberechtigung der Geschlechter in den Hintergrund zu rücken. Nützlicher wäre es, eine fräftige aufflärende Agitation unter die breiten Massen der Frauen zu tragen, damit diese, wenn die„ Gefahr" des Frauenwahlrechts einst da ist, den richtigen Gebrauch vom Stimmzettel zu machen wissen. Die Aktion der christlichen Frauenbewegung in Frankreich, welche in größeren Kreisen des Klerikalismus Zustimmung und Unterstützung findet, verdient jedenfalls Beachtung. Sie ist ein charakteristisches Symptom mehr für die Wandlungs- und Anpassungsfähigkeit des Katholizismus, der klerikalen Politiker. Trotz des Grundsatzes:„ Die Frau soll in der Gemeinde schweigen" werden sehr wahrscheinlich wie in Belgien, so in anderen Ländern die Klerifalen die ersten bürgerlichen parteipolitischen Vorkämpfer für das Frauenwahlrecht sein. " Frauenbewegung. Prämiirung eines Frauenwerkes durch eine wissenschaft liche Gesellschaft. Die Medizinische Akademie in Paris hat den Hugopreis von 1000 Frcs. Fräulein Dr. Lipinskà aus Warschau für ihr Werk zuerkannt:„ Geschichte der Aerztinnen seit dem Alterthum bis auf unsere Tage." Die erste in Deutschland approbirte Zahnärztin, Fräulein Freudenheim, hat kürzlich in Breslau ihr Staatsexamen bestanden. Die Zahl der Hörerinnen an deutschen Universitäten beträgt für das laufende Wintersemester 1270. Die Studentinnen vertheilen sich wie folgt auf die Universitäten: Berlin 611; Bonn 105; Halle 89; Breslau 76; Leipzig 73; Freiburg 52( davon 17 immatritulirt); Würzburg 41; Rönigsberg 38; Straßburg 33; Heidelberg 33 24 Berantwortlich für die Rebaktion: Fr. Klara Bettin( Bundel) in Stuttgart. ( davon 6 immatrikulirt); Göttingen 32; München 29; Kiel 19; Gießen 18; Rostock 7; Marburg 6; Erlangen 4; Greifswald und Tübingen je 2. Verschiedenes. Zopf und Schwert an der Berliner Universität. Der gegenwärtige Rektor der Universität, Her Kekulé von Straboniz, hat den„ Sozialwissenschaftlichen Studentenverein" aufgelöst, weil dieser der Frauenfrage ein ernsteres Interesse zuwendete, als dem gelehrten Herrn faßbar war. Der Verein beabsichtigte, wie in jedem Semester so auch in dem laufenden, einige Frauen zu Vorträgen heranzuziehen. Im Gegensatz zu der Praxis seines Vorgängers verbot Refulé von Stradoniß die angekündigten Vorträge der Schriftstellerinnen Wally Zepler und Käthe Schirrmacher. Seine Maßregel begründete er mit einem Ausspruch, der zwar jene in letzter Zeit vielgefeierte und viel malträtirte Voraussetzungslosigkeit der Wissenschaft" vermissen ließ, es aber dafür an Tiefe und Origi nalität mit der Weisheit des letzten Bierbankphilisters aufnimmt. " Was Ihnen Frauen sagen können, daß können Ihnen Männer viel besser sagen," so lautete die Begründung des Verbots. Abgesehen davon, daß es sich in den vorliegenden Fällen um Frauen handelte, die bewiesen haben, daß sie manches ebenso gut, manches sicherlich besser sagen können wie nicht viel Männer, ist eins ficher: Frauen werden Vieles anders sagen als Männer. Und dem Sozialwissenschaftlichen Studentenverein kam es offenbar und durchaus berechtigter Weise darauf an, dies Andersgesagte zu hören, Frauen über ihre eigenste Sache sprechen zu lassen. Nachdem die Vorträge verboten, berief der Verein eine Mitgliederversammlung ein, die sich mit mehreren Problemen der Frauenfrage beschäftigen sollte. In der Ankündigung der Versammlung wurde darauf hingewiesen, daß jedem auch Frauen die Betheiligung an der Diskussion freistände. Darin erblickte der Rektor eine Umgehung des Verbots, die einen Verstoß gegen§ 41 der Disziplinarverfügung für Studirende bedeute. Der betreffende Paragraph befugt die Disziplinarbehörde, vorübergehend oder dauernd Vereine zu verbieten, deren Bestehen die akademische Disziplin gefährdet. Rekurs gegen die Verfügung des Rektors ist beim Ministerium eingelegt worden. Es muß doch ein eigenthümliches Ding mit der akademischen Disziplin sein, welche Herr Kekulé von Stradonitz mit ängstlicher Sorgfalt zu hüten bemüht ist. Durch Sauffomments, die berüchtigten Geschlechtsabende" mancher Verbindungen und Mensurwesen wird sie nicht bedroht. Dagegen bringt ihr der Hinweis schwere Gefahr, Frauen könnten sich an der Diskussion eines akademischen Vereins betheiligen, dem der Rektor das Abhaltenlassen von Vorträgen durch Frauen verboten hat. Die Maßregelung des Sozialwissenschaftlichen Studentenvereins ist ein würdiges Dessert des Althof- Essens zur Feier der Geistesfreiheit", die an preußischen Universitäten herrscht. Diese Geistesfreiheit steht im Zeichen von Zopf und Schwert. Erklärung der in Berlin studirenden Russen und Russinnen. Aus den Kreisen der in Berlin studirenden Russen und Russinnen ging uns das folgende Schriftstück mit der Bitte um Veröffentlichung zu: " In der von den alten Herren des V. D. St. am 18. dieses Monats einberufenen Akademiterversammlung kam eine Resolution zur Annahme, deren zweiter Theil folgenden Wortlaut hat: " Die Berliner deutsche Studentenschaft richtet an den Kultuss minister die ergebene Bitte, Vorkehrungen gegen die Beeinträchtigung des Studiums durch Ausländer zu treffen, soweit deren minderwerthige wissenschaftliche Leistungen oder gesellschaftliche Gewohnheiten die nothwendigen Voraussetzungen für den Zuschnitt unseres akademischen Lebens vermissen lassen." Wir, russische Studenten und Studentinnen, sehen uns dieser Thatsache gegenüber zur folgenden Erklärung genöthigt: Indem wir annehmen, daß die hier studirenden Ausländer anderer Nationalitäten diese Kundgebung der deutschen Kommilitonen ihrerseits auch nicht unbeantwortet lassen werden und indem wir uns die eingehendere Erörterung der Angelegenheit für spätere Veröffentlichungen in der Presse vorbehalten, beschränken wir uns jetzt auf nachstehende kurze Bemerkung: Wie auch unsere gesellschaftlichen Ge pflogenheiten sein mögen, jedenfalls sind sie derart, daß wir uns in unserem Heimathland niemals erlauben würden, ausländischen Studirenden gegenüber, welche die Gastfreundschaft unseres Landes in Anspruch zu nehmen genöthigt sind, vor der Deffentlichkeit ohne jedweden Versuch einer Begründung einen so schweren für sie im hohen Grade beleidigenden Vorwurf zu erheben." Drud und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. h.) in Stuttgart.