Nr. 8. Die Gleichheit. 12. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3051) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 9. April 1902. Nachdruck ganzer Artikel mur mit Quellenangabe gestattet. Inhalts- Verzeichniß. Frauenstimmrecht. II. Die Entwicklung des Frauenstimmrechtes. C. Großbritannien und Irland. D. Die englischen Kolonialländer. Von ad. br. Der Stand der Bewegung unter den Plätterinnen und Bleichereiarbeitern in Hamburg. Von Louise Zieg. Aus der Bewegung. Feuilleton: Frau Rath Goethe. Von Manfred Wittich.( Fortsetzung.) Notizentheil: Weibliche Fabrikinspektoren.- Soziale Gesetzgebung.- Vereinsrecht der Frauen. Genossenschaftsbewegung.- Frauenstimmrecht.Frauenbewegung. Dienstbotenfrage. Der Stoffandrang zwingt uns bedauerlicherweise, den Leitartikel: " Zur Frage der gewerkschaftlichen Agitation unter den Arbeiterinnen", sowie mehrere andere Arbeiten bis zu Nr. 10 zurückzustellen, da Nr. 9 ausschließlich Forderungen behandeln wird, welche das internationale Proletariat am 1. Mai erhebt. Genossinnen, welche Agitationsexemplare von Nr. 9 wünschen, wollen sich möglichst bald Die Redaktion. melden. Frauenfimmrecht. II. Die Entwicklung des Frauenstimmrechtes. C. Großbritannien und Jrland. D. Englische Kolonialländer. Große Fortschritte, wenn auch noch keinen vollen Sieg, hat die Frage des Frauenstimmrechtes in England zu verzeichnen. Freilich besteht das politische Frauenwahlrecht erst zu dem kleinen Parlamentchen der Insel Man, das neben dem weltbeherrschenden Parlament von Westminster für England, Schottland und Irland seine Selbständigkeit bewahrt hat. 1881 erhielten hier die Frauen, die Eigenthümer von Grundstücken sind, deren Jahresertrag sich auf mindestens 81 Mark beläuft, das Stimmrecht für das Unterhaus, und seit dem Jahre 1892 besitzen auf jener Insel die weiblichen Steuerzahler in gleicher Weise das Wahlrecht wie die Männer. Das englische Parlament hat sich Dank der lebhaften Agitation für das Frauenstimmrecht schon häufig mit dieser Frage beschäftigen müssen, und große Minoritäten haben sich dafür ausgesprochen. Am 3. Februar 1897 hat die Mehrheit des englischen Unterhauses sogar in zweiter Lesung die Einführung des Frauenstimmrechtes beschlossen. Allein die Gegner der Neuerung brachten es mittels allerhand Manöver zu Wege, daß der betreffende Entwurf vor Schluß der Session nicht noch zur dritten Lesung gelangte und damit vom Unterhaus nicht definitiv angenommen werden konnte. Wäre es übrigens auch der Fall gewesen, so würde doch die Bill kaum die Zustimmung des Oberhauses gefunden haben. Kurze Zeit nach dem Erfolge des Frauenstimmrechtes im Unterhaus verhandelte das Oberhaus über einen Antrag des Lord Templetown, der ebenfalls das Frauenwahlrecht forderte. Bezeich nender Weise war der Ministerpräsident Salisbury, der ein Anhänger des Frauenstimmrechtes ist, verhindert, der Verhandlung beizu wohnen". An seiner Stelle erklärte der Herzog von Devonshire im Namen der Regierung, daß die zweite Lesung des Antrags Templetown nicht stattfinden könne, weil ein gleichlautender Antrag dem Unterhaus vorgelegen habe und seinerseits noch nicht endgiltig erledigt worden sei. Das Oberhaus lehnte denn auch ab, in die zweite Lesung einzutreten. Man darf daraus schließen, daß es- einen endgiltigen Beschluß des Unterhauses zu Gunsten des Frauenstimmrechtes vorausgesetzt der Aufgabe aller Herrenhäuser, den Fortschritt zu hemmen, getreu geblieben wäre. Auf die Dauer wird aber ein Widerstand im Oberhaus wie im Unterhaus nicht aufrecht zu erhalten sein, denn in England breitet sich das Frauenstimmrecht auf dem Gebiete der kommunalen Selbstverwaltung immer mehr aus. In den Versammlungen der Kirchengemeinde haben die steuerzahlenden Frauen Zutritt und Stimme so gut wie die Männer. Ueber ihre Wählbarkeit zu den Aemtern der Kirchlichen Parochie giebt Buschriften an die Redaktion der" Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Bettin( Bundel), Stuttgart, BlumenStraße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. das Gesetz keine Auskunft. 1789 hatte der Court of King's Bench, ein Appellationsgericht der früheren englischen Justizorganisation, einen Prozeß zu entscheiden, welcher der Frage galt, ob Frauen das Amt eines Küsters bekleiden und eine Stimme bei der Wahl eines solchen haben können. Diese Frage wurde bejaht. Allem Anschein nach wird gegenwärtig auch die Frau nicht mehr vom Amte eines Kirchenvorstehers ausgeschlossen, denn die Voraussetzung der Wählbarfeit ist nur eigener Haushalt und Wohnsiz im Kirchspiel. In den weltlichen Kirchspielversammlungen( Vestries), die bis zum Jahre 1894 die untersten Einheiten der örtlichen Verwaltung, insbesondere die Träger der Armenpflege waren, besaßen die Frauen, sofern sie auf Grund eigenen Landbesitzes zu den Armenlasten steuerten, gleich den Männern und den Handelsgesellschaften das Stimmrecht. Ebenso waren sie stimmberechtigt in den„ Unions", zu denen die Kirchspiele im Jahre 1834 behufs Wahl der Vertreter in den Armenräthen zusammengefaßt wurden. Hier besaßen die Frauen auch das passive Wahlrecht. 1788 hatte der oben genannte Gerichtshof darüber zu erkennen, ob Frauen als Armenpfleger gewählt werden und an den Wahlen der Armenverwaltung stimmberechtigt theilnehmen könnten. Auch diese Frage entschied er zu Gunsten der Frauen. Das Gesetz vom Jahre 1894 erweiterte den Kreis der wahlberechtigten und wählbaren Frauen in den Gemeinderäthen, Bezirksräthen und ähn lichen Körperschaften. Zu den ländlichen Gemeinde- und den Bezirksräthen, sowie den Armenpflegefchaften sind alle Besizer und Miether die weiblichen inbegriffen- stimmberechtigt, welche in der Gemeinde oder im Bezirk wohnen. Den verheiratheten Frauen, auf welche diese Bedingungen zutreffen, steht das Stimmrecht jedoch nur dann zu, wenn sie unabhängig vom Manne eigenen Besitz oder ein selbständiges Einkommen aus einem Geschäft oder einer Stellung haben. Das passive Wahlrecht zu den genannten Körperschaften besitzen alle volljährigen Einwohner ohne Unterschied des Geschlechts, vorausgesetzt, daß sie seit einem Jahre in der Gemeinde oder dem Bezirk wohnen. Eine Beschränkung des Rechtes der Frauen besteht nur in der einen Beziehung, daß diese nicht Vorsitzende eines Bezirksraths selbst sein können, weil diese Stellung mit dem Amte des Friedensrichters verbunden ist. Zu den Schulräthen besitzen die Frauen das aktive, seit 1870 auch das passive Wahlrecht unter den gleichen Bedingungen, wie die Männer. Wählerinnen sind in der Folge alle steuerpflichtige Frauen, als Schulräthe können gewählt werden alle volljährigen Frauen, welche in der betreffenden Gemeinde wohnen. Seit 1869 besitzen die unabhängigen und unverheiratheten Frauen unter den gleichen Bedingungen wie die Männer, nämlich wenn sie im eigenen Namen ein zur Armensteuer eingeschäßtes Haus innehaben, das Stimmrecht zu den Stadträthen. Das passive Wahlrecht zu diesen Körperschaften wie zu den Grafschaftsräthen ist jedoch dem weiblichen Geschlecht nicht zuerkannt worden. Stimmberechtigt zu den Grafschaftsräthen sind dagegen seit 1888 alle weiblichen Besitzer und Miether( Armensteuerzahler) mit Ausnahme der verheiratheten Frauen. Die städtische Verwaltung Londons ist durch ein Gesetz vom Jahre 1899 neu geregelt worden. Die weltlichen Kirchspiele ( Vestries) wurden zu größeren Bezirken zusammengefaßt, deren Kompetenzen beträchtlich erweitert sind. Die Frauen, welche eine eigene Wohnung haben, wie klein diese auch sei, besigen das aktive Wahlrecht zu diesen Körperschaften. Um ihre Wählbarkeit zu Räthen und Aeltesten( Aldermen) entbrannte im Unter- und Oberhaus ein heißer Kampf. Das Unterhaus hatte zuerst in zweiter Lesung den Frauen das passive Wahlrecht zuerkannt, fiel aber in dritter Lesung nach einem verwerfenden Beschlusse des Oberhauses um. 1900 lag ihm ein neuer Gesetzesantrag vor, der für die Frauen die Wählbarkeit als Räthe und Aelteste forderte. Er wurde in zweiter Lesung angenommen. Im Oberhaus brachte 1901 der Earl of Aberdeen einen gleichlautenden Antrag ein. Unseres Wissens ist dieser Antrag noch nicht zur Verabschiedung gelangt. In Schottland erhielten die Frauen im Allgemeinen unter den gleichen Bedingungen wie in England, was die vom Ehemann getrennt lebenden Frauen anbelangt jedoch unter günstigeren Bedingungen als dort, im Jahre 1881 das Wahlrecht zu den Stadträthen, im Jahre 1889 zu den Grafschaftsräthen. Ihre Gleichberechtigung, die Schulräthe betreffend, war ihnen schon 1872 zuerkannt worden. In Irland besitzen die Frauen, die selbständige Steuerzahler sind, das aktive Wahlrecht zu den Gemeindekörperschaften seit 1887 und seit 1896 auch aktives und passives Wahlrecht in der Armenpflege. Das Gesetz von 1898, das am 15. Januar 1899 in Wirksamkeit trat, hat die lokale Verwaltung Irlands derjenigen Englands in den wesentlichen Zügen angeglichen. Die Frauen be fizzen nun auf Grund dieses Gesetzes das aktive Wahlrecht zu den eigentlichen Stadträthen, das aktive und passive Wahlrecht zu drei anderen Typen städtischer Verwaltung. Zu den weltlichen Kirch spielräthen und den ländlichen Sanitätsdistriktsräthen, die mit den„ Unions" der Armenpflegschaften übereinstimmen, eignet ihnen das aktive und passive Wahlrecht, zu den Grafschaftsräthen sind sie blos stimmberechtigt, nicht wählbar. Es sei daran erinnert, daß vor nun bald 70 Jahren das englische Parlament sich mit dem Frauenstimmrecht zum ersten Male be faßt hat. Eine Frau aus der hohen Aristokratie, Mary Smith von Stanmore, hatte eine Petition für das Frauenwahlrecht eingereicht, die aber erfolglos blieb. Zwei der berühmtesten Politiker Englands im 19. Jahrhundert, Richard Cobden und John Stuart Mill, machten sich zu Wortführern der Bewegung für Erlangung des Frauenstimmrechtes. John Stuart Mill legte im Jahre 1866 dem Parlament eine Petition von 1500 Frauen vor, die das Stimmrecht forderten, und schon im folgenden Jahre konnte er eine Petition mit 12000 Unterschriften überreichen. Am 20. Mai 1867 beantragte Mill bei Berathung der Wahlrechtsreform, daß das Wort„ man"( Mann) durch" person"( Person) ersetzt werde, somit die Frauen einschließe. 76 Stimmen( nach anderen Angaben 83 oder 73) wurden für, 196 gegen Mills Amendement abgegeben. Aus den weiter obenstehenden Mittheilungen geht hervor, daß das Parlament sich wiederholt mit der Frage des Frauenstimmrechtes auf dem Gebiete der lokalen Selbstverwaltung beschäftigen mußte und sie im Allgemeinen zu Gunsten des weiblichen Geschlechts entschied. In den letzten Jahrzehnten verlief fast keine Session im Parlament, ohne daß Petitionen für das Frauenstimmrecht überreicht und Anträge für dasselbe verhandelt wurden. Die Macht dieser Bewegung ist so stark, daß sich feine Partei ihr entziehen kann. Sowohl bei den Konservativen wie bei den Liberalen besitzt das Prinzip des Frauenstimmrechtes Anhänger und Agitatoren. Seit 1870 haben die englischen Frauenrechtlerinnen ein eigenes Frauenstimmrecht- Blatt( Women's Suffrage Journal). 1872 wurden nicht weniger als 167 Versammlungen im Interesse des Frauenstimmrechtes abgehalten. Die Einführung des Frauenstimmrechtes für die Stadträthe geschah in formell sehr einfacher Weise, nämlich durch die Bestimmung des Gesetzes vom Jahre 1882 über die revidirte Städteordnung, welche besagt:„ Bei allen Bestimmungen dieses Gesetzes, die sich beziehen oder die betreffen das Stimmrecht für die Gemeinden und Körperschaften, haben die Bezeichnungen dieses Gesetzes, soweit sie das männliche Geschlecht betreffen, ebenso Geltung für die Frauen." Ein Gesetz von 1894 erweiterte und sicherte die Rechte der verheiratheten Frauen in den ländlichen Gemeinde- und Bezirksräthen und den Armenpflegschaften. Es bestimmte, daß Niemand durch Geschlecht und Heirath davon ausgeschlossen sei, Mitglied eines Kirchengemeinderaths zu sein, zum Waisenpfleger ernannt zu werden, auf der Wahlliste einer Lokalverwaltung zu stehen oder Wähler für irgend eine lokale Behörde zu sein. So bedeutungsvoll die Erfolge des Frauenstimmrechtes in England und die Leistungen der Frauen in den Körperschaften der Selbstverwaltung sind, so sehr ist davor zu warnen, die Bestimmungen der englischen Gesetzgebung zu überschätzen. Die Frauen können nur dann als Wählerinnen in die Wählerlisten eingetragen werden, wenn sie auf ihren Namen, sei es als Eigenthum oder in Miethe, ein Haus bewohnen, das zu den Armenlasten zugezogen wird. Es ergiebt sich daraus die praktische Folge, daß das Frauenstimmrecht zu den Körperschaften der Lofalverwaltung fein allgemeines ist, das auch von der Masse der Proletarierinnen ausgeübt werden kann. Und was die weiblichen Steuerzahler anbetrifft, so beschränkt sich die Stimmberechtigung in zwei wichtigen Körperschaften, den Stadt- und den Grafschaftsräthen, auf die unverheiratheten und verwitweten Frauen. Bemerkenswerth ist, daß das passive Wahlrecht zu den Gemeinde-, Bezirks, Armen- und Schulräthen für weitere Kreise der Bevölkerung Frauen wie Männer gilt, als das aktive Stimmrecht. Bedeutend weiter als die Gesetzgebung des Mutterlandes geht die vieler englischer Kolonien. In dem britischen Kolonialreich 58 von Nordamerika haben die meisten einzelnen Provinzen das Frauenstimmrecht auf kommunalem Gebiete im Allgemeinen unter den gleichen Bedingungen eingeführt wie in England. In Ontario wurden 1884 die Frauen zu allen Gemeindewahlen und Volksabstimmungen in der Gemeinde stimmberechtigt gemacht; sie erhielten auch das Recht, als Schulpfleger gewählt zu werden. Das aktive Stimmrecht zu der Wahl von Schulpflegern besaßen sie bereits seit 1850. In Neu- Schottland besitzen das Stimmrecht auch die verheiratheten Frauen, deren Männer nicht stimmberechtigt sind. In Britisch Columbia und Manitoba sind die volljährigen verheiratheten Frauen wahlberechtigt, im Nordwestgebiet die unverheiratheten Frauen und Witwen. Kein Frauenstimmrecht besteht in der Provinz Quebec, in Nord- Braunschweig und auf den Stt. Eduards- Inseln. In den afrikanischen Kolonien Englands ist das Frauenstimmrecht auf kommunalem Gebiete ebenfalls eingeführt worden. Am weitesten bei Einführung des Frauenstimmrechtes ist man im australischen Kolonialreich gegangen. In den festländischen Kolonien ist das Stimmrecht in der Gemeinde in der gleichen Weise geregelt, wie im Kirchspiel des Mutterlandes. Unter den nämlichen Bedingungen besitzen in Neu- Seeland die Frauen das Gemeindewahlrecht. Tasmanien stellte 1884 bei den Wahlen in den Landgemeinden die Frauen mit den Männern gleich. Das politische Wahlrecht besitzen die Frauen in Neu- Seeland seit 1893, in Süd- Australien seit 1895; nach manchen Quellen, die wir leider nicht auf ihre Richtigkeit hin prüfen können, erhielten sie es 1900 in West Australien. In Victoria hat die zweite Kammer im letzten Jahre seine Einführung beschlossen, das Oberhaus trat jedoch dem Beschluß nicht bei. a. br. Der Stand der Bewegung unter den Pläfferinnen und Bleichereiarbeitern in Hamburg. Don Touise Biek. Im April jährt es sich, daß die Agitation unter den in Bleichereien beschäftigten Arbeitern und Arbeiterinnen einsetzte. Da ist es wohl angebracht, einen Rückblick zu thun, das Erreichte zu mustern, die Kraft und Macht der Organisation genau abzuwägen, um daran ermessen zu können, was uns die Zukunft als nächst erreichbares Ziel in Aussicht stellt. Mit dem Stande der Organisation können wir durchaus zufrieden sein. Sind doch im Laufe der zehn bis elf Monate, seitdem die Agitation planmäßig betrieben wird, circa 1000 im Bleichereigewerbe beschäftigte Personen dem Verband beigetreten. Das ist um so höher anzuschlagen, als wir es hier in der Mehrzahl mit Arbeitern und Arbeiterinnen zu thun haben, für die bisher die Worte ,, Arbeiterbewegung"," Organisation" böhmische Dörfer waren. Aber wenn auch die Schulung und Erfahrung mangelte, fehlte doch keineswegs die Intelligenz, der gesunde Menschenverstand", der kritische Blick für die umgebenden Verhältnisse. Im Gegentheil. Wir waren sehr erstaunt, welch großer Zahl von„ Dornröschen" wir begegneten, die wie es schien nur des erlösenden Russes" geharrt, um zu regem Leben für die Arbeiterbewegung zu erwachen. Welch' ein frischer Zug ging durch die Versammlungen! Welch' lebhafte, sachgemäße Diskussion wurde gepflogen, deren Kosten fast allein die Plätterinnen und Bleichereiarbeiter trugen! Anknüpfend an die verschiedenen Punkte eines Referats spannen sie im Einzelnen den zum Ausdruck gebrachten Gedanken weiter, dabei scharfe Kritik an den Verhältnissen der verschiedenen Arbeitsstätten übend. Und das Alles in fließender Rede und logisch geordneten Sägen. An der Hand des in der Diskussion Ausgeführten durchwanderten wir im Geiste die einzelnen Betriebe, erhielten wir klaren Ueberblick über die unendlich vielen Uebelstände und waren um so eher in der Lage, Wandel schaffen zu können. Wandel ist denn auch schon recht viel geschaffen worden, wenn andererseits freilich noch mindestens ebenso viel zu ändern, zu bessern ist. Zunächst hat die Organisation es sich angelegen sein lassen, Aufflärung zu schaffen über den Gesetzesschutz, der den Plätterinnen und Bleichereiarbeitern zusteht, bezüglich der Arbeitszeit, der Sonntagsruhe u. s. w. Im Anschluß an die betreffenden belehrenden Vorträge sind die Versammelten aufgefordert worden, uns im Einzelnen die Betriebe zu melden, in denen die gesetzlichen Bestimmungen mißachtet würden. Dabei wurde selbstverständlich vollste Diskretion zugesichert und wiederholt auf das Nachdrücklichste betont:„ Der Name des oder der Beschwerdeführenden wird nicht genannt. Von dem Augenblick an, wo die Beschwerde übermittelt wird, ist sie unsere Angelegenheit, die wir vertreten." Gewissenhaftigkeit betreffs der gemachten Angaben wurde auf das Strengste gefordert und erfreulicherweise auch geübt. Da liefen denn eine stattliche Reihe von Beschwerden ein. Hier ward die zulässige Arbeitszeit oft um viele Stunden überschritten, da wurde permanent am Sonntag gearbeitet zc. Damit man uns bei Wahrung der Interessen der Arbeiterinnen nicht einer unnöthigen Härte und Schroffheit zeihen konnte, wurde von de» Beschwerden zunächst dem Vorstand des Bleichervereins Mittheilung gemacht. Demselben wurde eine Liste derjenigen Bleicher übermittelt, die bisher die Bestimmungen übertreten, und die er zu ersuchen hatte, für Remedur zu sorgen. Dieser Weg führte jedoch nicht zum Ziele. Die Bleicher kümmerten sich nach wie vor nicht um die gesetzlichen Bestimmungen. Einige höhnten sogar darüber, daß wir sie an ihre Pflicht erinnerten. So mußten denn andere Wege eingeschlagen werden. Die Beschwerden wurden der Gewerbeinspektion übermittelt, die denn auch sofort für Abstellung der gerügten Mißstände sorgte. Die Herren Bleicher, die nicht halten hören wollen, mußten nun fühlen. In zahlreichen Fällen gab es Strafmandate. In einem Falle erkannte das Gericht auf 143 Mark Geldstrafe. Am Bußtage allein gelangten durch die Organisationsleitung circa 30 Uebertretungen zur Anzeige. In denHandbetrieben, für die leider die Bestimmungen der Gewerbeordnung bezüglich der Regelung der Arbeitszeit, der Nachtarbeit rc. nicht gelten, wurde darauf gesehen, daß die Sonntagsruhe, die in unzähligen Fällen sowohl für männliche als auch für weibliche Arbeiter nicht innegehalten wurde, von jetzt ab denselben gewährleistet werden mußte. Da war nicht selten an den Sonnabenden oder Vorabenden von Festtagen bis über 12 Uhr Nachts gearbeitet worden, mitunter sogar 24 Stunden ununterbrochen. Im letzteren Falle hatte man den Plätterinnen das Singen erlaubt, um sich munter zu halten! Es wurde ferner von 7 Uhr früh an Sonn- und Festtagen bis Mittag oder Nachmittags 3, 4 Uhr und darüber hinaus geschanzt. Und dies, soweit Monatsplätterinnen in Frage kamen, fast durchweg, ohne daß ein Heller für die Ueberarbeit bezahlt wurde. Ja, in manchen Fällen war den Arbeiterinnen nicht einmal eine Erfrischung gereicht worden. Auf unsere Anzeige beim Gewerberath und der Polizeibehörde hin trat auch in diesen Fällen Strafverfolgung ein. Das half. Wo sonst gewohnheitsmäßig gearbeitet ward— wenn nicht geplättet wurde, so mußten andere Arbeiten erledigt werden, wie Wäscherecken, Plättstuben reinigen, die Gasse vor dem Hause kehren u. s. w.— da wehrten jetzt der Bleicher oder dessen Frau selbst ab mit der bissigen Bemerkung:„Wir haben nicht Lust nochmals Strafe zu zahlen". Aehnlich ging es mit den Mißständen bezüglich des Logis. Wo uns Klagen zugingen, daß Ungeziefer(Wanzen) vorhanden; daß es durchs Dach auf die Betten regne; daß Staub und Schmutz in Folge Fehlens jeglicher Verschalung des Daches den Schlafenden ins Gesicht falle; daß nicht für genügendes Licht und Luft gesorgt; daß die Schlafräume für männliche und weibliche Arbeiter gar nicht oder nicht in hinreichendem Maße getrennt seien u. s.w., da wurde der Wohnungspolizei Meldung gemacht und durch dieselbe Abhilfe geschaffen. Es wurden oft skandalöse Einzelheiten bekannt. In der einen Versammlung kam eine Plätterin zu uns und zeigte ihre Arme, die total von den Wanzen zerbissen waren. In einem anderen Falle klagten die Plätterinnen, sie müßten in der Nacht das Licht brenne» lassen, um die Wanzen in ihr Versteck zu bannen, sonst sei an Nachtruhe nicht zu denke». Unermüdlich ist Kollege Vogt an der Arbeit die bezüglich der Wohnung vorhandenen Mißstände aufzudecken, und er hat namentlich in Barmbeck manchem Uebelstand abgeholfen. Festgestellt wurde zum Beispiel, daß beim Bleicher K. die Arbeiter und Arbeiterinnen in einer Bodenkammer ohne Deckenverschalung (das Haus hat Strohdach!) schlafen. Die Schlafräume sind nur durch eine rohe Bretterwand getrennt, die fingerbreite Fugen aufweist, durch welche man bequem hindurch sehen kann. Zum Ueberfluß müssen die Plätterinnen durch den Schlafraum der Männer gehen, um in ihre Kammer zu gelangen. Diese Kammer ist 2 Meter hoch und enthält drei Betten, die als Nachtquartier für sechs Personen dienen und außer den Menschen noch zahlreiche Wanzen beherbergen. Auf Anordnung der Behörde wurden im vorigen Sommer bei dem Bleicher H. in B. die Plätterinnen aus einer fast licht- und luftlosen Dachkammer ohne Dachverschalung, aber mit zahlreichen Wanzen, ausquartirt in eine darunter gelegene zweizimmerige Wohnung. Seit einem halben Jahre haben die Plätterinnen jedoch ihr altes„Logis" wieder beziehen müssen. Natürlich ist neuerdings wiederum Anzeige erstattet worden. In jüngster Zeit klagten die Plätterinnen über einen anderen fast allgemein verbreiteten Uebelstand, für dessen Abstellung auch sofort die Organisation eingetreten ist. Es ist die Unsitte des Wäschetrocknens in den Plättstuben. Der ohnehin beim Bügeln entstehende Wäschedunst wird dadurch außerordentlich vermehrt, so sehr, daß oft das Wasser längs den Wänden niederrinnt. Das ist namentlich an kalten Tagen der Fall, wo der natürliche Luftwechsel, der selbst bei geschlossenen Fenstern bis zu einein gewissen Grade stattfindet, fast ganz aufhört, weil die Fenster gefrieren und die kleinen Spältchen sich mit Eis füllen. Schlägt der Dampf dann an die kalten Wände, oder ist die Luft übersättigt mit Dünsten, so verdichten sich dieselben wieder zur tropfbaren Flüssigkeit und bilden gleichsam einen Gradmesser des vorhandenen Dunstes, der vorhandenen Feuchtigkeit. Für Ventilation ist wenig, meistens gar nicht gesorgt. Die Fenster dürfen nicht geöffnet werden, weil sonst die Wäsche durch den herumfliegenden Ruß beschmutzt würde, heißt es. Es bedarf wohl keines besonderen Beweises, daß durch die total verdorbene Luft, die noch verschlechtert wird durch die Hitze, welche die Plättöfen ausströmen und die Ausdünstungen der vielen transpirirenden Menschen, die Gesundheitsschädlichkeit des Plättens ungemein gesteigert wird. Dabei ist dieselbe ohnehin schon groß genug in Folge der krankmachenden Körperhaltung, des unausgesetzten Stehens bei der Arbeit, des Hantirens mit dem schweren, glühenden Eisen, der langen Arbeitszeit, mangelnder Nachtruhe und recht oft mangelhafter, ungenügender Ernährung. Die Folge ist deshalb nicht nur eine Reihe von Gesundheitsstörungen, die schon nach kurzer Zeit akut auftreten, wie Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit, Rückenschmerzen, geschwollene Füße u. s. w., sondern Viele tragen dauernde Gesundheitsschädigungen davon. Stellen doch die Plätterinnen ein sehr hohes Kontingent von Bleich- und Schwindsüchtigen, und die älteren unter ihnen leiden fast durchweg an Rheumatismus. Dasselbe gilt ausnahmslos von den Bleicherknechten, wenn sie dauernd bei ihrer Beschäftigung bleiben, sowie von den Wäscherinnen. Dieselben stehen ununterbrochen den lieben langen Tag an der Waschbalge, die eine Stunde im heißen Wasser hantirend, so daß ihnen fast die Finger verbrüht werden, die nächste Stunde in eisigkaltem Wasser schaffend, das Arme und Hände fast erstarren macht. Dazu die kalte Zugluft, der oft geradezu ekelhafte Dunst, welcher der schmutzigen Wäsche entsteigt, und die so ungesunden Chlordämpfe! Und auch hier wieder lange Arbeitszeit, karge Entlohnung und karge Ernährung. Bezüglich der letzteren Uebelstände kann nur die Macht der Organisation Wandel schaffen. Dagegen stehen den Arbeiterinnen, um die Beseitigung der Dünste zu erwirken, die Bestimmungen der Gewerbeordnung zur Seite. Es haben deshalb in jüngster Zeit in allen Stadttheilen Hamburgs, sowie in Wandsbeck Versammlungen stattgefunden, die Stellung nahmen zu dieser Frage. Einstimmig wurde in ihnen folgende Resolution angenommen, die für Wandsbeck eine den dortigen Verhältnissen entsprechende Modifikation erhielt:„In Erwägung, daß laut Z 120 a Abs. 2 der Gewerbeordnung der Gewerbetreibende nicht nur verpflichtet ist, in seinen Lokalitäten für genügenden Luftraum und Luftwechsel sowie für Fortschaffung des Staubes zu sorgen, sondern auch für Beseitigung der Dünste und Gase; daß in den Bleichereibetrieben diese Bestimmungen aber leider sehr oft übertreten werden, indem Wäsche in den Plättstuben zum Trocknen aufgehängt wird, wodurch der so ungesunde Wäschedunst entsteht, resp. stark vermehrt wird, erlauben sich die am.... im Lokale des Herrn.... versammelten Plätterinnen und Bleichereiarbeiter die hiesige Gewerbeinspektion auf diese Thatsache aufmerksam zu mache». Sie ersuchen den Herrn Gewerberath, die inspizirenden Beamten auf diese Uebelstände besonders hinzuweisen, sowie aus die Thatsache, daß leider die Bestimmungen der Gewerbeordnung bezüglich der Arbeitszeit und der Sonntagsruhe ebenfalls noch permanent übertreten werden. Die Versammelten versprechen mit ganzer Kraft für den Ausbau der Organisation einzutreten, um dadurch, sowie durch Meldung konkreter Fälle solcher Uebertretungen bei der Leitung der Organisation und der Gewerbeinspektion die Abstellung dieser Uebelstände zu erleichtern." Seitens der Gewerbeinspektion sind bereits Schritte eingeleitet worden, um auch diese m Uebelstände abzuhelfen. Bezüglich der Verkürzung der Arbeitszeit, der Ausbesserung der Löhne, der Einrichtung eines Arbeitsnachweises, sowie der allmäligen Abschaffung des Kost- und Logiswesens wird die Macht der Organisation bessernd eingreifen müssen. Die kombinirten Vorstände der Hamburger Zahlstellen des Fabrikarbeiterverbandes beabsichtigen deshalb, in diesem Frühling für die Plätterinnen und Bleichereiarbeiter und unter deren Mitwirkung einen Lohntarif auszuarbeiten und denselben den Bleichern zur Annahme zu unterbreiten. Von der Stärke der Organisation, sowie von der Einsicht der Bleicher wird es abhängen, ob man auf friedlichem Wege, auf Grund von Unterhandlungen sich einigt, oder ob es eines Lohnkampfes bedarf. Als wir an die Organisirung der Bleichereiarbeiter gingen, hatten wir bei dem größten Theile der Bleicher weit mehr Entgegenkommen, weil mehr Verständniß erwartet, als wir gefunden. Und das aus zweierlei Gründen. Erstens ist die Schmutzkonkurrenz wohl kaum irgendwo stärker, als im Bleichereigewerbe. Da dieselbe aber nur möglich ist auf Kosten der Arbeiter, auf Grund der schamlosen Ausbeutung ihrer Arbeitskraft, kommt jedes Stemmen, jedes Wehren gegen diese Ausbeutung auch den Bleichern zu Gute, die sich bemühen, die Schmutzkonkurrcnz auszumerzen. Zweitens ist der größte Theil der Bleicher aus der Arbeiterklasse hervorgegangen. Er rekrutirt sich aus ehemaligen Bleicherknechten oder Handwerkern, die eine Plätterin gehei- rathet. ihrem Berufe Batet gesagt und eine Wäscherei eingerichtet haben. Wir finden also unter ihnen Personen, die früher bereits an der Arbeiterbewegung betheiligt waren und aus Erfahrung wissen, daß organisirte Arbeiter die besten und zuverlässigsten sind. Das aber nicht nur. weil die intelligentesten Arbeiter die Kerntruppen der Organisationen bilden, sondern auch weil diese außerordentlich erzieherisch auf ihre Mitglieder wirken. Leider haben wir erfahren müssen, daß nur ein kleiner Prozentsatz der Bleicher so einsichtig war, wie wir erwartet hatten. Ein sehr großer Theil derselben legt, namentlich in letzter Zeit, der Organisation gegenüber eine außerordentliche Gehässigkeit an den Tag, die sogar schon zu Thätlichkeiten gegen Einzelne ausartete. Andere Bleicher wiederum suchen durch Versprechungen oder kleine Lohnerhöhungen ihre Arbeiter und Arbeiterinnen der Organisation abwendig zu machen. Für die organisirten Arbeiterinnen und Arbeiter des Bleichergewerbes sollte das ein um so größerer Ansporn sein, mit ganzer Kraft am Ausbau der Organisation weiter zu arbeiten. Die Fernstehenden gilt es heran zu holen, die Saumseligen und Gleichgiltigen aufzurütteln, den Zaghaften, Scheuen und Furchtsamen Muth einzuflößen, die Unwissenden aufzuklären, sie alle zu schaaren um die Fahne der Solidarität. Je mehr dies der Fall ist, um so schneller, leichter und vollkommener werden wir unseren Forderungen Geltung verschaffen können. Ihr Genossen und Genossinnen aber, deren Töchter, Söhne oder sonstige Verwandte in den Bleichereien frohnden. unterstützt uns in unserer Arbeit der Agitation und Organisation. Sendet uns eure Kinder zu. Lehrt sie, daß nur gemeinsames Handeln Wandel schaffen kann. Für Alle gilt der Ruf:„Ans Werk!" Thue Jeder und Jede, was die Pflicht gebeut, angeregt und durchdrungen von der Ueberzeugung: „Viel Wenige machen ein Viel. Vereinte Kräfte führen zum Ziel." Aus der Bewegung. Vo» der Agitation. Im Auftrag des Vorstandes des Verbandes der Buch- und Steindruckereihilfsarbeiter und Arbeiterinnen unternahm Genossin Thiede eine größere Agitationstour, die in Verbindung mit den Vorständen der Organisation der Buch- und Steindrucker vorbereitet worden war. Versammlungen fanden statt in Chemnitz, Fürth, Nürnberg, München, Augsburg, Stuttgart. Karlsruhe, Mannheim, Frankfurt a. M. und Hannover. Sie erfreuten sich in den meisten Orten eines guten Besuchs, führten fast überall dem Verband neue Mitglieder zu, darunter eine größere Anzahl von Arbeiterinnen, und festigten das Zusammenhangs- und Pflichtgefühl der bereits organisirten Arbeiterinnen und Arbeiter. Im Anschluß an die öffentlichen Versammlungen fanden noch in mehreren der genannten Städte Milgliedersitzungen der Verbandszahlstellen statt, in denen über Mittel und Wege berathen wurde, Frau Rath Goethe. Von Manfred Wittich. (Fortsetzung.) Aber nicht nur mit schönen tröstlichen Worten ging die Frau Rath den Mühseligen und Beladenen zur Hand, die ihr ihr Leid klagten, sondern sie griff tapfer zu und auch in ihren Beutel, um zu helfen nach besten Kräften. Der Knabe Goethe war bei solchem Thun ihre rechte Hand und ihr wohlthätiger Postillon d'amour. Was er dabei lernte, dazu vergleiche man die nachdenkliche Stelle in Goethes Selbstbiographie, die durch die scharfäugige Beobachtung und strenge Kritik der bürgerlichen Gesellschaft höchst merkwürdig und wichtig ist: „Bei meiner Geschichte mit Gretchen(dem Gegenstand seiner „Backfischliebe") hatte ich zeitig in die seltsamen Jrrgänge geblickt, mit welchen die bürgerliche Sozietät unterminirt ist. Religion, Sitte, Gesetz, Stand, Verhältnisse, Gewohnheit, Alles beherrscht nur die Oberfläche des städtischen Daseins. Die von herrlichen Häusern eingefaßten Straßen werden reinlich gehalten und Jedermann beträgt sich daselbst anständig genug: aber im Innern sieht es öfters um desto wüster aus und ein glattes Aeußere übertüncht als ein schwacher Bewurf manches morsche Gemäuer, das über Nacht zusammenstürzt und eine desto schrecklichere Wirkung hervor- 60-- die Organisation auszubauen, zu kräftigen und durch fleißige Kleinarbeit die Agitation unter den Hilfsarbeiterinnen in Fluß zu halten. Im Auftrag des Agitationskomites der sächsischen Textilarbeiter und Textilarbeiterinnen unternahm Genossin Kähler- Dresden vom t. bis 16. März eine Agitationstour. Im Chemnitzer Bezirk fanden Versammlungen statt in Burgstädt, Hartmannsdorf und zwei in Limbach. Vier Versammlungen wurden in den Vororten von Leipzig abgehalten. Von hier aus ward die Agitation aller Winterkälte und allem Schnee zum Trotze in die Lausitz getragen. Es tagten hier Versammlungen in Kamenz, Cunewalde, Lübau, Neugersdorf, Zittau und Großschönau. Ueberall behandelte Genossin Kähler gewerkschaftliche Themata, wie „Der freie Arbeitsvertrag in Theorie und Praxis".„Warum sind wir arm?",„Arbeiterinnenelend und Arbeiterinnenschutz" w. Die Versammlungen in Leipzig und in der Lausitz erfreuten sich eines guten Besuchs, und die Ausführungen der Referentin fanden lebhaften Beifall. In einem Orte mußte leider die geplante Versammlung unterbleiben: in Oberneukirch, wo der Lokalbesitzer, dem Drucke von Oben gehorchend, seine Zusage, die Ueberlassung eines Versammlungssaals betreffend, zurückzog. Trotzdem wird auch hier die Arbeiterbewegung weitere Fortschritte machen. Im Allgemeinen war der Erfolg der entfalteten Agitation ein sehr guter. Der Textilarbeiterverband hat eine große Anzahl neuer Kämpfer und Kämpferinnen gewonnen. Nur frisch weiter gewirkt unter der Losung:„Wir Alle müssen Agitatoren sein", und die Massen der schlecht gelohnten Textilarbeiter und-Arbeiterinnen werden zu dem Bewußtsein kommen, daß die Organisation auch ihnen Macht verleiht. �V. X. Im Elsaß und in Württemberg sprach Genossin Zetkin kürzlich in mehreren Versammlungen. In Straßburg mußte an Stelle der geplanten öffentlichen Versammlung eine„Privatversammlung" treten, weil die Polizei die Genehmigung zur ersteren versagte. Wie sich herausstellte, besteht seitens der Behörden offenbar die Absicht, in Straßburg keine„auswärtigen Referenten" mehr sprechen zu lassen, eine Frau aber erst recht nicht, da„eine Frau Steinbach" 1895 „tolle Hetzreden" im Elsaß gehalten habe. Obgleich die Privatversammlung— der nur beiwohnen darf, wer eine persönliche Einladung erhalten hat— an einem Samstag Abend stattfand, war sie � doch gut besucht. Die Ausführungen zum Thema:„Der Zollwucher und die Interessen der Arbeiterklasse", fanden lebhafte Zustimmung. In Mülhausen sprach Genossin Zetkin bei der außerordentlich gut besuchten Märzfeier des Arbeiter-Wahlvereins über„Die Bedeutung des 13. März". Am folgenden Tage referirte sie in einer Vereinsversammlung des Frauenvereins „Reform" über„Frauenarbeit und gewerkschaftliche Organisation". Erfreulicherweise waren die Arbeiter und vor Allem auch die Arbeiterinnen der an sie ergangenen Einladung zum Besuch dieser Versammlung sehr zahlreich gefolgt. Im Anschluß an das Referat entwickelte sich eine lebhafte und interessante Diskussion, in welcher die Genossinnen Jmmensberger und Bißmann, die Genossen Gsell, Huber, Emmel und Tschia das Wort ergriffen. Mit eindringlichen Worten wiesen sie an der Hand von Thatsachen, welche die Ausbeutung der Mülhauser Textilarbeiterinnen, Nähe- brlngt, als es mitten in den friedlichen Zustand hereinbricht. Wieviel Familien hatte ich nicht schon näher und ferner durch Bankrotte, Ehescheidungen, verführte Töchter, Morde, Hausdiebstähle, Vergiftungen entweder ins Verderben stürzen oder auf dem Rande kümmerlich sich erhalten sehen und hatte, so jung ich war, in solchen Fällen zu Rettung und Hilfe öfters die Hand geboten"— meist im Auftrag der Mutter, dürfen wir annehmen. Von ihr lernte der Mann, der nicht nur den größten umfassendsten Geist, sondern auch das edelste, beste Herz von der Welt besaß,, daß der Mensch„edel, hilfreich und gut" sein soll. Wie in einem Taubenschlag ging es fast immer zu in der Santa Casa(der heiligen Hütte), wie Goethes Vaterhaus von dessen Freunden genannt wurde. Und die hier verkehrende Gesellschaft war wirklich gute, jedenfalls bedeutende Gesellschaft. „Ich bin viel glücklicher als die Frau von Reck(von der Recke). Die Dame muß reisen, um die gelehrten Männer Deutschlands zu sehen: bei mich(so schrieb Frau Rath) kommen sie alle ins Haus, das war ungleich bequemer— ja, ja, wem's Gott gönnt, giebt er's im Schlafe." Daß die jungen„Genies", die„Dichter des Sturm und Dranges", wie man Goethe und die Umwälzer unserer Literatur im 18. Jahrhundert auch genannt hat— soweit sie mit Goethe befreundet waren, die Stolberg, Klinger, Lenz, Lavater und wie sie rinnen, Verkäuferinnen 2c. charakterisirten, die Nothwendigkeit der gewerkschaftlichen Organisirung der Arbeiterinnen nach. Für den nächsten Abend hatte das Frauenagitationskomite unter Leitung der weiblichen Vertrauensperson, Genossin Emmel, eine Privatversamm lung einberufen, in der Genossin Zetkin das Thema behandelte:„ Die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechtes- eine Nothwendigkeit". Die sehr stark besuchte Versammlung äußerte wiederholt begeisterte Zustimmung zu den Ausführungen und Forderungen der Rednerin. Genossin Immensberger sprach wirksam in der Disfussion. Die Mülhauser Tertilindustrie, in der Tausende von Arbeiterinnen beschäftigt sind, hat der Aufklärungs- und Organisations: arbeit unserer Genossinnen ein sehr großes und dankbares Arbeitsfeld geschaffen. Möchten ihre Bemühungen, es mit Ernst und Treue zu bestellen, von bestem Erfolg gefrönt werden.- In Stuttgart, Bezirksverein Westen, referirte Genossin Zetkin über, Die Kommunalpolitik der französischen Arbeiterpartei"; in Neckargartach sprach sie zum Stiftungsfest des Arbeitervereins über„ Die Noth wendigkeit des organisirten politischen und gewerkschaftlichen Klassenkampfes". Jahresbericht der Vertrauensperson der Genossinnen von Bremen. Im Jahre 1901 wurden von der Vertrauensperson der Genossinnen in Bremen vier öffentliche Frauenversammlungen einberufen, welche der allgemeinen Aufklärung und der politischen und gewerkschaftlichen Organisation der Proletarierinnen dienten und eine Stellungnahme zu den Fragen des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes und des Zollwuchers bezweckten. In den beiden Versammlungen, wo diese Stellungnahme erfolgte, referirte Genossin Zieh, in den zwei übrigen Genossin Bosse. Die entfaltete politische Agitation hat dem sozialdemokratischen Verein eine Anzahl von Mitgliedern zugeführt, sie hat der sozialdemokratischen Presse Leser und Leserinnen gewonnen. Auf gewerkschaftlichem Gebiet lassen sich die Genossinnen angelegen sein, den Gedanken der Organisation mehr und mehr unter den Arbeiterinnen zu verbreiten. Sie wendeten sich dabei vor Allem an die Buchdruckereihilfsarbeiterinnen, die Plätterinnen und Wäscherinnen 2c., und das nicht nur in Bremen selbst, sondern auch in Orten der Umgegend. Unstreitig ist es gelungen, in weiteren Kreisen der proletarischen Frauenwelt Bremens das Interesse für die moderne Arbeiterbewegung zu wecken, das Verständniß und die Sympathie für sie zu erhöhen. Es ist ferner gelungen, um die Vertrauensperson einen Kreis von Genossinnen zu sammeln, die regen und verständnißvollen Antheil an der Agitationsund Organisationsarbeit nehmen und mit Begeisterung für unsere Jdeale wirken. Wir sind überzeugt, daß diese kleine Kerntruppe auch in Zukunft fest zusammenhält und planmäßig zusammenwirkt, so daß die proletarische Frauenbewegung sich in Bremen kraftvoll und gesund weiterentwickelt. A. B. Die Behörden im Kampfe gegen die proletarischen Frauen. Im Gegensatz zu den unzweideutigen Bestimmungen des Vereinsgesetzes, welche die Anwesenheit von Frauen in Volksversammlungen berechtigen, forderte in einer Volksversammlung zu Magdeburg der überwachende Polizeibeamte die Entfernung der Frauen. Es gelang jedoch, ihn über die Rechtswidrigkeit seines Anfinnens zu belehren, alle heißen, sich untereinander Bruder nannten, versteht sich leicht; aber ein glänzendes Zeugniß für die herzgewinnende Art und Kunst" der Frau Rath ist es, daß sie alle, alle die Mutter ihres großen Freundes als" Mutter" adoptirten. Vater und Mutter bedeutet in den Kreisen dieser Freunde allemal den alten Herr Rath Goethe und seine Gattin, die Frau Aja". " " Als Haugwizz und die beiden jungen Grafen Stolberg ihren Freund Wolfgang besuchten, machte sich, wie Letzterer berichtet, zur Frau Rath sofort ein eigenes Verhältniß. Man sprach unter Anderem von dem alten Volksbuch„ Von den vier Haimonsfindern", vier ritterlichen Necken der mittelalterlichen Sage, die selbviert auf dem herrlichen Wunderroß Bayard auf Abenteuer in die weite Welt ausreiten: mit diesen Sagenhelden verglich Goethe sich und seine drei Freunde, die aus Goethes Vaterhaus eine Reise in die Schweiz antraten. Goethe berichtet über seine Mutter:" Sie wußte in ihrer tüchtigen geraden Art sich gleich ins Mittelalter zurückzuversezen, um als Aja( das Wort ist Eigenname, aber auch Titel, spanisch aya, d. h. Hofmeisterin) bei irgend einer lombardischen oder byzantinischen Prinzessin angestellt zu sein. Nicht anders als " Frau Aja" wurde sie genannt und sie gefiel sich in dem Scherze und ging in die Phantastereien der Jugend mit ein." Die Mutter der vier Haimonskinder hieß ja auch Aja. ( Fortsetzung folgt.) 61 so daß die drohende Auflösung unterblieb. In Aue bei Zeit wurden die Frauen, der Aufforderung des überwachenden Beamten entsprechend, aus einer öffentlichen Versammlung ausgewiesen. Gegen das Vorgehen des Ueberwachenden ist Beschwerde eingelegt worden. Im Gegensatz zu der ersten Erklärung des Ministers v. Hammerstein im preußischen Abgeordnetenhaus verlangte der überwachende Polizeibeamte in Berlin, in Riel und Magdeburg die Ausweisung von Zuhörerinnen aus öffentlichen politischen Vereinsversammlungen. In Berlin handelte es sich in einem Falle um eine Versammlung des ,, Vereins der freiheitlichen Sozialisten"( Anarchisten), in einem zweiten Falle um eine öffentliche Versammlung des sozialdemokratischen Wahlvereins des vierten Wahlkreises. Dieser überaus gut besuchten Versammlung, deren Tagesordnung lautete:„ Die Ideen des März", wollten 30 bis 40 Frauen als Zuhörerinnen beiwohnen. Gleich nach Eröffnung forderte der überwachende Beamte die Ausweisung der Frauen. Der Vorsitzende der Versammlung, Genosse Hofmann, verweigerte dieselbe unter Berufung auf die bekannten Ausführungen des preußischen Polizeiministers im Abgeordnetenhaus und machte geltend, daß die Frauen in einem„ besonderen Segment" des Lokales der Versammlung beiwohnen würden. Der Polizeibeamte erklärte nichtsdestoweniger die Anwesenheit der Frauen für unzulässig und drohte mit Auflösung der Versammlung. Auf erneute Weigerung des Vorsitzenden, die Frauen auszuweisen, löste der Ueberwachende die Versammlung auf. Die Versammelten gingen unter dem Gesang der Marseillaise auseinander. In der Versammlung des sozialdemokratischen Vereins zu Kiel weigerte sich der Vorsitzende ebenfalls, der Aufforderung zur Ausweisung der Frauen stattzugeben. Der Ueberwachende löste in der Folge die Versammlung auf. Raum war das geschehen, so stürzte eine Anzahl Schuyleute in das Versammlungslokal, fand aber natürlich keine Gelegenheit, durch Hauenlassen des Säbels Ordnung zu stiften. Die Kieler Parteigenossen werden Beschwerde erheben und eventuell den Klageweg beschreiten, wenn nicht um ihr Recht zu erlangen, so wenigstens um sich von allen Instanzen bescheinigen zu lassen, daß in Preußen zweierlei Recht für Proletarier und Agrarier gilt. Auch in Magdeburg wurde eine Versammlung des sozialdemokratischen Vereins aufgelöst, weil der Vorsitzende der Aufforderung nicht nachkam, die als Zuhörerinnen anwesenden Frauen auszuweisen. Bemerkt sei, daß wie Herr v. Hammerstein gewünscht hatte, eine besondere Abtheilung des Versammlungslokals für die Frauen reservirt worden war. In Halle wurde abermals gegen die Gewerkschaftsbewegung und§ 152 der Gewerbeordnung eine ganz schiefe Auslegung des Vereinsgesetzes mobilisirt. Es erfolgte die Auflösung einer öffentlichen Gewerkschaftsversammlung, weil die geforderte Ausweisung von zwei Frauen verweigert wurde. Der eingeleitete Kampf gegen das Gewerkschaftskartell das partout zu einem politischen Verein umdefinirt werden soll wird, wie andere Vorkommnisse seither beweisen, lustig weitergeführt. In München- Gladbach verlangte der überwachende Polizeikommissar die Entfernung der weiblichen Mitglieder aus einer Mitgliederversammlung der Filiale des deutschen Textilarbeiterverbandes. Der Vorsitzende leistete diesem Verlangen keine Folge. Der Ueberwachende löste daraufhin die Versammlung auf, obgleich er auf das Ungesetzliche seiner Handlung aufmerksam gemacht worden war. Das Vorgehen des Kommissars ist um so auffälliger, als die Polizeibehörden von München- Gladbach vor nicht langer Zeit bei der Praxis der nämlichen Nücken und Tücken gegen die Gewerkschaftsbewegung von den Gerichten in die Schranken der Gesetzlichkeit zurückgewiesen worden sind. Jm vorigen Jahre hatten dieselben bereits die Filiale des Textilarbeiterverbandes für einen politischen Verein erklärt und dem Vorstand verboten, weibliche Personen als Mitglieder aufzunehmen. Es kam zur Klage. Sowohl das Schöffengericht zu M. Gladbach wie die Straftammer in Düsseldorf sprachen den angeklagten Vorstand frei. Der neuerliche Vorstoß der Polizei gegen die Gewerkschaftsorganisation der Textilarbeiter in M.- Gladbach luft wittern". Der leidige Raummangel hindert uns, heute noch spricht dafür, daß die reaktionären polizeilichen Gesetzesdeuter„ Morgeneine stattliche Zahl polizeilicher und richterlicher Entscheidungen mitzutheilen, durch welche die öffentlichen Feste gewerkschaftlicher und politischer Arbeiterorganisationen zu politischen Vereinsversammlungen gestempelt wurden, denen die Frauen nicht beiwohnen durften. Die Haltung der Behörden in den angeführten und noch zu vermeldenden Fällen erstrahlt in der hellen Glorie des zweierlei Rechtes, wenn man ihr folgende Thatsachen gegenüberstellt. In Nienburg an der Weser hielt der Bund der Landwirthe seine Generalversammlung ab, deren Mittelpunkt eine Rede über den Zolltarif bildete, und an die sich ein Ball anschloß. Frauen wohnten dieser politischen Vereinsveranstaltung bei, ohne daß ein behördlicher Hahn darüber krähte. Zahlreiche Frauen nahmen kürzlich in Dortmund an einer Versammlung des Handelsvertragsvereins Theil, kein Ueberwachender forderte ihre Ausweisung. Was den Agrariern recht ist, ist also auch den bürgerlichen Liberalen billig, nur dem klassenbewußten Proletariat nicht. Ein Urtheil von prinzipieller Bedeutung für die Handhabung des bayerischen Vereinsgesetzes* ist kürzlich vor dem obersten Landesgericht in München gefallen. Es handelte sich um die Entscheidung in Sachen der Revision, welche gegen die Verurtheilung von Genossin Rudolph und Genossen Bohl in Nürnberg wegen Uebertretung des Vereinsgesetzes eingelegt worden war. Der strafbare Sündenfall soll wie wir seinerzeit mittheilten darin bestehen, daß Genossin Rudolph der Maifeier beigewohnt hat. Das Schöffengericht hatte das dafür verhängte polizeiliche Straf mandat aufgehoben, das Landgericht Nürnberg dagegen hatte es bestätigt. Es vertrat die Auffassung, daß das Gewerkschaftskartell sich anläßlich der Maifeier in einen politischen Verein verwandelt habe, an dessen Versammlungen Frauen nicht theilnehmen dürften. Genossin Rudolph wurde zu 5 Mark Geldstrafe oder einem Tage Haft, Genosse Bohl als Leiter der Versammlung zu 10 Mark Geldstrafe oder zwei Tagen Haft verurtheilt. Das oberste Landesgericht zu München hat nun die eingelegte Berufung als unbegründet verworfen. Maßgebend dafür war folgender Sachverhalt: Unter den Theilnehmern der Maiversammlung, welche vom Gewerkschaftskartell einberufen, von Bohl geleitet wurde, befand sich auch Frau Rudolph, deren Ehemann- wie es in der Anklage heißt ,, ein eifriger Anhänger der sozialdemokratischen Partei und ein bekannter Agitator ist". Genosse Rudolph hielt in der Versammlung eine Rede, in der er sich über das Sozialistengesetz, die Ausdehnung des Sozialismus und seinen Einfluß auf das Staatsleben verbreitete. Sowohl durch die Inserate der Fränkischen Tagespost" wie den Verlauf der Versammlung wurde bewiesen, daß die letztere über die Wahrung der besonderen Berufs- und Standesinteressen der Mitglieder der Organisationen' hinausging, die sich im Gewerkschaftskartell vereinigt haben. Hier wie da wurde gegen den Brotwucher, den Militarismus, das Hunnenthum protestirt. Der Staatsanwalt gelangte in der Folge zu der Auffassung, das Gewerkschaftskartell sei ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Die Selbständigkeit dieses Vereins ergebe sich auch aus dessen Zweck: die Ausbreitung und Kräftigung der Gewerkschaften Nürnbergs zu fördern und diese in moralischer und materieller Weise im wirthschaftlichen Kampfe zu unterstützen. Ein politischer Verein sei das Kartell nicht von vornherein gewesen, doch sei es dazu geworden durch die Agitation für die Maifeier. Alle Fragen, die diese berühre, hätten mit den Berufsinteressen der einzelnen Gewerkschaften nicht mehr zu thun, als mit der irgend einer anderen Vereinigung irgend anderer Personen. Der Kampf gegen den Milita rismus oder den Chinazug sei kein Moment, das den Schneider, Schuster oder Metallarbeiter mehr berühre, als irgend ein Glied der Gesammtheit. Hier handle es sich um Dinge, die jeden Deutschen gleichmäßig angehen, und nicht mehr nur das ausschließliche und spezielle Berufsinteresse. Und das sei entscheidend. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt W. Heine, beantragte, den Fall an die zweite Instanz zurückzuverweisen zur Nachprüfung, welcher Art der Verein sei. Die Nachprüfung werde ergeben, was schon in der ersten Instanz zum Ausdruck gekommen, daß die Maifeier der Erringung von Arbeiterschußgesehen gelte, also die Berufsinteressen der Arbeiter berühre. Das oberste Landesgericht schloß sich der Auffassung des Staatsanwalts an. Es verwarf die Revision mit der Begründung, daß das Urtheil des Landgerichts Nürnberg keinen Frrthum erkennen lasse. Notizentheil. Weibliche Fabrikinspektoren. Eine Assistentin der Fabrikinspektion in Altenburg ist seit dem 1. April thätig, nachdem sich der Landtag des Herzogthums bereits im vorigen Jahre für ihre Anstellung ausgesprochen hatte. Mit dem neugeschaffenen Amte hat die Regierung eine Dame betraut, welche von der preußischen Gewerbeinspektion empfohlen worden war. Die Anstellung weiblicher Hilfsbeamten der Gewerbeaufsicht in Braunschweig steht, wie es scheint, in Aussicht. Gelegentlich der Verhandlungen über einen entsprechenden Antrag im Landtag erklärte die Regierung, daß sie der Frage näher treten wolle. Soziale Gesetzgebung. Ein Gesetz zum Schutze der Frauen- und Kinderarbeit hat die italienische Rammer kürzlich angenommen. Zur Regelung der Materie lagen ihr drei Entwürfe vor: einer von Seiten der Sozia* Wegen Raummangels unlieb verspätet. 62 listen, einer von Seiten der Regierung und ein dritter von Seiten der parlamentarischen Kommission, welche mit der Berathung der beiden erstgenannten Projekte betraut worden war. Wir haben seinerzeit den Gesezentwurf der Sozialisten mitgetheilt, wie den der Regierung, dessen„ Schutzbestimmungen" im schroffsten Gegensatz zu ihm standen. Der Gesezentwurf der Kommission hielt sich ungefähr in der Mitte zwischen den beiden. So war die Altersgrenze für die Zulässigkeit der Kinderarbeit in den drei Gesezentwürfen auf 15, 10 und 12 Jahre festgesetzt. Die Sozialisten forderten für alle kindlichen Arbeiter von 15 bis 18 Jahren den Sechsstundentag, für die jugendlichen von 18 bis 20 Jahren den Achtstundentag, für alle Arbeiterinnen über 20 Jahre die 48 stündige Arbeitswoche und eine ununterbrochene Ruhepause von 42 Stunden pro Woche. Die Entwürfe der Regierung und der Kommission sahen dagegen für die Kinder von 10 bis 12 Jahren( in der Uebergangszeit) einen achtstündigen, für Kinder von 12 bis 15 Jahren einen elfstündigen Arbeitstag vor, den Arbeitstag aller Arbeiterinnen über 15 Jahre seiten sie auf zwölf Stunden fest. Die Nachtarbeit sollte nach dem sozialistischen Entwurf sofort für die Frauen und die minderjährigen Arbeiter beider Geschlechter verboten werden. Regierung und Kommission wollten sie dagegen nur für Kinder unter 15 Jahren und für minderjährige Frauen sofort verboten wissen, für alle Frauen erst nach 5 Jahren. Für Schwangere und Wöchnerinnen heischte der sozialistische Entwurf eine Schutzzeit von 6 Wochen vor und 6 Wochen nach der Entbindung. Regierungs- und Kommissionsprojekt begnügten sich im Ganzen mit einer Schutzzeit von 28 Tagen, in Ausnahmefällen sogar von 14 Tagen. Ungesunde und gefährliche Industriezweige und Beschäftigungsarten betreffend enthielt der sozialistische Entwurf wirksame Schußbestimmungen. Er wollte die Kinder- und Frauenarbeit in Industrie, Gewerbe, Handel und Landwirthschaft gesetzlich schützen. Er forderte die Anstellung männlicher und weiblicher Aufsichtsbeamten, die von den Arbeiterorganisationen gewählt, bezw. vorgeschlagen würden. Strenge Strafen sollten die Durchführung des Gesetzes sichern 2c. 2c. Nach mehrtägigen Debatten, in denen Cabrini die Forderungen der Sozialisten mit Sachkenntniß und Wärme vertheidigte, kam ein Schutzgesetz zu Stande, das im Wesentlichen dem Entwurf der Kommission entspricht. Die Altersgrenze für die Kinderarbeit wurde wie folgt festgesetzt: in Fabriken, Werkstätten und bei Maurerarbeiten auf 12, in Gruben und Bergwerfen auf 13, bei gefährlichen und nächtlichen Arbeiten auf 15 Jahre. Die gegenwärtig in Fabriken arbeitenden Kinder von 10 bis 12 Jahren dürfen weiter beschäftigt werden, ihre Arbeitszeit darf 8 Stunden täglich nicht übersteigen. Für Kinder von 12 bis 15 Jahren beträgt der Arbeitstag 11 Stunden. Für Frauen ist die Arbeit unter Tage. verboten, ebenso die Nachtarbeit, doch tritt die letztere Bestimmung für großjährige Arbeiterinnen( 20 Jahre) erst nach Verlauf von fünf Jahren in Kraft. Minderjährige Frauen dürfen bei gefährlichen und gesundheitsschädlichen Arbeiten nicht verwendet werden. Für Wöchnerinnen wurde eine Schugzeit von einem Monat nach der Niederkunft festgesetzt. Die tägliche Arbeitszeit der Arbeiterinnen über 15 Jahre beträgt 12 Stunden. Pausen von 1, 1 und 2 Stunden müssen die Arbeitszeit der Frauen und Kinder unterbrechen, je nachdem dieselbe. 8, 11 oder 12 Stunden dauert. In Fabriken mit wenigstens 50 Arbeitern muß den Arbeiterinnen ein Zimmer zur Verfügung stehen, wo sie ihre Säuglinge pflegen können. Staatlich angestellte Inspektoren werden die Durchführung des Gesetzes überwachen, für dessen Uebertretung Strafen von 5 bis 25 Lire für Arbeiter, von 50 bis 500 Lire für Unternehmer festgesetzt sind. Die Forderungen der Sozialisten auf Gründung einer nationalen Mutterschaftskasse, auf Errichtung von Fachschulen und Schulkantinen wurden ebenso abgelehnt, wie ihre weitergehenden Arbeiterschutzbestimmungen. Nach einer Erklärung des Ministers der Landwirthschaft hat jedoch die Regierung die Gründung eines Fonds zur Unterstützung von Wöchnerinnen in Aussicht genommen. Besonders bedauerlich unter den vielen beklagenswerthen Lücken und Halbheiten des Gesetzes ist, daß es nicht für die Reisarbeiterinnen gilt, die in ganz besonderem Maße eines ernsten gesetzlichen Schutzes bedürfen. Daß das Gesetz troh seiner zahlreichen schreienden Mängel als ein Fortschritt angesprochen werden muß, ist weniger ein Lob des Geschaffenen, als eine vernichtende Kritik der herrschenden einschlägigen Zustände. Nicht hoch genug ist dagegen ein Umstand anzuschlagen: was erreicht wurde, ist in der Hauptsache eine Frucht des organisirten proletarischen Klassenkampfes, ist eine Frucht der unablässigen, kraftvollen und planmäßigen sozialistischen Agitation. Vereinsrecht der Frauen. Die Aenderung des Vereins- und Versammlungsgesetzes und die Zulassung der Frauen zu politischen Versammlungen in Braunschweig betreffend wurde kürzlich im Landtag eine An frage an die Regierung gestellt. Der Vertreter der Regierung erklärte darauf, daß das Gesetz zwar Mängel habe, daß jedoch die grundlegende Aenderung der Materie Reichssa che sei. Die gewünschte Aenderung des braunschweigischen Gesetzes könne er deshalb nicht sicher in Aussicht stellen. Sicherlich hat der braunschweigische Minister darin Recht, daß nach der Reichsverfassung das Vereinsrecht zu den Obliegenheiten des Reiches gehört. Er dürfte aber auch wissen, daß der betreffende Passus der Verfassung bis jetzt todter Buchstabe geblieben ist, ja mehr noch: daß sich die Reichsregierung bei jeder geforderten Reform der Vereinsgesetze hinter die Rechte der Bundesstaaten verschanzt, in deren Machtsphäre nicht eingegriffen werden dürfe. Dem braunschweigischen Minister ist sicherlich auch bekannt, daß einzelne Bundesregierungen so besonders Sachsen und Preußen ohne Respekt vor dem Texte der Reichsverfassung ihr Vereins- und Versammlungsgesez reaktionär verbösert haben, bezw. verbösern wollten. Hat die Reichsverfassung nicht der verwirklichten oder erstrebten Verschlechterung des Vereins- und Versammlungsrechts hindernd im Wege gestanden, warum sollte sie gerade ein unübersteigbares Hemmniß für eine zeitgemäße, freiheitliche Reform desselben sein? Daß sie in Wirklichkeit nicht das verhängnißvolle Medusenhaupt ist, dessen bloßer Anblick jeden Reformwillen tödtet, haben die einschlägigen Verhältnisse in Bayern bewiesen. Bayern hat vor etlichen Jahren innerhalb enger Grenzen sein Vereins- und Versammlungsrecht etwas reformirt, ohne daß es dadurch in Konflikt mit dem Reiche gerathen und seiner ,, Acht“ verfallen wäre. Keine Reform des Vereinsgesetzes in Braunschweig aus zarter Rücksichtnahme auf die Reichsverfassung!" Der Kasus macht mich lachen." Sind es doch gerade braunschweigische Behörden, die bei anderen Gelegenheiten sich fühn über klipp und flare reichsgesetzliche Bestimmungen hinwegsehen. Wieder und wieder haben sie in letzter Zeit im Kampfe gegen die Gewerkschaften höchst achtungslos und rechtswidrig Landesrecht gegen Reichsrecht ausgespielt, um die von§ 152 der Gewerbeordnung reichsgesetzlich fest= gelegte Roalitionsfreiheit illusorisch zu machen. Der Kern des Respektpudels, den die braunschweigische Regierung vor der Reichsverfassung tanzen ließ, heißt: Reformfeindlichkeit. Jedenfalls hat aber die Stellungnahme ihrerseits ein Gutes. Sie enthüllt auch dem naivsten Gemüthe sinnenfällig das reaktionäre Fangballspiel, das die Regierungen in Einzelstaaten und Reich mit der Reform des Vereinsund Versammlungsrechts treiben, indem sie einander gegenseitig die Kompetenz dazu mit höflichen Verbeugungen zuwerfen. Diesem verderblichen Spiel muß das werkthätige Volk nachdrücklicher als je seine Forderung eines einheitlichen und freiheitlichen Reichs- Vereinsund Versammlungsrechts entgegenstellen, das für beide Geschlechter gleich ist. Genossenschaftsbewegung. Die erste Nummer des Frauengenossenschaftsblattes, das die„ Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsumvereine" herausgiebt, ist am 1. April erschienen. Den Zweck des Blattes legt H. Kauffmann in einem Briefe an die Leserinnen mit eindringlichen Worten dar. F. Jmle giebt eine kurze Skizze über die Frau, welche in Deutschland mit ebenso flarem Verständniß als warmer Begeisterung dafür wirkt, daß die Frauen die Konsumgenossenschaft nach ihrem richtigen Werthe schätzen lernen: über Adele Gerhard. Ueber das wichtige Thema der Kinderpflege und Kindererziehung hat H. Fürth einen Beitrag beigesteuert. Der Unterhaltungstheil bringt unter Anderem eine Erzählung von Maxim Gorti:„ Großvater und Enkel", Scherze und Räthselspiele. Kleine Notizen geben einen Ueberblick über genossenschaftliche Verhältnisse und hauswirthschaftliche Winke. Die reichhaltige Nummer ist in einer Auflage von 145 000 Exemplaren erschienen, die von Konsumvereinsverwaltungen abonnirt waren und von denselben an ihre Mitglieder gratis abgegeben werden. Das„ Frauengenossen schaftsblatt" erscheint halbmonatlich und kostet im Einzelabonnement pro Quartal April, Mai und Juni dieses Jahres 30 Pf. Redaktion Hamburg, Pickhuben 5. Wir begrüßen das Blatt als einen neuen Mitstreiter für Hebung der Lage der arbeitenden Massen. Möge es ihm gelingen, in vollem Umfang der ihm gestellten Aufgabe gerecht zu werden: die Frauen für die Genossenschaftsbewegung zu gewinnen und zu zielklaren treuen Mitträgerinnen derselben zu erziehen. Frauenstimmrecht. Die Zuerkennung des Stimmrechtes an die Frauen zu den Kommunal- und Provinzialräthen in Belgien wurde von der Kammer gefordert und abgelehnt. Diese hatte Artikel 1 des Gesetzentwurfes betreffend die Einführung des allgemeinen Stimmrechts zu 63 den genannten Körperschaften zu berathen. Nach dem Artikel sollte stimmberechtigt sein jeder Belgier oder gesetzmäßig Naturalisirte, der 21 Jahre alt und in der betreffenden Gemeinde seit sechs Monaten ansässig wäre. Ein Zusatzantrag forderte, durch Einfügung der Worte ,, ohne Unterschied des Geschlechtes" das Stimmrecht auf die Frauen auszudehnen. Der Zusabantrag wurde mit 56 gegen 24 Stimmen bei 58 Stimmenthaltungen verworfen. Die Kammer lehnte darauf die einzelnen Paragraphen und damit den ganzen Artikel 1 des Gesetzentwurfes ab. Leider liegen uns bis jetzt keine Angaben vor, wie sich die Stimmen für und gegen das Frauenstimmrecht, sowie die Stimmenthaltungen auf die einzelnen Parteien vertheilen. Stellungnahme der belgischen Arbeiterpartei zur Frage des Frauenstimmrechtes. Der siebzehnte Rongreß der belgischen Sozia listen, der am Ostersonntag im Maison du Peuple zu Brüssel tagte, hatte bekanntlich über die Frage zu entscheiden, ob die Partei im gegenwärtigen Kampfe für das allgemeine, gleiche Wahlrecht auch das Frauenstimmrecht fordern oder auf diese grundsäßliche Forderung zeitweilig verzichten solle, um das Bündniß mit den bürgerlich Liberalen nicht zu gefährden. Fast 700 Delegirte nahmen an dem Kongreß als Vertreter von 478 Gruppen Theil. Nach langer Debatte wurde zur strittigen Frage, bezw. der des allgemeinen Wahlrechtes die Resolution angenommen, welche der Generalrath der Partei dem Kongreß vorgelegt hatte. In dieser Resolution wird die Einführung des allgemeinen, gleichen und einfachen Wahlrechtes durch Verfassungsänderung verlangt. In der Konstituante( die durch die Vereinigung von Abgeordnetenkammer und Senat gebildet wird, und der allein das Recht zu Verfassungsänderungen zusteht) haben die Vertreter der Arbeiterpartei für die Aufnahme der Proportionalvertretung in die Verfassung zu stimmen, sofern dies zur Erreichung des gleichen Wahlrechtes erfor derlich ist. Das Frauenwahlrecht soll von der Konstituante nicht gefordert werden. Nach den bis jetzt vorliegenden Berichten betonte Vandervelde, daß die Forderung für Einführung des Frauenwahlrechtes nur aufgeschoben, nicht abgelehnt sei. Die Bedenken gegen die sofortige Einführung des Wahlrechtes für die Frauen seien bis in die Reihen der Sozialisten so stark, daß die Partei vorläufig von der Forderung absehen müsse. Man dürfe die Gefühle eines großen Theils der Parteigenossen nicht verletzen, dem Wahlrecht der Frauen dürfe das Wahlrecht der Männer nicht geopfert werden. Destrée meinte dagegen, die Partei sei den Liberalen zu weit entgegengekommen; diese hätten bei Vereinbarungen noch stets die Sozialisten verrathen. Den Liberalen zu Liebe habe man die grundsätzliche, revolutionäre Taktik abgeschworen. Wir enthalten uns einer Würdigung der Stellungnahme des Kongresses, bis eingehende und genaue Berichte über Verhandlungen und Beschluß vorliegen. Frauenbewegung. Eine frauenrechtlerische Wallfahrt. Der Anregung seiner Vorsitzenden, Frl. Augspurg, entsprechend, beschloß der Verein für Frauenstimmrecht" eine große That zu thun". Eine Wallfahrt zum heiligen Bülow sollte würdig das Petitionswerk über Alles und Etliches mehr krönen, mittelst dessen die deutsche Frauenrechtelei seit Jahren die Papierkörbe der gesetzgebenden Körperschaften und Regierungen füllt. Was die frauenrechtlerische Bewegung bis jetzt nicht aus eigener Kraft zu erreichen vermocht; wofür die gesetzgebenden Gewalten kein Verständniß zeigen: das sollte eine hösische Reverenz vor dem Reichskanzler erschmeicheln und erflehen. Nachdem eine Audienz unterthänig nachgesucht und gnädigst bewilligt worden, erschien unter Führung von Frl. Augspurg eine Deputation von 35 Frauen vor dem Reichskanzler. Dieselbe sollte aus Vertreterinnen aller Berufsklassen bestehen, und neben einer Aerztin, Juristin, Philologin, Lehrerin, Buchhalterin 2c. wies sie also auch eine„ Renommirarbeiterin" auf. Als Sprecherin der Deputation überreichte und begründete Frl. Augspurg ein Schriftstück folgenden Inhalts: ,, Die Versammelten bitten im Namen vieler deutscher Frauen um die Vorlage eines Reichsgesetzes, dahin lautend: Die vereinsrechtlichen Beschränkungen der Frauen sind in allen deutschen Bundesstaaten aufgehoben. Sie bitten ferner um Aufhebung von Ziffer 6 des§ 361 des R.St.G.B., dessen Wirkung ein unerträgliches Ausnahmegesetz für alle deutsche Frauen bedeutet; sie bitten endlich: daß durch Reichsgesetz bestimmt werden möge, daß nach vollgiltig abgelegter Maturitätsprüfung das weibliche Geschlecht das gleiche Anrecht auf Immatrikulation an Hochschulen habe wie das männliche; daß bei der in Aussicht gestellten Reform des Mädchenschulwesens in Preußen eine Anzahl sachverständiger Frauen zur Mitarbeit herangezogen werden; daß der privaten Initiative bei Reformversuchen für Mädchenschulen durch Konzessionsversagung seitens des Kultusministeriums nicht lange hindernd in den Weg getreten wird; und daß die Errichtung obligatorischer Fortbildungsschulen für Mädchen eingeleitet werde." Graf Bülow war der Deputation gegenüber voller Huld, wie es sich für einen Kavalier im Verkehr mit Damen schickt. Er begrüßte, lächelte ,,, gab mehrmals durch Kopfnicken seiner zustimmenden Ansicht Ausdruck", alles Das natürlich mit der ihm eigenen Liebenswürdigfeit", um im Stile seines Preßgesindes zu sprechen. Er äußerte sich über die Frauenbewegung und die ihm vorgetragenen Forderungen selbstverständlich auch mit der ihm eigenen staatsmännischen Einsicht und Vorsicht", um beim Stile seines Preßgesindes zu bleiben. Unzweideutig gesagt: er verbreitete sich darüber in jenen banalen, nichtssagenden Wendungen, mit denen er Zollwucherer und Handelsvertragsfreunde, Scharfmacher und„ moderne Menschen" an sein Herz schließt und all seinen Ausführungen den Stempel von Durchschnittstischreden aufprägt. Also sprach der Reichskanzler: " Ich danke Ihnen für Ihre freundlichen, beredten Worte; ich danke Ihnen für Ihr Erscheinen und bitte Sie, davon überzeugt zu sein, daß ich mir der außerordentlichen Bedeutung und des großen Ernstes der Frauenfrage wohl bewußt bin. Was die angeregten Punkte betrifft, so werden Sie selbst wissen, daß ich, wo es sich um die Bestimmungen, die hinsichtlich des Vereinsrechtes gelten, handelt, sowie auch um den betreffenden Paragraphen des Strafgesetzbuchs, welcher so schmerzliche Erscheinungen zur Folge hat, nicht allmächtig bin; vielmehr ist dies alles gebunden an die Bestimmungen der gefeßgebenden Körperschaften, doch werde ich gern zur Anregung von Aenderungen auf diesem Gebiet bereit sein. Was die Frage der Frauenbildung betrifft, so ist die selbe in Verbindung mit den Grundlagen der Volkserziehung vom Kultusminister in Erwägung gezogen worden. Es ist Ihnen bekannt, welche Stellung zu dieser Frage der Kultusminister einnimmt. Eine nachdrückliche Unterstützung der Mädchenschule von Seiten der Unterrichtsverwaltung wie von Seiten der Stadtgemeinden ist in Aussicht genommen, und durch neue Lehrpläne werden im Unterricht verschiedene Verbesserungen angestrebt. Dagegen verhält sich die Unterrichtsverwaltung ablehnend hinsichtlich der Errichtung von besonderen Mädchengymnasien, sowie Aufnahme der Mädchen in die höheren Lehranstalten, und gegenüber der Goedukation. Gegen die Errichtung solcher Anstalten erheben sich Bedenken, dagegen sind versuchsweise sechsjährige Gymnasialkurse genehmigt und sollen weitere Erfahrungen nach dieser Richtung hin gesammelt werden. Hinsichtlich des berührten Punktes, die zuziehung von sachverständigen Frauen zur Berathung, bin ich dafür, diese sehr wichtige Frage anzuregen und zu sehen, ob es möglich sein wird, daß Frauen zugezogen werden. Jedenfalls können Sie meines Interesses sicher sein; ich werde, so weit es an mir ist, dasselbe beim Bundesrath und beim Reichstag zum Ausdruck bringen." " " Das Fazit der frauenrechtlerischen Aktion? Einige Komplimente vor der Frauenbewegung und ein Händchen belangloser Versprechungen. Politische Bettler nur und Thoren" können von dieser Audienz eine Förderung der Frauenbewegung erwarten. Sie hat auch nicht eine Bürgschaft für den Sieg frauenrechtlerischer Forderungen geschaffen, dafür aber drückt sie der politischen Unreise der deutschen Frauenrechtelei das Siegel auf. Das erhellt recht sinnenfällig noch mehr als aus der kindlichen„ That" selbst aus der Bewerthung, welche diese in der frauenrechtlerischen Presse jeder Schattirung gefunden hat. Die Frauenbewegung", das Organ der Radikalen feiert den Kniefall als einen Schritt nach vorwärts". Mit gläubiger Inbrunst scheint sie von dem mehrmaligen Kopfnicken der Pagode des kaiserlichen Willens eine besonders wunderwirkende Kraft zu erhoffen. Und in einer recht niedrigen Einschätzung der Frauenbewegung findet sie in der Thatsache allein, daß der verantwortlichste Mann im Reiche( Bülow der Verantwortlichste!!! welch' blutiger Scherz!) den Ernst und die Bedeutung der Frauenbewegung voll anerkennt, wohl eine gewisse Gewähr dafür, daß die ganze Bewegung nunmehr als den Kinderjahren entwachsen angesehen wird". Das Zentralblatt des Bundes deutscher Frauenvereine" frohlockt:„ Der Erfolg war selbst für unverbesserlich optimistische Frauenrechtlerinnen ein überraschend günstiger". Vergleichsweise flingt es fast matt, wenn Lina Morgenstern in ihrer Hausfrauenzeitung" den Verlauf der Audienz als„ äußerst befriedigend" bezeichnet. " " Bei Lichte betrachtet, entpuppt sich die frauenrechtlerische Aktion als eine Uebertragung der höhertöchterlichen Backfischschwärmerei für , Ihn" den Erfüller kindlicher und findischer Mädchenträume auf das Gebiet des sozialen, des politischen Kampfes." Er" tam zwar nicht ,, in Sturm und Regen", aber man war bei„ Jhm" im Sonnenschein einer offiziellen Audienz.„ Nun muß sich vieles, Vieles wenden," 64 " tiriliren mit einer Variation des bekannten Liedes die frauenrechtle= rischen Schäferinnen. Sogar die nationalsoziale„ Hilfe", die gewiß den Frauenrechtlerinnen ohne Dogmen- und Parteifanatismus" äußerst wohlwollend gegenüber steht, kann nicht umhin, die politische Sonntagsnachmittagstaffeevisite der Damen in aller Sanftmuth und Milde zu bespötteln. Herr von Gerlach pfiff neulich in der Zeit"( Nr. 26) wieder einmal eine seiner harmonieseligen Lieblingsmelodien: die Sozialistinnen sollten sich mit den bürgerlichen Frauenrechtlerinnen zu einem gemeinsamen Kampfe für das freie Vereins- und Versammlungsrecht zusammenschließen. Offenbar hat er seine Mahnung vor dem Besuch der Damen bei Bülow geschrieben. Herr von Gerlach hat nämlich die Sozialistinnen noch jederzeit als ernst zu nehmende politische Kämpferinnen eingeschätzt. Solchen aber kann er nicht ansinnen, den zielklaren politischen Kampf mit der verworrenen politischen Harlekinade zu verquicken, Bundesgenossinnen dort zu wählen, wo die Schellenkappe flingelt und die Pritsche klappert. Politische Narreteien und politischer Rampf können nicht einmal vorübergehend zu einer vereinbarten Parallelaktion für ein bestimmtes Ziel Hand in Hand gehen, von den unüberbrückbaren grundsäßlichen Unterschieden zu schweigen, welche das Lager der bürgerlichen und proletarischen Frauen in reinlicher Scheidung getrennt halten und eine gemeinsame Aktion ausschließen. Dienstbotenfrage. Zur Dienstbotenbewegung in Holland. Während schon allenthalben unter den Arbeiterinnen Hollands die Organisation als dringende Nothwendigkeit erkannt worden ist, hat sich diese Erkenntniß unter den Dienstboten nur sehr langsam Bahn gebrochen. Es fehlt den Dienstboten vielfach an Muth und Energie, um einzutreten in die Reihen Derer, die für die Befreiung der arbeitenden Klasse kämpfen; es sind verhältnißmäßig Wenige von ihnen, die zum vollen Bewußtsein ihrer Lage gekommen sind. Aber unter Denjenigen, die aus der Gleichgiltigkeit zu dem Bewußtsein erwacht sind, daß auch sie ein Anrecht auf ein menschenwürdiges Dasein haben, ist eine kräftige Bewegung entstanden. Die Dienstboten der größeren Städte Hollands haben Dienstbotenfach vereine gegründet, die sich zu einem allgemeinen Bund vereinigt haben, dessen Streben es ist, bessere Arbeitsund Lebensbedingungen für die Dienstboten zu erlangen. Dieser Bund hat schon große Erfolge zu verzeichnen. Es ist neben diesen Erfolgen auch nicht zu unterschätzen, daß verschiedene Arbeitgeber bei Bedarf den Mitgliedern dieser Organisation den Vorzug geben, weil dieselben nicht nur den Muth besigen, für ihre Rechte einzutreten, sondern es auch ernst nehmen mit der Erfüllung ihrer Pflichten. Die Dienstbotenfachvereine streben danach, den Arbeitsnachweis selbst in die Hand zu nehmen. Der Amsterdamer Organisation ist es gelungen, im März ein eigenes Arbeitsnachweisbureau zu eröffnen, wo Dienstmädchen und Frauen Stellung, bezw. hauswirthschaftliche Arbeit vermittelt wird. " Der Organisation fehlte bis vor Kurzem ein wirksames schriftliches Propagandamittel, das die durch Versammlungen geführte Agitation unterstützte. Nun ist dem Mangel abgeholfen worden durch die Gründung eines besonderen Organs des„ Allgemeinen niederländischen Dienstbotenbundes"( Siehe Nr. 3 der„ Gleichheit").„ Ons Streven", dies sein Titel, soll mit aller Kraft die Bemühungen des Bundes unterstüßen, die Dienstboten in einer starken Organisation zusammenzufassen. So wie die übrigen organisirten Arbeiter und Arbeiterinnen", heißt es,„ wollen wir kämpfen für kürzere Arbeitszeit, höheren Lohn, Aufklärung und Bildung, kurzum für ein menschenwürdiges Dasein. Sind die Dienstboten nicht auch Kinder unseres Volkes, die ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, um leben zu können? Leiden sie nicht auch unter den traurigen gesellschaftlichen Verhältnissen?" Das Fachorgan soll den Dienstboten wieder und wieder die Losung zurufen: Vereinigt Euch, schließt Euch Eurer Organisation an zur Förderung Eurer Interessen." Es wird darauf hinwirken, daß das alte, sehr mangelhafte Dienstbotenrecht beseitigt wird und daß an seine Stelle Bestimmungen in Kraft treten, welche sich in Uebereinstimmung mit den modernen Rechtsbegriffen befinden und den Interessen der Dienstboten gerecht werden. Er wird dafür eintreten, daß die Gesetzgebung Einrichtungen schafft, welche die Dienstboten im Falle von Krankheit, Alter und Invalidität schützen. Auch die allgemeine wie die Berufsbildung der Dienenden will es pflegen. Damit aber das Blatt seine Aufgabe erfüllen fann, muß es seinerseits durch Verbreitung unter den Dienstboten, durch Einsendung von Berichten 2c. unterstützt werden. Den vereinten Kräften wird es gelingen, die Dienstboten der Organisation zuzuführen und sie zu befähigen, in unermüdlichem Kampfe ein menschenwürdiges Dasein zu erringen und das ihrige zur Befreiung der Arbeiterklasse beizutragen. Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Bettin( Bundel) in Stuttgart.- Drud und Verlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart. m. hl.