Nr. 9. Die Gleichheit 12. Jahrgang. Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die ,, Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3051) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 23. April 1902. Zur Maifeier. Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" sind zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart, BlumenStraße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Warum fordern wir den Achtstundentag? Der Kampf um Russische Inhalts- Verzeichniß. Völkermai. Gedicht von Clara Müller. das Arbeiterinnenschutzgesetz in Italien. Von Dr. Robert Michels. Schutz den Schwangeren und Wöchnerinnen! Von a. br. Arbeiterinnen im Kampfe. Feuilleton: Frau Rath Goethe. Von Manfred Wittich.( Fortsetzung.) Frauenbewegung.- Quittung. ONEMONONEMONG Völkermai. OLE Völkerfeier, du Maientag! Ziehet hinaus in den grünenden Hag, Jauchzet hinein in die leuchtende Welt Rothe Blumen blühen im Feld. Rothe Schleifen auf Eurem Hut, Cief im Herzen die rothe Gluth; Roth der Nacken vom Sklavenjoch... Meine Brüder, und doch und doch! Doch ein Arm, der die Kette bricht, Doch ein morgen voll Duft und Licht, Doch ein Cag voller Maienglanz... Auf, Ihr Brüder, zu Spiel und Canz! All' die Lasten, die Euch gedrückt, In die Schatten der Nacht entrückt, All' die Sorge, die Euch umspann, Brüder, kümmert sie heut' den Mann? Don Clara müller. Schwestern, kümmert sie heut' das Weib, Das mit dem manne ein Herz und Leib? Euren Säugling an voller Brust Lacht Ihr selber wie Maienlust, Haltet die Zukunft weich und warm Jhr im schützenden Mutterarm! Eh' die athmende Kraft verglüht, Schaffet, dass ihr der Weltmai blüht! Dass die Knechtschaft für Euer Kind Wie eine Woge der See zerrinnt, Dass sie Euch dünke ein Wintertraum Einst unterm blühenden Maienbaum! Männer und Weiber, am Feiertag Zieht denn hinaus in den schimmernden Hag, Singet und jauchzt in die flammende Welt Bluthrothe Blumen blühen im Feld. Zur Maifeier. Heraus aus der bitteren Tagesqual Euerer Existenz, mit ihrem Um und Auf an Lasten und Leiden, an Härten und Verzichten, an Sorgen und Sehnen, Ihr Pioletarierinncn, die Ihr unter der heutigen Ordnung der Dinge doppelte Ketten tragt! Heraus, und wagt Euere Freiheit zu denken. Euer Recht zu fordern! Die Freiheit, das Recht, sie müssen Euch werden, wenn Ihr nur wollt! Euere Bundesgenossen im Kampfe für freies Menschenthum erwarten Euch! Millionen, die wie Ihr ausgebeutet und unfrei sind, in deren Hirn aber zielklare Erkenntniß lebt, in deren Herzen opferbereite Begeisterung flammt! So ruft der Feiertag des Weltproletariats auch jetzt wieder den Frauen des werkthätigen Volkes zu. Seine Mahnung tönt unter ernsten Umständen an ihr Ohr, unter Umständen, die ihnen eindringlich die Raffgier und das Herrschaflsgelüste der Kapitalistenklasse, den Wahnsinn und die Barbarei der kapitalistischen Ordnung zu Gemüthe führen und all die Unsumme von schreienden Uebeln, die daraus für die Ausgebeuteten und Beherrschten erwachsen. Noch spürt die spoltwürdig entlohnte Arbeiterin, die zum Kargen gezwungene proletarische Hausmutter die Lasten, welche ihr die phantastische, ruhmsüchtige Weltmachls- und Weltausdeulungspolitik durch den Huunenzug auferlegt hat. Noch brennt im Herzen der Proletarierinnen die heiße Scham, die tiefe Empörung ob der Boxerjagden, der Niedermetzelet Wehrloser, der Vergewaltigung von Frauen und Mädchen, der Vorschußlorbeeren und all der übrigen Thaten der Unkultur, Barbarei und Narretei, durch welche dieser Zag das zwanzigste Jahrhundert geschändet hat. Nach Hundertlausenden zählen die Frauen, die Familien der Arbeiterklasse, deren Erwerbs- und Existenzverhällnisse durch die seit langen Monaten lastende Krise geradezu tödtlich getroffen worden sind. Unsicherer und geschmälter Verdienst, wohl gar völlige Arbeitslosigkeit haben ihre Schrecken, ihre Bitternisse, ihre hunderterlei Schrecken über die Welt der Arbeit ausgeschüttet. Und noch ist des Jammers kein Ende, der in dem Wesen der kapitalistischen Ordnung begründet ist, der unabwendbar wie ein Naturereigniß durch das Walten von Kräften erzeugt wird, welche der Kapitalismus wohl zu entfalten, aber nicht zu regeln, nicht zu bändigen vermag, weil er nicht auf der Solidarität und dem Zusammenarbeiten Aller beruht, sondern auf der Ausbeutung der Vielen durch die Wenigen; weil nicht das Wohl der Allgemeinheit sein höchstes Gesetz ist, sondern der Profit des Einzelnen. Noch ehe aber das Elend der Krise überwunden ist, steigen dräuend neue, schwerste Gefahren herauf. Der Zollwucher will eine entsetzliche Dreieinigkeit von Plagen gegen das werklhätige Volk entfesseln: Vertheuerung der unentbehrlichsten Lebensbedürfnlsse; Störung des Wirthschaftslebens, das heißt Verschlechterung des Erwerbs; Stärkung der Herrenmacht des Junkerthums und der Scharfmachergilde. Weltmachtspolitik, Krise, Brotwucher: furchtbare Wahrzeichen der Klassenherischaft der Besitzenden, unter deren Joch die proletarische Frau gebeugt ist. Wo aber erheben sich neben ihnen die Mäler, die aus jüngster Zeit von einer auch noch so schwächlichen Berücksichtigung der Interessen der Proletarierin künden? Keine weitere, gründliche Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Arbeiterinnen zügelt das Uebermaß der kapitalistischen Ausbeutungsgier. Trotz der unanfechtbarsten Thatsachenbeweise von der Dringlichkeit erhöhten Schutzes keine Verkürzung der täglichen Acbeitspein von 11 Stunden auf 8, ja auch nur auf 10. Keine Sicherung der Nachtruhe der abgerackerten Fabrik- und Haussklavin durch absolutes Verbot der Nachtarbeit und der Ueberstunden. Keine Freigabe des Nachmittags vor Sonn- und Festtagen, welche erst diese aus Scheuer- und Waschtagen zu Ruhe- und Erholungstagen gestalten würde. Die Wöchnerinnen nach wie vor ungenügend, die Schwangeren gar nicht geschützt. Kein gesetzliches Verbot der Verwendung von Arbeiterinnen in Industriezweigen und bei Beschäftigungsarten, welche dem weiblichen Organismus besonders verhängnißvoll sind und ganz unzulängliche Vorschriften zur Abwehr von Einflüssen, die Gesundheit und Leben bedrohen. Kein sachgemäßer Schutz der Heimarbeit, die das tiefste wirthschaftliche Elend zeitigt, Leib und Geist gleich zermürbt und verfallen macht. Keine durchgreifende Reform der Gewerbeaufsicht. Statt Sicherstellung der Koalitionsfieiheit stete Bedrohung, ja Meuchelung derselben durch Polizeimacht, Richterwitz und Geld- sacksgewalt. Den unerfüllt gebliebenen Forderungen gegenüber ein Händchen Reformen, die im letzten Jahre neben der Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Heimarbeiter durch Ortsstatut Bundesraths- verordnungen einzelnen Arbeiterinnenschichten gebracht haben. Die Sitzgelegenheit für Verkäuferinnen. Das Verbot der Beschäftigung von Arbeiterinnen in Zinkhütten, in Zichoriendarren, bei gewissen Arbeiten in den Zuckerfabriken, bei bestimmten Arbeiten und in gewissen Räumen der Glashütten; die Vorschriften über Beschaffenheit und Benutzung der Arbeitsräums, Arbeitsverfahren, Beschränkung und Regelung der Arbeitszeit, über die Eistellung von Aibeitskleidern, Wasch- und Ankleideräumen w. in Gummifabriken, wo unter Anwendung von Schwefelkohlenstoff und Chlorschwefel- dämpfeu Gummiwaaren vnlkanisirt werden. Die Verordnung zum Schutze de? Gastwirthspersonals, jene Spottgeburt, welche den 16 stündigen Normalarbeitstag festlegt und die gesammten Hilfskräfte, Herd-, Küchen-, Hausmädchen w. vollständig der Auswucherung durch ihre Herren preisgiebt. Was in diesen Verordnungen als Verbesserung auftritt, zum großen Theile nur eine Rückwärts- revidirung von Verböserungen, welche der Bundesrath kraft seiner Macht zu kapitalistenfreundlichen Ausnahmebewilligungen von den gesetzlichen Voischrlften lange Jahre hindurch den betreffenden Arbeitc- rinnenkategorien beschert hatte. Wie wohlthätig auch im Einzelnen diese oder jene Maßregel empfunden werden mag. Alles in Allem doch ein unsagbar ärmliches und erbärmliches sozialresormlerisches Gepäck. Und wahrhaftig: der so mangelhafte Entwurf zum Kinder- schutzgesetz macht es kaum schwerer und reicher. Nicht aber ein Verzagen und Verzichten ist es, das der proletarischen Frau die Umstände predigen, unter denen Heuer der Völkermai naht. Sie offenbaren nur sinnenfällig, wie es um das Reformverständniß und den Reformwillen Derer steht, welche dieser Gesellschaftsordnung Nutznießer sind. Sie schärfen dem werkthätigen Volke die Erkenntniß für die alte Wahrheit: Hilf dir selbst, und die Gölter werden dir helfen. Ein leuchtendes Denkmal dieser Erkenntniß erhebt sich die Maifeier im Angesicht der Zustände und Ereignisse, welche von dem engherzigsten, bornirtesten Klassenegoismus der Ausbeutenden und Herrschenden erzählen. Auch der proletarischen Frau kündet sie, daß die Tage kommen müssen, wo ihre Ketten gelockert, ihre Lasten geleichtert werden; daß die Stunde schlagen wird, wo auch sie jeder Knechtschaft ledig als Freie unter Freien wandelt. Denn die Maifeier bringt dm stolzen Aufmarsch der Proletarier aller Länder, die— von einem Wissen, einem Wollen durchdrungen— der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen einen unversöhnlichen Kampf ansagen. Vielsprachig tönt ihre Losung über den Erdball. Wir fordern zum Schutze der Enterbten gründliche soziale Reformen, in erster Linie aber eine Arbeiterschutzgesetzgebung, deren A und O der Achtstundentag ist, gesicherte Koalitionsfreiheit und volle politische Rechte. Wir stellen dem kapitalistischen Ideal vom Millionäre- und Beitlerzüchten das proletarische Ideal des Brotes, der Freiheit, der Bildung für Alle entgegen. Wir brandmarken den Militarismus, dessen gepanzerte Faust in schauerigen Greueln den inneren wie den äußeren Feind niederschlägt, in vandalischem Wüthen vernichtet, was Geist und Fleiß mühsam geschaffen. Gegenüber dem Ideal vom Schießen auf Vater und Mutter, von der Völkerverhetzung und dem Weltkrieg erheben wir stolz das Ideal der Völkerverbrüderung und des Weltfriedens, dessen Verwirklichung die internationale Solidarität des Proletariats verbürgt. Ww geloben, nicht eher zu ruhen und zu rasten, bis die kapitalistische Klassenherrschaft gebrochen und der Platz frei gelegt worden ist für den Aufbau der sozialistischen Ordnung. Heraus darum, Ihr Proletarierinnen, zur Maifeier! Erhebt Euere Stimme, enthüllt Euere Leiden, stellt Euere Forderungen. Ihr habt mehr zu heischen als Euere Brüder, und Ihr habt dringender zu heischen als sie. Seid Ihr nicht Mütter und habt mit dem eigenen Leibe das Leben des Kindes zu schützen, mit Euerer Muße seine Pflege zu sichern, mit Euerer Bildung seine Erziehung zu fördern? Fügt die heutige Ordnung nicht zu Euerer Ausbeutung als Proletarierin Euere politische Rechtlosigkeit. Euere soziale Unterbürtigkeit als Frau? Wenn Jemand, so habt Ihr im Kampfe für die Reform und die Revolution der Gesellschaft nur Ketten zu verlieren und eine Welt zu gewinnen. Die Schwesterhand deshalb Allen, die frohnden, leiden und sich rebellentrozig gegen die Kapitalsmacht auflehnen. Kampf Allem, was Euch und die Eueren fnechtet und entrechtet. Im frühlingsstarken Tosen des Klassenkampfes wird endlich auch Euch, den Beladensten unter den Beladenen, den Unfreiesten unter den Unfreien der Freiheit Mai tagen. Warum fordern wir den Achtskundentag? Wir fordern den Achtstundentag, weil er die Zeit fürzt, in welcher die Arbeiterin ihre Kräfte anspannen, ja überspannen muß bei einer Thätigkeit, welche recht oft nur durch harte Nothwendigkeit aufgezwungene Brotfrohn ist, nicht eine aus Begabung und Neigung freigewählte, freudig gethane Arbeit; bei einer Thätigkeit, welche sich meist in der eintönigen Wiederholung ein- und derselben Handgriffe erschöpft, welche einseitig ein- und die nämlichen Muskel- und Nervengruppen anstrengt, die Sinne stumpf, den Geist matt und schwunglos macht. Wir fordern den Achtstundentag, weil er für die Arbeiterin in Fabrik und Werkstatt, in Laden und Bureau oder bei der Heimarbeit die lange Spanne mindert, in der sie Einflüssen ausgesetzt ist, welche der Gesundheit verhängnißvoll werden, das Leben selbst bedrohen. Wir fordern den Achtstundentag, weil er die Arbeiterin vor Ueberanstrengung daheim schützt. Er giebt ihr Zeit und Kraft, als Gattin und Mutter ihre Pflichten zu erfüllen, als junges Mädchen sich auf die hohen und vielseitigen Aufgaben des Weibes in Familie und Gesellschaft vorzubereiten, ohne daß sie die Nacht zum Tag, den Sonntag zum Werktag verwandeln, ohne daß sie mit übermenschlicher Willensanstrengung das letzte Fünfchen Kraft aus sich herauspressen muß. Wir fordern den Achtstundentag, weil er somit für die Arbeiterin in noch höherem Maße als für den Mann eine Ersparniß an dem einzigen Rapital bedeutet, über das sie verfügt: an ihrer Gesundheit, ihrer Lebenskraft. Thatsache ist, daß der Körper der Frau im Algemeinen gesundheitsschädlichen Einflüssen gegenüber weniger" widerstandsfähig ist, als der männliche Organismus. Thatsache ist ferner, daß die Frau in der Familie Pflichten zu erfüllen hat, von denen der Mann befreit ist. Wir fordern den Achtstundentag, weil er mit der Arbeiterin, die Mutter ist oder Mutter wird, das Kind schützt. Indem er ihre Gesundheit schirmt, vermindert er die Einflüsse, welche das ungeborene Rind mit Schwäche und Siechthum bedrohen, steigert und erhält er die Fähigkeit der Mutter, einem fräftigen Nachwuchs das Leben zu schenken. Wir fordern den Achtstundentag, weil er die Arbeiterin in den Stand setzt, ihre Mutterpflichten in größerem Umfange und in besserer Weise erfüllen zu können. Er verleiht ihr etliche Tagesstunden, in denen sie der Pflege, Beaufsichtigung und Erziehung ihrer Kinder zu leben vermag, in denen sie dieselben vor Unfällen, Krankheit oder Verwahrlosung schützt, in denen sie die Kräfte des Leibes und Geistes der Kleinen gedeihlich zu entfalten bemüht ist. Er mehrt die körperliche Kraft, damit die geistige Frische und sittliche Stärke, welche die Frau für die Erfüllung ihres Mutterberufs einsetzen kann. Wir fordern den Achtstundentag, weil er der Arbeiterin Zeit und Kraft schenkt, dem Manne mehr als eine zuverlässige, geschickte Hausbesorgerin zu sein. Er schafft ihr die Möglichkeit, am inneren Leben des Gatten theilzunehmen, sein Streben und Sehnen kennen zu lernen, seine Ideale zu verstehen, mit ihm zu empfinden, zu denken, zu wollen und zu kämpfen. Wir fordern den Achtstundentag, weil er der Arbeiterin nicht nur die Pflichterfüllung im Familienleben zurückgiebt, sondern auch dessen Freuden. Er mehrt die Minuten, in denen sie sich an dem Geplauder und Spiel des kleinen Kindes ergößen kann, in denen sie sich an dem aufblühenden seelischen Leben des größeren Knaben, des heranwachsenden Mädchens erfreut, in denen sie sich mit den Ihren zusammen am Schönen zu erquicken, am Wahren zu stärken, am Guten und Großen zu erheben vermag. Wir fordern den Achtstundentag, weil er materielle Vorbeding ungen dafür zeitigt, daß die Arbeiterin Sinne, Geist, Gemüth bildet, die Gaben entfaltet, welche die Natur in ihre Brust gelegt, die brennende Sehnsucht nach einem Empor des Seins und Lebens stillt, die in ihrer Seele lodert. Der Achtstundentag führt die Arbeiterin in die Natur und schenkt ihr Vogelgezwitscher und Blumenduft, Sonnenschein und Waldesrauschen. Er tritt in ihr Stübchen und bringt ihr die herrlichsten Gedichte, daß es ihr Hirn kühn durchblitt, ihr Herz in heißer Gluth durchströmt, daß ihre Brust sich in stolzer 67 Hoffnung hebt. Er führt sie in die Museen und lehrt sie verstehen, was Formen und Farben, was schimmernde Marmorleiber sagen. Er erschließt ihr in der Musik eine Welt von Empfindungen, Träumereien und Gedanken. Er führt sie zu den lebendigen Springquellen der Wissenschaft und läßt hier die bildungsdurstige Seele sich laben. Wir fordern den Achtstundentag, weil er der Arbeiterin größere Regelmäßigkeit und Stetigkeit des Erwerbs bringt, denn er vermag den Gegensatz zwischen Flaue und Ueberzeitarbeit zu mildern. Je weniger schrankenlos der Unternehmer über seine Arbeitskräfte verfügen kann, je kürzer die Zeit ist, in welcher sie ihm täglich frohnden müssen, um so weniger ist es ihm möglich, die Produktion zwischen Hochsaison und todter Zeit hin- und herpendeln zu lassen, in furzer Spanne bei ausgedehntester Arbeitszeit herzustellen, was er auf den Markt bringen will, um dann lange Monate die Arbeitenden ganz oder theilweise brotlos auf die Straße zu sehen. Wir fordern den Achtstundentag, weil er zu einer Erhöhung des Lohnes der Arbeiterin beiträgt. Die Wissenschaft lehrt und die Erfahrung bestätigt, daß lange Arbeitszeit und niedriger Lohn Hand in Hand gehen, daß kurze Arbeitszeit von guter Bezahlung begleitet ist. Wir fordern den Achtstundentag, weil er unerläßliche Vorausſetzungen dafür schafft, daß die großen Arbeiterinnenmassen sich den Gewerkschaften anschließen und zu pflichttreuen, erkenntnißklaren Gewerkschaftlerinnen erzogen werden. Der Achtstundentag giebt der Arbeiterin jenes Mehr an Muße, an körperlicher und geistiger Spannfraft, an Willensenergie, das ihr zu Gebote stehen muß, wenn sie sich in Gemeinschaft mit ihren Arbeitsbrüdern aufklären, wenn ihrem Geist das Verständniß für den Organisationsgedanken und seine Segnungen erschlossen werden, wenn sie für ihn wirken soll. Wir fordern den Achtstundentag, weil er durch Einbeziehung der Arbeiterinnen in die Gewerkschaften den wirthschaftlichen Klassenkampf des Proletariats gegen das ausbeutende Kapital fördert und damit auch der Arbeiterin selbst zu höherem Lohn und günstigeren Arbeitsbedingungen verhilft. Wir fordern den Achtstundentag, weil er der Arbeiterin ermöglicht, sich über ihre eigenen persönlichen und Klasseninteressen aufzuklären, sich über das Wesen der heutigen Wirthschafts- und Gesellschaftsordnung und die treibenden Kräfte der geschichtlichen Entwick lung zu belehren, die Ursachen des proletarischen Elends und die Bedingungen der Befreiung des Proletariats fennen zu lernen. Der Achtstundentag läßt die Arbeiterin zum Bewußtsein ihrer Rechtlosigkeit als Frau, ihrer Ausbeutung und Verknechtung als Proletarierin er wachen und treibt sie in den Kampf für ihre soziale Gleichberechtigung, ihre Befreiung in der einen und anderen Beziehung. Wir fordern den Achtstundentag, weil er in der Folge den politischen Klassenkampf des Proletariats die proletarischen Frauenmassen als zielbewußte Streiterinnen zuführt. Er stärkt die einzige gesellschaftliche Macht, welche der kapitalistischen Gesellschaft die erforderlichen Reformen zu Nutz und Frommen der Ausgebeuteten abtrott, welche die kapitalistische Gesellschaft stürzt und die sozialistische Ordnung aufrichtet, die alle Ketten bricht. Wir fordern den Achtstundentag für alle erwachsenen Arbeiter, weil auch der Mann in seiner Gesundheit und Lebenskraft gegen den Wehrwolfsheißhunger des Kapitals nach Profit geschützt werden muß; weil auch der Mann in all' seinen Lebensbeziehungen durch die ungezügelte fapitalistische Ausbeutung auf das Schwerste geschädigt, durch die Segnungen verkürzter Arbeitszeit aber gefördert wird. Wir fordern den Achtstundentag, weil er den Aufstieg des Proletariats zu höherer Kultur und größerer Freiheit begünstigt, und weil nur ein wirthschaftlich gehobenes, förperlich, geistig und sittlich kraftvolles Proletariat die kapitalistische Herrschaft zu brechen, die Gesellschaft der Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit zu zimmern im Stande ist. Wir fordern den Achtstundentag, weil er die Anerkennung der Thatsache ist, daß die Arbeiterinnen und Arbeiter lebendige Menschen sind und nicht bloße Rädchen des Wirthschaftsbetriebes; daß die Waare Arbeitskraft, die sie dem Kapitalisten verkaufen müssen, mehr ist, als der übrige„ Waarenpöbel", den dieser sonst erschachert und verschachert. Der Achtstundentag ist die Anerkennung der Thatsache, daß Menschenrecht über Goldesmacht gehen muß. Wir fordern den Achtstundentag, weil wir wissen, daß das„ gute Herz" und die„ geläuterte Vernunft" der Besitzenden und Herrschenden ihn nicht gewähren werden. Wir fordern ihn nachdrücklichst, weil wir überzeugt sind, daß ihn nicht die Güte und Unwiderleglichkeit der Gründe beschert, welche unsere Vertreter in den Parlamenten entwickeln. Der Achtstundentag wird uns zu Theil werden als Frucht der steigenden Erkenntniß, der energischen Willensäußerung, der wachsenden Macht der proletarischen Massen außerhalb der Parlamente. Erst wenn die bürgerliche Gesellschaft vor dieser Macht zittert, wird sie die Gründe würdigen, welche die Forderung diktiren: Her mit dem Achtstundentag! Der Kampf um das Arbeiterinnenschutzgeset in Italien. " Als die bekannte energische Vorkämpferin des Sozialismus in Italien, Anna Kulischoff, bei den Mailänder Geschehnissen im Jahre 1898 von Soldaten gefangen genommen und gemeinsam mit ihrem bedeutenden Parteigenossen Filippo Turati vor das Kriegsgericht geschleppt wurde, um wegen Aufwiegelung der Massen" zu einer langen und äußerst harten Freiheitsstrafe verurtheilt zu werden, da sprach diese tapfere Frau die Worte aus:„ Ich habe an zwei sozialistischen Kongressen theilgenommen, um den Schutz der Frau und des Kindes in der Industrie zu predigen. Als ich aber sah, daß sich die Partei( weil sie noch nicht genügend befestigt war. Anm. d. Verf.) nur wenig mit dieser Frage beschäftigte, da begann ich selber eine Propaganda, um meinen persönlichen Ueberzeugungen Anhang zu verschaffen, und ich hielt Vorträge, um den Arbeiterinnen die Nothwendigkeit der Einführung eines solchen Gesetzes klar zu machen. Denn ich hatte die feste Ueberzeugung, daß dieses Gesetz sehr viel leichter einzuführen sein würde, sobald Diejenigen, welche dadurch geschützt werden sollen, sich selber über seine Wichtigkeit klar werden." Inzwischen hat sich gar Vieles geändert in Italien. Die sozialistische Partei ist, fast ungeahnt schnell, gewachsen und hat immer mehr Anhänger erworben. Sowohl das städtische wie das ländliche Proletariat ist, wenigstens im Norden und in der Mitte des Landes, fast gänzlich gewonnen. Auch aus den anderen Ständen, insbesondere den gebildeten, treten hier mehr als in irgend einem anderen Staate Europas die besten Elemente zum Sozialismus über. Nicht zum wenigsten die Frau des italienischen Proletariats denkt und fühlt jetzt ganz sozialistisch. Daher kommt es, daß die Forderung nach einem wirksamen Schutz der Frau, die als Lohnarbeiterin berufsthätig ist, sowohl von der Parteileitung als auch den der Partei angehörenden Frauen nicht nur anerkannt, sondern auch mit dem größten Nachdruck verfochten wird. Anna Kulischoff's Wunsch ist also in Erfüllung gegangen. Schon seit geraumer Zeit ist eine sehr lebhafte Agitation für den gesetzlichen Arbeiterinnenschutz betrieben worden. Der Gesetzesentwurf, den Anna Kulischoff und Filippo Turati ausgearbeitet haben, wurde von der Partei auf dem Parteitag zu Bologna 1897 gebilligt. Als seine Hauptverfechter mögen hier der sozialistische Abgeordnete Angiolo Cabrini und seine Frau, die Sozialistin Maria Cabrini, besonders hervorgehoben werden. Berühmte Männer auf medizinischem Gebiet, wie der Professor Angelo Celli und der sozialistische Hochschullehrer Frau Rath Goethe. Von Manfred Wittich. ( Fortsetzung.) In dem Volksbuch von den vier Haimonskindern heißt es an einer Stelle:" Da aßen sie und tranken sie und machten sich lustig, gulegt ging fie( Frau Aja) in den Keller und holte vom besten Wein, goß eine silkerne Schale voll und gab sie dem Reinhold" ( einem ihrer vier Heldensöhne). Und ganz so wurde auch die Szene aufgeführt im Goethehaus zu Frankfurt a. M., wobei nach des Dichters gewissenhaftem Vermerk die edlen Jahrgänge 1706, 1719, 1725 und 1748 fredenzt wurden. Als die, nach dem Zuge der Zeit in jener Sturm- und Drangperiode unserer Literatur freiheitsbegeisterten und tyrannenblut dürftigen Jünglinge in allerlei Zukunftsfreiheitsmusik ih: e Seelen austönen ließen, setzte Frau Aja in geschliffener Glaskaraffe den hochrothfarbigen Wein auf den Tisch und rief:„ Hier ist das wahre Tyrannenblut! Daran ergößt Euch, aber alle Mordgedanken laßt mir aus dem Hause!" Der Politik ist sie freilich darin, nicht unähnlich ihrem Sohne, nicht sonderlich grün, namentlich nicht ihrer gewaltsamen Bethätigung im blutigen Kriege: ,, Krieg und Kriegsgeschrei soll nicht in Anschlag kommen- die großen Herren mögen sich einander besch...( das ist doch das rechte Wort), das soll uns nicht fümmern." Man beachte die volksthümliche Derbheit, wie sie auch ihr Sohn, der Verfasser des Göz von Berlichingen, frühe ganz besonders oft und gern anwendete, aber auch im späten Alter noch in hellem Unwillen und Aerger des Defteren zum Besten gab. Ihre Vaterstadt Frankfurt aber war ihr ans Herz gewachsen und bei all ihrer Liebe zu ihrem Hätschelhans" brachte sie es nicht übers Herz, wegzureisen und diesen in Weimar zu besuchen. 68 Tullio Rossi- Doria, traten mit der Wucht wissenschaftlich- hygienischer Beweisführungen für die von der Partei aufgestellten Forderungen ein. Die Gründe, welche die Sozialisten Italiens zu dem Gesetzentwurf Turati- Kulischoff bestimmten, sind mannigfaltiger Natur. Da dieselben aber fast durchweg auch für deutsche Verhältnisse in Betracht kommen und deshalb schon oft und gründlich erörtert wurden, darf ich mich hier wohl mit nur ganz kurzen Andeutungen begnügen. Man kann die Gründe, welche für einen energischen Frauenschutz in allen Gewerben sprechen, meines Erachtens in hygienische, moralische, wirthschaftliche und politische eintheilen. Was zunächst die ersteren betrifft, so ist es wohl Jedem klar, daß weder der Arbeitgeber( aus Gewinnsucht oder Gleichgiltigkeit) noch die Arbeiterin selbst( meist aus Noth, oft aber auch aus Unwissenheit) darauf Acht geben, daß der Körper der arbeitenden Frau nicht groben Ueberanstrengungen oder sonstigen Schädigungen der Gesundheit ausgesetzt ist. Besonders verhängnißvoll wird dies natürlich für die Nachkommenschaft, die bei der oft 13 stündigen Arbeit der Mutter, die in vielen Fällen überdies noch selbst bis zum Vorabend der Geburt fortgesetzt und nach wenigen Tagen wieder aufgenommen wird, schon von vornherein schwach und oft selbst lebensunfähig auf die Welt kommt und bereits in den ersten Tagen ihres Daseins vernachlässigt werden muß. Als Argument dafür, wie furchtbar die Folgen übergroßer Arbeit der Mutter auf das Leben des Kindes sind, möge ein Beispiel aus England gelten. In den achtziger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts betrug die Sterblichkeit unter den von den Textilarbeiterinnen in Birmingham geborenen Kindern nicht weniger als 37 Prozent. Als aber in einem dieser Jahre ein Lohnkampf ausbrach und mehrere Monate lang dauerte, da betrug die Sterblichkeit der in dieser Zeit zur Welt gekommenen Kinder blos noch 5½ Prozent. Ein wahrhaft schlagender Beweis für die hygienische Schädlichfeit überlanger Fabrikarbeit! Aber auch moralisch gereicht ihre ungeregelte, übermäßige Arbeit den Arbeiterinnen zum Schaden. Nichts ist natürlicher, als daß die Frau, die Tag aus Tag ein ihre 10 bis 13 Stunden abarbeitet und dazu noch die zahlreichen häuslichen Pflichten zu erfüllen hat, gänzlich abgestumpft werden muß, den Sinn für höheres Streben und edlere Genüsse verliert und zu einem Arbeits thier herabsinkt. Wirthschaftlich aber ist die Frau der ganzen Gewalt des Kapitalisten hilflos preisgegeben, muß sich mit einem jämmerlichen Lohn begnügen und dafür noch desto länger arbeiten. Es ist verständlich, wenn sie deshalb unbewußt als die gefährlichste Lohndrückerin des Mannes auftritt. ,, Unsere gute Stadt" nennt sie Frankfurt und rühmt von ihr: Aber, du lieber Gott, was sieht man nicht alles in dem nobeln Frankfurt, der Himmel erhalte uns dabei, Amen." " " Und als einmal in Frankfurt der Göz von Berlichen", das Drama ihres Sohnes, aufgeführt wurde, da jubelte ihr altfrankfurter Herz laut auf, als der gelehrte Olearius in dem Stücke auf die Frage des Abtes von Fulda:" Wo seid Ihr her, hochgelahrter Herr!" die Antwort giebt: Herr!" die Antwort giebt: Von Frankfurt am Main, Ihro Eminenz zu dienen." " Gar lustig sei auch das lebhafte Applaudiren des Publikums bei dieser Stelle anzuhören gewesen, berichtet die Frau Rath. Musik, Literatur und Theater sind ihr Leben@ element; mit ihren Kindern schwärmte sie für den in der Mitte des 18. Jahrhunderts fast vergötterten Klopstock und schäßte es sich zur großen Ehre ihres Hauses, daß der Patriarch der damaligen deutschen Literatur die Santa Casa besucht hat. Mit wärmster Theilnahme und mit sichtlichem Verständniß für die Bestrebungen Wolfgangs empfängt und verschlingt sie jedes neue Werk von diesem.„ Das war wieder einmal ein Gaudium vor( so!) mich"; so und in ähnlichen Wendungen zeigt sie dem Dichter in ihren Briefen an ihn den Empfang jedes Buches seiner Schöpfung an. Seit 1772 Witwe, findet sich die Frau Rath muthig mit Kummer und Einsamkeit ab, ja sie scherzt sogar über ihren Zustand:„ Nur das Gegenwärtige gut gebraucht, und gar nicht daran gedacht, daß es anders sein könnte; so kommt man durch die Welt und das Durchkommen ist doch- Alles wohlüberlegt- die Hauptsache." Auch braucht sie fleißig das Mittel des Königs Saul, die Musik, vor Allem aber das Theater:" Da wird gegeigt, da wird trompetet ha, den Teufel möcht' ich sehen, der Kourage hätte, einen mit schwarzem Blute zu infommodiren." ( Fortsetzung folgt.) In politischer Beziehung endlich wird die schrankenlos ausgebeutete Frau dem Manne stets ein Hemmschuh sein, da sie ja weder Zeit noch physische Kraft übrig hat, um sich mit politischen Dingen zu beschäftigen und Verständniß für sie zu gewinnen. Sie wird deshalb auch den großen sozialen Befreiungskampf ihrer Klasse nicht verstehen können. Und doch kann das Proletariat nur mit Beihilfe der Frau sein Ziel erreichen, denn um modern fühlende, ziel- und klassenbewußte Kinder erziehen zu können, bedarf es nicht nur reifer und ernster Männer, sondern noch viel mehr ihrer politischen und sozialen Pflichten vollbewußter Mütter. Gegen die vielseitigen ungeheuren Schäden, die im Gefolge der Frauenarbeit in der heutigen Gesellschaft einherschreiten, kann nur ein Gesetz helfen, das die Frauenarbeit in den Gewerben schützt und die Frau somit ihren häuslichen sowohl als politischen Pflichten zurück-, beziehungsweise neu giebt. Für ein solches Gesetz haben die italienischen Sozialisten mit großer Energie in den letzten Jahren gekämpft. Ihre rührige Agitation ist offenbar von ausschlaggebendem Einfluß dafür gewesen, daß die Regierung schließlich selbst mit einem Entwurf zu einem solchen Gesetze hervortrat, dessen Bestimmungen allerdings sehr mangelhaft und ungenügend waren. Als die parlamentarische Behandlung des Schutzgesetzes im Anfang dieses Jahres in sicherer Aussicht stand, setzte deshalb die sozialistische Agitation mit besonderem Nachdruck ein. An einem von der Parteileitung festgesetzten Tage, dem 23. Februar, wurden, wie die„ Gleichheit" berichtet hat, in mehr als 300 Städten des Landes Volksversammlungen, sogenannte Comizi abgehalten, die der Aufklärung und Stellungnahme in der Frage der Arbeiterinnen- und Kinderschutzgesetzgebung dienten. Der Plan glückte ebenso großartig wie er angelegt war. Ueberall war die Begeisterung eine große. Unter den Rednern befanden sich auch eine starke Anzahl von Frauen, u. 2. Maria Cabrini, Gelica Nieri, Bice Cammeo, Luisa Draghi, Ersilia Maino, Leda Rafanelli, Giuseppina Giudotti, Carolina Annoni, Ernestina Lesina und, in Pisa, die junge Weberin Jepa Fontana. Die Arbeiterinnen über 15 Jahre waren bis jetzt in Italien gesetzlich gänzlich ungeschüßt, über den Kinderschutz bestanden nur völlig unzureichende Bestimmungen, die noch dazu nicht einmal eingehalten wurden( Gewerbeordnung vom 28. September 1886). Die gesammte Landarbeiterschaft war von jeglichem Schutze ausgeschlossen. Der am 2. Dezember 1900 von dem damaligen Minister Carcano eingereichte Gesetzesentwurf zum Schutze der weiblichen und findlichen Arbeitsträfte wies, wie gesagt, sehr viele Lücken auf. So war in ihm zum Beispiel zwar von„ ungesunden und gefährlichen" Arbeiten die Rede, welche den Arbeiterinnen erst von 15 Jahren an offenstehen sollten, aber was unter einer„ ungesunden“ und„ gefährlichen" Arbeit verstanden werden sollte, das blieb flüglich dem Ermessen der Herren Arbeitgeber und Regierungsbeamten überlassen. Der Kompromißvorschlag der parlamentarischen Kommission, welche zunächst die beiden Entwürfe zu berathen hatte, entsprach ebenfalls keineswegs dem Recht des Proletariats auf wirksamen gesetzlichen Schutz der Frauen und Kinder, des Weiteren enthielt er leicht mißzudeutende Bestimmungen, die beabsichtigt und unbeabsichtigt zu Fallen der strikten Durchführung werden konnten. Die Sozialisten beschlossen deshalb, an ihren Forderungen festzuhalten. Als bedeutsamste davon greifen wir die folgenden heraus: Verbot der Arbeit von Kindern unter 15 Jahren. Die gesetzlich zulässige Arbeitszeit für Kinder von 15 bis 18 Jahren soll nicht über sechs Stunden, für jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 18 bis 20 Jahren nicht über acht Stunden täglich, für erwachsene Arbeiterinnen über 20 Jahre nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich betragen. Verbot jeder Nachtarbeit für die geschützten Arbeiterfategorien, ebenso aller ungesunden, gefährlichen und unterirdischen Arbeiten, welche besonders angeführt sind. Die Schußzeit für Schwangere und Wöchnerinnen soll sich auf sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Entbindung erstrecken und auf Grund eines ärztlichen Attestes verlängert werden können. Der gesetzliche Schuh wird nicht blos für die Fabrikindustrie gefordert, sondern auch für das Handwerk, die Manufaktur, den Handel, den Bergbau und vor Allem auch für die Landwirthschaft. Noch sehr viele Einzelheiten des Gesetzentwurfes Turati- Kulischoff find von hohem Interesse. So vor Allem die hygienischen Forde rungen, die dem portugiesischen Gesetz vom 14. April 1891 entnommen sind. Sie lauteten: Artikel 12: ,, Die Besizer, Unternehmer 2c., welche Frauen und Minderjährige beschäftigen, müssen sowohl in den Arbeitsstätten und den dazu gehörigen Nebenräumen, als auch in den Schlaf- und Eßräumen alle nothwendigen Maßregeln einführen und beobachten, welche Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeitenden gewährleisten." " In allen Fabriken, in welchen mehr als 50 Arbeite rinnen beschäftigt werden, muß sich ein den Anforde 69 rungen der Hygiene entsprechendes. Zimmer befinden, in welchem die Mütter ihre Säuglinge in den von der Fabrikordnung bestimmten Zwischenstunden nähren können." Werthvolle Reformen forderten fernerhin die Sozialisten, indem sie die Errichtung von Gewerbeschulen verlangten, in welchen die Mädchen( sowie auch die Knaben) nach ihrem Austritt aus der Volksschule nicht nur unentgeltlich unterrichtet, sondern auch verpflegt und bekleidet werden sollten, sowie die Gründung von sogenannten Casse di Maternità( Mutterschaftskassen). Letztere hätten nach dem Entwurf den Frauen in der Zeit ihrer Entbindung drei Viertel ihres Lohnes zu zahlen; das nöthige Kapital sollte zum Theil durch Staatsgelder aufgebracht werden, zum Theil aus den Versicherungsbeiträgen der Frauen, die in der Hauptsache von Seiten der Arbeitgeber geleistet werden müßten, sowie endlich aus den bei Uebertretung des Gesetzes von den Arbeitgebern zu erhebenden Strafsummen. Beide Bestimmungen bezweckten, einen etwaigen Ausfall an Arbeitsgelegenheit für die Frau wieder auszugleichen. Schließlich möchte ich noch eines weiteren Verlangens der italienischen Sozialisten Erwähnung thun, welches auch von Sozialisten anderer Länder bereits mehrfach erhoben wurde, nämlich Ernennung von Gewerbeinspektoren und Inspektorinnen, die von der organisirten Arbeiterschaft vorgeschlagen werden müssen, da solche allein befähigt erscheinen, eine absolut strenge und gerechte Kontrolle über die Durchführung des Gesetzes auszuüben. Vom 18. bis 23. März hat die italienische Kammer unter heftigen Kämpfen die drei Gesetzesvorlagen zum Schuße der Frauen und man bedenke nur, Kinder durchberathen. Wie vorauszusehen war daß im italienischen Parlament neben 33 sozialistischen 475 nichtsozialistische Deputirte sitzen kam der Gesetzentwurf Turati- Kulischoff nicht durch, trotz glänzender Vertheidigung zumal von Seiten der Abgeordneten Angiolo Cabrini und Pietro Chiesa. Aber die sozialistische Partei in Italien hat dennoch einen großen Sieg errungen. Sie hat es durchgesetzt, daß endlich mit dem Prinzip gebrochen wurde, die erwachsene Arbeiterin dürfe als" Mündige" nicht gesetzlich gegen die kapitalistische Ausbeutung geschützt werden; sie hat die gesetzgebenden Gewalten zur Anerkennung des Grundsatzes gezwungen, daß auch die erwachsene Arbeiterin als wirthschaftlich und sozial Schwächere eines besonderen gesetzlichen Schutzes bedarf. Aber sie hat noch mehr erreicht als den gesetzlichen Schutz der proletarischen Frau überhaupt. Sie hat trotz aller Schwierigkeiten eine Anzahl ihrer Forderungen durchzubringen vermocht. Vor Allem ist es ihrem Kampfe zu verdanken, daß das neue Gesetz sich wenigstens auf der Höhe des Kommissionsentwurfs gehalten hat und nicht den Bemühungen der Reaktionäre entsprechend noch unter denselben gesunken ist. Das ist ja freilich nur ein negativer Erfolg, aber immerhin doch eben ein Erfolg, der auch praktisch wichtig ist. Erfreulicher noch ist es, daß die Sozialisten die Ausdehnung sämmtlicher Gesetzesbestim mungen auch auf die Schneiderinnen, Konfektionsarbeiterinnen und weiblichen Ladenangestellten durchdrücken konnten, ferner, daß auch die weiter oben angeführten hygienischen Forderungen glatt durchgingen, sogar noch im Vergleich zu Artikel 12 des sozialistischen Entwurfs verbessert wurden, da die Einführung der hygienischen Reformen in den Fabrikbetrieben nun nicht mehr von der Zahl 50 beschäftigter Personen abhängig gemacht wird! Auch die konservative Forderung, daß bei Gesetzesübertretungen nicht blos die Arbeitgeber, sondern auch die Eltern minderjähriger Kinder strafbar sein müßten, vermochte der sozialistische Abgeordnete Luigi Maino im Hinblick darauf zu Falle zu bringen, daß Menschen, welche Noth litten, für solch kleine ungesetzlichen Handlungen nicht verantwortlich zu machen seien. So kann sich die proletarische Frauenwelt Italiens an diesem 1. Mai, dem welteinigenden Feste der Hoffnung und des Zusammengehörigkeitsgefühls des Proletariats aller Länder, mit Recht sagen, daß sie in diesem letzten Jahre einen- wenn auch nur kleinen Schritt zur Erreichung ihres Zieles vorwärts gethan hat. Muthig wird sie aber nun auf der betretenen Bahn weiterkämpfen müssen dem höheren Ziele entgegen: Der Erlangung des Achtstundentages für beide Geschlechter, ohne den alle soziale Reformen auf diesem Gebiet Dr. Robert Michels. Stückwerk bleiben müssen. Schutz den Schwangeren und Wöchnerinnen! In Dammers Handwörterbuch der Gesundheitspflege schreibt ein Fachmann auf dem Gebiete der Frauenkrankheiten und der Geburtshilfe: ,, Bewegung im Freien und gesunder frischer Luft ist für Schwangere unerläßlich.... Dagegen ist vor jeder größeren Anstrengung zu warnen, weite Spaziergänge sind nicht nur während der letzten Schwangerschaftszeit, wo der Verzicht auf derartige Körper bewegung sich von selbst ergiebt, sondern schon in den ersten Monaten zu unterlassen. Auch vor dem Heben schwerer Lasten( Wäsche!!), den hastigen oder das Gleichgewicht des Körpers sehr verändernden Bewegungen( Herunterlangen hoch stehender, gerade noch erreichbarer Gegenstände) ist zu warnen.... Leichte Thätigkeit in der Wirthschaft ist den Frauen ohne Weiteres zu gestatten." So lautet die Forderung, welche die Wissenschaft für alle schwangeren Frauen ohne jeden Unterschied erhebt, und die somit auch für die schwangeren Proletarierinnen gelten sollte. Und welches Maß von Schonung, Pflege und Sorgfalt fordert die Wissenschaft nicht für die Wöchnerin, und zwar nicht blos, um deren Organismus die Möglichkeit zur Wiederkräftigung zu sichern, sondern auch mit Rücksicht auf das neue Leben, das die Mutter nähren, hegen und pflegen soll. Klingen jedoch die wissenschaftlichen Forderungen zu Gunsten der schwangeren und niedergekommenen Frau nicht wie der reinste Hohn, wie die schärfste Aufreizung zum Klassenhaß, wenn man ihnen die Bedingungen gegenüberstellt, unter denen die Schwangerschaft und das Wochenbett der Arbeiterin verläuft, die um das trockene Brot sich 11 Stunden in der Fabrik oder noch länger in der Hausindustrie abschinden muß! Die Frau des Bürgerthums soll als Schwangere nicht Wäsche heben, sie soll nicht zu lange spazieren gehen, die Proletarierin muß, bis ihre schwere Stunde herannaht, große Lasten schleppen, Betriebsgefahren sich aussetzen, in Del und Dunst geschwängerter Atmosphäre alle ihre Muskeln anstrengen, ihre Nerven überspannen, ohne sich Ruhe gönnen zu können. Der Bourgeoisdame wird als Wöchnerin die sorgsamste Wartung zu Theil, jede Anstrengung, jede Aufregung wird ihr fernzuhalten gesucht, ihr Kindchen findet gewissenhafte Pflege. Die Arbeiterin dagegen muß meist schon in den ersten Tagen nach der Niederkunft ihr Hauswesen wieder besorgen, muß dem Verdienst wieder nachgehen, lange ehe ihr Körper die Folgen des Gebärens überwunden hat, lange ehe das Neugeborene der mütterlichen Nahrung und Fürsorge entrathen kann. Und welche gesundheitsschädlichen Anforderungen stellt die ausgebeutete Erwerbsarbeit oft an den noch schwachen, widerstandsunfähigen Organismus der Wöchnerin, wie verhängnißvoll werden dieser nicht selten die Umstände, unter denen sie schanzen muß! Unsere Arbeiterschutzgesetzgebung fennt zwar einen unzureichenden und oft ganz wirkungslosen Wöchnerinnenschutz, aber keinen Schutz der Schwangeren. Es lag deshalb nahe, daß bei der bekannten amtlichen Erhebung über die Fabrikarbeit verheiratheter Frauen, die wir schon mehrfach in der„ Gleichheit" erwähnt haben, auch dieser Frage von mancher Seite Aufmerksamkeit geschenkt würde. Manche vernünftige, zweckdienliche Vorschläge sind da zu verzeichnen, Vorschläge, die aber leider kaum auf Erfüllung rechnen können. Daneben fehlt es nicht an Anregungen, die lediglich aus einer falschen Auffassung der Schamhaftigkeit und Sittlichkeit entsprungen sind. So z. B. die Forderung, daß Schwangere und Nährende in getrennten Räumen, geschieden von der übrigen Arbeiterschaft, beschäftigt werden müssen. Freilich haben sich die meisten Gutachter gegen diesen Vorschlag entschieden, den sie für gleichbedeutend hielten mit dem Ausschlusse der verheiratheten Frauen von der Fabrikarbeit. Daß dieser unter den heutigen Verhältnissen nicht zu wünschen ist, versteht sich für Jeden von selbst, der weiß, daß die betroffenen Frauen dann, von der Noth getrieben, zur hausindustriellen Arbeit ihre Zuflucht nehmen müßten, somit zu einer Thätigkeit, die mit viel größeren gesundheitlichen Gefahren und wirthschaftlichen Schäden verknüpft ist, als das Schaffen in Betriebswerkstätten. Eine Absonderung der Schwangeren und Nährenden wäre um so weniger zu verwirklichen, da doch selbst in großen Unternehmen nur eine geringe und wechselnde Anzahl von Personen in Betracht kommen wird und sich selbst die von bürgerlichen Sozialpolitikern oft empfohlene Trennung der beiden Geschlechter in den Industriebetrieben als undurchführbar erwiesen hat. Sollte aber auch der Wunsch nach Trennung der Nährenden und Schwangeren von der übrigen Arbeiterschaft technisch erfüllbar sein, so würden sich gerade die von der Maßregel betroffenen Frauen entschieden dagegen wehren. Sie würden nicht mit Unrecht das Gefühl haben, daß man sie degradiren, sie aus der Gemeinschaft der Anderen ausstoßen wolle. Die Ausschließung würde auch wahrscheinlich bei unerfahrenen und über nichts nachdenkenden Burschen und Mädchen Anlaß zu Spott und Witzeleien geben, während das Zusammensein und Zusammenarbeiten Jedermann beweist, daß Schwangerschaft und Säugen rein natürliche Vorgänge sind, denen nichts Erniedrigendes, Unsittliches anhaftet. Gerade beim Zusammenarbeiten wird die Macht der anständigen Elemente Gewähr genug sein, daß Ausschreitungen gegen die der Mutterschaft entgegengehenden Arbeiterinnen nicht zu fürchten sind oder, wenn sie doch einmal vorkommen, die Lust zur Wiederholung vergeht. Vielfach wird gewünscht, die Zulassung schwangerer und nährender Frauen, ja sogar der Frauen überhaupt, zur Fabrikarbeit von 70 der Beibringung ärztlicher Erlaubnißscheine abhängig zu machen. Die meisten Aufsichtsbeamten haben sich bei der Enquete dagegen ausgesprochen. Viele führen aus, daß schon die Männer eine Scheu vor der ärztlichen Untersuchung haben, und daß die Frauen noch viel mehr vor einer solchen zurückschrecken werden. Viele Arbeiterinnen werden deshalb lieber eine ihrem Zustande weit weniger zuträgliche Beschäf= tigung wählen als die Fabrifarbeit, wenn diese von der ärztlichen Untersuchung abhängig ist. Der Schutz der Schwangeren ist aber auch schon um deswillen nicht leicht durchzuführen, weil es oft schwierig sein mag zu bestimmen, wann schwangere Frauen des Schutzes theilhaftig werden sollen. Schon der Umstand, daß vielen Frauen von ihrem Zustande nichts anzumerken ist, würde der Durchführung einer dahinzielenden Bestimmung sehr im Wege stehen. Wohl auf diesen Erwägungen beruht das Urtheil des Mainzer Beamten, der die Schwierigkeit der Gewerbeaufsicht betont, die Nach achtung eines Verbots der Beschäftigung schwangerer Frauen zu kontrolliren. Ueberhaupt wird es eine über das Vermögen der Gewerbeaufsichtsbeamten hinausgehende Aufgabe bleiben, den Grad der Schwangerschaft festzustellen, jedenfalls so lange als man im Gegensatz zu England, der Schweiz und anderen Ländern prinzipiell davon absieht, Aerzte in das Corps der Gewerbeaufsichtsbeamten aufzunehmen. Die Gewerbeaufsichtsbeamten für Berlin- Charlottenburg machen darauf aufmerksam, daß die Nothlage die meisten Frauen schon jetzt zwingt, den bisher gewährleisteten Wöchnerinnenschutz zu umgehen. Und die Aufsichtsbeamten für den Regierungsbezirk Magdeburg weisen mit Recht darauf hin, daß den Arbeiterinnen durch die Niederkunft erhöhte Ausgaben bei gleichzeitigem Verdienstentgange erwachsen, daß sie deshalb bemüht sind, möglichst lange zu arbeiten, und daß also der ihnen ohne jede Gegenleistung aufgedrängte größere Schuß nur zu gefahrbringendem Verstecken der Schwangerschaft führen würde. Al' diese Bedenken hindern uns und auch eine Reihe Fabrikinspektoren nicht, einen erhöhten Schutz der Schwangeren, der Wöchnerinnen und eventuell auch der Nährenden zu fordern. Aber dieser erhöhte Schuß wird nur dann durchführbar und ohne Verletzung der wirthschaftlichen Interessen der Frau möglich sein, wenn dieser für die Zeit, während der ihr auf Grund gesetzlicher Bestimmung die Fabrik versperrt ist, ein Recht auf genügende Unterstützung gewährleistet wird, die vor größeren als den gewohnten Entbehrungen schüßt. Fast allgemein erachtet man den erhöhten Wöchnerinnenschutz nur dann für durchführbar und erfolgversprechend, wenn das Krankenversicherungsgesetz geändert wird. Wenn, wie z. B. in Berlin, die Unterstügungssätze mit 75 Pf. vom dritten Tage der Krankheit an bemessen werden, so hat sich die Wöchnerin die für ihren Zustand schädlichsten Entbehrungen aufzuerlegen. Von der Berlin- Charlottenburger Gewerbeinspektion wird, um solchen Schädigungen vorzubeugen, die Auszahlung des vollen durchschnittlichen Arbeitsverdienstes oder zum Mindesten des ortsüblichen Tagelohns während der Schutzfrist gefordert. Der Gewerberath für Arnsberg wünscht, daß die Hochschwangeren wie Kranke behandelt werden. Der Gewerberath von Köln a. Rh. ist der Ansicht, daß unter allen Umständen das Krankengeld vier Wochen vom Tage der Niederkunft zurückgerechnet ausbezahlt werden solle. Der Gewerberath für Minden meint, daß die Frauen 2-4 Wochen vor der Niederkunft auf ihren Wunsch aus der Fabrit zu entlassen seien, und daß ihnen für diese Zeit das Recht auf Krankengeld zu gewährleisten sei. Der Gewerberath für Kassel empfiehlt die Schutzfrist unter Garantie der Unterstützung für diese Zeit auf 8-14 Tage vor und 6 Wochen nach der Kündigungsfrist auszudehnen und ein Verbot der Kündigung bis nach 6 Wochen nach der Niederkunft auszusprechen. Der Aufsichtsbeamte für Frankfurt a. D. wünscht, daß die Krankentassen angehalten werden, nicht allein während der Schutzfrist Krankengeld zu bewilligen, sondern auch zu kontrolliren, daß die Arbeit nicht früher aufgenommen werde. So berechtigt diese Anregungen in ihrem Kern sind, so wenig fann darüber Zweifel herrschen, daß viele Krankentassen außer Stande sein würden, die ihnen in diesen Vorschlägen zugedachten Leistungen zu übernehmen. Vor Allem wären die Krankenkassen unfähig dazu, die einen hohen Prozentsatz weiblicher Mitglieder haben. Sie müßten jedenfalls aufgehen in große zentralisirte Kasseneinrichtungen, aber auch dann würde die Leistungsfähigkeit noch nicht genügend groß sein. Um die Durchführung der Forderungen zum Schuße der Schwangeren und Wöchnerinnen zu sichern, wird man vielmehr bei der Reform des Krankenversicherungsgesetzes auf Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln oder auf Beiträge der Invalidenversicherungsanstalten bedacht sein müssen. Wir meinen freilich, daß die Kosten für den Schutz der Schwangeren und Wöchnerinnen am besten und vernünftigsten zu Lasten des Militäretats geschrieben werden könnten unter Abstrich entsprechender Summen für speziell militärische Zwecke. Der erhöhte Mutterschaftsschutz kommt der künftigen Generation zu Gute und erhöht damit die„ Wehrhaftigkeit des deutschen Volkes". Wir fürchten, daß beim bekannt guten Willen und dem fast ebenso großen tiefen Verständniß der herrschenden Klassen für dringende soziale Aufgaben bestenfalls eine Verlängerung der Schutzfrist für Wöchnerinnen als Ergebniß der Enquete über die Fabrikarbeit verheiratheter Frauen resultiren wird. Immerhin seien auch die anderen Vorschläge hier besprochen und, wo nöthig, kritisirt. Schwangeren Frauen soll nach den Vorschlägen aus Potsdam ohne Innehaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses jederzeit der Austritt aus der Fabrik gestattet werden. Der Wöchnerinnenschutz soll obligatorisch, wie auch vom Gewerberath für Berlin- Charlottenburg vorgeschlagen wird, auf 6 eventuell auf 8 Wochen ausgedehnt, hochschwangere Frauen sollen wie Kranke behandelt werden. Ferner wird mit Recht die Ausdehnung des Begriffes Wöchnerinnen auch für die Frauen gefordert, bei denen es sich nicht um normale, sondern um Fehlgeburten und Aborte handelt, und Ausdehnung der vierwöchentlichen Schutzfrist auch auf die Frauen, welche eine Fehlgeburt überstanden haben. Der Gewerberath für Potsdam verlangt regelmäßige Pausen und kürzere Arbeitszeit für Schwangere, das Gleiche fordert auch der Gewerbebeamte für Westpreußen. Ein besonders ausgebildetes Pausensystem empfiehlt der Gewerberath für das Unter- Elsaß: In der zweiten Hälfte der Schwangerschaft soll Vor- wie Nachmittags eine halbstündige Pause obligatorisch sein, in den zwei letzten Monaten vor der Niederkunft sollen blos 8 Stunden und in den letzten 14 Tagen gar nicht gearbeitet werden dürfen, ebenso wenig in den 6 der Geburt folgenden Wochen. In den 7 weiteren Wochen soll Vor- und Nachmittags in jeder dritten Stunde eine viertelstündige Pause eintreten. Der Beamte regt ferner an, daß in der Nähe der Fabrik, in welcher die Mutter arbeitet, für einen passend hergerichteten Raum zum Verwahren des Kindes und zum Säugen gesorgt werden müsse. Aehnliche, wenn auch nicht so weitgehende Vorschläge macht der Elbinger Gewerbeinspektor. Er empfiehlt, für Wöchnerinnen während der ersten 13 Wochen nach der Entbindung außer einer zweistündigen Mittagspause halbstündige Pausen Vor- und Nachmittags und eine höchste Arbeitszeit von 9 Stunden vorzuschreiben, schwangeren Personen jedoch diese Vergünstigung zu gewähren, sobald sie darauf Anspruch erheben. Nährenden Frauen müßte außerdem Zeit und Gelegenheit zur Ausübung dieser Mutterpflicht gegeben werden. Wenn wir auch anerkennen, daß diese Vorschläge wohlmeinend und aus humanen Rücksichten entsprungen sind, so können wir ihnen doch keinen Werth beimessen. Zu Gunsten der schußbedürftigsten aller Arbeiterinnen bedarf es praktisch ausführbarer Bestimmungen und nicht solcher, die sich auf dem Papier sehr nett ausnehmen, die aber die Unternehmer nur veranlassen würden, Schwangere und Wöchnerinnen überhaupt nicht zu beschäftigen. Diese Wirkung würde aber jede Vorschrift haben, die besondere Pausen, besondere Arbeitszeiteintheilung und dergleichen für die betreffenden Arbeiterinnen forderte. Insbesondere gilt dies nun, wo ein bedenkliches Ueberangebot weiblicher Arbeitskräfte überall festgestellt wird. Was wir für Schwangere und Wöchnerinnen verlangen müssen, ist eine den Forderungen der medizinischen Wissenschaft entsprechende Ausdehnung der Schutzfrist auf die Zeit vor und nach der Niederfunft und eine ausreichende Unterstützung der zu schützenden Personen für jene Zeit, so daß sie thatsächlich gegen Noth sicher gestellt sind. Eine solche Unterstützung erst bewahrt sie vor der Versuchung, statt der Arbeit in Fabriken andere zu suchen, die mit noch größeren Gefahren für die Mutter und ihre Nachkommenschaft verbunden ist. Unsere Forderung ist einfach und klar, die Nothwendigkeit ihrer Verwirklichung einleuchtend. Sie liegt im Interesse der proletarischen Frau und des proletarischen Nachwuchses, in dem der gesammten Arbeiterklasse und des gesammten Volkes, dessen größter Reichthum ein heranwachsendes gesundes Geschlecht ist. Ohne gesunde, kräftige Mütter keine gesunden, kräftigen Kinder. Trotz alledem glauben wir nicht, daß die Erkenntniß und der Wille der herrschenden Gewalten sich bald zu einem wirksamen Schutz der proletarischen Schwangeren und Wöchnerinnen verstehen werden. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn gesetzliche Bestimmungen die kapitalistische Ausbeutungsmacht über die Proletarierin etwas beschränken und der Allgemeinheit gewisse Verpflichtungen der Fürsorge für die Geschützte auferlegen. Solchen Bestimmungen aber wiedersetzt sich das Unternehmerthum mit allen ihm zu Gebote stehenden großen Machtmitteln. Die Arbeiterklasse muß deshalb der kapitalistischen Gesellschaft auch die so selbstverständlich erscheinenden Maßregeln zum Schuße der Schwangeren und Wöchnerinnen abtrozen. Indem sie deren Interessen gegen die verderbliche nimmersatte Pofitgier der ausbeutenden Kapitalistenklasse vertheidigt, vertheidigt sie ihre eigene Zukunft. Ein kräftiger und tüchtiger proletarischer Nachwuchs ist eine Vorbedingung für fünftige Siege des Proletariats im Kampfe für Reformen und für volle soziale Befreiung. a. br. 71 Russische Arbeiterinnen im Kampfe. Wer sich davon überzeugen will, daß die Frau dem Manne gleich des höchsten Bürgersinns, der edelsten Bürgertugenden fähig ist, der vertiefe sich in die Geschichte der Freiheitskämpfe, welche Rußland seit Aufhebung der Leibeigenschaft erschüttern. Kein Blatt hier, das nicht in goldenen Zügen die Namen von Frauen trägt, die mit dem Löwenmuth von Helden und der begeisterten Opferfreudigkeit von Märtyrern für die Sache der Volksfreiheit gelebt und gelitten haben, für die Sache der Volksfreiheit gestorben sind. In allen Perioden der revolutionären Bewegung standen die Russinnen im Vordertreffen des Streites und bewährten sich glänzend auf den verantwortungsreichsten und gefährlichsten Posten. In den Jahren der friedlichen Propaganda für die Jdeen des Sozialismus wanderten Frauen und junge Mädchen von Dorf zu Dorf, von Fabrik zu Fabrik, um Bauern und Arbeitern das Evangelium einer freien und glücklichen Menschheit zu verkünden. In den Zeiten des blutigen terroristischen Kampfes gegen die Schergen des Absolutismus und sein greuelvolles System beugten sie sich unter das Machtgebot der schwersten revolutionären Pflichten, auch jener, die um so unendlich härter sind, als die Hinopferung des eigenen Lebens. Und als die Jahre des scheinbaren Erlöschens der Bewegung kamen, da haben sie in der Stille im Dienste ihres Jdeals gelernt und gelehrt. Nun aber, da der revolutionäre Kampf aufs Neue entflammt ist, bald hier, bald da in lodernden Gluthen emporschlägt, finden wir die Russinnen abermals in Reih und Glied der Freiheitsstreiter. Die Bewegung der letzten Jahre kündet von einem gewaltigen und entscheidenden Umschwunge, der sich in Rußland vollzogen hat. Allmälig wächst auch hier ein modernes Proletariat heran, das allen Jammer und alle Knechtschaft trägt, welche der Kapitalismus über die Habenichtse verhängt, und dazu noch alle Pein, alle Unterjochung, womit der zarische Absolutismus seine„ Unterthanen" segnet. Unter diesem Proletariat wirbt der sozialistische Gedanke mehr und mehr Anhänger, mehr und mehr Bekennerinnen. Und so ist es heute in Rußland nicht länger die Intelligenz" allein die Welt der Studenten und Gebildeten welche um Freiheit ringt. Neben der Intelligenz" steht das zum Klassenbewußtsein erwachende Proletariat, welches dem selbstherrlichen Zarenthum einen Kampf auf Tod und Leben ansagt, welches das Doppeljoch des Absolutismus und Kapitalismus brechen will. Schon in den früheren Zeiten der revolutionären Bewegung begegnen wir neben den Frauen der„ Intelligenz" Studentinnen, Aerztinnen, Lehrerinnen, Schriftstellerinnen 2c. auch einzelnen Arbeiterinnen als Freiheitskämpferinnen. Nun aber wächst allmälig die Zahl der Proletarierinnen, die sich und ihrer Klasse„ das Himmelreich auf Erden" errichten wollen. Ein rührender und erhebender Bildungseifer giebt sich in den Reihen der Arbeiterinnen kund, in denen der sozialistische Befreiungsgedanke erwacht. Die revolutionäre Bewegung tritt an die meisten von ihnen als Kulturbringerin im umfassendsten Sinne des Wortes heran. Sie vermittelt ihnen nicht nur soziale und politische Aufklärung, sie erzieht sie nicht nur zu Solidarität und Selbstverleugnung und stählt ihren Charakter, sie muß ihnen auch meist erst die Elementarkenntnisse des Lesens, Schreibens, Rechnens 2c. geben. Dankbare und gelehrige Schülerinnen lernen Die kennen, welche sich in Sonntags und Feierabendkursen, in Unterhaltungen und Lesestunden die Bildung des Volkes angelegen sein lassen. Die Verhältnisse, in denen die russische Proletarierin lebt, schärfen auch ihr den Blick für das Erkennen der sozialistischen Heilswahrheit. Es steigt die Zahl der Arbeiterinnen, die geheimen Organisationen angehören und opferfreudig für sie wirken durch Agitation von Person zu Person, durch Verbreitung von Schriften, Sammlung von Geldern zc. Immer bemerkenswerther wird die Betheiligung der Arbeiterinnen an den wirthschaftlichen Kämpfen, an den politischen Manifestationen. Und wie theuer müssen sie nicht oft jede solche Betheiligung büßen! Wenn die deutsche Fabrik noch recht oft ein Zuchthaus ist, so ist die russische Fabrik fast stets die Hölle. Wenn Deutschland die fromme Kinderstube ist, wo für das freie Wort, die kühne That der Polizeiknüttel bereit liegt, so ist Rußland das Gefängniß, neben dem der Galgen steht und Sibirien wartet. " Die Maifeier des letzten Jahres bekundete, daß auch die russischen Arbeiterinnen die Losung verstehen:" Proletarier aller Länder, vereinigt Euch." In fast allen größeren Industriezentren, wo Arbeiter zum Theil mit Intelligenten" zusammen die Maifeier begingen, da nahmen auch Arbeiterinnen in größerer oder kleinerer Zahl an den Kundgebungen Theil. Arbeiterinnen feierten, obgleich sie wußten, daß sie dafür die Strafe der Aussperrung, des Lohnabzugs 2c. treffen würde. Sie feierten und demonstrirten in den Straßen, obschon ihnen gut bekannt war, daß Befehl gegeben worden, die Knute hauen, die Flinte schießen zu lassen. Uns liegen zwei interessante Mittheilungen vor, welche sich auf die Betheiligung der russischen Arbeiterinnen an der Maifeier, am Kampfe für politische Freiheit und Reform der Arbeitsbedingungen beziehen. Diese Mittheilungen lassen uns die Schwierigkeiten und Gefahren ahnen, unter denen unsere russischen Schwestern am 1. Mai ihre Stimmen mit denen der Ausgebeuteten aller Länder vereinigen. Sie führen uns gleichzeitig in die Gedanken und Empfindungswelt der russischen revolutionären Arbeiterinnen ein. Die„ Iskra"( Funke", eine sozialdemokratische Zeitschrift für die Arbeiter) veröffentlicht folgenden Brief einer Petersburger Arbeiterin, welche als Mitglied einer Geheimorganisation die Maifeier des letzten Jahres mit vorbereitet hatte, die sich zu einer eindrucksvollen Kundgebung gestaltete und von Polizei und Militär barbarisch niedergefnüttelt wurde: " Halten Sie meinen Brief nicht für das Zeichen der Kleinmüthigkeit, ich bin sehr abgequält und weiß nicht, was thun.... Sie wissen wohl, daß es bei uns einen Aufruhr gegeben hat, und daß W. nicht mehr da ist. Ihn habe ich seit dem 29. nicht mehr gesehen, und damals sagte er mir, daß man wahrscheinlich bei ihnen am 1. Mai nicht arbeiten würde. Als ich hörte, daß es zum Kampfe in dem Stadtviertel Siborskaja gekommen war, ließ ich die Arbeit ruhen und lief hin, aber es war unmöglich, zur Brücke zu kommen: die Arbeiter selbst ließen die Frauen nicht durch. Ich erwartete W. in seiner Wohnung, er fam aber nicht mehr zurück. Ich erkundigte mich nach ihm in der Kaserne, allein man konnte mir nicht Bescheid sagen; in der Ochranka* auch nicht.... Entweder war er todt oder tödtlich verwundet.... Manche sagten, sie hätten ihn in den vordersten Reihen gesehen, er habe gerufen: Hoch die Revolution!', dann sei er zu Boden gefallen. Die Polizei zog nicht eher ab, bis alle fort waren, sie hob Die auf, die nicht selbst aufstehen konnten. Sie können nicht verstehen, wie es mir und uns Allen peinlich war, nicht zu den Uebrigen gelangen zu können. Wir wollten Alle zum Nevsky** oder in die Stadt. Zu schwer ist es, wie ein Hund in einer Ecke zu sterben, wo Niemand uns sieht. Wahrscheinlich ist es das Loos der Arbeiter, in Einsamkeit zu sterben: wahrhaftig, sogar ein leidlicher Tod wird uns nicht gegönnt. Und was für uns noch sehr peinlich ist: den ganzen Winter ist man zu uns gekommen und hat sich unseretwegen gestritten,*** und gerade jetzt war Niemand da: Sie sind weggefahren, A. ist nicht da, und es ist keiner statt seiner gekommen. W. sagte immer, daß wir selbst entscheiden müßten, und das ist schrecklich, nicht aber das Sterben! Mir scheint's, wäre Jemand von Ihnen da gewesen, so wäre alles anders gekommen, Sie hätten anders entschieden, und W. wäre am Leben geblieben. Und mir scheint's im Augenblick, als W. und die Anderen in den Tod gingen, verbrachte man die Zeit gemüthlich; zu A. war vielleicht seine Frau gekommen.... Ich weiß, Sie sind nicht schuld daran, es ist blos Zufall, aber doch ist es schmerzlich, nicht wahr?... Ich wollte Ihnen noch etwas sagen: obwohl Viele von den Unseren verhaftet sind, vielleicht nicht mehr leben, werden wir doch standhaft bleiben. Es schadet nichts, daß die Arbeit wieder aufgenommen worden ist, jetzt ist die Zeit so, daß Niemand sich mit der Niederlegung der Arbeit begnügen wird. Jetzt wünschen Alle mehr. Man will auf die Straße.... B.( ein Arbeiter, der unversehrt ge= blieben ist) meint, daß es schade wäre, daß man keine Fahne hatte. Ein anderes Mal wird eine Fahne zur Stelle sein, und auch Pistolen: Steine und Messer helfen nicht viel gegen Bajonette." Auf den Obuchow'schen Stahlwerken der russischen Marineverwaltung, die in dem Dorfe Alexandrowo bei Petersburg gelegen sind, feierten am 1. Mai mehrere Hundert Arbeiter, darunter auch Arbeiterinnen. In der Kanonenwerkstatt z. B. schafften statt 180 nur 12 Arbeiter. Dieser„ Frevel" sollte durch die Entlassung von 60-70 ,, Aufwieglern" geahndet werden. Darauf erklärten sich die Arbeiter solidarisch und forderten die Wiedereinstellung der Gemaßregelten, den Achtstundentag, die Aufhebung der Strafbedingungen und die Entlassung des Vizedirektors. Die Hüttenverwaltung berief Polizisten und Gendarmen, um die Unbotmäßigen zur Unterwerfung zu bringen. Die Arbeiter empfingen sie mit den Rufen:„ Freiheit müssen wir haben!",„ Wir kämpfen für politische Freiheit und den Achtstundentag!" Mit Steinwürfen schlugen sie den Angriff der Bewaffneten So wird im Volfe die St. Petersburger Abtheilung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit" genannt. Diese Abtheilung" ist ein politisches Spitzel- Bureau. ** Hauptstraße von St. Petersburg. *** Diese Aeußerung bezieht sich auf die Auseinandersetzungen zwischen den russischen Sozialdemokraten und den anderen revolutionären Kämpfern aus den Reihen der„ Intelligenz". An der Maidemonstration in Petersburg nahmen in der Hauptsache nur Proletarier Theil, welche in geschlossenen Massen auf dem Nevsky erschienen. 72 " zurück. Erst dem aufgebotenen Militär gelang es, die Proletarier zu Paaren zu treiben. 10 Todte blieben auf dem Kampfplatz und mehrere Dutzend von Verwundeten. Anfang Oktober wurde in Petersburg gegen die Aufrührer" verhandelt. Unter ihnen befanden sich zwei Arbeiterinnen, die Jakowljewa und Burtschewskaja, welche hervorragenden Antheil am Kampfe genommen hatten. Die Anklageschrift sagt über ihre Haltung:„ Die Arbeiterinnen Jakowljewa und Burtschewskaja rissen das Pflaster auf und trugen in ihren Röcken den fämpfenden Arbeitern Steine zu, wobei die Jakowljewa ausrief:„ Wir stehen zu unsern Brüdern." Wie ein Zeuge aussagte, nahm die genannte Arbeiterin an„ gewissen geheimen Zusammenkünften Theil." Anzeichen des erwachenden Klassenbewußtseins der russischen Proletarierinnen sind es, die uns in diesen Vorgängen entgegentreten. Und zu diesen Anzeichen gesellen sich andere, die von der reifenden Erkenntniß und dem zielklaren Willen unserer Schwestern melden, von Solidaritätsgefühl und Opfermuth. Die russische Proletarierin ist in Reih und Glied des internationalen kämpfenden Proletariats eingerückt. Und wenn die revolutionäre Bewegung in Rußland ihr nächstes Ziel erreicht: den Sturz des Absolutismus, der die Bahn frei legt für den schärfsten Kampf gegen den Kapitalismus; wenn der Morgen der politischen Freiheit den Millionen tagt, die " Väterchens" Knute heute noch züchtigt: so gebührt ein gut Theil des Verdienstes am Siege den russischen Frauen, den russischen Arbeiterinnen. Notizentheil. Frauenbewegung. Die Berechtigung der Mütter außerehelicher Kinder, den Titel Frau zu führen, wurde von einer Petition schweizer Frauen gefordert, die Tausende von Unterschriften trug. Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement antwortete darauf Folgendes: Die administrative Bundesbehörde sei nicht in der Lage, dem Gesuch zu entsprechen. Einerseits sei es Privatsache, wie sich die Mutter unehelicher Kinder bezeichnen wollen. Im rechtlichen Sinne seien sie nicht ohne Weiteres als„ Frauen" zu betrachten. Andererseits könne der Bundesrath auf Grund der gegenwärtigen Gesetzgebung Niemand zwingen, solchen Müttern den Titel" Frau" zu geben. Bei zivilstandsamtlichen Eintragungen seien aber Titel wie Herr, Frau, Fräulein überhaupt nicht zu gebrauchen. Es bleibe den Gesuchstellerinnen anheimgestellt, ihre Sache der Kommission für die Berathung des Vorentwurfs zum schweizerischen Zivilrecht zu etivaiger Berücksichtigung zu unterbreiten. Eine Frau als Ehrendoktor der Rechte. Die Universität Glasgow ernannte Miß Agnes Weston zum Ehrendoktor der Rechte. Die Auszeichnung gründet sich darauf, daß die Dame als Gründerin der Seemannsheime an der englischen und schottischen Küste außergewöhnliches Wissen, großes organisatorisches Talent und edelste Opferfreudigkeit bewiesen hat. Frauen in den Armenkommissionen in Schweden. Den gesetzgebenden Körperschaften Schwedens lag kürzlich ein Antrag vor, der für die verheiratheten Frauen das diesen bis jetzt vorenthaltene Recht forderte, Mitglieder der kommunalen Armenkommissionen zu werden. Beide Kammern waren für den Antrag. In der zweiten Kammer war die Majorität für ihn so groß, daß von einer Abstimmung abgesehen wurde, von der ersten Kammer ward er mit 82 gegen 32 Stimmen angenommen. Das Resultat ist um so bemerkenswerther, als der Gesetzgebungsausschuß den Antrag nicht zur Annahme empfohlen hatte. Quittung. Für den Agitationsfonds der Genossinnen gingen im Februar und März bei der Unterzeichneten ein: die Genossinnen in Rotschau i. V. durch Genossin Trommer 6 Mt.; die Genossinnen in Mülhausen i. Elsaß 30 Mt.; die Genossinnen in Viersen durch Genossin Zietz 5,80 Mt.; die Genossinnen in Reichenbach i. V. durch Genossin Göckriz 16 Mt.; Genossin Hofm.- Berlin 30 Mt.; die Genossinnen in Bremen durch Genossin Bosse 13,50 Mt.; eine stille Genossin durch Genossin 3ettin 100 Mt. Summa 201,30 ME. Für die Kosten der nächsten Frauenkonferenz gingen durch Genossin Zetkin ein; eine stille Genossin 100 Mt.; Genossin Je 2. 100 Mt. Summa 200 Mk. Dankend quittirt: Ottilie Baader, Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands, Berlin W., Groß- Görschenstr. 38, II. Hof rechts, 3 Tr. Berantwortlich für die Rebaktion: Fr. Klara Zetkin( 8undel) in Stuttgart.- Drud und Verlag von J. H. W. Dies Nachf.( G. m. b. s.) in Stuttgart.