Nr. 10. Die Gleichheit 12. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3051) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 7. Mai 1902. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Zur Frage der gewerkschaftlichen Agitation unter den Arbeiterinnen. II. Die Freigabe des Samstagnachmittags. Von D. Z.- Aus der Bewegung. Feuilleton: Frau Rath Goethe. Von Manfred Wittich. ( Fortsetzung.) Notizentheil: Weibliche Fabrifinspektoren. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen Soziale Gesetzgebung. Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation. Frauenstimmrecht. Frauenbewegung. recht der Frauen. Literatur zur Frauenfrage. VereinsBur Frage der gewerkschaftlichen Agitation unter den Arbeiterinnen. II. Was kann seitens der Gewerkschaften gethan werden, um breitere Massen der Arbeiterinnen ihren Berufsorganisationen zuzuführen und sie innerhalb derselben zu überzeugten, treuen und rührigen Gewerkschafterinnen zu erziehen? Die Antwort auf diese Frage scheint einfach und klar: Agitation zum ersten, zum zweiten und zum dritten Male. Unermüdliches Hineintragen des aufklärenden Wortes unter die Arbeiterinnen, nie rastende Belehrung über die zwingende Nothwendigkeit, den hohen, vielseitigen Nußen der Gewerkschaftsorganisation. Neben dem überzeugenden Worte aber die beweiskräftige That. Berücksichtigung und Vertheidigung der Arbeiterinneninteressen und Arbeiterinnenforderungen; Ausbau und Pflege von Einrichtungen, welche geeignet sind, die Gewerkschaft nicht blos als Kampfesmacht, sondern auch als Bildnerin und Erzieherin, als Hilfe und Rechtspendende den weiblichen Mitgliedern lieb und werth zu machen. Agitation vor Allem, und abermals Agitation, gewiß! Hinter der einfach und klar dünkenden Forderung tauchen jedoch die Fragen auf: Unter welchen Voraussetzungen wird die Agitation unter den Arbeiterinnen ihre volle werbende Kraft erweisen? Und ist die Agitation in öffentlichen Versammlungen allein genügend, die Arbeiterinnen zur Erkenntniß des Organisationsgedankens zu erwecken und sie an die Gewerkschaft zu fesseln? Sehen wir, wie die Dinge liegen. In der Hauptsache ist die Agitation unter den Arbeiterinnen bisher in öffentlichen Versammlungen betrieben worden, zu der gelegentlich ergänzend die Agitation durch Verbreitung von Flugblättern, Broschüren 2c. trat. Vielfach ist es auch jetzt noch diese Art der Agitation allein, welche die Arbeiterin in ihrer Verein zelung sucht und der Gemeinsamkeit, der Organisation zuführt. Es hieße den Einfluß der Scharfmacher in die deutsche Regierung tragen, wollten wir uns darüber verbreiten, wie unentbehrlich die Agitation durch öffentliche Versammlungen ist, und was sie bereits erreicht hat. Rein Zweifel jedoch, daß ihre Wirkung gesteigert werden kann durch fluge Berücksichtigung der äußeren Umstände und der inneren Disposition der Arbeiterinnen. Die Agitation durch öffentliche Versammlungen ist auf die Massenwirkung, den Massenerfolg gestimmt. Wenn ihr Wort auch jeder einzelnen Arbeiterin gilt, jede einzelne zum klassenbewußten Leben in der Gewerkschaft ruft, so wendet sie sich doch über die einzelne hinweg an die Gesammtheit. Sie wird deshalb die Arbeiterin am sichersten in Zeiten erfassen, wo ganz bestimmte Verhältnisse dieser aus ihrer persönlichen Lage heraus die Zusammengehörigkeit mit ihren Berufsgenossen besonders deutlich zum BeBuschriften an die Redaktion der„ Gleichheit" sind zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart, BlumenStraße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. wußtsein bringen; wo sie sich weniger als Einzelpersönlichkeit denn als Glied einer Vielheit fühlt; wo die Verbesserungsbedürftigkeit und Verbesserungsmöglichkeit ihrer Lage mit zwingender Logik auf den gewerkschaftlichen Zusammenschluß hinweist. Die Wochen und Monate der Gährung, welche Lohnbewegungen, Kämpfen vorausgehen, müssen deshalb ganz besonders zur rührigsten Versammlungsagitation unter den Arbeiterinnen der in Frage kommenden Berufe und Gegenden ausgenutzt werden. Auch in den Arbeiterinnenmassen, die für gewöhnlich passiv abseits von der Gewerkschaftsbewegung stehen, dämmert dann eine Ahnung empor, daß die individuell empfundenen Uebel Klassenleiden sind und ein geschlossenes, einheitliches Auftreten der Ausgebeuteten herausfordern. Die äußeren Verhältnisse steigern die innere Empfänglichkeit und Aufnahmefähigkeit der Arbeiterinnen für den Organisationsgedanken, der Druck der proletarischen Klassenlage hilft manche Hindernisse überwinden, welche aus dem weiblichen Empfinden, der weiblichen Rückständigkeit für die Organisirung erwachsen. In Zeiten des Kampfes tragen die umstrittenen Ziele, tragen die freigewordenen Stunden ein Uebriges dazu bei, um die Arbeiterinnen der gewerkschaftlichen Agitation zugänglich zu machen. Gewiß, was die Agitation durch öffentliche Versammlungen in den Wochen nahender und durchgekämpfter Bewegungen für die Organisirung der Arbeiterinnen leisten kann, darf nicht unterschätzt werden. Erfahrungsgemäß strömen die Arbeiterinnen in solchen Zeiten ebenso rasch und zahlreich der Gewerkschaft zu, als sie ihr dann wieder in Massen schnell fahnenflüchtig den Rücken kehren. Allein troß alledem ist nicht zu unterschäßen, um wieviel die Agitation in solchen Perioden erleichtert und wirksamer gestaltet wird. In ihnen kann das erste Glied der Kette geschmiedet werden, welche breite Arbeiterinnenmassen an die Berufsorganisation fesselt. Erweckung der Arbeiterinnen zum Solidaritätsbewußtsein, zum Organisationsgedanken, Sammlung der Arbeiterinnen in den Gewerkschaften: das sind die Aufgaben, welche der öffentlichen Agitationsversammlung vor Allem in bewegten Zeiten zufallen. Klärung und Schulung des Solidaritätsbewußtseins, Festhalten der Arbeiterinnen in den Organisationen: diese Aufgaben fallen ihr neben den genannten in den ruhigen Tagen zu. Die Agitationsversammlung muß dafür sorgen, daß der entfachte Funke des Zusammengehörigkeitsgefühls nicht wieder erlischt, daß er vielmehr zur hellleuchtenden Flamme des Klassenbewußtseins wird. Sie hat abzuwehren, daß theilnahmslos auseinander läuft, was sich vertheidigend und fordernd im Kampfe gefunden. Ihr liegt es ob, darauf hinzuwirken, daß sich bei den Arbeiterinnen die Erkenntniß von der Nothwendigkeit und den Aufgaben der Gewerkschaft befestigt und entwickelt. Der Inhalt der Agitation muß nun bei allem Anknüpfen an aktuelle Fragen reicher, tiefer, belehrender sein als in Zeiten einer Bewegung, wo er sich meist in wenigen bestimmten Punkten erschöpft. Ein genaues, liebevolles Eingehen auf die Arbeits- und Eristenzverhältnisse der Arbeiterin ist besonders nöthig. Wenn diese weniger start und zwingend ihre Zusammengehörigkeit mit den Berufsgenossen, mit der gesammten Arbeiterklasse empfindet, so muß ihr dieselbe durch die Agitation um so nachdrücklicher zum Bewußtsein gebracht werden. Es gilt zu diesem Zwecke, die hundert feinen, verschlungenen, unzerreißbaren Fäden aufzudecken, die das Schicksal der einzelnen Lohnsflavin mit dem ihrer Schwestern und Brüder verknüpfen. Die Agitation kann sich deshalb nicht an Allgemeinheiten genügen lassen, nicht an Stichproben über Arbeits 74 bedingungen 2c. aus Gelehrtenwerken und Fabrifinspektorenberichten.| Empfindungen, Auffassungen, Wünsche und Forderungen, welche So werthvoll das einschlägige Material ist und so gewiß es ausgiebig verwendet werden soll, muß es doch vervollständigt werden durch die Schilderung von den Arbeitsbedingungen und der Lebenslage der Arbeiterinnen jener Berufe und Orte, an welche sich die Agitation richtet. Geschieht das, so fühlt sich die einzelne Arbeiterin gleichsam persönlich gepackt und steht unter dem Eindruck, daß das Gesagte sich ganz speziell an sie wendet, für sie angeführt wird. Nur auf Grund gewissenhafter Vertiefung in die betreffenden Verhältnisse und sachkundiger Beherrschung eines zuverlässigen Thatsachenmaterials können die agitatorisch thätigen Kräfte diesen Anforderungen entsprechen. Was in Vorstehendem mit Bezug auf die mündliche Agitation ausgeführt wurde, gilt auch für die schrift liche durch Flugblätter, Artikel 2c. Der Einen wie der Anderen in dieser Hinsicht gutes Rüstzeug zu liefern ist eine sehr wichtige Aufgabe, welche der Gewerkschaftsbewegung der einzelnen Berufe und Industriezentren zufällt. Ebenso auch eine andere Pflicht, die um so bedeutsamer für den Erfolg der öffentlichen Agitation ist, je weniger äußere Umstände ungewöhnlich dringend auf die Arbeiterin einwirken, aus ihrer Vereinzelung herauszutreten und sich der Gewerkschaft anzuschließen. Es ist die gute Vorbereitung und Organisation der Agitation. Den jeweiligen Umständen und Zwecken entsprechend kann die Agitation sich nur an die Arbeiterinnen eines bestimmten Berufs wenden oder aber auch den Arbeiterinnen aller Art in einem Orte gelten. Aber in jedem Falle müssen die Betreffenden durch eine umfassende, sorgsame Voragitation in Werkstätten und Betrieben, durch Laufzettel, Plakate 2c. aufmerksam gemacht und zum Besuch der Versammlung angehalten werden. Wirksamer als jede andere Art des Hinweises ist in dieser Beziehung immer der persönliche Einfluß. Er vor Allem muß bei allen vorkommenden Gelegenheiten von den bereits gewerkschaftlich Organisirten Arbeitern wie Arbeiterinnen aufgeboten werden, um die gleichgiltigen, unorganisirten Arbeiterinnen in den Bannkreis der Agitation zu bringen. Wie gut besucht, wie überfüllt müßten nicht die Agitationsversammlungen sein, wenn jedes Gewerkschaftsmitglied sich zur Pflicht machte, ihnen jedesmal mindestens zwei unorganisirte Arbeiterinnen zuzuführen. Ueber das Wann der Agitation haben die lokalen und beruflichen Verhältnisse der Arbeiterinnen ein entscheidendes Wort zu sprechen, welche für die Gewerkschaft gewonnen werden sollen. Ob die Arbeiterinnen in der Stadt leben oder auf dem Lande wo sie nach Feierabend oft noch mit Garten- und Feldarbeit beschäftigt sind- ob in einer Groß- oder Kleinstadt; ob sie das ganze Jahr hindurch gleichmäßig vertheilte Arbeit haben oder bald Hochsaison, bald Flaue; ob sie sich zeitweilig zu Ueberstunden bequemen müssen; ob ihre Wohnung nahe oder weit von der Arbeitsstatt und dem Versammlungslokal liegt; an welchen Tagen sie relativ am freiesten von Berufsfrohn und Hausarbeit sind: das Alles und vieles Andere noch muß im Hinblick auf den Erfolg der Agitation berücksichtigt werden. Gar manche Einzelheit, die unbedeutend, klein erscheint, entscheidet über den Erfolg oder Mißerfolg einer Agitation. Troßdem wird gerade durch Außerachtlassen fleiner praktischer Momente viel gesündigt. Mehr als eine Versammlung wird im Vertrauen auf gut Glück zu einem ganz ungeeigneten Zeitpunkt angesezt, weil eine bekannte agitatorische Kraft in der Nähe ist 2c. Das Resultat steht dann meist in schreiendem Gegensatz zu den aufgewendeten Mitteln und Bemühungen. Und schlimmer noch: der gänzliche oder theilweise Mißerfolg schreckt nur zu oft für längere Zeit von weiteren Versuchen zur Organisirung der Arbeiterinnen ab. Er lähmt den Eifer Derer, welche die gewerkschaftliche Agitation in die Wege leiten und be= treiben sollen. Er läßt die Begeisterung der Arbeiterinnen erkalten, die seit Kurzem der Gewerkschaft angehören und noch nicht geschult und fest genug sind, um aus einem verunglückten Versuch den Ansporn zu regerem Wirken unter den Kameradinnen zu gewinnen. Daß Frauen als Agitatorinnen besonders erfolgreich unter den Arbeiterinnen wirken, ist bekannt genug und erklärlich. In der weiblichen Eigenart der Referentin ist die Voraussetzung gegeben, die Arbeiterinnen in ihrer weiblichen Eigenart leichter zu verstehen, besser zu verstehen, als im Allgemeinen der Mann das vermag. in dem Weibsein der Arbeiterin wurzeln, werden der Frau verständlich. Sie verfügt über den Ton, welcher den Weg zum Herzen findet und der auf die noch ungeschulte Arbeiterin oft überzeugender wirkt, als die beweiskräftigste Argumentation. Sie fleidet ihre Gedankengänge in Formen und Ausdrücke, welche der Arbeiterin das Verständniß erleichtern. Ganz besonders wirksam wird aber die gewerkschaftliche Agitation gefördert, wenn sie von einer Arbeiterin oder ehemaligen Arbeiterin, einer Berufsgenossin betrieben wird. Keine noch so gründliche, durch gewissenhaftes Studium erworbene Sachkenntniß; keine noch so glänzende Beredtsamkeit kann unseres Erachtens die agitatorische Kraft von Ausführungen ersezen, welche eine geschulte, aufgeklärte Arbeiterin an ihre Schwestern richtet. Wie wächst die Aufmerksamkeit, das Interesse, wie eindringlicher wirkt eine Rede, wenn die Zuhörerinnen sich bei jedem Sage sagen: die da spricht ist Bein von unserem Bein und Fleisch von unserem Fleisch, sie hat gearbeitet wie wir und gelitten wie wir. Sie kennt die Härte unserer Plage, die Einzelheiten, welche sie verschärfen oder mildern. Ihr ist jeder Handgriff vertraut, der im Laufe der langen Tagesarbeit unsere Muskeln ermüdet, an unseren Nerven zerrt und sie abstumpft. Sie hat die Bitterniß von Chikanen und Grobheiten erfahren, sie weiß, welche Entbehrungen und Sorgen Hungerlöhne mit sich bringen; sie spricht von uns und in unserer Sprache. Daß die Gewerkschaftsbewegung sich Agitatorinnen aus den Reihen der Arbeiterinnen, der proletarischen Frauen heranzieht, ist deshalb von größter Wichtigkeit für die Fortschritte der gewerkschaftlichen Agitation unter den Arbeiterinnen. So Unerseßliches aber auch für die gewerkschaftliche Organis sirung der Arbeiterinnen eine wohlvorbereitete öffentliche Agitationleistet, die zur rechten Zeit und von den richtigen, gutausgerüsteten Kräften betrieben wird: neben ihr kommt einer anderen Form der gewerkschaftlichen Agitation die höchste Bedeutung zu. Es ist die Werkstubenagitation. Mit ihr werden wir uns in dem folgenden Artikel eingehend beschäftigen. Die Freigabe des Samstagnachmittags. Bei der Besprechung der Fabrikarbeit verheiratheter Frauen in den Fabrikinspektionsberichten für 1899 ist bekanntlich von vielen Aufsichtsbeamten unter Anderem auch die Forderung der Freigabe des Samstagnachmittags aufgestellt worden. Die betreffenden Beamten waren zur Aufstellung dieses Postulats gekommen auf Grund der er langten Einsicht in die wirthschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Arbeiterschaft, insbesondere der verheiratheten Fabritarbeiterinnen. Die Frau, welche genöthigt ist, die ganze Woche in die Fabrik zu gehen, um zu verdienen und zum Unterhalt der Familie beizutragen, fann trotz aller aufreibenden häuslichen Thätigkeit an jedem Tage. nach geleisteter Erwerbsarbeit nicht alle Hausarbeiten erledigen. Am Ende der Woche warten deshalb zahlreiche dringende häusliche Geschäfte der Proletarierin, zu deren Verrichtung sie die halbe Samstagnacht und nicht selten den ganzen Sonntag verwenden muß. Von einem Feierabend, von einem Ruhetag, von körperlichem Ausrasten und Erholen und von der Sammlung neuer Kräfte für die neue Arbeitswoche fann unter solchen Umständen nicht die Rede sein. Die übermäßig geplagte und angestrengte Arbeiterfrau muß durch die Anforderungen ihres zweifachen Pflichtkreises in kurzer Zeit aufgerieben werden. Es machen denn auch, wie die badische Fabrikinspektion in ihren Amtsberichten wiederholt hervorhob, viele Arbeiterinnen schon von den mittleren Jahren an den Eindruck des Abgeheßtseins und der Abspannung". Und ganz besonders ist dies der Fall bei den verheiratheten Arbeiterinnen, auf denen neben der gewerblichen Arbeit eine solche Menge häuslicher Verpflichtungen ruht, daß sie dieselben überhaupt nicht ordnungsmäßig erfüllen fönnen. Schon das Gefühl, ihren Verpflichtungen nicht genügen zu können und der Anblick ihres immer mehr verkommenden Haushaltes ist allein, sofern diese Arbeiterinnen nicht völlig abgestumpft sind, mindestens nicht gesundheitsfördernd". Und es sind nicht nur die Frauen allein, die unter diesem Stande der Dinge leiden, er schädigt auch die Männer, vor Allem aber die Kinder, er lastet verhängnißvoll auf dem ganzen Familienleben. Ein Verbot der Fabrikarbeit verheiratheter Frauen aber ist aus Gründen unmöglich, die in dieser Zeitschrift wiederholt eingehend erörtert worden sind. Es gilt dagegen die Dauer der Inanspruchnahme der Frau durch die Fabrikarbeit zu verkürzen und ihr dadurch mehr freie Zeit zu verschaffen. Der Achtstundentag, dessen gesetzliche Festlegung in Deutschland für die nächste Zeit leider kaum zu erwarten ist, würde der ver- heiratheten Fabrikarbeiterin eine erheblich vermehrte Freizeit gewährem Er ist daher mit Einsetzung aller Kräfte anzustreben. Daneben erscheint auch der freie Samstagnachmittag als ein geeignetes Mittel, die Frau etwas zu entlasten. Er ermöglicht es ihr, am Samstag ihren Haushalt einigermaßen in Stand zu setzen und sichert ihr dadurch einige vollständig freie Sonntagsstunden, die sie der Pflege des Familienlebens und ihrer eigenen Erholung widmen kann. Man kann als einen ersten sehr schüchternen Schritt zum freien Samstag- nachmittag die Bestimmung in Z 137 der Gewerbeordnung erblicken, wonach am Borabende der Sonn- und Festtage die Arbeiterinnen nicht über S.> Uhr Nachmittags hinaus in Fabriken beschäftigt werden dürfen. Der in dieser Bestimmung ausgedrückte Gedanke ist dem schweizerischen Fabrikgesetz entlehnt, dessen Artikel 11 bestimmt, daß die tägliche Arbeitszeit nicht über 11 und an den Vorabenden von Sonn- und Festtagen nicht mehr als 10 Stunden betragen dürfe. In der Ausführung dieser Bestimmungen in den beiden Ländern besteht aber ein erheblicher Unterschied. In der Schweiz werden, abgesehen von den kontinuirlichen Betrieben, am Samstag grundsätzlich keine Ueberstunden gewährt, und die schweizerische Industrie ist bei dieser Praxis groß geworden. In Deutschland bestehen dagegen zahlreiche Ausnahmen, so daß für Tausende von Arbeiterinnen der im Gesetz vorgesehene frühere Feierabend am Samstag nur auf dem Papier steht. Da die schweizerische Industrie an den in Betracht kommenden Tagen auf jede Ueberzeitarbeit verzichten muß, so hat sie sich entsprechend eingerichtet, und es liegt nur an den deutschen Gesetzgebern und Behörden, die Unternehmer in Deutschland auf gleiche Weise zu besserer Organisation der Arbeit zu erziehen. Die Forderung des freien Samstagnachmittags bedeutet nichts Anderes als die Weiterführung eines bereits von der Gesetzgebung akzeptirten Gedankens. In anderen Ländern besteht bereits diese Beschränkung. Es ist in erster Linie England, in dem der freie Samstagnachmiltag weite Verbreitung gefunden hat, und das die Heimath der werthvollen Einrichtung ist. Gesetzlich ist sie allerdings nur einem Theile der Arbeiterschaft gesichert. Das englische Fabrikgesetz unterscheidet— der industriellen Entwicklung des Landes entsprechend und darum geschichtlich begreiflich, aber technisch durchaus unzutreffend— sämmtliche Industriezweige in zwei Gruppen: in die Textilindustrie und die übrige Industrie. In Bezug auf die Samstagsruhe wird nun Folgendes bestimint: In der Textil- b ran che dürfen Betriebe mit weiblichen und jugendlichen Arbeitern Samstags arbeiten(einschließlich Reinigungs- und Putzarbeiten) von 6 Uhr Morgens bis 1 Uhr Nachmittags mit einstündiger Pause, oder von 6 Uhr Morgens bis Uhr Nachmittags mit mindestens halbstündiger Pause, oder von 7 Uhr Morgens bis oder auch 2 Uhr Nachmittags ohne gesetzliche Pause. Für die ü b r i g e n I n d u st r i e n gelte» die Bestimmungen, daß in Etablissements mit ausschließlich weiblichen Arbeitern Samstags von 6 bis 2 oder von 7 bis 3, oder von 8 bis 4 Uhr mit halbstündiger Pause geschafft wird, wenn während der übrigen Wochentage die tägliche Arbeitszeit auch nicht länger als 8 Stunden beträgt. Das Gesetz enthält allerdings auch Ausnahmen, deren wichtigste Folgendes festsetzen: Frauen oder jugendliche Arbeiter dürfen in Betrieben der Textilbranche mit Achtstundentag auch am Samstag von 6 bis 4 Uhr beschäftigt werden, bei zweistündiger Pause. Es ist zulässig, daß erwachsene mündige junge Leute auch am Samstag 12 Stunden beschäftigt werden in Walzwerken, bei Hochöfen, in Papierfabriken, Druckereien, die Tag- und Nachtschichten haben.(Näheres Nr. 2 der„Gleichheit": Vom Schutze erwachsener Arbeiterinnen im Auslande.) Im Großen und Ganzen bedeutete die Aufstellung der vorstehenden gesetzlichen Normen die gesetzliche Sanktion von Bedingungen, die sich allmälig herausgebildet hatten. Für die erwachsenen männlichen Arbeiter, also für den weitaus größeren Theil der Arbeiterschaft, ist der freie Samstagnachmittag in England nicht gesetzlich festgelegt. Trotzdem genießen sie die Wohl- that desselben in ergiebigerer Weise, als die vom Gesetz Geschützten. In den kleineren Industrien ist freilich auch in England die Samstagsund sogar die Sonntagsarbeit noch anzutreffen. Dagegen wird in sämmtlichen großen Industrien die Arbeit Samstags um 1 Uhr, ja sogar um 12 Uhr eingestellt. Dieser freie Samstagnachmittag ist eine Errungenschaft der englischen Gewerkschaften, die den ersten Schritt dazu thaten in Gestalt des Kampfes um die doppelte Bezahlung sämmtlicher Samstags- und Sonntagsüberstunden. In diesem Kampfe siegten sie. In der Folge wurde die Samstags- und Sonntagsarbeit auf das absolut Nothwendigste beschränkt. Sogar in Glashütten und Glasfabriken hält man es für vortheilhafter, die Ruhezeit zu beobachten und die Oefen 36 Stunden lang auf Schmelztemperatur zu erhalten. Auf diese Weise läßt sich mit ein paar Heizern auskommen, während sonst die Arbeitsstunden dem gesammten Personal doppelt bezahlt werden mußten. Ebenso halten es die Gasfabriken. Die chemische Industrie in Newcastle läßt nach dem Bericht der dortigen Aufsichtsbeamten Samstag Nachmittags und Sonntags blos 5 Prozent ihrer Arbeiter schaffen. In Birmingham, dem Zentrum der Eisen- und Glasindustrie, werden wäbrend der Ruhezeit etwa 1 bis 2 Prozent sämmtlicher Arbeiter beschäftigt. Man kann mithin behaupten, daß in England der freie Samstagnachmittag für Arbeiter und Angestellte besteht. Den schwächeren weiblichen und jugendlichen Arbeitern garantirt ihn das Gesetz, und die männlichen Arbeiter haben ihn durch den gewerkschaftlichen Kampf errungen, lieber die günstige Wirkung dieser Einrichtung herrscht kein Zweifel. Weder Arbeiter noch Unternehmer möchten sie wieder missen. Für Beide ist durch sie die Möglichkeit größerer Ruhe und geistiger und leiblicher Erfrischung geschaffen worden. Man hört so oft das Lob des englischen Arbeiters singen. Der freie Samstagnachmittag hat wesentlich mit dazu beigetragen, die intensive und konzentrirte Arbeitsleistung des englischen Arbeiters zu ermöglichen. In Amerika sind es hauptsächlich Banken in großen Städten, welche den Samstagnachmittag ihren Angestellten freigeben. Im Staate New-Aork besteht seit 187S ein Gesetz, welches den Samstag für einen Halbruhetag erklärt, an welchem die öffentlichen Etablissements um Mittag geschlossen werden müssen. Im Jahre 1894 wurde zu diesem Gesetze noch ein Reglement erlassen, das alle am Samstagnachmittag vorgenommenen Bankgeschäfte für ungiltig erklärt. In Chicago ist es ebenso und die meisten Arbeiter haben daselbst wenigstens im Sommer den Samstagnachmittag frei. Neben England ist es Australien, wo der freie Samstagnachmittag die weiteste Verbreitung hat. Die normale Arbeitszeit ist dort bekanntlich der Achtstundentag, der zum kleineren Theil gesetzlich festgelegt, zum größten Theil aber durch die gewerkschaftlichen Kämpfe erreicht worden ist. Der Samstagnachmittag ist frei, sogar die Chinesen dürfen nur bis höchstens 2 Uhr Nachmittags arbeiten. Ein in Queensland seit Jahrzehnten ansässiger schweizerischer Kaufmann äußert sich darüber in einem Briefe folgendermaßen:„Bezüglich des freien Nachmittags, des sogenannten Halbfeiertags, der Schließung der Geschäfte u. s. w. sind bei uns die gesetzlichen Verfügungen ziemlich unbestimmt. In einigen südlichen Kolonien liegen klarere Bestimmungen vor. Bei uns kann in dieser Sache Niemand gezwungen werden. Doch erfreuen sich nach gegenseitiger Uebereinkunfr jetzt die meisten Gewerbe und Geschäfte des Halbfeiertags, der meistens, doch nicht durchwegs, auf den Samstag fällt. Alle Engroshäuser, die meisten Fabriken, alle Banken schließen; kleine Läden und Handwerker, namentlich in den Vorstädten und auf dem Lande, arbeiten bis in die Nacht. Die freie Zeit wird fast ganz ausschließlich dem Sporte gewidmet." Der Briefschreiber betont sodann den enormen intellektuellen und moralischen Einfluß dieser Freizeit sowie die damit verbundenen vielen Vortheile für die physische Entwicklung„In ganz ähnlicher Richtung wirkt auch die Kürze der täglichen Arbeitszeit, die hier fast durchwegs auf 8 Stunden beschränkt ist. Der großen Masse der Bevölkerung, wenigstens in den Städten, sind diese Ferienstunden von größtem Vortheil, da so dem Volke Raum gegeben wird, sich zu entwickeln, gewiß ein schönes Ergebniß.... Wenn auch der Ausfall in der Produktion in Folge der beschränkten Arbeitszeit vielerorts als ein Gegengrund angesehen wird, so ist auch dies nur das Resultat oberflächlich angestellter Beobachtung. Das Klima würde wohl eine längere Arbeitsdauer erlauben, aber zugleich eine proportionale Verminderung der aufgewandten Energie bedingen. Auch hat der Ausfall sich in keiner Weise als nachtheilig fühlbar gemacht und wird es voraussichtlich auf Jahre hinaus nicht werden, ja wahrscheinlich nie; denn übervölkerte Länder werden immer genügende Arbeitskräfte stellen, sobald nur der Bedarf bekannt wird."* Diese Ausführungen eines Großkaufmanns, eines Kapitalisten, sind außerordentlich lehrreich. Der freie Samstagnachmittag hat vereinzelt auch anderwärts Eingang gefunden. So ist mit ihm in dem Webereizentrum Roanne (Frankreich) schon vor 22 Jahren ein Versuch gemacht worden. Allmälig ist er dort in allen Fabriken zur Einführung gelangt, nachdem die Arbeiter im Jahre 1882 in den Streik eingetreten waren, um ihn allgemein zu erlangen. Der Geschäftsleiter einer Fabrik von Roanne schreibt darüber:„Die Behauptung, daß gar keine Produktionsverminde- rnng eintrete, wäre vielleicht übertrieben, aber sicher beträgt sie nicht mehr als den Ertrag von zwei Stunden, denn die Arbeiter, fast ausschließlich Stückarbeiter, arbeiten mit mehr Eifer und Fleiß, um trotz des freien Halbtages doch ihren Zahltag zu erreichen. Wir beschäftigen Arbeiter beiderlei Geschlechts vom 16. Altersjahre ab." Auf dem vorjährigen * Der freie Samstagnachmittag. Von Gustav Benz, Pfarrer in Basel. Verlag von Reinhardt. 32 Seiten. Preis 30 Pf. Kongreß für die Sonntagsruhe in Paris wurde konstatirt, daß die Webereiindustrie von Roanne an Ronkurrenzfähigkeit durch den freien Samstagnachmittag eher gewonnen als eingebüßt hat. Eine Fabrik in Bordeaux hat ebenfalls den freien Samstagnachmittag eingeführt, das Gleiche gilt von mehreren großen Magazinen im Pariser Quartier du Sentier. In Holland haben verschiedene Fabriken die werthvolle Einrichtung eingeführt, so die Baumwollenweberei in Almelo mit 2000 Stühlen schon seit 30 Jahren; sodann die bekannte Kakaofabrik von Houten& Zoon in Weesp. Die Maschinenfabrik von Stork& Cie. in Hengelo hat am Samstag achtstündige, an den übrigen Wochentagen neunstündige Arbeitszeit. Letztere Firma erklärt, daß dieser Arbeitszeitverkürzung keine technischen Betriebsschwierigkeiten im Wege standen, daß die Produktion nicht vermindert worden, und daß endlich auch vom Mißbrauch der freien Zeit nichts zu spüren sei. Im Gegentheil kann dieselbe als mitwirkend zur geistigen Hebung betrachtet werden. Von Alkoholismus ist gar keine Rede. Die Vortheile dieser Maßregel sind beiderseitige, sowohl für den Arbeitnehmer als für den Arbeitgeber." Amsterdam und verschiedene andere holländische Gemeinden geben ihren städtischen Arbeitern am Samstagnachmittag um 4 Uhr frei. In der Schweiz haben verschiedene Fabriken der Textil-, Maschinen- und Uhrenindustrie, sowie der elektrotechnischen Industrie den freien Samstagnachmittag. Die Geschäftsleitung der Fabrik elektrischer Kabel in der französischen Schweiz schreibt über ihre gemachten bezüglichen Erfahrungen:„ Den freien Samstagnachmittag haben wir seit circa 2 Jahren zuerst probeweise, dann definitiv eingeführt. Die übrige Arbeitszeit wurde dadurch nicht verlängert und der Verdienst nicht geringer, indem wir die freien Stunden voll bezahlten. Im Falle pressanter Arbeit sind die Arbeiter gehalten, auch am Samstag Nachmittag zu erscheinen. Diese Stunden werden ihnen aber extra vergütet. Solche Ausnahmen kommen jedoch selten vor, denn wir trachten so viel als möglich, diesen Nachmittag frei zu lassen. Unser ganzes Etablissement ist dann geschlossen, Bureaus sowohl als Werkstätte. Wir haben diesen freien Nachmittag eingeführt, weil wir fanden, daß hauptsächlich verheirathete Arbeiter einige Stunden pro Woche zur Ausführung von Haushaltungs- und Gartenarbeiten 2c. benöthigen. Technische Schwierigkeiten standen nicht gerade im Wege und die Produktion wurde dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt. Die freie Zeit wird im Allgemeinen nicht übel verwendet, und die Mehrzahl der Arbeiter ist uns eher erkenntlich dafür; wir verlangen auch, daß am Montag Jedermann am Posten ist." Frau Rath Goethe. Don Manfred Wittich. ( Fortsetzung.) Das resolute Abschütteln von Unangenehmem und Traurigem war ihre eigenste Kunst, und ihre Rezepte in dieser Beziehung fanden auch Andere probat. Wenn die Herzogin Amalia unmuthig war, befolgte sie dieselben mit Nuzen:„ Ich schüttle mich ein paar Mal, seze mich ans Klavier oder zeichne, da werden die Ideen wieder couleur de rose"( rofenfarben). Mit Goethes Fahrt nach Weimar, 1775, bei der es ursprünglich nur auf einen Besuch abgesehen war, aus dem aber ein Lebensverhältniß sich bildete, begann eine neue Epoche auch im Leben der Frau Rath. Der Hätschelhans" mag ihr recht sehr gefehlt haben; dafür nahm aber das Denken und Sinnen, wie dem Fernen ihre Liebe immer gegenwärtig und fühlbar gemacht werden könne, sie jezt noch um so mehr in Anspruch. Alle Erlebnisse in Freud' und Leid, die der Sohn anfangs nur Gast, später vielbeschäftigter Beamter und Staatsmann, stets der Freund des Landesherrn in Weimar, im häuslichen, gesellschaftlichen und höfischen Leben hatte verfolgte sie mit innigster Antheilnahme. Natürlich auch seine mancherlei Herzensangelegenheiten. Immer sind die Freunde ihres Sohnes auch die ihren, ihre Mitsöhne, und sie widmet deren leiblichem und geistigem Wohle alle in ihren Kräften stehende Beihilfe und Förderung. Billete, Briefe und Geschenke gehen von der Frankfurter Santa Casa nach Weimar, auch Rath und Ermahnung spendet Frau Aja. Als der junge Stein, der Sohn von Goethes langjähriger Herzensfreundin, der Frau Nath eine strenge Selbstkritik seiner eigenen Person geschickt hatte, antwortete diese: " Besonders freut es mich, daß Sie Ihr Gutes und Nichtgutes schon so hübsch kennen. Bravo, lieber Sohn, das ist der einzige 76 Der Gedanke des freien Samstagnachmittags ist also seit Jahren und zwar in größter Ausdehnung bereits praktisch erprobt, und er kann nicht mehr als„ hirnverbrannter Einfall" sozialdemokratischer Fanatiker und Utopisten verleumdet und herabgesetzt werden. Und auch das hat die Erfahrung gezeigt, daß der freie Samstagnachmittag nicht blos für die verheiratheten Fabritarbeiterinnen nothwendig und möglich ist, sondern für alle Arbeiter ohne Alters- und Geschlechtsunterschied. Die Ausdehnung auf alle Arbeiter ist mit eine Garantie dafür, daß der einmal eingeführte freie Samstagnachmittag auch wirklich durchgeführt wird und nicht blos auf dem Papier steht. Um die Reform sobald als möglich zu erreichen, sollte eine lebhafte Agitation dafür mit Wort und Schrift betrieben werden. Aus der Bewegung. D. Z. Von der Agitation. In der Provinz Sachsen agitirte Genossin Ziez- Hamburg in der Zeit vom 12. bis 25. März. Versammlungen fanden statt in Halle- Nord, Halle- Süd, Merseburg, 3echau, Nietleben, Gottenz, 2öbejün, Wittenberg, burg, Weißenfels, Naumburg, Langenberg( Reuß), AltenBitterfeld, Sandersdorf und Greppin. Der Kampf ums Dasein während der Krise" und„ Krise und Brotwucher" war die Tagesordnung. Die beiden Halleschen Versammlungen waren vorwiegend von Frauen besucht. In Halle- Nord traten 30 Personen, meist Mädchen aus der Spinnerei, ihrer Organisation bei. Dem Arbeitersekretär wurde zum Zwecke der Uebermittlung an die Gewerbeinspektion Material überliefert, das Gesetzesverletzungen ausweist bezüglich verhängter Strafen, zu langer Arbeitszeit, Beschäftigung während der Pausen. Zu der Versammlung in Langenberg waren Geraer Genossinnen unter Führung von Genossin Geinitz gekommen, obgleich sie fast eine Stunde Weges zurücklegen mußten. In Altenburg war der große Saal des„ Waldschlößchens" bis auf den letzten Platz besetzt, sehr viele Frauen wohnten der Versammlung bei. In der glänzend besuchten Versammlung zu Zechau erklärte der überwachende Beamte, auf der Bescheinigung der Anmeldung stände„ Deffentliche Mitgliederversammlung", folglich hätten nur Mitglieder Zutritt. Thatsächlich war jedoch eine öffentliche Versammlung für Männer und Frauen angemeldet worden. Aller Protest half nichts. Der Beamte bestand auf der Entfernung der Nichtmitglieder und drohte mit der Auflösung, wenn seiner Aufforderung nicht stattgegeben würde. Schließlich verwiesen wir darauf, daß als zweiter Punkt der Tagesordnung angegeben sei:„ Aufnahme neuer MitWeg, edel, groß und der Menschheit nüßlich zu werden. Ein Mensch, der seine Fehler nicht weiß oder nicht wissen will, wird in der Folge unausstehlich, eitel, voll Prätensionen( Ansprüche) intolerant Niemand mag ihn leiden und wenn er das größte Genie. wäre ich weiß davon auffallende Erempel! Aber das Gute, das wir haben, müssen wir auch wissen, das ist ebenso nöthig, ebenso nüßlich, ein Mensch, der nicht weiß, was er gilt, der nicht seine Kraft kennt, folglich keinen Glauben an sich hat, ist ein Tropf, der keinen festen Schritt und Tritt hat, sondern ewig im Gängelbande geht und in Säculum Säculorum( in alle Ewigkeit) Kind bleibt." Selbstverständlich fand es die allerinnigste Theilnahme der Mutter, als Goethe das endliche Glück seines Lebens, seine Frau Christiane geborene Vulpius gefunden hatte und sich mit ihr verband fürs Leben. " Es ist endlich an der Zeit, aufzuhören, von Goethes„ Mädchen" oder Haushälterin und von der Bulpius" zu reden, wenn man von der Person spricht, von der Goethe erklärt hat: sie ist immer meine Frau gewesen. Für die Geschichte und Literaturgeschichte heißt diese Frau Christiane von Goethe, nicht nur, weil der Weimarer Olympier nachdem sie bei der Franzosennoth 1806 sich so tapfer zwischen ihn und die Marodeure geworfen, die sein Leben bedrohten, das sie ihm gerettet hat sich kirchlich antrauen ließ! Standalisirte sich das Weimarer Hofgeschmeis über die endliche Heirath, so jedenfalls nicht mit Recht über sein freies Liebesverhältniß; denn sicher hätte man ihm den früheren„ offiziellen und offiziösen" Abschluß dieses Bundes, der durch die Amtswaltung des Priesters nicht einen Deut tiefere Bedeutung und höhere Weihe erhielt, ganz gewiß noch übler genommen. Vielleicht hätte ihn damals die ihm schon stark abgeneigte beste Gesellschaft"- eine Kamarilla giebt's ja an jedem Hof! von Weimar gar weggebissen! ( Schluß folgt.) glieder." Darauf verstand sich der„ Hüter des Gesetzes" dazu, daß Mitglieder und Personen, die der Organisation beitreten wollten, in der Versammlung bleiben könnten. Das erklärten wir der Versamm lung und bemerkten, daß alle Nichtmitglieder durch ihr Dableiben das Versprechen ablegten, Mitglieder werden zu wollen. Wer diese Absicht nicht habe, den müßten wir ersuchen, das Lokal zu verlassen. Niemand rührte sich vom Platze. Nach dem Referat traten etwa 60 Personen dem Fabrik- und dem Bergarbeiterverband bei. In ihrem Schlußwort dankte Genossin Ziez dem Beamten für sein Vorgehen, das jedenfalls zum guten Erfolg der Versammlung beigetragen hätte. Ueberfüllt waren die Versammlungen in Sandersdorf und Greppin, in denen die Frauen ein sehr hohes Kontingent der Besucher stellten, ebenso wie auch in der Versammlung zu Bitterfeld. In Greppin wurden 60, in Sandersdorf 70 Personen dem Fabrikarbeiterverband zugeführt, außerdem dem sozialdemokratischen Verein Mitglieder und dem„ Volksblatt" ein Duzend Abonnenten gewonnen. In der Versammlung in Greppin wies die Referentin in ihrem Schlußwort auf die örtlichen Verhältnisse hin, unter Anderem auf die niedrigen Löhne, für welche die Frauen schaffen müssen. Es gebe in Greppin, so erklärte sie, Arbeitgeber, die sich nicht schämten, ihre Arbeiterinnen mit 35 Pf. für den halben Tag abzuspeisen. Während die Versammlung lebhaften Beifall spendete, rief der anwesende Amtmann unter allgemeinem Gelächter dazwischen:„ Aber was sie noch mitnehmen, sagen sie nicht." Da war denn sofort klar, wer diesen„ hohen Lohn" zahlt. Die Agitationstour brachte dem Fabrikarbeiterverband 350 Mitglieder, den Verbänden der Berg-, Metall- und Holzarbeiter ebenfalls eine Reihe von Mitkämpfern, desgleichen dem sozialdemokratischen Verein; dem ,, Volksblatt" gewann sie einige 20 Abonnenten. Wieder ein Schritt vorwärts! L. Z. In Bunzlau und Alt- Warthau fanden auf Veranlassung des dortigen Vertrauensmannes zwei gut besuchte öffentliche Versammlungen statt. Genossin Mesch Berlin referirte über„ Die Vertheuerung der nothwendigsten Lebensmittel und die proletarischen Frauen". Beiden Versammlungen wohnten zahlreiche Frauen bei, die mit Interesse dem Referat folgten. Eine Protestresolution gegen den drohenden Zollwucher gelangte in Bunzlau wie in Alt- Warthau zu einstimmiger Annahme. A. M. Die Straßenhändlerinnen von Berlin waren kürzlich zu einer Versammlung berufen worden, der sie die ältesten wie die jüngsten in sehr großer Zahl beiwohnten. Genossin Ihrer referirte über Zunahme des Straßenhandels und wirth= schaftliche Krise". An den Vortrag schloß sich eine Diskussion an, in welcher ein Redner erwähnte, daß die Berliner Straßenhändlerinnen den Kaiser in einem Gesuch gebeten hätten, er möge sie schützen gegen die Beschränkungen ihres Broterwerbs, welche die Verdrängung der Händler von den Hauptgeschäftsstraßen mit sich bringt. Die Polizeiverordnung, welche diese Verdrängung verfügt, sei auf Betreiben der Kleinkrämer erlassen worden, welche nicht begreifen, daß es nicht die Straßenhändler sind, die ihnen harte Konfurrenz machen, sondern die großkapitalistischen Betriebe, die Bazare. Diese handeln jetzt sogar mit Apfelsinen, die sie in Folge des EngrosEinkaufs so billig abgeben können, wie der Straßenhändler seine paar Dutzend beim Einkauf bezahlen muß. Die Ausführungen fanden bei den Anwesenden volles Verständniß, und so wird die dringende Mahnung, sich ihrerseits der Organisation anzuschließen, hoffentlich von Erfolg gekrönt sein. E. J. Mit der Frage der Frauenagitation beschäftigte sich kürzlich die Parteikonferenz für den Reichstagswahlkreis Bremen. Genossin Bosse Bremen entwickelte in einem halbstündigen ausgezeichneten Referat die Gründe, welche für die rege Förderung der Agitation unter den proletarischen Frauen sprechen und gab Anregungen, wie diese Förderung geschehen könne. Die Konferenz beschloß, daß in jedem Distrikt des Bremer Parteivereins mindestens einmal im Jahre eine Frauenversammlung stattfinden müsse. Von der Organisation. Im Einverständniß mit den Vertrauensleuten des Vereins ist Genossin Ihrer als Vertrauensperson der Genossinnen für Nieder- Barnim bestimmt worden. Von der Wahl örtlicher Vertrauenspersonen will man vorläufig absehen. Von der proletarischen Frauenbewegung in Breslau. Schlesiens Hauptstadt hat schon seit reichlich fünf Jahren eine organisirte proletarische Frauenbewegung nicht mehr aufzuweisen. Die Ansätze der Frauenorganisationen in Breslau wurden Mitte der neunziger Jahre durch folgenschwere Eingriffe der Behörden vernichtet. Seitdem sind Keime einer neuen Bewegung nicht mehr aufgesproßt, obwohl hin und wieder Versuche zu einer Neugründung gemacht wurden. Hauptschuld daran trug wohl der Umstand, daß geeignete Kräfte zur Leitung der Bewegung bisher nicht aufzufinden waren. Dann aber war auch der männliche Theil der Breslauer 77 Arbeiterschaft eine lange Reihe von Jahren hindurch an der Ausübung einer regen Organisationsthätigkeit durch die Lokalnoth gehindert. Nun, wo wir ein Gewerkschaftshaus besitzen, ist schon Manches besser geworden, auch für die Frauen. Diese betheiligen sich seither rege an allen Versammlungen und Veranstaltungen, besonders aber an den für sie einberufenen Versammlungen. Kurz vor Eröffnung des Gewerkschaftshauses sprach Genossin Ihrer in einer gutbesuchten Versammlung über:" Die Politik der herrschenden Klassen". Der größte Theil der Zuhörer waren Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen. Seit wir das Gewerkschaftshaus haben, werden zu jeder Volksversammlung die Frauen eingeladen, und sie bilden durchschnittlich den vierten bis dritten Theil der Besucher. In jeder dritten Versammlung ungefähr hält eine Frau das Referat. Im Juni sprach Genossin Luxemburg über:" Sozialreform und Sozialdemo= fratie" vor circa 1400 Personen, darunter etwa 500 Frauen. Das Thema:„ Die Frau in der gegenwärtigen Gesellschaft und ihre Aussichten in der sozia bistischen" behandelte in einer Volksversammlung im September Genossin Altmann. Diesmal waren die meisten der 800 Erschienenen Frauen. Vor Kurzem referirte Genossin Braun über:„ Die Bedeutung der Frauen für den Sozialismus". Auch in dieser Versammlung stellten die Frauen das Hauptkontingent der Zuhörer. Als sehr erfolgreich erwies sich ein Rezitationsabend, den die Dichterin Genossin Klara Müller am 29. Dezember bei uns veranstaltete. Als Kuriosum sei erwähnt, daß unsere politischen Gegner sich nur in Versammlungen hervor wagen, in denen Referentinnen sprechen. Gegen Genossin Altmann trat ein Kaufmann auf, gegen Genossin Braun ein Lehrer, Beide mit wenig Glück: ihre Spekulation auf eine geringere Schlagfertigkeit der Frauen erwies sich als verfehlt. Auch eine Gewerkschaft nach der anderen gewöhnt sich in Breslau daran, die Frauen zu den Mitgliederversammlungen einzuladen. Mitgliederversammlungen einzuladen. Wir hoffen, daß die passive Betheiligung der Frauen an den Versammlungen nach und nach einen Stamm von Genossinnen heranbildet, die auch aktiv einzugreifen und Selbständiges zu leisten vermögen.- An den Wahlarbeiten in BreslauWest haben sich lobenswerther Weise schon einige Frauen betheiligt. P. L. Notizentheil. Weibliche Fabrikinspektoren. Zwei weitere Hilfsbeamtinnen der Fabrikinspektion für Berlin werden demnächst angestellt werden. Die betreffenden Damen sind zum Zwecke der Einführung in ihr Amt schon jetzt versuchsweise thätig. Die Austellung weiblicher Fabrikinspektoren in Schweden wird voraussichtlich in naher Zukunft erfolgen. Der Abgeordnete A. Hedin hat in der zweiten Kammer des schwedischen Reichstags einen Antrag eingebracht, die Regierung aufzufordern, Untersuchungen zu veranstalten, ob die Anstellung weiblicher Inspektoren für industrielle Betriebe geboten sei. Die Anstellung von Fabrikinspektorinnen wird nicht nur von den Sozialdemokraten und Frauenrechtlerinnen gefordert, sondern hat auch in anderen Kreisen Verfechter. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Wäscherinnen und Plätterinnen werden durch die folgenden Thatsachen als dringend verbesserungsbedürftig gekennzeichnet. In Woltmershausen bei Bremen werden in neun Wäschereien 98 Arbeiterinnen beschäftigt, davon etwa 40 in den zwei großen Wäschereien mit Dampfbetrieb, die übrigen in sieben kleinen Waschanstalten. Der Lohn der Wäscherinnen und geübten Plätterinnen beträgt 1,70 Mt. bis 1,80 Mt. pro Tag bei zehnstündiger Arbeitszeit. Dieser Verdienst ist durchaus unzureichend. Man bedenke, wie schwer die zu leistende Arbeit ist, und in wie vieler Hinsicht sie die Gesundheit bedroht und schädigt. Der sauer erworbene Lohn schließt aber durch seine Niedrigkeit eine Ernährung aus, welche einigermaßen Ersatz für die verausgabten Kräfte schafft, welche die Widerstandsfähigkeit des Körpers gegen gesundheitsschädliche Einflüsse stärkt, diesen entgegenwirkt und sie mildert. Umgekehrt verschärft die unzulängliche Ernährung die Wirkungen der anstrengenden Arbeit und der ungünstigen sanitären Schaffens bedingungen. Der zehnstündige Arbeitstag wird durchaus nicht immer eingehalten, Ueberstunden sind häufig und werden nicht bezahlt. Am traurigsten liegen die Verhältnisse betreffs der Arbeitszeit in den kleinen Betrieben. Hier wird oft bis spät in die Nacht hinein und mehr als den halben Sonntag hindurch geplättet. In den kleinen Wäschereien steht auch die Lehrlingszüchterei besonders in Blüthe. Die Lehrmädchen müssen ein halbes Jahr unentgeltlich arbeiten, hierauf erhalten sie einen Tagelohn von 80 Pf. Die Vorkehrungen und Einrichtungen zum Schutze der Gesundheit der Arbeiterinnen, wie Ventilation 2c., lassen fast durchweg sehr viel zu wünschen übrig, in den kleinen Betrieben glänzen sie durch Abwesenheit. Kein Wunder angesichts all dieser Bedingungen, daß auch die gesündeste Proletarierin zu kränkeln beginnt, wenn sie längere Zeit als Wäscherin oder Plätterin thätig ist, und daß schwächliche Arbeiterinnen des Wäschereigewerbes schon bald der Schwindsucht verfallen, Krampfadern bekommen, vom Rheumatismus geplagt werden 2c. Eindringlich rufen die kurz vorgeführten Verhältnisse den Wäscherinnen und Plätterinnen zu:„ Schließt Euch der gewerkschaftlichen Organisation an!" Eindringlich mahnen sie an die Nothwendigkeit, den geltenden gesetzlichen Schutz zur striktesten Durchführung zu bringen, zu erweitern und wirksamer zu gestalten und ihn vor Allem auch auf die Klein- und Handbetriebe im Wäschereigewerbe auszudehnen. Auch zur Erreichung dieses Zieles bedarf es der Aufklärung und Organisation der Arbeiterinnen. A. B. Hungerlöhne im sächsischen Erzgebirge. Bei der KordelNäherei, die in Mitweida- Markersbach und den umliegenden Orten einen sehr großen Theil der weiblichen Bevölkerung als Heimarbeiterinnen beschäftigt, werden Stundenlöhne von 2 bis 10 Pf. verdient. Die miserable Entlohnung zwingt zur Ausdehnung der Arbeitszeit bis an die äußerste Grenze der Leistungsfähigkeit, ja bis über diese hinaus. Und trotzdem bleibt in den meisten Fällen der Verdienst ein so niedriger, daß die schlimmsten Entbehrungen in der ärmlichen Wohnung der Kordel- Näherinnen daheim sind, daß eine gesundheitswidrige Lebenshaltung ihre Kraft vor der Zeit bricht und aufreibt. Also will es diese beste aller Gesellschaftsordnungen, welche den Armen heilig sein soll, weil sie den Reichen einträglich ist! Soziale Gesetzgebung. W. K. Den Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Schutz der gewerblichen Kinderarbeit, hat die Regierung fürzlich im Reichstag eingebracht, wo er bereits in erster Lesung verhandelt und einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen worden ist. Der Entwurf charakterisirt sich von vornherein darin als eine armselige Reformpfuscherei, daß er die Kinderarbeit nur in gewerblichen Betrieben, nicht aber in der Landwirthschaft schützt. Und dies, obgleich das beweiskräftigste Material schon längst nachgewiesen hat, daß die Ausbeutung findlicher Arbeitskräfte in der Landwirthschaft in förperlicher, geistiger und sittlicher Hinsicht genau so entsetzliche Folgen zeitigt zum Theil sogar noch entsetzlichere- als in gewerblichen Unternehmungen. Entsetzliche Folgen hin, entsetzliche Folgen her: Shylock- Junkerthum besteht auf seinem Schein. Wen aber überrascht es, daß die Regierung in diesen Tagen, wo agrarisch Trumpf ist, vor ihm kapitulirt hat? Das zweite hervorstechende Gebrechen des Entwurfs ist, daß er nicht einmal im Gewerbe das gänzliche Verbot der Arbeit schulpflichtiger Kinder ausspricht. Er untersagt die Kinderarbeit nur vollständig für Bauten, Ziegeleien, Brüche und Gruben, zum Steinklopfen und für eine Anzahl besonders gesund heitsschädlicher Betriebe, die in einem ergänzungsbedürftigen Ver zeichniß aufgeführt sind. Für andere gewerbliche Betriebe unter scheidet der Entwurf zunächst zwischen der Arbeit eigener und fremder Kinder und läßt für die erstere eine noch größere Ausbeutungsmöglichkeit zu, als für die lettere. Es resultirt daraus ein dritter schwerer Mangel des Reformantrags. Einen Fortschritt stellt es dagegen dar, daß zum ersten Male die deutsche Sozialgesetzgebung nicht mehr vor der Ausbeutung in der Familie Halt macht, sondern die Hausindustrie in ihrem vollen Umfang treffen will. Der Entwurf bestimmt, daß als Werkstätten außer den im Sinne des § 105 b Abs. 1 der Gewerbeordnung auch Räume gelten, die zum Schlafen, Wohnen und Kochen dienen, wenn darin gewerbliche Arbeit verrichtet wird, sowie im Freien gelegene gewerbliche Arbeitsstellen.(§ 105 b spricht von Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, Hüttenwerken, Fabriken und Werk stätten, Zimmerplätzen und anderen Bauhöfen, Werften und Ziegeleien, sowie Bauten aller Art.) Im Betrieb von Werkstätten, in denen die Beschäftigung von Kindern nicht nach§ 4 verboten ist, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben dürfen nach dem Entwurf fremde Kinder unter 12 Jahren, eigene unter 10 Jahren nicht beschäftigt werden, Kinder über 12 resp. 10 Jahre nicht in der Zeit zwischen 8 Uhr Abends und 8 Uhr Morgens. Aber nur für fremde Kinder ist die Arbeitszeit begrenzt, indem diese nicht vor dem Vormittagsunterricht liegen und nicht länger als täglich 3 Stunden dauern darf, während der 78 Schulferien nicht länger als 4 Stunden. Für eigene Kinder über 10 Jahre bringt der Entwurf keine Einschränkung der Arbeitszeit, so daß sie nach Erledigung der 5 Schulstunden noch 7 Stunden täglich zur gewerblichen Arbeit ausgenützt werden können! Nur wenn die eigenen Kinder für Dritte beschäftigt werden, dauert ihre Schonzeit bis zum zwölften Jahre wie die der fremden Kinder, aber auch dann ist die für jene geltende Einschränkung der Arbeitszeit auf 3 resp. 4 Stunden nicht vorgeschrieben! Noch verschlimmert wird das Loos der eigenen Kinder dadurch, daß für die ersten 5 Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes der Bundesrath für einzelne Arten von Werkstätten Ausnahmen zulassen, das heißt die Schutzmaßregeln außer Wirksamkeit setzen kann. Nach Ablauf der 5 Jahre kann er dies abermals bezüglich der Beschäftigung eigener Kinder über 10 Jahre für besonders leichte und ihrem Alter angemessene Arbeiten". Kurzes bleibt für die Gegenwart von der Einschränkung der Beschäftigung eigener Kinder in der Hausindustrie, im Handelsund Verkehrsgewerbe fast gar nichts übrig! " Bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen und öffentlichen Schaustellungen, bei denen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft nicht obwaltet, dürfen fremde und eigene Kinder unter 12 Jahren nicht beschäftigt werden, Kinder über 12 Jahre nur bis 9 Uhr Abends. Im Betrieb von Gast- und von Schankwirthschaften verbietet der Entwurf, fremde Kinder unter 12 Jahren überhaupt und schulpflichtige Mädchen bei der Bedienung der Gäste zu verwenden, Knaben über 12 Jahre in der Zeit zwischen 8 Uhr Abends und 8 Uhr Morgens, vor dem Vormittagsunterricht und länger als 3, während der Ferien 4 Stunden. Dagegen ist die Beschäftigung eigener Kinder ungehindert gestattet und nur durch Polizeiverordnung tann sie beschränkt, namentlich die Beschäftigung von Knaben unter 12 Jahren und die Bedienung der Gäste durch Mädchen verboten werden. Beim Austragen von Waaren und bei sonstigen Botengängen in gewerblichen Betrieben läßt der Entwurf die Beschäftigung fremder Kinder schon vom zehnten Jahre ab zu und zwar so wie in Werkstätten, vom zwölften Jahre ab jedoch nicht nur während der Schulferien, sondern stets bis zu vier Stunden täglich. Dazu kommt die noch ungerechtfertigtere Ausnahme, daß für die ersten fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die untere Verwaltungsbehörde für ihren Bezirk oder Theile desselben allgemein oder für einzelne Gewerkszweige gestatten kann, daß die Beschäftigung von Kindern über 12 Jahre schon von 62 Uhr Morgens an und eine Stunde lang vor dem Vormittagsunterricht stattfinden darf! Die Beschäf= tigung von eigenen Kindern beim Austragen von Waaren und bei sonstigen Botengängen ist schrankenlos gestattet, nur durch Polizeiverordnungen fann sie eingedämmt werden. Die Sonntagsarbeit wird für fremde Kinder verboten, für eigene nur dann, wenn sie für Dritte mit dem Austragen von Zeitungen, Milch und Backwaare beschäftigt werden. Für die Verkehrsgewerbe, die öffentlichen theatralischen Vorstellungen und sonstigen öffentlichen Schaustellungen, die Gast- und die Schankwirthschaften können fremde Kinder am Sonntag unter denselben Bedingungen wie an Wochentagen beschäftigt werden; beim Austragen von Waaren sowie für sonstige Botengänge darf aber an Sonn- und Festtagen die Beschäftigung nicht die Dauer von zwei Stunden überschreiten und nicht in die Kirchzeit fallen. Der Werth der beantragten unzulänglichen gesetzlichen Vorschriften wird durch die Unzulänglichkeit der vorgesehenen Kontrollmaßregeln noch wesentlich herabgedrückt. Die Arbeitgeber, welche Kinder beschäftigen, sollen dies vor dem Beginn der Verwendung der Ortspolizeibehörde schriftlich anzeigen. Erst wenn sie für jedes Kind eine Arbeitskarte erhalten haben, dürfen sie kindliche Arbeitskräfte beschäftigen. Der Bundesrath soll bestimmen, inwieweit die Gewerbeaufsichtsbeamten die Durchführung der erlassenen Gesetzesbestimmungen zu überwachen haben. Bei der viel zu geringen Zahl der Fabrikinspektionsbeamten und ihrer Ueberlastung mit Arbeit ist ganz ausgeschlossen, daß sie sich auch den besten Willen ihrerseits vorausgesetzt der neuen Aufgabe im nöthigen Umfang und mit der erforderlichen Energie zu widmen vermögen. Der Raummangel zwingt uns, ein näheres Eingehen auf den Gesetzentwurf sozialreformlerischer Halbheit und seine Verhandlung im Reichstage für eine folgende Nummer zurückzustellen. Schon ein flüchtiger Blick zeigt jedoch, wie weit das Geplante hinter der berechtigten Forderung des klassenbewußten Proletariats zurückbleibt: gesetzliches Verbot jeder Erwerbsarbeit der schulpflichtigen Kinder. Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation. Stand und Bewegung der weiblichen Mitglieder in den Nürnberger Gewerkschaften im Jahre 1901. Während im ver flossenen Krisenjahr die Zahl der männlichen Mitglieder der Nürnberger Gewerkschaften von 11 862 auf 11067 zurückging, stieg die Zahl der organisirten Arbeiterinnen von 1030 auf 1124. Unter den 29 Zahlstellen von Gewerkschaften, die in Nürnberg vertreten sind, umschlossen Anfang 1901 14, Ende 1901 16 organisirte Arbeiterinnen. Weibliche Mitglieder fehlten während des ganzen Jahres in den Organisationen der Bader und Friseure, der Bäcker, Bau- und Erdarbeiter, Bildhauer, Buchdrucker, Büttner( Böttcher), Chemigraphen, Eisenbahner, Former, Glaser, Hafner, Handlungsgehilfen(?), Handelshilfsarbeiter, Heizer und Mechaniker, Kupferschmiede, Lackirer, Lederarbeiter, Lithographen, Maler, Maurer, Porzellanarbeiter, Sattler, Schmiede, Städtische Arbeiter, Steinarbeiter, Steindrucker, Stukkateure, Tapezirer, Zimmerer, Zinngießer. Am Ende des Jahres, nicht aber am Anfang, hatten weibliche Mitglieder die Brauer und die Sektion Schniegling des Deutschen Metallarbeiterverbandes. Die Zahl der weiblichen Mitglieder stieg im Laufe des Jahres bei den Zigarren- und Tabatarbeitern von 7 auf 8, bei den Feingoldschlägern von 533 auf 547, bei der allgemeinen Verwaltungsstelle des Deutschen Metallarbeiterverbandes von 59 auf 86, bei den Schneidern von 4 auf 10, bei den Schuhmachern von 36 auf 159. Mit einer Zahl von 28 weiblichen Mitgliedern blieb sie gleich bei den Flaschnern, dagegen sank die Mitgliederzahl bei den Buchbindern von 48 auf 14, bei den Konditoren von 2 auf 1, bei den Holzarbeitern von 226 auf 206, bei der Sektion Mögeldorf des Deutschen Metallarbeiterverbandes von 11 auf 8, bei den Metalldrückern von 2 auf 1, bei den Reißzeugmachern von 45 auf 36, bei den Schleifern und Polirern von 12 auf 4, bei den Textilarbeitern von 17 auf 12. Besonders erwähnenswerth ist die Sektion der Feingoldschläger des Deutschen Metallarbeiterverbandes, die mehr weibliche wie männliche Mitglieder zählt, sie hatte Anfangs des Jahres neben 533 weiblichen 286 männliche, am Ende des Jahres 547 weibliche und 304 männliche Mitglieder. 395 Arbeiterinnen traten im Jahre 1901 in die Nürnberger Gewerkschaften ein, 12 reisten zu, 17 reisten dagegen ab, 2 starben und 294 traten aus. An Aufnahmegebühren vereinnahmten die Nürnberger Gewerkschaften von den weiblichen Mitgliedern 73,70 Mt., an Mitgliederbeiträgen 4802,05 Mk. Den Zahlen nach steht Nürnberg unter den Städten mit weiblichen Gewerkschaftsmitgliedern in erster Reihe, trotzdem fehlt es aber noch an einer lebendigen Arbeiterinnenbewegung. Frauenstimmrecht. -XDie Entscheidung des Parteitags der belgischen Arbeiterpartei betreffs des Frauenstimmrechts haben wir bereits furz in Nr. 8 mitgetheilt. In Folgendem nun eine ausführlichere Wiedergabe der einschlägigen bedeutsamen Verhandlungen. Sie freisten naturgemäß um den nachstehenden Antrag des Generalraths der Arbeiterpartei: " In Erwägung: daß für einen günstigen Abschluß dieser Wahlrechtsbewegung die Einigkeit aller Revisionsfreunde nothwendig ist; daß die liberale Partei und die christlichen Demokraten ihre Zustim mung und Theilnahme an dem Wahlrechtskampfe von der konstitutionellen Festlegung der proportionalen Vertretung und von der Ausscheidung des Frauenwahlrechts abhängig machen, beschließt der Kongreß: Das Prinzip der proportionellen Vertretung wird in die Verfassung eingeschrieben, wenn das für die Erringung des allgemeinen Wahlrechts unerläßlich ist; Die Verfassungsrevision bezieht sich nur auf das allgemeine Männerstimmrecht; und im Falle, daß die klerifale Partei das Frauenstimmrecht in die Debatte einführt, verläßt sich der Kongreß auf das Geschick seiner Abge ordneten, dieses Manöver zum Scheitern zu bringen und die Vereinigung der Wahlrechtsfreunde aufrecht zu erhalten." Vandervelde vertheidigte als Erster den Antrag der Partei leitung. Zur Frage des Frauenstimmrechts führte er aus: Diese große sozialistische Forderung fann vertagt, aber niemals von der Tagesordnung abgesetzt werden. Im Interesse der Partei nehmen wir momentan von ihr Abstand. Wir, die wir stets diese Reform vertheidigt haben, müssen leider selbst verlangen, sie jetzt dem Männerstimmrecht zu opfern. Der Parteivorstand hat beschlossen, in diesem Punkte, wie in dem der Proportionalvertretung nachzugeben, wenn dies für den endgiltigen Sieg des allgemeinen Wahlrechts unerläßlich ist. Genosse Destrée bekämpfte scharf die Stellungnahme der Parteileitung. Es handelt sich um Prinzipienfragen von großer Bedeutung, 79 so sagte er. Die Liberalen verlangen von uns drei Konzessionen Einschreibung der Proportionalvertretung in die Verfassung; Ausscheidung des Frauenstimmrechts; Verzicht auf alle revolutionären Maßnahmen, und sie geben uns nichts dafür, mehr noch, sie haben uns jederzeit verrathen. Wenn es sich um prinzipielle Dinge handelt, wie das Frauenstimmrecht, dann darf die Partei keine Zweideutigkeit walten lassen. Unsere Partei ist die Partei der Arbeiterklasse, die nicht ihr Programm nur hervorzieht, um es zu verleugnen. Wir fönnen fein Rompromiß abschließen, das auf Verleugnung der wichtigsten Programmforderungen hinausläuft. 1895 stimmten wir in der Rammer einstimmig für das Wahlrecht der Frauen, und heute, nach sieben Jahren, haben Viele ihre frühere Stellungnahme preisgegeben und behaupten, die Frage sei nicht reif. Wenn es nun absolut im Interesse des allgemeinen Stimmrechts für die Männer liegt, will ich auch noch einer Vertagung dieser Frage zustimmen( Destrée hatte erklärt, seine Bedenken gegen die verfassungsgemäß festgelegte Proportionalvertretung zu opfern). Aber das ist das Höchste, was wir geben können. Kein Aufgeben der revolutionären Taktik, wie es die Liberalen fordern. Das Volk wird wie 1893 zum Generalstreit greifen müssen. Wenn die Einigkeit der Liberalen nicht bis ans Ende hält, so wird die Arbeiterklasse ohne sie siegen. Gegen Destrées Ausführungen wendete sich Dewinne. Die Bundesgenossenschaft der Liberalen, so meinte er, läßt der Arbeiterpartei den Sieg, das allgemeine Wahlrecht ohne Blutvergießen erringen. Die geforderten Konzessionen sind keine großen. Die proportionelle Vertretung wird nicht mehr bestritten. Bleibt das Frauenstimmrecht. Wir opfern es nicht, sondern wir vertagen blos den Kampf um dasselbe. Das Frauenwahlrecht jetzt einzuführen, wäre ein schreckliches Unglück für die Partei ebensowohl, wie für die Frauen selbst. Seine Einführung bedeutet eine Verlängerung der klerikalen Herrschaft um 50 bis 100 Jahre. Die ganze Partei nimmt in der Sache eine ablehnende Stellung ein. ( Rufe: nein, nein!) Alle großen Föderationen haben dagegen gestimmt, weil sie der Ansicht waren, daß durch dieses Experiment nicht die Früchte einer achtzehnjährigen Agitation aufs Spiel gesetzt werden dürfen. Es ist beleidigend zu sagen, wir geben unsere revolutionäre Tattit auf. Prinzipien werden nicht geopfert. Nur der Wunsch, das allgemeine, gleiche Männerstimmrecht endlich einmal zu erlangen, hat uns die Resolution diktirt und zu den Konzessionen gezwungen. Genosse Vandervelde ersuchte den Kongreß, auf keinen Fall von den sozialistischen Abgeordneten in der Kammer zu verlangen, gegen ihre Ueberzeugung zu stimmen. Fällt heute hier in puncto Frauenstimmrecht die Abstimmung negativ aus, erklärte er, so halte ich mich für nicht gebunden. Ich behalte mir vor, im gegebenen Augenblick meine Stellung zu präzisiren. Niemals dürfen wir uns hier schon jetzt festlegen, wo wir nur eine dunkle Ahnung haben, welche Wendung die Dinge nehmen können. Sehr energische Angriffe richteten die Genossen Pechin und Volkaert, der Organisator und Führer der Jungen sozialistischen Garden", gegen das vorgeschlagene Kompromiß, das von Ersterem als„ Kuhhandel" bezeichnet wurde. Er hob hervor, daß die Resolution des Generalraths nicht einmal die Forderung enthalte: Buerkennung des Wahlrechts vom 21. Lebensjahre ab und bei sechsmonatlichem Wohnsitz, eine Forderung, die von den Liberalen bekämpft werde. Genosse Anseele trat dagegen mit dem Gewicht seiner verdienstreichen Persönlichkeit für den Antrag der Parteileitung ein. Er sagte im Wesentlichen: Wir können nicht für alle Programmpunkte gleichzeitig kämpfen. Heute für das Wahlrecht der Männer, morgen für das der Frauen. Ist es keine Konzession von den Liberalen, wenn sie auf ihre Privilegien des Pluralsystems verzichten? Es kann sich jetzt nur darum handeln, die Einigkeit unter den Wahlrechtsfreunden aufrecht zu erhalten. Dieses Motiv ließ die vorliegende Resolution zu Stande kommen. Haben wir das Wahlrecht der Männer, dann haben wir größere Macht und größeren Einfluß, die wir dann für das Frauenstimmrecht einsetzen. Die sozialistischen Frauen nahmen in guter Zahl an dem Parteitag theil. Aus ihren Reihen betheiligte sich nur Genossin Gatti de Gamond mit den folgenden Ausführungen an den Debatten: Wenn wir für den Antrag des Parteivorstandes stimmen, so geben wir nichts von unserer sozialistischen Ueberzeugung auf. Es ist schwer für uns Frauen, unsere eigenen Forderungen abzulehnen. Im Interesse des allgemeinen Männerstimmrechts stimmen wir der Resolution des Generalraths zu. Die vorgelegte Resolution wurde fast einstimmig angenommen. Bekanntlich hatten die sozialistischen Frauen auf ihrem Landeskongreß eine Resolution zur Frage des Frauenstimmrechts beschlossen, welche dem Parteitage vorgelegt werden sollte. Sie hielt das Begehren des Frauenwahlrechts grundsätzlich mit allem Nachdruck aufrecht und forderte die sozialistische Fraktion auf, dieses so bald als möglich in der Kammer zu beantragen. Nach der entscheidenden Abstimmung erklärte Genossin Paula Gil im Namen der sozialistischen Frauen:„ In Anbetracht der ernsten Situation, in der sich die Partei befindet, überreichen wir die Resolution des Frauentongresses dem Parteivorstande, ohne jetzt auf einer Diskussion zu bestehen." Unsere belgischen Genossinnen haben sich in der schwierigen Situation bewunderungswürdig gehalten. Nicht aus engherzigen frauenrechtlerischen Erwägungen heraus, nein, auf Grund ihrer sozialistischen Ueberzeugung, die nicht vor dem Gebote eines reaktionären Liberalismus zusammenknickte, haben sie grundsätzlich die Forderung des Frauenstimmrechts als einen wesentlichen Punkt des sozialistischen Programms mit allem Nachdruck aufrecht erhalten. Als aber der Kongreß der belgischen Arbeiterpartei gesprochen, als er sich trotz aller eindringlichen Lehren der Vergangenheit und Gegenwart unter das kaudinische Joch des altersschwachen, arbeiterfeindlichen Liberalismus gebeugt hatte: da fügten sie sich in freigewollter Disziplin dem Beschluß. Ihr Verhalten beweist einen so hohen Grad von politischer Reife, daß im Hinblick auf sie wie auf ihr Aufklärungswerk unter den proletarischen Frauenmassen die stark betonte Rückständigkeit des weiblichen Geschlechts" viel von ihrem Schrecken verliert. Besonders hißige Verfechter des Kompromisses zwischen Sozialisten und Liberalen trumpften gegen die Forderung des Frauenstimmrechts recht fräftig mit der politischen Unreife" der Frauen auf. Uns will bedünken, daß es Anhängern des Sozialismus sehr übel ansteht, sich im Hinweis auf die politische Unreife" irgend einer gesellschaftlichen Schichte zusammenzufinden mit dem reaktionären Klüngel, vom russischen Zaren an bis zum Grafen Manteuffel herab, der liberalen Feinde des allgemeinen Wahlrechts nicht zu vergessen. Das Wahlrecht ist kein belohnendes Zuckerbrot für politisches Wohlverhalten und politische Artigkeit. Es ist ein Mittel der Erziehung zur politischen Reife, eine politische Kampfeswaffe. Daß die belgische Arbeiterpartei das Frauenstimmrecht fallen ließ; ja mehr noch, daß sie es ihren Abgeordneten anheimgab, eventuell gegen dasselbe zu stimmen, has heißt gegen einen Punkt des eigenen Programms: ist unter den vorliegenden Umständen weniger bedeutsam des preisgegebenen Objekts wegen, wie als Symptom. In der That: das Ausscheiden der Forderung aus dem augenblicklichen Aktionsprogramm drückt dem Kompromiß mit dem Liberalismus das Siegel auf; es setzt die Unterschrift der Partei unter den Paft, der sie aus der Führerin und Anpeitscherin der bürgerlichen Revisionsfreunde zu deren Gefangenen und Gefoppten machte. Die letzten Ereignisse, die sich in Belgien abspielten und die aus der Tagespresse bekannt sind, haben klärlich dargethan, wie verhängnißvoll diese Thatsache auf den proletarischen Kampf zurückwirkte. Den bürgerlichen Bundesgenossen zu Liebe hat die belgische Arbeiterpartei zuerst das Programm ihrer Kampfesforderungen ,, revidirt", dann ihre Taktit. Die Verräthereien und Mogeleien der bürgerlichen Liberalen in der Kammer hat sie lediglich durch schönrednerische Bitten um Ehrlichkeit und Treue beantwortet, nicht durch den schärfsten parlamentarischen Kampf mit allen zu Gebote stehenden Mitteln. Dem hartnäckigen Widerstand der stockreaktionären Regierung und klerikalen Majorität hat sie nicht den Druck der proletarischen Massen außerhalb des Parlaments entgegengestellt. Erst als die parlamentarische Schlacht bereits verloren war, ließ die Parteileitung sich von den Massen den Generalstreik aufzwingen, und sie kommandirte ihn ab, noch ehe daß er seine Macht hatte erweisen können. Unter dem Einfluß des Kompromisses predigten die Führer den ungeduldig drängenden Massen zuerst das Hoffen und Harren auf die Entscheidung einer einsichtsvollen Kammer; dann das Hoffen und Harren auf die Gerechtigkeit und Weisheit des Königs. Und welches Königs! Des nämlichen Leopold, den die Sozialisten noch vor Kurzem als väterlichen Beschüßer der Tänzerin Cléo de Merode, als Hauptaktionär des Kongostaats mit dem bittersten Spotte überschüttet, in der schärfsten Weise bekämpft hatten! Das Kompromiß mit den Liberalen hat bedingt, daß die schmetternde Fanfare des Kampfes um das gleiche Wahlrecht in einer matten Chamade ausgeklungen hat. Am 4. Mai tritt die belgische Arbeiterpartei zu einem außerordentlichen Kongreß zusammen. Hoffen wir, daß er die Auffassung und Taktik der Partei wieder zurück„, revidirt" zum Prinzip des unabgeschwächten proletarischen Klassenkampses. Geschieht das, so wird auch die Forderung des Frauenstimmrechts wieder eine Kampfeslosung der Partei werden, wie sie es bei früheren Aktionen zur Demokratisirung des Wahlrechts gewesen ist. Frauenbewegung. Die erste Beamtenprüfung für Ostindien können laut Beschluß der niederländisch- ostindischen Regierung Frauen jetzt absolviren. Von 32 gemeldeten Kandidatinnen bestanden Ende Januar 17 das Examen. 80 Frauenstudium in Jena. An der philosophischen Fakultät der Universität Jena tönnen Frauen, wie nun endgiltig enschieden ist, Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara gettin( Bundel) in Stuttgart. zum Studium, zu Uebungen und Arbeiten als Hörerinnen zugelassen werden. Bedingung für die Zulassung ist die deutsche Reichsangehörigkeit und der Besitz des Abgangszeugnisses eines deutschen Lehrerinnenseminars. Hochschulen genommen Studentinnen an französischen Hochschulen. An französischen die gewerblichen Hoch- und Fachschulen davon ausstudiren zur Zeit 1084 Frauen, und zwar 673 Französinnen und 411 Ausländerinnen. 21 Frauen studiren Jura, 412 Medizin, 98 Mathematik und Naturwissenschaften, 360 Philosophie und Philologie und 73 Pharmazie. Vereinsrecht der Frauen. Eine Erweiterung des Versammlungsrechts der Frauen in Preußen hat der zähe Kampf durchgesetzt, den die Sozialdemo tratie in Versammlungen und in der Presse gegen die Praxis des zweierlei Rechtes führt. Wie die„ Gleichheit" seiner Zeit mittheilte, wurde am 18. März eine Versammlung des Wahlvereins vom 4. Berliner Wahlkreise aufgelöst, weil der Vorsitzende sich weigerte, der polizeilichen Aufforderung entsprechend Frauen auszuweisen, welche der Versammlung als Zuhörerinnen in einem besonderen Segment" beiwohnen wollten. Die Maßregel des überwachenden Beamten fland im Widerspruch zu der Praxis der Polizei gegenüber den Damen der Jhenplize und Köferize im Zirkus Busch; sie stand im Widerspruch zu der dadurch bedingten unzweideutigen ersten Erklärung des Polizeiministers in der Reaktionstüche,„ preußisches Abgeordnetenhaus" benannt. Der Einberufer der aufgelösten Versammlung, Genosse Paul Hoffmann, legte deshalb durch Genossen Dr. Liebknecht Beschwerde gegen die Auflösung ein. Am 23. April lief darauf folgende Antwort vom Polizeipräsidium ein: " 1 „ Die von Euerer Hochwohlgeboren namens Ihres Mandaten, Maurers Paul Hoffmann, eingelegte Beschwerde vom 27. v. M. in Vereinsangelegenheiten sehe ich als erledigt an, nachdem inzwischen die überwachenden Polizeibeamten angewiesen worden sind, in polizeilich überwachten Vereinsversamm= lungen von der Befugniß, die Entfernung der Frauen zu verlangen, dann keinen Gebrauch zu machen, wenn diese nur als Zuschauerinnen und nicht als Theilnehmerinnen erschienen sind, und diese ihre Eigenschaft durch ihr Verweilen in von dem eigentlichen Versammlungsraum räumlich getrennten Plägen äußer lich hervortritt." Die ergangene Anweisung macht zum Recht aller Frauen, was bisher nur eine Gunst für die Damen der nothleidenden Junker und gutgesinnten Bourgeois war. Als Zuhörerinnen, räumlich von den Versammlungstheilnehmern geschieden, können in Preußen fortan Frauen politischen Vereinsversammlungen beiwohnen. An den Genossinnen und Genossen liegt es nun, mit Energie und Ausdauer dafür einzutreten, daß der errungene Erfolg nicht blos in Berlin, sondern in ganz Preußen ausgenügt wird, um eine einheitliche Handhabung des Versammlungsrechts den Frauen gegenüber herbeizuführen. Als charakteristisch sei hervorgehoben, daß die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen sich auch im Kampfe um den strittigen kleinen Fortschritt zu Gunsten des Frauenrechts bescheiden im Hintertreffen gehalten haben. Den klassenbewußten deutschen Proletarierinnen liegt mithin die Thorheit ferner als je, von der Aktion der Damen eine kräftige Förderung des weiteren nothwendigen Kampfes um ein freies, einheitliches Vereins- und Versammlungsrecht im ganzen Reiche zu erhoffen. Sie bauen auf ihre Kraft, auf die der Sozialdemokratie, um die ebenso ungerechten als sinnlosen Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechts innerhalb und außerhalb Preußens zu Falle zu bringen. Literatur zur Frauenfrage. In Speemanns Annalen für das Jahr 1901/02 einem Buche, das über alle Vorgänge im verflossenen Jahre Auskunft geben soll, sind von 394 Seiten nur circa 3 bis 4 der Frauenbewegung gewidmet. Ueber die Arbeiterinnenbewegung findet sich in dem Buche kein Wort, lediglich die bürgerliche Frauenbewegung ist behandelt, so der Deutschevangelische Frauenbund, der zweite bayerische Frauentag, der Allgemeine deutsche Frauenverein, die fortschrittlichen Frauenvereine, das Frauenstudium. Daneben wird eine falsche Angabe über das Frauenstimmrecht in Norwegen gebracht und der Antrag der Altenburgischen Regierung auf Regelung der Frauenarbeit in Bergwerken. Wir führen dies nur an, um die Einseitigkeit und Oberflächlichkeit in der Mache dieses Buches festzustellen. Eine weitere Kritik scheint uns in diesen Blättern unnöthig. Drud und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. h.) in Stuttgart. -X