Nr. 12. Die Gleichheit. 12. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3051) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 4. Juni 1902. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Schutz unseren Kindern! II.3um Halleschen Lehrerinnentag. Von M. Kt.Zur Frage der gewerkschaftlichen Agitation unter den Arbeiterinnen. III. IV. Aus der Bewegung. Feuilleton: Frühlingsruf. Von Andreas Gesang der Jungen. Von Otto Krille.( Gedichte.) Notizentheil: Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Weibliche FabrikFrauen FrauenScheu. inspektoren. Soziale Gesetzgebung.- Frauenstimmrecht. bewegung. Schuh unseren Kindern!* II. Was seinerzeit die Enquête über die Erwerbsthätigkeit schulpflichtiger Kinder außerhalb der Fabrik ahnen ließ, das bestätigt der Entwurf des Kinderschutzgesetzes vollauf. Die Reformwilligkeit der Regierung knickt de- und wehmüthig vor der Ausbeutungsdomäne der junkerlichen Krippenreiter zusammen. Wie die Regierung von vornherein sich nicht einmal erkühnt hat, mit der Fackel der amtlichen Erhebung den gewaltigen Umfang und das blutige Unrecht der Kinderausbeutung in der Landwirthschaft und im häuslichen Dienste zu beleuchten, also geht sie auch an all dem hier angehäuften Jammer förperlichen und geistig- sittlichen Ruins in ihrem Entwurfe mit der empörenden Gleichgiltigkeit des bekannten biblischen Priesters und Leviten vorüber. Kein noch so dürftiger gesetzlicher Schutz soll den Kleinen zu Theil werden, welche in der Landwirthschaft und bei häuslicher Gesindearbeit frohnden. = Das bedeutet aber nicht mehr und nicht weniger, als daß die große Mehrzahl der erwerbsthätigen Schulkinder überhaupt vogelfrei für das schlimmste Ausbeutungsgelüfte ist. Sogar die Berufsstatistik von 1895 so unvollständig sie in dieser Hinsicht auch ist rückt diese eine Thatsache in helles Licht. Sie zählt 45 375 gewerblich thätige Kinder unter 14 Jahren, dagegen 135 175 schulpflichtige Land- und Forstarbeiter und 33 501 findliche häusliche Dienstboten. Die vorstehenden Ziffern zeigen übrigens wohl das überragende Verhältniß der landwirthschaftlichen und häuslichen zur gewerblichen Kinderarbeit, aber bei Weitem nicht den Umfang der ersteren. Der sozialdemokratische Abgeordnete Wurm schäßt die Zahl der Schulkinder, die in Land- und Forstwirthschaft und im häuslichen Dienste erwerbsthätig sind, auf fast 2 Millionen. Er stüßt sich dabei auf die Berufszählung von 1895, auf die Ergebnisse der Enquête über die gewerbliche Kinderarbeit und berückfichtigt gebührend die Fehler und Mängel der legteren, welche ein unvollständiges Resultat bedingen mußten. Zwei Millionen schuß- und erziehungsbedürftiger Wesen, welche nach wie vor der härtesten Unbill der Ausbeutung ihrer schwachen Arbeitskraft überantwortet bleiben! Die Thatsache allein genügt schon, dem Entwurfe der junkerfrommen Regierung ein:" Gewogen und zu leicht befunden" zu schreiben. Und dieses Urtheil wird wahrhaftig nicht ausgelöscht durch das Maß des Schußes, das der Entwurf für die gewerblich thätigen Kinder außerhalb der Fabrik fordert. Ihre Zahl betrug nach der Erhebung 532 328. Da aber die Enquête in Folge ihrer Mangelhaftigkeit aller Wahrscheinlichkeit nach nur etwa die Hälfte aller in Betracht kommender Kinder erfaßt hat, so muß die ermittelte * Vergl. die Artikel von H. Fürth, Gleichheit", Jahrgang 1901, Nr. 3, 5, 10 und 16. Buschriften an die Rebaktion der Gleichheit" sind zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart, BlumenStraße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. Zahl auf eine Million erhöht werden. Nun sollte man meinen, daß diesem Heer findlicher Ausgebeuteter zum Mindesten so viel an Schutz zuertheilt werden müsse, als das Gesetz dem Kinde bei der Fabrikarbeit gewährt. Wir sagen zum Mindesten, weil es nachgewiesen ist, daß die Bedingungen in sanitärer Beziehung 2c. im Allgemeinen im Fabrikbetriebe viel günstiger sind, als im Handwerke, dem Kleingewerbe, der Schankwirthschaft, von der mörderischen Hausindustrie zu schweigen. Trotzdem geht der Entwurf nur für eine beschränkte Anzahl gewerblicher Thätigkeitsgebiete so weit wie die Gewerbeordnung und verbietet hier in seinem § 4 jede Beschäftigung schulpflichtiger Kinder. Das Verbot gilt für bestimmte Werkstätten, für das Steineklopfen, für Bauten aller Art, Ziegeleien, über Tag betriebene Gruben und Brüche, auf welche§§ 134 bis 139 b der Gewerbeordnung keine Anwendung finden. Es ist eine spottwinzige Minderzahl von ausgebeuteten findlichen Arbeitskräften, der dadurch ein Schuß zu Theil wird, auf den jedes Kind ein heiliges Recht hat. Nach der Erhebung sind in den einschlägigen Berufen etwa 12 000 schulpflichtige Kleine thätig. Die unternehmerfürchtige Regierung hat nicht einmal den Muth besessen, ihnen die ca. 23 000 Schulkinder betzugesellen, welche in der Tabakindustrie. welche in der Tabakindustrie- wo die Heimarbeit eine verhängnißvolle Rolle spielt unter Bedingungen beschäftigt und Einwirkungen ausgesetzt sind, die unbestritten mit brutaler Naturnothwendigkeit die Gesundheit, die Lebenskraft morden müssen. Bei anderen gewerblichen Arbeiten, so im Transportgewerbe 2c., liegen die Verhältnisse ähnlich. Was den dringenden Kinderschutz in der Tabakindustrie anbelangt, so hat allerdings Graf Posadowsky dem trauernden Mägdlein Reformnothwendigkeit zugerufen:„ Schab, erwarte mich unter der Linde, bis ich mit der reichen Habe eines besonderen Gesezes als stolzer Freier zurückkehre." Die deutsche Arbeiterklasse fennt jedoch die Weise, sie kennt den Text, sie kennt auch die Verfasser! Das Herbstesrauschen wird vielmals durch ,, welkes Laub und welfes Hoffen" gehen; bei der Tabakverarbeitung werden Tausende von Kleinen förperlich und geistig elendiglich verkümmern, ehe denn das verheißene Sondergesetz in Kraft tritt. Von dem engumgrenzten Geltungsbezirk des§ 4 abgesehen, giebt der Entwurf das fremde Kind schon vom 12. Jahre, das eigene aber sogar man schämt sich es niederzuschreiben- vom 10. Jahre an der Ausbeutung bei gewerblicher Arbeit preis. Laut Zählung von 1898 waren in Preußen 75 Prozent der Kinder über 10, 46 Prozent über 12 Jahre alt. Legt man diese Feststellung zu Grunde, so zeigt sich, daß der Entwurf die übergroße, ja die er drückende Mehrzahl der gewerblich thätigen Schulkinder weiter ihrer Pein überläßt. Nur ungefähr 1/4 der eigenen und 9/20 der fremden Kinder entzieht er den verheerenden Wirkungen der ausgebeuteten Erwerbsarbeit. Und wie armselig ist nicht der Schutz, den er den Hunderttausenden angedeihen läßt, die auch fürderhin für ein paar Bettelpfennige ihr knospendes Kinderleben verkaufen müssen. Der Entwurf enthält nur eine einzige Bestimmung, welche für alle gewerblich thätigen Schulkinder gilt. Sie wendet sich gegen den schändlichsten, verhängnißvollsten Mißbrauch der kindlichen Arbeitskraft, gegen die Nachtarbeit. Von Abends 8 bis Morgens 8 Uhr dürfen Kinder nicht bei gewerblichen Arbeiten beschäftigt werden. Allein nicht einmal diese selbstverständlichste und nothwendigste Zügelung der Ausbeutung wagt die Regierung für alle Kinder in nächster Zukunft konsequent festzuhalten. Die unteren Verwaltungsbehörden sind vielmehr befugt, für die ersten 5 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu gestatten, daß Kinder über 12 Jahre beim Austragen von Waaren und sonstigen Botengängen schon von 6'/- Uhr Morgens und vor dem Vormittagsunterricht verwendet werden dürfen. Der ohnehin bescheidene Werth der übrigen Maßregeln zum Schutze der ausbeutunggeweihten Kleinen wird wesentlich eingeschränkt und herabgemindert durch einen schweren, unverzeihlichen Hauptfehler. Der Entwurf unterscheidet durchweg zwischen der Erwerbsarbeit fremder und eigener Kinder, und mit der widerlichsten Heuchelei zarter Rücksichtnahme auf die Eltern, die Familie, setzt er für das eigene Kind das dürftige Maß an Schutz noch herab, das er dem fremden angedeihen läßt. Der fremde Ausbeuter darf das Kind erst vom 12. Jahre ab seinem Profilbegehren zins- und tributpflichtig machen. Den Eltern aber— hinter welche sich der fremde Ausbeuter verkriecht, die er mittels grimmer Roth oder beklagenswerther Unwissenheit tu seine Handlanger oerwandelt— steht gesetzlich das Recht zu, ihr Fleisch und Blut schon vom 10. Jahre an durch Erwerbsarbeit auszunutzen und vorzeitig zu Grunde zu richten. Nur bei theatralischen Vorstellungen und anderen öffentlichen Schaustellungen verbietet der Entwurf die Verwendung eigener wie fremder Kinder vor dem 12. Jahre. Fremde Kinder dürfen in Werkstätten, im Handelsgewerbe und in den Verkehrsgewerben im Allgemeinen in den Ferien 4 Stunden, in der übrigen Zeit nur 3 Stunden täglich und nicht vor dem Vormiltagsunler- richt beschäftigt werden. Die tägliche Arbeitsqual der eigenen Kinder innerhalb der gesetzlich festgelegten Tageszeit ist unbegrenzt, und ein Theil ihres Arbeitstages kann bereits vor den Vormittagsunterricht fallen. Keine gesetzliche Vorschrift entzieht das eigene Kind— wie das fremde Mädchen beim Bedienen der Gäste— den schweren gesundheitlichen, den allerschwersten sitllichen Gefahren, die mit der Thätigkeit in Gast- und Schankwirthschaftsbetrieben verknüpft sind. Der lieben Polizei bleibt überlassen, durch etwaige Vorschriften jenes sozialpolitische Verständniß, jenen sozialpoliuschen Muth zu bethätigen, die der gesetzgebenden Regierung abgeht. Das Gleiche gilt betreffs der Zeilbegrenzung der Verwendung eigener Kinder zarten Alters beim Austragen von Waaren und sonstigen Botengängen. Allerdings sieht der Entwurf auf diesen Erwerbs- gebieten einmal eine bessernde Ausnahmebestimmung vor. Beim Austragen von Milch, Backwaaren und Zeitungen stelll der Entwurf eigene und fremde Kinder gleich. Aber der bessernden steht sofort eine verbösernde Ausnahme zur Seite. Beim Waaren- austragen und bei Botengängen im Allgemeinen werden die fremden Kinder wie die eigenen vom 10. Jahre an zur Ausbeutung zugelassen, und zwar bis zu 4 Stunden täglich. Nicht einmal am Sonntag reißt der Entwurf der bibelfesten, kirchengläubigen Regierung das eigene Kind auch nur um ein Weniges aus der festklammernden, erbarmungslosen Faust der Erwerbsarbeit; nicht einmal einen einzigen Tag von sieden schenkt er ihm zur„Heiligung", als Tag der Sonne, der vollen Rast, der Erquickung, der Freude. Aber auch dem fremden Kinde ist die Sonntagsruhe keineswegs im ganzen Bannkreis seiner gewerblichen Ausnutzung verbürgt. Däfern es durch Waarenaustragen oder sonstige Botengänge sich um kargen Lohn müht, kann es am Sonntage 2 Stunden in das Erwerbsjoch gespannt werden. Ehe oder nachdem es seine schwachen Glieder gerührt, darf es„beten", denn die Zeit des Hauplgottesdienstes muß, wie der Nachmittag, frei bleiben. Welch verlogenes, erbärmliches Kompliment vor dem Gebote des Höchsten im himmlischen Zukunftsreich:„Du sollst den Feiertag heiligen!" Als politischer Sachwaller der besitzenden Klassen erhöht der Staat sogar für das proletarische Kind über dieses Gebot— das er doch in der Schule lehren läßt— den Befehl des Allerhöchsten im irdischen Klassenstaat, den Befehl des Kapitals:„Du sollst dich ausbeuten lassen!" Mit den hervorgehobenen Unterschieden im Schutze der eigenen und fremden Kinder ist die gesetzliche Benachtheiligung der ersteren noch nicht erschöpft. Der Entwurf ermächtigt den Bundesrath, für einzelne Arten von Werkstätten und Gewerbezweigen für die ersten 5 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Ausnahmen von dessen Vorschriften über die Beschäftigung eigener Kinder zu bewilligen. Nach Ablauf dieser Zeit können die Ausnahmebestimmungen erneuert werden, und zwar ohne Begrenzung und allgemein oder für einzelne Bezirke. Daß der Entwurf der Ausbeutung des eigenen und des fremden Kindes verschiedene Grenzen zieht, ist in mehrfacher Beziehung eine Quelle schwerster Mängel. Zunächst wird dadurch gerade der gewaltigen Mehrzahl der gewerblich thätigen Kleinen nur das ärmlichste Mindestmaß an Schutz gewährt, und dies obendrein in jenen Erwerbsfeldern, wo die Ausnützung der kindlichen Arbeitskräfte die verzehrendste, verderblichste ist. Das Hauptgebiet der gewerblichen Beschäftigung eigener Kinder ist die Hausindustrie mit ihren barbarischen Arbeitsbedingungen. Die Erhebung von 1898 und andere Untersuchungen lassen darüber keinen Zweifel. In 35 Schulorten des Kreises Sonneberg waren zum Beispiel von 3555 erwerbslhätigen Schulkindern nur 88 nicht bei den Eltern beschäftigt, 97'/!! Prozent von ihnen wurden in der Familie der Ausbeutung unterworfen. Von den industriell außerhalb einer Fabrik arbeitenden Schulpflichtigen schafften 83 Prozent in Gewerbszweigen, in denen die Hausindustrie eine hervorragende Rolle spielt. Man sieht: indem die Regierung auf den gleichen Schutz für das eigene und fremde Kind verzichtet, breitet sie schirmend ihre Hand über die schlimmsten Arbeitshöhlen und Arbeitsstätten, wo zahllose Schaaren von Kleinen um einen Bettlerverdienst geopfert werden. Damit nicht genug. Die geringe Beschränkung des Ausbeutungsrechts der Eltern bietet einen bequemen Vorwand, auch der Ausbeutungsmacht des Fremden nicht allzu scharf in die Zügel zu fallen, ja den gegen sie gerichteten Schutz durch Ausnahmebestimmungen zu durchbrechen. Endlich aber trägt der Unterschied in dem gesetzlichen Schutz des eigenen und fremden Kindes dazu bei, ein kunterbuntes Durcheinander von Vorschriften zu schaffen, deren Durchführung ungemein schwer zu kontrolliren ist. Die völlig unzulänglich gesicherte Ueberwachung der Schutzbestimmungen ist überhaupt ein hervorstechendes Gebrechen des Entwurfs. Ihre Grundlage bildet die Verpflichtung des Arbeitgebers, der fremde Schulpflichtige beschäftigt, dies bei der Orts- polizeibehörde anzuzeigen und für jedes Kind eine Arbeitskarte zu lösen. Bezüglich der gewerblichen Beschäftigung eigener Kinder besteht diese Verpflichtung nicht. Die Ortspolizeibehörde weiß also nicht einmal, wo Kinder in der Familie alle Pein der Erwerbsarbeit erdulden müssen! Trotzdem hat sie die Durchführung der Vorschriften über die Beschäftigung eigener und fremder Kinder zu überwachen. Der vorliegenden Erfahrungen bei der Gewerbeaufsicht ungeachtet, spielt sich die Regierung damit offenbar auf die sozialpolitische Unschuld vom Lande hinaus. Sie täuscht sich oder Anderen vor, die Polizei werde den Vergehen wider den Kinderschutz mit dem gleichen Amtseifer, dem nämlichen Scharfsinn nachspüren, wie etwa Verfehlungen der Arbeiter gegen das Vereins- gesetz, wie Streiksünden gegen den Groben Unfugs- oder den Erpressungsparagraphen. Inwieweit die Gewerbeaufsichtsbeamten zur Kontrolle des Kinderschutzes herangezogen werden, darüber soll der Bundesrath entscheiden. Was immer er in dieser Beziehung bestimmt, wird die gesetzwidrig verbrecherische Kiuderausbeutung nur wenig hindern, dafern nicht eine ansehnliche Vcrmehrung des Stabs der Jnspektionsbeamten und eine gründliche Reform der Gewerbeaufsicht erfolgt. Kurz, die mangelhaften Garantien für die Beobachtung des Gesetzes vollenden, was die unzureichenden gesetzlichen Vorschriften beginnen: die Regel— der Schutz der ausgebeuteten Kleinen— wird zur Ausnahme; die Ausnahme— die ungezügelte Auswucherung der kindlichen Arbeitskraft— wird zur Regel. Die neueste Probe der„Sozialreform von oben" bleibt dem proletarischen Kinde, der Arbeiterklasse, das Meiste, das Wichtigste schuldig, was im Namen der Menschlichkeit und Vernunft, der Kultur und des Vaterlandes gefordert werden muß. So kraß sind die vielen That- und Unterlassungssünden des Entwurfs, daß neben ihnen der anerkennenswerthe Fortschritt verblaßt, den er bringt: die Einbeziehung der Hausindustrie in den Bereich der gesetzlichen Regelung. Dieser Fortschritt ist prinzipiell hochbedeutsam. Zum ersten Male soll die Gesetzgebung— wie die Sozialdemokratie auf Thatsachen gestützt seit Langem fordert— mit dem in 8 154 der Gewerbeordnung festgelegten Wahne brechen, daß sie nicht zum Schutze der Schwachen schützend über die Schwelle der Familie schreiten dürfe, daß ihr die Ausbeutung auch der Wehrlosesten heilig sein müsse, wenn diese sich an den häuslichen Herd flüchtet. Aber freilich: der eine prinzipielle Schritt nach vorwärts hat den geringen Besitz der Regierung an sozialpolitischem Wagemuth aufgezehrt. Sie hat sich gescheut, durch kraftvolle praktische That das richtige Prinzip konsequent durchzuführen. So ist der Entwurf ein sozialreformatorisches Pfuschwerk geblieben, das angesichts des größten Verbrechens der kapitalistischen Ordnung die Ohnmacht und den bösen Willen der besitzenden und herrschenden Klassen zu gründlicher Reformarbeit bezeugt. Was die Regierung zusammengestümpert, das wird aber die bürgerliche Majorität des Reichstags aus Eigenem kaum wesentlich verbessern. Die erste Lesung des Entwurfs im Parlament erweist das sinnenfällig. Die Redner aller bürgerlichen Parteien— von dem Zeutrümler Hitze an bis zu den Freisinnigen Pachnicke. Zwick, Müller hinauf— verschwendeten so viel Gehirnschmalz und Athem für Worte des Lobes und Dankes an die Adresse der reform- eifrigen Regierung, daß ihnen so gut wie nichts für die nöthige Kritik des gebrestreichen Entwurfs blieb. Der Freisinnige Pachnicke erklärte zwar den grenzenlosen Jamnier der Kinderausbeutung für „sehr betrübend", fand aber, daß dagegen mit einer„Schonung vorgegangen werden müsse", welche die Kleinen auch künftighin schonungsloser Ueberbürdung preisgiebt, und schloß mit einer Seligpreisung der„richtigen Milte" zwischen Ausbeutung und Schonung, welche die allweise Regierung gefunden. Und der ebenfalls freisinnige Müller ließ eine erschütternde Schilderung des Kinderelends in der Sonneberger Spielwaarenindustrie ausklingen in das furchtsame Stammeln: das Verbot jeder Erwerbsarbeit schulpflichtiger Kinder sei„ein Sprung ins Dunkle", vor dem er zurückschrecke. Konservative Reichstreue aber und welfische, polnische und elsässische Reichsfeinde, denen sich Stöcker zugesellte,„der neue Luther a. D.", vereinigten sich zu einem Chor, der unter Führung des junkerfürchtigen Posadowsky die poetischen Reize des Viehhütens, Rübenverziehens, KartoffellesenS rc. mit schmelzender Inbrunst sang. Nur der bürgerliche Eingänger Rösicke trat an die Seite der Sozialdemokratie, welche ihre alte Forderung erhob: „Fort mit jeder Erlverbsarbeit der Kinder". Ihre drei Redner— Wurm, Reißhaus, Herzfeld— begründeten diese Forderung mit thatsachenreichen, sachkundigen Ausführungen, welche unter Anderem auch mit dem verwüstenden junkerlichen Mißbrauch kindlicher Arbeitskraft gründlich abrechneten. Nun haben die proletarischen Massen das Wort. Ihre Er- kenntniß und ihr Wille müssen bewußt heischend, bewußt kämpfend hinter die pflichttreue Thätigkeit ihrer parlamentarischen Führer treten. Heraus darum zum Kampfe für ein wirksames Kinder- schutzgesetz, Ihr pi oletarischen Väter, Ihr proletarischen Mütter vor Allem, die Ihr verzweiflungsvolle Zeugen der Vernichtung Eures eigenen Fleisches und Blutes seid! Sollt Ihr auch fürder der Kapitalsinteressen Hüter bleiben? Sollt Ihr fortfahren, zu Nutz und Frommen fremden Reichthums Euch aus Schützern und Erziehern Eurer Kleinen zu deren Antreibern und Peinigern erniedrigen zu lassen? Soll der Geist der kapitalistischen Ordnung noch länger den heiligen Instinkt Eurer Elternliebe fälschen, so daß sie das Kind der Ausbeutung als Opfer bietet, statt mit dem Grimme des unbezähmbaren Naturtriebes sich gegen die Ausbeutung zu kehren? Das sei ferne! Erhebt milliouenstimmig die Losung: Kampf der Ausbeutung, Schutz unfern Kindern! Zum Halleschen Lehrerinnentag. Der Landesverein preußischer Volksschullehrerinnen, in welchem etwa 30 Prozent sämmtlicher weiblichen Lehrkräfte an Volksschulen Preußens organisirt sind, hatte zu Pfingsten d. I. ungefähr SO Dele- girte zu einem Kongreß nach Halle a. S. entsandt. Derselbe erledigte zuerst die geschäftlichen Angelegenheiten und nahm eine Resolution an, in welcher die ablehnende Haltung des Landtags in Sachen einer Reform des Vereinsrechtes bedauert und dem gegenüber erneute energische Vertretung dieser Forderung beschlossen wurde. Hierauf verhandelte man über die diffizile und vielumstrittene Frage der Ausgestaltung des Haushaltungsunterrichtes, der nach Ansicht der Majorität des Kongresses auch für die sogenannten„höheren Töchter" obligatorisch sein sollte. Einen breiten Raum nahmen sodann in den Verhandlungen des Kongresses das Referat und die Diskussion ein über das Thema:„Was kann die Volksschule zur Bekämpfung des Alkoholismus thun?" Die Referentin, Frl. Tinzmann. war einsichtig genug, die wirthschaftlichen Ursachen des Alkoholismus in den unteren Schichten der Bevölkerung zu würdigen. Auch sei, so führte sie aus, die Trunksucht durchaus kein Monopol der arbeitenden Klassen. man brauche nur an die alkoholischen Exzesse der mittleren und höheren Stände bei patriotischen und anderen Festlichkeiten zu denken. Die mit großem Beifall aufgenommenen Ausführungen der Referentin gipfelten in vierzehn Thesen, in denen unter Anderem Herabsetzung der Schülerzahl in den Klassen gefordert wurde, um neben dem eigentlichen Unterricht Zeit zu gewinnen für die Erziehung der Schüler zu Charakterfestigkeit, Freude am Schönen und am Kunstgenuß und damit„zu größererer Widerstandsfähigkeit gegen den Alkoholgenuß". Um den Alkoholismus erfolgreich bekämpfen zu können, sollten die Volkserzieher mäßig leben. Kinderhorte seien eine Nothwendigkeit zum Schutze der aufsichtslosen Zöglinge zc. zc. So berechtigt alle diese Forderungen sind— und zwar nicht nur zum Zwecke der Bekämpfung des Alkoholismus—, so ist es doch für Jeden klar, der tiefer in den Zusammenhang der wirthschaftlichen Verhältnisse mit den gesundheitlichen und sittlichen Zuständen blickt, daß sie nur als Palliativmittelchen gewerthet werden können, so lange Ueberarbeit und Unterernährung in weiten Schichten des Volkes den Nährboden für die Trunksucht abgeben. Der wichtigste und am ausführlichsten behandelte Gegenstand der Berathung war auf dem Lehrerinnenkongreß„die soziale, nationale und pädagogische Nothwendigkeit der Einheitsschule". So sehr man dem guten Herzen der Referentin, Frl. Lisch» ewska-Spandau, Anerkennung zollen muß, so sehr ist doch zu bedauern, daß sie neben vielen Ausführungen, die von warmer Liebe für die Sache der Volkserziehung getragen und sachlich zutreffend waren, einen wahren Gallimathias von unverdauten Schlagworten freisinniger und nationalsozialer Herkunft über Sozialismus, Kapitalismus, Klassenkampf und Klassengegensätze zc. vom Stapel ließ. Während Frl. Lischnewska den Beweis schuldig blieb für ihre kühne Behauptung, die Hoffnung der Arbeiterklaffe, dem Kapitalismus mit Erfolg entgegentreten zu können, habe sich als Phantasterei erwiesen, schwelgte sie geradezu in Phantastereien von der Beseitigung der Klassengegensätze durch die Einheitsschule. Die Forderung der Einheitsschule ist übrigens durchaus nicht neu, und sie wird auch von sozialdemokratischer Seite schon längst erhoben. Man versteht unter Einheitsschule den gemeinsamen Elementarunterricht für alle Kinder ohne Unterschied des Standes und Geschlechtes vom sechsten bis zwölften Lebensjahr, der das Unwesen der Vorschulen für die höheren Lehranstalten ausschlösse. Gewiß würde die Einführung der Einheitsschule einen nicht unwesentlichen Fortschritt im Vergleich zu den heutigen Zuständen bedeuten, in denen Volksschule und Armenschule identisch sind. Aber wie Frl. Lischnewska zu glauben,„das furchtbare Wort vom Klassenstaat könne durch die Einheitsschule ausgerottet werden", ist einfach ein Nonsens, ebenso wie seine Begründung:„Alle sozialen Gegensätze sind Bildungsgegensätze". Auch mit den„Sonderrechten für Besitz und Bildung" läßt sich nicht so leicht aufräumen, wie die Referentin es sich denkt. Sind die sechs gemeinsamen Schuljahre um, so tritt die große Scheidung ein: Die Kinder der Wohlhabenden beziehen standesgemäß die höheren Unterrichtsanstalten, während die Proletarierjugend in der Volksschule verbleibt, um nach höchstens zwei Jahren in das Leben und den Kampf um die Existenz entlassen zu werden. Allerdings solle» nach dem frommen Wunsche Frl. Lischnewskas die armen begabten Kinder auf Staatskosten in höheren Schulen eine weitere Ausbildung erhalten; unter den heutigen wirthschaftlichen Verhältnissen aber würde dies immer nur ein schöner Traum bleiben, der sich nur für Wenige verwirklichen würde. Wenn allen begabten Kindern des Volkes das Recht auf Bildung zugestanden werden soll, dann ist die nothwendige Voraussetzung dazu eine materiell gesicherte Existenz aller Volksgenossen, die erst nach Beseitigung der heutigen kapitalistischen Gesellschaftsordnung möglich ist. Im heutigen Klassenstaat, an dessen Mark der Militarismus zehrt, dessen Lob Frl. Lischnewska gerade in den höchsten Tönen zu singen pflegt, würde es höchstens einzelnen der begabtesten Proletarierkinder ermöglicht werden können, sich eine umfassende Bildung auf Gymnasien und Hochsckulen anzueignen. Die Theilnehmerinnen des Kongresses folgten willig den gutgemeinten, aber zuweilen mehr oder weniger unklaren Ausführungen der Referentin und spendeten am Schlüsse stürmischen Beifall. Mit geringen Abänderungen wurden die Thesen angenommen, welche die Hauptgesichtspunkte des Referats noch einmal zusammenfaßten. Der Kongreß war damit zu Ende. Er hat gezeigt, daß eine nicht geringe Anzahl unter den Volksschullehrerinnen beginnt, für die sozialen Zustände der Gegenwart Interesse zu zeigen, und daß die Mehrheit von ihren bestrebt ist. eine Hebung der Volksschule herbeizuführen. Insofern sind wir mit unseren Sympathien auf ihrer Seite. öl. Xt. Bur Frage der gewerkschaftlichen Agitation unter den Arbeiterinnen. III. Die Werkstubenagitation, die Werkstubenversammlung müßte unferes Erachtens in den Mittelpunkt der Bemühungen gerückt werden, die Arbeiterinnen der Gewerkschaft zuzuführen und sie zu überzeugten Gewerkschafterinnen zu erziehen. Nicht etwa, als ob durch sie die Agitation größeren Stils und die Gewerkschaftsversammlung überflüssig gemacht werden sollen. Es gilt vielmehr, mit ihrer Hilfe die Eine und die Andere vorzubereiten, zu ergänzen, fortzuführen, kurz der gewerkschaftlichen Organisation voll nutzbar zu machen. Die Werkstubenzusammenkunft kann in mannigfacher Hinsicht der weiblichen Eigenart, der Sonderstellung der Arbeiterin als Frau Rechnung tragen. In der Folge ist sie trefflich geeignet, die Verbindung zwischen der einzelnen Lohnstlavin und ihrer gewerkschaftlichen Berufsorganisation herzustellen und lebendig zu erhalten. Sie schafft der Arbeiterin die durch häusliche Verpflichtungen und Lebensgewohnheiten weniger frei ist als thr Kamerad- die Gelegenheit, sich mit Ihresgleichen zusammenzufinden zum Gedankenaustausch über Arbeitsbedingungen und Interessen, jene Gelegenheit, die sich dem Mann so reichlich in Vereinen aller Art, ja beim Wirthschaftsgespräch darbietet. Sie löst in Folge ihres intimeren Charak ters den Bann der scheuen Zurückhaltung, der die Arbeiterin in großen Versammlungen so oft am Sprechen, an der Vertretung ihrer Interessen und Rechte hindert, und ermöglicht ihnen dadurch, lernend zu lehren. Sie bildet den natürlichen, vorzüglichen, geistigen Mittler zwischen der einzelnen Arbeiterin, die in weiblicher Rückständigkeit start individualistisch, ja egoistisch empfindet und denkt, und der Gewerkschaft, welche vom Geist der Solidarität beseelt und geleitet ist. Sie lehrt der ungeschulten Arbeiterin gleichsam das Abc der wirthschaftlichen Erkenntniß, des Gemeinsamteitssinnes, des Klassenbewußtseins und wiederholt und befestigt die Lektionen, welche die Gewerk schaftsversammlung, der Gewerkschaftskampf ertheilt. Ihr Ziel erreicht die Werkstubenagitation um so vollkommener, je persönlicher sie jede einzelne Arbeiterin eines Betriebes erfaßt; je eingehender sie die Arbeits- und Existenzbedingungen der betreffenden Arbeiterinnengruppe von Tag zu Tag verfolgt; je gewissenhafter und schlagfertiger sie jedem Mißstand, jedem Vorkommniß gegenüber den Ausgebeuteten mit aufklärendem Wort und helfender That zur Seite steht; je mehr sie einem verständigen, liebevollen Familienrath gleicht, in der jedes Glied gleichberechtigt Sitz und Stimme hat. Frühlingsruf.* Von Andreas Scheu. * Wiedererwacht sind das Licht und die Wärme, Wiedererstanden sind Farbe und Duft, Wiedergekehrt sind der Zugvögel Schwärme, Wohlflangerfüllt ist die würzige Luft! Alles, was Odem hat, dehnt seine Schwingen, Alles, was niedrig, schwebt hoffend empor; Alles, was Stimme hat, läßt sie erklingen Schallend und wirbelnd im weckenden Chor: ,, Wachet auf! Wachet auf! Wachet auf! Die ihr duldend der Liebe und Freiheit entbehrt. Der Frühling, der Frühling ist wiedergekehrt! Wachet auf! Wachet auf!" Hört die Gewässer: Es ist mir gelungen! Murmelt vergnügt der lebendige Bach, Da er dem Joche des Frostes entsprungen, Als ihm der Lenz seine Fesseln zerbrach. Reißend und stürmisch, geschwellt von den Bächen, Toset und schäumet der Waldstrom einher; Hört ihr die donnernden Wogen nicht sprechen Weit über's Land, von der Quelle zum Meer: „ Wachet auf! Wachet auf! Wachet auf! Die ihr Leben und Liebe und Freiheit begehrt Der Frühling, der Frühling ist wiedergekehrt! Wachet auf! Wachet auf!" Hört den Gesang, der in grünenden Wäldern Laut aus gefiederten Kehlen erklingt; Höret das Preislied, das über den Feldern Jubelnd die Lerche dem Sonnenlicht singt! * ,, Deutsche Arbeiter Dichtung", V. Band, Verlag J. H. W. Diez Nachf., G. m. b. H., Stuttgart. 92 In der That: einem Petrus gleich, der Seelen fischt, sollten die Trägerinnen und Träger der Werkstubenagitation jeder einzelnen Arbeiterin nachgehen, jede einzelne bei ihren persönlichen Bedürfnissen, Interessen, Wünschen packen. Zu diesem Behufe müssen sie die lange Werkeltagsqual der Arbeiterinnen kennen, wie ihre farge Feiertagsfreude. Ihr Ohr und Herz muß dem Schrei der Klage offen stehen, wie dem schüchternen, kaum vernehmbaren Lallen der Sehnsucht nach Bildung und Freiheit. Mit den sozialen Untugenden der weiblichen Lohnsklaven müssen sie rechnen, aber auch mit ihren Vorzügen. Sie haben zu berücksichtigen, daß jeder anscheinende Alltagsvorgang in der Berufsthätigkeit, der Existenz der Arbeiterin für diese zu einer Katastrophe werden kann, welche das dürftige Stückchen Lebensglück verschlingt, das ihr die kapitalistische Ausbeutung gelassen hat. Die Träger und Trägerinnen der Werkstubenagitation müssen vor Allem gründlich Bescheid in den Berufs- und Betriebsverhältnissen der Arbeiterinnengruppe wissen, der sie die Segnungen der Organisation erschließen wollen. Was in Fabrik und Werkstatt vorgeht, was sich hier zum Bessern oder Schlechtern wandelt, haben sie von Tag zu Tag, von Woche zu Woche aufmerkſamst zu verfolgen. Ob sie mit den Arbeiterinnen zusammenfrohnden oder nicht, mit ihrem Wissen, Verstehen und Fühlen müssen sie in innerer Gemeinschaft mit ihnen leben. Folgende Vorbedingungen sind es aber besonders, die unserer Ansicht nach all dies ermöglichen. Die Werkstubenagitation muß von Leuten in erster Linie von Frauen getragen werden, welche täglich, stündlich in inniger Fühlung mit den Arbeiterinnen stehen, die organisirt, gewerkschaftlich geschult werden sollen; von Leuten, welche als gewerkschaftlich Geschulte in stetem, engem Zusammenhang mit dem Gewerkschaftsleben des Berufes, des Ortes stehen; von Leuten, welche in der Folge aus jedem Vorkommniß im Betrieb oder Berufszweig die aufklärende Konsequenz ziehen, jede geeignete Gelegenheit sofort für die Organisation ausnüßen können. Die Werkstubenagitation kann nicht ruckweise von auswärts betrieben, sie muß dauernd am Orte, im Industriezentrum unterhalten werden. Sie bedarf deshalb ihres eigenen, ständigen Stabes agitatorischer Kräfte, die ihr gleichsam jede Minute gerüstet, arbeitsbereit zur Verfügung stehen. Die Werkstubenagitation muß ferner in der Hand von Leuten ruhen, die mit klarem Kopfe und warmem Herzen bei ihrer Aufgabe sind, sich ihr mit ganzer Seele widmen. Klarer Kopf und warmes Herz für die Interessen der Arbeiterinnen, klarer Kopf und warmes Herz aber auch für das Wesen, die Ziele der Gewerkschaft! So wenig die Werkstubenagitation der großen rednerischen Talente, der hervorragenden sozialpolitischen Gelehrsamkeit bedarf, so wenig kann sie die Höret des Rosses luftschnaubende Nüstern; Hört seiner Ungeduld stampfenden Huf; Hört aus dem Dröhnen, dem Singen, dem Flüstern, Einzig allein den verheißenden Ruf: ,, Wachet auf! Wachet auf! Wachet auf! Der euch Leben und Liebe und Freiheit gewährt, Der Frühling, der Frühling ist wiedergekehrt! Wachet auf! Wachet auf!" Höret die rufende Stimme der Winde, Die aus den wogenden Lüften ertönt; Ob sie vom Süden spricht, weich und gelinde, Ob sie vom Westen rüttelnd erdröhnt: ,, Wo wir auch perlende Stimmen umfachen, Wo wir auch stöhnende Herzen umweh'n Ueberall seh'n wir die Armen erwachen, Ueberall sehen wir Kämpfer ersteh'n. Wachet auf! Wachet auf! Wachet auf! Die ihr müde und einsam und kettenbeschwert Der Lenz, der Befreier ist wiedergekehrt! Wachet auf! Wachet auf!" * " 1 Gesang der Jungen.* Von Dtto Krille. Wir sind der junge Staat, erzeugt Vom Proletarierweibe. Uns hat die Mutter Noth gesäugt An ihrem dürren Leibe. Aus elendsdunkler Hütte Schooẞ, Mit wunden Füßen, nackt und bloß, Sind wir emporgestiegen. Vor uns der sonnentrunk'ne Tag Stimmen der Freiheit", herausgegeben von Konrab Beißwanger, Literarisches Bureau, Nürnberg. Nun geht's hinein mit Schwerterschlag Zum Sterben oder Siegen. Des Reichthums Kinder können froh Am Wissensquell sich laben, Ob sie auch Hoffarth nur und Stroh Im stolzen Schädel haben. Doch hat man unsern Feuergeist Mit Stock und Bibelspruch gespeist, Er ist noch nicht gestorben, Und schaffen wir auch ohne Glück In Nacht und dunstiger Fabrik, Wir sind noch nicht verdorben! Noch glüht in unserm Arm die Kraft, Der Stolz des rothen Blutes, Noch gährt und braust die Leidenschaft Des tecken Jugendmuthes. Und tragen wir auch huckepack Den steinbeschwerten Bettelsack, Und müssen wir gleich hungern Und ohne Arbeit, ohne Brot, Getrieben von der blassen Noth Auch lumpen oft und lungern: Der Zukunft Morgen bleibt uns doch, Den hoffnungskühn wir schauen, Wir brechen doch das alte Joch Der Sklaverei und bauen Der Menschheit eine reiche Flur. Und klingt auch jetzt im Liede nur Das Maienglück der Erden: Hinaus! Hinan! Der Morgen naht! Der Freiheit Mutter ist die That. Das Lied soll Wahrheit werden! wohlmeinende Ronfusionsmeierei oder die fühle Geschäfts- und Pflichtmäßigkeit ertragen. Wir glauben deshalb, daß die Frauen zu einer erfolgreichen Werkstubenagitation besonders berufen sind, vorausgesetzt das Selbstverständliche, daß sie geschulte und begeisterte Gewerkschafterinnen sind. Ihr feineres Tattgefühl, die Herzenswärme, die theilnehmende, hilfsbereite Mütterlichkeit ihrer Natur werden wesentlich dazu beitragen, der Werkstubenagitation jenen Charakter einer Familienzusammenkunft aufzuprägen, der die Arbeiterinnen gewinnt und zum gewerkschaftlichen Gemeinsamkeitsleben emporhebt. Ihre Weiblichkeit" befähigt sie, das Zusammensein und den Gedankenaustausch auf jenen Ton zu stimmen, welcher der Lohnstlavin zuruft: Du bist unter den Deinen! Hier kannst du ohne Furcht und Zittern, ohne Erröthen deine Leiden enthüllen, dein Recht heifchen, und wäre es auch nur in stammelnden Lauten. " So gewöhnt die Werkstubenagitation nach und nach die Arbeiterin, in den Berufsgenossen ihre Schicksals- und Kampfesgenossen zu er blicken, in der Gewerkschaft eine rathende, stützende Gemeinschaft, eine neue, größere, kraftvollere Familie. So gewöhnt sie die Arbeiterin nach und nach, ihre Beschwerden und Forderungen in Worte zu fassen, nach Einsicht in das Warum ihres Looses zu streben, nach Mitteln und Wegen zu seiner Verbesserung zu suchen. So gewöhnt sie die Arbeiterin, von ihrem gestärkten Muth und ihren frohen Hoffnungen Anderen mitzutheilen, mit dem erworbenen Wissen die Freun dinnen zu belehren. Die Werkstubenversammlung erzieht die Arbeiterin aus einer Hörenden zu einer Redenden, aus einer von der Agitation Umworbenen zu einer Agitatorin, die zunächst und wenigstens im Kreise ihrer Betriebsgenossinnen thätig ist, mit der Zeit vielleicht auch in der großen Deffentlichkeit. Ob die Werkstubenagitation am ersprießlichsten durch besondere Frauenkommissionen betrieben wird, welchen Vertreterinnen der ver schiedenen Gewerkschaftsorganisationen eines Ortes, eines Bezirks angehören, ob von Seiten jeder Gewerkschaft durch besonders tüchtige weibliche und männliche Mitglieder, das läßt sich nicht nach einer Schablone festsetzen. Die thatsächlichen Verhältnisse in Ort und Be ruf entscheiden darüber, je nach den vorhandenen Bedürfnissen, den verfügbaren agitatorischen Kräften, der Stärke der Organisationen, dem Entwicklungsgrad der Arbeiterinnen, den Eigenthümlichkeiten der Gewerbe 2c. Wesentlich ist dagegen, daß die Arbeit eine planmäßige, ausdauernde und geschickte ist, daß sie in enger Fühlung und Uebereinstimmung mit der Gewerkschaftsorganisation erfolgt, daß sie in Fabrik und Werkstatt, bei der Arbeit und im freundschaftlichen Verkehr durch die Agitation von Person zu Person vorbereitet und unterstützt wird. Soll die Werkstubenagitation durch kurze, sehr leicht faßliche Referate betrieben werden, oder aber durch Frage und Antwort, durch zwanglosen Gedankenaustausch 2c.? Auch die Antwort auf diese Frage wird durch Zweckmäßigkeitsgründe diktirt. Alle Formen der Agitation sind auszunuzen, welche sich durch die Erfahrung als werbefräftig erweisen. Nach dem Sprichwort„ Der Wechsel ergößt" ist vielleicht oft die Anwendung verschiedener Formen neben und nacheinander zu empfehlen. Hauptsache ist, daß der Inhalt der Agitation einen Ausgangspunkt hat: die individuellen Verhältnisse einer Arbeiterin oder einer Arbeiterinnengruppe; daß er ein Ziel weist: den Zusammenschluß in der Gewerkschaft, das Wirken für die Gewerkschaft. Es versteht sich am Rande, daß auch bei der Werkstubenagitation betreffs Vorbereitung, Bekanntgabe, Ort, Zeit 2c. die vielerlei äußeren und inneren Umstände Berücksichtigung finden müssen, welche von Einfluß darauf sind, daß die Arbeiterin in ihren Bannkreis gezogen wird. Wir greifen nur einen dieser Umstände heraus, der hier und da für den Besuch einer Werkstubenversammlung ausschlaggebend ist: die Beschaffung eines Lokals, das nach Feierabend oder während der Mittagspause bequem zu erreichen ist, und in dem kein Trinkzwang herrscht. Wie viele Arbeiterinnen bleiben nicht einer Zusammenfunft fern, wenn sie mit Ausgaben für Tram, Bier 2c. verknüpft ist! Pflicht und Interesse weisen die Gewerkschaften darauf hin, der Werkstubenagitation die nöthige Förderung zuzuwenden, durch Vermittlung von Beziehungen zu den Arbeiterinnen, durch Verabfolgung von Material, durch Beschaffung von Lokalitäten, durch Uebernahme der unvermeidlichen materiellen Opfer. Was der einzelnen Gewerkschaftsorganisation am Orte nicht möglich ist, das vermag die Gewerkschaftskommission, das Gewerkschaftskartell, der Verband. Und wenn auch hier die Kraft oder der Wille versagt, so wird sicherlich die Generalkommission helfend eingreifen. Die aufgewendeten Opfer machen sich wohl belohnt. IV. Was kann seitens der Gewerkschaften geschehen, um aus den Reihen der Arbeiterinnen die erforderlichen Kräfte zu gewinnen, welche sich zielklar und ausdauernd vor Allem dem agitatorischen und organisatorischen Wirken unter ihren Schwestern widmen? 93 Wir erachten zunächst die richtige Pflege und Werthung der gewerkschaftlichen Klein- und Alltagsarbeit als ein treffliches Mittel zum Zwecke. Die richtige Pflege und Ausgestaltung dieser Kleinarbeit, denn sie gewöhnt die Arbeiterin, die proletarische Frau durch Reden und Wirken in einem kleinen Kreise, der aber doch schon über die Familie hinausgeht, an das Reden und Wirken in der Deffentlichkeit. Sie gestattet ihr, das organisatorische Geschick, das Verwaltungstalent, das sie im Haushalt bethätigt, auf ein weiteres Gebiet anzuwenden und größeren Zielen dienstbar zu machen. Sie ruft geistige und sittliche Kräfte zum bewußten Leben, die bis dahin in ihrem Innern schlummerten. Sie rüstet die Arbeiterin mit Kenntnissen und Erfahrungen aus und macht sie mit der Technik der agitatorischen und organisatorischen Thätigkeit vertraut. " Die richtige Werthung der gewerkschaftlichen Kleinarbeit, denn sie weckt und stärkt das Persönlichkeitsbewußtsein, den Muth, die moralische Kraft der Arbeiterin, die sich ihr widmet. Sie giebt Dieser das beseligende Gefühl, daß sie für Viele, für eine Algemeinheit Nüßliches, Bedeutsames leistet. Sie spornt ihren Eifer, immer mehr, immer Besseres zu wirken, die Ziele ihrer Thätigkeit weiter, höher zu stecken. Sie stählt ihren Willen, so daß sie mit Energie und Opferfreudigkeit an der Bildung ihres Geistes und Charakters arbeitet; so daß sie alles, was sie ist und was sie kann, dafür einsetzt, ihre Schwestern durch gewerkschaftlichen Zusammenschluß zu heben. In der gleichen Richtung wie die Pflege und Würdigung der gewerkschaftlichen Kleinarbeit wirkt ein anderes Mittel: die Heranziehung gewerkschaftlich geschulter Frauen zur Verwaltungsarbeit, zu Rommissionen, zu bestimmten Aufgaben, zu Aemtern und Posten jeder Art. Es wächst der Mensch mit seinen höh'ren Zwecken." Mit dem größeren, bedeutungsreicheren Pflichtfreis steigt das Verantwortlichkeitsgefühl, das Selbstbewußtsein, entfalten sich Gaben des Geistes und Charakters. Je schärfer die Arbeiterin ihre politische Rechtlosig= feit, ihre soziale Unterbürtigkeit empfindet, vielleicht gar eine untergeordnete Stellung in der Familie, um so stärker wird es sie an die Gewerkschaft fesseln, ihre Leistungsfähigkeit befeuern, wenn sie als Gleichgewerthete und Gleichberechtigte auf verantwortungsvollem Posten steht. Dazu ein anderer Vortheil. Das Beispiel ihrer Stellung, ihrer Thätigkeit reizt andere Arbeiterinnen, Gewerkschafterinnen zur Nacheiferung an. Aber freilich und leider: wie manche durchgebildete, pflichtfrohe, rührige Gewerkschafterin wird nie zu einer Aufgabe berufen, für welche Begabung und Neigung sie vorzüglich befähigen, weil sie eine Frau ist! Wie manches hervorragende agitatorische und organisatorische Talent verkümmert ungenügt, weil es in einer Frau wohnt! Unbewußt festgehaltenes Vorurtheil und Gewohnheit sind auch im klassenbewußten Proletariat hier und da stärker, als geschichtliche Einsicht und prinzipielles Bekenntniß. Fort mit diesem Vorurtheil! Bahn frei! Auch die Gelegenheit zur Betheiligung an der Diskussion in den Versammlungen, zur Mitarbeiterschaft an der Gewerkschaftspresse erhöht die persönliche Tüchtigkeit der Organisirten zur agitatorischen und organisatorischen Arbeit. Diese Art der Bethätigung steht sicherlich jedem weiblichen Mitglied der Gewerkschaft frei. Aber das genügt nicht. Wenn nicht äußere Hindernisse, so ist es recht oft die weibliche Eigenart, die den Mund geschlossen hält, die Feder aus der Hand reißt. Das Eingreifen der Frauen in die Versammlungs debatten, ihre Mitarbeiterschaft an dem Gewerkschaftsorgan muß daher provozirt, gesucht, gefördert und zumal in den Erstlingsversuchen schonend und aufmunternd behandelt werden. Will die Gewerkschaftsbewegung über einen zahlreichen Stab geschulter Agitatorinnen und Organisatorinnen verfügen, so darf sie sich aber nicht daran genügen lassen, die allseitige persönliche Leistungsfähigkeit der Gewerkschafterinnen zu wecken und zu steigern. Sie muß mehr thun, indem sie begabten und charaktervollen Gewerkschafterinnen die materielle Möglichkeit sichert, Zeit und Kraft der Agitations- und Organisationsarbeit widmen zu können. Was in dieser Beziehung dem Manne recht ist, das muß der Frau billig sein, die durch ihre häuslichen Aufgaben und ihren niedrigen Verdienst gebundener ist als er. Wer kennt nicht die und jene ungewöhnlich fluge und tüchtige Arbeiterin, die von Herzen gern mit glühendem Eifer unter ihren Kameradinnen agitiren möchte, die aber ihr Wollen zu zügeln gezwungen ist, weil sie vor den Ausgaben zurückschrecken muß und wären es Groschen, Pfennige, welche die ersehnte Bethätigung mit sich bringt? Giebt es nicht zahlreiche Arbeiterinnen, Arbeiterfrauen, deren große agitatorische und organisatorische Befähigung brach liegen muß, weil sie nicht um die Nothwendigkeit herumkommen, nach Feierabend und Sonntags am Waschfaß zu stehen, die Wohnung zu scheuern, Wäsche und Kleider in Stand zu halten! Läge es nicht im Interesse der Gewerkschaftsorganisation, sich solche Kräfte nutzbar zu machen, die hier durch die Rücksicht auf die Fristung der Existenz, dort durch hauswirthschaftliche Arbeiten gefesselt sind, welche ebenso gut und ohne Schaden für die Einzelne wie die Familie von Dritten verrichtet werden könnten? Die Frage aufwerfen, heißt unseres Erachtens fie beantworten. Materielle Sicherstellung und Bewegungsfreiheit talentvoller, charakterfester Gewerkschafterinnen ist eine unerläßliche Bedingung dafür, daß aus den Reihen der Arbeiterinnen, der Proletarierinnen tüchtige Agitatorinnen und Organisatorinnen hervorgehen. Geeignete weibliche Gewerkschaftsmitglieder müßten deshalb mehr, als es bis jetzt der Fall ist, mit besoldeten Beamtenstellen in der Organisation, an den Arbeitersekretariaten 2c. betraut werden als Hilfskräfte, bis sie erprobt sind, aber auch als Hauptbeamte, wenn sie sich bewährt haben. Sie sollten unter Umständen einen festen, regelmäßigen Zuschuß erhalten, der ihnen erlaubt, die Aufwendungen zu bestreiten, welche die organisatorische und agitatorische Arbeit mit sich bringt. Sie wären für Orte und Industrien, wo die Frauenarbeit eine hervorragende Rolle spielt, als besoldete Organisatorinnen und Agitatorinnen anzustellen, welche nicht im Nebenbei und Zwischendrin" der Erwerbs- und Hausarbeit für die Aufklärung und den gewerkschaftlichen Zusammenschluß der Arbeiterinnen wirken, vielmehr beruflich und mit all der Konzentration und Selbstbeschränkung auf ein bestimmtes Arbeitsgebiet, welche die Berufsthätigkeit verlangt. * * * Wir sind überzeugt, daß alle praktischen Maßregeln, welche in der Richtung der vorstehenden Gedankengänge und Forderungen liegen, zum Erfolg der gewerkschaftlichen Agitation unter den Arbeiterinnen beitragen. Die Entwicklung des wirthschaftlichen und sozialen Lebens mit ihrem Um und Auf drängt das Proletariat mehr als je zur gewerkschaftlichen Organisirung und Schulung der Arbeiterinnenmassen. Diese den Gewerkschaften einzugliedern, sie in der Organisation und durch sie zu besseren Existenzbedingungen und höherem Sein emporzuheben, dem proletarischen Klassenkampf zuzuführen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der modernen Arbeiterbewegung, ist eine unerläßliche Vorbedingung für siegreiche Schlachten des Proletariats und seine Befreiung. Aus der Bewegung. Von den Organisationen. In der Generalversammlung des Vereins für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse Leipzigs, mit welcher eine Ausstellung und Besprechung der Meisterbilder für das deutsche Haus" verbunden war, erstatteten Vorsitzende und Kassirerin Bericht über die Thätigkeit und die Kassenverhältnisse des Vereins. 12 Versammlungen fanden im letzten Jahre statt, in denen politische, historische, hygienische und literarische Themen behandelt wurden. Der Verein veranstaltete ferner ein Sommerfest, zwei Familienabende, einen gemeinsamen Spaziergang, eine Besichtigung des Konsumvereins Leipzig- Plagwiß und einen Besuch des städtischen Museums. Der Verein zählt 250 regelmäßig zahlende Mitglieder. Dieses Resultat wurde erreicht durch Austragen der Gleichheit" und damit verbundenes Einkassiren der Beiträge. Die Gleichheit" wird jetzt den Mitgliedern bei einem Monatsbeitrage von 30 Pf. gratis geliefert. Der Kassenbestand be trug beim letzten Abschluß 137,96 Nt., die Einnahmen im letzten Jahre 594,42 Mt., die Ausgaben stellten sich auf 564 Mt., darunter für die„ Gleichheit" 253,80 Mt. an das Agitationskomite 40 Mt., für die Glasarbeiter 15 Mt. und für die Tabalarbeiter und Weber je 10 Mt. Als Kassenbestand verblieb 168,38 Mt. Genossin Jäger wurde als 1. Vorsitzende, Genossin Zeiler als Kassirerin gewählt. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind die Genossinnen Müller, Geidel, Remus, Pfeffertorn und Wehmann, Revisorinnen find die Genossinnen Pötsch und Friedrich. " " Clara Wehmann. Bericht der Kreisvertrauensperson des Kreises TeltowBeskow- Storkow- Charlottenburg. Mitte Januar 1901 begann die Thätigkeit der unterzeichneten Kreisvertrauensperson, deren Wahl in einer öffentlichen Volksversammlung in Schöneberg erfolgte. Die Genossinnen des Kreises hatten bis dahin die Agitation noch nicht einheitlich betrieben, wenngleich in Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg und Rigdorf bereits je eine Ortsvertrauensperson thätig war. In drei weiteren Orten, in Steglit, Nieder- Schönweide und Baumschulen weg, wurde zum ersten Male eine Vertrauensperson gewählt. Mit Hilfe der Ver trauenspersonen gelang es mir, die Agitation im Kreise wirksam zu betreiben. Unser Thätigkeitsbezirk ist der zweitgrößte Reichstagswahlfreis im Deutschen Reiche. Er umschließt Orte, die einen großstädtischen, andere, die einen ganz ländlichen Charakter haben, endlich solche, die reine Industrieorte sind. Die hier vorhandenen großen Färbereien und Webereien, Wasch- und Plätteanstalten eröffnen uns ein großes Thätigkeitsfeld. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, 94 die Frauen und Mädchen dieser Orte gewerkschaftlich heranzubilden und hoffen auf guten Erfolg, da uns die Genossen ihren Beistand zugesichert haben. Leider wird die ohnehin schwierige Arbeit in einzelnen Orten noch dadurch erschwert, daß keine Versammlungssäle zur Verfügung stehen. Die Agitation wird hier unermüdlich von Person zu Person und durch Verbreitung geeigneter Flugschriften betrieben. Zur Förderung der politischen Aufklärung der Frauen wurden in der Zeit vom Januar 1901 bis März 1902 im Kreise sechs öffentliche Volksversammlungen abgehalten. In Steglitz sprach Genossin Mesch über das Thema:" Hat die Frau die Pflicht, sich am politischen Klassenkampf zu betheiligen?" Genossin Altmann referirte in Baumschulenweg über: Frauenleben und-streben." In Johannisthal und in Tempelhof Mariendorf behandelte Genossin Gradnauer die Frage:„ Soll die Frau Sklavin sein und bleiben?"" Die Frau und die Kommunalwahlen", so lautete das Thema, das Genosse Dr. Borchardt in Charlottenburg erörterte. In Groß- Lichterfelde sprach Genossin Jmle über: ,, Welches Interesse haben die Frauen an den Gemeindewahlen." Alle Versammlungen waren von zahlreichen Frauen besucht, welche den Vorträgen lebhaftes Interesse entgegenbrachten. In anderen Orten des Bezirkes fanden noch weitere 15 Agitationsversammlungen mit Vorträgen statt. Unter Anderem wurde auch in den Versammlungen der Zolltarif behandelt und der scharfe sozialdemokratische Protest dagegen fand lebhafte Zustimmung. Das vom Parteitag zu Lübeck beschlossene Frauenflugblatt gegen den Zollwucher wurde von den Genossinnen im Kreise in 25 000 Exemplaren verbreitet und fand überall gute Aufnahme. Die Genossinnen betheiligten sich auch an der Agitation für die Stadtverordneten und Gemeindewahlen und an den Agitationstouren im Kreise, ihre Mitarbeit war überall willkommen. Die Frauen- und Mädchenbildungsvereine des Kreises stehen als unpolitisch außerhalb der Parteibewegung, zählen meines Wissens über 300 Mitglieder und suchen durch belehrende und wissenschaftliche Vorträge die Frauen zu bilden. Die Kosten unserer Agitation wurden durch Sammlungen gedeckt. Nachstehend die Abrechnung, welche von den Revisorinnen( Frau Meiling, Frau Gradnauer, Frau Quitt) für richtig befunden worden ist. Es gingen ein von den Genossinnen in: Groß- Lichterfelde. Wilmersdorf Steglitz. Treptow- Baumschulenweg Charlottenburg Johannisthal- Niederschönweide Rixdorf. Tempelhof Schöneberg 13 55 Mt. 15,20 6,05 = V = 22,55 59,76 = 33,70 80,10 M M 93,60 M 73,85 Summe 398,36 Mr. 316,61= Diesen Einnahmen stehen an Ausgaben gegenüber; es blieb also am Schlusse des Rechnungsjahrs( 14. März 1902) ein Bestand von. . = 81,75 Mt. Wegen der Ausdehnung des Kreises und der verschiedenartigen Bevölkerung( bäuerliche und industrielle) ist die Aufklärungsarbeit eine schwierige und kostet viel Mühe und Zeit, aber die erzielten Erfolge berechtigen zu den besten Hoffnungen. Die Saat, die wir ausstreuen, geht auf und schießt in die Halme, und die Ernte reift sicher heran. Mehr und mehr Frauen werden zu geschulten Genossinnen, die den Kampf für die Befreiung mit den Männern Schulter an Schulter fämpfen. Tempelhof, den 20. April 1902. Marie Thiel, Kreisvertrauensperson. Notizentheil. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Die Abhängigkeit und Ausnutzung der Lehrmädchen in der Dresdener Zigarettenindustrie, die wir in Nr. 6 des Blattes gebrandmarkt haben, wird durch den nachstehenden Lehrvertrag illustrirt. Er lautet wörtlich: " Ich trete am heutigen Tage bei der Firma Jean Wouris, Dresden, unter folgenden Bedingungen als Lehrmädchen für Zigaretten in Arbeit: 1. Die Dauer der Lehrzeit beträgt 1 Jahr, welche Zeit lang ich mich verpflichte, bei der Firma Jean Wouris hier ununterbrochen in Arbeit zu bleiben und alle vorkommenden Sorten zu arbeiten. _ 95 2. Der Firma Jean Wouris hier steht jedoch das Recht zu, das Arbeitsverhältniß mit mir jederzeit, auch vor Ablauf obiger Frist, zu lösen, und zwar die ersten 14 Tage ohne jedwede Kündigung, nach dieser Frist aber nach vorhergegangener achttägiger Kündigung. 3. Das Lehrgeld beträgt 20 Mart( zwanzig Mark), sodann be komme ich für die ersten 3000 Stück anzufertigender Zigaretten keinen Lohn, für die nächsten 10000 Stück Zigaretten mit Mundstück, mittelstart, 1,50 Mt. pro 1000 Stück, für die weiteren 1500 Stück ohne Mundstück 1,50 Mt. pro 1000 Stück und für die hierauf folgenden 1500 Stück dünne Zigaretten mit Mundstück( lang oder kurz) 1,60 Mt. pro 1000 Stück. Alsdann erhalte ich für die weiteren 10000 Stück Zigaretten( mit Mundstück, ohne Mundstück oder flach) 1,90 mt. pro 1000 Stück, während dann für die weiterhin ohne Zadel angefertigten Zigaretten der in der Fabrik übliche Stücklohn gewährt wird. 4. Die Firma Jean Wouris behält sich vor, sofern ich die vereinbarte Lehrzeit von ½ Jahr pünktlich nnd strifte innegehalten, mich gut betragen habe, und nach beendeter Lehrzeit noch weitere 6( sechs) Monate bei derselben ununterbrochen in der Fabrik in Arbeit bleibe( Hausarbeit ausgeschlossen), das gezahlte Lehrgeld von 20 Mt. freiwillig an mich zurück zu zahlen. Bei früherem Verlassen der Arbeit meinerseits( also vor Ablauf eines Jahres), ganz gleich aus welchem Grunde oder im Falle, daß mir seitens der Fabrik gekündigt werden sollte, wird das Lehrgeld jedoch unter keinen Umständen zurück gezahlt, solches vielmehr als Entschädigung für das verdorbene Rohmaterial zurück behalten. Ich erkläre zugleich, daß ich die Fabrikordnung gelesen habe und mit derselben einverstanden bin." Zeugt nicht jede Zeile dieses Vertrags von der Uebermacht und dem Vorrecht des Unternehmerthums und der Unterwerfung und Ausbeutung der Arbeiterinnen? Predigt mithin nicht jede Zeile dieses Vertrags die Nothwendigkeit der gewerkschaftlichen Organisation? Weibliche Fabrikinspektoren. W. K. Die versuchsweise Anstellung einer Gewerbeinspektorin in Finnland ist vom Senat beschlossen worden. Dieser hat für die Durchführung des Beschlusses auf die Dauer von drei Jahren eine Summe von 5500 Mark pro Jahr bewilligt. Mehr Sanitätsinspektorinnen in England. In London find neuerdings vier weitere Sanitätsinspektorinnen ernannt worden. zwei weibliche Assistenten der Sanitätsinspektion in Belfast wurden angestellt. Bekanntlich liegen der englischen Sanitätsinspektion auch Aufgaben ob, welche bei uns der Gewerbeaufsicht überwiesen sind. Die Thätigkeit der Assistentin der Gewerbeinspektion in Altenburg betreffend macht der herzogliche Gewerbeinspektor Boehnisch Folgendes bekannt:„ Mit dem 1. Mai d. J. ist dem Gewerbeinspettor eine weibliche Hilfskraft( Assistentin) beigegeben worden. Die Einrichtung ist in erster Linie zum Nußen der weiblichen Arbeiterschaft unseres Herzogthums getroffen; sie fann aber nur nutzbringend werden, wenn die Arbeiterinnen der Assistentin ihr volles Vertrauen entgegenbringen und mit Anliegen jeder Art fleißig an sie herantreten. Solche Anliegen persönlich vorzubringen ist Gelegenheit gegeben, einmal während der üblichen Amtsstunden auf dem Zimmer der Assistentin in den Diensträumen, dann bei den von der Assistentin vorgenommenen Besichtigungen der gewerblichen Anlagen. Ferner wird vom 1. Juni d. J. ab die Assistentin hier in Altenburg, sowie in den Städten Gößniz, Schmölln, Ronneburg, Meuselwiz, Eisenberg, Kahla und Roda regelmäßige Sprechstunden abhalten. Ein ständiger Anschlag an den für die öffentlichen Be fanntmachungen in den Rathhäusern üblichen Stellen wird auf die Tage, die Stunde und den Ort der Sprechstunden hinweisen. Von den Arbeitgebern darf erwartet werden, daß sie der Thätigkeit der Assistentin nicht nur nichts in den Weg legen, sondern gewillt sein werden, sie nach Möglichkeit zu fördern." Möchten die Arbeiterinnen die Neuerung in ihrem vollen Umfang ihren Interessen nutzbar machen; möchten sie die Amtsthätigkeit der Assistentin durch vertrauensvolle und gewissenhafte Uebermittlung von Beschwerden unterstützen und erleichtern; möchten sie dessen eingedent sein, daß in Fällen, wo die Furcht vor Maßregelung ihnen selbst den Mund über Gesetzwidrigkeit schließt, die Gewerkschaftsorganisation als Wortführerin für ihr verlegtes Recht eintritt. Je mehr die Arbeiterinnen selbst sich angelegen sein lassen, mit Hilfe der Gewerkschaft die Durchführung der gesetzlichen Schutzbestimmungen zu überwachen, das Wirken der Assistentin zu fördern, um so mehr wird den Arbeitgebern die Lust vergehen, der Thätigkeit der neuen Beamtin hindernd in den Weg zu treten. Das Wissen und der Wille der Ausgebeuteten ist auch in dieser Hinsicht die beste Bürgschaft für die Tugend, den gesetzlichen Sinn der Ausbeuter. Soziale Gesetzgebung. Ein neues Arbeiterinnenschutzgesetz in der Schweiz. Auf dem Gebiete des gesetzlichen Arbeiterschutzes geht es in der Schweiz hie und da etwas vorwärts, aber wie sehr langsam, das zeigt die Geschichte des soeben von der Regierung des Kantons Bern dem Kantonsrath vorgelegten Entwurfes zu einem kommunalen Arbeiterinnenschutzgesetz. Bereits vor acht Jahren wurde es auf Antrag der sozialdemokratischen Fraktion vom Kantonsrath von der Regierung verlangt. Der nun endlich vorliegende langjährige" Gefeßentwurf bestimmt im Wesentlichen folgendes: Alle Betriebe und Geschäfte mit fremden weiblichen Personen, die nicht bereits dem eidgenössischen Fabrikgesetz unterstehen, werden dem neuen Arbeiterinnenschutzgesetz unterstellt. Von der Beschäftigung ausgeschlossen sind die schulpflichtigen Mädchen bis zum 15. Altersjahre. Vom 15. bis zum 16. Altersjahre dürfen Mädchen nicht länger als nur 3 Stunden täglich an Tretmaschinen arbeiten. Die stufenweise törperliche Entwicklung soll berücksichtigt, unpassende Arbeiten können verboten werden. In den Ladenlokalen ist den Angestellten Siggelegenheit zu bieten. Die tägliche Arbeitszeit ist auf 10 Stunden beschränkt, an den Vorabenden von Sonn- und Festtagen darf sie nicht mehr als 9 Stunden betragen, In den drei Sommermonaten muß die Arbeitszeit zwischen 5 und 8 Uhr, in der übrigen Jahreszeit zwischen 6 und 8 Uhr fallen. Die Mittagspause foll mindestens 1 Stunde, für Hausfrauen 1/2 Stunden betragen. Verboten ist, nach Feierabend Arbeit mit nach Hause zu geben. Die Ueberzeitbewilligung bis zu acht oder vierzehn Tagen wird den Gemeindebehörden überlassen, für längere Dauer der kantonalen Direktion des Innern oder deren Regierungsräthen. Die Dauer der gesammten Ueberzeitarbeit im Jahre darf zwei Monate nicht übersteigen, und die Arbeiterinnen müssen damit einverstanden sein. Jugendliche Arbeiterinnen bis zum vollendeten 18. Altersjahre sind von der Ueberzeitarbeit ausgeschlossen. Der Entwurf enthält keine Bestimmung über eine einheitliche Ladenschlußstunde. Da gegen sichert er den Ladenangestellten eine Nachtruhe von 10 Stunden. Wöchnerinnen dürfen erst 4 beziehungsweise 6 Wochen nach der Niederkunft die Arbeit wieder aufnehmen, je nach dem ärztlichen Zeugniß. Jm Arbeitsvertrag sind zwei Wochen Probezeit mit dreitägiger Kündigung aufzunehmen. Lohnabzüge find ohne Einverständ niß der Arbeiterinnen und der Behörden auch für Versicherungszwecke, nicht gestattet. Die Gewährung von Wohnung und Kost kann solchen Unternehmern verboten werden, gegen die begründete Klagen erhoben worden sind. Die Durchführung des Gesetzes soll überwacht werden von den Gemeindebehörden, dem Statthalter( Bezirksbeamten), der Direktion des Innern und wahrscheinlich einer Inspektorin. Hoffent lich dauert es nicht abermals acht Jahre, bis das Gesetz in Kraft tritt. Z. Frauenstimmrecht. Die Einführung des politischen Frauenstimmrechts in Schweden ist im Parlament beantragt worden. Der Abgeordnete Lindhagen hat in der Zweiten Kammer einen Antrag eingebracht, der die Regierung auffordert, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, welcher den Frauen das politische Wahlrecht zuerkennt. Eine imposante Frauenversammlung in Stockholm nahm Stellung zu diesem Antrage. Sie beschloß, eine Sympathiekundgebung zu dem Antrage abzusenden und Unterschriften für dieselbe zu sammeln. Ferner wurde Lindhagen darum ersucht, seinen Antrag dahin abzuändern, daß die Regierung schon in der nächsten Legislaturperiode einen Entwurf über das politische Frauenstimmrecht vorzulegen hat. Das Wahlrecht zu den Kommunalvertretungen besitzen die Frauen in Schweden bereits. Wegen der Kürze der Zeit bis zum Schlusse des Reichstags konnten nur in Stockholm und Göteburg Unterschriften gesammelt werden. In ersterer Stadt wurde die Petition von 4154 verheiratheten und unverheiratheten Frauen aus allen Gesellschaftsschichten unterzeichnet, in letzterer von 1487. Die Betheiligung der Frauen an dem Wahlrechtskampf der sozialdemokratischen Arbeiterparrei in Schweden ist eine hervorragende gewesen. Die gefeßgebende parlamentarische Gewalt ruht in Schweden in den Händen einer Ersten und Zweiten Kammer, welche beide ihrer Zusammensetzung nach in der Hauptsache nur die besitzenden Klaffen repräsentiren und sich oft noch reaktionärer erweisen, als die Regierung. Die flassenbewußte Arbeiterbewegung kämpft des halb seit langen Jahren für die Einführung des allgemeinen Wahlrechts. Je reifer und geschlossener die Arbeiter auftreten, um so mehr wurden sie in diesem ihrem Kampfe von den bürgerlichen Liberalen schnöde im Stiche gelassen. Immerhin blieb die Wahlrechtsreform im Vordergrund des politischen Lebens und die Regierung mußte schließlich das Versprechen geben, einen einschlägigen Entwurf vor zulegen. Von einer Interpellation des Genossen Branting gedrängt - des einzigen sozialdemokratischen Vertreters in der Zweiten Kammer erklärte sie seinerzeit, ihr Versprechen einzulösen und in der neuen Reichstagssession einen Wahlrechtsentwurf einzubringen. Mitte März dieses Jahres wurde derselbe veröffentlicht. Er erwies sich als ein so reaktionäres Pfuschwerk der schlimmsten Sorte, daß keine der bürger lichen Parteien sich mit ihm befreunden konnte, geschweige denn die Sozialdemokratie. Gegenentwürfe wurden eingebracht, darunter einer von Genossen Branting, welcher das allgemeine, gleiche, geheime, und direkte Wahlrecht für alle Männer fordert, welche das 21. Lebensjahr vollendet haben. Welche Gründe maßgebend waren, daß er das Frauenstimmrecht fallen ließ, wissen wir nicht. Jedenfalls aber ist die Preisgabe um so bemerkenswerther, als in Schweden die steuerzahlenden Frauen das tommunale Wahlrecht besitzen. Der Verzicht auf das Frauenstimmrecht wurde übrigens innerhalb der Arbeiterbewegung von verschiedenen Seiten scharf kritisirt. Der bürgerlich Liberale Lindhagen brachte bekanntlich einen Antrag ein für die Einführung des Frauenstimmrechts. Am 13. April beschloß ein außerordentlicher Parteitag der schwedischen Sozialdemokratie, den Kampf für das Wahlrecht so wie es Branting gefordert mit aller Energie aufzunehmen. Zunächst durch Versammlungen und Demonstrationen, welche an jedem Sonntag und besonders imposant am 1. Mai stattfinden sollten, später jedoch wenn die Wahlrechtsvorlage aus dem Konstitutionsausschuß zurückgekehrt wäre und im Reichstage zur Verhandlung stände durch den Massenstreit. Die Genossinnen haben sich in großer Zahl an den Demonstrationen betheiligt, welche die Polizei hier und da durch Säbelhiebe zu sprengen oder zu Gewaltthätigkeiten zu provoziren suchte, sie folgten in stattlicher Zahl der Ordre zum Generalstreit. Ob sie dabei nur für das allgemeine Männerwahlrecht manifestirt haben oder auch für die politische Gleichberechtigung der Frau, das geht aus den uns vorliegenden Nachrichten nicht hervor. In der ersten großen Demonstrationsversammlung, welche sich an den sozialdemokratischen Parteitag anschloß, sprach im Namen der organisirten Sozialistinnen Genossin Kata Dalström, eine ihrer besten Vorfämpferinnen. Bei der zweiten Manifestation am 20. April wurde sie verhaftet, weil sie aus dem„ Folkets Hus" kommend, einen Polizeibeamten fragte, warum und in wessen Namen er eine fleine Anzahl von Personen zum Auseinandergehen aufforderte. Zwar wurde unsere Genossin bald wieder entlassen, doch wird sie sich noch vor dem Gerichte verantworten müssen. Der große Demonstrationszug, welcher am 27. April in Stockholm stattfand, wies Tausende weiblicher Theilnehmer auf; in der Versammlung der Manifestanten sprach Kata Dalström. Aller Orten waren bei den Demonstrationen die Frauen vertreten. Die sozialdemokratische Arbeiterpartei erklärte den Massenstreik, nachdem die Zweite Kammer die Regierung zu einer Wahlrechtsvorlage aufgefordert hatte auf der Grundlage des allgemeinen Stimmrechts, nach welcher jeder Staatsangehörige, der das 25. Lebensjahr vollendet und seiner Wehr- und Sturmpflicht genügt hat, wahlberechtigt sein sollte, die Erste Kammer aber einen Entwurf in Gemäßheit von Prinzipien forderte, die noch weniger die Interessen der Arbeitermassen wahrten. Am 15. Mai legten 116000 Arbeiter mit bewunderungswürdiger Disziplin die Arbeit nieder und nahmen sie- der Losung der Arbeiterpartei entsprechendam 17. mit der gleichen Disziplin wieder auf. Unter den Streifenden befanden sich viele Tausende von Arbeiterinnen, die sich weder durch die Brutalität der Polizei und Militäraufgebot noch durch die angedrohte Maßregelung seitens der Unternehmer schrecken ließen. In Malmö zum Beispiel wollten die ca. 1000 Arbeiter und Arbeiterinnen einer großen Wollfabrik streifen und an der Demonstration theilnehmen. Der Direktor erklärte, in diesem Falle den Betrieb auf zehn Jahre einzustellen und ließ die Thore der Fabrik schließen. Troßdem entschlüpften 500 Arbeiterinnen und marschirten stolz im Demonstrationszug. Am Tage darauf waren in dem 25 000 föpfigen Demonstrationszug in Malmö etwa 6000 Frauen anwesend. Die kurz gezeichnete Phase des Wahlrechtstampfes hat vorläufig ihren Abschluß erreicht. Der Konstitutionsausschuß hat einen Ausgleich zwischen den Beschlüssen der beiden Kammern herbeigeführt. Dieser Ausgleich ist zwar auf Kosten des etwas freiheitlicheren Wahlrechtsvorschlags der Zweiten Kammer erfolgt, dessen ungeachtet markirt er einen fleinen Schritt nach vorwärts. Die sozialdemokratische Partei wird also den Wahlrechtskampf fortsetzen, wenn auch zunächst wieder in anderer Form als in den letzten Wochen. Auch in Zukunft werden die schwedischen Genossinnen tapfer und begeistert in Reih und Glied des Wahlrechtsfampfes stehen. Ueber den Einfluß des Frauenstimmrechtes auf den Ausfall der Gemeindewahlen in Norwegen enthält der Bericht bemerkenswerthe Ausführungen, den Genosse Olav Kringen an das „ Internationale sozialistische Bureau" gesendet hat. Der Bericht ist in Nr. 26 der„ Neuen Zeit" veröffentlicht. Es heißt da96 Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Bettin( Bundel) in Stuttgart. selbst:„ Ende des letzten Jahres vollzogen sich die Gemeindewahlen zum ersten Male unter dem neuen Wahlrecht für Männer und Frauen. Das Resultat der Wahl ist zunächst, daß von den Sozialisten 150 Gemeinderäthe gewählt sind an Stelle der 28, die sie vor zwei Jahren gewählt hatten. Da es sich bei dieser Wahl um dieselbe Gesammtzahl von Mandaten handelt, so ist unser Gewinn also ein absoluter. Hauptsächlich in den Städten, und namentlich in den kleinsten, erlitt die liberale Partei einen starken Stoß; ihre Stärke sank auf die Hälfte. Die konservative Partei dagegen hatte in vielen Orten einen starken Zuwachs." Zum Beweis dafür führt Genosse Kringen die einschlägigen Ziffern für Christiania an. Er fährt dann fort:„ Man wird sehen, daß die Frauen ohne jeden Zweifel die Gemeindepolitik wieder in die Hände der fonservativen Partei zurückbringen. In Bergen, einer Stadt von etwa 70000 Einwohnern, erhielt die konservative Partei dieselbe Zahl der Mandate wie früher, während die sozialistische Partei die Zahl ihrer Gewählten mehr als verdoppelt hat: von 6 auf 16. Es sind also die Liberalen, die bei dieser Wahl schlecht abschnitten. Diese Reſultate treffen im Allgemeinen auf das ganze Land zu. Was die Sozialisten gewonnen, erhielten sie auf Kosten der Parteien, deren Anschauungen sich den ihren am meisten nähern. Die fonservative Partei hat, wie zum Beispiel in Christiania, durch das neue Wahlgesetz einen Vortheil ganz ausschließlich in Folge des Frauenstimmrechtes und zwar aus mehreren Gründen. Erstens ist das Frauenstimmrecht an die Bedingung einer Steuerzahlung geknüpft. Zweitens fonnten sich die Frauen der herrschenden Klassen, da sie durch häusliche Arbeiten weniger gehindert wurden, mehr Zeit zur Agitation nehmen. Endlich gebraucht eine Rategorie, die zum ersten Male das Wahlrecht ausübt, es stets zum Vortheil einer konservativen Politik( zum Beispiel auch in den Vereinigten Staaten von Nordamerika). In Christiania bildeten die Frauen eine Partei für sich; von ihnen wurden zwei gewählt; zwei sind von den Sozialisten und zwei von den Konservativen gewählt worden. Die Liberalen wählten keine einzige Frau, und überall erhielten sie nur eine sehr kleine Zahl weiblicher Stimmen. Unter den politisch thätigen Sozialisten herrscht die Ansicht, daß im Hinblick auf die große Masse der Frauen die ersten Wahlen die Macht der Konservativen stärken werden, ein kleineres Kontingent wird den Sozialisten zufallen und sehr wenige werden den Mittelweg einschlagen. Nach der ersten Wahl aber werden sich die sozialistischen Kontingente vergrößern, und die fonservative Strömung, die durch das Frauenstimmrecht entstand, wird sich verringern." Diese Ausführungen bestätigen im Allgemeinen den Standpunkt, den wir in letzter Zeit wiederholt vertreten haben. Die Sozialisten haben für die Entwicklung ihrer Bewegung von der Einführung des Frauenstimmrechtes auf die Dauer nichts zu fürchten, sondern nur zu hoffen. Sicherlich, daß das Frauenstimmrecht- zumal wenn es an einen Zensus geknüpft ist, wie in Norwegen- zunächst zu einer Stärkung der konservativen Parteien führt. Aber auch nur zunächst und vorübergehend. Indem es die aufgezeigte Folge zeitigt, zwingt es die bürgerlich Liberalen, für die Aufklärung der Frauen zu sorgen und um ihre Stimmen zu werben. Gleichzeitig wirkt es belebend und anfeuernd auf die sozialistische Agitation unter den Frauen zurück und bedingt ein immer stärkeres Anschwellen der sozialistischen Stimmen, denn diese rekrutiren sich aus größeren Frauenmassen, als die der anderen Parteien, vorausgesetzt, daß ein allgemeines, gleiches Wahlrecht besteht. In Norwegen wird diese Entwicklung der Dinge da durch verlangsamt und erschwert, daß fein allgemeines Frauenstimm recht eingeführt wurde, sondern im Gegensatz zu den für die Männer geltenden Bedingungen ein Zensuswahlrecht. Der Kampf gegen das geschaffene Unrecht, der Kampf für das gleiche Stimmrecht beider Geschlechter drängt sich deshalb zusammen mit der Nothwendigkeit regster Agitation unter den Frauen den norwegischen Sozialisten auf, um die zeitweilig gestärkte Macht der Konservativen so bald als möglich zu brechen. Frauenbewegung. Als Assistentin an der Zentralstelle für öffentliche Gesundheitspflege in Dresden wurde die Chemikerin Frl. Nohr angestellt. Frl. Nohr ist unseres Wissens die erste Dame, welche an der Zentralstelle thätig ist. Zum Mitglied des Aufsichtsraths des Blindenheims und der Gewerbeschule für Blinde des Staates Illinois wurde Miß Hymen aus Chicago ernannt. Die Dame ist selbst blind, hat aber trotzdem eine hohe Bildung erlangt. Frauen in der Aufsichtsbehörde einer Gewerbeschule für Mädchen. Der Aufsichtsbehörde der Gewerbeschule für Mädchen in Dacton( Texas) werden drei Frauen angehören, welche vom Gouver neur des Staates ernannt worden sind. Dieser hat Frauen gewählt, welche durch ihre Thätigkeit in Frauenvereinen für das Amt besonders geeignet scheinen. Drud und Verlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b. 5.) in Stuttgart.