Nr. 25. Die Gleichheit. 12. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 8051) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 3. Dezember 1902. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Gegen den Polizeistaat! Inhalts- Verzeichniß. Ein neues Arbeiterinnenschutzgesetz in der Schweiz. Von D. Z. Zum Schaden den Spott. Aus der Bewegung. Die Behörden im Kampfe gegen die proletarischen Frauen. Von Louise Zietz. Feuilleton: Mutter Jones.( Fortsetzung). Notizentheil: Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Sittlichkeitsfrage. Verschiedenes. Frauenbewegung. Gegen den Polizeistaat! YE Der Polizeistaat saß lezthin wieder einmal im Reichstag dort, wo der ihm rechtmäßig gebührende Plak ist: auf dem Armensünderbänkchen. Selbstverständlich war es die Sozialdemokratie, die ihn durch ihre Interpellation über die sich häufenden Mißgriffe von polizeilichen und richterlichen Behörden dorthin geführt, die ihm nach allen Regeln den Prozeß machte und verurtheilte. Aber ausnahmsweise und eine Schwalbe macht bekanntlich keinen Sommer schlossen sich diesmal auch die bürgerlichen Parteien, vom gemäßigt polizeifrommen Freifinn bis zum fnutengläubigen Dertel auf der äußersten Rechten der Verurtheilung von Büttelgeist und Büttelwillkür an. Ja sogar der berufsmäßige Kugel fänger" der Regierung im Allgemeinen und des preußischen Justiz ministers im Besonderen, Staatssekretär von Nieberding, gab die ,, lebergriffe" der Polizei der einstimmigen Brandmarkung preis und erklärte, daß des Reiches Kanzler, der vielseitige Bülow, die selben entschieden verurtheile und in seinem weiten modernen" Herzen auch ein warmes Plätzchen für ihre Opfer, sowie die persönliche Freiheit als eines der höchsten Güter der Staatsbürger" habe. " " " Allzu toll hatte es polizeiliche und richterliche Allgewalt in letzter Zeit getrieben. So toll, daß sogar dem deutschen Philister die Geduld gerissen war, ihm, der für gewöhnlich in altererbtem beschränkten Unterthanenverstand auch den letzten Schußmann als Auge des Gefeßes" und Stellvertreter der irdischen Vorsehung, " hohe Obrigkeiten" benamset, demüthiglich verehrt. Wohl zum ersten Male stand deshalb die sozialdemokratische Presse nicht allein in dem zähen Kleinfrieg, den sie in ihres Herzens Härtigkeit jederzeit gegen„ menschliche Schwächen" in Polizeiuniform und Richtertalar führt. Die Blätter aller bürgerlichen Parteien hallten vielmehr wider von Klagen, Protesten, Verurtheilungen je nachdem allersubmissest gewinselt oder in heldenhafter Bose gedonnert, die burch brutal- tölpelhafte und reaktionär- raffinirte polizeiliche und richterliche Eingriffe in das Recht, die Freiheit der Person hervorgelockt wurden. Unter den Standalosa, welche die Oeffentlichkeit beschäftigten, befindet sich eine Zahl von Fällen, in denen amtseifrige, unhumane Beschränktheit und Willkür sich an Frauen geübt hat. Die polizei lichen Sistirungen von Frau von Decker in Wiesbaden und Fräulein Augspurg in Weimar stellen sich dabei als verhältnißmäßig leichte" Formen polizeilicher Belästigung und Niederbüttelung elementarer persönlicher Rechte dar. Es sind das Belästigungen, wie sie trog des gewaltigen Lärmens, das um sie als um„ Unerhörtes" vollführt wurde Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen täglich erfahren, womit nicht etwa gesagt sein soll, daß sie deswegen minder scharf zu brandmarken wären. Riesengroß erhebt sich neben ihnen die Schmach, das Unheil, ja bei einem Haare die Vernichtung der bürgerlich anständigen Eristenz, die Schußmannsbelieben in dem Buschriften an die Rebaktion ber Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart, BlumenStraße 84, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. bekannten Falle über ein Mädchen in Kiel gebracht hat; riesengroß erhebt sich neben ihnen die schimpfliche Behandlung, welche Frau Rappoport in Altona der entseglichsten moralischen Folter unterwarf. Was in all diesen Fällen und anderen noch Polizeiallmacht an Frauen verbrochen hat, wird zum Theil als Beweismaterial für die Dringlichkeit der Beseitigung des bekannten§ 361 Ziffer 6 des Reichsstrafgesetzbuchs angezogen. Es ist das begreiflich und im Hinblick auf den angestrebten Zweck durchaus gerechtfertigt. Dagegen verräth es eine kindlich naive und schiefe, dafür aber waschecht bürgerliche Auffassung der Lage, wenn biedere Frauenrechtelei für die behördliche Malträtirung weiblichen Ehr- und Schamgefühls einzig und allein die angezogene gefeßliche Bestimmung verantwortlich macht und das schimpfliche Ausnahmerecht, das sie über das weibliche Geschlecht verhängt. Unbestreitbar und unbestritten, daß der berüchtigte§ 361 Ziffer 6 ein Ausnahmerecht für das weibliche Geschlecht festlegt. Er unterwirft nur die Verkäuferin und nicht auch den Käufer auf dem Prostitutionsmarkt bestimmten Maßregeln und kehrt mithin seine Schärfe einseitig gegen die sich prostituirende Frau, während der fich prostituirende Mann als gefeßlich makellos und unverfehmt frei ausgeht. In dieser schreiend ungerechten Thatsache tritt uns die soziale Unterbürtigkeit des weiblichen Geschlechtes und das von ihr gezeugte Dogma der zweierlei Moral für Mann und Frau unver hüllt abstoßend entgegen. Was jedoch die Anwendung des Paragraphen auf völlig unbescholtene Frauen anbelangt; was die Machtbefugniß des ersten besten Polizeiers, irgend eine„ Weibsperson" -um im geschmackvollen Juristenjargon zu reden, die seine ästhetische oder sittliche Galle erregt, aufzugreifen und allen Qualen der vorgesehenen schimpflichen Maßregeln zu unterwerfen; was die Behandlung weiblicher Untersuchungs- und Strafgefangener: so find sie nicht der Ausfluß des geschriebenen Ausnahmerechtes zu Ungunsten des weiblichen Geschlechtes, vielmehr lediglich der Ausdruck des existirenden Ausnahmerechtes zu Gunsten der Polizei. Sie kennzeichnen sich als naturwüchsige Folgen jenes Systems der Büttelallmacht und Büttelwillkür, das im Polizeistaat Deutschland herrscht. § 361 3iffer 6 spielt bei den empörenden Thaten dieser Allmacht Frauen gegenüber nur die Rolle des bequemen, willkommenen Feigenblattes, welches das System deckt. Wenn die„ Frauenbewegung", das Organ der radikalen Frauenrechtlerinnen, erklärt, in Deutschland sei die Frau auf Grund des betreffenden Gesetzestextes" bogelfrei", so sagt sie mithin nur die halbe Wahrheit. Die ganze Wahrheit ist, daß in Deutschland, der frommen Kinderstube", Straft der geltenden Polizeimacht jeder Reichsangehörige ohne Unterschied des Geschlechtes unter Anrufung eines irbeliebigen Paragraphen vogelfrei" gemacht werden kann. Stäupt polizeiliches und richterliches Belieben, ohne mit den Wimpern zu zucken, ehrbare Frauen mit den Ruthen, welche das Gesez für Dirnen binden wollte, so legt es ebenso seelenruhig ehrbaren Männern die Handschellen von Dieben und Mördern an. Daß dies stets„ von rechtswegen" geschieht, dafür sorgen Gesezesparagraphen und Regle ments für Untersuchungs- und Strafgefangene im Bunde mit amtlicher Weisheit. Es erweist sich auch in dieser Hinsicht, daß das Wie der Handhabung von Vorschriften eine weit realere Eristenz führt, als der Text derselben. Die Fälle Bredenbeck, Hoffmann, Tampke 2c. zeigen das so sinnenfällig, daß nur politisch traumwandelnde Frauenrechtelei die greifbaren Zusammenhänge der Dinge zu übersehen vermag. Wollen die Frauen ihre Kraft erfolgreich dafür einsetzen, daß Geschlechtsgenossinnen nicht mehr in ihrer persönlichen Ehre auf das Tiefste beleidigt werden können— und das müssen sie wollen— so ist der Sachlage entsprechend nothwendig, daß sie zielklar ihren Kampf über 8 361 Ziffer 6 hinaus gegen den Polizeistaat richten und das von ihm gezeugte und gehätschelte System der Hudelei und Bütteln. Es versteht sich dabei am Rande, daß der Kampf für Beseitigung des in jeder Hinsicht reaktionären Paragraphen ungeschwächt weiter geführt werden muß. Nicht nur deshalb, weil es gilt, das oben gebrandmarkte Ausnahmerecht gegen das weibliche Geschlecht zu zerschmettern. Auch um jene alberne, seichte Auffassung aus der Gesetzgebung zu vertreiben, daß der Drache Prostitution mittels der Papierkügelchen behördlicher Verordnungen erlegt werden könne. Und zuletzt, aber nicht zum Blindesten, um einen gesetzlichen Flitter zu zerreißen, mit dem Polizeiwillkür ihre Blöße zu decken vermag. Aber thöricht wäre es, sich über die Tragweite des Erfolges in diesem Kampfe Illusionen hinzugeben und über ihm den Felvzug gegen den Hauptfeind zu vernachlässigen. Solange die Polizeiallmacht nicht gefesselt und geknebelt unschädlich am Boden liegt, solange wird auch die Aufhebung des § 361 Ziffer 6 nicht das von Frauenrechtlerinnen erhoffte Idyll herbeiführen, daß jede polizeiliche Pickelhaubenspitze in seliger Verklärung auf das reform kühnste Damenkostüm herabglänzt und wonnig ob der männlichsten Züge und Gesten einer Frau erglüht. Der Einbruch in das persönliche Recht, die rücksichtsloseste Brutalisirung der Ehre und des Empfindens, die polizeiliche und richterliche Gewalt nicht mehr auf Grund des beseitigten Gesetzestcxtes gegen eine Frau verüben darf, kann sie unter Berufung auf andere Paragraphen und Vorschriften praktiziren. Wo Willkür zum System erhoben herrscht, werden sich stets zur rechten Zeit Vorwände einstellen, die ihre Missethaten„von rechtswegen" in blüthenweiße Unschuld verkehren. Die schmachvolle Behandlung, die seinerzeit Genossin Zietz erfahren, der Fall Rappoport bestätigen dies klärlich. Die Frauenrechtelei beweist wieder einmal ihre unverfälscht bürgerliche Halbheit, daß sie angesichts der letzten Vorkommnisse ihren Kampf lediglich auf die Beseitigung des abscheulichen 8 361 Ziffer 6 konzentrirt und dem Hauptmissethäter gegenüber, dem Polizeistaat, mit seiner Wachtstubenaufsassung und Wachtstuben- gepflogenheit höchstens schüchterne Klagen stammelt. Sie ist eben Bein vom Bein und Fleisch vom Fleisch der nämlichen deutschen Bourgeoisie, die das absolutistische Büttelregiment in den bürgerlichen Staat hinübergerettet hat. Das aber zu dem Zwecke, die sich klassenbewußt regende„Kanaille" in ihre Abhängigkeil und Ausbeutung zurückknuffen zu können, und in der stillen Hoffnung, daß die Kniffe und Püffe sich niemals sündhaft respektlos an Leute in „honetten" Kleidern verirren würden. Bei Lichte betrachtet hat denn auch die bürgerliche Entrüstung in der Presse und im Parlament weit mehr der polizeilichen und richterlichen Unvorsichtigkeit gegolten, Herren und Damen in gut bourgeoiser Stellung mißhandelt zu haben, den„Uebergriffen" der Polizeiwirthschaft, als ihrem stockreaktionären System selbst. Wie könnte auch die Bourgeoisie mit frevelhafter Kritik an den Bestand dieses Systems tasten! Hat es ihr doch unter dem Sozialistengesetz zur Niederknutung des kämpfenden Proletariats treuliche Dienste geleistet und erweist sich auch heute noch als treffliche Waffe gegen die Lohnsklaven, die politisch oder gewerkschaftlich gegen des Kapitals Herrschaft zu „meutern" wagen. Dieses System sündigt nicht bloß in Verbindung mit 8 361 Ziffer 6 gegen die Frauen. Es herrscht gemeingefährlich— wie die Jnterpellationsredner der Sozialdemokratie, Heine und Bebel, durch erdrückendes Anklagematerial vorzüglich erhärtet haben— auf den verschiedensten Gebieten des öffentlichen Lebens, ganz besonders aber auf dem des Vereins- und Versammlungsrechtes, der Koalitionsfreiheit. Hier vor Allem kehrt es seine volle Wucht gegen die Proletarier ohne Unterschied des Geschlechtes. Es muß deshalb überall bekämpft, aus jedem Schlupfwinkel vertrieben werden. Es hieße Trauben von den Disteln und Feigen von den Dornen lesen wollen, wenn man erwartete, daß die Frauenrechtelei den Kampf gegen dieses System aufnehmen würde. Vor etwa Jahresfrist konnte es sogar eine der hervorragendsten„radikalen" Führerinnen der Frauenbewegung wagen, einen warmen Lobeshyninus auf die Polizeiwillkür anzustimmen, die sich ans dem Gebiete des Vereinsrechtes frauenrechtlerischen Veranstaltungen gegenüber als„Koulanz" vermummte. Keine einzige Stimme hat sich im frauenrechtlerischen Lager gegen das Tedeum des Unrechts erhoben, obgleich es auf der Hand liegt, daß die„Koulanz" der Polizei gegen bürgerliche Damen die Zwillingsschwester ist der Schneidigkeit und Auslegungskunst gegenüber dem Proletariat. Der Konfusion in ihren Köpfen entsprechend haben„radikale" Frauenrechtlerinnen trotz allem wieder einmal im Namen des ganzen weiblichen Geschlechtes alle Frauen zu einer gemeinsamen Aktion aufgefordert, die dem Protest gegen die„Mißgriffe" der Polizei und der Beseitigung des 8 361 Ziffer 6 gilt. Die Genossinnen sympathisiren gewiß mit dem Zwecke dieser Aktion. Allein wie die Dinge liegen, verbieten es ihnen wesentliche Unterschiede der Auffassung, sich mit dem Vorgehen der Frauenrechtlerinnen zu solidarisiren. Sie führen den Kampf gegen die Schmach, welche die Ausnahmemacht des Büttelthums über Frauen wie Männer verhängen kann, und sie führen ihn nicht mit bürgerlicher Halbheit. Der Losung:„Gegen 8 361 Ziffer 6" fügen sie deshalb vor Allem die andere hinzu: Gegen die Rücken und Tücken, gegen die Allgewalt des Polizeistaats. Ein neues Arbeiterinnenschulzgesetz in der Schweiz. Sehr langsam, wie überall, geht es auch in der Schweiz auf dem Gebiet der sozialen arbeiterfreundlichen Gesetzgebung vorwärts. Der beste Beweis hierfür ist die Tyatsache, daß das eidgenössische Fabrikgesetz, welches am 21. Oktober 1S78 mit 181 201 gegen 170857 Stimmen in einer Volksabstimmung angenommen wurde, heule nach 25 Jahren noch in seiner ursprünglichen Gestalt besteht. Alle in dieser Zeit von der organisirten Arbeiterschaft wie ihren parlamen- tarlschen Vertretern unternommenen Versuche, eine zeilgemäße Revision desselben herbeizuführen, namentlich die Ersetzung des Elfstundentags durch den Zehnstundentag, sind erfolglos geblieben. Er- wähnenswerlh ist, daß der Bundesrath in Bern das Fabrikgesetz in erweiterndem Sinne durchführte, und es so auf Betriebe aller Art ausdehnte, deren Zahl heule fast dreimal so groß ist, als sie vor 25 Jahren war. War der Bund nicht dazu zu bewegen, das Fabrikgesetz zu verbessern, so gingen die Kantone daran, ihrerseits eine neue Arbeiterschutzgesetzgebung zu schaffen. Den Anfang damit machte im Jahre 1833 der Kanton Basel-Stadt und seinem guten Beispiel folgten allmälig nach die Kantone St. Gallen, Glarus, Zürich, Luzern, Solothurn, Genf, Neuenburg, Waadt, Frelburg und kürzlich der Kanton Aargau. Die bezüglichen Gesetze erstrecken sich auf alle jene Betriebe mit Arbeiterinnen und Lehrmädchen, die dem Fabrikgesetz nicht unterstellt sind; ferner auf die weiblichen Angestelllen in den Ladengeschäften, auf das weibliche Wirthschaftspersonal und theil- weise auf das gesammte Lehrlingswesen. Die meisten der Arbeiterinnenschutzgesetze sind in der Haupsache Uebertragungen der Bestimmungen des Fabrikgesetzes auf alle Kleinbetriebe mit welblichen Arbeitskräften, so daß davon auch die hausindustriellen Betriebe erfaßt worden sind. Nur das 1894 geschaffene Gesetz des Kantons Zürich geht weiter als das Fabrikgesetz, indem es den Zehn-, für die Vorabende von Sonn- und Festtagen den Neunstundentag festsetzt, außerdem eine 1'/» stündige Mittagspause, Lohnzuschlag von 25 Prozent für Ueberstunden und noch manche andere gute Bestimmung. Das jüngst vom Kanton Aargau erlassene Arbeilerinnenschutzgesetz erstreckt sich ebenfalls aus alle dem Fabrikgesetz nicht unterstellten gewerblichen Betriebe, in denen eine oder mehrere weibliche Personen gegen Lohn oder zur Erlernung eines Berufs arbeiten, auch wenn sie Kost und Logis im Hause des Unternehmers haben. Mädchen im schulpflichtigen Alter dürfen weder als Arbeiterinnen noch als Lehrlöchler angestellt werden. Die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit soll nicht mehr als 10 Stunden, an den Vorabenden von Sonn- und Festtagen nicht mehr als 9 Stunden betragen. Die Arbeitszeit muß in die Stunden von 0 Uhr Morgens bis 3 Uhr Abends fallen. Um die Mitte der Arbeitszeit muß eine Pause von mindestens einer Stunde eintreten. Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, sind jeweilen Stunde vor der Mittagspause und an den Vorabenden von Sonn- und Festlagen um 4 Uhr zu entlassen. Ruhepausen dürfen von der Arbeitszeit nur insofern abgerechnet werden, als den Arbeiterinnen gestaltet ist, während derselben die Arbeitsräume zu verlassen. Unterrichtsstunden sind im Maximalarbeitslag inbegriffen, und es darf hierfür kein Abzug gemacht werden. Die Arbeit an Sonn- und Festtagen ist untersagt, ferner auch die Mitgabe von Arbeit nach Hause über die ge- setzliche Arbeitszeit des Geschäftes hinaus. Wöchnerinnen dürfen vom Zeitpunkt ihrer Niederkunft an während vier Wochen im Betrieb nicht wieder beschäftigt werden, sie sind jedoch berechtigt, bis auf sechs Wochen von der Arbeit wegzubleiben. Hochschwangeren Arbeiterinnen ist es gestattet, jederzeit auf bloße Anmeldung hin die Arbeit einzustellen. Die Lohnzahlung soll mindestes alle vierzehn Tage erfolgen, und zwar an einem anderen Tage als dem Samstag. Lohnabzüge für Miethe, Reinigung, Heizung oder Beleuchtung des Lokals, ferner für Miethe und Abnutzung der Werkzeuge sind untersagt. Arbeitsmaterial darf nicht höher als zum Selbstkostenpreis verrechnet werden. Lohnkaution darf nur bei vorheriger gegenseitiger Vereinbarung und höchstens bis auf die Hälfte des durchschnittlichen Wochenlohns zurückbehalten werden, ebenso ist das Zurückbehalten von Lohn zu Versicherungszwecken nur bei gegenseitigem Einverständniß zulässig. Eine Herabsetzung des Lohnes ist der Arbeiterin so rechtzeitig mitzutheilen, daß es ihr möglich ist, die Stelle zu fündigen, ohne von der Herabsetzung betroffen zu werden. Für die bis zu zwei Stunden täglich zulässige Ueberzeitarbeit ist ein Lohnzuschlag von 25 Prozent zu zahlen. Bußen dürfen nicht verhängt werden, dagegen haftet die Arbeiterin für den dem Geschäft absichtlich oder durch grobe Pflichtvernachlässigung zugefügten Schaden und kann in beiden Fällen sofort entlassen werden. Die Arbeitslokale, in denen die Arbeiterinnen beschäftigt werden, sollen geräumig, hell, trocken, genügend erwärmt und überhaupt derart beschaffen sein, daß die Gesundheit der darin arbeitenden Personen nicht beeinträchtigt wird. Ebenso find alle erfahrungsgemäß und nach dem jeweiligen Stand der Technik gebotenen Schutzmittel anzuwenden, durch welche körperlichen Verletzungen und anderen Schädigungen der Gesundheit vorgebeugt werden kann. Weibliche Angestellte in Ladengeschäften sollen mindestens zehn Stunden ununterbrochene Nachtruhe und Sitzgelegenheit haben. Dem weiblichen Wirthschaftspersonal muß in allen Fällen eine Nachtruhe von acht Stunden gestattet sein, den Kuranstalten ist jedoch für den Sommerbetrieb eine Ausnahme gestattet. Die weiblichen Angestellten in Ladengeschäften und Wirthschaften haben jeden Monat Anspruch auf einen freien Sonntag, außerdem auf einen zweiten für den Besuch des Gottesdienstes. Für die übrigen Sonntage ist während der Woche je ein halber Tag freizugeben. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Gesetzes werden mit Bußen von 5 bis 200 Francs, schwerere Fälle mit Gefängniß bestraft. Das neue Gesetz bedeutet in mehreren Beziehungen eine Fortbildung des bestehenden Arbeiterschutzes. So durch die Freigabe des Mutter Jones. ( Fortsetzung.) Es scheint ganz selbstverständlich, daß Mutter Jones in Jrland geboren wurde. An ihrem Wesen hängt der Geruch der irischen Heimathsscholle. Ihr kampfbegeistertes Temperament erbte sie von durch und durch revolutionären Vorfahren, und in ihrer Umgebung gährte und brodelte der Widerstand gegen Tyrannei. Es ist fast sechzig Jahre her, daß in Cork ihre blauen Augen sich dem Lichte öffneten, aber diese Augen sind noch heute so klar und glänzend und Mutter Jones' Herz klopft noch jetzt so start wie das eines jungen Mädchens. Ihr Haß gegen die Ungerechtigkeit ist mit den Jahren gewachsen. Mutter Jones hat ihr volles Theil persönlicher Leiden ge= tragen. In jungen Jahren kam sie mit ihren Eltern nach Kanada. Sie verheirathete sich, aber verlor mehrere Jahre später in Memphis ihren Gatten und vier Kinder durch das gelbe Fieber. Für ihren Unterhalt auf sich selbst angewiesen, ertheilte sie eine Zeit lang Unterricht und kam in Ausübung des Lehrberufs nach dem Westen. In San Francisco gewann sie ihre ersten Erfahrungen in der Agitation unter den Arbeitern, indem sie an der Bewegung gegen die Schmußkonkurrenz der Chinesen Theil nahm, in welcher Denis Kearney berühmt wurde. Darauf schloß sie sich den Rittern der Arbeit" an, und seit jener Zeit ist sie rastlos im Dienste des Proletariats thätig gewesen. Der„ Volkspartei"( People's Party) gehörte Mutter Jones seit der Gründung bis zu der verhängnißvollen Konferenz zu St. Louis an, der sie beiwohnte, und auf der sie die Kandidatur Bryans bekämpfte und für die von Debs( Sozialist) eintrat. Nach der Konferenz trennte sie sich von den„ Populisten" und schloß sich der sozialistischen Bewegung an, mit der sie seither ganz verwachsen ist. Während dieser Zeit war sie auch auf dem kampfreichen Gebiet 195 Samstagnachmittag von 4 Uhr an für die Arbeiterinnen mit eigenem Hauswesen, durch die Abschaffung der Bußen, durch die vorgeschriebene Sitzgelegenheit für die Ladenangestellten, die freilich in manchen anderen Ländern schon besteht, und sodann durch die Ausschaltung des Samstags als Zahltag. Sieht man davon ab, daß für das Wirthschaftspersonal nur eine achtstündige Nachtruhe vorgesehen ist, so darf man das neue Gesetz als ein gutes bezeichnen. Dringend zu wünschen ist seine ernste Durchführung, zu welchem Zwecke eine Gewerbeinspektion angestellt werden sollte. Mit schönen Gesetzen auf D. Z. dem Papier ist der Arbeiterschaft nicht geholfen. Bum Schaden den Spoff. " um Das Zentrum hat es fertig gebracht, seinen bisherigen Verrath der Volksinteressen in der Zollfrage noch um ein Bedeutendes zu übertrumpfen. Zum ungeheuerlichen Raube des Zollwuchers, dem er die arbeitenden Massen preisgeben will, hat es noch die blutigste Verhöhnung der Aermsten der Armen gesellt, die er ausplündert: der Witwen und Waisen. Bekanntlich sucht es sich bei seinen Arbeiterwählern dadurch Ablaß" von seinen Sünden zu erkaufen Molkenbuhrs treffenden Ausdruck zu gebrauchen, daß es den Zollwucher mit einer Witwen- und Waisenversicherung verquickte. Der Grundstock der dazu nöthigen Mittel sollte beschafft werden durch die Ueberschüsse bestimmter Lebensmittelzölle über die bisherigen Reichseinnahmen daraus. Wir haben in Nr. 2 der„ Gleichheit" bereits die Verhältnisse erörtert, welche die angepriesene Zentrumsreform zu einem ebenso schoflen als frechen sozialen Mumpit stempeln. In der Reichstagskommission scheiterten alle Versuche der Sozialdemotratie, die Schaumklöße des Zentrums in ein nahrhaftes Gericht für Witwen und Waisen zu verwandeln. Um jedoch wenigstens für die bedrängtesten der Opfer der kraut und schlotjunkerlichen Beutepolitik einen winzigen Brocken des geraubten Gutes zu retten, verhalfen unsere Genossen dem Zentrumsantrag zur Annahme. In der Zeit zwischen Kommissionsberathung und zweiter Lesung im Plenum ist jedoch der Kaplanokratie sogar das dürftige Bischen Witwen- und Waisenversicherung zu viel geworden. In dreifacher Beziehung hat sie ihr Projekt sehr erheblich verschlechtert. Zunächst sind sieben von den zwölf Lebensmitteln gestrichen worden, deren Mehrzollertrag die Witwen- und Waisenversicherung speisen sollte. Die gesammte Zolleinnahme, welche die Hungerzölle aus ihnen herauspressen, ist also restlos dem Militarismus, der Aegir- und Panzerfaustpolitik zugedacht. Dann hat das Zentrum den Berechnungsmodus der fünf Zollgegender Gewerkschaftsbewegung thätig, agitirte bald hier, bald da und ging überall hin, wo sie eine wirthschaftliche Schlacht gewinnen helfen konnte. Während des berühmten Streits von 1894 war sie in Chicago, und seither hat sie bei keinem großen Kampfe gefehlt. Ihre Thätigkeit in dem Ausstand der Hartkohlengräber von 1897 lenkte zuerst die allgemeine Aufmerksamkeit auf sie, unter den ArbeiterIn agitatoren war sie jedoch damals schon fast überall bekannt. jenen Tagen trotte sie in West- Virginien einem Kordon von Bewaffneten, um die Kohlengräber zum Niederlegen der Arbeit zu veranlassen, und in dem Pittsburger Kohlenrevier war ihr Weg mit kapitalistischen Knüppelgarden besäet, die sie einschüchtern sollten, ein Ziel, das natürlich nicht erreicht wurde. Von jener Zeit an ist ihr Name in den Kämpfen der Kohlengräber zu einem Kriegsruf geworden. Eine Schilderung dessen, was sie in den letzten drei Jahren gethan und geleistet hat, würde ein Buch von beträchtlichem Umfang füllen. Per Wagen zog sie durch Nebraska und andere westliche Staaten, hielt überall Reden und vertheilte sozialistische Agitationsliteratur. Sie arbeitete in Baumwollfabriken der Südstaaten, um die Arbeitsbedingungen aus eigener Erfahrung fennen zu lernen. Sie leitete einen erfolgreichen Streit der Packer in den Speichern von Omaha, ebenso einen Ausstand von 4000 Seidenarbeiterinnen in Scranton( Pennsylvanien), der vier Monate währte. Der von ihr geleitete siebenmonatliche Streit der Kohlengräber zu Arnot( Pennsylvanien) bedeutet einen weiteren Sieg und obendrein einen solchen, der für die Kohlenarbeiterschaft der Gegend von epochemachender Bedeutung war. Diese und andere Thaten noch stehen unerreicht da. Die letzten zwei Jahre hat sie ihre Zeit fast ausschließlich der Organisirung der Kohlengräber von West- Virginien gewidmet, deren unverantwortliche Gleichgiltigkeit gegen die Gewerkschaft und stumpfsinnige Unterwerfung unter die Grubenbesizer eine Quelle stände erheblich verschlechtert, deren Ueberschüsse für die Versicherung bestimmt sind. Der Reichskasse beziehungsweise den Einzelstaaten soll soviel von den Zollerträgen zufallen, als sie bisher pro Kopf der Bevölkerung von ihnen bezogen haben. Dadurch wird der Reform die Erhöhung des Zollertrags entzogen, die sich aus der Vermehrung der Bevölkerung ergiebt. Endlich aber hat das Zentrum demüthig jede Absicht abgeschworen, die Arbeitgeber mit einem Viertel des vorgesehenen Betrags, circa 45 Millionen jährlich, zur Kostendeckung mit heranzuziehen. Daß die Witwen- und Waisenversicherung nicht vor dem 1. Januar 1910 in Kraft zu treten braucht, kennzeichnet die zentrümliche„That ausgleichender sozialpolitischer Gerechtigkeit" ebenfalls als eine Infamie. Obendrein ist es„offenes Geheimniß", daß die Reform alle Aussicht hat, in dritter Lesung vollständig beseitigt zu werden. Daß die zollräuberische Rechte des Zentrums den arbeitenden Massen unendlich mehr stibitzt, als ihnen seine sozialpolitische Linke bringt, daß mithin die prahlhansig ausposaunte Reform ein gröblicher Schwindel ist: das wurde im Reichstag von Rösicke. Molkenbuhr und Ledebour unwiderleglich nachgewiesen. Rösicke stellte fest, daß die Mehreinnahmen des Reiches aus den Zöllen circa 78 Millionen betragen, daß dagegen die Belastung der breiten Volksmassen durch die Steigerung der Preise für alle Lebensmittel 600 Millionen ausmacht. Er hob hervor, daß die Zölle den Verbrauch jeder Arbeiterfamilie durchschnittlich um 60'/» Mk. pro Jahr vertheuern, die sich den 90 Mk. hinzufügen, welche sie jetzt schon an indirekten Steuern zu tragen hat. Pro Familie sollen dagegen jährlich nur 7'/, Mk. von den Reichseinnahmen der Witwen- und Waisenversicherung zu gute kommen. Molkenbuhr führte aus, daß von je 100 Mk. Mehrausgaben, die vom Volke für Brotgetreide allein gezahlt werden müßten, 73,20 Mk. dem Großgrundbesitzer, 13,21 Mk. dem Staate und 8,59 Mk. den Witwen und Waisen zufließen werden. An der Hand eines sehr reichen Zahlenmaterials rechnete er vor, daß die„Wohllhat" des Zentrums den Unterstützungsberechtigten pro Kopf und Tag 16 beziehungsweise 15 Pf. zuweise. Ist das etwa mehr als ein Bettleralmosen? Ja es ist nicht einmal vas. Dieser Betrag reicht nämlich gerade aus, um den Zoll für 125 Gramm Fleisch und 536 Gramm Brot zu zahlen, das heißt ungefähr für den Tagesverzehr. Mit ihm verglichen erscheint es eitel„Verschwendung", daß die Hamburger Waisenpflege täglich 73'/» Pf. pro Kind auswendet. Der Zollwucher schanzt jedem der vorhandenen 572 landwirthschaftlichen Betriebe über 1000 Hektar eine jährliche Mehreinnahme von 23129 Mk. zu. tiefster Schädigung für die gesammte organisirte Bergarbeiter. bcwegung waren. Hier hat Mutter Jones mehr Gefahren bestehen müssen als in ihrem ganzen Leben, denn der Staat hat bisher vollständig unter der Herrschaft der Kapitalisten gestanden und die Thätigkeit von Agitatoren ist in jeder Weise und mit allen Mitteln bekämpft worden. Gerade darum ging Mutter Jones nach West-Virginien. Ihr ist es gelungen, dort zu leisten was kein Mann, keine Anzahl von Männern trotz des besten Willens hätten leisten können. Daß dort 20000 Kohlengräber nach langen Jahren der schimpflichsten Sklaverei in den Ausstand getreten sind, ist der direkte Erfolg ihres Wirkens. Ortsverbot auf Ortsverbot wurde über sie ver- hängt, aber sie kümmerte sich nicht darum. Erst kürzlich war sie mehrere Tag in Haft, weil sie sich durch Bannbruch der Zuwiderhandlung gegen einen amtlichen Befehl schuldig gemacht hatte; der nämliche Richter jedoch, der das Verbot erlassen, entließ Mutter Jones mit einer Verwarnung. Er bewies dadurch mehr Klugheit, als man sie bei Seinesgleichen gewöhnlich findet; was den Erfolg der Verwarnung anbelangt, so wird er stark bezweifelt. Der Vorsitzende des Bergarbeiterverbandes, John Mitchell, erkannte den großen Werth von Mutter Jones' Fähigkeiten und verschaffte ihr Gelegenheit, sie voll bethätigen zu können. Dank ihm hat sie in den letzten Jahren als Organisatorin des Bergarbeiterverbandes in den Vereinigten Staaten gewirkt, und ihre Leistungen haben sein Vertrauen mehr als gerechtfertigt. Es wird allgemein zugegeben und gerühmt, daß sie mehr als irgend Jemand gethan hat, um die Kohlengräber in einer starken nationalen Organisation zusammenzuschließen. Der ganzen Arbeiterschaft des Kohlenbergbaues hat sie ihre Begeisterung mitgetheilt, sie hat ihr den Sozialismus gepredigt und dadurch die Gedanken von Tausenden von Proletariern der hehren Mission zugewendet, die ihrer wartet. Da begreift es sich leicht, daß jeder der tausend Delegirten zu dem Von seinem Tische sollen dagegen für eine Witwe wohlgezählte 58 Mk. fallen. Die Sozialdemokratie hatte beantragt, den Kreis der Zollgegenstände für die Witwen- und Waisenversicherung beträchtlich zu erweitern, dieser nicht blos die Ueberschüsse, sondern die betreffenden gesammten Zolleinnahmen zuzuführen, und die Reform gleichzeitig mit dem Zolltarifgesetze in Kraft treten zu lassen. Die zollwucherische Mehrheit hat diese Forderungen niedergestimmt. Der Zentrümler Gröber verknüpfte neulich bei Berathung der Anträge über ein freies, einheitliches Vereins- und Versammlungsrecht für beide Geschlechter einen Fluch über die„exzentrischen" Weiber, die sich mit Politik befassen, mit der dringenden Mahnung, die Frauen sollten sich um ihre eigenen Interessen kümmern. Wenn je Fraueninteressen von einschneidendster Bedeutung auf dem Spiele standen, so ist dies gegenwärtig der Fall. Der Zollwucher wie die Witwen- und Waisenversicherung sind„Frauenfragen" im aus-. gesprochensten Sinne des Wortes. Das Zentrum selbst hat das indirekt dadurch anerkannt, daß es Raub und Möchte-gern-Reförmchen zusammenkoppelte. Das Reförmchen soll nicht zum Wenigsten die Frauen des werkthätigen Volkes über den Riesenraub täuschen. Hoffentlich wird Gröbers zutreffende Aufforderung von den Frauen beherzigt, deren gewiß achtungswerthes religiöses Gefühl in der schamlosesten Weise von der Zentrumsklique zu Nutz und Frommen der besitzenden Klassen politisch ausgebeutet wird. Geschieht das, so werden auch sie das Ihrige dazu beitragen, daß die Zahl der zentrüm- lichen Zollräuber im Reichstage gewaltig zusammenschmilzt. Denn unwiderstehlich muß sich den Frauen die Erkenntniß aufdrängen, daß die zollwucherischen„Wohlthäter" durch die von ihnen heraufbeschworene künstliche Vertheuerung der Lebensmittel und Verschlechterung der Erwerbsverhältnisse Witwen und Waisen schaffen, weil Entbehrungen und Ueberanstrengung die Gesundheit, die Lebenskraft von Tausenden proletarischer Männer und Frauen brechen. Klar wird es ihnen außerdem zum Bewußtsein kommen, daß die „Wohlthat" der Witwen- und Waisenversicherung selbst unter den obwaltenden Umständen dem„hochherzigen Thun" eines Straßenräubers gleicht, der Jemand niederknültelt, bis aufs Hemd ausplündert und ihm dann stolz die Kupferpfennige zuwirft, die er unter dem geraubten Gold und Silber gefunden. Daß diese Schamlosigkeit sich noch als„christlich" spreizt, macht sie um so ekelhafter. Von der christlichen Gesinnung des Zentrums gilt das Bibelwort:„Sie rufen mich an mit den Lippen Herr, Herr, aber ihrem Herzen bin ich ferne." Die Zentrumspolitik steht im Zeichen der brutalen, kapitalistischen letzten nationalen Bergarbeitcrkongreß mit Mühe die Thränen zurückhielt, als Mutter Jones ihnen Lebewohl sagte, weil sie sich in West-Virginien dem Urtheil eines kapitalistischen Gerichtshofs stellen mußte. Muthig, fast bis zur Tollkühnheit, kennt Mutter Jones keine Gefahr, wenn es Roth thut. Ihre Verachtung amtlicher Verbote wird nicht durch Manlheldenthum erzeugt, ist kein reklamesüchtiges „Spiel für die Galerien". Sie zieht die wahrscheinlichen Folgen ihrer That wohl in Betracht, allein sie erachtet, daß dieselbe noth- wendig ist— Jemand muß sie thun, oder es giebt keinen Fortschritt. Der Grund ihrer anscheinenden Gleichgiltigkeit gegen richterliche Befehle, Pinkertonknüppel und Gefängnißzellen ist die Verfolgung eines bestimmten Zweckes. Röthigen Falles würde sie glückselig ihre Freiheit opfern, wenn sie glaubte, daß dadurch die Proletarier die ihrige schneller gewönnen. Trotz Allem haftet ihr kein „Petroleumgeruch" an, sie glaubt an die Wirksamkeit des Stimmzettels und hat keine Sympathie für die, welche eine andere Auffassung predigen. Wie eifrig auch immer Mutter Jones für den Bergarbeiterverband thätig ist, findet sie doch Zeit, andere Gewerkschaften zu unterstützen und sozialistische Agitation zu treiben, wie vor zwei Jahren gelegentlich der Präsidentenwahl. Ihre Energie ist eine Quelle der Bewunderung und Besorgniß für ihre Freunde. Nie scheint sie zu müde, zu abgehetzt, um den Anforderungen der Pflicht genügen zu können. Der Schlaf ist ihr ein Fremdling, wenn es etwas zu thun giebt. Während eines Streiks ist sie stets auf dem Posten, und keine Bewegung des Feindes entgeht ihr. Sie ist ebenso scharfsichtig als energisch, und ebenso entschlossen als sie beides ist. Unzählige Geschichtchen könnten von ihrem Scharfsinn, ihrer Entschlossenheit und unbezähmbaren Energie erzählt werden. Niemand übertrifft sie an Treue und Gewissenhaftigkeit in der Pflichterfüllung. Wenn nothwendig, so wird Mutter Jones in Moral, die der„Jude" Heine in den unsterblichen Versen gebrand- markt hat: „Hat man Viel, so wird man bald Noch viel Mehr dazu bckoiiiincn. Wer nur Wenig hat, Dem wird Auch das Wenige genommen. Wenn Du aber gar Nichts hast, Ach, so lasse Dich begraben, Denn ein Recht zum Lebe», Lump, Haben nur, Die Etwas haben." Aus der Bewegung. Bon der Agitation. Vom 3. bis 17. Oktober unternahm Genossin Greifenberg für den Deutschen Textilarbeiter- und Arbeiterinnenverband eine Agitationstour im Elsaß und in Baden. Dieselbe war vom Agitationskomite in Mülhausen in die Wege geleitet worden und sollte dazu beitragen, eine größere Agitation für den Zehnstundentag zu entfalten. Versammlungen mit dem Thema„Zweck und Nutzen des Zehnstundentags" fanden in folgenden Orten statt: Kolmar, Mülhausen, Thann, Sulz, Gebweiler, Hüningen. Lörrach, Brambach. Steinen, Maulburg, Freiburg, Luttingen und Oberhof bei Laufenburg. Der Besuch der Versammlungen war, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, ein sehr guter, und zwar auch von Seiten der Arbeiterinnen. Frauen, die des Abends bis 7 Uhr schaffen und des Morgens schon um 6 Uhr wieder in der Fabrik sein müssen, hatten nicht den Weg von und einer Stunde gescheut, um in die Versammlungen zu gehen, die doch bis 11 auch V2l2Uhr dauerten, und nach deren Schluß es den Weg wieder zurückzulegen galt. Mit der größten Ruhe und Aufmerksamkeit folgten die Anwesenden den Ausführungen der Rednerin, die ausführlich die Gründe darlegte, weshalb die Arbeitszeit verkürzt werden muß. Besonders eingehend erörterte sie all die Umstände, die bewirken, daß die geforderte Reform von größter Bedeutung für die Arbeiterinnen und die Erfüllung ihrer Mutterpflichten ist; ebenso betonte sie scharf, daß lange Arbeitszeit mit niedrigem Lohne und kurze Arbeitszeit mit höherem Lohne Hand in Hand geht. Die Referentin setzte sich des Weiteren mit der Stellungnahme der christlichen Organisationen zum Zehnstundentag auseinander. Sie wies darauf hin, daß die Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur von den freien Gewerkschaften gefordert, sondern auch von den christlichen � Arbeitern gewünscht wird. Allein während die Gewerkschaften die nöthige Verbesserung der Arbeiterlage durch eine starke Organisation und deren Druck erringen wollen, wende» die christlichen Arbeiter sich bittend an das Zentrum, es möge dafür eintreten. Sie wagen nicht zu fordern und dürfen überzeugt sein, daß sie, so lange sie sich auf das Zentrum verlassen, nicht nur verlassen, sondern verrathen und verkauft sind. Trotzdem in mehreren Versammlungen christliche Arbeiter anwesend waren, meldete sich doch keiner von ihnen zum Wort. Nur in Mülhausen trat ein Herr Fischer für die christlichen Organisationen ein. Er erklärte sich mit dem größeren Theil der Ausführungen der Referentin einverstanden. Der freien Gewerkschaft trete er nicht bei, weil dort über Religion gesprochen und Politik getrieben werde. Für diese Behauptung berief er sich i auf Fräulein Jmle, die gesagt habe, daß aus den angeführten Gründen die christlichen Gewerkschaften eine Existenzberechtigung hätten.— In ihrer Erwiderung wies die Referentin die Beschuldigung von der mangelnden Neutralität der Gewerkschaften zurück und stellte der Leistungsfähigkeit dieser Organisationen die Ohnmacht der christlichen Arbeitergewerkschaften gegenüber. Sobald diese sich rühren und fordern, kommt von oben der Bescheid: Halt, so weit dürft ihr nicht gehen, das verträgt sich mit der christlichen Nächstenliebe nicht. Ihr dürft organisirt sein, aber ihr sollt nicht gegen die bestehende» mißlichen Arbeitsverhältnisse ankänipfen. Die christlichen Gewerkschaften werden von Leuten großgepäppelt, die ein Interesse daran haben, die Arbeiterschaft in Dummheit, Ausbeutung und Unterthänigkeit zu erhalten.— Die Versammlung in Oberhof wurde dadurch recht interessant, daß der Herr Pfarrer Häuer sich an der Debatte betheiligte. In diesem Orte sprach zum erstenmal eine Frau, und das war wohl der Grund, daß ein großer Theil christlicher Arbeiter mit ihren Frauen � sowie der Herr Pfarrer der Versammlung beiwohnten. Die Ausführungen der Referentin wurden auch von christlicher Seite mit Beifall und Zustimmung aufgenommen. Als der Vortrag zu Ende war, forderte der Vorsitzende auf, daß sich hauptsächlich Gegner zum � Wort melden möchten. Es verstrich geraume Zeit, ohne daß dies geschah. Da mochte wohl der arme Seelsorger befürchten, daß die Worte der Referentin auf fruchtbaren Boden gefallen seien, und so fühlte er sich getrieben, den Leuten mit dem rothen Gespenst gruselig zu machen. Er führte aus, daß er zuerst geglaubt habe, die Dame stehe auf christlichem Boden, zum Schlüsse habe sich jedoch gezeigt, daß sie eine j-j-i- Sozialdemokratin sei. Die Rednerin sei nur hergekommen, um Leute für die Sozialdemokratie einzusaugen. Auch er sei dafür, daß der Arbeiter und vor allem die Frau, wenn sie sich stockfinsterer Nacht meilenweit über Berge oder dem Bahngeleise entlang wandern. Auf dem nackten Fußboden in eines Kohlengräber Hütte zu schlafen, ist für sie ein alltägliches Ereigniß, das längst den Reiz der Neuheit verloren hat. Ihre Nahrung ist stets sehr einfach, und es ist schon vorgekommen, daß sie einen ganzen Tag lang nichts als ein paar Brotrinden zu essen hatte, manchmal auch gar nichts. Niemand lebt mehr in seiner Arbeit und für seine Arbeit als Mutter Jones. In der That: wenn sie einen Fehler hat, so ist es der, daß sie derart in ihrer Arbeit aufgeht, daß sie thatsächlich alles andere vergißt— mit Ausnahme ihrer liebsten Freunde, die sie von Zeit zu Zeit mit Zeichen ihres Gedenkens überrascht. Aufmerksam liest sie die Zeitungen, um über alles, waS die Sache betrifft, auf dem Laufenden zu sein. Obgleich sie jahrelang ihren Lebensunterhalt durch Kleidermachen erworben hat, interessirt sie sich doch nicht für jene Dinge, welche angeblich allein das weibliche Geschlecht beschäftigen sollen. Immerhin versteht sie es, ihrem gewöhnlich dunklen Kleide mit ein wenig farbigem, ruhigem Aufputz einen gefälligen Chic zu geben, der den angeborenen Geschmack verräth. Ihr einziger großer Wunsch ist, für die Bewegung thätig zu sein, nie wird sie es müde, für die Arbeiter, gegen das ihnen zugefügte Unrecht, für ihr Recht zu kämpfen. Solange ihr tapferes Herz schlägt, wird nichts die Sache des Proletariats daraus verdrängen. Nach der Sache kommen ihre Freunde. Sie sind zahlreich, aber nur wenige davon stehen ihr ganz nahe, weil es nur wenige giebt, die sie ganz verstehen, die seit Langem schon unter der agres- siven Weise und der leidenschaftlichen Sprache der Agitatorin die reine Seele erkannt haben, die rastlos für die Gerechtigkeit kämpft. Die Selbstsucht hat in dem Herzen der Mutter Jones nie den kleinsten Schlupfwinkel gefunden, und die dankbare Erinnerung an zahllose Thaten einsichtsvoller Güte ist überall lebendig, wo sie gewesen ist. Das Wort der Sympathie, das Mutter Jones sagt, wenn seiner am nöthigsten bedurft wird, der theilnehmende Händedruck, den sie im richtigen Augenblick ertheilt: fesseln ihre Freunde mit ehernen Banden an sie. Nur ein Weib, das echteste Güte im höchsten Maße besitzt, kann dem unruhigen Geist, dem kummervollen Herzen jenen Frieden bringen, den Mutter Jones giebt. Vielleicht hat nichts so sehr zu dem Erfolg Mutter Jones' beigetragen, als ihre Gabe, der schwierigsten Situation eine heitere Seite abzugewinnen. Jni höchsten Grade eignet ihr der rettende Sinn des Humors und hat ihr bei mehr als einer Gelegenheit die trefflichsten Dienste geleistet. Sie kann die„Kerls" mit einem derben Spaß ergötzen, einen Gegner nachahmen, einen Zwischenrufer in einer Versammlung abführen, mit einem sarkastischen Ausfall ein Argument zurückweisen— all das mit der gleichen Leichtigkeit. In einem kritischen Augenblick fehlt es ihr nie an dem richtigen Worte. Ohne jede Effekthascherei kann sie eine Versammlung so schnell von Thränen zum Gelächter bringen, als die Worte von ihren Lippen fließen. Eine seltenere Vereinigung von Talenten ist noch nie in den Dienst einer hehren Sache gestellt worden.... Der fruchtbarste Romanschriftsteller würde wahrscheinlich nie eine Frau von sechzig Jahren zur Hauptgestalt eines Werkes machen, und doch ist Mutter Jones' Laufbahn so reich an Wechselfällen und Abenteuern, als es ein Schüler Alexander Dumas' nur wünschen könnte. Man kann sich leicht eine Jungfrau von Orleans, einen D'Artagnan* oder einen Richard Löwenherz vorstellen, aber wer denkt sich eine kleine grauhaarige Frau als kühne Anführerin eines Kreuzzugs? In Mutter Jones' Leben liegt ein Stoff vor, den ein kommender Genius unsterblich gestalten könnte. Mit Rücksicht auf den Raum kann ich hier nur drei Vorfälle * D'Artagnan, einer der Helden aus„Die drei Musketiere" von Alexander Dumas. Mutter fühlt, nicht so lange arbeiten solle. Wenn die Zentrumsabgeordneten nicht für Verkürzung der Arbeitszeit eingetreten seien, so geschah es deshalb, weil sie den Zeitpunkt gewiß noch nicht für gekommen hielten.( Die liebe Unschuld vom Lande!) Im weiteren Verlaufe seiner Ausführungen warnte der Herr Pfarrer feierlich seine lieben Brüder" vor der Sozialdemokratie, welche die Religion abschaffen wolle. Nach dieser Kraftproduktion mußte noch Obergenosse Bebel mit seiner Villa aus Arbeitergroschen herhalten, und als letzter Trumpf wurde der Artikel der schwarzen Presse ausgespielt, wonach Bebel auf dem Münchener Parteitag von der bäuerlichen Klasse als einer bornirten gesprochen haben soll. Der Herr Pfarrer ließ sich nicht stören, als der Vorsitzende ihn ganz energisch darauf aufmerksam machte, daß er in einer Gewerkschaftsversammlung und in feiner politischen sei. Jedenfalls glaubte der Wackere, daß ihm Niemand entgegen treten würde. Er mußte jedoch erfahren, daß er nicht auf der Kanzel stand, sondern in einer Versammlung, wo Rede und Gegenrede erlaubt war. Es war geradezu eine Freude, zu beobachten, wie während der Erwiderung der Referentin das Siegesbewußtsein von seinem Gesicht verschwand, und der Silbergriff des Spazierſtocks mit den Zähnen bearbeitet wurde. Genossin Greifenberg belehrte den Pfarrer darüber, daß das Zentrum nicht ernstlich für eine Verkürzung der Arbeitszeit eingetreten ist. Beweis: die Rede des Abgeordneten Hertling 1897 im Reichstag und die Haltung der Partei betreffend die Petition der christlichen Textilarbeiter. Des Weiteren hob sie hervor, daß der Redner sich in Widerspruch zu sich selbst gestellt habe. Zuerst erklärte er, auch er sei dafür, daß die Arbeiter und Arbeiterinnen nicht zu lange schaffen müssen. Dann aber beschönigte er die Oberhofer Verhältnisse damit, daß die Leute ja noch ein Stückchen Land zu bewirthschaften hätten. Was heißt das? Daß fie nach 11, 12 und noch mehr stündiger Arbeitszeit in der Fabrik noch 3 und 4 Stunden auf dem Felde arbeiten müssen. Die Feldarbeit kann nur nach der Fabrikarbeit verrichtet werden, weil die meisten verheiratheten Frauen mit in der Fabrik zu schaffen gezwungen sind. Und trotz aller emsigen Thätigkeit gehört das Land nicht einmal den Arbeitern, sondern ist über und über verschuldet, so daß sie sich für die Gläubiger placken. Den Nutzen ihrer Feldarbeit hat der Fabrikant, der damit rechnet und noch schlechtere Löhne zahlt. Was die Rede des Genossen Bebel anbelangt, so führte die Rednerin aus, daß der Herr Pfarrer die Pflicht gehabt hätte, sich genau zu informiren. Da er dies unterlassen, müsse er sich schon gefallen lassen, von einer Frau eines Besseren belehrt zu werden. Genosse Bebel hat nicht von der Klasse der Bauern, sondern der Agrarier gesprochen. Es wäre furz erzählen, welche die vielseitigen hohen Eigenschaften und die moralische Macht der Mutter Jones beleuchten. Vor einigen Jahren, als sie nach einer ihrer Untersuchungen über die Arbeitsbedingungen in den Baumwollfabriken der Südstaaten durch Montgomery in Alabama tam, besuchte sie den Kongreß der demokratischen Partei, der gerade stattfand. Einer der Delegirten, der sie kannte, schlug vor, sie solle eine Ansprache an den Kongreß halten, und sie willigte ein. Als der diesbezügliche Antrag gestellt wurde, wendeten sich mehrere Delegirte, welche Mutter Jones fannten, gegen ihn, allein sie wurden Dank der südländischen Ritterlichkeit Frauen gegenüber überstimmt, Mutter Jones erhielt das Wort und sprach so, daß die Delegirten nachträglich ihre Ritterlichkeit bedauerten. Mutter Jones dankte dem Kongreß für die ihr bewiesene Höflichkeit, knüpfte aber an ihren Dank sofort die Frage: Wie steht's um die Frauen, die Sie in den Fabriken von Alabama sechzehn Stunden täglich für zwei oder drei Dollar Wochenlohn arbeiten lassen? Meinen Sie nicht, daß auch diese ein Anrecht auf Rücksicht haben?" Sie ließ sich dann angelegen sein, die demokratische Verwaltung des Staates fräftigst zu geißeln wegen ihrer verrätherischen Haltung den Arbeitern gegenüber, ganz besonders wegen der vor mehreren Jahren erfolgten Aufhebung des gesetzlichen Verbots, Kinder unter zwölf Jahren in den Fabriken zu beschäftigen. Als die Rednerin geendet hatte, herrschte Bestürzung. Mehrere Delegirte protestirten gegen ihre Ausführungen, andere erwiderten ihnen, und als Mutter Jones den Kongreß verließ, wurde noch gekämpft. Am nächsten Tage denunzirten die Zeitungen den Versuch, durch die Rede einer Arbeiteragitatorin auf dem Kongreß Zwietracht in die demokratische Partei zu tragen". ( Schluß folgt.) 198 wirklich recht nüßlich, wenn Herren, wie der Pfarrer von Oberhof, öfter in Versammlungen kommen würden, wo Redefreiheit herrscht, wo man ihnen Rede und Antwort stehen kann. Der Herr Pfarrer selbst wird wohl in Zukunft lieber von der Kanzel herab sprechen, weil ihn da Niemand widerlegen darf. Eine letzte Versammlung sollte in Bischweiler bei Straßburg stattfinden. Dieselbe wurde jedoch ohne Angabe eines Grundes verboten. Jedenfalls war das Thema, welches in 14 Versammlungen die Behörden nicht erschreckt hatte, für Bischweiler zu gefährlich. Die Wege der hohen Obrigkeiten sind eben unerforschlich und dunkel wie die der Vorsehung. Trotz alles behördlichen Eifers geht es jedoch rüftig vorwärts mit der Arbeiterbewegung. Auch die Agitation im Elsaß und in Baden hat ihr neue Streiter, neue Streiterinnen gewonnen und dem Deutschen TextilarbeiterM. G. verband neue Mitglieder zugeführt. Einer Aufforderung des Agitationskomites der organisirten Textilarbeiter für Schlesien zufolge unternahm Genossin AltmannBerlin in diesem wichtigen Bezirk der Textilindustrie eine Agitationstour, die von gutem Erfolg begleitet war. Versammlungen fanden statt in Grünberg, Freystadt, Liegnig, Reichenbach, Landshut, Ober- und Nieder- Langenbielau, Liebau, Peterswaldau, Gebhardtsdorf, Seidenberg und Görlitz. Das Thema, das die Referentin behandelte, lautete:„ Die Textilindustrie und die Kultur der Menschheit". Die Versammlungen waren, mit Ausnahme derjenigen in Freystadt und Liegni, gut, ja hier und da glänzend besucht. Die Ausführungen der Rednerin fanden allerorts Beifall und Zustimmung. In Peterswaldau und Liebau folgte dem Vortrag eine rege, interessante Debatte. Ein guter Gewinn an neuen Mitgliedern war zu verzeichnen in Reichenbach, Landshut, Ober- und Nieder- Langenbielau. Jn Gebhardtsdorf, Seidenberg und Görlitz blieb dagegen trotz des stattlichen Versammlungsbesuchs die Zunahme an Mitgliedern hinter den Erwartungen zurück. Es bestätigte sich wieder einmal die alte Erfahrung, daß der Erfolg der Agitation dort am größten war, wo ihr am Orte gut vorgearbeitet worden. Der Zuwachs an Mitgliedern für den Verband ist übrigens nicht der alleinige Nußen der entfalteten Agitation. Diese hat auch Muth und Arbeitsfreudigkeit der bereits organisirten Arbeiter und Arbeiterinnen gestärkt, ihr Wissen bereichert und den ersten Funken des Verständnisses für die moderne Arbeiterbewegung in ganz Indifferenten geweckt, die hoffent lich eines Tages auch noch zu guten Gewerkschaftern und Klassenkämpfern werden. In Berlin und mehreren Vororten hat in den letzten Monaten die Berichterstattung der Vertrauenspersonen und Neuwahl derselben stattgefunden. In Berlin geschah das in einer öffentlichen Versammlung, in welcher die Genossinnen Panzeram und Weyl ihren Bericht über die Frauenkonferenz und den Parteitag erstatteten. Die Versammlung erklärte sich mit der Thätigkeit der Delegirten in München einverstanden. Nach dem dann erstatteten Jahresbericht der zwei Vertrauenspersonen der Berliner Genossinnen verzeichnete Genossin Weyl eine Einnahme von 472,45 Mt. und eine Ausgabe von 471,09 Mt.; Genossin Wengels vereinnahmte 662,04 Mt. und verausgabte 657,54 Mt. Den Vertrauenspersonen wurde Decharge ertheilt. Für das neue Geschäftsjahr wurden die Genossinnen Bauschke und Wengels zu Vertrauenspersonen gewählt. In Rigdorf ging der Berichterstattung und Neuwahl der Vertrauensperson ein Vortrag des Genossen Davidsohn über Zola voraus. Der Bericht der Vertrauensperson verzeichnete die Veranstaltung von fünf öffentlichen Versammlungen und zwei Diskussionsabenden, eine Einnahme von 150,68 Mt. und eine Ausgabe von 146,90 Mt. Als Vertrauenspersonen wurden die Genossinnen Jeeze und Mohr gewählt, als Revisorinnen die Genossinnen Quitt, Lang, Habel und Kramer. Die Wahl einer Kreisvertrauensperson für den Kreis Teltow Beeskow erfolgte in einer öffentlichen Versammlung zu Schöneberg, in welcher die Vertrauensmänner der Genossen wie die Vertrauensperson der Genossinnen, Frau ThielTempelhof, Bericht erstatteten. Sie hatte im vergangenen Geschäftsjahr eine Einnahme von 494 Mk. und eine Ausgabe von 373 Mt. Zur Vertrauensperson des Kreises wurde Genossin Thiel wiedergewählt. In Charlottenburg schloß sich die Berichterstattung der Vertrauensperson an einen Vortrag von Genossin Braun über„ Die Politik und die Frauen" an. Nach dem Bericht der Vertrauensperson, Genossin Liedtke, haben im letzten Jahre vier öffentliche Versammlungen stattgefunden, es wurden 22,65 Mt. vereinnahmt und 14,18 Mf. verausgabt. Als Vertrauensperson wurde Genossin Liedtke wiedergewählt. Eine Agitationstour der Genoffin Popp- Wien in Deutschland. Die Genossinnen von Dresden, Leipzig, Berlin, Hamburg und Altona- Ottensen hatten die sehr große Freude, Genossin Popp Wien, die seit langen Jahren bewährte, kraftvolle Vor kämpferin der proletarischen Frauenbewegung Desterreichs, als Predigerin des proletarischen Befreiungskampfes in ihrer Mitte begrüßen zu können. In Dresden, Berlin und Hamburg fanden je zwei Versammlungen statt, in Altona Ottensen und Leipzig je eine. Genossin Popp sprach über:„ Die wirthschaftlichen und poli tischen Aufgaben der Frau";" Bauernfang und Sozia= lismus"( Dresden);„ Die Aufgaben der Frau im Kampfe gegen die Vertheuerung der Lebenshaltung"," Die Frauen und die Politik"( Berlin);„ Frauenfrage und Sozialdemo fratie"," Die wirthschaftlichen und politischen Aufgaben der Frau im Klassenkampf"( Hamburg, Altona- Ottensen, Leipzig). Die Versammlungen waren überall sehr gut, zum Theil glänzend besucht, und das auch dort, wo sie, wie in Dresden, nicht lange vorbereitet werden konnten. Es ist selbstredend leider unmöglich, an dieser Stelle einen noch so furzen Ueberblick über Genossin Popps vorzügliche Ausführungen zu geben. Sagen wir nur so viel, daß sie gleichzeitig vom feurigen Geiste einer klassenbewußt kämpfenden Genossin und von der Gefühlswärme einer echten Frau getragen waren. Was aus aufrichtigem, tief empfindenden Herzen kam, was ein fenntnißreicher, erfahrener und geschulter Verstand auf die Zunge legte: das fand den Weg zum Herzen und überzeugte den Verstand. Genoffin Popps Referate haben allerorten Proletarierinnen zum Bewußtsein ihrer Aufgaben im proletarischen Klassenkampf erweckt, Genossen ihre Pflicht eingeschärft, die Frauen aufzuklären und organisirt der Arbeit heil'gem Kriege zuzuführen, und bei alten und neuen Streiterinnen und Streitern für die hehre Sache des Proletariats die Flamme der Begeisterung hoch emporlohen lassen. Die Wirkung ihrer Reden fand überall ihren Ausdruck nicht blos in reichem Beifall, sondern auch in spontanen Hochrufen auf die sozialdemokratische Bewegung, denen sich in beiden Berliner Versammlungen lebhafte Hochrufe auf die Referentin anschlossen. In einer der Hamburger Versammlungen ergriff Genossin Dittmer das Wort, ihrerseits eine alte, erprobte Kämpferin, die in Treue für den sozialistischen Gedanken wirkt. Sie beauftragte Genossin Popp, den Wiener Genossinnen die besten Grüße der Hamburgerinnen zu überbringen. Dankbar rufen die deutschen Genossinnen ihrer österreichischen Schwester nicht blos ein herzliches Lebewohl nach, vielmehr vor Allem ein dringendes:" Auf baldiges Wiedersehen!" Die Behörden im Kampfe gegen die proletarischen Frauen. Die Fälle mehren sich von Tag zu Tag, wo entweder in Folge der reaktionären Fassung oder der reaktionären Auslegung und Anwendung des so buntscheckigen Vereins- und Versammlungsrechtes unseres ,, einigen" deutschen Vaterlandes den Frauen die Theilnahme an der Arbeiterbewegung erschwert, oft unmöglich gemacht wird. Sollte da am 12. November in dem ostpreußischen Städtchen Tapiau eine öffentliche Versammlung der Fabrik- und Landarbeiter und Arbeiterinnen stattfinden. Aus Tapiau selbst, wie meilenweit aus der Umgegend waren die Besucher, Männer und Frauen, herbeigeeilt, um dem Vortrag zu lauschen, der diesen armen Lohnsklaven den Weg aus ihrem Elend zeigen sollte. Doch in Tapiaus Mauern wacht ein moderner Ritter Georg, der allezeit bereit ist, dem rothen Drachen Sozialismus einen tödtlichen Schlag aufs Haupt zu versetzen. Dazu schien ihm jetzt die Gelegenheit günstig. Sollte doch gewiß und wahrhaftig eine Frau reden, noch dazu die als Sozialistin hinlänglich befannte Frau Zieß; das mußte unter allen Umständen verhütet werden. Alles Unheil kam bisher von den Weibern, selbst die Vertreibung aus dem Paradies haben sie verschuldet, dachte jedenfalls der Herr Bürgermeister, seien wir deshalb auf der Hut, so lange es noch Zeit ist! Gedacht, gethan! Wozu wären denn die Gesetze da, wenn nicht um sie vor Allem gegen die Umstürzler" in Anwendung zu bringen? Flugs wurden der Bescheinigung über die Anmeldung der Versammlung einige Säße angehängt, die den Frauen unter Hinweis auf den§ 8 des preußischen Vereinsgesetzes die Theilnahme daran verboten. Was that's, daß dieser Paragraph von politischen Vereinen handelt und in Tapiau eine öffentliche Versammlung stattfinden sollte? So genau ist zu genau! Als die Versammlung eröffnet werden sollte, wiederholte der zur Ueberwachung erschienene Beamte das schriftlich erlassene Verbot des Bürgermeisters mündlich. Genossin Zietz erklärte dem Herrn, daß eine öffentliche und keine politische Vereinsversammlung angemeldet worden, daß ferner laut preußischer Verfassung jeder Preuße, also auch Frauen das Recht hätten, sich „ friedlich und ohne Waffen" zu versammeln. Sie machte des Weiteren geltend, daß, selbst wenn der Bürgermeister die Versammlung als eine Veranstaltung des„ Verbandes" der Fabrik- und Landarbeiter ansehen sollte, Frauen Zutritt zu derselben haben müßten, da der 199 Verband eine Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen seiner Mitglieder im Sinne des§ 152 der Gewerbeordnung anstrebe. Half nichts! Was kümmern einen königlich preußischen Beamten solche Bestimmungen, wenn er seine Instruktionen bekommen hat. Das wenigstens erklärte uns der Ueberwachende:" Der Herr Bürgermeister hat befohlen und das ist für mich maßgebend. Keine weibliche Person, also auch die Rednerin nicht, dürfe theilnehmen, basta! Wiedrigenfalls werde ich auflösen." Genossin Ziez erwiderte, gut, heute haben wir uns der Gewalt zu fügen, wir werden uns aber beschweren, und dann kommen wir wieder. Heute können wir höchstens ein Glas Bier miteinander trinken und uns etwas erzählen. Die Inſtruktion des Beamten ging aber anscheinend noch weiter, nämlich dahin, die Besucher der„ aufgelösten" Versammlung keine fünf Minuten länger im Lokal zu dulden. Das äußerte der Herr ganz naiv und meinte, mit dem Biertrinken sei es nichts. Gewiß, antwortete ihm Genossin Ziez, nach der Auflösung einer Versammlung darf Niemand im Versammlungslokal bleiben. Vorläufig ist aber die Versammlung noch gar nicht eröffnet worden, wir haben auch nicht die Absicht es zu thun, also fann auch keine VersammEin Glas Bier im Gasthof zu trinken, lung aufgelöst werden. werden Sie, Herr Wachtmeister, uns nicht verbieten fönnen. Wir laden Sie freundlichst ein, ein Glas mit uns zu trinken, falls Sie Lust dazu haben. Stundenlang blieben die Erschienenen in anregendem Gespräch noch beisammen, treulich bewacht" von dem Herrn Wachtmeister. Ja selbst als gegen zehn Uhr Genossin Zietz mit den letzten drei Gästen den Heimweg antrat, patroullirte er und noch ein zweiter Beamter die Straße auf und ab, wachsamen" Auges das Haus beobachtend, das so gefährliche Menschen barg über die Thoren, die glauben, durch die Politik der Nadelstiche die Arbeiterbewegung. tödten zu können! Man hemmt uns wohl, doch man zwingt uns nicht! Wir legen auch diesen Fall zu dem großen Aftenbündel, welches das Beweismaterial enthält für die dringende Nothwendigkeit unserer Forderung: Her mit einem einheitlichen und freiheitlichen Vereins und Versammlungsrecht!" Louise Zietz. Notizentheil. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Arbeiterinnenelend in der Korsettfabrikation und Schmutzkonkurrenz der Gefängnißarbeit. Delsnit im sächsischen Vogt land ist der Sitz einer ansehnlichen Korsettfabrikation, die den Herren Unternehmern recht gute Profite abwirft. Wie steht es dagegen mit dem Verdienst der Arbeiterinnen dieses Industriezweigs? Ein Blick in Lohnlisten für das Jahr 1901 zeigt uns, daß sie mit wahren Bettelpfennigen abgespeist werden. Bei der Firma Hendel hatten 25 jährige Arbeiterinnen einen Jahresverdienst von 300 Mark. Aber bei Weitem nicht alle der dort beschäftigten Lohnsflavinnen sind so glücklich, diese Summe zu erschuften" das Wort„ erarbeiten" drückt nicht die aufreibende Haft und Hetze aus, mit der dem Erwerb gefrohndet werden muß. Laut Lohnliste sind manche Arbeiterinnen nur auf einen Jahresverdienst von 190 Mark gekommen. Die Arbeiterinnen der Firma Burch hard verdienten 220 bis 460 Mart. Eine Stepperin, die für den Betrieb als Heimarbeiterin beschäftigt ist, erzielte jedoch bei angestrengtester Thätigkeit nur einen Jahreslohn von 200 Mark. Der Verdienst der Arbeiterinnen bei der Firma Bleicher stellte sich auf 200 bis 370 Mart. Letztere Lohnsumme erreichte eine 35jährige Arbeiterin, die sehr geschickt und leistungsfähig ist. Ueberhaupt sei hervorgehoben, daß die meisten Arbeiterinnen, deren Lohnlisten vorlagen, im Alter von etwa 25 bis 35 Jahren stehen, gut eingelernt, gewandt und sehr fleißig sind. Wir verzichten darauf, die armselige Existenz, zumal die fümmerliche Ernährung zu schildern, die bei solchem Verdienst möglich ist, sogar dann, wenn dieser Verdienst nur einen Zuschuß zu dem Erwerb des Mannes oder Vaters darstellt. Es ist ja weltbekannt, wie niedrig die Löhne auch der männlichen Arbeiter im Vogtland sind. Dagegen müssen wir auf einen ganz besonderen Umstand hinweisen, welcher es dem Unternehmerthum ermöglicht, seiner Profitgier zum Schaden der Arbeiterinnen die Zügel schießen zu lassen. Es ist dies die Ausbeutung der Gefängnißarbeit im Dienste der Privatunternehmer. Die Rorsettfabrikanten von Délsnig lassen. mit Vorliebe in der Strafanstalt Vogelsberg arbeiten, selbstverständlich zu Preisen, die ein Hohn auf das Wort Entlohnung sind. Die Schmutzkonkurrenz der Strafgefangenen drückt auf die Löhne der ,, freien" Arbeiterinnen, die nun ihrerseits wie Sträflinge entlohnt werden. So wurde uns von sehr glaubwürdiger Seite versichert. Die vorstehenden Thatsachen zeigen, wie gerechtfertigt es war, daß der letzte Gewerkschaftskongreß auch zur Frage der Gefängnißarbeit Der Stellung genommen hat. Die Arbeiter und Arbeiterinnen verschiedener Berufszweige sind durch die Schmutzkonkurrenz der Zuchthaus- und Gefängnißarbeit derart bedroht, daß es ihnen ungemein erschwert ist, eine erhebliche Verbesserung ihrer Lage zu erringen. Gegen diesen Stand der Dinge muß energisch Front gemacht werden. ,, Racker" Staat bleibt ja seiner Aufgabe als Lakai und Gendarm des Geldsacks getreu, wenn er die Insassen der Zuchthäuser und Gefängnisse -Leute, die recht oft mehr Opfer dieser herrlichen Weltordnung als Verbrecher sind den Kapitalisten als billigste, widerstandslose Lohnsflaven zur Verfügung stellt und ihnen erlaubt, dieselben in Schmutzkonkurrenz gegen die„ freien" Proletarier auszuspielen. Die Arbeiterklasse hat sich deshalb dagegen zu wehren, daß ihre Steuergroschen, die doch zur Unterhaltung der Strafanstalten beitragen, dazu mißbraucht werden, dem kapitalistischen Unternehmerthum Lohndrücker zu stellen. Von der Einsicht der maßgebenden Gewalten hat sie keine Abstellung des schreienden Uebelstandes zu erhoffen. Ihre Zuversicht steht allein auf dem gewerkschaftlichen und politischen Kampfe. Arbeiter und Arbeiterinnen, die ihr dank der Schmußkonfurrenz der Gefängnißarbeit darbt und hungert: tretet eurer Gewerfschaft bei, schaart euch um das rothe Banner! W. K. 200 Die niedrige Entlohnung der Handschuhnäherinnen in der Fischerschen Fabrik in Stralsund verdient tiefer gehängt zu werden. Sie ist so jämmerlich, daß die meisten der betreffenden Arbeiterinnen sich schämen, davon zu reden. Ein Wochenverdienst von 5 und 6 Mark soll nichts Seltenes sein und über 9 Mark kommt wohl keine einzige der Näherinnen hinaus, die bei der Firma beschäftigt sind. In der Fabrik, wo die Arbeitszeit von Morgens 8 bis Abends 29 Uhr dauert die Mittagspause beträgt 12 Stunden, arbeiten ungefähr 20 junge Mädchen. Ihr Lohn geht von 30 Pfennig bis 1 Mark pro Tag. Die Firma beschäftigt außerdem sehr viele Heimarbeiterinnen. Es ist bekannt, um wie viel schlechter die Lage der Heimarbeiterinnen, als die der Fabrikarbeiterinnen ist. Man kann sich also nach dem Angeführten leicht vorstellen, wie färglich die Entlohnung der heimarbeitenden Handschuhnäherinnen ist, und wie angestrengt sie schaffen müssen, wenn sie einigermaßen verdienen wollen. Zum Glücke leben die meisten Handschuhnäherinnen der Firma Fischer bei ihren Eltern, andere wieder sind verheirathet. Wäre das nicht der Fall, so würde es bei den Preisen für Wohnung und Lebens: mittel in Stralsund unter keinen Umständen möglich sein, daß diese Arbeiterinnen von ihrem Verdienst Logis und Rost bestreiten, geschweige denn sich anständig fleiden könnten. Durch den vorhandenen günstigen Umstand wird jedoch das schreiende Unrecht nicht kleiner, daß ihre Arbeit zu Nutz und Frommen des Unternehmerprofits nicht nach ihrem Werthe, nicht der Leistung entsprechend entlohnt wird, sondern nur vom Standpunkt eines Zuschusses zu dem Erwerb der männlichen Familienmitglieder aus. Für volle Arbeitsleistung gebührt den Handschuhnäherinnen ein Lohn, der eine menschenwürdige Existenz ermöglicht und den materiellen Beistand der Familie entbehrlich macht. Um dieses Ziel zu erstreben, um eine Verbesserung ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erreichen, dazu thut den Arbeiterinnen der Fischerschen Fabrik Aufklärung und Organisation bitter noth. Gerade aber weil Aufklärung der erste Schritt zur Hebung der Lage ist, suchen Diejenigen sie zu hintertreiben, denen es zum Vortheil gereicht, daß die Handschuhnäherinnen ihre eigenen Interessen nicht erkennen. Das zeigt auch der folgende Vorfall. Als hier kürzlich Genossin Ziet in einer Versammlung sprechen sollte, waren auch die Arbeiterinnen der Firma Fischer gewillt, derselben beizuwohnen. Einige unter ihnen hielten es aber offenbar für eine große Sünde, eine Versammlung zu besuchen und eine+++ sozialdemokratische Rednerin zu hören. Sie hatten daher nichts Eiligeres zu thun, als die Absicht ihrer Kolleginnen der Inhaberin der Fabrit, Frau Fischer, zu hinterbringen. Diese sagte sich sehr richtig, daß der Besuch der Versammlung„ ihre" Arbeiterinnen veranlassen würde, anders als bisher über ihre Lage zu denken und nach einer Verbesserung derselben zu streben. Das aber ist ja für ein biederes Unternehmerherz die größte Ketzerei. Sie mußte von den so geduldigen und„ zufriedenen" Handschuharbeiterinnen abgewehrt werden. Frau Fischer schimpfte zu diesem edlen Zwecke in der gröblichsten Weise über die Arbeiterinnen, welche geneigt waren, in die Versammlung zu gehen, wie über die Sozialdemokratie. Die Handschuhnäherinnen blieben in der Folge der Versammlung fern. Es ist dies in ihrem eigenen Interesse aufrichtig zu bedauern. Höhere Löhne und gute Arbeitsbedingungen sind nicht Früchte, die am Baume der Einsichtslosigkeit und des ängstlichen Duckens unter Fabrikantennußen und Fabrikantenlaune wachsen. Das müssen auch die Arbeiterinnen verstehen lernen. Aufklärung und Zusammenschluß in Organisationen verleiht ihnen die Macht, sich eine bessere Entlohnung und damit auch eine freundlichere Existenz zu erringen. Frieda Wolff. Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Alara Bettin( 8unbel) in Stuttgart. Sittlichkeitsfrage. Der Text des in letzter Zeit vielgenannten§ 361 Ziffer 6 des Reichsstrafgesetzbuchs lautet:„ Mit Haft wird bestraft: eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterſtellt ist, wenn sie den in dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstandes erlassenen polizeilichen Vorschriften zuwiderhandelt, oder welche, ohne einer solchen Aussicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt." Verschiedenes. Welche brutale und schimpfliche Behandlung Polizeiallmacht verfügen kann, zeigt erschreckend deutlich der folgende Vorfall. Gegen Frau Rappoport in Altona, Tochter eines Kommerzienraths in Würzburg, die früher in guten Verhältnissen lebte, aber von ihrem Manne verlassen und geschieden worden ist, wurde grundlos Anzeige wegen Betrugs erstattet. Sie sollte in der Folge zur Vernehmung auf die Altonaer Polizei gebracht werden. Die mit der Abholung beauftragten Kriminalschuhleute erschienen früh Morgens und ließen der Dame nicht einmal Zeit, ihren Morgenrock mit einem Straßenkleid zu vertauschen, sondern zwangen sie, sofort mitzugehen. Wegen ihres angeblichen Sträubens dagegen wurde wider sie noch die Anklage des Widerstands gegen die Staatsgewalt erhoben. Ueber dieselbe wurde verhandelt, während die erste Anklage wegen Betrugs unterdessen zurückgezogen worden war. Dabei wurde offenbar, welch ungeheuerliche Behandlung Frau Rappoport von der Polizei erfahren hatte. Nach ihrer Verhaftung wurde sie auf der Polizei zuerst oberflächlich von einem Polizeiarzt untersucht, der sie für geschlechtskrank erklärte. Sie wurde deshalb in das städtische Krankenhaus gebracht und zwar in die Abtheilung, wo die erkrankten Prostituirten behandelt werden. Ihrer Versicherung ungeachtet, daß sie gesund sei, wurde sie der Kur für kranke Frauen unterworfen. Inzwischen hatte der Rechtsanwalt, der einen Prozeß um ihr Vermögen für sie führt, Kenntniß von ihrer Verhaftung und ihrem Aufenthalt erhalten. Im Krankenhause gab ihm der behandelnde Arzt die Versicherung, daß Frau Rappoport völlig gesund sei. Trotzdem verweigerte die Polizei ihre Entlassung aus dem Krankenhause unter Berufung auf die Untersuchung des Polizeiarztes. Erst nach 11 Tagen wurde sie Dank der Bemühungen des Arztes aus dem Krankenhause und gegen eine Kaution von 1000 Mark aus der Haft entlassen. Die Kaution wurde bald zurückgezahlt, da die Beschuldigung sich als unbegründet erwies, der zufolge Frau Rappoport 11 Tage mit Dirnen zusammen inhaftirt gewesen. Die Verhandlung ergab des Weiteren, daß ihrerseits auch von Widerstand gegen die Staatsgewalt nicht die Rede sein könne. Auf Antrag des Amtsanwalts erkannte das Gericht auf kostenlose Freisprechung, der Forderung des Vertheidigers gemäß auf Uebernahme der Vertheidigungskosten auf die Staatskasse. Frau Rappo ports Anwalt will die Altonaer Polizei wegen widerrechtlicher Freiheitsberaubung, Beleidigung und Körperverletzung zur Verantwortung ziehen. Das ist sicherlich durchaus nothwendig, allein alle Genugthuung, welche das beklagenswerthe Opfer des Polizeibeliebens erhalten hat und noch erhalten kann, wiegen nicht die entsetzlichen seelischen Martern auf, welche Frau Rappoport 11 Tage lang zu erdulden hatte. Frauenbewegung. Eine akademisch gebildete Lehrerin, Frl. Dr. phil. Walther, wurde an der höheren Bürgerschule zu Plauen i. V. angestellt. Die Ablegung des philosophischen Staatsexamens, das die Dame bestanden hat, ist bis jetzt Frauen nur in Sachsen und Bayern gestattet. Ueber die Zulassung der Frauen zum Predigeramt verhandelte kürzlich die allgemeine Synode der reformirten niederländischen Kirche. Anlaß dazu gab ein entsprechendes Gesuch von Frl. Cremer, Doktorandin der Philosophie. Die beiden Berather der Synode, die Theologieprofessoren Dr. Offerhaus von Leyden und Dr. Cannegieter von Utrecht, sprachen den Wunsch aus, die Synode möchte beschließen, die Frau auf die Kanzel zuzulassen. Das Ergebniß der Berathungen war, daß das Gesuch mit zehn gegen neun Stimmen abgelehnt wurde, also nur mit einer Stimme Mehrheit. Bur Nachricht. Raummangels wegen mußten Berichte aus Hamburg, Dresden, Düsseldorf, sowie ein Artikel über die Arbeiten der Kinderschutztommission zurückgestellt werden. Drud und Berlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b.5.) in Stuttgart.