Nr. 4. Die Gleichheit 13. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3189) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 11. Februar 1903. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet. Jnhalts- Verzeichniß. Faule Ausreden. Frauen und Kinderarbeit bei der Zeitungskolportage in Hamburg. Von Louise Zieg. Preußisches Vereinsrecht gegen die Koalitionsfreiheit. Aus der Bewegung. Feuilleton: Der Garten. Von Albert Gnuzmann. Übersetzung von Wilhelm Thal.( Fortsetzung.) Sozialistische Frauenbewegung im Notizenteil: Soziale Gesetzgebung. Ausland. Quittung. Faule Ausreden. Ex " Zu dem dunklen Kapitel von der vielköpfigen Schmach unserer Zeit liefert sicherlich die Kinderausbeutung eine der dunkelsten Seiten. Kinderausbeutung! Das bloße Wort schon müßte jedem Empfindenden, Denkenden flammende Röte der Scham, der Empörung auf die Wangen treiben, müßte ihm ein donnerndes Halt diesem Greuel!" auf die Lippen legen und seinen Willen in granitner unerschütterlichkeit und angespanntester, raftloser Energie auf dieses Ziel richten. Kinderausbeutung! Die zwei Begriffe, welche das Wort in sich schließt, bergen einen Gegensaß, wie er unvereinbarer, wahnwiziger, verbrecherischer nicht erflügelt werden kann. Auf der einen Seite das Kind in seiner Schuß- und Hilfsbedürftigkeit, mit seinem Lebensrecht auf Gesundheit und Vervolltommnung des Leibes und der Seele, auf Entfaltung der Kräfte zu kulturwürdiger Betätigung, mit seinem Anspruch auf Pflege, Erziehung, Unterricht, Bildung. Auf der anderen Seite die Ausbeutung mit ihren erbarmungslosen Anforderungen an die schonungs. bedürftigen, jungen Kräfte, mit ihrer lechzenden Gier nach Gewinn, ihrem trostlosen Jammer der Verkümmerung und Vernichtung leiblichen und geistigen Lebens. Alles, was uns Natur und Kultur von der Heiligkeit und dem Werte menschlichen Lebens lehren; alles, was uns die Grundsäge der Gerechtigkeit und Menschlichkeit, der Rücksicht auf das Allgemeinwohl und die Zukunft gebieten: es erscheint als blutiger Hohn, geschaut im Lichte der zermalmenden, unanfechtbaren Tatsachen, welche von der Ausbeutung find licher Arbeitskraft und ihren furchtbaren, vielgestaltigen Folgen erzählen. Es bleibt ein Monument von dieser Zeiten Schande, daß die Gesetzgeber zögernd, widerwillig, unter dem Doppelbruck schwerster sozialer Übel und eindringlicher Forderungen der aufgeklärten, kämpfenden Vorhut des Proletariats daran gehen, einen dürftigen Schutz gegen die Ausbeutung der Kinder zu schaffen, statt mit begeistertem Eifer über die vorzüglichsten Mittel und Wege zur allseitigen Erziehung und Bildung des heranwachsenden Geschlechts zu beraten. Gewinnsüchtigen Händlern gleich, denen es um Baum wollstoffe, Kartoffeln, Spiritus oder andere tote Waren geht, feilschen und markten im Reichstag die politischen Vertreter der besizenden Klassen um jedes Stückchen kindlichen Menschentums, das die Gesetzgebung der Ausbeutung entziehen soll. Daß sie dies tun, und daß die Massen dies dulden, schildert in erschütternden Zügen, wie fühllos und stumpf der Goldhunger der einen, die Not und die Unwissenheit der anderen Herz und Sinn machen. Kein gesetzliches Verbot der Kinderausbeutung oder wenigstens nur das allerdürftigste Maß gesetzlichen Schußes gegen sie, so heißt es im Lager der Nuznießer der Auswucherung findlicher Arbeitskraft. Die Kinderarbeit ist unerläßlich für ein vermehrtes Einkommen der Eltern; sie wirkt erzieherisch auf die Entwicklung Buschriften an ble Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Zetkin( Bundel), Stuttgart, BlumenStraße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. der Jugend; sie stärkt die Autorität von Vater und Mutter und festigt dadurch die Bande, die sie mit den Kindern verknüpfen. Wie sie schamlos lügen, die so reden! - Wohl scheint es, als ob durch den Mitverdienst der Kleinen, die sich mit zitternden Fingerchen, müden Augen und schmerzendem Rücken erwerbstätig mühen, ein paar Groschen mehr in den Haushalt der Armen und Ärmsten kommen. Aber dieser Schein trügt! Was in Wirklichkeit steigt, ist nicht der karge Verdienst der Familie, vielmehr der reiche Profit derer, welche sie, welche das Kind unmittelbar oder mittelbar ausbeuten. Die Grundlage des Lohnes bilden bekanntlich die Unterhaltskosten dem Stande der gewohndes Arbeiters und heitsgemäßen Lebenshaltung entsprechend seines Nachwuchses. Je mehr das Kind durch erwerbende Arbeit die Kosten seiner armseligen Gristenz selbst deckt, umſomehr vermögen die Ausbeutenden den Lohn des Vaters, der Mutter zu senken. Um den gleichen Preis, zu dem sie früher nur die Arbeitskraft des Familienhauptes oder der Eltern kauften, erwerben sie nun die Arbeitskraft aller leistungsfähigen Familienglieder, machen sie sich auch die zarten Nerven und schwachen Muskeln der Kinder tributpflichtig. Mittels der Kinderarbeit schleppt das Stapital die leßten verfügbaren Atome proletarischer Arbeitskraft in seine Profitmühle; mittels der billigen und willigen Kinderarbeit drückt es den Lohn der Erwachsenen tiefer und tiefer. Eine wirtschaftliche Stüße der Eltern sollte das Kind sein, doch siehe, es wird zu ihrem Schmugkonkurrenten! Je üppiger in einer Gegend, in einem Gewerbe das Übel der Kinderausbeutung wuchert, um so niedriger ist auch im allgemeinen die Entlohnung der Erwachsenen. Nicht durch die Opferung des eigenen Fleisches und Blutes, durch den Kampf um Lohnerhöhung müssen die Proletarier ihr Einkommen steigern. Eitel Dunst auch die Nedensart von der erzieherischen Bedeutung der Kinderausbeutung. Gewiß wohnt der Arbeit ein hoher, pädagogischer Wert inne; gewiß ist die Erziehung durch Arbeit und zur Arbeit ein Eckstein des harmonischen Ausbaus der menschlichen Persönlichkeit, eine Vorbedingung der Entwicklung der Gesellschaft aus einer Organisation von Ausbeutenden und Ausgebeuteten zu einer sozialen Ordnung von gleichberechtigten und gleichverpflichteten Arbeitenden. Man lese zur Frage die anregenden Ausführungen unseres Genossen Robert Seibel in der empfehlenswerten Broschüre" Die Handarbeit der Grund- und Eckstein der harmonischen Bildung und Erziehung"!* Jedoch eine schändliche Begriffs- und Wortfalschmünzerei ist es, wenn der Kapitalistenflüngel und seine Troßbuben die ausgebeutete Kinderarbeit als gleichbedeutend sezen mit erzieherischer Kinderarbeit. Beide sind nach Zweck und Folgen so wesensverschieden wie Nacht und Tag. Die ausgebeutete Kinderarbeit soll der Mehrung des Gewinns dritter dienen. Gewissenlos stampft sie deshalb alle Rücksichten auf das Emporblühen, die Ausbildung der körperlichen und geistigen Kräfte des jungen Menschenlebens, ja auf die Erhaltung des Lebens selbst unter ihre Füße. Die erzieherische Kinderarbeit erstrebt dagegen die Entwicklung und Veredlung des Kindes zu einer starken, freien, mit der Allgemeinheit unlöslich verbundenen Persönlichkeit. Sie wird mithin von der gewissenhaftesten, liebevollsten Beobachtung aller äußeren und inneren Bedingungen beherrscht, welche dem heranwachsenden Geschlecht ungebrochene, schaffensreife und schaffens= * Leipzig 1901, Verlag von Rich. Lipinski. ftcudigc Gesundheit des Leibes uud der Seele verbürgen. Von Tränen und Blut gebadet, schreiten die Folgen der ausgebeuteten Kinderarbeit daher: Millionen gemarterter Unglückseliger, die dem Siechtum, der Entartung, dem Tode geweiht wurden, noch ehe tue in ihnen schlummernden Gaben zu frischem, nutzreichem, beseligendem Leben sich zu entfalten vermochten. Bon Freudehymnen umklungen, ziehen die Ergebnisse der erzieherischen Kinderarbeit an uns vorüber: kraftvolle, schöne Männer und Frauen, die in voll erblühtem Menschentum, geschickt und tüchtig im Gebrauch ihrer physischen und seelischen Kräfte arbeiten, streben, leiden, sich freuen und das Kulturerbe der Gesamtheit mehren. Nur wenn die fluchbeladene ausgebeutete Kinderarbeit fällt, kann die segensschwere erzieherische Kinderarbeit in ihr Recht treten. Schlimmeres als Flausen und Spott, eine Lästerung und Entweihung heiligster menschlicher Beziehungen aber ist es, wenn die Profitschlucker und Klopffechter der heutigen Ordnung die gesetzliche Zügelung der Kinderausbeutung im Namen der Elternliebe, des Elternrechtes, der Unverletzlichkeit des Heims bekämpfen, wenn sie das eigene Kind der schrankenlosen Ausnutzung seiner schwachen Kräfte überliefert wissen wollen. Das Recht der Eltern und des elterlichen Hauses ist auf ihren Lippen, was sie aber im Herzen meinen, das ist die Macht des ausbeutenden Besitzes, das ist sein Herrschaftsbereich, der brutal offen oder heuchlerisch versteckt aus Fabrik, Werkstatt, Grube und Feld bis auf das Heim der Armen ausgedehnt ist. Das Recht der Eltern und ihre Autorität dem Kinde gegenüber beruhen auf ihrer Pflicht zur Pflege und Erziehung. Die Heiligkeit des Heims ist begründet in dem Schutze, der Solidarität, die es allen Gliedern der Familie gewährt, zuerst und am meisten aber den schwächsten und hilfsbedürftigsten von ihnen, den Kindern. Die Ausbeutung der kindlichen Arbeitskraft durch die Eltern, welche Not oder Unwissenheit— oft beides zusammen— unmittelbar oder mittelbar zu Handlangern des profithungrigen Kapitals macht, zertrümmert die aufgezeigten Voraussetzungen des Rechtes, der Unantastbarkeit. Sie verwandelt das Haus aus einer Schutzstatt des zarten kindlichen Lebens in die Filiale eines fremden Wirtschaftsbetriebs. Die Eltern erniedrigt sie aus Hütern und Bildnern des Kindes in Handelsleute mit seiner Arbeits-, seiner Lebenskraft, in Antreiber und Peiniger seines Leistungsvermögens. Das Kind hört auf, in erster Linie ein Gegenstand der Fürsorge und Erziehung zu sein, es wird zur Ware, die es möglichst nutzreich zu verschleißen gilt. Auch von der grauenhaften inneren Zersetzung, welche die Kinderausbeutung in das Verhältnis von Eltern und Kindern hineinträgt, trifft das lapidare Wort des „Kommunistischen Manifestes" zu:„Die Bourgeoisie hat kein anderes Band zwischen Mensch und Mensch übrig gelassen, als das nackte Interesse, als die gefühllose bare Zahlung.... Die Bourgeoisie hat dem Familienverhältnis seinen rührend-sentimentalen Schleier abgerissen und es auf ein reines Geldverhältnis zurückgeführt." Treue Elternliebe kann an dieser Verkehrung der Dinge manches mildern, sie abzuwehren ist sie ohnmächtig, solange sie der Bann der kapitalistischen Ordnung zur Kinderausbeutung zwingt. Auf Seiten der Eltern und der Kinder trägt diese zerstörende, auflösende Elemente in Beziehungen hinein, welche zu den trautesten, festgefügtesten aller menschlichen Verhältnisse gehören sollten. Wie vielen Vätern und Müttern geht nicht unter dem Geißelhieb des Elends, unter dem Drucke geistiger und sittlicher Rückständigkeit die Empfindung, der Sinne dafür verloren, daß das Kind zunächst ein lebendiger, erziehungsbedürftiger Mensch ist und nicht eine bis zur äußersten Grenze der Leistungsfähigkeit auszunutzende Arbeitsmaschine. Und bei wie vielen Kindern ertötet nicht die Bitterkeit über geraubte Gesundheit und Jugendlust, über verkümmerte Anlagen und erstickte Bildungssehnsucht die Einsicht, daß die Eltern unschuldig Schuldige sind, auch sie Opfer und keine Verbrecher. Nur wer den Schein statt des Seins will, kann den gesetzlichen Schutz des Kindes von der Schwelle des elterlichen Hauses weisen. Welche tönenden Ausreden auch immer die bürgerliche Welt den Forderungen der Sozialdemokraten nach Ausdehnung des gesetzlichen Schutzes auf das eigene Kind, nach dem Verbot jeglicher Kinderausbeutung entgegenstellt: stolz können diese mit dem„Kommunistischen Manifest" antworten:„Werft Ihr uns vor, daß wir die Ausbeutung der Kinder durch ihre Eltern aufheben wollend Wir gestehen dieses Verbrechen zu.... Die bürgerlichen Redensarten über Familie und Erziehung, über das traute Verhältnis von Eltern und Kindern werden um so ekelhafter, je mehr infolge der großen Industrie alle Familienbande der Proletarier zerrissen und die Kinder in einfache Handelsartikel und Arbeitsinstrumente verwandelt werden." Deshalb: Platz für das knospende Menschentum der Kinderl Platz für Elternpflicht und Kindesrecht! Frauen- und Kinderarbeit bei der Zeitungskolxorkage in Hamburg. von Louise Zietz. Frauenarbeit ist billig, Kinderarbeit noch billiger. Daher die große, sich stetig steigernde Nachfrage nach der einen und anderen. Beides aber: der billige Preis der weiblichen und kindlichen Arbeitskraft, wie die dadurch gesteigerte Nachfrage und Verwendung derselben wirkt äußerst lohndrückend auf die in den nämlichen Branchen verwendete männliche Arbeitskraft zurück. Es lag deshalb nicht nur im Interesse der weiblichen Lohnsklaven, daß der letzte Gewerkschaftskongreß beschloß, eine intensivere und planmäßigere Agitation unter dem weiblichen Proletariat zu entfalten, vielmehr war es nicht weniger das ureigenste Interesse der nämlichen Arbeiter, das diesen Beschluß heischte. Gibt ts gegen die lohndrückende Tendenz bei der Verwendung weiblicher Arbeitskraft doch kein besseres Mittel, als Aufklärung und Organisierung der Arbeiterinnen. Was dagegen die Kinderarbeit anbetrifft, so muß es unter allen Umständen heißen: fort mit derselben! Das Kind gehört in die Schule und auf den Spielplatz, aber niemals in die Erwerbsarbeit. Wo der, leider so kärgliche gesetzliche Schutz versagt, muß die Aufklärungsarbeit über die körperruinierenden und demoralisierenden Folgen, sowie über die lohndrückenden Wirkungen der Verwendung kindlicher Arbeitskrast einsetzen und unermüdlich betrieben werden. Wenn in irgend einem Beschäftigungszweig die vorstehend angedeuteten Aufgaben zwingend notwendig geworden sind, so bei der Zeitungskolportage. In nachfolgendem soll, soweit Hamburg in Betracht kommt, ein kleiner Beitrag zur Frage der Frauen- und Kinderarbeit bei der Zeitungskolportage geliefert werden. Vorwiegend werden wir uns dabei mit den Verhältnissen bei den sogenannten„billigen" Zeitungen beschäftigen, wie dem„Generalanzeiger", der„Neuen Hamburger Zeitung" und den„Hamburger Neuesten Nachrichten". Nicht deswegen, weil die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei der Kolporlage des„Hamburger Fremdenblattes", der Hamburger Nachrichten", des„Correspondenlen" die Kritik weniger Herausforderlen. O nein! Stur erscheinen diese Blätter in kleinerer Auflage, während wir es bei den erstgenannten„billigen" Blättern mit Massenauslagen und deshalb mit einer großen Anzahl Kolporteurinnen zu tun haben. Die einzigste Zeitung, in der die Kolporteure anständig bezahlt werden, und bei der es keine Kinderarbeit gibt, ist unser Parteiorgan, das„Hamburger Echo". Bei den„billigen" Zeitungen sind es fast ausnahmslos Frauen und zahllose Kinder, Knaben und Mädchen jeglichen Alters, welche die Zeitungen austragen. Entweder entnehmen sie dieselben direkt bei der Hauptexpedilion oder für die Vororte in den Filialen. Dazu kommen dann noch die verschiedensten Zeitungsgeschäfte, die alle Hamburger Zeitungen— mit Ausnahme unseres Parteiorgans— verlreiben. Ein vunlbewegles Bild bietet sich unserem Auge, namentlich bei den Hauptexpeditionen, wenn die Stunde herannaht, wo die Ausgabe der Zeitungen erfolgt. Alle möglichen„Fuhrwerke" sind da vertreten, die mit Zeitungen beladen werden: Ziehwagen, Sportskarren zc., ferner alte ausrangierte Kinderwagen, wie solche, die noch im Gebrauch stehen und in die ein Kind, mitunter auch zwei gepackt sind, die noch nicht laufen können und nicht ohne Aufsichr allein bleiben sollen. Manche Austrägerinnen schleppen die Zeitungen in einer Mappe fort, deren breites Tragband quer über die Schulter geworfen wird. Man sieht Kinder, denen die große, vollgepfropfte Mappe zu schwer ist, und welche dieselbe am Erdboden hinter sich her schleifen. In Hast geht es dann, schwer beladen, nach dem zugeteilten Bezirk. Hier angelangt, heißt es Trepp auf und ab. Die meisten Abonnenten wohnen„in der Nähe des Himmels", in der dritten, vierten Etage oder in Höfen und Winkeln, werden doch leider diese sogenannten „unparteiischen" Blätter noch in der Mehrzahl von Arbeitern gelesen. Bei der zur Hetze gesteigerten Eile, mit der kolportiert werden muß — jeder Abonnent will seine Zeitung möglichst früh haben—, keuchend unter der schweren Last sind Frauen und Kinder bald schweißgebadet. Treten sie dann auf die Straße, wo vielleicht gerade eisige Winter- kälte herrscht, oder in die zugigen Torwege und Höfe, so ist ihnen eine Erkältung und in derem Gefolge ein Katarrh und Rheumatismus fast sicher, wenn nicht Schlimmeres sie befällt: Lungenentzündung und Lungenschwindsucht. Tatsächlich befinden sich unter den kolportierenden Erwachsenen und Kindern nicht nur viele Rheumatische, sondern auch Schwindsüchtige. Ferner hört man häusige Klagen über Rückenschmerzen, geschwollene Füße, Kniegelenkentzündungen, und seitens der Frauen über Unterleibsleiden. Und doch muß, das liegt ja nun einnial im Wesen der Kolportage, im Schneesturm und Regen, in grimmer Kälte und glühender Sonnenhitze das Tagwerk verrichtet werden, so lange es nur geht. Daß darunter ganz besonders der zarte, in der Entwicklung begriffene Körper der Kinder ungemein leidet, ist ohne weiteres klar. Eine Frau klagte z. B., daß ihr Knabe des Abends heftig fiebernd von der Kolportage heimgekehrt sei, weshalb sie ihn jetzt nicht mehr mitnehme. Fälle von gesundheitlicher Schädigung der Kleinen sind umsoweniger verwunderlich, als die kolportierenden Mütter nach Beendigung ihrer Tour zu keiner nennenswerten Arbeit mehr fähig sind. Die bleichen hohlwangigen Gesichter der allermeisten Kinderkolporteure legen denn auch Zeugnis ab von ihrer die Gesundheit ruinierenden Tätigkeit. Man entgegne uns nicht. daß die Kinder beim Spiel tollen und springen, sich erhitzen und ermüden. Beim Spiel hören sie von selbst auf, wenn sie ermüdet sind, hier aber heißt es. ihr müßt tagaus tagein ein 20 bis 30 Pfund schweres Paket Blätter ein gutes Stück Weges schleppen, ihr müßt mit eurer Last unzählige Treppen hinauf und herunter, ihr müßt euch vor gar mancher verschlossenen Türe bücken, um die Zeitung unten durchzuschieben! Auch in der geistigen Entwicklung müssen unbedingt die kolportierenden Kinder zurückbleiben. Die Kleinen, welche bereits morgens austragen, kommen schlaff und ermüdet in den Unterricht und sind selbstverständlich nicht im stände, demselben mit Aufmerksamkeit zu folgen. Fügt sich zur Morgenarbeil noch eine Nachmittags- und Abendkolportage, um so schlimmer. Aus Mangel an Zeit werden die Schularbeiten womöglich gar nicht oder nur flüchtig, halb im Schlafe gemacht. Die Folge ist, daß das Kind hinter seinen Mitschülern zurückbleibt, am Jahresschluß nicht versetzt, womöglich noch faul und dumm gescholten wird, und daß es auch den letzten Rest von Lust und Liebe zum Lernen verliert. Haben doch im Jahre 1898 die Hamburger Lehrer festgestellt, daß von den erwerbstätigen Kindern im Alter von 14 Jahren 11, im Alter von 13 Jahren 19 die V. Klasse, von denen im Alter von 12 Jahren 42 die V. und 14 die VI. Klasse besuchten, also fast noch unter den ABC-Schülern steckten. Dabei ist das bißchen Wissen oft die einzige Waffe, die der Arbeiter seinen Kindern mitzugeben vermag in den Kampf ums Dasein. Aber auch sittlich leiden die kindlichen Kolporteure Schaden. Neben der Kolportage liegt ihnen die Kassierung des Abonnementbetrags ob. Nun befinden sich unter den Abonnenten immer einige, bei denen der Geldmangel chronisch ist. Die Bezahlung schieben sie hinaus oder lassen sich die Quittung geben mit dem Bemerken: „Geld kannst du morgen bekommen". An den nächsten Tagen ist die Tür verschlossen, und später wird behauptet, das Abonnement sei bezahlt worden. Meldet dies das Kind, so erhält es einen Verweis und die Ausforderung, nächstens besser aufzupassen. Kommen derartige Fälle öfters vor. so findet es meist keinen Glauben mehr. Es heißt da:„Du wirst das Geld verloren oder vernascht haben, du bleibst nicht bei der Wahrheit, gestehe nur". Alles Beteuern des Kindes, es habe die Wahrheit gesagt, begegnet offenbarem Mißtrauen. Weinend klagt es seinen Kummer den älteren Kameraden, die früher dasselbe erlebt haben und nun den Rat erteilen:„Ach, deshalb weine nur nicht. Komm, wir nehmen nun wirklich ein paar Groschen von dem Gelde und kaufen uns Leckereien. Glaubt man schon einmal, daß wir„Schmuh" machen, dann können wir's auch tun, die Vorwürfe bleiben dieselben." So wird das Kind geradezu zur Unehrlichkeit erzogen. Was ist der Lohn für die Arbeit des Austragens? Für die Kolportage des„Generalanzeigers" ab Hauptexpedition wird pro Exemplar und Monat 10 Pfennig bezahlt. An den Filialen sieht es noch trauriger aus. Die Filialleiter beuten die Austräger aus bis aufs Blut, genau wie die Zwischenmeister in der Konfektionsbranche das mit ihren Arbeiterinnen und Arbeitern tu». Für ihre Bemühungen erhalten die Filialleiter vom Geschäft Prozente. Damit nicht zufrieden ziehen sie den Austrägerinnen 3, 4 und 5 Pfennig pro Exemplar und Monat ab. So müssen diese Ärmsten für 10 Pfennig bei der Hauptexpedition, für 5, respektive 6 oder in vereinzelten Fällen für 7 Pfennig bei den Filialen achtundzwanzigmal im Monat den Weg zur Ausgabestelle machen, die Zeitungen fortschleppen und drei oder vier Treppen steigen, je nachdem, wo der Abonnent wohnt, ferner das Abonnementsgeld einkassieren und abrechnen. Im ersten Falle, bei 10 Pfennig pro Exemplar und Monat, ergibt sich bei hundert Abonnenten ein Verdienst von 10 Mark; davon gehen ab für Krankenkasse und Jnvalidenbeitrag 1,90 Mark, bleibt 8,10 Mark. Circa zwei Stunden werden täglich für das Austragen gebraucht, es ergibt sich also pro Woche, gleich zwölf Stunden, ein Verdienst von 1,87 Mark; pro Stunde ein solcher von 13'/� Pfennig. Im zweiten Falle, bei S Pfennig pro Exemplar und Monat, stellt sich der Lohn auf 7V« Pfennig pro Stunde. Noch schlimmer im Punkte der Entlohnung geht es den Kindern— und ihre Zahl ist nicht eben klein— die nicht Exemplarweise bezahlt werden, sondern eine bestimmte Summe erhalten. Da sind Kinder von fünf und sechs Jahren an, und natürlich auch ältere, die bis zu hundertundfünfzig Exemplaren täglich austragen müssen für zwei Mark monatlich. Sie arbeiten also für Ä bis S'/- Pfennig dir Stunde. Wir haben Knaben und Mädchen im Alter von acht und zehn Jahren getroffen, die hundert bis hundertundzwanzig Exemplare zu besorgen hatten, deren Gewicht, besonders am Sonnabend, wo verschiedene Beilagen hinzukommen, S« bis:w Pfnnd beträgt. Werden Extrabeilagen, sogenannte Reklamebeilagen von Geschäftshäusern zc. beigegeben, so zahlt der„Generalanzeiger" seinen Austrägern keinen Pfennig dafür, während die Auftraggeber pro 1000 Stück 4 Mark zahlen müssen, das sind bei den 90000 Abonnenten 360 Mark. Die Geschäftsinhaber des genannten Blattes sacken diesen Betrag ein, ohne einen Finger gerührt zu haben, andere Zeitungen vergüten ihren Austrägern die Reklamebeilagen pro Buch mit S Pfennig. Einen „Lohn" kann man wahrlich den jämmerlichen Verdienst bei der Kolportage nicht nennen. Die Filialleiter, die, rechnen wir 10000 Exemplare in zwei bis drei Stunden herausgeben, holen sich außer ihren Prozenten— von denen sie ja eigentlich leben sollten— 4 bis S00 Mark allmonatlich aus den Taschen der Kolporteure heraus. Die„Neue Hamburger Zeitung", welche zweimal täglich, des Morgens und des Abends erscheint, zahlt für das Austragen pro Exemplar und Monat 4� Pfennig, während die Filialleiter nur mit 44 bis 43 Pfennig entlohnen. So zahlt zum Beispiel Darmstädter, Altonaerstraße, IS Pfennig. Da er selbst 21 Pfennig erhält, hat er bei 10000 Abonnenten 600 Mark Monatsverdienst. Die Filialen Fruchtallee und St. Pauli zahlen ebenso. Der Filialleiter Mehlmann, Steindamm, zahlt gar nur 14 Pfennig. Eine Frau, die er beschäftigt, hatte zweimal täglich hundertunddreißig Exemplare auszutragen. Dazu brauchte sie täglich fünf Stunden, pro Monat also hundertunddreißig Stunden, dafür erhält die Frau einen Monatsverdienst von 18,20 Mark, macht pro Stunde 44 Pfennig. Die Austrägerinnen der„Hamburger Neuesten Nachrichten" erhalten pro Exemplar und Monat V Pfennig. Dabei erzielen die Frauen einen Stundenlohn von 40 Pfennig. Am schlimmsten sind die Frauen und Kinder daran, die bei den Zeitungsgeschäften auszutragen haben. Da ist zum Beispiel das Zeitungsgeschäst Basedow, Brodschrangen. Es zahlt seinen Austrägerinne» 44 Mark pro Monat, einzelnen auch 15 Mark, 1,S6 Mark gehen davon ab für Kranken- und Jnvaliditätsversiche- rung, bleibt also eine Einnahme von 4S,44 Mark respektive 43,44 Mark übrig. Für diesen Betrag haben die Frauen des Morgens siebzig bis fünfundsiebzig Blätter(„Correspondent" und „Nachrichten") erst nach ihrem Bezirk zu schleppen, oft stundenweit nach den Bororten, Eimsbüttel zum Beispiel, dann auszutragen, und am Abend müssen sie die Arbeit nochmals leisten. Dazwischen wird noch die„Börsenhalle" und die„Gastwirtszeitung" so nebenher mit besorgt. Sechs bis sieden Stunden mindestens haben die Frauen täglich zu arbeiten, den Monat also 182 Stunden. Dafür lohnt es ihnen 12,44 Mark bis 13,44 Mark, das ergibt pro Stunde einen Verdienst von 7'/- Pfennig. Die Arbeit des Kassierens und Abrechnens und all die Nebenverbreitung von periodisch erscheinenden Zeitungen ist bei der angesetzten Leistung noch nicht mitgerechnet. Die bei der Firma beschäftigten Kinder, unter denen sieben- und achtjährige Knaben und Mädchen anzutreffen sind, haben ebenfalls zweimal am Tage ihre vierzig bis sechzig Zeitungen zu besorgen und erhalten dafür pro Monat 3, 4 und 5 Mark, das macht bei den bestbezahlten Kindern noch keine 3 Pfennig pro Stunde. Ebenso geht es bei der Kolportage des„Fremdenblatts". Der selbständige Kolporteur hat 12 Pfennig pro Woche und pro Exemplar und ein Freiexemplar. Stellt er Kinder ein, die fünfundzwanzig bis vierzig Exemplare zu besorgen haben, so erhalten dieselben 4 und 5 Mark pro Monat. Die Abonnenten wohnen meistens sehr zerstreut, und das„Fremdenblatt" ist sehr schwer. Am Sonnabend wiegt es fast immer über ein halbes Pfund bis zu 275 Gramm pro Nummer. Geradezu scheußlich beutet eine Frau Schmidt, Hohe Bleichen, die Kinder bei der Kolportage aus. Nicht chre eigenen Kleinen, wohl aber fremde, die sie in Host und Pflege(?!) genommen, uneheliche Kinder oder Waisen. Die Frau hat im Parterre einen Zigarrenladen. Im Keller, unter dem Laden, schlafen die armen Würmer. Des Morgens fünf Uhr müssen sie aufstehen, den„Correspondenten" und die„Nachrichten" heranholen und austragen. Dabei sind es sehr weite Touren, die diese Kleinen zurückzulegen haben, bis nach Pöseldorf, Eppendorf u. s. w. Die Kinder müssen nüchtern an ihre Arbeit gehen, erst wenn sie ihre Tour gemacht, gibt es Kaffee. Man denke: im Winter, bei grimmer Kälte des Morgens fünf Uhr werden die Ärmsten aus dem Bett gerissen, ohne etwas Warmes genossen zu haben müssen sie hinaus, sich müde schleppen, im Galopp die Treppen auf und ab eilen. Ob Frau Schmidt wohl alles Mitgefühl abhanden gekommen ist? Ferner möchten wir fragen: Wo ist der Vormund der armen Kleinen? Weiß er nichts von dieser scheußlichen Ausbeutung? Stellen wir den Stundenlohn bei der einzelnen Zeitungskolportage zusammen, so ergibt sich folgendes Bild: „Generalanzeiger" Hauptexpedition....... 15'/- Pf. - Filialen.......... 7'/«- Die Kinder............ 2 bis 2'/,- „Neue Hamburger Zeitung"......... 14- „Hamburger Neueste Nachrichten"....... 10- In den Zeitungsgeschäften:„Correspondent",„Fremdenblatt" und„Hamburger Nachrichten"..... 7'/-- Kinder in diesen Geschäften........ 8- „Hamburger Echo".............- durchschnittlich. Der Stundenverdienst schwankt hier zwischen 39 Pfennig und 1.02 Mark. Die Zahlen über den Verdienst der Kolporteure des„Echo" sind einer von ihnen selbst aufgemachten Statistik entnommen. Daß sich dabei so große Schwankungen zeigen, ist dem Umstand zuzuschreiben, daß ganz alte Leute von sechzig und siebzig Jahren, daß Krüppel mit austragen, die natürlich längere Zeit für die Besorgung einer gleich großen Kundenzahl gebrauchen als gesunde und jüngere Leute. Bei der Kolportage des„Echo" verdienen die Austräger und Trägerinnen durchschnittlich also viermal so viel als der bestgestellteste Kolporteur bei den anderen Blättern. Dabei ist bei den Echokolporteuren die Zeit des Kassierens und Abrechnens als Arbeitszeit mit in Anrechnung gebracht, bei den übrigen Kolporteuren nicht. Die Echokolporteure brauchen ihre Zeitungen übrigens nicht erst stundenweit zu schleppen, sondern dieselben werden per Wagen zu dem Filialleiter geschafft, der in dem Bezirk wohnt, wo sie verbreitet werden sollen. Das„Echo" zahlt pro Exemplar und Woche 7 Pfennig, in den Vororten, wo die Kundschaft zerstreuter wohnt, bis zu 10 Pfennig. Ferner haben nicht die Kolporteure für das Risiko zu haften, wenn ein Kunde nicht bezahlt, vielmehr trägt das Geschäft selbst den Schaden. Beim„Generalanzeiger" rc. wird den Kolporteuren dagegen etwaiger Ausfall allmonatlich von ihren paar Pfennigen Verdienst abgezogen. Ferner sind die Echokolporteure gegen Unfall versichert. Keine der übrigen Firmen hat derart für Der Gurten. Von Albert Gnntzmann. Autorisierte Übersetzung von Wilhelm Thal. (Fortsetzung.) Es wurde Winter. Mogensen erweiterte sein Geschäft und verkaufte Kleinholz. Ins Fenster stellte er zwei Wassergläser, das eine mit dünnen, langen Lakritzenstangen, das andere mit glänzenden, rotweißen Zuckerstangen. Er hatte gefunden, daß man zunächst die Kinder zu Kunden bekommen mußte. Dann kamen die Eltern schon hinterdrein. Doch es war gleichsam, als wäre der Keller mit allen seinen Lockmitteln für die täglich Vorüberwandelnden völlig unsichtbar. Seine Waren waren so gut, seine Preise so billig wie anderswo, und Mogensen wußte in seinem Innern, daß er es mit jedem seiner Konkurrenten aufnehmen konnte. Aber selbst die Bewohner des Hauses, in dem er seinen Laden hatte, gingen um die Ecke und kauften eine ganze Straße weiter, was sie ebensogut bei ihm bekommen konnten. Und er grüßte doch alle so ehrerbietig und mit so aufrichtiger Hochachtung. Sie grüßten gleichgültig und gingen weiter. Marie fing an, sich zu schämen. Sie wurde von Gewissensbissen gepeinigt, weil sie die Hochzeit beschleunigt und Mogensen verleitet hatte, Geschäftsmann zu werden. Aber Mogensen sah nicht, wie mager und bleichwangig sie war. Er wollte es nicht sehen. ihre Austrägerinnen gesorgt. Und doch ist die Unfallversicherung von außerordentlicher Wichtigkeit, ist doch bei dem vielen Treppenlaufen. oft in dunklen Treppenhäusern, bei dem Durcheilen der Straßen, zumal wenn sie im Winter glatt sind u. s. w., ein Unfall nur zu leicht möglich. Aber freilich, die Versicherung würde den Firmen ein paar Pfennige kosten, und was da gespart werden kann, ist„verdient". So erklärt es sich, daß der Filialleiter des„Generalanzeiger", Herr Darmstädter, sogar bemüht ist, die Beiträge zur Ortskranken- kaffe zu sparen. Er sucht die Frauen zu veranlassen, aus derselben aus- und einer Hilfskasse beizutreten, von welcher er eine Filiale führt. Willfahren die Austrägerinnen dem Ansuchen, so erspart der Herr nicht nur die Beiträge zur Ortskrankenkasse, sondern er heimst für jedes neue Mitglied noch die Prozente ein. Gemunkelt wird außerdem, daß die Kasse in die berüchtigte Kategorie unsicherer Gründungen gehören soll. Was ist nun die Folge der jammervollen Entlohnung der Austrägerinnen bei den bürgerlichen Zeitungen? In erster Linie, daß die Frauen trachten, daß ihnen möglichst viel Abonnenten zur Bedienung überwiesen werden. Mit anderen Worten, sie lassen sich angelegen sein, durch intensivere, angestrengtere Arbeit ihren Verdienst ein wenig höher zu bringen, bedenken aber nicht, daß infolgedessen ihre Gesundheit umsomehr Schaden leidet. In zweiter Linie werden beim Austragen die Kinder mit verwendet, um mit ihrer Hilfe einen möglichst großen Kundenkreis bedienen zu können. In Eimsbüttel besorgt zum Beispiel eine Frau mit vier Kindern zusammen das Austragen von 430 Exemplaren der„Neuen Hamburger Zeitung" und 350 Exemplaren des„Generalanzeigers". Da gilt es also, dreimal die Tour abzulaufen, des Morgens und Abends die„Neue Hamburger Zeitung" und nachmittags den„Generalanzeiger" auszutragen, und das mit Kindern im Alter von acht bis zwölf Jahren. Zu all den bereits angeführten schlimmen Folgen, welche die Kinderarbeit für die Kleinen selbst mit sich bringt, tritt noch ein weilerer Nachteil für die Eltern. Die Kinderarbeit ist billiger und wirkt deshalb ungemein lohndrückend auf den Verdienst der anderen Kolporteure. Je mehr Kinder ein Austräger oder eine Austrägerin zur Unterstützung verwendet, je größer dadurch der Gesamtverdienst wird, desto mehr muß das als Vorwand herhalten, die Bezahlung so jammervoll niedrig als nur möglich zu normieren, das aber unter dem Hinweis, der Monatsverdienst sei doch ein ganz guter. Wieviel Arbeitskräfte sich in den Gesamtverdienst zu teilen haben, wieviel Arbeitsstunden darin stecken, das wird natürlich nicht gesagt. Es soll keineswegs verlangt werden, daß für einige Tagesstunden, welche die Kolportage in Anspruch nimmt, ein voller Tageslohn gezahlt wird. Wie Gelegenheitsarbeit, für die der Stundenlohn höher ist, als für regelmäßige Tagesbeschästigung, sollte jedoch billigerweise auch die Kolportage entlohnt werden. Statt dessen aber erhalten die bei der Kolportage Beschäftigten nicht einmal den Stundenlohn, der bei gewöhnlicher Tagesarbeit gezahlt wird. Beim„Generalanzeiger" wurde den Austrägerinnen versprochen, sie sollten nach zehnjährigem Bestehen der Firma eine Gratifikation erhalten. Ganz abgesehen Eines Tages kam der Bierkutscher zu Besuch. Er war fett geworden, der Bierkutscher. Und dann hatte er sich eine schwere, glänzende, unechte Uhrkette angeschafft, die sich straff über seinem mächtigen Bauche spannte. Sie konnten ihm keine Erfrischungen vorsetzen. Doch sie taten, als verstände sich das von selbst und bemühten sich, ihn so wenig wie möglich zu Worte kommen zu lassen. Das nützte ihnen aber nichts. „Das geht wohl nicht so recht mit'm Geschäft", sagte der Bierkutscher,„soweit ich sehen kann. Es ist wohl nicht zu befürchten, daß dir deine Türklinke fürs erste abgebrochen wird?" „Ach", sagte Mogensen und machte ein gleichgültiges Gesicht, „ach, klagen kann man ja eigentlich nicht!" „So? Na, du hast ja aber fast ein Jahr hier gesessen. Da solltest du doch wissen, ob das anders werden kann." Mogensen erblaßte ein wenig. „Du solltest die Sache aufgeben, so lange es noch Zeit ist", fuhr der Bierkutscher fort.„Das ist hier nichts wie ein langsames Absterben.... Das ist nichts für Leute eures Schlages.... Und da ist es das Beste für dich und deine Frau, ihr laßt die Finger davon!" Als der Bierkutscher gegangen war, saßen Mogensen und Marie lange stumm. Doch auf einmal ging sie zu ihm hin und strich ihm mit der Hand über die Stirn. „Ob es nicht das beste wäre, wenn man sich wieder nach einer Stelle umsieht?" sagte sie leise. davon, daß solch vage Versprechungen eine Kette bilden, welche die Austrägerinnen an den Betrieb fesselt, das Siegel, das ihnen den Mund verschließt all den vorhandenen Übelständen gegenüber, just wie die von der Kundschaft zu erwartenden Trinkgelder, hat bis jetzt, also nach fünfzehnjährigem Bestehen, die Firma ihr Versprechen nicht eingelöst. Sollte den Austrägerinnen beim Anblick des großen, palastartigen Geschäftshauses nicht der Gedanke kommen:" Wieviel unbezahlte Arbeit von uns und unseren Kindern steckt in diesem Bau?" Sollte die Empörung über die miserable Bezahlung und die schroffe, unfreundliche, oft grobe Behandlung nicht den Gedanken gebären: ,, Was können wir tun, um hier Wandel zu schaffen?" Auch bei den Kolporteuren zeigt sich, wie bei allen Arbeiterkategorien, daß der Gedanke der Selbsthilfe den bestgestelltesten unter ihnen zuerst kommt. Die Echokolporteure haben sich eine Organisation geschaffen und bemühen sich jetzt, derselben Kolporteure und Kolporteurinnen der übrigen Zeitungen zuzuführen, um so der miserablen Bezahlung und allen übrigen Mißständen entgegenzuwirken, auch dem schlimmsten Übel: der Kinderarbeit. Der Entwurf zum Schutze der gewerblichen Kinderarbeit wird, falls er in seiner bisherigen Fassung Gesetzestraft erlangt, den kleinen Lohnstlaven der Rolportage feinen nennenswerten Schuh" gewähren. Es werden durch denselben nur die jüngeren Kinder und die, welche des Morgens vor dem Schulunterricht Zeitungen ausgetragen haben, von der Kolportage ausgeschlossen. Die kindlichen Austräger, die des Nachmittags den„ General anzeiger" tolportieren, werden abgesehen von denen im zartesten Alter überhaupt nicht getroffen. Was die Abendkolportage anbelangt, so wird man sicher bemüht sein, sie so zeitig zu legen, daß sie innerhalb der gesetzlich zugelassenen Zeit für Kinderarbeit fällt. Und schließlich werden die Fälle zahlreich sein, wo man einfach auf das Gesetz pfeifen wird in der Voraussicht, nicht ertappt zu werden. Der ganze Entwurf ist eben ein Pfuschwerk, geschaffen nach dem Grundsage:„ Wasch mir den Pelz, doch mach ihn nicht naẞ". Es ist deshalb ein anerkennenswertes Verdienst des Kolporteur vereins, daß er sich eifrig bemüht, in den Reihen seiner Mitglieder Aufklärung zu schaffen über die Schädlichkeit der Kinderarbeit. Er will dadurch bewirken, daß die Eltern es ablehnen, ihre Kinder zur Mitarbeit heranzuziehen. Beseitigung der Kinderarbeit ist, abgesehen von all den Vorteilen für die Kleinen selbst, die erste Vorbedingung für eine Aufbesserung des Lohnes der erwachsenen Kolporteure und Rolporteurinnen. Eine nicht unbeträchtliche Anzahl Kolporteurinnen der billigen" Zeitungen sind dem Verein beigetreten infolge einer Agitationsversammlung, die vor Weihnachten stattfand. Die Agitation wird eifrig weiter betrieben. Hoffen wir, daß es gelingt, die große Mehrzahl der Beteiligten der Organisation zuzuführen und sie da durch in den Stand zu setzen, den geradezu unerhörten Zuständen in ihrem Berufe erfolgreich entgegen treten zu können. Vielleicht wird auch der Druck der öffentlichen Meinung etwas zur Milderung der zum Teil scheußlichen Ausbeutung beitragen, wenn die überaus traurigen Verhältnisse in der breiten Öffentlichkeit bekannt werden. " Ja, das ist es vielleicht", sagte er.„ Aber du kannst ja übrigens tun, was du willst." Am nächsten Tage sah Marie die Stellengesuche in den Zeitungen nach. Als sie einige Stunden später nach Hause fam, hatte sie 29 Preußisches Vereinsrecht gegen die Koalitionsfreiheit. In der vorigen Nummer unserer Zeitschrift konnten wir von einem Fortschrittchen zu gunsten der Frauen melden, welches die Praxis des preußischen Vereinsgesetzes betrifft. Heute müssen wir dagegen wieder funstvolle Urteilssprüche verzeichnen, welche die engherzigen, stockreaktionären Bestimmungen dieses Gesetzes gegen die reichsgesetzlich festgelegte Koalitionsfreiheit des Proletariats ausspielen und dadurch den gewerkschaftlichen Kampf der Arbeiter und Arbeiterinnen um bessere Arbeitsbedingungen hemmen und schädigen. Wir haben im vorigen Jahre wiederholt über den schikanen= reichen Kleinkrieg berichtet, mit welchem die Polizeibehörden zu Halle das dortige Gewerkschaftskartell, beziehungsweise die Gewerkschaftsbewegung beehrten. In welcher Form auch immer die Sigungen des Hallenser Gewerkschaftskartells angemeldet wurden und stattfanden: sie verfielen dem polizeilichen Verbot oder der Auflösung wegen der Teilnahme von zwei weiblichen Delegierten. Nach der tiefbohrenden Auffassung der wohllöblichen und wohlweisen Polizei handelte es sich nämlich unter allen Umständen um Vereinsversammlungen des politischen Vereins„ Gewerkschaftskartell", so daß die Anwesenheit weiblicher Delegierter in dem düster- gruseligen Lichte einer politischen Betätigung erschien, welche das preußische Vereinsgesetz in seinem gepriesenen§ 8 den Frauen verbietet. Wie so oft schon funktionierte also wieder einmal die politische Rechtlosigkeit des weiblichen Geschlechtes, welche das preußische Vereinsgesetz festlegt, als eine Schlinge, in welcher das Koalitionsrecht der Arbeiter ohne Unterschied des Geschlechtes gefangen und abgewürgt wird. Bei der Wichtigkeit, welche die volle Wahrung und Sicherung des Koalitionsrechtes für die wirtschaftlich kämpfenden Arbeiter und Arbeiterinnen hat; bei der Bedeutung, welche der Organisierung der Arbeiterinnen, ihrer Mitarbeit auf gewerkschaftlichem Gebiet zukommt, versteht es sich am Rande, daß die behördlichen Maßregeln angefochten wurden. Es liegen zur Sache nun Entscheidungen vor, die von besonderem Interesse für die proletarischen Frauen sind. Zeigen sie doch zum Greifen deutlich die Schwierigfeiten, welche die politische Rechtlosigkeit des weiblichen Geschlechtes in dem größten Teile des Deutschen Reiches für die Einbeziehung der Arbeiterinnen in die Gewerkschaftsbewegung, ihre gewerkschaftliche Schulung und Betätigung schafft; reden sie doch eindringlichst von der Reformnotwendigkeit des Vereins- und Versammlungsrechtes. In folgendem die gefällten Entscheidungen: Die Polizeiverwaltung zu Halle hatte es gebilligt, daß die Sigung des Gewerkschaftskartells vom 7. Februar 1902 aufgelöst worden, weil sich zwei anwesende weibliche Delegierte trotz der Aufforderung des überwachenden Beamten nicht entfernt hatten. Der Vorsitzende des Kartells, Redakteur Ad. Thiele, klagte darauf beim Bezirksausschuß und bestritt, daß das Gewerkschaftskartell überhaupt ein ,, Verein" im Sinne des Vereinsgesetzes sei. Weiter wurde in Abrede gestellt, daß das Gewerkschaftskartell bezwecke, gemäß§ 8 des preußischen Vereinsgesetzes in Versammlungen politische Gegenstände zu erörtern". Der Bezirksausschuß in Merseburg wies jedoch die Klage ab und führte unter anderem aus: Das Kartell sei zunächſt als ein Verein anzusehen. Als wesentlich für den Begriff eines Vereins im Sinne des öffentlichen Rechtes habe zu gelten das Dasein eines auf einem Vertrag beruhenden Rechtsverhältnisses, durch welches eine Mehrheit von Personen zu einem ihnen gemeinsamen Zwecke sich für Waschen und Reinemachen in einem Kontor für zwölf mittels Unterordnung unter eine organisierte Willensmacht nach Kronen vermietet. Mogensen kaufte Wiener Brot zum Kaffee. Er glaubte, das Ereignis müßte gefeiert werden. Und während sie aßen, wurde er ungewöhnlich lebhaft. „ Das ist ja so' ne Sache mit'm Geschäft", sagte er, die Leute sehn einen nicht gleich für voll an! Aber dann kommt es manchmal ganz plöglich. Dann kommt der eine und sieht, daß man reell ist, und dann der andere. Der Rentier aus dem ersten Stode, der vorhin hier war, um nur ein Beispiel herauszugreifen, der sagte, ob wir keine Feigen hätten. Feigen, sagte ich, nein, Feigen haben wir nicht, aber wir haben ja andere Sachen. Da nahm er statt dessen Birnen. Siehst du, die Leute müssen bloß merken, daß sie im Geschäft gut behandelt werden. Wenn man nur seine eigene Gärtnerei hätte!- Ja, die sollte man haben. Es brauchte ja nichts weiter zu sein, als ein kleines Fleckchen mit' nem Garten! Das könnte ich ganz allein besorgen, dann könntest du hier im Geschäft sizen. Aber die Vormittagsstelle, die könntest du dabei nicht versehen." ( Schluß folgt.) außen hin zu einer Einheit zusammengeschlossen wird. Das treffe auf das Gewerkschaftskartell zu. Nun berufe sich Kläger auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, wonach das Berliner Gewerkschaftskartell kein Verein" sei, weil nicht physische Personen, nicht die Delegierten, sondern die Gewerkschaften, die sie entsandten, im Kartell zusammengeschlossen seien und ein rechtliches Band nur zwischen den Gewerkschaften bestehe und die Delegierten nur zu ihrer eigenen Gewerkschaft rechtliche Beziehungen hätten. Das treffe aber nach Ansicht des Gerichtes auf das Gewerkschaftskartell für Halle nicht zu. Allerdings entsende nach dem Regulativ( Statut) von 1896 jede organisierte Gewerkschaft Delegierte in das Kartell. Nach demselben Regulativ gelten aber diese Vertreter nach Einhändigung des ihnen von dem Bureau auszustellenden Mandats an den Vorsitzenden des Kartells als Mitglieder des Gewerkschaftskartells. Damit sei die wechselseitige persönliche rechtliche Verbindung der Delegierten unter einander hergestellt. Es handle sich also um einen Verein. Dieser bezwecke aber auch, in Verſammlungen politische Gegenstände zu erörtern, denn es sei wiederholt in seinen Versammlungen die Maifeier zum Gegenstand der Erörterung gemacht worden. Und auch über die Stadtverordnetenwahlen habe man gesprochen, wobei der Referent Albrecht das Dreiklassenwahlsystem das elendeste aller Wahlsysteme genannt habe. Geflen dieses Urteil legte Genosse Thiele Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein, vor dessen erstem Senat die Sache am L3. Januar zur Verhandlung kam.— Rechtsanwalt Wolfgang Heine vertrat den persönlich anwesenden Kläger. Der springende Punkt sei, ob man es hier überhaupt mit einem„Verein" im Gesetzessinne zu tun habe. Zu berücksichtigen sei ein Urteil des Kammergerichtes in Sachen des Harburger Gewerkschaftskartells und das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, betreffend das Gewerkschaftskartell in Berlin. In beiden Fällen seien die Kartelle nicht als Vereine angesehen worden, weil die Gewerkschaften, vertreten durch ihre von ihnen gewählten Delegierten, zusammengetreten seien, nicht aber eine Vereinigung physischer Personen vorläge. Genau so lägen die Dinge bei dem Halleschen Kartell, da nach dem Regulativ desselben jede neutral- oder lokalorganisierte Gewerkschaft Delegierte zu entsenden habe. Nicht zwischen physischen Personen bestehe das Band, sondern zwischen den Gewerkschaften. Das sei der faktische Zustand und nur darauf komme es an. Sei aber das Kartell kein Verein, dann komme das übrige nicht mehr in Betracht.— Aber auch im anderen Falle wäre das Kartell kein Verein im Sinne des Z 8 des Vereinsgesetzes. denn er bezwecke nicht,„in Versammlungen politische Gegenstände zu erörtern". Was die vorgelegten Polizeiakten über Verhandlungen und Beschlüsse des Kartells über die Maifeier, die Vorbereitung der Gewerbegerichtswahlen zc. enthielten, spreche nicht für einen solchen Zweck. Nach einem Reichsgerichtsurteil seien Gruppen, die zusammen kämen, nicht um das Reden als Selbstzweck zu betreiben, sondern um bestimmte Dinge vorzubereiten, niemals Vereine gemäß H 3 des Vereinsgesetzes, weil ihr Zweck nicht sei, in Versammlungen politische Gegenstände zu erörtern. So läge es auch bei den Gewerkschaftskartellen.— Andererseits tönne wohl der erste Mai als politischer Gegenstand erörtert werden, er müsse es aber nicht. Wenn die Gewerkschaften in ihren Kartellen davon sprächen, wie sie mit den Arbeitgebern verhandeln wollten, um eine gütliche Vereinbarung über das Ruhenlassen der Arbeit am ersten Mai zu erzielen, so sei das keine politische Angelegenheit und ebensowenig, wenn über die Unterstützung der Gemaßregelten von der Maifeier gesprochen werde. Darum sei gar nichts damit gesagt, daß über die Maifeier gesprochen worden sei. Und wenn die Gewerkschaften einen Arbeitsnachweis errichten wollten und über die Zweckmäßigkeit eines Zusammengehens mit den städtischen Körperschaften in dieser Angelegenheit berieten, dann sei das ebenfalls keine politische Angelegenheit. Es halte sich das lediglich im Rahmen des Z 162 der Gewerbeordnung. Der Anwalt bezweifelte die Richtigkeit mancher der vorgelegten Polizeiberichte und machte sich anheischig zu beweisen, daß das Gewerkschaftskartell seine meiste Zeit auf die Erledigung rein gewerkschaftlicher Angelegenheiten verwandt habe und daß Albrechts Äußerung über das elendeste Wahlsystem nur ganz nebenbei gefallen sei. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung ab und führte aus: Allerdings erfordere der Begriff des Vereins eine Mehrheit physischer Personen. Darum handle es sich aber beim Hallischen Gewerkschaftskartell; es ergebe sich das aus dem Regulativ, das ausdrücklich die Delegierten als Mitglieder des Kartells bezeichne. Dazu käme noch, daß man dem Vorsitzenden der Arbeitersekretariatskommission und dem Arbeitersekretär Sitz und Stimme im Kartell auch für den Fall eingeräumt habe, daß sie nicht von ihrer Gewerkschaft in das Kartell delegiert würden. Eine Mehrheit physischer Personen sei hier gegeben. Eine Organisation des Kartells sei auch als vorhanden anzunehmen. Es läge ein vertragliches Zusammenwirken auf dem Gebiete der Vermögensverwaltung vor, und auch nach außen habe sich das Kartell als geschlossene Einheit zu erkennen gegeben.— Wenn eingeworfen werde, es handle sich um Wahlen der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Kartells, so sei darauf zu bemerken, daß die'Wahlmur die Veranlassung des Zusammentritts fei; entscheidend sei die Annahme der Wahl. Schließlich sei noch der Zweck der Erörterung politischer Angelegenheiten in Versammlungen zu bejahen. Das Regulativ selbst schreibe unter Nummer 7 vor, daß zu den Zwecken des Kartells auch gehöre: die Erledigung der Vorarbeiten für die Wahlen zum Gewerbegericht, die Aufstellung der Kandidaten und die Agitation für die Gewerbegerichtswahl. Das solle natürlich auch in den Sitzungen des Kartells erörtert werden und sei eine politische Angelegenheit. Die Sitzungen des Kartells seien aber mit Rücksicht auf die große Zahl der Teilnehmer als Versammlungen im Sinne des Gesetzes vorzusehen.(Das Kartell zählt etwa 40 Mitglieder und deren Vertreter.) Somit sei die Auflösung der Versammlung wegen der Anwesenheit von Frauen berechtigt. Wir verzichten darauf, den Rattenkönig sinnreich gedehnter Begriffe und Deutungen zu lösen, mittels deren ein rein gewerkschaftliches Organ in einen politischen Verein verwandelt wurde, der„den Zweck der Erörterung politischer Angelegenheiten in Versammlungen verfolgte". Mit wagehalsigen juristischen Kletterkunststückchen kann man ja über die tiefsten Abgründe innerer Unlogik und Unwahrschein- lichkeit hinwegturnen, kann man alles beweisen, was zu beweisen als wünschenswertes Ziel erscheint, auch daß schwarz weiß und weiß schwarz sei, Graf Ballestrem als Reichstagspräsident das Muster unbeugsamen Gerechtigkeitssinnes und der Mond eine erbärmliche Talgkerze. Klar kündet deshalb die Entscheidung, daß es mehr als kindliche Leichtherzigkeit, daß es kindische, aber gemeingefährliche Torheit ist, wenn bürgerliche Sozialpoliliker das Vereinsrecht refor- mieren, die Koalitionsfreiheit sichern wollen, indem sie für die Frauen das gesetzliche Recht fordern, Organisationen anzugehören, welche sozialpolitische Bestrebungen verfolgen. Die Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen, sozialpolitischen Materien einerseits, politischen Fragen andererseits, beseitigt nicht das alte Unrecht, welches ermöglicht, das Vereinsrecht gegen die Koalitionsfreiheit aufzutrumpfen. Es schafft nur einen neuen Boden, auf dem das alte Unrecht mittels juristischer Spitzfindigkeiten weiter gehegt und gepflegt werden kann. So wenig als die wirtschaftlichen lassen sich heutigentags auch die sozialpolitischen Angelegenheiten von den politischen abgrenzen. Wie die Tatsachen des Lebens, so fließen auch die Begriffe ineinander über. Sinnige Deutelungen des Begriffs sozialpolitisch können deshalb am Rechte des weiblichen Geschlechtes zur Anteilnahme an organisirten nichtpolitischen Bestrebungen den gleichen groben Unfug verüben, als dies gegenwärtig Auslegungen der Begriffe wirtschaftlich und politisch tun. Um diesem Unfug zu steuern, bedarf es einer ganzen statt einer halben Reform: der Schaffung eines einheitlichen und freiheitlichen Reichs-Vereins- und Versammlungsrechtes für Frauen wie Männer. So lange diese Forderung nicht verwirklicht ist, bleibt das Drehen und Klügeln an Gesetzestexten Trumpf, bleiben das Recht der Proletarierin zur gewerkschaftlichen Betätigung, die Koalitionsfreiheit der Arbeiterklasse gefährdet. Aus der Bewegung. Von der Agitation. In der ersten Hälfte Januar fand in Plauen i. V. eine prächtig besuchte Frauenversammlung statt. Genossin Kühler sprach über das Thema:„Warum müssen die Frauen für die allgemeine Arbeiterbewegung gewonnen werden?" Der Erfolg der Versammlung war überraschend: sechzig Frauen traten dem sozialdemokratischen Verein bei, so daß derselbe eine besondere Sektion für die weiblichen Mitglieder errichten wird. Über die obligatorische Einführung der„Gleichheit" für die weiblichen Mitglieder soll in einer der nächsten Vorstandssitzungen beraten werden. Am darauffolgenden Tage fand in Plauen eine gut besuchte Bäckerversammlung statt, in der Genossin Kühler über„Antike und moderne Sklaverei" sprach. Im Orte sind circa 120 Bäckergesellen beschäftigt, die in vier verschiedenen Vereinen organisiert sind, nur 21 Gehilfen gehören der modernen Arbeiterbewegung an. Auch zahlreiche Prinzipale wohnten der Versammlung bei. Verschiedenen Herren behagten die Ausführungen der Referentin durchaus nicht. In der Diskussion meinte Bäckermeister Döhler, es sei eine Schmach, daß die Bäckermeister es sich gefallen lassen müßten, daß eine Frau derartiges über ihren Beruf spreche. Die Gesellen sollten sich nicht irre machen lassen, treu zu ihren Meistern halten und den lieben Gott nicht vergessen, dann würde es ihnen schon gut gehen, so daß sie später selbst Meister werden könnten. Ein anderer Meister, Herr Johann, erging sich in wüsten Schimpfereien, so daß er wiederholt zur Ordnung gerufen werden mußte. Während des Schlußwortes der Referentin, die scharf mit den Herren Meistern ins Gericht ging, mußte der Leiter der Versammlung von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Herrn Johann aus dem Lokal entfernen lassen. Nur so weiter, ihr Herren, und die Gehilfen kommen zur Einsicht, daß ihr Platz im Zentralverein der Bäcker ist. In Einsiedel bei Chemnitz fand eine großartig besuchte Volksversammlung statt. Genossin Kühler behandelte hier das Thema:„Die Stellung der Frau zum Sozialismus". Die Versammlung hat große Begeisterung entflammt, möchte sie nicht wie ein Strohfeuer erlöschen. Wollen die Männer und Frauen des Proletariats Brot, Bildung, Freiheit erlangen, so müssen sie sich um das rote Banner scharen. VV. X. Im Januar fanden in allen Stadtteilen Hamburgs insgesamt neun Versammlungen statt, in denen die Genossinnen Stellung nahmen zur bevorstehenden Reichstagswahl.„Die Reichstagswahl und die Frauen", lautete in allen Versammlungen das Thema. In der sehr gut besuchten Versammlung zu Eimsbüttel referierte Genossin Fahrenwald, Vertrauensperson des III. Kreises, unter großem Beifall und mit dem Erfolg, daß eine ganze Anzahl neuer Mitglieder für den sozialdemokratischen Verein und eine Anzahl Abonnenten für die„Gleichheit" gewonnen wurden. In den übrigen Versammlungen referierte Genossin Zieh. Auch in ihnen wurden den sozialdemokratischen Vereinen neue Mitglieder zugeführt, in einigen Versamm- 31 lungen sogar in recht stattlicher Zahl, und der Arbeiterpresse neue Abonnenten geworben. Nach einem Bericht unseres Hamburger Parteiorgans über die erste Frauenversammlung führte Genossin Zieß in der Hauptsache folgendes aus: Von so hoher Bedeutung auch immer die Reichstagswahlen gewesen, diesmal seien sie von ganz be sonderer Wichtigkeit. Gelte es doch, Protest zu erheben gegen die Ausraubung, Vergewaltigung und Entrechtung des Volfes, während andererseits mit größtem Nachdruck dringend nötige Reformen auf dem Gebiet der Sozial, der Versicherungsgesetzgebung, des Vereinsund des Koalitionsrechtes, des Wahlrechtes, des Steuerwesens, ein Brechen mit dem System des Militarismus und des Marinismus gefordert werden müsse. Die Rednerin zeigte eingehend, welch gewaltiger Schaden den deutschen Arbeitern, insbesondere den deut schen Arbeiterfrauen, drohe in ihrer Eigenschaft als Konsumenten und Produzenten, wenn der mit Hilfe von Rechtsbrüchen Gesetz gewordene Zolltarif in seinem ganzen Umfang in Kraft träte. Der tommende Reichstag müsse versuchen, durch den Kampf um Abschließung möglichst günstiger Handelsverträge zu retten, was noch zu retten sei. Darum sei es notwendig, Leute in den Reichstag zu wählen, die einen flaren Blick und ein steifes Rückgrat hätten, und als solche hätten sich bei dem Kampfe um den Zolltarif wiederum die Sozialdemokraten gezeigt. Genossin Zieß wies nach, warum die Regierung bei der Frage des Zolltarifs umgefallen, warum aus dem ,, Unannehmbar", dem„ Undurchführbar" des Grafen von Bülow bezüglich der verschiedenen Zollsätze zum Schlusse die Behauptung geworden, der Tarif sei ein Segen fürs Vaterland". Die Regierung sei mit ihren Finanzen im Dalles, das„ herrliche" Kriegsheer, die„ gräßliche" Flotte, die Weltpolitik, die Verzinsung unserer Schulden u. s. w. verschlingen immer größere Summen, während, namentlich in letzter Zeit, so lange die Krise andauert, die Einnahmen infolge des verminderten Konsums bedeutend zurückgegangen seien. Da schaue man sich in Regierungskreisen nach neuen Einnahmequellen um, und Michel müsse wiederum zahlen. Rednerin bewies das des näheren an der Hand eines reichen Zahlenmaterials. Sie übte scharfe Kritik an dem ganzen System des Militarismus und begründete unsere Programmforderung: Abschaffung des stehenden Heeres und Einführung der Volkswehr. Sie erläuterte unsere Forderungen, betreffend den Ausbau der Sozial- und Versicherungsgesetzgebung und besprach die Drohungen, der„ Bestie" den Baum anzulegen, das Wahlrecht zu ändern. Den diesbezüglichen Strömungen stellte sie unsere Forderungen gegenüber, das Wahlrecht zu reformieren und zu erweitern und es auch den Frauen zu gewähren, dabei die albernen Einwendungen zerpflückend, unter denen uns dies Recht vorenthalten wird. Mit einem begeisterten und begeisternden Appell an die anwesenden Männer und Frauen, ihre ganze Kraft in den Dienst der sozialdemokratischen Bewegung zu stellen, um den Sieg der Sozialdemokratie am Wahltag zu einem glänzenden zu machen, schloß die Referentin unter stürmischem Beifall ihren Vortrag. In der Dis fussion sprach in ausgezeichneter Weise unsere alte Genossin Dittmer. Wolle man der„ Bestie" den Zaum anlegen, nun wohlan, möge man es versuchen. Die" Bestie" habe ein Gebiß, ein scharfes, das möchten die Herren dann in unangenehmer Weise zu fühlen bekommen. Die Toren sollten doch nicht meinen, mit der Arbeiterschaft umspringen zu können, wie sie es unter der zwölfjährigen Dauer des Sozialisten gesetzes getan. Dazu sei der Jüngling Sozialismus zu sehr aus gewachsen, zu kräftig geworden. Reicher Beifall lohnte ihre Ausführungen, die in der warm empfundenen Aufforderung an die Anwesenden austlangen, sich der Arbeiterbewegung anzuschließen. Genosse Auferforte veranschaulichte die proletarischen Kämpfe in Schweden, Norwegen und Dänemark, von wo er eben gekommen. Einer Aufforderung der Genoffin Rost, der Partei beizutreten, folgten an dreißig Personen. Das„ Echo" und die„ Gleichheit" fanden neue Abonnenten. Mit einem Hoch auf die Sozialdemokratie schloß die imposante Versammlung. " 1 In zwei Versammlungen erhoben die Hamburger Genossinnen Protest gegen die Mundtotmachung der sozialdemokratischen Vertreter im Reichstag. Ist die Sozialdemokratie rechtlos?" so lautete das Thema, über das Genossin Zieh in beiden Versammlungen referierte. Die erste Versammlung verlief ordnungsgemäß, nur daß der überwachende Beamte die Zwischenrufe verbot, ein Vorgehen, gegen welches Genossin Ziez Protest erhob, womit der Zwischenfall erledigt war. In der zweiten, sehr stark besuchten Versammlung verbot der überwachende Beamte ebenfalls die Zwischenrufe. Als Genoffin Zietz dagegen mit der Motivierung protestierte, daß durch das Verbot jede Lebensäußerung der Versammlung unterbunden würde, löste der Beamte auf. So ward den Versammelten ad oculus demonstriert, wie berechtigt die Frage ist, die laut Tagesordnung behandelt werden sollte. Selbstverständlich ist sofort Beschwerde erhoben und für den 2. Februar eine neue Versammlung anberaumt worden, über die wir später berichten werden. L. Z. In Bremen nahmen Mitte Januar die Genossinnen Stellung zur bevorstehenden Reichstagswahl. Das Lokal war vor der Zeit überfüllt und viele mußter umfehren. Der überwachende Beamte hatte jedenfalls seinen Ballestrem vorausgeahnt, er wollte die Kritisierung der Kaiserreden nicht gestatten. Genossin Zietz als Referentin protestierte dagegen und der Herr beschied sich denn auch. Genossin Ziet sprach ferner in gutbesuchten Frauenversammlungen zu Altona und zu Diedrichsdorf bei Kiel. In dem erstgenannten Orte referierte sie über die nächsten Reichstagswahlen, in dem letzteren über Die Frau in der Arbeiterbewegung". In sämt lichen Versammlungen wurden den Arbeiterorganisationen zahlreiche Mitglieder, der Arbeiterpresse, darunter der„ Gleichheit", neue Abonnenten gewonnen. L. Z. " Notizenteil. Soziale Gesetzgebung. Kaufmannsgerichte sollen nach einem Entwurf der Regierung geschaffen werden, welcher dem Reichstag kurz vor Torschluß zugegangen ist und demnächst zur Beratung gelangen wird. Die Kaufmannsgerichte sollen bei gewerblichen Streitigkeiten zwischen Angestellten und Prinzipalen die gleichen Aufgaben erfüllen, welche auf industriellem Gebiete den Gewerbegerichten zugewiesen sind. Damit hat sich die Regierung endlich bequemt, eine langjährige und wohlbegründete Forderung der Gehilfenschaft zu erfüllen. Allerdings tut sie das in unvollkommenster Weise. Treffend charakterisiert das " Handlungsgehilfenblatt" den Gesezentwurf als„ ein Kompromiß zwischen dem Klasseninteresse der Prinzipalität, die ihre Gehilfenschaft möglichst von jeder Berührung mit der Arbeiterbewegung fern halten will, dem Berufsdünkel eines Teiles der Gehilfenschaft selbst und den sozialen Notwendigkeiten des modernen Lebens". Als die jüngste Reform der Gewerbegerichte im Reichstag zur Beratung stand, hatte die Sozialdemokratie unter anderem auch die Ausdehnung der Zuständigkeit derselben auf die Streitigkeiten gefordert, welche aus dem Arbeitsvertrag der Handlungsgehilfen hervorgehen. Ihre Forderung ward abgewiesen. Dem Wesen nach triumphiert sie nun doch. Die Kaufmannsgerichte sind nämlich völlig auf den bestehenden Gewerbegerichten aufgebaut. Wo ein Gewerbegericht besteht, da teilt das Kaufmannsgericht mit ihm die Einrichtungen, die Gerichtsschreiberei, den Bureaudienst, die Bureau- und Sigungsräumlichkeiten, sogar den Vorsitzenden und den Stellvertreter desselben. Völlig unabhängig vom Gewerbegericht sind dagegen die Wahlen für die Zusammensetzung des Kaufmannsgerichtes, wie seine Verhandlungen. Da die Handelshussarbeiter nach wie vor dem Gewerbegericht unterstehen, so sichern die einschlägigen Bestimmungen des Entwurfes den Prin zipalen ein doppeltes Wahlrecht: sie wählen die Arbeitgeberbeisiger bei dem Gewerbegericht und die Prinzipalsbeisiger bei dem Kaufmannsgericht. Dagegen ist das Wahlrecht der Gehilfenschaft so knapp als nur möglich bemessen. Eine schreiende Ungerechtigkeit ist es vor allem, daß der Entwurf das Riesenheer der weiblichen Handelsangestellten von dem Wahlrecht und der Wählbarkeit aus= schließt. Wir werden uns in der nächsten Nummer eingehend mit diesem schweren Mangel befassen. Was die männlichen Gehilfen anbelangt, so ist für sie die Wahlberechtigung an ein Mindestalter von fünfundzwanzig Jahren, die Wählbarkeit an ein solches von dreißig Jahren, sowie an die zweijährige Wohnhaftigkeit im Bezirk geknüpft. Noch andere Bestimmungen des Entwurfs erleichtern es den Prinzipalen, möglichst ihre Vertrauensleute zu Gehilfenbeisitzern delegieren zu können. So sollen zum Beispiel die Beisigerwahlen auf mindestens ein und höchstens sechs Jahre erfolgen 2c. Die Wirksamkeit des Kaufmannsgerichtes ist in betreff der zugewiesenen Aufgaben wie der äußeren Ausdehnung eng begrenzt. Als Ginigungsamt soll es nicht fungieren, in Streitigkeiten, die sich aus der Konkurrenzklausel ergeben, ist es nicht zuständig und für Städte mit unter 20 000 Einwohnern ist seine Errichtung nicht obligatorisch. Welche Mängel des Entwurfes die organisierte Gehilfenschaft für besonders verbesserungsbedürftig erachtet, zeigt die nachstehende Resolution, welche vom„ Zentralverband der Handelsgehilfen und Gehilfinnen Deutschlands" ausgearbeitet wurde und öffentlichen Versammlungen der Angestellten vorgelegt wird. Die in ihr niedergelegten Forderungen sind bei dem Gegenentwurf berücksichtigt worden, welchen der rührige " Zentralverband" mit einer Begründung den gesetzgebenden Körperschaften zugehen ließ. Nachdem die Resolution sich mit der Errichtung von Kaufmannsgerichten grundsätzlich einverstanden erklärt hat, fordert sie:„ 1. Ausdehnung des Errichtungszwanges auf das ganze Reich, zwecks Schaffung einer lückenlosen Kaufmannsgerichtsbarkeit, 2. Ausdehnung der Zuständigkeit auf Streitigkeiten über eine Ver einbarung, die den Gehilfen oder Lehrling nach Beendigung des Dienstoder Lehrverhältnisses in seiner weiteren gewerblichen Tätigkeit beschränkt. 3. Verbot jeder Vereinbarung, die die Zuständigkeit der Kaufmannsgerichte ausschließt oder beeinträchtigt. 4. Ausnahmslose Vereinigung der Kaufmannsgerichte mit vorhandenen Gewerbegerichten durch Gemeinsamkeit der Vorsißenden und ihrer Stellvertreter sowie der Diensteinrichtungen. 5. Wahlrecht und Wählbarkeit bei der Wahl von Beisitzern für alle selbständigen Kaufleute und Gehilfen, die das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben, ohne Unterschied des Geschlechts. Anwendung der Verhältniswahl. 6. Festsetzung der Berufungssumme auf 500 Mart. 7. Anwendung der§§ 62 bis 73 des Gewerbegerichtsgesetzes( Einigungsamt) auf die Kaufmannsgerichte. Der Gesetzentwurf zum Schutze der gewerblichen Kinderarbeit ist im Reichstag in zweiter Lesung erledigt worden. Mit einer Standhaftigkeit, die einer guten Sache wert gewesen wäre, hat sich die bürgerliche Majorität jeder gründlichen Verbesserung des Entwurfs widersetzt, wie er aus den Beschlüssen der Kommission hervorgegangen ist.( Siehe Nr. 26 der„ Gleichheit" von 1902.) Troz der trefflichen, sachkundigen und eindringlichen Begründung durch die Genossen Wurm und Reißhaus gelang es der Sozialdemokratie nicht, die drei wesentlichsten ihrer Forderungen durchzusetzen: Ausdehnung des gesetzlichen Schutzes auf die in Landwirtschaft und Gesindedienst beschäftigten Kleinen; gleiches Ausmaß an Schutz für fremde und eigene Kinder; Erhöhung des Schuhalters auf das vierzehnte Lebensjahr. Wenn sich im Prinzip auch die Freisinnigen Zwick, Ernst und Rösicke für diese Reformen erklärten, so waren es doch die Sozialdemokraten allein, die bei der Entscheidung für sie stimmten. Und nicht bloß der waschechte Agrarier Gamp, auch der freisinnige Volksparteiler Bräsicke entblödete sich nicht, unter Hinweis auf das idyllische Glück und die hohe geistige Entwicklung der Hütekinder für die unbeschränkte Kinderausbeutung in der Landwirtschaft einzutreten. Die Reichsboten, welche theoretisch die Notwendigkeit des geforderten höheren Schutzes der Kinderarbeit anerkannten, aber praktisch ihre Überzeugung feige im Stich ließen, verschanzten sich hinter zwei Vorwände. Hinter das„ Unannehmbar", mit welchem die Regierung das Verlangen nach gründlicher Verbesserung ihres sozialpolitischen Flickwerts beantwortet hatte. Hinter die entdeckte Notwendigkeit einer Enquete über die Lage der Kinder in der Landwirtschaft und im das wurde ohne Erröten behauptet Gesindedienst, die trot Bergen von einwandsfreiem Tatsachenmaterial noch nicht genügend flar sein soll! Nur zwei kleine Verbesserungen fanden Gnade vor den Augen der Mehrheit. Einem Zentrumsantrag entsprechend sollen zur Fürsorge überwiesene Kinder nur dann als eigene Kleine gelten, wenn sie zugleich mit diesen beschäftigt werden. Wie der Freisinnige Zwick beantragte, wurde die Beschäftigung eigener Kinder über zehn Jahren in Werkstätten, in denen die Kinderarbeit überhaupt zulässig ist, im Handels- und Verkehrsgewerbe vor dem Vormittagsunterricht verboten. In der Schwebe bis zur dritten Lesung blieb ein Verschlechterungsantrag von konservativer Seite, betreffend die Durchbrechung des Kinderschutzes im Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe. Er fordert, daß die unteren Verwaltungsbehörden nach Anhörung der Schulaufsichtsbehörden hier die Verwendung eigener Kinder unter zwölf Jahren in denjenigen Fällen zulassen können, wo der Betrieb in der Regel ohne fremde Hilfe stattfindet. Außer den drei bereits erwähnten Hauptforderungen der Sozialdemokraten wurden noch folgende von ihnen geheischte Verbesserungen abgelehnt: Streichung der Bestimmung, daß zur Fürsorge überwiesene Kinder als eigene gelten sollen. Verbot der Ausdehnung der Vorschriften über die Beschäftigung eigener Kinder für die Verwendung von Kindern, die in der Wohnung oder Werkstätte einer Person, im Verhältnis zu der sie als eigene Kinder gelten, und zu deren Hausstand sie gehören, für dritte beschäftigt werden. Verbot der Kinderbeschäftigung beim Rüben- und Pflanzenziehen, Hopfenpflücken und Kartoffelgraben gegen Entgelt, sowie bei Treibjagden. Erhöhung des Schuhalters im Betrieb von Werkstätten, im Handels- und Verkehrsgewerbe auf dreizehn Jahre, Verbot der Arbeit fremder Kinder über zwölf Jahre zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht und vor zwei Stunden nach beendetem Unterricht überhaupt. Aufhebung der verlängerten Beschäftigungsdauer während der Schulferien von drei auf vier Stunden täglich. Streichung der Bestimmung, daß den Kindern am Mittag eine mindestens zweistündige Pause zu gewähren ist. Mit sehr großer Mehrheit wurde die von der Kommission beschlossene Resolution angenommen, welche vom Reichskanzler in Verbindung mit den Landesregierungen Erhebungen fordert über den Umfang und die Art der Lohnbeschäftigung von Kindern im Haushalt, sowie in der Landwirtschaft und deren Nebenbetrieben, und die zweckmäßige Bekämpfung ihrer Gefahren. Damit ist der Schutz der betreffenden Kleinen wieder um Jahre verschleppt. Die Verhandlungen und Beschlüsse des Reichstags in Sachen der weiteren Ausgestaltung des Kinderschutzes spiegelte Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Bundel) in Stuttgart. 32 den ganzen Jammer der deutschen Sozialpolitik von oben wieder. An dem Proletariat, vor allem aber an seinen Frauen, Reformfaulheit und Reformfeindschaft zum Wohle der Kindheit weiter zu be kämpfen! Eine Verböserung der Krankenversicherung zum Nachteil der Frauen bringt der Regierungsentwurf der Novelle zum Krankenversicherungsgeseh. Er enthält Bestimmungen, durch welche die Frauen von der Vertretung im Vorstande ausgeschlossen werden. Diese Absicht zur Rechtlosmachung des ohnehin mit so tärglichen Rechten bedachten weiblichen Geschlechtes muß den schärfsten Protest herausfordern und unsere Genofsinnen allerorten zum Kampfe auf die Schanzen rufen. In nächster Nummer werden wir nachweisen, wie unbegründet und ungerecht der reaktionäre Vorstoß der Regierung ist. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Die erste Jahresversammlung des Frauenverbandes der norwegischen Arbeiterpartei hat am 25. Januar in Christiania getagt. Sie beschloß am 17. Mai, dem Tage des norwegischen Verfassungsfestes, im ganzen Lande eine Demonstration für das allgemeine Frauenwahlrecht zu veranstalten. Bekanntlich besigen in Norwegen die Frauen zu den Kommunalvertretungen nur ein Zensuswahlrecht, das, wie jedes beschränkte Wahlrecht, die große Mehrzahl der Proletarierinnen zu Rechtlosen macht. Einstimmig lehnte die Jahresversammlung die Aufforderung der frauenrechtlerischen Organisation ab, dem„ Nationalen Frauenrat" beizutreten, der norwegischen Sektion des internationalen Frauenrats. Die Aufforderung wurde von allen Rednerinnen bekämpft, die zu der Frage das Wort ergriffen. Betont wurde dabei, daß die Aufgabe der Proletarierinnen sei, ihre eigenen Klassengenossinnen zu organisieren und dem Befreiungskampfe des Proletariats zuzuführen. Sie müßten vor allem für die Ausbreitung des sozialistischen Gedankens unter ihren Mitschwestern wirken und sie für die Organisation gewinnen, der sie als Proletarierinnen, als Lohnstlavinnen anzugehören hätten. Ein Anschluß an die frauenrechtlerische Organisation sei schädlich, denn die Ziele, die sie verfolge, stimmten nicht mit der Überzeugung und den Forderungen der sozialdemokratischen Frauen überein. Die Jahresversammlung beschloß ferner, energisch für den Achtstundentag und die Maidemonstration zu wirken und zu diesem Zwecke in allen Verbandsvereinen eine rege Agitation zu entfalten. Als Verbandsvorsitzende wurde Frau Ziener, als Sekretärin Frau Tynäs gewählt. Dem Vorstand gehören außer den beiden genannten Genossinnen, welche zugleich den Frauenverein der Arbeiterpartei vertreten, noch je eine Vertreterin der sieben Fachvereine an, welche dem Verband angeschlossen sind. Der Verband wurde im Dezember 1901 gegründet und zählt jetzt über 350 Mitglieder, die sich auf acht Einzelorganisationen verteilen: den Frauenverein der Arbeiterpartei und die Fachvereine der Zeitungsträgerinnen, Zündholzarbeiterinnen, Näherinnen, Wäscherinnen und Putzfrauen, Handschuhnäherinnen, Schneiderinnen und Tabakarbeiterinnen. Der Verband ließ 1902 durch Mitglieder fünfzig Vorträge abhalten, nahm an der Maidemonstration teil und war auf dem Kongreß der sozialdemokratischen Arbeiterpartei durch drei Delegierte vertreten. Seine Entwicklung zeugt von frischem, tlassenbewußtem Leben. Quittung. Für den Agitationsfonds der Genossinnen gingen vom 1. Novem ber 1902 bis Ende Januar 1903 bei der Unterzeichneten ein: aus Altona durch Genossin von Hollen 5 Mark; aus Stralsund durch Genossin Wulff 3,75 Mark; aus Görlig durch Genossin Gregor 20 Mart; aus Berlin Genossin Dr. Srzf. 20 Mart; Berliner Genossinnen 20 Mark; Genossin Hofmann 50 Mart; aus Stuttgart durch Genossin Zetkin eine stille Genossin 100 Mart; 2. D. Ke. 10 Mart; aus Chemnih durch Genossin Riemann 50 Mart; aus Reichenbach i. V. durch Genossin Gödkrig 5 Mart; aus Klein- Auheim durch Genossin Klein 6 Mart; Summa 289,75 Mark. Dantend quittiert Ottilie Baader, Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands, Berlin SW., Belle- Alliancestr. 95, Hof, 3 Tr. Druckfehler- Berichtigung. In dem Artikel„ Johanne Schackow"( Nummer 3) muß es heißen Cautius und nicht Carstens, ferner Zeile 6 von unten prole= tarischen Fraueninteressen und nicht politischen, endlich Seite 22, erste Spalte, Zeile 12 von oben sozialistische Überzeugung und Die Redaktion. nicht sozialpolitische. Druck und Verlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b. 5.) in Stuttgart.