Nr. 10. Die Gleichheit. 13. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 8189) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 6. Mai 1903. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe geftattet. Inhalts- Verzeichnis. Schutz den Müttern. Die badische Fabrikinspektion über die Verkürzung der gesetzlichen Arbeitszeit der Arbeiterinnen. Von D. Z. Tatsäch liches und Prinzipielles über die Frauenorganisation in den christlichen Gewerkvereinen. Von Fanny Imle.- Aus der Bewegung. Feuilleton: Ein Streber. Von Philipp Langmann. Notizenteil: Soziale Gesetzgebung. Frauen in öffentlichen Ämtern. Frauenbewegung. Literatur zur Frauenfrage. Nachtrag zum Verzeichnis der Adressen weiblicher Vertrauenspersonen. Schuh den Müttern. Die Novelle zum Krankenversicherungsgesez und ihre Behandlung im Reichstag haben wieder einmal anklagend auf eine der schwersten Sünden der kapitalistischen Ordnung gedeutet: auf die Ausbeutung und Schußlosigkeit der proletarischen Frau, die ein Kind unter ihrem Herzen trägt oder geboren hat. Diese Sünde ist um so verhängnisvoller, als sie über die Person der Proletarierin hinaus das kommende Geschlecht bedroht und schädigt, ja vernichtet. Wie die kapitalistische Auswucherung der kindlichen Arbeitskraft, so ist vor allem auch sie der mehr oder minder schlecht verhüllte soziale Mord". Das Verbrechen beginnt lange schon, ehe die Arbeiterin in die She getreten oder gesegneten Leibes geworden ist. Indem die tapitalistische Ordnung harte Ausbeutung über die Kleine verhängt, die noch auf der Schulbank sitt, über das halbreife Mädchen, das in den Entwicklungsjahren steht: werden bereits der unerwachsenen Proletarierin Kräfte und Säfte geraubt, deren sie später als Tragende und Gebärende bedürfte. Die erwachsene Arbeiterin ist aber erst recht diesem traurigen Geschick preisgegeben. Die Gesundheit des mütterlichen Schoßes wird herabgemindert und zerstört durch die Länge des Arbeitstags; durch Beschäftigungsarten, welche zufolge anhaltenden Sigens oder Stehens, zufolge einseitiger Uberanstrengung bestimmte, für die Fortpflanzung wichtige Organe, Muskel- und Nervengruppen schwächen und krank machen; durch die Verarbeitung giftiger Stoffe, welche beim Atmen oder durch die Haut in den Körper bringen und ihn durchseuchen. Für die Schwangere und Wöchnerin, sowie die Frucht ihres Leibes aber spißen sich die verschiedenen schädlichen Einflüsse mörderisch zu, mit denen die ausgebeutete Erwerbsarbeit verquickt ist. Ihre entsetzlichen Folgen für die Frau und das neue Leben falls dieses nicht schon vor der Geburt gewürgt wird werden verschärft durch die Dürftigkeit und Armseligkeit der proletarischen Lebenshaltung. Die Überbürdung der Proletarierin mit häuslicher Arbeit neben der Lohnfron; der eiserne 3wang, die lettere nur so turz als möglich zu unterbrechen; das Wohnungselend und die färgliche Ernährung der proletarischen Familie: das alles und manches andere noch widersetzt sich brutal sowohl der Schonung und Pflege, welche der Schwangeren und Wöchnerin zu teil werden müßte, wie der Rücksichtnahme auf günstige Entwicklungsbedingungen für das neugeborene Kind und den Säugling. Was die kapitalistische Gesellschaft gegen Mutter und Kind durch ein Zuviel an Ausbeutung, durch ein Zuwenig an Schutz und Fürsorge sündigt, das fündet längst schon ein erdrückend reiches Tatsachenmaterial. Es weist aus, daß parallel mit der zunehmenden industriellen Erwerbstätigkeit der Frau ein Steigen der Schwerund Totgeburten geht; daß die Zahl der Totgeburten bei den Industriearbeiterinnen eine höhere ist als bei der GesamtbevölkeBuschriften an die Rebaktion ber Gleichheit" sind zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart, BlumenStraße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furthbach- Straße 12. rung. Die hohe Säuglingssterblichkeit in den Industriebezirken, wo große Frauenmassen dem Kapital zins und tributpflichtig sind, ist eine auffällige soziale Erscheinung, die seit mehr als einem halben Jahrhundert ziffernmäßig festgestellt und stets aufs neue bestätigt worden ist. Hirt, Troust, Tardien, Glattauer, Constantin Paul, Deborah Bernson und viele andere namhafte Ärzte und Hygieniker haben dargetan, daß das Hantieren mit Quecksilber, Blei, bleiweißhaltigen Stoffen, Anilin, Phosphor 2c. den mütterlichen Organismus und das in ihm keimende Leben vergiftet. Arbeiterinnen, welche der täglichen Einwirkung der genannten und anderer Gifte ausgesezt sind, werden unfähig, normal auszutragen und zu gebären, lebende, vor allem aber gesunde, lebenskräftige Kinder in diese beste aller Welten zu bringen. Professor Etienne stellte die erschütternde Tatsache klar, daß das Nikotin die Muttermilch der Tabakarbeiterinnen aus einer Quelle blühender Gesundheit in tödliches Gift verwandelt. Das Treten der Nähmaschine, das Stehen und Heben in den Druckereien 2c. führt nachgewiesenermaßen zu schweren Unterleibsleiden, zu Fehl- und Schwergeburten. Der Abortus soll häufig bei den Arbeiterinnen der großen mecha= nischen Strumpfwirkereien vorkommen, welche die Strümpfe auf die Formen ziehen und dabei diese gegen den Leib stemmen. Nicht minder eindringlich als die angeführten Tatsachen redet die er= schreckende Häufigkeit tückischer Frauenkrankheiten davon, daß die proletarische Frau als Schwangere und Wöchnerin über ihre Kraft und oft unter völlig unzutreffenden Bedingungen arbeiten muß und des bescheidensten Maßes an Fürsorge ermangelt. Und wer zählt die Scharen proletarischer Kleinen, die dank der Ausbeutung und Schußlosigkeit der Mutter in der schonungsbedürftigsten Zeit mit einem furchtbaren Haupterbe bedacht werden: einem siechen, schwächlichen Körper!* Überblickt man die fest ineinander geschlungenen und ver schweißten Glieder der Kette von Umständen, welche die physische -von der BeeinträchtiMutterschaft der Proletarierin gefährden gung ihrer geistig sittlichen Verpflichtungen zu schweigen, so tritt eins sinnenfällig in Erscheinung. Der nötige Schuß der Frau als Mutter muß entsprechend vielseitig und weitreichend sein. Als eine unerläßliche Vorstufe ist das Verbot der Lohnarbeit schulpflichtiger Kinder zu erachten und die bedeutende Verkürzung der täglichen Arbeitszeit der jugendlichen Arbeiterinnen unter 18 Jahren die Altersgrenze für dieselben auf 16 Jahren zu belassen, ist Schlimmeres als Widersinn, ist ein Verbrechen. Seine feste allgemeine GrundLage muß geschaffen werden durch die Herabsetzung des Arbeitstags aller erwachsenen Arbeiterinnen auf acht Stunden, durch die Sanie rung der Arbeitsräume, die Einführung von Vorrichtungen und Arbeitsverfahren, welche die Gesundheit gegen Schädigungen sichern, die Verwendung von unschädlichen statt gesundheitsgefährlichen Materialien; durch das Verbot solcher Beschäftigungsarten, die aller fanierenden Maßregeln ungeachtet dem weiblichen Organismus besonders verderblich bleiben. Was den Schutz der Schwangeren und Wöchnerinnen selbst gegen die kapitalistische Ausbeutung anbelangt, so heischt er das Verbot ihrer Erwerbstätigkeit für einen bestimmten, genügend langen Zeitraum vor und nach der Nieder* Siehe unter anderem„ Die Gleichheit" 1892: Nr. 1, 17; 1893: Nr. 18, 24; 1894: Nr. 12, 18, 25; 1895: Nr. 9, 11, 19; 1896: Nr. 16; 1897: Nr. 17, 19, 24; 1898: Nr. 11, 20, 24, 25; 1899: Nr. 5, 10, 20; 1900: Nr. 5, 9, 10, 18, 22; 1901: Nr. 3, 7, 9, 11, 12; 1902: Nr. 4, 9, 14. funft. Gewiß ist es schwierig, den Termin derselben annähernd genau festzustellen. Trotzdem dünkt es uns weniger bedenklich, wenn dabei Irrtümer unterlaufen, gegen welche auch die gewissen hafteste Untersuchung durch Arzt und Hebamme nicht zu schützen vermag, als daß die Arbeitseinstellung von dem Antrag der Schwangeren abhängig gemacht wird. Acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung und acht Wochen nach ihr, wenn das Kind lebt, sechs Wochen, falls es gestorben ist oder bei Fehl- und Totgeburten, müßte die gesetzliche Schußzeit für Schwangere und Wöchnerinnen zunächst mindestens betragen. Es versteht sich außerdem am Rande, daß dieselbe weiter ausgedehnt werden kann, wenn der Arzt konstatiert, daß die Erwerbstätigkeit die normale Entwicklung der Leibesfrucht oder die Gesundheit der Schwangeren, der Wöchnerin gefährdet. Indessen: mit den vorstehenden Maßregeln allein ist es noch nicht getan. Sie können ihre vollen Segnungen für Mutter und Kind nur entfalten, wenn der Frau während der Dauer der Schußzeit die materiellen Mittel für Unterhalt und Pflege zugesichert sind. Solange diese Forderung nicht erfüllt ist, wird die finstere Not Tausende armer Schwangeren und Wöchnerinnen zu Übertretungen und Umgebungen des Gesetzes peitschen. Dies aber um so erbarmungsloser, als Wochenbett und Säuglingspflege höhere Ausgaben in sichere Aussicht stellen. Ist der Verdienst in der Fabrikindustrie verwehrt und fann durch keine Täuschung erschlossen bleiben, so wird er in der gefährlicheren Hausindustrie oder als Puz, Scheuer- und Waschfrau gesucht. Kann aber die Frau beziehungsweise ihre Familie den Ausfall an Erwerb während der gesetzlichen Schutzfrist nicht verschmerzen, so ist von Aufwendungen für bessere Ernährung und größere Schonung der Schwangeren und Wöchnerinnen erst recht keine Rede. Und doch wären auch sie im Interesse von Mutter und Kind dringend nötig, zumal wenn dieses an der Brust genährt werden soll. Den gekennzeichneten Verhältnissen entsprechend brachten die französischen Sozialisten bereits vor zehn Jahren in der Kammer einen Antrag ein, der forderte, daß jede verheiratete wie ledige Arbeiterin vom Beginn des vierten Monats ihrer Schwangerschaft bis zwölf Monate nach der Niederkunft beim Tode des Kindes türzere Zeit der Sorge der Gesellschaft" anvertraut werde und je nach dem üblichen Preise der Lebensbedürfnisse drei bis sechs Francs Pflegegeld pro Tag aus einer„ Mutterschaftskasse" erhielte.* Die hierfür nötigen Mittel sollten von Staat, Departement, Gemeinde und Unternehmern aufgebracht werden. Der Antrag der„ unfruchtbaren Dogmenfanatiker" wurde abgelehnt. Er ist um Jahre dem vielgerühmten Plane einer Mutterschaftsversicherung vorangegangen, den bürgerliche Reformer wie Louis Frank und Paolina Schiff vertreten. In Deutschland verweist der Stand der Dinge, wie die ,, Gleichheit" bereits 1892 betonte,** auf die Krankenversicherung als eine Trägerin materieller Fürsorge für Schwangere und Wöchnerinnen. Sie muß diesen die Hilfe von Arzt und Hebamme gewährleisten, ebenso aber für die Dauer der gesetzlichen Schußfrist ein Pflegegeld, das zum mindesten den Lohnausfall deckt. Damit die Krankenversicherung den ganzen Streis schußbedürftiger Frauen erfaßt, ist ihre Ausdehnung auf die Landarbeiterinnen, Dienstboten, Heimarbeiterinnen und die nichterwerbstätigen Frauen der männlichen Kassenmitglieder notwendig; alle Personen sind versicherungspflichtig zu machen, deren Einkommen nicht über eine bestimmte Höchstgrenze hinausgeht. Wie aber die Mittel für den MutterWie aber die Mittel für den Mutter schaftsschutz beschaffen? Sicherlich, daß der bessere Schwangeren und Wöchnerinnenschutz die Ausgaben der Krankenkassen für die Krankheiten ihrer weiblichen Mitglieder insbesondere für Frauenleiden ganz erheblich herabmindern wird. Gewiß auch, daß die Leistungsfähigkeit der Krankenversicherung bedeutend gesteigert werden kann durch die Beseitigung der jetzt bestehenden Zersplitterung in verschiedene Kassenarten; durch den Zusammenschluß der Kassen zu größeren Verbänden; durch die Errichtung eigener, bes ziehungsweise fommunaler Apotheken; durch weitgehende Selbst verwaltung. Troß allem aber werden die verfügbaren Mittel sich als unzulänglich erweisen, den gewaltigen Aufgaben des Mutterschaftsschutzes zu genügen. Der Staat muß zu diesem Zwecke Zu,, Die Gleichheit", 1893, Nr. 2.** 1892: Nr. 13. 74 schüsse an die Krankenkassen leisten. Die dafür nötigen Millionen brauchen nicht einmal durch eine neue Steuer aufgebracht zu werden, das Militär- und Marinebudget kann sie tragen. Ein wirksamer Schwangeren- und Wöchnerinnenschuß ist für die Verteidigungsfähigkeit des Vaterlandes erheblich wichtiger als neue Achselklappen an den Uniformen, der Drill in einem neuen Griff beim Präsentieren des Gewehrs und ähnliche Kinkerlißchen, die Unsummen verschlingen. Als notwendige Ergänzung muß sich zu dem gesetzlichen Arbeiterinnenschuß und der Mutterschaftsfürsorge seitens der Krankenversicherung eine dritte Gruppe von Maßregeln gesellen. Sie umfaßt die Errichtung von Entbindungsanstalten, von Schwangeren- und Wöchnerinnenheimen, von Beschäftigungsanstalten für stillende Mütter, die Organisation der Wöchnerinnenhauspflege, die Lieferung unverfälschter Säuglingsmilch, die unter Umständen unentgeltlich erfolgen muß 2c. Diese Zeitschrift hat sich bereits früher mit den betreffenden Forderungen beschäftigt.* Die Umstände, welche sie bedingen, sind mit Händen zu greifen. Es ist die besondere Hilflosigkeit der ledigen Mütter; die Enge und hygienische Mangelhaftigkeit des proletarischen Heims; die Belastung der Proletarierin mit häuslichen Verpflichtungen und die vorliegende Unmöglichkeit, während Schwangerschaft und Wochenbett eine„ Stüße der Hausfrau" oder Pflegerin zu zahlen; der Zwang für die Mutter, den Verdienst zu suchen, lange ehe das Kind das Säuglingsalter hinter sich hat; die Armut der proletarischen Familie, welche sich recht oft der Beschaffung guter Milch und des nötigen Apparats für ihre Sterilisierung widersetzt 2c. Der Gemeinde liegt es ob, durch Maßnahmen der einschlägigen Natur die Schwangere und Wöchnerin samt dem Säugling zu schützen. Wo ihre Kraft versagt, da muß der Gemeindeverband und der Staatszuschuß helfend eingreifen. Die sozialistischen Ge meinderäte von Lille, Noubaix und anderen französischen Orten haben auch in der aufgezeigten Richtung beachtenswerte Ansäße zum Mutterschaftsschuß geschaffen. Die deutschen Genossinnen haben auf ihren Konferenzen zu Mainz 1900 und München 1902 Forderungen erhoben, welche sich von wenigen unwesentlichen Einzelheiten abgesehen- mit den vorstehenden decken. Im Reichstag, in den Landtagen, in den Gemeindevertretungen kämpft die Sozialdemokratie für alle Reformen, welche geeignet sind, die kapitalistische Auswucherung der Mütter zu mildern, die ihr und ihrem Kindchen zugewendete soziale Fürforge zu erhöhen. Sie stößt dabei auf den bockbeinigen Widerstand der Regierung und der übergroßen Mehrzahl bürgerlicher Politiker. Die nämliche Gesellschaft, welche die Mutterschaft als den höchsten, ja den einzig wahren" Beruf des Weibes preist, welche sich vor der himmlischen" Mutter und ihrem Sohne als einer Gottheit oder einem Symbol anbetend beugt: entblödet sich nicht, Hunderttausende irdischer Mütter und ihre Leibesfrucht dem qualvollsten Jammer, der Vernichtung zu überantworten. So ist es nicht verwunderlich, daß die Novelle zur Krankenversicherung zwar einige anerkennenswerte Fortschritte zu gunsten der Wöchnerinnen und auf Drängen der Sozialdemokratie auch für die Schwangeren bringt, aber alles in allem auch in dieser Beziehung himmelweit hinter den berechtigten Ansprüchen der proletarischen Frauen, der gesamten Arbeiterklasse, zurückbleibt. Trostlos wenig ist ebenso das Gepräge dessen, was bis jetzt an Mutterschaftsschutz auf dem Gebiete des gefeßlichen Arbeiterinnenschutzes und der kommunalen Fürsorge geschaffen worden ist. Vorkämpferinnen für den allseitigen, ausreichenden Schutz der Mütter und Kinder zu sein, das ist eine der bedeutungsreichen Aufgaben, die innerhalb der allgemeinen sozialistischen Arbeiterbewegung insbesondere den Genossinnen zufallen. An ihnen deshalb, die Proletarierinnen über die Dringlichkeit des Mutterschaftsschutzes aufzuklären, so daß die entsprechenden Reformforderungen immer mehr zum zielflaren Willensausdruck der werktätigen Massen werden. An ihnen, in Arbeit und Kampf die Sozialdemokratie zu stärken, als die einzige gesellschaftliche Macht, welche Mutter und Kind gegen die gemeingefähr lichen, schreienden Tat- und Unterlassungssünden der kapitalistischen Gesellschaft ernstlich zu schüßen bemüht ist, welche mit der sozia* ,, Die Gleichheit", 1901, Nr. 2 und 3: Notwendige Ergänzung", Fürsorge der Gemeinden für Mütter und Kinder". listischen Gesellschaft für alle Frauen die sozialen Vorbedin gungen schaffen will, gesunde, geistig und sittlich wohlausgerüstete, pflichttreue Mütter eines kraftvollen und glücklichen Geschlechts zu sein. Möchte diese Erkenntnis bei den bevorstehenden Reichstagswahlen den Proletarierinnen in begeisternden Flammenzeichen leuchten. Wider die kapitalistische Ordnung und ihre politischen Lakaien, für die Sozialdemokratie müßte der Kampfesruf sein, in welchem auch die Losung ausklingt: Schuß den Müttern! Die badische Fabrikinspektion über die Verkürzung der gesetzlichen Arbeitszeit der Arbeiterinnen. In ihrem Jahresbericht für 1902 gibt die badische Fabrikinspektion eine Sonderdarstellung über die Dauer der täglichen Arbeitszeit der in den Fabriken 2c. beschäftigten Arbeiterinnen, sowie über die Einführung des gesetzlichen Zehnstundentags für dieselben, und zwar veranlaßt durch die bekannte bezügliche Fragestellung des Reichsamtes des Innern. Die Fragen lauten: 1. Wie lange dauerte am 1. Oktober 1902 die tägliche Arbeitszeit und die Mittagspause der in den Fabriken und den diesen gleichgestellten Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen über 16 Jahre in den einzelnen Betrieben? 2. Inwieweit ist in den einzelnen Gewerbebetrieben am Samstag und an den Vorabenden der Festtage ein früherer Arbeitsschluß als 5 Uhr nachmittags üblich, und wieviel beträgt die Verkürzung der Arbeitszeit? 3. Erscheint es zweckmäßig und durchführbar: a) die nach§ 137 Abs. 2( Bestimmungen über den Elf beziehungsweise Zehnstundentag an den Vorabenden von Sonn- und Festtagen für die über 16 Jahre alten Arbeiterinnen) der Gewerbeordnung zulässige tägliche Arbeitszeit von 11 auf 10 Stunden herabzusetzen? b) die nach§ 137 Abs. 3 zu gewährende Mittagspause von einer Stunde auf anderthalb Stunden zu verlängern? c) den Arbeitsschluß am Samstag und an den Vorabenden der Festtage auf eine frühere Stunde als 5½½ Uhr nachmittags zu verlegen und auf welche? Oder stehen zu a bis c Bedenken entgegen und welche? und zwar allgemein oder nur für einzelne Industriezweige? In der Beantwortung dieser Fragen wird zunächst festgestellt, daß in Baden 2246( von insgesamt 7728) Betriebe Arbeiterinnen über 16 Jahre beschäftigen und zwar in der Zahl von 50927. Jn 203 Betrieben mit 1072 Arbeiterinnen betrug die tägliche Arbeitszeit bis 9 Stunden; in 1107 Betrieben mit 18116 Arbeiterinnen 9 bis 10 Stunden; in 810 Betrieben mit 30757 Arbeiterinnen 10 bis 11 Stunden; in 126 Betrieben mit 982 Arbeiterinnen über 11 Stun den! In diesen Angaben sind aber auch Betriebe inbegriffen, die infolge der Krise Arbeitszeitverkürzung und es klingt sehr paradox auch Arbeitszeitverlängerung eingeführt haben. Während des regelmäßigen Geschäftsganges betrug die Arbeitszeit bis 9 Stunden in 196 Betrieben mit 1113 Arbeiterinnen, über 9 bis 10 Stunden in 1170 Betrieben mit 19004 Arbeiterinnen, über 10 bis 11 Stunden in 766 Betrieben mit 30160 Arbeiterinnen und über 11 Stunden in 114 Betrieben mit 650 Arbeiterinnen. Die Betriebe mit 10 und weniger Arbeitsstunden machten am 1. Oktober 1902 58,3 Prozent und die in denselben tätigen Arbeiterinnen 37,7 Prozent aus, die Betriebe mit über 10 Stunden 41,7 Prozent und die Arbeiterinnen 62,3 Prozent. Die Mehrzahl der Betriebe aber mit der Minderzahl der Arbeiterinnen hat die kürzere Arbeitszeit, das heißt die kleineren Betriebe, während die größeren und großen Betriebe die längere Arbeitszeit haben. Auf einen Betrieb der ersteren Kategorie entfallen durchschnittlich 16 Arbeiterinnen, auf einen solchen der zweiten Kategorie aber 35 Arbeiterinnen, mehr als das Doppelte. Das rührt daher", heißt es dazu im Bericht, daß unter den letzteren sich die großen Betriebe der Textilindustrie sowie die Mehrzahl der Zigarrenfabriken befinden." " Die Dauer der Mittagspausen war am 1. Oktober und während des regelmäßigen Geschäftsganges durchwegs die gleiche. Sie betrug über 1 bis 12 Stunden in 320 Betrieben( 14,3 Prozent) mit 9827 Arbeiterinnen( 19,3 Prozent) und über 1½ Stunden in 225 Betrieben( 10 Prozent) mit 772 Arbeiterinnen( 1,5 Prozent); über 1 Stunde dauerte demnach die Mittagspause in 545 Betrieben ( 24,3 Prozent) mit 10599 Arbeiterinnen( 20,8 Prozent). Der Arbeitsschluß am Samstag und an den Vorabenden der Festtage erfolgte vor 5 Uhr in 73 Betrieben( 3,2 Prozent) mit 911 Arbeiterinnen( 1,8 Prozent), um 5 Uhr in 395 Betrieben( 17,6 Prozent) mit 13719 Arbeiterinnen( 26,9 Prozent). Demnach fand ein früherer Schluß, als das Gesetz fordert, in 468 Betrieben( 20,8 Prozent) mit 14630 Arbeiterinnen( 28,7 Prozent) statt. Im Anschluß daran werden nun die Verhältnisse in den einzelnen Hauptindustrien kurz beleuchtet. Die meisten Arbeiterinnen, nämlich 75 21018 über 16 Jahre, wozu noch über 4000 jugendliche kommen, beschäftigt die Zigarrenindustrie, in der aber bereits die tägliche Arbeitszeit fast ausschließlich nicht mehr als 10 Stunden beträgt. Es wurden denn auch hier von keiner Seite Bedenken gegen die Einführung des gesetzlichen Zehnstundentags geäußert.„ Es möchte demnach feinem Zweifel unterliegen, daß für die Zigarrenindustrie die Herabsetzung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden ohne Produktions- und Lohnausfall durchführbar ist." " Die Textilindustrie beschäftigt 16764 Arbeiterinnen und 12256 Arbeiter. Die Arbeitszeit ist für Frauen und Männer dieselbe, da beide Geschlechter an denselben Maschinen arbeiten oder doch an Maschinen, die von derselben Transmission in Bewegung gesetzt werden. Sie beträgt in den Spinnereien durchwegs 11 Stunden, ebenso in den Webereien, mit Ausnahme einiger Seidenstoffbandwebereien und einer kleineren Baumwollweberei. Die Betrachtung kommt zu dem Schlusse:„ Sollte durch gesetzliche Regelung von der elfstündigen zur zehnstündigen Arbeitszeit übergegangen werden, so würde für die Webereien eine gewisse Übergangszeit sowie eine Erleichterung hinsichtlich der Gewährung von Überarbeit erwünscht sein." Ferner:" Bei einem Übergang zur zehnstündigen Arbeitszeit werden nach dem Gesagten besondere Übergangs- oder Ausnahmebestimmungen für die Spinnereien erwünscht und geboten sein." Für die Bijouterie, Uhren, Bürsten-, Bekleidungsund Papierindustrie wird der gesetzliche Zehnstundentag ohne Schwierigkeit als durchführbar erklärt, dagegen für einige derselben eine Übergangszeit verlangt. In den zwei größten Städten des Landes, Karlsruhe und Mannheim, liegen die Verhältnisse so, daß in ersterer alle Betriebe mit Arbeiterinnen keine längere als die zehnstündige Arbeitszeit haben, und in Mannheim die große Mehrzahl der Betriebe, während in der Minderzahl der Betriebe mit längerer Arbeitszeit die Arbeiterinnen nicht streng an die Einhaltung derselben gebunden sind. In den genannten beiden Städten ist auch die 1% stündige Mittagspause allgemein, in Pforzheim die 1% stündige. Der Bericht kommt in dieser Frage zu dem Schlusse:„ Wenn nun auch ein Teil der Arbeitgeber und der Arbeiter einer verlängerten Mittagspause nicht abgeneigt ist, so kann doch gesagt werden, daß man im allgemeinen eine Verlängerung nicht wünscht." " Der frühere Arbeitsschluß an den Vorabenden von Sonnund Festtagen wird für die Zigarrenarbeiterinnen als wünschenswert, zweckmäßig und durchführbar bezeichnet; gegenwärtig erfolgt er gewöhnlich um 5 Uhr.„ Im allgemeinen erscheint ein früherer Arbeitsschluß am Samstag und an den Vorabenden von Festtagen zweckmäßig und durchführbar, wenn zugleich den Interessen einzelner Industrien durch Übergangsbestimmungen und Ausnahmebewilligungen Rechnung getragen wird. Dabei wird es angemessen sein, den Arbeitsschluß zunächst auf 4% Uhr und, wenn weitergegangen werden soll, erst nach einigen Jahren auf eine frühere Stunde zu verlegen." Neben den Fabrikinspektoren waren nur noch die kapitalistischen Handelskammern vom Reichsamt des Innern um Beantwortung der am Anfang dieses Artikels angeführten Fragen angegangen worden. Diese Antworten werden im vorliegenden Bericht nicht mitgeteilt, dagegen werden die in denselben gegen die Verbesserung der Arbeiterschutzgesetzbestimmungen vorgebrachten Hauptargumente herausgegriffen und in geschickter Weise widerlegt. So wird der Hinweis auf die sozialpolitische Rückständigkeit des Auslandes", das angeblich weniger„ Lasten" zu tragen habe, als unzutreffend bezeichnet. Es heißt, daß derselbe von Jahr zu Jahr gegenstandsloser werde, da, wie bekannt, die Kulturstaaten auf den Bahnen der Arbeiterschutzgesetzgebung immer fräftiger vorschreiten. Ebenso zutreffend wird der„ start betonte" Einwand zurückgewiesen, daß die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der deutschen Industrie einer weiteren Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetzgebung entgegenstehe". Demselben dürfte umsoweniger Bedeutung beizulegen sein, als während eines alle Arbeitskräfte anspannenden Hochstandes der Industrie der Zeitpunkt für eine gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit zweifellos von ihr ebensowenig als gekommen erachtet werden würde. Die Befürchtung einer Produktionsverminderung und Produktionsverteuerung wird durch die überall gemachten Erfahrungen widerlegt. Die Intensität der Arbeitsleistung nimmt in der verkürzten Arbeitszeit zu, und soweit die Größe dieser Leistung von Maschinen abhängig ist, hat die in fortwährender Verbesserung begriffene Technik einzugreifen. Demgemäß verliert auch der Einwand seine Bedeutung, daß die Kürzung der Arbeitszeit eine geringere Ausnutzung der Betriebsanlagen mit sich bringe. Recht gelungen heißt es dann weiter:„ Außer den Interessen der Fabrikanten glauben die Korporationen( Handelskammern) auch die der Arbeiterinnen wahrnehmen zu sollen, indem sie zunächst auf die Lohnverminderung hinweisen, die sich aus der Kürzung der Arbeitszeit ergeben werde. Da diese aber eine Produktionsverminde rung nicht notwendigerweise zur Folge hat, so dürfte auch ein Lohnausfall nicht entstehen. Der Nachweis möchte kaum zu erbringen sein, daß die schon in Kraft stehende Einschränkung der Frauenarbeit eine derartige Wirkung ausgeübt habe." In ähnlicher Weise wird die erheiternd wirkende weitere Befürchtung der Kapitalisten von einer Lohnverminderung für die männlichen Arbeiter widerlegt. Die zusammenfassenden Schlußbetrachtungen erklären das Fortschreiten des sozialen Gedankens und der in ihm liegenden Erfenntnisse als unaufhaltsam und führen die vielberufenen sozialpolitischen Lasten" auf ihren wahren Wert, auf ihre geringfügige Wirkung für die Produktionskosten und die Preisbildung zurück. „ Ein einziger mehr oder minder glücklicher Abschluß im Einkauf oder Verkauf kann einem Unternehmer an einem Tage eine Summe als Mehrgewinn zuführen oder als Verlust entziehen, die über die sozialpolitische Jahresanforderung weit hinausgeht." Sodann werden recht geschickt die fördernden Wirkungen der sozialen Gesetzgebung auf die technische und geschäftliche Ausgestaltung der industriellen Unternehmungen betont, so daß sie zur Lehrmeisterin der Industrie geworden ist.„ Wer heute einen vorurteilslosen Blick in die innere Organisation der industriellen Betriebe wirft und einen Vergleich zieht mit dem Stande vor fünfzehn und mehr Jahren, der muß erstaunt sein über die Kräfte, die seitdem beinahe überall rege geworden sind, Kräfte, an deren Belebung damals nur besonders hervorragende Fabrikanten gedacht haben. Wenn heute die deutsche Industrie in vielen Dingen, die für eine möglichst geordnete und billige Produktion von Belang sind, der Industrie anderer Länder vorbildlich gegenübersteht, so hat hieran die von der sozialen Gesetzgebung ausgehende Stimulation( Anregung) einen nicht zu unterschätzenden Anteil. Auch von diesem allgemeinen Gesichtspunkt aus wird eine Verkürzung der Frauenarbeitszeit und ein zeitigerer Arbeitsschluß am Samstag und an Vorabenden der Festtage als zweckmäßig und durchführbar erscheinen." So hat also die badische Fabritinspektion ihren 1899 anläßlich der Erhebungen über die Fabrikarbeit verheirateter Frauen in Sachen des Ausbaus der Arbeiterschutzgesetzgebung dargelegten Standpunkt mit aller Entschiedenheit festgehalten und so einigermaßen die nicht scharf genug zu verurteilende Einseitigkeit der Regierung ausgeglichen, die nur die Unternehmerorganisationen, aber feine Arbeitervereinigungen befragte. Der Regierung, die mit lauter Erhebungen die Sache Ein Streber. * Don Philipp Tangmann. Während der Nachtschicht war es im Waschhause recht ungemütlich. Der Dampf, welcher den weiten und hohen Raum in schweren Schwaden füllte, war so dicht, daß man kaum sah, wohin man den Fuß sezte. Eine Post Ware, welche über Tags ein gefroren war, wurde aufgeweicht, und der ganze, zehntausend Meter lange Strang aneinander genähter Stücke passierte einen Kessel, dessen Wasser durch eingeleiteten Dampf heiß erhalten wurde. Dieser, einem Schnatterrohr entströmende Dampf durchbrüllte die Halle von einem Ende zum anderen wie ein frei umherstreichender, hungergequälter Berberlöwe. Zerknüllt, steif und starr strich die Ware ein, glatt, dünn, naß und rauchend vom kochend heißen Wasser tam sie heraus, wurde von einer Haspel weit fortgezogen und in einer Ecke wieder abgelegt. Der Dampf, welcher von ihr aufstieg, schwebte hinauf zum hohen Dachfirst, um ins Freie zu kommen; da kam er aber schlecht an. Durch den Dunstschlot herein strich die eisige Winternachtluft, trieb ihn in die Halle zurück, jagte ihn in alle Winkel, peitschte ihn längs der Wände, so daß er wie gelähmt vor Bestürzung, dick und schwer, undurchsichtig und übelriechend im Raume hängen blieb. Keine drei Schritte weit konnte ein Gegenstand deutlich erkannt werden, jeder stand bei seiner Maschine wie verloren und auf sich allein angewiesen; denn wie hätte einer den anderen sehen, seine Stimme durch das Brüllen des Dampfrohrs hindurch vernehmen können? Was galten da auch die spärlich verteilten, an Drähten von den Balken herabhängenden Lampen! Sie schnappten nach Luft, flackerten ängstlich, hier und da verlosch eine ganz, ohne daß * Aus„ Realistische Erzählungen", Stuttgart, J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Nachf. 76 verschleppt und jeden Fortschritt hemmt, müssen die Arbeiterinnen, die Arbeiter energisch zurufen:„ Der Worte sind genug gewechselt, laßt uns endlich Taten sehn!" Hoffentlich werden die proletarischen Frauen die Reichstagswahlen ausnüßen, um ihre Interessen bezüglich der Verkürzung der Arbeitszeit und anderer gesetzlicher Schutzmaßregeln energisch wahrzunehmen. Das können sie nur dadurch tun, daß sie ihren Einfluß aufbieten, damit die bürgerlichen Parteien die rechte Quittung über ihre Politik der Reformfeindschaft erhalten. Auch die Frauen müssen dazu helfen, daß die Sozialdemokratie einen glänzenden Sieg erficht, der ein energisches Vorwärts auf dem Felde sozialer Reformtätigkeit verbürgt. D. Z. Tatsächliches und Prinzipielles über die Frauenorganisation in den chriftlichen Gewerkvereinen. Zu dem schwierigen Problem der Arbeiterinnenorganisation haben die erst auf eine kurze Tätigkeit zurückblickenden christlichen Gewerkvereine verhältnismäßig frühzeitig Stellung genommen. Die diesbezüglichen Verhandlungen des letzten christlichen Gewerkschaftskongresses dürften den Lesern dieses Blattes noch in Erinnerung sein. Neben den allgemeinen Klagen über die Schwierigkeit des gewerkschaftlichen Zusammenschlusses der Arbeiterinnen, welche in den beruflichen Organisationen aller Färbungen ein verschieden abgetöntes Echo finden, ließ die Debatte über die richtige Methode der Organisierung der Frauen darauf schließen, daß bei den christlichen Gewerkvereinen die praktische Arbeit auf diesem Gebiet noch im ersten Stadium der Ausarbeitung von Projekten steht. Diese Annahme wird durch das leider spärlich vorhandene Zahlenmaterial bestätigt. Nach einer in den Mitteilungen des Gesamtverbandes und dem christlichen Textilarbeiter publizierten Artikelserie Zur Frage der Organisation der Arbeiterinnen", weisen die Gewerkvereine der Textil-, Zigarrenund Tabakarbeiter, der Schneider- und Schneiderinnen, der nicht gewerblichen Arbeiter, der Glasarbeiter und der Heimarbeiter zusammen eine Mitgliederzahl von noch nicht 3000 auf. Die Organisation der Heimarbeiterinnen, deren Mitgliederzahl 1220 beträgt, hat jedoch mehr den Charakter einer religiös- genossenschaftlichen Vereinigung als den einer Gewerkschaft ist doch eine systematische Befämpfung der Mißstände in der Hausindustrie auf gewerkschaftlichem Gebiet vorläufig unmöglich, so daß sich naturgemäß die gewerkvereinliche Tätigkeit dieser Vereinigung auf die Abfassung gelegentlicher Petitionen beschränkt, deren hauptsächliche Forderungen mit denjenigen sich wer um sie gefümmert, eine andere qualmte im schwarzen Glas, ohne daß jemand den Docht niedergedreht hätte. Von den Fenstern troff das Wasser, von den Wänden rann es, auf dem unregelmäßigen alten Steinfließ standen breite Lachen, die zu umgehen nicht möglich war. Oben lief die Transmission. Unsichtbar, aus den Wolken herab sandte sie die Treibriemen zu den einzelnen Maschinen, welche einförmig und verdrossen es war nach Mitternacht Mitternacht die Ware ihrer Bearbeitung unterzogen. Dort, wo sie mit falter Säure plätschern, mit gewichtigen Walzen den Kattun quetschen, mit Wasser, welches aus Sprizröhren hervorströmte, pritscheln mußten, ging es den Werken recht schlimm: das Eis hing ihnen in langen Spißbärten von den Kanten hernieder, legte sich um die Nadhüllen, kaum daß es dem Arbeiter gelang, die dicken Schichten mit schwerem Schraubenschlüssel wegzuschlagen. Meistens aber war er zu schläfrig dazu. So oft ein Stück naß und schwarz abgehaspelt vor ihm auf dem Tische lag, warf er es auf die Schulter und trug es hinüber zur nächsten Maschine; dann kam er wieder zu seinem Posten zurück, zog die Hände fröstelnd in die Achselhöhlen und sah zu, wie eine Lage um die andere herunterkam, eine auf die andere sich legte und immer wieder herunterkam und immer sich legte, eine um die andere, Lage auf Lage, Minute auf Minute, bis ihm die Augen zufielen und er vornübernickte. Er fuhr auf, stüßte die Arme vor sich und nickte nach einigen Augenblicken wieder ein, bis das Ende der Webe nahte. Er trennte das Stück vom folgenden ab, trug es zur nächsten Maschine, kehrte zu seiner Haspel zurück, wärmte sich die Hände in den Achselhöhlen, sah zu, wie Lage um Lage herniederwallte, bald ein weißes Blümlein im schwarzblauen Grunde, bald ein buntes Muster, bald ein gelber Picot, bald ein roter Streif, eine Stunde hindurch, die Nacht, die nächste Nacht, die ganze Woche, Stück um Stück, ein ganzes Jahr. Es mochte frieren, soviel es wollte, Bankerl fror nicht; mochten des Zentralverbandes der deutschen Schneider und Schneiderinnen übereinstimmen. Trotz dieser noch sehr mangelhaften Organisation haben die christlich organisierte» Arbeiterinnen an einzelnen Orten schon große Standhaftigkeit in längeren Lohnbewegungen gezeigt, ich erinnere zum Beispiel an das musterhafte Verhalten der wegen Zugehörigkeit zur Organisation ausgesperrten Zigarrenarbeiterinnen in Eupe». Auch in Viersen am Niederrhein, wo eine starke Ortsgruppe christlich organisierter Textilarbeiterinnen von früher S00 und jetzt ungefähr 400 Mitgliedern unter der Leitung der in dem dortigen christlichen Konsumverein angestellten Verkäuferin besteht, haben sich die Arbeilerinnen an verschiedenen Lohnbewegungen beteiligt. Unter anderem kam es auch in einem Betriebe, der etwa 200 Frauen und nur 15 Männer beschäftigt, wegen der sogenannten Kettenkündigung* zum Ausstand. Während der ganzen Dauer des Streiks fand sich keine einzige Streikbrecherin, ja die Arbeiterinnen brachten sogar durch Listensammlung 1100 Mark auf. Bei dieser Gelegenheit geriet eine der eifrigsten Geldsammlerinnen auch in die Wohnungen einiger Beamten und mußte diese naive Aeußerung ihres durch keine Erfahrung getrübten Rechtsbewußtseins mit einer gerichtlichen Verurteilung büßen. Wie in den freien Gewerkschaften und in den Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereinen, so wird auch in den christlichen Berufsorganisationen eifrig nach den Gründen gesucht, welche die Organisierung der Frauen so bedenklich erschweren. Der Verfasser der oben erwähnten Artikelserie in den Mitteilungen zitiert denn auch eingangs seiner Abhandlung die mehr oder weniger skeptischen Urteile verschiedener hervorragender englischer und deutscher Gewerkschaftsführer und-Führerinne», welche diesen Mißstand zu erklären suchen. Das bei der Behandlung dieser Frage, ich möchte fast sagen stereotyp wiederkehrende Resümee der wirtschaftlichen und sozialen Ursachen der Indifferenz oder Antipathie, die die Frauen den Berufsorganisationen entgegenbringen— Unkenntnis und weibliche Scheu vor öffentlichem Auftreten, zu jugendliches Durchschnittsalter(14 bis 25 Jahre), Betrachtung der gewerblichen Beschäftigung als Übergangsstadium zur Heirat— ergänzt er durch ein„erklärlicherweise auf dem Kongreß der freien Gewerkschaften in Stuttgart nicht berührtes Moment", die Außerachtlassung des religiösen Bedürfnisses der Frauen als eine der Natur derselben entsprechende Grundlage der gewerkschaftlichen Tätigkeit. * Eine Kündigungsmetode, welche den Arbeiter so lange an den Betrieb fesselt, bis auf den beiden von ihm bedienten Webstuhle» der Akkord gleichzeitig abgelaufen ist, was bis zu fünf Monaten dauern kann. auch alle schlafübermannt zusainmenfallen, Bankerl blieb munter. Sorge, nachdenklich machende, lange, stille Sorge war die Springfeder, die ihn wach hielt, aufmerksam, sogar humorvoll. Nur der in der Lage war, ein Haus zu bauen ohne Mittel dazu, konnte sich in Bankerls Sinnen versetzen, der mit ohmnächtigem Willen vor einer Aufgabe stand, die Pein seiner Seele ahnen. Nun wälzte er bald schon drei Jahre an dem Steine, noch immer hatte das Haus keinen Anwinf, noch immer ungleiche Fenster, von welchen sich eines nach außen, eines nach innen öffnete, und sah eher einer Ruine gleich als einem Neubau. Da galt es nachdenken und sparen. Mit sparen hatte er doch angefangen, Ziegel- und Mauersteine hatte er allmählich unter den zweifelnden und ironischen Blicken der Bekannten gespart, bis ein erklecklicher Haufen dalag, dann tat er den Strumpf weit auf und warf zweihundert Gulden auf den Tisch, und damit begann er. Den Winter über standen die Mauern unbedeckt bis zum nächsten Frühjahr, bis er mit tausend Gängen, Ränken und Künsten die Sparren und Dachziegel erjagt hatte, bis es ihm gelang, den Tischler zu überreden, das Zimmer mit Brettern zu belegen und eine Haustür zu liefern. Küche und Flur pflasterte er selber, auch die drei Stufen vor dem Eingang legte er mit Verständnis, den Stall rückwärts hatte er mit Kunst gezimmert. Jetzt aber, wo das dritte Jahr ins Land ging, häuften sich die Schwierigkeiten dermaßen, daß der Schlaf ihn mied und der Kummer sein Gesicht in tiefe Falten legte. Er zog die Augenbrauen in die Stirnmitte hinauf und zu den Seiten hinab, gerade daß es aussah wie ein mit wirrem Stroh gedecktes Dach, seine lange Nase hing trostlos über die festgeschlossenen Lippen, und wenn er sich selbst überlassen war, starrte sein Auge, die Umgebung durchbohrend, auf seinen unvollbrachten Lebenszweck. -- Das Unglück, daß die Sparkasse nur hundert Gulden geliehen hatte! Dazu noch Spitzhüttl. Mit diesem alten Narren hatte ihm der Teufel seinen Stellvertreter gesendet. Der Mann Diese religiöse Veranlagung der Arbeiterinnen zur Ausübung und Vertiefung des gewerkvereinlichen Wirkens nutzbringend zu machen, ohne dadurch die Berufsorganisationen ihres rein wirtschaftlichen Charakters zu entkleiden, das bezeichnet der Verfasser als das Problem, von dessen Lösung er die Fortschritte der Frauenorganisation abhängig macht. Der weibliche Charakter, welcher mehr denn der männliche der Festigkeit, des Tatendranges und der Initiative entbehre, mache die Frau nicht befähigt, eine führende Rolle zu spielen; in der breiten Öffentlichkeit sowie da, wo die Erörterung prinzipieller Fragen im Vordergrund steht, werde sie daher gern zurücktreten und bahnbrechende Arbeiten dem männlichen Geschlecht überlassen, um sich umsomehr auf dem Gebiet der Kleinarbeit durch die gewissenhaste Ausführung gefaßter Beschlüsse nützlich zu machen. Wir sehen also, der Artikel kommt auf die seinerzeit in der christlichen Gewerkschaftspresse veröffentlichten Leitsätze„Zur Organisation der Arbeiterinnen gemäß den Grundsätzen des Christentums" zurück, die wir hier folge» lassen wollen. 1. Die weibliche» Arbeiter rönnen nicht mit den männlichen in ein und derselben Gewerkschaft organisiert werden. 2. Sie sollen in besonderen Vereinigungen organisiert werden, die dem Vorstand des männlichen Verbandes desselben oder eines ähnlichen Industriezweigs unterstehen, aber eigene Bertrauenspersonen besitzen. Dem Vorstand steht neben der geschäftlichen Leitung(Kasse) besonders die Vertretung der weiblichen Organisation gegenüber den für sie in Betracht kommenden Faktoren des öffentlichen Lebens zu (Behörden, übrige Organisationen, Presse). 3. Die Versammlungen der organisierten Arbeiterinnenschast sind, wenn eben möglich, nicht gemeinsam mit denen der männlichen Organisation, sondern gesondert von diesen zu halten und von dem unter 2. genannten Vorstand zu leiten. Also, Trennung der weiblichen und männlichen Organisation und Unterstellung der ersteren unter die geistige Direktive der letzteren. Aehnlich denkt sich auch der Führer der christlichen Textilarbeiter, Herr Schiffer, die Gestaltung der Frauenorganisation, nur mit den, Unterschied, daß er die Arbeiterinnen zunächst den männlichen Gewerk- vereinen zuführen, allmählich in die untergeordneten Verwaltungsarbeiten einweihen und dann später in gesonderte Frauenabteilungen unter männlicher Kontrolle eingliedern will. Selbst wenn man zugibt, daß die Frauen im allgemeinen weniger zu einem aktiven Vorgehen in der breiten Oeffentlichkeit befähigt wäre», so muß man doch in der rein schematischen Abgrenzung der Fähigkeiten und Veranlagung einen verunglückten Versuch sehen. Das hatte zwar seine ordentliche Maurerarbeit getan, hatte wohl auch sein Geld bekommen, freilich—— nicht das ganze, doch aber hing bloß ein kleiner Rest, und doch wollte er nicht fertig machen. Wegen dem Sparherd! Bankerl hatte sich den Sparherd selbst gesetzt, und dabei war er von dem Maurermeister erwischt worden:„Saperwolt über- einand! Ihr seids ein Maurer?— Schau einer!— Da könnts ihr euch ja auch das andere fertig machen. Draußen den Verputz, Kamin, Kanal, mich, mich sehts ihr nimmer da."— Dabei blieb es. Spitzhüttl hatte einen harten, grauen Schädel:„Nicht früher, als bis ich meinen Rest bekomme. Zwanzig Gulden sind kein Spaß für unsereinen. Geld her, und dann mach' ich die Hütten fertig!"— Da hat er recht, der Kerl!— Zwanzig Gulden sind kein Spaß. Hatte er bis nun im Sparen ein Meister gegolten, nun übertraf er seine Leistungen. Er zählte sich die Bissen zu, jeder Kreuzer wurde vorsichtig gewendet, und das Weib schund, daß es zum Erbarmen war.— Was nutzte das alles? Von sechzig Kreuzer Tagelohn ist schwer ein Haus bauen. Wenn es wenigstens fnnfund- sechzig wären, das wäre doch etwas. Dann konnte er, so mit der Zeit, ein ordentliches Fenster zukaufen, dann langsam Schulden bezahlen, das Haus freimachen— die Zukunft winkle ihm beruhigend und tröstend zu. Er sah sich des Abends hinter dem Zaun, junge Bäumlein pfropfend, mit den Vorübergehenden einen Gruß wechselnd, das Weib hantierte in der Küche, harkte im Kärtchen oder saß, den Topf auf dem Knie, in der Tür, und sie sprachen miteinander von dem nnd jenem. Darum, mit dem inneren Auge stets dem Glück entgegen, ließ ihn das Gegenwärtige unberührt, und wenn er lachte und aus seinem bartlosen, glatten Gesicht sein rotes, dickes Zahnfleisch hervorschien, lachten auch die anderen.(Forlsetzung folgt.) Bestreben, der Natur ihre geheimsten Eigentümlichkeiten abzulauschen, führt hier, wie manchmal zu einer ungewollten Vergewaltigung der selben. Durch die mechanische Einteilung der Menschheit i» ein passives weibliches und ein aktives mannliches Geschlecht ist auch den ausnahmsweise geartete» Individuen die ihrer Statur entsprechende Entwicklung doktrinär abgesprochen. Auch ich verurteile auf das entschiedenste eine Bevorzugung der Frauen aus mißverstandener Rücksichtnahme auf ihr Geschlecht, aber um so uneingeschränkter soll die Möglichkeit vorhanden sein, daß die Befähigten zu dem für sie geeigneten Tätigkeitsfeld gelangen können. Wie aber soll die Arbeiterin für die Organisation gewonnen werden? Mit der Beantwortung dieser Frage glaubt der Artilelschreiber der Mitteilungen zugleich die Lösung des oben gestreiften Problems gesunde» zu haben. Die religiösen Vereine beider Konfessionen, welche gerade den jugendlichen Arbeiterinnen Festigkeit und Verständnis für die ernsten Aufgabe» des Lebens einflößen sollen, mögen auch die Vorbereitungsschulen für die gewerkvereinliche Tätigkeit der Frauen sein, können diese doch, wie Gertrud Dyrensurth in einem Artikel der„Sozialen Praxis" sagt, am ehesten dann für eine Idee gewonnen werden, wenn diese ihnen im Lichte religiöser Bedeutung erscheint. Die unmittelbare religiöse Betätigung innerhalb der Gewerk- vercine schließt natürlich der interkonfessionelle Charakter, welchen auch der Autor der Mitteilungen den Berufsorganisationen unbedingt erhalten wissen will, vollständig aus. Eine Diskussion hat bis jetzt trotz der Aufforderung der beiden Redaktionen über diese Borschläge in der christlichen Arbeiterpresse noch nicht stattgefunden. In Einzelfragen dürften verschiedene Arbeiterführer von dem hier geschilderten Organisalionsprojekt abweichen, vielleicht würde auch die Ansicht, daß eine Gleichberechtigung der Frau nicht nur nnmöglich, sondern nicht einmal wünschenswert sei, eine Zurückweisung erfahren, in der Grundidee, der Nutzbarmachung der religiösen Veranlagung der Frau als Triebfeder zum sozialwirtschaftlichen Wirken in der Organisation, wird aber voraussichtlich ungeteilte Uebereinstimmung herrschen. Auch wir können, ganz gleichgültig, wie wir der Religion überhaupt und den einzelnen Konfessionen gegenüberstehen, es nur mit Freuden begrüße», wenn die praktische gewerkschaftliche Tätigkeit mit tief im Volksleben eingewurzelten Weltanschauungen in harmonischen Einklang gebracht wird. Voraussetzung ist selbstverständlich, daß die Betonung des religiösen Moments die Kluft nicht erweitert, welche heute die Arbeiter der verschiedenen Weltanschauungen und deren Organisationen voneinander trennt- Durch die Notwendigkeit eines Zusammenwirkens auf wirtschaftlichem Gebiet werden auch hier mit dem Schwinden der Intoleranz in prinzipiellen und programmatischen Fragen die Anforderungen an das solidarische Mitwirken im praktischen Kampfe zunehmen. ___ Fanny Jinle. Aus der Bewegung. Den ersten Fraucn-Wahlverein in Preußen haben am M. April die Genossinnen von Berlin und Umgegend auf Grund des 2l des preußischen Vereinsgesetzes in öffentlicher Versammlung begründet, die von gegen tausend Personen besucht war. Die Gründung wurde durch ein vorzügliches Referat des Genossen Stadthagen eingeleitet. Sachkundig erwies er an der Hand der Entstehungsgeschichte und des Textes der S und 2l des preußischen Vereinsgesetzes, sowie der geltenden Rechtsprechung, daß die Frauen in Preußen unzweifelhaft das Recht besitzen, zu jeder ausgeschriebenen bestimmten Wahl Wahlvereine allein oder zusammen mit Männern zu gründen. Unter Bezugnahme auf die Hochwichligen Interessen, welche gerade bei den bevorstehenden Reichstagswahlen für die Proletarierin und ihre Klasse auf dem Spiele stehen, legte er dar, daß die Frauen das ihnen zustehende Eintagsrecht ausnütze» müssen. Er empfahl deshalb die Gründung eines sozialdemokratischen Frauen- wahlvereins, der für die Losung wirkt:„Nieder mit dem Junkertum und dem Kapitalismus! Hoch die Arbeit und der Sozialismus!" Genossin Baader sprach in dem gleichen Sinne und befürwortete einen Statutenentwurf, der folgendes festsetzt: Der Verein führt den Namen„Sozialdemokratischer Wahlverein der Frauen für Berlin und Umgegend". Sein Zweck ist die Agitation für die Reichstagswahl 1903. Jede erwachsene weibliche Person kann Mitglied werde». Der Vorstand besteht aus drei Personen. Nach Beendigung der Reichstagswahlen löst sich der Verein wieder auf und verwendet etwa noch vorhandenes Vermögen im Interesse der Arbeiterbewegung. Monatlich werden zwanzig Pfennig Beitrag erhoben. Genossin Ihrer beantragte, in die Statuten auch die Forderung des Frauenwahlrechts aufzunehmen. Ihr Antrag wurde von den Genossinnen Tietz und Bien unterstützt, von den Genossinnen Wengels 8- und Weyl, sowie von Genosse Stadthagen bekämpft. Die Genossinnen machten vor allem geltend, daß ein sozialdemokratischer Wahlverein dem Parteiprogramm entsprechend selbstverständlich auch für das Frauenstimmrecht eintrete. Genosse Stadthagen war der gleichen Auffassung und führte des weiteren aus, daß auch Gründe juristisch-formeller Natur gegen die Annahme des Antrags sprächen. Sobald man das Frauenstimmrecht als Ziel der Vereinstätigkeit bezeichne, werde eine Handhabe geschaffen für Auslegungskunststücke der Behörden und die Auflösung der Organisation. Der Antrag wurde mit erdrückender Majorität abgelehnt, ebenso fiel derjenige von Genossin Tietz, den Vereinsbeitrag auf zehn Pfennig pro Woche zu erhöhen. Der Statutenentwurf gelangte unverändert zur Annahme. In den Vorstand des Vereins wurden die Genossinnen Baader, Wengels und Bauschke gewählt. Im weiteren Verlauf der Versammlung sprachen Genossin Zetkin und zwei Anhänger„nationaler Politik", die Herren Schowalter und Weißenborn. Die letzteren machten den total mißglückten Versuch, de» Zollwucher als Segnung zu preisen. Ihre Ausführungen wurden bald von Heiterkeit, bald von Ausbrüchen stürmischen Unwillens unterbrochen. Besondere Erregung bemächtigte sich der Versammelten, als Herr Weißen dorn sich erdreistete, unter Berufung auf Ehren-Stöcker„die jüdischen Millionäre in der Sozialdemokratie" zu begeifern. Genossin Zetkin diente den zwei Herren gründlich, wenn auch nicht mit„christlicher Sanftmut". Dem gegründeten Wahlverein traten in der Versammlung 229 Mitglieder bei. Er wird in den nächsten Wochen eine rege Agitation entfalten. V on der Agitation. Im März hielt Genossin Kühler-Dresden im Auftrage des b. Gaues des Fabrik arbeiterverbandes in mehreren Orten Versammlungen ab. In Naumburg, wo die Arbeitsund Lebensverhältnisse der Arbeiter die denkbar traurigsten sind, war die Versammlung so mäßig besucht, daß nur eine Privatbesprechung gepflogen wurde. In Halle a. d. S. fanden zwei gut besuchte Versammlungen statt. Die Versammlung zu Weißenfels erfreute sich ebenfalls eines zahlreichen Besuchs. Besonders waren die Arbeiter und Arbeiterinnen der dortigen Papierfabrik stark vertreten. Dieselben sind nioderne Lohnsklaven in der vollen Bedeutung des Wortes und haben im allgemeinen bei schwerer Fron nur kargen Verdienst; die kärglichste Entlohnung aber erhalte» die Arbeiterinnen. Es gelang, ca. 29 der in der Papierfabrik Beschäftigten dem Verband zuzuführen. In Ost münde, einem ländlichen Orte in der Nähe von Halle, hatten sich Arbeiter und eine große Anzahl von Frauen versammelt und lauschten gespannt den Ausführungen der Referentin. In allen Ver sammlungen sprach diese über„die Aufgaben der modernen Arbeiterbewegung im zwanzigsten Jahrhundert". Eine stattliche Anzahl Mitglieder wurden durch die entfaltete Agitation für den Verband gewonnen. Mögen dieselben mutig und hoffnungsfreudig für ihre eigenen Interessen, sowie für die ihrer Brüder und Schwestern kämpfen. �V. X. Im Auftrage des Kreisvertrauensmannes für den Wahlkreis Duisburg-Mülheim sprach daselbst Genossin Zieh anfangs April in neun Versammlungen zu Duisburg, Neudorf, Hochfeld, Holten, Heiße», Laar, Mülheim(zwei Versammlungen» und in Oberhausen. Überall stellten die Frauen ein sehr hohes Kontingent der Versammlungsbesucher. Besonders glänzend besucht war die Versammlung, die an einem Sonntag Morgen in Holten stattfand, und zu der trotz strömendem Regen Männer und Frauen stundenweit aus der llmgegend herbeigeeilt waren. In der Versammlung zu Neudorf sprach in der Diskussion der frühere Zentrümler Stabber, der mit der Zentrumspartei bös ins Gericht ging und derselben prophezeite, daß„sie sich in Wohlgefallen auflösen würde". Er stimmte der Referentin in allem zu, erklärte jedoch, sich als guter Katholik der Sozialdemokratie nicht anschließen zu können. Wie es heißt, wird der ziemlich konfuse Herr dem Kaplan Hitze in München-Gladbach als Kandidat einer neuen„christlich-demokratischen" Partei entgegengestellt werden. Die Referentin unterstrich seine Kritik des Zentrums, übte aber im übrigen scharfe Kritik an all den Absurditäten, die er zu tage gefördert. In sämtlichen Versammlungen, deren Tagesordnung lautete:„Die bevorstehende Reichstagswahl", wurden zahlreiche Abonnenten für die Arbeiterpresse, darunter circa 199 für die„Gleichheit" gewonnen und der sozialdemokratischen Organisation neue Mitglieder zugeführt. I-. Am 19. April fanden in Oberhausen morgens 11 Uhr und nachmittags 1 Uhr zwei überfüllte Fabrikarbeiterversammlungen statt. In beiden sprach Genossin Zietz-Hamburg über die„Notwendigkeit der gewerkschaftlichen Organisation", sowie über„die Kämpfe der Gewerkschaft gegen die Polizei". Es wurden zahlreiche Mitglieder dem Fabrikarbeiter- und Bergarbeiterverband zugeführt Am 21. März sprach Genossin Zietz ebenfalls in Oberhausen in einer überfüllten Fab rikarbeiterversamm- lung, die jedoch frühzeitig der Auflösung verfiel, weil ein Versammlungsbesucher die Maßnahmen der Polizei kritisierte. Der überwachende Beamte, der erst kürzlich von Sachsen nach Oberhausen versetzt worden ist, entzog dem Redner das Wort. Der Vorsitzende und verschiedene Versammlungsbesucher protestierten dagegen, worauf der Beamte, nachdem dem Redner vom Vorsitzenden wieder das Wort erteilt worden, die Versammlung auflöſte. Eine ganze Anzahl Schußleute, die vor dem Lokal Posto gefaßt hatten, drangen ein, um das Lokal zu räumen. Dem Wirt war um 102 Uhr das Schänken verboten, troßdem er bis 11 Uhr Polizeistunde hat. Selbstverständlich ist Beschwerde eingelegt gegen das ungesetzliche Vorgehen des Beamten. Fabrikarbeiterversammlungen, in denen Genossin Zieh über„ Der Zolltarif und die Gewerkschaften" referierte, sanden statt in Bergedorf, Limmer, Hainholz, Sarstedt und HammeIn. Eine für Misburg geplante Versammlung konnte nicht tagen, da in letzter Stunde der Wirt das Lokal zurückzog. In allen Versammlungen wurden dem Verbande neue Mitglieder gewonnen. L. Z. Um für den Wahlkampf auch die Frauen zu gewinnen, fanden am 22. und 23. März in Thale und Quedlinburg Versammlungen mit dem Thema statt:„ Die Frauen und der Wahlkamps". Als Referentin war Genossin Gradnauer- Berlin erschienen. Die Versammlungen waren äußerst zahlreich von Frauen besucht und nahmen einen günstigen Verlauf. In Quedlinburg wurde Genossin Lütge als Vertrauensperson gewählt. Genossin Gradnauer sprach außerdem über„ Die soziale Gesetzgebung und die Frauen" in Magdeburg Neustadt in einer fast ausschließlich von Frauen besuchten Volksversammlung. An den Vortrag knüpfte sich eine lebhafte Diskussion, an der sich einige Genossinnen beteiligten. Fräulein Pannicke wurde hier als Vertrauensperson gewählt, des weiteren ward eine Beschwerdekommission ernannt. R. 79 Eine Agitationstour auf Tod und Leben hat kürzlich Genossin Kähler im sächsischen Erzgebirge bestanden, wo sie in Königswalde sprechen sollte. Ein Wagen sollte unsere Genossin dorthin führen. Vor den ersten Häusern von Geyersdorf hatte sich jedoch eine drei Meter hohe Schneemauer gebildet, in der sich die Pferde vollständig festfuhren. Nachdem in den ersten Häusern Lärm geschlagen worden, tamen einige Bauern mit Schaufeln dem Fuhrwerk zu Hilfe. Unter schrecklichem Schneesturm gelang es mit größter Mühe und Not, die Pferde aus dem Schnee herauszuholen, in welchem dieselben buchstäblich eingebettet waren. Nach weiteren Anstrengungen gelang es, Genossin Kähler aus ihrem Schneegefängniß zu befreien. Da von einer Fortsetzung der Fahrt augenblicklich keine Rede sein konnte, die Reisenden waren völlig erschöpft, so wurde die Zeit benützt, um beim nächsten Bauer die Oberkleider unserer Genossin zu trocknen. Als etwas später zwei Genossen aus Annaberg eintrafen, beschloß man, den Weg zu Fuß fortzusetzen. Er führte durch tiefe Schneewehen und über Glatteisflächen; im Schneegestöber waren die Augen taum offen zu halten. Vier Uhr nachmittags erreichten die tapferen Wanderer glücklich Königswalde. Die für diese Zeit angesetzte Versammlung mußte begreiflich genug um eine halbe Stunde vertagt werden, da Genossin Kähler vollständig erschöpft war. Die Versammelten, welche das Lokal bis auf den letzten Platz füllten, und unter denen sich ein Drittel Frauen befanden, dankten der Referentin am Schlusse ihres Vortrags mit nicht enden wollendem Beifall für ihre Ausführungen und ihren Opfermut. Wir glauben, nicht allzuviel bürgerliche Politiker würden dem Beispiel der Genossin Kähler folgen. Nur die felsenfeste Überzeugung, im Dienste einer großen heiligen Jdee zu wirken, verleiht solchen fühnen Opfermut. Notizenteil. Soziale Gesetzgebung. Ein neues Arbeiterinnenschutzgesetz in der Schweiz. Zu denjenigen Schweizerkantonen, in denen in starkem Maße der plutofratische und manchesterliche Geist herrscht, gehört der welsche Kanton Waadt. Im vorigen Jahre hatte er einen Anlauf mit einem Sonntagsgesetz gemacht, allein unter der oppositionellen Führung der Wirte ist das Gesetz in der Voltsabstimmung verworfen worden. Nun hat die Regierung des Kantons Waadt in jüngster Zeit dem Großen Rat( Landtag) den Entwurf zu einem fantonalen Arbeiterinnenschutzgesetz vorgelegt, dessen Schaffung seitens der sozialdemokratischen Partei schon seit langer Zeit gefordert wird und womit dem Kanton Waadt seit 15 Jahren schon eine große Zahl anderer Kantone vorausgegangen ist. Nach dem Entwurf fallen unter das Gesetz Verkaufsbuden, Bureaus, Pensionen, Wirtschaften und dergleichen, sowie alle gewerblichen Betriebe, die nicht dem eidgenössischen Fabrikgesetz unterstellt und in denen Arbeiterinnen beschäftigt sind. Dem Kantonsrat( Regierung) ist der Erlaß von hygienischen und sonstigen Schutzvorschriften überlassen. Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht anhaltend in Gewerben beschäftigt werden. Frauen dürfen nach einer Niederkunft erst nach Ablauf von 6 Wochen die Arbeit wieder aufnehmen. Die wöchentliche Arbeitszeit in Werkstätten 2c. beträgt 65 Stunden, die Mittagspause mindestens 1 Stunde. In Läden, Bureaus 2c. darf bis abends 9 Uhr gearbeitet werden, jedoch ist für jede Mahlzeit eine Stunde freizugeben. In Hotels, Pensionen und Wirtschaften hat das Personal Anspruch auf 12 Stunden Ruhe innerhalb 24 Stunden, und zwar müssen täglich ununterbrochen 9 Ruhestunden gewährt werden. Nach 9 Uhr abends dürfen Mädchen unter 18 Jahren, wenn sie nicht zur Familie des Wirtes gehören, nicht mehr zur Bedienung der Gäste verwendet werden. Diesem Personal sind ferner im Jahre 52 Tage freizugeben, wovon 17 auf einen Sonntag fallen müssen. Die Lohnzahlung muß alle 14 Tage erfolgen, und zwar am Vorabend eines Arbeitstags, also nicht am Samstag. Der Lohn ist in gesetzlicher Münze auszubezahlen. Lohnabzüge für Miete, Heizung, Beleuchtung und dergleichen sind verboten, ebenso Bußenabzüge, insofern nicht in der behördlich genehmigten Arbeitsordnung Bußen vorgesehen sind. Über eventuelle Bußenabzüge ist Rechnung zu führen und sind dieselben im Interesse der Arbeiterinnen zu verwenden. Der Unternehmer wird verpflichtet, den aus dem Geschäft austretenden Arbeiterinnen 2c. ein Zeugnis mit Angabe der Art der Dienstleistung und der Dauer der Dienstleistung auszustellen. Das Gesetz bedeutet gegenüber dem bestehenden regellosen Zustande unbedingt ein Fortschritt, aber einen nur mäßigen, und es bleibt weit zurück hinter dem Arbeiterinnenschutzgesetz des Kantons Zürich und einiger anderer Kantone. Leider ist auch wenig Aussicht vorhanden, daß es bei den Beratungen im Großen Rate verbessert werden wird. d. Z. Gesetzlicher Schutz der Frauen im Eisenbahn- und Postdienst zc. in der Schweiz. Ohne Volksabstimmung passierte das neue Gesetz über die Arbeitszeit 2c. bei den schweizerischen Eisenbahnen und anderen Verkehrsanstalten. Ein Paragraph des Gesetzes behandelt speziell den Schutz des weiblichen Personals, indem er bestimmt: " Im durchgehenden Nachtdienst dürfen in der Zeit von 11 Uhr abends bis 4 Uhr morgens keine Frauenspersonen, ausgenommen Telegraphiſtinnen, Telephonistinnen, Wartefrauen, Toilettenwärterinnen, Buzzerinnen und ähnliche Bedienstete beschäftigt werden. Abgesehen von den eigentlichen Nachtwächtern darf ein und derselbe Angestellte innerhalb des Zeitraums eines Monats höchstens(!) an 14 Tagen zum Nachtdienst verhalten werden. Nachtarbeit, d. h. Arbeit zwischen 11 Uhr abends und 4 Uhr morgens, ist in den Diensteinteilungen mit 25 Prozent Zuschlag zu berechnen. Letztere Bestimmung ist sehr begrüßenswert, aber das Gesetz erklärt eine auffallend furze Zeitspanne als Nachtarbeitszeit, nämlich bloß 5 Stunden, während sonst in der Arbeiterschutzgesetzgebung die Nachtarbeit von 8 Uhr abends bis 5 Uhr morgens gerechnet wird und somit 9 Stunden umfaßt. Vom speziellen Arbeiterinnenschutz sind so viele Kategorien ausgenommen, daß man verwundert fragen muß, wer denn da überhaupt noch geschützt ist. Der eigentliche Schutz des Personals besteht in der Festsetzung der täglichen 11stündigen Arbeitszeit für die Beamten, Angestellten und Arbeiter, der ununterbrochenen täglichen Ruhezeit von wenigstens 9 bis 10, ausnahmsweise 8 Stunden, in der Festsetzung von 52 jährlichen Ruhetagen, wovon mindestens 17 auf den Sonntag zu fallen haben und wovon ferner mindestens 8 Tage als zusammenhängender Urlaub zu gewähren sind. Vom 9. Dienstjahre und 33. Altersjahre ab ist über die 52 Ruhetage hinaus der gleiche Urlaub allen Kategorien des Personals zu gewähren und für je 3 weitere Dienstjahre je 1 Tag mehr. Der Güterdienst ist an Sonntagen und 8 Festtagen untersagt mit Ausnahme der Beförderung von Vieh und anderem Eilfrachtgut. Das Gesetz bedeutet einen sehr schätzbaren Fortschritt. Wie groß die Zahl von Frauen im schweizerischen Eisenbahnwesen ist, ist mir nicht bekannt, nach der Berufsstatistit von 1888 waren 2114 Frauen als Angestellte im Verkehrswesen tätig, wovon aber wohl der Hauptteil auf Post- und Telegraphendienst entfiel. Das vorstehend besprochene Gesetz gilt auch für die Angestellten dieser Verkehrsanstalten. d. z. Die Maßregeln zur Fürsorge für Schwangere und Wöchnerinnen seitens der Krankenversicherung sind vom Reichstag in zweiter Lesung der Krankenversicherungsnovelle gemäß den Ergeb nissen der Kommissionsberatungen beschlossen worden. Wir haben die betreffenden Bestimmungen ausführlich in Nr. 7 wiedergegeben. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion trat auch in zweiter Lesung wieder dafür ein, daß die Fürsorge für Schwangere obligatorisch und nicht blos fakultativ sein sollte, wie die Kommission beschlossen. Der entsprechende Antrag wurde neuerlich abgelehnt. 80 Frauen in öffentlichen Ämtern. Die erste deutsche Genossin als Mitglied einer Armenkommission. Durch Aufrücken der Stadt Offenburg in die einer Städteordnung unterstehenden Kommunen wurde ein neues Organisationsstatut festgesetzt. Die sozialdemokratischen Vertreter im Bürgerausschuß und Gemeinderat traten dafür ein, daß in die einzelnen städtischen Kommissionen die nicht ausschließlich aus Gemeindevertretern bestehen müssen auch Frauen als gleichberechtigte Mitglieder beigezogen würden. Das Ministerium gab die Genehmigung, daß in die Schulfommission eine Hauptlehrerin und in die Armenkommission, Frauen in beschränkter Anzahl" berufen werden können. Der Stadtrat schritt nunmehr zur Bildung der Kommissionen und schlug für die Armenkommission unter anderem sechs Frauen vor, die sich auf Anfrage bereit erklärten, das Amt zu übernehmen. Unter den Erwählten befindet sich auch unsere Parteigenossin Frau Marie Geck. Es wird erste Pflicht der ernannten Frauen und besonders unserer Parteigenossin sein, durch ihre Mitarbeit den Beweis zu erbringen, daß es nur furzsichtiges Vorurteil war, wenn bisher Frauen von kommunalen Ämtern ausgeschlossen waren. Es ist dieser Erfolg, errungen in der alten Revolutionsstadt, ja nur ein erster fleiner Schritt zur praktischen Verwirklichung unserer Forderungen der Gleichberechtigung der Frauen. Immerhin ist anzuerkennen, daß unsere Stadtverwaltung in ihrer Mehrheit sich dem Vorschlag unserer Genossen Monsch und Adolf Geck befürwortend zur Seite stellte. Das Gemeindeoberhaupt der badischen Residenz, Oberbürgermeister Schneßler, dürfte sich ein Beispiel an seinem Offenburger Kollegen nehmen. Mögen weitere Stadtverwaltungen Offen-?? burg nachfolgen! Frauenbewegung. Die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen und die Reichstagswahl. Der Verein für Frauenstimmrecht" ruft in einem " Wahlaufruf" alle Frauen, die ihr Vaterland lieben," zur Mitarbeit bei den bevorstehenden Reichstagswahlen. Es heißt in dem Schriftstück: Jm politischen Leben der deutschen Nation gilt es, vieles wieder gut zu machen. Damit das deutsche Volk endlich den Beweis erbringt, daß es politisch reif ist, hat es Reichstagsabgeordnete zu wählen, die für Gerechtigkeit, Freiheit und Fortschritt eintreten, die das Interesse der Gesamtheit über das eigene und das Parteiinteresse stellen. Für solche Männer gilt es einzutreten durch Wort und Tat, im öffentlichen Leben und von Haus zu Haus." Wie Figura zeigt, läßt der Aufruf an Unklarheit und Verschwommenheit nichts zu wünschen übrig. Von den Anhängern der Rotte Kardorff bis zu den feigsinnigen Troßbuben des Zollwuchers um Richter, die zentrümlichen Zollräuber und Rechtszertrümmerer nicht zu vergessen: fann eine jede politische Partei den Kautschuf dieser allgemeinen, nichtssagenden Phrase auf sich anwenden und von den Frauenrechtlerinnen unterstützt werden. In erster Linie dürften wohl die bürgerlich Freisinnigen auf frauenrechtlerische Mithilfe im Wahlkampf rechnen können. Dafür sprechen etliche Vorgänge. Frl. Augspurg hat im Auftrag der süddeutschen Volkspartei neulich in Mannheim, Frankfurt a. M. und München über das Thema gesprochen:„ Die Frau und die Politik". Anfang April stellten im Namen des Vereins für Frauenstimmrecht Frl. Augspurg und Frl. Heymann im freisinnigen Verein Hamburg den Antrag, die Statuten so zu ändern, daß fünftig auch Frauen aufgenommen werden könnten. Über den Antrag konnte zwar nicht abgestimmt werden, da er nicht mit auf die Tagesordnung gesetzt gewesen, jedoch wurde er sympathisch begrüßt. Frl. Augspurg erklärte in der Versammlung, bei den Reichstagswahlen würden die bürgerlichen Frauen beweisen, daß sie nicht bloß mit Worten sondern auch mit Taten für die freisinnige Sache wirken wollten. Daß der Verein für Frauenstimmrecht trotzdem nicht gewagt hat, die Frauen zur Unterstützung der Freisinnigen oder auch nur der Liberalen aufzufordern, ist kennzeichnend für seine innere Schwäche und das Sammelsurium von politischen Gesinnungen und Gesinnungslosigkeiten, das die bürgerliche Frauenrechtelei umschließt. Der Verein muß davor zurückscheuen, eine einheitliche scharf umgrenzte Wahlparole auszugeben, weil dieselbe nicht befolgt werden könnte, ohne eine reinliche politische Scheidung innerhalb der zusammengefabelten einen frauenrechtlerischen Schwesternschaft herbeizuführen. Trotz aller Gebresten, welche der Wahlaktion der Frauenrechtlerinnen anhaften, begrüßen wir dieselbe als einen Fortschritt. Sie trägt dazu bei, den bürgerlichen Frauenrechtlerinnen politischen Einfluß zu sichern, welcher dem Kampfe für Frauenrechte zu gute kommen muß. Sie wirkt in der Richtung politischer Parteibildungen im frauenrechtlerischen Lager und arbeitet an der Zertrümmerung der albernen Phantasterei, daß die eine, ungeteilte Frauenbewegung in himmlischer Gerechtigkeit über Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Bundel) in Stuttgart. den Wolken und Nebeln des Parteiwesens schwebe. Sie zeigt sonnenflar, daß den bürgerlichen Frauenrechtlerinnen der Kampf für die kapitalistische Ordnung über den Kampf für Frauenrechte geht. " Literatur zur Frauenfrage. Die Frauen und die Politik. Von Lily Braun( Berlin 1903, Verlag des Vorwärts", Preis 20 Pfennig). Mit glänzender Waffe ist ein guter Hieb gegen einen der zähesten und tückischsten Feinde geführt worden, welcher den Kampf für Recht und Befreiung des Proletariats hemmt: gegen den Unverstand, die Gleichgültigkeit der Frauen, die ,, faul und feig" tatenlos dem politischen Ringen ihrer Klassengenossen zuschauen. Große Scharen von Proletarierinnen stehen leider noch im Banne der vorurteilsvollen Überzeugung: Politik ist Männersache, Politik fümmert die Frauen nichts. Als ihre eigensten bittersten Feindinnen, als die unbewußten, ungewollten Feindinnen des Mannes, Sohnes und Bruders, der erziehungs- und glücksbedürftigen Kinder schließen sie sich mit ihrem Denken und Tun in die enge Welt der häuslichen, der nächstliegenden persönlichen Interessen ein. Schmollend und grollend, nicht selten jammernd und keifend suchen sie den Mann seiner Kampfespflicht zu entfremden. Das heranwachsende Geschlecht erziehen sie in spießbürgerlicher, selbstsüchtiger Beschränktheit, statt in freier, weltbürgerlichen Gesinnung, in stolzem, proletarischem Klassenbewußtsein. So versündigen sie sich dreifach gegen die heilige Sache, der sie dienen sollten. Die Frauen über die wichtigen Interessen aufzuklären, welche sie mit dem politischen Leben verknüpfen, welche sie durch den politischen Kampf wahren müßten: das ist die äußerst verdienstliche Aufgabe, welche sich Genossin Lily Braun in ihrer kürzlich erschienenen Broschüre gestellt hat. Die Tatsachen, die Beweisführungen, mittels welcher Genossinnen und Genossen seit langen Jahren in den Versammlungen die Frauenmassen zum Kampfe zu rufen streben, mittels welcher die sozialistische Presse und nicht zum mindesten die„ Gleichheit" dieselben aufzuklären und zu schulen sucht, sind in der Broschüre zu einem eindrucksvollen Appell an Verstand und Herz zusammengefaßt. Damit ist eine Aufgabe gelöst worden, welche immer dringender Erledigung heischte. Genossin Braun zeichnet in knappen Strichen, wie die Maschine das Tätigkeitsgebiet der Frau revolutioniert hat, und mit welch zwingender Gewalt die revolutionierten sozialen Bedingungen die Arbeiterin zur Staatsbürgerin erheben. An Fragen des öffentlichen Lebens, die entscheidenden Einfluß auf das Wohl und Wehe der proletarischen Frau und ihrer Familien ausüben Arbeiterschutz- und Versicherungsgesetzgebung, Zollpolitik, Militarismus, Vereins- und Versammlungsrecht 2c. legt sie dar, daß die Frauen zu Verräterinnen ihrer eigenen Interessen und der Interessen der Ihrigen werden, wenn sie sich fern vom politischen Kampfesfeld halten. Aus einem Überblick über die Taten aller Parteien zieht sie den Schluß, daß nur die Sozialdemokratie das Recht des gesamten weiblichen Geschlechtes, insbesondere aber der Proletarierinnen, vertritt. Und in begeisterten Worten ruft sie die Frauen, vor allem die Mütter, zur Erfüllung ihrer Kampfespflichten auf. Die klar herausgearbeitete Auffassung von den geschichtlich treibenden Kräften, welche die Frau zur Staatsbürgerin, zur politischen Kämpferin wandeln, der streng logisch aufgebaute tatsachenreiche Inhalt, die schöne Einfachheit der Darstellung und Sprache: stempeln das Schriftchen zu einer mustergültigen Agitationsbroschüre. Es weist alle Vorzüge auf, welche er forderlich sind, um Licht in den Köpfen und Wärme in den Herzen zu entzünden. Ihm müßte die höchste Anerkennung zu teil werden: in Hunderttausenden von Exemplaren von Frauen und Männern gelesen und verbreitet zu werden. Nachtrag zum Verzeichnis der Adressen weiblicher Vertrauenspersonen. Elmshorn: Frau Knopp, Gärtnerstr. 24. Johannisthal: Frau Mann, Bismardstr. 7. Lauenburg: Frau Schuhmacher, Albinusstr. 3I. Lichtenberg- Friedrichsberg: Frau Liebermann, Gürtelstr. 2. Magdeburg- A. N.: Frl. Pannicke, Speicherstr. 23. Naumburg a. S.: Frau Schüler, Blumenstr. 5. Neumünster i. Holst.: Frau Dora Gütschow, Christianstr. 6. Ohrdruff i. Th.: Frau Schauder. Oberhöchstadt i. Taunus: Frau Elis. Weiß, Margaretenstr. 3. Oberreichenbach i. V.: Frau Luise Teumer, Wettinstr. 135. Pinneberg: Fr. Chr. Kuhr, Schulstr. 2. Quedlinburg: Frau Lütge, Stieg 11. Steglig: Frau Martha Haberland, Schüßenstr. 19. Stralsund: statt Fr. Wulff Fr. Niemann, Pagenstr. 37. Zipsendorf b. Meuselwitz( S.-A.): Frau Jda Pinker. Ottilie Baader, Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands. Druck und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart.