Nr. 15. Die Gleichheit. 13. Jahrgang. Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen. Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3189) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60. Stuttgart Mittwoch den 15. Juli 1903. Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe geftattet. Inhalts- Verzeichnis. Der neue Reichstag und die sozialpolitischen Forderungen der Frauen. Dürfen Frauen in Preußen auch außerhalb der Wahlzeit politische Vereine bilden? Von- r.-n.- Nach der Wahl. Von Frida WulffBerlin. Aus der Bewegung. Feuilleton: Die Erfahrungen der Familie Mc. Williams mit der Diphtheritis. Von Mark Twain. Notizenteil: Vereinsrecht der Frauen.- Frauenbewegung. Verschiedenes. Quittung. Der neue Reichstag und die sozialpolitischen Forderungen der Frauen. X Die deutsche Gesetzgebung hat bisher die sozialpolitischen Interessen der erwerbstätigen proletarischen Frauen und Mädchen, der Proletarierinnen überhaupt, gewissenlos stiefmütterlich behandelt. Was sie zu ihrem Schuße, zum Schuße der Ihrigen gegen die kapitalistische Ausbeutungsmacht und ihrer vielfachen verderblichen Folgen geschaffen, ist sträflich wenig. Mit dem Gleichmut, mit welchem der Lakai eines vornehmen Hauses auf die tiefe Armut und Not in einer elenden Hofwohnung herabblickt, hat sie das erdrückend reiche und unanfechtbare Tatsachenmaterial achselzuckend beiseite geschoben, das die Notwendigkeit gründlicher Sozialreformen eindringlichst predigt. Die Bestimmungen der Gewerbeordnung und Verordnungen des Bundesrats zügeln die kapitalistische Profitgier nur zu gunsten des fleinsten Bruchteils der Frauen und Mädchen für rund eine Million von circa fünf Millionen, welche als Ausgebeutete in harter Fron der Unternehmerklasse märchenhaften Reichtum häufen, sich selbst aber das Hungertuch weben. Die Millionen, welche im Kleingewerbe, in handwerksmäßigen Werkstätten ohne Motorbetrieb, welche vor allem in der verderblichen Hausindustrie, in Landwirtschaft und Gesindedienst ihr Brot erwerben, sind schußlos der Macht und Laune ihrer Herren preisgegeben. Ja mehr noch: in verstockter, herrschaftsgewohnter Selbstsucht haben sich die bürger lichen Gesetzgeber bei Schaffung des neuen bürgerlichen Rechtes geweigert, die Gesindeordnungen verschiedener Art aufzuheben. Die dienenden Töchter des Volkes unterstehen in der Folge heute noch Ausnahmegesezen, in denen der Geist mittelalterlicher, schädlicher und schimpflicher Knechtschaft waltet. Und wie unzureichend sind nicht die Schranken, welche das Gesetz der skrupellosen Auswucherung von Arbeits- und Lebenskraft der verhältnismäßig glücklichen, geschützten Minderheit erwerbstätiger Proletarierinnen zieht. In Fabriken, Werkstätten mit Motorbetrieb und den ihnen gleichgestellten Werkstätten der Konfektionsindustrie darf für die erwachsenen Arbeiterinnen die regelmäßige tägliche Arbeitszeit nicht 11, an den Vorabenden von Sonn- und Festtagen nicht 10 Stunden übersteigen. Als erwachsen gilt aber schon das halbe Kind, das über sechzehn Jahre alt ist! Die Nachtarbeit ist verboten. Das Gesetz legt eine einstündige Mittagspause fest, die um eine halbe Stunde für erwachsene Arbeiterinnen verlängert werden kann, welche ein Hauswesen zu versorgen haben. Die Schwangere darf sich bis zur letzten Minute vor ihrer schweren Stunde unter der kapitalistischen Fuchtel ab= rackern; die Wöchnerin wird ihr nur für sechs, unter Umständen sogar nur für vier Wochen entzogen. Die Ansprüche der weiblichen Handelsangestellten auf gesetzliche Zügelung des Gewinns Zuschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Zetkin( 3undel), Stuttgart, Blumens Straße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furtbach- Straße 12. hungers ihrer Brotgeber" werden durch den Neunuhrladenschluß und die Bestimmungen über Sitzgelegenheit, Mittagspause und Ruhezeit mehr verhöhnt als befriedigt. Was Beschäftigungsarten anbelangt, welche den weiblichen Organismus besonders zerrütten und seiner mütterlichen Kraft berauben, so ist durch das Gesetz nur die Frauenarbeit unter Tage in Bergwerken verboten. Allerdings kann dieselbe durch Verordnung des Bundesrats auch noch in anderen Erwerbszweigen verboten werden, welche besonders gesundheitsgefährlich sind. Die genannte„ hohe Obrigkeit" hat auch von dieser ihrer Befugnis Gebrauch gemacht, jedoch weit fpärlicher und langsamer, als von ihrer anderen Macht, zu Nutz und Frommen des ausbeutenden Geldsacks Ausnahmebestimmungen von den gesetzlichen Schutzvorschriften zu bewilligen. Es sei nur daran erinnert, wie jämmerlich der gesetzliche Schuß lange Zeit für die Arbeiterinnen der Konserven, der Zuckerfabriken, der Ziegeleien zerfekt worden ist, wie schmählich er durch den Überstundenunfug durchlöchert wird. " Nur in der Fabrikindustrie ist das schulpflichtige proletarische Kind der Ausbeutung und damit der vorzeitigen Vernichtung seiner leiblichen und geistigen Kräfte entzogen. Erst neuerdings hat sich die Gesetzgebung zögernd und widerwillig dazu entschlossen, auch den außerhalb von Fabriken gewerblich tätigen Kleinen ein Allzuwenig an Schuß gegen das Allzuviel ihrer Ausnutzung zu sichern. Schon vom zwölften Jahre an, als eigenes Kind" sogar schon vom zehnten welche blutige Verspottung des Segens der Familie! läßt es dieselben zur Erwerbsarbeit zu, steckt ihrer Verwendung recht weite, niedrige Schranken und durchbricht diese obendrein durch allerhand Ausnahmebestimmungen. Und Schlimmeres noch: die Kinder, welche in der Landwirtschaft und im häuslichen Dienste den ärgsten gesundheitlichen, geistigen und sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, anerkennt sie bis heute nicht als schutzbedürftig! Der geltende Zehnstundentag für die jugendlichen Arbeiterinnen und Arbeiter trägt das Brandmal erbärmlicher Halbheit angesichts der nötigen Rücksichtnahme auf die körperliche, geistige und moralische Entwicklung des proletarischen Nachwuchses. Mit seiner Wohltat" ist es außerdem vorbei, sobald die jungen Proletarier über 16 Jahre alt sind. " Das Reich ist nicht über die stümperhaftesten Ansäße zur Einführung eines gesetzlichen Normalarbeitstags für alle erwachsenen Arbeiter hinausgekommen. Das bezeugen die Vorschriften über die Regelung der täglichen Arbeitszeit in den Bäckereien, in den Getreidemühlen, vor allem im Gastwirtsgewerbe. Die Gewerbeaufsicht weist noch immer die schwersten Mängel auf. Ihre Organisation entbehrt der Einheitlichkeit, die Machtbefugnisse der Inspektionsbeamten sind viel zu gering, ihr Stab ist bei weitem zu klein und nicht den vorliegenden Aufgaben entsprechend zusammengesetzt. sprechend zusammengesetzt. Wir vermissen in ihm Ärzte, eine größere Zahl von Frauen und vor allem Arbeiterinnen, die als besoldete, unabhängige staatliche Beamte zur Gewerbeaufsicht herangezogen werden müßten. Die über das Schellendaus gepriesene Versicherungsgesetzgebung ist mit vielen und empfindlichen Gebresten behaftet. Was sie an Unterstützung der Kranken, Verunglückten, Krüppel, Alten und ihrer Angehörigen gewährt, das bleibt mehr oder minder beträchtlich hinter dem Verdienst der Versicherten in Zeiten der Gesundheit und Kraft, voller Erwerbsfähigkeit zurück. Bekanntlich reicht dieser Verdienst dann schon in der Mehrzahl der Fälle nicht aus, die Existenz kulturwürdig zu gestalten. Muß da nicht ein Weniger an Einkommen der schwärzesten Not überliefern, wenn durch Siechtum, Alter 2c. erhöhte Hilfsbedürftigkeit gebieterisch bessere Wohnung, Nahrung, Pflege heischt? Die Fürsorge für Schwangere wird durch die Novelle zur Krankenversicherung nur für die Ortskrankenkassen fakultativ geschaffen, sogar die Unterstützung der Wöchnerinnen ist nicht für alle Kassenarten als gesetzlicher Zwang festgelegt; zur Witwen- und Waisenversorgung sind nur kümmerliche Anfänge vorhanden; zur Arbeitslosenunterstützung ist noch nichts geschehen. Der weitere Ausbau der Unfallverhlltungsvorschriften und ihre Ergänzung durch Maßregeln, welche Volkskrankheiten vorbeugen, sind von den bürgerlichen Gesetzgebern in den Schornstein geschrieben worden. Das Gleiche gilt von der Vereinheitlichung der verschiedenen Versicherungsanstalten und Versicherungszweige, von der Durchführung der vollen Selbstverwaltung bei allen Versicherungsinstitutionen, zwei Refornien, welche die Leistungsfähigkeit wesentlich steigern würden. Und um das Maß der Unzulänglichkeit des Bestehenden voll zu machen, kommen die bescheidenen Vorteile der Vesicherungsgesetze durchaus nicht allen Arbeitern und Arbeiterinnen und den ihnen gleichstehenden Personen zu gute. Die gesetzliche Krankenversicherung zum Beispiel umfaßt nicht das Gesinde, nicht die ländlichen Arbeiterinnen und Arbeiter, sie ist auf dem Wege der Verordnung nur auf den kleinsten Teil der Hausindustriellen ausgedehnt worden. Die Dürftigkeit des gesetzlichen Schutzes der Werktätigen findet ihr würdiges Seitenstück in der Beschränkung und Unsicherheit ihres Rechtes zur gewerkschaftlichen Selbsthilfe und Selbstverteidigung gegen die Übermacht des ausbeutenden Goldes, gegen die Unbill der kapitalistischen Ordnung. Der großen Blasse der Landarbeiter und-Arbeiterinnnen ist die Koalitionsfreiheit vorenthalten. Den gewerblichen Lohnsklaven wird sie mittels der Hungerpeitsche der Unternehmer, durch polizeiliche Schneidigkeit und richterliche Spitzfindigkeit entrissen oder beeinträchtigt. Für die Arbeiterinnen insbesondere bleibt in dem größten Teile Deutschlands das Koalitionsrecht toter Buchstabe, solange die politische Rechtlosigkeit der Frau, ihr Ausschluß von der Mitgliedschaft politischer Bereine in knifflicher Handhabung und Auslegung der Gesetzestexte gegen die volle Betätigung im gewerkschaftlichen Leben ausgespielt werden kann. Allen Aufgaben, welche die Verhältnisse um der Proletarierin selbst willen oder in Hinsicht auf das Wohl ihrer Angehörigen in den aufgezeigten Richtungen aufdrängen, ist der letzte Reichstag unverständig und unwillig aus dem Wege gegangen, günstigsten Falles hat er armselig Stück- und Flickwerk geleistet. Die„Gleichheit" hat dies wiederholt eingehend im einzelnen nachgewiesen, so daß von seinen zahlreichen reformlerischen Unterlassungs- und Tatsünden nur eine neuerliche festgenagelt sei: das Verschleppen der dringenden Weitersührung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes. Dürfen nun die proletarischen Frauen von dem neugewählten Reichsparlament eine wirksamere Verteidigung ihrer Interessen erwarten? Wir hoffen es, weil der glänzende Sieg der Sozialdemokratie auch dafür wichtige Vorbedingungen geschaffen hat. Schon die auf 81 angewachsene Zahl der sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten eröffnet einen verheißungsvollen Ausblick, daß auf dem bisher recht öden und unfruchtbaren Felde der Sozialpolitik endlich nach und nach kraftvolles, gesundes Leben in die Halme schießt. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion wird mit der alten Treue, aber getragen von dem Vertrauen der drei Millionen Wähler mit neuer, gestärkter Kraft den Kampf für Arbeiterund Arbeiterinnenschutz in weitestem Sinne führen. Wieder und wieder wird sie die bürgerlichen Gesetzgeber vorwärtspeitschcn durch die Forderungen, die sie im Interesse der werktätigen Massen erhebt; durch die unerbittliche Bloßstellung des Wesens der kapitalistischen Ordnung und der fressenden Übel, die ihr Erbteil für die Ausgebeuteten sind; durch ihre rücksichtslose Kritik des geschaffenen unzulänglichen Reformwerkes. In der sozialdemokratischen Fraktion gibt es keine gewissenlosen Wichte, denen die Hasen- und Fasanenjagd bedeutsamer dünkt, als die Ausübung anvertrauter parlamentarischer Pflicht. So ist es nicht ausgeschlossen, daß sie unter Umständen durch die Zahl ihrer Mitglieder das Schicksal sozialpolitischer Anträge und Entwürfe entscheidend zu beeinflussen vermag. 14- Ein anderer Umstand noch spricht für den größeren Erfolg ihrer Aktionen. Die Reichstagswahlen haben in erfreulicher Weise die Zahl der hervorragenden Gewerkschaftsführer vermehrt, welche der sozialdemokratischen Fraktion angehören. Damit ist diese selbst um sozialpolitisch vorwärtstreibende Elemente bereichert worden, damit ist aber auch unseres Erachtens ein lebendigeres, organischeres Zusammenwirken zwischen den politischen Vertretern des Proletariats im Parlament und der Elite der Arbeitermassen außerhalb des Parlamentes gesichert, wie sie durch die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter und Arbeiterinnen repräsentiert wird. Das Schicksal der Zuchthausoorlage hat bewiesen, von welch hoher Bedeutung es ist, wenn diese den Kampf der sozialdemokratischen Fraktion gegen Reformfeinde und Reformheuchler durch den„Druck von außen", durch ihre Willenskundgebung ergänzen. Wir sind überzeugt, daß die Gewerkschaften nichts verabsäumen, um den Resormkarren des Reiches in Gang zu bringen. Die Krise mit ihren Begleiterscheinungen— Arbeitslosigkeit, starker Ausdehnung der Frauenarbeit 2c. — hat gerade den Gewerkschaftern die Dringlichkeit eines energischen Vorwärts auf dem Gebiet der Sozialpolitik zum klaren Bewußtsein gebracht. Zuletzt und nicht zum mindesten sind es die drei Millionen sozialdemokratischer Wähler, welche manchen sonst steifnackigen Gegner der sozialen Reformen bekehren werden. Die Forderungen einer Partei, für welche aller Verleumdungen und Beschimpfungen ungeachtet die obengenannte Zahl wahlberechtigter Männer zur llrne gegangen ist, kann in den Zeiten des allgemeinen Wahlrechtes und der allgemeinen Wehrpflicht keine Regierung, keine Majorität bürgerlicher Gesetzgeber kurzer Hand abweisen. Das hat sagar ein offiziöses Regierungsorgan verblümt zugestanden. Die schlotternde Furcht vor der angeschwollenen und immer mehr steigenden Flut der sozialdemokratischen Massen spricht ohne Zweifel wirksamer für ernste Sozialpolitik, als die überzeugendsten Tatsachen und Beweisführungen. Für die bürgerlichen Parteien, die in Sachen des Zollwuchers, des Militarismus und Marinismus, der Steuern 2c. die Arbeiteriuteressen fortgesetzt verraten haben, ist voraussichtlich ein Quentchen Solizialreform das Ablaßgeld, das die Gunst der proletarischen Wähler wieder erkaufen soll. Ganz besonders gilt das von dem Zentrum, dessen Arbeitergefolgschaft langsam aber sicher zu sinken beginnt. Damit aber die fruchtbare Kraft der drei Millionen Stimmen ihre volle Wirkung entfalte, heißt es nicht nachlassen in dem Bemühen. die proletarischen Massen über die Notwendigkeit großzügiger sozialer Reformen aufklären, ihnen zum Bewußtsein zu bringen, daß kein noch so rührseliges Attentat auf die Tränendrüsen der Besitzenden und Herrschenden, kein noch so wohlbegründeter Appell an ihren Verstand und ihre Einsicht Wandel herbeiführt, daß dieser vielmehr nur im Gefolg des Klassenkampfes einherschreitet. Das in dieser Beziehung nötige aufklärende Wirken, das zum großen Teile durch mühsame Kleinarbeit geschehen muß, stellt insbesondere auch den Genossinnen vielseitige, verantwortungsreiche Aufgaben. Ans Werk, um sie zu lösen! Die wichtigste Vorbedingung dafür, daß der neue Reichstag den sozialpolitischen Interessen der proletarischen Frauen gerecht wird, sind proletarische Massen, die wissen, wollen und kämpfen. Dürfen Frauen in Prenfzen auch außerhalb der Walzlzeik politische Vereine bilden? Die„Gleichheit" teilte seiner Zeit mit, daß der Genosse Stadthagen, um die Prüfung dieser Frage dem Reichsgericht zu ermöglichen, in einer öffentlichen Frauenversammlung in Berlin vom 10. Juni 1902 ausdrücklich zum Ungehorsam gegen den Z 8 des preußischen Vereinsgesetzes aufgefordert hat. Wie bereits in Nr. 11 berichtet, wurde das Strafverfahren wegen Verstoßes wider§ 119 R.-G.-B. gegen Stadthagen eingeleitet. Bei der Bedeutung der aufgerollten, für das Vereinsrecht der Frauen so wichtigen Fragen, wollen wir die etwas komplizierte Rechtslage schildern. Z 3 des preußischen Vereinsgesetzes vom 11. März 1359 schreibt in Absatz 1 vor: „Für Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten außer vorstehenden Bestimmungen nachstehende Beschränkungen: a) sie dürfen keine Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen.. und im letzten Absatz des tz 8 heißt es:„Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge dürfen den Versammlungen und Sitzungen solcher politischen Vereine nicht beiwohnen." Auf Grund dieser Vorschriften sind von Frauen gebildete, nur aus Frauen bestehende politische Vereine— so nennt man kurzweg solche Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern— aufgelöst, ihre Leiterinne» sind bestraft worden. Es wurden also die Vorsteherinnen solcher Vereine bestraft, weil sie in einen nur aus weiblichen Personen bestehenden Verein— weibliche Personen aufgenommen haben. Diese Urteile halten aber bei näherer Prüfung, insbesondere der Entstehungsgeschichte des Z 8 nicht stand. Wie ist die Rechtslage? Es sagt die preußische Verfassung in:. Art. 4: Alle Preußen sind vor dem Gesetz gleich. Art. 29: Alle Preußen sind berechtigt, sich ohne vorgängige obrigkeitliche Erlaubnis friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Räumen zu versammeln. Art. 30: Alle Preußen haben das Recht, sich zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen. Das Gesetz regelt, insbesondere zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, die Ausübung des in diesem und in dem vorstehenden Artikel 29 gewährleisteten Rechtes. Politische Vereine können Beschränkungen und vorübergehendem Verbot im Wege der Gesetzgebung unterworfen werden. Es gewährleistet also die Verfassung allen Preußen, also auch den durch die Natur zu Angehörigen des weiblichen Geschlechtes Gestalteten, Versammlungs- und Vereinsfreiheit und bestimmt ausdrücklich, daß nur das Gesetz— nicht eine Verordnung— die Ausübung des Vereinsrechtes regeln und politische Vereine„Beschränkungen und vorübergehenden Verboten unterwerfen könne." Beschränkt§ 8 die Vereins- und Versammlungsfreiheit, unterwirft er politische Vereine Verboten? Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß er dies tut, ja darüber hinaus sogar dauernde, nicht nur vorübergehende Verbote dem weiblichen Teile der Bevölkerung gegenüber ausspricht: sowohl auf dem Gebiet des Vereinsrechtes wie auf dem des Versainmlungsrechtes. Z 8 enthält mithin eine Änderung der Artikel 4, 29 und 39 der Verfassung. Änderungen der Verfassung können nach Artikel 107 der beschworenen preußischen Verfassung aber nur auf dem ordentlichen Wege der Gesetzgebung vorgenommen werden und zwar lediglich so. daß in jeder Kammer, im Abgeordnetenhaus wie im Herrenhaus, mit absoluter Stimmenmehr- heil in zwei Abstimmungen, zwischen denen ein Zeitraum von wenigstens 21 Tagen liegen muß, die Verfassungsänderuug beschlossen wird. Sind diese Kautelen bei Gestaltung des§ 8 gewährt? Keineswegs. Die Artikel 29 und 30 der jetzigen Verfassung vom 31. Januar 13S0 sind mit den Vorschriften der Verfassung vom b. Dezember 1848 identisch. Artikel 105 dieser damaligen Verfassung ließ in gleicher Weise wie Artikel 63 der jetzigen Verfassung zu, daß königliche Verordnungen, die der Verfassung nicht zuwiderlaufen, mit Gesetzeskraft ohne Zustimmung der Kammern, wenn diese nicht versammelt sind, erlassen werden könne», daß solche Verordnungen aber den Kammern bei ihrem nächsten Zusammentritt zur Genehmigung sofort vorzulegen sind. Als solche Verordnung erging unter dem 29. Juni 1849 die im Gesetzblatt von 1849, S. 221 publizierte Notverordnung, deren Uberschrift lautete: „Verordnung über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs- und Vereinigungsrechtes." Diese Notverordnung enthielt den heutigen tz 8nicht. Die zweite Kammer, jetziges Abgeordnetenhaus, überwies die ihr zur Genehmigung vorgelegte Notverordnung einer Kommission. Die Kommission schlug unter anderen Änderungen vor, den jetzigen Z 8 einzuschalten. Sie führt in ihrem Bericht(Bericht der Kommission zur Prüfung der Verordnung vom 29. Juni 1849) wörtlich an(S. 2773 des stenographischen Berichts der Zweiten Kammer, Session 1349 bis 185ch: „Die Verordnung enthält keine speziellen Bestimmungen in Betreff der politischen Vereine. Dieselben sind seit Erlaß der Verordnung vom 6. April 1348 als erlaubte Verbindungen anzusehen, können aber gleichwohl wegen des Zieles, welches sie sich stecken, gefährlich werden..." Speziell erkannte ma» es nun für einen Übelstand, jedermann die Mitgliedschaft an einem solchen Verein zuzugestehen. Man nahm an, daß das Recht sich bei derartigen Vereinen zu beteiligen, ein politisches Recht sei, also nur denjenigen zustehe, die überhaupt politische Rechte auszuüben berufen sind... Von einer anderen Seite wird noch hervorgehoben— und die Majorität der Kommission schloß sich trotz des Widerspruchs der Minorität dieser Ansicht an, daß es zweckmäßig erscheine, den Frauenspersonen und den Minderjährigen den Zutritt zu den Sitzungen und Versammlungen derjenigen Vereine, von denen der vorliegende Paragraph handelt, zu versagen,„weil es der Beruf der Frauen nicht mit sich führe, sich mit politischen Dinge» z u beschäftigen." Die Kommission schlug deshalb vor, nachstehenden tz 8 in das Gesetz aufzunehmen: „§ 8. Für Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten außer vorstehenden Bestimmungen »achstehende Beschränkungen: a) Sie dürfen nur solche Personen als Mitglieder aufnehmen, die 25 Jahre alt sind, im Vollbesitz der bürgerlichen Rechte sich befinden und innerhalb desjenigen Kreises wohnen, in welchem der Verein seinen Sitz hat. K) Sie dürfen nicht mit anderen Vereinen u. s. w." Dann kommt im letzten Absatz des tz 8 die Vorschrift:„Frauenspersonen und Minderjährige dürfen den Versammlungen und Sitzungen solcher politischen Vereine nicht beiwohnen u. s. w." Diese Fassung des Kommissionsberichtes ist der Embryo, aus dem sich der tz 8 in seiner jetzigen Gestalt durch die Beratung entwickelte, die am 16. Februar 1850 in der Zweiten Kammer stattfand. Die jetzige Fassung des Z 8 Nummer a kam auf Antrag eines Abgeordneten Ulrichs hinein. Er beantragte(Sten. Ber. S. 2791): Das alinoa a also zu fassen: a) Sie dürfen keine Frauen, Schüler und Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen. In dem alinsa 5 steht„und Minderjährige", zu setzen:„Schüler und Lehrlinge." Gründe:„Die Beibehaltung der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung würde unter der erwachsenen Jugend das Unwesen heimlicher Vereine erneuern." Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 16. Februar 1850 mit 146 gegen 136 Stimmen und der so gestaltete Z 8 mit 213 gegen 71 Stimmen angenommen. Am 18. Februar wurde der damaligen Geschäftsordnung entsprechend nochmals und zwar namentlich über den Antrag Ulrichs abgestimmt. Er wurde mir 153 gegen 141 Stimmen angenommen.(S 2812 des Sten. Ber.) Die Gesamtabstimmung über das so gestaltete Vereins gesetz in der Abendsitzung des 18. Februar 1850 brachte noch das schöne Wort „Frauensperson" auch in almsa s hinein.(Sten. Ber. S. 2847.) Eine weitere Beratung fand in der Zweiten Kammer nicht statt. Die Erste Kammer begnügte sich mit einer Zustimmung zu dem so gestalteten Vereinsgesetz in ihrer Sitzung vom 2l. Februar 1350. Der in Artikel 107 der Verfassung vom 11. Januar 1850 für eine Verfassungsänderung vorgeschlagene Weg ist also nicht beobachtet: es hat in keiner der Kammern eine zweimalige Lesung über die in dem Kommissionsvorschlag und in dem Antrag Ulrichs enthaltene Verfassungsänderung mit mindestens 21tägigem Intervall stattgefunden. Es sind also die Artikel 29 und 30 der Verfassung auch soweit noch zu Recht bestehend, als das Vereinsgesetz sie einschränkt oder gar aufhebt. Dieses Vereinsgesetz ist in dem Gesetzblatt von 1350 S. 277 mit folgender Überschrift publiziert: „Verordnung über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs- und Vereinigungsrechtes." Z 23 dieser Verordnung oder dieses Gesetzes lautet aber„Gegenwärtiges Gesetz tritt an die Stelle der Verordnung vom 29. Juni 1849." Bei der Beratung insbesondere in der Ersten Kammer wurde das„Gesetz" bald„Gesetz", bald„Verordnung" genannt. Diese rein formelle Tatsache ist nicht unwichtig. Aus der kurz wiedergcgebenen Entstehungsgeschichte des sogenannten Vereinsgesetzes ergibt sich, daß dasselbe, wenigstens soweit als die in H 8 des Vereinsgesetzes enthaltenen Beschränkungen und Verbote des Vereins- und Versammlungsrechtes der weiblichen Staatsbürger Preußens in Frage kommen, gegen die Verfassung verstößt und nicht rechtsgültig ist. Wie kommt es, daß der H 8 des preußischen Vereinsgesetzes und die auf ihm fußenden Strafbestimmungen des§ 16 trotzdem haben Anwendung finden können? Vor der Vorlegung der lex Recke war man auf die Geburtsgeschichte des Z 3 nicht aufmerksam geworden. Spätere Darlegungen der Geburtsgeschichte und der behaupteten Rechtsungültigkeit des Z 3 stellte das preußische Oberverwaltungsgericht folgende Jnkompetenz- erklärung entgegen(Urteil vom 21. Januar 1902): „Nach Artikel 106 Abs. 1 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1856 sind Gesetze und Verordnungen verbindlich, wenn sie in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form bekannt gemacht sind. Da das Vereinsgesetz vom 11. November 1856 durch Abdruck in der Gesetzsammlung gehörig bekannt gemacht ist, und es auf die Bezeichnung als„Verordnung" statt als„Gesetz" nicht ankommt, ist das Vereinsgesetz auch für den Verwaltungsrichter verbindlich, ohne daß dieser das verfassungsmäßige Zustandekommen weiter zu prüfen hat." Der vom Oberverwaltungsgericht angezogene Artikel 166 lautet wörtlich: „Gesetze und Verordnungen sind verbindlich, wenn sie in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form bekannt gemacht worden sind. Die Prüfung der Rechtsgültigkeit gehörig verkündeter königlicher Verordnungen steht nicht den Behörden, sondern nur den Kammern zu." Die Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes trifft nicht zu. Denn erstens hat jedes Gericht, trotz aller Vorschriften, wenn es sich um zwei sich widersprechende Gesetze handelt, naturgemäß zu entscheiden, wie der Konflikt zu lösen ist. Die Verfassung ist auch ein Gesetz, das gehörig publiziert ist und die Verfassung gehl allen anderen Gesetzen vor, es sei denn, die Gesetze ändern in rechtsgültiger Weise die Verfassung ab. Selbst wenn man nicht die Ansicht von berühmten Rechtslehrern, wie Rönne und Meyer teilen wollte, daß jedem die Verfassung änderndem Spezialgesetz ein ausdrückliches, die Verfassung selbst änderndes Gesetz vorangehen müsse, liegt doch auf der Hand, daß unmöglich etwa nur ein Gesetz, nämlich das den Frauen nachteilige rechtsverbindlich sein soll. Ist Artikel 166 überhaupt anwendbar, so ist er auch auf die gehörig publizierten Artikel 4, 26, 36 der Verfassung anwendbar. Es ist ein Widerspruch zu sagen: die Verfassung verbietet mir zu prüfen, ob ein Gesetz der Verfassung widerspricht. Satz 1 des Artikel 166 spricht außerdem lediglich davon, wann Gesetze verbindlich sind, verschließt jedoch die Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Gesetzen dem Richter nicht. Schließlich würden beide Gesetze— Artikel 4, 26 und 36 der Verfassung und Z 3 des Vereinsgesetzes— nach der ungünstigsten Theorie verbindlich sein. Wie ist der Widerspruch zu lösen? Geht man auf die Entstehungsgeschichte zurück, so gelangt man dazu: tz 3 hat der Verfassung nicht widersprechen sollen, er ist nicht gegen, sondern nur neben der Verfassung gültig. Denn weder sein Wortlaut besagt, er solle Art. 4, 29 und 36 ändern, noch ist die Form einer allein zulässigen Verfassungsänderung von den beiden Kammern beobachtet. tz 8 kann nur soweit verbindlich sein, als die Verfassung ihm nicht widerspricht, das heißt: er ist ungültig soweit er das Versammlungsrecht der Frauen, das Artikel 29 gewährleistet, beschränkt, und er ist ungültig, soweit er die Ausübung des Vereinsrechtes aufhebt und die Bildung politischer Vereine für Frauen verbietet. Die Ersahrungen der Familie Mr. Williams mit der Diphtheritis. Von Mark Twain.* (Dem Verfasser dieses Buches von Herrn Mc. Williams erzählt, einem liebenswürdigen New orker, den der Verfasser auf der Reise kennen lernte.) Also, um wieder auf unsere Geschichte zu kommen, nachdem ich Ihnen erzählt, wie schrecklich damals die Diphtheritis bei uns hauste und wie sie allen Müttern die wahnsinnigste Angst einjagte— ich rief also meine Frau und sagte auf unsere kleine Klara zeigend: „Mein Herz, ich würde an deiner Stelle die Kleine nicht an dem Fichtenholz kauen lassen." „Lieber Schatz, was kann denn das schaden?" sagte sie, und war doch im selben Moment daran, das Stück Holz fortzunehmen; die Frauen können eben auch einen Rat von der überzeugendsten Richtigkeit nicht annehmen, ohne zu widersprechen, wenigstens verheiratete nicht. Ich antwortete: „Liebste, es ist erwiesen, daß Fichtenholz das am wenigsten nahrhafte Holz ist, das ein Kind essen kann." Meine Frau zog die Hand zurück, die schon das Holz nehmen wollte und legte sie wieder in den Schoß. Sie schmollte augenscheinlich und sagte: „Mannchen, das weißt du selber besser, ja, du weißt es. Alle Ärzte sagen, daß das Terpentin des Fichtenholzes für ' schwache Rücken und für die Nieren gut ist." „Ah— ich war in einer Täuschung befangen! Ich wußte * Ausgewählte Skizzen, 4. Bändchen, Reklams„Universal-Bibliothek" Ztr. 2072. Die Sätze des Z 3„Frauenspersonen u. s. w. dürfen den Versammlungen und Sitzungen solcher politischen Vereine nicht beiwohnen" und das über eine vorübergehende Beschränkung hinausgehende Verbot für politische Vereine„Frauenspersonen u. s. w. als Mitglieder aufnehmen" entbehrt der Gültigkeit, desgleichen die Strafvorschriften wegen Zuwiderhandlung gegen diese ungültige Vorschrift. Die Frage, ob das im Gesetzblatt S. 222 Publizierte eine Verordnung oder ob es ein Gesetz sei, ist gegenüber dem Wortlaut des Artikel 166 der Verfassung nicht ganz unerheblich. Es ist keine Verordnung im Sinne des Art. 63 der Verfassung. Denn eine solche Verordnung ist nur möglich, wenn sie der Verfassung nicht widerspricht, auch ist eine Verordnung auf Grund des Artikel 63 „unter Zustimmung beider Kammern" ein Unding: das Wesen der auf Grund des Art. 63 zu erlassenden Verordnungen besteht ja gerade darin, daß sie ohne Zustimmung der Kammern erfolgen. Es bezeichnet die Verordnung vom 11. März 1856 sich ja auch in Z 23 als„Gesetz." Aus seiner Überschrift„Verordnung" zu schließen, daß es weder ein Gesetz noch eine Verordnung ist, wäre vielleicht etwas zu formalistisch. Demnach entzieht Artikel 166 auch dem preußischen Richter nicht die Prüfung, ob die Verfassung oder eine ihr widersprechende Publikation Beachtung zu finden haben. Noch weniger ist diese Prüfung dem Reichsgericht entzogen. Z 116 R.-G.-B. bedroht mit Strafe den, der vor einer Menschenmenge zum Ungehorsam gegen„rechtsgültige Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen" auffordert. Das gegen Stadthagen eingeleitete Strafverfahren muß mit einer Freisprechung enden, weil der berühmte ß 8 weder ein„rechtsgültiges Gesetz" noch eine„rechtsgültige Verordnung" ist.— r.— n. Nach der Wahl. Die Kampagne mit dem Stimmzettel ist ausgefochten. Haupt- und Stichwahlen haben der Sozialdemokratie einen großartigen Erfolg gebracht. Das deutsche Proletariat kann mit Stolz auf die reichlich drei Millionen sozialdemokratischer Stimmen, auf die eroberten 81 Mandate blicken, mit ruhiger Siegeszuversicht vermag es der Zukunft entgegenzuschauen. Der Triumph der deutschen Sozialdemokratie ist von den Sozialisten der alten und der neuen Welt, ist von den zum Bewußtsein ihrer Lage erwachten Arbeitern aller Länder und aller Zungen freudig begrüßt und als ein Sieg der allgemeinen Sache betrachtet worden. Und auch die Frauen des Proletariats dürfen ihn als solchen tief bewegten Herzens seiern. Sie, welche die Ketten doppelter sozialer Sklaverei tragen, haben ja das höchste Interesse an jedem Fortschritt, jedem Erfolg des Sozialismus, der allein ihr nicht, daß des Kindes Nieren und Rückgrat angegriffen sind, und daß der Hausarzt geraten hat—" „Wer sagt, daß unseres Kindes Nieren und Rückgrat angegriffen sind?" „Das hast du angedeutet, liebe Frau." „Welche Idee! Ich habe nie etwas derartiges angedeutet." „Aber, Liebste, es sind doch noch nicht zwei Minuten her, daß du sagtest—" „Ganz egal, was ich sagte! Es schadet der Kleinen gar nicht, daß sie ein Stückchen Fichtenholz kaut, wenn sie Lust hat, und das weißt du auch selber ganz gut. Und sie soll es kauen und damit gut!" „Du brauchst nichts hinzuzufügen, liebe Frau. Ich fühle jetzt die Macht deiner Beweisführung und will auf der Stelle einige Fuder vom besten Fichtenholz kommen lassen. Keins meiner Kinder soll Mangel leiden, so lange ich—" „Bitte, geh doch in dein Comptoir und laß mich endlich in Frieden. Man kann nicht die harmloseste Bemerkung machen, ohne daß du sie aufschnappst und räsonnierst und räsonnierst, bis du gar nicht mehr weißt, worüber du sprichst, und das weißt du überhaupt nie!" „Gut, es sei so, wie du sagst! Aber in deiner letzten Bemerkung ist ein Mangel an Logik, welcher..." Doch ehe ich zu Ende kam, war sie zur Tür hinaus und hatte das Kind mitgenommen. Denselben Tag beim Mittagessen trat sie mir mit einem Gesicht, weiß wie die Wand, entgegen. „O Mortimer, schon wieder eins! Der kleine Georg Gordon ist krank!" „Diphtheritis?,, Befreier aus leiblicher und geistiger Not und Knechlschast sein wird. Nicht bloß für die nahende Zukunft verbürgt das Erstarken der Sozialdemokratie ihnen die Erfüllung ihrer Hoffnungen und Ideale, schon in dieser Gegenwart ist er die wichtigste Vorbedingung für eine kulturwürdigere Gestaltung ihrer Lage. Die deutschen Proletarierinnen wissen, daß je größer die Zahl der sozialdemokratischen Abgeordneten ist, je imposanter die Zahl der Wähler, die hinter ihnen stehen, um so erfolgreicher können der kapitalistischen Gesellschaft Rechte abgerungen werden, welche die ungerechte, unlerbürtige Stellung des weiblichen Geschlechtes heben, Reformen, welche die traurige Existenz der Ausgebeutelen verbesser». Die Sozialdemokralie hat in der einen und in der anderen Hinsicht bisher die Interessen der proletarischen Frauen mit aller Gewissenhaftigkeit vertreten, sie wird das auch künftighin tun. Es begreift sich deshalb, daß die Proletarierinnen, welche sich den Schlaf geistiger und politischer Rückständigkeit aus den Augen gerieben haben, mit ganzer Seele bei den Wahlen für die Sozialdemokratie arbeiteten und kämpften. Sie nützten dabei jedes Fetzchen politischen Rechtes aus. das die Gesetzgebung ihnen zuerkannt hat, wie dies das Vorgehen der Berliner Genossinnen beweist Die„Gleichheit" hat bereits in voriger Nummer einen Überblick darüber gegeben, wie die Genossinnen allerwärls mitarbeiteten, auf daß Männer wie Frauen durch Wort und Schrift aus Gleichgültigkeit und Stumpfsinn aufgerüttelt und zum Kampfe gegen materielles Elend, geistige und politische Unfreiheit geführt würden. Freudig können sie sagen, daß sie ihre Kräfte nicht erfolglos angestrengt haben, daß ihre Arbeit vielmehr auch zum glänzenden Ausfall der Wahlen beigetragen hat. Doch so berechtigt es ist, daß die Genossinnen stolz ihrer Mitarbeit und ihres Mitsieges gedenken, so falsch wäre es. nun zu ruhen und zu rasten. Das Viel, das getan worden, ist noch lange nicht genug. Auch fernerhin gilt es alle Kräfte anzuspannen, alle Begeisterung lebendig, alle Opferfreudigkeit tätig zu erhalten, damit die sozialistischen Ideen immer weitere Kreise erobern und immer besser verstanden werden. Lernen, agitieren, organisieren, sei unser Losungswort! So gewiß es ist. daß aus der kapitalistischen sich die sozialistische Gesellschaft entwickelt, so gewiß ist es auch, daß die letztere nicht wie eine reife Frucht vom Baume der geschichtlichen Entwicklung fällt. Das aufgeklärte, geschulte und organisierte Proletariat muß vielmehr diesen Baum kräftig schütteln. Mit anderen Worten: die grundlegende Umgestaltung unserer Gesellschaftsordnung, welche der proletarischen Frau die Befreiung bring!, ist unmöglich ohne eine radikale Umwälzung des Denkens, der Auffassung auf Seiten der großen, arbeitenden Masse des Volkes. Erst wenn die wirtschaftlich Abhängigen und Enlerblen ihre Lage erkennen, wenn sie Klarheit erlangen über das Wesen der kapitalistischen Ausbeutung, das sie zu „Diphtherilis!" „Ist noch Hoffnung?" „Nicht die geringste! Ach, was soll aus uns werden!" Nach einiger Zeit brachte die Kinderfrau unsere Klara herein, damit sie Gute Nacht sagte und wie gewöhnlich bei der Mutter betete. Gerade bei„Will mich in mein Bettchen legen" hustete sie ein bißchen. Meine Frau sank zurück wie zu Tode getroffen. Aber im nächsten Moment war sie schon wieder auf, voll von dem Feuereifer, den die Furcht verleiht. Des Kindes Bett, befahl sie, sollte aus der Kinderstube nach unserem Schlafzimmer gebracht werden, und sie sah selbst danach, daß der Befehl ausgeführt wurde. Mich nahm sie natürlich mit. Die Sache war bald erledigt. In meiner Frau Ankleidezimmer wurde ein Bett für die Kinderfrau aufgeschlagen. Aber da fiel ihr ein, daß wir von dem anderen Kinde zu weit ab wären, und— wenn dasselbe nachts auch einen Anfall bekäme— und das arme Ding wurde wieder leichenblaß. Wir brachten also Kinderbett und Kinderfrau wieder in die Kinderstube und stellten für uns selbst ein Bett im anstoßenden Zimmer auf. Gleich darauf meinte meine Frau:„Aber wenn Klärchen nun den Kleinen ansteckt?" Der Gedanke flößte ihr neuen Schrecken ein, und wir konnten mit vereinten Kräften die Bettstelle nicht schnell genug wieder aus der Kinderstube herausschaffen, obgleich meine Frau selbst half und in wilder Angst die Bettstelle fast in Stücke riß. Wir zogen hinunter. Aber da war kein Platz, wo wir die Kinderfrau hinpacken konnten, und meine Frau sagte, daß deren Erfahrungen von unschätzbarem Werte sein würden. So kehrten wir also mit Sack und Pack wieder pach unserer eigenen Schlaf- Unfreien macht, über die Notwendigkeit und Möglichkeit der sozialistischen Ordnung, über die Wege, welche zu dem erhabenen Ziele einer Gesellschaft der Freiheit. Gleichheit und Brüderlichkeit führen; erst wenn sie sich auf Grund der erlangten Erkenntnis zum Kampfe organisieren: werden sie zur Macht, welche das große Werk der Befreiung zu vollbringen vermag, das von der wirtschaftlichen Entwicklung vorbereitet wird. Daß Klarheit in den Köpfen und fester organisatorischer Zusammenhalt geschaffen werde, dazu müssen auch die Genossinnen redlich mithelfen. Unablässig müssen sie an ihrer eigenen Aufklärung und Bildung, an der Bereicherung und Vertiefung ihres Wissens arbeiten. Die sozialdemokratische Presse und Literatur, die verschiedenen Organisationen, welche die Arbeiterklaffe gegründet hat. bieten reiche Gelegenheit dazu, die genützt werden muß, so schwer es auch gerade der arbeitbelasteten proletarischen Frau fällt, Zeit und Kraft zu erübrigen. Nur wer gelernt hat. kann belehren, nur wer aufgeklärt ist, vermag anderen Licht zu bringe». Und Tausende. Zehntausende von unterrichteten, zielklaren Männern und Frauen sind für die Aufgaben der Agitationsarbeit erforderlich, den Millionen noch dumpssinniger, hoffnungsloser Brüder und Schwestern das Evangelium des Sozialismus zu predige», die Notwendigkeit der Organisation klar zu machen. Die Massen von Männern und Frauen. welche durch die Wahlagitation erweckt worden sind, dürfen nicht wieder einschlafen, die Flamme, die in ihnen entzündet wurde, muß brennend erhalten werde». Jede einzelne Genossin, auch wenn sie im Vereins- und Versammlungsleben noch so schüchtern oder redeungewandt ist. kann dazu unter ihren Verwandten. Freunden und Bekannten das Ihrige beitragen. Das tagtägliche Leben der Proletarier, mit seiner Bürde von Not. Sorgen. Arbeitsqualen, mit seiner Vorenthaltung von Bildung, Recht und Lebensgenuß bietet genug Anknüpfungspunkte für Aufklärung durch Wort und Schrift. Und die vermittelte Erkenntnis muß sich zur Tat verdichten, die Agitation soll zur Organisation führen. Die Genossinnen dürfen nicht in dem Bemühen erlahmen, die proletarischen Männer und Frauen auf den Weg des politischen und gewerkschaftlichen Zusammenschlusses zu verweisen. Insbesondere heißt es ihrerseits alle Kraft für die schwere. aber dringende Aufgabe einsetzen, die Arbeiterinnen zu Gewerkschaftsmitgliedern zu machen und zu tüchtigen, tätigen Trägerinnen der Gewerkschaftsbewegung zu erziehen, sie über die Notwendigkeit besseren. gesetzlichen Schutzes gegen die kapitalistische Ausbeutung zu belehren. Wenn die Genossinnen an ihrer Selbstbildung, sowie für die Aufklärung und Organisation der proletarischen Massen mit der gleichen Energie und Begeisterung arbeiten, die sie im Wahlkampf an den Tag gelegt haben, so wird der Erfolg nicht ausbleiben. Je zielklarer, entschlossener und geschlossener die proletarischen Massen ihre Fordestube zurück, froh wie sturmgepcitschte Vögel, die ihr Nest wiederfinden. Meine Frau ging in die Kinderstube, um dort nach dem Rechten zu sehen. Gleich kam sie mit einer neuen Sorge zurück. „Wie kommt es nur, daß der Kleine so fest schläft?" „Aber, Liebste, schläft er denn nicht immer wie ein Murmeltier?" „Ich weiß wohl! Aber jetzt ist in seinem Schlafe etwas so Sonderbares! Er atmet so— so— regelmäßig! Oh, es ist fürchterlich!" „Aber, mein Kind, er atmet immer regelmäßig." „Das weiß ich; aber es ist jetzt etwas Furchtbares dabei! Die Amme ist zu jung und unerfahren, Marie soll bei ihr bleiben, um zur Hand zu sein, wenn etwas passiert." „Das ist ein guter Gedanke! Aber wer soll dir helfen?" „Du kannst alles tun, was ich brauche. Überhaupt muß ich bei solcher Gelegenheit alles selbst tun!" „Ich würde es gemein finden", sagte ich,„im Bette zu liegen und zu schlafen und die Sorge für das Kind dir allein zu überlassen."— Aber sie söhnte mich mit dem Gedanken aus. Jedenfalls entfernte sich die alte Marie und bezog wieder ihr altes Quartier in der Kinderstube. Klärchen hustete zweimal im Schlafe. „Warum kommt nur der Doktor nicht? Mortimer, dies Zimmer ist zu warm. Dies Zimmer ist entschieden zu warm! Stelle die Heizung ab— schnell!" Ich schloß die Klappe und sah gleichzeitig auf das Thermometer, mich im stillen fragend, ob 15 Grad wohl zu warm wäre für ein krankes Kind. Da kam endlich der Kutscher aus der Stadt zurück mit der rungen auf wirtschaftlichem und politischem Gebiet vertreten, umso- mehr muß das Unternehmertum wie die Gesetzgebung mit ihnen rechnen. Was die letztere anbetrifft, so muß die heilsame Furcht vor der Sozialdemokratie, vor dem„Massenschritt der Arbeiterbataillone" wieder einmal zu einem kräftigen Vorwärts der Sozialreform anspornen. Wie winzig sind nicht die Abschlagszahlungen, mit denen die Arbeiterklasse sich bisher begnügen mußte, und wie leiden nicht gerade die Frauen, die Arbeiterinnen unter diesem Stande der Dinge! Ginge es nach dem Herzen der Herren Agrarier und Jndustrieritter, so bliebe auch in Zukunft Arbeitertrutz und Kapitalistenschutz Trumpf in der deutschen Gesetzgebung. Das muß durch die Erkenntnis und den Willen der Werktätigen anders werden, die es müde sind, mit ihrer Arbeit den Geldsack der Reichen zu füllen und selbst eine sorgenschwere, entbehrungsreiche Existenz zu schleppe»; die es müde sind, als Steuerzahler und Steuerzahlerinnen die Staatslasten zu tragen und vom Staate nur geringeres Recht und gänzlich unzureichenden Schutz zu erhalten. Die Männer und Frauen der Arbeiterklasse wollen, daß Brot, Bildung und Freiheit aufhören, das Vorrecht von Nichtstuern zu sein, von deren Existenz das Wort gilt: Sie säen nicht, sie ernten nicht und die fleißige Hand der Arbeiter und Arbeiterinnen ernähret sie doch. Sie fordern ihr Recht auf ein gesichertes, menschenwürdiges Dasein, auf edlen Lebensgenuß, auf Kultur. Sie müssen deshalb unablässig arbeiten und kämpfen, um den Wahlsieg der Sozialdemokratie zu vervollständigen und zu befestigen. Nur auf dem Boden des Klassenkampfes zwischen Ausgebeuteten und Ausbeutern werden sie der kapitalistischen Gesellschaft ernste Reforme» für die frondenden Massen entreißen, werden sie volle Befreiung für alles erringen, was Menschenantlitz trägt. Frida Wulff-Berlin. Erklärung. Raummangels halber mußte in voriger Nummer folgende Erklärung unserer Genossin Zieh zurückgestellt werden: „Ich habe inich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht V am 12. Juni dieses Jahres davon überzeugt, daß die in Nummer 4 der„Gleichheit" vom 11. Februar dieses Jahres in dem Artikel„Frauen und Kinder bei der Zeitungskolportage in Hamburg" gegen Frau Schmidt, Hohe Bleichen, erhobenen Beschuldigungen der„scheußlichen Ausbeutung" von Kindern bei der Kolportage völlig unbegründet sind, daß im Gegenteil die Kinder in durchaus humaner Weise behandelt und beschäftigt worden sind. Ich nehme daher die gegen Frau Schmidt erhobenen beleidigenden Vorwürfe mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück und erkläre, daß ich in dieser Hinsicht falsch informiert worden bin. Hamburg. Louise Zieh." Nachricht, daß unser Hausarzt bettlägerig wäre. Meine Frau sah mich gebrochenen Auges an und sprach mit gebrochener Stimme: „Das ist die Hand der Vorsehung! Es ist vorherbestimmt. Er war sonst nie krank— niemals. Wir haben nicht gelebt, wie wir sollten, Mortimer! Immer und immer wieder habe ich es gesagt. Jetzt siehst du die Folge?. Unser Kiud wird nie mehr gesund werden. Danke Gott, wenn du dich schuldlos fühlen kannst; ich kann es mir nie vergeben!" Ich sagte, ohne sie verletzen zu wollen, aber ohne auch die Worte abzuwägen, ich könne nicht finden, daß wir ein so leichtfertiges Leben geführt hätten. „Mortimer! Willst du das Strafgericht auch über den Kleinen heraufbeschwören?" Dann fing sie an zu weinen, rief aber plötzlich aus: „Der Doktor muß Medizin geschickt haben!" „Natürlich", sagte ich,„hier ist sie. Ich wartete nur, bis du mir Zeit ließest." „So gib sie mir doch! Weißt du nicht, daß jeder Augenblick kostbar ist? Aber wozu schickt er Medizin, wo er doch weiß, daß die Krankheit unheilbar ist?" Ich meinte, daß wo noch Leben sei, auch Hoffnung wäre. „Hoffnung! Mortimer, du weißt nicht mehr, was du sprichst, nicht mehr, als ein ueugeborenes Kind!— Möchtest du— so wahr ich lebe, hier steht stündlich cincn Teelöffel voll! Stündlich! — Als ob wir ein ganzes Leben vor uns hätten, um das Kind zu retten! Mortimer, mach schnell; gib dem armen Ding einen Eßlöffel voll und bitte, beeile dich!" „Aber, Liebste, ein Eßlöffel voll könnte am Ende..." (Schluß folgt.) Es ist das erstemal in den mehr als elf Jahren ihres Erscheinens, daß die„Gleichheit" veranlaßt ist, zu widerrufen, was sie betreffs Mißständen im Arbeitsverhältnis berichtet hat. Und dies, obgleich sie es nie an Schärfe der Kritik fehlen ließ. Daß in dem angezogenen Artikel auf Grund falscher Mitteilungen Unzutreffendes behauptet worden ist, bedauern wir nicht bloß unserer Zeitschrift, sondern auch unserer fleißigen Genossin Zieh wegen. Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, daß sie die gewissenhafteste Mitarbeiterin ist, die sich jederzeit peinlich genau zu informieren strebt. Aus der Vewegnug. Bericht über die Tätigkeit des ersten sozialdemokratischen Wahlvcrcinö der Frauen Berlins und Umgegend. Zum erstenmal haben die sozialdemokratischen Frauen Berlins und Umgegend das leider nur wenige Wochen währende Recht, einen politischen Verein zu gründen und ihm als Mitglieder anzugehören, in ergiebiger Weise anläßlich der Reichstagswahlen ausgenutzt. Der Verein wurde am 2V. April gegründet und, wie es das Gesetz verlangt, nach beendeter Reichstagswahl aufgelöst. Der Erfolg der Gründung des Vereins, die zugleich eine Demonstration für die Forderung politischer Rechte für die Frauen bedeutele, übertraf alle Erwartungen. Fast jede der neun Versammlungen, die der Wahlverein in den verschiedenen Stadtteilen veranstaltete, war von Frauen überaus zahlreich besucht. Jede brachte neue Mitglieder, so daß die beachtenswerte Zahl von iKZkz erreicht worden ist. Viele neue Gesichter waren in jeder Versammlung zu bemerken, ein Zeichen dafür, daß immer breitere Schichten der Proletarierinnen bewußt werden, wie wichtig für sie der Besitz politischer Rechte ist, und daß immer größere Scharen diese Rechte fordern und erkämpfen wollen. Sicher hat die durch den Verein betriebene Aufklärungs- und Agitationsarbeit ihre Scherflein zu dem großen Wahlsieg der sozialdemokratischen Partei beigetragen. Aber auch in pekuninärer Beziehung war der Erfolg ein guter. Es konnten dem Parleivorstand zu den Kosten der Reichstagswahl 300 Mark übergeben werden. War auch diesem ersten Wahlverein der sozaldemokratischen Frauen nur das Leben von kaum zwei Monaten beschieden, so wird seine Wirkung doch bei vielen eine dauernde sein. Der ausgestreute Samen wird aufgehen. Der Einfluß der empfangenen Ideen wird sich darin äußern, daß die Mitglieder des ersten politischen Frauenvereins dauernd der Sozialdemokratie gewonnen wurden und als treue Kämpferinnen in Reih und Glied mit ihr stehen Kassenbericht. Einnahmen: Beiträge............ Mark 412,70 Freiwilliges Geschenk von Genossin H..„ 10,— Tellersammlung.......... 100,08 Summa: Mark S88,78 Ausgaben: Darunter überwiesen dem Parteivorstand. Mark 300,— Den Vertrauenspersonen......„ b0,31 Der ehemalige Vorstand. Revidiert und für richtig befunden: Genossinnen: Bertha Lutz. Bertha Bratow und Frida Wulff. Von der Agitation. Bei der Stichwahl war Genossin Zieh im fünften Schleswig-Hol steinischen Wahlkreis tätig. Versammlungen fanden statt in Neufeld, Eddelack, Marne und Lägerdorf. Sie waren sämtlich glänzend besucht und wiesen auch eine starke Beteiligung der Frauen auf. Überall Begeisterung und Siegesgewißheit, die diesmal leider sich noch nicht erfüllte. Der Freisinn, der 1898 den Kreis an den Brotwucherer Kahlke ausliefern half, hat in diesem Jahre den Judaslohn für seinen Volksverrat eingeheimst. Die Konservativen und die Nationalliberalen stimmten geschlossen für den Freisinnskandidaten, Pastor Hoeck. Die„Jtzehoer Nachrichten", das konservative Organ, hatte dem Freisinn seinen damaligen Verrat offiziell bezeugt und ihm die Belohnung zugesichert. Auch von anderer Seite her wurde ihm Unterstützung. In richtiger Selbsterkenntnis schrieben die Nationalsozialen, die schon im Jahre 1898 den Kreis dem Brotwucherer ausliefern halfen, in bezug auf den Freisinn:„Wir sind Fleisch von eurem Fleisch! Unsere Hilfe ist euch sicher." So gestützt von rechts und links brachten es die Freistnns- mannen auf 163S6 Stimmen, während wir aus eigener Kraft 13 800 musterten. Seit 1838 eine Zunahme um mehr als 5, und das in einem ländlichen Kreise. Wem wäre es zweifelhaft, welche Seite den moralischen Sieg davongetragen? Und das trotzdem mit allen Mitteln, de» schäbigsten Verleumdungen, den größten Beschimp- fungen gegen uns gearbeitet ward, trotzdem drei Parteien sich gegen uns verschworen, trotzdem die Parole ausgegeben:„ Der Gesellschaft muß der Weg abgeschnitten werden." L. Z. Zu den Stichwahlen sprach Genossin Zetkin in Uhlbach, einem Weinbauort in der Nähe des Neckarthals, und in Bockenheim bei Frankfurt a. M. In der gut besuchten Versammlung des erstgenannten Ortes wendeten sich zwei Gegner wider die Ausführungen der Referentin, zumal den Militarismus betreffend, ohne denselben jedoch Tatsächliches entgegenstellen zu können. In der überfüllten Versammlung zu Bockenheim forderte in Anschluß an den Vortrag Genossin Pense die anwesenden Frauen in zündenden Worten auf, fleißig und treu für den Sieg der Sozialdemokratie zu arbeiten und vor allem ihren Einfluß als Mütter aufzubieten, daß die sozialistischen Ideen in dem heranwachsenden Geschlecht feste Wurzeln schlagen und herrliche Früchte bringen. Die Mitarbeit der Hamburger Genossinnen im Wahlkampf. Die Betätigung der Hamburger Genossinnen in der letzten Wahlkampagne wurde Ende April durch Frauenversammlungen eingeleitet, welche Genossin Fahrenwald, als Vertrauensperson des dritten Hamburger Wahlkreises, in den einzelnen Distrikten einberief, und in denen sie über das Thema sprach:„ Die Reichstagswahl und die Frauen." Diese Versammlungen waren sämtlich sehr gut besucht, führten dem Wahlverein zahlreiche weibliche Mitglieder zu und gewannen dem„ Echo" wie der„ Gleichheit" eine gute Zahl neuer Abonnenten. Den anwesenden Frauen ward in Anschluß an das gehaltene Referat dringend ans Herz gelegt, den Wahlversamm lungen beizuwohnen, für ihren Besuch zu agitieren, der Sozialdemo tratie Stimmen und Anhänger zu werben und am Tage der Wahl sich neben die Männer in den Dienst der Partei zu stellen, damit der Sieg der Arbeitersache ein glänzender werde. Nach der Erledigung dieser nötigen Vorarbeit, um das Interesse größerer Frauenkreise für die Wahlen zu erwecken, sahen die Genossinnen von einer weiteren besonderen Agitation ab. Sie besuchten in allen drei Wahlkreisen fleißig die allgemeinen öffentlichen Versammlungen und verteilten Broschüren, welche die Frauen aufklärten. So vor allem eine speziell für diese bestimmte kleine Schrift und die Antwort auf die Bürgersche Sudelei. Viele Tausende mehr an Broschüren wären notwendig gewesen, um jedes Verlangen darnach befriedigen zu können. Die Genossinnen forderten in den Versammlungen die Frauen auf, tüchtig mitzuarbeiten und dadurch zu beweisen, daß auch sie, die am meisten Entrechteten, ihre Lage begriffen haben und ihre Kraft für die Partei einsetzen, die allein ehrlich und energisch für Reformen und Rechte zu gunsten der Proletarierinnen, für ihre volle Befreiung kämpft. Diese Aufforderungen sind nicht erfolglos verhallt. Die Hamburger Genossinnen haben am Wahltag tüchtig mitgearbeitet, und zwar mit einem Eifer, einer Freude, daß man überzeugt sein kann: nicht ein hellflackerndes, bald verlöschendes Strohfeuer ist es, das in den Herzen glüht, nein, die stark, aber stetig brennende Flamme einer festen, klaren Erkenntnis. Die Frauen, welche ihre Kraft in den Dienst der Sozialdemokratie stellten, suchten nicht Kurzweil für müßige Stunden, sie nahmen vermehrte Arbeitslasten auf sich, um ihre Interessen, die Interessen aller Arbeitenden und Ausgebeuteten gegen das Kapital, um den Fortschritt gegen die Reaktion zu verteidigen, um als Mütter für die bessere Zukunft ihrer Kinder zu kämpfen. In allen drei Hamburger Wahlfreisen haben die Genossinnen die Genossen unterstützt. Sie halfen beim Flugblätter- und Stimmzettelverteilen, sie arbeiteten in den Wahlbureaus mit, sie nahmen nachmittags an der Hausagitation teil, und einzelne von ihnen gingen bis zu fünfmal in eine Wohnung, um einen säumigen Wähler zur Urne zu holen. Gelang es ihnen endlich, den Flauen und Trägen zur Stimmabgabe zu bringen, so herrschte natürlich großer Jubel. In Uhlenhorst trug eine Genossin stundenlang die schwere Standarte mit der Aufschrift:„ Wählt den Sozialdemokraten Friedrich Wilhelm Metzger" durch die Straßen. Eine zweite Genossin, ein junges Mädchen, tat das gleiche und erwarb dadurch von den Maurern den Namen„ die Freiheitsgöttin." Wir glauben, daß die Hamburger Genoffinnen mit ihrer Wahlarbeit hinter der Tätigkeit der Genossinnen in Berlin und anderwärts nicht zurückgeblieben sind. Verzeichnet sei, daß sie dafür von seiten dickbäuchiger " gutgesinnter" Wähler gar manchen Hohn und manche Beleidigung einstecken mußten, daß sie aber auch mancherlei Heiteres erlebten. Im Distrikt Hamm geriet ein Wähler in hochkomische, kaum zu beruhigende Aufregung über die verkert Tüd, wo die Fruhnlüt wähln". Als die Wahlschlacht geschlagen, gingen die Genossinnen, die von früh an auf den Beinen waren, nicht etwa zur Ruhe nach Hause. Sie strömten den Lokalen zu, in denen die Wahlresultate bekannt gegeben wurden, und die so überfüllt waren, daß Tausende keinen Platz finden konnten. Hoch schlugen hier die Wogen der Begeisterung, und die Frauen waren wahrhaftig nicht die wenigst Begeisterten. In den Pausen zwischen der Bekanntgabe der Wahlresultate kam auch der Scherz zu 119 seinem Rechte. Als anwesende Nationalsoziale die Köpfe hängen ließen, daß die Hamburger Wähler so gar kein Verständnis für die Utopie des sozialen Kaisertums zeigten, trösteten Genossinnen die Herren damit, daß im 172. Wahlbezirk Pfarrer Naumann einstimmig gewählt worden sei. Hocherfreut erkundigten die Nationalsozialen sich nach der Zahl der Wähler. Die Antwort lautete: 644, und einer davon hat für Naumann gestimmt. Zur Strafe für ihren harmlosen Scherz durften die Genossinnen die Herren von rückwärts bewundern. Bei den Stichwahlen in Harburg und Lauenburg haben eine Anzahl Hamburger Genossinnen ebenfalls sehr wacker mitgeholfen. Die Hamburger Genossinnen wissen, daß der Sieg der Sozialdemokratie am Wahltag auch den Frauen des Proletariats zu gute kommt, sie dürfen aber auch erklären, daß dieser Sieg mit die Frucht ihres Wirkens ist, daß sie das Ihrige gethan haben, um ihn herbeiführen zu helfen. Diese erhebende Überzeugung wird sie nicht lässig machen, sondern vielmehr anspornen, mit aller Energie weiterzuarbeiten, damit die Sozialdemokratie 1908 nicht weniger als vier Millionen Wähler und hundert Abgeordnete zählt. Vorwärts zur Arbeit! A. F. Die politische Betätigung einer Genoffin mit Stockprügel auf den Magen bestraft. Die Vertrauensperson der Magdeburger Genossinnen, Genossin Pannicke, ist nach der„ Volksstimme" gemaßregelt worden. Sie arbeitete in der Schuhfabrik von Schneider, deren Inhaber ein Schwager des durchgefallenen Kartellkandidaten Arendt ist. Wie die Dinge liegen, drängt sich die Vermutung auf, daß die Entlassung aus Ärger über den sozialdemo fratischen Sieg erfolgte, zu dem auch die Genossinnen von Magdeburg das Ihrige beizutragen bemüht waren. Genossin Bannicke war seit vier Monaten in der Fabrik tätig, ohne daß an ihren Leistungen etwas getadelt worden wäre. Nun hieß es auf einmal, sie sei nicht fleißig genug. Dieser Vorwurf erscheint als unbegründet angesichts der Tatsache, daß unsere Genossin trotz der niedrigen Löhne bei Affordarbeit wöchentlich 12 bis 14 Mark verdiente. Es versteht sich, daß die Magdeburger Genossinnen sich durch die Maßregelung nicht von der Verfolgung ihrer Ziele zurückschrecken lassen. Umgekehrt, sie ziehen aus ihr die Lehre, erst recht fest zusammenzuhalten, um erfolgreich trotz der Unternehmerwillkür kämpfen zu können. Notizenteil. Vereinsrecht der Frauen. Das Vereins- und Versammlungsrecht der Frauen in Preußen betreffend, ist die von Genossen Stadthagen aufgeworfene Frage, die an anderer Stelle ausführlich behandelt ist, vor der dritten Strafkammer des Landgerichts I zu Berlin vorläufig entschieden worden. Und zwar zu ungunsten des Rechtes der Frauen. Genosse Stadthagen wurde wegen Vergehens gegen§ 110 des Strafgesetzbuchs, Aufforderung zum Ungehorsam gegen ein rechtsgültiges Gesetz, zu vierzehn Tagen Gefängnis verurteilt; Genosse Leid, der sich als Redakteur des„ Vorwärts" durch Veröffentlichung der entsprechenden Stadthagenschen Ausführungen schuldig gemacht haben sollte, wurde dagegen freigesprochen. Der Staatsanwalt hatte gegen ihn eine Woche Gefängnis beantragt. Der Gerichtshof fällte sein Urteil auf Grund der Anffassung, daß der Richter nicht nachzuprüfen habe, ob§ 8 des preußischen Vereinsgesetzes rechtsgültig sei oder nicht. Entscheidend sei nur, ob ein rechtsgültig verkündetes Gesetz vorliegt, und das sei der Fall. Nach der Ansicht des Gerichtsh fes sete sich außerdem § 8 des Vereinsgesetzes nicht in Gegensatz zu der Verfassung. Stadthagen habe sich deshalb gegen§ 110 des Strafgesetzbuchs vergangen. Strafverschärfend seien die Vorstrafen des Angeklagten, andererseits sei berücksichtigt worden, daß der Beweggrund seines ungesetzlichen Handelns gewesen, eine Rechtsfrage zum Austrag zu bringen, und daß die Ungesetzlichkeit, zu der er aufgefordert, nur mit einer geringen Strafe bedroht ist. Was den Angeklagten Leid anbelangte, so nahm der Gerichtshof nicht an, daß er zum Ungehorsam gegen das Gesetz auffordern wollte, wenn auch der Verdacht nicht abzuweisen sei, daß er entsprechend der Tendenz des Vorwärts" im Sinne Stadthagens auf die Frauen zu wirken gedachte. Gegen das Urteil ist Revision eingelegt worden. Der Raummangel zwingt uns, eine eingehendere Wiedergabe der wichtigen Verhandlung bis zur nächsten Nummer zu rückzustellen. Frauenbewegung. Die politische Neutralität des Vereins für Frauenstimmrecht und der geschichtliche Wahrheitssinn radikaler Frauenrechtelei haben durch die Agitation Frl. Augspurgs in Frankfurt a. M. eine eigentümliche, aber unzweideutige Beleuchtung er 120 " begeben. Wir stellen ihren Ausführungen gegenüber folgende Tatsachen fest: 1. Die Frauenkonferenz zu München hat die Forderung des Frauenwahlrechtes nicht fallen lassen, sondern beschlossen:„ Bei den Kämpfen, welche das Proletariat für die Eroberung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechtes in Staat und Gemeinde führt, muß das Frauenwahlrecht gefordert, in der Agitation grundsätzlich festgehalten und mit allem Nachdruck vertreten werden." 2. Genossin Braun hat der vorgelegten Resolution ausdrücklich zugestimmt und erklärt, daß die Konferenz sie mit gutem Gewissen" annehmen könne. Ihre Opposition gegen den eingeleiteten Verrat", wie das ihr widerfahrene Niedergeschrienwerden ist also wie der Rest pure Erfindung. Frl. Augspurg wohnte der Frauenfonferenz als Berichterstatterin frauenrechtlerischer Blätter bei. Bei den Verhandlungen über die Frage der politischen Gleichberechtigung der Geschlechter war sie allerdings nicht von Anfang an zugegen. Immerhin hat sie davon noch genug gehört, um über den Sinn der Debatten und der gefaßten Beschlüsse nicht im Unklaren zu sein. Schließlich sind die Berichte über die Frauenkonferenz sowohl in der Gleichheit"( Nr. 20 vom 24. September 1902) wie im „ Protokoll über die Verhandlungen des Parteitags zu München"( Seite 302 bis 306) nicht so schwer zu beschaffen und zu entziffern wie ein ägyptischer Papyros. Es war eine selbstverständliche Pflicht der geschichtlichen Wahrheit und Gerechtigkeit, sowie des persönlichen Anstandes, die angeführten Veröffentlichungen zu lesen, statt frisch, fromm, fröhlich, frei ins Blaue hineinzulügen. Übrigens ist in Frankfurt die versuchte frauenrechtlerische Aktion zu gunsten der Freisinn- Demokratie ausgegangen, wie das Hornberger Schießen. Acht Damen meldeten sich zur politischen Arbeit und der Schlußseufzer ihrer Verhandlungen war, von einer organisierten Unterstützung des Dr. Bruck abzusehen. fahren. Einige Tage vor dem 15. Juni hatte das freisinnig- demo-| kratische Wahlkomitee der genannten Stadt eine öffentliche Versamm lung einberufen, in welcher Frl. Augspurg über die öffentlichen Aufgaben der Frauen bei den Wahlen referierte. Die frauenrechtlerische Führerin erklärte, der Verein für Frauenstimmrecht in Hamburg empfinde das Bedürfnis, sich im Wahlkampf agitatorisch für die freisinnige Volkspartei zu betätigen. Er habe deshalb an alle Kreise des bürgerlichen Liberalismus, bis in die Kleinsten Provinzorte hinein, ein Rundschreiben mit der Anfrage versendet, wie man sich zur Mitarbeit der Frauen im Wahlkampf stellen würde. Zur freudigen Verwunderung seien gerade von freisinniger Seite lebhaft zustimmende Antworten eingelaufen, so daß die Unter stützung des Freisinns zur Parole gemacht wurde. Die bürgerliche Frauenbewegung habe nie daran gedacht, sich der Sozialdemokratie anzuschließen, wie von konservativer und zentrümlicher Seite verleumderisch behauptet worden sei. Die Frauenrechtlerinnen begrüßten es freudig, daß es ihnen durch Entgegenkommen der freisinnigen Volkspartei ermöglicht werde, sich dieser wenigstens in den Ländern anschließen zu können, wo das Vereinsgesetz es gestatte. Von den drei Parteien, die für die Reichstagswahl in Frankfurt a. M. in in Betracht kamen Nationalliberale, Sozialdemokratie und Freifinn- Demokratie fritisierte Frl. Augspurg die beiden ersteren in ähnlicher Weise, wie sie es in Berlin getan( Siehe Nr. 13 der„ Gleichheit"), und empfahl die letztere als die politische Gruppierung, welche allein die Unterstützung der Frauen verdiene. Bei ihren Anwürfen gegen die Sozialdemokratie konnte die Dame sich natürlich nicht um die Tatsache herumdrücken, daß die Partei der Roten" die einzige ist, welche die Forderung voller sozialer Gleichberechtigung der Geschlechter in ihrem Programm hat. Allein sie stellte dieser Tatsache ihre eigenen, persönlichen Zweifel entgegen, daß die Sozialdemokratie im Ernstfall die betreffenden Programmpunkte aufrecht halten werde. Beweise für die Berechtigung dieser Zweifel vermochte Frl. Augspurg nicht zu erbringen, dafür aber regalierte sie das Publifum noch mit etlichen Proben ordinärster politischer Kannegießerei. So mit der Behauptung, der in der Sozialdemokratie herrschende Terrorismus mache es einer starken, geistig freien und unabhängigen Persönlichkeit unmöglich, sich ihr anzuschließen. So mit der Schäfer Thomasiade, die sozialdemokratische Partei habe ihren Höhepunkt erreicht, sie werde wie die orthodoxe Kirche, verknöchern und an sich selbst zu grunde gehen. Die„ chronologische Gerechtigkeit" bedinge, daß sie abdanke und einer neu ,, aufsteigenden" Partei das Feld räume, das sei der Freisinn, um den, als um die Partei der Zukunft, sich die Frauen scharen müßten. Wir wissen nicht, dank welcher tiefgründigen Forschung Frl. Augspurg das Geheimnis von der„ chronologischen Gerechtigkeit" als einer entscheidenden geschichtlichen Macht entdeckt hat. Aber das Eine wissen wir: auch ohne Rechtsschutz durch Patent wird jeder leidlich Vernünftige ihr diese famose Entdeckung als unbestrittenes geistiges Eigentum lassen. Was die prophezeihte absteigende Entwicklung der Sozialdemokratie und die aufsteigende des Freisinns anbelangt, so müssen die Verhältnisse mit ganz eigenartigen Ferngläsern und Augen geschaut worden sein. Der Wahlausfall hat bestätigt, wie es um den„ aufsteigenden" Freisinn und die„ absteigende" Sozialdemokratie bestellt ist! Der weiblicher Huld empfohlene Kandidat der Freisinn- Demokratie, Dr. Bruck, führte sich als ein recht sonderbarer Vorfämpfer für die Frauenemanzipation ein. Er forderte die Damen auf, nicht etwa in der Offentlichkeit für ihn einzutreten, wie Frl. Augspurg befürwortet, vielmehr im engen häuslichen Kreise, im Kreise der Verwandten und Freunde, um nicht gegen die weibliche Reserviertheit zu verstoßen". Genossin Heiden rechnete vom Standpunkt der klassenbewußten Proletarierinnen aus mit der bürgerlichen Freifinn- Demokratie" und der Haltung der radikalen Frauenrechtlerinnen im Wahlkampf ernstlich ab. Jhre Ausführungen, die sie durch Tatsachen unterstützte, wurden. wiederholt lärmend unterbrochen, am Schlusse erhob sich Beifall vermischt mit Zischen. Genosse Dr. Quard wies im weiteren Verlauf der Debatten an der Hand amtlicher Protokolle nach, daß die Freifinn- Demokratie in der Frankfurter Gemeindeverwaltung nicht viel Frauenfreundlichkeit bewiesen habe. 1899 sträubte sich die Stadtver ordnetenversammlung gegen die Einführung besserer Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, in dem so viele Frauen tätig sind. 1901 betämpfte der Freifinnige Dr. Geiger die Anstellung von Armenpflegerinnen. In ihrem Schlußwort stellte Frl. Augspurg Behauptungen auf, die leider nicht mehr von unseren Genossinnen und Genossen mit der nötigen Schärfe zurückgewiesen werden konnten. Sie erzählte den Versammelten, die Münchener Frauenkonferenz habe die Forderung des Frauenwahlrechtes fallen lassen. Genossin Braun habe sich gegen den Verrat am Frauenrecht gewendet, sei aber niedergeschrien worden. Mit diesem Gerede hat sich Frl. Augspurg von dem ihr vertrauten Boden politischer Fabuliererei auf den der ganz gewöhnlichen Lüge Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin( Bundel) in Stuttgart. " Verschiedenes. Die sozialdemokratische Frauenbewegung führt zur richtigen Wertung der politischen Frauenarbeit in den bürgerlichen Parteien. Die nationalliberale Partei hat bisher ge= ringes Verständnis und schwächste Sympathie für die politische Betätigung des weiblichen Geschlechtes befundet. Die Leistungen der proletarischen Frauen im letzten Wahlkampf bahnen hierin einen Wandel an. Eines der führenden Organe der Nationalliberalen, die Magdeburger Zeitung", schreibt in einem Artikel über die sozialdemokratische Frauenbewegung:„ Je mehr voraussichtlich die sozialdemokratische Frauenagitation zunehmen und je größere Erfolge sie demgemäß erzielen wird, umso ernsthafter sehen sich die bürgerlichen Parteien vor die Wahl gestellt, ob sie nicht ihrerseits der sozialdemokratischen Frauenagitation durch entsprechende Organisation der bürgerlichen geeigneten weiblichen Kräfte begegnen sollen." Sehr schön und nur zu! Der sozialdemokratischen Frauenbewegung würde kein Abbruch dadurch geschehen, daß die bürgerlichen Parteien die Bourgeoisiedamen zum politischen Kampfe organisierten. Wohl aber könnte dadurch das Ringen um Frauenrechte gefördert werden. Allerdings nur dann, wenn die bürgerlichen Frauen für ihre politische Mitarbeit auch volle bürgerliche Rechte heischen und ihre entsprechenden Forderungen nicht dem glorreichen Beispiel des Vereins für Frauenstimmrecht" folgend in die Tasche stecken. Quittung. " Jm April, Mai und Juni gingen bei der Unterzeichneten für den Agitationsfonds der Genossinnen ein: Berlin durch Genossin Döring. 9,15 Mart; 70 Nürnbergerstr. 20 Mart; Genossin B.... sch 20 Mark; M. Kt., Vierteljahrsbeitrag 3 Mark; Bremen durch Genossin Bosse 29 Mark; durch Genossin Ziet Genossinnen von Hamburg 20 Mark; von Altona- Ottensen 10 Mart; Duisburg durch Genosin Weyers ( Liste 662) 11,85 Mart; durch Genossin Stange( Liste 661) 7,20 Mark; Augsburg Genossin Marie 5 Mark; Altona durch Genossin von Hollen 10 Mart; Genossinnen von Chemnitz 10 Mark; eine Bürgerliche, welche nicht an die frauenrechtlerische Tugend des Freisinns und die Kraft des Vereins für Frauenstimmrecht glaubt, durch Genossin Zettin 60 Mark; Düren, Rheinl., durch Fr. Heusgen 4 Mark; Frau F.( Lifte 674) 5,30 Mart. Summa: 224,50 Mark. Dankend quittiert Ottilie Baader, Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands Berlin SW., Belle- Alliancestr. 95. Alle auf die Agitation unter den proletarischen Frauen bezüg lichen Briefe und Sendungen sind zu richten an: Ottilie Baader, Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands Berlin, SW., Belle- Alliancestr. 95. Druck und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. h.) in Stuttgart.