Nr. 3 19. Jahrgang Die Gleichheit Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen und Für unsere Kinder Die Gleichheit erscheint alle vierzehn Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Poft vierteljährlich obne Bestellgelb 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Jabres- Abonnement 2,60 Mark. Inhaltsverzeichnis. Stuttgart 9. November 1908 Der Reformschwindel der Strafprozeßordnungsentwürfe. II. Von H. B. Die Krisis in der Textilindustrie. Von H. Jädel. Kinder als„ Berbrecher". Von Dr. Siegfrieda. Verkäuferinnenelend. Von Rich. Seidel. Die Konsumentenbewegung in Berlin. Von Gertrud Lodahl. Bur Dienstbotenfrage. Von E. H. Herenglauben und Herenprozesse. Eine fulturhistorische Sfizze von Anna Blos.( Forts.) Aus der Bewegung: Von der Agitation. Von den Organisationen. Bericht über die Entwicklung der proletarischen Frauenbewegung im niederrheinischen Agitationsgebiet. Politische Rundschau. Von H. B. Gewerkschaftliche Rundschau. Notizenteil: Dienstbotenfrage. Soziale Gesetzgebung. recht. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Die Frau in öffentlichen Ämtern. Mutter und Kind. Frauenstimms Fürsorge für Der Reformschwindel der Strafprozeßordnungsentwürfe. II. Die Zahl der offenen Verschlechterungen, welche die Entwürfe enthalten, ist groß, so groß, daß es unmöglich ist, sie im Rahmen eines Artikels sämtlich zu behandeln. Wir müssen uns daran genügen lassen, drei besonders gefährliche Anschläge auf die Rechtsgarantien zu betrachten, die dem Angeklagten heute zustehen. Eine der wichtigsten dieser Garantien ist die Öffentlichkeit des Verfahrens. Sie darf heute nur ausgeschlossen werden, wenn durch die Verhandlungen eine Gefährdung der Staatsficherheit oder Sittlichkeit droht. Künftig soll das Gericht die Offentlichkeit aber auch ohne diese Gründe nach freiem Ermessen ausschließen können, wenn es sich um Strafsachen gegen Jugendliche oder um Beleidigungsprozesse handelt. Die Straf fachen gegen Jugendliche werden im allgemeinen besonderen Jugendgerichten zugewiesen, Schöffengerichten, deren Vorsitzender möglichst der Vormundschaftsrichter und deren Schöffen in der Jugenderziehung besonders erfahrene Personen sein sollen.( Der Entwurf zählt darunter die Lehrer auf, läßt aber in den Bes stimmungen über die Auswahl der Schöffen ruhig stehen, daß Volksschullehrer nicht zum Schöffenamt zu berufen sind!) Die Einsetzung von Jugendgerichten ist ein Fortschritt, an dem nur zu tadeln ist, daß er eine Halbheit bleibt, da die Errichtung der Jugendgerichte nicht obligatorisch gemacht wird. Die Bestimmung über das Recht des Gerichts, bei Jugendstrafsachen nach freiem Ermessen die Offentlichkeit auszuschließen, wird in der Begründung als eine Maßregel zugunsten der jugend lichen Angeklagten hingestellt, deren Schamgefühl geschont werden solle. Die Absicht ist an und für sich sehr löblich indes wird die erstrebte Schonung des Schamgefühls zu teuer erkauft durch den Entzug der wichtigen Rechtsgarantien, die die Öffentlichkeit darstellt. Die öffentliche Kritik der Recht sprechung ist eines der wesentlichsten Mittel, um übergriffe der Justizorgane zu verhüten oder doch einzudämmen und um den Richtern zu zeigen, wie ihre Sprüche vom Rechtsempfinden des Volkes beurteilt werden. Der neue Zweig der JugendZuschriften an die Redaktion der Gleichheit find zu richten an Frau Klara Zetkin( Zundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bet Stuttgart. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furtbach- Straße 12. gerichtsrechtsprechung bedarf gerade zu seiner gesunden Ent wicklung des Einwirkens der öffentlichen Meinung in besonderem Maße. Ist doch mit der Bezeichnung Jugendgericht" noch lange teine Rechtsprechung dieser Gerichte gegeben, welche aus voller Erkenntnis der Aufgaben fließt, welche die Gesellschaft gegen die verwahrloste Jugend hat. Erst kürzlich hat der Vorfigende eines Jugendgerichtshofs zu Magdeburg erklärt, daß strenge Strafen am besten dem jugendlichen Verbrechertum entgegenwirken tönnten. Muß es aber schon abgelehnt werden, die Öffentlichkeit bei Jugendstrafsachen beschränken zu lassen, so gilt das noch viel mehr für die Beleidigungsprozesse. Was bringt jedoch die " Reform" in dieser Beziehung? Sowie einer der Beteiligten in einem Beleidigungsprozeß den Ausschluß der Öffentlichkeit Rücksicht auf den Inhalt der Verhandlungen. fordert, so soll das Gericht befugt sein, ihn zu beschließen, ohne Diese Bestimmung entspringt aus dem dringenden Bedürf nis der herrschenden Klassen, ihre unsauberen Geschichten den Blicken der Offentlichkeit möglichst zu entziehen. Die letzte Veranlassung zu dem Vorschlag des Entwurfs ist der Prozeß Moltke- Harden, der einen stinkenden Sumpf auf den„ Höhen der Gesellschaft" aufdeckte, einen Verfall des sittlichen Fühlens und der geistigen Fähigkeiten von erschreckendem Umfang in den Kreisen der herrschenden Junker enthüllte. Aber es handelt sich nicht nur darum, die Standalaffären der oberen Zehntausend zu vertuschen. Auch die ernste Kritit an öffentlichen Mißständen, auch die Aufdeckung von Übergriffen und Verfehlungen der regierenden Bureaukratie, von unverschämter Ausbeutung und Knechtung wirtschaftlich Abhängiger durch sozial Mächtige: das alles soll erschwert, soll noch mehr eingeschnürt und be hindert werden, als dies ohnehin schon das geltende Recht und seine Auslegung tun. Welch geradezu ungeheuerliche Konsequenzen die zum Gesetz erhobene Bestimmung haben müßte, das liegt auf der Hand. Oft genug werden namentlich gegen die Presse- Beleidi gungsklagen angestrengt, die mit einer Verurteilung enden, weil entweder die Richter in irgend einem derben Wort der an dem Kläger geübten Kritik formale Beleidigung erblicken, oder weil sie den Wahrheitsbeweis nicht in allen Stücken erbracht sehen. Bei öffentlicher Verhandlung ist es dann wenigstens möglich, daß die Offentlichkeit feststellen fann, was wahr ist an den Vor würfen, die der Angeklagte erhoben hat. Seine Verurteilung ist nicht die völlig unverdiente Rehabilitierung des Klägers. Wird aber auf dessen Verlangen hinter verschlossenen Türen verhandelt, so erfährt die Öffentlichkeit nur das Urteil mit einer vielleicht sehr mageren Begründung, und der Kläger fommt um die verdiente Brandmarkung völlig herum. In dem Beleidigungsprozeß, den der einstige Herrscher des Saarreviers, der Bergrat Hilger gegen den Bergmann Krämer angestrengt hatte, hätte auf Verlangen Hilgers geheim verhandelt werden müssen. Die Öffentlichkeit würde nie von der moralischen Stäupung gehört haben, die das System des Herrn Hilger in der Verhandlung erfuhr. Sie hätte lediglich Kenntnis vom Urteil erhalten und wegen der Verurteilung des Angeklagten 34 CAC Die Gleichheit annehmen können, daß Herr Hilger glänzend gerechtfertigt aus der Verhandlung hervorgegangen sei. So würde es wahr scheinlich fünftig in allen Prozessen zugehen, die wegen Beleidigung von prügelnden Schuyleuten, von Beamten, die das Vereinsgesetz mißachten, und anderem mehr geführt werden müßten. Die Bestimmung ist geradezu eine Schutzvorrichtung für Leute und Einrichtungen, die die Öffentlichkeit zu scheuen haben. Mancher, der Dreck am Stecken hat, unterläßt jetzt die Klage, weil er sich sagt, daß ihm die Verurteilung seines Kritikers wegen formaler Beleidigung oder wegen irgend einer fleinen nebensächlichen Unrichtigkeit in seiner Behauptung nicht entfernt soviel nüßen kann, als ihm die gerichtliche Erörterung feiner Schmutzereien schaden muß. Wenn die neue Bestimmung Gesetz wird, so hat er nichts mehr zu fürchten und kann munter drauflos flagen. In diesem ungeheuerlichen Anschlag auf die Öffentlichkeit des Verfahrens liegt das Eingeständnis des bösen Gewissens der Herrschenden. Das Bekanntwerden der Wahrheit ist ihnen unerträglich ihre Herrschaft erscheint ihnen gefährdet, wenn fie, ihre Werkzeuge und die Institutionen, die sie vertreten, der Offentlichkeit so gezeigt werden, wie sie sind. " Würdig schließt sich den hervorgehobenen Verschlechterungen die Bestimmung an, welche die Anklagepflicht des Staatsanwalts durchlöchern will. Jetzt besteht zu Recht die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, alle zu ihrer Kenntnis gelangenden strafs baren Handlungen zu verfolgen. Es ist klar, daß jedes Abweichen davon eine der elementarsten Bedingungen der Rechtsgleichheit zerstört, daß es die Entscheidung darüber, ob alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind, in die Hände von abhängigen Verwaltungsbeamten legt, wie das die Staatsanwälte find, die den Weisungen der Justizverwaltung unbedingt Folge zu leisten haben. Das aber will die Reform". Bei Übertretungen, bei Strafsachen wider Jugendliche und bei einigen Vergehen, wie Hausfriedensbruch, gefährliche Körpers verlegung, Bedrohung und Sachbeschädigung( für welche die Privattlage zugelassen wird), soll fünftig die Staatsanwalt schaft nur dann zur Erhebung der Klage verpflichtet sein, wenn fie ein öffentliches Interesse für vorliegend erachtet. Dieses ,, öffentliche Interesse" ist nun ein Kautschutbegriff, aus dem die Staatsanwälte machen, was sie wollen, wie auf dem letzten Juristentag einer von ihnen selbst unumwunden zugab. Das öffentliche Interesse" ist zum Beispiel stets vorhanden, wenn ein Beamter oder ein Unternehmer oder Arbeitswilliger oder sonst eine Stütze der Ordnung beleidigt ist; es liegt nie vor, wenn einem Sozialdemokraten oder Gewerkschafter das gleiche geschieht. Das„ öffentliche Interesse" fällt im allgemeinen für unsere Staatsanwälte mit den Interessen der herrschenden Klassen zusammen. Man kann sich vorstellen, wie bei der bes antragten Durchlöcherung der Anklagepflicht geschieden werden würde zwischen„ Gerechten und Ungerechten". Den Herren Staatsanwälten würde eine Übertretung der Polizeistunde in einem Lokal, in dem nur bessere Leute" verkehren, in ganz anderem Lichte erscheinen als dieselbe Tat, begangen von einem Gastwirt, bei dem sozialdemokratische Versammlungen tagen. Durch die vorgeschlagene Bestimmung würde der schöne Grundfat fodifiziertes Recht werden:„ Wenn zwei dasselbe tun, so ist es nicht dasselbe!" Außerordentlich gefährlich für den Angeklagten ist endlich eine weitere Bestimmung der Vorlage. Wir meinen die vorgesehene Abschaffung feines jetzigen Rechts, vor der Straffammer und dem Schwurgericht die Vernehmung von Zeugen und die Würdigung anderer Beweismittel zu erzwingen. Falls das Gericht die Ladung der Zeugen und die Herbeischaffung anderer Beweismittel wegen angeblicher Unerheblichkeit ablehnt, so kann der Angeklagte selbst sie zur Verhandlung herbeischaffen. Das Gericht muß in diesem Falle die Beweiserhebung auch auf sie ausdehnen. Künftig soll dieser Zwang nur noch für das Reichsgericht( wo es als erste Instanz urteilt) und für die Schwurs gerichte gelten. Die Straffammer beziehungsweise der Bes rufungsfenat soll durch einstimmigen Beschluß die Vernehmung Nr.3 unmittelbar, das heißt vom Angeklagten selbst geladener Zeugen ablehnen können. Die Forderung, daß der Beschluß einstimmig sein müsse, soll eine Garantie dafür vorstellen, daß feine unberechtigten Zurückweisungen erfolgen. Diese Garantie ist aber völlig unzureichend wegen des großen Einflusses, den der Vorfigende erfahrungsgemäß auf die anderen Mitglieder des Gerichts auszuüben pflegt. Er aber wird gerade am ehesten wegen seiner Kenntnis des Aftenmaterials dazu neigen, die Sache für genügend geklärt zu erachten. Diese drei Verschlechterungen schon für sich allein genommen machen die Vorlage für die Sozialdemokratie absolut unannehmbar. An einer wirklichen Reform mitzuarbeiten, wäre fie gerne bereit. Gewiß, sie muß skeptisch vom Nutzen der Strafrechtspflege denken. Eine wirkliche Verminderung der Verbrechen, deren große Überzahl aus Not und Elend und ihren Folgen entspringt, läßt sich nur durch einschneidende Sozialreformen, nicht durch Strafen erreichen. Aber trotz allem weiß die Sozialdemokratie doch, daß die bürgerliche Gesellschaft auf die Strafrechtspflege nie verzichten kann, weil eben eine rationelle Bekämpfung des Verbrechertums an die Wurzeln dieser Gesellschaft selbst rühren müßte. So muß es denn die Aufgabe der Sozialdemokratie sein, die Härten der Strafrechtspflege zu mildern, auf dem Gebiet des Strafprozesses aber die Rechtsgarantien, die Maßregeln zum Schuße der Beschuldigten gegen Falschurteil, so fest und umfassend wie nur irgend möglich zu gestalten. Die Vorlage geht den entgegengesetzten Weg und verdient deshalb, daß fie der Regierung vor die Füße geworfen wird. H. B. Die Krisis in der Textilindustrie. Nahezu ein Jahr wütet nun in furchtbarster Weise die Krisis in der Textilindustrie. Seit dem großen Krach der Gründerjahre, die auf den Milliardensegen folgten, ist diese Industrie nie wieder von einer so schweren Erschütterung heimgesucht worden wie jetzt. Aus allen Teilen des Reiches fommen Hiobsposten. Der Beschäftigungsgrad läßt außerordentlich viel zu wünschen übrig. Tausende Maschinen stehen still, Hunderttausende Proletarier arbeiten mit verkürzter Arbeitszeit, andere Tausende sind ganz ohne Beschäftigung. Und ohnmächtig stehen die Menschen vor dieser Katastrophe, die gleich einer Naturgewalt mit scheinbarer Plöglichkeit hereingebrochen ist. Den für die Unternehmer fetten Jahren folgen magere. Soweit möglich, werden die Lager der Etablissements gefüllt. In den Konfektionshäusern liegen die in der Zeit der Konjunktur be stellten Waren aufgespeichert und verlieren an Wert, weil sie nicht verkauft werden können. Es zeigt sich ein Überfluß an Waren und ein Mangel an Geld. Eingegangene Verpflich tungen fönnen nicht erfüllt werden. Viele Konkurse von Kon fektionshäusern sind die Folge. Der Verdienst der Arbeiter ist sehr zurückgegangen und geht immer mehr zurück. Soweit einige ersparte Groschen vorhanden waren, find sie längst aufgezehrt. Not und Elend steigen aufs höchfte, der Mangel ist in den Familien ständiger Gast. Tausenderlei Bedürfnisse können nicht befriedigt werden. Da fehlt es an Kinderkleidchen und Kinderschürzen, an Frauenröcken und Männerhosen, an Strümpfen und an Hemden. Alle diese Artikel find in überreicher Fülle in den Fabriflagern und Konfektionshäusern aufgestapelt. Die Besitzer möchten sie gern los sein, aber der Arbeiter fann nicht zu ihnen gelangen, weil es ihm infolge mangelnder Flüssigmachung seiner Arbeitskraft an dem fehlt, was heute allein austauschbar ist gegen alle jene Waren, an Geld. Die bürgerliche Eigentums- und Rechtsordnung hindert die barbenden Proletarier, fich ohne Geld jene Güter anzueignen. Sie müssen weiter darben, selbst wenn sie verzweifeln oder zugrunde gehen. Und viele gehen zugrunde, andere verzweifeln und versinken. Solche andauernden Störungen des Wirtschaftslebens, welche die Lebensinteressen jedes einzelnen so tief berühren, die Unsicherheit der Existenz fast aller Menschen aufs höchste steigern Nr. 3 Die Gleichheit und das Leben vieler vollständig vernichten, können nicht ohne Einfluß sein auf das Fühlen und Denken und Streben der Massen. Das lebendige Sein bestimmt das Bewußtsein des Menschen. Die frankende bürgerliche Gesellschaft schafft Boden für sozialistisches Empfinden. Die Arbeiter werden empfänglich für die Lehren der Sozialdemokratie. Auch die Krisis mit ihren revolutionierenden Wirkungen auf die Arbeiterklasse muß unter dem Einfluß der emsigen sozialdemokratischen Propas ganda zu einer Stärkung der proletarischen Klassenbewegung führen. Wohl bleiben die gewerkschaftlichen wie politischen Or ganisationen von der Krisis nicht unberührt. Mancher, dem in dieser Zeit der mangelnden Beschäftigung das nötigste fehlt oder der noch nicht genügend innerlich gefestigt ist, geht vers loren. Aber trotz vorübergehender Schwächung muß sich die Werbefraft der Organisationen steigern, weil Tausenden noch indifferenten oder feindlichen Brüdern und Schwestern die Augen aufgehen, Tausende den Jdeen der Organisation zu gänglich werden und die Notwendigkeit gemeinsamen Ringens der Arbeiterklasse erkennen. Was für die Arbeiterklasse im allgemeinen gilt, das gilt auch für die einzelnen Schichten der Klasse und selbstverständlich auch für die in der Textil industrie beschäftigten Personen. Die Krisis lehrt ihnen jetzt eindringlich: Wir leben nicht in der besten aller Welten; der einzelne Arbeiter ist wehrlos der Unternehmerwillkür preisgegeben. Seit vielen Monaten hoffen Arbeiter und Unternehmer auf Besserung der Geschäfte. Immer wieder wurde von sogenannten fachmännischen Autoritäten" Besserung für die„ allernächste Beit" prophezeit, aber immer erwiesen sich die Prophezeiungen als falsch. Die bedeutendsten Zweige der Industrie liegen still. In der Baumwollspinnerei beraten zurzeit die verschieden ften Bezirksverbände die Frage einer weiteren Betriebsein schränkung. Noch liegen aus der Zeit der Hochkonjunktur eine Fülle von Aufträgen vor. In dem Glauben an die Beständig feit des guten Geschäftsgangs hatten die Webereibesitzer auf lange Lieferfristen Bestellungen aufgegeben. Da fam der Niedergang. Die Webereibefizer fonnten ihre Waren nicht verkaufen, und die beim Spinner bestellten Garne wurden nicht abgefordert. Die Aufträge stehen auf dem Papier. Die Spinnerei besitzer waren genötigt, die Produktion einzuschränken und die Lager zu füllen. Jetzt wird gemeldet, daß die Spinner auf Lieferung der bestellten Garne bestehen wollen. Da die Garne seinerzeit zu den damals hohen Preisen gekauft wurden, mittlerweile aber die Preise sehr zurückgegangen sind und außerdem die Webereibesitzer einen großen Teil ihres Kapitals in den auf Vorrat produzierten Waren brach liegen haben, werden zahlreiche Konkurse der weniger kapitalkräftigen Webereibesitzer die notwendige Folge sein. Die Zahl der arbeitslosen Weber und Weberinnen und ihrer Hilfsarbeiter wird steigen. Schon heute leiden die Arbeiter der Baumwollweberei bitterste Not. In Schlesien wie in der sächsischen Lausiz, in Rheinland, in Westfalen, im Elsaß und den süddeutschen Baumwollwebereien ist seit langer Zeit die Zahl der wöchentlichen Feiertage vermehrt und die tägliche Arbeitszeit verkürzt. In einigen Orten der sächsischen Lausitz ist es geradezu Bestimmung, daß der Baumwollweber nicht mehr als 5 Mt. pro Woche verdienen darf. Ist das doch der Fall, dann muß er beim Abrechnen der Kette noch einige Tage auf Einlegen einer neuen Kette warten. In Schlesien führt die Krisis zur Abwanderung zahlreicher Proletarierfamilien und zum Übergang in andere Berufe. Auch in den anderen Branchen der Industrie findet eine nicht unerhebliche Verschiebung der Arbeiter statt. Eine große Anzahl der Zahlstellen des Verbandes der Arbeiter meldet eine mehr oder minder große Abwanderung von Mitgliedern. Wie der Kapitalismus innerhalb weniger Monate Hundert tausende Proletarier aus der Neuen Welt in die Alte zurücktransportiert und sie je nach Bedarf wieder dorthin abschiebt, so schiebt er auch im Inland viele Tausende Arbeiter Männer und Frauen- von dem einen Ende des Reiches 35 nach dem anderen. Der Zuftrom nach den wenigen Plätzen, wo die Krisis noch nicht zu Betriebseinschränkungen geführt hat, ist deshalb größer als sonst, damit wächst aber auch die Konkurrenz der Arbeiter gegeneinander. Und wie in diesen beiden bedeutenden Zweigen der Textilindustrie, so sieht es mit wenigen Ausnahmen auch in den übrigen aus. Die Metropole der deutschen Stickereiindustrie Plauen im Vogtland mit ihren vielen Zehntausenden Arbeiterinnen und Arbeitern wartet schon länger als ein Jahr sehnsüchtig auf die ausländischen, ganz besonders amerikanischen Einkäufer. Immer neue Muster werden angeboten. Die Muster werden mit Interesse" betrachtet, aber die Bestellungen bleiben aus. Die dort so lange vorhanden gewesene lebhafte Nachfrage nach Arbeitskräften, ganz besonders nach weiblichen, existiert nicht mehr. Der Zuzug von außen, welcher in der fabelhaften Entwicklung Plauens zur Erscheinung fommt, hat nachgelassen. Das Überangebot trat an die Stelle des Mangels. Und wenn Plauen leidet, dann leiden die von diesem abhängigen Orte des oberen und niederen Vogtlandes, Falkenstein, Auerbach, Elberfeld usw. Die deutsche Königin der Vigogne" Werdau in Sachsen und deren Nachbarstadt Crimmitschau, sowie die entsprechenden Betriebe M.- Gladbachs und des Rheinlandes haben schon längst die Arbeitswoche auf fünf Tage gefürzt. Kurz, überall Stockung und Stillstand. Feststellungen im Mai ergaben bereits, daß Hunderttausende im ganzen Reiche mit verkürzter Arbeitszeit beschäftigt wurden. Seitdem hat sich die Lage noch sehr verschlechtert. Arbeiterentlassungen in großem Umfang wurden nicht vorgenommen. Die Unternehmer befürchten Abwanderung in andere Berufe und daraus später resultierenden Arbeitermangel. Dafür suchen die findigen Herren in anderer Weise nach Möglichkeit die Kosten der Krisis auf die Arbeiter abzuwälzen. Lohnreduktionen sind an der Tagesordnung. Viele Lohnkürzungen konnten trotz der Krisis von den organisierten Arbeitern zurückgewiesen werden. Aber noch ist die Zahl der organisierten im Vergleich zu den anderen gering. Widerstandslos mußten die unorganisierten Proletarier die Lohnreduktionen über sich ergehen lassen. Jetzt haben auch die Wirtereibesiger des Erzgebirges ihren Arbeitern eine 15 prozentige Lohnkürzung verkündet. In den rheinischen Tuchwebereien versuchen die Unternehmer jetzt in der Zeit der Krisis das Zweistuhlsystem einzuführen. Man macht Erperimente zum Schaden der Arbeiter. Soweit die schweren Tuchstoffe in Frage kommen, tann es sich bei dem jezigen Stand der Dinge nur um Experimente handeln. So sehen wir, wie die Krisis überall infolge der mangelnden Organisation die Kraft der Arbeiter außerordentlich schwächt. Die Aufgabe der organisierten Arbeiter muß es sein, den noch Fernstehenden dies zum Bewußtsein zu bringen. Aus dem Zweifel müssen die Arbeiter emporgehoben werden zur Erkennt nis. Indem wir ihnen die Ursachen und das Wesen der Krisis flar machen, erziehen wir sie und geben ihnen die Kraft, nun tüchtige Glieder der Organisation zu werden. Die rigorosen Lohnkürzungen in der Zeit der Krise und der hochgeschraubten Lebensmittelpreise auf der einen Seite, auf der anderen aber die Ohnmacht der meisten Textilarbeiter, das Vorgehen der Unternehmer mit Erfolg zurückzuweisen! Dieser Stand der Dinge muß in den Hunderttausenden bisher unorganisierter Textil arbeiter eine hochgradige Unzufriedenheit erzeugen und sie schließlich in größerer Zahl in die Gewerkschaft treiben. So wird die Organisation sich allmählich emporringen. Sie wird eine Macht werden trotz alledem, eine Macht, welche auch das bestorganisierte Unternehmertum bei der gewaltigsten Kapitals. konzentration respektieren muß. Wir erreichen das dank unablässiger Arbeit, und auch die Krisis mit ihren bösen Begleiterscheinungen muß allgemein nach dieser Richtung wirken. Sie sät Wind, sorgen wir durch unsere aufklärende, organisierende Tätigkeit dafür, daß die kapitalistische Ordnung schließlich Sturm davon erntet. H. Jäckel 36 Kinder als ,, Verbrecher".* Die Gleichheit Alljährlich beim Erscheinen der Kriminalstatistik ftimmen unsere bürgerlichen Moralisten Klagelieder an über die Ver rohung, die nach ihrer Behauptung aus den Zahlen der Statistik spreche. Zum Beweise hierfür wird besonders auf die rapide anwachsenden Zahlen der jugendlichen Bestraften hingewiesen. Es muß nun unseren bürgerlichen Moralisten darin zuge stimmt werden, daß wirklich aus den Zahlen der wegen Ver brechen und Vergehen verurteilten Jugendlichen( das heißt unter 18 Jahre alten Personen) eine große Verrohung spricht. Aber freilich weniger eine Verrohung unserer jugendlichen Be völkerung als eine solche unserer Strafjustiz. Wenn man an manche Einzelfälle denkt, erstarrt einem fast das Blut in den Adern. Inwieweit die Schuld an derartigen Urteilen unsere Gesetze und inwieweit sie unsere Strafrichter trifft, läßt sich schwer entscheiden und soll hier nicht entschieden werden. In beiden Fällen aber stehen unsere herrschenden Klassen am Branger; tragen sie doch die Verantwortung sowohl für unsere Strafgesetze als für die Ausübung der Rechtspflege im heutigen Klassenstaat. Einige Strafurteile, die gegen Kinder ergangen find, mögen besser als alle Erörterungen zeigen, wie verständnislos unser Strafrecht der Kindesseele gegenübersteht. Ein vierzehnjähriges Mädchen, dessen Vater gestorben und dessen Mutter, um den Lebensunterhalt zu erwerben, Tag und Nacht in einem Hotel als Köchin tätig war, wuchs, wie bei dieser Sachlage selbstverständlich, ohne nennenswerte Erziehung auf. Seine Mutter, die wohl selbst einfah, daß sie sich bei ihrer ftändigen Abwesenheit von Hause nicht genügend um das Kind fümmern könnte, hatte sich vergeblich bemüht, es in einer Erziehungsanstalt unterzubringen. Das Kind, das sich den ganzen Tag unbeaufsichtigt auf der Straße herumtrieb, fam dort auf den Gedanken, anderen Kindern, die von ihren Eltern ausgeschickt waren, um Einkäufe zu machen, das mitgegebene Geld teils mit Lift, teils mit Gewalt wegzunehmen. Unter der Anflage des Straßenraubs und des Diebstahls kam das vierzehn jährige Mädchen vor die Breslauer Straffammer. Der Staatsanwalt beantragte neun Monate Gefängnis. Der Gerichtshof erkannte auf drei Jahre Gefängnis! Ein Menschenleben war vernichtet. Milder kam ein anderer„ Räuber" davon, ein zwölfjähriger Schulknabe, der beim Indianerspielen einem Altersgenossen eine geringwertige Kindertrompete weggenommen hatte. Der Staatsanwalt beantragte wegen Diebstahls einen Verweis. Die Erfurter Straffammer erkannte jedoch wegen Straßeuraubs auf acht Tage Gefängnis. Durch die Preßprozesse, die es im Gefolge hatte, ist ein Urteil der Beuthener Straffammer weit bekannt geworden. Es verhängte über ein zwölfjähriges Mädchen und seinen dreizehnjährigen Bruder, die auf die Geleise der elektrischen Straßenbahn Steine gelegt hatten, um zu sehen, wie der Wagen„ hopft", je ein Jahr Gefängnis. Ein Kommentar zu diesem Urteil ist ebenso überflüssig wie gefährlich! Bei Diebstählen ist unsere Klassenjustiz bekanntlich besonders empfindlich. Schon Kindern wird durch drafonische Gefängnisstrafen die Heiligkeit des Eigentums gelehrt! das freilich, wie das Enteignungsgesetz gegen die Polen zeigt, jetzt nur noch unverletzlich ist, wenn der Name des Eigentümers nicht mit einem„ sfy" oder ähnlich endet. So wurde zum Beispiel ein So wurde zum Beispiel ein zwölfjähriger Knabe, dessen Vater gestorben war und dessen Mutter, um sich fümmerlich nähren zu können, den ganzen Tag außer Hause arbeitete, von der Cottbuser Straffammer zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, weil er eine Mark aus einer fremden Wohnung entwendete, in die er durch einen passenden Schlüffel Eingang gefunden hatte. Noch schlimmer erging es * Der Artikel ging uns bereits vor längerer Zeit zu, konnte aber leider infolge verschiedener Umstände nicht früher veröffentlicht werden. In der Zwischenzeit sind auch in Deutschland kümmerliche Versuche gemacht worden, das in dem Aufsatz erwähnte amerikanische System der Kindergerichte einzuführen. Nr.3 in Lübeck einem dreizehnjährigen Knaben. Weil er Kohlen im Werte von 25 Pf. entwendet hatte, wurde er von einem dortigen Gerichtshof zu einem Jahr Gefängnis verurteilt! Diesen haarsträubenden Fällen ließen sich noch viele ähn liche zur Seite stellen. Sind doch allein im Jahre 1905( dem legten, für das eine Statistik vorliegt) 51500 Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland wegen Verbrechen oder Vergehen verurteilt worden, davon 26000 zu Gefängnis! Welches sind nun die gesetzlichen Bestimmungen, auf Grund deren derartiges möglich ist? Das deutsche Strafgesetzbuch fennt drei Altersstufen. Kinder unter 12 Jahren bleiben stets straffrei. Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren werden nach einem ermäßigten Strafrahmen verurteilt, der Todesstrafe und Zuchthaus nicht kennt, jedoch nur dann, wenn das Gericht feststellt, daß sie bei Begehung der Straftat die zur Erkenntnis ihrer Strafbarkeit erforderliche Einsicht besessen haben. Die Kriminalstatistik beweist nun, daß unsere Jugend, mag sie auch noch so„ verroht" sein, an„ Einsicht" in die schwierigsten Rechtsbegriffe unerreicht hoch dastehen muß. Haben doch unsere Gerichte festgestellt, daß von je 100 angeklagten Kindern 96 die erforderliche Einsicht" gehabt haben! Welch windiges Ding diese Einsicht" ist, und wie willkürlich die Gerichte das erforderliche Maß dieser Einsicht beurteilen, geht aus einer Tat sache hervor: Der Prozentsatz der wegen mangelnder Einsicht freigesprochenen Jugendlichen in den einzelnen Oberlandes gerichtsbezirken schwankt zwischen 1( Zweibrücken, Oldenburg, Dresden) und 10( Köln, Kolmar). Ob die Einsicht der Jugend in den verschiedenen Oberlandesgerichtsbezirken wirklich so ver schieden ist? N Natürlich find die Zustände überaus schlimm, bei denen jährlich mehr als 60000 Kinder vor Gericht geschleppt und mehr als 50000 verurteilt werden, davon 26000 zu Gefängnisstrafen. Welche Unsumme von Existenzen wird dadurch bereits in frühester Jugend vernichtet! Eine der grausamsten Barbareien unseres Klassenstaates ist es, zwölfjährige Kinder ins Gefängnis zu stecken. Die moderne ärztliche Wissenschaft ist sich so gut wie einig darüber, daß bei Kindern unter 15 bis 16 Jahren Verstand und Charakter regelmäßig nicht genügend entwickelt sind, um bei ihnen von irgend einer Schuld in strafrechtlichem Sinne sprechen zu können. Derselben Ansicht sind auch die namhaftesten Strafrechtspolitiker. In den ursprünglichen Vorschlägen der Internationalen kriminalistischen Ver einigung" zum Beispiel ist die Forderung aufgestellt, daß Kinder unter 16 Jahren nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden dürften. Die heutige Strafrechtspflege gegen Rinder ist aber nicht nur eine Barbarei, sondern sie erreicht auch das Gegenteil von dem, was sie bezweckt. Wie wichtig kommt sich nicht so ein junger Übeltäter mitunter vor, wenn der ganze große Apparat einer Gerichtsverhandlung gegen ihn aufgeboten wird. Wie mag das sittlich verwahrlofte Kinder zur Nacheiferung anspornen! Und dann die entsittlichende Wirkung des Gefängnisses auf das Kindergemüt. Für wie viele wird es nicht die Hochschule des Verbrechens! Die rauhe, lieblose Behandlung und das stumpfsinnige Einerlei dort ist wenig geeignet, das Kind zu einem nützlichen Mitglied der Gesellschaft zu erziehen. Und mit wie viel Dornen ist der Lebensgang des Vorbestraften besät. Wie muß es ferner auf die empfängliche Kindesseele wirken, wenn die jugendlichen Sträflinge monatelang in der Gesellschaft schwerer Verbrecher find. Lehrreich hierfür ist der be reits geschilderte Lübecker Fall. Gelegentlich der Debatten über den Fall in der lübischen Bürgerschaft kam es ans Tageslicht, daß der zwölfjährige„ Dieb" im Gefängnis zu Vechta monate lang mit zwei Leuten zusammengesperrt wurde, von denen der eine zwölf Jahre Gefängnis wegen Totschlags, der andere zwei Jahre wegen Sittlichkeitsverbrechens zu verbüßen hatte. Wie gebessert mag der Junge das Gefängnis verlassen haben! nehmen, wenn die bisherige Art der Bekämpfung kindlicher Angesichts der Sachlage darf es uns denn nicht wunder Missetaten( von kindlichen Verbrechern" zu reden, ist natür Nr.Z Die Gleichheit 37 lich eine Herzensroheit!) schmählich Schiffbruch gelitten hat. Die Zahl der bestrasten Jugendlichen ist von 36 000 im Jahre 1889 auf 51000 im Jahre 1905 gestiegen. In größerem Maße aber noch, nämlich von 5600 auf 8300. also um fast 60 Pro- zent. hat sich in diesem Zeitraum die Zahl der bereits vor- bestraften jugendlichen Verurteilten vermehrt. In Amerika, wenigstens in einigen Teilen der Union, hat man denn auch bereits erkannt, daß die europäische Art ver« sagt, die Übeltaten der Jugendlichen zu bekämpfen. Tort hat man zu dem System der Kindergerichte gegriffen. Diese haben mit unseren Gerichtshöfen kaum mehr als den Namen gemeinsam. In Wirklichkeit sind sie nichts als sozial geleitete Vormundschaftsämter, eine Behörde für aste rechtlichen Beziehungen der Jugend. Sie bestrafen Kindermißhandlungen und gesetzwidrige Ausbeutung kindlicher Arbeitskraft, und sie setzen die nötigen Maßregeln fest, mittels welcher widerrechtlich handelnd» Jugendliche erzogen werden sollen. Gewöhnlich be- stehen dic,e Maßregeln in liebevoller Belehrung der Kinder und Eltern. Unterstützt werden die Richter von einem ganzen Stabe von„Fürsorgern', unter denen sich viele Frauen be- finden. Schlimmstenfalls kommen die Kinder, über deren Hand- lungen die Gerichte zu befinden haben, wohl auch in Besse- rungsanstalten, diese lassen sich jedoch mit den uuserigen nicht vergleichen. Statt Prügel, wie bei uns, bekommen die Zög- linge dort musikalische und belehrende Vorträge. Kinder ins Gefängnis zu stecken, betrachtet in den Vereinigten Staaten auch die Bourgeoisie als Roheit. Natürlich deuten die Zahlen der verurteilten Jugendlichen auch auf mancherlei sittliche Gebrechen hin, die unter unserer heranwachsenden Bevölkerung auftreten. Aber auch die Ver- antwortung hierfür fällt so gut wie ausschließlich der herrschen« den Gesellschaftsordnung zu. Diese raubt den Kindern des Volkes die Erziehung durch das Elternhaus, indem sie oft beide Eltern zu überlanger Fronarbest in den Dienst der Profit- macherei zwingt. Hunderttausende von Proletarierkindern wachsen infolge der Fabrikarbeit der Mutter ohne Erziehung auf. Wichtigste Ursache der kindlichen Missetaten ist die wirt- schaftliche Not, die auch die Mehrzahl der erwachsenen Verbrecher auf die schiefe Ebene treibt. Fast zwei Drittel aller Verbrechen Jugendlicher sind Eigentumsvergehen, hauptsächlich Diebstahl. Besonders stark beteiligt sind die unehelichen Kinder, bei denen ja die wirtschaftliche Not und der dadurch verursachte Mangel an Erziehung am krassesten hervorzutreten pflegt. So sind zum Beispiel in den preußischen Strafanstalten die unehelich geborenen Personen um 30 Prozent, in den schweizerischen gar um fast 100 Prozent stärker vertreten, als es ihnen nach ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung zukäme. Auch betteffs der Waisen- linder läßt sich Ähnliches aus der Stattstik feststellen. Die Schulbildung der jugendlichen Sträflinge ist eine durchaus un- genügende, wie die Gefängnisstatistiken beweisen. Nur in der Religion werden die Kenntnisse durchweg(zum Beispiel in der schweizerischen Kriminalstatistik) als genügend angegeben. Auch ein Beweis, was von dem heuchlerischen Gerede zu halten ist, daß nur die Religion der angeblich herrschenden Verrohung Einhalt gebieten könne! In höchstem Maße entsittlichend müssen natürlich auf die Jugend die schlechten Wohnungsverhältnisse wirken, die wir heilte in Stadt und Land antreffen. Mit Recht sagt Professor v. Liszt, wohl der einsichtigste bürgerliche Kriminalist:„Eine gründliche Beseitigung der Mißstände, die heute fast überall, nicht nur in den Großstädten, mit dem Wohnungswesen der arbeitenden Klassen verbunden sind, wird sich ganz zweifellos als ein wirksameres Njittel zur Verminderung der Kriminalität erweisen, als eine ganze Anzahl von neuen Paragraphen im Strafgesetzbuch.' In höchstem Maße sittenverderbend wirkt des weiteren die ubermäßige Ausbeutung der jugendlichen Arbeitskraft. insoweit wirklich von einer Verrohung unserer Jugend ge- sprochen werden kann, kommt diese so gut wie ausschließlich das Konto unserer herrschenden Klassen. Und auf das schärfste muß das Proletariat dagegen protestieren, daß der allein schuldige Kapitalismus nun auch noch die Kinder de'' Besitzlosen vor das Gericht und ist das Gefängnis schleppt und sie so vielleicht für immer ruiniert. Denn mir um die Kinder der Besitzlosen handelt es sich, da sich für die Kinder der Reichen erforderlichenfalls gar leicht ein Gutachter findet, der bekundet, daß diese die erforderliche„Einsicht' nicht gehabt haben. Eine der edelsten und wichtigsten Aufgaben unserer Genossen im Reichstag bei der bevorstehenden Reform des Strafgesetzbuchs muß es sein, für eine erhebliche Erhöhung der Strafmündigkeits- grenze, mindestens bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, zu wirken. Für immer aber wird auf der Sündenliste des Kapitalismus die Schmach verzeichnet stehen, daß er Zehntausende von Kindern zu Verbrechern gemacht und in die Gesängnisse gesteckt hat. Dr. Siegsrieda. Verkausermnenelend. Unlängst ging durch die sozialdemokrattsche Presse eine Notiz über die elende Lage der Arbeiterinnen im Bäcker- und Konditorgewerbe. Der Beachtung nicht minder wert sind die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der in den Bäckereien und Konditoreien tätigen Verkäuferinnen. Eine große Anzahl von Proletarierinnen, die meist von den Kämpfen und Zielen ihrer Klassengcnossinnen nichts wissen, sind in Berlin in den genannten Geschäften zu den traurigsten Bedingungen beschäfttgt. Die Verkäuferinnen in den Läden und Filialen der Berliner Großbetriebe des Bäckerei- und Konditoreigewerbes sind ver« hältnismäßig noch nicht so übel daran. Gewiß bedürfen auch ihre Arbeitsbedingungen wegen der Niedrigkeit der Entlohnung und der Länge der Arbeitszeit dringend einer gründlichen Besse- rung. Allein die Mädchen sind wenigstens der Ausbeutung und dem Zwang enthoben, die mit Wohnung und Beköstigung im Hause des Arbeitgebers verbunden sind, mich ist ihre Stellung, innerhalb gewisser Grenzen natürlich, persönlich frei. Trostlos aber ist die Lage der Mädchen, die in den kleinen Bäckereien Berlins als Verkäuferinnen angestellt sind. Was uns in ihrem großen Elend entgegentritt, das ist der Todeskampf des dem Untergang geweihten Kleingewerbes. Die kleineren Betriebe suchen in der Bäckerei und Konditorei wie in atideren Gewerben durch die unerhörteste Ausnützung ihrer wenigen bezahlten Hilfskräfte sich über Wasser zu halten und der über- mächtigen Konkurrenz der großen Betriebe Trotz zu bieten. Es ist etwas Alltägliches, daß die„Verkäuferinnen' in den kleinen Bäckereien Berlins schon in den frühesten Morgen- stunden das Frühstücksgebäck selbst austtagen müssen. Sie werden außerdem neben ihrer eigentlichen Berufstätigkeit zu allen möglichen Hausarbeiten, auch den gröbsten, verwendet, die sonst gewöhnlich Dienstboten übertragen sind. Es verbessert die Würde und Unabhängigkeit ihrer Stellung nicht, daß sie stets unter der persönlichen Aufsicht und Fuchtel ihrer„Herr- schaff stehen. Die Mädchen erhalten für ihre Arbeit, die 13 bis 15 Stunden täglich dauert und nur zu oft den Namen der Lohnsklaverei verdient, ein„Gehalt', das etwa 25 bis 30 Mk., ja manchmal nur 20 Mk. im Monat bettägt. In der ihrer Anstellung vorausgehenden Lehrzeit von einigen Monaten bleibt die Bezahlung natürlich noch weit hinter der angegebenen Summe zurück. Dazu gesellt sich das ganze Elend des Kost- und Logis- zwanges, dem die Verkäuferinnen in ihrer erdrückenden Mehr- heit unterworfen sind, ein Elend, welches deutlich die bekannte Tatsache bestätigt, daß die„patriarchalische' Form des alten handwerksmäßigen Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Ar- beitnehmern in unseren Tagen nur als Deckmantel für die schrankenloseste kapitalistische Ausbeutung dient. Alle die traurigen Bilder, die auf dem Hamburger Gewerkschaftskongreß vom Berichterstatter und den Diskussionsrednern zum Punkt „Beseitigung des Kost- und Logiszwanges' entrollt wurden, wiederholen sich, wenn man die Lage der Verkäuferinnen betrachtet, die in den kleinen Berliner Bäckereien tätig sind. Die„Kommission zur Beseitigung des Kost- und Logiszwanges beim Arbeitgeber' kann hier ein reiches Material und ein 38 Die Gleichheit großes Betätigungsfeld finden. Die Durchführung der Resolution, die der Kongreß zu der Frage angenommen hat, wird jedoch kaum ausreichen, um den Verkäuferinnen im Bäckereigewerbe gründliche Besserung zu bringen. Sie fordert eine reichsgesetzliche Regelung der Materie, und zwar im besonderen durch Verbot des Kost- und Logisunwesens vermittelst Streichung des zweiten Absatzes§ 115 der Gewerbeordnung. Die in Bäcker- und Konditorläden fronenden Mädchen können aber wohl als Verkäuferinnen nur zum kaufmännischen Personal gerechnet werden und dürften daher den für dieses geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterstehen. Welches in der Beziehung die Rechtsstellung der betreffenden Verkäuferinnen ist, darüber befinden sich diese selbst meist im unflaren. Dazu tommt noch eins. Die Mädchen werden von ihren Arbeitgebern fast ausnahmslos als eine Art Dienstboten betrachtet und entsprechend behandelt, und da sie nicht wagen, Gesinde arbeit zu verweigern, werden sie auch rechtlich häufig genug den Dienstboten zugerechnet, so daß die Gesindeordnung für sie gilt. Wir glauben, daß auch in anderen Städten Deutschlands die Lage der Verkäuferinnen im Bäckergewerbe sich nicht wesentlich über die Not erheben wird, die wir für Berlin verzeichnen müssen. Soll eine Besserung in den Arbeits- und Existenzbedingungen dieser Kategorie von Ausgebeuteten eintreten, so müssen diese gewerkschaftlich organisiert werden. Der Verband der Bäcker und Konditoren, dessen Mitglieder ja mit den in Frage kommenden Verkäuferinnen in ständiger Fühlung sind, könnte fich dadurch ein großes Verdienst erwerben, daß er die Aufflärung und Organisierung der schamlos Ausgebeuteten energisch in die Hand nähme. Und die organisierten Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen, die die Kundschaft der Bäckereien bilden, fönnten ihn dabei wirksam unterstützen. Die vorliegende Aufgabe ist schwer. Wird sie mit Eifer und Verständnis in Angriff genommen, so bleibt der Erfolg gewiß nicht aus. Die auf gewandte Mühe und Arbeit wird nicht nur den Verkäuferinnen zum Nutzen gereichen, sie wird ihre Früchte auch für den Verband der Bäcker und Konditoren, für die Gewerkschaftsbewegung im allgemeinen tragen, ebenso aber auch für die sozialdemos fratische Frauenbewegung und damit für die Sozialdemokratie, für den bewußt geführten Befreiungskampf des gesamten Proletariats. Rich. Seidel- Berlin. " Nr. 3 eine, wenn der Umsatz der anderen vielleicht ein wenig zurückgeblieben war. Das wurde nicht als ein Schaden an der Gesamtbewegung betrachtet, den es so rasch als möglich wettzumachen galt, sondern als ein Vorteil für die eigene Organisation, die einen kleinen Vorsprung vor der anderen voraus hatte. Plänkeleien zwischen den Organisationen gab es reichlicher, als der Bewegung zu wünschen waren, und daß dem entgegengearbeitet werden mußte, stand fest. Auch über das " Wie" tauchten keine Meinungsverschiedenheiten auf. Es war jedem flar, daß nur eine Vereinigung der beiden Organi sationen den Frieden im eigenen Lager bringen konnte. Das Wo" bildete dagegen den Streitpunkt, um den die Organisationen wieder und wieder bei den Vereinigungsverhandlungen nicht herumkommen fonnten, und der diese jedesmal zum Scheitern brachte. Die eine Organisation war eine eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, die andere war ein freier Verein. Die Genossenschaft wollte auf keinen Fall bei einer Verschmelzung ihr Recht als juristische Person einbüßen, der Verein seinerseits wollte die Bewegungsfreiheit nicht aufgeben, die er ohne gesetzliche Beschränkungen genießen konnte; sein start pulsierendes inneres Leben wollte er nicht missen. Da außerdem auch noch die Höhe der Anteile bei beiden Dr ganisationen verschieden war, so läßt sich verstehen, daß die Verhandlungen zwecks Verschmelzung ziemlich starken Schwierigfeiten begegneten. Ein tatsächlicher Zwang zur Vereinigung war nicht vorhanden, solange beide Organisationen gewissermaßen unter Ausschluß der Öffentlichkeit dahinvegetierten. Erst als in den letzten Jahren die Fortschritte der Konsumentenbewegung trotz allem unverkennbar größer wurden, ein ständiges Hinüber- und Herüberwechseln der Mitglieder stattfand, und die beiden Organisationen sich gar bei Eröffnung neuer Verkaufsstellen den Rang abzulaufen suchten: trat die Frage der Vereinigung mit zwingender Logik in den Vordergrund, die Solidarität der Interessen forderte ihr Recht. Der seit zirka zwei Jahren in Berlin bestehenden, Propagandakommission für das Genossenschaftswesen" ist es zu verdanken, daß die Hindernisse für beide Seiten möglichst schonend aus dem Wege geräumt und die mannigfachen Verschiedenheiten der beiden Vers eine ausgeglichen wurden. Manche alte, liebgewordene Einrich tung mußte gegen eine Neuerung eingetauscht werden, deren Wert man noch nicht kannte, aber es geschah ohne Bitterkeit. Seit dem 15. Februar, an welchem eine gemeinsame Sigung der Ver Die Konsumentenbewegung in Berlin. waltungsförperschaften beider Konsumentenorganisationen im Wer immer als organisierter Konsument von der Genossen schaftsbewegung in Berlin reden hört, kann sich eines geringschätzenden Lächelns kaum erwehren. Dieser Zweig der Ar beiterbewegung schien bisher in der Metropole unseres herrlichen deutschen Vaterlandes" absolut keinen Nährboden finden zu können. In der Provinz hat fast jedes Städtchen, ja manches Dorf seinen blühenden Konsumverein. Wie liegen die Dinge hingegen in Berlin? Ungefähr 15 000 Genossenschafter in einer Zweimillionenstadt mit rund 250000 proletarischen Haushaltungen, was will das heißen? Ein Tropfen im Weltmeer! Nichts weiter. Aber doch ein Tropfen, zu dem sich andere gesellen werden. Das letzte Jahr hat den Berliner Genossenschaftern gezeigt, daß es bestimmt und zielsicher vorwärts geht. Haben sich doch die Verkaufsstellen der Konsumvereine vermehrt und ihre Umsätze gehoben. Das letzte Geschäftsjahr, das mit dem Juni abgeschlossen hat, wies einen Umsatz von 2078190 Mt. auf. Aber eine ganz bestimmte Erscheinung ist es, die gegenwärtig dem Berliner Genossenschaftsleben sein charakteristisches Ge präge gibt: Es steht im Zeichen der Vereinigung! Mit Schmerz mußte es jeden einsichtigen Genossenschafter erfüllen, daß in Berlin, wo der Aufklärungsarbeit für die Ge nossenschaftsidee sowieso schon erhebliche Schwierigkeiten entgegentraten, die Organisation der Konsumenten sich noch in zwei Lager gespalten hatte. Obgleich beide Konsumentenvers einigungen diefelben Ziele verfolgten, konnten doch Reibungen zwischen ihnen nicht ausbleiben, und verstohlen freute sich die Berliner Gewerkschaftshaus stattfand, war die Verschmelzung beschlossene Sache. Sobald die geschäftlichen Verhältnisse es ohne Einbuße zulassen würden, sollte der Berliner Konsum verein aufhören, als besondere Organisation zu existieren, um zusammen mit der Konsumgenossenschaft einen eingetragenen Verein für Berlin zu bilden. Und daß der Zeitpunkt der Verschmel zung nicht auf die lange Bank geschoben wurde, dafür hat außer dem guten Willen der Beteiligten noch ein eigenartiger Zufall gesorgt. Der Geschäftsführer der Konsumgenossenschaft hatte zum 1. April seine Stellung gekündigt, und dem Geschäftsführer des Konsumvereins wurde die Leitung beider Organisationen übertragen. Natürlich war es ausgeschlossen, daß ein Beamter lange Zeit hindurch zwei Konsumvereine getrennt verwalten konnte, von denen jeder mit einer Million Mark Umsatz rechnet. So wurde der Zeitpunkt rasch nähergerückt, an dem die geschäftlichen Verhältnisse die Vereinigung zuließen". Die Vereinigung ist nun vollzogene Tatsache, wie die Leserinnen bereits wissen. Als erstes Ziel hat sich die geeinte Konsumentenorganisation gesteckt, dem Berliner Genossenschafter seinen heißesten Herzenswunsch zu erfüllen: die Errichtung einer eigenen Brotbäckerei! Es wird ihr gewiß nicht schwer werden, sich den Vorbildern von Hamburg, Leipzig, Dresden und anderen Orten gleichwertig anzureihen. Aber noch ist das„ Vereinsbrot" Zukunftsmusik, wenn sie auch schon dank der Verschmelzung der Organisationen näher erflingt. Die gespaltene Organisation" war nämlich nicht der einzige Grund des langsamen Wachstums der Genossenschaftsbewegung überhaupt; noch verschiedene andere Ursachen sind Nr. 3 " Die Gleichheit 39 2. Die Art der Entlohnung ist für beide Teile, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, wirtschaftlich unrationell. Die Arbeitskraft der Hausarbeiterin wird nicht nach irgendwelchem Maßstab gleichmäßig und gerecht eingeschätzt. Ein Mädchen, das in mancher äußerlichen Hinsicht vor anderen hervorsteht, ein gewandtes, fügfames Be tragen hat, erhält zum Beispiel oft für geringe Dienstleistungen bei viel freier Zeit höheren Lohn als eine unablässig aufs eifrigſte und tüchtigste arbeitende derbere und äußerlich ungeschickte Dienende. Diese Ungerechtigkeit würde zum größten Teil beseitigt durch den Vorschlag der Genoffin Uhl, daß die Mädchen, ähnlich den„ Aushilfen", den Wasch- und Reinmachefrauen, ihre Arbeitstraft für ganze oder halbe Tage, ja auch für Einzelstunden vertauften. Aber auch die„ Dienstherrschaften" sind bei den jetzigen Verhältnissen wirtschaftlich ungünstig daran. Ein eigenes Mädchen zu halten ist für den Mittelstand ein Lurus geworden. In einer Berliner Bürgerfamilie, wo man reichlich und träftig ißt und das Mädchen die gleiche Kost wie die Angehörigen erhält, wo ihm ein heizbares, einfach aber freundlich ausgestattetes Zimmer und auch der größere Teil der Kleidung gewährt wird- Bedingungen, wie sie doch bei nicht ganz rücksichtslosen Hausfrauen üblich sind-, wird das Wirtschaftsbudget durch das Halten eines Dienstboten mit mindestens 800 mt. pro Jahr belastet. Das bedeutet je nach der Einnahme des Hausherrn, sagen wir eines mittleren Beamten mit Jahresgehalt von 4000 bis 6000 Mt., etwa 13 bis 20 Prozent. Handelt es sich dabei um eine zahlreiche Familie, so wird entweder die Hausfrau selbst noch tüchtig mitarbeiten oder aber andere Dienstkräfte für bestimmte Arbeiten einstellen müssen. maßgebend dafür. Die Bequemlichkeit und Gleichgültigkeit gegen den Genossenschaftsgedanken, die große Konkurrenz der Warenhäuser, die Rabattsparvereine, die vielen Kleinkrämer, das alles sind Hindernisse, gegen die die Konsumvereinsbewegung auch in anderen Orten anzufämpfen hat und die, wenn sie auch gerade in Berlin besonders hemmend auftreten, doch bei kräftiger Agitation überwunden werden können. Das aber um so leichter, je mehr die Tagespresse der Arbeiterschaft in ihren Spalten auch der Genossenschaftsbewegung Raum gönnt und ihre Werbearbeit unterstützt. Was der Konsumgenossenschaftsbewegung in Berlin am meisten den Erfolg streitig macht, das ist der Weltstadtmarkt, auf den Waren jeder Art geworfen werden, von den besten und feinsten bis herab zum schlechtesten Schund, vom Teuersten bis zum Billigsten. Dadurch ist es mitunter schwer, daß der Konsumverein dem berechtigten Verlangen der Mitglieder nachkommt, seine Waren billig und gut" zu ver taufen. Lockartikel und Schleuderwaren darf der Konsumverein nicht führen, und wenn die Arbeiter nicht ihrer eigenen Kon sumentenmoral ins Gesicht schlagen wollen, so müssen die Genossenschafter dem Verein auch vorschreiben, sein Augen mert beim Einkauf von Waren auf Art und Ort ihrer Herstellung zu richten, kurz, seinen Einfluß für Arbeitsbedingungen aufzubieten, die den Forderungen der organisierten Arbeiter entsprechen. Je größer und damit leistungsfähiger der Verein ist, um so eher fann er den hervorgehobenen Ansprüchen ge nügen. Deshalb hoffen wir auch, daß die vereinte Konsumenten organisation eine recht erfolgreiche Werbekraft entfalten wird. Unser aller Pflicht ist es, sie bei ihrer Agitation zu fördern. Wir müssen die Arbeiterschaft Berlins für den Genossenschaftsgedanken empfänglich machen, damit sie abläßt von den Warenhäusern und Kleingeschäften, deren Inhaber doch Feinde des Proletariats sind. Die preußischen Landtagswahlen haben dank der öffentlichen Stimmabgabe gezeigt, daß die Arbeiter ihre Freunde nicht unter den großen Handelsherren und nicht unter den Kleinfrämern zu suchen haben, sondern daß sie auf sich selbst angewiesen sind, wenn sie für ihre eigenen Interessen tämpfen. Das sollten vor allem die Frauen erkennen. Diese möchte ich zur Förderung der Genossenschaftsbewegung auf den Plan rufen. Auf sie, der Familien Finanzminister, kommt es an, daß der Verdienst der Angehörigen nicht Feinden der Arbeiterklasse hingetragen wird, sondern daß die proletarische Familie nicht nebenbei die Gedanken in Küche und Keller, beim Reinihren Bedarf nur im eigenen Geschäft der vereinigten Konsumenten deckt. Das aber zum Wohle der einzelnen und zur Stärfung der gesamten Arbeiterklasse. Gertrud Lodahl- Berlin. Zur Dienstbotenfrage. Die in dem Artikel der„ Gleichheit" Nr. 13 S. 117 f. des vorigen Jahrgangs behandelten Fragen verdienen die weiteste Beachtung und sorgsamste Prüfung. Das aber nicht nur seitens der als Dienstboten Arbeit Euchenden, sondern ebensosehr in den Kreisen der Hausfrauen, die auf die Hilfe von Dienstboten angewiesen sind. Bu fast genau den gleichen Ergebnissen wie Genofsin Uhl bin auch ich gekommen, da ich mich bei Kenntnisnahme der Berliner Einfüchenhaus"-Bestrebungen vor die Frage gestellt sah: Was kann geschehen, um in dieser Übergangszeit zur möglichst baldigen Herbeiführung besserer Zustände für beide Teile, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, beizutragen? Um Mißverständnissen vorzubeugen, bemerke ich, daß ich persön lich mit den weiblichen Dienstboten, die nacheinander in einer Reihe von Jahren in meinem Hause beschäftigt wurden, die besten Erfahrungen gemacht habe. Von der„ Dienstbotennot", über welche so viele Hausfrauen klagen, bin ich selbst also nie berührt worden. Dennoch wünsche ich aufs dringendste und sehe es als ganz sicher schon für eine nahe Zukunft voraus, daß die Verhältnisse der weiblichen häuslichen Dienstboten zum Wohle für beide Teile sich völlig ändern. Und zwar aus folgenden drei Gründen: 1. Die Stellung der Dienenden ist in vielen Fällen die einer Haussflavin, die bei unbeschränkter Arbeitszeit, ohne jede persönliche Freiheit, bedingungslos den Launen ihrer oft völlig unerzogenen und hauswirtschaftlich ungeschulten Herrin preisgegeben ist. Das wurde ja schon so oft mit Recht hervorgehoben und auch in dem Artikel der„ Gleichheit" Nr. 13 ausführlich dargetan. 3. Die Pflichten der Hausfrau werden zahlreicher und mannig faltiger und follidieren miteinander. In dem erwähnten Artikel werden besonders in dieser Hinsicht die Frauen des Mittelstandes genannt, die beruflich tätig sind. Aber neben diese möchte ich zwei andere Kategorien von Bürgerfrauen stellen, die ebensowenig Zeit und Kraft haben für ihre Pflichten als Hausfrau. Das sind zunächst jene Glücklichen, die mit einer größeren Kinderschar gesegnet sind. Die törperliche und geistige Erziehung der Kinder selbst zu leiten und bis ins einzelnfte zu überwachen, hat die Mutter zu allen Zeiten als ihre heiligste Pflicht angesehen und wird und soll gabung dafür hat. Ferner gibt es, dank einer weitergehenden Gr es auch in Zukunft tun, soviel sie irgend Zeit, Kraft und Be ziehung der Geistesgaben unserer Töchter, jetzt auch eine große Zahl von Frauen, die befähigt und gewillt sind, dem Gatten eine treue Genossin in seinen mannigfaltigen Berufsarbeiten zu sein. Alle diese Pflichten erfordern aber eine Gattin und Mutter, die ihre ganze Aufmerksamkeit für diese ihre wichtigste Arbeit braucht und machen, Kochen, Waschen und Plätten herumwandern lassen muß. So würden gleich mir eine große Anzahl von bürgerlichen Frauen es als eine wesentliche Erleichterung empfinden, wenn das ,, E infüchenhaus" ihnen die sämtlichen Hausfrauen- und damit auch die Dienstbotensorgen abnähme. Werden nun die drei„ Einküchenhäuser" Berlins, über die seit einiger Zeit reflameartige Artikel in der bürgerlichen Presse erschienen sind, und die auch der Gleichheit"-Artikel erwähnt, dieſem in so vielen Kreisen vorhandenen Bedürfnis abhelfen? Sehen wir zu! Es sollen zurzeit drei Häuser desselben Unternehmers im Bau sein. Die Pläne und Broschüren, die ich einsehen konnte, beziehen sich einstweilen nur auf das nahe dem Ließensee in Charlottenburg ge= legene Haus, das am 1. Oktober d. J. bezogen werden fonnte. Ein zweites in Schlachtensee wird im Landhausstil erbaut und sich erheblich teurer stellen; ein drittes in Wilmersdorf wird, wie man mir sagte, etwas billiger werden, auch weniger an Bequemlichkeit und Beköstigung bieten. Die Einzelwohnungen des Einküchenhauses am Liezensee bestehen. aus zwei bis fünf Zimmern, haben Zentralheizung, Warmwasserversorgung, Personenaufzug, Bad und einen kleinen Raum, in dem zu beliebiger Benutzung ein Gastocher aufgestellt werden kann; ebenda befindet sich auch der Aufzug für die Speisen, sowie ein Haustelephon, durch welches man sich mit der Zentralfüche in Beziehung setzen kann. Der Preis der Wohnungen ist kaum nach der Lage oder Höhe verschieden, weil Personenaufzug vorhanden ist; er beträgt für das Zimmer 400 Mt. im Jahre. Nehmen wir zur Feststellung der Kosten bespielsweise eine Fami.ie von vier Personen( Eltern und zwei größere Schultinder, die schon die volle Beföstigung brauchen) an. Da die Zimmer nur gerade mittelgroß sind und absolut kein Nebengelaß für Regale, Schränke usw. vorhanden ist, würden vier Personen faum weniger als fünf Zimmer brauchen, macht im Jahre 2000 Mt. Miete inklusive Heizung. Die volle Belöstigung( über deren Qualität und Quantität natürlich einstweilen nichts gesagt werden kann) fostet im Monat für jede 40 Die Gleichheit Nr. 3 Person 75 Mk., für die genannte Familie also 300 Mk., das ist jähr- lich 3600 Mk. Dazu werden nicht unbeträchtliche Nebenausgaben kommen: auch bei beschränktem geselligem Verkehr ist doch sür jede Mahlzeit, die ein Gast einnimmt, ein Extra zu bezahlen, es wird auch für Obst, Getränke und ähnliches noch je nach den Bedürf- nissen der einzelnen Familienmitglieder manches zu entrichten sein. Dazu kommt die gesamte Wäsche, die nun zur Waschanstalt gegeben werden muß, während in den früheren Verhältnissen oft Kleinigkeiten, wie Strümpfe, Taschentücher und anderes, die sich in den Waschzetteln zu ziemlichen Summen zusammenaddieren, im Hause gewaschen wur- den. Ganz ohne Bedienung wird aber auch im Einküchenhause die Hausfrau nur in seltenen Fällen auskommen, wenn auch die Reinigung der Wohnung nun weniger Zeit und Geld erfordert als früher. Immerhin hat sich mir bei Aufstellung der Ausgaben mehrerer Haushaltungen des mittleren Bürgerstandes das Folgende ergeben: Bei gleicher Lebenshaltung stellt sich die Wirtschaftsführung, das heißt die Ausgaben für Wohnung, Heizung, Beköstigung, Wäsche und Bedienung, im Einküchenhaus gegenüber der bisher Üblichen Art des Wohnens und Wirtschaftens mit Hilfe eines Dienstboten um etwa 1ö Prozent teurer. Ich fürchte, der so sehr wünschens- und dankenswerte Versuch des Einküchenhauses wird daran scheitern, daß gerade die Bevölkerungsschichten, sür welche die Neuerung nötig ist, sie wegen des zu hohen Preises nicht aus- »utzen können. Jene Leute aber, die 400 Mk. Miete für das Zimmer und die S00 Mi. für die Beköstigung jeder Person im Jahre ausgeben können, wünschen wohl kaum, ohne ihr Dienstmädchen zu wirtschaften, und brauchen die persönlichen Dienstleistungen für hundert Nichtigkeiten an jedem Tage. Wenn sie es vielleicht auch fürs erste mit dem Wohnen im Einküchenhaus versuchen werden, so folgen sie damit wohl nur dem Verlangen, diese .Mode" mitzumachen, wie sie auch andere gute Bestrebungen als.Mode" aufzugreifen beliebt haben, indem sie«ine Zeitlang die korsettlose Resormtracht bevorzugten, oder indem sie Anti- alkoholiler wurden und vieles andere. Ist der Reiz der Neuheit geschwunden, so kehren sie wieder in die früheren Verhältnisse zurück. Ob endlich die Erbauer dieser Berliner Einküchenhäuser mit ihrem Unternehmen wirklich einem Bedürfnis abheilen wollen, oder ob sie damit nur eine neue Art von Häuser- und Wohnungs- spekulation beabsichtigen, entzieht sich meinem Urteil. Ist das letzlere der Fall, so muß man annehmen, daß es sich leicht um eine Aus- beulung sowohl der Mieter als auch des Dienstpersonals handeln dürfte, und es würde somit fraglich sein, ob die Interessen der Dienenden in derartigen Stellungen gefördert würden. Nein, das Einküchenhaus, das wir ersehnen und erstreben wollen, soll in vielen Punkten anders aussehen als das Haus am Lietzen- see. Es gehört auch nicht nach Berlin W oder Berlin WW, denn dadurch sind schon zu hohe Mietpreise bedingt. In alle Stadt- teile Berlins gehört es, und mehr noch in dessen Vororte, aber nicht nach Schlachtensee oder Grunewald, fondern in dir Gemeinden, wo rücksichtlich der Boden-, Miel- und Lebensmittelpreise der Mittel- stand, der Beamtensland wohnen kann. Denn zunächst kommt das Einküchenhaus nur sür diesen in Betracht, wenn es eine ähnliche Gestalt erhält, wie die geplanten Unternehmen es versprechen, und wenn es somit zur Lösung oder doch Besserung der Dienstbolenfrage beitragen soll. Vor allem aber müssen die, welche solche Anlagen machen, sich der sozialen Wichtigkeit des Beginnens bewußt sein; Genossenschaften, Wohnungsvereine und vor allem Gemeinden sollten Einküchenhäuser erbauen und leiten. Denn eine einivand» freie Leitung ist nötig, ganz besonders im Interesse der dort de- schäftigten häuslichen Arbeiterinnen. Werden Einküchenhäuser in dem angedeuteten Sinne mit Berück- sichligung der sozialen Verhältnisse errichtet, so eröffnen sich manche Ausblicke. Wir sehen einen Komplex von Wohnungen, die neben den gemeinsamen Wirlschastsräumen auch einen Spielplatz und Turnsaal für die Jugend haben, mit einer geschulten und umsichtigen Kinder- Pflegerin darin; wir sehen ein einwandfreies Krankenzimmer mit der Hauspflegerin, so daß die leichteren Fälle von ansteckenden Krank- heilen im Hause selbst behandelt werden können ohne Gefahr sür die anderen Familienmitglieder; ja wir erhoffen noch so manches, je nach den Bedürfnissen der einzelnen Orte verschiedenes. Daß alle diese Häuser gut geschultes Dienstpersonal brauchen, ist selbst- verständlich; die noch so seltenen Gelegenheiten, sich für den Beruf der hausivirtschaftlichen Arbeit fachlich zu schulen, werden entstehen, sobald erst die Nachirage nach geschulten Kräften da ist. Ebenso werden sich die Arbeitsbedingungen, die Lohnverhältniffe usw. regeln, die Einküchenhäuser werden sich zu hauswirlschaftlichen Betrieben ausgestalten, ähnlich anderen Betrieben. Der Widerwille, der jetzt begreiflicherweise bei den jungen Mädchen gegen das Dienen herrscht, wird schwinden. Es fragt sich nun: Gibt eS bereits in Deutschland Bestrebungen, die bewußt auf die Zentralisation der Hauswirtschaft hinwirken und somit dieser Lösung der Dienstbotensrage vorarbeiten? Wo und welcher Art sind sie? Und was für ähnliche Bestrebungen finden sich in anderen Ländern? Gibt es nicht etwa schon in den Vereinigten Staaten Einküchenhäuser, die den Wünschen der Be- amtenschaft, des intellektuellen Mittelstandes und ebenso den Wünschen der Dienenden entsprechen? Von den im Entstehen be- grifienen Berliner Häusern können wir eine wesentliche Förderung dieser Interessen kaum erwarten, wollen aber hoffen, daß sie sich vielleicht noch in der Richtung entwickeln und eine Vorstufe für die erhofften Bestrebungen bilden. Seit kurzer Zeit gibt es in Charlottenburg ein„Ledigen- heim" lDanckelmannstraße 48/49), das auch i» der Arbeilerpresse rühmend erwähnt wird. Es sucht dem Schlasstellenunwesen ent- gegenzuarbeilen, indem es für geringes Entgell dem unverheirateten Arbeiter ein bescheidenes, aber sauberes und gesundes Heim bietet (siehe„Vorwärts" vom 13. Juni d. I., zweite Beilage, Vorort- Nachrichten). Es ist etwas Ahnliches, das wir für die Familie erstreben, und das, indem es der Frau einen Teil der täglichen Bürde abnimmt, sie fähiger und williger machen wird, ihren An- gehörigen ebensowohl wie auch der Gesamtheit ihrer Brüder und Schwestern mit allen ihren Kräften zu dienen. E. H. Hexenglauben und Hexenprozesse. Eine kulturhistorische Skizze von Anna Blos. (Forts-sung.) Die zum Christentum bekehrten Völker germanischer Ab- stammung oder mit germanischer Mischung wurden durch die christliche Kirche nicht von ihrem Aberglauben befreit. Seinem Wefcn nach konnte das Christentum zum Teil nicht den Willen, zum Teil nicht die Kraft haben, ihn zu überwinden. Wie es in seiner Weltanschauung und Sittlichkeitslehre zu jüdischen Bor- stellungen altindische,-persische und-ägyptische Ideen gefügt, wie es sie vor allem mit griechisch-römischer Philosophie durchtränkt hatte, so hatte es auch von den in Frage kommenden Völkern des Morgenlandes und der Antike allerhand Spuk- und Zauber- glauben wie auch Überreste alter Kultfonnen übernommen. Und zu diesem allen gesellten sich später altnordische Borstel- lungen und religiöse Gebräuche, die äußerlich umgeformt, ge- dreht und gedeutet wurden, um sich dem christlichen Jdeenkreis einzugliedern. Kurz, die verschiedensten Völker, Religionen und Kulte haben in dem Hexenglauben ihre Spuren hinterlassen. So ohnmächtig die Kirche war, diesen geistig zu überwinden, so bereit erwies sie sich, ihn ihren eigensüchtigsten Zwecken als einer geistig-welllichen Herrschaftsiustitution dienstbar zu machen. Sie tat dies um so mehr und um so bewußter, je mehr kctze- rische Ideen ihre Macht zu erschüttern, zu gefährden drohten. Die Hexenprozcsse wurden ein Seitenstück zu den Ketzergerichten und verfolgten oft genug den gleichen Zweck wie diese. Zauberei und Hexerei— soweit sie als Ausfluß der„schwarzen Magie" galten— waren gleichbedeutend mit Ketzerei. Durch den Pakt mit dem Teufel, welcher die Macht zur Zauberei vorlieh, wird der durch die Taufe geschlossene Verttag mit der Kirche Christi zerrissen, so schlußfolgerte man. Zauberkundige müssen daher Ketzer sein und sind als solche strafbar. Die Inquisition, die vom Papst Innozenz III. geschaffen beziehungsweise entwickelt wurde, um die Reste der ketzerischen Albigenser in Südfrank- reich zu vertilgen, spielte auch für die Hexenverfolgung eine furchtbare Rolle. Im Mittelpunkt des Hexenglaubens stand die Persönlich- keit des Teufels. Weitaus die meisten Religionssysteme stellen der Idee, dem Ideal des Guten ein Ideal des Bösen gegen- über, dem Gott des Lichtes einen Gott der Finsternis, einen Teufel, Satan oder wie die Verkörperung des Bösen sonst heißen mag. Tie griechische Mythologie kannte keinen Teufel. Bei den Juden hat der Teufel erst im Zeitalter der Propheten festere Gestalt gewonnen. In dem Neuen Testament dagegen spielt er als der persönliche Feind und Widersacher Gottes eine bedeutsame Rolle. Die Lehre vom Teufel verschwand mit der Entwicklung des kirchlichen Dogmas nicht, sondern wurde Nr. 3 Die Gleichheit 41 noch befestigt und ausgestaltet. Der Phantasie der christlichen Völker genügte aber der alte orientalische Satan nicht mehr. Der Teufel wurde allmählich— zumal auch in seiner äußeren Erscheinung— mit Eigenschaften der griechischen, römischen und altgermanischen Götter ausgestattet. Die Kirche, welche den Glauben an die alten Gottheiten nicht über Nacht aus« rotten konnte, mußte sich damit begnügen, ihre Macht im Be- wußtsein der ncubekehrtcn Christen herabzusetzen, sie geringer als die des Christengottes erscheinen zu lasten oder sie aus einer segensreichen in eine verderbenbringende umzudeuten. Die christliche Theologie schuf als Parodie und Gegenstück zu der Allweisheit und Allmacht Gottes und der Wunder, die er in Menschen und durch Menschen wirken konnte, die Zaubermacht des Teufels und seiner Spuk. Der»weißen Magie", die dank göttlicher Kraft Wunder zu tun vermochte, wurde die»schwarze Magie" entgegengestellt, welche nur dank einem Pakt mit dem Teufel wirken konnte. So wurden zum Beispiel die Krankheiten dem Einfluß dä- monischer(teuflischer) Mächte zugeschrieben, und auch die Geist- lichen bezeichneten es als eine lächerliche Behauptung, daß sie von organischen Störungen herrühren sollten. Darum ge« brauchte man in Krankheitsfällen in den ersten Jahrhunderten nach Christo nur selten medizinische Mittel, sondern die Priester behandelten die Kranken durch Handauflegcn, Besprengungen mit Weihwasser usw. Wer dadurch nicht geheilt wurde, der hatte den rechten Glauben nicht. Tie Männer und Frauen, die mit natürlichen Mitteln den Krankheiten entgegenzuwirken suchten, kamen dagegen in den Ruf, daß sie im Bunde mit dem Teufel ständen. Genaß der Kranke, der von einem Priester behandelt wurde, so war das ein göttliches Wunder, eine ge- lungene Heilung seitens der anderen galt jedoch als Zauber- werk. Als die Medizin einen wistenschaftlichen Charakter an- nahm, wurde den Mönchen und Priestern ihre Ausübung ver- boten, zuerst aus dem Konzil zu Reims 1131, dann aus der Lateransynode 1239. Wer bei Krankheit seine Zuflucht zu einem Zauberer nahm, über den verhängte Staat und Kirche eine harte Strafe, durch welche man die Qberreste des alten Heidenglaubens am wirksamsten zu bekämpfen hoffte. Noch härter wurde natürlich der Zauberer selbst bestraft. Die erste eigentliche Beschuldigung aus Hexerei und Hexen- Verbrennung wird aus dem sechsten Jahrhundert n. Chr. bei den Franken unter den Merowingern verzeichnet. Die Königin Fredegunde hatte zwei Söhne an einer Epidemie verloren. Eine ihrer Feindinnen wurde beschuldigt, die Kinder durch böse Kräfte aus dem Wege geräumt zu haben. Sie wurde ein- gezogen und legte unter den Qualen der Tortur ein Geständ- nis ab. Trotz ihres späteren Widerrufes wurde die Frau an einen Pfahl gebunden und lebendig verbrannt. Als die Ruhr einen dritten Sohn Fredegundes dahinraffte, rühmte sich der Majordomus(Hausminister) Mummulus bei Tisch, er besitze ein Kraut, das auch den hoffnungslosesten Ruhrkranken wieder- herstellen könne. Als Fredegunde dies erfuhr, ließ sie einigen Frauen durch die Folter das Geständnis abprestcn, sie hätten zum Besten des Majordomus den Prinzen durch Zauberkünste getütet. Mummulus wurde nun gefoltert, ohne jedoch etwas über seine Zauberei auszusagen. König Chilperich erklärte dar- aus:»Muß dieser Mensch nicht ein Zauberer sein, wenn ihm all diese Strafen nicht wehe getan haben?" Der Minister wurde aufs neue so entsetzlich gefoltert, daß er an den Folgen der erlittenen Mißhandlungen starb. In den folgenden Jahrhunderten wurde allerdings gegen den Hexenglauben angekämpft. Karl der Große befahl zum Beispiel, daß der des Todes sterbm solle, der Hexen und Zauberer verbrenne. Tie Zauberer selbst sollten belehrt und gebessert werden; wenn sie hartnäckig bei ihrem Irrtum und Tun beharrten, seien sie unt Gefängnis zu bestrasen, je- doch nicht an Leib und Leben. Erstickt konnte der Glauben an Zauberei und Hexenkunst aber nicht werden, denn die Kirche nährte ihn nach wie vor. Wie Mönche und Geistliche die medizinische Wistenschast als vom Teufel stammend bezeichneten, so verdammten sie jede Art Ausklärung als antichristlich. Im dreizehnten Jahrhundert wurde der Zauberglauben kirchlich geboten und der Zweifel daran als Ketzerei verdammt. Alles, was früher als Zauberei bezeichnet worden war: Schaden an Menschen, Tieren und Feldern, Liebeszauber, Nachtfahrten, geheimnisvolle Heilungen und Wettermachen usw., wurde nun zur Frucht eines regelrechten Bündnistes mit dem Teufel ge- stempelt. Tie Kirche erhob das Panier blutiger Verfolgung der Hexen, und die weltlichen Obrigkeiten übernahmen die Führung der Prozesse und die Vollstreckung der Urteile, bei denen auch sie ihre Rechnung fanden. Wie die ersten Christen als eine verworfene, lichtscheue Gemeinschaft von verdorbenem Gesindel und leichtgläubigen Weibern gegolten hatten, die bei ihren nächtlichen Zusammenkünften allerhand scheußliche Zauberkünste pflegten, so beschuldigten die späteren Christen derselben Schmach solche ihrer Brüder und Schwestern, die sich von der größeren Mäste absonderten. Wer sich nicht streng an die Vorschriften der Kirche hielt, aber auch wer durch allzu strenge Beobachtung derselben ausfiel, wer sich durch Zweifel, Aufklärung usw. mißliebig machte, wer durch Reichtum und Glück Neid erregte, aber auch wer durch körperliche Gebrechen und Leiden Aufmerksamkeit erregte: konnte nur zu leicht in den Verdacht geraten, im Bunde mit dem Teufel zu stehen. Ein- zelne sowohl wie ganze Sekten sind unter dieser Beschuldigung in der furchtbarsten Weise gepeinigt und verfolgt worden, und das von feiten der göttlichen wie der weltlichen Gerichte, die über Schuld und Unschuld zu befinden hatten. Im dreizehnten Jahrhundert tritt zum erstenmal die Be- hauptung auf, daß der Geschlechtsverkehr der Hexen und Hexen- meister mit dem Satan zu den unerläßlichen Boraussetzungen aller Zauberei, jedes Bündnistes mit dem»Bösen" gehöre. Im Jahre 1275 fand zu Toulouse ein großes Antodafö(zu deutsch: Glaubenshandlung, Bezeichnung für die Ketzerverbren- nungen) statt. Unter den Verbrannten war eine sechsundfünfzig- jährige Frau. Dieser hatte man das Geständnis abgezwungen, daß der Satan sie nächtlicherweile besucht hätte. Die Frucht des geschlechtlichen Verkehrs sollte ein Unhold gewesen sein: ein Wolfskopf mit Schlangenschwanz, zu besten Ernährung die Frau nachts habe kleine Kinder stehlen müssen. Tie vom Teufel mit Hexen gezeugten Geschöpfe nannte man Wechselbälge, Kil- kröpfe usw. Idioten, Epileptische kamen leicht in den Ver- dacht, solche Wechselbälge zu sein. In der Annahme des Ge- schlcchtsverkehrs von Teufel und Hexen haben wir einen Rest heidnischen Glaubens vor uns. Die Mythologie der Griechen und anderer Völker berichtet, daß sich Götter mit Menschen vermählten; als Verbrechen war das nicht angesehen worden. Ten christlichen Priestern galten die alten heidnischen Götter als Teufel und Dämonen, folglich mußte ihnen auch der Ver- kehr mit ihnen als verbrecherisch erscheinen. Der Bocksfuß und die Hörner, mit denen der Teufel dargestellt wurde, sind zum Beispiel Anklänge an den griechischen Faun. Von Versuchungen der Heiligen durch Teufel und böse Geister, die zumal in schöner Frauengestalt erschienen, hatte die Kirchengeschichte schon früher viel berichtet. Auch zu Christo selbst sollte ja der Teufel als Versucher gekommen sein. Aber der eigentliche Teufelsglaube in seiner widerlichsten und gemeingefährlichsten Gestalt kam erst im dreizehnten Jahrhundert zur Blüte. Mancherlei Wissenschaften und Erfindungen, welche mit den Krcuzzügcn nach Europa gekommen waren, welche in Spanien, Südfrankreich und Italien dem Einfluß der arabisch-mohammeda- nischen Kultur, dem erwachenden Studium des klassischen Altertums verdankt wurden, nährten den Hexen- und Zauberglauben. Die un- gebildeten Volksmasten waren außerstande, sie als Frucht wachsen- der Einsicht in die Natur und ihre Gesetze zu erkennen, sie sahen sie daher als Ausfluß der»schwarzen Magie" an. Auch die sonstigen Fortschritte des Handwerks und Handels deuteten sie vielfach in der gleichen Weise, wozu beitrug, daß diese von ihren Nutznießern im Interesse des persönlichen Vorteils nicht selten mit dem Schleier des Geheimnisvollen umgeben wurden. Dazu traten allerhand Gegensätze in der Gesellschaft grell in die Erscheinung und regten die Phantasie, die Gemüter der Masten auf. So der Gegensatz zwischen dem Reichtum, der 42 Die Gleichheit geistigen Kultur, dem Genuß der herrschenden Minderheit und der Armut, der Unwissenheit und Roheit, dem frassen Elend der Massen. So der andere Kontrast zwischen der mit dem wachsenden Wohlstand hervorbrechenden und sich austobenden urwüchsigen rohen Sinnenluft und der von christlichen Eiferern gepredigten und betätigten Askese. So auch der Abstand zwischen den Worten vieler Geistlicher und Mönche und ihrem Leben. All diese Erscheinungen und andere noch nahmen in dem Maße überhand, als das mittelalterliche Wirtschafts- und Gesellschaftsleben sich dem Höhepunkt seiner Entwicklung näherte und sich in seinem Schoß bereits die Kräfte regten, welche die fapitalistische Produktion und die moderne bürgerliche Gesell schaft vorbereiteten. Die alten Einrichtungen begannen sich zu wandeln, die überkommenen gesellschaftlichen Bande zwischen den Menschen wurden gelockert, die Gefühls- und Ideenwelt des einzelnen, ja großer Bevölkerungsschichten wurde erschüttert. Die nicht abreißenden Kämpfe zwischen den verschiedenen ges sellschaftlichen Klaffen, zwischen den Vertretern der geistlichen und weltlichen Macht, Kirche und Staat, die Fehden und Kriege, welche die Fürsten und niedrigen Adligen unter sich führten, trugen mit ihrem Gefolge von Ruin und verheerenden Seuchen nicht wenig dazu bei, die Phantasie zu schrecken und in fteter Spannung zu halten. Die Menschen der Zeit fonnten weder die natürlichen noch die gesellschaftlichen Kräfte erkennen, die hinter den auf sie einstürmenden Erscheinungen standen. Sie erblickten daher in ihnen das Walten übernatürlicher Kräfte segen oder verderbenbringender Art. So wurde im menschlichen Bewußtsein der Boden bereitet, auf dem der Hexenglaube üppig, einer Giftblüte gleich, emporwucherte. Die Kirche war machtlos, durch ihre Lehre dem einsetzenden Auflösungs- und Umgestaltungsprozeß der Gesellschaft zu wehren. Ihre Macht über die Geister fam ins Wanken, wie ihre weltliche Herrschaft. Ein Teil ihrer Vertreter sah mit ehrlicher Einfalt in den Zeitvorgängen Teufelswert, mit redlichem, blind wütendem Fanatismus schürte er Herenglauben und Herenverfolgungen, ein anderer Teil nugte sie im Interesse der kirchlichen Buchstabengläubigkeit und des materiellen Vorteils firch licher Institutionen wie einzelner Persönlichkeiten. Die eigent liche Inquisition gedieh in Deutschland nicht recht und wurde hier nicht populär wie in den romanischen Ländern. Dafür boten aber die Herenprozesse und Hexenverfolgungen reichen Ersatz. Die Vertreter der Kirche riefen gegen die Heren den Arm der weltlichen Obrigkeit an und bewaffneten ihn. An den Herenprozessen haben die Inquisitoren, die Keterrichter gegen 200 Jahre einen hervorragenden, entsetzlichen Anteil gehabt. Sie waren die gefürchteten und furchtbaren Werkzeuge der Kirche. Die Stellung eines Inquisitors verband eine ungewöhnliche Macht mit gutem Einkommen und fast völliger Unabhängigkeit. Jede Denunziation von Personen, die der Hererei und Ketzerei verdächtig waren, wurde mit geistlicher Wohltat und flingender Münze belohnt. Jedem Zeugen, selbst dem„ Ehrlosen" und Mitschuldigen, wurde Glauben geschenkt und das Verschweigen des Namens zugesichert. Die Einmauerung oder der Scheiter haufen waren die gewöhnlichen Strafen für Hererei, überdies Einziehung der Güter, die meist so verteilt wurden, daß zwei Drittel den Grundherren, das letzte Drittel den Richtern, Schöppen, Geistlichen, Angebern, Spionen und Scharfrichtern zufiel. Jede Anklage wurde belohnt. Die Herenprozesse eröffneten also den Habsüchtigen geradezu unbegrenzte Einnahmequellen und reizten ihre Gier aufs höchste. Schnell begeisterten sich geistliche und weltliche Fürsten für sie. Beide, wie auch die Städteobrigkeiten lockte das gute materielle Geschäft, und die Geistlichkeit erhoffte außerdem von ihnen eine Festigung ihrer Herrschaft. Aus dem Mitgeteilten ist ersichtlich, daß die Herenprozesse in die Hand einzelner Menschen eine furchtbare Gewalt legten, während die übrigen so gut wie vogelfrei waren. Wer sich wissentlich oder unwissentlich die Feindschaft eines anderen zugezogen hatte, war machtlos in dessen Hände gegeben, sobald er von ihm der Hererei angeklagt wurde. Dem Angeklagten fehlte jede Möglichkeit freizukommen. Durch die Folter wurde auch den Unschuldigsten das Geständnis der ihnen angedichteten Schuld abgepreßt. Nr. 3 Widerruf ließ man nicht gelten, und eine Appellation gegen den Urteilsspruch des Gerichts gab es nicht. Die aufgestachelte fanatische Phantasie der Angeber, Spione und Inquisitoren hatte freiesten Spielraum, gegen die Opfer die wahnwitzigsten Anklagen zu erdichten, deren Falschheit nicht erwiesen werden fonnte. Die Kirche und ihre Träger gewannen aber durch die Kezer- und Hexenprozesse an Popularität, denn statt als Verfolger erschien der Inquisitor als Befreier der Menschheit von gemeingefährlichen Bösewichten, und die Größe der Verbrechen rechtfertigte die Grausamfeit seines Verfahrens. Als Ketzer verfielen die Heren und Herenmeister zugleich auch der weltlichen Gerichtsbarkeit. Wie die Leserinnen später sehen werden, hat die Reformation in punkto Herenglauben und Hexenprozesse keine Besserung gebracht. Das Luthertum hat umgekehrt das Seinige zur Verteufelung" des religiösen Bewußtseins beigetragen, wie Scherr in seiner„ Deutschen Kultur- und Sittengeschichte" richtig sagt. Und Kolb bemerkt in seiner„ Kulturgeschichte der Menschheit"( Band II, Seite 434):„ Natürlich ließ es die katholische Kirchenheiligkeit an dem frommen Werke des Herenverbrennens nicht fehlen. Aber die protestantische Frömmigkeit wollte nicht zurückbleiben; ja die Verfolgungen waren in den von Protestanten bewohnten Gebieten sogar noch zahlreicher als in denen mit katholischer Bevölkerung." Frankreich ist das Land, in dem die ersten Herenprozesse stattfanden. Die bekannteste der dort wegen Zauberei Verurteilten ist Johanna d'Arc, die Jungfrau von Orleans, die Heldin von Schillers gleichnamigem Drama. Johanna selbst hielt sich für eine Auserwählte Gottes, der sie berufen hätte, ihr Vaterland aus dem Joche Englands zu befreien. Ihr fanatischer Glaube teilte sich dem Heere mit, das sie von Sieg zu Sieg führte. Den Engländern galt die Jungfrau natürlich als eine Here, die mit dem Teufel im Bunde stände, und als sie in die Hände ihrer Feinde geriet, wurde sie als solche verbrannt. Shakespeare hat Johanna in seinem Königsdrama, Heinrich VI." ebenfalls als Here aufgefaßt. Von Frankreich aus nahmen die Herenprozesse ihren Weg nach Deutschland, wo sie sich schnell in erschreckender Weise mehrten. Im Jahre 1446 wurden in Heidelberg die ersten Heren verbrannt. 1484 erließ der Papst Innozenz VIII. eine Bulle, die die Verfolgung der Heren in Deutschland sanktionierte und Herentribunale als religiöse Institutionen einsetzte. Diese Bulle gab den zwei Inquisitoren und Professoren der Theologie, Sprenger und Institoris, denen sich noch als dritter Gremper zugesellte, den Auftrag, wider alle und jede Personen, welch Standes und Ranges sie sein mögen, das Amt der Inquisition zu vollziehen und die Personen selbst, welche sie der vorbemeldeten Dinge für schuldig befinden, in Haft zu bringen und an Leib und Vermögen zu strafen". Sprenger und seine Freunde verfaßten darauf ein dickes lateinisches Buch, das den Namen " Herenhammer" trägt, weil es die Heren gleichsam zusammenhämmern, zermalmen sollte. Es erschien im Jahre 1489 mit Billigung der theologischen Fakultät von Köln am Rhein, schrieb das Verfahren vor, das bei den Herenprozessen zu beobachten war, und erlangte bei den Hexenrichtern kanonisches Ansehen. Der„ Herenhammer" bezeichnet jeden Zweifel an der Wirklichkeit des Zauberwesens als Hererei. Dem weiblichen Geschlecht wird darin die Neigung zum Verkehr mit dem Teufel zur Last gelegt, da schon Eva sich von der Schlange habe ver führen lassen. Da niemals vor oder nachher eine so große Sünde wie Hererei mit des Teufels Hilfe begangen worden sei, so sollten auch solche Schuldigen, die bereuten, nicht wie andere Retzer mit Gefängnis, sondern stets mit dem Tode bestraft werden. Die beiden Ketzerrichter Sprenger und Institor haben allein achtundvierzig Heren zum Scheiterhaufen verurteilt. Aus der Bewegung. ( Fortsetzung folgt.) Von der Agitation. Im Auftrag der Parteileitung des 20. sächsischen Wahlkreises fanden in Thum, Gelenau, Dit tersdorf 3schopau, Lengefeld und Ehrenfrieders dorf Versammlungen statt, in denen die Unterzeichnete über das Nr. 3 Die Gleichheit Thema„ Die neuen Forderungen der Regierung und der Kampf der bürgerlichen Parteien gegen uns" referierte. Die Versammlungen waren der Wichtigkeit der Tagesordnung entsprechend sehr gut besucht. In Gelenau, Thum und Ehrenfriedersdorf nahmen sehr viele Frauen an ihnen teil. In allen Versammlungen wurde einstimmig eine dem Referat entsprechende Resolution angenommen. In der Debatte, die sich in Ehrenfriedersdorf an den Vortrag schloß, kam der Versammlungsleiter unter anderem auch auf die niedrigen Löhne der Gemeindearbeiter am Orte zu sprechen. Er bemerkte, daß er in seiner Eigenschaft als Stadtverordneter schon bei verschiedenen Anlässen versucht habe, etwas für die Gemeindearbeiter herauszuholen. Heute sei der neue Bürgermeister in sein Amt eingesetzt worden, man müsse abwarten, wie dieser sich zu den Interessen der Arbeiter stelle. Weiter durfte der Genosse nicht reden. Der junge überwachende sprang auf und erklärte, er dürfe es nicht dulden, daß Ortsverhältnisse in die Debatte gezogen würden. Die Arbeiter am Orte bekämen gute Löhne, alle fönnten zufrieden sein. Der Bürgermeister sei ein sehr entgegentommender Mann, er kenne ihn von Limbach her. Der Beamte drohte, die Versammlung aufzulösen, wenn der Diskussionsredner in dem bisherigen Sinne weiterspreche. Die Referentin sagte ihm, daß er zur Auflösung gar nicht gesetzlich berechtigt sei, dem Redner aber stände das Recht zu, die am Orte gezahlten Löhne einer Kritik zu unterwerfen. Löhne von 2 Mt. bis 2,50 Mt., wie sie am Orte üblich wären, seien, zumal angesichts des künstlich verteuerten Lebensbedarfs, entschieden verbesserungsbedürftig. Mit einem brausenden Hoch auf die Arbeiterbewegung des Erzgebirges endete die Versammlung. Die Genossen werden gegen das Vorgehen des Beamten Beschwerde erheben. Weiter referierte die Unterzeichnete im Auftrag der Leitung des Kreises LiebenwerdaTorgau in Otten, Annaberg, Prössen und Hohenleibisch. Die Versammlungen waren namentlich von Frauen sehr gut besucht. Das behandelte Thema lautete„ Die Frau als Mutter, Arbeiterin und Staatsbürgerin". In Dresden- Stadt und-Land nahmen etwa 500 Genossinnen an drei Versammlungen teil, in denen die„ Berichterstattung über die Frauenkonferenz und den Parteitag in Nürnberg" stattfand, mit der sich auch einzelne Diskussionsabende befaßten. Über das Thema„ Welche Vorteile liegen in der Konsumgenossenschaft für die Arbeiter?" referierte die Unterzeichnete in einer Voltsversammlung, welche der Konsumverein Wiessau, Kreis Sagan, einberufen hatte. Das Gewerkschaftsfartell Augustusburg- Erdmannsdorf und Umgegend ver anstaltete ein Gewerkschaftsfest mit Festrede und Umzug, an dem einige tausend Personen teilnahmen. Der Umzug nahm seinen Weg durch Erdmannsdorf, Augustusburg nach Hennersdorf, wo die Unterzeichnete in dem Garten eines Gasthofs die Festrede hielt. Das Fest verlief in schönster Harmonie, ebenso wie das Stiftungsfest der Zahlstelle Nürnberg des Fabritarbeiterverbandes, das im Anschluß an den Parteitag stattfand und wobei die Unterzeichnete eine Ansprache hielt. Für den Metall. arbeiterverband tagte je eine Versammlung in Bischofswerda und Dresden, für den Schneiderverband in Meißen, für den Verband der Fabritarbeiter in Baußen. Das Thema in diesen Versammlungen lautete„ Der organisierte Kampf der Unternehmerorganisation gegen die Gewerkschaften". Drei Fabrits versammlungen in Dresden beschäftigten sich mit den Mißständen in den Zigarettenfabriken von Edstein& Söhne, Selofsti und Jenige, über die an anderer Stelle ausführlicher berichtet wird. In allen diesen gewerkschaftlichen Versammlungen referierte die Unterzeichnete. Die entfaltete Agitation hat dem wirtschaftlichen und politischen Klassenkampf des Proletariats manche neuen Mitstreiter und Mitstreiterinnen gewonnen, die hoffentlich insgesamt treu zur Fahne stehen, opferfreudig für die Befreiung der werktätigen Massen aus leiblicher und geistiger Not wirken werden. Marie Wack wit. Von den Organisationen. Der Übertritt der Genoffinnen von Hannover- Linden in den sozialdemokratischen Wahlverein des achten hannoverschen Wahlkreises ist vollzogen. Die Genossinnen 1500 an der Zahl- waren bisher nur lose organisiert. Die Zeit liegt noch nicht lange zurück, in der damit begonnen wurde, den Organisationsgedanten unter den sozialdemokratischen Frauen und Mädchen Hannover- Lindens in lebhafter Weise zu propagieren. Gewiß hatten die Genossinnen die Notwendigkeit ihrer politischen Betätigung und des Zusammenschlusses schon vorher erkannt. Aber mancherlei Schwierigkeiten stellten sich ihrer Sammlung in geschlossenen Reihen immer wieder in den Weg, bis sie vor andert43 person gewählt. Zirka 400 Genoffinnen erklärten sich bereit, regelmäßig freiwillige Beiträge für die sozialdemokratische Partei an die Vertrauenspersonen abzuführen. Eine große Anzahl der or ganisierten Genofsinnen bestellte die„ Gleichheit". Das war ein guter Anfang, der frohe Hoffnungen erweckte und die Genossinnen zur fleißigen Weiterarbeit anfpornte. In den anderthalb Jahren haben weitere Versammlungen der Aufklärung der Frauen und Mädchen gedient. Die Zahl derer, die regelmäßig freiwillige Parteibeiträge zahlten, wuchs ständig, desgleichen die der Leserinnen der ,, Gleichheit". Die Genossinnen haben sich auch aktiv für die proletarische Frauenbewegung und die Partei betätigt, besonders bei der preußischen Landtagswahl, bei der sie ihren Einfluß als Käuferinnen auf die Wähler geltend machten. Sie haben mit dazu beis getragen, daß im Wahlkreis Hannover- Linden die Sozialdemokratie das Mandat errang. Schon vor dem Nürnberger Parteitag hatte der Wahlverein die beiden Genossinnen, die bis dahin Vertrauenspersonen waren, in den Vorstand gewählt. Es gilt jezt für die Genossinnen, gemeinsam mit den Genossen in der politischen Organisation zu arbeiten, um die indifferente Masse für den Sozialismus zu gewinnen. Frau Evers. In Nürnberg fand eine Versammlung der sozialdemokratischen Frauen statt, in der Genoffin Grünberg über die Frauenkonferenz und den Parteitag berichtete und dabei hervorhob, welche Förderung die proletarische Frauenbewegung durch beideTagungen erfahren habe. Sie gedachte in dieser Beziehung unter anderem des Eintritts einer Genossin in den Parteivorstand, des Beschlusses, auch in Zukunft die Frauenkonferenzen weiter bestehen zu lassen, und anderer Einzelheiten, welche die gemeinsameOrganisierung der Frauen und Männer betreffen, ferner auch der Anregungen, welche die Referate zur sozalistischen Jugenderziehung den Genofsinnen gegeben haben. Zur Frage der Budgetbewilligung vertrat sie den Standpunkt der Majorität der Genossen in Bayern. An der Diskussion beteiligten sich die Genofsinnen Bernpointner, Füllbeck, Reckling, Erber und Müller. Die Notwendigkeit einer ferneren kräftigen Agitation unter den Frauen wurde in ihr besonders betont, ebenso Mittel und Wege dazu erörtert. Genossin Grünberg wies in ihrem Schlußwort darauf hin, daß in Bayern der Grundbeitrag für die weiblichen Mitglieder der Partei auf 20 Pf. monatlich festgesetzt worden ist, daß es aber den einzelnen Organisationen freisteht, darüber hinaus einen höheren Betrag zu erheben. So beträgt in Nürnberg der Beitrag für Genossinnen und Genossen 25 Pf. im Monat. Die Versammlung wählte für die neun Stadtbezirke je eine Vertrauensperson, die in Verbindung mit der Organisation die Agitation unter den Frauen zu leiten hat. Die Wahl fiel auf fol gende neun Genossinnen: Reckling, Friedmann, Weih, Rizentaler, Roth, Füllbeck, Bernpointner, Stauber und Müller. Für den ländlichen Bezirk wurde Genossin Ziegler als Ver trauensperson gewählt. Die Nürnberger Genofsinnen sind eifrig an der Arbeit, unter den Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen neue Belennerinnen für den Sozialismus, neue Mitglieder für die Partei zu werben. ++ Der Verein der Frauen und Mädchen der Arbeiter= Klasse in Erlangen hielt Ende September seine Jahresgeneralversammlung ab. Auf ihrer Tagesordnung stand außer Erstattung des Jahresberichtes und des Berichtes von der Nürnberger Frauenkonferenz der Punkt: Übertritt der Genossinnen in den sozialdemo kratischen Verein. Nach dem Verwaltungsbericht haben 20 Mitgliederund 3 öffentliche Versammlungen stattgefunden. In den letzteren referierten die Genossinnen Ihrer, Grünberg und Steinbach. Die Mitgliederzahl ist wohl infolge der Krise etwas zurückgegangen. Die Kassenverhältnisse sind befriedigend. Genossin Ruppenstein hob in ihrem Bericht über die Verhandlungen der Frauenfonferenz besonders hervor, daß die Referate die lebhafte Zustimmung der Delegierten gefunden haben, und daß deren Interesse besonders für die sozialistische Erziehung im Haus und die sozia listische Jugendorganisation erweckt worden ist. Der übertritt der Genossinnen in den sozialdemokratischen Verein wurde nach eingehender Debatte einstimmig beschlossen. Die„ Gleichheit", die der Frauenverein seinen Mitgliedern für ihren Beitrag lieferte, wird in Zukunft leider nur noch von einem Teil der Genossinnen gelesen werden. Den meisten Frauen und Mädchen ist es nicht möglich, neben dem Beitrag für die Partei auch noch das Abonnement für die„ Gleichheit" zu erschwingen, der Parteiverein gewährt aber seinen weiblichen Mitgliedern das Blatt nicht. Die Genofsinnen sind der Ansicht, daß die Partei in Zukunft etwas tun muß, um den Frauen die ihnen lieb gewordene, Gleichheit" wieder zugänghalb Jahren endlich ernstlich an die Organisationsarbeit heran- lich zu machen. Der Monatsbeitrag der weiblichen Mitglieder des traten. Es fanden Versammlungen in Hannover und Wülfen statt, und für Hannover und Linden wurde je eine weibliche Vertrauenssozialdemokratischen Vereins beträgt 20 Pf. Monatlich findet eine Zusammenkunft der Frauen zur Belehrung und Unterhaltung statt. 44 Die Gleichheit Der seit der Gründung des Vereins für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse bestehende wöchentliche Näh- und Flickkursus wird weitergeführt. Lehrerinnen sind des Nähens fundige Genofsinnen, die sich freiwillig zur Verfügung gestellt haben. Durch diese Einrichtung hoffen die Genofsinnen in erster Linie die jungen Mädchen zu fesseln. Die Nähabende werden besser besucht als die Versamm lungen. Bis jetzt sind 90 Frauen und Mädchen in den sozial demokratischen Verein übergetreten. Hoffentlich wird die Zahl der weiblichen Organisierten bald steigen. Marg. Hüttner. Bericht über die Entwicklung der proletarischen Frauenbewegung im niederrheinischen Agitationsgebiet. Am 5. Ja nuar d. J. fand in Düsseldorf eine Konferenz der Genofsinnen des niederrheinischen Agitationsgebiets statt, welche die Einführung des jetzt im Bezirk geltenden Kartensystems beschloß. Weitere Beratungen führten zur Einsetzung einer Kommission zur Förderung der Frauenagitation, die ihren Gig in Düsseldorf haben sollte und zu deren Vorsitzenden die Unterzeichnete gewählt wurde. Die Düsseldorfer Genossinnen hielten es jedoch für besser, ihre alte Or ganisationsform bis zur Änderung des Vereins- und Versammlungsgesetzes beizubehalten, und lehnten deshalb die Beschlüsse der Konferenz ab. Die Kommission konnte infolgedessen nicht gewählt werden, und die Unterzeichnete sab sich gezwungen, die Geschäfte allein zusammen mit der Agitationsfommission weiterzuführen. Zunächst fanden zur Aufklärung der Genossinnen über die neue Organisationsform Sigungen in Barmen, Mülheim( Ruhr), Gräfrath, Essen- West, Solingen, Rheydt und M.- Glads bach statt. Nach eingehender Klarstellung stimmten die Genossinnen dieser Orte den Konferenzbeschlüssen bei. In Ohligs wurde die Bewegung erfolgreich neu aufgebaut, ebenso in Solingen. In Hespe und Reuß wurde versucht, die Proletarierinnen aufzu flären und zur Betätigung heranzuziehen. In Hespe mit Erfolg. Hier erregte die Beteiligung der proletarischen Frauen am öffent lichen Leben sehr viel Unwillen in bürgerlichen Kreisen. Die Polizei schickte dem Vertrauensmann der Genossen des Ortes eine Vorladung, weil angeblich in seiner Wohnung eine Versammlung stattgefunden haben sollte, und auch der Hauswirt untersagte ihm das Abhalten von Versammlungen in seinem Heim. Gute Fortschritte macht die Bewegung zurzeit in Maryloh, wie überhaupt im Duisburger Kreis. Die Genossinnen der kleinen Orte sind äußerst rührig im Dienste ihrer Überzeugung. In manchen der Volksvers fammlungen, die in Solingen, Rheydt, M.- Gladbach, Remscheid, Ronsdorf, Hespe, Maryloh, Heißen, Duisburg, Krefeld usw. tagten, ließ der Besuch der Frauen zu wünschen übrig. Bei Berücksichtigung der Wirtschaftskrise und dem mit ihr verbundenen Fallen des Mitgliederstandes der modernen Arbeiterorganisationen muß man jedoch anerkennen, daß bie proletarische Frauenbewegung sich tapfer gehalten hat. In einzelnen Orten ist die Zahl der Gleichheit"-Abonnenten gefallen, in anderen etwas gestiegen. Insgesamt dürfte sie jetzt etwa 4000 betragen. Die Bemühungen zur Förderung der Agitation erhellen aus den 548 Postausgängen: Karten, Briefe, Drucksachen, Abrech nungsformulare und Zirkulare, darunter einige, welche die Frauen zur eifrigen Teilnahme an der Maifeier und der Landtagswahl aufforderten. Ein Flugblatt zur Landtagswahl wurde in 8000 Exemplaren verteilt. Die Einnahmen der Genossinnen betrugen 1027,91 t., die Ausgaben 762 Mt., der Kassenbestand stellt sich auf 265,91 Mt. Unter den Ausgaben befinden sich 426,89 Wit., die dem Zentralagitationsfonds der deutschen Genossinnen überwiesen worden sind. Die niederrheinischen Genossinnen sind an eine systematische Tätigkeit in der Bewegung gewöhnt und stellen all ihre freie Zeit in ihren Dienst. Die Kinderfrankheiten der Frauenbewegung, die sich früher verschiedentlich geltend machten, schwinden mehr und mehr. Hoffen wir, daß die Bewegung sich träftig weiter entwickelt. Die proletarischen Frauen und Mädchen müssen das neue Vereinsrecht tüchtig ausnußen, damit ihm bald das allgemeine Frauenwahlrecht folgt. Wilhelmine Kähler. Politische Rundschau. Ein faft unglaublicher Vorfall hat plöglich wieder einmal die Unerträglichkeit des jetzigen Zustandes ins grellste Licht gerückt, daß der Deutsche Kaiser sein eigener Rangler ist. Bei wichtigen Handlungen des Staatsoberhauptes, die die internationale Stellung des Reiches aufs tiefste berühren, wird der dem Reichstag verantwortliche Reichskanzler einfach beiseite ges schoben. Die auswärtige Politik Deutschlands, sein Verhältnis zum Ausland, Angelegenheiten, die das Schicksal von 60 Millionen deutscher Einwohner in erheblichem Maße beeinflussen können Nr. 3 Krieg und Frieden hängen eng damit zusammen, werden so von einem einzigen Menschen bestimmt, der dem Parlament nicht verantwortlich ist. Dank der Jämmerlichkeit der deutschen Reichsverfassung die dem Reichstag keinen Einfluß auf die Ernennung des obersten Reichsbeamten gibt und dank der noch größeren Jämmerlichkeit der bürgerlichen Parteien hat sich das Selbstherrschertum, der Absolutismus in Deutschland in den letzten beiden Jahrzehnten immer offener entfalten können. Er zeigt sich in dem vorliegenden Falle in seiner ganzen Bedrohlichkeit und seiner totalen Unverträglichkeit mit dem natürlichen Anspruch einer mündigen Nation, ihre Geschicke selbst zu bestimmen. meint Im Londoner„ Daily Telegraph" wurde dieser Tage eine Unter redung veröffentlicht, die Wilhelm II, mit einem englischen Diplo maten gepflogen hat. Wie sich nachträglich trotz aller anfänglichen und nur zu sehr berechtigten Zweifel herausgestellt hat, ist die Veröffentlichung mit Zustimmung des Kaisers geschehen. Dieser hat sich sonderbar genug und durchaus irrtümlicherweise, wie die Aufnahme in England zeigt, davon eine Besserung der deutsch- englischen Beziehungen versprochen. Die Außerungen des Kaisers be zwecken nämlich, die Engländer von seiner Freundschaft für sie zu überzeugen, ihnen die Besorgnis zu nehmen, daß Deutschland Englands Macht zu zerstören plane. Der Kaiser wendet dazu freilich ganz untaugliche Mittel an. Es kann die Engländer wenig beruhigen, wenn er ihnen erklärt, daß er seine Freundschaft für ihr Land allezeit betätigt habe, obgleich in weiten Kreisen der mittleren und unteren Klassen des deutschen Volkes keine freundschaftliche Gesinnung für England vorherrsche. Was außerdem total falsch ist und nur die mangelhafte Bekanntschaft des Kaisers mit der Gesinnung des deutschen Voltes beweist. Die Arbeiterlasse die Wilhelm II. doch mit der Bezeichnung untere Klassen" ist in ihrer großen flassenbewußten Mehrheit von jeder Englandsfeindschaft absolut frei, das haben erst neulich wieder ihre imposanten, herzlichen Rundgebungen beim Empfang der Friedens deputation des englischen Proletariats in Berlin bewiesen. Der Kaiser beruft sich weiter auf sein Verhalten während des Burenfriegs. Damals sei die öffentliche Meinung Deutschlands englandfeindlich gewesen, er aber habe sich geweigert, die Abgesandten der Buren zu empfangen. Als der Krieg auf der Höhe stand, sei die deutsche Regierung von Frankreich und Rußland eingeladen worden, gemeinsam England zur Beendigung des Krieges aufzufordern, um die Burenrepubliken zu retten und ihren Feind bis in den Staub zu demütigen. Er aber habe sofort die Anregung abgelehnt und zugleich der Königin Viktoria Mitteilung von den Plänen der beiden Mächte und von seiner Antwort gemacht. Und noch weiter iſt Wilhelm II. im Interesse Englands gegangen. Im Dezember 1899 hat er, so teilt er mit, als Antwort auf einen sorgenvollen Brief der Königin Viktoria den seiner Meinung nach besten Feldzugsplan für England ausarbeiten, ihn vom Generalstab begutachten und nach England senden lassen. Dieser Plan sei zum großen Teil mit jenem zusammengefallen, nach dem später Lord Roberts die Buren niedergeworfen habe. Zum Schlusse hat Wilhelm II. er klärt, daß die deutsche Flotte keine Bedrohung Englands darstelle. Ihre erste Aufgabe sei, den Handel zu schüßen, außerdem brauche Deutschland eine starke Flotte, um mitreden zu können, wenn das Schicksal des Stillen Ozeans entschieden werde. Der Kaiser wies in diesem Zusammenhang auf die Erhebung Japans und das nationale Erwachen Chinas hin. Der Eindruck, den diese Auslassungen in England gemacht haben, ist nicht der vom Kaiser gewünschte. Es läßt sich nicht vermeiden, daß die Engländer bei den Mitteilungen über die Haltung Wilhelm II. während des Burenkriegs an die Depesche denten, die er 1896 nach dem Fehlschlagen des Jamesonraubzugs an den Präsidenten Krüger richtete. Zudem hat sich die französische wie die russische Presse sofort für die Enthüllung der Pläne revan chiert, die ihre Regierungen einst gegen England geschmiedet haben sollen. Sie stellte fest, daß die deutsche Regierung in einem früheren Zeitpunkt des Krieges Frankreich zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen England zu gewinnen versucht habe. Das Einvernehmen Frankreichs und Rußlands mit England wird durch die nachträglichen Enthüllungen Wilhelms II. nicht gestört, da diese Staaten zurzeit durch gemeinsame Interessen verbunden sind. Dagegen wurde in ihnen allen lebhaftes Unbehagen geweckt, weil die Auslassungen des Raisers als Versuch empfunden werden, ihr Einvernehmen miteinander zu sprengen. Geradezu zerstörend aber für das internationale Ansehen des Deutschen Reiches ist die eine Tatsache, welche Wilhelm II. mitgeteilt hat, nämlich daß er vertrau liche Anfragen Frankreichs und Rußlands sofort an England weiter geben ließ, dem sie verborgen bleiben sollten. Vielfach wird in der Presse des Auslandes erklärt, daß es jetzt wohl niemanden Nr. 3 Die Gleichheit mehr einfallen werde, Deutschland irgendwelche Pläne anzuver trauen, die ehrliche Berschwiegenheit erfordern. Hat also die Veröffentlichung im Ausland einen Eindruck her vorgerufen, der äußerst ungünstig und schädlich für Deutschlands Stellung ist, so hat sie im Reiche selber geradezu niederschmetternd auf die weitesten Kreise der politisch„ Gutgesinnten" gewirkt. Von wenigen jämmerlichen Ausnahmen abgesehen, die bezeichnender weise meist freisinnige Marke tragen, führt die bürgerliche Presse gegen den Kaiser eine Sprache, die für deutsche Verhältnisse bisher unerhört war und unter anderen Umständen sozialdemokratischen Blättern Majestätsbeleidigungsanflagen über Anflagen eingebracht hätte. Bis in die Reihen der Konservativen geht der Entrüstungssturm, und ein so reaktionäres Blatt wie die„ Rheinisch- Westfälische Beitung", das Organ der Kohlen- und Eisenbarone des Westens, fordert eine Verfassungsänderung, damit die Wiederholung solcher Borkommnisse unmöglich gemacht werde. Besonders entsetzt sind bie nationalen Engländerfresser ob der Parteinahme Wilhelms II. gegen die Buren, ob der Lieferung des Feldzugsplans zu einer Beit, da Deutschland offiziell strengste Neutralität zu wahren hatte und in den sogenannten nationalen Kreisen die Englandsheze wilde Wogen schlug. Die deutsche Sozialdemokratie hat an dieser Sezze niemals teilgenommen, und in der Verurteilung der taisers lichen Beihilfe zum Niederwerfen der Buren wird sie hinter keiner Partei zurückstehen. Den Krieg gegen die Buren hat sie stets als einen folonialen Raubzug gebrandmarkt. Aber ob man mit den Zielen der einzelnen kaiserlichen Handlungen einverstanden ist oder nicht, das ist nicht das Wesentlichste bei der Beurteilung des Vorfalls. Das Wesentlichste ist vielmehr bie Tatsache, daß diese Handlungen vom Monarchen vorgenommen worden sind, der staatsrechtlich unverantwortlich ist. Der verant wortliche Leiter der deutschen Politit, der allein vom Reichstag zur Rede gestellt werden tann, hatte keinen Einfluß auf sie. Ja mehr noch: diese Afte standen zum Teil in direktem Gegensatz zu der vom Reichskanzler vor der Welt vertretenen Politit. So zum Beispiel die Beihilfe zur Niederwerfung der Buren. Wesentlich ist bie Tatsache, daß die deutsche Politit vor aller Welt in heilloser Weise kompromittiert worden ist. Im Ausland muß der Wert deutscher Versprechungen und Versicherungen unter Null sinken, weil bie amtliche Politit jederzeit durch eine Handlung des Kaisers burchkreuzt werden kann, der zu impulsiven Attionen sehr geneigt ist. Deutschland ist ein unzuverlässiger Partner", folgerte mit Recht ein englisches Blatt. " Alle Welt fragte natürlich ungeduldig, was der Reichskanzler angesichts der Veröffentlichung des Daily Telegraph" tun werde. Daß er nichts von ihr gewußt, daß er auch durch diese kaiserliche Handlung völlig überrascht worden sei wie durch so manche andere: das war die allgemeine überzeugung. Und ebenso allgemein war das Empfinden, daß er sie nicht nachträglich verantworten fönne, wenn er nicht des letzten Restes von Autorität verlustig gehen wolle. Man konnte schon deshalb an seine vorherige Zustimmung zu der Beröffentlichung oder seine nachträgliche Deckung derselben nicht glauben, weil man selbst einem Bülow zutrauen muß, daß er die schädlichen Wirkungen der Publikation voraussehen kann. Der so fortige Rücktritt vom Amte wäre der einzig mögliche Ausweg für einen Minister gewesen, der sich als mehr betrachtet, denn einen zu allem bereiten Diener des Monarchen. Bülow hat das auch empfunden, aber zu dem nötigen Schritt selbst hat er sich nicht aufzuschwingen vermocht. Er ist auf eine flägliche und plumpe Ausrede verfallen, die für Deutschland zum Schaden den beißen ben Spott fügen muß. Bülow übernimmt die Verantwortung und übernimmt sie doch wieder nicht! Das Odium, daß er die schädliche Handlung gebilligt habe, will er nicht auf sich nehmen, aber er will es auch nicht wahr haben, daß der Kaiser ohne Rücksprache mit dem verantwortlichen Leiter der Reichspolitik gehandelt habe. Und so läßt er denn halbamtlich eine unmögliche Geschichte er zählen. Das Manuskript der Veröffentlichung ist danach dem Reichskanzler vom Kaiser nach Norderney zur Prüfung gesandt worden, ob Bedenken gegen sie bestünden. Der Kanzler aber hat die kaiserliche Sendung nicht gelesen! Er hat sie einfach zur Prüfung an das Auswärtige Amt weitergegeben, dessen Ghef, der Staatssekretär v. Schön, in Urlaub war. Dort hat irgend ein untergeordneter Beamter die beabsichtigte Veröffentlichung unbe denklich gefunden. Bülow hat auf dessen Bericht hin ohne eigene Prüfung seine Zustimmung zu ihr erteilt. Jezt erklärt er, daß er das nicht getan, daß er Bedenken geltend gemacht haben würde, wenn er selbst den Artikel vorher gelesen hätte. Der Reichstanzler hat dem Kaiser nun seinen Rücktritt angeboten, der Kaiser aber hat ihn nicht angenommen. Bülow bleibt, hat jedoch zur Bedingung gemacht, daß er den Sachverhalt veröffentlichen dürfe, 45 um die ungerechtfertigten Angriffe auf den Kaiser widerlegen zu fönnen. So die unmögliche Geschichte, die den Kaiser von dem Vorwurf entlasten soll, daß er unter Umgebung des verantwortlichen Reichsfanzlers gehandelt habe, die aber auch gleichzeitig diesen von der moralischen Verantwortung für das angerichtete Malheur befreien will. Daß das Ausland der Geschichte Glauben schenken wird, halten wir für ausgeschlossen. Was das Inland anbelangt, so ist neben der sozialdemokratischen Presse bereits ein bürgerliches Blatt, das Zentrumsorgan ,, Germania", zu nennen, das ihr den Glauben verweigert, das sie als eine Erfindung behandelt, bestimmt, den Kaiser zu decken, ohne den Kanzler allzusehr bloßzustellen. Schließlich, wenn der Kaiser wirklich in diesem Falle den Kangler nicht übergangen haben sollte, so bleibt doch eine Tatsache bestehen. Die halbamtliche Erklärung sagt nichts darüber, ob er bei der Mitteilung der vertraulichen französisch- russischen Vorschläge an die Königin Biftoria, ob er bei der Sendung des Feldzugsplans Bülow zur Mitwirkung berufen habe. In einem wirklichen Verfassungsstaat, in einem parlamentarisch regierten Lande wäre der Vorfall unmöglich. Wenn er sich aber doch ereignen sollte, so würde die Monarchie gefährdet sein. Ein nationalliberales Blatt, das„ Leipziger Tageblatt", hat das festgestellt. Was wird sich in Deutschland ergeben? Die Bourgeoisie empfindet jetzt schmerzlich die Schäden des Absolutismus, den sie kurzfichtiger weise üppig hat aufschießen lassen, weil er ihr zur Niederhaltung der Arbeiterklasse brauchbar erschien. Wird sie ihm jetzt die Flügel zu beschneiden wagen? Wird sie im Reichstag dem Fürsten Bülow erklären, daß er als Kanzler unmöglich geworden ist? Daß sie ihm tein Vertrauen mehr schenken kann? Wenn der Entrüstungslärm ihrer Presse mehr als Theaterdonner gewesen ist, so muß sie es tun. Aber warten wir ab, ob die bürgerlichen Parteien den Mut haben werden, der augenblicklich in den Spalten ihrer Presse seine Spannkraft übt. Das tlassenbewußte Proletariat wird jedenfalls aus der Affäre ben notwendigen Schluß ziehen. Es wird mit aller Kraft pros testieren gegen den unerträglichen Zustand, daß die Geschicke einer großen Nation durch die Handlungen eines einzelnen entschieden werden dürfen, der keine Verantwortung vor dem Volke hat. Eine stürmische Reichstagstampagne steht bevor. Wegen der ausgiebigen Behandlung, die der Fall erforderte, muß die Betrachtung der übrigen Geschehnisse der beiden Berichts. wochen für die nächste Rundschau zurückgestellt werden. H. B. Gewerkschaftliche Rundschau. über die Streits und Aussperrungen im Jahre 1907 find nun auch die statistischen Zusammenstellungen der General. tommission erschienen. Sie bestätigen die schon bekannte Tat sache, daß das Jahr 1907 im Verhältnis zum Vorjahr eine starke Verminderung der eigentlichen wirtschaftlichen Kämpfe, der Streits und Aussperrungen, gebracht hat. Sicher ist das zum Teil dem nicht geringen Einfluß der Depression zuzuschreiben, welche das Wirtschaftsleben Deutschlands ergriffen hat. Irrig aber wäre es, aus der Verminderung der Kämpfe auf eine abnehmende Attions. fähigkeit der Gewerkschaften zu schließen. Es darf nicht übersehen werden, daß viele Lohnbewegungen, die durch Vergleich und güt. liche Beilegung endeten, nur deshalb einen den Arbeitern annehm baren Abschluß fanden, weil die gute gewerkschaftliche Organi sation die Unternehmer zur Nachgiebigkeit zwang. Gerade die wachsende Zahl friedlicher Bewegungen läßt die wachsende Macht der Gewerkschaften erkennen. Im Berichtsjahr verminderte sich die Zahl der Streits und Aussperrungen um 19,8 Prozent: es wurden 2792 Rämpfe gezählt gegen 3480 im Jahre 1906. Die Zahl der an den Kämpfen beteiligten Personen ist nicht so start zurückgegangen, sondern nur um 11,1 Prozent gesunken. Das ist eigent lich von größerer Bedeutung als die Zahl der Kämpfe. Die an diesen beteiligten Organisationen haben dafür 12 300 000 mt. aufgewendet, rund 933 000 t. weniger als im Jahre 1906. Inter essant ist die Feststellung, daß die an Rämpfen beteiligten Verbände die Kriegsfosten immer mehr aus der eigenen Kasse decken, also ohne Hilfe anderer berufsfremder Organisationen. Abgesehen von unerheblichen Schwankungen setzt sich in dieser Beziehung eine andauernde Tendenz mit steigender Kraft durch. Während die an Kämpfen beteiligten Gewerkschaften zur Unterstüßung derselben 1892 aus eigenen Mitteln nur 34 Prozent aufbrachten, 1894 gar nur 24 Prozent, trugen fie 1907 aus eigenen Mitteln nahezu 98 Prozent der Aufwendungen. Ein gutes Zeichen gesunder Finanzlage in den Verbänden! 46 Die Gleichheit Die Statistik verzeichnet für 1907 etwas geringere Erfolge der Kämpfe als im Vorjahr. Von den 2792 Kämpfen waren 59 Prozent Angriffstreits. In 30 Prozent mußte gegen eine versuchte Verschlechterung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse getämpft werden, in 11,5 Prozent schritten die Unternehmer zu Aussperrungen. Erfolgreich endeten die Kämpfe in 48 Prozent, teilweise erfolgreich in 25 Prozent, erfolglos in 22 Prozent. Der größte Anteil an den wirtschaftlichen Kämpfen entfällt wiederum auf das Baugewerbe mit 1011 Rämpfen und 81 000 Beteiligten; es folgt die Metallindustrie mit 472 Kämpfen und 53000 Beteiligten, dann die Holzindustrie mit 307 Kämpfen und 30000 Beteiligten. Die Bekleidungs, Leder- und Textilindustrie weist zwar nur 254 Kämpfe auf, doch standen in diesen nicht weniger als 51 000 Arbeiter und Arbeiterinnen. Insgesamt sind 54 Verbände im Kampfe gewesen. Der Verlust an Arbeitszeit, der aus den Kämpfen erwachsen ist, dürfte etwa rund 5 000 000 Tage betragen, der Ausfall an Verdienst 22 Millionen Mark. An den Angriffstreits waren beteiligt 131 427 männ liche und 11517 weibliche Personen, insgesamt also 142944 Proletarier, an den Abwehrstreits 33 348 Personen, an den Aussperrungen allein aber 104738 Arbeiter und Arbeiterinnen. Die von den Unternehmern beliebte Kampfesform der Aussperrung ist im Berichtsjahr noch brutaler angewendet worden als früher. Die Zahl der davon betroffenen Proletarier ist nämlich gestiegen, wenngleich die Zahl der Aussperrungen selbst zurückgegangen ist. Der Umstand legt die Erklärung nahe, daß die Geschlossenheit der Unternehmer in ihren Organisationen zunimmt. Eine Mahnung das für die Arbeiter und Arbeiterinnen, ein Gleiches zu tun! Sie müssen ihre gewertschaftlichen Organisationen ausbauen und kräftigen, müssen den Gegnern eine feste Phalang entgegenstellen, um mit eiserner Konsequenz für die Erfüllung der berechtigten Forderungen fämpfen zu fönnen. " Von einer internationalen Streitstatistik haben wir in letzter Zeit ebenfalls gehört. Herr Dr. M. Meyer hat sich der mühevollen Arbeit unterzogen, durch eine Statistik der Streiks und Aussperrungen im In- und Ausland festzustellen, wo die Streiflust am größten ist. Nach seinen Zahlenergebnissen würden in Teutschland die wenigsten wirtschaftlichen Kämpfe stattfinden. Im Hinblick auf sie tönnte also das Verslein berechtigt erscheinen: Wir sind Germanen fromm und brav, wir schlafen gemütlichen Pflanzenschlaf." Einige Blätter fühlen auch bereits das Bedürfnis, unter Hinweis auf die Feststellungen des Herrn Doktors, sich gegen den bekannten Vorwurf von Unternehmerblättern zu wehren, diß bei uns zulande am meisten gestreift wird. Wir halten das für ein sehr überflüssiges Bemühen. Es wäre sehr viel darüber zu reden, ob die beliebte Schlußfolgerung aus den vorliegenden Zahlen überhaupt gezogen werden könne, noch mehr aber darüber, wie diese Zahlen selbst zustande gekommen sind, und welchen Wert man ihnen beimessen darf. Uns dünkt ihr Wert gleich Null, und die ganze Arbeit als eine statistische Spielerei, wie sie heute vielfach Mode geworden ist. Es sieht furchtbar gelehrt und wissenschaftlich aus, wenn jemand an einem statistischen Zahlenapparat herumturnt, außerdem aber ermöglicht dieser angenehme Zeitvertreib, alles Genehme zu beweisen und alles Unangenehme zu bestreiten, ganz wie es der Wunsch oder Auftrag will. Wer da weiß, wie ungemein schwer es für das internationale Sefretariat der Gewerkschaften ist, einigermaßen zutreffende Zahlen über den Mitgliederstand usw. der internationalen Gewerkschaftsorganifationen zusammenzubringen, wird unsere Vorsicht, um nicht zu sagen unser Mißtrauen angesichts der internationalen Statistik des Herrn Dr. Meyer begreifen. Eine ungefähre Vorstellung von der zurzeit herrschenden Arbeitslosigkeit erhalten wir dank einer Umfrage, die der Holz= arbeiterverband an seine Zahlstellen gerichtet hat. Von 769 Filialen mit 143 552 Witgliedern wurden 11748 Arbeitslose ermittelt. Davon erhielten 3379 Mitglieder rund 42000 Mt. Unterstüßung für 31000 Tage, dazu 6528 Mitglieder rund 10 500 Mf. Reiseunterstützung für etwa 11000 Tage. Die Arbeitslosigkeit ist in der Industrie nach einer kurzen Abnahme wieder im Steigen begriffen. In Berlin ist die Zahl der Arbeitslosen von 3000 auf 1500 gesunken, jedoch Mitte Oftober wieder auf 1800 emporgegangen. Und das in einer Zeit, wo die Holzindustrie gute Konjunktur haben sollte! Wie in den betreffenden Gewerben, so ist auch in anderen schlechter Geschäftsgang die Regel. Arbeitslosigkeit, drückende Not und dabei Lebensmittelteuerung der Preis für Schweinefleisch zieht bereits wieder erheblich an und bösartige neue Steuerpläne! Welch furchtbares Zukunftsbild starrt dem deutschen Arbeiter entgegen. Der Unternehmerterrorismus gedeiht im Reiche der„ vollendeten Rechtsgarantien" sehr üppig. Das neueste Stückchen dieser Art Nr. 3 wird von dem Eisenhüttenwert Marienhütte zu Pozenau gemeldet. Das Werk machte die Bestellung von 500 000 Ziegeln davon abhängig, daß auf der Ziegelei ein bestimmter Arbeiter entlassen werde. Was denn auch geschah. Der Unternehmerpresse ist die Entrüstung abbanden gekommen, mit der sie über den sozialdemokratischen Terrorismus tobt, sie schweigt den Fall tot. Verzeichnet sei im Anschluß an dies Kapitel die zopfig- progige Bestimmung der Oberpostdirektion zu Hamburg betreffend die Ausbildung von Telephonistinnen. Sie gipfelt in dem Sage: " Junge Mädchen, die gedient haben oder Fabrikarbeiterinnen waren, sind von der Anstellung ausgeschlossen." Die Beamtenkaste und mit ihr der Standesdünkel bei Hungergehalt soll in Reinfultur gezüchtet werden. Auch gilt es offenbar, das Eindringen von Elementen in die Zunft zu verhüten, die sozialdemokratisch durchseucht sind oder ihrer Abstammung und seitherigen Betätigung nach dazu neigen fönnten, sich von dem sozialdemokratischen Gift anstecken zu lassen. Freilich: es gibt auch noch gutgefinnte" Arbeiterorganisationen. Ein leuchtendes Beispiel in dieser bösen Zeit sind die katholischen Arbeitervereine( Siz Berlin). Sie haben dem Heiligen Vater eine Huldigungsadresse und einen Peterspfennig von 25 000 Lire überreicht. Dieser Betrag dient offenbar einem würdigeren Zweck als die Unterstützungssummen, die von den wirtschaftlichen Rämpfen zur Besserstellung der Arbeiter und Arbeiterinnen gefordert werden. Das Unternehmertum fann ruhig die Existenz derartiger Organisationen dulden und begönnern. Sie gefährden nicht seinen Profit, sie stüzen seine Macht. # Notizenteil. Dienstbotenfrage. Fort mit der Gesindeordnung, das ist die Losung, welche auch die Hamburger Dienstboten nicht verstummen lassen dürfen, wenn sie ihre Lage gründlich bessern wollen, das heißt nichts anderes, als sie in Einklang bringen mit ihren Leistungen im Haushalt und den Ansprüchen an eine menschenwürdige Existenz. Die Gesindeordnungen, die im Deutschen Reiche gelten, sind im allgemeinen höchst einseitig auf den Vorteil, die Annehmlichkeit der Herrschaften zugeschnitten. Betrachtet man die Stellung, die sie den Dienstboten anweisen, so rufen gar manche der diesbezüglichen Bestimmungen die Erinnerung daran wach, daß es im Altertum Stlaven, im Mittelalter Leibeigene und Hörige gegeben hat. In den Gesindeordnungen lebt in der Tat noch ein Überrest jenes unbeschränkten persönlichen Herrschaftsrechts des Menschen über den Menschen weiter, das in früheren Zeiten bestanden hat. Sie sind ein reaktionäres Erbstück, das die besitzenden und herrschenden Klassen sich aus den Tagen der Leibeigenschaft und Hörigkeit gerettet haben. Während das Gesetz die gewerblichen Arbeiter wenigstens dem Buchstaben nach für gleichberechtigt mit ihren Arbeitgebern ertlärt, stempeln die Gesindeordnungen die Dienenden zu Menschen zweiter Güte, geringeren Rechts. Sie machen sie sozial gleich fam zu Unwürdigen, welche auch in den Dingen des persön lichsten Lebens der Vormundschaft der Herrschaften unterstellt sind. Die guten Hausfrauen" werden das als eine übertreibung be zeichnen. Und doch ist das im Grunde so, wenn es gerade einer „ guten Hausfrau" beliebt und möglich ist, voll die Rechte auszu nußen, welche ihr als„ Herrschaft" die Gesindeordnung in vielen unserer deutschen Vaterländer verleiht. Gewiß, die Dienstmädchen find nicht Silavinnen, sie sind auch nicht Leibeigene. Onein! Sie haben ja freies Verfügungsrecht über ihre Person, sie können fich ihre Herrschaft wählen! Da sie sich der alten leidigen Gewohnheit, zu essen, nicht entschlagen können, so müssen sie eine Herrschaft suchen. Aber von dem Augenblick an, wo sie von ihrem Wahlrecht" Gebrauch gemacht und aus freier Vers fügung sich in einen Dienst begeben haben, können sie nicht mehr frei über sich selbst bestimmen. Das Verfügungsrecht bekommt die Herrschaft, und die Gesindeordnungen besiegeln es ihr. Wir fragen, was einem Mädchen von dem persönlichen Bestimmungsrecht übrig bleibt, wenn die Herrschaft das Recht hat, bei Nacht wie bei Tag seine Dienste zu jedweder Leistung einzufordern, ihm zu erlauben oder zu verwehren, daß es ausgehen darf usw. usw.? Die Dienenden selbst werden die beste Antwort auf unsere Frage geben fönnen, denn sie spüren am eigenen Leibe, was es heißt, mit allerlei Pflichten belastet einer Herrschaft gegenüberzustehen, der das Gesetz nicht bloß Hechte, sondern Vorrechte eingeräumt hat. Die schonungslose Ausnutzung ihrer Kräfte, der sie preisgegeben sind, muß zu körperlichen Leiden, ja oft genug zu dauerndem Ruin der Gesundheit führen. Einsichtslose, hartherzige Herrschaften, an denen kein Nr. 3 Die Gleichheit Mangel ist, haben nicht das Intereffe der früheren Eflavenhalter, die ihnen dienenden häuslichen Arbeiterinnen zu schonen, denn fie find nicht verpflichtet, diese als Krante und Invalide zu versorgen, dagegen wissen sie, daß die Armut ihnen immer wieder frische Arbeitskräfte stellen wird. Mögen Mädchen, die durch lange, un geregelte Arbeitszeit und schwere Verrichtungen, womöglich noch durch schmale Kost, an ihrer Lebenskraft geschädigt worden sind, zusehen, wie sie weiterhin fortkommen! Wir wollen nicht erst von dem bitteren, freffenden Gefühl der Demütigung, der Erniedrigung reden, das in der Seele der Dienenden aufsteigt, wenn sie sich in jeder Kleinigkeit ihres persönlichen Lebens von der Herrschaft abs hängig wissen, wenn sie empfinden, daß sie minderen Rechts find wie diese. Wir leugnen gewiß nicht, daß die 1901 verbesserte Gesindeordnung, welche für Hamburg gilt, im Vergleich zu der preußischen manchen Fortschritt enthält und die beste ihresgleichen ist. Jedoch Gesindeordnung", das heißt ein Ausnahmerecht für die Dienenden, bleibt sie trotz alledem. Es sei an die Bestimmung erinnert, daß die Mädchen ihren Rechtsschutz zuerst bei den Polizeibeamten ihres Wohnbezirks suchen müssen. Davon abgesehen, legt ein anderer Grund auch den Hamburger Dienstboten nahe, den Kampf für die Beseitigung der Gesindeordnungen mit aller Energie zu führen. Sie brauchen bloß bei einem Stellungswechsel, wie er häufig genug ist, vor den Toren der Stadt in Dienst zu treten, so fallen sie unter Gesindeordnungen, die noch unverfälschten mittelalterlichen Geist atmen. So haben auch sie ein starkes Interesse an der Abschaffung dieses entwürdigenden Ausnahmerechts. Sie müssen daher dafür eintreten, daß die Dienenden als häusliche Arbeiterinnen und Arbeiter rechtlich anerkannt und den gewerblichen Proletariern gleich der Gewerbeordnung unterstellt werden. Die Folge davon wäre, daß ihre Arbeit wie die anderer Lohntätigen auch betreffs ihrer Dauer, der Pausen, der Freizeit usw. gefeßlich geregelt würde. Die Schußbestimmungen, welche jetzt der Ausbeutung der gewerblichen Arbeiterinnen Schranken ziehen, erlangten eine sinngemäße Anwendung auch auf die häus liche Arbeit. Streitfälle würden vor den Gewerbegerichten zum Austrag kommen usw. Ein patriarchalisches Verhältnis nach altem Muster ist heute angesichts der scharfen Interessengegenfäße zwischen Herrschaft und Dienstbote unmöglich. Die Gefindeordnungen müssen daher fallen. Es ist ein Gebot praktischer Interessenwahrung und einfachsten Menschenrechts, daß die Dienstboten ihre rechtliche Gleich stellung mit der gewerblichen Arbeiterschaft erhalten. Die Verwirt. lichung ihrer Forderung fönnen sie indessen nur erreichen, wenn sie sich aufklären und organisieren. Die Losung: Fort mit den Ges findeordnungen! bleibt ein totes Wort, solange sie nicht durch die andere ergänzt wird: Hinein in den Dienstbotenverein, der auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung steht! Dienstmädchen Hamburgs, beherzigt das! Helene Rolfs- Hamburg. Berichtigung. Die letzte Einsendung über die erste Oftober versammlung des Vereins der Dienstmädchen, Wasch- und Scheuerfrauen von Hamburg und Umgegend enthält eine irrtümliche Angabe, an der die Redaktion unschuldig ist. Nicht Genoffin Kähler hat beantragt, ihre umfangreicher gewordenen Leistungen im Bureau der Organisation nach dem gleichen Saz wie bie der Sekretärin zu honorieren. Es handelte sich dabei um einen Untrag des Gesamtvorstandes, den Genoffin Kähler lediglich zur Abstimmung bringen mußte. Es sei dies hiermit ausdrücklich richtig. gestellt. Soziale Gesetzgebung. Ueber die Bestimmungen des Arbeiterinnenschutzes in der Gewerbeordnungonovelle verhandelt gegenwärtig eine Kommis fion des Reichstags. Die Verhandlungen stehen im Zeichen eines zähen Kampfes, den die sozialdemokratischen Kommissionsmitglieder gegen die Vertreter der bürgerlichen Parteien und der Regierung um das Maß gefeßlichen Schutzes für die Arbeiterinnen führen. Zoll für Zoll suchen die Sozialdemokraten den Gegnern Boden zus 1 gunsten der ausgebeuteten Frauen und Mädchen abzuringen. Sie serweisen geradezu glänzend, daß fie an gründlicher Sachkenntnis hinter feinem der bürgerlichen Sozialpolitiker" in der Kommission zurückstehen, sondern umgekehrt gar manchen von ihnen um Haupteslänge überragen, daß sie aber diesen allen durch den Eifer und die Konsequenz überlegen find, mit welcher sie für durchgreifenden gefetzlichen Arbeiterinnenschutz eintreten. So erbringt ihre Tätigkeit wieder einmal den Beweis von der Albernheit oder Böswilligkeit des Geredes, daß die Sozialdemokratie nur negiere"( verneine) und kritisiere und unfähig zur„ pofitiven" Arbeit sei. Wer die Vers handlungen der Kommission ohne Voreingenommenheit liest, der muß zugestehen, daß die Sozialdemokratie sich als die Partei der positivsten Reformarbeit erweist. Wenn wir auch in der Folge aus führliche Besprechungen der Kommissionsberatungen bringen werden, 47 so raten wir doch den Genoffinnen dringend, diese auch in der Tagespresse sorgfältig nachzulesen. Sie werden dann über neues, beweiskräftiges Material verfügen, das den Arbeiterinnen zeigt, wo sie ihre wirtlichen Freunde und wo ihre Feinde zu suchen haben. Für heute teilen wir nur die wichtigsten Beschlüsse mit, welche die Kommission bis jezt gefaßt hat. Der gesegliche Arbeiterschutz wird fünftighin auf alle Betriebe ausgedehnt, in denen in der Regel mindestens zehn Arbeiter beschäftigt sind. Der gefeßlich zulässige Maximalarbeitstag für Arbeiterinnen soll zehn Stunden täglich betragen, an den Sonnabenden aber nur acht Stunden und für die verheirateten Frauen sechs Stunden. Die Nachtarbeit, die in die Zeit von 8 Uhr abends bis 6 Uhr morgens fällt, ist für Arbeiterinnen verboten. An den Vorabenden der Festtage dürfen diese nicht über 5 Uhr nachmittags hinaus beschäftigt werden. Zahlreiche Ausnahmebestimmungen sollen diese bescheidenen Reformen durchlöchern. Die Beratungen über sie sind noch nicht abgeschlossen, da ihre Zahl, dem Wunschzettel des Unternehmertums entsprechend, recht groß ist. Zur Frage der sogenannten, Feierabendarbeit" beschloß die Kommission im wesentlichen: Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern darf für die Tage, an welchen sie in dem Betrieb die gefeßlich zulässige Arbeitszeit hindurch beschäftigt waren, Arbeit zur Verrichtung außerhalb des Betriebs vom Arbeitgeber überhaupt nicht übertragen oder für Rechnung Dritter überwiesen werden. Für die Tage, an welchen die Arbeiterinnen oder jugendlichen Arbeiter in dem Betrieb fürzere Zeit beschäftigt waren, ist diese Übertragung oder Überweisung annähernd nur in dem Umfang zulässig, in welchem Durchschnittsarbeiter ihrer Art die Arbeit voraussichtlich in dem Betrieb während des Restes der gefeßlich zulässigen Arbeitszeit würden herstellen fönnen, für Sonn- und Festtage aber überhaupt nicht." Weitere Bestimmungen beziehen sich auf die Zuwiderhandlungen gegen den zweiten Teil der Vorschrift usw. Der Wöchnerinnenschuh soll ein Schrittchen vorwärts tun. Wöchnerinnen dürfen im ganzen acht Wochen vor und nach ihrer Niederfunft nicht beschäftigt werden. Bei ihrer Wiedereinstellung müssen wenigstens sechs Wochen seit der Entbindung verflossen sein. Der bisherige Berlauf der Beratungen erweist, wie dringend not es tut, daß die Arbeiterinnen sich zur Vertretung ihrer Interessen rühren. Frauenstimmrecht. Das aktive und passive Frauenwahlrecht zu den Gemeinde und Schulverwaltungen in Bulgarien hat die legte Jahresversammlung des nationalen Frauenbundes dieses Landes gefordert, welcher dem Weltbunde für Frauenstimmrecht angeschlossen ist. Nach frauenrechtlerischen Blättern soll die Forderung Aussicht auf Verwirklichung haben. Die Vorsitzende des Verbandes und Führerin der bulgarischen Frauenbewegung ist Frau Malinoff, Gattin des jezigen Ministerpräsidenten. Genoffinnen als Landtagsabgeordnete in Finnland. Leider find in der betreffenden Notiz in Nr. 2, wie man uns aus Finnland schreibt, zwei Namen nicht richtig wiedergegeben worden. Statt Olga Karolina Jofijalo muß es heißen: Olga Karolina Jolisalo, statt Aura Riis Ninen: Aura Riistinen. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. I. K. Aus den Vereinigten Staaten. Die zehnte Jahrestonferenz des Sozialdemokratischen Frauenvereins von Amerita, eine Organisation Deutsch sprechender Genofsinnen, hat am 11. Oftober in New York stattgefunden. Anwesend waren 86 Delegierte, welche 14 Sektionen vertraten. Auch die am 4. Juli dieses Jahres gegründete Socialist Women's Society"( Sozialistischer Frauenverein, eine Organisation der Englisch sprechenden Genoffinnen") hatte drei Vertreterinnen entsandt. Nach dem Bericht der Sekretärin gehören dem Sozialdemokratischen Frauenverein 14 Zweigorganisationen mit zusammen 883 Mitgliedern an. Die Agitation, die der Verein im verflossenen Jahre entfaltet hat, war eine ziemlich rege. Obenan stand die Agitation für das Frauenftimmrecht. Es wurden öffentliche Versammlungen abgehalten, Flugblätter verteilt ufm., um Propaganda für diese Forderung zu machen. Viele Versammlungen behandelten dann auch die Ber teuerung der Lebensmittel, und es gelangte ein sie betreffendes besonderes Flugblatt zur Verteilung. Für Agitationszwecke wurden insgesamt 990 Dollar 78 Cent( zirka 4200 Wit.) verausgabt. Den Löwenanteil der Verhandlungen der Konferenz beanspruchte die Frage der Organisation. Man einigte sich schließlich dahin, daß der Verein fich mit der„ Socialist Women's Society" verschmelzen und daß ein neues Statut ausgearbeitet werden solle. Dabei wurde es den Genoffinnen jedoch als Pflicht eingeschärft, wo und wenn immer es 48 Die Gleichheit möglich sei, sich auch der Sozialistischen Partei als Mitglieder anzuschließen. Manche Genoffinnen beklagten, daß Redner der Partei den von dem Parteitag und Internationalen Kongressen angenommenen Beschlüssen, das Frauenstimmrecht betreffend, nicht immer Rechnung tragen und diese Forderung nicht energisch genug hervor heben. Folgende Resolution gelangte einstimmig zur Annahme: " Die zehnte Jahreskonferenz des Sozialdemokratischen Frauenvereins ersucht die Eozialistische Partei der Vereinigten Staaten, gleich nach den Wahlen( 3. November) eine energische Agitation zugunsten des Frauenstimmrechts einzuleiten und dadurch den Beschlüssen des Internationalen Stuttgarter Kongresses nachzukommen. Der Sozialdemokratische Frauenverein verpflichtet sich, die Partei dafür moralisch- finanziell zu unterstüßen." Ferner wurde das Eintreten für ein Verfassungs- Amendement zur Bundeskonstitution, wie zu der Konstitution der einzelnen Staaten beschlossen; dieses Amendement soll die Gleichstellung der Geschlechter in politischer Beziehung festlegen. Eine sehr rege Debatte entspann sich über die Frage der Bildungsorganisationen und Sonntagsschulen. Die Konferenz ernannte ein Komitee, das die einleitenden Schritte zur Beteiligung der Genossinnen auf dem Gebiet der sozialistischen Bildung und Jugenderziehung tun soll. Die beschlossene Vereinigung der beiden sozialistischen Frauenvereine wird sicherlich der Agitation unter den Frauen der arbeitenden Massen sehr zugute kommen. Sie wird die Kräfte und Mittel sammeln und konzentrieren, so daß die Genoffinnen ein größeres Feld ihrer Betätigung als bisher in Angriff nehmen können. So blicken wir vertrauensvoll in die Zukunft, fie muß uns Erfolge bringen. Wir befinden uns gegenwärtig mitten im Wahlkampf um die Präsidentschaft. Er gibt auch den sozialistischen Frauen vollauf Gelegenheit, zu zeigen, was sie für ihre Sache leisten können. Hoffentlich erringen wir gute Erfolge. Johanna Greie- Cramer, New York. Aus der schweizerischen Arbeiterinnenbewegung. Nach dem Bericht, den der Zentralvorstand des Schweizerischen Arbeiterinnenverbandes über seine Tätigkeit und die der Sektionen im Jahre 1907 veröffentlicht hat, ist mit Befriedigung wieder ein kleiner Schritt nach vorwärts zu ersehen. Dem Verband find 1907 beigetreten: der neugegründete Arbeiterinnenverein in Luzern, der Dienstbotenverein in Zürich, der Verein italienischer sozialistischer Frauen in Winterthur, der Arbeiterinnenverein in Genf sowie die Organisation proletarischer Frauen in Lausanne. Diese Vereine zusammen haben ihm 145 Mitglieder zugeführt. Im laufenden Jahre hat sich auch der neue Arbeiterinnenverein zu Arbon dem Verband angeschlossen, so daß dieser nun insgesamt 16 Sektionen mit über 800 Mitgliedern zählt. Seit 1906 hat er sich also erfreulich weiterentwickelt. Ergänzend sei hinzugefügt, daß in den schweizerischen Gewerkschaften 1906 die Zahl der weiblichen Mitglieder von 3089 auf 4236 gestiegen ist, und daß sie heute wohl gut 6000 betragen dürfte. In der Schweiz würden mithin rund 7000 Frauen modernen Arbeiterorganisationen angehören. Angesichts der Hunderttausende Arbeiterinnen in Ge werbe, Industrie, Handel usw., sowie der vielen Arbeiterfrauen, welche bei Führung der proletarischen Hauswirtschaft erfahren, was die kapitalistische Ausbeutung an dem arbeitenden Volke sündigt, sollte die Zahl der Organisierten allerdings viel größer sein. Hoffen wir, daß es fünftighin der einfichtsvollen und energischen Tätigkeit des Stammes von geschulten Genossinnen gelingt, immer mehr indifferente Frauen aufzuflären und zu organisieren. Daß bisher in agitatorischer Beziehung nicht geleistet worden ist, was geleistet werden sollte, gibt der Zentralvorstand des Verbandes in seinem Bericht zu. Es stimmt gewiß, daß die Sektionen es hier und da an der kräftigen und planmäßigen aufrüttelnden Werbearbeit unter den Frauen fehlen ließen. Allein auch der Vorstand selbst trägt sein Teil Mitverantwortlichkeit dafür. Denn er soll führen, soll Initiative entwickeln, die Seftionen anregen, neue Sektionen gründen und nicht darauf warten, ob und wann eine Seftion ihm gelegentlich einen guten Gedanken offenbart. Nur durch lebhaste, aufflärende und anfeuernde Agitation fönnen sich die bestehenden Seftionen weiterentwideln, fönnen neue Vereine gegründet werden. In der nächsten Zeit werden in vielen größeren Orten Versammlungen stattfinden, welche die Aufklärung und Organisierung der Frauen fördern sollen. Die Vorfämpferin", das monatlich erscheinende Organ des Arbeiterinnenverbandes, hat es auf eine Auflage von 2000 Gremplaren gebracht. Es besteht die Absicht, das Blatt den weiblichen Mitgliedern des Textilarbeiterverbandes zu liefern, in deren Familie bereits jemand obligatorisch das Fachorgan, den„ Textilarbeiter", erhält. Die finanzielle Lage des Verbandes hat sich 1907 gebessert. Den Einnahmen von 964,45 Fr. stehen Ausgaben von 541,80 Fr. gegenüber, das Vermögen betrug 712,65 Fr. Die Vortämpferin" Nr. 3 hat einen Preßfonds von 254,30 Fr. Die Settionen der verschiedenen Orte haben Agitationsversammlungen mit passenden Referaten veranstaltet und ließen in den Mitgliederversammlungen Vorträge über Fragen halten, welche die Frauen des arbeitenden Volkes besonders berühren, wie internationale sozialistische Frauenkonferenz in Stuttgart, Frauenstimmrecht, Ehe, Tuberkulose, Arbeiterinnenschutzgesetzgebung, Heimarbeit, Wöchnerinnenversicherung, himmlischer und irdischer Lohn, Arbeiterin und Alkoholismus, Krankenversicherung, Hauspflege, Reformtleidung, das neue schweizerische Zivilrecht usw. Die St. Galler Genossinnen erlangten eine Vertretung in der Verwaltung des städtischen Arbeitsamtes, sowie in der Initiativkommission für die Erlangung des gesetzlichen Rechtes der Frauen zur Mitwirkung in den Schulbehörden. Der Züricher Arbeiterinnenverein veranstaltete einen Zuschneidekurs für Reformfleidung. Eine Sonntagsschule für die Kinder der organisierten Arbeiter errichtete der Berner Arbeiterinnenverein. Ausflüge, Abendunterhaltungen, Christbaumfeiern mit Kinderbescherung usw. boten den Mitgliedern angenehme und erhebende Stunden. Hoffen wir, daß Zentralvorstand und Sektionen zusammen eine erhöhte und fruchtbare Tätigkeit entfalten zum Wohle der Arbeiterinnen und zur tats kräftigen Förderung der Arbeiterinnenbewegung in der Schweiz. D.Z. Fürsorge für Mutter und Kind. Die erste Konferenz deutscher Haußpflegevereine hat am 9. Oftober in Frankfurt a. M. unter dem Vorig von Frau Hella Flesch getagt. Die Hauspflegevereine bezwecken bekanntlich, den Familien der werktätigen Massen tüchtige Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen, die während des Wochenbetts der Frau, in Krankheits- und anderen schweren Notfällen sich des Hauswesens und der Kinder annehmen. Wie notwendig Einrichtungen sind, welche dem von diesen Organisationen verfolgten Zwecke dienen, können unsere Leserinnen aus eigener Erfahrung beurteilen. Sie kennen aber zum großen Teil auch die schweren Mängel, die heute Fürsorgeeinrichtungen dieser Art anhaften müssen, hinter denen nur die private Initiative steht. Es ist daher besonders zu be= grüßen, daß die Konferenz dies anerkannte und die Forderung ers hob, für Entwicklung der Hauspflegevereine zu öffentlichen Ein richtungen einzutreten. Die meisten deutschen Hauspflegevereine hatten Delegierte zu der Tagung entfendet. Es waren vertreten die Organisationen von Berlin, Bingen, Bonn, Charlottenburg, Düren, Elberfeld, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Leipzig, Magdeburg, Mannheim, Mainz, München, Nürnberg und Stettin, außerdem auch die Armenverwaltung vonStraßburg, welche die Hauspflege übernommen hat. Stadtrat Flesch Frankfurt a. M. leitete die Verhandlungen durch ein Referat ein über die Aufgaben der Hauspflegevereine und die Notwendigkeit ihrer Entwicklung zu öffentlichen Institutionen. Die Debatten brachten einen regen Meinungsaustausch über die gesammelten praktischen Erfahrungen bei der Hauspflege, wie über die zweckmäßigste Einteilung der Arbeit für die Vereine. Daß das vorliegende Erfahrungsmaterial die oben angeführte Forderung rechtfertige, erwies der Beschluß der Konferenz. Diese schritt näm lich zur Gründung eines Verbandes der deutschen Haus. pflegevereine, dessen vornehmste Aufgabe laut Sagung darin bestehen soll, dafür einzutreten, daß die Hauspflege als Teil der Aufgaben der Kranken-, Alters- und Invaliden- wie Unfallversiche rung, der sozialen Arbeiterfürsorge usw. anerkannt wird. Die Hauspflegevereine machen weniger von sich reden wie viele andere frauenrechtlerischen und sozialreformlerischen Gründungen, leisten aber mehr Gutes als gar manche der schellenlautesten Organisationen dieser Art. Die Frau in öffentlichen Aemtern. Als Kreiswohnungsinspektorin in Hessen ist Fräulein Dr. Else Conrad angestellt worden. Die Beamtin hat National ökonomie und Philosophie studiert und ihren Doftorhut bei der philosophischen Fakultät mit der Schrift erworben:„ Der Verein für Sozialpolitik und seine Wirisamkeit auf dem Gebiet der ge werblichen Arbeiterfrage". Zu ihrer weiteren Ausbildung hat sie zwei längere Studienreisen in den Vereinigten Staaten von Nordamerita unternommen. Seit August 1907 war sie als wissenschaftliche Hilfsarbeiterin am statistischen Amt der Stadt München tätig. Fräulein Dr. Conrad gehört dem Vorstand des frauenrechtlerischen Zentralvereins für Arbeiterinneninteressen an. Sie hat auf der letzten Generalversammlung des Bundes deutscher Frauenvereine zu Breslau über die Dienstboten rage rejeriert.( Bergl. Nr. 2 der Gleichheit".) Berantwortlich für die Redaktion: Frau Klara Bettin( Bundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bet Stuttgart. Druck und Verlag von Paul Singer in Stuttgart. "