Nr. 17 19. Jahrgang Die Gleichheit Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen und Für unsere Kinder Die Gleichheit erscheint alle vierzehn Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post viertelfährlich ohne Bestellgeld 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Jabres- Abonnement 2,60 Mark. Inhaltsverzeichnis. Stuttgart 24. Mai 1909 Der Schutz der Heimarbeiter in der Reichstagskommission. I. Bon gh.Die Strafjustiznovelle. II. Von H. B. Zur Literatur über die Tienst botenfrage. Von Therese Schlesinger. Neue Lasten für die Proletarierin?! Von ed. Die Mutterschutzforderungen der deutschen Genofsinnen. Gequälte Kinder. Von R. W. Stimmrecht für„ wohlhabende" Frauen. Von Paul Hirsch und Mathilde Wurm. Aus der Bewegung: Von der Agitation. Von den Organisationen. Die Maifeier des internationalen Proletariats. Von H. B. Gewerkschaftliche Rundschau. Politische Rundschau. Uebt die Pflicht internationaler Solidarität, proletarische Frauen Deutschlands. Notizenteil: Dienstbotenfrage.- Frauenstimmrecht.-Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Landarbeiterfrage. Frauenbewegung. Verschiedenes. Berichtigung. Der Schutz der Heimarbeiter in der Reichstagskommission. I. " gh. Wie wir bereits in Nr. 14 der Gleichheit" mitgeteilt haben, hat die Gewerbeordnungskommission des Reichstags furz vor den Osterferien die Beratung derjenigen Bestimmungen begonnen, die sich auf die Heimarbeit beziehen. Die Beratung hat sich bis furz vor den Pfingstferien ausgedehnt und dennoch ein recht klägliches Ergebnis gebracht.. " Vor Ostern hatte die Kommission auch hierüber ist be reits in Nr. 14 der Gleichheit" berichtet worden die drei ersten Paragraphen der Regierungsvorlage erledigt. In dem vierten Paragraphen derselben handelt es sich darum, den Behörden die Befugnis zu geben, für einzelne Werkstätten die Maßnahmen vorzuschreiben, die zum Schutze der Arbeiter gegen die Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit notwendig sind. Diese Befugnis verlangte die Vorlage mur für die Gewerbezweige, denen besondere Gefahren für Leben und Gesund heit anhaften. Die Sozialdemokraten forderten, daß Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeiter in allen Betrieben geschützt werden. Demgemäß hatten sie beantragt, daß auf die Hausindustrie alle die Bestimmungen der Gewerbeordnung ausgedehnt werden, die Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeiter in den Fabriken schützen sollen. Das Zentrum erkannte zwar die Notwendigkeit an, diesen Schutz weiteren Kreisen der Heimarbeiter zukommen zu lassen und ihn auch sonst mehr auszudehnen, als es die Vorlage wollte. Die sozialdemokratischen Anträge jedoch gingen den Herren zu weit. Im Laufe der Verhandlung näherten sich die Vertreter des Zentrums immer mehr den Nationalliberalen, die nach Kräften bremsten. Schließlich wurde folgender Antrag angenommen: Auf Antrag der Gewerbeaufsichtsbeamten kann durch die zu ständigen Polizeibehörden im Wege der Verfügung für einzelne ständigen Polizeibehörden im Wege der Verfügung für einzelne Werkstätten die Ausführung derjenigen Maßnahmen angeordnet werden, welche zur Durchführung der folgenden Grundsäße ers forderlich erscheinen, soweit in einzelnen Gewerbezweigen Ge fahren für Gesundheit und Leben sich aus der Art und Weise der Beschäftigung ergeben: Zuschriften an die Redaktion der Gleichbett find zu richten an Frau Klara Zetkin( 3undel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furtbach- Straße 12. 1. Die Werkstätten, einschließlich der Betriebsvorrichtungen, Mas schinen und Gerätschaften müssen so eingerichtet und unter. halten werden und der Betrieb muß so geregelt werden, daß die Hausarbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebes gestattet. Insbesondere ist für genügendes Licht, ausreichenden Luftraum und Luftwechsel, Beseitigung des bei dem Betrieb entstehenden Staubes, der dabei entwickelten Dünste und Gase sowie der dabei entstehenden Abfälle Sorge zu tragen. Ebenso sind diejenigen Vorrichtungen herzustellen, welche zum Schutze gegen gefährliche Berührungen mit Maschinen oder Maschinenteilen oder gegen andere in der Natur der Bes triebsstätte oder des Betriebs liegende Gefahren erforderlich sind. 2. Auf die Gesundheit und Sittlichkeit der männlichen Haus arbeiter unter 18 Jahren und der Hausarbeiterinnen müssen diejenigen besonderen Rücksichten auf die Gesundheit, insbe sondere auch bezüglich der Arbeitszeit genommen werden, welche durch das Alter und das Geschlecht dieser Arbeiter geboten sind. 3. Arbeiten, bei denen dies zur Verhütung der sonst mit ihnen verbundenen Gefahren für Leben oder Gesundheit erforderlich erscheint, dürfen nur in solchen Räumen verrichtet werden, welche ausschließlich hierfür benutzt werden. 4. Arbeiten an Sonn- und Festtagen sind nur soweit gestattet, als solche für Arbeiten in Werkstätten zugelassen sind. Der nächste Paragraph der Vorlage bezweckt, Gefahren für die öffentliche Gesundheit in den Gewerbezweigen auszuschließen, die der Herstellung, Verarbeitung oder Verpackung von Nahrungs- oder Genußmitteln dienen. Die dazu notwendigen Maßnahmen können die zuständigen Polizeibehörden vorschreiben. Die Sozialdemokraten verlangten, daß die gewerbliche Her stellung oder Bearbeitung von Nahrungs- und Genußmitteln in der Hausindustrie verboten wird. Ebenso soll ein Verbot zulässig sein bei Arbeiten, deren Verrichtung das Leben oder die Gesundheit der dabei beschäftigten Personen oder das Leben und die Gesundheit der Konsumenten gefährdet. Ferner forderten die Sozialdemokraten Maßnahmen dagegen, daß ansteckende Krankheiten aus der Hausindustrie auf weitere Kreise übertragen werden. Die sozialdemokratischen Redner wiesen eingehend nach, daß in derartigen Fällen die vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig sind und, mit angemessener Rücksicht auf die beteiligten Arbeiter durchgeführt, in jeder Beziehung ſegensreich wirken werden. Die bürgerlichen Parteien aber wollten von einem Verbot nichts wissen. Sie versicherten, daß es manchem Heimarbeiter besser als den Fabritarbeitern gehe, die letzteren erhebe. Außerdem müsse den nur noch beschränkt und priesen das„ Unabhängigkeitsgefühl", das die ersteren über leistungsfähigen Personen die Arbeitsgelegenheit in der Hausbürgerlichen Parteien den Antrag der Sozialdemokraten nieder. industrie erhalten bleiben. Aus diesen Gründen stimmten die Abgeordneter Naumann wollte einen Vermittlungsantrag durchder empfindlichsten Nahrungsmittel gelten sollte. Aber auch bringen, nach dem das Verbot wenigstens für die Herstellung bieser Antrag wurde abgelehnt. Dagegen wurde ein Antrag des Zentrums angenommen, der sich mit den ungenügenden Schutzmaßnahmen der Vorlage begnügt, sie aber auch für die anderen Gewerbezweige zuläßt. 258 Die Gleichheit Ohne Widerspruch stimmte die Kommission den beiden folgenden Paragraphen der Vorlage zu, die unter anderem bes fagen, daß der Bundesrat die Verrichtung solcher Arbeiten in der Hausinduftrie verbieten kann, die mit erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit der Hausarbeiter oder für die öffentliche Gesundheit verbunden sind. Im weiteren hatten die Sozialdemokraten den Antrag gestellt: Werden Arbeiten des Reiches, der Einzelstaaten und der Ges meinden an Unternehmer vergeben, dann dürfen sie nur an solche vergeben werden, die sie in eigenen gewerblichen Betrieben unter Ausschluß der Zwischenunternehmer ausführen und sich ver pflichten, bei der Ausführung derfelben die Bestimmungen der Tarifverträge über Minimallöhne und Höchstarbeitszeit oder der von den Berufsorganisationen der Arbeiter mit den Arbeitgebern hierüber getroffenen Festsetzungen zu erfüllen. Gegen den Antrag erklärten sich alle bürgerlichen Parteien ganz besonders deshalb, weil die Zwischenmeister unentbehrlich feien! Die Sozialdemokraten bestritten dies und wiesen nach, daß der Antrag fehr gut durchzuführen ist und schwere Schäden verhindern würde. Trotzdem lehnten die bürgerlichen Parteien den Antrag ab. Der Registrierzwang wurde in folgendem Umfang einge führt: Zur Registrierung sind die Gewerbetreibenden verpflichtet, die außerhalb ihrer Arbeitsstätte in Werkstätten gewerbliche Arbeit verrichten laffen. Diese Gewerbetreibenden haben ein Verzeichnis derjenigen Personen anzulegen, denen Hausarbeit übertragen ist. Dabei müssen sie auch die Werkstätten dieser Bersonen angeben. Das Verzeichnis ist auf Verlangen der Drtspolizeibehörde fowie den Gewerbeaufsichtsbeamten vorzulegen oder einzureichen. Über die weiteren Beschlüsse der Kom mission in nächster Nummer. Die Straffuftiznovelle. II. Anders als zur Verschärfung und Verschlimmerung der Beleidigungsparagraphen muß sich die Sozialdemokratie zur Verschärfung der Strafen für Mißhandlung von Kindern und anderen hilflosen Perfonen ftellen. Kinderschuh ist cine Forderung, die die Sozialdemokratie und insbesondere die proletarische Frauenbewegung stets eifrig vertreten und auch unmittelbar gefördert haben durch Kinderschutzkommiffionen, die sowohl durch belehrende Einwirkung auf die Eltern als auch im Notfall durch Anrufen der Behörden sich der Hilflosen annehmen. Es entspricht auch dem sittlichen Empfinden, daß die Mißhandlung, die an Hilflosen von den zu ihrer Fürsorge oder Obhut Verpflichteten geübt wird, einer härteren Strafe verfällt als eine gewöhnliche Mißhandlung an einem Erwachsenen, der Widerstand leisten kann. Schließlich kommt noch in Betracht, daß die Verfolgung einer einfachen Mißhandlung, die nicht mit einem gefährlichen Werkzeug begangen wird, nur auf Antrag erfolgt. Für die unmündigen Kinder muß der Vater oder der Vormund den Strafantrag stellen; er wird das nicht tun, wenn er selbst der Täter, selten, wenn es die Mutter ist. Bis ein Pfleger von Amts wegen bestellt ist, der die Intereffen des Kindes gegen feinen pflichtvergeffenen Erzieher zu vertreten hat, vergehen bei der bekannten Gründlichkeit unserer Bureaukratie oft Monate, so daß unter Umständen die Frist zur Stellung des Strafantrags verstrichen ist. Nun fallen zwar die meisten Mißhandlungen unter den Begriff der gefährlichen Körpervers legung, die ohne Strafantrag von Amts wegen zu verfolgen ist, denn die Rechtsprechung legt den Begriff des gefährlichen Werkzeugs sehr weit aus, so daß jeder mittelstarke Stock, jede Flasche und jeder Maßtrug darunter fällt. Aber so groß die Auslegungsfunft der Richter im allgemeinen auf diesem Gebiet ist, so sehr versagt sie in einigen besonderen Fällen, weil sie sich selbst durch ihre spitfindigen Begriffsbestimmungen den Weg verrammelt hat. Ein gefährliches Werkzeug ist eine be wegliche Sache; ein Stock, ein Meffer, ein Stein, ein Stuhl, eine Kaffeemühle, ein Topf, ein Glas, ein Stiefel, ein Stiefel Nr. 17 fnecht, ein Kartoffelstampfer, eine Harke, eine Nadel, eine Schere usw. können also in den Händen eines Menschen zu gefährlichen Werkzeugen werden. Nun können aber auch sehr erhebliche Körperverlegungen begangen werden, ohne daß der Täter bewegliche Gegenstände gegen den Körper des Opfers bewegt, sondern indem er das Opfer gegen irgend einen un beweglichen Gegenstand stößt. Schlimmer als Schläge mit einem Stock fann eine Mißhandlung sein, die darin besteht, daß das Opfer mit dem Kopfe gegen die Wand gestoßen oder entblößt gegen einen glühenden Ofen gedrängt wird. Aber nach Ansicht unserer gelehrten Richter darf nur die Mißhandlung mit dem Stocke, nicht die in den beiden letzteren Fällen mit der härteren Strafe für gefährliche Körperverlegung belegt werden. Denn die Wand und der Ofen lassen sich nicht unter den Begriff des gefährlichen Werkzeugs bringen, weil sie nicht beweglich find, sondern feststehen. Und es ist tatsächlich vorge kommen, daß eine entmenschte Mutter freigesprochen wurde, die ihr Kind mit entblößtem Gefäß auf die rotglühende Herdplatte gesetzt hatte, weil die Richter gefährliche Rörperverlegung nicht fonftruieren konnten und die Frau wegen einfacher Körperverletzung nicht verfolgt werden durfte, da fein Strafantrag vorlag. Wir können daher damit einverstanden sein, wenn die Novelle die Mißhandlung von Kindern und anderen Hilflosen durch die zu ihrer Fürsorge oder Obhut Berufenen Eltern, Vormünder, Pflegepersonal an Krankenanstalten, Waisenhäusern, Gefängnissen usw. ohne weiteres als gefährliche Körperver legung bestimmt, die ohne Strafantrag zu verfolgen ist. Das Strafmaß, das bei einfacher Körperverletzung Gefängnis von einem Tag bis zu drei Jahren beträgt, wird so auf Gefäng nisstrafe nicht unter zwei Monaten bis zu fünf Jahren hinaufgebracht. Das erscheint wegen der besonderen Roheit und Pflichtverletzung angemessen, die in der Mißhandlung Wehr loser durch die zu ihrer Fürsorge Bestellten liegt. Allerdings darf man sich von der Androhung harter Strafen auf diesem Gebiet nicht allzu viel versprechen. Die Hauptsache muß die Besserung der wirtschaftlichen Lage tun sind es doch meist wirtschaftliche Not oder ihre Folgeerscheinungen, als mangelnde Erziehung, Trunksucht und dergleichen, die die Herzen ver härten und die Gemüter vertieren. Ungerecht erscheint es, daß Dienstboten, denen Kinder zur Obhut übergeben werden, auch unter dieselbe strenge Strafvorschrift fallen sollen wie Eltern und Vormünder. Die Pflichtverlegung, die jene begehen, ist nicht entfernt so schlimm wie die der letzteren. Allerdings läßt ja das Strafmaß großen Spielraum, aber bei unseren Bourgeoisrichtern ist leider zu befürchten, daß sie gerade gegen Dienstboten die volle Strenge des Gefeßes anwenden. Es wäre daher eine mildere Strafvorschrift zu fordern für den Fall, daß der Täter nur auf Grund eines gewöhnlichen Arbeitsvertrags zur Obhut über die Mißhandelten verpflichtet ist. -Als dritte Strafverschärfung bringt die Novelle eine neue Strafvorschrift gegen die Tierquälerei. Heute wird diese als übertretung mit Haft bis zu sechs Wochen oder Geldsirafe bis zu 150 Mt. bestraft, fünftig soll sie als Vergehen mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 600 Mt bedroht werden. Ferner soll die jetzige Bestimmung fallen, wonach die Tierquälerei nur dann strafbar ist, wenn sie öffentlich oder in Argernis erregender Weise" geschieht. Strafe wird fünftig also auch dann eintreten, wenn die Tat an einem nichtöffentlichen Orte geschah, oder wenn die Zuschauer so stumpf sind, daß sie daran kein Argernis nehmen. Diese Verschärfungen sind gerechtfertigt. Die Behandlung der Tiere ist ein Maßstab der Kultur- je besser die Tiere behandelt werden, um so mehr werden auch das Menschenleben und die menschliche Gesundheit geschätzt werden. Erwägung verdient indeß der Gedanke, ob nicht für Leute eine etwas mildere Strafvorschrift angebracht ist, die in Ausübung ihres Berufs, also unter einem gewissen wirtschaftlichen Zwang sich zur Tierquälerei hinreißen lassen, deren Tat daher moralisch nicht so tief steht als die aus bloßer Freude an der Grausamfeit verübte. Namentlich Fuhrlente fämen dabei in Betracht. Nr. 17 Die Gleichheit Die Milderungen der Strafvorschriften für Hausfriedens. bruch, der von mehreren gemeinschaftlich oder unter Mitführung von Waffen begangen wird, für Arrest, Siegelbruch und Vereitelung der Zwangsvollstreckung sind zu begrüßen. Die neuen Vorschriften sehen unter anderem überall Geldstrafe vor, die nach den jetzigen Bestimmungen unzulässig ist. Infolge dessen kommt es jetzt oft bei ziemlich harmlosen Fällen zu verhältnismäßig harten Strafen. Besonders dringlich ist die Strafmilderung für Diebstahl und Unterschlagung; leider sind hier gerade die Vorschläge der Novelle sehr unzulänglich. Die heutigen Vorschriften sind von wahrhaft drakonischer Härte; in dem Bestreben, das heilige Eigentum zu sichern, haben die Gesetzgeber des neuen deutschen Reiches Bestimmungen geschaffen, die empörende Urteile zeitigen. Daß ein armer Teufel auf Monate ins Gefängnis oder gar auf mindestens ein Jahr ins Zuchthaus wandert, weil er zum drittenmal irgend eine geringfügige Sache entwendet hat, ist teine Seltenheit. Denn das Gesetz schreibt bei Rückfallsdiebstahl Buchthausstrafe, bei Annahme mildernder Umstände Gefängnis nicht unter drei Monaten vor. Der geringfügigste Diebstahl muß unweigerlich mit Gefängnis bestraft werden, und wenn auch die bitterste Not zu dem Vergehen getrieben hat. Die harten Bestimmungen über den Rückfallsdiebstahl können es dahin bringen, daß ein armer Schächer, der sich bei allen seinen drei Diebstählen im ganzen Dinge im Werte von noch nicht einer Mark angeeignet hat, ebenso hart bestraft wird, wie ein großer Gauner, der seine Mitmenschen um Hunderttausende brachte. Dieser Schandfleck der deutschen Rechtspflege soll jetzt be seitigt werden durch eine Erweiterung des§ 370 Nr. 5 des Strafgesetzbuches, der die Entwendung von geringen Mengen von Nahrungs- oder Genußmitteln zum alsbaldigen Verzehr( sogenannter Mundraub) als übertretung mit Geldstrafe bis zu 150 Mt. oder Haft bis zu sechs Wochen belegt, und durch einen neuen§ 248 a. Die Anderung der Nr. 5 des§ 370 fügt den Nahrungs- und Genußmitteln hinzu andere Gegen stände des hauswirtschaftlichen Bedarfs"( worunter Feuerungs-, Beleuchtungs- und Reinigungsmittel zu begreifen sind), und stellt die Unterschlagung solcher Dinge der Entwendung gleich. Es würde also fünftig nicht bloß jener der milderen Vorschrift des§ 370 unterstehen, der etwas Brot oder Fleisch entwendet, um seinen oder Angehöriger Hunger zu stillen, sondern auch der, der Kohlen, Petroleum, Seife in geringer Menge zum als baldigen Gebrauch anderen wegnimmt. Das ist durchaus an gebracht, da solche Entwendungen um nichts schlimmer sind, 259 wurde, was nicht sofort verzehrt oder verbraucht wird, sondern längere Zeit gebraucht werden kann? Die Tat wird deshalb nicht schlimmer, wie oben gezeigt worden ist. Wir müssen fordern, daß der Geltungsbereich der Nr. 5 des§ 370 noch mehr erweitert wird. Die Entwendung von häuslichen Gerät schaften, Kleidungsstücken und ähnlichen Dingen müßte von ihm erfaßt werden. Der neue§ 248 a ist auch wieder zu eng. Er macht zur Bedingung, daß die Entwendung aus Not erfolgt. Wenn der Fehltritt von jungen ungefestigten Menschen begangen wird, die etwa als Verkäufer durch leichte Gelegenheit verlockt werden, so muß die Strafe für Diebstahl eintreten, die unweigerlich Gefängnis ist. Andererseits soll der aus Not Handelnde nur dann die Wohltat des§ 248 a genießen, wenn er geringwertige Gegenstände nimmt. Fallen ihm statt deren Dinge von Wert zuerst in die Finger und steckt er sie ein, ohne lange zu überlegen, so soll er unbedingt ins Gefängnis wandern. Erkennt man die Not schon als Milderungsgrund an, so muß sie auch in diesem Falle als solcher gelten. Und außerdem sollten Leicht finn und Unüberlegtheit als mildernde Umstände neben der Not zugelassen werden. Prinzipiell haben wir zu fordern, daß die unter dem Zwange der Not verübten Entwendungen überhaupt straffrei bleiben sollen. Nicht der einzelne ist der Schuldige, der die Tat aus führt, sondern die Gesellschaft, die ihn in Not verkommen ließ. In besonders krassen Fallen von Not haben österreichische Richter schon auf Freispruch erkannt. Das wäre auch in Deutschland schon unterm heutigen Gesetz möglich, wenn die Richter ihre vielbewährte Auslegungskunst, die das Menschenmöglichste leistet, nach dieser Seite hin üben wollten. Aber dazu gehört freilich mehr soziales Verständnis und mehr Unabhängigkeit von Klassenvorurteilen, als sie bei der weit fortgeschrittenen Zuspigung der Klassengegensätze in Deutschland der deutsche Durchschnittsrichter aufbringt. Bei allem, was noch zu wünschen übrig bleibt, sind die in diesem zweiten Abschnitt besprochenen Teile der Novelle Fort schritte und Verbesserungen, mit denen die Sozialdemokratie einverstanden sein kann. Aber so lange die Strafjustiznovelle nach altem reaktionären Rezept zum Ausgleich für die ver späteten Reformen die skandalöse Verschlechterung der Beleidi gungsparagraphen enthält, den heimtückischen Anschlag auf die Arbeiterpresse und die Wahrheit, so lange ist das Werk natürlich unannehmbar und mit aller Kraft zu bekämpfen. H. B. als der Mundraub. Heute verfällt die unglückliche Mutter, Zur Literatur über die Dienstbotenfrage. die ein paar Hände voll Kohlen nimmt, um ihre Kinder vor Kälte zu schützen, den harten Bestimmungen über den Diebstahl, obgleich ihre Handlung doch dieselbe Beurteilung verdient wie die Wegnahme einiger Semmeln, um den Hunger der Kinder zu stillen. Aber wenn dieselbe Mutter, um ihre Kinder vor Kälte zu schützen, ein warmes Tuch, ein Kleidungsstück entwendet? Ist ihre Tat dann um so viel schlimmer als die Fortnahme einiger Kohlen, die demselben Zwecke dienen sollten? Gewiß nicht. Und wenn sie einige Groschen nimmt, um für ihre hungernden Kinder Semmeln zu kaufen, ist sie dann um so viel schuldiger, als wenn sie die Semmeln selbst nimmt? Sicherlich nicht. Und doch will hier die Justiznovelle einen großen Unterschied machen. Nur bei Gegenständen hauswirtschaftlichen Verbrauches soll der § 370 gelten; für die Entwendung oder Unterschlagung anderer geringfügiger Gegenstände soll, wenn sie aus Not geschah, nach dem neuen§ 248 a Geldstrafe bis zu 300 Mt. oder Ges fängnis bis zu sechs Monaten eintreten. Wie bei Nr. 5 des § 370 soll die Verfolgung auf Antrag eintreten, die Zurück nahme des Antrags zulässig sein und die Tat gegen einen Verwandten absteigender Linie oder gegen den Ehegatten straf los bleiben. Das ist gegen den jezigen Zustand freilich eine Verbesserung. Aber doch nur eine halbe Berbesserung. Weshalb soll die Tat härter beurteilt werden, wenn etwas Geringfügiges entwendet Wie sehr sich die junge, zielbewußte Dienstbotenbewegung. in Deutschland bereits den bürgerlichen Kreisen fühlbar macht, mit welchem Schrecken sie die Vertreter der guten alten Ordnung" erfüllt, das geht deutlich aus den Schriften flerifaler und freisinnig- bürgerlicher Autoren hervor, die sich in letzter Zeit mit der Dienstbotenfrage befaßt haben. In herzbeweglichen Tönen jammern sie, daß das gute Einvernehmen zwischen Dienstgebern und Dienstmädchen gestört sei. Daran seien sowohl die Hausfrauen schuld, die es ihren Dienstboten gegenüber an Mütterlichkeit" fehlen ließen, wie die Mädchen, die nicht genügend„ Fleiß und Demut" befundeten. Die Klagen tönen stets in eine warnende Aufforderung an die Hausfrauen aus, durch zeitgemäße Reformen" der sozialdemokratischen Agitation" den Boden abzugraben. Von den klerikalen Wortführern wird zugleich lebhafte Propa ganda für die Organisationen der Dienstboten gemacht, die auf konfessioneller Grundlage stehen und womöglich von Herrschaften geleitet werden. Die Herren können sich dabei der Erkenntnis nicht verschließen, daß die existierenden flerifalen Dienstbotenvereine, die lediglich Schulen der Demut und Frömmigkeit sind Mariahilf und Notburgavereine und wie sie sonst heißen mögen fich den vorliegenden Aufgaben nicht gewachsen zeigen. Trotz allen den mit Händen zu greifenden Gründen, welche zur Organisation der Dienenden drängen, behaupten die die 260 " Die Gleichheit frommen Autoren einmütig, daß auch heute noch in den meisten Fällen das Dienstverhältnis ein Schuh- und Erziehungsvers hältnis" fei. Hell genug wird diese Behauptung schon allein durch die Tatsache beleuchtet, daß mehr als die Hälfte der Prostituierten sich aus den Dienstmädchen rekrutiert. Die fleri falen Reformer scheinen die Verhältnisse nicht zu sehen oder nicht sehen zu wollen, welche die Wurzel dieser traurigen Erscheinung sind. Dafür sprechen verschiedene Außerungen. Stumpf empfiehlt als ein wirksames Mittel gegen die feru ellen Gefahren, denen die jungen Dienstmädchen ausgesetzt sind, „ das Jdeal des jungfräulichen Opferlebens immer wieder und wieder vor Augen zu stellen". Dr. Pieper** will wohl, daß den Dienstmädchen an jedem zweiten Sonntagnachmittag freier Ausgang gewährt werde und dazwischen ein freier Nach mittag, an dem sie zu Hause bleiben müssen. Er hebt aber wiederholt hervor, daß die Dienenden von den wenigen Stunden abgesehen, die sie außerhalb des Hauses verbringen dürfen wie Gefangene zu halten seien und auch von ihren Ausgängen Sonntagnachmittags vor acht Uhr abends wieder eingerückt sein müssen. Er begründet das folgendermaßen:" Was den Haustöchtern zum Schuße der guten Sitte untersagt ist, zum Beispiel das Umbertreiben spät abends auf der Straße oder in Wirtshäusern, muß sich auch das Dienstmädchen versagen oder versagen laffen." Davon aber, daß die Dienstmäd chen gleich den Haustöchtern in Theater, Konzerte, Gesellschaften und Bälle geführt werden sollen, erwähnt er nichts, obwohl das doch nur die Konsequenz dieser heuchlerischen Gleichstellung wäre. Welches sind nun die Reformen, die von bürgerlicher Seite oorgeschlagen werden? Unter dem Drucke der selbständigen Dienstbotenbewegung verstehen sich sogar die Klerikalen zu Forde rungen, die recht fortschrittlich flingen. Wenn sie auch betonen, daß die Religion im Vordergrund der Bewegung stehen müsse, so geben sie doch zu, daß mit„ religiöser Einwirkung und charitiver Fürsorge" allein nicht viel zu machen sei, sondern daß es gelte, ben Gegnern mit jenen Waffen gegenüberzutreten, die den ihrigen entsprechen".*** Mit den Gegnern sind natür lich nicht ausbeutungswütige Herrschaften gemeint, vielmehr die sozialdemokratischen" Organisationen. Da Bruckmayer sich mit seinen Vorschlägen auf Pieper beruft, so halten wir uns an diesen. Pieper fordert Änderung der veralteten Dienstbotenordnungen und nicht etwa ihre Abschaffung. Er bemerkt dazu, daß die Härten des Gefinderechts zwar in Anbetracht der Gesindenot keine praktische Bedeutung mehr hätten, dennoch aber besser aufgehoben würden, da sie der Sozialdemokratie ebensoviele Angriffspunkte böten. Des weiteren tritt er für die Aufhebung des Koalitionsverbotes ein. Die Rechtsprechung bei Streitigkeiten zwischen Dienstgebern und Bediensteten soll der Polizei entzogen und paritätisch zusammengefetzten Spruchkammern zugewiesen werden. Die Gesindebücher sollen abgeschafft und die Dienstboten sollen in die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung einbezogen werden. Die Schlafräume der Dienstmädchen sollen gesetzlichen Mindestforderungen entsprechen, was diese vorschreiben sollen, darüber schweigt sich aber der Verfasser aus. Db die Gesetzgebung eine Mindest ruhezeit für die Nacht festzulegen habe, erscheint Pieper fraglich. Es sei keine Aussicht vorhanden, daß diese Forderung berücksichtigt werde, und ein allgemeines Bedürfnis zum Ein schreiten der Gesetzgebung sei noch nicht festgestellt worden! Diese und ähnliche gewundene Redensarten zu diesem Buntte verraten eins: Pieper selbst fühlt, daß er hier an die wundeste Stelle des bestehenden Dienstbotenverhältnisses ge langt ist. Hier handelt es sich nicht nur darum, den über griffen schamlos ausbeuterischer Hausfrauen zu begegnen, son dern eine dem Wesen der Sache immanente Schwierigkeit zu über winden. Die Pflege kleiner und franker Kinder erfordert häufige Bur Dienstbotenfrage" von A. Stumpf und R. Brudmayer. Effen( Ruhr) 1908. Fredebeul& Koenen. 29 Seiten. Preis 50 Pf. Dr. August Pieper, Dienstbotenfrage und Dienstbotenvereine". M.- Gladbach 1908. Boltsvereinsverlag. 78 Seiten. Preis 60 Pf. *** A. Stumpf und R. Bruckmayer. Nr. 17 Unterbrechungen der Nachtruhe. Das bekommen am bittersten die schwerbeladenen Arbeiterfrauen zu fühlen, die bei der Aufziehung ihrer Kinder jeder Hilfe entbehren und einen niemals endenden Dauerdienst zu leisten haben. Die bürgerliche Frau fann diese Laft teilweise oder ganz auf fremde Schultern abwälzen, aber wenn sie auch selbst einen guten Teil davon auf sich nimmt, so läßt sich doch eine strenge Regelung nach Stunden kaum durchführen. Insoweit die Verbesserung der Lage der Dienstmädchen von dem Willen der Hausfrauen abhängt, wird sie bei Fortdauer des bürgerlichen Haushaltes und in absehbarer Zeit zu erreichen sein. Nicht etwa, weil dieser Wille wirklich in der Regel vorhanden wäre, sondern weil die relative Abnahme der Zahl der Dienstmädchen im Verhältnis zur wachsenden Zahl der Bevölkerung zu Verbesserungen treibt, und weil das erwachte Klaffenbewußtsein und damit die Organisation der Mädchen sehr vieles wird erzwingen können. Aber das, was im Klassenfampf unter Ausnützung der Lage auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen sein wird, findet seine Grenze an der Irrationalität des heutigen bürgerlichen Haushaltes. Die Bewegung der Dienstboten für die Befreiung aus den Ketten feudaler überlieferung wächst daher notwendig über die gegenwärtigen Existenzbedingungen diefer fozialen Schichte hinaus, verwandelt die Dienenden in freie häusliche Arbeiterinnen und beschleunigt die Umgestaltung des bürgerlichen Haushaltes und damit der bürgerlichen Familienform selbst. Außer gefeßlichen Reformen hält Pieper die Selbsthilfe der Dienstmädchen durch Fachorganisationen für notwendig. Ta neben weist er den Lehrern, Lehrerinnen und Priestern, besonders auf dem Lande, die Aufgabe zu, schon in der Schule auf die großen Vorzüge des Dienstbotenberufs hinzuweisen und auch in öffentlichen Vorträgen auf die Eltern der Schulmädchen im gleichen Sinne zu wirken. Die chriftliche Frauenpresse soll sich ebenfalls dieser Aufgabe widmen, aber," meint der Autor, es geht nicht mehr in der alten„ patriarchalischen" Art und Weise, die heute nicht mehr zugkräftig ist. Nicht von oben herab und auf alte ererbte, aber überlebte Anschauungen oder bloß auf die Autorität des Verfassers sich stüßend, darf man hier schreiben. Der vielfach noch beliebte, bloß moralisierende Ton muß weichen. Aus dem Denken und Sinnen des Volkes und seiner Frauen heraus muß geschrieben werden." Wie modern sich doch die Klerikalen unter dem Druck der sozialdemokratischen Agitationsarbeit zu geberden anfangen! Freilich geht diese Umwandlung gar nicht tief, nicht tiefer als es not wendig ist, um bei naiven Gemütern den Anschein modernen Geiftes zu erwecken. Sieht man näher zu, so fann einem der reaktionäre Pferdefuß nicht entgehen. Er ist auch deutlich genug in dem Plan zu erkennen, den Pieper für die Dienstmädchenorganisation entwirft. Es erscheint ihm wünschenswert, daß einige sozialdenkende Hausfrauen, wenn auch in der Minderzahl, Mitglieder des Borstandes find."" Die zeitraubenden Vereinsgeschäfte werden solchen Vereinsdamen zufallen, da die Dienstmädchen durch die Hausarbeiten zu sehr in Anspruch genommen sind und über zu wenig freie Zeit verfügen." Damit noch nicht genug. Wie Bruckmayer ausführt, und wie es tatsächlich in den Statuten der Vereine vorgesehen ist, die in beiden Schriften empfohlen werden, soll ein vom Diözesanbischof ernannter Geistlicher Präses des Vereins sein. Die Autorität dieses Präses dürfte für die armen Schäflein in der Regel eine überwältigende sein, dazu sind ihm auch noch ganz merkwürdige Befugnisse eingeräumt. In dem Musterſtatut, das der Pieper schen Schrift als Anhang beigegeben ist, und das bei dem Ver band fatholischer Dienstmädchenvereine in München in Kraft steht, heißt es: Die Aufnahme in den Verein geschieht durch den Präses unter Eintragung in die Mitgliederliste. Eine etwaige Ablehnung erfolgt ohne Angabe der Gründe." Ferner: Mitglieder, die drei Monate lang den Vereinsver fammlungen unentschuldigt fernbleiben, ihre Beiträge sechs Monate lang nicht entrichten oder durch unchristlichen Lebenswandel, Rundgebung irreligiöser Grundsätze " Nr. 17 Die Gleichheit oder auf sonstige Weise sich der Mitgliedschaft unwürdig machen, können durch den Präses nach wiederholter Mahnung und Anhörung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern ausgeschlossen werden." Es soll bei den anzuwerbenden Mitgliedern, die wohl selten das Statut genau studieren und genau verstehen dürften, der Schein erweckt werden, als wenn die Leitung eines solchen Vereins hauptsächlich aus Dienstmädchen bestünde und dadurch Sicherheit geschaffen wäre, daß vorwiegend deren Interessen durch den Vorstand vertreten würden. In Wahrheit aber führen die sozialdenkenden Damen" allein die Vereinsgeschäfte und herrscht der Priester so unbedingt, daß er jedes ihm nicht ganz zuverlässig erscheinende Mädchen abweisen und jedes Mit glied aus dem Verein hinauswerfen kann, das sich als nicht unbedingt fügsam erweisen sollte. Die frommen Herren find bereit, ein paar Ronzessiönchen zu machen, um dadurch das erwachende Klaffenbewußtsein einer zahlreichen Arbeiterinnenschichte um so besser niederhalten zu können. Wir haben keinen Grund, ihre Organisationsarbeit zu fürchten. Mögen sie nur die christlichen Hausfrauen und Dienstmädchen an den Gedanken gewöhnen, daß die letteren in die Fachorganisation hineingehören. Den Weg in diejenige Organisation, die wirklich ihre Interessen vertritt, werden die meisten von ihnen dann mit der Zeit schon finden. Die Klagen der Sozialpolitikerin Dr. Conrad* über die unermeßliche Gefahr, die der bürgerlichen Familie durch den Dienstbotenmangel droht, unterscheiden sich nicht wesentlich von denen der Klerifalen. In Amerika hat die Dame beobachtet, daß nur noch die Hälfte aller Dienstpläge besetzt werden kann. So kann es dort nicht weitergehen, so darf es bei uns nie werden!" ruft sie aus. Sie legt dann in recht interessanter Weise dar, wieso troh hoher Löhne und mannigfacher Erleichte rungen der Zubrang zum häuslichen Dienst in Nordamerika ein so geringer ist. Der demokratische Sinn der Amerikanerinnen erträgt die Abhängigkeit des Dienstbotenlebens nicht. Darum rekrutieren sich die Dienstmädchen fast ausnahmslos aus den weiblichen Einwanderern und den Töchtern eingewanderter Familien. Aber auch diese wählen in immer steigendem Maße lieber andere Berufe als den des Dienstmädchens, der in ameritanischen Proletarierkreisen so gering geschätzt wird, daß Fabrik arbeiter und-arbeiterinnen in der Regel auf Dienstmädchen herabsehen, und daß ihre Geselligkeitsvereine diesen oft die Aufnahme verweigern. Dazu kommt, daß die Dienstmädchen in den Vereinigten Staaten trotz der größeren Freiheit, die sie fich zu wahren wissen, sehr oft zu einem noch viel isolierteren Leben verurteilt find als in europäischen Städten. Die hohen Löhne bewirken, daß es dort viel mehr Familien gibt, die nur ein Mädchen halten, und die üblichen Einfamilienhäuser ohne Bortiersleute erschweren es diesem ungemein, während kürzerer Arbeitspausen geeignete Ansprache zu finden. Ferner gehört der Dienstbotenberuf zu den sehr wenigen, in denen es auch in Amerika kein rechtes Emporarbeiten gibt. So kommt es, daß sehr viele Dienstmädchen bald zu anderen Berufen übergehen. Durch den Mangel an Mädchen wurde in Amerika jene Ents wicklung sehr gefördert, die den technischen Fortschritt auch in den Dienst des Haushaltungsbetriebs stellt. Nicht nur die Haus- und Kücheneinrichtungen beweisen das, sondern es bürgert sich in den größten Städten auch die Gewohnheit ein, daß fertige warme Speisen ins Haus geliefert werden, so daß im Haus halt die Mühe des Kochens und Geschirrwaschens wegfällt. Indem Dr. Conrad diese Zustände den deutschen Hausfrauen als warnendes Exempel vorführt, beschwört sie diese, den Diensts botenberuf, anziehender" zu gestalten: Internate zur Ausbildung tüchtiger Dienstmädchen zu errichten, die zugleich unentgeltlichen Stellennachweis zu übernehmen hätten, im Haushalt arbeit sparende Vorrichtungen einzuführen, die Mädchen mit Freund lichkeit zu behandeln und möglicherweise" und mit der Zeit" sogar so weit zu gehen, die ausgebildeten, nicht mehr ganz Dr. Elfe Conrad,„ Das Dienstbotenproblem in den nordamerifanischen Staaten und was es uns lehrt." Jena 1908. Gustav Fischer. 43 Seiten. 261 jungen Dienstmädchen mit Fräulein" anzusprechen.„ Es hilft nichts, warnt Fräulein Dr. Conrad, fich gegen etwas unbequeme Neuerungen zu stemmen, die Entwicklung schreitet unaufhaltsam fort; was nicht freiwillig gegeben wird, wird die Sozialdemokratie erzwingen." Damit aber die deutschen Hausfrauen nicht allzu sehr vor dem Reformeifer der Sozialpolitikerin erschrecken mögen, beeilt sich diese, hinzuzufügen: In der Verweichlichung der Dienst, boten kann man ebenso zu weit gehen wie in der Überanstrengung, und man leistet den Mädchen wahrlich keinen guten Dienst damit, denn das Leben wird sie darum später nur um so härter anfassen." Die Dame unterscheidet sich im Grunde trotz ihrer Ameritastudien recht wenig von den klerikalen Reaktionären, die auch das übel des Dienstbotenmangels beheben möchten, ohne an der Abhängigkeit und Ausbeutung der Dienstmädchen ernstlich zu rühren. Und das ist im Grunde nicht sehr verwunderlich, denn es ist eben unmöglich, zugleich bürgerliche und proletarische Interessen zu vertreten, zugleich den bürgerlichen Haushalt zu festigen und die Dienstmädchen wirklich aus ihrer abhängigen und unwürdigen Lage zu befreien. Selbst viel aufrichtigere Reformversuche, als bisher von klerikalen und freisinnigen„ Dienstbotcnfreunden" vorgeschlagen wurden, müßten an dieser Aufgabe scheitern. In Amerika ist man vielfach dahin gelangt, die Mädchen außerhalb des Hauses wohnen zu lassen, so daß sie nur bestimmte Stunden des Tages auf ihrem Dienstplatz zubringen. Dadurch aber wird ihre Stellung schon der der gewerblichen Lohnarbeiterinnen sehr nahe gebracht, wird andererseits schon die bürgerliche Familie vielfach von ihrer altgewohnten Lebensweise abgedrängt und die bürgerliche Hausfrau und Mutter um einen großen Teil ihrer relativen Unabhängigkeit vom Haushalt gebracht. Daß aber auf diesem Punkte die Entwicklung nicht stehen bleiben tann, ist sicher. Das wirtschaftliche, geistige und politische Leben unserer Zeit ist nicht nur ganz unver träglich mit einem Wiederanwachsen der häuslichen Gebundenheit der bürgerlichen Frauen, sondern es fordert vielmehr gebieterisch die Emanzipation der Frauen aller Klassen. In immer höherem Maße werden auch bürgerliche Ehefrauen in außerhäusliche Berufe hineingezogen, und dadurch wird es für sic zur Unmöglichkeit, ohne dauernd wirkende Hilfskräfte den Einzelhaushalt aufrecht zu halten. So wirkt schließlich die Dienstbotenfrage auf die gesamte Frauenfrage zurück. Darüber geben sich auch die Gegner der sozialdemokratischen Dienstbotenbewe gung feiner Täuschung hin. Aber dieselbe Erkenntnis, die sic in ohnmächtige Klagen ausbrechen und zu wirkungslosen Scheinreformen ihre Zuflucht nehmen läßt, zwingt uns, auf dem Wege kräftig vorwärtszuschreiten, den wir bisher zu ihrem Schrecken eingeschlagen haben. Therese Schlesinger. Neue Lasten für die Proletarierin?! Nun soll der proletarischen Frau womöglich noch der dünne Trank verteuert werden, der kaum Kaffee genannt zu werden verdient, weil er, wie dies meist im Arbeiterhaushalt der Fall ist, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln aus Zichorie oder einem anderen minderwertigen Ersatz besteht. Und doch spielt dieses Getränk in der Kost der arbeitenden Frau, der Arbeiterfamilie eine hervorragende Rolle. Die Bourgeoisdame schlürft den Kaffee nach einem satten Mahle, wenn sie im Kreise ihrer Freundinnen über die leider Gottes" zunehmende Unmoral in den anständigen" Familien tratscht und über die Untugenden" der Dienstboten. Die Proletarierin dagegen trinkt in sehr vielen Fällen den Kaffee zu jeder Tageszeit. Nicht selten ersetzt er ihr die eigentliche Mahlzeit. Die ledige Arbeiterin zumal, deren Hein von der Arbeitsstätte weit entfernt liegt,„ nährt sich" tagsüber fast nur von Kaffee, den sie mit zur Arbeitsstätte nimmt. Kaffee mit Brot oder Kartoffeln bildet auch für viele Arbeiter die Hauptkost. Die Kinder des Arbeiters trinken Kaffee, da die Mutter keine Zeit und oft kein Geld hat, ein warmes Mahl zu bereiten oder gute Milch zu 262 Die Gleichheit taufen. Die Aufwartefrau erbittet sich wohl den abgestandenen Satz vom Tische der„ Herrschaft" als eine besondere Vergünstigung. Kurz die arbeitenden Massen brauchen den Kaffee, er ist ihnen zum Lebensbedürfnis geworden. Dabei ist dieses Getränk nichts weniger als nahrhaft, wohl aber regt es die Nerven des durch Fron und Unterernährung erschöpften Organismus an, spornt zur Arbeit, wenn die Kräfte zu erlahmen drohen, und weckt die Illusion einer kraftspendenden Nahrung. Der Kaffee ersetzt nicht die kräftige Fleischnahrung, aber er täuscht über ihren Mangel hinweg. Erhöhtes Einkommen, billigere Fleisch, Milch- und Eierpreise würden sicherlich den Kaffeebedarf der arbeitenden Bevölkerung herabsetzen. Dagegen muß die Annahme einer weiteren Zollerhöhung auf Kaffee, wie sie aus den Kreisen der besitzenden Klassen vorgeschlagen wird, nur eine verstärkte Nachfrage nach allerhand minderwertigen, oft gar gesundheitsschädlichen Erfahmitteln hervorrufen. Der Zoll, der jetzt auf dem Kaffee ruht, beträgt 20 Pf. pro Pfund, nun wird angeregt, daß er um weitere 10 Pf. pro Pfund erhöht werden solle. Für das schmale Arbeiterbudget wäre dies natürlich eine neue schwere Last. Die Ungerechtigkeit der indirekten Steuern tritt beim geplanten Kaffeezoll gerade dadurch besonders fraß hervor, daß die Reichen für den teuersten Rohtaffee, der unverzollt 360 Mt. pro Doppelzenter kostet, dieselben 40 Mr. Zoll zahlen wie die Armen für die geringe Kaffeeforte, die nur 70 Mt. tommt. Ein bürgerlicher Nationalöfonom hat festgestellt, daß von je 100 Mt. Einkommen der Reiche 10 Pf. jährlich an Kaffeezoll entrichtet, der Mittelständler 46 Pf., die Arbeiter müssen 70 Pf. hergeben und die Armsten, die ohnehin fast nur Zichorie trinken, haben für das bißchen Kaffee, das sie genießen, noch immer den hohen Betrag von 55 Pf. an Boll zu blechen. Und wie auf dem Kaffee, so lastet auch auf den Ersatzmitteln eine Abgabe, die bei der Bichorie zum Beispiel 10 Mit. pro Doppelzentner beträgt; alle anderen Surrogate aber tragen denselben 40 Mark- Zoll wie der Kaffee. Sobald der Kaffeezoll erhöht wird und die Massen in verstärktem Maße nach den Surrogaten greifen, liegt die Möglichkeit einer Erhöhung der Abgaben für Surrogate nahe. Doch auch noch andere Gefahren birgt die geplante Kaffeezollerhöhung in sich. Da nämlich Brasilien drei Viertel unseres Raffees liefert, so ist nicht ausgeschlossen, daß eine Mißernte oder eine Einschränkung der im Kaffee herrschenden Überproduk tion den Preis dieser Ware in die Höhe schraubt, was natürlich an dem einmal festgesetzten Zoll nichts ändern würde. Ferner muß damit gerechnet werden, daß eine Erhöhung des Kaffeezolls von Brasilien mit einer Zollerhöhung auf alle deutschen Waren beantwortet wird. Brasilien ist auf unsere Waren nicht angewiesen. Unsere Industrie würde aber durch die veränderten Handelsbeziehungen doppelt geschädigt: einmal durch den Verlust eines so bedeutenden Abnehmers deutscher Waren, wie es Brasilien ist, dann durch die Möglichkeit einer Berteuerung all derjenigen Rohprodukte, die Deutschland von dort bezieht. Beide Umstände würden dazu beitragen, die Not lage des arbeitenden Boltes zu verschärfen. Und warum dies alles? Weil die besitzenden Klassen sich weigern, auch nur zum Teil ihrem Vermögen entsprechend die großen Mittel aufzubringen, deren das Reich für Kolonialpolitit, Militarismus, Marinismus, furz für Einrichtungen be darf, die für die Arbeiterklasse unnüb, ja höchst schädlich sind. Erst lassen sie es zu ihrem Nutz und Frommen so toll treiben, daß das Reich am Rande des Bankrotts steht, und dann wollen sie nach alter„ guter Sitte" dem arbeitenden Volke die Lasten aufbürden. 75 Millionen Mark jährlich hat das Reich bisher schon aus dem Kaffeezoll herausgeschlagen, weitere 38 Millionen Mark würde ihm die von den Junkern angeregte Erhöhung desselben einbringen. Für das arbeitende Volt aber wäre eine schwere materielle wie gesundheitliche Schädigung die Folge. Doch was scheren sich die Junker darum, wenn nur ,, die Katze, die Katz' gerettet ist". Ihre verzweifelte Abwehr der Nachlaßsteuer, die sie sich nicht scheuen als eine Verlegung ihrer heiligsten Familiengefühle darzustellen, ist nicht so sehr der Furcht vor den Abgaben selbst zuzuschreiben, als der AusNr. 17 ficht, bei Annahme der Nachlaßsteuer den Staat nicht mehr durch Steuerhinterziehungen größten Stils bemogeln zu können. Auch die auffallende Begeisterung der„ Edlen der Nation" für die Kaffeezollerhöhung hat ihren guten Grund: die Agrarier sind die Hauptlieferanten für die Rohstoffe der Ersatzmittel Zichorie und Malzkaffee. Der Arbeiterfrau wie der Frau des kleinen Mannes, der unaufhörlich gepredigt wird, sie hätte sich nur um den Kochtopf, aber nicht um die hohe Politik" zu kümmern, zeigt gerade die drohende Verteuerung des Kaffees den innigen Zusammen hang zwischen Kochtopf und Politik. Im politischen Leben geschieht nichts, was nicht das Wohl der Frauen und ihrer Fas milien berührte. Ihre ernsteste Pflicht ist es daher, mit einzustimmen in den Protest ihrer Männer und Brüder gegen die fortgesetzten Versuche der bürgerlichen Parteien und Klassen, durch Zölle und Abgaben die Lebenslage des arbeitenden Volfes herabzudrücken und dieses zum Hauptträger der staatlichen Lasten zu machen. Sie müssen sich dagegen wehren, noch weiter die Zeche für die tolle Wirtschaft im Reiche zu bezahlen, die die Sehrreichen immer reicher macht, die Armen aber tiefer ins Elend stößt. Die Mutterschutzforderungen der deutschen Genossinnen. ed. Der Regierungsentwurf zur Reform der Reichsversiche rung enthält in dem Abschnitt, welcher von der Krankenvers sicherung handelt, Bestimmungen zugunsten der Schwangeren und Wöchnerinnen. Sie kommen leider nicht viel über die schwachen Ansätze zur Mutterschaftsfürsorge hinaus, welche das Krantenversicherungsgesetz jetzt schon geschaffen hat. Den größten Fortschritt, gemessen an dem geltenden Recht, bringt§ 197, welcher in den Kreis der Versicherungspflichtigen einbezieht: Landarbeiter, Dienstboten, unständige Arbeiter, Heimarbeiter und noch einige andere Kategorien von Arbeitern. Dadurch erhalten zahlreiche Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen Anspruch auf Schwangerschafts- und Wöchnerinnenunterstützung, die heute ihrer beraubt sind. Von pflicht auch fünftig nur für solche erwerbstätige Personen gelten, Arbeitern und Dienstboten abgesehen, soll die Krankenversicherungsübersteigt. In der Folge bleiben viele Frauen des Klein- und beren regelmäßiger Arbeitsverdienst im Jahre 2000 Mart nicht Mittelbürgertums, der sogenannten bürgerlichen Intelligenz, ungeschüßt, die beim Nahen ihrer schweren Stunde und während des Wochenbetts ebenfalls in hohem Maße schußbedürftig sind. Was die Leistungen der Krankenkassen für Schwangere und Wöchnerinnen anbelangt, so begnügt sich der Entwurf damit von einer kleinen Verbesserung abgesehen, die Ausdehnung der das gelWöchnerinnenunterstützung von sechs auf acht Wochen tende Recht zu erweitern. Der Entwurf sieht als Krankengeld, be beitrags vor, der dem durchschnittlichen Tagesverdienst gleichkommt. ziehungsweise Wöchnerinnenunterstützung die Hälfte des Grund Das Krankengeld kann auf drei Viertel des Grundbeitrags erhöht werden.§ 232 legt fest, daß der Betrag des Krantengeldes als Wöchnerinnenunterstüßung auf die Dauer von im ganzen acht Wochen( bisher sechs Wochen) vor und nach der Niederkunft zu ge währen ist. Voraussetzung für Anrecht auf diese Unterstützung ist, daß die Wöchnerin innerhalb des letzten Jahres, vom Tage der Entbindung an gerechnet, mindestens sechs Monate hindurch auf Grund der Reichsversicherung gegen Krankheit versichert gewesen ist. Von den acht Wochen der Unterstüßungsfrist müssen wenigstens sechs auf die Zeit nach der Niederkunft fallen. Wie bisher§ 21 des geltenden Gesetzes, so räumt§ 234 des Entwurfs den Kassen das Recht ein, statutarisch zu bestimmen, daß ihren weiblichen Mitgliedern im Falle von Arbeitsunfähigkeit, verursacht durch Schwangerschaft, das Krankengeld sechs Wochen lang als Schwangerschaftsunterstützung gezahlt wird. Ferner fann bestimmt werden, daß die ärztliche Behandlung der Schwangerschaftsbeschwerden und die Hebammendienste auf Kosten der Kassen erfolgen. Diese sind ferner befugt, durch Statut festzusetzen, daß alle die vorstehenden Fürsorge maßregeln auch auf die nichtversicherungspflichtigen Ehefrauen der Mitglieder ausgedehnt werden. Die Unzulänglichkeit des Regierungsentwurfs wirft die Frage auf: Was müssen die proletarischen Frauen und ihre Vertretung zum Schutze von Mutter und Kind fordern? Die Antwort darauf gibt die Resolution, welcher die Genossinnen auf ihrer Konferenz Nr. 17 Die Gleichheit zu Mannheim 1906 zustimmten, nachdem sie seit dem Jahre 1893 wieder und wieder der Frage der Mutterschaftsfürsorge ihre Aufmerksamkeit zugewendet haben. Die Resolution lautet: " Je mehr die Teilnahme der Frau am Berufsleben wächst, desto dringender wird die Frage: Wie vereinigt sich die Frauen erwerbsarbeit mit der Mutterschaft? Besonders die proletarische Frau und ihre Kinder leiden schwer durch diese Doppelbelastung; Unterleibserkrankungen, Erschwerung der Schwangerschaften und Entbindungen, Fehl- und Frühgeburten, frühe Sterblichkeit, Schwäch lichkeit und Siechtum der Kinder haben häufig ihre Ursache in den ungünstigen Einflüssen der Frauenarbeit. Der Weg einer Einschränkung( Halbtagsschicht) oder gar eines Verbots der Arbeit verheirateter Frauen ist für uns nicht gangbar. Die Arbeiterfrauen greifen nicht zum Vergnügen zur Lohnarbeit, sondern aus wirtschaftlicher Not, und eine Erschwerung oder ein Verbot der Arbeit außer dem Hause würde die Frau nur noch viel mehr in die ungeschützten Gebiete der Heimarbeit treiben. Ferner aber würden die unehelichen Mütter und Kinder, die den genannten Gefahren ohnehin schon in erhöhtem Grade ausgesetzt sind, ohne Schutz bleiben. Und schließlich sind wir überhaupt nicht für eine solche Einschränkung der Frauenarbeit, weil wir in der letzteren den einzigen Weg zur Frauenbefreiung sehen. Für uns kommt nur in Frage: I. Die Frauenarbeit so zu gestalten, daß sie die Frauen nicht daran hindert, gesunde Mütter gesunder Kinder zu werden, und II. Einrichtungen zu schaffen, die den Frauen die Last der Mutterschaft erleichtern. Bu I. fordern wir: 1. Einführung des Achtstundentags für alle Arbeiterinnen über 18 Jahre( des Sechsstundentags für die 14 bis 18jährigen), der durch eine stufenweise Herabsehung der täglichen Arbeitszeit auf 10 beziehungsweise 9 Stunden für eine furze, gesetzlich bestimmte Übergangszeit vorbereitet werden fann. Denn jede einseitige Arbeit ist gesundheitsschädlich, wenn sie zu lange dauert. 2. Verbot der Beschäftigung von Frauen mit solchen Arbeiten, die ihrer ganzen Beschaffenheit nach die Gesundheit von Mutter und Kind ganz besonders schädigen. Wir denken hier vor allem an Arbeiten, die Vergiftungsgefahren mit sich bringen, an Industriezweige, in denen Blei, Quecksilber, Phosphor, Schwefelfohlenstoff und sonstige Gifte verwendet werden; ferner an Heben und Tragen schwerer Gegenstände und andere speziell den weiblichen Organismus und die Gesundheit der Nachtommenschaft gefährdende Arbeiten. 3. Verbot solcher Arbeitsmethoden, die den weiblichen Organis. mus gefährden, vor allem Ersetzung der Maschinen mit Fußbetrieb ( Pressen, Heftmaschinen, Näh- und Stickmaschinen) durch solche mit mechanischer Kraft. Wo diese Forderung zu einer Begünstigung der Heimarbeit führen tönnte, wie zum Beispiel in der Konfektionsindustrie, muß dem durch Errichtung von Betriebswerkstätten vorgebeugt werden. Zu II. fordern wir: Von der Arbeitsschutzgesetzgebung: 1. Das Recht der fündigungslosen Einstellung der Arbeit acht Wochen vor der Niederkunst. 2. Ausdehnung des Arbeitsverbots für Wöchnerinnen auf acht Wochen, wenn das Kind lebt auf sechs Wochen nach Fehl- und Totgeburten, oder falls das Kind innerhalb dieser Frist stirbt. Von der Krankenversicherung: 1. Obligatorische Gewährung einer Schwangerenunterstützung ( die das Krankenversicherungsgesetz bis jetzt in das freie Ermessen der Kasse stellt im Fall der durch die Schwangerschaft verursachten Erwerbslosigkeit auf die Dauer von acht Wochen. 2. Freie Gewährung der Hebammendienste und freie ärztliche Behandlung der Schwangerschaftsbeschwerden. 3. Ausdehnung der Wöchnerinnenunterstützung von sechs auf acht Wochen, falls das Kind lebt, und wenn die Mutter fähig und willens ist, ihr Kind selbst zu stillen, auf die Dauer von mindestens dreizehn Wochen; Ausdehnung der Krankenkontrolle auf die Zeit von der achten Woche ab. 4. Erhöhung des Pflegegeldes an Schwangere, Wöchnerinnen und Stillende für die Dauer der Schuhfrist auf die volle Höhe des durchschnittlichen Tagesverdienstes. 5. Obligatorische Ausdehnung der unter 1 bis 3 angeführten Bestimmungen auf die Frauen der Kassenmitglieder. 6. Ausdehnung der Krankenversicherungspflicht auf alle lohnarbeitenden Frauen, auch die landwirtschaftlichen Arbeiterinnen, Heimarbeiterinnen und Dienstboten sowie überhaupt auf alle Frauen, deren jährliches Familieneinkommen 3000 Mt. nicht übersteigt. Von der Gemeinde: 263 Errichtung von Entbindungsanstalten, Schwangerens, Wöchnes rinnen und Säuglingsheimen, Organisation der Wöchnerinnenhauspflege, Beschaffung guter teimfreier Kindermilch sowie Gewährung von Stillprämien, solange diese Periode noch nicht in die Unterstützungsfrist einbezogen ist. Vom Staate: Gewährung von Zuschüssen sowohl an die Krankenkassen als auch an die Gemeinde, damit diese den genannten Mutterschuhforderungen gerecht werden können. Aufklärung der Frauen über die richtige Erfüllung ihrer Mutter pflichten durch Aufnahme der Säuglingspflege in den Schulplan der obligatorischen Fortbildungsschulen. Verteilung von Mertblättern mit Regeln für die Pflege und Ernährung des Säuglings und die Pflege der Wöchnerin seitens der Standesbeamten." Genofsinnen, proletarische Frauen! Gedenkt dieser Forderungen, wenn ihr Stellung zu der Reform der Reichsversicherung nehmt. Wirkt durch euere Agitation dafür, daß sie den größten Kreisen der Frauen zur Kenntnis kommen, die mit Hand oder Hirn für ihres Lebens Notdurft fronen oder deren Männer vom Kapital gefnechtet werden. Dadurch treibt ihr die gefeßgebenden Gewalten an, bei der Entscheidung über den vorliegenden Entwurf die For derungen zu berücksichtigen, welche die Krankenversicherung zur Für forge für die Mütter des Volkes festlegen fann und festlegen sollte. Dadurch klärt ihr aber auch Tausende von noch Gleichgültigen, ja Stumpffinnigen über ihre Interessen auf, wie über das Wesen der heutigen Gesellschaft, die ihnen feindlich ist. So helft ihr die Kraft schaffen, welche der bürgerlichen Ordnung immer mehr und immer besseren Mutterschaftsschutz abzwingen und schließlich eine neue Ge sellschaft aufbauen wird, die es als ihre heiligste und segensreichste Pflicht erachtet, dafür zu sorgen, daß auch nicht eine Mutter, nicht ein Kind in dem Elend zugrunde geht, das heute Ungezählte vers schlingt. Gequälte Kinder. Langjähriger Bemühungen hat es bedurft, um die bestehenden Schutzmaßregeln zugunsten der Kinder dem Reiche abzuringen. Sie verbieten die Kinderarbeit in einigen Gewerbezweigen, setzen im allgemeinen das zwölfte Lebensjahr als Grenze fest, von für fremde Rechnung beginnen kann der ab die Ausbeutung fremder Kinder und der eigenen Kinder für fremde Rechnung beginnen kann- tasten aber die Ausbeutungsfreiheit in der Heimindustrie und in der Landwirtschaft nicht an. Um die Überwachung des Gesetzes ist es noch sehr übel bestellt, wie könnten auch die so schon überlasteten Gewerbe inspektoren sich ihr richtig widmen!? Eine Ahnung davon, wieviel gesetzwidrige Kinderarbeit noch geleistet wird und zugleich Hinweise für ein ferneres Vorgehen der Gesetzgebung liefern die Jahresberichte der hessischen Gewerbeinspektionen für die Jahre 1907 und 1908. " industriellen Offenbacher Bezirks offen aus, daß die Not die In beiden Jahresberichten spricht der Inspektor des hochproletarischen Eltern veranlaßt, die Arbeitskraft ihrer Kinder zu Geld zu machen. Nur die Hebung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterbevölkerung wird eine erhebliche Verminderung der Übertretungen des Kinderschutzgesetzes herbeiführen." So hieß es im Bericht für 1907; und 1908: In vielen Fabriken und Geschäften werden Arbeiter entlassen, oder es wurde mit verfürzter Arbeitszeit gearbeitet. Infolgedessen wurden Kinder, namentlich die der schwerer getroffenen Familien, mehr als sonst zu Gelegenheitsverdienst verwendet." Eine schöne Gesellschaftsordnung, die die Männer arbeitslos macht und die Kinder in die Fron zwingt! 1907 wurden in Hessen 4106 gewerblich tätige Kinder ermittelt, davon wurden 1419 gesetzwidrig beschäftigt; 1908 find die Ziffern 3909 beziehungsweise 1274. Also von drei Fällen ermittelter Rinderarbeit verstieß einer wider das Ges set! Im Verborgenen blüht die Gesetzesübertretung noch üppiger, es entspringen daraus für die Kinder schmerzliche Konflikte. So werden eine ganze Reihe Fälle mitgeteilt, in denen Metzgermeister und andere Geschäftsleute Kinder förmlich aufs Anlügen der kontrollierenden Beamten abgerichtet hatten, viele Verschleierungen der Kinderarbeit kommen besonders in der Hausindustrie vor. Aus Gießen wird berichtet:„ Den Beamten gegenüber verlegen sich die Kinder gewöhnlich aufs 264 Die Gleichheit Lügen. Sie machen die unglaubwürdigsten Aussagen, und man merkt nicht felten, daß die Eltern oder Arbeitgeber sie zu unwahren Angaben verleitet hatten. Im Verlauf von weiteren Vernehmungen hat man es dann oft mit einem förmlichen Lügenklüngel zu tun, und eine solche Erziehung zur Unwahrhaftigkeit und Unehrlichkeit kann jedem um der Kinder willen nur in tieffter Seele leid tun." Eine stille Tragödie aus dem Leben des Proletarierlindes berichtet die Inspektorin aus dem Darmstädter Bezirk. Sie fieht auf der Dorfstraße einen Knaben Tabat tarren, geht später in das Haus, darin er verschwunden, und findet ihn beim Tabakentrippen. Warum er denn dem Lehrer auf deffen Frage verschwiegen habe, daß er Tabak entrippt? Erst schweigt das Bübchen, schließlich auf Zureden der Mutter antwortet er: Wenn ich es dem Lehrer sage, dann sagt der, du darfst nicht arbeiten. Wenn ich nach Hause komme, dann sagt ihr ( zu der Mutter gewandt), du mußt arbeiten. Zu was soll ich es da vorher dem Lehrer sagen." " So wird das Proletarierkind früh in den Widerstreit sitt licher Pflichten gestürzt, der kleine Held wählt das schweigende Dulben, damit er der Mutter ein paar Groschen verdienen kann. Aber wird die Gewöhnung an die Lüge( eine heilige Lüge) nicht schließlich abstumpfend wirken und sein sittliches Unterscheidungsvermögen einschläfern und ertöten? Schwer schädigt auf alle Fälle die Arbeit des Tabakentrippens den jugendlichen Organismus. Diese Kinder sehen meist ungesund, fahl und auffallend wenig intelligent aus." So wird aus dem, Bezirk Darmstadt berichtet. Und im Landbezirk Offenbach fand ein der Klasse fremder Lehrer aus dem Schülerhaufen sofort, durch ihr blasses Aussehen geleitet, 13 Kinder heraus, die zu Hause Tabat entrippen, nur zwei dieser Kinder entgingen seiner prüfenden Betrachtung. Nr. 17 des Gehilfen aus dem Arbeiterstand" habe sich„ ganz besonders bewährt", 138 Revisionen hat er vorgenommen und dabei 136 Ungefeßlichkeiten festgestellt und beseitigt. Zahlreiche Fälle von Kinderbeschäftigung, die den Ortspolizeibehörden entgangen waren, find festgestellt, sowie solche, die stillschweigend geduldet wurden, find ans Licht gezogen worden." Es zeigt sich also auch in dieser Beziehung, daß der Arbeiterklasse die besten Kontrolleure zu entnehmen sind. Mehr Schutz für die ausgebeuteten Kinder, Ausdehnung und Vertiefung der Schutzvorschriften, mehr Kontrolle und bessere Kontrolle diese Forderungen ergeben sich aus den Berichten; fie gelten nicht nur für Hessen. Aber die verbietenden und gebietenden Vorschriften zum Schuße der Kinder müssen ihre Ergänzung finden in positiver Tätigkeit des Staats. Bisher hat der Staat durch Zollwucher und dergleichen die Lebenslage der Arbeiter verschlechtert, er hat damit Kinder in die Fron getrieben. Kaum daß armen Kindern von Gemeinden und Wohltätigkeitsvereinen einige Broden zufielen. Das zusammenfassende Urteil des Mainzer Inspektors lautet:„ Viele ärmere Kinder müssen leider Erholungen in freier Luft immer noch fernbleiben, weil fie fich am Broterwerb beteiligen müssen." Nun wohl, Pflicht des Staats und der Gesellschaft ist es, helfend einzugreifen. Kinder der Witwen sind es sehr häufig, die verdienen müssen. Es werden Fälle berichtet, wo die Witwen grimmig höhnten, daß Vater Staat sie durch das Verbot der Kinderarbeit der Armenpflege überantwortet, die sie als etwas Niederdrückendes" empfinden. Die proletarischen Mütter müssen den Staat zwingen, daß er sich nicht auf das Verbieten beschränkt und fich endlich als Vater erweist. Die Jugend ist unsere Zukunft, ist die Zukunft der kämpfenden Arbeiterklasse, der Menschheit! R. W. Es sind meist die eigenen, alſo ungeschützten Kinder, denen Stimmrecht für ,, wohlhabende" Frauen. in der Hausindustrie so das Rüdgrat gebrochen wird. Aber auch Kleinmeister, zumal Bäckermeister versündigen fich weniger aus wirtschaftlicher Not, als aus Unverstand- an ihren Kindern. Aus Mainz wird berichtet, früher hätte man morgens vor 6 Uhr die fremden Kinder frierend vor den Türen aufs Aufschließen warten sehen, um ihre Backwaren abliefern zu fönnen jest treffe man meistens Meistertinder so an. Es „ fehlt diesen Handwerksmeistern das Verständnis dafür, daß das vor der Schule beschäftigte Kind nicht in der Lage ist, infolge des frühen Aufstehens und des Treppenfteigens vor übermüdung dem Schulunterricht vollständig folgen zu können." Ahnliche Fälle werden noch mehr berichtet, so einer aus Darmstadt, in dem ein Knabe allabendlich seiner Mutter in der Wirtschaft helfen muß. Es ist diesem Schüler kaum möglich, länger als zehn Minuten dem Unterricht mit Aufmerksamkeit zu folgen; bei jedem Zuruf erwacht er von neuem." Die hessischen Inspektoren fordern, die Gesetzgebung solle nicht länger vor dem Eingriff in die Familienrechte" zurückscheuen, auch die Beschäftigung eigener Kinder soll unter Schutz bestimmungen gestellt werden. So im jüngsten Bericht; im voraufgegangenen hatten sie noch schlimmere Zustände aus der agrarischen Kinderschinderei aufgedeckt und es unumwunden ausgesprochen, daß hier eine stritte Regelung der Arbeitszeit wie bei der gewerblichen Beschäftigung dringend not" tue. Die Berhältnisse im kleinbäuerlichen Bezirt Alzey hatten zu den Schluffe geführt, die schwere Arbeit sei für die förperliche und geistige Entwicklung unserer Schuljugend nur verderblich," von einem gedeihlichen Unterricht könne teine Rede sein, bis in die Nacht hinein währe die Arbeit das ganze Jahr, in den Ernteferien alltäglich 14 und mehr Stunden! Ahnliches wurde aus Oberhessen berichtet, und aus dem Odenwald heißt es, in den Ferien daure die Arbeit nach Abzug der Pausen 14 bis 15 Stunden im Durchschnitt, die Kinder würden an Leib und Seele verdorben. So wird in den verschiedensten Berufszweigen Kindermord verübt. Und ein Erfolg der Revisionstätigkeit ist bisher kaum zu spüren," flagt der Offenbacher Juspektor. Doch sein Wormser Kollege weiß heuer zu melden, die Mitwirkung Genossin Wurm unterzieht in Nr. 15 der„ Gleichheit" die Haltung der sozialdemokratischen Fraktion des preußischen Abgeordnetenhauses anläßlich der Beratung einer Petition der Frau SchmidtBürkly auf Abänderung der Städteordnung einer scharfen Kritif. Ich betone ausdrücklich, die Haltung der Fraktion, denn wenn sich auch ihre Ausführungen in erster Linie gegen mich richten, der ich als Fraktionsredner gesprochen habe, so herrschen doch innerhalb der Fraktion über die Frage keinerlei Meinungsverschiedenheiten. Wenn sie also meine Haltung mit der von Stockreaktionären auf eine Stufe stellt, so ist damit nicht mehr und nicht weniger gesagt, als daß die gesamte Fraktion in bezug auf eine bestimmte Frage auf einem stockreaktionären Standpunkt steht. Gewiß find wir für jede Kritik dankbar, mag sie von Gegnern oder von Freunden kommen, aber zweierlei Voraussetzungen muß man an eine Kritik knüpfen, einmal muß sie fachlich sein, und zweitens muß der Kritiker sich über die Vorgänge, die er kritisiert, verstoßen; sie hat offenbar weder die Petition in ihrem Wortlaut informiert haben. Gegen die zweite Forderung hat Genossin Wurm gelesen, noch hat sie sich über die Vorgänge in der Kommission unterrichtet. Das einzige Beweisstück, auf das sie sich stüßt, ist der stenographische Bericht über die Sigung des Abgeordnetenhauses vom 30. März. Aber auch diesen Bericht scheint sie nicht vollständig gelesen zu haben, denn sonst wäre es unverständlich, wie es kommt, daß sie zwar einige Stellen aus meiner Rede zitiert, aber gerade an der entscheidenden Stelle abbricht. Daß das absichtlich geschehen ist, kann ich nicht annehmen. Genoffin Wurm geht von der falschen Voraussetzung aus, daß ich namens der Fraktion dafür eingetreten bin, daß die wohl. habenden Frauen das Stimmrecht für die Kommunalwahlen erhalten sollen, die Arbeiterfrauen aber nicht, daß ich also für ein Borrecht für die Besitzenden plädiert habe. Tatsächlich habe ich an der Stelle, an der Genoffin Wurm zu zitieren aufhört, laut stenographischem Bericht wörtlich gefagt: Würde es sich nur darum handeln, den grundbesitzenden Frauen in den Städten ein Stimmrecht zu verleihen, dann wür den wir für übergang zur Tagesordnung stimmen, weil dadurch ein neues Privileg geschaffen würde, den wir nun und nimmer unsere Sanktion erteilen tönnen." Schon diese Worte beweisen, daß wir doch nicht so ganz stock reaktionär sind, wie es der Genoffin Wurm vorschwebt, und daß es uns auch nicht im Traum eingefallen ist, gegen irgend ein Nr. 17 Die Gleichheit 265 Prinzip oder irgend einen Beschluß der Partei zu verstoßen. Wie liegen die Dinge? Die Petition, die, wie ich ausdrücklich hervor- gehoben habe, an einer großen Unklarheit leidet, verlangt eine Ab- Änderung der Slädteordnung dahin, daß auch den grundbesitzenden, wirtschaftlich selbständigen und steuerzahlenden Frauen das Stimm- recht eingeräumt wird. Sie weist auf die segensreiche Mitarbeit der Frauen in den Armen-, Waisen- und Echuldepntationen hin, bezeichnet die Mitarbeit der Frauen auch auf den übrigen kommu- nalen Gebieten als berechtigt und erwünscht und kommt zu dem Schlüsse, daß es nur einen Weg gibt, den Frauen— nicht etwa nur den wohlhabenden Frauen— den ihnen gebührenden Einfluß auf die Gemeindeangelegenheiten einzuräumen, nämlich ihnen ebenso wie den ländlichen Grundbesitzerinnen das kommunale Wahlrecht zu geben und zugleich die Vorschriften des§ öS der Städteordnung entsprechend zu erweitern.(§ B9 handelt von der Zusammensetzung der Deputationen.) Bekanntlich ist auch das Stimmrecht der Männer heute leider kein allgemeines, es unterliegt gewissen Einschränkungen, und zwar im großen und ganzen denselben Einschränkungen, wie sie Frau Schmidt-BürNy für das Frauenwahlrecht fordert. Die Petentin verlangt also das Frauenstimmrecht im allgemeinen in demselben Umfange, wie es heute den Männern zusteht, ja insofern will sie den Frauen sogar ein größeres Stimmrecht einräumen, als sie es allen steuerzahlenden Frauen geben will, während das Stimmrecht der Männer an die Veranlagung von einem bestimmten Einkommen beziehungsweise an einen Zensus gebunden ist. Da der Begriff„selbständig" in allen preußischen Wahlgesetzen so zu verstehen ist, daß selbständig derjenige ist, der versügungsfähig, im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte, nicht gefangen oder im Kon» kurse und nicht entmündigt ist, fo würden tatsächlich, wenn der Petition Folge gegeben würde, alle Arbeiterfrauen das Stimmrecht erlangen, die eine gewinnbringende Tätigkeit ausüben und infolge dessen Steuern zu zahlen haben. Gab uns also die Petition an sich keinen Anlaß, dafür einzu- treten, daß sie in den Papierkorb wandert, so haben uns die Ver- Handlungen in der Kommission geradezu gezwungen, den Antrag auf Überweisung als Material zu unterstützen. Die Kommission ist nämlich mit Rücksicht darauf zur Tagesordnung übergegangen, weil sie der Mehrheit viel zu weit geht. Sollten wir uns etwa auf die Seite der Reaktion schlagen und mit den Konservativen zu- sammeu für Übergang zur Tagesordnung stimmen? Die Fraktion kann auch nach nochmaliger reiflicher Erwägung und nach Prüfung des Artikels der Genossin Wurm nicht einsehen, daß sie einen Fehler begangen hat. im Gegenteil, sie hätte die Interessen gerade der proletarischen Frauen geschädigt, wenn sie nicht für über- Weisung als Material eingetreten wäre, übrigens darf man nicht außer acht lassen, daß eine Petition noch lange kein Gesetzentwurf ist, und daß man sich, wenn man der Regierung eine Petition über- weist, deshalb doch nicht mit jedem Wort derselben einverstanden erklärt. Mit dieser Überweisung als Material bezwecken wir ledig- lich, die Frage des Fraucnstimmrechts, der die Regierung völlig ablehnend gegenübersteht, in Fluß zu bringen. Unserer Abstimmung über einen etwaigen späteren Gesetzentwurf wird dadurch in keiner Weise präjudiziert. Wenn der Gesetzentwurf vorliegt, woran neben- bei bemerkt auf absehbare Zeit nicht zu denken ist, dann ist die llliöglichkeit gegeben, zu prüfen, ob er tatsächlich nur den Frauen der Bourgeoisie Vorteile bringt, oder ob nicht vielmehr die Arbeite» rinnen davon Vorteil haben. Sollte letzteres der Fall sein, dann würde wohl auch Genossin Wurm das als Abschlagszahlung be- trachten und dafür stimmen. Sollte es sich dagegen lediglich um ein« Erweiterung der Rechte der besitzenden Frauen handeln, dann würde darüber, daß wir solchen Entwurf ablehnen müssen, inner- halb der Kreise der Genossen und Genossinnen keinerlei Meinungs- Verschiedenheit entstehen. Ich begnüge mich mit diesen wenigen Ausführungen, ich hoffe, auch Genossin Wurm wird nunmehr eingesehen haben, daß ihre Besürchtuug, als bewege sich die Fraktion auf der schiefen Ebene, unbegründet ist. Wenn nicht, dann können wir uns ja auf dem bevorstehenden Preußentag weiter sprechen. Paul Hirsch. In seiner Erwiderung auf meinen Artikel behauptet Genosse Hirsch, ich.hätte mich über den Vorgang, den ich kritisierte, unzu- reichend informiert. Seine lange Erwiderung habe ich aber ver- gebens nach einer neuen Tatsache durchsucht, die von mir nicht berücksichtigt worden wäre. Er behauptet zweitens, ich hätte gerade da zu zitieren ausge- hört, wo er zeige, daß er nicht für ein Vorrecht der Besitzenden eingetreten und also„nicht so ganz stockreaktionär sei, wie es mir vorschwebe." Was habe ich nun in Wirklichkeit nicht zitiert? Und was steht in dem Satz, den Genoffe Hirsch für so außerordentlich bedeutsam hält, daß er seiner ganzen Haltung ein anderes Gepräge geben soll? Daß Genosse Hirsch nimmermehr dafür eingetreten wäre, nur den grundbesitzenden Frauen Stimmrecht zu ver- leihen. Diesen Satz zu zitieren war für mich völlig überflüssig, weil ich die viel weitergehende Auslegung, die Genosse Hirsch der Petition gegeben hat, wörtlich aus dem Stenogramm angeführt habe:„Nicht nur den grundbesitzenden, sondern allen selbständige», allen steuerzahlenden Frauen das Stimmrecht zu geben." Daß Genoffe Hirsch nicht noch hinter der reaktionären Petition zurückbleibt, versteht sich von selbst— das wollte nicht einmal der Freisinn. Sogar, wenn ich diesen für einen Sozialdemokraten selbst- verständlichen Standpunkt noch besonders hervorgehoben hätte, so würde damit nicht das geringste an der Auffassung geändert worden sein, die Genoffe Hirsch über den Geist der Petition zum Ausdruck brachte. Seine Ausführungen beweisen, daß er auch jetzt noch nicht sieht, wie unzureichend die Forderungen der Petition sind, selbst nach der günstigen Auslegung, die er ihr gibt. Genosse Hirsch sagt:„Würde der Petition Folge gegeben werden, so erlangten alle Arbeiterfrauen das Stimmrecht, die eine gewinnbringende Tätigkeit ausüben und infolge dessen Steuern zu zahlen haben." Für wen trifft das zu? Doch nur, wie ich ausführte, für die un- verheirateten Arbeiterinnen— Witwe» inbegriffen. Sobald die Arbeiterin heiratet, ist nicht sie Steuerzahler, sondern der Mann, gleichgültig, ob sie einen Erwerb ausübt oder nicht. Alle verheirateten Prvletarierinnen, auch die erwerbstätigen Arbeiterinnen, wären demnach auf Grund des von Frau Schmidt- Bürkly geforderten Wahlrechts von diesem aus- geschlossen, während das Wahlrecht bürgerlichen Frauen zu- fallen würde, welche Besitzerinnen von Grundstücken, Geschäften, Fabriken und dergleichen sind. Genosse Hirsch übersieht vollkommen den s 10 des preußischen Einkommensteuergesetzes, der besagt: „Dem Einkommen eines Steuerpflichtigen wird das in Preuße» steuerpflichtige Einkommen seiner Ehefrau hinzugerechnet, und zwar ohne Rücksicht auf das zwischen den Eheleuten geltende Güterrecht usw." Was aber das Wahlrecht der steuerzahlenden unver- heirateten Arbeiterinnen anbetrifft, so dürften gegebenen Falles recht wenig« dieses iiiecht ausüben können, denn die meisten Arbeiterinnen heiraten, bevor sie das wahlberechtigte Alter, in Preußen das 24. Lebensjahr erreicht haben. Es verhält sich also genau so, wie ich in meinem Artikel aus- geführt habe:„In Deutschland würden zwar manche unverheirateten Arbeiterinnen das Wahlrecht erhalten, aber in weitaus über- wiegendem Maße käme es den Frauen der bürgerlichen Klassen zugute." Wenn Genosse Hirsch meint, die Petition enthalte sogar die weitergehende Forderung, allen steuerzahlenden Frauen das Wahlrecht zu geben, dieses also nicht, wie es bei dem be- siehenden Männerwahlrecht der Fall ist, an einen bestimmte» Steuersatz zu binden, so würde selbst dieS der großen Mass« der Prvletarierinnen nichts nützen, weil sie eben über- Haupt nicht Steuerzahlerinnen sind, auch wenn sie ein steuerpflichtiges Einkommen haben! Daß die Fraktion für Überweisung der Petition als Material ge- stimmt hat, habe ich mit keinem Worte getadelt. Ich habe mich„mit aller Schärfe" nur dagegen gewendet, daß in den Forderungen dieser Petition eine Annäherung an unseren Standpunkt zu sehen sei. übrigens, auch wenn unsere Fraktion zusammen mit de» Konservativen für Übergang zur Tagesordnung gestimmt hatte, so würde sie sich damit doch keineswegs, wie Genosse Hirsch es be- zeichnet,„auf die Seite der Reaktion geschlagen" haben. Im parla- inentarischen Leben ereignet es sich oft genug und kann sich ii» Reichstag vielleicht bald wiederholen, daß Konservative und Sozial- demokraten aus ganz entgegengesetzten Gründen zusammenstimmen. Die langen Ausführungen, die Genoffe Hirsch zur Verteidigung der Haltung der Fraktion verwendet, sind also überflüssig. Nicht gegen die Überweisung als Material habe ich mich gewendet, sondern gegen die Begründung, die Genosse Hirsch dazu gab. Und ob mit dieser Begründung der preußische Parteitag einverstanden sei» wird, darum handelt es sich allein. Genosse Hirsch hat wörtlich gesagt:„Die Petentin scheint aber auf dein Standpunkt zu stehen, und damit nähert sie sich unserer Ausfassung, daß die Städteverordnung dahin ergänzt werden soll, daß nicht nur den grundbesitzenden, sondern allen selbständigen, allen steuerzahlenden Frauen das Stimmrecht gegeben wird." Ich wiederhole, daß es nach meiner Ausfassung und wohl auch der Mehrzahl der Parteigenossen, ein Irrtum ist,«ine An- Näherung an unseren Standstuntt darin zu sehen, daß nur der 266 Die Gleichheit Nr. 17 Kreis derjenigen Wahlberechtigten erweitert wird, die auf Grund einer Sleuerzahiung wahlberechtigt sind. Ich kann daher das, was ich in meinem Artikel bereits gesagt, nur wiederholen: „Ein Wahlrecht für einzelne Schichten der Bevölkerung wirkt nicht als Etappe auf dem Wege zum allgemeinen Wahlrecht. Im Gegenteil: indem das Privileg des Wahlrechts für steuer- zahlende Frauen die Wünsche bürgerlicher Schichten befriedigte und deren Macht stärkte, würde es gerade verhindern, daß das Wahlrecht auf alle Frauen ausgedehnt wird." Dafür bietet Norwegen und Dänemark, wo ein beschränktes Frauenwahlrecht in den Kommunen bereits eingeführt ist, den besten Beweis. In Norwegen besteht seit dem Jahre 1901 das beschränkte Frauenwahlrecht zu den Kommunen, dem 19V7 das ebenfalls be- schränkte politische Wahlrecht für das weibliche Geschlecht folgte. Während das Wahlrecht für die Männer ein allgemeines ist, ist das für die Frauen an ein bestimnites versteuerbares Einkommen gebunden.' Bei Einführung des beschränkten Frauenwahlrechts in Gemeinde und Staat wurde von bürgerlicher Seite wiederholt und nachdrücklich erklärt, daß es ein Korrektiv gegen das allgemeine Männerwahlrecht sein solle. Ungefähr die Hälfte aller großjährigen Frauen besitzt das Wahlrecht nicht, infolge der reaktionären Be- stimmung, die sowohl für die Gemeinde- wie für die Storthing- wählen gelten. Auch unsere Genossen hatten seinerzeit für die Gesetze gestimmt, welche die reaktionäre„Reform" im demokratischen Mäntelchen schufen. Sie ließen sich von der Hoffnung leiten, daß diesem beschränkten bald das allgemeine Wahlrecht folgen werde. Diese Hoffnung hat sich, wie es vorauszusehen war, als trügerisch erwiesen. Die besitzende Klasse denkt gar nicht daran, sich selbst aus ihrer Machtstellung zu verdrängen und den Besitzlosen gleiche Rechte einzuräumen. Ahnlich liegen die Dinge in Dänemark, wo das allgemeine Wahl- recht in der Gemeinde sowohl für Männer wie Frauen durch eine Steuerklausel beschränkt ist, so daß nach einer amtlichen Statistik, die der„Vorwärts" am 12. Mai 1909 mitteilte, im ganzen Lande von den im Wahlrechtsalter stehenden Männern nur 75'/, Prozent, von den Frauen 62 Prozent wahlberechtigt sind, in der Kommune Kopenhagen aber beispielsweise bloß 67 Prozent der Männer und 46 Prozent der Frauen. Dabei ist zu bedenken, daß den ver- heirateten Frauen das steuerbare Einkommen des Ehemannes an- gerechnet wird. Die vorliegenden Ziffern allein schon erweisen, wie reaktionär das Wahlrecht ist, und wie recht unsere Genossen in Dänemark daran taten, gegen die kommunale Wahlrechtsreform zu stimmen, die nur eine Stärkung des Besitzes bedeutet. Diese beiden Beispiele genügen, den durch nichts gerechtfertigten Optimismus des Genossen Hirsch in einen nur allzu gerechtfertigten Pessimismus zu verwandeln. Warum sollten gerade in Preuße», dem reaktionärsten aller Kulturländer, die Dinge sich anders ent- wickeln, als sie sich auf Grund der bestehenden Wirtschaftsordnung und des herrschenden Systems notwendig entwickeln müssen? Das widerspräche allen bisher gemachten Erfahrungen. Jedes beschränkte Wahlrecht und jeder dahin führende Kompromiß stärkt die Reaktion und ist von uns abzulehnen, selbst auf die Gefahr hin, daß unsere Gegner aus dieser Ablehnung Kapital zu schlagen suchen. Dem preußischen Parteitag bleibt es vorbehalten, über unsere Taktik auch in dieser Frage zu entscheiden. Mathilde Wurm. Aus der Bewegung. Von der Agitation. Zur Agitation unter den Proletarierinnen veranstaltete die Landesorganisation für Mecklenburg kürzlich Ver- sammltmgen in Boitzenburg, Lübtheen, Hagenow, Gade- busch, Rehna, Schönberg, Greversmühlen, Kriwitz, Lütz und Parchim. Die Unterzeichnete behandelte in ihnen das Thema:„Tie Frau im politischen Leben". Der Besuch war sehr gut; an den Versammlungen zu Boitzenburg, Lübtheen und L ülz nahmen 300 bis 600 Personen teil. Die Zahl der Ausnahme» für die Partei schwankte in den einzelnen Versammlungen zwischen 3 und 23. Für die Parteipresse wurden neue Leser gewonnen. In allen Orten ward der Wunsch laut, daß die gleiche Tour im Herbst wieoerholt werden möge. So schreitet allerwärts die Aufklärung der arbeitenden Frauen vorwärts, auch dort, wo es kaum zu hoffen war: in den Domänen der Großgrundbesitzer. Die neuen Anhänger zu halten und sie weiter aufzuklären, ist nun Sache der Genossen und Genossinnen der genannten Orte. Marie Wackwitz. ' Genaueres darüber in:„Zur Frage de» Frauenwahlrecht»' von Klara Zectin. Berlin. Buchhandlung Botwärt». In der Stadt Mülheim a. Rh. und den halbländlichen Orten Dellbrück, Porz, Dunnwald und Weihershagen, die zu dem Reichstagswahlkreis Mülheim-WipPerfuhrt-GnmmerSbach gehören, fanden in der Zeit vom 13. bis 18. April Volksversamm- lungen statt, in denen Genossin Sel in ger-Saalfeld über„Die Lag« des arbeitenden Volkes in Deutschland' sprach. Wie stark der Einfluß des jede Volksaufklärung fürchtenden Zentrums auf die Bevölkerung des RiesenkreiseS ist, beweist die Tatfache, daß den organisierten Arbeitern in anderen Orten desselben als den ge- nannten keine Lokale zur Verfügung stehen. Die klerikale Sippe fürchtet am meisten, daß eine Frau zu Frauen redet, und hinter- treibt jede Versammlung, in der ein„rotes Frauenzimmer" referieren soll. Erfreulicherweise waren die erwähnten Versammlungen trotz allem von Frauen stark besucht; in den ländlichen Orten überwog sogar die Zahl der weiblichen Teilnehmer die der männlichen. Nach- dem Genossin Selinger in überzeugenden Ausführungen die Be- Häuptling, die Lage des arbeitenden Volkes in Deutschland habe sich gebessert, widerlegt und ein ergreifendes Bild der traurigen Wirklichkeit gezeichnet hatte, wandt« sie sich an die erschienenen Frauen, endlich ihre stumpfsinnige Gleichgültigkeit gegen das öffent- liche Leben abzulegen, ihre Männer zum Kampfe aufzurufen, sich diesem anzuschließen und die Kinder zu Menschen zu erziehen, die Unrecht und Bedrückung Haffen. Eine wertvolle Stütze im Be- sreiungskampf sei ihnen die„Gleichheit". Die Ausführungen der Referentin fanden in allen Versammlungen begeisterte Zustimmung; in Porz traten sämtliche anwesende Frauen der politischen Organi- fation bei und auch in den übrigen Orten manche bisher noch nicht organsierte Proletarierinnen. A. Stroinski. über das Thema:„Die Frau und der Sozialismus" referierte die Unterzeichnete kürzlich in einer von Frauen gut besuchten Mit- gliederversammlung der Parteiorganisation zu Nordenham und in Volksversammlungen zu Elberfeld, Hameln, Göttingen, Boveten, Münden-Hannover und Lipoltshausen. Die Versammlungen waren, abgesehen von der in Hameln, sehr stark besucht und brachten der politischen Organisation einen guten Er- folg. In Göttingen traten die ersten 20 Frauen der Partei bei und in Boveten, einem ländlichen Orte in der Nähe Göttingens, wo viele Proletarierinnen Heimarbeit in der Tabakindustrie leisten, fanden zum erstenmal fünf Frauen den Mut, an einer Versammlung teilzunehmen. Vier davon organisierten sich und versprachen, durch eifrige Betätigung ihre Leidensgenossinnen aus ihrer Ängstlichkeit und Gleichgültigkeit aufzurütteln. Zu wünschen übrig ließ der Besuch einer Versammlung zu Ostern bürg, in der das Thema behandelt wurde:„Die gegenwärtige Krise und ihre Folgen". Am 1. Mai referierte die Unterzeichnete in Münden-Hannover über das Thema:„Die wirtschaftliche und politisch« Stellung der Frau" und nach einer Pause von 15 Minuten über:„Die Bedeutung des 1. Mai". Mit großer Ruhe lauschten die Anwesenden von Anfang bis zu Ende den Vorträgen und gaben mehrfach ihrer begeisterten Zustimmung Ausdruck. 25 Frauen schlössen sich der Organisation an. Eine für den 2. Mai in dem ländlichen Orte Uschlag ge- plante Versammlung unter freiem Himmel verfiel wegen„Gesähr- dung der öffentlichen Sicherheit' dem landrätlichen Verbot. Eme solche anzunehmen, lag jedoch kein Grund vor, denn das betreffende Grundstück ist eingezäunt und ohne öffentliche Störung zugänglich. An einer Volksversammlung in Lipoltshausen am 2. Mai nahmen auch Schulmeister teil, die sich durch wiederholte Störung der Versammlung bemerkbar machten. Ihr Betragen fand allge- meine Verurteilung unter den Versammellen, die mit großer Auf- merksamkeit den Ausführungen der Referentin lauschten. Unter der Heiterkeit der übrigen Teilnehmer mußten sich die Herren„Volks- erzieher' eine treffende Zurechtweisung von dem Vorsitzenden und der Rednerin gefallen lassen.— Durch Versammlungen in Melle, Steinhude, Hemelingen und Bremen wurden den Gewerk- schafte» Mitglieder zugeführt. A. Bosse-Bremen. Um die Agitation unter dem weiblichen Proletariat zu fördern, trafen die Vorstände der Orlsvereine Leipzig-Plagwitz, Leipzig- Lindenau und Leipzig-Schleußig für den dreizehnten sächsischen Reichstagswahlkreis verschiedene Veranstaltungen. Genossin Grad- n au er- Dresden sprach im März in einer öffentlichen Versamm- lung über:„Die Frau im Emanzipationskampf der Arbeiterklasse." Die Genossen und Genossinnen halten erwartet, daß in dem industrie- reichen Westen, in dem die Versammlung stattfand, die Arbeite- rinnen zahlreicher erscheinen würden, hatten sie es doch an einer umfangreichen Agitation nicht fehlen lassen. Um auch denen, welche wochentags keine Zeit haben, Gelegenheit zum Versammlungsbesuch zu geben, wurden an Sonntagen Elternabende abgehalten, in denen Lehrerinnen über ihre reiche Erfahrung auf dem Gebiet der Er- ziehung sprachen. Am ersten Abend wurde das Thema behandelt: Nr. 17 Die Gleichheit Wie erziehen wir unsere schulpflichtigen Kinder?" Die Referentin schilderte, wie hilflos die Kleinen oft der Schule übergeben werden. Die Eltern wären verpflichtet, Kindern von 5 bis 6 Jahren wenigstens zu lehren, ihren Namen auszusprechen und ihren Wohnort anzugeben. Dann könne es nicht mehr vorkommen, wie es schon geschehen sei, daß Kinder am ersten Tage ihres Schulganges bis zum späten Abend in der Stadt umherirren und schließlich noch der Polizeiwache übergeben werden müssen. Sehr zu verurteilen sei es, wenn Eltern oder Erzieher den Kindern Angst vor der Schule einflößen. Die Referentin hob hervor, daß die Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind, am selbständigsten wären und den Lehrerinnen oft schon helfend zur Hand gingen. Am zweiten Abend sprach eine Lehrerin über das Thema:„ Die Erziehung zur Wahrheit." Ihre Ausführungen gipfelten in dem Sat: Wenn wir von unferen Kindern Wahrheit verlangen, müssen wir ihnen mit gutem Beispiel vorangehen und selbst wahr sein. Die rege Diskussion be wies, daß solche Vorträge sehr notwendig sind, und es sollen deshalb nächstens weitere folgen. Genofsinnen! Tut eure Pflicht, agitiert, organisiert, werbt neue Mitglieder für die Partei! Toni Frenzel. Von den Organisationen. Die Frauenabteilung des sozial demokratischen Arbeitervereins für Meißen und Umgegend hielt auch in dem ersten Quartal dieses Jahres alle drei Wochen die seit dem Bestehen der Organisation üblichen Diskussionsabende ab. Der Besuch war, gemessen an der Mitgliederzahl, leider schwach. Das ist um so mehr zu bedauern, als zwei sehr interessante Vorträge die diesjährigen Diskussionsstunden einleiteten. Genossin Wackwitz referierte am 14. Januar über die Frage, ob die Frau und Mutter Sozialdemokratin sein müsse. In packender Weise schilderte sie die traurige und unwürdige Lage der Proletarierinnen und schloß ihre Ausführungen mit der Mahnung an die Genoffinnen, unablässig aufklärend unter ihren Klassengenofsinnen zu wirken. Zu der Diskussionsstunde am 4. Februar war Genossin Lewinsohn aus Dresden erschienen, um auf Grund ihrer dreijährigen Erfahrungen als Mitglied der Dresdener Kinderschutzfommission der neugegründeten Kinderschutzkommission in Meißen praktische Ratschläge zu erteilen. An vielen Beispielen zeigte fie den Meißener Genossinnen die Schwere und Verantwortung ihrer Aufgabe und ermahnte sie zu gewissenhaftem Vorgehen. Mit großer Spannung lauschten die Anwesenden den lehrreichen Ausführungen der Rednerin. Die übrigen beiden Abende waren der theoretischen Ausbildung der Genofsinnen gewidmet, zu der auch ein turzes Referat über„ Die Frau in der Vergangenheit" beitrug, das Genosse Riedel in einer dieser Diskussionsstunden hielt. Ida Hoffmann. Die Maifeier des internationalen Proletariats hat auch in der Zeit der schlimmsten Krise ihre Lebensfähigkeit und ihre Kraft erwiesen. Im Ausland wurde sie überall in gewohnter Weise und mit höherer Begeisterung begangen als zuvor. Besonders eindrucksvoll verlief der 1. Mai in Osterreich und Italien, wo die Arbeitsruhe vollständig oder doch in anwachsendem Maße durchgeführt wurde. In London nahmen an der Demonstration im Hyde Park zum erstenmal die 3öglinge der sozialdemo: fratischen Sonntagsschulen als besondere Gruppe teil. In fünfzig reich geschmückten Wagen fuhren sie im Zuge der Demons strierenden und scharten sich dann um eine eigene Tribüne, von der aus ihre Lehrerinnen und Lehrer über die Bedeutung des 1. Mai sprachen. In Deutschland war Umfang und Charatter der Maifeier sehr verschieden. In nicht wenigen Orten überflügelten Arbeitsruhe und Beteiligung der Wassen an den Veranstaltungen der gewerkschaftlichen und politischen Organisationen die Leistungen der Vorjahre, in anderen dagegen blieben sie hinter diesen zurück. Nicht bloß und nicht in erster Linie hat die Krise über Umfang und Charakter der Maifeier entschieden, sondern die Kraft, te Begeiste rung, die Opferfreudigkeit, welche die gewerkschaftlichen und polis tischen Organisationen lokal betätigt haben, um den 1. Mai zu einer würdigen Rundgebung des Klassenbewußten Proletariats zu gestalten. Was die angedrohten und befürchteten Aussperrungen anbelangt, so hat sich gezeigt, daß auch diese Bäume der Unternehmer nicht bis in den Himmel wachsen können, und daß im allgemeinen bei aller nötigen fühlen Klugheit nicht das Flaumachen, sondern das Scharfmachen der ausgebeuteten Massen, nicht das Abrüsten, sondern das Aufrüsten zur Maifeier das wirksamste Mittel ist, den Rachegelüften der Unternehmer von vornherein zu begegnen. Auch betreffs der Maifeier gilt das alte Wort:" Viele Herren würden nicht solche Tyrannen sein, wenn die Arbeiter nicht solche Stlaven wären." So dürfen wir hoffen, daß auch in Deutschland der heurige 1. Mai nicht die letzten erlöschenden Strahlen eines scheidenden Gestirns gesehen hat, vielmehr den Schimmer des auf267 steigenden Lichts. Die starke Beteiligung der proletarischen Frauen an der Maifeier ist aus allen Teilen des Reiches gemeldet worden, die tätigen Genoffinnen haben wie stets bei der Organisation der verschiedenen Veranstaltungen wie als Rednerinnen mitgewirkt. Politische Rundschau. Das Schicksal der Reichsfinanzreform ist heute eher noch ungewisser, die politische Lage im Reiche noch verworrener denn vor vierzehn Tagen. Was werden wird, weiß vorläufig niemand. Die Konservativen beharren bei ihrem entschiedenen Widerstand gegen die Erbschaftssteuer, mag sie noch so sehr verkrüppelt werden. Die Liberalen und die Regierung aber sind anscheinend sehr verduht darüber, daß ihr feiner Plan, die Sozialdemokratie als Lückenbüßer für die bockbeinigen Juncker einzuschieben, durch eine einmütige Erklärung der sozialdemokratischen Presse elend zu Wasser geworden ist. Sie hatten geglaubt, der Sozialdemokratie ähnliche Zumutungen wie dem bankrotten Freifinn machen zu können, hatten in ihrer Untenntnis sozialdemokratischer Politik wahrhaftig erwartet, die Partei des klassenbewußten Proletariats werde so damlich sein, die verfümmerte Erbschaftssteuer mit ihren Stimmen gegen die Junker und das Zentrum durchbringen zu helfen, damit dann die bürgerlichen Parteien sich um so leichter über die 400 Millionen indirekter Steuern einigen könnten, die in der Hauptsache die Proletarier belasten werden. So sollte das„ nationale Reformwert" mit wechselnden Mehrheiten gemacht werden. Die Sozialdemokratie hat natürlich alle Veranlassung, das Zustandekommen dieses Werkes nach Kräften zu verhindern. Sie kann deshalb für die Erbschaftssteuer selbst nicht unter dem Gesichtspunkt„ des kleineren übels" stimmen etwa aus der Befürchtung heraus, daß an ihre Stelle eine schlechtere direkte Steuer oder gar eine indirekte gesetzt wird. Denn die Situation ist so, daß durch die Rettung der Erbschaftssteuer erst das Gelingen des übrigen Werkes ermöglicht wird, daß also die Erbschaftssteuer als Vorspann für die 400 Millionen indirekter Steuern dient. An und für sich hat die Sozialdemokratie der Regierung jede neue Steuer rundweg zu verweigern, da sie diefe Regierung als den Ausdruck der Klassenherrschaft der Befizzenden bekämpfen muß und insbesondere als Todfeindin der Rüftungspolitik gegenübersteht, die neue Steuern nötig gemacht hat und für die diese wiederum Verwendung finden werde. Sie müßte deshalb auch direkte Steuern ablehnen, die die Besitzenden treffen würden, um wieviel mehr eine„ Reform", die zu vier Fünfteln indirekte, voltsbelastende, arbeiterschädigende Steuern vorsieht. Sie fann nur dann für neue Steuern stimmen, wenn diese den Besitz belasten und an die Stelle bestehender, die Proletarier und Kleinbürger bedrückender Steuern treten sollen, allenfalls auch für neue direkte Steuern, wenn sie dadurch Schlimmeres verhindern fann: neue indirekte Steuern. Niemals aber, wenn sie die Brücke zu neuen indirekten Steuern sind. Die einfältigen Liberalen sind über diese Feststellungen der sozialdemokratischen Presse arg empört. Sie halten es in ihrer Borniertheit für die Pflicht der Sozialdemokratie, ihnen und ihrem geliebten Bülow aus der Klemme zu helfen. Dabei ist noch gar nicht einmal ausgemacht, ob Bülow überhaupt die Courage haben würde, mit den Konservativen anzubinden und die Erbschaftssteuer gegen fie mit Liberalen und gar Sozialdemokraten zu machen. In letter Instanz ist ja nicht er der Leiter seiner Politik, sondern der Kaiser, alldieweil der große Kampf des deutschen Liberalismus gegen das persönliche Regiment kläglich im Sande verlaufen ist. Und daß die Junker ihre hösischen Verbindungen gegen den Kanzler nützen, daß die Kamarillen mit Hochdruck gegen ihn arbeiten, das versteht sich. Die konservative Presse liefert Material für diese Arbeit, indem sie das Festhalten des Kanzlers am Block als eine Begünstigung parlamentarischen Regiments hinstellt. Übrigens spielt bei ihrem Widerstande gegen die Erbschaftssteuer und bei ihrem offensichtlichen Bestreben, den Block zu sprengen, wohl auch ihre Erbitterung über das Versprechen Bülows mit, das preußische Wahlrecht zu ändern. Die„ Reform" würde zwar selbstverständlich unter sorgsamfter Echonung ihrer Interessen gemacht werden und die Entrechtung der Arbeiterklasse aufrechterhalten. Allein tro allem müßte sie die Wagschale doch etwas zugunsten des Liberalismus verschieben, und von ihrer Macht in Preußen geben die Junter freiwillig nicht ein noch so fleines Stück. Der Liberalismus und Bülow treffen immer noch auf eine gütliche Einigung mit den zähen und rücksichtslosen Verfechtern der Großgrundbesiginteressen. In der Barmer Zeitung" teilte der freisinnige Reichsbote Professor Eickhoff mit, daß zwischen den Konservativen und den Liberalen wieder Verständigungsversuche 268 Die Gleichheit Nr. 17 im Gange seien. Von den Freisinnigen werde angeboten, die Brannlweinliebesgabe bestehen zu lassen, wofür die Konservativen bei der Erbschaftssteuer Entgegenkommen zeigen sollen. Wie wenig die Konservativen dazu geneigt sind, das haben sie wenig« Tage darauf in der Finanzkommissio» bewiesen. Im Bunde mit dem Zentrum verhinderten sie bei der Beratung über die neue Tabak- stener jede abschließende Beschlußfassung, so daß der national- liberale Vorsitzende, der Abgeordnete Paasche, entrüstet den Vorsitz niederlegte und die nalionalliberalen und freisinnigen Mitglieder den Saal verließen. Sie werden sich indes höchstwahrscheinlich bald wieder einfinden, obgleich die Junker ihnen nicht gut beut- licher zu verstehen geben können, daß sie nichts mehr mit ihnen zu i»n haben, sondern mit dem Zentrum die Finanzreform inachen wollen. Das Zentrum brennt darauf, den Junkern bei einem neue» Beutezug auf die Taschen der Arbeiter und kleinen Leute zu helfen. Der Einfluß der Zentrumsarbeiter in ihrer Partei erweist sich wieder einmal als Null. Trotz aller Artikel der„Westdeutschen Arbeiterzeitung" für die Erschaftssteuer fällt es der Zentrums- fraktion gar nicht ein, ihre absolnt ablehnende Haltung gegen diese Steuer aufzugeben. Und alle Vorstellungen der christlichen Tabak- arbeiter hindern sie nicht, an der Mehrbelastung des Tabaks kräftig mitzuarbeiten— was übrigens alle bürgerlichen Parteien tun, von den Konservativen bis zu den Freisinnigen. Das neueste Projekt, das die Finanzkommission infolge der konservativen Taktik nicht ganz zu Ende beraten konnte, ist eine Tabakwertsteuer— daS Zentrum präsentierte in letzter Stunde noch ein neues Banderolen- steuerprojelt. Für die Tabakarbeiter ist es ziemlich gleichgültig, ob sie mit der Wertstener gekocht oder mit der Banderolensteuer gesotten werden. Jede Steuererhöhung bedeutet Verschlimmerung ihres Elends— aber darauf tönnen die Vertreter der Besitzende» bei Erfüllung ihrer„patriotischen" Pflicht keine Rücksicht nehmen. Denn wenn sie sich das Elend der Tabakarbeiter zu Herzen nehmen und von neuer Belastung des Tabaks absehen wollten, dann müßten sie ja Ersatz schaffen für die Millionen, die der Tabak bringen soll, müßten sie die Besitzenden belasten— und da? geht nicht! Die Wahlprüfungskommission deS preußischen Dreiklaffenhauses hat sich nicht gescheut, vier Berliner Mandate der Sozialdemokratie für ungültig zu erklären. Vorstchtigerweise hat sie gleich zwei Gründe zur Rechtfertigung dieses Gewaltstreichs angenommen— falsche Listenaufstellung und sozialdemokratischer Ter- rorismus. Der Freisinn soll dabei sechs Mandate ruhig behalten, die aus Grund derselben„falschen" Listenaufstellung zustande ge- komnien sind, und den Junkern sollen ihr« sämtlichen Sitze ver- bleiben, die durch den schändlichsten Terrorismus ergaunert wurden. Der Akt der Kommission ist eine nackte Vergewaltigung des Rechts. Es ist aber kaum daran zu zweifeln, daß das Plenum des Land- tags ihr beitreten wird. Die Arbeiterschaft Berlins wird die ge- bührende Antwort bei den Neuwahlen zu erteilen habe». Be- wunderungswürdig ist die Schamlosigkeit des Freisinns, der— an- geblich Gegner des DreiklaffenwahlrechtS— sich nicht scheut, es durch seinen Protest gegen die„falsche" Listenaufstellung für das Proletariat noch zu verschlechtern. In Finnland hat die Sozialdemokratie wieder einen glänzenden Sieg bei den Neuwahlen erfochten, die durch die letzte Auflösung des Landtags nötig geworden waren. Sie hat 27000 Stimmen gegen das Vorjahr gewonnen, etwa 40 Prozent aller Stimmen gegen SS, 4 Prozent bei der Vorwahl auf sich vereinigt und ist nun statt mit 83 mit 84 Abgeordneten im Parlament vertreten. Die Wahlen bedeuten überhaupt einen Ruck nach links— die konservativ gerichteten Altfinnen verlieren sechs Mandat». Bei den Wahlen zu den Landtagen mehrerer österreichischer Kronländer(Salzburg, Steiermark, Oberösterreich) hat die Sozialdemokratie erfreuliche Erfolge zu verzeichnen: Stimmensteige- rung mit Mandatseroberungen. Im Schweizer Kanton Zürich ist das neue Arbeiterinnen- schutzgesetz vom Kantonsrat angenommen worden, das verschiedene Fortschritte bringt. Aufs neu« ist der Streik der Post- und Telegraphenbeamten in Frankreich ausgebrochen. Die Negierung hat entgegen ihren Versprechungen Maßregelungen vorgenommen und dadurch die Be- amlen zur Abwehr gezwungen. Uber die Aussichten des Streiks läßt sich zurzeit noch nichts sagen— die offiziösen Blätter behaupten natürlich, er sei mißglückt. Od die Arbeiter in Sympathiestreiks treten, ist noch nicht entschieden. Die Regierung hat gegen die energischen Angriffe der Sozialisten in der ftammersitzung vom 13. Mai eine Tagesordnung durchgesetzt, die den Streik mißbilligt und der Regierung das Vertrauen ausspricht. Der letzt» Passus wurde mit 3«S gegen 159 Stimmen anaenommen. H. B. Gewerkschaftliche Rundschau. Die für daS Frühjahr sehnlichst erwartete Belebung de? Geschäftsganges und damit des Arbeitsmarktes ist bisher nur in sehr bescheidenem Maße eingetreten. Der überaus lange und strenge Winter hat die anhaltend« wirtschaftliche Krise wesent- lich verschärft. In den Kreisen der Industriellen rechnet man jedoch anscheinend schon nnt Bestinimtheit mit einem neuen Wirtschaft- lichen Ausschwung. So wünschenswert er im Interesse der Arbeiter- klaffe wäre, scheinen uns doch die ersten Anzeichen, die ihn künden sollen, noch ziemlich zweifelhafter Natur. Gewiß: die Arbeitslosen- ziffer hat sich in den ersten Monaten dieses Jahres verringert, und die Zahl der in den Krankenkassen versicherten Personen ist ge- stiegen; auch die Einnahnien aus dem Güterverkehr der deutschen Eisenbahnen haben sich gehoben. Das sind untrügliche Anzeichen eines flotteren Geschäftsganges. Stellen wir ihnen aber die immer noch erheblichen Zahlen der Arbeitslosen gegenüber und die Summen der für sie verausgabten Unterstützungen, so dünkt uns, daß der stärkere Pulsschlag des Wirtschaftslebens nur die mit jedem Früh- jähr regelmäßig eintretende Steigerung der Geschäfts- und Erwerbs- gelegenheit kündet und noch nicht ein« Überwindung der Krise. Das deutsche organisierte Unternehmertum verfolgt die Kurve von Angebot und Nachfrage der Arbeitskräfte auf dem Arbeits- markt sehr genau und ist bereits auf dem Tamm, um zu verhüten, daß«S die Früchte des eventuell eintretenden wirtschastlichen Auf- fchwunges in Gestalt von höherem Lohn usw. mit den Ausgebeuteten teilen muß; soviel es nur geht, will es sich solch« allein sichern. Auf der Generalversammlung der Industriellen, die letzthin getagt hat, kündigte Herr Bueck bereits an, daß bei besserer Wirt- schaftSkonjunktur an ein Herunterschrauben der Arbeits- löhne gedacht werden müsse. Natürlich beileibe nicht etwa im Interesse der ausbeutenden Kapitalisten, sondern lediglich zu dem erhabenen, gemeinnützigen Zwecke, die deutsche Industrie auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu erhalten. Der alte Popanz, der schon immer in? Feld gestellt wurde, wenn es galt, Lohndrückereie» großen Stils herbeizuführen oder soziale Reformen zu hintertreiben. Als ob nicht hohe Löhne und günstige Arbeitsbedingungen die besten Mittel wären, die Industrie eines Landes konkurrenzfähig zu erhalten. Zwar wird die angeführte Äußerung des Generalissimus der Scharfmacher in ihrer nackten Form dementiert und mit wenn und aber bekleidet und verschleiert. Aber ihr Sinn und die Tendenz, die sie verrät, kann damit nicht bestritten werden. Nur gut, daß die Arbeiter dank ihrer Gewerkschastsorganisationen da auch noch ein gewichtiges Wort mitzusprechen haben, wenn das organisierte Unternehmertum seine Absicht in die Praxis umsetzen will. Ein wirtschaftlicher Aufschwung wird den Erfolg der Gewerkschaften unterstützen, denn er vermehrt die Nachfrage nach Arbeitskräste», steigert ihre Bedeutung und vermindert ihre Konkurrenz unter- einander. Die Scharfmacher mobUisieren zum Kampf gegen die klaffen- bewußten Arbeiter auf der ganzen Linie. Stärkere politische Organisationen der Unternehmer befürwortet die„Deutsche Arbeilgeber-Zeitung", um durch sie größeren Einfluß auf die Gesetz- gebung ausüben zu können: Er soll sich namentlich auf die jetzt schwebenden Gesetzesvorlagen geltend machen: die Reichsversiche- rnngsordnung, die Novelle zur Gewerbeordnung, das Arbeits- kammergesetz und die Berggesetznovelle. Diese Rührigkeit ihrer Feinde lehre den Arbeitern und Arbeiterinnen ihr« Pflicht! Ihr ureigenstes Interesse erheischt, daß sie danach streben, Macht gegen Macht zu stellen. Dazu bedarf es der Organisation, und zwar— wie die Ausforderung der„Hetzerin" zeigt— der gewerkschaftlichen und politischen Organisation. Wer politisch organisiert ist, der dürfte auch in der Gewerkschaft seiner Berufsgenossen nicht fehlen, und umgekehrt: wer einer freien Gewerkschaft angehört, sollte auch Mitglied der sozialdemokratischen Partei sein. Das gilt für die Ausgebeuteten, ob Männer, ob Frauen, denn beide haben das gleiche Interesse daran, wirtschaftlich und politisch das Ausbeuter- tum niederzuzwingen. Eine Besserung des Wirtschaftslebens würde der Agitationsarbeit der Gewerkschaften sehr zu statten kommen. Wir konnten zwar neulich zu unserer Freude nach dem Rechenschaftsbericht der Generalkommission konstatieren, daß der von den Gegnern erhoffte Mitgliederrückgang in den Gewerk- schaften im allgemeinen nicht eingetreten ist. Immerhin ist die Krise in manchen Berufen so verheerend gewesen, daß eine Rück- Wirkung auf die Gewerkschaft nicht ausbleiben konnte. So im Baugewerbe, das seit einem Jahrzehnt keinen gleichen Tiesstand im Beschäftigungsgrad zu verzeichnen hatte als 1908. Kein Wunder daher, wenn der Maurerverband zirka 17000 Mitglieder ver- lor, von denen ein nicht geringer Teil allein auf das Konto der Nr. 17 Die Gleichheit Abwanderung von Bauarbeitern zu setzen ist. Trotzdem hat die Organisation finanziell nicht gelitten, sondern sich noch gekräftigt. Das Verbandsorgan der Maurer bringt in einem Leitartikel einen feurigen Appell an die Mitglieder, in diesem Jahre durch eine tatkräftige und frische Agitation für die Gewinnung von 20000 neuen Mitgliedern zu sorgen. Wir wünschen von ganzem Herzen, daß dieses Ziel nicht bloß erreicht, sondern womöglich noch übertroffen wird. Von den vielen kleineren lokalen Ausständen und Betriebsftreits der letzten Zeit haben nicht wenige zugunsten der Arbeiter geendet. Die Aussperrungen, die vielfach anläßlich der Maifeier angekündigt worden waren, find im großen und ganzen unterblieben oder haben unbedeutenden Umfang. Nicht uninteressant war bei dieser Sache ein Blick hinter die Kulissen der Herren Kapitalisten. Eine Gruppe von Unternehmerorganisationen ver handelte, unter Mitwirkung des berühmten Freiherrn v. Reiswitz, über die Stellungnahme zur Maifeier. Es zeigte sich dabei, daß die Unternehmer der Maifeier rat- und tatlos gegenüberstehen. Die Scharfmacher, die für eine allgemeine Aussperrung plädierten, fanden für ihren Vorschlag nicht allgemeine Gegenliebe. Herr v. Reiswitz hielt die Zeit zur Abwürgung der Maifeier um des willen für gekommen, weil die Gewerkschaften von der Demons stration nichts wissen wollten, und die großen Verbände bereits die Unterstützung der Maiausgesperrten abgelehnt hätten. Das gibt zu denken und erinnert die Arbeiter an ihre Kraft und damit an ihre Pflicht. Der Streit der Berliner Bautlempner dauert nun schon mehrere Wochen und nimmt einen immer hartnäckigeren Charakter an. Die Unternehmer rechnen mit einem baldigen Nachgeben der Arbeiter, diese aber denken gar nicht daran und haben sich bei dem ihnen sonst günstigen Stand der Sache noch auf einen längeren Kampf eingerichtet. 89 Firmen haben bereits den Tarif anerkannt. - Die Bauanschläger haben einen Tarif abgeschlossen, der für die Arbeiter annehmbar war. Der Kampf der Schauspieler mit ihren Unternehmern ist durch die diesjährige Generalversammlung des Deutschen Bühnenvereins"( Direttorenverband) nicht in mildere Formen gelenkt worden. Die Mitteilung des Baron v. Putlih, daß der Verein die Erklärungen seines Präsidenten, Exzellenz Hülsen- Häfeler, vollständig unterschreibe, wurde mit Beifallflatschen und Bravorufen aufgenommen, ebenso die Außerung, daß das Präsidium der deutschen Bühnengenossenschaft ebenso töricht wie anmaßend handle. Damit ist den Schauspielern der Fehdehandschuh hingeworfen worden. In dem Kampfe, der ihnen geradezu brutal aufgezwungen wird, können sie nur fiegen, wenn sie es zu einer festen Organis fation bringen, die möglichst alle Bühnenangestellten umfaßt und dem Wesen nach einer richtigen Gewerkschaft entspricht. Der neugegründete Verband der Land-, Wald- und Weinbergsarbeiter wird mit dem 1. Juli seine Tätigkeit beginnen. Als Vorsitzender wurde der bisherige Vorsitzende des Gärtnerver bandes, Genosse Georg Schmidt, gewählt und als Redakteur des " Landarbeiter" der bisherige Sekretär in Pforzheim, Genosse Faaß. Es erfolgte zunächst für drei Gaue die Anstellung von Gaubevollmächtigten. Der Verband der Hausangestellten wirkt unter dem Vorfizz von Genoffin Baar. Er hat, wie der Verband der Landarbeiter, seinen Sih in Berlin. Seit 1. April haben die organi fierten Hausangestellten ihr eigenes Verbandsblatt. Es führt den Titel„ Sentralorgan des Verbandes der Hausangestellten Deutschlands", erscheint monatlich und wird von Genoffin Baar geleitet. In der ersten Nummer gab ein trefflicher Artikel von Genossin Ziez Antwort auf die Frage: Was der Zentralverband der Hausangestellten will." Die junge Dienstbotenbewegung ist in jeder Hinsicht so nötig und wichtig, daß die Genossinnen allerorts sie mit Energie fördern müssen. Die gesunde, fraftvolle Entwicklung des Verbandes muß das Zeugnis ihrer Wirksamkeit werden. " # Uebt die Pflicht internationaler Solidarität, proletarische Franen Deutschlands. Vor einigen Wochen erschien ein Artifel in allen Arbeiterblättern, in welchem die Aufmerksamkeit auf einen Kampf gelentt wurde, welcher sich zwischen der Buchdruckerorgani sation der Vereinigten Staaten von Amerika und der Butterick Publishing Co. abspielt. Die Butterick Publishing Co. in Amerika bekannt als Schnittmustertrust, versendet ihre Produkte nach allen Teilen der Welt. In Deutschland sind ihre Veröffentlichungen unter folgenden Namen bekannt: Moden- Revue"," Buttericks Moden- Album" und" Buttericks Moden der Hauptstädte". Diese Zeitschriften zeigen Kleiderschnittmuster an. Ganz besonders werden diese Schnittmuster von Arbeiterfrauen und von Kleidermacherinnen getauft, welche für die Arbeiterfrauen und deren Töchter arbeiten. 269 Die Buchdrucker der Vereinigten Staaten von Amerita tämpfen seit drei Jahren für die Einführung des achtstündigen Arbeitstages im Buchdruckergewerbe, und die Butterick Publishing Co. zeigte sich bei dieser Gelegenheit als die größte Gegnerin der organisierten Arbeiter. Solange sie im Ausland ungestört ihre Profite einheimsen fonnte, war sie imftande, alle Versuche, welche auf Anerkennung der Organisation hinzielten, mit Hohnlachen zurückzuweisen. Im Juli vorigen Jahres leitete die Firma gerichtliche Klagen gegen den Zweigverein 6, New York, ber Typographia Union ein. Es werden alle Anstrengungen gemacht, um die Beamten dieser Organisation ins Gefängnis zu bringen, und wenn man die Ent scheidungen der Richter in Amerika bedenkt, so ist zu befürchten, daß die Arbeiter den Kürzeren ziehen werden. Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen, die Gelegenheit ist da, bei welcher sich die internationale Solidarität der Arbeiterschaft betunden sollte. Wenn ihr euch für unseren Kampf interessiert, der gleichzeitig ein Kampf der gesamten organisierten Arbeiter von Nordamerika ist, wenn ihr dazu beitragen wollt, einen Sieg ber gerechten Sache herbeizuführen, dann fauft nur Schnittmuster, welche von Firmen hergestellt werden, die mit den organisierten Arbeitern nicht auf dem Kriegsfuß stehen. Macht eure Freundinnen und Nachbarinnen barauf aufmerksam, daß sie ebenso handeln. Helst ben tämpfenden Brüdern in Amerita zum Siege in ihrer gerechten Sache. Notizenteil. Dienstbotenfrage. Die Nürnberger Dienstbotenorganisation hielt am 18. April eine Mitgliederversammlung im„ Historischen Hof" ab, in welcher der Jahres- und Kassenbericht erstattet und die Neuwahl des Vorstandes und der Kartelldelegierten vorgenommen wurde. Das vergangene Jahr brachte manches wichtige Ereignis für die Organisation. Anfang Mai 1908 beschäftigte sich der bayerische Landtag mit einer Petition unseres Vereins um Neuregelung der Vorschriften über das Dienstboten- und Gesindewesen und beschloß, in einigen größeren Städten eine Erhebung über die Verhältnisse der Hausgehilfinnen vorzunehmen. Das Statistische Amt hat mummehr Fragebogen ausgearbeitet, von denen der Organisation 600 zugegangen find. Im ganzen sollen 25 Prozent der Dienstmädchen in Nürnberg und München befragt werden, 10 Prozent davon in München und 15 Prozent in Nürnberg. Für Nürnberg sind 1400 und für München 2500 Fragebogen herausgegeben worden. Eine Konferenz der freien Dienstbotenorganisationen, die die Vorsitzende in einer Resolution auf dem sechsten Gewerkschaftstongreß in Hamburg im Juni v. J. angeregt hatte, fand im Januar in Berlin statt. Sie beschloß, wie den Mitgliedern mitgeteilt worden ist, die Zen tralisation der freien Dienstbotenorganisationen und bestimmte als Sitz des Zentralvereins Berlin. Im Laufe des Jahres tamen 59 Dienstmädchen zu der Vorsitzenden auf das Arbeiterfefretariat, um sich Auskunft über Lohnverhältnisse, Stellenvermittlung, Kündi gungs- und Zeugniswesen sowie über verschiedenes andere zu holen. Durch Verhandlungen der Vorsitzenden mit den Herrschaften kam ein großer Teil der Mädchen auch ohne Klage zu seinem Rechte. Die eingereichten Klagen hatten meist Erfolg. Ohne den Verein würden viele Mädchen vor den übergriffen der Herrschaften ganz schutzlos sein. Bei der Stellenvermittlung der Organisation meldeten sich 525 stellensuchende Mädchen und 995 Herrschaften. Die Einnahmen betrugen 1953,50 Mt., die Ausgaben 1494,78 Mt., in der Kasse blieben mithin 458,72 Mt. Dem Vorstand gehören neun Personen an. Vorsitzende ist Fräulein Grünberg, Kassiererin Frau Rummel. Die Versammlung wurde mit der Aufforderung an die Mitglieder geschlossen, in Zukunft mit dem gleichen Eifer für Dienstbotenbewegung zu arbeiten wie seither. + Frauenstimmrecht. 1. K. Ein Demonstrationsmeeting für das Wahlrecht aller Großjährigen ohne Unterschied des Geschlechts fand in Lon don am 26. April statt, zur Zeit, als dort die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen tagten, die im„ Weltbund für das Frauenstimmrecht" international organisiert sind. Hauptzweck des Meetings war, der Agitation für das reaktionäre beschränkte Damenwahlrecht, die durch den bürgerlichen Kongreß mit großem Tamtam unterstützt werden sollte, die Forderung des allgemeinen Wahlrechts aller Großjährigen entgegenzustellen und zu bekunden, daß die klassen bewußten organisierten Proletarierinnen international hinter ihr stehen und das Damenwahlrecht ablehnen als eine Verfälschung 270 Die Gleichheit und Verhöhnung des demokratischen Prinzips im allgemeinen, der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts im besonderen. Die Initiative zu der Veranstaltung ging von der rührigen Adult Suffrage Society aus( Verein für das Wahlrecht aller Großjährigen), deren energische, opferfreudige Seele Genossin Dora B. Montefiore ist. Die Adult Suffrage Society hatte sich mit führenden englischen Gewerkschaftern und Sozialisten in Verbindung gefeßt, wie auch durch Vermittlung der internationalen Sekretärin der sozialistischen Frauen mit den Genoffinnen verschiedener Länder. So sollte es zum Ausdruck kommen, daß in England die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter und Arbeiterinnen wie ihre Kongresse wiederholt beschloffen haben das allgemeine Wahlrecht aller Großjährigen fordern, und daß die Sozialisten das gleiche tun. Leider ließ auch das Meeting wieder erkennen was ja der Internationale Sozialistische Kongreß zu Stuttgart bekundet hatte daß die englischen Sozialisten nicht geschlossen hinter der Forderung des allgemeinen Wahlrechts stehen. Schuld daran trägt die Zersplitterung der beiden Fraktionen der„ Sozialdemokratischen Partei" und der„ Unabhängigen Arbeiterpartei" und die von der letzteren festgehaltene unklare prinzipielle Auffassung und Taktik, die in der Wahlrechtsfrage von durchaus bürgerlich- frauenrechtle= rischen Gedankengängen durchseucht und beherrscht ist. So kam es, daß an der Veranstaltung zwar Vertreter der Sozialdemokratischen Partei" teilnahmen, daß ihr aber die„ Unabhängige Arbeiterpartei" demonstrativ fernblieb. Und das in einer Situation, wo es gilt, alle sozialistischen, alle proletarischen Kräfte zusammenzufassen, um jene Stärkung der konservativen Partei, der reaktionärsten Schichten der Besitzenden abzuwehren, welche das beschränkte Frauenwahlrecht mit Naturnotwendigkeit zeitigen müßte, wo es gilt, statt ihrer eine gründliche Demokratisierung des Wahlrechts und der politischen Zustände herbeizuführen. Das Meeting fand in der großen, schönen Holborn Town Hall statt und nahm einen prächtigen Verlauf. Die auf der Rednertribüne Versammelten waren ein lebendiger Beweis dafür, daß der Eozialismus nur gleichberechtigte und gleichverpflichtete Kämpfer für die große Sache des Proletariats tennt, ohne Unterschied des Geschlechts, der Nationalität, des Berufs und anderer äußerer Merkmale. Neben Hyndman, dem„ dogmenstarren" Theoretiker und Führer der sozialdemokratischen Partei, der Praktiker Macpherson, ein alter, erprobter Gewerkschafter, Leiter des Verbandes der Handelsangestellten; neben Dora Montefiore, die durch Geburt und Erziehung den„ besten" Kreisen angehört, und der Gräfin Warwick, der Trägerin eines der ältesten Adelstitel im Königreich, eine Arbeiterfrau aus dem Elendsviertel des Eastend, Frau Boyce, die im Dialekt spricht. Dazu eine finnische Sozialrevolutionärin und die Genossinnen Rollontay und Zetkin, von denen die erstere die organisierten russischen Textilarbeite rinnen vertrat, die letztere als internationale Sekretärin der sozialistischen Frauen anwesend war. Den ausgesprochen sozialistischen Elementen hatte sich für den Zweck des Abends ein bürgerlich radikales Parlamentsmitglied angeschlossen: Mr. Dickins son, der erste Abgeordnete, der im englischen Unterhaus einen Antrag auf die Einführung des allgemeinen Wahlrechts eingebracht und ihn seither zum zweiten Male gestellt hat. Den Vorsitz des Meetings führte Genosse Macpherson, der Präsident der Adult Suffrage Society, der in martigen Worten den Humbug des reaktionären Damenwahlrechtes geißelte und die Forderung des allgemeinen Wahlrechtes aller Großjährigen be gründete. Die Resolution, welche diese Forderung erhob, betonte, daß das geltende Wahlrecht, das die Frauenrechtlerinnen für das weibliche Geschlecht fordern, nur einen von drei Großjährigen pos litisch gleichberechtigen würde. Sie wurde von Genossin Warwick trefflich begründet, welche die Forderung des allgemeinen Frauenwahlrechtes durch interessantes Material über den Umfang der industriellen Frauenarbeit unterstüßte. Genosse Hyndman trat in einer witfunkelnden Rede dafür ein, daß die englischen Sozialisten mit mehr Nachdruck als seither für die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechtes und das allgemeine Wahlrecht tämpfen müßten. Die eingelaufenen Solidaritätserklärungen von Organis fationen ausländischer Genossinnen verlas Genossin Montefiore. Es lagen Sympathiekundgebungen vor von den sozialdemokratischen Frauenorganisationen in Dänemark, Finnland, Holland, Österreich und der Schweiz. Die internationale Note des Meetings wurde noch durch die Reden der Genofsinnen Kollontay und Bettin verstärkt, von denen die letztere die Forderung des Abends grundsätzlich zu begründen hatte. Von besonderem Interesse war die Rede des bürgerlich Radikalen Mr. Dickinson. Er be= leuchtete durch eine vernichtende Kritik der einzelnen Bestimmungen des geltenden Wahlrechtes, gestützt auf reiches Tatsachenmaterial, Nr. 17 den stockreaktionären Charakter dieses Rechtes und der frauenrechtlerischen Forderung: gleiches Recht für die Frauen unter denselben Bedingungen wie für die Männer. Die Forderung des Wahlrechtes aller Großjährigen befürwortete er mit scharfer Logit vom Standpunkt der naturrechtlichen Philosophie und gab die Ver sicherung ab, daß nur dieses Wahlrecht auf eine Majorität im Unterhaus rechnen könne. Das Meeting fand einen wirkungsvollen Abschluß durch eine zündende Rede der Genossin Boyce, die vom Standpunkt der Proletarierin aus mit geradezu elementarer Beredsamkeit und Wucht die Politik der Konservativen wie Liberalen einer scharfen Kritik unterzog und die werktätigen Massen aufforderte, auch im Ringen für volles Bürgerrecht aller Großjährigen nur auf die eigene Kraft zu bauen, nicht zu bitten, sondern zu tämpfen und zu zwingen. Die Resolution gelangte einstimmig unter stürmischem Beifall zur Annahme, der übrigens auch alle Reden sehr oft unterbrochen und am Schlusse unterstrichen hatte. Zwei bemerkenswerte Büge der Veranstaltung seien noch hervorgehoben. Es wohnten ihr eine Gruppe Arbeiterinnen aus dem Eastend bei, die es sich- obgleich sie zu den Armsten der Armen gehören nicht hatten nehmen laffen, am Tage vorher sogenannte Sandwichplafate herumzutragen, um für das Meeting Propaganda zu machen. Die Bekundung der internationalen Solidarität wurde mit einem Jubel begrüßt, der fich nicht mit Worten beschreiben läßt, man muß ihn erlebt haben, um ihn sich vorstellen zu können. Die als„ kalt" verschrienen Engländer legten eine Begeisterungsfähigkeit an den Tag, wie sie größer auch bei den heißblütigen Romanen nicht angetroffen werden dürfte. Unter nicht endenwollendem Applaus entbot das Meeting den ausländischen Genossinnen herzlichsten Dank und Gruß. Die Aktion der Adult Suffrage Society fand ihre Fortsetzung in der Maidemonstration im Hyde Park. Von einer eigenen Tribüne herab, um die sich sehr zahlreiche Zuhörerinnen und Zu hörer sammelten, wurde die Forderung des allgemeinen Wahlrechts aller Großjährigen von vielen Rednerinnen und Rednern begründet. Unter ihnen befanden sich die Genossinnen Montefiore, Kough, Boyce, Genosse Shaw und andere, ebenso die Genossinnen Kol lontay und Zetkin. Die Ausführungen der Genossinnen und Genossen fanden großes Interesse und lebhafte Zustimmung. Gegen die Resolution, welche das allgemeine Wahlrecht forderte, wurden nur zwei Hände erhoben. Die Sache des allgemeinen Wahlrechts marschiert! Das wird den Genossinnen aller Länder zur Genugtuung gereichen, die sich solidarisch mit dem Kampfe der englischen Schwestern und Brüder für volle politische Demokratie fühlen. Der bürgerliche internationale Frauenstimmrechtskongres, zn London hat vom 26. April bis 2. Mai unter reichlichem Gepränge und Festlichkeiten stattgefunden. Das wichtigste sachliche Ergebnis ist die offizielle, nicht wegzudeutelnde Bekundung, daß die erdrückende Mehrheit in dem„ Weltbund für Frauenstimmrecht" in Prinzip und Taktik nicht bloß konservativ, sondern ausgesprochen reaktionär ist. Sie liegt in zwei Tatsachen vor: In der Stellungnahme des Kongresses zur Frage des allgemeinen Frauenwahlrechts, wie sie in der Mundtotmachung der Delegierten der Adult Suffrage Society zum Ausdruck kam. In seinem Verhalten gegenüber den Suffragettes und ihrer Kampfestattit. Die Delegierten der Adult Suffrage Society zogen sofort die Konsequenz des Tatbestandes. Unter Protest verließen sie den Kongreß, an dem sie sich nur zu dem Zwecke beteiligt hatten, eine unbestreitbare flärende Entscheidung herbeizuführen. Wir werden in nächster Nummer auf den Kongreß ausführlich zurückkommen, nachdem die offiziellen Berichte darüber in der frauenrechtlerischen Presse vorliegen, was zurzeit noch nicht der Fall ist, wo diese Zeilen in Druckgehen müssen. Die Einführung des Frauenstimmrechts hat fürzlich in Schweden die gesetzgebenden Körperschaften beschäftigt. Der Ausschuß für Verfassungswesen des schwedischen Reichstags hatte über einen Antrag der Liberalen zu befinden, das aktive und passive Frauenwahlrecht einzuführen. Die Mehrheits stimmte dem Antrag zu und erklärte in der Begründung, daß der Ausschuß frühere Anträge zugunsten des Frauenwahlrechts abge= lehnt habe, um die Reform des Stimmrechts nicht zu verzögern. Acht Ausschußmitglieder, Abgeordnete der Ersten Kammer, erklärten sich gegen das Frauenwahlrecht, sechs von ihnen verlangten erst Untersuchungen über die voraussichtlichen Wirkungen der Neuerung. Das Verhalten der acht„ oberen" Gesetzgeber ließ das weitere Schicksal bes liberalen Antrags ziemlich sicher voraussehen. Und es hat sich entsprechend erfüllt. Die Zweite Kammer des schwedischen Reichstags trat dem Antrag der Mehrheit des Verfassungsausschusses ohne Debatten und ohne formelle Abstimmung bei. Die Erste Kammer dagegen lehnte ihn ohne eine solche Abstimmung Nr. 17 Die Gleichheit ab. Hervorgehoben muß werden, daß es sich auch in Schweden nicht um die Einführung eines allgemeinen Frauenwahl rechts handelte. Die schwedische Sozialdemokratie hatte daher ihm die Forderung eines wirklich allgemeinen Wahls rechts für Männer und Frauen entgegengestellt und eine Einschränkung der Macht der Ersten Kammer verlangt. Dieses „ hohe Haus" lehnte jedoch den Antrag ab, ohne ihn auch nur zu diskutieren. Die Sozialdemokraten werden jedoch für ihre Forderungen weiterkämpfen, bis sie gleiches, volles politisches Bürgerrecht für alle Großjährigen ohne Unterschied des Geschlechts erzwungen haben. I. K. Wirkungen des beschränkten Kommunalwahlrechts in Dänemark. Ein soeben erschienener Bericht des Statistischen Bureaus des dänischen Staats erweist flärlich, daß die letzte Reform des Gemeindewahlrechts sehr vielen proletarischen Männern und Frauen das Wahlrecht vorenthalten hat, weil sie dieses an einen Steuerzenfus und an den zweijährigen Aufenthalt in einer Kommune knüpfte. Dem Bericht liegen Angaben aus sämtlichen dänischen Gemeinden zugrunde, in denen zusammen 879755 Wahlberechtigte gezählt wurden, 456211 Männer und 428544 Frauen. Nur 68% Prozent der Bevölkerung, die über 25 Jahre alt ist, fonnte das Wahlrecht ausüben, und zwar 75 Prozent der Männer und 62 Prozent der Frauen. Das Wahlrecht ist für die ländliche Bevölkerung etwas günstiger, als für die städtische, da sie im allgemeinen feßhafter als diese ist und daher zahlreicher die Bedingung des zweijährigen Aufenthalts in einer Gemeinde erfüllt. In den Landgemeinden besitzen 79 Prozent der Männer und 70 Prozent der Frauen im Wahlrechtsalter das Wahlrecht, in den Provinzstädten 71 Prozent der Männer und 59 Prozent der Frauen, in Kopenhagen 67 Prozent der Männer und 46 Prozent der Frauen und in der Nachbarstadt Frederiksborg 75 Prozent der Männer und 57 Prozent der Frauen. Diese Zahlen lassen außer dem allgemein beschränkenden, undemokratischen Charalter des Wahlrechts noch einen besonders ungerechten Zug scharf hervor treten: die Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, die selbstverständlich so gut wie ausschließlich die Frauen der werktätigen Massen trifft. überall ist der Prozentsatz der wahlberechtigten Frauen, die im Wahlrechtsalter stehen, ein weit fleinerer als der Anteil der wahlberechtigten Männer. Die Ziffern beftätigen, was wir stets behauptet haben: daß jede Beschränkung des Wahlrechts durch einen Steuerzenfus und andere reaktionäre Bestim mungen das weibliche Geschlecht in größerem Umfang trifft, als das männliche. Die Verwirklichung der berühmten Forderung frauenrechtlerischer Gerechtigkeit das Frauenwahlrecht unter den gleichen Bedingungen wie das Männerwahlrecht läßt also noch größere Scharen proletarischer Frauen als Männer politisch rechtlos und stellt somit nicht einmal die Geschlechter unter den geltenden Be dingungen gleich. Der Grund dafür liegt auf der flachen Hand. Die proletarischen Frauen sind durchweg wirtschaftlich noch übler dran, wie der Proletarier. Die Hungerlöhne rauben den Arbeiterinnen auch das Brot des politischen Rechts. Die angeführten Tatsachen allein würden vollauf rechtfertigen, daß unsere Genossen in Dänemark grundsätzlich wie taktisch durchaus richtig gehandelt haben, als fie, obgleich sie als erste das Frauenwahlrecht beantragt hatten, schließlich doch gegen den Wechselbalg einer Wahlrechtsreform stimmten, die es in so verhunzter Weise brachte, dazu überdies noch eine Verschlechterung des Männerwahlrechts und andere Stärkungen der Macht des Besizes in den Gemeinden. demokraten", das Organ der dänischen Sozialdemokratie, berechnet, daß die Verböserung des Männerwahlrechts rund 18770 bis dahin wahlberechtigten Proletariern ihr Gemeindebürgerrecht geraubt hat. Sozial Was die Wahlbeteiligung anbelangt, so stellt der oben er= wähnte Bericht fest, daß 327806 oder 76% Prozent der wahl berechtigten Männer und 198 421 Frauen oder faft 50 Prozent der wahlberechtigten Frauen an der Urne erschienen sind. In Kopens hagen wählten 80,5 Prozent der Männer und 69,4 Prozent der Frauen, in Frederiksborg 80,2 Prozent ber Männer und 69,9 Pro zent der Frauen, in den Provinzstädten 84,6 Prozent der Männer und 66,7 Prozent der Frauen und in den Landgemeinden 72,9 Prozent der Männer und 38 Prozent der Frauen. Die Zahl der weiblichen Gemeindevertreter beträgt in 85 von den 1206 dänischen Kommunen zusammen 127, bie Wähler entfendeten 7682 Männer in die Kommunalräte, 84 der Gemeinderätinnen find verheiratet, 38 ledig und 5 verwitwet. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. 1. K. Die Maifeier der österreichischen Arbeiterinnen. Die Maifeier der Wiener Genossen und Genoffinnen erhielt diesmal ein besonderes Gepräge dadurch, daß zum erstenmal Fahnen und 271 Standarten im Zuge getragen wurden. Es war ein prächtiger Anblick, diese marschierenden Arbeiterbataillone: Männer, Frauen und zahlreiche Kinder die Zukunft der Sozialdemokratie. Entsprechend dem Beschluß der letzten sozialdemokratischen Frauenfonferenz zu Wien, wurde bei der Demonstration die Forderung des Frauenwahlrechts stark betont. Der Zug war in neun Gruppen geteilt, und in jeder Gruppe wurde von Genossinnen eine Standarte getragen mit der Aufschrift:„ Wir fordern das Frauenwahlrecht. Die sozialdemokratischen Arbeiterinnen." Genos finnen waren auch die Trägerinnen von drei Standarten, auf denen die Forderung nach der Witwens und Waisenversicherung und nach Mutterschutz erhoben wurde. Die Genossen verfäumten es ebenfalls nicht, für das Frauenwahlrecht zu demonstrieren; sie trugen, auf Stangen gespannt, breite Plakatstreifen mit der In schrift:„ Heraus mit dem Frauenwahlrecht." Auf die Tausende von Menschen, die in den Straßen Spalier bildeten, machten die Standarten der Frauen besonders großen Eindruck. Selbstverständlich galt die Maidemonstration ebenso auch dem Achtstundentag; die Genoffinnen hatten nur davon abgesehen, eigene Standarten für die Forderungen des gesetzlichen Arbeiterschutzes zu tragen, weil alle politischen Bezirksorganisationen und die Gewerkschaften für solche gesorgt hatten. Für das Frauenwahlrecht wollten aber die Genofsinnen besonders wirksam demonstrieren, um zu zeigen, wie ernst es ihnen auch mit dieser Forderung ist. Bei der diesjährigen Maifeier zeigte sich bereits die gute Wirkung davon, daß jetzt eine politische Frauenorganisation vorhanden ist. In vielen Provinzstädten hatte die Organisation der Genoffinnen die Frauen besonders zur Teilnahme an der Demonstration aufgefordert, und überall wurde bei der Maifeier das Frauenwahlrecht in den Vordergrund gerückt. So hatte zum Beispiel die niederösterreichische Landesvertretung einen Aufruf erlassen, in dem sie die Genossen aufforderte, nachdrücklich mit an erster Stelle für das Frauenwahlrecht zu demonstrieren. Wir sind überzeugt, die Standarten, die das Frauenreichskomitee hat anfertigen lassen, werden auch noch bei anderer Gelegenheit zu Demonstrationen für das Frauenwahlrecht zu dienen haben. Die kämpfenden Arbeiterinnen und Arbeiter werden dafür sorgen, daß so lange vom Frauenwahlrecht geredet wird, bis es zur Tatsache geworden ist. ரசம் H Landarbeiterfrage. a. p. Ans der Praxis eines Erbpachthofbesikers in Mecklen burg- Schwerin. Im April ds. Js. verurteilte das Schöffengericht zu Bütow Herrn Prange, den Besitzer des Erbpachthofes Warno, wegen schwerer Beleidigung der Frau eines bei ihm beschäftigten Schnitters zu zwei Monaten Gefängnis. Der Ausschluß der Öffentlichkeit bei der Verhandlung, wie der Umstand, daß die Richter auf Gefängnis erkannten, weisen darauf hin, daß es sich um eine außerordentlich niedrige und gemeine Tat handeln mußte. Bon ungewöhnlicher Schamlosigkeit und Härte zeugt denn auch die Handlungsweise des verurteilten Gutsbesigers. Die Frau eines seiner Schnitter war hochschwanger und sollte deshalb in ihre Heimat abgeschoben werden. Eines Tages hielt ein Wagen vor der sogenannten Schnitterkaserne", um die Frau zur Bahn zu befördern. Der Schnitter erklärte, seine Frau könnte die Reise nicht antreten, da sie frank zu Bette liege. Empört über den unerwarteten Ungehorsam" stürzte der Gutsbesitzer in die Schnitterwohnung. Hier ging er zum Lager der Kranken, riß das Oberbett herunter, nahm eine gründliche Untersuchung der schwangeren Frau vor und stellte fest, daß diese transportfähig sei. Wohl oder übel mußte der Schnitter fein freißendes Weib in den Wagen sehen und mit ihm die Reise antreten.- G3 verdient tiefer gehängt zu werden, daß die bürgerliche Bresse auf diesen Fall nicht eingegangen ist und kein noch so schwaches Wort zur Brandmar fung des infamen Rohlings gefunden hat. Das zeigt den Arbeitern, was die Ehre, was das Recht und die Gesundheit ihrer Frauen dieser Presse wert ist, welche Arbeitergroschen so gern nimmt. Auf die Antlagebant gehören von Rechts wegen neben dem Gutsbesitzer Prange die Ausnahmegesetze für Landarbeiter. Denn nur die Existenz jener Überreste schmachwürdiger Hörigkeit. die die Arbeiter zu rechtlofen Stlaven machen, züchten die Herren" nach Art des Pranger. Erst wenn diese Ausnahmegesetze beseitigt und die Landarbeiter den industriellen Arbeitern gleichgestellt sind, kann die Praxis der Pranger wirksam bekämpft werden. Was der noch so gerechtfertigte Protest einzelner Landarbeiter nicht vermag mit alten, unwürdigen Zuständen aufzuräumen wird und muß der politisch und gewerkschaftlich organisierten Landarbeiterschaft gelingen. Darum auf zur Agitation, auf zur Organisation der entrechteten Landsllaven!.. H. S. in Rühn bei Büzow. 272 Frauenbewegung. " Die Gleichheit Ein rheinisch- westfälischer Frauentag" wurde am 24. und 25. April in Köln abgehalten. Die zu einem Verband zusammengeschlossenen bürgerlichen Frauenvereine Rheinlands und Westfalens hatten dazu ihre Delegierten entsendet. Rein äußerlich wurde in den zwei Tagen viel Arbeit geleistet. Außer dem Geschäftsbericht standen folgende Fragen zur Erörterung: Die Alfoholumfrage bei den Industriellen"," Die preußische Mädchenschulreform",„ Die Frau in der Schulverwaltung"," Die Frau als Volksschullehrerin"," Die Frau in der Wohnungsinspektion"," Die Frau in der Gewerbeinspektion"," Die Frau und die Krankenkassenwahlen"," Politische Kurse für Frauen"," Die Frau in der Vormundschaft"," Die Frau als Gefängnisbeamtin"," Praktische Hilfsarbeit an Gefangenen", „ Die Frau als Polizeischwester"," Die Frau in der öffentlichen Waisenpflege"," Säuglingsfürsorge"," Die Frau in der öffentlichen Armenpflege",„ Die Frau in der städtischen Trinkerfürsorge",„ Die Frau in der Tuberkulosefürsorge" und" Die Frau als Bezirkshebamme". Dazu kam ein öffentlicher Vortrag über„ Die Frau im politischen Leben", und verschiedene Begrüßungen und Festessen fehlten nicht. Man kann sich wohl vorstellen, in welcher Weise das reichhaltige Programm erledigt wurde: auf jeden Vortrag tam ungefähr eine Viertelstunde, die Diskussionsrednerinnen mußten fich gar mit fünf Minuten Redezeit begnügen, es sei denn, daß sie sich eines flingenden Titels erfreuten. Bezeichnend für den Geist, der auf diesem Frauentag" herrschte, ist folgender Vorgang: Als Fräulein Dr. Baum ihren Vortrag über„ Die Frau in der Gewerbeinspektion" gehalten hatte, wollte eine Delegierte in der Diskussion über Arbeiterschutz sprechen. Die Vorsitzende schnitt ihr aber das Wort ab mit der Bemerkung, das gehöre nicht zum Thema, über Arbeiterschuh dürfe nicht geredet werden! Die Delegierte dankte darauf für diese Art Redefreiheit und für die fernere Teilnahme an Verhandlungen, die so geführt wurden. In der Tat wurde kein Problem ernsthaft erörtert. Das Ganze war viel mehr eine Schaustellung als eine arbeitssame und fruchtbringende Tagung, ein wahrer Damentag, nicht aber ein Frauentag! Die Krönung der Veranstaltung sollte ein öffentlicher Vortrag von Helene Lange über„ Die Frau im politischen Leben" bilden. Die Rednerin war wegen Krantheit nicht erschienen, aber sie hatte das Manuskript ihres Vortrages eingeschickt, das den Zuhörern vorgelesen wurde. Helene Lange führt die Veränderung in der Stellung der Frau im öffentlichen Leben richtig auf die Umwälzungen zurück, die die wirtschaftliche Entwicklung gebracht hat. Der Staat solle die Rechtsform für die moderne Volkswirtschaft bilden, deshalb müsse er den Frauen das gleiche Staatsbürgerrecht gewähren wie den Männern. Das Ziel der Frauenbewegung müsse die Erringung der politischen Rechte sein. In der Diskussion versicherten einige nationalliberale Parteigrößen die Damen mit schönen Worten ihres Wohlwollens. Genosse Julian Borchardt, welcher in dieser öffentlichen Versammlung anwesend war, wies demgegenüber darauf hin, daß die nationalliberale Partei bisher noch nichts für die Frauenbewegung getan habe, obgleich sie lange Zeit die parlamentarische Macht in Händen hatte. Die Frauen sollten deshalb nicht auf schöne Phrasen hören, sondern auf die Taten der Parteien achten. Die Sozialdemokratie trete grundsätzlich für die Rechte der Frauen ein, unbefümmert um den Dant oder Undank der bürgerlichen Frauenrechtlerinnen.- Solche Tagungen wie die der rheinischwestfälischen Damen haben für die Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse nur nebengeordnetes Interesse. Sie haben weit größere Aufgaben zu lösen. Die bürgerliche Frau tämpft gegen den bürgerlichen Mann; aber beide wollen die heutige Klassengesellschaft aufrecht erhalten. Die Arbeiterin fämpft dagegen mit dem Arbeiter gegen die heutige Klassenherrschaft, für die Menschwerdung des Proletariats. Männliche und weibliche Proletarier haben in gleicher Weise unter der kapitalistischen Ausbeutung zu leiden; sie müssen sich deshalb in gemeinsamen Organisationen zusammenschließen, gemeinsam um eine bessere Gesellschaftsordnung ringen. Verschiedenes. e. p. Ter ,, Makel der Vorehelichkeit". Der Jugendfürsorgever band der Berliner Lehrerschaft, die Landesvereine preußischer Volksschullehrerinnen usw. famen zum Reichstag mit einer Petition wegen Abänderung des Gesezes betreffend die Beurkundung des Personenstandes. Sie verlangen, daß auf den Formu laren der Standesämter zur Geburtsbeurtundung der Vermert über die voreheliche Geburt der durch die nachfolgende Ehe legitimierten Nr. 17 Kinder wegfalle. Durch die bisherige Praxis müßten diese legiti mierten Kinder das ganze Leben lang an dem unverschuldeten Makel ihrer vorehelichen Geburt" leiden. Die elterliche Autorität, die nachhaltige Erziehung werde benachteiligt, die Familienharmonie zerstört und die moralische Widerstandsfähigkeit des Kindes geschwächt. Interessant in der Begründung ist auch der Passus,„ daß zahlreiche Inhaber solcher Geburtsurkunden aus Furcht vor der Öffentlichkeit und Gefährdung ihrer gesellschaftlichen, amtlichen oder wirtschaftlichen Stellung sich zum Zölibat verurteilen; daß solche Fälle auch nicht selten das Konkubinat begünstigen, dürfte taum angezweifelt werden können." Die Begründung läßt erkennen, daß die Auffassung und das Interesse der besitzenden Klasse bei dieser Art„ Jugendfürsorge" in erster Reihe in Frage kommt. Das Vorurteil gegen„ vorehelich" und unehelich Geborene ist in Arbeiterkreisen kaum anzutreffen, mo nicht das Vermögen oder das in Aussicht stehende Erbe ge heiratet wird. Die aufgeklärten Proletarier beurteilen die Menschenwürde nach dem Charakter und den Leistungen des einzelnen und nicht nach den Umständen, unter denen der„ Gottähnliche" ins Leben trat, am allerwenigsten nach seinem ihm zustehenden Stammbaum oder Vermögen. Hören wir noch furz, was die Reichsregie rung auf die Petition antwortete. Schon seit einigen Jahren trafen die Bundesstaaten in voller Würdigung der mit der Aufdeckung der vorehelichen Geburt verbundenen Härten" Anordnungen zur Erteilung abgekürzter Bescheinigungen aus den Geburtsregistern der Standesämter, zum Beispiel für Schul- und Unterrichts. zwecke, mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde auch für andere Zwecke, nicht aber ohne weiteres für die Eheschließung. Im Gegensatz zu den Bittstellern ist die Reichsregierung der Auffassung, daß standesamtlich eine„ Täuschung des einen Verlobten über die voreheliche Geburt des anderen nicht erleichtert und bei nachträglicher Aufdeckung des wahren Sachverhaltes das eheliche Ver hältnis zerrüttet" werden dürfe. Besonders aber forderten die Konsequenzen der Rechtssicherheit, daß über die bisherige Grenze der Erleichterung nur hinausgegangen werde, soweit die Verantwortlichkeit der Standesbeamten und die gesetzliche Beweis traft der Urkunden nicht berührt würden. Darüber seien bereits Erwägungen beim Bundesrat im Gange. Die Mehrheit der Petitionskommission überwies die Angelegenheit dem Reichskanzler als Material zu der dort lagernden Resolution der Freisinnigen. Es ist bezeichnend für die bürgerliche Gesellschaft, daß sie ihre " Jugendfürsorge" auch in dieser Hinsicht nicht auf alle unehelichen Kinder ausdehnt. Bei diesem Anlaß erinnern wir uns an einen Fall, der vor etwa zwei Jahrzehnten passierte. Das uneheliche Kind einer Theaterchoristin wurde eine Künstlerin ersten Ranges, eine Opernsängerin von Weltberühmtheit. Als sie den Zenith ihrer Laufbahn erreichte und auch mit irdischen Gütern gesegnet war, bewarben sich mehrere Stützen der besseren Gesellschaft um die Ehre, als Vater der unehelichen Diva anerkannt zu werden. Die Künstlerin pfiff auf ihre posthumen Väter und heiratete einen Kunstfreund, der ihre voreheliche Geburt nicht als„ Matel" empfand. mg. Berichtigung. In einem Agitationsbericht aus dem Wahlkreis Hanau- Bockenheim- Gelnhausen- Orb befindet sich ein Druckfehler. Es heißt in dem Bericht:„ Die Wahlkreisorganisation zählte am 1. April d. J. in 22 Orten rund 560 Frauen als Mitglieder." Das stimmt nicht, fie zählte 760 weibliche Mitglieder. Zur Antwort. Die Jugendgeschichte einer Arbeiterin betreffend sind so zahlreiche Korrespondenzen eingelaufen, daß wir sie auf diesem Wege beantworten müssen. Genossinnen und Genossen wünschen den Preis der Selbstbiographie zu erfahren und wie es kommt, daß die außerordentlich wertvolle und für das weibliche Proletariat bestimmte Schrift nicht in einem Parteiverlag erschienen ist. Die Verfasserin hatte sich wegen der Herausgabe ihrer Arbeit zuerst an die Buchhandlung Vorwärts" gewendet. Diese aber lehnte den Verlag ab unter Gründen, die uns allerdings nicht ftichhaltig erscheinen. So kommt es, daß die Jugendgeschichte" in einem bürgerlichen Verlag erschienen ist. Jede Parteibuchhandlung oder Kolportagestelle kann das Büchlein jedoch leicht beschaffen. Es kostet ungebunden nur 1 Mt. Wir empfehlen den Genossinnen Die Redaktion. nochmals dringend, es sich anzuschaffen. " Berantwortlich für die Redaktion: Frau Klara Betfin( Bundel), Wilhelmshöhe, Poft Degerloch bet Stuttgart. Druck und Verlag von Paul Singer in Stuttgart.