Nr. 21 19. Jahrgang Die Gleichheit Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen und Für unsere Kinder Die Gleichheit erscheint alle vierzehn Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Poft viertelfährlich ohne Bestellgeld 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Jahres- Abonnement 2,60 Mart. Inhaltsverzeichnis. Stuttgart 19. Juli 1909 Aufruf des Parteivorstandes zum Parteitag. Von der Frauenarbeit in Preußen. II. Von gh.3ur Frage der Zwangserziehung für weibliche Minderjährige. Von Gbg. Heime für Textilarbeiterinnen. Von Martha Hoppe.( Schluß.) Billiges Brot! Von ed.- Heimarbeit und Heimarbeitausstellung in der Schweiz. Von Z. Aus der Bewegung: Von der Agitation. Politische RundVon den Organisationen. Aus dem sechsten sächsischen Reichstagswahlkreis. schau. Von H. B. Notizenteil: Dienstbotenfrage. Frauenarbeit auf dem Gebiet der Industrie, des Handels- und Verkehrswesens. Kellnerinnenfrage. FrauenGewerkschaftliche Rundschau. Buschriften an die Redaktion der Gleichheit find zu richten an Frau Klara Zetkin( 3undel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furtbach- Straße 12. Parteigenoffen, Parteigenoffinnen! Bewirkt die Vorarbeiten für den Parteitag die Wahl von Delegierten wie die Stel lung von Anträgen rechtzeitig. Die Anträge müssen spätestens am 16. Auguft im Besitze des Parteivorstandes, Adresse: W. Pfannkuch, Berlin SW 68, Lindenstraße 69, sein, wenn sie entsprechend den Bestimmungen des§ 14 Absatz 2 des Organisationsstatuts im Vorwärts" veröffentlicht werden und in die gedruckte Vorlage Aufnahme finden sollen. Anträge von einzelnen Parteigenossen und Parteigenossinnen stimmrecht.- Sozialistische Frauenbewegung im Ausland.- Fürsorge bedürfen der Gegenzeichnung des Vorstandes der örtlichen befür Mutter und Kind. Verschiedenes. Parteigenossen, Parteigenossinnen! Laut Beschluß des Nürnberger Parteitags findet der diesjährige Parteitag in Leipzig statt. Auf Grund der§§ 11, 12, 13, 14 und 15 des Organisationsstatuts beruft die Partei leitung den diesjährigen Parteitag auf Sonntag den 12. September, abends 7 Uhr nach dem Saale des Volkshauses in Leipzig, Zeiger straße 32, ein. An die Punkt 7 Uhr abends erfolgende Eröffnung schließen fich die Konstituierung des Parteitags, Festsetzung der Ges schäfts- und Tagesordnung und die Wahl der Mandatsprüfungskommission an. Die Verhandlungen der folgenden Tage finden in dem gleichen Lokal statt. Als vorläufige Tagesordnung ist festgesetzt: 1. Geschäftsbericht des Parteivorstandes. Berichterstatter: H. Molkenbuhr, A. Gerisch. 2. Bericht der Kontrolleure. Berichterstatter: A. Kaden. 3. Parlamentarischer Bericht. Berichterstatter: G. Ledebour. 4. Bericht der Kommission wegen Anderung des Organisations statuts. Berichterstatter: Fr. Ebert. 5. Maifeier. Berichterstatter: H. Müller. 6. Reichsversicherungsordnung: a. Allgemeine und Krankenversicherung. Berichterstatter: G. Bauer. b. Unfallversicherung. Berichterstatter: Robert Schmidt. ziehungsweise Kreisorganisation, falls sie zur Veröffentlichung und Beratung gelangen sollen. " Den Anträgen etwa beigegebene Begründungen werden weder im Vorwärts" noch in der den Delegierten zugehenden Vorlage abgedruckt. Die Genossen haben das Recht, ihre Anträge auf dem Parteitag selbst zu begründen oder durch be freundete Genossen begründen zu lassen. Die Delegierten werden ersucht, von ihrer Delegation dem Parteivorstand und dem Lokalkomitee rechtzeitig Mitteilung zu machen, damit ihnen die Vorlagen und sonstige Mitteilungen zugehen können. Die Adresse des Lokalkomitees lautet: Richard Lipinski, Leipzig, Elsterstraße 14. Als Vorsitzender des Wohnungsausschusses fungiert Genosse Gustav Orbel, Leipzig- Plagwig, Weißenfelser. straße 9. Die Delegierten werden gebeten, sich vorher unter Angabe ihrer Adresse in Leipzig anzumelden und anzugeben, zu welchem Preis sie ein Zimmer wünschen. Den Delegierten kann nach der Anmeldung auch das Orientierungsmaterial zugehen, das wertvoll ist, weil in Leipzig mit fünf Bahnhöfen zu rechnen ist. Mandatsformulare werden vom 16. Auguft ab durch das Parteibureau: W. Pfannkuch, Berlin SW 68, Lindenstraße 69, versandt. Mit sozialdemokratischem Gruß Der Parteivorstand. Von der Frauenarbeit in Preußen. II. Welche Arbeiten die Arbeiterinnen den männlichen Arbeitern abnehmen. gh. Am häufigsten führen die Gewerbeaufsichtsbeamten die Bigarrenindustrie als eine solche an, die immer mehr Ar c. Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung. beiterinnen an Stelle männlicher Arbeiter verwendet. In allen Berichterstatterin: Luise Zieg. 7. Internationaler Kongreß in Kopenhagen. Berichterstatter: P. Singer. 8. Sonstige Anträge. 9. Wahl des Parteivorstandes, der Kontrollkom. mission und des Ortes, an dem der nächste Parteitaa stattfinden soll Bigarrenfabriken zusammen waren 47 655 Arbeiterinnen und 25 374 männliche Arbeiter beschäftigt, also fast doppelt so viele Arbeiterinnen wie Arbeiter. Im Regierungsbezirk Posen be.. trägt der Anteil der Arbeiterinnen sogar 84,58 Prozent der Zigarren machenden Personen. Während hier die Zahl der männlichen Arbeiter sich in den letzten fünf Jahren zwischen 335 und 350 bewegte, ist die Zahl der Arbeiterinnen um 500 322 Die Gleichheit gestiegen. Die neuentstandenen Fabriken haben die ganz kleinen Städte und das platte Land bevorzugt und nur Arbeiterinnen eingestellt; fie wollen auch in Zukunft ebenso verfahren. In der Bigarrenindustrie des Bezirkes Reichenbach im Regierungsbezirk Breslau kamen im Jahre 1904 auf 59 männliche Arbeiter 187 Arbeiterinnen 1907 1908 = # 45 67 V 211 # 276 In der Zigarreninduſtrie des Regierungsbezirkes Diffelborf In der Zigarrenindustrie des Regierungsbezirkes Düsseldorf entfielen auf je 100 männliche Arbeiter im Jahre 1904 1908 • . 25,4 Arbeiterinnen 28,7 Auch aus der Textilindustrie liegen verhältnismäßig viele Angaben über die Verdrängung der Männerarbeit durch die Frauenarbeit vor. So hat im Regierungsbezirk Potsdam die Abnahme in der Zahl der Arbeiterinnen über 16 Jahre im letzten Jahre mit der Abnahme in der Zahl der männlichen Arbeiter über 16 Jahre annähernd gleichen Schritt gehalten; dagegen steht in der Textilindustrie der Abnahme in der Zahl der männlichen Arbeiter um etwa 7 Prozent eine Zunahme in der Zahl der Arbeiterinnen um etwa 2,1 Prozent gegenüber. - In der Textilindustrie des Regierungsbezirkes Liegnitz kamen auf je 100 männliche Arbeiter im Jahre 149,1 Arbeiterinnen 1900 1902 · • • • • 1908 • 123,3 163,5 = A = Vom Jahre 1902 ab ist der Prozentsatz der Arbeiterinnen immer größer geworden. In einer Stadt des Regierungs bezirtes Schleswig mit reger Textilindustrie ist der Prozentsatz ber Arbeiterinnen in 25 Fabriken mit rund 2000 Arbeiterinnen innerhalb der letzten sieben Jahre von 38,4 auf 44,9 gestiegen. Genauere Mitteilungen enthält der Bericht über den Regierungsbezirk Köln. Hier ist die Frauenarbeit in der Textil industrie zwar in den Grenzen geblieben, die ihr durch die Natur des Betriebs vorgezeichnet sind. Die Beschäftigungsziffer ist jedoch von 39,3 Prozent im Jahre 1902 auf 37,4 % 1908 zurückgegangen. Dagegen ist sie in derselben Zeit in den Spinnereien von 53,1 auf 55,8 Prozent gestiegen. Hier leisten die Arbeiterinnen die Arbeit an den Selfaktoren, den Spul und Zwirnmaschinen, während die Arbeit an den Krempeln, den Wölfen und in der Färberei hauptsächlich von Arbeitern verrichtet wird. In zwei Anlagen aber wurden Arbeiterinnen auch bei der Bedienung von Krempeln und in einer Anlage bei der Bedienung des Misch und Olwolfes angetroffen. In einem Zweige der Textilindustrie, der Kunstwollreißerei, beschränkt sich die Tätigkeit der Arbeiterinnen in der Hauptfache auf das Sortieren und Ausschneiden der Lumpen, während Männer die Reißmaschinen bedienen und das Waschen, Färben, Trocknen und Verpacken der Wolle besorgen. In einem Be trieb aber wurden auch Frauen bei der ständigen Bedienung der Reißwölfe angetroffen. In den Tuchwebereien, so entnehmen wir dem Bericht über den Regierungsbezirk Liegnit, wird die Männerarbeit allmählich insofern durch Frauenarbeit noch weiter verdrängt, als zum Weben glatter, ungemusterter Stoffe vorzugsweise Arbeiterinnen herangezogen werden. Männer können dagegen bei den schweren Arbeiten nicht entbehrt wer den, nämlich beim Bäumetragen, Kettenleimen, bei der Bear beitung schwieriger gemusterter Stoffe. Bezeichnend ist es, daß die Gewerbeaufsichtsbeamten in der Metallverarbeitung öfters die Verdrängung der Männerarbeit durch Frauenarbeit beobachtet haben. So hebt der Berichterstatter über den Regierungsbezirk Minden hervor, daß in den Betrieben der Metallindustrie allmählich immer mehr Arbeiterinnen an Bohrmaschinen, Pressen und ähnlichen Maschinen beschäftigt werden. Unter den wenigen Betrieben", Unter den wenigen Betrieben", in denen die Gewerbeaufsichtsbeamten im Regierungsbezirk Merseburg Arbeiterinnen an Plätzen gefunden haben, Nr. 21 die früher von Männern eingenommen wurden, werden auch Metallwarenfabriken genannt. In diesen Fabriken wurden leichte Arbeiten, wie das Schneiden kleiner Schrauben, das Zusammennieten von Ofentürbeschlägen und blechernen Aschenfästen von Arbeiterinnen ausgeführt. Dasselbe wird aus dem Regierungsbezirk Oppeln berichtet. Der Berichterstatter über den Landespolizeibezirk Berlin ist sogar der Ansicht, daß in den Betrieben der Metallverarbeitung der weiblichen Arbeitskräfte am stärksten bemerkbar macht. So und des Maschinen- und Apparatenbaues sich das Eindringen geht die Bedienung der automatischen Schraubenschneidemaschinen, der Stanzen und Pressen immer mehr in die Hände der Arbeiterinnen über. In Blechwarenfabriken werden häufig Arbeiterinnen als Löterinnen verwendet, desgleichen in Fabriken für elektrische Taschenlampen, hier auch zum Füllen der Elemente. An neueren Maschinen, den Sprizmaschinen, sind die Arbeiterinnen als Lackiererinnen beschäftigt. In Galvanisieranstalten werden sie zum Bedienen der Bäder, in einem Emaillierwerk als Einsetzerinnen am Ofen herangezogen. In vielen Betrieben der Metallverarbeitung sind sie bei der Herstellung Kleiner Teile an Drehbänken, Bohrmaschinen, Schleifapparaten, Fräsen und Pressen tätig. In Gießereien und Armaturfabriken werden sie als Kernmacherinnen beschäftigt, in Fabriken von Fernsprechapparaten besorgen sie das Zusammensetzen der Mifrophonteile und der Gehäuse, in Waffen- und Munitionsfabriken das Nachleeren der Geschofse. In einer Hufeisenfabrik haben sie die Stollen abzufräsen, nachzupressen, zu tempern und zu härten. In Klavierfabriken ist ihnen das Polieren und Einbauen einzelner Teile übertragen und in einer Fahrradkettenfabrik das Entfernen der Späne an den Rollenbohrmaschinen sowie das Zusammenseßen der Ketten. In der Elektroindustrie besorgen sie das Wickeln kleiner Drahtspulen, in einer Knopffabrit leichte Stanzarbeiten.- Zu denselben oder ähnlichen Arbeiten werden die Arbeiterinnen in den Regierungsbezirken Breslau, Wiesbaden, Stettin und Stralsund, Magdeburg, Osnabrück und Aurich verwendet. Hervorgehoben seien noch die Mitteilungen des Berichterstatters über den Regierungsbezirk Kassel: Das Polieren und Buzzen von Schmuckgegenständen im Hanauer Bezirk wird heute fast ausschließlich von Arbeiterinnen, den Poliseusen, ausgeführt. Auch bei der Anfertigung von Goldketten werden jetzt schon vielfach Arbeite rinnen mit Vorteil beschäftigt. Im Berichtsjahr ist auch in einer Diamantenschleiferei versucht worden, Diamantenschleiferinnen heranzubilden. Bisher wurde Diamantenschleiferei nur von Männern betrieben. Außerdem erwähnen die Gewerbeaufsichtsbeamten noch viele Arbeiten in anderen Betrieben, die früher von Männern, jetzt aber von Arbeiterinnen verrichtet werden: in Buchdruckereien, Lederfabriken, Schuhfabriken, Glasfabriken, in der Konfektionsindustrie, in Marmorschleifereien, in Möbelfabriken, Munitionsfabriken, im photographischen und polygraphischen Gewerbe, in Porzellanfabriken, in Schokoladenfabriken, in Ziegeleien usw. In den Steinkohlen-( Anthrazit-), Brech- und Sortieranlagen der Regierungsbezirke Stettin und Stralfund besorgen ältere Arbeiterinnen das Auslesen am Schüttelsieb. In der Zementsteinindustrie desselben Bezirkes formen Arbeiterinnen fleine Hohlsteine, flicken die Kanten aus und polieren fertig geschliffene Fliesen. Verhältnismäßig stark ist nach dem Bericht über die Regierungsbezirke Osnabrück und Aurich die Frauenarbeit in den Fleischwarenfabriken vorgedrungen. Neben der Reinhaltung der Arbeitsräume, der Tische und Geräte hat die Arbeiterin beim Reinigen der Därme, bei dem Zerschneiden und Verteilen der Fleischarten für die verschiedenen Wurstsorten, bei der weiteren Verarbeitung des Fleisches zur Wurst und beim Verpacken in größerem Umfang Verwendung gefunden, so daß in diesen Fabriken zur Hälfte Männer und zur Hälfte Frauen beschäftigt werden. Kurz, die Frauenarbeit rückt auf der ganzen Linie vor. Nr. 21 Die Gleichheit 323 Zur Frage der Zwangserziehung für weibliche Minderjährige. Bekanntlich steht nach dem Z 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Kind, solange es minderjährig ist, unter elterlicher Gewalt. Ter Vater hat kraft der elterlichen Gewalt das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen. Die Sorge für die Person des Kindes um- faßt nach§ 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Recht und die Pflicht, das Kind zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Nun können aber auch Fälle eintreten, nach welchen den Eltern das Erziehungsrecht genommen und das Kind in Zwangserziehung unter- gebracht wird. Die Frage der Handhabung der Zwangs- erziehung hat eine reichsgesetzliche Regelung noch nicht erfahren, denn nach dem Artikel 135 des Einführungsgesetzes zum Bürger- lichen Gesetzbuch bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften über die Zwangserziehung Minderjähriger unberührt. Die Zwangs- erziehung ist jedoch, unbeschadet der Vorschriften der ZZ 65 und 66 des Reichsstrafgesetzbuchs nur zulässig, wenn sie von dem Vormundschaftsgericht angeordnet wird. Die Anordnung kann außer den Fällen, welche die§ß 1666 und 1338 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festlegen, nur erfolgen, wenn die Zwangserziehung zur Verhütung des völligen sittlichen Verderbens notwendig ist. Der Minderjährige, dessen Zwangserziehung angeordnet ist, kann in einer Familie oder in einer Erziehung s- oder Besserungsanstalt untergebracht werden. Tie Entscheidung über das Wo können die Landes- gesetze einer Verwaltungsbehörde übertragen, wenn die Unter- bringung auf öffentliche Kosten zu erfolgen hat. Unter Zwangserziehung ist also die Erziehung eines Minderjährigen zu verstehen, welche im Widerspruch mit dem Willen desjenigen erfolgt, welchem an sich das Erziehungsrecht zusteht. Gesetzlich tritt die Zwangserziehung ein: I.Auf Grund des 8 65 des Strafgesetzbuchs. Derselbe lautet: „Wer bei Begehung der Handlung das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat, kann wegen derselben nicht strafrechtlich verfolgt werden. Gegen denselben können jedoch nach Maßgabe der landesgesetzlichen Vorschriften die zur Besserung und Beaussich- tigung geeigneten Maßregeln getroffen werden. Insbesondere kann die Unterbringung in eine Erziehungs- oder Besserungsanstalt erfolgen, nachdem durch Beschluß der Vormundschaftsbehörde die Begehung der Handlung fest- gestellt und die Unterbringung für zulässig erklärt ist." Auf Grund des Z 56 des Strafgesetzbuchs, welcher besagt: „Ein Angeschuldigter, welcher zu einer Zeit, als er das zwölfte, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte, eine straf- bare Handlung begangen hat, ist freizusprechen, wenn er bei Begehung derselben die zur Erkenntnis ihrer Strafbarkeit er- forderliche Einsicht nicht besaß. In dem Urteil ist zu be- stimmen, ob der Angeschuldigte seiner Familie überwiesen oder in eine Erziehungs- oder Besserungsanstalt gebracht werden soll. In der Anstalt ist er so lange zu behalten, als die der Anstalt vorgesetzte Verwaltungsbehörde solches für er- forderlich erachtet, jedoch nicht über das vollendete zwanzigste Lebensjahr." Auf Grund des§ 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn das geistige oder leibliche Wohl des Kindes dadurch gefährdet wird, daß der Bater oder die Mutter falls dieser das Er- ziehungsrecht zusteht— die Sorge für die Person des Kindes mißbraucht, das Kind vernachlässigt oder sich eines ehrlosen oder unsittlichen Verhaltens schuldig macht. Auf Grund des ß 1838 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn das Mündel sich unter Vormundschaft oder Pflegschaft be- findet und dem Vormund oder Pfleger das Erziehungsrecht zusteht. Ist jedoch der Vater oder die eheliche oder uneheliche Mutter Vormund oder Pfleger, dann kann das Vormundschafts- gericht die Zwangserziehung nur anordnen, wenn die Voraus- setzungen des§ 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegeben sind. Wenn dem Vater oder der Mutter das Erziehungsrecht zu- t, so kann reichsgesetzlich die Zwangserziehung somit nur cordnet werden, dafern das Kind eine strafbare Handlung mgen hat oder dem Vater oder der Mutter die Verwahr- losung des Kindes zur Last fällt. Nur wenn das Erziehung?- recht dem Vormund oder Pfleger zusteht, ist die Zwangser- zichung reichsgesetzlich ohne besondere Voraussetzungen zulässig, sofern nicht der Vater oder die eheliche oder uneheliche Mutter Vormund ist. Landesgesetzlich kann die Zwangserziehung dagegen nur auf Grund des Strafgesetzbuchs angeordnet werden, und zwar bezüglich der noch nicht zwölf Jahre alten Kinder, welche eine strafbare Handlung begangen haben, ganz gleich- gültig, wem das Erziehungsrecht zusteht; ebenso zur Verhütung völligen sittlichen Verderbens. Die Zwangserziehung, oder wie man sich in den einzel- staatlichen Gesetzen mitunter auch auszudrücken beliebt, die Fürsorgeerziehung, soll nicht allein bei ärmeren, sondern auch bei vermögenden Minderjährigen angeordnet werden können. Man liest sehr häufig in der Presse, daß die Für- sorgezöglinge das Gefängnis oder Zuchthaus einer Zwangs- erziehungsanstalt vorziehen, und daß sie der Zwangserziehung überhaupt ledig zu werden trachten, weil sie nicht nur in den Anstalten barbarisch verprügelt und schlecht behandet werden, sondern auch oft genug in den Familien, bei denen sie unter- gebracht sind. Davon, daß sich auch reiche Kinder unter den Flüchtlingen und Sträflingen befinden, hat man allerdings noch nichts gelesen. Wie es in einer Fürsorgeerziehungsanstalt aussieht, geht unter anderem aus dem Reglement des preußischen Mädchen- Heims zu Moritzburg bei Zeitz hervor. Dieses Mädchen- heim ist eine Anstalt des Provinzialverbandes der Provinz Sachsen. Sie ist zur Aufnahme und Erziehung schulentlassener minderjähriger Mädchen evangelischer Konfession bestimmt, die dem Provinzialverband auf Grund des Gesetzes vom 2. Juli 1900(preußisches Gesetz über die Fürsorgeerziehung Minder- jähriger) überwiesen sind. Die Anstalt hat die Aufgabe, die Zöglinge durch Zucht und Arbeit in sittlicher und religiöser Beziehung zu heben und zu fördern. Sie soll sie des weiteren zur Erleichterung ihres späteren Fortkommens mit den Kennt- nissen und Fertigkeiten ausrüsten, welche für den Gesinde- dienst und für die selbständige Führung eines einfachen Hauswesens erforderlich sind. Die Behandlung der Zög- linge sowie die Art und Weise ihrer Erziehung ist entsprechend der Eigenart des einzelnen so einzurichten, wie es zur Er- reichnng der Anstaltsaufgabe nötig erscheint. An Festsetzung von Strafen fehlt es in dem erwähnten Reglement nicht. Wenn Belehrungen, Ermahnungen und Verwarnungen sich als unzureichend erweisen sollten, um einzelne Zöglinge zu einem gesitteten Betragen und zur Verträglichkeit mit anderen Zöglingen anzuhalten, so tritt Disziplinarbestrafung ein. Als Strafen sind vorgesehen: a. Verweis; d. Verlust von Freistunden, Ausschließung vom Spiel und vom Spazierengehen, Verbot der Unterhaltung mit den anderen Zöglingen; c. Versagung jeden Besuches und des Briefschreibens bis zu 6 Monaten; ci. trocken Brot zum zweiten Frühstück und Vesper(gewöhnliche Portion) oder morgens, mit- tags und abends nur die Hälfte oder Dreiviertel der gewöhn- lichen Portion der warmen Kost bis auf die Dauer einer Woche einen um den anderen Tag, sofern der Arzt, dem von der beabsichtigten Bestrafung Kenntnis zu geben ist, dies für zu- lässig erklärt, oder beide Schmälerungen zusammen; e. Einsperrung mit Beschäftigung in einer Einzelzelle, für Zöglinge unter 16 Jahren bis zu zwei Tagen; für Zöglinge über 16 Jahren je- doch unter 13 Jahren bis zu sieben und für solche über 13 Jahren bis zu vierzehn Tagen. Die Sirreststrafe kann durch die Kost- schmälerung unter Ziffer d noch verschärft werden, sofern der Arzt dies für zulässig erachtet. Bei Einsperrung über einen Tag ist den Zöglingen an jedem Tag eine Stunde Bewegung in freier Luft zu gewähren; jedoch sind sie dabei von anderen Zöglingen getrennt zu halten, k. Körperliche Züchtigungen sind nur in den allerdringendsten Fällen und nur in Gegenwart der Oberin oder ihrer Vertreterin vorzunehmen. Sie erfolgen mittels Rohrstockes von nicht mehr als 1 Zentimeter Durchmesser; höchstens zehn Hiebe, die auf den Rücken versetzt werden. Bei den körperlich kranken oder schwächlichen Zöglingen ist vor Verhängung dieser Strafe der Anstaltsarzt zu hören. Die Verabreichung von Ohr- feigen, Ziehen am Ohr, Stoßen unter das Kinn und dergleichen Un 324 Die Gleichheit ist nicht gestattet. Die Disziplinarftrafen werden nach Anhörung der Böglinge von dem Vorsteher der Anstalt verhängt. Hat ein Bögling sich einer Handlung schuldig gemacht, welche der Anwendung der allgemeinen Strafgesetze unterliegt, so ist dem Landeshauptmann Anzeige zu erstatten. Im übrigen wird darauf Bedacht zu nehmen sein, von dem Strafmittel der Koft schmälerung nur vorsichtig Gebrauch zu machen, damit eine Schädigung des in der Entwicklung begriffenen jugendlichen Körpers des Zöglings vermieden wird. Also in diesem Mädchenheim ist auch die Prügelstrafe vorgesehen und kann sogar über körperlich franke oder schwächliche Böglinge verhängt werden, wenn auch erst nachdem der Arzt gehört wurde. Die Beförderung der Briefe, welche an die Zöglinge laufen oder von ihnen geschrieben werden, vermittelt der Anstaltsvorsteher. Genau wie in den Gefängnissen und Zuchthäusern hat er vorher Einsicht in die Briefe zu nehmen und das Erforderliche zu veranlassen, falls ihr Inhalt geeignet ist, den Zweck der Fürsorgeerziehung zu gefährden. Ein anderes Reglement für die Provinz Sachsen, welches für alle in Fürsorgeerziehung Untergebrachten gilt, enthält noch eine besonders harte Bestimmung. Auf Anweisung des Landeshauptmanns kann den Angehörigen der Zöglinge die Mitteilung des künftigen Aufenthaltes versagt werden. Der zu Gefängnis oder Zuchthaus Verurteilte fann seinen Aufenthalt stets seinen Angehörigen mitteilen. Die Fürs forgezöglinge nur dann, wenn es der Herr Landeshauptmann gestattet. Das Reglement der Zwangserziehungsanstalten verdient ernste Beachtung. Nur zu leicht geschieht es, daß einer Arbeiterfamilie ein Kind weggenommen und in Fürsorgeerziehung gebracht wird. Es ist vorgekommen, daß Kinder als verwahr lost angesehen worden sind, deren Eltern dem Verdienst nachgehen mußten. Da die Kinder zu Hause sich selbst überlassen waren, verwahrlosten sie nach Ansicht der Behörde. Man kennt auch die Skandalfälle, in denen die Unfähigkeit der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, aus der Konfeffionslosigkeit oder aus der politischen Gesinnung hergeleitet wurde. Ob nicht ein Mädchen, welches nach der Entlassung aus dem Heim beim Bauer von früh morgens bis spät in die Nacht hinein mit oft recht schweren landwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt wird, feine ordentliche Schlaftammer usw. hat, nicht viel eher verwahrlosen könnte? Sind doch Fälle bekannt geworden, wo Mädchen, die bei einem Bauer in Fürsorgeerziehung untergebracht waren, geschwängert worden sind. Ehe das Vormundschaftsgericht die Unterbringung in Zwangserziehung verfügt, soll es, soweit dies ohne erhebliche Schwierig feit geschehen kann, verschiedene Personen hören, deren Urteil in Betracht kommen kann. Es sind das die Eltern, der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen und in allen Fällen der Gemeindevorstand, der zuständige Geistliche und der Leiter oder Lehrer der Schule, welche der Minderjährige besucht hat. Auch hat das Vormundschaftsgericht zuvor dem Landrat( Oberamtmann, Gemeindevorstand, Vorsteher der Königlichen Polizei behörde) unter Mitteilung der Aften Gelegenheit zu einer Außerung zu geben. Die Unterbringung eines Minderjährigen in Fürsorgeerziehung kann also von verschiedenen Stellen empfohlen werden. Die religiöse oder politische Überzeugung des Vaters und seine entsprechende Einwirkung auf das Kind darf bei der Entscheidung nicht in Betracht gezogen werden. Das ist im Reichstag bei Beratung des§ 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausdrücklich betont worden, hat jedoch nicht verhütet, daß dies trotz alledem geschehen ist. Als Hilfsorgan des Vormundschaftsgerichts kommt auch der Gemeindewaisenrat in Frage. Einige Landesgesetze ermöglichen es, daß zur Unterstützung des Gemeindewaisenrats Waisenpflegerinnen bestellt werden können. So in Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg usw. Die Aufgabe der Waisen pflegerinnen besteht regelmäßig darin, daß sie unter Leitung des Gemeindewaisenrats mitzuwirken haben bei der Beaufsich tigung der im Kindesalter stehenden Mündel und bei der über wachung weiblicher Mündel. Hieraus folgt, daß die PflegeNr.21 rinnen vor der Unterbringung Minderjähriger in Fürsorgeerziehung ihr Wort mit in die Wagschale zu werfen vermögen. Mütter können eventuell auch zur Überwachung der in Fürforgeerziehung Untergebrachten herangezogen werden. So ist zum Beispiel nach dem preußischen Fürsorgeerziehungsgesetz für jeden Zögling, der in einer Familie untergebracht ist, von dem Kommunalverband ein Fürsorger zu bestellen. Das Amt fann auch Frauen übertragen werden. Hoffentlich wächst der Anteil an der Waisenpflege, der der Frau eingeräumt wird. Nicht bloß als Vormund und Fürsorgerin, auch als Waisenpflegerin vermag sie dann ihren Einfluß geltend zu machen, so daß von manchem armen Mädchen die Zwangserziehung abgewehrt bleibt. Da es sich dabei in der Hauptsache um die Töchter des werktätigen Volkes, der armen Leute handelt, und der Prozeß zu Glückstadt kürzlich die Segnungen der preußischen Fürsorgeerziehung vor aller Welt an den Pranger gestellt hat, müssen die kämpfenden Proletarierinnen auch diesen Gebieten des öffentlichen Lebens ihre Aufmerksamkeit zuwenden, um auch sie zu beeinflussen und im Interesse der Gesamtheit zu gestalten. Das wird aber nur in vollem Maße geschehen können, wenn die Genossinnen dafür sorgen, daß die in Betracht kommenden öffentlichen Ämter nicht zu einem Monopol bürgerlicher Damen werden, sondern daß auch Vertreterinnen des klassenbewußten Proletariats sie besetzen. Heime für Tertilarbeiterinnen. Von Martha Soppe- Berlin. Gbg. ( Schluß.) Auch in den thüringischen und sächsischen Zentren der Textilindustrie fehlt es nicht an Arbeiterinnenheimen. So existiert ein Arbeiterinnenheim in Mühlhausen i. Thür., das während der Woche die Mädchen aufnimmt, welche aus dem frommen Eichsfeld zur Fron kommen, und denen Sonntags der„ Herr Kaplan" begreiflich macht, daß man auch um Gotteslohu und nicht nur um schnöden Geldlohn arbeiten muß. Solche Lehre paßt den Herren Unternehmern in den Kram, selbstverständlich nur als Richtschnur für die Arbeiterinnen, nicht etwa für das eigene Leben. Die Frucht davon ist denn auch die Schmutzkonkurrenz, welche die an Ordnung und Zucht" gewöhnten Eichsfelderinnen den Mühlhauser Arbeiterinnen machen. In Limbach in Sachsen unterhält die Firma Konrady& Friedemann ein Marthaheim, welches 300 erzgebirgischen Mädchen die Woche über Unterkunft gewährt und sorgsam bestrebt ist, von ihnen das„ Gift" der Aufklärung fernzuhalten. Wir müssen davon absehen, alle die Heime anzuführen, welche dem Zwecke dienen, den Herren Kapitalisten billige und willige weibliche Arbeitskräfte zu werben und zu erhalten. Was wir mitgeteilt haben, genügt unseres Dafürhaltens, um diese„ Wohlfahrtseinrichtungen" für die Unternehmer in ihren bemerkenswertesten Eigenschaften kenntlich zu machen. Um die Zahl der Heime für Textilarbeiterinnen festzustellen, veranstaltete der Vorstand des Deutschen Textilarbeiterverbandes eine entsprechende Umfrage. Nicht aus allen Gauen sind leider daraufhin Berichte eingelaufen, so daß das Ergeb nis der Erhebung ein unvollständiges ist. Immerhin ist aus einigen 40 Orten das Vorhandensein von Arbeiterinnenheimen gemeldet worden. Die Häufigkeit ihres Bestehens spricht deutlich von dem Nutzen, den sie den Unternehmern bringen. Ihr Hauptzweck, deren Interessen zu fördern, erhellt auch aus gewissen gemeinsamen Zügen. Wo die Heime nicht von der Dis rektion der Fabrik selbst verwaltet werden, stehen sie überwiegend unter der Leitung frommer Schwestern. Beten ist fast in allen Vorschrift, der Besuch von Versammlungen dagegen verboten. Die meisten Heime sind mit Kochschulen und anderen sogenannten Wohlfahrtseinrichtungen verbunden, einige haben auch eine Entbindungsanstalt. Kaum eines dieser Institute ist danach angetan, den Arbeiterinnen ein wirkliches Heim zu bieten. Von allen Mängeln abgesehen, die wir schon hervorgehoben haben, sind sie samt und sonders darauf zugeschnitten, vor allem als Massenquartiere zu dienen. Nr. 21 " Die Gleichheit Etwas höher stehen die drei Arbeiterinnenheime, die in Berlin vorhanden sind, und von denen freilich nur eines den Mädchen auch Schlafplätze bietet. Sie sind nicht Anhängsel irgend eines fapitalistischen Betriebs, nehmen vielmehr- soweit der Platz reicht- Arbeiterinnen jeder Art auf. Sie werden nicht von„ frommen" Schwestern geleitet, sondern direkt oder indirekt von Anhängerinnen der bürgerlichen Frauenbewegung, die der Anschauung sind, daß durch die Wohltätigkeit" der Besitzenden die elende Lage der besitlosen Klassen gebessert werden soll. Wohltätigkeit verpflichtet außerdem die Empfangenden, und da die bürgerlichen Wohltäter und Wohltäterinnen nicht wissen oder nicht wissen wollen, daß sie die Mittel zur Betätigung ihrer sozialen Gesinnung" nur unbezahlter Arbeit, also der Ausbeutung frondender Habenichtse verdanken, so hoffen sie, daß ihre Fürsorge" in den Bedachten eine gut bürgerliche Auffassung der Gesellschaftsverhältnisse lebendig erhalten, das Bewußtsein der Klassengegensätze verdunkeln, den Klassenkampf überwinden werde. So liegt auch den Berliner Anstalten nicht die„ reine Selbstlosigkeit" zugrunde, sondern bürgerliches Klaffen interesse, das allerdings mittels Zuckerbrots und nicht mittels der Peitsche sich durchsetzen will. Es entspricht der Art dieser Heime, daß in ihnen die persönliche Freiheit der Arbeiterinnen nicht in der Weise eingeschränkt wird, wie wir das für die Anstalten verzeichnen mußten, welche von Fabrikanten oder Organisationen gegründet wurden, in denen diese entscheidend sind. Eines der drei Berliner Heime kommt auch dem sehnlichen Wunsche vieler einsam dastehenden Arbeiterinnen entgegen, allein in einem Stübchen hausen zu fönnen: es bietet entsprechende Wohngelegenheit. Die Zimmer der Anstalt sind übrigens alle gleich hell und freundlich, auch ihr Preis ist der gleiche. Sie kosten mit einem Bett 12, mit zwei Betten 10, mit drei Betten 9 Mr. monatlich pro Person, und zwar das erste Frühstück inbegriffen. Die Zahl der Betten ist aber sehr klein, die Zimmer sind daher immer besetzt, so daß nur wenige Arbeiterinnen in der Anstalt Unterkunft finden fönnen. Der steigenden Nachfrage entsprechend, soll das Heim vergrößert werden. Gesetzt, das geschieht, so kann es doch trotz. dem für die Fabritarbeiterinnen kaum in Betracht kommen. So billig Wohn- und Schlafgelegenheiten sind, für die schlecht entlohnten Arbeiterinnen sind sie noch zu teuer. Soweit man nach einem Besuch urteilen kann, wird das Heim nur von beffer bezahlten weiblichen Erwerbstätigen bewohnt, wahrschein lich aus dem Handelsgewerbe usw. Wenn Berliner Textilarbeiterinnen nicht bei den Eltern wohnen können, so sind sie im allgemeinen auf die Schlafstellen angewiesen und lernen hier das proletarische Wohnungselend in seiner ganzen Ausdehnung kennen. Sie haben wohl einen Platz zum Schlafen, aber nicht zum Wohnen; die Wohnung, die sie teilen, ist meist für die Familie zu klein, bei der sie Unterkunft gefunden haben, so daß ihre Anwesenheit darin als Last empfunden wird. Trotz aller Unannehmlichkeiten und Gefahren des Schlafstellenwesens sind 50000 Berliner Arbeiterinnen nur Schlafgängerinnen. Die erwähnten drei Berliner Heime suchen auch diesen Bedauernswerten etwas zu bieten. Sie sind abends von 6 bis 10 Uhr geöffnet, so daß sie von jungen Mädchen frequentiert werden können, die in der Wohnung ihrer Schlaf wirte sich nicht aufhalten können oder mögen. Den Besuche rinnen stehen Zeitungen, Bibliothek und sogar Nähmaschinen zur Verfügung. So ist Arbeiterinnen Gelegenheit geboten, sich die paar Stunden zwischen dem Verlassen der lärmenden Fabrit säle und dem Aufsuchen der elenden Schlafstelle in freundlichen Räumen aufzuhalten und die Zeit angenehm und nützlich zu verbringen. Aber wie winzig ist die Zahl der ledigen Prole tarierinnen, welche die Heime aufnehmen können, und was wird den anderen Zehntausenden geboten? Die Berliner Anstalten geben auch Mittag- und Abendtisch zu mäßigen Preisen. Die Frauenrundschau" des„ Berliner Tageblattes" berichtete vor einiger Zeit, daß 1907 in den drei Heimen 86343 Personen Mittagessen und 22330 Personen Abendessen eingenommen haben. Wie bei den gegenwärtigen Lebensmittelpreisen Quantität und Qualität der Speisen sein 325 müssen, wenn der Preis der Mahlzeit sich auf 30 Pf. stellt, kann sich jeder denken. Die Vorstandsdamen, die gesättigt von guten Gerichten oder in Erwartung einer ordentlichen Mahlzeit die Speisen der Heimküchen kosten, werden den Tisch daselbst zweifellos gut finden. Aber es ist wohl ein Unterschied, ob man eine Kostprobe nimmt, oder ob man die durch die Arbeit verbrauchten Körperkräfte durch eine Mahlzeit erneuern muß. Wie dem jedoch auch sei: die Massenspeisung in den Heimen ist jeden. falls der sonst unter Arbeiterinnen üblichen trockenen falten Kost noch vorzuziehen. Die„ Rundschau" bedauerte, daß nicht die erforderlichen großen Mittel zur Verfügung stehen, damit wie in Heim III auch in den beiden anderen Anstalten Schlafgelegenheit für die Arbeiterinnen geschaffen werden kann. Sie möchte, daß die Unternehmer den Heimen bestimmte Zuschüsse leisten, und begründet diesen ihren Wunsch damit, daß die Industriellen doch mittelbar den größten Nutzen von den Wohlfahrtseinrichtungen haben würden, die ihren Arbeiterinnen ein gesundes Wohnen ermöglichten. Sie verweist darauf, daß die Stadt Berlin den Heimen jährlich 2000 Mr. Zuschuß gewähre. Die Unternehmer erkennen jedoch viel besser als die Verfasserin der„ Rundschau", daß in Berlin derartige Anstalten unrentabel sind, darum lassen sie die Hände davon. Sie wissen sehr wohl, daß die Heime nur dort existenzfähig sind, wo wie dies meist der Fall ist für die Arbeiterinnen der Zwang zum Wohnen in ihnen besteht. Hebt eine Fabrikleitung diesen Zwang auf, so steht auch das Heim' bald wieder leer, wie das die Augsburger Kammgarnspinnerei erfahren hat. Sie war gezwungen, die betreffende Vorschrift fallen zu lassen, weil sie keine jugendlichen Arbeiterinnen mehr bekam, die sich ihr fügen wollten. Die Arbeiterinnenheime, so wie sie jetzt bestehen, ganz gleich, ob sie von bürgerlichen Frauenrechtlerinnen oder von frommen Schwestern geleitet und verwaltet werden, sind im allgemeinen wie alle anderen Wohlfahrtseinrichtungen der herrschenden Klassen zu bewerten, genau in ihres Wesens Kern zu prüfen und in ihrer Wirksamkeit der schärfften Kritik zu unterziehen. Mittelbar oder unmittelbar steht das Interesse der ausbeutenden Minderheit für sie in dem Vordergrund, wollen sie die Ausge beuteten mit der heutigen Gesellschaftsordnung der Auspowerung und Unterdrückung der Menschen durch den Menschen aus söhnen und als geduldige Bins- und Tributpflichtige der Be sitzenden erhalten. Wo die Heime aber gar als Anhängsel von Fabrikbetrieben auftreten oder auch als Unternehmungen fapitalistischer Organisationen, sind sie rücksichtslos zu bekämpfen. Sie sind dann nichts als brutale Werkzeuge der kapitalistischen Ausbeutung des weiblichen Proletariats. Besonders scharfen Kampf müssen natürlich solche Heime herausfordern, die noch über das übliche Maß der Ausbentung hinaus den Arbeite rinnen das freie Selbstbestimmungsrecht rauben und sie zu Hörigen des Kapitals erniedrigen. In vielen Heimen wie auch in sogenannten Arbeiterwohnungen laffen die Unternehmer die dort kasernierten Arbeitssklaven durch ihre Aufseher ständig kontrollieren. Sie erhalten berichtet, wer da aus- und eingeht. Läßt sich ein Beamter oder Beauftragter der Gewerkschaft in den Privatstraßen solcher Fabrikviertel sehen, so machen die Unternehmer von ihrem Hausrecht Gebrauch und weisen den Verwegenen von ihrem Grund und Boden. Die Privatstraße der Jutespinnerei in Delmenhorst zum Beispiel ist durch ein Gitter abgeschlossen, und mittels einer Warnungstafel hat die Fabrikleitung fundgegeben, daß sie sich das Recht vorbehält, allen ihr nicht genehmen Per sonen das Betreten der in ihrem Eigentum stehenden Straße zu verbieten. Ein Beamter des Textilarbeiterverbandes, der dieses Verbot nicht respektierte, wurde dieserhalb des Hausfriedensbruchs angeklagt und für schuldig befunden. Das Ge richt begründete seine Entscheidung damit, daß die Bewohner der Straße sich der Anordnung der Fabrikleitung dadurch unterworfen hätten, daß sie die Wohnungen mieteten, die der Fabrit gehören und an der Straße gelegen find. Mit diesem Spruch hat ein oldenburgischer Richter festgestellt, daß die Fabrikwohnungen sowohl wie die Arbeiterinnenheime sich nur wenig 326 Die Gleichheit Nr.2l von Gesängnissen unterscheiden. Auch einem Gefängnisdirektor steht das Recht zu. Besuche von den Gefangenen fernzuhalten. Für uns freilich bedurfte es nicht erst dieser Feststellung, um über die Natur der Arbeiter- und Arbeiterinnenkasernen ins klare zu kommen. Wir wissen längst, daß Arbeiterwohnungen, die den Großindustriellen gehören, sich von den Staatspensionen nur durch den Namen unterscheiden. Wir wissen auch längst, daß Arbciterinnenheime, Arbeiterwohnungen, Krippen und wie der Wohlfartsschwindel noch heißen möge, nichts weiter sind als eine Kette, die die Arbeiterschaft an den Betrieb fesseln und ihre Kampfeslust und Kampfestüchtigkeit knebeln soll. Damit wird dem Unternehnier die Möglichkeit gegeben,„seine" Arbeiterinnen und Arbeiter nach Willkür auszubeuten. In welchem Maße das dann geschieht, beweist ein Umstand: gerade dort, wo die Wohlfahrtsplage am meisten grassiert, herrschen die erbärmlichsten Löhne und längsten Arbeitszeiten vor. Die Wohlfahrt der Unternehmer gedeiht also prächtig bei dem System. Allmählich lernen die Arbeiterinnen einsehen, daß die kapita« listischen Wohlfahrtseinrichtungen Ruten sind, mit denen sie gezüchtigt werden. Sie beginnen sich gegen den Zwang ihrer Beglückung aufzulehnen. Nicht beivußt, sondern instinktiv noch empfinden die meisten, wie schwer sie unter dem Schein der Fürsorge geschädigt werden. Erfreulicherweise haben unter der großen Masse der Gleichgültigen schon einzelne den Mut gefunden, offen hervorzutreten, Klagen zu erheben, Kritik zu üben und fiir den Organisationsgedanken mit der Kraft der Überzeugung einzutreten. Das aber gerade in solchen Bezirken, wo die Haus- ordnungen der Heime jede freie Betätigung beinahe unmöglich machen. Diese Bahnbrecherinnen für die gewerkschaftliche Or- ganisierung ihrer Arbeitsschwestern sehen ein, daß bessere Löhne und kürzere Arbeitszeit die Mittel sind, das Selbstbewußtsein der Ausgebeuteten zu heben, und daß zum Selbstbewußtsein erwachte Menschen alles, was nur den Schein der Wohltätig- keit trägt, als Demütigung empfinden. Die Unterwürfigkeit des Denkens und Schmiegens, wie sie die Hausordnungen der Heime großpäppeln wollen, erniedrigt die Arbeiterin zur Sklavin. Zum freien Menschen wird sie durch das Zusammenarbeiten mit allen denen erhoben, die mittels der Organisation den Kampf gegen das ausbeutende Kapital aufgenommen haben. Je größer die Zahl der Arbeiterinnen wird, die sich in der Organisation zusammenfinden, um so eher wird auch die Möglichkeit geschassen, die Heime so umzugestalten, daß die persönliche Freiheit der Mädchen nicht mehr von den Unternehmern und ihren Helfers« Helfern beschränkt werden darf. Die Arbeiterinnen haben mehr als genug Grund, alle In« stitute, die jetzt unter dem Namen Arbeiterinnenheime para« dieren, dem Unternehmertum und seinen frommen oder nicht- frommen Helferinnen zu überlassen. Ihre Kraft müssen sie zusammenfassen, um mit Hilfe der Organisation ihre Wirtschaft« liche Lage so weit zu bessern, daß sie sich ein Heim schaffen können, das ihre geistige und sittliche Energie stärkt, ihrer Klasse und damit sich selbst eine Welt zu erobern. Billiges Brot! Der polittsch wenig aufgeklärten Proletarierin erscheinen Bäcker, Fleischer und Krämer als ihre schlimmsten Feinde. Ihnen glaubt sie es zuschreiben zu müssen, daß die notwendig« sten Lebensmittel teurer werden, daß sie und die Ihrigen den Hungerriemen immer fester schnallen müssen. Sie findet daher nicht genug Anklagen für die Schlimmen. Sie bedenkt aber nicht, daß hinter ihnen andere Leute stehen, welche die eigentlichen Urheber der Teuerungspreise und damit der proletarischen Leiden sind. Das kann ihr klar werden, wenn sie ihre Scheu vor der Politik überwindet und ihr Augenmerk auf die Bor- gänge richtet, die sich gerade jetzt im deutschen Reichstag ab- spielen. Hier tobt ein erbitterter Kamps. Seit Monaten wehrt sich die Sozialdemokratie, die Vertreterin der arbeitenden Massen, gegen die Millionenlasten, die in der Form von indirekten Steuern die besitzenden Klaffen dem Volle aufbürden wollen. Die ganze Volksfeindlichkeit der Regierung und der Reichs- tagsmehrheit kam besonders stark zum Ausdruck, als die Sozial- demokratie die Aufhebung der Getreidezölle und die Beseiti- gung der Einfuhrscheine forderte, um dadurch das Brot zu ver- billigen. Dank diesen Zöllen und Ausfuhrprämien hat Deutsch« land tatsächlich höhere Getreidepreise als andere Länder. Und dies in einer Zeit, in der eine furchtbare wirtschaftliche Krise wütet, mehr als eine Million Arbeitsloser das Land überflutet, die Löhne sinken und die Not ständig wächst. Wie hoch die Getreidepreise sind, erhellt daraus, daß noch im Jahre 1894 der nichts weniger als bescheidene Graf Kanitz in einem An- trag forderte, der Reichstag solle den Preis des Doppelzentners Weizen auf 215 Mk., den des Roggens auf 165 Mk. festsetzen. Jetzt aber kostet Weizen 291 Mk. und Roggen 190 bis 192 Mark. Dabei verbürgt nichts, daß die Preise nicht noch mehr steigen. Die Landwirte suchen nach gewohnter Art die Schuld an den hohen Getreidepreisen auf die Händler zu wälzen, doch ist das vergebene Liebesmühe. Denn es steht fest, daß sowohl im Jahre 1907 wie 1908 in den Monaten September bis De- zember die Gctreidepreise höher waren als die Jahresdurch- schnittspreise, und gerade in dieser Zeit verkauften nicht die Händler, sondern die Landwirte das Getreide. Die Junker begnügen sich aber nicht damit, durch die Getreidezölle den Preis des einheimischen Getreides zu steigern, das System der Einfuhrscheine schafft ihnen noch darüber hinaus einen Extra- prosit. Daß durch die wahnwitzige Ausfuhr deutschen Getreides ins Ausland künstliche Hungersnot geschaffen wird, mußte selbst die ultramontane„Kölnische Volkszeitung" zugeben. Als im Jahr 1902 das Zolltarifgesetz verabschiedet wurde, hielt es das Zentrum für angebracht, sich als Wohltäter der Witwen und Waisen aufzuspielen. Es forderte damals, daß die Überschüsse über den vorgesehenen Ertrag der Getreidezölle den Witwen und Waisen zugute kommen sollten. Mit andern Worten: den Witwen und Waisen, die durch die künstliche Verteuerung des Brotes geschaffen wurden, wollte man wenig- stens einen Bettelpfennig reichen. Was ist aber in Wirklichkeit aus dieser Verheißung geworden? Das schamlose System der Einsuhrscheine, das den Agrariern zugute kommt, verschlingt die Überschüsse, die Zentrümler und andere Volksbetrüger vor den Augen der Massen gaukeln ließen. Die Witwen und Waisen haben das Nachsehen. Von dem Ertrag der Zölle im Jahre 1907 wurden 49749000 Mk. durch Einfuhrscheine beglichen, 1908 sogar 90706000 Mk., und in den ersten fünf Monaten dieses Jahres beläuft sich die Summe, die das Reich dank den Einfuhrscheinen den Agrariern blechen mußte, auf 42875000 Mk. gegen 28500000 Mk. in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Kurz, der Weizen der Agrarier blüht, während das Volk darbt. Vergebens wiesen angesichts dieser Lage die sozialdemokra- tischen Abgeordneten Molkenbuhr und Südekum auf die Ge- fahren hin, die die steigenden Brotpreise dem Lande bringen, auf den engen Zusammenhang zwischen Teuerungspreisen für Brot und sozialem Elend jeder Art: Schädigung der Gesund- heit und Arbeitstüchtigkeit, Ausbreitung der Epidemien, stei- gende Kindersterblichkeit, Zunahme der Prostitution, der Be- trügereien, Diebstähle usw. Die satten Herren von der Rechten hatten für die sozialdemokratische Forderung nur ein höhnisches Lachen. Das Zentrum hoffte augenscheinlich auf schwaches Gedächtnis seiner Arbeiterwähler. Es ließ die heuchlerisch« Maske der Arbeiterfreundlichkeit fallen und leugnete den Schaden, der dem Volke aus der agrarischen Wucherpolitik erwächst, be- stritt die herrschende Not: ja, mehr noch, von den Lippen eines Zentrumsmannes, des Dr. Heim, fielen die Worte: „Dr. Südekum(Sozialdemokrat) sagt: Das Volk hat zunächst das Recht, zu essen, ich sage: Das Volk hat zunächst das Recht, zu arbeiten." In diesem Ausspruch zeigt sich die Zentrumspartei feigenblattlos als Vorkämpferin für das Vorrecht, für die Herrschaftsstellung des Besitzes. Die werk- tätigen Massen dürfen nach seiner Auffassung nur leben, um zu arbeiten, und zwar um für fremden Reichtum zu arbeiten. Diese Lektion, die das Zentrum seinen Wählern aus der Ar- beiterklasse erteilt, wird hoffentlich ihre Wirkung nicht verfehlen. Nr. 21 Die Gleichheir Die„ Interpellation des Hungers", wie ein sozialdemokratisches Blatt den Vorstoß der Sozialdemokratie zutreffend nannte, enthüllte aber auch den volksfeindlichen Charakter der übrigen bürgerlichen Parteien. Sie billigten ebenfalls eine Wucherpolitik, die die kleinbürgerlichen Leute so mörderisch trifft wie die Arbeiter. Die Nationalliberalen hielten es nicht für notwendig", die Getreidezölle herabzusetzen. Die hohen Getreide preise sind ihrer Meinung nach eine vorübergehende Er scheinung" und vorübergehend kann ja das Volk hungern! Die Freisinnigen endlich, diese Ritter voll Furcht und voll Tadel, konnten sich zu einer festen Stellungnahme gegen die verbrecherische Wirtschaftspolitik nicht aufraffen, obwohl sie zugaben, daß die Teuerung niemand genützt habe als einem Häuflein Bevorrechteter. Da es nach der Überzeugung dieser Tapferen stets vorsichtiger ist, einen Schritt vorwärts und zwei Schritte rück wärts zu machen, erklärten sie sich gegen die„ plöbliche" Aufhebung der Getreidezölle, wären aber mit ihrer allmählichen Herabsetzung einverstanden. Und was antwortete die Regierung auf die Forderung der notleidenden Volksmassen nach billigem Brote? Ihr Vertreter warf sich in die Brust und verkündete mit einer Festigkeit, die die Regierung nur noch den arbeiten den Massen gegenüber aufbringt, daß die Leiter des Deutschen Reiches nicht daran denken, von der bisherigen Wirtschaftspolitik abzuweichen. Das von den Agrariern regierte, beherrschte und genasführte Deutsche Reich nannte er eine glückliche Mischung von Agrar- und Industriestaat. Sollte dem Vertreter der Regierung allein verborgen geblieben sein, daß laut der letzten Berufs- und Gewerbezählung die Landwirtschaft und ihr verwandte Gewerbe in Deutschland insgesamt nur 10% Millionen Menschen ernähren, während von Handel, Industrie und Verkehr 34 Millionen leben? 28 Prozent landwirtschaftlicher Bevölkerung stehen 56 Prozent gegenüber, deren Existenz von Handel, Industrie und Verkehr abhängt. Diese Zahlen lassen deutlich erkennen, wie ungerecht und schändlich die Wucherpolitik des Reiches ist, die sich ebenso als Verbrechen der Regierung wie der bürgerlichen Parteien kennzeichnet, die liberalen Fraktionen davon nicht ausgenommen. In der Tat: ohne den Haß des Liberalismus gegen die ausgebeuteten Massen, ohne sein feiges und verräterisches Ducken vor Junkerregierung und Junkerparteien wären Wucherzölle und Teuerungspreise in Deutschland ein Ding der Unmöglichfeit. Der gerechte Zorn der Arbeiterin und Arbeiterfrau über das Elend, das die hohen Brot- und Mehlpreise über sie und ihre Familie bringen, muß sich daher gegen alle Parteien und Gewalten richten, welche gewissenlos die Interessen des Geldsacks vertreten und das Wohl der werktätigen Massen ebenso gewiffenlos zertreten. Nur im Kampfe gegen alles, was die Arbeitenden ausbeutet und büttelt, kann zum Wohle des Volkes die Forderung durchgesetzt werden: billiges Brot! ed. Heimarbeit und Heimarbeitausstellung in der Schweiz. In einem städtischen Schulhaus Zürichs wird am 19. Juli eine Heimarbeitausstellung eröffnet, die die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Heimarbeiter vorführen soll. Eine Veröffentlichung des verstorbenen Fabrikinspektors Dr. Schuler und zahlreiche Mitteilungen in der Arbeiterpresse haben schon helles Licht auf diese Verhältnisse geworfen. Jedoch erscheint es nötig, daß sie noch eindringender und erschöpfender dar gestellt werden, und vor allem, daß sie zur Kenntnis der weitesten Kreise kommen. Diesem Zweck soll die Heimarbeitausstellung und ihre literarische Bearbeitung dienen. Die Heimarbeit ist in der Schweiz von großer Ausdehnung und Bedeutung. Dr. Schuler hat in seiner Arbeit mit 133000 hausindustriell tätigen Personen gerechnet, ihre Zahl dürfte je doch 150000 betragen. Die Betriebszählung vom August 1905 ist freilich hinter diesen Schäzungen zurückgeblieben, denn sie hat mur 92136 Personen ergeben, die in 70874 Betrieben haus industriell arbeiten. 67115 dieser Personen waren weiblichen 327 und 25021 männlichen Geschlechts, so daß das erstere mehr als zwei Drittel aller Heimarbeitenden stellte. Die hausindustriellen Betriebe machten 12,4 Prozent aller Betriebe überhaupt und die Heimarbeiter 5 Prozent aller beschäftigten Personen aus; zu den industriell Erwerbstätigen allein stellen sie 12 Prozent. Die meisten Heimarbeiter, nämlich 69 123, arbeiten für die Textilindustrie, dann folgen 12566 Uhren- und Bijouteriewarenarbeiter, 9221 Konfektionsarbeiter usw. Alle diese Angaben haben indes nur beschränkten Wert, weil sie die Verhältnisse nicht erschöpfend zum Ausdruck bringen. Das Statistische Bureau in Bern, das die vorliegende Betriebs. statistik bearbeitete, gibt selbst zu, daß in der Zeit des Hochsommers, in der die Zählung stattfand, viele Heimarbeitsbetriebe, für die hauptsächlich der Winter in Betracht kommt, eingestellt waren und darum nicht erfaßt worden sind. Außerdem waren die Zehntausende von Kindern unter 14 Jahren, die zur Heimarbeit gezwungen werden, von der Zählung so wieso ausgeschlossen. Die Möglichkeit, auf anderem Wege volle Kenntnis über die Heimarbeit zu erlangen, hat der Bundesrat abgelehnt. Die schweizerische Vereinigung für internationalen Arbeiterschutz hatte ihn in einer Eingabe ersucht, eine bezügliche Enquete vorzunehmen. Allein davon wollte der Bundesrat nichts wissen. Es sei, meinte er, für eine solche Erhebung weder Geld noch Zeit vorhanden, offenbar deshalb, weil beide für den Mili tarismus, die agrarische Liebesgabenpolitik und für die sonstige Förderung bürgerlicher Interessen notwendig sind. Aber der Bundesrat wollte auch nichts wissen von der vorgeschlagenen Einführung des Registrierzwanges für alle Unternehmer, welche Heimarbeiter beschäftigen, weil die Pflicht, ein Verzeichnis der beschäftigten Personen und der bezahlten Löhne zu führen und zur Verfügung der Behörden zu halten, vielfach von den Arbeitgebern nicht verstanden und geradezu als lästige Polizeioder gar Steuermaßregel empfunden würde". Welche zarte Rücksicht auf die feine Empfindsamkeit der weichen Unternehmernaturen! Die Bourgeoisie hatte volles Verständnis dafür, daß der Bundesrat so offen den nackten Unternehmerstandpunkt annahm und gab ihrer Befriedigung darüber in der Presse Ausdruck. Wir aber dürfen aus dem Vorgang wohl den Schluß ziehen, daß in der Hausindustrie so faule Zustände bestehen, daß ihre Aufdeckung von den Unternehmern sehr gefürchtet wird. Wenn sich dennoch derselbe Bundesrat bereit erklärte, gesetzliche Bestimmungen zum Schuße der Heimarbeiter aufzustellen und zu diesem Zwecke eine Expertise zu veranstalten, so möchte man sogleich fragen, was er damit eigentlich meint. Die einzige Bestimmung, die in der Schweiz zum Schutze der Arbeiter gegen ihre Ausbeutung durch Heimarbeit besteht, ist das in den kantonalen Arbeiterinnenschutzgesehen, wie auch im eidgenössischen Samstagarbeitgesetz enthaltene Verbot des Mitnachhausegebens von Arbeit. Da die Arbeiterinnenschutzgesetze mehrerer Kantone auch für alle Betriebe mit nur einer Arbeiterin oder Lehrtochter gelten, so könnte man darin auch ein Stück Heimarbeiterschutz erblicken. Allein die meisten dieser Betriebe, wie Damenschneidereien, Puhmachereien usw., sind durchaus selbständige Geschäfte, die direkt für die Kundschaft und nicht für einen anderen Unternehmer arbeiten. Durch die Ergebnisse der amtlichen Betriebsstatistik hat man zwar etwas über den Umfang und die Verbreitung der Hausindustrie erfahren, aber über die Verhältnisse der Heimarbeiter nichts. Wie diese mitunter beschaffen sind, dafür nur einige Beispiele aus jüngster Zeit. Die Konfektionsfirma Bernheim & Gut in Diessenhofen( Kanton Thurgau) zahlt ihren Heimarbeiterinnen Taglöhne von 50, 60, 70, 72, 77, 81 Cts.!( 1 Fr. gleich 80 Pf., 10 Cts. oder Rappen gleich 8 Pf.) Kostüme entlohnt sie mit 15 bis 20 Rappen pro Dußend. Für dieses Geld" näht die Arbeiterin 108 Knöpfe an und verstähtet 36 Enden. Unterhosen lohnen pro Dutzend 1,25 Fr. Arbeitszeit: 2 Tage. Die Arbeiterin verdient also pro Woche zu sechs Arbeitstagen mit dieser Arbeit 3,75 Fr. Die Schürzenfabrik von Neuburger& Weil bezahlt für eine Schürze 13 Cts. Wenn's gut geht, bringt es die Arbeiterin auf vier Schürzen täglich, was einem Tagesverdienst von 52 Cts. " 328 Die Gleichheit gleichkommt. Ein Herrenhemd wird mit 25 Cts. entlohnt; pro Tag bringt es die Heimarbeiterin auf zwei Stück, wenn sie fleißig ist. Tagesverdienst also 50 Rappen. Eine Strickerei fabrik in demselben Kanton zahlt den zu Hause beschäftigten Arbeiterinnen für Anfertigung von einem Dutzend Paar Socken 1,50 Fr. Eine geübte Strickerin braucht zur Anfertigung eines Baares eine Stunde. Es ergäbe sich daher ein Bruttoftundenlohn von 10% Cts. oder, abgerechnet die Abnützung der einen Wert von 300 bis 400 Fr. repräsentierenden Maschine, Ersatz von Nadeln, Ol und Reparaturen, ein Nettoverdienst von 10 bis 11 Cts. in der Stunde. Aus dem Kanton Bern wird berichtet, daß in den Strickerei fabriken geübte Strickerinnen 1,20 bis 1,50 Fr., höchstens 1,80 Fr. täglich verdienen. Die daheim arbeitende Handftrickerin aber fann bei aller Anstrengung in zwölfftündiger Arbeitszeit 60, allerhöchstens 80 Rappen verdienen, das macht einen Stundenlohn von 5 bis 6 Rappen. Ahnlich find die Lohnverhältnisse für die Heimarbeiter in der Textil, Stickerei, Schuh-, Stroh-, Uhrenindustrie usw. Trotz dem machen die Unternehmer und die ihnen dienstbaren bürgerlichen Blätter dem unwissenden Volke mit Erfolg vor, daß ,, wir in der Schweiz die höchsten Löhne zahlen und im Ausland Hungerlöhne und großes Elend existieren". Bei der geplanten Heimarbeitausstellung handelt es sich natürlich nicht um einen Jahrmarkt und nicht um den Nach weis der gewerblichen Leistungsfähigkeit der Heimarbeiter. Sie soll vielmehr die Zustände in der Hausindustrie zur Darstellung bringen. Veranstaltet wird sie vom Schweizer Arbeiterbund, der eine lose Zentralorganisation sozialer Natur, aber mit parteipolitischer Neutralität ist und dem nebeinander sozialdemokratische, bürgerliche und konfessionelle Organisationen an gehören. Dementsprechend besteht denn auch das Organisations. Tomitee aus Vertretern der Gewerkschaften wie anderer Organisationen und verschiedener Behörden( Industriedepartement in Bern, Kantonsregierungen, Stadt Zürich usw.). Durch Beiträge von dieser Seite sind 21 000 Fr. zur Finanzierung der Ausstellung aufgebracht worden. Über die Organisation der Heimarbeitausstellung äußerte sich deren Generalsekretär, Genosse Lorenz, Adjunkt des schweizerischen Arbeitersekretariats, folgendermaßen:" In der Haupt sache wird die Ausstellung aus gesammelten Gegenständen aus der Heimarbeit bestehen, zu welchen eine Reihe Erläuterungen über deren Produktion, Bezahlung, effektiver Verdienst usw. gegeben werden. Die Ausstellung verspricht überaus reichhaltig zu werden, sind doch in der Heimindustrie an die hunderts tausend Personen in verschiedenen Berufsarten beschäftigt. über jeden auszustellenden Artikel werden bei den Heimarbeitern selbst an Hand eines umfassenden Fragenschemas genaue Erhebungen gemacht über die zur Herstellung verbrauchte Arbeitszeit, den bezahlten Lohn, dann Auslagen für Miete, Furnituren, Licht usw. Damit will man möglichst genau den Nettostundenverdienst berechnen. Damit das Urteil nicht einseitig wird, nimmt man für jeden einzelnen Artikel bei minde stens vier verschiedenen qualifizierten Heimarbeitern Erhebungen vor. Daneben werden dann auch noch Erhebungen über die Arbeitsräume, Wohnungsverhältnisse, den Gesundheitszustand der Familie, in welcher die Heimarbeit verrichtet wird, usw. gemacht. Man ist allseitig ernstlich bestrebt, möglichst objektive und zutreffende Angaben zu registrieren, um sich von vorn herein des Vorwurfes der Schwarzmalerei oder der Schönfärberei zu erwehren. Die Zusammensetzung der verschiedenen Komitees birgt von vornherein dafür, daß keine Einseitigkeit aufkommt. Zudem besteht noch eine Rommission, welche die Angaben im kontra diftorischen Verfahren nochmals überprüft, bevor sie zur Ausstellung gelangen. Neben den Produkten der Heimindustrie sollen Photographien der Arbeitsräume und deren Einrichtungen einen weiteren Einblick in die Verhältnisse der Heimarbeiter gewähren. Durch Ansichtskarten sollen diese Bilder der breiten Masse des Volkes zugänglich gemacht werden und auch so ihre Wirkung ausNr. 21 üben. Ferner ist eine Betriebsabteilung vorgesehen, wo die in der Heimindustrie hauptsächlich zur Verwendung gelangenden Maschinen ausgestellt und teilweise im vollen Betrieb gesehen werden können. Alle diese Ergebnisse sollen in einem illustrierten Katalog, dem alsdann ein Schlußbericht folgen wird, sowie in Monographien einzelner Gewerbe niedergelegt werden. Das Studium des so gesammelten Materials wird einen Einfluß auf die Gewerbegesetzgebung ausüben. Die Ausstellung wird die Bestrebungen der Käuferliga fördern helfen, ebenso das Verständnis für die gewerkschaftliche und genossenschaftliche Betätigung. Neben dem gesetzlichen Arbeiterschutz muß auch hier die gewerkschaftliche und genossenschaftliche Organisation der Arbeiter reformerisch und sanierend auf die Verhältnisse einwirken." Die Absicht ist also gewiß gut. Ob sie aber bei der starken Mitwirkung bürgerlicher Elemente und der Zurücksetzung der Gewerkschaften auch verwirklicht werden kann, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall müssen wir wünschen, daß die Züricher Heimarbeitausstellung mehr der Berliner als der Frankfurter gleichen möge, denn die Veranstaltung an sich allein tut es nicht; die Hauptsache ist der sozialpolitische Gewinn, und der wird um so befriedigender sein, je gründlicher, allseitiger die Verhältnisse der Heimarbeiter erforscht und je unverhüllter und zuverlässiger sie durch die Ausstellung gezeigt werden. Aus der Bewegung. Z. fanden in Augsburg zwei öffentliche Frauenversammlungen statt. Von der Agitation. Zur Aufklärung der proletarischen Frauen In der ersten sprach Genoffin Greifenberg über„ Die Frauen und die politische Lage", in der zweiten Genoffin Mauerer= München über„ Mutterschutz und Säuglingsfürsorge". Mit regem Interesse folgten in beiden Versammlungen die Erschienenen dem Referat. Der Beifall, den die Referentinnen ernteten, zeugte dafür, daß sie den anwesenden Frauen und Mädchen aus dem Herzen gesprochen hatten. In der Diskussion geißelte eine Genoffin die „ christliche Nächstenliebe" der sogenannten Wohltäterinnen der prolemitglieder gewonnen. Wir hoffen, daß die Anregungen der Vertarischen Kinder. Es wurden in den Versammlungen 20 Parteisammlungen wirksam bleiben und den Genoffinnen ein fräftiger Ansporn zu fernerer Betätigung sind. Gerade in dem vom Pfaffentum verfeuchten Augsburg bedarf es vieler harter Mühe, großer Opfer und zäher Ausdauer, um den Frauen die Erkenntnis in die Herzen zu senken, daß nur die Sozialdemokratie ihre Sehnsucht Tina Simon. nach Licht und Freiheit zu erfüllen vermag. In einer Reihe von Versammlungen im oberrheinischen Bezirk sprach Genoffin 3iez Anfang Juli über die jüngsten politischen Vorkommnisse. So fanden Versammlungen statt in Koblenz, Kreuznach, Sobernheim, Oberstein, Idar und Trier. In Pfaffendorf war gleichfalls eine Versammlung geplant, ste mußte jedoch unterbleiben, weil wieder das Lokal abgetrieben ward. In Koblenz wurde außerdem noch eine Besprechung der Genossinnen abgehalten. Überall brennen die Genossen und Genoffinnen darauf, in einem frisch- fröhlichen Wahlkampf Abrechnung zu halten mit den volksfeindlichen bürgerlichen Parteien sowie mit der offiziellen und mit der inoffiziellen, aber wirklichen Regierung. Es ist unser Trost in dieser trostlosen Zeit, daß das verbrecherische Vorgehen der bürgerlichen Parteien und das unglaubliche Verhalten der Regierung die Voltsmassen aufpeitschen, fie aus ihrer Lethargie erwecken, sie zum Kampfe rufen und damit in unsere Reihen führen, damit künftige Siege, die endgültige Befreiung der ausgebeuteten Maffen vorbereitend. Die Versammlung in Sobernheim brachte eine Auseinandersetzung mit dem Oberlehrer, Mary, der es scharf verurteilte, daß die Referentin und vierzehn Tage zuvor Genosse Funt den Kartonnagenfabrikanten Melzbach angegriffen hatten. Genoffin Biet hatte es rückhaltlos tritisiert, daß Herr Melzbach seinen Arbeitern, auch denen, die bei sich zu Hause schaffen, bei Strafe der Entlassung verboten hatte, die Versammlung zu besuchen. Nach der Rede des Herrn Mary fragte sie diesen, ob er das Vorgehen des Herrn Melzbach gut heiße. Der Herr Oberlehrer ver weigerte auf diese Frage die Antwort, verdächtigte aber dafür Ge noffin Bieß, daß ihre Rede nicht mit ihren Grundsägen, ihrer Überzeugung übereinstimme. Genossin Zieh brandmarkte solch schäbige, niedrige Kampfesweise, durch die der politische Gegner der Lüge Nr. 21 Die Gleichheit 329 und Heuchelei verdächtigt wird, ohne Veranlassung, ohne daß auch nur der Schatten eines Beweises für die Verdächtigung erbracht «erden könnte. Sie verurteilte dies Verfahren um so schärfer, als mit so schmutzigen Waffen ein Lehrer kämpfte, ein Erzieher der Jugend, der neben den geistigen doch auch die sittlichen Kräfte der Kinder zur Entfaltung bringen, der sie zur Grobheit, Wahrhaftig- keit und Tapferkeit erziehen soll. Natürlich war der Herr darob aufs höchste entrüstet; er mußte sich aber auch noch von einem Versammlungsbesucher derb die Wahrheit sagen lassen. Das An- sehen des Oberlehrers ist sicher nicht durch sein Auftreten gefördert worden. Dagegen hat er die Anwesenden angespornt; eine ganze Anzahl von ihnen trat der Partei bei. In Kreuznach ist die junge, eifrige Genossin Dich fleißig an der Arbeit, um neue Mit- kämpfer und vor allem Mitkämpferinnen zu werben, aber auch um unablässig zu lernen und sich in unsere Ideenwelt zu vertiefen. An ihr werden wir hoffentlich noch»ine tüchtige Agitatorin be- kommen. Die sehr gut besuchte Versammlung in Trier, wo eS zwar langsam, aber stetig vorwärts geht, brachte uns 1b neue Mit- glieder und mehrere Abonnenten für die„Rheinische Zeitung". In mehreren schlestsche« Orten, so in Görlitz, Bunzlau und Grünberg, sprach Genossin Zieh kürzlich über„Die Be- teiligung der Frauen am politischen Kampfe?. Gleichzeitig fand mit der Bezirksleitung eine Besprechung über die weitere Agitation unter den Frauen statt. In Görlitz haben unsere Genossinnen außerordentlich fleißig gearbeitet und einen sehr guten Erfolg er- zielt. Wir wünschen ihnen für ihre weitere Agitation ein gleich gutes'Resultat. 26 neue Mitglieder wurden in Grünberg für die Partei gewonnen. L. Z. Schmidthorst(Rheinland.) Am DienZtag den 29. Juni fand eine Versammlung der Genossinnen statt, in welcher Genosse Scho ch- Duisburg ein Referat über das Thema hielt:„Die Naturgeschichte der Volksausplünderer". Der Besuch war zufriedenstellend. ES wurde sehr getadelt, daß einige Genossinnen aus dem sozialdemo- kratischen Verein ohne stichhaltige Gründe ausgetreten sind. Einzelne Frauen, denen es der Kinder wegen nicht möglich ist, die Versammlungen zu besuchen, haben erklärt, nun brauchten sie auch die„Gleichheit" nicht. Und doch ist gerade für sie die„Gleichheit" doppelt wichtig. Sie muß ihnen Ersatz für den unmöglichen Vcr- sammlungsbesuch bieten. Bei gutem Willen und Interesse der Frauen für die Bewegung lassen sich die Schwierigkeiten schon überwinden, die sich der Beteiligung an dieser entgegenstellen. Mögen die ausgeschiedenen Genossinnen dem Verein wieder bei- treten und die Genossen ihre Frauen besser aufklären, damit sie den Wert der politischen Organisation erkennen. In der Versamm- lung traten dem sozialdemokratischen Verein neue Mitglieder bei. An die Genossinnen wurde die Aufforderung gerichtet, bei jeder Gelegenheit nach besten Kräften agitatorisch tätig zu sein. Selma Lippmann. Von den Organisationen. Am 9. Juni fand in Frankfurt a. d. Oder»ine Monatsversammlung der Frauenabteilung des Wahlvereins statt, in der Genossin Fr iedlän der-Berlin einen Vortrag hielt über:„Das Weib schweige in der Gemeinde". Die Referentin führte den Erschienenen die unwürdige Stellung der Frauen in Staat und Gemeinde vor Augen, stellte ihren wenigen Rechten die vielen Pflichten gegenüber und forderte die Versamm- lungsbesucherinnen auf, für eine gerechte Zukunft in den Reihen der Sozialdemokratie zu kämpfen, der einzigen Partei, die stets für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts eintritt. Reicher Beifall lohnte die Rednerin. In der Diskussion ermahnte die Leiterin der Abteilung die Anwesenden, der politischen Organi- sation sich anzuschließen und die Arbeiterpresse zu lesen. Einig« ueue Mitglieder wurden in den Wahlverein aufgenommen. C. Dannenberg. Aus dem sechsten sächstschen ReichStagswahlkreis. Dem Jahresbericht der Kreisvertrauensperson, der in Nr. 16 erschienen ist, seien noch einige Angaben von den leitenden Genossinnen einiger Gruppen des Kreisvereins nachgetragen, und zwar von Genossin Binner-Löbtau, David-Cotta, Beyer-Potschappel, Behnert-Naußlitz und Albrecht-Schmiedeberg. In Löbtau, Cotta, Potschappel und Naußlitz haben, wie schon der Tätigkeitsbericht meldete, im letzten Jahre zahlreiche Diskussi.onsabende stattgefunden, in denen Genossin Wackwitz referierte. In Löbtau, wo deren 12 abgehalten wurden, nahmen von 220 weiblichen Parteimitgliedern durchschnittlich bl an ihnen teil, in Cotta, wo 11 Veranstaltungen stattfanden, von 150 Ge- nossinnen durchschnittlich LI, in Potschappel«6 bis 62. Zwei Wauderabendeu wohnten in Löbtau 72 bezw. 110 Genossinnen bei, in Cotta 60 bezw. 82. In dem letzteren Ort» ging es bis vor zwei Jahre»»»cht«cht vorwärts, jetzt hat sich da» gebessert. Außer Genossin Wackwitz referierte in Potschappel auch Genoff« Beyer, der als Verwaltungsmitglied der Parteiorganisation stets an den Diskussionsstunden teilnahm und sich oft anerkennend über sie ausgesprochen hat. Das Arbeiten wird in dieser Gruppe dadurch erschwert, daß zu ihr eine Reihe von Nachbardörfern ge- hört. Die Arbetterfrauen und Arbeiterinnen sind dort fast samt- lich in Fabriken oder der Hausarbeit tätig und müssen stunden- weite Wege zur Arbeitsstätte zurücklegen. Aber trotzdem geht es mit der Bewegung tüchtig vorwärts. Die„Gleichheit" wird in Potschappel von einer Genossin ausgetragen, die zugleich auch den Genossinnen die Einladungen zu den Zusammenkünften über- bringt. Die Naußlitzer Genossinnen erhalten die„Gleichheit" unentgeltlich durch den Kolporteur mit der„Vollszeitung" ins HauS gebracht. Ihr Einvernehmen mit den Genossen in der Verwaltung ist sehr gut; in den Mitgliederversammlungen ist ihren Wünschen und Anregungen stattgegeben worden. Fast alle Frauen dieses Bezirks arbeiten tagSüber in der Fabrik und müssen abends noch für ihre Familie sorgen. Einige Naußlitzer Genossinnen wohnten auch den Veranstaltungen in Löbtau bei, wo die Beteiligung der Frauen an den Mitgliederversammlungen des sozialdemokratischen Verein? anhaltend steigt, so daß sie selbständige Anträge stellten und verteidigten. Nicht in dem Maße wie in den genannten Orten ist es in Schmiedeberg möglich, daß die Kreisvertrauensperson Dislussionsstunde abhält, weil die Ortschaft am Ende des Kreises, an der Grenze des Erzgebirges liegt. Auf Anregung der Genossinnen haben aber wiederholt Versammlungen stattgefunden, in denen die Genossinnen Wackwitz und Gradnauer referierten. Das Zu- sammenarbeiten der Genossinnen und Genoffen ist gut. Hoffentlich gewinnt die proletarische Frauenbewegung im Wahlkreis immer schneller und immer mehr Boden. Politische Rundschau» Bülow hat schon sein Abschiedsdiner gegeben. Es triumphiert der schwarze Schnapsblock— diesen»vohlklingenden Namen hat der Bund der Konservativen und deS Zentrums erhalten, weil die Fortdauer der Liebesgabe von 40 bis 60 Millionen für die junker- lichen Schnapsbrenner«ine der Hauptbedingimgen war, die die Konservativen an die Finanzreform stellten. Der Schnapsblock ist eifrig dabei, die Volksausplünderung ohne Feigenblatt, die Finanz- reform ohne Erbschaftsteuer möglichst schnell zum Gesetz zu machen. Vor einer Reichstagsauslösung sind die Verbündeten sicher— die Regierung wagt sie nicht, und die Liberalen denken nicht daran, sie zu erkämpfen. Unzählige Male ließ die Reichs- regierung vor aller Welt erklären, daß eine Finanzreform ohne Erbschaftsteuer für sie unannehmbar sei. Jetzt kann die nämliche Regierung auch anderS; sie gibt ihr Ja und Amen zu den Be- fchlüffen des Echnapsblocks, der dafür die Abgaben fallen läßt, welche die Regierung in zärtlicher Sorge für den Großhandel und die Großindustrie als unannehmbar abgelehnt hat, nämlich die Wertpapier-(Kotierungs-)Steuer, die Mühlenumsatzsteuer und den Kohlenausfuhrzoll. Doch soll die Börse durch eine Zinsbogensteuer angefaßt werden, freilich sehr viel gelinder, als es durch die Kotierungssteuer geschehen wäre. In würdeloser Hast werden die schludrig gearbeiteten Vorlagen durchgepeitscht, von einer ernsten, sachlichen Beratung ist keine Rede mehr. Der Bevölkerung wird ein Schauspiel geboten, das an Schimpflichkeit nicht mehr zu über- bieten ist. Fraglich ist es nur, wem man den Preis der Schande zuerkennen soll: dieser Regierung, die durch das Joch deS Schnapsblocks kriecht und deren Ansehen so sehr gesunken ist, daß auf der Linken Lachkrämpfe ausbreche», wenn der Reichsschatzsekretär von einem„Standpunkt" der verbündeten Regierungen spricht; den Par- teien des Schnapsblocks, die, um zu ihrer Beute zu kommen, die parlamentarische Beratung zum Schachergeschäft, zur Komödie und das Parlament zur Abstimmungsmaschine herabwürdigen; oder endlich den Liberalen, die nichts als Worte gegen die Taten der konservativ-klerikalen Koalition haben und die sich ängstlich dagegen verwahren, daß sie etwa Obstruktion treiben könnten, um den Schnapsblock an der frechen Durchpettschung liederlich zusammen- gestoppelter Entwürfe zu hindern, die in ihrer Tragweite noch gar nicht zu übersehen sind. Der deutsche Liberalismus bleibt auch in dieser Zeit der kläglichen Rolle treu, die er seit je gespielt hat. Wenn er gegen die Rechte kämpfen soll, so sinkt ihm sofort das Herz in die Hosen. Besonders fürchtet er, in solchem Falle in die kompromtttierliche Gesellschaft der Sozialdemokratie zu geraten und nolsns volens dadurch eine politische Entwicklung zu fördern, welche im Interesse der ausgebeuteten Massen liegt. Der deutsche Liberalis- mus küßt lieber die Stallpeitsche der Junker und den Weihwedel der Kapläue, als er demokratische» Forderunge» ei» Pförtche» 330 Die Gleichheit Nr. 21 öffnen würde, durch welches das Proletariat schreiten könnte. Courage hat er nur, wenn er mit der Rechten gegen die Sozialdemokratie, das heißt gegen die Arbeiterklaffe vorgehen kann. So ist er denn auch jetzt bei den NeichitagSverhandlungen stets der Sozialdemokratie in den Rücken gefallen, wenn sie versuchte, dem Schnapsblock bei seinem Raubritt Hinderniff» in den Weg zu legen. Würde der Liberalismus der Sozialdemokratie in solchem Kampfe zur Seit» marschieren, so hätte sich wohl eine Verzögerung der Verhandlunge» erzielen lassen, daß Regierung und Schnapsblock das unheilvoll» Werk vorläufig aufgeben müßten und der Reichstag aufzulösen wäre. Aber danach verlangt es offenbar den Liberalismus gar nicht, trotz aller großen Worte, womit er die Auflösung fordert. Und so wird denn voraussichtlich in wenigen Tagen, mit Hilfe von Schlußanträgen und Nachtsitzungen, die Junkerschaft den Volks« plünderungszug vollenden können. Ganz besonders niederträchtig ist die Rolle, die dabei das Zentrum spielt. Unbedenklich opfert eS die armen Tabakarbeiter, die Brennerei- und Zündhölzchenarbeiter und«arbeiterinnen, um zur Macht zu gelangen und wieder Regierungspartei zu werden, damit die Sprößling» des Zentrumsadels und der Zentrum?« bourgeoisie als Beamte gute Karriere machen können. Die Tabak- steuererhöhung wurde von der Zentrumsfraktion fast geschloffen angenommen. Nur zehn Mitglieder von der 106 Mann starken Fraktion stimmten dagegen und acht enthielten sich der Stimme. Unter diesen IS ist bezeichnenderweise nicht der„christliche Ar- beitervertreter" Giesberts. Er stimmte für die Aushungerung der Tabakarbeiter, er zeigte mehr„Mut" als seine Kollegen in der „christlichen Arbeitervertretung", die mit Nein stimmten. Für dies» „mutige Tat" wird Herr GiesbertS von der Zentrumspreffe laut gepriesen. Er habe, so verkünden die„Kölnische Volkszeitung' und die„Germania", als echter Volksvertreter gehandelt, indem er die Interessen der Gesamtheit denen einer einzelnen Klaffe voran- stellte! Besonders wird hervorgehoben, daß Herr Giesberts eine Unterstützung für die Tabakarbeiter durchgesetzt hat, die durch die Steuergesetzgebung des Zentrums arbeitslos, die um ihre Existenz gebracht werden, damit die reichen Erben nicht zu zahlen brauchen. In der Tat tat er da?, aber die Unterstützung sieht auch danach aus! Alles Nähere über ihre Ausfolgung ist den Regierungen der Einzelstaaten überlaffen worden, und die Höhe der Unterstützung soll ganze drei Viertel des entgangenen Jahresverdienstes betragen. Da die Löhne der Mehrheit der Tabakarbeiter sehr niedrig stehen, da mancher arme Heimarbeiter kaum sechshundert Mark im Jahr verdient, so bedeutet diese Unterstützung einen jämmerlichen Bettel- Pfennig, der zum Sterben zuviel und zum Leben zuwenig ist. Die Sozialdemokratie hatte einen Antrag eingebracht, der den arbeits- los werdenden Tabakarbeitern eine Entschädigung sicherte, die je nach der Zeit, die der Betreffende schon sein Gewerbe ausübte, einen Mindestbetrag von 500 bis 2500 Mark betragen sollte. Aber daS war den Herren Junkern und denen vom Zentrum natürlich viel zu viel. Tags darauf konnten sie dafür um so splendider sein: da bewilligten sie im Handumdrehen 40 bis 50 Millionen jährlich« Liebesgabe für die edlen Schnapsbrenner. Nur ganz vereinzelte Freisinnige stimmten mit für den sozialdemokratischen Antrag, von ihnen abgesehen wurde er von allen bürgerlichen Parteien abge- lehnt. Und alle bürgerlichen Parteien stimmten auch dagegen, als die Sozialdemokratie später beantragte, den infolge der neuen Steuern arbeitslos werdenden Brennerei- und Zündholzarbeitern wenigstens dasselbe zu gewähren, was für die Tabakarbeiter be- schloffen worden war. Der Zentrumsmann Erzberger hatte sogar die Stirn, zu erklären, daß den mit Phosphor arbeitenden Zündholzarbeitern durch die Einschränkung der Produktion ein Dienst erwiesen werde. Das ist der frechste Hohn, der sich denken läßt, denn natürlich arbeiten die Proletarier in diesen gesundheits- gefährlichen Betrieben nicht zum Vergnügen, sondern weil die Not sie dazu zwingt. Gerade in der Zündholzindustrie ist im Gefolge der Steuer größere Arbeitslosigkeit zu befürchten, da die Zünd- Hölzer erheblich verteuert werden, so daß der Verbrauch an ihnen merklich zurückgehen dürfte. Natürlich hat der Schnapsblock, während er so die Steuer- ausplünderung des Volles betreibt, nicht die geringste Lust, die hohen Profite der Großgrundbesitzer durch eine wenigstens zeit- wellige Aushebung der Getreidezölle oder wenigstens der Einsuhr- scheine zu gefährden. Mag der Getreidepreis noch so hoch steigen und das Brot noch so klein werden, die Not der Massen erhöht den Gewinn der agrarischen Schnapphähne. Die Jnterpella« tion der Soziald emo kratie, die auf die gewaltige Getreide- teuerung hinwies und die Öffnung der Grenzen forderte, stieß auf schärfste Ablehnung bei der Regierung, den Parteien des Schnapsblocks und auch bei den Nationalliberalen. Nur der Frei« sinn trat für die Forderung ein, doch zeigte er dabei auch keine besondere Schneid. Und dabei will der Liberalismus der Welt weiSmachen, daß er jetzt, da er nicht etwa das Blockjoch abgeworfen hat, sondern aus dem Block hinausgeworfen worden ist, wahrhaft liberale Politik machen und dem Junkertum energisch zu Leibe gehen werde! Am 8. und 4. Juli tagten nicht weniger als drei liberal« Partei- tage, der der Nationalliberalen, der Freisinnigen Vereinigung und der Freisinnigen Volkspartei. Alle drei verkündeten diese Mär der Öffentlichkeit und wollten ihr klarmachen, welche Verdienste doch der Liberalismus sich um das deutsche Volk erwerbe, indem er die Finanzreform des Schnapsblocks ablehne. Dabei hätte wenig gefehlt, und der Liberalismus würde im Bunde mit den Junkern dem Volke vierhundert Millionen neuer Verbrauchssteuern beschert haben. Daß diese Bescherung nun ohne ihn zustande kommt, ist wahrhaftig alles eher als ein Beweis seiner Tugend. Diese eine Tatsache wiegt schwerer als alle die schönen Reden der Baffermann und Naumann, die auf diesen Tagungen so taten, als wäre die schmähliche Blockära gar nicht gewesen. Das Versagen des Libe- ralismus vor der Aufgabe, den Schnapsblock an der Vollendung der Steuerplünderung zu hindern und die Reichstagsauflösung zu erzwingen, zeigt auf� neue, daß auf dem faulen Holze des Libera- lismus kein grüner Zweig mehr wächst. Auch der neugegründete Bauernbund wird ihm nicht auf die Bein« helfen. Er stellt sich zwar zum Bund der Landwirt« in Opposition und will gegen diese Vertretung des Großgrundbesitzes die Interessen des Klein- besitzes wahrnehmen, trägt aber durchaus reaktionäre Züge und ist der Ansicht, daß an den Schutzzöllen nicht gerüttelt werden darf. Freikonservative und nationalliberale Abgeordnete sind seine Ge- vattern und Leiter. Der Schnapsblock hat sich auch als Antibeamtenblock etabliert. Die Vorlage der Reichsregierung über die Aufbesserung der Reichsbeamten war von der Kommission des Reichstags in der ersten Lesung wesentlich verbessert worden. Jetzt hat die schnapsblöckliche Mehrheit der Kommission auf das Unannehmbar der Regierung die Verbesserungsbeschlüsse wieder umgestoßen. Der Schuapsblock kämpft wohl gegen ein Regierungs-Unannehmbar, wenn es den Interessen der reichen Erben gilt, nicht aber, wenn es sich um die der Beamten dreht, zumal um die der Unter- b e a m t e n, die, wie immer, auch diesmal die Zeche zahlen sollen. Zugleich hat die Kommission die Erhöhung der Soldaten- löhnung bis auf das Jahr 1910 verschoben, was wahrscheinlich auf Sankt Nimmerlein heißt. Die Söhne des Volkes im bunten Rock können warten. H.B. Gewerkschaftliche Rundschau« Den bürgerlichen Schmocks wie den Führern der gegnerischen Gewerkschaften ist dieser Tage die Petersilie ihrer niedrigen Schaden- freude über den„Rückgang der sozialdemokratischen Gewerkschaften" gründlich verhagell worden. Die Christlichen rückten nämlich mit ihrer Jahresabrechnung heraus. Nachdem sie sich lange wie die Ziege am Strick gesperrt hatten, mußten sie nun bekannt geben, daß daS Krisenjahr 190S ihnen«inen Verlust von 23 882 Mitgliedern gebracht hat. Im Verhältnis zum Mitgliederstand haben die Christlichen 9 Prozent, unser« freien Gewerkschaften dagegen nur 4 Prozent ihrer Organisierten eingebüßt. Dabei ist noch zu beachten, daß dem Mitgliederbestand der Christlichen einige größere Verbände zugezählt worden sind, die sich erst im Berichtsjahr dem Gesamtverband der christlichen Gewerkschaften angeschlossen haben. Die H i r s ch- D u n ck e r s ch e n sind vorsichtiger. Sie veröffentlichen ihre Mitgliederzahlen überhaupt nicht, sondern nur eine„neuge- ordnete" Abrechnung, aus der sich jeder selbst seinen Vers über ihren Mitgliederstand und ihre„Stärke" machen kann. Tatsache ist, daß die Zeit langsam, aber sicher mit diesen zwieschlächligen Organisationsgebilden aufräumt, und daß gerade die Periode der gegenwärtigen großen Krise ihnen mächtig zusetzt. An Stelle des Zimbel- und Posaunenjubels über den„Krebsgang der freien Ge- werkschaften" ist nun im Lager der gewerkschaftlichen Musterknaben, die brav an der Ewigkeit der Lohnarbeit, das heißt der kapita- listischen Ausbeutung der Arbeitenden festhalten, eitel Trübsalblasen getreten. Recht mageren Trost nur gewährt die Versicherung oder richtiger der offenbare Schwindel, daß„die christlichen Gewerk- schasten die wirtschaftlichen Schwierigkeiten de? Jahres 1908 ver- hältnismäßig gut überstanden haben". Wie das„verhältnismäßig" gemeint sein soll, müßten die Trostspender erklären. In Wirklich- keit hat sich erwiesen, daß von allen Arbeiterorganisationen die freie» Gewerkschaften am besten die Wirtschaftskrise überstanden haben. Das festgefügte Bollwerk ihrer Organisation vermag am Nr. 21 Die Gleichheit 331 ehesten den wütenden Stürmen der Krise zu trotzen, am wirksam« sten konnten daher sie die Interessen ihrer Mitglieder auch in der schweren Zeit wirtschaftlichen Niedergangs vertreten. Diese Er- kenntnis, die sich auf feststehende, unwiderlegliche Tatsachen stützt, muß sich mit der Zeit auch unter den Mitgliedern der gegnerischen Gewerkschaften Bahn brechen. Diese Erkenntnis kann durch keine Gegenmaßnahmen aufgehalten werden. Auch nicht dadurch, daß der Bundestag der Kriegervereine echt krähwinkelisch durch Beschluß dem lang- jährigen Streit darüber ein Ziel setzen wollte, ob Gewerkschafter Mitglieder der patriotischen Landsturmgarde sein können, und diese Frage natürlich verneinte. Es wurde als unvereinbar mit den Tendenzen der Kriegervereine erklärt, daß seine Mitglieder zugleich einer Gewerkschaft angehören. Pflicht der Vereine soll es sein, in Versammlungen„Aufklärung" über die Ziele der Gewerkschaften und der Sozialdemokratie zu geben. Wenn die braven Krieger- vereinler erwarten, daß die Arbeiter in hellen Haufen von den Ge- werkschaften und der Partei abrücken, die Vertretung ihrer wirt- schaftlichen und politischen Interessen ebenso dumm als feig im Stiche lassen und sich um das Fähnlein der„Kriecher" scharen, um sich in Kaiserhochs zu üben: werden sie sich arg verrechnen. Im übrigen haben die Herren ganz recht: klassenbewußte Arbeiter haben wirklich nichts, aber auch gar nichts in den Hürden des mords- patriotisch-dynastischen Klimbims zu suchen. Ihre Pfennige, ihre Zeit und Kraft ist zu kostbar, als daß sie für diese beschränkt ge- fährlichen Spielereien verschwendet werden dürften. Im Streik der Kieler städtischen Arbeiter ist noch kein Ende abzusehen. Polizei, Magistrat und Arbeitswillige machen täglich durch ihre Taten von sich reden. An ernsten Zusammen- stößen mit der Polizei fehlt es nicht, dafür sorgt diese selbst mit gewohntem Verstand und der üblichen Milde. Die Herren Arbeits- willigen fuchteln mit Revolvern in der Luft herum und knallen ge- legentlich auch los, alles unter den wohlwollenden Augen der Hochwohllöblichen. Als Übeltäter werden aber nur die für ihr Recht kämpfenden Arbeiter behandelt. Neuerdings ist ihnen sogar eine Brandstiftung angedichtet worden. Ein alter Mistschuppen der Düngerfabrik wurde ein Raub der Flammen. Welches Jnter- esse die Streikenden daran haben könnten, daß ein morscher Dünger- schuppen vor der Stadt verbrannte, bleibt das Geheimnis der Er- finder der alberne» Schauermär. Überhaupt wird in Deutschland die Bewaffnung der Streikbrecher mitRevolvern jetzt sehr modern. Aus vielen Orten, wo Streiks bestehen, wird dies gemeldet, so aus Helm- stedt und auch aus Rathenow. Zur Abwechslung liest man dazwischen, daß das Militär den Unternehmern Streikbrecherdienste leistete. So beim Bauarbeiter st reik in Saarbrücken und beim Streik der Zivil berufsmusiker in Liegnitz. Im letzteren Falle wendeten sich die Zivilberussmusiker mit einer telegraphischen Beschwerde an den Kriegsminister. Dieser überwies die Untersuchung der Sache an die zuständige Stelle. So verbinden sich die Be- Hörden und Gewalten, welche von den werktätigen Massen erhalten werden, von ihrer Gnade und Kurzsichtigkeit existieren, mit den ausbeutenden Unternehmern, um den Gewerkschaften den Kampf für besfere Arbeitsbedingungen zu erschweren. Sie ergänzen damit nur, was sie im politischen Leben gegen das Vordringen der sozial- demokratischen Ideen praktizieren. Die Nutznießer und Stützen der heutigen Ordnung mögen mit ihren Nucken und Tücken dem im Feuer für seine Befreiung stehenden Proletariat nianche unbequeme und böse Stunde bereiten. Zwingen können sie es nicht. „Den Sozialismus in seinem Lauf Hält weder Ochs noch Esel aus." Den Gewerkschaften ist wieder ein neuer Kämpe erstanden. Der junge Verband der Land- und Weinbergsarbeiter und -arbeiterinnen hat die erste Nummer seines Organs„Der Landarbeiter" erscheinen lassen. In leichtverständlichen Ar- titeln fordert das Blatt die geknechteten und entrechteten Land- Proletarier zur Organisation auf, zeigt es ihnen an Talsachen, daß sie sich durch Zusammenschluß der Fesseln entledigen müssen, die gerade auf ihnen so drückend lasten. Ein herzliches Glückauf dem neuen Streiter! � Notizenteil. Dienstbotenfrags. Waschfraneu wehren sich ihrer Haut. In dem Landstädtchen Wiltz im Osling, das zum Großherzoglum Luxemburg gehört, in welchem mit die reichsten Kapitalisten ihren Wohnsitz aufgeschlagen haben, erhoben neulich die Waschfrauen die Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen. Ihr Vorgehen kam ziemlich überraschend, denn in Luxemburg sind noch gar keine Ansätze zur politischen oder ge- werkschaftlichen Organisation der Arbeiterinnen oder Arbeiterfrauen, geschweige denn der häuslichen Arbeiterinnen vorhanden. Wohl bestehen in der Hauptstadt des Landes eine liberale und eine klerikale Frauenorganisation, welche auch in der Provinz Mitglieder zählen. Doch diesen Vereinigungen gehören nur sogenannte„bessere" Frauen an, die nicht einmal für die Gleichberechtigung des weiblichen Ge- schlechts im Familienrecht und erst recht nicht für das allgemeine Wahlrecht der Frauen kämpfen. Sie befehden sich hie und da ein wenig untereinander, im übrigen erblicken sie ihre Aufgabe darin, jene Praxis bürgerlicher Wohltätigkeit zu üben, welche die denkenden Arbeiter und Arbeiterinnen mit Recht mißtrauisch und verächtlich betrachten. Finden im Laufe eines Jahres einige Konferenzen der Damen statt und spricht etwa eine ausländische bürgerliche Rednerin über dieses und jenes Thema, so tun diese Frauenvereine, als ob sie die Welt vorwärts bewegten. Kurz, sie sind Musterbeispiele „modernen" Zeitvertreibs für müßiggehende Damen und haben für die Frauen deS werktätigen Volkes nicht die geringste Bedeutung. Es versteht sich von selbst, daß diese ehrsamen Organisationen und ihre Mitglieder um die Dienstbotenfrage, die Lage der häuslichen Arbeiterinnen, wie Dienstmägde, Waschfrauen und dergleichen, sich nicht kümmern. Diese Ausgebeuteten selbst aber hatten bisher noch keinen Versuch gemacht, durch Zusammenschluß und geeinigtes Vor- gehen ihre Lage zu verbessern. Kein Wunder das, die Organisation der Arbeiter überhaupt steckt in Luxemburg noch in den Kinder- schuhen. Und doch bedürften hierzulande die Dienstmädchen, Scheuer- und Waschfrauen recht dringend der Organisation, denn wollten wir ein Bild davon geben, wie die Herrschaften mit den häuslichen Lohnsklavinnen umspringen, es würde wahrlich sehr düster aus- fallen. Gewissenlose Stellenvermittler und-Vermittlerinnen vollenden an Ausbeutung der Mädchen und Frauen, was die noblen Herr- schaften beginnen. Es ist deshalb in jeder Hinsicht ein erfreuliches Anzeichen, daß in Wiltz die Waschfrauen gemeinsam bessere Arbeits- bedingungen gefordert haben. Sie veröffentlichten in einem bürger- lichen Blatt, der„Ardenner Zeitung", folgende Anzeige:„Zur ge- fälligen Beachtung! Die Waschfrauen von Wiltz machen hierdurch die Mitteilung, daß es ihnen bei den gegenwärtigen teuren Zeiten nicht mehr möglich ist, zu dem bisherigen Lohn ihre Arbeit zu ver- richten. Niemand wird es deshalb übelnehmen können, daß von jetzt ab die Preise wie folgt festgesetzt sind: Für große Wäsche(von morgens 3 bis abends 9 Uhr) 2,40 Mk. mit Beköstigung pro Tag; für gewöhnliche Wäsche(von morgens 7 bis abends 7 Uhr) oder sonstige Arbeiten 2 Mk. mit Beköstigung. Mit Hochachtung zeichnen sämtliche Waschfrauen von Wiltz." Jeder halbwegs billig und vernünftig denkende Mensch muß zugeben, daß die Waschfrauen gewiß nicht zu viel verlangten. 2,40 Mk. nebst Beköstigung für eine 18 stündige schwere Arbeitszeit, das ist mehr als bescheiden. Die Waschfrauen von Wiltz müssen an große Entbehrungen und hartes Schuften gewöhnt sein, daß sie sich mit Arbeitsbedingungen abfinden, wie ihre Forderungen sie erkennen lassen. Die reichen Damen des Städtchens hatten jedoch nicht so viel Einsicht, das würdigen zu können. Sie überschütteten die Waschfrauen in dem obengenannten Blatte mit Hohn. Sie schrieben:„Aus einer Anzeige der„Ardenner Zeitung" vom letzten Dienstag ersehen wir, daß sämtliche Waschfrauen von Wiltz ihre Löhne eigenmächtig auf eine Höhe heraufgeschraubt haben, welches Vorgehen von unserer Seite so ohne weiteres nicht gebilligt werden kann. Sie fordern: 1. 2,40 Mk. mit Beköstigung pro Tag für große Wäsche; 2. 2 Mk. mit Beköstigung für kleine Wäsche. Was diese Waschfrauen aber bei der Anzeig« vergessen haben zu melden, ist, uns das Menü oder den Speisezettel vorzuschreiben. Für große Wäsche könnte er zum Beispiel lauten: Morgens 4 Uhr erstes Früh- stück(Kaffee usw.); 3 Uhr zweites Frühstück(Schokolade); 10 Uhr drittes Frühstück(Tee); 12 Uhr Mittagessen(Suppe, Fisch, zwei Fleischspeisen, Desserts, schwarzer Kaffee); 4 Uhr Vesperbrot; 7 Uhr Abendessen(zwei Fleischspeisen); 9 Uhr letzte Mahlzeit. Flüssiges (das Wort bedeutet im Französischen auch geistige Getränke) außer- dem. Für kleine Wäsche Kost entsprechend. Die Unverfrorenheit der Ansprüche grenzt ans Unglaubliche. Wenn wir wieder zur Welt kommen, werden wir alle Waschfrauen, von wegen der schlechten Zeiten. Sämtliche Hausfrauen von Wiltz." Selbstverständlich hatten sich nicht sämtliche Hausfrauen der Stadt durch diesen Wisch geschändet. Es waren nur die„befferen" Dämchen, die über die Begehrlichkeit der Canaille die Nase rümpften. Die Waschfrauen beantworteten das mitgeteilte Dokument boden- losen Unverstandes und Hochmuts wie folgt:„Wenn wir wegen der allgemeinen Teurung es nötig fanden, einen Preisaufschlag vorzunehmen, so hat das nicht den Spott verdient, der in dem i.' 332 Die Gleichheit Artikel über uns ausgeschüttet worden ist. Trotz des Spottes bleiben wir auf unserer Forderung bestehen, und wer uns braucht, mag persönlich mit uns die Sache besprechen. Was den angegebenen Speisezettel betrifft, so mögen die sämtlichen Hausfrauen" sich darüber beruhigen, denn wir fordern so etwas nicht, wir begnügen uns gern mit weniger, wenn es nur ordentlich und hinreichend ist, was aber noch lange nicht immer der Fall ist. Auf die Schokolade verzichten wir gern, deren bekommen wir von morgens bis abends in Hülle und Fülle; auch Fischspeisen bekommen wir, aber nur in Gestalt von Bücklingen und Häringen; Desserts und schwarzen Raffee überlassen wir gern den Feinschmeckern. Auch von Flüssigem war im Artikel die Rede. Davon haben wir mehr als genug, und zwar in der Wilt und im Waschtrog. Die Hausfrauen wollen, wenn sie wieder zur Welt kämen, alle Waschfrauen werden. Oho! Die würden dann noch mehr als das spöttisch angegebene Menü verlangen und noch viel höheren Lohn. Und wenn sie das alles erhielten, so würden sie es trotzdem ganz sicher bei einer einzigen Wäsche bewenden lassen, an die zweite gingen sie nicht mehr heran. Es ist wirklich keine Kleinigkeit, bei Regen, Sturm, Wind und Rälte 15 bis 18 Stunden waschend am Wasser zu verbringen. Darum, alles was recht ist, leben und leben lassen. Die sämtlichen Waschfrauen von Wilh." Die Antwort ist ebenso flar als treffend. Die Hausfrauen von Wiltz haben es übrigens gar nicht nötig, noch einmal geboren zu werden, um des Glückes teilhaftig zu werden, als Waschfrauen sich im Dienste von albernen und hochnäßigen Gänsen täglich 15 bis 18 Stunden bei fargem Lohne und schmaler Kost abzurackern. Sie können das ja sofort probieren. Wir meinen aber, daß sie nicht bloß zu schwach und ungeschickt, sondern auch zu faul und dumm dazu wären, um sich als Waschfrauen ehrlich durchs Leben zu schlagen. Der Vorgang erweist sinnenfällig, wie bitter not auch den häuslichen Lohnstlavinnen jeder Art die Organisation tut. J. T.- Luxemburg. Das Telephon gegen die Dienenden. Statt des Dienstbuchs wird in Stuttgart das Telephon dazu benußt, den Hausangestellten ihr Fortkommen zu erschweren. Ein Beispiel dafür teilt uns eine Genossin mit. Bei einer Herrschaft in Stuttgart stellte sich ein Mädchen vor. Kaum hatte es die Türe wieder hinter sich ge schlossen, so ging die Dame ans Telephon und Klingelte bei einer Dienstherrschaft an, die ihr von dem Mädchen genannt worden war. Auf das genaueste erkundigte sie sich über dieses und erhielt " gewissenhaft" Antwort auf ihre Fragen, ob das Mädchen hißig sei, die Kinder schlage usw. Die Dame erfuhr auch, daß das Mädchen ein Kind habe, und erhielt Nachricht über seine persön lichsten Angelegenheiten. Eine in der Familie beschäftigte Näherin hielt ihr vor, daß ein Mädchen durch derartige Anfragen und Ausfünfte an der Fürsorge für sein Kind und in seinem eigenen Weitertommen gehindert werde. Darauf gebrauchte die bessere" Frau Ausreden und verließ das Zimmer. Es kommt den Herrschaften, von denen manche ihren Dienstboten lieber Steine statt Brot geben möchten, nicht darauf an, für eine solche Erkundigung ein telephonisches Gespräch nach weit entfernten Orten zu bezahlen. Kurz, das Telephon ermöglicht es den Herrschaften, in der bequemsten Weise Dienende herunterzureißen, zu brandmarken und zu schädigen. Es ist in seiner Wirkung noch tückischer als das Dienstbuch. Gegen dessen Mißbrauch kann sich die Hausangestellte wehren, gegen ge hässige telephonische Auskünfte nicht, sie schleichen im Dunklen. Nur eine starke Dienstbotenorganisation mit einem leistungsfähigen Stellennachweis tann gegen den Mißbrauch des Telephons gegen die Dienenden ankämpfen. Daß die Herrschaften in Stuttgart nicht aus besserem Holze geschnitzt sind wie die anderer Orte, zeigt auch ein Vorfall, von dem uns die gleiche Genossin Kenntnis gibt. Eine Hausfrau hatte bei schlechter Laune an ihrem Mädchen alles mög liche auszusehen. Einmal erklärte sie es für schmutzig, das andere Mal lobte sie es über das Schellendaus. Eines Tages sagte sie zu dem Mädchen, es solle lieber aufs Land gehen, den Saustall misten und in den Pferdeställen herumschaffen, dazu passe es. Als das Mädchen darauf ganz ruhig erwiderte:" Nein, das können Sie tun", verprügelte ihm die Gnädige" in Gegenwart des Kinderfräuleins den Rücken. Leider diente die Mißhandelte ihre Kündigungszeit noch ab. Das sollte kein Mädchen tun, dem Unrecht in seinem Dienstverhältnis geschieht. Die Hausangestellten machen viel zu wenig Gebrauch von ihren fargen Rechten. Wollten sie nur alle der freien Dienstbotenorganisation beitreten, welche die Aufgabe hat, sie zum Selbstbewußtsein und zur Wahrung ihrer Rechte zu erziehen, so wäre manches besser. Die Organisation gibt den Hausangestellten den Rückhalt, der ihnen vereinzelt mangelt. Nr. 21 Frauenarbeit auf dem Gebiet der Industrie, des Handels- und Verkehrswesens. Auf die Lage der Handlungsgehilfinnen wirst wiederum der Geschäftsbericht der Ortstrantentasse Berlins für den Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handels. Leute und Apotheker für 1908 wertvolle Streiflichter. Er enthält fast nichts als Zahlen, trockene, nüchterne Zahlen. Allein diese reden eine eindringliche Sprache. Während die Krankenkasse 1908 einen Zuwachs an männlichen Mitgliedern um 1,25 Prozent gegen 2,5 Prozent in 1907 aufwies, stieg die weibliche Mitgliederzahl 1907 um 8,3 Prozent, im Jahre 1908 aber um 9,92 Prozent. Was will das anders besagen, als daß das Rapital auch im tauf. männischen Gewerbe seine Fangarme mit immer größerer Gier nach den billigen weiblichen Arbeitskräften ausstreckt? Dazu eine andere Tatsache, welche die Ziffern befunden. Sowohl die Zahl der männlichen wie der weiblichen Mitglieder sinkt in den höheren Lohnklassen, in den unteren dagegen steigt sie. Das zeugt von wachsendem Elend, von sinkenden Löhnen für eine immer größere Schar Handelsangestellter. Und wiederum ist es die Frau, die das Kapital auch im Handelsgewerbe schlechter entlohnt und damit härter ausbeutet und größerer Not überliefert als den Mann. Die niedrigen Gehälter, welche im allgemeinen die Gehilfinnen und Hilfsarbeiterinnen beziehen, schaffen einen günstigen Boden für allerlei Krankheiten und verweisen obendrein die weiblichen Mitglieder in die niederen Lohnklassen der Versicherten. So sind die weiblichen Angestellten in zweifacher Beziehung übler daran als ihre männlichen Kollegen. 23,56 Prozent aller Krankheitsfälle und 22,49 Prozent aller Krankheitstage der männlichen Mitglieder entfallen auf die erste Lohnklasse; bei den versicherten weiblichen Handelsangestellten dagegen fommen 23,42 Prozent Krankheitsfälle und 22,88 Prozent der Krankheitstage auf die beiden niedersten Lohntlassen. 58,36 Prozent, also mehr als die Hälfte der erkrankten Gehilfinnen und Hilfsarbeiterinnen gehören der vierten und fünften Lohnklasse an und müssen sich mithin an einer Unterstützung genügen lassen, die kaum hinreicht, sie vor der äußersten Not zu schüßen und keineswegs die nötige Pflege und Ernährung sichert. Dieser Umstand wirkt in der gleichen Richtung wie die Ausbeutung, welche die weibliche Handelsangestellte bei ihrer Berufstätigkeit erfährt. Die Statistik der Krankenkasse spiegelt das getreulich wider. Hungergehälter, lange Arbeitszeiten, eine tägliche überanstrengung der Kräfte, unregelmäßige und farge Mahlzeiten, furs, all die Übelstände, über welche die weiblichen Erwerbstätigen im Handelsgewerbe mit Recht Klagen, müssen sie nicht die Gesundheit untergraben? Es ist da nicht verwunderlich, daß die weiblichen Mitglieder der Ortstrankenkasse häufiger und länger erkranken als die männlichen. Von je 100 männlichen Mitgliedern erkrankten 1907: 39,54, 1908: 40,87. Die Zahl der erkrankten Gehilfinnen und Hilfsarbeiterinnen stellte sich jedoch im Jahre 1907 auf 40,83 und 1908 auf 42,66 vom Hundert. Krankheitstage, die mit Erwerbss unfähigkeit verbunden waren, entfielen auf jedes männliche Mitglieb 1907: 10,70, 1908: 11,31, auf jedes weibliche Mitglied 1907: 14,11, 1908: 14,64. Die weiblichen Erwerbstätigen im Handelsgewerbe sind, wie schon aus den obigen Angaben hervorgeht, in zwei große Gruppen geschieden: in die Handelshilfsarbeiterinnen und Handlungsgehil finnen. Bei jeder treten bestimmte Berufskrankheiten hervor. Unter den Leiden der Handelshilfsarbeiterinnen nehmen die Erkrankungen der Atmungsorgane mit 17,72 Prozent aller Krankheiten den ersten Platz ein. Auch Krankheiten der Knochen, Muskeln, Sehnen und Haut sind häufig genug, fie liefern 13,24 Prozent aller Erkrankungen, die Zahl der Erkrankungen der Harn- und Geschlechtsorgane ist ebenfalls verhältnismäßig bedeutend. Dagegen leidet eine größere Anzahl der Handlungsgehilfinnen an Störungen der Entwicklung, Ernährung und Krankheiten des Nervensystems. Auch von Erkrankungen der Verbauungsorgane werden die Handlungsgehilfinnen mehr heimgesucht als die Handelshilfsarbeiterinnen. Die Handlungsgehilfinnen der beiden Altersgruppen von 15 bis 20 Jahren stellen fast die Hälfte, nämlich 47,07 Prozent der Krankheitsfälle, die ersten drei Altersgruppen von 15 bis 25 Jahren zusammen 73,40 Prozent, also beinahe drei Viertel aller Erkrankungen! In den Jahren der Entwicklung und Blüte, wo alle menschlichen Kräfte nach Entfaltung drängen, siechen also drei Viertel der Handlungsgehilfinnen als Opfer ihres Berufs dahin. Das Elend der im Handelsberuf Tätigen, der Männer wie der Frauen, wird zweifelsohne verschärft durch ihren kleinbürgerlichen Dünkel. Vom Standesbewußtsein" beseelt, halten sie sich für etwas Besseres wie die gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen, obgleich sie ebenso, ja manchmal mehr wie diese ausges beutet werden. So zögern sie, sich den Proletariern anzuschließen " Nr. 21 Die Gleichheit und mit ihnen zusammen um Gesundheit, Glück und Leben zu fämpfen. Der Mangel an Klassenbewußtsein liefert sie zum großen Teil unorganisiert oder in Harmoniekränzchen zusammengeschlossen der Gnade und Ungnade ihrer Ausbeuter aus. Der erste Schritt zur Hebung ihrer Lage und zu ihrer Befreiung ist der Bruch mit lleinbürgerlichen Vorurteilen und Hoffnungen. Der zweite Schritt muß der Beitritt zu ihrer gewertschaftlichen Organisation, dem Zentralverband der Handlungsgehilfen und ge hilfinnen Deutschlands, und der Anschluß an die Sozial demokratie sein. Nur durch den gewerkschaftlichen und poli tischen Kampf werden die Handelsangestellten und ganz besonders bie zwiefach ausgebeuteten unter ihnen, die Gehilfinnen und Hilfsarbeiterinnen, ihre Lage in der Gegenwart kulturwürdiger gestalten, ihre Befreiung in der Zukunft erringen. ed. Die Fran und Mutter als Lohnarbeiterin. Der Verband der Fabrikarbeiter hat Ende 1907 eine allgemeine Statistit aufgenommen, deren Ergebnisse demnächst veröffentlicht werden. Da die ausgegebenen Fragebogen von 73 088 männlichen und 6052 weiblichen Mitgliedern ausgefüllt wurden, darf das Resultat der Umfrage auf Beachtung Anspruch erheben; zumal sie die erste umfassende Lohnstatistik für die ungelernten Arbeiter der verschiedenSten Industriegruppen ist. An dieser Stelle sollen heute einige für bie Arbeiterfrauen besonders wichtige Zahlen einer kurzen Betrachtung unterzogen werden. Von den 73 088 männlichen Befragten waren 50095 verheiratet. Davon bejahten 11 166 die Frage, ob die Frau mit zum Erwerb beiträgt. Die Zahl der wirklich erwerbstätigen Frauen ist aber höher. Abgesehen von den nicht eben seltenen„ Schlaubergern", bie da meinen, ihre Familienverhältnisse" gingen die Organisation nichts an, find alle die Frauen nicht mitgezählt, die selber Mitglied des Fabrikarbeiterverbandes sind und als solche einen eigenen Fragebogen ausfüllten. Über den Prozentsatz der wirklich miterwerbenden Frauen gibt die Aufstellung also teine erschöpfende Auskunft, ihr Ergebnis bleibt hinter der Wirklichkeit zurück. Eine Zusammenstellung über den Verdienst dieser miterwerbenden Frauen erscheint zwecklos, weil dieser, namentlich bei den Heimarbeiterinnen, Aufwärterinnen usw., so unsicher und schwankend ist, daß die Angaben mehr Schäßungen als Feststellungen sein würden. Hingegen kann uns eine Untersuchung, ob und in welchem Umfang die Mitarbeit der Frau von der Lohnhöhe des Mannes beeinflußt wird, wertvolle Aufschlüsse geben. In der nachstehenden Tabelle ist in der ersten Rubrik die Lohnklasse des Mannes, in der zweiten die Zahl der verheirateten Arbeiter in dieser Lohnklasse und in der dritten und vierten die Zahl der erwerbstätigen Frauen erwerbstätig immer im Sinne von Lohnarbeit in dieser Lohntlasse angegeben. Verdienst des Mannes pro Woche Bis 12 Mt. Zahl der Bahl der erwerbstätigen verheirateten Frauen in Prozent Frauen absolut 291 122 42 13 = 15 = 1771 620 35 16 = 18 = 7988 2264 28 19 = 21 F 12472 3159 25 22 26 = 25 = 16082 3293 20 = 30 = 9213 1439 16 31 1817 226 12 461 43 9 = 35 über 35 = RRRRAA Das Resultat dieser Zusammenstellung zeigt mit aller Schärfe ben Zusammenhang zwischen dem Lohn des Mannes und der Mitarbeit der Frau. In der höchsten Lohnklasse trägt kaum ein Zehntel der Frauen mit zum Erwerb bei, in der niedrigsten dagegen fast die Hälfte. Die vermehrte Einbeziehung der Frau in die Erwerbsfron geht nicht parallel mit dem Sinten der Männerlöhne, sondern fie eilt ihm voraus in den niederen Lohnklassen ist der prozentuale Zuwachs stärker als in den höheren. = Von den mitarbeitenden Frauen waren 2826 25,3 Prozent finderlos, 2753 oder 24,7 Prozent hatten je 1 Kind, 5268= 47,1 Prozent hatten 2 bis 5 und 319 oder 2,9 Prozent hatten 6 bis 10 Kinder unter 14 Jahren. Von den drei Frauen, die je 9 Kinder unter 14 Jahren hatten, verdiente eine 6 bis 7 Mt. pro Woche in der Fabrik, die beiden anderen je 2 Mt. durch Hausarbeit. Eine Frau mit 10 Kindern erwarb wöchentlich 5 Mt. im Durchschnitt burch Heimarbeit. Erklärlicherweise wird die Wahl der Frau zwischen Fabrik arbeit und Heimarbeit von der Zahl und dem Alter der zu be= aufsichtigenden Kinder beeinflußt. Für eine Mutter, die mehrere tleine Kinder zu beaufsichtigen hat, verbietet sich die Fabrikarbeit von selbst, wenn nicht größere Kinder oder Verwandte für die Pflege 333 sorgen, oder wenn nicht der Unternehmer die Kindererziehung" in eigene Regie übernimmt, um die Mütter ungestört ausbeuten zu können. In welchem Umfang sich bei wachsender Kinderzahl das Verhältnis zwischen Fabrikarbeit und Hausarbeit verschiebt, zeigt folgende Tabelle: Kinderzahl Davon arbeiten In Prozent Erwerbstätige Frauen überhaupt als als in der HeimFabrik* arbetterinnen in der HeimFabrik arbette= rinnen usw. usw. Kein Kind 2826 1604 1222 57 43 1 2753 1411 1342 51 49 2 Kinder. 2339 1031 1308 44 56 3 V 1533 4 = 939 457 319 540 993 35 273 29 666 121 336 26 77 242 24 65 71 74 76 5 V mehr wie 5( bis 10) * Eingerechnet sind auch einige Dutzend ständig in der Landwirtschaft beschäftigte Frauen. Von den 11 166 miterwerbenden Frauen arbeiten demnach 5057, das sind zirka 45 Prozent, in der Fabrik, während 610955 Prozent durch Heimarbeit, Aufwartung oder dergleichen das Eintommen der Familie erhöhen helfen. Das überwiegen der Hausarbeit usw. ist wahrscheinlich ebenfalls darauf zurückzuführen, daß die miterwerbenden Frauen, die Mitglied des Verbandes sind, bei dieser Zusammenstellung ausfallen. Während nun bei den finderlofen Frauen die Arbeit außerhalb des Hauses überwiegt, steht sie bei den Frauen mit einem Kinde mit der Fabrikarbeit nahezu gleich; mit zunehmender Kinderzahl sinkt aber dann der Anteil der Außens arbeit bis zu einem Viertel bei der letzten Gruppe. Die Ursachen dieser Verschiebung haben wir oben schon angedeutet. Von den 77 in der Fabrik tätigen Frauen der letzten Gruppe hatten 54 je 6, 19 je 7, 3 hatten 8 und eine hatte 9 Kinder unter 14 Jahren. Diese Zahlen bilden eine mehr als drastische Illustration zu dem so unermüdlich verkündeten Märchen von der gottgewollten Weltordnung. Mütter von 6 und 10 Kindern werden in die kapitalistische Fron gespannt, damit die Frauen der besitzenden Klasse sich Zofen für ihre Launen und Dienerinnen für ihre Schoßhunde halten können. Hunderttausende von Proletarierkindern verfümmern im Mangel, werden der Straße zur Erziehung überantwortet, weil die Mütter dieser Hunderttausende verzärtelten Kapitalistensprößlingen den Lebensweg ebnen müssen. Die Zahlen zeigen aber auch die kulturfördernde Wirkung des gewerkschaftlichen Kampfes um höheren Lohn. Nur da kann die Frau ihren Pflichten als Mutter nachkommen, wo der Lohn des Mannes ausreicht, um wenigstens bie notwendigsten Lebensbedürfnisse bestreiten zu können. Wo aber die kapitalistische Profitwirtschaft den Widerstand der geeinten Arbeiter nicht zu fürchten hat, wird sie den Lohn des Mannes immer so regulieren, daß ihr die Frau als Mehrwertquelle erhalten bleibt. Förderung der gewerkschaftlichen Organisation ist deshalb der Arbeiterfrauen heilige Pflicht! Kellnerinnenfrage. h, sch. Auf Frau Jellineks Versuch einer Mohrenwäsche an ihrem Standpunkt in der Kellnerinnenfrage ist folgendes zu erwidern. Die Dame macht gegen ihre eigenen Ansichten Front. Ein gutes Zeichen, daß sie sich eines anderen besonnen haben muß. Den Schlußfaz ihrer Broschüre:„ Es gibt keine andere Lösung der Frage des Kellnerinnenberufs als seine Auflösung", und die Behauptung, sie werde für ihr Auftreten den Segen Millionen deutscher Frauen und Männer ernten, hat sie wohl selbst nunmehr fallen gelassen. Frau Jellinek- Heidelberg referierte auf dem sechsten bayerischen Frauentag in München über die Kellnerinnenfrage. Dort legte sie eine Resolution vor, in der es hieß, der Kellnerinnenberuf sei eine staatlich und gesellschaftlich geduldete Kuppelei und Gelegenheitsmacherei; es sei daher anzustreben, daß er durch ein Reichsgesetz gesperrt werden solle. Gnädigst wollte Frau Jellinek nur gestatten, daß in kleinen Ortschaften mit weniger als 5000 Einwohnern, wo meist Angehörige oder Verwandte des Wirtes die Bedienung übernehmen, Kellnerinnen ihr unheimliches" Gewerbe ausüben tönnen. Die Dame erfuhr auf dem Frauentag selbst eine riesige Niederlage, denn die von ihr vorgelegte Resolution wurde schlankweg abgelehnt. Nur ein Student verteidigte sie, der wahrscheinlich aus Erfahrung sprach. Fast einstimmig wurde eine andere Resolution angenommen, die verlangt, Arbeiterschutz und Organisation sollten im Kellnerinnenberuf besser ausgebaut, die männliche Jugend sollte 334 Die Gleichheit zu größerer Achtung vor der erwerbenden Frau erzogen werden. Die Münchener Kellnerinnen waren empört über die Beschimpfung ihres Berufs; sie traten Frau Jellinek entgegen und verwahrten sich dagegen, mit offenen oder versteckten Prostituierten verglichen zu werden. Die Kellnerinnenversammlungen, die in München und Nürnberg stattgefunden haben, protestierten einstimmig gegen die Forderung der Frau Jellinek, den Kellnerinnenberuf abzuschaffen, und forderten: anständige Bezahlung, Abschaffung des unwürdigen Trinkgeldsystems, türzere Arbeitszeit und mehr Arbeiterschutz, nebst Beseitigung der privaten Stellenvermittlung. Sittlichen Gefahren sind leider fast alle unsere Arbeiterinnen ausgesetzt, denn ohne Schuz müssen sie frühzeitig hinaus in das harte Leben, müssen Geld verdienen, um sich durchzuschlagen. Wie Heldinnen erscheinen sie uns, wenn sie allen Verlockungen zum Trot arm und freudenlos, aber mit reiner Seele und reiner Ehre durch das mühsame Leben gehen. Drum, Frau Jellinek, nicht Aufhebung des Berufs der Kellnerinnen, sondern soziale Reformen und Organisation zu ihrem Schute wie Hebung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterklasse überhaupt, damit die Proletarier nicht ge= zwungen sind, ihre kaum erwachsenen Töchter sittlichen Gefahren auszuliefern. Frau Jellinek erhält Briefe, worin es heißt:„ Das Verbot ber weiblichen Bedienung müssen Sie erreichen, und Millionen deutscher Frauen und Männer werden Ihren Namen segnen." Will die Dame uns weismachen, daß Millionen Arbeitsmänner und-frauen ihren Namen segnen werden, wenn es keine Kellnerinnen mehr gibt? Das glaubt Frau Jellinek doch wohl selbst nicht. Der„ Millionenschrei" deutscher Männer und Frauen, der nach Heidelberg gedrungen ist, stammt aus den oberen Gesellschaftsschichten, deren Söhne als Studenten das Leben genießen, deren Männer auch außer der Ehe ihren Gelüsten nachgehen. Frau Jellinek hat sich zum Sprachrohr dieser Gesellschaft gemacht, wohl in Erwartung des„ Segens der Millionen", und da der„ Segen der Millionen" etwas auf sich warten läßt, sattelt sie schnell um und sendet Berichtigungen in die Welt. Sollte die Heidelberger Frauenrechtlerin anderer Meinung geworden sein und nicht mehr Tausenden von Kellnerinnen ihr Brot nehmen wollen, so sollte es uns freuen, daß sie so schnell gelernt hat. Meine Ausführungen in den Versammlungen wie in diesem Blatte halte ich voll und ganz aufrecht. Helene Grünberg. Frauenstimmrecht. I. K. Das Frauenstimmrecht im preußischen Landtag. Das Haus der Dreitlassenschmach hatte sich neulich nochmals mit der Frage des Frauenwahlrechts zu befassen. Aber in welchem Zusammenhang und in welcher Gestalt! Ein Herr v. Deutsch Traubenberg forderte in einer Petition nichts Geringeres, als die Abschaffung des Reichstagswahlrechts und die Einführung eines Pluralwahlrechts, das bis auf das äußerste reaktionär zugespitzt sein sollte. Im Rahmen dieses Vorrechts für den Besiz sollten auch die Frauen das Bürgerrecht erhalten, es jedoch nur vom 45. bis 60. Jahre persönlich ausüben können. Nach der Meinung des edlen Traubenbergers war bis über das Schwabenalter hinaus der Mann zum politischen Vormund der Frau zu bestellen und hatte statt ihrer zu stimmen. Genosse Liebknecht kennzeichnete den Inhalt der Petition zutreffend als den grotesken Ausfluß einer naiv- mittelalterlichen Phantasie und beantragte Übergang zur Tagesordnung. Gerade aber wegen seines reaktionären Charakters überreichten Junter und Junkergenossen diesen Wisch der Regierung als Material. Der Kampf der englischen Suffragettes für das Damenwahlrecht geht mit ungebrochener Energie weiter. Wir haben bereits in Nr. 18 und 19( Artikel über den Londoner Kongreß des Weltbundes für das Frauenstimmrecht) den Unterschied zwischen den beiden Gruppen bürgerlicher Frauenrechtlerinnen dargelegt, die in England für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Besitzes eintreten: die ältere Gruppe der Suffragistes und die jüngere der Suffragettes. Der eine und der andere Name- das sei nebenbei bemerkt. ist von dem Worte suffrage Stimmrecht abgeleitet. Wir haben am angegebenen Ort auch die treibenden Ursachen bloßgelegt, welche bei vollständiger Übereinstimmung in dem reat tionären Biel- politisches Vorrecht für Besitz und soziale Stellung einen Unterschied in der Taktik der feindlichen Schwestern herbeiführen. Unzweifelhaft haben die Suffragettes den größeren Erfolg auf ihrer Seite. Zwei größere Frauenorganisationen find es vor allem, die sich zu ihrer Taktik bekennen. Die Women's Freedon League"( Liga für Frauenfreiheit), die von Mrs. Despards geleitet wird, einer opferfreudigen bürgerlichen Philanthropin, die 99 Nr. 21 von unklaren Röpfen wohl auch als Sozialistin angesprochen wird und sich selbst in ehrlichem Selbstbetrug dafür halten mag. Die " Social and Political Union"( Soziale und Politische Union), an beren Spitze die sehr reiche, gut bürgerliche Mrs. PethwickLawrence und die Damen Pankhurst, Mutter und Tochter, stehen, Glieder der bürgerlichen Intelligenz, von bürgerlich radifaler Gesinnung, von Wohlwollen für die arbeitenden Massen und Sympathien für einen verwaschenen gefühlsmäßigen Sozialismus erfüllt, aber ohne Verständnis für die geschichtlichen Bedingungen des proletarischen Befreiungskampfes, ohne theoretische Schulung. Die beiden genannten Organisationen sind durch sachliche wie persönliche Beziehungen eng miteinander verknüpft. Nicht wenige befannte und eifrige Suffragettes gehören der Liga und der Union an. Der Vorstand der Liga besteht aus 12 bis 15 Mitgliedern und ist ein schwerfällig arbeitender Apparat. Die Organisation fann daher nicht jederzeit so rasch und nachdrücklich in den politischen Kampf eingreifen, wie dies die neue Taktik der Suffragettes nötig macht. Ihr Vorgehen wird daher freundnachbarlich unterstützt und ergänzt durch die Aktion der„ Social and Political Union". Sie stellt die eigentliche, jedenfalls aber die stärkste und leistungsfähigste Kampfesorganisation der Suffragettes dar, obgleich sie sehr lose zufammengefügt ist und nicht einmal einen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag erhebt. Als Mitglied gilt jeder, der sich zu der Forderung des Frauenwahlrechts bekennt, wie die Suffragettes sie verstehen, und die Union durch einen einmaligen Beitrag unterstützt, mag er groß oder klein sein. Die Organisation hat ihr eigenes Bureau, das 18 Räume umfaßt, in denen 50 besoldete und mehr als 100 unbesoldete ehrenamtlich tätige Funktionärinnen für die Sache des Damenwahlrechts wirken. Das Organ der Suffragettes,„ Votes for Women"( Das Stimmrecht für die Frauen), wird von Mrs. Pethwick- Lawrence und ihrem Gatten herausgegeben. Die Agitation der Suffragettes erstreckt sich über das ganze Land, hat aber ihren Mittelpunkt in London. Propagandistische Veranstaltungen jeder Art werden ihr nutzbar gemacht: Meetings in der Straße und auf öffentlichen Plätzen, Versammlungen in den größten Sälen und in den entlegensten Bezirken, pompöse theatralische Aufzüge usw. Unter den Kampfesmitteln nimmt das Eingreifen der„ Sozialen und Politischen Union" in die Wahlkämpfe, besonders auch bei den Nachwahlen, einen hervorragenden Platz ein. Und zwar erfolgt es stets und unter allen Umständen für die Kandidaten, die sich für das Frauenwahlrecht unter den gleichen Bedingungen erklären, die für das Männerwahlrecht gelten, und gegen die Kandidaten der liberalen Partei, gegen die Anhänger der jetzigen liberalen Regierung, weil diese bis jetzt die Forderung als eine undemokratische abgelehnt hat. Die Beteiligung der Suffragettes an den Wahlkämpfen ist seither so gut wie ausschließlich zugunsten der Konservativen erfolgt und hat sich wiederholt bewußt auch gegen die Sozialdemokraten und die parlamentarische Arbeiterpartei gerichtet. Eine große Rolle in der Be tätigung der Suffragettes spielt ferner das öffentliche Befragen der Kandidaten zum Parlament, der Abgeordneten und Minister, wie sie sich zur Einführung des beschränkten Frauenwahlrechts stellen. Mehr als einmal sind diese Befragungen in Versammlungen zu leidenschaftlichen Auseinandersetzungen der Frauenrechtlerinnen mit den führenden Politikern geworden. Die Damen haben sich dabei im Gebrauch von Kraftausdrücken, Bedrohungen usw. nichts weniger als zimperlich gezeigt. Das gleiche gilt von ihren Versuchen, ein Empfangenwerden ihrerseits durch den Ministerpräsidenten Asquith zu erzwingen. Wiederholt ist es bei solch frauenrechtlerischen Haupt- und Staatsaktionen zu äußerst stürmischen Auftritten in den Straßen Londons, wie vor und in dem Parlamentsgebäude gekommen. Die Polizei ist eingeschritten, um mit den„ Damen" gebührendem Respekt die Suffragettes zurechtzuweisen. Wenn trotzdem manch eine dieser Kämpferinnen in ihrer Art für ihre überzeugung blaue Augen in den Kauf genommen hat, so machte auch umgekehrt mehr als ein Polizist intime Bekanntschaft mit den zarten Fäustchen, den wohl gepflegten Nägeln und spißen Hutnadeln der Frauenrechtlerinnen. Nicht daß sie den Grundsay praktizieren, im Kriege gilt Kriegsgebrauch" so wie er in dem Glase Wasser ihrer bürgerlichen Gedankenwelt sich spiegelt, kann man ihnen zum Vorwurf machen. Was aber abstoßend berührt, das ist das übermaß der geschmacklosesten Reklame, des aufdringlichsten Tamtams, mit dem die Suf fragettes ihr Auftreten umgeben; das ist der Widerspruch, daß sie als„ Rämpferinnen" rücksichtslos unter Mißachtung der„ Salon fähigkeit" in das öffentliche Leben eingreifen wollen, gleichzeitig aber verlangen, als„ Damen der besten Gesellschaft" mit ritterlicher Galanterie behandelt zu werden. Der letztere Umstand be weist, daß trotz allen radikalen Gehabes nicht wenige frauenrecht Nr. 21 Die Gleichheit Ierische Heroinen" und Märtyrerinnen" recht weit entfernt von jener geistigen Freiheit sind, von der sie den Mund so voll nehmen, und daß noch eine gute Dosis gewöhnlicher Spießbürgerei in ihres Wesens Kern steckt. So kommt es, daß sie in ihrem Auftreten oft genug mehr als Sportsnärrinnen des Kampfes denn als ernste Rämpferinnen erscheinen. Der reichliche Gebrauch, den sie von weißen Kleidern, Schärpen in den Bundesfarben grün- weißpurpur, von Fahnen, Abzeichen usw. machen, verstärkt diesen Eindruck. Allein neben der Lächerlichkeit, Verschrobenheit und Feyerei treten in dem Kampf der Suffragettes auch die ernstesten und sympathischsten Züge zutage: unermüdliche Energie, frischer Wagemut, goldene Rücksichtslosigkeit gegen Form und Herkommen, nie versagende Opferfreudigkeit und Hingebung. Hunderte und Hunderte der kämpfenden Frauenrechtlerinnen haben im Laufe der lezten Jahre für ihre Überzeugung nicht nur eine erdrückende Arbeitsbürde getragen, sondern auch Hohn, Spott, Brutalitäten in Hülle und Fülle erduldet; Hunderte und Hunderte von ihnen haben vor den Gerichten gestanden und sind mit Geldstrafen belegt worden oder für Wochen ins Gefängnis gegangen, das berüchtigte englische Arbeitshaus. Die Durchführung der Taktik, welche die Suffragettes anwenden, erfordert riesige Geldmittel. Nicht mit Zehntausenden, mit Hunderttausenden von Mark muß dabei gerechnet werden. Die Summen werden durch Sammlungen, Schenkungen usw. aufge bracht. Es ist in England ein öffentliches Geheimnis, daß kon servative Kreise es sind, welche den Löwenanteil der Kriegskosten der Suffragettes tragen. Sie können das leichtlich tun, da sie jetzt den meisten Nutzen von der Bewegung haben und für die Zukunft eine noch größere Stärkung ihrer politischen Macht von ihr erhoffen, Die Woche, in welcher der Kongreß des frauenrechtlerischen Weltbundes für das Frauenstimmrecht" in London getagt hat, ist von den Suffragettes wie wir schon früher kurz mitgeteilt haben in der ausgiebigsten Weise agitatorisch ausgenutzt worden. Unter den mancherlei Veranstaltungen waren zwei besonders wirksam und verfehlten ihren Eindruck auch auf die ausländischen Delegierten nicht. Das Riesenmeeting in der Albert- Hall und der feierliche Empfang von 19 Suffragettes, die nach verbüßter Strafe aus dem Gefängnis entlassen wurden. An dem Meeting nahmen fast 10000 Personen teil, und auf der grün- weiß- purpur dekorierten Plattform der Halle saßen als Ehrengäste in weißen Kleidern, mit der Schärpe in den Bundesfarben geschmückt, Fahnen in den Händen, nicht weniger als 450 Suffragettes, die ihr Tun mit dem Gefängs nis gebüßt hatten. Das Meeting nahm einstimmig eine Resolution an, welche nur aus den drei Worten bestand: Shame, Shame, Shame!( Schande). Sie wendete sich gegen den„ Mißbrauch der Regierungsgewalt in einem freien Lande, den Frauen das Recht zu verweigern, den Männern gleich den Ministerpräsidenten auf zusuchen und Fragen an ihn zu richten, wie auch die Abgeordneten in politischen Angelegenheiten zu interpellieren". 18000 Mt. wurden in dieser Versammlung allein für die Zwecke der Suffragettes ge fammelt. Daß dieses Geld nicht von den Arbeiterinnen stammt, welche sich leider als Staffage für das Damenwahlrecht mißbrauchen lassen, liegt auf der Hand. Die Einholung der 19„ Mär tyrerinnen der guten Sache" war ein Muster jahrmarktsmäßigen Auftretens. Nichts fehlte: Automobile und Equipagen mit suffragettistischen Abzeichen und Losungen; Pferde und Kutscher mit Schutzdecken, auf denen die Inschrift prangte:„ Das Stimmrecht für die Frauen"; eine Gruppe Reiterinnen auf Schimmeln, über den schwarzen Amazonenkostümen die Bundesschärpe; ein weiblicher Herold hoch zu Rosse mit einem großen Banner; Musikchöre, Fahnen usw. Als Abschluß nach einem fast dreistündigen Marsche durch die Stadt eine wohlbestellte Frühstückstafel für mehrere hundert Personen und die Verteilung der Verdienstmedaille" an die entlassenen Häftlinge: eine Brosche, die ein Gitter darstellt, an dem rechts und links eine zerrissene Kette herabhängt, und die in der Mitte in den Bundesfarben den Regierungsstempel trägt, der allen Gegenständen im Gefängnis aufgeprägt ist. Der letzte große Vorstoß der Suffragettes erfolgte am 29. Juni. Sie entsendeten eine Riesendeputation an den Ministerpräsidenten Asquith, um diesem ihre Forderung vorzutragen. Ein Aufruf hatte die Anhängerinnen und insbesondere auch die Anhänger des Damenwahlrechts aufgefordert, durch zahlreiches Erscheinen auf dem Parlaments square die Deputation zu unterstützen. Die Polizei antwortete darauf mit einer Warnung vor Zusammenrottungen vor dem Parlament. Nachdem Asquith fich geweigert hatte, die frauenrechtlerischen Abgesandten zu empfangen, versuchten die Suffragettes programmgemäß mit Gewalt in das Parlament einzubringen. Das Beginnen führte zu tumultuarischen Szenen, die bis 10 Uhr abends dauerten. In ihrem Verlauf versette unter anderem Mrs. Pankhurst eigenhändig einem Polizeiinspektor 335 Fauftschläge ins Gesicht, Damenhändchen warfen in dem Admirali tätsgebäude zahlreiche Fensterscheiben ein usw. Die Polizei, welche in einer Stärke von 3000 Mann bereitgehalten worden sein soll, schloß die Tore des Parlaments und verhaftete 108 Suffragettes, brei mußten als verlegt in das Hospital übergeführt werden. Reir Hardie, der Führer der Arbeiterpartei, hat die Regierung über ihr Vorgehen gegen die Manifestanten interpelliert. Er betonte, daß ein Gesetz, welches das Bürgertum Karl II. abgezwungen hat, jedem englischen Untertan das Recht gibt, seine Klagen vor den König oder das Parlament zu bringen. Dieses Recht stehe auch den Frauen zu. Der Vertreter der Regierung antwortete darauf sehr fühl, daß es eine rein formale Frage sei, ob dieses Gesetz noch als zu Recht bestehend betrachtet werden könne. Das Parlament ging über die Interpellation zur Tagesordnung über. Bei den nächsten Wahlen zum Parlament wird das Frauenwahlrecht zweifels. ohne eine bedeutende Rolle spielen. Die Suffragettes tragen ihr redlich Teil dazu bei; an den sozialistischen und gewerkschaftlichen Organisationen ist es, im Bunde mit dem Verein für das Wahlrecht aller Großjährigen"( ,, Adult Suffrage Society") an Stelle des Damenwahlrechts das allgemeine Wahlrecht in den Vordergrund zu schieben. " Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. I. K. Von der sozialistischen Frauenbewegung in den Vereinigten Staaten. Auf dem nationalen Parteitag der sozialistischen Partei wurde im vorigen Jahre das nationale Frauenkomitee ins Leben gerufen. Es besteht aus nur fünf Frauen, die in verschie denen Teilen des Landes verstreut leben. Diese erkannten bald, daß sie allein nicht imftande sein würden, für die Ausbreitung des Sozialismus unter den Frauen Genügendes zu leisten. Sie beschlossen also in Verbindung mit den Unterabteilungen der Partei, lokale Frauen agitationskomitees zu bilden. Man hat nun ernstlich mit der Gründung solcher Komitees begonnen, und zwar werden sie nach einem einheitlichen, von dem nationalen Frauenkomitee entworfenen Plan organisiert, um eine systema tische Agitation zu erzielen. Die Aufgabe der lokalen Frauens fomitees ift: Erstens weibliche Mitglieder für die Partei zu gewinnen; zweitens unter Frauen im allgemeinen Belehrung und Aufklärung über das Wesen des Sozialismus zu verbreiten. Das nationale Frauenkomitee ist jetzt damit beschäftigt, genaues Tatsachenmaterial über die bestehenden Formen des Frauenstimmrechts in den Vereinigten Staaten zu sammeln. Abgesehen von den vier westlichen Staaten( Utah, Idaho, Colorado und Wyoming), die ihren Bürgerinnen das volle politische Wahlrecht zuerkennen, und dem einen Staate( Kansas), in dem Frauen das munizipale Wahlrecht haben, besitzen die Frauen in 24 Staaten der Union das Recht, in Schulangelegenheiten mitzustimmen. Diese Tatsache ist aber nicht allgemein bekannt, und viele Frauen, namentlich Frauen der Arbeiterklasse, versäumen es, aus Unkenntnis der Gesetze von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Das erwies sich unlängst deutlich im Staate Wistonsin. Dort handelte es sich bei den Schulwahlen um einen Kampf zwischen den erzreaktionären und fortschrittlichen Elementen. Die reaktionären Elemente verstanden es, die katholischen Frauen der Stadt Milwaukee so glänzend zu organisieren, daß Tausende derselben zielbewußt zur Wahlurne schritten, während die Arbeiterfrauen und selbst viele sozialistische Frauen es versäumten, ihre Wahlpflicht zu erfüllen. Trotzdem wurde nebenbei bemerkt eine Sozialistin, Frau Meta Berger, in den Schulrat von Milwaukee gewählt. Aber diese Erfahrung hat uns gelehrt, wie notwendig es ist, daß wir überall, wo immer das weibliche Geschlecht Wahlrecht besitzt, sei es noch so unvollständig, vor den Wahlen eine besondere Agis tation unter den Frauen betreiben. Um dies zu ermöglichen, will das nationale Frauenkomitee alles vorhandene Material in bezug auf die bestehenden Wahlgesete sammeln und ordnen und in der Form eines Kalenders herausgeben. Die Socialist Women's Society ist ein Frauenbildungsverein, der nicht direkt mit der Partei in Verbindung steht, aber wohl im Interesse der Partei wirkt. Er wurde im vorigen Sommer in New York begründet und im Herbst mit dem schon seit zwölf Jahren bestehenden deutschen sozialdemokratischen Frauenverein verschmolzen. Der Verein hat zurzeit Zweigvereine in den Staaten New York, New Jersey und Pennsylvanien, und zwar deutsche, englische und jüdische Organisationen. In Groß- New Yort allein wurden während des verflossenen Winters fünf Zweigvereine Englisch sprechender Mitglieder begründet. Die Aufgabe ber Socialist Women's Society ist hauptsächlich eine erzieherische. Einzelne Vorträge sowie Vortragskurse werden veranstaltet, 336 Die Gleichheit um die Mitglieder zu Sozialistinnen heranzubilden. Es soll dafür gesorgt werden, daß im kommenden Winter in allen Zweigvereinen systematische Vortragskurse stattfinden. Diese sollen sowohl den wissenschaftlichen Sozialismus wie die Frauenfrage im besonderen behandeln. Für die Sommermonate werden von der Socialist Women's Society Straßenversammlungen veranstaltet, bei denen fähige Rednerinnen die Frauenfrage vom sozialistischen Standpunkt aus erörtern. Auch in der bürgerlichen Frauen bewegung haben sich Straßenversammlungen äußerst erfolgreich erwiesen, weil durch sie Personen erreicht werden, die weder durch Versammlungen in Sälen, noch durch schriftliche Propaganda zu erfassen find. Die sozialistische Frauenbewegung hat in den Vereinigten Staaten während des einen Jahres, seit dem letzten Parteikongreß, einen bedeutenden Aufschwung genommen. Trotzdem wissen wir recht wohl, daß wir erst am Anfang unserer gewaltigen Aufgabe stehen, und wir blicken voller Bewunderung und mit dem Wunsche, es ihnen gleich zu tun, zu unseren Genoffinnen in Deutschland hinüber, die schon eine so viel größere Strecke Wegs zurückgelegt haben. Das deutsche Sprichwort, daß aller Anfang schwer ist, hat sich auch in unserem Falle bewährt. Aber der Anfang ist nun gemacht, und arbeitsfreudig und hoffnungsfroh schreiten wir weiter! Meta L. Stern. Fürsorge für Mutter und Kind. Die erste Mutterschaftskaffe in Deutschland. Am 1. Juli ds. Js. ist in Karlsruhe i. B. eine Mutterschaftstasse ins Leben getreten. Sie ist die erste ihrer Art in Deutschland und beansprucht daher das besondere Interesse der Genossinnen, welche für die Mutterschaftsfürsorge kämpfen. Die prinzipielle Seite des Schwangeren, Wöchnerinnen- und Säuglingsschutzes, ist zur Ge nüge auf den sozialdemokratischen Frauenkonferenzen und in der ,, Gleichheit“ erörtert worden. Ich kann mich daher heute darauf beschränken, eine turze Darstellung der Neuerung zu geben, welche in Karlsruhe geschaffen worden ist. Sie ist das Werk der Propagandagesellschaft für Mutterschaftsversicherung, die vor zwei Jahren in Karlsruhe von dem praktischen Arzt Dr. Ftscher ges gründet wurde, und zwar zusammen mit Sozialreformern und Vertretern der christlichen und freien Gewerkschaften. Folgende Gesichtspuntte waren für die Errichtung der Mutterschaftskasse maßgebend. Zunächst, daß in der Mutter das Kind geschützt wird. Dann aber, daß die Frauen der Arbeiter, fleinen Beamten und Kleinhandwerker, die nicht als Arbeiterinnen in gewerblichen Betrieben tätig und des halb nicht versicherungspflichtig sind, bei einer Entbindung nicht minder der finanziellen und anderen Hilfe bedürfen wie die verficherungspflichtigen Frauen und Mädchen. Endlich, daß die Ge währung von Stillprämien dazu beitragen kann, die überall zu fonstatierende hohe Säuglingssterblichkeit zu vermindern, die zum großen Teil auf die Ernährung der Neugeborenen mit der Flasche zurückzuführen ist. Die Mutterschaftskasse durfte der Forderung der Arbeitervertreter entsprechend nicht den Charakter einer Wohltätigkeitsanstalt erhalten. Die Propagandagesellschaft wandte sich deswegen zur Be schaffung der Mittel nur an staatliche und städtische Körperschaften wie an Organisationen, die der Versicherung dienen. Die badische Landesversicherungsanstalt bewilligte 300 Mt., der Karlsruher Stadts rat 1000 Mt. und der Verband der Ortskrankenkassen von Karlsruhe 100 Mt. Zwei badische Industrielle haben unaufgefordert für die Einrichtung einige hundert Mark zur Verfügung gestellt, so daß die Mutterschaftskasse von vornherein einen Garantiefonds von 2000 Mt. besigt. Das ist für ihre Zwecke teine hohe Summe, ermöglichte aber wenigstens, daß das Unternehmen ins Leben treten konnte. Die Leistungen der Kasse sind bei einem Monatsbeitrag von 50 Pf. und einer Einschreibegebühr von 50 Pf. die folgenden: Es erhalten die versicherten Frauen an Wöchnerinnengeld: nach einjähriger Mitgliedschaft. 0 - zweijähriger = dreijähriger 20 Mt. 30 40 = • = Als Stillprämien beziehen die Mütter, die der Kasse an gehören, bei einer Stillzeit von 6 Wochen nach der Entbindung.... 3 Mt. 3 Monaten= • • . 6= Die Hälfte der Wöchnerinnenunterstüßung wird sofort bei der Niederkunft ausbezahlt, nach 7 Tagen ein Viertel und nach 14 Tagen das letzte Viertel. Muß die Wöchnerin eine EntbindungsNr. 21 oder Krankenanstalt aufsuchen, so gelangt der Betrag auf einmal zur Auszahlung. Werden Zwillinge geboren, so erhält die Mutter einen Zuschlag von 10 Mt. zu der ersten Hälfte ihres Wöchnerinnengeldes. Dieses darf erhoben werden ohne Rücksicht darauf, ob das Kind lebend oder tot zur Welt kommt; ebenso berechtigen Fehl- oder Frühgeburten nach Vorlegung einer Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes den Anspruch auf die Unterstützung. Natürlich können die Leistungen nach dem Stande der Kaffe jederzeit erhöht werden, und sie müssen erhöht werden, soll die Einrichtung ihren Zweck erfüllen. Die Propagandagesellschaft beabsichtigt, sich mit einer Petition an den badischen Landtag um Staatsbeihilfe und an sonstige Körperschaften zu wenden, die ein Interesse am Mutterschutz und an der Verminderung der Säuglingssterblichkeit betätigen sollten. Eine weitere Voraussetzung für das Gelingen des neuen Unternehmens ist natürlich auch, daß recht viele Frauen der Kasse beitreten und sich nicht mit dem billigen, aber häufig hinfälligen Sprüchlein begnügen:" Ach was, ich be tomme tein Kind mehr!" Wer kann Mitglied der Kasse werden? Die Mitgliedschaft mußte vorläufig auf das Gebiet der Stadt Karlsruhe beschränkt bleiben. Aber in der Stadt können alle Mädchen und Frauen, ob versicherungspflichtig oder nicht, der Kasse beitreten, vorausgesetzt, daß ihr Einkommen beziehungsweise das des Familienoberhauptes 8000 Mart nicht übersteigt. Beruf, Konfession, politische Anschauung, Alter, Familienstand spielen für die Aufnahme in die Vers ficherung keine Rolle. Wer von Karlsruhe wegzieht, aber im Deutschen Reiche bleibt, behält seine Ansprüche an die Kasse, da diese ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 53 des Reichsgesetzes vom 12. Mai 1901 ist. Der freiwillige Austritt aus der Mutterschaftstasse ist jederzeit gestattet. Das wären die Grundzüge der ersten deutschen Mutterschaftstaffe. Es ist augenscheinlich, daß die Leistungen der Kasse nur be scheidene sein können, und daß daher durch die Gründung die Vers pflichtung von Staat und Gemeinde hell befundet wird, umfassende Mutterschaftsfürsorge zu schaffen. Immerhin können durch die Kasse gewisse Erfahrungen gesammelt werden, welche einer Reichsmutterschaftsversicherung zugute kommen. Die Kasse will vorläufig nichts weiter sein als eine Einrichtung, die dazu beitragen soll, daß die Wöchnerin fich und das Kind etwas besser pflegt wie bisher. In welchem Maße sie darauf Einfluß ausüben wird, daß in Karlsruhe die Säuglingssterblichkeit abnimmt, muß die Zukunft lehren. Verschiedenes. A. W. Fortbildungsschule oder Kochstunden. Warum die Mädchen in der Grafschaft Eamburg( Herzogtum Sachsen- Meinigen) in den meisten Ortschaften jetzt die Kochschule besuchen, das erfährt man durch folgende Notiz in bürgerlichen Blättern: Jm neuen meiningischen Volksschulgesetz ist es den Mädchen gestattet, den Besuch der Fortbildungsschule im zweiten Jahre durch den Besuch eines mindestens sechs Wochen dauernden Kochkursus zu ersetzen. In den meisten Ortschaften der Grafschaft ist man geneigt, von dieser gesetzlichen Bestimmung Gebrauch zu machen. In hiesiger Stadt ist ein endgültiger Beschluß bereits gefaßt worden. Die Einrichtung der Kochschule wird aus städtischen Mitteln bestritten. Eine jede Kochschülerin hat für den Kursus ein Honorar von 6 Mr. zu entrichten." Also, die Mädchen werden für sechs Wochen an den Kochtopf geführt, damit sie das zweite Jahr nicht die Fortbildungsschule besuchen müssen. Nun fehlt nur noch, daß Bauer und Unternehmer die 6 Mt. Honorar für die von ihnen beschäftigten Mädchen auslegen, und die Herren können dann von den sechs Wochen für den Kochkursus abgesehen die Mädchen in dem Jahre als Ausbeutungsobjekte verwenden, wo sie von Rechts wegen noch die Schule besuchen müßten. Die Erziehung der Kinder im Geifte sozialistischer Internationalität wollen englische Sozialisten dadurch fördern, daß fie vorschlagen, Parteigenossen der verschiedenen Länder sollen für die Ferienzeit oder auch darüber hinaus ihre Kinder austauschen. Von der Verwirklichung der Anregung erwarten sie nicht nur die gute, nächstliegende praktische Folge: das Erlernen fremder Sprachen, sondern auch ein Erstarken der Gesinnung internationaler Brüderlichkeit. Deutsche Eltern, die sich für den Vorschlag interessieren, mögen sich wenden an Genossen Harry Lowerison, Rustin School Home, Heacham, Norfolk, England. Berantwortlich für die Redaktion: Frau Klara Betfin( Bundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bet Stuttgart. Druck und Berlag von Baul Singer in Stuttgart.