Nr. 17 Jill 21. Jahrgang Die Gleichheit Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen und Für unsere Kinder Die Gleichheit erscheint alle vierzehn Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post viertelfährlich ohne Bestellgeld 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Jahres- Abonnement 2,60 Mart. Inhaltsverzeichnis. Stuttgart 22. Mai 1911 Feinde des Mutterschafts- und Säuglingsschutzes.- Die Erforschung der Vaterschaft. Von Otto Pohl. Die wirtschaftliche Lage der Zigaretten arbeiterinnen. Bon E. F.- 3um Kapitel der„ übertriebenen Humanität" in der Arbeiterversicherung. Bon g. sch. Ein bedeutungsvoller Kampf im Holzgewerbe. Von gb. Für Mutter und Säuglingsschutz. Aus der Bewegung: Von der Agitation. Politische Rundschau. Von H. B. Gewerkschaftliche Rundschau. Genossenschaftliche Rundschau. Von H. F. Notizenteil: Dienstbotenfrage. Fürsorge für Mutter und Kind.- Ver schiedenes: Kinderschutzbestrebungen und Kinderhilfstag in Hamburg. Feinde des Buschriften an die Redaktion der Gleichheit find zu richten an Frau Klara Zetkin( 3undel), Wilhelmshöbe Poft Degerloch bei Stuttgart. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furtbach- Straße 12. weltlichen und geistlichen Gutsherren höriger und leibeigener Bauern zugunsten der Schwangeren, Wöchnerinnen und Neugeborenen soziale Maßregeln ab, welche die sonst geltenden Eigentumsrechte durchbrachen und die brüderliche Auffassung des Urfommunismus versunkener Zeiten durchschimmern ließen. Die bürgerliche Gesellschaft aber läßt ungezählte Mütter und Säuglinge sterben und verderben, obgleich sie in dem Reichtum zu ersticken droht, den die von der Wissenschaft gebändigten Naturfräfte im Dienste der sozialen Gütererzeugung aufhäufen. Sie achtet die im Keime zertretenen menschlichen Produktivkräfte nicht, weil sie ihre Bedeutung nicht an dem Wohle der Gesamtheit mißt, sondern lediglich an dem Vorteil der kleinen Kaste Besitzender und Ausbeutender. Von diesem erhabenen StandMutterschafts- und Säuglingsschutzes. punkt aus sind aber für die Gesellschaft nicht mehr menschliche Die letzten parlamentarischen Verhandlungen über die Reges lung des Mutterschafts- und Säuglingsschutes durch die Reichsversicherungsordnung sind unstreitig eine besonders unwürdige und verbrecherische Szene in der unwürdigen und verbreche rischen Komödie, welche die Mehrheitsparteien mitsamt der Reichsregierung gegenwärtig im Reichstag zu dem Zwecke auf führen, die werktätigen Massen um ihr gutes Recht auf eine durchgreifende soziale Fürsorge in Zeiten besonderer Hilfs bedürftigkeit zu prellen. In der Tat: wenn es eine Forderung gibt, deren Berechtigung in den verschiedensten Richtungen seit Jahren schon einwandsfrei durch die Wissenschaft erwiesen worden ist, so ist es die durchgreifenden Mutter und Säuglingsschutzes. Wenn eine Aufgabe vorliegt, deren Erfüllung vom Interesse der gesamten Gesellschaft und ihrer Empor bewegung in der Zukunft diktiert werden müßte, so ist es die Gewährung solchen Schußzes. Eine Gesellschaft, die nicht alle ihre besten Kräfte dafür einsetzt, dem Kinde im nährenden, tragenden Mutterschoß und nach der Geburt die günstigsten Entwicklungsbedingungen zu sichern, eine Gesellschaft, die um gekehrt viele Hunderttausende von Müttern und ungeborenen Kindern und Säuglingen den schwersten Schädigungen preis gibt: macht sich des Mordes schuldig, wie zivilisiert" auch die Formen scheinen mögen, die ihr Verbrechen verhüllen. Die tapitalistische Ordnung ist solch eine Gesellschaft über tünchten Massenmordes wie feine zweite, denn sie verfügt wie keine andere soziale Organisation vor ihr über die wissenschaft lichen Erkenntnisse und die materiellen Mittel, die gefahrdrohenden Einflüsse für das mütterliche und kindliche Leben zum Teil zu mildern, zum Teil ganz zu überwinden und außer ordentlich gesteigerte Möglichkeiten normaler, gesunder Entwick lung zu schaffen. In den primitiven, barbarischen und halbbarbarischen Gesellschaften finden wir die Kindestötung und Kindesaussetzung als Mittel sozialer Notwehr angesichts der mangelnden Erkenntnis und Beherrschung der Bedingungen, von denen die Produktion, die Sicherung des Lebensunterhaltes abhängt, die Lebensfürsorge", um mit dem Kulturhistoriker Lippert zu reden. Das Bedürfnis nach wertschaffenden Kräften zwang der feudalen Gesellschaft in dem Herrschaftsgebiet des zünftigen Handwerkes, den Städten, wie in den Domänen der Produktivkräfte von Wert, als eben von den ausbeutenden Klassen mit Profit und zur Erzeugung und Steigerung des Mehr wertes verwendet werden können. Wie die triumphierende Bour geoisie Frankreichs mit dem Code Napoléon, so hat daher die erstartte fapitalistische Gesellschaft in Deutschland mit dem wahnwitzig dünkenden Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, daß das uneheliche Kind mit seinem Vater nicht verwandt sei, den Eigentumsbegriff auf Kosten gesunder Lebensentfaltung zahlloser Kleinen befestigt. Soll damit etwa geleugnet werden, daß in der modernen Zeit die Ausgestaltung der öffentlichen und privaten Gesund heitspflege und viele andere Umstände noch der Schädigung und Vernichtung mütterlichen und kindlichen Lebens während der Schwangerschaft, des Wochenbetts und im Säuglingsalter entgegenwirken? Daß auch in bürgerlichen Bevölkerungskreisen ernste Bestrebungen ausgelöst worden sind, durch wirksame soziale Fürsorge für Mutter und Kind die Zukunft der Rasse zu sichern? Reineswegs. Die Massen des werktätigen Volles und insbesondere seine Frauen dürfen aber über diesen Tatsachen zweierlei nicht übersehen. Zuerst, daß auch in bezug auf den sozialen Schutz der Mutterschaft in der heutigen Gesellschaft der schärfste Gegensatz besteht zwischen dem, was ist, und dem, was in thr sein könnte und sein müßte. Des weiteren aber, daß auch die bestgemeinten Bestrebungen bürgerlicher Kreise ohnmächtig bleiben, die herrschenden Gewalten des kapi. talistischen Klassenstaats zu den nötigen sozialen Reformen zugunsten von Mutter und Kind zu überreden. Eine Macht ist es, an der sich in der bürgerlichen Gesellschaft die Tendenzen zu weitreichender sozialer Fürsorge für die Mutterschaft wie an einem gewaltigen, unerschütterlichen Granitblock brechen: das ist das Privateigentum an den Produktionsmitteln. Solange es fortbesteht, wird auch auf dem wichtigen Gebiet des Mutterschaftsschutzes das Recht des lebendigen Menschen wieder und wieder durch die Gewalt des toten Besizes in die kuie gezwungen werden. Und diese Gewalt, die Gewalt der herrschenden Klassen, läßt sich ebensowenig durch wissenschaftliches Bemeismaterial überzeugen, als durch einen Appell an menschliches Empfinden rühren. Sie muß gebrochen werden, und der zielbewußt geführte, revolutionäre Klassenkampf des Proletariats ist die einzige gesellschaftliche Macht, die sie zu brechen vermag. 258 Die Gleichheit Das alles haben die eingangs angezogenen Verhandlungen im Reichstag wiederum finnenfällig bestätigt. Womit haben Regierung und Reichstagskommission den Schrei von Millionen nach Schutz für Mutter und Säugling beantwortet? Mit weniger als einem Almosen! Der vorliegende Entwurf geht kaum über die unzulängliche Fürsorge hinaus, welche die Krankenversicherung bereits heute gewährt. Zwar erweitert er den Kreis der Verficherungspflichtigen, in welchen auch die Hausgewerbetreibenden, die Landarbeiterschaft, die Dienstboten usw. einbezogen werden. Jedoch nach wie vor läßt er die versicherten Schwangeren so gut wie ungeschützt, indem er die Unterstützung in der Höhe des Krankengeldes auf die Zeit von acht Wochen beschränkt, von denen mindestens sechs auf die Zeit nach der Entbindung fallen müssen. Dazu kommt noch, daß der Entwurf auch diese Unterstützung nicht einmal obligatorisch macht, vielmehr ebenso wie die Gewährung unentgeltlicher Hebammenhilfe und unent geltlicher ärztlicher Behandlung der Schwangerschaftsbeschwerden in das Ermessen der Kassen stellt, die diese Fürsorgemaßregeln in ihren Satzungen festlegen können. Ebenfalls nur fakultativ fieht die Vorlage die Zuweisung einer Hauspflegerin für Wöchnerinnen vor, für die aber die Hälfte des Krankengeldes abgezogen werden kann, endlich ein Stillgeld in der Höhe des halben Krankengeldes für zwölf Wochen. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion stellte diesen Auße rungen unzulänglicher sozialer Kurpfuscherei Forderungen entgegen, die von heute auf morgen durchführbar wären. Sie verlangte, daß alle Maßregeln des Mutterschafts- und Säuglingsschutes bindende gesetzliche Kraft erlangen sollten. Die Schutz zeit für die Schwangere und Wöchnerin wollte sie zusammen auf 16 Wochen ausgedehnt wissen, die achtwöchige Unterstügung für Wöchnerinnen sollte durch die gleiche Unterstützung für Schwangere ergänzt werden, die nach ärztlichem Zeugnis in folge ihres Zustandes erwerbsunfähig sein würden. Unsere Fraktion forderte außerdem, daß das Stillgeld für 26 Wochen zu gewähren sei, und daß für die Überweisung einer Haus pflegerin nur ein Viertel des Krankengeldes in Abzug gebracht werden dürfe. Genosse David begründete diese Forderungen warm, eindringlich, in einer materialreichen Rede, die von der Berechtigung und Bescheidenheit der sozialdemokratischen Anträge jeden überzeugen mußte, der nicht statt eines Herzens einen Stein in der Brust und statt eines Hirnes einen Börsen zettel im Kopfe trägt. Und der Erfolg? Nur die Fortschritt liche Volkspartei und die Polen stellten sich an die Seite der Sozialdemokratie, und auch die ersteren nur insoweit, als es sich um die obligatorische Festlegung der Maßnahmen handelt, welche der Entwurf bereits vorsieht. Diese Reichstagsmehrheit von politischen Kosaken der ausbeutenden Klassen brachte sogar das unmöglich Dünkende fertig. Aus den Reihen der Zentrümler und Konservativen entstand ein edles Geschwisterpaar die Abgeordneten Jrl und Hufnagel-, das eine Verschlechterung des Entwurfes beantragte. Nicht einmal die fakultative Gewährung der Wöchnerinnenunterstützung an Landarbeiterinnen und Dienstmädchen sollte danach möglich sein. Merkt euch das, ihr Hunderttausende ländlicher Proletarierinnen und häuslicher Dienenden, die ihr euch geistig noch unter die Stallpeitsche der Junker oder unter den Weihwedel der Vorsitzenden von kon feffionellen Organisationen beugt! Um die Schamlosigkeit dieses Antrags zu bemänteln, quälte sich der Zentrümler Jrl vergeblich damit ab, das wuchtige Tatsachenmaterial des Genossen David über die große und steigende Säuglingssterblichkeit auf dem Lande und insbesondere in manchen Teilen Bayerns durch die gewagtesten Beweisführungen fortzuinterpretieren. Trotz der vielen Gerichtsverhandlungen, welche die miserable Ernährung ländlicher Dienstboten und Tagelöhnerinnen erwiesen haben, hatte der Herr die Stirn zu beteuern, daß Unterernährung wie andere übel diesen Proletarierinnen so unbekannt seien wie etwa schwindelnde Zentrümler. Schließlich wollte er die schlechte Sache durch den Möchte- gern- Wiz retten, cs fönne vorkommen, daß die Bäuerin nach sechs bis acht Tagen vom Wochenbett aufstehen müsse, weil die unterstützungsberech tigte Magd oder Tagelöhnerin acht Wochen nicht arbeite. Wenn Nr. 17 es Herrn Jrl und seinen politischen Gevattern Ernst wäre mit der Fürsorge für die Bäuerin, warum haben sie dann den sozialdemokratischen Antrag niedergestimmt, die Krankenversiche rung auf alle weiblichen Personen auszudehnen, deren Familieneinfommen 5000 Mt. jährlich nicht übersteigt? So tölpelhaft reformfeindlich war der Antrag, daß er anderntags zurückgezogen wurde, weil er wie der konservative Herr Hufnagel erklärte in der Fassung nicht klar sei und zu Mißverständnissen Anlaß gebe. Aber diesem Verlegenheitsgestammel folgte die Ankündigung, daß bei der dritten Lesung die Forderung in besserer Formulierung wiederkehren werde. Die Gefahr ist nicht ausgeschlossen, daß die Verschlechterung dann durchgeht. Der offizielle Redner der Konservativen, Herr v. Gamp, hat ähnliche Gedankengänge mit größerem Geschick und verblümelt mit allerhand schönen Redensarten von der Verpflichtung der gesamten bürgerlichen Gesellschaft zur Mutterschaftsfürsorge vertreten. Die schwere Unterlassungssünde, daß die Gewerbeordnung die schwangeren Dienstboten und landwirtschaftlichen Arbeiterinnen ungeschützt der Ausbeutung überläßt, ist in den Augen dieses Edlen eine Tugend, die in ihrem Schoße den anderen Vorzug trägt: die Wöchnerinnenunterftüßung unberechtigt" zu machen, da ja die Niederkunst keinen Verdienstausfall bringt. Und in der richtigen Wertung dieses doppelten Vorteils für die Herren Ausbeuter jammert der blaublütige Agrarier von der„ völlig verunglückten Bestimmung der Gewerbeordnung", welche Wöchnerinnen beziehungsweise Schwangere acht Wochen lang der industriellen Erwerbsfron entzieht. Ist das gerecht und billig? Ist das überhaupt verständig?", so fragt er bekümmerten Herzens, in seinen Gedanken das Plus nachrechnend, das seinen industriellen Brüdern in der Ausbeutung etwa entgehen könnte. Doch wie bereits angedeutet: Herr v. Gamp befränzte die Brutalität des Ausbeuters standpunktes mit der Heuchelci sozialen Mitgefühls für die Ausgebeuteten. Wie gern wollte dieser verdienstvolle" Vorkämpfer des Wuchertarifs von 1902, des Steuerraubs von 1909, aller Maßregeln zur Knebelung des Proletariats, auss giebige Mutterschaftsfürsorge schaffen, wenn nicht die armen, bedauernswerten Arbeiter dadurch belastet würden! Und dann liegen grundsätzliche Bedenken vor, die kaum zu überwinden sind. Krankenversicherung ist Krankenversicherung und sollte keine Mutterschaftsversicherung sein. Zur Fürsorge für Mutter und Kind muß die ganze bürgerliche Gesellschaft die nötigen Opfer bringen. Es handelt sich dabei nicht nur um Opfer an Geld und Gut, sondern auch um Opfer der Liebestätigkeit, der prak tischen Arbeit unserer Frauen." Am liebsten wäre es offenbar diesem Ritter der gepriesenen Mutterschaft, wenn auch die armseligen Pfennige des Rechts, die der Entwurf an Mutter und Säugling austeilt, durch Almosen, freier Liebestätigkeit" ersetzt würden. Und das Zentrum, die Partei, die bei jeder Gelegenheit die Mutterschaft und ihre Tragweite in den höchsten Tönen preist? Das Zentrum hat göttliche Ehren für die jungfräuliche Mutter und ihr Kindlein, es läßt ihre Abbilder mit kostbaren Juwelen schmücken, es rührte aber feinen Finger, um Zehntausenden von Müttern in ihrer schweren Stunde den Frieden, die idyllische Sorglosigkeit von Bethlehems Stall zu verbürgen, den Früchten ihres Leibes die Windeln. Kein offizieller Zentrumsredner hat bei diesen Verhandlungen auch nur den Mund für Mutter und Säugling aufgetan. Der allzeit reformfrostige Liberalismus schickte Herrn Hausmann vor, dessen Gedankengänge sich kaum von denen des Konservativen unterschieden. Auch er und seine Freunde möchten ja so gern für Mutter und Säugling sorgen, wenn der Kostenpunkt nicht wäre. Und um diesem aus schlaggebende Wucht zu verleihen, verwandelte der Herr- eins, zwei, drei, Geschwindigkeit ist keine Heyerei die 72 Millionen Mehrausgaben, welche durch die Durchführung der sozialdemokratischen Forderungen erwachsen würden, in eine ganze Milliarde. Im übrigen erboste er sich in einem Atem über den ,, temperamentvollen", agitatorischen" und" wissenschaftlichen" Charakter von Davids Rede. Was sollen wir denn auf diese Rede antworten?", das war wohl das aufrichtigste Wort, das dem Gehege seiner Zähne entschlüpfte. Nr. 17 Die Gleichheit Unsere Genossen Hoch und Stolle zerfetzten die Schein gründe der bürgerlichen Parteien gegen die sozialdemokratischen Forderungen. Aber sie vermochten keiner davon gesetzliche Anerkennung zu verschaffen, ja nicht einmal die viel schwächlicheren Anträge der Fortschrittlichen Volkspartei drangen durch. Die Entscheidung fiel, wie sie die Regierung als politische Sach walterin der kapitalistischen Ordnung verlangte. Sie hatte bei den Kommissionsberatungen erklärt, daß sie die ganze Reichs. versicherungsordnung scheitern lasse, wenn ein besserer Mutterund Säuglingsschutz beschlossen werde. So fand sich gegen diesen eine kompakte Mehrheit von Feinden zusammen. Block parteien und Nationalliberale innig gesellt lehnten es auch ab, die Familienversicherung obligatorisch zu machen, eine Forde rung, deren Verwirklichung gleichfalls den Schutz der Mütter und Säuglinge ein weniges erhöht hätte, und die vom Ge noffen Kunert wirksam begründet wurde. Die Verleugnung und Verhöhnung des Rechtsanspruchs der werktätigen Massen auf ausreichenden Schutz der Mutterschaft wurde gekrönt durch die Zertrümmerung des Selbstverwaltungsrechtes der Orts frankenkassen. Dank dieser Infamie ist eines der Werkzeuge zer schlagen worden, daß der sozialen Fürsorge für Mutter und Säugling dienstbar gemacht werden konnte. Sie setzt das Tüpfelchen über das I zu dem, was wir weiter oben ausgeführt haben. So hat die Majorität des Reichstags gegen den dringlichen Schutz von Mutter und Säugling demonstriert. Doch sei's drum! Im Parlament können vorübergehend die Interessen von Millionen Müttern und Säuglingen den brutalen Instinkten der ausbeutenden Klassen geopfert werden. Vor den Massen und durch die Massen werden sie auf die Dauer triumphieren. Das aber um so rascher und vollständiger, je schärfer die auf gezeigten Zusammenhänge auch von den am schwersten Betroffenenden Proletarierinnen erfaßt werden. Auch nicht die Täuschung eines Augenblicks darüber, daß hinter den reaktionären bürgerlichen Politikern die kapitalistische Gesellschaft des Massenmordes steht! Abrechnung mit ihren politischen Schuhtruppen bei der Reichstagswahl und darüber hinaus unversöhn licher Kampf bis zum Außersten gegen die bürgerliche Gesell schaft mit der Losung:„ Ecrasez l'infâme", zerschmettert die Niederträchtige! Die Erforschung der Vaterschaft. Die französische Gesetzgebung bietet bekanntlich bis heute das ungeheuerlichste Beispiel eines aus dem Geist der Frauenknechtung und des bürgerlichen Eigentums geborenen„ Vaterschutzes"." Die Suche nach der Vaterschaft ist verboten," lautet der berüchtigte Artikel 340 des unter Napoleon I. geschaffenen Code civil. Unsagbares Elend hat diese infame Bestimmung verschuldet. Zahllose verführte, betrogene und durch Ausnutzung sozialer Abhängigkeit zur Hingabe gezwungene Frauen sind ihre Opfer geworden. Hunger, Prostitution, Kindermord, lebenzerstörende Fruchtabtreibung sind die Denkmäler ihrer Geschichte. Ohne Furcht vor dem„ Skandal", ohne Gefahr einer materiellen Verpflichtung konnte der Fabrikant, der Werkführer, der Krämer, der Dienstherr seine Arbeiterinnen, Angestellten, Dienstboten zum Geschlechtsverkehr pressen; der Studiosus, der nach fröhlichen Jahren im lateinischen Viertel in die Ehrbarkeit des bürgerlichen Berufs und der bürgerlichen Ehe eintrat, durfte ohne jeder Ernährungspflicht sein Verhältnis" sizen lassen, auch wenn er einen lebendigen Zeugen der vergangenen Zärtlichkeiten zu erhalten hatte; der Bauer, der seine Magd schwängerte, hatte nicht zu befürchten, daß er sein Gut dem Bastard zuliebe zerstückeln oder mit Hypotheken belasten müßte. Und die tückische Moral des Kleinbürgers, der sich vor der emporgekommenen Dirne als vor dem freigebigsten aller Kunden erniedrigt, nahm an den ledigen Müttern ihre Rache. Es ist aber unleugbar, daß die letzten Jahrzehnte eine Wandlung in den Ansichten über den famosen Artikel und seine soziale Bedeutung herbeigeführt haben. Nicht etwa, als ob man dem moralischen Fortschritt, dem Wirken„ moderner Jdeen" über sitt 259 liche Probleme das Verdienst daran zuschreiben dürfte. Die gelegentlichen ideologischen Räusche, die aufwallenden Begeisterungen der„ Elite" für Freiheit und Gerechtigkeit haben immerrasch wieder dem nüchternen Kampfe um den Profit Platz gemacht und die Masse der Mittelklassen ist kaum davon berührt worden. Aber selbst in der Arbeiterklasse Frankreichs ist bei allem zuweilen hervorbrechenden revolutionären überschwang noch viel kleinbürgerliches Borurteil in Moralfragen lebendig. Die Besserung tam vielmehr von den Bedürfnissen des bürgerlichen Klaffenstaats selbst her. Die Bourgeoisie ist dort gestraft worden, wo fie am meisten gesündigt hat. Der Rückgang der Geburten. ziffer wird zu einer Gefahr für die militärische Verteidigung der Republik in den weltpolitischen Konkurrenztämpfen. Der zunehmende Gebärstreik der legitimen Frau macht die Sorge für die Erhaltung des illegitimen Kindes zur Notwendigkeit. Die Richter sind den Gesetzgebern hier zuvorgekommen. Schon seit einigen Jahren gewährten sie vermittels einer start erkünftelten Interpretation des Artikels über den Schaden. ersatz den ledigen Müttern einen materiellen Anspruch an den Kindesvater. Ganz abgesehen von dem grundsätzlichen Widers sinn, ein Kind unter dem Gesichtspunkt eines der Mutter zu gefügten„ Schadens" zu betrachten, konnte begreiflicherweise dieser Ausweg in vielen Fällen nicht begangen werden. Auch war damit ja nur die Mutter einigermaßen geschützt, aber nicht das Kind, das, wenn die Mutter gestorben war, doch nicht seine Existenz als einen ihm selbst zugefügten Schaden vor Gericht geltend machen konnte. So wurde die Aufhebung des schmählichen Artikels eine Notwendigkeit, der sich auch die Parlamentarier der gemäßigten Parteien nicht verschließen konnten. Der Senat hat nun gegen Ende des letzten Jahres ein Gesetz über die Erforschung der Vaterschaft angenommen, das der Deputiertenkammer vorliegt und vermutlich ohne weitere Anderungen auch von ihr angenommen werden wird. Der Bourgeoisegoismus der Senatoren hat Einschränkungen und Klauseln geschaffen, die darauf hinauslaufen, das Gesetz in zahllosen Fällen wirkungslos zu machen, wie dessen Bergliede rung zeigen wird. Allein diese schweren Mängel werden dem Gesetz in der Kammer kaum von Schaden sein. Ist doch die bürgerliche Mehrheit trotz des fleinbürgerlich- radikalen Minifteriums eine eingefleischte Vertreterin aller bürgerlichen Klasseninteressen und Machtpositionen. Die Senatoren haben sich eigentlich weniger um die Siche rung der Suche nach der Vaterschaft bemüht, als um den Schutz vor ihrem Mißbrauch". Man mochte bei dieser Diskussion zu dem Glauben kommen, daß das Gesetz die Aufgabe habe, den bedauernswerten Männern beizustehen, die ahnungslos in die Lügenneze verschlagener, auf die Mutterschaft spekulierender Frauen geraten. Das neue Gesetz bestimmt:„ Die außereheliche Vaterschaft kann gerichtlich festgestellt werden: 1. im Falle von Entführung und Notzucht; 2. im Falle von Verführung, die mittels listiger Manöver, Mißbrauch der Autorität, Ehe- oder Verlobungsversprechen vollbracht worden ist und wenn der Anfang eines schriftlichen Beweises vorliegt; 3. im Falle, wo Briefe oder andere schriftliche Urkunden des angeblichen Vaters vorliegen, aus denen ein unzweideutiges Eingeständnis der Vaterschaft hervorgeht; 4. im Falle, wo der angebliche Vater mit der Mutter während der gesetzlichen Empfängnisfrist in notorischem Konkubinat gelebt hat; 5. endlich im Falle, daß der angebliche Bater zum Unterhalt und zur Erziehung des Kindes in seiner väterlichen Eigenschaft beigetragen hat. Die Klage ist von der Mutter innerhalb zwei Jahren nach der Niederkunft oder der Auflösung des Konkubinats, beziehungsweise nach der Einstellung des Beitrags zum Unterhalt und zur Erziehung einzubringen. Falls die Mutter die Klage unterlassen hat, kann sie das Kind innerhalb des Jahres, das seiner Volljährigkeit folgt, einbringen." Anschließend daran die Strafbestimmung:„ Wer des schlechten Glaubens bei Geltendmachung der Vaterschaft überführt wird, kann von dem in Anspruch genommenen Zivilgericht mit Gefängnis von 1 bis 5 Jahren bestraft werden." 260 Die Gleichheit Die Klage ist abzuweifen, wenn nachgewiesen wird, daß die Mutter während der Empfängnisfrist einen„ notorisch unfittlichen Lebenswandel" geführt oder mit einem anderen Indivi duum Umgang gehabt" hat. Man sieht, wie bequem es diese Bestimmungen den außer ehelichen Vätern noch immer machen, sich ihren Verpflichtungen zu entziehen. Die Fälle von Entführung und Notzucht kommen im Vergleich zu der Gesamtziffer der illegitimen Vaterschaften doch überhaupt nicht in Betracht. In den unvergleichlich zahl reicheren Fällen aber, wo Mißbrauch der Autorität- wie dehn bar ist übrigens dieser Begriff! vorliegt, wird man sehr selten ben geforderten„ Beginn eines schriftlichen Beweises" finden. So vorsichtig sind die lüfternen Unternehmer, Vorgesetzten, Dienst geber schon. Das„ notorische Konkubinat" wiederum wird wohl bie Alimentationspflicht in vielen Fällen herbeiführen, wo die Bäter den besitzlosen oder minderbemittelten Schichten angehören, bagegen wird diese Bestimmung gerade meistens versagen, wenn es fich um reiche Bäter handelt. Der reiche Bourgeois fann fich den Lurus mehrerer Haushaltungen leisten. Er hält seine Geliebte aus, er lebt nicht mit ihr. Von der Ungerechtigkeit des Einwands des Umgangs mit Dritten der ebenso leicht als leichtfertig erhoben werden fann brauchen wir nicht erst zu sprechen. Er ist seinerzeit in der Diskussion über das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch hinreichend kritisiert worden. Der entscheidende, fundamentale Fehler des Gesetzes aber ist seine vollständige Verkennung der Tatsache, daß es sich bei der Feststellung der Vaterschaft nicht um den Ersatz für einen der Mutter zugefügten materiellen oder moralischen Schaden, nicht um Sühne für eine Schuld, sondern um das Recht des Kindes auf den materiellen Beistand seines Erzeugers handelt. Es ist widersinnig, nur der verführten oder vergewaltigten Mutter ein Klagerecht zuzusprechen. Hört die Verpflichtung des Vaters auf, wenn seine geschlechtliche Verbindung mit der Kindesmutter, wie es doch wohl die Regel ist, auf freier Vereinbarung begründet war, wenn sie einer dauernden gegenseitigen Zuneigung oder auch nur einem flüchtigen Rausche entsprungen ist? Warum ist in diesem Falle nur die Mutter verantwortlich, warum soll sie alle Folgen tragen, warum das Kind dem Vater gegenüber rechtlos sein? Bricht hier nicht die Angst um das bürgerliche Eigentum durch, die mit der geschlechtlichen Heuchelei einen widerlichen Bund geschlossen hat? Das Gesetz ist also himmelweit von der großzügigen Auf faffung entfernt, die zur Zeit der großen Revolution in Frank reich triumphierte. Es gehört zu einer der Ruhmestaten dieser Revolution, daß unter ihr zum Schutze von Mutter und Kind ein Gesetz geschaffen wurde, welches das außereheliche Kind mit dem ehelichen Kind rechtlich vollständig gleichstellte. Dieses Gesetz gehört zu den mancherlei wichtigen Neuerungen auf dem Gebiet des Privatrechts, mit denen die Revolution gleiches Recht für beide Geschlechter anerkannte und schuf, Neuerungen, die beweisen, wie unwissend die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen sind, wenn sie erklären, das weibliche Geschlecht habe der Revolution gar nichts zu verdanken. Das Recht des unehelichen Kindes, das die große Revolution geschaffen hatte, wurde zusammen mit anderen fortschrittlichen Bestimmungen von Napoleon aufgehoben, dem„ Säbel" der Bourgeoisie, der bürgerlichen Ordnung, die den Frauenrechtlerinnen so teuer ist. Das der Kammer nun vorliegende Gesetz ist eine sehr geringfügige Abschlagszahlung an die Gerechtigkeit. Und vermut lich wird es eben darum nicht einmal die Wirkungen haben, die seine Schöpfer im Auge hatten. Weil es die Existenzbedingungen der außerehelichen Kinder nicht allgemein verbessert und nur die bei der sexuellen Erpressung und im Konkubinatsverkehr unvorsichtigen Väter unterhaltspflichtig macht, wird es die Vorbeugungspraktiken, die das eheliche Geschlechtsleben in Frankreich regieren, auf das außereheliche verpflanzen, wo sie bisher vielfach noch außer acht gelassen wurden. Auch für das Problem der Bevölkerungsvermehrung gibt es keine Lösung im Rahmen der heutigen Eigentums- und Gesellschaftsordnung. Otto Pohl, Paris. Die wirtschaftliche Lage der Zigarettenarbeiterinnen. Nr. 17 Eine Untersuchung über die Arbeitsverhältnisse in der deutschen Zigarettenindustrie liegt in Herrn Dr. Kurt Bormanns wiffenschaftlicher Arbeit vor:„ Die deutsche Zigarettenindustrie."* Sie beansprucht schon deshalb ein besonderes Interesse, weil sie von neuem den Beweis erbringt, daß die Heimarbeit nicht nur die schamloseste Ausbeutung der in ihr selbst beschäftigten Proletarier ermöglicht, sondern auch die Lebenslage der gesamten Arbeiterschaft des in Betracht kommenden Industriezweigs verschlechtert. In der Zigarettenindustrie handelt es sich fast durchweg um Frauenarbeit. Von den 13000 bis 14000 Personen, die in den Zigarettenfabriken Deutschlands arbeiten, sind durchschnittlich 90 Prozent Arbeiterinnen. Nur die Berliner Zigarettenindustrie macht eine Ausnahme davon, denn hier find 40 Prozent der Fabritarbeiter männlichen Geschlechts, darunter eine größere Anzahl Russen. In Berlin werden aber auch nur etwa 1500 bis 1600 Personen in den Zigarettenfabriken beschäftigt, während in den Zigarettenfabriken in Dresden etwa 5300 verwendet werden. Auch die Heimarbeit ist in Dresden am meisten verbreitet, und in der Heimarbeit sind im allgemeinen nur Frauen tätig. Wie groß die Zahl der Heimarbeiterinnen ist, fonnte nicht festgestellt werden, und Dr. Bormann hält die vorliegenden Angaben für so unwahrscheinlich, daß er auf die Wiedergabe verzichtete. Wie es die Sozialdemokratie vorher gesagt hatte, so ist es gekommen. Durch die Zigarettensteuer vom Jahre 1906 hat die Heimarbeit eine sehr starke Ausdehnung erfahren. Dr. Bormann stellt das fest:" Gerade in der letzten Zeit hat die Sitte, Arbeit außer Haus zu geben, immer mehr zugenommen, da die Fabrikanten bestrebt waren, die ihnen durch die Banderole, erhöhte Tabakpreise usw. entstandenen Mehrkosten durch Ersparnisse an Lohn( folche bringt die Heimarbeit) wieder herauszuschlagen." Die Heimarbeit bringt also„ Ersparnisse" an Lohn, das heißt die Heimarbeiterinnen erhalten einen noch erbärmlicheren Lohn als die Fabrikarbeiterinnen. Die Tatsache ist allgemein befannt, Dr. Bormann bestätigt sie durch seine Untersuchung. Die Erhebung über die Löhne weist aber noch eine andere Tatsache aus: in allen den Orten, wo die Heimarbeit stark ver breitet ist, sind die Löhne der Fabrikarbeiterinnen ganz wesentlich niedriger als dort, wo weniger Heimarbeit vorhanden ist. Dr. Bormann hat an eine größere Anzahl Arbeiter und Arbeiterinnen in den Zigarettenfabriken der verschiedensten Orte Fragebogen ausgegeben, die genau be antwortet wurden. Aus den Angaben über die Höhe des Verdienstes geht hervor, daß sich der Wochenverdienst für die in den Zigarettenfabriken arbeitenden Proletarier im Durchschnitt wie folgt stellt: M Für einen Zigarettenarbeiter in Dresden. Berlin Hamburg M • 15,33 Mr. • • 18,30= 21,93 N . . 8,50 M • . 11,94 = Berlin 15,43 . • F Hamburg · 18,60 # Für eine Zigarettenarbeiterin in Breslau. . Dresden M Der große Unterschied in der Entlohnung, der in diesen Ziffern auffallen muß, kommt auch zum Ausdruck in den Angaben, die eine Anzahl von Arbeitern und Arbeiterinnen über ihren Jahresverdienst gemacht haben. Danach beläuft sich der Jahresverdienst . eines Zigarettenarbeiters in Dresden auf 772,22 Mt. Berlin. Hamburg. V M # einer Zigarettenarbeiterin in Breslau N W M • M M 907,36 970,50 M M 415,14 . Dresden V • # M = Berlin. Hamburg. # 582,93 767,79 820,00# A M M * Ergänzungsheft XXXIII der Zeitschrift für die gesamte Staatswiffenschaft. Tübingen 1910, Lauppsche Buchhandlung. Nr. 17 Die Gleichheit Diese Angaben lassen vielleicht die Lage der gesamten Ziga rettenarbeiterschaft noch zu günstig erscheineft. Man vergesse bei ihrer Bewertung nicht, daß die Befragten zweifellos zu den intelligen testen und tüchtigsten Arbeitern und Arbeiterinnen ge hören und sicherlich im allgemeinen nicht unter, sondern über dem Durchschnitt ihrer Berufsgenossen verdient haben. Einen Rückschluß darauf lassen die Berichte der Tabatberufs. genossenschaft zu. Nach ihnen entfiel im Jahre 1907 auf einen Arbeiter in der Zigarettenindustrie ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 759 Mr., wobei zu berücksichtigen ist, daß in den Zigarettenfabriten auch eine größere Anzahl Mechaniker, Schlosser, Buchbinder usw. beschäftigt werden, deren mitcingerechnete Löhne weit über denen der eigentlichen Zigarettenarbeiter stehen und deshalb das Durchschnittseinkommen be deutend höher erscheinen lassen, als es sich eigentlich stellen würde. Daß es die Zigarettenarbeiter durchschnittlich zu höherem Verdienst als die Zigarettenarbeiterinnen bringen, erklärt Dr. Bormann in der Hauptsache damit, daß sich unter den Zigarettenarbeitern deren Zahl relativ gering ist sehr viele Griechen, Russen und Polen befinden, die außer gewöhnlich tüchtige Zigarettenmacher sind. Die auffällige Tatsache aber, daß in Breslau und Dresden der Verdienst ein wesentlich geringerer ist als in Berlin und Hamburg, findet ihre Erklärung lediglich durch die Heimarbeit, die in Dresden und Breslau verbreiteter ist als in den anderen genannten Städten, und die einen starken Druck auf die Löhne ausübt. In der Leistungsfähigkeit der Arbeiterschaft kann der große Lohnunterschied schon deshalb nicht liegen, weil die deutsche Zigarettenindustrie sich zuerst in Dresden entwickelte, wo die meisten geübten Arbeiterinnen zu finden sind, und wo auch die teuersten Qualitäten hergestellt werden. Der große Unterschied in der Lohnhöhe, wie ihn die Erhebung für die Ziga rettenindustrie in Breslau und Dresden einerseits, in Berlin und Hamburg andererseits ausweist, rückt übrigens auch in helles Licht, daß die Unternehmer bedeutend höhere Löhne zahlen können. In der Tat ist der Unternehmerprofit in der Zigarettenindustrie ein ganz außerordentlich hoher. Von den Zigarettenarbeiterinnen in den Fabriken sind zwei Drittel unverheiratet. Dr. Bormann hat ermittelt, wie die alleinstehenden Arbeiterinnen mit ihrem Wochenlohn zu leben vermögen. Nach seiner Untersuchung geben die alleinstehenden Zigarettenarbeiterinnen in Dresden für Kost und Logis pro Woche aus: Für Schlafstelle und erstes Frühstück V zweites Frühstück M Mittagbrot = Vesper. A Abendbrot. . • 2.- Mr. 1,05 M 2,45 1,05 2,45 W M Zusammen pro Woche 9,- Mt. In Berlin beliefen sich diese Ausgaben durchschnittlich auf 11,70 Mt. die Woche. Den Arbeiterinnen verbleiben dann im besten Falle für Schuhe, Kleidung und alle anderen Bedürf nisse wöchentlich nur 3 Mt. Aber auch die Ernährung und Wohnung" in Dresden für 9 Mt. und in Berlin für 11,70 Mt. wöchentlich sind ärmlich und entsprechen in feiner Beziehung den Anforderungen der Hygiene, der Kultur überhaupt. Der größere Teil der ledigen Arbeiterinnen wohnt freilich bei den Eltern, aber die Lebensverhältnisse dürften deshalb nicht we fentlich bessere sein. Blutarmut und Bleichsucht sind unter den Zigarettenarbeiterinnen sehr stark verbreitet und reden von Unterernährung, elenden Wohnräumen und anderen typischen Zügen der proletarischen Klassenlage. Der Lohn der Heim arbeiterinnen ist, wie Dr. Bormann feststellte, durchweg wesentlich niedriger als der der Fabritarbeiterinnen". In Dresden erhalten die Heimarbeiterinnen für das Drehen von tausend Zigaretten nur 1,60 bis 1,80 Mt. und in Berlin, Hannover und Hamburg 1,80 bis 2 Mt. Noch niedriger sind die Löhne der Heimarbeiterinnen in Breslau und Posen, wo sie nur 1,10 bis 1,70 Mt., und in Königsberg, wo sie gar nur 90 Pf. bis 1,30 Mt. für tausend Zigaretten betragen. In den Fabriken in Dresden dagegen werden für tausend " 261 Zigaretten 2,30 bis 3 Mt. bezahlt. Nach Angaben einer Dresdener Fabrik sollen die Heimarbeiterinnen einen Wochenverdienst von 6 bis 8 Mt. erzielen. Es gibt wohl auch Heimarbeiterinnen," meint Dr. Bormann, die einen Wochenverdienst von 10 bis 15 Mt. und noch mehr ausbezahlt erhalten; doch stellt dieser Betrag dann nicht die Entschädigung für den Müheaufwand einer Person dar. Hier hat vielmehr die ganze Familie der betreffenden Heimarbeiterin mitgear beitet: die Fabrik bucht den verdienten Betrag aber nur auf den Namen derjenigen Person, die das Material holt und die gefertigten Fabrikate abliefert." Auf diese Weise kommt überhaupt ein sehr großer Teil der „ Löhne", der Heimarbeiterinnen zustande. Auch Dr. Bormann verlangt auf Grund seiner Untersuchungen, daß die Heimarbeit mindestens in Wohn- und Schlafräumen vollständig verboten werden müsse, um Zustände, wie sie heute noch vielfach bestehen, unmöglich zu machen". Die vorliegende Untersuchung erhärtet von neuem, daß die Herstellung von Zigaretten fast ausschließlich Frauenarbeit ge worden ist, und daß in der Zigarettenindustrie die Löhne außer ordentlich niedrig sind. Die letztere Tatsache muß außer der weit verbreiteten Heimarbeit nicht zum geringsten dem bedauerlichen Umstand zugeschrieben werden, daß nur ein kleiner Teil der Zigarettenarbeiterinnen gewerkschaftlich organisiert ist in Dresden etwa 30 Prozent. Die Mahnung, sich der gewerkschaftlichen Organisation anzuschließen und in der Sozialdemo fratie zunächst für die gesetzliche Regelung und darüber hinaus für die Beseitigung der gemeinschädlichen Heimarbeit zu kämpfen, ist um so eindringlicher an die Zigarettenarbeiterinnen zu richten, als die Zigarettenindustrie sich in Deutschland immer noch ganz gewaltig ausdehnt, aber auch die Vertrustung im stillen fortschreitet. Nicht lange mehr und die Arbeiterinnen werden einem mächtigen Zigarettentrust gegenüberstehen, der sich mit aller Kraft und Zähigkeit gegen jede Verbesserung der Arbeitsbedingungen sträubt. Was das bedeutet, braucht nicht erst gesagt zu werden. E. F. Zum Kapitel der ,, übertriebenen Humanität" in der Arbeiterversicherung. Die Reichsregierung als erste Dienerin des Kapitals und die Reichstagsmehrheit, schwarz- blauer Block und Nationalliberale, schicken sich an, durch die neue Reichsversicherungsordnung die letzte Spur des Selbstverwaltungsrechts der Arbeiter in den Krankenkassen zu tilgen und der Arbeiterklasse neue Fesseln anzulegen. In diesem Augenblick kommen den Scharfmachern just zur rechten Zeit die Artikel eines Dr. Friedens burg in der Zeitschrift für Politit". In diesen Artikeln klagt der Verfasser über die der Industrie immer drückender werdende Arbeiterversicherung, richtet Anwürfe gegen die Arbeiter und erhebt schwere Beschuldigungen gegen die Rechtsprechung der für Rentenklagen zuständigen Gerichte. Die arbeiterfeindliche Presse druckt diese Auslassungen mit Behagen ab und spricht Dr. Friedensburg triumphierend als berufenen Belastungszeugen gegen die soziale Gesetzgebung an. Denn der Herr ist Geheimrat und Senatspräsident a. D. des Reichsversicherungsamtes, war also ein erster Richter des höchsten Gerichtshofes für Unfall- und Invalidenrentenklagen und sollte sich in 20jähriger Praxis eine nähere Kenntnis der Dinge erworben haben. Um aber die Zeugenschaft des Dr. Friedensburg in ihrem vollen Werte schäßen zu können, muß hinzugefügt werden, daß der Herr Geheimrat wegen seiner brutalen Behandlung Verletzter im Termin vor dem Reichsversicherungsamt berüchtigt war und in der Tagespresse öfters bloßgestellt wurde. Ferner, daß zahlreiche Beschwerden über seine Amtsführung beim Präsidenten des Reichsversicherungsamtes einliefen, die seine öftere Beurlaubung wegen„ Nervosität" zur Folge hatten. Vor etwa Jahresfrist fand denn auch seine verdienstvolle" Tätigkeit im Reichsversicherungsamt ein Ende. Immerhin muß man sich erstaunt fragen, wie konnte jemand wie er so lange an so ver 262 Die Gleichheit antwortlicher Stelle stehen? Den Scharfmachern und ihrer poli tischen Schutztruppe kommt er trotz allem als Kronzeuge sehr gelegen. Der Herr Senatspräsident a. D. behauptet nun folgendes: Erstens, die Arbeiterversicherung lege der Industrie wach, fende, unerträgliche Lasten auf. Zweitens, bei den Rententlägern felen Simulation und übertreibung an der Tagesordnung, die Rentenhysterie richte im Voltsleben immer größere Verheerungen an, und der Verletzte habe gar kein Interesse mehr an seiner Wiederherstellung. Drittens, die Rechtsprechung habe die objek Hive Grundlage des Gesetzes verlassen, ste stütze sich auf das fubjektive Empfinden und treffe ihre Entscheidungen aus humanen und sozialen Motiven heraus; Renten würden bewilligt In Fällen, wo gar keine Erwerbsbeeinträchtigung vorliege, und Betriebsunfälle würden konstatiert, ohne daß der Unfall im Zufammenhang mit der Betriebstätigkeit stehe. Unerhört dünkt es danach einem preußisch- deutschen Richter gemüt, daß in der Rechtsprechung etwa soziale oder humane Erwägungen mit antlingen. Nur der Buchstabe des Gesetzes darf bestimmend sein. Zwar will die moderne Strafrechtspflege, daß bei der Aburteilung einer begangenen Straftat nach den fozialen Verhältnissen und nach den Motiven des Verbrechers geforscht werde. Der Strafrichter soll nicht bar jedes sozialen Empfindens und jeder humanen Regung sein. In der Recht sprechung für die unglücklichen Opfer der Industrie, für die verstümmelten Unfallverletzten und siechen Invaliden verlangt aber der Herr Geheimrat, daß der Urteilende weder soziale noch humane Regungen und Erwägungen kennt. Er erhebt diese Forderung, obgleich bekanntlich heute schon die klagenden Arbeiter vor den Gerichten vielfach nicht als ihr gutes Recht Erftrebende behandelt werden, sondern wie vor dem Untersuchungsrichter erscheinende Verbrecher. Die Amtsführung des Herrn Friedensburg ist ja selbst ein Beispiel dafür. Aber was ist denn überhaupt an den sonstigen Behaup tungen des Herrn Friedensburg? Wollten wir in seinem Geiste bleiben, so könnten wir vielleicht sagen: Die Rechtsprechung in der Arbeiterversicherung hat sich völlig von der anfänglichen Praxis der Entscheidungen abgekehrt, die sich auf das subjektive Empfinden stüßten, aus humanen und sozialen Motiven her aus getroffen wurden. Sie hat sich auf die objektive Grundlage des Gesetzes gestellt, auf den Boden des starren Rechtes und der Gesetzesvorschriften. Die Rechtsprechung in der Arbeiterversicherung ist von Jahr zu Jahr für die Arbeiter ungünstiger geworden. Für rechtsungültig wurden die sogenannten Dauerrenten erklärt, mit denen die Berufsgenossenschaften die Verletzten früher zu sehr niedrigen Abfindungen preßten, indem sie ihnen die Vorteile schilderten, nun eine feste Rente für das ganze Leben zu haben. Die Rentensäge für Verstümmelung oder den Verlust von Gliedmaßen sind ständig gekürzt worden. Vor allem aber wird das Moment der„ Gewöhnung"- der Gewöhnung des Verletzten an die Unfallfolgen in steigendem Maße benutzt, um die Renten herabzusehen oder gänzlich zu entziehen. Gar nicht zu reden davon, daß Hilflosenrenten selbst bei größtem Siechtum sehr, sehr selten gewährt werden. Noch viel weniger aber ist daran zu denken, daß auf Grund der Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes jemals der Verlegte es wagen würde, Rente bei Arbeitslosigkeit zu fordern, die durch den Unfall verschuldet ist. Ein Heer der mit allen Hunden gehetzten Berufsgenossenschaftsbeamten sorgt außerdem im Verein mit den Vertrauensärzten für eine stete Beunruhigung der Verletzten, die immer wieder ärztlich untersucht werden, um festzustellen, ob auf Grund eingetretener„ Gewöhnung" die Rente nicht zu quetschen sei. Das Zentralarbeitersekretariat schreibt in seinem diesjährigen Bericht: " „ Wenn alle anderen Gründe für eine Minderung der Rente fehlen, insbesondere wenn im objektiven Befund auch nicht die geringste Änderung eingetreten ist, muß die Gewöhnung herhalten, um darzutun, daß doch eine wesentliche Änderung eingetreten ist. Nun gewöhnt man sich ja schließlich an vieles, und selbst der auf beiden Augen Erblindete fügt sich in fatalistischer Ergebenheit in sein Schicksal; er weiß, daß Klagen und Jammern seinen Zustand nicht zu ändern vermag. Dieses fatalistische Ergeben in die unNr. 17 abänderlichen Verhältnisse steigert natürlicherweise bei keinem Ver letzten das Maß der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit. Aber diese Art Gewöhnung wird doch immer mehr von der Rechtsprechung, namentlich bei Rentenänderungen, herangezogen. Haben wir doch den Fall zu verzeichnen gehabt, daß die Berufsgenossenschaft bei Verlust eines Auges die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit in vollem Umfange für gegeben erachtete, nachdem eine bestimmte Zeit verflossen war. Ist es doch weiter der Fall gewesen, daß bei Berlust des ganzen Zeigefingers schon nach Ablauf der ersten dreizehn Wochen derartige Gewöhnung angenommen wurde, daß eine Rentengewährung gar nicht in Frage gezogen wurde. Ja, es hat sogar die Berufsgenossenschaft derartige Gewöhnung an den Verlust des linken Unterschenkels angenommen, daß sie eine Rente in Höhe von 80 Prozent und das Schiedsgericht eine solche von 40 Prozent für ficherungsamt allerdings die frühere Rente von 60 Prozent wiedergenügend erachtete. In diesem letzteren Falle hat das Reichsverhergestellt und ebenso auch in dem oben erwähnten Falle der Augenverlegung eine Rente von 25 Prozent auch weiterhin gewährt. In bezug auf Gewöhnung und Anpassung beim Verlust des Zeigefingers hat es sich jedoch den Vorinstanzen angeschlossen." Zahllose Beispiele solcher Entscheidungen könnten angeführt werden, die von der Rechtsprechung aus humanen und sozialen Motiven heraus" getroffen wurden. Es sei nur auf folgenden Fall verwiesen. Einem Dienstmädchen, dem eine landwirtschaftliche Maschine beide Unterschenkel zermalmt hatte, wurde die Rente von 80 Prozent auf 60 Prozent gekürzt, weil sich das arme Geschöpf angeblich an die zwei künstlichen Beinstumpfe gewöhnt haben soll! Mit 14 Jahren verunglückt, bezog die Bedauernswerte für die schwere Verlegung monatlich 5,85 Mr. Rente, jetzt mit 17 Jahren, infolge eingetretener Erhöhung, bedingt durch das Alter, beträgt die Rente 10,90 mt. monatlich. Dabei vermag die Armste nur kleinere und leichtere Arbeiten zu verrichten, da sie sich nur mühsam fortbewegen kann und fortwährend Schmerzen in den Beinstümpfen empfindet. Wem stockt nicht das Herzblut, wenn er sich vergegenwärtigt, daß dieser armselige Krüppel nur die Wahl hat zwischen der„ Gewöhnung" an den Hunger bei der„ fetten" Rente oder aber die„ Gewöhnung" an die Schmerzen und Pein bei der Arbeit! Die„ Humanität" der kapitalistischen Gesellschaft ist ein eigen Ding. Besonders sozial und human" ist aber die Rechtsprechung in Invalidenrentensachen, namentlich wenn es sich um Renten für Arbeiterinnen handelt. Bei den niedrigen ortsüblichen Löhnen, die für diese festgesetzt sind, wird nur äußerst selten angenommen, daß die invalide Versicherte nicht mehr 50 Pf. oder gar nur 35 Pf. pro Tag verdienen könnte, daß sie also nicht mehr zu einem Drittel erwerbsfähig sei. Ob solch eine gebrechliche Proletarierin von einem Unternehmer überhaupt noch in Arbeit genommen wird, danach wird ja nicht gefragt, der Arzt schätzt eben die Erwerbsfähigkeit auf dem Papier so hoch ein, den entsprechenden Verdienst wirklich zu finden, bleibt der invaliden Arbeiterin überlassen. Wie rigoros bei der Festsetzung von Invalidenrenten vorgegangen wird, dafür folgendes Beispiel. Eine 53 Jahre alte Weberin beantragte Invalidenrente, zog aber ihren Antrag zurück, da ein ärztliches Gutachten die Frau noch als zu 50 Prozent erwerbsfähig einschätte. Später erneuerte die Arbeiterin ihren Antrag. In drei ärztlichen Gutachten wurde sie als Simulantin bezeichnet und ihre Erwerbsfähigkeit auf weit über 66% Prozent geschätzt. Vor Abgabe des Rentenantrags an die Versicherungsanstalt wurde die„ Simulantin" polizeilich beobachtet, ob sie nicht irgendwelche Lohnarbeit verrichte. Die Beobachtung ergab, daß die„ Simulantin" feiner Beschäftigung nachging und ihr Leben kümmerlich fristete. Ja, sie hatte sogar zur Bestreitung ihres ärmlichen Lebensunterhaltes sämtliche Möbel verkaufen müssen und war nicht mehr im Besitz eines Bettes, sondern schlief auf einer Strohschütte. Ein Obergutachten stellte dann fest, die„ Simulantin" sei so gebrechlich, daß sie kaum gehen könne, ihre Sprache sei nur noch ein leises Flüstern. Die Untersuchung ergab neben mannigfachen allgemeinen nervösen Erscheinungen eine Herabsetzung der Muskelkraft, gesteigerte Schmerzempfindlichkeit, Druckschmerzhaftigkeit zahlreicher Nervenstämme, Hers absetzung der Geruchsempfindung, auch eine große Reihe obje 0 t C Nr. 17 Die Gleichheit tiver Krankheitsmerkmale. So eine Lageveränderung der Gebärmutter, alte schmerzhafte Narbenstränge, das Herabgesunkensein des linken Eierstockes, eine hochgradige Steigerung der Gefäß erregbarkeit, eine bedeutend schwankende Herztätigkeit und die Steigerung aller Sehnenreflexe. Die Klägerin hatte mit 23 Jahren geheiratet, 6 Kinder gehabt, vor Jahren ein 13wöchiges Kindbettfieber überstanden und lebte seit 14 Jahren von ihrem Manne, einem Säufer, getrennt. Fünfmal war sie von Lungen und Bruftfellentzündung heimgesucht worden, mehrfach hatte sie Herenschuß und Rheumatismus gehabt, zweimal Betriebs unfälle erlitten. Und diesem jammervollen Wrack eines Menschen sollte die Rente versagt bleiben, weil die Erwerbsfähigkeit auf über 66% Prozent geschätzt wurde! Wie muß es da um jemand stehen, der von der Landesversicherungsanstalt ohne weiteres die Rente bekommt! Er muß wohl zum mindesten tot sein! Diese " Simulantin", die 2 Jahre Feldarbeit verrichtet hatte und dann 35 Jahre in einer Weberei beschäftigt gewesen war, erhielt schließlich eine Rente von monatlich 12,30 mt., also von jähr lich 147,36 Mr. durch Gerichtsentscheidung zugesprochen. Liest sich das nicht wie blutiger Hohn? Wenn die bis jetzt bekundete übertriebene Humanität" der Rechtsprechung noch weiter eingedämmt werden soll, dann bleibt von der vielgepriesenen staatlichen Arbeiterversicherung überhaupt nichts mehr übrig. Tatsachen über Tatsachen aus der Praxis der Rechtsprechung in der Arbeiterversicherung zeigen die dreisten Anwürfe des Herrn Friedensburg im rechten Lichte. Sie erweisen zugleich, wie berechtigt die Forderung des Prole tariats ist, daß die Selbstverwaltung der Arbeiter nicht nur in der Krankenversicherung erhalten bleibt, vielmehr auf alle Zweige der sozialen Versicherung ausgedehnt wird. Die Erfüllung dieser Forderung ist freilich von der Regierung und der bürgerlichen Mehrheit des Reichstags so wenig zu erwarten, als man Feigen von den Disteln und Trauben von den Dornen lesen kann. Auch das Recht des Proletariats auf die soziale Fürsorge für seine hilfsbedürftigen Glieder muß im Klassenkampf errungen werden. Eine nächste Etappe dieses Kampfes sind die Reichstagswahlen, bei denen das Proletariat mit seinen Feinden und ihren politischen Schutztruppen gründlich Abrechnung halten muß. g. sch. Ein bedeutungsvoller Kampf im Holzgewerbe. Die diesjährige Lohnbewegung hat dem Deutschen Holzarbeiter verband bereits reiche Erfolge, aber auch schwere Kämpfe gebracht: den günstigen Ergebnissen der Februartarifbewegung sind in einer Anzahl Städte recht erfreuliche Tarifabschlüsse gefolgt. Insbesondere hat die Verkürzung der Arbeitszeit bedeutende Fortschritte gemacht, die ihrerseits wieder weitere Erfolge ermöglichen werden. Der Arbeitgeberschutzverband für das deutsche Holzgewerbe hatte beschlossen, daß in den Städten, wo Februartarife zum Abschluß kamen, eine Verkürzung der Arbeitszeit unter 54 Stunden pro Woche nicht stattfinden sollte. Um so schwerer hat er sich daher damit abgefunden, daß er für einige Städte die 52 stündige wöchent liche Arbeitszeit bewilligen mußte. Burzeit steht für die Hozarbeiter schaft der Kampf in Hamburg im Mittelpunkt des Interesses, denn er geht unter anderem um die Durchführung des Achtein. halb stundentags, das heißt die 51 stündige wöchentliche Arbeitszeit. Nach einer Umfrage, die der Vorstand des Deutschen Holz arbeiterverbandes im Herbst des vorigen Jahres veranstaltete, schafften damals in Deutschland bis 51 Stunden pro Woche 35 528 Holzarbeiter 52 53 = V 23 423 19721 In Wirklichkeit waren aber noch erheblich mehr Arbeiter weniger als 54 Stunden in der Woche beschäftigt, da die einzelnen Betriebe mit einer fürzeren als 54 stündigen wöchentlichen Arbeitszeit in den Städten, wo in der Regel noch länger gearbeitet wird, von der Umfrage nur zum Teil erfaßt wurden. Immerhin waren es nach der obigen Zusammenstellung im vorigen Jahre bereits 78 600 Holzarbeiter, deren Arbeitszeit weniger als 54 Stunden pro Woche betrug. Dazu sind noch die Arbeiter von Chemniz, Elber feld, Barmen, Mainz, Helmstedt, Fürth und einigen weiteren Orten gekommen. In Groß- Berlin wurde die 51stündige 263 Arbeitszeit im Jahre 1907 durchgeführt und damals vereinbart, daß bei der Staffelung der deutschen Städte in bezug auf die Arbeitszeit Berlin mit 51 Stunden als erste Klasse gelten soll". Hamburg, Dresden und Leipzig wurden dann später mit 52stündiger wöchentlicher Arbeitszeit als Klasse II vorgesehen. Und zwar sollte diese gestaffelte Arbeitszeit für zwei Vertragsperioden in Kraft sein. Die zweite Vertragsperiode läuft am 15. Februar und daran ist kaum 1913 ab. Gelingt es nun, in Hamburg noch zu zweifeln die 51stündige Arbeitszeit durchzusehen, so läßt sich die Aufrechterhaltung der gleichen Arbeitszeit in Berlin nicht mehr rechtfertigen, wenn anders die seinerzeit für die Staffe lung der Städte aufgestellten Regeln noch Geltung haben sollen. natürlich muß dann auch in Leipzig, Dresden usw. als gleicher Klasse mit Hamburg die 51stündige Arbeitszeit eingeführt wer den. Der Arbeitgeberschutzverband weiß, daß der Holzarbeiterver band seine ganze Macht für die Verkürzung der Arbeitszeit in die Wagschale wirst, und daß dessen Mitglieder sich der ungeheuren Bedeutung einer möglichst kurzen Fron voll bewußt sind. Er gibt sich auch keinen Illusionen darüber hin, welche Folgen ein Sieg der Hamburger Holzarbeiter haben wird. Das alles verleiht dem Hamburger Kampfe eine besondere Wichtigkeit. Aber außerdem steht noch eine andere Frage im Vordergrund des Kampfes, und das ist die Frage des Arbeitsnach weises. Ihre Entscheidung ist von Bedeutung für die Gesamtarbeiterschaft Deutschlands, nicht nur für die Holzarbeiter. Der Holzarbeiterverband hat seit einer Reihe von Jahren der Arbeits. vermittlung besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die früher be fürworteten Verbandsarbeitsnachweise funktionierten, besonders in Zeiten der Krise, nicht in befriedigendem Maße, und die Probe mit der paritätischen Arbeitsvermittlung ergab, daß hierbei die Holzarbeiter eher ihre Rechnung fanden. Es wurde daher versucht, mit der einflußreichsten Unternehmerorganisation des Holzgewerbes zu sammen paritätische Arbeitsnachweise einzurichten. Dies gelang auch in Berlin, Hannover und Bremen, allerdings nicht ohne vorhergehende schwere Kämpfe. Mit dem Vorstand des Arbeit geberschutzverbandes für das Holzgewerbe wurde sodann ein ,, Musterregulativ für paritätische Arbeitsnachweise" vereinbart, das für die weiter zu errichtenden Arbeitsnachweise maßgebend sein sollte. Nicht aus Wohlwollen für die Arbeiter bequemten sich die Arbeitgeber zu einer solchen Vereinbarung, sondern die imponies rende Macht der proletarischen Organisation unb die Unmöglichkeit für die Unternehmer des Holzgewerbes, den Holzarbeitern ihre un paritätischen Arbeitsnachweise aufzuzwingen, veranlaßte den Vor stand des Arbeitgeberschutzverbandes zu diesem Schritte. Kaum war aber diese Vereinbarung getroffen, so liefen die an deren Unternehmerorganisationen auch schon Sturm gegen sie, und die Mitgliedschaften des Schutzverbandes wurden rebellisch gemacht. Infolgedessen lehnte die Generalversammlung des Schutzverbandes das Regulativ rundweg ab, und zwar besonders, weil die Zwangs pflicht für die Vermittlung vorgesehen war. In Wirklichkeit war natürlich die ganze paritätische Arbeitsvermittlung den Scharfmachern ein Dorn im Auge. Unter diesen sind es bekanntlich haupts sächlich die Eisenindustriellen, die Unternehmer des Baugewerbes und die Bergherren, die den Standpunkt vertreten, daß die Arbeiter in die Arbeitsvermittlung nichts hineinzureden haben. Nach vieler Mühe gelang es dem Holzarbeiterverband dennoch, in Herford, Detmold, Delmenhorst, Lübeck und Flensburg paritätische Arbeitsnachweise einzuführen, und im Vorjahr wurde der Versuch unternommen, auch in Hamburg dasselbe zu tun, und zwar mit Erfolg. Der Arbeitsnachweis wurde mit der Tischler. innung eingerichtet und geführt, und zwar zur vollen Zufriedenheit der beteiligten Unternehmer, wie diese selbst zugestehen mußten. Mit dem Verhalten der Hamburger Holzindustriellen war aber ben Scharfmachern nicht gedient, besonders nicht den Metallindu striellen und dem Verband Unterelbe, in welchem sämtliche Unternehmerverbände an der Unterelbe zu einem Kartell zusammengeschlossen sind. Der Arbeitgeberschutzverband des Holzgewerbes für Hamburg und Umgebung, der dem Verband Unterelbe eben falls angehört, durfte auf Weisung der anderen Verbände den Arbeitsnachweis damals nicht anerkennen. Jm Arbeitgeberschutzverband sind nun aber eine Anzahl Unternehmer, welche der Innung nicht angeschlossen sind, und weil der Arbeitsnachweis für die Mitglieder beider vertragschließenden Parteien verbindlich war, durften in deren Betrieben die Mitglieder des Holzarbeiterverbandes ohne, Nachweis Arbeit nicht nehmen. Wenn diese Unternehmer den Arbeitsnachweis nicht freiwillig benutten, so bestand also die Gefahr, daß ihre Betriebe für den Holzarbeiterverband verloren gingen. Die Arbeiter verlangten darum, als der Tarifvertrag am 12. Februar dieses Jahres sein Ende erreichte, auch die Anerkennung des paritä 264 Die Gleichheit tischen Arbeitsnachweises durch den Arbeitgeberschutzverband. Wäh rend die Tischlerinnung bereit war, den Nachweis für die neue Vertragsperiode wieder anzuerkennen, wurde dies vom Schutzverband in bestimmter Form abgelehnt, und die Verhandlungen scheiterten, die bereits zu einer Einigung über die meisten anderen Bunkte geführt hatten. Allerdings schütten die Unternehmer nicht allein den Arbeitsnachweis als Grund ihres Widerstandes vor, sondern auch das Vertragsmuster, welches den Hamburger Unternehmern zur Anerkennung unterbreitet war. Dessen Bestimmungen feten„ unannehmbar", wurde den Vertretern des Holzarbeiters verbandes gesagt, trotzdem das Muster bereits in Dutzenden von Städten anerkannt und sogar mit dem Vorstand des Arbeitgeber schutzverbandes für das deutsche Holzgewerbe vereinbart worden ift. Als der Holzarbeiterverband die Wünsche der Unternehmervertreter nicht erfüllen wollte, wurden alle bis dahin gemachten Bugeständnisse zurückgezogen. Als Antwort darauf ließ der Holzarbeiterverband bei den Scharfmachern des Schuhverbandes die Arbeit einstellen, um diesen zur Aussperrung zu provozieren. Da die Unternehmer hierzu feine Neigung verspürten, legten nach den ersten 250 Arbeitern weitere 1000 die Arbeit nieder, und die ledigen Männer wurden veranlaßt, das Zahlstellengebiet zu verlassen. Nunmehr faßten die Arbeitgeber ben Aussperrungsbeschluß, der aber nur in ganz geringem Umfang burchgeführt wurde. Kaum 900 Arbeiter sind ausgesperrt worden. Nach sechswöchiger Dauer des Kampfes änderte der Holzarbeiters verband seine Tattit. Er unterbreitete den Betrieben, in denen bis bahin noch weitergearbeitet wurde, Einzelverträge zur Anerkennung und ließ überall dort, wo man diese verweigerte, die Arbeit einftellen. Bis zum 11. Mai, also innerhalb einer Woche, hatten bereits 200 Unternehmer mit rund 1300 Arbeitern folche Verträge anerkannt. Insgesamt hatten bis dahin die Betriebe verlassen, beziehungs weise waren ausgesperrt worden rund 4000 Arbeiter, von denen allerdings beinahe 50 Prozent anderweitig untergebracht oder abgereift waren. Auf beiden Seiten wird mit aller Schärfe gefämpft, weil beide Parteien wissen, was für sie auf dem Spiele steht. Die Scharfmacher aller Berufe in Hamburg sind sich klar darüber, baß ein Erfolg des Holzarbeiterverbandes in der Frage des Arbeitsnachweises nichts anderes bedeutet, als daß es in absehbarer Beit ihren Maßregelungsbureaus an den Kragen geht. Aus diesem Grunde haben die anderen Arbeitgeberverbände den Holzindustriellen die Summe von 100000 Mt. zur Verfügung gestellt, mit der Bebingung jedoch, daß der paritätische Arbeitsnachweis unter feinen Umständen wieder errichtet werden darf. Unsere Gewerkschaft weiß, baß eine Niederlage in Hamburg die Unternehmer der Holzindustrie im übrigen Deutschland zu neuen Anstrengungen anspornen würde, ben Deutschen Holzarbeiterverband unterzufriegen, und daß insbesondere der weiteren Einführung von paritätischen Arbeitsnachweisen großer Widerstand erwachsen würde. Die gesamten deutschen Holzarbeiter legen darum gerade diesem Kampfe eine ganz besondere Bedeutung bei, sind aber fest überzeugt, daß ihre kampfgewöhnten Hamburger Arbeitsbrüder den Unternehmern eine ganz gehörige Niederlage beibringen werden. Für Mutter- und Säuglingsschutz. gb. Rede des Reichstagsabgeordneten Genossen David. Dr. David, Abgeordneter: Meine Herren, es ist unzweifelhaft ein Stück sozialer Fürsorge von allerhöchster Bedeutung, das in den $ 8 210 bis 218 seine Erledigung finden soll. Bis jetzt hat nun awar die vereinigte Mehrheit alle unsere Verbesserungsantrage trotz ber triftigsten Begründungen abgelehnt. Trotzdem will ich versuchen, das Erz, mit dem Sie Ihr Herz umpanzert haben, zum Schmelzen zu bringen im Interesse der werdenden und gewordenen Mütter, tm Interesse der jungen herauffommenden Generation unseres Volkes. Meine Herren, es ist zunächst, um ein paar allgemeine Bemer fungen vorauszuschicken, vom reinen Standpunkt der Menschlichkeit notwendig, daß man Frauen, die der schweren Stunde der Niederfunft entgegengehen, in dieser Zeit, die ohnehin für sie durch Beschwerden aller Art, durch Krankheit, durch das Bangen vor dem Ereignis, das häufig genug mit Lebensgefahr verbunden ist, zum mindesten von materiellen Entbehrungen und Sorgen befreit. Ich meine: jeder fühlende Mensch müßte dahin streben, daß der wer denden Mutter diese Zeit wenigstens nach der materiellen Seite hin erleichtert werde, und die Frauen haben meiner überzeugung nach auch ein gutes Anrecht darauf, daß ihnen die Gesellschaft hier beispringt, soweit das möglich ist; denn was die Frau hier erleidet, und was sie leistet, das erleidet und leistet sie doch für die Gesell. Nr. 17 schaft. Sie gibt der Gesellschaft einen Wertzuwachs, der wichtiger, der notwendiger ist als jeder materielle Wertzuwachs, der das Wertvollste ist, was ein Volk besitzt, die Voraussetzung aller Kulturleistungen, auch die Voraussetzung aller Machtentfaltung einer Nation. Darum fann die Frau verlangen, daß ihr die Gesellschaft für diese hohe Leistung, die sie mit ihrem Blut, die sie unter Gefahr ihres Lebens vollbringt, eine Gegenleistung gewährt. Wenn die Gesellschaft das tut, dann tut sie das auch in ihrem eigensten, vitalsten Interesse; das tut fie für die Zukunft des Volkes. Unsere Zukunft liegt nicht auf dem Wasser, wie man gesagt hat; sondern unsere Zukunft liegt in der jungen heraufkommenden Generation. Die Gesellschaft schützt also ihr eigenstes, wertvollstes Gut, wenn fie hier alles tut, um zu verhindern, daß über das Maß dessen hinaus, was die Natur als unvermeidbar an Verlusten bringt, kein weiterer Verlust eintritt. Wenn wir nun einmal die Statistik fragen: wie sieht's denn damit aus heute? dann erhalten wir eine sehr betrübende Antwort. Sie sagt uns nämlich, daß das Deutsche Reich trotz seiner so sehr gerühmten Sozialpolitik an einer der hintersten Stellen marschiert in bezug auf die Erhaltung und den Lebensschuh seiner Säuglinge. Es sind nur wenige Länder, die eine höhere Säuglingssterblichkeit haben als das Deutsche Reich: es ist Rußland mit 27,2 Prozent, Ungarn mit 19,9, Österreich mit 20,2. Dann aber folgt das Deutsche Reich mit einer Kindersterblichkeit im Jahre 1908 von 17,8 Prozent. 359 000 Säuglinge starben in diesem Jahre im Deutschen Reich hinweg! Und das ist feine unerbittliche Notwendigkeit, wogegen sich nichts machen ließe. Das beweist uns ein Blick auf die Säuglingssterblichkeitsverhältnisse in anderen Kulturstaaten. Italien hat nur 15,6 Prozent Säuglingssterblichkeit, Frankreich nur 14,3, England nur 12,1, Schottland nur 11 gegen die 17,8 in Deutschland! Dann kommt Dänemark mit einer Sterblichkeitsrate im Jahre 1907 von 10,8 Prozent, Schweden mit 7,7, Norwegen mit 6,7, also noch nicht 7 Prozent das ist also ein sehr viel geringeres Säuglingssterben als im Deutschen Reiche! Hier sehen Sie also: gelänge es uns, die gesundheitlichen Verhältnisse für Mutter und Kind so zu gestalten, wie sie heute in Norwegen sind, so würden von den 359000 weggestorbenen jungen Menschlein weniger als die Hälfte gestorben sein. Angesichts dieser Zahlen, meine ich, ist unsere Forderung eines weitergehenden Schutzgesetzes eine überaus berechtigte. Wenn man die Vollsgesundheit schützen will, so ist die Prophylaxis, die Vorbeugung das entscheidende Moment. Schutz also im allerfrühesten Entwicklungsstadium des werdenden Menschen, das muß die Losung sein. Wollen Sie aber den werdenden Menschen möglichst früh schützen, so ist der Weg dazu der Schutz der Mutter. Mutterschutz! das ist nichts anderes als Kinderschutz, Kinderschutz so früh als möglich, Schutz dem werdenden Menschenkeime in der wichtigsten Zeit seiner organischen Bildung, in der Zeit, wo er sich im Mutterleibe befindet! Und nun, meine Herren, spreche ich das harte Wort: in dem gelobten Deutschen Reiche mit seiner gerühmten Sozialpolitik hungern Hunderttausende von Kindern schon im Mutterleibe! Schon im Mutterleibe bekommen Hunderttausende von werdenden Menschen nicht die natürlichen gesunden Entwicklungsbedingungen geboten, schon im Mutterleibe ist ihnen die notwendigste Nahrung verfümmert, und sie kommen infolgedessen nicht als normalfräftig entwickelte Kinder zur Welt. Das kann gar nicht bestritten werden. Die Verhältnisse liegen für alle minderbemittelten Frauen schwer; insbesondere aber schwer liegen sie für die Frauen, die gezwungen find, mit für die Unterhaltung der Familie im Erwerbsleben tätig zu sein. Meine Herren, die Zahl dieser erwerbstätigen Frauen hat sich seit dem Jahre 1882, wo sie 4,2 Millionen betrug, bis zum Jahre 1907 mit 8,2 Millionen nahezu verdoppelt. Die Lebensbedingungen dieser im Erwerbsleben stehenden Frauen sind zum großen Teil derart, daß im Zustand der Schwangerschaft nicht nur der Mutter, sondern auch dem Kinde die notwendigen Bedingungen zu einer gefunden Entwicklung entzogen sind. Zunächst leiden die Kinder an Unterernährung, weil die Mütter an Unterernährung leiden. Die Mütter tönnen sich nicht einmal die Nahrung zuführen, die sie in normalem Zustand für die Erhaltung ihres eigenen Organismus brauchten, und nun sollen fie auch noch die Frucht unter ihrem Herzen mit ernähren. Der Körper soll eine doppelte Leistung vollziehen; aber die Ernährungsmöglichkeit wird nicht besser, sondern in vielen Fällen noch schlechter. Natürlich leidet das Kind unter dieser mangelhaften Ernährung, und diejenigen, die es zu verantworten haben, daß die notwendigsten Nahrungsmittel im Deutschent Neiche seit Jahren immer unerschwinglicher im Preise geworden [ . 3 it ts Nr. 17 Die Gleichheit sind, haben es mit zu verantworten, daß diese jungen Menschlein schon im Mutterleibe an ihrer Gesundheit Schaden nehmen. Dazu tritt dann die überarbeitung, die man den Frauen aufzwingt, überarbeitung, die den ganzen Organismus der Mutter konstitutionell schädigt und so auch die Schädigung der Frucht zur Folge hat; eine überarbeitung, die dann besonders gefährlich für die Mutter wie für das Kind ist, wenn sie bis kurz vor der Niederkunft fort gesetzt werden muß. Das ist in der überaus großen Zahl der Fälle leider Tatsache. Was man da dem weiblichen Körper zumutet, geht über seine Kraft; das kann der Organismus nicht leisten, ohne Schaden an der eigenen Gesundheit und an der Gesundheit des kommenden Kindes zu erfahren. Meine Herren, darüber sind die Mediziner längst einig. Hat doch schon der internationale Kongreß für Hygiene im Jahre 1900 einen einstimmigen Beschluß gefaßt. Jede Arbeiterin," hieß es da,„ hat Anspruch auf Ruhe während der letzten drei Monate ihrer Schwangerschaft." Das gleiche beschloß ein Jahr später der Kongreß für Geburtshilfe und Frauenleiden in Nantes. Die berufenen medizinischen Sachverständigen haben ihre Ansicht nicht etwa aus der Phantasie geschöpft, nein, es liegen zahlenmäßige Untersuchungen vor, die die Notwendigkeit so langen Schutzes erweisen. Insbefondere haben französische Ärzte sich durch den Nachweis sehr verdient gemacht, daß ein Arbeiten bis kurz vor der Zeit der Niederfunft in zahllofen Fällen Verlagerungen der Organe, gesteigerte Schwangerschaftsbeschwerden und vor allen Dingen eine verfrühte Geburt zur Folge hat. Es haben französische Arzte wie englische übereinstimmend nachgewiesen, daß Mütter, die bis kurz vor der Niederkunft arbeiten müssen, in nahezu einem Drittel der Fälle vor der Zeit niederfamen. Damit stimmt denn auch des meiteren überein, was statistische Erhebungen ergeben haben, daß die Kinder der Mütter, die bis zur Zeit der Niederkunft arbeiten mußten, mit leichterem Gewicht zur Welt kommen, es sind also zu früh zur Welt gekommene unreife Früchte. Nach einer Untersuchung von Dr. Leppmann in Berlin wogen solche Kinder durchschnittlich um 360 Gramm weniger als die Kinder der Mütter, die sich in der letzten Zeit ihrer Schwangerschaft Schonung angedeihen lassen konnten. es Wenn wir noch eines Beweises dafür nötig hätten, so ist er uns vom Kaiserlich Statistischen Amt in der Verarbeitung der Krankheits- und Sterblichkeitsverhältnisse der Ortskrankenkasse Leipzig gegeben worden. Dort hat sich nämlich gezeigt, daß bei der Entbindung von Frauen, die bis zur Niederkunft arbeiten mußten sind das im allgemeinen die Pflichtmitglieder der Krankenkasse Früh- und Fehlgeburten siebenmal so häufig vorfamen als bei den freiwilligen Mitgliedern, das heißt bei denen, die längere Zeit vor der Niederlunft aus der Kassenpflicht ausschieden, sich also aus dem Erwerbsverhältnis zurückziehen fonnten. Bei den Pflichtmitgliedern der Leipziger Ortstrankenkasse tamen auf hundert Wochenbetten 17,2 Fehl- und Frühgeburten vor, bei den Freiwilligversicherten nur 2,6. Jn einzelnen Zweigen der Frauenberufe wird diese Zahl der Frühs und Fehlgeburten noch weit weit überschritten. Bei dem Ladenpersonal waren 28,1 Prozent der Geburten Früh- und Fehl geburten, bei den Arbeiterinnen der Spielwarenfabriken 25,5 Prozent, beim Bureaupersonal 34,3 Prozent, bei den Metallpoliererinnen fogar 53,6 Prozent. In über der Hälfte der Fälle erlitt die Mutter schweren Schaden, und das Kind war eine Zotgeburt oder sonst schwer geschädigt. Unsere Anträge sind- das muß vorausgeschickt werden- außer ordentlich bescheidener Natur und bleiben weit hinter dem zurück, was jene Ärzte forderten im Interesse der werdenden Mütter, sie bleiben weit hinter dem zurück, was gefordert werden müßte, um auf diesem Gebiet einigermaßen hygienisch befriedigende Zustände zu schaffen. Unsere Anträge sind deshalb so bescheiden, weil wir gehofft hatten, daß Sie in dieser entscheidenden Stunde wenigstens infoweit entgegenkommen, wie das in diesen Anträgen gefordert wird. Die generelle Bedeutung unserer Anträge beruht ja im wesent lichen darin, daß wir das, was die Vorlage den Müttern und Säuglingen als fakultative Leistung der Kasse zuweisen will, als Pflichtleistung der Kasse in dem Gesetz ausgesprochen wissen wollen. Das ist der wesentlichste Gesichtspunkt. Wir wollen, daß alle Kassen hier wenigstens so weit Mutter- und Säuglingsfürsorge verwirklichen müssen, wie das Gesetz es vorschreibt; daß es nicht in das Belieben der Kassenvorstände gestellt wird, ob sie das tun wollen oder nicht. Meine Herren, im§ 210 verlangt die Vorlage eine Wochenhilfe von acht Wochen, von denen mindestens sechs Wochen nach der Niederfunst liegen müssen. Es täme also dabei eine Schwangerenfürsorge eventuell für zwei Wochen heraus. Das ist lächerlich gering. Wir 265 verlangen, daß die Kassen in Fällen, wo die schwangere Mutter erwerbsunfähig wird, verpflichtet sind, Schwangerschaftsunters stützung zu gewähren, daß auf der anderen Seite die Wochenhilfe acht Wochen zusammen nach der Niederkunst mindestens betragen muß. Diese Unterstützung soll in Höhe des Krankengeldes bezahlt werden, entsprechend der Vorlage. Wir haben uns nur so bescheiden in dieser Frage ausgesprochen, um Ihnen im Rahmen der Vorlage die Zustimmung möglich zu machen. Es liegt ja auf der Hand, daß das Krankengeld in feiner Weise ausreicht, um die schwangere Frau, die ihre Erwerbsstellung aufgibt, zu erhalten. Die Gewerbeordnungsnovelle vom Jahre 1908 verbietet, daß Frauen nach der Niederkunst oder kurz vorher während einer Zeit von acht Wochen beschäftigt werden dürfen. Das Gesetz zwingt also die erwerbstätige Schwangere für diese Zeit aus ihrem Arbeitsverhältnis heraus, es kassiert damit ihr Arbeitseinkommen. Deswegen müßten nun doch die Kassen zum mindesten einen vollen Ersatz bieten und der Frau den gleichen Lohn geben. Das ist nicht nur notwendig für die Erhaltung und richtige Ernährung der Mutter, sondern auch des Kindes, das unter ihrem Herzen reift, oder das sie mit ihrer Brust nähren muß. Die Frau braucht ja in dieser Zeit nicht nur ebensoviel als sonst, sondern sie braucht mehr, um auf dem gleichen Stande der Ernährung zu bleiben. Wenn in unserem Antrag nur das Krantengeld verlangt wird, also im allgemeinen der halbe Lohn, so ist das so bescheiden, daß niemand im ganzen Hause sagen kann, daß die sozialdemokratischen Anträge über das Maß des jetzt im Augenblick Realisierbaren hinausgingen. ( Schluß folgt.) Aus der Bewegung. Von der Agitation. In Oberstein a. d. Nahe haben sich dieses Jahr die Frauen und Mädchen stärker an der Maifeier beteiligt als je zuvor. Sie stellten wohl über die Hälfte der Teilnehmer der überfüllten Versammlung, die in der Turnhalle tagte. Mit gespannter Aufmerksamkeit folgten die Proletarierinnen den trefflichen Ausführungen der Genossin Hügelin- Stuttgart. Die Referentin ers läuterte die Bestrebungen der internationalen Arbeiterbewegung, die gegen den Kapitalismus tämpft, der rücksichtslos nicht nur die Männer, sondern auch die Frauen und Kinder ausbeutet. Besonders hob sie angesichts der Wettrüstungen der verschiedenen Staaten, die die Völker aufs äußerste belasten und den Frieden bedrohen, die Forderung des Proletariats nach dem Völkerfrieden hervor, der feinen festesten Rückhalt in starken, flassenbewußten Arbeiterorganis fationen hat. Mit aller Schärfe kritisierte Genossin Hügelin den Entwurf der Reichsversicherungsordnung und richtete die Aufforde rung an die Frauen, ihre Kinder so zu erziehen, daß sie zu einem kampfbereiten Geschlecht heranwachsen. Unter großem Beifall schloß sie ihren Vortrag mit dem Hinweis, daß es den Frauen dank solchen mütterlichen Waltens möglich ist, wirksamer als der Mann gegen die kapitalistische Gesellschaft zu kämpfen. Eine Reihe neuer Mite glieder, auch weibliche, traten der Pacteiorganisation bei. Allem Anschein nach wird es mit der proletarischen Frauenbewegung nun auch in Oberstein vorwärts gehen, wo die Heimarbeiterschaft besonders stark unter dem Joche des Kapitals leidet und die weibliche Arbeitskraft über alle Maßen als Konkurrentin der männlichen ausgenutzt wird. Mögen die vielen Frauen und Mädchen, die der Referentin so lebhaft beistimmten, auch ihre Worte beherzigen. H. F. Im Auftrag des Deutschen Transportarbeiterverbandes, Gau 15, referierte die Unterzeichnete in Gießen, Marburg, Darmstadt, Mainz, Biebrich, Wiesbaden, Heidelberg, Pirmasens, Zweibrücken und Saarbrücken über das Thema:„ Die Arbeiterschaft und der Kampf ums tägliche Brot". Ihr Hinweis darauf, daß es die Pflicht der Gewerkschaftsmitglieder sei, sich auch politisch zu organisieren, hatte den gewünschten Erfolg. Jn Marburg wurden 4 männliche und 4 weibliche Mitglieder für die Partei und ein Mitglied für den Zentralverband der Hausangestellten gewonnen. In Pirmasens traten der Partei die ersten 10 weiblichen Mitglieder bei. Die Frauen beteiligten sich hier sehr lebhaft an der Diskussion und bedauerten, daß in Pirmasens bis jetzt noch nicht mehr geschehen sei, um die Proletarierinnen auch politisch aufzuklären und zu schulen. Gine Genoffin sprach den Wunsch aus, daß andere Gewerkschaften dem Beispiel des Transportarbeiterverbandes folgen möchten. 19. März sprach die Unterzeichnete in Heidelberg und Leimen über die Bedeutung des Frauenwahlrechts". In den beiden Versammlungen wurden 31 Mitglieder in die Partei aufgenommen. Elisabeth Schulze. " Am Eine Agitation zur Aufklärung der Frauen im fiebten sächsischen Wahlkreis mit dem Mittelpunkt Meißen fand im März statt. Der Kreis umschließt nur zwei industrielle größere Städte: 266 Die Gleichheit Riesa und Großenhain, der Rest sind fleinere Ortschaften. Man sollte meinen, daß für deren Einwohner die Themen Die Arbeiterbewegung in Rußland" und" Die finnländische Frage" wenig Interesse besessen hätten. Trotzdem waren alle Versammlungen in kleinen Orten sehr gut besucht. Das Erfreulichste war die große Zahl der Frauen, die ihnen in Dörfern wie Grödel, Weinböhla usw. beiwohnten. Der starke Versammlungsbesuch der Frauen wird hoffentlich zu einer Stärkung der weiblichen Mitgliedschaft in den sozialdemokratischen Ortsgruppen führen. Hier kommen auf einige hundert organisierte Männer meist nur 10 bis 20 organisierte Frauen. Haben sich aber die Frauen erst einmal aus dem engen Kreis der Familie und des Haushalts heraus in eine Versammlung gewagt, so ist damit meist der erste Schritt zur Organisation getan. Einzig in Großenhain, wo es den Frauen unbekannt geblieben war, daß eine Genossin sprechen würde, wies die Versammlung wenige Teilnehmerinnen auf. überall zeigte sich, daß gerade in kleinen Orten die Proletarierinnen zunächst mehr Interesse für Versammlungen haben, in denen eine Frau referiert. Ich will auch mal eine Frau reden hören", sagte eine alte, aber noch frische Proletarierin beim Eintritt in die Versammlung, und mein Alter da soll auch mal hören, daß Frauen reden können". Als sich am Schluß niemand zur Diskussion meldete, bemerkte die nämliche Versammlungsbesucherin vergnügt:„ Die Männer bleiben still, haben nichts zu entgegnen; also haben wir Frauen doch etwas im Kopfe." Nach Schluß der Versammlung pflegte die Referentin in per fönlicher Unterhaltung den Frauen zwei Fragen vorzulegen. Bereits organisierte Genossinnen frug ich:" Wie famen Sie zum Sozialismus?" und die noch unorganisierten Proletarierinnen:„ Was hält Sie davon ab, der Organisation beizutreten?" Die Mehrzahl der organisierten Genossinnen waren durch ihren Mann der Partei zugeführt worden. Andere das waren meist in Fabriken und Werkstätten beschäftigte Frauen und Mädchen sagten, ihre Eltern wären schon Sozialdemokraten gewesen und sie seien von Jugend an mit dem Sozialismus vertraut. Ganz wenige der Genossinnen hatten sich selbständig, ohne Anregung und Förderung durch den Mann oder die Eltern, zum Sozialismus durchgerungen. Und zwar befanden sich unter diesen letteren nicht nur Arbeiterinnen und andere Erwerbstätige, sondern auch Hausfrauen. Wie viel Hindernisse hatten sie zu überwinden, bis sie den Weg zur Sozialdemo tratie fanden, und wie viele bittere Stunden hatten manche von ihnen durchzukosten, weil sie ihr angehörten." Heimlich" fauften sie sich die Parteizeitung," heimlich" besuchten sie die Partei versammlungen. Es gab wohl gar Schläge dafür von den„ anständigen" Eltern. Eine dieser Frauen erzählte, sie habe ihren Mann zum Sozialismus bekehrt und er sei nunmehr Parteifunktionär geworden. Man muß die Gesamtsumme der Verhält nisse im Auge behalten, unter denen die Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse und der kleinbürgerlichen Streise leben und aufwachsen, um die Willenskraft und den Intellekt derjenigen richtig werten zu können, die aus eigener Kraft Sozialdemokratinnen werden. Der Dorfschulmeister lehrt ihnen, Sozialdemokraten seien ,, lauter Lumpen, die alle Reichtümer in Besitz nehmen wollen, um sie unter sich zu teilen". Ein katholischer Pfarrer zeigte auf ein Madonnenbild und erklärte den schaudernden Mädchen:„ die Sozialisten wollten die heilige Mutter Gottes herunterreißen und sie mit ihren schmutzigen Stiefeln zertreten." Auf die zweite Frage: Was hindert Sie, der Organisation beizutreten?" erfolgte meist die Antwort: Mangel an Zeit. In den Dörfern müssen die Frauen häufig neben dem Haushalt noch etwas Gärtnerei oder Landwirtschaft treiben, um die Löcher im Einkommen zuzuopfen. Denn mit 10 Mt. Wirtschaftsgeld in der Woche fann die Frau unmöglich die Kosten für die Ernährung der Familie bestreiten. Da bleibt keine Zeit, Versammlungen zu besuchen, die Presse zu verfolgen und sich Aufklärung zu verschaffen. In manchen Fällen hielt es auch der Mann für überflüssig, daß die Frau der Organisation angehöre. Ganz verwundert frugen Versammlungsbesucherinnen: Können wir denn wirklich der Organisation beitreten? Das wußten wir gar nicht, der Mann hat nichts davon gesagt." Vielfach wurde mir die Frage gestellt, ob es teine Schrift gäbe, in der ganz leicht verständlich dargelegt sei, was der Sozialismus für die Frau bedeute. Sehr fiel mir der Unterschied auf zwischen den Hausfrauen und ben in Textil, Seifen- und Tabakfabriken beschäftigten Arbeiterinnen. Die Hausfrauen, namentlich wenn sie vom Lande stammten oder noch Dorfbewohnerinnen waren, sahen frischer, gesünder aus als die Arbeiterinnen. Besonders wenn diese letzteren aus Familien stammten, die schon mehrere Generationen hindurch in der Industrie frondeten, so zeigten sie die Merkmale der kapitalistischen Ausbeutung: blasse, abgespannte Gesichter, häufig törperliche Gebrechen, Nr. 17 wie Lahmheit, hoher Rücken, eingesunkene Brust usw. Doch gerade bei den Fabritarbeiterinnen fanden die Worte von Ausbeutung und Klassenkampf einen lebendigen Widerhall, während die Haus frauen meist ruhig weiter strickten. Aus Mangel an Kräften ist es in den kleinen Orten sehr schwierig, Diskussionsabende und der gleichen für Frauen einzurichten. In den größeren Orten aber, wie Riesa und Großenhain, finden Frauenversammlungen statt und die„ Gleichheit" wird hier viel gelesen. Meine Agitationstour traf die Genossinnen in tätiger Erwartung des Frauentags", und auch die unorganisierten Frauen waren voller Spannung auf die Demonstration. Die Tausenden Schwierigkeiten ihres proletarischen Daseins überwindend, reihen sich die Frauen immer mehr in die große Kampfesarmee des klassenbewußten Proletariats ein, um eine bessere, hellere Zukunft für sich und ihre Kinder zu erkämpfen. A. K. Der Frauenabteilung des sozialdemokratischen Wahlvereins Döbeln gehören jezt über 50 Mitglieder an. Eine besondere För derung hat der Abteilung die öffentliche Frauenversammlung am 19. März gebracht, in der Genosse Wilde- Glauchau über das Frauenwahlrecht referierte. Genossin Drechsler und Genosse Spindler wiesen in der Diskussion auf die Notwendigkeit hin, daß sich die arbeitenden Frauen der sozialdemokratischen Partei anschließen, die die einzige konsequente Berfechterin des allgemeinen Frauenwahlrechts ist. Von den etwa 100 anwesenden Frauen und Mädchen ließ sich eine Anzahl in den Wahlverein aufnehmen. Jede Genoffin mache es sich zur Aufgabe, wo es ihr möglich ist, Leserinnen für die„ Gleichheit" und Mitglieder für den Wahlverein zu werben. Die Aufklärung der proletarischen Frauen und Mädchen muß gefördert werden, damit wir dem Tage näher kommen, der durch die Aufhebung der Lohnsklaverei der elenden Lage des Prole tariats ein Ende bereitet. M. D. Der sozialdemokratische Verein in Wilhelmsburg a. d. Elbe hielt am 9. Mai eine öffentliche Frauenversammlung ab. Genoffin Baumann- Hamburg behandelte in lebendiger und klarer Weise das Thema:„ Weshalb müssen sich die Frauen politisch organisieren?“ Ihr Vortrag fand den Beifall der Zuhörerinnen und wird hoffent lich noch lange nachwirken. Die proletarische Frauenbewegung in Wilhelmsburg ist in den Anfängen. Es muß hier noch viel Arbeit geleistet werden, bis auch die letzte proletarische Frau genügend Mut und Selbstachtung aufbringt, sich der Sozialdemokratie anzuschließen. Darum fäumt nicht Genosfinnen! Sagt es den Frauen bei jeder Gelegenheit: Einzeln seid ihr machtlos! Nur wenn ihr euch vereinigt, könnt ihr eine Anderung eurer unwürdigen Lage, könnt ihr die notwendige Umwälzung der Gesellschaft herbeiführen. Ella Wierzbijki. Von der proletarischen Frauenbewegung in Kempten im Algän. Eine kleine Zahl von Genossinnen war es, die Ende letzten Jahres beschloß, in Kempten eine regere Aufklärungsarbeit unter den Frauen zu entfalten und zu diesem Zwecke eigene Frauenversammlungen zu veranstalten. Und fanden sich in der ersten Veranstaltung nur wenige Frauen zusammen, so wurden es mit jeder Versammlung mehr, und ein lebhaftes Interesse für unsere Sache begann sich unter den Proletarierinnen zu regen. Zu Hilfe fam den Genossinnen die Reichstagsnachwahl im hiesigen Kreise, die der Partei einen großen Erfolg brachte und auch an den Frauen nicht spurlos vorüberging. Als dann allerorts zum Kampfe für das Frauenwahlrecht gerüstet wurde, waren auch die Genossinnen in Kempten nicht müßig. Eifrig wurde agiliert, Handzettel wurden verteilt, und in allen Versammlungen forderten die Genossinnen zur Beteiligung an der Kundgebung für das Frauenwahlrecht auf. Die Arbeit war auch nicht umsonst, es tam eine über Erwarten imposante Frauenversammlung zustande, wie sie Kempten bis dahin noch nicht gesehen hatte. Genossin Deffner hielt das Referat; 21 Frauen traten der Partei bei. Nunmehr gilt es für uns, all die in der letzten Zeit neugewonnenen Mitglieder zu überzeugten Genossinnen heranzubilden. Heute beträgt die Zahl der politisch organisierten Genossinnen in Kempten über 50 und in Rottern, einer Sektion des hiesigen Vereins, über 20. Gewiß ein schöner Erfolg. Um die Aufklärungsarbeit wirksamer betreiben zu können und um zugleich für die„ Gleichheit" zu werben, stellten die Genofsinnen in einer Parteiversammlung den Antrag, es möchte ihnen eine Anzahl Nummern der„ Gleichheit" unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Versammlung bewilligte 30 Exemplare der „ Gleichheit" für ein ganzes Quartal. Die Genossinnen sind aber nicht nur unter den Frauen tätig, sondern sie beteiligen sich auch eifrig an allen Parteiarbeiten. So haben drei Genosfinnen das Eintassieren der Parteibeiträge für ihre Bezirke übernommen, und im Bildungsausschuß ist ebenfalls eine Genossin tätig. J nächster Zeit wird in Rottern eine öffentliche Frauenversammlung stattfinden. Hier kommen für unsere Werbearbeit besonders Nr. 17 Die Gleichheit die Textilarbeiterinnen in Betracht. Inmitten der großartigen Natur dieser Gegend, in der viele Fremde Erholung und Gesundheit suchen, ist das Los der Textilarbeiterin erbärmlich. Ihre Erholung nach des Tages Fron in der Fabrik besteht darin, stundenlang noch häusliche Arbeiten zu verrichten. Lohn und Behandlung der Arbeiterinnen sind außerordentlich schlecht, infolge des ungeheuren Fremdenverkehrs stehen die Lebensmittel sehr hoch im Preise. So trifft man in diesem gesunden Klima, in dieser reinen Luft statt eines gesunden, kräftigen Menschenschlags eine Bevölkerung, der die Elendsmale tapitalistischer Ausbeutung deutlich aufgeprägt find. Eine dankbare Tätigkeit wartet in hiesiger Gegend der Genossinnen auf dem Felde des Kinderschutzes. Im Frühjahr kann man hier in den Tagesblättern folgende Anzeigen lesen: Behnjähriger Junge, elfjähriger Junge sucht Stelle als Hirtenbub. Arme Eltern vergeben ihre Kinder in einem so jugendlichen Alter an fremde Leute. Hier ist Aufklärung dringend nötig, hier ist Kinderschuh mindestens so notwendig wie in Industrie und Handel, und es ist tief bedauerlich, daß die Gesetzgebung dafür nicht die gleiche Grundlage bietet. Der bisherige Eifer der Genoffinnen bürgt dafür, daß sie ihr möglichstes tun werden, um allen den Aufgaben gerecht zu werden, die ihrer in der Kemptener Gegend harren. Der Erfolg ihrer Anstrengungen wird für die Partei nicht ausbleiben. Politische Rundschau. R. Deffner. Mit 209 gegen 101 Stimmen hat am 12. Mai der Reichstag das Selbstverwaltungsrecht der Arbeiter in den Krankentassen zertrümmert. Ein Recht, das die deutschen Arbeiter zwanzig Jahre lang besessen haben, ein Recht, das sie vortrefflich auszuüben wußten, wie die blühenden Ortsfrankenkassen zeigen, ist ihnen geraubt worden. Das beste Stück der Arbeiterversicherung ist damit von dem Block der Konservativen, des Zentrums, der Nationalliberalen und der Wirtschaftlichen Vereinigung( Antisemiten) zerstört worden. Diese Parteien hassen jede selbständige Betätigung der Arbeiterschaft; die Fähigkeit und Reife der Proletarier, ihre eigenen Angelegenheiten zu ordnen, ist ihnen ein Dorn im Auge, und sie können es nicht ertragen, daß einfache Arbeiter öffentlich rechtliche Dienste ausüben und Vorgesetzte von„ Gebildeten", von Arzten sind. Und sie waren empört darüber, daß die versicherten Arbeiter die Posten der Krankenkassenbeamten erprobten Männern aus ihrer eigenen Klasse übertragen, anstatt sie für Militäranwärter und andere den Unternehmern und der Bureaukratic genehme Elemente offen zu halten. Hinzu kommt noch das Streben der Unternehmer, durch Herabdrücken der Leistungen der Krankenkassen die Beiträge möglichst niedrig zu halten, auf Kosten der kranken Arbeiter zu sparen. Das sind die wahren Beweggründe dieser Par. teien bei ihrem Vorgehen gewesen. Hinter all dem Gerede von den Mißständen, zu denen die Selbstverwaltung der Rassen geführt habe, von dem Mißbrauch der Kassen zu sozialdemokratischen Agitations zwecken, von sozialdemokratischer Vetternwirtschaft usw. steckt der wütende Haß gegen die Arbeiterklasse, die sich von der Bevormundung der herrschenden Klassen freizumachen gewußt hat. Daß alle diese Beschuldigungen nichts als Lügen und Verdrehungen sind, hat sich in den entscheidenden Reichstagsverhandlungen vom 11. und 12. Mai klar erwiesen. Die Hetreden des Junkers Westarp und des nationalliberalen Richters Heinze strotzten von giftigen Verdächtigungen der Kassenverwaltungen, waren aber um so ärmer an Beweisen für diese Verleumdungen. Was braucht's aber auch noch Beweise. Diese Leute sehen doch die Vetternwirtschaft in den Krankenkassen schon durch die Tatsache erwiesen, daß die versicherten Proletarier zu ihren Beamten Arbeiter berufen, die ihr Vertrauen genießen, die ihre Lage und ihre Bedürfnisse kennen. Anderen Betternwirtschaft zu unterschieben, erdreisten sich Junker, die es als selbstverständlich betrachten, daß ihrer Kaste die höheren Militärund Verwaltungsstellen reserviert bleiben, erdreisten sich ZentrumsLeute und Nationalliberale, die in den von ihnen beherrschten Stadtverwaltungen die Begünstigung der Ihrigen als ihr gutes Recht ansehen. Natürlich regen sich die Herren über die Mißbräuche auf nur der Arbeiter wegen, das heißt der gutgesinnten Arbeiter wegen. Es schneidet diesen Arbeiterfreunden ins Herz, daß sich gelbe und christliche Arbeiter von sozialdemokratischen Krankenkassenbeamten kontrollieren lassen müssen sie haben aber natürlich nichts dagegen, daß der sozialdemokratisch gesinnten Mehrheit Beamte von arbeiterfeindlicher, nationaler" Gesinnung aufgezwungen werden. Der dürftige Rest des sogenannten Beweismaterials in der Rede des Junkers Westarp die Zentrumsredner und der nationalliberale Sprecher drückten sich um alle Beweise wurde von den Rednern der Sozialdemokratie in seiner ganzen Erbärm267 lichkeit gekennzeichnet; den Rechtsräubern wurde ihre Rechtfertigung in Fetzen vor die Füße geworfen. Aber das hat sie natürlich nicht abgehalten, den Schlag zu vollziehen. Sie haben die Macht dazu was schiert sie das Recht! Die Verhandlungen des Reichstags über die Krankenkassen zeigen aber der Arbeiterklasse einmal wieder in deutlicher Weise, wie wenig ihre Lage durch eine Vernichtung der blauschwarzen Mehrheit bei den Reichstagswahlen geändert wird. Die Nationalliberalen verbanden sich ungescheut mit Junkern und Pfaffen zur Entrechtung der Arbeiterschaft und zur Verschlechterung der Arbeiterversicherung. Und auch der Fortschritt ist im Grunde seines Herzens gegen das Recht der Arbeiter, wie die Rede des Abgeordneten Cuno bewies. Denn diese Rede war, wie ein sozialdemokratischer Redner mit Recht sagte, zu zwei Dritteln gegen die Selbstverwaltung gerichtet. Müßten die entschiedenen Liberalen" den Ausschlag geben, so wäre es noch lange nicht ausgemacht, daß sie sich auf die Seite der Arbeiter schlagen würden. Jedenfalls aber hat sich die gänzliche Haltlosigkeit des Geredes von der Linksschwenkung der Nationalliberalen erwiesen. Diese zeigen sich bei den Verhandlungen als die giftigsten Arbeiterfeinde. Sie stimmen für alle Verschlechterungen, die die Kommission beschloß, und unterstützen ohne Bedenken die schändliche Taktik der Mehrheit, die Vorlage ohne jede ernstliche Beratung einfach durchzudrücken. Selten hat sich ein aufreizenderes Schauspiel dem deutschen Proletariat geboten, als diese sogenannte Beratung. Da die Rechtsräuber nicht den Mut haben, sich vor der Öffentlichkeit in ihrer wahren Gestalt zu zeigen, da sie ihren Wunsch, das wichtige Gesetz in aller Haft durchzupeitschen, nicht zu bekennen wagen, so haben sie angesichts des entschlossenen Widerspruchs der Sozialdemokratie auf der Verhandlung nach Abschnitten nicht zu bestehen gewagt. Es wird nach Paragraphen verhandelt, aber die Mehrheit berät nicht, sie stimmt bloß ab. Sie beteiligt sich an der Debatte nicht, sie hört die sozialdemokratischen Redner nicht an, sie gibt frech zu erkennen, daß es ihr ganz gleichgültig ist, was die Vertreter der Arbeiterschaft an Gründen für ihre Verbesserungsanträge und gegen die Verschlechterungen des geltenden Rechts vorzubringen haben. Redner auf Redner der Sozialdemokratie spricht, die Mehrheit schweigt und beschließt die Verschlechterungen. Sie achtet die Arbeiterschaft so gering, daß sie es im allgemeinen nicht einmal für nötig hält, die Beschlüsse öffentlich zu begründen. Nur den sogenannten christs lichen Arbeitervertretern wird ab und zu einmal verstattet, ihren Verrat an der Arbeiterklasse mit einigen Verdrehungen und mit verlogenen Angriffen auf die Sozialdemokratte zu beschönigen. Erst bei dem infamsten Streich, bei der Abwürgung der Selbstverwaltung der Krankenkassen wurde das hochmütige Schweigen gebrochen. Die Bedeutung dieser Haltung der Mehrheit geht weit über die betreffenden Verhandlungen und Beschlüsse hinaus. Sie ist ein nicht mißzuverstehendes Anzeichen dafür, daß die Feindschaft gegen die Arbeiterklasse in allen bürgerlichen Parteien mit dem Erstarken der Arbeiterbewegung gewachsen ist, daß die Forderungen des Prole tariats auf verstärkten Widerstand stoßen, und daß eine Zeit angebrochen ist, in der die Arbeiterklasse nicht bloß Stillstand in der Sozialpolitik, sondern auch Rückschritt und gefährliche Angriffe auf ihre mageren Rechte gewärtigen muß. Die Aussichten, Reformen mit bürgerlicher Hilfe zu erreichen, werden immer geringer. Das Proletariat sieht sich allein auf die eigene Kraft verwiesen. Immer deutlicher muß es ihm zum Bewußtsein kommen, daß es nicht nur, um seine letzten, höchsten Ziele zu erreichen, zu gewaltigeren, tiefgreifenderen Mitteln als bisher greifen muß, sondern daß es dazu schon gezwungen ist, wenn es sich nicht Stück für Stückt seiner jetzigen Rechte rauben lassen und auf jeden weiteren Aufstieg verzichten will. Auch andere Anzeichen beweisen diese Verschärfung der Klassengegensätze. In Stuttgart unterlag der sozialdemokratische Oberbürgermeisterkandidat, weil ein Teil der volksparteilichen Wähler den eigenen volksparteilichen Kandidaten im Stiche ließ und für einen Reaktionär stimmte, nur um den Sieg des Sozialdemokraten zu verhindern. Die Angst vor der Sozialdemokratie war wieder einmal stärker als alle entschieden liberalen" Grundsäße. Und das, obgleich der sozialdemokratische Kandidat sich ausdrücklich die Ermächtigung zur Teilnahme an hösischen Veranstaltungen hatte geben lassen, die ihm die Parteiversammlung sonderbarerweise nicht verweigerte, obwohl dem ein erst in Magdeburg gefaßter Parteitagsbeschluß entgegensteht. Der bürgerliche Klasseninstinkt ließ sich auch durch die merkwürdige Art der Wahlagitation unseres Kandidaten und der„ Schwäbischen Tagwacht" nicht beirren, die leider unter Hintansehung jedes sozialistischen Geistes bloß auf den Fang bürgerlicher Stimmen berechnet war. Die Verfassung für Elsaß- Lothringen ist in der Kommission von einer kleinen Mehrheit abgelehnt worden. Das Prole 268 Die Gleichheit tariat hat feinen Grund, ihr eine Träne nachzuweinen, denn die Vorlage ist durch allerlei Zugeständnisse, mit denen die Regierung die Zustimmung des Zentrums erkaufen wollte, noch schlechter geworden, als sie von Anfang an war. Der Reichskanzler hat indes die Hoffnung noch nicht aufgegeben. Er denkt doch noch ein Kompromiß zwischen Zentrum und Liberalen zustande zu bringen und will dazu den Reichstag nach der Erledigung der Reichsversicherungss ordnung noch über Pfingsten hinaus zusammenhalten. Die schändlichen Liebesdienste, die die deutsche Polizei dem rus fifchen Blutregiment durch die Bespitelung der russischen Studenten in Deutschland leistet, und die traurige Bereitwilligkeit, mit der sich die Universitäten zu der Rolle polizeilicher Hilfsorgane hergeben, haben einen russischen Studenten namens Dubrowsky in den Tod getrieben. Dem jungen Gelehrten, der eine Leuchte der Wissenschaft zu werden verhieß, wurde die Zulassung zur Berliner Universität verweigert. Denn so gebot die politische Polizei, die ihn auf Grund wahrhaft lächerlicher Verdachtsgründe für einen Revolutionär hielt. In England hat die liberale Regierung den Entwurf einer umfassenden Arbeiterversicherung gegen Krankheit und Invalidität dem Parlament vorgelegt. Er unterscheidet sich in vielen Stücken vorteilhaft von dem deutschen Versicherungssystem. Vor allem gibt der Entwurf den Arbeitern vollste Selbstverwaltung, zur selben Zeit, wo sie in Deutschland erdrosselt wird. Die Arbeiter des Baugewerbes und der Maschinenindustrie erhalten außerdem eine Arbeitslosenversicherung- ein Versuch, dessen Ergebnisse später den anderen Arbeiterfategorien zugute fommen sollen- wenn die H. B. Bourgeoisie will! Gewerkschaftliche Rundschau. In die Tiefe der beutegierigen fapitalistischen Industrie leuchtet eine vom Fabritarbeiterverband herausgegebene Broschüre hinein. Auf die menschenmordenden Zustände in den chemischen Fabriken war die Öffentlichkeit wiederholt aufmerksam gemacht worden. Genaueres darüber konnte aber erst mit dem Vordringen der gewerkschaftlichen Organisation in der chemischen Industrie festgestellt werden. Die chemischen Fabriken, wahre Giftbuden, sind meist im Besitze von Aktiengesellschaften, die mit ihren Riesengewinnen in der kapitalistischen Profittabelle an erster Stelle stehen. Aber nirgends ist der Arbeiterschutz so miserabel durchgeführt und die Unfallhäufigkeit so hoch wie in der chemischen Industrie. Vielfach ist noch die 11- und 12stündige Arbeitszeit üblich, und in jede Woche fällt zudem eine Vierundzwanzigstundenschicht. Elend und siech, ist die Mehrzahl dieser Arbeiter nach der 12stündigen Fronde meist zu geistiger Anstrengung nicht mehr fähig. Nur der Fusel hält einen Teil dieser durch Säuren und Gifte zerfressenen Menschen aufrecht und zur Not arbeitsfähig. Wie ungeheuer hoch die Krankenziffer der chemischen Industriearbeiter im Vergleich zu der anderer Gewerbe ist, beweist die Statistik. Die Gefährlichkeit der Beschäftigung in vielen Fabrifen läßt eine ständige Arbeiterschaft im Betrieb gar nicht auftommen. Gelegenheitsarbeiter oder Handwerksburschen werden von den Herbergen geholt und nur für einige Tage beschäftigt. Tausenden von Menschen wird der Körper vergiftet, dann werden sie im Interesse der Betriebskrankenkasse- die che mischen Fabriken haben fast ausschließlich Betriebskrankenkassen entlassen. Mit Gift im Körper wandern sie weiter und belasten durch ihre bald eintretende Krankheit andere Kassen. Und das alles zum Vorteil des profitsüchtigen Kapitals, zum Nußen strupelloser Dividendenschlucker! Die Regierung fümmert sich nicht um diese Verhältnisse. Es bleibt der gewertschaftlichen Organisation vorbehalten, gegen diese zum Himmel schreienden Zustände einzuschreiten, und das wird sie mit aller Kraft tun. Eine im Jahre 1909 abgehaltene Konferenz der chemischen Arbeiter brachte die entsetzlichen Betriebszustände bereits zur öffentlichen Kenntnis. Sie verlangte in einer Resolution einen ausreichenden gefeßlichen Arbeiterschutz und einen Maximalarbeitstag von täglich acht Stunden, der nach dem Grade der Gefahren abgestuft werden soll. Nunmehr hält der Fabrikarbeiterverband in der Woche vom 14. bis 20. Mai an allen Orten mit nennenswerter chemischer Industrie Versammlungen ab, um für eine Verkürzung der Arbeitszeit energisch zu wirken. Die Proletarier der chemischen Industrie können bei dieser Agitation der tatkräftigen Unterstützung durch alle Arbeiter und Arbeiterinnen gewiß sein. Insbesondere werden auch die Genossinnen diese Agitation fördern. 1 Wir berichteten schon, daß im Brauntohlenbergbau eine starte Lohnbewegung eingesetzt hat, die in der Oberlausit zum Streit führte. Nunmehr haben die Bergleute auch im ZeitWeißenfels Altenburger Revier die Arbeit niedergelegt Nr. 17 und drohen im Magdeburg- Braunschweiger und LeipzigBornaer Revier gleichfalls damit. Die Bergherren verweigern nach wie vor Verhandlungen mit der Organisationsleitung, weisen die Arbeiterausschüsse zurück und zeigen sich auch einer von der Bergbehörde angeregten Vermittlung abgeneigt. Dafür nehmen die bedrängten Unternehmer Polizei und Streitbrecher in umfassender Weise in Anspruch, allerdings mit zweifelhaftem Erfolg. Die Hafenarbeiter in Mannheim- Ludwigshafen haben ihren Kampf durch Vermittlung des dortigen Gewerbegerichtsvorsitzenden mit gutem Erfolg beendet. Sie erlangten Lohnzulagen von 1,50 bis 2 Mt. pro Woche, eine Verminderung der Arbeitszeit um eine halbe Stunde täglich und eine Regelung der Sonntags und Nachtruhe. Der Kampf verdient nicht vergessen zu werden, weil er wie die Streits in Rastatt und Pforzheim. die„ Arbeiterfreundlichkeit" der liberalen badischen Musterregierung in einer Weise beleuchtet, die für Baden den Namen Klein- Moabit gerecht fertigt erscheinen läßt. Jm Bädergewerbe bestehen zurzeit an vielen Orten Lohnbewegungen. In Berlin werden vor dem Gewerbegericht lang wierige Verhandlungen gepflogen. In Hamburg lam es zum Streit, der bisher einen für die Gehilfen sehr günstigen Verlauf nimmt. Von 420 in Betracht kommenden Bäckereien mit 1700 bes schäftigten Bäckern und Konditoren haben schon nach wenigen Tagen 331 Betriebe mit 1475 Bäckern und 142 Konditoren die Forde rungen der Gehilfen bewilligt. Die Arbeiterfrauen meiden bei ihren Einkäufen mit großer Gewissenhaftigkeit Betriebe, in denen gestreikt wird. In der Tarifbewegung im Buchbindergewerbe für den Dreistädtetarif Berlin, Leipzig, Stuttgart sind bereits Verhandlungen zwischen Vertretern der Arbeiter und Unternehmer im Gange. Außer der Festsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 521 Stunden Sonnabends soll der Arbeitstag in der Regel nur 7 Stunden betragen wurden von den Unternehmern auch einige Zulagen zu den Löhnen zugestanden. Näheres darüber werden wir nach Abschluß der Verhandlungen bringen, die inzwischen vertagt wurden und am 22. d. M. fortgesetzt werden sollen. Eine Berliner Ver. sammlung der Buchbindereiarbeiter und-arbeiterinnen erklärte die für Berlin gemachten Zugeständnisse als unzureichend, beauftragte aber ihre Vertreter zu weiteren Unterhandlungen. " Jm Portefeuilles und Reiseartikelgewerbe belieben die Unternehmer ein sonderbares Verfahren. Entgegen den Bestim mungen des noch bis Ende Juni geltenden Vertrags versuchen sie eine Vereinfachung der Verhandlungen" durch Schaffung eines neuen Tarifs durch das Zentraltarifamt unter Umgehung der örtlichen Organisationen. Die Treiber bei diesem Vorgehen, das einen start scharfmacherischen Beigeschmack hat, sind die Offenbacher Unternehmer. Diese glauben, daß die Mittel der Organisation bald erschöpft sind, wenn in Offenbach etwa 10000 Personen in den Rampf getrieben werden. Die Herren dürften aber ihre Rechnung ohne die in diesem Gewerbe strafforganisierte Arbeiterschaft ges macht haben, die auf einen großen Kampf gut vorbereitet ist. Die geplante umfassende Aussperrung im bayerischen Textil gewerbe scheint nicht einmal im Augsburger Industriegebiet, dem Mittelpunkt der Scharfmacher, lückenlos zur Durchführung zu kommen; wenigstens ist eine große Kammgarnspinnerei bereits aus dem Verband der Textilindustriellen ausgetreten, um dem Aussperrungsbeschluß zu entgehen. Auf den Schiffswerften gärt es auch schon wieder. Der Streit in Danzig ist noch nicht beendet. Auf der Kaiserlichen Werft in Wilhelmshaven erklärten die Arbeiter einen von der Werftdirektion vorgelegten neuen Tarif für nicht annehmbar und stellten eigene Forderungen auf. Auf den Hamburger Seeschiffswerften sind die Arbeiter unzufrieden, weil die Werstbesitzer das beim großen Kampfe im Vorjahr gegebene Versprechen nicht in anständiger Weise erfüllen. Die Spannung zwischen Unternehmern und Arbeitern wächst daher wieder ziemlich start. Der Bergarbeiterverband hat die Absicht, in seiner Verwaltung eine gut demokratische Einrichtung einzuführen. Der Zentralvorstand schlägt der am 21. Mai beginnenden Generalversammlung vor, einen Aktionsausschuß einzusetzen, der sich aus dem Gesamtvorstand des Verbandes, den Redakteuren des Fac organs, den Bezirksleitern und einer Anzahl zu wählender Delegierter zusammensetzen solle. Jeder Bezirk wählt in diesen Ausschuß einen Delegierten auf zwei Jahre; Bezirke mit mehr als 5000 Mitgliedern wählen zwei Delegierte. Dieser Aktionsausschuß würde aus 40 Angestellten und 47 gewählten Delegierten bestehen. Er soll in der Regel einmal jährlich zusammentreten, das Altionsprogramm für den Verband aufstellen, die Tallit bei größeren Streits und Aussperrungen bestimmen, Vertreter zu nationalen und Nr. 17 Die Gleichheit internationalen Konferenzen entsenden und anderes mehr. Auf den Generalversammlungen soll der Ausschuß Siz und Stimme haben. Sehr arg muß es eine Streitbrecherbande getrieben haben, die sich vor dem Lübecker Schwurgericht zu verantworten hatte. Denn diese von Polizei und Gericht doch sonst so verhätschelten Brüder wurden mit Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren bedacht. Nach dem Rezept der Hingegarde hatten sie harmlose Passanten verprügelt und in eine Menschenmenge geschossen, alles aus reiner Lust an Brutalitäten. Jedenfalls wurde es ihnen aber zum Ver hängnis, daß sie auch einen Krawall mit der Polizei nicht scheuten. Vor Gericht führten sich die dem Staate nützlichen Elemente" so flegelhaft auf, daß sie vom Vorsitzenden häufig zu anständigem Betragen ermahnt werden mußten. Die Entrechtung der Landarbeiter durch das altpreußische Gesetz vom Jahre 1854 wird durch folgenden Fall grell beleuchtet. Einem Landarbeiter, der sich als Pferdeknecht vermietet hatte, eine Bes wurden die Pferde wegen angeblicher Mißhandlung schuldigung, die sich später vor Gericht als falsch erwies- vom Inspektor des Gutes abgenommen, und er wurde an die Dresch maschine beordert. An der Dreschmaschine sollte er zu dem gleichen Zaglohn von 1 Mt. pro Tag arbeiten, den er als Pferdeknecht belam, während sonst für Arbeit an der Drefchmaschine ein erheb lich höherer Lohn gezahlt wird. Der Landarbeiter weigerte sich beffen mit gutem Recht, wurde aber auf Klageerhebung des Gutsbesitzers hin in zwei Gerichtsinstanzen verurteilt. Das Gericht erflärte, daß laut Gesindeordnung der Landarbeiter verpflichtet sei, zu dem Lohne, zu dem er eingestellt wurde, alle landwirtschafts lichen Arbeiten zu verrichten, gleichviel, ob für die neue Arbeit sonst ein höherer Lohn gezahlt werde. Das ist ein Rechtsstandpunkt, der im übrigen gewerblichen Leben unmöglich wäre. Die Organisation ist die Waffe, mit der sich die Landarbeiter gleiches Recht wie die # anderen Arbeiter erobern werden. Genossenschaftliche Rundschau. Die Sonderbesteuerung der Konsumvereine droht in einer Reihe deutscher Bundesstaaten. Natürlich wird diese nicht in der Form eines eigenen, gegen die Konsumvereine erlassenen Sonder fteuerrechts verwirklicht. Die betreffenden Vorschläge und Gesetzes vorlagen sind aber alle so beschaffen, daß ihr besonderer 3wed, vornehmlich die Arbeitergenossenschaften zu treffen, unschwer zu erkennen ist. In Sachsen wird sich der nächste im Herbst 1911 zusammentretende Landtag unter anderem auch mit einer Gemeindes steuerreform zu befassen haben, deren Grundzüge die Regierung bereits veröffentlicht. Danach sollen die Gemeinden das Recht haben, Umsatzsteuern einzuführen, wenn sie feine Gewerbesteuer haben wollen. Und zwar werden gleich zweierlei Arten von Umfatzsteuern vorgeschlagen. Entweder die mildere Form- tönnen bestimmte Großbetriebe mit 10 Prozent ihres Umsatzes als Rein gewinn zur Einfommensteuer herangezogen werden, auch wenn der wirklich erzielte Reingewinn viel niedriger ist. Oder die Gemein den dürfen gar die rohe Umsatzsteuer bis zum Höchstbetrag von 2 Prozent einführen. Dieses Recht ist zwar den Gemeinden schon fett gegeben, aber nur auf dem Verordnungsweg. Dieser Vorschlag ift um so befremdlicher, als die Regierung selbst noch vor kurzem der Stadt Dresden die reine Umsatzsteuer wegen deren großer Härte nicht genehmigt hat. Würde der Vorschlag Gesez, so würden die Gemeinden dadurch eigens provoziert, die Umsatzsteuer einzuführen, während die Regierung durch ihr Verhalten in den letzten Jahren die Gemeinden eher davon abhalten zu suchen schien. Ein Gesetz ist außerdem viel schwerer wieder zu beseitigen als eine Verordnung. Daß die Gemeindeumfassteuer hauptsächlich die Konsumvereine treffen würde, ergibt sich hier aus der Lage der Dinge.- Jm preußischen Landtag hat der konservative Mittelständler Ab geordneter Hammer beantragt, so rasch als möglich, spätestens aber bei der organischen Neuregelung des Einkommensteuergesehes, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem Einkommensteuergesetz folgende Bestimmung einfügt:" Als verteilte Dividende gilt, bei den nicht physischen Personen, jede an ihre Mitglieder in Form von Rabatten oder in sonstiger Art gewährte Nüdvergütung." Der Antrag richtet sich gegen die Konsumvereine, die, um den Steuerdruck etwas zu mildern, vielfach dazu übergegangen find, ihren Mitgliedern einen festen Rabatt einzuräumen. Dieser konnte dann ebensowenig wie der Händlerrabatt der Einkommensteuer unterworfen werden. Das hat die Mittelständler, deren Schüßlinge, die Rabattsparvereine, von demselben Mittel längst Gebrauch machen, arg aufgebracht. Daher dieser Antrag, der bei der bekannten voltsfeindlichen Zusammensetzung der preußischen„ Volksvertretung" sicher starkes Ent 269 gegenkommen finden wird. Nach jahrelangen Beratungen ist vor einiger Zeit in Lübeck die Gewerbesteuernovelle, die den Lübecker Konsumverein einer Umsatzsteuer unterwirft, angenommen worden. In Anhalt hat man im April ein Gesetz beschlossen, das den ländlichen Kreisen die Möglichkeit gibt, die Konsumvereine zu einer Umsatzsteuer heranzuziehen. Bisher hatten nur die Städte dieses Recht, die davon fast gar keinen Gebrauch gemacht haben. Allem Anschein nach rechnet man bei den Kreisen auf mehr Verständnis für die Notwendigkeit einer solchen Besteuerung. Wenn nun nach dem Vorbild der Kreise auch die Städte zur Anwendung des Gesetzes schreiten wollen, sind die Vereine der Gefahr der Doppelbesteuerung ausgesetzt. Die Regierung hat zwar ein Genehmigungs recht und will auf diese Weise besondere Härten verhüten. Was man in Regierungskreisen aber als nicht besonders hart bei der Besteuerung von Konsumvereinen empfindet, ist ja zur Genüge befannt. In Lippe ist bekanntlich ebenfalls ein Gesetzentwurf eingebracht worden, der die Konsumvereine der Einkommensteuer unterwerfen will. Bisher zahlten in Lippe nur die Molkereigenossenschaften Einkommensteuer. Aber gerade diese sollen jetzt von der Einkommensteuer befreit werden. In Hamburg hatte man eine Kommission eingesetzt, die neue Einnahmequellen finden sollte. Diese Kommission schlägt nun nicht weniger als zehn verschiedene Steuer- und Gebührenerhöhungen vor, die zusammen 7 Millionen Mark bringen follen. Dabei hat man sich nicht gescheut, auch eine Konsumvereinsbesteuerung vorzuschlagen. Ist es an sich schon un endlich kleinlich, bei einem Bedarf von 7 Millionen Mart 150000 Mart den fleinen Leuten, die im Konsumverein zusammengeschlossen sind, von ihrer Rückvergütung fortzunehmen, so erregt die Art, wie das in Hamburg gemacht werden soll, Kopfschütteln. Man will in Hamburg nach sächsischem Muster nicht das Einkommen besteuern, das die Konsumvereine erzielen, sondern das, das sie erzielen fönnten. 8 Prozent des Umsatzes soll bei den Konsumvereinen als Einkommen gelten. Warenhäuser und Großdetaillisten läßt man babei völlig ungeschoren. So sieht man die mittelständlerischen Hetzer überall mit Erfolg am Werke. Vom 18. bis 21. Juni wird in Leipzig der Genossenschaftstag des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine abgehalten, der auch die Berichte der Verbandsleitung entgegenzunehmen hat. Die Berichte sind bereits im Verbandsorgan veröffentlicht worden. Wir heben aus ihnen, soweit sie zahlenmäßig Stand und Entwick lung des Zentralverbandes erfennen lassen, folgendes hervor: Die Zahl der Konfumvereine des Verbandes stieg im Berichtsjahr 1910 von 1077 auf 1109, die Zunahme betrug 32 gegen 49 im Jahre vorher. Die Zahl der Mitglieder der Vereine wuchs von 1047975 auf 1171763, fie erfuhr somit eine Zunahme von 123 788 gegen 81 071 im Vorjahr. Der Umsatz im eigenen Geschäft stieg von 273371 308 Mt. auf 306 931612 Mt., der Zuwachs betrug 33 560 309 Mr. gegen 20770445 Mt. im Jahre 1909. Der Umfah in der Eigenproduktion stieg von 44 776482 Mt. auf 53 342 684 Mt., die Zunahme stellte sich auf 8566202 Mt. gegen 7992 701 Mt. im vorhergehenden Jahre. Das eigene Rapital, bestehend aus den Geschäftsanteilen und sämtlichen Referven, nahm von 82144400 Mt. auf 36217929 Mart zu, also um 4078529 Mt. gegen 2955624 Mt. im Vorjahr. Das von den Mitgliedern anvertraute Kapital, bestehend aus Hausanteilen und Spareinlagen, wuchs von 26 132 875 Wit. auf 33111247 Mart, der Zuwachs betrug somit 6978372 Mt. gegen 5173218 Mr. im Jahre vorher. Das fremde Kapital, bestehend aus Hypotheken und Warenschulden, stieg von 32746690 mt. auf 36947 268 Mt., also um 4200578 Mt. gegen 2611059 Mt. im vorhergehenden Jahre. Wir werden später noch ausführlicher auf den Bericht zurückkommen. Auch zwei der größten deutschen Konsumvereine haben ihre Jahresberichte in der letzten Zeit veröffentlicht. Es ist inter effant, einen Blick hineinzuwerfen. Der Breslauer Konsumverein, der der ältere der beiden Vereine ist, gehört dem bürgerlichen Ge nossenschaftsverband an und steht auch unter bürgerlicher Leitung. Er zählte Ende 1910 die ungeheure Zahl von 94260 Witgliedern und erzielte 21526 262 Mt. Umsatz. Der Durchschnittsumsatz pro Mitglied beträgt demnach 228 Mt. Das ist außerordentlich niedrig; bei den Bereinen des Zentralverbandes übersteigt er 800 Mt. Der Breslauer Berein hat offenbar viele Mitglieder, die sich gar nicht um den Berein fümmern. Er beschäftigt 905 Personen, hat 77 Ver faufsstellen und 4 Rohlenlager. An Steuern zahlt er insgesamt Ein viel reicheres Leben herrscht in dem Hamburger Ronfum, Bau- und Sparverein Produktion". Die Zahl der Mitglieder stieg im letzten Geschäftsjahr von 41875 auf 49312, der Umsatz von 10045986 auf 13107 169 Mt. Der größte Teil dieses Umsatzes entfiel auf Rolonialwaren. Der Umsatz der Schlächterei ist in beständiger schneller Steigerung begriffen; er stieg von 2664189 Mart auf 8865 404 Mt. oder 29 Prozent des Gesamtumfazes. Gut 244076 m. " 270 " Die Gleichheit entwickelt hat sich auch die Bäckerei und Konditorei, deren Umsatz von 1330099 Mt. auf 1536 657 Mt. stieg. Der Bericht hebt her vor, daß die„ Produktion" als erste von allen Hamburger Bäckereien bei dem legtjährigen Rückgang der Brotpreise eine Erhöhung des Gewichtes sämtlicher Brotsorten um 10 Prozent eintreten ließ. Die Zahl der Brotläden betrug zu Beginn des Jahres 3, zu Ende 8. Ein dritter eigener Produktionszweig ist die Kaffeerösterei, die 1910 465 433 Pfund Röstkaffee produzierte. Die Mineralwasserfabrik hatte einen Umsatz von fast 200000 Flaschen, zu denen noch 2818 Siphons tamen. Erwähnt seien ferner noch die eigene Tischlerei, Klempnerei, Schlosserei und Schmiede der Genossenschaft. Sehr umfangreich war die Bautätigkeit der Genossenschaft. Es wurden im Berichts jahr neue Bauwerke im Gesamtwert von 750000 Mt. hergestellt, und zwar ein neues Speicher- und Maschinengebäude und mehrere Wohnungs- und Verkaufsstellenanlagen mit insgesamt 122 Woh nungen und 12 Läden. Das Grundstückkonto der Produktion" hat sich damit auf 5561546 Mt. erhöht. 948 Personen waren 1910 in der Produktion" beschäftigt. Davon entfallen 61 auf die Leitung und das Bureaupersonal, 559 auf das Verkaufs- und Lagerpersonal, 73 auf die Bäckerei, 182 auf die Schlächterei, 17 auf die Tischlerei usw. Der Reingewinn stieg von 544555 auf 655847 Mt. Er kam in Form eines feststehenden Rabatts von 4 Prozent und einer nach träglich gezahlten Rückvergütung von 1 Prozent zur Verteilung, was zusammen einer Vergütung auf den Umsatz von 5 Prozent entspricht. Das Geschäftsanteilfonto der Mitglieder beträgt 747405 Mart. Das Notfondskonto( auf dem für jedes Mitglied aus seiner Rückvergütung ein individueller Notfonds von 100 Mt. angesammelt wird) ist auf 682787 Mt. angewachsen. Es sind daran jetzt 19262 Mitglieder beteiligt. In der Spartasse liegen jetzt 5588906 Mt., so daß das Gesamtguthaben der Mitglieder bei ihrer Genossenschaft jegt zirka 7 Millionen Mart beträgt, eine Summe, die sonst die Macht des Privatfapitals gesteigert hätte, jetzt aber die genossenschaftliche Arbeit befruchtet. Nach dem letzten Jahrbuch der großbritannischen Großeinkaufs gesellschaften waren der englischen Großeinkaufsgesellschaft 1163 Genossenschaften angeschlossen. Die Mitgliederzahl dieser Genossenschaften beträgt über 2 Millionen. Die Anteile ergeben allein 1657 305 Pfd. Sterl. Ungefähr das Doppelte ist an Depositen vorhanden, dazu kommen verschiedene Fonds, so daß sich das gesamte Rapital auf 6 Millionen Pfund Sterling( 125,7 Millionen Mart) beläuft. Im verflossenen Jahre betrug der Umsatz 530 Millionen Mark. Auch die schottische Großeinkaufsgesellschaft hat eine imposante Entwicklung genommen. Seit 1907 beläuft sich ihr Kapital auf mehr als 60 Millionen Mark. Der Umsatz betrug 1910 145 Millionen Mark. Die englische Großeinkaufsgesellschaft produziert: Wurst, Schmalz, Käse, sonstige Fleischwaren, Biskuit, Kakes, Schokoladen, Konfitüren, Kalao, Kaffee, Mehl, eingemachte Früchte, eingemachte Gemüse, Marmeladen, Saucen, Essig usw. Gemeinsam mit der schottischen Großeinkaufsgesellschaft betreibt sie ein großes Teegeschäft und eigene Teeplantagen. Ferner produziert sie: Stiefel, Schuhe, alle Sorten Kleider und Unterkleider, Strumpfwaren; für den Haushalt liefert sie aus eigenen Fabriken: Bettstellen, Matratzen, Bürsten, Besen, Matten, Seifen, Stärke, Kerzen, Möbel, Schuhcreme, Metallpuzmittel und allerlei sonstige Haushaltungsgegenstände; ferner stellt fie Rauch- und Schnupftabate sowie Zigarren und Zigaretten in eigenen Fabriken her. Ferner ist hier noch eine Transportabteilung zu nennen, die vier Dampfer besitzt, von denen zwei kleinere der Küstenschiffahrt dienen, während die zwei größeren den Verkehr mit Rouen vermitteln. Beinahe zwei Drittel sämtlicher Angestellten der englischen Großeinkaufsgesellschaft( über 12000 Personen) sind in den Produktivabteilungen tätig. Das gesamte Personal zählt 19247 Köpfe. Die größte Arbeiterzahl hat die Schuhfabrik in Leicester zu verzeichnen, nämlich 1499; außer dieser Schuhfabrik zählt nur noch ein Betrieb über 1000 Personen, nämlich die Buchdruckerei und Buchbinderei in Longsight. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe größerer Betriebe: in der Hemdenfabrikation in Broughton sind 486, in den Konfektionswerkstätten 536 Personen beschäftigt. In den großen Betriebswerkstätten läßt hier die Großeinkaufsgesellschaft Waren, die sonst in Heimarbeit hergestellt werden, bei anständigen Löhnen und geringer Arbeitszeit anfertigen. Von den rund 6400 Angestellten, die im eigentlichen Handelsgeschäft verwendet werden, find allein in der Zentrale 2300 beschäftigt. 135 Angestellte find außerhalb Großbritanniens tätig. Die größte Niederlassung außerhalb Großbritanniens besteht in Harring in Dänemart, sie zählt 28 Personen; es werden dort Fleischwaren hergestellt. 19 Angestellte zählt die Filiale in Kopenhagen. Die Niederlassungen in Aarhus, Gothenburg, Odense und Esbjerg zählen noch 11 bis 15 Angestellte. Nr. 17 In New York und in Sydney( Australien) sind 8 Personen tätig, während in Montreal( Kanada) 4 Personen beschäftigt sind. Die Liste der Waren, die die schottische Großeinkaufsgesellschaft in Eigens produktion herstellt, ist ebenfalls recht groß. Die Fabriken, die sich in der Hauptsache in Shieldhall und Glasgow befinden, sind im allgemeinen kleiner als die der englischen Großeinkaufsgesellschaft. Immerhin gibt es auch hier einen Betrieb, der über 1000 Arbeiter beschäftigt, nämlich die Stiefelfabrik in Shieldhall. Insgesamt sind hier in den Produktivbetrieben 5600 Personen, im Handelsgeschäft H. F. 1700 Personen tätig. Notizentell. Dienstbotenfrage. Friedliche Lösung der Dienstbotenfrage?„ Du sprichst ein großes Wort gelassen aus", dieses Wort Schillers möchte man den bürgerlichen Frauenvereinigungen zurufen, die unter der Devise: Friedliche Lösung der Dienstbotenfrage" zum 5. Mai eine Ver sammlung nach dem Berliner Rathaus einberufen hatten. Die pomphafte Ankündigung hatte aber doch nicht die erhoffte Bugkraft bewiesen. Zwar hatten 15 Vereine an ihre Mitglieder und an weitere Kreise appelliert, Schöneberger und Rigdorfer Magistratsmitglieder sowie ein Berliner Stadtschulrat ihre Mitwirkung an der Lösung der schwierigen Frage zugesagt; allein der Bürgersaal des Rat hauses war faum zur Hälfte gefüllt, und gegen das Ende der Ver sammlung hatten sich die Reihen der Erschienenen bis auf etwa 100 Personen gelichtet. Zweck der Veranstaltung war, die auf dem Boden der herr schenden Gesellschaftsordnung stehenden" Organisationen der Dienst boten sowohl wie der Hausfrauen für die Gründung eines Haus. dienstausschusses zu interessieren, der unterschiedliche Auffassungen flären, Gegensätze ausgleichen, gemeinsame Aftionen ein leiten und als beratendes Zentralorgan der Haushaltungsvorstände wie der Hausangestellten" dienen soll. Wie die Referentin, Fräu-. lein v. Knebel Doeberiz, in ihrem Vortrag betonte, soll der Ausschuß vor allem auch als Schiedsgericht fungieren, denn die Polizei, die Gesindeordnung und das Bürgerliche Gesetzbuch reichten nicht aus, wenn es sich um strittige Fragen zwischen Dienst, berech tigten" und Dienst, verpflichteten" handle. Zu den Aufgaben des Ausschusses sollen ferner gehören: Schaffung eines Dienstvertrags, Regelung der Freizeit, der Lohnfrage, der Kostgeldfrage, Eintreten für eine Kranten- und Unfallversicherung sowie für den Fortbil dungsschulzwang der Dienenden, Anbahnung von allerlei Wohl fahrtseinrichtungen wie Altersheimen und dergleichen. Der Haus dienstausschuß soll auf paritätischer Grundlage aufgebaut sein, das heißt Dienstboten und Haushaltungsvorstände sollen zu gleichen Teilen in ihm vertreten sein; auch rechnet man darauf, daß die Gemeindeverwaltungen von Groß- Berlin Juristen, Arzte und Arz tinnen in den Ausschuß entsenden werden. In der sehr lebhaften Diskussion wurde dem Ausschuß als eine Hauptaufgabe die Beseitigung der Gesindeordnung zugewiesen, um damit einer gewissen Organisation den Wind aus den Segeln zu nehmen. Gemeint ist der in glücklicher Entwicklung begriffene Zen tralverband der Hausangestellten, der abseits aller Harmonieduselet die Interessen der Dienenden allein vertritt und des halb den reformbegeisterten Damen der Frauenvereine seit langem ein Dorn im Auge ist. Von allen Seiten wurde der Gründung des Dienstausschusses zugestimmt und Pastor Burckhardt, der Vorsitzende der Vereine Wohlfahrt der weiblichen Jugend und des Verbandes der evangelischen Jungfrauenvereine mit der Leitung der weiteren Vorbereitungen beauftragt. Wie man sieht, nahmen die Gründer des Ausschusses die Backen ganz gewaltig voll. Aber wir wissen aus Erfahrung, wie wenig dabei herauskommen wird: bestenfalls ein klägliches Herumdilettieren und Herumpfuschen an all den Aufgaben, deren Größe die Herr schaften naiverweise erheblich unterschäßen, und deren ehrliche Lösung darum die zwerghaften Kräfte des Ausschusses weit übersteigen muß. Davon nicht zu reden, daß der Ausschuß von vorn herein auf Flugsand baut, weil er die Dienstbotenfrage vom Standpunkt der Harmonie zwischen Dienenden und Herrschaften aus lösen will. Man fann den geplanten Großtaten gar nicht mißtrauisch genug entgegensehen. Der Vorsigende hatte die Anwesenden auf das dringendste ermahnt, in der Diskussion nicht etwa ihre persön lichen Hausfrauenschmerzen vorzubringen. Es half nichts: zwei adlige Damen nfußten ihrem gepreßten Herzen Luft machen und klagelieder anstimmen über die ungerechtfertigten Ansprüche der Dienstboten, die den armen geplagten Herrschaften das Leben so sauer machen. Diese Damen standen mit ihren beschränkten An Nr. 17 Die Gleichheit sichten sicher nicht allein da. Wir erinnern uns quch noch jener Debatte über die Dienstbotenfrage auf dem Breslauer Kongreß des Bundes deutscher Frauenvereine, wo die Elite der bürger lichen Frauenwelt Deutschlands die rückständigsten Ansichten über das häusliche Arbeitsverhältnis vertrat. An dieser tiefgewur zelten Rückständigkeit, die ihre letzte und festeste Wurzel in dem Klassengegensatz zwischen Besitzenden und Nichtbefizenden hat, sind bisher noch alle bürgerlichen Bestrebungen gescheitert, eine dauernde Harmonie der Interessen in gemeinsamen Organisationen der Haus angestellten- und ihrer Arbeitgeber herbeizuführen. Die deutsche Hausfrau ist dazu noch nicht reif", hat einmal ein bürgerlicher Parla mentarier gesagt, und der Mann fannte seine Pappenheimerinnen. " Warten wir also ab, welche Wunderwerke der mit so großem Tamtam angekündigte Dienstausschuß vollbringen wird. Die sozial politische Einsicht der häuslichen Arbeitgeberinnen ist nach allem nicht größer als die der industriellen und agrarischen Arbeitgeber, denen noch jede Besserung in der Lage der Ausgebeuteten in zähem Kampfe abgetrost werden mußte. In dieser Erkenntnis werden die aufgeklärten Hausgehilfinnen unbeirrt durch das Phantom, die Klassengegensäge durch die friedliche Lösung der Dienstbotenfrage überbrücken zu wollen eintreten und wirken für ihre Rampforganisation, den Zentralverband der Hausangestellten M. Kt. Deutschlands. Von der Arbeit für das Recht der Handangestellten in Hamburg. Bald nach ihrer Gründung Ende 1906 eröffnete die Hamburger Ortsgruppe des Verbandes der Hausange stellten einen Stellennachweis. Er erfreut sich eines großen Zu spruchs, namentlich wird er von Herrschaften, die Dienstboten suchen, so start in Anspruch genommen, daß meist nie alle offenen Stellen besetzt werden können. Die Organisation erstrebt vor allem, durch ihren Stellennachweis den Hausangestellten gute Arbeits bedingungen zu sichern. Wir hatten daher ursprünglich den„ Stadt hagenschen Vertrag" für die Hamburger Verhältnisse umgearbeitet und schärften den Mädchen ein, ihn zur Grundlage ihrer Stellung zu machen. Der Vertrag wurde auch immer unterschrieben und -nie innegehalten. Wir mußten einsehen, daß unsere Bewegung noch zu schwach ist und daß die meisten Hausangestellten noch zu ungeschult sind, um die Bedingungen dieses Vertrags durchzusetzen. So ungern wir es taten, wir ließen den Vertrag fallen und suchten unseren Mitgliedern zunächst die allernotwendigsten Rechte zu sichern. Wir bestanden daher darauf, daß die Herrschaften, denen wir Haus angestellte vermittelten, diesen unter anderem den Besuch der Vers sammlungen, Ausgang jeden zweiten Sonntag, einen freien Abend in der Woche gewährten und ihnen einen gesunden, verschließbaren Schlafraum zuwiesen. Gar oft mußten wir natürlich hören:„ Ich lasse mir keine Vorschriften von meinem Mädchen machen." Wir erklärten aber den betreffenden Damen, daß sie sich in diesem Falle anderswo um ein Mädchen bemühen müssen, da unsere Organi sation nur zu diesen Bedingungen Stellungen nachweise. Danach wurden auch stets unsere Forderungen von den Herrschaften an erkannt. Trotzdem laufen täglich bei der Organisation Klagen der Mitglieder ein, daß die Herrschaften ihr Wort brechen und die übernommenen Bedingungen nicht innehalten. Leider kommen die Mädchen mit ihren Beschwerden gewöhnlich erst zu uns, wenn sie ihre Stellung verlassen haben. Da müssen wir dann hören:„ Ich durfte nie Donnerstag abend in die Versammlung gehen; Aus gang bekam ich auch nur jeden dritten Sonntag; mein Schlafzimmer durfte ich nicht verschließen." Oder auch: Ich mußte im Badezimmer schlafen; Zeit zum Ausbessern meiner Garderobe wurde mir nie gegeben usw." Die häufigste Klage ist aber die, daß die Hausfrauen den Mädchen, denen sie fündigten oder die selbst gefündigt haben, feine Zeit zum Suchen einer neuen Stellung ge währen, wie es das Gesetz verlangt. Wären die Mädchen auf geklärt, so würden sie sich nicht einschüchtern lassen von den Damen, die entweder aus Unkenntnis des Gesetzes handeln oder bewußt das Gesetz umgehen. Herrschaften, die den Mädchen die Erlaubnis zum Suchen einer neuen Stellung verweigern, sind gesetzlich verpflichtet, diesen so lange Lohn und Kostgeld zu zahlen, bis sie einen neuen Dienst gefunden haben. Das müssen die Dienenden selbst den Damen klar machen. Nachdem durch rege Arbeit die Or ganisation der Hamburger Hausangestellten an Stärke gewonnen hat, kann sie im Kampf um menschenwürdige Arbeitsverhältnisse einen weiteren Schritt vorwärts tun. Unser Nachweis vermittelt vom 15. März an Stellungen nur noch unter der Bedingung, daß von der Herrschaft sowohl wie von den Hausangestellten eine Er flärung unterschrieben wird, die folgendes festlegt:„ Durch die Benuzung des Nachweises anerkennen die Hausfrauen den Verband und erklären sich einverstanden, den Mädchen keine Schwierigkeiten zu bereiten betreffs der Einkassierung der Beiträge und des Besuchs 271 der monatlichen Mitgliederversammlungen, zu denen der wöchent. liche Freiabend benutzt wird und die jeden zweiten Donnerstag im Monat stattfinden. Des weiteren verpflichten sich die Hausfrauen dazu, den Mädchen einen gefunden, luftigen, von innen verschließbaren Schlafraum, einen Kleiderschrank oder eine staubfreie Garderobe und ein Bett zur alleinigen Benutzung anzuweisen, auch muß Waschgelegenheit vorhanden sein. Die Arbeitszeit soll 12 Stunden täglich nicht überschreiten. Die Nachtruhe muß mindestens 8 Stunden betragen, während der Essenszeit muß das Sitzen gewährleistet sein. Den Hausangestellten ist jeden zweiten Sonntag von 8 Uhr an und an einem Abend in der Woche von 6 Uhr an freizugeben, und zwar den über 18 Jahre alten Mädchen an beiden Tagen bis 12 Uhr abends. Ein Abend der Woche muß zum Ausbessern der Garderobe zur Verfügung stehen. Die Kündigung hat 14 Tage vor dem Dienstaustritt zu erfolgen. Zum Stellungsuchen ist den Mädchen laut§ 629 des Bürger lichen Gesetzbuchs eine angemessene Zeit zu gewähren." Wir können diese Bedingungen um so sicherer durchsetzen, je stärker unsere Organisation wird. Es ist daher die Pflicht aller Genossen und Genossinnen, durch Aufklärung ihrer Bekannten, die als Hausangestellte tätig sind, uns möglichst viel neue Mitglieder zuzuführen. Die gekräftigte Organisation wird die Interessen der Haussllavinnen unserer Zeit zu wahren wissen. Fürsorge für Mutter und Kind. L. K. Eine große Bettelei für die Säuglinge erfolgt seit einigen Wochen im Herzogtum Gotha, das bekanntlich Tausende armer und geplagter Spielwarenarbeiter und-arbeiterinnen beherbergt. Die junge Frau Herzogin, Ihre Königliche Hoheit Viktoria Adelheid" ach, wie schön das klingt!- hat„ geruht", eine Vittoria- Abelheid- Pflegestiftung" zu begründen, damit im Lande ein allgemeines Säuglingsheim errichtet wird. Es erschien ein mächtiger Aufruf in den staatserhaltenden" Zeitungen des Herzogtums, der, von den feinsten Damen der Bourgeoisie und Bureaukratie unterzeichnet, alle Freunde der Kinder, der Gesundheit und des Volkes" zum Geben einlud. 110 000 Mt. ständen bereits für das Säuglingsheim zur Verfügung, aber der Bau allein ohne die großen Aufwendungen für die innere Einrichtung werde rund 200 000 t. tosten, darum tue allges meine Unterstützung durch namhafte Beiträge dringend not. In Erkenntnis der Not der kleinsten Kinder, der wir gern in vollem Umfang abhelfen möchten, werden vor allem die bemittelteren Einwohner unseres Landes um tatkräftige Unterstützung gebeten." So hieß es. Die Stiftung bezweckt angeblich lediglich die Fürsorge für Säuglinge. Im Interesse dieser Fürsorge können jedoch auch Mütter in anstaltliche Pflege genommen werden. Die Aufnahme der Mütter kann erforderlichenfalls auch schon einige Zeit vor der zu erwartenden Niederkunft erfolgen." Der Aufruf wurde im Februar 1911 veröffentlicht und legte die Frage nahe: wenn Ihre Königliche Hoheit Viktoria Adelheid geruht, Volkswohl täterin sein zu wollen, warum trägt sie die Kosten des Säuglingsheims nicht allein? Wer unsere Besitzenden nicht fennt, der konnte jedoch wähnen, daß nun wenigstens die begüterten Damen sehr bald weit mehr zusammenbringen würden, als für das Heim erforderlich war. Aber die Sache ist bis jetzt fast nicht vorwärts getommen. Die Besitzenden macht das Nehmen seliger als das Geben. Die Masse muß es bringen", ist daher zur Losung der Sammlung geworden. Es fanden Wohltätigkeitsveranstaltungen zum Besten des Säuglingsheims statt, und ein älterer pensionierter Staatsbeamter flopste mit den„ Vittoria- Sammellisten" alle Häuser ab. Der Ertrag von alledem blieb jedoch mäßig. Die zwei Duzend der reichsten Damen, die den Aufruf erlassen haben, hätten besser getan, die etlichen zehntausend Mark, die bis jetzt zusammengeschnorrt sind, aus dem eigenen wohlgefüllten Beutel zu spenden. Vor dem eigenen Opfer scheinen sie jedoch zurückzuschrecken, und so dürfte die Bettelei noch lange nicht ihr Ende erreicht haben. Bereits ist für die Monate Mai und Juni ein Blumentag" in Aussicht genommen und Konzerte auf den freien Gemeindeplätzen. Ein großer Betteljahrmarkt also, wie er immer mehr in Deutschland sich einbürgert, um an Stelle des Rechts für Mutter und Kind das Almosen zu sehen. Es ist der reinste Hohn mit den Bestrebungen der hohen und höchsten Herrschaften, die Not des Volkes zu lindern. Unser Parteiorgan, das„ Voltsblatt", hat mit Recht entschieden den Standpunkt vertreten, daß zur Fürsorge für Säuglinge und Mütter der Staat eingreifen müsse. Wer dann noch Lust habe, in„ Wohl tätigkeit" zu machen, tönne ja spendieren. Daß die besitzenden Klassen in Gotha rasch Mittel aufbringen fönnen, wenn sie wollen, dafür ein Beispiel. Fast zur selben Zeit, 272 Die Gleichheit als der Bettelsack für das Säuglingsheim geschwungen wurde, entstand in den Kreisen der Gutgesinnten in Gotha der Plan, in der Nähe des Schlosses ein Hotel zu erbauen zur größeren Bequemlichkeit der Hautevolee. Der Herzog selbst soll die Anregung dazu gegeben haben, ein leuchtender Beweis dafür, daß Landesvater und Landesmutter um das Volk besorgt sind. Damit der Plan zur Durchführung kommen konnte, mußten einige Häuser angekauft werden. Im Autotempo bildete sich eine Aktiengesellschaft, die mit 450 000 Mt. volleingezahlten Kapitals ins Leben trat; selbst die Stadt Gotha hatte 20 000 Mt. in bar eingezahlt. Das Hotel erhält den Namen Schloßhotel" und ist bereits flott im Bau. " Unweit der Stadt Gotha befindet sich der neue Truppenübungsplater soll die Bürgschaft sein, daß das Schloßhotel sich„ gut rentiert". Neben ihm wird eine Waldfläche von 1000 Morgen vernichtet, damit die Artillerie noch eine Schußbahn mehr bekommt. Es fehlt also der bürgerlichen Gesellschaft und ihrem Staate nicht an Mitteln. Aber freulich diese Mittel sind zu anderen Zwecken da, als Kulturaus gaben zu lösen, soziale Verpflichtungen zu erfüllen. Den werktätigen Massen die Ehre, diese Mittel aufbringen zu dürfen, die Geldschränke der Besitzenden, die Rassen von Gemeinde, Staat und Reich zu füllen. Den besitzenden und herrschenden Klassen und Kasten den Vorteil des Einschiebens und dazu der Ruhm der Wohl tätigkeit. Für die Bedürfnisse der Ausgebeuteten der Bettelfact und die Schmach des Almosenempfangens. So will es die göttliche Weltordnung, solange das arbeitende Volt es sich bieten läßt. b.k. Verschiedenes. Kinderschutzbestrebungen und Kinderhilfstag in Hamburg. Schön ist die Jugend bei frohen Zeiten, Schön ist die Jugend, sie kommt nicht mehr!" Wer am Sonntag den 12. März d. J. in der Frühe um 6 Uhr an dem von der Kinderschutzkommission Hamburgs veranstalteten Streifzug teilnahm, hatte reiche Gelegenheit, das Glück der Jugend fennen zu lernen. Die„ frohen Zeiten" eines großen Teiles unserer proletarischen Jugend" prägten sich in den müden, abgespannten Gesichtern der emsigen, oft unter 10 und 12 Jahre alten Kindern aus, die mit gewohnter Geschäftigkeit zum Zeitvertreib" und zum Vergnügen" treppauf treppab hezten und Haus um Haus mit Brötchen, Milch und Zeitungen versorgten. Es hatte jahrzehntes langen Kampfes bedurft, bis endlich am 30. März 1903 das Reichsgesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben zustande fam, das am 1. Januar 1904 in Kraft trat. Mit der Oberaufsicht über die Durchführung dieses Gesetzes wurde nicht die Gewerbeinspektion, sondern die Polizeibehörde betraut. Daß Polizisten am denkbar ungeeignetsten für dieses Amt sind, beweisen die unzähligen Übertretungen der Vorschriften, die oft geradezu unter den„ Augen des Gesetzes" geschehen. Um eine konsequentere Beobachtung des Kinderschutzgesetzes durch die verantwortlichen Organe durchzusetzen, sammelt die Hamburger Kinderschutzkommission unter der Führung der örtlichen Parteileitung Material. Das genaue Ergebnis der diesjährigen Arbeit steht noch aus. Doch viele hundert übertretungsfälle geben schon heute Zeugnis von der lockeren, um nicht zu sagen gewissenlosen Handhabung des Kinderschutzgesetzes. Leider herrscht über seinen Zweck und Nußen in breiten Kreisen der Bevölkerung eine fast sträfliche Unklarheit, und das besonders in den ärmeren Schichten, deren Kinder am meisten durch die Ausbeutung bedroht werden. Hieraus erklären sich die unsäglichen Schwierigkeiten, denen unsere Genossen und Genossinnen bei der Nachprüfung jedes einzelnen Falles begegnen. Sie lassen sich bei den Untersuchungen von dem Grundsatz leiten, möglichst durch gütlichen Zuspruch eine Verständigung mit den Eltern, Pflegeeltern usw. herbeizuführen, bevor sie dazu schreiten, die Feststellingen der Polizei zur Ahndung zu übergeben. Traurige Bilder sozialen Elends entrollen sich den Blicken unserer Genossen und Genossinnen auf ihren mühseligen Missionsgängen. Manche Personen, die Kinder beschäftigen, geben diese für ihren eigenen Nachwuchs aus. Viele Eltern verweigern jegliche Aussage; andere wieder behaupten, sie feien selbständige Gewerbetreibende und dürften deshalb ihre Kinder so lange und so viel arbeiten lassen, wie es ihnen gefiele. Oft überschütten Unwissende die Mitglieder der Kommission mit Schmähreden und verweisen ihnen das Haus. Ein großer Teil der bei der Arbeit betroffenen Kinder hat nur vorübergehend", zum Ber gnügen" oder zur Aushilfe" gearbeitet. Die Mehrzahl der mit verbotener Arbeit Beschäftigten seht sich zusammen aus den Armsten der Armen, denen feine Sonne die kurze Kinderzeit erhellt und Jugendfreuden erblühen läßt. Auskünfte folgender Art sind die Nr. 17 Regel: Bater tot, die Mutter muß fünf Kinder ernähren. Bater of lange trant, verdient sehr unregelmäßig, und auch dann nur wenig. Vater streikt oder ist ausgesperrt. Vater Gelegenheitsarbeiter. Vater Bigarrenarbeiter, hat lange nichts verdient, jest wöchentlich 18 Mt.( wovon sechs Kinder zu ernähren sind, von denen drei mit bei der Zurichtung des Tabats helfen). Mutter ist allein, ernährt drei Kinder durch Reinemachen usw. Wer hätte angesichts solcher Not noch den Mut, auf strengste Innehaltung der gesehlichen Vorschriften zu bestehen? Jedem fühlenden Menschen, jedem ehrlichen Kinderfreund krampft sich das Herz zusammen, wenn er sieht, wie diese unschuldigen Kleinen im Sumpfe des Elends an Leib und Seele verkümmern, wie sie ihr natürliches Recht auf Schutz, Erziehung, Jugendglück und Lebensfreude niemals tennen lernen. Und doch, ein schier unerschöpflicher Lebensquell rinnt im Volte, den auch das Elend nicht immer verschütten kann. Wehe den Kindheitsräubern! In der aufwachsenden, betrogenen Proletarierjugend ersteht ein zielbewußter, unerbittlicher Rächer. Immer neue Scharen drängen sich in die Reihen des zukunftsicheren Proletariats. Legionen werden folgen.„ Es muß doch Frühling werden!" strahlt uns aus den fampfesfreudigen, zuversichtlichen Mienen unserer er wachsenen Jugend entgegen. Ein anderes Bild: Am 24. Mai wird in Hamburg- Altona unter hoher Protektion ein sogenannter Kinderhilfstag" statt finden. Hunderte von jungen Mädchen und Frauen werden auf Straßen, Märkten und freien Plägen, in Häusern, Restaurants, Cafés und sonstigen öffentlichen Lokalitäten Margueriten und Post farten verkaufen. Der Ertrag soll zwecks Gründung von Mütter und Säuglingsheimen usw. dem bürgerlichen Verein Kinderschut und Jugendwohlfahrt E. V." zugute tommen. Schon seit Monaten ertönt in allen Hamburg- Altonaer Zeitungen für diese Wohltätig. teitsveranstaltung die Schalmei der Nächstenliebe. Damen und Herren der höchsten Gesellschaftsschichten haben ihre Unterstützung zugesagt. Es wird ein großes stilvolles" Bettelsackschwenken geben. " Weshalb auf einmal das Drängen nach Säuglings- und Mütterheimen in allen größeren Kommunen, nicht nur in Hamburg- Altona? Nun die unablässig steigende Biffer der Säuglingssterblichkeit gibt Ursache zur Beunruhigung der herrschenden Klassen. Deutschland steht mit 19,4 Prozent jährlicher Sterblichkeit von Kindern unter einem Jahre an dritter Stelle in Europa. Mit der kapitalistischen Produktion in Deutschland entwickelt sich die Frauenarbeit und nimmt immer größeren Umfang an. Rasch steigt die Zahl der jungen Mädchen, denen die kapitalistische Ausbeutung die Gesundheit raubt; stetig wächst die Zahl der Frauen, die ihre Lebenstraft dem Dienste des Kapitals opfern müssen, damit aber auch die Zeit und Kraft, die der Mutterschaft und ihren Pflichten gehören müßte. Behntausende von Proletarierinnen gebären tränkliche Kinder, denen fie weder die natürliche Nahrung noch die nötige Pflege geben können. Die starke Säuglingssterblichkeit wird zu einer Gefahr, die den künftigen Profit der Herren Kapitalisten bedroht. Zufluß an lebendigen Arbeitsträften sichert erhöhte Mehrwerterzeugung, also Neichtum für die Besitzenden. Desgleichen ist für die Kapitalisten. klasse die Zunahme der Bevölkerung gleichbedeutend mit Soldatenzuwachs zur Behauptung ihrer Stellung in der Weltpolitik und auf dem Weltmarkt und schließlich zur Niederzwingung des inneren Feindes. Mitleid und Wohltun heben außerdem das Ansehen der guten Gesellschaft, umgeben sie mit einem Glorienschein mensch licher Güte und kosten so wenig, ja verzinsen sich sogar durch die Erhaltung von werteschaffenden Arbeitskräften. Wohltätigkeitsveranstaltungen sind für die Besigenden noch immer billiger als das Zahlen ausreichender Löhne, die einen viel wirksameren Säuglingsschutz darstellen würden. Wollen die besitzenden Klassen der ungeheuren Kindersterblichteit steuern, wollen sie den Frauen des Proletariats wirklich eine gesunde Mutterschaft ermöglichen, so mögen sie ganze Arbeit machen. Es gilt die Forderungen zum Schuge für Mütter und Kinder zu verwirklichen, welche die Sozialdemokratie an Staat und Gemeinde stellt; es gilt den Ausbau der Arbeiters, insbesondere Arbeiterinnen schutzgesehe, des Heimarbeiterschutzes usw. Und noch eine andere Forderung kommt auch in diesem Zusammenhang in Betracht: Ausdehnung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahl rechts zu allen Körperschaften auf alle Staatsbürger über 20 Jahre ohne Unterschied des Geschlechts. Das sind die Forderungen, die das tlaffenbewußte weibliche Proletariat der Komödie ihrer bürgerlichen„ Schwestern" beim„ Kinderhilfstag Hamburg- Altona" entgegen stellt. e. g. Berantwortlich für die Redaktion: Frau Klara Bettin( Bundel), Wilhelmshöhe. Post Degerloch bet Stuttgart. Druck und Verlag von J. H. W. Die Nachf. G.m.6.g. in Stuttgart.