Nr. 5 24. Jahrgang Die Gleichheit Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen und Für unsere Kinder Die Gleichheit erscheint alle vierzehn Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Jabres- Abonnement 2,60 Mark. Inhaltsverzeichnis. Stuttgart 26. November 1913 Eine wichtige Aufgabe. Die Tätigkeit der Frau in der Gemeinde. X. Von Anna Blos. Die fünfte sozialistische Frauenreichskonferenz in Osterreich. Von a. p. Die Frau im Verfahren vor den Verficherungsbehörden. Von F. Kl. Arbeitende Mütter. I. Von Joh. Ferch. Sozialistische Frauenkonferenz für Groß- Berlin. Von x. Aus der Bewegung: Bericht der Magdeburger Kinderschußkommission. -Eine Frauenfonferenz für den Regierungsbezirk Magdeburg. Von der Agitation. Ge= Politische Rundschau. Von H. B. wertschaftliche Rundschau. Tertilarbeiterinnenkonferenzen. Von Martha Hoppe. Ein Tarifvertrag für Heimarbeiterinnen. Bon fk. Notizenteil: Dienstbotenfrage. Soziale Gesetzgebung. Frauenstimmrecht. Die Frau in öffentlichen Amtern.- Berschiedenes. Eine wichtige Aufgabe. -Mit Freude werden die Sozialistinnen aller Länder an anderer Stelle den Beschluß der Reichskonferenz unserer österreichischen Genossinnen lesen, auch 1914 einen Frauentag zu veranstalten. Diese Entscheidung verdoppelt die ermutigende, anspornende Kraft des Beschlusses, den der letzte sozialdemofratische Parteitag zu Jena in der gleichen Sache gefaßt hat. Die österreichischen und deutschen Genossinnen unterstützt von der Sozialdemokratie und den Gewerkschaften- halten in starker Solidarität an dem Kerngedanken des internationalen Frauentags feft. Die Tatsache wirft zweifelsohne auf die Entschlossenheit und Freudigkeit der Genossinnen anderer Länder zurück, auch an ihrem Teil durch eine wesensgleiche Veranstaltung die Forderung des Frauenwahlrechts und die sozialistische Auffassung der ganzen Frauenfrage unter die breitesten Massen zu tragen. Sie erleichtert es diesen Genosfinnen, Vorurteile und äußere Schwierigkeiten jener Art zu überwinden, wie sie der sozialistischen Frauenbewegung in ihren Anfängen nur zu häufig in den Weg treten. Jedoch auch die deutschen Genossinnen haben Grund, den Beschluß ihrer österreichischen Schwestern mit Genugtuung zu begrüßen. Abgesehen von der bekundeten Solidarität, dürfen sie den Beschluß in gewissem Sinne als einen Lohn für die Treue und Entschlossenheit betrachten, mit der sie selbst für den Frauentag eingetreten sind. Das aber nicht bloß in den Zeiten erster stürmischer Begeisterung, die nur das winkende Ziel sieht und der Hindernisse auf dem Wege dazu nicht achtet, nein, auch dann, als Hindernisse sich mit voller Wucht geltend machten. Denn auch die kraftvoll entwidelte sozialistische Frauenbewegung muß sich unter Schwierigkeiten und Reibungen durchsetzen, wenn sie zumeist auch anderer Natur sind als jene, die ihre ersten Schritte aufgehalten haben. Kraft und Reife verpflichten! Je stärker die sozialistische Frauenbewegung eines Landes ist, um so bedeutsamer wird es auch, daß sie ganz eins mit der Sozialdemokratie und den Gewerkschaften gehe. Ihre Auseinandersetzung mit auftauchenden Fragen und Aufgaben darf die Kreise der sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Arbeit nicht stören. Umgefehrt: dieser Arbeit soll ja gerade die sozialistische Frauenbewegung das Höchstmaß erreichbarer Einsicht und UnterZuschriften an die Redaktion der Gleichheit find zu richten an Frau Klara Zetkin( Zundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furtbach- Straße 12. stützung seitens wachsender Massen von Proletarierinnen sichern. Das ist ihr nur möglich, wenn sie all die vielgestaltigen Bedürfnisse und Interessen berücksichtigt, die die Proletarierinnen als Angehörige der ausgebeuteten Klasse haben, wie als Frauen, als Glieder des minderberechtigten Geschlechts. So ist es eine große Vielheit von Forderungen und Pflichten, die eine blühende sozialistische Frauenbewegung vor sich findet. Und diese Forderungen und Pflichten werden selbstverständlich in dem Maße zahlreicher und verantwortungsvoller, als der allgemeine Klassenkampf der Ausgebeuteten wider ihre Ausbeuter und deren Gesellschaftsordnung an Ausdehnung und Schärfe zunimmt, als sich herausstellt, daß Sozialdemokratie und Gewerkschaften die einzigen zuverlässigen Verfechter des Brotes und Rechtes der Enterbten sind. Angesichts dieser Sachlage ist es begreiflich, daß es in Deutschland wie auch in Österreich keineswegs leicht ist, dem allgemeinen sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Tätigkeitskreis eine Veranstaltung von dem Umfang und dem Kräfteanspruch des Frauentags einzugliedern. Durch alle Zeiten behält es seine Schwierigkeit und seine Dornen, dem Staiser zu geben, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist. Wenn man das alles klar ins Auge faßt, so wird man erst recht der Beschlüsse froh sein, die das Zustandekommen eines Frauentags in den beiden Ländern sicherstellen. Unsere Befriedigung darüber muß aber zur schaffenden Tat werden. Die deutschen Genossinnen können den nächsten Frauentag nicht früh und nicht umsichtig genug vorbereiten. Dank der ganz persönlichen Arbeit und Hingabe jeder einzelnen von uns muß er zu einem großen Erfolg werden. Daran mahnt der Hinblick auf die bevorstehende dritte internationale sozialistische Frauenkonferenz zu Wien, die sich auch mit dem Frauentag zu beschäftigen haben wird. Dazu eifern jedoch besonders noch eine ganze Reihe von Umständen an, die dem Kampf für das Frauenwahlrecht in Deutschland steigende Gegenwartsbedeutung verleihen. Es ist eine platte Selbstverständlichkeit, daß der Frauentag das Begehren nach dem Frauenwahlrecht nicht als blutlose, abstrakt- theoretische Forderung vor den Massen des werktätigen Volfes aufpflanzt. Nein, in ihm sollen die starken Säfte aller Ansprüche pulsieren, die die Proletarierinnen an den Staat und die Gesellschaft des heutigen Kapitalismus zu stellen haben; in ihm müssen alle Hoffnungen lebendig sein und reden, die uns auf den Sozialismus als Erlöser von den sozialen übeln der Klassen- und Geschlechtsherrschaft hinweisen. Deshalb haben wir die orderung des Frauenwahlrechts mitten hineinzustellen in die Fragen und Notwendig keiten, die jetzt das deutsche Proletariat bewegen, haben sie in lebensvoller Verbindung mit ihnen zu zeigen. Auf dem Parteitag zu Jena ist die Aufmerksamkeit bereits darauf hingelenkt worden, daß die bevorstehende Reform des Strafgesetzbuchs außerordentlich wichtige Interessen der Proletarierin als Frau berührt. Das ohrenbetäubende Geschrei der Scharfmacher und ihrer Seelenverwandten nach siebenfach verstärktem gesetzlichen Schutze der Arbeitswilligen nimmt zu. 66 Die Gleichheit Was besagt es anders als steigende Gefahr, daß die ohnehin schwachbrüstige Koalitionsfreiheit der deutschen Arbeiterklasse durch das gemeine Recht gemeuchelt oder durch ein Ausnahmegesetz brutal erschlagen werden soll! Die Koalitionsfreiheit, die unerläßlich ist, wenn die Arbeiterin ihr trocken Brot auch nur mit Balmona oder Margarine bestreichen will; die Koalitionsfreiheit, die der Arbeiter nicht entbehren kann, wenn er etwas Licht und Wärme in die trübe, kalte Existenz der Seinen tragen möchte. Der Kampf um die politische Demokratie erweist sich mehr als je als eine der großen, fruchtbaren Aufgaben des arbei tenden Volkes in Deutschland. Das predigt uns der Stand der Wahlrechtsfrage in Preußen, Braunschweig und noch anderen Bundesstaaten, wo die ausgebeuteten Massen politische Heloten sind, nicht minder aber auch die hätschelnde Vorliebe, mit der heutzutage die befizenden Klassen und ihre politischen Bertreter die Häuser der geborenen Gesezgeber" bedenken. Und könnten die Unbemittelten all die geglückten und geplanten Attentate vergessen, ihr kommunales Wahlrecht und damit ihren Einfluß auf die Gemeinde zu beschränken, deren Einrichtungen so wichtige Lebensinteressen der Arbeiterfrauen und Arbeiterinnen recht unmittelbar berühren? Dazu die neuesten Vorstöße, die Macht des Gottesgnadentums zu befestigen und das Recht der Volksvertretungen nichtachtend beiseite zu schieben. In Bayern die Königsmacherei, bei der das Bentrum das Barlament bewußt an die Wand drücken half, damit das Gottesgnadentum sich in den Sattel schwingen konnte, wobei die Liberalen entweder schweigende HelfersHelfer waren oder aber übertölpelte Tölpel. Die völlige Ausschaltung des Reichstags bei der Herzogsfabrikation in Braunschweig. Die verächtliche Bedientenhaftigkeit, mit der die großen bürgerlichen Parteien des Reichstags das dreiste Kommando der Bethmannschen Regierung hingenommen haben, die Zusammensetzung der parlamentarischen Rüstungskommiffion betreffend. Denn ist es nicht ein herrisches Eingreifen in die Rechte des Parlaments, wenn die Regierung sich anmaßt, einer Partei diftieren zu wollen, durch wen sie sich in dieser Kommission vertreten lassen wolle? So reihen sich Geschehnisse an Geschehnisse, die der deutschen Arbeiterklasse wie Sporen ins Fleisch dringen, um sie vorwärts zu treiben, der Aufgabe zu, die das deutsche Bürgertum. schon 1848 im Stiche gelassen hat und deren Vollendung es seither immer fühler, ja feindseliger entgegentritt: der Demokratisierung des politischen Lebens. Wir wissen, daß und warum der Kampf des Proletariats für volle Demofratie auch ein Ringen für die ganze politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts ist und sein muß. Gerade in diesen Tagen erinnern verschiedene Vorgänge unzweideutig daran. Die Wahlen zu den Krankenkassenverwaltungen, die mancherorts schon vorüber sind, in großen Teilen des Reiches noch bevorstehen, lassen überall erkennen, welche Bedeutung der stimmberechtigten Frau zukommt. Sie beleuchten jedoch noch eine andere Tatsache: daß die unaufgeklärte Proletarierin ihre eigene Feindin ist, wie die ihrer Klasse, daß sie sich politisch und sozial zum Nuken der besitzenden Schichten ausbeuten läßt, wie sie und die Ihrigen wirtschaftlich deren Beute sind. Weil das durch den Ausfall der Krankenkassenwahlen so unaweideutig bekräftigt worden ist, dürften manche halben, lauen Freunde des Frauenwahlrechts, ja sogar alte Feinde künftig der Forderung ein freundliches Gesicht zeigen. Sie denken: Grundsatz hin, Grundsatz her, im Kampfe gegen die vordrängenden werftätigen Massen helfe, was helfen mag. Wenn auf den proletarischen Mann nicht mehr als Verfechter kapitalistischer Interessen zu rechnen ist, so muß die Frau an seine Stelle treten. Die nämliche Wertung der Verhältnisse und der gleiche sich anbahnende Umschwung der Auffassung kündet sich in dem schändlichen Mißbrauch an, den bürgerliche Politiker mit den Stimmen von Proletarierinnen dort treiben, wo unter bestimmten Bedingungen die Frauen in der Gemeinde wohl wahlberechtigt sind, aber nicht persönlich, sondern nur durch Nr. 5 einen Bevollmächtigten ihr Bürgerrecht ausüben dürfen. An anderer Stelle finden unsere Genossinnen ein neues Beispiel dafür. Schließlich hat die Entwicklung der Dinge in der bürgerlichen Frauenbewegung Deutschlands rasch die letzten Spinnweben der Illusion fortgefegt, als ob die Proletarierinnen je darauf vertrauen und bauen dürften, im Ringen um ihr volles Bürgerrecht an den Frauenrechtlerinnen zuverlässige Bundesgenossinnen zu haben. Das Gros dieser Damen wird immer entschiedener die Forderung des allgemeinen, unbeschränkten Wahlrechts ins Altenstübchen verweisen, ja ihr feindlich gegenübertreten. Vergegenwärtigen wir uns zu alledem noch die Zeitplagen, die die Proletarierin und die Ihrigen bedrücken- Teuerung, Arbeitslosigkeit, Rüstungswahnsinn usw., so können wir nicht im Zweifel darüber sein, daß der nächste Frauentag aus dem Boden der Zustände die Straft zu einem großen Erfolg zu schöpfen vermag. Die eigenste Aufgabe der Genossinnen ist es, ebenso umfichtig wie energisch alles vorzubereiten, damit diese Kraft bis zum letzten Atom gelöst werden kann. Parteivorstand und Parteiausschuß haben über den Termin wie über die Gestaltung des Frauentags zu entscheiden. Ehrenpflicht der Genossinnen ist es, ihnen diese Entscheidung zu erleichtern, indem sie sich selbst rechtzeitig klar werden über die vorliegenden Bedingungen für die Veranstaltung, über die dafür verfügbaren Kräfte und Mittel, kurz über alle Fragen, für die eine Antwort da sein sollte, wenn man den Erfolg will. Je flarer und bestimmter das Bild ist, das die Organisationen von der Entwicklung der proletarischen Frauenbewegung eines Ortes eder Bezirkes erhalten, von der Bedeutung, die die Genossinnen dem Frauentag beimessen, von der Tatkraft und Opferbereitschaft, die sie für ihn einseßen: um so leichter und freudiger kann die Entscheidung über die Gestaltung der Kundgebung fallen, um so wirksamer die Vorbereitung sein. Es ist unbestritten, daß die Arbeit der Genossinnen für den Frauentag sich im Rahmen der allgemeinen Organisation halten muß, daß sie die allgemeine Aktion des kämpfenden Proletariats nicht gefährden darf. Allein ebenso gewiß und sicher ist es, daß die Genossinnen für diese Veranstaltung die anregenden, treibenden und tragenden Kräfte sein müssen, selbstverständlich in stetem Einvernehmen mit den Genossen. Deshalb sollten sie überall schon jetzt bei ihren Zusammenfünften die Situation und die Kräfte prüfen und mit Wünschen und Anregungen an die einschlägigen Instanzen der Organisationen herantreten. Sie dürfen nicht abwarten, daß ihnen die gebratenen Tauben fertiger Vorschläge und Beschlüsse zufliegen, sie selbst müssen Vorschläge und Beschlüsse vorbereiten helfen. Natürlich ohne dabei irgendwie die Pflichten zu vernachlässigen, die der wirtschaftliche und politische Kampf des Proletariats ihnen zuweist. Den Frauentag vorbereiten, das muß für die Genossinnen gleichbedeutend damit sein, durch Arbeit und Kampf zu bekunden, daß ihre Kraft mit den Anforderungen pflichtreicher Stunden wächst, daß der Born der überzeugungsstarken Begeisterung unerschöpflich ist, aus dem ihnen immer wieder neue Energie quilt. Die Tätigkeit der Frau in der Gemeinde. Von Anna Blog. X. Die Frau in der Schulbehörde: Abrügekommissionen. Ein äußerst wichtiger Teil der Aufgaben, die den lokalen Schulbehörden obliegen, fällt den sogenannten Abrügekommissionen zu. Da der Staat den allgemeinen Schulzwang eingeführt hat, hält er auch streng darauf, daß jedes schulpflichtige Kind die Schule regelmäßig besucht. Die Lehrer find angehalten, darauf zu achten, daß kein Schüler unentschuldigt und grundlos den Unterricht versäumt. Die Eltern haben die Verpflich tung, jede Schulverfäumnis ihrer Kinder vorher persönlich oder schriftlich anzumelden und die Gründe anzugeben, weshalb sie diese aus der Schule zurückbehalten. Ist es ihnen > Nr. 5 nicht möglich, dies vorher zu tun, so muß die Entschuldigung zum mindesten am gleichen Tage eingebracht werden, an dem der Schiller den Unterricht versäumt, und zwar genügt es nicht, daß ein anderes Kind die Bestellung ausrichtet. Das Gesetz verlangt eine persönliche oder schriftliche Entschuldigung der Eltern oder deren Stellvertretern. Das wird häufig übersehen. Der Lehrer aber hat die Verpflichtung, diese Versäumnisse zu melden. Die gleiche Verpflichtung hat er, wenn die Entschuldigung nicht als genügend gelten kann. Wenn zum Beispiel ein Kind als krank angemeldet ist, und es wird auf der Straße gesehen, so muß das ebenfalls gemeldet werden. Ferner gehört zu diesen Meldungen des Lehrers häufiges Zuspätkommen der Kinder, Entschuldigungen wegen Schulversäumnis, die am nächsten Tage von dem Kinde selbst vorgebracht werden, das gefehlt hat, und anderes. Auf ungenügend entschuldigte Schulversäumnis steht unter Umständen Geldstrafe, in schweren Fällen und bei häufiger Wiederholung sogar Gefängnis. Wenn es sich um Schulkinder handelt, werden die Eltern zur Verantwortung gezogen: bei Fortbildungsschülern diese selbst, unter Umständen auch ihre Arbeitgeber. Bei den maßgebenden Behörden ist man jedoch zu der Ansicht gekommen, Schulversäumnis könne so viele zwingende Gründe haben, daß es nicht Sache der Polizei ist, sofort mit harter Strafe einzugreifen. Daher ist der Ortsschulrat als vermittelnde Behörde ermächtigt, jeden vom Lehrer angezeigten Fall zu prüfen und darüber mit den Eltern respektive mit den Fortbildungsschülern Rücksprache zu nehmen. Unter dem Vorsitz eines Vertreters der Polizeibehörde müssen vier Mitglieder des Ortsschulrats, wovon zwei Vertreter der Lehrerschaft und zwei der übrigen Mitglieder des Ortsschulrats sind, zu der sogenannten Abrügekom- Mission zusammentreten. Gewöhnlich fällt die Entscheidung so aus. daß die Eltern aufgeklärt werden über ihre Pflichten bei Schulversäumnis, oder daß sie eine Verwarnung erhalten. Nur ganz schwere Fälle von offensichtlicher Gleichgültigkeit oder Böswilligkeit werden der Polizei überwiesen. Bei den Fortbildungsschülern straft man mitunter, indem man die versäumten Stunden nachsitzen läßt oder den Lehrherrn zur Verantwortung zieht. Nach meiner Erfahrung ist die Beteiligung von Frauen an den Abrügekommissionen eine wichtige und ersprießliche Arbeit. Fast immer sind es die Mütter, die kommen, um ihre Kinder zu entschuldigen, da für die Väter die versäumte Arbeitszeit zu sehr ins Gewicht fällt. Naturgemäß sprechen die Mütter sich gern zu Frauen aus. Man erhält da Einblicke in häusliche Verhältnisse und die Möglichkeit, ratend oder helfend einzugreifen, oder man kann für die Durchführung des Kinderschutzgesetzes eintreten. Häufig sind Eltern respektive Pflegeeltern nicht orientiert über die gesetzlichen Bestimmungen, die die Kinderarbeit regeln, häufig aber respektieren sie selbst die unzulänglichen Bestimniungen nicht. Fast immer sind es Bilder sozialen Elends, die sich in den Sitzungen der Abrügekommissionen enthüllen. Bleiche, abge- härmte Mütter erscheinen. Entbehrungen und Sorgen sprechen aus ihren Zügen. Ohne ihre Entschuldigung zu hören, begreift man, daß diese Frauen, diese Mütter zwingende Gründe hatten, um ihre Kinder daheim zu behalten. Zitternd kommen viele von ihnen, denn die Vorladung, die sie auf das Ratbaus ruft, erweckt in ihnen die dumpfe Angst des gehetzten Tieres, das sich überall verfolgt und bedroht sieht. Viele Frauen bringen ihre kleinen Kinder mit, da niemand daheim ist. dem sie sie anvertrauen können. Viele tragen ein Kind unter dem Herzen. Unter Tränen erzählen sie von ihrem häuslichen Elend, und mir ist oft, als sollte sich der Mantel der Scham um sie hüllen, damit sie verbergen könnten, was auf ihnen lastet. Wenn ich sehe, wie sie während ihrer Erzählungen ihre Augen vertrauensvoll auf mich heften, dann wünschte ich, es wären mehr Frauen, mehr Mütter im Schulrat. Wieviel leichter würden sie dann Wohl ihre Entschuldigung vorbringen. Ab und zu erscheint auch ein Vater. Und auch die Männer machen einen traurigen «7 Eindruck, denn fast immer siird es Witwer, die für ei«» Haufen unversorgter Kinder Vater- und Mutterpflichte» erfüllen müssen, oder Männer, die eine kranke Frau zu Ha«sc haben, und auf denen neben vieler anderer Not auch dies« Sorge noch lastet. Ich will hier ein paar Fälle herausgreifen, um zu zeigen, was sich vor der Abrügekommission abspielt. Da kommt eine noch junge Frau mit einem seltsam verzweifelten starren Blick der Augen. Sieben Kinder hat sie. das älteste zehn Jahre, das jüngste neun Monate alt. Vier davon sind schulpflichtig, und es kommt häufig vor, daß eins von diesen unentschuldigt oder nicht genügend entschuldigt den Unterricht versäumt. Auf Beftagen gibt die Frau an, daß sie selbst für ihren und ihrer sieben Kinder Unterhalt sorgen muß. Ost führt ihr Geschäft sie aus dem Hause. Dann hat sie niemand, der auf die jüngsten Kinder aufpassen kanir. und eins von den„Großen" im Alter von sechs bis zehn Jahren muß zu Hause bleiben, muß auf die ganz Kleinen aufpassen, ihnen ihr Essen geben und daneben die Hausarbeit besorgen. Oft hat auch die Mutter so schwere Sandkarren zu ziehen, daß ihre Kräfte nicht ausreichen. Dann muß ihr eins der größeren Kinder helfen. Das Schreiben macht der Frau große Mühe: oft ist sie auch zu müde dazu.„Wüßten Sie, wie schwer es hält, 2 bis 3 Mk. täglich zu verdienen, damit wir nicht Hungers sterben, so würden Sie begreifen, daß ich nicht immer eine Entschuldigung schreiben kann, wenn ich eins von den Kindern zu Hause behalten muß." Die Frau wird gefragt, ob sie Witwe sei. Ihr Mann lebt noch, aber er ist ein Trinker und hat sie und die Kinder so mißhandelt, daß 'sie ihn verlassen hat. Nun gibt er ihr keinen Pfennig. Die Armenbehörde, an die sie sich wandte, gab ihr den Rat, zu dein Manne zurückzukehren, da dieser sich bereit erklärt, sie und die Kinder wieder zu sich zu nehmen. Aber die Frau hat den Versuch, mit ihm zusammenzuleben, schon zu oft gemacht. Lieber will sie arbeiten, bis sie zusammenbricht, ehe sie noch einmal zu dem Trunkenbold zurückgeht. Wie der Mann zum Trinker wurde, wer weiß es? Aber was muß die Frau durchgemacht haben, ehe sie ein so schweres Los auf sich nahm! Was für eine Jugend haben diese Kinder, die in so frühem Alter schon hart arbeiten und dazu unter dem tiefen Zwist leiden müssen, der ihre Eltern trennt. Wer wollte da richten? Nach dieser Märtyrerin kommt eine Frau, die Wäscherin ist und einen kleinen Jungen mitbringt, der bei der schul- ärztlichen Untersuchung gefehlt hat. Der Kleine ist ihr Pflegesohn. Seine Mutter wohnte im gleichen Hause mit der Frau. Der Mann der Wäscherin ist bettlägerig, und da er den Kleinen gern um sich hatte, fragte seine Mutter, ob sie ihn Wohl ein paar Tage dort lassen könnte. Sie müsse nach Frankfurt, käme aber bald zurück.„Da sie sehr jammerte," erzählte die Waschfrau,„gingen wir auf ihre Bitte ein, und sie reiste ab. Es dauerte Tage, dann Wochen, aber wir hörten nichts niehr von ihr. Endlich schrieb ein Bekannter auf unsere Erkundigungen aus Frankfurt, die Mutter des kleinen Kar! säße im Gefängnis. Der Vater wäre schon lange im Zuchthaus." Als die Ausforderung zur schulärztlichen Untersuchung kam. hatte der arme verlassene Junge kein ganzes Hemd. Die Pflegemutter muß von ihrem Verdienst auch den kranken Mann erhalten, sie konnte kein neues Hemd kaufen, und der Junge blieb bei der Untersuchung aus, weil er sich natürlich schämte. Die Frau wurde zu näherer Untersuchung auf das Rathaus bestellt. Was ist das Los dieses armen Kindes, das seine Eltern verlassen haben, das in fremde Hände gegeben ist und ein unwillkommener Gast sein wird, wohin es auch kommt? Es erscheint ein Mann, dessen beide ältesten Kinder die Schule versäumt haben. Er ist Witwer. Von seinen vier Kindern sind zwei, neun und sieben Jahre alt, schulpflichtig. Er schickte die Kleinen tagsüber in eine Kinderbewahrungsanstalt, während er auf Arbeit ging. Aber er wurde krank und arbeitsunfähig, und große Not stellte sich ein. Die schulpflichtigen Kinder hatten jedes nur ein Paar Stiefel, die so zerrissen waren, daß die Armen sie im Schnee in der Januar- Die Gleichheit 63 kälte nicht mehr tragen konnten. Die Stiefel kanien zum Flickschuster, aber dieser wollte sie nur gegen Bezahlung herausgeben. Es dauerte einige Tage, bis der Vater das nötige Geld beschaffen konnte. Daher mußten die Kinder die Schule versäumen. Was wird werden, wenn die Stiefel so zerrissen sind, daß sie nicht mehr geflickt werden können? Wer soll das Geld für neue Stiefel schaffen, wenn der Vater nicht arbeiten kann oder nicht genug verdient? Eben daß die Eltern den Kindern keine Stiefel beschaffen können, gibt häufig Anlaß zur Schulvcrsäumnis. Immer und immer wieder hört man auch, daß Knaben und Mädchen zu Hause bleiben müssen, um die jüngeren Geschwister zu beaufsichtigen, weil Vater und Mutter schon frühmorgens fort müssen, um Geld zu verdienen. Meist handelt es sich dabei um Kinder, die selbst noch der Aufficht bedürften. Da erzählt eine Mutter, daß sie schon um 5 Uhr das Haus verlassen muß, um waschen zu gehen. Das Frühstück stellt sie den Kindern bereit, die der Aufsicht eines neunjährigen Mädchens überlassen bleiben, bis die Mutter spät abends heimkehrt. Dieses neunjährige Kind zieht ihre jüngeren Geschwister an, befördert die schulpflichtigen in die Schule und vergißt in der Eile und Verantwortung, den Zettel mitzugeben, auf dem die Mutter sie selbst entschuldigt. Dann räumt die Kleine Stube und Küche auf, zündet Feuer an und schleppt einen Schemel an den Herd, um nach der Suppe zu sehen. Sie beschäftigt die jüngeren Kinder, von denen abwechselnd eines nach der Mutter weint. Sie teilt das Mittagessen aus, wärmt die Milch für das jüngste Schwesterchen, spült das Geschirr, sieht nach den Schularbeiten der Ge-' schwister, sorgt dafür, daß die Mutter warme Schuhe vorfindet, wenn sie abends durchfroren heimkommt, strickt noch nebenbei, und das alles mit der Angst iin Herzen:„Du hast die Schule unentschuldigt versäumt." Das Mädchen ist eine der besten Schülerinnen, sehr strebsam und ehrgeizig und möchte gern viel lernen. Wenn sie nur Zeit hätte, mehr Zeit! Dieser Fall steht nicht einzig da. Er wiederholt sich häufig. Frauen, die noch die Spuren überstandener Krankheit zeigen, haben ihr ältestes Kind zu Hause behalten, um nicht ganz allein zu sein, um jemand zu haben, der sie pflegt, der nach der Apotheke läuft, der die Kleinen versorgt usw. Witwer wissen sich in der Verzweiflung, was aus ihren Kleinen werden soll, keinen anderen Rat, als die Pflichten der Hausfrau und Mutter ihrer ältesten Tochter zu übertragen, die selbst noch ein Kind ist, denn sie dürfen keine Minute der Arbeit versäumen. Männer, die, durch Krankheit ans Haus gefesselt, ihren Frauen beistehen, die der Erwerb aus dem Hause führt, schicken ihre kleinen Jungen mit der fertigen Arbeit in die Geschäfte, damit bald Geld ins Haus kommt. Die meisten Mütter und Väter betonen, wie gern ihre Kinder lernen und in die Schule gehen möchten, wie schwer sie aber den Schulbesuch möglich machen können. Manche Eltern sehen es als wichtiger an, daß ihnen die Kinder zu Hause bei der Arbeit Helsen, auch wenn die Not es nicht fordert, als daß sie in die Schule gehen I Namentlich bei den Töchtern erachten sie die Schule oft als sehr überflüssig. Solche Leute müssen natürlich eines Besseren belehrt werden. Andere Eltern wieder ziehen ihre Kinder außerhalb der Schulzeit über Gebühr zur Arbeit heran, so daß keine Zeit zu Schularbeiten bleibt. Besonders geschieht das Austragen von Milch und Brot vor der Schule recht oft von Schulkindern, trotzdem das Kinderschutzgesetz das ausdrücklich verbietet. Die Folge ist dann häufiges Zuspätkommen in der Schule. Oft schwänzen Kinder ohne Wissen der Eltern die Schule. Auch da muß zunächst nach den Gründen geforscht werden. Es kommt vor, daß ein Kind früher sehr gern in die Schule ging, aber später plötzlich versucht fortzubleiben. Der Grund dafür ist zuweilen, daß es vorher einen Lehrer hatte, zu dem es Liebe und Zutrauen empfand. Der nächste Lehrer fand den Schlüssel zu dem Wesen des Schülers nicht, prügelte vielleicht, wo ein gutes Wort ain Platz gewesen wäre, und das Kind wurde ängstlich und verschüchtert. Irgend ein Mittel, Nr. 5 sich zu wehren, hat es nicht. Da erscheint ihm als einziger Ausweg, vom Unterricht fortzubleiben. In diesem Falle wird der Vorgesetzte des Lehrers benachrichtigt, damit er womöglich Abhilfe schafft. Manche Schüler mit schwachem Charakter lassen sich auch von nichtsnutzigen Freunden verleiten, die Schule zu schwänzen. Die Eltern werden dann angehalten, auf den Umgang ihrer Kinder zu achten. Um Besserung herbeizuführen, genügt oft, daß ein Kind eine Weile von der Mutter oder einem seiner älteren Geschwister zur Schule begleitet wird, wo sich das ermöglichen läßt. Es sind auch Fälle von Böswilligkeit zu verzeichnen, wo die Eltern ihre Unfähigkeit eingestehen, mit ihrem Kinde fertig zu werden. Zuweilen stellt sich heraus, daß es besser ist, ein Kind dem Einfluß seiner Eltern zu entziehen. Manchmal trägt ein Stiefvater oder eine Stiefmutter die Schuld, wenn ein sonst gut geartetes Kind auf falsche Bahnen gerät. Wo die Dinge so liegen, kann beantragt werden, daß das Kind dem elterlichen Einfluß entzogen wird. Versäumnis vom Fortbildungsunterricht kommt am häufigsten bei den Mädchen vor. Ich habe gefunden, daß es sich da in den seltensten Fällen um den bösen Willen der Schüle- rinnen handelt, sondern daß es meist die Schuld der Lehrherren, Fabrikanten oder Dienstherrschaften ist. Diese halten ihre Angestellten nicht in genügender Weise zum Besuch des Fortbildungsunterrichts an oder geben Wohl auch ungern, ja gelegentlich gar nicht die Zeit dafür frei. Ich habe in dem letzten Artikel darauf hingewiesen, daß in Preußen für einen großen Teil der entlassenen Volksschülerinnen kein obligatorischer Fortbildungsunterricht besteht. Hier bleibt es den Kommunen überlassen, den Fortbildungsunterricht für Arbeiterinnen einzuführen. Die Gemeindeverwaltung befindet sich aber meist unter dem Einfluß der besitzenden Klassen. So ist es erklärlich, daß bis jetzt nur ganz wenige Kommunen von dem ihnen zustehenden Recht Gebrauch gemacht haben. Unsere Jugendbewegung bemüht sich, gerade die schulentlassenen Mädchen des arbeitenden Volkes heranzuziehen und ihnen Gelegenheit zu geben, durch Untcrrichts- kurse usw. die Lücken ihrer Bildung zu schließen. Sofort ist nun eine Konkurrenz entstanden von feiten der Wohltätigkeitsvereine und ähnlicher Organisationen, die namentlich auf dem Lande Fortbildungskurse für ländliche Arbeiterinnen und Fabrikmädchen einrichten. Damit ist natürlich für die jungen Mädchen nichts Gutes gewonnen. Wir müssen nachdrücklich und ausdauernd dafür kämpfen, daß überall und für alle jungen Mädchen der Arbeiterklasse der Fortbildungsunterricht ausgebaut und obligatorisch wird. Wir müssen aber auch überall energisch den Versuchen der Arbeitgeber entgegentreten, sich gelegentlich oder ganz ihrer Verpflichtung zu entziehen, die beschäftigten jungen Leute dem Fortbildungsunterricht zuzuführen und sie veranlassen, ihnen regelmäßig und stets willig die Zeit dafür freizugeben. Indem man sich im Ortsschulrat bemüht, den Grund von Schulversäumnis zu erforschen und ihn so oft in den häuslichen und sozialen Verhältnissen kennen lernt, kommt man in der Regel zu einem milden Urteil. Darauf hinzuwirken, ist wesentlich Sache unserer Vertreter, insbesondere der Frauen. Die fünfte fozialistische Frauenreichskonferenz in Oesterreich. Am 30. und 3l. Oktober hielten die österreichischen Genossinnen in Wien ihre fünfte Reichskonferenz ab. Wie sehr sich die Arbeiterinnenbewegung in Osterreich entwickelt hat, bewies die große Zahl der Delegierten. 104 Genossinnen waren gekommen, kein Teil des Reiches war unvertreten, wo es eine deutsche Arbeiterschaft gibt. Wie bei allen letzten Reichskonferenzen der österreichischen Sozialdemokratinnen wohnte auch der letzten Tagung eine Vertreterin der Genossinnen Deutschlands bei: Genossin Zieh, Mitglied des Parteivorftandes; aus Ungarn war Genossin Die Gleichheit Nr. 5 Die Buchinger gekommen, und die tschechischen zentral i st i s ch e n Genossinnen hatten Genossin M e r t u entsendet. Von Genossin Zetkin wurde die Konferenz durch ein Telegramm begrüßt, das die Glückwünsche der s o z i a- listischen Fraueninternationale enthielt. Die Parteivertretung, die Gewerkschaftskommission und die Landesvertretungen von Böhmen und Niederösterreich hatten Delegierte zur Frauenreichskonferenz entsendet. Reichen Beifall fand die Begrüßung der Tagenden durch Genossin B u ch i n g e r und Genossin Zieh, die über die herzlichen Beziehungen der deutschen mit den österreichischen Genossinnen sprach und über die Erfolge und das Wachsen der sozialdemokratischen Frauenbewegung in Deutschland. Über die Tätigkeit des Frauenreichskomitees legte Genossin P r o h l einen ausführlichen gedruckten Bericht vor, den sie mündlich ergänzte. Während wir vor zwei Jahren in Innsbruck über 17 lXX> politisch organisierte Genossinnen musterten, waren es am 30. Juni dieses Jahres 20058, und diese Zahl wurde durch die Werbeaktion im September um 3300 neue weibliche Mitglieder vermehrt. Damit ist der Verlust ausgeglichen, den wir 1912/13 erlitten hatten als Folge der Kriegsgefahr, der Mobilisierungen und der wirtschaftlick)en Krise, Geschehnisse, die große Arbeitslosigkeit mit sich brachten. Die Zahl der Orte, in welchen wir politisch organisierte Frauen haben, ist von 286 auf 312 gestiegen. Die Auflage der„Arbeiterinnen-Zeitung" war zu Beginn des laufenden Jahres, ebenfalls infolge der wirtschaftlichen Depression, auf 25 000 Exemplare gesunken. Nun hat sie jedoch eine Höbe von 28 000 erreicht, vor zehn Jahren zählte sie 3200 Abonnenten. Das Frauenreichskomitee berichtete auch über erfolgreich abgehaltene Kursefür Funktionärinnen, die den Zweck hatten, die Genossinnen mit der sozialistischen Gedankenwelt vertraut zu machen und sie für die praktische Organisationsarbeit zu schulen. In der Debatte über den Bericht sprachen die Vertrauenspersonen aller vertretenen Länder Österreichs. Aus allen Reden klangen Klagen über die furchtbare Ausdehnung der Arbeitslosigkeit. Fabriken, die Tausende von Arbeitern beschäftigen, arbeiten nur zwei Tage in der Woche. Ferner kam in den Reden zum Ausdruck, welch schwere Wunden die Mobilisierung der Arbeiterschaft ganz Österreichs geschlagen hat. So groß ist das Elend, daß gerade viele der intelligentesten Arbeiter auswandern, um sich anderwärts Brot und Heimat zu suchen. Daß unter solchen Umständen auch die Frauenorganisationen schwer zu ringen haben, ist begreiflich. Wären die Verhältnisse nicht so ungünstig, so hätte die letzte Werbeaktion der Genossinnen einen noch viel größeren Erfolg gebracht. In Schlesien, Steiermark, Kärnten, Tirol, Vorarlberg ist von der Beteiligung daran Abstand genommen worden, weil man dort im voraus an dem Erfolg verzweifelte. Die übergroße Mehrzahl der neu gewonnenen Mitglieder entfällt auf Böhmen und Wien. Die Frauenkonferenz nahm auch Stellung zum Frauen- t a g 1914 und zur Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz, die nächstes Jahr in W i e n stattfinden soll. Die Debatte darüber war nur kurz. Es sprachen von den Buchbindern Genossin Kruso, von den Heimarbeiterinnen Genossin Kaff und von Oberösterreich Genossin Beutlmeyer. Sie würdigten die Bedeutung des Frauentags, der namentlich dazu helfe, die Propaganda für das Frauenwahlrecht in die Massen der Arbeiterinnen zu tragen. Auch Genossin Zieh sprach über die günstige Wirkung des Frauentags in Deutschland. Zur Annahme gelangte diese Resolution: „Gemäß den Beschlüssen der Internationalen Sozialistischen Frauentonferenz in Kopenhagen 19ll) ist auch im Jahre 1914 eine einheitliche Kundgebung für das allgemeine, aktive und passive Frauenwahlrecht zu veranstalten. Der Frauentag soll überall im Einvernehmen mit den Parteiorganisationen vorbereitet wer- 69 den; die Genossinnen haben mindestens vier Wochen vor dem Stattfinden des Frauentags in allen Kreis-, Bezirks- und Lokalorganisationen darüber zu berichten, um sich die Unterstützung der Parteiorganisationen zu sichern. Jedoch kann sich die Aufgabe der Frauenorganisationen, für daS Frauenwahlrecht Propaganda zu machen, nicht in der Abhaltung des Frauentags erschöpfen. Es ist vielmehr Pflicht aller Genossinnen, durch ihre Vertreterinnen in den Parteikörperschaften, so oft Aktionen für eine Wahlrcchts- bewegung diskutiert und vorbereitet werden, sei eS für einen Landtag oder eine Gemeinde, die ausdrückliche Hervorhebung des Frauenwahlrcchts zu fordern. Die Vertreterinnen der organisierten Arbeiterinnen sind der Überzeugung, daß die politische Gleichberechtigung der Frauen ebenso unentbehrlich ist zur Durchsetzung des Arbeiterinnen-, Mutter- und Kinderschutzes als zur Durchdringung der großen Massen der noch indifferenten proletarischen Frauen mit dem Geiste des Sozialismus. Die sozialdemokratische Frauenreichskonfercnz spricht ihre groß« Freude und Befriedigung darüber aus, daß die Vertreterinnen der deutschen Sozialdemokratie in Österreich im Jahre 1914 Gelegenheit haben werden, Delegierte der sozialdemokratischen Fraueninternationale in ihrer Mitte zu begrüßen. Die Konferenz fordert schon jetzt die Frauenorganisalionen auf, für eine zahlreiche Beteiligung an dieser internationalen Frauentagung Sorge zu tragen, und beauftragt das Frauenrcichskomitee, alle Vorbereitungen zu eiucm würdigen Empfang der ausländischen Genossinnen zu treffen." Eine umfangreiche Debatte knüpfte sich an die Referate der Genossinnen Schlesinger und Freundlich über „Die Aufgaben der sozialistischen Frauen- organisatione n". Die vortrefflichen Ausführungen der beiden Genossinnen fanden allgemeine Anerkennung. Trotzdem nahm aber die Debatte mehrere Stunden in Anspruch, weil Meinungsverschiedenheiten bestanden, ob auch der Unterricht im Nähen, Schnittzeichnen und ähnlichen Dingen, sowie Weihnachtsveranstaltungen und Beschenkungen der Kinder der Mitglieder mit den Aufgaben der sozialistischen Frauenorganisationen vereinbar seien. Die Referentinnen und auch die meisten Debatterednerinnen erklärten die sozialistische Schulung der Mitglieder als die Hauptaufgabe der Frauenorganisationen, jedoch sei der Unterricht in praktischen Dingen nicht zu verwerfen. Wenn die Frauen, die die Aufgaben des Haushalts zu erfüllen haben, lernen, ihre häus- lichen Pflichten zweckentsprechender zu verrichten, so kommt das auch der Bewegung zugute, da die Proletarierinnen dadurch Zeit zur Betätigung in der Organisation gewinnen. Nur das Übermaß in diesen Dingen sei fernzuhalten. Die Neferentinnen gaben in einer Resolution Anregungen über Vortrags- und Diskussionswesen, des weiteren eine Zu- � samnienstellung von Vortragsthemen für Funktionärinnenkurse, damit solche auch in der Provinz durchgeführt werden können, nachdem sie sich in Wien so nützlich erwiesen haben. Die Frauenreichskonferenz hatte diesmal scheinbar keine Tagesordnung mit großen Problemen, sie galt dem inneren Getriebe der Organisation. Es war dies aber eine notwendige und nützliche Sache, weil naturgemäß mit der raschen Ausbreitung der sozialistisck)en Frauenbewegung dafür gesorgt werden muß, daß die Mitglieder nicht nur als Beitragleistende für die Kosten in Betracht kommen, sondern daß sie zu zielbewußten und überzeugten Mitkämpferinnen erzogen werden. Die Arbeit der Fraucnkonferenz muß' unter diesem Gesichtswinkel angesehen werden; der ihr gestellten Aufgabe hat sie gut gedient.-- Dem Parteitag, dem die Frauenkonferenz vorausgegangen war, wurde von Genossin P r o h l der Beschluß der Genossinnen mitgeteilt, im nächsten Jahr wieder einen Frauentag abzuhalten. Der Parteitag hat diese Mit- teilung debattelos zur Kenntnis genommen. 37 weibliche Delegierte haben diesmal an ihm teilgenommen. Diese große Zähl wurde hauptsächlich erreicht, weil die Frauenkonferenz getagt hatte und weil alle 21 Bezirke Wiens das Recht haben, eine Genossin zu delegieren, wenn in ihrem Bezirk eine Frauenorganisation besteht. Von diesem Recht hatten 15 Be- 70 Die Gleichheit zirke Gebrauch gemacht. Dem Parteitagspräsidium gehörte eine Genossin als Schriftführerin an. Vom Parteisekretär und vom Parteikassier wurde über die Tätigkeit der Genossinnen rühmend gesprochen. In der Debatte über die Tätig keit der parlamentarischen Fraktion sprach Genossin Schlesinger in wirkungsvoller Weise für das Recht auf freie Diskussion in der Partei. Genossin Freundlich ergriff in derselben Sache das Wort, während Genossin Popp zum Punkt Stillstand der Sozialgesetzgebung" die Forderungen der Arbeiterinnen vertrat: Verkürzung der Arbeitszeit, Vermehrung weiblicher Gewerbeinspektoren, Witwenund Waisenversicherung und die Krankenversicherung der Heimarbeiterinnen und Hausangestellten. Wie die Reichskonferenz der Genossinnen zeigte auch der Parteitag, daß die denkenden Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen in Österreich die Notwendigkeit erkannt haben, in Reih' und Glied der Sozialdemokratie gegen die Ausbeutung und für die Befreiung der Arbeit zu kämpfen. Die Frau im Verfahren vor den Versicherungsbehörden. a. p. Die neue Reichsversicherungsordnung hat bekanntlich als selbständige und für sich abgeschlossene Einrichtungen die drei verschiedenen Versicherungszweige aufrechterhalten: die Krankenversicherung für die vorübergehenden Krankheiten, die Unfallversicherung für die Betriebsunfälle und die Invalidenund Hinterbliebenenversicherung für die Fälle dauernder Erwerbsunfähigkeit. Das neue Gesez versucht aber, diese Verficherungszweige einander näherzubringen und miteinander zu verknüpfen. Als Bindemittel sind die Versicherungsbehörden geschaffen worden. Nach den einschlägigen Vorschriften ist zu errichten: für jeden Bezirk einer unteren Verwaltungsbehörde( in Preußen ein Landkreis oder eine Stadt mit mehr als 10 000 Ginwohnern) ein Versicherungsamt; für jeden Bezirk einer höheren Verwaltungsbehörde( in Preußen ein Regierungsbezirk) ein Oberversicherungsamt; für das ganze Reich ein Reichsversicherungsamt. Jedes dieser Ämter besteht aus einem Vorsitzenden oder Präsidenten, seinen Stellvertretern und einer Anzahl von Beisitzern. Diese letzteren werden je zur Hälfte aus dem Kreise der Versicherten und der Arbeitgeber entnommen. Die Zahl dieser Beisitzer beträgt bei den Versicherungsämtern der unteren Behörde zusammen mindestens 12, bei den Oberversiche rungsämtern 40 und bei dem Reichsversicherungsamt rund 250. Das Gesetz schreibt im§ 47 ausdrücklich vor: Wähl bar sind nur Männer." Warum? Die schriftliche Begründung der Reichsversicherungsordnung hält es nicht einmal für nötig, sich darüber auszusprechen. In der Reichstagskommission zur Beratung des Gesetzes wurde von den Sozialdemokraten der Antrag gestellt auch den Frauen die Wählbarkeit zu allen Versicherungsbehörden zu verleihen. Es beständen keinerlei Bedenken, so wurde von den Vertretern der Sozialdemokratie ausgeführt, die Frauen als Beisitzer bei den Versicherungsämtern zuzulassen. Die ,, Gefahr", daß Frauen darin das übergewicht erlangen könnten, jei ja ausgeschlossen. Ein Vertreter der Regierung erwiderte darauf, daß die Reichsversicherungsordnung den Frauen einen erheblichen Fortschritt bringe. Sie komme ihnen so weit entgegen, daß sie ihnen allgemein zu den Ehrenämtern der Verficherungsträger( also den Krankenkassen, Versicherungsanstalten usw.) Wahlrecht und Wählbarkeit einräume und Gelegenheit gebe, ihre berechtigten Interessen bei den Versicherungsträgern unmittelbar wahrzunehmen. Übrigens hätten die Frauen bei den seitherigen Krankenkassenwahlen im all; gemeinen von ihrem Wahlrecht nur einen bescheidenen Gebrauch gemacht. Dagegen könne auf keinen Fall den Frauen eine Beteiligung an der Ausübung obrigkeitlicher und richterNr.5 licher Funktionen zugestanden werden. Diese Grenze sei der Wirksamkeit der Frauen von jeher gezogen worden, und sie müsse unter allen Umständen aufrechterhalten bleiben. Dem wurde von unseren Genossen im Reichstag entgegengehalten, daß die hervorgehobene Grenze nicht immer innegehalten worden sei. So sei es zugelassen, Ärztinnen zu Mitgliedern des ärztlichen Ehrenrates zu wählen, dem ebenfalls rechtsprechende Funktionen oblägen. Hier hätte also die Frau richterliche Funktionen erhalten und das Prinzip sei durchbrochen. Des weiteren wiesen die Sozialdemokraten darauf hin, daß sämtliche Frauenorganisationen das volle Wahlrecht für das weibliche Geschlecht forderten, daß die Stellung der Frau im wirtschaftlichen Leben sich von Jahr zu Jahr wesentlich erweitere. Den Frauen würden immer mehr Erwerbszweige erschlossen. Die Versicherungsämter fämen oft in die Lage, über die wichtigsten Fraueninteressen beschließen und entscheiden zu müssen. Gebiete wie die Wöchnerinnenpflege und die Hinterbliebenenversicherung seien besonders für eine ersprießliche Mitwirkung der Frauen an der Verwaltung und Rechtsprechung geeignet. Es müsse auf die Kreise der Versicherten beruhigend wirken, wenn Frauen mitarbeiten. Es half aber alle Beweisführung nichts, der Antrag wurde abgelehnt. Die Aufgaben der Versicherungsämter sind sehr vielgestaltig. Sie sollen im allgemeinen die Zentralstelle für alle Versicherungsangelegenheiten ihres Bezirkes bilden. Die unteren Versicherungsämter sollen Auskünfte in Versicherungsangelegenheiten erteilen, Anträge auf Leistungen der Unfallund Invalidenversicherung entgegennehmen, die Rentenanträge vorbereiten und begutachten usw. Weitere Aufgaben der Versicherungsämter sind: die Aufsichtführung über die Versicherungsträger( Krankenkassen usw.) und die Entscheidung von Streitigkeiten aus der gesamten Versicherung, also die Rechtsprechung. Bei Streitfällen aus der Krankenversicherung entscheidet das Versicherungsamt als erste Stelle( erste Instanz), auf Berufungen gegen das Urteil das Oberversicherungsamt als zweite und in den meisten Streitfällen als letzte Stelle, das Reichsversicherungsamt in allen übrigen Fällen als lezte Behörde. Bei Streitigkeiten aus der Unfallund Invalidenversicherung ist das Oberversicherungsamt die erste und in den meisten Fällen auch die einzige Stelle zur Entscheidung, in den übrigen Fällen ist das Reichsversicherungsamt die höchste Instanz. Die Frauen sind also von der aktiven Mitwirkung bei den Versicherungsbehörden ausgeschlossen. Es bleibt aber zu untersuchen, in welcher Weise sie ihre Rechte und Ansprüche vor ihnen vertreten fönnen. In dieser Beziehung ist den Frauen nicht die geringste Beschränfung auferlegt. Die umfangreichen Vorschriften über das Verfahren vor den Versicherungsbehörden" erkennen die Frau als vollkommen gleichberechtigt an. Die Frau, auch die Ehefrau, ist in der Vertretung ihrer Ansprüche vor den Versicherungsträgern vollständig selbständig. Ein Antrag auf Leistung der Krankenversicherung ist von jedem Versicherten selbst bei der Kranfenfasse anzubringen. Bei Ablehnung kann jeder und jede Versicherte, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben ( vergl.§ 1650 der Reichsversicherungsordnung) die Sache beim Versicherungsamt anhängig machen und sie wenn nötig bis vor das Oberversicherungsamt zu verfolgen. Bei der Invalidenversicherung setzt der Antrag auf irgend eine Leistung der Versicherung im allgemeinen die Prozeßfähigkeit des Antragstellers voraus, damit die Eingabe rechtskräftig sei. Diese Prozeßfähigkeit wird nach§ 51 der Zivilprozeßordnung bestimmt, wo auf die einschlägigen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes( Bürgerliches Gesetzbuch) verwiesen wird. Danach ist die Prozeßfähigkeit gleichbedeutend mit der Geschäftsfähigkeit einer Person. In der Geschäftsfähigkeit beschränkt und prozeßunfähig sind Minderjährige ( nach der Reichsversicherungsordnung aber nur, wenn sie noch unter 16 Jahren sind) sowie Personen, die wegen Geistes Nr. 5 Die Gleichheit schwäche, Verschwendung oder Trunksucht entmündigt oder unter vorläufige Vormundschaft gestellt sind. Somit wird die Geschäftsfähigkeit einer Antragstellerin nicht dadurch berührt, daß sie verheiratet ist. Ehefrauen sind zu allen Prozeßhandlungen selbständig fähig und dabei von der Zustimmung des Ehemannes unabhängig. Anmeldung von Ansprüchen und Zurücknahme von Rechtsmitteln( Berufungen usw.) sind reine Prozeßhandlungen; der Ehemann kann dahingehende Entschließungen der Ehefrau nicht umstoßen. Hieraus folgt auch, daß der von dem Gatten einer Versicherten ohne Ermächtigung oder nachträgliche Genehmigung seiner Ehefrau gestellte Rentenantrag wirkungslos ist. In einem Falle hatte einmal ein Witwer für seine verstorbene Frau nachträglich den Antrag auf Invalidenrente gestellt. Das Schiedsgericht billigte die Rente auch zu. Es hatte auf Grund der gesamten Aften und Sachlage die überzeugung gewonnen, daß der Ehemann, wenn er auch zur Stellung des Rentenantrags vielleicht nicht ausdrücklich ermächtigt worden sei, doch sicherlich dem Willen der Verstorbenen mit der Stellung des Antrags entsprochen habe und daher als Träger des Willens der Rentenberechtigten anzuerkennen sei. Das Reichsversicherungsamt hob aber( vergl. Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsamtes 1908, S. 500) dieses Urteil wieder auf. Eine Stellvertretung durch den Mann sei nur möglich auf Grund einer gesetzlichen Vertretungsvollmacht, die in dem Falle nicht gegeben war, oder auf Grund einer ausdrücklich erklärten Ermächtigung. In dem endgültigen Urteil hieß es, eine Vertretung sei nicht in dem Sinne zulässig und denkbar, daß sie einer Willensrichtung des Verstorbenen entspreche, die von diesem selbst nicht geäußert worden und die von dem Vertreter nur vermutet werde. Die praktische Konsequenz der hier ausgesprochenen Auffassung ist für die Reichsversicherungsordnung gezogen worden. Hier heißt es zum Beispiel im§ 1303: Stirbt ein Versicherter oder ein zum Bezug einer Witwen- oder Waisenrente oder eines Witwengeldes Berechtigter, nachdem er seinen Anspruch erhoben hatte, so find zur Fortsetzung des Verfahrens und zum Bezug der bis zum Todestag fälligen Beträge nacheinander berechtigt der Ehegatte, die Kinder, der Vater, die Mutter, die Geschwister, wenn sie mit dem Berechtigten zur Zeit seines Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Für die Unfallversicherung bestimmt§ 614 etwas Ähnliches, wobei aber ausdrücklich vermerkt sei, daß in der Unfallversicherung die Leistungen ,, bon Amts wegen" festzusezen sind, also auch, wenn ein besonderer Antrag nicht vorliegen sollte. Sind somit die Frauen für das ganze Gebiet der Arbeiterbersicherung selbst prozeßfähig", so können sie damit auch ( vergl.§ 51 der Zivilprozeßordnung) die Vertretung für andere Kläger übernehmen. Es ist keine Seltenheit, daß eine Frau ,, redegewandter" ist als ihr Ehemann; sie kann ihm also bei den Verhandlungen vor den Versicherungsbehörden Beistand leisten oder ihn ganz vertreten. Es besteht auch kein gesetzliches Hindernis dafür, daß eine Frau eine geschäftsmäßige Rechtsvertretung" von Klägern vor den Versiche rungsämtern und Oberversicherungsämtern ausübt, wie das zum Beispiel durch die Arbeiterfefretariate geschieht.§ 1663 der Reichsversicherungsordnung läßt die geschäftsmäßige Vertretung der Versicherten durch die Arbeitersekretariate zu. Aus ihm ist nicht zu ersehen, daß Frauen von diesem sozialen Wirkungsfeld ausgeschlossen sein sollen. Arbeitende Mütter. I. F. Kl. Mutter! Eine Welt von Empfindungen strömt aus diesem schlichten Worte, das alle Höhen und Tiefen der Gefühle in sich faßt und jede Saite der Empfindungsharfe in der mensch lichen Brust zum Tönen bringt. Um den Begriff Mutter rauschen die erhabensten Lobeslieder, die je Dichter gesungen. Jubelnd und weinend, erschütternd und beseligend klingt das 71 einfache Wörtlein, und wenn alternde Menschen es aus. sprechen, so ist ihnen, als stiegen die schönsten Stunden der Erinnerung auf. Flüstern wir dieses Wort, dessen Inhalt die Welt mit dem Sonnenschein hoher Opfergefühle und reinster Hingabe verklärt, so füßt uns der Trost der Erinnerung an die Kinderzeit. Ob sich das Kind weinend im Schoße der Mutter verbirgt, oder ob der Erwachsene sich sorgenumlagert an die Schulter jener lehnt, die ihm unter Schmerzen das Leben gegeben alle überkommt das sichere Bewußtsein des Geborgenseins. Eine Heimat ist da, deren mächtiger Zauber durch das Leben geleitet, deren wärmende Güte das Herz beredelt, reich macht und auch reif zum Verstehen fremden Leides, fremden Glücksreif für ein Hoffen und Glauben, das die Selbstsucht löschen und die Flammen des Opfermuts für das Glück und Wohl aller auflodern lassen soll. Durch die Jahrtausende menschlich- kultureller Entwicklung ist die Verehrung für die Mutter geblieben. Ob in der Lehre eines heidnischen Glaubens oder in den Sittengesezen christlicher Staaten: überall und immer blüht die Wunderblume der Liebe zu dem Weibe, das die Natur zur Trägerin und Gebärerin neuen Menschenlebens werden ließ. Wie oft fließt bei dem Werden des neuen Wesens das Leben der fruchtbaren schöpferischen Mutter in die Finsternis des Todes. Aus dem sterbenden Herbst weht der Hauch des Lebens hinüber in den Frühling neuer Geschlechter. Immer wieder blühen Mutterund Kindesliebe in dem hohen Walten der Natur, in dem Neuerstehen, dem Verjüngungsprozeß der Schöpfung. Mannigfaltig sind die wechselnden Bilder der Verehrung, und vom Jauchzen der Seligkeit bis zum Seufzer einer zerrissenen Seele stuft sich die Stala der Liebe zur Mutter ab. Dies natürlich im persönlichen Leben des einzelnen. Denn im allgemeinen ist in der menschlichen Gesellschaft die Einheit der Mutterverehrung zerrissen, wenn die Gesellschaft selbst durch den Besitz in Klassen zerflüftet ist. In den ver. schiedenen Klassen des Volkes sezt sich eine verschiedene Wertschäzung der Mutterschaft durch. Die gesellschaftliche Wirtschaft ist die Ursache davon, die Art und Weise, wie die zusammenlebenden Menschen sich verschaffen und erzeugen, was fie zur Erhaltung ihres Lebens bedürfen. Daß bei den Kulturvölfern die Wirtschaft, der Besitz die Menschen in Klassen scheidet, tritt kaum irgendwo aufreizender, erbitternder in die Erscheinung als bei der Wertung der Mutterschaft. Schon bet Beginn der Mutterschaft offenbaren sich die schärfsten Gegenfäße. Umgibt bei den Besitzenden der Reichtum die Mutter mit Schmeicheleien über die Erfüllung ihrer hohen Bestimmung, mit der zartesten Rücksicht auf ihren Zustand, so verglimmt beim arbeitenden Volfe ein Mutterleben in der Qual der Armut, aufgebraucht im stillen, oft verzweiflungsvollen Kampfe. Beim Beobachten dieser Gegenfäße erkennt man, daß sich in der bürgerlichen Gesellschaft mit der Heiligung der Mutterschaft" eine Welt von Lüge und Heuchelei offenbart. Der Wert der Mutterschaft, ihre Würde wird in unserer Ordnung nach dem Besitz, der Klassenangehörigkeit abgeschäßt. Die Heiligung der Mutterschaft ist gleich allen anderen Ehrbegriffen unter das Gebot der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen Zustände gebeugt. Daher können die arbeitenden Mütter und die befizenden Mütter nicht mit gleichem Maße gemessen werden. Wohl verleiht die Mutterschaft den Frauen aller Klassen gewisse ideelle Rechte. In Wirklichkeit schrumpfen diese jedoch bei uns zum staatsbürgerlichen und gesellschaftlichen Nichts zusammen. Das gesetzliche Recht ist nur oder doch überwiegend an die Person des Mannes geknüpft. Die Mutter ist vor dem Gesetz ganz oder fast rechtlos. Das beklagen die Frauen aller Klassen; für die arbeitende Mutter aber ist es eine Stette schwerer wirtschaftlicher und auch seelischer Bedrängnisse. Wer nur einigermaßen in das Vormundschaftswesen eingeweiht ist, wird diese Beschwernis verstehen. Das Gesetz stellt einen fremden Mann über die Mutter, stellt und ordnet sie und ihre Kinder diesem Fremden unter. Das ist jedoch nur eine Fleine Einzelheit dessen, was die arbeitende Mutter von der 72 Die Gleichheit Unfreiheit ihrer geheiligten" Person verspürt. Für die befizenden Mütter treten die Schärfen der rechtlichen Unfreiheit biel milder in Erscheinung. Der Reichtum stellt ihnen alle Hilfsmittel des Gesezes, der Rechtspflege zu Gebote. Und schließlich gibt er ihnen die Macht, sich über tote Formeln hinwegzuseßen. Sie sind die Mütter, die der bürgerlichen Gesellschaft ihre Beamten, Offiziere, Regierungsmänner, Industriebarone, kurz Männer von Besitz schenken. Sie sind die Mütter jener, deren Wirken den Staat stüßt, seine Geschichte ziert; ihr gesellschaftlicher Schimmer fällt auf die Mutter. Anders ist es bei den Müttern der vielen, auf deren Schultern der Staat, die Gesellschaft ruht, die nur zu versagen brauchen, und der ganze morsche Kram stürzt zusammen. Das sind die Mütter, deren Tränen ungesehen und unbeachtet fließen, wenn die Industrie ihre Kinder zu Krüppeln schlägt, das Schlachtfeld die Früchte ihres Schoßes verschlingt oder die Gesellschaft sie in frühester Jugend verfümmern läßt. Um diese Mütter fümmert sich niemand, wenn das Alter sie von den Kindern losreißt und die„ staatliche Fürsorge" sie in irgend ein weltentlegenes Versorgungshaus stedt, worin sie ihren trüben Lebensabend in der Sehnsucht nach den Ihren verseufzen. Welcher Gegensatz dazu die befißenden Mütter! Selbst wenn sie allein stehen, ist ihr Lebensabend durch den Reichtum geschützt. Diesen Müttern gibt die Gesellschaft alles. Eine sorgenlose Mutterschaft, die jedesmal gefeiert wird, da sie dazu hilft, daß der„ Glanz" dieses oder jenes adligen Geschlechts oder Bürgerhauses weiterstrahlt. Die anderen Mütter bleiben im Dunkel. Ihre Kinder benötigt die Gesellschaft nur als Masse, als Betriebsmaterial, und es ist gleichgültig, wo und wie sie geboren find. Wer fragt danach, ob die Mutter nach getaner Pflicht unterging, ob sie in einem stillen Winkel starb, wenn die Kinder nur sich selbst schon notdürftig ernähren können. Was schiert die Gesellschaft Mutterschaftsfürsorge, Stillprämien, Altersversorgung und Arbeiterinnenschutz? Das sind in ihren Augen letzten Endes genau so unnüße Dinge wie die Versorgung industrieller Krüppel, der Kinderschutz oder Heilstätten für franke Proletarier. Die arbeitende Mutter, der es oft an einem ruhigen Stall für die Wehestunden mangelt, teilt das Los, die bitteren Erfahrungen des Proletariats, nur Objekt der Profitmacherei zu sein: das Gleichnis von der ausgepreßten Zitrone gilt auch für sie, ja besonders für sie. So sehen wir einen einschneidenden Unterschied in der " Heiligung" der Frau durch die Mutterschaft. Es gibt zwei Gruppen von Müttern: die besitzenden und die arbeitenden Mütter, die Gruppe der Sorgenlosen und die der Sorgen zermürbten. Besitzende Mutter! Sorgenleer naht sich ihr die Mutterschaft, und unter übertriebener Verehrung entringt sich ihrem Schoße ein neues Leben, dem der Besitz das goldene Reich einer lachenden, sorgenlosen Kindheit erbaut. Arbeitende Mutter! Stürme von Schmerzen überfallen den gebrechlichen Leib, dessen Nerven von Maschinenlärm zerrüttet, dessen Muskeln von hastiger, harter Arbeit zermürbt und bon giftigen Gasen zersetzt wurden. Aus dem Schoße geht ein Leben dem Grau des Loses der arbeitenden Klassen entgegen. Die Schmerzenslaute der Gebärenden werden zu Prophezeiungen und zu Trauerklagen über ein mühebeladenes, freudenarmes Geschick des Geborenen. Keine besondere Huldigung begrüßt diese Mutterschaft, die den Körper des Weibes für die Arbeit entwertet und zeitweilig den Besitz hindert, Profit aus ihm herauszuschlagen. In einem fleinen Zimmer bestenfalls, die Wöchnerin fast allein, pfleglos- da irgend ein Fabriktor alle anderen Angehörigen jeden Morgen verschlingt- geht die Verehrung der Mutterschaft in Tagen verschärfter Sorge unter. Sie flüchtet von der Stätte der Armut und gibt sich dem Besitz hin, die Hohlheit der Phrase von der Heiligung der Mutterschaft aufzeigend. Dies Geschick ereilt alle arbeitenden Mütter. Von dem Mädchen, das in jugendlicher Schönheit zur Fabrik wandert und im Innern felige Träume hegt, bis zur Magd auf dem Nr. 5 flachen Lande. Von der Mutter, die in den Städten der Kinder wegen fein Quartier erhält und unterstandslos im Schmucke der heiligen Mutterschaft" in einem Asyl oder auf einem Felde kampiert, bis zur Industriearbeiterin, die hochschwanger um Arbeit bettelt und dem brutalen Spott irgend eines industriellen Sklavenvogts ausgesetzt ist. Es ist das Los der Armee arbeitender Mütter! Für sie ist der Stolz, die Weihe der Mutterschaft, die unbegrenzte Verehrung" ein höhnender Fluch. An ihnen offenbart sich die Lüge der Ordnung, in der wir leben, in der das Goldstück menschliche Werte schafft und in die natürlichsten Dinge Widersinn und Widerspruch hineinträgt. Aber davon wissen die meisten arbeitenden Mütter nichts. Der Kummer, die Sorgen und der Hunger lasten auf ihrem Denken und stumpfen es ab zur dumpf brütenden Entsagung und Mutlosigkeit. Joh. Ferch, Wien. Sozialistische Frauenkonferenz für Groß- Berlin. Unter sehr starkem Andrang fand am 16. November im Gewerkschaftshaus zu Berlin eine Konferenz statt für die agitatorisch tätigen Genofsinnen des Bezirks Groß- Berlin. Die Leitung lag in der Hand des Genossen Ernst, des Vorsitzenden des Verbandes sozialdemokratischer Wahlvereine von Groß- Berlin. Auf der Tagesordnung, standen drei Fragen, von denen die Erörterung der ersten den breitesten Raum einnahm. Diese Frage war:„ Die voltswirtschaftliche Bedeutung des Geburtenrüdganges." Das einleitende Referat dazu er= stattete Genossin 3iez. Sie bemerkte einleitend, daß die Bevölferungsbewegung, wie sie durch die Geburten- und Sterblichkeitsaiffer angezeigt werde, seit je von größter volkswirtschaftlicher Bedeutung gewesen sei. Es habe aber nie ein allezeit gültiges, allgemeines Bevölkerungsgesetz gegeben. Die Geschichte zeigt, daß auf den verschiedenen Stufen der Entwicklung, ja sogar innerhalb der einzelnen Phasen in den verschiedenen Ländern und Bevölkerungsschichten auch verschiedene Bevölkerungsgesetze gewirkt haben. Genossin Ziez gab einen materialreichen geschichtlichen Überblick über das Bevölkerungsproblem zu den verschiedenen Zeiten bei den verschiedenen Völkern, unter den verschie= denen Wirtschaftsformen der menschlichen Gesellschaft und deren Einfluß betonend, so bei Jäger- und Nomadenvölkern, ansässigen Ackerbauern usw. Sie streifte dabei den Einfluß der Sitte der Verwandtschafts- und Kreuzungsehe und der Inzucht auf die Volksvermehrung und gedachte der Kindstötung und anderer Mittel, die bei Völkern auf niedriger Kulturstufe die Bevölkerungszahl klein halten sollten bezw. sollen, um ein gewisses Gleichgewicht zu den erhältlichen Unterhaltsmitteln herbeizuführen. Genossin Ziet behandelte weiterhin die widerspruchsvollen Tendenzen, die in der kapitalistischen Gesellschaft bei einem überfluß an Gütern des Lebensbedarfs bitteren Mangel für breite Bevölke= rungsschichten, Unsicherheit der Existenz wie relativen Notstand für viele Tausende erzeugen. Sie erörterte die Einflüsse, die in der Folge davon auf eine freiwillige Beschränkung der Kinderzahl hinwirken, und stellte wichtige andere Ursachen fest, die in der bürgerlichen Ordnung zu einem Geburtenrüdgang führen: Verarbeitung von Giftstoffen, gesundheitschädliche Ausbeutung der Frauen, Alkoholismus, Geschlechtskrankheiten usw. Was den gewollten Geburtenrückgang anbelangt, so betonte Genossin Zieß, daß es die Privatsache der einzelnen sei, zu entscheiden, wieviel Kinder sie erziehen wollten. Sie persönlich sei gegen eine zu große Kinderzahl; die Frau nur als Gebärapparat zu betrachten, sei verwerflich. Es bedeute eine Verschwendung von Lebenskraft, Energie und Geld, Kinder zu zeugen und zu gebären, wenn Kränklichkeiß und Tod der Kinder und Mütter in sicherer Aussicht stehe. Die Mutter von wenigen Kindern finde eher Zeit, sich in der Bewegung zu betätigen, womit jedoch nicht gesagt sei, daß dies auch immer geschehe. Der gewollte Geburtenrückgang in der Arbeiterklasse sei ein Zeichen zunehmender Kultur, wachsenden Verantwortlichkeitsgefühls, eines dunklen Sehnens und Drängens nach einem heraus aus dem Elend und empor zum Licht. Dieses Sehnen müsse in die richtigen Bahnen geleitet werden durch flare Erkenntnis nicht über neumalthufianische Mittel, sondern über das Wesen der kapitalistischen Ordnung und die Mittel, fie zu überwinden. Der Agitation für den sogenannten Gebärstreik als einer revolutionären Kampfeswaffe des Prole Nr. 5 Die Gleichheit tariats trat Genossin Zieß scharf entgegen. Wer behaupte, daß die große Kinderzahl die Ursache des proletarischen Elends sei, der bringe Verwirrung in die Reihen der Arbeiterklasse und mache sich geradezu eines Verbrechens schuldig, denn er lente von un= seren Organisationen und ihrer Arbeit ab. Nicht die große Kinderzahl, die kapitalistische Ausbeutung sei die Ursache der Not in den werftätigen Massen. Diese Ursache zu bekämpfen, sei und bleibe unsere Aufgabe. Die Einschränfung der Kinderzahl könne die Lage der einzelnen Frau, der einzelnen Familie etwas verbessern, die Gesamtlage der Arbeiterklasse vermöge sie nicht zu heben. Was Privatsache sei, dürfe nicht aur Parteiangelegenheit gemacht werden. An der Diskussion beteiligten sich die Genossinnen Güldner, Bohm- Schuch, Dunder, Wurm, Reichert und die Genossen Düwell und Ernst. Die beiden erstgenannten Genossinnen lehnten zwar ab, den Gebärstreik als revolutionäre Kampfeswaffe zu betrachten, legten aber der Beschränkung der Kinderzahl auch für die Klassenlage der Arbeiter und insbesondere für die Beteiligung der Frauen an der politischen und gewerkschaftlichen Bewegung eine größere Bedeutung bei, als dies Genossin Zieh getan hatte. Genossin Güldner meinte, alle Arbeiterinnen müßten auf die Möglichkeit, ja Notwendigkeit hingewiesen werden, die Kinderzahl zu beschränken. Genossin BohmSchuch befürwortete die Erörterung der Frage in der größten Öffentlichkeit, damit die Massen über den kulturellen Wert der gewollten Geburtenbeschränkung aufgeklärt würden. Nachdrücklich vertraten die Genossinnen Dunder, Wurm und Reichert den Etandpunkt, daß die Beschränkung der Kinderzahl Privatsache sei und daß die Partei energisch der verwirrenden Agitation entgegentreten müsse, die sie zur Parteifache machen wolle. Die Debatte war zum Teil recht lebhaft, doch ließ das Schlußwort von Genossin Zie hervortreten, daß in der Hauptsache die Meinungen nicht allzu weit auseinandergingen. Der zweite Teil der Tagesordnung galt der Frage: Wie ge= winnen wir die weibliche Jugend?" Genoffin Wurm erstattete dazu das Referat, das wir bei der großen praktischen Bedeutung der Frage in der nächsten Nummer ausführlicher wiedergeben, als uns das heute möglich wäre. Die Grundgedanken sind in dieser Resolution zusammengefaßt: " Die am 16. November 1913 im Gewerkschaftshaus zu Berlin tagende Bezirkskonferenz der Frauen von Groß- Berlin erklärt es als eine dringende Aufgabe der organisierten Arbeiterschaft, die weibliche Jugend der Freien Jugendbewegung zuzuführen, damit die künftigen Mütter des Proletariats auch die klassen= bewußten Gefährtinnen ihrer Männer, die klassenbewußten Erzicherinnen ihrer Kinder werden. Wie schon seit langer Zeit die Kirche, so sucht jetzt auch der Staat auf die jungen Proletarierinnen Einfluß zu gewinnen, um sie ihrer Klasse zu entfremden, ja, sie zu Feindinnen gegen diese zu erziehen. Dazu sollen neuerdings auch die Pflichtfortbildungsschulen helfen, welche seit 1. April 1913 durch Gemeindebeschluß hier in Berlin für Mädchen errichtet worden sind. Je mehr die herrschenden Klassen sich bemühen, alle Mittel des Klassenstaats, zu denen vor allen anderen die Schule gehört, zur Verfolgung ihrer arbeiterfeindlichen Zwecke auszunuben, um so mehr ist es auch hier Aufgabe der aufgeklärten Arbeiterschaft, den jungen Arbeiterinnen und ihren Müttern zu zeigen, wie wenig die heutige Schule den berechtigten Ansprüchen der gesamten Arbeiterjugend auf Wissen und Fortbildung entspricht. Aber auch alle anderen Maßnahmen des Staates und der Gemeinde zur förperlichen und geistigen Entwicklung der weiblichen Jugend sind ungenügend. Deshalb empfehlen wir: 1. Eifrige Verbreitung der Arbeiter- Jugend' als bestes Kampfmittel gegen die Schundliteratur. 2. Anregung der Jugendlichen, auch durch ihre Mütter, die vorhandenen Jugendbibliotheken so viel wie möglich zu benuten. 3. Erhöhte Teilnahme der weiblichen Jugend an den gemeinsamen Veranstaltungen der Freien Jugendbewegung. 4. Reger Besuch der Arbeiter- Jugendheime. 5. Eine umfassende freiwillige Mitarbeit der Genossinnen von Groß- Berlin innerhalb der proletarischen Jugendbewegung." Die Resolution tam einstimmig zur Annahme. In den Debatten pflichteten Genoffin Bohm- Schuch und Genosse Weimann, Sekretär der Jugendbewegung, auf Grund ihrer Erfahrungen den Gedankengängen und Forderungen des Vortrags durchaus bei. Genossin 8ietz erklärte, daß sie über die weibliche Eigenart 73 und ihre Berücksichtigung durch besondere Beranstaltungen für Mädchen etwas anderer Auffassung sei als Genossin Wurm. Sie verwies des weiteren darauf, daß eine regere Fühlung zwischen den Kinderschutzkommissionen und der Jugendbewe gung herbeigeführt werden müsse. Von Genossin Bauer= meister wurde bedauert, daß wir für unsere Jugendbestrebungen noch nicht genügend Verständnis und Vertrauen bei den Arbeiterfrauen gefunden hätten. Die Aufklärung der weiblichen Jugend bereite der Schulung der Frauen die Bahn. Genossin Arendsee hielt das Referat zum dritten Punkt der Tagesordnung: Wie gewinnen wir die unverhei ratete Arbeiterin?" Sie legte dar, daß unsere Agitation zur politischen Organisierung der Proletarierinnen sich namentlich an die Arbeiterfrauen und-mütter wende, dagegen nur ungenügend die ledigen Arbeiterinnen erfasse. Ein Beweis dafür sei es, daß die Zahl der gewerkschaftlich organisierten Arbeiterinnen um annähernd 50 000 größer sei als die unserer weiblichen Parteimitglieder. Man müsse eingedenk sein, daß die Berufsarbeit der Frau ständig und rasch wächst und immer neue Gebiete erobert. So würden zum Beispiel jest Arbeiterinnen an der Drehbank als Revolverdreherinnen beschäftigt. Wir müßten uns mehr als bisher an die Proletarierin als Arbeiterin, als Berufstätige wenden. In den Fabriken, Werkstätten und Bureaus habe unsere Propaganda einzufeßen und Aufklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse zu bringen. Dazu bedürften wir geeigneten Materials, das die Arbeits- und Existenzbedingungen der verschiedenen Arten erwerbender Frauen berücksichtigt. Notwendig sei auch, daß die Arbeiter, Handlungsgehilfen usw. in ihrem täglichen Berkehr mit den Berufsgenossinnen beweisen, daß sie diese als gleichwertige Kampfesgefährtinnen achten und daß sie um ihre Aufklärung bemüht sind. für In der kurzen Debatte pflichtete Genossin Güldner den Darlegungen der Genossin Arendsee bei. Mißstände bei Wertheim und anderen Firmen wurden von Genoffin Bed gegeißelt. Genossin Zietz versprach Material- Flugblätter und Schriften. die Agitation unter den weiblichen Erwerbstätigen der verschiedenen Berufsgruppen. Parteivorstand und Parteiausschuß haben sich schon mit dieser Agitation beschäftigt und ihre tatkräftige Förderung in Aussicht genommen. Einstimmig wurde diese Refolution angenommen: „ Aus der Erkenntnis, daß für den Kampf des Proletariats die Gewinnung der Arbeiterinnen unbedingt notwendig ist, fordert die Frauenkonferenz Groß- Berlins die Parteigenossen und -genossinnen auf, in Fabriken, Werkstätten und in der Familie mehr wie bisher in diesem Sinne tätig zu sein und alles daran zu setzen, die Arbeiterinnen den Parteiorganisationen zuzuführen. Von den Parteiorganisationen erwartet die Frauenkonferenz, daß sie geeignete Maßnahmen zur Propaganda unter den Arbeiterinnen trifft." Genosse Ernst schloß die Tagung mit dem Wunsche, daß mit frischer Kraft und alter Treue im Sinne der Anregungen ge= arbeitet werden möge, die das Ergebnis der Aussprache seien. Dem großen Ziel zu Nuk und Frommen, dem die proletarische Frauenbewegung diene. Aus der Bewegung. X. Bericht der Magdeburger Kinderschutzkommiffion. Unsere Kinderschutzkommission hat ein arbeitsreiches Jahr hinter sich. Sie hat sich mit vielen Fällen von Ausbeutung, Mißhandlung, Verwahrlosung von Kindern, ja sogar von Sittlichkeitsverbrechen gegen unglückselige Kleine beschäftigen müssen. Teils hat die Kommission versucht, in Güte für die Interessen der Kinder einzutreten, verschiedentlich sah sie sich jedoch dazu gezwungen, behördliche Hilfe anzurufen. Drei Genossinnen der Kommission nahmen an den Sizungen im Fürsorgeamt teil, um die von uns festgestellten Fälle zu vertreten, wo dessen Eingreifen nötig erscheint. In jedem Bezirk halten unsere Mitarbeiterinnen vierteljährlich in den Morgenstunden Kontrolle ab, um festzustellen, wo Kinder gefezwidrig mit dem Austragen von Milch, Gebäd, Zeitungen usw. beschäftigt werden. Die Kommission ließ sich angelegen sein, den ausgebeuteten Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen. Dabei stellen sich ihr viele Schwierigkeiten entgegen, doch hoffen wir, daß wir ihrer Herr werden und immer mehr die Möglichkeit erlangen, die verwüstende Kinderausbeutung zu bekämpfen. Die Kommission hat in dem letzten Sommer drei Ausflüge für proletarische Kinder veranstaltet. Der erste, ein Halbtagsausflug, vereinigte 1500 Kinder. Es wurden dabei für 20 Mt. Zwieback, 60 Kuchen, 80 74 Die Gleichheit Liter Milch und Kaffee unentgeltlich verteilt. Der zweite Ausflug beanspruchte einen ganzen Tag. Morgens 7 Uhr ging es nach Möser, von wo wir abends mit der Bahn zurückfuhren. Den Kindern wurden Getränke verabreicht, und die Genossinnen unterhielten sie mit Spielen verschiedener Art. Der letzte zweitägige Ausflug führte uns durch die Leßlinger Heide nach Neuhaldens leben, wo wir in einem Parteilokal übernachteten. Die Kinder erhielten hier zweimal warmes Essen und für den zweiten Tag belegtes Brot mit auf die Wanderung. Die sozialdemokratische Organisation, die Gewerkschaften und die Bäckervereinigung hatten die Kommission mit Geldmitteln unterstützt, so daß sie die erforderlichen Aufwendungen machen konnte. Sie denkt im nächsten Jahre mit dem Ersuchen um Unterstüßung an die Stadtverwaltung heranzutreten, damit die Ferienspaziergänge den Kindern des Volkes noch mehr zu bieten vermögen. Die Beteiligung daran wird im nächsten Jahre sicher noch größer sein. Die lachenden Gesichter der Kinder zeigten, wie gern diese sich an den Aus flügen beteiligten. 2. Steuerwald. Eine Frauenkonferenz für den Regierungsbezirk Magdeburg tagte am 20. Oftober in Magdeburg Der Bezirk war durch 44 delegierte Genossinnen vertreten, darunter zwei aus Anhalt. Sechs Parteisekretäre und zwei Kreisvorsitzende nahmen an der Sigung teil. Genosse Beims, Bezirkssekretär, referierte über: Die Organisationsarbeit der Frauen. Er vertrat die Meinung, daß die früheren Frauenkonferenzen nicht den erwarteten Erfolg gehabt hätten. Notwendig sei, daß mehr Wert auf die Kleinarbeit zur Gewinnung neuer weiblicher Mitglieder gelegt werde. Am 1. Juli betrug die Zahl der organisierten Genossinnen im Bezirksverband 2421, und nun ist ein Verlust von 270 zu verzeichnen. Diese Scharte wieder auszuwegen und immer mehr neue Kämpferinnen zu werben, sei eine wichtige Aufgabe. Sie werde am besten durch Hausagi tation gelöst, und zwar zunächst bei den Frauen, deren Männer politisch organisiert sind Diese Agitation müsse fortgesetzt betrieben werden. Auch an der praktischen Kleinarbeit innerhalb der Partei hätten sich die Genossinnen rührig zu betätigen, hauptsächlich beim Kassieren der Beiträge, beim Flugblattverbreiten und bei der Gewinnung neuer Abonnenten für die Parteipresse. Die Diskussion brachte allgemeine Zustimmung zu den Ausführungen des Refe renten. Es wurde aber auch belagt, daß die Männer die Veranstaltungen der Genossinnen vielfach nicht genügend unterstützten. Genossin Zieß hielt einen Vortrag über das Thema: Wie schulen wir unsere Frauen für die politischen Klassentämpfe? Sie bezeichnete als wichtigstes Schulungsmittel die Leseabende. Sie zeigte dabei auf, wie diese Veranstaltungen zu halten seien, damit sie belehrend und erzieherisch wirfen. Ihr Hauptzweck sei, überzeugte Genossinnen heranzubilden. Genossin Zieß empfahl die Behandlung von Fragen wie: Frauenerwerbsarbeit, Frauenwahlrecht, Kinderund Mutterschuß. Ihrer Ansicht nach sollte nicht über eine halbe Stunde gelesen werden, damit der Geist frisch zum Nachdenken und Diskutieren bleibe. Wichtig sei die Anwesenheit einer geeigneten Persönlichkeit, die das Gelesene leicht faßlich zu erklären verstehe. Sie befürwortete als agitatorisch wirksam gemeinschaftlichen Gesang zum Schlusse des Leseabends. Die Diskussion brachte nur Zustimmung zu diesen Anregungen, die die Tätigkeit der Genossinnen leiten werden. Genossin Bollmann- Halberstadt sprach über die Art der Agitation und Verbreitung der„ Gleichheit", Ge nosse undeutsch über den Wert und die Tätigkeit der Kinderschußkommissionen. Beider Ausführungen brachte eine Menge überzeugender Gesichtspunkte für unsere praktische Arbeit. Genossin Norfey Dessau wies darauf hin, daß die politisch tätigen Frauen mehr Aufmerksamkeit als bisher der Organisierung der weiblichen Dienstboten zuwenden müßten. Schon als junge Mädchen seien die Proletarierinnen für unsere Sache zu gewinnen. Die intereffante Stonferenz schloß mit der eindringlichen Mahnung, daß die Genossinnen und Genossen sich ganz in den Dienst des großen prole tarischen Befreiungskampfes stellen, ihm immer neue Kämpferinnen zuführen müßten. Dorothee Kaßner. Von der Agitation. Im siebten schleswig- Holsteinischen Wahlkreis sprach die Unterzeichnete im Monat Ottober in Neumünster, Dietrichsdorf, Mönteberg, Heifendorf, Gaarden, Kiel, Ellerbed, Hassee, Elmschenhagen, Klaustorf, Nortorf, Kopperpahl, Preez, Tungendorf, Rendsburg, Schöntirchen, Bordesholm, Hohenwestedt, Poppenbrügge. Behandelt wur den die Themata:„ Warum müssen Männer und Frauen der Arbeiterklasse Sozialdemokraten sein?" und„ Arbeitereltern und Arbeiterjugend". Der leztere Vortrag sollte den Versammelten zeigen: 1. Den Zusammenhang des Strebens nach einer richtigen Erziehung der Jugend mit dem Kampfe um sozialistische Forderungen überhaupt. 2. Die Notwendigkeit der sozialistischen Erziehung im Haus und die Nr. 5 Notwendigkeit des Zuführens der Jugendlichen zu den Zusammentünften und Veranstaltungen der freien proletarischen Jugend. 3. Den bürgerlich- christlichen Jugendrummel in Wort und Tat. Den Ar beitereltern sollte das Gewissen für ihre Pflichten gegen die Jugend geschärft werden. Wenn Millionen Herzen von erwachsenen Proletariern mehr als bisher für die Sache der Jugend schlagen, so ist dem reaktionären Jugendfang heute schon der entschiedenste Abbruch getan. Die Versammlungen verliefen durchtveg günstig. 160 neue Anhängerinnen und Anhänger wurden für die Partei gewonnen und fast ebensoviel Leserinnen für die„ Gleichheit". In Kiel selbst und in einigen Vororten litt der Versammlungsbesuch unter der Stimmung, die seit dem Ausgang des Werftarbeiterstreiks lähmend auf einem Teil der dortigen Arbeiterschaft lastet. Die herrschende Mißstimmung über den Ausgang des Kampfes muß ihren richtigen Ausdruck finden. Der Ausgang muß als ein Sporen im Fleische empfunden werden, der zu unermüdlicher, eifrigster Arbeit zur Stärkung der politischen und gewerkschaftlichen Organisation antreibt, zur Agitation, den Wirkungsfreis unserer Presse zu erweitern. Es muß die Vorarbeit dafür getan werden, daß zahlreichere gefestigte Solonnen der Arbeiterschaft den Kampf mit den Werftgewaltigen wagen und gewinnen können. Das ist ein gutes und schweres Stück Arbeit, das den Organisationen an der„ Waterkant" zugefallen ist. Zwei Versammlungen für den dritten holsteinischen Kreis folgten der Agitation im siebten Kreis, und ihren Abschluß da bildete ein Diskutierabend mit der Jugend selbst. Wie die Genossinnen und Genossen des Bezirkes oft sagten, werden die größten agitatorischen Erfolge durch die Hausagitation erzielt. Hoffen wir, daß ihr durch die öffentlichen Versammlungen wirksam vorgearbeitet worden ist. R. Wolfstein, Witten. In Dresden und Umgegend sprach die Unterzeichnete in einer größeren Anzahl gewerkschaftlicher Veranstaltungen, die teils der Organisierung der Arbeiterinnen dienten, teils der Agitation für bestimmte Forderungen. 16 Betriebs- und Fabrikversammlungen waren bom Fabritarbeiterverband einberufen worden und wendeten sich an die Arbeiterschaft der Papierindustrie, der Nahrungsmittelindustrie, der chemischen Industrie usw. Leider ließ der Besuch der Veranstaltungen zu wünschen übrig. Der Grund dafür ist wesentlich in der Krise zu erblicken. Viele Frauen laufen arbeitsuchend von Fabrik zu Fabrik, andere sind durch die Sorge um den Verlust des kargen Brotes so verängstigt und demütig, daß sie sich nicht in eine Versammlung wagen, wo sie Späheraugen fürchten. Aber auch die Betriebsleitungen tun das Jhre, um die Arbeiter und Arbeiterinnen„ von den Hezern" fernzuhalten. Dafür ein Beispiel. Bei einer Konservenfabrik, die zurzeit Reichtum aus 400 bis 450 Lohnsflaven und Lohnsilavinnen herauswirtschaftet, versuchten wir dreimal vergeblich, eine Betriebsversammlung zusammenzu bringen. Das mußte auffallen. In den letzten drei Jahren hatte niemand von dieser Arbeiterschaft in einer Fabrikversammlung gefehlt. Wir forschten nach, und siehe da, es war, wie wir vermutet hatten. Entweder waren sämtliche Arbeitskräfte bis auf die in der Siederei schon mittags wegen Mangel an Früchten heimgeschickt worden, oder aber alle mußten Überstunden leisten. Es wurde nun eine Versammlung auf Sonnabend abends 9 Uhr einberufen, und diese klappte, in ihr konnte abgerechnet werden. Erfolgreich war auch die Versammlung für die weiblichen Mitglieder der Zahlstelle des Metallarbeiterverbandes in Radebeul. 12 öffentliche Versammlungen, die der Textilarbeiterverband im Agitationsbezirk Dresden veranstaltet hatte, sollten die Agitation für den freien Sonnabendnachmittag in die weitesten Kreise der Textilarbeiterschaft tragen. Sie fanden unmittelbar nach Arbeitsschluß statt und waren zum Teil recht gut besucht. Überall trat das große Sehnen der Arbeiterinnen nach der geforderten Verbesserung der Arbeitsbedingungen zutage. Fast in allen Versammlungen wurde aber auch Klage über schlechte, ja recht rohe Behandlung geführt, über mangelnde sanitäre Einrichtungen, ungenügende Ventilation usw. Auch in Kamenz fand eine Versammlung der Textilarbeiterinnen und-arbeiter statt, die den freien Sonnabendnachmittag für eine Forderung erklärten, die des Ringens wert sei. Der politischen Organisierung und Schulung der Proletarierinnen dienten im achten sächsischen Wahlkreis mehrere Veranstaltungen, bei denen die Unterzeichnete sprach. Für die weiblichen Mitglieder der Gruppen Mügeln, Dohna, Pirna und Klein 8schach wih fand ein Zyklus von Vorträgen statt, der recht gut besucht war. Zwei Volfsversammlungen in Goßdorf Schandau und Coswig erfreuten sich glän zender Beteiligung. Jn Sporbik erfolgte die Berichterstat tung von der Landesversammlung der sächsischen Parteigenossen Nr. 5 Die Gleichheit 75 schaft. Überall sind die Genossinnen an der Arbeit, die Bewegung zu fördern. Marie W a ck-w i tz. Das Interesse der Frauen an den Kommunalangelegenhetten in Köln zu wecken, war der Zweck einer Agitation, die hier kürzlich statlsand. Im Kölner Stadtparlament herrscht noch immer das Zentrum. Bei der großen Ausdehnung der Stadt wäre es schon längst an der Zeit gewesen, BezirkSwahlen zur Gemeindevertretung einzuführen. Das ist jedoch noch nicht geschehen, gerade iveil es dein arbeitenden Volke größeren Einfluß auf die kommunale Verwaltung verleihen würde. So ist es der Kölner Arbeiterschaft trotz größter Anstrengungen noch nicht gelungen, auch nur in der dritten.«lasse die Wahl ihrer Vertreter durchzusetzen.„Wir sind bis jetzt sehr gut dabei gefahren", meinen die Vertreter des Zentrums, und deshalb hüten sie sich, die schmachvolle Bestunmung zu ändern. Bei dem diesmaligen Wahlkampf haben die Genossinnen das Ihrige getan, um auch die Frauen des werktätigen Volkes davon zu überzeugen, welch große Bedeutung das kommunale Leben für sie hat. Mehrere Versammlungen dienten diesem Zwecke. Genossin Wehl-Berlin behandelte das Thema:„Die Frau in Staat und Gemeinde." Die Versammlungen hätten besser besucht sein können; sie boten Wertvolles. Die Frauen, die unserem Rufe gefolgt waren, nahmen das Bewußtsein mit fort, gelernt, gewonnen zu haben. Das Bild, das die Rednerin von der Stellung und den Interesse» der Frau entrollte, insbesondere auch von ihrer notwendigen Mitarbeit in der Gemeinde, war vielen neu. Bis zum Schlüsse hielt das spannende Interesse an dem Vortrag an. Es bewies, wie dringend es ist, daß die Frauen in das weitverzweigte Gebiet der Kommunalpolitik eingeführt werden. Starker Beifall lohnte die Rednerin. In mehreren Versammlungen wurde recht erfreulich diskutiert Auch unsere Organisation konnten wir stärken, in jeder Versammlung gab es Neuaufnahmen. Vorwärts sei die Losung. lü..1. Politische Rundschau. Der Krupp-Prozeß ist zu Ende. Das Urteil ist nicht minder lehrreich als die Verhandlung, fast noch lehrreicher aber ist die Haltung der bürgerlichen Presse zu dem Richterfpruch. Die Prozcßverhandlung hat- scharfe Lichter auf die kapitalistische Geschäftsmoral oder besser-Unmoral geworfen. Die skrupellose Methode wurde blohgelegt, wie die Firma Krupp durch Bestechung von Beamten die Geschäftsgeheimnisse, die Preise ihrer Konkurrenten ausspioniert, um die lästigen Rivalen durch Unterbictung aus dem Geschäft mit dem Reich zu bringen, um das einst besessene Monopol für gewisse Waffenlieferungen wieder zu gewinnen, eine Stellung wieder zu erlangen, in der man das Reich ungeniert rupfen koniste. Wie die Firma Krupp solche Monopolstellung zu nützen weih, ist bekannt. Vor einigen Jahren schon wurde die Tatsache enthüllt, dah sie Panzerplatten billig ins Ausland verkaufte, während sie dem teuren, geliebten Vaterland unverschämte Wucherpreise abnahm. Die Prozehverhandlungen haben in wertvoller Weise den gewaltigen Einfluß des Großkapitals und besonders des Rüstungskapitals im Staate beleuchtet. Der unglückliche Oberstaatsanwalt, der in diesem Prozeh zu amten hatte, machte einige Male schier den Eindruck, als habe er das Bedürfnis, sich zu entschuldigen, daß er es gewagt habe, die große, erhabene Firma Krupp auf die Anklagebank zu setzen, als beklage er die bittere Notwendigkeit, die ihn zwang, gegen die bedeutendste Vertreterin der deutschen Industrie, den Stolz aller Patrioten, vorzugehen. Eifrig winkten er und der Vorsitzende des Gerichts ab, als der Zeuge Genosse Or. Liebknecht neues Belastungsmaterial über Schmierpraktiken der Firma Krupp im Ausland anbot— das- gehöre nicht zur Sache. Und ängstlich war der öffentliche Ankläger darauf, bedacht, die Profite der Firma Krupp im Ausland — nationale Interessen nennt sie die Unternchmcrpressc— zu schützen. Er gab in diesem Bemühen die Erklärung ab, dah niemand im Saale der Ehre der belgischen Offiziere, die die Krupp- liefcrungen abnehmen, zu nahe getreten sei. Eine derartige Erklärung ist höchst ungewöhnlich. Am letzten Tage der Beweisaufnahme wurde endlich noch ein bedeutsames Stück des korrumpierenden Einflusses Krupps auf die bürgerliche Journalistik aufgedeckt. Die Firma hält sich einen Schriftsteller, dessen Aufgabe es ist, für das Kanonengeschäft Reklame zu betreiben in Artikeln, die unter der Maske des unabhängigen Sachverständigen angeboten werden. �00 Pik. monatlich bezieht der Major a. D. Wangemann für diese Rolle, die anscheinend mit dem besonders feinen Ehrgefühl des Offiziers verträglich ist. Bezeichnend ist, dah die gesamte bürgerliche Presse über diesen Fall stinkender Korruption den Mantel der christlichen Nächstenliebe breitet. Lehrreich ist das Urteil. Einer der Kruppdirektoren sah auf der Anklagebank neben dem Werkzeug der Firma, dem Herrn Brandt, der die Spionage in Berlin zu betreiben hatte. Das Werkzeug wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, der Vertreter der Anstifterin, der Kruppdirektor Eccius, kam mit 1200 Mk. Geldstrafe davon. Arme Teufel von Zeugleutnants und Feldwebeln, daneben ein unterer Beamter Krupps sind schwer bestraft worden; die wahre Schuldige, die durch Herrn Eccius vertretene milliardenschwere Firma Krupp zahlt 1200 Mk. Sie kann sich die Leute halten, kaufen, die für sie, für ihren Profit ins Gefängnis wandern— ein Kruppdirektor kommt so leicht nicht in solche Verlegenheit. Er erhält Geldstrafe, wenn man ihn nun einmal doch bestrafen muh. Sonst wäre ja seine soziale Stellung zerstört, wie der Verteidiger des Herrn Eccius zu bedenken gab. Nach dem Rechtsempfinden des Volkes ist die Firma Krupp hundertmal schuldiger als das Werkzeug Brandt, das sie für ihre unsaubemn Machenschaften gebrauchte. Das Urteil verkehrt das Schuldverhältnis ins Gegenteil. Und das Halbdutzend Kruppdirektoren, das außer Eccius um die„unterirdische Arbeit" Brandts in Berlin gewußt hat und über ihren Charakter nach der Korrespondenz, die in den Verhandlungen ans Licht kam, nicht im Zweifel gewesen sein kann, wird überhaupt nicht angeklagt. Diese Hehler kommen mit der gerichtlichen Zensur davon, dah sie der Mitschuld verdächtig und deshalb nicht zu vereidigen seien. Die betroffenen Direktoren haben freilich schon diese gerichtliche Feststellung als etwas Unerhörtes empfunden— die großen Kapitalmächte sind noch nicht zufrieden damit, dah die Justiz sie nur Mit Samthandschuhen anfaßt, sie wollen überhaupt nicht von ihr belästigt werde». Der Landrat a. D. R ö t g e r, der das Selbst- und Macht- gcfühl des einstigen höheren Staatsbeamten mit dem des Leiters des größten deutschen Unternehmens und des mächtigsten deutschen linternehmerverbandes vereinigt— er hat außer der führenden Stellung im Kruppdirektorium auch den Vorsitz im Zentralverband der Industriellen—, äußerte sich als Zeuge äußerst scharf und abfällig über die Mahnahmen des Gerichts. Das Gericht hatte ihm auf Grund der Strafprozehordnung das Wort zu den Anträgen auf Nichtvereidigung nicht gegeben. Wenn man bedenkt, wie leicht sonst Strafen wegen Ungebühr vor Gericht verhängt werden, muh man über die Nachsicht staunen, mit der die Richter über die Kritik des Herrn Kruppdirektors hinweggingen. Am lehrreichsten von allem aber war die Aufnahme, die das Urteil in der bürgerlichen Presse fand. Die großkapitalistischen Blätter, die meist unmittelbar im Sold der Schwerindustrie stehen — und in der Schwerindustrie spielt die Rüstungsindustrie die erste Rolle—, raste» förmlich über den Spruch des Gerichts. Dieses hatte angesichts der Beweisaufnahme nicht umhin können, die Mitschuld der Firma Krupp festzustellen— wenn auch in sehr milder Form. Einige der Zeitungen hatten die Urteilsfällung gar nicht erst abgewärtet, sondern hatten schon während des Prozesses erklärt, daß die Anklage ein Verstoß gegen die heiligsten nationalen Interessen sei und der Prozeß eine schwere Schädigung der deutschen Industrie, namentlich ihres Auslandsgeschäfts bedeute; sie hatten nicht bloß den Staatsanwalt und die Richter, sondern auch die Regierung angegriffen, weil sie— diesen Prozeß nicht verhindert habe. Die Bestechung, die Spionage seien belanglose Kleinigkeiten, um die in anderen Ländern sich kein Mensch gekümmert hätte; es sei lächerlich, um solcher Bagatellen wegen den ganzen Apparat der Justiz in Bewegung zu setzen. Lediglich die schwächliche Nachgiebigkeit der Regierung gegen die Anklagen der Sozialdemokratie, ihre Angst vor der Aufregung des Reichstags verschulde den Skandal, der das Ansehen des Reiches in der ganzen Welt schädige und der deutschen Industrie schwere Verluste bereiten werde. Die journalistischen Klopffechter der Scharfmacher brachten es sogar fertig, einige Krokodilsträncn über die deutschen Arbeiter zu vergiehen, die wegen dieses ganz unnötigen Prozesses ihre Arbeit verlieren würden. In dieser Prehhctze äußerte sich ganz unverfroren das Ansinnen an die Regierung und die Justiz, die Gleichheit vor dem Gesetz einfach aufzuheben, Schuldige einfach deshalb nicht zu verfolgen, weil sie in hoher sozialer Stellung sind, weil sie ein großes kapitalistisches Unternehmen repräsentieren, weil sie auf Säcken Goldes sitzen. Jeder Diebstahl wird verfolgt, einerlei, wie geringfügig auch der Wert des entwendeten Gegenstandes ist. Die Bestechung aber, die Verleitung von Beamten zur Preisgabe von Amtsgeheimnissen, noch dazu zu dem gemeinen Zweck, den geschäftlichen Konkurrenten zu ruinieren, solche Tat soll nicht verfolgt werden, weil die Firma Krupp die Schuldige ist. Denn Krupp ist ein Stück Nationalheiligtum, ein Stück Autorität, und wenn Krupp behandelt wird wie irgend ein anderer gewöhnlicher Verbrecher, wenn diese Firma gerichtlich 76 Die Gleichheit verurteilt wird, wo soll der Respekt des einfachen Mannes aus dem Volke vor großen Geldsäcken, wo soll der Respett des Auslandes vor der deutschen Industrie bleiben? Das Gesetz ist für die Kleinen, für gewöhnliche Bürger, insbesondere für die Proletarier. Die Richter sind dazu da, die arbeitenden Klassen im Baum zu halten, das Eigentum der Besitzenden, die heilige Ordnung, die Streifbrecher zu schüßen, die Frevler wider den Besitz und die Stellung der Kapitalisten, die sozialdemokratischen Zeitungsschreiber und die Streiffünder ins Gefängnis zu stecken. Aber sie sollen sich nicht einfallen lassen, Gerechtigkeit an den Stüßen der Gesellschaft zu üben und mit solchem unangebrachten Eifer die Geschäfte zu stören. Denn die Geschäfte der Bourgeoisie, das find die nationalen Interessen! Noch niemals ist mit so frecher Stirn öffentlich ausgesprochen worden, daß der große Geldsack über dem Gesetz stehen soll, daß die Justiz vor ihm haltzumachen hat. Das bemerkenswerteste aber ist, daß diese Forderung am lautesten und rücksichtslosesten von einem Blatt erhoben wurde, für das die Regierung sich neuerlich ins Zeug gelegt hat, das sie als eines ihrer wertvollsten Organe zu schäßen scheint von dem Scherlschen Lotal= anzeiger. Dieses Blatt wird von der Regierung besonders gefördert, weil unsere genialen Staatsmänner mit diesem charakterlosen, in jämmerlicher Lakaienseligkeit vor der Hohenzollerndynastie ersterbenden Papier einen Schußwall gegen die Sozialdemokratie errichten wollen. Die Spekulation ist, daß Leute, die auf die Dauer ein solches verblödetes Blatt lesen, nicht mehr imstande sein werden, je einen oppofitionellen Gedanken zu fassen. Als der Verlag Scherl in finanzielle Schwierigkeiten geriet, hat fich die Regierung eifrig darum bemüht, eine Hilfsaktion zustande zu bringen. Es handelte sich um mehrere Millionen Mark. Natürlich fanden sich die patriotischen Geldmänner, die das Lieblingsblatt Wilhelms II. sanierten. Unter diesen Geldgebern waren selbstverständlich auch Vertreter der Schwerindustrie. Die Kruppbegeisterung des Lokalanzeigers war daher sehr erklärlich, obgleich sie zu dem regierungsoffiziösen Charakter des Blattes nicht recht zu passen schien. Aber vielleicht war es der Regierung gar nicht so unangenehm, wenn der Amtseifer des Oberstaatsanwalts etwas eingedämmt wurde, ohne daß sie vor der Öffentlichkeit direkt dafür verantwortlich gemacht werden konnte. Jedenfalls hat die Firma Krupp weitreichende Verbindungen in der höheren Bureaukratie, nimmt sie doch ihre Direktoren mit Vorliebe aus den Reihen der hohen Regierungsbeamten und der höheren Offiziere. Und wir wissen ja, daß der Lokalanzeiger vor einiger Zeit erst als Organ des Generalstabs gegen Kriegsministerium und Regierung auftrat. Es ist nicht unmöglich, daß auch diesmal eine Fronde der Bureaukratie gegen Bethmann Hollweg in dem Scherlblatt ge= arbeitet hat, die das Ohr des Kaisers gegen den Kanzler zu gewinnen suchte. Daß die Firma Krupp ihre guten Beziehungen zu den verschiedenen Regierungsstellen nach Kräften ausgenugt hat, daß sie alle Minen springen ließ, versteht sich von selbst. Festgestellt zu werden verdient jedenfalls, daß der Lokalanzeiger ein Organ ist, durch das Regierung, Großbanken und Großindustrie je nachdem im trauten Verein, gelegentlich auch einmal gegeneinander die öffentliche Meinung zu beeinflussen versuchen. Die konservative Presse trat natürlich ganz auf die Seite der ausgesprochenen Kruppblätter der Krautjunker, der es gewohnt ist, den Staat für sich auszubeuten, fühlte sich hier solidarisch mit dem Schlotjunker. Die nationalliberale Presse und die Zentrumsblätter unterschieden sich nur wenig von den Scharfmacherorganen. Jedenfalls, schwangen sie sich zu einem sanften Tadel der Firma Krupp auf, so schlugen sie dafür um so heftiger auf den Genossen Liebknecht los. Dieser habe ein furchtbares Verbrechen begangen, da er von einem Panama sprach, während es sich doch nur um geringfügige Kleinigkeiten handle. Diese zarte Rücksicht auf Krupp und das Bedürfnis, von dem rücksichtslosen Sozialdemokratischen Anfläger abzurücken, machte sich selbst in verschiedenen Organen des Fortschritts bemerkbar. Das„ Berliner Tageblatt" zum Beispiel konnte es mit seinem„ entschiedenen Liberalismus" vereinen, den Gerichtshof zu loben, weil er mit einem gewissen diplomatischen Tattum der angeblich gefährdeten„ nationalen" Interessen willen das Prinzip der Gerechtigkeit gewahrt habe. Mit sehr wenig diplomatischem Geschick hat das Moffeblatt sodann durch einen Protest gegen die„ terroristischen Manieren der Sozialdemokratie" seine im Grunde gute Kruppgefinnung zu erweisen gesucht. Kurz, die Aufnahme des Urteils in der bürgerlichen Presse ließ deutlich erkennen, wie weit die Macht des großen Kapitals in der Presse reicht. Daß auch die Regierung sich ihr nicht entziehen kann, zeigt ihre Forderung, die sozialdemokratische Fraktion solle statt des GeNr. 5 nossen Liebknecht einen anderen Abgeordneten in die Kommission zur Untersuchung der Rüstungslieferungen entsenden. Diese Kommission wird von der Regierung aus Bureaukraten, Sachverständigen, das heißt Geschäftsleuten, und Reichstagsabgeordneten gebildet. Unter dem Eindruck des Kruppstandals war die Mehrheit des Reichstags nicht abgeneigt ge= wesen, eine rein parlamentarische Untersuchungskommission einzusehen, wenn sie freilich auch vor der Forderung der Sozialdemokratie zurückschreckte, dieser Kommission das Recht zu eidlicher Zeugenvernehmung zu geben. Die Regierung hatte sich heftig gegen eine rein parlamentarische Kommission gewehrt, aber dafür zugestanden, daß sie in die von ihr gebildete Kommission die von den Fraktionen bestimmten Vertreter berufen wolle. Jetzt aber wies fie Liebknecht zurück, unter dem fadenscheinigen Vorwand, er könne nicht als Richter in der Sache fungieren, in der er„ einen so exponierten Standpunkt" eingenommen habe. Die sezialdemokratische Fraktion hat diese Zumutung, ihr mit der Sache am besten vertrautes Mitglied zurückzuziehen, selbstverständlich abgelehnt und beschlossen, unter diesen Umständen die Kommission überhaupt nicht zu beschicken. Es galt nicht bloß die Würde der Sozialdemokratie, es galt auch die Rechte des Reichstags zu wahren. Die bürgerlichen Fraktionen hat dieser Vorstoß gegen die Reichstagsrechte natürlich nicht abgehalten, ihre Vertreter an den Verhandlungen der Kommission teilnehmen zu lassen, die übrigens schon nach zwei Tagen ihre unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfindenden Sizungen bis in den Januar vertagt hat. Die Regierung dürfte auf den Erfolg ihrer Taktik nicht mit voller Zufriedenheit blicken; sie wird sich nicht verhehlen können, daß ihre Versicherung, es sei im Deutschen Reiche nichts zu verbergen und zu vertuschen, durch diese Affäre start an Kredit berlieren muß. Ebenso müssen in der Folge die Feststellungen" der sozialistenreinen Kommission start an Eindruck in der Öffentlichkeit einbüßen. Zufrieden wird dagegen die Firma Krupp sein, daß die schärfste Kritikerin ihrer Methoden, die Sozialdemokratie, aus der Kommission verschwunden ist. Gleichzeitig hat die Firma ein Pflaster auf die Wunde erhalten, die ihr der Richterspruch geschlagen hat. Der Zentralverband der Industriellen hat seinem Vorsitzenden Rötger versichert, daß er ihm nach wie vor volles Vertrauen schenke. Die Scharfmacher erklären also, daß das Schmieren und Bestechen zum fapitalistischen Handwerk, zum Geschäft gehört. Der vom Gericht Gezeichnete gilt ihnen nach wie ber als untadeliger Ehrenmann. Eine Kennzeichnung der kapitalistischen Moral, gegen die die Sozialdemokratie sicherlich nichts einzuwenden hat. Das Unternehmertum ist zurzeit rastlos tätig, um die neue Lage auszunuzen, die durch die allmähliche Annäherung des Liberalismus an den schwarzblauen Block entstanden ist. Die verschiedensten Unternehmerorganisationen erschöpfen sich in wilden Protesten gegen die Forderung der Arbeitslosenversiche= rung so die Arbeitsnachweis konferenz der Arbeitgeberverbände zu Hannover-, und gleichzeitig wird die Bohrarbeit für eine neue Zuchthausvorlage eifrig fortgefeßt. Unter dem Einfluß dieser Arbeit hat der Industrierat des Hansabundes denn auch die Forderung nach neuen Bestimmungen zum Schuße der Arbeitswilligen" erhoben, und er findet damit nicht nur in nationalliberalen Kreisen Anklang, sondern selbst in der Fortschrittspartei erheben sich neben ablehnenden auch zustimmende Stimmen. Die Fortschrittler zu Sonneberg haben sich für schärfere Maßnahmen gegen den Streifterrorismus ausgesprochen, und in einer fortschrittlichen Bezirksversammlung hat der Abgeordnete Kopsch unter allgemeinem Beifall seine Sympathie mit den Vorschlägen der Hansabundindustriellen erklärt. Die Regierung aber, so versichert die„ Tägliche Rundschau", ist mitten in Erwägungen über entsprechende Maßnahmen. Die deutsche Arbeiterklasse muß sich also zu einem heftigen Kampfe um ihr Koalitonsrecht gegen eine geschlossene bürgerliche Phalang rüsten. Es bahnt sich anscheinend eine Konzentration der bürgerlichen Parteien zu einem antisozialistischen Block an. Die Präsidentenwahl im sächsischen Landtag, wo Konservative, Nationalliberale und Fortschrittler zusammenwirtten, um die Wiederwahl eines sozialdemokratischen Vizepräsidenten zu verhindern, ist auch ein Anzeichen dieser Entwicklung. In der elsässischen Stadt 3 a bern hat ein Leutnant v. For stner die Soldaten angestachelt, bei Streitigkeiten mit Zivilpersonen den Gegner niederzustechen 10 Mt. Prämie versprach er dem, „ der sich richtig benimmt". Die erregte Bevölkerung, die der Leutnant mit dem Ausdruck„ Wackes" beschimpfte, hat ihm durch laute Straßenfundgebungen gezeigt, daß sie sich solche freche Herausforderungen nicht stillschweigend gefallen läßt. Die alldeutsche Nr. 5 Die Gleichheit 77 Presse hetzt deshalb wie besessen gegen die.aufrührerischen' El- sässcr. denen sie durch Ausnahmegesetze und blaue Bohnen den reichsdeutschcn Patriotismus beigebracht wissen will, der solche Auswüchse des Militarismus ruhig hinnimmt. Der Fall beweist wieder einmal, wie der preußisch- deutsche Militarismus die Protestlerstimmung im Elsaß immer wieder aufs neue ansacht. Natürlich haben nicht nur die beschimpften Elsässer. sondern die deutschen Bürger überhaupt und besonders die deutschen Prole- raricr dagegen zu protestieren, daß die Soldaten von ihren Vorgesetzten zum Waffengebrauch gegen die Zivilbevölkerung aufgereizt werden. Durch solche Erziehung will man die Soldaten vom Volke völlig trennen, das Heer zu einer Maschine machen, die mit dem Volke nichts gemein hat und die man jederzeit gegen das Volk verwenden kann. In Kiew hat der R i t u a l m o r d p r o z e ß. den die Reaktion angezettelt hatte, uin die wieder erstarkende revolutionäre Bewegung in Judenhetzen zu ersticken, mit einer schweren Niederlage der zarischen Vcrbrecherbande geendet. Trotz aller verzweifelten Anstrengungen des Staatsanwalts, des Gerichts und der Schwarzen Hundert sprachen die sorgfältig geeichten Geschworenen de» angeklagten Juden Beilis frei. Der Prozeß wird für alle Zeiten ein unauslöschliches Schandmal des blutigen Zarismus sein. In Italien haben die ersten Parlamentswahlen unter dem erweiterten Wahlrecht den Sozialisten einen großen Erfolg gebracht. diese haben ihre Sitze im Parlament und ihre Stimmen über alles Erwarten stark vermehrt. Die Regierung und die Bourgeoisie, die darauf spekulierten, daß sie die ohne Schulbildung aufgewachsenen Massen leicht für sich einsangen könnten, sehen sich bitter enttäuscht. Auf der B a l k a n h a l b i n s e l ist endlich der letzte der' Friedensschlüsse, der zwischen der Türkei und Griechenland, zustande gekommen. Die Abgrenzung Albaniens aber ist noch nicht gelungen, des Zündstoffs bleibt für lange Zeit genug. Der Präsident Chinas, Juanschikai, hat einen Staatsstreich gemacht, er hat die Abgeordneten der revolutionären Partei des Südens einfach aus dem Parlament geworfen. Ob es ihm gelingt, sich mit solchen Mitteln in der Herrschaft zu behaupten, ist abzuwarten. Die chinesische Bourgeoisie scheint allerdings rc- volutionSmüde zu sein und sich nach einer starken Diktatorfaust zu sehnen._ lt. ö. Gewerkschaftliche Rundschau. DaS Gewerbe der Streikbrechervermittlung hat gute Konjunktur. Gehätschelt von Polizei und Justiz, erfreut es sich nicht nur steigender Beliebtheit bei den Privatunternehmern, nein, sogar städtische Behörden nehmen als Arbeitgeber neuerdings seine Dienste in Anspruch. Man muß auch zugeben, daß die Strcikbrechcrvermittler ihre Betriebe gut organisieren und umsichtig leiten. Ist irgendwo ein Streik im Anzug oder wird die Sperre über irgend eine Firma verhängt, flugs ist der Seelenverkäufer da, reicht seine Offerte ein und bietet lebende Ware in jeder Qualität und Quantität an. Wie neuerdings bekannt wurde, dienen den Streikbrechervermittlern die Streik- und Sperrnotizcn in der Arbeiterpresse gewissermaßen als Übersichten für ihren Arbeitsmarkt. Auch in den jedermann zugänglichen Arbeitsnachweisen der Gewerkschaften wurden ihre Späher angetroffen. Sie notierten sich dort die bestreikten oder gesperrten Betriebe, die am schwarzen Brett bekanntgegeben werden. Noch interessanter ist, daß städtische Behörden mit Streikbrechervermittlcrn Verträge abgeschlossen haben. Der Streikbrecherliefcrant wird dadurch verpflichtet, Arbeitswillige für den Fall zu stellen, daß ein städtischer Betrieb bestreikt wird. Beim Stettiner Hafenarbeitc r- streik ist das geschehen, doch war damals in der Öffentlichkeit nichts von dem Bestehen eines Vertrags bekannt. Von der M ü n- chener Stadtverwaltung ist behauptet worden, daß sie einen solchen Vertrag abgeschlossen habe, und bis jetzt hat sie die Nachricht nicht dementiert. Also wird die Sache wohl stimmen. In beiden Fällen kommt der bekannte Hesberg in Blankenese bei Hamburg als Arbcitswilligenlieferant für Stadtverwaltungen in Frage. Man darf wohl annehmen, daß das Vertrauen auch noch anderer Stadtverwaltungen auf das gleiche Individuum gefallen ist. Das Vorleben Hesbcrgs rechtfertigt dieses Vertrauen, ist es doch eine Bürgschaft dafür, daß er seinem jetzigen Handwerk moralisch und technisch gewachsen ist. Es wurde nämlich festgestellt, daß Ehrenbürger Hesberg aus Hamburg ausgewiesen wurde, und das wegen seiner gerichtlichen Borstrasen. Ihre Liste kann sich sehen lassen. In Leipzig wurde der Mann wegen Betrug zu l Jahr 4 Monaten Gefängnis verurteilt, in Duisburg wegen Betrug zu 2 Jahren, in Düsseldorf wegen Betrug zu 2 Jahren und k Monaten und wegen Unterschlagung zu 6 Monaten. Eine Reihe niedrigerer Strafen wegen ruhestörenden Lärms, Widerstand gegen die Staatsgewalt, verbotswidriger Rückkehr usw. vervollständigen das Register. Und Arm in Arm mit einem solchen Burschen fordern städtische Verwaltungen die ringenden Arbeiter in die Schranken I Es gibt kaum eine klarere Bekundung dafür, wie sehr das Eigentum, die Ausbeutungsmacht alle Ideale beschmutzt und zerbricht, die die Gutgesinnten mit den Lippen bekennen. Es bleibt nur zu wünschen, daß Hesberg auch in seinem jetzigen Wirkungskreis seinem Charakter nicht untreu wird und daß er Unternehmer und Streikbrecher gleichermaßen übers Ohr haut. Seit er ein solch nützliches Element der Gesellschaft geworden, braucht er nicht mehr zu fürchten, dabei mit dem Strasrichter in Konflikt zu geraten. Der lange und häufige Aufenthalt hinter Gefängnismauern hat übrigens das zartbesaitete Gemüt Hesbergs für feine Empfindungen nicht abgestumpft. Sobald jemand seine jetzige Tätigkeit mit dem richtigen Namen bezeichnet, läuft er gleich zum Kadi und läßt seine angetastete Standesehre frisch aufputzen. Das haben schon manche unserer Redakteure zu büßen gehabt. Die niedergehende Wirtschaftskonjunktur läßt die Zuver� lässigkeit der Unternehmer als Tarifkontra� h e n t e n in hellstem Lichte erstrahlen. DaS skandalöse Verhalten der rheinisch-westfälischen Malermeister ist bekannt, die sich den Vereinbarungen einfach nicht fügten, die unter dem Vorsitz der Unparteiischen festgelegt worden sind. Nunmehr ist ihr Tun auch vor dem Haupttarisamt verurteilt worden. Die drei Unparteiischen erklärten den ganzen Gau für tari'-srüchtig und verpflichteten den Untcrnehmerverband, die widerspenstigen Meister aus seiner Organisation auszuschließen. Daß der Unternehmer- verband dazu den Willen oder die Courage haben wird, glauben wir vorerst noch nicht. Wir möchten aber den Lärm hören, wenn irgend eine Arbeitcrgruppe sich herausnähme, nach einem Tarifabschluß Verträge so mit Füßen zu treten I Da würde die bürgerliche Presse sofort nach gesetzlichen Maßnahmen und die Unter- nehmer würden nach Schadenersatz schreien. Übrigens sind die Malermeister in Rheinland-Westfalen nach wie vor bockbeinig, schon künden sie eine neue Aussperrung an. Die Unternehmer im Baugewerbe handeln nicht viel anders. Sechs Monate sind verstrichen, seitdem die Organisationen beider Parteien die Vorschläge der Unparteiischen unterzeichnet haben. Noch immer jedoch sind in der übergroßen Zahl der Städte die Tarifabschlüsse nicht erfolgt. Von etwa WD örtlichen Tarifverträgen, die abgeschlossen sein sollten, sind bisher ganze 28 unterzeichnet worden. Die Verschleppung kommt ausschließlich auf das Konto der Taktik, die der Untcrnehmcrvcrband beliebt. Dieser weist seine Mitglieder an, in die örtlichen Verträge Bestimmungen hineinzubringen, die von de» Zentralvorständen der Bauarbeiter- Verbände entschieden abgelehnt werden müssen. Die Entscheidungen der Unparteiischen werden vom Untcrnehmerverband höchst seltsam ausgelegt. Wie vielseitig die Differenzen sind, geht klar aus diesem hervor: die nächste Tarifamtssitzung soll 48 Verhandlungspunkte erledigen. Daß die Unternehmer in Rheinland-Westfalen von besonderem Holze sind, beweisen auch die Brauereibesitzer. Erst im nächsten Jahre läuft dort der Tarif ab, und schon jetzt rüstet ihre Organisation und bereitet die Mitglieder zum Kampfe vor. In einer Versammlung des Bohkottschutzverbandes haben die Unternehmer beschlossen, daß die Brauereien den Forderungen des Brauarbeiterverbandes auf Verkürzung der Arbeitszeit entgegentreten müßten. Ferner erklärten sie, daß für sie eigentlich auch kein Grund vorläge, bei der nächsten Tariferneuerung in Beziehung auf die Lohnerhöhung nachzugeben, es sei denn, daß man eine Lohnerhöhung als Versicherungsprämie gegen gewerkschaftliche Kämpfe betrachten wolle. Der Streik in der Lahrer Kartonnageindustrie geht unverändert weiter. Welch patriarchalische Verhältnisse in den dortigen Betrieben herrschen, dafür ein klares Beispiel. Die Arbeiter und Arbeiterinnen, auch verheiratete Leute, wurden mit „Du" von den Unternehmern und den Aufsehern angeredet. Der Behandlung entsprechen die bisherigen Arbeitsbedingungen, mit denen die Organisation jetzt einmal ausräumen will. Im Stettiner Fleischergewerbe mußte im Kampfe der Gesellen um ihr Koalitionsrecht der Boykott über die Wurstfabriken verhängt werden. Diese setzen ihre Erzeugnisse viel in Kolonialwarenhandlungen anderer Städte ab. Die Hausfrauen mögen daher beim Einkauf von Wurstwaren achtgeben und solche Stettiner Herkunft zurückweisen. Die Großeinkaufsgesellschaft deutscher Kon- sumvereine ist bereits wieder mit einer Gewerkschaft zu- 78 Die Gleichheit sammengestoßen. In einem ihrer Filialbetriebe in Franken berg i. S. wurden die Tabatarbeiterinnen und -arbeiter kurzerhand entlassen, als sie sich eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nicht gefallen lassen wollten. Sie sollten die fertigen Bigarren auf einen mit Leinentuch überspannten Rahmen auslegen anstatt wie bisher in einem Kasten. Diese Neuerung bedeutet einen größeren Zeitverlust, also eine Mehrarbeit, für die etwa 60 Pf. mehr Lohn in der Woche gefordert wurden. Wegen der Forderung dieses lächerlich geringen Lohnzuschlags kam es zur Entlassung von 140 Arbeitern und Arbeiterinnen. Das selbstherrliche Auftreten des Betriebsleiters hatte den Konflikt wesentlich verschärft. Die bürgerliche Presse stürzte sich sofort mit Behagen auf diesen fetten Bissen und fabulierte allerhand über die Aussperrung in einem sozialdemokratischen Betrieb" zusammen. Zwar tam es dann bald zu einer Einigung, jedoch bleibt das Verhalten der Konsumgenossenschaft trotzdem skandalös. Sie besaß nicht so viel Geschick und Einsicht, es gar nicht erst zum öffentlichen Austrag einer solchen Bagatellestreitfrage kommen zu lassen. Der aufwärtsstrebenden Konsumvereinsbewegung nüßen Vorgänge dieser Art wahrhaftig nicht. Niemand aber sollte sich durch sie davon abhalten lassen, für die Genossenschaftsbewegung zu wirken. Es muß die Sorge der Mitglieder sein, der Leitung mehr Rücksicht auf die proletarischen Interessen, mehr gewerkschaftliches Empfinden beizubringen. " Dem Buchdruckerverband fließt fast der gesamte junge Nachwuchs der Arbeiterschaft seines Gewerbes zu. Im zweiten Quartal gewann die Organisation 2605, neue Mitglieder, die sicher überwiegend von den jungen Proletariern gestellt wurden, die im April ausgelernt hatten. Bei rund 75 000 im Gewerbe Beschäftigten zählt der Verband über 69 000 Mitglieder. Die Gegenorganisation, der christliche Gutenbergbund, musterte noch nicht 3400 Mitglieder, die sich auch noch auf drei Länder verteilen: auf Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die Kinderarbeit in den Gärtnereien möchten die Unternehmer gar zu gern ausdehnen, statt sich damit abzufinden, daß das Gesetz sie beschränkt. Schulpflichtige Kinder werden in Gärtnereien in Ferienzeiten 9 bis 11 Stunden, sonst 5 bis 6 Stunden an Nachmittagen beschäftigt. Gärtnereiarbeit, so sagen die menschenfreundlichen Unternehmer, läge durchaus im gesundheitlichen Interesse der Kinder, es wäre nur zu wünschen, daß recht viele Großstadtkinder in Feld und Garten beschäftigt würden. In einer Eingabe an das Ministerium weisen die sächsischen Unternehmer auch darauf hin, daß die Existenz der Klein- und Mittelbetriebe von der Kinderarbeit abhänge. Solche Betriebe könnten nicht bestehen, wenn die Bestimmungen des Kinderschutzgefeßes stritte auf sie Anwendung finden würden. Hinter der edlen Fürsorge für die Gesundheit der armen Kinderchen steckt also nichts anderes als nacktes Profitinteresse. Denn zwischen der freien Arbeit von Kindern, die der Erziehung und der Freude an der Natur dienen könnte, und der ausgebeuteten Arbeit der Kleinen ist ein gewaltiger Unterschied. Wäre dem nicht so, dann würden die Unternehmer den eigenen Kindern in gleichem Maße die„ Wohltaten" der Garten- und Feldarbeit zuteil werden lassen, statt sie in höhere Schulen zu schicken und fremde Kinder auszubeuten. # Textilarbeiterinnenkonferenzen. Der Gau Neugersdorf veranstaltete im Monat September in Dresden seine zweite Arbeite= rinnenkonferenz. Über Ursachen und Wirkungen gewerblicher Frauenarbeit referierte Genossin Hoppe- Berlin, über den freien Sonnabendnachmittag Genoffin Zwahr- Neugersdorf. An beide Referate schloß sich eine recht lebhafte Aussprache. Sie bewies den Wert der Arbeiterinnenkonferenzen, der nicht zuletzt in der Schulung besteht, zu der sie den Anstoß geben. Die Folge davon ist eine rührige und einsichtsvolle Mitarbeit der Frauen für die Organisation. Vor drei Jahren eine Konferenz, auf der die Arbeiterinnen zaghaft, in stockender Rede zum erstenmal sich an der Diskussion beteiligten. Jest weibliche Delegierte, die frei von aller Schüchtern heit ihre Ansichten klar zum Ausdruck zu bringen verstehen. Ein unverkennbarer Fortschritt, der um so mehr Beachtung verdient, als die Delegierten Arbeiterinnen waren, die das Mandat erhalten hatten, weil sie sich in der Zeit zwischen beiden Konferenzen an der agitatorischen und organisatorischen Arbeit lebhaft beteiligten. Sie befundeten den festen Willen, weiterhin eifrig zu wirken und das dazu nötige geistige Rüstzeug sich zu erwerben. Dem Wunsch der Delegierten, ständige Schulungsabende einzuführen, wurde stattgegeben. Diese Veranstaltungen dürften seither schon in einigen Drten ins Leben getreten sein. Das praktische Ergebnis solcher regelmäßiger Schulungsabende trat bei der vierten Arbeiterinnenkonferenz des Gaues Hannover Nr. 5 sichtlich in Erscheinung. Diese Tagung fand Anfang D'tober in Hannover statt. Im Gau besteht die Einrichtung, daß vom Gauvorstand beauftragte Gewerkschafterinnen regelmäßig in den einzelnen Drten Lese- und Schulungsabende für die weiblichen Verbandsmit glieder abhalten. Aus den Teilnehmerinnen an diesen Veranstal tungen waren die Delegierten zur Konferenz gewählt worden, und zwar waren für das Ehrenamt nur regelmäßige Besucherinnen in Frage gekommen. Die Leitung der Tagung konnte zum erstenmal ausschließlich organisierten Frauen anvertraut werden, die sich ihrer Aufgabe durchaus gewachsen zeigten. Über die Bedeutung des freien Sonnabendnachmittags für die Arbeiter und Arbeiterinnen hielt Genoffin Evers- Hannover den Vortrag. Genossin Hoppe- Berlin erstattete das Referat über Arbeiterinnenschutz und Arbeiterschutzgeseze Die Frage: Wie gewinnen wir die Jugend für unsere Bestrebungen? wurde von Genossin Brandenburg- Hamburg behandelt. Die Ausführungen der drei Vortragenden fanden lebhafte Zustimmung. Die Konferenz beschloß, daß sie wegen ihres agitatorischen Wertes im Wortlaut in das Protokoll aufzunehmen seien. Die Referate wurden ergänzt und bekräftigt durch wichtige, packende Tatsachen, die die Discussionsrednerinnen beisteuerten. Es sei besonders erwähnt, daß alle Teilnehmerinnen der Tagung aufs schärfste die Tattit der„ Christen" verurteilten, die der Propagierung des freien Sonnabendnachmittags Steine in den Weg wälzt. Solches Treiben muß mit der tiefsten Empörung alle erfüllen, die die Lebensverhältnisse der Textilarbeiterschaft fennen. Erschütternde Beispiele bewiesen, wie aufgebraucht die Kraft der Arbeiterinnen am Wochenschluß ist, so aufgebraucht, daß eine Verfürzung der harten Fron ums Brot Notwendigkeit ist, wenn der frühe Zusammenbruch ferngehalten werden soll. Die Konferenz war getragen von dem festen Willen aller Teilnehmerinnen, überall nach besten Sträften mitzuwirken, damit immer mehr Arbeiterinnen aufgeklärt und dem Verband zugeführt werden, unermüdlich aber auch an der eigenen Ausbildung weiterzuarbeiten. Die von großer Sachkenntnis zeugende Debatte brachte manche Anregung, die bei der örtlichen Agitation mußbringend verwertet werden kann. Die Tätigkeit der delegierten Genoffinnen in ihrem Wirkungskreis wird die Fruchtbarkeit der Tagung erweisen. Beide Konferenzen organisierter Textilarbeiterinnen haben treffliche Arbeit geleistet. Sie sind damit ein guter Anschauungsunterricht gewesen. Sicherlich haben sie die anwesenden männlichen Gewerkschafter davon überzeugt, daß die tätigen weiblichen Verbandsmitglieder mit Energie und Verständnis für die Organisation wirken. Des weiteren waren sie gute Beweise dafür, daß die Zusammenkünfte der Arbeiterinnen für die Organisation wertvolle Früchte tragen. Das Beispiel sollte überall lehren. Namentlich müßten die Erfolge zur Nacheiferung treiben, die der Gau Hannover mit den Lese- und Schulungsabenden erzielt hat. Es ist im Interesse der Organisation durchaus notwendig, daß eine möglichst große Zahl tüchtiger Gewerkschafterinnen herangebildet wird, die die Agitation unter den Arbeiterinnen betreiben. Die Lese- und Schulungsabende erziehen die weiblichen Organisierten für diese Aufgabe. Sie sollen Wissen vermitteln, aber auch praktische Gewandtheit und Selbst= vertrauen geben. Wohl ist der Erfolg solcher Abende nicht sofort sichtbar, doch bleibt er für die Dauer nicht aus. Die Gesamtorganisation hat den Nugen davon. Martha Hoppe, Berlin. Einen Tarifvertrag für Heimarbeiterinnen hat der Deutsche Holzarbeiterverband fürzlich in Bielefeld für die ihm angehörigen Schirmnäherinnen zum Abschluß gebracht. Für zwei Firmen sind dort etwa 30 Frauen in ihren Wohnungen mit dem Nähen und Aufheften der Schirmdecken beschäftigt. Die ohnedies nicht hohen Alfordpreise wurden bisher von den Fabrikanten in der geschäftsstillen Zeit gern nach Willkür niedriger angesetzt. Die einzelnen Frauen wagten nicht, dagegen aufzutreten. Die Unternehmer konnten ja leicht die eine Heimarbeiterin gegen die andere ausspielen. Das wurde anders, als der Verband sich dieser Ausgebeuteten annehmen konnte und dadurch die Lieferpreise allen beteiligten Arbeiterinnen bekannt wurden. Durch gemeinsames Vorgehen war es nun möglich, die Preise für die verschiedenen Arbeiten auf zwei Jahre tariflich festzulegen. Die dabei erzielte Lohnerhöhung schwankt zwischen 5 und 25 Prozent der früheren Säße. Dazu kommt ein weiterer Vorteil. Bisher war das sogenannte" Dämpfen" der Stoffe Sache der Arbeiterinnen, wurde in der Wohnung vorgenommen und nicht besonders bezahlt. Nunmehr hat es der Fabrikant zu übernehmen oder sonst mit 10 Pf. pro Dußend besonders zu vergüten. Der neue Tarif sieht für das Nähen der Decken Preise vor, die pro Dutzend zwischen 55 Pf. für festkantige Gloria- und Halbscide und 75 Pf. für Weltseide mit Säumen und festkantige reine Seide schwanken. Das Aufheften bringt bei letterer Sorte 2,30 Mt., bei den son N1.5 Die Gleichheit stigen( gangbaren) Sorten jedoch nur von 50 Pf.( baumwollene Stoffe ohne Rosetten) bis 1,30 Mt.( Weltseide, Nadelschirm). Der Wert dieses Tarifvertrags liegt nicht in der Zahl der davon erfazten Personen, sondern in dem Nachweis, daß es bei ge= nügendem Zusammenhalt auch den in der Heim= arbeit beschäftigten Frauen möglich ist, ihre Arbeits- und Lohnverhältnisse sicherzustellen. Der regelmäßige Gewerkschaftsbeitrag verschwindet gegen den Vorteil der erzielbaren Regelung. Notizenteil. Dienstbotenfrage. fk. Städtische Stellennachweise für Dienstboten in Frankreich. Die französische Regierung hat jede Stadt mit mehr als 10 000 Einwohnern verpflichtet, einen kostenlosen Stellennachweis für Dienende zu unterhalten. In Paris unterhält die Stadtverwaltung gegen 20 Bureaus, die Stellen für Dienstboten vermitteln. 1909 sollen hier durch städtische Vermittlung einen Blaz erhalten haben: 3502 männliche Dienende, 2096 Köchinnen, 4023 Kammerfrauen, Bonnen usw., 8717 Mädchen für alles, 11 324 Aufwartefrauen. Die Forderung auf Abschaffung der privaten Stellennachweise gewinnt auch in Frankreich an Boden. Die Schäden dieser Art Ausplünderung der Dienenden treten allzu fraß zutage. Der Verband katholischer Dienstbotenvereine zählt nach dem letzten Jahresbericht in 79 Gruppen fast 13 000 ordentliche Mitglieder, Dienende, und 1226 außerordentliche Mitglie= der, das sind begönnernde und leitende Damen. Das Verbandsorgan " Haus und Herd" hat eine Auflage von 17 000. Der Verband wendet seine Haupttätigkeit den Vereinssparkassen zu und der Stellen vermittlung, er gewährt Rechtsschutz usw. Er veranstaltete im letzten Jahre eine große Anzahl hauswirtschaftlicher Kurse, die von insgesamt 4000 Dienstmädchen besucht waren. Auf seiner jüngsten Generalversammlung wurden diese drei Fragen behandelt: Arbeitsnachweis und Stellenvermittlung; hauswirtschaftliche Fortbildung durch die Vereine; Versicherungswesen. Natürlich kommt es dem Verband in erster Linie auf die Pflege kirchlicher Gesinnung und eines guten Einvernehmens zwischen Mädchen und Herrschaften an. Die Interessen der„ Gnädigen" werden dabei nicht übel gewahrt. Ob auch die Interessen der Hausangestellten, das steht auf einem anderen Blatt. Soziale Gesetzgebung. Arbeiterinnen, Arbeiterfrauen, nutzt euer Wahlrecht zu den Krankenkassenverwaltungen! Das ist die Mahnung, die unsere Genossinnen den breiten Massen der versicherungspflichtigen und wahlberechtigten Proletarierinnen zurufen müssen. Denn es ist Zeit, daß diese ihr Recht ausüben das einzige Wahlrecht, das ihnen zusteht, und zwar so ausüben, daß es ihnen selbst und den Ihrigen zum Vorteil gereicht. In sehr vielen Orten haben die Wahlen noch nicht stattgefunden, die über die Zusammensetzung des Ausschusses entscheiden, der dann den Vorstand zu wählen hat. Sie stehen in der nächsten Zeit vor der Tür. Und wie wichtig sind sie nicht für die Arbeiterin, für die Arbeiterfrau! Von ihrem Ausfall hängt es ja ganz wesentlich mit ab, wie groß das Maß der Fürsorge sein wird, die als Recht nicht als Bettelbrocken gewähren ist, wenn Krankheit über die Schwelle, des Ledigenstübchens oder des Familienheims schleicht, wenn Schwangerschaft und Wochenbett die Ausgaben und Sorgen steigern. Wir haben das alles feit Monaten in Artikeln eingehend nachgewiesen. zu Es sind die freien Gewerkschaften, die bei den Krantenlaffenwahlen den versicherungspflichtigen Proletarierinnen führend vorangehen und ihnen Vertreter stellen, die ihre Interessen zuver= lässig wahrnehmen. Das müssen die Genofsinnen den wahlberech tigten weiblichen Kassenmitgliedern mit aller Deutlichkeit guter Gründe zum Bewußtsein bringen. Es tut dies dringend not. Die Feinde des arbeitenden Volkes streben danach, den Einfluß der aufgeklärten, organisierten Arbeiterschaft auf die Kassenverwaltungen zu schwächen. Die Leistungen der Kaffen sollen nicht groß fein, damit zu ihnen die Unternehmer möglichst wenig beizusteuern haben. Man hofft auf die Stimmen der noch nicht erwachten Proletarierinnen, um die Wahl von Kassenverwaltungen zu sichern, die in diesem Sinne wirken würden. Ganz besonders hat man es dabei auf die Stimmen der Dienstmädchen abgesehen. Überall, wo von der die Wahlen schon erfolgt sind, haben„ bessere" Damen freidenkerischen Frauenrechtlerin bis zur frommen Pfarrfrau Hausangestellte an die Urne geführt oder auch kommandiert, damit fie gegen die Kandidaten der freien Gewerkschaften stimmten. So ist es die Pflicht unserer Genosfinnen, mit größtem Eifer dafür 79 zu sorgen, daß die wahlberechtigten Proletarierinnen rechtzeitig darüber belehrt werden, was für sie auf dem Spiele steht und wie sie ihre Stimme nüßen müssen. Treffliche Dienste wird ihnen dabei das Flugblatt leisten, das der Parteivorstand zu ihrer Verfügung stellt. Es zeigt in klarer, packender Weise den weiblichen Versicherungspflichtigen das Gebot der Stunde. Die Genossinnen sollten ihm die weiteste Verbreitung geben. Frauenstimmrecht. Konservative Frauenstimmrechtsfreunde in Sachfen- Weimar. Die Konservativen mit ihrem Anhang haben sich immer gegen die sozialdemokratische Forderung gewendet, auch den Frauen das Wahlrecht zu gewähren. Sie haben diese Forderung als unsinnig und unzeitgemäß bezeichnet. Trotzdem kann man jetzt die Erfahrung machen, daß Konservative, Nationalliberale und sonstige Gegner des Frauenwahlrechts das Wahlrecht für sich auszunuzen suchen, das den selbständigen Frauen im Großherzogtum Sachsen bei den Gemeindewahlen zusteht. Sie gehen in ihrer Begeisterung für das Frauenwahlrecht so weit, daß sie auf die Arbeiterinnen einwirken, es durch Bürgerrecht in der Gemeinde zu erwerben. Aus Idealismus, aus Achtung vor dem Recht der Frau geschieht dies aber keineswegs. Die Ursache dieser Frauenwahlrechtsliebe liegt ganz anderswo. In einigen Gemeinden des Landes, so auch in Ilmenau, hat die Sozialdemokratie im Gemeinderat die Mehrheit. Diese Mehrheit paßt aber denen nicht, die der Ansicht sind, daß eine bürgerliche Majorität ihnen die Geschäfte besser besorgt. Weil an der Tätigkeit der sozialdemokratischen Gemeinderatsmitglieder aber nichts auszusehen ist, versuchen nun die bürgerlichen Parteien, sich künstlich eine Mehrheit damit zu verschaffen, daß sie zum Bürger machen", wer die Voraussetzungen dafür erfüllt durch Alter, selbständige Nahrung und zweijährigen Aufenthalt in der Gemeinde. Bürgerrecht können alle über 21 Jahre alten Frauen erwerben, die ein selbständiges Einkommen durch Grundbesit usw. haben, aber auch die über 21 Jahre alten Arbeiterinnen erfüllen die Voraussetzungen des Gesetzes. Die Frauen der Fabrikanten und anderer Kapitalisten sind fast durchweg Gemeindebürger geworden. Ihre Zahl ist aber so gering, daß sich die Bürgerlichen keinen rechten Erfolg davon versprechen. Darum haben sich die Herren auch an ihre Arbeiterinnen gewendet und zeigen ihnen ein Entgegenkommen, das sonst so oft gänzlich fehlt. Sie legen für ihre Arbeiterinnen die 10 Mt. Bürgerrechtsgebühr aus. Die Arbeiterinnen können den Betrag in Raten von 50 Pfennig nach und nach abzahlen und kommen so in den Besitz des Bürgerrechts. Doch so ganz glatt wickelt sich die Geschichte nicht ab. Die guten konservativen, nationalliberalen und sonstigen sozialistenfeindlichen Fabrikanten verlangen eine fleine Gegenleistung. Diese besteht darin, daß ihre Arbeiterinnen ihnen die Vollmacht übertragen, für sie die Stimme bei der Gemeinderatswahl abzugeben. Die Frauen haben nach dem geltenden Gesetz wohl das„ Wahlrecht", aber sie dürfen den Stimmzettel nicht selbst abgeben. Um das„ Stimmrecht" ausüben zu können, bedürfen sie eines Bevollmächtigten, der statt ihrer wählt. Für verheiratete Frauen kommt als Beauftragter ohne weiteres der Mann in Betracht; für verwitwete und unverheiratete Frauen kann nur ein besonders dazu Bevollmächtigter das „ Stimmrecht" ausüben. Wie der Beauftragte wählt, darüber hat die wahlberechtigte" Frau teine Kontrolle. Wenn aber die Bürgerlichen jetzt auf die geschilderte Weise Vollmachten wahlberech tigter Arbeiterinnen erlisten und mißbrauchen, um sich eine Mehrheit zu schaffen, so ist dies geradezu Betrug. Es zeigt aber dies Vorgehen, daß selbst Feinde der politischen Gleichstellung des weihlichen Geschlechts, das den Frauen hierzulande gewährte verhunzte Wahlrecht skrupellos für sich ausnußen. Natürlich können sie das nur tun, wenn die Frauen dumm genug sind, das ihnen zustehende bißchen Recht denen zur Verfügung zu stellen, die auf wirtschaftlichem und politischem Gebiet ihre bittersten Gegner sind. Der Schwindel, den eine reaktionäre Gesetzesbestimmung den Feinden der Arbeiter möglich macht, weist außerdem auf die Notwendigkeit hin, daß die Frauen und Männer des werktätigen Boltes unablässig für ein wirklich demokratisches Wahlrecht in Reich, Staat und Gemeinde kämpfen. A. B. Die Scheidung zwischen links und rechts im Verband für Franenftimmrecht geht weiter. Fräulein Schieß teilt uns mit, daß sie es abgelehnt hat, dem Vorstand dieser Organisation anzugehören. Als Verfechterin des allgemeinen Wahlrechts ist ihm allein Fräulein v. Welzed geblieben, dem Fichtenbaum bergleichbar, der einsam im Norden auf kahler Höh' steht und unter Eis und Schnee von der Palme auf brennender Felsenwand 49 80 Die Gleichheit träumt. Wichtiger noch ist es, daß die Eisenacher Tagung auch den Bayerischen Landesverein für Frauenstimm= recht veranlaßt hat, in einer außerordentlichen Generalversammlung den Austritt aus dem Deutschen Verband zu beschließen. Fräulein Dr. jur. Augspurg hat in Berücksichtigung der Situa tion ihr Amt als Redakteurin des Verbandsorgans" Frauen= stimmrecht" sofort niedergelegt. Wie Figura zeigt, läßt sich die fluge Taktik höchst eigenartig an, alle Frauen" zum Aufmarsch für ein gbeliebiges Nurfrauenwahlrecht" zu sammeln". Sie führt zur Absplitterung der Frauenrechtlerinnen, die ehrlich ein demokratisches Wahlrecht wollen. Wie uns aus frauenrechtlerischen Kreisen mitgeteilt wird, soll die Eisenacher Generalversammlung die Tür geöffnet haben, durch die künftig das allgemeine Wahlrecht aus den Verbandssazungen herausgeworfen werden kann. Nach dieser Mitteilung ist die Statutenbestimmung gefallen, die für Sazungsänderungen und Auflösung des Verbands eine Dreiviertelmehrheit der Abstimmenden vorschreibt. In Spezialabstimmungen über einzelne Amendements wurden redaktionelle und sachliche Änderungen des betreffenden§ 9 angenommen, dann aber erfolgte in einer Gesamtabstimmung die Ablehnung des veränderten Absages im ganzen.§ 9 würde demnach keine Vorschrift mehr über das Mehrheitsverhältnis bei den obenerwähnten Abstimmungen enthalten. In der uns zugegangenen Darstellung wird es bestritten, daß nun ohne weiteres die alte Statutenbestimmung in Kraft bleibt. Der Grund dafür wäre, daß es sich nicht um bloße Abänderungen des§ 9 gehandelt habe, sondern um einen selbständigen, abgeschlossenen Vorstandsentwurf zur Sagung. Stimmt das, so kann auf einer Generalversammlung die einfache Mehrheit das den Gemäßigten" so anstößige Bekenntnis zum allgemeinen Frauenwahlrecht streichen. Berichtigung. In dem Artikel in Nr. 4 der„ Gleichheit" über die fünfte Generalversammlung des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht in Gisenach ist die Behauptung aufgestellt worden, daß ich meine Stimme mit „ erzener unerschütterlichkeit" nacheinander für alle Abänderungsvorschläge des§ 3 abgegeben haben solle. Diese Behauptung ist unwahr. Ich habe nur für den Stettiner Antrag gestimmt. Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich den Kampf für die politische Gleichberechtigung der Frauen für die vornehmste Aufgabe der Frauenbewegung halte. Obwohl ich stets Anhängerin des allge= meinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts gewesen bin und auch noch bin, scheint mir die Frage der Ausgestaltung des Wahlrechts für die Frauenstimmrechtsorganisationen erst in zweiter Linie zu stehen, besonders in einer Zeit, in der die Stimmrechtsbewegung durch solche. Belastung auseinanderzufallen drohte. Ich teile in dieser Beziehung vollkommen die Auffassung der Sozialdemokratin Wally Zeppler, die sie in den Sozialistischen Monatsheften", Heft 1, 1913 dargelegt hat. Martha Voß- Biez. Der Berichtigung" zur Antwort. Wenn Frau Voß- Bieg die Mitteilung der„ Gleichheit" über ihre Abstimmung bemängelt, so trifft sie selbst ein Teil Schuld daran, daß diese Mitteilung unrichtig war. Sie stüßt sich auf die Angaben, die der„ Vorwärts" bom Donnerstag, den 16. Oktober, 3. Beilage, über die Abstimmung der Vorstandsmitglieder des frauenrechtlerischen Verbands veröffentlicht hat. Frau Stritt hat diese Angaben berichtigt, soweit sie sich auf ihre eigene Abstimmung bezogen, aber sie hat sie nicht in ihren übrigen Teilen beanstandet. Da sich auch Frau Voß- Bieß nicht gegen sie gewendet hatte, glaubten wir sie für zutreffend halten zu müssen. Trotzdem haben wir von Frau VozZieß' Abstimmung nur in bedingter Rede gesprochen, also die Frage offen gelassen, ob unsere Mitteilung zutreffend sei. Davon fann sich jeder überzeugen, der des Lesens kundig und des Verstehens fähig ist. In ähnlichen Fällen pflegt man von der Unrichtigkeit einer Behauptung zu sprechen. Frau Voß- Biez redet jedoch schlankweg von unwahrheit und unterstellt damit eine wissentlich falsche, verlogene Darstellung. Es fällt uns jedoch nicht ein, uns darüber mit dieser Dame zu streiten. Hingegen müssen wir der Wahrheitsfanatikerin für den Versuch auf die Finger flopfen, über ihre heiße Liebe zum allgemeinen Wahlrecht den Proletarierinnen Märchen vorzuplaudern. Daß sie sich dabei hinter die„ Sozialistischen Monatshefte" duckt, macht den Versuch nicht anziehender und gibt ihm keine überzeugende Kraft. Die irrige und bedeutungslose Auffassung einer einzelnen Genoffin ist noch lange keine Rechtfertigung dafür, daß die bürgerliche Frauenstimmrechtsbewegung immer unzweideutiger die Forderung des allgemeinen Wahlrechts preisgibt, ist noch lange fein Beweis, daß sie gerade damit auch den Interessen der Prole= tarierinnen dient. übrigens schlägt in Frau Voß- Ziek' Bemertungen ein Satz den anderen. Wer tatsächlich die politische Nr. 5 Gleichberechtigung der Frauen für die vornehmste Aufgabe der Frauenbewegung hält", der muß auch mit der höchsten Energie dafür kämpfen, daß diese Gleichberechtigung den breitesten Frauenmáffen zuteil wird; der darf dem Teufel eines Damenwahlrechts nicht den kleinen Finger reichen. Wer diese Gleichberechtigung ernstlich so hoch wertet, wie es Frau Voß- Bieb mit erhobenem Schwurfinger erklärt, der muß in Deutschland für die Sozialdemokratie wirken, von allen großen politischen Parteien die einzige, die rücksichtslos für das Frauenwahlrecht eintritt; der darf nicht für die Fortschrittliche Volkspartei ins Feld ziehen, die bis heute sich noch nicht grundsäßlich zu dieser Forderung bekennt, geschweige denn für sie fämpft. Logik und Konsequenz sind schöne Sachen, aber man muß sie auch haben wie Pflaumen und Rindfleisch nach Frizz Neuter. Die Proletarierinnen bedanken sich schönstens für die merkwürdigen frauenrechtlerischen Heiligen, die auf dem geduldigen Papier, grundsäßlich" dem allgemeinen Wahlrecht ewige Treue schwören, es aber in der Pragis dreimal verleugnen, ehe noch die konservativen Hennen auch nur zweimal gegadert haben Die Frau in öffentlichen Aemtern. Die voll verantwortliche Mitwirkung der Frauen in städtifchen Deputationen forderte die Ortsgruppe Breslau des Verbandes für Frauenstimmrecht in einer Petition an den achten preußischen Städtetag, der im Oktober in Breslau stattgefunden hat. Die Eingabe ersuchte, darauf hinzuarbeiten, daß alle preußischen Landesgeseze geändert werden, die solcher Mitarbeit der Frauen im Wege stehen. Vor allem kommt da§ 50 der preugischen Städteordnung in Betracht, nach dem nur stimmfähige Bürger" den städtischen Verwaltungskollegien angehören können. Den Professorentitel hat fürzlich die Assistentin an der töniglichen Charité zu Berlin erhalten: Fräulein Rahel Hirsch, die seit Jahren in dieser Stellung aufopfernd wirkt. Verschiedenes. Eine Neuregelung des höheren Mädchenschulwesens in Baden. Bisher war im badischen Schulwesen die vernünftige Einrichtung gefördert worden, daß Mädchen die Gymnasien und andere Mittelschulen mit den Knaben gemeinsam besuchen durfgemeinten, und zwar von untenauf. über diese Koedutation same Erziehung der beiden Geschlechter vernahm man bisher feine Klagen; es verlautete nur Günstiges über die dabei ge= machen Erfahrungen. Die badische Unterrichtsverwaltung hat jedoch unter dem neuen Ministerium des Dr. Böhm eine Neuordnung des Mädchenschulwesens eingeführt, die offenbar einen Rückschritt bedeutet, wie er im Sinne der Gegner des gemeinsamen Schulbesuchs der beiden Geschlechter liegt. Wir erfahren über diese Verordnung aus dem leßthin erschienenen Jahresbericht einer höheren Mädchenschule das Folgende: Es kann mit der höheren Mädchenschule ein Gymnasium oder ein Realgymnasium oder eine Oberrealschule verbunden werden. Der einheitliche Stamm umfaßt sieben untere Jahresfurse, nämlich nach drei Volfsschulklassen vier von den sieben höheren Mädchenschulklassen. Von diesem Stamm fann nun ein Ast abgezweigt werden, der die sechs oberen Jahreskurse einer der drei genannten Anstalten umfaßt. Soll eine Oberrealschule an die höhere Mädchenschule angegliedert werden, so darf die Abzweigung ausnahmsweise auch erst nach der fünften höheren Mädchenschulklasse, das heißt ein Jahr später erfolgen, der Kurs dieser Oberrealschule ist dann um ein Jahr fürzer. Der Lehrplan eines Gymnasiums, das mit einer höheren Mädchenschule verbunden ist, wird vom Unterrichtsministerium im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung festgestellt. Für das Realgymnasium oder die Oberrealschule, die einer höheren Mädchenschule angegliedert sind, gilt der Lehrplan der entsprechenden Knabenschule. Es heißt dann weiter, daß die höhere Mädchenschule ihrem Wesen nach keinerlei besondere Berufsvorbildung gibt, sondern der Allgemeinbildung und der Einführung in häusliche und soziale Tätigkeit dienen will. Nach der Neuordnung fönnen für Schülerinnen, die feine berufliche Vorbildung suchen, zwei Fortbildungskurse an die oberste Klasse der höheren Mädchenschule angeschlossen werden. Der Bildungsgang wird nun umfassen: drei Voltsschuljahre, fieben höhere Mädchenschulklassen und zwei Fortbildungskurse. Diese beiden Fortbildungskurse erstreben, die bisher erworbene Bildung zu befestigen und zu erweitern, aber auch die Mädchen in die wichtigsten Gebiete einzuführen, die ihr Beruf als Frau mit sich bringt. mg. Berantwortlich für die Redaktion: Frau Klara Bettin( Bundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart. Druck und Verlag von J. H. W. Diez Nachf. G.m.b.H. in Stuttgart.