Nr. 8 24. Jahrgang Die Gleichheit Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen und Für unsere Kinder Die Gleichheit erscheint alle vierzehn Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Poft viertelfährlich ohne Bestellgeld 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Jabres- Abonnement 2,60 art. Inhaltsverzeichnis. Stuttgart 7. Januar 1914 Zur Die BergNeujahr. Von Franz Mehring Rückblick und Ausblick. Krantenversicherung der Hausangestellten. I. Von F. Kl. Sonntagsruhe. Von F. Ohlhof. Zwei amerikanische arbeiter- Engel". I. Mutter Jones. Von A. Hepner. Die Arbeitslosigkeit der gewerblichen Arbeiterinnen. Von a. b. Aus der Bewegung: Der sozialdemokratische Frauentag. 50000 glückstrahlende Kinderaugen.- Tätigkeitsbericht der Genossinnen des vierten sächsischen Reichstagswahlkreises.- Von der Agitation. Ferienveranstaltungen für Arbeiterfinder in Harburg a. G. Politische Rundschau. Von H. B.- Gewerkschaftliche Rundschau. 25 Jahre Gewerkschaftsarbeit. Von H. Stühmer. Genossenschaftliche Rundschau. Von H. F. Notizenteil: Soziale Gesezgebung. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Frauenstimm recht. Frauen bewegung. Die Frau in öffentlichen Ämtern. Neujahr. Es war vor hundert Jahren, in der Neujahrsnacht, die aus dem Jahre 1813 in das Jahr 1814 hinüberleitete. Da stiegen bei Caub a. Rh. 200 Mann preußischer Landwehr in einige Rähne, um über den Strom zu sezen. Und ein jubelndes Hurra tönte durch die tiefe Stille der Nacht, als sie, aus den Kähnen springend, das linke Rheinufer begrüßten. Die fühne Tat geschah wider den Willen der weisen Feldherren, die im Hauptquartier der verbündeten Heere das große Wort führten. Diese flugen Männer fürchteten die ununterbrochene Reihe der Festungen, die die französische Ostgrenze umgürteten; deshalb leiteten sie die Masse ihrer Streitkräfte auf einem langen Umweg durch Baden und die Schweiz in das südöstliche Frankreich, bis auf die Hochebene von Langres, deren Besitz die wunderbare Fähigkeit haben sollte, ganz Frankreich zu beherrschen. Den preußischen Landwehren unter Blücher war nur die bescheidene Aufgabe zugefallen, in der Reserve zu bleiben. Aber Blücher und seine Landwehren zerrissen das fein gesponnene Gewebe. Sie waren keine gelehrten Strategen und ließen sich an dem einfachen Feldzugsplan genügen: dort steht der Feind, den schlagen wir. Sie überschritten eigenmächtig den Rhein, marschierten mitten durch die französischen Festungen und rissen das ängstliche, zögernde, vor lauter Überflugheit hin und her taumelnde Hauptheer mit sich fort, bis sie, immer gleich tapfer und unverzagt, als die ersten die feindliche Hauptstadt erstürmten. Sie wahrten das stolze Gesetz der Initiative, das im Kriege immer den Sieg, berbürgt; mit dem sicheren Instinkt unterdrückter Massen ließen sie die neunmal Weisen schwaßen und rangen den Feind nieder, wie er allein niedergerungen werden konnte: Brust an Brust und Stirn an Stirn. Diese geschichtliche Erinnerung wie sollte sie heute nicht wie sollte sie heute nicht in uns wach werden, die wir auch am rechten Ufer des Rheins stehen, gegenüber einem Gürtel von Festungen, mit denen der Feind im vergangenen Jahre seine Grenze stärker geschirmt hat als je zuvor. Sollen wir auch unsere Heere von hinten herum auf irgend eine unfindbare Hochebene schicken, bon der nur pedantische Phantasten die gefährlichste Sorte aller Kriegstüfteler sich einbilden können, daß sie das Zuschriften an die Redaktion der Gleichheit find zu richten an Frau Klara Zetkin( Zundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furtbach- Straße 12. Feindesland beherrsche? Oder sollen wir, wie die preußischen Landwehren vor hundert Jahren, kühn über den Strom setzen, mitten ins Lager des Feindes, wo er allein bis auf den Tod getroffen werden kann? wir Wir rühmen uns unserer Erfolge, und wahrlich wären die entarteten Nachkommen glorreicher Vorfahren, wenn wir je des Blutes und des Schweißes vergäßen, womit diese Erfolge errungen worden sind. Aber ebensowenig würden wir im Sinne unserer Vorläufer handeln, wenn wir uns darüber täuschten, daß wir zwar viel erreicht haben, aber daß noch viel mehr erreicht werden muß, wenn wir unsere großen Ziele erreichen wollen. Das vergangene Jahr hat uns darüber mehr als eine bittere Lehre erteilt. Wir haben eine beispiellose Verstärkung des Militarismus nicht hindern können, der frecher denn je seinen grinsenden Totenkopf erhebt, und aller nationalen Interessen darf eine Regierung spotten, die nichts hinter sich hat als den wechselnden Willen eines einzelnen fehlbaren Mannes. Die Schuld daran trägt die Feigheit der bürgerlichen Parteien, gewiß. Aber was haben wir mit alten Weibern zu tun, die auf weiten Umwegen einen Feind umschreiten, der es doch wahrlich nicht an aufpeitschenden Herausforderungen fehlen läßt. Die triviale Weisheit, daß sich mit Neden keine Massenbewegung erwecken lasse, trifft nirgends so zu, wie auf parlamentarische Reden. Es sind jetzt gerade fünfzig Jahre her, seit jeden neuen Morgen ganz Deutschland vor Entzücken aufschrie über die siegreichen Redeschlachten, die die bürgerliche Opposition dem braven Bismarck lieferte. Aber dann kam der Tag, wo die Kanonen von Königgräß donnerten, und die ganze parlamentarische Herrlichkeit war versunfen wie ein Spuf der Nacht beim ersten Hahnenschrei. Ja, die Kanonen! Was tun? Sie haben Kanonen!" jammerte ein hohenzollernscher Kurfürst, als ihm der schwedische Eroberer auf den Leib rückte. Was tun? Er hat Kanonen," so jammern die bürgerlichen Freiheitshelden, wenn sie den Moloch des Militarismus am Barte zupfen sollen. Jedoch diese klägliche Vorsicht kann nimmermehr die Sache der Arbeiterklasse sein. Sie weiß, daß es feine Kanonen geben würde, wenn sie die Kanonen nicht gösse; sie weiß, daß die raffinierte Mordkultur unserer Feinde die große Industrie zur Voraussetzung hat, und sie weiß, daß die große Industrie das Werk ihrer Hände ist. Sie weiß endlich- und wenn sie es noch nicht weiß, so muß es ihr Tag für Tag gesagt werden, daß jede Klasse da unüberwindlich ist, wo ihre Arbeit unentbehrlich ist für das Leben der Gesellschaft. Auch der proletarische Klassenkampf hat seine eigentümliche Dialektik. Jeder Schritt vorwärts, der in mühsamen Kämpfen errungen werden muß, spornt zu neuen Kämpfen an, aber er mahnt auch, den schwer errungenen Besitz nicht zu gefährden. So kann gerade der Sieg zum Hemmnis neuer Siege werden. Und doch wäre die Hoffnung, daß sich die Arbeiterklasse auf dem Boden der kapitalistischen Gesellschaft je ein erträgliches Los bereiten könne, eine verhängnisvolle Einbildung. Sie mag für einzelne Schichten des Prole 114 Die Gleichheit tariats zutreffen, aber auch für sie nur um den Preis, daß seine Masse um so schwerer unter dem sozialen Elend zu Grabe feucht. Kein furchtbarerer Zeuge für diese furchtbare Wahrheit als die Arbeitslosigkeit, die eben die Reihen der Arbeiterklasse verheert und ihr mit eherner Gewalt das Dichterwort einprägt, daß ihr das Leben nur gewonnen werden kann, indem sie immer von neuem ihr Leben einsetzt. Eine Gesellschaft, die Hunderttausende umkommen läßt, um Tausende zu bereichern, ist faul bis ins innerste Mark. Sie kann nicht geheilt, fie muß zertrümmert werden. Und die Bahn des Sieges wird um so schneller durchlaufen werden, je bewußter sich die Massen des Proletariats der einfachen Prinzipien ihres Emanzipationskampfes bewußt werden. Von dem jungen Jahre, das heute dem Schoß der Zeiten entsteigt, hoffen und wünschen wir nichts Besseres, als daß es für die Arbeiterklasse alle Nebel zerstreue, die noch über den unversieglichen Quellen ihrer Kraft schweben mögen. Franz Mehring. Rückblick und Ausblick. Ein Jahr mehr in Ausbeutung und Knechtschaft, wie endlos mag es der einzelnen Proletarierin dünken, die aus dem Gesichtskreis ihres persönlichen Lebens auf 1913 zurückblickt. Dreihundertfünfundsechzigmal ist für sie die Sonne über der gleichen Mühsal, dem nämlichen Elend zur Rüste gegangen. Wie wenigen freundlichen Tagen hat sie geleuchtet, Tagen, von denen die Arbeiterin, die Arbeiterfrau nicht beim Emporrecken ihres Menschentums empfunden hätte, wie lastend und fest die Kette ist, die sie in der bürgerlichen Ordnung gefesselt hält. Gewiß, es mag in Deutschland Zehntausende, es mag vielleicht einige Hunderttausende von Frauen des werktätigen Volkes geben, die sich im vergangenen Jahre einer kleinen Verbesserung ihres Loses, der Lage der Ihrigen freuen durften. Aber was besagt das angesichts der Millionen, denen der herrschende Kapitalismus, trunken von Profitgier wie je, die Pranken ins Fleisch schlägt? Die dünne Oberschicht von Lohnsklaven, die eine kleinbürgerliche Lebensgestaltung zu erringen verinögen, wird mehr als aufgewogen durch die neuen Bevölkerungsmassen, die das ausbeutende Rapital proletarisiert und, indem es sie unter seine Botmäßigkeit zwingt, der härtesten Unbill unserer göttlichen Weltordnung preisgibt. Die dürftigen Strahlen des Lebensgenusses, der Kultur, die über diese Oberschicht spielen, lassen erkennen, wie tief und dunkel die Elendshölle ist, die darunter brodelt. Und genügt nicht ein wirtschaftliches oder politisches Geschehnis eine technische Erfindung, eine„ Unstimmigkeit" zwischen zwei kapitalistischen Ländern, von Schlimmerem zu schweigen, daß die Elendshölle auch ungezählte„ gehobene" Eristenzen verschlingt. Das alles haben die deutschen Proletarierinnen gerade im letzten Jahre unzweideutig und schmerzhaft erfahren. Die weitaus meisten davon nicht durch mitfühlende Beobachtung fremden Leides, sondern am eigenen Leibe. Die wucherische Preissteigerung des Lebensbedarfes hat weiter das arbeitende Volk gegeißelt. Alles ist teurer geworden, nur die Ware aller Waren, die lebendige Arbeitskraft mußte billig bleiben. Das kapitalistische Unternehmertum hat sich mit der Gewalt seines Geldsacks und den Machtmitteln seines Staates dagegen gewehrt, den Lohn der Frondenden auch nur annähernd in gleichem Maße wie die Preise der Lebensbedürfnisse zu erhöhen. Die Krise hat für Millionen die Leiden unerträglich verschärft, die sich aus diesem Zusammenhang der Dinge ergeben. Lange bange Monate hindurch hat die Proletarierin mit den Ihrigen und um die Ihrigen vor der Gefahr eines furchtbaren Krieges gezittert, den die Borgänge auf dem Balkan in ihres Mantels Falten trugen. Und wenn diese Gefahr zurzeit etwas in den Hintergrund gedrängt zu sein scheint, hat sie doch hingereicht, um bis heute in vielen Erwerbsgebieten Handel und Wandel zu lähmen, Nr. 8 den Verdienst unsicherer und färglicher werden zu lassen. Die Besitzenden und Herrschenden sind gewissenlos genug gewesen, trotz alledem zu Nutz und Frommen ihres Profits dem deutschen Volke eine Wehrvorlage aufzubürden, die eine wahnwißige Vergeudung seines Schaßes und Blutes bcdeutet. Warum das? Etwa um den Armen, den Ausgebeuteten ein Vaterland zu schaffen? Mit nichten! Zu Nut und Frommen des kapitalistischen Profits das haben die Kruppskandale auch den Harthörigsten in die Ohren geschrien, zur Verlängerung der Klassenherrlichkeit der Ausbeutenden und Genießenden. Zum Schaden wurde den werktätigen Massen noch der Spott hinzugefügt: der Schwindel des Wehrbeitrags und der Reichsvermögenszuwachssteuer. Haben die herrschenden Klassen demgegenüber 1913 auch nur eine leidlich anständige Tat sozialer Reform, politischen Fortschritts in die Wagschale zu werfen? Reine einzige! Die Arbeiterschutzgesetzgebung ist nicht einmal so weit gefördert worden, daß allen Handelsangestellten volle Sonntagsruhe zuteil werden soll. Die Behörden haben dagegen das alte gute Herz für die Klagen des Unternehmertums über seine beschränkte„ Arbeitsfreiheit" bewiesen, ihre verrufene Milde in der Beurteilung gesezesbrecherischer Profitkniffe. Der Arbeitertruẞ empfing seine rechtliche Verklärung durch die Freisprechung des Frauendorfer Mörders und die harte Verurteilung von Streiffündern. Die einflußreichen kapitalistischen Organisationen bis zum liberal aufgeputzten Hanjabund haben die Kreise des beschworenen Kesseltreibens gegen das Koalitionsrecht der Arbeiter enger gezogen, und die großen bürgerlichen Parteien sind bereit, das Wild bei der Reform des Strafgesetzbuchs zur Strecke zu bringen. Kein demokratisches Wahlrecht in Preußen, Braunschweig, Mecklenburg und anderen engeren" Vaterländern. Dafür verübte oder geplante Attentate, den Einfluß der Proletarier in den Gemeinden noch mehr einzuengen. Kurz vor Jahresschluß endlich der Fall Zabern und sein parlamentarisches Nachspiel, die mit der Schärfe des Scheinwerfers beleuchteten, wie weit bereits die befizenden Klassen auf dem absteigenden Ast ihrer Entwicklung nach unten geglitten sind, wie vollständig sie jeden freiheitlichen Gedanken abgeschworen haben. Der Zertrümmerung der bürgerlichen Rechtsbegriffe, des bürgerlichen Gesetzes durch die militaristische Willkür ist nach tönenden Phrasen das Nichts oder richtiger die Selbstschändung des bürgerlichen Parlamentarismus auf dem Fuße gefolgt. So scheint es ein böses, ein unfruchtbares Jahr, auf das die Proletarierin aus gleicher Lebensnot wie ihre Brüder zurückschaut. Predigen ihr seine Zeichen nicht die Ergebnislosigkeit des Kampfes, den die klassenbewußten Massen der Ausgebeuteten hoffnungsfreudig und voller Hingebung führten, die Ohnmacht der Organisationen, an deren Baur sie ihre ganze Kraft setzten? Nur die Kurzsichtigkeit und Kleingläubigkeit vermöchte so zu schließen. Was das letzte Jahr uns vor allem kündet, das ist die rasche, man ist versucht zu sagen die gewaltsame Reife der kapitalistischen Wirtschaft in Deutschland. Sie spiegelt sich nicht nur in den verschiedensten Erscheinungen des Wirtschaftslebens selbst wider: in dem Triumph der Großproduktion, in der Konzentration der Betriebe, in der zunehmenden Vertruſtung der Industrie, in der steigenden Herrschaft einiger wenigen Riesenbankunternehmen über Gewerbe, Handel und Landwirtschaft, in der jetzt wütenden Krise. Sie findet ihren Ausdruck nicht minder in den politischen Dingen Deutschlands. Der Kapitalismus fann sich nicht entfalten, ohne daß er sich im Proletariat ein Heer von Todfeinden erschafft, das unaufhaltsamı an Zahl, an Einsicht und Kraft wächst. Aug' in Aug' mit. diesem Heere schließen sich in Deutschland die verschiedenen Klassen der bürgerlichen Gesellschaft und ihre politischen Parteien immer fester zusammen. Lassalles Wort von der einen reaktionären Masse wird täglich mehr Erfüllung. Mit wünschenswerter Deutlichkeit haben die Ereignisse 1913 dem arbeitenden Bolke gezeigt, daß der besitzenden Minderheit Nr. 8 --Die Gleichheit und ihren politischen Sachwaltern mögen sie am Regierungstisch siten oder sich als allergetreueste Opposition der regierenden Clique gebärden weder der Wille noch die Kraft zu großzügigen sozialen und politischen Reformen eignet. Deshalb kann auch der Parlamentarismus in dieser geschichtlichen Stunde dem deutschen Proletariat nicht das unfehlbare Mittel sein, weittragende Fortschritte zu ertrogen. Die Besigenden aber werden viel eher bereit sein, das Mittel selbst haßerfüllt beiseite zu schleudern, als seine wirkende Macht zugunsten des Proletariats zu erhöhen. Lieber einen Reichstag unter dem Stiefel des Halbabsolutismus, unter dem Befehl eines Leutnants mit 10 Mann, als einen Reichstag mit sozialdemokratischer Mehrheit und parlamentarischer Machtfülle, das ist ihre Losung. Börne hat einmal gesagt, daß einen Wahn verlieren nüßlicher sei als zehn Weisheiten finden. In diesem Sinne kann das letzte versunkene Jahr von außerordentlicher Fruchtbar keit für den Befreiungskampf der deutschen Arbeiterklasse sein. Es war reich an Ereignissen, die mit eisernem Besen aus der Auffassung der kämpfenden Proletarier auch die lezte schwächliche Illusion fortfegen müssen, als ob dank dem Parlamentarismus allein und im Bunde mit„ fortschrittlichen bürgerlichen Elementen" auf dem Boden der kapitalistischen Ordnung gut sein und Hütten zu bauen wären. Diese alte Einsicht in verschärfter Klarheit und unerschütterlicher Festigkeit gilt es über die Schwelle des Jahres in die kommenden Kämpfe zu tragen. Sie verweist das Proletariat auf die starken Wurzeln seiner eigenen Kraft, auf die Einsicht, den Willen und die Tat der Massen. Sie zwingt den Blick auf das große Ziel, das erst nach dem Umsturz der bürgerlichen Ordnung winkt. Die Tat der Massen muß auch die Tat der Proletarierinnen sein, das winkende Ziel fündet auch ihnen Freiheit, volles Menschentum. Nicht zu unendlicher Kette dürfen sich die Jahre der Ausbeutung und der Knechtschaft aneinanderreihen. Kämpfen wir! Zur Krankenversicherung der Hausangestellten. I. Die Reichsversicherungsordnung unterwirft bekanntlich auch die Hausangestellten der Krankenversicherungspflicht. Die darauf bezüglichen Bestimmungen sind außerordentlich verwickelt. Das hat seinen Grund zum Teil in der Natur der Sache, das heißt in den verschiedenartigen tatsächlichen Verhältnissen, zum Teil aber erklärt es sich dadurch, daß die Regierung und die bürgerliche Mehrheit des Reichstags bestrebt waren, Sondervorschriften und Ausnahmebestimmungen für die Dienenden in das Gesetz zu bringen. Dieses Bestreben wurde von der Rücksicht auf die Herrschaften diftiert. Die Dienstboten sind dabei nicht nur in der Sache selbst schlecht weggekommen, sondern auch die Verständlichkeit und Klarheit des Gesetzestentes hat darunter gelitten. Es ist deshalb notwendig, das neue Recht auseinanderzusetzen. 1. Wer und wo ist zu versichern? Die Krankenversicherungspflicht erstreckt sich nunmehr auf alle gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Personen. Es kommt nicht mehr darauf an, ob diese Personen gewerbliche, häusliche oder sonst welche Arbeit verrichten, ob der Arbeitgeber eine wirkliche( physische) Person oder eine Körperschaft ( eine juristische Person) ist. Im allgemeinen sind jetzt alle die Personen auch gegen Strankheit versichert, die seither schon gegen Invalidität versichert waren. Das Gesetz führt einige Gruppen der Versicherungspflichtigen auf, zum Beispiel die Arbeiter, Dienstbofen usw. Dabei ist aber nicht etwa gesagt, daß diejenigen Gruppen nicht versicherungspflichtig wären, die nicht im Gesetz aufgeführt sind. Im Gegenteil. Nun sind auch die Aufwartemädchen und-frauen, Reinemachefrauen, Friseusen, Ausbesserinnen, Waschfrauen, Kochfrauen, Plätterinnen, Schneiderinnen usw. zu versichern. 115 Die Krankenversicherungspflicht tritt allerdings nur ein, wenn die Beschäftigung gegen Gehalt oder Lohn stattfindet - eine Ausnahme davon machen nur die Lehrlinge. Als Gehalt und Lohn gelten auch Naturalbezüge, wie freie Beköstigung, freie Wohnung usw. Es ist nicht unbedingt erforderlich, daß außerdem noch Barlohn gezahlt wird. Ebensowenig, daß das Entgelt in bar vom Arbeitgeber selbst getragen wird. Die Gelegenheit, von„ dritten" Entschädigung zu bekommen, gilt ebenfalls als Lohn. Versicherungspflichtig sind deshalb auch die Bediensteten, die auf Trinkgelder der Kunden angewiesen sind. Dagegen begründet nicht jede geringfügige Entschädigung die Versicherungspflicht. Der Lohn" muß wenigstens so hoch sein, daß er im wirtschaftlichen Leben eine Bedeutung hat. Es ist zu berücksichtigen, ob die zu leistenden Versicherungsbeträge zur Gesamtentlohnung noch in einem verständigen Verhältnis stehen. Dabei werden aber die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des zu Versichernden in Betracht gezogen; es ist also auch das zu berechnen, was dieser von mehreren Arbeitgebern zugleich bezieht. Verheiratete Frauen, die häusliche Lohnarbeit leisten, müssen noch eins beachten. Vielfach haben Ehefrauen Anspruch darauf, ärztliche Behandlung und Arznei von der Krankenkasse zu erhalten, der der Ehemann angehört. Es ist dies der Fall, wenn diese Kasse für die Familienangehörigen der Mitglieder die erwähnte Art der Fürsorge als eine freiwillige Mehrleistung eingeführt hat. Ein solcher Anspruch entbindet aber die als Waschfrau, Pugerin usw. erwerbstätige Ehefrau nicht von der Versicherungspflicht bei der für sie zuständigen Kasse. Sie muß bei dieser Mitglied werden und hat im Erkrankungsfall nur an diese Ansprüche. Das Gesetz führt die einzelnen Gruppen der Versicherten besonders auf. Es geschieht das deshalb, weil hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zu den einzelnen Krankenkassenarten und der Art der Anmeldung Verschiedenheiten bestehen. Die gesamte Masse besonders der gewerblichen Arbeiter soll grundsätzlich in die allgemeine Ortsfrankenkasse gehören, dagegen sollen die in der Landwirtschaft Beschäftigten, die Dienstboten, die Hausgewerbetreibenden usw. in der Landkrankenkasse versichert werden. Ist freilich was meist der Fall sein wird in einem Orte oder Bezirk nur eine von den beiden Kassen vorhanden, so gehören sämtliche Versicherte nur dieser einen Kasse an. Wenn jedoch neben der Ortskrankenkasse auch eine Landkrankenkasse besteht, so muß auch die vorgeschriebene Trennung der Gruppen der Versicherungspflichtigen durchgeführt werden. Es ist dann zu untersuchen, wer aus der großen Masse ausscheidet und wer der Landkrankenkasse angehört. Was man unter einem„ Dienstboten" zu verstehen hat, ist noch nicht für das ganze Reich festgestellt, doch sind die Unterschiede nicht erheblich, die von den einzelnen Gesindeordnungen gezogen werden. Im allgemeinen ist Gesinde oder Dienstbote, wer in die häusliche Gemeinschaft der„ Dienstherrschaft" aufgenommen ist und untergeordnete, ungemessene, das heißt der näheren Bestimmung des Arbeitgebers unterliegende Dienste häuslicher( oder land- oder forstwirtschaftlicher) Art auf bestimmte Zeit, nicht nur zur Aushilfe gegen Vergütung in Geld oder Naturalien leistet. Zum Gesinde gehören daher auch Knechte, Mägde, Hirten, Gärtner- vorausgesetzt, daß sie in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, so liegt ein Gesindeverhältnis selbst dann nicht vor, wenn der Betreffende zu Diensten angenommen ist, die gewöhnlich von Knechten oder Mägden verrichtet werden. Zu den Gesindediensten gehören nur häusliche und wirtschaftliche Verrichtungen, nicht aber gewerbliche und kaufmännische Arbeiten. Von den häuslichen und wirtschaftlichen Dienstleistungen fallen aber bloß die gewöhnlichen Hausdienste, die Dienste niederer mechanischer Art unter das Gesinderecht. Alle Dienstboten, auf deren Lohnarbeit diese Bestimmungen zutreffen, sind bei einer Land krankenkasse versicherungspflichtig, wenn eine solche besteht. Personen, die Dienstleistungen höherer Natur verrichten, 116 Die Gleichheit Dienstleistungen, die eine gewisse Vorbildung erfordern und mehr leitender und beaufsichtigender Art sind, gehören nicht zum Gesinde, sondern zu den Angestellten. So zum Beispiel die Erzieher und Erzieherinnen, Hauslehrer und-lehrerinnen, Inspektoren usw. Es gehören auch nicht zum„ Gesinde" vor allem die Aufwartefrauen und-mädchen, die Reinemachefrauen, die Friseusen usw. Sie wohnen ja nicht mit bei der Herrschaft, das heißt sie sind nicht mit in die häusliche Gemeinschaft der Dienstherrschaft aufgenommen. Sie alle gehören zu den Arbeiterinnen und sind zwar auch versicherungspflichtig, müssen aber bei den Ortsfrankenkassen versichert werden. Eine wichtige Bestimmung enthält§ 439 der Reichsversiche rungsordnung. Es heißt da:„ Werden Dienstboten auch in dem Betrieb oder anderen Erwerbsgeschäften des Dienstberechtigten beschäftigt, so ist diese Beschäftigung für ihre Versicherung und die Ansprüche maßgebend." Was bedeutet das? Daß Dienstboten, die in gewerblichen Betrieben mit aushilfsweise beschäftigt werden, auf alle Fälle der Ortskrankenkasse und nicht der Landkrankenkasse anzugehören haben. Das ist wichtig für die Dienstmädchen bei Fleischern, Bädern, fleinen Händlern usw., die meist mit zu Hilfeleistungen im Gewerbebetrieb herangezogen werden. Es kommt dabei nicht darauf an, daß die gewerblichen Arbeiten überwiegen. Daß die betreffende Bestimmung in Kraft tritt, dazu genügt auch eine Beschäftigung, die wie das Reinigen des Lokals, dazu bestimmt ist, den eigentlichen Gewerbebetrieb zu ermöglichen oder angenehmer zu machen. Es wird nicht selten vorkommen, daß die zu den ständigen Arbeiterinnen zu rechnenden Aufwartemädchen und-frauen, Friseusen usw. gleichzeitig bei mehreren Dienstherrschaften in Beschäftigung stehen. In diesem Falle sind die Arbeitgeber gemeinsam( solidarisch) der Kasse haftbar. Je de Dienstherrschaft hat die Anmeldung bei der zuständigen Kasse zu besorgen. Die Kasse verteilt die auf die einzelnen Arbeitgeber entfallenden Beitragsteile. Der Arbeitgeber, der die Beiträge ganz bezahlt hat, kann von den anderen Arbeitgebern die Zurückerstattung des auf sie entfallenden Anteils daran verlangen. Entsteht hierüber Streit, so hat das zuständige Versicherungsamt eine Entscheidung zu treffen. Die Rasse hat bei Nachlässigkeiten das Recht, sich an irgend einen der beteiligten Arbeitgeber zu wenden und ihn verantwortlich zu machen, ganz gleich welchen. Das Gesetz kennt aber auch eine weitere Unterscheidung oder Teilung der Arbeiter in ständige" und unständige". Ständig ist eine Beschäftigung, die bei ein und demselben Arbeitgeber oder bei ein und derselben Herrschaft regelmäßig jeden Tag( und sei es auch nur einige Stunden) oder auch nur jede Woche( und sei es auch nur an bestimmten Tagen) wiederkehrt. Bei Beschäftigung dieser Art liegt ein dauerndes Arbeitsverhältnis vor. Der Arbeitgeber oder die Dienstherrschaft hat in solchen Fällen alle Pflichten zu erfüllen, die das Gesetz dem Arbeitgeber auferlegt: die Anmel dung bei der zuständigen Ortskrankenkasse, die Einzahlung der Beiträge usw. Als u n ständig" gilt die Beschäftigung, die ganz un regelmäßig, beliebig und willkürlich in Zwischenräumen wiederkehrt, die in der Regel länger wie eine Woche auseinanderliegen. Solche unregelmäßige Dienste verrichten zum Beispiel Waschfrauen, Kochfrauen, Ausbesserinnen usw. Auch diese unständigen Arbeiter sind versicherungspflichtig, sie müssen aber die Anmeldung bei der Kaffe selbst besorgen und die Beiträge selbst einzahlen. Die unständigen Arbeiter gehören immer der Ortsfrankenkasse an; nur wenn sie überwiegend landwirtschaftlich tätig sind, haben sie sich bei der Landkrankenkasse zu versichern. Die Arbeitgeber oder Dienstherrschaften solcher unständigen Arbeiter sind von der Zuzahlung des sonst üblichen einen Drittels zu dem Kassenbeitrag befreit. Diesen Zuschuß muß vielmehr für sämtliche unständige Arbeiter und Arbeiterinnen die Gemeinde aus der Gemeindekasse zahlen. Nr. 8 Ein Trost bleibt den in Betracht kommenden Versicherungspflichtigen bei der nicht einfachen Sachlage. Die Verficherung tritt nämlich kraft Gefeßes" von selbst ein, wenn die aufgeführten Voraussetzungen der Versicherungspflicht gegeben sind. Die Arbeitgeber, Dienstherrschaften, die unſtändigen Arbeiter haben wohl die Pflicht, eine Anmeldung bei der Kasse zu bewirken, doch ist die Anmeldung auf die Ansprüche usw. der Versicherungspflichtigen ohne Wirkung. Also auch nicht Angemeldete haben im Krankheitsfall die üblichen Leistungen zu erhalten, die im Statut vorgesehen sind. Allerdings kann die Verabsäumung der Meldepflicht mit Nachzahlung der hinterzogenen Beiträge belegt werden, außerdem noch mit einer Ordnungsstrafe. Die weitergehenden Strafen, die das Krankenversicherungsgesetz enthielt, sind abgeschafft worden. Für die unständigen Arbeiter und Arbeiterinnen kann jedoch die Unterlassung der Beitragsentrichtung auch geringere Leistungen der Kasse zur F. KI. Folge haben. Die Sonntagsruhe. Durch§ 137 der Reichsgewerbeordnung wird die besondere Schußbedürftigkeit der weiblichen Erwerbstätigen grundsätzlich anerkannt. Dieser Paragraph bestimmt, daß die Arbeitszeit der weiblichen Arbeiterinnen täglich zehn Stunden und an Sonnabenden acht Stunden nicht überschreiten darf. Die Sonntagsarbeit ist in gewerblichen Betrieben für alle Arbeiter in der Regel verboten. Diese Schutzbestimmun gen sind ganz unzureichend und werden obendrein noch vielfach durch Ausnahmen durchlöchert. Für die Angestellten und Arbeiter im Handelsgewerbe haben aber nicht einmal diese unzulänglichen Vorschriften Geltung. Es gibt keine gesezlichen Grenzen für die wochentägliche Arbeitszeit der Handlungsgehilfen und Handelshilfsarbeiter in Rontoren und Lagerräumen, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind. Für die Beschäftigten in offenen Verkaufsstellen und den dazu gehörigen Kontoren und Lagerräumen ist eine tägliche Mindestrubezeit vorgeschrieben, die zehn Stunden betragen soll, in Orten mit mehr als 20 000 Einwohnern elf Stunden. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist seit 1891 -mit vielen Ausnahmen reichsgefeßlich eine Arbeitszeit bis zu fünf Stunden zugelassen. Die Gemeindebehörden haben das Recht, die Sonn- und Festtagsarbeit durch Ortsgesch weiter einzuschränken oder gänzlich zu verbieten. Alle Handelsangestellten sind also bezüglich der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit außerordentlich viel schlechter gestellt als die gewerb lichen Arbeiter und besonders die gewerblichen Arbeiterinnen. Die Tatsache ist von um so größerer Bedeutung, als das weibliche Geschlecht einen stetig steigenden Prozentsatz der Handlungsgehilfen stellt. Die Zahl der Verkäuferinnen allein betrug 1907 schon 173 611 oder 42,7 Prozent aller Verkäufer. Sie hat sich von 1895 bis 1907 um 112,1 Prozent vermehrt, während die Zahl der männlichen Verkäufer nur um 41,8 Prozent zugenommen hat. 87,3 Prozent der ermittelten Verfäuferinnen waren weniger als 30 Jahre alt, und aus Erfahrung wissen wir, daß der weitaus größte Teil dieser Angestellten sogar weniger als 20 Jahre zählt. Dem Reichstag ist ein Gesetzentwurf zugegangen, durch den die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe neu geregelt werden soll. Wenn man die Begründung dazu liest, so fönnte man hier und da wähnen, daß das Verständnis gewachsen sei, das die Regierung für die sozialpolitische Forderung aller Handlungsgehilfen und Handelshilfsarbeiter nach völliger Sonntagsruhe aufgebracht hat. So heißt es an einer Stelle:„ Es ist nicht zu verkennen, daß sich Gewerbetreibende und Kundschaft schneller als bei Erlaß der gesetlichen Vorschriften angenommen wurde, an das Bestehen der Sonntagsruhe gewöhnt haben. Das Verständnis für ihren großen Segen ist gewachsen. Die Bevölkerung zeigt sich mehr und mehr bereit, in ihren persönlichen Gewohnheiten und Bequemlichkeiten dem Ruhebedürfnis der Angestellten sich an 11 Nr. 8 Die Gleichheit zupassen." Die Regierung hat sich bei dieser Äußerung in der Hauptsache wohl auf eine Eingabe des Zentralverbandes der Handlungsgehilfen gestützt. Sie stammt aus dem Jahre 1909 und enthält die Feststellung, daß sich 535 Gewerkschaftskartelle im Namen von etwa 1/2 Millionen Arbeitern für die völlige Sonntagsruhe im Handelsgewerbe ausgesprochen haben( mit Ausnahme einer zweistündigen Verkaufszeit am Vormittag für den Kleinhandel von Milch, Backwaren, Fleisch und Eis). Der Begründung des Entwurfs ist ein Gutachten des Kaiserlichen Gesundheitsamts beigegeben über den gesundheitlichen Einfluß der Beschäftigung der Kontorangestellten. Zwingend wird darin nachgewiesen, daß die Sonntagsruhe nur dann einen wirklichen Wert hat, wenn sie eine volle ist. Es heißt in dem Gutachten wörtlich:„ Eine auch nur durch eine kurze Arbeitszeit in zwei Stücke getrennte Ruhezeit befigt für geistig überanstrengte, nervöse Personen nicht entfernt den gleichen Erholungswert wie ein gleicher zusammenhängender Zeitraum." Was für die Kontoristen gilt, trifft doch fast noch in höherem Maße für die Verkäuferinnen zu, die größtenteils in jugendlichem Alter stehen. Diese weiblichen Angestellten haben wochentägliche Arbeitszeiten, die in der Regel bedeutend länger sind als die der Kontoristen und die der meisten gewerblichen Lohnarbeiter. Wer sich schon einmal in einem Warenhaus umgesehen hat, der wird wissen, welchen ungünstigen Einflüssen die Gesundheit der Verkäuferinnen standhalten soll. In zugigen, mit schlechter Luft angefüllten Räumen müssen die jungen Mädchen von früh bis abends herumlaufen, bald hier, bald dort bedienen usw. Zei gen nun die Bestimmungen des Gesezentwurfes tatsächlich Verständnis der Regierung für die Bedürfnisse der Handelsangestellten? Sehen wir zu. Entsprechend dem Gutachten des Kaiserlichen Gesundheitsamtes sieht der Entwurf für Kontore die völlige Sountagsruhe vor. Aber die Regierung fann nie die Ausbeutungsmacht des kapitalistischen Unternehmertums beschränken, ohne ihr sofort die Pforten von Ausnahmebestimmungen zu öffnen. Den Gemeinden soll das Recht zugestanden werden, eine zwei stündige Arbeitszeit und für einige Gewerbe sogar eine solche von fünf Stunden zuzulassen. Wie aber, wenn eine Gemeinde so vernünftig ist und entgegen den Wünschen von Handelskapitalisten von diesem Recht feinen Gebrauch macht? Dann hat die höhere Verwaltungsbehörde die Befugnis, dem Willen der Gemeinde zuwider eine Arbeitszeit in den angegebenen Grenzen für Kontore zu gestatten. Außerdem soll die höhere Verwaltungsbehörde noch an je sechs Sonntagen eine Arbeitszeit bis zu vier Stunden erlauben dürfen. Für offene Verkaufsstellen soll die Verkaufszeit an den Sonn- und Feiertagen um ganze zwei Stunden eingeschränkt werden, statt fünf, nur" drei Stunden betragen. Für Orte, in denen die Bevölkerung aus der Umgegend au Sonn- und Festtagen kauft, kann die höhere Verwaltungsbehörde sogar eine vierstündige Verkaufszeit zulassen. Nach dem Gesetzentwurf soll ferner die Polizeibehörde die Genehmigung zu sechs, unter Umständen sogar zu zehn Ausnahmetagen erteilen fönnen, an denen die Arbeitszeit zehn Stunden betragen darf. Was will es angesichts dieser Ausnahmen bedeuten, daß den Gemeinden das Recht gelassen werden soll, durch Ortsstatut die Arbeit an den Sonn- und Festtagen entweder gänzlich zu untersagen oder doch weiter einzuschränken? Die Polizeibehörde ist ja in der Lage, für den fünften Teil aller Sonntage im Jahre das Ortsstatut außer Kraft zu setzen! Die Befugnisse der oberen Verwaltungsbehörden gehen übrigens noch weiter, als wie oben angegeben worden ist. Nach§ 7 des Gesetzentwurfes haben sie das Recht, nahezu alle Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe außer Kraft zu setzen. Der Grundsaß, daß die weiblichen Erwerbstätigen besonderen Schutzes bedürfen, wird in dem Entwurf in sein Gegenteil verkehrt. Den an sich günstiger gestellten Kontorangestellten soll eine weitergehende Sonntagsruhe zuteil 117 werden als den vielen Tausenden von Verkäuferinnen. Natürlich sind wir nicht etwa der Ansicht, daß der Entwurf den in Kontoren Angestellten eine zu weitgehende Sonntagsruhe beschere. Im Gegenteil! Die Ausnahmebestimmungen müßten fallen, die auch für sie Sonntagsarbeit zulassen wollen. Wir erheben aber energisch Widerspruch dagegen, daß die Sonn- und Festtagsruhe der Angestellten in offenen Verkaufsstellen so viel farger bemessen sein soll. Auch sie müßte eine völlige sein. Und was soll man dazu sagen, daß die kurze Sklavenraft" um mit Freiligrath zu redengeradezu entwertet werden kann? Der Entwurf will es zulassen, daß die Verkaufszeit nach wie vor auf alle Teile des Sonntags auf morgens, nachmittags und abends- verzettelt werden kann. Ist das nicht ein Hohn auf die Begründung, die die Regierung dem Entwurf selbst mit auf den Weg gegeben hat! Erfreulicherweise haben die Handlungsgehilfen und Handelshilfsarbeiter bereits begonnen, sich fräftig zu regen. Int Berlin haben sie, um ihre Interessen zu wahren, in drei großen Versammlungen gegen das mangelhafte Stückwerk des Gesezentwurfes protestiert und erneut die Forderung nach völliger Sonntagsruhe erhoben. Je berechtigter diese Forderung ist, um so schärferen Widerspruch fordert die lendenlahme Haltung des Kaufmännischen Berbandes für weibliche Angestellte heraus. In seinem Organ behandelt er den Entwurf der Regierung. Der Aufsatz zählt alle winzigen Fortschritte auf, die der Entwurf bringt, wendet sich aber nicht mit der nötigen Schärfe gegen dessen offenbaren großen Mängel. So täuscht er mehr, als daß er aufklärt und zum Kampfe für die volle Sonntagsruhe treibt. An der Schwächlichkeit der Stellungnahme ändert es wirklich nichts, wenn schüchtern der Satz gestammelt wird: Biel bleibt die vollständige Sonntagsruhe." Es zeigt sich immer aufs neue, daß die Harmonieorganisationen ein sehr warmes Herz haben für- die Unternehmer. Die Genossinnen müssen in dem Kampfe um einen dringenden sozialpolitischen Fortschritt ihre Arbeitsschwestern im Handelsgewerbe auf das nachdrücklichste unterstützen. überall, wo sich öffentliche Versammlungen mit der Sonntagsruhe der Handelsangestellten befassen, sollten sie wie in Berlin erklären, daß sie völlige Sonntagsruhe für alle Lohnarbei. tenden erstreben und gern bereit sind, auf Einkäufe am Sonntag zu verzichten. Und die Praxis sollte beweisen, wie ernst es ihnen mit dem Gelöbnis ist. F. Oh Ihof, Berlin. Swei amerikanische„ Bergarbeiter- Engel". I. Mutter Jones. Mutter Jones, die nun 76jährige sozialistische Agitatorin, fämpft mit jugendlicher Begeisterung wie vor vierzig Jahren, um die Lage der amerikanischen Grubenarbeiter zu verbessern. Anfang November letzten Jahres erschien sie in der Sitzung der Zentralförperschaft der New Yorker Gewerkschaften. Sie schilderte dort, wie es um das Los der„ Miners"-Bergarbeiter im Westen der Vereinigten Staaten bestellt ist. Kaum daß Mutter Jones aus der monatelangen Untersuchungshaft in West Virginia entlassen worden war, hatte sie sich in Kolorado als Agitatorin betätigt. Hinter ihr lag wieder eine sehr bewegte Zeit. 1912 hatte der große Streik der Kohlengräber in WestVirginia ihr Gelegenheit gegeben, für Ausgebeutete und Enterbte zu wirken. Und wie zu wirken! So selbstvergessen, so aufopfernd, wie man es von Mutter Jones seit Jahrzehnten gewöhnt ist. Sie agitierte, um die aufzurütteln, die noch schliefen, sie organisierte, um durch die Vereinigung die Kraft derer zu erhöhen, die erwacht waren. Mit ihreni starken Glauben an das Menschentum der Ärmsten und Elendesten belebte sie den Mut der Verzagenden. Sie teilte von ihrer bescheidenen Habe den Hungernden mit und litt mit den Darbenden. Kurz im Kampfe für das Recht der Ausgebeuteten gegen die 118 Die Gleichheit mörderische Gewalt ihrer gefühl- und gewissenlosen Ausbeuter wurde wieder einmal offenbar, wie unversiegbar der Schatz reiner Menschenliebe ist, der in Mutter Jones' Seele liegt, wie unbeugsam aber auch das Gerechtigkeitsempfinden und die Willensfraft dieser seltenen Frau sind. War es da ein Wunder, daß die streikenden Grubensklaven mit leidenschaft licher Verehrung Mutter Jones anhingen? Das„ United Mine Workers' Journal"( Journal der vereinigten Bergarbeiter) brachte am 29. Dezember 1912 einen Artikel über den Kampf im Staate West- Virginia. Er trug den bezeichnenden Titel: The Angel of the Miners"( Der Engel der Grubenarbeiter). Dort hieß es: Mutter Jones hielt am 22. ds. Mts. in Holly Grove eine große Versammlung ab. Es ist rührend, mit welcher Liebe die versklavten Kohlengräber unserer ehrwürdigen greifen Kämpferin zugetan sind. Diese bedauernswerten Menschen sind so oft von falschen Freunden im Stich gelassen worden, daß sie neuen Freunden nicht mehr viel trauen; aber Mutter Jones ist altbewährt und erprobt, ihr bertrauen sie. Wenn sie rät: Leute, haltet aus, dann bekommen die Schwachgewordenen wieder Mut." So war Mutter Jones in West- Virginia eine moralische Macht in dem ungleichen Ringen der Kohlengräber wider ihre Beiniger. Dafür mußte sie büßen. Die Grubengewaltigen sind in West- Virginia die Kommandierenden im Staat. Die Behörden fackelten nicht lange, die Aufwieglerin" unschädlich zu machen. Bald nach der erwähnten Versammlung, im Anfang des Jahres 1913, verhängten sie den Belagerungszustand über das Streikgebiet. Mutter Jones und andere wurden nun wegen Aufreizung zum Aufruhr" verhaftet. Lag auch nur ein einziges Vergehen gegen Gesetz und Ordnung" vor? Mit nichten. Der bekannte sozialistische Führer Debs traf ins Schwarze, als er schrieb: Mutter Jones hat allerdings ein schweres Verbrechen begangen; im Verein mit anderen hat sie unermüdlich die Kohlengräber im Streifbezirk organisiert, um sie widerstandsfähig zu machen; das schlimmste, was man den Kohlenmagnaten antun konnte." Die Greisin wurde wie ein Dieb in der Nacht gefangen genommen und nach Prath geschleppt, wo man sie in das provisorische Militärgefängnis warf. Noch nach Monaten wußte sie nicht einmal, welcher Untat sie offiziell angeklagt werden sollte. Mit Recht erklärte Anfang Mai das sozialistische Philadelphia Tagblatt":" Selbst in Rußland kann es nicht russischer zugehen als in dem Staate West- Virginia, wo sich die Bergleute seit Monaten im Streik befinden, um ihre elende Lage wenigstens um ein klein wenig zu verbessern." Der Gouverneur des Staates, Hatfield hieß dieser Scherge der Grubenbesizer, führte den Belagerungszustand im Streifgebiet mit brutaler Strenge durch. Ihm dünkte sogar die Aufhegerin" hinter Schloß und Riegel noch gefährlich. Er wäre sie gern auf eine Weise losgeworden, bei der die gesetzbrecherischen Behörden das Gesicht gewahrt" hätten. Deshalb ließ er Mutter Jones mitteilen, daß er gewillt sei, sie auf freien Fuß zu setzen, jedoch nur unter einer Bedingung: sie sollte sich verpflichten, sofort nach Ohio zu gehen und im Staate West- Virginia keine Reden mehr zu halten. Mutter Jones wies das Anerbieten mit Entrüstung zurück und erklärte: " 1 Holt eure Gewehre herbei, stellt mich gegen jenen Baum da draußen vor dieser Bastille und macht mich zur Zielscheibe eurer mörderischen Kugeln das könnt ihr meinetwegen tun, ehe ich mein Recht aufgebe, in diesem Staate zu verweilen, solange es mir beliebt. Auch werde ich nicht auf mein Recht der freien Rede verzichten, ebensowenig auf das Recht, durch eine Geschworenenjury prozessiert zu werden. Diese Rechte werde ich keinem Menschen ausliefern, einerlei, ob er Präsident, Gouverneur oder Richter sei. Gegen solche Handlungsweise werde ich bis zu meinem letzten Atemzug protestieren. Mein Haar ist weiß und mein Auge wird schwach mit dem hohen Alter, aber mein Herz schlägt warm und wahr für eine große und gerechte Sache, für die Sache der Arbeit, der FreiNr. 9 heit und Gerechtigkeit. Ich weiß, daß die Machthaber es auf mich abgesehen haben, denn ich erhob mich vor dem Kriegsund Militärgericht und protestierte dagegen, daß dieses Gericht sich das Recht anmaße, über mich zu richten. Ich sagte den Mitgliedern des Kriegsgerichts, daß mein Fall nicht vor ihren Gerichtshof, sondern vor ein Zivilgericht gehöre, da ich verhaftet wurde, wo die Zivilgerichte in Sigung waren. Ich wurde gewaltsam entführt und dem Militärgericht übergeben. Meine Verhaftung geschah außerhalb der Zone des militärischen Belagerungsgebiets. Ich werde dieser Gewaltherrschaft trogen bis an mein Lebensende. Die amerikanische Republik hat längst aufgehört, eine Republik zu sein. Wir haben heute eine Oligarchie der großen Geldsackinteressen." Die Behörden von West- Virginia mochten wohl fühlen, mit welcher untilgbaren Schmach sie sich bedeckten, indem sie Mutter Jones wider Recht und Gesetz in Gefangenschaft hielten. Sie telegraphierten in die Welt hinaus, die Freilassung der Greisin sei erfolgt. In Wirklichkeit hatte man sie aber in das Gefängnis der Staatshauptstadt übergeführt. Das hatte den einen Vorteil, daß Mutter Jones sich nicht mehr unter der Herrschaft des Belagerungszustandes befand. Nun konnten die Gerichte zu ihrem Schuße angerufen werden. Die monatelange Kerkerhaft mit ihren Härten, mit der ungewissen Antwort auf die Frage: Wie wird das endigen? vermochte nicht den hohen Sinn der betagten Kämpferin zu brechen und Schatten über ihren frischen Geist zu werfen. Was Genossin Emma Langdon darüber geschrieben hat, gibt ein so treffliches Bild der Persönlichkeit, daß wir es folgen lassen. " Ich habe," so erzählt unsere Genossin ,,, von Mutter Jones einen Brief aus dem Militärgefängnis bekommen, in dem sie sich befindet. Ihr Geist ist troß der Gefangenschaft des Körpers in elendem Quartier ungebrochen. Sie verteidigt ihre und ihrer Mitmenschen Rechte und wird nicht aufhören, das zu tun. Was die Grubenbarone gegen diese Heldin so sehr erbittert hat, daß sie von dem ihnen gefügigen Staatswerkzeug verlangten, die alte Frau einzusperren und anzuklagen, ist die Tatsache, daß von Mutter Jones' Willenskraft ein Strom ausgeht, der ihre Zuhörer erfaßt und mitreißt. Stelle man sich aber ja nicht vor, daß Mutter Jones ein sogenanntes Mannweib" sei. Nichts von alledem; sie ist die verkörperte weibliche Güte, hilfreich mit ihrem wenigen Gelde wie mit ihrem starken Willen und Geist, wo nur immer sie kann, aber von einem unversöhnlichen Groll gegen die Unterdrücker der Armen und Hilflosen. In der Gegend, wo der Staat jetzt unjere Mutter Jones als Gefangene unter Militärherrschaft im Gefängnis hält, habe ich sie vor 35 Jahren schon auf dem Kampfplatz der Arbeit gesehen; jeẞt, bei ihren 76 Jahren, schlägt ihr Herz noch so warm für die Ideale der Menschheit wie zu jener Zeit ihrer vollsten körperlichen Rüstigkeit. Vor etwa 6 Jahren war ich einmal zugegen, wie ein sogenannter Intellektueller" in der Arbeiterbewegung über Mutter Jones. ärgerlich sich äußerte: Sie ist nicht wissenschaftlich geschult." Zugegeben. Aber um zu helfen, wenn sie die Kinder der Armen weinen sieht und die Klage hört: Ich habe Hunger", dazu bedarf es nicht ,, Wissenschaftlichkeit". Und wenn Mutter Jones Zeuge ist, wie die Frauen und Kinder der Streifenden aus den Mietkasernen der Grubengesellschaften von Milizsoldaten in der Rolle von Bütteln auf die Straße gesetzt werden; wenn sie Zeuge ist, wie die Männer der Arbeit von den Söldlingen der Kohlenbarone unter Billigung der Staatsgewalt angeschossen und getötet werden: versteht sie es, auch ohne„ Wissenschaftlichkeit" den Frauen wie den Männern das Warum flarzumachen. Sie kann das um so mehr, als die Missetaten der Herrschenden gegen die Arbeiter auch nichts mit„ Wissenschaft" zu tun haben. Seit 40 Jahren steht Mutter Jones auf Vorposten. Ihre Tätigkeit erstreckt sich über ein sehr weites Gebiet. Mutter Jones besitzt noch immer die Kraft, die Herzen der Proletarier zu bewegen, wie der Sturmgott den Ozean aufpeitscht. In der Arbeiterpresse wird sie seit langem der Engel der Kohlengräber" genannt. Mutter Jones ist mehr als das: Zuflucht und Erhebung der Arbeiter. Ihr Mut " Nr. 8 Die Gleichheit 119 ist unvergleichlich. Wo sie sich einer Sache der Arbeiter annahm, da hat sie schon oft drohende Niederlage in Sieg verwandelt." Ich habe mich bemüht, etwas über die erste Lcbenshälfte von Mutter Jones zu erfahren. Ich wendete mich zu dem Zweck an einen der ältesten und hervorragendsten Schriftsteller und Agitatoren unserer Partei in Amerika. Seit zwanzig Jahren hat er vielfach mit Mutter Jones zusammengearbeitet und gewirkt. Er antwortete mir:„Mutter Jones hat nie ein Wort über ihr„Vorleben" geäustert. Was ich aus ihrem Munde über ihre persönlichen Verhältnisse hörte, war nur, daß sie aus streng katholischer Familie stammt und einen Bruder hat, der in Kanada katholischer Geistlicher ist. Ein zweiter Bruder von ihr war Schriftsetzer und starb vor etwa Jahresfrist im Osten. Mutter Jones hat stets peinlich vermieden, von ihren Familienverhältnissen zu sprechen." Auch-dieses Zurückdämmen alles Persönlichen, was sie erlebt, hinter die Sache, der sie dient, gehört zu den hervorstechendsten Zügen dieser Charaktergestalt. Und es ist wahrhastig nicht der am wenigsten interessante und gewinnende Zug ihres Wesens. Mutter Jones hat nicht notwendig, sich und anderen durch tönende Worte zu versichern, daß sie eine„Persönlichkeit" sei. Sie beweist durch ihre Taten, daß sie es ist. A. Hepner. Die Arbeitslosigkeit der gewerblichen Arbeiterinnen. Auch die weiblichen Erwerbstätigen leiden augenblicklich stark unter der wirtschaftlichen Krise. Namentlich auf dem Gebiet der Industrie ist die Zahl der unbeschäftigten Arbeiterinnen gegen das Vorjahr ganz bedeutend gestiegen und wird voraussichtlich während der Wintermonate eine noch nie dagewesene Höhe erreichen. Leider fehlen die statistischen Unterlagen, um den gegenwärtigen Stand der Arbeitslosigkeit ganz und einwandsfrei festzustellen. Wir sind lediglich auf die Angaben der Arbeitsnachweise und der deutschen Fach- vcrbände angewiesen. Die betreffenden Feststellungen erfassen aber bei weitem nicht alle Arbeitslosen. Immerhin lassen sich an ihrer Hand wertvolle Vergleiche anstellen, die den Umfang der Arbeitslosigkeit beleuchten. Nach den Berichten von 791 Arbeitsnachweisen wurden im Monat September 1913 für weibliche Arbeitskräfte rund 19K 999 offene Stellen gemeldet, denen 195999 Arbeitsgesuche von Frauen und Mädchen gegenüberstanden. Nur K7 999 Stellen konnten vermittelt werden. Gegen den gleichen Monat des Vorjahres hat die Zahl der Arbeit s g e s u ch e um rund 19 999, die der o f f e n e n S t e l- l e n dagegen nur um 12 999 zugenommen. Auf je 199 offene Stellen kamen im Berichtsmonat 99, im September 1912 92 Arbeitsgesuche. Diese Verhältniszahlen erhöhen sich aber und zum Teil ganz beträchtlich, wenn man nur die verschiedenen Gruppen gewerblicher Tätigkeit in Betracht zieht und die Gruppen Landwirtschaft, Gast- und Schankwirtschaft und häusliche Dienste beiseite läßt. Dadurch ist es möglich, genauer zu ermitteln, wie groß die Arbeitslosigkeit der gewerblichen Arbeiterinnen ist. Die Tabelle auf der nächsten Spalte oben gibt darüber Aufschluß, sie enthält zum Zwecke des Vergleichs auch die entsprechenden Zahlen vom September 1912. Was geht aus diesen Zahlen hervor? Daß sich die Zahl der Arbeitsgesuche von Arbeiterinnen gegen das Vorjahr um 3983 oder 22 Prozent erhöht hat, während die offenen Stellen um 881 und die Vermittlungen um 185 abgenommen haben. Im September 1913 kamen auf je 199 offene Stellen 169 Arbestsgesuche gegen 116 im September 1912. Eine Betrachtung der Zahlen für die einzelnen Gewerbegruppen ergibt, daß nur im R e i- nigungsgewerbefür die Wäscherinnen und Büglerinnen in Wasch- und Plättanstalten sowie im graphischen Gewerbe das Verhältnis zwischen offenen Stellen und Arbeitsgesuchen ungefähr das gleiche geblieben ist, in allen anderen Jndnstrien aber hat die Arbeitslosigkeit zugenom- nien. Am trostlosesten sieht es im Bekleidungsgewerbe aus. Hier sind es vor allen Dingen die Hutarbeiterinnen, die besonders unter Arbeitslosigkeit leiden. In dieser Gruppe allein wurden 1843 Arbeitsgesuche gezählt, denen nur 43 offene Stellen gegenüberstanden. A u f eine offene Stelle kamen demnach 43 Arbeitsgesuche. Wesentlich verschlechtert haben sich auch die Beschäftigungsverhältnisse in der Metallin du st rie und im Handelsgewerbe. Nicht günstiger liegen die Dinge nach den Berichten der deutschen Fachverbände. An ihren Arbeitslosenzählungen beteiligten sich 39 Verbände, die am Schlüsse des 3. Quartals 1913 insgesamt 217 855 weibliche Mitglieder umfaßten. Das erweist die nachfolgende Tabelle. Zum Zweck einer einheitlichen llbersicA haben wir in ihr die Angaben der verschiedenen Organisationen, Freie Gewerkschaften, Hirsch-Duncker- schc Gewerkvereine und Christliche Gewerkschaften zusammengefaßt: Wie die Zusammenstellung zeigt, sind im Laufe des dritten Quartals 1913 insgesamt 14 767 Fälle von Arbeitslosigkeit ermittelt worden, das sind 4432 Fälleoder 39 Prozent mehr als im dritten Vierteljahr 1912. Auf die Mitgliederzahl berechnet beträgt der Prozentsatz 6,9 gegen 4,9 im Vergleichsquartal. Am Schlüsse der letzten Woche des Monats September wurden 5189 arbeitslose Arbeiterinnen gezählt gleich 2,4 Prozent der Mitgliedschaft. Die entsprechenden Zahlen 120 Die Gleichheit des Vorjahrs betrugen 2242 und 1,1. Demnach hat die Zahl der organisierten arbeitslosen Arbeiterinnen um 2947 oder um 57 Prozent zuge nommen. Auch nach dieser Tabelle sind es wiederum die im BeIleidungsgewerbe erfaßten Hutarbeiterin nen, die die höchste Prozentziffer aufweisen. Von ihnen waren fast die Hälfte aller im Beruf überhaupt Erwerbstätigen als arbeitslos gemeldet. Ebenfalls bedeutend verschlechtert hat sich die Lage in der Tabak sowie in der Papier und Kartonnagenindustrie, ferner in der Textil- und Metallindustrie. Aus all den vorliegenden Zahlen und Vergleichen geht hervor, daß die Arbeitslosigkeit auch beiden Arbeiterinnen erheblich zugenommen hat. Zu den vielen ganz brotlosen Arbeiterinnen kommen aber noch viele, die verkürzt arbeiten oder tageweise aussehen müssen. Ein Vergleich ergibt, daß die Arbeitslosigkeit 1913 ebenso groß, ja zum Teil noch größer war als in dem wirtschaftlich ungünstigsten Jahr des letzten Jahrfünft, nämlich 1908. Und trotzdem ist bis jetzt von den öffentlichen Gewalten herzlich wenig für die Arbeitslosen getan worden. Erst in 14 größeren deutschen Städten besteht die öffentlich- rechtliche Arbeitslosenversicherung. In Bayern sind 150 000 Mt., verteilt auf zwei Jahre, in den Etat zur Unterstützung der Gemeinden eingesetzt worden, die die Arbeitslosenversicherung einführen wollen. Der sächsische Staat soll nach dem Willen der bürgerlichen Mehrheit und der Regierung keinen Pfennig für diesen Zwed ausgeben. In vielen Orten sind die Anträge auf Einführung der Arbeitslosenversicherung von den bürgerlichen Mehrheiten rundweg mit der Begründung abgelehnt worden, diese Versicherung sei Sache des Neiches. Das ist sogar in Städten vorgekommen, wo bereits Gelder für ArbeitsIosenunterstützung bewilligt worden waren. Die Verhandlungen über die sozialdemokratische Interpellation zur Arbeitslosenfürsorge im Reichstag haben bereits gezeigt, daß die bürgerlichen Parteien nicht gewillt sind, ihre vor den Wahlen so oft beschworene Arbeiterfreundlichkeit in die Tat umzusehen. Sie haben es mit einem Uff der Erleichterung begrüßt, daß die Regierung des Herrn Bethmann Hollweg es ablehnt, eine Reichsarbeitslosenversicherung einzuführen. Die Gewerkschaften und die sozialdemokratische Partei haben dagegen im vollsten Maße ihre Pflicht erfüllt, um das Elend der Arbeitslosen zu mildern und Reich, Bundesstaaten und Gemeinden zu zwingen, die vorliegende soziale Aufgabe in Angriff zu nehmen. Wie die Arbeiterfrauen, so haben auch die Arbeiterinnen ein brennendes Interesse daran, daß das geschieht. Das beweisen die angeführten Zahlen und Vergleiche über den Umfang der Arbeitslosigkeit unter den gewerblichen Arbeiterinnen. Möchten die Proletarierinnen die richtige Lehre aus den Tatsachen ziehen. Sie lautet: Zusammenschluß in der gewerkschaftlichen und politischen Organisation zum Kampf gegen die kapitalistische Ausbeutung, zum Kampf gegen die kapitalistische Ordnung, die die Ausgebeuteten um des Profits der Ausbeutenden willen bald zur Überarbeit, bald zum unfreiwilligen Feiern zwingt. a. b. Aus der Bewegung. Der sozialdemokratische Frauentag findet laut Beschluß des Parteivorstandes und Parteiausschusses in Deutschland dieses Jahr am 8. März statt. Er leitet eine„ Rote Woche" ein, die der Agitation für die sozialistischen Ideen und der Stärkung der Parteiorganisationen dienen soll. Wo die örtlichen Verhältnisse es nicht gestatten, daß unser Frauentag am 8. März stattfindet, fann die Kundgebung auf ein anderes Datum innerhalb der ..roten Woche" verlegt werden. Die leitenden Instanzen sind be= reits am Werk, um den Frauentag gut vorzubereiten. Das wird wie in den früheren Jahren insbesondere auch durch Veröffentlichungen in der sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Presse geschehen. Wir machen die Genossinnen schon heute darauf aufmerksam, weil sie diese Veröffentlichungen im weitesten Maßstab Nr. 8 der Propaganda für den Frauentag nußbar machen sollten. Auch heuer wird die„ Gleichheit" wieder ein besonderes illustriertes Frauentagsblatt herausgeben, dessen Verbreitung bei den zuständigen Organisationen rechtzeitig und in genügender Zahl zu beantragen ist. Überhaupt ist es Pflicht der Genossinnen, innerhalb der Organisationen alle praktischen Maßregeln anzuregen, zu erörtern und namentlich auch durchführen zu helfen, die den Erfolg des Frauentags und der„ roten Woche" sichern können. Was der Frauentag sein wird, das hängt in letzter Linie von der Hingabe, Begeisterung, Energie und Einsicht ab, mit der die Genossinnen sich überall für seinen Erfolg einsehen. 50000 glückstrahlende Kinderaugen. In sieben Riesensälen hatte das Berliner Proletariat, Gewerkschaften und sozialdemokratische Wahlvereine, am 23. Dezember, nachmittags 3 Uhr die Kinder der Arbeitslosen zu Gaste gebeten. Den Kindern der Arbeitslofen, denen die bürgerlichen Mitglieder des hohen Magistrats der Kaiserstadt die von den Sozialdemokraten geforderten 500 000 Mr. Unterstüßung abgeschlagen hatte, sollte aus einem Teil der durch lauter Arbeiterpfennige und Arbeitergroschen in mühseliger, unermüdlicher Kleinarbeit zusammengeschweißten Viertelmillion 250 000 20.- eine außergewöhnliche Weihnachtsbescherung zuteil werden. Dieser Beschluß proletarischer Solidarität ist in großherzigster Weise zur Tat geworden. Staunend mögen sich wohl die vielen eleganten Herrschaften, die am Dienstagnachmittag noch mit Einfäufen beschäftigt waren, gefragt haben, wohin die Scharen feierlich gekleideter Proletariereltern mit ihren sonntäglich geputzten Kindern eilten. Als ich in das Festlokal des Westens kam, bedauerte ich schon, mich in der Stunde geirrt zu haben. Hunderte von Vätern und Müttern mit Kindern auf den Armen und an den Händen, beladen mit Tüten und Büchern und mächtigen Stollen, tamen mir entgegen. Doch die eigentliche Bescherung hatte noch gar nicht begonnen. Die Beschenkten, welche mir entgegenkamen, waren nur am letzten Tage Nachgemeldete, die der überfüllung wegen keinen Raum mehr im Saale zu der Feier bekommen konnten, denen aber genau so bc= schert wurde wie den rechtzeitig gemeldeten Familien. Man hatte im Westen mit ungefähr achthundert Kindern von Arbeitslosen gerechnet, doch der letzte Tag vor der Bescherung hatte enthüllt, wie stark auch hier im vornehmsten Viertel schon die Arbeitslosigfeit und Not und Hunger eingesetzt. Siebzehnhundert waren ge= femmen. Im ganzen wurde zirka 25 000 Kindern Arbeitsloser in Berlin beschert. Jedes Kind hatte seine zweiteilige Einlaßkarte beim Eintritt vorzuzeigen. Für die Hälfte der Karte bekam es gleich eine mächtige Tüte Bonbons eingehändigt, die andere Hälfte mußte bis zum Schlusse aufbewahrt werden, wo sie alsdann gegen ein Weihnachtsgeschent und einen prächtigen Kuchen ausgetauscht wurde. Mit einem mächtigen Strom erwartungsvoller Proletarierkinder gelangte ich in den feierlich geschmückten Saal, wo bereits dicht gedrängt eine schier unübersehbare Menge von Flachsköpfen und Schwarzköpfen Reihe an Reihe saßen. Immer neue Scharen wogten heran, und die zahlreichen mit roter Schleife gekennzeich neten Helferinnen hatten alle Hände voll zu tun, jedem neuen Anfömmling einen Platz anzuweisen. Freundliche Buben mit Hüten und Kappen, hübsche Mädel mit weißen und blauen und roten Wollmützen, mit Hüten, mit Kopftüchern, alle glänzend reingewaschen, mit hübsch affurat zurückgestrichenem Haar, blitzblank der eine wie die andere. Mütter mit Säuglingen auf den Armen umrahmten den Saal. Das ganze Parkett gespanntest harrende Jugend! Rechts von der Bühne ein hoher Tannenbaum mit weißen Lichtern und Silberflitter, links das weiße Tuch für die Lichtbilder. Auf der Bühne ein Harmonium und das kleine Rednerpult. Und nun rauschten die Klänge der Musik durch den Raum:„ Stille Nacht, heilige Nacht."" Genau wie in' ner Kirche," flüsterte ein Mädchen seiner Mutter ins Ohr. Und als die Klänge verhallt waren, trat lautlose Stille ein, das redseligste Mündchen tat sich Gewalt an, und dann sprach Genossin Zieh:„ Meine lieben fleinen Freunde! Nicht zu den Eltern, zu euch will ich heute reden. Wir haben euch gemeinsam eingeladen, habt ihr euch alle dazu gefreut( Ja, ja, ja! hell), hier Weihnacht zu feiern?( Ja, ja!) Ihr wißt es ja alle, daß Vater und Mutter immer für euch arbeiten, damit euch nichts fehlt.( Ja, ja, ja! hell.) Aber wenn sie mal feine Arbeit haben, dann ist es schlimm, nicht wahr?( Ja, ja, ja! dumpf.) Wenn die Mächtigen, die Reichen, die Riesen, wollen wir mal sagen, die so mächtig sind, weil sie Geld haben und Läden und Häuser, wenn diese Mächtigen euren Eltern keine Gelegenheit zur Arbeit geben, dann ist es schlimm bestellt.( Ja, ja, jal dumpf.) Und so geht es nun vielen Tausenden von Arbeitern, nicht nur hier, auch in Hamburg und in Leipzig und auch Nr. 8 Die Gleichheit in anderen Ländern, in Österreich und in Holland, die Großen von euch, die wissen schon, wo das ist, nicht wahr?( Ja, ja, ja! hell.) Und diese reichen Leute sind gewöhnlich auch fromm, aber trotzdem haben sie gar nicht daran gedacht, daß ihr nichts zu Weihnachten habt. Aber wer hat euch denn nun eigentlich hierher ge= laden zur Feier, wißt ihr das? Das sind die Arbeiter, die Arbeitsgenossen von Vater und von Mutter., Wenn die reichen Leute nichts tun, müssen wir was tun, haben sie gesprochen ,, die vielen lieben Arbeiterkinder sollen doch Weihnachten nicht in falter Stube siten, sollen doch nicht ohne Weihnachtsfreude sein, wir müssen alle helfen, wir sind ja doch alle Arbeitermänner und Arbeiterfrauen, wir wollen alle etwas abgeben von unserem Lohn, das sind zwar wohl nur Pfennige, wenn aber viele viele solcher Pfennige und auch Groschen und auch wohl einige Markstüde zusammenkommen, dann wird das zuletzt doch ein ganz großer Haufen von Geld, dann werden das wohl 250 000 Mart, das ist eine Viertelmillion!' Ist das viel?( O ja, viel, viel!) War das mun schön von den Arbeitern, war das gut?( Ja, fein! hell.) Das war eine gute Tat, Kinder!( Ja, ja!), und darüber sind die Arbeiter selbst innerlich sehr froh, sie sagen sich, daß sie ihre Arbeitsbrüder unterstützt haben, und wenn es ihnen einmal auch schlecht geht, werden sie auch wieder von Arbeitsbrüdern gestützt. Und wenn ihr alle groß seid, werdet ihr das dann auch tun?( Ja, ja, ja! hell.)" So plauderte Genoffin Ziez mit den Kleinen und richtete zuletzt auch an die Eltern noch einige Worte. Sie brauchten sich hier nicht bedrückt fühlen, wo die Solidarität der Arbeiter zum Ausdruck fäme, im Gegenteil, ihr Arbeiterstolz und Trot müsse dadurch gehoben werden. Der Erlöser am Weihnachtsfest sei noch nicht gekommen, der wahre Erlöser sei der Sozialis= mus, und in diesem Sinne möchten sie auch ihre Kinder erziehen, dann wäre die Zeit bald da, wo es keine Knechte und keine Herren mehr gebe, sondern nur Menschen. Mit dem Wunsche auf ein besseres Arbeitsjahr schloß die Rednerin, und viele flatschende Kinderhändchen spendeten ihr Dank. Nunmehr famen Märchenerzählerinnen und Lichtbilder an die Reihe. Wieder ertönten Lieder zu Harmoniumklängen, und dann kam der Sturm auf die gewaltigen Stollenberge, auf die Hunderte bon Kuchen, in weißes Papier eingeschlagen, die die Genossenschaftsbäckerei in glänzender Ausstattung geliefert und immer und immer noch an die Hunderte nachgeliefert hatte. Und zugleich wurden die schönen Bilderbücher für groß und klein verteilt. War das ein Jubel und Trubel in den sieben Sälen, und wehe, wem der halbe Bon aus der Hand gefallen, das gab ein Suchen, ein Lachen, wenn er wiedergefunden oder wenn doch, trotz Verlustes, der Stollen und das Bilderbuch fam. Frauen mit fünf, sechs Kindern an der Hand und mehr gingen hochbepackt davon, ja verschiedentlich wurden acht, neun und auch zwölf Stollen auf ebensoviele halbe Bons an einen Vater oder eine Mutter verabfolgt, ein sicherer Beweis, daß Berlin noch nicht am Aussterben ist. Ein großes allgemeines Freuen war bei Gebern und Nehmern bei der prächtig gelungenen proletarischen Weihnachtsbefcherung 1913 in Berlin. 50 000 glückstrahlende Kinderaugen! R. R. Tätigkeitsbericht der Genofsinnen des vierten sächsischen Reichstagswahlkreises. Auch bei uns hat die sozialdemokratische Frauenbewegung im letzten Tätigkeitsjahr einen Schritt vorwärts getan. Die Genossinnen haben eifrig und in wachsender Zahl für die Partei und die Gewerkschaften gearbeitet. Mit den Parteigenossen zusammen haben sie Flugblätter von Haus zu Haus getragen, die mühevolle Kleinarbeit für die politische und gewerkschaftliche Organisierung der proletarischen Frauen und Männer wie für die Verbreitung unserer Presse genau so gewissenhaft betrieben wie die Männer. Diskussionsabende der Genosfinnen fanden zweimal in jedem Monat statt. Die Zahl der Besucherinnen schwankte in der inneren Neustadt zwischen 40 bis 50, im Vorort Pieschen- Trachenberge war sie jedoch höher. Gute Vorträge dienten der theoretischen und praktischen Schulung, es wurden außerdem Verwaltungs- und Kommissionsangelegenheiten erörtert, die für die Genossinnen von besonderer Wichtigkeit waren. Großes Interesse fand der Vortrag des Landtagsabgeordneten Krauße über das Dresdener Stadtverwaltungswesen. Hierbei wurden viele Dinge erörtert, die gerade das Wohl der Frauen, der Kinder tief berühren. Mit heller Begeiste= rung folgten die Genossinnen den Ausführungen des Landtagsabgeordneten Wirth über„ Die Frauen und der Sozialismus“. Im Sommer veranstalteten die Genossinnen Wanderabende, die die persönliche Fühlung zwischen ihnen gefestigt haben. Dant der entfalteten Agitation waren alle politischen Bersammlungen durchweg gut von Frauen besucht. Namentlich an der großen Friedensdemonstration im Herbst 1912 beteiligten sich eine un121 geheure Menge Frauen. Sie brachten dadurch zum Ausdruck, daß die Proletarierinnen den Imperialismus und Militarismus als Todfeind bekämpfen. Am 8. Dezember 1912 fand im Volkshaus zu Dresden eine Frauenkonferenz statt, vor der Genossin ie die Frage behandelte: Wie erziehen und schulen wir unsere Frauen?" Der Vortrag gab den Genossinnen wertvolle Winke und Anregungen für die weitere Arbeit. Der Frauentag brachte uns einen überfüllten Saal und eine schöne Zahl neuer weiblicher Parteimitglieder. Genosse Buck verstand es trefflich, die Frauen von der Notwendigkeit zu überzeugen, gegen ihre Rechtlosigkeit zu kämpfen. Die Genossinnen des Kreises wissen sehr wohl, daß es noch ein sehr großes Stüd Aufklärungsarbeit unter den Frauen zu leisten gilt, die heute der Sozialdemokratie noch verständnislos gegenüberstehen. Sie wissen auch, daß diese Arbeit schwer ist und nicht immer Anerkennung bringt. Aber sie sind fest entschlossen, ihre Pflicht und Schuldigkeit auch weiterhin zu tun. Die Nachwahl, die der Tod des unvergeßlichen Genossen Kaden notwendig gemacht hat, erinnerte die Genofsinnen eindringlich an das schreiende Unrecht, daß sie nicht wählen dürfen. Um so eifriger werden sie es sich angelegen sein lassen, zu wühlen. Ihre ganze Kraft werden sie dafür einsehen, daß die bürgerliche Ordnung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen verschwindet. Klara Road. Von der Agitation. Genossin Röhl- Neukölln unternahm vom 22. Oftober bis 9. Dezember 1913 eine Agitationstour in Württemberg. Jn 54 Orten hielt sie Versammlungen ab. Auffallend ist es, daß gerade die größeren Städte schlechten Versammlungsbesuch hatten. So Stuttgart, Ulm, Eßlingen, Heilbronn, hei= denheim, Göppingen. Die fleineren Orte wiesen hingegen guten Besuch auf. Es sind in dieser Hinsicht Tübingen, Altenstadt, Kleineislingen, Schwenningen, Schramberg, Tuttlingen, Ravensburg, Sontheim und Waiblingen ganz besonders hervorzuheben. Die Zahl der ge= wonnenen neuen Mitglieder läßt sich noch nicht feststellen, da Aufnahmen nachträglich gemacht wurden. Genossin Röhl sprach über „ Der Kampf der Frau gegen Not und Rechtlosigkeit"," Des Deutschen Reiches Herrlichkeit"," Die Einwirkung der Teuerung auf den Haushalt",„ Ursachen des Geburtenrüdgangs". Das letztere Thema brachte immer guten Besuch und angeregte Diskussion. Sicherlich fönnen in Württemberg noch viele Anhänger für die Sozialdemo fratie geworben werden, zumal auch Frauen. Aber die eigenartigen Verhältnisse des Landes erschweren in mancher Beziehung die Agitation. Ein großer Teil der gewerblichen Bevölkerung lebt in kleinen Orten auf dem Lande, zum Teil weit entfernt von der Arbeitsstelle. So kommen zur Tagesarbeit lange Wege. Vielfach ist auch nebenher noch etwas Feld zu bestellen, der Garten zu bearbeiten. Infolge von alledem bleibt der Sinn zahlreicher Arbeiter und Arbeiterinnen noch bäuerlich. Es bedarf noch vieler Arbeit, um die Bewegung stärker in Fluß zu bringen. Ohne Fleiß kein Preis! Jedenfalls müßte unter den Frauen eine umfassende Hausagitation betrieben werden. Hierzu bedarf es aber überall eines Stammes geschulter, tätiger Genoffinnen, und gerade an solchen fehlt es noch vielerorts. Am 10. Dezember fand im Anschluß an die Agitation der Genossin Röhl eine Sigung der Frauen agitationsfommission für Württemberg statt. Es wurden die Mittel und Wege zur Förderung unserer Frauenbewegung erörtert. Genossin Röhl nahm an der Besprechung teil und steuerte aus ihrer Erfahrung manche gute Anregung bei. Eifrige Tätigkeit muß unsere Losung im neuen Jahre sein. L.M. Ferienveranstaltungen für Arbeiterkinder in Harburg a. E. In unserer Industriestadt mit ihren 70 000 Einwohnern und 10 000 gewerkschaftlich organisierten Arbeitern und Arbeiterinnen ist im letzten Jahre ebenfalls der Anfang mit Ferienaus flügen und Spielen für die proletarischen Kinder gemacht worden. Während der großen Sommerferien wurden die Kinder von drei Sammelstellen aus nach dem etwa eine Stunde entfernten„ Bollswohl" geführt. Das ist ein Naturpart, der am Eingang prächtiger Waldungen gelegen und von der Harburger Arbeiterschaft geschaffen und eingerichtet worden ist. Dort finden auch die größeren Sommerfestlichkeiten der Harburger und zum Teil auch der Hamburger Arbeiterschaft statt. Nach dem„ Volkswohl" also wurden die Kinder zweimal in der Woche geführt, Knaben und Mädchen, groß und klein, soweit sie nur den Weg selbständig zurüdlegen fonnten. Der Abmarsch von den Sammelstellen erfolgte mittags. Jm „ Volkswohl" wurden die verschiedensten Spiele veranstaltet. Während einer Bause schnabulierten die Kinder mit gesegnetem Appetit das mitgebrachte Vesperbrot. Jedes Kind erhielt unentgeltlich ein Glas Erfrischungsgetränt. Gelegenheit zum Geldausgeben war nicht vorhanden. Am Abend wurden die Kinder an die Sammelstellen 122 Die Gleichheit zurückgeführt. Bei der letzten Ferienveranstaltung verdankten die Kinder dem Konsumverein eine besondere überraschung. Jedes von ihnen erhielt eine Flasche Brauselimonade, Gebäck und zum Schluß Süßigkeiten. Alle Zweige der Arbeiterbewegung fanden sich so im solidarischen Handeln für die Kinder der Enterbten zusammen. In einer Ansprache wies der Arbeitersekretär Gün ther darauf hin, wer den Kindern all die fröhlichen Stunden be= reitet hatte. Ein dreifaches Hoch war der Dank für alle Mitwirkenden. Während sonst die Kinder jeder Sammelstelle als besondere Gruppe zusammengefaßt den Heimweg angetreten hatten, marschierten sie vom letzten Spaziergang in einem einzigen stattlichen Zug nach Hause, und zwar durch die Stadt. Wie leuchteten die Kinderaugen voll Dankbarkeit, als Abschied genommen wurde! An den Veranstaltungen beteiligten sich: 200, 230, 500, 530, 500, 400, 550, 1350 Kinder. Jm Durchschnitt entfallen auf eine Veranstaltung etwa 530 Teilnehmer. Die Spielleiterinnen und Frauen mit kleineren Kindern sind dabei nicht mit eingerechnet. Die Gesamtausgaben für die Ausflüge stellen sich auf rund 300 Mt. Der Konsumverein allein hat dazu 150 Mt. beigesteuert und die Getränke zum Selbstkostenpreis geliefert. Die weiteren Aufwendungen sind vom Bildungsausschuß getragen worden, dessen Mittel von Partei und Gewerkschaften aufgebracht werden. Im Durchschnitt sind für jedes Kind bei allen 8 Veranstaltungen zusammen noch nicht einmal 60 Pf. verausgabt worden. Der Anstoß zu den Veranstaltungen war von den Genossin= nen ausgegangen. Sie hatten sie in einer Versammlung angeregt, und 20 von ihnen hatten sich als Helferinnen zur Verfügung ge= stellt. Die weitere Organisation wurde dann dem Bildungsausschuß übertragen. Anfänglich bestanden Bedenken, ob die Frauen den übernommenen Verpflichtungen auch gerecht zu wer den vermöchten. Mit Ausnahme einiger jungen Genossinnen aus der Jugendbewegung waren es verheiratete Frauen, Mütter, die sich als Helferinnen angeboten hatten. Schon beim ersten Spaziergang wurden die erhobenen Bedenken zerstreut. Unsere Genossinnen lösten im großen ganzen ihre nicht leichte Aufgabe glänzend. Mit großem Eifer und Geschick und nicht geringerer Liebe haben sie sich den Kindern gewidmet. Der beste Lohn für ihre unermüdliche Hingabe dürfte der Erfolg sein und das Bewußtsein, an acht Nachmittagen Hunderten von Kindern frohe Stunden geschaffen, die gesunde Entwicklung des Körpers und Geistes gefördert zu haben. Im nächsten Sommer dürfte es kaum große Schwierig feiten' machen, an Stelle der halbtägigen Spaziergänge usw. Tagesveranstaltungen einzurichten. Was wir unseren Kindern bieten, ist mehr als Wegzehr für ein paar flüchtige Stunden. Es kann und soll wertvoll für das Leben sein. Deshalb müssen die Genossinnen und Genossen rechtzeitig darangehen, die Ferienveranstaltungen des nächsten Sommers gut vorzubereiten. Diese brauchen einander nicht zu gleichen wie ein Ei dem anderen, sie können sehr verschieden gestaltet und organisiert werden. Aber anderes muß sich gleich bleiben. Der Geist, der die Veranstaltungen beseelt hat. Der Geist sozialistischer, prole= tarischer Solidarität, der die leitenden Genossinnen und Genossen mit den Kindern verbindet. Die Erkenntnis, daß alles, was wir tun, um den proletarischen Nachwuchs gesund an Leib und Seele zu erhalten, ein Stück Zukunftssieg der Klasse ist. Die Kinder der Arbeiterklasse sich selbst, den Härten der kapitalistischen Ausbeutungsordnung überlassen, läuft darauf hinaus, auf ihre einstige Mitwirkung an dem Werk der Befreiung zu verzichten. Dieses Werk braucht Menschen, die stark im Wissen, Wollen und Handeln sein können. Sorgen wir dafür, daß unseren Kindern solche Stärke bleibt und immer mehr zuwächst. Sollen wir sie in dumpfigen Stuben, düsteren Höfen und engen Straßen verfümmern lassen? Sollen wir ihren Geist, solange er bildsam wie Ton ist, dem Einfluß aller möglichen Jugendfreunde" preisgeben, die nur unsere verkappten Feinde sind? Dürfen wir auf das erzieherische Werk der Volksschule vertrauen, die überall in Deutschland und namentlich in Preußen in erster Linie eine Drillanstalt ist, die dem tapitalistischen Unternehmer, die dem kapitalistischen Staat gefügige Werkzeuge liefern soll? Das sei ferne! Wir sehen in unseren Kindern mehr als neue Nummern alter Figuren. Wir schäßen in ihnen die Menschen der Zukunft. Wir wollen, daß sie uns in allem Guten und Großen übertreffen. Daher müssen wir an ihnen möglichst gut machen, was der Kapitalismus an ihnen sündigt. Hinaus mit den Kindern der Arbeiter ins Freie! Dort sollen sie sich bei fröhlichem Spiel die Sinne und Seele voll Gesundheit, Kraft und Schönheit saugen. Dort werden sie im großen Buch der Naturanschauung erkennen und verstehen lernen. Aber solche Veranstaltungen können auch in den Kindern das Gefühl der Zusammengehörigkeit, Gemeinschaftsgeist erweden. Nr. 8 Was die Kleinen erleben, was sie erfreut und erhebt, sie erleben es in einer Gemeinschaft. Und eine Gemeinschaft ist, es, die sie als Spenderin der schönen Stunden kennen lernen. In diesen selbst aber webt und lebt sozialistische, brüderliche Gesinnung. Da ist nichts zu spüren von Mordspatriotismus, von Bedientenhaftigkeit vor Thronen und Geldsäcken. So entstehen Gefühle, Gedanken, Willensregungen, die für die fernere Entwicklung der Kinder entscheidend werden. Eine Saat wird ausgestreut, die hundertfältige Frucht trägt. Die für die Ferienveranstaltungen aufgewendete Arbeit und Mühe ist Arbeit für die Zukunft, ist Kulturarbeit. Gewiß erfordern solche Veranstaltungen viel Kleinarbeit, die mit Verständnis und Gewissenhaftigkeit geleistet werden muß. Und es werden besonders die Genossinnen sein, die sie zu leisten haben. Jedoch liegt hier gerade ein Wirkungsfeld vor, wie es kaum geeigneter und beglückender für sie gedacht werden kann. Das Wirkungsfeld einer klugen, liebevollen Mutter für viele. Der Blick auf das Land der Zukunft gibt solcher Betätigung über die Fülle fleiner Einzelheiten und Notwendigkeiten hinweg Richtung und Gehalt. Unsere Erkenntnis lehrt uns, auch im Kleinsten oder scheinbar Kleinsten dem Großen, dem Ganzen, dem erhabenen Ziele zu dienen. Rüsten wir deshalb voller Begeisterung, aber auch mit praktischem Sinn für die nächsten Ferienveranstaltungen. Unsere Losung sei: Lasset die Kindlein zu uns kommen! O. G. Politische Rundschau. Die liberale Presse schwelgt wieder einmal in Entzücken über eine Selbstverständlichkeit. Der junge Held von Zabern, der Leutnant v. Forstner, wurde wegen seiner Gewalttat zu Dett= weiler verurteilt, das Straßburger Kriegsgericht hat ihm wegen Körperverlegung und Mißbrauch der Waffe 43 Tage Gefängnis aufgebrummt. So viel Gerechtigkeit raubt den Liberalen schier den Atem, sie blähen sich vor Stolz, daß sie in einem so zivilifierten Staate leben, wo selbst der Offizier bestraft wird, wenn er ohne Grund einen Zivilisten mit dem Säbel blutig schlägt. Sie wissen noch gar nicht, wie die Berufungsinstanz entscheiden wird, die der Verurteilte sofort angerufen hat, aber sie geben schon jetzt freudigen und erleichterten Herzens zu verstehen, daß nun nur noch eine kleine Strafe für den Obersten v. Reutter notwendig sei, um die Zaberner Affäre zu ihrer vollen Zufriedenheit zu erledigen. Die liberalen Reichsboten werden froh sein, wenn sie etwas in der Hand haben, was sie ihren Wählern als angebliche Genugtuung für die Zaberner Übergriffe des Militärs präsentieren können. Damit glauben sie sich der unangenehmen Pflicht enthoben, sich im Reichstag noch weiter in einem Kampfe gegen die militärischen Ausschreitungen zu strapazieren, den sie ent= schlossen sind, nie ernstlich zu Ende zu führen. Denn daß das Ziel eines solchen Kampfes mehr sein muß als eine mehr oder minder scharfe Bestrafung des Leutnants und des Obersten, daß einer Wiederholung solcher und ähnlicher Vorfälle wie in Zabern nur durch eine Systemänderung vorzubeugen ist, durch eine demokratische Ausgestaltung der Verfassung des Reiches, das wissen schließlich auch die Liberalen. Sie haben aber keine Lust, dafür zu fämpfen, weil sie den Kampf scheuen und fürchten, daß das Ergebnis des Kampfes eine Stärkung der Sozialdemokratie sein könnte. Deshalb drängen sie jeden Gedanken an die große Milde des Urteils zurück, das zu den Richtersprüchen gegen Streiksünder in so schneidendem Gegensatz steht; sie wären auch noch entzückt, wenn es noch milder ausgefallen wäre, weil sie um jeden Preis entzückt sein wollen. Sie werden sich alsbald bemühen, über den bestraften Leutnant die Taten der Deimling, Falkenhahn und Bethmann Hollweg in Vergessenheit zu bringen. Während so dem Kanzler die Sonne des Liberalismus wieder lächelt, bläst ihn aus der Ecke der Junker der Wind um so unfreundlicher an. Die Konservativen sind ob des Urteils wider Forstner in wahre Wutkrämpfe verfallen. Sie toben wie Wilde. Daß ein deutsches Gericht, ein deutsches Kriegsgericht gar das Recht des Offiziers auf Totschlag verneinen konnte, das ist nach ihren Versicherungen geradezu eine Katastrophe für Heer und Reich. Wenn der Leutnant nicht jeden, der ihn anrempelt oder von dem er auch nur befürchtet, er könne ihn vielleicht anrempeln, ohne weiteres über den Haufen stechen darf, ja kann man denn dann seine Söhne noch Offizier werden lassen, stöhnt ein Junker in der Kreuzzeitung". Die Verhandlung vor dem Kriegsgericht hat für jeden, der sehen will, unzweifelhaft ergeben, daß der Leutnant v. Forstner in Dettweiler nicht im geringsten bedroht war. Mehrere kräftige Soldaten wären doch schließlich mit dem hinten den Schuhmacher Blank schon fertig geworden und boten ge nügend Schuß, wenn ein solcher überhaupt notwendig gewesen Nr. 8 Die Gleichheit wäre. Selbst die Offiziere, die über den schneidigen Leutnant zu Gericht saßen und die doch sicher nicht von irgendwelchen demotratischen Tendenzen beeinflußt waren solche vermutet die Junter- und Scharfmacherpresse sonst bei jedem, der sich für das Totschlagsrecht der Offiziere nicht begeistern kann, haben angesichts des sonnenklaren Tatbestandes nicht vermocht, einen Fall der Notwehr oder auch nur der vermeintlichen Notwehr zu konstruieren. Sie konnten sich beim besten Willen der Erkenntnis nicht verschließen, daß der Leutnant v. Forstner gar keinen Anlaß hatte, dem verhafteten Blank, der sich gegen die Verhaftung wehrte, mit dem Säbel einen Schlag über den Kopf zu geben. Alle Falschmeldungen von militärischer Seite, wonach Blank sich auf den Leutnant stürzen wollte, daß er drohend in die Tasche gefaßt habe, in der dann ein gefährliches Messer gefunden worden sei, lösten sich in der Beweisaufnahme in eitel blauen Dunst auf. Troßdem beweist der Wirkliche Geheime Striegsgerichtsrat Romen im Scherlschen„ Tag", daß dem schlagfertigen Herrn Leutnant unbedingt die Putativnotwehr zugebilligt werden mußte, das heißt, daß er in dem guten, strafausschließenden Glauben gehandelt habe, bedroht und also zur Notwehr berechtigt zu sein. Noch weiter aber geht ein anderer Jurist, der Dr. jur. v. Jagow. Dieser beweist in der Kreuzzeitung", daß der Leutnant überhaupt gar nicht angeklagt werden durfte. Der junterliche Rechtsgelehrte behauptet, eine militärische Übung sei ein Att der Staatsheheit, und Handlungen, die vorgenommen würden, um Hindernisse zu beseitigen, die solchen Akten der Staatshoheit in den Weg gelegt werden, dürften nie Gegenstand einer Strafverfolgung sein. Die Konsequenz dieses selbstverständlichen Rechtsgrundfakes" wäre, daß ein Leutnant, der, um Hindernisse gegen einen Aft der Staatshoheit zu beseitigen, allen denen, die er packen tann, Nasen und Ohren abschneiden ließe, straffrei bleiben müßte, weil der Akt der Staatshoheit, dem er Raum schaffen wollte, schützend hinter ihm stünde. Das Gesetz aber, auf das sich der Jurist v. Jagow beruft, soll nur verhindern, daß Militärpersonen wegen Handlungen, die in Ausübung des Dienstes. vorgenommen find, von anderen als Militärgerichten belangt werden. Dieses Gefeß gilt nur für Preußen, und außerdem ist ja Forstner von einem Kriegsgericht und nicht von einem bürgerlichen Gericht verurteilt worden. Endlich erhebt sich die Preisfrage, wieso denn in Dettweiler einem Aft der Staatshoheit Hindernisse bereitet wurden. Die höhnischen Rufe, die dem ob seiner Taten im Bett und in der Instruktionsstunde schnell berühmt gewordenen neunzehnjährigen Leutnant nachgerufen wurden, waren doch wohl kein Hindernis für die militärische Übung, die nach Jagow den be= hinderten Akt der Staatshoheit darstellt. Indes die Unkenntnis oder vielmehr Verdrehung des Rechtes ist noch nicht das Bemerkenswerteste an der juristischen Lektion, die in dem Junkerblatt erteilt wird. Das ist vielmehr der Umstand, daß ihr Verfasser nicht bloß Dr. jur., sondern auch- Polizeipräsident bon Berlin ist. Ein hoher Beamter, der als Hüter des Gesetzes bestellt ist, sucht dem Rechte den Kragen abzudrehen, ein hoher Beamter fühlt sich berufen, Zeugnis gegen das Urteil eines Kriegsgerichts und für das Totschlagsrecht der Offiziere abzulegen. Und so nebenbei dem Reichskanzler, der die Bestrafung der Schuldigen in der Affäre Zabern schließlich, wenn auch nur in sehr zaghafter Weise, doch in Aussicht gestellt hat, Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Die Junker müssen entschlossen sein, den Kanzler zu stürzen, wenn einer der Ihrigen in solch exponierter Stellung wie der Polizeipräsident sich so hervorwagt. Daneben soll wohl auch die Berufungsinstanz beeinflußt werden und vor allen Dingen auch das Kriegsgericht, das über den Obersten v. Reutter zu urteilen hat. Daß dieser Herr noch schuldiger als der schneidige Leutnant ist, versteht sich am Rande. Wie sehr er nicht nur für die widergesetzlichen Verhaftungen, sondern auch für die Bluttat in Dettweiler verantwortlich ist, das zeigt seine Aussage in diesem Prozeß. Hat er doch seinen Offizieren mit dem Ehrengericht, mit der Kassation gedroht, wenn sie nicht rücksichtslos die Waffe ge= brauchen, wenn sie nicht jeden Angreifer mit der Pistole oder dem Säbel zur Strecke brächten. Aber der Oberst konnte sich wieder auf höhere Befehle, offenbar auf die des kommandierenden Generals v. Deimling berufen. Doch auch der ist schließlich nur ein Mann, der das militaristische System mit Konsequenz vertritt. Solange dieses System herrscht, das aus dem Offizierstorps eine Kaste macht und aus dem Heere eine Waffe gegen das Volk, so lange werden die Forstner, Reutter und Deimlinge herrschen. Und dieses System anzutasten, hüten sich die Liberalen, weil sie es als Schußwall gegen das Proletariat schätzen. Die Junker wissen das, und um so frecher stellen sie ihre Forderungen, um so rücksichtsloser revoltieren sie gegen das Straß123 burger Kriegsgericht und den Kanzler. Sie wollen dabei noch andere Zwecke erreichen, die ihnen nicht weniger am Herzen liegen als die Erhaltung des militärischen Systems in all seinen feudalen Auswüchsen. Wenn es anginge, möchten sie auch einen Reichskanzler haben. der ihre auf den Staatsstreich hinausleitende Politik durch dick und dünn mitmacht, der robuster gegen den Umsturz ins Zeug geht, als Bethmann Hollweg das bei allem guten Willen tut und tun kann. Sie wollen einen Kanzler, der sich ohne weitere Umschweife für ein kräftiges Zuchthausgesetz und für einen lückenlosen Wucherzolltarif erklärt, der den darbenden Massen auch nicht einmal die Scheinkonzession macht, die Bethmann Hollweg mit der zeitweisen Zulassung ausländischen Fleisches glaubte gewähren zu müssen. Und sie hoffen, in der Bourgeoisie eine so sozialistenfresserische Stimmung erzeugen zu können, daß ihnen Zentrum und Nationalliberale bedingungslos Gefolgschaft leisten müssen. Ihre Ziele hat der Junker Oldenburg auf einer Versammlung des Bundes der Landwirte offen ausgesprochen. Er erklärte, daß der Bürger sich lieber in den Pandurenkeller sperren lassen müsse, als daß die Armee leide, und er wiederholte sein freches Wort von dem Leutnant und den zehn Mann, die den Reichstag zu Paaren treiben müßten, wenn der Kaiser es befehle. Deutlicher konnte nicht kundgegeben werden, daß die Junker auf den Staatsstreich hinarbeiten. Die Liberalen würden ihm dabei wahrscheinlich keine ernstlichen Hindernisse bereiten. Sie geben heute schon an Rechten des Volkes und der Volksvertretung preis, was nur preiszugeben ist. So stand die Sozialdemokratie ganz allein bei ihrer Interpellation wegen der Zurückweisung des Genossen Liebknecht von der Rüstungslieferungskommission, deren Beratung den Schluß der Parlamentsverhandlungen vor den Weihnachtsferien bildete. Die Liberalen fanden sich nicht bemüßigt, das Recht des Reichstags zu vertreten, daß die Vorschläge der Fraktionen für solche Kommissionen von der Regierung beachtet werden müssen. Die Kommission wird also ohne Sozialdemokraten bleiben sie heißt heute schon Vertuschungskommission. H. B. Gewerkschaftliche Rundschau. Das Eintreten der Generalkommission der freien Gewerkschaften für das Koalitionsrecht der Bankbeamten ist nicht ohne Wirkung geblieben. Bekanntlich hatte die Deutsche Bank in Berlin einen ihrer Angestellten entlassen, weil er bei der Direktion für die Wünsche seiner Kollegen vorstellig geworden war. Die Bankbeamten hielten daraufhin eine große Protestversammlung ab, in der die Meinung zum Ausdruck kam, daß die Arbeiter- und Angestelltenverbände ihre Depositen bei der Deutschen Bank kündigen sollten, wenn diese ihren Angestellten nicht uneingeschränkt das Koalitionsrecht gewähre. Die Vertreter der Generalfommission hatten in der Sache Verhandlungen mit den Direktoren der Deutschen Bank. Die Herren erklärten zwar, daß die Direktion den Angestellten das Koalitionsrecht in feiner Weise streitig mache, doch lehnten sie es ab, auf die Forderung der Gewerkschaftsvertreter einzugehen und ihren Angestellten den Gebrauch dieses Rechtes schriftlich zu gewährleisten. Mit einer bloß platonischen Anerkennung des Koalitionsrechtes konnten sich die Vertreter der Generalfommission nach allem Vorgefallenen nicht für befriedigt erklären. Sie mußten auf der geforderten schriftlichen Zusicherung unbeschränkten Gebrauchs bestehen bleiben. Die Direktion beharrte ihrerseits bei ihrer Weigerung. Die Generalfommission hat die Konsequenzen dieses Standes der Dinge gezogen. In einer Veröffentlichung teilt sie mit, daß diese drei Großbanken das Koalitionsrecht der Angestellten schriftlich anerkannt haben: die Berliner Handelsgesellschaft, die Mitteldeutsche Kreditbank und der Schaaffhausensche Bankverein. Des weiteren, daß die Dresdener Bank, die Kommerz- und Diskontobank und die Diskontogesellschaft gleichartige Erklärungen dem Allgemeinen Verband der deutschen Bankbeamten gegeben haben. Die Generalfommission der Gewerkschaften hat in Verfolgung der Angelegenheit nunmehr ihre Gelder bei der Deutschen Bank ge= fündigt; die Gewerkschaften, die dort gleichfalls Depositen haben, werden ihrem Beispiel in den nächsten Tagen folgen, auch Angestelltenverbände und Privatpersonen werden das tun. Wie verlautet soll die Deutsche Bank allein 20 Millionen Mark Gewerkschaftsgelder in Verwahrung haben. Bei den Scharfmachern ist eitel Freude darüber, daß sich der Staatssekretär Delbrück im Reichstag gegen die Reichsarbeitslosenversicherung ausgesprochen hat. Die Blätter der Schleifsteinleute fabulieren davon, daß die Forderung der staatlichen Arbeitslosenversicherung eine Frucht der sozialdemo 49 124 Die Gleichheit kratischen Auffassung vom„ Staatszwed" sei. Nach ihr habe nämlich der Staat den Zweck, sich selbst zugrunde zu richten, um einem utopistischen Gebilde Platz zu machen, das nicht einmal ähnlichkeit mit einem geordneten Staatswesen habe. Die Arbeitslosenversicherung soll den erstrebten Ruin fördern. Da die bürgerlichen Sozialpolitiker und christlichen Gewerkschaften ebenfalls für die staatliche Arbeitslosenversicherung eintreten, müßten sie also von Rechts wegen als„ Staatsfeinde" und„ Umstürzler" in der gleichen Pfanne mit der Sozialdemokratie geschmort werden. Vorausgesezt natürlich, daß die scharfmacherische Weisheit über den Zweck der Forderung stimmte. Eine neue Streifversicherung der Unternehmer ist durch die Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände ins Leben gerufen worden. Dieser Streifentschädigungsgesellschaft find sofort Unternehmerverbände beigetreten, deren Mitglieder zusammen 675 000 Proletarier ausbeuten und eine Lohnfumme von über 700 Millionen Mark angeben. Als Vorsitzender der neuen Koalition wurde Fabrikbefizer Gravenz in Hannnover bestimmt, als Geschäftsführer der bisherige Syndikus Dr. Tänzler. Der Boykott gegen die Stettiner Fleischermeister konnte mit Erfolg beendet werden. Die Meister verlangten bekanntlich, daß die Gesellen aus ihrer Gewerkschaft austreten und sich durch Unterzeichnung eines Reverses verpflichten sollten, einer Organisation nie anzugehören. Nach achtwöchigem Kampfe, bei dem der Boykott eine wichtige Rolle spielte, ist eine Einigung zustande gekommen. Zum Ausgangspunkt wurde eine Klage vor dem Landgericht, die die Schlächtermeister gegen ein Boykottflugblatt erhoben hatten, das von den Gehilfen verbreitet wurde. Wenn die zuerst so prozigen Meister sich zum Verhandeln herbeiließen und nachgeben mußten, so ist das in hohem Maße der strengen Durchführung des Boyfotts durch die Hausfrauen zu verdanken. über die Arbeitsverhältnisse auf den kaiserlichen Werften haben sozialdemokratische Redner im Reichstag lezthin Beschwerde erhoben. Der Staatssekretär v. Tirpik meinte dazu, daß die Kritik der Sozialdemokraten wohl nie verstummen werde, die Werftverwaltung wisse wirklich nicht, was sie zu bessern habe. Jezt liegt eine neuerliche Bestätigung dafür vor, wie gerechtfertigt die sozialdemokratische Kritik ist, mit welch gutem Grunde fich die Arbeiter der Reichswerften gegen die Maßnahmen der Verwaltung wehren. Auf der Reichswerft zu Wilhelmshaven wird den Arbeitern für geringfügige Vergehen in der Art eines militärischen Befehls angedroht, daß sie in Strafe bis zur Höhe eines Taglohns genommen werden. Wenn Staatsbetriebe Musterbetriebe sein sollen, so ist es eine elementare Forderung, daß solche Verordnungen nicht erlassen werden dürfen, wie sie sich die Arbeiter in keinem Privatbetrieb gefallen lassen. Die Regierung hat also genug Gelegenheit, bessernd in die Verwaltung einzugreifen. Bei der Heze gegen das Koalitionsrecht suchen die Scharfmacher, den sogenannten„ neuen Mittelstand" vor ihren Karren zu spannen. Die nationalliberale Partei hat eine eigene Studienkommission eingesetzt, die das Material über den Terrorismus der organisierten Arbeiter sammeln soll. Die Körperschaft eigener Art wandte sich mit dem Ersuchen um Material auch an eine bürgerliche Angestelltenorganisation in Magdeburg und an den Bund der technisch- industriellen Beamten. Vom Bund der technisch- industriellen Beamten holten sich die Herren eine Antwort, die sie ihrer Materialmappe jedenfalls nicht einverleiben werden. Es wurde ihnen bedeutet, daß ihre„ Studien" nur Machenschaften und Treibereien dienten, deren Zweck es sei, die Lage der Arbeiter und Angestellten zu verschlechtern. Ein besonderer Arbeitswilligenschutz habe nur dann Sinn, wenn er den arbeitswilligen Arbeitern und Angestellten zugute fomme, die wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Organisation gemaßregelt werden. Solche abhängige Erwerbstätige seien gegen die Verkümmerung und Meuchelung ihres wichtigsten staatsbürgerlichen Rechts zu schützen. Der Bund der technisch- industriellen Beamten sei gern bereit, in reicher Fülle Material zur Verfügung zu stellen, aus dem man entnehmen könne, daß ein solcher Arbeitswilligenschutz mit anderen Worten eine Sicherung des Stoalitionsrechts- dringend nottut. Gegen die Tarifgemeinschaft im Buchdrudgewerbe äußern sich ständig scharfmacherische Einflüsse von außen. Eine fleine Gruppe von Unternehmern des Gewerbes begönnert den ebenso kleinen und völlig bedeutungslosen Gutenbergbund, der verlangt, an den Tarifabmachungen teilnehmen zu dürfen. Der Bund ist seinerzeit als Streitbrecherorganisation gegründet worden, und durchaus arbeiterfeindliche Tendenzen sind in ihm noch heute lebendig. Im Publikationsorgan der scharfmacherischen Buchdruckerprinzipale hat ein Artikelschreiber ausNr. 8 geflügelt, daß der Buchdruckerverband streiken würde, wenn man auf der Zulassung der Gutenbergbündler zu den Tarifabschlüssen bestehen werde. Zurzeit liegt feine Tatsache vor, auf die sich die Behauptung mit Recht berufen könnte. Die Frage selbst wird erst nach drei Jahren bei der nächsten Tarifberatung akut. Der Zwed des Artikels ist offenbar, den scharfmacherischen Einflüssen weiteren Boden zu bereiten. Um den christlichen Bergarbeiterverband scheint es nicht gut zu stehen. Nach den Angaben seines eigenen Verbandsorgans haben für Oktober 97 Zahlstellen noch nicht abge= rechnet, und seit noch längerer Zeit sind einige Zahlstellen mit der Abrechnung im Rückstand. Das Organ der katholischen Fachabteiler berichtet, daß im Saarrevier allein 10 000 Mitglieder aus der christlichen Organisation ausgetreten sind. Wie es in Wirklichkeit aussieht, erfährt die Öffentlichkeit nicht. Die schlauen Christlichen befolgen seit langem die Taktik, über ihre Organisationsverhältnisse nicht öffentlich Abrechnung zu geben. Der nächste deutsche Gewerkschaftstongreß wird vom 22. bis 27. Juni 1914 in München tagen. # 25 Jahre Gewerkschaftsarbeit. Der Verband der Schnei der, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands fonnte am 1. Oktober auf eine 25jährige Tätigkeit zurückblicken. 1888 wurde er mit 3470 Mitgliedern als Verband deutscher Schneider gegründet und entwickelte sich in den ersten Jahren recht gut. Bereits 1889 hatte er 10 806 Arbeiter zusammengeschlossen. Vom 1. Oktober 1890 an nahm die Organisation auch weibliche Mitglieder auf und änderte ihren Namen um in: Verband der Schneider und Schneiderinnen. Die Agitation unter der weiblichen Arbeiterschaft konnte leider einen Mitgliederrückgang nicht aufhalten. Die Zahl der weiblichen Mitglieder war zunächst recht gering. Sie betrug 1891: 134, 1892: 131, 1893: 353, 1894: 458, 1895: 581, 1896: 1175. Diese Ziffern zeigen den Mitgliederstand am Jahresschluß. Der Konfektionsarbeiterstreik von Berlin 1896 ließ gegen die Mitte des Jahres die Zahl der weiblichen Mitglieder bedeutend anschwellen. Jedoch so schnell wie der Zustrom erfolgt war, so schnell verebbte er wieder. Und so rasch wie sich die Mitglieder berliefen, gingen auch die nicht zu unterschäßenden Erfolge des Streits verloren. 1898 war die Zahl der weiblichen Mitglieder des Verbandes auf 389 gesunken, und erst das Jahr 1904 hob sie mit 1287 wieder über das erste Tausend hinaus. Bon da ab ging es schneller vorwärts. 1905 zählte der Verband 2678 organisierte Arbeiterinnen, 1906: 3712, 1907: 7640. Die bedeutende Steigerung des weiblichen Mitgliederstandes 1907 hatte ihre Ursache darin, daß am 1. November der Verband der Wäschearbeiter mit airfa 3000 weiblichen Mitgliedern dem Verband der Schneider beigetreten war. Von den 10 217 weiblichen Mitgliedern, die der Verband am Jahresschluß 1912 zählte, waren beschäftigt: in der Herrenmaß-, Uniform- und Lieferungsschneiderei 147, in der Herren- und Knabenkonfektion 3335, in der Damenschneiderei und Damenkonfektion 3593, in der Wäscheindustrie 2936. 206 weibliche Organisierte haben den Zweig des Gewerbes nicht angegeben, in dem sie erwerbstätig sind. Die Zahl der männlichen Mitglieder hatte ihren niedrigsten Stand mit 6141 im Jahre 1892 erreicht. Von da an ist sie langsam gestiegen. Erst im Jahre 1902 überschritt die Zahl der männlichen Mitglieder wieder 10 000, fie betrug 11 376. Am Schlusse des zweiten Quartals 1913 musterte der Verband 40 194 männliche Mitglieder. 29 620 davon arbeiteten in der Herrenmaß, Uniform- und Lieferungsschneiderei, 6506 in der Herren- und Knabenfonfettion, 2871 in der Damenschneiderei und Damenkonfektion, 479 in der Wäscheindustrie und bei 311 war eine Angabe der Beschäftigung nicht zu ermitteln. Bei den Zahlen der Organisierten ist eines zu berücksichtigen: die ungeheuren Schwierigkeiten, auf die die gewerkschaftliche Agition unter der ansehnlichen Heimarbeiterschaft des Gewerbegebiets stößt. Es bedurfte eiserner Ausdauer, um sich durch sie nicht entmutigen zu lassen. An ihr hat es nicht gefehlt, und so ist der Verband trotz alledem so stark geworden, daß die Unternehmer ihn als eine gleichberechtigte Macht bei der Festsetzung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse anerkennen mußten. Bis Ende 1912 hatte er rund 400 Tarifverträge abgeschlossen, die für 9945 Betriebe mit 58 045 männlichen und 24 018 weiblichen Arbeitern gelten. Nicht nur in der Herrenmaß-, Uniform- und Lieferungsschneiderei wird heute zu tariflich geregelten Löhnen gearbeitet. Auch in der Herrenund Knabenkonfektion ist das der Fall, von den Ausnahmen in Herford und München- Gladbach abgesehen. In der Umgegend von Aschaffenburg, Frankfurt a. M., Mainz usw. gelten die tariflichen Lohnbestimmungen auch für die auf dem Lande wohnenden Konfektionsschneider. Der Verband ist daran, in Berlin und Stettin Nr. 8 Die Gleichheit durch Tarife die Löhne der Arbeiterinnen festzulegen, die bei und für Zwischenmeister der Herren- und Knabenkonfektion beschäftigt find. Gelingt das, so ist der Ausbeutung der weiblichen Arbeitskräfte in diesem Gewerbezweig immerhin eine gewisse Grenze ge= zogen. Natürlich versteht sich diefes: je größer die Zahl der organifierten Arbeiterinnen ist, desto leichter wird der Verband diesen Fortschritt durchfeßen. Zu tariflichen Löhnen arbeiten die in den Berliner und Bielefelder Wäschefabriken beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen: Zuschneider, Näherinnen, Wäscherinnen, Blätterinnen, Stemplerinnen usw. Wer den Kapitalismus kennt, der weiß, daß diese Erfolge nicht immer auf gütlichem Wege erzielt werden konnten. Sie sind zum Teil das Ergebnis recht umfangreicher und langandauernder Streiks und Aussperrungen. Von 1900 bis 1912 hat der Verband für solche Kämpfe rund 2 000 000 Mt. ausgegeben, wovon allein 587 006 Mt. aufgewendet wurden, um für die Konfettionsarbeiterschaft bessere Arbeitsbedingungen zu ertroßen. An den 1168 Lohnbewegungen, die in diesen 12 Jahren stattgefunden haben, waren 248 619 Personen beteiligt. Von 1905 bis 1912 wurde für 118 378 Personen eine Erhöhung der Lohnfumme von zusam men 13 388 752 Mt. durchgesezt, das ergibt 2,18 Mt. pro Person und Woche oder 113,10 Mt. im Jahr. Viele der am Kampf und Erfolg beteiligten Mitglieder standen aber in diesen 8 Jahren zwei bis dreimal in Lohnbewegungen und haben natürlich entsprechend oft ihr Einkommen erhöht. Die errungene Verkürzung der Arbeitszeit beträgt in demselben Zeitraum für 17 387 Persenen 4 147 624 Stunden, das sind 4,6 Stunden pro Person und Woche oder 238,5 Stunden im Jahr. Eine beklagenswerte Ausnahme von der Verbesserung der Arbeitsbedingungen macht leider noch immer die gesamte Damenkonfektion. Hier ist es dem Verband bisher nicht gelungen, genügend viel Arbeiter und Arbeiterinnen zu organisieren, so daß er die Unternehmer zu Zugeständnissen zu zwingen vermöchte. In der Damenkonfektion, einschließlich der Blusen- und Schürzenkonfektion, herrscht das Zwischenmeistersystem bor, unter dem fast ausschließlich Heimarbeiterinnen beschäftigt werden. Zehntausende und aber Zehntausende Proletarierfrauen und-töchter unterliegen hier der härtesten, zügellofen Ausbeutung. Trotzdem fehlt es gerade ihnen an Solidaritätsgefühl und Klaffenbewußtsein, an Verständnis für die Organisation. Die Fabrikanten dagegen, besonders in Berlin, sind seit Jahrzehnten gut organifiert. Nicht nur gegen die Regelung der Löhne wehren sie sich, sondern auch gegen den geringsten Versuch, die Heimarbeit gesetzlich zu schützen. Da ist es denn kein Wunder, wenn es um den erreichten geseglichen Schutz der Heimarbeiterschaft so spottschlecht steht. Der Verband hat für Reise-, Kranken- und WöchnerinnenunterStübung sowie für Umzugskosten, Rechtsschuß usw. von 1900 bis 1912 insgesamt 3 038 316,53 MRI. aufgewendet. Nicht mitgerechnet ist dabei, was die Lokalkassen für Unterstüßungszwecke irgendwelcher Art verausgabt haben. Mit 50 000 Mitgliedern und annähernd einer Million Mark Kassenbestand beging der Verband am 3. Oftober seine Jubiläumsfeier im Berliner Gewerkschaftshaus. Hoffentlich wird er in den nächsten 25 Jahren noch weit größere Fortschritte erkämpfen. Der ausgebeuteten Arbeiterschaft des groBen Wirtschaftsgebiets zu Nutz und Frommen. H. Stühmer. Genossenschaftliche Rundschau. Die erste Sigung des Reichstags nach der Vertagung brachte eine recht lebhafte Mittelstands- und Konsumvereinsdebatte. Anlaß dazu gaben mehrere Petitionen der Mittelständler, über die die Petitionskommission berichtete. Selbstverständlich richteten sich die Petitionen auch in diesem Falle wieder Hauptsächlich mit gegen die Konsumvereine, neben den Warenhäusern bekanntlich die von den Mittelstandsrettern bestgehaßten wirtschaftlichen Gebilde. Man kennt die„ Gründe", die in solchen Betitionen gegen die Konsumvereine angeführt werden; es sind stets dieselben. Soweit die Konsumvereine in Frage kommen, möchten die rückständigen Mittelstandsschwärmer am liebsten ein Verbot der Arbeitergenossenschaften schlechthin. Man kann jedoch ein derartiges Anfinnen an eine gefeßgebende Körperschaft nicht stellen, wenn man ernst genommen sein will. Daher begnügten sich die Mittelstandskämpen mit der Forderung, die Konsumbereine mit möglichst hohen Sondersteuern zu belegen. Den Be amten und Lehrern aber soll es strikt verboten sein, solchen mißliebigen Organisationen anzugehören, das heißt, es soll diesen Staatsbürgern ein wichtiges Recht ohne weiteres genommen wer= den! So forderte man, allen neu anzustellenden Lehrern und Beamten den Beitritt zu Konsumvereinen jeglicher Art zu untersagen und die im Amte befindlichen Lehrer und Beamten bei Aufrfidung in eine höhere Gehaltsklasse oder bei ihnen sonst zu125 teil werdenden Gehaltserhöhungen zu verpflichten, aus allen Konsumvereinen, denen sie etwa angehören, auszutreten". Das Verbot, beziehungsweise die Verpflichtung sollte auch für alle Familienangehörigen gelten, die den Haushalt des Beamten teilen. Zuwiderhandlungen sollten den Verlust der Gehalts erhöhung nach sich ziehen. Man sieht, Bescheidenheit gehört nicht zu den Tugenden jener Leute, die diese Eigenschaft den Arbeitern nicht oft genug predigen können. Sie hatten sich auch nicht gescheut, tatsächlich unwahre Angaben in die Petitionen hineinzuschreiben. Das wurde im Reichstag von sozialdemokratischer Seite festgenagelt, wie unsere Genossen überhaupt das ganze Verlangen der Rückwärtsler in das rechte Licht stellten und die Nützlichkeit der Konsumvereine gebührend hervorhoben. Und sie waren wie immer die einzigen, die das taten! Zwar verhielten sich die Liberalen etwas reserviert gegen die unverfrorenen Wünsche der Betenten, zu einer Anerkennung der Konsumvereine reichte es aber nicht. Daß die Redner der rechtsstehenden Parteien in die Kerbe der Krämer schlugen, ist selbstverständlich. Zum reaktionären Bunde gehörte natürlich auch das Zentrum, obwohl seine Arbeiterwähler in großer Zahl Mitglieder von Konsumvereinen find. Die Petitionen wurden schließlich der Regierung als Material überwiesen, das aber gegen die Stimmen der Sozialdemofratie, die übergang zur Tagesordnung beantragt hatten. Hoffentlich wird die Regierung dieses Material" so bewerten, wie es der Sache entspricht. Die Entscheidung dürfte ihr wesentlich erleichtert werden durch die Debatten im Reichstag, besonders aber durch die sozialdemokratischen Reden. Für die Konsumvereine ergibt sich aus dem Vorgang wieder einmal die Lehre, daß sie in den Parlamenten verraten und verkauft wären, wenn dort nicht die Sozialdemokratie ihre Interessen verträte! Der Kampf gegen die Konsumvereine spielt bis in die Ge= richtssäle hinein und kann dort eigentümliche Verwirrung anrichten. Das zeigte vor einiger Zeit eine Gerichtsverhandlung in Halle. Dort erhielt eine Badwarenausträgerin des Konsumvereins ein Strafmandat, weil sie Backwaren an Nichtmitglieder abgegeben hatte. Nun sagt der§ 8 des Genossenschaftsgesetzes ganz klar und bestimmt, so daß es auch jeder Laie verstehen kann: Konsumvereine, die zugleich produzieren, verarbeiten, zubereiten, zum Beispiel Brot baden, Vich ausschlachten, Kraut einmachen usw., dürfen so gewonnene Waren an jedermann verkaufen." Der Strafbefehl war demnach ungefeßlich! Nachdem die Entscheidung des Gerichts angerufen war, durfte man also eine glatte Freisprechung erwarten. Doch das Gericht wußte es anders. Es verurteilte die Frau mit der unglaublichen Bcgründung, die Produktivabteilung des Konsumvereins( Bäderei) erscheine mehr wie eine Umschreibung zur Umgehung des Gesezes. Man ist manches auf dem Gebiet der Rechtsprechung gegen die Konsumvereine gewöhnt, dieses Urteil muß aber denn doch als unerhört bezeichnet werden! Die Frage der Besteuerung der Konsumvereine beschäftigt fortgesetzt Behörden und Gerichte. Neuerdings handelt es sich besonders um den sogenannten festen Rabatt, der in manchen Konsumvereinen eingeführt ist. Der Unterschied von dem sonst am meisten üblichen System der Rückvergütung an die Mitglieder nach Höhe des Reinüberschusses am Jahresumsatz besteht in folgendem: Durch Statut oder Generalversammlungsbeschluß ist den Mitgliedern von vornherein und unter allen Umständen ein genau festgesetzter Rabatt rechtsverbindlich zugesichert. Um diesen Betrag ermäßigt sich natürlich am Ende des Geschäftsjahres beim Rechnungsabschluß der Überschuß. Da aber nur letterer besteuert wird, ist der feste Rabatt der Steuerbehörde als Objekt entzogen, und die Steuerleistung fällt entsprechend niedriger aus. Die Konsumbereine, die festen Nabatt gewähren, tun mithin in der Form nur das gleiche wie die Rabattsparvereine und Privatgeschäfte, die Rabatt geben. Trotzdem gönnen ihnen die Konsumvereinsfeinde den Vorteil einer Steuererleichterung nicht, die auch der Privathandel genießt. Ein Krämer, der auf die von ihm verkauften Waren Rabatt gewährt, bucht diesen natürlich als Untoften bestehungsweise Ausgabe und zieht die Summe vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Was bei ihm selbstverständlich ist, soll im gleichen Falle beim Konsumverein falsch sein. Die Mittelständler sind auch hier wieder am Werke, indem sie Behörden und Gerichte scharfmachen, den festen Rabatt der Konsumvereine mit zu besteuern. In Preußen find die Herren allerdings damit abgefallen. Gegen einen schlefischen Konsumberein war in dieser Weise vorgegangen worden. Die Steuerberufungskommission hatte dafür volles Verständnis und erkannte, daß der feste Rabatt des Konsumvereins mit zu versteuern sei. Nicht aber das preußische Oberverwaltungsgericht für Steuersachen. Es entschied Ende September gegenteilig, gab also 126 Die Gleichheit dem Konsumverein recht, daß der gewöhnliche feste Rabatt nicht wie gewünscht zur Steuer herangezogen werden könne. In Württemberg beschäftigt sich gegenwärtig der Finanzausschuß des Landtags mit derselben Frage. Sie war noch nicht entschieden, als diese Rundschau geschrieben wurde. In der Schweiz hat sich eine Liga für die Verbilligung der Lebenshaltung" gebildet. Sie will der künstlichen Lebensmittelteuerung entgegenwirken. Ende November hat die konstituierende Versammlung stattgefunden. Die Gründer sind der Verband schweizerischer Konsumvereine, der Arbeiterbund und der Gewerkschaftsbund. Nach den Statuten ist der Zweck der Liga, im Interesse der minderbemittelten Bevölkerung und auch der Importindustrie(!) darauf hinzuwirken, daß die Lebenshaltung der schweizerischen Bevölkerung nicht künstlich durch staatliche Eingriffe verteuert werde. Diesen Zwed sucht sie zu erreichen durch schriftliche und mündliche Propaganda, Herausgabe entsprechender Publikationen, Veranstaltung statistischer Erhebungen, Förderung des schweizerischen AußenHandels, Mitwirkung bei Zolltarifen und Handelsverträgen, Bertretung ihrer Forderungen in der Presse, bei den eidgenössischen Behörden und in Voltsbewegungen( Initiative, Referendum usw.). In der Generalversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme; Kollektivmitglieder haben für je 50 Franken Jahresbeitrag eine Stimme mehr. Mitglied kann jede physische und juristische Person beziehungsweise Vereinigung werden, die gewillt ist, den Zweck der Liga zu fördern. Etwas eigenartig mutet an, was weiter nach der Konsumgenossenschaftlichen Rundschau" in der Begründung zum Statutenentwurf gesagt wurde:„ Die wirtschaftlich- politische Lage werde immer weitere Kreise zwingen, in der wichtigen Frage der Lebensmittelteuerung Stellung zu nehmen. Gerade in dieser Frage würden die trennenden Momente von geringerer Bedeutung sein. Jede weitere Belastung der Konsumenten benachteilige empfindlich Handel und Industrie, besonders die Exportindustrie. Die durch die neue Belastung der Konsumkraft erforderlichen höheren Löhne würden die Konkurrenzfähigkeit der Exportindustrie auf dem Weltmarkte schwä= chen. Der Referent hoffte, daß dieses Moment der Liga für die Verbilligung der Lebenshaltung neue Bundesgenossen zuführen würde. Die nächsten Aufgaben seien, gegen den bevorstehenden Zolltarif zu kämpfen, um so das Interesse der Konsumenten und der Exportindustrie wahrzunehmen." Danach scheinen sich auch die Unternehmer an dieser Liga zu beteiligen. Von Arbeitern beziehungsweise ihren Vertretern und Konsumvereinen müßte es ja geradezu unverständlich anmuten, wenn sie im Interesse niedriger 2öhne gegen Lebensmittelteuerung auftreten. Die Arbeiter müssen hohe Löhne trotz des Kampfes gegen künstliche Lebensmittelteuerung fordern. Es scheint also, als ob eine r cht bunte Gesellschaft diese Liga aus der Taufe gehoben habe. Nach Mitteilungen des englischen Arbeitsamtes hatte die britische Genossenschaftsbewegung auch im Jahre 1912 wieder Fortschritte gemacht. Das trifft besonders auch auf die Konfumvereine zu. Insgesamt bestanden Ende 1912 im Vereinigten Königreich 1530 Genossenschaften mit 2790 710 Mitgliedern, einem Umsatz von 2903 Millionen Mark und einem überschuß von 265 Millionen Mark. Das bedeutet gegen das Vorjahr eine Abnahme an Genossenschaften um 17, dagegen eine Zunahme an Mitgliedern um 110 989. Vom Umsatz entfielen auf die Konsumvereine, deren 1392 gezählt wurden, 1577,6 Millionen Mart, auf die größtenteils Konsumenten gehörigen Kornmühlengenossenschaften 22,3 Millionen Mark, auf die Bäckereigenossenschaften 22,7 Millionen Mark und auf die eigentlichen Arbeitsgenossenschaften 563,1 Millionen Mark. Für die drei letztgenannten Arten von Genossenschaften ist Umsatz und Eigenproduktion gleichbedeutend. Die bei weitem größte Zunahme der Produktion fommt auf die Konsumvereine, die ihren Umfang auf das Anderthalbfache gesteigert haben, während die Großeinkaufsgesellschaften nur eine Verdoppelung, die anderen Genossenschaftsarten noch geringere Fortschritte aufweisen. Etwa drei Viertel der genossenschaftlichen Produktion( 412 Millionen Mark) entfallen anf die Herstellung von Nahrungsmitteln: Müllerei-, Bäckerei- und Schlächtereiprodukte, Schokolade, Konserven, Kakao, dazu kommt noch Tabak. Dann folgt das Bekleidungsgewerbe mit 76,5 Millionen Mark, die Fabrikation von Seife und Lichtern mit 19 Millionen Mark, die Herstellung von Geweben mit 18,4 Millionen Mark, Baugewerbe, Steinbrüche, Möbelfabrikation mit 18,3 Millionen Mark, das Druckereigewerbe mit 9,8 Millionen Mark, das Metallgewerbe, Maschinen- und Schiffbau mit 4,0 Millionen Mark und andere Industrien mit 5,7 Millionen Mark. Diese gewerblichen Genossenschaften beschäftigten in ihren Betrieben insgesamt 134 303 Arbeiter. Davon entfiel die knappe Hälfte, 56 691 Personen, auf die Produktivabteilungen. H. F. Notizenteil. Soziale Gesetzgebung. Nr. 8 Das Minimallohngesetz für Heimarbeiterinnen in Frankreich. Das Gefeß, das den Minimallohn für die Heimarbeite rinnen der Bekleidungsindustrie in Frantreich einjührt, ist ohne Widerspruch von der Deputiertenkammer angenommen worden. Es bedarf nur noch der Zustimmung des Senats. Daß die Senatoren den Grundsaß der gesetzlichen Lohnregelung für die Heimarbeiterinnen nicht verwerfen werden, ist zu hoffen. Zwar genießt bei ihnen die verschimmelte liberale" Nationalökonomie noch viel Ansehen, die jede gesetzliche Beschränkung der Ausbeutung für ein Attentat auf die Freiheit" ausgibt. Diese Nationalökonomie ist ja dem Profitbegehren der Kapitalisten auf den Leib zugeschnitten. Jedoch die Zustände in der französischen Bekleidungsindustrie, deren Produkte zum großen Teil in Heimarbeit hergestellt werden, sind so schrecklich, daß die Angehörigen aller Klassen die Notwendigkeit eines Eingreifens zugeben müssen. Der Umfang und die Bedeutung dieser Industrie auf dem Weltmarkt erscheinen wie blutiger Hohn auf das furchtbare Elend der Heimarbeiterschaft. Einen Skandal hat der Arbeitsminister die Zustände in öffentlicher Barlamentssigung genannt, und niemand vermöchte das Zeugnis zu bestreiten, das der bürgerlichen Gesellschaft damit von ihren berufsmäßigen Verteidigern ausgestellt wurde. Den stärksten Anstoß zum gesetzlichen Eingriff hat die von uns seinerzeit besprochene Enquete gegeben, die das Arbeitsamt über die Zustände in der Wäsche- und Kunstblumenindustrie vorgenom= men hat. Die Ergebnisse waren geeignet, selbst das abgestumpfteste Bourgeoisgewissen zu beunruhigen. Es zeigte sich, daß im Depar tement Allier 72 Prozent aller Heimarbeiterinnen unter 200 Franken jährlich verdienen! Jm Departement Cher beträgt das Verhältnis 53 Prozent, im Departement Loir- etCher 52 Prozent, im start großindustriellen Departement Jndre, wo die Lebensmittel teurer als in Paris sind, 43 Prozent! Es gibt Orte wie St. Florent in Cher, wo 82 Prozent, Méobeque im Departement Indre, wo 90 Prozent aller in der Heimarbeit tätigen Arbeiterinnen weniger als 100 Franken jährlich verdienen. Aber in Paris selbst, der Stadt des Lurus und des Ge= nusses, sind die Zustände auch unsagbar grauenhaft. In der Enquete wurde für 217 Pariser Heimarbeiterinnen auf Grund ihres Saisonverdienstes und der Dauer des Arbeitstage der Stun= denlohn ermittelt. Er betrug für die Hälfte weniger als 16 Centimes und für 85 Prozent weniger als 26 Centimes! Für 366 Arbeiterinnen wurde eine Tabelle des Jahresverdienstes angelegt. Danach verdienten drei Fünftel weniger als 400 Franken! Dazu kommt die Unregelmäßigkeit der Arbeit. Vor den Festtagen der vornehmen Welt, zum Beispiel dem„ Grand Prix", dem wichtigsten Renntag, muß manchmal 30 Stunden ununter= brochen gearbeitet werden. Dann wieder gibt es Perioden der Arbeitslosigkeit, die bei manchen Kategorien eine schreckliche Dauer haben. Nach der amtlichen Untersuchung schaffen von den Heimarbeiterinnen nur 22 Prozent das ganze Jahr. Von den Blumenarbeiterinnen haben 65 Prozent eine„ tote Saison", darunter 24 Prozent 1 bis 2 Monate, 25 Prozent 3 bis 5 Monate, 18 Prozent gar 6 bis 7 Monate! Von den Blumenarbeiterinnen, die der Kategorie der„ petite fleur"( fleinen Blume) angehören( die Rosenarbeiterinnen sind etwas besser gestellt), bezichen 32 Prozent Armenunterstützung. Und bei den Heimarbeiterinnen, die die unqualifizierten Arbeiten der Bekleidungsgewerbe verrichten den Stepperinnen, Knopf- und Knopflochnäherinnen usw.-, ist die Entlohnung noch schlechter als bei den von der Enquete berührten Wäsche- und Blumenarbeiterinnen! bei Unter diesen Verhältnissen ist das neue Gesetz als ein Fortschritt zu begrüßen. Sicherlich entspricht es nicht den Forderungen, die von einer energischen Sozialreform auch schon in der heutigen Gesellschaftsordnung unmittelbar durchgesetzt werden könnten. Die sozialistischen Abgeordneten hatten denn auch einen weitergehenden Entwurf eingebracht, den sie aber zurückzogen, um eine möglichst einmütige Kundgebung der Kammer zustande zu bringen, die auf den Senat wirken soll. Aber das Gesetz enthält eine Reihe von Bestimmungen, die bei kluger und energischer Anwendung das Elend der Heimarbeiterinnen mildern und diese unglücklichsten, wehrlosesten aller Proletarierinnen der Vorteile teilhaftig machen können, die von der kämpfenden organisierten Arbeiterschaft errungen worden sind. Jedenfalls geht das Gesetz über das so armselige deutsche vom 20. Dezember 1911 bedeutend hinaus, wenngleich es andererseits zurückbleibt hinter der englischen Gesetz Nr. 8 Die Gleichheit gebung, die 1909 die Trades Boards zur Lohnfestsetzung auch für Werkstättenarbeit berechtigt, und hinter dem Minimallohngesetz für die Bergarbeiter vom 29. März 1912. Als Grundgedante des französischen Gefeßes kann die Absicht bezeichnet werden, daß jede Heimarbeiterin der Be= kleidungsindustrie bei einer normalen zehnstü 11= digen Arbeit das Lohnminimum erlangen foll. Dieses Lohnminimum ist aber nicht als gistenzminimum gedacht, sondern es wird mit Rücksicht auf den Lohn bestimmt, der für die gleiche oder ähnliche Werkstätten arbeit zu zahlen ist. Und zwar ist folgendes festgesetzt: Die Arbeitsräte beziehungsweise wo diese noch nicht bestehen die Gewerbegerichte der verschiedenen Gegenden haben zu erheben, welches der Lohn ist, der Werkstättenarbeiterinnen von durchschnittlicher Geschicklichkeit in den üblichen Arbeiten des Berufs gezahlt wird. Danach wird ein Minimallohn für die Heimarbeiterinnen festgesetzt, der mindestens zwei Drittel des Wertstättenlohns betragen muß. Und diesem Betrag entsprechend sind die Stück= löhne so zu bemessen, daß sie einer Arbeiterin von mittlerer Geschicklichkeit gestatten, ihn in zehnstündiger Arbeit zu verdienen. Wird gegen das Minimum beziehungsweise gegen die von den Arbeitsräten ausgearbeiteten Lohntabellen Einspruch erhoben, so entscheidet in letter Instanz eine Zentralkommission des Arbeitsministeriums, der Arbeiter und Unternehmer in gleicher Anzahl angehören. Die Unternehmer sind verpflichtet, ein Register der beschäftigten Arbeiterinnen anzulegen, die Stücklohntabelle anzuschlagen und Arbeitsbücher mit genauen Eintragungen auszugeben. Zahlt der Unternehmer nicht die angeschlagenen Löhne, entsprechen diese nicht dem obligatorischen Minimum oder übertritt er auf andere Weise das Gesetz, so ist die Klage vor dem Gewerbegericht an= hängig zu machen. Zur Klage aber sind nicht nur die geschädigten Arbeiterinnen selbst berechtigt, sondern auch die Berufssyn= dikate( Gewerkschaften) der Bekleidungsindustrie sowie durch das Arbeitsministerium speziell dazu autorisierte Vereinigungen. Dieses Klagerecht kommt auch Gewerkschaften zu, die ganz oder zum Teil aus Werkstättenarbeitern bestehen. Damit ist den Gewerkschaften die Befugnis gesetzlich zuerkannt, als Schüßer der verletzten Arbeiterinteressen aufzutreten. Daß auch anderen Vereinigungen dasselbe Recht gewährt werden kann, ist bei den gegebenen Verhältnissen zu begreifen. In vielen Gegenden sind die Gewerkschaften der Bekleidungsindustrie schwach entwickelt, und es wird auch leider nicht wenig Fälle geben, wo die Arbeiterinnen aus Furcht oder Vorurteil ihre Rechte lieber von neutralen jozialpolitischen Vereinigungen geltend machen lassen als von Gewerkschaften. Es wird ohnehin nicht leicht sein, bei diesen gedrücktesten Arbeiterinnen, denen das Selbstbewußtsein und das Klassenbewußtsein vielfach noch mangelt, den Mut zum Kampf für ihr Recht zu erwecken. Aufgabe der Gewerkschaften wird es sein, die Heimarbeiterinnen soweit aufzuklären, daß sie ihren natürlichen Sachwalter in ihrer Berufsorganisation und nicht in Vereini gungen bürgerlicher Arbeiterfreunde" erblicken. Hervorzuheben ist, daß die genannten Vereine die Klage aus eigenem Recht einzubringen befugt sind und dabei nicht den Nachweis eines Schadens zu erbringen haben. Das Gesetz sieht in zwei Punkten auch eine Erweiterung seiner Geltung über den Kreis der Arbeiterinnen in der Bekleidungsindustrie vor. Erstens sollen auch männliche Heimarbeiter dieser Industrie den Minimallohn beanspruchen dürfen. Wichtiger ist, daß die Gesetzesbestimmungen nach einem eingeholten Gutachten des obersten Arbeitsrats durch ein bloßes Dekret auch auf Heimarbeiterinnen anderer Gewerbe ausgedehnt werden können. Jaurès hat den Kammerbeschluß etwas überschwenglich als ein Datum in der sozialen Geschichte Frankreichs gefeiert. Auch wenn man diese Meinung nicht teilt, verdient das Gesetz Beachtung. Eine seiner wertvollsten Wirkungen ist die Solidarität, die es zwischen den Werkstätten- und den Heimarbeiterinnen anbahnt, da der Minimallohn dieser mit dem Lohn jener steigt. Der praktische Erfolg des Gesetzes hängt von der Aktion der Arbeiterorganisationen ab. Wenn diese versagen, so würde die ärgste Ausbeutung sozusagen eine soziale Sanktion bekommen. Es ist nicht zu verkennen, daß bei manchen Abgeordneten wie bei vielen bürgerlichen Sozialreformlern bei Schaffung des Gesetzes die Absicht im Spiel war, der Arbeiterbewegung den Wind aus den Segeln zu nehmen. Aber dieser Umstand nimmt der Reform ebensowenig von ihrem Wert wie die Erkenntnis, daß bei anderen Gesetzesvätern die Furcht mitgewirkt hat, bei der weiteren Verelendung der französischen Mütter würden die imperialistischen Pläne zum Teufel 127 gehen müssen. Die organisierte Arbeiterschaft hat es in ihrer Hand, das Gesetz nußbringend und zu einer neuen Kraftquelle des kämp= fenden Proletariats zu machen. Otto Pohl. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Die sozialistische Frauenbewegung der Schweiz steht vor einer bedeutsamen Entscheidung. Sie betrifft den Fortbestand des Ar= beiterinnenverbands, der lange Jahre unter ungünstigen Umständen tapfer Pionierarbeit für die Aufklärung und Organisierung der proletarischen Frauen geleistet hat. Am 25. Januar 1914 findet in Zürich der Delegiertentag des Verbands statt. Die Verhandlungen über die Auflösung oder die weitere Eristenz des Verbands bilden den wichtigsten Teil der Tagesordnung. Der Verband ist 1890 gegründet worden und gab einer Reihe von lokalen Arbeiterinnenvereinen eine einheitliche Zentralleitung. Im letzten Jahre waren ihm 13 solcher Sektionen angegliedert, von denen sich 11 gleichzeitig der sozialdemokratischen Partei angeschlossen hatten, während 9 Arbeiterinnenvereine weder dem Verband noch der Partei angehörten. Die Auflösung der zentralen Arbeiterinnenorganisation sell dazu mithelfen, daß alle einzelnen Arbeiterinnenseftionen der sozialdemokratischen Partei beitreten und daß dadurch einer späteren vollständig gemeinsamen Organisation der Genossinnen und Genossen vorgearbeitet wird. Ein Antrag auf Auflösung des Verbandes und Einseßung einer Frauenagitationsfommission war von den 5 Arbeiterinnenvereinen Orlikon- Seebach, Basel, Winterthur, Chur und Bern bereits der Geschäftsleitung der sozialdemokratischen Partei und dann dem legten sozialdemokratischen Parteitag zu Aarau vorgelegt worden. Die Mehrheit der Geschäftsleitung fonnte sich nicht dazu entschließen, diesen Antrag dem Parteitag zur Annahme zu empfehlen. Diese Tagung selbst nahm ihn weder an, noch lehnte sie ihn ab, sie entschied, daß die Angelegenheit noch weiterer klärender Erörterung bedürfe. Sie soll nun durch den Delegiertentag geschaffen werden. Die Auflösung des Verbandes als Borstufe größerer Einheit der sozialdemokratischen Organisation wird besonders nachdrücklich von der Arbeiterinnensekretärin Genoffin üni in der„ Vorfämpferin" verfochten. Für den weiteren Bestand des Verbandes tritt namentlich der Arbeiterinnenverein Zürich ein. Von beiden Seiten werden beachtenswerte fachliche Gründe ins Feld geführt. Der sozialistische Frauentag in der Schweiz ist vom Zentralvorstand des Arbeiterinnenverbands auf Sonntag, den 8. März angesetzt worden. Der Zentralverband fordert die einzelnen Sektionen des Verbands auf, für eine möglichst einheitliche Durchführung des Frauentags zu sorgen Ueber das mutige, opferfreudige Verhalten der organisierten Arbeiterinnen in Holland schrieb Genosse W. van de Vall, Vertreter des Landarbeiterverbandes, der„ Proletarischen Frau":„ Es war im Sommer. Zur Erntezeit. Es sollte gemäht werden. Da brach in Warfum in Groningen unter den männlichen und weiblichen Landarbeitern ein Streit aus. Es kam darauf an, daß alle Männer und Frauen das Feld verließen. Morgens glückte das, aber mittags zog ein großer Teil der Arbeiter wieder aufs Feld. Da boten die Garbenbinderinnen der Streifleitung an, die Arbeitswilligen vom Feld zu holen. Das gelang. Als sich aber doch noch einzelne Arbeiter sträubten, das Feld zu verlassen, stellten sich die Frauen vor die Sensen der Mäher hin und sprachen: Wenn ihr denn absolut mähen wollt, so mäht nur durch uns! Und zu den Bindern, die noch auf dem Feld waren, gingen die Frauen, setzten sich auf die Garben und riefen:, Wenn ihr denn absolut binden wollt, so sollt ihr aber dicke Garben machen, ihr müßt uns mit hineinbinden!' Bald darauf brach ein Streit bei den Kartoffelauflefern in Ommelanderwijk aus, das auch in Groningen liegt. Zur Zeit der Kartoffelernte befindet sich dort alles auf dem Feld: Männer und Frauen, Kinder und Greise. Sie müssen sich dort den größten Teil des Unterhalts für den Winter verdienen. Statt höheren Lohn wollten die Bauern in einem Fall sogar niedrigeren Lohn geben. Mit der Zustimmung aller organisierten Landarbeiter brach daraufhin der Streik aus. Sieben Wochen dauerte er. Während dieser Zeit gelang es den Männern, in Fabriken Beschäftigung zu finden. Die mehr als fiebzig ausständigen Frauen gaben nicht nach, obgleich der Streit als aufgehoben erklärt wurde. Mit Maschinen und Bauern, die zur Hilfe verpflichtet waren, wurde das, Land schwarz gemacht', aber für Hunderte von Gulden blieben Kartoffeln im Boden. Die Frauen sahen den kommenden Winter vor sich, teine Spur von Schwäche. Am letzten Streittag wurde angeregt, die Kinder aufs Feld zu schicken, damit doch etwas 128 Die Gleichheit verdient würde. Auch das lehnten die tapferen Frauen ab., Solange wir Kartoffeln zu essen haben, leiden wir keinen Hunger, riefen sie aus. Streiklieder singend zogen sie nach Hause. Dieses Mal haben sie verloren, aber ihr revolutionäres Empfinden ist mächtig gestärkt." So halten sich organisierte Proletarierinnen! Sobald sie gefühlt und begriffen haben, was für die Allgemeinheit der Ausgebeuteten auf dem Spiel steht, sind sie die revolutionärsten aller Kämpfer! Frauenstimmrecht. r. r. Wirkungen des Frauenstimmrechts. Amerikanische Blätter berichten, daß in der öffentlichen Bibliothek zu Chicago ein besonderes Lesezimmer für Frauenwahlrechtslite= ratur eingerichtet worden ist. Die Zuerkennung des politischen Wahlrechts an die Frauen des Staates Illinois hatte zur Folge, daß die Nachfrage nach politischer und ökonomischer Literatur bedeutend gewachsen ist. Ähnliches wird aus anderen Orten gemeldet. Ein Buchhändler in Denver behauptet, daß er in den acht Monaten nach Einführung des Frauenwahlrechts in Kolorado mehr Bücher nationalökonomischen Inhalts verkauft habe, als vorher in vielen Jahren. Er fügt hinzu, daß solche Bücher von Frauen und Männern gelesen werden. Der Generalstaatsanwalt Mullen von Wyoming, wo das Frauenwahlrecht feit Jahrzehnten besteht, urteilte also über die Wirkungen der politischen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts:" Juteresse und Wissensdrang der Frauen in bezug auf öffentliche Angelegenheiten sind rege. Fragen von allgemeiner Bedeutung werden im Hause erörtert. Mehr Zeitungen und Zeitschriften werden gelesen. Dabei gewinnen die Interessen des Staates und des Hauses. Der Einfluß ist sehr groß, den die Frau als Mutter, Schwester oder Lehrerin von Knaben auf die Entwicklung idealen Bürgerfinns ausübt. Je mehr sie um Bürgerpflichten Bescheid weiß, um so besser kann sie Knaben belehren und erziehen." Das Verhalten der liberalen Regierung in England zum Frauenwahlrecht ist noch immer zweideutig und wenig verheißungsvoll. Der einflußreiche Reichsschatzkanzler Lloyd George empfing fürzlich in Orford zwei Abordnungen, die für das Frauenwahlrecht eintraten. Die eine war von einer Männerorganisation entsendet, die das Frauenwahlrecht fordert. Ihre Delegation bestand aus Journalisten, Universitätsbeamten, ehemaligen Barlamentsabgeordneten usw., und ihre Wortführer wendeten sich sehr scharf gegen die Haltung der Regierung in Sachen des Frauenwahlrechts. Ebenso nachdrücklich forderte eine Depu= tation von Universitätsprofessoren die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Der Minister antwortete beiden Abordnungen mit den üblichen wohlfeilen Angriffen gegen die„ kricgerische Taktik" der Suffragetten und der faulen Ausrede, daß nichts zur Einführung des Frauenwahlrechts geschehen werde, solange die Agitation dafür von„ Ordnungsstörungen" begleitet sei. Frauenbewegung. Ueber das Erwachen der türkischen Frauen hat Djavid Bey, der frühere Finanzminister, dem sozialistischen Tageblatt„ Humanité" interessante Angaben gemacht. Mit der neueren politischen Entwicklung in der Türkei, mit der Bewegung der Jungtürfen, setzten auch Bestrebungen ein, die Lage der Frauen zu heben. Die Frauen waren in großem Umfang an den Vorbereitungen zum Sturz Abdul Hamids beteiligt. Mit dem Sieg der Jungtürken trat die Bewegung zur geistigen Befreiung des weiblichen Geschlechts lebhafter und kraftvoller hervor. Materiell- rechtlich war die türkische Frau gleichberechtigt mit dem Manne, sie blieb freie Herrin ihres Eigentums und war zu allen Rechtsgeschäften, zum Handelsbetrieb usw. befugt. Dagegen lasteten schwere soziale Vorurteile auf ihr und hemmten die Entwicklung und Betätigung ihres geiftigen Lebens. Strenger noch als die westeuropäische Frau war die Türkin aus dem öffentlichen Leben verbannt. Damit wurde es nun anders. Vier Tage nach der siegreichen Revolution, die Abdul Hamid den Thron kostete, sprach Djavid Bey in Saloniti in einer öffentlichen Versammlung über die neuen politischen Aufgaben. Mehr als tausend mohammedanische Frauen wohnten der Veranstaltung bei. Allerwärts wurden Frauenversammlungen abgehalten, bei denen viele Teilnehmerinnen sogar unverschleiert erschienen. Die Regierung der Jungtürken verbot jedoch solchen Umsturz der Religion und Moral". Sie wollte dadurch der Reaktion den Vorwand nehmen, den religiösen Fanatismus anzustacheln. Vom politischen Gebiet verdrängt, konzentrierte sich die Bewegung nun um so stärker auf die geistige Befreiung der türNr. 8 kischen Frau. In Saloniki wurden Zeitungen für die Mohammedanerinnen gegründet, in Konstantinopel erschien eine Zeitschrift für sie. Die angesehene Schriftstellerin Halide Hanum gründete die Gesellschaft zur Förderung der mosIemischen Frauen, deren Aufgabe es ist, für die materielle und geistige Hebung der Türfin zu wirken. Sie veranstaltete Versammlungen mit literarischen, geschichtlichen und politischen Vorträgen, deren Zahl bald verdoppelt werden mußte. Ein Zeichen des Erwachens der türkischen Frauen sind auch die Reisen ins Ausland. Früher war es den Türkinnen streng verboten, die Grenzen des Landes zu überschreiten, sie durften das nicht einmal tun, um einen ausländischen Arzt aufzusuchen. Der Krieg hat zur Folge gehabt, daß die Bestrebungen der Frauen lebhafter wurden und größeren Spielraum gewannen. Viele Türkinnen widmeten sich im Dienste des roten Halbmonds der Verwundeten- und Krankenpflege. Manche davon brachten Tag und Nacht in den Lazaretten zu und leisteten Vorzügliches. Als die Greuel der modernen Kreuzfahrer", zumal der Bulgaren, bekannt wurden, veranstalteten die Frauen Massenversammlungen, um dagegen zu protestieren und den patriotischen Widerstand zu kräftigen. In den Versammlungen waren Blatten aufgestellt, auf denen die Teilnehmerinnen ihren Schmuck niederlegten vom einfachsten bis zum fostbarsten, um zu den Kosten der Landesverteidigung beizutragen. Noch heute gibt es Werkstuben, wo Frauen unter der Leitung von Frauen arbeiten, um Mittel zur Fürsorge für die Kinder ge= fallener Soldaten aufzubringen. Auch nach Friedensschluß hält die Bewegung zur Reform der Erziehung und Stellung des weiblichen Geschlechts an. In Konstantinopel ist ein Komitee zur Verteidigung der Frauenrechte gegründet worden, das bestrebt ist, sie in der Richtung zur vollen Gleichberechtigung der Geschlechter vorwärtszutreiben. Djavid Bey schloß seine Mitteilungen mit der Versicherung:„ Wir werden nicht aufhören, an der Hebung des Unterrichts und der Erziehung der Frauen zu arbeiten. Denn wir wissen, daß die Erhebung unseres Landes das erfordert." Die Frau in öffentlichen Aemtern. s.k. Eine Frau als Bürgerdeputierte in Berlin. Zum erstenmal hat die Berliner Stadtverordnetenversammlung eine Frau als Bürgerdeputierte vorgeschlagen. Es ist die Vorsteherin der Armenkommission 81 A, Genossin Ottilie Gerndt, die vor Jahren das Amt als Vertrauensperson der Berliner Genosfinnen bekleidet hat. Außer ihr ist noch der Fabrikbesizer Hauer für den Posten eines Bürgerdeputierten der Armendirektion in Vorschlag gebracht worden. Frauen als Stadträte in Großbritannien. Bei den letzten Stadtratswahlen, die im November 1913 in Großbritannien stattgefunden haben, kandidierten 21 Frauen, und 13 davon wurden gewählt. 8 der weiblichen Stadträte gehören feiner politischen Partei an, 3 sind konservativ, eine der Gewählten ist Parteigängerin der Liberalen, eine andere kandidierte für die Arbeiterpartei. Als Forschungsaffistentin für Biologie ist Fräulein Dr. Erdmann an die Yale- Universität New Haven berufen worden. Eine Frau als kommunaler Schaumeister. In der Stadt Roseburg im nordamerikanischen Staate Oregon wurde Miß Pitchford als Schatzmeister der Gemeinde gewählt. Dafür war entscheidend, daß die Frauen das Wahlrecht besitzen und auch trot strömenden Regens in großer Zahl zur Urne gingen. Die lokale Presse nimmt an, daß mehr Frauen als Männer gewählt haben. Die Ortsgruppe Berlin des 3entralverbandes der Hausangestellten sucht sofort oder später eine in der Agitation und in schriftlichen Arbeiten erfahrene Geschäftsführerin. Schriftliche Bewerbungen sind mit der Aufschrift„ Bewerbung" an das Bureau der Ortsgruppe Berlin, Engelufer 21, einzureichen. Berantwortlich für die Redaftton: Frau Klara Bettin( Bundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bet Stuttgart. Druck und Berlag von J. H. W. Dtep Nachf. G.m.b.6. in Stuttgart.