49 Nr. 22 24. Jahrgang Die Gleichheit Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen und Für unsere Kinder Die Gleichheit erscheint alle vierzehn Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Jahres- Abonnement 2,60 Mart. Inhaltsverzeichnis. Stuttgart 22. Juli 1914 Positive Arbeit. Das Aufruf des Parteivorstands zum Parteitag. Wanderungen und Ausflüge für Schulkinder. Von e. p. Frauenwahlrecht und der Niederrheinische Parteitag. Von Maria Wengels. Material zur Tagesordnung der britten Internatio nalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Wien: Aus Deutschland. II. Von Luise Biez. Aus der Bewegung: Von den Schulungsabenden der Genossinnen in Hannover- Linden. Ferienausflüge für Arbeiterkinder in Ge= Schöneberg- Berlin. Politische Rundschau. Von A. Th. werkschaftliche Rundschau. Aus der Holzindustrie. Von fk. Genossenschaftliche Rundschau. Von H. F.Notizenteil: Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Heimarbeit. - Arbeitslosigkeit der weiblichen Erwerbstätigen.- Sozialistische Frauenbewegung im Ausland.- Frauenstimmrecht. in öffentlichen Amtern. Die Frau Parteigenossen, Parteigenossinnen! Auf Grund des Organisationsstatuts beruft der Parteivor stand den diesjährigen Parteitag auf Sonntag, den 13. September, abends 6 1hr nach dem Huttenschen Garten in Würzburg, Virchowstraße 2, ein. Die Eröffnung und die Stonstituierung des Parteitags werden am 13. September stattfinden. Die Festsetzung der Geschäfts- und Tagesordnung soll am Montag, den 14. September, zu Beginn der Situng vorgenommen werden. Als vorläufige Tagesordnung ist festgesetzt: 1. Geschäftsbericht des Parteivorstandes: a. Allgemeines. Referentin: 2. Ziez. b. Sassenbericht. Referent: D. Braun. 2. Bericht der Kontrollkommission. Referent: W. Bock. 3. Bericht der Reichstagsfraktion. Referent: E. Vogtherr. 4. Militärstaat und Demokratie. Referent: Dr. Lensa). Zuschriften an die Redaktion der Gleichheit find zu richten an Frau Klara Zetkin( Zundel), Wilhelmshöhe, Poft Degerloch bei Stuttgart. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furtbach- Straße 12. Die Vorstände der Wahlkreisorganisationen werden dringend ersucht, dem Parteivorstand die Namen der gewählten Delegierten unter genauer Adressenangabe alsbald mitzuteilen, damit ihnen die Vorlagen und sonstigen Mitteilungen zugehen können. Außerdem müssen sich die Delegierten beim Lokalfomitee melden. Die Adresse des Lokalkomitees lautet: J. Schäfer, Würzburg, Semmelstraße 46, 1. Die Mandatsformulare werden vom 15. August ab durch das Parteibureau versandt. Mit sozialdemokratischen Grüßen Der Parteivorstand. Positive Arbeit. Der Prozeß gegen Genossin Luxemburg in Berlin hat fortgesetzt, was der Prozeß gegen sie in Frankfurt a. M. begonnen hatte: die schwere Niederlage des Militarismus. Siegessicher war der Kriegsminister ausgezogen, um mit juristischen Spießen und Stangen die verhaßte, unversöhnliche Feindin zur Strecke bringen zu lassen. Ihm genügte die eine Anklage nicht, daß Genoffin Luxemburg gegen die Gottähnlichkeit des Militarismus durch die Behauptung gefrevelt habe:„ daß sich tagaus, tagein in den deutschen Kasernen Dramen abspielen, bei denen das Stöhnen der Beteiligten nur selten an unser Ohr gelangt". Er ließ ihr weitere, wesensgleiche Vorstöße folgen, die dartun sollten, daß der blütenweißen Unschuld des Militarismus tägliche Soldatenmißhandlungen so fremd seien, wie etwa dem deutschen Liberalismus der kraftvolle Kampf gegen den kaum verschleierten Absolutismus. Und nun? Der schneidige Herr v. Falkenhayn ist mit seiner Anklage gegen Genossin Luxemburg aus dem öffentlichen, hellen Ge5. Wirtschaftspolitik und Koalitionsrechtsheye. Referent: richtssaal des bürgerlichen Rechts in das Dunkel der kriegsH. Molkenbuhr. 6. Bericht vom Jnternationalen Kongres in Wien. Referent: H. Haase. 7. Anträge. 8. Wahl des Parteivorstandes, der Kontrollkommission und des Ortes, an dem der Parteitag 1915 stattfinden soll. Parteigenossen, Parteigenoffinnen! Bewirkt die Vorarbeiten für den Parteitag- die Wahl von Delegierten und die Stellung von Anträgen- rechtzeitig. Wo mehrere Delegierte zu wählen find, soll nach§ 7 des Organisationsstatuts unter den Delegierten möglichst eine Genoffin sein. Die Anträge der Parteiorganisationen müssen spätestens am 15. August im Besitz des Parteivorstandes, Adresse: " W. Pfannkuch, Berlin SW 68, Lindenstraße 3, sein, wenn sie entsprechend den Bestimmungen des§ 10 Abs. 2 des Organisationsstatuts im Vorwärts" veröffentlicht werden und in der gedruckten Vorlage Aufnahme finden sollen. Den Anträgen etwa beigegebene Begründungen werden weder im „ Vorwärts" noch in der den Delegierten zugehenden Vorlage abgedruckt. gerichtlichen Geheimkammern geflüchtet. Das und nichts anderes ist der Sinn der Erklärung, mit der er die„ Erkundigungen" des Staatsanwalts zur Prüfung des vorgelegten Beweismaterials beantwortet hat, und die darin gipfelt, daß er die noch nicht verjährten Fälle davon zur kriegsgerichtlichen Untersuchung bringen wolle. Niemand wird sich über den Rückzug durch den schmetternden Tusch täuschen lassen, daß ,, die telegraphisch eingeforderten Untersuchungsaften und Berichte zum größten Teil noch nicht eingegangen seien und die Ermittlungen in der kurzen Zeit sich nur auf einzelne der behaupteten Vorgänge erstrecken konnten". Es ist merkwürdig oder auch nicht, daß dem Herrn Kriegsminister die Erleuch tung über das so spät kommt, was auf einmal seiner Ansicht nach ein unumgängliches Erfordernis dafür sein soll, daß der Prozeß überhaupt verhandelt werden konnte. Für den nicht uniformierten Verstand hätte die Klarheit darüber vor der Erhebung der Anklage bestehen müssen. Welch eine Strategie, die Stellung und Kräfte des Feindes erst zu erforschen, nachdem man von ihm bereits eine gehörige Schlappe weg hat. Sie stellt dem militärischen Genie des Herrn v. Falkenhayn ein vielsagendes Zeugnis aus. 333 Die Gleichheit Nr. 22 Doch nicht allein der Militarismus ist in der Person des Kriegsministers der Geschlagene und obendrein der ruhmlos Unterlegene. Auch das bürgerliche Recht hat in dem Prozeß eine schimpfliche Niederlage erlitten. Man vergegenwärtige sich diesen Tatbestand. Die Staatsmrwaltschaft schwenkt auf das schnarrende Kommando des Kriegsministers ein wie ein gut gedrillter Unteroffizier und erhebt die Anklage wegen einer Äußerung, deren Richtigkeit kein Mensch mit leidlich gesunden Sinnen bestreiten wird. Sie setzt den Verhandlungs- terniin mit einer verdächtigen Eile an, die es Genossin Luxemburg erheblich erschtveren mußte, rechtzeitig das erforderliche umfassende Beweismaterial herbeizuschaffen und durchzuarbeiten. Der Vorsitzende des Gerichtshofs eröffnet die Verhandlungen mit einer Rede, die einer Schilderhebung wider die Angeklagte und ihre Verteidiger wie ein Ei dem andern gleicht. Der Staatsanwalt legt sich von der ersten Stunde der Verhandlungen an kreuz und quer, damit das Beweisgebiet für die Verteidigung so eng als nur möglich abgegrenzt werde, damit nicht allzuviel blutige Schatten und Gequälte als Ankläger des Militarismus aus dem Gerichtssaal in die Öffentlichkeit schreiten. Ein Herz und eine Seele mit dem Herrn v. Falkenhayn, versucht er die Anklage mit philologischen Teu- telungen des Wortes Drama zu retten, über deren lächerliche UnHaltbarkeit ihn jeder Schulmeister, ja jeder Schmierendirektor belehren könnte. Als er erfahren muß, daß trotz allem im Gerichtssaal nicht ein fix und fertiges Urteil des Kriegsministers verlesen werden kann, ruft er nach der Vertagung. Dieser Siegelbewahrer des Rechts, der eS erst so außerordentlich eilig hatte, daß Genossin Luxemburgs politische Schandtat gesühnt werde, braucht wie Herr v. Falkenhayn mit einem Schlage Zeit, viel Zeit, unbestimmt lange Zeit, um sich niit der Sache auseinanderzusehen. Gewiß, beide Staatsstützen hatten genau die gleiche Wochenzahl, ja in Wirklichkeit eine größere als die Angeklagte, um sich auf den Prozeß vorzubereiten. Und ihnen standen außerdem die Machtmittel des Staats und seine Kassen zur Verfügung, um die Anklage zu erhärten. Gewiß kann sich auch jeder an den Fingern abzählen, daß unter den obwaltenden Umständen die Vertagung den Rechtshandel, um den cS in dem Prozeß geht, nicht klärt, sondern verdunkelt, daß sie es ermöglicht, sowohl das Kampffeld wie den Beweisgegenstand zu verschieben. Das Kriegsgericht soll vorentscheidend dem Zivilgericht in den Arm fallen. Nicht vor der breitesten Öffentlichkeit will man Bürger bekunden lassen, was sie, was andere im Namen der militärischen Disziplin und um des militärischen Drills willen von vertierten Vorgesetzten und Kameraden erdulden mußten. Vor der Geheimfeme des Kriegsgerichts gedenkt man ehemalige Soldaten zur Verantwortung zu ziehen und ihr Zeugnis zu entwerten. Das ist der Verdacht, der sich aus der ganzen Sachlage heraus aufdrängt. Das Gericht hat eine Aufgabe: Recht zu sprechen, Recht zu suchen, ohne Ansehen der Person und Partei, und zu diesem Zwecke den Sachverhalt zu klären, der einer Anklage zugrunde liegt. Diese Aufgabe bis zum letzten Tüpfelchen zu erfüllen, wäre in dem Prozeß eine selbstverständliche Pflicht des Gerichts gewesen. Denn handelte es sich dabei wirklich nur um einen Rechtsstreit zwischen Genossin Luxemburg und dem Herrn v. Falkenhayn, ob sämtliche Offiziere und Unteroffiziere des preußischen Heeres dadurch beleidigt wurden, daß die „verhetzende Sozialdemokratin" mehr Verbrechen auf das Schuldkonto des Militarismus gesetzt hatte, als sich erweisen ließen? Um was es in diösem Prozeß ging und geht, das ist die Gesundheit des Leibes und der Seele, das ist das Leben der Söhne des Volkes, die der Militarismus in seine Kasernen sperrt und seinen Geboten des Kadavergehorsams unterwirft. �a, das ist mehr als ihr Leben: jene Menschenwürde, jene Menschlichkeit, die uns von der Tierheit scheidet und erst zum Menschen macht. Mißhandlungen, deren Bestialität sogar die Kriegsgerichte bescheinigen müssen, morden diese Menschlichkeit sowohl in dem schändenden Schinder wie in dem geschändeten Opfer. Die Richter haben von der Hand gewiesen, was für die schleunigste und erschöpfendste Antwort auf Fragen sprach, an deren Aufhellung das ganze Volk, die gesamte Nation ein brennendes Lebensinteresse hat: sachliche Gründe, logische Schlußfolgerungen, rechtliche Bestimmungen, juristische Deduktionen. Sie haben dieVertagung beschlossen, wie derStaats- anwalt sie beantragte, wie der Kriegsminister sie wünschte. Sicherlich nicht in der Absicht, dem schönen kriegsminister- lichen Schnurrbart zuliebe das Recht zu drehen und zu deuteln, sondern in guten Treuen, jedoch innerlich unfrei, gebunden durch die geistige Klassensolidarität der Besitzenden und Herrschenden. Die„Frankfurter Zeitung" hat in rühmenswert sachlichen und sachkundigen Artikeln aufgezeigt, daß es eine politische Dummheit ersten Ranges war, den Prozeß anzustrengen, daß es eine juristische Ungeheuerlichkeit ist, wie er geführt wurde. Das trifft zu. Das juristisch Unbeschreibliche wird aber als politisches Ereignis nur zu begreiflich. Das Zivilrecht hat bereits die schmerzenden Knüffe und Püffe vergessen, unter denen es in Zabern in dem Pandurenkeller kuschen mußte, mit denen es vom Kriegsgericht zu Straßburg unter die Diftatur des Säbels gestellt wurde. Es hat sich auf sein Wesen als bürgerliches Recht besonnen, auf seinen Zweck, die bürgerliche Ordnung zu schützen und zu stützen. Es mag juristisch irrig, politisch töricht gehandelt haben, als es dem Militarisnius Hand- und Spanndienste leistete, um ihn aus dem Feuer einer vernichtenden Kritik zu ziehen, mit der jede ernste Auseinairdersetzung über Umfang und Charakter der Soldatenmißhandlungen mit ihrem Drum und Dran enden muß, den Humbug des Beschwerderechts inbegriffen. Allein es hat mit alledem nur seiner innersten Natur gehorcht, gehorchen müssen. Deshalb ist die bürgerliche Ordnung selbst in ihren Werkzeugen Militarismus und Juristerei die Geschlagene und Verurteilte. Tatsächlich standen sich in diesem Prozeß nicht Personen gegenüber, sondern Klassen. Wie tapfer und glänzend Genossin Luxemburg im Kampfe gegen den Militarismus das Banner der Partei voranträgt, sie hat in ihm alles in allem nicht mehr gesagt, freilich auch nicht weniger, als was jeder aufrechte Sozialdemokrat erklären muß. Und wie immer der personliche Haß gegen sie den Prozeß gefärbt haben mag, in ihr sollte das klassenbewußte Proletariat selbst als Todfeind der bürgerlichen Ordnung getroffen, sollte es im unversöhnlichen Kampfe gegen den Militarismus geknebelt werden. Das tritt zum Greifen deutlich vor die Augen, wenn man bedenkt, daß der letzte Prozeß nur ein Glied ist in der Kette von Versuchen, die Sozialdemokratie als politische Führerin des kämpfenden Proletariats auf dem Boden des gemeinen Rechts abzuwürgen. Wer über diese Absicht der Staatsretter von Beruf und Neigung nach im Zweifel sein sollte, den muß die letzte Anklage gegen Genossin Luxemburg belehren, die der Staatsanwalt wegen ihrer Resolution zum Massenstreik in Berlin auf die Richtstatt schleifen will, obwohl neun Jahre vergangen sind, seit die Sozialdemokratie in Jena den Massenstreik in aller Form unter ihre Kampfesmittel aufgenommen hat. Übrigens hat die bürgerliche Presse die hervorgehobene Bedeutung des Prozesses über Soldatenmißhandlungen durch die Art stark unterstrichen, wie sie dieses wichtige Ereignis des polittschen Lebens behandelte. Die„Frankfurter Zeitung" ist das einzige bürgerliche Blatt gewesen, das den Prozeß nach seiner juristischen, politischen und rein menschlich-kulturellen Seite hin sachlich und nahezu vorurteilslos gewcrtet hat. Das„Berliner Tageblatt", das Organ des„entschiedenen" Linksliberalismus, hat ihm nicht so viel Beachtung geschenkt wie seinerzeit dem Selbstmord der Prinzessin Sophie von Weimar, die allerdings von dem welterschütterndcn Gerücht umsponnen war, mit einem Herrn v. Bleichröder verlobt zu sein: wie dem Prozeß der italienischen Gräfin Tiepolo, von der nicht feststeht, ob sie den Burschen ihres Gatten in der Verteidigung ihrer bedrohten Ehre oder als hysterische Dirne niederschoß: wie den Beicht- und Manikuregepflogenheiten der Nr. 22 Die Gleichheit 33S Madame Caillaux. In einer ganz eindeutigen Demonstration der Klassensolidarität hat sich die bürgerliche Presse von rechts bis links schützend vor den Militarismus gestellt, der die Söhne des Volkes brutalisiert und verroht. Sei's druml Alle Machenschaften der bürgerlichen Welt und ihrer Gewalten sind ohnmächtig, den reichen Ertrag dieses Prozesse? für uns herabzumindern. Er steht heute schon fest, ganz gleich, ob eines Tages in der Sache weiterverhandelt wird, oder ob es vom Kriegsminister und seiner Anklage heißt: „Und Roß und Reiter sah man niemals Wiederl" Abgeschlagen ist der freche Überfall des Militarisnius gegen das Recht der öffentlichen Kritik an den barbarischen, gemeingefährlichen Erscheinungen, die zu seinen Wesensäußerungen gehören. Damit wurde ein bedeutsames Stück Rede- und Preßfreiheit sichergestellt. Ist unter dem Eindruck des Prozesses der Genossin Luxemburg nicht schon die Anklage gefallen, die ebenfalls wegen Ausführungen zum unerschöpflichen und grauenvollen Kapitel der Soldatenmißhandlungen gegen Genossen Meyer als Redakteur des„Vorwärts" erhoben worden war? Und trotz ihrer Kürze und Einengung haben die Verhandlungen vor der Strafkammer in Moabit Genossin Luxemburgs Behauptung vollauf bestätigt. Sogar wenn ein Teil des ausgebreiteten Beweismaterials bestritten werden könnte, bleibt es dabei: tagtäglich spielen sich hinter den Kasernenmauern furchtbare Dramen ab, und nur ganz vereinzelt dringt der Schrei der gemarterten und erniedrigten Menschenkreatur an die Sffentlichkeit. Die Verteidiger haben Fälle von Sol- datenmißhandlungcn angeführt so bestialischer, so teuflischer Natur, daß der Herzschlag stockt, daß es kalt über den Rücken läuft, wenn man nur davon liest. Nach diesem Prozeß wird der Wahn zum Verbrechen, als ob der Soldat durch das papierene„Beschwerderecht" gegen Scheußlichkeiten geschützt sei, die allen Vorstellungen ins Gesicht schlagen, die sich für uns mit dem Worte Mensch und menschlich verbinden. Die Erlasse einsichtiger Oberkommandierender und die Bemühungen humaner Offiziere niögen im einzelnen manche Schinderei Verhindert oder gemildert haben, der Schindereien als Gesamterscheinung konnten sie nicht Herr werden, denn sie sind ein Teil des Systems militärischen Kasernendrills, wie es im Wesen des Militarismus selbst liegt. Das ist die Treibhausatmosphäre. in der die schlechtesten Instinkte geil ins Kraut schießen: Herrschaftswahnsinn, Roheit, Freude am Ängstigen und Quälen, Menschenverachtung auf der einen Seite, Feig- heit, Lüge, Heuchelei auf der anderen. Scharf hat dabei der Prozeß eine Tatsache beleuchtet, die wohl auch schon vor ihm bekannt war, doch gewöhnlich zu sehr im Schatten bleibt. Der Militarismus mit seinem Um und Auf entmenscht nicht bloß Vorgesetzte, sondern auch große Kreise der Gemeinen. Er beschränkt sich nicht darauf, den Drillmeister niederen Grades zum Peiniger an den Volkssöhnen werden zu lassen, ans deren Reihen er selbst doch gewöhnlich hervorgegeangen ist: nein, unter dem Drucke der Paradeanforderungen, der eisernen Disziplin hetzt er durch den Befehl oder mit der stillschweigenden Duldung der Vorgesetzten auch Brüder als Folterknechte wider Brüder. Gibt es eine vernichtendere Anklage gegen den Militarismus als Schrittmacher und Förderer der Massenverrohung als die schauderhaften Mißhandlungen, mit denen sich die alte Mannschaft wie in einem Brutalitäts- und Blutrausch im Namen des„alten Fritz" oder des„heiligen Geistes" an den Rekruten vergeht? Denn hierbei offenbaren und entfalten sich Keime der Niedrigkeit, der Bestialität, die weit über den Boden der Kaserne hinaus fortwuchern und die Emporentwicklung der Volksmassen zu höherer Menschlichkeit gefährden. Kann, darf man sich wirklich einreden, daß jeder junge Bauer und Proletarier mit dem bunten Rock auch die Roheit des Wesens ausziehen wird, der freien Lauf zu lassen er sich in der Kaserne gewöhnt hat? Der Kampf der Sozialdemokratie gegen die Soldatenmißhandlungen reicht mit seinem Ziele weit über den politischen Vorteil der Partei hinaus, er ist ein Ringen für allgemeine Kultur und Menschlichkeit schlechthin. Es darf die sozialistischen Frauen mit stolzer Freude erfüllen, daß eine ihres Geschlechts in einem Kampfe von solcher Tragweite unerschrocken und opferbereit voranschreitet und der Sozialdemokratie Gewinn und Ehre erfochten hat. Diese Freude aber trägt ein starkes Mahnen an unser Ohr. Tun wir alle unsere Pflicht, um den Feind niederzuringen. Es wäre eine schlechte Strategie, wollten wir auf dem behaupteten Schlachtfeld schlafen. Es gilt, dem fliehenden Feinde nachzusetzen, um ihm neue Niederlagen zu bereiten, ehe er die Kraft findet, die alte zu verwinden. Der Kanipf gegen die Soldatenmißhandlungen, ein Kulturkampf höchsten Wertes, muß dort fortgesetzt werden, wo er allein ausgefochten werden kann: unter den breitesten Volksmassen. Er wird uns nicht nur in den Städten und Industriezentren, nein, namentlich auch auf dem Land« Herzen öffnen, an die wir bis jetzt vergeblich geklopft haben, wird Geister wecken, die wir früher erfolglos riefen. Genossin Luxemburgs Prozeß hat die Aufmerksamkeit auf die dunklen Abgründe gelenkt, aus denen ein endloser Zug von Opfern des Militarismus im Frieden steigt. Er hat dem Feinde des Proletariats und der Menschlichkeit ein Massenaufgebot entgegengestellt in Gestalt der 30 000 Fälle von Soldatenmißhandlungen, die die Verteidigung bearbeitet hatte, der niehr als 1000 Zeugen, die zur Aussage vor Gericht unter Eid bereit waren. Mit jedem Tage türmt sich das Material höher, das Wider die Verbrechen des Militarismus zeugt. Wären zum unwiderruflichen Verdammungsurteil die Tatsachen allein nicht schon hinreichend, die Genosse Pinkau in der Chemnitzer„Volksstimme" auf Grund amtlicher Statistiken einwandfrei festgestellt hat? Daß„auf jeden Tag mindestens ein Kasernendrama kommt— Drama im groben Staatsanwaltssinn mit Mord und Totschlag": daß die Zahl der Selbstmorde und Selbstmordversuche seit 1907/08 von 380 bis 1910/11 auf 425 gestiegen ist: daß— obgleich Deutschland die höchste Selbstmordziffer von allen europäischen Staaten hat— die Selbstmorde im Heere fast doppelt so häufig sind als unter der männlichen Zivilbevölkerung von 20 bis 30 Jahren; daß nach Österreich-Ungarn das Deutsche Reich in seinem Heere die größte Zahl von Selbstmördern aufweist. Nützen wir die Stunde, nützen wir unser Rüstzeug! Auch an den Missetaten des im Frieden mordenden, verkrüppelnden und verrohenden Militarismus haben wir Frauen am schwersten zu tragen. Stehen wir in den vordersten Reihen des großen politischen Kampfes gegen ihn. Lassen wir es unsere heiligste Pflicht sein, dafür zu sorgen, daß um uns nicht ein Knabe zum Mann heranwächst, nicht ein Mann sich zu bewegen wagt, der als Soldat gemein und roh genug wäre, durch Mißhandlungen das Menschentum anderer zu schänden, feig und erbärmlich genug, widerstandslos sein Menschentum schänden zu lassen. Auch das ist positive Arbeit, die sich an Bedeutung kühnlichst neben den parlamentarischen Kampf der Sozialdemokratie gegen den Militarismus stellen kann. Wanderungen und Ausflüge für Schulkinder. In vielen Artikeln und Notizen sind seit etwa zwei Jahren in der Tagespresse und besonders in der„Gleichheit" Anhänger für den Gedanken der Wanderungen und Ausflüge für Schulkinder geworben worden. Und man kann mit Freuden feststellen, daß die vielerlei Anregungen auf fruchtbaren Boden gefallen sind. Es ist das ein Stück praktischerKinder- f ll r s o r g e, und wer von unseren Helfern und Helferinnen jemals bei diesen Veranstaltungen das fröhliche Jauchzen der Kinder gehört hat, der wird sich für seine Arbeit und Sorge reichlich entschädigt gefühlt haben. Arbeit und Sorge gehört dazu, wenn bei den Ausflügen und Wanderungen alles nach Wunsch gehen soll. Darum muß man mit den Vorbereitungen dazu rechtzeitig beginnen, man sollte nicht warten, bis die Ferien vor der Türe stehen. In einer Anzahl von Orten haben unsere Parteigenos- 340 Die Gleichheit finnen auf ihren Beseabenden darüber gesprochen, man hat Frauenkommissionen gebildet, die die eigentliche Leitung dieser Veranstaltungen in die Hand zu nehmen hatten. Die Winterszeit bietet dann Gelegenheit, sich auf einem Leseabend Bericht erstatten zu lassen und zu beraten, wie es im nächsten Jahre noch besser zu machen sei. Diese Berichterstattung sollte nicht allein darin bestehen, über die Verwendung der eingegangenen Gelder Rechenschaft abzulegen und die eine oder die andere Genossin abzufanzeln, die nicht mit vollem Eifer bei der Sache war. Darüber hinaus können Erfahrungen über die erzieherische Wirkung der Ausflüge ausgetauscht, können Beobachtungen mitgeteilt werden, die man an dem Verhalten der Kinder machte. Dreierlei Arten von Ferienveranstaltungen sind möglich. Da haben wir zunächst die mehrtägigen Wanderungen, die die Kinder ein gutes Stück über die engere Heimat hinausführen. über die Organisierung solcher Wanderungen ist früher schon in der„ Gleichheit" ausgiebig gesprochen worden. Sie können leider nur für einen fleinen Teil unserer Kinder unternommen werden. Selbst bei der größten Sparsamkeit und bei recht bescheidenen Ansprüchen haben die Eltern der kleinen Wanderer verhältnismäßig hohe Ausgaben in bar und für die Ausrüstung. Besonders bei Kinderreichtum fönnen sich nur gutgestellte Arbeiter solche Aufwendungen gestatten. Es fehlt uns aber auch oft- was schwer ins Gewicht fällt an geeignetem Führermaterial. Die Genossen und Genossinnen, die sich als Leiter zur Verfügung stellen, sollten nicht nur selbst ausdauernde Wanderer sein, sie müssen auch einen Lohnverlust ertragen, aus der eigenen Tasche leben können; sie haben die große Verantwortung für die Beaufsichtigung der kleinen Schar auf sich zu nehmen. Wir haben ja feine Lehrer in unseren Reihen, die einen Teil ihrer Ferienzeit für die Proletarierkinder opfern, wie das Lehrer an den höheren Schulen für die ,, Wandervögel" tun. Aber trotz dieser Schwierigkeiten sind letztes Jahr mehrfach längere Wanderungen unternommen worden, so auch wieder von Erfurt eine von zehntägiger Dauer, die recht befriedigend verIaufen ist. Weit zahlreicher sind ein tägige Wanderungen veranstaltet worden, die am gleichen Tage die Kinder in den Heimatort wieder zurückführten. Hierbei hat es sich bewährt, in Verbindung zu treten mit den Jugendausschüssen, Arbeiterturnvereinen oder mit dem Arbeitertouristenverein„ Die Naturfreunde", der in vielen Orten Deutschlands Ortsvereine hat. Es empfiehlt sich jedoch nicht, Kinderwanderungen mit den Wanderungen von Erwachsenen oder Jugendlichen zufammenzulegen. Die förperlichen Anforderungen sind zu verschiedenartig, zudem sprechen erzieherische Bedenken gegen eine solche Verbindung. Aus den oben erwähnten Gruppen der Arbeitervereine werden sich wegekundige Führer gern zur Verfügung stellen. Eine recht starke Ausbreitung haben die Nachmittagsausflüge gefunden. Sie fanden in der Regel während der Ferienzeit zweimal in der Woche statt, gewöhnlich Mittwoch und Sonnabend, zuweilen auch an anderen Tagen. Die Kinder hatten sich, mit einem Vesperbrot versehen, an einem bestimmten Sammelplatz einzufinden, an größeren Orten war die Stadt in Bezirke mit verschiedenen Versammlungsstellen eingeteilt worden. Dann ging es gemeinsam ins Freie hinaus, in den Wald oder auf eine geräumige Spielwiese. Hier wurden Spiele veranstaltet, dazwischen legte man eine Vesperpause ein, in der den Kindern je nach dem Kaffenbestand der Kommission Limonadenwasser oder Milch verabreicht wurde. Gegen Abend ging es dann wieder heimwärts, und wie sehr es den Kleinen dabei gefallen hatte, das zeigte sich an der immer größer werdenden Teilnehmerschar. Recht zweckmäßig ist es, den letzten Ausflug zu einem fleinen Abschiedsfest auszugestalten. Die Kinder unternehmen erst einen kleinen Spaziergang, der in einem Garten lokal endet. Wenn man über eine gute Rasse verfügt, so kann man ihnen Kaffee und Kuchen vorsetzen. Zuweilen finden sich Nr. 22 freundliche Genossen, die für einfache musikalische Genüsse sorgen. Das eine oder das andere Kind sagt dazwischen ein schlichtes Gedicht auf. Dann wird eine Genossin eine kleine, einfache Ansprache halten, keine Agitationsrede. Mit wenigen Worten kann den Kindern mitgeteilt werden, zu welchem Zwecke wir diese Ausflüge veranstalten, und daß es die große Arbeiterbewegung ist, die sorgend auch hinter den Proletarierfindern steht. Wenn man die Kleinen nicht mit langen afademischen Ausführungen langweilt, sondern den Weg zum Kindesherzen zu finden sucht, dann wird auch solche kurze Ansprache nachhaltig wirken. Wo man noch ein übriges tun will, da schließe man die Feier mit einem Lampionzug ab. Zu den Vorbereitungen für diese Veranstaltungen gehört besonders die Beschaffung von Geldmitteln. Die Vespergetränke müssen den Kleinen umsonst verabreicht werden; es finden sich aber auch ganz arme Kinder ein, die zu wenig oder gar kein Essen mitgebracht haben. Zuweilen mag die Nachlässigkeit der Eltern daran schuld sein. Aber sehr, sehr oft sind die Kinder während der Ferienzeit sich selbst überlassen, tagsüber ist niemand da, der sich um sie kümmert, sie werden vielleicht von Nachbarskindern auf unsere Ausflüge mitgenommen. Für diese Armen müssen wir sorgen, sie dürfen nicht hungernd beiseite stehen. Dann müssen einige Spielgeräte angeschafft werden, die Mitnahme einer kleinen Apotheke ist sehr nüßlich. Das alles verursacht Kosten. Um sie bestreiten zu können, muß man frühzeitig damit beginnen, eine Kasse für Schülerausflüge einzurichten. Die Arbeiterorganisationen haben in manchen Orten aus ihren lokalen Beständen Zuschüsse geleistet, hier und da hat ein Arbeitergesangverein ein Konzert zugunsten der Ferienspaziergänge gegeben. Außerdem wurden freiwillige Sammlungen veranstaltet, die freilich nicht immer zweckmäßig sind, weil dann gewöhnlich diejenigen unserer Genossen und Genossinnen, die auch sonst ihre Pflicht erfüllen, doppelt und dreifach zur Beitragsleistung herangezogen werden. Eine wichtige Frage ist: Sollen wir uns mit solchen Veranstaltungen auf die Ferienzeit beschränken oder ist es nützlich, sie auf das ganze Jahr auszudehnen? Unsere Genossen in Österreich haben auf diese Frage dadurch geantwortet, daß sie eine besondere Organisation ,,, Die Kinderfreunde", gegründet haben. Sie wollen mit dieser Vereinigung den proletarischen Kindern in geistiger und leiblicher Hinsicht helfen. Die Organisation fordert den Kinderschutz, fie veranstaltet Elternabende, wo mit Vater und Mutter über Kindererziehung gesprochen wird, sie trifft für unsere Kleinen bildende Veranstaltungen, die deren Verständnis angepaßt sind, sie unternimmt gleich uns Wanderungen und Ausflüge. Ein Teil dieser Aufgaben wird bei uns auf andere Weise erfüllt; durch die Bildungsausschüsse, durch die Kinderschutzkommissionen, durch unsere Jugendbewegung. Aber wir tun das gewöhnlich doch nur nebenbei, wir haben zu selten den Zweck des Ganzen im Sinne, die Arbeiterbewegung schon auf die Kinderwelt Einfluß gewinnen zu lassen. Wir brauchen die Kinder nicht in das Getriebe der Parteipolitik hineinzuzerren. Wohl aber können wir sie durch unsere Veranstaltungen zu praktischer Solidarität erziehen, wir fönnen ihnen zeigen, wie man durch Zusammenhalt und Gemeinsinn Großes verrichten kann. In vielen Orten haben wir bereits in der schutkommissionen, daneben sind jetzt hier und da Frauenausschüsse für Schülerwanderungen gebildet worden. Versuchen wir überall zu schaffen, was mancherorts schon besteht: eine Verbindung zwischen diesen beiden Körperschaften, ein gemeinsames Arbeitsfeld. Hier können gerade unsere Frauen hervorragend wirken: durch Bildung von Kindergesangschören, durch Veranstaltung von einfachen Singstunden für Kinder, durch die Leitung von Sonntagsausflügen während des ganzen Jahres, soweit es das Wetter zuläßt, durch vorbeugende und verhütende Maßnahmen gegen Kinderausbeutung, durch erzieherische Einwirkung auf Väter und Mütter, durch Veranstaltung von Elternabenden. So viele sind der Aufgaben, so mannigfach ist diese Arbeit, daß wir gar Nr. 22 Die Gleichheit nicht genug Kräfte dafür haben können und daß den verschie densten und auch den bescheidensten Begabungen Spielraum gelassen ist. Unsere Tätigkeit darf nicht die Arbeit der Schule beeinträchtigen. Sie soll kein Ersatz für die Schule sein, sondern eine Ergänzung. Der Kapitalismus zerstört erbarmungslos die Familie, er reißt Vater und Mutter von ihren Lieblingen, die Kinder von ihren Eltern. Wenn wir den Proletarierfindern das Leben in der Einzelfamilie auch nicht zurückgeben fönnen, so wollen wir ihnen doch einen Ersaz bieten: wir wollen sie in die große Familie der Arbeiterklasse einführen, an deren Freuden sollen sie heute teilnehmen, damit sie Später auch ihre Leiden begreifen und ihre Kämpfe teilen können. Das Frauenwahlrecht e. p. und der Niederrheinische Parteitag. Die Berichte über die Tagungen unserer Partei werden zu dem Zwecke veröffentlicht, daß die Parteigenossen Kenntnis von den Verhandlungen und Beschlüssen erlangen und Stritit daran üben können, wenn sie solche für nötig halten. Von diesem Rechte zur Kritik, das zugleich eine Pflicht ist, muß einem Antrag gegenüber Gebrauch gemacht werden, den der letzte Niederrheinische Parteitag in Elberfeld angenommen hat. Der Antrag lautet: " Der sozialdemokratische Parteitag für den Niederrhein erwartet von der preußischen Landeskonferenz eine umfassende großzügige Agitation im preußischen Wahlrechtstampf und zur Belebung dieses Stampfes auch eine Agitation in Gestalt einer Petition an den Landtag, in der das von der ungeheuren Mehrheit des preußischen Volkes als Mindestforde rung anerkannte Reichstagswahlrecht verlangt wird, um durch persönliche Mitarbeit jedem einzelnen Gelegenheit zu geben, den Gedanken des Wahlrechtskampfes in die indifferenten Massen zu tragen und durch Veröffentlichung einer imponierenden Unterschriftenzahl den geseggebenden Faktoren die volkstümliche Macht, die das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht verkörpert, zum Bewußtsein zu bringen." Von diesem Antrag sagte Genosse Obuch, der ihn gestellt und begründet hat, daß seine Durchführung außerordentliche agitatorische Wirkungen in sich berge. Da sie in der Tat ganz außerordentliche Wirkungen haben würde, so ist es notwendig, daß die Parteigenossen und namentlich die Genossinnen sich den Antrag genau ansehen. Bisher erhob die Sozialdemokratie im preußischen Wahlrechtskampf die Forderung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts für alle in Preußen wohnenden Deutschen über 20 Jahre ohne Unterschied des Geschlechts. Der Antrag Obuch läßt diese Forderung fallen und begnügt sich damit, das Reichstagswahlrecht für Preußen zu fordern, ein Wahlrecht, das nur Männer über 25 Jahre ausüben dürfen. Die Forderung des Wahlrechts für die Frauen und für das große Heer derer zwischen 20 und 25 Jahren wird damit aus dem Wahlrechtskampf ausgeschieden. Der Antrag und seine Begründung bedeuten eine Revision des Erfurter Programms der Partei, das fordert: Allgemeines, gleiches, direktes Wahl- und Stimmrecht mit geheimer Stimumabgabe aller über 20 Jahre alten Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts für alle Wahlen und Abstimmungen. Proportionalwahlsystem.... Aufhebung jeder Beschränkung politischer Rechte außer im Falle der Entmündigung. Abschaffung aller Geseze, welche die Frau in öffentlich- und privatrechtlicher Beziehung gegenüber dem Manne benachteiligen." Das Programm erklärt außerdem:„ Die sozialdemokratische Partei Deutschlands kämpft nicht für neue Klassenprivilegien und Vorrechte, sondern für die Abschaffung der Klassenherr schaft und für gleiche Rechte und gleiche Pflichten aller 7 341 ohne Unterschied des Geschlechts und der Abstammung. Von diesen Anschauungen ausgehend, bekämpft sie in der heutigen Gesellschaft nicht bloß die Ausbeutung und Unterdrückung der Lohnarbeiter, sondern jede Art der Ausbeutung und Unterdrückung, richte sie sich gegen eine Klasse, eine Partei, ein Geschlecht oder eine Rasse." Der vom Niederrheinischen Parteitag angenommene Antrag verstößt aber nicht nur gegen diese Säge des Parteiprogramms, sondern auch gegen einen Beschluß der Internationale, der auf dem Internationalen Sozialistischen Kongreß in Stuttgart 1907 gefaßt worden ist. Er befagt, daß ,, die sozialdemokratischen Parteien aller Länder verpflichtet sind, für die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts energisch zu kämpfen. Daher sind insbesondere auch ihre Kämpfe für Demokratisierung des Wahlrechts zu den geseßgebenden Körperschaften in Staat und Gemeinde zugunsten des Proletariats als Kämpfe für das Frauenwahlrecht zu führen, das energisch zu fordern und in der Agitation wie im Parlament mit Nachdruck zu vertreten ist.... Pflicht der sozialistischen Frauenbewegung in allen Ländern ist es, sich an allen Stämpfen, welche die sozialistischen Parteien für die Demokratisierung des Wahlrechts führen, mit höchster Kraftentfaltung zu beteiligen, aber auch mit der nämlichen Energie dafür zu wirken, daß in diesen Kämpfen die Forderung des allgemeinen Frauenwahlrechts nach ihrer grundsäglichen Wichtigkeit und praktischen Tragweite ernstlich verfochten wird. Der Internationale Kongreß erkennt an, daß es nicht angebracht ist, für jedes Land die genaue Zeit anzugeben, wo ein Wahlrechtskampf anzufangen sei, erklärt jedoch, daß, wenn ein Kampf für das Wahlrecht geführt wird, er nur nach den sozialistischen Prinzipien geführt werden soll, also mit der Forderung des allgemeinen Wahlrechts für Frauen und Männer." Genosse Adler- Wien hatte in der Kommission eine Einfügung beantragt, wonach es den Organisationen der einzelnen Länder überlassen bleiben müsse, den Augenblick und die Methode zu bestimmen, in dem sie für das Frauenivahlrecht eintreten. Diese Einfügung ist abgelehnt worden. Dementsprechend haben die sozialdemokratischen Parteitage für Preußen keinen Zweifel darüber gelassen, daß der Wahlrechtskampf auch als Kampf für das Frauenwahlrecht zu führen sei. Frisch, fromm, fröhlich, frei seßt sich der Antrag Obuch über Programmsäge und Kongreßbeschlüsse hinweg. Er kehrt sich auch nicht an die ganze bisherige Agitation der Partei und ihrer Presse für das allgemeine Frauenwahlrecht, nicht an die jährlichen internationalen Frauentage, auf denen ebenso wie in den Tausenden von Frauenversammlungen der Partei unter den Proletarierinnen für die Sozialdemokratie mit dem Hinweis geworben wird, daß sie die einzige Partei ist, die für die Aufhebung aller wirtschaftlichen und politischen Unterdrückung fämpft, möge sie Frauen oder Männer treffen, daß sie also auch die einzige konfequente Verfechterin des Frauenwahlrechts sei. Welche Gründe haben die Antragsteller bewogen, eine so außerordentliche Änderung unserer grundsäglichen und taktischen Haltung vorzuschlagen? Wahrlich, man muß darüber staunen! Um recht viele Indifferente zur Unterzeichnung einer nichtsozialdemokratischen Forderung zu bestimmen, um Zentrumsanhänger dazu zu bewegen, sich für eine Forderung ihrer eigenen Partei zu erklären. Um das zu erreichen, sollen wir darauf verzichten, Forderungen unseres Programms zu vertreten, sollen wir nicht von dem Recht der sozialdemokratischen Frauen und der sich zu uns bekennenden jungen Leute zwischen 20 und 25 Jahren reden, die beide sich bisher nicht minder als die erwachsenen Männer am Wahlrechtskampf beteiligt haben. Genosse Dbuch begründete die Ausschaltung des Frauenivahlrechts damit zu der Ausschaltung der Forderung auf Herabsetzung des wahlfähigen Alters sprach er überhaupt nicht, der Wahlrechtskampf habe sich praktisch dahin zugespigt, daß sämtliche bürgerlichen Parteien sich vorläufig 342 Die Gleichheit auf ein Pluralwahlrecht beschränken wollen und allein die Sozialdemokratie das gleiche Wahlrecht verlangt. Diesem Stand des Kampfes muß" nach dem Genossen Dbuch„ Rechnung getragen werden, gerade wenn wir die Indifferenten und Zentrumsanhänger für die Petition interessieren wollen." Aus diesen beiden Sägen geht nicht hervor, auf welchem Gedankengang diese Schlußfolgerung beruht, daß die Indifferenten und Zentrumsanhänger nur dann Interesse für die Petition betunden können, wenn diese das Frauenwahlrecht und unsere anderen Forderungen auf völlige Demokratisierung des Wahlrechts preisgibt. Würde die Partei sich dieser Schlußfolgerung anschließen, so müßte sie alle ihre Forderungen nach der Stellung richten und revidieren, die die Indifferenten oder unsere Gegner zu ihnen einnehmen. Ähnlich verhält es sich mit der in den beiden angeführten Säßen zum Ausdruck kommenden Anschauung, die Sozialdemokratie müsse von ihrer bisherigen Forderung des allgemeinen Wahlrechts ablassen und den Krebsgang in der Richtung nach den bürgerlichen Parteien hin antreten, weil der Wahlrechtskampf sich dahin zugespitzt habe, daß sämtliche bürgerlichen Parteien sich vorläufig auf ein Pluralwahlrecht beschränken wollen und nur die Sozialdemokratie allein das gleiche Wahlrecht fordert. Warum diese Notwendigkeit? Etwa damit der Abstand zwischen der Sozialdemokratie und den bürgerlichen Parteien nicht gar so erschreckend groß bleibt? zu welcher Konsequenz diese Schlußfolgerung logisch führt, liegt auf der Hand. Wenn eines schönen Tages die bürgerlichen Parteien überhaupt keine Reform des Wahlrechts für Preußen mehr fordern, sondern der Dreiklassenwahl offen ihren Segen erteilen, so dürfte die Sozialdemokratie auch nicht einmal das Reichstagswahlrecht mehr fordern, sondern ist gezwungen, sich vorläufig" mit einer geringen Reform des Dreiklassenwahlrechts zufrieden zu erklären, denn es muß ja„ dem Stande des Kampfes Rechnung getragen werden". Was wird das kleine Häuflein unserer Landtagsabgeordneten zu dem Antrag sagen, der sie auf ihrem vorgeschobenen Posten im Stich läßt und eine Desavouierung ihrer bisherigen parlamentarischen Tätigkeit zugunsten des allgemeinen Wahlrechts für Preußen bedeutet? Genosse Hirsch erklärte im März 1910 im Landtag bei der Begründung des sozialdemokratischen Antrags, allen in Preußen wohnenden Deutschen über 20 Jahren ohne Unterschied des Geschlechts das gleiche und direkte Wahlrecht mit geheimer Stimmabgabe unter Zugrundelegung des Proportionalwahlsystems zu gewähren:„ Was wir fordern, haben wir in dem Antrag klipp und klar ausgedrückt. An dieser Forderung halten wir fest, davon gehen wir nicht einen Finger breit ab, und Sie werden merken, daß wir entschlossen find, für die Erfüllung dieser Forderung zu kämpfen." Von dieser Entschlossenheit, die im preußischen Wahlrechtskampf immer und immer wieder betont worden ist, legt der Beschluß des Niederrheinischen Parteitags gerade kein Zeugnis ab. Er fordert im Gegenteil dazu heraus, auf die Antragsteller eine Charakterisierung anzuwenden, die der Fortschrittspartei in der Broschüre zuteil wurde:„ Das Wahlrecht und die Parteien." Dort heißt es, daß die guten Leute", die Fortschrittler, wohl für eine Verbesserung des Wahlrechts in den Einzelstaaten sein möchten, aber die Forderung nach der Einführung des Frauenwahlrechts und nach der Herabsetzung der Wahlaltersgrenze ging den mutigen Fortschrittshelden zu, sprungartig. Als vorsichtige Leute wollten sie nur schrittweise' vorwärtsgehen." Wenn die Fortschrittler so vorsichtig sind, so wird das von uns mit Recht als Halbheit, Schwäche und dergleichen bezeichnet. Die Beschränkung auf das Reichstagswahlrecht im preußischen Wahlrechtskampf, von uns selbst ausgehend, ist etwas viel Schlimmeres als die oben gekennzeichnete Haltung der Fortschrittler. Wir haben alle Ursache, es zurückzuweisen, wenn sie als kluge„ Anpassung an den Stand des Kampfes" empfohlen wird. Wollten wir uns zu der Notwendigkeit einer solchen Anpassung bekennen, welch schönes Wettrutschen nach rückwärts gäbe das, sobald die bürgerlichen Parteien die Konsequenzen aus unserer Taktik ziehen würden! Je mehr Nr. 22 wir uns ihnen„ anpaßten", desto weiter würden sie zurückweichen. Wieviel wir im Kampfe erreichen können, wird sich an seinem Ende zeigen; es ist eine taktische Ungeschicklichkeit, in seinen Anfängen eine Mindestforderung aufzustellen. Genosse Obuch sagte noch bei der Erläuterung seines Antrags, daß es sich nicht um eine Petition im eigentlichen Sinne handle, sondern daß der Schwerpunkt in der agitatorischen Wirkung liege. In der Begründung heißt es aber weiter, der Antrag solle„ den gefeßgebenden Faktoren durch Veröffentlichung einer imponierenden Unterschriftenzahl die volkstümliche Macht zum Bewußtsein bringen, die das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht verkörpert". Ist das nicht gerade der Zweck einer jeden Petition im eigentlichen Sinne", durch eine möglichst große Anzahl von Unterschriften einen imponierenden Eindruck auf die zu machen, an die sie gerichtet ist? Und was soll es bedeuten, daß die Indifferenten und Zentrumsanhänger für die Petition„ interessiert" werden sollen? Will man sie nur zur Unterzeichnung bewegen, oder soll ihnen an Hand der Petition das Verständnis für unsere Ziele erschlossen, sollen sie also für uns gewonnen werden. Fast könnte man schließen, daß es den Antragstellern tatsächlich nur auf die Unterschriften, nicht aber auf die prinzipielle Agitation ankommt. Das wäre zwar unverständlich und stände in schroffem Widerspruch mit dem anderen Teil der Begründung, der den Hauptwert auf die agitatorische Wirkung legt, doch drängt sich die Vermutung auf. Denn Genosse Dbuch meinte:„ Das Zentrum fordert noch heute die Übertragung des Reichstagswahlrechts auf Preußen, und der Arbeiter, der Zentrumsanhänger ist, kann daher um seine Unterſtügung angegangen werden." Dem Zentrumsanhänger müßte danach gesagt werden: Da deine eigene Partei das Reichstagswahlrecht fordert, kannst du ruhig unterzeichnen; wir wollen nur das gleiche wie das Zentrum." Damit ist eine prinzipielle Agitation für uns natürlich von bornherein ausgeschlossen. Wie soll eine Petition, die nichts anderes als eine Forderung des Zentrums aufstellt, dessen Anhänger bewegen, von dieser Partei abzulassen? Es wäre eine neue Methode, auf Grund von Programmforderungen anderer Parteien Anhänger für das eigene Parteiprogramm zu werben. Vielleicht verdankt der Wunsch nach der vorgeschlagenen Fassung der Petition mit dem folgenden Gedanken seinen Ursprung: Die Aufstellung der Forderung bürgerlicher Parteien in einer Petition sei ein besonders geeignetes Mittel, die Arbeiter aufzuklären, die bürgerlichen Parteien noch anhängen. Das gäbe Gelegenheit, ihnen nachzuweisen, daß eben diese Parteien gar nicht im Ernst daran denken, thre eigene Forderung zu verwirklichen. Aber wäre es nicht eine sonderbare Methode, das tun zu wollen, indem wir selbst eine bisher von uns vertretene Forderung einschränken? Wie wäre es unserer würdig, die Forderung einer bürgerlichen Partei zu benußen, um Anhänger dieser Partei an den Karren einer sozialdemokratischen Aktion zu spannen? Ganz abgesehen davon, daß wir am Ende doch nur selbst die Geprellten wären. Denn wer böte die Gewähr dafür, daß die so Gewonnenen sich nicht wieder in alle Winde zerstreuen würden, sobald wir im Verlauf des weiteren Kampfes mit unseren eigentlichen Forderungen in bezug auf das Wahlrecht herausrückten? Und daß wir das tun müßten, dafür würden unsere Gegner schon sorgen. Gewiß sollen wir Indifferente und proletarische Zentrumsanhänger für unseren Wahlkampf zu sammeln suchen. Das kann aber nur auf Grund unserer eigenen Forderungen geschehen und nicht durch deren Preisgabe. Soll der Zweck der Petition aber doch der sein, Anhänger für die Partei zu gewinnen, so ist es das Geheimnis der Urheber des Antrags, wie man mit nichtsozialdemokratischen Forderungen Sozialdemokraten wirbt. Der beschrittene Weg zu diesem Ziel ist dann der ungeeignetste, der sich denken läßt. Es ist ja bekannt, daß gerade der Weg zu den Anhängern des Zentrums, auf die die Petition ganz besonders Rücksicht nehmen soll, recht häufig über die Frauen führt. Von den Geistlichen beeinflußt, bilden sie das größte Hindernis für die Aufklärung der Männer und die freiere Erziehung der Kinder. Man müßte also auch, oder sogar zu Nr. 22 Die Gleichheit erst, versuchen, diese Frauen für unsere Bestrebungen zu interessieren. Wie aber soll man das tun, wenn man mit leeren Händen zu ihnen kommt? Glaubt man, die unter flerifalem Einfluß stehenden Frauen hätten ein besonderes Interesse daran, daß die Sozialdemokratie ein neues Wahlrecht in Preußen einführen will, wenn die Frauen in dem geforderten Wahlgesetz überhaupt nicht berücksichtigt werden. Hält man es für möglich, daß sie sich für unser Vorgehen begeistern, wenn die Sozialdemokratie aus dem Wahlkampf die Forderung aus schaltet, die ihr Programm im Interesse der Frauen erhebt, der Hälfte der Bevölkerung, die soweit sie aus Prole tarierinnen besteht unter der kapitalistischen Ordnung noch weit, weit mehr zu leiden hat als die Männer? Wieviel leichter wäre es, unsere grundsäßliche Forderung zu begründen, die das Frauenwahlrecht einschließt, als das Begehren nach der Übertragung des Reichstagswahlrechts auf Preußen. Und das gilt nicht nur für die Frauen, das gilt auch für die Männer. Welchen Wert hat für unseren Kampf um ein wirklich demokratisches Wahlrecht eine Petition- und möge sie noch so viele Unterschriften erhalten, die gar kein demokratisches Wahlrecht fordert? Welch breite Grundlage für unseren weiteren Kampf würde dagegen eine Petition abgeben, die unsere volle Wahlrechtsforderung aufstellt, eine Forderung, die nur die Sozialdemokratie und feine einzige andere Partei erhebt! Wie könnte eine solche Petition, da sie die Gleichberechtigung der Frauen einschließt, sowohl während ihres Umlaufs als nach ihrem Abschluß der Sache des Frauenwahlrechts dienstbar gemacht werden! Es ist unbegreiflich, daß die Ausnutzung einer solchen Gelegenheit zugunsten der proletarischen Frauenbewegung versäumt, ja daß ihr direkt aus dem Wege gegangen werden soll durch eine Petition wie die geforderte, die uns wenig nügen fann und nur geeignet ist, Verwirrung zu stiften. Das aber sogar unter den Parteigenossen selbst, die bei der Sammlung der Unterschriften zur Verfechtung einer Forderung gezwungen würden, von deren Unzulänglichkeit sie selbst über zeugt sind. Der Parteitag hat außer dem kritisierten Antrag zur Wahlrechtsfrage eine Resolution angenommen, die ausspricht, daß das Proletariat sich im Wahlrechtskampf auf die Anwendung des Massenstreits einrichten müsse. Genosse Obuch erklärte, die in seinem Antrag geforderte Petition stände nicht im Widerspruch zu dieser Resolution, sie führe ,, vielmehr zur Vorbereitung der dort angegebenen weiterreichenden Aftionen". Wie er sich das denkt, hat er leider nicht dargelegt. Soll das Proletariat in den Massenstreit mit der Parole eintreten: Übertragung des Reichstagswahlrechts auf Preußen? Sollen die proletarischen Frauen die Opfer eines Massenstreifs, die für sie wie alle Lasten der kapitalistischen Welt drückender sind als für die Männer, auf sich nehmen zugunsten der Forderung nach einem Wahlrecht, das genau wie das bestehende sie politisch als unmündig betrachtet? Wie soll die proletarische Frauenbewegung fünftig der bürgerlichen Frauenbewegung gegenübertreten, wenn die Partei, von der sie ein Teil ist, in einer so wichtigen Bewegung wie der um das preußische Wahlrecht die Gleichberechtigung der Frauen Kampflos, ohne Not, mitten im Kampfe preisgibt? Vielleicht hätte der Antrag gar nicht erst die Reise nach Berlin zur Konferenz der preußischen Landeskommission angetreten, wenn er unter anderen Verhältnissen zur Abstimmung gekommen wäre. Genosse Ullenbaum reiste noch am ersten Tage des Parteitags als Delegierter zu dieser Tagung nach Berlin ab. Damit er dem Parteivorstand über die Ansicht des Parteitags zur Frage des Massenstreits beziehungsweise zur Frage des Wahlrechtstampfes Mitteilung machen konnte, wurde beschlossen, zunächst in die Besprechung der beiden Anträge einzutreten, statt in die Diskussion über das eben beendete Referat des Genossen Dittmann über die Kolonialpolitik. Leider kam eine Besprechung jedoch gar nicht zustande, die Anträge wurden lediglich begründet. Hätte sich eine Debatte entsponnen, so wäre die Annahme des kritisierten Antrags wohl fraglich gewesen. 343 Wie dem aber auch sei: die organisierten Genofsinnen sind an erster Stelle durch den Beschluß des Stuttgarter Internationalen Kongresses verpflichtet, gegen die geforderte Fassung der Petition zu protestieren. Dieser Beschluß verpflichtet sie, ,, mit der nämlichen Energie", mit der sie sich am Wahlrechts. kampf zu beteiligen haben, dafür zu wirken, daß in diesem Kampfe die Forderung des allgemeinen Frauenwahlrechts nach ihrer grundsätzlichen Wichtigkeit und praktischen Tragweite ernstlich verfochten wird". Wir hoffen, daß ihr Protest sich dadurch erübrigt hat, daß die Konferenz der preußischen Landeskommission das an sie gestellte Ersuchen zu einem Rückzug in der Wahlrechtsfrage abwies. Der Antrag hat gezeigt, daß die grundsätzliche Stellung der Partei zur Frauenfrage nicht Allgemeingut aller Parteigenossen ist. Wenn das die Parteipresse und die Organisationen veranlaßte, mit gesteigertem Eifer dahin zu streben, sie zu diesem Allgemeingut zu machen, so hätte der kritisierte Mangel des im übrigen zu begrüßenden Antrags eine gute Wirkung. Diese würde dadurch keine Minderung erfahren, daß sie nicht beabsichtigt worden ist. Maria Wengels. Material zur Tagesordnung der dritten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Wien. Aus Deutschland. II. Die Gewerbeordnung schüßt als jugendliche Personen nur Arbeiter und Arbeiterinnen von 14 bis 16 Jahren, und auch dieser Schutz kommt bloß in beschränktem Umfang zur Anwendung. Ausgeschlossen davon sind: die Landwirtschaft, häusliche Dienste, die Bureaus der Rechtsanwälte und Notare, Heilanstalten, Genesungsheime, Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarteiten, Landschaftsgärtnereien, Gast- und Schankwirtschaften, Apotheken, das Handels- und Verkehrsgewerbe. Die Schutzbestimmungen gelten ferner nicht für Betriebe mit weniger als zehn beschäftigten Personen. Ohne Rücksicht auf deren Zahl unterstehen den Schutzbestimmungen in jedem Falle: Bergwerke, Salinen, Aufbereitungsanstalten, unterirdisch betriebene Brüche und Gruben, Hüttenwerke, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, Werften, Tabakfabrikation und Betriebe, in denen durch elementare Kraft( Dampf, Wind, Wasser, Gas, Luft, Elektrizität) bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung kommen. Ungeschützt sind männliche Jugendliche( Lehrlinge) in Bäckereien und Konditoreien, die Bäckerware herstellen und nur Nachtbetrieb haben. In Ziegeleien, Brüchen und Gruben über Tag treten die Schutzbestimmungen für Jugendliche schon dann in Kraft, wenn fünf und mehr Personen beschäftigt sind. Für Arbeiter im Alter von 14 bis 16 Jahren schreibt die Gewerbeordnung als höchste zulässige Arbeitszeit 10 Stunden vor. Für Arbeiterinnen gilt ohne Altersgrenze der Marimalarbeitstag von 10 Stunden. Zwischen Ende und Wiederbeginn der Arbeit müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit gelegen sein. Die Nachtarbeit für Jugendliche ist verboten, das heißt, es dürfen in der Zeit von 8 Uhr abends bis 6 Uhr morgens Jugendliche nicht beschäftigt werden. Die Pausen sollen bei sechsstündiger Arbeitszeit mindestens eine halbe Stunde betragen; bei längerer Arbeitszeit muß mittags eine Pause von mindestens einer Stunde und vor- und nachmittags eine solche von einer halben Stunde eingehalten werden. Die Polizei oder die Gewerbeinspektion kann die Beschaffung von Aufenthaltsräumen für die Jugendlichen während der Pausen verlangen, wenn der Erfüllung dieser Forderung keine unverhältnismäßigen Schwierigkeiten entgegenstehen. Solche Schwierigkeiten werden in der Regel angenommen, wenn die Herstellung der Räume mit großen Kosten verbunden ist. Die höhere Verwaltungsbehörde und der Reichskanzler können Ausnahmen in der Beschränkung der Arbeitszeit zulassen, und 344 Die Gleichheit der Bundesrat hat in einer Reihe von Erlassen den Jugendschutz tatsächlich eingeschränkt. Bei einer sechsstündigen Schicht braucht es keine regelmäßigen Pausen zu geben, und für die Jugendlichen, die bei der An- und Abfahrt beschäftigt sind, ist ein früherer Beginn der Arbeitszeit vorgesehen. Die Mitgabe der Arbeit nach Hause ist nach einer zehnstündigen Arbeitszeit in der Werkstatt oder Fabrik verboten. An Sonn- und Festtagen dürfen jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen nicht beschäftigt werden. 2. Arbeiterinnenschuk. Während für die männliche Jugend in bezug auf die Arbeitszeit und Pausen sowie Mindestruhezeit nur bis zu 16 Jahren Anordnungen getroffen sind, ist für die Arbeiterinnen auch über dieses Alter ganz allgemein der Behnstundentag als höchste zulässige Arbeitszeit vorgeschrieben. Allerdings auch nur in all den Betrieben, die für den Schutz der Jugend in Frage kommen, also solche, in denen mindestens 10 Personen beschäftigt werden. Die Arbeiterinnen in der Hauswirtschaft, der Heimarbeit und Landwirtschaft sind ungeschützt. Die Nachtarbeit von 8 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ist verboten. Zwischen zwei Arbeitsschichten muß eine elfstündige Ruhezeit liegen. Am Sonnabendsowie am Vorabend der Festtage darf die Arbeitszeit nur 8 Stunden betragen und muß spätestens um 5 Uhr beendet sein. Die Mittagspause hat mindestens eine Stunde zu betragen. Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, müssen auf ihren Antrag eine halbe Stunde vor der Mittagspause entlassen werden. Arbeiterinnen dürfen vor und nach ihrer Niederkunft im ganzen während 8 Wochen nicht beschäftigt werden. Die Wiederaufnahme der Arbeit ist erst 6 Wochen nach der Niederkunft zulässig. Die Mitgabe der Arbeit nach Hause ist nach einer 10stündigen Arbeitszeit in der Werkstatt oder Fabrik verboten. Die Gewerbeordnung untersagt, daß Arbeiterinnen in Rofereien sowie beim Transport von Materialien bei Bauten aller Art beschäftigt werden. Berboten ist ferner ihre Verwendung im Bergbau im Betrieb unter Tag sowie bei der Förderung mit Ausnahme der Aufbereitung( Separation, Wäsche), bei dem Transport und Verladen. Durch Verordnungen des Bundesrates ist die Beschäftigung von Arbeiterinnen wie Jugendlichen ganz oder teilweise untersagt in Betrieben, die elektrische Akkumulatoren aus Blei oder Bleiberbindungen herstellen, Alkali- Chromate, Bleifarben, andere Bleiprodukte fabrizieren; in den Betrieben der Blei- und Binkhütten, Glashütten, Glasschleifereien und Glasbeizereien sowie Sandbläsereien, in Walz- und Hammerwerken, Rohzuckerfabriken, Zuckerraffinerien und Melaffeentzuckerungsanstalten, Steinbrüchen und Steinhauereien usw. Leider sind sowohl in bezug auf den Zehnstundentag wie den Arbeitsschluß an Sonnabenden, die Nachtarbeit eine ganze Reihe von A u 3nahmen zugelassen. In welch großem Umfang von diesen Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch gemacht wird, das künden uns alljährlich die Berichte der Fabrikinspektionen. Arbeiterinnen- und Jugendschuß im Han delsgewerbe. Für das Handelsgewerbe besteht ein besonderer Jugendschutz nicht. Die Bestimmungen der§§ 139c bis 139m der Gewerbeordnung gelten für Jugendliche wie für Erwachsene, und zwar nur für offene Verkaufsstellen und den damit in Verbindung stehenden Kontoren. Die Angestellten in Engrosgeschäften( auch die Hausdiener), in Kontoren, in Bureaus der Fabriken, in Gast- und Schankwirtschaften stehen außerhalb jeden Arbeiterschußes, von eini gen Bestimmungen über die Sonntagsruhe abgesehen. Für offene Verkaufsstellen, auch Konsumbereine, fommt im wesentlichen in Betracht der Neun respektive Achtuhrladenschluß. Die Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen muß 10 bezw. 11 Stunden betragen. Eine angemessene Mittagspause muß den Angestellten gewährt werden, die im Haushalt des Unternehmers die Mahlzeiten einnehmer, die Pause der übrigen hat mindestens 1%, Stunden zu betragen. Ausnahmen der Vorschriften sind vorgeNr. 22 sehen. Die Pausen können mit Genehmigung der Polizei an höchstens 30 Tagen in Wegfall kommen. Für höchstens 40 Tage im Kalenderjahr kann der Ladenschluß später als festgelegt erfolgen, jedoch nicht nach 10 Uhr abends. In offenen Verfaufsstellen und den damit verbundenen Kontoren muß nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 28. November 1900 den Gehilfen und Lehrlingen in ausreichender Weise Sitzgelegenheit geboten werden. Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe. In offenen Verkaufsstellen, Konsumvereinen, Engrosgeschäften und Fabrikkontoren dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter ( Hausdiener, Packer) am ersten Weihnachts-, Osterund Pfingsttag überhaupt nicht, im übrigen an Sonnund Festtagen nicht länger als 5 Stunden beschäftigt werden. Eine Gemeinde kann durch Ortsstatut für bestimmte Gewerbe die Sonntagsarbeit gänzlich untersagen oder allgemein weiter einschränken. Die vorgesehene Sonntagsruhe findet keine Anwendung auf Arbeiten, die in Notfällen oder im öffentlichen Interesse unverzüglich vorgenommen werden müssen; bei Aufnahme der Inventur; für die Bewachung des Betriebs, auf die Reinigung und Instandhaltung des Betriebs, um die Wiederaufnahme der Arbeit am Werktage zu ermöglichen; auf Arbeiten, die zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen erforderlich sind, sofern nicht die Arbeiten an Werktagen vorgenommen werden können. Das strikte Verbot der Beschäftigung an den drei hohen Festtagen wird im Handelsgewerbe durch Ausnahmen für die Nahrungsmittelbran che in offenen Verkaufsstellen, für den Zeitungsverkauf und Blumengeschäfte durchbrochen. Besondere Verfügungen regeln diese Ausnahmen für den einzelnen Ort. In dieser Hinsicht gibt es eine Fülle bon Bestimmungen, die schwer zu übersehen sind und doch nur wenig Durchgreifendes enthalten, weil man fast nirgends über halbe Maßnahmen hinausgekommen ist. 3. Die Arbeiterversicherung. In der Reichsversicherungsordnung sind die vier Zweige der Arbeiterversicherung zufammengefaßt: die Kranken-, die Unfall-, die Invaliden- und die Hinterbliebenenversicherung. Zu der Krankenversicherung zahlen die Arbeiter zwei Drittel der Beiträge, die Arbeitgeber ein Drittel. Gewährt wird in Krankheitsfällen die Hälfte des Lohnes der in Frage kommenden Klasse als Krankengeld, ärztliche Behandfung und Heilmittel für 26 Wochen. Die weiblichen Mitglieder der Kasse, die sechs Monate versichert sind, erhalten als Wöchnerinnen acht Wochen eine Wöchnerinnenunterstützung in der Höhe des Krankengeldes, davon können die Unterstübungen für zwei Wochen vor der Entbindung gezahlt werden. Die Krankenkassen können durch ihre Sazung diese Mindestleistungen erhöhen; ebenso können sie eine Schwangerenunterstügung, Hebammen- und Arzthilfe für die Frauen der Versicherten einführen, desgleichen ein Stillgeld bis zum Ablauf der zwölften Woche nach der Niederfunft. Sie sind des weiteren berechtigt, die Familie der Versicherten in die Fürsorge einzubeziehen. Die Kosten der Unfallversicherung tragen die Arbeitgeber. Bei erfolgten Unfällen wird eine Rente gezahlt, wenn nach Ablauf des Heilungsprozesses eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit zurückbleibt. Die Rente richtet sich nach dem Grade der eingetretenen Erwerbsunfähigkeit, die vom Arzte eingeschätzt wird. Die Bollrente bei Eintritt völliger Erwerbsunfähigkeit beträgt zwei Driftel, des Jahresverdienstes. Dieser wird voll angerechnet bis zur Höhe von 1800 Mark, darüber hinaus nur zu einem Drittel. Ist der Unfall tödlich, so erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld, das den 15. Teil des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen ausmacht, jedoch mindestens 50 Mt. betragen muß. Außerdem ist den Hinterbliebenen eine Rente zu zahlen. Für die Witwe beträgt sie ein Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen, für jedes Kind unter 15 Jahren die gleiche Nr. 22 Die Gleichheit Summe, auch für uneheliche Kinder, wenn der Verstorbene gefeßlich verpflichtet war, ihnen Unterhalt zu gewähren. Das Unfallversicherungsgesetz kennt drei Versicherungsarten: für die gewerblichen Arbeiter, für die landwirtschaftlichen und für die seemännischen. Es sieht Unfallverhütungsvorschriften vor. Die Invalidenversicherung sucht der Invalidität vorzubeugen durch Heilverfahren in Krankenhäusern und Heilanstalten. Wenn die Erwerbsfähigkeit unter ein Drittel gesunken ist, so ist nach dem Gesetz die Invalidität gegeben, und es wird eine Invalidenrente gewährt. Eine sehr verwickelte Berechnungsart stellt die Höhe der Rente fest. Es spielt dabei der Verdienst des Versicherten( die Klasse, der er nach der Höhe seines Verdienstes zugeteilt ist) und die Dauer der Versicherung eine Rolle. Ein bestimmter Grundbetrag, Steigerungssäge nach der Zahl der geleisteten Beiträge und ein Reichszuschuß von 50 Mt. pro Jahr bilden die Rente. Die Kosten werden von Arbeitern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen aufgebracht, das Reich leistet dazu den erwähnten Zuschuß. Die Hinterbliebenenversicherung ist der Invalidenversicherung angegliedert. Zur Aufbringung der Mittel find die Invalidenbeiträge erhöht worden. Witwenrenten erhalten nur invalide Witwen. Die Invalidität wird nach den gleichen Grundsäßen wie bei der Invalidenversicherung festgestellt. Auch hier ist die Berechnung der Nente eine außerordentlich komplizierte. Die Versicherungsanstalt zahlt einen Teil des Grundbetrages und der Steigerungssätze( drei Behntel), die für die Berechnung der Invalidenrente des Mannes in Betracht gekommen wären, das Reich zahlt 50 Mr. Waisenrenten werden für die hinterbliebenen ehelichen Kinder unter 15 Jahren gezahlt, wenn der versicherte Bater stirbt, für die ehelichen und unehelichen( vaterlosen) Kinder, wenn die invalidenversicherte Mutter stirbt. Die Waisenrenten setzen sich zusammen aus drei Zwanzigstel des Grundbetrages und der Steigerungssäge bei einer Waise, aus einem Vierzigstel des Grundbetrags und der Steigerungssäge für jede weitere Waise. Dazu kommt je 25 Mr. Reichszuschuß. Die verschiedenen Beträge dürfen jedoch zusammen nicht mehr ausmachen, als die Invalidenrente des Vaters betragen hätte. Die hinterbliebene Witwe, wenn sie selbst invalidenverfichert, aber noch nicht invalide ist, erhält ein einmaliges Witwengeld und für die Kinder, wenn sie 15jährig sind, eine einmalige Waisenaussteuer. Als Witwengeld wird der Betrag einer Jahreswitwenrente gewährt. Als Waisenaussteuer der achtfache Monatsbetrag der bezogenen Waisenrente. Invalidenversicherte erhalten nach Vollendung des siebzigften Lebensjahres eine Altersrente, zu der die Versicherungsanstalt und das Reich einen festen Beitrag zahlen. Außer dieser Arbeiterversicherung besteht auch eine Beamtenversicherung mit Hinterbliebenenfürsorge, die nach ähnlichen Berechnungsmethoden die Renten gewährt. Bei den Beamten wird die Invalidität beim Verlust von 50 Prozent der Erwerbsfähigkeit angenommen. Auch diese Versicherung wendet das Heilverfahren zum Zwecke der Vorbeugung der Invalidität an. Beamte und Arbeitgeber tragen die Kosten zur Hälfte. Luise Biez. Aus der Bewegung. Vou den Schulungsabenden der Genossinnen in HannoverLinden. Niemals ein Rückwärts, niemals ein Stehenbleiben, immer ein Vorwärts! Diesen Saz müssen sich die Frauen in der Arbeiterbevegung zu eigen machen, er muß ihre Losung sein, dann erreichen wir Erfolge. Jeder Tag beweist uns aufs neue, wie fruchtbar die Anregungen wirken, die unsere Frauenkonferenz vom 25. Januar gebracht hat. Die Genossinnen, die zu ihr delegiert waren, haben es durchgesetzt, daß Schulungs- oder Bildungsabende auch dort eingerichtet worden sind, wo vor der Tagung noch keine bestanden. Überall beobachtet man lebhaftes Interesse für diese Veranstaltungen ber Partei, die sehr gut besucht werden. Was Genossin Bieg ausgeführt hat, um die Schulung der weiblichen Parteimitglieder zu 345 fördern, trägt gute Früchte. Die Schulungsabende der Genossinnen in Linden und Hannover haben seither eine größere Zahl von Teilnehmerinnen gewonnen. Die Bemühungen, die Genossinnen politisch zu bilden, finden Verständnis und zeitigen Erfolge. In folgendem ein kurzer Überblick über unsere Schulungsarbeit in Linden. Wir hoffen, daß die darin enthaltenen praktischen Winke den Genossinnen mancher Bezirke willkommen sein werden, andere aber bestimmen, ihre Erfahrungen ebenfalls kurz in der„ Gleichheit" darzustellen. So gelangen wir zu einem Austausch der Ansichten über Mittel und Wege unserer Schulungsarbeit, bekommen mancherlei neue Anregungen und können dann einheitlich nach Richtlinien wirken, die bereits die Probe bestanden haben. In Linden diskutieren die Genoffinnen seit einiger Zeit in jeder Zusammenkunft über die Verhandlungen in Land- und Reichstag. Dadurch werden die Teilnehmerinnen dazu erzogen, daß sie die Verhandlungen lesen, und daß sie sich bemühen, das Gelesene zu durchdenken und zu ver= stehen. Die Reichstags- und Landtagsverhandlungen enthalten gar manches, das dem Verständnis der Leserinnen noch fernliegt und ihm erst durch das Diskutieren nähergebracht wird. Etwas verständlich machen, heißt aber auch, Interesse dafür erweden und das selbständige Nachdenken schärfen. Seit wir die Neuerung eingeführt haben, befleißigen sich die Genoffinnen, die Landtags- und Reichstagsverhandlungen zu lesen, um in den Schulungsabenden mit darüber diskutieren zu können. Ist aber die Freude am Lesen erst erwacht, so werden die Genossinnen auch an das Studium von Artikeln und Broschüren herangehen. Damit ist ein wichtiger Schritt für die bessere Durchbildung der Genossinnen getan. Die Erziehung der Frauen zum Lesen und zum eigenen Nachdenken über das Gelesene fann nicht hoch genug geschätzt werden. Was die Genossinnen lesen, das soll ihnen die Augen öffnen für die Größe und die Vielgestaltigfeit des sozialen Elends, des Unrechts, dessen Opfer die Nichtbefizenden sind, der Vorrechte, die sich die Besitzenden für immer sichern wollen. Es soll ihnen aber auch zeigen, warum die Arbeiter immer und immer wieder unterdrückt und ausgebeutet werden. In all diesen Beziehungen sind die parlamentarischen Berichte sehr lehrreich. Man muß beobachten, welche Empörung die Frauen erfaßt, wenn sie von dem Hohn und der Nichtachtung lesen, womit die Bemühungen der sozialdemokratischen Abgeordneten beantwortet werden, die Leiden der ausgebeuteten Massen zu lindern; man muß beobachtet haben, mit welcher Erregung die Frauen darüber diskutieren. Da werden geistige und moralische Kräfte geweckt und geschult, die eines Tags unserer guten und gerechten Sache tatkräftig dienen werden. In dem legten Schulungsabend wählten wir vier Genofsinnen, zwei davon haben bei der nächsten Veranstaltung dte Diskussion über die Landtagsverhandlungen zu leiten, zwei die Debatten über die Reichstagsverhandlungen. Das setzt voraus, daß die Erwählten selbst die Verhandlungen fleißig studieren müssen. Am nächsten Schulungsabend werden vier andere Genossinnen mit der Aufgabe betraut und so sort. Natürlich werden an den Abenden auch zeitgemäße Vorträge gehalten. Über die Ferienveranstaltungen ist beraten und eine großzügige Gestaltung geplant worden, die Kinderschutzkommission ist gewählt. Somit sind die Genoffinnen in Linden- Hannover auf dem besten Wege, die Anregungen und Ratschläge in die Praxis umzusehen, die ihnen die Frauenkonferenz gebracht hat. Wir hoffen auf gute Erfolge. Elise Evers, Linden. Ferienausflüge für Arbeiterkinder in Schöneberg- Berlin. Ferien! Welche Freude birgt dieses Wort für Kinderherzen. Hauptsächlich jubeln bei ihm die Kinder, die ihre Ferienzeit fern der Stadt verleben können. Der Geldbeutel gestattet den Arbeitereltern nicht, mit ihren Kindern zu verreisen. Die meisten Kleinen Proletarier müssen zu Hause bleiben, wenn sie nicht Verwandte haben, bei denen sie ihre Ferien verbringen können. Wie traurig sind die Kinder, denen dieses bescheidene Glück nicht vergönnt ist. Mit welcher Andacht lauschen sie den lebhaften Schilderungen ihrer Schulkameraden vom Aufenthalt auf dem Lande. Die Ferien bringen den Unterschied zwischen reich und arm den Kindern recht deutlich zum Bewußtsein. Die Arbeiterkinder bleiben tagein, tagaus in den engen Wohnungen eingepfercht, beim Spielen auf die gefahrbollen, staubigen Straßen oder auf die engen Höfe angewiesen, von denen sie oft genug der brummige, verständnislose Hauswirt treibt. Wie ist gerade diese Jugend der frischen Luft bedürftig, wie oft ist gerade für sie längerer Aufenthalt im Freien unschätzbar, ein Stück Gesundheit. In vielen Städten schiden ja die Schulen die kränklichen und schwächlichen Böglinge in die Ferienkolonien, aber es sind doch nur wenige, denen diese Vergünstigung zuteil werden kann. Die Mehrzahl der Schulkinder ist von der Erholung ausgeschlossen, die allen bitter not täte, denn nur zu bald wird das Leben harte Anforderungen an sie stellen. Aber auch für die leibliche und geistige Gesundheit der vorschulpflichtigen Kleinen ist das 346 Die Gleichheit Tummeln und Spielen in der Natur von großer Bedeutung. Sie kommen nicht in Ferienkolonien und bleiben den Fährlichkeiten der Straße überlassen. Dieser Sachverhalt veranlaßte vor 8 Jahren die Genossinnen in Schöneberg, Ferienausflüge für Arbeiterkinder zu veranstal ten. Im ersten Jahr fuhren einige Genossinnen mehrmals wöchent lich mit 70 bis 80 Kindern nach Eichkamp, zum Spiel im schönen Walde. In den darauffolgenden Jahren ging es täglich mittags mit der Straßenbahn nach dem Grunewald und abends 8 Uhr wieder nach Hause. Jedes Jahr nahm die Zahl der sich beteiligenden Kinder zu, so daß mit Recht von unserer Ferienkolonie" ge= sprochen wurde. In den ersten Jahren genügten drei Trambahnwagen für unsere Ausflügler, doch der Andrang von Teilnehmern war so groß, daß wir in den letzten Jahren sieben Wagen benötigten, wenngleich wir sehr viele Kinder zurückweisen mußten, die sich erst nach dem bestimmten Termin meldeten. Wir waren gezwungen, mit den Mitteln zu rechnen, die uns zur Verfügung standen. Wohl hat uns die Gemeinde auf Anregung unserer Vertreter im Stadtparlament vor sechs Jahren 800 Mt. Beihilfe zu den Ausflügen bewilligt, und dieser Betrag ist von Jahr zu Jahr erhöht worden, 1913 standen uns 2300 Mt. zur Verfügung. Von dem Beitrag der Gemeinde werden aber lediglich die Fahrkosten gedeckt. Auf Listen sammeln wir die Mittel für die übrigen Ausgaben, für Milch usw., die wöchentlich ungefähr 250 Mt. ausmachen. Da wir Kinder vom dritten Jahre an mitnehmen, ist eine sehr gewissenhafte Aufsicht notwendig. Um die Zahl der täglichen Ausflügler festzustellen, wird für jeden Wagen eine genaue Präsenzliste geführt, die Namen, Alter und Wohnung der Kinder enthält. So gibt es genug für die 25 bis 30 Genossinnen zu tun, die in den letzten Jahren das opferreiche Amt übernommen haben, täglich mit den Kindern in den Grunewald zu fahren. Es ist keine leichte Aufgabe, sich fünf Wochen lang tagtäglich unserer Ferienkolonie" zu widmen. Daneben haben unsere Genossinnen noch ihre Erwerbsarbeit und die häuslichen Verrichtungen. Aber die freudig glän zenden Augen der Kinder sind ein herrlicher Dank für alle Mühen und Beschwerden. Das Auf Wiedersehen im nächsten Jahre" kommt aus frohem Herzen. Wenn man sieht, mit welcher Freude die Kinder spielen, wie ihre Wangen sich röten, die Augen leuchten, so bedauert man von Herzen, daß nicht alle Kinder des arbeitenden Volkes an den Ausflügen telnehmen können. Traurig weist man die sich zu spät Meldenden ab, weil Platz und Geld nicht für alle reicht. Nun einiges über unsere Ferienkolonie" selbst. Sind wir mittags an der Endstation angekommen, so erhält jedes Kind ein Glas Milch, und dann geht es mit hellem Sang hinein in den Wald zu fröhlichem Spiel. Nur wenn es gewünscht wird, beteiligen sich die Genossinnen daran. Eine sehr beliebte Unterhaltung ist das Wohnungbauen". Die Kinder tragen Erde und Moos zusammen, bauen daraus ein Viereck und teilen es in Wohn-, Schlafstube und Küche, manchmal ist auch ein„ Salon" dabei. Kunstgerecht werden Sofa, Tisch und Sessel plaziert. Andere vergnügen sich an Reigen oder spielen Ball, auch das Tauziehen ist bei Knaben und Mädchen beliebt. Hier hat sich eine Turnabteilung gebildet, dort wird gesungen, andere haben Musikinstrumente mitgebracht und geben ein Konzert. Auch Theater wird gespielt, freilich geht es dabei ganz primitiv zu. Jeder trägt vor, was ihm gerade einfällt. Geschichten werden erzählt, heitere Gedichte deklamiert, meist aus der Kinderbeilage der„ Gleichheit". Nachmittags erhalten die Kinder Kakao oder Kaffee mit Butterschnitten. Wenn abends die Glocke an den Aufbruch mahnt, so ist es den meisten Kindern noch viel zu früh, fie behaupten jedesmal, sie wären kaum angekommen. Mit Sang und Klang geht es heimwärts. Da beim Spiel, beim Laufen und Jagen im Walde ein Kind fallen oder über eine Baumwurzel stolpern kann, fehlt der Verbandskasten nicht. Hilfsbereit sorgt für fachgemäße Behandlung eine Genossin, die an einem Kursus der Arbeitersamariter teilgenommen hat. Auch heuer wieder werden fich proletarische Kinder bei unseren Ausflügen erholen können. Bedauerlich, daß es nur Hunderte von den Tausenden sind, denen fröhliches Spiel im Freien Körper und Geist stärken sollte. Wollte man alle Kinder erfassen, denen wirkliche Ferien not tun, so müßten ganz andere Mittel aufgewendet werden als die bescheidenen Summen, mit denen wir hauszuhalten haben. Immerhin zeigen unsere Veranstaltungen, was auf dem Gebiet der Kinderfürsorge von der Gesellschaft geschehen müßte und was bei einigermaßen gutem Willen sofort in der Praxis durchführbar wäre. Möchte dieser Bericht die Genossinnen anderer Orte anregen, ähnliche Einrichtungen zu schaffen, um den proletarischen Kindern etwas Ferienfreude zu bieten. Marie Böhm. Politische Rundschau. Nr. 22 Die dummdreiste Unterdrückungspolitik der Reaktion hat in den legten Tagen einen Nackenschlag bekommen, daß ihr Hören und Sehen vergangen ist. Der Militarismus gedachte den Siegeszug von Zabern zu vollenden; nachdem die bürgerliche Opposition zu Kreuze gefrochen war, sollte nunmehr die sozialistische Kritik mit Hilfe der Gerichte erdrosselt werden. Und zwar hatte sich der preußische Kriegsminister v. Falkenhayn eigens Genossin Luremburg ausersehen, um an ihr ein abschreckendes Exempel zu statuieren. Hatte diese doch, nachdem sie in Frankfurt zu einem Jahre Gefängnis verurteilt worden war, weil sie am Lebensnerv des Staates" gerührt hatte, sich nicht eingeschüchtert geduckt, sondern vielmehr den frischfröhlichen Kampf gegen Moloch mit verdoppelter Energie fortgesetzt. Sie sollte zur Strecke gebracht werden und mit ihr der sozialistische Kampf gegen den Militarismus überhaupt. Genossin Luxemburg wurde unter Anflage gestellt, weil sie in einer Rede gesagt hatte:„ Was auch in Met passiert ist eins ist klar: es ist eines jener Dramen, die tagaus, tagein in den Kasernen sich abspielen und bei denen das Stöhnen der Gepeinigten nur selten an unser Ohr gelangt." Das ist eine nicht erweislich wahre Tatsache, behauptete die Anklage, und es ist also eine schwere Beleidigung des Offiziers und Unteroffiziersforps und sämtlicher Angehöriger des preußischen Heeres. Die Angeklagte erbot sich, den vollen Beweis für ihre Behauptung zu erbringen. Und dieses Beweisangebot war so ungeheuer, so erdrückend, daß es dem Staatsanwalt und dem Kriegsminister schwarz vor den Augen wurde. Die Verteidigung bot über 1000 Zeugen und rund 30000 Fälle allein aus den Kriegsgerichtsaften der letzten sieben Jahre zum Beweis ihrer Behauptung an. Der Staatsanwalt suchte zunächst jede Beweisaufnahme abzuschneiden. Das glückte nicht. Da tam ihm der Kriegsminister selbst zu Hilfe. Er reklamierte die Zeugen für seine Kriegsgerichte. Hier läßt sich die Öffentlichkeit ausschließen, und zu ihnen hat er Ver trauen. Jedenfalls waren sie so der Vernehmung vor einem Zivilgericht entzogen, und darauf tam es dem Kriegsminister an. Er flüchtete Hals über Kopf von dem Schlachtfeld, auf dem er seinem Gegner den Kampf angeboten hatte. Die Verhandlung wurde auf Antrag des Staatsanwaltes gegen den energischen Einspruch der Angeklagten und ihrer Verteidiger vertagt! Die liberale Presse hat mit wenigen Ausnahmen den Prozeß ihren Lesern unterschlagen oder nur verstümmelt vorgeführt. Es wird dem Kriegsminister schwerlich glücken, den Prozeß wieder aufzunehmen. Er dürfte nun gemerkt haben, daß eine entschlossene sozialistische Kämpferin das Zehnfache an Verteidigungs- und Angriffskraft verstellt, als die sämtlichen Bürger des Zabernreichstags zusammengenommen. Der Ausgang dieses Gefechtes hat dem Kriegsminister derart den Appetit verschlagen, daß das Verfahren gegen einen Redakteur des„ Vorwärts" wegen eines Artifels über Soldatenmißhandlungen eingestellt worden ist. Die Revanche für Zabern beginnt! Die Reaktion scheint das Wort des Philosophen Hegel wahrmachen zu wollen, das da lautet: Aus der Geschichte lernen wir, daß wir nichts aus der Geschichte lernen. Noch taumelnd von dem betäubenden Schlag jenes Prozesses, holt sie sogleich zu einem neuen Streich aus. Die Heze der konservativen Presse gegen die bekannte Massenstreifresolution der sozialdemokratischen Organisation von GroßBerlin hat endlich den Staatsanwalt in Bewegung gesetzt. Er hat dieserhalb gegen Genossin Luxemburg, gegen Genossen Rosenfeld und andere Genossen, die die Resolution befürworteten, Untersuchung eingeleitet. Eine Anklage wegen Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Geseze" ist angekündigt. Wir bewundern die Bescheidenheit des Anklägers. Er hat sich mit einer Handvoll von Angeklagten begnügt, und er könnte Tausende und aber Tausende haben: denn nach Tausenden zählen die Proletarier, die dieser Massenstreifresolution begeistert zustimmen. Will der Herr Staatsanwalt das Tänzchen wagen: wir sind bereit! Es ist bezeichnend, daß die eingeleitete Untersuchung den vollen Beifall der nationalliberalen„ Kölnischen Zeitung" gefunden hat. Und weil's in einem hingeht, schlägt das Blatt gleich ein offenes Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie vor. Unter dem Schild des Gewaltmenschen Bismarck soll sich das Bürgertum gegen die rote Revolution sammeln. Die Zentrumspresse kommt der liberalen entgegen, indem sie die Sammlung im Zeichen des Beschneidens der Parlamentsrechte befürwortet. Die Haushaltsberatung im Reichstag, die jetzt alljährlich geschieht, soll nach diesem Vorschlag fünftig nur alle zwei Jahre stattfinden und die Dauer der Beratung ver türzt werden. Die Verfügung und Kontrolle des Parlaments über Ausgaben und Einnahmen der Regierung ist die Grundsäule parlamentarischer Macht. Sie soll erschüttert werden. Ein solcher Wunsch ist begreiflich, wo neue militärische und Steuer forderungen vor der Tür stehen. Eine neue Marinevorlage ist Nr. 22 Die Gleichheit angekündigt. Die Mannschaften der Marine sollen vermehrt und die Stärke der Auslandsflotte erhöht werden. Die halbamtliche Presse bestätigt diese Ankündigung, die zuerst in der Zentrumspresse auf tauchte. Ferner soll die Flotte eine stärkere Geschüßbewaffnung erhalten. Die stärksten Schiffsgeschütze besaßen bisher das Kaliber von 80,5 Zentimeter; sie sollen durch Geschüße vom Kaliber 38 Zentimeter ersetzt werden. Und zu den schweren Geschützen gehören wieder stärkere Panzer und dann fängt die wahnsinnige Reihe wieder von vorne an. Die ungeheuren Steuereinnahmen des Reiches erweisen sich unter solchen Umständen schon wieder als unzureichend. Nicht nur erfordert die kommende Marinevorlage neue Mittel, auch der Wehrbeitrag ist um 200 Millionen zu Inapp, und die Besoldungsvorlage für die Reichsbeamten, die Aufbesserung der Altpensionäre stellen neue Anforderungen. Neue Steuern sind also in Sicht! Sei es, daß die Volksmassen durch eine neue Finanzreform", sei es, daß sie durch eine Reihe von Staatsmonopolen weiter ausgeplündert werden sollen. Die konservative Presse und die bürgerliche nationalökonomische Wissenschaft machen seit längerer Zeit schon für Staatsmonopole Stimmung. Ein Zigarettenmonopol, ein Spiritusmonopol werden genannt. Die Ernennung des Reichsschatzsekretärs Kühn zum preußischen Staatsminister hat wahrscheinlich den Zwed, ihm den Rücken für den neuen Steuerfeldzug zu decken. Der Kampf gegen das Koalitions- und Streitrecht formiert fich immer deutlicher. Alle Bundesstaaten bereiten diesem elementarsten Rechte der Ausgebeuteten Fallen und Schlingen„ auf dem Verordnungsweg" vor. Sachsen ist vorangegangen. Es hat jetzt seine Streifverordnung veröffentlicht. Sie stimmt im Wortlaut mit dem in der sozialdemokratischen Presse veröffentlichten Entwurf überein. Breußen unterzieht sämtliche dahin gehörige Polizeivorschriften einer Revision, um sie hieb- und stichfest gegen juristische Einwände zu machen. Bon Rom her kommen gleichzeitig neue Geschosse gegen die christlichen Gewerkschaften. Der badische Zentrumsführer Wader hatte eine Streitschrift gegen die sogenannte Berliner Richtung des Zentrums verfaßt. Diese Richtung will die christlichen Gewerkschaften unter die uneingeschränkte Aufsicht der katholischen Geistlichkeit stellen und sie dadurch völlig kapitalistenzahm machen. Die Schrift Wackers wurde von der päpstlichen Behörde auf den Inder gesetzt, das heißt die Katholiken dürfen sie bei schwerer Kirchenstrafe nicht lesen. Der wackere Wacker, den man auch den„ Zähringer Löwen" heißt, hat darauf demütig den Rückzug angetreten und sich dem Urteil des Papstes gebeugt. Die Wahlrechtsräubereien machen Schule. Jetzt wird in Schleswig- Holstein ein Raub des Gemeindewahlrechts vorbereitet. Die Provinzialverbände der schleswig- Holsteinischen Bürgervereine und der Haus- und Grundbesitzerverein haben eine gemeinfame Kommission eingesetzt, die auf Mittel finnen sollte, wie das Eindringen der Arbeiter in die Gemeindeverwaltungen abzuwehren sei. Die Kommission schlug vor: geheime Abstimmung und Herauf segung des Wahlalters von 22 auf 25 Jahre. Die Haus- und Grundbesizer waren mit diesem Beschluß ihrer Vertrauensmänner noch nicht zufrieden und erklärten sich auf einer gemeinsamen Tagung direkt für das Dreillassenwahlrecht. In Sachsen haben die Nationalliberalen und Fortschrittler ein Wahlabkommen für die nächsten Landtagswahlen abgeschlossen, die im Herbst 1915 stattfinden. Das Abkommen richtet sich dem Schein nach gegen die Konservativen, in Wirklichkeit gegen die Sozial demokratie. In Bayern fand eine Ersatzwahl für den Landtagswahlkreis Fürth statt. Der sozialdemokratische Kandidat wurde mit 7046 gegen 1591 Stimmen des Kandidaten der Rechtsparteien gewählt. Die Liberalen, die durch das Wahlbündnis von 1912 verpflichtet waren, dem Sozialdemokraten ihre Stimme zu geben, stimmten entweder für die Rechte oder blieben zu Hause. Das Attentat auf den österreichischen Thronfolger hat die österreichische Regierung nicht zur Besinnung gebracht. Die Unterdrüdungspolitik gegen die serbischen Bewohner des Reiches ist noch verstärkt worden. Nachdem man eine Heze gegen die serbischen Untertanen eingeleitet hatte, wurde über Kroatien, Bosnien und die Herzegowina das Standrecht verhängt. Das großmächtige Österreich versucht das fleine Königreich Serbien einzuschüchtern. Serbien und Montenegro bereiten eine teilweise staatliche Verschmelzung vor. Die Bollpolitit, die Ministerien der Finanzen und des Krieges sollen gemeinsam sein. Serbien würde so Zugang zum Adriatischen Meer bekommen. Aber gerade diese Aussicht ist der österreichischen Regierung verhaßt, und sie hat durch die Presse ihren Widerstand gegen jenes Projekt angekündigt. Hinter Serbien und Montenegro steht jedoch Rußland. Deshalb bedeutet das Vorgehen Österreichs gegen Serbien eine 347 schwere Gefahr für den Weltfrieden. Die deutsche bürgerliche Presse hat die Serbenheze munter mitgemacht. In Frankreich hat der Senat das Prinzip der Einkommensteuer mit 230 gegen 54 Stimmen angenommen. Ein ebenfalls vom Senat angenommener Antrag setzt die Arbeitszeit der von den Ministerien der Finanzen und des Krieges beschäftigten Arbeiter auf 49 Stunden in der Woche herab. In Paris wurden zwei Bombenträger fest genommen, die angeblich ein Attentat auf den Baren beabsichtigten. Es handelt sich offenbar um das Werk russischer Spigel. Der Präsi dent Poincaré will zum Väterchen Bar reisen, und ein vereiteltes Bombenattentat ist eine ganz hübsche Aufmerksamkeit. In England hat der Streit im Arsenal von Woolwich großen Eindruck gemacht. Ein Gewerkschafter hatte in diesem Staatsbetrieb abgelehnt, von Streitbrechern angefangene Arbeit fortzusetzen. Er wurde entlassen. Darauf verließen die 12000 Arbeiter des Arsenals wie ein Mann den Betrieb, gelernte wie ungelernte. Sie siegten sofort und vollständig. Diese Arbeiter waren eine Elitetruppe der englischen Gewerkschaften und hatten jahrelang nicht gestreift. Ihr rascher Sieg hat das Machtbewußtsein der englischen Arbeiter start gehoben. Die liberalen Millionäre sehen ihren Kampf gegen die radikale Finanz- und Sozialpolitik des Kabinetts hartnäckig fort. Bei der Abstimmung über die Einschränkung der Budgetberatung fonnte dant der Stimmenthaltung der Männer von der„ Höhle", wie man sie nennt, die liberale Regierung nur mit einer äußerst knappen Mehrheit ihre Haut in Sicherheit bringen. Der mildernde Zusazantrag der Regierung zum Selbstregierungsgesetz für Irland ist vom Oberhaus so verstümmelt worden, daß es einer Verwerfung gleichkommt. Am 3. Juli ist der englische Staatsmann Joseph Chamberlain gestorben. Er begann als sozialpolitischer Radikaler und endete als Vorkämpfer des britischen Imperialismus. Er hat unter anderem den Burenkrieg vom Zaune gebrochen. Chamberlain war eine energische Kampfnatur und ein weitsichtiger Vorfämpfer seiner Klasse: der industriellen Großbourgeoiste. In Italien haben sich dem feigen Rachefeldzug der Regierung gegenüber die sozialistische und republikanische Partei der Romagna zu einem Schutz- und Truzbündnis vereinigt. Die Regierung hat elf Mitglieder des Erefutivkomitees der Arbeiterkammer von Ankona in Anklage versetzt. In Madrid, der Hauptstadt von Spanien, ist es zu Hungerrevolten gekommen. Das Brot und die Kartoffeln haben aufgeschlagen, was besonders die Frauen erbitterte. Der allgemeine Ars beiterfongreß in Madrid hat einen 24 stündigen Demonstrationsstreit sämtlicher Gewerbe zum Protest gegen den blutigen Marokkofeldzug beschlossen. Fürst Wilhelm von Albanien ist am Ende seines Lateins. Die Hilfstruppen von Nordalbanien haben versagt. Der Versuch, eine deutsche und österreichische Fremdenlegion" anzuwerben, ist mißglückt. Was auch mit Wilhelm geschehen mag, Italien und Osterreich richten sich häuslich in Albanien ein. " Der Konflikt zwischen Griechenland und der Türkei scheint vorläufig durch beiderseitiges Nachgeben gemildert. In Persien hat die englische Regierung durch Ankauf der Mehrheit der Aktien- wozu sie die Billigung des Parlamentes erhielt sich die Herrschaft über die Anglo Persian Oil Company gesichert, einer Gesellschaft, die die Olquellen Persiens ausbeuten will. Das Ausbeutungsgebiet der Gesellschaft liegt größtenteils im mittleren Streifen Persiens, der im englisch- russischen Vertrag von 1907 als neutrale Zone zwischen der nördlichen russischen und der südlichen englischen Interessensphäre" festgesetzt wurde. Ja, teilweise greift dieses Gebiet sogar auf die russische Interessensphäre über. England und Rußland rücken sich mithin in Persien direkt auf den Leib. Persien selbst muß diese Besizergreifung seiner Naturschätze ungefragt über sich ergehen lassen. In Niederländisch- Indien hat sich am 9. Mai eine sozial demokratische Partei konstituiert. Sie strebt zunächst die Befreiung des niederländischen Kolonialreichs von der Herrschaft des Mutterlandes an und wird bis auf weiteres mit den anderen einheimischen Parteien zusammenwirken, die das gleiche Ziel der Erlösung von den Niederlanden haben. Die Vermittlungskonferenz von Niagara Falls, die den Konflikt zwischen den Vereinigten Staaten und Merito beilegen wollte, ist durch das Schlußprotokoll vom 8. Juli beendet worden. Das Ers gebnis ist gleich Null und bedeutet eine schwere Niederlage für die Diplomatie der Vereinigten Staaten. Jetzt haben die Waffen Car ranzas und Villas wieder das Wort. Der merikanische Präsident Huerta hat sich trotz der Vereinbarungen von Niagara Falls am 6. Juli wieder zum Präsidenten wählen lassen. Aber seine Sache 348 Die Gleichheit steht schlecht. Die Gegner rüden fiegreich vor. Sie haben nach blutigem Ringen die Stadt Jakatera erobert und rüsten sich zum Marsch auf San Luis Potosi. Unter den Regierungstruppen ist es zu Meutereien gekommen, und in der Südprovinz Dajala ist ein Aufstand ausgebrochen. Der ehemalige Präsident Roosevelt ruft die Vereinigten Staaten zu einer energischen Politik gegen Merito auf. A. Th. Gewerkschaftliche Rundschau. Einschränkung des Koalitionsrechts und Arbeitswilligenschuh, das ist die Losung, mit der die staatserhaltenden Parteien und an ihrer Spike die Regierung in den Kampf gegen die freien Gewerkschaften ziehen. Der laute Ruf nach mehr Schutz der Arbeitswilligen, den bürgerliche und junkerliche Scharfmacher bei jeder Gelegenheit erschallen ließen, ist nicht ungehört verhallt. Bunächst sammelte die Regierung Material über „ Ausschreitungen Streifender" gegen Arbeitswillige. Jezt fidert schon allerhand davon durch, was mit diesem Material geschehen soll. Die Reichsregierung bereitet eine Denfschrift bor. Kenn zeichnend genug verspricht die zu werden, denn sie wird die von den Unternehmerverbänden zusammengeschwindelten Terrorismusmärlein in geheimrätlicher Sauce servieren. Im Kampf gegen die Arbeiterbewegung soll der neueste Sturs weitergesteuert werden. Von den Konservativen abgesehen, müssen augenblicklich die großen bürgerlichen Parteien darauf verzichten, den Reichstag als realtionäre Gefehesmaschine gegen das Koalitionsrecht der Arbeiter zu brauchen. Deshalb soll auf dem viel einfacheren Wege der Verordnungen geschaffen werden, was die Scharfmacher verlangen. Gerichte und Polizei wissen, was ihres Amtes ist, um das gefährdete Vaterland durch den verstärkten Arbeitswilligenschutz zu retten. Die meisten Bundesregierungen sollen bereits drauf und dran sein, die neuen behördlichen Kanonen aufzufahren, Preußen boran. Was Herr v. Dallwitz vor einem halben Jahr im preußischen Abgeordnetenhaus versprochen hat, das wird sich jetzt unter Herrn b. Löbell erfüllen. Die preußische Staatsregierung ist dabei, sämtliche Polizeivor schriften über das Streitpostenstehen usw, einer Revision zu unterziehen und sie so zu gestalten, daß auch das Kammergericht sich vor ihrer Unfehlbarkeit beugen kann. Weiter sollen in den Industriebezirken die Polizeikräfte nach Bedarf verstärkt werden, damit rechtzeitig genug davon an Ort und Stelle sind, wenn ein Streit auszubrechen droht. Außerdem soll ganz Preußen von einem dichtmaschigen Nek bon entsprechenden Polizeiverordnungen überzogen werden, Wo solche noch nicht bestehen, will man das bisher Berabsäumte durch besondere Erlasse nachholen, so daß alle„ Streikausschreitungen" im Namen der öffentlichen Ordnung" womöglich im Seime erstickt werden können. Sodann wird§ 153 der Gewerbeordnung in bessere Erinnerung gebracht. Sicht er doch für übertretungen Strafen bis zu 3 Monaten vor. Nach Entscheidungen des Reichsgerichte rechtfertigt ja allein schon die Bezeichnung eines Arbeitswilligen als Streifbrecher die Anwendung dieses Paragraphen. Ferner genügt nach einem anderen Urteil des nämlichen höchsten Gerichts die Erklärung, mit einem anderen Arbeiter nicht zusammenschaffen zu wollen, daß man fich einer Verrufserklärung schuldig macht. Die Gerichte werden den Wink mit dem Baumpfahl verstehen und häufiger als bisher das höchste Strafmaß verhängen. Der tröstliche Sinblid auf all die geplanten Maßnahmen läßt so heißt es in einer offiziösen.Buschrift die Reichsregierung und einige Bundesregierungen glauben, daß sie die Forderung einer weiteren gesetzlichen Regelung des Arbeitswilligenschuhes ablehnen fönnen. Wir glauben das auch! Die wütendsten Scharfmacher verlangen zwar mehr, sie werden auch durch das weite Entgegenkommen der Regierung nicht zufriedengestellt. Aber sie können beruhigt sein: bei der heutigen Rechtsprechung werden die einzelnen Berordnungen ihre Wirkung nicht verfehlen. Die Ehrengarde der Arbeitswilligen genießt heute schon eine staatliche und gerichtliche Fürsorge, die durch Ausnahmegejebe kaum noch zu übertreffen wäre. Was zu wünschen übrig bleibt, wird die Braris im Klassenstaat der Kapitalisten einholen. Die Scharfmacher scheinen übrigens eine besondere staatliche Gön nerschaft dringend nötig zu haben. Auf sogenanntem legalem Wege gedeihen nicht alle ihre Unternehmen. Für die„ Deutsche Arbeitgeberzeitung", Schleifsteinorgan des Freiherrn v. Reiswig, geht der Klingelbeutel im Reiche um. Die ewigen wüsten Heßereien dieses Blattes gegen die Arbeiter verfehlen selbst bei mittelmäßig Bernünftigen auf die Dauer ihre Wirkung. Zwar brüstet sich das Blatt mit einer Millionenauflage, die verehrlichen Unternehmer werden jedoch unter Hinweis auf den guten 3wed gebeten, ihm mehr Inserate zuzuwenden. Gar zu üppig scheint es also um die Rajje nicht zu stehen. Nr. 22 Wie immer um diese Zeit, ist es auf dem wirtschaftlichen Kampfplak etwas stiller geworden. Unter den Bergarbeitern im Wurmrevier gärt es wieder einmal ziemlich start. Die Grubenherren dieser Gegend gehen brutal mit Lohnabzügen vor, obgleich der Bergarbeiter im Aachener Bezirk schon lange schlechter gestellt ist als der im Ruhrrevier. Im Jahre 1889 streiften dort von der 5860 Mann starken Belegschaft 2465, weil der Lohn nur 3 Mt. täglich betrug. Heute sind zwar die Löhne höher, die Profite der Bechenbarone aber sind weit gewaltiger gestiegen. Die Altionäre fädelten 10 Prozent Dividende ein trop großer Abschreibungen, trotz allerhand Beamtenbelohnungen und trotzdem alljährlich 223 000 mt, an die Herren Aufsichtsräte für ihre schwere Arbeit zur Verteilung gelangen. Die Löhne der Arbeiter werden dafür gekürzt. Gegen die Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse wollen fich die Bergarbeiter energisch zur Wehr sehen. Die Aussperrung in der Solinger Waffenindustrie dauert nunmehr über die achtzehnte Woche. Endlich haben sich die Unternehmer zu Berhandlungen bereit erklärt. Da die. Situation für die Arbeiter günstig ist, wollen sie bis zum völligen Nachgeben der Unternehmer durchhalten. Im Kasseler Brauereiarbeiterstreit fonnte eine Ginigung nicht herbeigeführt werden. In den Verhandlungen erklärten die Unternehmer, von 195 Streifenden nur 23 wieder einzustellen. Auch in der Lohnfrage machten fie teine Bugeständnisse. Die maßgebenden Körperschaften haben deshalb den Boykott über die Kasseler Brauereien verhängt. Mit einem Teilerfolg für die Arbeiter fonnte der Streit im Roblenzer Malergewerbe beendet werden, der um die Anerkennung des Reichstarifs geführt wurde. Die organisierten Unternehmer wurden trotz ihres hartnädigen Sträubens endlich zum Abschluß von Tarifverträgen gezwungen. Doch konnte ihr Widerstand nicht ganz gebrochen werden, weil die niedergehende Konjunktur im Gewerbe ein längeres Ausharren im Streit nicht vorteilhaft erscheinen ließ. Zu den Realtionärsten unter den Innungshelden gehören die Fleischermeister. Daß Boykotts diesen Zünstlern besonders schwer im Magen liegen, ist selbstverständlich, denn gerade ihnen gegenüber hat sich dieses Kampfmittel als recht wirksam erwiesen. Auf einer Generalversammlung ihres Schutzverbandes, die übrigens feine zwei Stunden dauerte, machten die Meister ihrem gepreßten Herzen Luft durch heftiges Schimpfen auf die aufgehezten Gehilfen und auf den Zentralverband der Fleischer. Sie beschlossen, daß von den Meistern niemand Tarifverträge, abschließen dürfe, und verlangten selbstverständlich einen besseren Arbeitswilligenschuh. Eine Demonstration für besseren Arbeiterschutz veranstaltete der Fabritarbeiterverband anläglich seines fürzlich in Stuttgart abgehaltenen Berbandstags. Er stellte da photographische Bilder von Arbeitern aus, die in der chemischen Industrie und in der Papierindustrie durch Unfälle verletzt worden find. Es handelt sich um Verlegungen, wie sie durch die Beräßung mit Säuren und Laugen, durch Verbrennung infolge von Explofionen und Entzündung leicht brennbarer Flüssigkeiten verursacht werden. Grauenhaft sind die Verwüstungen, die in den genannten Industrien die Jagd nach dem Profit auf dem Gewissen hat, Neben den Unfällen vernichten Gewerbefrankheiten blühendes Leben. Die Herrschenden und Regierenden haben für diese schauderhaften Bu stände fein Auge. Sie haben wichtigeres zu tun, als sich daruan zu fümmern: den stärkeren Arbeitswilligenschutz vorzubereiten. Sie wursteln fort dem frivolen Wort gemäß: Nach uns die Sintflut.# Zu der Holzindustrie ist der Geschäftsgang inumer noch nicht richtig belebt. Zwar ist die Zahl der Arbeitslosen beim Deutschen Holzarbeiterverband von der außerordentlichen Höhe zu Beginn des Jahres zunächst auf 14675, das ist 7,70 Prozent der Mitgliederzahl, zu Ende Januar und dann auf 9256 oder 4,77 Prozent der Mitgliederzahl zu Ende März gesunken, doch betrug fie Ende Juni noch 7649 gleich 3,85 Prozent. Ist die Arbeitslosigkeit auch etwas schwächer als um die gleiche Zeit des Vorjahres, so ist fie noch immer erheblich stärker als im Jahre 1912, das für die Arbeiterschaft wahrlich schon genug ungünstig war. Die gebrüdte Geschäftslage fuchen manche Unternehmer zu bergriffen auszunuken. Vielfach bedarf es der vollen Aufmerksamkeit der Arbeiter organisation, um die Einhaltung der Verträge zu sichern. Während nun hier die Unternehmerorganisation bei der Erfüllung ihrer Pflicht als Bertragspartnerin häufig versagt, redet sie bereits große Töne über die Politik, die sie bei der kommenden Bertragserneuerung im nächsten Frühjahr einschlagen wird. Die Generalversamm lung des Arbeitgeberschusverbandes für das beutsche Holzgewerbe, die fürzlich in München tagte, pofaunte folgende Entschließung in die Welt hinaus: Nr. 22 Die Gleichheit „ Die Bertreter der Arbeitgeber aus den Städten, deren Tarifverträge mit den Arbeitnehmern in den Jahren 1914 bis 1916 abTaufen, sind einstimmig der Ansicht, daß die Grenze der Möglichkeit, den Arbeitnehmern Bugeständnisse zu machen, bereits überschritten ist. Sie werden deshalb, eher die Konsequenzen einer Ableh= nung etwaiger Forderungen tragen, als weitere Forberungen bewilligen. Diesem einstimmigen unumstößlichen Beschluß der Städtevertreter tritt der Arbeitgeberschutzverband für das deutsche Holzgewerbe bei und ist der tatkräftigen moralischen und materiellen Unterstützung der Vereinigung deutscher Arbeitgeberverbände und damit der gesamten Arbeitgeberschaft Deutschlands sicher." Die Holzarbeiter- Beitung" gibt auf diese Fanfaronade die richtige Antwort: Nicht durch Generalversammlungsbeschlüsse und prahlerische Kampfgebärden werden die Bedingungen unserer Tarifverträge geschaffen, sondern durch die Macht, Stärke und Aktionsfähigkeit der Organisation. Und in dieser Beziehung lehren uns die heurigen Beschlüsse unserer Arbeitgeber wieder einmal recht eindringlich, wo es bei uns den Hebel anzusehen gilt. Stärkt eure Organisation, stärkt den Deutschen Holzarbeiterverband, das ist eine flügere Taktik, als, unumstößliche Kampfbeschlüsse in die Welt hinauszupofaunen." Sollte inzwischen bei den Unternehmern nicht die bessere Einsicht einkehren, so darf man überzeugt sein, daß die organisierte Holzarbeiterschaft, die die berühmte ebenso„ unumstößliche" Kaiserteller- Resolution vom Dezember 1909 zuschanden gemacht hat, auch in den kommenden Kämpfen ihren Mann stehen wird. Eines natürlich gilt auch hier als ewige Wahrheit": je mehr Proletarier und Proletarierinnen sich um das Banner des Deutschen Holzarbeiterverbandes scharen, um so stärker und mächtiger wird die Stellung der Arbeiterschaft beim Vertragsabschluß sein. Genossenschaftliche Rundschau. fk. Mitte Juni wurde in Bremen der Genossenschaftstag des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine abgehalten und im Anschluß die Generalversammlungen der Verlagsgesellschaft- der technischen Betriebsabteilung des Zentralverbandes- und der Großeinkaufsgesellschaft. Alle diese Einrichtungen werden ja organisatorisch für sich verwaltet, zusammen bilden sie aber den großen Brennpunkt, in dem die Strahlen der mächtigen deutschen Konsumvereinsbewegung sich vereinigen. Wir haben es mit einer wichtigen„ Genossenschaftswoche" zu tun, die immer mehr an Bedeutung gewinnt. Unser Bremer Parteiorgan, die Bürgerzeitung", hatte in Würdigung dieser Tatsache der Konsumvereinstagung das ganze Hauptblatt zum Empfang der Delegierten gewidmet; Artikel, die auch allerlei fritischen Lesestoff enthielten. Man kann nur wünschen, daß die Delegierten sich diese Nummer mit nach Hause genommen haben, um sie daheim in Ruhe zu studieren. Wir müssen und können uns an dieser Stelle mit einer kurzen Besprechung der Bremer Tagung begnügen, da die Parteipresse ausführliche Kongreßberichte gebracht und eingehender über die wichtigsten Vorgänge informiert hat. Um mehr Zeit zu gewinnen, wurde mit einer Übung aufgeräumt, die sich mit der Zeit zu sehr breit gemacht hatte: mit den langen Begrüßungsreden. Dem Genossenschaftstag wohnen regelmäßig eine Anzahl Vertreter aus anderen Ländern bei, die sich in ihren gutgemeinten Ansprachen bei Leginn des Kongresses oft in zu breiten Erörterungen ergingen. Dazu ist die Zeit aber doch zu kostbar. Diesmal waren diese Begrüßungsreden alle miteinander in etwa Fünfviertelstunden erledigt. Bemerkenswert war in einigen dieser Ansprachen die lebhafte Betonung der Ideenverwandtschaft zwischen Konsumvereins- und Arbeiterbewegung; bemerkenswert auch, wie die Delegierten solchen Ausführungen stürmischen Beifall zollten. Besonders Genosse Dr.Renner aus Wien unterstrich start, wie sich in Rücksicht auf die politische Stärke und Stampfesweise der Krämer gegen die Konsumbereine letztere in der Hauptsache auf die Arbeiterklasse verlassen müssen. Die Solidarität zwischen Konsumberein, Gewerkschaft und Partei, die völlige Einigkeit ist die Grundlage, heiliges Besitztum". Mit diesen Worten und ähnlich noch von mehreren Rednern wurde ausgesprochen, was ist und was sein muß! Dieses Genossenschaftsparlament glich überhaupt in der ganzen Stimmung durchaus den gewerkschaftlichen und politischen Kongressen der Arbeiterklasse. Und auch die Leitung des Zentralverbandes scheint nach und nach einzusehen, daß mit dem ängstlichen Fernhalten solcher Feststellungen der Genossenschaftssache nicht gedient, daß eine fünftliche Unterdrückung dieser Feststellungen auch nicht mehr möglich ist. Was der Vertreter des Bremer Konsumvereins von den dortigen Verhältnissen, 349 besonders von dem Berhalten der„ liberalen" Staatsmänner der freien Republit" gegenüber der Arbeitergenossenschaft zu sagen hatte, war ebenso interessant wie bezeichnend dafür, daß es Zeit ist, mit allen ideologischen Illusionen aufzuräumen. Wir konstatieren jedenfalls mit Genugtuung, daß die überneutralen Auffassungen, die in der Phrase von der großen Genossenschaftsfamilie aller Klassen gipfeln, ganz merklich in den Hintergrund getreten find. Schon mehr äußerliche Umstände halfen sie zuschanden machen. Wenn zum Beispiel der Reichstanzler auf eine Einladung zum Genossenschaftstag erklären läßt, die Geschäfte gestatteten es nicht, einen Beamten zu schicken, und wenn der Bremer Senat eine ähnliche Ausrede gebraucht, obwohl er zu gleicher Zeit einen Schornsteinfegertag mit seiner Anwesenheit beehrt, so löst das heute auf dem Genossenschaftstag nur noch lebhafte Heiterkeit und ironische Bemerkungen aus. Früher hat man sich wohl über solche Ablehnungen geärgert. Die mehr geschäftlichen und orientierenden Punkte der Tagesordnung brachten entsprechende Referate, die ohne Debatte zur Kenntnis genommen wurden, da ein besonderer Anlaß zu weiteren Erörterungen nicht vorlag. Aus dem Bericht des Sekretärs der Fortbildungskommission sei nur erwähnt, daß deren Tätigkeitsfeld erweitert werden soll. Vom nächsten Herbst ab sollen auch Spezialfurse für die Funktionäre größerer Konsumbereine abgehalten werden. Bisher waren daran in der Hauptsache nur Vorstandsmitglieder beteiligt. Nunmehr werden auch Aufsichtsräte und Lagerhalter daran teilnehmen können. Wenn die Sache richtig angefaßt und besonders Unterrichtsstoff für die geschäftliche Praris geboten wird, dann tönnen solche Surse sehr gute Wirkungen haben. Zur Regelung des Finanzwesens wurden instruktive und eindringliche Hinweise in dent mündlichen Bericht des Vorstandes gegeben. Das war auch nötig; in den einzelnen Verbänden und Revisionsberichten spielt diese Frage in neuerer Zeit eine besondere Rolle. Es hat sich herausgestellt, daß manche Geschäftsleitungen mit der raschen Entwicklung der Vereine das rechte Augenmaß für das verloren, was unbedingt nötig ist, um den Anforderungen einer soliden und gesunden Finanzgebarung in jeder Hinsicht zu genügen. Wohl der wichtigste Punkt des Genossenschaftstags war die Zustimmung zum Abschluß neuer gewerkschaftlicher Tarifverträge mit den Bäckern und Transportarbeitern. Die Vertragss entwürfe lagen vor, das Ergebnis einer langen, mühevollen Arbeit von beiderseitigen Kommissionen. Die Regelung des genossenschaftlichen Arbeitsverhältnisses ist wohl eines der schwierigsten gewerkschaftlich- genossenschaftlichen Probleme, das die Wirkung der kapitalistischen Wirtschaftsordnung mit ihren schlimmen Gegensätzen auch im Genossenschaftsbetrieb in die Erscheinung treten läßt. Der Gegenstand führte denn auch zu einer lebhaften Debatte, die freilich zum Teil aus dem eigentlichen Rahmen herausfiel. Professor Staudinger benutzte diese unpassende Gelegenheit, gegen die Genossenschaftstheorie Vanderveldes beziehungsweise dessen Buch zu polemisieren, und er versuchte es sogar, Karl Marg vor den Wagen utopistischer Genossenschaftsanschauungen zu spannen. Dagegen wandte fich Fleißner unter lebhaftem Beifall der Delegierten sachlich, aber scharf. Der fleine Zwischenfall war von größerer Bedeutung, als es nach außen hin scheint. Staudinger stellte eine weitere seiner bekannten Artikelferien in Aussicht, die in der Regel ebenso umfangreich wie schwer verdaulich find. Die Tarifverträge wurden schließlich angenommen, immerhin fand sich eine starke Minderheit von 56 Vereinen dagegen. Das überraschte einigermaßen. Wie der Referent ſeſtstellte, bringt der neue Tarif den Arbeitern direkte oder indirekte Lohnerhöhungen von 11 bis 18 Prozent, außerdem Verbesserungen sozialer Art wie bei den Ferien usw. Mit Recht wurde betont, daß in Rücksicht auf die kapitalistische Konkurrenz in der Besserstellung des Personals gegenüber den Privatbetrieben über eine gewisse Grenze nicht hinausgegangen werden kann. Die Gewerkschaften haben allerdings die Pflicht, dafür zu sorgen, daß der Abstand zwischen privaten und Genossenschaftsbetrieben nicht allzu groß wird. Auch zur Anderung des Genossenschaftsgesetzes wurde Stellung genommen. Anlaß dazu bot ein vorläufig gegenstandslos gewordener Antrag des Zentrumsabgeordneten Faßbender im letzten Reichstag. Das Gesetz ist gewiß änderungs- und verbesserungsbedürftig. Dieser Antrag bot jedoch dazu keine Grundlage. In einer Resolution, die der Genossenschaftstag einstimmig annahm, wird unter anderem gesagt:„ Die vorgeschlagenen Anderungen des Gesetzes über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sollen dem Swede dienen, eine bessere Ausgestaltung des Revisionswesens, eine geeignetere Regelung der Haftpflicht und flarere Grundsäße der Bilanzierung der Genossenschaften herbeizuführen. Gegen diese Absicht ist nichts einzuwenden. Der Genossenschaftstag des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine hält es jedoch für ausgeschlossen, daß durch die vorgeschlagenen Abänderungen diese Absicht ver 350 Die Gleichheit wirklicht werden könnte. Die meisten Abänderungsvorschläge erwecken lebhafte Bedenken und stehen im Widerspruch mit den Grundsäzen der Selbstverantwortung und der wirtschaftlichen Freiheit der Genossenschaften. An Stelle der Herrschaft dieser Grundsäge, auf denen das geltende Genossenschaftsrecht aufgebaut ist, würde durch Ver wirklichung der in den Anträgen Faßbender erhobenen Forderungen eit bureaukratischer Geist im Genossenschaftsleben seinen Einzug halten, der für dieses verderblich werden müßte. Das Gesez würde außerdem mit Bestimmungen belastet, die teils unausführbar, teils bedeutungslos und überflüssig sind, oder aber geeignet erscheinen, nachteilig auf die Entwicklung des Genossenschaftswesens einzu. wirken. Der Genossenschaftstag richtet daher an den deutschen Reichstag das Ersuchen, diesen Abänderungsplänen nicht zuzustim men und es der inneren Kraft des in vollkommener Freiheit sich entwickelnden Genossenschaftswesens zu überlassen, die Schäden, die sich hier und da gezeigt haben mögen, ohne Beihilfe von außen zu überwinden." Diese Resolution vermeidet es also, positiv Stellung zu nehmen. Es ist freilich nicht zu verkennen, daß man eher mit Verschlechterungen statt mit Verbesserungen rechnen müßte, falls der Stein ins Rollen käme. In der nichtöffentlichen Generalversammlung der Verlagsgesellschaft kam es zu einer lebhaften Debatte über die Beschaffenheit der geltenden Lehrverträge. Die Frage ist schon vorher auf dem Verbandstag der Holzarbeiter zur Sprache gekommen, ohne daß von der Geschäftsleitung der Verlagsgesellschaft Aufklärung gegeben worden wäre. Es handelt sich in der Hauptsache um Buchdruckerlehrlinge, denen verboten sein soll, gewerkschaftlichen und„ politischen" Jugendorganisationen anzugehören. Die Geschäftsleitung hatte fatalerweise kein rechtes Bild von der Sachlage, so fonnte noch keine volle Klarheit geschaffen werden. Das wird bei nächster Gelegenheit nachzuholen sein. Die Ver fammlung ließ keinen Zweifel darüber, daß sie solche Bestim mungen in Lehrverträgen entschieden verurteilt. Es scheint aber, als ob der technische Betriebsleiter zu sehr auf eigene Faust wirtschaften kann und nicht ganz frei von Scharfmacherallüren ist. Hier wird reiner Tisch zu machen sein! In der Generalversammlung der Großeinkaufsgesell. schaft wurde hauptsächlich über die Eigenproduktion gesprochen. Im Herbst wird eine neue Seifenfabrik in Düsseldorf eröffnet. Die drei Tabakfabriken sind leider nicht voll beschäf tigt, der Konsum ist zurückgegangen. Die Geschäftsleitung mahnte dringlich, daß die Mitglieder der Konsumvereine doch mehr als bisher ihren Bedarf an Zigarren und Tabat aus den Produkten der Großeinkaufsgenossenschaft decken sollen. Die Mahnung ist berechtigt, und die Leserinnen der„ Geichheit" mögen es ihren Männern, Söhnen und Brüdern weitersagen! Vor einiger Zeit streikten die Arbeiter der Frankenberger Fabrik kurze Zeit. Unsere Tagespresse hat damals den Fall erörtert, und auch an dieser Stelle wurde er erwähnt. Auf der Generalversammlung entspann sich nun eine weitere Erörterung zwischen dem Vorsitzenden des Tabakarbeiterverbandes und der Geschäftsleitung. Offenbar ist auf beiden Seiten gesündigt und nicht mit der nötigen Ruhe und überlegung gehandelt worden. Es ist nötig, daß die sich daraus ergebenden Lehren für die Zukunft beherzigt werden. Denn ein Streit in einem Arbeitergenossenschaftsbetrieb ist natürlich all den zahlreichen Gegnern der Konsumvereine ein gefundenes Fressen. Länger wurde auch über die wichtige Frage des Stimm= rechts der einzelnen Vereine gesprochen. Jetzt hat jeder Verein eine Stimme, der größte wie der kleinste, ganz gleich, ob er 300 oder 60 000 Mitglieder zählt. Dieser Zustand läßt sich auf die Dauer nicht aufrechterhalten. Vorläufig wurde aber ein Antrag auf Anderung dieses Systems abgelehnt. Man wird aber einen Teil der kleinen und mittleren Vereine zu der Überzeugung bringen müssen, daß der Zustand ungerecht ist. Denn sonst wird eine Anderung immer wieder niedergestimmt werden können. Großes Interesse bot die Besichtigung des neuen mächtigen Genossenschaftsgebäudes in Hamburg, wo die Lager, Kontore und Betriebe des Zentralverbandes untergebracht sind. Dieser Bau ist wahrscheinlich das größte Genossenschaftsgebäude dieser Art und in seinen inneren Einrichtungen modern und in jeder Hinsicht musterhaft. Besonders ist für die Hygiene im Interesse der Arbeiter gesorgt. Zu pruntvoll, etwas zu sehr der Hamburger Patrizierprobigfeit nachgeahmt erscheint die repräsentative Ausgestaltung einzelner Säle und Sitzungszimmer. Da könnte man eher meinen, bei den Direktoren und Aufsichtsräten der Hapag oder des Norddeutschen Lloyd zu sein als in den Gemächern eines auf genossenschaftlicher Grundlage ruhenden Betriebs, der der modernen Arbeiterbewegung dienen soll. Hier ist der nötige Ausgleich zwischen oben und unten nicht eingehalten. Doch das sei nur mehr nebenbei bemerkt. Daß Nr. 27 Druderet, Buchbinderei, Dütenfabrik, Kar in den Betrieben tonnagen nur mit den modernsten Maschinen gearbeitet wird, ist selbstverständlich. Jm luftigen Speisesaal können 600 Personen bequem fizend untergebracht werden. Das Grundstück ist erst zum Teil bebaut, die Möglichkeit der Erweiterung ist in großem Maße vorhanden. Für die Genossenschaftswoche des nächsten Jahres wurde Würzburg bestimmt. Erwähnt sei noch, daß sich das Organisationstalent der Bremer Genossen beim Arrangement der ganzen Tagung in jeder Hinsicht glänzend bewährte. Männer, Frauen- und Kinderchöre boten künstlerischen Genuß. Die Bremer Genossenschaftswoche dieses Jahres zählt so zu den bedeutsamsten Tagungen des deutschen Genossenschaftswesens. H. F. Notizenteil. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Noch einiges zu dem Kapitel Arbeiterinnenelend in Limbach. Bor etlicher Zeit gab Genossin. in der„ Gleichheit" ein gedrängtes Bild von dem harten Leben der Proletarierinnen in Limbach. Das Bild bedarf einiger kleiner Korrekturen. Es läßt sich nicht durchweg behaupten, daß die Heimarbeiterinnen in der Handschuhindustrie per Dutzend 4 Pf. weniger erhalten als die Fabrikarbeiterinnen. Hier kann man nicht verallgemeinern. Die Löhne für das 8wideln, Steppen, Nähen und Schlißen find untereinander sehr verschieden. Es stimmt auch nicht, daß den Arbeiterinnen die Motorfraft für den Betrieb der Nähmaschine in Abzug gebracht wird. Wohl hat sich ein Unternehmer vor einigen Jahren einen solchen Abzug erlaubt, aber sein Beispiel hat keine Nachfolge gefunden. Man glaube jedoch ja nicht, daß wegen dieser beiläufigen Ungenauigkeiten das ganze Bild zu Unrecht grau in grau gemalt gewesen sei. Es bleibt für die Fabrikarbeiterinnen bei einem Wochenverdienst von 15 Mt. Er mag hoch erscheinen gemessen an dem noch geringeren Lohn, den die Arbeiterinnen in manchen anderen Berufen heimbringen. Aber ganz davon zu schweigen, daß er nicht ausfömmlich ist, steht er auch in schreiendem Mißverhältnis zu den Leistungen der Frauen und Mädchen. Diese haben für die paar Mark auch das Vor- und Nacharbeiten der Handschuhe, das meist zu Hause geschieht und den Arbeitstag verlängert, Die Heimarbeit ist in Limbach sehr stark verbreitet. In dem Städtchen mit seinen 17 000 Ginwohnern werden von der Handschuhindustrie 2500 Heimarbeiterinnen beschäftigt. Man übertreibt nicht mit der Behauptung, daß in Limbach kaum eine Arbeiterfrau in dem Haus jene Welt erblicken darf, von der die Gegner der Frauenbefreiung so viel singen und sagen. Die Proletarierin muß in erster Linie Lohnsflavin sein, wie der Mann Lohnsflave ist. Nur nebenbei darf sie sich als Gattin und Mutter betätigen. Der geringe Verdienst des Mannes zwingt dazu, daß die Frau sich als billige Arbeitskraft ausbeuten lassen muß. Gesundheitsschädigungen sind recht oft die Zugabe zu niedrigem Verdienst und überanstrengung. Das gebüdte Sißen und das Treten der Maschine füh. ren Unterleibsleiden herbei. Zumal da die jungen Mädchen schon vom vierzehnten Jahre an in die kapitalistische Profitmühle gezwungen werden. Wir können uns kaum denken, daß in einem Ort die Krankenkassen eine größere Zahl unterleibsleidender Proletarierinnen unterstüßen müssen als in Limbach. Hier kommt als Folge der Frauenausbeutung das arbeitende Volk von Geschlecht zu Geschlecht herunter. Damit ist es zu teuer erkauft, daß der Limbacher Proletarier sich nicht als den ärmsten der Armen fühlt, weil die Frau noch etwas im Sack hat, wenn es mit dem Verdienst des Mannes zu Ende ist. Leider fehlt es unter der Arbeiterschaft am Orte und zwar bei Männern und Frauen vielfach noch an Einsicht und Solidaritätsgefühl. Dadurch wird die Arbeit für Aufflärung und Zusammenschluß der Ausgebeuteten recht erschwert. Da heißt es, zumal für die Genossinnen, sich nicht entmutigen lassen, vielmehr troh mancher herben Enttäuschung weiterarbeiten. Nicht durch Klagen, nur durch Wagen kommen wir vorwärts. Und vorwärts müssen wir durch die Wüste der kapitalistischen Ausbeutungsgesellschaft bis zum gelobten Lande des Sozialismus. Heimarbeit. V. M. Mit der Lage der Handweber in der Oberlausit beschäftigte sich letzthin die Handelskammerzu Zittau. Diese Körperschaft sprach sich dahin aus, daß mehr und mehr der mechanische Webstuhl in der Hausweberei zur Einführung gelangen möge. Namentlich die Herren Kutschte- Gunewalde und Nolke- Hirschfelde stimmten auf die Motorstühle ein Loblied an, das geeignet ist, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen. Wie steht es in Wirklichkeit mit dem„ Gegen" dieser Motorstühle? Nr. 22 Die Gleichheit Jm Pulsnih- Großröhrsdorfer Bezirk find mehrere Hundert solcher Stühle vorhanden. Hat sich dort die Lage der Hausweber durch Einführung des mechanischen Stuhls wesentlich ge= beffert? Nein und abermals nein. Eine stärkere Ausbeutung durch das Kapital ist gar nicht möglich, als es sich hier bei den Hauswebern und Hausweberinnen zeigt. Der Fabrikant hat jedes Mifito auf den Arbeiter abgewälzt. Der Arbeiter muß das Kapital für den Stuhl und sonstige Hilfsmaschinen vorstrecken, der Arbeiter trägt die Lasten für Verzinsung des Betriebskapitals, der Arbeiter muß die Miete, Heizung und Beleuchtung der Arbeitsräume bestreiten und der Unternehmer steckt den Profit ein. Dies alles wird auch dann durchaus nicht gebeffert, wenn die Hausweber aus den gewerblichen Genossenschaftsfonds zu der Anschaffung eines mechanischen Stuhles ein Darlehen erhalten. Es ist das eine sehr zweifelhafte Wohltat", da sich dadurch nur noch mehr Hausweber zur Einrichtung des mechanischen Betriebs verleiten lassen. Sie fommen aus Mühen und Sorgen überhaupt nicht mehr heraus. Ein mechanischer Webstuhl mit Zubehör kostet rund 1000 Mt. Vielfach müssen erst Umbauten der Wohnungen vorgenommen werden, um die großen Stühle aufstellen zu können. Dadurch werden in den meisten Fällen die Einrichtungskosten noch verteuert. Der Weber ist dann gezwungen, um die Ratenzahlungen einzuhalten, Tag und Nacht, ja auch Sonntags zu arbeiten. Frau und Kinder müssen tüchtig mitarbeiten. Wer da der Öffentlichkeit erzählt, die Einführung des mechanischen Stuhles in der Haus weberei ermögliche ein besseres Familienleben, eine bessere Kindererziehung, der treibt eitel Schaumschlägerei. Soll sich dieses ideale Familienleben der Heimarbeiter vielleicht darin bekunden, daß, wie wir häufig feststellen können, Webstuhl und Krankenbett in einem Raume stehen? In Zeiten günstiger Konjunktur müssen die Sausweber unbegrenzt tätig sein, in Zeiten minder guten Gefchäftsganges find sie allen Bedrückungen der Fabrikanten wehrlos ausgeliefert. Die Oberlaufiher Hausweber fönnen jetzt ein Lied davon singen. Lohnabzug folgt auf Lohnabzug. Wer sich dagegen sträubt, erhält einfach keine Arbeit mehr. Der Fabrikant schert sich den Teufel darum, ob der arme Hausweber, der unter schweren persönlichen Opfern zum mechanischen Betrieb übergegangen ist, bei der Maschinenfabrik oder bei der Genossenschaftskasse seine Ratenzahlungen einhalten kann oder nicht. Es herrscht in der Heimarbeit wenn auch etwas modernisiert noch genau dasselbe Ausbeutungssystem, das in den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in Schlefien zu den Hungerrevolten führte. Ja, man kann behaupten, daß durch den mechanischen Betrieb in der Hausweberei die Weber noch mehr verfflavt werden, als sie bisher waren. Wollen fie ihre vermeintlich selbständige Eristena" erhalten, so müssen fie gegenwärtig zu jedem Schundlohn arbeiten, nur um die Ratenzahlungen einhalten zu können. Können sie das nicht, dann ist die ganze Arbeit mehrerer Jahre umsonst gewefen. Sie haben schwer gearbeitet, sie haben gedarbt, um sich zu einer etwas befferen Lebenshaltung aufzufchwingen, aber die kapitalistische Profitgier macht alle ihre Anstrengungen zufchanden. Zurzeit herrscht bittere Not in den Reihen der Oberlausitzer Hausweber. Wir wissen, daß die Hausweberei auch bei mechanischem Betrieb nicht zu halten ist, aber wir können sie auch nicht von heute auf morgen abschaffen. Deshalb aber ist es dringend nötig, daß fie, um ihre schlimmsten Seiten zu mildern, der Gewerbeaufficht unterstellt wird. In gesundheitlicher Beziehung laffen die Heimbetriebe alles zu wünschen übrig. In den meisten Fällen ist die Werkstätte auch der Wohnraum, vielfach auch Schlafraum. Die Kinderarbeit, die in den Fabriken für Kinder unter 14 Jahren verboten ist, wird in der Heimarbeit uneingeschränkt ausgeübt. Gerade um die heranwachsende Generation zu schützen, die durch die Heimarbeit aufs äußerste gefährdet ist, muß die Hausweberei der Gewerbeaufsicht unterstellt werden. Die Einführung des mechanischen Webstuhls in die Hausarbeit hat bis jetzt den Hauswebern überwiegend Nachteile gebracht, fie hat zu einer anarchischen, gänz lich regellofen Produktion geführt. Dem Unternehmer mag eine solche gefallen, er trägt ja hier kein Risiko, aber für die Hausweber ist sie mörderisch. Viele sind aus dem Regen in die Traufe gekommen. Ihnen kann nichts helfen als gemeinsamer Kampf gegen ihre Ausbeuter, Schulter an Schulter mit ihren Arbeitsbrüdern in sk. den Fabriken. Arbeitslosigkeit der weiblichen Erwerbstätigen. Arbeitslosigkeit im Monat Mai 1914. Jm allgemeinen ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt für die weiblichen Erwerbstätigen im Mai noch unbefriedigend und ungünstiger als in der gleichen Zeit des Vorjahrs. Namentlich in den Gewerben, die dauernd viel Arbeiterinnen beschäftigen, wie Textil, Metall- und Holz. 351 industrie, ist noch keine wesentliche Belebung des Arbeitsmarktes eingetreten. Die Berichte industrieller Firmen lauten nach wie vor wenig günstig. Der Eingang von Aufträgen blieb im allgemeinen bei außerordentlich gedrückten Breifen unzureichend. Bon 312 Unter nehmungen, die Angaben über die Zahl der von ihnen im Berichtsmonat und dem gleichen Monat des Vorjahrs beschäftigten Arbeite rinnen gemacht haben, wurden im Mai insgesamt 26 508 Arbeiterinnen beschäftigt, das find 778 weniger als im Mai 1918. Nach der Statistil von 888 Arbeitsnachweisen- 85 hatten diesmal nicht rechtzeitig berichtet wurden im Mai 1914 für weibliche Erwerbstätige ins gefamt 104013 offene Stellen gemeldet, denen 103957 Arbeitsgefuche gegenüberstanden. Unter diesen befanden sich noch rund 13000, die vom Vormonat übernommen worden waren. Von den gemeldeten offenen Stellen konnten aber nur 64146 im Laufe des Monats besetzt werden, es blieben demnach 39811 Arbeitsgesuche von Frauen und Mädchen im Mai unberücksichtigt. Auf 100 offene Stellen famen im Berichtsmonat 100 weibliche Arbeitsuchende, während die entsprechenden Zahlen im Vormonat 94 und im Mai 1913 ebenfalls 100 betragen haben. Das ungünstigste Verhältnis wurde im Berichtsmonat im Königreich Sachsen festgestellt, dort lamen 131 weibliche Arbeitsuchende auf 100 Stellen; dann folgten die freie Stadt Hamburg mit 130, die Thüringer Staaten mit 123, Schlesien mit 119, weiter Elsaß- Lothringen mit 117, Bayern mit 115, Bosen mit 109 usw. und an letzter Stelle das Großherzogtum Hessen mit 70 weiblichen Arbeitsuchenden auf 100 Stellen. Nach Berufsgruppen geordnet waren die Ertverbsmöglichkeiten für die weiblichen Arbeitskräfte am schlechtesten in der Hutindustrie. Hier wurden allein im Berichtsmonat 2465 arbeitsuchende Hut arbeiterinnen und Handschuhnäherinnen gezählt, und gemeldet waren nur 107 offene Stellen. Ebenfalls ungünstig liegen die Verhältnisse noch nach diesen Angaben in der Metall, Holz- und Genußmittelindustrie sowie im Handelsgewerbe und bei Fabritarbeit ohne nähere Bezeichnung. Ein übersichtlicheres Bild ergeben die gewerkschaftlichen Arbeits. lofenzählungen. Sie liegen für den Monat Mai 1914 von 37 Drganisationen vor, die zusammen 218534 weibliche Mitglieder um faffen, gegen 221660 im Mai 1913. In diesen Verbänden waren am 30: Mai, dem Stichtag des Berichtsmonats, insgesamt 5509 Arbeiterinnen beschäftigungslos, das sind 2,6 vom Hundert der Mitgliederzahl. Gegen den Vormonat, wo 3569 weibliche Arbeitslose, in Prozent 1,7 ermittelt wurden, ist das eine Zunahme um 1940 oder 54 Prozent und gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahrs eine solche um 300 oder 5,8 Prozent. Also der Arbeitsmarkt hat sich für die weiblichen Erwerbstätigen gegenüber dem Vormonat ganz bedeutend verschlechtert. Absolut und verhältnismäßig die meisten weiblichen Arbeitslosen hatte im Berichtsmonat der Hutarbeiterberband. Nicht weniger als 2686 weibliche Mitglieder, gleich 44,0 Prozent, also beinahe die Hälfte der überhaupt vorhandenen weiblichen Mitglieder wurden bei diesem Verband als arbeitslos er mittelt. Ungünstigere Verhältniszahlen der Arbeitslosigkeit als der Durchschnitt weisen noch auf außer drei kleineren gegnerischen Ver bänden die Sattler und Portefeuiller mit 5,4 und die Tischler mit 4,5 beschäftigungslosen weiblichen Mitgliedern auf das Hundert. Einen erheblich niedrigeren Prozentsaz arbeitsloser weiblicher als arbeitsloser männlicher Mitglieder finden wir in folgenden Ver bänden mit einer größeren Anzahl weiblicher Verbandsangehöriger. Bei den Metallarbeitern waren 1,9 vom Hundert der weiblichen gegen 3,4 vom Hundert der männlichen Mitglieder arbeitslos, bei den Buchbindern 2,0 vom Hundert der weiblichen gegen 3,9 vom Hundert der männlichen. Wesentlich größer war der Unterschied bei den Bädern; hier waren 0,7 vom Hundert der weiblichen Mitglieder und 7,6 vom Hundert der männlichen Mitglieder beschäftigungsles. Günstiger für die weiblichen Mitglieder war noch der Beschäftigungsgrad bei den Buch- und Steinbrudereihilfsarbeitern und den Transportarbeitern. Ungünstiger dagegen war außer bei den Hutmachern der Grad der Arbeitslosigkeit für die weiblichen Mitglieder des Sattlerverbandes. Hier standen 5,4 Arbeitslose vom Hundert der weiblichen 4,2 vom Hundert der männlichen Mitglieder gegenüber. Bei den Schuhmachern liegen die Dinge ebenso, sie zählen 1,6 vom Hundert der weiblichen gegen 1,2 vom Hundert der männlichen Mitglieder als beschäftigungslos, und im Fabrit. arbeiterverband waren 1,7 vom Hundert der weiblichen, dagegen mur 1,5 vom Hundert der männlichen Mitglieder arbeitslos. a. b. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Von den sozialistischen Frauen in Spanien. Die ersten Schritte find geschehen, daß auch die organisierten sozialistischen Frauen in Spanien Fühlung mit den Genoffinnen anderer Länder gewinnen 352 Die Gleichheit Sie sind nicht vergeblich geblieben. Die internationale Sekretärin erhielt aus Madrid den nachstehenden Brief: Berte Genofsin! Obgleich die Organisation der spanischen sozialistischen Frauen noch bescheiden ist, wünschen diese doch, daß auch thre Stimme von den Proletarierinnen in den anderen Ländern ge hört werde. Gewiß, Schwestern, auch ihr werdet vom Kapitalismus ausgebeutet, wie wir es sind, trotzdem seid ihr aber viel glücklicher als wir. Zwar mag die Ausbeutung, unter der ihr leidet, viel raffinierter sein als jene, die wir erfahren; ihr seid uns aber an vorzüglicher Schulung zum Klassenbewußtsein voraus. Wir armen Frauen des arbeitenden Volkes in Spanien sind zu den schwersten moralischen Leiden verurteilt, da uns unsere Rechte weder in der Werkstatt noch in dem Heim, weder durch das Gesetz noch durch die Sitten der gegenwärtigen Gesellschaft zuteil werden können, dieser Gesellschaft, die entartet und von fanatischem Haß gegen alle erfüllt ist, die edlen Herzens Hohes erstreben. Trotz aller Schwierigkeiten ist es uns gelungen, proletarische Frauen organisationen in Madrid, Barcelona, Bilbao, Valencia, Sevilla, Valladolid, Eibar, San Sebastian und anderwärts zu gründen. In einigen größeren Orten eristieren unabhängig davon noch andere Frauenorganisationen, die einen sozialistischen Einschlag haben. Diese Bewegung der arbeitenden Frauen trägt heute einen vorwiegend wirtschaftlichen Charakter. Wir glauben jedoch, daß sie in nächster Zukunft sich auch politische Ziele stecken wird. Spanien ist im Begriff, sehr wichtige wirtschaftliche und politische Umwälzungen durchzumachen. Wir möchten die proletarische Frauenbewegung unseres Vaterlandes national zusammenfassen, weil dadurch unsere Agitation erleichtert und erfolgreicher werden würde. Wir glauben, daß das am besten mit Hilfe der sozialistischen Jugendbewegung in Spanien geschehen wird. Diese hat beachtenswerte Fortschritte gemacht, sie vor allem ist von Interesse für die sozialistische Frauenbewegung erfüllt und hat uns in den sozialen und politischen Stämpfen zu schulen versucht, in denen wir die ersten tastenden Schritte getan haben. Im Auftrag der Frauenorganisation Madrids danken wir für den Artikel zum 1. Mai in dem Wochenblatt der sozialistischen Partei zu Reus:„ La Justicia Social". Er hat gesagt, was für das Leben der spanischen Frauen zutreffend ist, und im Namen aller Sozialistinnen unserer Heimat senden wir den sozialistischen Frauen aller Länder unsere herzlichen Grüße. Wir wissen noch nicht, ob wir zu der Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz zu Wien jemand delegieren können, der eine genaue Kenntnis der Verhältnisse unseres Vaterlandes besitzt. Wenn das nicht der Fall sein sollte, so bitten wir Sie, der Konferenz zu sagen, daß die sozialistischen Frauen Spaniens sich mit großer Begeisterung bemühen werden, alle Beschlüsse der Tagung als Richtlinien zu betrachten. Und wir versprechen, mit solchem Eifer zu arbeiten, daß es die letzte internationale Konferenz der sozialistischen Frauen sein wird, zu der wir feine eigene Vertretung entsenden. Sozialistische Mütter der Welt: Tod dem Kriege! Es lebe der internationale Sozialismus! Für das Komitee: Maria Armersto, Vorsitzende. Maria Rojo, Sekretärin." Eine organisierte sozialistische Frauenbewegung in Bulgarien kommt in Fluß. Die Ansäge dazu waren schon seit einiger Beit vorhanden, doch fehlte es noch an einer planmäßigen Zusammenfassung der Kräfte zu dem Zwecke einheitlicher Arbeit, einheitlichen Kampfes. Um eine solche Zusammenfassung zu beschleus nigen und zu fördern, richteten die bulgarischen Genossinnen auch ihre Blicke auf das Ausland. Von dem Beispiel ihrer Schwestern bort wollten sie lernen, wollten sie beraten sein. Die Genossinnen in Sofia traten in Verbindung mit der internationalen Sekretärin ber sozialistischen Frauen. Nun haben sie einen großen Schritt vor wärts auf dem Wege zur strafferen Organisierung und zum erfolg= reicheren Stampfe getan. Die erste sozialdemokratische Frauenkonferenz bat in Sofia stattgefunden und sich grundsätzlich auf den gleichen Boden des revolutionären Klassenkampfes gestellt, auf dem die Sosialistinnen aller Länder stehen. Uns ging aus Sofia folgendes Telegramm zu:„ Die erste tonstituierende Konferenz sozialdemo tratischer Frauen in Bulgarien entbietet dem internationalen sozia Astischen Frauenproletariat ihre wärmsten Schwesterngrüße und erlärt, daß sie Hand in Hand mit ihm bis zum vollen Siege des Sozialismus tämpfen wird. Es lebe die sozialistische Fraueninternationale! Es lebe der Klassenkampf! Es lebe die internationale Sozialdemokratie! Für die Konferenz: Liuba Dimitrova." Frauenstimmrecht. Um ein recht beschränktes Damenwahlrecht für das englische Südafrika ist im April im Parlament dieses großbritanischen Nr. 22 Kolonialbesizes debattiert worden. Der umstrittene Gesezentwurf verlangte das Wahlrecht für die Frauen unter den gleichen Bedingungen, unter denen es den Männern zusteht, also ein Wahlrecht, das nichts weniger als allgemein sein sollte. Außerdem enthielt es noch eine besondere Beschränkung für die verheirateten Frauen. In den Provinzen, wo das Wahlrecht sich auf den Besitz gründet, sollten verheiratete Frauen von seinem Genuß ausgeschlossen bleiben, wenn der Besiz nicht groß genug sei, beiden Ehegatten politisches Bürgerrecht zu sichern. In der Debatte sprachen fich 8 Abgeordnete für und 6 gegen die zweite Lesung des Entwurfs aus. Die Verhandlungen sind vertagt worden. Kein demokratisch Empfindender wird eine Träne weinen, wenn die vorgeschlagene Karikatur des Frauenwahlrechts keine Mehrheit findet, so nützlich es ist, daß auch in Südafrika um den Grundsatz der politischen Gleichberechtigung der Geschlechter diskutiert werden muß. Die Frauenwahlrechtsfrage vor der Generalversammlung des Internationalen Frauenbundes zu Rom. In letzter Zeit haben in Rom zwei internationale Tagungen der bürgerlichen Frauenrechtlerinnen stattgefunden: ein allgemeiner internationaler Frauenfongreß und die Generalversammlung des Internationalen Frauenbundes, der 1888 von Amerikanerinnen gegründet worden ist. Der Internationale Frauenfongreß hat sich mit der wichtigsten Forderung der Frauenbewegung dem Wahlrecht gar nicht beschäftigt. Es ist das auffällig, aber erklärlich, wenn man die Zu sammensetzung, den Charakter des Kongresses tennt. Hier traten die " Damen der großen Welt" und glänzende gesellschaftliche Veranstal tungen in den Vordergrund. Die Generalversammlung des Internationalen Frauenbundes kam an einer Stellungnahme zum Wahlrecht nicht vorüber, so unbequem das mancher seiner Führerinnen sein mochte. Diese Damen sind wohl im Herzen für das Frauenwahlrecht", schielen aber zu sehr nach der Gefolgschaft der reaktio= närsten Frauen, als daß sie die Organisation für die Forderung festlegen möchten. Die Amerikanerin Shaw brachte eine Frauenstimmrechtsresolution ein, die einstimmige Annahme fand. Sie ers flärt:„ Der Internationale Frauenbund spricht seine feste Überzeugung aus, daß das Stimmrecht den Frauen in allen Ländern zuteil werden muß." Die Forderung wird in der Resolution begründet„ mit den sich vollziehenden Veränderungen der Aufgaben, die in der Gegenwart den Regierungen gestellt werden, Aufgaben, die die Moral, das Bildungs- und Wirtschaftsleben des Volkes beeinflussen", ferner mit dem wachsenden Bewußtsein der Frau„ von der Größe ihrer Verantwortung dem öffentlichen Leben gegenüber". Das ist reichlich gehaltlose Rhetorit, und die Forderung selbst ist nichtssagend genug. Sie schweigt sich darüber aus, welche Art des Frauenivahlrechts etämpft werden muß. Indessen für die tagenden Damen bedeutet die Stellungnahme immerhin einen kleinen Fortschritt. Die Erringung des kommunalen Frauenwahlrechts in Frankreich steht augenblicklich im Vordergrund der frauenrechtlerischen Bestrebungen. Den Anlaß dazu gibt ein entsprechender Antrag des Bürgerlich- Radikalen Buisson, der schon seit einiger Zeit dem Parlament zur Verhandlung vorliegt. Langsam, aber entschieden macht der Gedanke des Frauenwahlrechts unter den Französinnen Fortschritte. Das bewies der Verlauf eines Frauenwahlrechtskongresses, der neulich in Lyon getagt hat und vom Frauenstimmrechtsverband einberufen worden war. Die Zuerkennung des politischen Wahlrechts an die Frauen in Schottland sieht die Homerulebill für dieses Land vor, die dem Unterhaus zugegangen ist. Unter welchen Bedingungen, das ist in den uns vorliegenden Nachrichten nicht angegeben. Die Frau in öffentlichen Aemtern. Staatsingenieurinnen in Rußland. Nach einem Erlaß des Ministeriums für Wege und Verkehrswesen in Rußland wird den Verwaltungen des Moskauer Eisenbahnbezirks erlaubt, fünftig für leichtere Posten Frauen anzustellen. Die Zahl der Staatsingenieurinnen darf jedoch den Prozentsaz weiblicher Angestellter nicht über schreiten, der für die Verwendung von Frauen im staatlichen Ver tehrsdienst vorgeschrieben ist. Der Mangel an Ingenieuren scheint die Neuerung veranlaßt zu haben. Gleiche Anstellungsbedingungen für männliche und weib. liche Staatsbeamte in Dänemark. Die dänische Regierung hat allen leitenden Stellen im Staatsdienst mitgeteilt, daß es künftig keine verschiedenen Anstellungsbedingungen für Männer und Frauen in Staatsämtern geben solle. Namentlich sei die Verheiratung einer Frau nicht als Anlaß zu nehmen, sie aus ihrem Amt zu entlaffen. Berantwortlich für die Redaktion: Frau Klara Bettin( Bundel), Wilhelmshöhe, Boft Degerloch bet Stuttgart. Druck und Berlag von J. H. W. Dtes Nachf. G.m.b.8. in Stuttgart.