Nr. 14 26. Jahrgang Die Gleichheit Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen und Für unsere Kinder Die Gleichheit erscheint alle vierzehn Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Poft viertelfährlich ohne Bestellgeld 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Jahres- Abonnement 2,60 Mart. Inhaltsverzeichnis. Stuttgart 31. März 1916 Zum Gemeindewahlrecht hin! Von Mathilde Wurm. Die Erwerbslosenfürsorge in der Textilindustrie. Von Hermann Jäckel. ( Schluß.) Zur Richtigstellung. Aus der Bewegung: Von der Agitation. Gewertschaftliche Rundschau. Genossenschaftliche Genossenschaftliche Rundschau. Von H. F.- Notizenteil: Für den Frieden.- Frauenstimmrecht. Arbeitslosigkeit der weiblichen Erwerbstätigen. Soziale Fürsorge. Frauenarbeit. Zum Gemeindewahlrecht hin! Der Krieg hat die Anerkennung der Frau als Gemeindebürgerin gewaltig vorwärts gebracht. Allüberall ward die Frau zur kommunalen Mitarbeit berufen. In den Kriegsunterstützungskommissionen fißt sie als stimmberechtigtes Mitglied gleich den Herren Bezirksvorstehern; in den Lebensmittelausschüssen und Preisprüfungsstellen wird sie als Vertreterin der Konsumenten genau so gehört wie die Händler und Produzenten. Bei der Organisation der Lebensmittelverteilung, bei der Ermittlung der Warenpreise hat sich die sachfundige Mitarbeit der Frauen seit dem Kriege bewährt. Auf diesen Gebieten war die Frau den Männern nicht nur eine ebenbürtige Konkurrentin, ihre Kenntnisse als Hausfrau verschafften ihr so manchen Vorsprung vor dem beamteten Mann. Bedarf doch dieser weder im Frieden noch im Kriege besonderer Vorbildung zur Ausübung eines gemeindlichen Ehrenamts! Die einfache Tatsache, daß er stimmberechtigter Bürger ist, befähigt ihn zugleich zur übernahme von Ehrenämtern, macht sie ihm sogar zur Pflicht. Die Gemeinden selber mußten ihr Tätigkeitsgebiet außer ordentlich erweitern. Die Not des Krieges zwang ihnen eine Fülle wirtschaftlicher Aufgaben auf, deren übernahme die Sozialdemokratie schon im Frieden als Pflicht der Kommunen bezeichnet hatte. Und da es nun an allen technischen Vorbereitungen wie an geschulten Mitarbeitern mangelte, so konnten selbstverständlich diese Aufgaben weder so rasch noch so gut erfüllt werden, wie es der Fall gewesen wäre, wenn nicht erst die bittere Notwendigkeit die Gemeinden getrieben hätte, die wirtschaftliche Fürsorge für ihre Angehörigen zu übernehmen. Wie die Dinge lagen, mußte die Hilfe der Frauen in größtem Umfang in Anspruch genommen werden. Freilich bedurfte es nicht erst des Krieges, um die gleiche Befähigung der Frau für die Mitarbeit als Gemeindebürgerin zu beweisen. Nach einer im Jahre 1913 veranstalteten Erhebung in deutschen Städten von 6000 Einwohnern und darüber waren in 593 Gemeinden 18 000 Frauen an der kommunalen Arbeit beteiligt. Der Krieg dürfte diese Zahl gewaltig gesteigert haben. Aber nicht nur die in der Gemeindearbeit tätigen Frauen haben Anspruch auf Gleichberechtigung mit dem männlichen Staats- und Gemeindebürger. Nein, dieser steht vielmehr allen Mädchen und Frauen überhaupt zu, denn alle tragen sie in irgendeiner Form zum Wohle der Gesamtheit bei, sie alle betätigen sich als nützliche Mitglieder der Gesellschaft, sei es als Mütter und Hausfrauen, sei es als freie oder erwerbstätige ArbeiteZuschriften an die Redaktion der Gleichheit find zu richten an Frau Klara Zetkin( Zundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furtbach- Straße 12. rinnen. Der Gleichwertung weiblicher Leistungen hat der Krieg zur endlichen Anerkennung verholfen, auch bei jenen, deren Anschauungen noch immer in einer überwundenen Wirtschaftsepoche wurzeln. Als durch die Steinsche Städteordnung vom Jahre 1808 in Preußen der Mann innerhalb der Gemeinde politische Rechte erhielt und damit zum Bollbürger wurde, blieb die Frau ausgeschlossen und weiterhin zu politischer Rechtlosigkeit in der Kommune verurteilt. Zwar konnten ledige weibliche Personen das Bürgerrecht erwerben, doch blieb ihnen das damit verbundene Recht vorenthalten, zu wählen und gewählt zu werden. So viele Verschlechterungen und Veränderungen die Städteordnungen in den folgenden Jahrzehnten auch brachten, die Stellung der Frauen wurde von ihnen nicht berührt. Die Frauen blieben gleich rechtlos. Meistens erwähnt die Gesetzgebung sie nicht einmal, sie gelten einfach als nicht vorhanden. Wo die Frauen in den Landgemeinden ein Wahlrecht erhielten, war es stets nur ein aktives, niemals ein passives Wahlrecht, das heißt die Frauen können zu feinem gemeindlichen öffentlichen Amte gewählt werden. Aber auch das aktive Wahlrecht können die Frauen mit ganz wenigen Ausnahmen nicht selbst ausüben, sondern müssen einen Vertreter, bei Verheirateten den Ehemann, mit der Abgabe ihrer Stimme beauftragen. Nur Grundbesitz„ befähigt" überhaupt die Frau zur Erwerbung des Bürgerrechts und damit zum aktiven Wahlrecht. Besitzlose Frauen erlangen diese„ Befähigung" in Preußen nirgends. Im Sommer 1906 hatten einige Frauen in Charlottenburg, Danzig und Liegnitz ihre Eintragung in die Wählerlisten beantragt mit der Begründung, daß die Städteordnung von 1853 die Frauen nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausschließe. Die zuständigen Behörden lehnten diesen Anspruch ab, und das Oberverwaltungsgericht schloß sich der Ablehnung an mit der Begründung: Bürgerrecht und Wahlrecht sei nicht gleichbedeutend. In der Städteordnung von 1808 sei den Frauen das Wahlrecht nicht zugestanden, und wenn auch die Verhältnisse unter der Städteordnung von 1853 vielfach andere geworden seien, so enthalte diese doch nichts, was für die Gewährung des Wahlrechts an Frauen spreche. Auch in den anderen deutschen Bundesstaaten ist von einem Bürgerrecht der Frauen in der Gemeinde, das dem der Männer gleich ist, nicht die Rede. In 108 Jahren haben sich die Verhältnisse gewaltig verändert. Millionen von Frauen haben ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Manne erringen müssen. Millionen sind zu erwerbstätigen Arbeiterinnen geworden, ohne deren Mitverdienst Gründung und Erhaltung einer Familie zur Unmöglichkeit gemacht wäre. Der Krieg hat neue Hunderttausende von Frauen ins Erwerbsleben hineingezwungen, in viele ach so ,, unweibliche" Berufe. Wer fragt danach? In diesem furchtbarsten aller Kriege wären längst alle kriegführenden Staaten zusammengebrochen, hätten nicht die Frauen als„ Heimkrieger" im vollsten Sinne des Wortes die Arbeit der Männer übernommen und fortgesetzt in Haus und Familie, in Staat und Gemeinde, in Industrie und 102 Die Gleichheit Landwirtschaft, in Handel und Verkehr. Kann man, will man Geseze aufrechterhalten, die aus einer Zeit stammen, da die Frau in der allgemeinen öffentlichen Auffassung nichts anderes war als die Hörige des Mannes, ein Mensch zweiter Klasse, der keinerlei Rechte, nur Pflichten besitzen durfte? Soll für alle Ewigkeit das Wort Goethes Geltung behalten: ,, Es erben sich Gesetz und Rechte gleich einer ew'gen Krankheit fort?" Soll die Frau heute noch sich mit derselben öffentlich rechtlosen Stellung abfinden müssen wie vor 108 Jahren? Aus der Gleichwertung weiblicher Leistungen während des Krieges, der an die Frau als Mensch und Bürger wie an den Mann seelisch und körperlich die höchsten Anforderungen stellt, muß hervorgehen die Anerkennung der wirtschaftlichen und politischen Gleichberechtigung der Frau. Die Gleichberech tigung nicht nur für eine Zeit, da„ Not am Mann" war, nicht nur gewissermaßen zur Aushilfe, als Belohnung für die während des Krieges geleisteten Dienste, als ein Gnadengeschenk! Nein, als ein Recht verlangt heute die mündige Frau das allgemeine gleiche, direkte und geheime Wahlrecht auch zur Gemeinde. Man kann und darf es ihr nicht länger vorenthalten! Mußten nicht jetzt, während des Krieges, die Frauen von der Gemeinde zur gleichberechtigten Mitarbeit herbeigerufen werden? Was beweist das? Nichts anderes, als daß die Frauen wie im Leben der Gesamtheit, so in dem der Gemeinde gleiche Pflichten tragen wie die Männer und daher auch gleiche Rechte zu beanspruchen haben. Diese Rechte zu erringen, werden insbe sondere die Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen all ihre Kraft einsetzen! Mathilde Wurm. Die Erwerbslosenfürsorge in der Textilindustrie. ( Schluß.) Ein stark zentralistischer Zug geht durch die bayrische Organisation. Obgleich pro forma die Gemeinde souverän ist, unterliegt sie doch einem starken Druck der vorgesetzten Instanzen, so daß Schwierigkeiten bei der Durchführung der Unterstützung zuungunsten der Arbeiter bisher nur wenig sich bemerkbar machten. Im Königreich Preußen geht die Regelung der Unterstüßungsaktion innerhalb der Regierungsbezirke vor sich. Ein Abschluß fann hier leider noch nicht gemeldet werden. Im Regierungsbezirk Frankfurt a. d. D. bildet jede Textilindustriestadt, die für ihre umliegenden Landgemeinden ein Mittelpunkt ist und die Arbeiter der Landgemeinden in ihren Textilfabriken beschäftigt- wie Kottbus, Forst, Spremberg usw.-, mit diesen umliegenden Landgemeinden einen Kommunalverband. Auch der Kreis Reichenbach i. Schl. hat die Sache einheitlich eingerichtet. Im Westen bilden die Gemeinden Nordhorn, Frensdorf, Altendorf und Bookholt einen Gemeindeverband. In vielen Fällen regeln die einzelnen Gemeinden die Sache so gut und so schlecht sie fönnen. Die Folge des systemlosen Vorgehens ist bis heute, daß die Mehrzahl der kleinen Gemeinden in Preußen überhaupt noch nichts getan hat. Mustergültig ist die in Baden geschaffene Organisation und exakt arbeiten deren Teile. Dort ist die Textilindustrie in der Hauptsache auf bestimmte Bezirke beschränkt. Diese Bezirke haben sich zu einem„ Gemeindeverband zum Zwecke der Erwerbslosenfürsorge für die Arbeiter der Textilindustrie des badischen Oberlandes" zusammengeschlossen. Diesem Gemeindeverband gehören an aus dem Amtsbezirk Lörrach die Ortschaften: Lörrach, Haagen, Brombach, Hauingen, Steinen, Höllstein; aus dem Amtsbezirk Schopfheim die Orte: Maulburg, Schopfheim, Langenau, Wiesleth, Fahrnau, Hausen, Wehr, Tegernau; aus dem Amtsbezirk Schönau die Orte: Zell, Azenbach, Schönau, Aitern, Mambach, Wembach, Schönenberg, Todtnau; aus dem Amtsbezirk Säckingen die Orte: Säckingen, Öflingen, Murg, Niederhof, Ober- Schwörstadt, Harpolingen, Binzgen, Wallbach, Ober- Sädingen; aus dem Amtsbezirk St. Blasien der Ort St. Blasien. Die Organe Nr. 14 des Gemeindeverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorstand und die Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle führt nach den Anordnungen des Verbandes die laufenden Geschäfte. Sie prüft nach näherer Weisung des Vorstandes die Unterstüßungsgesuche, überwacht die Befolgung der allgemeinen Grundsäße über Erwerbelosenfürsorge, besorgt die gesamte Verrechnung des Verbandes und mit Hilfe der bestehenden Arbeitsnachweise die Arbeitsbeschaffung. Der Vorsitzende des Verbandes und die Geschäftsstelle haben das Recht, sich in den zugehörigen industriellen Betrieben jederzeit über den Stand der Beschäftigung der Arbeiter zu unterrichten. Der Vorstand besteht aus: 1. Vier von den Gemeinderäten der Verbandsgemeinden zu wählenden Gemeindevertretern; 2. zwei von den beteiligten Großherzoglichen Amtsvorständen zu bestimmenden Vertretern; 3. einem von der zu ständigen Handelskammer zu bestimmenden Vertreter; 4. zwei von den der Verbandsversammlung angehörenden Unternehmern zu wählenden Mitgliedern; 5. zwei von den der Verbandsversammlung angehörenden Arbeitern zu wählenden Mitgliedern. Die Verbandsversammlung besteht: 1. Aus den Mitgliedern des Vorstandes; 2. aus den Amtsvorständen der beteiligten Amtsbezirke; 3. aus je einem von den Gemeinderäten zu wählenden Vertreter derjenigen beteiligten Gemeinden, in denen mehr als 100 Tertilarbeiter beschäftigt oder wohnhaft find; 4. aus zwei Vertretern der Textilindustriellen jedes beteiligten Amtsbezirks und zwei von der zuständigen Handelsfammer zu wählenden Mitgliedern; 5. aus zwei Vertretern der Tertilarbeiterschaft jedes beteiligten Amtsbezirks und je einem Vertreter des Deutschen und des Christlichen Textilarbeiterverbandes. Diese Zusammensetzung der Organe des Verbandes verbürgt die Parität. Die Mitglieder des Vorstandes haben jederzeit Einfluß auf die Verwaltung der Geschäftsstelle und die Mitglieder der Verbandsversammlung Einfluß auf die Tätigkeit des Vorstandes. Alle Betriebe der Textilindustrie innerhalb des Gemeindeverbandes, auf den sich die Fürsorge erstreckt, sind vom Verbandsvorstand mit Hilfe der Gemeindebehörden und des Verbandes der Textilindustriellen des Wiesentales und Umgebung festgestellt. Der Sitz des Verbandes ist Lörrach. Gemeinden, die sich dem Zweckverband nicht anschließen, kann seitens der Staatsregierung die Subvention verweigert werden. Die Unterstüßungsaktion vollzieht sich automatisch, und irgend ein Wechsel der unterstützten Person verläuft ohne jede Störung. Umfangreiche Sagungen, „ Grundsäße“ und„ Geschäftsanweisungen" regeln die Tätigfeit des Einzelnen wie des Ganzen in vorzüglichster Weise, und zu jeder Zeit ist den Arbeitern die Möglichkeit der Nachkontrolle und der überwachung gegeben. So verschieden wie die Organisation in den einzelnen Bundesstaaten, so verschieden ist auch die Höhe der festgelegten unterstüßungsbeträge. Im großen ganzen haben sich mit der Zeit Säße herausgebildet, die dem bisherigen Verdienst der Tertilarbeiter entsprechen. Es war das allerdings feine leichte Arbeit. Ganz besonders die Verwaltungsbehörden wurden nur ganz allmählich mit dem Gedanken vertraut, daß die Unterstützungsbeträge für arbeitslose oder beschränkt arbeitende Textilarbeiter wesentlich über jene Säße hinausgehen müßten, die in normalen Zeiten als Armenunterstützung an bedürftige Leute gezahlt werden. Die heftigste Opposition der Arbeitervertreter war oftmals notwendig, um den ungewohnten Gedanken in die Bureaukratenköpfe hineinzuhämmern. Mit verhältnismäßig wenig Schwierigkeiten gelang das im Königreich Bayern. Aus 55 Gemeinden und Gemeindeverbänden liegt ein Ergebnis vor. Dabei ist Baden und Bayern als je ein Gemeindeverband gerechnet. Im folgenden soll versucht werden, eine übersicht über die Höhe der Unterstützung zu geben. Ein finderloses Ehepaar erhält in allen Fällen mehr als 10 Mr. pro Woche. Sieht man in denjenigen Bezirken, in denen jede Nr. 14 Die Gleichheit Person ihre volle Unterstützung bekommt ohne Rücksicht darauf, daß zwei Unterstüßungsempfänger unter Umständen ein Ehepaar bilden, von allen Fällen ab, wo die Frau nicht gewerblich tätig war, so erhält ein kinderloses Ehepaar: Bis 12 Mt. in 9 Gemeinden oder Gemeindeverbänden = 20 P 14 M V 16#= 10 W 18 M 0 6 = 20 = W 22 M 24= = 26= # = 6 1 = 1 2 Mit Kindern gesegnete Familien erhalten in der Mehrzahl der Gemeinden oder Gemeindeverbänden pro Kind und Woche 2 Mt. Sechs Gemeinden zahlen mehr bis zu 3,25 Mt., fünf zahlen weniger bis herab zu 1 Mt. Bemerkenswert ist, daß alleinstehende weibliche Personen fast durchweg niedrigere Unterstützung erhalten als männliche. Der höchste Satz für alleinstehende Männer ist 15 Mk., für alleinstehende Frauen 12 Mt. Alleinstehende Männer erhalten in 29 Fällen 9 und 10 Mt ,. in 9 Fällen über 10 Mt.; alleinstehende Arbeiterinnen dagegen erhalten nur in 13 Fällen 9 Mt. und mehr, in 6 Fällen erhalten sie 8 oder 8,50 Mk., in den übrigen Gemeinden bekommen sie 7,50 Mt. und weniger pro Woche. Die geringere Unterstüßung für Arbeiterinnen ist zweifellos durchaus unbegründet. Im einzelnen haben die Arbeitervertreter noch immer viel zu bessern. Ganz besonders in Preußen. Die mangelhafte Unterstüßung dieses Staates ergibt ein Vergleich der Sätze in Bezirk Frankfurt a. d. O. mit den Säßen in Sachsen, Bayern und Baden. Im preußischen Bezirk muß eine Familie, deren Mutter nicht mit zur Fabrik ging, mit 12 Mf. pro Woche ohne Kinderzuschuß auskommen; in Bayern bekommt eine solche Familie 13,92 Mk., in Sachsen in der Regel 14 Mt., ebenso in Baden. In Baden kommen. dazu noch Mietszuschläge. Die preußischen Bürgermeister des genannten Bezirks lehnen hartnäckig jedes weitere Entgegenkommen ab, obgleich gerade hier die Aufwendungen der Gemeinde infolge des hohen Staatszuschusses sehr winzig sind. Ob ein Anrufen des Ministeriums Wandel schafft, bleibt abzuwarten. Hermann Jäckel, Mitglied des Reichstags. Zur Richtigstellung. Im Leitartikel der„ Gleichheit" vom 18. Februar schreiben Sie unter der überschrift Franz Mehring zum siebzigsten Geburtstag: „ Eine Erweiterung seines publizistischen Arbeits- und Kampffeldes schuf sich Franz Mehring namentlich mit seiner Tätigkeit an der Leipziger Volkszeitung. Nach Bruno Schönlants Tode, 1901, war er bis 1907 ihr leitender Redakteur, in den folgenden Jahren ihr eifriger, den Charakter des Blattes prägender Mitarbeiter. Zeiten des unvergessenen Glanzes und Ruhmes für die, Leipziger Volkszeitung, die damals durch scharfe Bertretung des proletarisch- revolutionären Standpunktes die Führung der sozialdemokratischen Linten hatte und mit ihrer Haltung oft bestimmend für die Entscheidungen der Gesamtpartei wurde." Was es mit der„ Chefredaktion" Mehrings auf sich hatte, will ich hier nicht weiter untersuchen. Völlig unbegreiflich aber ist mir, wie die„ Gleichheit" behaupten kann, Mehring sei nach 1907 der „ eifrige, den Charakter des Blattes prägende Mitarbeiter" der Leipziger Volkszeitung" gewesen. Nach 1907 war von irgendeiner Mitarbeit Mehrings für die„ Leipziger Volkszeitung" keine Rede mehr, geschweige denn, daß er der den Charakter des Blattes prägende Mitarbeiter gewesen wäre. Da hat sich die„ Gleichheit" einen schönen Bären aufbinden lassen. Wenn es vielmehr wahr ist, was die„ Gleichheit" schreibt, daß nämlich jene Jahre Zeiten des unvergessenen Glanzes und Ruhmes für die Leipziger Volkszeitung waren, die damals durch scharfe Vertretung des proletarisch- rebolutionären Standpunktes die Führung der sozialdemokratischen Linken hatte", so war dies nur möglich in häufiger scharfer Polemit gegen Mehring, der damals" in enger Freundschaft mit Karl Kautsky und unter dem lebhaften Beifall der revisionistischen Presse die Haltung der„ Leipziger Volkszeitung" aufs bitterste bekämpfte. Ich hatte übrigens bisher Anlaß, zu glauben, daß der Redaktion der„ Gleichheit" dieser Tatbestand recht wohl bekannt sei. Mit Parteigruß Neubabelsberg, 22. Februar 1916. gez. Dr. Lensch. 103 Zu dieser ebenso geschmack- wie taktvollen„ Richtigstellung" haben wir zu bemerken, daß uns insofern ein Irrtum unterlaufen ist, als Mehring unter der politischen Redaktion des Genossen Lensch nicht an der„ Leipziger Volkszeitung" mitgearbeitet hat und unser Lob, wie dem Genossen Lensch bekannt ist, der Genossin Luxemburg gebührt. Unser Irrtum war um so entschuldbarer, als wir ebenso, mie Genosse Lensch, wußten, daß Mehring auch für diese Zeit in den freundschaftlichsten Beziehungen zu allen sonstigen Angehörigen der „ Leipziger Volkszeitung" gestanden hat. Die Gründe, die ihn zeitweise dem Blatt fernhielten, lagen allein in der Persönlichkeit seines damaligen politischen Redakteurs. In einem, weiteren Parteikreisen durch den Druck bekannten, Briefe vom 22. April 1912 schrieb Genosse Lensch selbst an Mehring: „ Die politische Notwendigkeit gebietet, Persönliches zu vergessen. Aus dieser Auffassung heraus gestatte ich mir, Sie, werter Genosse, zur Mitarbeit an der Leipziger Volkszeitung hiermit aufzufordern. Ihre Artikel in der Neuen Zeit haben mir den Beweis erbracht, daß Sie in einen schweren Konflikt mit dem Parteivorstand und seinem wissenschaftlichen Wortführer Kautsty kommen oder bereits mittendrin stecken, und zwar aus Gründen, die völlig identisch sind mit jenen, die feinerzeit den Genossen Kautsky zu seinen Angriffen auf die Leipziger Volkszeitung veranlaßten." Wonach denn auch ein wenig mehr Licht" auf die„ Richtigstellung" des Genossen Lensch fällt. Im übrigen sind wir in der angenehmen Lage, wenn auch nicht mit dem Genossen Lensch, so doch mit der„ Leipziger Volkszeitung" selbst in dem Urteil über Mehrings Tätigkeit für dieses Parteiblatt vollkommen übereinzustimmen. Die Redaktion hat seines siebzigsten Geburtstags in chrenvollster und herzlichster Weise gedacht, und gemeinsam mit ihr hat ihm der Verlag eine künstlerisch ausgestattete Adresse folgenden Inhalts überreicht: Dem langjährigen Mitarbeiter, Leiter und Freund der„ Leipziger Volkszeitung" Franz Mehring, der das von Schönlant begonnene Werk zu stolzer Höhe vollendet, das starke Bollwerk wider die Feinde der Arbeiterklasse zum ragenden Wartturm um die Grundsäße des Sozialismus gestellt hat, dem Meister der Sache und der Form, dem entschlossenen Wegweiser und leuchtenden Vorbild sagen zu seinem siebzigsten Geburtstag Dank und Glückwunsch Redaktion und Verlag der„ Leipziger Volkszeitung". Wir warten ab, ob die Tätigkeit des Genossen Lensch für die „ Leipziger Volkszeitung" die gleiche Würdigung finden wird, wenn auch nicht an seinem siebzigsten Geburtstag, so doch vielleicht schon am fünften Jahrestag seines Umlernens" oder seiner Mitgliedschaft in der berühmten Gesellschaft von 1914". " Redaktion der„ Gleichheit". Aus der Bewegung. Von der Agitation. Im Bezirk Waldenburg( Schlesien) haben awei öffentliche Frauenversammlungen stattge= funden, die vom sozialdemokratischen Verein einberufen worden waren, und zwar in Gottesberg und in Weißstein. Die Parteisekretärin, Genossin Wulff- Breslau behandelte das Thema„ Die Aufgaben der Frauen während des Krieges". Beide Versammlungen waren von Frauen gut besucht und wurden von Genossin Ansorge geleitet, die die Erschienenen begrüßte und der Opfer des Völkerringens ehrend gedachte. In fast zweistündiger Rede zeichnete dann Genossin Wulff ein interessantes Bild von den Aufgaben der Frauen während des Krieges." Wir leben in einer großen Zeit und sollen stolz darauf sein, sie miterleben zu dürfen. So und so ähnlich klingt es tagtäglich an unser Ohr," sagte die Vortragende. Wie oft werden wir heute an den Opfermut der Frauen in den Befreiungskriegen vor hundert Jahren erinnert. Doch größere Anforderungen sind wohl noch zu keiner Zeit an die Frauen, besonders an die Frauen der arbeitenden Klassen gestellt worden, als gerade gegenwärtig." Genoffin Wulff verwies darauf, was hunderttausende Frauen an Sorge, Schmerz und Leid ertragen müssen, weil Gatten, Väter, Söhne und Brüder im Feld stehen, allen Gefahren des Krieges preisgegeben, vielleicht schon vom Schicksal ereilt, verwundet im Lazarett oder unter der kühlen Erde. Damit nicht genug. Die Frauen müssen im Wirtschaftsleben der Familie und der Gesellschaft die Schüßengräben halten. Die Rednerin schilderte die Schwierigkeiten auf dem Lebensmittelmarkt und geißelte scharf das Treiben der Lebensmittelwucherer. Sie 104 Die Gleichheit führte zum Vergleich die Preise des Lebensbedarfs vor dem Kriege und während des Krieges an und stellte ihnen das karge Einkommen der Arbeiterfrauen, besonders aber der Kriegerfrauen gegenüber. Sie verurteilte das Verhalten so mancher" Dame", deren Lippen zwar von patriotischen Redensarten triefen, die aber als Mitglied in einem Fürsorgeausschuß tieferes Verständnis für die Lage der notleidenden Kriegerfrauen vermissen läßt und in ihrer eigenen Lebensführung sich nicht an ihre Worte hält. Längere Ausführungen machte die Rednerin zu dem wichtigen Kapitel der Frauen- und Kinderarbeit. Die Zuhörerinnen folgten ihnen mit gespanntester Aufmerksamkeit, wie auch dem, was Genossin Wulff über Wöchnerinnen- und Kinderfürsorge, Familienunterstützung usw. zu sagen wußte und durch schlagende Beispiele erhärtete. Be sonders lichtvoll zeigte sie dabei, wie verderblich es ist, daß die unaufgeklärte und nichtorganisierte Frau sich mit Hungerlöhnen abspeisen läßt und dadurch auch den Verdienst der Männer verschlechtert. Es komme dies mit daher, daß die Frau bisher dem Manne wohl Haushälterin und Kinderpflegerin sein durfte, aber noch nicht genug Mitkämpferin und Mitstreiterin war. Der Krieg mache die Frauen selbständiger, aber es fehle ihnen nur zu häufig der Einblick ins öffentliche Leben. Sie hätten deshalb auch die Pflicht, nach geistiger Nahrung, nach Aufklärung zu trachten. Zu diesem Zwede müßten sie die Arbeiterpresse lesen, sich der politischen und gewerkschaftlichen Organisation anschließen. Nicht Wohltätigkeit können dem arbeitenden Volke helfen Genossin Wulff bewies das durch viele Erfahrungen Selbsthilfe tue bitter not, die Wissen und Kraft zur Bedingung habe. Daß der Vortrag den Weg zum Herzen der Frauen gefunden hatte, bewiesen Zustimmungsrufe und lebhafter Beifall. In der Gottesberger Versammlung sprach Genosse Franz Waldenburg in der Diskussion über die Verhältnisse im Kreise. In beiden Versammlungen brandmarkie Genossin Ansorge Neu- Salzbrunn das Verhalten verschiedener Leute gegen die Kriegerfrauen. Aus ihrer Tätigkeit als Vorsitzende der Frauenschutzkommission heraus schilderte sie, in wie vielen Fällen den Frauen nur durch energisches Vorgehen zu ihrem Recht verholfen werden konnte. Alle Diskussionsreden fanden reichen Beifall. In Gottesberg traten 23, in Weißstein 14 Frauen dem sozialdemokratischen Verein bei, ein guter Erfolg. Gewerkschaftliche Rundschau. M. A. Lohnbewegungen, Streiks und Aussperrungen fanden- mit Ausbruch des Krieges im Jahre 1914 einen unerwartet schnellen Abschluß. Die Zentralverbände stellten zunächst alle Lohnbewegungen cin, und späterhin wurde auf einer Konferenz der Vorstände eine Vereinbarung getroffen, wonach alle Differenzen durch Verhandlungen beizulegen seien und für Angriffstreiks nur in sehr dringenden Fällen die Genehmigung erteilt werden sollte. Trotzdem fanden im Jahre 1914 verschiedene Lohnkämpfe statt, um eine be= absichtigte Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch die Unternehmer abzuwehren. Die amtliche Streifstatistik verzeichnet für die Zeit nach Ausbruch des Krieges bis zum Jahresschluß 24 Streits mit 1126 streifenden Personen, und zwar 17 Angriffstreifs und 7 Abwehrstreits. Die Statistik der Generalfommission weist 16 Kämpfe auf, die nach Kriegsausbruch und bis zum Ende des Jahres 1914 entstanden und an denen 1095 Personen beteiligt waren. Gegenüber dem Jahre 1913 ist die Zahl der Bewegungen naturgemäß erheblich zurückgegangen. Im ganzen Jahre 1914 fanden immerhin noch 4866 Bewegungen statt, an denen 363 040 Perfonen beteiligt waren. Diese Kämpfe erforderten eine Ausgabe von rund 43% Millionen Mark. Das Baugewerbe war am hervorragendsten daran beteiligt, nachdem folgt die Holz- und die Metallindustrie; die Aussperrung in der Lausißer Textilindustrie, von der über 1500 Personen betroffen wurden, sand durch den Ausbruch des Krieges ihren Abschluß. über die Entlohnung der Kriegsbeschädigten kam es im Preußischen Landtag zu einer interessanten Debatte. Wie bekannt, versuchen einige Unternehmer die Renten der Kriegsbeschädigten auf den Lohn in Anrechnung zu bringen. Dagegen haben sich die Gewerkschaften sofort und mit Erfolg gewehrt. Im Abgeordnetenhause machte der sozialdemokratische Abgeordnete Hue auf diese Gepflogenheit der Unternehmer aufmerksam, worauf einer der nationalliberalen Abgeordneten, Angehöriger einer der einflußreichsten deutschen Unternehmerfamilien, erklärte, daß die Unternehmer im allgemeinen nicht auf diesem Standpunkt ständen. Die Kriegsbeschädigten sollten bei gleichen Leistungen auch die für die gesunde Arbeiterschaft maßgebenden Löhne erhalten. Er erklärte ferner, daß die gesamte westliche Industrie ein derNr. 14 artiges Verhalten, die Invalidenrente, die die Beschädigten erhalten, etwa zum Lohndruck zu gebrauchen, durchaus verdammt. Die Industrie wäre der Ansicht, daß die unbeschädigten Arbeiter verpflichtet sind, den Kriegsbeschädigten nach allen Richtungen hin Hilfe zu leisten, so daß in der Kolonnenarbeit die unbeschädigten Arbeiter diejenigen sind, die die Mängel auszugleichen haben, welche die Beschädigten sich im Dienste des Vaterlandes zugezogen haben. Dieses Zugeständnis an die Kriegsbeschädigten ist sehr beachtenswert. Hoffentlich verfahren die Unternehmer allgemein nach diesen Richtlinien. Jm Baugewerbe wurde unter dem Vorsitz des Direktors des Ministeriums des Innern über die am 31. März ablaufenden Tarifverträge verhandelt. Die Arbeitervertreter verlangten eine Teuerungszulage, von der die Unternehmer zunächst nichts wissen wollten. Schließlich aber boten sie eine Stundenlohnzulage für die kleineren Orte von 3 Pf., für die mittleren von 4 Pf. und für die größeren Orte von 5 Pf. an. Die Arbeitervertreter konnten sich mit diesem geringen Angebot nicht einverstanden erklären. Die Unternehmer legten zwar daraufhin in allen Fällen noch einen Pfennig zu, doch auch dieses Angebot mußten die Arbeitervertreter ablehnen, und so verliefen die Verhandlungen ergebnislos. Die Bauarbeiter nahmen in Versammlungen dazu Stellung. Der Unternehmerverband hat sich ebenfalls mit dem Ergebnis der Verhandlungen beschäftigt. In den Arbeiterversammlungen wird durchweg der Standpunkt vertreten, daß die Zugeständnisse der Unternehmer völlig unzureichend sind. Der Unternehmerverband hat Ende Februar getagt und sich dahin ausgesprochen, daß er die allgemeine große Teuerung wohl nicht bestreiten, aber eine Zu lage von 15 bis 20 Pf., wie sie von den Bauarbeitern vielfach verlangt werden, nicht bewilligen könne. Sie haben jetzt ihr Angebot unwesentlich um einen Pfennig pro Stunde erhöht mit dem Hinweis darauf, daß diese Zulage den in anderen Industrien ge= währten Löhnen innerhalb der Tarifperiode entspreche. Die Unternehmer glauben, daß eine weitere Verhandlung mit den Arbeitern noch möglich sei. Soweit aus der Situation ersichtlich ist, wird es wohl zu einer tariflofen Zeit im Baugewerbe kommen. Die Tarifverhandlungen im Buchbindergewerbe führten ebenfalls zu feiner Einigung zwischen den Parteien. Die Arbeitervertreter verlangten Teuerungszulagen für Arbeiter auf einen Stundenlohn bis 60 Pf. von 9 Pf. auf einen Stundenlohn bis zu 70 Pf. 7 Pf., bis zu 80 Pf. 5 Pf. und über 80 Pf. nach Vereinbarung. Für die Arbeiterinnen sollte auf einen Stundenlohn von 35 Pf. 7 Pf. bis 40 Pf. 6 Pf. und bis 44 Pf. 5 Pf., darüber nach freier Vereinbarung, gewährt werden. Außerdem wurde für die Affordarbeiten nicht generell ein Zuschlag von 15 Prozent gefordert, sondern nur für einzelne Pofitionen. Die Unternehmer gingen auf diese Vorschläge der Arbeiter nicht ein. Die Löhne der Arbeiter seien durchweg erheblich aufwärts gegangen, weil niemand mehr für den Minimallohn des Tarifs arbeite. Sie boten deshalb nur einen Zuschlag von 5 Prozent auf die tarifmäßigen Minimallöhne, während die über das Minimum Entlohnten leer ausgehen sollten. Die Verhandlungen verliefen deshalb einstweilen ergebnislos. Die Arbeiter haben bisher in verschiedenen Ortsversammlungen dieses Angebot ebenfalls für unannehmbar erklärt. Den Eisenbahnangestellten soll das Koalitionsrecht immer noch vorenthalten werden. Bisher war in der Dienstordnung für die Eisenbahnangestellten der Abschnitt enthalten, wonach den Angestellten verboten war, sozialdemokratischen Vereinen anzugehören. Die am 1. Januar neu herausgegebene Dienstordnung enthält jetzt die Bestimmung, daß der Arbeiter sich außerhalb des Dienstes achtbar und ehrenhaft zu führen hat und daß er von der Teilnahme an ordnungsfeindlichen Bestrebungen, Vereinen und Versammlungen sich fernzuhalten habe. Vereinen und Verbänden, die die Arbeitseinstellung als zulässiges Kampfmittel erachten oder unterstüben, darf er nicht angehören. Damit ist wiederum gesagt, daß die Eisenbahner bei den freien Gewerkschaften nicht Mitglieder sein dürfen. Als es auch darüber im Preußischen Abgeordnetenhause zu einer Besprechung fam, erklärte der preußische Eisenbahnminister, daß er dann gegen die Zugehörigkeit der Eisenbahner zu den freien Gewerkschaften nichts einzuwenden habe, wenn sie, wie auch die Gewerkschaften anderer Richtung es getan hätten, ausdrücklich auf das Streifrecht verzichten. Auf eine solche Bedingung können lassenbewußte Arbeiter natürlich nie eingehen. Die Fürsorge für die arbeitslosen Tegtilarbei ter stößt immer noch in verschiedenen Bezirken auf große sozialpolitische Verständnislosigkeit. So wurde unlängst aus Kaffel berichtet, daß ein Gesuch des Tertilarbeiterverbandes vom Magistrat abgelehnt wurde mit der Begründung, daß die Notlage nicht so Nr. 14 Die Gleichheit groß sei, um die Gewährung einer besonderen Unterstützung von seiten der Stadt zu rechtfertigen. Nach den angestellten Ermittlungen sollen in sämtlichen Familien Kassels und Umgegend erhebliche Vergütungen für die infolge der Bundesratsverordnung ausfallenden sechsten Arbeitstage geleistet werden. Der Bescheid beruft sich weiter auf die Abweisung der Fürsorge in einigen Städten der Laufit. Diese Weigerung einiger Stadtgemeinden, für die durch die Bundesratsverordnung geschädigten Tertilarbeiter einzutreten, ist um so unverständlicher, als das Reich zu dieser Unterstützung 60 bis 80 Prozent zuschießt und die Gemeinden und Unternehmer insgesamt nur den dann verbleibenden Teil zu tragen haben. Wie wir schon bei früherer Gelegenheit an dieser Stelle erklärt haben, zeichnet sich in der sozialpolitischen Rückständigkeit wie immer Preußen besonders aus; aus den süddeutschen Orten kommt auch jetzt wieder die Mitteilung, daß dort diese Unterstüßung geregelt ist. Eine Lohneingabe hatten die vier Bergarbeiterverbände an den Zechenverband eingereicht. Es wurde darin insbesondere eine Zulage entsprechend der Kinderzahl verlangt. Der Zechenverband hat diese Zuschrift ablehnend beantwortet mit dem Hinweis darauf, daß nach seiner Kenntnis bei einer größeren Anzahl von Zechen diese beantragte Kinderzulage bereits bewilligt und daß deshalb zweifellos mit einer baldigen allgemeinen Einführung dieser Beihilfe im ganzen Kohlenrevier zu rechnen sei. Der preußische Bergfiskus hat sich veranlaßt gesehen, eine solche Kinderlohnzulage zu bewilligen, sie beträgt monatlich für das erste Kind 3 Mt., für zwei Kinder 4 Mk. und für jedes weitere Kind 2 Mt. Eine allgemeine Teuerungszulage wurde von den Unternehmern im Steinfegergewerbe gewährt. Die Zulage beträgt einheitlich 10 Prozent zu den tariflichen Lohnfäßen. Gefordert waren ursprünglich 20 Prozent. Im Verband der Kupferschmiede ist an Stelle des verstorbenen Vorsitzenden Saupe der Genosse M. Hecht zum Vorsitzenden und Redakteur gewählt worden. Genossenschaftliche Rundschau. # Die sozialdemokratische Fraktion der Zweiten Kammer des Sächsischen Landtags hat einen Antrag eingebracht, in dem die sofortige Aufhebung der Umsatzsteuer gefordert wird, die in Sachsen fast nur Konsumvereine trifft. Gegen diese höchst ungerechte Sondersteuer, die eine Folge wüster Mittelstandsagitation war, ist besonders in Sachsen von der Sozialdemokratie und den Konsumvereinen seit nunmehr zwanzig Jahren ein heftiger und energischer Kampf geführt worden. Die Steuer kam in Schwung durch eine Regierungsverordnung im Jahre 1896, in der die Umsatzsteuer als gesehlich zulässig erklärt wurde. Das war für eine große Zahl Gemeinden, in denen überall die Reaktion herrschte, das Signal zur schleunigen Einführung dieses Steuerunrechts, mit dem man die verhaßten Konsumbereine an ihrem Lebensnerb treffen wollte. Diese Rechnung hat sich als falsch erwiesen, vielmehr ist die gegenteilige Wirkung eingetreten. Die Massen der Arbeiter wurden durch die fortwährende Agitation erst recht aufmerksam auf die Konsumvereine, und so hatten die antisemitischen Drahtzieher ihren Anhängern in den Kleinhändlerkreisen einen recht schlechten Dienst erwiesen. Mit der Zeit verlor dann die Umsatzsteuer auch immer mehr von dem ursprünglich so großen Interesse, das man ihr auf jener Seite zuerst entgegengebracht hatte. Wo sie aber einmal bestand, behielt man sie bei, und nur sehr langsam und nur nach und nach wurde sie auf Drängen unserer Vertreter abgeschafft oder ermäßigt. Schließlich setzte die sozialdemofratische Landtagsfraktion im vorigen Landtag durch, daß in das neue Gemeindesteuergesetz eine Bestimmung aufgenommen wurde, wonach neue Umsatzsteuern nicht eingeführt werden dürfen und die noch bestehenden bis spätestens Ende 1924 aufgehoben sein müssen. Da das neue Gemeindesteuergesetz erst am 1. Januar 1916 in Kraft getreten ist, wäre der von neuem gestellte Antrag eigentlich nicht recht verständlich, aber wir leben in der Kriegszeit. Die bürgerlichen Fraktionen strengen alle Sträfte an, um für ihre durch den Krieg notleidend gewordenen Kreise möglichst viel Staatshilfe herauszuholen. Unter diesen Umständen kann allerdings verlangt werden, daß schon jetzt mit einem Steuerunrecht aufgeräumt wird, das nur jezt etwa noch zehn- Konsumvereine trifft, deren soziale Bedeutung gerade durch die Kriegsverhältnisse deutlich in die Erscheinung getreten ist. Die Regierung lehnt zwar eine Änderung des kaum in Kraft getretenen Gesezes ab, sie will aber durch eine Verordnung auf die in Betracht kommenden Gemeinden einzuwirken suchen, daß sie die Umsatzsteuer möglichst bald auf105 heben. In dieser Fassung dürfte der Antrag gegen die Stimmen der Konservativen in der Kammer angenommen werden. Der Konsumverein, das Organ des Zentralverbandes österreichischer Konsumvereine, veröffentlichte vor einiger Zeit einen Artikel über„ Die soziale Funktion der Konsumbereine", der so recht zeigt, welche Verwirrung die überschätzung dieser Genossenschaften in manchen Köpfen anrichtet. Nach einem alten Sprichwort soll man die Kirche beim Dorf lassen. Die Konsumvereine haben wirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen, die durch die Verhältnisse der kapitalistischen Wirtschaftsweise begrenzt sind. Die Konfumvereine haben weder die Macht noch die Aufgabe, diese Wirtschaftsweise zu beseitigen. In Österreich ist nun das Verhältnis zwischen Partei, Gewerkschaften und Konsumvereine von jeher etwas inniger gewesen als bei uns. Das hat seine guten Seiten, ist aber nicht ohne Nachteile für die klare Bewertung jeder einzelnen der drei Faktoren. Der fragliche Artikelschreiber, von dem die Redaktion in einer Fußnote deutlich Abstand hält, hat nun die sozialen Funktionen" der Genossenschaften ganz und gar verkannt. Er lebt noch immer der alten bürgerlichen Hoffnung, daß die Konsumbereine ein Radikalmittel gegen den Klassenkampf sind. So schreibt er: " „ Wenn wir heute sehen, daß alle Berufsklassen den Konsumbereinen beitreten, wenn das Genossenschaftswesen alle Stände umfaßt, so muß doch der Zeitpunkt immer näher rücken, da es möglich sein wird, auf dieser Basis einmal alle Klassen zu einigen. Eine solche Einigung wäre zugleich die Todesstunde aller kapitalistischen Ausbeutung.... Der Kapitalismus stüßt sich nur auf die blinde Masse der Konsumenten. Gelingt es, das erhabene Ziel: alle arbeitenden Klassen( 1) auf wirtschaftlicher Basis zu vereinen zu erreichen, dann ist die Macht des Kapitals gebrochen; es beginnt eine neue glücklichere Zeit: das genossenschaftliche Zeitalter." Da wären wir denn glücklich so weit, den weltbegeisternden Schluß des Kommunistischen Manifestes umzukrempeln in das Wort: Konsumenten aller Länder vereinigt euch! Und der Artikelschreiber empfindet es schmerzlich, daß man sich gerade in Österreich Mühe gibt, die Genossenschaftsbewegung in falsche Bahnen zu lenken". Wozu nur zu bemerken ist, daß er das Richtige mit dem Falschen verwechselt. Die Arbeiterklasse kann nicht drin= gend genug vor Illusionen gewarnt werden, wie sie dieser Artikel predigt. Sie müßten zu einer völligen Abkehr vom Klassenkampf führen, der nach dem Kriege stärker einsehen wird denn je. Ohne gewerkschaftlichen und politischen Kampf wären die Arbeiter dann wehrlos. Seit längerer Zeit spielt in der Presse und auch in den Parlamenten die Frage der Beschaffung von sogenannten Kriegerheimstätten eine Rolle. Anlaß dazu gibt die Befürchtung, daß nach dem Kriege, wenn die Soldaten alle aus dem Felde zurückfehren, soweit sie ihm nicht zum Opfer fielen, ein empfindlicher Mangel an Kleinwohnungen eintreten werde. Diese Befürchtung ist um so berechtigter, je länger der Krieg dauert. Denn gerade das Bauwesen wird start von ihm beeinträchtigt. Kleinwohnungen werden während der Kriegszeit überhaupt so gut wie nicht gebaut. Wohl fast alle Baugenossenschaften haben während dieser Zeit ihre Tätigkeit eingestellt und das private Kapital ist anderweit so in Anspruch genommen, daß es für neue Häuser mit Kleinwohnungen zu allerletzt Verwendung findet, zumal auch die Arbeitskräfte fehlen. Am meisten ist man nun besorgt, daß die große Zahl der Kriegsverleßten, wenn die Krise hereinbricht, ohne genügende und ihren Verhältnissen entsprechende Wohnung bleibt. Hinzu fommt, daß schon vor dem Kriege in fast allen Großstädten und Industriebezirken ein starker Mangel an Kleinwohnungen herrschte, der zu einer enormen Steigerung der Wohnungsmieten führte. Es ist also richtig und begreiflich, wenn man schon jetzt an diese Art Wohnungsfürsorge denkt. Nicht unbedenklich erscheinen aber die Methoden, wie man vielfach dem drohenden Mikstand zu be= gegnen gedenkt. Dabei haben wir besonders die Bestrebungen im Auge, die durch Gründung von Genossenschaften besondere Sied lungen für die Kriegsverletzten schaffen wollen. Eine derartige Isolierung dieser Leute wird einmal sehr schwer sein und die Absonderung ist auch vom gesellschaftlichen Standpunkt bedenklich. Die Kriegsverlegten selbst werden eine derartige Klassifizierung, die sicher auch als eine gewisse Degradierung empfunden würde, kaum wünschen. Am besten wäre es wohl, wenn man die allge= meinen Baugenossenschaften durch weitgehende staatliche Unterstützung zur Lösung der wichtigen Aufgabe heranziehen würde. Auch Staat und Gemeinden könnten von sich aus unter Ausschaltung des Systems der besonderen Siedlung vorgehen. über die ungarischen Konsumvereine während der Kriegszeit wird. in der Konsumgenossenschaftlichen Korrespondenz berichtet: Trotzdem die Konsumgenossenschaften bei Versorgung / 106 Die Gleichheit Nr. 14 der Bevölkerung mit Lebensmitteln Großes geleistet haben, werden sie mit einer Heftigkeit angegriffen, wie niemals vorher. Ihre Kkiegstatigkeit hat bewiesen, daß ihre Existenz der allgemeinen Notwendigkeit entspricht. Keine wurde zahlungsunfähig und neue wurden gegründet. Kam es hier und da vor, daß eine Konsumgenossenschaft gesperrt wurde, so geschah dies nicht wegen Geschäftsrücksichten, sondern weil sämtliche Angestellten der Genossenschaft eingerückt sind. Die Kriegszeiten lehrten die Konsumenten, wie notwendig die Organisation der Konsumenten und daß die natürlichste Organisation der Konsumenten der Konsumverein ist. Daß die Konsumgenossenschaften im Laufe des Krieges Nennenswertes geleistet haben, zeigt der Umstand, daß die.Hangha", Großeinkaufsgesellschaft und Zentral« der Konsumvereine, im Laufe des Krieges einen um 7 Millionen Kronen größeren Umsatz hatte als in Friedenszeiten. Die Revisoren der Zentrale besuchten der Reihe nach die Konsumgenossenschaften, und wo die Männer eingerückt waren, mußten die Frauen die Arbeit besorgen. 526 Frauen sind als Leiterinnen(Lagerhalterinnen) bei den Konsumgenossenschaften angestellt, um sie aufrechtzuerhalten. Der Bezug der Waren wurde den Konsumgenossenschaften dadurch erleichtert, daß die Zentrale neue Lagerhäuser errichtete, von wo die Genossenschaften die Waren bekamen, die sie aus der Zentrale, da der bürgerliche Warenverkehr eingestellt war, nicht bekommen konnten. Allgemein bekannt ist es, daß nach Ausbruch des Krieges die Preise der Bedarfsartikel eine noch nie dagewesene Höhe erreichten. Die Zentrale gab die Waren, solange der Warenvorrat dauerte, um denselben Preis an die Konsumgenossenschaften weiter wie vor dem Ausbruch des Krieges. Dadurch wurde dem Warenwucher gesteuert. Dem Prinzip der Barzahlung wurde durch den Krieg nicht nur kein Abbruch getan, sondern es wurde noch dadurch gefördert, daß auf der ganzen Linie Barzahlung eingeführt wurde. Die Zentrale verwendete 222 596 Kronen zur Unterstützung der Zurückgebliebenen von Genossenschaftsangestellten. ll.?. Notizenteil. Für den Frieden. Friedensbestrebungen amerikanischer Frauen. Bald nach Beginn des europäischen Krieges hat in den Vereinigten Staaten von Amerika unter den Frauen eine kräftige Agitation gegen den Krieg eingesetzt, die sich immer mehr verstärkte. Von Amerika aus kamen Frauen nach Holland, um an dem internationalen Frauen- kongreß teilzunehmen; in Amerika wurde von Frauen die große Kinderpetition um Anbahnung von Friedensverhandlungen an Bryan gerichtet. Jetzt hören wir, daß dem Senat ein« Bittschrift von mehr als einer Million amerikanischer Frauen überreicht wurde, die ein Ausfuhrverbot für Munition fordern. Die Bittschrift war fünfzehn Meilen lang, entspricht also ganz amerikanischen Verhältnissen. Zwölf Senatoren haben zu ihren Gunsten geredet. Frau Jane Addams ist unermüdlich mit einer großen Anzahl von tüchtigen und im öffentlichen Leben bekannten Frauen tätig, um Friedensverhandlungen zu beschleunigen. Die Frauen versuchen in erster Linie die neutralen Staaten zu beeinflussen, für den Frieden einzutreten, und das ist nicht unwichtig, denn vorvorläufig geht es dort den Kapitalisten viel zu gut, als daß die das Ende des Krieges herbeisehnten. Die Bestrebungen der amerikanischen Frauen müssen in allen kriegführenden Ländern anerkannt werden, ganz gleich, ob sie einen vollen Erfolg erzielen oder nicht. Freilich darf eins nicht übersehen werden. Die amerikanischen Frauen— es handelt sich meist um bürgerliche Frauen, Führerinnen der Wahlrechtsbewegung— verlangen nur ein Ausfuhrverbot für Munition. Die Durchführung ihres Wunsches würde eine Erschwerung der Kriegführung für die Ententemächte bedeuten. Mit einem Abflauen und schließlichen Aufhören der Munitionsaufträge rechnen die amerikanischen Industriellen aber bereits jetzt. Gleichzeitig entfalten die Herren jedoch eine ungeheure Propaganda für die sogenannte.Rüstungsbereitschaft", das heißt für starke Rüstungen im Lande selbst. Was aber das Rüsten für die Völker bedeutet, das sollten auch die Amerikaner aus dem gegenwärtigen europäischen Kriege erfahren haben. Die einzigen, die das bis jetzt einsehen, oder sagen wir besser, die den Finger in die Wunde legen, sind die amerikanischen Sozialisten. Sie machen scharfe Opposition gegen die Forderung der Munitionsinteressenten auf.Preparedneß"(Kriegsbereitschaft), und hier setzt auch die Friedenspropaganda der Proletarierinnen ein. Sie wollen nicht nur den Frieden für Europa fördern helfen, sondern sie wollen ihn vor allem auch dem eigenen Lande erhalten. Dazu genügt es nicht, Ausfuhrverbote zu beantragen und zu versuchen, die Menschen in friedlichem Sinne zu beeinflussen, da heißt es, die Rüstungsvorschläge mit aller Rücksichtslosigkeit bekämpfen. Daß die sozialistischen Frauen in diesem Kampfe an der Seite der Genossen stehen, ist selbstverständlich. Die Frauen des Volkes sind eS ja, die im Kriege am schwersten leiden. t. l>. Das Echo der Zimmerwalder Konferenz in der russische» Duma. Der Vorsitzende der sozialdemokratischen Dumafraktion, Genosse Tscheid se, hielt am 23. Februar eine großzügige, von echt sozialistischem Geiste getragene Abrechnung mit den herrschenden Klassen und ihrer Politik der Ausbeutung und des Krieges. Die russische Zensur versuchte zuerst, die Veröffentlichung der Rede zu unterdrücken, was zu einer scharfen Interpellation in der Duma führte, die nicht bloß von sozialistischer, sondern auch von bürgerlicher Seite eingebracht wurde. Die Zensur mußte sich schließlich fügen. Die Rede Tscheidses ist um so bedeutsamer, als sie die Stimme ist des noch erhaltenen Teils der parlamentarischen Vertretung der russischen Arbeiterklasse. Rücksichtslos legt Tscheidse die innere Lage Rußlands bloß, die Mißwirtschaft der herrschenden Bureaukratie, die Raubwirtschaft des großen Kapitals, die Knechtung und Verelendung des Proletariats. Er beurteilt alle diese Erscheinungen nicht von der Basis einer nationalen, sozialpatriotischen Arbeiterpartei aus, die in dieser Zeit zu einer so rücksichtslosen Kritik wohl kaum den politischen Mut aufbrächte, sondern von dem Boden des internationalen Sozialismus aus. „Eines ist genügend zutage getreten," ruft Tscheidse aus,„daß die Menschheit noch nie im Verlauf ihrer Geschichte Zeuge einer solchen Lüge und Heuchelei gewesen ist wie jetzt. Wo sind alle jene Losungen geblieben, in deren Namen dieser Krieg proklamiert wurde? Wo sind die großen Gruirdsätzc der Freiheit der Völker, der Selbstbestimmung der Nationen geblieben? Wo die Parole von der Zerstörung des Militarismus? Davon spricht niemand jetzt auch nur ein Sterbenswörtchen---- Nicht nur die kriegführenden Mächte, auch alle neutralen Mächte rüsten jetzt mit fieberhafter Eile. Und gerade jetzt im Kriege zeigt es sich, daß bewaffnete Konflikte möglich sind, denen gegenüber dieser Krieg, dieser fürchterlichste aller Kriege, fast als Ideal erscheinen könnte. Und das internationale Recht? Im Namen der Verteidigung dieses Rechtes ist ja dieser Krieg proklamiert worden! Was hat er nun zutage gefördert? Auch hier hat er einen großen und glänzenden Sieg erfochten. Er hat gezeigt, daß dieses Recht die Gesetz gewordene Norm eines Systems von Verrat und Tyrannei ist____ Worin ist nun die Gemeinsamkeit der Klassenintercsscn im Namen der Verteidigung des gemeinsamen nationalen Werkes, worin ist das große Prinzip der Jnteressenharmonie zum Ausdruck gekommen? Es hat sich, kurz gesagt, darin gezeigt, daß der Kapitalismus in allen kriegführenden Ländern im Namen hochpatriotischer Aufgaben die Ausbeutung der Arbeiterklasse auf Kosten der Unterernährung, der Erschöpfung, der Ausartung der Massen verdreifacht hat. Dies sind die ersten großen Grundsätze, in deren Namen im Verlauf von achtzehn Monaten Blut vergossen wird. Und nun frage ich Sie: Wie wird der weitere Verlauf der Ereignisse sein. wenn man ihre Leitung denjenigen überläßt, die sie hervorgerufen haben? Ja, der Krieg ist siegreich gewesen; er hat seinen inneren Sinn, sein wahres� Antlitz enthüllt und die Widersprüche der modernen Gesellschaft aufgedeckt, in der die Politik des nackten Raubes, die Politik de? Imperialismus herrscht, die nicht anders, Wie wir es sehen, zum Ausdruck kommen konnte----" Auf Grund der Beschlüsse der internationalen sozialistischen Konferenz in Zimmerwald, deren entscheidende Absätze er verliest, und unter Hinweis auf die Erklärung der Mehrheit der sozialdemokratischen Fraktion im Preußischen Abgeordnetenhaus entwickelt Tscheidse die Grundsätze intemationaler proletarischer Friedensaktion, der auch die Minderheit in der französischen Partei angehört. Mit diesen Ausführungen verband Tscheidse die schärfste Kritik der eigenen Regierung, deren unfähige Bureaukratie„die Einwohner des reichsten Landes der Welt hungern lasse nach Brot. Holz, Butter, Kohlen und systematisch durch die Bekämpfung aller gesellschaftlichen Bestrebungen dafür sorge, daß das Land ungenügend mit Eisenbahnen, gut eingerichteten Fabriken, Fachleuten und Technikern versehen ist. Und was sei aus den demokratischen Versprechungen geworden? Erschießungen, Verbannungen, tägliche Verhaftungen, Schließung der Gewerkschaften, Aufhebung der gesetzlichen Einschränkung der Kinder- und Frauenarbeit, Ausdehnung der Verantwortlichkeit der Redakteure der Arbeiterblätter. selbst auf die Zeitungsausträger, Entwürfe zur Militarisierung der Arbeit,— wohin führe das alles? Zur Versklavung der Arbeiter an die Herren Kapitalisten. Ebenso schlimm stehe es mit dem Recht der fremden Nationalitäten, der Juden, Mohammedaner, der Polen. Unter ungeheurer Erregung der Duma verlas der Red- Nr. 14 Die Gleichheit ner ein geheimes Rundschreiben des Polizeidepartements, in dem die Juden nicht bloß revolutionärer Umtriebe, sondern auch der künstlichen Verteuerung der Lebensmittel, der Entziehung des Metallgeldes aus dem Verkehr beschuldigt werden. Damit hat Tscheidse die Regierung als geistigen Vater der blutigen Pogrome entlarbt. Den energischen Kampf gegen diese Regierung bezeichnete Tscheidse als das einzige Mittel, um zu erreichen, was das Volk braucht." Wir unsererseits erklären," rief er im Namen der sozialdemokratischen Fraktion den bürgerlichen Parteien der Duma zu, daß wir alle Ihre fortschrittlichen Schritte unterstüßen, aber alle auf eine Verständigung mit der Regierung hinzielenden Schritte in der unerbittlichsten Weise entlarven werden." Diese Worte sind der ausgesprochene Bruch mit der Po litik des Burgfriedens und des Zusammengehens mit den bürgerlichen Parteien.„ Es handelt sich nicht um teilweise Maßnahmen und Flickarbeit", rief Tscheidse zum Schluß. Deshalb sei die Parole des Tages die völlige Befreiung des Volkes, die völlige Demokratifierung des Landes. Frauenstimmrecht. Die Preisgabe der Forderung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Frauenwahlrechts durch die organi fierten Frauenstimmrechtlerinnen Deutschlands wird allem Anschein nach die nächste entscheidende Wendung in der Entwicklung der bürgerlichen Frauenbewegung sein. Dieser Fortschritt- nach rückwärts war seit langem vorauszusehen und wird sich nun unter der Herrschaft des„ Burgfriedens" sicher und ungestört durch die fleine demokratische Minderheit im Lager der Frauenrechtelei vollziehen. Unter den obwaltenden Umständen ist ihr ja der Mund verschlossen. Der Verzicht auf die grundsäßliche demokratische Forderung des Wahlrechts für alle großjährigen Frauen soll Mitte März in Weimar besiegelt werden. Dort tagen die Deutsche Vereinigung für Frauenstimmrecht und der Deutsche Verband für Frauenstimmrecht. Der wichtigste Verhandlungsgegenstand beider Organisationen ist ihre Verschmelzung zu einem neu zu gründenden Reichsverband. Was die Vereinigung" und den„ Verband" bis jetzt getrennt hielt, war die programmatische Statutenbestimmung des letzteren, für das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht zu wirken. Die ,, Vereinigung" war gegen diese Bestimmung, um die Mitgliedschaft und Mitarbeit auch den konservativen Frauen zu ermöglichen, die mit Herrn v. Heydebrand das preußische Dreiklassenwahlrecht für ein geradezu ideales Wahlrecht halten. Nach den Vorarbeiten und Vorschlägen der Kommissionen, die die Einigung in die Wege leiten sollten, wird nun die Verschmelzung der beiden frauenrechtlerischen Organisationen nicht etwa dadurch geschaffen werden, daß die„ Vereinigung" einen Schritt nach vorwärts in der Richtung zur Demokratie tut, sondern daß umgekehrt der Verband" nach rückwärts von der Demokratie abrückt. Eine recht bezeichnende Entwicklung für die Neuorientierung", der wir angeblich entgegengehen. Die Verschmelzung soll sich nämlich nach dem " Satzungsentwurf" auf der Basis folgender statutarischen Bestimmungen für den zu gründenden Reichsverband vollziehen: § 3. Zwed. Der deutsche Reichsverband für Frauenstimmrecht verfolgt den Zwed: a. den deutschen Frauen die gleichen öffentlichen Rechte im Staats- und Gemeindeleben zu verschaffen und zu erhalten, wie sie den Männern zustehen, und insbesondere ihnen das aktive und passive Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften und den Organen der Selbstverwaltung zu erringen, b. die Frauen derjenigen deutschen Länder, Gemeinden und Berufsklassen, welche im Befit politischer oder sonstiger Wahlrechte find, zur Ausübung derselben zu veranlassen, c. durch Vertiefung der politischen Bildung die Frauen zu ge meinsamer Betätigung auf allen Gebieten des öffentlichen und sozialen Lebens anzuregen. § 4. Grundsätze. Der Reichsverband steht nicht auf dem Boden einer bestimmten politischen Partei oder einer bestimmten Richtung der Frauenbewegung, er will vielmehr alle vereinigen, die für die politische Gleichberechtigung der Frau eintreten, welcher politischen oder fonfeffionellen Richtung sie auch angehören mögen. Der Reichsverband will nicht die Interessen einer einzelnen Schicht oder Klasse von Frauen, sondern die Interessen aller Frauen vertreten. Er wird sein Ziel erst dann als erreicht an= sehen, wenn alle deutschen Frauen volle Bürgerrechte in Staat und Gemeinde genießen." Mit diesen Satzungen wird sich der neue Reichsverband für Frauenstimmrecht zu der umstrittenen Formel des internationalen 107 Frauenstimmrechtskongresses bekennen: für die Frauen das nämliche Wahlrecht, das die Männer in einem Lande besitzen". Was bedeutet das praktisch für die Einzelstaaten in Deutschland? Daß die Frauen in Preußen sich mit der Ausdehnung des Dreiklassen= wahlrechts auf das weibliche Geschlecht begnügen, in Braunschweig mit dem dort jetzt geltenden noch undemokratischeren Wahlrecht, in Medlenburg mit dem ganz vormärzlichen Stand der Dinge usw. Aber damit nicht genug. Indem nur eine kleine Schicht bevorrechteter Frauen das Wahlrecht erhält, werden die reaktionären Parteien gestärkt, wächst der Widerstand gegen die Einführung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts. Diese Entwicklung der bürgerlichen Frauenstimmrechtsbewegung wird da durch nicht demokratischer und sympathischer, daß sie sich unter der Lofung der notwendigen Zusammenfassung der Kräfte vollzieht, eine Zusammenfassung, die Erfolge bringen soll. Gewiß: die einzige, sprunghafte Ausdehnung der Frauenerwerbsarbeit während des Krieges und ihre Folgen machen die politische Mündigkeitserklärung des weiblichen Geschlechts, machen den Besitz voller Bürgerrechte unerläßlicher als je. Und den Wert vereinter Kraft für das Ringen um das Frauenwahlrecht wird niemand bestreiten. Aber es redet Bände von dem Wesen der bürgerlichen Frauenstimmrechtsbewegung, daß sie die Vereinigung der Kräfte nur unter der Parole erstrebt: Rückwärts, rüdwärts, Don Rodrigo!" Das obendrein unter Bedingungen, die mit größter Klarheit erfennen lassen, daß die feste Grundlage der Frauenwahlrechtsforderung die Frauenerwerbsarbeit ist, die ihren Schwerpunkt in der proletarischen Frauenarbeit hat. Soll die Forderung gleichen, vollen Rechtes für Weib und Mann sich durchsetzen, so muß sie vor allem auch von den Millionen proletarischen Frauen getragen werden, die in das Erwerbsleben gerissen worden sind, als Mütter und Hausfrauen Bürgerpflichten zu erfüllen haben, und die alle ihre Interessen nicht durch die Vorrechte des Besizes verteidigen können und daher des demokratischen Wahlrechts zu diesem Zwecke bedürfen. Indem die bürgerlichen Frauenstimmrechtlerinnen ohne die Forderung des allgemeinen Wahlrechts sich vereinigen, ja in Wirklichkeit zum Kampfe gegen dieses Wahlrecht, errichten sie selbst eine unübersteigliche Scheidewand zwischen sich und den proletarischen Frauen, verzichten sie auf ein gemeinsames Schlagen bei Getrenntmarschieren. Das ausgerechnet in den nämlichen Tagen, wo die Sozialdemokratie im Preußischen Abgeordnetenhaus wiederholt für das allgemeine Frauenwahlrecht eingetreten ist, wo sie es trotz des Krieges in Sachsen und zuletzt in Braunschweig gefordert hat. Arbeitslosigkeit der weiblichen Erwerbstätigen. Die Lage des gewerblichen Arbeitsmarktes hat sich im Laufe des Monats Januar 1916 für die weiblichen Erwerbstätigen entschieden verschlechtert. Nach den Berichten der Arbeitsna ch weise tamen im Berichtsmonat auf je 100 offene Stellen 163 weibliche Arbeitsuchende gegen 151 im Vormonat Dezember und 167 im Januar 1915. Der Andrang von weiblichen Arbeitskräften zu den Arbeitsnachweisen war sonach im Januar 1916 wesentlich stärker als im Dezember 1915 und nur ein wenig schwächer als in der gleichen Zeit des Vorjahrs, Erheblich günstiger dagegen schneiden die männlichen Arbeitskräfte ab. Bei diesen kamen im Januar 1916 auf 100 offene Stellen nur 84 männliche Arbeitsuchende. Die an und für sich schon hohe Durchschnittsziffer der weiblichen Erwerbslosen von 168 wird nun noch von 8 Berufsgruppen zum Teil wesentlich überschritten. So entfielen im Januar auf je 100 offene Stellen im Handelsgewerbe 354, auf Fabrikarbeit ohne nähere Bezeichnung 298, in der Textilindustrie 296, im Bekleidungs- und Reinigungsge= werbe 246, in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie 240, in der Metallindustrie 188, Papierindustrie 183 und in der Lederindustrie 180 weibliche Arbeitsuchende. Im Vergleich zum Vormonat Dezember hat sich der Andrang gesteigert bei den Textilarbeiterinnen, Buchbinderei und Kartonnagearbeiterinnen, Lederarbeiterinnen, Schneiderinnen, Zabatarbeiterinnen, Fabriktarbeiterinnen, weiblichen Angestellten im Handelsgewerbe, Buzz-, Wasch- und Lauffrauen und sonstigen Taglöhnerinnen. Die Erhöhung der Andrangziffer kommt denn auch in der Zusammenstellung nach Landesgebieten zum Ausdruck. Es wurde nämlich im Berichtsmonat in 11 von 21 angeführten Landesgebieten eine geringere Verdienstmöglichkeit als im Dezember 1915 festgestellt. Am empfindlichsten bemerkbar machte sich diese verschlechterte Erwerbsmöglichkeit im Königreich Sachsen, in Schlesien und in der Provinz Westfalen. 108 Die Gleichheit In Übereinstimmung damit befinden sich auch die Feststellungen der Gewerkschaften über die Arbeitslosigkeit ihrer Mitglieder. Nach dieser Statistik erhöhte sich im Laufe des Monats Januar 1916 die Zahl der weiblichen arbeitslosen Gewerkschaftsmitglieder von 11 280 gleich 7,8 Prozent auf 11 835 gleich 8,2 Prozent. Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß im Januar vier Organisationen weniger berichtet haben als im Vormonat Dezember. Diese Steigerung der weiblichen Arbeitslosenzahl ist in erster Linie auf den außerordentlich schlechten Geschäftsgang in der Textilindustrie zurückzuführen. Stieg doch allein im Tegtilarbeiter verband die Zahl der arbeitslosen weiblichen Mitglieder von 4605 auf 5661. Selbst der Metallarbeiterverband berichtet im Berichtsmonat gegenüber dem Vormonat über eine Zunahme von 245 weiblichen Arbeitslosen. Zieht man jedoch die Arbeitslosenprozentzahlen der Verbände mit größerer weiblicher Mitgliederzahl in Betracht, so hatten die organisierten Glas arbeiterinnen am meisten mit Arbeitslosigkeit zu kämpfen. Von diesen waren noch zu Ende Januar 34,4 Prozent ohne Beschäftigung. Mit weiterem Abstand folgen sodann die Porzellanarbeiterinnen mit 19,1, die Textilarbeiterinnen mit 15,7, die Leder= arbeiterinnen mit 10,0, die Buchbindereiarbeiterinnen mit 8,3 und die weiblichen Mitglieder des Holzarbeiterverbandes mit 8,3 Prozent Arbeitslosen. Unter 2 Prozent weiblicher Arbeitsloser hatten nur der Tabakarbeiterverband( 1,1) und der Transportarbeiterverband( 1,7). Auch bei den Gewerkschaften tritt die überwiegende Arbeitslosigkeit der weiblichen Mitglieder gegenüber den männlichen deutlich in Erscheinung. Sie verhält sich zu der letzteren im Durchschnitt wie 8,2 zu 1,4. Die Arbeitslosigkeit der weiblichen Verbandsangehörigen ist demnach beinahe sechsmal so groß als die der männlichen. In den einzelnen Verbänden ist das Verhältnis natürlich verschie den, aber ausnahmslos überwiegt die Zahl der weiblichen Arbeitslosen in einigen Organisationen, zumal bei denen mit der höchsten Arbeitslosenziffer, sogar sehr beträchtlich. Diese anhaltende Arbeitslosigkeit unter den gewerblichen Arbeiterinnen ist zweifellos zu einem guten Teil auf die bei Kriegsausbruch erfolgte teilweise Aufhebung der Arbeiterschutzbestimmungen zurückzuführen. Dadurch können die Unternehmer auf besonderen Antrag hin Frauen und Mädchen weit über die in normalen Zeiten gefeßlich zulässige Grenze und über das ihnen gesundheitlich zuträgliche Maß beschäftigen. Die Erlaubnis zur Außerkraftsetzung der gesetzlichen Vorschriften für eine längere Beschäftigung von Arbeiterinnen mag wohl bis jetzt in verschiedenen Fällen seine Berechtigung gehabt haben. Da aber nun sogar in der Metall- und Lederindustrie die Zahl der weiblichen Arbeitslosen wächst, wäre es dringend angebracht, sämtliche Arbeiterschutzbestimmungen, die sowieso ja notdürftig genug sind, wieder in Kraft treten zu lassen. Zum mindesten müßte in jedem einzelnen Falle genau geprüft werden, ob tatsächlich ein Mangel an Arbeitskräften vorhanden ist, und keineswegs dürfte die Erlaubnis für die Dauer des Krieges erteilt werden, sondern nur für kurze Zeit. Mit dem Wiederin- Kraft- Treten der Arbeiterschutzbestimmungen würde zweifellos die Zahl der beschäftigungslosen Arbeiterinnen rasch abnehmen. Soziale Fürsorge. Der Rechtsweg für das Kriegselterngeld. Nach§ 22 des Militärhinterbliebenengeseßes„ kann" den Verwandten der aufsteigenden Linie der an Kriegsdienstbeschädigung verstorbenen Kriegsteilnehmer für die Dauer der Bedürftigkeit ein Kriegselterngeld gewährt werden. Bedingung dafür ist, daß der verstorbene Kriegsteilnehmer den Lebensunterhalt dieser Verwandten ganz oder überwiegend bestritten hat. Meist handelt es sich dabei um die Fürsorge für Witwen. Die Durchführung der angeführten Bestimmung bringt den größten Streitstoff bei der Hinterbliebenenversorgung. Meist wird sich der Streit darum drehen, ob der Verstorbene den Lebensunterhalt der Eltern oder des Elternteils ganz oder überwiegend" bestritten hat. Das ist eine sehr hohe Anforderung. Ob die Bedingung erfüllt worden ist, darüber können oft nicht die geforderten genauen Nachweise erbracht werden. Häufig sind die Behörden ge= neigt, den Umfang der Unterstützungen zu verkleinern, In einem Falle hatte der an Kriegsdienstbeschädigung verstorbene Sohn einer Witwe bei dieser vor seiner Einberufung gewohnt und durch sein Kostgeld usw. seine Mutter miterhalten. Die Ortsbehörde gibt daraufhin an, der Sohn habe der Mutter wöchentlich 3 Mark zugewendet. Da dies weniger sei als die Hälfte dessen, was die Mutter zum Lebensunterhalt brauche, wird sie mit ihrem Anspruch auf das Kriegselterngeld abgewiesen. Solche Berechnung hindert Nr. 14 andererseits viele Gemeinden nicht, als ausreichende Fürsorge" die 7,50 Mt. Familienunterstützung anzusehen, die die Mutter eines einberufenen Kriegsteilnehmers pro Monat bekommt. Die Witwe führte gegen die Entscheidung Beschwerde bis an das Kriegsministerium, wurde aber abgewiesen. Unter Hinweis auf§ 35 des Militärhinterbliebenengesetzes reichte nun die Witwe ein Mittellosigkeitszeugnis beim Landgericht I Berlin ein und beantragte die Bewilligung des Armenrechts zur Erhebung der Klage. Das wurde aber mit folgendem Schreiben abgelehnt: Beschluß. Der Antrag der Witwe Sch. auf Bewilligung des Armenrechts wird zurückgewiesen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint. Für den Anspruch aus§ 22 des Militärhinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907 ist der Rechtsweg nicht gegeben. Berlin, den 17. September 1915, Kgl. Landgericht I, 19. Ziviltammer.( 36 As. 47. 15.)" Dieser Beschluß entspricht zwar der herrschenden Rechtsprechung, scheint uns aber trotzdem nicht richtig zu sein. Aus dem Wörtchen ,, tann" im§ 22 des Gesetzes ist noch nicht ohne weiteres herzuleiten, daß ein Rechtsanspruch auf das Striegselterngeld nicht besteht. Sind die nötigen Voraussetzungen( Bedürftigkeit der Eltern, überwiegende Bestreitung des Lebensunterhalts durch den Verstorbenen usw.) gegeben, so sollte in allen Fällen das Kriegselterngeld gewährt werden. Sonst würde Willfür und Anarchie herrschen. Das Wörtchen„ tann" soll nur ausdrücken, daß das Elterngeld nicht an alle Verwandten der aufsteigenden Linie, sondern eben nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. Zur Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, muß auch der Rechtsweg nach § 35 gegeben sein. Eine ähnliche Stellung hat die Rechtsprechung auch schon in analogen Fragen eingenommen. Es sei zum Beispiel erinnert an die behördliche Überwachung der Versicherungsunternehmungen, auch wenn sie unter Benutzung des Wortes„ kann" den Rechtsanspruch auf die Leistungen ausschließen wollen und die Verurteilung solcher Unternehmungen zur Gewährung der Unterstützung. Ferner an die Anrechnung der Krantenunterstüßung der Gewerkschaften auf die Krankengelder der Zwangskassen usw. Dieser nämliche Standpunkt sollte auch im Falle der Kriegselternfürsorge eingenommen F. Kl. werden. Frauenarbeit. Kinder- und Frauenarbeit in den Bergwerken. Anläßlich der zweiten Lesung des Etats der Bergverwaltung im Reichstag hatte neulich die sozialdemokratische Fraktion den Antrag gestellt, 1. die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter unter Tage ganz zu ver= bieten; 2. die Beschäftigung weiblicher und jugendlicher Arbeiter in Berg- und Hüttenwerken mit Arbeiten, die ihre Kräfte übersteigen und sich für weibliche Arbeiter nicht eignen, zu untersagen; 3. eine Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen überhaupt nur dann zuzulassen, wenn vorher die erforderlichen Bedingungen für den Schutz der Gesundheit und Sittlichkeit dieser Arbeiter erfüllt seien. Diesen Antrag fand das Zentrum trok seines starken Anhangs im Kohlenrevier zu weitgehend, die Volkspartei wollte nur von Erwägungen etwas wissen. Für die sozialdemokratische Fraktion sprach Hue. Soweit seine Rede sich auf die Kinderund Frauenarbeit in den Bergwerken bezog, enthüllte sie ganz unhaltbare Zustände. Danach arbeiten in Mansfeld und Oberschlesien Tausende eben schulentlassener Kinder unter Tage- Kinder, deren Altersgenossen im Bürgertum noch in höhere Schulen gehen. In bezug auf die Frauenarbeit erflärte Hue, daß es trop aller Rücksicht auf die Kriegsnotwendigfeiten eine Schranke gebe, über die keinerlei Redensarten hinweggehen lassen: das sei die Rücksicht auf die Frauen und Kinder. Zu niedrigeren Löhnen werden heute Frauen in Hochöfen, Walzwerken, beim Kesselheizen usw. beschäftigt, und die Kinderarbeit unter Tage nimmt ständig zu. Mit Recht wies der Redner auch darauf hin, daß alle Verhandlungen über die abnehmenden Geburten und die wachsende Sterblichkeit der Industriebevölkerung als leere Deklamationen erscheinen müßten, wenn der Reichstag diese Gelegenheit nicht benüße, um gegen die flar zutage liegenden Ursachen dieser Entwicklung vorzugehen. Habe doch die Fürstlich Pleßsche Knappschaftsverwaltung ausdrücklich die elenden Lebensverhältnisse festgestellt, unter denen die Arbeiterkinder in Schlesien aufwachsen. In Oberschlesien steht die Kinder- und Frauenarbeit obenan. Die bürgerlichen Parteien hatten nur ein halbes Ohr für diese Ausführungen. Biffer 1 des Antrags wurde abgelehnt, Ziffer 2 und 3 wurden der Negierung zur Erwägung" überwiesen. Berantwortlich für die Redaktion: Frau Klara Bettin( Bundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart. Druck und Berlag von J. H. W. Diez Nachf. G.m.b.8. tn Stuttgart.