Nr. 15 26. Jahrgang Die Gleichheit Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen und Für unsere Kinder Die Gleichbeit erscheint alle vierzehn Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Poft viertelfährlich obne Bestellgeld 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Jabres- Abonnement 2,60 Mark. Inhaltsverzeichnis. Stuttgart 14. April 1916 Pressestimmen zur Fraktionsspaltung. Zehn Jahre freie Dienst botenbewegung. Von Helene Grünberg.- Gewerkschaftliche Rundschau. Genossenschaftliche Rundschau. Von H. F. Notizenteil: Für den Frieden.- Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Frauenstimmrecht.- Frauenarbeit.- Fürsorge für Mutter und Kind. Pressestimmen zur Fraktionsspaltung. Unter den bestehenden Verhältnissen beschränken wir uns darauf, unsern Leserinnen einige Pressestimmen vorzulegen, die die Stellungnahme des linken Flügels in der Partei zu der Frage der Fraktions- und Parteispaltung kennzeichnen. Natürlich erklären wir uns dadurch nicht mit allen Einzelheiten der angezogenen Ausführungen einverstanden. Inwiefern die angeführten Parteizeitungen im Sinne grundsäßlicher Klärung und entschiedener Folgerichtigkeit Stellung genommen haben, darüber klar zu werden, müssen wir unsern Leserinnen überlassen. Das Zentralorgan der Partei, der Vorwärts", schreibt: ..Innerhalb der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion hat sich damit jene Spaltung auch äußerlich vollzogen, die innerlich längst vorhanden war. Es ist damit das eingetreten, was nach der Tiefe der Meinungsgegensäße und vollends nach den Szenen des gestrigen Tages unvermeidlich war. Mehrheit und Minderheit werden nunmehr ungehemmt durch die bisherigen Reibungen ihre besonderen Auffassungen vertreten können. Die Parteitage der Zukunft und die Geschichte aber werden zu ent= scheiden haben, welche Gruppe die Gebote der Zeit und die Pflichten des Proletariats richtiger erkannt hat Mehrheit oder Minderheit. An eine Parteispaltung glauben wir heute so wenig wie nach den Vorgängen des 21. Dezember. Die Parteieinheit erwächst aus der geschichtlichen Notwendigkeit des proletarischen Kampfes und der unverwüstlichen Kraft der sozialistischen Jdeen, die alle auf dem Boden der sozialdemokratischen Grundsätze stehenden Elemente mit unwiderstehlicher Kraft wieder zusammenschließen wird, sobald die Irren und Wirren dieser Kriegszeit überwunden sein werden. Die fraftbolle organisatorische und ideelle Einheit der Partei wird aber um so eher zurüdkehren, je rascher sich die klärung der Geister zu vollziehen vermag. Sache aller in Wahrheit um die innere Einheit und die fraftvolle Wahrung der Lebensinteressen besorgten Elemente aber wird es jeßt mehr denn je sein, alles die politischen Kernfragen und deren Erörterung überwuchernde kleinliche Gezänk herniederzuhalten und die Meinungsgegensätze in unbeirrtem Erkenntnisdrang gewissenhaft zu prüfen!" Im großen ganzen derselben Ansicht ist die Leipziger Volkszeitung". Sie schreibt unter anderem: „ Die Entscheidung ist gefallen. Künftig kann die Minderheit, ungehindert durch die Fesseln, die ihr die Gemeinschaft mit der Mehrheit immer noch auferlegte, ohne überflüssige, Energie verzehrende Reibungen ihre grundsäßliche sozialistische Polititim Reichstag energisch vertreten. Daß sie es tut, fordert ein großer, vielleicht der größere und stetig wachsende Teil der Klassenbewußten Arbeiterschaft Deutschlands. Daß die Minderheit es kann, dieses Ergebnis der Echeidung begrüßen wir. Wie sie auf die Partei, auf ihre OrganiZuschriften an die Redaktion der Gleichbeit find zu richten an Frau Klara Zetkin( 3undel), Wilhelmshöhe, Poft Degerloch bet Stuttgart. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furtbach- Straße 12. fation wirken wird, das wird erst die große Auseinandersetzung zeigen, die nach dem Kriege eintritt, Wir hoffen und wir arbeiten dafür, daß die deutsche Arbeiterklasse die Einheit ihrer Bewegung gegen die Mehrheit der Reichstagsfraktion aut wahren wissen wird." Von Bedeutung ist vor allem auch die Stellungnahme der Blätter des rheinischen Industriebezirks. Die„ Elberfelder Freie Presse" meint: „ Wir haben die vorjährige Etatsbewilligung verurteilt, wir verurteilen noch schärfer die jetzige zum Notetat und die bevorstehende zum Gesamtetat. Wer die Verhältnisse mit sozialdemokratischen Augen betrachtet, wird uns recht geben. Darin teilen wir den Standpunkt der Minderheit vollständig, und wir bedauern, daß die Mehrheit hier wiederum versagt hat, ihre Meinung im Plenum des Reichstags kundzutun.... Bei dieser Sachlage stellt es sich als eine berhängnisvolle überstürzung, ein grober Fehler der Mehrheit heraus, der Minderheit der 18 Genossen sozusagen die sozialdemokratischen Ehrenrechte zu nehmen. Das allerdings konnten sich die 18 Genoffen nicht gefallen lassen. Damit sind sie geradezu hinausgetrieben worden aus dem Fraktionsverbande. Selbst wer ihnen aus ihrem selbständigen Vorgehen im Plenum einen Vorwurf macht, kann nicht billigen, daß nun die Mehrheit ihre Macht ausnußt, um sie völlig mundtot zu machen und sie direkt zu knebeln. Die Urheberschaft der Spaltung ist danach völlig * lar. Wir müssen der Mehrheit den bitteren Vorwurf machen, sie nicht vermieden zu haben, wo sie gewiß zu vermeiden war." Die Niederrheinische Arbeiterzeitung" in Duisburg schließt ihre Darstellung der Vorgänge im Reichstag mit folgender Bemerkung: " Diese Tat ist eine Etappe auf dem Wege zur notwendigen Klärung der verworrenen Situation innerhalb der sozialdemokra= tischen Partei. Wir begrüßen den Schritt und be= dauern nur, daß er nicht schon längst erfolgt ist." Das Solinger Parteiblatt, die Bergische Arbeiterst imme", schreibt: " " Damit ist ein Zustand geschaffen, der erlösend wirkt. Die Minderheit wird nun frei und kann die Reichstagstribüne zu einem Kampffeld für das Sehnen der Voltskreise machen, die hinter ihr stehen, ohne den Zwang der Genossen ertragen zu müssen, die auf dem Boden der Politik der Reichsleitung stehen. Wir betonen, daß wir der festen Überzeugung sind, die Einheit der Partei in organisatorischer Beziehung müsse trotzdem aufrechterhalten bleiben, bis die geordnete Vertretung der Partei, der Parteitag, gesprochen hat. Wir stehen mit Herz und Verstand auf dem Boden der Minderheit und bedauern, daß im zwanzigsten Kriegsmonat eine solche Berreißung der Fraktion noch möglich war." Während die genannten Parteiblätter sich vor allem mit der Parteieinheit, also mit der organisatorischen Zufunft der Sozialdemokratie beschäftigen, berühren die folgenden die ungleich wichtigere Frage nach der grundsäglichen Festigkeit und Klarheit, aus der die Tat der Achtzehn geboren ist. Es kommt in der Geschichte nicht nur darauf an, daß etwas getan wird, sondern auch wie es getan wird, ob zaudernd und unentschlossen, ob klar und energisch. Nicht die Schale, sondern der Kern in der Sozialdemokratie ist die Hauptsache. Die Bremer Bürgerzeitung" meint hierzu folgendes: N0 Die Gleichheit Nr. l5 «Daß die Opposition den Etat ablehnte, bewies, daß sie gewillt ist, die Politik vom 21. Dezember fortzusetzen. Und wie dort der Genosse Geyer in seiner Erklärung der Zwanzig, so vertrat diesmal Genosse Haase den typischen Zentrumsstandpunkt. Immer noch drängte sich die Berufung auf die günstige militärische Situation hervor. Und es entspricht gewiß nicht der Auffassung des Linksradikalismus, wenn das Streben nach Weltherrschaft als die Ausgeburt.kompletter Narren und gewissenloser Menschen' dargestellt wird. So bleibt auch diesmal bestehen, was die Bremer Resolution des Linksradikalismus über die Aktion der Zwanzig vom 21. Dezember sagt: Als Tat zu begrüßen; in der Begründung kein grundsätzlicher Standpunkt. Liebknecht und Rühle gaben die bündige Erklärung ab: Diesem System keinen Mann und keinen Groschen. Auch das Etatnotgcsetz ist als Mittel zur Weiterführung des Krieges anzusehen... Auch nach dem„Braunschweiger Volksfreund" ist die Tat an sich begrüßenswert, die Art ihrer Ausführung läßt noch manches zu wünschen übrig. Das Blatt schreibt: «Hätten die IL mit der nötigen Unzweideutigkeit und Entschlossenheit operiert, so stünden sie formell und persönlich besser da. Indessen liegt es an ihnen, die Lehren zu ziehen. Sie mögen statt mit dem einen Auge nach vorwärts auf die Massen zu blicken und mit dem andern über die Achsel nach den Instanzen rückwärts zu schielen, beide Augen nach vorwärts richten, und sie werden entschieden besser fahren. Wir werden sie danach beurteilen, welche praktischen Konsequenzen sie aus ihrer selbständigen Konstituierung innerhalb und außerhalb des Parlaments ziehen. Jeder Schritt, der sich auf prinzipieller Höhe bewegt, wird von uns unterstützt werden, jede Unzulänglichkeit wird kritisiert werden; denn wir empfinden so wenig Respekt vor der selbständig konstituierten wie vor der unselbständigen Unzulänglichkeit.... Wie wird die Rückwirkung dieser zweiten Fraktionsspaltung auf den Parteikörper, auf die Parteimitgliedschaft sein? Die Mitglieder werden sich allenthalben entscheiden müssen, wohin sie gehören. Die Klärung der Partei wird mächtig fortschreiten, und sie ist die Vorbedingung ihrer Neukonstituierung. Die jetzige Fraktionsmehrheit wird ihren sozial- imperialistischen Charakter immer schärfer hervorkehren müssen. Sie muß zusehen, was sie an Anhang in den Massen hinter sich behält. Schnelligkeit und Tiefe der Scheidung der Geister werden abhängen von der Aktivität und Entschiedenheit der Opposition einerseits, dem Gang der KriegSercignisse, der inneren Politik, den Aktionen der Fraktionsmehrheit andererseits. Unsere Sache ist eS nicht, zu prophezeien, sondern zu wirken." Mit diesen Pressestimmen lassen wir es genug sein. Noch ein« Reihe Parteiblätter, so die nordbayerischen und die „Norddeutsche Volksstimme" in Bremerhaven nehmen niehr oder minder vorsichtig für die Minderheit Stellung. Dieselben Strömungen, die wir innerhalb der Reichstagsfraktion beobachten, von der äußersten Rechten, die gar mit den Bürgerlichen für die Wortentziehung stimmte, über die Unentschie- denen, die unter Protest sich der Mehrheit fügen, bis zu den Linksradikalen, die sich schon friiher von der Fraktion schieden— dieselben Strömungen und Nuancen spiegeln sich auch in der Parteipresse. Beides, die Zustände in der Reichstagsfraktion und in der Parteipresse sind nur der Ausdruck eines großen Gärungs- und Klärungsprozesses in den proletarischen Massen selbst. Diesen Prozeß nicht hintanzuhalten, sondern durch klare wissenschaftliche Erkenntnis und entschiedenes Auftreten zu fördern, ist im Augenblick die Aufgabe jedes Sozialisten, dem die Ziele der Partei, der Zweck und das Wesen des internationalen Sozialismus noch lebendig glühende Herzenssache sind. Zehn Jahre freie Dienstbotenbewegung. Vor zehn Jahren, am 18. März 1906, konnte in Nürnberg ein Dienstbotenverein auf freigewerkschastlicher Grundlage errichtet werden. Die Anregung zur Gründung kam von den Dienstmädchen selbst. Sie befürchteten damals, daß den Herrschasten zu anderen Vorrechten noch die Befugnis eingeräumt werden könnte, die Dienstbotenbücher als Lohnbücher zu benützen. Derartige Vorschläge waren in den bürgerlichen Zeitungen veröffentlicht worden und hatten die sonst so geduldigen Mädchen erregt. Die erste Dienstbotenversammlung sollte in einem kleinen Lokal stattfinden, da aber mehr als 600 Mädchen erschienen waren, so mußte der größere Saal geöffnet werden. Starker Andrang war auch bei der Gründung des Dienstbotenvereins am 18. März zu verzeichnen, und 200 Dienstmädchen traten sofort dem gegründeten Verein bei, dem sich auch die Wasch- und Putzfrauen anschlössen. Die Gründung des Nürnberger Dienstbotenvereins wirkte als Beispiel nicht allein in Deutschland, sondern auch in den Nachbarländern, in der Schweiz und in Osterreich. Von allen Seiten kamen Nachrichten, daß man beabsichtige, ebenfalls Dienstbotenvereine ins Leben zu rufen. Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands wendete der Dienstbotenorganisation ihre Aufmerksamkeit zu, sie forderte die Kartelle auf, sich auch dieser erwerbstätigen Proletarierinnen anzunehmen und Dienstbotenvereine zu gründen. Noch das Jahr 1906 brachte als Ergebnis, daß in München, Köln, Hamburg und Frank- f u r t a. M. freie Dienstbotenvereine auf der gleichen Grundlage wie in Nürnberg errichtet wurden und in weiteren 30 Orten die Vorarbeiten zu solchen Organisationen im Gange waren. Die sozialistische Frauenbewegung trat mit Eifer für die Erweckung und Organisierung der Dienstmädchen ein, und auf der Vierten Soziali st ischenFrauen- k o n f e r e nz 1906 zu Mannheim begründete die Unterzeichnete die Forderung, daß die Dienstmädchen durch die Gesetzgebung den Arbeiterinnen gleichgestellt werden sollten. Die diesbezügliche Resolution fand einstimmige Annahme. Die Forderung begriff in sich: Abschaffung der Gesindeordnung und Gesindcdienstbücher, Unterstellung der Dienenden unter die Gewerbeordnung, Gewährung und Sicherung vollen Koalitionsrechts, Ausdehnung aller Versicherungsgesetze auf die Hausangestellten, gesetzliche Festlegung und Regelung der Arbeitszeit, der Sonntags- und Nachtarbeit, hygienische Vorschriften über Schlafräume usw., die allen gesundheitlichen Anforderungen genügen sollten. Die Konferenz forderte ferner die Aufhebung der unzeitgemäßen Bestimmung, wonach Dienstmädchen verpflichtet sind, Hausangehörige mit ansteckenden Krankheiten zu Pflegen. Den Bildungsbestrebungen der Dienstmädchen sollte ein obligatorischer Fortbildungsschulunterricht bis zum 18. Lebensjahr dienen. Schließlich verlangte die Mannheimer Tagung: Abschaffung aller privaten Stellenvermittlungsbureaus und dafür Einführung von paritätischen Stellennachweisen. Der Nürnberger Dienstbotenverein reichte die vorstehenden Forderungen beim Deutschen Reichstag zur Berücksichtigung ein, aber schon im Dezember 1906 erfolgte die Antwort, daß die Petition infolge der eingetretenen Reichstagsauflösung nicht mehr zur Beratung gelangen konnte. Die Resolution wurde dem neugewählten Reichstag zugesandt und ebenso dem Bayerischen Landtag. Da dieser beschloß, das; unter den städtischen Dienstboten Erhebungen stattfinden sollten über Arbeitszeit, Sonntagsausgang, Lohnverhältnisse und Schlafräume, so konnte immerhin von einem Erfolg unserer Bestrebungen die Rede sein. Zur Zentralisationsfrage der Dienstbotenvereine, deren Zahl gewachsen war, nahm der Sechste Gewerkschaftskongreß 1908 in Hamburg Stellung. Nach einem Vortrag der Unterzeichneten erhielt die Generalkommission den Auftrag, eine Dienstbotenkonferenz einzuberufen, die über eine einheitliche Agitation zur Hebung der sozialen Lage der Hausangestellten beraten sollte. Diese Dienstbotenkonferenz tagte dann am 17. Januar 1909 in Berlin, sie faßte den Beschluß, daß ein Zentralverband der Hausangestellten Deutschlands zu gründen sei. Die Zentrale, die ihren Sitz in Berlin hatte, begann ihre Tätigkeit im April. Die Mitgliederzahl betrug 5711. Da auch die Zeitungsfrage geregelt wurde, erhielten die Verbandsmitglieder ab I.April 1909 das Zentralorgan der Hausangestellten Deutschlands Nr. 15 Die Gleichheit an Stelle der ,, Gleichheit", die ihnen während der ersten drei Jahre als Organ gedient hatte. Binnen drei Jahren hatte sich somit die Dienstbotenbewegung von der Gründung des Nürnberger Dienstbotenvereins bis zur Gründung eines Zentralverbandes der Hausangestellten für ganz Deutschland entwickelt, ein von allen be grüßter Erfolg. Die sozialen Einrichtungen der einzelnen Lokalgruppen konnten nun besser ausgebaut werden. Der Nürnberger nebst den übrigen Dienstbotenvereinen hatte seinen Mitgliedern eine Krankenunterstüßung gewähren können, in den folgenden sieben Jahren war es ihm möglich, den Mitgliedern auch noch Rechtsschutz zu bewilligen, von dem ein gut Teil Gebrauch machen mußte. Im Laufe der zehn Jahre ist eine stattliche Anzahl Dienstmädchen der Nürnberger Organisation beigetreten. Allein die Organisationsfreudigkeit hat mit der Organisationsständigfeit nicht immer gleichen Schritt gehalten. Die höchste Mitgliederzahl war im Jahre 1908 zu verzeichnen, die niedrigste jetzt während der Kriegszeit. Die Durchschnittsmitgliederzahl in den zehn Jahren beträgt 347. Der völlige Wachstumsstillstand der Organisation während der Kriegszeit und das starke Zurückfluten der Dienstmädchen in ihre Heimatsorte, als Folge der großen Arbeitslosigkeit, lassen es erklärlich erscheinen, daß der Mitgliederstand niemals niedriger gewesen ist als gerade jetzt. Aber die Hausangestellten wissen wohl, daß innerhalb der letzten zehn Jahre die Löhne gestiegen sind, daß die Arbeitszeit fürzer geworden ist, daß betreffs Behandlung und Schlafgelegenheit bessere Zustände Platz gegriffen haben, wenn auch dies alles nicht zahlenmäßig nachgewiesen werden kann. Und es ist ihnen bekannt, wieviel die Organisation zu den erreichten Fortschritten beigetragen hat. Deshalb wird auch nach dem Kriege die alte Organisationslust wieder erwachen, und unsere Mitglieder werden mit neuen Kräften an die Arbeit gehen, um die Dienstmädchen dem Hausangestelltenverband zuzuführen. Das aber ist eine Vorbedingung dafür, daß das Los der Dienenden durchgreifende Verbesserung erfährt. Helene Grünberg. Gewerkschaftliche Rundschau. Nach den neuen Steuervorlagen soll der Tabak in ganz erheblichem Maße mehr belastet werden als seither. Die Regierung will mittels der Zigarettensteuer 87 Millionen neu herausholen, mittels der übrigen Tabaksteuer und den Zöllen 72,6 Millionen. Daß eine solche Mehrbelastung für die betreffende Industrie von großem Einfluß sein muß, leuchtet ohne weiteres ein, ebenso die Rückwirkung auf die Lage der in ihr beschäftigten Proletarier. Für die Arbeiter und Arbeiterinnen der Tabakindustrie bedeutet die beabsichtigte neue Steuerbelastung nicht nur größere Arbeitslosigkeit, sondern auch Stillstand, wenn nicht gar Rückgang der Löhne. über die Wirkung der Tabaksteuer auf die Löhne bringt das Organ des Tabatarbeiterverbandes eine zahlengeſtützte, interessante Darstellung. Vor der ersten großen Steuererhöhung im Jahre 1879 galten die Löhne in der Tabakindustrie im Vergleich zu denen anderer Arbeiter als gut. über den Rückgang der Löhne nach der Steuererhöhung von 1879 liegen zahlenmäßige Nachweise leider nicht vor, wohl aber für die spätere Zeit. Nach den Angaben der Berufsgenossenschaft hatten 1911 die Tabakarbeiter einen Jahresdurchschnittsverdienst von 630 Mt., während dieser sich für die gesamten gewerblichen Arbeiter auf 1147 Mt. stellte. Die Tabatarbeiter blieben also um 517 Mt. Hinter diesem Gesamtdurchschnitt zurück. Ein großer Unterschied, der noch wachsen sollte! 1912 war der durchschnittliche Jahresverdienst der Tabatarbeiterschaft auf 653 Mt. gestiegen, der der gesamten gewerblichen Arbeiter aber auf 1191 Mt. Die Spannung zwischen beiden betrug mithin nun schon 538 Mt. Der durchschnittliche Jahresverdienst belief sich 1913 in der Tabakindustrie auf 675 Mt., für die gesamten gewerblichen Arbeiter dagegen wurde er mit 1215 Mt. festgestellt. Das Weniger der Tabatarbeiter betrug bereits 540 Mt. Und während von 1907 auf 1908 der durchschnittliche Jahreslohn in der Tabakindustrie noch von 603 auf 614 Mt. stieg also um 11 Mt.-, ging er im Jahre 1909, in das schon 4/2 Monate der erhöhten Steuerbelastung fielen, nur noch um 4 Mt. in die 111 Höhe. Als aber 1910 die erste volle Wirkung der neuen Wertsteuer sich bemerkbar machte, sank der Lohnsogar um 2 m t., nämlich auf 616 Mt. Dann sette allerdings ein langsames Steigen des jährlichen Durchschnittsverdienstes ein. Wie niederdrückend aber die Steuer auf die Löhne wirkt, erweist deren Bewegung im gesamten Zeitabschnitt. Hätte die Lohnsteigerung der Tabalarbeiter mit derjenigen der genannten gewerblichen Proletarier gleichen Schritt gehalten, so wäre der Jahresdurchschnittsverdienst in der Tabakindustrie heute sicherlich um 30 Mt. höher. Die Löhne der Tabatarbeiter und-arbeiterinnen gehören zu den niedrigsten im Reiche, sie stehen vielfach noch unter denen der schlesischen und sächfischen Weber. Aber wenn die Steuer- und Zollschraube fester angezogen wird, so bedeutet das für viele Zehntausende nicht bloß schmäleres Eintommen und fargeres Brot. Nein, Schlimmeres als das: die Arbeitslosigkeit, den nackten Hunger. Was denn stellte der Reichsschatzsekretär am 17. Januar 1910 im Reichstag fest? Daß vom 15. August bis Ende Dezember 1909 nicht weniger als 53 586 Gesuche arbeitsloser Tabatarbeiter um die vorgesehene Unterstützung aus Reichsmitteln eingegangen waren, und daß 46 000 davon als berechtigt anerkannt worden seien. 46 000 oder gar 53 586 Arbeitslose, Unterstützungsbedürftige, das war die Quittung über die tatsächlich verheerende Wirkung der Mehrbelastung der Tabatindustrie durch die Finanzreform von 1909. Trotz solcher Nachweise darüber, was die Folge sein muß, wenn der Tabak mehr„ blutet", die beabsichtigte neue Belastung! Die Verteuerung des Rohmaterials durch sie hat zur Folge, daß die Unternehmer an den Her= stellungskosten sparen wollen. Zu diesem Zwecke verlegen sie ihre Betriebswerkstätten häufig in ländliche Gegenden, wo die Löhne niedrig sind und leicht noch tiefer gedrückt werden können. Während für die Arbeiterschaft anderer Industrien die Möglichkeit von Lohnsteigerungen besteht, haben die Tabatarbeiter die trübe Aussicht auf Arbeitslosigkeit und 2ohnsenkung. Und das angesichts der riesigen Verteuerung des Lebensbedarfs, die auch nach dem Kriege noch anhalten wird und angesichts des allgemeinen starken Anziehens der Steuerschraube. Im Stukkateur- und Gipsergewerbe liefen am 31. März etwa 80 Tarifverträge ab. In einer Aussprache zwischen Vertretern beider Parteien kam man dahin überein, möglichst eine vertraglose Zeit zu vermeiden. Bei einer Verlängerung der Ver-. träge beanspruchten die Arbeitervertreter eine angemessene Teuerungszulage. Die Unternehmer wollen ihre Entscheidung jedoch von der Regelung der Tarifverträge im Baugewerbe abhängig machen, wo es bekanntlich bisher noch zu keiner Einigung gekommen ist. Weitere Verhandlungen sollen noch stattfinden. Sein fünfundzwanzigjähriges Bestehen konnte im Monat März der Textilarbeiterverband feiern. Ein Kongreß in Pößned beschloß 1891 die Gründung eines Verbandes der Textilarbeiterschaft für ganz Deutschland. Die im Reiche bestehenden Lokalvereine schlossen sich dem Verband an. Genosse Hübsch wurde bald nach der Gründung als Vorsitzender der Organisation be= stimmt, nachdem sein Vorgänger nur kurze Zeit das Amt bekleidet hatte, und er steht noch heute auf dem wichtigen Bosten. Ursprünglich wurde vom Verband ein Wochenbeitrag von nur 10 Pf. erhoben, der jedoch im Laufe der Jahre auf 30 bis 60 Pf. erhöht worden ist. Die zähen und opfervollen wirtschaftlichen Kämpfe der schlechtentlohnten Textilarbeiterschaft bilden ein eigenes Kapitel in der Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung. Um die kleinste Verbesserung der Elendslage mußte gerungen werden. Im Jahre 1896 tam es zu größeren Streits in Krefeld, im Erzge birge, im Wuppertal und in anderen Orten. Der Kampf um den Zehnstundentag in Krimmitschau übertraf an Hartnäckigkeit und Bedeutung sie alle. 9000 Arbeiter und Arbeiterinnen standen 22 Wochen lang in einem Kampfe, der durch das rücksicht 3lose Eingreifen der Polizei, der Behörden über eine wirtschaftliche Auseinanderseßung zwischen Kapital und Arbeit in der Textilindu strie hinauswuchs und zu einem Stück allgemeinen Klassenkampfes wurde. Die gesamte deutsche Arbeiterschaft unterstüßte moralisch und finanziell die Streikenden und anerkannte damit, daß deren Sache die eigene Sache war. Was der Verband bei Streiks ge= leistet hat, rüden Zahlen in helles Licht. Von den 13 Millionen Mark, die er seit seinem Bestehen für Unterstützungen berausgabt hat, entfallen über 61 Millionen auf Streits und Lohnbewegungen. In der Kriegszeit leiden die Textilarbeiter und-arbeiterinnen bes sonders unter den traurigen Folgen davon, daß die Rohprodukte zugunsten des Militärs beschlagnahmt worden sind. Daß sie für die eingetretene Arbeitslosigkeit aus Reichsmitteln nur ungenügend entschädigt werden, haben wir an dieser Stelle wiederholt bermerkt. # 112 Genossenschaftliche Rundschau. Die Gleichheit Der bürgerliche Breslauer Ronsumberein, der größte Deutschlands( und wohl der größte der existierenden überhaupt), fann berhältnismäßig Günftiges über sein fünfzigstes Geschäftsjahr berichten. Dieser Riesenverein hat jetzt rund 120 000 Mitglieder, das sind über 12 000 mehr gegen das Vorjahr! Eine derartige Zunahme von Mitgliedern im Kriegsjahr 1915 dürfte einzig dastehen, zumal in Breslau auch ein der modernen Bewegung angehörender, von organisierten Arbeitern gegründeter Konsumverein besteht. Auch die Zunahme des Umsatzes ist verhältnismäßig groß; er stieg um etwa 6 Millionen auf über 29 Millionen Mart. Im Verhältnis des Umsabes zur Zahl der Mitglieder steht der Breslauer Verein allerdings hinter den dem Zentralverband angehörenden Konsumvereinen zurück, zum Teil sehr wesentlich. Das heißt, der auf das einzelne Mitglied entfallende Durchschnittsumsaz ist im Breslauer Verein geringer. Der Reingewinn ist ebenso der Rohgewinn zurüdgegangen; eine Erscheinung, die allgemein ist und in den Kriegsverhältnissen ihre Ursache hat. Er betrug 2 840 000 mt. gegen 3 281 000 Mt. im vorigen Jahre. Von den einzelnen wichtigsten Waren ist nur der Umsatz an Wurst, was die Menge betrifft, gestiegen. Der wesentlich höhere Umsak an Geldwert ist in der Hauptsache auf die enorm gestiegenen Warenpreise zurückzuführen. In 820 Fällen traten meist öfter wiederholte Preiserhöhungen ein. Wichtig ist, daß die Genossenschaft, wie der Jahresbericht sagt, vielfach mit den Preisen der Waren unter den von den Behörden festgefeßten Höchstpreisen bleiben Lonnte. Ein Vorgang, den man im privaten Handel wohl bergebFich sucht, der durchweg die Höchstpreise zu Normalpreisen macht. Der Reingewinn ermöglicht die Auszahlung einer Rüdvergütung von 11 Prozent sehr hoch!- an die Mitglieder. Die Glasarbeitergenossenschaft in Thüringen( Lauscha) betreibt die Anfertigung und den Vertrieb von Christbaumschmud und Bierglassachen. Die Glasbläserei ist ausschließlich Heiminduftrie; die gefertigten Sachen gehen in die Hände von Verlegern, die dann den Absatz besorgen. Diese Verleger auszuschalten und den Vertrieb selbst zu organisieren, war der Hauptbeweggrund, der zur Entstehung der Genossenschaft führte. Gegenwärtig find die Verhältnisse durch die ungeheure Preissteigerung der Rohprobukte fast unhaltbar geworden. Es ist wohl eine Bewegung eingeleitet worden, etwas höhere Preise zu erzielen, doch ist kaum Erfolg zu erwarten. Die Entwicklung der Glasbläsergenossenschaft berechtigte zu den besten Hoffnungen; nachdem die Schwierigkeiten der ersten Jahre überwunden, war die Entwicklung recht gut. Der Krieg hat aber sehr zerstörend in diese kleine Genossenschaft eingegriffen. So fiel der Umsatz seit 1918 in den Jahren 1914 und 1915 von rund 46 000 auf 34 000 beziehungsweise 14 000 Mt. Man bofft aber mit Hilfe der Konsumvereine trotzdem, über die Krise hinwegzukommen. über die russische Genossenschaftsbewegung wurben in der letzten Zeit eine Reihe interessanter Mitteilungen ge macht, die meist in der Tagespresse ohne besondere Beachtung untergegangen sind. Ende Februar hat die Duma über die Frage einer gefeßlichen Regelung des Genossenschaftswesens in Rußland verhandelt. Nach Vorschlägen der Referenten hat sich der Handelsminister unter anderem folgendermaßen zur Sache geäußert: „ Wenn zugegeben werden soll, daß manche Klagen über das Mißtrauen der Regierung gegenüber den Genossenschaften in einigen Fällen berechtigt find, so findet es in dem Umstand seine Er flärung, daß manche Streife ben wirtschaftlichen Organisationen etne politische Färbung zu geben fuchten. Da nun die Regierung feineswegs die Absicht hat, der genossenschaftlichen Be wegung Hindernisse in den Weg zu legen, solange diese einen politischen Charakter annimmt, so hat der Erlaß allgemeiner Normen jedenfalls nur nebensächliche Bedeutung. Abgefehen davon hat jede Art Genossenschaft so viele spezifische Eigentümlichkeiten, daß es taum möglich erscheint, durch ein einheitliches Gefeß allen aus jeder einzelnen Art der Genossenschaften sich ergebenden Aufgaben auch nur einigermaßen gerecht zu werden. Es erscheint daher als zweckmäßig, anstatt eines einzigen, umfassenden Gefebes, eine Reihe spezieller Gesetze auszuarbeiten. Die Regierung hat auch einen Gesezentwurf für die Konsumgenossenschaften ausgearbeitet. Jedenfalls wird die Regierung den genossenschaftlichen Verbänden als wirtschaftlichen Vereinigungen, deren Entwidlung auf die Hebung der wirtschaftlichen Kräfte der Bevölke rung einen wohltuenden Einfluß auszuüben vermag, ein unge= trübtes Wohlwollen entgegenbringen, mag die Lösung der Frage wegen eines allgemeinen Gesezes so oder so ausfallen." Wie es mit dem„ ungetrübten Wohlwollen" aussieht, erhellt aus anderen Mitr. 15 teilungen, nach denen Genossenschaften verboten bezw. geschlossen wurden, weil sie einen gesellschaftlichen"( 1) Kampf gegen die Teuerung geführt hätten, was nicht zu ihren Aufgaben gehöre, Das paßt ganz zu den Bedenken, die der Handelsminister gegen die„ politische Färbung" geäußert hat. Nun ist allerdings richtig, daß die Arbeiter in den großen Städten und Industriezentren auch vielfach die Form der Wirtschaftsgenossenschaft zur Organisierung des Klassentampfes gegen die herrschende Gesellschaft zu wählen scheinen. Das - Weiter ist eben eine natürliche Folge der russischen Verhältnisse. wurde gemeldet, daß infolge des Krieges auch auf dem Lande die Genossenschaftsbewegung sich schnell weiter entwidelt. Nach Angaben der Regierung zählte man am 1. Januar 1916 in Rußland ohne Finnland 38 000, davon 15 000 Kredit-, 12 000 Konsum- und 10 000 landwirtschaftliche Genossenschaften. Die juristische Lage der Genossenschaften ist äußerst unflar. Alle möglichen Gesetze und willkürlichen Verwaltungsmaßnahmen werden auf sie angewandt. Eine gesetzliche Regelung wird in der Duma von den Sozialisten und Kadetten gefordert. Der Konsumverein in Basel, mit ungefähr 34 000 Mitgliedern der größte in der Schweiz und wirtschaftlich für den ganzen Kanton von großer Bedeutung, hat im Jahre 1913 eine sehr interessante Berufszählung seiner Mitglieder vorgenommen. Es wurden für 33 verschiedene Berufe die Mitgliederzahlen fest= gestellt. Nach fünf Hauptgruppen geordnet ergibt sich folgendes Bild: selbständig Erwerbende 5645, Unselbständige 24 340, ohne Beruf 2343, Vereine und Anstalten 86, Mitglieder ohne Angaben 1506. Die Arbeiterschaft macht also an Zahl über zwei Drittel der Mitglieder aus. Nach Vergleichen mit der Einwohnerzahl sind ungefähr 80 Prozent der Haushaltungen des Kantons im Konsumberein genossenschaftlich organisiert! Ein Reford, der bisher nirgends auch nur annähernd erreicht sein dürfte. In Großbritannien und Irland bestanden im Jahre 1914 1137 Genossenschaften, die sich mit der Herstellung nichtlandwirtschaftlicher Erzeugnisse befaßten. Es waren dies 1000 Konsumgenossenschaften, 2 Großeinkaufsgesellschaften, 5 Mühlengenossenschaften, 38 Bädereigenossenschaften( gleichfalls von Konsumenten betrieben) und 92 reine Produktivgenossenschaften, deren Anteile zum großen Teil in den Händen der organisierten Konsumenten fich befinden und die für den Bedarf der letteren im wesentlichen arbeiten. Insgesamt wurden von diesen Genossenschaften 62 095 Personen bei der Warenherstellung beschäftigt, darunter 53,4 Prozent Männer, 29,8 Prozent Frauen und 17,3 Prozent Jugendliche. Der Wert der hergestellten Waren betrug im Jahre 1914 645 Millionen Mark. Etwa zwei Drittel der Erzeugung entfallen auf H. F. Lebensmittel und Tabakwaren. Notizenteil. Ist die Vertrauensmännerfihung anmeldepflichtig? Diese für das Organisationsleben der sozialdemokratischen Vereine äußerst wichtige Frage spielte eine große Rolle in zwei Prozessen, die in letzter Zeit stattgefunden haben. In Magdeburg war der Parteisekretär, Genosse Holz= apfel, angeflagt, gegen eine Verordnung des Kommandierenden Generals verstoßen zu haben durch die Einberufung einer Funktionärsihung des sozialdemokratischen Vereins, zu der auch Gewerkschaftsbeamte geladen waren und zu der er die Genehmigung nicht nachgesucht hatte. Der Staatsanwalt vertrat die Ansicht, daß es sich angesichts der großen Zahl der Teilnehmer nicht um eine Sigung, sondern um eine Versammlung gehandelt habe. Er beantragte 50 Mark Geldstrafe oder zehn Tage Haft. Der Verteidiger führte aus, daß die betreffende Verfügung des Generalkommandos nur öffentliche Versammlungen der Anmeldepflicht unterwerfe. Die spätere Verfügung des Polizeipräsidenten sei ungültig, da nur das Generalkommando das Recht habe, Verfügungen zu erlassen. Das Gericht sprach den Angeklagten frei. In Stuttgart fand am 24. März eine Verhandlung vor dem Landgericht gegen den Vorsitzenden des sozialdemokratischen Vereins Groß- Stuttgart( grundsätzlicher Richtung), den Genossen Crispien, statt. Die Anklage lautete auf Vergehen gegen zwei Verordnungen des Generalkommandos, angeblich begangen durch Abhaltung einer nichtangemeldeten Vertrauensmännerfißung. In dieser Sigung war eine Resolution zum schwebenden Parteistreit angenommen worden. Sie stellte sich auf die Seite Liebknechts und Rühles und kritisierte die Unzulänglichkeit der Erklärung der Zwanzig vom Standpunkt des internationalen Sozialismus aus. Die Resolution war an verschiedene Parteizeitungen verschickt worden. Die Post hatte einen der Briefe geöffnet und die Reso Nr. 15 Die Gleichheit lution der Staatsanwaltschaft übergeben. Der Staatsanwalt vertrat die Ansicht. es habe sich in der fraglichen Zusammenkunft überhaupt nicht um eine Sigung, sondern um eine Versammlung gehandelt. Die Versammlung habe politische Fragen erörtert, wie die Resolution beweise. Er beantragte zwei bis drei Monate Gefängnis, wobei er die jeßige Lage Deutschlands und die mögliche Wirkung einer solchen Resolution im Ausland in Betracht zog. In seiner Verteidigung bestritt Genosse Crispien die Rechtsgültigkeit der zweiten Verfügung des Generalkommandos. Er bestritt ferner, daß die Situng der Vertrauensmänner unter den Begriff einer Versammlung im Sinne des Vereinsgesetzes falle. Es seien in der Hauptsache geschäftliche Vereinsfragen erledigt worden, und auch die Resolution sei keine politische Stellungnahme im Sinne des Vereinsgesetzes, sondern eine Stellungnahme zu inneren Fragen der Partei, wobei eine Betonung der Parteigrundsätze nicht zu umgehen sei. Er bestritt ferner die Behauptung, als ob die Resolution die Sicherheit des Deutschen Reiches im Sinne der Anklage gefährde und den Ententemächten Vorschub leiste. Nach längerer Beratung verkündigte das Gericht das Urteil: Zwei Monate Gefängnis. Das Gericht ließ die Fragen nach der Rechtsgültigkeit der zweiten Verordnung offen, ebenso die andere, ob es sich un. eine Situng oder Versammlung gehandelt habe. Ausschlaggebend war für sein Urteil die Meinung, daß die Zusammenkunft durch Einbringung und Beschließung der Resolution einen politischen Inhalt gewonnen habe. Sie sei deshalb meldepflichtig gewesen. Strafverschärfend käme die gegenwärtige politische und militärische Lage in Betracht. Die Resolution sei ge= eignet, Deutschland bei seinen Feinden zu schädigen, indem der Anschein erweckt werde, als sei die Einigkeit des Volkes nicht mehr in dem Maße vorhanden wie im Anfang des Krieges. Für den Frieden. Friedensströmung im englischen Volke. Die Unabhängige Arbeiterpartei Englands, die auf dem Boden der Zimmerwalder Beschlüsse steht, hat seit Anfang März eine energische Bewegung für den Frieden im Volte eingeleitet. In einem Artikel ihres Organs, dem„ Labour Leader", begründet sie ihr mutiges Auftreten. Die Bewegung für den Frieden müsse von der Unabhängigen Arbeiterpartei ausgehen, die als erste seit Kriegsbeginn die unheilvolle auswärtige Politik Englands, den unheilvollen englischen Imperialismus gekennzeichnet habe. Unter der Aufschrift„ Die Zeit ist gekommen" veröffentlicht das Blatt einen Aufruf an die Arbeiterpartei( die parlamentarische Fraktion), in der die Mahnung zum Frieden wie folgt begründet wird:„ Das Volk verlangt Frieden, wie es nie zuvor nach Frieden verlangt hat; der entsetzliche Menschenverlust, der Stillstand an der Westfront, die Nachrichten von Friedenssehnsucht in anderen Ländern, der unvermeidliche Rüdschlag auf die bei Kriegsbeginn geweckten Leidenschaften, die Handhabung des Wehrgesezes, alles trägt hierzu bei. Die Stimmung im Volte ist eine ganz andere, als sie vor sechs, vier, selbst vor zwei Monaten war. Oberfläch= lich betrachtet, herrscht vielleicht noch der Wille vor, unter allen Umständen durchzuhalten bis zum endlichen Siege, aber wer aweifelt noch daran, daß das Volk mit tausend Freuden einen für alle Beteiligten ehrenhaften Frieden begrüßen würde." Die Erkenntnis ist gewachsen, meint das Blatt, daß England, so wenig wie irgendeine andere Macht, den Krieg aus idealen Beweggründen oder zu idealen Zwecken führe. Etwa zur Rettung des vergewaltigten Belgiens oder der bedrohten westeuropäischen Demokratie, wie man dem Volke meismachte. Die Einsicht habe größere Kreise ergriffen, daß auch für England dieser Krieg nichts anderes sei als ein brutaler Interessenkrieg der herrschenden Klassen mit imperialistischen, ihrem Wesen nach antidemokratischen, volksfeindlichen Tendenzen, daß die englische Bolitik mit schuld war an dem steigenden Rüstungsfieber und der wachsenden kriegerischen Verhebung. Der Krieg dauert jetzt neunzehn Monate," heißt es weiter, und obgleich die Regierung ihre Absichten verschleiert, sidert die Wahrheit doch langsam durch, und wir erkennen, daß das Endziel des Kampfes diegrundsäßliche Verleugnung der Beweggründe ist, für die wir in den Krieg gezogen sind." Man dürfe, so führt der Artikel zum Schlusse aus, nicht den Regierungen den Friedensschluß überlassen. Eine große Boltsbewegung für den Frieden, die durch Flugblätter und Volksversammlungen gefördert werden müssen, solle organisiert werden. Es fehle in England nicht an Begeisterung und Opferbereitschaft für eine solche Aufgabe. Es fehle lediglich an der Organisation, die geschaffen werden müsse. 113 Kampf der sozialistischen Frauen in Auftralien. Ungeachtet des auch in Australien proklamierten Ausnahmezustandes, der der Regierung außerordentliche Macht verleiht und die bürgerlichen Freiheiten einengt, führen die sozialistischen Organisationen dort einen energischen Kampf gegen den Krieg und die zunehmenden reaktionären Tendenzen im politischen und wirtschaftlichen Leben. Eine besondere Rolle spielen hierbei die sozialistischen Frauen. Sie haben eine eigene Organisation gebildet, die Hand in Hand mit der Partei eine rege Tätigkeit entfaltet. Welchen Charafter die Tätigkeit dieser Organisation trägt, zeigen folgende Auszüge aus einer von ihr angenommenen Resolution: „ Wir Frauen und Bürgerinnen Australiens sind überzeugt, daß der Krieg allen Grundsäßen der Menschlichkeit und des Christentums widerspricht. Wir fordern die Männer auf, die die Regierung zur Armee aufruft, diese Regierung zu fragen: Wie sollen die Frauen und Kinder vor dem inneren Feind ge= schützt werden? Dieser Feind lebt in unserer Mitte. Aus , rein patriotischen Erwägungen erhöht er die Preise der notwen= digsten Bedarfsartikel und weigert sich, die Arbeitslöhne zu erhöhen, was zur Folge hat, daß viele Familien hungern müssen und Frauen wie Kinder gezwungen sind, ihre Arbeitskraft für einen Bettelpfennig zu verkaufen. Das Elend der hungernden Bürger wird den sogenannten Patrioten einen ungeheuren Mehrprofit in den Schoß werfen." Wie sehr die australischen Sozialisten, Männer wie Frauen, die Gefahren fürchten, die die demokratischen Einrichtungen Austra= liens durch die Militarisierung des englischen Weltreichs bedrohen, geht aus folgender Rede der Genossin Bella Lavender hervor:„ Schon der Umstand," führte sie in einer Versammlung aus,„ daß unsere Redefreiheit beschränkt wird, zeigt, daß das Ideal der englischen Freiheiten von der Welle der Tyrannei überflutet wird. Trotzdem müssen wir unsern Kampf weiterführen, ohne der Drohungen und Gewalttaten zu achten. Unsere Feinde müssen wir nicht im Ausland, sondern im eigenen Lande suchen es sind jene Leute, die uns unsere Pflichten vorschreiben wollen und uns wie eine willenlose Herde und wie Verbrecher behandeln. Wir müssen mit allen Kräften dagegen ankämpfen, daß unsere demokratischen Einrichtungen dem Militarismus zum Opfer fallen." Eine zweite internationale sozialistische Konferenz. Die Internationale Sozialistische Kommission in Bern, die anläßlich der Zimmerwalder Konferenz eingesetzt worden war, hat in übereinstimmung mit den Vertretern der angeschlossenen Parteien, Organisationen und Gruppen und im Rahmen der in Zimmerwald gefaßten Beschlüsse die Zweite Internationale Konferenz einberufen, die im April stattfinden soll. Sie wird in einem noch zu bestimmenden Ort in Holland ab= gehalten werden. Als Hauptgeschäfte sind vorgesehen: Besprechung der Frage des Kampfes für Beendigung des Krieges. Stellung des Proletariats zu Friedensfragen, Agitation und Propaganda, bestehend aus parlamentarischer und Massenaktion und Behandlung der Frage der Einberufung eines internationalen sozialistischen Bureaus im Haag. Berechtigung zum Zutritt haben nur die Vertreter solcher politischer oder gewerkschaftlicher Organisationen beziehungsweise Gruppen oder Einzelpersonen, die sich auf den Boden der Zimmerwalder Beschlüsse stellen. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Der sozialistische Frauentag in Oesterreich war ein guter Erfolg. Der„ Vorwärts" berichtet darüber:" Der Beschluß der österreichischen Genossinnen, in diesem Jahre eine besondere Agitation für die Abhaltung des Frauentages zu entfalten, hat sich sehr gut bewährt. Es haben gegen hundert Versammlungen stattgefunden, die alle bis auf wenige außerordentlich gut besucht waren. Die Tagesordnung lautete überall: Der Frauentag im Kriegsjahr. Wo die Kräfte zur Verfügung standen, sangen zuerst Arbeiterchöre dem Tage angepaßte Lieder. Einen Beifallssturm entfesselte Otto Erich Hartlebens, Weltenfriede und Josef Scheus, Hoffnung. Die Reden der Genossen und Genofsinnen bewegten sich in dem Gedankengang, daß sie den Ursprung der Idee des Frauentages feststellten, um dann zu erörtern, daß der Krieg die Berechtigung der Frauentagsforderung erhärtet und bekräftigt hat. Es wurde die Stellung der Frau während des Krieges als Arbeiterin, Frau und Mutter beleuchtet und ausgesprochen, daß die Proletarierinnen fester denn je überzeugt sind, daß ihre Forderung nach dem Mitbestimmungsrecht an den Geschicken der Bölfer berechtigt ist. Alles, was sie schon jetzt vorzubereiten haben, 114 Die Gleichheit Nr. 15 um nach Friedensschluß wirksam teilnehmen zu können an der sogenannte».Neugestaltung', wurde erörtert. Die Reden klangen dahin aus: Es werde nicht genügen, den Arbeiterinnen» und Mutterschutz darin zu erschöpfen, daß man die jetzt aufgehobenen Gesetze wiederherstellt und den Müttern eine längere Schutzfrist einräumt, sondern das Ziel müsse weiter gesteckt sein." Alle Versammlungen verliefen ohne Störung und Zwischenfall. Manche trugen festlichen Charakter. Es haben Versammlungen in Niederösterreich, Oberösterreich, Böhmen, Steiermark, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Mähren und Schlesien stattgefunden. Nur in Kärnten konnte wegen des engeren Kriegsgebiets keine Frauentagsveranstaltung stattfinden. Die Festschrift.Der Frauentag" wurde in allen Versammlungen verbreitet und mit Begeisterung aufgenommen. Alles in allem war der Frauentag 1916 eine würdige Kundgebung und hat der Partei einige Hunderte neuer Mitglieder gebracht. Der sozialistische Frauentag in den Vereinigten Staaten ist wie seit Jahren am letzten Sonntag des Februar abgehalten worden. Zumal in Grotz-New Uork, aber auch im ganzen Staate New Aork, in New Ucrsey und anderen Bundesländern waren eifrigste Vorbereitungen getroffen worden, um den Frauentag den ernsten Zeitereignissen entsprechend zu einer umfassenden und wirksamen Kundgebung der Frauen für den Welt- und völkerumspannenden Sozialismus zu gestalten. Die sozialistische Tagespresse hat die vorbereitende Werbearbeit wie die Kundgebung selbst nachdrücklich unterstützt. So veröffentlichte zum Beispiel.The Call"(Der Ruf), das sozialistische Tageblatt in englischer Sprache, ein sechszehnseitiges illustriertes Frauentagsblatt, an dem angesehene Führerinnen und Führer die Frauenforderungen mit Wärme begründeten, über den Verlauf und Erfolg de? Frauentags liegen bis zur Stunde Berichte noch nicht vor. In lvelchem Geiste der Frauentag in den Vereinigten Staaten begangen wurde, zeigt der leitende Artikel, den die.New Uorker VolkSzeitung" in ihrer Frauenseite veröffentlichte. Es heißt da: ES ist noch immer für unsere Bewegung charakteristisch gewesen, daß unsere Festtage in die Zukunft blicken. So reich die proletarische Bewegung an großen Opfern und heldenmütigen Taten ist— Opfer und Taten, die für die Gegenwart gebraucht werden—, so sind unsere Gedanken dennoch stets auf die kommenden Tage und Zeiten gerichtet. Wurde doch selbst unsere Märzfeier zum Schlachtruf für die Zukunft. Unser Frauentag ist auch ein solcher Tag. Einmal im Jahre kommen wir zusammen, um neuen Mut zu schöpfen, neue Rekruten zu werben für das Ringen um unsere politische Gleichberechtigung. Aber eS gibt Zeiten, in denen die Zukunft vor der Vergangenheit und Gegenwart zurücktreten muß, in denen ein kurzer Rückblick über unser Schaffen und Wirken notwendig wird! Zeiten, in denen wir auS der Vergangenheit mehr Mut und größere Begeisterung für unseren Kampf zu schöpfen vermögen. Der diesjährige Frauentag gehört zu diesen Tagen. Stolz dürfen wir Frauen der proletarischen Internationale auf daS verflossene Jahr zurückblicken. Überall in allen Ländern standen die Genossinnen im Vordertreffen des Kampfes für den Internationalismus. Vor wenigen Tagen erst verließ Rosa Luxemburg nach einjähriger Haft die Gefängnismauern; die fast sechzigjährige, kränkliche Klara Zetkin erlitt monatelang die Untersuchungshaft; tapfer hielt die französische Genossin Saumoneau, trotzdem sie im Gefängnis wie die gemeinst« Verbrecherin behandelt wurde, an ihrer Überzeugung fest. Und wie viele andere leiden unerkannt und ungekannt für die Idee der internationalen Völkerverbrüderung, während.draußen" gemordet und verwüstet wird. Die Ereignisse der letzten neunzehn Monate haben unserem Frauentag ein« erweiterte Bedeutung verliehen. Noch tobt die Kriegsfurie in voller Macht. Noch steht Genosse gegen Genosse, Arbeiter gegen Arbester im Schlachtfeld. Aber für die Frauen hat eine neue Stunde geschlagen. Sie halten in alter Treue zusammen für ihre Ideal« und Prinzipien, die sie— deren Gefühlsleben inniger und tiefer ist als das ihrer männlichen Weggenossen— gerade jetzt besonders schätzen und wie eine neue Offenbarung erkennen lernten. UnS Frauen stehen auch in diesem Lande, daS ein« profitgierig« Kapitalistenclique gar zu gern in den Weltkrieg hineinzerren möchte, noch manche Kämpfe bevor. DaS Frauenstimmrecht, Kinder- und Arbeiterschutzgesetzgebung, Mutterschastsversicherung. die Regelung der Frauenarbeit, jedes nur ein Schritt, eine Etappe auf unserem langen Marsche zum Ziele der Befreiung des Proletariats vom Joche der Lohnsklaverei. Wir wollen sie erkämpfen mit unseren Genossen, Schulter an Schulter mit den Arbeitern der sozialistischen Bewegung. Dazu gehört aber eine klassenbewußte, klare Organisation; dazu gehört eine Masse, die den Klassenkampf kennt und gewillt ist, die Opfer zu bringen, die dieser erheischt; dazu gehört eine Generation, die den Sozialismus kennt und seine innerste Bedeutung versteht. Hier liegt unsere Pflicht. Heute wie all« Tage gilt nur die eine Losung: An die Arbeit für den Internationalismus, für die politische und wirtschaftliche Befreiung des Proletariats! Die„Mobilisierung" der Frau in Oesterreich. Die Frauenarbeit, die während des Krieges in allen Ländern eine ungeheure Zunahme erfahren hat, soll unter dem vorstehenden Schlagwort in Osterreich eine noch stärkere Verwendung finden. Die Heeresleitung weichet« sich an die Frauenorganisationen und verlangte von diesen, eine Propaganda für die Heranziehung weiblicher Arbeitskräfte zu entfalten. Di« Heeresleitung spricht mit Worten der höchsten Anerkennung von der Verwendbarkeit der Frauen als Arbeiterinnen und Angestellte und bezeichnet diese als die„Soldaten des Hinterlandes". Um noch mehr Männer für die Front frei zu bekommen, sollen Frauen nicht nur als Arbeiterinnen, sondern auch auf leitende Posten eingestellt werden. Die Fraucn- organisationen haben zuerst die Aufforderung der Heeresleitung mit einer Kundgebung beantwortet, in der sie hervorhoben, daß sie sich ihrer Pflicht gegen den Staat immer bewußt waren, und daß sie auch der neuen Aufforderung nach besten Kräften nachkommen wollen. Die Heeresleitung hat die Frauenorganisationen auch aufgefordert, Vorschläge zu machen, wie man am besten für die Kinder der berufstätigen Frauen sorgen könne. Sie selbst denkt an Kinderhorte, Kindergärten usw., Einrichtungen, die wir während zweier Jahrzehnte vergeblich als notwendig gefordert haben. Nun sind sie als Kriegsmaßregel gedacht. Ob gerade jetzt durchführbar? Das sozialdemokratische Frauenreichskomitee hat im Einvernehmen mit Parteivorstand und Gewerk- schaftSkom Mission nach erfolgter Berichterstattung der Vertreterinnen unserer Genossinnen ebenfalls Stellung zu der Sache genommen und in der Arbeiter- und Arbesterinnenzeitung folgende Kundgebung veröffentlicht: .DaS Krauenreichskomitee hat in einer Sitzung am 14. Dezember 1915 Stellung genommen zur Kundgebung der Frauenorganisationen in bezug auf die Aufforderung der Heeresleitung an die Frauen, sich in erhöhtem Maße der Kriegsdienstleistung als Arbeiterinnen und Angestellte zuzuwenden. Das Frauenreichskomitee ist einstimmig zu folgendem Beschluß gelangt: Die Vertreterinnen der sozialdemokratischen organisierten Arbeiterinnen sind der Meinung, daß eS nicht erst einer besonderen Propaganda bedarf, um die Arbeiterfrauen in steigendem Maße der Erwerbsarbeit zuzuführen. Hunderttausende von unverheirateten Frauen und Witwen, aber auch Hunderttausende von verheirateten Frauen, deren Männer nicht genug erwerben können, um die Familie zu ernähren, sind auch in Friedenszeiten aus eigenen Erwerb angewiesen. Der Krieg mit seinem Gefolge von un- erhörter Teuerung und Not hat den freiwilligen Andrang der Proletarierinnen zur Erwerbsarbeit ins Ungcmessene gesteigert und erhöht ihn noch mit jedem Tage. Die Frauen des Proletariats, die noch nicht im Erwerbsleben stehen, sind fast nur mehr jene, die als Familienmütter ihre oft zahlreichen Kinder beaufsichtigen und erziehen. Es würde eine schwere Gefahr bedeuten, auch diese Frauen noch zur Arbeit für die Hceresbedürfnisse heranzuziehen, weil schon heute zahlreiche Mütter ihre Kinder gaüz ohne Aufsicht zurücklassen müssen, wenn sie dem Erwerb nachgehen, da auch viele Schulen ihre Tore den Kindern verschlossen haben, sei eS wegen Mangel an Lehrkräften oder West die Schulen militärischen Bedürfnissen dienen. Wir können auch nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß durch die vermehrte Heranziehung der Frauen zu Arbeitsleistungen aller Art die Gefahr besteht, daß Männer von ihren bisher innegehabten Arbeitsstellen verdrängt werden. Die Heeresleitung anerkennt die Leistungsfähigkeit der Arbeite- rinnen und weiblichen Angestellten; demgegenüber löst eS nur bit- tere Gefühle auS, wenn man die vielfach vollständig unzureichende Entlohnung der Frauen— auch in den militarisierten Betrieben— bei intensivster Arbeitsleistung betrachtet. Gesteigert werden die Ansprüche an die Leistungsfähigkeit der Frauen noch dadurch, daß die in Friedenszeiten schon errungenen Arbeiterschutzbestimmungen stillschweigend außer Kraft gesetzt werden, so daß gegenwärtig Frauen und Mädchen nicht nur zwölf Stunden Tages-, sondern auch zwölf Stunden Nachtarbeit leisten. Schweren Schaden leidet nicht nur die Gesundheit der Arbeiterinnen bei dieser Anspannung der Arbeitskraft, sondern auch die Nr. 15 Die Gleichheit Kinder der Arbeiterinnen sind durch das vermehrte Außerhausarbeiten der Mütter an Gesundheit und Leben bedroht, da versäumt wurde, für die zweckentsprechende Unterbringung der Kinder zu sorgen. Daher kann eine weitere Heranziehung der Frauen aus der Arbeiterklasse nur die schlimmsten Befürchtungen erweden, worauf hinzuweisen wir als unsere Pflicht erachten. Soweit aber Frauen an Stelle von Männern zur Arbeit in Industrie, Gewerbe oder in Bureaus und Handelsgeschäften herangezogen wurden, erheben wir nachdrücklichst die Forderung, daß ihnen derselbe Bohn gegeben werde, wie ihn die Männer erhielten, deren Plätze sie einnehmen. Ebenso nachdrücklich und bestimmt erheben wir die Forderung, daß die Arbeiterschutzbestimmungen, wie sie vor dem Kriege in Geltung waren, auch jetzt aufrechtbleiben: 1. Vor allem soll die Arbeitszeit nirgends Iänger sein, als sie dank den Bemühungen der Gewerkschaften schon vor dem Kriege eingeführt war. Mit allem Nachdruck verweisen wir auf die dringende Forderung des Achtstundentages für die weibliche Arbeiterschaft, deren Begründung in der besonderen Eigenschaft der Frau als Mutter gelegen ist. 2. Die Einhaltung des gese lichen Verbots der Nachtarbeit. 3. Die Ausschaltung der Frauen von jenen Arbeiten, die erwiesenermaßen und nachärztlichem Gutachten für den weiblichen Organismus besonders gesundheitsschädlich sind." In einer zweiten Konferenz, die vom B und österreichischer Frauenvereine einberufen war, sind fünf Delegierte unserer Genofsinnen erschienen und haben diese Forderungen vertreten, die mittlerweile eingehend dargestellt und durch Vorschläge für Säuglingsschutz und Kinderfürsorge vervollständigt worden waren. Den ganz übertriebenen Darstellungen von dem hohen Kriegsverdienst der Arbeiterinnen haben sie die tatsächlichen Verhältnisse gegenübergestellt, wie sie für die Masse bestehen. Unsere Genoffinnen haben nicht unterlassen, das Problem der steigenden Frauenarbeit im Kriege nach allen Richtungen und in allen Konsequenzen zu beleuchten. Die Forderungen der sozialdemokratischen Frauen wurden inzwischen auch dem Kriegsministerium überreicht und in sechs glänzend besuchten Frauenversammlungen den Arbeiterinnen zur Kenntnis gebracht und von diesen mit jubelnder Zustimmung gutgeheißen. Weitere Versammlungen finden statt, und es kann ohne übertreibung festgestellt werden, daß das Interesse unserer Genossinnen an Versammlungen ständig wächst. Auch die bürgerlichen Frauenorganisationen haben ihre Vorschläge zum Thema:" Soldat im Hinterland" ausgearbeitet. Es muß objektiver Weise anerkannt werden, daß sich alle den Forderungen der Sozialdemokratinnen anpassen. Sie haben unsere Arbeiterinnenschutzforderungen übernommen, ebenso unsere Forderungen zur Kinderfürsorge. Ihre Vorschläge tragen auch den fogenannten Intelligenzarbeiterinnen Rechnung, wogegen von unserem Standpunkt aus gewiß nichts eingewendet werden kann. Natürlich unterläßt es der Bund österreichischer Frauen nicht, seine Verschläge an das Kriegsministerium mit patriotischen Versicherungen einzuleiten, die bei den sozialdemokratischen Forderungen selbstverständlich fehlen. Die Reichsorganisation der katholischen Frauen hat zur Mobilisierung der Frauen noch nicht ge= sprochen. Wir täuschen uns nicht über die praktische Wirkung unserer Vorschläge. Wir wissen, daß es für ihre Verwirklichung nicht aus= schließlich auf den guten Willen einiger wohlmeinender Personen ankommt, wie groß auch sonst deren Einfluß scheinen mag. Die stärkste Macht auch in Österreich ist doch der Kapitalismus. Aber eines glauben wir sagen zu können: daß sich Gelegenheit bot, das Problem der Frauenarbeit aufzurollen, vom sozialistischen Standpunkt zu beleuchten und die Agitation für unsere Auffassung und unsere Forderungen in die Massen zu tragen. Und das ist sicherlich von Vorteil und wird fortwirken. Frauenstimmrecht. a. p. Staaten mit politischem Frauenwahlrecht. In vierzehn Staaten der Nordamerikanischen Union befizen die Frauen das attive und passive Wahlrecht. Unbeschränktes, das heißt volles kommunales und politisches Wahlrecht ist ihnen zuerkannt in Wyoming seit 1869, in olorado seit 1893, in Idaho und Utah seit 1896, in Washington seit 1910, in Kalifornien seit 1911, in Oregon, Arizona, Ran115 jas, Rentuch und Michigan seit 1912, in Alasta feit 1913, in Nevada und Montana seit 1914. Etwas beschränktes Wahlrecht besitzen sie seit 1913 in Jllinois. Eine Reform steht hier in absehbarer Zeit bevor. In Staaten wie Arizona, Oregon und Kolorado find Frauen bereits seit Jahren in den gesetzgebenden Körperschaften tätig. In weiteren neun Staaten: Artanfas, Jowa, Massachusetts, New Jersey, New York, Nord Dakota, Pennsylvania, Tennessee und Westvirginia ist die Einführung des Frauenwahlrechts nur noch eine Frage der Zeit. In Australien befißen die Frauen zum Bundesparlament des 1900 gegründeten Föderativstaates das volle attive( seit 1902) und passive( seit 1912) Wahlrecht unter den gleichen Bedingungen wie die Männer. Von den Einzelstaaten hat Südaustralien 1896 den Frauen das aktive und passive Wahlrecht bei kommunalen und politischen Wahlen unter den gleichen Bedingungen wie den Männern verliehen. Zum Oberhaus ist die Wahl an den Besitz gebunden. Nur aktives Wahlrecht besitzen die Frauen in Westaustralien seit 1899, in Neusüdwales feit 1902, in T a 3manien seit 1903, in Queensland und Vittoria seit 1908. In Neuseeland erhielten die Frauen 1893 das allgemeine, aftive und passive Wahlrecht zu Unterhaus und Senat. Von den europäischen Staaten hat Finnland, den Ruhm, als erster den Frauen 1905 das volle aktive und passive Wahlrecht zum Landtag gewährt zu haben. 19 Frauen wurden 1907 in die Volksvertretung gewählt. In Norwegen erhielten die Frauen, die ein beschränktes Gemeindewahlrecht besaßen, 1907 auch ein beschränktes politisches Wahlrecht. 1910 wurde das Gemeindewahlrecht auf alle Frauen ausgedehnt, seit 1913 besitzen die Frauen Norwegens vom vollendeten 25. Lebensjahr ab das allgemeine, attive und passive Wahlrecht zum Barlament. In Dänemark besteht das Gemeindewahlrecht aller steuerzahlenden Frauen und Frauen von Steuerzahlern seit 1908. Mit der Verfassungsreform bom 5. Juni 1915 haben die Frauen auch das allgemeine politische Wahlrecht erhalten. Die Reform tritt am 5. Juni 1916 in Kraft. Im Juli finden die Neuwahlen statt. Mit den Däninnen haben auch die Frauen Islands ihr Wahlrecht erhalten, das bereits 1914 beschlossen, aber erst jetzt vom König genehmigt wurde. Den Frauen eignet in Österreich- Ungarn ein beschränktes Wahlrecht zu dem Landtag mancher Kronländer. Doch sind die betreffenden Bestimmungen unklar und voller Widersprüche. Frauenwahlrecht in Manitoba. Die Frauen haben einen Sieg zu verzeichnen! Die kanadische Provinz Manitoba hat ihren weiblichen Bürgern das volle aktive und passive Wahlrecht gegeben. Man hofft, daß bald die Provinzen Alberta und Saskatchewan folgen werden. Das fommunale Wahlrecht besaßen die Frauen von Manitoba bereits seit dem Jahre 1888. Die Regierung der Provinz besteht aus einem sogenannten Lieutenant- Governor und einer gesetzgebenden Versammlung von 41 Mitgliedern, die immer auf vier Jahre gewählt werden. Frauenarbeit. Frauenarbeit in der rheinisch- westfälischen Metallindustrie. Über die Verbreitung und die Entlohnung der Frauenarbeit in der rheinisch- westfälischen Metallindustrie berichten Untersuchungen, die von den Bezirksleitungen der drei in Frage kommenden Metallarbeiterverbände vorgenommen worden sind. Das Material ist unter erneuter Beantragung, Schiedskommissionen zu schaffen, dem stellvertretenden Generalfommando in Münster in Westfalen zugestellt worden. Die Untersuchung der drei Arbeiterverbände erstreckte sich auch auf die männlichen Arbeiter. Von den Ermittlungen über die Zunahme der Frauenarbeit in der Kriegszeit wurden in 112 Orten 446 Betriebe mit 579 Abteilungen erfaßt. Von ihrem Ergebnis darf wohl mit Recht gesagt werden, daß es den Umfang der Frauenarbeit in Rheinland- Westfalen widerspiegelt..Die gewaltige Zunahme der Frauenarbeit in der Kriegszeit erhellt aus diesen Ziffern. Vor dem Kriege waren in 227 Betrieben 10 150 Arbeiterinnen beschäftigt, während nun in 579 Betrieben 42 270 Arbeiterinnen tätig sind, das bedeutet eine Bunahme um 32 120. Jn 352 Betrieben ist die Frauenarbeit neu eingeführt worden. Die Arbeiterinnen werden in der Metallindustrie mit fast allen vorkommenden Arbeiten beschäftigt, wie Formen, Drehen, Stanzen, Pressen, Kranführen. In 218 Betrieben wurden die Arbeiterinnen in Stundenlohn, in 69 Betrieben in Affordlohn und in 292 Betrieben zum Teil in Lohn und zum Teil in Afford beschäftigt. Die Höhe des Stun= denlohnes schwankte in den 218 Betrieben zwischen 10 und 50 Pf., die des Attordlohnes in den 69 Betrieben zwischen 116 Die Gleichheit 15 und 60 Pf., in den Betrieben mit Stunden- und AkkordIohn bewegte sich der in der Stunde erreichte Lohn zwischen 12 und 75 Pf. Bei der Untersuchung fielen nicht nur die großen Spannungen auf innerhalb der einzelnen Lohnarten bei gleicher Beschäftigung, sondern auch noch in ein und demselben Werke zwischen den einzelnen Abteilungen. Es wurden Unterschiede von 20 bis 45 Pf. festgestellt. " Besonders wichtig für die Arbeiterinnen ist das Verhältnis der Frauenarbeitslöhne zur Höhe der Männerlöhne. Darüber lagen Bahlen aus 277 Betrieben vor. Sie weisen aus, daß in 105 Betrieben Arbeitern und Arbeiterinnen die gleichen Akkordpreise gezahlt wurden, während die Affordsätze in 172 Betrieben für die Frauen bedeutend niedriger sind als für die Männer.„ Es wurde ermittelt, daß hier den Arbeiterinnen nur 40 bis 90 Prozent, im Durchschnitt 662/3 Prozent des Affordverdienstes der männlichen Arbeitskräfte gezahlt werden." In diesen Betrieben wird also den Arbeiterinnen nach dem Maße gemessen, das die" Deutsche Arbeitgeberzeitung" für die Frauenarbeit gelten lassen möchte. Eine Steigerung des Verdienstes auf Grund von Mehrarbeit oder Teuerungszulagen ist für die Arbeiterinnen nur in 61 von 227 Betrieber eingetreten. Die regelmäßige Arbeitszeit betrug in den untersuchten Betrieben bis zu 121/2 Stunden täglich. Jn 224 Betrieben wurde mit Überstunden gearbeitet; in 175 Betrieben sind die Arbeiterinnen auf Wechselschicht beschäftigt; in 134 Betrieben wurde Sonntagsarbeit festgestellt. Mit Recht betont die Erhebung, daß solche Arbeitszeiten„ reichlich lang" seien. Nur aus einem einzigen Gewerbeinspektionsbezirk ist bekannt geworden, daß dort, wo Arbeiterinnen beschäftigt werden, auf die Einführung einer achtstündigen Schicht wert gelegt wird. Die Frage: ob die Arbeiterinnen für Überzeit- und Sonntagsarbeit die gleichen zuschläge erhalten wie die männlichen Arbeiter, wurde in 125 Betrieben mit Ja und in 28 mit Nein beantwortet. Gewiß wird die Deutsche Arbeitgeberzeitung" auch da mit einer philosophischen" Rechtfertigung des Unterschieds zur Stelle sein! Jn 57 Betrieben haben sich Unfälle ereignet, durch die Arbeiterinnen schwer, zum Teil tödlich verlebt wurden. Die Untersuchung der Metallarbeiterverbände ist ein neuer Beleg für die Notwendigkeit, daß sich auch die Arbeiterinnen bis zur letzten den Organisationen ihrer Klasse anschließen und dort ihre Interessen vertreten. Sie erweist, wie dringlich es ist, daß ein durchgreifender gesetzlichen Arbeiterinnenschutz geschaffen wird, und daß die Frauen volles Mitbestimmungsrecht in Reich, Staat und Gemeinde erhalten. Mit Rechten ausgerüstet müssen die Arbeiterinnen für Einschränkung der Kapitalsmacht und für die überwindung ihrer Herrschaft kämpfen. Fürsorge für Mutter und Kind. h. Die Wochenhilfe der Krankenkassen an uneheliche Wöchnerinnen. Die Reichsversicherungsordnung wie auch die neuen Bestimmungen der Reichswochenhilfe stellen erfreulicherweise die unchelichen Wöchnerinnen mit den ehelichen vollkommen gleich und sehen hinsichtlich ihrer Ansprüche nicht den geringsten Unterschied vor. Die Reichsversicherungsordnung besitzt aber einen§ 1542, nach dem der Anspruch auf Ersatz eines Schadens, den ein Versicherter im Falle einer„ Krankheit" an irgend jemand hat, auf die Krankenkasse übergeht, wenn diese für diesen Krankheitsfall" Unterstüßungen geleistet hat. Nun ist nach§ 1715 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Vater eines unehelichen Kindes verpflichtet, der Mutter die Kosten der Entbindung sowie die Kosten des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung usw. zu ersehen. Manche Krankenkassen folgern nun, daß dieser Anspruch der Wöchnerin auf die Kasse übergeht und infolgedessen diese ihre Aufwendungen an die Wöchnerin von dem Kindesvater wieder einziehen kann. Manche Krankenkassen, insbesondere Betriebskrankenfassen, betreiben das systematisch und ziehen in jedem der hier in Frage kommenden Fälle ihre Aufwendungen wieder ein. Sie wurden von den Gerichten unterstützt, die einmütig solche Erfahforderungen als zu Recht bestehend anerkannten. Jm Bezirke Dresden wurden vor einiger Zeit sogar die Krankenkassen von ihren Aufsichtsbehörden direkt angewiesen, in allen Fällen, in denen Unterstützung an uneheliche Wöchnerinnen gezahlt werde, diese wieder einzuziehen. In neuerer Zeit mehren sich mit Recht die Stimmen, die gegen diese Praxis auftreten. Der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Dr. Hoffmann, Vortragender Rat im Preußischen Ministerium Nr. 15 des Innern, wendet sich in mehreren Artikeln in der Fachliteratur dagegen und sagt, ein Recht zur Zurückforderung dieser Wöchnerinnenunterstützung habe niemals bestanden. Die Versicherungsgefeße sprächen nur davon, daß in einem„ Krankheitsfalle" der Anspruch, den der Kranke an irgend jemand habe, auf die Kasse übergehe. Nach feststehenden Grundsäßen sei aber ein normal verlaufendes Wochenbett keine Krankheit im Sinne der Krankenversicherung. Eine Krankheit liege erst vor, wenn im Interesse der Mutter oder des Kindes Kunsthilfe erforderlich wird oder wenn sich an die Entbindung eine Krankheit anschließt. Neuerdings wendet sich auch Justizrat Hahn, eine Autorität auf dem Gebiet des Krankenversicherungsrechts, gegen die Wiedereinziehung der Entbindungskosten vom unehelichen Vater. Er führt an, daß nur der Anspruch auf„ Ersatz eines Schadens", den ein Unterstüßter hat, auf die Krankenkasse übergehen kann. Bei den Ansprüchen der Wöchnerin an den Kindesvater könne man aber diesen Begriff gar nicht anwenden. Auch die Arbeiterversorgung", die angesehenste Fachzeitschrift für die Sozialversicherung im Deutschen Reich, wendet sich jetzt mit Nachdruck gegen die Zurückforderung.( Vergl. Jahrgang 1916, Seite 142.) Troßdem gibt es Kassen, die die Härte ihres Vorgehens noch steigern statt zu mildern. Die Betriebskrankenkasse der Firma Anton Reiche, Aktiengesellschaft in Dresden, machte die Auszahlung der Wochenhilfe an eine uneheliche Wöchnerin davon ab= hängig, daß diese den Namen des unehelichen Vaters nenne. Da das Mädchen die Bekanntgabe ablehnte, verweigerte die Kasse jede Unterstüßung. Die Kasse stellte sogar die Behauptung auf, die Wöchnerin könne nicht zugleich vom Vater des Kindes und von der Kasse, also doppelt, die Fürsorge erhalten. Das angerufene Versicherungsamt Dresden- Altstadt verurteilte die Kasse zur Zah lung, da sie einen Schadenersazanspruch an den Vater des Kindes überhaupt nicht habe. Wenn man, so führte diese Versicherungsbehörde mit Recht aus. den Kassen Ersatzansprüche gegen außereheliche Kinderväter zusprechen wolle, so sei nicht einzusehen, warum nicht auch gegen eheliche Väter ein gleicher Anspruch bestehen solle, da diesen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der ehe= liche Aufwand zur Last falle. Der rein familienrechtliche Anspruch des§ 1715 des Bürgerlichen Gesetzbuches gehe deutlich aus den Protokollen der Kommission für die zweite Lesung des Entwurfs des Bürgerlichen Gesetzbuches hervor. Gegen diese Entscheidung legte die Betriebskrankenkasse Berufung bei dem Oberversiche rungsamt ein. Dieses verurteilte zwar auch die Kasse zur Zahlung, aber aus einem anderen Grunde. Die Kasse sei berechtigt, so sagte es, ihre Aufwendung von dem Kindesvater wieder einzuziehen. Die früheren Urteile in dieser Hinsicht bestünden noch zu Recht. Das Wort„ Krankheit" sei hier im Gesetz ein Sammelbegriff, unter den auch ein Wochenbett falle. Aber, so sagt das Oberversicherungsamt in dem Urteil vom 27. Dezember 1915 weiter, die Kasse hat kein Recht, die Auszahlung der Unterstützung von der Nennung des Namens des Kindesvaters abhängig zu machen. Der Eintritt des Versicherungsfalles genügt, um die Kasse zur Leistung zu verpflichten. Die Versicherungsgefeße bezweden, die Versicherten vor Not und Sorgen zu bewahren. Dieser Zwed würde vereitelt, wenn die Kassen außer in den im Gesetz vorgesehenen Fällen die Leistungen versagen könnten. Diese Entscheidung bekämpft zwar die gröbsten Härten in der Praxis mancher Krankenkassen, rührt aber nicht an dem Hauptübelstand, nämlich der Zulässigkeit der Rückforderung überhaupt. Das ist um so mehr bedauerlich, als gerade erfreulicherweise aus Anlaß des Krieges sonst der Mutterschutz eine neue Anregung be= kommen hat und man sich Mühe gibt, durch Neichswochenhilfe, Säuglingsfürsorgestellen usw. den Geburtenrückgang und die Säuglingssterblichkeit zu bekämpfen. In dieser Zeit ist die hier fritisierte Rückforderung einfach unverständlich. Aus Düffeldorf wird von der Zentralestelle für freiwillige Liebestätigkeit berichtet( bergl. „ Arbeiterversorgung" 1916, Seite 142), daß die Krankenkassen sich von den unehelichen Vätern, selbst wenn sie Kriegsteilnehmer sind, sich einen Verpflichtungsschein unterschreiben lassen des Inhalts, daß er die Aufwendungen der Kasse zurückerstatten werde. Bei Ablehnung werde meist die Unterstüßung verweigert. Gegen diesen Unfug müßte mit aller Schärfe eingeschritten werden. Aber eigentlich nicht nur von den Behörden, sondern noch viel mehr von den Versicherten. Das ganze Selbstverwaltungsrecht der Kassen ( auch die Betriebskrankenkassen sollen es besitzen) ist zwecklos und berliert an Ansehen, wenn die Versicherten sich solche Maßnahmen gefallen lassen. F. Kl. Berantwortlich für die Redaktion: Frau Klara Bettin( Bündel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart. Druck und Verlag von J. H. W. Diez Nachf. G.m.b.8. tn Stuttgart.