Nr. 26 26. Jahrgang Die Gleichheit Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen und Für unsere Kinder Die Gleichheit erscheint alle vierzehn Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Pax Romana. Jahres- Abonnement 2,60 Mark. Inhaltsverzeichnis. Stuttgart 15. September 1916 Die Kriegserwerbslosenfürsorge in Württemberg. Notizenteil: Aus dem öffentlichen Leben. Für den Frauenarbeit. Arbeitslosigkeit der weiblichen ErVon R. Frieden. werbstätigen. Pax Romana. In dem lesenswerten Büchlein über die ständischen und sozialen Kämpfe in der römischen Republik bringt der Verfasser, Leo Bloch, das antike Staatsideal nicht das der Philosophie, wohl aber das der praktischen Politiker" auf die knappe Formel:„ daß das Ausland die Bürger ernähren müsse“. Da er die Methode des historischen Materialismus nur teilweise und unvollkommen anwendet, so macht er fälschlich die„ Demokratie", wie wir sie im klassischen Athen zur Zeit des Perikles, und im alten Rom nach Abschluß der stän dischen Kämpfe zwischen Plebejern und Patriziern vorfinden, für die ausbeutungssüchtige Eroberungspolitik dieser Staaten verantwortlich. Denn um Anteil zu nehmen an der Verwaltung und Regierung ihrer Vaterstadt seien die Bürger bestrebt gewesen, sich von der lästigen Erwerbsarbeit frei zu machen, sie auf die Schultern der im Kriege erbeuteten Sklaven und unterworfenen Provinzen abzuwälzen. Bei schärferem Zusehen freilich erweist sich die geringe Stichhaltigkeit dieser Behauptung. Nicht die politische Demokratie führte zur Eroberungspolitik, sondern die Eroberungspolitik der bejizenden Schichten machte die politische Demofratie zu ihrer Sklavin. Nicht das Streben, sich geistig und politisch zu betätigen, gab den Bürgern Noms oder Athens den Wunsch ein, auf Kosten tributzahlender Bundesgenossen" und friegsgefangener Sklaven ein höheres Kultur leben zu führen. Die politische Demokratie ist in diesen Staaten von Anfang an, wie später beim aufstrebenden Handels- und Industriekapital des siebzehnten bis neunzehn ten Jahrhunderts, das Aushängeschild und die Lockpfeife fleiner, rühriger Interessengruppen gewesen, in deren Händen die wirtschaftliche Macht bereits lag und die nun auch der politischen Macht bedurften, um sich voll auswirken zu können. Daran ändert nichts, daß damals tatsächlich ein höheres Kulturleben nur auf der Basis der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen möglich war. Das Entscheidende liegt darin, daß die politisch führenden Schichten die Technik und Wirtschaft nicht durch eigene Arbeit zu verbessern, immer produktiver zu gestalten strebten, sondern durch Unterwerfung und verschärfte Ausbeutung fremder Kräfte die Kulturgüter der ganzen Welt für sich zu monopolisieren suchten. Die Volksmasse als selbsttätiger, politisch bestimmender Faktor kam weder im Altertum noch in der bisherigen bürgerlichen Gesellschaft ernsthaft in Betracht. Wer die wahre, die wirtschaftliche Macht im Staate besaß, konnte einige Zugeständnisse in der inneren Politik wohl verschmerzen, wenn er nur die äußere Politik fest in der Hand behielt. Demokratische Reformen erwiesen sich sogar zu jeder Zeit als gute Zuschriften an die Redaktion der Gleichheit find zu richten an Frau Klara Zetkin( 3undet), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furtbach- Straße 12. Bugmittel, um die Volksmassen für auswärtige kriegerische Unternehmungen willfährig zu machen, wie denn auch das ,, demokratische" Rom das„ aristokratische" Karthago schließlich niederrang. Daß mit demokratischen Staatseinrichtungen allein den Volksmassen noch lange nicht die wirkliche politische Macht in die Hand gegeben ist, beweist die bisherige Geschichte der antiken wie der modernen bürgerlichen Demokratien. Das römische Volk war souverän und war doch nur ein elender Spielball der großen Grundbesizer, Bankiers und Handelsherren, die je nach Bedürfnis es fütterten oder hungern ließen, es umschmeichelten oder verhöhnten, immer aber es in Schmuß, Armut und Roheit verkommen ließen und es von Herzen verachteten. Die römische Wirtschaft seit Ende des dritten Jahrhunderts vor Christus beruhte auf der rücksichtslosen Ausbeutung des bäuerlichen und Gewerbefleißes in den unterworfenen Ländern vermittelst ungeheurer Tributerpressung, Sklavenraubs, Bauernlegens und eines raffinierten Wuchersystems. Daran waren in irgendeiner Form alle besitzenden Gruppen gleicherweise beteiligt: die Großhändler, Reeder, Bankiers, Bergwerksbefizer unmittelbar und offen, der Grund- und Beamtenadel mittelbar durch vorgeschobene Strohmänner. Ob sich die einzelnen Gruppen nun Aristokraten oder Demokraten nannten, fie alle waren an einer unentwegten, skrupellosen und energischen Eroberungspolitik gleichermaßen interessiert. Tarum hat es auch auf die Kriegführung draußen, an den Grenzen keine sonderliche Wirkung geübt, ob in der Heimat die oder jene Partei augenblicklich am Ruder war, gleichwie in dem heutigen gigantischen Ringen der europäischen Staaten es an den Kriegszielen und der Kriegführung herzlich wenig ändert, ob liberale Bourgeoisie oder konservatives Junkertum das Heft in der Hand hält. Die Herrschenden sind alle für siegreiches Durchhalten. Sie unterscheiden sich höchstens in der Tonart, schließlich auch in der Hervorhebung dieses oder jenes Gegners als den Feind. Für Annerionen, Ausdehnung des staatlichen Machtbereichs, militärische Grenzregulierung, reale Garantien usw. sind sie alle. Einfach aus dem Grunde, weil der innere Markt" für die kapitalistischen Interessen längst zu klein ist, weil wie im alten Nom, nur auf höherer Stufe, das große Finanzkapital mit seinen ausländischen Anlagen alle Kapitalistengruppen um seine Fahne schart und auch die große Masse der Kleinbürger, Bauern und Proletarier mitzureißen versteht. Heute wie da mals spielt es keine wesentliche Rolle, ob in einem der um die Weltherrschaft ringenden Staaten politische Demokratie besteht oder eine Herrschaft privilegierter Klassen. Es ist das abhängig von den jeweiligen geschichtlichen Verhältnissen, nicht aber ein Gradmesser für die Selbständigkeit und bestimmenden Macht der Volksmassen in dem betreffenden Lande. Das Kriegsziel der römischen Junker und Kapitalisten nicht das Kriegsziel eines einzelnen Feldzugs, sondern ihrer gesamten kriegerischen Politik- war die pax Romana, der römische Friede. Eine Provinz befrieden" war der stehende 190 Die Gleichheit Ausdruck für die Unterwerfung neuer Länderstrecken unter die römische Ausbeutung dank einer für die damalige Zeit unerhörten militärischen Organisation. Und tatsächlich wurde hier schließlich das Ziel erreicht, daß ganz Rom, das Proletariat sowohl wie die Besitzenden, von der Ausbeutung des so ,, befriedeten" Auslands lebten. Freilich mit dem Unterschied, daß die Besitzenden das Schaf mitsamt der Wolle behielten, das Proletariat nur den leeren Schein seiner Souveränität erhielt, der glänzenden Spiele und Speisungen, einzelner ungenügender Fürsorgeeinrichtungen usw., um damit die stinfende Blöße seines Bettlerdaseins zu bedecken. Das vom Machtdünkel geschwellte, sich als Weltherren fühlende römische Volf war trotz aller politischen Demokratie eine armselige, fäufliche, dem Schimmer des Augenblicks nachlaufende Herde, bereit zu jeder Gewalttat, die seinen Wahn figelte, immer aber mit dem Antlig im Staube das goldene Kalb anbetend, das seine wahren Beherrscher ihm vor den Augen funkeln ließen. Die Kriegserwerbslosenfürsorge in Württemberg. Sowohl die allgemeine Kriegserwerbslosenfürsorge als auch die besondere für Tertilarbeiter ist in Württemberg nicht zentral geregelt. Sie ist den Gemeinden überlassen. Die Regierung hat diesen die Einführung der Fürsorge lediglich zur Pflicht gemacht und durch Herausgabe von„ Grundsätzen zur Durchführung der Kriegsfürsorge in den Gemeinden" erleichtert( September 1915). Die in diesen Grundsäßen vorgesehenen Unterstützungsfäße sollten, so meinte es die Regierung, Mindestsätze darstellen. Keiner Gemeinde war und ist es benommen, höhere Unterstützungssäße festzulegen. In besonderen Anderungsvorschlägen vom Dezember 1915 sind diese Mindestsätze mit Rücksicht auf die herrschende Teuerung erhöht worden. Wie leider vorauszusehen war, haben nur ganz wenige Gemeinden von dem Rechte Gebrauch gemacht, über die Mindestfäße hinauszugehen. Erfreuliche Ausnahmen sind das Oberamt Eßlingen, das durch höhere Sätze, die Oberämter Göppingen und Geislingen, die durch eine andere Berechnungsmethode die Mindestfäße der Regierung überschreiten. In den meisten Gemeinden und Oberämtern setzte sich die Fürsorge nur mühsam durch. Die Regierung mußte die säumigen Behörden wiederholt auffordern, ihre Pflicht zu tun mit geringem Erfolg. Die Gauleitung des Deutschen Textilarbeiterverbandes und die verschiedenen Ortsleitungen dieser Gewerkschaft haben in zwei allgemeinen und in einer ganzen Reihe besonderer Eingaben an alle in Frage kommenden Gemeinden und Oberämter sowie an die Regierung das Ersuchen um Abhilfe gerichtet. Trotzdem war die Fürsorge bis Ende März 1916 erst in 35 Oberämtern durchgeführt, in 23 nicht, von 5 war keine Auskunft zu erhalten. Und heute, ein volles Jahr nach dem ersten Erlaß der Regierung, gibt es noch eine ganze Reihe von Oberämtern und Gemeinden mit nennenswerter Anzahl erwerbsloser Arbeiter, die noch immer nichts zur Fürsorge für diese getan haben. Die Kriegserwerbslosenfürsorge gehört ausnahmslos überall durchgeführt, auch da, wo im Augenblick wenig oder gar kein Bedürfnis vorzuliegen scheint. Der Kreis der bedürftigen Arbeiter erweitert sich nämlich stetig. Den Tertilarbeitern sind die Arbeiter des Befleidungsgewerbes, die Arbeiterinnen der Zuckerwarenindustrie gefolgt, es werden folgen die Arbeiter der Schuhindustrie. Auch die Vertreter der württembergischen Regierung stehen auf dem Standpunkt, daß die Erwerbslosenfürforge überall eingeführt werden soll, sogar wenn im Augenblick Erwerbslose nicht vorhanden sind. Man muß ferner anerkennen, daß es die Regierung an Aufforderungen zur Erwerbslosenfürsorge nicht hat fehlen lassen. Es war eben von vornherein verfehlt, die Einführung in das Belieben der Nr. 26 lokalen Behörden zu stellen, zumal man aus Erfahrung weiß, wie rückständig manche Gemeindevertretungen in allen sozialen Fragen denken. So hat denn schließlich vielfach das Oberamt die Sache in die Hand nehmen müssen. Noch ehe aber die bisherigen Vorschläge der Regierung überall zur Einführung gelangten, sah sich die Leitung des Deutschen Textilarbeiterverbandes genötigt, mit Rücksicht auf die zunehmende Teuerung eine weitere Erhöhung zu beantragen. Der wirtschaftliche Kriegssonderausschuß für soziale Fragen bei der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel lehnte zwar die geforderten Erhöhungen und Verbesserungen ab, immerhin aber verstand er sich zu einer beträchtlichen Erhöhung der bestehenden Unterstüßungs- und Regelsätze. Um besonders den Arbeiterinnen zu ermöglichen, sich ihren Unterstüßungsbetrag selbst nachzurechnen, und um darauf hinzuwirken, daß nunmehr überall die erhöhten Säße zur Einführung gelangen, lassen wir die allgemeinen jetzt geltenden folgen und fügen die neuen in Klammern bei. Besondere, nicht in diesen Rahmen passende Einrichtungen haben die Städte Stuttgart und Feuerbach, die weiter unten gewürdigt werden. Die Erwerbslosenunterstützung soll betragen für jeden Tag, also auch für Sonn- und Feiertag: 1. Für Ledige: Unter 16 Jahren 16 bis 21 M Über 21 W 2. Für Haushaltungsvorstände 3. Für ein Ehepaar. Männliche Weibliche Erwerbslose Mt. 0,60( 0,80) 0,60( 0,80) V 1,-( 1,20) 0,80( 1,-) 1,20( 1,50) 1,-( 1,30) = 1,40( 1,70) 1,20( 1,50) V Mf. 1,80( 2,30) 0,30( 0,40) Für jedes dem Haushalt zugehörige Kind Etwaiger Arbeitsverdienst eines jeden Haushaltsangehörigen wird mit drei Vierteln seines Betrags auf die wöchentliche Unterstüßung angerechnet. übersteigt nun die Unterstügung, die die obigen Säße ergeben, zusammen mit drei Vierteln des Betrags vom Arbeitsverdienst die Höhe der folgenden Regelsäße, so wird dieser Mehrbetrag an der Unterstützung gekürzt. Die Regelsäge betragen wöchentlich, die neuen erhöhten Säße sind wieder in Klammern beigefügt: Männliche Weibliche Erwerbslose 1. Für Ledige: Unter 16 Jahren Mt. 6,-( 8,-) 6,-( 8,-) 16 bis 21# 11,-( 13,-) 9,50( 11,50) 13,( 16,-) 11,-( 14,-) Über 21# W 2. Für eine Familie, bestehend aus 2 Köpfen Mf. 18,-( 23,-) 20,50( 25,50) = M A W : V V 3 4 N 4 5 = 67 # 23,-( 28,-) 25,50( 30,50) 28,-( 33,-) = 30,50( 35,50) = 33,-( 38,-) A = = 35,50( 38,-) = 10 M 38,-( 38,-) = 89 Der Berechnung der Unterstützung wird also nicht der Bedarf der betreffenden arbeitslosen, bisher erwerbstätigen Person zugrunde gelegt, sondern der des ganzen Haushalts. Das hatte bei den alten Säßen die Folge( und wird sie auch bei den neuen höheren haben), daß für sehr viele Arbeitslose in der Praxis teine Unterstützung mehr herauskommt. Es sei dies durch ein Beispiel erläutert: Eine Familie von 5 Köpfen, von denen der Vater und 2 erwachsene Töchter erwerbsfähig sind, haben einen Regelsatz von bisher 25,50 Mt. Beide Töchter sind arbeitslo 3. Der Vater ist noch voll beschäftigt und verdient wöchentlich 34 Mk. Drei Viertel dieses Verdienstes betragen 25,50 Mt. Der Regelsatz ist also erreicht, und beide erwachsene arbeitslose Töchter erhalten keine Unterstützung. Sind diese Töchter als Kurzarbeiterinnen noch einen oder einige Tage beschäftigt, so stellt sich natürlich das Ergebnis für sie noch ungünstiger. Die Zusammenfassung Nr. 26 Die Gleichheit l9l des Haushalts bei der Berechnung führt also zu großen Ungerechtigkeiten, es ist dringend nötig, daß sie beseitigt wird. Dies war bisher nicht zu erreichen. Warum muß, wie im angeführten Fall, der Vater die Lasten tragen, daß die erwachsenen Töchter arbeitslos sind? Eine Bestimmung wie die angezogene ist geeignet, das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung zu erzielen. Sie wirkt familienzerstörend. Denn wer wird es in diesem Falle Arbeiterinnen verdenken, wenn sie das Elternhaus verlassen, weil sie nur dann in den Genuß einer Unterstützung kommen können? Aber nicht nur die allgemeine Unterstützung geht erwerbslosen Arbeiterinnen verloren, die zu einem Hausstand der charakterisierten Art gehören. Zu dieser allgemeinen Unterstützung sind noch besondere Zulagen für Textilarbeiter vorgesehen, die für den ausgefallenen Arbeitstag betragen sollen: für Personen unter 16 Jahren 2V Pf., von 16 bis 21 Jahren 36 Pf., über 21 Jahren 46 Pf. Sie werden unter der Voraussetzung gezahlt, daß der Arbeitgeber die Hälfte davon trägt. Wird nun nach dem mitgeteilten Berechnungsmodus die allgemeine Unterstützung versagt, so fällt auch noch der besondere Zuschuß für Textilarbeiter fort.(Schluß folgt.) Notizenteil. Aus dem öffentlichen Leben» Im Stuttgarter Aufruhrprozeß gegen Crispien und Genossen wurde am SamStag, den LS. Juli, das Urteil gefällt. Genosse Redakteur Artur Crispien wurde unter Freisprechung von einem Verbrechen des Aufruhrs und einem Vergehen gegen das Bclagerungszustandsgesetz, begangen durch Teilnahme an einer Versammlung Minderjähriger, wegen eines Vergehens des Auflaufs zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat und wegen Veranstaltung einer nichtangcmeldeten Versammlung zu der Gefängnisstrafe von 2'/, Monaten, zusammengezogen zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten unter Anrechnung von einem Monat Untersuchungshaft verurteilt.— Der Genosse Edwin Hoernle, Genossin Helene Hoernle und Genosse Albert Zwicker wurde ebenfalls, unter Freisprechung von einem Verbrechen deS Aufruhrs und einem Vergehen gegen den Belagerungszustand, begangen durch Teilnahme an einer Versammlung Minderjähriger, wegen eines Vergehens des Auflaufs zu vier beziehungsweise drei Wochen Gefängnis verurteilt. Die Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft verbüßt.— Die übrigen fünf Angeklagten wurden freigesprochen. Sämtliche Angeklagte wurden sofort auf freien Fuß gesetzt. Inzwischen hat Genosse Crispien seine Strafe im Landesgefängnis zu Rottenburg angetreten. Ein weiteres Nachspiel zu der Kund-gebung auf dem Charlottenplatz am 26. Juni gab es, laut Bericht des „Schwäbischen Merkur", vor dem Schöffengericht. Des Widerstands gegen die Staatsgewalt und des groben Unfugs angeklagt war die Taglöhnersehefrau Anna Waller von Stuttgart. Sie hatte sich am Zuge beteiligt und sich darin durch laute Rufe hervorgetan. Ihrer beabsichtigten Verbringung auf die Polizeiwache setzte sie Widerstand entgegen. Der Amtsanwalt beantragte wegen des Widerstands eine Gefängnisstrafe von drei Monaten und wegen des durch die Rufe bekundeten groben Unfugs drei Wochen Haft, während Rechtsanwalt Schickler als Verteidiger der Angeklagten für eine wesentlich mildere Beurteilung des Falles eintrat. Das Urteil lautete wegen Widerstands auf die durch die Untersuchungshaft für verbüßt geltende Gefängnisstrafe von zwei Wochen und wegen groben Unfugs auf 3V Mark Geldstrafe oder sechs Tage Haft. Liebknecht. Am 23. August hat das Oberkriegsgericht als Berufungsinstanz den Genossen Karl Liebknecht wegen versuchten Kriegsverrats, erschwerten Ungehorsams und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu 4 Jahren I Monat Zuchthaus, worauf 1 Monat Untersuchungshaft anzurechnen, zur Entfernung aus dem Heere und zur Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 6 Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten steht Berufung zu an das Reichsmilitärgericht. Was die Richter dazu bestimmte, dem Genossen Liebknecht die in der Vorinstanz ausdrücklich zugebilligte persönliche Ehrenhaftigkeit der Gesinnung diesmal abzuerkennen, ist nicht bekannt. In der Wirkung bringt der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte das Erlöschen des Reichs- und Landtagsmandats mit sich, die Genosse Liebknecht inne hatte. Solange er der Ehrenrechte entbehrt, kann er zur Nachwahl auch nicht wieder aufgestellt werden, wie eS bei Bebel in den siebziger Jahren der Fall war. Ihm war nur das Mandat abgesprochen, nicht aber die Ehrenrechte. Im Reichstag vertritt Genosse Liebknecht den Wahlkreis Potsdam-Osthnvelland, im preußischen Landtag den Wahlkreis Berlin I(Wedding-Gesundbrunnen). Mit der Rechtskraft des Urteils erlischt auch die Zulassung Liebknechts zur Rechtsanwaltschaft.__ Für den Frieden. Friedenserörternngen dürfen nur„im Geiste entschlossenen DurchHaltens" gepflegt werden. Die Berliner Ortsgruppe der Deutschen Friedensgesellschaft hatte den Herrn Reichskanzler gebeten, ihr die Aussprache über die Kriegsund Friedensziele freizugeben. Sie hatte ihr Gesuch damit begründet, daß auch der Nationalausschutz Redefreiheit genießt. Darauf erhielt sie vom Unter st aatssekretär Wahnschaffe folgende Antwort: «Der Ortsgruppe Berlin der Deutschen Friedensgesellschaft gestatte ich mir auftragsgemäß auf das gefl. Schreiben vom 23. Juli dieses Jahres ergebenst zu erwidern, daß der Herr Reichskanzler der dortigen Auffassung, daß durch das Auftreten des Deutschen Nationalausschusses die Sach- und Rechtslage hinsichtlich der öffentlichen Erörterung der Kriegsziele verändert sei, nicht beizutreten vermag. Auch dem Deutschen Nationalausschuß gegenüber ist darauf hingewiesen worden, daß dem Antrag auf Freigabe der Erörterung von Kriegszielen nicht entsprochen werden könne solange noch auf allen Fronten erbittert gekämpft wird. Dementsprechend ist er ferner bedeutet worden, daß die Gestaltung eines die Zukunft des Reiches sichernden und seine Stärke mehrenden Friedens nur in allgemeinen Umrissen, ohne Eingehen auf konkrete Forderungen und ohne polemische Schärfe besprochen werden könne. Die unerläßliche Voraussetzung für eine in dieser Beschränkung zugelassene Behandlung von Kriegszielfragen bleibt ferner, daß die Erörterung vom Geiste entschlossenen DurchHaltens nach außen und innen getragen ist. Ebenso ist für die Veröffentlichung von Berichten über den Verlauf der Versammlungen und die Wiedergabe etwa gefaßter Resolutionen in der Presse Voraussetzung, daß darin nichts enthalten ist, was die innere Geschlossenheit unseres Volkes stören, den Widerstand unserer Feinde anfeuern oder ihre Hoffnungen auf ein Nachlassen unserer Kräfte stärken könnte. Diese Richtlinien besitzen gleiche Geltung für die Veranstaltungen aller Organisationen und Parteien. Die Prüfung und Entscheidung im Einzelfalle ist Sache der Behörden, die die Verantwortung für den Verlauf derartiger Veranstaltungen zu tragen haben." Dazu schreibt die„Bremer Bürgerzeitung":„Nun, das ist wohl deutlich. Vorderhand ist also wohl auf keine Freigabe der Erörterungen zu rechnen. Es wird auch wohl nicht eher dazu kommen, als bis der ,die Zukunft des Reiches sichernd« und seine Stärke mehrende' Friede so gut wie abgemacht ist." Frauenarbeit. Zur Frage der Meinungsgegensätze über die Entlohnung der Frauenarbeit in den Kriegsküchen ging uns nach Drucklegung unserer letzten Nummer von der sozialdemokratischen Bürgerausschußfraktion Karlsruhe die folgende„Richtigstellung" zu: „In Nummer 23 der.Gleichheit' war eine Notiz über die Beschäftigung und Entlohnung von Kricgcrfrauen in den Karlsruher Kriegsküchen enthalten. Diese Notiz ist i» den.Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker' und den.Vorwärts' aufgenommen und in einer Nedaktionsbcmerkuug die Schlußfolgerung gezogen worden, als ob Genosse Kolb im Karlsruher Stadtrat die Interessen der Kriegerfrauen nicht genügend vertreten und für eine richtige Entlohnung der Frauenarbeit kein Verständnis hätte. In einer gemeinsamen Sitzung des Vorstandes des sozialdemokratischen Vereins und des Vorstandes der sozialdemokratischen Bürgerausschußfraktion, in der auch die Genossen Bönning und Kolb anwesend waren, wurde einwandfrei festgestellt, daß die Interessen der Kriegerfrauen von allen sozialdemokratischen Stadträten im Karlsruher Stadtrat in entschiedener Weise vertreten und auch der Entlohnung der Frauenarbeit die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird." Wir haben die Zuschrift der Karlsruher Genossen sofort in Abschrift der Genossin übermittelt, von der die Einsendung in 192 Die Gleichheit Nummer 23 stammt. Die Verfasserin hat darauf geantwortet, daß die Richtigstellung" der sozialdemokratischen Bürgerausschußfraktion Karlsruhe in Wirklichkeit nichts richtigstelle. Sie erteile dem Genossen Kolb ein allgemeines Lob wegen seines a IIgemeinen Verhaltens in Sachen der Kriegerfraueninteressen und der Entlohnung von Frauenarbeit. Sie besage aber nichts über den besonderen und ganz bestimmten Fall, von dem die Einsenderin in Nummer 23 berichtet habe. Worauf es ankomme, sei: Ist die Darstellung dieses bestimmten Falles richtig oder nicht richtig? Darüber gehe die Zuschrift der Genossen bedauerlicherweise mit Stillschweigen hinweg. Sie, die Einsenderin, halte bis auf weiteres auf Grund nachgeprüfter Informationen ihre Darstellung aufrecht. " Zu dem Kernpunkt der Frage finden wir eine Veröffentlichung im korrespondent" Nummer 97 vom 24. August. Das Organ der Buchdrucker und Schriftgießer Deutschlands hatte wie unsere Leserinnen wissen die Notiz der Gleichheit" übernommen und den geschilderten Vorgang trefflich kommentiert. Daraufhin hat der„ Korrespondent" ein längeres Schreiben des Genossen Stadtrat Kolb erhalten, in dem dieser seinen Standpunkt verteidigte, und zwar im wesentlichen unter folgenden Darlegungen":... Die Frauen, um die es sich handelt, sind Kriegerfrauen, die Kriegsunterstüßung erhalten. Sie arbeiten nicht in der Küche, sondern haben lediglich die Gulaschkanonen in der Kriegsküche abzuholen und das Essen auszuteilen. Die Tätigkeit dauert von 10% bis 1 Uhr. Für diese 2/2 bis höchstens 3 Stunden erhalten die Frauen 1,20 Mt., das Mittagessen nebst Krankengeld. Bis zur Stunde hat keine der Frauen auch nur ein Wort berlauten lassen, daß sie mit der Entschädigung nicht zufrieden find. Das Kriegsunterstüßungsamt hatte 1 Mt. festgesetzt, der Leiter der Volksküche ging auf 1,20 Mt. Als die Sache in der Kommission zur Sprache fam, beantragte Bonning 50 Pf. die Stunde nebst freier Fahrt auf der Straßenbahn. Ich erklärte, es liege kein Grund vor, die Entschädigung zu erhöhen, zumal die Frauen es gar nicht verlangt hätten. Wenn wir für diese an sich sehr leichte Tätigkeit freiwillig die Bezahlung erhöhen, hat das Konsequenzen für alle städtischen Betriebe. Etwas anderes wäre es, wenn die Frauen selbst mehr verlangt hätten. Ein StundenJohn von 40 Pf. nebst Essen und Krankengeld kann in diesem Falle nicht als zu gering angesehen werden; er ist ein Nebeneinkommen von 35 Mt. pro Monat für Frauen, die Kriegsunterstützung erhalten. Die Gewährung der Freifahrt auf der Straßenbahn hätte die Konsequenz, daß allen städtischen Arbeitern und Beamten die Freifahrt gewährt werden müßte...." Die Redaktion des„ Korrespondent" hat das Schreiben des Genossen Kolb dessen Kollegen im Bürgerausschuß, dem Genossen Bonning, vorgelegt und ihn um eine Gegenäußerung ersucht. Dieser verzichtete auf eine Erwiderung. Unter diesen Umständen haben wir davon abgesehen, den Genossen Bonning um eine Meinungsäußerung zu bitten. Den Genossinnen liegen genügend Feststellungen vor, daß sie wie es im Korrespondent" heißt „ die nötigen Schlußfolgerungen ohne weitere Bemerkungen zu zichen wissen".. Arbeitslosigkeit der weiblichen Erwerbstätigen. Die Beschäftigungsmöglichkeit der erwerbstätigen Frauen und Mädchen im Juni hielt sich nach den Mitteilungen des Kaiserlichen Statistischen Amtes im ganzen in den Bahnen des Vormonats. über die Arbeitsvermittlung berichteten 1286 Arbeitsnachweise, gegen 1317 im Mai. Nach ihren Mitteilungen famen im Juni im Durchschnitt auf 100 offene Stellen für weibliche Erwerbstätige 158 Arbeitsgesuche. Dies würde eine fleine Besserung gegen den Monat Mai bedeuten, in dem 162 Arbeitsgesuche auf 100 offene Stellen zu verzeichnen waren. Allerdings sicht das Bild etwas anders aus, wenn man die Feststellungen der einzelnen Landesteile miteinander vergleicht. Nach diesen tamen im Durchschnitt auf 100 offene Stellen 179 Arbeitsgesuche weiblicher Personen, was gegen den Vormonat mit 177 eine kleine Verschlechterung ergibt, außerdem aber eine erheblich größere abfolute Ziffer Arbeitsuchender darstellt. Eine Erhöhung der Zahl weiblicher Arbeitsuchender ist bei 12 Bezirken von 24 zu verzeichnen, bei 12 eine Verminderung. Unter dem Durchschnitt von 179 stan= den 13, über ihm 11 Landesteile. Den Höchststand der Andrangziffer hat das Königreich Sachsen wieder an Elsaß- Loth= ringen abgegeben, wo die Zahl der arbeitsuchenden Frauen und Mädchen von 317 auf 360 stieg, während sie im Königreich Sachsen von 323" nur" auf 344 emporging. Außerdem zeigt Bremen eine starke Erhöhung der Andrangziffer, nämlich von Nr. 26 235 auf 318. Die relativ und absolut stärkste Verminderung der Arbeitslosigkeit weiblicher Erwerbstätiger weist Schlesien auf, wo die Arbeitsgesuche von 180 auf 102 zurücgingen, ein Ergebnis, das gleichzeitig den niedrigsten Stand im Reiche darstellt. In feinem Bezirk ist die Zahl der weiblichen Arbeitsuchenden unter die Zahl der offenen Stellen gesunken. Die Gesamtzahl der Stellen für Frauen und Mädchen, die sämtliche Arbeitsnachweise ermitteln konnten, betrug im Juni 56 804 gegen 69 508 im Mai. Nach Berufsgruppen geordnet ergeben die Berichte der Arbeitsnachweise für die meisten davon eine teilweise erhebliche Verringerung der Andrangziffer, der Rückgang wird aber ausgeglichen durch stärkere Zunahme bei den anderen. Der Löwenanteil der Arbeitsgesuche entfällt wieder auf das Tertilgewerbe mit 628 auf 100 offene Stellen gegen 630 im Mai. Eine Zunahme der Arbeitsgesuche weisen auf das Handelsgewerbe von 315 im Mai auf 340 im Juni; das Nahrungsmittelgewerbe mit einer Steigerung von 173 auf 186; das Bekleidungsund Reinigungsgewerbe mit 216 auf 218. Die größte Abnahme verzeichnet das Holzgewerbe mit 142 Arbeitsgesuchen gegen 313 im Mai auf je 100 offene Stellen. Die Berichte der Arbeiterberufsvereine ergeben für den Monat Juni gleichfalls ein im wesentlichen unverändertes Bild, verglichen mit dem Vormonat. Es berichteten im ganzen 38 Berufsvereine mit 149 970 weiblichen Mitgliedern, von denen am letten Stichtag des Juni 14 172 arbeitslos waren. Die Zahl der männlichen Arbeitslosen betrug nur 6247 bei 676 954 männlichen Mitgliedern. Von je 100 weiblichen Mitgliedern waren am Stichtag arbeitslos im: " Hut- und Filzwarenarbeiterverband Lederarbeiterverband.. Textilarbeiterverband Porzellanarbeiterverband Jm Mat Jm Junt 61,0 59,8 14,6 21,8 18,4 19,0 17,0 18,2 Alle übrigen Verbände standen mit ihren weiblichen Arbeitslesen unter dem Durchschnitt von 9,5 im zweiten und 9,7 im ersten Quartal 1916. Von ihnen weisen aber trotzdem zwei eine erhebliche Erhöhung der Zahl weiblicher Arbeitslosen auf. Nämlich der Tapeziererverband, wo diese Zahl von 0,9 im Mai auf 4,6 im Juni stieg, und der Bäckerverband mit einer Zunahme von 3,7 auf 6,0. Zum besseren Verständnis der Lage in den einzelnen Berufen muß dieses berücksichtigt werden. Die vier oben genannten Verbände, in denen die Ziffer der weiblichen Arbeitslosen den Durchschnitt ganz erheblich übersteigt, umfassen nicht weniger als 29 Prozent der weiblichen Mitglieder aller 38 berichtenden Verbände und 74 Prozent aller arbeitslosen weiblichen Mitglieder dieser Berufsvereine. Die nichtberichtenden 15 Verbände haben keine oder keine nennenswerte Zahl weiblicher Mitglieder. Die Verbände der Hut- und Filzwarenarbeiter und der Tegtilarbeiter zusammen umschließeu allein 26 Prozent der erfaßten, aber 68 Prozent der arbeitslosen weiblichen Mitglieder aller Verbände. Diese beiden Verbände stehen außerdem weitaus an der Spitze mit der durchschnittlichen Dauer des einzelnen Falles von Arbeitslosigkeit im zweiten Quartal 1916, nämlich Hut- und Filzwarenarbeiter mit 49, Textilarbeiter mit 43 Tagen, während der Durchschnitt für alle übrigen Verbände nur 16 Tage beträgt. Diese Zahlen gelten für beide Geschlechter zusammen, deren Arbeitslosigkeit nicht gesondert verrechnet worden ist. Noch krasser hervor tritt die ungünstige Lage für diese beiden Verbände bei einem Vergleich der Arbeitslosentage mit den Mitgliedertagen im zweiten Quartal 1916. Beim Verband der Hut- und Filzwarenarbeiter entfielen auf 100 Mitgliedertage( 1 Mitglied gleich 78 Mitgliedertage im Quartal) 31,5 Arbeitslosentage, beim Textilarbeiterverband 18,3, bei allen übrigen Verbänden durchschnittlich 1,2 Arbeitslosentage, Auch diese Berechnung gilt für beide Geschlechter. Angesichts dieser Zahlen sind die in letzter Zeit zutage getretenen Bestrebungen unverständlich, die für die schwer betroffenen Arbeitergruppen geschaffenen Unterstüßungseinrichtungen zu berschlechtern. In der Hauptsache handelt es sich um Arbeiterinnen, die noch mehr zu leiden hätten, wenn diese Bestrebungen durchdringen sollten. Eine großzügige, einheitliche und ausreichende soziale Fürsorge für die Arbeitslosen tut bitter not, wenn schwere Echädigungen vermieden werden sollen, Schädigungen, die auch die Nachkommenschaft treffen würden. Berantwortlich für die Redaktion: Frau Klara Bettin( Bundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bet Stuttgart. Druck und Verlag von J. H. W. Dieß Nachf. G.m.b.8. in Stuttgart. R.