Nr. 6 27. Jahrgang Die Gleichheit Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen und Für unsere Kinder Die Gleichbett erscheint alle vierzehn Tage einmal. Prets der Nummer 10 Pfennig, durch die Poft viertelfährlich obne Bestellgelb 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Jabres- Abonnement 2,60 Mart. Inhaltsverzeichnis. Stuttgart 22. Dezember 1916 Weihnachten. Frauen in der städtischen Verwaltung. Von f. i. Die Zulassung von Frauen in städtische Körperschaften. Von M. W. -Aus der Bewegung: Eine Konferenz von württembergischen Genoffinnen. Politische Rundschau. Gewerkschaftliche Rundschau. Genossenschaftliche Rundschau. Von H. F. Notizenteil: Aus dem öffentlichen Leben. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Soziale Gesetzgebung. Weihnachten. Zum dritten Male singen die Weihnachtsglocken ihr Lied in die Lüfte, während die Menschheit unter dem entsetzlichSten Kriege blutet, den die Geschichte bis jetzt fennt. Friede auf Erden und allen Menschen ein Wohlgefallen! Klingt es nicht wie bitterster, kaum zu fassender Hohn, da der fromme Schall von dem höllischen Getöse des Trommel feuers, von dem Krachen berstender Bomben und Granaten verschlungen wird, von den Todesseufzern Tausender, die sterben, von dem Wimmern und ächzen Zehntausender, die verwundet in den Schüßengräben und auf freiem Schlachtfeld zusammenbrechen. Friede auf Erden! über der Erde lagern dichte Wolken von Blutdunst, über sie zieht Brandgeruch und Verwesungshauch. Die sogenannten Kulturvölker zermartern ihr Hirn, spannen ihre Energie aufs höchste an, um möglichst erfolgreich in Massen zu töten und zu vernichten oder um Werkzeuge und Hilfsmittel herzustellen, die diesem Zwecke dienen. Allen Menschen ein Wohlgefallen! Der Schmerz von Witwen und Waisen, von Eltern, Geschwistern, Bräuten, Freunden schluchzt im stillen Kämmerlein oder schreitet im Trauergewand stumm und scheu an uns vorüber. Derweilen der Weltkrieg mit erzener Gleichgültigkeit ungezählte, ungemessene Güter zerstampft, gebricht es den Völkern, namentlich in den kriegführenden, aber auch in den neutralen Ländern immer mehr an des Leibes Nahrung und Notdurft. Mangelnder Lebensbedarf, Teuerung, Wucher greifen mit harter Faust in die Existenzverhältnisse ein. Nützliche Gewerbe liegen still, die Rüstungsindustrien blühen und können den Bedarf kaum decken. Darbende, Arbeitslose, der Überbürdung Erliegende, Kranke, Verzweifelnde auf Schritt und Tritt. Dieser Krieg, der das Riesengeschöpf der kapitalistischen Ordnung ist, hat alle Widersprüche, alle Gegensäße, alle Gebrechen, alle Leiden dieser Ordnung riesenhaft gesteigert. Die Friedensbotschaft der christlichen Weihnachtsglocken hat nie so laut über den Erdball geflungen wie der Geschützdonner des imperialistischen Weltkriegs. Und sie schweigt nun vor seinem Dröhnen. Der Weltkrieg kündet die Ohnmacht der religiösen Ideologie des Christentums, der großen Ideologie der Vergangenheit, die fast 2000 Jahre im Leben der Kulturvölker des Westens wirksam gewesen ist. Es gibt kein christliches Ideal, es gibt kein Gebot des Christengottes, das nicht durch den Krieg in den Staub getreten, entwertet worden wäre. Die durch und durch weltliche Ideologie des fapiZuschriften an die Redaktion der Gleichheit find zu richten an Frau Klara Zetkin( Zundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furtbach- Straße 12. talistischen Nationalstaats hat über die religiöse Ideologie des internationalen Christentums, der allgemeinen Gottesfindschaft gesiegt. Der Nazarener ist dem Cäsar unterlegen. Der Klarste Ausdruck dieser geschichtlichen Tatsache sind die tiefempfundenen Mahnungen des Papstes zum Frieden, Mahnungen, die die Regierenden auch der Kirchengläubigsten Staaten als schöne Gefühlsäußerungen beiseite geschoben haben, und die nicht einmal die ausgesprochen nationale Kampfesstellung der Kardinäle und Erzbischöfe in den einzelnen Ländern zu zügeln vermochte. Das Schwert war stärfer als das Kreuz. Allein die Ideologie des kapitalistischen Nationalstaats hat im Weltkrieg auch über die große sozialistische Ideologie der Zukunft triumphiert. In allen Ländern hat sie an den Streitmagen des Imperialismus das Proletariat gespannt, das als sein eigener Messias sich selbst und die gesamte Menschheit erlösend die uralte, ewig junge Sehnsucht erfüllen soll nach Frieden auf Erden und allen Menschen ein Wohlgefallen. Der Sozialismus holte das hehre Ideal der Menschenliebe, der Menschheitseinheit aus den himmlischen Höhen der Gotteskindschaft herab auf die festgegründete, dauernde Erde, er stellte es auf die martigen Knochen der internationalen Solidarität der Arbeiter aller Länder. Was ist im Weltkrieg aus diesem Ideal geworden? Im Namen der Nationalität töten die Proletarier der verschiedenen Länder einander. Die sozialistische Ideologie ist für viel zu viele nichts als totes Lippenbekenntnis, feine Macht, die in der Seele lebendig wirksam eine tat- und opferbereite Gesinnung schafft, die einen starken Willen zur starken Tat reifen läßt. Die alte Internationale starb, kaum daß die ersten Flintenschüsse an den Grenzen gewechselt worden waren, sie verröchelte, als die deutschen und französischen Sozialdemokraten die Kriegsfredite bewilligten. Einem blassen Stern im Nebel gleich schwand das Ideal: Friede auf Erden, allen Menschen ein Wohlgefallen. Jedennoch:„ Sie töten nicht den Geist!" Das mörderische Ringen auf den Schlachtfeldern, die Fesseln des Belagerungszustandes, die schönen Nedensarten des Burgfriedens, die falschen Gedanken und Worte der Umlernenden": all das ist außerstande, auf die Dauer die internationale Solidarität der Arbeiter aller Länder zu sprengen. Denn diese Solidarität ist mehr als ein erhabenes Hirngespinst, sie ist eine muskulöse Wirklichkeit, die aus dem Kapitalismus selbst erwächst. Das Fortleben der sozialistischen Internationale kündet sich auch unter dem Sturm und Graus des Weltkriegs an. Nicht etwa in dem hohlen Klappern des alten Apparats der Internationale, vielmehr in der Betätigung internationaler Gesinnung. Die sozialistische Internationale lebte in der Sozialistischen Frauenkonferenz zu Bern, die führende Genossinnen aller kriegführenden Länder vereinigte; sie lebte in den internationalen Konferenzen zu Zimmerwald und Stiental; sie lebt in der wachsenden Opposition gegen die nationalistische Haltung der offiziellen Sozialdemokratie in Frankreich, Deutschland und anderen Ländern; sie lebt in der 38 Die Gleichheit bewunderungswürdigen, tätigen Treue der italienischen Sozialdemokratie, der Unabhängigen Arbeiterpartei Englands; fie lebt in der zunehmenden Selbstbesinnung der proletarischen Massen und ihrem erstarkenden Friedenswillen. Friede auf Erden und allen Menschen ein Wohlgefallen! Seßen wir unsere Kraft bis zum letzten Hauch an das Ziel, den Prozeß der Selbstbesinnung und der Willenskräftigung der proletarischen Massen zu fördern und zu beschleunigen. Der Friedenswille der ungezählten Millionen muß dem entsetzlichen Völkerringen ein Halt gebieten. Wirken wir für den geschichtlichen Augenblick, wo das Proletariat aller Länder in reifer Erkenntnis wieder als selbständige politische Macht auftritt. Dieser geschichtliche Augenblick ist der Arbeiterklasse Weihnacht, ein Schritt zu dem Ziel: Friede auf Erden und allen Menschen ein Wohlgefallen. Nr. 6 Hören wir die Gründe, die die betreffenden Pflegämter gegen die Wahl von Frauen vorbrachten. In einer mehrseitigen Eingabe sagt zum Beispiel das Katharinen- und Weißfrauenstift dieses: Nach eingehender Prüfung aller in Betracht kommenden Umstände sei es zu der bestimmten überzeugung gelangt ,,, daß eine Abordnung von Frauen mit beratender Stimme in die Pflegämter rechtlich unzulässig sei und praktisch durch ein Bedürfnis nicht gerechtfertigt ist". Die rechtliche Unzulässigkeit begründete das Stift damit,„ daß Frauen, weil keine Bürger, nicht Mitglieder der Pflegämter werden können", auch die Zuwahl von Frauen als beratende Mitglieder sei also zu verneinen. Interessanter aber ist, was sonst noch gegen die Mitwirkung der Frauen in den fraglichen Ämtern vorgebracht wird. Nach einer langen und breiten Auseinanderseßung darüber, daß die Pflegamtsmitglieder für die Verwaltung verantwortlich sind, heißt es wörtlich: „ Dementsprechend werden gemäß§ 8 der Stiftungsordnung Zu ihren Amtspflichten gehört unter anderem auch die Unparteilichkeit und Verschwiegenheit, beides Forderungen, welche natürlich auch an ein beratendes Mitglied gestellt werden müssen. Wenn nun eine Frau nicht Pfleger im Rechtssinn werden kann, so kann sie auch da jede sonstige gefeßliche Handhabe fehlt nicht auf gewissenhafte Amtsführung verpflich habe fehlt tet werden. Kann man dieses aber nicht, dann fehlt nicht nur die für ehrenamtliche Pflegamtsmitglieder schon bestrittene Möglichkeit disziplinärer Ahndung, sondern für die an sich auch für Mitglieder von ehrenamtlichen Selbstverwaltungskörpern als mittelbare Staatsbeamte gegebene Möglichkeit, sie nach§ 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und§ 359 des Strafgesetzbuchs für Pflichtwidrigkeiten zur Verantwortung zu ziehen. In Anbetracht der auf dem Spiele stehenden großen Interessen(!!) wäre dies ein großer Mißstand. Ein beratendes Mitglied, das Einfluß gewinnt auf die Verwaltung, fönnte diesen Einfluß mißbrauchen, bei Verwaltung von Stiftungsvermögen, Vergebung von Stellen sich der Parteilichkeit schuldig machen, die Verschwiegenheit berlezen, ohne daß hier eingegriffen werden könnte." Frauen in der städtischen Verwaltung. die Pfleger auf gewissenhafte Amtsführung eidlich verpflichtet. Bei Ausbruch des Krieges war viel von der Neuorientierung die Rede, und nicht nur bürgerliche Schwarmgeister, auch Sozialdemokraten träumten von der großen Umwälzung im neuen Deutschland". Seither dürfte bei vielen eine Ernüchterung eingetreten sein, sie werden wohl einsehen, daß, wenn auch nicht alles, so vieles beim alten bleiben wird. Wie schwer es hält, das Bürgertum zu fortschrittlichen Reformen zu bewegen, und wie sehr es an althergebrachten Rechten festhält, zeigt ein Vorgang, der sich in Frankfurt a. M. abgespielt hat. Angeregt durch die Stadtverordnetenversammlung, brachte der Magistrat im Januar dieses Jahres eine Vorlage bei der Stadtverordnetenversammlung ein, in der er die Wahl von Frauen in eine Anzahl von städtischen Amtern und Kommissionen in Vorschlag brachte. Das war ein kleiner Schritt zur Verwirklichung der alten Forderung der Gleichberechtigung der Frauen im politischen Leben, wenigstens soweit die Gemeindeverwaltung in Betracht kommt. Zwar läßt die Gemeindeverfassung die Wahl von Frauen in die Stadtverordnetenversammlung nicht zu, dagegen besteht die Möglichkeit, Frauen in eine Anzahl von Amtern, Deputationen und Kommissionen zu wählen. Und davon sollte nun die Stadtverordnetenversammlung Gebrauch machen. Der Magistrat empfahl: die Zuwahl von Frauen mit beratender Stimme beim Badeamt, Gewerbeund Verkehrsamt, Aufsichtskommission des Pfandhauses, beim Schulvorstand für Fortbildungs- und Fachschulen und bei der Unterstüßungskommission des Lieferungsverbandes; ferner die Wahl je einer Frau in die Pflegämter des Hospitals zum Heiligen Geist, des Waisenhauses, des Versorgungshauses, des Katharinen- und Weißfrauenstifts, der Taubstummenerziehungsanstalt, der Anstalt für Irre und Epileptische; endlich die Zuwahl von einer oder zwei Frauen als Mitglieder beim Jugendamt. Was die Wahl von Frauen in die Pflegämter betrifft, so sei erläuternd bemerkt, daß es sich dabei um öffentliche milde Stiftungen handelt, die zwar unter Miquel der städtischen Kontrolle unterstellt wurden, die aber außerdem eigene Verwaltungen haben. Es zeigte sich angesichts der Vorlage, wie rückständig die Pflegämter der Stiftungen noch sind, denn mit ganz wenigen Ausnahmen sprachen sie sich gegen die Zuwahl von Frauen aus. Schon als die Magistratsvorlage an die Stadtverordnetenversammlung gelangte, meinte ein altes Mitglied eines der Pflegämter, Stadtverordneter Wedel, die Selbständigfeit der Stiftungen verlange, daß die Pflegämter allein über die Zweckmäßigkeit der Zuwahl von Frauen entscheiden, ebenso wie ihnen auch die Entscheidung über die Personenfrage überlassen bleiben müsse. Die Vorlage wurde dem Sozialpolitischen und Rechtsausschuß der Stadtverordnetenverfammlung zur Beratung überwiesen, und dieser brauchte über ein halbes Jahr, bis er dem Plenum Bericht erstatten fonnte. Grund: Schwierigkeiten, die die Pflegämter machten. H Aus diesen Argumentationen spricht so recht die Selbstgefälligkeit und überhebung, die Spießern in den Pflegämtern eigen ist. Fehlte nur noch, daß gesagt würde: Ihr Frauen seid zu einfältig, um das schwere", berantwortungsvolle Amt eines Pflegamtsmitglieds übernehmen zu können. Es reizt zum Lachen, wenn man die Herrschaften von Verlegung der Unparteilichkeit und Verschwiegenheit, von Mißbrauch bei Vergebung der Stellen usw. reden hört. Es ist bekannt, daß gerade in diesen Pflegämtern in früheren Jahren sich eine starke Günstlings- und Vetternwirtschaft herausgebildet hatte, die erst behoben wurde, seit die Stadt eine gewisse Kontrolle ausübt. Und was die gewissenhafte Verwaltung der Stiftungsvermögen betrifft, so sind auch in dieser Beziehung schon Dinge vorgekommen, die vor der öffentlichen Kritik nicht standhalten. Aber das allerbetrübendste ist, daß diese Gründe von Männern vorgetragen wurden, die sich zur geistigen Elite Frankfurts zählen, die fast alle für sich in Anspruch nehmen, liberal gefinnt zu sein, ja die zum Teil eine führende Rolle in der Fortschrittspartei spielen. Da braucht man fich wahrlich nicht zu wundern, wenn die Junker im Preußischen Landtag von einer Erweiterung des Wahlrechts nichts wissen wollen! Zum Glüd war der Sozialpolitische und Rechtsausschus cinsichtsvoller wie die Gegner der Frauentätigkeit in den städtischen Kommissionen. Er erklärte und begründete es auch rechtlich, es erscheine nicht zweifelhaft, daß die Zuwahl von Frauen mit beratender Stimme in alle auf Grund des§ 66 des Gemeindeverfassungsgefeges eingesetzten Ämter( Depitationen) durch statutarische Anordnung bestimmt werden konn. Und was die Bedürfnisfrage der Zuwahl von Frauen anlangt, so erklärte der Ausschuß in seinem Bericht:„ Angemein wurde anerkannt, daß es der Entwicklung der Verhältnisse und insbesondere den Erfahrungen im Striege entspreche die Frauen zur Mitwirkung in der städtischen Verwaltung Nr. 6 Die Gleichheit in erweitertem Maße heranzuziehen. Ganz abgesehen davon, daß in mannigfachen Zweigen der städtischen Verwaltung der sachverständige Rat der Frauen faum zu entbehren ist, haben die Frauen gerade in der Kriegszeit in hervorragendem Maße gezeigt, daß sie aus ihren Reihen Vertreterinnen stellen können, welche die städtische Verwaltung in hervorragendem Maße zu fördern geeignet sind." Der Ausschuß widerlegte darauf die Argumente der Pflegämter und legte diesen nahe, ihren Widerstand aufzugeben. Um ihnen das zu erleichtern, wurde ihnen das Vorschlagsrecht für die zu wählenden Frauen eingeräumt. Die Stadtverordnetenversammlung hat der Magistratsvorlage in der von den beiden Ausschüssen erweiterten Form zugestimmt. Danach sollen gewählt werden: für das Jugendamt zwei weitere Frauen( bisher gehörten ihm bereits zwei Frauen an), und zwar mit beschließender Stimme; nur mit beratender Stimme für die Gesund. heitskommission zwei Frauen( bisher eine), für die Unterstütungskommission des Lieferungs. verbandes zwei, für den Schulvorstand der Fortbildungs- und Fachschulen zwei( bisher eine), für das Gewerbe- und Verkehrsamt zwei, für das Badeamt eine, für das Elektrizitäts- und Bahnamt eine, für das Friedhofsamt eine, für die Galeriedeputation eine, für die Kommission für das Völker museum eine, für die Deputation der Verwaltung des Zoologischen Gartens eine, für die Aufsichtskommis sion für das Pfandhaus eine. Ferner soll je eine Frau in das Pflegamt des Hospitals zum Heiligen Geist, des Waisenhauses, des Versorgungshauses, des Katharinen- und Weißfrauenstifts, der Taubstummenerziehungsanstalt und der Anstalt für Frre und Epileptische gewählt werden. Auf Antrag der sozialdemokratischen Fraktion stimmte die Stadtverordnetenversammlung schließlich noch zu, daß eine Frau in das Lebensmittelamt und eine in die Anst altsdeputation( zur Verwaltung der Serankenanstalten) gewählt wird. Die Wahl der Frauen selbst ist noch nicht vorgenommen worden. Auch darüber wird es wohl noch einige Auseinandersetzungen geben. Auf der einen Seite macht der Nationale Frauendienst für die bürgerlichen Frauen weitgehende Rechte geltend. Auf der anderen Seite steht die sozialdemokratische Partei, die ein lebhaftes Interesse daran hat, daß in den Ämtern und Kommissionen die proletarischen Interessen gewahrt werden. Jedenfalls ist zunächst Bresche in einen Wall von Vorurteilen gelegt worden, und Sache der Frauen ist es nun, durch ihre Tätigkeit zu zeigen, daß sie den Männern gleichberechtigt sein müssen, weil sie Gleichwertiges leisten. f. i. 39 tationen nur aus Mitgliedern des Magistrats oder aus Mitgliedern beider Gemeindebehörden und aus stimmfähigen Bürgern zusammengesezt sein dürfen. Die Frauen sind aber nach diesem Gesetz heute noch nicht stimmfähige Bürger. Nur die Armen- und Schuldeputation lassen Frauen als Bürgerdeputierte zu, weil diese Deputationen nicht auf Grund des § 59 gebildet werden, sondern auf Grund des Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz über den Unterſtüßungswohnsitz und des preußischen Volksschulunterhaltungsgesetzes. In Berlin wie in vielen größeren Städten find Frauen stimmberechtigte Mitglieder nur in den Armenkommissionen, nicht stimmberechtigt sind sie als Waisenpflegerinnen im Waisenrat und als Helferinnen in den Schulkommissionen. Außerdem sizzen in Berlin seit 2 Jahren zwei Frauen in der Armendirektion mit be21 schließender, in der Waisendeputation mit beratender Stimme. Die gleichberechtigte Zulassung von Frauen ist, wie Genosse Weyl treffend nachwies, begründet durch die gesamte wirtschaftliche Entwicklung; zweitens durch das Anschwellen der Frauenarbeit auf allen Tätigkeitsgebieten seit dem Kriege, hervorgerufen durch den Mangel an Männern und die steigende Teuerung; drittens durch die völlige Unmöglichkeit der Aufrechterhaltung unserer Wirtschaft ohne die weibliche Arbeitskraft. Absatz 3 des§ 59 gebe schon heute die Handhabe, den Frauen Siz und Stimme in allen städtischen Körperschaften zu verleihen, denn es heiße dort wörtlich:„ Durch statutarische Anordnungen können nach den eigentümltchen örtlichen Verhältnissen besondere Festsetzungen über die Zusammensegung der Verwaltungsdeputationen getroffen werden." In anderen Städten sei man bereits mit gutem Beispiel vorangegangen, so in Königsberg, wo in der Krankenhausdeputation zwei, im Verwaltungsausschuß des Kinderasyls eine, im Wohnungsausschuß zwei stimmberechtigte Frauen sitzen. Auch in Halle, Frankfurt a. M., Köln, Lüdenscheid i. W., Neuß a. Rh. liegen die Dinge ähnlich. Insge samt gehören jetzt 460 Frauen, darunter 251 stimmberechtigte, städtischen Deputationen an. Wenn das Wort Freie Bahn allen Tüchtigen" nicht eine„ rhetorische Floskel" sein solle, dann dürften die Kräfte der Frauen nicht länger ungenuẞt bleiben. Wenn auch die Sozialdemokratie, solange diefes rückständige Klassenparlament besteht", nur auf ein Drittel der Stimmen Anspruch habe, so gelte die Forderung allen Frauen. Dhnedies werde die erwerbstätige Frau im allgemeinen nur schwer in der Lage sein, solch ehrenamtlichen Posten zu beleiden. Das mindeste, was Genosse Weyl erwarte, sei die Annahme des Antrags, die Frauen zuzulassen, wenn nicht mit beschließender, so doch mit beratender Stimme, daß damit der erste Baustein" gelegt werde zu dem fommunalen Gemeinwesen einer hoffentlich nicht allzufernen Zukunft, wo auf dem Boden der vollen staatsbürgerlichen Gleichberech tigung von Mann und Frau, auf dem Boden des allDie Zulassung von Frauen in städtische gemeinen gleichen Wahlrechts sich ein Gemeinwesen Körperschaften. Die sozialdemokratische Fraktion der Berliner Stadt verordnetenversammlung hatte beantragt, daß Frauen in alle auf Grund des§ 59 der Städteordnung eingefetten Deputationen zugewählt werden können. Am 19. Oktober d. J. kam dieser Antrag zur Verhandlung. Der Redner der Fraktion, Genosse Dr. Weyl, legte vor der von Frauen überfüllten Tribüne des Rathauses die Gründe dar, die gerade jetzt zur Stellung dieses Antrags geführt hatten. Die Sozialdemokratie fordere schon seit ihrem Bestehen für alle über 20 Jahre alten Gemeindeangehörigen das allgemeine und gleiche Wahlrecht, bisher seien die Frauen aber nur zur Mitarbeit in der kommunalen Wohlfahrtspflege zu gelaffen worden. Erst 1910 hat als erster Bundesstaat Baden bei der Revision seiner Städteordnung die obligatorische Zuziehung von Frauen in eine ganze Reihe städtischer Kommissionen bestimmt. In Preußen sei man leider noch lange nicht so weit, weil es nach§ 59 der Städteordnung Depuerhebt, in demnach dem Vorbild dernordischen Staaten den Stadtvätern in gerechter Würdigung der von den Frauen uns dargebotenen Arbeitskraft und Arbeitsfreude zur Förderung des Gemeinwohls zur Seite stehen verständnisvolle und warmherzige Stadtmütter". Alle bürgerlichen Redner, an ihrer Spite Oberbürgermeister Wermuth, sprachen ihre Sympathie für den Antrag und ihre volle Anerkennung für die Mitarbeit der Frauen im öffentlichen Leben aus. Dennoch trugen sie alle Bedenken, ob bei der bestehenden Rechtslage Frauen mit beschließender Stimme zu den Deputationen zuzulassen seien, weil Frauen nicht Bürgerdeputierte werden könnten und das Bürgerrecht nicht befäßen. So wünschenswert die Mitarbeit der Frauen auch sei,„ zunächst" sei ihre Zuwahl in die Deputationen nur mit beratender Stimme möglich. Nach diesen wohlwollenden Erklärungen wurde die Vorlage einem Ausschuß überwiesen. Dieser hat nun aus den obengenannten Städten Material eingefordert, um festzustellen, 40 Die Gleichheit auf Grund welcher statutarischen Bestimmungen die Frauen Sitz und Stimme in den verschiedenen städtischen Körperschaften haben. Der Ausschuß dürfte in kurzer Zeit mit seinen Vorarbeiten zu Ende sein und der Stadtverordnetenversamm lung seine Vorschläge unterbreiten. Da über die Zulassung von Frauen zu den Deputationen fein Zweifel besteht, sondern nur darüber, ob die Zulassung mit, ob ohne Stimmrecht erfolgen soll, so hielten die Genossinnen von Groß- Berlin den Zeitpunkt für gekommen, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Der Zentralvorstand von Groß- Berlin lud deshalb zu Sonntag, den 3. Dezember alle Funktionärinnen und alle in den Gemeinden von Groß- Berlin tätigen Genofsinnen zu einer Nonferenz ein, die sehr zahlreich besucht war. Hier berichtete Genossin Weyl über die Mitarbeit der Frau in der Gemeinde". In fesselnder Weise führte sie aus, wie groß das Mißtrauen der Männer gegen die mitarbeitenden Frauen gewesen, und wie schwer zu überwinden. Nur durch ihre Vorkenntnisse und späterhin auch Spezialfenntnisse habe die Frau in der Berliner Armen- und Waifenverwaltung die Achtung der Männer gewonnen. Heute geschehe überhaupt nichts mehr ohne den Rat der Frauen, die doch alle Dinge mit den Augen der Frau betrachten und vieles anders fähen als der Mann. Um nur ein Beispiel zu geben, erwähnte Genossin Weyl, daß auf Vorschlag der Frauen die Herstellung der notwendigen Kleider und Wäsche für die Anstaltsinsassen und Waisen nicht mehr von jeder Anstalt beliebig an irgendeine Firma vergeben werden. Die weiblichen Mitglieder der Waisendeputation fauften selbst Stoff und gaben ihn unter Ausschaltung der verschiedenen bisherigen Lieferanten unmittelbar in Arbeit. Dadurch wurde einerseits für die Stadt eine Ersparnis, andererseits die Innehaltung ausfömmlicher Löhne erreicht. In der Berufsvormundschaft, bei der neuerdings eingesetzten Fürsorge für Schwangere, bei der Verteilung von Stiftungsgeldern an die werdenden Mütter, Überwachung der auf Urlaub zu ihren Angehörigen zurückgekehrten Fürsorgezöglinge, ferner in der Massen- und Schulspeisung ist die Mitarbeit der Frauen heute bereits selbstverständlich und unentbehrlich geworden. In einer Eingabe an den Magistrat haben bürgerliche Frauenvereine nur 4 Deputationen genannt, in denen fie die Mitarbeit von Frauen für entbehrlich halten, in allen übrigen sei sie nicht mehr zu missen. Jetzt sind ungefähr 75 Frauen in die Deputationen zu wählen, auf die Sozialdemokratie entfallen ein Drittel, also 25. Genossin Weyl forderte die Anwesenden auf, Umschau zu halten, daß im geeigneten Augenblick auch die geeigneten Kräfte zur Verfügung ständen. Der gute Wille allein tue es nicht, Kenntnisse und Verständnis für die Pflichten und Aufgaben der Frau in der gemeindlichen Mitarbeit sei unerläßliche Vorbedingung für die Übernahme eines Amtes. In der lebhaften Diskussion stimmten alle Anwesenden mit einer Ausnahme den Ausführungen der Genossin Weyl zu. Leider ist man in manchen Vororten in nächster Nähe Berlins von einer Zuwahl der Frauen in Gemeindeämter noch recht weit entfernt. Denn dort haben die Frauen noch nicht einmal das Recht, als Zuhörerinnen den Gemeindeverhandlungen beizuwohnen. Als die Genofsinnen in Bohnedorf dies dennoch versuchten, hat der Gemeinderat einfach seine Tagung ausgesetzt. Aus anderen Vororten konnten die Genossinnen mit Genugtuung berichten, wie sehr die Männer ihre Mitarbeit zu schäßen wüßten, und daß es eine vollkommen irrtümliche Auffassung fei, man müsse seine sozialistischen Grundsätze bei dieser Tätigkeit verstecken, wie dies eine Genossin zum Ausdruck brachte. An jedem einzelnen liege es, seinen Klassenstandpunkt zu vertreten, und gerade die Proletarierin sei in erster Linie dazu berufen, durch ihren Einfluß die Nöte ihrer Klassengenossinnen und ihrer Kinder lindern zu helfen. Die Vertreterinnen der Frauen im Zentralvorstand von Groß- Berlin wurden beauftragt, sich weiterhin mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen und vor allen Dingen dafür zu sorgen, daß die richtigen Frauen an die richtige Stelle kommen. Nr. 6 In ihrem kurzen Schlußwort erinnerte Genossin Weyl daran, daß die bisherige Arbeit der Frauen in der Stadtverwaltung ihre beste Anerkennung fände in der voraussichtlichen Zustimmung aller Parteien zu dent sozialdemokratischen Antrag. Werde man Frauen zulassen mit beschließender oder nur mit beratender Stimme, immer werde damit ein tüchtiges Stück Vorarbeit geleistet für ihre zukünftige Gleichberechtigung. Aus der Bewegung. M. W. Eine Konferenz von württembergischen Genossinnen, die auf dem Boden der Fraktionsmehrheit stehen, hat am 26. November in Stuttgart stattgefunden. Sie wurde angeregt und einberufen von den Mitgliedern der für Württemberg eingesetzten Frauenagitationstommission, die nicht zu der Opposition gehören, die an den Grundfäßen des internationalen Sozialismus freu festhält. Nach der„ Schwäbischen Tagwacht" hatten die ergangene Einladungen gute Aufnahme gefunden. Genoffinnen aus Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen, Schwenningen und anderen Orten nahmen an der Zusammenkunft teil. In reger Aussprache wurde berichtet, was die Genossinnen zur Hebung der Frauenorganisation und besonders auf dem Gebiet der Kriegsfürsorge ge= leistet haben. Aus Stuttgart und Reutlingen wurde von erfreu lichen Ergebnissen der Bemühungen berichtet, Frauen lohnende Arbeit zu vermitteln. Hervorgehoben ward, daß die Arbeitsbedingungen, die Unterstützungseinrichtungen und die Lebensmittelversorgung ziemlich allgemein im Vordergrund der Fragen stehen, denen sich das Interesse der Frauen zufehrt. Des weiteren fam es zum Ausdruck, daß die schweren Tagessorgen die proletarischen Frauen hindern, an der eigentlichen Parteiarbeit teilzunehmen. Wiederholt betonien Genossinnen, daß die Frauenbewegung trotz allem in manchen Orten fich kräftiger entwickeln tönnte, wenn die männlichen Parteimitglieder fie energischer unterstügen würden. Einmütig wurde daher dem Landesvorstand empfohlen, den Ortsvereinsvorständen nahezulegen, der Frauenbewegung und Frauenorganisation die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Einmütig stimmten die Konferenzteilnehmerinnen auch einer Anregung der Genossin Blos zu,„ an die Reichstagsfraktion das Ersuchen zu richten, sich energisch dafür einzusetzen, daß die Bestimmungen der Geseze zum Schuße der Frauen und Kinder so bald als möglich wieder in Wirksamkeit treten". Einen besonderen Abschnitt der Verhandlungen bildeten nach der „ Tagwacht" die Beschwerden und Vorwürfe über die Haltung der„ Gleichheit". Einmütig wurde erklärt, daß dieses Blatt jetzt nicht mehr als Organ für die Interessen der Arbeiterinnen Deutschlands anerkannt werden fönne. Als Ergebnis dieser Aussprache fand folgende Resolution einstimmig Annahme:„ Die am 26. November in Stuttgart tagende Konferenz sozialdemokratischer Frauen Württembergs beschließt, den Parteivorstand aufzufordern, die Redaktion der, Gleichheit zu verpflichten, daß in der, Gleichheit der Parteimehrheit der ihr zustehende Raum gesichert wird. Sollte die Redaktion auch weiterhin die Parteimehrheit brüstieren, dann kann die Konferenz die, Gleichheit nicht mehr als Organ der arbeitenden Frauen Deutschlands anerkennen und empfiehlt den Genosfinnen, die, Gewerkschaftliche Frauenzeitung zu lesen." Den proletarischen Frauen soll nach der Konferenz dringend emp fohlen werden, sich während der Kriegszeit allgemein der praktischen Arbeit zuzuwenden. So der Beschaffung von Nahrungsmitteln, der Einführung der Massenspeisung und der richtigen Entlohnung der Frauenarbeit bei den betreffenden Einrichtungen, der Beratung der Kriegerfamilien und anderer Hilfsbedürftiger, der gewerkschaftlichen Organisierung der Arbeiterinnen usw. Der Vorsitzende der Landesorganisation Genosse Fischer schloß die Konferenz mit dem Wunsche, daß die aufgezeigten Richtlinien von allen Genössinnen und Genossen die gebührende Beachtung finden möchten. Die Redaktion der„ Gleichheit" verzichtet darauf, ihre Haltung gegen die erhobenen Vorwürfe zu rechtfertigen. Denn sie könnte das nur tun, indem sie die Grundsäße des internationalen Sozia lismus mit aller Schärfe und Klarheit entwickelte und den Nachweis erbrächte, wie weit sich die Politik der Fraktionsmehrheit von diesen Grundsägen entfernt hat. Unter dem Damoklesschivert des Belagerungszustands und der Zensur kann weder das eine noch das andere mit der notwendigen Freiheit geschehen. Die Redaktion der„ Gleichheit" fann auf eine Auseinandersetzung um so eher verzichten, als die übergroße Mehrheit der deutschen Genossinnen feines wegs die Auffassung der württembergischen Genossinnen teilt, die zu einer Konferenz zusammengetreten waren. Es ist eine unbestreitbare Tatsache, daß die Mehrheit der Genossinnen zu der Opposition Nr. 6 Die Gleichheit gehört und gerade deshalb mit der grundsätzlichen Haltung der " Gleichheit“ einverstanden ist. Das gilt auch für einen Teil der württembergischen Genossinnen. So schreibt uns eine führende Gewerkschafterin aus Stuttgart: .. Nach wie vor werden die Arbeiterinnen unserer Gewerkschaft für die„ Gleichheit" agitieren. Sowie mich die mir jetzt übertragene Aufgabe wieder freier läßt, werde ich für das mir so liebgewordene Blatt werben. Und auch jetzt schon werde ich nicht unterlassen, unsere Genofsinnen über das Vorgehen der Konferenzteilnehmerinnen auf zuklären." Politische Rundschau. Das Gefeß über den sogenannten Vaterländischen Silfsdienst ist im Reichstag mit 235 Stimmen bei 8 Enthaltungen gegen die 19 Stimmen der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft zur Annahme gelangt. Nicht ganz in jenem Giltempo tritiflosen Zujubelns, nicht ganz so als geräuschvolle nationalistische Demonstration, wie es manche geträumt haben mochten. Jedoch auch nicht nach einer so tiefdringenden, umfassenden Behandlung, wie es der weitschichtige Gegenstand und die große Tragweite des Gesetzes erfordert hätten. Wohl hatte der Hauptausschuß des Reichstags Vorarbeit geleistet, indem er den ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierung mit seinen dürftigen 4 Paragraphen zu einer Vorlage von 18 Paragraphen erweiterte. Aber die drei Tage, die das Parlament selbst der Durchberatung und Beschlußfassung gewidmet hat, haben trotz der Länge einiger Sizungen feineswegs hingereicht, eine Gründlichkeit der Behand= Tung zu sichern, die der feierlich verkündeten Losung sozialpatriotischer Blüte entsprochen hätte:" Nur keine überſtürzung!" Die Pragis dürfte das schon in nächster Zukunft erweisen, wenn die Wirkungen der festgelegten Bestimmungen in Erscheinung treten. Die Haft der parlamentarischen Arbeit erklärt sich aus dem Wesen des Gesetzes selbst, als Kriegs-, als Rüstungsmaßregel. Die vielberufene Regelung der Wirtschaft im Intereffe des Volksganzen" ist nur ein Mittel zum Zweck des militärischen Aufrüstens im imperialistischen Ringen der kapitalistischen Staaten um Weltmacht und Weltherrschaft. Staatssekretär Dr. Selfferich erklärte als Zweck des Gefeßes, das größtmögliche Maß von Granaten, Kanonen und Brot herauszuholen". Mit feinem Gefühl für der Dinge Sinn hat er dabei das Brot an letzter Stelle genannt. Es kam, wie es kommen mußte, weil das imperialistische Begehren und Wollen nicht auf die feste Schranke eines tat- und opferbereiten flaffenbewußten proletarischen Willens stößt. Die birgerlichen Parteien waren naturgemäß für das Gesez, treu besorgt, die großkapitalistischen Schichten soviel als möglich vor feinen Dornen zu schützen und die unvermeidlichen Zugeständnisse an die Arbeiter recht gering zu halten. Die sozialdemokra tische Mehrheitsfraktion machte ihre Zustimmung zu dem Gesetz von den Bestimmungen abhängig, durch die seine äußersten Härten für die Arbeiterschaft gemildert werden sollten. Aus ihrem Wenn und Aber hörte man jedoch von vornherein das Ja heraus, weil sie sich zu dem Leitgedanken der Neuerung grundfäßlich bekannte. Wie wäre es anders möglich gewesen? Nachdem sie am 4. August 1914 von dem Granit der sozialdemokratischen Grundsätze auf den Treibsand der nationalen Jdeologie getreten ist, wird sie mit ihm von der kriegerischen Ereignisse Sturm weitergetragen. Die sozialdemokratische Mehrheitsfraftion mußte nachgebend der Regierung mit Gretchen antworten:" Ich habe schon so viel für dich getan, daß mir zu tun fast nichts mehr übrigbleibt." Mit ihrer Zustimmung zu dem Gesez setzte sie das Siegel unter die Politik, die sie mit Kriegsausbruch begonnen. Nachdem sie die selbständige politische Aktion der Arbeiterklasse geopfert hat, mußte fic nun auch die bedingte wirtschaftliche und persönliche Freiheit der Arbeiter opfern. Denn diese Opferung ist und bleibt trotz aller Verbesserungen in einzelnen der entscheidende Wesenszug des Gefetes, auch der beschwichtigungsbefliffene neue Vorwärts" fann diese Tatsache nicht wegdisputieren. Es ist und bleibt ein Gesetz ..des Zwanges und der Unfreiheit", wie Genosse Haafe es tref= fend bezeichnet hat. Indem es alle männlichen Deutschen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 60. Jahre der Militärgewalt unterstellt, indem es einen Wechsel der Beschäftigung an die Bedingung des erhaltenen Abkehrscheins knüpft und damit über Tätigkeitsart, Arbeitsplatz, Lohn, Aufenthaltsort des Arbeitenden entscheidet: bindet es die geringe Freiheit, die die kapitalistische Wirtschaft dem Proletarier läßt, feine Arbeitskraft nach Gutdünken und so vorteilhaft als möglich zu verkaufen, greift es bestimmend, herrisch in sein persönliches Leben ein, dessen Grundlage die Arbeit ist, entscheidet es über die Gristenzbedingungen von Weib und Kind. 41 Gewiß haben sich die sozialdemokratische Mehr= Heitsfraktion und die Sozialdemokratische Ar= beitsgemeinschaft um die Lockerung und Leichterung der Fesseln bemüht, die das Gesetz im besonderen den Proletariern anlegen wird. Die Arbeiterabgeordneten des Zentrums find zu dem gleichen Ziel energischer aufgetreten als gewöhnlich. Auch bürgerliche Politiker bis in das Lager der National= liberalen hinein haben unter dem Druck der Umstände Beſtimmungen zur Sicherung von Arbeiterrechten geschluckt", die sie sonst als verderbliche Beeinträchtigung des Herrseins im Hause" zähe bekämpft haben würden. Das Vereins- und Versammlungsrecht der Hilfsdienstpflichtigen soll voll gewahrt bleiben. Ausschüsse verschiedener Art sollen das Recht der Arbeiter etwas wahren und diese gegen die allzu starke Knebelung durch die Abkehrscheine schützen. Nicht Bundesrat und Behörden allein steht die Macht zur Durchführung des Gesetzes zu, der Reichstag wird dabei durch einen fünfzehngliedrigen Ausschuß mitwirken, allerdings nur, soweit es sich dabei um„ die allgemeinen Richtlinien" handelt. Jedoch alle diese Zugeständnisse ändern den Grundcharakter des Gesetzes nicht, ändern ihn um so weniger, als den Behörden im einzelnen nach wie vor ein sehr großer Spielraum bei der Praxis gelaffen ist und der Reichstag nicht in seiner Gesamtheit daran teilhaben kann. Übrigens muß betont werden, daß neben der Arbeiterklasse auch der Mittelstand" außerordentlich schwer das Gesetz empfinden wird. Es droht vielen Klein- und Mittelbürgern, " Intelligenten" mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz, die nur zu oft mühsam aufgebaut wurde und heute unter größeren Schwierigkeiten als je behauptet wird. Die sicheren Wirkungen des Gesezes für die Arbeiterklasse allein schon mußten für die Sozialdemokratische Arbeits= gemeinschaft ein vollkommen ausreichender Grund sein, ihm ein grundsätzliches Nein entgegenzusetzen. Nicht weniger entschei= dend mußte jedoch dafür die grundsäßliche Stellung dieser Frattion zum Kriege sein. In der Tat war es im gegebenen geschichtlichen Augenblick diese Frage der Fragen, die die Geister in der Sozialdemokratie schied und die Stellungnahme beherrschte. Die sozialdemokratische Mehrheitsfraktion bejahte das„ Opfer der Arbeitsfreiheit", weil ihrer Überzeugung nach die abfolute Pflicht zur Landesverteidigung es fordert. Die Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft lehnte das Opfer ab, weil sie ihrer grundsätzlichen Auffassung nach die Pflicht der Landesverteidigung geschichtlich- kritisch betrachtet, den gegenwärtigen Krieg als Weltmachtsringen wertet und einen schleunigen Frieden ohne Sieger und Besiegte auf Grund der Völkerverständigung erstrebt. Ihre Redner, namentlich die Genossen Vogtherr, Dittmann und Haase, verliehen der grundsätzlichen Auffassung Ausdruck, den wir allerdings im Hinblick auf die Erweckung und Schulung der Massen schärfer und wuchtiger gewünscht hätten. Das grundsätzliche Nein hat die Fraktion nicht abgehalten, in der eifrigsten Weise positiv" an der Verbesserung des Gesetzes mitzuarbeiten. Sie beantragte zahlreiche Abänderungen, die dar auf abzielten, die Proletarier vor Schädigungen zu schützen, ihr Recht zu wahren. Ihre Anträge gingen zum Teil über die der Fraktionsmehrheit hinaus, die von vornherein opportunistisch auf das„ Mögliche“ und„ Erreichbare" zugeschnitten waren, während jene sozialdemokratische Programmforderungen aufnahmen. So begnügte sich die Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft nicht gleich den feindlichen Brüdern" damit, für die Hilfsdienstpflich tigen Vereins- und Versammlungsrecht sichern zu wollen, fie heischte auch Sicherung des Koalitions- und Streifrechts. Ihre Redner begründeten überzeugend die verschiedenen einzelnen Forderungen, jedoch ohne Erfolg. Die Behauptung, die Sozialdemo= fratische Arbeitsgemeinschaft habe es an der sogenannten„ pofitiven Mitarbeit" fehlen laffen, ist daher eine blanke Lüge, es sei denn, man lasse als einzige positive Mitarbeit das grundsäßliche Ja und Amen zu allem gelten, was die Regierung des Burgfriedens verlangt und vorschlägt. In den Debatten über das Hilfsdienstgesetz wurde wiederholt die Frage gestreift, ob diesem auch die Frauen unterstellt werden sollten. Graf West arp, ein konservativer Führer, und an= dere bürgerliche Politiker faßten wenigstens die spätere Ausdehnung des Gesetzes auf die Frauen ins Auge. Ihr Meinen und Wünschen konnte sich auf Willenskundgebungen aus Frauenkreisen berufen. Bürgerliche Frauenvereine hatten darum petitioniert, die gesetzliche Arbeitspflicht auch für die Frauen festzulegen. Genosse Dittmann machte zu diesem Ersuchen mit Recht geltend, dah die Frauen der breiten werftätigen Massen vom erbarmungslosen Gebot der Not zur Berufsarbeit gepeitscht werden, und daß der 42 Die Gleichheit Krieg das Heer der weiblichen Erwerbsuchenden erheblich gesteigert hat, wie die Ziffern über die Arbeitslosen ausweisen. Mit dem Brief einer Kriegerfrau beleuchtete er hell die schier erdrückende Mühsals- und Elendsbürde, die Millionen Mütter heute tragen. Auch in den mittleren Gesellschaftsschichten treibt der Zwang der Verhältnisse große Scharen von Frauen zur Erwerbstätigkeit. Jedoch an die Kreuzesträgerinnen der bürgerlichen Ordnung hat die erwähnte frauenrechtlerische Eingabe offenbar nicht gedacht. Sie verfolgte gewiß den guten Zweck, die tagdiebenden, spielerischen Nußnießerinnen dieser Ordnung zu einer gesellschaftsnüßlichen Verwendung ihrer Zeit und Kraft zu zwingen, jene Frauen, die pflichtenlos als die Almosenempfängerinnen ihrer Familien, als Parasiten von Parasiten existieren. Die Sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft hat noch in anderer Beziehung die besonderen Interessen der Proletarierinnen nachdrücklich verfochten. Sie forderte für gleiche Leistung gleichen Lohn für die Frauen, die in Betrieben tätig sind, für die das Hilfsdienstgesetz Geltung hat. Sie beantragte die so fortige Aufhebung des sogenannten Notgefeßes vom 4. August 1914 und der im Zusammenhang damit erlassenen Bestimmungen, wonach der gesetzliche Schutz für Arbeiterinnen und Jugendliche außer Kraft gesetzt worden ist. Sie verlangte namentlich das Verbot der Nachtarbeit für diese beiden Kategorien von Arbeitskräften und den Achtstundentag für die im Hilfsdienst Beschäftigten. Diese Forderungen wurden abgelehnt. Das Gesetz hat die Zustimmung des Bundesrats erhalten, es ist tom Kaiser genehmigt worden. Die nächste Zukunft wird seine Wirkungen zeigen. Bei den Verhandlungen im Reichstag hatte sich mehr als einmal das seltene Schauspiel gezeigt, daß das„ Unannehmbar" von Arbeitervertretern von größerem Gewicht war als die schneidigen Bedenken des Regierungsvertreters. Ein Fingerzeig das auf die Macht, die die Arbeiter sein könnten, wenn sie wollten. In Berlin hatten Versammlungen der organisierten Holz- und Metallarbeiter beide sozialdemokratischen Fraktionen aufgefordert, dem Gesetz ihre Zustimmung zu versagen. Im Gegensatz dazu hat die Konferenz der gewerkschaftlichen Verbandsvorstände sich für die Annahme des Gesetzes erklärt. Die Massen des Proletariats, die dem Gesetz unterworfen werden, müssen in flarer Erkenntnis ihrer Interessen und ihrer geschichtlichen Aufgabe über das Verhalten der Fraktionen zu Gericht fißen. Wenn sie nicht richten, ohne Wanten und Schwanken richten, so werden sie selbst die Gerichteten sein. Gewerkschaftliche Rundschau. Einen Ausblick auf die zu erwartende„ Neuorientierung" gestatteten zwei Erlasse des preußischen Eisenbahnministers, wonach den Eisenbahnern das Koalitionsrecht auch jetzt noch vorenthalten wird. Außer dem Süddeutschen Eisenbahnerverband bestand eine Organisation der Eisenbahner, die der freien Gewerkschaft der Transportarbeiter angeschlossen war. Vor einiger Zeit hatte fich diese Organisation aufgelöst, und es wurde ein eigener Verband deutscher Eisenbahner" gegründet, dem alle in Eisenbahnbetrieben Beschäftigten beitreten sollten. Die anderen Gewerkschaften, wie der Holzarbeiter-, Metallarbeiterverband usw., die in Eisenbahnbetrieben beschäftigte Mitglieder haben, verpflich teten sich, diese ihre Mitglieder der neuen Organisation zuzuweisen. Die Eisenbahndirektionen wollten aber auch den neuen Verband nicht anerkennen, solange er nicht einen ausdrücklichen Verzicht auf den Streit ausspräche. Dazu konnte sich die freie Organisation auf keinen Fall herbeilassen. Die Forderung, daß der Streifverzicht im Statut besonders festgelegt werden müsse, wurde zum Streitobjekt. In einem Erlaß an die Direktionen wies der Eisenbahnminister neuerlich darauf hin, daß der Verband deutscher Eisenbahner als Organisation für die Arbeiter in den Eisenbahnbetrieben nicht zuzulassen sei. Der Erlaß bedeutete nicht mehr und nicht weniger als eine Entziehung des Koalitionsrechts. Anläßlich der Beratungen über das Hilfsdienstgesetz kam es darüber im Reichstag zu ziemlich lebhaften Debatten. Der Stellvertreter des Reichskanzlers deckte durchaus den Eisenbahnminister, so daß den Eisenbahnern auch fürderhin noch das Koalitionsrecht vorenthalten bleibt. Manche Unternehmer hatten die moralische Verpflichtung übernommen, den Familien der zum Heeresdienst ein= gezogenen Arbeiter und Angestellten eine Unterstübung zu zahlen. Den Unternehmern in der Rüstungsindustrie war diese Verpflichtung zwangsweise auferlegt worden. Allem Anschein nach wird nun mit der Dauer des Krieges diese Nr. 6 Verpflichtung manchen der Herren recht unbequem. Ihr Patriotismus spricht nicht, wenn es sich darum handelt, die Not jener Familien zu lindern, deren Ernährer im Felde steht. Von dem Rheinischen Eisen- und Stahlwert Klettenberg wurde bekannt, daß es an seine im Felde stehenden Angestellten und Arbeiter ein gar bezeichnendes Schriftstück versandt hätte. Danach sollten diese sich durch Unterschrift zu der Erklärung verpflichten, die seitherigen Unterstützungen der Familien als Vorschuß erhalten zu haben, und daß weitere Unterstützungsgelder bis zur Beendigung des Krieges vom Werk auch nur vorschußweise gezahlt würden. Dieser Vorschuß sei mit 5 Prozent zu verzinsen. Die Firma werde ihn als abgezahlt betrachten, wenn der Arbeiter oder Angestellte sich verpflichte, nach Friedensschluß weitere drei Jahre ununterbrochen in ihrem Dienste zu verbleiben. Das Vortommnis wäre als Einzelfall zu betrachten, wenn die Firma im Schreiben nicht besonders bemerkt hätte, daß sie in übereinstim mung mit vielen großen Unternehmerverbänden und Firmen handle. Es hat nicht an scharfen Verurteilungen dieses Vorgehens der Firma gefehlt. Insbesondere die Potsdamer Handelsfammer hat es aufs allerschärfste gemißbilligt und ausgesprochen, daß solch ein unsoziales und unpatriotisches Verhalten Abscheu verdiene. Ob jedoch die berechtigte Entrüstung eine nachhaltige Wirkung auf die Unternehmerkreise ausüben wird, steht auf einem anderen Blatte. Im Schneidergewerbe sind sämtliche mit den Unternehmern abgeschlossenen Tarifverträge durch die Arbeiterorganisation gekündigt worden. Die weitere Gültigkeit der bestehenden Tarife war von der Gewährung einer Teuerungszulage abhängig gemacht worden. Alle Verhandlungen mit den Unternehmern darüber verliefen ergebnislos. Die Schneider und Schneiderinnen befinden sich insofern in besonders ungünstiger Lage, als durch die Streckungsverordnung die Arbeitszeit und das Arbeitsquantum seit 4. April um 30 Prozent herabgesetzt worden ist. Diese Verordnung legte allerdings den Unternehmern die Verpflichtung auf, einen Zuschlag von 10 Prozent zu dem verdienten Wochenlohn zu zahlen. Dieser Zuschlag bringt aber feinen Ausgleich für die Verminderung des Wochenverdienstes, geschweige denn, daß er im Verhältnis zu den riesig gesteigerten Preisen der Lebensbedürfnisse steht. Wie die Dinge liegen, wurden deshalb die Tarifverträge der Herren-, Maß, Uniform- und Damenschneiderei für 135 Städte zum 1. März 1917 gekündigt. Echon am 1. März 1916 sollten überhaupt sämtliche im Schneidergewerbe bestehenden Tarifverträge aufgelöst und in einem Reichstarif zusammengefaßt werden mit einer allgemeinen Regelung der Löhne. Die dafür notwendigen Vorarbeiten wurden jedoch durch den Krieg unterbrochen oder zum mindesten gehemmt, so daß der Reichstarif zum festgesetten Termin nicht in Kraft treten konnte. Infolgedessen stehen noch Tarife in Geltung, die schon im Jahre 1911 abgeschlossen worden sind, und deren Lohnfäße den heutigen Teuerungsverhältnissen feineswegs entsprechen. Von der Arbeiterorganisation wird ein Lohnaufschlag von 25 Prozent gefordert. Dabei sollen die 10 Prozent Lohnzuschlag nicht angerechnet werden, die nach der bundesrätlichen Verordnung von den Unternehmern zu zahlen sind. Die Tariffündigung berührt das gesamte Gewerbe und nimmt einen sehr großen Umfang an, da sie alle großen Städte erfaßt. Es ist die größte Lohnbewegung, die der Schneiderverband seit seinem Bestehen führt. Die Tarifverhandlungen im Holagewerbe wurden zunächst zwischen Vertretern der Unternehmer und Arbeiter geführt. Sie scheiterten, und zwar im wesentlichen wegen einer Vereinbarung über die Frauenarbeit, die von den Arbeitervertretern angestrebt wurde. Da die Frauenarbeit im Holagewerbe steigende Verwendung findet, war es selbstverständliche Pflicht, für geregelte Lohnverhältnisse der Arbeiterinnen mit besonderem Nachdruck einzutreten. Das Reichsamt des Innern bot sich später den Parteien als Vermittler an, und es kam zu einer auch für die Arbeiterinnen befriedigenden Einigung. Die Teue= rungszulage beträgt für die Arbeiter 15 bis 20 Pf. zum Stundenlohn, für die Arbeiterinnen und Jugendlichen unter 18 Jahren 10 Pf. Die Kündigung der Tarifverträge im Holzgewerbe dürfte nun für dieses Jahr unterbleiben, vorausgesetzt, daß die Unternehmer die getroffenen Vereinbarungen gewissenhaft innehalten. Auch die gewerkschaftliche Internationale ist durch den Krieg zerstört worden. Vom Präsidenten des Internationalen Gewerkschaftsbundes Genossen Legien ist während der Kriegszeit immer und immer aufs neue der Versuch gemacht worden, die zerrissenen Fäden der internationalen Beziehungen wieder zusammenzuknüpfen. So lud er zuletzt im Nr. 6 Die Gleichheit Oktober dieses Jahres die angeschloffenen Landesorganisationen zu einer Konferenz nach Bern für den 11. Dezember ein. Den hauptsächlichsten Anstoß zu der Einberufung hatte eine Tagung führender Gewerkschafter aus einigen Ententeländern im Juli dieses Jahres gegeben. Von ihr war die Errichtung eines eigenen Korrespondenzbureaus in Paris mit dem Borsitzenden der französischen Landesorganisation als Sekretär beschlossen worden. Dieses Bureau hatte sich mit einem Rundschreiben an die gewerkschaftlichen Landeszentralen gewandt und zur Erörterung eines Friedensprogramms aufgefordert. Genosse Legien wollte durch die Berner Konferenz den international zusammengeschlossenen Organisationen Gelegenheit geben, über den Fortbestand des Internationalen Gewerkschaftsbundes und die weitere Herausgabe der Internationalen Gewerkschaftsforrespondenz zu beschließen. Die Gewerkschaften Hollands, Deutschlands, Osterreichs und Ungarns erklärten sich zur Delegierung von Vertretern bereit, obwohl sie eine zwingende Notwendigkeit für das Stattfinden der Konferenz nicht als vorliegend erachteten. Die gewerkschaftlichen Zentralen der drei skandinavischen Länder hielten eine gemeinschaftliche Konferenz ab, auf der sie dem Präsidenten nahelegten, die geplante Konferenz zu vertagen, und zwar bis zu einem Zeitpunkt, wo die Gewähr gegeben ist, daß sich an der Zusammenkunft auch die Vertreter der Gewerkschaften in den anderen angeschlossenen Ländern beteiligen werden. Dann könnte auch die Frage erörtert werden, welche Forderungen die gewerk schaftlich organisierten Arbeiter beim Friedensschluß zu stellen haben. Dieser Anregung folgend hat Genosse Legien in einem Rundschreiben den gewerkschaftlichen Landeszentralen mitgeteilt, daß die Konferenz auf unbestimmte Zeit vertagt ist. # Druckfehlerberichtigung. In der letzten Gewerkschaft= lichen Rundschau, Nr. 4, hat der Druckfehlerteufel Millionen in Tausende verwandelt. Es muß heißen, daß 1915 die Gesamteinnahme der freien Gewerkschaften von rund 70 800 000 mt. auf 41 500 000 Mt. zurückgegangen ist. Genossenschaftliche Rundschau. In Fachkreisen und-organen wird seit einiger Zeit lebhaft die Frage des Kleinwohnungsbaues und die damit im engsten Zusammenhang stehende des Realkredits erörtert. Nach den Erfahrungen früherer Kriege, die in ihrer fulturvernichtenden Wirkung gegen den Weltkrieg Kinderspiel waren, wird die Kleinwohnungsfrage nach dem Frieden äußerst brennend werden. Bei ihrer Lösung wird oder kann auch den Baugenossenschaften ein Gebiet reicher Tätigkeit entstehen. Gerade für sie wird aber dann die Beschaffung des nötigen Kapitals eine große Rolle spielen. Insbesondere von dieser Seite wurde kürzlich die Sache in zwei langen Artikeln der Blätter für Genossenschaftswesen behandelt. Es wurde darauf hingewiesen, daß der Bau von Kleinwohnungen, die den hygienischen Anforderungen der Zeit entsprechen, in der Regel fein Unternehmen ist, das reichen Gewinn bringt. Deshalb wird dieses Gebiet von dem privaten Kapital und dem Grundbesty so sehr vernachläffigt. Und wir möchten hinzufügen, daß Staat und Gemeinden bisher diesem Zustand tatenlos zusahen oder ihn gar noch begünstigten. Haben doch die Haus- und Grundbefizer in den Gemeinderäten meist überwiegenden Einfluß. Nur in wenigen Ausnahmefällen haben sich die Dinge günstiger für den Kleinwohnungsbau entwickelt. Nach dem Kriege würden sich die Mißstände noch stark verschärfen, wenn man nicht beizeiten vorbeugt. Starter Mangel an Kleinwohnungen der schon vor dem Kriege in allen Bevölferungszentren herrschte und infolgedessen unerschwinglich hohe Mietpreise wären unvermeidlich. Unter diesen Umständen gewinnt die Tätigkeit von Baugenossenschaften allerdings erhöhte Bedeutung! Das fieht man auch in bürgerlichen Kreisen ein, in denen diese wichtige Frage bereits viel mehr ins Auge gefaßt wird, als in denen der Arbeiter, die doch in erster Linie der davon betroffene und leidende Teil sind. In den erwähnten Artikeln wird in bezug auf die Schwierigkeiten der Geldbeschaffung mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Belastung des Kapitalmarktes mit der fünfprozentigen Kriegsanleihe" zu einer nicht unerheblichen Steigerung des Zinsfußes für den Realkredit führen wird. Dazu wird eine Geldknappheit kommen, die sich besonders fühlbar in der Erlangung von Baukapital für Stleinwohnungen machen wird. Das heißt: das Bauen wird wesentlich teurer werden, was wieder höhere Mieten zur Folge hat. Böse Aussichten für die Arbeiterklasse! Um die hier aufgezeigten schlimmen Verhältnisse nach Möglichkeit abzuwehren, soll das gemeinnüßige Bauen von Häusern mehr gefördert werden, wozu als Organisation natürlich die Baugenossen 43 schaften neben Staat und Gemeinden stark in Frage kommen. In erster Linie denkt man an die Reichs- und Landesversicherungsanstalten mit ihren reichen Mitteln. Diese müßten dann allerdings ihre Grundsäße bei der Gewährung von Hypotheken aufgeben und sich in den Dienst der allgemeinen Wohnungsfürsorge stellen, nicht nur Beamtenhäuser und genossenschaften beleihen. Jedenfalls erfennt man schon jetzt in einer kommenden großen Kleinwohnungsnot eine bedenkliche soziale Gefahr. Auch die Arbeiterschaft kann nicht eindringlich genug auf die Sachlage hingewiesen werden. Mitte November hat sich eine vom Staatssekretär des Innern berufene Kommission in einer zweitägigen Sigung mit der Frage der Beschaffung von Realkredit, insbesondere für den Kleinwohnungsbau, befaßt. Die Vertreter des gemeinnützigen Wohnungsbaues faßten einen Beschluß, in dem zunächst eine Reform des Boden- und Wohnungswesens gefordert wird.( Wie lange schon!) Von den weiteren Forderungen sind besonders wichtig: Umfassende Bereitstellung von Reichsmitteln für den Kleinwohnungsbau, insbesondere durch starte Erweiterung des Reichswohnungsfürsorgefonds sowohl nach seinem Betrag wie nach seinen Verwendungszwecken ( Darlehen auch an die allgemeine gemeinnügige Bautätigkeit, an private und privatgewerbliche Kleinhauserbauer). Im Zusammen hang damit Verpflichtung gewisser, über große regelmäßige Kapitaleingänge verfügenden Stellen, einen Bruchteil dieser Eingänge dem Kleinwohnungsbau zuzuführen. Zur örtlichen Ausleihung der so geschafften Mittel sind die Landesversicherungsanstalten, Sparkassen und geeignete andere Anstalten organisch heranzuziehen. Heranziehung der Bürgerschaft oder sonstiger Kredithilfe öffentlich- rechtlicher Störperschaften für zweite Hypotheken, soweit das Privatkapital versagt. Ein wichtiger, in der Öffentlichkeit aber bisher wenig beachteter Vorgang ist mit der im Oktober erfolgten Gründung eines Wirtschaftsbundes deutscher Haus- und Grundbesizerorganis sationen zu verzeichnen. Der Bund hat sich die Form einer Gesellschaft gegeben. Es handelt sich offenbar um eine Organisation ähnlich der, die die landwirtschaftlichen Vereine bereits besigen, die in mehreren Orten des Reiches große Verkaufslager unterhalten. Die Handwerker werden denn auch bereits in der„ Allgemeinen Handwerkerzeitung" gegen den Plan der Hausbesiger mobil gemacht. Das Blatt schrieb:" Dagegen ist gewiß nichts einzuwenden, wenn der Wirtschaftsbund die wirtschaftliche Kraft des Hausbesizes in Deutschland zusammenfassen will; gegen die Absicht, seine Mitglieder mit Materialien und Gegenständen zu versehen, muß aber namens des Handwerks und Gewerbes aufs entschiedenste Protest eingelegt werden. Hat der gewerbliche Mittelstand nicht schon ohnehin genug durch die Konsumvereine, Warenhäuser, Beamtenwirtschaftsver= einigungen, Offizierswarenhäuser zu leiden, soll ihm nunmehr eine weitere Konkurrenz entstehen, und zwar von den Haustesizern, die wohl auf der einen Seite verlangen, daß der Geschäftsmann seine Miete pünktlich entrichtet, ihm aber auf der an deren Seite mit der Durchführung der geplanten Einrichtungen seine Existenzmöglichkeit und dadurch seine Zahlungsfähigkeit untergraben. Sache der Handwerker wird es sein, sich von vorn= herein energisch gegen die Verarbeitung von Materialien zu wahren, welche die Hausbefizer etwa stellen möchten. Zur Abwehr ist es ferner nötig, daß die Handwerker die unbedingte Unterstüßung des Großhandels und der Industrie finden. Soweit dies nicht der Fall sein sollte, müssen natürlich die Verbände aller Art eingreifen." Sonst zogen die Hausbesitzervereine immer an einem Strange mit den Handwerkern, wenn es galt, die Konsumvereine der Arbeiter zu bekämpfen. Jetzt wird ihnen von den einstigen Freunden die gleiche Behandlung zuteil. Vielleicht erleben sie auch noch, daß man sie unter die" Staatsfeinde" klassifiziert. Der Genossenschaftsrat der Berliner Konsum= genossenschaft beschloß eine Mißtrauensresolution gegen die Tätigkeit Dr. Aug. Müllers im Kriegsernährungsamt. Er habe seine Haltung in dieser Körperschaft mehr auf Beschwichtigung des notleidenden Volkes als auf Beseitigung der übelstände eingestellt. Dieses Verhalten liege nicht im Interesse der Konsumenten und sei zu mißbilligen. Ein verhältnismäßig neues Unternehmen, der Dänische Genossenschaftliche Kohleneinfuhrverein, kann über gutes Wachstum berichten. Die Mitgliederzahl stieg von 453 auf 635, die Geschäftsanteile von 385 000 Stronen auf 558 000 kronen. Unter den Mitgliedern befanden sich 359 Genossenschaftsmeiereien, 259 Konsumbereine, 14 Genossenschaftsschlächtereien, 23 Brennmaterialvereine und 10 sonstige Vereine. Vermittelt wurden insgesamt 59 800 Tonnen Brennmaterial, 43 Prozent mehr als int Vorjahr; 41 Dampf- und 7 Segelschiffe waren für den Transport 44 Die Gleichheit erforderlich. Besonders stark ist die Beteiligung der Molkereien und Konsumvereine und bemerkenswert der große Zugang an Brennmaterialvereinen, von denen in den letzten Jahren viele gegründet wurden. Notizenteil. Aus dem öffentlichen Leben. H. F. Drei Jugendgenossen wegen Flugblattverbreitung zu Gefängnisstrafen verurteilt. Vor dem Schöffengericht in Stuttgart standen am 22. November die Genossen Bellemann, Brückner und stöble unter der Anklage eines Vergehens gegen das Belage= rungszustandsgesetz. Die drei Angeklagten hatten am 10. Juli nach Eintritt der Dunkelheit in verschiedenen Straßen der Stadt Flug blätter, die sich mit der Verurteilung Liebknechts beschäftigten, an Häuser angeklebt, in einigen Fällen auch in Häuser geworfen. In der Schellingstraße waren sie von einem Unteroffizier beobachtet, bis zum Bahnhof verfolgt und dort einem Schutzmann übergeben worden. Die Flugblätter hatten die drei bei Genossen Schwab abgeholt, der unter der Anklage des versuchten Landesverrats in Untersuchungshaft figt. Während der Verhandlung der Anklage wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, die Presse aber zugelassen. Das Urteil Tautete auf je zwei Monate Gefängnis. Von der elfwöchigen Untersuchungshaft wurden ein Monat fünfzehn Tage auf die Strafe angerechnet. Drei Monate und eine Woche Gefängnis für Verbreitung von Flugblättern. Wegen verbotswidriger Verbreitung von Flugblättern wurden am 7. Juni in Stuttgart Genosse Epple, sein fünfzehnjähriger Sohn und Genosse Rödel vom Landgericht Stutt gart verurteilt. Und zwar Genosse Epple zu drei Monaten, sein Sohn zu einer Woche und Genosse Rödel zu sechs Wochen Gefängnis. Das Reichsgericht hat fürzlich die von Epple und Sohn be= antragte Revision' verworfen, so daß das Urteil gegen sie nun rechtsgültig geworden ist. Dagegen hatte Genossen Rödels Berufung gegen seine Verurteilung Erfolg. Der Richterspruch wurde aufgehoben und Genosse Rödel freigesprochen. Genoffin Thalheimer verhaftet. Nach einer Meldung aus Berlin ist Genossin Thalheimer aus unbekannten Gründen verhaftet worden, als sie einen Bekannten am Bahnhof abholen wollte. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Von der Arbeit unserer englischen Genoffinnen. Wir haben vor etlicher Zeit von der Gründung eines Aktionsaus= schusses der wirtschaftlichen Frauenorganisationen Englands berichtet, in dem die wichtigsten Vereinigungen unserer Genoffinnen vertreten sind. Der Ausschuß wendet feine Aufmerksamkeit allen Fragen zu, die aus der vom Kriege geschaffenen Lage für die weiblichen Erwerbstätigen und für die Arbeiterfrauen auftauchen. Er arbeitet an einem gründlichen Be= richt über die Frauenfrage nach dem Kriege. Dieser Bericht soll dem„ Vereinigten Ausschuß über Arbeiterfragen in der Zeit nach dem Kriege" zugestellt werden, der um ihn elsucht hat. Die Genossinnen hoffen, daß er dazu beitragen wird, ein vollständig einheitliches Zusammenwirken der organisierten Arbeiterinnen und Arbeiter angesichts der vielen Fragen herbeizuführen, die ihre Lebensinteressen, die Lebensinteressen des gesamten Proletariats einschneidend berühren. Der Aktionsausschuß der Frauenorganisationen veranstaltet Versammlungen, in denen die einschlägigen Probleme erörtert und diskutiert werden. In der Linie diefer seiner Bestrebungen liegt das energische Eintreten dafür, daß die Arbeiterinnen ihre eigene Vertre tung in allen Ausschüssen erhalten, deren besondere Aufgabe es sein soll, die Verwendung von Frauen in Berufen zu fördern, die früher nur von Männern ausgeübt wurden. Ausschüsse dieser Art sind in verschiedenen Bezirken vom Arbeitsministerium ins Leben gerufen worden, um die vermehrte Einstellung von Frauen zu er leichtern. Bis September war es jedoch unseren Genofsinnen nicht möglich gewesen, Näheres über die Tätigkeit der betreffenden Ausschüsse zu erfahren. Der Aktionsausschuß der Frauenorganisation läßt sich ferner angelegen sein, mit Nachdruck eine vollberechtigte Ver= tretung der Proletarierinnen in den örtlichen Ausschüssen zu fordern, die die Renten für die Kriegsinvaliden und die Angehörigen der gefallenen, verkrüppelten und sonst beschädigten Kriegsteilnehmer festseßen. Alles in allem mit gutem Erfolg. Obgleich bis Oktober bei weitem nicht alle Antworten auf eine diesbezügliche Umfrage eingegangen waren, fonnten die GenosNr. 6 sinnen bereits feststellen, daß die organisierten Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen in den lokalen Rentenausschüssen vieler Bezirke vertreten waren, zumal aber in denen der großen Städte. So zum Beispiel in London, wo der Ausschuß in fast 40 Unterausschüsse gegliedert ist, in Leicester, Liverpool, Bristol, Stock= ton- on- Tee usw. Der Aftionsausschuß unterstützte kräftig die Agitation dafür, daß das Schazamt des Staates einen weit höheren Betrag für die erwähnten Renten auswerfe, einen Betrag, groß genug, um der entsetzlichen Notwendigkeit ein Ende zu machen, durch die Wohltätigkeit Mittel aufzubringen, um für die Kriegsinvaliden, ihre Angehörigen und die Hinterbliebenen gefallener Krieger zu sorgen". Auch dieser Agitation blieb der Erfelg nicht versagt. Die zielbewußten Genossinnen arbeiten eifrig in dem Aktionsausschuß mit, von der überzeugung durchdrungen, daß es ihre Aufgabe als Sozialistinnen ist, die drückenden Leiden der Frauen des werktätigen Volkes zu mildern, um lebendige Kräfte für den großen Befreiungskampf des Proletariats zu erhalten und zu ge= winnen. Sie versäumen es nicht, über diese praktische Tagesarbeit hinaus für die freie sozialistische Zukunft zu wirken. Sie fahren mit ihrer Agitation zur Erwedung, Aufklärung und Schulung der proletarischen Frauen fort. Sie lenken deren Herzen und Gedanken dem internationalen Sozialismus zu als dem großen Leidund Knechtschaftserlöser der arbeitenden Massen. Sie ermüden nicht, den nationalistischen Schlagworten der kriegsheberischen Blätter und Organisationen das Jdeal der sozialistischen Solida rität der Proletarier aller Länder und der Menschheitsverbrüderung entgegenzustellen. Soziale Gesetzgebung. Prüft im alten Jahre die Juvalidenkarten! Mit dem 1. Januar 1917 werden infolge Abänderung der Reichsversicherungsordnung vom 12. Juni 1916 für die Invaliden- und Hinterbliebenenver. sicherung neue Beitragsmarken eingeführt. Jeder Selbstoder Weiterversicherte möge daher seine Invalidenkarte einer genauen Prüfung unterziehen, und sofern er mit dem Markenkleben nicht auf dem laufenden geblieben sein sollte, die nötigen Invalidenmarken von der Postanstalt beschaffen und einkleben. Nach dem 1. Januar 1917 dürften infolge behördlicher Einziehung alte Invalidenversicherungsmarken nicht mehr zu haben sein, weil ja ihre Verwendung unstatthaft ist. Man schütze sich also vor späteren Nachteilen. Bekanntlich erlischt nach§ 1280 der Reichsversicherungsordnung die Anwartschaft in der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung, wenn während zweier Jahre nach dem auf der Quittungskarte berzeichneten Ausstellungstag weniger als 20 Wochenbeiträge auf Grund der Versicherungspflicht oder der Weiterversicherung entrichtet wor den sind. Dagegen müssen bei der Selbstversicherung und ihrer Fort setzung zwecks Aufrechterhaltung der Anwartschaft während der nach § 1280 vorgesehenen Frist mindestens 40 Beiträge entrichtet werden. Die letztere Bestimmung wird jedoch hinfällig, wenn auf Grund der Versicherungspflicht bereits früher mehr als 60 Beiträge geleistet worden sind. In diesem Falle ist die Vorschrift des§ 1280 der Reichsversicherungsordnung maßgebend, wonach während jener zweier Jahre mindestens 20 Wochenbeiträge zu entrichten find(§ 1282). Nach§ 1283 der Reichsversicherungsordnung lebt die Anwartschaft wieder auf, wenn der Versicherte eine versicherungspflichtige Beschäftigung später erneut aufnimmt oder durch freiwillige Beitragsleistung das Versicherungsverhältnis erneuert und danach eine Wartezeit von 200 Beitragswochen ausweist. Hat jedoch der Versicherte in diesen beiden Fällen das 60. Lebensjahr vollendet, so lebt die Anwartschaft nur auf, wenn er vor ihrem Erlöschen mindestens 1000 Beitragsmarken verwendet hatte. Hat der Versicherte das 40. Lebensjahr vollendet, so lebt die Anwartschaft durch freiwillige Beitragsleistung nur auf, wenn er vor ihrem Erlöschen mindestens 500 Beitragsmarken flebte und danach erneut eine Wartezeit von 500 Beitragswochen durchmacht. Die Wiedererlangung alter Rechte ist also scharfen Vorschriften unterworfen, wenn der Versicherte die Invalidenfarte verfallen ließ. Tritt in den vorgesehenen langen Fristen Invalidität auf, so ist eine Rente nicht zu erlangen. Ebenso auch kein Heilverfahren, was ebenfalls zu beachten ist. Man tausche daher stets innerhalb zwei Jahren die Invalidenkarte mit der erforderlichen Markenzahl um, denn dann sind alle Rechte gewahrt. 1916 aber ist das aus den angeführten Gründen erst recht notwendig. R. V. Man versäume nichts, was der Wahrung des Rechts gilt. Berantwortlich für die Rebattton: Frau Klara Bettin( Bundel), wilhelmshoye, Post Degerloch bei Stuttgart. Druck und Verlag von J. H. W. Diez Nachf. G.m.b.H. in Stuttgart.