Nr. 13 -8527. Jahrgang Die Gleichheit Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen und Für unsere Kinder Die Gleichheit erscheint alle vierzehn Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Poft viertelfährlich obne Bestellgelb 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Jahres- Abonnement 2,60 Mart. Inhaltsverzeichnis. Stuttgart 30. März 1917 Das Recht der Frau zur Mitarbeit in der Kommunalverwaltung vor dem Preußischen Abgeordnetenhaus. I.- Die Auseinandersetzung in der Sozialdemokratie.- Aus der Bewegung: Gegen die Maß. regelung der Genossin Bieg. Für den internationalen Sozialis mus und die grundsägliche Haltung der„ Gleichheit".- Der Kampf um die Gleichheit" im Wahlkreis Bochum. Notizenteil: Für den Frieben.- Frauenstimmrecht. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. " Das Recht der Frau zur Mitarbeit in der Kommunalverwaltung vor dem Preußischen Abgeordnetenhaus. I. Der Krieg hat eine so bedeutende Erweiterung des Tätigkeitsfeldes der Frauen im privaten und öffentlichen Leben erzwungen, daß die Frage einer Erweiterung der Frauenrechte immer dringlicher und unabweisbarer sich erhebt. Für eine Reform der öffentlich- rechtlichen Stellung der Frau beginnen heute Leute einzutreten, die sich bis vor kurzem mit Händen und Füßen gegen die entsprechenden Forderungen sträubten und sie als den Anfang vom Untergang aller möglichen Kulturerrungenschaften verfemten. Der umfassende Anschauungsunterricht der Tatsachen über weibliche Leistungen während des Krieges bleibt nicht ohne Früchte, wenngleich fie bei uns zurzeit noch so flein und sauer wie Holzäpfel zu reifen scheinen. Am fühlbarsten macht sich die Notwendigkeit geltend, durch ein verändertes Recht eine umfangreiche Mitarbeit der Frau in der Gemeinde zu ermöglichen. Zwei Umstände sind von Einfluß darauf. Die vom Krieg gezeitigten Verhältnisse haben sowohl neue Aufgaben für die Gemeinden geschaffen wie die Anforderungen innerhalb des alten kommunalen Pflichtkreises gesteigert. Durch die Einberufungen zum Heeresdienst ist die Zahl der kommunaltätigen Männer beträchtlich zusammengeschrumpft. Beide Umstände werden auch nach dem Striege weiterwirken. Der Krieg wird Verhältnisse hinterlassen, die der Kommunal politik- allein oder in Verbindung mit anderen Mächten vermehrte und vertiefte Aufgaben auferlegen, ganz besonders auch auf dem Gebiet der sozialen Fürsorge. Die gewaltige Menschenvernichtung durch den Krieg, der ungeheure Verlust wirkender Sträfte infolge von Tod und lebenslänglicher Jn validität muß sich auch in der Kommunalverwaltung geltend machen. Die Mitarbeit der Frau in der Gemeinde kann nicht mehr entbehrt werden. Und was die Notwendigkeit erzwang und erzwingen wird, vollendet die Trefflichkeit weiblicher Leistungen. Die Frau hat ihren Befähigungsnachweis zur gleichberechtigten Mitarbeit in der Gemeinde erbracht und geradezu glänzend erbracht. Das wird heute kaum noch von jemand ernstlich bestritten. Es bleibt bezeichnend dafür, wie langsam und mühselig die Gedanken, die Anschauungen hinter den Tatsachen herhumpeln, daß trotzdem die Forderung vollen, gleichen Frauenrechts in Sufchriften an die Redaktion der Gleichheit find zu richten an Frau Klara Zetkin( Zundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart. Die Expedition befindet sich in Stuttgart, Furtbach- Straße 12. der Gemeinde von der Mehrzahl der Politiker nicht erhoben wird, von dem Begehren politischen Bürgerrechts ganz zu schweigen. Angesichts der Umwälzung in den Verhältnissen bleibt es eine recht zaghafte und schwächliche ,, Neuorientierung", wenn man sich darauf beschränkt, lediglich die Wahl von Frauen mit beratender und beschließender Stimme in die Verwaltungsdeputationen zu fordern, wenn man für das weibliche Geschlecht nicht auch das kommunale Wahlrecht, volle Rechtsgleichheit überhaupt heischt. Statt ganze Arbeit zu machen, will man sich mit Stück- und Flickwerk begnügen. Immerhin sind die Kleinen Zugeständnisse an volles Bürgerrecht für den Emanzipationskampf des weiblichen Geschlechts von Wert. Sie bedeuten einen Bruch mit dem Philisterdogma, daß das Haus des Weibes Welt sein müsse, daß der Frau kein Recht zur Betätigung im öffentlichen Leben zustehen dürfe. Unter den vorstehenden Gesichtspunkten sind die Verhandlungen zu würdigen, die am 20. Januar im Preußischen Abgeordnetenhaus über die Mitarbeit der Frauen in der Kommunalverwaltung stattgefunden haben. Den Anstoß dazu hatte ein Antrag der Fortschrittlichen Volkspartei gegeben, die bis dato nicht eben mit vorurteilslosem Blick und blinkender Wehr für das Bürgerrecht der Frauen gekämpft hat und sich nun bedächtig auf den Weg nach Damaskus begibt. Der Antrag forderte die vollberechtigte Zulassung von Frauen zu städtischen Verwaltungsdeputationen und Stiftungsvorständen. Er wurde von dem fortschrittlichen Volksparteiler Cassel mit diesen Ausführungen begründet: " In der Berliner Gemeindeverwaltung sind bereits Frauen in verschiedenen Deputationen tätig, die über Magistratsvorlagen zu beraten und an die Stadtverordnetenversammlungen zu berichten haben. Der Eintritt von Frauen in die Deputatio. nen stößt aber auf gesehliche Hindernisse, weil in den Deputationen im allgemeinen nur solche Personen mitwirken fönnen, die das Stimmrecht befizen. Eine Ausnahme besteht für einzelne 3weige der Kriegsfürsorge, die auf besonderen Gesetzen beruhen, für das Armenwesen, das auf einem Reichsgesetz beruht. Ebenso können auf Grund des Volksschulunterhal tungsgesetzes Lehrerinnen der Schuldeputation an gehören. Ein von uns seinerzeit gestellter Antrag, nicht bloß Lehrerinnen, sondern Frauen überhaupt zuzulassen, ist damals leider abgelehnt worden. Gerade die Erfahrung von Familienmüttern ist nun nicht einzusehen, warum nicht ebensogut wie in der würde aber durchaus den Schuldeputationen zugute kommen. Es Armen- und Schulpflege auch in der Waisenpflege, im Krantenwesen, in der Gesundheitspflege, im Wohnungswesen, im Marktwesen, bei den Fort. bildungsschulen und auf allen Gebieten, auf denen es sich um soziale Fürsorge handelt, die Erfahrung der Frauen ersprießliche Verwendung finden soll. Gerade die gegenwärtige Zeit dürfte außerordentlich geeignet sein, die Mitarbeit der Frauen zu erweitern. Nicht bloß in der Heilung und Pflege der verwundeten und kranken Krieger, nicht bloß in der Labung der Soldaten auf dem Transport haben die Frauen Mustergültiges geleistet, sondern auch in der Kriegsfürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer und für alle diejenigen, die durch den Krieg in Not und Bedrängnis geraten sind, und sie haben dabei auch außerordentlich große organisatorische Talente 86 Die Gleichheit bewiesen. Ich weise nur hin auf die Organisationen des Vaterländischen Frauenvereins, des Roten Kreuzes und auf den Nationalen Frauendienst. Hier haben die Frauen eine bewunderungswürdige Disziplin gezeigt und sich in einer Weise eingearbeitet, die nur mit größter Hochachtung anerkannt werden kann. Auch der Finanzminister hat in seiner Etatsrede dies bestätigt, und ohne die Hilfe der Frauen wären die Gemeinden gar nicht imstande, alles das zu leisten.( Sehr wahr!) Aber auch nach dem Kriege soll die Mitarbeit der Frauen der städtischen Verwaltung zugute kommen, denn auch dann wird infolge des Krieges die soziale Fürsorge, insbesondere auch die Waisenverwaltung einen weitaus größeren Umfang haben müssen als vorher. Die dabei mitarbeitenden Frauen sollen aber auch beschließende Stimme haben, denn sonst ist ihre Stellung eine geminderte. Warum sollte denn nicht eine verständige, gebildete und tatkräftige Frau ebensogut wie ein Mann ihre Meinung in die Wagschale werfen können?( Sehr gut!) Nur gleichberechtigte Mitglieder können ihre ganze raft in den Dienst der Arbeit stellen. Irgendwelche positive Besorgnisse gegen eine solche Erweiterung der Mitarbeit der Frauen kön nen gar nicht gehegt werden. Da wir in Preußen verschiedene Städteordnungen haben, die für die Durchführung unseres Untrags besonders betrachtet werden müssen, würde sich die Überweisung unseres Antrags an die verstärkte Gemeindekom. mission empfehlen. Aus ihrer Beratung wird hoffentlich mit Zustimmung der Regierung und des Herrenhauses ein Gesek hervorgehen, das nicht nur die schon oft ausgesprochene Anerkennung für die Arbeit der Frauen wiederholt, sondern die Betäti gung der Frauen auch im Frieden für die großen sozialen Aufgaben sichert. Ich bitte Sie um freundliche Zustimmung zu unserem Antrag." Im Gegensatz zu dem Schicksal ähnlicher Forderungen in früherer Zeit wurde der Antrag nicht kurzerhand niedergestimmt oder etwas feierlicher in den parlamentarischen Archiven begraben. Das Abgeordnetenhaus überwies ihn der verstärkten Gemeindekommission zur Beratung. Die Auseinandersetzung in der Sozialdemokratie. Einer der häßlichsten und charakteristischsten Borgänge, den die Gärung und Bersetzung in der Sozialdemokratie gezeitigt hat, ist der Kampf um den Vorwärts". Er hat zunächst einen Höhepunkt in dem Prozeß erreicht, der vor der Biviltammer I des Berliner Landgerichts spielte und die Usurpationsprat tifen des Parteivorstandes gegen oppositionelle Parteiorgane in helles Licht rückte. Die sechs gemaßregelten Redakteure des Vorwärts" hatten gegen den arteivorstand und Genossen Fischer, den Prokuristen der Handelsgesellschaft Singer& Co., Klage erhoben. Ihr Begehren ging nach der Leipziger Volks. zeitung" dahin, die im November 1916 durch Fischer erklärte , Entlassung der Kläger als Redakteure für rechtsunwirksam zu erklären, das Gehalt zu zahlen, jede Störung der Tätigkeit der Redakteure bei Vermeidung einer fiskalischen Strafe zu unterlassen, insbesondere den einseitig von den Beklagten eingesezten , Redakteuren keinen Einfluß auf den Vorwärts zu gestatten, sich jedes Eingriffs in die Tätigkeit der Kläger zu enthalten und den , Vorwärts' so zu drucken, wie die Kläger es anordnen". Der Kernpunkt der Klage ist die Entscheidung, ob über die Redaktionsverhältnisse allein und selbstherrlich der Parteivorstand und sein Beauftragter zu bestimmen hat, oder aber ob auch den Berliner Parteigenossen, vertreten durch ihre Preßkommission, das Recht der Mitbestimmung zusteht. Ferner, wem letzten Endes als rechtmäßigem Eigentümer das Verfügungsrecht in der Druckerei und dem Verlag des„ Vorwärts" zusteht: den Berliner Genossen, die mit ihren Mittein das Geschäft errichtet und getragen haben, oder den Treuhändern, die seinerzeit mit ihrer Bertretung betraut worden waren. Die Redakteure behaupteten das erstere und hatten alle ihre Behauptungen unter Beweis gestellt, auch dem Genossen Fischer den Eid darüber zugeschoben, daß er erklärt hat:„ er wisse, daß er im Unrecht sei, aber in solchen Fällen gehe Macht vor Recht." Vom Parteivorstand erkannten Genosse Wengels und Genoffin Biek in vollem Umfang den Klageanspruch an; Genosse Wengels mit dem Hinzufügen, daß die Verhand lungen über das Recht der Berliner an der Gesellschaft Paul Singer& Co. seinerzeit von ihm mit Genossen Singer geführt Nr. 13 worden sind, und daß die damaligen Vereinbarungen dem Klageantrag entsprechen. Natürlich griffen die Verhandlungen vor Gericht von dem juristischen auf das politische Gebiet über. Die Beklagten suchten ihren Gewaltakt, der das Recht der Berliner Genossen mit Füßen tritt, unter anderem auch damit zu rechtfertigen, daß die Redakteure„ die Kriegskredite ablehnten, also Deutschland wehrlos seinen Feinden ausliefern wollten". Die klagenden Redakteure wendeten sich unter Beweisantritt gegen diese Behauptung. Sie stellten unter anderem fest, daß Genosse Fischer noch am 80. Juli 1914 im Vorstand der sozialdemokratischen Fraktion erklärt hatte, seine sozialistische Überzeugung gestatte ihm nicht, die Kriegskredite zu bewilligen". Ferner, daß Genosse Ebert 1914 versucht hat, die militärpflichtigen Mitglieder des Parteivorstandes Bartels, Braun, Ebert, Müller, Wels durch Genossen Haase zu reklamieren, der jedoch das Anfinnen ablehnte. Keiner der fünf ist ins Feld gerückt. Kommentar überflüssig. Das Gericht vertagte die Entscheidung oder einen Beweis. beschluß und hat in einem neuen Termin am 10. März die Klage der sechs Redakteure kostenpflichtig abgewiesen. Dieser Rechtspruch wurde wie folgt begründet: Mit der offenen Handelsgesellschaft liege ein Vertragsverhältnis der Kläger nicht vor. Der Klage gegen die Mitglieder des Parteivorstands stehe der§ 17 des Organisationsstatuts entgegen, nach dem kein Parteigenosse oder ein anderer durch Verträge mit dem Parteivorstand ein klagbares Recht gegen diesen oder seine Mitglieder erwerben kann. Für das Eigentum der Parteigenossen fehle es an einem dies begründenden Rechtsakt. Wenn auf dem Parteitag zu Mainz von Auer vom, Eigentum der Berliner' am Borwärts gesprochen sei, so nehme der Vorwärts' eine Doppelstellung ein.§ 25 des Organisationsstatuts, der die Berliner Preßfommission und den Parteivorstand als bestimmende Faktoren einfebt, sei ein Kompromiß. Der vorliegende Fall zeige, daß das Eigentum der Berliner nur durchführbar ist, solange Parteivorstand und Redakteure einig sind! Die Entscheidung in der Sache sei aber nicht aus diesen Gründen, sondern aus einem anderen, nämlich dem abzuleiten, daß nach Ansicht des Gerichts die Kläger nicht mehr zur sozialdemokratischen Partei gehören. Hierfür sei nicht das Organisationsstatut oder rechtliche Gesichtspunkte maßgebend. Solche Fragen könnten nur historisch entschieden werden. Zum Vergleich stehe das Ausscheiden der Mitglieder aus der Fortschrittspartei, welche später die nationalliberale Partei gegründet haben, und die Entstehung der Sezession aus der nationalliberalen Partei. Die Parteibetätigung gipfle in der Fraktion, das heißt in der Geltendmachung der Bestrebungen der Partei in der Volksvertretung. Die Trennung der Arbeitsgemeinschaft von der großen Partei bedeute, daß sie eine eigene Partei gegründet habe. Unerheblich sei, ob das Programm der Fraktion dasselbe ist. Es handelt sich weder um einen Ausschluß aus der Partei, noch um eine Trennung von ihr, sondern um die Bildung einer neuen Partei. Allerdings sei nur Stadthagen Mitglied der Arbeitsgemeinschaft, aber die anderen Kläger bekennten sich zu der, neuen Partei'. Die Kläger könnten nicht Ansprüche erheben, die nur den Mitgliedern der sozialdemokratischen Partei zustehen." Wie sehr viele, so halten auch wir das Urteil für einen Fehlspruch. Es gibt selbst zu, daß es sich nicht auf rechtliche Gesichtspunkte" stützt, und seine historischen" Gründe stehen unserer Überzeugung nach im Widerspruch zu der Geschichte, zu dem Wesen der Sozialdemokratie, zu den Tatsachen, die der Untergrund des Vorwärtsunternehmens und des Prozesses find. Wie die Dinge liegen, ist es selbstverständlich, daß die sechs Kläger Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Aber ganz gleich, wie der oberrichterliche Spruch Yauten wird: vor einem durch die Parteifvirren ungetrübten moralischen und politischen Urteil find Parteivorstand und Genosse Fischer in dieser Sache gerichtet. Und sie werden erst recht gerichtet bleiben, wenn die wirkliche Geschichte ihr Urteil über die Expropriation der Berliner Genossen fällen wird. Die Mehrheit des Parteivorstandes hat sich nicht auf den Ausschluß der Genossin Bieg aus dieser Körperschaft beschränkt. Sie ist noch weiter gegangen und hat sie durch ihre Verfügungen außer stand segen wollen, den nötigen Zusammenhang mit den Genoffinnen des ganzen Reiches zu bewahren und die sozialistische Frauenbewegung zu leiten. Die„ Leipziger Voltszeitung" berichtet darüber in Nr. 54 wie folgt: „ Der Rumpfvorstand hat sich nicht damit begnügt, den Genossen Wengels und die Genossin Bieg aus den Vorstandssigungen zu verbannen, er hat der Genossin Zieß auch sagen lassen: Das Bureau werde anderweitig gebraucht, fie müsse bis zum 1. März ihre Sachen, Bücher usw. fortschaffen. Zu der nadten Gewalt gesellt sich so die Nr. 13 Die Gleichheit Aus der Bewegung. 87 Gegen die Maßregelung der Genoffin Ziek sprach sich nachdrücklich eine gutbesuchte Versammlung der weiblichen Mitglieder in Braunschweig aus. Sie nahm einstimmig fol. gende Entschließung an:" Die in Braunschweig versammelten Genofsinnen verurteilen auf das schärfste den neuen Gewaltakt des Kleinliche Nadelstichbekämpfung. Gleichzeitig hat man die Genoffin Baader, die von 1898 bis 1908- in einer Zeit, in der die Frauenbewegung dank der rückständigen Vereinsgesetze noch nicht organisatorisch mit der Gesamtpartei verbunden war die Leitung der Frauenbewegung als Vertrauensperson der Genossinnen Deutsch lands in Händen hatte, und die seit 1908 gemeinsam mit der Genoffin Zieß diese Arbeit leistet, aus dem Bureau entfernt und hat fie als Hilfsarbeiterin in die Parteiforrespondenz gesteckt. Was be- Parteivorstandes, den dieser durch den Hinauswurf der Genofsin darf es auch der Förderung der Frauenbewegung durch die sozialdemokratische Partei, in einer Zeit, in der die Frauenerwerbsarbeit rapide wächst? Mögen die Frauen Granaten drehen, am Wege- und Eisenbahnbau, im Bergwert, an der Straßenbahn, in der Heimarbeit und bei tausenderlei sonstiger Arbeit schanzen und daneben die Pflichten der Hausfrau und Mutter erfüllen: von der Politik verstehen sie ja doch nichts, auch nichts von der Haltung der Scheidemann und Ebert, von der Zustimmung zu den Krediten, zum Hilfs dienstgesetz usw., Borniert, wie sie nun einmal sind, stehen die Frauen in ihrer übergroßen Mehrheit in scharfer Opposition au dieser Politik und machen den großen Führern' das Leben sauer. Soll man sich mit der Förderung der Frauenbewegung etwa noch mehr Gegner der offiziellen Fraktionspolitik schaffen? Daß man ein solcher Tor wäre! Nein, die Gelegenheit galt es zu nügen, die schon längst unbequemen Mahner und die Förderer der Frauenbewegung faltzustellen. Das gehört zur Neuorientierung in der Partei, deren Vorstand hartnäckig den Genossinnen eine Reichskonferenz verweigerte und es ablehnte, einen Frauentag zu veranstalten." Wir sprechen es offen aus, daß wir den dekretierten Wandel in Genossin Baaders Stellung als brutale Grausamkeit empfinden. Genossin Baader ist fast siebzigjährig und hat lange unter den schwierigsten Umständen in selbstloser, treuester Weise der sozia listischen Frauenbewegung, der Sozialdemokratie gedient. Aber von der abstoßenden persönlichen Seite abgesehen, hat die verfügte Neuordnung der Dinge thre große sachliche Wichtigkeit. Tatsächlich be= deuten die betreffenden Verfügungen einen abermaligen Schlag gegen die sozialistische Frauenbewegung. Indem der Parteivorstand Genossin Bieg die Bureauräume versagte und Genoffin Baader als Hilfsarbeiterin der Parteikorrespondenz zuwies, hat er die zentrale Stelle aufgehoben und zerstört, der die Aufgabe oblag, im Auftrag der Partei die sozialistische Frauenbewegung anzuregen, zu leiten, vorwärts zu treiben, sie in Auffassung und Praxis fest und geschlossen der Sozialdemokratie einzugliedern; die zentrale Stelle, wo die Genoffinnen sich Auskunft und Rat holten. Das Vorgehen des Parteivorstandes läuft hinaus auf eine weitere Mißhandlung des Rechts der Genossinnen, gleichzeitig aber auch auf eine Ver legung der Parteipflicht, im Interesse des proletarischen Befreiungs. ringens die sozialistische Frauenbewegung zu fördern. Für die Genossinnen kann es angesichts dieser Situation tein Langen und Bangen, kein Baudern und Bagen geben. Sie müssen mit unbeugsamer Entschiedenheit für ihr Recht eintreten. Ihr Protest muß zur Tat werden. Es gilt für sie mutig und opferbereit zu handeln. Genoffin Bieg hat sich in einem beredten Aufruf an die Parteigenossinnen gewandt und sie an ihre Pflicht gemahnt, ihr Bekenntnis zum Sozialismus durch den Anschluß an die Oppo. sition und kraftvolles Wirken zu bestätigen. Wie unangenehm dieser Aufruf von den Mehrheitsanhängern empfunden wird, dafür ein Bei spiel: Die„ Breslauer Boltswacht" unterschlägt zwar ihren Lesern und Leserinnen den Aufruf, geht aber mit aufgefrempelten Hemdärmeln daran, ihn totzuschlagen. Sie schreibt: Genossin Bieg läßt in der, Leipziger Volkszeitung eine reichlich geschwollene Philip pita los, in der sie der merkwürdigen Ansicht Ausdruck gibt, die Genossinnen Deutschlands müßten sich auf ihren Ruf wie die Furien gegen die Parteimehrheit erheben und ihren alleinseligmachenden Parteiglauben annehmen. Wie wir die Genossinnen tennen, find ihnen jett Brot und Kohlen, also praktische Arbeit, viel wichtiger als die törichten revolutionären Tiraden, in denen tiefster Schmerz und steigende Verbitterung, Sorge und Mut, Born und Trauer, Liebe und Aufopferung, Hingabe und Entrüstung gleich schön zum Ausdruck kommen. In einem irrt sich die Genossin Zieß gründlich: wenn sich irgendwo Mitglieder zurückziehen, dann nicht wegen Ver drossenheit über die Mehrheitspolitik, sondern wegen Verdrossenheit über gewisse große und kleine Stänker, die ihnen die Lust am Bleiben verderben." Dieser Borneserguß einer schönen Seele erhält seinen besonderen Reiz durch den Umstand, daß gerade die„ Breslauer Volkswacht" die allermildesten Töne gegen bürgerliche Gegner des Sozialismus, der proletarischen Klasseninteressen anzuschlagen liebt. Hoffen wir, daß es in Breslau, in Schlesien Genoffinnen gibt, die die Furien, Tiraden und Stänter" nicht unwidersprochen lassen. " Biek, der Vertreterin der Frauen im Vorstand, sich hat zuschulden kommen lassen. Sie sprechen der Genoffin 8ieß ihre Sympathie aus für das kraftvolle Eintreten für die sozialistischen Grundsäke und geloben, mit aller Kraft in ihrem Sinne vor wie nach für die Verwirklichung der sozialistischen Menschheitsideale kämpfen zu wollen." Für den internationalen Sozialismus und die grundsätzliche Haltung der Gleichheit" erklärte sich eine gutbesuchte Mitgliederversammlung des sozialdemokratischen Vereins Hanau. Einstimmig gelangte die folgende Resolution zur Annahme: „ Der Ortsverein Hanau steht in entschiedenster Opposition gegen die Politik der Mehrheit der Fraktion, des Parteivorstandes und des Parteiausschusses. Er hält diese Politik für unvereinbar mit den Grundsäßen und dem Geiste des Sozialismus und der Demokratie. Sie widerspricht den Beschlüssen der Parteitage, der internationalen Sozialistenkongresse, der ganzen geschichtlichen Vergangenheit und der Überlieferung der Sozialdemokratie sowie der Haltung der Partei bis zum 4. August 1914 gegen den Staat, die Regierung, die bürgerliche Gesellschaft und den Kapitalismus. Sie liefert in ihren Folgen die sozialdemokratische Partei und die Arbeiterbewegung den Todfeinden der Arbeiterklasse, dem Kapitalismus und Imperialismus aus. Der Parteivorstand, in übereinstimmung mit der Fraktionsmehrheit, ist es, der die Partei spalten will, um in dem ihm anhängenden Teil der Partei, den er durch Zuzug aus bürgerlichen Kreisen zu verstärken gedenkt, die Politik des 4. August zur herrschenden zu machen. Zu diesem Zweck bedient er sich des Parteiausschusses, um die Opposition, entgegen den flaren Bestimmungen des Organisationsstatuts, als außerhalb der Partei stehend zu erklären. Parteivorstand und Parteiausschuß brechen somit bewußt die klaren Bestimmungen des Statuts der Partei. Ebenso bekunden die Hanauer Genossen und Genofsinnen, entgegen der gegen die, Gleichheit und Genoffin Betfin eingelei. teten Heze, ihr volles Einverständnis mit der politischen Haltung der, Gleichheit und ersuchen unsere wadere Vorkämpferin der Frauen, Genossin Betkin, getreu dem internationalen Sozialismus die, Gleichheit au redigieren. Die Hanauer Delegierten werden beauftragt, dahin zu wirken, die Kreisgeneralversammlung möge sich einmütig mit den außerhalb der Partei gestellten Anhängern der Opposition solidarisch erklären." Der Kampf um die ,, Gleichheit" im Wahlkreis Bochum zeitigt widersprechende Beschlüsse. Eine außerordentliche Gene. ralversammlung des sozialdemokratischen Wahlvereins hatte sich entschieden zur Oppofition bekannt. Eine Kreisversamm. lung der Funktionäre sollte diese Stellungnahme korrigieren. Sie erklärte sich mit 30 gegen 24 Stimmen für die nationalistische Mehrheitspolitik und das Vorgehen des Parteivorstandes und Parteiausschusses. Sie beschloß weiter, die obligatorische Lieferung der Gleichheit" für die Genossinnen einzustellen. Damit verstieß zwar die Konferenz gegen den Beschluß einer Generalversammlung, doch was verschlägt das? Die Genossinnen sollen nicht, oppositionell ver seucht werden". Vorausgesetzt, daß diese sich die Bevormundung gefallen lassen. Notizenteil. Für den Frieden. Der Friedensautrag der italienischen Sozialdemokratie. Die mannhafte Betätigung der Grundsäße des internationalen Sozialismus durch die sozialistische Partei Italiens steht im schärfsten ehrenvollen Gegensatz zu dem Weben und Wirken der sozialistischen Durchhaltepolitiker in anderen Ländern. Die italienische Soaialdemokratie läuft in der Kriegspolitik nicht am Gängelband der Landesregierung und begnügt sich nicht mit der Friedensgeste, die Sozialisten, die Proletarier des Auslands zu beschwören, im Gegensatz zu ihren Regierungen in eine kraftvolle Aktion gegen das Völkerringen einzutreten. Sie treibt im schweren, opferreichen Kampfe gegen die Regierung Italiens eine eigene, selbständige Friedenspolitik, für die fie die werktätigen Massen des Landes weckt und sammelt. Ihren früheren Friedensantrag hat sie in einer Resolution an die italienische Kammer erneuert, faum daß Wilsons Friedensbotschaft bekannt geworden war. Diese Ne 88 Die Gleichheit solution sollte nach der Leipziger Boltszeitung", Nr. 58 vom 10. März, nach Wiederaufnahme der parlamentarischen Arbeiten in einer der ersten Kammerſibungen zur Verhandlung kommen. Sie erklärt unter anderem:„ Die Botschaft des Präsidenten Wilson an den Senat der Vereinigten Staaten von Nordamerika ist eine weitere Ausführung und Ergänzung seiner ersten Note, durch die die Kriegführenden aufgefordert werden, ihre Kriegsziele und die ihnen entsprechenden Friedensbedingungen bekanntzugeben oder die Diskussion der Friedensbedingungen einzuleiten. Diese Botschaft stellt die Präliminarien zu einem vernünftigen und für alle Nationen gleichermaßen vorteilhaften Frieden auf und formuliert die grundlegenden Prinzipien, auf deren Boden die Verhandlungen geführt werden müßten, indem sie mit aller Klarheit und Bestimmtheit die Forderung erhebt, daß ihnen folgende Punkte als gesichert und außer aller Diskussion stehend zugrunde gelegt werden: Das gleiche Recht aller großen und kleinen Völker, frei über fich selbst zu verfügen. Die Unabhängigkeit aller Nationen im selb ständigen und weitestgehenden Zusammenwirken an den Aufgaben der Kultur. Die allen gleicherweise zugute kommende Freiheit der Meere. Die Neutralisierung der Meerengen und der Punkte, wo verschiedene Volksstämme aneinandergrenzen. Als Bürgschaft gegen fünftige Kriege eine Herabminderung der Rüstungen bis auf das Maß, das einzig und allein der inneren und internationalen Ordnung entspricht. Ferner die Errichtung eines übergeordneten Organs, das internationale Streitfälle nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit schlichtet, sowie die Gründung eines Bun des der Völker vorschlägt, die gewillt sind, sich den Beschlüssen dieses übergeordneten Organs zu fügen. Kein Staat, der auf dem Boden einer gesunden und modernen Demokratie steht, fann solchen Brinzipien seine Zustimmung versagen." Die Resolution führt ferner aus, daß Wilsons Botschaft die Interessen und Dentart einer Bourgeoisie widerspiegele, die den Gipfel ihrer Klassenentwicklung erklommen hat und im Gegensah steht zu den überlebfeln des Feudalismus und Militarismus der alten Staaten und den Raubgelüften, die sich hinter dem Imperialis mus der einzelnen konkurrierenden Mächte verbergen. Sie stelle eine Antwort dar auf die Forderungen der Zeit und die gebiete rische Mahnung, die in der mit jedem Tage immer deutlicher offenbarten Ohnmacht liegt, mittels der Waffengewalt die Konflikte zu schlichten, die zum Kriege geführt haben. Sie wolle die proklamierten Grundsäße aus der Sphäre des philosophischen und humanitären Jdealismus auf den gesicherten Boden der geschicht. lichen Wirklichkeit verpflanzen, deren unausbleiblichen Triumph auf die Dauer zu bekämpfen vergeblich und töricht wäre. In Anbetracht all dieser Gesichtspunkte fordert die Resolution von der Kammer, sie solle das Vertrauen aussprechen, daß keiner der verbündeten Staaten der Entente die furchtbare Verantwortung auf sich nehmen wird, den Erfolg des amerikanischen Vorschlags zu vereiteln, den die Völker einmütig voller Hoffnungen und mit heißen Wünschen begrüßen, da eine Verlängerung des Krieges zur Vernichtung und Zerstörung der eigenen Kultur und des nationalen Wohlstandes führen müßte". Des weiteren,„ daß sie in Wilfons Initiative... einen Aft erkennt, der auf nichts Geringeres hinzielt als auf die notwendigen Bedingungen einer vernünftigen Ausgestaltung des sozialen Zusammenlebens in dem gegenwärtigen Abschnitt der wirtschaftlichen und geschichtlichen Entwicklung der Welt". Endlich, daß die Kammer die Regierung Italiens auffordert, sich ihrerseits den Vorschlag zu eigen zu machen und energisch in dem Sinne auf die verbündeten Regierungen einzu wirken, daß dieser Vorschlag in soweit von ihnen abhängt türzester Zeit und in unwiderruflicher Weise seiner Verwirklichung entgegengeführt werde". Wir stimmen nicht jeder Einzelheit des gedankenreichen Dokuments zu. Was aber sein Kern und Stern ist, wird jeder internationale Sosialist freudig begrüßen, nämlich den entschieden vorwärtsdrängenden Friedenswillen, der auch im Barlament einen starken Druck auf die Negierung auszuüben sich bemüht. Die Ereignisse sind schneller gewesen als der geplante Vorstoß in der italienischen Kammer. Auf Wilsons Friedensbotschaft folgte die törichte Antwort der Ententemächte, die ausgedehnte Blockade durch England, der verschärfte, ungehemmte Unterseebootkrieg des Deutschen Reiches, der Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland. Bis jetzt liegt jedoch keine Meldung vor, daß die Kammerfraktion der sozialisti schen Partei Italiens ihren Antrag zurüdgezogen oder abgeändert habe. Darüber wird jedenfalls der Parteitag zu Rom entschieden haben, der am 25. Februar stattgefunden hat, und über dessen Verlauf zur Stunde noch keine ausführlichen und zuverlässigen Nachrichten vorliegen. Unseres Dafürhaltens find die Ereignisse der Nr. 13 letzten Zeit für die Sozialisten in allen Ländern keine Gründe, um vor ihrer Pflicht zur Friedensaktion mit den Worten abzudanken: ..nicht mehr!" Umgekehrt: diese Ereignisse predigen die Losung: „ erst recht!" Frauenstimmrecht. Die Einführung des kommunalen Franenwahlrechts in Frankreich wurde von der Wahlrechtskommission der fran zösischen Kammer Mitte Februar gegen nur 2 Stimmen beschlossen. Einige Mitglieder der Kommission waren entschieden dafür eingetreten, den Frauen volles politisches Recht zuzuerkennen, also auch das aktive und passive Wahlrecht zum Parlament. Zu den Befürwortern voller politischer Rechtsgleichheit der Geschlechter gehört Genosse Longuet. Der Vorstoß blieb jedoch in der Minder heit. Der Berichterstatter des sozialistischen" Journal du Peuple" ( Voltsblatt) betonte, daß der Beschluß der Wahlrechtskommission namentlich im Hinblick auf die Erringung und Bewahrung des Friedens zu begrüßen sei. Gleichzeitig erhob er jedoch diese bängliche Frage:„ Aber die Kehrseite der Medaille: heißt nicht die Bewilligung des Frauenwahlrechts zehn Millionen Wahlzettel einem Herrn geben, der sich Benedikt XV. nennt?" Diese Bemerkung forderte mit Recht den scharfen Widerspruch der Genofsinnen Severine und Capy heraus, zwei ange sehene Führerinnen der sozialistischen Frauenbewegung Frant reichs. Ihre Ausführungen wurden zur wirksamen Propaganda für das Frauenwahlrecht. In der Tat: die Befürchtung, durch das Frauenwahlrecht die Macht der Kirche, der Geistlichkeit au stärken, spricht nicht stärker gegen die politische Gleichberechtigung als die bekannten Philisterängste vor der mangelnden politischen Reife", dem„ konservativen Sinn" usw. der Frauen. Sie ist Bein vom Bein und Fleisch vom Fleisch der männlichen Redens arten, die noch stets gegen die politische Gleichberechtigung jeder Gesellschaftsschicht aufgefahren worden sind, die ihr volles Bürgerrecht verlangte. Ein Land mit starker katholischer Bevölkerung hat unvermeidlich mit der Möglichkeit zu rechnen, durch die politische Emanzipation der Frauen oder anderer Nichtvollbürger im Staate vorübergehend den Klerikalen Einfluß zu vergrößern. Aber auch nur vorübergehend, wenn die nichtklerikalen Parteien, wenn allen voran die Sozialisten mit der nötigen Einsicht, Energie und Hin. gabe an der politischen Aufklärung der Frauen arbeiten. Das Mittel zur Minderung und überwindung der klerikalen Macht ist nicht die Rechtsverweigerung, sondern die Erziehung zum guten Rechtsgebrauch. Die Einführung eines beschränkten politischen Frauenwahl. rechts in England ist vom Wahlrechtsausschuß des Unter hauses empfohlen worden. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich nach dem Bericht grundsätzlich für das politische Frauenwahlrecht ausgesprochen. Sie schlägt vor, das Parlamentswahlrecht den Frauen zu verleihen, die jetzt schon das Wahlrecht zu den Gemeinderäten besigen, ebenso den Frauen, deren Männer im Besitz des Gemeindewahlrechts sind. Die Frauen, die bereits das Gemeindewahlrecht befißen, sollen vom 30. Jahre an wahlberechtigt sein, die zweite Kategorie von Frauen, deren Männer Gemeinderats. wähler sind, sollen erst vom 35. Jahre an das Wahlrecht erhalten. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Der sozialistische Frauentag in Holland ist am 25. März ab. gehalten worden. Er sollte allen Frauenforderungen gelten, die in den Problemen begründet sind, die vom Krieg verschärft werden und nach Lösung drängen. Dem treuen, tatkräftigen Festhalten der holländischen Genossinnen an den Grundsägen des internationalen Sozialismus entsprechend sollte der Frauentag dazu benutzt werden, die Frauen des arbeitenden Voltes zum Bewußtsein der internatio nalen Solidarität zu erwecken, die sie mit den Arbeitenden und Ausgebeuteten aller Länder verbindet. In den Frauentagsveranstal tungen der einzelnen Orte wollten die Genossinnen zeigen, daß die nämlichen gesellschaftlichen Verhältnisse in den verschiedenen Staaten die Frauen für die gleichen Forderungen international vorwärts. treiben, daß sie darum auch international zusammenstehen und tämpfen müssen. Und zwar nicht bloß für Reformen in der bürgerlichen Gesellschaft, vielmehr für deren überwindung und die Auf richtung der sozialistischen Ordnung. Der Frauentag der österreichischen Genossinnen wird aus den bereits mitgeteilten Gründen wahrscheinlich am 15. April stattfinden. Berantwortlich für die Redaktion: Frau Klara Bettin( Bundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart. Drud und Berlag von J. H. W. Diez Nachf. G.m.b.. in Stuttgart.