Nr. 12 32 31. Jahrgang Die Gleichheit Zeitschrift für die Frauen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Mit den Beilagen: Für unsere Kinder. Die Gleichheit erscheint 2 mal im Monat Prets: Vierteljährlich 2,70 Mart Inserate: Die 5 gespaltene Nonpareillezeile 2,- Mart, bel Wiederholungen Rabatt Berlin 15. Juni 1921 Kinder, Frauen und Jugendliche im neuen Strafrecht Bon Henni Lehmann Die Absicht, das Strafrecht auf eine neue Grundlage zu stellen, ist nicht von heute und gestern. Unser geltendes Strafgesetz stammt aus dem Jahre 1871 und ist in vielem nicht mehr zeitgemäß. So hatte man schon vor dem Kriege Vorarbeiten für ein neues gemacht und jetzt, da diese Borarbeiten nach 1918 ebenfalls nicht der veränderten Zeit entsprechen, einen neuen, im Jahre 1919 fertiggestellten Gesetz entwurf veröffentlicht. Das alte Recht ging viel zu äußerlich davon aus, daß immer auf eine bestimmte Tat eine bestimmte Strafe zu folgen habe. Es trug der Persönlichkeit des Täters und den Beweggründen, die ihn zur Handlung bestimmten, zu wenig Rechnung. Ferner nahm es zu wenig Rücksicht darauf, daß alle Strafmaßregeln darauf gerichtet sein müssen, den Täter vor neuen Straftaten zu bewahren in seinem eigenen Interesse und im Interesse der Gesamtheit. Letzteres galt besonders für die Behandlung der Jugendlichen im Strafrecht. Die Frau und ihr Haus Zuschriften sind zu richten an die Redaktion der Gleichheit, Berlin SW 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Amt Morigplag 14838 Expedition: Berlin SW 68, Lindenstraße 3 - soll das Gericht an Stelle von Strafmaßregeln oder neben ihnen Erziehungsmaßregeln anordnen. Wenn ein Jugendlicher zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird das ist ein wesentlicher Fortschritt, darf er künftig nicht mehr mit erwachsenen Gefangenen zusammen verwahrt werden, und Freiheitsstrafen von einem Monat und mehr sind in ausschließlich für Jugendliche bestimmten Anstalten zu vollstrecken. Auch kann eine Strafe bedingt ausgesetzt werden für eine Bewährungszeit; führt sich der Jugendliche in dieser gut, dann wird die Strafe erlassen. Auch bei Erwachsenen soll das zulässig sein. Weitere Einzelheiten sollen durch ein besonderes Jugendgerichtsgesetz geregelt werden, das in Vorbereitung ist. Kinder kommen also für die Strafbarkeit nicht in Frage. Das Gesetz beschäftigt sich aber insoweit mit ihnen, als es sie gegen Straftaten, die an ihnen begangen werden, schützen will. Besonders verschärft worden sind Strafen für Personen, die Kinder und Jugendliche in der Absicht, sie zu quälen, körperlich mißhandeln oder an der Gesundheit schädigen. Hierfür kann Gefängnis nicht unter 3 Monaten und bei fortgesetzten Handlungen Zuchthaus bis zu 5 Jahren eintreten. Solche Roheiten fönnen tatsächlich nicht scharf genug geahndet werden. Zu dem Schutz der Jugendlichen gehören dann vor allem die Schutzbestimmungen für jugendliche Mädchen. Leider hat man es dabei belassen, nur die Verführung eines Mädchens unter 16 Jahren zum Beischlaf zu bestrafen. Wir Frauen haben in der Mehrzahl immer verlangt, daß die Verführung bis zum vollendeten 18. LebensDas Strafgesetz unterscheidet Kinder und Jugendliche. Ueber Kinder heißt es in dem Entwurf:„ Ein Kind, das eine mit Strafe bedrohte Handlung begeht, gilt als nicht zurechnungsfähig." Dieses nicht zurechnungsfähig" bedeutet, daß das Kind für seine Handlungen nicht vor Gericht gestellt und nicht durch das Gericht bestraft werden kann. Das Strafgesetz von 1871, das ja noch in Geltung ist, läßt diese Straffreiheit der Kinder mit dem vollendeten 12. Lebensjahre des Mädchens strafbar sein soll, denn jahre aufhören. Für ein Kind unter 12 Jahren kommen, wenn es eine strafbare Handlung begeht, also nur andere Maßnahmen eventuell Fürsorgeerziehung in Frage. Vom 12. bis zum vollendeten 18. Jahre spricht das Gesez dann von den Jugendlichen. Sie können gerichtlich bestraft werden, sind strafmündig", jedoch nicht voll strafmündig. Das heißt, daß die Strafen anders bemessen werden als bei Erwachsenen über 18 Jahre. Es ist schon lange gefordert worden, daß die Strafmündigkeit später beginnen soll, da es ein Unding ist, zwölfjährige Kinder vor ein Gericht zu stellen, womöglich gar, wie es früher der Fall war, gleich zeitig mit erwachsenen Verbrechern, und sie dann vielleicht mit solchen zusammen ins Gefängnis zu stecken, wo sie sicher nichts Gutes lernten. Der neue Gefeßentwurf setzt auch die Strafmündigkeit auf das vollendete 14. Lebensjahr herauf. Das genügt jedoch noch nicht. Für Menschen unter 16 Jahren sollten nur Erziehungsmaß regeln verschiedener Art zulässig sein. Wir wollen hoffen, daß unsere weiblichen Vertreter im Reichstag eine Herauffezung der Strafmündigkeit auf das 16. Lebensjahr erzielen. Die volle Strafmündigkeit sollte dann erst mit dem vollendeten 20. Lebensjahre eintreten. Auch ein Jugendlicher kann nach dem Entwurf straffrei bleiben, wenn er wegen zurückgebliebener Entwicklung oder geistiger oder sittlicher Unreise nicht imstande ist, seine Tat richtig zu beurteilen oder wenn er zu willensschwach ist. Auch gerade das Alter von 16 bis 18 Jahren ist besonders ge= fährdet. Der Entwurf beruft sich in der ihn begleitenden Denkschrift darauf, daß Mädchen auch mit 16 Jahren ehemündig sind. Es ist ja fraglich, ob dies überhaupt ein Grund sein kann, da vielleicht auch diese Grenze viel zu niedrig angesetzt ist. Tatsächlich ist aber jedenfalls die Zahl der Mädchen, die mit 16 Jahren heiraten, äußerst gering im Verhältnis zu denen, die zwischen 16 und 18 Jahren außerehelichen Geschlechtsverkehr haben. Und ein Gesez muß doch die Mehrzahl der Fälle erfassen. Die Denkschrift sagt: das gleiche Ziel wie bei Erhöhung des Schuhalters werde auch erreicht durch andere Bestimmungen, nach welchen derjenige, der eine Frau durch Mißbrauch ihrer wirt. schaftlichen Abhängigkeit zum Beischlaf nötigt, mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft wird. Das trifft nur für eine kleinere Zahl von Fällen zu. Wenn der Täter die Frau dann heiratet, so soll er straflos sein. Bei Entführungen soll der besonders bestraft werden, der ein Mädchen entführt, um sie zur Unzucht zu bringen. Die Bestimmung über Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit ist besonders zu begrüßen, weil sie die Arbeitnehmerin gegen den Arbeitgeber schützt. Unzüchtige Handlungen gegen Kinder werden auch strenger bestraft als bisher. Ebenso kommt ein größerer Kreis von ON 114 Die Gleich beit Personen in Frage. Insbesondere werden die getroffen, die gegen ihre minderjährigen Kinder, Stieftinder, Enkel und Pflegebefohlenen eine unzüchtige Handlung begehen, desgleichen Geistliche, Lehrer und Erzieher. Der Entwurf enthält leider noch die von Frauen immer bekämpfte Bestimmung über die Prostitution, wonach eine Frau, die gewerbsmäßig Unzucht treibt, mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft wird, wenn sie die zur Ueberwachung der gewerbsmäßigen Unzucht erlassenen Vorschriften übertritt. Der Erlaß dieser Borschriften, die sogenannte Reglementierung der Prostitution, verursacht viele Mißstände, macht der betreffenden Frau die Rückkehr in ein geordnetes Leben fast unmöglich und ist medizinisch ziemlich unnüz. Da indes ein Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten diese Fragen regeln soll, fann man annehmen, daß trotz des Strafgesetparagraphen bessere Bestimmungen getroffen werden. Eine entschiedene Berbesserung bringt der Entwurf aber in bezug auf die Paragraphen, die sich auf Ruppelei beziehen. Bis jetzt fann jeder wegen Ruppelei bestraft werden, der Wohnungen an eine Prostituierte vermietet. Da der Vermieter bei der Vermietung Gefahr läuft, läßt er sich dann die Wohnung überhoch bezahlen. Künftig soll dieses Vermieten nicht strafbar sein, wenn die Prosti tuierte das 18. Lebensjahr vollendet hat und wenn nicht damit ein Ausbeuten derselben oder ein Anwerben oder Anhalten zur Notzucht verbunden ist. Die Bestimmungen über die Strafbarkeit der künstlichen Beseitigung der Leibesfrucht sind leider entgegen den Anträgen der beiden sozialistischen Parteien stehengeblieben. Daß der § 218 zu einem§ 286 geworden ist, bessert nichts. Die einzige Berbesserung ist, daß die Strafandrohungen gemildert find und Gefängnisstrafe ohne Mindestgrenze eintreten fann. Auf Grund der allgemeinen Bestimmungen hat der Entwurf fogar auch daran festhalten, daß schon der Versuch der Abtreibung strafbar ist. Diese Bestimmung sollte unter allen Umständen beseitigt Umständen beseitigt und der Sazz:„ der bloße Versuch ist nicht strafbar" aufgenommen werden. Wer Gegenstände, die zur Verhütung der Empfängnis oder zur Verhütung von Geschlechtsfrankheiten dienen, öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften und Abbildungen oder auch in verschleierter Weise ankündigt oder anpreist, foll gleichfalls nach wie vor bestraft werden. Diese lettere Bestimmung zu beseitigen, liegt im Interesse der Frauen, insbesondere der Proletarierfrauen, die meist mit den Möglichkeiten der Verhütung viel zu wenig Bescheid wissen. Es ist Wenigerbemittelten, insbesondere bei den heutigen Verhältnissen, unmöglich, ein Kind nach dem andern in die Welt zu sehen. Ein gesunder verheirateter Arbeiter ist kein katholischer Geistlicher, von dem Enthalt. famkeit verlangt werden kann. Da bleibt nur die Verhütung der Empfängnis, die die Frau auch vor dem künstlichen Eingriff bewahrt. Es ist außerdem eine feststehende Tatsache, daß überall, wo man den Verkauf von Gegenständen zur Berhütung besonders gewaltsam unterdrückt hat- tatsäch tatsäch lich wird er nicht unterdrückt, nur eingeschränkt-, die Geschlechtskrankheiten zugenommen haben. Das ist gegen das Bolksinteresse und das Interesse des kommenden Geschlechts. Man sieht, wenn auch der neue Strafrechtsentwurf mancherlei Verbesserungen bringt, so bleiben doch noch recht viele Wünsche unerfüllt; hoffentlich wird man ihnen im Reichstag gerecht werden. Mein Kind Ich hätte ihm das Leben gefchenkt, Sagen die Leute. Doch meine Seele, die heute Nach folchem Erleben, folchem Ertragen Tiefer ins Aug' des Allewigen Schaut, Will es anders lagen. Sie weiß, wo unendlich ihr бimmel blaut! So fprech ich, zu tiefitem Bekennen gedrängt: Mein Kind hat mir das Leben geschenkt. Olga Stückrath- Stawitz. Nr. 12 Bekämpfung oder Bestrafung der Fruchtabtreibung Die sozialdemokratische Fraktion des Reichstages hat bekanntlich den Antrag gestellt, daß die bisher mit Zuchthaus bedrohte Frucht abtreibung(§§ 218-220 des Strafgesetzbuches) erlaubt sein soll, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft von der Mutter selbst oder von einem approbierten Arzt eingeleitet wird. Hierdurch ist ein heftiger Meinungsstreit entbrannt, an dem sich besonders Juristen und Aerzte beteiligt haben. Die Mediziner lehnen ihn fast allgemein ab. Bis auf einige Ausnahmen wie Dr. Rollwig( im„ Borwärts") und Dr. Hirsch( Berliner flinische Wochenschrift" 1921 Nr. 15). Sie fämpfen meistens ohne Berüc fichtigung der sozialen Notlage, mit großem ethischen Pathos dagegen, weil sie dadurch eine Ausbreitung der Zügellosigkeit und des liederlichen Lebenswandels fürchten. Unbewußt spielt da sicher die Vorstellung eine große Rolle, daß die Abtreibung meistens von unehelichen Geschwängerten vorgenommen wird. Das ist ein Irrtum. Man darf annehmen, daß das Verhältnis nicht viel anders ist als bei den Geburten, die nur etwa zu 10 Broz. unehelich sind. Meist sind es die kinderreichen verheirateten Frauen, die kein Kind mehr haben wollen, weil sie befürchten, es nicht mehr ernähren zu können. Es sind drängende wirtschaftliche Verhältnisse, die sie dazu veranlassen. Diesen gegenüber tritt die Furcht vor Strafe immer mehr und mehr in den Hintergrund. Wir wollen uns hier nicht in juristische und philosophische Probleme vertiefen, z. B. über die Freiheit der Frau, mit der in ihr verborgenen Frucht so zu verfahren, wie es ihrem Willen entspricht, wir stellen nur fest, daß die Strafandrohung vollkommen versagt. 400 000 bis 500 000 Fehl geburten werden in Deutschland entgegen dem Verbot absichtlich herbeigeführt. Demgegenüber stehen nur etwas über 1000 Be strafungen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind daher fast nutzlos. Aus diesem Grunde allein sind sie aufzuheben. Man hört wohl dagegen den Einwand, daß man dann auch die Bestrafung des Mordes aufheben könne, weil nicht alle Mörder gefaßt werden. Das ist natürlich nur ein Taschenspielergriff. Den wenigen Morden, die nicht ihre Sühne finden, steht der gewaltige Unterschied zwischen den Zahlen der friminellen Fehlgeburten und den wirklich dabet gefaßten und bestraften Personen gegenüber. Außerdem werden fast nur Mitglieder des unbemittelten Teiles der Bevölkerung davon betroffen, während die Wohlhabenden unter allerlei Vor wänden ihr Ziel mit Hilfe gefälliger Aerzte erreichen. Wenn man nun auch die Nutzlosigkeit des Verbots gegenüber den harten Notwendigkeiten des Lebens zugibt, so darf doch die Aufhebung des Berbots nicht etwa die Meinung auffommen lassen, daß die Abtreibung fittlich einwandfrei, erlaubt und wünschenswert wäre. Sie muß bekämpft werden, aber mit Mitteln, die den wirkenden gesellschaftlichen und psychologischen Ursachen entsprechen. Nicht schöne Worte der Entrüftung helfen hier, fondern Erkenntnis der sozialen Gründe und Anläffe. Zuerst muß versucht werden, das Boltsbewußtsein, das in der Abtreibung nichts Unfittliches und Zweckwidriges sieht, zu ändern und umzugestalten. Das muß geschehen durch naturwissenschaftliche Aufklärung, die schon in der Schule zu beginnen hat und später durch geeignete Vorträge, Bücher und Zeitungsartikel erweitert werden muß. Die Frucht ist nicht ein Bestandteil des mütterlichen Körpers, wie etwa ein Finger, den man abhacken kann, sondern fie führt schon im Mutterleibe ein selbständiges Leben und wird vom mütterlichen Blute nur ernährt. Und dieses Leben beginnt nicht etwa erst in den späteren Monaten der Schwangerschaft, wenn die Mutter die ersten Kindbewegungen fühlt, sondern es fängt an mit dem Augenblick, wo der männliche Samenfaden in das mütterliche Ei eindringt. Die ganz wunderbare Entstehung des neu fich bildenden Menschen ist von diesem Augenblick an so gut wie un abhängig vom mütterlichen Leben; es braucht nicht erst eine Seele hinzuzutreten, die nach der katholischen Kirchenlehre bei weiblichen Früchten am 30., bei männlichen am 60. Tage einschlüpfen soll! Die Abtreibung bedeutet vielmehr in jedem Stadium eine Ber nichtung eines lebenden Körpers. Ist das einer Mutter zum Be wußtsein gebracht, so wird sie in vielen Fällen vor dieser Art der Tötung zurückschrecken und sich erst reiflich überlegen, ob sie sich zu diesem Schritt entschließen kann. Aus diesem Grunde ist die dreimonatige Frist( hierzu verweisen wir auf den Leitartikel in Nr. 6 der Gleichheit") in unserem Antrag nicht aufrechtzuerhalten. Dann aber auch deshalb nicht, weil schwer festzustellen ist, ob die Schwangerschaft schon drei oder vier Monate besteht. Das wird in der Pragis immer zweifelhaft sein. Wenn außerdem ein berechtigter Grund zur Einleitung der Frühgeburt besteht, so muß Nr. 12 Die Gleich beit fie auch in späteren, oder mehr noch während der ganzen Schwangerschaft erlaubt sein. Dagegen ist sehr zu begrüßen, daß die Abtreibung nur straffret fein soll, wenn sie von einem Arzt ausgeführt wird. Dadurch wird die Gefahr für Leben und Gesundheit der Frau, die bei dieser wie bei jeder Operation besteht, voraussichtlich in großem Umfange beseitigt. Die Frauen müssen wissen, mit welchen Gefahren dieser Eingriff verbunden ist. Sie dürfen nicht selbst mit Instrumenten wie Stricknadeln und Sprizen mit langen dünnen Ansätzen ver fuchen, in die Gebärmutter hineinzugelangen. Da sie ohne Kontrolle burch die Augen es tun müssen, so besteht die Gefahr der Verlegung des Unterleibes und des Bauchfells, die zu schwerer Krankheit führen muß. Da diese Instrumente im medizinischen Sinne meistens verunreinigt find sie tragen Batterien an sich, so entstehen Schmere Blutvergiftungen, die vielfach zum Tode führen. Und nicht besser ist es, wenn sie sich in die Hände von Kurpfuschern oder weisen Frauen begeben. Auch diese benutzen häufig genug gefährliche und verunreinigte Instrumente und rufen daher tod bringende Infektionen hervor. Selbst die Behandlung durch erfahrene und geschickte Aerzte bewahrt nicht mit absoluter Sicherheit vor einem solchen Schicksal. Auch hier können, wie bei jedem Ein griff in den menschlichen Körper, unglückliche Zufälle mitspielen. Nicht immer sind es gerade zum Tode führende Krankheiten, die beim fünstlichen Abort entstehen; in viel größerem Umfange find die schleichenden Unterleibsleiden zu befürchten, die besonders bet häufig wiederholten Fehlgeburten eintreten. Diese Entzündungen der Gebärmutter, der Eileiter und ihrer Umgebung führen zu schwerem Siechtum, fesseln die unglückliche Trägerin monatelang ans Bett und verfümmern häufig ihr das ganze Leben durch emige Beschwerden bei jeder, auch der leichtesten Arbeit. Eine hierüber aufgeklärte Frau wird ernstlich mit sich zu Rate gehen, ob sie sich zu diesem folgenschweren Eingriff entschließen soll, und wird vor. ziehen, sich mit einem verständigen und verstehenden Arzt auszusprechen. Ein solcher Arzt wird sich genau überlegen, ob in jedem einzelnen Falle dieser Eingriff erlaubt und empfehlenswert ist. Er wird genau die Gründe, die dafür sprechen, den damit verbundenen Gefahren gegenüberstellen und nach reiflichem Abwägen und ausführ. licher Untersuchung und Beratung der Frau seine Entscheidung treffen. Allerdings müssen wir verlangen, daß die Aerzte nicht aus übertriebenen einseitigen Grundsägen ihre Hilfe verweigern. Ganz strenge Sittenrichter unter ihnen wollen es nur bei unmittelbar brohender Gefahr als erlaubt gelten lassen und liefern lieber, z. B. bel verengtem Becken, solche Frauen dem mehrmaligen Kaiserschnitt aus, als daß sie die Mutter rechtzeitig von der Frucht befreien. Sie * Feuilleton Sommer Schau dir den Sommer an. Jauchzend umíchlingt er die Erde, Entlockt ihr mit glühendem KuB Hus jeder Furche blühendes Werde, Ob fie auch grillig und alt, fie muß Muß glühen, muß Sprühen, * Muß obendrein lachen, trotz schwierigem Mühen, Das hat ihr der Sommer getan. Ift er nicht drum ein lieber Gefell? Macht die Erde froh, macht den Himmel hell! Schenkt junger Minne Rofen, fo rot. Schenkt all fein Erbarmen Den Müden und Armen, Goldgelbe Felder, duftendes Brot. Komm, laß uns wie der Sommer fein, So gluterfüllt, fo fonnenrein! Laß uns lieben, wo die Welt nur haßt, Laß uns tragen, wo keine бand mehr faßt, Laß uns schenken und fei's nur ein winzig Stück, Es fammelt fich an. Jauchzt einft die Menschheit in feligem Glück, Frieda Rudolph Staubitz. Dann haft du's getan. 4 115 ziehen es auch vor, bei Lungentuberkulose und Herzfehlern die Schwangerschaft weiter andauern zu lassen, obgleich der Gesundheitszustand der Mutter dadurch verschlechtert wird. Die ärztliche Wissenschaft, richtig verstanden, muß es erlauben, daß nicht nur bei unmittelbarer Lebensgefahr, sondern auch bei einer größeren Schä digung des mütterlichen Organismus fünstliche Fehlgeburt eingeleitet wird. Wird die Aerzteschaft hierin weitgehenderes Ver ständnis zeigen, so wird sie das Vertrauen der gequälten Mütter wieder erwerben und sie vor dem unheilvollen Gang zu dem Kur pfuscher bewahren. Leichtsinnigem Verlangen wird der Arzt um so mehr Widerstand leisten können, wenn er in Fällen wirklicher Gefundheitsgefährdung sich weitherziger erweist. Die Scheu vieler unferer Aerzte, bei drohender Ver. erbung von Krankheiten einzugreifen, muß schwinden. Die Er. forschung der Erblichkeitsverhältnisse hat doch schon zu manchen nicht zu unterschäßenden Feststellungen geführt, besonders bei Geistes- und Nervenkrankheiten. Bestehen solche bei den Eltern oder sind gar schon mehrere idiotische Kinder in einer Familie geboren, so ist es Pflicht, die Menschheit vor solchen unnüßen Mißgeburten zu bewahren. Man kann allerdings nie wissen, ob nun nicht doch ein gesundes Kind geboren werden könnte. Diese Möglichkeit muß in den Rauf genommen werden, wenn diese Wahrscheinlich. teit vorliegt, daß ein geistiger oder förperlicher Krüppel mehr in die Welt gesetzt wird. Schwieriger wird die Frage, ob wirtschaftliche und soziale Umstände zur künstlichen Fehlgeburt Veranlassung geben dürfen. Sie müssen bei jedem einzelnen Falle berücksichtigt werden. Eine schwindsüchtige Proletarierfrau wird eher von der schädigenden Frucht befreit werden dürfen als die Frau eines reichen Kaufmanns, die sich in ihrem Heim oder teuren Sanatorien gut pflegen und behandeln lassen kann. Aber wozu soll sich der Arzt ent schließen, wenn feine Krankheit vorliegt, sondern nur Kinderreichtum und die drohende Beeinträchtigung der ganzen wirtschaftlichen Lage durch einen neuen Sprößling? Der oben erwähnte Dr. Hirsch meint, der Abort sei erlaubt, wenn die Spannung zwischen dem Einkommen der Familie und den Kosten der Lebenshaltung zu groß ist. Zugrundelegen will er das Verhältnis zwischen dem Einfommen und der amtlich berechneten Durchschnittshöhe der Lebensmittelpreise( Inderzahl). Andere wollen Kommissionen aus Aerzten und Rechtsgelehrten einsehen, die in jedem einzelnen Falle Gründe und Gegengründe abwägen und danach entscheiden sollen. Im Grunde wird es immer auf die gewissenhafte Entscheidung des Arztes ankommen und auf die verständige Aufklärung der Mutter. Kinder sind kein Spielzeug, sondern eine notwendige Quelle der Kraft für das Gedeihen des ganzen Boltes. Ohne eine gewisse Die Lerche Bon Lotte Witte leine Lerche, schmetternde, fingende Seele!- die du dein Nest tief unten der Erdscholle vertraust und in deinen ätherfernen Flügen dich emporhebst zum Licht du trägst die Harmonie in deinem Jauchzen, die Erd' und Himmel liebend einander geben und die sich begegnend verbindet. Wolfen treiben weltenfern, fraftgebend mogt es in den Aehren des Kornes, die dein Nest umflüstern und Diamantperlen des Taues, die du am frühen Morgen durflig von den Blüten trinkst, schmeben in einem Sonnenstrahl, einem Lüftchen wieder aufwärts, und du, fleiner Sänger, erbgebunden, bist mir Sucher Mensch das Symbol dieses wunderbaren Weltgesetzes des ewigen Einsfeins zweier Wesen, die das Erhalten ihrer Art bedingen. Die Erde ist dir Zufluchtsort und dein Schweben in den Lüften gibt dir aus der Kraft heraus, die der warme Erdstrom dich fühlen ließ, dieses freie, leichte, überselige Trillern! Erde tst Himmel Himmel ist Erde. Eine kleine Glücksstunde, nur ein Lachen deiner Kehle fann uns glauben lassen an die Erdenheimat des sehnenden. Menschenherzens. Frauengestalten des 19. Jahrhunderts El Bon Anna Blos Raroline v. Humboldt, geb. v. Dachröden m die Wende vom achtzehnten zum neunzehnten Jahrhundert hatten die Frauen zwar nicht, wie wir heute, die politische Gleichberechtigung. Aber in ihrer Wertschäzung haben wenigstens die bedeutenden unter ihnen kaum unter Zurückseßung ihres Ge Il6 Die Gleichheit Nr. 12 Bevölkerungsvermehrung muh das wirtschaftliche Leben zum Er starren kommen. Professor Grotjahn, das jüngste Mitglied unserer Fraktion, hält die Aufzucht von drei bis vier Kindern in jeder Familie für nötig, nur so kann die Bevölkerungszahl erhalten und ein gewisser Aus- trieb der Volkswirtschaft gesichert werden. Gerade wir Sozialisten sollten uns dieser Solidarität zwischen Familie und Gesellschaft stets bewußt bleiben. Deshalb kommt die künstliche Fehlgeburt nur bei schneller Aufeinanderfolge oder eine diese Norm über steigende Zahl in Frage. Gerade hier findet der Arzt, der nicht nur heilen sondern auch vorbeugen will, ein geeignetes Feld. Er muh eine Regelung der Geburten mit den Eltern besprechen, eine Regelung, die das wahllose Erzeugen der Kinder verhindert und Wert darauf legt, daß der Mutter Zeit bleibt, die bereits ge borenen Kinder zu pflegen und zu erziehen. Diese Regelung kann nur durch Anwendung von empfängnisverhütenden Mitteln(antikonzeptionellen Präventivmitteln) erzielt werden. Hier die sicher wirksamen von den unwirksamen oder gar gefähr lichen zu unterscheiden, dazu muß der Rat des Arztes möglichst eingeholt werden. Sie dürfen nicht verboten werden, weil sie geistlichen und militaristischen Bevölkerungspolitikern als unsitt lich erscheinen. Uns bedeutet ihre Anwendung Einschränkung der Vielkinderei zugunsten einer kleineren Zahl an Körper und Geist besser entwickelter Kinder. Das Eheleben der Menschheit muß künftig von Vernunft geleitet sein und zu einer wirklich der Er höhung der Kultur dienenden gesellschaftlichen Einrichtung empor entwickelt werden. Berechtigt— doch nur auf den ersten Blick— erscheint der Ein- wand, daß die Straffreiheit der Fruchtabtreibung für viele junge Mädchen den Wegsall des letzten Bedenkens vor einem vorehelichen Verkehr bedeuten und damit einem leichtsinnigen Lebenswandel Borschub geleistet würde. Mag sein, daß das für einen gewissen kleinen Prozentsatz zutreffen wird, bei dem die Furcht, die Schande nicht verbergen zu können, im Augenblick der Leidenschast so stark Ist. Ihnen gegenüberzustellen sind die Tragödien der vielen be dauernswerten Mädchen, die die gesellschaftliche Aechtung dem Kurpfuscher in die Hände oder in den Tod treibt. Die Zunahme des unehelichen Geschlechtsverkehrs wird in Wirk lichkeit durch ganz andere Gründe bestimmt, durch die immer wachsende Erschwerung der Eheschließung infolge wirtschaftlicher Not und des großen Kriegsverlustcs an heiratsfähigen Männern. Hier muh mit anderen Mitteln eingegriffen werden. Die Aechtung der unehelichen Mütter muß aufhören, andererseits der Stolz und das Selbstbewußtsein der Frauen gegenüber den Männern ge- hoben werden. Das geschieht durch die politische Gleichstellung schlecht« zu leiden gehabt. Frauen wie Karoline Schlegel- Schilling, Charlotte v. Stein, die Rahel, Bettina sind nicht„nur' Frauen, sie sind Persönlichkeiten und wurden als solche hoch ge schätzt von den bedeutendsten Männern ihrer Zeit. Freilich sind es auch wieder Männer höchster Kultur, im Zeitalter des Hu manismus, welche den Frauen weitgehendste Freiheit einräumen, die nicht zweierlei Moral, zweierlei Bildung der Geschlechter kennen. Der Vorzug dieser Frauen aber ist es wieder, daß sie ihren Ehrgeiz nicht darin sehen, den Männern gleich zu sein, son dern ihre spezifische weibliche Note zum Ausdruck zu bringen. Eine der hervorragendsten weiblichen Persönlichkeiten jener Zeit ist zweifellos Karoline von Humboldt. Man hat sie die klassische deutsche Frau genannt. Klassisch, weil sie ihr Wesen, Wollen und Wirken in seltener Harmonie zu vereinen verstand. Deutsch, weil sie in schwerer Zeit mit ihren Idealen so fest im Deutschtum wurzelte, ohne den Fehler eines radikalen Nationalismus, den heute so viele Frauen, die es gewissermaßen als Privileg be trachten, ihr Deutschtum zu betonen, zum Ausdruck bringen. Ihr Gatte, Wilhelm v. Humboldt, hat Karolinens Wesen einmal sehr schön zusammengefaßt:„Ich habe so oft und tief gefühlt, wie im edelsten Sinne des Wortes deutsch Du bist und wie sich in Dir klar und bestimmt zeichnet, was die Grundlage des Besten und Höchsten in unserem Denken und Empfinden ist. Ich kann gewiß mit Un parteilichkeit behaupten, daß sich vielleicht nie in einer allgemeinen Form in einem einzelnen so rein und vollkommen ausgesprochen hat als deutsche Weiblichkeit in Dir." So harmonisch und sorgenlos sich Karolinens Leben nach außen hin abzuspielen scheint, so hat es ihr doch nicht an inneren Stürmen und Schmerzen gefehlt. Vor allem war ihre Kindheit und Jugend traurig. Sie hatte die Mutter früh verloren. Der Vater führte ein abgeschlossenes Leben und trat Karoline erst nach der Verheiratung näher. Eine französische Erzieherin Hatto wenig und durch die Erziehung in den gewerkschaftlichen Organisationen. Der Verkehr der Geschlechter muß harmloser sein. Da» kann schon durch die gemeinschaftliche Erziehung in der Schule geschehen, das wird weiter gefördert durch die Jugendbewegung, in der die jungen Mädchen und jungen Männer gemeinsam sich bilden und an edleren Vergnügungen Gefallen finden. Wichtig ist natürlich, daß die Furcht vor der unehelichen Geburt beseitigt wird durch die gesetzliche Gleichstellung des unehelichen Kindes mit dem ehelichen im Sinne der neuen Versasiung. Eine umfassende Jugendfürsorge hat einzusetzen, die schon vor der Geburt mit der Schwangerenfürsorge beginnt. Durch sie muß der hoffenden Mutter schon früh Sicherstellung der Alimentierung gewährleistet werden, ihr mit Rat und Tat in ihrer Not beige standen werden. Anstalten sind zu gründen, In denen die aus Stellung und Obdach gejagten Opfer einer brutalen Sittlichkeits auffassung vor und nach der Geburt mit ihrem Kinde Unterkunft finden. Für ärztlich gutgeleitete Wöchnerinnenheime ist aus reichend Sorge zu tragen. Ob die Errichtung von Findelhäusern. in denen die Kinder namenlos abgegeben werden können, zu empfehlen ist, erscheint mir zweifelhaft; durch sie wird das Band zwischen Mutter und Kind, das zu beider Nutzen gestärkt werden mühte, zerrissen. Die Reichswochenhilfe ist möglichst weit auszubauen. Sie hat für mindestens 3 Monate vor und nach der Geburt für Mutter und Kind ausreichenden Lebensunterhalt zu bieten. Durch alle diese Maßregeln würde die Angst vor den Sorgen der ersten Lebensmonate des Kindes beseitigt. Und das gilt nicht nur für die uneheliche Mutter, sondern auch für die eheliche, deren Freude am Kinde dadurch gehoben würde. Man könnte sogar versuchen, durch eine Geldprämie, die bei der Geburt fällig wird, den Ansporn zur Kindererzeugung zu geben. Meist ist es die Furcht vor den Sorgen um die ersten Lebcnsmonate des Kindes, die zur Abtrei bung führt. An die Wochcnhilse muß sich dann die Errichtung von Krippen, Kinderhorten und Kindergärten anschließen, die der Mutter ermöglicht, der Erwcrbsarbeit nachzugehen, sie von der Er ziehung entlastet und doch ihr die Möglichkeit gibt, sich des Kindes in ihren freien Stunden zu erfreuen. Durch eine durchgreifende Schulreform mit Unentgeltlichkeit des Unterrichts und der Lern mittel sowie Schulspeisung muß den Eltern eine weitreichende Sicherheit gegeben werden, daß sie ihren heranwachsenden Kindern eine genügende Ausbildung für den Kampf ums tägliche Brot ge währen können. Eine solche zielsichere Bevölkerungspolitik würde die Freude am Kinde wieder erneuern. Natürlich müßten weitausschauende wirt schaftliche Reformen hinzukommen, die wir hier nur mit einigen Verständnis für das temperamentvolle wissensdurstige Mädchen. das in der Abgeschlossenheit des väterlichen Gutes aufwuchs. So waren denn Bücher ihre Hauptfreunde, und sehr zeitig nahm sie selbständig Stellung zu den verschiedenen Zeitfragen. Sie wuchs in der Natur auf und so gab ihr Rousseau, der die Rückkehr zur Natur immer wieder predigte, unendlich viel. Durch seinen„Lontrat social" dachte sie früh nach über den Aufbau und die Gegensätze in der menschlichen Gesellschaft. In seinem„siimile" lernte sie sich mit Erziehungsfragen beschäftigen, die sie später, als sie Mutter wurde, zu verwirklichen suchte. Ueber ihrer Mutter schaft stehen Nousseaus schöne Worte:„Werde Mutter! Nähre dein Kind an deinem eigenen Busen. Hüte es, erziehe es, und von selbst wird die Sittenlosigkeit verschwinden, das Gefühlsleben zur Natur zurückkehren, werden die Eheleute sich innig verbunden fühlen. Denn sobald die Frauen wieder anfangen, Mütter zu sein, werden die Männer es lernen, wieder Gatten und Väter zu werden." Karoline wäre aber nicht ein echtes Kind der Romantik ge wesen, wenn die rührende Liebesgeschichte von Rousseau»„Abälard und Heloise" sie nicht tief ergriffen hätte. Nicht minder tief er schütterte sie die Erzählung von Werthers Leiden. Aber nicht nur Karoline v. Dachröden, alle weich empfindenden rotnantischen Geister der damaligen deutschen Jugend weinten um Werther. Und diese gemeinsamen Tränen vereinigten sich in dem sogenannten Tugendbund, der räumlich Entfernte einander geistig nahe brachte. So kam ein lebhafter schriftlicher Gedankenaustausch zwischen Karoline v. Dachröden und Wilhelm v. Humboldt zustande, der sie beide wünschen ließ, sich persönlich kennen zu lernen. Der Vorwand war ein ganz prosaischer. Humboldt kam auf das Gut Dachrödens, um eine landwirtschaftliche Maschine zu besichtigen. Um so mehr schwelgten die beiden jungen Leute in hochgespannten überschweng lichen Gefühlen. Und wie ihre Seelen sich schon früher gefunden Nr. 12 Die Gleich beit Stichworten andeuten wollen: Soziale Wohnungs- und Bodenpolitit, erhöhter Arbeiterinnenschuß, Befreiung finderreicher Familien von Steuerlaften usw. So wird der Wille, das keimende Leben zu vernichten, zu einer feltenen Ausnahmeerscheinung werden. Bernunftgemäße Regelung der Geburten, gefeßliche Gleichstellung von Mann und Frau und die Entwicklung zum Sozialismus machen die Bestrafung der Abtreibung überflüssig. Dr. J. Schlomer. Es gilt: hinauszuwiffen über das Erreichte: Hinauszuringen über das Errungene! Es gilt: vor jedem erltrittenen Punkt Weiterzuwollen und weiterzulehn Und immer aufs neue Wege zu finden, Bochauf zu immer freieren бöbn! Calar Flailchlen. 117 feinen oder höchstens einen Versicherungspflichtigen beschäf tigen, und Hausgewerbetreibende der Versicherungspflicht unterwerfen. Bis zum vollendeten 40. Lebensjahre können Berficherungsfreie bis zu einer Gehaltsgrenze von 3000 Mt., ebenso Kleingewerbetreibende und Hausgewerbetreibende, soweit sie durch Verordnung der Reichsregierung nicht der Versicherungspflicht unterworfen sind, sich freiwillig verfichern. Auch solche, die aus versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis ausscheiden, können sich freiwillig weiterversichern. Die Versicherung erfolgt nach fünf Lohnklassen gemäß dem Jahresverdienst. Für Mitglieder einer Krankenkasse gilt das Dreihundertfache des Grundlohns( siehe Aufsatz über die Krankenversicherung in Nr. 8 vom 15. April 1921 der„ Gleichheit"), für die übrigen im allgemeinen das Dreihundertsache des Ortslohns als Jahresverdienst. In den Großstädten kommen in der Regel jetzt nur noch die beiden obersten Ge haltsklassen mit 2,20 und 2,80 Mt. Versicherungsbeitrag in Was muß die Wohlfahrtspflegerin von Frage. Der Arbeitnehmer trägt die Hälfte des Beitrags, die der sozialen Gesetzgebung wissen? Bon Hedwig Wachenheim ( Fortsetzung) Die Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung In der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung, wie der offizielle Titel jetzt lautet, werden Arbeitnehmer für den Fall der Invalidität, des Alters sowie zugunsten der Hinterbliebenen versichert. Versicherungspflichtig sind vom vollendeten 16. Jahre an alle Arbeiter, Gesellen, Lehrlinge und Dienstboten, soweit fie gegen Entgelt beschäftigt find. Dagegen sind Betriebsbeamte und Werkmeister sowie andere Angestellte in ähnlich gehobener Stellung, Handlungsgehilfen und Lehrlinge, Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, Bühnen- und Orchestermitglieder, Lehrer und Erzieher sowie die Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge und die Befazung von Fahrzeugen der Binnenschiffahrt nur verfiche rungspflichtig, wenn ihr Jahresarbeitsverdienst 2000 mt. an Entgelt nicht übersteigt. Anderenfalls unterliegen sie der Angestelltenversicherung. Eine Beschäftigung, für die als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt wird, ist versicherungsfrei. Die Reichsregierung kann außerdem Unternehmer, die hatten, so fanden sich nun auch die Herzen, und sie wurden ein fehr glückliches Brautpaar, dessen in Gefühlen schwelgende Brautbriefe den berühmtesten Liebesbriefen aller Zeiten zugezählt werden. Die Verbindung wurde unter glücklichsten Sternen geschlossen. Materielle Sorgen irgendwelcher Art gab es nicht. Humboldt fcnnte ganz sich selbst und seiner jungen Frau leben, führte sie in die ihm offenstehenden geistig höchststehenden Kreise des literarischen und fünstlerischen Deutschland ein. Die empfängliche und hochgebildete junge Frau fand bald auf bedeutendem Schauplatz, namentlich in dem Weimar schwesterlich so nahe verbundenen Jena einen bedeutenden Wirkungsfreis. Behn Jahre konnte das junge Paar ganz sich selbst und seinen, eigenen Neigungen leben. Karolines zarte Gesundheit machte gröBere Reisen nach Frankreich und Spanien notwendig, die natürlich ihren geistigen Horizont noch sehr erweiterten und das Zusammenleben der Gatten noch vertieften. Zu dem reichen inneren und äußeren Erleben tam noch für Karoline das größte Erleben im Dasein der Frau, die Mutterschaft. Alles noch Unausgeglichene, Suchende, Schwärmende ihres Wesens wird durch die Mutterschaft zur höchsten Harmonie. Sie ist die vorbildliche deutsche Mutter. Ihrer eigenen seelisch einsamen Kindheit gedenkend läßt sie ihren Kindern alles das geben, was sie selbst entbehren mußte. Sie ist selbst ihren Kindern vom ersten Augen blick an die verständnisvollste Erzieherin und vertraute weder Körper noch Seele fremder Pflege an. Sie stillt ihre Kinder selbst und stellt dadurch vom ersten Tage an das festeste innigste Band her, das Mutter und Kind vereinen kann. Immer hat sie ihre Kinder um sich, trotzdem ihr Haus, als Humboldt bald hervor. ragende Posten im politischen Leben einnimmt, zum Mittelpunkt reger Geselligkeit wird. Aber niemand darf ihr Haus betreten, von dem die Kinder nichts Gutes lernen können. Die Kinder ihm der Arbeitgeber vom Lohn abzieht. Die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Dieser kauft für die Beiträge bei der Post eine Wochenbeitragsmarke, klebt sie in die Invalidenfarte des Arbeiters hinein und entwertet sie durch Ausfüllen des Datums. Die Karte erhält der Arbeitnehmer beim Stellenwechsel. Gegenstand der Versicherung sind Invaliden- und Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, wit wengeld und Waisenaussteuer. Die Invalidenrente erhält der Versicherte ohne Rücksicht auf das Lebensalter, wenn er infolge von Krankheit oder anderer Gebrechen dauernd invalide ist. Er gilt als invalide, wenn er nicht mehr imstande ist, durch eine Tätigkeit, die seinen Kräften entspricht und ihm unter billiger Berücksichtigung seiner Ausbildung und seines bisherigen Berufs zugemutet werden kann, ein Drittel dessen zu erwerben, was förperlich und geistig gesunde Personen derselben Art, mit ähnlicher Ausbildung und in derselben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen. Ein Versicherter fann auch Invalidenrente erhalten, wenn er nicht dauernd invalide ist, aber während 26 Wochen ununterbrochen invalide gewesen ist oder, wenn er nach Wegfall des Krankengeldes dürfen nicht abgesperrt leben. Sie sollen teilnehmen an allen großen Gedanken und Bestrebungen, welche gerade damals die Welt erfüllten, und diese Art geistigen Verkehrs als lebendiger Unterricht bildet eine Arbeitsgemeinschaft, die wir unsern Kindern viel mehr zugänglich machen sollten als das Eintrichtern von Unterrichtsstoff im systematischen Schulwesen. Freilich wuchsen auch die Humboldtschen Kinder wie die Eltern unter besonders glücklichen Verhältnissen auf. Der Schauplah ihrer Jugend war das herrliche ewige Rom, das so recht den Hintergrund der klassischen Karoline bildete. Und ihre Umgebung waren eine Reihe der bedeutendsten Politiker und Künstler, die in dem Hause des deutschen Gesandten Humboldt eine geistige Heimstätte fanden. Ueber Karoline v. Humboldt, die Mutter, schrieb damals eine Bekannte aus Rom:„ Sie ist eine jener seltenen Frauen, auf deren Art Deutschland unter allen mir bekannten Nationen vielleicht einzig das Recht hat, stolz zu sein. Kenntnisreich in einem Grade, daß sie nur für eine Gelehrte gehalten zu sein wollen dürfte, einen Verstand befizend, der die Region männlichen Ernstes und männlicher Umfaffungsfraft so erreicht, daß nur liebenswürdige Weiblichkeit uns verbirgt, wie bedeutend die Eroberungen auf diesem streng von den Herren der Welt bestrittenen Boden seien, mit einem Sinn für das Höchste in Poesie und Kunst begabt, wie ihn der Himmel nur seinen Lieblingen verleiht, dazu kommt eine Persönlichkeit, welche, diese seltenen Gaben des Geistes ankündigend, solche mit den gewinnendsten Ausdrücken einer Herzensgüte vereinigt, welche noch nie über das reiche Vermögen zugemutet ward. Welche Hausmutter ist dies! Wie treu, wie selbstvergessend, wie ganz den füßen Pflichten hingegeben." ( Schluß folgt) 118 Die Gleich beit invalide ist, für die weitere Dauer der Invalidität. Die Invalidenrente beginnt mit dem Tage, an dem die Invalidität eingetreten ist. Läßt sich der Beginn der Invalidität nicht feststellen, dann beginnt sie mit dem Tage, an dem der Antrag auf Rente, dem nach Gutachten des Vertrauensarztes stattgegeben ist, beim Versicherungsamt eingegangen ist. Altersrente erhält der Versicherte vom voll. endeten 65. Lebensjahre an, auch wenn er noch nicht invalide ist. Witwenrente erhält nicht etwa jebe Witwe eines Bersicherten, sondern nur die dauernd invalide Witwe. Für die Feststellung ihrer Invalidität gelten dieselben Grundsätze wie für die des Versicherten. Waisenrente erhalten nach dem Tode des versicherten Baters seine ehelichen Kinder unter 15 Jahren. Und nach dem Tode einer weiblichen Versicherten ihre vaterlosen Kinder unter 15 Jahren. Als solche gelten auch ihre unehelichen Kinder. Stirbt eine versicherte Ehefrau, deren Ehemann erwerbsunfähig war und die ihre Familie ganz oder überwiegend erhalten hat, dann erhält ihr Ehemann Witwenrente und ihre Kinder Waisenrente, solange sie bedürftig sind. Hinterläßt der Versicherte Enkel unter 15 Jahren, deren Unterhalt er ganz oder überwiegend bestritten hat, so steht ihnen Waisenrente zu, solange fie bedürftig sind. Die Renten der Hinterbliebenen beginnen mit dem Todestag des Ernährers. War die Witwe an diesem Tage nicht invalide, so gelten für den Beginn der Witwenrente dieselben Bestimmun gen wie für den Beginn der Invalidenrente. Die Witwe erhält beim Tode des Ehemanns ein Witwengeld und die Waisen beim Bollenden des 15. Lebensjahres eine Waisen. aussteuer. Die Renten treten nach einer bestimmten Wartezeit ein, b. h. erst dann, wenn eine Anzahl Marfen geklebt sind. d. Während also bei der Krankenversicherung die Leistungen, falls sie notwendig werden, sofort eintreten, erhalten der Invalide und der 65jährige feine Renten, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist. Sie ist erfüllt bei der Invalidenrente nach 200 Beitragswochen, wenn in dieser Zeit mindestens 100 Beiträge geleistet worden sind, andernfalls nach 500 Beis tragswochen. Bei der Altersrente ist sie nach 1200 Beitragswochen erfüllt. Die Witwenrente wird auch nur dann gewährt, wenn der verstorbene Ehemann die Wartezeit für die Invalidenrente erfüllt hat und die Anwartschaft, von der gleich noch zu reden ist, aufrechterhalten hat. Die Beiträge Die Beiträge für die freiwillige Versicherung werden auf die Wartezeit für die Invalidenrente nur dann angerechnet, wenn mindestens 100 Beiträge auf Grund der Versicherungspflicht oder der Selbstversicherung geleistet worden sind. Das gilt nicht für Beiträge, die der Versicherte in den ersten vier Jahren frei millig geleistet hat, nachdem sein Beruf versicherungspflichtig geworden ist. ( Fortsetzung folgt) Zur Gründungsfeier der Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main, 1. April 1921. Schaffend Volk, fieh hier dein Zeichen, Reck' gebeugt, den Rücken grad; Denn die Geiftesnacht muß weichen: Licht foll werden deinem Pfad. Vierter Stand, nur Stand von Knechten, Deren Tag bisher nur Fron: Greife kühn nach neuen Rechten, Ewig vorenthalt'nem Lohn. Greif auch du nach fernen Sonnen, Пimm auch du dein Teil an Ruhm, Still den Durft am Wilfensbronnen In des Geiltes Heiligtum. Feg' hinweg ein frech Gesetze, Daß ein Knecht muß bleiben Knecht! Ilie mehr ein Despot verletze Eines freien Geiftes Recht! Und auch euch, der Arbeit Frauen Ift jetzt frei des Aufstiegs Bahn: Steckt voll mut und Selbstvertrauen Ziele Euch nun himmelan! Webmutsvoll mein Aug' fich feuchtet, Sucht den toten Pionier, Fackel, die der Nacht geleuchtet: Gruß, Karl Marx, im Grabe dir! Du haft uns den Weg bereitet, Der auch deines Lebens Bahn, Schickfalsragend uns geleitet Nach der Zukunft Kanaan. Gruß auch euch, die ihr berufen, Die ihr führen wollt hinauf Uns von Geiftes Tempelſtufen bin zu Menschheitshöhen auf. Iflauern, würdig folchen Strebens, Das dies Werk geschaffen hat, Fundament des neuen Lebens: Seil Dir, itolze Goethe- Stadt! Aus unserer Bewegung Die Ausgestaltung unferer Frauenabende Nr. 12 Marle Schleeh, Ich habe die in den Nummern 5, 8, 9 der„ Gleichheit" stattgefundene Aussprache über diesen Bunft sehr begrüßt; denn in der Tat ist es für die Aufklärung und Schulung unserer Genoffinnen von der größten Bedeutung, wie wir unsere Frauenabende aufziehen. Wenn ich heute hier das Wort nehme, so deshalb, weit bie mir bisher zu Gesicht gekommenen Vorschläge nur in den größeren Ortsvereinen zu verwirklichen sind. Borträge oder gar Serien von Vorträgen sind möglich und praktisch, wo am Orte oder in der Nähe jederzeit geeignete Referenten oder Referentinnen zur Verfügung stehen; fle werden auch dort sicher Früchte tragen, wo schon ein einigermaßen geschultes Menschenmaterial zur Verfügung steht. Ganz anders in den Orten, in denen unsere Ideen erst Eingang finden sollen, vor allem auf dem flachen Lande. Wenn ich an meinen Heimatsbezirt Schleswig- Holstein denke und mir im Geiste mein dortiges Arbeitsgebiet vorstelle, unsere mehr als 300 Dris vereine an der Nord-, an der Ostsee, auf den Inseln und in den Gutsbezirken, dann weiß ich, daß wir dort von vornherein den Gedanken der Frauenabende aufgeben müßten, wollten wir sie abhängig machen von wohlvorbereiteten Borträgen und von Zu hörern, denen man Themen wie„ Die französische Revolution" zue muten könnte. Und doch sind hier die Frauenabende nicht nur nicht weniger, nein, viel wichtiger noch als in den großen und mittleren Städten. Hier bestehen die zu uns kommenden Genosfinnen zum großen Teil aus Frauen, die das Bersammlungsleben faum fennen, die sich wenigstens vor der Revolution taum in eine politische Versammlung getraut haben. Deshalb müssen die Frauenabende zweierlei erfüllen: den Frauen das Zusammenkommen mit Gleichgesinnten nahebringen und ihnen vertrautmachen, und sie gelftig vorbereiten auf die Mitglieder- und öffentlichen Versammfungen, damit diese ihnen etwas zu geben vermögen. Um einmal mit den Genossinnen selbst diese Frage durchsprechen zu können, habe ich in den Wochen nach Ostern in meinem Bezirk zehn Frauenkonferenzen abgehalten, und zu ihnen alle Ortsvereine, insbesondere aber die kleinen, eingeladen. Ich fann den leitenden Genoffinnen unserer verschiedenen Bezirke gar nicht genug empfehlen, wo immer sie die Möglichkeit dazu haben, diesem Beispiel zu folgen. Zu unseren großen Bezirkskonferenzen tommen naturgemäß nur die Delegierten aus den großen Ortsvereinen; wie notwendig aber die Genoffinnen aus den fleinen Orten eine solche Aussprache haben, und mit welcher Freude sie an ihnen teilnehmen, das haben mir die fleinen Konferenzen gezeigt. Es ist auch nicht dasselbe, wenn wir gelegentlich einer Versammlung uns mit den Genoffinnen zusammensetzen und die Organisationsfragen mit ihnen durchsprechen; gerade der Austausch der Meinungen und Erfahrungen zwischen mehreren Vereinen ist das Wertvollste. In ben verschiedensten Teilen unserer Provinz haben unsere Bu fammenkünfte stattgefunden: in Kiel waren die an der Kieler Förde liegenden Ortschaften zum Teil Industriearbeiterschaft versammelt, in Rendsburg, in Flensburg die nördlichen, an das verlorene Nordschleswig grenzenden Industrie- und Landarbeiter orte, in Meldorf das fruchtbare Dithmarschen, in Neumünster, in Nr. 12 Die Gleichheit Altona, in Wandsbek die Großstädte mit ihrem meiten Nachbargebiet, in Oldenburg die Gutsbezirle, in Eutin die Holsteinische Schweiz und die Ostseebäder usw. Wenn mir überall die Teilnehmerinnen gesagt haben, daß ihnen diese Konferenzen viel neues gezeigt und manche Anregung gegeben hätten, so muß ich doch bekennen, daß vielleicht ich selbst am meisten von ihnen ge wonnen habe. Wenn es eines Anstoßes bedurft hätte, um das Bertrauen zu unserer Frauenorganisation, zur Aufklärung und Gewinnung der Frauen in mir zu stärken, diese schlichten Frauen mit ihren flaren und überzeugten Gedanken hätten es erreicht. Bedenken wir, wie jung unsere Frauenorganisation ist, bedenken wir ferner, daß wir erst seit der Revolution gleiche politische Rechte haben, bann können wir stolz auf das Erreichte blicken. Aber es muß weitergebaut werden, und dazu dienen uns die Frauenabende gerade dort, wo sie bisher überhaupt noch nicht bestehen, in den fleinen Städten und auf dem Lande. Hier aber liegt die Schwierigkeit: hier geht es nicht mit Refe renten aus den Großstädten, dazu fehlen die Menschen, und die Geldmittel. Hier müssen sich die Genossinnen selbst helfen, und sie Pönnen's und tun's! Ueberall, wo nur zwei bis drei Genossinnen sich an den Aufbau machen, und vor allem, wo die Genossen ihnen ein wenig helfen, haben wir in dieser Hinsicht die schönsten Erfolge zu verzeichnen. Freilich sehen diese Abende ganz anders aus wie in der Großstadt. Es wird aus der„ Gleichheit", aus fleinen Broschüren vorgelesen, die den Genoffinnen gesandt werden. Die " Frauenstimmen", das Protokoll der Kaffeler Frauenkonferenz füllen manchen Abend. Später wird zu schwierigeren Themen übergegangen. Daneben wird ein wenig für den Frohsinn geforgt. Ein Jugendlicher singt zur Laute, trägt ein paar Gedichte vor, oder die Genoffinnen fingen unsere alten Partei- oder auch ein paar frohe Volkslieder. Genoffinnen, die ihre Handarbeit mitbringen, werden nicht schief angesehen; sie sollen sich ja wie zu Hause fühlen. Dann wird auf die nächste Mitgliederversammlung hingewiesen und bevorstehende Parteiarbeit durchgefsprochen. Wird fo verfahren, so ziehen wir uns die besten tätigen Genoffinnen heran; den Beweis hat uns die Wahlarbeit bei der letzten Wahl geliefert. Kommt dann einmal ein Referent oder eine Referentin, so ist der Boden auch welt besser vorbereitet; der nachhaltige Wert des Vortrages ein viel größerer. Besonderen Wert lege ich bei diesen Frauenabenden auf die Mitwirkung unserer Jugend. Mehr noch als bisher beabsichtigen wir in Zukunft fleine Gruppen von Jugendlichen aus den Großstädten hinaus zu senden auf das Land in die Frauenabende; dort werden sie den Frauen eine Freude sein und gleichzeitig für ihren Jugendbund in den fleinen Orten agitieren. Ebenso wichtig ist, daß, soweit möglich, die Frauen mehrerer Orte sich gegenseitig helfen. So haben in unferen Frauenkonferenzen die Genoffinnen der Großstädte den Genoffinnen der umliegenden Orte versprochen, sie auf ihren Frauenabenden zu besuchen, und umgekehrt die Genoffinnen geFeten, in die Großstadt zum Besuch des Frauenabends zu kommen. Jetzt im Sommer werden vielfach Ausflüge von mehreren Orten nach einem Treffpunkt gemacht und dort von einer Referentin ein Bortrag gehalten. Benn es uns gelingt, in dieser Weise aufzubauen, dann werden wir Frauen den alten Gemeinschaftsgeist wieder in unfere Organifation hineinbringen; wir werden gleichzeitig nicht nur wähle rinnen, wir werden überzeugte Anhängerinnen unserer Ideen und unseres Zukunftsideals in den entlegensten Dörfern schaffen. Louise Schroeder. Kommunales Die Gesundheitspflege als Aufgabe der Kommunen. Den bisher vorhandenen oder noch neu zu schaffenden Gesundheitsämtern ist eine Aufgabe von weittragender Bedeutung gefeht. Sie gliedert sich in die drei Hauptabteilungen der allgemeinen, der fozialen und der individualisierenden Hygiene. Zum Aufgabenbereich der ersten Abteilung gehört die Straßen- und Wohnungshygiene( Straßenreinigung, Wohnungsaufsicht und-pflege, Seuchen und Schädlingsbekämpfung, Nahrungsmitteltontrolle usw.). Die Handhabung dieses Pflichtenfreifes ist in einer ganzen Reihe von Städten bereits in mustergültiger Weise geordnet. Einen sichtbaren Ausdruck fand das in der Borkriegszeit in dem ständigen Herabgehen der Erkrankungs- und Todesziffern, die von dem Stand der Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit in den Straßen, der Beschaffenheit des Wassers, der Wohnungen usw. beeinflußt werden. Hier hat sich während des Krieges und in der Nachfriegszeit mancherlei so verschlechtert, daß Schmuhkrankheiten, wie Kräge und Berlaufung, leider nicht mehr zu den Seltenheiten ge119 hören. Auch wird Schaden gestifter durch die kostentechnische Un möglichkeit, in vordem gewohnter Weise zu desinfizieren. Demgemäß wird es eine wichtigste Aufgabe der Stadtgesundheitsämter fein, bei ftrengster Sparsamkeit die letzten technischen Mittel und Möglichkeiten der Reinhaltung und Entgiftung zu entwickeln und zu handhaben. Mehr ins einzelne und Persönliche gehen die Aufgaben der fozialen Hygiene. Mutterschutz, Säuglings- und Kinderfürsorge ftehen an erster Stelle. Ihr Wesen und Inhalt ist an dieser Stelle so oft, so eingehend und eindringlich gewürdigt, daß ein Hinweis genügt. Hier sind die Städte in der Hauptsache auch nur die Vollzugsorgane gefeßlicher Ordnungen. Ein Umstand, der indessen die Wichtigkeit der Stadtaufgaben eher erhöht, denn die Art, wie eine gefeßliche Ordnung in die Wirklichkeit umgesetzt wird, ist für ihre Wirkungsmöglichkeit entscheidend. So macht z. B. in Frankfurt am Main die stadtfeitig gewährte Hauspflege den Mutter- und Familienschutz erst zu dem, was er sein kann, indem sie die Mutter vor Siechtum, den Haushalt und damit die Familie vor Verwahr. losung und Niedergang bewahrt. Bon ganz besonderer Bedeutung ist die Schulgesundheitspflege und die Berufsberatung. Mit beiden stehen wir eigentlich erst in den Anfängen. Zur fachgemäßen Gestaltung der Schulgesundheitspflege gehört unbedingt der für jedes Kind anzulegende Personal bogen, der bei Schuleintritt zu enthalten hat: ziffernmäßige Angaben über Länge und Gewicht, Hinweise auf etwaige förperliche Besonderheiten oder Anomalien, auf im Säuglingsalter oder später aufgetretene Erfrankungen sowie den Befund der ersten schulärztlichen Untersuchung. Dieser Bogen ist fortzuführen und ent fprechend zu ergänzen. Er wird bei der auf der psycho- analytischen und psychotechnischen Methode aufgebauten Berufsberatung wertvolle Dienste leisten und manches Kind vor den traurigen Umund Abwegen ungeeigneter Berufswahl bewahren fönnen. Das märe aber auch, rein gesundheitlich gesehen, ein nicht zu unterschäzender Borteil, denn wenn der gesunde Körper die Voraus fegung des gefunden Geistes ist, so ist auch, umgekehrt gesehen, die den gerne geübten Beruf begleitende selische Freudigkeit und Zu friedenheit von wohltuendem Einfluß auf das förperliche Befinden. Endlich steht auch der gesamte Arbeiterschutz, in diesem Fall besonders die Gewerbehygiene, in innigem Zusammenhang mit dem auf die frühesten Kindheitstage zurückgreifenden Gesundheitsschutz, der fonach, unbeschadet der allgemeinen Borschriften, einen in etwas auf den einzelnen eingestellten Einschlag erhalten kann. Auch hier können die Gesundheitsämter durch Einflußnahme auf die Auswahl der mit der Fabrifpflege betrauten Personen sowie durch geeignete stadtseitige Gewerbehygiene unendlich viel zur Gesunderhaltung der Arbeiterschaft beitragen. Einen ganz besonderen Unterton hat neuerdings die Bekämpfung der chronischen Volkskrankheiten bekommen. Die Tuberkulose hat infolge der jahrelangen Unterernährung und des Wohnungselends eine unheimliche Ausbreitung gewonnen. Ihr entgegenzuwirken, ist um so schwieriger, als der Mangel an Milch und Butter, wie ihre Berteuerung und die anderer lebenswichtiger Nahrungsmittel eine durchgreifende Bekämpfung von der ernährungstechnischen Seite ungemein erschwert und vielerorts geradezu ausschließt. Das selbe gilt von dem Kampf gegen den Wohnungsmangel und das Wohnungselend, der durch das Fehlen oder die Ueberteuerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ganz ungeheuer erschwert wird. Hier muß selbst oft das beste Wollen und die äußerste Anstrengung der behördlichen Stellen zerschellen, wenn ihnen nicht aus der Mitte der Bevölkerung, und insbesondere von den Frauen, die nötige Unterstützung wird. Wenn, wie zu hoffen steht, unsere Genoffinnen in größerer Anzahl von den Ausbildungsmöglichkeiten der Akademie der Arbeit Gebrauch machen, dann werden wir fünftig auch in genügender Sahl Wohnungs- und Familienpflegerinnen zur Berfügung haben, die, aus den breiten Schichten des Volkes stammend und mit feinen Nöten und Bedürfnissen aus eigener Erfahrung vertraut, erziehlich ganz anders einwirken können, als die meist aus anderen Kreifen stammenden, an Zahl absolut unzureichenden Pflegekräfte von heute. Es wäre nun noch ein Wort über die Sonderaufgaben der Krüppelfürsorge wie über die so unendlich wichtige Frage der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten zu sagen. Da aber diese beiden Gebiete in der Gleichheit" schon des öfteren ausführlich behandelt worden sind, sei auf die bezüglichen Darlegungen ver wiefen. Abschließend möchte ich noch auf eine wertvolle Arbeit aufmertfam machen, in der der rühmlichst bekannte Frankfurter Sozialhygienifer Dr. Hanauer Die öffentliche Gesundheitspflege in Frankfurt a. M., ihre Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben" fenn 120 Die Gleich heit zeichnet( Berlag Minjon, Frankfurt a. M.). Die Schrift gibt intereffante Mitteilungen über Theorie und Praris der Gesundheits. pflege in einem Gemeinwesen, das sich von je durch mustergültige hygienische und soziale Fürsorgeeinrichtungen ausgezeichnet hat und baher in manchem Sinne vorbildlich sein kann. Sie enthält außer dem brauchbare Vorschläge entsprechender Ausgestaltung und sei daher allen Interessenten eindringlich empfohlen. Henr. Fürth. Aus der Frauenbewegung des Auslandes Schweiz. In Bern beschäftigt sich eine zu diesem Zweck zu fammengefeßte Kommission mit der Aufstellung von Leitfäßen für ben Ausbau der Mutterschaftsversicherung. Letztere soll als ein Bestandteil der Krankenversicherung angesehen werden und in diesem Sinne obligatorisch sein. Die Mutterschaftsversicherung soll ärztliche Behandlung, Arznei und Hebammendienst, sowie weitere Fürsorgeleistungen an die Schwangeren, die Mutter und das Kind in Form von Geld und Naturalleistungen gewähren. * Gleicher Lohn bei gleicher Leistung. In Schweden sprach sich der Ausschuß zur Regelung staatlicher Gehälter für gleiche Be soldung von Männern und Frauen bei gleicher Leistung aus. ⭑ Das Frankreich. Gehälter für stillende Mütter. Sinten der Geburtenziffer gibt den französischen Patrioten zu immer größerer Sorge Anlaß. Der Deputierte des Seine- Departements, Prof. Picaud hat nun einen Gesetzesvorschlag eingebracht, in dem die Pflicht des Staates und der Allgemeinheit zum Ausdrud gebracht wird, die Mutterschaft zu bezahlen. Danach foll jede französische Frau während der letzten vier Monate ihrer Schwangerschaft bis zum zweiten Monat nach der Entbindung, falls fie selber stillt und feine Arbeit annimmt, ein Monatsgehalt von 300 Fr. erhalten. In jeder Gemeinde soll ein Bureau zum Schutz der Mütter und Kinder errichtet werden. Man hofft so die Geburtenziffer zu heben, um möglichst viel Menschen für militaristische Zwecke zu haben. Nr. 12 England. Lady Astor, das einzige weibliche Mitglied des Unterhauses, hat einen Gesezentwurf zum Schuße der unehelichen Mütter eingebracht. Der Hauptzweck des Gesetzes besteht darin, der unehelichen Mutter die gesetzlichen Rechte zu gewähren, die ihr bis jetzt vorenthalten sind. Nach dem heute geltenden Gesetz kann der Bater des Kindes, wenn die Vaterschaft anerkannt ist, das Kind vor dem 16. Lebensjahre der Mutter ganz wegnehmen, wenn sie nicht bereit ist, ihren Wohnsiz dort zu nehmen, wo er es bestimmt. Das neue Gesetz sieht für Vater wie Mutter die gleichen Rechte und Pflichten dem Kinde gegenüber vor. Ferner kann die Mutter einen Vormund bestimmen, der nach ihrem Tode mit dem Vater zu verhandeln hat. Bücherschau Eine sehr empfehlenswerte Neuerscheinung des Vorwärtswärts- Verlages sind die beiden Novellen„ Hans und Heinz Kirch" und„ Die Söhne des Senators", die in einem hübschen kleinen Bändchen vereinigt sind. Storms sämtliche Werke zeichnen sich bekanntlich durch eine wunderschöne, ruhige Erzählungsweise aus. So auch diese beiden Geschichten. In Hans und Heinz Kirch" steht das Verhältnis zwischen Vater und Sohn im Vordergrund. Storm schildert in seiner einfachen, schönen Sprache, wie durch allzu strenge väterliche Zucht, durch zuweit getriebenen Ehrgeiz und durch das Fehlen liebevollen Verstehens ein wertvolles junges Menschenleben zerstört wird. Erst als es zu spät ist, erkennt der „ Die harte, eigenwillige Mann den Fehler seines Lebens. Söhne des Senators" zeigen uns auch die Hartnäckigkeit menfchlichen Eigensinns, doch klingt diese Erzählung nicht tragisch, sondern froh und versöhnlich aus. Die beiden Brüder sind sich im Grunde ihres Herzens der Zwecklosigkeit ihres Starrfinns wohl bewußt. Sie leiden selbst darunter und schließlich siegt bei beiden E. R. die Vernunft. Verantwortlich für die Redaktion: Frau Klara Bohm- Schuch. Druck: Vorwärts Buchdruckeret. Verlag: Buchhandlung Vorwärts Paul Singer G. m. b. S. sämtlich in Berlin SW 68, Lindenstraße 3 Reichelk 146 Filialen in Groß- Berlin Zentralbetrieb: Schlesische Straße 28 REICHELT LADEWIG UNION LORELEY ASSMANN