Nr. 5 32. Jahrgang Die Gleichheit Zeitschrift für die Frauen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Mit den Beilagen: Rinderland. Die Frau und ihr Haus Die Gleichheit erscheint 2 mal im Monat Preis: Vierteljährlich 3,30 Mart Inserate: Die 5 gespaltene Nonpareillezeile 6,- Mt., bei Wiederholungen Rabatt Das Streifproblem Berlin 1. März 1922 Lange Zeit war der Streif d as Mittel des Klassenkampfes. 3war war das unmittelbare Rampfziel der vielen Streifs borrevolutionärer Zeit fast ausnahmslos die Verbesserung der Lohn und sonstigen Arbeitsverhältnisse innerhalb der tapitalistischen Gesellschaft. Weitergehende Ziele, die Erlangung politischer Machtpositionen durch Massenstreits, lebten bis zur Revolution nur in unserer Vorstellungswelt. Der Massenstreit ist nicht zur Anwendung gekommen gegen den Massenmord Krieg, nicht gegen die vielen Einschränkungen der mühsam in Friedenszeit erworbenen Arbeitsrechte( Hilfsdienstgeset, Frauenarbeit usw.). Wie bei uns nahm das die Arbeiterschaft aller in den Krieg hineingerissenen Länder als etwas Unabänderliches hin. Die Beit politischer Streiks tam für die deutsche Arbeiterschaft erst nach der Revolution. Sie bezwang den Staatsstreich Kapps im März 1920 durch Generalstreif. Diese Tatsache beleuchtet ein Stück Entwicklung im Klassenkampf. Die Arbeiterschaft kämpfte in diesem Massenstreit um die mit der Revolution erworbenen staatsrechtlichen Macht- und Kampfmittel des Klassentampfes. Sie leistete ein Vorpostengefecht im Kampf um die Herrschaft des im freien Volksstaat organisierten Volkswillens über die Wirtschaft usw.".( Görlitzer Brogramm, I. Teil, Absatz 8.) Das heißt: sie fämpfte für die Erhaltung der Organisation dieses Volkswillens, wie sie unser demokratisches Staatswesen darstellt( als Grundlage des neuzeitlichen Klassentampfes). Inzwischen haben wir wirtschaftliche Streifs erlebt, die geeignet waren, diefe Grundlage des Klassenkampfes schwer zu gefährden. Zu diesen muß auch der Streit der Eisenbahnbeamten gerechnet werden. Es stellt der Solidarität der Arbeiterschaft ein durchaus ehrendes Zeugnis aus, wenn ihre Sympathie auf seiten der Streifenden stand. Es ist nur eine Frage, ob diese selbstverständliche Sympathie sich nicht besser streifverhütend hätte auswirken können. Das wäre geschehen, wenn die Beamtenschaft die Solidarität der Arbeiterschaft vor Eintritt in den Streit zur wirksamen Unterstützung ihrer Forderung angerufen hätte. Niemand kann sich den tieferen Ursachen des Streifs( unzulängliche Bezahlung der mittleren und unteren Beamten) verschließen. Vor allem aber ist die Erbitterung über die unverhältnismäßig hohe Klassifizierung der höheren Beamten durchaus gerechtfertigt. Trotzdem können wir den Streit der Beamten nicht nur nicht billigen, wir müssen vielmehr das bedingungslose Streifrecht der Beamten grundsätzlich ablehnen. ... Die Arbeitsverweigerung der Beamten muß anders bewertet werden als die der Arbeiterschaft. Der Arbeiter steht einem Arbeitgeber gegenüber, der feinerlei Verpflichtungen ihm gegenüber hat. Anders ist das bei dem Beamten, dessen Arbeitgeber, der Staat, ihm gegenüber lebenslängliche VerPflichtungen hat( Unkündbarkeit des Dienstverhältnisses, Ruhegehalt usw.). Diesen Rechten müssen erhöhte Verpflich fungen gegenüber der Allgemeinheit, die im Staat organifiert ist, gegenüberstehen. Der Beamte, der alle Rechte des Zuschriften sind zu richten an die Redaktion der Gleichheit, Berlin SW 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Amt Morigplag 107 17 Expedition: Berlin SW 68, Lindenstraße 3 freien Arbeiters für sich in Anspruch nehmen wollte, müßte auf seine besonderen Vorrechte verzichten. Ist es schon notwendig und üblich, daß die Arbeiter einander benachbarter Gewerbezweige sich wegen der gegenseitigen Gefährdung über den Eintritt in Streiks verständigen, so ist das bei den Verkehrsbeamten im besonderen Maße der Fall. Sie stehen als Vermittler der Arbeitsprodukte bon Fabrik zum Konsumenten, ja im Personenverkehr sogar als Vermittler der Ware Arbeit selbst, im wichtigsten Wirtschaftsbetriebe. Kann aus dieser Wichtigkeit des Betriebes an sich auch den Beamten das Streifrecht nicht abgesprochen werden, so muß sie ihnen doch die Pflicht auferlegen, nur mit ZuStimmung der organisierten Arbeiterschaft den Streik aufzu= nehmen. Die Reichsgewerkschaft der Eisenbahnbeamten hat aber nicht einmal Vereinbarungen mit den Nachbarorganisationen( Deutscher Eisenbahnerverband, Verband der Maschinisten und Heizer) zu treffen versucht. Abgesehen von diesem mit der sozialen Einstellung der Beamten im allge= meinen zusammenhängenden Verstoß gegen die soziale gute Sitte, sind andere schwere Fehler begangen worden, so die Unterlassung der Urabstimmung innerhalb der Mitgliedschaft der Reichsgewerkschaft und Aufnahme des Streiks während der Verhandlungen. Uns interessiert die sozialwirtschaftliche und wirtschaftspolitische Seite des Problems am meisten. Die sozialwirtschaftliche Lebensauffassung, die die Beamtenschaft aus der vorrevolutionären Zeit mit übernommen hat, spielt bei dem Streifanlaß feine unerhebliche Rolle. Man sollte meinen, daß gerade die höhere Beamtenschaft auf Grund ihrer Kenntniffe von der Lage des Staates und ihrer so oft hervorgehobenen höheren Verantwortlichkeit sich bei ihren Gehaltsforderungen in erster Linie von sozialwirtschaftlichen Gesichtspunkten leiten lassen müßte. Es sind jedoch Rangunterschiede ausschlaggebend, die in Lebensgewohnheiten zum Ausdruck kommen, deren Befriedigung erheblichen Mehrverdienst erfordert. Wir müssen uns flar darüber sein, daß fich die Beamtenschaft zu einem erheblichen Teil, und zwar gerade die höhere, lediglich zwangsweise auf die Demokratie eingestellt hat. Die soziale Wirtschaftsauffassung wird sich nur ebenso zwangsläufig bei einem großen Teil der Beamtenschaft durchsetzen. Dabei ist nicht an einen Zwang mit drakonischen Mitteln gedacht. Die 3wangsläufigkeit wird und muß sich aus dem Gang der Entwicklung ergeben, in den fich der Volkswille bewußt und verantwortlich einstellen muß. Auch der Arbeiter muß heute bei seinen wirtschaftlichen Kämpfen ganz anders bedeutsame Faktoren in Rechnung setzen als früher. Die Arbeiterführer waren vor der Revolution mehrfach gezwungen, im Hinblick auf schlechte Konjunktur vor Streits zu warnen, troß ihrer berechtigten Gründe( z. B. Bebel gegen den Maurerstreik von 1907). Heute muß die Arbeiterschaft bei allen Streits die außenpolitischen Folgen bedenken, die durch Entwertung des Streikobjekts( Sinten des Geldwertes) den Streit selbst entwerten. In demselben Maße muß das von der Beamtenschaft verlangt werden, die hier ein gemeinsames Interesse mit der Arbeiterschaft verbindet. 42 Die Gleich beit Der wirtschaftliche Streit der Eisenbahnbeamten hat ein nnenpolitisches Zwischenspiel gezeitigt, das im Hinblick auf die kurz bevorstehende Konferenz in Genua für die Festigung Deutschlands in wirtschaftlicher Beziehung nicht ohne Belang ist. Der Streit gab den Rechtsparteien willkommenen Anlaß, zu versuchen, das Kabinett der Erfüllungspolitik zu stürzen. Die Linksparteien hieben aus agitatorischen Gründen in dieselbe Kerbe. Dank der entschiedenen Politik unserer Partei ist der Versuch danebengelungen. Sein Gelingen hätte außenpolitische Folgen von unabsehbarer Tragweite nach sich ziehen müssen. Beamte und Arbeiter dürfen im demokratischen Staatswesen nicht neben oder gar gegeneinander, fie müssen mit- und füreinander arbeiten. Die Arbeiterschaft kann für sich in Anspruch nehmen, für die Interessen der Beamtenschaft unter den schwierigsten Verhältnissen gekämpft zu haben, ehe diese selbst an ernsthafte Kämpfe dachte. Es kann sich für uns auch heute nicht darum handeln, das Beamtenrecht verschlechtern zu wollen, sondern lediglich darum, das Streikrecht der Beamten einem allgemeinen Arbeiterrecht einzuordnen. Minna Todenhagen. Wir warten Worauf wir armen Teufel warten? Auf rote Rofen und Hepfel im Garten, Im Garten vor'm Tor und im Menichengarten! Die Sonne foll ſteigen, Die aus der Gruft Das Leben zu leuchtendem Lachen ruft. Wir haben gehungert und haben gefroren, Der Tord blies hart durch Haus und Kleid, Die letzte Hoffnung fchien verloren, So unausfprechlich war das Leid. Mun rüsten wir die scharfen Spaten Und warten auf der Lerche Lied, Das uns erlöft zu neuen Taten Und mit uns in den Frühling zieht. Valentin Traudt. Preissteigerung und Geldentwertung Anschaulicher als der schönste Zeitungsauffah in Fettdruck beweist folgende Gegenüberstellung, wie riesengroß die Geldentwertung vorgeschritten ist. Man kaufte für: 1914 1 Mt. je 1 Pfd. Mehl, Zuder, 12345678902 Salz, 5 Pfd. Kartoffeln, 1 Liter Milch, 1 Ei und 1 Hering 1921 1 Baar Kinderschuhbänder 2 Brötchen zu je 50 Gramm 1 Salzhering Bfd. Zwiebeln 1 Paket Streichhölzer 2 Pfd. Kochäpfel 11 8 Pfd. Brot " 20 frische Eier 1 3tr. Kartoffeln 1 " " 4½ 3tr. Kohle 11 1/4 Ztr. Mehl " 5 Pfd. Butter " " 1 guten Frauenrod " 1 fette Gans 1 Paar Schuhe " " 60 " 100 " 300 1000 " 14 Meter Leinwand den Lebensmittelbedarf einer Arbellerfamilie 1 Herrenanzug n. Maß 1 Zweizentner- Schwein 1 Milchkuh 1 Arbeiterwohnungseinrichtung 2000 den jährlichen Lebens" 1 Liter Milch 1 Taschentuch 1 fleine Rolle Nähgarn 12 Pfd. Rindfleisch 2 Dosen Schuhcreme 12 Pfd. Margarine 1 Baar Hosenträger 1 Hafen 1 Paar Schuhe 1 Küchenschrank bedarf für eine gutfitu- 1 Herrenanzug ierte Beamtenfamilie Die angegebenen Preise sind Berliner Preise, die im Juli 1914 und im November 1921 gezahlt werden mußten. ( Lederarbeiter- Zeitung). Nr. 5 Haushaltsrechnung- Haushaltsplan Führung einer Haushaltsrechnung im privaten Haushalt Man hat gar oft in unseren Kreisen die Notwendigkeit der mit einer geringschäßigen Handbewegung abzutun versucht. Dies um so mehr in der jetzigen Zeit, wo es durchaus nicht möglich ist, bei fortschreitender Geldentwertung das Eins gesundes Verhältnis zu bringen. Es drängt sich aber die kommen mit den allerlebensnotwendigsten Ausgaben in ein Führung der Haushaltsrechnung spricht. Dann darf ferner Frage auf, ob denn nicht gerade dieser Umstand für die behauptet werden: Wenn die Familie oder der private Haushalt die Belle im Staats- und Wirtschaftsleben bildet, so müssen dieselben gleich dem Geschäftshaushalt irgendeines Unternehmens und gleich dem Haushalt der öffentlichen Körperschaften( Gemeinde, Bezirk, Kreis usw.) kaufmännisch geordnet und geführt werden. Was soll die Haushaltsrech nung nun eigentlich bezwecken? In den meisten Fällen wird sie in der Bragis dort ge führt, wo zwei Menschen durch Berehelichung einen Haus halt neu gegründet und möglichst rasch einen Ueberblic haben möchten, wie hoch ihr reines Wirtschaftsgeld pro Woche sein muß und welchen Betrag sie zur Deckung etwa vorhandener Schulden oder noch zu machender größerer not wendigerer Ausgaben übrig behalten. Schon nach kurzer Zeit stellen sie oft die Rechnungsführung ein, da das ganze vielleicht Ernüchterung, wenn nicht gar Enttäuschung in ihr junges Eheglück gebracht hat. Aber gerade dieser Umstand, daß die Haushaltsrechnung so falt und unverhüllt uns un sere Notlage und Armut vor Augen führt, spricht ungemein für dieselbe. Wenn man nun noch andere Seiten in Betracht zieht, so darf doch hervorgehoben werden, daß es für die Hausfrau ein stetes Gefühl der Beruhigung ist, zu wissen, wo in der letzten Lohnwoche ihre bescheidenen Mittel ge blieben sind. In unserer nervös aufgeregten Zeit, die bei stets schwankenden Lebensverhältnissen nie eine stabile Grundlage aufkommen läßt, wäre in vielen Familien man ches harte Wort bei Führung einer Haushaltsrechnung nicht gefallen, ja unmöglich gewesen. Einen weiteren wirtschaftlich- erzieherischen Erfolg erreicht die Haushaltsrechnung damit, daß die Hausfrau inner Ge legenheit zur Prüfung ihrer Ausgaben hat und bei der leider stets tiefer sinkenden Lebenshaltung die Ausgabe posten finden muß, welche noch eine etwaige Kürzung zu lassen, ohne daß das geistige und körperliche Wohl der An gehörigen zu sehr darunter leidet. Eine Hauptforderung ist natürlich, daß die Haushaltsrechnung ehrlich geführt wird, sonst ist sie überhaupt völlig zwecklos. Es dürfen keine Aus gaben gemacht werden, deren man sich hinterher schämt und dann durch Eintragung eines Postens lebensnotwendiger Ausgaben zu vertuschen sucht. Was die praktische Durchführung der Haushaltsrechnung anlangt, so bedarf es keiner großen Umstände. Etwas guter Wille wird täglich die paar Minuten Zeit aufbringen, und ein kleines Heft dürfte wohl auch in jedem Haushalt vor handen sein, in das man mit Bleistift die Angaben macht. Wenn man noch berücksichtigt, welch große Bedeutung streng geführte Arbeiterhaushaltsrechnungen bei statistischer Berar beitung zu gewerkschaftlichen Zwecken haben, so wird man erkennen, daß die Haushaltsrechnung gerade in jetziger Zeit durchaus empfehlenswert erscheint.( Siehe„ Gleichheit" vom 15. November 1921, Artikel Wintersorgen" " Wintersorgen" von Elli Radtke.) Wenn die Haushaltsrechnung einen Rückblick im Haus halt ermöglicht, so soll der Haushaltsplan die Richtlinien für die nächste Zeit aufstellen. Es soll nicht verkannt werden daß die Führung der Haushaltsrechnung nur vom guten Willen abhängig, dagegen die Aufstellung des Haushalts planes jetzt geradezu unmöglich ist. Man sucht zunächst durch Festlegung der laufenden Ausgaben, wie Brot, Milch, Fett, Fleisch usw., dann der Ausgaben für Miete, Schulgeld, Be Schaffung von Kleidung, Fußzeug, Wintervorräten usw. eine 9 n h C 2258 D. m F be Be w 21 un m de ei V 19 117 19 N fe G 87 24 gi b di Te δ δ 5 1 h うま d -0 a ta et ze ht d, 11 in ht bie IT, ge Dei ile n cht cht Be Der bes Bu Ins rd, us Ind ger ing ter und bor cht. eng rar man Nr. 5 Die Gleich beit gewisse Grundlage zu erlangen. Das Risiko unvorhergesehener Ausgaben bei Krankheit, Streif, Arbeitslosigkeit, Brandschaden usw. sucht man durch Eingehen entsprechen der Versicherungen abzuwenden. So bleibt bei den gegen wärtigen Verhältnissen, wo eine phantastische Preisbildung nur unzulängliche Lohnerhöhungen nach sich zieht, die Aufstellung des Haushaltsplans auch für die kürzeste Zeit eine schwere und ungewisse Sache. Aber man sollte doch versu chen, im Interesse der Wirtschaftlichkeit jedes Haushaltes, größere Ausgaben rechtzeitig ins Auge zu fassen. Im großen und ganzen darf schließlich auch behauptet werden, daß ein geordnetes Wirtschaften im eigenen Haushalt langsam auch das Verständnis für unsere großen Wirts schaftsprobleme erwachen läßt und somit ein Stück politi Scher Erziehung erfüllt wird. E. H.( Kaiserslautern.) Die Aufhebung der Demobilmachungsvorschriften Die feinerzeit nach Beendigung des Krieges erlassenen Borschriften für die Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung follen laut Verordnung der Reichsregierung zum 31. März d. J. aufgehoben werden. Es sind dies alles Vorschriften sehr wichtiger Art. Wir entnehmen dazu der„ Gewerkschaftlichen Frauenzeitung" vom 25. Januar folgendes: Folgende Vorschriften kommen in Frage: Anordnung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Ar beiter vom 23. November 1918 und Ergänzung vom 17. De. zember 1918. Verordnung über die Regelung der Arbeitszeit der Angestellten während der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 17. März 1919. Berordnung über Sonntagsruhe im Handelsgewerbe und in Apotheken vom 5. Februar 1919. Berordnung über die Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobil machung vom 3. September 1919 und 12. Februar 1920. Berordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 25. April 1920, eingeschränkt durch die Verordnung vom 5. März 1921. Anordnung über Arbeitsnachweise vom 9. Dezember 1918 und Berordnung über Meldepflicht vom 17. Februar 1919. Reichsverordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 26. Januar 1920 einschließlich der produktiven Erwerbslosenfürsorge(§ 15), ursprünglich geregelt am 13. November 1918, Nachträge vom 6. Mai 1920 und vom 11. August 1920. Berordnung vom 8. November 1920 über Betriebsabbrüche und -ftillegungen. In Kraft bleiben, obwohl es sich ebenfalls um Verordnungen der Nachkriegszeit handelt, jedoch um solche, welchen ausdrücklich Gefegestraft gegeben ist: Berordnung vom 23. Dezember 1918 über Tarifverträge und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten. Gejegestraft gemäß§ 32. Berordnung betreffend eine vorläufige Landarbeitsordnung vom 24. Januar 1919. Gesetzeskraft nach§ 19 bis zum Erlaß einer end. gültigen Landarbeitsordnung. Berordnung über die Errichtung von Arbeitskammern im Bergbau vom 8. Februar 1919. Gesegestraft gemäß§ 47. Berordnung über die Arbeitszeit in den Bäckereien und Konditoreien vom 23. November 1918. Beit Dom Elit aus für den, uten alts urd Fett Be eine Berordnung über die Entlohnung und Errichtung von Fachaus schüssen im Bäcker- und Konditorgewerbe vom 2. Dezember 1918. Als im vergangenen Jahre der Termin für die Außerkraftsetzung der angeführten Vorschriften festgelegt wurde, bestand bis zu einem gewissen Grade noch die Hoffnung, daß bis zum 31. März d. I. die verschiedenen Materien entweder durch selbständige Geseze oder durch ein neues Arbeitsrecht ganz allgemein geregelt werden fönnten. Diese Hoffnung war eine trügerische. Ebenso trügerisch war die gleichfalls vorhandene Hoffnung, daß sich bis zu dem in Aussicht genommenen Termin die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Zustände auf dem Arbeitsmarkt soweit gebessert haben würden, daß die Demobilmachungsvorschriften nicht mehr nötig fein würden. Bis jetzt ist ohne sie aber noch nicht auszukommen, Günstigsten 43 falls fönnte man einige davon entbehren. Unentbehrlich sind bis jetzt die Anordnungen über die Regelung der Arbeitszeit, über die Arbeitsnachweise, über die Erwerbslosenfürsorge, über Betriebs-' stillegungen, über die Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten. Weder der Entwurf eines Gejeges zur Regelung der Arbeitszeit, noch der Entwurf einer Schlichtungsordnung, noch der Entwurf des Arbeitsnachweisgesetzes find so weit gediehen, daß mit baldiger Berabschiedung gerechnet werden kann. Ebensowenig besteht Aussicht auf baldige gefeßliche Festlegung der Bestimmungen, nach denen in Zu funft Erwerbslosen ein Anspruch auf Unterstüßung zusteht. Deshalb muß die Regierung Vorsorge treffen, daß die unentbehrlichen Bestimmungen der Demobilmachungsvorschriften über den festgesetzten Termin hinaus in Kraft bleiben. Seitens der Gewerk fchaften find entsprechende Schritte bereits unternommen worden." Eine Verordnung, die auf keinen Fall wieder verlängert werden darf, ist die über die Freimachung von Ar beitsstellen. Diese Borschrift hatte ursprünglich den 3wed, den bei Kriegsende in ihre alten Arbeitsstätten zurückkehrenden Männern die Plätze wieder freizumachen, die während des Krieges von Hiergebliebenen besetzt worden waren. Im Laufe der Zeit hat sich diese Verfügung aber als eineAusnahmeverordnung gegen die Frauen ausgewirkt. Sie wurde fast ausschließlich dazu benutzt, arbeitswillige Frauen aus ihren Plätzen zu verdrängen und sie bei der Neu besetzung eines Postens zurückzuweisen, meistens mit dem Hinweise darauf, daß die betreffende Frau nicht unmittelbar auf den Erwerb angewiesen wäre. Auf diese Weise ist der Frau das gleiche Recht auf Arbeit genommen worden, und unsere Vertreterinnen sind auch schon seit langem bemüht, diesem Uebelstand abzuhelfen. Es kam dann auch zu einer formellen Einschränkung dieser Vorschrift durch Verordnung vom 5. März 1921, nach der„ die Freimachung von Arbeitsplägen nur noch in Orten von mehr als 100 000 Einwohnern erfolgen kann und auch nur dann, wenn die Zahl der Empfänger von Erwerbslosenunterstüßung regelmäßig mehr wie 11 Proz. der Bevölkerung beträgt". Aber auch diese Einschränkung hat praktisch feinen Wert und bietet keine Gewähr für die Abschaffung des Mißstandes, daß der Frau, ganz besonders der verheirateten Frau, Schwierigteiten in ihrer Erwerbstätigkeit gemacht werden. Eine derartige Verordnung ist überlebt und widersinnig. So notwendig es ist, die obengenannten anderen arbeitsrechtlichen Verordnungen gesetzlich festzulegen, so notwendig ist es auch, diese Bestimmung, die ausschließlich die Frauen benachteiligt, gänzlich verschwinden zu lassen. Rentenversorgung der Kriegerwaisen Die Rentenversorgung der 11 Millionen deutschen Krie gerwaisen richtet sich nach dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920. Neben der Versorgung ist es Aufgabe der amtlichen sozialen Kriegsbeschädigten- und Kriegerhinterbliebenenfürsorge, die aus der Anwendung des Gesetzes sich er gebenden Härten nach Möglichkeit auszugleichen und dabei auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen einzugehen. Die Gesundheits- und Jugendfürsorge zählt mit zu den Aufgaben der sozialen Fürsorge. Die Grundlage bleibt jedoch immer die gesetzliche Rentenversorgung. Wie überall auf dem Gebiete der Sozialpolitik und Wohlfahrtspflege, so werfen auch hier die verheerenden Folgen des Krieges ihre schwarzen Schatten. Obwohl mit dem Reichsversorgungsgesetz eine Erhöhung der Bezüge vorgenommen und die Teuerungszulage ab 1. Januar 1921( allerdings schon für die damaligen Berhältnisse durchaus unzulänglich) von 25 Broz. auf 35 Proz. erhöht worden ist, steht die Höhe der Rente in einem kläglichen Verhältnis zur Teuerung. Ausgeschlossen ist es, mit den vom Reich gewährten Renten den Lebensunterhalt der Waisen selbst dann in angemessenem Umfange zu bestreiten, wenn die amtliche soziale Fürsorge Iaufende Zuschüsse gewährt, was aber nur in Ausnahme fällen und zeitlicher Begrenzung geschieht. 44 Dte Waise eines gelernten Arbeiters, der die einsache Ausgleichszulage zusteht, also ein Viertel mehr an Grund rente erhält als das Kind eines Tagelöhners, bezieht gegen wärtig nach dem Reichsversorgungsgesetz in der Orts klasse.V eine Rente von 94,20 Mk. monatlich. Durch einen Erlaß des Reichsarbeitsministeriums vom 1. Dezember 1921 wird dazu ein Teuerungszuschuß von 40 Mk. monatlich ge währt, auf den aber ein Rechtsanspruch nicht besteht und der nur bei Bedürftigkeit gewährt wird. Waren schon bei Inkrafttreten des Rcichsversorgungsges.'ses die den Krieger waisen zuerkannten Renten sowohl bei Halb- als auch Voll waisen als unzulänglich anzusprechen, so gilt dies bei dem seit August 1921 stattgefundenen ungeheuerlichen Fortschrei ten der Teuerung noch viel mehr. Eine Halbwaise hat bis jetzt Anspruch auf 15 Proz. derjenigen Rente, die einem Kiiegsbeschädigten bei Erwerbsunfähigkeit zustehen würde. Die Vollwaisen erhalten 25 Proz. Bei der Festsetzung dieser Hundertsätze ist aus der früheren Gesetzgebung der alte vebelstand mit übernommen worden, die Waisenrenten stets kärglich zu bemessen. Es wurde dabei aber von dem Gedanken ausgegangen, daß die Waisenrenten durch die den Witwen gewährten Renten ergänzt werden. Daß dieser Ge danke der gegenseitigen Ergänzung der Renten auch im Reichsoersorgungsgesetz stark ausgeprägt ist, zeigt insbe sondere die Vorschrift des Z 37 Abs. 2, nach der Witwen, die sonst als erwerbsfähig gelten würden, wegen der Pflege und Erziehung von Kindern die Rente einer erwerbsunfähigen Witwe zuerkannt werden kann, und die Vorschrift des Z 64, letzter Absatz, nach der bei Kürzung der Renten wegen eines steuerpflichtigen Einkommens von mehr als 7000 Mk. Wai senrenten insoweit unverkürzt weiter zu gewähren sind, als das der Kürzung zugrunde zu legende Arbeitseinkomnien der Witwe und der Waisen 10 000 Mk. nicht übersteigt. Der schon genannte Erlaß des Reichsarbeitsministeriums vom 1. Dezember 1921, nach dem die amtliche Fürsorge einen monatlichen Zuschuß von 4V Mk. an Halbwaisen und 50 Mk. an Vollwaisen zahlt, zeigt besonders, daß dieses System der gegenseiiigen Ergänzung der Renten in hohem Maße be denklich und die im Reichsversorgungsgesetz festgesetzten Sätze der Waisenrenten durchweg völlig unzulänglich sind. Der Mehrbetrag an Rente, der einer Witwe wegen Pflege und Erziehung von Kindern gewährt werden kann, ist kein Ausgleich für die Unzulänglichkeit der Waisen renten. Eine Erhöhung der gesetzlichen Renten für alle Waisen, der die Reichsregierung bis jetzt ausgewichen ist, muß stattfinden. Dev Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegerhinterbliebenen hat die Er höhung beantragt M 5V Proz. der Vollrente eines Be schädigten für die Vollwaisen um 30 Proz. der Vollrente eines Beschädigten für die Halbwaisen. Bei der Versorgung der Angehörigen der Reichswehr ist der Weg gewählt worden, den aus der Wehrmacht Aus scheidenden zu ihren Uebergangsgebührnissen die nach§ 16 des Reichsbesoldungsgesetzes vom 30. April 1920 zustehen den Kinderzuschläge v o l l zu gewähren. Das hat zur Folge, daß vollständig gesunde Reichswehrsoldaten, die zur Ent lassung kommen, neben ihren Uebergangsgebührnissen, die bis zur Dauer von drei Iahren gewährt werden, mehr an Kinderzuschlag erhalten, als den Kriegerwaisen überhaupt an Rente für ihren gesamten Lebensunterhalt zur Verfü gung steht. Es wird überall Anerkennung finden müssen, den Krie- gerwaiscn zu ihrem Lebensunterhalt mindestens Renten in der Höhe zu gewähren, daß damit der den R e i ch s b e a m- t e n zustehende mittlere Kinderzuschlag von 240 Mk. monat lich erreicht wird. An Reichsregierung und Volksvertretung liegt es, hier schnell zu handeln. Was bei den Kindern ver säumt wird, rächt sich später tausendmal. Ueber die Versorgung der Kriegereltern, die auch sehr mangelhaft ist, soll emc besondere kurze Abhandlung folgen. C. Pfändner, Nr. S Leibeigene � Dienstmagd � Haus angestellte Von AnnaBlos» Dem Reichstag soll ein Gesetzentwurf zugehen zur Regelung de» Hausangestelltentarifcs. Es ist neu, daß sich ein Reichstag mit dieser Arbeitcrinnenfrage zu beschäftigen hat. Wir hatten wohl schon vor dem Krieg eine gewerkschaftliche und auch mehrere kon fessionelle Dienstbotenorganisationen. Die Zahl ihrer Mitglieder mar stets verhältnismäßig klein. Die Mädchen faßten selbst ihre Tätigkeit zu wenig als Beruf auf, sondern mehr als einen lieber- gang zur Ehe, sahen daher eine Organisation als zwecklos an. Die Hausfrauen wieder als Arbeitgeber standen den Organisationen mit ihren Forderungen meist feindlich gegenüber. An Schieds gerichte, die beider Interessen wahrnahmen, war nicht zu denken, ebenso nicht an gesetzliche Regelung durch feste Tarife. Auch dies« werden noch viel Widerstand finden. Alles Neue bricht sich nick durch Kampf Bahn. Und auch hier handelt es sich nicht lediglich um einen Kampf zwischen Hausangestellten und Hausfrauen, son dern um den Kampf zwischen den Anschauungen der alten und der neuen Zeit, zwischen dem Festhalten alter lieber Gewohnheiten und den Fortschritten geistiger und materieller Art auf dem Gebiet des Hauswesens. Es ist ein weiter Weg von der Leibeigenen zur Hausangestell ten, weit wie der Weg vom Feudalismus zur Demokratie. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat es zu allen Zeiten auf dein Gebiet des Hauswesens gegeben. Wir wissen aus dem Alte» Testament, daß Hagar im Hause des Erzvaters Abraham als Magd war und vertrieben wurde, trotzdem sie ihm einen Sohn geboren hatte, als sein Weib Sara sich Mutter suhlte. Wir wissen aus der! Odyssee von den Mägden der Königstochter Nausikaa, die mit ihr an das Meer fuhren, um große Wäsche abzuhalten. Ja, OdysseuS< selbst hatte in seinem Hause eine alte Magd, die er aber als seine Gattin erkannte, als sie dem heimkehrenden vermeintlichen Bettler ein Bad bereitete. Auch das Nibelungenlied ist reich an Berichten' über treue und ungetreue Mägde. In Rom und Griechenland wurde die Hausarbeit, die heute den Dienstboten zufällt, von Sklaven verrichtet in den begüterten Häusern. Meist waren es Kriegsg-sangene, die den Siegern ai� Beute zufielen. Sie wurden verschenkt, verkauft, vertauscht und- standen im Wert nicht höher als die Haustiere. Auch ihre Nach-Z kommen mußten das Los ewiger Unfreiheit und Abhängigkeit� tragen. In- Amerika hat sich das Sklaventum bis in das vorig« Jahrhundert erhallen. In Deutschland kann man von einem Sklaventum in dem Sinne»» daß Angehörige fremder Aolksstämme Hausdienste verrichten muß ten, kaum sprechen. Hier traten sehr früh schon an ihre Stell« die Hörigen oder Leibeigenen. Sie mußten nach und nach di«. Arbeit übernehmen, die�rrsprünglich von den weiblichen Familien angehörigen verrichtet wurde. Als die Germanen seßhaft wur den, bauten die Mächtigen unter ihnen Burgen zum Schutz gegen die feindlichen Angriffe. Im Schutz dieser Burgen, die init� Mauern und Gräben umgeben wurden, siedelten sich eine Reih« von Familien an. Sie erhielten das Recht, im Falle feindlicher Angriffe sich in den Schutz der Burgmauern zu flüchten. Dafür; übernahmen sie die Berpflichtung, dem Burgherrn gewisse Dienst«. zu leisten, zunächst nur Kriegsdienste, dann aber auch Feld- und Hc...sarbcit, die insbesondere die weiblichen Angehörigen der so- � genannten Leibeigenen oder Hörigen verrichten mußten. Allmäh lich wurde die Macht der Burgherren immer stärker, das Ab hängigkeitsverhältnis der Leibeigenen immer größer. Sie hießen Leibeigene oder Hörige, weil sie mit Leib und Leben dem Herrn gehörten, in dessen Dienst sie standen. Die unfreien Frauens-- Personen mußten die Erlaubnis zu ihrer Heirat bei den Burg herren einholen. Jede Leibeigene konnte, sobald sie vierzehn Jahr« alt war, zur Ehe gezwungen werden. Die Macht des Lehnsherrn- ging so weit, daß er bei der Neuvermählten das Recht der ersten Nacht ausüben durfte. Im Lagerbuch des schwäbischen Kloster» Adelberg vom Jahr l-tSS findet sich die Bestimmung, daß Leib elgene dieses Recht nur durch bestimmte Abgaben lösen konnten. Diese Abgaben bestanden in dem Frauenpreis, Hemdschilling»- Busengeld, Buscnhuhn, Nadelgeld, Schürzenpreis usw. Selbstverständlich traten die Kinder der Leibeigenen in da» gleiche Abhängigkeitsverhältnis. Schon von kleinauf wurden st« zu Dienstleistungen herangezogen. Strafe und Lohn standen voll ständig im Belieben der Gutsherrschaft. Der Hausdieust der hörigen Frauen war außerordentlich schwer. Bor der Erfindung de« Wassermühlen mußte das Korn von den Mägden mit der Hann» Die Gleichheit ៦ et 11 11 d Nr. 5 Die Gleich beit gemahlen, die Mühlsteine mit dem Leib gedreht werden. Mit mächtigen Holzscheiten wurden die riesigen Kamine geheizt, aus dem Brunnen im Hof oder aus der Quelle im Tal wurden die Wassereimer heraufgeschleppt. Neben der Reinigung des Hauses wurden auch der Stall und der Garten von den Frauen besorgt. Die Bedienung der Herrin, die Wartung der Kinder, das Kochen und Auftragen der Speisen und Getränke gehörte selbstverständlich zu ihrem Dienst. Aber auch die Bedienung der Männer gehörte dazu. Die Mägde halfen dem Herrn wie jedem Gast beim An- und Auskleiden. Sie bereiteten ihm nach Maurer( Geschichte der Fronhöfe) das Bad, reichten ihm die Linnentücher und trockneten ihm die Glieder. Wünschte er es, so mußten sie ihm ohne Widerrede im Schlafgemach Gesellschaft leisten. Diese Sitte artete im Mittelalter so aus, daß es eine Forderung der Gastfreundschaft war, eine Magd dem Gast während seines Aufenthaltes zur freien Verfügung zu stellen. Lohn bekam die Leibeigene nicht, dagegen eine meist unzureichende Beköftigung, und wo diese fortfiel, vier Pfennige zu ihrem Unterhalt. Die Leibeigenschaft wurde erst Ende des 18., zum Teil auch erst im Anfang des 19. Jahrhunderts aufgehoben. An Stelle der Leibeigenen trat die Dienstmagd. Langsam vollzog sich die Aenderung. Lange noch hatte die Herrschaft das Recht der körperlichen Züchtigung. Aber das Gesinde in den Städten war schon im Mittelalter der Herrschaft nicht mehr mit Leib und Seele verschrieben. Es konnte den Dienst wechseln oder verlassen. Trotz allem waren feine Rechte äußerst gering. Allerdings gab es in Deutschland zur Zeit der Städteblüte vor Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges Perioden, in denen die Lebenshaltung der Dienstboten sehr günstig war. An einzelnen Orten war es Vorschrift, daß sie täglich Fleisch und Wein erhielten. Sie erfreuten sich auch eines gewissen Schutzes. So wird von Speyer berichtet, daß die Mägde sich beim Rat, beflagten, daß man ihnen täglich Rheinfalm auftische, der heute zu den teuersten, damals aber zu den gewöhnlichen Fischen gehörte. Als nach dem Dreißigjährigen Krieg eine Veränderung der Lebenshaltung im allgemeinen eintrat, traf das natürlich auch die Dienstboten. Die Arbeiten, die ein Haushalt noch im vorigen Jahrhundert erforderte, gingen ins Ungeheure. Die Seife wie die Lichte wurden im Hause hergestellt. Jeder Eimer Wasser mußte von den Mägden am Brunnen geholt werden, denn an WasserIcitung war natürlich nicht zu denken. Ebensowenig fannte man die anderen Erleichterungen der Neuzeit, Gas, Elektrizität, irgend welchen Maschinenbetrieb. Die große Wäsche erforderte unendlich viel Zeit. Brotbaden, Butterbereitung, Spinnen, Weben und viele andere Arbeiten gehörten zu den Obliegenheiten der Ber 15 te 211 te โร and h eit ge Te, B Ile * Die 11 en mit The ger Für fte and fox ih ib Ben rrn ns rgs hre rrn ten cers eib ten. ing das fie oli gen der and Feuilleton Die Flamme Ob du tanzen gehit in Tand und Plunder, Ob dein бerz fich wund in Sorgen müht, Täglich neu erfährit du doch das Wunder Daß des Lebens Flamme in dir glüht. Mancher läßt fie lodern und verpraffen, Trunken im verzückten Augenblick, Andre geben forglich und gelaffen Kind und Enkeln weiter ihr Gefchick. Doch verloren find nur deffen Tage, * Den fein Weg durch dumpfe Dämmrung fübrt, Der fich fättigt in des Tages Plage Und des Lebens Flamme niemals spürt. Uns gegenüber. .. бermann бeffe. 45 diensteten. Kein Wunder, daß man an eine Beschränkung der Arbeitszeit für sie nicht dachte. Die Hausarbeit begann, ehe der Tag graute und dauerte oft bis spät in die Nacht. Am Sonntag wurden wenige Stunden freigegeben für den Kirchgang oder für einen fleinen Spaziergang. Der Lohn war sehr färglich. Am schlimmsten war die Unterbringung. In den Küchen standen Bettschränke, die dort nachts aufgeschlagen wurden, oder unter den Treppen waren luft- und lichtlose Verschläge als Schlafstätte für die Dienstboten eingebaut. Bis in die Neuzeit hinein haben sich in Berlin z. B. die Hängeböden erhalten, zu dem das Mädchen mittels einer Leiter hinaufklettern mußte. Wenn auch die Art der Arbeit allmählich eine andere wurde, so änderte das zunächst wenig an der Stellung der Dienstmädchen. Sie genoffen zwar den Schutz der Herrschaft, wie die Leibeigenen den Schutz des Lehns herren, aber ihre Rechte waren äußerst gering. Geringe Löhne, schlechte Unterbringung, mangelhafte Ernährung, wenig freie Zeit waren keine Ausnahme, sondern Regel. Sogar das Recht auf förperliche Züchtigung stand der Herrschaft noch zuweilen zu. Die Gesindeordnung brachte die Dienstmädchen in eine Ausnahmestellung und gab den Herrschaften alle Vorteile. Schon vor der Revolution hatten sich Dienstbotenorganisation nen gebildet, die aber noch wenig Besserung erreichen konnten. Gleich nach der Revolution erfolgte die Aufhebung der Gesindeordnungen, und der einzig mögliche rechtmäßige Weg zur Besserung der Verhältnisse war der, die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber, d. h. der Dienstherrschaft wie die der Arbeitnehmer, der Haus angestellten durch Schiedsgerichte tariflich festzulegen. Wenn man auch von vornherein sagen wird, daß die Regelung des Hausdienstes sich nicht genau dem des Fabrikbetriebes gleichstellen läßt, so können aber doch Richtlinien festgesetzt werden, nach denen das neue Verhältnis in geregelte Bahnen geleitet wird. Die Hausangestellte hat Anspruch auf ein verschließbares Zimmer mit Klei derschrank, Waschgelegenheit und Bett zur Alleinbenüßung. Die Arbeitszeit wird geregelt, ebenso die freie Zeit, die Lehnverhält nisse nach Alter und Leistungsfähigkeit, die Kündigungsfrist ufw. Die aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind, geregelt. Bernünftige Hausfrauen erkennen an, wieviel besser es ist, daß nun eine feste Basis gewonnen ist, auf der sich verhandeln läßt. Eine Anpassung an die Forderung der neuen Zeit ist aber auch hier nötig. Das Hauswesen hat andere Formen und Bedingun gen angenommen als das früherer Zeiten. Es erfordert weniger Kraft und Zeit, dafür aber größere Intelligenz und Konzentration. nicht gelang. Da ließ der freie Bruder sein Lied ertönen und flog davon. Und ein kleiner, grüner, gefangener Bogel blieb zurück, der, sich seines Käfigs bewußt wurde und erregt pfeifend bis zum Abend darin hockte. Darum verbarg er sich in seine Müdig feit, und die Dunkelheit deckte alle Grenzen, die ihn um gaben, wohltätig zu..... Aber ein Stachel war im fleinen Vogelherzen zurückgeblieben, der den Vogel am anderen Morgen laut aufschreien ließ.... * Uns gegenüber stehen manchmal gefangene Menschen, und wir tragen vor ihnen unsere Freiheit zur Schau wie ein schönes Kleid vor dem Bettler oder wie das Leben vor dem Tode. Und von den Rutenhieben des Schmerzes gepeinigt, finken die Gefangenen zu Boden und fühlen sich stumpf und dumpf in ihrer Not. Bis auch sie von der Dunkelheit umfangen werden, die alle Tränenschwere in ihre schwarzen Schwingen hüllt.... Aber das mit dem Bogel kann auch so sein: daß er der gefangenen Bruder erlösen wollte. Daß er es nicht konnte, legt keine Schuld auf ihn. Aber daß er es wollte mit aller Kraft, die seinem schwachen Körper innewohnte, ist so wunderschön und tröstend... Mir wohnen in einem Miethause. Uns gegenüber, an eines anderen Hauses Giebelwand, hängt ein Vogelbauer. Darinnen ein forglos lachender Vogel, der vom Morgen an bis in den Abend hinein seine Lieder zwitschert. Grünbefiedert und fröhlichen Sprunges. Bis zu jenem Tage, wo ein anderer Bogel aus der Freiheit der belaubten Hofgärten aufstieg, sich an den Bauer flammerte und zu feinem gefangenen Bruder hineinschilpte. Dieser flog im Uns gegenüber stehen monchmal gefangene Menschen, die Bauer hin und her, seinen fleinen Körper an die Gitterstäbe" unsere Freiheit sehen, wie der Ertrinkende das unerreichbare preffend, als wollte er sie zersprengen Ufer. Aber leicht wird ihnen ihr Leid werden, wenn sie was ihm aber * 46 Die Gleich beit Der Beruf der Hausangestellten litt unter den Schattenseiten des ungelernten Berufes. Auch hier gilt der Grundsaß, daß die wirt. lich tüchtige Hausangestellte das Recht hat, Forderungen zu stellen. Versuche in der Hinsicht werden gemacht durch Einführung fo genannter Lehrstellen. Aber die Lehrmeisterin, die Hausfrau, braucht fein Zeugnis für ihre Befähigung als Lehrmeisterin aufzubringen. So kann die Einrichtung solcher Lehrstellen, die sich schwer fontrollieren lassen, zur Ausnüßung der Lernenden führen, ohne den gewünschten Zweck zu erreichen. Nicht energisch genug kann die gründliche hauswirtschaftliche Ausbildung jedes schulentlassenen Mädchens in Fortbildungsschulen gefordert werden. In Boston ist der Versuch gemacht worden durch die dort bestehende Haushaltungsgesellschaft" eine Vorbereitungsschule für Hausarbeiterinnen einzurichten. Mädchen werden dort als Köchinnen, Büglerinnen, Näherinnen usw. ausgebildet. Hausfrauen können dort Hilfskräfte bestellen, auch solche für einzelne Stunden oder Tage. Das Institut gibt den Mädchen auf Wunsch Wohnung und Verpflegung. Diese Haushaltungsgesellschaft besteht seit einigen Jahren und hat gute Erfolge. Sie zeigt wohl am besten den Weg zur Neuregelung der Haushaltführung. Nur zehn Prozent aller Hausfrauen hatten vor dem Krieg Dienstboten. Jezt wird die Zahl der Hausfrauen, die sich Hausangestellte halten können, immer fleiner werden. Die Lebensführung muß einfacher werden und man muß Wege finden, die Hausarbeiten zu erleichtern. Würden die Gemeinden die Häuserreinigung mittels Vakuum übernehmen, ferner die Zentralheizung, die Wäsche, würden Häuser mit Gemeinschaftsfüchen eingerichtet, se wäre vielen Hausfrauen Erleichterung geschaffen. Die Stellung der Hausangestellten würde eine andere werden. Die alten Zustände der Feudalzeit, das patriarchalische Verhält nis der Vergangenheit läßt sich nicht wiederherstellen. Es gilt, sich der neuen Zeit anpassen. Je klarer das erkannt wird, um so leichter wird sich auch das Verhältnis zwischen Hausfrau und Hausangestellten regeln. Nr. 5 Hebammen eigentlich zum Staat stehen, denn freien Berufstätigen oder Gewerbetreibenden kann man eben gar keine„ Dienst. anweisung" geben. Die Hebammen sind also auch ohne An stellungsverhältnis Bedienstete des Staates, nur, daß es der Staat bisher abgelehnt hat, diesen Bediensteten eine angemessene Entlohnung für ihre Tätigkeit zu sichern. So ist die Hebamme 3. B. ihrem Vorgesezten, dem Kreisarzt, Gehorsam und Achtung" schuldig, sie hat den übrigen Aerzten mit gebüh render Achtung" zu begegnen und ihr sind viele Borschriften gegeben, was sie zu tun hat und was sie nicht tun darf. So ist es ihnen auch verboten, Mittel zur Berhütung der Schwangerschaft zu empfehlen oder gar selbst einzuführen! Eines aber erscheint noch wichtig genug, aus der Berborgenheit dieser Dienstanweisung hervorgehoben zu werden, und das ist der§ 17. Hier heißt es: " Fühlt sie( die Hebamme) sich in besonderen Fällen durch die Vorschriften der Religion oder durch ihr Gewissen verpflichtet, eine Nottaufe auszuführen, so muß sie sich hierbei vor jeder Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften der§§ 19, 20, 21, 22 und 32 diefer Dienstanweisung und des§ 192 Absatz 1 des Lehrbuches hüten." Gegen diesen Paragraphen sollten sich die Hebammen gemeinsam mit den Müttern zur Wehr feßen. Es muß geradezu als eine Ungeheuerlichkeit bezeichnet werden, daß nicht die Mutter, nicht die Erziehungsberechtigten des Neugeborenen, sondern die Hebamme nach eigenem Gutdünken darüber zu entscheiden hat, ob eine Nottaufe vorgenommen werden soll oder nicht. Nehmen wir den Fall an, daß eine der katholischen Kirche angehörende Hebamme einer evangelischen, jüdischen oder aus der Kirche ausgetretenen Wöchnerin ihren Beistand leistet. Nach den hier erlassenen Vorschriften ist sie dazu berechtigt falls ihr Gewissen fie dazu drängt oder sie durch die Borschriften ihrer Religion sich dazu verpflichtet fühlt, die katholische Nottaufe auszuführen. Es ist dies nicht nur ein Eingriff in das Berfügungsrecht der Eltern, sondern der Vorgang tann auch zu den schwersten Komplitationen für die Wöchnerin, die nicht immer da mit einverstanden sein dürfte, führen. Bei der Beratung des neuen Hebaminengeseßes im preußischen Dienstanweisung für die im preußischen Landtag wird sich für unſere weiblichen Abgeordneten Gelegenheit Staatsgebiet tätigen Hebammen Das preußische Ministerium für Bolkswohlfahrt hat unterm 15. September 1920 eine neue Dienstanweisung für die Hebammen herausgegeben. Diese Dienstanweisung enthält eine Anzahl Bor. schriften, die doch nicht so ganz ohne Interesse für uns sind. Sie gibt vor allem Aufklärung darüber, in welchem Verhältnis die fühlen, daß wir mit aller Kraft daran sind, ihnen zu helfen. Glanz wird in ihren Tränen sein, als wären sie vom Sonnenlicht durchleuchtet. Unsere Liebe ist ihnen wie Balsam auf einer brennenden Wunde. Es wird ihnen so wundersam sein, daß ihre Seelen auffahren möchten zur Freiheit, ehe der Körper seiner Fesseln ledig ist..... Alfred Fritzsche, Helen Keller Vort Wilh. Lennemann ( Schluß) Aber diese schleierhaften Jugendeindrücke können nur zu einem Bruchteil erklären. Was sie geworden, verdankt sie zum größten Teil ihrem bis aufs feinste ausgebildeten Gefühl, das wir in Tastfinn und Gemeingefühl spalten wollen, und ihrem Geruch. Was uns das Auge, ist Helen Keller die Hand. Mit ihr sieht, d. h. fühlt sie alles. Sie vermag nicht nur die äußeren Merkmale sicher zu erkennen, sondern auch aus dem Gefühlten die Charakteristik herauszulesen. In dem Aufsatz über die hand heißt es:„ Meine Welt ist aufgebaut aus Tastempfindungen, die mit förperlicher Farbe und Klang nichts zu tun haben. Aber auch ohne Farbe und Glanz atmet meine Welt und pulsiert mein Leben. Jeder Gegenstand ist in meinem Geist mit Eigenschaften verknüpft, die durch den Taftsinn aufgenommen werden, und die, auf unzählige Arten untereinander verbunden, mir eine Art von Kraft und Schönheit oder ven Mißverhältnis geben: denn mit meinen Händen kann ich das komische ebensowohl wie das Schöne in der äußeren Erscheinung der Dinge fühlen." Ja, jie glaubt, daß sie durch Befühlen eines plastischen Kunstwerks einen tieferen und lebendigeren Eindrud yon ihm erhalte als wir durch das bloße Sehen. Mit ihrer Hand hört sie sogar die Stimmen der Ziere und weiß sie recht zu charakterisieren. Die Aeußerungen 4 bieten, darauf zu dringen, daß diese Dienstanweisung einer ein gehenden Nachprüfung unterzogen und von den Bestimmungen befreit wird, die nicht dem Geist unserer Tage entsprechen. Marie Friedrich. Man muß die Courage haben, das zu fein, wozu die Natur uns gemacht hat. Goethe. der Tiere," sagt sie, wenn schon wertlos, sind beredt für mich. Das Spinnen der Kaye, ihr Miauen, ihr ärgerliches, stoßweise feifendes Fauchen, das warnende oder fröhlich begrüßende Wauwau des Hundes, sein verzweifelndes Jaulen und sein zufrie denes Schnarchen, das Muhen der Kuh, das Gepläre eines Affen, das Schnauben des Pferdes, das Gebrüll des Löwen und das furchtbare Heulen des Tigers. Mit meiner Hand habe ich alle die Laute gefühlt." Ebenso fabelhaft ist ihr Gemeingefühl ausgebildet. Sie sagt von ihrem Körper, daß jeder Atom von ihm ein Biostop sei. Gie vermag mit ihrem Körper die verschiedenartigsten Schallwellen so genau zu hören, zu bestimmen, wie wir mit den Ohren, ja, es scheint fast, als ob die Schallempfindungen auf der Haut in ihrem Denkvermögen dieselben Vorgänge loslöften wie das Hören mit dem Dhre. Es ist unmöglich," sagt sie( Meine Welt),„ das Ges trappel eines Kindes mit dem Tritt einer erwachsenen Person zu verwechseln. Der Schritt des jungen Mannes, start und frei, unterscheidet sich von dem schweren und bedächtigen Tritt des Mannes in mittleren Jahren und von dem Gange eines alten Mannes, dessen Füße den Böden entlang schlürfen oder langsam und strauchelnd ihn berühren. Ueber einen bloßen Fußboden schreitet ein Mädchen mit einem schnellen elastischen Rhythmus, der von dem schweren Tritt einer älteren Frau ganz verschieden ist. Ich habe gelacht über das Knarren neuer Schuhe und das Getrampel einer neuen Köchin, die in der Küche einen Hopfer tanzte. Oftmals verraten Schritte Charakter und Stimmung des Gehenden. Ich fühle in ihnen Festigkeit und Unentschlossenheit und Bedachtsamkeit, Tätigkeit und Faulheit, Ermüdung, Sorg losigkeit, Furchtsamkeit, Aerger und Kummer. Besonders an Per sonen, mit denen ich vertraut bin, bemerke ich diese Stimmungen und Charakterzüge. Ein leises Flattern auf dem Teppich fagt mir, daß ein Windstoß meine Papiere heruntergeweht hat. Ein Klad" ist ein Signal, daß ein Bleistift auf den Boden gerollt t e T 5 t 5, 11 S er 5 it J' ent gt in lt Nr. 5 Die Gleichheit Briefe über Kindererziehung XX. Liebe Frau Margarete! ( Schluß) Biene und Ameise sind uns seit dem weisen Salomo so oft als Muster des Fleißes und vorsorgender Sparsamkeit vorgehalten worden, daß ihre Tugendboldigkeit sie fast verhaẞßter gemacht hat, als ihr Stachel und Biß. Darum versuche ich nicht erst, die im ganzen Tierreich unerreicht dastehende Jugendpflege und fürsorge diefer Insekten als vorbildlich auch für das zweibeinige Gesellschaftstier Mensch anzupreisen, ist doch ihre Wohnstätte fast nur noch eine riefenhafte Krippe und Kleinkinderbewahranstalt geworden und das Leben des ganzen Wolfs ganz ausschließlich auf Fortpflanzung eingestellt. Dabei scheinen sie trotzdem heute nicht erheblich flüger oder dümmer zu sein als ihre über und auf den Pyramiden einst herumwimmelnden Vorfahren. Ob man ihnen auch gepredigt Ob man ihnen auch gepredigt haben mag, sie müßten einzig für die Bienheit und Ameisheit arbeiten wie wir für die Menschheit? Diese nachdenklichen Ueberlegungen sollen mich und Sie und die Reformpädagogen davor warnen, nun im Kinde und seiner richtigen Aufzucht den alleinigen 3ielpunkt alles gefellschaftlichen Lebens zu sehen. Gewiß ist für die Gesellschaft Fortpflanzung eine wichtige Aufgabe, aber doch nicht wichtiger als Erhaltung und künstlerisch schöne Ausgestaltung des Lebens der einzelnen, aus denen nun doch einmal die Gesellschaft besteht. Wollen Sie darum der nachfolgenden Darstellung der Zukunftsschule immer stillschweigend hinzufügen: Dies alles soll geschaffen werden nicht nur für die Jugend, sondern auch dies und das für die Erwachsenen: Museen, Theater, Partanlagen, luftige schöne Stätten für Arbeit und Muße, Landhäuser und Reisemöglichkeiten für alle und was Sie sonst noch an sozialpolitischen Wünschen auf dem Herzen haben! Und nun schreibe ich getrost hin: Die Einheitsschule muß der Kulturmittelpunkt jeder größeren oder kleineren Lebensgemeinschaft werden! Sie erfaßt den werdenden Menschen schon vor seiner Geburt, indem sie sich Siedlungen für werdende und stillende Mütter mit sorgsamer Pflege und Arbeitsgelegenheit angliedert; sie braucht die Säuglinge und braucht die Mütter; indem jene die richtige Pflege erhalten, gehen diese und neben ihnen die künftigen Berufskinderpflegerinnen, Hortleiterinnen, Kindergärtnerinnen und alle, die es mit dem Mutterwerden Ernst nehmen in die Mutterschule. Die Zwei-, Drei-, Bierjährigen, furz die ganze vorschulpflichtige Jugend findet hier ihr Heim, ein gesundes, sonniges, von Liebe, aber auch von verständiger Erist. Wenn ein Buch fällt, gibt es einen flachen Klaps. Ein hölzernes Klopfen am Geländer sagt mir, daß das Essen fertig ist. Doch weiter: ich kenne das Gluckern von Flüssigkeit in einem Kruge. Wenn ich also meine Milch verschüttet habe, so kann ich mich nicht mit Unwissenheit entschuldigen. Bekannt sind mir auch das Knallen eines Pfropfens, das Prasseln einer Flamme, das Tidtad der Uhr, der metallische Schwung der Windmühle, das mühsame Heben und Senken der Pumpe, das Sprizen des vollen Wasserstrahles aus dem Schlauche, das nedische Rütteln des Windes an Tür und Fenstern, das Krachen des Donners und viele andere Schwingungen, die sich nicht berechnen lassen. Es gibt fühlbare Schwingungen, die nicht zum Tastbereich der Haut gehören. Sie durchdringen Haut, Nerven, Knochen wie Schmerz, Wärme und Kälte. Trommelschlag durchdringt mich von der Brust bis zu den Schulterblättern. Das Klirren des Eisenbahnzuges, das Knirschen der Maschine packen mich an, und ich fühle es wie den Handschlag eines alten Seebären noch lange nachher." Sie hört auch die Musik. Sehr liebt sie die Orgel. Klaviermusik empfindet sie am besten, wenn sie die Hand auf den Deckel legt.„ Dann entdecke ich ein zartes Erdbeben, ich fühle melodische Wiederklänge und die Stille, die darauf folgt. Ich bin imstande, dem herrschenden Geiste und Sinn der Musik zu folgen. Ich unterscheide den fröhlichen Tanz, wie er über die Tasten hüpft, das langsame Klagelied der Träumerei usw." Auch diese Behauptungen sind von Psychologen start bezweifelt worden, u. a. von dem deutschen Universitätsprofessor Dr. W. Stern. Auf einer Reise in Amerika hat er nun mit Helen Keller Versuche angestellt. Er berichtet darüber in der Zeitschrift für angewandte Psychologie. Er schreibt dort, daß er auf Grund seiner direkten Beobachtungen anderer Meinung geworden sei und zugeben müsse, daß Helen Keller ein richtiges Empfinden für Musik befizt, wie sie es von sich behaupte. Seine Versuche schildert er folgendermaßen: Ich setzte mich ans Klavier, Helen Keller lehnte sich mit 47 fahrung geleitetes Kindergartenparadies, und dabei- Geselligkeit und diejenige Ordnungserziehung, die sich aus der Vielheit, dem Zusammenstoß unzähliger Sonderwünsche und dem zwingenden Bedürfnis nach Einheitlichkeit der Leitung und einer jedem das Seine zuerteilenden Gerechtigkeit von selbst ergibt. Hier, und nur hier, werden die Grundlagen zu jeder sittlichen Bildung gelegt: die guten Gewöhnungen an Reinlichkeit, Pünktlichkeit, Gewandt heit, Gehorsam, Artigkeit, Billigkeit, Aufrichtigkeit usw. erworben, nicht durch Geschichten erzählenhören, sondern durch tägliches und stündliches Ueben an, mit und unter den Spielgefährten. Die " gute Kinderstube" darf nicht länger ein Vorrecht von Besitz und Bildung bleiben. In Spiel und leichtester Arbeit wird der un ermüdliche Betätigungsdrang des Kindes geweckt, geleitet und zur Etetigkeit gewöhnt, feinem Schöpferwillen der bildfame Stoff überantwortet, seiner Wißbegier und seinem Mitgefühl Tier- und Pflanzenleben anvertraut. So wächst es unmerklich hinein in die eigentliche Schule. Kein schmerzlicher und beängstigender Uebergang vollzieht sich da von der Freiheit zum Zwang, vont Spielen zum Lernen, vom sorglosen Herumflanieren zum Gehorchen und Stillsigen, sondern eins wächst aus dem anderen mit dem Wachstum der kleinen Geister und Glieder, die nun nicht mehr bloß Beschäftigung, sondern schaffende Arbeit verlangen. Auch die Schulklasse ist nicht mehr der Kerfer, wo Galeerensträflinge von harten Bänken zu dem hochthronenden Gewaltigen auf dem Katheder aufschauen, sondern eine Werkstatt, erfüllt von Leben, Tätigkeit des Kopfes und der Hände, Lust und Fröhlichkeit. Die neue Arbeitsschule ist nicht nur eine alte Lernschule mit aufgepfropftem Werkunterricht, sondern die Erziehungsstätte, wo die geistigen und förperlichen Kräfte durch stete llebung entfaltet und gestärkt werden sollen im Dienst der Gemeinschaft. Anleiten zum scharfen Beobachten, Handanlegen, Mitschaffen, Nachschaffen, Selbstschaffen das heißt arbeiten lehren. Praktische Kulturfunde wird getrieben; ist Ropf und Hand erst in der Technik der Heimat und Gegenwart heimisch, schweisen sie von selbst gern in die Weite und in geschichtliche Bertiefung. Die früher herrschenden geistigen Fächer, Rechnen und Erdkunde, Geschichte nebst dem unentbehrlichen Lesen und Schreiben ordnen sich von selbst ein an den Ort, wo sie gebraucht werden und finden dann die innere Anteilnahme der Belehrungsuchenden. Kein ungesunder Ehrgeiz wird geweckt mit seinem unschönen Gefolge von Selbstfucht, Streberei, Rücksichtslosigkeit, Neid, Betrug, aber auch kein Zwangsund Strafsystem foltert Faule und Gleichgültige; denn gegen seitige Hilfe von Kamerad zu Kamerad, vom Aelteren und Ge schickteren an den Anfänger zur Hervorbringung von Gemein dem Körper an das Instrument, insbesondere ließ sie ihre cine Hand mit der ganzen Fläche darauf ruhen. Ich spielte zunächst eine einfache Melodie in Viervierteltakt, deren Rhythmus ich möglichst stark zu bezeichnen suchte. Helen Keller begann alsbald mit der freien Hand dazu Takt zu schlagen, und zwar im wesent lichen forrekt. Als ich fertig war, meinte sie, es sei ein Soldatens marich gewesen. Sodann spielte ich den Donauwalzer von Strauß. Und hier zeigte sich eine merkwürdige Wirkung. Helen Keller geriet in offensichtliche Erregung, der ganze Körper begann zu vibrieren und sich zu wiegen, auch das Mienenspiel verriet starten, luftvollen Affekt. Diese Ausdrucksbewegung war so elementarer Gewalt, daß eine nur eingeredete Freude gänzlich ausgeschlossen ist. Nach Schluß bezeichnete sie das Stück richtig als ländlichen Tanz. Ich spielte dann noch den Chopinschen Trauermarsch, bei dem sie wieder in eine ruhigere Verfassung geriet. Ihre Bezeichnung Wiegenlied dafür ist gar nicht so unrichtig, wie es im ersten Augenblick scheinen möchte, denn jenes Musikstück ist seinem Stimmungsgehalte nach sowohl tragisch als auch elegisch und weich." Eine ähnliche Stellung wie das Gefühl nimmt der Geruch in ihrem Leben ein. Mit seiner Hilfe erkennt sie die Bekannten, die Handwerker, die ins Zimmer treten, weiß, wann die Lampe angezündet und ausgelöscht wird. Zuweilen, sagt sie, wenn es windstill ist, sind die Gerüche so gelagert, daß sie den Charakter der Landschaft, eine Heuwiese, einen Dorfladen und einen Garten, eine Scheune, ein Fichtenwäldchen, ein Bauerngehöft mit offenen Fenstern, selbst ihrer Lage nach unterscheiden kann.„ Ich erkenne am Geruch die Art eines Hauses, das wir betreten. Ich habe ein altmodisches Landhaus erkannt, weil es verschiedene Schichten von Gerüchen hat, die von einer Reihenfolge von Familien, Pflanzen, Parfümerien und Draperien hinterlassen sind." So vermag sie mit Hilfe des Gefühls und des Geruchs wohl Naturschönheiten zu empfinden und geordnet in sich aufzunehmen. Jetzt können wir auch verstehen, daß Helen Keller sich glücklich 43 Die Gleich beit schaftsleistungen unter still- unmerklicher Leitung des verehrten Lehrerfreundes ist die Losung. Nicht nur die sozialen Tugenden der Hilfsbereitschaft, Berträglichkeit, freiwilligen Unterordnung. starken Verantwortlichkeitsgefühls und der Haftbarkeit des Ganzen für den einen und des einen für das Ganze werden als praktisch unentbehrlich entdeckt und geübt, sondern ebenso gewinnt die Jugend eine erste Einsicht in die Grundtatsachen der Gesellschaftslehre, den Nutzen der Arbeitsteilung, die Schwierigkeiten der Güterverteilung, die Entwicklungsgeschichte der Kultur usw., bis fie an den Aufgaben jedes Tages reifend in allmählichem Aufstieg Ternt, ein tätiges Glied ihrer Kulturgemeinschaft, ihres Volkes und Staatswesens zu werden. Aber damit wird von selbst aus der Arbeitsgemeinschaft eine Lebensgemeinschaft. 3war gibt auch die Arbeitsschule ,, obwohl sie durch Schulspeisung, Schulgarten und Unterhaltungsräume die Kinder für den achtstündigen Arbeitstag an sich fesselt, fie für die Mußezeit und Nachtruhe der Familie zurüd, eine frohe Freizeit, die nicht mehr durch Schularbeitsängste und heimgebrachte Strafzettel verbittert wird. Aber die Stätte, wo die Arbeit zur Freude geworden, büßt ihre Anziehungskraft auch sonst nicht ein. Zu fröhlichen Feiern, Schulfeiern( aber warum nicht auch Familienfeiern im Freundes- und Gefährtenfreise?) werden die Eltern herangezogen; die Schulaula dient Konzerten, Theateraufführungen, Borträgen, freien Lehrkursen, an denen sich die Eltern nicht nur als Aufnehmende beteiligen; feste Beratungsstunden für das harmonische Zusammenarbeiten von Schule und Haus, für Berufswahl, Arbeitsvermittlung usw. bestehen; die„ Schul gemeinde", die Bertreterversammlung des gesamten Schulvolfs mit gesetzgeberischen und richterlichen Zuständigkeiten hält hier ihre Tagungen furz: was für Dorf und Kleinstadt einstmals die Kirche war( oder doch hätte sein sollen), was der in der Großstadtzersplitterung auseinanderlebenden Bevölkerung mangelt, das Gemeinschaftsheim, eine verständige und großzügige Erziehungs- und Unterrichtsorganisation fann es schaffen und da durch vom Kinde aus die unfeligen fonfeffionellen, politischen, Klassen und Standes, Besiz- und Bildungsgegenfäße, die unser Bolkstum zerreißen, mildern helfen. Von der Einheitsschule zur Erziehung in einheitlichem Geiste, nicht einer Klasse, Konfession, Partei, sondern, wie unsere Verfassung sagt, im Geiste des deutschen Boltstums und der Völkerversöhnung! Liebe Freundin! Für Ihre eigenen, von Ihnen selbst sicherlich arg verleumdeten Kinder erbaten Sie meinen erzieherischen Rat, die Sozialistin vom Sozialisten. Dürfen, können Sie sich wundern, fühlt und zwischen ihrer, nur aus Geruch und Gefühl aufgebauten Welt und der unseren feine wesentlichen Verschiedenheiten annimmt. Wir müssen eben berücksichtigen, daß bei ihr zu den äußeren Sinneseindrücken noch die Tätigkeit der inneren Verarbeitung kommt, das Folgern, Raten, Vergleichen, Borstellen, Denken. Sa, sie selbst empfindet dieses innere Leben als den eigentlichen Herd ihres Borstellungsvermögens.„ Es war das Erwachen meiner Seele, das zuerst meinen Sinnen ihren Wert zurückgab und mich die Gegenstände, Namen, Eigentümlichkeiten und Eigenschaften erkennen lehrte. Denken gab mir den Begriff von Liebe, Freude und allen Gemütsbewegungen. Anfangs wollte ich nur lernen; dann auch verstehen und später über das nachdenken, was ich wußte und verstand." Biel mar Helen geraubt, viel hat sie wiedergewonnen, ja, man darf wohl sagen, daß sie mehr gewonnen als verloren hat, und zu verstehen ist jedenfalls, wenn sie ihr Gefühl eventuell nicht gegen ein Gesicht eintauschen möchte. Es ließe sich des Guten und Schönen von diesem interessanten Mädchen noch die Fülle erzählen. Aber schon aus dem hier Gesagten verstehen wir ihren Optimismus. Ich schließe mit den Worten, die ihr Ziel und Richtung des Lebens angeben, aber fein Trostspruch sein sollten, anderen aber wohl einer werden könnten:„ Der Optimismus ist der Glaube, der zur Vollendung führt, nichts tann getan werden ohne die Hoffnung." Aus einem Brief .. und ich bitte dich: versuche es doch nur einmal! Versuche es doch mal, wieder froh zu sein im Innern und zufrieden zu werden. Ich weiß ja, es ist nicht leicht, du meinst, Du bist fertig mit dem Leben, nun fann es gehen, wie es mag. Laß mich doch mal erinnern an die Pläne, die du hattest, an Nr. 5 daß ich Ihnen nicht, wie die Prinzenerzieher von einst, einen ab seits der großen Heerstraße versteckten Sonderweg zu einem friedlichen Glückswinkel gewiesen habe, sondern schließlich verlange, Sie sollen in Reih und Glied treten mit den Millionen Ihrer Volksgenossen, deren Kinder in noch viel tieferem Erziehungs- und Bildungselend verkommen? Nur gemeinsame Arbeit, auch auf diesem Gebiet und gerade auf diesem Gebiete, kann uns retten! Arbeit! Handeln! Nicht flug reden, wünschen, hoffen, harren und andächtig schwärmen! Nichts für ungut! Ihr alter Soziale Rundschau Dr. Penzig Höhere Unterstützungsfäße für Erwerbslose Die Vorstände des ADGB. und des Afa- Bundes haben an den Reichsarbeitsminister folgendes dringende Ersuchen gerichtet, die Bezüge der Erwerbslosen der weiter sinkenden Kauftraft des Geldes entsprechend zu erhöhen: „ Die Anfang Dezember 1921 erhöhten Unterstüßungsfäße für Erwerbslose bedürfen dringend einer weiteren Erhöhung. Der Borstand des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes hat bei den Beratungen mit den in Frage kommenden Mi nifterien immer wieder auf die Konsequenzen der maßlosen Berteuerung aller Lebensnotwendigkeiten hingewiesen, zulet noch bei den Verhandlungen über die neuerliche Erhöhung des Brotpreises. Es wurde von den Vertretern der Gewerkschaften verlangt, daß, um die katastrophale Verteuerung der Lebens haltung zu verhindern, eine stärkere steuerliche Belastung des Besizes, durchgreifendere Einbringung der Steuerrückstände und die Erfassung der Sachwerte schnellstens erfolge. Trotz aller unferer Bedenken ist der Verteuerung der Lebensbedürfnisse nicht entgegengewirft. Die neue Teuerungswelle, die sich noch ungemein verstärkt, wenn sich die Brotverteuerung voll aus wirkt, macht die Lage der Erwerbslosen völlig unhaltbar und era fordert dringend eine den veränderten Verhältnissen ents sprechende Erhöhung der Unterstützungssätze. Die Vorstände des Allgemeinen Deutschen Gewerkschafts bundes und des Allgemeinen freien Angestelltenbundes ersuchen daher den Herrn Reichsarbeitsminister, die angemessene Herauf setzung der Bezüge der Erwerbslosen schnellstens in die Wege leiten zu wollen. Gleichzeitig erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, daß aud die Bezüge der Unfall-, Alters- und Invalidenrentner und der die tausend Pläne und Hoffnungen. Du warst doch immer so freudvoll, innen und außen. Du bist doch noch jung! Und nun diese Müdigkeit in den Augen, dieser Sarkasmus um die Mundwinkel, und deine Hände, die früher geben und schen fen konnten, sind immer leer. Du mußt nicht denken, daß dein Schicksal, so, wie du es wohl möchtest, dir einfach in den Weg treten müsse, mußt nicht immer nur warten und warten! Dies Warten ist ja so trostlos und macht dich müde. Gewiß du greift dir wohl so ein paar Stunden heraus, schaffst voller Unraft, willst tausend neue Dinge und es ist doch alles nur wie ein Kartenhaus, das in sich zusammenfällt, weil das Fun dament fehlt. Siehst du, dies Fundament ist die Freude. Wie viel schöne Dinge gibt es, die uns das Leben wert maden fönnen. Man muß nur den Willen zu diesen Dingen haben. Die Frist, die uns Menschen gesetzt ist, sie ist doch gar so kurz ein bunter, wirbelnder Tanz auf frühlingsfrischer Wiese, ein beschauliches, schönes Schreiten zwischen in fruchtbaret Schwere prangenden Kornfeldern sieh, und dann komm langsam der Herbst, die Blätter fallen, es wird Abend und alles ist Resignation. Du, laß nicht den Sommer ungenutzt vergehen! Es kommt fein zweiter mehr! Sieh, ich meine es gut, ich möchte dit helfen. Und ich bitte dich: versuche es doch nur einmal! Maria Harmuth Ein Müblitein und ein menfchenherz Wird stets herumgetrieben: Wo beides nichts zu reiben hat, Wird beides felbft zerrieben. Loga 1 h e 1' B -11 3₁ er It 24 11. 13 e er nt עוד it h a Nr. 5 Die Gleichheit Kranken aus dem gleichen Grunde wieder eine Aufbesserung erfahren müssen. Der Borstand des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes.. Th. Leipart. Der Vorstand des Allgemeinen freien Angestelltenbundes. Wilhelm Stähr. Den Fraktionen der sozialdemokratischen Parteien im Reichstag ist die Forderung gleichfalls unterbreitet worden mit dem Wunsche, daß auch die Parteien alles tun, um die unbedingt notwendige Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung durchzuführen. Das Reichsarbeitsministerium hat demzufolge nunmehr in einem Rundschreiben vom 8. Februar an die Regierungen der Länder erklärt, daß die Unterstützungsfäße für die Erwerbslosen und ihre Angehörigen um durchschnittlich 25 Prozent, für die Jugendlicher und Ledigen um durchschnittlich 15 Prozent erhöht werden sollen. Die Versicherungsgrenze der Angestellten Einige Zeitungen brachten die Mitteilung, dem Reichswirtschaftsrat liege zurzeit ein Gefeßentwurf des Reichsarbeitsministeriums zur Begutachtung vor, der die Grenze für die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung auf 28 000 Mt. feftfeize. Diese Mit teilung ist wegen anderweiter Festsetzung der Verdienstgrenze nicht mehr richtig. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde schon im Juni 1921 fertiggestellt und sah damals die Begrenzung der Verficherungspflicht allerdings bei einem Jahresarbeitsverdienst von 28 000 Mt. vor. Inzwischen ist aber bereits ein Teil dieses Gesetzentwurfs, nämlich die Erhöhung der Versicherungsgrenze, durch ein Gesetz vom 23. Juli 1921 vorweg erledigt und die Versicherungspflicht auf 30 000 mt. begrenzt worden. Infoweit ist daher der gegenwärtig dem Reichswirtschaftsrate vorliegende Gesetzentwurf überholt. Aus der Frauenbewegung des Auslandes Amerika. Ein neues Gesetz des Etaates Arizona stellt die unehelichen Kinder den ehelichen vollkommen gleich. Es enthält 3. B. die Bestimmung: Jedes Kind ist das legitime Kind feiner natürlichen Eltern und hat alle Rechte auf völlige Versorgung und Erziehung." Dieses Gesetz sollte uns zum Vorbild dienen. In Louisiana hat der Generalanwalt erklärt, daß in diesem Staate die Frauen dasselbe Recht auf jedes öffentliche Amt haben wie die Männer. Dieses Recht ist auch in der Verfassung des Staates festgelegt. ⭑ Holland. Hier wird gegenwärtig durch die Zweite Kammer die Berfassungsrevision durchberaten. Man hat auch die Absicht, in die neue Verfassung den Grundsatz des Frauenstimmrechts hineinzu nehmen. * 49 scheidung wird in dem Entwurf behandelt. So soll eine Ehe schon getrennt werden können, wenn die Eheleute eine gewisse Zeit ges trennt leben. Eine neue Ehe kann nach den neuen Bestimmungen innerhalb 18 Monaten eingegangen werden, gegen bisherige dreijährige Wartezeit. Aus unserer Bewegung Bezirk Franken. Auf Veranlassung des Bezirksvorstandes der SPD., Franken, wurde am 15. Januar in Nürnberg eine Kon ferenz der an der Spitze der Frauenbewegung des Bezirks stehen. den Genossinnen abgehalten. Von den 9 Unterbezirken Frankens waren 45 Genofsinnen erschienen. Das weibliche Mitglied des Bezirksvorstandes, Genossin Füllbed, Nürnberg, war mit der Leitung der Konferenz be traut. In ihrem Vortrag behandelte sie den Stand der Frauenbewegung im Bezirk; sie bemängelte, daß von den 432 Ortsvereinen nicht einmal die Hälfte dieser Bereine weibliche Mitglieder auf weisen. Heute zählen wir im Bezirk 4000 weibliche Mitglieder. Diese Zahl fann noch bedeutend erhöht werden, wenn alle Genossinnen in den Betrieben für unsere Partei agitieren. Sie gab die Richtlinien des Parteivorstandes bekannt, die dahin gehen, daß das weibliche Mitglied des Bezirksvorstandes mit den Vertrauens personen der Unterbezirke und diese wieder mit den Genossinnen der einzelnen Ortsvereine in Verbindung stehen. An diese Ausführungen schloß sich eine rege Aussprache. Alle Genossinnen er klärten sich mit den Richtlinien einverstanden und hielten es für notwendig, daß in erster Linie an die in den Betrieben tätigen Arbeiterinnen mit der Agitation herangetreten wird. Es wurde der Wunsch ausgesprochen, daß solche kleinen Konferenzen des öfteren abgehalten werden sollen, um die gemachten Erfahrungen auszutauschen und neue Wege zu finden. Lucie Joseph. Bezirk Mittelschlesien. Im Breslauer Gewerkschaftshause fand am 29. Januar eine Frauenkonferenz für unseren Bezirk statt. Der Besuch war sehr gut. Die Zahl der Delegierten bewies die wachsende rege Teilnahme der bis heute vielfach so passiven Frau am Leben der Partei. Der Parteivorstand hatte die Genossin Juchacz zu dieser Tagung entsandt. Wir nahmen das als einen Ausdruck des Interesses, das der Parteivorstand der Frauenbewegung in Mittelschlesien entgegenbringt, entgegen. Genossin Juchacz entwickelte in großzügiger, klarer Weise ein Bild der Zustände der letzten Jahre, unter denen die Frauen leben. Sie schilderte die völlige, durch den Krieg veranlaßte Umgestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse, des Arbeitsmarktes. Es sei ungerecht und hart, immer noch die Frauen als Geduldete in den Betrieben zu betrachten. Schroffheiten in den Demobilmachungsbestimmun gen seien zu verstehen, aber es müsse von uns alles daran gesetzt werden, der Forderung, die im Görlitzer Programm aufgestellt worden ist, nun auch Anerkennung zu verschaffen. Das Recht der Frau auf Erwerb muß selbstverständlich werden. Der Einfluß der Frau muß überhaupt durchweg stärker zur Geltung gelangen, auf allen Gebieten des öffentlichen und sozialen Lebens Kanada hat bereits den zweiten weiblichen Minister, Frau Irene macht sich unabweisbar die Notwendigkeit weiblicher Mittätigkeit Parbly. * Einen weiblichen Unterrichtsminister hat die femalistische Angoraregierung eingestellt. Gewiß eine staunenswerte Tatsache in Anbetracht der in der Türkei kaum eben zum Leben außerhalb ihres Hauses erweckten Frau. * Schweiz. Der schweizerische Zweig der Internationalen Frauenliga für Friede und Freiheit hat anläßlich der Budgetvorberatungen für 1922 an den Nationalrat in Bern eine Zuschrift gerichtet, in der die Frauen lebhaft gegen die beabsichtigte Erhöhung der Militärausgaben um 5 Millionen Frant protestieren. Sie halten diese Mehrbelastung für militärische Ausgaben in einer Beit, wo jede soziale Berbesserung an den mangelnden Mitteln Scheitern muß, für unverantwortlich, dringen vielmehr auf Abrüftung. Die Frauen fühlen sich, auch wenn sie durch die Gesetze des Landes als politisch Unmündige behandelt werden, für das Wohl des Landes ebenso verantwortlich wie die Männer. Dänemark. Das dänische Justizministerium fündigte einen Gesetzentwurf zur Reform des Eherechts an, der vielerlei Aende= rungen enthalten soll. So ist vorgesehen die Vorlegung eines ärztlichen Attestes seitens beider Ehekandidaten, eine Erweiterung der Verwandtschaftsgrade, innerhalb deren Ehen überhaupt geschlossen werden können. Besonders die Vereinfachung der Eheund Hilfe bemerkbar. Im Kampf gegen Teuerung, Hunger, Wohnungselend, Tuberkulose und die verheerenden Geschlechtsfrankheiten müssen alle Kräfte eingesetzt werden. Die Erkenntnis dieser großen Aufgaben und der Erfolge, die erreicht werden können, soll in den Frauen allgemein gewedt, fie müssen dazu erzogen werden. Das Ziel ist die Befreiung und Erlösung der Menschheit durch den Sozialismus ,. Genoffin Parteisekretärin Clara Zils sprach über die praktische Arbeit zur Gewinnung und Schulung der Frauen. Die Dis fussion brachte manches bemerkenswert Verheißungsvolle und Gute. Die Teilnehmerinnen haben den Eindruck, daß diese Frauenkonferenz als ein tüchtiger Schritt vorwärts bezeichnet werden darf. Cl. 3ils. Wohlfahrtspflege Aus der Arbeit der Ausschüsse für Arbeiterwohlfahrt II. Aus der. Weihnachtszeit liegen eine Reihe von Berichten vor, aus denen man sieht, wie die Hände sich regen, wenn es gilt, notleidenden Klassengenossen und ihren Kindern über die schwerste Zeit des Jahres hinwegzuhelfen. Keine großen Feiern mit armen, elenden Kindern und Müttern und sich warm und wohlig fühlenden Gebern im Hintergrund sollen dabei veranstaltet werden, sondern schlichtes Helfen von Mensch zu Mensch. In den Orten, wo 50 Die Gleich beit fich noch fein Ausschuß für Arbeiterwohlfahrt gebildet hat, taten die Frauengruppen der Partei diese Arbeit. Auch von frohen Winterwanderungen wird berichtet, von Rodelfahrten und Schneeballschlachten. So hatte der Ausschuß für Arbeiterwohlfahrt in Hildesheim die Sommerfahrten in Bintertouren umgewandelt, auf denen die gleiche Luft herrschte. Nur schade, daß die armen Kleinen, die kein schneedichtes Schuhzeug haben, traurig in der meist falten Stube bleiben mußten. In Elberfeld wurden im Theater Märchenaufführungen ver. anstaltet. Diese Einführung der Kinder in die trotz aller Moder nisierungsversuche doch unvergängliche Märchen- und Sagenwelt in den verschiedensten Veranstaltungen ist von vielen Arbeiterwohl fahrtsausschüssen in einfachen Borlesungen, zum großen Teil auch mit Lichtbildern, unternommen worden. Aber ebenso häufig tommen die Kinder auch in Jugendheimen, in Schulfälen und anderen großen Räumen für einige Stunden an den Winternach mittagen zusammen, um dort unter Leitung der Genossinnen fröhliche Spiele zu freiben. Die Kinder würden sonst leicht die Ver bindung mit den Helferinnen der Arbeiterwohlfahrt, die in sonnigen Sommertagen geknüpft ist, wieder verlieren. Mit dem Aufbau der Arbeiterwohlfahrt in ländlichen Bezirken beschäftigt sich der Bezirk Nordwest. In den Städten haben die Ortsvereine der Aufforderung des Hauptverstandes zur Organisierung der sozialen Arbeit im Sinne ber im Dezember 1919 versandten Richtlinien zumeist Folge gegeben und haben ihre Ausschüsse dem Hauptausschuß für Arbeiterwohl fahrt in Berlin angeschlossen. Solange aber die ländlichen Orte nicht folgen, ist die Sache nur halb und doch ist die Notwendigkeit der neuen Organisation in den ländlichen Orten mindestens ebenso groß als in den Städten. Zur Organisation auf dem Lande macht der Bezirksvorstand für Nordwest in seinem Merkblatt vom August d. I. folgenden BorSchlag: In allen größeren Orten wird in Mitgliederversammlungen über Wohlfahrt gesprochen. Im Anschluß an die Aussprache wird ein provisorischer Vorstand gewählt, der bis zu einer späteren Ber fammlung einen Organisationsplan und einen vorläufigen Arbeitsplan auszuarbeiten und vorzulegen hat. Kleinere Ortsvereine und Einzelmitglieder werden zu diesen Bersammlungen geladen, damit an jedem Ort eine Vertrauensperson für die Arbeiterwohlfahrt tätig ist. Die Kreisvorstände haben die Pflicht, die Ortsausschüsse in einem Kreisausschuß zusammenzufassen, der die Arbeiterschaft in Sachen der Wohlfahrtspflege im Kreistag und gegebenenfalls im Kreis. wohlfahrtsamt zu vertreten hat. Als weiteres Ganzes ist ein Ausfchuß für Arbeiterwohlfahrt für den Unterbezirk zu schaffen, der in engster Fühlung mit dem Bezirks- und Hauptausschuß für Arbeitermohlfahrt stehen muß. Nur so, planmäßig durchorganisiert, läßt sich erfolgreich arbeiten." Der Ausschuß in Hannover hat auf seinen verschiedenen Arbeitsgebieten tüchtig weiter geschafft. Der mit Unterstützung der Stadt abgehaltene vierwöchige Kursus in der Wohlfahrtspflege, über den wir früher schon in der„ Gleichheit" berichteten, und der in diesem Winter wiederholt wird, hat der Partei 35 neue weibliche Mitglieder gebracht. In einer Bersammlung, die sich mit den Aufgaben der Wohlfahrtspflege und mit den Beschlüssen der Görlitzer Tagung befaßte, wurden 58 Gleichheit"-Leserinnen ge wonnen. Lichtbildervorträge über die Bekämpfung der Geschlechtsfrankheiten wurden veranstaltet, und an der Ausstellung im alten Rathause, die die Bevölkerung über die Gefahren der Geschlechtsfrankheiten aufklären soll, war auch der Ausschuß für Arbeiter. wohlfahrt beteiligt. Für die Kinder werden regelmäßige Märchennachmittage mit Lichtbildern veranstaltet, die trotz des Eintrittspreises von 50 Pf. immer überfüllt sind. Aber nicht nur Märchen werden gezeigt, sondern auch Landschaften und Lehrfilme. Besonders hübsch wer den diese Veranstaltungen noch dadurch, daß auch die Arbeiterjugendgruppen mit Gesang und Spiel sich daran beteiligen. So läßt sich mit kleinen Mitteln bei gutem Willen und reger Beteiligung etwas Gutes schaffen, und es lohnt schon alle Mühe, wenn dadurch eine große Anzahl Kinder dem schädlichen Einfluß Don Kino und Rummelplatz entzogen wird. Wir können aus der Fülle der Berichte, die hier eingehen, und die oft große Freude machen, immer nur weniges bringen. Aber das Benige zeigt den Willen der Arbeiterschaft, sich auf dem für das Volksganze so wichtigen Gebiet der Wohlfahrtspflege durchzusetzen. Mögen die Beispiele dort, wo durch Widerstände ver schiedenster Art die Arbeit noch nicht so in Angriff genommen werden konnte, anregend und ermutigend wirken. J. H. Nr. 5 Die Verhandlungen des in Jena 1920 abgehaltenen fünften Deutschen Jugendgerichtstages sind nunmehr als Heft 4 der Schrif ten des Ausschusses für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen bei Carl Heymann in Berlin im Druck erschienen( Preis 26 Mt.). Erörtert sind folgende Themata: Die strafrechtliche und erzicherische Behandlung der Jugendlichen( Professor KohlrauschBerlin), Bormundschafts- und strafrechtliche Aufgaben in ihrer Wechselwirkung( D. A. Dr. Herz- Hamburg und A. G. R. Dr. LeviFrankfurt a. M.), die Voraussetzungen für das Absehen von An flage, Strafurteil und Strafvollstreckung( 2. G. R. Dr. Hoffmanns Leipzig und Professor Dr Liepmann- Hamburg). In der anschlies Benden Besprechung spielt die Frage des Strafmündigkeitsalters eine besondere Rolle; der Antrag auf Heraussetzung auf das 18. Lebensjahr findet zwar lebhafte Verteidigung von Professor Klumfer- Frankfurt a. M., P. Noppel- München und Stadtrat Heimerich- Nürnberg, aber keine Mehrheit in der Versammlung. Ueber Jugendgerichtshilfen berichtet A. G. R. Rupprecht- München und Fräulein Hallbauer- Halle. Für die Einführung weiblicher Schöffen tritt Dr. Margarete Berent- Berlin ein, während Fräulein v. d. Leyen auch die Bederfen hervorhebt, die dagegen sprechen. Der von Dr. Margarete Berent redigierte Bericht enthält ferner die dem Reichsjustizministerium bereits unterbreiteten, aber noch nicht veröffentlichten Beschlüsse zweier Unterkommissionen über die Stellung des Arztes zur Jugendgerichtshilfe und Strafvollzug beim Jugendgericht. Beigegeben sind die bisherigen Entwürfe für ein deutsches Jugendgerichtsgefeh: Der Köhnesche von 1907, der Reichss tagsentwurf von 1913 und die Regierungsvorlage von 1920. Der lettere Entwurf wird demnächst in neuer ihm vom Reichsrat gegebener Faffung in den Reichstag gelangen. Für die zu er wartenden Reichstagsverhandlungen wird die obige Veröffentlichung wertvolles Material bieten. Zu beziehen durch: Deutsche Zentrale für Jugendfürsorge, Berlin N. 24, Monbijouplay 3, für Mitglieder 20 Mt. zuzüglich Porto und Verpadung, bei Mehrbezug von 10 Stück an ermäßigter Preis. Bücherschau Wir lassen eine furze Aufführung der in letzter Zeit eingegange nen Neuerscheinungen des Vorwärts- Verlags folgen und bes halten uns, sobald es nur der Raum gestattet, die ausführliche Besprechung der einzelnen Schriften vor. „ Die Schule der werdenden Gesellschaft". Von Frizz Karsen Preis 7 Mt. „ Schule und Lehrer in der Reichsverfassung". Von Johannes Hoffmann. Preis 10 Me. „ Das Görlitzer Programm". Genosse Friedrich Stampfer hat im Auftrag des Parteivorstandes diese Erläuterungen zum neuen Programm geschrieben. Preis 2 Mt. " Sozialistische Theorien und sozialdemokratische Programme". Eine volkstümliche Einführung in den Sozialismus. Bon Paul Kampffmeyer. Preis 2 Mr. „ Taschenbuch für Kommunalpolitiker". Herausgegeben von Vik for Road unter Mitarbeit zahlreicher führender Kommunalpoli tifer. Preis 14 Mr. „ Die Siedlungsgesehgebung". Von Dr. Eduard David. Preis brosch. 10 Mt., geb. 15 Mt. „ Das nofleidende Kapital". Von Kurt Heinig. Preis 2,50 Mart. „ Im Dienst der Entente". Ein französischer Geheimbericht. Von Wilhelm Keil. Preis 4,50 Mr. „ Das Problem der auswärtigen Politit". Von Gilbert Murs ray. Uebersetzt von Luise Kautsky. Preis fart. 12 Mt. „ Der Sozialismus einst und jeht". Bon Eduard Bernstein. Preis 20 Mt. Ferner machen wir auf die verschiedenen Schriften unserer Ju gendbewegung aufmerksam und empfehlen angelegentlichst deren Lektüre: „ Was wir wollen!" Die wirtschaftlichen und kulturpolitischen Ziele der Arbeiterjugendbewegung. Von May Westphal. Preis 3 Mr. „ Der Arbeiterjugendverein". Bon Karl Boigt. Preis 4 Mt. „ Die Arbeiterjugend- Internationale". Internationale Monats schrift für die sozialistische Jugend. Jahresbezug für Deutschland Breis 12 Mt. „ Jugend heraus!" Gedichte und Prologe, gesammelt von Walter Schent, Nr. 5 ie Gleich beit Alle die eben genannten Schriften sind im Berlag des Hauptvorflandes des Verbandes der Arbeiterjugend- Vereine( Aug. Albreht), Berlin, Lindenstr. 3, zu beziehen. Außerdem erscheinen nunmehr auch die Jungsozialistischen Blätter". Sie sind beim Zentralbildungsausschuß der SPD. in Berlin, Lindenstr. 3, zu einem Abonnementspreis von 10,50 mt. für das Quartal zu beziehen. Erziehung und Moral Bom 28. Juli bis 1. August findet in Genf der dritte„ Congrès International d'Education Morale" statt. Der erste wurde 1908 in London, der zweite 1912 im Haag abgehalten. Die erste Anfündigung zum Kongreß weist darauf hin, daß man nach dem moralischen Zusammenbruch des Weltkrieges nicht ausbessern, sondern Bei 51 vom Grunde auf neu aufbauen muß; daß mit der Theorie und schönen Worten nichts getan ist, daß lediglich praktische Taten eine bessere Zukunft vorbereiten fönnen. Zwei Themen sollen beraten werden:„ Der internationale Geist und der Geschichtsunterricht" und Solidaritätsgefühl und Erziehung". Anfragen und An meldungen für den Kongreß sind vorläufig zu richten an das Gefre toriat des III. Congrès International d'Education Morale, Inftitut J. J. Rousseau, Taconnerie 5, Genf, Schweiz. In den verschiedenen Ländern, so auch in Deutschland, werden später Ausschüsse einge segt, um die Arbeiten für den Kongreß vorzubereiten. Verantwortlich für die Redaktion: Elli Radtke. Druck: Vorwärts Buchdruckerei. Verlag: Buchhandlung Vorwärts Paul Ginger G. m. b. S., sämtlich in Berlin SW 68, Lindenstraße 3 Sind Lungenleiden heilbar! Korpulenz Fettleibigkeit sind Bei Afthma, Lungen- u. Kehlkopftuberkulofe, Schwindfucht, Lungenfpitzen- Katarrh, veraltetem Huften, VerIchleimung, lang beftehender Heiferkeit lese jeder die Broschüre mit obigem Titel. Der Verfasser, Herr Dr. med. 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