Nr. 13«. Diese Zeitung erscheint dreimal Wöchentlich, und zwar: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends Abends. Mittwoch den 3. Novenlber 1873. Neuer Bestellunge n werden bei allen Postämtern, in Berlin bei der Expedition, sowie bei jedem Spediteur entgegengenommmen. Social-Demckrat. Organ der Socialistischen Arbeiter-Partei Deutschlands. 5. Jahrgang. Rcdaction u. Expedition: Berlin, SO., Kaiser Franz-Grenadier-Pl. 8a. Inserate (nur in der Expedition aufzu- geben) werden pro fünfgcspaltene Petit- zeile mit 50 Pf. berechnet. Ver- sammlungs-Annoncen die fünfgespaltene Pctitzeile oder deren Raum 20 Pf. Sogenannte Re- klame-Anzeigen werden nicht aufgenommen. incl. Berlin 1 Rm. 80 Pf., Abouucmcnts-PrciS: Für Berlin incl. 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Wir hoffen, daß unsere Freunde und Partei- genossen diese Gelegenheit zu einem zahlreichen Abonnement benutzen werden, um so mehr, da Ende btefcs Monats die Reichstagsverhandlungen wieder Die Expedition des ,, Neuen Social-Demokrat". Inhalt. Icr Gesetzentwurf über Krankenkassen. ?�utschrr Reichstag. fKstische Ueberficht: Dr. Strousberg.— Zur Civil-Ehe.— Sn«r v ö eines Communekämpfers.— Der Prozeß Eonzogno.— 6— Dfenheim.— Wie sich die Zeiten ändern. El.'�espondenzen: Berlin.— Hannover.— Großenhain.— S8ct'"ch0�en�a�en— Hamburg.— Hadersleben. Feuilleton: lieber die Kost in den öffentlichen Anstalten. Der Gesetzentwurf über Krankenkassen, Welcher dein Reichstage seitens der Negierungen unterbreitet orden ist, befindet sich in der heutigen Nummer abgedruckt. wollen daher hier eine kurze vorläufige Besprechung desselben vornehmen. abs ber betreffende Gesehentivurf eine Anzahl der vlolut unpraktischen und unleidlichen Bestimmungen jenes l derzeit vorläufig der Oeffentlichkeit übergebcnen Entwurfs �erbestert hat, so krankt derselbe doch an solchen Mängeln, asi er in der vorliegenden Form durchaus abgelehnt wer- cv muß. In einer Weise, welche nicht entschieden genug � gc'fochten werden kann, unterstellt er die Kassen der Ar- euer der Einmischung von Fabrikanten und Berwaltungs- forden, zugleich spricht er die thatsächliche Vernichtung jener Kassen aus, welche von Arbeitervereinen für ihre -""tglieder errichtet sind. d? 9e"u9 oiäre es, diese Rtängel zu beseitigen und n Arbeitern die Selbstverwaltung ihres eigenen Geldes �. �oährleisten. Aber augenscheinlich fürchtet man des vetteiiden Volkes freie Bewegung; die Motive citiren utlich genug das rothe Gespenst, und wir sind in der . tat neugierig, ob die jetzigen liberalen Reichsboten ihr nyeres Prinzip, die Zulassung freier Kassen, jetzt über den lleu werfen werden. � Beim Zustandekommen der Geiverbeordnuug ließ man »u v" Äwangskassen bestehen, legte den Arbeitern aber e- r"s6 Verpflichtung auf, irgend einer Kasse, entweder . pr freien Hülfskasse oder einer jener Zwangskassen anzu- �)ore>,. Bestimmung war also die Möglichkeit Arf•, fre'e Hülsskassen mit Selbstverwaltung der � öeuer in's Leben gerufen wurden. Aber, wie es nur zu La Volk dachte und die Polizei lenkte; die alten der /Gesetzgebungen unterbanden fast überall den Strom , freien Bewegung, von behördlicher Genehmigung '"eistentheils die Kassen abhängig gemacht, oder die käs.- � der der freien Kassen mußten zugleich für die Zwangs- Kass Beiträge entrichten; mit einem Wort, die freien "en kommeiz aus den Polizeischwierigkeiten nicht heraus. � Der vorliegende Gesetzentwurs soll diesem unleidlichen das- �e ein Ende machen; er thut es, aber in einer Weise, wenigen Kassen, welche vor den Augen der Behörden rei/f fanden, und durch Vereine für ihre Mitglieder auf- �h�ten wurden, auch noch in Gefahr gerathen. da,, � Entwurf bestimmt nämlich, daß die Arbeiter nur fiuö� 1)011 �ei �h�llnahme an einer Zwangskasse entbunden sek' e"'er auf Grund des vorliegenden Ge- �bestehenden Hülfskasse angehören, eine solche darf y*1 nicht blos für die Mitglieder eines korporativen Ver- � geschaffen werden, sondern hat die Pflicht, jedweden Leiter des bezüglichen Geschäftszweiges aufzunehmen. Die gehenden Kassen der korporativen Vereine, welche von cm" meist unentgeltlich verwaltet werden, müssen also «weder es sich gefallen lassen, Ni chtv ereins Mitglied er �zunehmen, oder ihre Mitglieder müssen extra, den 'u�ngskassenbeitrag entrichten. Die Aufnahme von �Mitgliedern gereicht selbstredend zur größten Schädigung des korporativen Vereins, nicht nur, daß solche für jenen keine Steuern entrichten, trotzdem sie sich die unentgeltliche Verwaltung desselben wohl gefallen lassen, sie übervortheilen auch noch in anderer Beziehung die Mitglieder. Jeder Arzt kann bezeugen, daß nichts mehr Krankheitsfälle hervorruft, als überlange Arbeit in ungesunden Fabriken bei niedrigem Lohn. Die Mitglieder der korporativen Vereine, welche geregelte, gesunde Arbeit und auskömmlichen Lohn gemein- sam zu erlangen streben, werden deshalb der Krankenkasse bei weitem nicht so zur Last fallen, wie Richtmitglieder, welche lieber ihre Gesundheit ruiniren, als sich den Bestre- Hungen der Allgemeinheit anschließen. Zum Dank für die Sonderbündelei sollen also die Vereinsmitglieder jene Geg- ner ihrer Ziele noch auf eigene Kosten mit durchschleppen — eine schöne Zumuthung. Das Motiv für diese Bestimmung des§ 6 des Entwurfs ist recht interessant, nämlich die Furcht davor, daß die Social- Demokratie mächtig werde, wenn sie Hülfskassen organisire! Wir kommen hierauf in nächster Nummer noch ausführlich zurück. Der zweite gleichfalls unannehmbare Theil des Ent- wurfs ist die Vetheiligung der Fabrikanten bei der Kassenverwaltung und der Aufbringung der Beiträge. In der That bestehen die Zahlungen der Fabrikanten an die Kassen ökonomisch betrachtet nur aus Lohnverringerung; wenn die Arbeiter die Kasse selbst erhalten, steigt ihr Lohn einfach um den Mehrbetrag der Krankensteuer; und für den eingebildeten Vortheil, daß die Fabrikanten Zahlung leisten, verlangen Letztere die Theilnahme oder richtiger die hauptsächliche Leitung der Kasse. Drum fort mit allein Fabrikantenthnm aus den eigenen Angelegenheiten der Arbeiter! Drittens ist die Einmischung der Verwaltnngsbe- Hörden und der hochweisen Sachverständigen, so wie der Gemeindebehörden ganz und gar vom llebel. Man unterstelle die Kassen einfach dem Handelsrichter, gleich allen Aktiengesellschaften und Genossenschaften; man schaffe eine ausführliche St'atisiik durch das statistische Bureau und gewählte Arbeiterkommissionen und mache diese zum gesetzlich erforderlichen Leitfaden, nicht aber einen„großen Doktor", der heute so und morgen so rechnet, wie es nicht selten der Fall ist) Endlich ist es absolut uothwendig, für die Knapp- schaftskassen und gleichfalls für die bestehenden Zwangs- kassen die Aussicht zu eröffnen, daß sie durch die Mitglie- der zur vollen Selbstverwaltung übergeführt werden können. Dies sind in Kürze die allgemeinen Gesichtspunkte, welche sich uns aufdrängen, wenn wir den Gesetz- Entwurf in's Auge fassen wollen. Nichts leichter, als ein zweckmäßiges Krankenkassenwesen zu entwerfen!— Nichts schwerer aber, als ein solches im jetzigen Reichstage durchzusetzen. Die Arbeiter werden noch ihr blaues Wunder erleben, mit was für Dingeil man sie beglücken wird. Dies wird aber nicht eher besser werden, als bis das Volk sein Wahlrecht besser gebraucht. Deutscher Neichstaq. Von Interesse war die zweite Sitzung des Reichstages, der wir schon in unserer letzten Nummer Erwähnung gethan, übrigens noch dadurch, daß, als die beiden ersten Präsidenten mit Ach und Krach gewählt waren, es sich bei der Wahl des dritten Prä- sidenten, sowie der Schriftführer herausstellte, daß von weiteren Wahlen abgesehen werden mußte, da einige Herren sich„gedrückt" und sich wahrscheinlich in die„Fraktion Rubin" begeben hatten. Die Sitzung vom 29. Oktober war zwar besser besucht, als die beiden ersten, aber schrecklich langweilig. Bemerkenswerth ist, daß der Abgeordnete Miguel einen trockenen Bericht über die Arbeiten der Justizkommission gab, deren Mandat verlängert wurde. Gesetz betr. die Abänderung des Titels VIII. der Gewerbeordnung. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen:c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Artikel I. An die Stelle des Z 141 der Gewerbeordnung treten nachfolgende Bestimmungen: 8 141. Durch OrtSstatut(§ 142) kann die Bildung gegenseitiger Hülfs- lassen(Gesetz über die gegenseitigen Hülfskassen von:.......') zur Unterstützung von Gesellen, Gehülfen, Lehrlingen und Fabrikarbeitern angeordnet werden. Die Gemeindebehörde ist in diesem Falle ermächtigt, die Einrich- tung der Kassen nach Anhörung der Betheiligten zu regeln und für die Verwaltung der Kassen, soweit dies nicht durch die Mitglieder ge- schieht, Sorge zu tragen. Z 141a. Durch Ortsstatut kann Gesellen, Gehülfen, Lehrlingen und Fabrik- arbeitern, welche das sechszehnte Lebensjahr zurückgelegt haben und die Betheiligung an einer gegenseitigen Hülfskasse nicht nachweifen, die Betheilizung an einer bestimmten Kasse dieser Art zur Pflicht gemacht werden. Es bedarf der Zustimmung der Kassen, wenn deren Errich- tung aus freier Vereinbarung beruht; die Kasse unterliegt alsdann der Vorschrift des§ 141 Abf. 2. Wer der Pflicht zur Betheiligung nicht genügt, kann von der Kasse für alle Zahlungen, welche bei rechtzeitigem Eintritt von ihm zu ent- richten gewesen wären, gleich einem Mitgliede in Anspruch genommen werden. § 141b. Durch Ortsstatut kann bestimmt werden, daß Arbeitgeber zu den Beiträgen, welche die bei ihnen in Arbeit stehenden Mitglieder einer nach§ 141 a. durch Ortsstatut bezeichneten Hülfskasse zu entrichten haben, Zuschüsse bis auf Höhe der Hälfte jener Beiträge leisten, auch die letzteren, soweit diese während der Dauer der Arbeit bei ihnen fällig werden, bis auf Höhe des verdienten Lohnes vorschießen. In gleicher Weise kann angeordnet werden, daß Arbeitgeber ihre zum Eintritt in eine bestimmte Hülfskasse verpflichteten Arbeiter für diese Kasse anzumelden haben. Wer dieser Pflicht nicht genügt, kann von der Kasse für alle Zahlungen, welche bei rechtzeitigem Eintritt von den Arbeitern zu entrichten gewesen wären, gleich einem Mitgliede in Anspruch genommen werden. § 141c. Die in§ 141a. Abs. 2 und§ 141b. Abs. 2 bezeichneten Forde- ri'ngen einer Kasse verjähren in einem Jahre; die Verjährung beginnt mit Schluß des Kalenderjahres, in welchem die Forderung entstan- den ist. 8 141<1. Die in§ 141 bis 141b. bezeichneten Bestimmungen können von der höheren Verwaltungsbehörde für einzelne Ortschaften oder für größere Bezirke getroffen werden, sofern dem Bedürfniß durch ent- sprechende Ortsstatute nicht genügt wird. 8 14 le. Den Bestimmungen der§§ 141 bis 141 d. unterliegen auch diejenigen bei Bergwerken, AusbereitungSanstalten und unterirdisch betriebenen Brüchen oder Gruben beschäftigten Arbeiter und Arbeitgeber, für welche eine sonstige gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von Hülfs- kassen und zur Betheiligung an denselben nicht besteht. Auf Arbeiter und Arbeitgeber, welche bei den auf Grund berg- aesenlicher Vorschriften gebildeten Hülfsknssen b?th--iligt sind, finde,» sie keine Anwendung. Artikel 2. Hülfskassen, in Ansehung derer eine Eintriltspflicht gewerblicher Arbeiter bei Erlaß dieses Gesetzes begründet ist, werden bis auf weitere Bestimmung der Eentralbehörde den gegenseitigen Hülfskassen im Sinne des Artikels 1 gleichgeachtet. Bis dahin bleibt die Pflicht zum Beitritt, sowie zur Zahlung von Beiträgen und Zuschüssen für Arbeiter und Arbeitgeber bestehen. Wenn Arbeiter oder Arbeitgeber ihrer Pflicht nicht genügen, so treten die in§8 141a. und 141b. zu Gunsten der Kassen bestimmten Rechtsfolgen ein. Urkundlich ic. Gegeben:c. Gesetz über die gegenseitigen Hülfskassen. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen:c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs,»ach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: 8 t- Kassen, welche die gegenseitige Unterstützung ihrer Mitglieder für den Fall der Krankheit bezwecken, erhalten die Rechte einer gegenseiti- gen Hülfskasse nach Maßgabe dieses Gesetzes unter den nachstehend an- gegebenen Bedingungen. 8 2. Die Kasse hat einen Namen anzunehmen, welcher von dem aller anderen, an demselben Orte oder in derselben Gemeinde befindlichen Hülfskassen verschieden ist und die zusätzliche Bezeichnung:„gegenseitige Hülfskasse" enthält. 8 Das Statut der Kasse muß Bestimmung treffen: l. über Namen, Sitz und Zweck der Kasse; 2. über den Beitritt und Austritt der Mitglieder; 3. über die Höhe der Beitrüge, welche von den Mitgliedern zu entrichten sind, und, falls die Arbeitgeber der letzteren Zu- schüsse zu leisten haben, über deren Höhe; 4. über die Voraussetzungen, die Art und den Umfang der Unterstützungen; 5. über die Bildung eines Vorstandes, die Vertretung der mit Zuschüssen betheiligten Arbeitgeber in demselben, sowie über die Legitimation seiner Mitglieder und den Umfang seiner Befugnisse: 8. über die Zusammensetzung und Berufung der Generalvcr- sammlung, über die Art ihrer Beschlußfassung und über die Stimmberechtigung der mit Zuschüssen bethciligte» Arbeit- geber; 7. über die Abänderung des Statuts; 8. über die Verwendung des Kassenvermögens im Falle der Auflösung oder Schließung der Kasse. DaS Statut darf keine den Vorschriften dieses Gesetzes zuwider- laufende Bestimmung enthalten. 8 4. Das Statut ist in doppelter Ausfertigung der höheren Verwal- tungsbehörde einzureichen. Diese hat über die Zulassung der Kasse zu entscheiden. Die Zu- lassung darf nur versagt werden, wenn das Statut den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, oder wenn nach dem einzuholenden Gut- achten eines Sachverständigen die statutmäßigen Beiträge zur Gewäh- rung des gesetzlichen Mindestbetrages der Unterstützungen nicht ausreichen können. Wird die Zulassung versagt, so sind die Gründe mitzutheilc». Wird die Zulassung ausgesprochen, so ist eine Ausfertigung des Statuts, versehen mit dem Vermerke der erfolgten Zulassung, zurückzugeben und in dem für die Bekanntmachungen der Auffichtsbehörde der Kasse bc- stimmten Blatte auf Kosten der Kasse unverzüglich bekannt zu machen, daß die Zulassung der Kasse als gegenseitige Hülfskasse erfolgt ist. Abänderungen des Statuts unterliegen den gleichen Vorschriften. 8 Die gegenseitige Hülfskasse hat die Rechte einer juristischen Person. Ihr ordentlicher Gerichtsstand ist bei dem Gerichte, in dessen Be- zirk sie ihren Sitz hat. § 6- Der Beitritt der Mitglieder erfolgt mittelst schriftlicher Erklärung oder durch Unterzeichnung de>z Statute. Den Mitgliedern darf die Betheiliguirg an anderen Gesellschaften oder Bereinen nicht zur Bedingung gestellt, sowie die Verpflichtung zu Handlungen oder Unterlaminzsn, welche mit dem Kassenzweck in keiner Nerbindung stehen, nicht auferlegt werden. 8"• Das Recht auf Unterstützung aus der Kasse beginnt für sämmtliche Mitglieder spätestens mit dem Ablaufe der dreizehnten auf den Beitritt folgenden Woche. Für die erste Woche nach dem Beginne der Krankheit kann die Gewährung einer Unterstützung ausgeschlossen werden. Der Ausschluß der Unterstützung in Fällen bestimmter Krankheiten ist unzulässig. § S- Die Mitglieder sind der Kasse gegenüber lediglich zu den auf Grund dieses Gesetzes und des Statuts festgestellten Beiträgen verpflichtet. Nach Maßgabe des Geschlechts, des Gesundheitszustandes des Lebensalters oder der Beschäftigung der Mitglieder darf die Höhe der Beiträge verschieden bemessen werden. Die Einrichtung von Mitgliederkassen mit verschiedenen Beitrags- und Unterstützungssätzen ist zulässig. Im Uebrigen müssen die Beiträge und Unterstützungen für alle Mitglieder nach gleichen Giundsätzen abgemessen sein. § Arbeitgebern, welche für ihre Arbeiter die Beiträge vorschießen. steht das Recht zu, die letzteren bei der dem Fälligkeitstage zunächst vorausgehenden oder bei einer diesem Tage folgenden Lohnzahlung in Anrechnung zu bringen. 8 10. Der Anspruch auf Unterstützung kann mit rechtlicher Wirkung we- der übertragen noch verpfändet werden; er kann nicht Gegenstand der Beschlagnahme sein. 8 11. Die Unterstützungen müssen im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Unterstützungsberechrigten auf die Dauer von mindestens dreizehn Wo- chen gewährt werden, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht früher ihr Ende erreicht. Sie müssen während dieser Zeit täglich für Männer minde- steno ein Dritttheil des Lohnbettages erreichen, welcher zur Zeit der Errichtung der Kasse an dem Orte ihres Sitzes nach dem Urtheil der dortigen Gemeindebehörde gewöhnlichen Tagearbeitern im Jahresdurch- schnitt gezahlt wird. Auf den Betrag der Unterstützungen, jedoch höchstens bis zu zwei Dritttheilen desselben, darf die Gewährung der ärztlichen Behandlung und der Arzneien angerechnet werden. An die Stelle jeder sonstigen Unterstützung kann die Verpflegung in einer Kranken-Anstalt treten. 8 12. Die täglichen Unterstützungen dürfen das Vierfache deS gesetzlichen Mindestbetrages(§ 11) nicht überschreiten. Neben diesen Unterstützungen können den Mitgliederil die geeig- neten Mittel zur Erleichterung der ihnen nach der Genesung verbliebe- nen körperlichen Mängel gewährt werden. Den Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder kann ferner eine Bei- hülfe gewährt werden, welche das Zehnfache der wöchentlichen Unter- stützung, auf welche das verstorbene Mitglied Anspruch hatte, nicht überschreitet. 8 i». Zu anderen Zwecken als den in den ßZ II, 12 bezeichneten Unterstützungen und der Deckung der Verwaltungskosten dürfen weder Beiträge von den Mitgliedern erhoben werden, noch Verwendungen aus dem Vermögen der Kasse erfolgen. 8 14. Eine Ermäßigung der Beiträge oder eine Erhöhung der Unter- stutzungen bedarf für Kassen, In Ansehung deren eine DeitrUtSpsllcht der Arbeiter begründet ist, der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Ermäßigung der Unterstützungen bis auf den gesetzlichen Mindestbetrag(8 II) kann die Aufsichtsbehörde für diese Kassen nach Anhörung des Vorstandes verfügen, wenn nach dem Rechnungsabschlüsse des letzten Jahres die Einnahmen der Kasse zu den statutmäßigen Aufwendungen nicht ausgereicht haben. Rückständige Zahlungen von Mitgliedern und deren Arbeitgebern können für diese Kassen, unter Vorbehalt richterlicher Entscheidung, im Verwaltungswege eingezogen werden. 8 15-- Der Ausschluß von Mitgliedern aus der Kasse kann nur unter den durch daS Statut bestimmten Formen und aus den darin bezeich- neten Gründen erfolgen. Er ist nur zulässig bei dem Wegfall einer die Aufnahme bedingenden Voraussetzung, für den Fall einer Zahlungs- säumniß oder einer solchen strafbaren Handlung, welche eine Verletzung der Bestimmungen des Statuts in sich schließt. 8 16- Die Kasse muß einen Vorstand haben, durch welchen sie gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird. Arbeitgeber, welche Zuschüsse zu der Kasse leisten, haben Anspruch auf Vertretung im Vorstande. Mehr als die Hälfte der Stimmen darf ihnen im Vorstande nicht eingeräumt werden. Mitglieder, welche den Eintritt in den Vorstand ohne zureichenden Neber die Kost in öffentlichen Anstalten. (Ein Vortrag, gehalten am 13. September 1875 in der ersten Sitzung deS Kongresses für öffentliche Gesundheitspflege zu München, von Professor Voit.) Ich habe für die diesjährige Versammlung des deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege ein Referat:„Ueber die Anforderungen"der Gesundheitspflege an die Kost in Waisen- Häusern, Kasernen, Gefangen- und Alters-Versorgungs-Anstalten, sowie in Volksküchen," übernommen. Es mögen sich vielleicht Manche fragen, was ich denn eigent- lich über dieses weit ausgedehnte Thema sagen wolle. Die Einen werden meinen: es sei schon so viel darüber verhandelt und ge- schrieben worden, daß man nichts Neues darüber vorbringen könne; Andere werden dagegen die Ansicht haben: die ganze Frage liege noch so im Dunkeln und sei so wenig reif, daß nur unfruchtbare Hypothesen aufgestellt iverden könnten. Was den ersten Einwand betrifft, so glaube ich durch meine fünfzehnjährige Thätigkeit auf diesem Gebiete zu einer Zusammenfassung einiger Resultate berechtigt zu sein. Gewichttger ist das zweite Beden- ken; denn mein Unternehmen setzt zu seiner Vollendung aller- dings voraus, daß man vor Allem genau wisse, was und wie viel ein Mensch unter verschiedenen Verhältnissen zu seiner Er- Haltung braucht, und doch sind unsere Kenntnisse hierin leider noch sehr spärlich und durchaus nicht der Wichtigkeit des Gegen- standes entsprechend. Obwohl ich dies so tief als nur irgend Jemand fühle, so wage ich mich doch an die mir gestellte Auf- gäbe, da nach meiner Ueberzeugung die Physiologie der Ernäh- rung der thierischen Organismen so weit vorgeschritten ist, daß von ihren Lehren für unser Wohlergehen vielfache Anwendung gemacht werden kann. Es ist vor Allem meine Absicht, dies recht eindringlich darzuthun. Die Konsequenzen, welche eine rich- tige Ernährung des Menschen nach sich zieht, sind für die Ent- wicklung des Menschengeschlechts so weittragend, daß auch der erste Anfang dazu seine Bedeutung hat. Ich werde mich dabei möglichst frei zu halten suchen von bloßen Meinungen, wie sie leider häufig auf diesem Gebiete ge- äußert werden, oder von Folgerungen, die durch den Versuch am thierischen Organismus nicht ihre Bestätigung erhalten haben. Ich habe eine förmliche Furcht vor unrichtigen und unzeitigen Anwendungsvcrsuchen in einer so verwickelten Sache, welche schon Grund ablehnen, verlieren den Anspruch auf die Hälfte der ihnen gebührenden Unterstützunq. 8 17- Die Zusammensetzung des Verstandes, sowie jede in der Zusam- mensetzung des Vorstandes eingetretene Aenderung ist in dem im 8 4 bezeichneten Blatte bekannt zu inachen. Ist die Bekanntmachung nicht geschehen, so kann eine in der Zusammensetzung eingetretene Aende- rung dritten Personen nur dann entgegengesetzt werden, wenn bewie- sen wird, daß sie letzteren bekannt war. 8 13- Dem Vorstande kann zur Ueberwachung der Geschäftsleitung ein Ausschuß zur Seite gesetzt werden, welcher durch die Generalverjamm- lung zu wählen ist. � � Soweit die Angelegenheiten der Kasse nicht durch den Vorstand oder Ausschuß wahrgenommen werden, steht die Beschlußnah, ne darüber der Generalversammlung zu. Die Generalversammlung kann dritten Personen ihre Befugnisse nicht übertragen. Abänderungen des Statuts bedürfen, mit der durch§ H gegebeben Maßgabe ihrer Zustimmung. 8 20. In der Generalversammlung hat jedes anwesende Mitglied, wel- ches großjährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, eine Stimme. Mitglieder, welche mit. den Beträgen im Rückstände sind. können von der Theilnahme an der Abstimmung ausgeschloffen werden. Die Generalversammlung kann auch aus Vertrauensmännern ge- bildet werden, welche aus der Mitte der stimmfähigen Mitglieder zu wählen sind; die Zahl der zu wählenden Vertrauensmänner muß je- doch'mindestens fünfzig betragen. � Arbeitgeber, welche Zuschüsse zu der Kasse leisten, haben Anspruch auf Stimmberechtigung. Das Maß dieser Stimmberechtigung ist unter Berücksichtigung ihrer Zuschüsse festzustellen; die Zahl ihrer Stimmen darf jedoch die Hälfte der den Mitgliedern der Kasse zustehenden Stim- men nicht übersreizen. 8 21. Generalversammlungen können nur an dem Sitze der Kasse ab- gehalten werden. Bei der Berufung ist der Gegenstand der Berathung anzugeben. Wird von dem Ausschuß oder von dem zehnten Theile der stimm- fähigen Mitglieder die Berufung der Generalversammlung beantragt, so muh der Vorstand die letztere berufen. 8 22. Die Einnahmen und Ausgaben der Kasse sind von allen den Zweiken der Kasse ftemden Vereinnahmungen und Verausgabungen getrennt festzustellen und zu verrechnen; ebenso sind Bestände gesondert zu verwahren. Verfügbare Gelder dürfen, außer in öffentlichen Sparkassen und in den durch das Statut bezeichneten Banken nur etonso wie die Gelder Bevorniundeter angelegt werden. 8 23. In jeden, fünften Jahre hat die Kasse die wahrscheinliche Höhe ihrer Verpflichtungen und der ihnen gegenüberstehenden Einnahmen durch einen Sachverständigen, welcher, bei der Verwaltung der Kasse nicht betheiligt ist, abschätzen zu lassen und das Ergebniß nach dem vorge- schriebencn Formiilare der Aussichtsbehörde, sowie jedem ihrer Mitglie- der mit.zutheilen. 8 24. Wenn nach dem Ergebnisse der Abschätzung die Verpflichtungen der Kasse die ihnen gegenüberstehenden Einnahmen übersteigen, so muß, Mangels anderer Deckungsmittel, entweder eine Ermäßigung der Unter- stützungen bis auf den gesetzlichen Mindestbettag oder eine Erhöhung der Beiträge eintreten, derart, daß nach dem Gutachten der Sachver- ständigen die Herstellung des Gleichgewichts zwischen den Verpflich- tungen und Einnahmen der Kasse bis zur nächsten Abschätzung zu er- warten ist. >5 2o. Die Kasse ist verpflichtet, in den vorgeschriebenen Fristen und nach den vorgeschriebenen Formularen Uebersichten über die Mitglieder, üher die Krankheits- und Sterbefälle, über die verrechneten Beitrags- und Unterstützungstage der höheren Verwaltungsbehörde, sowie einen Rech- nungsabschluß der Auffichtsbehörde einzusenden. Sie hat der Auf- sichtsbehörde auf Erfordern das Ausscheiden der Mitglieder anzu- zeigen. 8 26. Kassen, in Ansehung deren eine Beittittspslicht der Arbeiter nicht begründet ist, können durch Beschluß der Generalversainmlung unter Zustimmung von mindestens vier Fünftheilen sämmtlicher vertretenen Stimmen aufgelöst wereen. 8 27. Die Schließung einer Kasse kann durch die höhere Verwaltungs- behörde erfolgen: 1. wenn mehr als ein Vierthcil der Mitglieder mit der Ein- zahlung der Beiträge oder wenn die Kasse vier Wochen mit der Zahlung fälliger Unterstützungen im Rückstände ist; wenn die Generalversammlung einer gesetzwidrigen Ver- wendung aus dem Vermögen der Kasse ihre Zustimmung ertheilt hat; 3. wenn innerhalb vier Wochen nach einer Abschätzung nicht dem 8 24 gemäß für die Herstellung des Gleichgewichts zwi- 2. so oft den größten Schaden gebracht haben; man hat häufig aus einer einzelnen, an und für sich ganz richtigen Erkenntniß falsche Schlüsse gezogen, da man die mannichfaltigen zum Theil unbe- kannten Bedingungen der thierischen Organisation nicht mit in Rücksicht genommen hat. � In den landwirthschaftlichen Kreisen kennt man die Trag- weite solcher Bestrebungen schon längere Zeit ganz genau; man ist sehr bekümmert um die richtige Ernährung des Viehes, wie sich nnt dem Futter ein bestimmter Effekt auf die wohlfeilste Weise erreichen läßt. Auch der gewöhnlichste Bauer hat hierin gewisse Kenntnisse, und wenn es sich dabei auch noch vielfach um eine bloße Empirie handelt und die Gründe der Erscheinungen den meisten unbekannt sind, so wird doch in Bälde, bei der klaren Erkenntniß der Wichtigkeit der Sache, das Verfahren der besser unterrichteten Landwirthe in seiner Sicherheit nicht wesentlich von dem des technischen Chemikers oder des Maschinenbauers ab- weichen. Um die richtige Ernährung des Menschen kümmert man sich aber sonderbarer Weise in denjenigen Kressen, welchen sie am Herzen liegen sollte, fo gut wie nicht, und man hat in ihnen nur selten richtige Vorstellungen davon. Man ist so kurzsichtig, weil man hier den Nutzen nicht so direkt in Geld ausgedrückt sieht, ähnlich kurzsichtig wie der Bauer, der seinem Vieh, dessen Fleisch und Milch er verkauft und das er zum Ziehen braucht, mehr Aufmerksamkeit schenkt, als seinen Kindern. Allmählich bahnt sich jedoch ein besseres Verständniß auch hierin an, näm- lich da, wo für gewisse Fälle der Vortheil einer zweckentsprechen- den Ernährung des Menschen gar nicht zu verkennen ist. Die englischen Boxer leben nach einem bestimmten Regime, und sie bilde» sich förmlich für ihre Leistungen heran, ähnlich wie es mit den Rennpferden geschieht; die Aerzte legen nach und nach das größte Gewicht auf eine passende Ernährung des Kranken, da sie erkannt haben, daß derselbe dabei die Krankheit leichter übersteht, während früher Tausende in Folge der ungenügenden Zufuhr zu Grunde gegangen sind; den meisten Vorschub verspreche ich mir aber zunächst von dem Militär, wo wenigstens für den Krieg die Bedeutung der Ernährung voll gewürdigt wird. Die öffentliche Gesundheitspstcge hat die Aufgabe, die Menschen unter solche Bedingungen zu bringen, daß krankmachende Einflüsse möglichst von ihnen abgehalten werden, oder daß sie denselben widerstehen. Sie richtet deshalb eingehend ihre Auf- scheu den Verpflichttnmen und Einnahmen der Kaffe Sorge- getragen ist. Tie Eröffuung des Konkursverfahrens über eine Kasse hat die Schließung kraft Gesetzes zur Folge. 8 28. Bei der Auflösung einer Kasse wird die Abwickelung der Geschälte, sofern die Generalversammlung darüber nicht anderweit beschließt, durch den Vorstand vollzogen. Genügt dieser seiner Verpflichtung nicht, oder j wird sie Kasse geschlossen, so hat die Auffichtsbehörde die Abwickelung der Geschäfte geeigneten Personen zu übertragen und deren Namen in dem im 8 4 bezeichneten Blatte bekannt zu machen. 8 2». Von dem Zeitpunkte der Auflösung oder Schließung einer Kasse ab bleiben die Mitglieder noch für diejenigen Zahlungen verhastet,-u welchen sie das Statut für den Fall ihres Austrittes aus der Kasse verpflichtete. Das Vermögen der Kasse ist nach der Auflösung oder Schließung zunächst zur Deckung der vor dem Zeitpunkte der Auflösung oder Schließung bereits eingetretenen Unterftützungs-Verpflichtungen zu ver- wenden. 8 30. Bis zum Ablaufe eines Jahres nach Auflösung oder Schließung einer Kasse kann einer für die gleichen Zwecke und für denselben Mit- gliederkreis oder für einen Thei! desselben neu errichteten Kasse die Zulassung versagt werden. 8 31. Die Kassen unterliegen in Bezug auf die Befolgung dieses Gesetzes der Beaufsichtigung durch die von den Landesregierungen zu bestim- inenden Behörden. Die Aufsichtsbehörde kann jederzeit die Bücher der Kasse einsehen. Sie beruft die Generfiluerstimmlung, falls der Vorstand der durch 8 21 begründeten Verpflichtung nicht genügt. Sie kann die Mitglieder des Vorstandes und die im Fallender Auflösung oder Schließung einer Kasse mit der Abwickelung dfr Ge- schärte betrauten Personen zur Erfüllung der durch 8 25 begründeten Pflichten durch Ordnungsstrafen bis zu einhundert Mark anhalten."CJ 8 32. Mitglieder des Vorstandes oder des Ausschusses, welche den Be- stimmnngen dieses Gesetzes zuwider handeln, werden mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark gerichtlich bestraft. Haben sie absichtlich zuin Nachtheile der Kasse gehandelt, so unterliegen sie der Strafbestimmung des 8 266 des Strafgesetzbuchs. 8 33. Eine Vereinigung mehrerer Kassen zu einem Verbände behufs gegenseitiger Aushülfe kann unter der Zustimmung der Generalver- sammlungen der einzelnen Kassen unv auf Grund eines schriftlichen Statuts erfolgen. Der Verband ist durch einen aus der Wahl der Vorstände der be- theiligten Kassen hervorgegangenen Vorstand zu verwalten. Seine Pflichten und Befugnisse bestimmt das Statut. Sein Sitz darf nur an einem Orte sein, wo eine der betheiligten Kassen ihren Sitz hat. Der Veuöand unterliegt nach Maßgabe des§ 31 der Aussicht der höheren Verwaltungsbehörde desjenigen Bezirkes, in welchem der Vor- stand seinen Sitz hat. Auf die Mitglieder des Vorstandes und die sonstigen Organe des Verbandes finden die Bestimmungen des 8 32 Anwendung. 8 34. Die Verfassung»nd die Rechte der auf Grund landesrechtlichec Bonchristen errichteten Hülfskassen werden durch dieses Gesetz nicht bc- rührt; die Kassen können jedoch durch die Landesregierungen zur Ein- sendung der im 8 25 Abs. 1 bezeichneten Uebersichten verpflichte werden. In Ansehung der Kassen der Knappschaftsvereine verbleibt es bei den dafür maßgebenden besonderen Bestimmungen. Urkundlich ic. ic. Gegeben ic.:c. Politische Nebersicht. Berlin, 2. November. � j Gleichzeitig mit der Verhaftung des Dr. Strouszbcrg Rußland ist in Wien und auch in Berlin die Konkurs-Erklä rung über das Vermögen desselben und damit der Zusammen bruch seiner industticllen und Eisenbahnbau-Unternehmungen rr folgt. Im Wesentlichen bestehen diese Unternehmungen in ve» böhmischen von der Herrschaft Zbirow getrennten Hochöfen/. Hütten- und Werkstatts-Anlagen, in Anlagen derselben Art'''■ Deutschland von geringem Umfange, in der bei Prag belegenen Waggonfabrik, in dem Bau der Waagthalbahn, einer"französisches Eisenbahn sowie einer kleineren deutschen Bahn. Hiergegen ff' eine beträchtliche Passiv-Masse von Kreditoren vorhanden, t heile mit Sicherheit, die aus diesen Unternehmungen herrühren, tyeill! ohne Sicherheit. Am bedeutendsten engagirt ist die Moskoivisch' Kommerz-Leih-Bank, nämlich niit 7 Millionen Rubel. merksamkeit auf die Reinheit der Lust in den Räumen, in wcl' chen die Menschen leben, auf die Güte des Trinkwassers K'I und man legt einen so großen Werth darauf, daß man dafü* von der Gemeinde aus Sorge trägt. Aber der Ernährung VE Menschen, durch welche ein gegen schädliche Agentien widerstand� I kräftiger Körper aufgebaut und ein tüchtiges nachkommendes 1 schlecht herangezogen wird, legt man auch von dieser Seite no�I kein besonderes Gewicht bei. Man hält meistenstheils das Hunger- und Durstgefühl I den untrüglichen Anzeiger, der uns lehrt, stets das Nichtige j"! finden, weshalb man nicht eigens für die Ernährung zu sora�I habe. Man könnte aber dann auch ebenso gut behaupten; Mensch besitze in dem Geruchssinn einen genügend scharfen Sff'l zeiger für verdorbene Luft und im Geschmackssinn für schleck)!/ I Trinkwasser, und doch weiß man, wie sehr trotzdem in dich'' Beziehung gesündigt wird. Eine Menge von Thatsachen, von denen ich einige noch«ffl geben werde, zeigt uns, daß man sich in der Kost, auch bei stc";l Wahl, nicht allein dem Gefühl überlassen darf, und daß d#! viele grobe Fehler begangen werden. Wenn aber schon derjenige Mensch, der, soweit es siff-l Mittel erlauben, frei wähle« kann, in Fehler verfällt, wie j können diese erst sein, wo eine freie Wahl nicht möglich ist, siil dem die Kost von Anderen bestimmt wird, welche oft nur aufl Gerathewohl und nach falschen Vorstellungen die Bestimmung! treffen. So ist es in Waisenhäusern, Kadettenhäusern, Käsern�! Gefangen- und Altersversorgungs- Anstalten, in Volksküchen, Krankenhäusern. Um die mir gestellte Frage über die Anforderungen öffentlichen Gesundheitspflege an die Kost in solchen Anstal# beantworten zu können, ist es zuerst nöthig, die Anforderung! an die Kofr des Menschen überhaupt zu kennen; besitzen wir egl mal diese Kenntniß, so ist es leicht, ftir jeden speciellen eineyj sicheren Entscheid zu treffen. E allgemeinen Anforderungen an die Kost des Mensck einfach und lassen sich nur durch eine eingehende•_ der Ernährungsverhältnifse des Menschen dcirthgj Mit einigen Rezepten für die Kost in einzelnen Fällen, wie/,' einem Kochbuche, wäre nichts ausgerichtet. Ich muß daher, tfg. anders ich meiner Aufgabe nachkommen und den Grund für /jjj der wichtigsren Aufgaben der öffentlichen Gesundheitspflege leS lich der Civil-Ehe und der Ttüllung der Militärbehörden zu derselben folgendes interessante Aktenstück: K|_ Militärisches. .Bezirks-Kommando. Rastenburg, 6. Okt. 1875. oecr.-Jour. Nr. 29. An den Königl. Seconde-Lientenanr der Reserve des----- Nr.— Herr-- Hochwohlgeboren Nach einer Mittheilung des Bezirks-Kommando Gumbinnen habe ich in Erfahrung gebracht, daß Ew. Hochwohlgeboren sich vor mehreren Mematen verheirathet haben. Nach H 22 der Verordnung über die Offiziere des Beur- laubten-Standes haben Sie zwar einen Konsens zur Verheira- thung nicht einzuholen, sind aber verpflichtet, dem Bezirks-Kom- mando Ihre Verheirathung anzuzeigen, was, da ich annehme, daß Ihnen diese Bestimmung nicht bekannt gewesen, ich Ew. Hochwohlgeboren mit Angabe des Datums noch nachzuholen er- suche. Außerdem ist mir durch das oben genannte Bezirks-Kom- Wando noch die Mittheilung geworden, daß Ew. Hochwohlgeboren bei� der Verheirathung die kirchliche Trauung nachzusuchen, unter- lasten haben, und daß dieser Fall in jener Gegend umsomchr Aussehen machte, als es der erste seit Einführung des Eivilstands- Gesetzes dort gewesen war. Nun ist durch eine kriegsministerielle Verfügung mitgetheilt, s>aß der Z 22 des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Per- wnenstandes vom 6. Februar d. I. ausdrücklich besagt, daß die kirchliche Verpflichtung in Bezug, auf Taufe und Trauung durch dieses Gesetz nicht berührt werden und daß Sc. Majestät der Kaiser und König einen ganz besonderen Werth darauf legen, daß die kirchliche Taufe und Trauung«uch fernerhin in der �lrinee nicht verabsäumt werde und ist in Folge besten verordnet worden, daß durch geeignete Belehrung innerhalb der Schranken ees Gesetzes darauf hingewirkt werde, daß, wenn kirchliche Hin- oernisse nicht vorliegen, alle Ehen kirchlich eingesegnet werden. wnz besonders ist nach meiner Auffassung der Offizierstand, der swch allen Richtungen mit einem gute Beispiel voranleuchten >°U verpflichtet, eine solche Untcrlastung, die, wie ich schon mit- flelheilt habe, in jener Gegend ein peinliches Aufsehen gemacht bat, vermeiden. Ich ersuche deshalb Ew. Hochwohlgeboren, falls Sie nicht, was mir nicht bekannt geworden, noch späterhin die kirchliche �wsegnung Ihrer Ehe nachgesucht haben oder dies noch bcab- �chfigen, diese Angelegenheit nochmals einer reiflichen Erwägung 'u unterziehen und mir binnen 8 Tagen darüber zu berichten, 'a ich alsdann höheren Ortes über den Fall zu berichten habe. Oberstlieutenant z. D. und Bezirks Kommandeur." üb r Antwort des Lieutenant— lautete:„daß er reiflich verlegt hätte und es eben deshalb für besser befunden habe, N u,cht kirchlich trauen zu lasten, und daß ihm von„peinlichem Ulichen" nichts bekannt geworden." Hierauf erfolgte ein Schriftstück vw m. unter dem Beding der Rückgabe ."wit dem Bemerken nochmals zurück, daß das Aufsehen, a � bie qu. Angelegenheit gemacht hat, eben in jenen Kreisen, us denen mir die Mittheilung von der Angelegenheit gemacht urde, zu Tage getreten ist. In vorstehender Beantwortung snnes Schreibens vom K. haben Ew. Hochwohlgeb. sich noch icht �ausgesprochen, wie Sie sich zu dem Umstände verhalten, utz öe. Majestät der Kaiser und König einen hohen Werth auf us lege, was Sie zu thun Unterlasten haben. Wenn Sie auch umals, als Sie den Entschluß faßten, sich nicht kirchlich trauen wsten, davon keine Kenniniß hatten, so muß ich doch bei dem eiteren Bericht über diese Angelegenheit angeben können, wie C** nch jetzt dazu verhalten, nachdem ich Ihnen Mittheilung von Absicht Sr. Majestät über die Unterlassung der kirchlichen Fluchten Seitens der Mitglieder der Armee gemacht habe. (L. S.) n— den 13. Oktober 1875. - dr. m. Dem königl. Landivehr-Bezirks-Kommando in ge- Mtsamster Erwiderung, daß nach Kenntnißnahme des Vorstehen- -" lch die kirchliche Einsegnung meiner Ehe durchaus nicht nach- such Vn werde. Sec.-Lieutenant der Reserve." - I Urs' � � ernste Gebiet der�Wissenschafl, in der man nach den �Jüchen der Erscheinungen fragt, eintreten und die Geduld des fiTv*! �nger, ats es sonst erlaubt ist, in Anspruch nehmen, wo- � um gütige Nachsicht bitte. U. Unter den eigenthümlichen und komplizirten Bedingungen leres Organismus findet beständig ein allmählicher Zerfall ge- >tah®t0ffe statt, wobei sich, schließlich theilweise unter Auf- Kö DOn Sauerstoff, Produkte bilden, welche als� nicht znm rper gehörig ausgeschieden werden. Andere Stoffe dagegen, ' 5- B. das Wasser oder gewiste Aschebestandtheile, werden Nu 1 ken Bedingungen des Organismus nicht zersetzt, und nicht Wird �rsd>üssiges, sondern auch dem Körper noch Nöthiges, �unverändert wieder abgegeben. trob• Zufuhr von Speisen und Getränken hat die Bedeutung, Neu f€n--r. Zersetzungen und Abscheidungen, den Körper auf sei- ent? strichen Bestände zu erhalten oder in den geeigneten und Ipsechenden stofflichen Zustand zu versetzen. Organe des Körpers sind nun bekangtlich aus einer jOto-ei, Anzahl von Stoffen aufdebaut und zusammengesetzt. g Und dies vorzüglich Wasser, die stickstoffhaltigen, eiweißartigen •?ffe mit ihren Abkömmlingen, die stickstofffreien Fette und "N'ge Aschebestandtheile(Salze) Aeid Stoffe bestehen aus eigenthümlichen Verbindungen einer stokf�n Grundstoffen oder Elementen: von Kohlenstoff, Waffer- ~ TT,-Sauerstoff und den Elementen der Aschebestandtheile. Der s�i�aismus hat jedoch nicht die Fähigkeit, aus diesen Elementen � Zusammengesetzten Stoffe, das Eiweiß oder das Fett, zu «ten; er kann nicht, wie man sich ausdrückt, von der Luft— 'hm•''knftoff, Wasserstoff, Stickstoff 2C. leben, sondern es müssen tua•'•'t �kkgemeinen schon die zusammengesetzten Verbindungen oksührt werden. dx- Eeben Stoff, welcher den Verlust eines zur Zusammensetzung A.Körpers nothwendigen Stostes verhütet, nennen wir einen �rungsstoff mit der Eigenschaft des Nahrhaften. Ein Nah- Gc� el ist ein aus mehreren Nahrungsstoffen bestehendes kein Summe von Nahrungsstoffen oder Nahrungsmit- aus' den Körper auf seiner Zusammensetzung erhält, oder bies eille gewünschte Zusammensetzung bringt, nennen wir für "en F�ll eine Nahrung, mit der Eigenschaft des Nährenden. �n-' f sich die Rolle der einzelnen Nahrungsstoffe bei der Ehrung erst klar darthun, seit wir dabei ausschließlich von Soviel über einen„peinlichen" Fall. Unterdessen hat er sich genau wiederholt und hat sich ein Rescrve-Ofsizier, dicht bei Gumbinnen wohnend, auch nur civiliter trauen lassen. Wie wir hören, erregte dieser Fall bei dem Herrn Major v. Oelsnitz wieder„peinliches Aufsehen" und soll er den qu. Offizier mündlich aufgefordert haben— über die erzählten näheren Details wollen wir einstweilen schweigen— die kirch- liche Trauung folgen zu lassen, was aber rund abgelehnt wurde. So erzählt man. Sollte es nicht wahr sei:, wird wohl die Berichtigung nicht auf sich warten lasse.: Wieder ist ein ehemaliger Eommunelampfer, früherer Sergeant-Major, Namens Objoie, der unter der Commune Kapitän war, von dem Pariser Bourgeoisgericht zu IVjäh- riger Zwangsarbeit und 20 Jahre Polizei-Aufsicht veruztheilt worden. Der Prozeß Sonzogno, der ganz Rom in Aufregung hält, nimmt seinen weiteren Verlauf. Die Vernehmung der fünf An- geklagten läßt außer Frage, daß der Hauptschuldige Luciani ist, der sich des Redakteurs der„Capitale" durch dritte Hand ent- ledigen ließ, um ungestört mit dem ehebrecherischen Weibe des Ennordeten zu verkehren und sich nebenbei für einen Abgcordne- tensitz bemühen zu können, den ihm sein ehemaliger Freund Raf- faele Sonzogno, der Ermordete, streitig machte. Mit welchem Raffinement Luciani die politischen Leidenschaften für seine pri- vaten Zwecke ausnutzte, das spiegelt sich in den Aussagen seiner Atitschuldigen klar wieder, denn sie alle glaubten aus Patriotis- mus und im Auftrage Garibaldi's bei dem Meuchelmorde Son- zogno's thätig zu sein. So sagte der eigentliche Mörder, der Angeklagte Frezza, u. A. aus, daß ihn Sonnabend, den 6. Fe- bruar, um 11 Uhr Vormittags, die Mitangeklagten Morelli und Farina im Wirthshaus Lnciarelli besuchten. Dort überredeten ihn dieselben, den Sonzogno zu tödten. Hochgestellte Persönlich- keiten, unter denen Garibaldi, wünschten seinen Mord. Die Kan- didatur Lueiani's würde zum Rettungsanker der Garibaldi'schen Projekte; dieser Kandidatur stände aber Sonzogno im Wege, und deshalb wünsche man seine Beseitigung. Bei der Nennung Gari- baldi's schwand dem Mörder jede Furcht; er willigte in den Vorschlag der Beiden und gab ihnen ein Rendezvous in denisel- den Wirthshause für 7 Uhr Abends. Die Drei fanden sich ein zur bestimmten Stunde und begleiteten Frezza nach der Via dei Cesarini. Den Dolch händigte ihm Morelli unmittelbar vor Eintritt in das HauSthor Nr. 11 aus. Sonzogno war allein im Redaktionszimmer. Frezza ging auf ihn zu und präsentirte einen Artikel zur Veröffentlichung. Während Sonzogno sich anschickte, von dem Papiere Einsicht zu nehmen, stürzte sich Frezza auf ihn und applizirte ihm einen Stich in den Kopf. Sonzogno eilte in das Vorzimmer, der Mörder ihm nach, unausgesetzt auf ihn los- stechend, bis er an der Stiege mit dem Todcsrufe(den der her- beigeeilte Korrektor der Druckerei noch vernehmen konnte):„Louis, Louis, sie ermorden mich!" zusammensank. Es folgt das Verhör Morelli's.— Morelli war der Vermittler zwischen Armati, dem intimen Genossen Lueiani's, und Farina, welcher direkt den Frezza bestellte. Nach seinen Aussagen ist er den Aufträgen Armati's strikte nachgekommen, und dies in dem guten Glauben an die aufrichtige Freundschaft, welche er zu demselben hegte, und da er es(wir zitiren wörtlich) als Pflicht der Ehre ansah, einen von Garibaldi gebrandmarkten Menschen, der die Interessen Roms und Italiens durch seine giftige Opposition rastlos be- kämpfte, zur Seite schaffen zu helfen. Er habe deshalb den Farina aufgesucht, und demselben die Worte Armati's übermit- telt, man müsse, um den Wünschen hochgestellter Personen zu entsprechen und sich ein Verdienst um das Vaterland zu erwer- den, einen Menschen finden, der es über sich nehme, den Mord auszuführen, worauf Farina sich bereit erklärte, mit einem ge- wissen Frezza Rücksprache zu nehmen. Der Angeklagte spricht gleich zu Anfang mit konvulsivischer Erregung:„Es war mir um meine Ehre zu thun", betheuert er und zerknittert das weiße Taschentuch krampfhaft zwischen den Fingern,„meine Ehre ging mir über Alles." Er sagte, Luciani habe sein unbedingtes Vertrauen genossen, er hätte sich nicht eingebilder, von demselben zu einem gemeinen Verbrechen verleitet zu werden. Er wußte auch, daß sein Freund Armati die gleicyen Gesinnungen gegen denselben hege, Ärmati bestätigte ihm, daß Garibaldi eS wäre, welcher die Ermordung Sonzogno's wünschte. Eines Tages endlich wurden Beide und Farina durch Luciani dem General vorgestellt. Heftig bewegt, fährt der Angeklagte folgendermaßen fort: Der General sagte uns: Auch ich habe in Trastevere gewohnt und freue mich, eine patriotische Deputation aus diesem Stadttheile begrüßen zu dürfen. In Caprera las ich in einer Zeitung, daß die Römer WWW>MMM»>»WWWWWW>»WW»»»»»>W>W»WW>M»»» ihrer stofflichen Bedeutung für den Körper ausgehen, und von der Frage nach ihren weiteren Wirkungen, ob sie Wärme oder mechanische Arbeit liefern, bei ihrer Würdigung als Nahrungs- stoffe ganz abgesehen. Die bis jetzt übliche Eintheilung der Nah- rungsstoffe in plastische und respiratorische bezieht sich nicht auf ihren Werth für die Ernährung, d. h. auf die stoffliche Erhaltung des Körpers, sondern wesentlich auf ihre kräftewirkungen, und genügt dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens nicht mehr. Die von mir gegebene Definition muß strengstens festgehalten werden; es hat schon viel Unheil angerichtet, daß man Nah- rungsstoffe und Nahrungsmittel als eine Nahrung und als näh- rend bezeichnet. Im Allgemeinen gilt es also, den Bestand des Körpers an Eiweiß, Fett, Wasser und Aschebestandtheilen zu erhalten oder einen gewissen Stand daran hervorzurufen. Alle andern Stoffe des Organismus sind nur Abkömmlinge der genannten Stoffe bei der Zersetzung, oder dienen, wie z. B. der Sauerstoff, zur weiteren Verarbeitung im Körper, und zur Hervorbringung der Wirkungen in demselben. Diesen Effekt üben nun die Nahrungsstosse in zweierlei Weise aus. Entweder wird aus einem Nahrungsmittel direkt ein Stoff des Körpers zum Ansatz gebracht, oder es schützt ein Nahrungsstoff einen Stoff des Körpers vor der Zersetzung, und zwar nur theilweise, oder auch ganz, indem es statt des letzteren zerfällt. Zur Erhaltung oder Ablagerung des Eiweißes am Körper muß unter allen Umständen Eiweiß zugeführt werden; andere Stoffe sind die das Eiweiß theilweise schützenden Nahrungsstoffe, welche, ohne daß aus ihnen Eiweiß wird, den Verbrauch des Eiweißes etwas geringer machen, so z. B. die stickstofffreien Kohlehydrate und Fette und vor Allem der stickstoffhaltige Leim. Zur Ablagerung und Erhaltung des Fettes am Körper dient das in der Kost zugeführte oder das bei dem Zerfalle des Ei- weißes entstehende Fett. Andere Stoffe, wie namentlich die Kohlehydrate(Ztärkemehh Dextrin, Zucker jc.), erhalten nur den Bestand an Fett, oder ersparen dasselbe, indem sie leichter als dieses zerlegt werden. Die Kohlehydrate sind ftir das Körperfett völlig schützende Nahrungsstoffe, aber nicht Fett ansetzende. Der Bestand an Wasser wird zum größten Theit durch Zu- fuhr von Wasser aus dem Darm, nur zum kleinen Theil durch Entstehen von Wasser bei den Zerlegungen im Körper erhalten; Jt auf Piazza Colonna Oesterreich hoch leben ließen. Oester-reich ist der ewige Gegner Italiens, und dem sollen die Römer, speziell aber die Bewohner des Trastevere-Viertels, niemals verzeihen. Ich erinnere an das blutige Ende des Ciccruacchio.„Ich!— und den General Garibaldi an uns Trastcverincr diese Worte richten hören",—(der Angeklagte sinkt von der Bewegung über- wältigt auf die Bank und bricht in heftiges Schluchzen aus). Die Sitzung wurde auf einige Minuten suspendirt. Nach Wiedereröffnung derselben erfolgt der Aufruf Farina's, welcher im Hauptsächlichsten die von Frezza und Morelli zugegebenen That- fachen bestätigt. Am vierten Sitzungstage endlich wurde Luciani vernommen, der seinen Umgang mit der Frau des Sonzogno ruhig eingesteht, die aber für ganz unschuldig gehalten wissen will. An dem Tode Sonzogno's will er keine Schuld haben, sondern sich zur Zeit des Verbrechens in Turin aufgehalten haben, wo er die schreckliche Nachricht mit Betrübniß erfahren hätte. Der weitere Verlauf des Verhörs ergiebt nichts Bemerkenswerthes. Einen wunderbaren und unheimlichen Eindruck macht der Fana- tismus, mit welchem sich die Angeklagten Morelli, Frezza und Farina zu dem General Garibaldi bekennen; nur für ihn wollen sie ihre Hände in Blut getaucht haben. Garibaldi, der makellose Charakter, hatte ihrer Meinung nach den Mord befohlen, und so war es nach ihrer Ueberzeugung kein schmachvolles Verbrechen mehr, sondern eine politische Heldenthat, die sie verrichteten. Un- ter diesem Gesichtspunkte gewinnt der Prozeß auch eine politische Bedeutung, denn Frezza, Morelli, Farina stehen mit ihrem bis zum Mord blinden Fanatismus für den Namen Garibaldi's nicht allein da. Auch in Rustland wird fleißig an einem neuen Preßgesctz gearbeitet, da das alte zu viele„Lücken" enthält. Die„große Freundschaft" mit dem„glücklichen" deutschen Reich muß also auch hierin Schritt halten. * Ritter von Ofenheim hat, wie„Naplo" meldet, die Bööser Herrschaft im Preßburger Komitat um 400,000 Fl. ange- kauft.— Ehrlich währt am längsten. * Wie sich die Zeiten ändern! Vor gar nicht allzu- langer Zeit noch galt es bei fast allen Menschenkindern als ein besonderer Ruhm, mit den Strafgesetzen nicht in Konflikt gerathen zu sein. Vlit ganz besonderem Wohlbehagen erzählten sich Urgroß- mutter, Großmutter und.Kind, daß noch Niemand mit der Po- lizei, geschweige denn mit dem Staatsanwalt etwas zu schaffen gehabt habe. Heute nun ist's ganz anders. Das Gefängniß ist nicht mehr das Schreckbild der Menschen und nur noch sehr We- nige stoßen sich daran, wenn ihnen gesagt wird, daß Dieser oder Jener so und so lange im Gefängniß gesessen hat. Und'ist dieses auch zu verwundernd Da sitzen die tüchsigsten Menschen in den düsteren Zellen von Plötzensee oder in einer sonstigen„Besserungs- anstalt", wo ihnen Muße gegeben ist, nach angestrengter Arbeit behaglich� auszuruhen. Die Staatsanwälte trachten sogar mit großer Sorgfalt darnach, daß es an geselligem Umgang nicht fehle, was ja am deutlichsten uns„Plötzensee" beweist, wo thatsächlich die ganze Redaktion der„Germania" weilt. Daß diesen„Schwarzen" auch die„Rothen" in genügender Anzahl beigesellt werden, ist selbstredend; da ja sonst— nach liberaler Meinung— nicht das richtige Colvrit geschaffen werden könnte. Mit einem Worte: Mit der Veränderung der Physiognomie innerhalb der Gefängnißmauern hat sich auch im Volke eine wesentlich andere Denkungsart über die Gefängnißstrafe selbst entwickelt, weshalb es denn auch nicht Wunder nehmen kann, daß man häufig, wenn über eine Verurtheilung eines politischen Verbrechers gesprochen wird, den größeren Theil des Volkes ge- lassen aussprechen hört:„Ein schlechter Kerl, der nicht ein pagr Jahre im Zuchthause gesessen hat". * Am Sonntag Morgen fand in den Gratweil'schen Bier- hallen zu Berlin unter dem Vorsitz des Herrn Fritzfche eine zahlreiche Versammlung von Vorstandsmitgliedern der K r a n ke nkassen statt. Der Reichstagsadgeordnete Hasselmann theilte die ihm zugegangene Gesetzesvorlage über das Hülfs- kassenwesen mit, und fand dieselbe allseitigen Widerspruch. Da den verschiedenen politischen Parteien Angehörige anwesend waren, so erfolgte eine lebhafte Debatte, welche mit Annahme der Resolution endete: eine Kömmssion von 7 Personen zu wäh- lcn, ivelche die Bedenken der Arbeiter gegen die Vorlage der Rcichsregierung, betreffend das Hülfskassenwcsen, klar stellen, ent- sprechende Verbesserungsvorschläge zu derselben machen, zu diesem Zwecke ihr geeignet erscheinende Vertreter der einschlägigen Wissen- schafl und Vorstandsmitglieder der hiesigen Hülfskassen heranziehen der Bestand an Aschebestandtheilen nur durch die Zufuhr der be- treffenden Stoffe....'. Der Sauerstoff ist in unserem Sinne kein eigentlicher Nah- rungsstoff und auch nicht die nächste Ursache des Zerfalls der Stoffe im Organismus; indem er in gewisse Zerfallprodukte ein- tritt, werden die letzten leicht ausscheidbaren Verbindungen er- zeugt, und dabei die Wirkungen, welche wir die LebenSerschei- »ungen im Thierkörper nennen, auf die Dauer ermöglicht. 'Wie erfährt man nun, ob ein Gemisch von Nahrungsstoffen und Nahrungsmitteln eine Nahrung ist? Allein dadurch, daß man sich überzeugt, ob der betreffende Organismus dabei auf seinem Bestände bleibt, ob er also kein Eiweiß, oder Fett, oder Wasser, oder Aschebestandtheile verliert. Man muß zu dem Zweck die Bestandtheile der Zufuhr kennen und durch Untersuchung der vom Körper abgegebenen Zersetzungsprodukte, aus denen man auf die Stoffe, aus welchen sie hervorgegangen sind, rück- schließen kann, erfahren, ob die Zufuhr eben die Abfuhr deckt oder nicht. Vielfach hat man das Körpergewicht als untrügliches Zei- cheu der Erhaltung des Körpers oder eines Ansatzes von Sub- stanz gehalten; man hat gesagt, daß, wenn Menschen bei irgend einer Kost aus ihrem Gewicht bleiben oder gar an Gewicht zu- nehmen, diese Kost dann auch eine Nahrung sei. Ich habe dargethan, daß das Gewicht kein sicheres Kriterium für eine Nahrung ist, da der Körper bei gleichbleibendem oder zunehmendem Gewichte Wasser ansetzen und Eiweiß oder Fett verlieren, oder bei Zunahme des Gewichtes und einer Ablagerung von Fett an Eiweiß abnehmen kann. Schlecht Ernährte sind ge- wohnlich nicht leichter, sondern enthalten nur weniger Eiweiß und Fett bei größerem Reichthum des Körpers an Wasser-. Jeder Viehmäster weiß, daß im Anfange der Mästung das Thier nicht entsprechend der Ablagerung von Fleisch und Fett an Gewicht zunimmt; kein Metzger kauft einen Ochsen nach dem tsiewicht allein, sondern er beurtheilt durch die Betastung die Güte des Fleisches. Trotzdem benutzt man beim Menschen häufig noch das Körpergewicht als Anzeiger für eine richtige Ernährung, obwohl längst nachgewiesen ist, daß es nur zu Täuschungen Veranlassung giebt. (Fortsetzung folgt.) und die Resultate ihrer Berathungen alsdann einer demnächst;u berufenden öffentlichen allgemeinen Arbcitemrsammluirg zur Beschlußfassung unterbreiten solll In die Kommission wurden die Herren Frihsche, Bong, Jacob, Szimmath, Hurlemann, Weiß und Gröbler gewählt. Hanuovcr-Liude«, 31. Oktober.(Verurtheilung.) Partei- genösse Glebe wurde am 29. Oktober wegen Majestätsbeleidigung in zwei Fällen zu 6 Monaten Gefängnis; verurtheilt. Der sofortige Haft- besehl wurde, aus Rücksicht auf sein Geschäft abgelehnt. Ich fordere die Parteigenossen dringend auf, ihre Bedürfnisse sehr schnell von Glebe zu kaufen, damit er seine geschäftliche Angelegenheit regeln kann. Zwei Prozesse schweben noch. H. Rudolph. Groftenhai«, 17. Oktober.(Situationsbericht.)(Schluß. s In einer später stattfindenden Gewerkvereiiis Versammlung war eine Anzahl von unseren Genossen erschienen, um sich einen Vortrag des Herrn Janson aus Berlin anzuhören. Leider konnten wir nichts— wenigstens nichts Vernünftiges lernen. Unter Anderem sprach sich der Vortragende über Strikes aus, wobei er die Behauptung zu Tage för- derte, er wolle lieber einen Thaler in der Woche weniger verdienen und dies ein Jahr lang fort, als sechs Wochen in einem Jahre sinken und dann die übrigen für das Jahr übrig bleibenden Wochen einen Thaler mehr verdienen. Wir sind keine Freunde von Strikes, das mag sich Herr Janson merken, und treten nur dafür ein, wo die Roth- wcndigkeit sie gebietet, aber daS begreisen wir, daß das ein schlechtes Rechenexempel war und die Zusammenstellung dieses mit anderen von Herrn Janson angeführten Beispeilen(daß, wenn der Arbeiter Schnaps trinkt, er denselben Genuß habe, wie der Reiche beim Wein u. A. mehr) uns seine Person dauernd im Gedächtniß erhalten wird. Nach Beendigung des Vortrages ergriff Genosse Geier das Wort, um die Erklärung abzugeben, daß wir, die Socialisten, bei dem Ausspruche, den unser Genosse Kufahl, früher dem Vorsitzende� des Gewerkvereins gegenüber gethan, verharren, nämlich, daß wir ihnen nie anders gegen- übertreten würden, als in öffentlichen Versammlungen, die gegenwärtige sei keine solche und trage somit' trotz aller Versprechungen eine Be- schränkung in sich in jeder Beziehung, schon in der Einberufung läge die Tendenz zu Tage; er, Redner, würde jedoch von dieser Erklärung eine Abweichung machen, wenn er die Ueberzeugung hätte, daß der Vortrag einen süe die Social-Demokratie nachtheiligen Einfluß auf die Zuhörer ausgeübt hätte, es sei aber das gerade Gegentheil der Fall; der Vortrag erinnere vielmehr an eine schlecht ausgeführte Produktion nach vorhergegangener Dressur. Darauf verließen fast alle Genoffen den Saal mit Zurücklaffung von ca. 39 Personen incl. dem über Feig- heit schimpfenden Bürgermeister, dem Korreferenten Groebe aus Berlin u. A. mehr. Tags darauf fand unsre Volksversammlung statt. Der Saal war von ca. 499 Mann bis in die kleinste Ecke besetzt und konnte ein großer Theil Außenstehender der Versammlung gar nicht beiwohnen. 13 Anhänger der Gcwerkvereine machten Störungsversuche bei der Bu- reauwahl, fielen aber durch die resolute Haltung des Einbernfers, der über ihren Vorschlag zuerst abstimmen ließ, allgemeinem Gelächter an- heim. Fritzsche erntete für seinen wahrhaft wissenschaftlichen und dabei populären Vortrag rauschenden Beifall, auch die Interpellationen der Herren Janson und Goebe aus Berlin wurden unter dem Beifall der Versammlung beantwortet, resp. widerlegt; trotzdem wird im„Gewerk- verein" gelegen, daß der große Volksrcdner Fritzsche durch die Jnter- pellationen der Herren Janson und Groebe in die Enge getrieben worden sei, ferner werden in demselben Blatte einige Worte Fritzsche's verdreht(das scheint so Brauch zu sein) wiedergegeben. Sodann ver- las der Bürgermeister L. W. die oben angedeutete Erwiderung, die schon gedruckt war und die Berichtigung des Vertrauensmannes der Gewerkschaft der Manufaktur-, Fabrik- und Handarbeiter entwaffnen sollte. Nach der Verlesung verschwand L. W., ohne seine Abfertigung mit anzuhören, er, der Tags vorher sich über die Feigheit beklagt hatte. Doch nicht genug hiermit. Herr L. W. hatte diese Erwiderung ge- schrieben in Folge einer„polizeilichen Antwort aus Meerane auf tele- graphischem Wege". Da diese Antwort jedoch eine Unwahrheit ent- hielt, nämlich:„Es habe eine Auslösung der Gewerkschaft der Manu- faktur-, Fabrik- und Handarbeiter in Meerane nie stattgefunden", wo- von sich L. W. nachträglich überzeugt hatte, so entschloß sich unser Socialistenvertilger schnell den betreffenden Vertrauensmann zu beschei- den und demselben zu eröffnen, daß er, L. W., die auf ihn, den Ver- trauensmann, sich beziehenden Ausdrücke zurücknähme und demgemäß eine Verichtiguug in einer der nächsten Nummer des„Amtsblattes" erscheinen laffeu würde. So entging der Bürgermeister mit Mühe und Roth einrr Jnjurienklagc, Dank der Gutmüthigkeit des betreffenden Vertrauensmannes. Die versprochene Berichtigung erschien unter Auf- rechterhaltung der übrigen, die Gewerkschaft verleumdenden Punkte, wofür ihn jedenfalls in nächster Zeit durch Strafantragstellung der Vor- ortsverwaltungs-Mitglieder die Nemesis erreichen wird. In der Volks- Meinung ist Herr Ludwig Wolf bereits gerichtet: ja sein Vorgehen hat sogar unter der hiesigen besitzenden Klasse eine mißbilligende Beurthei- lung erfahren, die in zwei Tonarten erklingt; die eine Partei meint: dem Bürgermeister zieme es nicht, in Volksversammlungen zu gehen, in welchen der Arbeiter, der Pöbel, dem Socialismus seine Huldigung bringt; die andere Partei meint, der Bürgermeister habe jedenfalls in seiner Funktion als solcher zu viel zu arbeiten(?), als daß er sich noch mit Artikelschreiben und Versammlungsbesuch gegen die Social-Demo- kratie beschäftigen müsse. Aus der ersteren Meinung spricht uns das Geldprotzenthum entgegen und trägt dieselbe eine Selbstverurtheilung in sich, während uns die andere berechtigt zu sein scheint. Wir haben nämlich eine städtische Krankenkasse, die, soweit wir uns erinnern kön- nen, ihren Mitgliedern bereits zwei Jahre trotz mehrmaliger Nachfrage auf der Polizei keine Statuten verabreichen kann, weil— nun weil sie keine hat, und wahrscheinlich hat die Verwaltung auch keine Zeit, solche aufstellen zu können. Hier wäre allerdings ein ThätigkcitSfeld für den Bürgermeister L. W., besonders da durch die Unkenntniß der bei dieser Kasse bestehenden Rechte vielfach Differenzen zwischen Arbeitern und Polizei vorkommen, die gewöhnlich zu Ungunsten der Ersteren ausfallen, wie wir dies durch Beispiele zu zeigen berrit sind.— Am 28. August fand abermals eine Volksversammlung statt mit der Tagesordnung: „Die Stellung der verschiedenen Parteien in Staat und Gesellschaft, Kirche und Schule"; Referent war Herr Kaiser aus Dresden. Die Versammlung war gut besucht und erntete Kayser für seinen gediege- nen Vortrag viel Beifall. Am Schluß dieser Versammlung rief eine vorhergegangene Beurtheilung des hiesigen Konsumvereins seitens dts Genossen Geier einen Sturm unter einigen Mitgliedern dieses Vereins hervor, während der überwiegende Theil derselben der Beurtheilung ihren Beifall spendete. Daraufhin erschien nach längerer Zeit im hiesigen Blatte ein denunziatorischer Artikel gegen die Social-Demokratie, in welchem der Verfaffer, strotzend von Unkenntniß betreffs unserer Organisation, die ergötzlichsten Bockssprünge macht. Selbstverständlich war auch dieses Machwerk nicht im Stande, auch nur ein Jota an dem Vorgehen der Social-Demokratte zu ändern oder deren Ausbreitung zu hindern, und werden wir eS uns besonders angelegen sein lassen, mehr Klarheit über das Wesen der Konsumvereine zu verbreiten.— Am 19. Oktober wurde eine Versammlung der Manufaktur-, Fabrik- und Handarbeiter abgehalten. Tagesordnung: 1) Bericht über die General- Versammlung der Gewerkschaft der- Manufaktur-, Fabrik- und Hand- arbeiter; 2) Vortrag über den Hülfskassengesetzentwurf. Referent: Herr Eckstein. Besucht war die Versammlung von circa'299 Arbeitern, die dem Vortragenden ihre Zustimmung durch Beifallsbezeugungen ent- gegentrugen. Am Schluß wurde die von der Glauchauer Generalver- sammlung angenommene und empfohlene Resolution einstimmig ange- nommen. Interessant und bezeichnend war die in der Debatte von dem Gewerkvereinler Preisker gemachte Bemerkung, daß es ihm unlieb sei, daß der Bürgermeister Ludwig Wolf in der Weise gegen die Ge- werkschaft resp. die Social-Demokratie vorgegangen sei. Nachträglich, wo man sieht, daß alle Verläumdungen nichts gegen die Social-Demo- kratie vermögen, sondern derselben nur Vorschub leisten, wälzt man Alles auf Ludwig Wolf ab, wenn man auch früher damit einverstanden war und des besseren Einvernehmens wegen Konferenzen gehabt hatte. DaS Ganze ist eben nur geeignet, den Arbeitern die Augen zu öffnen und sie mehr denken zu lehren, was diesen„Arbeiterfreunden" mit der Zeit immer unbequemer wird. I. A.: F. Geier. Chemnitz, 25. Oktober.(Allg. deutsch. Schneiderverein.) Die hiesige Mitgliedschaft erklärt, daß das von ihr seiner Zeit für die strikenden Schneider in Bremen gezahlte Geld in der von den Bremer Genossen veröffentlichten Abrechnung ganz ordnungsmäßig quittirt war, und daß nur in Folge eines Jrrthums darauf bezügliche Zweifel laut werden konnten. I. A.: Johann Jäkel. Kopenhagen, 28. Okt.(Cigarrenarbeiterstrike.) Der Ei- garrenarbeiterstrike in Malmö in Schweden dauert noch fort und haben 125 Arbeiter deswegen keine Arbeit. Wir bitten die deutschen Kollegen und Parteigenossen, uns in diesem Kampfe zu unterstützen. Der Verein in Malmö ist ein Zweigverein unseres skandinavischen Tabakarbeitcr- bundes, und hier in Kopenhagen haben wir außerdem noch zwei Stri- kes, den der Klempner und Schiffszimmerer, zu unterhalten. Die Sache in Schweden ist von äußerster Wichtigkeit, weil die socialistische Bewegung steht und fällt mit diesem Strike. P. C. Johnsen. Hamburg, 31. Okt.(Verband der Buchbinder.) Da wir wegen Lohndiiserenzen mit unseren Prinzipalen in Unterhandlung stehe», so ersuchen wir alle Kollegen, den Zuzug nach Hamburg streng fern zu halten. Das Strike-ComitS. Alle Arbeitcrblätter werden ersucht, Vorstehendes so weit wie möglich zu verbreiten. HadcrSlebeu, 31. Oktober.(Die Schneidergesellen) in Haderslebcn ersuchen, allen Zuzug nach hier fern zu halten, da ein Strike bevorsteht. Berichtigung. In dem in unserem Blatte veröffentlichten Verzeichnisse der socialistischen Kcwerkschafts-Blätter hat sich ein Fehler,„die Union" betteffend, eingeschlichen. Es muß heißen: „Die Union", Organ der verbündeten Geiverkschaften Deutschlands. Erscheint wöchentlich ein Mal und seit dem 1. Oktober in bedeutend vergrößertem Format. Ter Post-Abonne- mcntspreis beträgt pro Ouartal 6V Pf.— Die Bevollmächtigten der verbündeten Gewerkschaften sind seit dem 1. Oktober crmäch- tigt, an NichtMitglieder„die Union" für 35 Pf. pro Quartal abzugeben. Außer den schon früher angezeigten socialistischen Blättern empfehlen wir noch folgende: „Der Senncfelderbund". Organ der Lithographen. Erscheint monatlich einmal in Nürnberg. „Unbotnist"(Arbeiter). Organ für die russischen Ar- beiter. Erscheint einmal monatlich in Genf. „Xabat"(Glockenschlag). Organ der russischen Socialisten. Erscheint in Genf. Berichtiqnnq! Die in voriger Nummer bekannt gegebene allge- meine Bürger-Versammlung, findet Dienstag, den 2. November, Abends 8 Uhr, Wallertheaterstr. 15, statt. Parteigenossen! Euer Erscheinen ist noth- wendig. A. Heinfch. Durch die Buchhandlung dcS„Neuen Social- Demokrat" find folgende Schriften zu beziehen: Auerbach, Beruh., Tagebuch aus Wien.. Mk. 1,99« Baumann, Berechnung über das Gewindeschneiden- 2,99■$ Becker, B., National-ökonomische Raketen..- 9,89 vj - Die Reaktion in Deutschland gegen die Revolution von 1813- 2,25| - Geschichte der revolutionären Pariser Commune von 1789— 1794.- 4,00 4 Bebel, Aug., Unsere Ziele... Mk. 9,25 1 Blos, W., Unsere Preßzustände...- 9,29 1 - Blut und Eisen, oder die Entstehung.| des Krieges 1866..- 9,59 J Aoruttau, Religion und Socialismus..- 9,50 1 Christenthum u. Socialismus(eine religiöse Polemik)- 9,15| Der Braunschweiger Ausschuß der Social-denrokrati- scheil Arbeiterpartei in Lotzen und vor Gericht M71......- Die Volksschule und die Lage ihrer Lehrer in der Provinz Preußen.'...- 9,15 Dietzgen, National-Oekonomisches...- 9,95 - Die bürgerliche Gesellschaft..- 9,19 - Die Religion der Social- Demokratie (5 Kanzelreden)...- 9,29 Dr. Douay, ABC des Wissens...- 9,15 Antwort an die Bekenner des Theismus- 9,15 Die parlamentarische Thätigkeit des deutschen Reichs- tages, der Landtage und der Social-Demokratie- 0,'15' Engels, F., Zur Wohnungsfrage(3 Hefte).- 9,45 - Der deutsche Bauernkrieg.- 9,59 - Die Bakunisten an der Arbeit.- 9,15 - Sociales aus Rußland..- 9,15 Erinnerungen an Herwegh....- 1,19 Geib, Normalarbeitstag....- o,l5 General- Abstimmungsliste des deutschen Reichstages von 1867— 73....- 2,00 Herr Böhmert und seine Fälschungen der Wissenschaft, begangen in seinem Buche:„Der Socialismus und die Arbeiterftage"...- 9,89 .Hillina nn, Praktische Emanzipationswinke.- 9,15 Hirsch, Die angeblichen socialen Theorien und die wirklichen Bestrebungen des Herrn Bakum».- 9,15 Leipziger Hochverrathsprozeß...- 3,99 Lassalle, Offenes Antwortschreiben..- 9,98 - lieber Verfaffungswesen. Was nun? und Macht und Recht...- 9,35 - Arbeiter-Lesebuch...- 9,15 - Arbeiter-Programm...- 9,19 - Rondsdorser Rede...- 9,19 - Bastiat-Schulze....- 9,59 - Wissenschaft und Arbeit..- 9,15 - Feste und Presse...- 9,15 - Kleinere Aussätze...- 9,25 - Indirekte Steuern...- 9,25 - Franz von Sickingen...- 1,25 - Italienischer Krieg und die Aufgabe Preußens....- 9,39 - An die Arbeiter Berlins..- 9,19 - Düsseldorfer Prozeß am 27. Juni 1864- 9,15 - Zur Arbeiterfrage...- 9,15 - Julian Schmidt...- 1,99 Liebknecht, W., Grund- und Bodcnfrag«..- 9,59 - Trutz und Schutz..- 9,29 - Wissen ist Macht...- 9,25 - Ueber die politische Stellung der So- cialdemokratie...- 9,15 ReichStagsrede 1874...- 9,15 Lommel, Jesus von Nazareth....- 9,39 - Johann Huß....- 9,39 Most, Gesetzsammlung. 1. Heft..- 9,25 - Pariser Commune vor den Berliner Gerichten.- 9,69 Otto-Walster, A., Allerhand Proletarier..- 9,49 - Rienzi(Drama in 5 Aufzügen).- 9,39 Prozeß gegen Dr. H. Tauschinski und 31 Genossen in Graz wegen Religionsstörung und geheimer soc.-dem. Verbindung..... Mk. 9,75 Teffendorf und die deutsche Eocialdemokratie..- 9,49 v. Treitschke, der Socialistentödter..- 9,39 Sack, Unsere Schulen im Dienste gegen die Freiheit.- 9,69 Statuten der internationalen Arbeiterassoziation.- 9,19 Bogel, Verfälschung der Lebensmittel...- 9,79 Volksstaat-Fremdwörterbuch, brochirt...- 9,59 - gebunden...- 9,65 Wuttke, Die deutschen Zeitschriften...- 4,99 Jorck, Die industrielle Arbeiterfrage.... 9,25 Zur Beachtnttg. Parteigenossen der Provinz Brandenburg, welche Reditfl wünschen, haben sich dieserhalb an H. Köhler, Berlin, Kaisel Franz-Grenadierplatz 8 a., 2. Hof, 2 Treppen, zu wenden. Briefkasten. Ibsen, Frankfurt a. M. Ein Ucbcrschuß von einer früher Ihnen gesandten Annonce ist uns nicht bekannt; dagegen hat Hf*[ Beqer hier noch 69 Ps. gut, und bitten wir um Auskunft, wenn di�' damit zusammenhängt, was wir nicht wissen können. Eingefa»5'' Annonce kostet jedesmal 1,69 M. Berlin. Arbeiterversanlmlungen: Dienstag, S. Nov., AbdS. K Uhr, 1) Altrrstr. 03 bei O,ualist. Vortrag des Hrn. Rackow. 2) Gesundbrunnen, Pankstr.£5. Vortrag oes Hrn. Kustermann. Jedermann am Platze. A. Heinsch. Donnerstag, 4. Nov., Abends 8 Uhr, Sophienstr. 15, Abonnenten- Verfammlnng. T.-O.: Bericht der Kommission zur Gründung eines Lokalblattes für Berlin. Tie Abgeordneten der So- cialistischen Arbeiter- Partei Teutschlands sind anwesend. (bV29.) A. Heinsch.[3,60] Donnerstag, 4. Nov., �HUUUUll). Abends 3'/, Uhr, bei Herrn Ohl, Spitalerstt. 18, Mitgliederversammlung der Zimmerer-NnterftütsUngS- Kasse. T.-O.: 1) Abrechnung.— 2) Unterstützungsgesuche. (F. 490 Der Vorstand.[2,29] Donnerstag, 4. Nov.. �lUUUUlg. Abends 8'/, Uhr, bei Hübner, große Rosensttaße 37, Oeffentliche Versammlung der Mitglieder dcS Allg. deutsch. Töpferverein-!. Tagesordn.: Vortrag. Alle Mitglieder müssen erscheinen. (F. 116.) H. Falke.[2,20] Itzehoe. Heute, am 39. Ottober, starb unser Parteigenosse Claus Stange. Donnerstag 1 Uhr findet die Beerdigung statt. Die Parteigenossen werden gebeten, sich zahlreich zu betheiligen. (F. 8l.). Kreuzberg.[3,99] A u z Altona. eigen. Mittwoch, 3. November, Abends 8'/, Uhr, in Heinsohn's Salon, Versammlung dcS Tocial-dcmokratischcn Arbeiter- VereinÄ. Tagesordn.: Die Kämpfer der unfreien Arbeiter im Alterthum und Verschiedenes. Zutrit5 frei. (F. 29.) A. Forschner.[2,29] I Donnerstag, 4. November, VlUUjeU. Abends 8'/» Uhr, in Burmcistee's Salon, Socialisten-Versamml. Tagesordn.: Fortsetzung der Diskussion von letzter Versammlung. Die Herren Richter und Hartmann sind wieder anweiend. (F. 63.) F. He er hold.[2,99] RS. Der Saal ist geheizt. Bremen. Altona, Ottensen n. Ilmgegend. Freitag, 5. November, Abends 8'/, Uhr, in Burmeister' s Salon, Geschlossene Niitglicderversammlnng des Allg. deutsch. Maurer- und Tteiuhauer-Bundes. T.-O.: Vorlage der Gewerkschafts-Kom- Mission von Gotha, betreffs einer zu grün- denden Vereinigung sämmtlicher Gewerk- schasten. (F. 29.)_ F. Buhm ann.[2,69] Rohtabakvcrkauf.[1,59] Domingo 8, Fl. Brasil 8> ,, Blitar 8-/- u. 11, f. Javas bis 55Sgr. F.Barz,Barnimslr.7. Rothcndurqsott.�»;-� Abends 8'/> Uhr, im Lokale des Herrn Dionysius, Große Volksversammlung. T.-O.: Die projektirte Bier- und Petro- leumsteuer. Ref.: Herr Hartmann. (F. 61.) H. Gadow.[2,29] Ein tüchtiger Gestellarbeiter erhält sofort dauernde Arbeit bei[3,99] H. Marx, Korbwaarenfabrikant in Saarbrücken. Freitag, den 5. Nov.,"ij Abends 8'/, Uhr,' in Ever's Hotel, Bahnhofsttaße,■l (F. 67.)(„Hermannshalle").[2�" Geschlossene Versammlung der Sodalist. Arbeiterpartei T.-O.: Die ländliche Arbeiterfraae. � Ref.: Herr Frick. Alle Mitglieder werden ersucht, anwest zu fein. Der Agent. Frankfurt a. M. ISV' im Lokale des Herrn Pfuhl, Zell 4?» Geucralversammiung des Social-dcmokr. Wahlverein»" T.-O.: Abrechnung. Verschiedenes.„ Die Mitglieder werden ersucht, zahlt'1, zu erscheinen. I. A.: K. Ibsen.[1,� Meinen geehrten Pacteigeuofst' empfehle meinUhrcnlager. � paraturen unter Ijähr. Garant A. Grugcr, Uhrmacher, Skalitzerstr. 129, Ecke Mariannes, straße, Berlin SO. l3.s- [3,< Druck und Verlag der Allg. deutschen Associations-Buchdruckerei zu Berlin, Eingettagene Genossenschaft, Kaiser-Franz-Grenadier-Platz 8a. Verantwortlich für die Redaction: A. Küster in Berlin.