Rr. 93. Berlin, Dienstag den 18. Juli Social-Dtmoluat Di-s- Z«wng�ich-mt.äglich Organ des Allgemeinen deutschen Arbciter-Vcreins. R.d-cti°�und �p.M°n- der Sonn, und Festläge. �„igirt von I. B. v. Hofstetten und Z. B. V. Schweitzer. DresdnerstraßeNr. 85. Abonnements- Preis flir Berlin incl. Bringerlohn: vierteljährlich 18 Sgr., monatlich 6 Sgr., einzelne Nummern 1 Sgr.; bei den Königl. preußischen Post- ämtern W'/z Sgr., bei den preußischen Postämtern im nichtpreußischen Deutsch- land I8Yi Sgr., im übrigen Deutschland 1 Thlr. sfl. 1. 45. südd., st. 1. 50. Ssterr. Währ.) pro Quartal. � rh" auf allen Postämtern, in Berlin auf der Expedilior «Z'lZ."er Expreß- Compagnie, Scharrenstr. I. s-wi � m icdem„rothen Dienstmann" entgegen genommen. Expedition aufzugeben) werden pro dreigespaltcne Petit-Zeile b, .libeiter-Annoncen mit 1 s?gr., bei sonstigen Annoncen mit 3 Sgr. berechnet. Agentur für England, die Eolonieen und die überseeischen Länder:>Ir. Bender, 8. Little New-Port-Street, Leicester-Square W. C. London. Agentur für Frankreich: G. A. Alexandre, Strassbonrg, 5. Rue Brnlee; Paris, 2. Cour du Commerce Saint-Andrd-des-Arts. politischer Theil. Berlin, 17. Juli. Der innere Konflikt in Preußen ist in ein neues Stadium getreten. DaS Unerhörte, das Unglaubliche ist geschehen: die preußische Negierung hat der Forlschrittspar- tei eine Gelegenheit zur Ehrenrettung in die Hand gegeben. Swildern wir kurz de» Sackverhalt: Als die erste Nackrickt von einem beabsicktigten großen Abgeordneten-Feste in Köln in die Oeffent- lichkeit trat, da belract teten wir die Sacke als eine der herkömmlichen fortschrittlicken Spielereien; und hätte die Regierung sich nicht eingeniischt, wir hätten ohne Zweifel Reckt behalten und es wäre dieses Fest wie alle früheren wirkungslos ver- laufen. Aber es ist anders gekommen— das Polizeipräsidium zu Köln hat ans Grund desselben Ge- setzes, welches, näckst der Aerfastung, das Vereins- reckt für Preußen gewährleistet— das Abgeordnet e n f e st verboten!! Die Regierung bat die Sache ernst genommen — und dadurch ist sie ernst geworden. Das Fest-Komite in Köln hat nemlich erklärt, sich dem ergangenen Verbote nickt fügen zu wollen. Nachstehendes Manifest ist ergangen: An die liberalen Bürger von Rheinland- Wcstphalen! Zu unserer großen Ueberraschung hat das kgl. Polizei- Präsidium den einielncn Mitgliedern des Fest-Eomitee's aus Antrag des Herrn Regierungspräsidenten brieflich eröffnet, daß da« Abgeordnetenfest im Regierungsbezirk Köln nicht geduldet werden wird. Da« Fest Eomitee sah sich gedrungen, mit Berufung aus§. 29 der Verfaffnng! „Alle Preußen sind berechtigt, sich ohne vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß friedlich und ohne Waffen in gesiblossenen Räumen zu versammeln", dem Herrn Polizei-Präsidenlen freimüthig uud offen zu erklären, daß wir keinerlei Mittheilung, welche außerhalb gesetzlicher Vorschrislen und gegen den ß. 29 der Ver- sassung an nns ergehe, Folge zu leisten verpflichtet seien. Ein heiliger Schwur bindet die Regierung, verfassungs- mäßig zu regieren. Zugleich haben wir gegen besagtes Schreiben des Herrn Polizeipräsidenten Beschwerde bei dem königl. Ministerium des Innern erhoben, indem daffelbe berechtigt und berufen ist, darüber zu wachen, daß kein preußischer Staatsbürger im Genuß seiner ver- fassungsmäßigen Rechte und seiner gesetzlichen Freiheit von irgend einer Behörde behindert oder beeinträchtigt werde. Da wir uns streng auf gesetzlichem Boden bewegen, so haben wir die Borbereitungen für das Fest lhätig fortgesetzt. Der große Gürzenich-Saal ist für den 22. Juli uns schriftlich von der städtischen Verwaltung zum be- stimmten Preise vermiethet, rssid wir sind mit den erfor- derlichen Einrichtungen und der Ausschmückung beschäs- tigt, damit der Saal im Festgewande die geehrten Ab» geordneten und Festgenossen bis über 1000 an der Zahl zur Tasel anfnebnien kann. Da der Saal an dem Bau- keitage unser eigen ist, so bilde» sämmiliche Festtheilneh- mer eine geschlossene Gesellschaft und keine öffentliche Versammlung im Sinne des Gesetze». Auch das Banket kann nicht als öffentliche Versammlung betrachtet werden, denn e» wird nicht berathen über öffentliche Angelegen- heilen, sondern es ist nur eine Vereinigung zu einem Festmahl mit paffenden Toasten, Musik und Liedern. Deshalb glauben wir gesetzlich nicht verbunden zu sein, da« Banker als eine öffentliche Versammlung der Polizei- Behörde anmelden z» müssen. Da wir aber nichts thun und reden, was die helle Sonne der Oeffentlichkeit oder die Anwesenheit obrigkeitlicher Commissare zu scheuen hätte, so nehmen wir keinen Anstand, der königl. Polizei- Behörde 24 Stunden vor dem Banket Anzeige zu machen, damit sie ihre Evmmissare in unsere Mitte entsenden könne, wie wir es bei dem vorigen Abgeordnetenfesi auch gethan haben— ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein. Die Dampsschiffe sind uns auch für Sonntag den 23. d. fest verpachtet, so daß wir au dem Tage darüber wie über unser Eigenthum verfügen können. Der Rhein ist eine freie Wasserstraße, die allen Nationen offen steht, ohne daß polizeilich die Fahrten inbidirt werden können, die Erwählten der Nation, die Repräsentanten des Volkes, die Faktoren unserer Gesetzgebung aus dem freien deut- scheu Rheine in Schiffen festlich zu begleiten. Dieses zur gefälligen Nachricht, um alle Zweifel über unsere Hallung in der Fest-Angelegenbeit zu beseitigen. Viele Herren Abgeordnete haben ihr Erscheinen be- reits brieflich zugesagt und zahlreich melden sich die Fest- theilnehmer anö den Provinzen. Es gilt, der Welt zu beweisen, daß wir uns in der öffentlichen Ausübung der schönsten Pflicht der Gesittung nicht einschüchtern lassen— daß wir den Dank den Ver- tretern des Volkes zollen, den sie tausendfach verdient haben. E«, gilt aber auch jetzt zu beweisen, daß wir unser Reckt und unsere bürgerliche Freiheit, wie sie uns durch die beschworene Verfassung und durch die Landes- gesetze gewährleistet sind, doch und heilig halten. Zeigen wir, daß wir der bewährten Vertreter würdig sind, die wir als Gäste geladen, und die mannhaft unser Recht und unsere Freiheit vertheidige». Kann durch ein ein- sackes Scriptum eine« Beamten ein Artikel der Verfassung suspendirt werden, so ist die gesetzliche Freiheil zernichtet. Jede gesetzwidrige unlautere Abficht liegt uns fern, und wen» von oben Gewalt au Stelle der Gesetze treten soll, so mögen diejenigen die Folgen verantworten, die sie heraufbeschwören! Die Anmeldungen zur Theilnahme am Feste nebst den Beträgen für die Karten bitten wir erster Tage ein- zureichen, damit die Plätze und Karten zeitig vertheill werden können. l commission der zweiten Kammer wurde die Festsetzun I».-? rr\ m• r r.«f.?___ W____* t i s4\ f dieser Bestimmung gesaßt, e« seien darunter nicht jenigen Vereine begriffe», die zum Gegenstände ihr« Verhandlungen einen einzelnen selbstbestmimten Zwei im Sinne der englischen Meetings machen, z. B. dl Wahl eines Abgeordnelen, oder die Erreichung oder B seitigung einer einzelnen gesetzlichen Bestimmung, sende' e« seien solche Verbindungen gemeint, die zum Gege stände ihrer Erörterungen und Beschlüsse die Kritik d RegicrungSmaßregeln im Allgemeinen macken. Wer Abgeordnete außerhalb der SitzungSzeit zusammen ko! men, um gemeinschaftlich zu essen und dabei Betram tungen über die Gegenwart anzustellen, so ist dies ein ' Ä, X rv„w..a„..cf Köln, den 13. Juli 1865. Das Fest- Comite. Der„Rhein. Ztg." schreibt man von hier, 14. Juli, wie folgt: Mit großer Spannung sieht man hier dem Verlaus de« 22. Juli in Köln entgegen, denn nach der Erklärung des dortigen Festcomitee's ist man zu der Annahme be- rechtigt, daß das angezeigte Bankett zu Ehren der libe- ralen Abgeordneten abgehalten werden wird. In dem VereinSgesetz ist kein Paragraph zu finden, welcher der Polizeibehörde das Recht gäbe, eine Gesellschaft zu verhindern, welche den Vorschriften gemäß angeklln- digt wird. Selbst politische Vereine sollen Be- schränkungen und vorübergehenden Verboten nur im Wege der Gesetzgebung unterworfen werden. Die Polizei kann Vereine vorläufig suöpendiren, bat aber dann die Sache den Gerichten zu übergeben. In der Revision«- gesellige Zusammenkunft, wie sie Gelehrte, Jndustn und Künstler für ihre Zwecke feiern, und welcher übe all die gebührende Hochachtung gezollt wird. Eine sold darf das Land doch wohl von allen Parteien wie voi der Regierung für die Vertreter ihrer höchsten Jnteresss in Anspruch nehmen. Im Jahr« 1848, als die erstä Nachrichten von der beabsichtigten Einschränkung ve Bereinsrccht« umliefen, gaben die befragten Rechtsanwall da« Urtbeil ab. daß die Vereine befugt seien, gegen jeo� unberechligte Einschreiten der Polizei ihr HauSrecht f gebrauchen. Mit dem Beaufsichtigungsrecht, welches d Gothaer der Polizei nach ManteuffelS Verlangen zuerthei len, war diese im Stande, da« ganze Vereinsrecht z Grunde zu richten. Der Fendalpartei scheint auch die« Mad>l nicht mehr zu genügen; sie verlangt das Pr« ven Ii«recht gegen jede öffentliche Gesellschaft wie gegj die Vereine. Da« Versammlungsrecht wäre damtt i seiner Wurzel bedroht, und e« gilt in Köln den Sckn eines Bürgerrechts, daß die Verfassung ertheilt ha Ließen wir uns dasselbe nehmen, so verdienten wir teil Verfassung. Tie„Berk. Ref." bemerkt: Sind das die„Thaten"— so fragt man— M denen die„Prov.-Eorr." den Unfrieden im Lande b schwören will; steht es denn nach dem Urtheile der Kö »ischen Polizei so schlimm, daß die Erinnerung an d „Reform bankette" ihren warnenden Finger erheb« muß? Man muß am Rhein sehr gereizter Stimniun sein; denn ans solcher nur erklärt sich die gestern sche berichtete Eonfiscation der„Rhein. Ztg." wegen, wie> selbst heute anzeigt, eines Leitartikel», der io inaßvot wie da« nur in den gesegneten Marken der Königsberg« Preßfreiheit hätte geschehen können, das Vorgehen ds Polizeibebörde gegen das Abgeordnetenfesi bespricht un nach Darlegung der juristischen Sachlage zu dem Schln kommt, daß allerding« weder mir der Versassllngsurkun noch mit dem Vereinszesetze das Reskript de«»ei Geiger sich messen läßt. Man hat die confiscirte itniii mer sogar au« Privathäusern wieder sortgeholt und m „Rhein. Ztg." fordert heute die solchergestalt Betroffene anf ihr hi? jThatfjffjen ju weiterer Bersolgung Mllzy Mi« ,,Nyein. �)rg.(ürocti vcmc vic. aus, ihr die Thalsachen zu weilerer Versolgung theile».. Die„Reform" sagt dann weiter, das Fe müsse durchaus zu Stande gebracht werden un fährt hiernach fort, wie folgt: i E» ist vor Allem nolhwendig, daß � c" —--- L. hVi'!'.'' �5 finde, wird hier nicht m-v.-- r.i. w Fkst ist durch die Hindernisse, die ihm b reitet werden, eine politische Thal geworden, bei d l'® ui.bt„zu Protokolle" betheiligen kann und dar 'beschreiben, und wären sie mit den allerkräftigstc' Mb gehende und erz sprach welche Gefahr Kescheid, zu erim seine R widerte gefällig reiflich! über du ungessöi am moi Falle sii ohne eil Ken kön Mid Ausdrücken des Bedauern« verziert, sind hier von keinem Werth: es ist da« Vereinsrecht, eine der wenigen, aber fundamentalen freiheitlichen Institutionen, die wir haben, für das wir unsere Abgeordneten einmal selber, in Person, eintreten sehen wollen— und ans das Vereinsrecht gründet sich das Wahlrecht!— Dic„Nat.-Ztg." schreibt: Wir sehen aus den deutschen Zeitungen, daß der Schritt der Kölner Regierung ein Aufsehen und eine Bewegung her- vorgerufen hat, welche nicht nur bis an alle preußischen Grenzen reicht, sondern darüber hinausgeht. Verwundert fragt man, was eigentlich damit bezweckt wird. Das deutsch« Volk sagt sich: wenn da« ein Mittel zur Ber- meidung von Ausregung ist, so war ehemals die Aus- Weisung von Jtzstein und Hecker aus Preußen auch eines. Für die Absichten der Regierung in der schleswig-hol« steinischen Frage wirkt dieser Schritt ungünstig auf die öffentliche Meinung vom Bodensee bis nach Hadersleben; nun also, welchen Rücksichten der inneren Politik werden hier die Interessen der äußeren geopfert? Natürlich ver- muthet Jedermann, daß die ersteren der Regierung noch höher ständen, als die letzteren, man schließt demgemäß, daß ausgedehnte Beschränkungen oder Verkümmerungen der bestehenden Volksrechte wohl im Anzüge seien, und damit ist eine neue Ausregung entfacht. Wahrscheinlich ist nun aber ourchanS nicht, daß irgend welche gegen die parlamentarische Redefreiheit gerichtete Maßregeln eine stärkere Wirkung und mehr Lebenskraft haben würden, als vor zwei Jahren die Verordnung gegen die Presse. Um so mehr ist zu fragen; wozu erst die, noch dazu für ein Uebel erachtete, unausbleibliche Aufregung? Was die Gesetzmäßigkeit des in Köln ausgesprochenen Verbot« an- geht, was sollen wir darüber sagen? Jedermann er- wartet von seiner Zeitung ein Wort über diesen Vorfall, es ist aber zu unbestreitbar, daß Festmahle und Wasser- fahrten von den Gesetzen aller uncnltivirten und culti- virlen Völker erlaubt sind, alö daß man erst den Beweis zu führen brauchte, daß sie es auch nach preußischen sind. Ein Festmahl kann in Preußen immer ohne Weiteres veranstaltet werden; wenn die Unternehmer ein Uebrige« thun und so peinlich sein wollen, das Mahl wegen einer dabei vielleicht vorkommenden Taselrede für eine Ver« fammlung im Siune des Bereinsgesctzes anzusehen, so habe» sie der OrtSpolizei von der Stunde, wo man zu Tische gehen will, Anzeige zu machen, einer polizeilichen Erlaubniß zum Essen bedarf es aber nicht. Eben so un- verwehrt sind auch Wasserfahrten, sei es auf dem Rhein oder der Ostsee. Als Versammlung unter freiem Him- mel kann die in Köln beabsichtigte Rheinsahrl nicht an- gesehen werden, da Niemand eine auf sechs Dampsschissen hörbare Rede halten kann, mit demselben Rechte wie sie, würde jeder Eisenbahnzug verboten werden können. Von Köln gehen täglich viel mehr als sechs Dampsschisse ab; �giebt es ein Gesetz darüber, wie viele sich zu gleicher Zeit in Bewegung setzen dürsen? Der Abgeordnete v. Bunsen hat sofort, nach- dem ihm die Verfügung des Polizeipräsidiums be- !kannt geworden, nachstehendes Schreiben an das 'Feftkomite gerichtet: Bonn, 12. Juli l86S. Dem geehrten Festcomitä verfehle ich nicht, zu erwidern, daß ich seine Einladung zum Abgeordneten-Feste am 22. und 23. mit Freuden Feuilleton. Wichel cLangmuth, der Schuhmacher. Eine Arb eitergeschichte von ß. D. b. Hofstetten. IL Kapitel.(Fortsetzung.) Michel war an dem diesem Ereignis; vorhergehenden Abend wie gewöhnlich daselbst auf Besuch und erzählte der Commerzienrälhin, als das Ge- sprach auf seine Niederlaffungsangclegenheit kam, »velche sie sehr zu interessiren schien, in welcher Gefahr er sich befände. Dabei wagte er es, sie bescheiden an das ihm früher gegebene Versprechen Zu erinnern, daß sie sich bei ihren Freunden für seine Niederlassung verwenden wolle. Hierauf er- widerte sie ihm, daß eö sie sehr freuen würde, ihm gefällig sein zu können; doch müsse man sich erst reiflich überlegen, was da zu thun sei; sie wünsche lüber diesen Punkt ein anderes Mal eingehend und Ungestört mit ihm zu sprechen und er möge daher um morgigen Vormittag sie besuchen, in welchem Falle sie Fürsorge treffen werde, daß die Berathung, uhne eine Störung befürchten zu müssen, stattfin- b-n könne. Michel sagte mit Freuden zu und erschien des annehme. Wenn eine in der heutigen Zeitung veröffent- lichte Zuschrift des Herrn Polizei-Präsidenten Geiger vom Gestrigen echt sein sollte, so vermag ich in derselben nicht« weiter zu erblicken, als die vorläufige Anzeige, daß die Behörde den beabsichtigten gemeinsamen Besuch von Ro- landseck am 23. entweder als„Lssentliche Versammlung unter freiem Himmel" im Siune de« ß. 9 de« Gesetzes vom II. März 1859, oder als„öffentlichen Aufzug in Städten und Ortschaften oder aus öffentlichen Straßen" im Sinne des§. 10 desselben Gesetze« aufzufassen und demselben die für beiderlei Veranstaltungen erforderliche „schriftliche Genehmigung" zu versagen gedenkt. Das Eine wie das Andere würde eine eben so neue als un- baltbare Interpretation der ZK. 9 und 19 sein. Zu dem Festmahle am 22. bedarf es nach dem eben genannten Gesetze keiner Genehmigung. Jedes Verbot desselben wäre wider das Gesetz. G. v. Bunseu. Bravo dem Abgeordneten v. Bunsen! Vom Rheinland schreibt man uns heute nach- stehendes. Wir nehmen dasselbe auf, nicht, weil wir damit einverstanden wären, sondern im Gegen- theil, um die dieser Einsendung zu Grunde liegende falsche Auffassung, die vielleicht mehrfach bei den Unfern herrscht, zu bekämpfen. Man schreibt uns nämlich: Obwohl wir durchaus nicht das Verbot des Polizei- Präsidiums in Köln billigen können, da es in die Rechte des preußischen Staatsbürger« schneidend eingreift und auch überhaupt so unpraktisch, wie nur immer möglich war, weil durch das Verbot da« Fest nicht ganz verei- telt werden kann und sogar den Heiligenschein der ver- solgten Unschuld erhält, so können wir doch nicht umhin und gerade des letzten ausgesprochenen Satze» wegen, die Arbeiter, die Majorität des Volkes näher in jene» Un- ternehmen einzuführen. Die Vertreter des preußischen Volkes haben Einladungen erhalten, in dem heiligen Köln und auf dem freien deutschen Rheine mit ihren Wählern ein Fest zu feiern; die Mehrzahl der Einge- ladenen wird auch wohl erscheinen und außer einigen Wenigen, der alten starren Demokratie angehörend, wer- den die anderen Eingeladenen wohl nur ans persönlichen, nicht aus Prinzipien-Grllnden ablehnen.(!!) Das Programm besteht aus Festessen und Musik und den üblichen Toasten, dann Rheinsahrt. Die Festkarte kostet 6 Thaler, die eingeladenen Abgeordneten sind natürlich von dem Bei- trage befreit. Das Festcomitee besteht aus 79—89 Her- reu Rheinlands und Westfalens. Betrachten wir die Namen genauer, so finden wir. daß die große Mehrzahl dieser Herren der ersten Wahlabtheilung angehören, wir sehen also nur reiche Leute; einige Wenige mögen zur zweiten Abtheilung gehören und ob irgend ein Doc- tor oder Schriftsteller, von denen sich einzelne im Fest- comitee befinden, zur dritten Abiheilung gehört, können wir nicht sagen, öS ist aber nur eine verschwindend kleine Zahl. Also mit einem solche» Festcomitee(wir bemerken hier, daß durchaus nicht die Personen ange- griffen werden sollen, da wir die meisten der Herren gar nicht kennen, uns aber verschiedene derselben sogar als wirklich volksfreundlich bekannt sind) und mit einem Eintrittspreise von 6 Thalern bringt man ein Volks- vertretersest zusammen. Man zeigt hierdurch augenfällig, daß man die Zzroße Masse des Volkes nicht zulassen will, andern Tags zur bestimmten Stunde, von der Commerzienrälhin zärtlich willkommeft geheißen. Die sonst immer in schwarze Seide gekleidete ehrbare Matrone trug heute einen weißen, leichten Morgenanzug, der ihre immer noch sehr üppigen Körperformen mehr durchblicken zu lassen als' zu verhüllen geeignet war. Ihr Haar, sorgfältig fri- sirt, schmückte ein gefälliger Kopfputz nach der neue- sten Mode. Der dem Gesichte mangelnden Jugend- frische hatte sie mit großer Kunstfertigkeit'durch Schminke nachzuhelfen und ihrer ganzen Erschei- nung ein möglichst jugendliches Aussehen zu geben gesucht. Nachdem sie Michel in ein prachtvoll ausge- stattetes Zimmer geführt und neben ihm ans dem Sopha Platz genommen hatte, theilte sie ihm mit, daß sie, um jede mögliche Störung zu beseitigen, Martha mit Aufträgen nach ihrem ein paar Meilen von der Stadt entfernten Landgute geschickt habe, von wo dieselbe erst gegen Abend wieder eintreffe» könne. Sie seien also vollkommen sicher, von Nie- mandem belauscht sich vertraulich gegen einander aussprechen zu können. Hierauf forderte sie ihn auf, ein kleines Frühstück zu sich zu nehmen, das schon auf dem Tische bereit stand. Michel lehnte dies dankend ab, konnte aber, ohne unhöflich zu sein, ein Glas von dem trefflichen alten Bor- deaux, den sie selber ihm einschenkte, nicht zurück- weisen. Sodann fing sie an, von ihren Verhältnissen � daß man die arbeitende Klasse der Ehre nicht Werth hält, mit den Erwählten peisönlich auch verkehren zu können. Man sagt also ganz nackt und bestimmt: D>e« sind unsere Abgeordneten! Wer sagt das? Da«