Nr. 127. Berlin, Sonnabend den 26. August IStiä* SocialGemoliwt. Xitie Zeitung erscheint täglich mit Äutnahme der Sonn- und Festtage. Organ des Allgcmciucn deutschen Arbciter-Vcrcins. Redigirt von Z.«. v. Hosstetten und Z.«.«. Schweitzer. Redaclivn und Expedition: Berlin, Dresdnerstraße Nr. 85. Abonnements-Preis"»» «8 eben vorher gelingt, die Arbeitgeber von der Serech' tigkeit der Forderungen der Arbeiter zu überzeugen. Aber wir sehen e« täglich im gewöhnlichen Leben, daß da, wo e« gilt, eine Verständigung zwischen zwei streitenden Parteien herbeizuführen, die Parteien selbst am Schlechtesten dazu taugen. Leidenschaften aller Art mischen sich in'» Spiel und verderben dasselbe, während es der rubigen und ernste» Bermiltelung eine« Dritten in den meisten Fällen ge- lingt, eine im ersten Augenblick fast unmöglich erschei- nende Ausgleichung herbeizuführen.'. Und daher würden wir e« für wünschcnSwerth er- achten, wenn da» Gesetz, indem e« die Schranken auf- hebt, welche gegenwärtig die Eoalition hindern, die Be- stimmung träfe, daß überall da, wo die Lohnverhältnisse zwischen Arbeitern und Arbeitgebern zu Differenzen in größerem Maßstab führen, die Arbeitgeber sowohl al» Arbeiter sich zunächst an eine zu diesem Zweck bestimmte und autorisirle Commission zu wenden hätten, die au« Notablen der Stadt oder de« Kreise» zusammengesetzt, kein andere« Mandat habeii würde, al« die Ausgleich»»!) zu«ermitteln. Die Delegirten beider Parteien hättcn nicht unter einander, sondern zunächst mit jenen Personen zu verhandelu, die eine durchaus unabhängige socialeStellung einnehmen, keine industrielle Beschäftigung mebr treiben, auch keine Staatsbeamte fein dürften. Sie müßte»'» ihrer Thätigkeit auch keinerlei bnreaukratifcher Beschr»»' kung unterworfen sein, sondern diese Thätigkeit durchaus nach bester Einsicht, den jedesmaligen Umständen»»- passend, ausüben, und erst bann, wenn Seiten« b'� Ausgleichungscommiffion alle Versuche zu einer Bcrstän- digung gescheitert, erst dann dürste die Arbeitseinstellung beginnen. Es ist die« unserer Ansicht nach kein BevormundungS- ! iystem, welches die eine oder die ander« Partei in ibrcr � Selbstständigkeit verletzen könnte. Wir haben diese Ein- richtungen bereit« überall, wo e« sich darum handelt, Uebelstände auf dem socialen Gebiete, die von der Gesetz- gebung nicht erreicht werden können, zu vermindern- Wir erinnern an die Sübneversuche bei Ehescheidungen, an die Ehrengerichte in Duellangelegenheiten ic. Warum sollte daher eine solche Vermittelnng niwl auch bei dieser Gelegenheit eine berechtigte Stelle erhalte»- Scheitert dieselbe, so mag e« den streitenden Parieir» überlassen sein, ihre Angelegenheit selbst auszutragen- und wir glauben, daß beide Theile, der Arbeilgeber nnd der Arbeiter, ruhiger, nachdenkender und gebildeter al« ihre Genoffen in England und Frankreich /nach einige» Erfahrungen auf diesem Gebiete bald zu der Anficht gelangen werden, daß gerade nur auf dem Wege einer solchen Bermittelung da« Wohl beider Theile erreicht werden kann. Und so würden wir durch die Verleihung de« E»al>- tionSrechte« die Eoalition selbst vermiede» sehen. Berlin, 23. August. Noch immer bat die Kommission zur Begutachtung der Arbeiterverbältnisse wenig Beachtung in der Presse gefunden., Die.Neue Preußische Zeitung" geht«instweilen noch nicht in Detail« ein.-hebt aber hervor, daß die Mast« der Bevölkerung und die Mehrzahl de« Arbeiterstand« mit unerschültertem Vertrauen nach oben blickem uo -hebt aber" hervor, daß die Mass« ...WML,___ die Mehrzahl de««rbeilerstande« mit unerschültertem Vertrauen nach oben blicken, u»° daß e« gefährlich sein würde, Hoffnungen und WÜMch« erweckt zu haben, die nachher unersülll und unbesnedtg bleiben könnten— auch sei e« nöthig, in den Lerhanv- I Imigeu der Kommission d-S burenulratisibe Element Möglichst ,urülklrelcn zu lassen. Wir schließen uns dem letzteren dieser Wünsche an, glauben aber kaum, daß es nothwenrig gewesen wäre, dem ersteren noch einen besonderen Nachdruck zu geben. Gerade der Zzlsammenttikt cher Kommission beweist den Ernst, mit welchem die die Sache in die Hand geoommen, und wenn, was wir nicht dofjen, da» Land dennoch um die Resultate diese» Streben« gebracht werden kSiuue, so würde dir Ursache nur aus derjenigen Teste zu suchen sein, auf welcher man seit vier Zahren bemllbl ist, den Fvrlschriir unter cheni Vorwande des Fortschritts auszuhalten. Auch die übrigen Blätter begnügen sich mit allge- i meinen Bemerkungen, welche jedoch die Wichtigkeit der Angelegenheit anerkennen. Eine Ausnahme macht die „Spen. Ztg.", welche erklärt: „Für das b'oos der arbeilenden Klasse» sind Tarif- resormen, günstige Handelsverträge, vermehrte Gelegen- beit zur produktive» Anlage von Kapitalien von nnend- lich größerem Werth und Einfluß, als alle jene C har- latanerien(sie!) aus dem Gebiete der sogenannten socialen Frage." Wir haben niemals ciiien hochmüthigeren Ausdruck reactwuairer Gesinniing gesunde», als diese>, Satz, wel- cher die wissenschaftlichen Arbeiten der größten Männer der Gegenwart und aller Nation«», welcher die ernsten Lehren der neuesten Geschichte, ja den inuerlichsten Kern ' der Geschichte der gesammten Menschheit, mit dem I Ausdruck„Charlatanerie" bezeichnet. Was den Forlgang der Arbeilen der Kommission be- i trifft, so hat dieselbe gestern eine zweite Sitzung gebal- ten, die sich einstweilen noch in Vorfragen bewegt zzi haben scheint, ehe sie an die spezielle Beantwortung der ihr vorgelegten Fragen geht. Unter diesen Fragen heben wir zunächst die«üb 4 gestellte hervor, weil uns in derselben ein innerer Wider- spruch zu liegen scheint. Die Frage lautete bekanntlich: „Empfiehlt es sich, für de» Fall der Aufhebung(der Beschränkungen des EoalitionSrechts) auf die Bildung von Schiedsgerichten Bedacht zu nehmen, welche die aus dem ArbeitSvcrhällniß hervorgehenden Streitigkeiten güt- ' lich oder durch Schiedsspruch beizulegen haben würden?" Zunächst erscheint uns die Einsetzung eines Schieds- gericht« an und für sich mit großen Schwierigkeilen ver- knüpft, und man fragt sich zunächst, ob der Schiedsspruch dieses Gerichte« ohne Appellation sein würde. Weuu die Entscheidung ohne Appellation wäre, so würde sich jedenfalls der unterliegenden Partei der Ge- danke aufdrängen, daß es bei allen andern Rcchtsent- scheid» ngeii höhere Instanzen giebl, daß diese höheren Instanzen oft genug den Richlerspruch der ersten Instanzen vernichten, daß sogar das Geschwornengericht, wehr als einmal ein falsche« Unheil gesprochen, und daß somit jede Garantie gegen einen Zrribum gegen eine falsche Anschauung dieses Schiedsgericht« fehlt. Wenn aber eine Appellation stallhast wäre, welches würde die c höhere Instanz sein? Wo würde sie enden? Welche Verschleppung der Angelegenheil würde sie mit sich führen? Und wenn der Spruch definitiv feststeht, wie wird es möglich sein, ihn zu vollstrecken? Weuu drcißigtausend Arbeiter in Berlin, zu deren Ungunsten der Spruch ausgefallen, einfach dabei stehen dleihen, den Spruch nicht anzuerkennen, ihre Arbeil nicht wieder auszuuehmeu, kurz, von dem Rechte der Eoalitiou weiteren Gebrauch machen, � was dann? Und hierin scheint uns der Widerspruch in der obigen Frage zu liegen. Man würde mit der einen Hand die CoalitionSsreiheit geben und mit der andern Hand dieselbe illusorisch machen, und wenn man überhaupt das Eoalitionsrecht gar nicht gäbe, sondern die Dinge beim Alten ließe, so scheint uns hierin eine mindere Gefahr zu liegen, als wenn vian den Arbeitern die Vereinigung gestaltet, um nachher bei den Vereinigten einen richterlichen Spruch durchzusetzen, den sie nicht- anerkennen wollen. Nein, wenn man einmal den Arbeitern die Freiheit des Eoalitionsrechtes geben will, so gebe man es ihnen ganz und unverlümmerl. Man suche die Leidenschaften durch eine» gegenseitigen VerständigungSversuch zu beruhigen, aber e« würde ge- sährlich sein, sie durch einen Richterspruch ersticken zu wollen. Wenn wir aber die Frage bisher nur von dem aller- ding» nur einseiligen, aber doch wohl wichtigsten Ge sichivpunkle der Ärbeiterbevölkerung in den großen Städten behandelt haben, so erkennen wir doch gern an, daß die Frage auch noch von andern Gesichtspunkten erwogen werden muß. Und hierin bitten wir um die Unterstütznng unserer politischeu Freunde in der Provinz. An ihnen ist es, in einer für den'Staat so hochwichtigen Angelegenheit ihr Licht nicht, bequem unter den Schessel J» stellen, fondern zu der Beantwortung dieser Fragen ihre Erfahrungen aus den Kreisen der ländlichen Arbeiter, der Fabrik-Provinzialstädte u. s. w. praktisch nutzbar zu. wachen. Wir werden unsere Spalten gern den eingehen-, den Mittheilungen öffnen, ohne Rücksicht darauf, ob die darin enthaltenen Ansichten den»nsern entsprechen. Viel- leicht daß die Herren der Eommission diese Ansichten lesen und damit nach dem Spruche verfahren:„Prüfet Alle» und das Beste behaltet." Deutschland. * Berlin,'25 August.[Die G»stciner Uebereiiifunft] lautet(mit Weglassung der Ein- gangssormeln) ivie folgt: Artikel 1: Die Ausübung der von den hohen ver- Iragschließendeu Theilen durch den Art. III. des Wiener Friedenstraktales vom 30. Lktobep�löfll gemeinsam er- wordenen Rechte wipd, unbeschadet der Fortdauer dieser Rechte beider Mächte an der Gesammheit beider Herzog- thllmer, in Bezug auf daS Herzogthum Schleswig aus Seine Majestät den König von Preuße», in Bezug auf da« Herzogthum Holstein aus Seine Majestät de» Kaiser von Oesterreich übergehen. Artikel 2: Die hohen Contrahenten wollen am Bunde die Herstellung einer deutsche» Flotte in Antrag bringen, und für dieselbe den Kieler Hasen als Bundes- Hafen bestimmen. Bis zur Ausführung der desfallsizen Bundesbeschlllsse benutzen die Kriegsschiffe beider Mächte 'diesen Hafen, und wird das Aommäiid'o und die'Polizei über denselben von Preußen ausgeübt. Preußen ist be- rechiigt, sowohl zur Bertheidigung der Einfahrt, Fried- richsorl gegenüber, die nöthigea Befestigungen anzulegen. al« auch auf dem holsteinischen Ufer der Bucht die dem Zwecke des KriegshafenS entsprechenden. Marine Etabljsse- ments einzurichten. Diese Befestigungen und Esablisse- ments stehen gleichfalls unter preußischem Kommando, und die zu ihrer Besatzung uno Bewachung erforderlichen preußischen Marinetruppen und Mannschaften könne» in Kiel und Umgegend einquartirt werden. Artikel 3: Die hohen conlrahirenden Theil« werden in Frankfurt beantragen, Rendsburg zur dentscheu Bun- desfestnng zu erhebe».. Bi« zur bilndesgeinäße» Regelung der BesatzungS- Verhältnisse dieser Festung wird deren Garnison aus königl. preußischen und kaiserl. österreichischen Truppen bestehen, mit jährlich am I. Juli alternirenden Kommaudo. Artikel 4: Während der Dauer der durch Art. 1 der gegenwärtigen Uebereinkunft verabredeten Theilung wird die königl. preußische Regierung zwei Militairstra- ßen durch Holstein, die eine von Lübeck aus Kiel, die andere von Hamburg auf Rendsburg, behalten. Di« näheren Bestimmungen über die Etappenplätze der Truppen, so wie über den Transport und Unterhalt der Truppen werden ehestens durch eine besondere Eon- venlion geregelt werden. Bi» die« geschehen, gelten die für die preußischen Etappenstraßen durch Honorar be- stehenden Besiimmungen. Artikel 5: Die königl. preußische Regierung behält die Verfügung Uber einen Telegraphendraht zur Bcrbin- dung mit Kiel und Rendsburg, und da« Recht, preußi- sche Postwagen mit ihren eigenen Beamten auf beiden Linien durch da« Herzogthum Holstein gehen zu lassen. Insoweit der Bau einer direkten Eisenbahn von Lübeck über Kiel zur Schleswig'schen Grenze noch nicht gesichert ist, wird die Concesfion dazu aus Verlangen Preußens für das holsteinische Gebiet unler den üblichen Bedingungen ertheili werden, ohne daß ein Anspruch auf HoheiiSrechte in Betreff der Bahn von Preußen ge- macht werden wird. Artikel L: Es ist die übereinstimmende Absicht der hohen Eontrchenten, daß die Herzogthllmer dem Zoll- vereine beitreten werden. Bis zum Eintritt in den Zoll- verein, respective bis zu anderweiler Verabredung besteht da« bisherige, beide Herzogthümer umfassende Zollsystem unter gleicher Theilung der Revenüeu desselben fort. In dem Falle, daß e« der königlich preußischen Regierung angezeigt erscheint, noch wäbrend der Dauer der im Art. 1. der gegenwärtigen Uebereinkunft verabredeten Theilung Unterhandlungeu Behufs deS Beitritt« der Herzogthümer zum Zollvereine zu eröffnen, ist Se. Ma- jestät der Kaiser von Oesterreich bereit, einen Vertreter de« HerzogthumS Holstein» zur Theilnahmc an solchen Verhandelungen zu bevollmächtigen. Artikel 7: Preußen ist berechtigt, den anzulegen- den Nord- Ostsee-Eanal, je nach dem Ergebniß der von der königlichen Regierung eingeleiteten technischen Er- Mittelungen, durch das holsteinische Gebiet zu führen. In so weil die« der Fall sein wird, soll Preuße» das Recht zustehen, die Richtung und die Dimensionen des Canals zu bestimmen, die zur Anlage erforderlichen Grundstücke im Wege' der Erpropriation, gegen Ersatz des Werthes, zu erwerben, den Bau zu leiten, die Auf- ficht über den Eanal und dessen Instandhaltung zn führen, und da« Zustiiiiinuiigsrechl zu alle» denselben detreffenden reglenieiilarischen Bestimmungen zu Üben. Transitzölle oder Abgaben von Schiff und Ladung, außer der für die Benutzung des Eanals zu eutrichtenden von Preußen für die Schiffe aller Nationen gleichmäßig zu normirenden SchifffahrtSabgabe, dürfen auf der gauzen Ausdehnung de« Eanals nicht erhoben werden. 'Artikel 8: An den Bestimmungen deS Wiener Frie- densvertrages vom 30. October 1861 über die von den Herzoglhüniern sowohl gegenüber Dänemark als gegen- über Oesterreich und Preußen zu übernehmeuden finan- ziellen Leistungen wird durch die gegenwäriige lltber- eintunfl, nichts geändert, doch soll das Herzvgtbuui Lauen- bürg von jedet Beitraqspflicht zu den Kriegskosten befreit bleiben. Der Verlheilung dieser Ldistungen zwischen den Herzogthümern Holstein und Schleswig wird der Be- Völkerungsmaßstab zu Grunde gelegt werden. Artikel 9: Se. Majestät der Kaiser von Oester- reich überläßt die im tuehrerwähnteu Wiener Friedens- vertrage erworbenen Rechte auf da« Herzogthum Lauen- bzirg Sr. Majestät dem Könige von Preußen, wogegen die königlich preußische Regierung sich verpflichtet, der kaiserl. österreichischen Regierung die Summe von zwei Millionen und sünfhunderttausend dänischen Thalern zu entrichten, i» Berlin zahlbar in preußischem Silbergelde vier Wochen nach Bestätigung gegenwärtiger Uebereiu- kunft durch Ihre Majestäten den König von Preußen und den Kaiser von Oesterreich. Artikel 10: Die Aussübrnng der vorstehend ver- abredeten Theilung de« Eoiidominium» wird baldmöglichst nach Genehmigung diese« Abkommens durch Ihre Majestäten den König von Preußen und den Kaiser von Oesterreich beginnen und spätesten« bi« zum 15. Sep- teniber beendet sein. Da« bi« jetzt bestehende gemeiilschastliche Ober-Eom- mando wird»ach vollendeter Räumung Holstein« durch die königlich preußischen, Schleswig« durch die kaiserlich österreichischen Truppen, spätestens am 15. September, ausgelöst werden. Artikel 11: Gegenwäriige Uebereinkunft wird von Ihren Majestäten dem König von Preußen und dem Kaiser von Oesterreich durch Austausch schriftlicher Er- klärungen bei Allerhöchstdereu nächster Zusammenkunft genehmigt werden. Zu Urkunde dessen haben beide Eingang» genannte Bevollmächtigte diese Vereinbarung in doppelter Au»- fertigung am heutigen Tage mit ihrer Namen»-Unler- schrift und ihrem Siegel versehen. So geschehen: Gastein, den 14. August Eintausend Achthundert Fünf und Sechszig. (L. 8.) gez. v. Bismarck. (1-. 8.) gez. v Blome. Die„N. Franks. Ztg." schreibt in Betreff dieser Uebereinkunft: Die Gasteiner Abmachung kann nur den Sinu haben, aus die Main li nie hinzuarbeite»; auf Verwirklichung jene« Plaue«, der dem BorussiSmus den Norden Deutsch- land« preisgiebt, dem konkordatsstaatlichen Austriacismu« den Süden;— de« Planes, dessen offenste Darlegung die ultramontanen historisch-politischen Blätter geliefert haben Der Theilung Polens soll die Theilung Deutschlands angereiht werden. Nicht die Eini- gung, sondern die dauernde Zerreißung unsere» Vaterlandes würde das Ergebniß sein.„Wenn Oesterreich und Preußen die(d. h. diese!) Lösung der deutschen Frage ernstlich wollen, wer will sie verhindern?" fragt die „Köln. Ztg." O ja, die Diplomatie vermag e« mit- unter solche Schöpfungen zu Stande zu bringen. Mo- mentan ist Niemand im Stande sie daran zn hindern. Kommt aber der Sturm, in welchem solche Gebäude ihre Probe bestehen sollen, dann stürzen sie krachend zusammen. Der Wiener Kongreß hat gar manche der- artige Experimente ausgeführt. Die Verbindung Belgien» mit Holland, die Wiedereinsetzung der Bourbvuen in Frankreich, in Neapel und Parma, die der Lothringer in Toskana, de« Papstes in der Romagna u. s. w. waren auch derartige Schöpsungen, die„Niemand verhindern konnte", weil die Großmächte sie wollten, welche aber seitdem sämmtlich elend zu Grunde gegangen sind. Als präsumplive Militairgouverneurs in den Herzogthümern werben in Wien von Gablenz und von Manteufel genannt. Frankfurt a. M., 24. August. sZeit- vertreib.� In der heutigen BundeStagösitzung wurde von Oestreich und Preujzen daS Prolocoll der Uebereinkunft von Gastein zur Ueberweisung an den Holstein', schen Ausschuft überreicht. Preuften erklärte dabei, daft eS sich die Anzeige betreffs des Regierungsantritts im Herzogthum Lauenburg vor-- behalte. Leipzig, 23. August. fUrtheil in Betreff der Tarif-Commission.f Die vom hiesigen Rathe seiner Zeit zu vierzehn Tagen Gcfängnift- strafe sowie in die Kosten verurtheilte Tarif- Com- Mission der Leipzig Buchdrucker ist gestern auf er- hobenen Recurs von der Leipziger Kreis- direction straf- und kostenfrei gesprochen worden.