Nr. im. Berlin, Sonntag den 3. September Zocial�Demolttlit. Di-K täglich Organ des Allgememen deutschen Arbeiter-Vereins. der Sonn,»nd Festlage� Redigirt von Z. B. v. Hofstetten und I.«. V. Schweitzer. Redacuvn und Expedition- Berlin, DrcSdnerstraße Nr. 85. Abonnements- Preis für Berlin incl. Bringerlobn: vierteljährlich 18 Sgr., mc- natlich 6 Sgr., einzelne Nummern 1 Sgr.; bei den Königl. preumschen Post- ämtern lSN/s Sgr., bei den preußischen Postämtern im nichlpreußischen Deutsch- land 18�/4 Sgr., im übrigen Deutschland 1 Thlr.(fl. 1. 45. slldd., fl. 1. 50. österr. Währ.) pro Quartal. Bestellungen werden auswärt« auf allen Postämtern, in Berlin auf der Expedition, von jedem soliden Spediteur, von der Expreß-Compagnie, Scharrenstr. l, sowtt auch unentgeltlich von jedem„rothen Dienstmann" entgegen genommen. Inserate(in der Expeditjon aufzugeben) werden pro dreigespaltene Petit-Zeile bei Arbeiter-Annoncen mit 1 Sgr., bei sonstigen Annoncen mit 3 Sgr. berechnet. Agentur für England, die Eolonieen und die überseeischen Länder: Mr. Bender, 8. Little New-Port-Street, Leicester- Square W. C. London. Agentur für Frankreich: G, A. Alexandre, Strassbonrg, 5. Eue Brulee; Paris, 2. Cour du Commerce Saiut-Andrä-des-Arts. Än die Arbeiter unserer Partei. Ein Sonntagsvergnügcn haben wir Euch versprochen, ein Sonntagsvergnügen, welches wir Euch dadurch bereiten würden, daß wir, von der dreimal hintereinander erfolgten Confis- cation unseres Blattes durch die Berliner Polizei ausgebend, ja hierdurch gewissermaßen dazu genölhigt: das preußische Regierungs- system einer Beleuchtung unterziehen würden. Leider können wir Euch jedoch daö in Aussicht gestellte Sonntagsvergnügen nicht gewähren, wes- halb wir uns Eure Nachsicht erbitten müssen. Wir haben uns nämlich überlegt, daß wir heute noch nicht zur Sache selbst kommen können, sondern daß es durchaus erforderlich ist, daß wir, bevor jene Beleuchtung stattfinden kann, zuvörderst die we- sentlichsten allgemeinen Gesichtspunkte gewinnen. Wir müssen nämlich, ganz sachlich-allgemein, ohne irgend einen bestimmten Staat in'S Auge zu fassen, zuvörderst die Vorfrage klar- stellen, nach welchen allerersten Gesichtspunkten überhaupt eine Regierung beurtheilt werden muß; wir müssen uns insbesondere klar machen, worin eigentlich der innere Werth oder die innere Ver- worfenheit einer Regierung überhaupt besteht; fer- ner: woran jener Werth oder diese Verworfenheit äußerlich erkennbar sind. Wir müssen also für heute nicht nur von Preußen, sondern von jeden; bestimmten Staate völlig absehen, um uns gänzlich einer allgemein st aatSwissenschaft- lichen Betrachtung hinzugeben. Friedrich der Große sagt- „Müßte man nicht verrückt sein, um sich einzubilden, die Menschen hätten zu einem ihreS Gleichen gesagt: wir erheben dich über uns, weil wir Sklaverei lieben, und geben dir Gewalt, unsere Gedanken nach deinem Willen zu leiten. Sie haben viel- mehr im Gegentheil gesagt: wir haben dich nöthig, um diejenigen Gesetze aufrecht zu h alten, denen wir gehorchen wollen. Uebri- gens aber fordern wir von dir, daß du unsere Freiheit achtest." Was der große König, eine Autorität, welche beiläufig gesagt, ohne Zweifel auch von der Ber- liner Polizei, insbesondere sowohl von Herrn von Bernuth als auch von Herrn Lüdemann, an- erkannt wird, vor einem Jahrhundert schon sagte, das ist, weil im natürlichen oder Vernunft-Recht begründet, jetzt allgemein anerkannt: Piemand unter- stebt sich mehr zu behaupten, daß das Volk wegen der Regierung da sei, sondern es steht allgemein außer Zweifel: daß die Regierung wegen des Volkes da ist. Aus jenem Grundsatze nun aber, welcher, wie gesagt, schon vor einem Jahrhundert vom großen ' König aufgestellt wurde und welcher jetzt von der ganzen civilisirten Welt anerkannt ist— aus jenem Grundsatze werden wir, um eine sichere Grundlage für Weiteres zu gewinnen, Al- leS ableiten, was wir überhaupt aufstellen werden. Aus jenem Grundsatze, um hiermii den An- fang zu machen, folgl nämlich zunächst, baß die Regierung nur dann eine gute ist, wenn sie in einer ihrem Zeitalter und dem Willen deS Volkes entsprechenden Weise regiert. Denn wenn der große König spricht:„Die Menschen haben zu ihres Gleichen gesagt: wir haben dich nöthig, um die- jenigen Gesetze zu erhalten, denen wir gehorchen wollen"— welcher andere Rechtszustand könnte dies sein, als der dem Zeckalter und den; Volts- willen entsprechende, daher freiwillig befolgte? Bevor wir jedoch diesen unfern Gedankengang weiler fortsetzen, haben wir uns klar zu machen, wen wir, im politischen Sinne, unter Regierung zu verstehen haben. Die Antwort hierauf ist einfach: In jedem Staate giebt eS einen Inbegriff von Personen, welchedieStaatsleitungbesorgen. Diese haben wir offenbar, im politischen Sinne, als die Regierung des Staates zu betrachten. Nun ist sowohl nach vernünftiger, nalurrechtlicher Anschauung überhaupt, als insbesondere nach jenem Ausspruch des großen Königs hinlänglich klar, daß die gedachten Personen für die Art und Weise, wie sie die Regieruiig führen, dem Volke verant- wortlich sind, einerlei, ob dies ausdrücklichem geschriebenen Landesrecht steht oder nicht(in Staaten, wo nicht die Machthaber oder eine einzelne Klasse der Bevölkerung, sondern das Volk selbst die Ge- setze macht, wird' letzterer Fall überhaupt nicht vor- kommen). Wir sagen: jene Beranlworllichteit ist insbeson- dere in dem Ausspruch des großen Königs be- gründet- denn wenn er sagt:„Müßte man nicht verrückt sein, um sich einzubilden, die Menschen hätten zu einem ihres Gleichen gesagt: wir erheben dich über uns, weil wir Sclaverei lieben u. s. w.". so ist klar, daß man. be! Strafe, vor dem Forum des großen Königs für verrückt zn gelten, von der Regierung zu verlangen hat, daß sie lhue, was das Gegentheil von Sclaverei ist: daß sie den Willen der Gesammtheit respectire, in jedem andern Falle demnach sie für ihr Verfahren ver- antworilich zu machen hat. Es ist ferner— und zwar selbstverständlich— klar, daß je wichtiger und entscheidender die Stel- lung einer Person bei der Staatsleitung ist, um desto größer ihre Verantwortlichkeit dem Volke gegenüber sein muß. Hieraus nun aber ergiebt sich, daß in einem republikanischen Staate ber gewählte Staatslenker, in einem monarchischen Staate der Monarch die erste Verantwortlichkeit dem Volke und der Geschichte gegenüber trägt. Ihr müßt Euch, Arbeiter, was speciell die monarchischen Staaten betrifft, nicht das Ammen- mährchen aufbinden lassen, die Fürsten seien gar gute Menschen, die nur immer von schlechten Rath- gebern irre geführt würden; nein, das in einem Lande bestehende Regierungssystem wird fast immer mit klar bewußter Einwilligung des Fürsten, sehr oft auf seinen ausdrücklichen Befehl einge- führt und fortgesetzt. Wenn Ihr also in irgend einem Lande strenge Gesetzlicbkeit, volkSthümllches Walten, freie Be- wegung seht, so werdet Ihr Eure Anerkennung und Verehrung nicht nur den Unterbehörden, sondern vorzugsweise den Oberbehörden und am meisten der Person des obersten StaatSlenkers zollen. Wenn Ihr hingegen in einem Lande Verfassunzs- brück, heuchlerische Verdrehung des bestehenden Rcckts, systematische Unterdrückung aller freien Be- wegung und Gewaltthatcn jeder Art wahrnehmt, so werdet Ihr nicht nur die Unterbehörden, sondern auck ganz besonders die Oberbehörden z. B. die Minister, vor Allen aber und im höchsten Maße denjenigen, der an der Spitze des Landes lieht, wegen solchen Verfassunzs- und Rechtsbruckes, wegen so rechts- und freihcitSfeindlicken Systems für verantwortlich erkennen. Jbr habt hierbei, falls es dessen bedürfen sollte, die Beruhigung, daß der große König vollständig Eurer Ansicht ist; denn er spricht in der oben wiebergegebenen Stelle nickt nur vorzugsweise, er spricht sogar lediglich vom obersten Staatslenker. �aben wir nun festgestellt, was wir unter der Regierung eines Landes zu verstehen haben, sc fragen wir, unfern ursprünglichen Gedankengang fortsetzend, nunmehr weiter: Wie wird ras Wesen einer guten, wie raS einer schlechten Regierung zu Tage treten'? Wenn wir das Merkmal einer guten Regierung darin gefunden haben, daß dieselbe mit dem Willen des Volkes, der öffentlichen Meinung und rem Geiste des Zeitalters in Einklang steht, so können wir leickt die Schlußfolgerung ziehen, daß die Mittel einer solchen Regierung jederzeit gesetzliche, sried- liche sein werden. Denn wie sollte sie, die m> der Gesammtheit der Staatsangehörigen in öin- klang steht, wie sollte sie dazu kommen, anderer Mittel zu bedürfen? Allerdings giebt es leide überall Leute, welche auch die beste staatlich und gesellschaftliche Ordnung stören. Allein,- solche nur seltene Ausnahmen einer ungeheur Mehrheit gegenüber sind, so genügt die naiurgemal? Tbätigkeit der Rechtspflege und Polizei, dem lle entgegen zutreten. Hierauf aber, aus BekämpsU'>! solcher Uebel, sowie selbstverständlich ferner n Erledigung der Streitigkeiten über mein»»r de» wie auch auf Anordnung und Durchführung J meinnütziger Einrichtungen wird sich in ip'dKn r,' j ten die Thäligkeit der Rechtspflege und der l- beschränken. Ebenso werten die Venoalinng� Hörden in ihrer naturgemäßen Beschäftigung harren, und wird die Armee, falls ein stehendes Heer überhaupt vorhanden, lediglick die Bestimmung haben, das Land gegen den äußeren Feind zu schützen. Nicht aber wird die Regierung in die Lage kommen, all' dieser Elemente zur Aufrechtcrhaltung ihres Regierun gSsy- stems zu bevürfen. Ganz anders freilich in einem Lande, wo die Regleruilg in Widerspruch mit dem Vclkswillen und dem Geiste des Zeitalters steht. Hier kann sie mit friedlichen Mitteln nichts ausrichten; hier muß sie zur Gewalt schreiten. Nun ist dies auf eine doppelte Weise möglich: entweder man greift offen und eingestandener- maße» zur Gewalt, und dieser Fall ist vorzuziehen, weil dann das Volk deutlich sieht, woran es ist; oder aber, man greift zwar zur Gewalt und Unterdrückung, thut dies aber unter dem heuchleri- schen Schein des Rechts und— wo eine geschriebene Verfassung besteht— der Verfassungstreue. Dieser ~fall ist der schlimniere, sowohl darum, weil hier Schlechtigkeit mit Feigheit zusammentrifft, wie auch darum, weil auf eine Zeit lang manche im Volk über die Sachlage getäuscht werden. Eine solche Regierung— und diese Art inter- essirt uns vorzugsweise, da der erstere Fall(offener Rechtsverletzung und Gewaltthat) selten ist— wird z. 33., wenn eine Verfapung besteht, das Gegenthcil »on dem thun, was diese vorschreibt, dabei sick> aber den heuchlerischen Anschein geben, als halte sie die Verfassung, welche iiuiiier beschworen ist, strenge ein; sie wird z. 33., wenn Vereins- und Versammlungs- recht besteht, nach ibrem Belieben die gesetzmäßige �Vereinigung von Personen, vielleicht gar durch Mili- stairmackt, gewaltsam verhindern oder die Vcrsammel- >en auseinandersprengen, dabei aber immer so thun, mls bestände das gesetzliche Bereinsrecht im Lande «och vollständig fort u. dgl. mehr. Ein besonderes Augenmerk wirb eine solche Regierung aus diejcni- gen Mittel richten, welche im Großen wirken: sie «Hrd»lso z. 33. wenn kein stehendes Heer vorhan- den ist, ein solches schaffen, jedenfalls wenigstens den Versuch hierzu machen, oder, wenn bereits eines be- steht, dasselbe unter irgend einem Vorwand möglichst dergrößern; sie wird ferner die Gerichtshöfe des kandeS durch allerlei Mittel um ihre Unabhängig- teil zu bringen, sie zu Werkzeugen ihres Despotis- d>us zu erniedrigen suchen. Kurz, wenn wir bei einer guten und achlungS- tverthen Regierung vorzugsweise friedliche Mit- >el finden, so werden wir bei einer Regierung der ietzlbeschriebenen Art auf ganz andere Regierungs- «tittel stoßen. Wir werden da finden: Gensdarmen «nd Schutzmänner, Infanterie und Kavallerie, Ker- ier und Gefängnisse, Plackereien und Verfolgungen, «ad dies?llles znr Zlufrcchterhaltung des Regie- tungssystems und unter dem heuchlerischen Schein gewissenhafter RechtSachtung. Es ist jedoch klar, daß wenn auch ein Volk, '«eil es eine Zeit lang die Sache nicht ändern kann, iich ein solches Regierungssystem zeitweilig gefallen �aßt, eS doch schlechterdings berechtigt ist, die Trä- Zer eines solchen Systems, insbesondere den ober- »en Staalslenker, in Republiken den Präsidenten, in �ionarchieen den Fürsten, für die ganze Wirthschaft verantwortlich zu machen— immer im stricte- len Einklang sowohl mit dem Vernunft- 'echt wie mit dem Ausspruch des großen «önigs. Wir haben also bis jetzt festgestellt: k) Daß eine Regierung dem Volke»erantwort- lick ist; ■*) Welchen Inbegriff von Personen wir als zur Regierung gehörig in politischer Beziehung bc- trachten müssen; ") Was ein gutes, was ein schlechtes RegierungS- system ist; V Wie das eine und wie daS andere sich offenbart. . Mit diesen Ergebnissen ausgerüstet, und secundirt �di großen König, können wir jetzt auf uusern Eigentlichen Gegenstand zu sprechen kommen, den 5%, beiläufig gesagt, da wir in anderer Beziehung �»ffüberfluß haben— in einem einzigen Artikel � nächster Nummer) erledigen werden. politischer Theil. Deutschland. * Berlin, 2. Septbr.(Die Commission für die Arbeiter-Angelegenheitens hat ge- stern eine weitere Sitzung abgehalten. Wir berich- ten darüber in nächster Nummer. — sAus den gelheilten Herzogthümerns wird berichtet, daß der„Kieler Ztg." zufolge Aus- ficht vorhanden sei, daß die holsteinische Regierung nach Kiel verlegt werde, und daß General von Mauteuffel nach Friedrichsort gereist ist.— Weiter meldet die„Kiel. Ztg.", daß am nächsten Mitt- woch eine Versammlung von Mitgliedern der hol- steinschen Stände in Kiel stattfinden wird und daß auch andere Korporationen zu Besprechungen über die Lage des Landes zusammentreten werden. —(Material für künstige Betrachtun- gen�J Nachstehende Blumenlese aus dem Garten der preußischen Preßverhälrnisse liefert ein einziger Tag: Konfiscirt sind: die„Preufj.-Litlh. Zig." wegen eines Artikels über die Berichterstattung des Abg. v. Sauckcn-Tarpuischen an seine Wähler; da» Bielefelder Blatt„der Wächter" wegen eine« Artikel» über den „Gasteiner Vertrag"; serner die neueste Nummer(2it4) der Berliner„StaatSbllrgerztg.".— Die„Preufj.- Litlh. Ztg." schreibt: Die„Berliner Reform" hält das ibr zugekommene Gerücht, die letzte Konfiskation des „Bürger- und BauernfreundeS" sei wegen der Frage:„Wann werden die Soldaten aushören, außer dem Dienste Mafien zu tragen," erfolgt, für unentschieden glaubwürdig.— Wir können dem uns befreundeten Blatte die Versicherung geben, daß dieses von ihr als entschieden nnglanbwürbig bezeichnete Gerücht eine nnbe- streitbare Thatsache ist.— Gegen den verantwortlichen Herausgeber der„Naumburger Zeitung", Buch- druckereibesitzer Pätz, stehen für den nächsten Monat vier Termine wegen Preßverzehen auf der Liste. Die gra- virende» Artikel sind sämmtlich der„Rheinischen Ztg." entnommen und betreffen die Vernrlheilung Johann Jacoby'S, Herr» Classen- Kappclmann und den Staats- Haushalt.— Ueber die Konfiskation von Nr. 192 der „KönigSb. Hart. Ztg." schreibt dieses Blatt: Dieselbe ist erfolgt wegen einer kurzen Notiz über den gegen Herrn Prof. Dr. Möller bevorstehenden Prozeß, dessen mündliche Verhandlung am 9. Oktober stattfinden soll. Der Grund dieser Maßregel ist uns vollständig uner- findlich. In dem beregten Artikel waren außer der zweifellos nicht straffälligen Veröffentlichung de« Gerichts- termin» nur noch die Namen der Belastungszeu- gen genannt. Wie aus dem Bescheide der anklagenden Behörde hervorgeht, hat das Stadtgericht die Beschlag- nähme von Nr. 192 nicht bestätigt.— Die„BreS- lauer Morgen-Zeitung", welche, der Beleidigung des Herrn Minister- Präsidenten angeklagt, am 5. Sep- tember vor Gericht stehen wird, hat so eben eine neue Vorladung zum 13. September erhalten, um sich wegen des in Nr. 116 veröffentlichten Leitartikels„Gräflich Stolberg'sche Geweihe" aburteln zu lassen. Da« zweite Mal ist der Redacleur der„Bresl. Morg.-Ztg." ange- klagt,„durch Abfassung und Aufnahme eine« Leitartikels in Nr. 116 wider§. 101 des Strasrecht« eine Anord- nung der Obrigkeit durch Verhöhnung der Verachtung ausgesetzt zu haben." Zur Begründung der Anklage und der Ansicht, daß die Grafen zu Stolberg lan- desherrlich anerkannte Träger der obrigkeit- lichen Gewalt seien, und daß deren Behörden als üaatlich anerkannte Obrigkeiten gelten, werden eine Menge von Recessen citirt, welche zum Theil sich bis aus da« Jahr 1714 zurück erstrecken. Wie aus der An- klageschrift zu ersehen, hat das Stadtgericht die Unter- suchung abgelehnt, da« Appellationsgericht dieselbe aber ans Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet. Außer diesen beiden steht dem Blatte noch ein dritter Prozeß wegen der Kölner Abgeordnetenfeier bevor. Miincbcn, 1. Septbr.(Mittelstaatliches.� Nack eioer Mittheilung der„Bayerscken Zeitung" waren eS Bayern und Königreick Sachsen, die sich im holsteiniscken Ausschusse für sofortige Erstattung des Vortrages über den mittelstaatlicken Antrag vom 27. Juli dieses Jahres auSgesprocheu und gegen die Vertagung der Berichterstattung bis zum Eingange weiterer Mittheilungen seitens Preußens und Oesterreichs gestimmt haben. Ausland. * Paris, 31. Aug.(Tagesbericht. j Die Regierung vvn Washington läßt fortwährend durch ihren hiesigen Vertreter die Versicherung ertheilen, daß sie nickt daran denke, Mexico anzugreifen, ob- gleich es ihr durch die Verhältnisse versagt sei, daß neue Kaiserreich anzuerkennen.— Die DiScussion über die Decentralisation dauert fort. Obgleich ein Theil der demokratischen Presse, Siecle, Opinion Nationale und insbesondere das geistvoll redigirte Journal L'Avenir National, gegen das lothringer Programm polemisirt, sind doch im Grunde alle liberalen Parteien„von der Notbwendigkeit decen- tralisirender Reformen überzeugt," oder vielmehr sie thun so, da es sich vor Allem um eine Opposition gegen den kaiserlichen Despotismus handelt und dazu jede geeignete Handhabung erwünscht sein muß.(Der Kaiser hat dem Stadtrathe Herrn v. Vuitry eine Arbeit über den Gegenstand auf- getragen.)— Herr v. Montalembert ist von einer gewissen Anzahl von Amerikanern, die sich als Ab- geordnete ausgaben, aufgefordert worden, einen Besuch in der amerikanischen Union zu machen, und sie verhießen ihm die glänzendste Aufnahme. Der berühmte Redner(„liberal- katholischer" Richtung) bat diese Einladung in einem demnächst zu ver- öffentlichenden Schreiben abgelehnt.— Die große Oper wird im Laufe dieser Woche die fünfzigste Vorstellung der Africanerin veranstalten. Diese fünfzig Borstellungen werden beilänfig 600, 000 Franken eingebracht haben.— Aus Madrid wird heute telegraphirt: Der„Correspondencia' zufolge ist der Status des Staatsschatzes sehr befriedigend. Nach Leistung der für August fälligen Zahlungen würde ein Baarbestand von 100 Millionen Realen in der Kasse verbleiben. — 2. Sept.[Neuestes.] Nach dem„Mo- nitenr" hat der Kaiser dem neuen, gestern von ihm empfangenen spanischen Gesandten, Bermudez de Castro, Marquis de Lema, auf dessen Anrede Fol- gendes erwiedert:„Die Beweise der Freundschaft der Königin sind mir stets sehr angenehm, und ich lege großen Werth daraus, Spanien ans einem und demselben Wege des Fortschritts mit Frankreich zu sehen. Beide Nationen haben nur gemeinsame In« teressen, sie werden durch keinerlei ncbenbuhlerischen Ehrgeiz von einander getrennt. Sie werden meine Regierung stets bereit finden, die Bande, welche die beiden Länder mit einander vereinigen, noch fester zu schließen."— Der Kaiser empfing außerdem den portugiesischen Gesandten Vicomte de Parva, welcher das Diplom und die Jnsignien zu dem Großkreuy des Christus- und des Militairordens San Bento d'Aviz für de» kaiserlichen Prinzen(!) überbrachte, sowie den italienischen Gesandten Rit- ter Nigra, welcher dem Wunsche des gegenwärtig in Lissabon weilenden Prinzen?lmadeuS,„den kai- serlichen Majestäten seine Huldigungen darzubrin- gen," Ausdruck verlieh.*)— Graf Walewski ist zum Präsidenten deS gesetzgebenden Körpers ernannt worden. * London, 31. Aug.[Gastein. Flotten- fest. Irland.) Die Morning Post besteht auf der Zuverlässigkeit der geheimen Artikel von Gastein. Deutschland, sagt das Blatt, möge sich nur nicht einbilden, daß Frankreich und England wegen ihrer gespannten Beziehungen zu den Vereinigten Staaten Stillschweigen beobachten würden. Ueber kurz oder lang werden diese Verträge ernstliche Schwierig- keilen schaffen; aber vor Allem wird die deutsche Nation zu enlsckeiden haben, ob sie einen großen Krieg zugeben will, der zum Zwecke hat, die öfter« reichische Unterdrückung in Italien zu vertheidigen. — DaS Flottenfest zu Portsmouth ist bis jetzt in befriedigender Weise verlausen, wozu namentlich der Umstand beigetragen haben mag. daß das Welter sich gnädig erwiesen hat.— In Irland tritt der ge- rechte Grimm des irischen Volkes gegen die eng- lische Unterdrückung fortwährend in mehr oder min- der gewaltsamen Ausbrücken hervor.— * Italien.[Zur MinisterkrisiS. EinUr- theil über Oesterreich. Verschwörung.] Die Bedeutung der italienischen Kabinetskrisis ist noch immer nicht klar. Der„Nazione" zufolge wird Lanza in Folge eines Mtnisterrathes wieder ein- treten, der„Opinione" zufolge ist sei» Austritt un- widerruflich, nur sein Nachfolger noch fraglich, nach der„France" wäre es zweifelhaft, ob das jetzige Kabinet überhaupt noch lebenskräftig sei, doch gelle ») Diese« Zeug ist, beiläufig gesagt, telegraphisch in die Welt geschickt worden.