Rr. 209. Berlin, Donnerstag den ZV. November 18«S. Social-Demokrat. T'-i- t°g..ch Organ des Allgemeinen dentschen Arbeiter-Vercins. R°d.tti°�u,.d EMdi.w..-. der Sonn- und Festtag-. R-digirt.°n I. B. v. Hoisicttcn und Z. B. v. Schweitzer. Dr-sdnerstr-st-Nr. 85. Abonnements-Preis stir Berlin incl. Bringerlohn: vierteljährlich 18 Sgr., mo« natlich 6 Sgr., einzelne Nnmmern l Sgr.: bei den Königl. preußischen Post» ämrern 22Vi Sgr., bei den preußischen Postämtern im nichtpreußischen Deutsch- Und IM/« Sgr., im übrigen Deutschland I Thlr.(fl. 1. 45. südd., st. 1. 5V. österr. Währ.) pro Quartal. Bestellungen werden auswärts aus allen Postämtern, in Berlin auf der Expebilion, von jedem soliden Spediteur, von der Expreß-Compagnie, Scharrenstr. l, somit auch unentgeltlich von jedem„rothen Dienstmann" entgegen genommen. Inserate(in der Expedition auszugeben) werden pro dreigcspaliene Petit-Zeile bei Arbeiter-Annoncen mit I Sgr., bei sonstigen Annoncen mit'6 Sgr. t-erechnet. Agentur für England, die Eolonieen und die überseeischen Länder: Mr. Bender, 8. Little New-Port-Street, Leicester-Square W. C. London. Agentur für Franlreich: G. A. Alexandre, Strassbourg, 5. ßue Brulee; Paris, 2. Cour du Commerce Saint-Andrd-des-Arts. Mit der nächsten Nummer beginnt für Berlin ein neues Monats-Abonnement zum Preise von 6 cgr. incl. Bringerlohn. Man abonnirt bei allen Zeitungsspeditcnren, bei der Expreßcompagnie, Scharrenstraße Nr. 2, und in der(Expedition, Tresdenerstr. 85. politischer Theil. Berlin, 29. November. * lieber Scbweißer's Berhaftung bringt die„Staatsbürger, zeitung" einen durchweg sachlich � gehaltenen Artikel, mit dessen Anschaiiiingen wir völlig einverstanden sind und den wir, der Wichtig- keit der Sache wegen, um die es sich dabei handelt,! uni die Rechtssicherheit bezüglich der persönlichen Freiheit nämlich, also um taS Höchste aller poli- tischen Güter, unfern Lesern unverkürzt inittheilen wollen. Das genannte Blatt schreibt nach einer kurzen Einleitung, worin sie den Sachverhalt mittheilt. wie folgt: Zuvor aber habe» wir wiederholt zu bemerken, daß e« nach preußischem Gesetz eine bloße SicberheitShast, d. h. eine Hast, deren Zweck es ist, sich der Person eineS Staatsbürger« zu versichern, über die Zeit von vierundzwanzig Stnnden hinan« überhaupt nicht giebt, sondern daß jede Hast von längerer Daner sich entweder al« S traf- oder als U n tersu chu n g« ha st charaklerisirt. Die Strafhaft kann nur in Folge eines rechts- kräftigen Urtheils eintreten, ein erst- und zweit- instanzliches Urtbeil aber wird erst rechtskräftig, wenn vom Tage seiner Publication an gerechnet, zehn Tage verstrichen sind, ohne daß der Berurtheilte— bei frei- sprechenden Urtheilen die Staatsanwaltschaft— gegen dasselbe da« zuständige Rechtsmittel eingelegt hat.— E« ergiebt sich hieran« zweierlei: erstens, daß die über Dr. Schweitzer jetzt verhängte Haft keine Stras- l hast sein kann, sondern nur UntersuchungShast; zweitens daß er dadurch in die Lage gebracht worden ist, die ihm gesetzlich zustehendende» Rechtsmittel der Appellation und der Nichtigkeitsbeschwerde, deren Absol- virung mindesten« einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch nimmt, sich nur durch da» Opfer einer � mindestens sechsmonatlichen Hasterduldung erkaufen zu käunen. Es ist nämlich einer der zahllosen Uebelstände, an denen da« preußische Rechtswesen leidet, daß die in erster Instanz Verurtheilten, wenn sie in der Untersuchungshast sitzen, sich in der traurigen Alternative befinden, entweder auf die ihnen gesetzlich zustehenden Rechtsmittel der Appellation und der Nichtigkeitsbeschwerde, die doch so manche Aendernng de« ersten Urtheils zuwege bringen, verzichten zu müssen, oder ihre weitere Untersuchung«- hast, deren Daner ihnen aus die Strashast nicht angc- rechnet wird, bis zur Erledigung dieser Rechtsmittel zu verlängern.— Wie mancher von denen, die in zweiter oder dritter Instanz ein mildere« oder vielleicht gar frei- sprechende« Urtheil erzielt hätten, hat nicht schon diese beiden Instanzen fahren lassen, blo« um nicht bis zu ihrer Absolvirung die angebliche UntersuchungShast, die aber in Wahrheit eine Hast behus« der bereit« geschlossenen! Untersuchung gar nicht ist, aushalten zu müssen, son- der» sogleich die ihm zudictirte Strashast antreten zu können, beren er um so eher ledig wurde, je früher er sie antrat.— Sehen wir uns nunmehr die gesetzlichen Bestimmungen über die UntersuchungShast an, so finden wir die- selben freilich nirgends ander«, al« in einigen Paragraphen der alten Eriminal-Ordniing vom ll. December 1895, welche nicht blo« in ihren Principien, sondern auch in ihren Stipulationen so vollständig dem schon seit sieben- zehn Jahren beseitigten JliquisitionSProceb angehört, daß sie mit dem jetzt gilligen Anklageproceß fast überall im schreiendsten Widerspruche steht, so daß die Anwendung ihrer nicht ausdrücklich aufgehobenen Bestimmungen auf die Criminalsälle unserer Zeit zu den allerbetrübcndsten RechlSconfliclen führt. Trotzdem und all dem würde man e« noch immer erträglich finden können, wenn die Bestimmungen dieser alten Criminal-Ordnung über die Untersuchungihasl nur in der Ausdehnung zur Anwendung kämen, die sich au« einer striclen Interpretation derselben ergiebt. Denn wenn ein seinem Principe nach obsolet gewordene« Ge- setz auch formell noch zur Anwendung gebracht werden muß, so ist wenigstens die engste AnSlegnng desselben eine selbstverständliche Pflicht de« Richter«!— Ob nun eine solche engste Auslegung der Bestim- mungen der Criminal-Ordnung über die Ünlersuchungs- flaft bei der Verhaftnng des Dr. v. Schweitzer statt- gesunden hat, wolle der Leser au« den nachfolgenden Paragraphen ermessen: „§. 206. Die Verhaftung eine« Verdächtigten setzt aber allemal voraus, daß die Existenz eine« Verbrechens wahrscheinlich sei, wenn auch der Thatbestand noch nicht vollständig festgestellt worden." „§. 207. In wie fern der gegen eine bestimmte Per- son obwaltende Verdacht zur Berhaslnehmnng hinreichend sei, muß von dem Richter in jedem einzelnen Falle mit pflichtmäßiger Sorgsalt erwogen werden. Hierbei ist vor- züglich aus die Größe de« Verbrechen« und auf die größere oder geringere Bcsorgniß, daß der Verdächtigte sich durch die Flucht der fernere» Untersuchung entziehen werde, Rücksicht zu nehmen." „Z. 208. Diebe, Betrüger und ähnliche Verbrecher werden in der Regel jederzeit verhaftet; andere Verbrecher in der Regel nur, wenn die Strafe, welche sie zu erwar- ten haben, wahrscheinlich einjährige Einsperrung üher- steigt." ,,§. 209. Ist dnrcb da« Bekenntniß oder durch einen vollständigen Beweis die Person de« Thäters ausgemittelt, so muß in den Fällen de« vorstehenden Paragraphen, und allemal, wenn der Richter die gegründete Besorgniß hat, daß der Verbrecher seine Freiheit zur Flucht oder zur Verdunkelung der Wahrheit und Erschwerung der Unter- snchnng mißbrauche» werde, zur Haft geschritten werden." „ß. 210. Treten jedoch besondere Umstände ein, welche den Verbrecher der Flucht oder de« Mißbrauche« der � Freiheit zur Verdunkelung der Wahrheit nicht verdächtig! machen, oder leistet er nach der Bestimmung de« Richter« eine annehmliche Caution, so kann er während der Unter- suchung ans freien Füßen gelassen werden, wenn die ihm bevorftcbende Strafe wahrscheinlich eine dreijährige Ge- sangenschast nicht erreicht." 211. Hat der Angeschuldigte wahrscheinlich eine dreijährige Strafe verwirkt, so kann er unter keiner Be- dingung während der Untersuchung von rer Haft befreit werden, wenn die Erfordernisse de« K. 209 dazu vor- handen sind." „§. 223. Da der Richter bei allen Verhaftunze« mit Schonung verfahren muß, so kann er nach dem Stande, Runge oder andern persönlichen Verhältnissen de« zu Verhaftenden, oder auch nach Verhältniß der mehreren oder minderen Wahrscheinlichkeit de« Ent- weichen«, durch Ankündigung de« Stadt- oder Hau«' arrestc«, Observation, Bewachung in eigener Wohnung- Beschlagnahme der Reisepässe oder Effecten n. s. w- SicherheitSmaßregeln treffen. Sind diese aber unz»' länglich, so muß der zu Verhaftende in da« Gefängniß gebracht werden." Es erhellt hieran« vor allen Dingen, daß die Unter- snchungShaft überhaupt nur sür gemeine und für schwere Verbrecher angeordnet ist; daß sie bei eigentlichen Vergeben und namentlich bei Preß- vergehen gar nicht vorgesehen ist; daß sie bei nicht gemeinen Verbrecher» jedenfalls nur eintreten könnte, wenn die voraussichtliche Strafe ein Jahr Ge- sängniß übersteigt, daß sie endlich überhaupt nur süc die Dauer der Untersuchung besteht, nach Beendi- gung derselben aber nur noch den Zweck haben kann, den Verhafteten an einer Flucht zu hindern, wa« indeß »ach den Bestimnilingeii de« ß. 223 auch durch eine Caution, durch Ankündigung von Stadl- und Hau«- arrest, durch Observation, Paß- oder Essecten-Beschlag- nähme bewirkt werden kann.— Der Dr. v. Schweitzer nun ist während der Untersuchung nicht verhaftet gewesen, einmal weil es sich bei ihm nicht um ein gemeines Verbrechet,, son- dern nur um mehrere Preßvergehen gebandelt hat, zm« andern, weil die ihn voraussichtlich treffende Strafe ein Jahr Gefängniß nicht überstieg.— Da« Urlheil erster Instanz ist gesprochen; es lautet nicht über ei« Jahr Gefängniß,»nd doch wird Dr. v. Schweitzer jetzt zur UiitersuchungShast gezogen.— Da« kann ver- nünftigerweise nur heißen: man besorgt, er werde sich der Strafe durch die Flucht entziehen. Allein der Richter hat dabei jedenfalls übersehen, daß nach den Bestimmungen der Criminal-Ordnung selbst in diesem Falle die Untersuchungsbast nickt eintreie« soll, wenn die Slrase nur ein Jahr Gefängniß beträgt. Das Gesetz geht dabei vfsenbar von der An- ficht au«, daß bei nicht gemeingesährlichen Verbrecher« die Flucht, d. b. die Selb st Verbannung aus den> Lande eine eben so harte Strafe sei wie ein einjähri- ge« Gesängniß.— Man hat»och darauf aufmerksam gemacht, daß vr- v. Schweitzer nicht Preuße, sondern Ausländer sei- Dies ist indeß gleichgültig. Denn den Schutz der preußischen Gesetze genießen Ausländer eben so wie Preußen; und Ausnahmebestimmungen für Auslän- der enthält da« Gesetz über die UnlersuchuugShast nicht.— Hiernach können wir die über den Dr. v. Schweitzer verhängte Untersuchungshaft al« gesetzlich gerecht- fertigt nicht erkennen.— Hierzu haben wir nur zu bemerken, daß Schweitzer nicht Ausländer ist, sondern scho» seit einem Jahre das preußische Bürgerrecht er- worden hat. Deutschland. * Berlin- 29. Nov. �Jn der Herzogthü- m er frag e� ist eine Pause von vorläufig unberecheo- barer Dauer eingetreten. Wir haben bereits mehr- fach der dazwischen laut gewordenen Gerüchte i« Re pH: vei da, üb. M. Eol kom Br Zur geh« war nan men wur Fra Wa! Foi ein Ant! fie über The in r Die Pre. Mali Ver wur wer! durc Bir. Rufs sich gewi Bri� eing. er s Dee. beizi angc tieft „Di- schre G-g in? sie ii scher kehre Poli thcid den, hat! und einer gekla entze haup Unle� Betreff einer von Rußland beabsichtigten Wieder- Herstellung der Personalunion der Herzogtbümer mit Dänemark, sowie in Betreff einer Abtretung Nordschlcswigs Erwähnung gethan, wobei auch die Kabinette von Frankreich und England ihälig sein follen. Sinv diese Geruchte auch vorläufig noch nicht als Ihatiächlich erwiesen, so ist doch der ein- getretene Stillstand, trotz der Demenli's der Ossi- ziösen, nicht ohne Bcdenklichkcit, und war besonders die Aeußerung der„Kreu�eitung" in Betreff der „Annexionssangniniker" nicht auS der Luft gegrif- fem Der gegen alle erbprinsierifchen Einflüsic eröffnete Guerillakrieg vermag den für die Annerio- nisten peinlichen Stillstand nur in keineswegs den Preußischen Plänen förderlicher Weise zu unterbrechen. — sZur Drohnotengeschichte und vor- 'nächtlichen Allianz� entdalt die heutige„Nordd. Allg. Ztg." folgende halb vfficielle Mittheilung i Wiener Correspondenten zahlreicher Blätter, unter anderen der„Kölnischen Ztg." vom 25. und 27. d. M., der„Allgemeinen Ztg." vom 21. d. M., der„Frankfurter Postztg" vom 21. d. M. bringen in der Frankfurter Angelegenheit entstellte Darstellungen sowohl iiber den Inhalt preußischer Depeschen, als auch über die politische Stellung PreußeuS in dieser Frage. Wenn die königl. Regierung dergleichen Entstellungen nicht osficiell wieder- legen läßt, so liegt der Grund darin, daß sie sich der allgemein beobachteten Pflicht nicht für überhoben erachtet, Depeschen sremder Cabinette nicht ohne Zustimmung der- selben zur Beröfsentlichung zu benutzen. Würde in Bezug aus diese Pflicht keine Segenseiligkeit obwalten, wie dies bei den angeführten Eorrespondenzen der Fall ist, welche aus Indiskretion beruhende und noch entstellte Versionen enthalten, so würde auch Preußen in die Nolbwendigkeit gedrängt, von der bisherigen Praxis der Schonung der Depeschen Oesterreich« sich loszusagen. Dieser Schritt wäre um so bedauerlicher, als bei einem derartigen System de« Zeitungskrieges jede vertrauliche Verhandlung zwischen den Cabinetten unmöglich sein würde. Also eine Drohnote wegen der Drohnotenge- schichte!„Schlägst Du meinen Juden, schlag' ich deinen Juden." Und dennoch versicher» die Ossi- ciöien und Feudalen, wie neuestens das Wiener „Vaterland," mit aller Gemülhsruhei„Die Jnti- milär zwischen beiden Kabinetten lasse nichts zu wünschen übrig. Daneben freilich bringen wieder österreichische Regierungsorgane Artikel gegen Preußen, welche wegen ihrer maßlosen Heftig- keit Erstaunen erregen. So schrieb die„Oesterr. Ztg." unterm 25. November:„Preußen könnte dereinst aus derselben offenen Thür, in welche es unter Händedrücken eintritt, unter Fußtritten hinaus befördert werden." Dies ist das Bild von der gegenwärtigen Habsburg-Hohenzollern'schen entoyte cordinls. Die„Nordd. Allg. Ztg." ergänzt ihre gestrige Bemerkung über den gleichen Gegenstand, wie folgt: In Betreff der Frankfurter Angelegenheit sahen wir uns gestern, einer entgegenstehenden Bemerkung der „Kölnischen Zeitung" gegenüber, zu der Bemclkung ver- anlaßt, daß die dessallstgen Verhandlungen Preußens im Verein mit Oesterreich nur dahin gegangen wären, auf dem Buudeswege Frankfurt an die Erfüllung seiner Bundespflichten zu mahnen. Die« schließt natürlich nicht aus, daß Preußen unverändert an dem Standpunkt seiner Note vom 6. Oktober festhaltend, bei etwaigen Schwierigkeiten aus dem bezeichneten Wege, jeden andern einschlagen wird, um die Mißstände abzustellen, welche zu seinen gerechten Reklamationen de» Anlaß gegeben hatten. Also:„obwohl— dennoch",„nicht nur— sondern auch." Es geht doch nichts über die Jongleurgewandthcit, mit welcher sich die Officiöfen zu helfen wissen. —[Die„Kreuzzeilung."� schreibt, ziemlich übereinstimmend mit der„Zeidl. Corresp"', in Be- zug auf die muthmaßliche Dauer der nächsten Landtagssession:„Gewiß liegt die Wahrschein- lichkeit vor, daß die Session ausnehmend kurz sei. Aber man hat unsere früheren Andeutungen miß- verstanden, wenn man ans ihnen abnehmen wollte, daß ein ausdrücklicher Beschluß der Regierung exi- stire, die Abgeordneten nicht zu Worte kommen zu lassen. Das Einzige, was beschlossen wurde, und zwar schon im Sommer zur Willensmeinung der Regierung erhoben ward, geht dahin, daß eine Session wie die vorige nicht wiedergedul- det werden solle." —[Lit. IL] Den„Hamb. Nachr." wird ge- schrieben: Wie verlautet, sind vom Untersuchungs- richter des hiesigen KriminalgerichtS bereits Zeu- genvernehmungen unter der Rubrik„Lit. II."(lln- bekannter Angeklagter) ausgeschrieben worden; man bringt dies mit der Nachricht der Kreuzzeitung be- zllglich der Zeilungs- Korrespondenzen in Verbin- dung. Es wird immer schöner. —[AusdenElbherzogthümern] dringt die Kunde, daß auf polizeiliche Anordnung in Friedrich- stadt am 26. Nov. das Bild des Prinzen Friedrich von Augustenbnrg auS sämmtlichen öffentlichen und Wirthschaftslokalen entfernt worden ist. Die„Jtzehöer Nachrichten" theilen mit, daß der Transit durch Schleswig für ihre Jütländischen Abonnenten von den Schleswigschen Behörden verweigert worden sei. Advokat v. Neergard ist in eine neue Strafe von 60 Thalern genommen worden, weil er der Polizei in Flensburg das Recht bestritten hat, ihn persönlich auf dem FlenSburger Bahnhofe anzuhalten, um über Verbreitung Holsteinischer Blätter Auskunft zu erlangen. —[Lauenburgisches.) Die„Verl Reform" schreibt: Die staatsrechtlichen Verhältnisse zwischen Lanenburg und Preußen können im geeigneten Falle dahin führen, daß indem Gr. Bismarck alS Preußischer Minister deS Auswärtigen, mit Gr. Bismarck, als Königlichem Minister für Lauenburg, Verträge zu vereinbaren hat, dabei mit sich selbst in Widerspruch geräth, mit sich selbst ein Uebereinkomnien findet und schließlich mit sich selbst, Einer nach dem Andern, unterzeichnet. Ein Anfang dazu ist in einer Meldung der Lübecker„Eisen- bahnztg." ersichtlich, welche besagt, daß laut einem Vertrage zwischen dem Ministerium für Lauen- bürg und dem Preußischen Handels-Ministerium Preußen von Neujahr 1866 ab die Verwaltung des PostwesenS im Herzogthum Lanenburg übernimmt. —[Fünf österreichische Mitglieder des Nationalvereins] erklären in württembergischen Blättern ihren Anstritt aus demselben. Sie sagen unter Anderm: Da aber wir und mit uns Viele, die sich dem Vereine nicht angeschlossen baben, an Deutschland halten, wobei unsere seltene Bethciligung an Versammlungen in Deutsch- land aus den verschiedensten Gründen als Maßstab un- serer Gesinnungen nicht angenomme» werden darf, so ist e» erklärlich, daß wir einem Vereine, der uns so zu sagen vor die Thüre setzt und inmitten einer Krisis, die ent- scheidend werden kann für die Stellung Deutsch-Oester- reich« zu Deutschland, keinen Rath weiß und es auf sich selbst verweist, nicht länger angehöre» können und wollen tc. Dieß die neuesten Eroberungen des National- Vereins und seines klein deutschen Programms mit der preußischen Spitze. Wir schlagen dem National- verein vor, nächstens eine Liste seiner noch nicht ausgetretenen Mitglieder zu veröffentlichen. * Wien, 26. Nov.[Zur österreichischen Staalsconsusion. Droh noten- Verkehr. Croatisch-Slavonisch es. Ungarischer Land- t a g.] Die Rechtsverwahrungen der an der Februar- Verfassung Festhallenben auf den Landtagen, für welche der Parteiname der„Februaristen" aufge- taucht ist, leiden, so wie sie mehr oder weniger scharf formulirt sind, an einem inneren logischen Widerspruche. Sie begründen nämlich die Ver- Währung aus die unzureichende Competen; der Landtage zur Behandlung der staatsrechtlichen Frage und fordern zugleich eine große staatsrechtliche De- batte mit förmlicher pariamentarischer Beschluß- fassnng. Man thut also factisch, was man theoretisch bestreitet, und arbeitet sogar für die Regierung, indem man in deren Sinn in die Landtage, jene Actio» verlegt, von der man doch behauptet, daß nur der engere Reichsrath zu derselben competent sei. Diese Bemerkung gilt insbesondere von den Anträgen in Wien und Brünn, wo die Februaristen in der gestrigen Sitzung hervorgetreten sind. Der Antrag von vr. Herbst und Genossen in Prag, so unzufrieden auch die Februaristen vom reinsten Wasser mit der abge- schwächten Motiviruna desselben sind, leidet an einem anderen Widerspruche. Hier wird nämlich geradezu eine Resolution beantragt, also etwas, das ganz entschieden außerhalb der Competenz der bloß mit berathcnder Stimme ausgestatteten Landtage liegt. Alle diese Fragen sind übrigens mehr oder weniger doctrinärer Natur. Die praktische Folge der Actio», selbst des am meisten vorge- schriltenen niedör-Liilerreichischen Landtages, wird eben doch nur eine Adresse an den Kaiser sein, eine möglichst behutsam redigirte Adresse[denn der Obmann der niedergesetzten Comniission ist der Eardinat v. Rauscher), deren Beantwortung man sich an den Fingern abzählen kann. Weit ernster gestalten sich die Dinge aus dem croati- scheu Landtage, und es ist nicht unmöglich, daß die Regierung zu einer Auflösung und zur Ans- schreibung von Neuwahlen schreiten muß. Bor- läusig übrigens läßt sich nur sagen, daß der Wider« stand der Fusionisten[ungarische Partei) gegen die ohne Weiteres beschlossene Zulassung von Depu- tirten zweifelhaften Mandates ein ganz ordnungs- niäßiger ist.— Zwischen Oesterreich und Preußen stockt die Verhandlung in der frankfurter Ange- legenheit gänzlich. Möglich, daß mit der Rückkehr des Frhrn. v. Werlher eine neue Actio» auch in der schleswig-holsteinischen Angelegenheit beginnt. — Es steht jetzt bereits fest, daß die Fusionspartei des kroatisch-slavonischen Landtages, b. h. jene Par- tei, welche die Union mit Ungarn im Sinne der 1848er Gesetze anstrebt, sich in der Bkinderheit bc- findet. Der gestrigen Sitzung des Landtages hat sie, telegrapbischer Miliheilung zufolge, nicht beigewohnt, und sie soll beabsichtigen, ihre Wünsche durch eine Deputation dem österreich. Kaiser ver- zulegen.— Nack Eröffnung des ungarischen Land- tages[14. December) werde» in Oesterreich auf 20 Landtagen 2700 Volksvertreter tagen. Der ungarische Landlag zählt über 1000 Köpfe, 350 im Unterhause und über 700 in der Magnatentasel. — 27. Nov. Der Ministerrath beschloß voll- ständige Aufhebung der Wuchergescye; der Erlaß unterliegt der katserlichen Unterschrift. Ausland. * Paris, 27. Nov.[Tagesbericht.] Wäh- rend die Imperialisten vom reinsten Wasser sich be- mühen, die Reduction von Heer und Flotte auf möglichst enge Gränzen zu beschränken, sind die alten Orleanisten und Legitimisten, die sich dem Napoleonismus angeschlossen haben, eifrigst benilldt, in Europa als Friedens- und Entwasfuungs-Apostel zu wirken, besonders Fould und Drouyn de LhuyS, und Mac Mahon, falls dessen österreichische Mis- sion keine Fabel ist, wohl nicht minder. Drouyn de LhuyS verheißt den Mächten eine großartige Entwaffnung, wenn sie Frankreichs Beispiel folgen. Nun ist dieses Beispiel aber nur ein äußerst be- scheideneS, und es hat noch dazu ganz den Charak- ter eines Scheinmanövers. Die europäische Ent- waffnung wäre wahrlich ein großes Ziel, aber ans dem Wege, wie sie die französische Regicruitg betreibt, sind kaum bessere Erfolge zu erwarten, als im vorigen Jahre, wo der Congrcß die Sache regeln sollte, ja, dadurch, daß Fould die österreichische An- leihe begünstigt, hat er, wie Siecle gestern richtig bemerkte, der österreichischen Kriegsparlei neues Fahrwasser gegeben und eine friedliche Verständi- gung in Italien bedeutend erschwert. In Rom zeigen sich bereits die Vorboten einer gekräflig- len Zuversicht auf österreichische Hülfe. Es ist ein öffentliches Geheininiß, daß jene Hofpartei, welche den Kaiser schon so oft, wo nicht uin- gestimmt, doch verstimmt hat gegen die italienische Nation, jetzt wieder rüstig am Werke ist.— Die mit Drouyn de LhuyS in Beziehungen stehenden Blätter erklären neuerdings, daß„daS napoleonische Kaiserthuni keine Drohung für Bel- gien sei. Nach Mexiko mußten, in Folge der Vorgänge auf Martinique wieder Truppen geschickt werden. — 28. Nov.[Neuestes.] Nach den neuesten Berichten aus Madrid hat der spanische Mini- ster der auswärtigen Angelegenheiten ei» Rund- schreiben erlassen, in welchem er die Haltung des Admirals Pareja billigt und die Erklärung erneuert, daß Spanien nicht die Absicht habe, in Amerika Eroberungen zu machen. In einem zwei- len Rundschreiben befiehlt der Marineminister an, alle Schiffe unter chilenischer Flagge, deren Offi- ciere nicht durchweg und deren Mannschaft nicht