Frscheiut »•««MtU««{«mal Zürich(Schweiz) Iniig »»lklbachhandlung »«-Zürich. Itffnkangn ftaaca gegen franco. Sewdhnliche Briese »ach der Schwei» losten Doppelporto. R- M. Der Soiialiiemokral entrat-Argan der deutschen Sozialdemokratie. Aöounements werden bei allen schweizerischen Postbureanx, sowie beim«erlag und dessen bekannten Agenten entgegengenommen und zwar zum »»rate» zahlbare« BierteljahrSpreiS Don: Fr. 2.— für die Schweiz Ml. 8.— für Deutschland(ffoudret st- I.'0 für Oesterreich«I-uvert> Kr. 2.80 für alle übrigen Länder del Weltpostverein» Inftralt Die dreigespaltene Petitzelle 28 St».= 20 Pfg. Donnerstag, 25. Oktober 1883. Ali» n Di Jinntün ani Kmesz»»>t»tt» dr»„3«iialb(*»ktai". Sa der.Sozialdemokr-t- sowohl in Deutschland al» auch in Oesterreich»«-boten ist, bezw.»erfolgt wird, und die dortigen Mehärden stch alle Mühe geben, un er- Verbindungen nach jenen Ländern möglichst zu erschweren rejp.»rief«»on dort an un« und uns.-- Zeitung«, und sonstigen Sendungen nach dort abzusangen, so ist die äuß-rst- Vorsicht im ll-üo-rl-hr nothwendig und dar, lein» vorstchiimastreg-l»ersänm,«erden, die«riefmarder über den«ahee» Absender und«Ntpfäng.r, sowie den Inhalt »«»endungen zu täuschen, und lehtere dadurch zu schützen. Hanpterfardernitz ist hiezu einerseit», daß»nsere Freunde so selten al» mbglich an den S°.i-ldem°«rat-. resp. dessen»erlag selb»-dresfiren, sondern stch mäglichst an irgend-in- unverdächtige Adresse außerhalb Deutschland» und 0-st-rr-ich»«enden, welch- stch dann mit un» in Verbindung setzt! anderseit» aber d-ü 2,1$-"ig"»?»nv-rs«ngliche Zuftellungiadresten mitgetheilt«erden. In zweifelhaften Fällen empstehl, stch b-hus» größerer Sicherheit«elommandirung. So»til an un» ll-gt, werden wir gewiß weder Mühe noch Kosten scheuen, um trotz aller entaeaen. stehenden Schwi-rigl-it-n den.Sozialdemokrat- unfern Abonnenten möglichst regelmäßig zu liesern.-nrg-gen. Parteigenossen! Vergeht der Verfolgten und Gemaßregelten nicht! Das Recht auf Arbeit. In der deutschen Arbeiterpresse und in deutschen Arbeiterkreisen Wird gegenwärtig verschiedentlich für die gesetzliche Anerkennung des Rechtes auf Arbeit agitirt, es ist daher wohl am Platze, daß sich auch der„Sozialdemokrat" mit dieser Frage beschäftigt. Gerade heute, wo eine öffentliche Diskusfion derartiger For- dcrungen in Deutschland entweder gar nicht oder wenigstens nicht erschöpfend gepstogen werden kann, ist es geboten, dieselben im Parteiorgan eingehend zu erörtern, bevor sie im Namen unserer Partei vor die Gesetzgebung gebracht werden. Und Letzteres wird bezüglich des„Rechtes auf Arbeit", wenn wir recht unterrichtet sind, verschiedenerseits gewünscht, resp. beabsichtigt. Was heißt denn eigentlich„Recht auf Arbeit"? In einem durch die Arbeiterpresse laufenden Artikel für das- selbe finden wir es folgendermaßen erklärt: „Das jedem Menschen zustehende Recht, zu verlangen, daß ihm behufs Erwerb seiner Existenzmittel Gelegenheit zur Per- werthung seiner Kräfte und Fähigkeiten geboten werde/' Es wird dann auf folgenden Ausspruch des französischen Mi- nisters Turgot aus dem Jahre 1776 hingewiesen: „Gott, indem er dem Menschen Bedürfnisse gab, indem er ihm die Nothwendigkeit der Arbeit auferlegte, hat daS Recht zu arbeiten zum Eigenthum jedes Menschen gemacht, und dieses Eigenthum ist das erste, das heiligste und unverjährbarste von allen.,.— Das Recht zu arbeiten ist ein natürliches Recht, dessen 'Verletzungen weder die Zeit, noch die öffentliche Meinung, noch '> e. Verordnungen der Landesgewalt rechtfertigen können." �Dem wird hinzugefügt: „Diese Worte werden zu jeder Zeit absolute Giltigkeit be- halten; die in ihnen liegende Wahrheit ist so einfach, daß man sich füglich wohl darüber wundern darf, wenn„gebildete und gelehrte" Leute ihr widersprechen mit dem Satze:„Es gibt kein Recht auf Arbeit." „In erster Linie und ganz besonders kommt dem Armen dies R�cht zu, der nichts hat als seine Arbeitskraft, und nur dann etwas besitzt, wenn er dieselbe Anderen verkaufen kann. Ihm Solches möglich zu machen, ist nicht sowohl Aufgabe der Privat- wohlthätigkeit, als Aufgabe des Staates durch Herbeiführung gesunder wirthschaftlicher Zustände. „Man verschaffe dem Recht auf Arbeit praktische Geltung, sanktionire es reichsgesetzlich— und die Arbeit wird bald besieit vom Joche der Armuth, gegen die man mit Privatwohlthätigkeit vergeblich ankämpft."— DaS klingt beinahe verführerisch, sehen wir uns deshalb die Sache etwas� näher an. Wir tch)l(ejl. uns nicht dabei aufhalten, daß der angeführte Ausspruch Trtrgot's, welcher dem Edikt über die Aufhebung der Zünfte eirtnommen ist, nur auf die Proklamirung der Gewerbe- fr eichet histauslSuft*), sondern halten uns lediglich an die obige, von hW�rtikelschreiber selbst herrührende Auslegung. Das Deutsche Reich soll also jedem seiner Angehörigen das „Recht" gewähren, zu verlangen, daß ihm„Gelegenheit zur Ver- werthung seiner Kräfte und Fähigkeiten verschaffen." Wir stehen nicht an, zu erklären, daß nach unserer Ansicht dieses„Recht" in der heutigen privatkapitalistischen Gesellschaft nur ein todter Buchstabe sein kann, daß seine Verwirklichung viel- mehr die A b s p-z�fu n g dieser Gesellschaft voraussetzen würde. Wann hä: �Vnn heute dieses Recht in Anwendung zu kom- wen? Wenn �San Arbeitsgelegenheit mangelt, wird die Antwort lauten. Gut �an tritt aber in der heutigen Gesellschaft Mangel an Arbeitsge l*pheit in neun von zehn Fällen dann ein, wenn der, Markt Vorprodukten überfüllt ist, wenn es an Absatz fehlt, wenn für den vorhandenen Markt zuviel gearbeitet wurde. In einem solchen Moment die Produktion noch künstlich steigern, wäre somit der helle Wahnsinn, würde die KrisiS nur auf kurze Zeit hinausschleppen, um sie dann mit doppelter Macht auftreten zu machen. Auf dies