Ilnterhaltungsblatt des Nr. 247. Aiittivoch� Den 20 Dezember 1905 »71 Die kiuerta. lNachdruck verboten.) Roman von V. B la S co I b a n e z. Autorisierte Uebersetzung von Wilhelni Thal. Batiste betrachtete ihn verdutzt und empfand den unbe- stimmten Wunsch, seiner Wege zu gehen. Schon sank die Nacht hernieder, auf dem kleinen Platze wurden die Stimmen lauter: der Skandal, der jeden Sonntag abend hier zu hören war, begann, und Pimento betrachtete allzu oft mit den seit- samen und roten Augen eines zornig werdenden Trunken- boldes den Eindringling. Trotzdem blieb Batiste, ohne recht zu wissen warum, als wäre die Anziehungskraft dieses für ihn ganz neuen Schauspieles stärker gewesen als sein Wille. Die Freunde des Prahlhanses jauchzten, als sie sahen, wie er nach den Beißbeeren den Krug austrank, ohne auch seine Gegner trinken zu lassen. Er tat unrecht, so viel zu saufen: er verlor am Ende noch und hatte nicht genug Geld, um die Rechnung zu bezahlen. Jetzt war er nicht mehr so reich wie früher, als seine Besitzer nichts danach fragten, ob sie bezahlt wurden oder nicht. Diese Worte sprach ein unkluger Bauer, der sich seiner Worte nicht recht bewußt war. Und plötzlich trat ein tiefes Schweigen ein, wie im Schlafzimmer eines Kranken, wenn man das verletzte Glied entdeckt. Batiste fühlte sich unbehag- lich. Ihm war es plötzlich, als schwirre etwas Feindseliges und Drohendes in der Luft. Gern wäre er fortgelaufen, doch da er fest überzeugt war, alle Welt beobachte ihn. so blieb er. Er fürchtete, seine Flucht könnte nur den Angriff beschleunigen und einen heftigen Ueberfall hervorrufen, der ihni den Rückzug abschneiden konnte. So stand er denn, in der Hoffnung, unbemerkt zu bleiben, unbeweglich da, gleichsam gelähmt von einem Gefühl, das nicht gerade Furcht, aber doch etwas mehr als Vorsicht war. Die Anwesenden ließen in ihrer Begeisterung für Pi- mcnto sich von diesem das Verfahren schildern, das er all- jährlich zur Anwendung brachte, um seinen Pachtzins nicht zu bezahlen: sie klatschten Beifall mit lautem Lachen und bos- haften Freudenausbrüchcn, wie Sklaven, die sich über das Unglück ihrer Herrschaft freuen. Pimento erzählte mit bescheidenem Stolze seine Helden- taten. In jedem Jahr scklug er zweimal, zu Weihnachten und zu St. Johanni, den Weg nach Valencia ein— jawohl, jawohl! um seine Besitzerin zu besuchen. Andere nahmen in gleichem Falle ihr bestes Paar Hühner, 5kuchen, einen Korb mit Obst, um die Herrschaft milde zu stimmen und ihnen eine Abschlagszahlung aufzunötigen, nachdem sie gehörig ge- jammert und die Summe demnächst zu vervollständigen der- Krochen hatten. Er nahm nur Worte mit, und auch davon nicht einmal viel. Seine Besitzerin, eine majestätische, dicke Dame empfing ihn im Eßzimmer. In ihrer Nähe hielten sich ihre Töchter auf, junge Mädchen, die stets mit bunten Bändern geschmückt und in auffallende Stoffe gekleidet waren. Donna Manuela de Pajares nahm ihr Notizbuch zur Hand, um Pimento an den rückständigen Zins zu mahnen. Er wollte bezahlen, nicht wahr? Und der Schlauberger ant- wartete auf die Frage der Donna Manuela stets unverändert: Nein, gnädige Frau, er könnte nicht bezahlen, denn er hätte keinen Heller. Er wußte wohl, er bringe sich so in den Ruf einer Kanaille. Schon sein Großvater, ein pfiffiger Kerl, der mit allem gut Bescheid wußte, hatte zu ihm gesagt: Für wen sind die Ketten gemacht? Für die Menschen. Bezahlst Du, bist Du ein ehrlicher Kerl, bezahlst Du nicht, bist Du eine Kanaille. Nach Beendigung dieser kleinen philosophischen Betrachtung ging er zum zweiten Argument über. Er zog aus seinem Gürtel eine Rolle schwarzen Tabak, ein ungeheures Messer und fing an, Tabak schneiden, um sich eine � Zigarette zu machen. Beim Anblick dieser Waffe lief es der> Dame kalt über den Rücken und sie wurde nervös: und gerade aus diesem Grunde schnitt der Fuchs ganz langsam seinen Tabak und steckte das Messer erst nach geraumer Zeit in den Gürtel. Während dieser Zeit wiederholte er die Worte seines Großvaters, erklärte aufs neue, die Ketten wären fiir die Menschen gemacht und er könnte die rückständige Pacht nicht bezahlen. Die kleinen Mädchen nannten ihn spöttisch den' Mann mit den Ketten. Doch ihre Mama ärgerte sich über die Anwesenheit dieses Bauern, der in dem schlechtesten Rufe stand, nach Wein und Schnaps roch und beim Sprechen mit seinem Messer hin und her fuchtelte: und da sie überzeugt war, es wäre doch nichts aus ihin herauszubekommen, so er- klärte sie ihm, er könne seiner Wege gehen. Doch da er einen innigen Genuß dabei empfand, jemand lästig zu fallen, so zog er die Unterhaltung nach Möglichkeit in die Länge. Die Dame, der diese Besuche unangenehm waren, erklärte ihm schließlich, da er doch nicht bezahle, so brauche er auch nicht zu kommen: sie würde vergessen, daß sie dieses Gehöft besaß. O nein, gnädige Frau! Pimento beobachtete gewissenhaft seine Pflicht. Als Pächter war er seiner Besitzerin einen Besuch für Weihnachten und St. Johanni schuldig, und wenn er auch nicht bezahlte, so wollte er ihr doch wenigstens be- weisen, daß er ihr ergebener Diener blieb. Und er besuchte sie nach wie vor zweimal im Jahre, um das Haus mit einem Weingestank zu verpesten, den Fußboden mit seinen schmutzi- gen Stiefel zu besudeln, zu erklären, die Ketten wären für die Menschen bestimmt und mit seinem Messer hin und her zu fuchteln. Die Bauern lachten und machten ihre Kommentare zu diesem Benchnien Pimentos seiner Besitzerin gegenüber. Und der Prahlhans setzte nun die Gründe seines Verhaltens aus- einander: Warum hätte er bezahlen sollen? Ja, warum? Diese Aecker waren schon von seinem Großvater bebaut worden, beim Tode seines Vaters waren sie unter die Söhne, wie es ihnen beliebte, nach der in der Huerta üblichen Sitte geteilt worden, ohne daß der Besitzer sich hineingemischt hätte. Sie bearbeiteten sie doch. Sie niachten sie fruchtbar, und ihr Leben ging nach und nach auf diesen Schollen drauf. Die Lebhaftigkeit, mit der Pimento von seiner Arbeit sprach, war so unverschämt, daß mehrere lächelten. Er be- merkte es. Nun denn, ja, es war ja richtig, er arbeitete nicht viel, weil er die Sache zu drehen verstand, weil er eben die Posse des Lebens kannte. Aber schließlich arbeitete er doch manchmal und das genügte vollkommen. Also gehörten ihm die Aecker mit weit mehr Berechtigung als dieser dicken, faulen Dame in Valencia. Mochte sie sie doch bearbeiten! Sic sollte mit all ihren Pfunden Fett den Pflug anpacken, und die beiden geputzten Mädel sollten sich vorspannen und ziehen. Dann, ja dann war sie die berechtigte Eigentümerin. Die plumpen Späßc des Prahlhanses erregten unter den Anwesenden ein gebrüllähnliches Gelächter. All diese Pächter, die noch den St. Johanniszins in böser Einnerung hatten, empfanden eine lebhafte Genugtuung, als sie sahen, wie ihr? Herrschaft mit dieser Ungcniertheit gefoppt wurde. Wie amüsant war dieser Gedanke mit dein Pflug. Jeder stellte sich seinen Herrn, einen dicken pedantischen Rentier, oder seine Besitzerin, eine hochmütige alte Dame, an den Pflug ge» spannt vor, wie sie an dem Joch zogcn� während sie, die Bauern, ihre Peitsche knallen ließen. Und blinzelnd stießen sie sich an und schlugen sich mit der flachen Hand auf die Schulter, um ihrer Freude Ausdruck zu geben. Ach ja, es war amüsant bei Copa, wenn man Pimento so zuhören konnte: auf was für komische Ideen der verfiel! Aber dann wurde Pepitas Gatte plötzlich düster, und einige bemerkten in seinen Pupillen jenen schiefen Blick, jenes mörderische Aufleuchten, das die Gäste der Schenke schon lange an ihm kannten und das das sichere Zeichen eines nahe bevorstehenden Angriffes war. Seine Stimme wurde dumpf, als ströme ihm der ganze Alkohol, den er getrunken, zur Kehle. Sie konnten lachen, bis sie platzten, aber sicherlich würden sie jetzt wohl zum letztenmal lachen. Die Huerta war nicht inehr das, was sie zehn Jahre lang gewesen war. Die Herrschaften, die noch kürzlich schüchterne Kaninchen gewesen, fingen wieder an, die Zähne zu zeigen und verwandelten sich in unzugängliche Wölfe. Seine eigene Besitzerin wagte jetzt, ihm gegcnüberzutreten, ihm, dem Schrecken der ganzen Huerta! Neulich, als er ihr seinen St. Johannisbesuch ge- macht, hatte sie sich über seine Geschichte mit den Ketten lustig gemacht, und was noch schlimmer war, über das Messer gelacht: sie hatte ihm gesagt, er hätte das Gehöft zu verlassen oder den Zins zu bezahlen und zwar mit allen Rückständen. Warum erhoben sie wieder so die Stirn? Warum zitterten sie nicht? Christo! Sie zitterten nicht mehr, weil die Acdfer des Vater Barret nicht mehr tvrlassen und unbebaut waren, diese Acckcr, diese Standarte der Verzweiflung, die die Be- sitzer geängstigt und sie sanft und gefügig gemacht hatten. Der Zauber war gebrochen, seit ein Hungerleider, ein Dieb sich der ganzen Gegend aufdrängte, konnten die Besitzer lachen; und da sie sich für die zehn Jahre erzwungener Ruhe rächen wollten, so wurden sie viel schlimmer als der berüch* tigte Ton Salvador. „Wahr! Wahr!" wiederholte die Menge der Pächter, indem sie Pimcntos Griinde mit wütendein Kopfnicken billigten. Daß die Besitzer sich geändert hatten, das war nur zu wahr; die Landleute hatten den Beweis dafür in den Er- cignissen der letzten Zeit, in der Drohung mit Exmission, der Weigerung, eine Abzahlung anzunehmen, und der ironischen Miene, niit der man von den Feldern des Vater Barret sprach, die jetzt trotz der Feindseligkeit der ganzen Huerta lvieder bebaut waren. So folgte plötzlich dem sanften Genuß zehnjährigen Triuinphes, wo man den Bauern die Zügel locker gelassen hatte und die Besitzer fast zu ihren Füßen hatten liegen sehen, ein rauhes Erwachen, die Rückkehr zu den alten Zeiten; und das Brot schmeckte bitterer, der Wein sauerer, tvenn nian an den verdammten Halbjahrszins dachte. Und das alles durch die Schuld eines Fremden, eines Lumpenkerls, der nicht einmal aus der Gegend stammte, der wie vom Himmel herab unter sie gefallen war, um ihre An- gelegenheiten zu verwirren und ihnen das Leben schwer zu machen. Und dieser Bandit lebte noch, dieser Dieb; es gab also keine Männer mehr in der Huerta? Entschlvunden war die neue Freundschaft, die liebens- würdigen Beziehungen, die anr Sarge eines armen Kindes begonnen hatten. Die ganze Sympathie, die das Unglück hervorgerufen, brach zusammen wie ein Kartenhaus und eilt- schwand wie eine leichte Wolke. Und plötzlich erschien wieder die frühere Gehässigkeit, das wilde Bündnis de'' ganzen Huerta, die ihre eigene Existenz verteidigte, indem sie den Eindringling bekämpfte. Die starr auf ihn gerichteten Augen glänzten im Feuer des Hasses, die vom Alkohol verwirrten Köpfe fühlten sich zum Morde versucht. Instinktiv näherte sich die Menge Batiste, der bald, von allen Seiten angestoßen, in einen Kreis eingeschlossen wurde, der sich immer mehr und mehr um ihn zusammenzog, als wenn er ihn verschlingen wollte. Jetzt bedauerte er sehr, hiergeblieben zu sein. Furcht hatte er allerdings nicht. Doch er verdammte die Minute, wo er den Gedanken gehabt, in die Schenke zu kommen: ein selt- samer Ort, der ihn seiner Energie zu berauben und ihm jene vollkommene Selbstbeherrschung zu nehmen schien, die seine Kraft ausmachte, wenn er über die Aecker wanderte, deren Anbau ihm so viel Arbeit gekostet, und für deren Verteidigung er sein Leben aufs Spiel zu setzen bereit war. Pimento, der sich schon vom Zorn fortreißen ließ, hatte die Empfindung, der ganze Branntwein, den er seit zwei Tagen getrunken, steige ihm wieder zu Kopfe. Er hatte seine unerschütterliche Söuferheiterkeit verloren. Schwankend er- hob er sich und konnte sich nur mit Mühe auf den Beinen halten. Seine Augen waren gerötet, als wollte das Blut herausspritzen; seine Sprache wurde schwerfällig, als zögen der Alkohol und die Wut daran, um die Worte nicht auf die Lippen kommen zu lassen. „Geh!" sagte er herrisch zu Batiste, indem er drohend eine Hand vorstreckte und fast sein Gesicht streifte.„Geh, oder ich töte Dich!" Es wäre Batistes lebhafter Wunsch gewesen, fortzugehen. Er wurde blasser und ärgerte sich immer mehr, daß er sich hier noch aufhielt. Doch er hatte den wahren Sinn dieses gebieterischen„Geh!" verstanden, auf das alle anderen mit zustininienden Zeichen antworteten. Man verlangte von ihm nicht etwa, daß er die Schenke verließ, die Anwesenden von seiner verhaßten Gegenwart befreite, nein, man befahl ihm bei Todesstrafe, die Aecker zu verlassen, die gleichsam das Fleisch seiner Knochen waren, und für immer von dem Hause zu scheiden, in dem sein Kleiner gestorben und wo der ge- ringste Winkel an die Kämpfe und Freuden erinnerte, die die Familie in ihrem Sturm und ihrem Ringen gegen das Elend ausgeholten hatte. Und plötzlich sah er sich von neuem, mit seinen Möbeln auf dem Wagen, über die Landstraße irren, iwni Hunger begleitet, auf der Suche nach einem unbekannten Obdach, uni sich wieder einmal eine neue. Existenz zu schaffen. Nein, das durfte nicht sein! Er hatte einen Abschen vor den Zänkereien, doch wehe jedem, der sich einsallen ließ, das Brot seiner Kinder anzurühren! Jetzt war es nicht mehr Unruhe, was ihn beherrschte. Ter Gedanke an seine hungrige Familie brachte ihn außer sich, und er empfand sogar das Verlangen, die Leute anzu» fallen, die eine solche Ungeheuerlichkeit von ihm verlangten. „Du gehst? Du gehst?" fragte ihn Pimento, der immer düsterer und drohender wurde. Nein, er ging nicht! Er erklärte es mit einem Kopf- schütteln, mit einem Lächeln der Verachtung, mit einem herausfordernden, zuversichtlichen Blick, den er auf die An- wesenden warf. „Kanaille!" brüllte Pimento, und seine Hand fiel mit deni Knall einer heftigen Ohrfeige auf Batistes Gesicht nieder. Von diesem Angriff angefeuert, stürzten alle Anwesenden auf den Eindringling. Doch nun erhob sich über den Köpfen ein muskulöser Arm, der einen Schemel schwang, derselbe, auf dem Pimento gesessen hatte. In Batistes kräftigen Händen war dieser Schemel eine schreckliche Waffe mit seinen scharfen Kanten und seinen dicken Füßen ans Johannisbrotbaumholz. Der kleine Tisch niit dem Schnapskrug wackelte, unbewußt traten die Leute zur Seite, höchlichst erschrocken über die Haltung dieses gewöhnlich so friedlichen Mannes, aus deni die Wut einen wilden Niesen gemacht zu haben schien. Bevor sie noch einen zweiten Schritt zurücktreten konnten, hörte man ein Geräusch, wie das Knacken eines zerbrechlichen Kessels, und Pimento sank, von einem Schlage des Schemels auf den Kopf getroffen, zu Boden. Es folgte ein unbeschreiblicher Tumult auf dem kleinen Platze. Copa, der von seiner Höhle aus auf nichts zu achten schien, doch stets der erste>var, der eine Prügelei witterte, hatte kaum den Schemel in der Lust gesehen, als er seinen dicken Knotenstock unter dem Schenktisch hervorholte. Aus Verficht, ohne ein Wort zu reden, säuberte er mit Stock- schlägen die Schenke von den wenigen Gästen, die noch darin saßen und schloß dann, wie gewöhnlich, schleunigst seine Tür. Draußen ivar alles in hellem Aufruhr. Tische wurden umgestürzt, man packte die Stöcke und Lassos, und während- dessen blieb der, der die Ursache dieses ganzen Lärmes war, unbeweglich, mit herabgesunkenen Armen stehen, ließ aber trotzdem den blutbefleckten Schemel nicht los und schien von dem, was er angerichtet, ganz entsetzt. Pimento lag platt auf der Erde, stieß ein dein Schnarchen ähnliches Gejammer aus, und das Blut floß stromweise aus seinem gespaltenen Schädel. Ter ältere Terrerola eilte seinem Rivalen mit der brüder- licheu Bereitwilligkeit der Trunkenbolde zu Hülfe; er warf Batiste wilde Blicke zu, schimpfte auf ihn und suchte mechanisch in seinein Gürtel nach einer Waffe, um zuzustoßen. tFortsetzung folgt.) tNachdruck»erboten.) Oer Zweikampf im Recht. Unter dem mancherlei Unfug der Gegenwart nimmt das Duell einen ersten Platz ein. Um es als etwas Bemerkenswertes, Rühm» liches hinzustellen, gab man ihm eine besondere Geschichte. Tie Mär ward erfunden, als stehe es in Verbindung mit den geschicht- lichcn Zweikämpfen der Germanen und des Mittelalters. Mit diesen aber hat das Duell nichts gemein. Ais Ausfluß feudaler Raufboldenhaftigkeit kam eS zuerst in Italien aus. Die Wirren der Fronde und die ihnen boraufgchcnde Zügcllosigkeit von Adel und Klerus verbalfcn ihm dann unter den„Edellcu:en" Frankreichs zu allgemeiner Verbreitung. Von hier sprang es nach Deutschland über, wo es im 16. Jahrhundert, in der Zeit des Niederganges des kleinen ritterschaftlichen Fcudaladels, zu größerer Ucbung gelangte. Das Duell ist also eine Fnulniscrscheinung des feudalen Verfalles. Mit dem alten germanischen Volksrecht fehlt ihm jedweder Berührungspunkt. Die Gcschlcchtcrvcrfassung der Urzeit läßt den einzelnen auf- gehen im Rahmen der Sippe. Die Blutsverwandten bilden eine geschlossene Organisation, die, wie daS schon in der ursprünglichen Bedeutung des Wortes Sippe liegt, ihren Zugehörigen Frieden und Sicherheit gewährt und dafür alle Gewalt über sie in sich vereinigt. Die Sippe haftet gemeinschaftlich für alle Handlungen, die eines ihrer Mitglieder begeht; ihr fällt cS auf der anderen Seite ob. alles Unrecht wider einen ihrer Genossen abzuwehren und zu rächen. Von größter Bedeutung werde» diese Rechte und Pflichten in der Zeit, da eine staatliche Gemeinschaft sich»och nicht herausgebildet. aber das Privateigentum, zumal an Vieh und Stlaven, begonnen hat, in die kommunistische Gcntilverfassung materielle und Klassen- unterschiede einzuführen. Ter gewöhnliche Weg, Gegensätze der Sippen untereinander zur Entscheidung zu bringen, war das Schivert. die Fehde. Aber schon früh ist man daLii gekommen, den Kampf ganzer Sippen einzuschränken und andere ZÄUtel des Ausgleiches zu suchen, konnte dock, schließlich sogar der Mord durch eine Bermögensbuhe, das Wergeld, gesühnt werden. ZwangScharaktcr hatte der friedliche Ausgleich natürlich nicht. Vom Willen der Vcr- letzten zunächst hing es ab, ob sie den Weg des Vergleiches beschreiten wollten oder nicht, und die Fehde blieb nach wie vor das übliche Mittel, Feindschaften schwerer Natur auszutragen. Zumal die Blutrache steckte den Germanen wie allen Gentilvölkern so tief im Blute, das; noch im achten Jahrhundert ein Mainzer Bischof sie in den Eachsenkriegcn unter König Pipin ausübte. Tie Solidarhaft nach außen und die Notwendigkeit, die Sippe im eigenen Rahmen vor dem Bruch ihres Rechtes zu schützen, drückte dem Geschlechtsverbande Zwangsmittel gegen die eigenen Genossen in die Hand. Tas wichtigste und folgenschwerste bildete die Aus- Voßung aus der Sippe. Zumal in der frühesten Zeit muß diese der Todesstrafe gleichgekommen sein. Sie gab den„Entsipptcn" hcimlos und schutzlos der Wildnis und damit dem Untergange preis; für die eigene Sippe ward er wie der Wolf, den jeder töten durfte. Die Friedloserklärung des ältesten Strafrechts war nur eine besondere Form der Entsippung, die auf alle Sippen des Stammes ausgedehnt wurde. Auch sie ist zunächst nur die Rcchtsform, in die die Todes- strafe sich kleidet. Die Todesstrafe ist allen germanischen Völker- bekannt. Sowohl Cäsar wie Tacitus erwähnen sie und alle später. Volksrechte kennen sie. Tie Todesstrafe ist geradezu die einzige Strafe, von der das älteste Strafrecht der Germanen weiß. Voll- zogen werden konnte sie nur an dem, der allen Rechts verlustig er- klärt, geächtet,„friedlos" war. Die Friedlosigkcit zerschnitt das Band der Sippe völlig; das Weib des Geächteten wurde zur Witwe, seine Kinder zu Waisen; waS er besaß, verfiel, soweit man es nicht einzog, der Zerstörung, der„Wüstung"; seine Person war der „Mannheiligkeit" entkleidet und dem Tode verfalle,-, der von amts- wegen zu vollstrecken war. Auf der anderen Seite hat die Scheu vor dem eigenen Blut und der Unantastbarkcit des Geschlechts die Friedloserklärung schon frühe mit besonderen Maßnahmen, mit einer höheren Autorität umgeben. War mit der Acchtung daZ Todesurteil gesprochen, so machte man seinen Vollzug abhängig vom „Willen der Götter", vom Spruch des Loses. Das Ordal, das Gottesurteil fixierte somit erst endgültig die Strafe. Lehnten die Lose die Vollstreckung des Urteils von amtswegen ab, so unterlag der Verfemte nur den übrigen Folgen der Friedlofigkeit, der Vcr- knechtung oder der Landflüchtigkeit. In gewissen Grenzen stellt also das Gottesurteil die erste Form der Begnadigung dar. Der Römer Valerius Procillus, den Ariovist unter dem Verdacht der Spionage in Ketten geworfen, erzählte Cäsars Kommentarien über die gallischen Kriege zufolge nach seiner Befreiung, man habe in seiner Gegenwart dreimal das Los befragt, ob er Feuers sterben oder seine Hinrichtung auf gelegenere Zeit versckoben werden sollte; nur dem günstigen Spruch der Lose verdanke er das Leben. Als eine Stammesgewalt und ein Stammesthing sich entwickelt hatten und damit der Anfang gelegt lvar zu staatlichen Verhält- nisten, dauert das Fehdcrecht der Sippe natürlich ungcschwächt fort. Die Stammcsautorität hatte das Sippenrecht ursprünglich zur Voraussetzung, sie hob es nicht auf. Fortwährend greift das Ge- schlecht in die öffentliche NcchtSsphärc ein, erweist es sich vor ihr als überlegen aus älterem Recht. So bildet sich ein geordneter Rechts- weg nur ganz allmählich heraus. Ter Rcchtsgang fußt zunächst völlig auf der Verhandlung der beiden Parteien, deren Sache auch die Ladung der Zeugen, die Herbeischasfung der Eidcshelfer ist. Der Richter ist mehr Zuschauer der Verhandlungen, in die er nur soweit eingreift, als es der Gerichtsfricde erfordert, während bei der Urteilsfindung Richter und„Umstand", in der ältesten Zeit die Thinggemeinde, zusammenwirken. Seitens des Beklagten war die Berufung auf das Sippenrccht, den Streitfall im Waffcngangc zur Entscheidung zu bringen, jederzeit zulässig. Immerhin sucht auch das älteste Volksrecht die Fehde einzudämmen. Ein wesentlicher Schritt nach dieser Richtung war die Einführung des gerichtlichen Kampfvertragcs, mit dem die erste geordnete Rechte'lege begonnen haben mag. ES war alter Brauch, daß zwei feindli�e Völker unter Verzicht auf den Mastenkampf einen Streitfall erledigten, indem sie auserlesene Krieger mit einander kämpfen ließen. So konnte auch die Gcschlechtsfehde durch ein rvebsckin- einen von beiden Seiten eingegangenen Kampfvertrag, zum Aul, gebracht werden.„Der an bestimmte Regeln gebundene Zwcikau.pj trat also an die Stelle des ungeregelten Völker- und steschlcchtskrieges." Die beiden Kämpfer verpflichteten sich einander im Falle der Niederlage mit Leib und Gut; der U'berlegene mochte d n Gegner straflos töten, desto» Habe ihm verfiel. Ter gerichtliche Zweikampf brachte den Streit völlig zur Entscheidung und bot für das gerichtliche Verfahren endgültigen Ersatz.„Man darf annehmen, daß die verletzte Partei, wenn sie sickl unter Verzicht auf Fehde und Bußklage zu kaiirpflichcr Aussprache vor Gericht entschied, den Gegner zur Annahme der Jordcrung zwingen konnte; Ablehnung deö kampslichen Grußes war Rechtsverweigerung".(Schröder.) Auf dieser aber stand die allgemeine Fricdlosigkeit, die Acht. Der Verletzte piochte das Vermögen des RechtsvcrwcigcrerS einziehen, ihn töten, verstümmeln oder verknechtcn, wie es ihm beliebte. Die wichtigsten Beweismittel im ordentlichen Gerichtsverfahren der ältesten Zeit waren Zeugen und Eid. Hatte der Klagende Zeugen, so lag der Bcioeis bei ihm, sofern der Beklagte nicht gleich- sallS Zeugen benannt hatte. Eine Zcugcuschaft aus Erfahrung lvar, sofern der Rechtsstreit nicht uni dauernde Verhältnisse wie Grenz- streitigkeiten von Nachbarn». ä. ging, unzulässig. Tie Zeugen mußten Urkundszeugen sei», d. h. sie mußten in rechtssörmlicher Weise zu der zu bekundenden Tatsache zugezogen oder, falls sie zu- fällig anwesend waren, zur späteren RechtSbekundung ausdrücklich aufgefordert sein; im anderen Falle war die Berufung auf Augen- und Ohrenzcugen nicht statthaft. Waren Zeugen nicht vorhanden, so galt der Eid. In der Regel lag dieser bei dem Beklagten, dem Leugnenden als Rcinigungseid. In den wenigsten Angelegenheiten genügte der Persoimleid dcS Angeschuldigten. In der Regel ward eine größere oder geringere Anzahl von EidcShclfern— bei Anlässen schwerer Natur 11— 12— herangezogen, die freilich nur die persönliche Nebcrzcugung beschworen, baß der Haupteid„rein und nicht mein" sei. Es konnten beim HülsSeid also nur solche Personen in Frage kommen, die mit dem Beklagten genau belannt waren, in erster Linie Verlvandte. Wurden Eid und Zeugen vom Prozcßgegner„gescholten", so kam eS zum gerichtlichen Zweikampf. Nach Maitz gelaugte der Zweikampf im ältesten deutschen Rechts- verfahren zu maunigfacher Anwendung.„Einmal als Reinigungsmittel neben dem Eid, so daß die Wahl je nach Umständen von dem Beklagten oder von dem Kläger abhängt. Ferner in Sachen, wo die Parteien in ivcscntlicher gleicher Stellung sich gegenüberstehen, bei einem Streit um die Grenze von Land und dergleichen, oder wenn ein Zeuge oder ein Urteil selbst angefochten werden sollen; außerdem in einzelnen anderen Fällen." Tie Weiterentwickelung des Volksrechts, zumal der Einfluß des Königrechts, gestalteten dann daS Gerichtsverfahren wesentlich um. An die Stelle der Ladung von Zeugen und Eideshelfern durch den Kläger, die mannilio, tritt mehr und mehr die Kaimitio, die Ladung durch richierlichen Befehl auf Antrag des Klägers. Die Prozeß- leitung, die früher bei den Parteien lag, ging in die Hand des Richters über. Eine wesentliche Neuerung war ferner die Ein- fühnmg des Urkundcnbeiveises. Eine Königsu-kunde durfte nicht gescholten werden, sie bot vollen Beweis. Ter Privaturlunde gegen- über war die Sckelte zulässig und dann kam es zur Beweiserhebung über ihren Inhalt. Die Zulassung von Zeugen Ward an gewisse Voraussetzungen geknüpft; Besitz der Stammes- bezw. Grafschafts- Zugehörigkeit, guter Leumund, ein gewisses Vermögen wurde» Be- dingung. Tie Zeuge» schmore» nicht mehr mit„gesamten Munde", sondern einzeln, um ihre Verantwortlichkeit zu erhohen. Dem Bc- klagten wurde Einfluß eingeräumt auf die Auswahl der Eideshelfer und in bestimmten Fällen ihm die Aufstellung von Gegen- zeugen gestattet. Widersprachen sich die Zeugen, so war letztes Be- weismittel der gerichtliche Kampf. Bei den Nordgerntanen ward der gerichtliche Kampf von den späteren Ordalieu, den Gottesurteilen, mehr und mehr verdrängt, bis er völlig verschwand. Anders bei den Südgermanen, wo er gerichtliches Beweismittel blieb, indem er unter die Ordalieu auf- geuommeu wurde. Wie bereits erwähnt, dienteu diese ursprünglich nicht dem gerichtlichen Verfahren selbst, sondern lediglich der Strafvollstreckung. In dieser Form ist zumal das LoSurteil uralt und geht wohl auf die arische Zeit zurück. Wie insbesondere die Eni- Wickelung bei den Nordgermanen erkennen läßt, zielte das Gottes- urteil auf die Beschränkung deS gerichtlichen Zweikampfes ab. um ihn durch andere Beweismittel aus dem„göttlichen Willen", die Kessel-, die Wasserprobe, die Probe, des geweihten Bissens, daS Dahrgericht n. a. zu ersetzen. War der Reinigungseid dem Beklagten günstig, so zeigte sich in diesen Ordalieu ein Beweismittel, das!bn durchweg der Gefahr des Unterliegens aussetzte. Gottesurteile der letzteren Art galten schließlich allgemein im Gerichtsverfahren der Unfreien, während das Ordal der Freien der gerichtliche Zweikampf blieb, der in dieser Forni zur Anerkennung in ganz Teutschland gelangte und sich das gesamte Mittelalter hindurch erhielt. Das Gottesurteil diente zur Erhärtung des EidcS, der Beweisführer hatte regelmäßig vorher das Beweisthema zu beschwöre». Bei der Urteil schelte kam es regelmäßig, ebenso in Meineidssachen zun Gottesurteil. Eine weiter.' Einschränkung erfuhr der gerichtliche Zweikampf durch das ständische Prinzip. In Fragen deS peinlichen Rechts brauchte niemand einen„Untergenosten.", einen Mann aus ge- ringcrem Stande, als Richter, Zcngen oder Eide'öhelfer anzuer- kennen. Die Urteilsscheiie lvar nur unter Leuten gleicher Geburt und gegen Niedere, nicht aber gegen Höhere zulässig. Zu öffeut- licker Fürsprach vor Gericht, Leumundszeugnis u. ä. konnte der Manu höherer Geburt dem Uuebenbürtigen gegenüber nicht veran- laßt werden. Dem„Obergenossen" dagegen durfte der„Kampflich«: Gruß" vor Gericht nicht verweigert werden, wiewohl man ihn selbst r.ichr herausfordern konnte. Aber trotz der erneuten Einschränkung durch die ständische Versassun»; blieb sogar am KöingSgericht die Berufung auf den Zweikampf bestehen. Der Sachsenspiegel dcS Eike von Repgow(entstanden zwischen 121 S und 1235) kennt ihn in der Form des„Ziehens an die vordere Hand" als Kampf von Sieben gegen Sieben. Völlig verschwand der gerichrtiefe Zweikampf während des Mittelalters nur in den Städten. Die Urteilsschelte trug den Gedanken der Berufung in si h, die dann freilich mit de». Schwert auSgefochtc» wurde. Erst in dem Verfahren vor. den städtischen Oberhofen bildet sich die UrteilSsck CU zu einem organischen Rechts- zuge, zur eigentlichen Berufung im Rechtswege aus, wenn auch noch kein« Wiederholung des kontradiktorischen Verfahrens stattfand, sondern die Entsckieidung im DemfungSwege gefallt ward auf Grund eines schriftlichen Berichtes d.S Untergert chtes— Karl Erker. Kleines femlleton. hg. ttnficmauute Ballonaufstiegc auf dem Meere. Die Not- lvendigkcil, die Zustände der Atmosphäre in solchen Höhen zu er- forschen, in welct'e Menschen wegen der Dünne der Lnft dort nicht mehr gelangen können, führte dazu, Luftschiffe ohne Menschen auf- steigen zu lassen, bei denen selbstregistriercndc Apparate genügende Aufschlüsse über die Wärme-, Druck- und Feuchtigkeitsverhältnisse in den durchfahrenen Luftschichten liefern. Die dazu dienenden Lustfahrzeuge sind, neben den seltener angewandten Fesselballons, der Drachen und der freie, unbemannt aufsteigende Svndcnballon aus dünnem Gummistoff! die letzteren können dabei in be- trächtlich höhere Luftschichten gelangen als die Drachen, die, Nittels Drahtseils aufgclvlinden tverden müssen, wobei die Länge des Drahtseils auS technischen Rücksichten, wenn auch recht gross bemessen, immerhin begrenzt ist und jedenfalls den Drachen bei weitem nicht so hoch gelangen lässt, wie die Sonden- ballons erfabnmgSgemäss steigen. Es ist nun von vornherein sehr ivakrscheinlich, dass die Lust auch in sehr hohen Schichten über einem Wasserbecken von einiger Ausdehnung sich anders verhalten wird, als über dem festen Lande, und es erschien sehr wünschenswert, hierüber Erfahrungen zu sammeln. Dem ivurde dadurch entsprochen, dass man geeignete Seeschiffe so einrichtete, dass man von ihnen während der Fahrt nicteorologische Drachen steigen lasse» konnte: dabei hat sich in der Tat gezeigt, dass diese Einrichtung ganz neue Kenntnisse herbeiführte und unser Wissen vom Lnstmeer, das durch Auffliege vom Festland ans gefördert wird, in der glücklichsten Weise ergänzte. Aber gerade diese günstigen Erfolge licssen den Wunsch rege werden, nun die Luft auch über dein Meere in solchen Höhen zu erforschen, in die der Drachen nicht mehr gelangt, und die bei Fest- landsaufstiegen dem Sondenballon reserviert sind. Solche einfach vom Schiff auS aufsteigen zu lassen, verbot sich aus einem einfachen und zwingenden Grunde. Die gewöhnlichen Sondenballons sind nämlich so beschaffen, dass in der leichten Luft der Höhen das im Ballon sich ausdehnende Gas die Ballonhülle zum Platzen bringt, und dass im selben Momeiite die selbstregistrierenden meteorologischen Instrumente zur Erde fallen, wobei ein geeignet wirkender Fall- schirm den Absturz sanft und gelinde sich vollziehen lässi; aus der Erde werden die Apparate dann von Menschen aufgefunden und an die Ballonstation eingeliefert. Wenn aber die Instrumente ins Meer fielen, so würden sie eben versinken, die ganze Ein- richtung wäre zwecklos und nutzlos. Der nicht ruhende mensch- liche Geist hat auch diese Schwierigkeit überwunden, man hat mit gutem Erfolge vom Schiffe ans, also über dem Meere, Sondenballons aufsteigen lassen, und von den sechs Versuchen, die bisher ausgeführt wurden, erlangte man in fünf Fällen die wissen- fchaftlichcn Apparate zurück. Freilich ist die ganze Einrichtung komplizierter. Statt des einfachen Sondenballons benutzt man deren fwei, die nuteinander fest verbunden sind, also auch zugleich auf- teigen. Der obere Ballon ist gerade so gefüllt, wie die vom festen Lande aufsteigenden; der untere Ballon aber enthält iveniger Gas. Dadurch ist erreicht, dass Ivenn der obere Ballon berstet, der untere noch unverletzt bleibt. Die Gewichts- und Grössenverhältnisse dieses unteren Ballons, sowie seine Füllung sind so bemessen, dass er iohne die Tragkraft des oberen, also wenn dieser gerissen st, sich nicht mehr in der Luft schwebend halten kann, sondern nnt den an ihm augebrachten Apparaten sofort sinkt. Er fällt aber nicht ins Meer, denn 50 Meter unter ihm ist eine Schivimmervorrichtung angebracht, die sich längere Zeit auf dem Wasser hält, den Ballon aber 50 Meter höher schweben lässt. Von dem Schiff aus, von dem der Ballon aufgelassen wurde, kann man ihn bei nicht gerade zu ungünstigen Wetter- und Vlickverhältnissen mit bestimmten Fernrohren verfolgen und den Lauf des Schiffes so dirigieren, dass man den auf das Wasser sinkenden Ballon bald er- reichen und an Bord schaffen kann. Wie schon bemerkt, hat sich das Berfahren durchaus bewährt, ober schon hat man es verbessert. Man überlässt es nämlich nicht mehr dem blinden Zufall, wie hoch der Ballon steigen soll, sondern bestimmt ihm die Höhe, bis zu der er höchstens gelangen soll, nämlich ivenn er nicht schon vorder zerrcisst. Es ist eine klerne elektrische Batterie im Ballon angebracht, deren Leitungsdraht sich automatisch schlicht, wenn das Barometer einen bestimmten Druck angibt, wenn also eine gewisse Höhe erreicht ist; sowie der elektrische Strom auf diese Weise geschlossen ist, löst er selbsttätig die Berbindung zivischen oberen und unterem Ballon, der obere entflieht ans Nimmerwiedersehen, der untere sinkt, bis die Schwimmer- Vorrichtung das Wasser berührt, und wird, wie gewöhnlich, aufs Schiff gezogen. Trotz der geringen Zat? von nur fünf gelungenen Aufstiegen hat man schon wichtige Tatsachen dadurch feststellen können. Man hat gefunden, dass die Rückkehr der am Acquator auf- gestiegenen warmen Luft zn den polaren Gegenden, die man sich nach den früheren Beobachtungen als einfach und sich glatt voll- ziehend vorgestellt hatte, doch nicht so einfach verläuft, sondern dass diese Lnft vermutlich in der Acquatorialgegend sich dnrck lebhafte Wirbel durcharbeiten nuiss, ehe sie in die glatten Bahnen zum Norden und Süden gelangt, alles natürlich in gewaltigen Höhen über unserem Erdboden oder über dem Wasserspiegel. Nach diesem erfolgreichen Beginn lvird man von den Aufstiegen unbemannter Ballons über dem Meere bald weitere wichtige Resultate erhoffen dürfen. — Wie alt ist die Getreiveziichtung? Heute gibt es in allen Ländern eine nicht geringe Zahl von Landwirten, die sich mit der Züchtung neuer Getreidesorten befassen. Sie erreichen dieses Ziel. indem sie entweder durch ständige Auswahl der besten Aehren und Körner eine Sorte mit vorzüglicheren Eigenschaften erhalten, oder aber, indem sie zwei verschiedene Sorten miteinander kreuzen. Da? erste Verfahren ist schon mehrere tausend Jahre alt; es war schon den alten Römern bekannt. So berichtet, nach der„Köln. Ztg.", Columella, der zu Beginn unserer Zeitrechnung lebt«, dass man, falls eine Sorte nicht mehr ertragreich sei. schon auf dem Felde die besten Aehren auslesen und ihren Samen im nächsten Jahre säen müsse. Wenn man so die Erträge gesteigert habe, sei es angebracht. in späteren Jahren mit der Wrirfschaufel das geerntete Getreide zu sondern, um die grötzten und schwersten Körner ausfindig zu machen, die man dann zur Weitersaat benutzen müsse. Ein solches Verfahren nütze sehr und schütze vor Entartung. Die künstliche Kreuzung konnte nian erst dann zur Erzielung neuer Sorten an- wenden, als man über die Art der Fortpflanzung bei den Pflanzen unterrichtet war. Als man durch die mühevollen und scharfsinnigen Arbeiten der beiden Gelehrten Camerarius und Koclreutcr die Staubfäden mit dem Pollen als das männliche und den Fruchtknoten mit Griffel und Narbe als das weibliche Prinzip erkannt hatte, und einsah, dass der Samen durch Vereinigung beider zustande konunt, da war es der englische Gärtner Knight, der 1787 diese Ent- deckung praktisch ausnutzte. Er führte verschiedene Weizen- und Erbsenkreuzungen aus und erzielte Sorten von hohem Kulturivcrt. Dadurch angespornt, bedienten sich bald viele seiner Landsleute dieses Verfahrens. In Amerika wandte sie als erster an Arnold 1832, in Deutschland Bestehorn 1870, in Frankreich Vilmorin 1373, in Ruhland Bielawski 1880, in Holland Mansholt, Pitsch und Broekema 1386, in Oesterreich Vanhcr 1393. In Deutschland ist es gelungen, Weizen als Mutter- mit Roggen als Vaterpflanze zu paaren. Aus dieser Kreuzung ging ein Gewächs hervor, dessen Aehre der Mutterpflanze ähnlich sah, aber auch die Vaterpflanze erkennen liess. Da man nur nahe Verwandtes mit einander paaren kann, wurde so der Beweis geliefert, dass Roggen und Weizen gar nicht so entfernt vcrwarrdt sind, wie es auf den ersten Blick scheinen mag.— . Humoristisches. — Scharfe Beobachtung.„Das find Neuvermählte 1" „Woran erkennst Du das?" „Weil er— ihr immer aufs Kleid trttt l" „Das kann doch später auch noch passieren!" ,.O nein— da gibt er schon acht, wenn er einmal weiss, was die Kleider kosten!"— — Abgefertigt. Tante:„D, ich habe auch schon manchen Romair erlebt!" Nichte:„Und doch keinen Mann bekornmen!" Tante:„Vorlauter Fratz; in den modernen Ronranen heiratet man überhaupt nicht!"— — Versöhnlich. Bauer(nach einem Streit mit seiner Frau, beim Essen):„S Gselchte is guat, d' Knödln un''s Kraut san a guat. geh, Alte, sama a tvieda guat."— („Meggendorfer-Blättcr".) Notizen. — Erschienen ist: Kurt E i S n e r„Feste der F e st l o f e n". Hausbuch weltlicher Predigtschwänke. Mit Illustrationen von Bartholoms, Botticelli, Klinger, Käthe Kollwitz, Molenaer, Rem- braudt, Rubens, Porträts von Liebknecht und Tolstoi. Dresden. Kaden Co. 304 Seilen gross 8°. Preis 2,50 M.— — Der königl. Bibliothek sind 71 äthiopische Hand- schriften überwiesen worden, die der Oberbibliorhckar der Bonner Universitätsbibliothek Dr. Flemming als Teilnehmer an der Sonder- gesandtscbaft nach Abessinien gesammelt hat.— — Eine mit lateinischenLettern gedruckte japanische Monatsschrift(„Romaji") erscheint seit kurzein in Tokio.— — Die Freie Volksbühne veranstaltet für die 5. Serie ihrer Vorstellungen vom 1. Jamiar ab neun Aufführungen von Hebbels„Maria Magdalene". Die Inszenierung liegt in den Händen Adolf SteinertS.— Der nächste K u n st a b e n d im R a t h a u s e(16. Januar) ist dem Gedächtnis Mozarts ge- widmet.— — Als Kandidaten für den diesjährigen Grillparzer« Preis werden Karl Schönherr und Arthur Schnitzler genannt.— — G o rkis neues Werk„Kinder der Sonne" gelangt im Kleinen Theater in der ersten Hälfte des Januar zur Aufführung.— — Nach der„Franks. Z." soll in Paris der Gebrauch eines Korsetts bei den Herren in steter Zunahme sein. Grund: Nur dieses Kleidungsstück sei die einzig sichere Gclvähr für den tadellosen Sitz des Fracks.— Verantwortl. Redakteur: Hans Weber, Berlin.— Druck u. Verlag: Vorwär.'SBuchdruckcrei n.BerlagsanstaltPaul Singer LcCo..Berlin SW,