Anterhaltungsblatt des Vorwärts Nr. 46. Mittwoch, den 7. März. ( Nachdrud verboten.) 1906 traf, ihre eheliche Intimität, Elias wachsende Zärtlichkeit, berührten sie wie etwas Unreines. Er ahnte alles, was in dieser jungfräulichen Seele vorDie Eroberung von Jerufalem. ging, und so sehr er ſelbſt auch darunter litt, bemühte er fich 7] Roman von Myriam Harry. Autorisierte Uebersetzung aus dem Französischen von Alfred Beuter Er füßte ihre Füße, Knie und Hände, Doch sie wiederholte, das Gesicht in die Hände vergraben, immerfort: „ Sier! Sier! An dieser Stelle fonntest Du solche Ge Sanken haben, hier! Und nach der Erscheinung auf dem See! Vielleicht beobachtete er uns! Mir schien es, als ob ich zum Himmel emporstiege, und Du dachtest an das, an so etwas! O, Elias, fühlst Du denn gar nicht so wie ich? Bist Du denn fein Christ?" doch, ihre Gewissensbedenken zu achten, und zwar bis zu dem Grade, daß er sie teilte. Aber seine Andacht schien geschwunden zu sein. Er fühlte nicht mehr jene erhabenen Seelenregungen, die ihn während ihrer Brautzeit im Hospital, nicht mehr jene süßen Wallungen, die ihn in der ersten Flitterwoche auf der Reise durch das kahle Judäa wie auf Schwingen emporgehoben hatten. Und während jetzt allein die Vergangenheit und die Legende auf Cäcilie wirkten, hatte Elias sonderbarerweise mur Sinn für den Reiz der Natur und die Süßigkeit der gegenwärtigen Stunde. Sie suchte nur nach Spuren Jesu und seiner Apostel; er verfolgte im Geiste ausschließlich Liebesvisionen. und er fing an, für seinen Glauben zu fürchten, bildete sich ein, daß er ihm von neuem entschwände, ja sogar, daß er nach seiner tödlichen Enttäuschung auf Golgatha gar nicht wiedergekehrt, und daß seine ganze Hoffnung nur eine frankhafte Illusion gewesen sei. Ich war vor Liebe toll. Du weißt ja gar nicht, wie ich Dich liebe, kannst es als junges Mädchen auch nicht wissen Ja, es gibt Dinge, die Du noch nicht begreifen fannst, Dinge, die stärker sind als der Glaube und ungestümer als unser Wille. Ich liebe Dich sage nicht nein- ich leide, aber sollte ich darüber auch zugrunde gehen, ich schwöre Dir, daß Solche Grübeleien stürzten ihn in tiefe Betrübnis. Wie es das letzte Mal war, wofern Du es nicht anders willst... einst sah er sich auch jetzt wieder einsam auf dem Leidenswege Nein, nein! Du hast recht, sprechen wir nicht mehr davon. des Lebens, einsamer noch als früher, da ein geliebtes Weib, besonders hier... hier.. Wir werden lieber das Evan- statt in ihm aufzugehen, neben ihm in stets gleichem Abstande gelium lesen... was Du willst lesen wir... nur sei nicht einherschritt. mehr betrübt, meine Blume von Zion, weine nicht mehr, sondern sage, daß Du mir verzeihst!" Und nun weinte er selbst, ebenso sehr des Kummers wegen, den er ihr verursacht hatte, als aus Betrübnis über die Burückweisung seiner eigenen Liebesglut. 00 Später waren sie heimgekehrt, und sie war dann in ihrem Kleinen eisernen Feldbett zwischen Elias und ihrer Bibel eingeschlafen. Elias aber konnte sich noch immer nicht beruhigen. Auf den Ellbogen gestützt, betrachtete er sie beim Schein der Ampel, die an der Decke leise schwankte. Noch perlten einige Tränchen an ihren blonden Wimpern; ihre Hände waren wie beim Gebet gefaltet, und ihre schmalen roten Lippen zuckten noch ein wenig. Sie sah aus wie eine reizende, ob einer Täuschung betrübte Heilige. Aber mun fiel ihm auch ihre edige, derbe Stirnform auf, die auf einen Starrkopf schließen ließ, und traurig dachte er: Mein Gott! Wird sie mich wohl je so lieben, wie ich sie liebe? Wird sich je die Glut unseres Blutes unserer Seelenertase beimischen? Vielleicht ist sie für mich zu religiös, von allzu trockener Frömmigkeit. Und er fühlte in sich so etwas wie Feindseligkeit auf steigen gegen dieses kleine, schwarze, einfache Büchelchen, ohne das sie sich nie zu Bette legte. Das Licht der Ampel war ausgebrannt, aber durch die Beltwand schimmerte von außen herein der Schein des Wachtfeuers, und man vernahm die Stimme des arabischen Erzählers heiß und schmachtend, als ob sie die Stimme der Nacht selbst wäre. Manchmal fachte ein Windstoß die Flamme höher an und trug dann alle Düfte Galiläas in das Zelt. Erschlafft stand Elias auf und ging, die Nachbarschaft feiner Frau mit den kühlen Sinnen fliehend, hinaus, um sich neben die Wächter unter freiem Himmel auszustrecken. Vor ihm ragte Tiberias empor, schwarz hob es sich, einem auf den heiligen Zauber feines Sees eifersüchtigen Wächter ähnlich, vom klaren Himmel ab. 8. Und voller Seelenpein, den Kopf in Cäciliens Knien vergraben, die in irgend einem Andachtsbuche las, flehte er: ,, Du, die Du gläubig bist, fomm mir zu Hülfe, bekämpfe meine Ungläubigkeit, gib mir ein wenig von Deiner Sicherheit und Deinem Frieden." Doch statt ihm die erhofften Liebesbezeugungen zu spenden, ftatt einer beschwichtigenden Umarmung, statt der bezaubernden Stüsse ihres Mundes, las sie ihm Bibelverse vor oder empfahl ihn in Gottes Hand. Manchmal aber, besonders in jenen galiläischen Mittagsstunden, wenn das Sonnenlicht wie eine Purpurwelle über die im Glaste zitternden Berge und die regungslosen Seen dahinfloß, und Cäcilie in einer alten Fischerbarke im Schatten des Segels saß und für ihre kleinen Schwestern zu Hause grauwollene Strümpfe strickte, dann dachte auch Elias, der ihr zu Füßen ausgestreckt lag und das Knäuel abwickelte, an ein heiliges, andächtig frommes Leben, farblos wie ein Meßbuch. bild und eintönig wie ein Psalm. Und wenn er seine Frau so gelassen, so blond und kühl dasiten sah, verglich er sie unwillkürlich mit diesem grünen und doch unfruchtbaren Galiläa. Manchmal sagte er zu ihr: ,, Lies mir etwas vor." Dann ließ sie das Strickzeug in den Schoß finken, um ihm zur Anerkennung mit ihrer fleinen, fühlen Hand liebkosend über die Stirn zu streichen, und zog darauf das kleine schwarze Buch, das sie niemals verließ, aus der Tasche. Oft hörte er gar nicht auf den Sinn der Worte, aber er liebte den wohlflingenden Rhythmus der Verse und ganz be sonders die Stimme seiner Frau, die wieder sanft und melodisch geworden war, genau so wie er sie zum ersten Male im Hospital gehört, als er so gerne ihrem Klange gelauscht hatte. Sie erinnerte ihn auch ein wenig an die Stimme seiner Mutter. Und während sie las, sah er seine Kindheit, das kleine Haus, den kleinen Garten und Großonfels Andenken vor sich erstehen. Die vergilbten altfränkischen Bilder der alten Bibel famen Es stellte ihm dann wieder ins Gedächtnis, besonders eins. das Paradies vor und ähnelte ganz außerordentlich dieser so grünen und doch so öden Gegend, diesem melancholischen, puritanischen Eden, das nur für ganz vorwurfsfreie Genüsse und brüderliche Liebkosungen geschaffen zu sein schien. Die Beduinen, die düster und verstohlen hinter dem Schilf vorbei. schlichen, kamen ihm wie jene armen Teufel vor, die man aus Selbst ihre Bewegungen wurden schüchtern und zögernd, dem Bezirk der Engel verjagt hatte, und der schneebedeckte als ob sie ein erhabenes, unsichtbares Wesen damit zu be- Gipfel des Hermonberges wie das weiße Haupt des über den lästigen fürchtete; aber alles, was das materielle Dasein be- Wolfen ruhenden Jehovah. Von jenem Abende ab wurde Cäcilie noch schweigsamer und wie in dauernde Andacht versenkt, in der Elias zeitweise eine leise Beimischung von Vorwurf herauszufinden glaubte. Statt daß ihre Augen denen ihres Mannes standhielten, irrten fie immer wie auf der Suche nach einer verlorenen Vision umher, oder sie selbst schien mit halb geschlossenen Augen einen inneren Traum weiterzuträumen, der lieblicher war als die Wirklichkeit. Doch abends, wenn die von rötlichem Staube eingebauten Verden sich zur Tränke wälzten, wenn die Pferde das würzige Gras zwischen den Zähnen zermalmten, wenn Galiläa wie ein ungeheuerer Kochtopf dampfte, wenn Cäcilie, auf einer sich vom Purpurhimmel scharf abhibenden Ruine thronend, die allzu schwere Masse ihrer goldenen Flechten löste, dann ent- fesselte sich in Elias eine inbrünstige Glut, und seine Liebe ergoß sich in leidenschaftstrunkenen, poetischen Hymnen. Dann verglich er sie mit einer uneinnehmbaren Stadt, mit einem erhabenen, mysteriösen Jerusalem, mit einem lächelnden, gefühllosen Götzeichilde und schwärmte: „Auf Knien werde ich mich zu Dir schleppen: zu Deinen Füßen werde ich flehen und weinen, und ich werde Dich zu er- weichen wissen: dann wirst Tu Dich zu mir herabneigen, an meinen glühenden Lippen werden Deine kalten sich wieder erwärmen. Dein regloses Herz wird wonnig erbeben beim wilden Pochen des meinigen, und meine Liebe wird Dich ver- klären, wie es jetzt die Sonne tut." Dann fragte sie wohl: „Von wem sind diese Verse? Ich kenne sie nicht." Er aber antwortete: „Ach, Cäcilie, wie gern möchte ich Dich glücklich machen. Dir ein vollkommenes, wunschloses Glück schaffen. Vielleicht kennst Du bereits das Himmelsglück, aber das irdische kennst Tu nicht, und auch dieses ist grenzenlos." Ileberrascht und gerührt erwiderte sie: „Aber Elias, ich versichere Dir, daß ich sehr glücklich bin, nie in meinem Leben war ich so glücklich wie jetzt, und ich könnte auch nie glücklicher werden." „Ist's wahr, mein Liebling? Ist's wirklich wahr? Wie gut von Dir, mir dies zu sagen!" Am liebsten hätte er geweint vor Freude über das Ein- geständms ihres Glückes, aber auch vor Verzweiflung über chre Versicherung, nicht noch glücklicher werden zu können. Ehe aber die Nacht anbrach, ging er— um ihren keuschen Zärtlichkeitspakt nicht zu verletzen— nach Tiberias, um sich dort von einem Barbier zur Ader zu lassen. Bald jedoch wurde seine Marter so groß, daß er ihren Aufenthalt in Galiläa abbrach. Das heidnische Syrien wird Liebessünden gegenüber wohl nachsichtiger sein, dachte er bei sich. Und trotz Cäciliens Bedauern machten sie sich auf den Weg. Wirklich war es so, als ob Jesu Religion sich auf die Grenzen seines Vaterlandes beschränke, als ob die ganze Sanftheit des Evangeliums mit Genezareths entweichenden Hügeln verschwunden sei. Selbst die Vegetation wurde mit einem Schlage wilder, die Lust rauher, das Licht greller, und die Stämme, denen man begegnete, zogen stolz und wild, ohne de.n üblichen Gruß auszutauschen, vorüber. Auf ihrer biblischen Karte verfolgte Frau Jamain die kleine grüne Linie, welche die Fußstapfen des Christentums bezeichnete, und mit Erstaunen stellte sie fest, daß sie auf dem Erdboden kaum mehr Platz einnahm als auf dem Papier. Denn überall waren Koubbas an die Stelle der Kapellen getreten: Moscheen hatten sich in den Kirchenschiffen ein- genistet, der Halbmond erhob sich, wo einst das Kreuz geherrscht hatte, und die Stimme des Muezzin verkündete der von der Sonne versengtm Einöde, daß Allah groß und Mohammed sein Prophet sei. lFortsetzung folgt.x (Nachdruck verboten.) taubstumme lftucler. Es gibt im Deutschen Reiche etwa 40 000 Taubstumme, davon ist ungefähr der sechste Teil schulpfflichtig. Nach einer Aufstellung aus dem Jahre 1899 wurden in Deutschland in 97 Taubstummen- anstalten von 720 Lehrern W96 taubstumme Kinder unterrichtet. Auf die Gesamtzahl der Einwohner berechnet, entfallen im Deutschen Reiche auf 100 000 Einwohner 96 Taubstumme. DieseQuote ist ver- hältnismäßig hoch, wenn man sie in Vergleich setzt zu der Taub- stummenhäufigteit z. B. Hollands(341, Belgiens<44), Englands(67), Dänemarks und Frankreichs(62), Spaniens(69), Italiens(73) und Norwegens(93). Umgekehrt erscheint sie niedrig, wenn man in Betracht zieht, daß nach einer Zusammenstellung von Meyer- München auf 100 000 Bewohner in Schweden z. B. 102, in Ungarn 134, in Steiermark 208, in der Schweiz 24b und in Salzburg L78 Taubstumme entfallen; in Kärnten sogar 444 und in einzelnen Orten, wie Zell am See, St. Veit, Wolfsberg in Kärnten 600, so daß dort auf 200 Einwohner immer ein Taubstummer kommt. Unter den deutschen Bundesstaaten stehen Baden mit 122 und Württemberg mit III obenan, während in Preußen 102, Bayern 90 und Sachsen 69 Taubstumme auf je 100 000 Bewohner zu stehen kommen. Alle die mitgeteilten, in der Hauptsache von Migino zu- sammengestellten Zahlen sind jedoch mit einigem Vorbehalt auf- zunehmen, da die Statistiken, denen sie entnommen sind, teilweise an erheblichen Mängeln leiden, andererseits die Ermittclungs- Methoden nicht durchweg übereinstimmen. Um die Versorgung und Erziehung der taubstummen Kinder sieht es in vielen Staaten noch außerordentlich traurig aus. Während es in Europa schätzungsweise mindestens 60 000 schul- Pflichtige Taubstumme gibt, sind doch nur 20 000 in vorhandenen Anstalten untergebracht. So weist z. B. Oesterreich-Ungarn trotz seiner ungewöhnlichen Taubstummcnhäufigkeit nur 31 Anstalten mit 230 Lehrern und 1817 Kindern auf. Für andere Staaten lassen folgende Ziffern den Stand der Taubstummenfürsorge erkennen: Belgien 6 Anstalten(476 Kinder), Dänemark 6(363), Frankreich 70 (3848), Großbritannien 46(3626), Italien 51(2138), Nieder- lande 3(464), Norwegen 6(304), Rußland 12(797), Spanien 2 (222), Schweden 9(543), Schweiz 17(567). In Afrika sind 6 An- stalten vorhanden, in denen 4 Lehrer 72 taubstumme Schüler unter- richten, in Asien 6 Anstalten mit 11 Lehrern und 198 Schülern in Australien 4 Anstalten mit 24 Lehrern und 160 Schülern, in Europa 367 Anstalten mit 2676 Lehrern und 21 862 Schülern, in Nord- amerika 100 Anstalten mit 1117 Lehrern und 10 127 Schülern und in Südamerika 3 Anstalten mit 13 Lehrern und 74 Schülern. Schon eine ganz oberflächliche Prüfung der Ziffern ergibt, daß die Taub- stummenfürsorge in der gesamten Kulturwelt außerordentlich viel zu wünschen übrig läßt. Wenn man unter Taubstummheit zu verstehen hat Stummsein, bedingt durch Taubheit, so besagt dies, daß die Taubheit die Bor- auSsetzung oder Vorstufe der Taubstummheit bildet. Die Taubheit tritt hauptsächlich als angeborenes Leiden auf» doch kann sie auch erworben werden. Nach Urbantschitsch beruht die angeborene Taubheit entweder auf einer Bildungsanomalie des Zentralnervensystems, deZ Gehörorganes, oder auf einem Ent- zündungsvorgange im Ohre, oder aber fie tritt bei einem nicht nachweisbar veränderten Verhalten des akustischen Organes auf. Die wichtigste Rolle spielt bei der angeborenen Taubheit die Ver- erbung, vobei die Taubheit von den Eltern auf die Kinder direkt oder auch so vererbt werden, daß sie sich erst in späteren Gliedern und Generationen zeigt. Merkwürdig ist die von Wilde mitgeteilte Tatsache, daß in einer bestimmten Familie eine angeborene Taub- heit zuweilen nur bei den Kindern des männlichen oder nur bei denen des weiblichen Geschlechts besteht. Auch berichtet Wilde von Familien, in denen regelmäßig jedes zweite oder dritte Kind taub geboren wurde. Liegt bei angeborener Taubheit nicht Abstammung von taubstummen Eltern vor, so doch in den allermeisten Fällen Ab- stammung aus Blutverwandtschaftsfamilien, denen die Häufung von konstitutionellen Bildungsfehlern und Entwickelungsmängeln väterlicher- und mütterlicherseits, wie sie sich bei der Abstammung der Ehegatten von gemeinsamer Stammfamilie leicht ergibt, schlägt fast regelmäßig— wie man landläufig zu sagen pflegt— auf das Kind. Neben Dispositionen zu Skrophulose, Tuberkulose, Blödheit oder Geisteskrankheit hat man besonders Taubheit als Merkmal der Abstammung aus einer blutverwandten Ehe beobachtet. Auch ist durch eine irische Statistik nachgewiesen, daß um so mehr taube oder taubstumme Kinder in einer Ehe geboren werden, je enger die Verwandtschaft der Eheleute ist. Hieraus erklärt sich Wohl auch die Wahrnehmung, daß in abgeschlossenen einsamen Gebirgsland- schaften, in denen sehr häufig Inzucht vorkommt, Taubheit be- sonders stark auftritt. Nach Mayr sind die Allgäuer und Berchtes- gadener Alpen reicher an Tauben und Taubstummen als die übrigen bayerischen Hochalpen, wobei Mayr allerdings die territoriellen und klimatische» Verhältnisse als Ursachen mit in Betracht gezogen wissen will, während Leut und Schirmer vermuten, daß dabei die Beschaffenheit des Wassers eine noch näher zu erforschende Rolle spiele. Eine endgültige Klärung dieser strittigen fachwissenschast- lichen Frage ist bislang noch nicht erzielt. Die erworbene Taub- heit fällt meist in das früheste Kindesalter und geht auf Krank- Helten des Zentralnervensystems, des Labyrinths oder Schalleitungs- apparates, auch auf Kinderkrankheiten, ferner auf Typhus usw. zurück. Wilde verzeichnet das Auftreten von Taubheit unter 603 Fällen 120 mal innerhalb der ersten drei Lebensjahre, darunter entfielen die meisten Fälle auf das zweite Jahr; 109 mal erschien die Taubheit zwischen dem dritten und vierten Jahre, 76 mal im vierten Jahre, 38 mal im fünften, 36 mal im sechsten, 32 mal im siebenten, 21 mal im achten, 11 mal im neunten, 16 mal im zehnten, 33 mal zwischen dem zehnten und fünfzehnten und 12 mal nach dem fünf- zehnten Jahre. Bei den Knaben wird die Taubheit häufiger an- getroffen als bei den Mädchen, jedoch nur die angeborene, die im Verhältnis von 100: 74,6 aufzutreten pflegt, während bei der er- wordenen Taubheit das Verhältnis 93(Knaben): 96(Mädchen) ist. Die Taubheit ist, wie schon bemerkt, im Kindesalter fast aus- nahmslos eine zur Taubstummheit führende Aftektion. Verlieren Kinder im Alter bis zu sieben Jahren das Gehör, so geht ihnen damit„die wichtigste Anregung zur Sprache sowie deren weitere Ausbildung verloren und die Kinder verlernen je nach ihrer geistigen Anlage und der Sorgfalt, die ihnen von ihrer Umgebung zuteil wird, mehr und minder daS Sprechen; dieses wird immer rauher, undeutlicher, die Weichheit des Klanges geht verloren und allmählich tritt zu der Taubheit die Stummheit hinzu; das betreffende vorher nur taube Kind ist nunmehr taubstumm geworden und erscheint auf die Stufe herabzusinken, auf der sich ein angeboren taubes Kind gleich vom Anfange an befindet". Nicht immer jedoch geht Taub- heit der Taubstummheit voran, letztere kann vielmehr auch dem Kinde schon angeboren sein. In diesem Falle kommen als Ursachen dieselben Faktoren in Betracht, auf die die angeborene Taubheit zurück- zuführen ist, in erster Linie also zu enge Verwandtschaftsgrad« der Ehegatten. Schon vor mehr als dreißig Jahren hat Liebreich daraus hingewiesen, naHdem er unter 38 Fällen 14mal dieser Ursache be- gcgnct war; spater haben zahlreiche andere Untersucher dieselbe Erscheinung beobachtet. So wurden Taubgeborene aus blutsver- wandten Ehen festgestellt von Meckel 18L4 in Nassau 13.8 Proz. Cohn und Bergmann 1869 in Breslau 1b, 8 Proz., Lent 1869 in Köln 4,3 Proz., Wilhelmi 1871 in Magdeburg 9,2 Proz., Falk 1872 in Berlin 19.2 Proz., Wilhelmi und Hartmann 1875 in Pommern 17,9 Proz., 1875 in Erfurt 5.9 Proz., Hartmann 1877 in Berlin 17,7 Proz., Bergmann 1869— 79 in Breslau 15 Proz., Hedinger 1881 in Baden und Württemberg 2,8 Proz., Schmaltz 1884 in Sachsen 3,4 Proz., Uchcrmann 1885 in Norwegen 23 Proz., Mygind 1879-— 90 in Dänemark 14,6 Proz., Lemcke 1885 in Mecklenburg 12,9 Proz. Doch auch andere Ursachen machen sich geltend. So kommt Mygind zu dem Schlüsse, daß Öhrenerkrankungen und gewisse Formen von Nervenkrankheiten(Epilepsie, Idiotie, Geistes- krankheit) zu Taubstummheit führen können. Auf Gehirn- erkrankungen, bei Kindern meist im Alter von 2 bis 4 Jahren, gehen nach Hartmann 38,8 Proz., in Dänemark 39,9 Proz. aller Taubstummheitsfälle zurück, auf Meningitis nach Hartmann 26,8 Proz. der Taubstummen Pommerns, 14 Proz. der Taubstummen Badens, nach Moos, Knapp und Uchermann 23,5 Proz. in Nor- wegen, auf Skarlatina nach Wilde 5—6 Proz. in New Jork, nach Sauveur 11,3 Proz., nach Mygind 29,8 Proz. in Dänemark, auf Masern nach Hartmann 3,8 Proz., auf Typhus 29 Proz., auf Diphtherie 9,3 Proz., auf Blattern, Influenza, Mumps, Syphilis und akuten Gelenkrheumatismus kleinere Prozentsätze. Moos, Lemcke und Uchermann sind der Meinung, daß auch Rachitis und Skrophulose, die Massenkrankheiten der Kinder des Proletariats, Taubstummheit zur Folge haben können. In dieser Hinsicht schemcn die Aeußerungen bemerkenswert, die Branckmann in Reins Hand- buche der Pädagogik zu diesem Punkte macht:»Was die sozialen Verhältnisse angeht, so ist es eine Tatsache, daß die ärmeren und ungebildeten Volksschichten einen größeren Prozentsatz Taubstummer liefern als die wohlhabenden und gebildeten. Mangelhafte Er- nährung und ungesunde Lebensweise der Eltern und der Kinder, überhaupt schlechte hygienische Verhältnisse schaffen im erhöhten Maße Disposition zu Krankheiten, welche Ohrenleiden im Gefolge haben, und mangelhafte Pflege der Kinder läßt die Verheerungen weiter um sich greifen, um so mehr, als es an Aerzten, welche mit der Behandlung von Ohrenleiden genügend vertraut find, noch viel- fach fehlt." Die für Erziehung und Unterricht der Taubstummen bestimmten Anstalten sind, um mit Sander zu reden, wesentlich Erzeugnisse der seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hervortretenden Humanitätsbestrebungen. Vereinzelte Versuche, Taubstumme aus» zubilden, haben Menschenfreunde schon früher gemacht. Der be- rühmteste der älteren Taubstummenlehrer ist der spanische Münch Pedro de Ponce zu Sahagun in Leon(gest. 1584), der vier Taub- stummen die Lautsprache beigebracht haben soll. In späteren Zeit- läuften waren auf diesem Gebiete mit größeren und kleineren Er- folgen tätig der Spanier Bonet, der Holländer van Helmont, der Schweizer Amman, in Frankreich der portugiesische Jude Pereira, in Deutschland der kurbrandenburgische Hofprediger Pascha(gest. 1578), der mit Erfolg seine taubstumme Tochter unterrichtete. 1765 gründete der Abbe Charles Michel de l'Epec zu Versailles die erste Taubstummenanstalt und zu gleicher Zeit machte der 1727 bei Weihenfels geborene Kantor Samuel Heinickc in Eppen- dorf bei Hamburg durch seine Taubstummenunterweisungen von sich reden. Von 1772 ab wurden ihm so viele taubstumme Kinder zugeführt, daß er sich später dem Taubstummenunterricht gänzlich widmete und— 1777 vom sächsischen Kurfürsten nach Sachsen be- rufen, wo er 1778 in Leipzig die erste öffentliche Taubstummenanstalt Deutschlands ins Leben rief— zum Begründer des Taubstummenunterrichts in Deutschland wurde. „Im Zwecke einig, schlugen Abbe de l'Epöc und Heinicke zur Er- rcichung ihres Ziele? sehr verschiedene Wege ein. Elfterer machte es sich zur Hauptaufgabe, den Taubstummen in der ihm eigenen und natürlichen Gebärdensprache auszubilden, indem er diese in feste Formen zu bringen und, wo sie nicht ausreichte, durch ein künstliches Handalphabet zu ergänzen suchte, Heinicke dagegen ver- warf mit schroffer Entschiedenheit diesen Weg, da die Zeichensprache den Taubstummmen nur zum Verkehr mit solchen befähigt, die jene künstlichen Mittel der Verständigung selbst erlernt haben. Er wollte dem Viersinnigen die allgemeine Lautsprache beibringen und ihn so der Welt als ein brauchbares Glied zurückgeben." Eine lange und erbitterte Fehde zwischen den Vertretern dieser beiden Methoden hatte zunächst zur Folge, daß die de l'Epec und seine Schule die Öberhand gewannen; später jedoch, als die Heinickesche Methode verbessert, vertieft und— besonders durch Hill in Weitzenfels— mit den Grundsätzen der neueren Pädagogik mehr und mehr in Einklang gebracht worden war. hat sich diese Geltung verschafft und bis heute auch mit Erfolg behauptet. Mehrere Kongresse haben sich für die Artikulationsmethode und gegen die Zeichensprache ent- schieden« selbst in Frankreich ist die sog. französische Methode im Aussterben begriffen. Ist im Verlaufe der letzt verflossenen zwei Jahrhunderte auch verhältnismäßig viel für die Sache der Taub- stuinmenerziehung gewonnen worden, so werden doch die Kreise. denen die einschläglichen Verhältnisse genauer bekannt find, über- einstimmend von der Ueberzeugung beherrscht, daß daS Vorhandene den Bedürfnissen keineswegs genügt und nur äußerst mangelhaft sich mit den Forderungen der Zeit in Uebercinstimmung bringen läßt. O. R. Kleines feuUleton. a. Totschlagsühne im Mittelalter. Die altgermanischen Rechts- ordnungen befaßten sich von Staats wegen nicht mit der Bestrafung eines Totschlags. Den geschehenen Totschlag zu rächen oder sich mit der Familie deS Totschlägers durch Zahlung von Wergeid auS- einanderzusetzen, war lediglich eine Sache der Familienangehörigen des Erschlagenen. Jedoch schon unter den Karolingern suchte der Staat, anschließend an den damaligen Entwickelungsgang im Rechts- Wesen, auch die Totschlagsühne in eigene Hand zu nehmen. Daher erklärt schon ein fränkisches Kapitular vom Jahre 827 die Befugnis, den Totschlag zu strafen, für ein Recht der Staatsgewalt, weshalb alle Totschlagsfalle vor den Richter gebracht und von diesem bestraft werden sollten. Daß dieses Kapitular vollständig wirkungslos blieb, beweist ein abermaliger Versuch Kaiser Friedrich II., gegen die übliche Blutrache vorzugehen, indem er in dem von ihm erlassenen Landfrieden schreibt,.die Obrigkeit und das Recht seien dazu eingesetzt, damit keiner sich unterfange, Selbsträcher des ihm zugefügten Unrechtes zu sein. Es solle daher niemand, um welche» Schadens oder Unrechtes eS auch immer fei, sich selber rächen, bevor er nicht seine Sache vor den Richter gebracht und durch diesen habe entscheiden lassen. Und hieran anschließend verordnet der bayerische Landfrieden von 1255:»Wer einen Menschen zu Todte schlägt, dem soll man das Haupt abschlagen, er möge denn selbdritt mit den genannten(Eideshelfern) beweisen, daß er aus Notwehr gehandelt.� Aber wie beim Landfrieden selbst, so blieben auch alle Versuche der Staatsgewalt, den Totschlag unter den ordentlichen Richter zu stellen, zunächst vergebens. Die weitaus größte Zahl der Provinzial- und Stadtrechte hn 13 /14. Jahrhundert hielt an der Blutrache und an der alten Anschauung fest, daß bei einem Totschlage die Obrigkeit sich nur als Vermittler des Friedens und der Sühne hineinzumischen habe. Gelang eine solche nicht und wurde Blutrache geübt, so galt dies nicht als Verbrechen. 1374 erllärte der Rat von Straß- bürg der Familie von Rebenstock, von welcher acht Mann in der Blutrache erschlagen worden waren, auf ihre Klage:»dadurch, daß die Beklagten Rache an ihren Feinden genommen, hätten sie keinen Mord verübt".— Allerdings drängten die Städte im Interesse des Stadtfriedens, und zumal wenn einflußreiche Geschlechter dabei in Frage kamen, ganz allgemein zur Sühne und übten insofern einen starken Druck auf die widerstrebenden Elemente auS, indem sie den Täter, oder die eine Sühne ablehnende Fannlie des Erschlagenen, oft aber beide Teile, der Stadt verwies. Das Sühneverfahren war in allen älteren Stadtrechten geregelt. Räch den, Münchener Stadt- recht von 1294 geboten der Rat und die Stadtrichter zunächst einen zwei- oder mehrwöchentlichen Waffenstillstand. Jede Zuwiderhandlung gegen die gebotene Waffenruhe zog hohe Geldbußen evemuell so» fortige Verbannung nach sich. Kam nach dreimaliger gegenseitiger Unterhandlung kein Friede zustande, setzten Rat und Stadtrichter die Buße und die Sühne in feierlicher Gerichtsverhandlung fest. Diese Verhandlungen geschahen im Beisem sämtlicher Familien- Mitglieder des Erschlagenen und des Täters, der dabei im Büßer- gewand, barfuß und mit entblößtem Haupte erschien und kniend den Verhandlungen beiwohnte, und endete gewöhnlich mit Handschlag, oder, z. B. in Flandern und Holland, mit dem Versöhnungskuß. den der Täter dem Mundsühner, d. h. dem nächsten Schwerin, agen des Getöteten auf Mund und Wange gab. Das Wesentlichste des Sühnevertrages war die Festsetzung de» als Wergeld an die Familie des Erschlagenen zu zahlenden Ent- schädigungSbetrages. Das in den alten gern, anischen Gesetzen fest» Selegte, genau gegliederte Wergeld ist im Mittelalter allerdings ver- hwunden. Die Partei des Verletzten oder Getöteten forderte daS Wergeld so hoch wie nur irgend möglich. Bei Streitigkeiten ent- schied dann ein Schiedsgericht. Nach dem Schwabenspiegel sollte der Getötete nach seiner Würdigkeit oder Geburt und unter Berück- fichtigung des zugefügten Schadens gebüßt und die Buße nach weiser Leute Rat vom Richter festgesetzt werden, falls unter den Parteien eine Einigung nicht zu erzielen sei. Die Sühnesummen schwanken daher von 15 990 Mark Silber bis herunter zu 12 Gulden, die 1472 der Vater eines erschlagenen Bauers im Schwäbischen erhielt. Für Mittel- und esüddeutschland hastet dabei die Sippe deS Täters nicht mehr mit ihrem Permögen für das Wergeld der Familie des Erschlagenen wie in der älteren Zeit. Im Norden Deutschlands hatte sich diese Haftpflicht jedoch erhalten. In dem flandrischen Landrechte wird erst 1613 dem Wergeldanspruch der Ber- wandten des Getöteten die Klagbarkeit entzogen und in den Holsteini- schen Amtsbezirken Neumünster und BordeSholm mußte noch im 18. Jahrhundert die der Verwandtschaft deS Erschlagenen zu zahlende Sühnesumme von 69 lübischen Mark dergestalt aufgebracht werden« daß die Vetternschaft des Täters 49 Mark, dieser selbst 29 Marl zahlte. Wie die Vctternschaft zwei Drittel des WergeldeS auf- G 184 bringen mußte, so erhielt sie von dem Wergeld des Erschlagenen Bei Erhebung der Mordklage erschien der Kläger mit gezogenem auch zwei Drittel, nämlich 40 Mark, während die eigentlichen Schwerte vor dem Richter, die Leiche mit sich führend. War der direkten Familienmitglieder des Getöteten nur 20 Work bekamen. Täter entflohen, so mußte derselbe dreimal in Zwischenräumen von Neben dem Wergelde an die Familie des Erich genen mußte je 14 Tagen zur Verhandlung geladen werden. Da es nun unmöglich auch der Staatshoheit resp. dem Gerichtsherrn eine Sühne für den war, zu jedem Termine die Leiche als corpus delicti vor das Gedurch den Totschlag begangenen Friedbruch, analog der älteren Zeit, richt zu schleppen, trat später an Stelle des Leichnams als Beweis gezahlt werden. Anch diese Abfindungssummen sind naturgemäß mittel die Handhaft oder das Leibzeichen, in Mittel- nnd Südschwankend. So heißt es in einem oberösterreichischen Weistume: deutschland z. B. die blutbefleckten Kleider des Erschlagenen. So Ich ruegen mer, ob ein gesessener man ainen zu tod erflug, der ist heißt es darüber im Landrecht von Glarus:„ dieselbig Weibsperson der herrschaft auf gnad 32 pfund pfennige verfallen" dafür hat in einem Sack die blutigen Kleider des Entleibten, nimmt die abgefundene Herrschaft den Täter soviel wie mur möglich und so sie den Fürsprech nimmt, legt sie die blutigen in ihren Schuß, denn es heißt weiter:„ tämen aber die frewnt oder Kleider in den Gerichtsring und führt hierauf die Klag". fin fraw, so schol ihn der richter vachen, mag aber der richter, so und in demjenigen von Bern 1614: und sollen jeden Gerichtstages schol er ihm hinten aus helfen, und wann die freint vor an der die blutigen Kleider des Entleibten als Wortzeichen im Ringe zu tuer sind, mag er, er schol ihm dannoch davon helfen." gegen liegen". In Nord- und Niederdeutschland diente als Leibzeichen die rechte Hand des Erschlagenen, welche der Kläger im Beifein des Gerichts mittelst Schwertes oder Beiles vom Körper des Toten abhieb. Daher der Ausdruck mit der toten Hand flagen". Die tote Hand, bei Adeligen vertrat später eine Wachshand das Original, wurde dann erst nach vollzogener Rache oder Sühne mit großer Feierlichkeit beerdigt. Zu der Abfindung mit der Familie des Getöteten und dem Gerichtsherrn tamen nun noch die Forderungen der Kirche. Seelgerät und Messen für den Verstorbenen, Wachsspenden, Schenkungen an Kirchen und Klöster, Errichtung eines Denksteins, Pilgerfahrten und sonstige firchliche Strafen und Bußen. Gewöhnlich mußte der Täter, nach Abschluß der Sühne, mit einem Bußfittel angetan, ein blankes Schwert am Halse oder in der Hand tragend, in Begleitung seiner ganzen Verwandtschaft, alle mit Kerzen in den Händen, zu dem Kirchhofe ziehen, wo der Erschlagene begraben lag, und am Grabe des Opfers knieend, unter Ueberreichung des blanten Schwertes nochmals die Familie um Verzeihung bitten. Durch die Ueberreichung des blanken Schwertes sollte dabei symbolisch ausgedrückt werden, daß der Familie des Erschlagenen das Recht zu stand, mit dem Schtverte die Strafe an dem Täter zu vollziehen, was munmehr durch die Verzeihung verhindert wurde. Diese firchlichen Bußen durften bei der Totschlagsühne im Mittelalter nie fehlen und haben sich sogar als gerichtliche Strafe in der Schweiz bis in die Neuzeit erhalten. In dem Kanton Obwalden wurde 1854 noch vom Gericht ein Totschläger verurteilt, in allen Kirchen des Landes im Büßergewand zur Strafe seiner Tat bei versammelter Gemeinde vor dem Altar zu knien, um seine Bußund Strafpredigt in Empfang zu nehmen. Außerdem enthalten die mittelalterlichen Sühneverträge gewöhnlich noch sehr empfindliche Beschränkungen der persönlichen Freiheit für den Totschläger. 1660 hatte der Appenzeller Hans Nef den Lorenz Schlipf getötet. In dem Sühnebertrag wird ihm neben der Abfindungssumme und den Kirchenbußen auferlegt, allen Geschwisterkindern, Schwägern und näheren Verwandten des Erschlagenen auf Stegen und wegen, in Holz und Feld, in Städten, Dörfern und auf Markiplägen auszuweichen, ohne ihre Betvilligung in fein Schiff oder Wirtshaus, in kein Bad oder Scheerstube zu treten, wo sie sich befänden, wäre er aber zuerst da, so sei er nicht schuldig, sich zu entfernen. In der Kirche durfte er seinen Siz nur auf der kleinen Emporkirche einnehmen, auf dem Kirchwege fich nirgends aufhalten, keinen anderen Weg einschlagen, als den der Straße nach über Schlatt und längst dem Weißwasser, nie über das Lehn gehen und sich nirgends nahe an einer Landstraße niederLassen. Einem Totschläger in Toggenburg wurde 1548 aufgegeben, den Verwandten des Erschlagenen bis zum dritten Grade drei Schritt aus dem Wege zu gehen, oder wo solches nicht möglich wäre, ihnen im Vorübergehen den Rücken zuzukehren, kein Wirts- oder Badhaus, darin sie sich befanden, zu betreten usw. War der Täter ergriffen, und konnte er sich nicht durch Notwehr reinigen, erwartete ihn der Tod. Und wie der älteste Sohn oder Schwertmag die Mordklage zu erheben hatte, so war es auch feine Aufgabe, das Todesurteil zu vollziehen. Ihm, als Vertreter der Familie, gehörte die Nache. Das Gericht erscheint dabei nur nebenfächlich als Gehülfe, indem es den Bollzieher der Familiens rache mit den zum Strafvollzug nötigen Instrumenten versah. Im alten Bamberger Recht befindet sich eine Frageformel, in der der Mordkläger bei Gericht anfragt, in welcher Weise man ihm behülflich sein solle, damit der Täter zu der ihm gebührenden Strafe und der Kläger zu seinem Rechte komme. Die Antwort lautete:„ Das Gericht solle dem Kläger beistehen mit Schwert, Messer und Barte ( Henkerbeil), bis er den Täter vom Leben zum Tode gebracht habe." Wenn nun auch eine solche Abschlachtung nicht jedermanns Geschmack gewesen sein wird, so scheint sie doch öfters vorgekommen zu sein. Frauenstädt erzählt von einem Fall aus Buttstedt( Sachsen- Weimar), 100 1470 ein Bürger in der Trunkenheit seinen Zechgenossen erstochen hatte. Der Täter wurde schnurstracks verhaftet und noch am Abend des verhängnisvollen Tages, nachdem der Rat drei Halsgerichte hintereinander gehalten, bei Fackelbeleuchtung durch den ältesten Schwertmagen des Erstochenen enthauptet. Wollte der Ankläger die Todesstrafe nicht selbst vollziehen, so mußte er, z. B. im Augsburger Stadtrecht, mindestens den Henker aus seiner Tasche bezahlen. dreimaliger Verhandlung die Acht aus. Sein Hab und Gut wurde War der Täter entflohen, so sprach das Gericht über ihn nach eingezogen, und der Täter war mum ausdrücklich und mit gerichtlicher Bewilligung der Blutrache der Familie des Erschlagenen preisgegeben. Aber nur dieser. Und da diese Acht auch nur für den jeweiligen Gerichtsbezirk Geltung hatte, erklärt es sich auch, daß eine solche Achterklärung im Mittelalter in den weitaus meisten Fällen wirkungslos blieb.Humoristisches. - Die Hauptsache. Besucher: Das neuangeschaffte Gemälde ist sehr schön, aber was stellt es vor?" Prog: Was es vorstellt? Bentausend Mark stellt es vor." - Kennzeichen. Familienvater( zu seiner Frau): Du, nun wird's aber Zeit, daß unsere Tochter bald heiratet!.. fängt schon an originell auszusehen!" Aus einem Roman. In feliger Vaterfreude hob er ( Wegen Raummangel folgt vorerst feine Fortsetzung.) ( Meggendorfer- Blätter".) Außerdem kosteten alle diese Abfindungen Geld, viel Geld und so fonnte schließlich mur der Inhaber eines großen Geldbeutels darauf rechnen, die rechtlichen Folgen seiner Tat aus der Welt zu Sie Schaffen. Für den armen Teufel lag die Sache nicht so einfach und Diese halfen sich daher gewöhnlich durch die Flucht. Bis zum 14. sein sechstes aus der Wiege. bis 15. Jahrhundert wurde diese im allgemeinen von Obrigkeitswegen nicht möglich gemacht. So wurde in Bern der ehrliche LotSchlag"( im offenen, durch Zufall herbeigeführten Kampfe) dem Rate erst nach einer gewissen Frist, bei tödlichen Verwundungen erst nach dem Tode des Verwundeten gemeldet; solange war der Täter frei und konnte sich durch Entfernung helfen. " " Notizen. Die Hochzeitsfadel", ein neues, vieraftiges KostümLustspiel in Versen von Mar Dreyer, wurde vom Lessing. Theater erworben. Floh der Täter nicht, wurde keine Einigung erzielt, und wollte die Familie des Erschlagenen auch die Blutrache nicht vollziehen,- Den Engländern Grenfell und Hunt ist es, nach der Frkf. so wurde die Mordilage" gegen ihn erhoben. Auch diese war an- 3." gelungen, beträchtliche Reſte eines Lustspiels des flingend an die altgermanischen Sitten, bis weit hinein in das Philemon( geft. 262 v. Chr.) aus einem Papyrus ans Licht Mittelalter, Antragsdelift. Dieses war Sache der Blutsfreunde des zu ziehen. Sie sollen noch in diesem Sommer veröffentlicht Erschlagenen. Erst wenn sich solche nicht fanden, wurde von Amts werden. wegen geflagt. So heißt es in dem Magdeburger Schöffenrecht: ein Richter soll von seines Amtes wegen klagen um einen elenden erschlagenen Mann als um seinen rechten Bruder". Später, als das Urteil nicht mehr von dem Umstande, einer kleineren oder größeren Baht freier Männer als Schöffen, gesprochen wurde, klagten an Stelle des Richters die Ratsboten, die Büttel, die Frohnen, da der Richter nicht Kläger und Richter in einer Person sein konnte. Die spielen. Mordklage erhoben die ältesten Söhne des Erschlagenen und in Er Don Procopio", eine seit dem Jahre 1858 verschollen mangelung solcher die Schwertmagen, d. h. die nächsten Verwandten gewesene, komische Oper von Bizet wird nächstens im Opernbon Vaters Seite. Auch die Ehefrau des Entleibten besaß das Selage- theater von Monte Carlo die Uraufführung erleben. recht. Eine Ausnahme davon machte die Schweiz. Jn Glarus z. B. klagten Theater die„ Rebekka West" in Eleonora Duse wird am 13. März im Neuen " Rosmersholm" " Eine Thoma Gabe " 9 einige Federzeichnungen, im 16. Jahrh. die Frau, die Mutter, die Schwestern des Erschlagenen, 16 Vollbilder nebst einer Einleitung von dem Schriftsteller Kotzde weil sich die Männer ihre Blutrache durch die Klage nicht gefährden veröffentlicht die Freie Lehrervereinigung für Kunst= wollten. Denn nach dem Glarner Landrecht hatten Mannspersonen, pflege" in Berlin( Geschäftsstelle: N. 39, Sparrstr. 7). Bei die vor Gericht klagten„ fein Rach". Bestellung von wenigstens 10 Exemplaren kostet das Stück 75 Pf.Berantwortl. Redakteur: Hans Weber, Berlin. Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u.Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.