Erscheint in Feipjiz Mittwoch, Freitag, Sonntag. Abonncmentsprcis für ganz Teutichland 1 SO Pf. pro Quartal. Monats- Abonnements werden bei allen deutschen Postanstalten auf dm S. und 8. Monat, und aus den 8. Monat b es o n d er s'angenominen: im Könige. Sachsen und Herzogth. Sachsm- Altenburg auch aus den Ilm Monat des Quartals h 54 Psg. Inserate betr. Versammlungm pr. Petitzeile 10 Pf., betr. Prioatangelegmheitm und Feste»ro Peritzeile 80 Ps. Lestellungen nehmen an alle Postanstaltm und Buch» handlungm des In» u. Auslandes. Filial- Expeditione«. Ncw-Aorl: Soz.-demolr. Eenossen- schastsbuchdruckerei, 154 Llsrillxe Str. Philadelphia: P. Haß,«80 Isortll g-a Strool. I. Voll, 1129 Charlotte Str. Hoboken: F. A. Sorge. Chicago: A.Lansermann, 74 CIxdourne»v». San Franziico: F. Enp, 418 0't'arreU Street. London: Baudip, 5 Zsassau Street, Middleaex Hospital. Gentrat Hrgan der Sozialdemokratie Deutschtands. Nr. 35. Freitag, 23. März. 1877. Monnements-Emladimg. Mit dem 1. April 1377 beginnt ein neues Quartal, und fordern wir deshalb zu zahlreichem Abonnement auf das wöchent- lich dreimal erscheinende Parteiorgan auf Der Preis beträgt 1 Mark Kt) l?f. pro Quartal, 54 �?f. pro Monat für ganz Deutschland. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Abonnements entgegen. Denjenigen Abonnenten, welche das Blatt per Kreuzkand beziehen, wird dasselbe bei wöchentlich dreimaliger Zusendung in folgender Weise berechnet: für Teutschland, Oesterreich, Helgoland und Luxemburg 3 Mark per Quartal; für die Schweiz, Serbien, Belgien, Scandinavien, Italien, die Niederlande, Großbritannien, Rumänien, Portugal, Frankreich, Spanien, Türkei und Vereinigten Staaten von Amerika 4 Mark; Couvertsendungen innerhalb des deutschen Postgebietes incl. Oesterreich- Ungarn, Luxemburg und Helgoland wöchentl. 3mal 10 Mark pr. Quartal, wöchentl. Imal 4,80 Mark pr. Quartal. Der Abonnements-Betrag ist bei Bestellung einzusenden. In dem Zeitungskatalog steht der„Vorwärts" im Nachtrag XI, unter Nr. 3770», Seite 2. Für Leipzig und Umgegend ist der Abonnementspreis mit Bringerlohn) auf 1 Mark 80 Pf. pro Quartal und 60 Pf. pro Monat festgesetzt. Man abonnirt bei der Expedition d. Bl. Färberstraße 12/ll, unserem Colporteur Moritz Ulrich, Süd- straße 12, in den Filialen: Cigarrenladen des Hrn. Peter Krebs, Ulrichsg. 60, und Sattlerwerkstatt am Königsplatz 7; für die Umgegend von Leipzig bei den Filialexpeditionen: Hi«kk- marsdorf, Heudnitz, Zleuschönefekd:c. ic. bei Frau Engel, Reudnitz, Täubchenweg 29, 2 Tr.; für ßonnewitz:c. bei Teu- bcrt, Bornaischestr. 19; für Kleinzschocher und Ilmgegend bei F. Trost das.; für Fhonverg bei Besch, Hospitalstr. 39/ll. dahier; für Aeureudnitz bei Zschau, 15 I; für Kohris ic. bei A. Hermsdorf, Lindenthalerstr. 7; für Stötteritz bei E. Grude, An der Papiermühle; für �lagwitz-Lindenau bei Frau Grebenstein, Aurelienstraße 3. Für Werlin wird auf den„Vorwärts" monatlich für 75 Pf. (frei in's Haus) abonnirt, bei der Exvedition der„Berliner Freien Presse", Kaiser-Franz-Grenadier-Platz 8a und Rubenow, Brunnenstr. 34, im Laden. Die Leipziger Abonnenten werden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß bei allen Stadtpost-Filialcn sowohl Quartals- als MonatsabonnemeutS angenommen werden. Die Redaktion und Expedition des„Vorwärts". Briesgeheimnijz und Obertribunal. Wir erhalten folgende interessante Zuschrift: „Mit Bezug auf Ihre Bemerkung, betreffend das Erkenntniß des Obertribunals vom 15. Februar d. I., erlaube ich mir Ihnen mitzutheilen, daß Ihre Auffassung von der„öffentlichen Be- leidigung" nach den zur Zeit bestehenden gesetzlichen und Ver- waltungsvorschristen nicht vollständig die angeregte Frage er- ledigen dürste. Die vom Reichskanzler auf Grund des Z 50 des Reichsgesetzes vom 28. Oktober 1871 erlassene Postordnung enthält in ihren Ausführungsbestimmungen folgenden Satz: „Postkarten mit Mittheilungen solchen Inhalts, welchem die Absicht der Beleidigung oder einer sonst strafbaren Handlung zu Grunde liegt, sind, insofern die Postbeamten dergleichen wahr- nehmen, von der Postbeförderung auszuschließen, oder wenn die Karten bereits abgesandt sein sollten, dem Empfänger nicht zuzu- stellen, sondern als unbestellbar zu behandeln." Hieraus folgt, daß die Postbeamten berechtigt sind, die Post- karten zu lesen. So wenig nun auch im Ganzen genommen die Beamten Zeit haben, sich um den Inhalt der Postkarten zu kümmern(in Wirklichkeit werden wohl blos die unbestellbaren Postkarten zur Ermittelung des Absenders besichtigt), so bleibt es doch widersinnig, wenn man den juristisch ungebildeten Be- amten ein Urtheil darüber zumuthet, ob „dem Inhalte'einer Postkarte die Absicht einer strafbaren Handlung zu Grunde liege." Gerade in den Händen dieser in politischer Unreife auf- gewachsenen Beamtenklasse können solch dehnbare Bestimmungen leicht Unannehmlichkeiten sowohl für das schreibende Publikum, als auch in zweiter Linie für die PostVerwaltung zur Folge haben. Dagegen ist der zweite Theil Ihrer Bemerkung, daß nämlich em Postbeamter über den Inhalt der durch seine Hände ge- ?0~sei}en Postkarten nichts aussagen dürfe, vollkommen zu also(vorschriftsmäßig) eine Postkarte wegen «zeichneten Inhalts als unbestellbar behandelt wird, so Qrc?n 1)611 Aufgabeort zurück und wird in jedem Falle «plenber zurückgegeben. Ist dieser nicht zu ermitteln, oÜL m r�?1*6 unter Briefumschlag mit Begleitschreiben an oie �ber-Postdirektion des Bezirks eingesandt und dort, wenn ach einer bestlmmten Frist der Absender nicht zu ernütteln ge- Im*0n hiermit beauftragten„Ausschüsse" verbrannt. ■ ein Beamter aber ist befugt, über den Inhalt der Karte(sei s auch zur Ermittlung des Absenders) etwas mitzutheilen. K* �urf m den älteren preußischen Landesthcilen dem iem«™(t?«0• v 1)611 Schriftwechsel einer Person in den- igen Fallen jede Auskunft ertheilt werden, in welchen der Staatsanwalt den amtlichen Nachweis darüber beibringt, daß gegen Jttiese Person eine �strafgerichtliche Untersuchung eingeleitet ist. So lange dieser Nachweis nicht geführt ist, darf kein Staatsanwalt, überhaupt Niemand von dem Inhalte einer an eine bestimmte Person gerichteten Postkarte in Kenntniß gesetzt werden. Wenn demnach von einem Staatsanwälte auf Grund einer Postkarte das Strafverfahren eingeleitet wird, so ist dies nur dadurch möglich, daß ein Postbeamter einen gesetzwidrigen Berrath begangen hat. In diesem Falle kann meines Wissens weiter nichts geschehen, als daß man bei der Oberpostdirektion die Bestrafung des Beamten im Verwaltungswege be- antragt. Nach§ 6 des Reichsgesetzes vom 28. Oktober 1871 ist Aussicht, daß die bestehenden mangelhaften und wider- sprechenden Bestimmungen über das Briefgeheimniß, welche sich durchweg nach den Landesgesetzen der einzelnen Bundesstaaten richten, von Reichswegen durch andre bessere ersetzt werden. Dieser§ 5 lautet: „Das Briefgeheimniß ist unverletzlich. Die bei sttafgericht- liehen Untersuchungen und in Concurs- und civilprozessualischen Fällen nothwendigen Ausnahmen sind durch ein Reichsgesetz festzustellen. Bis zum Erlaß eines Reichsgesetzes werden jene Ausnahmen durch die Landesgesetze bestimmt." Ich bemerke noch, daß eine ausdrückliche Befugniß zum Lesen der Postkarten in der Postdienstanweisung nirgend aus- gesprochen ist, daß jedoch noch andre Stellen sich finden, aus denen diese Befugniß geschlossen werden muß." Aus Serbien. Belgrad, im Februar alten Stils.*) Ueber den Verlauf der großen Skupschtina**) kann ich Ihnen heute vorläufig Folgendes mittheilen. Der Gegenstand derselben war einzig und allein die Durchlesung der Fricdensbedingungen, wie sie von Seiten der türkischen und serbischen Regierung ver- einbart wurden, und die auf diese sich beziehende Frage des Fürsten an die Skupschtina: ob sie den Krieg oder den Frieden wolle? Die Antivort lautete: Frieden! Der Fürst ließ sich zum Schlüsse noch also vernehmen: Ich habe den Frieden geschlossen. Ihr(die Deputirten) könnt jetzt gehen und Glück auf die Reise! Die Mehrzahl der Abgeordneten forderte einen Rechenschafts- bericht über den geführten Krieg, es wurde ihnen aber bedeutet, daß die Skupschtina schon geschlossen sei und sie hier weiter nichts zu schaffen haben. Der Friede ist verkündet worden, aber er kehrt lange nicht in unser Land ein. Das Volk will wissen, warum man ihn in einen erfolglosen, verderbenbringenden Krieg hineingedrängt hat, wo die Staatsgelder hingekommen und wie man mit denselben manipulirt hat, wie soll es(das Volk) sich jetzt von dem materiellen Verluste erholen? u. s. w. Daß eine solche Meinung im Volke vorherrscht und immer drohendere Gestalt annimmt, ist der Re- gierung sehr wohl bekannt; daher läßt sie den Ausnahmezustand im Lande fortbestehen und bedient sich der Skupschtina, wie eines Prügeljungen: so heute um Frieden zu schließen, wie gestern den Krieg zu eröffnen. Die Skupschtina ist einfach das Spielzeug des Fürsten und der Regierung— sie hat deswegen auch ihr Vertrauen beim Volke eingebüßt. Und doch wird eher kein ordentlicher Zustand geschaffen werden, bis eine Skupschtina, vom Volke freigewählt, vollständiges Licht über das Verwaltungs- ejebahrcn während des Krieges verbreitet und zur Heilung des jämmerlichen Zustandcs nöthige Maßregeln vorgeschlagen haben wird. In einer Correspondenz des„Volksstaat" wurde s. Z. ge- schrieben, daß der serbische Befreiungskrieg von den national- liberalen Ministercandidaten nur darum so feurig gewünscht wird, damit sie bei dieser Gelegenheit gute Geschäfte machen können. Das ist in Erfüllung gegangen: der Krieg ist beendet(?) worden, die Anleihen, Lieferungen, Einnahmen und Ausgaben zum Kriegs- zwecke sind auch zu Ende, und die volksbefreierische liberale Regierung ist regierungsmüde und sehnt sich nach einem Ablöser. Warum auch nicht? Man hat seine Schäfchen in's Trockne ge- bracht und die Verwaltung der leeren Kassen und die Verant- wortung möge auf sich nehmen, wen's freut. Leider meldet sich Niemand für diese zetzt nicht mehr so einträgliche Stellung. In dieser Bedrängniß sieht sich das arme(!) liberale Ministerium bemüßigt, sich seine Lage, so gut es geht, zu erleichtern. Und wirklich, es ist nicht unglücklich in der Erfindung solcher Mittel. Es hat zur Verantwortung dem Fürsten das Volk und dem Volke gegenüber den Fürsten,„nach dessen Wunsch der Krieg geführt worden." Weiter wird der Ausnahmezustand insoweit aufgehoben, als er in dem diretten Kriegführen gegen die Türkei bestand— die Ausnahmegesetze gegen die Bevölkerung des Landes selbst bleiben aufrecht erhalten. Außer den offiziellen und offiziösen Ukas' und Meinungen darf Nichts weiter in die Welt dringen. Ja, die Sozialisten sind damals Landesverräther genannt worden, als sie öffentlich und in der Skupschtina den Standpunkt vertraten, daß man wohl den leidenden und bedrängten Brüdern mit der angerufenen Hilfe entgegenzukommen verpflichtet ist, daß aber eine Aktton nur dann ersprießlich sein wird, wenn dieselbe von den Vertrauensmännern des Volkes und unter seiner steten Aufficht geführt wird. Dem aber sollte die detailirte Bestim- mung über das Ziel und seine Realisirung vorhergehen. Solcher- maßen waren die Rathschläge der Communisten vor dem Kriege, wegen welcher ihnen seitens der liberalen Presse dies- und jenseits (in Serbien und Ungarn) die Namen Volks- und Landesverräther zu Theil wurden. Nun, wie es allerwärts bekannt, die Be- wegung ging nicht in der von den„fürchterlichen" Communisten vorgeschlagenen Richtung und— wir sehen heute das regierungs- müde liberale Ministerium mit vollgestopften Säcken einerseits, und das kriegsmüde, dezimirte und verarmte Volk anderseits, welches nun Dezennien darben und sich plagen muß, bis es wieder in jene vor dem Kriege bestandene leidliche Lage kommt. Die„verrätherischen" Sozialisten haben ihre Bürgerspflicht, ja noch mehr gethan, indeni sie auch eine bedeutende Freiwilligen- zahl in diesem nicht in ihrem Sinne geführten Kriege besaßen, und so mehr gethan, als die Liberalen, welche schon über zehn Jahre die„serbische Befreiung und Einigung" im Munde führen. Obwohl an diesen Leuten auch dieser geschichtliche Akt vorbei- gehen wird, ohne sie zu belehren, daß die ehrlichsten Menschen allein, wenn sie auch des Willens sind, nicht vermögen, die wich- tigen gesellschaftlichen Fragen im Sinne des Volkswohles zu lösen; daß zu einer solchen Lösung vielmehr nur eine Partei fähig ist, deren Prinzipien den realen Verhältnissen entsprungen, deren Ziele rein und bestimmt vorgezeichnet sind und welche bei der Verwirklichung ihrer Ziele vereint und unter der gegen- seitigen und allgemeinen Controle vorgeht. Sozialpolitische Uebersicht. *) Der Februar des griechischen Kalenders dauert ungefähr von Mitte Februar bis Mitte März unseres, des gregorianischen Kalenders. **) Gesetzgebender Körper in Serbien. — Die Maßregel des Zeugniß Zwanges gegen vr.Kan- tecki hat nun auch von einem Fachmann, dem Staatsanwalt und Professor Fuchs in Breslau, eine Beurtheilung erfahren, die un- widerleglich darthut, daß bei dem jetzigen Stande der Angelegen- heit das gesetzliche Material verbraucht und Dr. Kantecki demzufolge von Rechtswegen aus der Haft zu entlassen sei. Der Herr Staatsanwalt äußert sich folgendermaßen: „Der Dr. Kantecki, bekanntlich Redakteur einer in polnischer Sprache erscheinenden Zeitschrist, befindet sich bereits seit dem November 1876 in gerichtlicher Haft, weil er sich weigert, den- jenigen zu nennen, der ihm eine Verfügung der Oberpostdirektion in Bromberg, betreffend die Beschlagnahme von Briefen, mitge- theilt hat. Dr. Kenlecki hat nicht abgelehnt, überhaupt als Zeuge in dieser Angelegenheit sich vernehmen zu lassen, er hat viel- mehr, und zwar eidlich erklärt, daß dieienige Person, von der er jene Mittheilung erhalten habe, kein Postbeamter sei, daß er aber den Namen selbst nicht nennen wolle. Mit dieser Erklä- rung hat sich die Opcrpostdirektion nicht zufriedengestellt, sondern das Lireisgericht in Posen ersucht, die gesetzlichen Zwangsmaß- regeln gegen den Zeugen in Anwendung zu bringen. Es ,ist nun wahr, daß die Gerichte im Allgemeinen verpflichtet sind, auch den Requisitionen der Verwaltungsbehörden Folge zu leisten, soweit diese Requisitionen sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen halten, und es ist ferner wahr, daß die Verwaltungs- behörden das Recht der Disciplin über ihre untergebenen Be- amten haben und zum Zwecke der Feststellung disciplinarisch zu ahndender Vergehen auch Zeugen vernehmen lassen können unter denselben Boraussetzungen und mit denselben gesetzlichen Zwangs- Mitteln, wie sie für Justtzsachen bestehen. Bei solcher Lage der Gesetzgebung war der requirirte Richter allerdings nicht im Stande, seinerseits dem Antrage der Oberpostbehörde entgegen- zutreten. Allein es scheint uns der Umstand zu wenig beachtet worden zu sein, daß Dr. Kantecki bereits eidlich erklärt hat, er habe die in Rede stehende Mittheilung von einem Postbeamten nicht erhalten. Mit dieser eidlichen Erklärung, die so lange als richtig zu erachten ist, bis das Gegentheil erwiesen wird, scheint uns die Competenz der Oberpostdirektion, von dem Dr. Kantecki den Namen der betreffenden Person zu erfahren, mindestens sehr fraglich zu sein. Sie kann den genannten Zeugen so lange mit Zwangsmaßregeln verfolgen lassen, als sie durch ihn den Namen desjenigen zu erfahren hoffen darf, gegen den die objectiv un- zweifelhaft begründete Disciplinaruntersuchung seitens der Post- behörde sich richten kann. Aber wenn die gedachte Behörde nicht Beweise beibringt, nach welchen die Angabe des Dr. Kantecki: die Person des Mittheilenden sei kein Postbeamter, als Unwahr- heit erscheint, oder als solche wenigstens wahrscheinlich gemacht wird, dürfte gerade ihr Recht auf'Namhaftmachung doch wohl bedenklich sein. Denn wenn nun in der That der Dr. Kantecki die betreffende Mittheilung nicht von einem Postbeamten, son- dem z. B. von einem Justizbeamten erhalten hat— wo bleibt dann noch dieCompetenz derOberpostdirektton zu demBerlangen auf Benennung dieses Beamten? Dazu kommt, daß nach der abgegebenen eidlichen Erklärung des Dr. Kantecki— die der Generalpostmeister wunderlicher Weise als eine„rein negative" nicht für genügend erachten zu können meinte— er durch fortgesetzten Zwang, den Namen zu nennen gar noch in die Lage gebracht werden kann, einen Meineid zu bekennen. Die Sache liegt ein- fach so: entweder die eidliche Versicherung des Dr. Kantecki ist wahr, dann hat die Operpostdirektor keine Legitimation mehr, den Namen des Mittheilenden im Wege des Zeugnißzwanges zu erfahren, oder jene Versicherung ist unwahr, und dann könnte das weitere Verfahren gegen den Dr. Kantecki im Grunde nur die Bedeutung haben, daß derselbe gezwungen werden soll, gegen sich selbst ein Verbrechen, nämlich einen Meineid zu bekennen. Ein solcher Zwang ist aber gesetzlich durchaus unzulässig. Ab- gesehen von diesen rechtlichen Erwägungen jedoch, sollte vom rechtspolitischen Standpuntte aus stets daran festgehalten werden, daß bei den Anwendung der gesetzlichen Rechtsmittel der ange- strebte Endzweck mit dem Aufwände dieser Mittel in einem ent- sprechenden Verhältnisse stehen muß." ®e'r Militarismus auf dem Rückgang. Ein Ber- liner Correspondent berichtet der„Schlesischen Volkszeitung": „Besorgnißerregend sind die überaus zahlreichen Lücken in den Lieutenantsstellen; 1876 waren 766 Stellen in Preußen unbe- setzt, in Würtemberg ca. S9; zu den preußischen traten nun noch die 105 durch das Avancement fehlenden Lieutenants hinzu, also im Ganzen 871, für welche Zahl lange keine Aussicht aus Ersatz ist. Vielleicht zwingt die Noth zu dem Schritte, Unter- offiziere zu Lieutenantsstellen avanciren zu lassen; freilich labo- rirt der Unteroffiziersstand ebenfalls erheblich an Lücken, die auch die probeweise in Aussicht genominen« Unteroffiziers-Vsr- schule nicht füllen wird. Noch drückender ist der Mangel an Aerzten; augenblicklich sind 283 Assistcntenstellen unbesetzt; in Kürze stehen nur höchstens drei Fünftel der nothwendigen Zahl von Aerzten zur Verfügung. Hier thut vor Allem eine bessere pekuniäre und amtliche Stellung Noth." Die bessere pekuniäre und amtliche Stellung, namentlich der Unteroffiziere, thut allerdings schon lange Noth, ob mit ihr aber etwas erreicht werden wird, ist freilich eine andere Frage. Uns scheint, als ob der Militärismus in seiner Entwicklung be- reits auf dem Punkt angelangt wäre, auf den er anlangen muß, nämlich auf den Punkte hes Stillstandes. Stillstand aber ist bekanntlich Rückgang. Freuen wir uns dieses Rückgangs! — Zur Feier des 18. März, der wie ein Alp auf dem Gewissen der Machthaber lastet, hatten die Berliner Sozialisten eine Anzahl Volksversammlungen einberufen. Das Polizeiprüsi- dinm hatte gegen die Versammlungen nichts einzuwenden, ver- fügte aber, wie Berliner Blätter melden, daß die gesammten Polizeimannschaften für den 18. März dienstlich auf dem Platze sein sollten. Nun, die Polizei war auf dem Platze, sie gelangte aber— ob zum Leidweisen oder zur Freude ihres Chefs, wer kann das wissen— nicht zur Verwendung. Dafür hatten die Umstürzler, die bösen Sozialdemokraten gesorgt. — Einige sehr beachtenswerthe Aufschlüsse giebt die vor längerer Zeit von Reichswegen angeordnete und nun endlich in ihren Ergebnissen vorliegende Untersuchung über den Umfang der Frauen- und Kinderarbeit in den Fabriken. Die Unter- suchung hat sich außer auf die eigentliche Fabrikarbeit und die Arbeit in Berg- und Hüttenwerken auch auf die Arbeit in solchen Werkstätten erstreckt, welche während der eigentlichen Betriebszeit und bei dem in dieser Zeit gewöhnlichen Umfange des Geschäfts mindestens 10 Personen(Arbeiter und Arbeiterinnen) beschäf- tigcn; dagegen nicht auf die Arbeit in der Hausindustrie und im eigentlichen Handwerk. Die allgemeinen Ergebnisse sind folgende gewesen: „In denjenigen Industriezweigen, auf welche die Erhebungen sich zu erstrecken hatten, find nahezu 226,000 Arbeiterinnen im Alter von über 16 Jahren beschäftigt. Von diesen stehen etwa 24 Proz. im Alter von 16—18 Jahren, 42 Proz. im Alter von 18—25 Jahren, etwa 34 Proz. sind über 25 Jahre alt. Das Verhältniß der ledigen Arbeiterinnen zu den verheiratheten stellt sich fo dar, daß von der Gesammtzahl der 16- bis 18jährigen etwa 0,5 Proz., von den 25jährigen 11,5 Proz. und von den übrigen Arbeiterinnen 55 Proz. verheirathet sind. Von der Ge- sanimtzahl der Arbeiterinnen entfallen ferner auf Preußen 53 troz., auf Sachsen 18, auf Baden und Hessen zusammen 9, auf ayern 8, auf Württemberg und auf die mitteldeutsche Staaten- gruppe je 5, aus die norddeutsche Staatengruppe etwa 2 Proz. Werden die Ergebnisse der Volkszählung im Deutschen Reiche vom 1. Dezember 1871 einer Vergleichung zu Grunde gelegt, so gehört von der Gesammtzahl der weiblichen Bevölkerung in Preußen(rund 12,500,000 Köpfe) nicht ganz i Proz. dem Stande der Fabrikarbeiterinnen an, in Bayern(mit 2,500,000 Frauen und Mädchen) beträgt die gleiche Verhältnißzahl 0,75, in Sachsen (1,300,000) über 3, und in Würtemberg(950,000) über 1 Proz. Vergleicht man die Zahl der in diesen vier Staaten beschäftigten Arbeiterinnen mit der Gesammtzahl der weiblichen Bevölkerung nach den zwei Altersklassen von 16—18 und von 18—25 Jahren, so stellt sich heraus, daß in Preußen bei einer Gesammtzahl der 16- bis 18jährigen weiblichen Personen von rund 690,000 über 4 Proz. zu den Fabrikarbeiterinnen gehören, in Bayern bei einer Gesammtzahl von 125,000: 2,5 Proz., in Sachsen bei einer Gefammtzahl von 75,000: 14, und in Würtemberg bei einer Gesammtzahl von 44,500 über 5 Proz. In der andern Alters- klaffe sind in Preußen von den 1,529,000 Frauen im Alter von 18—25 Jahren 3,5 Proz. in Fabriken beschäftigt, in Bayern von 290,500 Frauen über 2, in Sachsen von 166,500 etwa 11, in Würtemberg von 111,000 über 3,5 Proz. Von den sämmt- lichen weiblichen Arbeitern ist mehr als die Hülste, nämlich 128,500, in der Textilindusttie beschäftigt, und zwar über 63,000 in Preußen, etwa 12,000 in Bayern, über 30,000 in Sachsen, nicht ganz 8000 in Würtemberg, etwa ebenso viel in Baden, 700 in Hessen, 4500 in der mitteldeutschen und 1600 in der norddeutschen Staatengruppe. Die Cigarrenindustrie beschäftigt Ueber den gewerblichen Nothstand und die Staatshilse bringt die neueste„Provinzial-Correspondenz"„nach einer amt- lichen Denkschrift" folgende Artikel: I. Die seit dem Jahre 1873 eingetretene rückgängige Be- wegung, welche dem großen Aufschwung der gewerblichen Thätig- keit in Preußen gefolgt war und welche zunächst und Vorzugs- weise die Großindustrie, nach und nach aber auch das Klein- gewerbe in fühlbarster Weise ergriffen hatte, hat in den letzten Monaten in einzelnen Landestheilen entschiedene Nothstände her- beigeführt. In einigen vorzugsweise industriereichen Bezirken hat sich die Lage neuerdings besonders dadurch in erheblichem Maße verändert, daß der Steinkohlenbergbau, welcher bis dahin in schwunghaftem Betriebe und in steigender Förderung ver- blieben war und besonders in den Jahren 1875 und 1876 eine bis dahin nicht gekannte Höhe der Produktion erreicht hatte, sich vorzugsweise in Folge des ungewöhnlich milden Winters zu einer sehr erheblichen Herabminderung der Förderung genöthigt sah. Besonders wurde der westfälisch- stiederrheinische Berg- Werksbetrieb dadurch betroffen, in welchem die Förderung im Jahre 186» 50 Millionen Centner, im Jahre 1873 dagegen 322 Millionen und im Jahre 1876 sogar 357 Millionen Centner betragen hatte und bis zum November 1876 Ueberschichten ver- fahren worden waren, seitdem aber ein plötzlicher Rückschlag ein- trat, durch welchen bis Mitte Februar die Entlassung von 8000 Arbeitern herbeigeführt wurde und weitere Kündigungen in Aus- ficht genommen werden mußten. Die Staatsregierung hat den hierdurch entstandenen Verlegenheiten und'Bedrängnissen von vornherein ihre volle Aufmerksamkeit gewidmet. Von Seiten des Handelsministers wurden alsbald umfassende Anordnungen ge- troffen, um den entlassenen Arbeitern die Aufsuchung anderwei- tiger Erwerbsquellen zu erleichtern, zunächst durch Bewilligung billiger Eisenbahnfahrt, durch Unterstützung aus den Gewerks- kassen, durch Anstellung bei den Arbeiten der Staatsbahnen u. s. w. Für die einheitliche Leitung der Unterbringung wurde durch Concentrirung dieser Angelegenheit bei dem Oberbergamt Dortmund gesorgt. Auch den Regierungen wurde empfohlen, auf die Unterbringung der Arbeitsuchenden bei den Chaussee- insgesammt 34,000 Arbeiterinnen. Den 226,000 weiblichen Arbeitern stehen 566,500 männliche Arbeiter gegenüber, so daß der ganze in Rede stehende Theil der Fabrikbevölkerung sich zu 72 Proz. aus Männern und zu 28 Proz. aus Frauen zusammen- setzt. Die tägliche Arbeitszeit der Arbeiterinnen ist sehr ver- fchieden. Durchschnittlich beträgt die wirkliche Arbeitsdauer 10 bis 11 Stunden; doch scheint besonders in der Textilindustrie eine Verlängerung bis zu 13 Stunden nicht selten zu sein. Der Wochenlohn schwankt durchschnittlich zwischen 5 und 8 M., geht aber je nach den Verhältnissen, sowie nach dem Grade der Geschicklichkeit bis zu 2 M. herunter und bis zu 19 M. hinauf; in den Watten- und Kunstwollfabriken Berlins sollen die Ar- beiterinnen im Akkord wöchentlich selbst bis zu 24 M. verdienen. Die Erhebungen über die Verhältnisse der jugendlichen Fabrik- arbeiter haben ergeben, daß in den in Frage kommenden In- dustriezweigen nahezu 88,000 solcher jugendlichen Arbeiter be- schäftigt sind. Hiervon fallen auf Preußen 47,500, also mehr als die Hälfte der Gesammtzahl, und etwa 1,3 Proz. der durch die Volkszählung vom Jahre 1871 in diesem Staate ermittelten 2,500,000 Personen im Alter von 12 bis 16 Jahren, auf Bayern 5600 oder 1,3 Proz. der Gesammtzahl von 437,000, auf Sachsen 17,000 oder 6,5 Proz. von insgesammt 257,000, auf Würtem- berg 3000 oder 1,8 Proz. von 164,500 Personen des ent- sprechenden Alters. Von den jugendlichen Arbeitern gehören 24 Proz. der ersten Altersklasse— 12 bis 14 Jahre—, 76 der zweiten— 14 bis 16 Jahre— an, 60 Proz. sind Knaben und 40 Proz. Mädchen. In der Textilindustrie sind 34,000, aso nahezu 40 Proz. der gesammten jugendlichen Fabrikarbeiter beschäftigt, und zwar in Preußen 14,500(in den Bezirken Düffel- dorf 3900, Aachen 1900, Breslau 1050, Frankfurt, Liegnitz und Köln je 900), in Bayern 3100, in Sachsen 10,500(davon allein im Bezirke Zwickau nahezu 8000), in Würtemberg 1850, in Baden 2300, in den übrigen Staaten zusammen 1750. In den Berg- und Hüttenwerken sind 14,800 beschäftigt, in den Tabak- und Ciqarrenfabriken ungefähr die gleiche Anzahl. Von den in den Berg- und Hüttenwerken beschäftigten hat Preußen allein 80 Proz., Sachsen 9 Proz. aufzuweisen, auf die übrigen Staaten fallen zusammen nur 11 Proz. Anders gestaltet sich das Ver- hältniß betreffs der in Tabak- und Cigarrenfabriken verwendeten jugendlichen Arbeiter: von diesen fallen auf Preußen 43 Proz., auf Baden 24, auf Sachsen 15, auf Hessen 6, auf alle übrigen Staaten znsammen nur 12 Proz. Die Zahl der in den Fabriken befchäftigten Arbeiter(566500 Männer, 226000 Frauen, 88,000 jugendliche Arbeiter) beträgt 880,500. Die jugendlichen Arbeiter bilden davon den zehnten Theil. � Der Wochenlohn der Arbeiter im Alter von 12 bis 14 Jahren schwankt in sehr weiten Grenzen zwischen 1 und 9 M., der der zweiten Altersklasse in mcht weniger bedeutenden Abständen zwischen 1 M. 50 Pf. und 13 M. 50 Pf.; er ist durchschnittlich auf 3 M. für die erste und auf 5 M. für die zweite Altersklasse anzunehmen. Der höchste Lohn scheint den jugendlichen Arbeitern in den Ziegeleien gewährt zu werden." Nur einige wenige besonders augenfällige Fakta wollen wir aus obiger Stattstik hervorheben. Zunächst ist constatirt, daß die Fabrikanten in ausgiebigster Weise die Frauen und Kinder zur Fabrikarbeit herangezogen haben, so zwar, daß die Arbeit von 2 Männern(566,500 Männer, 226,000 Frauen, 88,000 jugendliche Arbeiter) gedrückt wird durch die Concurrenz einer Frau oder eines jugendlichen Arbeiters. Welche nachtheiligen Wirkungen aber die Concurrenz der billigen Frauen- und Kinder- arbeit auf den Stand der Löhne der erwachsenen männlichen Arbeiter ausüben muß und zwar zum Schaden der concurrirenden Frauen und Kinder selber, das beweisen die Hungerlöhne von 3 und 5 Mark und von 5—8 Mark, welche durchschnittlich wöchentlich den beiden Altersklassen der jugendlichen Arbeiter resp. den Frauen gezahlt werden. Um so besser freilich stehen sich die Herren Fabrikanten bei diesen erbärmlichen Arbeitslöhnen. Am ausbeutungsgierigsten haben sich die sächsischen Fabrikanten er- wiesen, denn fast immer ist es Sachsen, welches nach der obigen Statistik in den verschiedenen Fällen die höchsten Prozentsätze an arbeitenden Frauen und Kindern aufzuweisen hat. Nicht unbeachtet bleibe» darf ferner der Umstand, daß 67 Prozent der Fabrikarbeiterinnen verheirathet sind. Wer da weiß, welch' zer- setzenden Einfluß die Fabrikarbeit der Arbeiter-Frauen und -Mütter auf das eheliche und Familienleben des Proletariats ausübt, der wird uns beipflichten, wenn wir meinen, daß die Gegner der Sozialdemokratie angesichts obiger Zahlen alle Ur- fache hätten, von wegen der Beseitigung� der Familie und Ehe durch die Sozialdemokratie fernerhin zu schweigen. Thatsächlich wird durch die heutigen Arbeitsverhältnisse die Ehe auf- gehoben und die Familie beseitigt, und gerade die Sozial- demokratie ist es, der die schwere Aufgabe zufällt, die Jnsti- und Wegebauten und bei ländlichen Meliorationen hinzuwirken. Auf jede thunliche Weise wurde seitens der Staatsverwaltung dort und in allen anderen von dem Nothstände betroffenen Lan- destheilen Vorsorge getroffen, den entlassenen Arbeitern eine neue Thätigkeit zu verschaffen. Inwieweit von der gebotenen Gelegenheit überall Gebrauch gemacht wird, läßt sich noch nicht vollständig übersehen. Einstweilen steht es nicht außer Zweifel, ob der Bergmann in weitem Umfang gewillt sein wird, seine bisherige Thütgkeit mit Erdarbeiten zu vertauschen. Für die Beurtheilung der Lage ist jedenfalls von großer Bedeutung, daß seitens des Staates kaum jemals eine so um- fangreiche Bauthätigkeit entwickelt worden ist, wie in der letzt- verflossenen und gegenwärtigen Zeit. Im vorigen Jähre allein ist aus den der Eisenbahnverwaltung bewilligten Anleihen die Summe von 70 Millionen Mark verausgabt, und in den Monaten Januar und Februar d. I. abermals die Summe von 11 Mil- lionen überwiesen worden. Innerhalb sechs Wochen sind neuer- dings 66 Submissionen für Bauzwecke der Staatseisenbahnver- waltung ausgeschrieben worden. Es handelt sich dabei unter Anderem um 25 Millionen Kilogramm Schienen, 2 Millionen Kilogramm Kleineisenzeug, 621,000 Kilogramm eiserne Ueber- bauten zu Brücken, 270,000 Stück Bahn- und Wcichenschwellen, 5 Millionen Stück Mauersteine, 30,000 Kubikmeter Granitplatten, 146,550 Kilogramm Telegraphendraht, um Ausführung von 2,500,000 Kubikmeter Erdarbeiten u. s. w. Gegenwärtig hat die Verwaltung ferner noch die großartigen Brückenbauten bei Coblenz, bei Lauenburg über die Elbe und bei Bromberg über die Weichsel in Angriff genommen, daneben wird das laufende Jahr außerdem hohe Summen für den Eisenbahnbau erfordern, die begonnenen Hafenbauten werden fortgesetzt und die Betriebs- mittel für die neuen Bahnen zu einem beträchtlichen Theil zur Ausschreibung gelangen. Die Bezugsquellen der Staatsverwal- tung haben sich aber fast ausschließlich im Jnlande befunden. Jedenfalls hat die Thätigkeit der Staatsverwaltung die Krisis auf allen Gebieten wesentlich gemildert und dieselbe nicht in derjenigen Schärfe wie in anderen Staaten zur Erscheinung ge- langen lassen. Ii. Unter dem Druck des bestehenden Nothstandes und theil- weise unter starker Uebertreibuug desselben wird nun aber der ' tutionen der Ehe und Familie auf vernünftiger Basis wieder herzustellen. Und so haben denn die obigen Zahlen wiederum die Roth- wendigkeit dargethan, daß an Stelle der heutigen unhaltbaren Zustände baldmöglichst bessere und dauernde Zustände treten müssen. Und daß dies geschieht, dafür wird der Sozialismus sorgen. — Die Arbeitslosigkeitskeit im nördlichen Böhmen greift nach der„Gleichheit" so rapid um sich, daß die Bewohner mehrerer Dörfer,� welche fast durchschnittlich Glasmaler, Glas- schneider, Schleifer:c. sind, schon Monate lang keine Arbeit haben. Kommt es einmal vor, daß Glashandelsleute in Stein- schönau und Haida, welche von der Arbeit anderer schon fehr reich geworden sind, etwas machen lassen, so fft es doch nicht möglich, bei der anstrengendsten Arbeit das nothwendigste zum Lebensunterhalt zu verdienen. Dazu kommt noch, daß man den Glasschneidern, Malern, Kuklern ic., welche in die Categorie der Lohnarbeiter gehören, den Gewerbesteuerschein aufgebürdet, und da dieser nur von den Wenigsten bezahlt werden kann, fo reist der Steuerexecutor von Tetschen herum, um im Namen des Gesetzes den armen Leuten ihr Bischen Habe noch abzupfänden. — Der Schweizer Nationalrath erledigte am 13. ds. die zwischen ihm und dem Ständerath bestehenden Differenzen über das auch von uns schon besprochene Fabrikgesetz. Es kamen zu Artikel 7 zwei Zusätze:„Der Fabrikbesitzer ist verpflichtet, über die gesammte Arbeitsordnung, die Fabrik- Polizei, die Bedingungen des Ein- und Austrittes, die Ausbezahlung des Lohnes und über die Aufrechthaltung der guten Sitten und des öffentlichen Anstaudes(letzterer Zusatz vom Walliser Montheys beantragt) eine Fabrikordnung zu erlassen. Wenn in einer Fabrikordnung Bußen angedroht werden, fo dürfen dieselben die Hälfte des Taglohns des Gebüßten nicht übersteigen. Die verhängten Bußen sind im Interesse der Ar- beiter, namentlich für Unterstützungskafsen zu verwenden. Lohn- abzüge für mangelhafte Arbeit oder verdorbene Stoffe fallen nicht unter den Begriff Bußen." Ebenso wurde bei Art. 8 an der vom Ständerath gestrichenen Bestimmung festgehalten, daß, bevor eine Fabrikordnung durch die Regierung genehmigt wird, den Arbeitern Gelegenheit geboten werden soll, sich über dieselbe auszusprechen. Bei den Bestimmungen über den Normalarbetts- tag, die Sonntags- und die Frauenarbeit erfolgte Zustimmung zum Ständerath, der übrigens hier mit seinen Beschlüssen von den ersten des Nationalrathes nur unwesentlich abwich. Bei dem Kindcr-Arbeits-Artikel wurde der Ausdruck„Confirmanden- Unterricht" durch„Religionsunterricht" ersetzt, für gewisse In- dustrien, wie Glasfabrikation:c., sowie für solche, die nur perio- disch betrieben werden, die Zulassung der Kinder zur Arbeit vor dem zurückgelegten 14. Altersjahre so wenig gestattet wie für die übrigen Fabriken und erklärt, daß sich der Fabrikbesitzer nicht mit Unkenntniß des Alters seiner Arbeiter oder des Unter- richts, welchen dieselben besuchen, entschuldigen könne. Das ganze Gesetz wurde mit 77 gegen 11 Stimmen genehmigt. — Sozialismus in China. Mehr oder minder findet man die sozialistische Bewegung bei allen Völkern. In China ist dieselbe, wenn auch wenig öffentlich, so doch sehr ausgebildet. Ueber ganz China ist eine geheime sozialistische Gesellschaft ver- breitet. Professor I. Neumann macht darüber folgende An- gaben:„Die, Bruderschaft des Himmels uud der Erde- spricht es unumwunden aus, daß sie sich vom höchsten Wesen dazu be- rufen hält, den furchtbaren Contrast zwischen Reichthuni und Armuth aufzuheben. Die Inhaber der irdischen Macht und des Vermögens sind nach ihrer Ansicht unter denselben Ceremonien in die Welt gekommen und gehen auf dieselbe Weise hinaus wie ihre betrogenen Brüder, die Unterdrückten, die Armen. Das höchste Wesen wolle nicht, daß Millionen zu Sklaven einzelner Tausende verdammt werden. Vater Himmel und Mutter Erde haben nie und niemals den Tausenden ein Recht gegeben, das Eigcnthum der Millionen Brüder zur Befriedigung ihrer Ucppig- keit zu verschlingen. Den Großen und Reichen war der Besitz ihres Vermögens vom höchsten Wesen nie als Sonderrecht ver- pachtet; es besteht vielmehr in der Arbeit und in dem Schweiße ihrer Millionen unterdrückter Brüder. Die Sonne mit ihrem strahlenden Antlitz, die Erde mit ihren reichen Schätzen, die Welt mit ihren Freuden ist gemeinschaftliches Gut, welches zur Bestreitung der Bedürfnisse von Millionen nackter Brüder aus den Händen der Tausende zurückgenommen werden muß. Die Welt soll endlich einmal von allem Druck und Jammer erlöst werden; dies muß mit Vereinigung angefangen, mit Muth und Kraft fortgesetzt und vollendet werden. Der edle Same der Versuch gemacht, den Staatsgewalten die Schuld an dem Roth- stände zuzuschreiben und dem Staat gegenüber ein sogenanntes Recht auf Arbeit in Anspruch zu nehmen. In diesem Sinne haben die Sozialdemokraten in Berlin und anderwärts Beschlüsse gefaßt und dieselben zur Kenntniß der Regierung gebracht. Dieser Anspruch und die darauf begründeten Agitationen fordern die Staatsregierung zur größten Vorsicht bei ihren weiteren Schritten auf. Ein Recht auf Arbeit gegenüber dem Staat bei Ausbruch einer geschäftlichen Krisis, wie sie in jedem industriell höher entwickelten Lande von Zeit zu Zeit in bald größerem, bald geringcrem Umfange eintritt, ist entschieden nicht anzuerkennen. Die Anwendung außerordentlicher Maß- nahmen, wie die Ausführung von Bauten, welche andernfalls überhaupt nicht oder doch zu ganz anderer Zeit in Angriff ge- nommen würden, müssen in hohem Maße bedenklich und ge- fährlich erscheinen. Sie würden sehr bald Ansprüche an den Staat hervortreten lassen, welchen derselbe in keiner Weise ge- nügcn könnte. Der schon jetzt laut gewordene Ruf nach Um- gestaltung der ganzen bestehenden sozialen Ordnung würde nur um so stärker ertönen, je mehr die Regierung unter Aufgeben ihrer Grundsätze und scheinbar unter dem Drucke der in Volks- Versammlungen gefaßten Resolutionen sich nachgiebig erwiese. Die Staatsregierung wird allerdings die geplanten und be- willigten Bauten eifrig fortsetzen; hierzu sind die Weisungen ergangen, aber jede Ueberstürzung würde auch hier vom Uebel fein, weil bei der Unsicherheit über die Dauer der Krisis es sich nicht empfiehlt, die gesammte Bauthätigkeit auf ein Jahr zusam- menzudrängen. Es würde dies auf's Neue ungesunde Zustände, Lohnsteigerungen u. s. w. zur Folge haben, während in den folgenden Jahren beim Mangel weiterer Arbeiten der Sturz um so sicherer sein würde. Es muß auch hier auf eine Reserve Bedacht genommen werden, welche auch für spätere Zeiten die Fähigkeit zur Hilfe darbietet. Außerdem wird nicht außer Augen zu lassen sein, daß in erster Linie nicht der Staat, sondern die Gemeinden und die weiteren Communalverbände dazu berufen sein würden, bei eintretenden Nothständcn Veranstaltungen zur Unterstützung der Nothleidenden zu treffen. Die Communen sind auch besser im Stande, mit der erforderlichen Beschleunigung Zweckentsprechendes zu leisten, da sich in den engen Kreisen das Bruderschaft darf nicht unter den? Unkraut erstickt werden; viel- mehr ist es Pflicht, das Alles überschattende Unkraut zum Vor- theil des guten Samens zu vernichten. Die Aufgabe ist freilich /, Uhr, im Saale des Hrn. Kuhlmann,. Altemünze 22: Oeffentliche Arbeiterversammlung. Tagesordnung: Vortrag. Verschiedenes. Referent Herr Kühn aus Osnabrück.(60 Um recht zahlreiches Erscheinen ersucht P. Krowiarz. Den geehrten Abonnenten des„Vorwärts" in Kleinzschocher- zur Notiz, daß ich vom 1. April an Bestellungen auf den„Vor- Wärts" übernehme. Franz Trost, Hauptstraße Nr. 10. Äbonnemtnts-Einladlmg pro 2. Quartal 1877. Die Neue Welt. Jllustrirtes Unterhaltungsblatt. Wöchentlich 1'/, Bogen. Preis vierteljährlich Mk. 1,20. In Heften st 30 Pfg. II. Jahrgang. Auflage über 33,000. Jede ZZuchhandtung und Nostanstatt nimmt ZZeftessungen an. Bei Postabonnements wolle man sich auf die Zeitungspreisliste 1875, Seite 64, Nr. 2577 berufen.— Heftlicferungen können bei der Post nicht bezogen werden.— Für Kreuzbandjendungen innerhalb des deutsch-österreichischen Postgebictes berechnen wir incl. Porto per Quar- tal 1 M. 60 Pf. Für Hefte oder Einzelnummern bitten wir bei Be- stellung den Betrag in Briefmarken beizulegen. Die Leser unserer Parteiblätter machen wir darauf aufmerksam daß zur Einführung der„Neuen Welt" „Jllustrirte Prospekte" gratis versandt werden, welche ein Verzeichniß deS Inhalts der ersten Nummer von 1877 und Jllustrationsproben enthalten. Die Verbreitung der Prospekte in Versammlungen, Vereinen, Werkstätten, Wirthschasten und Familien wird den Gesinnungsgenossen alS bestes Agitationsmittel dringend an'S Herz gelegt. Bei Bestellung ist die Zahl deS Bedarfs und genaue Adresse anzugeben. Plakate zum Aushängen in öffentlichen Lokalen und Sammelliste« stehen zu Diensten. Die Genossenschastsbuchdruckerei. Leipzig, Färberstraße 12/11. Die Parteipreffe wird um Gratis-Abdruck dieser Annonce ersucht. „Der arme Konrad" Kalender für 1877 ist brochürt vergriffen. Nur noch gebunden zu haben. Die Expedition des„Borwirtt". I. in Kirchhain N.-L.: Haben Sie das Schreiben vom 30. De- zcmber, sowie die Kreuzbandsendung vom 27. Februar erhalten. Auf Ersteres ist bis jetzt keine Antwort hier eingegangen. D. Hamburg. Bis spätestens Ende März a. e. müssen alle Rückstände auf Schriften, Neue Welt- u. Vorwärts- Abonnements regulirt sein, dafern nicht Einstellung weiterer Lieferungen erfolgen soll. Inventur und Bücherabschluß, sowie die Nothwendigkeit eigene Ver« pflichtungen rechtzeitig zu erfüllen, machen dieses Verfahren nothwendig. Severatmahnungen werden wir also nicht mehr erfolgen lassen. Die Expedition des Vorwärts«. Genossenschaftsbuchdruckerei. Verantwortlicher Redakteur: W. Hasenclever in Leipzig. Redaktion und Expedition Färberstraße 12/11. in Leipzig. Druck und Verlag der GenoffenschaftS buchdruckerei in Lt'pziK