erscheint in Leipzig «ittm-ch. Freitag, Sonata». AbonaclncntsprciZ «kr ganz Teu-ichland 1 M. S« Ps. pro Quartal. MonatS-Abonnement» Werden bei allen deutichen Poftanstalten mg den 2. und 3. Mona», und auf den U. Monat besonder» angenommen;«a Nnigr. Sachsen und Herzogth. Sachsen- fgUenburg auch aus den Iren Monat de» Quartals ir St Psg. Inserate »rtr. Bersammlungen pr. Vetitzeile 10 Ps., Vetr PlNvatangelegenbeitm und Feste pro Petitzeile 30 Ps. VorVärts Bekellunzen nehmen an alle Postanstalten und Buch» Handlungen de» In- u. Auslände». Filial- Expeditionen. Niw-Dorl: So».- demokr. Kmossen- schastSbuchdruckerci, ISt IllllrlSxo Str. Philadelphia: P. Haß,«so North Sri Street. I. Boll, 1129 Charlotte Str. ftodolen N.J.: F. A. Sorge, 21» Washington Str. Chicago: A. Lansermann, 7t Ctyhourne»»». San Franzisco: F. Entz, 413 0'�»rreU Ltr. London W.: C. Henze, 8 New'ite- Goldeo Square. Kentrat Hrgan der Sozialdemokratie Deutschlands. Nr. 110. Mittwoch, 18. September. 1878. Älionnements- Einladimg. Mit dem 1. Oktober 1878 beginnt ein neues Quartal, und fordern wir deshalb zu zahlreichem Abonnement auf das wöchent- lich dreimal erscheinende Parteiorgan auf. Reichseisenbahnen und dadurch Verlust des Einnahme- und Ausgabebewilligungsrecht des Reichstags. Dies ist der drohende Hintergrund des„lediglich" gegen den Sozialismus gerichteten Gesetzes. Ein solcher Verlauf der inneren Angelegenheiten Preußen Der Abonnements-Preis bei allen deutschen Postanstalten be- Deutschlands bietet aber auch die einzige Möglichkeit, das System trägt 1 Warst 00 M. pro Quartal für ganz Deutschland ohne Bismarck noch einige Jähre lang ausrecht zu erhalten- dies Zustellgebühr o i ftelfj der Reichskanzler selbst, der deshalb auch nicht vor einem Alle soliden Buchhandlungen des In- und Auslandes nehmen Bußgange nach Canosfa und einer zweiten Reichstagsauflösung ÄölHtttLftiLftlA entgegen. �utücrfuitecit. Denjenigen Abonnenten, welche das Blatt von uns direkt Jä der„Knospen- und Blüthezeit" der Bismarckischen Aera per Kreuzband beziehen, wird dasselbe in folgender Weise be- scheute man äuch�i>cht�zuruck vor energischen� Mttteln� als Bismarck im Sattel„Germanias" festzusitzen glaubte, behandelte man die äußeren und die inneren Fragen dilatorisch, von Fall zu Fall; jetzt wo„Germania" manchmal ungemüthlich und wild wird ..........» v.w...-„v, und den schweren, lästigen Reiter abzuwerfen droht, greift der- für die Schweiz, Serbien, Belgien, Skandinavien, Italien, selbe wieder zu Peitsche und Äporn, um den Ritt zu vollenden. die Niederlande, Großbritannien, Rumänien, Portugal, Ob„Germania sich Wetter bandigen lasten wird. das Frankreich, Spanien, Türkei und Vereinigten Staaten gezüchtigte Roß dem Retter noch gar aus der Hand fressen von Amerika bei wöchentlich dreimaliger Zusendung �lrd.. ,,.. � a Ob der erste Peitschenhieb schon genügt? Ob erst die Sporen die Lenden blutig reißen müssen? Auf alle diese Fragen können lediglich die Herren Ben- nigsen und Lasker die genügende Antwort geben. Möge!die Antwort ausfallen, wie sie wolle, für uns ist dieselbe verhält- nißmäßig gleichgültig.--- �,,„.,., Wohl aber sei wiederholt erwähnt, daß eine nochmalige �vil dem Zeltullgskatalog steht der„vorwärts ��ler> Ablehnung des Sozialistengesetzes Nr. 4132, Seite 110. fraglich, weil aussichtslos, nach Annahme desselben aber Wir fordern unsere Parteigenossen und Freunde auf, für sicher bevorsteht. zahlreiche neue Abonnements Sorge zu tragen. Die Zeiten sind.--- ernst und schwer, sie fordern zur treuesten und energischsten � � des Ausnahmegesetzes rechnet: für Deutschland, Ungarn, Helgoland und Luxemburg bei wöchentlich dreimaliger Zusendung 3 Mark pr. Quartal; bei wöchentlich einmaliger Zusendung 2 Mark 30 Pf.; 4 Mark, wöchentlich einmal 2 Mark 50 Pf. Couvertsendungen innerhalb des deutschen Postgebiets incl. Oesterreich- Ungarn, Luxemburg und Helgoland wöchentlich dreimal 10 Mark pr. Quartal, wöchentlich! einmal 4 Mark 80 Pf. pr. Quartal. Der Abonnements-Betrag ist bei Bestellung einzusenden. Pflichterfüllung gebieterisch auf. Leipzig. Expedition des „Vorwärts' Färberstraße 12. II. Nochmalige Auslösung des Reichstags. Wir haben früher schon die Ansicht ausgesprochen, daß Fürst Bismarck den jetzigen Reichstag nochmals auflösen würde, und zwar nicht allein dann, wenn derselbe das Ausnahmegesetz verweigere, sondern erst recht dann, wenn er es annehme. An dem Ausnahmegesetz gegen die Sozialisten ist Fürst Bis- marck gegenwärtig weniger gelegen; seine Steuerreformen beschäftigen ihn bedeutend mehr und zu diesen Steuerreformen wird die Majorität dieses Reichstags seine Zustimmung unter keinen Umständen geben, da dieselben allzuscharf in die bestehen- ven liberalen wirthschaftlichen Verhältnisse einschneiden. Gegenwärtig mehren sich auch schon die liberalen Stimmen, welche unserer Ansicht beitreten. Die drohende Gefahr fängt an, selbst die durch Selbstkasteiung stumpf gewordenen liberalen Sinne zu schärfen. Eine Auflösung nach der Verwerfung des Sozialisten- gesetzes hat nämttch viel geringere Ausficht, eine conservatioe Majorität zu erzielen, da die vorhandenen Mittel schon durch den Gebrauch abgestumpft sind und die reaktionären Behörden kaum schärfer„arbeiten" können, um Bismarckische Wahlen her- beizuführen, wie sie es schon gcthan haben, als eine Auflösung nach Annahme des Gesetzes, wodurch dann die Regierung neue Waffen auch gegen den Liberalismus in die Hände be- kommt. Nehmen wir also an, die Ausnahmegesetzvorlage ist in seinen wesentlichsten Punkten durch Beihilfe der Liberalen angenommen worden. Der jetzige Reichstag tritt zu seiner ersten ordentlichen Session im Februar 1879 zusammen. Fürst Bismarck legt dem- selben ein Tabakmonopolgesetz, ein Reichseisenbahngesetz:c.:c. vor. Die Liberalen gerathen in sittliche, das heißt: Geldbeutel-Ent- rüstung, das Privat-Eigenthum ist in Gefahr, sie drohen Bismarck mit dem Ausnahmegesetz, Bismarck lächelt spöttisch: „das Ausnahmegesetz wird schon seine Wirkung thun!"— Der Reichstag verwirft das Tabaksmonopol, das Reichseisenbahnge- setz:c.-c.; Bismarcks Antwort lautet: Auslösung. Jetzt tritt das Ausnahmegesetz in Wirkung. Ueberall da, wo der Sozialismus größeren Anhang hat, ist bekanntlich die übrige Bevölkerung liberal gesinnt. Es wird— natürlich nur gegen die Gefahren, welche der Sozialismus beut— der Be- iagerungszustand in Berlin, in Hamburg und Holstein, im Königreich Sachsen, in Heffen-Darmstadt, in der Pfalz und in Baden proklamirt und die parlamentsbedürftigen Libe- ralen werden mit den Sozialisten„an die Wand gedrückt". Der j Sozialdemokratie schadet ein gewaltsames Fernhalten vom Zu den Äiotiven des Ausnahmegesetzes gegen den Sozialismus. In unserer heutigen Nummer bringen wir den Schluß der Motive, die der deutsche Bundesrath seinem famosen Erdrosse- > lungsgesetze beigefügt hat. Ucber diese Motive wollen wir uns um so weniger des Weiteren auslassen, weil wir bei Besprechung des Gesetzes selbst die damals allerdings noch nicht bekannten Motive genügend mit gewürdigt haben, und weil zu der Zeit, in welcher dieses Blatt an die Leser gelangt, der Reichstag selbst schon wenigstens ein vorläufiges Urtyeil gefällt haben wird. Einige Punkte aber möchten wir besonders hervorheben. Die Motive enthalten folgenden Satz in Bezug auf die ge- plante Unterdrückung von Zeitungen: „Es wird sich zunächst um solche Zeitungen und Zeitschriften handeln, welche sich selbst als Organe der Sozialdemokratie be- zeichnen, wie der in Leipzig erscheinende„Vorwärts", sowie um diejenigen, welche in diesen Organen als sozialistische Partei- blätter anerkannt und empfohlen sind." Also zunächst soll dem„Vorwärts" und den bekannten sozialistischen Blättern der Hals umgedreht werden, nachher aber kommen die„Volkszeitung", die„Frankfurter Zeitung", die „Vossische Zeitung", die„Magdeburgische Zeitung" zc. jc. an die Reihe; ob man z. B. den„Hamburgischen Correspondent", der allerdings in bedingter Weise für das Ausnahmegesetz plaidirt, aber sonst allerlei sozial-politische Schrullen besitzt, am Leben lassen wird, das wissen allein die Götter und vielleicht Herr von Bismarck. Wenn man aber nach einer Reichstagsauflösung solche allgemeine Halsumdreherei der liberalen Zeitungen verüben würde, so wäre das gar kein schlechtes Mutel, um eine bis- marckische„Reformpartei" zu bekommen. Dann heißt es in den Motiven, daß die Ausnahmegesetze allein die sozialistische Bewegung nicht zu bannen vermöchten, die Mithilfe der bürgerlichen Elemente, die Diskussion der sozialen Frage k. jc. seien nebenbei auch erforderlich. Ganz treffend sagt dazu ein liberales Blatt:„Mit wem soll man denn dis- kutiren, wenn den sozialistischen Gegnern der Mund verstopft worden ist, wenn in den Versammlungen und in der Presse der Sozialismus zu verbotenen Thema's gehört?" Vollständig aber lassen die Motive auch jegliche Anregung vermissen, um die eigentlichen Ursachen der jetzt so hochgehenden sozialen Bewegung in Deutschland zu ergründen resp. zu heben. Von dem Gründerthum, von der Ueberproduktion, ferner von Vorschlägen zur Linderung der materiellen Roth des arbeitenden Volkes— kein sterbendes Wort! Polizei, Polizei, Unterdrückung, Verbot, Gefängniß, Ausweisung, Zerstörung des Privateigen- thums(von Seiten der Polizei), das sind die einzigen Linde- rungsmittel, welche die deutsche Regierung dem deutschen Volke darbietet! Dr. R. Meyer schreibt darüber aus Paris in einem Briefe daß die aus dem Lichte der Oeffentlichkeit verdrängte sozial- demokratische Agitation um so nachhaltiger und gefährlicher im Geheimen würde fortgeführt werden. Ueber dieses schwerste Bedenken setzen sich die Herren Verfasser der Motive leichtherzig mit den Worten hinweg:„Es läßt sich mit Grund bezweifeln, daß letzteres in erheblich stärkerem Maße geschehen werde, als es schon gegenwärtig der Fall ist."— Mit solchem Zweifel ihre Besorgnisse erschüttern zu wollen, ist winde- stens naiv. Die„Frankfurter Zeitung" urtheilt über die Motive in fol- gender Weise: „Zu begründen vermögen die Motive das Gesetz weder im Allgemeinen, noch im Besonderen, dagegen erklären sie dasselbe mit einer Naivetät, die geradezu staunenerregend ist. Wir hören da das Geständniß, die Repression auf dem Gebiete der Presse und des Vereinswesens, wie sie theilweise wenigstens durch die moderne Gesetzgebung begründet ist, reiche nicht aus gegen die das sozialistische Propaganda, vielmehr bedürfe er zur Einschränkung derselben des Präventivsystems. Also eine Bankerotterklä- rung des modernen Staates, der sich etwas zugute darauf gethan hat, mit jenem System allmählich und für immer ge- krochen zu haben. Dann erfahren wir— und stimmen dem vollständig bei— daß es nicht thunlich ist, die Handhabung des vorgelegten Ausnahmegesetzes in die Hand der Gerichte zu legen, daß es sich dabei„recht eigentlich" um eine Aufgabe der Polizei handelt.„Die in Betracht kommenden Fragen"— so heißt es wörtlich—„sind weniger von juristischen als von poli- tischen Gesichtspunkten aus zu beurtheilen, und eben deshalb wird auch die Beurtheilung und Entscheidung derselben nicht richterlichen, sondern politischen Organen zu übertragen sein." !Wir empfehlen diesen Satz den Liberalen zum Nachdenken; er giebt ihnen über den Rechtsschutz, den nach ihrer Ansicht der Entwurf gewähren soll, die denkbar beste Aufklärung. Und da- bei exemplifiziren die Motive auf das französische Gesetz gegen die Theilnahme an der„Internationalen", das jeden einzelnen Fall vor den— ordentlichen Richter verweist!" Der„Frankfurter Beobachter" aber wendet sich gegen die Behauptung, daß die sozialistischen Lehren oder gar die sozia- listische Ägiration zwei Kaisermörder hervorgebracht habe, mit großer Schärfe: „Wäre diese Behauptung richtig, so könnte man ohne Wei- teres den Glauben an die Zukunft des deutschen Reiches auf- geben; denn ein Staat, in welchem die Anhänger von zum Meuchelmorde führenden Lehren bereits eine hübsche Anzahl von Vertretern im Parlamente haben, ist so gut wie verloren und kann nicht durch kleine Mittel, wie das vorliegende Ausnahme- gesetz es ist, gerettet werden. Glücklicherweise ist es nicht so. In der gesammten Arbeiterbevölkerung Deutschlands, die ja bereits zum allergrößten Theil sozialdemokratischen Anschauungen huldigt, herrscht im Durchschnitt nichl mehr und nicht weniger Schlechtig- keit, nicht mehr und nicht weniger Hang zum Bösen, als sie auch in den höheren Klassen zu finden sind, wie denn die Geschichte aller Länder und Völker unumstößlich bewiesen hat, daß, wenn eine Epoche ganz besonders verderbt, die unteren Klassen niemals der größere Theil der Schuld hiervon trifft. Die Sozialdemokraten von heute sind, kurz gesagt, ebensowenig die Mitschuldigen der Mörder Hödel und Nobiling, wie im Jahre 1866 die Behauptung gegen die Frankfurter Richter und die Frankfurter Bevölkerung begründet war, daß sie die Spießgesellen der Mörder Auerswald's und Lichnowski's gewesen seien, oder wie jemals die amtliche Behauptung hat erwiesen werden können, daß Frankfurt„im Kriege gegen Preußen" befindlich gewesen sei und deshalb mit Brandschatzungen unerhörter Art, sowie schließ- lich mit„Eroberung" bestraft werden mußte. Genau dieselbe Anklage, wie sie heute vor dem Reichstag zu Berlin gegen die Sozialdemokraten erhoben wird, hat 1821 bei Gelegenheit der Ermordung des Herzogs von Berry die ultraroyalistische Partei gegen den Minister Deeazes erhoben und die Geschichte hat dar- über dasselbe Urtheil gefällt, das sie den jetzigen Behauptungen von der Urheberschaft der beiden Attentate zu Berlin zu Theil werden lassen wird." Wir haben bei Glossirung der Thronrede schon erklärt, daß die Behauptung der deutschen Reichsregicrung, wir seien Kaisermörder, gar nichts bedeute, so lange sie die Beweise für ihre grundlose Behauptung schuldig bliebe. Im Uebrigen sehen unsere Leser, daß von allen anständigen Leuten, ebenso wie das Gesetz auch die äußerst schwächlichen Motive verurtheilt werden. Reichstage nichts— die Aufklärung des Volkes�, diese„Unter- an die„Germania" recht treffend und führt aus, daß alle ver- grabungsarbeit" geht dabei ebenso rüstig fort, aber die vereinigten nünftigen Sozialpolitiker, auch die monarchisch gesinnten, nicht Liberalen haben dann wiederum 50— 60 Sitze an die Conserva- für Zwangs- und Polizeimaßregeln, sondern lediglich für refor- tiven verloren— und Bismarck, der seinen Frieden mit Rom motorische Hilssmaßregeln zur Hebung der gedrückten Lage des gemacht haben wird, erhält für seine Steuerreformvorschläge Arbeiterstandes sich erklären könnten. Er bezieht sich bei seinen außer seinen 180 conservativen Mamelucken nach 30—40 Cen- Ausführungen auf den Geheimen-Rath Wagner, aus den Pro- trumsmänner, die lediglich bis jetzt Roms halber in der Oppo- fessor Ludwig von Stein in Wien und auf den französischen fition stehen, andernfalls aber reaktionär bis zum Exceß sein Gelehrten Le Play zu Paris. würden. Allerdings werden 60 bis 70 Centrumssitze dauernd Selbst die„Vossische Zeitung", die bis jetzt blinde Anhän- der Opposition verbleiben, weil das katholische Volk in den meisten cleriealen Kreisen em gewichtiges Wort mitspricht und weil auch eine Anzahl Abgeordneter des Centrums wenigstens mit einem Tröpflein demokratischen Oels gesalbt sind.--- Das Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie, welches in ihrem innersten Wesen durch dasselbe niemals getroffen wer- den kann, hat dann seinen eigentlichen Zweck erreicht: Feststellung eines dauernden Militäretats, Erhöhung der indirekten, das Volk bedrückenden Steuern, Tabaksmonvpol, gerin des kisser faire, laisser aller war, verändert Angesichts der drohenden Ausnahmegesetze ihre Haltung und) klagt die preußisch-deutsche Regierung an,„daß sie in der ganzen langen Zeit, seitdem die sozialdemokratische Krankheit an uns frißt und zehrt, noch nichts, auch noch nicht das Allergeringste, zur organischen Heilung gcthan oder auch nur geplant hat". Ein anderes liberales Blatt hebt einen weiteren Punkt hervor und schreibt: „Bekanntlich ist von sehr vielen Seiken betont worden, Sozialpolitische Uebersicht. Berlin, 13. September. Die Katastrophe des„Großen Kurfürsten" vor dem Reichstag. Gleich nach Zusammentritt des Reichstags brachte der nationalliberale Abgeordnete für Bremen, Herr Mösle, eine zahlreich aus verschiedenen Fraktionen unterstützte Int er- pellation ein, also lautend: „Obgleich seit dem Zusammenstoße der Panzerschiffe„König Wilhelm" und„Großer Kurfürst", welcher am 31. Mai d. I. bei Folkestone stattgefunden hat, bereits mehr als drei Monate verflossen sind, ist über die Ursache dieses beklagenswerthen Un- falls, außer dem ersten Bericht des Geschwaderchefs vom Tage des Unfalls selbst, keine amtliche Kundgebung erfolgt. Da es aber von höchstem Interesse ist, Aufklärung hierüber zu erhalten, gestattet sich der Unterzeichnete an den Herrn Reichs- 'kanzler die Anfrage zu richten: 1. Sind die Ursachen dieses Unfalls bereits ermittelt, und eventuell welches sind dieselben? 2. Sind bereits Maßnahmen ergriffen, um der Wieder- holung solcher Unfälle nach Möglichkeit vorzubeugen, und eventuell welches sind dieselben?" Heute nun stand die Interpellation auf der Tages- ordnung. Nach Erledigung der nöthigen Formalien, und nach- dem der Chef der Admiralität, von Stosch, sich zur sofortigen Beantwortung bereit erklärt hatte, ergriff der Interpellant das Wort. Herr Mösle entledigte sich seiner Aufgabe so ungeschickt als möglich. Zu sagen: die Opfer der Katastrophe seien„todes- muthig" versunken, und die Gefahren der See durch die Redens- art:„das Wasser hat keine Balken" zu illustriren, rst mindestens geschmacklos; und angesichts der furchtbaren Folgen blos von „großen Bersehen" bei Leitung des Panzergeschwaders und des„Großen Kurfürst" im Besondern zu reden, ist mindestens schwach und ängstlich. Neue Momente erwähnte Herr Mösle nicht; im Gegentheil er verschwieg oder vergaß Manches, was nothwendig hätte erwähnt werden müssen, z. B. die geringe Distanz, in welcher die Schiffe des Panzergeschwaders hinter- und nebeneinander segelten. Der Chef der Admiralität, Herr von Stosch, antwortete sehr erregt und sehr unlogisch.„Er ist sehr dankbar für die ihm gebotene Gelegenheit, Alles aufzuklären"— klärt aber nichts auf, und zeigt seine Dankbarkeit durch eine höchst gereizte Diatribe über die„Angriffe", welche gegen ihn gerichtet worden seien, von denen jedoch Niemand etwas bemerkt hat. Er fühlt seine ungünstige Position, indem er nur eine„gewisse Rechtfertigung" versucht. Die technischen Fragen hätten die Admiralität lange beschästigt, indeß sei doch eine Anklageschrist fertig geworden, die jetzt vor dem Kaiser liege. Dieselbe könne er nicht mit- theilen,— das sei schon durch das Preßgesetz verboten(!), und er dürfe das Urtheil des Gerichtshofs nicht beeinflussen. Und nun begann ein heftiger Ausfall gegen die Presse, die ihn persönlich für das Unglück verantwortlich gemacht(was unseres Wissens auf Selbsttäuschung des Hrn. v. Stosch beruht) und„sich des Unglücks mit einer Leidenschaft bemächtigt habe", die Herrn von Stosch sehr räthselhaft und unangenehm, nach gewöhnlichen Begriffen aber sehr natürlich und berechtigt war. Ganz sonderbar klang die Klage, daß, nachdem die Marine früher die allgemeinste Anerkennung gehabt, jetzt„mit Einemmal die Sache umgekippt' sei. Er erging sich hierauf in Klagen über alles Mögliche und Unmögliche. Die deutsche Marine sei in besonders ungünstiger Lage, sie solle leisten, was sie nur bei äußerster Anspannung zu leisten im Stande sei; man könne keine guten Marineoffiziere bekommen, v'ele der sich zum Dienst Meldenden seien„Baga- Kunden"(Spitzbuben in Waffen?); an Geld habe es der Reichstag zwar nicht fehlen lassen, aber es sei zu viel verlangt worden und in zu wenig Zeit. Kurz eine Jeremiade, wie sie kläglicher nicht gedacht werden kann; der Eindruck auf den Reichstag war deprimirend im höchsten Grad— es klang fast wie der Grab- gejang der deutschen Marine. Auf den Kern der Sache ging Herr von Stosch nicht ein: mit Ausnahme der dunkeln Beschul- digung:„wenn die Offiziere den Kopf verlieren, kann man es der Mannschaft nicht übel nehmen, wenn sie ihn auch verliert", und mit Ausnahme der Thatsache, daß das Leck des„Großen Kursürst" ursprünglich nicht so groß war, als das des„König Wilhelm", erfuhren ww absolut nichts Neues. Auf die Havariecommission, welche eine Unter- suchung über die Katastrophe geführt, war der Chef der Ad> miraliiät nicht gut zu sprechen; er fand den Bericht der Com- Mission„zu subjektiv". Auf Antrag Häncl's beschloß das Haus in eine Debatte ein- zutreten, und nahm Hänel selbst sogleich das Wort. Er sprach lüß und fließend wie immer, behaglich am Tonfall seiner gc rundeten Perioden sich labend. Ein loyaler Hinweis auf die tieferschüttcrnden Ereignisse, welche die Aufmerksamkeit des deut- schen Bolks von dem Untergang des„Großen Kurfürst" ab- gelenkt, leitete den Redeerguß würdig ein. Obligate Schmeiche- leien, mit denen die Marine, der„Liebling" und„Nestling" des deutschen Volks überschüttet wurde, träufelten zu einem Shrup- brei zusammen, in welchen dann, ohne Gefahr, den Verdacht reichsseindlicher Gesinnung zu erwecken, einige bittere Wahrheiten eingebrockt werden konnten. Statt die Presse anzuklagen, habe der Chef der Admiralität im Gegentheil alle Ursache, mit ihr zufrieden zu sein; die„Ueberstürzung" in der Marine verrathe ein falsches System; das Gerücht sage, Herr von Stosch sei ein Freund sehr naher Distanzen beim Segeln der Geschwader; das Volk habe ein Recht auf vollste Mitteilung der Details; jeden- falls sei es gut, wenn die„subjektiven Urtheile" der Havarie- commissen veröffentlicht würden u. s. w. Den Schluß bildete die direkte Anfrage, ob der Chef der Admiralität alles Material dem Reichstag vorlegen wolle. Herr von Stosch, der neben der Redncrbühnc stehend den Auisührungen Hänel's zugehört und namentlich gegen Ende durch Geberden und Mienen die heftigste Aufregung zu erkennen gegeben hatte, replicirte: er sei nicht verpflichtet, die gewünschte Auskunft zu ertheilen; die Marine könne nicht von der öffentlichen Meinung abhängig sein, das sicherste Mittel, gar nichts zu thun, sei: sich durch Majoritäten bestimmen zu lassen(ein Ausfall, der leb- Haftes Murren Hervorries); die Distanzen, in denen die Schiffe zu segeln hätten, seien genau vorgeschneben; was ihn persönlich angehe, so sei er allerdings der Ansicht, daß die deutsche Marine die ungünstige Lage, in der sie sich anderen Marinen gegenüber befinde, nur dadurch einigermaßen ausgleichen könne, daß die Schiffe„mit außerordentlicher Leichtigkeit handtiert" würden, und von diesem Standpunkte aus sei er auch für möalichst„enges Zusammenfahren". Ob an dem verhängnißvollen Tage regle- mentsmäßig gefahren wurde, das sagteHerr von Stosch nicht. Er schloß mit der Erklärung, daß er nicht im Stande sei. die Veröffentlichung des Materials zu versprechen, er werde aber sein Möglichstes thun, die Veröffentlichung zu erwirken. Es folgt n noch einige bedeutungslose Bemerkungen des Ab- geordneten Meier auS Bremen nebst einer kurzen Eririderung von Stosch's, und die Sache war vorläufig nä acta gelegt. Wir glauben, unseren Flottenschwärmern ist durch die Stosch'- schen Enthüllungen und Wehklagen ein eiskaltes Sturzbad bereitet worden. Jedenfalls hat der deutsche Reichstag niemals eine ähnliche Enttäuschung erlebt. Die Opfer des Großen Kurfürst schlafen einstweilen noch un- gesühnt in englischer Erde oder im Schooße des Meer:s, und sollte dem deutschen Volke der Knebel des Ausnahmegesetzes in den Mund gesteckt werden, dann brauchen Diejenigen, welche die Katastrophe verschuldet, weder Strafe noch Tadel zu fürchten und können in aller Gemüthsruhc auf dem bisherigen Wege weiter wandeln. Glückliches Deutschland! Nachschrift. Die ausfallende Erregtheit, welche der Chef der Admiralität in der heutigen Sitzung zu erkennen gab, wird auf seine bekanntlich nicht sehr harmonischen Beziehungen zu dem Fürst Reichskanzler zurückgeführt. Man munkelt, die Ka- tastrophe des„Großen Kurfürst" werde von oben gegen Herrn von Stosch benutzt, um ihn den Weg Arnim's, Delbrück's und so vieler anderer unbequem Gewordener wandeln zu lassen. Die sonst unverständlichen Klagen des Marinechcfs über Angriffe, � die sich gegen seine Person richteten, würden auf diese Weise erklärt,— sie hätten sich nur zum Schein an eine falsche Adresse gewandt.— — Stimmen der Presse über das Bismarckische Ausnahmegesetz. Die„Berliner Autographirte Correspon- denz", das Organ Lasker's, läßt sich, nachdem es das von Preußen vorgeschlagene„Reichsgericht für Presse und Vereins- wesen" als eine bessere Appellinstanz, als einen Ausschuß des Bundesraths hingestellt hat. folgendermaßen aus: „Rechtsverfahren oder politische Aktion? Mag der preußische Entwurf auch in politischem Sinne mit einem kleinen Vorzuge ausgestattet gewesen sein, so daß im Vergleiche zu ihm die schärfere Gegnerschaft gegen die Vorlage des Bundesraths sich wandte, man darf den ersten Eindruck, unter welchem der preußische Entwurf sich eines verhältnißmäßig günstigeren Urtheils zu erfreuen hatte, doch bei dem Eintritt in eine ernsthaftere Diskussion nicht länger nachwirken lassen. Es ist vielmehr znr Zeit besser, klar das Richtige hervorzuheben und nicht länger in Vergleichen zu sprechen. Auch die Grundlage, welche Preußen in seinem Entwürfe angeboten hat, verfehlt den hauptsächlichen Zweck, welcher �ihr allein die innere Begründung geben kann. Nicht allein, daß kein richterliches Versahren angeordnet war— es hätte sich das, sobald darauf der Werth gelegt wurde, leicht ergänzen lassen— der schwerste Uebelstand trat beim preußischen Entwürfe darin hervor, daß eine neue Behörde zu diesem Zwecke geschaffen werden� sollte, woran sich unmittelbar die Besorgniß knüpfte, daß diese Behörde aus der Strömung der Zeit und politischer Tendenz entsprungen wäre und nicht aus dem Be- dürfnisse des Rechtsmoments. Einer mächtigen und politischen Strömung gegenüber kann ein Rechtsveirfahren vor einer Be- Hörde, die bereits ausgestattet ist mit richterlichen Garantien und die geschaffen ist zu anderweiten Zwecken, einen Damm bilden, aber nicht ein Verfahren vor einer Behörde, bei welcher die Auswahl in der Zusammensetzung völlig freisteht und nur das kleine mildernde Moment hinzugefügt ist, daß eine Anzahl Mit- glieder dem Richterstande angehören müsse. Dem Entwürfe der preußischen Regierung läßt sich zum positiven Lobe nur das eine nachsagen, daß er wenigstens seiner Hauptidee nach den Willen der Regierung bekundete, das Verfahren wider die Ausschreitungen der Sozialdemokratie nicht ganz ohne die Mitwirkung von Rich- tern von Statten gehen zu lassen. In den schärfsten Gegensatz dazu tritt nun die Vorlage des Bundesraths, welche dem Ver- fahren jede Rechtsbasis entzieht und Alles in die Willkür politi- scher Erwägungen stellt. Wird vom Reichstage der in dem preußischen Entwürfe freilich aufs äußerste abgeschwächte Gedanke acc-ptirt, daß ein Rechtsverfahrcn Platz zu greifen habe, so liegt klar, daß in dem Gesetze auch eine Definition gegeben werden muß, welche der Rechtsbehandlung fähig ist, und das führt unmittelbar zur Untersuchung des§ 1, als der Grundlage des Ganzen, welcher diese Definition nicht enthält. Im Bundes- rathsbeschlusse ist allerdings die Consequenz enthalten, daß er nach seiner Fassung den Z 1 ganz gut gebrauchen kann, weil eben bei ihm jedes Rechtsmoment ausgeschlossen ist und nur die politische Erwägung Platz greift. Da aber, wie man annehmen muß und in der Diskussion sich leicht erweisen wird, der Bundes- rathsbeschluß nach allen Seiten hin vor der Kritik nicht be- stehen�tann, auch nicht vom politischen Standpunkte aus, so wird das Schicksal des Gesetzes da?on abhängen, ob es möglich lein wird, zunächst einen Rechtsinhalt desselben, sodann dafür das Rechtsverfahren und ein für die Rechtsprechung geeignetes Organ aufzufinden." Die„Times" in London, ein sehr gemäßigt liberales Blatt, dazu das größte Bourgeoisblatt der Welt, sagt: „Wir wollen über Ausnahmegesetze nicht blindlings den Stab brechen oder ihre Nothwendigkeit in Ausnahmsfällen bestreiten, allein die deutsche Regierung strebt nach ganz anderen Dingen; sie weiß sehr wohl, daß man Ideen nicht init Feuer und Schwert aus der Welt schaffen kann. Die vorgeschlagene anti-sozialistischc Gesetzgebung ist nichts Andres, als ein Schritt nach Rück- wärtö, welcher dem Lande dauernden Ichaden bringen muß, wenn es dem Fürsten Bismarck gelingt, denselben im Reichstage durchzubringen. Der Fürst selbst scheint eine Ahnung hiervon zu haben, denn die Thronrede bejagt insbesondere, daß die öffentliche Freiheit erhalten und nur der Mißbrauch derselben unterdrückt werden soll. Die Exekutive ist jedoch zu keiner Zeit ein sehr zuverlässiger Beurtheiler dessen gewesen, was guter und schlimmer Gebrauch der Freiheit ist." Und die„Bossische Zeitung", die vielfach das Ausnahmegesetz einer trefflichen Kritik unterzogen hat, meint zu den Motiven desselben: „Welche Stelle man auch in den Motiven zum Sozialisten- gesctz ausschlagen mag, überall starrt dem Leser die Verlegenheit entgegen, sich leidlich aus der Affaire zu ziehen. Ist doch selbst folgender Satz nicht vermieden:„In der englischen Gesetzgebung finden sich zahlreiche Vorgänge, wonach man bis in die neueste Zeit hinein, wenn die Sicherheit des Staates und der Gesell- schaft in Frage kommt, kein Bedenken getragen hat, die Habeas- corpus-Akte zeitweise außer Kraft zu setzen und die Exekutiv- gewalt behufs Abwehr drohender Gefahr mit Vollmachten zu versehen, welche in mehrfacher Beziehung über diejenigen hinaus- gehen, die der vorliegende Entwurf in Vorschlag bringt." Kann der Herr Verfasser im Deutschen Recht vielleicht ein der Habeas- corpus-Akte paralleles Gesetz entdecken? Was wir unter dieser Benennung einmal in Preußen zusammenfaßten und einige andere Staaten ähnlich besitzen mögen, ist bis auf die Spur verwischt, die im Sozialistengesetz ganz untergehen soll. Die Aufhebung der Habeascorpus-Akte erfolgt nach Zeit und Ort beschränkt und die Landesgesktze treten unmittelbar nach Wiederherstellung der Ruhe wieder in Kraft. Die öffentliche Ruhe ist in Deutschland durch die Sozialdemokratie kaum vorübergehend an wenigen Stellen gestört, mit Erfolg und großer Energie haben die Führer die Partei an entscheidenden Punkten in Ordnung zu halten gewußt. Der Zusammenhang der Partei mit den Versuchen des Königsmordes hat nicht den Schatten eines Beweises, gegen solche Versuche ist ausdrücklich die Todesstrafe beibehalten, ein anderes Gesetz gegen Königsmörder hat nicht ersonnen werden können. Wie hängt das Alles mit der Habeascorpus-Akte, diese mit deutschen Zuständen und das schroffste Gegentheil der Habeas- corpus-Akte mit der Exemplifizirung auf dieselbe zusammen? Der od'-r die Verfasser der Motive haben vielleicht auch etwas von der Mutiny-Aktc gehört, nach welcher nicht nur jeder com- mandirende Offizier, sondern auch jeder handelnde Soldat vor den gewöhnlichen Landesgerichten verantwortlich gemacht werden kann, viel mehr natürlich noch der Polizeibeamte. Von diesem Fundament der englischen Staatsordnung besteht in Deutschland schon jetzt nichts, das Sozialistengesetz soll das Gegentheil der Habeascorpus-Akte zum öffentlichen Recht erheben. Vor der Freizügigkeit, dem Gewerbebetriebe, dem Conzessionswesen hat die englische Exekutivgewalt auch während der Suspendirung der Habeascorpus-Akte heiligen Respekt, nach dem Sozialistengesetze sollen sie in Deutschland bleibend der Willkür anheimgegeben, durch kein Gericht mehr geschützt werden. So könnte noch lange fortgefahren werden, die Hinfälligkeit des gebrauchten Beispiels darzuthun, aber wir wollen nicht Mohren weiß waschen, sondern blos fragen, warum nicht das allein passende Beispiel der Re- gierung Frankreichs unter Napoleon lll. mit ihren Sicherheits- gesetzen herangezogen ist. „Aus gutem Grunde, Kaiser Wilhelm ist nicht Napoleon III. und seine Regierung sollte nicht die Mittel eines usurpirenden Abenteurers zum Regieren gebrauchen. Diese waren die Schaffung eines Schutzschirms durch den Schein einer mittelst der offiziellen Candidaturen gefälschten Volksvertretung, das Spielen mit so- zialistischen Experimenten, die starke Polizeiregierung, eine mit vielem Fleiß und Erfolg verdorbene Presse, die Schaffung eines besondern kaiserlichen Richterstandes und dergleichen mehr. Nach der besonderen Art und Geschichte unserer, der deutschen Nation, haben wir es noch nicht zur vollen Copirung französischer Regierungskunst gebracht, aber daß wir ihr viel näher als der englischen sind, erkennt wohl Jedermann. Das Sozialistengesetz ruft das französische Sicherheitsgesetz frisch in die Erinnerung zurück, und nun ist an die neugewählte Nationalvertretung die �rage gestellt, ob sie aus ähnlichem Anlaß wie 1858 das corpa legislatif Willens sei, ein deutsches Sicherheitsgesetz zu geben."-- Ein deutsches Unsicherheitsgesetz! So rufen wir aus. Denn, wenn jemals ein Gesetz im Stande ist Unordnung und Unsicherheit zu schaffen, so ist es das Ausnahmegesetz gegen das arbeitende Volk Deutschlands. — Ganz aus dem Häuschen ist die„Kreuzzeitung" darüber, daß Liebknecht rn der ersten Sitzung des Reichstags beim Hoch auf den Kaiser nicht aufstand. Sie möchte am Liebsten auch für widerspenstige Reichstagsabgeordnete ein Ausnahmegesetz. Man lese nur folgende fliotiz des preußischen Junkerblatts: „Der Abgeordnete Liebknecht ist in der Eröffnungssitzung des Reichstags bei Gelegenheit des von dem Alterspräsidenten aus- gebrachten Hochs auf den Kaiser in ostensibler Weise sitzen ge- blieben, während die Abgeordneten Bebel und Fritzsch: es vor- zogen, sich aus dem Saal zurückzuziehen. Die zur Zeit be- stehende Geschäftsordnung würde nur in Form eines Ordnuugs- rufs durch den Präsidenten die Berurtheilung des Gebahrens des Abgeordneten Liebknecht möglich machen. Dieser Sachlage gegenüber ist in conservativen Kreisen ins Auge gefaßt worden, durch eine�Erweiterung der in der Geschäftsordnung bisher vor- gesehenen Strafmittel für die Zukunft nachdrückliche Remedur bei so ungewöhnlichen Zwischenfällen zu schaffen, wie deren einer durch das Benehmen des Abgeordneten Liebknecht in der Montags- fitzung des Reichstags veranlaßt worden ist. Das Englische Parlament mit seinen Usancen bietet für diese nothwendige Er- Weiterung der Geschäftsordnung Anhaltspunkte genug." Aus der Notiz der„Kreuzzeitung" selbst geht hervor, daß Liebknecht durch sein Sitzenbleiben die Geschäftsordnung des Reichstags nicht verletzt hat. Das reaktionäre Gelichter tadelt ihn also blos deshalb, weil er nicht freiwillig die Loyalitäts- Demonstration mitgemacht hat. Schon die bloße Zumuthung, ein Republikaner solle sich an einer monarchistischen Kund- gebung betheiligcn, ist eine Unanständigkeit. Was würden unsere Kreuzzeilungsjunker sagen, wenn man sie zwingen wollte, in ein Hoch auf die Republik oder gar die Commune einru- stimmen? In vorliegendem Fall ist die Zumuthung um so unverschämter, als die Loyalitäts-Demonstration, in Folge der Umstände, unter welchen sie inscenirt ward, ihre Spitze unzweifel- hast gegen die, infamerweise der moralischen Urheberschaft der Attentate angeklagte Sozialdemokratie richtete. Hätte Lieb- knecht sich an dieser Demonstration gegen seine eigene Partei betheiligt, so würde er außer dem Opfer des Intellekts auch das der Ehre gebracht und sich einer Niederträchtigkeit ohne Gleichen schuldig gemacht haben. Uebrigens ist Liebknecht weder„in ostensibler Weise" sitzen geblieben, noch hat er diese Gelegen- heit, seine seit Jahrzehnten bekannten antimonarchischen Anschauungen zu offenbaren gesucht, er that einfach, was er unter den gegebenen Umständen zu thun verpflichtet war. Und das wird er auch thun, wenn die politische Ketzerriecherei im Reichstag durch die Geschäfisordnung sanklionirt werden sollte. Uebrigens sei hier daran erinnert, daß die sozialdemokratischen Reichstags- abgeordneten sich niemals an den„Hochs" auf den Kaiser betheiligt haben, und daß dies bisher von den Gegnern aller Schattirungen ganz natürlich gefunden wurde. In neuester Zeit aber ist vielen unserer Gegner mit dem Verstand auch der Anstand abhanden gekommen. — Sozialistengesetz-Commission im Reichstage. Be- treffs der für das Sozialistengesetz einzusetzenden Commission, die ebenfalls, nach Uebereinstimmung der verschiedenen Fraktiv- nen, aus 28 Mitgliedern bestehen wird, ist bereits im Senioren- convent vorläufig dahin eine Verständiguug(nach längeren Unter- Handlungen) erzielt worden, daß die einzelnen Fraktionen und Gruppen im Hause in folgender Weise darin vertreten sein sollen: Die Nationalliberalen, das Centrum und die vereinigten conser- vativen Fraktionen würden je acht Mitglieder deputiren und die Fortschrittspartei drei. Endlich würden die Sozialdemo- kraten ein Mitglied zu stellen haben.� Dabei sind zur Fort- schrittspartei die Demokraten und Protestler, zu den National- liberalen die Abgeordneten der Gruppe Löwe und zum Centrum die klerikalen Elsässer rc. gerechnet worden. — Immer klarer tritt es zu Tage, daß die Berichte über Nobiling's angebliche die Sozialdemokratie belastende Aus- sagen das Resultat einer nichtswürdigen Verschwörung ge- wesen, und zu den gemeinfährlichsten Zwecken fabrizirt worden find. Wie sich jetzt herausstellt, hat Nobiling nicht nur keine, die Sozialdemokraiie belastende Aussagen gemacht, sondern in den wenigen lichten Augenblicken, die er nach seinem Selbst- Mordversuch hatte, sich positiv so ausgesprochen, daß das wahre, gleich von Anfang von uns vermuthete Motiv seiner That deut- lich vor uns liegt. Nachdem er bei einer früheren Gelegenheit einen„hochgestellten Beamten, dessen Loyalität über jeglichem Zweifel stehr", als Mitschuldigen resp. moralischen Urheber des Verbrechens bezeichnet, weil derselbe ihn durch Ver- Weigerung einer Anstellung auf den Gedanken des Attentats gebracht habe, äußerte er am Sonntag vor seinem Tod in Gegenwart des Geheimen Oberregierungsraths von Schlickmann, des Sanitätsrathes Lewin und des Stadtvoigtei- direktors,„er habe keine Mitschuldigen, und seine Absicht sei ge- wesen, durch einen Umsturz der bestehenden Regierung zu Amt und Würden zu kommen." Also getäuschter Ehrgeiz, der in dem anormalen Gehirn des mit ererbter Disposition zum Wahnsinn behafteten Nobiling den Bedanken des Attentats erzeugte. Wir sind begierig, wie die Vertreter der Regierung bei DiS- kussion des Ausnahmegesetzes sich dieser Thatsache gegenüber verhalten werden. — Die beste sozialistische Agitationsschrift. Unser Berliner Parteiorgan hält mit vollem Recht den„Entwurf eines Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial- 'demokratie nebst Motiven" für die beste Agitationsschrift und schlägt vor, dieselbe von Parteiwegen in 500,000 Exemplaren drucken zu lassen. Unser Berliner Organ ist der Meinung, daß diese Schrift unbehelligt colportirt werden dürfe— wir ge- statten uns anderer Meinung zu sein: Nach Annahme des AuS- nahmegesetzes würden ganz bestimmt die Polizei-Behörden den Gesetzentwurf und besonders die Motive nebst Anhang confis- ciren und verbieten lassen, weil durch dieselben auf Untergra- bung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsverhältnisse Zweifellos hingearbeitet wird. Man sieht, daß der Bundesrath, als Appellinstanz, in nicht geringe Verlegenheit geriethe. — Zum allgemeinen gleichen Wahlrecht. In con- t s-rvativcn und halbliberalen Kreisen werden jetzt wieder starke Anläufe gemacht, das allgemeine gleiche Wahlrecht aufzuheben i-esp. zu beschränken. Deshalb ist es nicht unnöthig auf das Urtheil zweier conservativer Männer hinzuweisen. Der bekannte Geheime Rath Wagen er leitete das Recht des Volkes zum all� | gemeinen Wahlrecht aus der allgemeinen Wehrpflicht ab und Fürst Bismarck, nachdem er gegen das Dreiklassenwahlgesetz geeifert:„ein widersinnigeres, elenderes Wahlgesetz ist nicht , in irgend einem Staate ausgedacht worden— ein Wahlgesetz, t welches alles Zusammengehörige auseinanderreißt und Leme zu- T'ammenwürfelt, die nichts mit einander zu thun haben; welches in jeder Gemeinde mit anderem Maße mißt" u. s. w.— sprach ! sich folgendermaßen für das allgemeine Wahlrecht aus:„In jedem Census liegt eine Willkürlichkeit und Härte; es läßt sich nicht rechtfertigen, daß der Vermögenslose gerade Helot und Politisch todt im Staatswesen sein soll; die indirekten Wahlen vilden eine Fälschung der Wahlen, der Meinung der Nation; ich habe stets in dem Gesammtgefühl des Volkes noch mehr Intelligenz, als in dem Nachdenken eines Wahlmannes gefun- den." � Man steht, daß Bismarck, als es ihm paßte, auch demokratisch zu reden verstand. Daß er jetzt unter Umständen das von ihm so gefeierte Wahlrecht wieder Preis geben würde, daran zu zweifeln haben wir keine Veranlassung. 1— Bismarck und Gortschakoff waren schon längst die ärgsten Gegner, so posaunt ein Interviewer des Fürsten Bis- � inarck, ein Berichterstatter der„Times" mit Namen v. Blowitz, rn die Welt hinein. Auch Gortschakoff läßt mittheilen, daß er j mit Bismarck nie befreundet gewesen sei. Merkwürdig, daß man diese gegenseitigen Complimente erst nach dem Berliner Con- greß erfährt. Bis zum Berliner Congreß glaubten alle ver- uünftigen Menschen, daß Bismarck Rußland unterstütze, und Bismarck hat dies widerholt selbst behauptet. Da nun diese Unterstützung Rußland nichts genutzt und Deutschland vor dem Auslande geschädigt hat, so hört man jetzt, daß die von Lord Bcaconsfield an Raffinement überbotenen beiden„genialen" Di- Plomaten schon immer Gegner gewesen seien und daß dadurch Ersterer triumphirt habe. Also Bismarck hat dem Gortschakoff I„in die Suppe gespuckt"— das ist allerdings äußerst über- raschend und neu. An Entschuldigungen hat es übrigens nie- mals der Diplomatie gefehlt, wenn sie ihre Pläne nicht durch- setzen konnte. — Ueber die Jnhafrirung Hasselmann's, welche die „Volkszeitung" in einem Leitartikel ein Tendenz-Drama nennt, schreibt das genannte Blatt iveiter: „Wir haben an leitender Stelle die Affaire Hasselmann be- fprochen und darauf hingewiesen, was wir unter der Herrschaft d-s Ausnahmegesetz-s zu erwarten haben, wenn schon unter den ordentlichen Gesetzen ein Mann trotz freisprechender Erkenntnisse zweier Instanzen drei Monate lang in Haft behalten werden kann, bis endlich das Obertribunal durch seine freisprechende Entscheidung dieser kaum glaublichen Freiheitsentziehung ein Ende machte. Auch unsere neuen vielgerühmten Justizgesetze ge- währen bekanntlich dem unschuldig Verfolgten keine Entschädigung für die Schmälcrung seiner Ehre und seines guten Namens, noch für die schweren pekuniären Nachtheile, die eine längere Haft ja emcm jeden bereiten muß, der nicht in die kleine Zahl der Rentiers gehört. Hasselmann hat drei Monate unschuldig in der Haft zubringen müssen— trotzdem in der Zwischenzeit zwei Instanzen ihn freigesprochen: wie will man diesen Borgang anders erklären, als daß das Ausnahmegesetz schon seine Schatten vorauswarf? Drei Monate Freiheitsentziehung! eine Kleinigkeit freilich für den finsteren Geist, der sich über die deutschen Lande, namentlich nördlich der Mainlinie, zu lagern beginnt und der feinen ersten Umgang bereits in der widerlichen Epoche der Majestätsbeleidigungeprozesse vollzogen hat! aber unschuldig! und trotz wiederholter Freisprechungen! Welche ander- Antwort will man darauf geben, als die: es ist eben nur ein Sozialdemkrat? Wie konnte aber die Haft überhaupt beschlossen werden bei einem so geringfügigen Vergehen, zu dessen Verurtheilung sich in drei preußische» Richterinstanzen kein Collegium finden wollte? Wenn auch Staatsanwalt und Ober-Staatsanwalt oder Prokurator und Ober Prokurator so wenig juristischen Scharfblick hatten— denn wider besseres Wissen werden sie doch wohl nicht gehandelt haben — so ist das weiter nicht auffallend; die preußischen Staats- anwaltschaften leisten ja Dinge, für welche anderen, namentlich logisch geschulten Sterblichen jedes Verständniß fehlt; wie aber war es möglich, daß zwei Gerichtshöfe in unmittelbarem Anschluß an das freisprechende Erkenntniß beschließen konnten, den soeben Freigesprochenen weiter in Haft zu behalten, bis etwa eine höhere Weisheit als die eigene ein Fehl an ihm entdeckie? Eine Sühne für den Geschädigten giebt es, wie gesagt, weder nach dem alten, noch nach dem neueren Rechte. Aber, war es vielleicht schon eine Folge dieses vielleicht einzig dastehenden Verfahrens, daß der Wahlkreis Elberfeld von der Sozialdemokratie erobert wurde, so wird unzweifelhaft neben dem äußeren Zuwachs die weitere Eonsequenz eine innere Kräftigung der Sozialdemokratie sein. Das ist gewiß nicht das geeignete Mittel, die„Verirrten" auf den nchtigen Weg zurückzuführen, daß man Unschuldige ein- fperrt." Die„Verirrten" in Gänsefüßchen? Sehr gut! Auch sonst völlig einverstanden. — Unser Genosse Superczinski, welcher nach dem Nobiling'schen Attentat verhaftet und dann wegen Majestäts- beleidigung, die er vor zwei Jahren„verbrochen" haben soll, zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt worden war, ist vor Kurzem vorläufig entlassen worden. Am 2. September Abends starb fein Vater und zwar, wie es in der Todesanzeige heißt,„an einer Lungenlähmung, nachdem ihn Gram und Kummer auf das Krankenbett geworfen". — Die„Magdeburger Freie Presse" hat ihr tägliches Erscheinen eingestellt; si: wird von nun an nur mehr dreimal die Woche erscheinen. Die gedrückten Erwerbsverhältnisse der Arbeiter, denen ein täglich erscheinendes Blatt zu theuer zu stehen kommt, sind die Ursache der Verkleinerung des Blattes.> — Von unserem Freund Carl Hirsch werden wir in einem, aus dem Mazas- Gefängnisse unverschlossen uns zug?- gangenen und von der Gefängnißdirektion(für deren Gebrauch er in französischer Sprache geschrieben sein mußte) gelesenen Brief ersucht, zu erklären, daß er, wie dies bereits von uns angedeutet ward, mit dem bekannten Internationalen Arbeitercongreß ab- solut nichts zu thun gehabt hat.— Nichts als eine ge- meine Denunziation ist die Behauptung gewisser Blätter, Hirsch sei in neuerer Zeit von Marx nach Paris geschickt wor- den, um dort die Internationale zu organisiren. Marx hat nie einen solchen Plan gehabt, und Hirsch befindet sich bereits seit sechs Jahren in Paris, wohin er aus eigenem Antrieb und ausschließlich um sich eine Existenz zu beschaffen, gegangen ist. Die durchaus ungerechtfertigte Verhaftung Hirsch's scheint ein Liebesdienst zu sein, der er reaktionären deutschen Landsleuten, vermuthlich sehr hochgestellten, zu verdanken hat.— Nach einer uns soeben zu Gesicht kommenden Zeitungs- notiz würden Hirsch und seine Mitgefangenen im Mazas-Ge- fängniß mit großer Härte behandelt; so heißt es u. A., sie seien im Zellenwagen und mit Ketten an der Hand vor den Untersuchungsrichter geführt worden. Es wäre dies eine ab- scheuliche Brutalität. Der Brief Hirsch's an uns enthält nichts davon. Die Motive zum Sozialistengesetz. (Schluß.) Im Einzelnen ist noch Folgendes zu bemerken: Zu Z 1. Die Vorschriften des§ 1, dessen erster Absatz, so weit er die Definition der zu bekämpfenden gemeingefährlichen Bestrebungen betrifft, bereits besprochen ist, richten sich gegen die Organisatron der Sozialdemokratie. Sie sollen in allen Fällen Anwendung finden, in welchen, gleichviel in welcher Form und unter welcher Bezeichnung, ob mit oder ohne Statuten, eine Verbindung in's Leben tritt, welche den im Absatz 1 bezeichne- ten Bestrebungen der Sozialdemokratie dient. Wenn in Absatz 2 die„genossenschaftlichen Kassen" besonders hervorgehoben werden, so beruht dies auf der Erwägung, daß die Sozialdemokratie auch Kassen solcher Art, und zwar nicht blos Unterstützungs- lassen, die mit einem politischen oder gewerblichen Vereine ver- Kunden sind, sondern auch eingeschriebene Hülfskassen für ihre Zwecke bereits benutzt, und durch weitere Verfolgung dieses Weges die Absicht des Gesetzes leicht vereiteln könnte. Das„Central- organ der Sozialdemokratie Deutschlands", der„Vorwärts", bringt in der Ztr. 65 vom 5. Juni d. I. einen Artikel mit der Ueberschrift:„Ein Kapitel über Agitation." Darin findet sich— nach Darstellung der verschiedenen Formen, in welchen die Agi- tation organisirt werden könnte— folgender Satz:„— Aber auch hiermit ist unsere Agitation noch nicht erschöpft. Wir gründen Kassen, wo es nöthig und förderlich ist, für Kranken- und Sterbe- fälle, beseelt von dem Gedanken, daß jede neue Form der Orga- nisation neue Lebenslust in die Agitation bringen muß. Sollte das Hülfskassengesetz nicht auch für uns da sein? Unnütze Frage, ist es doch vielleicht in nicht ferner Zeit die Brücke zu einer Centralisation, welche an Bedeutung manche vorhandene bald überholen dürste." Zu§ 2. Das Verbot der im tz 1 näher bezeichneten Vereine soll durch die Landespolizeibehörden erfolgen. Zuständig soll jede Landesbehörde sein, in deren Bezirk ein Verein der ge- dachten Art seinen Sitz hat oder durch Entwicklung seiner Thä- tigkeit in die Erscheinung tritt. Um dem Mißstande vorzubeugen, daß Vereine, welche in einem Bezirke verboten sind, ihre Be- strebungen in einem anderen Bezirke fortsetzen, wird vorgeschla- gen, dem von der Landespolizeibehörde erlassenen Verbote Wirk- samkcit für das ganze Bundesgebiet und für alle Verzweigungen des Vereins beizulegen. Diese Bestimmung bedingt eine Be- kauntmachung des Verbots durch den„Reichsanzeiger". Davon soll jedoch der Erlaß des Verbotes nicht abhängig sein. Dasselbe soll vielmehr in den üblichen Formen landesüblicher Anord- nungen erlassen und publizirt werden, insbesondere auch durch Zustellung an den Vereinsvorstand, sofern solche ausführbar ist (vgl.§ 4). Einer besonderen Bestimmung hierüber wird es nicht bedürfen. Die Schlußbestimmung des Paragraphen, daß vas Verbot sich auch auf jeden vorgeblich neuen Berein erstrecken soll, welcher sachlich als der alte sich darstellt, ist dem 8 4 des badischen Vereinsgesetzes vom 21. November 1867 nachgebildet; sie bezweckt, die Umgehung des Verbotes durch Recon- struktion des verbotenen Vereins unter veränderter Firma zu oerhindern. Zu 8 3. Die vorgeschlagene Bestimmung, wonach auf Grund des Verbotes(88 1» 2) die Vereinskasse, sowie alle für Zwecke des Vereins be,llmmteii Gegenstände polizeilich in Beschlag zu nehmen sind, rechtfertigt sich durch den Zweck des Gesetzes. ES handelt sich nicht um eine Confiskation als Strafe, sondern darum, gemeingefährlichen Bestrebungen die Mittel zu entziehen. Aus diesem Grunde sind Ansprüche Dritter an den in Beschlag genommenen Gegenständen ausdrücklich vorbehalten. Dieselben werden nöthigensalls bei der Ortsarmenkasse geltend zu machen sein, welcher das Beschlagnahmte überwiesen werden soll. Zu 8 4- Wenn vorgeschlagen wird, die Beschwerde gegen die von den Landespolizeibehörden erlassenen Verbote direkt an den Bundesrath gehen zu lassen, so geschieht dies im Interesse einer Abkürzung des Jnstanzenzuges. Selbstvcrständlrch wird das verfassungsmäßige Aufstchtsrecht der Centralbehörden der Bundesstaaten den ihnen untergeordneten Landespolizeibehörden gegenüber dadurch nicht berührt. Daß die Beschwerde hier, wie in allen übrigen Fällen, eine aufschiebende Wirkung nicht haben soll, beruht auf dem präventiven Charakter des Gesetzes. Zu 8 5. Soll es gelingen, der sozialdemokratischen Agitation den ergrebigen Boden der Versammlungen zu entziehen, so er- scheint es nöthig, nicht nur eine jede Versammlung aufzulösen, sobald in ihr sozialdemokratische Reden gehalten, derartige Schriften vorgelesen oder vertheilt werden, oder in anderer Weise die im 8 l des Entwurfes bezeichneten Bestrebungen zu Tage treten, sondern auch Versammlungen im Voraus zu ver- bieten, wenn anzunehmen ist, daß dieselben den gedachten Be- strebungen dienen werden. Wenn eine Versammlung aufgelöst wird, so erfolgt dies in der Regel erst in einem Momente, wo die beabsichtigte agitatorische Wirkung, wenigstens zum Theil, bereits erreichl ist: die Auflösung selbst wird als agitatorisches Moment benutzt. Anders, wenn eine Versammlung von vorn- herein verboten wird; ob dies nach der Vorschrift des 8 5 zu- lässig ist. wird von lhatsächlichen Umständen abhängen", deren Spczialisirung im Gesetze nicht angänglich ist, auf Grund deren aber die Polizeibehörden in der Regel in der Lage sein werden, sich ein völlig zuverlässiges Urtheil darüber zu bilden, ob eine bevorstehende Versammlung sozialdemokratischen Bestrebungen dienen werde. Oeffentliche Festlichkeiten nnd Aufzüge den Ver- sammlungen gleichzustellen, wird keinem Bedenken unterliegen, da dieselben notorisch in gleicher Weise, wie die Versamm- langen, zu den agitatorischen Zwecken der Sozialdemokratie be- nutzt werden. Die 8s 6 bis 10 richten sich gegen die sozialdemokratische Presse. In der Presse liegt der Schwerpunkt der sozialdemo- kratischen Agitation. Um ihr zu begegnen, bedarf es daher be- sonders wirksamer, von der bestehenden allgemeinen Preßgesetz- gebung wesentlich abweichender Bestimmungen. Nach 88 6 und 7 sollen Druckschriften, welche den im 8 1 des Entwurfes näher bezeichneten sozialdemokratischen Bestrebungen dienen, durch die Landespolizeibehörden verboten werden. Unter Druckschriften sind auch im Sinne des gegenwärtigen Gesetzentwurfes alle die- jenigen Erzeugnisse zu verstehen, welche nach 8 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874(R.-G.-Bl. S. 65) darunter begriffen sind. Bei Zeitungen und Zeitschriften, welche in monatlichen oder kürzeren, wenn auch unregelmäßigen Fristen erscheinen— periodischen Druckschriften nach 8 � des Preßgesetzes— soll das Verbot sich nicht allein auf einzelne Nummern (Hefte, Stücke), sondern auch auf das fernere Erscheinen der Druckschrift erstrecken können. Die Landespolizeibehörden und in Bezug auf ausländische Druckschriften der Reichskanzler, nach Vorgang des 8 14 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874, sollen befugt sein, eine periodische Druckschrift, wenn dieselbe nach ihrer Gesammthaltung und Tendenz den bezeichneten Bestrebungen dient, zeitweise oder für immer zu unterdrücken. Es wird sich hierbei zunächst um solche Zeitungen und Zeitschriften handeln, welche sich selbst als Organe der Sozialdemokratie bezeichnen, wie der in Leipzig erscheinende„Vorwärts", sowie um diejeni- gen, welche in diesen Organen als sozialistische Parteiblätter an- erkannt und empfohlen sind. Der Zweck des Gesetzes erheischt aber auch, daß, sobald ein Verbot erlassen worden ist, jede wei- tere Verbreitung der von demselben betroffenen Druckschrift durch polizeiliche Beschlagnahme verhindert werde, sowie daß die beschlagnahmten Druckschriften vernichtet werden, sobald das Verbot endgültig geworden ist. Aus dem Umstände ferner, daß Druckschristen der bezeichneten Art, insbesondere Flugschriften und Broschüren, häufig erst dann zur Kenntniß der Landespoli- zeibehörden gelangen, wenn bereits Massen der Druckschrift ver- breitet sind, ergiedt sich die weitere Roth wendigkeit, die mit der unmittelbaren Handhabung der Polizei betrauten Behörden zur vorläufigen Beschlagnahme solcher Druckschriften zu ermächtigen. Auf diesen Erwägungen beruhen die Bestimmungen der 88 2 und 10, bei deren Fassung der 8 27, bezw. die Absätze 3 und 4 des 8 24 des Preßgesetzes zum Vorbilde gedient haben. Gegen die von der Landespolrzeibehörde erlassenen Verbote, welche in gleicher Weise, wie das Verbot von Vereinen(88 1, 2) auf das ganze Bundesgebiet ihre Wirksamkeit erstrecken und deshalb auch im„Reichsanzeiger" bekannt gemacht werden sollen, soll die Be- schwerde an den Bundesrath offen stehen.(8 8.) Zu 8 11> Die Beiträge, welche die Sozialdemokratie von ihren Anhängern in den verschiedensten Formen erhebt, sind nicht unbeträchtlich. Sie dienen zum Unterhalte der Führer und Agi- tatoren, zu sonstigen Agitationszwecken, sowie zur Deckung der wegen Verletzung der Strafgesetze den Agitatoren auferlegten Geldstrafen. Nach den bestehenden Gesetzen kann solchen Tamm- lungen nur entgegengetreten werden, wenn sie in der Form der Hauscollekte erfolgen. Es bedarf daher der im 8 H vorge- schlagenen Bestimmung, wonach das Einsammeln von Beiträgen zur Förderung der im 8 1 des Entwurfes bezeichneten Bestre- bungen in jeder Form, sowie die öffentliche Aufforderung zur Leistung solcher Beiträge polizeilich zu verbieten sind. Zustänoig für das Verbot soll jede Polizeistelle für ihren Bezirk sein, auch der eine Versammlung überwachende Polizeibeamte für Samm- lungen, die in der Versammlung etwa unternommen werden (Tellersammlungen oder dergl.). Die 88 l2 bis 15 enthalten Strafbestimmungen gegen Die- jenigen, welche einem auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Ver- böte mit Kenntniß, oder nach öffentlicher Bekanntmachung, worunter in den Fällen der 88 2 und 7 die daselbst vorgesehene Bekanntmachung durch den„Reichsanzeiger" zu verstehen ist, zuwiderhandeln. Mit Rücksicht darauf, daß hiernach die Straf- barkeit einer aus minderer Fahrlässigkeit begangenen Zuwider- Handlung nicht unbedingt ausgeschlossen ist, müßte auch Geld- strafe zugelassen und von der Festsetzung eines Strafminimums abgesehen werden. Dieses Motiv trifft indessen nicht zu in den Fällen des 8 12 Absatz 2 und des 8 13, wo in der Regel äolus, mindestens aber grobe Fahrlässigkeit vorliegen wird. Im 8 14 ist mit Rücksicht darauf, daß das Verbot einer Druckschrift sich auch auf das fernere Erscheinen einer periodi- scheu Druckschrift beziehen kann, außer der Verbreitung und dem Wiederabdruck einer verbotenen oder von der vorläufigen Be- schlagnahme(8 10) betroffenen Druckschrift auch die Verbots- widrige Fortsetzung einer— periodischen— Druckschrift unter Strafe gestellt. Für die in dem Schlußsatze des 8 15 vorge- schlagene Bestimmung, wonach das zufolge der verbotenen Samm- lung oder Aufforderung Empfangene oder der Werth desselben der Armenkasse des Ortes der Sammlung für verfallen erklärt werden soll, findet sich eine Analogie im 8 16 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874. Zu 88 16 bis 18. Der 8 16 verfolgt einen doppelten Zweck. Er richte! sich gegen die geschäftsmäßig betriebene sozialdemo- kratische Agitation und gegen den Mißbrauch, welcher mit ge- wissen Gewerben zur Förderung der im 8 1 des Entwurfes bezeichneten Bestrebungen notorisch getrieben wird; er soll ander- seils dazu dienen, die nach den 88 1 bis 11 zu erlassenden Ver- böte wirksamer zu machen, indem er für einmalige(Absatz 3) oder rückfällige(Absatz 1) Uebertretung derselben noch andere Nachtheile als die in den 88 12 bis 15 vorgesehene Strafe in Aussicht stellt. Die sozialdemokratische Agitation wird bekannt- lich durch Wandcragitatoren und durch ständige Agitatoren be- trieben, welche die in den Protokollen über die sozialistischen Congresse offen ausgesprochene, berufsmäßige Aufgabe haben, die Bevölkerung gewisser Bezirke oder Orte für die sozialdemo- kratischen Bestrebungen zu gewinnen; zur Ausbildung dieser Agitatoren bestehen besondere Schulen. Daneben giebt es eine große Zahl von Vertrauensmännern, Agenten, Kassirern und anderen Personen, welche es sich zum Geschäfte machen, die im 8 1 des Entwurfes bezeichneten Bestrebungen zu fördern. In- gleichen giebt es eine Anzahl von Buchdruckern, Buchhändlern, Leihbibliothekaren und Inhabern von Lesekabinetten, welche ihr Gewerbe vorzugsweise zur Herstellung beziehungsweise zur Ver- breitung sozialistischer Druckschriften benutzen. Der Straßen- verkauf und die Colportage sind ebenso wie die unentgeltliche öffentliche Verbreitung von Druckschriften wirksame Mittel in hen Händen der sozialdemokratischen Agitation. Bekannt ist ferner, daß d-e Schankwirthschaften und Gastwirthschaften der gedachten Agitation die günstigste Gelegenheit darbieten, und daß viele Inhaber solcher Wirthschaften den sozialdemokratischen Bestre- bungen in jeder Weise, namentlich auch durch Auslegen sozia- listischer Schriften, förderlich sind. Wollte man dieses Treiben fernerhin in derartiger Weise dulden, so würde sich von den gegen den Mißbrauch des Vereins- und Versammlungsrechtes und der Preßfreiheit durch die Sozialdemokratie gerichteten Be- stimmungen des Entwurfes nur ein ungenügender Erfolg ver- sprechen lassen. Die öffentliche Agitation würde zwar verhindert, dagegen die geheime ungestört fortbetrieben werden. Der letzteren wird nur durch solche Maßregeln entgegenzuwirken sein, wie sie der§ 16 vorschlägt, nämlich Entziehung der Befugniß zum Be- triebe der fraglichen Gewerbe, oder Entfernung der Agitatoren aus denjenigen Bezirken oder Orten, welche sie durch geschäfts- mäßige Agitation gefährden. Außerdem wird, um den Druck sozialdemokratischer Schriften zu verhindern, unter Umständen die Schließung einer Druckerei(ß 16, Absatz 4) nothwendig sein, zumal eine nicht unbedeutende Anzahl von Druckereien besteht, welche ausschließlich für die Herstellung sozialistischer Agitations- schriften benutzt werden. Da diese Maßregeln, wie die übrigen in dem Entwurf vorgesehenen, dem Gebiete der politischen Polizei angehören, werden fie ebenfalls in die Hände der Landespolizei- behörde gelegt werden müssen; auch bezüglich der gewerblichen Beschränkungen werden die mit dem gewerblichen Coneesfions- wesen befaßten Behörden um so weniger in Betracht kommen können, als es sich nicht um gewerbliche Gesichtspunkte handelt, und als die einheitliche Handhabung des Gesetzes eine unerläß- liche Bedingung für seine wirksame Durchführung ist. Daß gegen die auf Grund des K 16 erlassenen Verfügungen der Landes- Polizeibehörde die Beschwerde an den Bundesrath offen stehen soll(Z 17), sowie daß im Z 18 Zuwiderhandlungen gegen solche Verfügungen unter Strafe gestellt werden, entspricht dem System des Entwurfes. Der§ 19 enthält Vorschriften wegen Bildung eines beson- deren Ausschusses des Bundesrathes behufs Entscheidung der an denselben auf Grund dieses Gesetzes gelangenden Beschwerden. Hierüber ist das Erforderliche bereits in dem allgemeinen Theile der Begründung bemerkt worden. Zu 8 20. Die in den Bestimmungen der 88 1 bis 19 des Entwurfes vorgesehenen Mittel zur Bekämpfung der gemein- gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie werden unter Umständen für solche Bezirke und Ortschaften nicht ausreichen, welche durch die sozialdemokratische Agitation bereits so stark unterwühlt find, daß dadurch die öffentliche Sicherheit bedroht ist. Hier wird es zeitweise einiger allgemeinen, nicht direkt gegen die Sozialdemokratie gerichteten Beschränkungen in Bezug auf die Ausübung des Versammlungsrechtes, die Verbreitung von Druckschriften, die Freizügigkeit, den Besitz oder das Tragen von Waffen oder den Handel mit denselben bedürfen. Solche Beschränkungen sollen, um für gewisse Eventualitäten der Roth- wendigkeit einer Erklärung des Kriegszustandes überhoben zu sein, nach 8 20 durch die Centralbehörden der Bundesstaaten vorübergehend und mit Genehmigung des Bundesrathes an- geordnet werden können, so weit sie nicht bereits landesgesetzlich ohnedies zulänglich find. Der 8 21 bestimmt, nach Vorgang des 8 155 Absatz 2 der Reichs- Gewerbeordnung, daß seitens der Centralbehörde eines jeden Bundesstaates bekannt gemacht werden soll, welche Behörden unter der Bezeichnung Landespolizeibehörde, bezw. Polizeibehörde in jedem Bundesstaate zu verstehen sei. Nach 8 22 soll das Gesetz sofort in Kraft treten. Von der Festsetzung eines Termines für das Außerkrafttreten des Gesetzes, wie ihn der frühere Entwurf enthielt, ist abgesehen worden, nicht, weil nicht nach wie vor an der Hoffnung festgehalten werden müßte, dieses Gesetz in Zukunft entbehren zu können, sondern wegen der Unmöglichkeit, den Zeitpunkt im Voraus zu bestimmen, mit welchem diese Hoffnung in Erfüllung gehen wird. Als Anlagen folgen: 1) die Statuten der internationalen Arbeiterassoziation, London, September 1864; 2) die Statuten des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins, Leipzig, Mai 1863; 3) das Eisenacher Programm, Eisenach, August 1869; 4) das Gothaer Programm, Gotha Mai 1375; 5) das Genter Manifest, Gent, September und Oktober 1877; 6) der„erste Bericht über Gang und Stand der sozialistischen Agitation in Deutschland, verlesen auf dem Sozialisten- Congresse zu Gotha vom 19. bis 23. August 1876" sAuszug, entnommen aus dem gedruckten Protokoll des Congresses); 7) der„zweite Bericht über Gang und Stand der sozialistischen Agitation in Deutschland, verlesen auf dem Sozialisten- Congresse zu Gotha vom 27. bis 29. Mai 1877"(Auszug, entnommen aus dem gedruckten Protokolle des Congresses). ComsponSenzen» Königsberg i. Pr., 8. September. Als Ludwig Walesrode vor 20 Jahren seine„Tobten- Schau" veröffentlichte und durch dieselbe die Leiter der Königsberger Reaktion der letzten fünfziger Jahre für die damalige Zeit an den Pranger stellte, ihre Namen aber, für alle Zukunft mit Schmach bedeckt, in die Annale» unserer Stadt und in die Geschichte unseres deutschen Bater- landes eintrug:— damals war wohl Mancher der Meinung, daß fich wohl schwerlich einst Nachfolger eines Peters, eines Plewe, eines Lindenberg und Wedecke finden würden. Wie sehr hat man sich getäuscht! Die seit jener Zeit als veraltet betrach- teten reaktionären Gewaltmaßregeln werden hier gegenwärtig wieder nur von Personen mit anderen Namen— in Scene gesetzt; ja, was man unter dem Regime Peters-Lindenberg als zu offenkundiger Ungesetzlichkeit auszuführen noch Anstand nahm, verübt man heute in Königsberg ungescheut.— lieber die Maßregelungen der Arbeiter in der Werkstatt der hiesigen Ostbahn, über die„vorläufige" Schließung der hiesigen Gewerkschaften, über die Spionage, welche über alle bekannteren Demokraten und Sozialdemokraten hier verfügt ist, über die„Agitation" der hiesigen Polizeibehörde während der letzten Reichstagswahl haben der„Vorwärts" und die„Berliner Freie Presse" bereits berichtet. Jetzt liegt wiederum ein Fall empörender Gewaltthätigkeit vor. Gestern, Sonnabend, den 7. d. M., Morgens 9 Uhr, fand auf Requisition des bekannten Staatsanwalts Hecht bei dem Redakteur der hier erscheinenden„Königsberger Freien Presse", Herrn Richard Schoen, eine Haussuchung statt, die, wie gewöhnlich Maßregeln dieser Art, von dem Criminalpolizei-Jnspektor Hirsch und dem Criminalschutzmann Stannull ausgeführt wurde. In der Verfügung zur Haussuchung war Herrn Hirsch der Befehl ertheilt worden, Correspondenzen der hier vorläufig geschlossenen Gewerkschaftskassen, sowie Correspondenzen mit dem sozialdemo- kratischen Wahkomite in Hamburg zu confisziren. Nachdem trotz sehr genauer Nachsuchung Briefschaften dieser Art nicht aufgefunden worden waren, wandte sich Hirsch zu den geschäftlichen Papieren und zu den Geschäftsbüchern. Von diesen nahmen die„haussuchenden" Beamten an sich: ein noch nicht gedrucktes Manuskript, einen Brief aus Danzig, mehre Postbeläge über empfangene und abgesandte Gelder und— das Abon- nenten-Verzeichniß der„Königsberger Freien Presse".— Schoen proteftirte hiergegen auf das Entschiedenste, indem er hervorhob, daß nach dem Befehl, auf Grund dessen diese Haus- suchung stattfinde, nur die angeführten, genau bezeichneten(wenn auch nicht vorhandenen) Correspondenzen hätten mit Beschlag belegt und mitgenommen werden dürfen; gegen die Geschäftsbücher der von ihm vertretenen Firma H. Zimmer& Co. richte sich jedoch die Haussuchung nicht. Ueberdies seien die Abonnenten- listen einer Zeitung bekanntlich sogenanntes Rcdaktionsgeheimniß und selbst die kaiserliche Post liefere dieselben nicht aus. Jedoch Alles vergebens. Hirsch nahm die Abonnentenbücher mit sich, nachdem der ihn begleitende Schutzmann auf verschiedene Namen in denselben ausdrücklich aufmerksam gemacht hatte. Am 13. Mai 1850, also in einer Zeit, in welcher die oben erwähnte Reaktion hier in höchster Blüthe stand, fand bei Dr. Minden eine Haussuchung nach Papieren des damaligen Königs- berger Arbeitervereins statt. Dr. M. lieferte die auf den ge- nannten Berein bezüglichen Papiere unweigerlich aus. Als nun jedoch der die Haussuchung leitende Polizei-Inspektor Wedecke verschiedene andere Briefe(Correspondenzen mit Flüchtlingen aus der Schweiz und England) an sich nehmen wollte, proteftirte Dr.|M. dagegen mit Hinweisung auf den von amtlicher Seite speziell bezeichneten Gegenstand der Haussuchung, und— Po- lizei- Inspektor Wedecke ließ die betreffenden Papiere zurück. Er begnügte sich, über den Inhalt dieser Schriftstücke ein Pro- tokoll aufzunehmen. WaS damals(1350) der reaktionäre Polizeiinspektor Wedecke aus einer gewissen Achtung vor dem Gesetze doch noch unterließ, verübt heute Polizeiinspektor Hirsch saus faxon. Der damals erscheinende berüchtigte„Königsberger Freimüthige" meinte aller- dings: der Herr Polizeiinspektor hätte„zugreifen" sollen. Nachschrift. Die Abonnentenbücher sind dem Genossen Schön inzwischen von der Oberstaatsanwaltschaft wieder ausge- liefert. Ohne Zweifel, meint die„Königsberger Hartung'sche Zeitung", wird bei der Polizei eine genaue Durchsicht der Listen stattgefunden haben. Mtannyeim, 25. Aug. Wie sich die Polizeibehörden auf die Ausnahmegesetze einüben, haben Sie schon wiederholt mitgetheilt. Auch hier bei uns wurde eine Parteiversammlung mit der Tages- ordnung über die Ausnahmegesetze verboten. Das uns zuge- stellte Schriftstück lautet: „Mannheim, den 23. August 1878. Die Versammlungen der sozialistischen Arbeiterpartei in Mannheim betr. Dem Herrn Koch dahier wird eröffnet, daß wir die auf Dienstag, den 27. August d. I., Abends halb 9 Uhr, in die „Neue Welt" dahier einberufene Versammlung der sozialistischen Arbeiterpartei auf Grund der 88 H und 4 des Gesetzes vom 21. November 1867, das Vereins- und Versammlungsrecht betr., zum Voraus verbieten. Zugleich machen wir darauf aufmerksam, daß das ange- führte Gesetz für den Fall, daß eine Volksversammlung unge- achtet eines obrigkeitlichen Verbotes veranstaltet wird, die ein- fachen Theilnehmer mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 4 Wochen, die Veranstalter, Leiter und Redner aber mit Gefängnißstrafe von mindestens 6 Wochen bedroht. Großherzogliches Bezirksamt. Dr. Wilckau." Auf diese Weise glaubt man nun einfach unsere Partei todt- machen zu können. O ihr Herren Gegner, wir besitzen taufen- derlei Mittel für die Wahrheit einzutreten und wenn auch Deutschland zu einer Heerde Denunzianten geworden ist, so werden wir doch bald unsere Leute erkannt haben und die Gegner werden schließlich Maul und Nase aussperren über unsere immensen Fortschritte. Und darum Glück auf! Kannover, 30. August. Wie weit die Gehirnerweichung in Folge der herrschenden Zustände selbst bei den Redakteuren großer leitender Organe der nationalliberalen Partei vorgeschritten ist, das beweist nachstehender Blödsinn, den der„Hannoversche Courier" in seiner Nummer vom 30. August unter Local-Nach- richten seinem geistreichen Lesepublikum allen Ernstes zu bieten wagt: „Originelle Wahlversammlungen(zwischen Himmel und Erde) sind hier dieser Zeit von den Sozialdemokraten abgehalten worden, und zwar auf dem einige 40 Meter hohen Kranze der Waterloosäule, wo unter den Flügeln der Siegesgöttin, unbe- helligt durch die Polizei und ohne deren Vorwissen, von den Führern die Wahlparole für die letzte Reichstagswahl ausgegeben wurde. Der ungewöhnliche Zudrang sogenannter Bassermann- scher Gestalten, die sich zu dem„gendarmenfreien Himmel" den Schlüssel in der benachbarten Kaserne holten, erregte schließlich die Aufmerksamkeit des dienstthuenden Offiziers, der denn auch Rapport darüber erstattet haben soll." Da wir Sozialisten nun so gutmüthige Menschen sind, daß wir sogar gegnerische Schimpf- und Hetzorgane im gegebenen Falle gern mit authentischen Nachrichten uuterstützen, so wollen wir der schlauen Redaktion des„Hannoverschen Couriers" zur Ergänzung der obigen Notiz noch verrathen, daß von jeder der erschienenen„Bassermannschen Gestalten" ein furcktbarer Eid auf zwei über einer Petroleumflasche gekreuzten Dolchen ge- schworen werden mußte, dahin lautend, daß sich jeder Theil- nehmer verpflichte, in den ersten acht Tagen nach Proklamirung der Hannoverschen Commune, welche unzweifelhaft sofort nach dem Zustandekommen des Sozialistengesetzes erfolgen werde, fich nur von in Petroleum geschmorten Bourgeois zu nähren; daß ferner als Parole einstimmig das geflügelte Wort Bismarck's: „Die Nationalliberalen müssen an die Wand gequetscht werden, daß sie quietschen!" angenommen wurde. Und daß man es außerdem für praktisch erklärte, mit dieser Prozedur bei den nationalmiserablen Schimpf- und Hetzblatt-Redakteuren den An- sang zu machen. Im Uebrigen sind wir gern bereit, der Re- daktion des„Hannover'schen Courier" auch für die Zukunft mit wichtigen Mittheilungen unter die Arme zu greifen, damit der- selben der Stoff zu Sensationsnachrichten über die Sozial- demokratie nicht ausgeht. H. O. Schalke(Kreis Bochum), 3. Septbr. Aus allen Orten hört man von Verfolgungen unserer Partei und auch hier hat eS bisher nicht daran gefehlt. Während der Zeit vor den Reichs- tagswahlen erhielten wir auch nicht ein einziges Lokal zum Ab- halten eiaer Volksversammlung, und so mußten wir uns auf die Privatagitation verlassen. Auf den Zechen hatten unsere Kohlen- barone recht schöne Plakate mit Aufrufen an die Arbeiter an- schlagen lassen, in denen mit der Hungerpeitsche gedroht wurde. All' dies hat uns vorgelegen und in Folge dessen agitirten wir nur in den Kreisen, wo nicht massenhafte Entlassungen bevor- stehen würden; wir legten auch hier, als nichtoffizieller Wahl- kreis, unseren Schwerpunkt in die Geldsammlungen für den all- gemeinen Wahlfond. Das Wahlresultat ist folgendes: Löwe 20,564, Schorlemer 16,571, Tölcke 840, zersplittert 39 und un- giltig 93 Stimmen.— Trotz alledem werden wir fortfahren für die sozialistische Sache thätig zu sein. C. M. Briefkasten der Redaktion. K. in Kesfelstadt: Pierer's ConversationSlexikon hat den größten Reichlhum an Worten; das Meyer'schc steht aber in mancher anderen Beziehung höher. Schlosser's Weltgeschichte ist wohl am geeignetsten.— G. R. in Berlin: Die Adresse Hasenclevers ist: Redaktion des„Vorwärts", Leipzig, Färberstr. 1211. der Expedition. O. Mhnrt Amsterdam: Das Gewünschte ist jetzt wieder auf Lager.— W. Rgr Freiburg i. Schi.: Die Kalender- zusendung verzögert sich, weil wir von der Assoziations-Buchdruckcrei die Marktverzeichnisse noch nicht erhol en haben. Die„N. W." 1—2$ kostet 2,40 Mk., der Jahrgang ö,30 Mk. Herr Adolph Ullrich, Schreiner aus Mecklenburg-Schwerin, früher in Cöln wird gebeten mir seine Adesse betreffs Regelung eigner Ange- legenheit mittheilen zu wollen. Jos. Ackermann, Ehrenfeld b. Cöln. Quittung. Rtr Darmstadt Schr. 40,00. Exped. d. Freien Presse Chemnitz Schr. 50,00. LgS Hannover Ab. 100,00. Dßbch Hanau Ab. 16,20. Zßl Linz Ab. 4,01. Thl Deutz An. 1.50. Stb Breslau Sckr. 20,00. Rdr Ueberlingen Schr. 1,00. Ablmnn Beersen Ab. 1,40. Mhnrt Rawitzsch Schr. 3,40. Mr Zweibrücken Schr. 5,15. Gldbrg Königsberg Schr. 4,55. Schimm Langebrück Schr. 2,90. L. Besig- heim Schr. 8,25. Stppn Crcfeld Schr. 4,00. Hlnd Solingen Schr- 12,75. Strß O ffenbach Schr. 25,00. Sprngr Aachen Ab. 2,10. Ahln Wertheim Schr. 2,30. Gld. Berlin Schr. 1,40. Rbnstn Oelsnitz Schr. 1,00. Grd Stötteritz Abon. 19,35. Khlmnnn Lüneburg Schr. 2,80. Arnldt Königsberg Schr. 0,60. T. Gumbinnen Schr. 15,60. Krtz Gera Schr. 2,45.__ rC izln Tamstag, den 12. Oktober d. I., findet in der Nestau- III. ration zum Schiffchen am allen Uler eine 1,50) Außerordentliche Generalversammlung(F 65) der Mitglieder dcr Genossenschaftstischlerei(eing. Genossenschaft) statt. Besprechung betr. des§ 16 des Statuts. Der Aufsichtsrath. Zur Beachtung! Von vielen unserer Schriften ist nur noch ge- ringer Vorrath vorhanden. Wir ersuchen daher Alle, welche sich sozialistische Schriften entweder anschaffen oder ihren Schriftenbestand ergänzen wollen, dieses sofort zu thun, indem die Herstellung neuer Aus- lagen längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Leipzig, 14. September 1878. Die Expedition des„Vorwärts", __ Leipzig, Färberstraße 12 II. Im Berlage der Genossenschafts-Buchdruckerei zu Leipzig ist erschienen und ist dnrchsdie unterzeichneten Buchhandlungen zu bezichen: Der arme Conrad. Jllustrirter Kalender für das arbeitende Volk pro 1879. Inhalts-Berzcichniß: Vorwort.— Vollständiges Kalendarinm.— Aus meinen Erinnerungen. Von Joh. Phil. Becker.— Woher und wohin mit den Kulis?— Wie entstand unsere Welt. Von L. Friwitzer.— Heinrich Heine's Biographie.(Mit Portrait.)— Im Hinterhause. Erzählung von Heinrich Friedenau.— Sonne, Erde und Mond. Ein wichtiges Kapitel für Kalenderkäufer. Von Emil Roßbach.(Mit 5 Abbildungen.) — WeihnachtSbildcr aus einem Prolctaricrlebcn. Von F. W. Fritzsche. — Babeuf, Biographie.(Mit Portrait.)— Produktive und unproduktive Arbeit. Ein Kapitel aus der politischen Oekonomie. Von H Oldenburg.— Was uns die Statistik lehrt.— Statistik sozialistischer Reichstagswahlen.— Die Vergiftung des Volkes.— Aus alten Papieren.— Post-Porto-Tarif. Telegramm-Tarif. Anekdoten. Sinn- sprüche. Räthsel zc. t:.— Marktverzeichnisse für ganz Deutschland. Die Illustrationen sind von bewährten Künstlern gezeichnet un!» geschnitten. Trotz der gediegenen und reichhaltigen Ausstattung kostet der Ka- lender geheftet nur 40 Psg-, gebunden und mit gutem Schreib- papier durchschossen 60 Pfg., gegen baar oder Postvorschuß. Den Bestellern von Einzel-Excmplaren ist anzuempfehlen, für jedes Exemplar brochirt 50 Pf., gebunden 70 Pf., einzusenden, wofür wir franeo per Kreuzband zusenden. Die Lieferung des Kalenders erfolgt nur gegen baar oder Postnachnahme. Irei-öremptare werden nicht gegeben. Auf Posten von> Dnpend aufwärts berechnen wir brochirt 25 Pf. pro Stück 1„„„„ gebunden 40„„„| ttetto baar. Spedition des„vorwärts", Leipzig, Färberstraße 12/11. Allgemeine deutsche Affociations-Duchdruckerci zu ZZertin,. __ Kaiser Franz-Grenadierplatz Nr. 8».__ Bei uns ist erschienen und kann durch alle Buchhandlungen sowie durch die Expedition des„Vorwärts" bezogen werden: Der Republikaner Jllustrirter Volkskalender. Dritter Jahrgang. 88 Seiten Lexikonformat, gut geheftet. Herausgegeben von Weinhokd �«egss- Preis 40 Pfg., ordinär. Die Lieferung erfolgt nur gegen baar oder Nachnahme. Freiexemplare werden nicht gegeben. Posten von 10 Stück erlassen wir für Mk. 2,80 „„100„"»»„ 26,00 Das Porto müssen die Besteller tragen. Inhalt: Aus John Stuart Mill's Selbstbiographie.(Eine Be- merkung über den„Unglauben".)— Kalendarium mit Angaben über die Temperatur-Verschiedenheit während der Tageszeiten und in den verschiedenen Zonen, Angabe der Regenmenge in den verschiedenen Ländern, sammt einer Abhandlung über die Kometen, von Dr. A.. Weilenmann.— Vollständiges Verzeichniß der Jahr- und Vichmärkt- in der Schweiz mit Angabe der bedeutenderen Märkte in den angren- zenden Ländern.— Requiescat(Er ruhe). Gedicht von Ferdinand Freiligrath.— Der Sturm auf die Tuilcrien am 10. August 1798.— Drei Sprücke von Börne.— Titelsucht.— Das Bcgräbniß einer alten Bettlerin. IGedicht von Lenau, mit Illustration.— Pestalozzi's Schüler in Spanien zu Anfang des 19. Jahrhunderts.— Der Papst bei Laune. Gedicht von Beranger, mit Jllustr.— Aus der chinesischen Arbeiterwelt. — Jean Jacques Rousseau, mir Jllustr.— Russische Sprüchworter.— Das Trinklied.— Aus einem Trostschreiben von Dr. Snell an Thomas Scherr anläßlich seiner Vertreibung vom Seminar Küsnacht in Folgr des Zürich-Putsches don 1839.— Die Nacht, mit Jllustr.—„Ge- rächt". Novelle von Maximilian Dittrich, mit Illustrationen.— Apostatenmarsch. Gedicht von Gottfried Keller.— Tie erste Verfassung der Helvetik, von Dr. I. Strickler.— Aus dem Tagebuch- eines jungen. Vaters.— Mazzini, mit Jllustr. � Der Kalender ist im besten Sinne des Wortes ein Bolkskalender. Welch steigender Beliebtheit sich derselbe erfreut, geht daraus hervor, daß während im ersten Jahre 6000 Stück, im zweiten schon 10,000 Stück davon abgesetzt wurden. Da demnach dieses Jahr ohne Zweifel auf vermehrte Nachfrage gerechnet werden kann, so haben wir die Auflage bedeutend erhöht. Hottingen-Zürich, Mitte September 1878. Volksbuchhandlung. Verantwortlicher Redakteur: Franz Gützlafs in Leipzig. Redaktion und Erpedition Färberstr. 12. II. in Leipzig. Druck und Verlag dir BcnogenschastSbuchdruckerei in Leipzig.