rech ■ebe ltrst .jen. ache> nget en. iber, und ge- man Alle i im zahl und lUNg zteie Lei- uter !kla< mit berz Mi- mit che« der > eak- iiab toh« de» ute» ogt- heil lang doch bc» che» !uu- !cken sam uns eder in Ar- >ern Erscheint in Leipiig «ittw-ch, Freitag, Sonn-ai. Adonncmcntspreis iui ganz Deaüchland 1®. 68 Ps. pro Quartal. Monats- Abonnements „erben bei allen bcutichen Postanstalt-n den s. und Z. Monat, und aus den Monat besonders angenommen: im >-Sniar. Sachsen und Herzogth. Sachsen- Zllteuburg auch aus den lien Monat des Quartals b bs Psg. Inserate -betr. Sersammlungen pr. Petitzeile lS Ps., Hetr. Privatangelegenheiten und Feste pro P-titzeile 30 Ps. Vorw ärts Vestellunzen nehmen an alle Postanstalten und Buchhandlungen des In- u. Auslandes. Filial- Expeditionen. Ziew-Nork: Soz.-demolr. Tenossen- schastsbuchdruckcrci, 154 Eldridge Str. Philadelphia: P. Hab, 330 Kort!» Srd Street. I. Boll, 1129 Charlotte Str. Hvbdlen N.J.: F. 9L Sorge, 215 Wash- ington Str. Chicago: A. Lansermann, 74 Clyboorne»t«. San Franzisco: F.SEnts, 4180'FarreU Stt, London W.; S. Henge, 8 Hew t tioldea Square. Nr. 119. Mittwoch, 9. Ottober. 1878. Sie Ulli, Str. de iiche chr> ver» M. - sie e. n ge- nd, nz h- h.) tnS ier- i,50 l- >ui- pott ind ,40 irg, en: III s. =•> id- ;Cr bei übe ede lio« icti mit Icn lch- lott lie-- en. Untergrabung oder Umsturz? Es ist, gehüpft wie gesprungen", sagt man in Süddeutschland. Mag Herr Laster seinen.Um- Kurz" noch so scharssinnig oder„conzentrirt" de- finiren: wer„untergräbt", will den„Umsturz", und wer den„Umsturz" will, der„untergräbt"— das ist so klar, daß Jeder, der nicht eine dreifache Binde vor den Augen trägt, es sehen muß. Und da nun in unserer bösen Welt, seit es Menschen giebt, jeder Mensch in der einen oder anderen Form„untergräbt" und„Umsturz" be- treibt, so kann selbstverständlich auch Jedem, den man„ftissen" will, der Lasso des„Umsturz"- oder „Untergrabungs"- Gesetzes über den Kopf ge- worfen werden. Freilich, blos sozialistisches, sozialdemo- kratisches oder communistisches„Umstürzen" oder„Untergraben" soll gefaßt werden. Allein wer treibt heutzutage nicht, m hr oder weniger, soziallstiiche, sozialdemokratische oder communistlsche Umstürzlerei und Untergräberei?'Ist nicht die ganze Lust, in der wir leben, mit„sozialistischem Gift" geschwängert? Schwitzt nicht, so zu sagen, unserer modernen Gesellschaft der Sozialismus aus allen Poren heraus? Von den communistischen Industrie- und Verkehrsprojekten des Fürsten Bismarck und seiner Befürwortung der sozialistischen Produktiv- Assoziationen wollen wir hier gar nicht reden, da wir der Ansicht sind, daß Fürst B smarck's Hals vorläufig vor dem Strick des Ges tzes sicher ist. Aber die„Kleinen", die ja sprichwörtlich gehängt zu werden pflegen, während die„Großen" frei ausgehen! Die„Kleinen"— wir meinen hier, um ä U Laster„eine feste Grenze zu ziehen", das gewöhnliche„Federvieh", die von Fürst Bis Marck bekanntlich nie mit sehr freundlichen Blicken betrachtete vlle mnUitnäe des zeitungsschreibenden Volks aller Farben und Schailirungen. Wo ist heutzutage eine Zeitung, die nicht mehr oder� weniger sozialistisch zc.„untergrübe" oder «umstürzte"? Nehmen wir nur die, aus diesem Gebiet„lauschcrsten�,— nicht, gleich den conservativen, von junkerlichem„Staatssozialis- mus" angekränkrllen— liberalen Blätter und Cor- respondenzen. Ueberall Sozialismus, Communis- mus, Unt rgrabung, Umsturz! Greifen wir zum Spaß einmal fnsch in den Schwärm hinein. Da stoßen wir auf Herrn Böhmert's letzten sozia- listemödiertschen Waschzettel: Arbeitsamt! Mit anderen Worten ein Arbeitsministerium. Der Staat soll eiue genaue Arbeitsstatistik beschaffen, den Arbeitsmarkt reguliren, die Versuche der Selbst- Hilfe unter den Arbeitern begünstigen u. s. w. Kurz, sozialistische Forderungen vom reinsten Wasser. Hier die„Magdeburgische Zeitung", Wöhting- Unruh's würdiges Organ. Laßt sehen! Ein Zeit- artikel(Nr. 455), betitelt:„Fremde Arbeiter." Er wendet sich gegen die Einfuhr fremder, na- wentlich italienischer Arbeiter und schließt also: „Es ist ein noch viel roheres und ungebilde- teres Material(die deutschen Arbeiter werden für das Complment dankbar sein. R. d. B.), welches Uns die großen Arbeiteragenten neuerdings in's Land schleppen, als unsere deutschen Arbeiter. Eine Veredlung der Race wird durch diese Ge- sellschast wahrlich nicht erreicht; man importirt im Gegentheil schlechte Sitten, neue Krankh iten Und stört die normale nationale Entwicklung der Äibeit. Em großer Theil fremden Gesindek« bleibt im Lande, und der momentane Vortheil, irgend ein großes Unternehmen rascher und bil- liger herzustellen, tritt vollständig zurück gegen da« überhandnehmende Vagabondenthum und die allmähliche Verarmung. Die Ersparnisse der Fremden wandern in's Ausland und die verdräng- ten deutschen Arbeitskräste suchen Ersatz im Land- streichen und Stehlen. Auf diese Verhältnisse sollte Man hohen Werth legen und sie einer ein- gehenden Untersuchung unterziehen; man kann sie vielleicht ignoriren, wenn der deutsche Ar- beitsmarkt fremde Kräfte braucht; aber jetzt, wo man über Arbeitsloftgkett klagt und bei- spielsweise in Berlin allein 80,000 Menschen ohne Arbeit leben sollen, treten sie als eme brennende Frage hervor. Es mag ja schließ- llch auch traurig für den Fremden sein, wenn er in seinem Lande keine Arbeit hat und Deutschland aufsucht, um arbeiten zu können, und schließlich her Schub heimwärts gebracht wird. Predigen aber etwa unsere getäuscht aus Peru, Brasilien >der Rußland zurückkehrenden, halbverhungerten Landsleute nicht auch eine beredte Sprache? Da- rum meinen wir: Herrscht wirklich Arbeits- losigkeit für deutsche Arbeiter in Deutsch- land, dann muß man die fremden Arbeiter Nach Hause schicken."-- Mit anderen Worten: es soll nicht mehr jedem «inzelnen„Arbeitgeber" und Unternehmer über- lassen bleiben, sich„seine" Arbeiterwaare zu holen, wo er sie am billigsten findet. Kann man sich einen frecheren„Eingriff in die Rechte des Kapitals" denken? Steckt in diesem unver- schämten, auf„Untergrabung" und„Umsturz" des ganzen Arbeitsverhältnisses hinzielenden Verlangen nicht der roheste, brutalste Sozialismus? Freilich, die„Magdeburger Zeitung" merkt, welches gefähr- liche Terrain sie betreten hat, und will Alles blos dem„guten Willen, dem Patriotismus und der Weisheit der großen Arbeitgeber Deutschlands", also der Privatthätigkeit überlassen,— das sind aber blos Flausen, denn„die großen Arbeitgeber Deutschlands" werden sich für diese Schädigung ihrer Interessen und diesen Eingriff in ihre Rechte schönstens bedanken— was jeder mit Handhabung des„Umsturz-" oder Untergrabungsgesetzes be- traute Polizist der„Magdeburger Zettung" im Hand- und Hals-Umdrehen klar machen wird. Weiter: Professor Biedermann's„Allgemeine Deutsche Zeitung"— die kauscherste der kauscheren. Und doch! In Nr. 231 ein langer Artikel der für wirksame Fabrikinspektoren, gesunde Arbeiterwoh- nungen, kurz für ein Arbeiterschutzgesetz plädirt! Nachbarin, Euer Fläschchen. Wenn die Eulen- burg'sche Auffassung durchdringt, und das„Soz-a- ltstengesetz" rückwirkende Kraft bekommt, wird die „Deutsche Allgemeine Zeitung" wegen dieses Ar- tikels unfehlbar verboten. Professor Biedermann hätte es also gar nicht nöthig gehabt, durch eine förmliche Empfehlung der„Neuen Gesell- schaft"(in Nr. 232) das schon volle Maß zum Ueberlaufen zu bringen. Und wenn das am grünen Holz geschieht, wie erst am dürren! Kurz, der Strick des Umsturz- und Unter- grabungsgesetzes ist für Jeden gedreht, den„man" des Stricks Werth hält. Herr Lasker kann ruhig sein. Die Jahresberichte der preußischen Fabrikinspektoren. Gemeinhin wird angenommen, das deutsche Fabiikwesen habe zu so bösen Erscheinungen nie- mals geführt, wie sie in den industriellen Ländern des Westens, in Frankreich und England, Gegen- stand weitverbreiteter Klagen geworden; wir erfahren jedoch aus den Zeugnisten de> Fabrikinspektoren aufs Neue, daß die Ausführung der Vorschriften über Frauen- und Kinderarbeit, über Schutzvorrichtungen gegen Unglücke sä e und über die Haftoe: pflichtung der Arbeitgeber selbst da, wo es seit Jahren Fabrik- Inspektoren giebt, noch im weiten Felde liegt und daß Dinge, welche die englischen Fabrikgesetze längst unmögl'ch gemacht haben, bei uns nicht nur täglich vorkommen können, sondern in sehr zahlreichen Fällen wirklich vorkommen. In den östtlchen Pro- vinzen Preußens b finden die Schutzvorrichtungen gegen Maschinenunfälle sich z. B. meist in so pri märem Zustande, daß die Behauptung aufgestellt wird, ein Viertheil bis ein Drittheil aller Unglücks- fälle sei auf Rechnung der mangelhaften Beschaf- fenheit der Fabrikeinrichtungen zu setzen; Vorkeh- rungen gegen die gesundheitsschädlichen Einwir- kuugen von Hitze, Staub und giftigen Dämpfen glänzen nicht nur in diesen an und für sich un- günsiig gestellten und schwer zu beauffichtigenden Theilen Preußens, sondern auch an anderen Orten durch vollständige Abwesenheit und die ungünstige Lage, in welcher viele Zweige unserer Industrie sich zur Zeit befinden, lassen die Hoffnung auf Nachholung des Versäumten auch da als eine nur sehr entfernte erscheinen, wo den bezüglichen An- trägen der Fabrikinspektoren nicht eben böser Wille entgegengesetzt w rd.— Aus den industriösen Be- zirken der Rheinlande wird vornehmlich über den traurigen Zustand der Arbeiterwohnungen geklagt, deren Beschaffenheit sanitärisch und moralisch gleich ungünstig wirkt und vielfach an die Schilderungen erinnert, welche in früherer Zeit von den Arbeiter- quartieren Sheffields und Manchesters entworfen worden. Gegen die Vorschriften über Frauen- und Kinderarbeit wird in manchen Bezirken ein organisirter Krieg geführt und von vielen Arbeit- gebern alles Denkbare gethan, um die AufstchtS- beamten über das Vorhandensein jugendlicher Ar- beiter zu täuschen; an den einen Orten sucht man vornehmlich die Gesetze über das Lebensalter zur Beschäftigung zugelassener Kinder zu umgehen,— an anderen ist nicht einmal der Anfang dazu ge- macht worden, die Arbeit so zu organisiren, daß die Vorschrift über die Zahl der gesetzlichen Arbeits- stunden in Ausführung gebracht werden kann— an wieder anderen Orten werden jugendliche Ar- beiter zu Beschämungen herangezogen, die den- selben seit länger als zwei Jahrzehnten(auf Grund der Minist.-Verf. vom 12. August 1854) ausdrück lich untersagt sind. Wesentlich ungünstig ist endlich das Zeugniß, welches der Mehrzahl der Verträge ausgestellt wird, welche von den Arbeitgebern mit Unfall-Bersicherungs-Gesellschaften geschlossen wor- den und denen von den Aufsichtsbeamten nach- gesagt wird, daß sie auf möglichste Herabdrückung der den Arbeitern zustehenden Forderungen und Bürger— auf Erschwerung der bezüglichen Rechtsverfolgung Hausdiener gerichtet seien. Auch in dieser Rücksicht ist es' häufig vorgekommen, daß man den Aufsichtsbeamten den wahren Sachverhalt und die Kenntniß der einzelnen Borgänge zu verheimlichen versucht hat. „Wenn Dinge", so meint der gewiß unver- dächtige„Hamburgische Correspondent",„wie die berührten, an dem grünen Holz seit Jahrzehnten beaufsichtigter Landschaften noch heute möglich sind, wie mag es da in unbeaufsichtigten Ländern, z. B. in den von Fabriken überfüllten, dicht bevölkerten und sprüchwörtlich armen Bezirken des sächsischen Voiztlandes, Thüringens, Hessen-Darmstadts u.s.w. aussehen?— Es ist hohe Zeit gewesen, daß dem Zustande der Aussichtslosigkeit der Fabriken in diesen und anderen Theilen Deutschlands durch die Gesetzgebung endlich ein Ende gemacht und die Einführung des Fabrik Jnsprktorats bereits für den Beginn des nächsten Jahres in Aussicht ge- nommen worden ist und wird es, nach den in Preußen gemachten Erfahrungen, doch noch min- bestens ein Jahrzehnt dauern, ehe den an und für sich so bescheidenen Forderungen unserer beut- schen Fabrikgesetzgebung auch nur der Hauptsache nach genug gethan worden. Den für den laufen- den Monat angekündigten Vorschriften des Bundes- raths über die Normen der den Fabrik-Jnspektoren zu ertheilenden Instruktionen wird überall da mit Interesse entgegengesehen werden, wo man sich der Bedeutung des neuen Instituts für die künftige Gestaltung unserer Arbeiterzustände auch nur an- nähernd bewußt ist." Dasselbe Blatt deutet an, daß, wenn dem Aus- nahmegesetze die vielen Arbeitervereinigungen, welche die Arbeitsverhältnisse zu Gunsten des Ar- beiters regeln wollen, zum Opfer fielen, daß dann die ganze Beaufsichtigung des Fabrikwesens allein auf den Schultern der Fabrikinspektoren ruhe, die sich aber unter den gegenwärtigen Bedingungen dafür als viel zu schwach zeigen würden. Dadurch aber wird zur Evidenz erwiesen, und dies rufen wir dem Reichstage vor der Entscheidung noch zu, daß das geplante Ausnahmegesetz gegen eine sozial-politische Strö- mung gerichtet scheint, daß dasselbe aber in Wirklichkeit die gesammte Arbeiterklasse in unerhörter, schädigender Weise trifft, also ein Klassengesetz in des Wortes vollster Beden- tung ist. Wer erregt also Klassenhaß? So fragen wir die Herren von Bismarck und Lasker. Aus Berlin. -- 5. Ostober. lieber die sogenannte hohe Politik bringen Sie ja aus der Reichshauptstadt die wichtigsten Punste selbst, so daß ich mich für heute und zwar um so mehr auf allerlei„Vermischtes" beschränken kann, da die einzige schwebende Frage der innern beut- schen Politik, das geplante Ausnahmegesetz, im „Vorwärts" fortwährend die gebührende Würdigung gefunden hat. Großes Aufsehen machen hier die Erhebungen, welche der Minister des Innern über den Raum- inhalt derjenigen Berliner Wohnungen veranlaßt hat, in welchen sogenannte„Schlafburschen" oder besser gesagt Schlafleute gehalten werden. Man hat in kleinen Zimmern nebst daran stoßender kleiner Küche oft 3, 10—14 Personen zusamm-n- gepfercht gefunden und hat Zustände der Eatfitt- tichung dabei entdeckt, die aller Beschreibung spotten. Vater, Mutter, erwachsene Söhne und Töchter, mit ihren resp ktiven Bräuten oder Bräu- tigams, halberwachsene Burschen und Kinder theilten gemeinschaftlich ein und dasselbe Zimmer zum Wohnen und Schlafen. Recherchirende Beamte wurden von dem Dunst, der ihnen aus diesen Höhlen entgegenströmte, ohnmächtig, und es bedurste erst einer längeren Lüftung der„Woh- nungen", ehe solche betreten werden konnten. Selbst in Bodenverschlägcn, die nur durch Latten ge- schlössen sind, also Jedermann Einficht gewähren, wurden ganze Familien mit Schlafburschen an- getroffen. Verbrecher als Schlafburschen und unschuldige Kinder als deren Schlafgenossen, lösen zum Theil die Frage nach den Ursachen der unsere Änklagebänke besetzenden jugendlichen Angeklagten. Diesen Zuständen will man dem Bernehmen nach durch eine Polizeiverfügung entgegenwirken, welche ein Mindestmaß von Räumlichkeit als Borbedin- gung für das Halten von Schlafleuten statuiren soll.„Soweit es fich um jene Massenquartiere handelt, in denen gegen einen Entgelt von 5 oder 10 Pfennig Dutzende von Menschen beider Ge- schlechter und jeden Alters für eine Nacht ein Unterkommen finden", bemerkt das„Tagbl." dazu, „muß das Bemühen der Behörden von der Bürger- insbesondere Unterbeamte, Gesellen, Kutscher u. s. w. getroffen werden, denen die Aufnahme von ein oder zwei Schlaf- leuten allein das Halten einer Wohnung ermög- licht, in welcher sie bei Tage wenigstens mit ihrer Familie hinreichenden Platz haben, während sie des Nachts mit den Ihrigen in Küche und Kammer schlafen und sie das Wohnzimmer den Schlafleuten überlassen. Wollte man diese Familien außer Stand setzen, Schlafleute zu halten, so würde man sie zwingen, kleinere Wohnungen aufzusuchen, in denen sie womöglich auch bei Tage beengter wären, als dies jetzt zur Nachtzeit der Fall ist. Die Schlafstellen aber würden erheblich vertheuert werden und es würde nach allen Richtungen mehr Nachtheil als Segen gestiftet. Auch hier handelt es sich wieder um ein Kapitel der sozialen Frage, deren Lösung in allen ihren Theilen große Schwierigkeiten bietet, welche nur durch die sorg- fältigste Erwägung ausgeglichen werden können." — Wie ich übrigens aus Erfahrung weiß, find die Wohnungsverhältnisse auch in den übrigen großen Städten Deutschlands bei der ärmeren Bolksklasse fast unerträgliche; so hat auch der be- kannte und pflichttreue Fabrikinspektor Wolff zu Düsseldorf im dortigen Jndustriebezirk über geradezu schaudererregende Einzelheiten in Bezug auf das Schlafburschenverhältniß berichtet.— Wir haben da ein Stück sozialer Frage vor uns, dessen Lösung schwieriger ist, als brutale Ausnahmegesetze zu machen. Da ist wieder das fatale Wort: Ausnahme- gesetz. Dasselbe bringt mich auf den Professor Gneist, auf diesen unvergleichlichen Volksvertreter, der einstmals„mit einem Beine auf der Tribüne, mit dem anderen Beine auf der Barrikade stand." Derselbe hat nämlich jetzt eine Broschüre über das Ausnahmegesetz geschrieben, in welcher er meint, es handle sich vorzüglich um die Frage, ob Justiz- oder Verwaltungsgesctz? Er beantwortet dieselbe dahin, daß nur ein Verwaltungsgesetz, eine„Reichspolizeiordnung gegen die sozial- demokratischen Elemente der Presse und des Bev- einswesens' am Platze sei. Diese Polizeiordnung bedürfe mehr wie jede andere eines einheitlichen Organs der Ausführung unter Verantwortlichkeit gegen die höchste Staatsgewalt. Die Befugnisse, welche die Einzelregierungen durch das Sozia- listengesetz erlangen, seien indeß keine Ausflusse ihrer normalen Polizeihsheit, sondern eine außer- ordentliche, über die Grenzen der Landesverfassung hinausgehende(dictatorische) Gewalt, die nach der heute bestehenden Bundesverfassung das Reich allerdings ertheilen könne. Bei dieser Sachlage, meint Gneist, wäre es auch Wohl keine allzu große Zumuthung gewesen, diese außerordentliche Polizei- ordnung unter die unmittelbare Verwaltung des Reiches und unter die politische Verantwortlichkeit des Reichskanzlers zu stellen, wodurch der Reichs- tag ein Recht der verfassungsmäßigen Controle ge- Wonnen haben würde. So die Gneist'sche Ansicht. Um nun noch besonders zu zeigen, wie sich das Rechtsbewußtsein dieses Rechtslehrers und Oberverwaltungsgerichtsraths vollständig verwirrrt hat, theile ich Ihnen einen Satz wörtlich aus der Broschüre mit. Gneist sagt:„Dieselben wörtlich übereinstimmenden 10 Sätze über die Roth der arbeitenden Klassen und ihre Abhülfe durch Produktivgenoffenschaften zc. bedeuten etwas völlig Verschiedenes in einer Schrift der Richtung Schulze-Delitzsch oder der Sozial- demokratie."— Darauf kann ich allerdings dem Professor Gneist nur eine Antwort geben:„Ein Rechtslehrer bedeutet etwas völlig Verschiedenes bei einem ehrenhaften Mann, als bei einem Renegaten."— Im Jahre 1874 nämlich schrieb Professor Gneist eine Broschüre:„Vier Fragen zur deutschen Strafprozeßordnung" und in diesem Werkchen heißt es wörtlich:„Die rechtliche und und sittliche Möglichkeit einer constitutionellen Re- gierung beruht auf der Voraussetzung, daß jeder Unterthan den gleichen Rechtsschutz finde, daß für die Minorität(die schwächeren oder mißliebigen" Parteien und Klassen der Gesellschaft) dasselbe Strafmaß, dasselbe Civilgesetz, das gleiche Maß für Polizei- resolute, Steuereinschätzungen, Militäraus- Hebung zc. gelte, wie für die herrschende Partei." — Das also sagte der Rechtslehrer Gneist noch vor 4 Jahren und jetzt— der reine Polizei- büttel! Wie sehr der frühere Gneist mit seiner Auf- fassung Recht hat, das geht aus folgender Notiz der hiesigen„Volkszeitung" hervor:„Das Sozia- listengesetz wirft bereits seine Schatten in einer nicht gerade die Gemüther beruhigenden-Weise voraus. Da« hiesige Poliz-ipräsidium hat dem Vernehmen nach der städtischen Armendirektion die Mittheilung gemacht, daß ein Almosenempfängcr, schaft Berlins mit Dank aufgenommen werden, ein 74 Jahre alter und kränklicher Mann, Man möge aber vorsichtig sein und nicht der be- der sonst gänzlich mittellos ist, ein Sozialde- treffenden Verfügung eine solche Fassung geben, mokrat und Trunkenbold sei und deshalb seines daß dadurch jene überaus zahlreichen kleinen Erachtens eine Unterstützung aus städttschen Mit- I teln nicht verdiene!! Die Armendirektion be- schloß jedoch mit Recht, diese Zuschrift einfach nä aetn zu legen, da die angeblichen sozial- demokratischen Anschauungen des Almosenempfän- gers keinen Grund für die Entziehung der Al- mosen gebe und die angebliche Trunksucht des- selben bisher zu einem öffentlichen Aergerniß nicht geführt hatte. Derselbe Almosenempfänger bezieht auch von der hiesigen jüdischen Gemeinde Al- mosen, und das Polizeipräsidium hat demzufolge an den Borstand dieser Gemeinde die gleiche Mit- theilung gerichtet, welche wohl voraussichtlich den- selben negativen Erfolg haben wird. Charakteristisch ist auch folgende Thatsache: Als vor Kurzem vor dem hiesigen Stadtausschuß über die Ertheilung einer Conzession an einen hiesigen Gewerbtreiben- den verhandelt wurde, machte das Polizeipräfidium zur Begründung der beantragten Conzessionsver- sagung unter Anderem geltend, daß der Antrag- steller Sozialdemokrat wäre."— Wenn schon die„Volkszeitung" sich über solche Sozialisten- Hetze beschwert, dann müssen die Rechtsverhält- nisse, die Rechtsbegriffe allerdings äußerst traurige sein. Zum Schlüsse will ich Ihnen noch berichten, daß der am 21. September verhaftete Redakteur unseres hiesigen Parteiorgans, Karl Emmerich, seit Dienstag Nachmittag gegen eine Caution von 1500 Mark wieder auf freien Fuß gesetzt ist.— Gegen den in Haft befindlichen Redakteur Paul Pulkrabeck sind Alles in Allem 35 Anklagen erhoben. Und da noch ein Ausnahmegesetz!? Sozialpolitische UebersichL. — Umsturzkommission. Wir haben aus der zweiten Lesung noch nachzutragen, daß die Regierungsvorlage, welche in der ersten Lesung einen argen Stoß erlitten hatte, auch dahin wieder- hergestellt worden ist, daß auch gegen Buchdrucker, Buchhändler, Leihbibliothekare und Inhaber von Lesekabinetten, ebenso wie gegen Gast- und Schank- wirthe die Concessionsentziehung(allerdings nur im gerichtlichen Verfahren) ausgesprochen wer- den kann. — Wer's Allen recht machen will, machts bekanntlich Keinem recht, und geräth in jene fa- tale Situation, die man mit dem Ausdruck:„zwi- schen zwei Stühlen sitzen" bezeichnet. In diese unangenehme Lage ist jetzt der arme Lasker mit seinen Verständigungs- Experimenten in der Um- sturzcommisfion gekommen. Mit der Regierung hat er es gründlich verdorben, wie die furiosen Angriffe der„Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" beweisen. Aber auch von Seiten der eigenen Partei regnet es Vorwürfe und Fußtritte. Man lese nur folgende Correspondenz des„Leipziger Tageblatt" aus Döbeln, die auch nach anderen Richtungen hin interessant und belehrend ist. Sie ist vom 23. September datirt und lautet: „Sehr gespannt ist man hier auf das Verhalten unseres Reichstagsabgeordneten vr. Schaff- rath, gegenüber dem Sozialistengesetz. Bekannt- lich hat die kleine Fraktion der Fortschrittspartei, welcher er angehört, eine völlig ablehnende Stel- lung eingenommen und dies bereits durch den Mund ihres Hauptsprcchers, Hänel, erklärt. Sollte sich Herr Schaffrath diesem Standpunkt anschließen, so würde er den Willen der überwie- genden Mehrzahl seiner Wähler schnurstracks zu- widerhandeln. Als Compromiß-Candidat aller reichstreuen Parteien unseres Wahlkreises kann er unmöglich der einseitigen Fortschritts-Parole folgen; er muß sich verpflichtet fühlen, auch den Wünschen seiner nationalliberalen und conserva- tiven Wähler gebührende Rechnung zu tragen. Und diese wollen keine Ablehnung des Sozialisten- gesetzes, sie wollen keine abermalige Auflösung des Reichstags und dadurch herbeigeführte, mit all der üblichen Aufregung verknüpfte Neuwahl. Und daß letzterer Fall unausbleiblich eintreten würde, das möchte man auch Herrn Lasker fzurufen. Jedem vorurtheilsfreien, dem Parteitreiben fern- stehenden Mann muß das Verfahren Herrn Lasker's als ein sehr gewagtes Spiel er- scheinen. Soll es etwa die nationalliberale Partei auf eine nochmalige Auflösung des Reichstages an- kommen lassen? 50 Sitze, also'/» ihrer Stimmen hat sie bereits bei den beiden letzten Wahlen 1877 bis 1878 eingebüßt, und bei einer Neuwahl würde sie voraussichtlich abermals ähnlichen Ber- lust erleiden, denn das Volk ist dieser juristi- schen Haarspaltereien, wie sie Herr Las- ker mit Vorlieb betreibt, gründlich über- drüssig; es will endlich Thaten sehen, welche da- von zeugen, daß die verloren gegangene Zucht und Ordnung wiederhergestellt, daß das Leben unseres Kaisers gegen die mordgierigen(!!) Hetzereien und Wühlereien politischer„Banditen" besser ge- schützt werden soll." Ganz hübsch, dieser uationalliberale Nothschrei nach rettenden Thaten! Herr Lasker wird nicht sehr erbaut sein. Und Herr Schaffrath? Herr Schaffrath ist bekanntlich FortschrittSmann, und in ähnlicher Lage wie er befindet sich der Fort- schrittler Löwe, der im 19. sächsischen Wahlbezirk als Candidat der vereinigten reaktionären Parteien funktionirte, und in dieser Eigenschaft — gleich Hrn. Schaffrath— ein Ausnahme- gesetz befürwortete. Wir wollen sehen, wie diese zwei fortschrittlichen Biedermänner ihre Candi- daten-Bersprechungen, ein Ausnahmegesetz zu vo- tiren, mit ihrem Fraktionsbeschluß, gegen jedes Ausnahmegesetz zu stimmen, in Harmonie bringen werden.— Was den, ebenfalls in der Correspondenz genannten Hrn. Hänel betrifft, so hat der- szlbe durch seinen famosen Commisfionsantrag die „völlig ablehnende Stellung" bereits hinlänglich illustrirt. — Das Henkerbeil ist wiederum um die Lorbeeren einer Kulturthat geprellt worden: durch allerhöchste Ordre ist der wegen Gattenmords zum Tode verurtheilte Kindermann aus Staßfurt zu lebenslänglichem Gefängniß begnadigt worden. Kindermann hatte seine Frau mit wahrhaft bestia- lischer Brutalität sim Bette erdrosselt. Es scheint also doch, daß der furchtbare Eindruck, den die Hinrichtung Lehmann-Hödel's in der ganzen ge- bildeten Welt hervorgebracht hat, nicht ohne Wir- kung geblieben ist. Denn daß man Lehmann- Hödel, an dessen Händen doch kein Menschenblut klebt, für einen größeren Verbrecher halte, als Kindermann, das können wir doch unmöglich an- nehmen. — Wegen der„aktenmäßigen" Enthül- lungen über den Nobiling-Prozeß find zwei Re- Die Haftpflicht des Unternehmers nach dem Gesetze vom 7. Juni 1871 im Vergleich z»m französischen Rechte. Die Unbefangenen unter unseren Liberalen (diese Spezies ist jedoch bei uns ungefähr so selten, wie die Lotosblumen in Grönland. Anm. d. Red. der„B. F. P.") haben, in der Presse wie in Wahlreden, in den letzten Wochen es oft aus- gesprochen, daß unier den Forderungen der So- zialisten sich viel Berechtigtes finde. Da sie zu gleicher Zeit das Möglichste dazu gethan haben, die Sozialisten von der Volksvertretung fortan fernzuhalten, so wird der Schluß nicht zu kühn erscheinen, daß selbige liberale Wahlcandidaten nun ihrerseits gewillt seien, im Reichstage jene berechtigten Forderungen geltend zu machen. Dazu beut sich ihnen in der nachfolgenden(zuerst in der „Gewerbl. Zeitschr. für Rheinl. und Wests." er- schienenen) Arbeit eine Hand. Der Verfasser, Advokat-Anwalt Welter zu Köln, früher selbst Mitglied des preuß. Abgeordnetenhauses und der Fortschrittsfraktion, weist nach, wie die Ausdehnung der Haftpflicht, ein Verlangen, das täglich dring- licher wird, im rheinischen Rechte schon längst be- steht, daß also die bisweilen vorgeschobene Be- sorgniß, der„Unternehmungsgeist" könnte unter einer weitergehenden Verantwortlichkeit leiden, hier durch die Erfahrung widerlegt wird, daß vielmehr die Rechtsgleichheit, die ja unter den Segnungen des deutschen Reiches so besonders laut gepriesen wird, es verlangt, die Haftpflicht in Deutschland mit der im Rheinlande geltenden auf gleichen Fuß zu bringen. Herr Welter schreibt: Kaum sieben Jahre sind verflossen, seit das Haftpflichtgesetz in Wirksamkeit getreten ist und schon haben sich dessen Folgen weit über die engen Kreise der speziell mit der Rechtsanwendung Be- faßten im ganzen gewerblichen Leben geltend ge- macht. Eine eigene Industrie, die der Unfall- versicherungs-Gesellschasten, ist an demselben empor- gewachsen, und die Zahl der Schadensprozesse mehrt sich mit jedem Tage, ohne daß sich nach den bisherigen Erfahrungen die pekuniäre Trag- weite weder für die zunächst bethciligte Industrie, noch auch für die Versicherungs-Gesellschasten auch nur annähernd berechnen ließe. Die zumeist in der Form von Renten zugesprochenen Entschädi- gungen sind noch in den ersten Anfängen ihres Laufes und fortwährend treten neue hinzu, so daß erst nach einigen Decennien, wie eine Unfall- statistik, so auch eine Unfallschäden-Statistik sich bilden kann. Bei dieser einschneidenden Wirkung ist es kein Wunder, daß der Streit der Meinungen über die Prinzipien der Haftpflicht auf das Lebhafteste ent- facht, und bei der Halbheit und eigentlichen Prin- zipienlosigkeit des deutschen Gesetzes noch lange nicht ausgetragen ist. Das Gesetz, in der jetzt so beliebten und doch verwerflichen Form eines Spe- zial- und Nothgesetzes erlassen, soll nach der einen Ansicht eine ganz ungerechte Belastung der In- dustrie enthalten, nach der anderen aber die be- rechtigten Interessen der Arbeiter in ganz un- genügender Weise schützen. Wenn man von der eigenthümlichen Haftpflicht der Eisenbahnen absieht, die in dem Preußischen Eis-nbahngesetz vom Jahre 1838 ihre Quelle findet, so sind die Prinzipien der Haftpflicht des Fabrikanten«. dem französischen Recht entlehnt. Die vielfach in industriellen Kreisen verbreitete Meinung, als ob auch in den deutschen Ländern des französischen Rechts die Verantwortlichkeit des Unternehmers durch das Hastpflichtgesetz wie begründet, so auch auf dessen Bestimmungen und Voraussetzungen beschränkt sei, ist eine irrige. Diese Hastpflicht hat am Rheine seit mehr als 60 Jahren in weit größerem Umfange bestanden, als sie das deutsche Gesetz vom 7. Juni 1871 fest- gestellt und besteht auch heute noch trotz der Haft- pflichtgesctzes in dem gleichen Umfange fort. Eigenthümlich ist dabei nur die Thatsache, daß auch am Rhein erst seit 1371 die Unfallprozesse in erheblicher Zahl aufgetreten find und seither in auffallender Weise zugenommen haben. Diese Zunahme läßt sich nicht durch die von der Ausdehnung der Industrie in weitere Gebiete, der Vermehrung und Komplikation der Maschinen- arbeit bedingte Vermehrung der Unfälle erklären: Die Unfälle sind in gleicher Weise und Verhältnis- mäßig gleicher Zahl gewiß auch vor 1871 vor- gekommen. Die nicht wegzuleugnende Vermehrung der Unsallsprozesse findet ihren Grund einmal in dem Prinzip der Versicherungsgesellschaften, jeden Unfall im Rechtsweg auszumachen, dann aber auch in der allerdings durch das Haftpflichtgesetz im Volke verbreiteten Kenntniß von der Verantwort- lichkeit des Unternehmers. In größeren Städten haben sich förmliche Bureaux für die Geltend- machung von Schadenersatzansprüchen aus Unfällen gebildet, deren Mittelpunkt gewöhnlich ein Ver- dakteure des„Berliner Tageblatts" gerichtlich vernommen worden. Sie sollen angeben, woher sie den angeblichen„Auszug aus den Akten" be- kommen haben. Also endlich! Das Berliner Ge- richt, welches die Untersuchungen gegen Lehmann und Nobiling führte, hätte schon längst Gelegen- heit zum Einschreiten gehabt; denn seit Mitte Mai haben gewisse Berliner Zeitungen Tag für Tag über jene Untersuchungen veröffentlicht, die angeblich aus amtlicher Quelle herrührten, deren Veröffentlichung also das Berliner Stadtgericht und speziell den Untersuchungsrichter auf's Schwerste compromittirte. Ein Theil, und zwar weitaus der größte— alles die Sozialdemokrasie Be- lastende— dieser angeblich authentischen Nach- richten war allerdings einfach erfunden, das hätte ein Einschreiten des Gerichts aber um so mehr gerechtfertigt. Der andere, wirklich au- thentische Theil konnte nur durch eine strafbare Verletzung des Amtsgeheimnisses in die Oeffentlich- keit gelangt sein— und wenn man bedenkt, wie penibel gerade die preußischen Gerichte und Be- Hörden in dieser Beziehung sind, kann man wirk- lich nicht umhin, sich zu verwundern, daß das Berliner Stadtgericht nicht früher dieses At- tentat auf seinen Ruf berücksichtigt und zu ahnden versucht hat.— Die„National-Zeitung" erzählt, daß sie sich an berufener Stelle erkundigt habe und daß dabei die Authentizität der Ber- öffentlichung des„Tageblatts" formell in Abrede gestellt worden sei. — Warnung. Im Crimmitschauer„Bürger- und Bauernfreund" finden wir folgende Notiz: „Auf Grund vorliegender Schriftstücke ersehen wir, daß zwischen hiesigen Einwohnern(durchweg Familienvätern) und dem englischen Consulate zu Berlin ein reger Briefwechsel gepflogen wird. Die in Frage stehende Angelegenheit ist eine eventuelle Uebersicdelung hiesiger Bürger in größerer Gemeinschaft nach Kleinasien durch englische Ver- Mittelung. Bekanntermaßen sind durch den Ber- liner Vertrag(13. Juli 1878), der den orientali- schen Krieg„beendete", Verhältnisse in Kleinafien und auf der Balkanhalbinsel geschaffen worden, die europäischen Kolonisten überaus günstige Be- dingungen, besonders in gewerblicher Beziehung gewähren. Das englische Consulat, das die ge- stellten Fragen sehr bereitwillig und eingehend beantwortete, hat zu gleicher Zeit noch weitere Aufschlüsse hierfür in Aussicht gestellt. Nach Ein- gang dieser noch zu erwartenden Nachrichten werde wir mit weiteren Mittheilungen nicht zurückhalten." So unser Parteiorgan. Wir würoen uns einer schweren Pflichtverletzung schuldig machen, wenn wir nicht, auf Grund der uns bekannten Thatsachen und des uns vorliegenden Materials, nachdrücklichst vor dem Projekt einer Auswanderung nach Klein- asien warnten. Wir sind, wie schon zu wieder- holten Malen von uns erklärt ward, prinzipielle Gegner eines jeden Auswanderungsplans, der auf politisches Unbehagen zurückzuführen ist, weil wir von der Ueberzeugung auSgehn, daß der Kampf, der uns in der Heimath aufgezwungen worden ist, auch in der Heimath ausgekämpft werden muß. Ganz abgesehen von solchen all- gemeinen und prinzipiellen Motiven, müssen wir das in Crimmitschau angeregte Projekt noch deshalb verurtheilen, weil die Zustände in Klein- asien, Cypern eingeschlossen, sowohl in klimati- unglückter ist, der eine genügende Entschädigung erstritten hat und nun etwaigen Leidensgefährten die richtigen Wege weist. Bei dem Streite über Beschränkung oder wenigstens Nichtausdehnung einerseits, andererseits Erweiterung der Haftpflicht dürfte eine kurze Zu- sammenstellung der Grundsätze des französischen Rechts, namentlich auch zur Beseitigung des oben angeführten Jrrthums und zur Aufklärung über die bestehende Verantwortlichkeit des rheinischen Fabrikanten, nicht ohne Interesse sein. Daß der Unternehmer für die, durch seine eigene Schuld herbeigeführten Unfälle haftet, ist ein allgemein geltender Rechtssatz. Das Gesetz vom 7. Juni 1871 berührt diese Fälle gar nicht und beläßt es dafür bei dem geltenden Landes- recht. Während aber die übrigen Landesgesetze vielfach, sowohl was die Voraussetzungen als den Umfang der Ersatzpflicht angeht, ungenügend und mangelhaft sind, verpflichtet das französische Recht in der weitgehendsten Weise einen Jeden zum Ersatz des vollen, durch schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen verursachten Schaden. Jede?, auch das geringste Verschulden des Fabrikanten macht ihn für den, auf dies Verschulden zurück- zuführenden Unfall haftpflichtig. Der Fabrikant hat die zur Sicherheit der Ar- beiter erforderlichen Vorkehrungen in seinem Be- triebe zu schaffen. Er ist also verantwortlich, ganz abgesehen von den selbstverständlichen Fällen einer Verletzung oder Nichtbeachtung sicherheitspolizeilicher Vor- schristen, schon dann: wenn Maschinen nicht mit den bekannten, an- derswo angewendeten Sicherheitsmaßregcln versehen sind, auch wenn dafür spezielle Vorschriften nicht bestehen; wenn Maschinen nicht in ordnungsmäßigem Zustand sich befinden, wenn die Aufstellung und Bertheilung mangelhaft und die Ma- schinenräume fehlerhaft eingerichtet, gehalten oder beleuchtet sind; wenn die Arbeiter nicht mit den Gefahren und der Bedienung der Maschine ordentlich be- kannt und mit den erforderlichen Hilfswerk- zeugen versehen worden sind; wenn die nöthige Beaufsichtigung nicht angeord- net, und die erforderliche Zahl der Arbeiter nicht angestellt ist. Wer jugendliche Arbeiter und Kinder beschäftigt, ist sogar für die, durch eigenes Verschulden der- scher als in administrativer Beziehung derartige sind, daß an eine Colonisation durch Deutsche entweder überhaupt nicht(z. B. in dem viel- gepriesenen Cypern, dessen Klima sich für die englischen Truppen verderblicher erwiesen hat, als das der ungesundesten westindischen Colonieen), oder noch auf lange Zeit hinaus nicht zu denken ist. Ehe in den, klimatisch ungeeigneten Landstrichen geordnete Verhältnisse eingerichtet sind, werden viele Jahre vergehen müssen. Daß die englischen Behörden es sehr gern sehen würden, wenn Deutsche sich zum„Civilisationsschlamm" hergeben und mit ihren Knochen das Land für die später kommenden englischen Ansiedler düngen würden, ist klar. — Die„Kölnische Zeitung" ist unter die Sozialdemokraten gegangen! Im zweiten Blatte der„Kölnischen Zeitung" vom 27. September befindet sich nämlich ein Artikel mit der Ueberschrift:„Gewinnbetheiligung der Arbeiter", welcher in folgender Weise anhebt: „In jedem Jahrhundert giebt es einzelne Jahre eines ungeahnten Aufschwungs aller ge- schäftlichen Unternehmungen, giebt es gesegnete Jahre, in denen dem Kaufmann, dem Fabrikanten jedes Unternehmen zu gelingen, die goldene Ernte ohne Grenzen zuzuströmen scheint. In solchen Jahren macht sich der Gegensatz zwischen dem Kapitalisten und dem Proletarier be- sonders fühlbar; der Menschenfreund entsetzt sich ob des gewaltigen Unterschiedes, der in solchen Zeiten zwischen dem von den Ersparnissen seiner Vorfahren in wüster Ueppigkeit Leben- den und dem von seiner Hände Arbeit nur müh- sam sich Ernährenden zu Tage tritt, und auf allen Seiten sind gutgemeinte Rathschläge zur Be- seitigung einer solchen sozialen Lage billig wie Brombeeren. Wir haben in dem ungeahnt groß- artigen Aufschwung der 1871— 73er Jahre solche Beobachtungen zu machen wiederholt Gelegenheit gehabt. Der Lohn des Arbeiters war verhältniß« mäßig karg gegen die wie von selbst den Arbeit- gebern und Kapitalisten zufließenden Reichthümer; und wenn auch der Lohn sich allgemein giltigen volkswirthschaftlichen Gesetzen folgend, mit dem Fortschritt des Gewinnes nahezu verdoppelte, so konnte der Menschenfreund eme gerechte Verthei- lung des Gewinnes darin doch nicht erkennen." Aufreizung der Arbeiter gegen die„in wüster Ueppigkeit" lebenden Arbeitgeber, Erregung von Klassenhaß der„sich mühsam nur Ernährenden" gegen die Kapitalisten! Die jetzigen Produktions- Verhältnisse beruhen auf keiner gerechten Ber- theilung des Gewinnes! Sehr wahr, aber: Her mit dem Ausnahmegesetz— gegen die„Kölnische Zeitung"! — Zur Wahl Langensalza-Mühlhausen geht der„National-Zeitung" folgendes Schreiben des Herrn Reuleaux zu: „Hochgeehrter Herr! Bon einem längern Ausent- halt im Auslande zurückgekehrt, bekomme ich erst jetzt volle Kenntniß von einer Reihe widersprechen- der Beurtheilungen der Angelegenheit meiner Rcichstagscandidatur im Wahlkreise Mühlhausen- Langensalza, und sehe ich mich dadurch genöthigt, Ihnen den Sachverhalt in aller Kürze darzulegen und Sie zu bitten, Ihren Lesern davon Mitthei- lung zu machen. Nachdem ich die Candidatur an- selben veranlaßten Unfälle verantwortlich, wen» die Arbeit wegen der dabei zu beobachtenden Bor- ficht für ein solches Alter nicht passend war, oder die bei der Jugend nöthige, besondere Aufficht nicht gehandhabt wurde. Während der Arbeitszeit hat ein Junge im Streit oder aus Muthwlllen dem anderen mit .einem Steinwurf das Auge beschädigt— der Unternehmer ist haftbar erklärt worden, weil bei ge- höriger Aufficht die Jungen sich nicht mit Steinen werfen durften und konnten. Immer freilich muß bewiesen werden ein Verschulden des Unternehmers, wenn auch das kleinste, welches den Unfall allein herbeigeführt, oder wenigstens bei conkurrirendem Verschulden des Arbeiters denselben wesentlich ver- größert hat.. j Ist das Unglück dagegen durch einen unab- wendbaren oder unaufgeklärten Zufall od« durch höhere Gewalt entstanden-- und Mangels Beweises eines Verschuldens'st dies anzuneh- men— so hört die Verantwortlichkeit des Unter- nehmers auf..... Als Beispiel seien nur die häufigen Pulver- und Dynamit-Explofionen erwähnt, bei denen meist ein Augenzeuge den Unfall nicht überlebt. Man hat nun dabei aufstellen wollen: daß der Unternehmer ohne Weiteres haftbar sei, weil bei ordnungsmäßiger Behandlung eine Explosion nicht vorkommen könne, und eint solche daher immer irgend ein Verschulden, irgend einen Fehler, sei es des Fabrikanten oder der Arbeiter, voraussetze; dann aber, weil ein Jeder auch für die, durch in seinem Gewahrsam befindliche Sachen, also durch das Pulver, durch den Dynamit ver- ursachten Schäden, selbst ohne eigenes Ver- schulden, haftbar sei. Dem entgegen haben aber die Gerichte den Grundsatz angenommen, daß die Verantwortlichkeil unter allen Umständen den Nachweis eines, den Unfall bedingenden Verschuldens, sei es in dek Anlage und Einrichtung der Fabrik oder in dek Aufbewahrung der Sprengstoffe voraussetze, un» daß, wenn ein Verschulden nicht bewiesen, vielme? die Möglichkeit eines Zufalles(Selbstzersetzuat des Dynamits) gegeben sei. die Verantwortliche aufhöre..., Soviel über die Haftpflicht für das eigen* Verschulden. genommen, entschloß ich mich kur� vor dem Wahl- termin, dieselbe zurückzuziehen in der Meinung, daß zur Aufstellung eines andern Candidaten noch Zeit sei. Ich bemerke hierzu, daß ich dies aus eigenem freien Entschluß that, und daß keinerlei Versuche, auf mich eine Pression auszuüben, ge- macht worden sind. Meine bezügliche Mittheilung an das liberale Wahlcomitö kam demselben ver- spätet zu; insbesondere gelangte, wie ich mich über- zeugt habe, meine bezügliche briefliche Mittheilung erst am Tage nach der Wahl in die Hände des Tomits. Durch Amtsgeschäste genöthigt, meinen Aufenthalt wiederholt zu wechseln, empfing ich die Aeußerungen des Wahlcomit6 ebenfalls zum Theil beträchtlich verspätet, zum Theil— und dies gilt von zwei Telegrammen und einem Brief— gar Sicht. Infolge hiervon blieb die Zurückziehung meiner Candidatur vorerst unberücksichtigt, und so vereinigten sich am Wahltage so viele Stimmen auf mich, daß mein Name in die Stichwahl kam. Hiervon wurde ich in Paris verständigt. Der nun folgende Meinungsaustausch erlitt abermals die weitestgehenden Verzögerungen, weil mehrere mel- ner Briefe irrthümlich nach Mühlhausen im Elsaß expedirt wurden, wie ich mich heute aus den mir vorgelegten Poststempeln überzeugt habe. Hierdurch entstanden die folgenschwersten Mißverständnisse, sowohl hinsichtlich meiner Absicht, nunmehr in der Stichwahl ausharren und die eventuell auf mich fallende Wahl annehmen zu wollen, als auch hin- fichtlich des vom liberalen Wahlcomitä eingeschla- genen Verfahrens, Mißverständnisse, welche am meisten von mir selbst bedauert werden. Gotha, 28. Sept. 1378. Reuleaux." Diese gewundene, geschraubte Erklärung hat gar keine- Bedeutung. So lange Herr Reuleaux nicht erklärt, weshalb er seine Candidatur zu- rückgezogen hat, glauben wir ihm auch nicht, daß keine Pression auf ihn ausgeübt worden sei. Uebrigens ist der einst wegen seines Urtheils über die Ausstellung zu Philadelphia rasch berühmt gewordene Mann, durch sein neuerliches Ducken vor der Macht schnell wieder zu einer politischen Null herabgesunken. — Das sächsische Ministerium des In- nern hat nachstehende Verordnung erlassen: „Hat infolge des Gewerbebetriebes eine Person das Leben verloren oder eine solche Beschädigung erlitten, daß sie länger als 72 Stun- den an ihrer Arbeit behindert ist, so find die Fabrikbesitzer und Fabrikleiter verpflichtet, der Polizeibehörde und dem Fabrikinspektor davon An- zeige, und zwar im elfteren Falle sofort, im letz- teren spätestens vier Tage nach Eintritt des Un- falls zu erstatten. Unterlassen dieser Anzeige wird mit den in§148 der Reichs- Gewerbeordnung angedrohten Strafen(Geldstrafen bis zu 150 Mk.) geahndet.— Die Polizeiobrigkeiten haben die ihnen obliegende Prüfung von Fabrikanlage n einschließlich der Wasser-Zu- und Ableitungen, unter Mitwirkung der Fabriiinspektoren vorzu- nehmen, auch dieselben in Fällen, wo die Errich- tung oder Verlegung von Anlagen nur unter ge- wissen Bedingungen gestattet wird, von letzteren in Kenntniß zu setzen. Jede über einen in Fa- briken vorgekommenen Unglücksfall oder sonst den Wirkungskreis der Fabriiinspektoren berühren- den Vorgang erstattete Anzeige ist den letzteren mitzutheilen, auch die Theilnahme derselben bei — Die von der Reichsregierung einge* setzte Commission zur Äerathung der fängnißarbeit und ihre Rückwirkung aul die Privatindustrie hat folgende Beschlüsse gefaßt: 1) Die Nothwendigkeit einer produktiven Be- schäftigung von Gefangenen wird von keiner Seite bestritten.(Soll heißen: innerhalb der Commis- fion. Sonst wird diese„Nothwendigkeit" einfach besttitten. R. d. ,V.) 2) Dagegen besteht eine erhebliche Verschiedenheit der Anschauungen unter den Betheiligten über die Organisation derarttger produktiver Beschäftigungen, sowie über den Um- fang und die Art des industriellen Betriebs in den einzelnen Anstalten und über den dadurch herbeigeführten Einfluß auf das freie Gewerbe. 3) Klagen kommen ganz besonders dort zum Aus- druck wo, in Verbindung mit dem in Norddeutsch- land' vorherrschenden System der Arbeiterverbin- dung, ein mehr oder weniger fabrikmäßiger Be- trieb, insbesondere Betrieb mitDampfbetrieb etablirt ist. Umgekehrt hat das System des eigenen Regie- betriebes oder der, je nach den Bedürfnissen[des ®MooIliu9eä leicht löslichen Kundenwirthschaft, zu Beschwerden in der Regel nicht geführt: Die Kletnessenfabrikation in Rheinland und Westfalen, die Couvertfabrikation u. s. w 4) Die von ver- schiedenen Seiten behauptete und mehrfach bestä- tigte geringere Qualität bezw. die geringeren Preise der in Gefängnissen gefertigten Maaren scheinen weniger eine Folge der Sträflingsarbeit als solcher, als vielmehr der Organisation dieser Arbeit zu sein. Auf Grund dieser Ermittelungen bezw. Erwä- gungen erachtet die Commission folgende Geftckts- punkte für wesentlich: 1) Bei Beschäftigung von Gefangenen ist neben dem in erster Linie stehenden Zwecke des Straf- Vollzuges weder dem Erwerbs-, noch dem fiska- tischen Standpunkte ein überwiegender Einfluß zu- zuerkennen. Schon dadurch werden verschiedene Beschäftigungsarten, wie z. B. Cigarrenfabrika- tion, Goldleistenfabrikation, wegen der dabei nahe- liegenden Lockerung der Disziplin sich mehr oder weniger von selbst verbieten. 2) Es empfiehlt sich ferner eine möglichste Vielgestaltigkeit der Betriebs- zweige in jeder einzelnen Anstalt. 3) Es erscheint zweckmäßig, die Herstellung von Bedarfsartikeln für öffentliche Zwecke den Gefangenanstalten zu- zuweisen. Dahin zählen beispielsweise Lieferungen für Berkehrsanstalten, Gerichts- und Verwalwngs- den darauf anzustellenden Erörterungen soweit nöthig in Anspruch zu nehmen. Ueber den Erfolg der von den Fabrikinspektorcn an die Polizei- behörden gelangenden Anzeigen oder Anträgen ist den ersteren Mittheilung zu machen." Es ist nur zu wünschen, daß diese Verordnung auch streng durchgeführt werde. Die Gesetze und Verordnungen, welche den Schutz des Arbei- ters zum Zweck haben, pflegen bekanntlich nach dem amtlichen Eing-ständniß der preußischen Fabrik- inspektoren sich dadurch auszuzeichnen, daß sie in wesentlichen Punkten nicht, oder sehr lax ge- habt werden.— Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß man in verschiedenen deutschen Bundesstaaten, z. B. in Bayern, noch gar nicht daran gedacht hat, das Institut der Fabrikinspektoren ein- zuführen. Wenn sich's um eine neue Mordwaffe handelte, würde man es sicherlich eiliger haben.— Vom 1. Januar 1879 an müssen übrigens in ganz Deutschland Fabrikinspektoren nach der neuen Ge- werbeordnungsnovelle eingeführt werden. — Zum Frevel der Entwaldung. Der „Staatssozialist" greift das„heilige Eigenthum" in einer Weise an, daß er später sicherlich dem Ausnahmegesetz verfallen würde. Vernünftige Leute, Männer, die Vaterland und Volk lieben, geben ihm aber recht, wenn er die von uns oft genug ausgesprochene Ansicht folgendermaßen reproduzirt:„Noch viel mehr als auf dem Ge- biete des Verkehrswesens offenbart sich auf dem Gebiete der Forstkultur die Ohnmacht und Ge- meinschädlichkeit der Selbsthilfe, des Jndividua- lismus, des Lmisser> kaire. Wohin man blickt, treten die furchtbarsten Unglücke in Folge der fre- velhaftesten Waldverwüstungen hervor. China ver- dankt seine Dürre und in deren Folge seine Hungersnoth hauptsächlich seinen Entwaldungen. Auf Cypern haben sich Klima und Fruchtbarkeit verschlechtert durch den Pascha-BandaliSmus, der mit seinem herrlichen Waldbesitz unter der Türken- Herrschaft getrieben ist. Welche Verheerungen haben die Ueberschwemmungen nicht schon in Frantreich aus gleichen Ursachen angerichtet! Selbst der un- geheure, durch Jahrtausende vor der Axt geschützte Waldreichthum Amerikas wird ein Opfer des mör- derischen Uaisser-kaire-Leichtsinns. In Folge dessen steigt nicht nur die Ungesundheit des Klimas, fon- dern einzelne Gegenden beklagen sich bereits über eine merkliche Abnahme der Fruchtbarkeit. Distrikte, welche früher Pfirsiche zogen, müssen schon auf auf deren Kultur verzichten. Ja, besorgte, aber ungehörte Stimmen verkünden bereits den Tag, wo dort auch die Weizenkultur aufhören wird. In Deutschland ist auch viel gesündigt worden. Noch ist bei uns nicht Alles, was noch an Wald vorhanden, gehörig geschützt und noch nicht Alles, was verwüstet, wieder angepflanzt. Doch im Ver- gleich zu anderen Ländern ist unsere Forstkultur weniger der Privatwillkür und der fiskalischen Finanzausbeutung ausgesetzt. Sehr schlimm steht «s in dieser Hinsicht mrt Oesterreich. Die schreck- liche Heimsuchung, welche Tirol kürzlich durch eine Ueberschwemmung erfuhr, ist lediglich auf die Ent- Holzung der Gebirgsketten zurückzuführen. Obschon dort seit Jahren warnende Stimmen ertönten, ließ es der Staat geschehen, daß zwei große Privat- besitzer in Tauffer die vorhandenen Waldreste niederschlagen ließen. Was zwei Spekulanten in Ausnutzung ihres geheiligten„Privatcigenthums" behörden, Militär u. f. w. 4) Ferner ist anzu- streben die Schaffung von selbstständigen Straf- anstaltscollegien, in welchen neben dem Juristen, dem Verwaltungs- und Finanzbeamten, dem Arzte und dem Geistlichen, auch den Vertretern von Handel und Gewerbe Sitz und Stimme, etwa nach dem Vorbilde Württembergs, eingeräumt wird; endlich ist 5) die Herausgabe periodisch ein- gehender Veröffentlichungen über Art und Umfang der Beschäftigung von Gefangenen unter Anbah- nung gleichheitlicher Grundlagen über die Prinzi- pien dieser Veröffentlichungen in den verschiedenen Bundesstaaten geboten. — Die Petroleumlampe tritt jetzt bei den längeren Abenden wieder vielfach in Funktion, und gerade die gegenwärtige Jahreszeit ist es, wo wir alljährlich von einer großen Anzahl Petro- leumlampen-Explosionen hören, zum Theil mit recht unglücklichem Ausgange. Die Sache ist auch leicht erklärlich; denn Petroleum, welches monatelang ruhig auf der Lampe gestanden, hat inzwischen ungewöhnlich viel Naphtha entwickelt, das nur des geringsten Anlasses harrt, um sich explosibel entzünden zu können! Man thut daher gut, dem- selben vermittelst Oeffnen des Bassins erst Luft zu verschaffen.! Fernermußnach längerer Ruhe einneuer Docht in die Lampe gezogen werden, da der alte Docht inzwischen filzig und hart geworden ist, und daher schlecht ansaugt und kohlt. Ein kohlender Docht aber leuchtet schlecht, vcrblakt mehr Petro- leum als ein neuer und verdirbt die Atmosphäre so, daß besonders Lungenleidende gar nicht darin athmen können. Daß die gründliche Reinhaltung bei einer Petroleumlampe überhaupt die erste Be- dingung ist, um Explosionen zu verhüten, so darf auch nicht vergessen werden, den Brenner von allen in ihm sitzenden Schnuppen zu befreie«, denn jede Schnuppe zieht die Flamme nach unten, erhitzt so das Bassin und bringt das Petroleum auf diese Art leicht auf eine Hitze von 53 Grad Reaumur, bei dem es um so eher explodirt, je schlechter, d. h. je weniger gereinigt es überhaupt ist. Je gereinigter das Petroleum ist, desto besser leuchtet es und desto sparsamer verbrennt es; da? beste wird also auch hier, wie in vielen anderen Fällen, immer das billigste. ihren Kassen an Gewinn zuführten, mußten zahl- reiche Menschen mit ihrem Leben, andere mit ihrer ganzen Habe büßen. Das sind die Folgen des durch das Manchesterthum überspannten Eigen- thumsbegriffs! Das Recht des Privateigenthums hört auf, wo sein Mißbrauch und seine Gefährlich- keit für die Allgemeinheit beginnt. Hier hat der Staat die Gesammtheit gegen die Einzelnen zu schützen." Daß der Wald in allen civilisirten Ländern nicht schon längst Staatseigenthum ist, hat wohl lediglich seinen Grund darin, daß die modernen Staatsmänner nichts von der Wald- und Forst- wirthschaft verstehen und daß sie selbst in den Banden der Privatkapitalherrschaft liegen. — Etwas für die deutsche Reichsregie- rung, die sich auf französische Verhältnisse in ihren Ausnahmegesetzmotiven beruft. Im„Na- tional", einen vom Minister des Innern iuspi- rirten Pariser Blatte, wird den Reactionären ver- kündet, daß die Geduld der Regierung bald auf- höre. Es heißt da: „ES gilt dem allgemeinen Stimmrechte Wort zu halten. Das allgemeine Stimmrecht duldet aber nicht, daß man ihm täglich neue Katastrophen und, furchtbare Kataklysmen prophezeit. Es ver- langt, daß die öffentlichen Aemter aller Grade Bollwerke gegen die Faktionen und nicht Zufluchts- örter für die Faktionsmänner sind. Es will nicht eine systematische Verfolgung seiner Gegner in Scene setzen, aber ihnen allen den Einfluß ent- ziehen, über welchen sie noch verfügen. Es ver- langt nicht von den Richtern, daß sie die Car- magnole tanzen oder das ira! fingen. Aber es spricht ihnen das Recht ab, das Gesetz, so oft es sich um Republikaner handelt, in barbarischer Weise zu bandhaben. Es achtet die Religion und ist bereit, den Priestern ihren Platz unter Gottes freiem Himmel einzuräumen; aber den politischen Tartüffe's will es das Haus nicht preisgeben. Diese Ansprüche nennt die monarchische Presse re- volutionär, demagogisch. In Gottes Namen! Die Beiwörter haben nicht die Macht, die Natur der Dinge selbst zu ändern, und unsere Feinde mögen noch so laut schreien, sie werden die Na- tion nicht verhindern, als wahre Conservative Diejenigen anzusehen, welche die gesetzlichen Einrichtungen des Landes erhalten wollen, und als wahre Revolutionäre Diejenigen, welche dieselben ohne Unterlaß und mit allen Mitteln angreifen." Die gesetzlichen Einrichtungen Deutschlands werden bei jeder Reichstagswahl, wie die Wahl- Prüfungen im Reichstage zeigen, von zahlreichen Regierungsorganen angegriffen; die gesetzlichen Einrichtungen unseres Landes werden gegenwärtig von der Reichsregierung und von einigen reaktiv- nären Parteien im Reiche durch ein Ausnahme- gesetz bedroht. Wo sind also die Demagogen? — In vortrefflicher Weise zeigt unser Wiener Parteiorgan, der„Sozialist", die Folgen des Ausnahmegesetzes. Das Blatt schreibt: „Die freudige Zustimmung, deren sich das Aus- nahmegesetz seitens der Ausbeuter aller Rangstufen erfreut, belehrt uns über den wahren Zweck, den dieses„Gesetz" verfolgt; es handelt sich nicht um den Schutz der angeblichen„moralischen Ordnung", sondern es handelt sich um den Schutz der Aus- beutung, der durch die sozialistischen Ideen die Quellen verstopft werden; es handelt sich um die Aufrechterhaltung der Herrschaft des Menschen über den Menschen, der die Ursache aller Un- gerechtigkett und aller Unsittlichkeit ist; es handelt 1««um cic fortgesetzte geistige Bevormundung des Volkes durch Einzelne, aus der die Kriege und die Roth und das Elend entspringen. Das was {•" J�Pev Staat und in der heutigen Gesell- schaft Anspruch auf Moral machen kann, wird durch den Sozialismus nicht bedroht; die Ehe, die Familie, das Eigenthum sollen durch ihn erst auf ihre wahren sittlichen Grundlagen zurückgeführt werden, von denen eine dem brutalsten Egoismus huldigende Gesellschaftsentwicklung immer mehr abgelenkt hat. Der Sozialismus bedroht nicht die Ehe, sondern die Prostitution, nicht die Fa- Mine, sondern die das Familienleben zerstörende Frauen- und Kinderarbeit, nicht das Eigenthum, sondern dessen Zerrbild, das Privatkapital. Das was moralisch und human in der bestehenden Ge- sellschaft ist, findet seinen Schutz nur in der Ver- wirklichung des Sozialismus— das was un- moralisch ,st. was wider die Gerechtigkeit und die Gleichheit der Menschen verstoßt, findet seinen Schutz im— Ausnahmegesetz. Das Sozialisten- gesetz ist das letzte Aufgebot des Staates und der heutigen Gesellschaft im Kampfe gegen die neue Welt. Der Kampf wird schwer, wird reich an Opfern, wird wechselvoll sein— aber der endliche Sieg gehört uns, der Partei der Zukunft, denn die Sittlichkeit, die Gerechtigkeit, das Glück der Menschen sind nur durch unsere Ideen zu ver- wirklichen." i � a Auch wir wissen, das mögen sich die Herren m Berlin gesagt sein lassen, daß der endliche Sieg, und nicht in allzugroßer Ferne, unser sein wird! �7 In Bezug auf die sjüngste Polizei- razzia in Paris und den„aufgehobenen" Arbeitercongreß liegen uns heute zwei Er- klärungen vor, die eine von Schumann in der Londoner„Daily News" veröffentlicht, die andre von Guesde in der Pariser„Laterne". Erstere lautet: „Erlauben Sie mir, die Spalten Ihres Blattes zu der Mittheilung an meine Freunde zu benützen, daß ich heute Morgen um halb 2 Uhr an der französischen Grenze in Freiheit gesetzt worden bin. Wie den Lesern Ihres Blattes bekannt ist, wurde ich am 5. September verhastet, weil ich, gleich vielen Anderen, eine Einladung zu einer Pcioak- Zusammenkunft in Paris angenommen hatte. Ich war seitdem in einer Zelle des Mazas-Gefänz- nisses eingesperrt, und bin jetzt, nach mehr als dreiwöchentlicher Haft, aus Frankreich verbannt, ohne auch nur den Schein eines gerichtlichen Ur- thefls, weil der Minister des Innern, Herr von Macäre der Anficht ist, daß meine Anwesen- heit aus französischem Boden geeignet sei, die öffentliche Sicherheit zu gefährden(äo oompromettrs la suretö publique). Den 29. September 1878. Fritz Schumann, zum franzöfi- schen Arbeitercongreß delegirt von der sozialistischen Partei Dänemarks, und von der Internationalen Arbeiter-Union in London." Die Erklärung des Redakteurs der„Ezalitö" hat folgenden Wortlaut: „Herr Redakteur! Nach 20tägiger Zellenhaft vorläufig(proviaoirement) in Freiheit gesetzt, glaube ich, ohne dem Ausgang des eingeleiteten Gerichtsverfahrens irgend vorzugreifen, mich einer schweren Pflichtversäumniß schuldig zu machen, wenn ich nicht meinen Protest dem meiner Col- legen gegen die materielle Verhinderung des inter- nationalen sozialistischen Arbeitercongresses hinzu- fügte. Ich Protestire ferner gegen die in seiner Woh- nung erfolgte Verhaftung Karl Hirsch's, der sowohl der Vorbereitung des Congresses, als dem Congresse selbst vollkommen fremd geblieben ist, und durch dessen, sich verlän- gern de Einsperrung eine sich französisch nennende Regierung in sehr sonderbarer Art ihren Dank für die muthige Opposition abstattet, welche Hirsch und die deutschen Sozialdemokraten im Jahre 1871 der durch Flintenschüsse bewirkten Annexation von Elsaß-Lothringen entgegensetzten. Ich protestire außerdem, und persönlich: 1) Gegen meine Verhaftung auf offener Straße, ein Verfahren, doppelt ungesetzlich, weil das Vergehen, das einzige, dessen ich damals überhaupt beschuldigt war, das Vergehen uner- laubter Versammlung, eine solche Maßregel nicht rechtfertigte, und weil der einfache Durchsuchungsbefehl, kraft dessen ich fest- genommen ward, nicht willkürlich zu einem Haftbefehl erweitert werden konnte; 2) Gegen die Haussuchung, die nächtlicher Weile in meiner Wohnung von halb 10 Uhr Abends bis halb 3 Uhr Morgens vorgenommen ward, entgegen dem Gesetz, welches das Lager unserer Frauen und die Wiege unserer Kinder von Eonnenuntergang bis Sonnenaufgang gegen den Einbruch der Polizei schützt; 3) Gegen die Beschlagnahme und Wegschaffung meiner Papiere, ohne daß ein Siegel an- gelegt, oder überhaupt irgend eine Garantie gegen Mißbrauch, Verletzung, Verschleppung, Veränderung u. f. w. der„Beweisstücke" getroffen worden wäre; 4) Gegen die ungesetzliche Verzögerung meines ersten Verhörs pro korma, das erst 25 Stunden nach meiner Verhaftung statt hatte (die äußerste gesetzliche Frist sind 24 Stunden); 5) Gegen die Handschelle oder die Hand- schellen, mit denen man mich zweimal öffentlich beschimpft hat: das erstemal, als man mich, wider meinen Willen, vor den gerichtlichen Photographie-Apparat schleppte— ein Verfahren, das schon gemeinen Verbrechern gegenüber ungesetzlich, einem politischen Angeklagten gegenüber aber ge- radezu monströs ist; das zweitemal, als ich zum Untersuchungsrichter geführt ward. Indem ich mir diejenigen Schritte vorbehalte, welche nöthig sind, um dem verletzten Recht Genug- thuung zu verschaffen, denunzire ich diese Reihe von Gewaltthätigkeiten und Ungesetzlichkeiten, deren Opfer und Zeuge ich gewesen bin, allen ehrlichen Leuten ohne Unrerschied der Klasse und der Mei- nung. Jules Guesde, Delegirter zum internatio- nalen sozialistischen Arbeitercongreß."(Ohne Da- tum; die Nummer der„Laterne", in welcher die Erklärung steht, ist vom 2. Oktober.) Wir können die Angabe Guesde's, daß Hirsch mit dem Congreß nichts zu thun hatte, nur be- stätigen, und hinzufügen, daß Hirsch sogar ein entschiedener Gegner des ganzen Congreßprojekts war und sich deshalb mit Guesde etwas über- warfen hatte. Wie wir hören, sollen auf Requisition der deutschen Gesandtschaft in Paris die in Hirsch's Wohnung gefundenen Papiere von den franzöfi- schen Behörden nach Berlin geschickt worden sein. Es wäre dies ein Beweis sehr freund- nachbarlicher Gesinnung, der indeß unserer, um „Material" für das Ausnahmegesetz verlegenen Reichsregierung nur eine schwere Enttäuschung, und vielleicht Schlimmeres bereiten wird. — Sozialistischer Sieg in Belgien. Trotz der widerrechtlichen Streichungen von sozialistischen Wählern zum Gewerbegericht in Gent haben die Sozialisten gesiegt und sechs ihrer erprobtesten Genossen, darunter auch unsere verurtheilten Freunde Verbauwen und Paul de Witte, und ebenso drei sozialistische Ersatzmänner in's Ge- werbegcricht gewählt. Das Siegesrcsultat wurde mit stürmischem Jubel und dem Gesang der Mar- seillaise und dem kräftigen Volkslied„Het Kanalje" begrüßt. — Genosse P. Lossau, der frühere Redakteur der„Süddeutschen Volkszeitung", ist vom Schwur- gericht zu Eßlingen in Württemberg wegen Ver- letzung des§ 131 des Strafgesetzbuchs(Verhöhnung von Staatseinrichtungen) zu fünf Monaten Ge- fängniß verurtheilt worden.— Unsere Stuttgarter Genossen Schuller und Neumann sind vom Württembergischen Schwurgericht wegen Verletzung des§ 131 des Strafgesetzbuchs zu sechs resp. drei Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Die be- kannten 300 Millionen Steuererhöhung lagen der Anklage zu Grunde. Zu bemerken ist, daß bei den preußischen ordentlichen Gerichten überall Freisprechung in derselben Sache erfolgt ist.— Tie Genossen Rohleder und Ernst aus München, welche in Nürnberg eine mchrmonatliche Gefängniß- strafe„verbüßt" haben, sind der„ausnahmegesetz- lichen Freiheit" wieder übergeben worden. Aus Süddeutschtoud wird der„Frankfurter Zeitung" Ä. d. 1. Oktober geschrieben: Gelegentlich des zufälligen Zusammentreffens auf der Eisenbahn mit einem Bekannten, der kürzlich Geschworener in Mannheim gewesen war, konnte ich die Wahrnehmung machen, wie das Wesen des Instituts der Jury in einem sehr wesentlichen Punkte bei uns noch keineswegs allgemein richtig erfaßt ist. Mein Bekannter erzählt von einem der vielen abgeurtheilten Majestätsbeleidi- gungsprozesse. Er stimmte mir bei, daß solche Proz.sse, wenigstens vielfach, nicht hätten vov kommen sollen, meinte aber: nachdem der Thal bestand erwiesen, konnten ja die Geschworenen nicht anders, als„schuldig" aussprechen. Dieser Anficht trat ich entgegen. Nicht ob der Angeklagte diese oder jene Aeußerung„gcthan" hat, lautet die Frage, sondern ob er„schuldig" ist, eine Majefläts beleidigung begangen zu haben durch Ausstoßen dieser oder jener Worte. Es ist dies nicht eine gesuchte Subtilrtät, sondern ein in der Distinktion so wichtiges Moment, daß, kämen die Geschworenen aus ihrem Berathungszimmer mit der Antwort zurück:„Ja, der Angeklagte hat diese Aeußerung gethan", der Assisenpräsident sie zurücksenden müßte, um die richtige Antwort zu erlheilen: ist jener„schuldig" oder„nichtschuldig". Dieser Begriff beschränkt sich keineswegs darauf, ob Je- mand eine Handlung gethan hat, sondern schließt weiter in sich, ob er bei jenem Thun der Rechts- Widrigkeit und Strafbarkeit derselben sich bewußt war. Dieses unerläßliche Kriterion angewendet, wird man sich wohl zu sagen haben, daß eben dies bei der Mehrzahl der„Schuldig"-Erklärten nicht der Fall war Bei nicht wenigen dieser Borkommniffe scheinen die Richter, indem sie, wenigstens gegen früher, bedeutend niedrigere Straß n verhängten, die Dinge richtiger aufgefaßt zu haben, als leider die Geschworenen.— Wir wollen kurz erzählen, wie dieser Punkt feiner Zeit in England zum Austrag gebracht worden ist. Noch bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts suchte man die Geschworenen darauf zu beschränken, nichts weiter auszusprechen, als was rein formell den Thatbestand betreffe, z. B. ob ein, eines Preßvergehens Angeklagter die Schrift materiell veröffentlicht habe, mit Ausschlnß des naturgemäß entscheidenden Momentes: ob er sich dabei der Rechrswrdrigkeit und Strafbarkeit seiner Handlung bewußt gewesen sei. Ueber die Absicht zu er- kennen, sollte nicht der Jury, sondern den von der Krone ernannten Richtern zustehen. Das erste Beispiel offener Widerst tzlichkeit gegen diese Prä- tension der Richter gab eine Jury ,m Jahre 1752. Sie sollte in der Sache des durch die Kämpfe um britische Freiheit bekannten Buchhändler Owen entscheiden. Der Präsident sagte zu den Ge- fchworenen:„Ihr seht, daß der Ang klagte die Herausgabe der Schrift nicht leugnet; Ihr werdet ihn daher schuldig erklären." Allem die Juries traten aus ihrer Berarhungskammer mit dem Wahrspruche:„Nichtsckuldig!" Der Vorsitzende wie der öffentlicbe Ankläger glaubten Erinnerungen dagegen erheben zu solltn: Die Evidenz liege ja vor; der Angeklagte selbst leugne gar nicht, die Schrift gedruckt und verkauft zu hab-n; zum Heber flusse sei der Brweis auch aus andere Art nach jeder Richtung erbracht. Der Präsident versuchte es, die Geschworenen in ehr Berathungszimmer zurückzusenden, allein der Obmann rief ihm das „Nichtschuldig, nichtschuldig!" entgegen, und da alle Geschworenen dies Wort sofort wiederholten und beisügien:„Dies ist unser Verdikt, Mylord, davon gehen wir nicht ab!", so sah der Gerichts- Hof sich genöthigt, den Angeklagten in Freiheit zu fetzen. Von diestm Tage an sprachen alle briti- schcn Schwurgerichte in Preß- und allen ähnlichen Prozessen stets ein„Nichtsckuldig", sofern sie nicht von der rechtswidrigen Absicht des Angeklagten überzeugt wurden. Sie bekümmerten sich that- sächlich nicht mehr um die früher allerdings ge- wöyntich durchgeführte Prätension der Gerichts- Höfe, bis endlich die erst im Jahre 1791 erlassene Foxtnll ihllrn auch dem formellen Gesetze nach das Recht zugestand, im eigentlichen Sinne über die Schuld des Angeklagten zu entscheiden. Die russischen Geschworenen haben im Prozesse der Sassuliisch thatsächlich gezeigt, daß sie den Unter- schied besser ersaßt haben, als es zuweilen in Mittel- Europa geschieht. Nachdem wir Schwur- gerichte erlangt haben, sollte man insbesondere vie Geschichte der englischen Jury in den letzten drei Jahrhunderten etwas näher studiren, als es gewöhnlich geschieht. Material dazu findet � sich it. A. in Pliilippa, Sarn. March, State Trials, London 1826, und Kolb, die wichtigsten älteren Slaalsprozesse in England, mit Parallelen aus der neueren Justizgeschichte, Leipzig 1861. Irankfurt a. M., 15. Sept. Daß zu einer Wahl für den Reichstag Geld und abermals Geld gehört, wissen unsere Feinde so gut wie wir. Daß aber grade unsere Partei die nothwendigen Mittel nicht in der Art„zusammenbetteln" muß, wie dies bei der übrigen reaktionären Masse„Reichsfreunde" g-.nannt, der Fall ist, ist auch allseitig bekannt und wurde wieder eklatant erwiesen bei der Kan- didatur des Ministers Friedenthal. Nun kann aber die Polizeidiener- Gesellschaft, welche sich vielfach weniger auf das Gesetzbuch, als auf die„Plempe" stützt, nebst ihren Auftraggebern unsere Opfer- Willigkeit für so„hirnverbranntes Zeug" wie unser Programm sein soll, nicht begreifen; da müssen unbedingt„öffentliche oder heimliche Kollekten" veranstaltet worden sein, welche schon für die übrigen Menschen nicht ohne Weiteres erlaubt find, aber für Sozialisten unbedingt Strafen nach sich ziehen müssen. So dachte auch unsere Frankfurter „preußische Polizei und eines Morgens, während der Wahlbewegung, wurde das ganze Wahlcomitö der Sozialisten und sonstige Parteigenossen mit dem hohen Besuch der Polizei in aller Frühe überrascht, welche die Wohnungen der„Ausnahme- menschen" sich sehr genau durchsahen nach— Sammellisten. Kisten und Kasten wurden bei den „verbrecherischen Thorbeitsmenschen" durchsucht und auch wirklich einige Listen nebst 25 Pf. als Aus- beute mitgenommen. Darauf mußten diese sämmt- lichen Genossen ihre Arbeit versäumen, da sie zur langmächtigen Protokoll-Aufnahme auf ihr betref- fendes Polizei- Revier citirt waren. Einige Zeit später bekamen 4 Mann eine Strafverfügung der hohen Polizei auf 20 Mk., inkl. Kosten 21 M. 50 Pf. lautend. Glücklicherweise giebt es aber auch unter den jetzigen Ausnahmemaßregeln, die sich die so sehr beliebte preußische Polizei vor der Annahme des Ausnahmegesetzes gegen uns erlauben darf, noch Männer, welche sich nach dem Gesetzbuch genauer richten und an diese Männer resp. Richter appellirten die vier Genoffen, und siehe da, bei der Verhandlung, welche am 14. September statt- fand, und zu welcher eine Menge sog. Belastungs- zeugen geladen waren, beantragte schließlich der Staatsanwalt selbst die kostenlose Freisprechung. Nur bei einem Genossen waren 10 Mark Strafe beantragt, aber das Gericht sprach auch diesen kostenlos frei, und der Staat muß für diese Helden- that der Polizei die Kosten bezahlen. Brave Polizeidiener!— Ja, sehen Sie, dieser Tage hat man einem beschwerdeführenden Genossen, der, weil Oesterreicher, ausgewiesen wurde, auf hiesiger Polizei geantwortet:„Wir machen's wie die Haus- Herren, wer uns nicht gefällt, muß ausziehen!" Nicht wahr, die Männer mit dem Säbel an der Seite handhaben die Gesetze bis an die äußerste Grenze— bei den Sozialisten.— Sogar ein Preuße wurde von der höchsten Polizei mit einer Ausweisungsordre beglückt, der noch vor Kurzem seinem preußischen Vaterland als Soldat gedient hatte. Daß der Mann Sozialist und zufällig in Paris geboren ist, genügt. Eine Menge ähnlicher Vorkommnisse könnte ich Ihnen aus der jüngsten Zeit von Frankfurt und Umgegend berichten. Keikbronu, 28. September. Nach dem Nobi- ling'schen Attentat begann, wie überall, so auch in Heilbronn eine große Sozialistenhetze. Als gewaltiger Rufer im Streit that sich hier die„Neckar- Zeitung" hervor, ein Amtsblatt niedrigster Sorte, meistens angefüllt von Mord-, Brand- und son- fügen Unglücksnachrictten. Sie wird redigirt oder richtiger zuiammengescheert von einem gewissen Hermann Schell, der früher hier ein entschieden demokratisches Blatt herausgab. Das„Geschäft" war nicht besonders einträglich, der„gesinnungs- tüchtige" Mann zögerte daher, als man ihm einen Unterschlupf bei der„Neckar- Zeitung" anbot, keinen Augenblick, seine Demokraterei an den Nagel zu hängen und schnurstracks zum Nationallibera- lismus überzulaufen. Dieser Renegat nun war chamlos g nug, seinen Lesern vorzulügen, auf rnserm Programm stehe der Königsmord; er war chamlos genug, einen Vorschlag abzudrucken, man olle die Sozialisten packen und auf eine Insel m Stillen Ozean tram Portiren u. s. w. Alle Ni derträchtigkeiten, die dieses Subjekt sich in den letzten Monaün gegen uns erlaubte, zu rekapitu- lireu, würde den Raum einer ganzen Vorwärts- Nummer beanspruchen. Um uns dieses Wolkenbruchs von Angriffen zu erwehren, gab unser Agent, Schreiner Kittler, am 15. Juni ein Flugblatt heraus mit der Ueber- schrift:„Trau! schau! wem?" Darin wurden nicht nur alle Angriffe gegen die Sozialdemokratie wuchtig zurückgeschlagen, sondern auch unsere Gegner rücksichtslos angegriffen. Eine solche Sprache hatte unser Herr Oberamtmann noch nicht vernommen. Er erarimmete darob furchtbar und ließ das Flugblatt sofort confisziren. Von 3000 Exemplaren waren erst 200 durch den Par- teigenossen Okert vertheilt worden. Die übrigen fielen der Polizei in die Hände. Einige Tage darauf wurde der verantwortliche Herausgeber Kittler sowohl als der Verbreiter Okert, beide Familienväter, durch einen Gendarmen und einen Polizisten in ihren Werkstätten verhastet. Durch schwere Opfer, welche sich die Heilbronner Sozia- listen auferlegten, und durch Unterstützungen von auswärts wurden die Familten der Jnhaftirten vor Roth und Elend bewahrt, nicht aber vor Kummer und Gram über die strenge Haft ihrer Ernährer, die man in Gesellschaft gemeiner Verbrecher in stinkenden Löchern gefangen hielt. Zwei Heilbronner Csrrespondenzen der„Süd- deutschen Volkszeitung", worin die Gerechtigkeit des Verfahrens gegen die Verhafteten in Zweifel gezogen ward, hatten nur zur Folge, daß die be- treffenden Nummern des genannten Blattes eben- falls confiszirt und dessen verantwortlicher Re- dakteur Degenhardt ebenfalls verhaftet wurde. Ungefähr 14 Tage nach der Verhaftung Kittler's und Okert's wurde von zwei anderen hiesigen So- zialisten deren Freilassung gegen Eaution von 3000 Mark beantragt, jedoch von dem Herrn Staatsanwalt Fricker nicht bewilligt. Sie mußten noch vier Wochen weiter, im Ganzen nahezu sechs Wochen sitzen, erst am Wahltage, am 30. Juli, wurden sie gegen eine Eaution von 5000 Mark vorläufig aus der Haft entlassen. Zuvor hatte man, um weitere„Mitschuldige" zu finden, bei den Parteigenossen Gumbel und Stubbe genaue Haussuchungen— resultatlos— vorgenommen. Und das Ergebniß all' dieser Verfolgungen? Der kreisende Berg hat nicht einmal eine Maus geboren. Das Flugblatt wurde wieder freigegeben und wird heute, da sein Inhalt immer noch zeit- gemäß ist, vertheilt.?lm 23. d. M. beschloß die Rathskammer des hiesigen Kreisgerichtshofs, die Untersuchung gegen Kittler und Okert niederzu- schlagen. In ganz demselben Flugblatte, wegen dessen man im Juni zwei Familienväter verhaftete und sechs Wochen lang einsperrte, konnte man im September nichts Straf- bares entdecken. Und das nennt sich zu dieser Zeit Im deutschen Reich—„Gerechtigkeit"! Dortmund, 26. September. Bourgeois- Patriotismus. Auch die Gußstahl- und Waffen- fabrik(vorm. Berger und Comp.) in Witten hat zum Beweise ihres Patriotismus ihre Arbeiter veranlaßt, sich an der Sedanfeier zu bctheiligen. Wer kein Geld hatte, empfing Blechmarken, für welche Getränke u. f. w. verabreicht wurden. Am Lohntage wurden den betreffenden Arbeitern, die „auf dem Altare des Vaterlandes" oder vielmehr auf der Thcke des betreffenden Wirthes„geopfer- ten" Beträge am Lohne abgezogen. Die Einrich- tung war unzweifelhaft praktisch, schon deshalb, weil es den Arbeitgebern kein Geld kostete, ihren Patriotismus auf Kosten der Arbeiter zur Schau zu tragen. Da eben in„Geldsachen die Gemüth- lichkeit aufhört", auch in Betreff des„Patrioüs- mus", so hat die erwähnte Fabrik 400 Ma- schinen aus England bezogen, statt die An- fertigung derselben der deutschen Industrie zuzu- wenden. Gotha, 2. Oktober. Gestern wurden von der hiesigen Bahnhofsinspektion 24 Bahnarbeiter ent- lassen, welche in dem Verdachte standen, sozia- listischer Gesinnung zu huldigen. Einem der Ent- lassenen erklärte der Bahnhofeinspektor, daß er die Liste, auf welcher die Namen der 24„Ver- dächtigen" verzeichnet wären, in Händen habe. Was nun? Glaubt der Bahnhofsinspektor etwa, durch die Entlassung der 24 nun die Schafe von den Böcken gesondert zu haben! Er möge sich nicht täuschen! Aus Uaden, 4. Oktober. Die gegenwärtigen Schwurgerichtsverhandlungen zeigen eine entschie- dene Umkehr in den Ansichten über den vielfach vo, kommenden Fall„Majestätsbeleidigung". Während jetzt bei den Verurtheilungen in der Regel auf eine Strafzeit von drei Monaten zu- rückgegangen wird, erfolgen bei einer ganzen Reihe von Anklagen dieser Art Freisprechungen, und damit wird von den Geschworenen das Denun- ziantenthum in die gehörigen Schranken verwiesen. Bei einer derartigen Verhandlung hat ein Zeuge, der Vorstand des deutschen Tischlerbundes in Hei- delberg, seine Freude über die Freisprechung eines Sozialdemokraten durch ein lautes„Bravo" aus- gedrückt. Der Schwurgerichtshof hat ihn aber wegen Störung vor Gericht sofort zu 24 Stunden Gefängniß verurtheilt.— Im Allgemeinen schwindet jetzt überall das Attentatsdelirium. Gera, 3. Oktober.„Gestern Abend war der hiesige Rathskeller von Mitgliedern der Philologen- Versammlung dicht besetzt. An einem Tische hatte Direktor Dr. B. mit Fabrikbesitzer Lebe und noch einem Herrn Platz genommen. Alle drei führten ein lebhaftes Gespräch. Herr Lebe hielt den Kopf mit der einen Hand gestützt, in der anderen ein Zeitungsblatt haltend. Da traten drei Offi- ziere an den Tisch heran und baten Platz nehmen zu dürfen. Es wurde bereitwilligst gewährt, die Unterhaltung der Civilisten dadurch aber etwas beeinträchtigt, so daß Herr Lebe sich bald in die Lektüre der Zeitung vertiefte. Er beachtete somit nicht, daß ein Lieutenant v. Bonin sich ihm zwei- mal vorstellte. Der Lieutenant faßte dies indeß falsch auf und ließ Redensarten fallen, aus denen die Worte„Lümmel" und„Schweinehund" grell hervortönten, so daß der eine der Herren die Be- merkung machte:„Herr Lebe, das gilt Ihnen." Dieser fuhr natürlich lebhaft auf und verbat sich derartige Ungezogenheiten unter Hinweis auf seine Zeitungslektüre. Lieutenant von Bonin ließ sich dadurch aber nicht besänftigen, er erging sich in weiteren Redensarten und sagte:„Meine Herren, ich bitte einen Augenblick um das Wort. Dieser Menscht hat mir, obwohl ich mich ihm zweimal vorgestellt habe, nicht geantwortet, ich sehe mich daher gezwungen, ihn zu ohrfeigen." Sprach's und Herr Lebe hatte ein paar Ohrfeigen im Ge- ficht. Die ganze, aus mindestens 60 Personen bestehende Gesellschaft stand wie ein Mann auf, gab ihre Entrüstung in unzweideutigster Weise zu erkennen und verließ, da der Wirth zur Entfernung von Bonin's keine Anstalten machte und sie selbst nur mit gebildeten Leuten zu verkehren gewohnt sei, das Zimmer, die drei Offiziere sich selbst über- lassend."— So erzählt die erzreaktionäre„Ge- raer Zeitung". Es ist ja allerdings zu ver- dämmen, daß dieser Offizier zu einer solchen Brutalität sich hinreißen ließ, aber bei den Ossi- zieren sind derartige Auftritte etwas alltägliches. Noch mehr aber zu verdammen ist es, daß Lebe und seine 60 Freunde sich diese Behandlung von drei preußischen Offizieren gefallen ließen. Jeder Mensch hätte Lebe Beifall gezollt, wenn er sein Stammseidel ergriffen und dasselbe auf dem. Schädel dieses Junkers in Stücke geschlagen hätte. So hat Lebe zum Schmerz noch den Spott. Allerdings, wer dumm ist, muß geprügelt werden. weil das Ausnahmegesetz nach dieser Anschauung rückwirkende Kraft haben soll. Dies ist zwar,' gelinde gesagt, ein demagogischer Angriss auf Recht und Vernunft— doch davor scheut ein preußischer Junker oder ein liberaler„Ma- cher" nicht zurück, weil diese Gesellschaft weder von Recht, noch von Vernunft eine Ahnung haben oder aber die„Ahnung von Recht und Vernunft" vom Eigennutz verdrängt wird. R. S. in L.: Wir glauben nicht, daß Lasker ein Streber ist in dem Sinne, wie Sie es meinen. Und wohin streben? Zur preußischen Minssterbank? Der kleine Lasker weiß ebenso gut wie wir, daß jeder Mi- nister des preußischen Militärstaates mindestens das Mililärmaß haben muß.— H. O. in H.: Manuscript leider schon in den bekannten„Ork s" versenkt.— I. M in Creuznach: Sie scheinen doch der Redaktion des„Vorwärts" eine allzugeringe Kenntniß der Lite- ratur zuzutrauen.„Ihr" Gedicht ist je em allerliebstes Plagiat des bekannten Uhlig'schen Liedes:„Ob wir rothe, gelbe Kragen, Helme oder Hüte tragen" k. k. Nehmen Sie den Reichstagsabgeordneten Braun als Lehrer an, dann werden Sie Ihre Plagiate etwa? mehr verdecken können. Freitag, den 11. Oktober. Abends S'/e Uhr, in Burmeisters Salon: l?0 Oeffentliche Versammlung. Näheres im Volksblatt. F. Heerhold. RoK-l'adak. Domingo 45. 55. Blatt 120 Pf.[8b Brasil 60 70. 80. 100. do. Blatt 6-7 Pfd. deckend 130 Pf. Seedleaf 45. 50. 55. do. Blatt 80. 100. 120-180. Java 90. 150. 160. 180. 250 Pf. Palmyra 130 135. 170, Bio Grande 60 Pfg. Carmen 80. 100. 120. Saratow 40 Pf.[3,60 Ferd. Gatjens, Altona, Rathhausmarkt 36. Einbanddecken für die „Neue Welt" 1S7S. Milte Oltober werden die Einbanddecken zur„Neuen Welt" fertig, ebenso können die Einbanddecken der ftü- Heren Jahrgänge jederz>it geliefert werden. 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Preis 35 Pfg. 8°.(ca. 5 Bogen). Da diese Schrift in sehr wenigen Exemplaren unter den Genossen verbleitet sein dürfte, so haben wir die- selbe ihres überaus großen historischen Interesses wegen durch den Druck vervielfältig!. Da der Berkauf in Folge des Ausnahme- Gesetzes bis Mitte October nur gestattet sein dürste, so empfehlen wir sofortige Bestellung. Breslau, im September 1873. Schlesische Volks- Buchhandlung II. Limmer& Co. Verautw. Redakieur: Franz Gutzlaff m Leipzig. Redaktion und Expedilion Färberstr. 12. II. in Leipzig. Druck u. Verlag der Äenollenschastsbuchdruckecei in Leipzig.