«rscheint in Jeipsi« ««ttwoch, Zreit-g, Sount«,. AbonuementSPreiS ?--- ganz Teutschland t M. KS Ps.»« Quartal. Monat«. Ab ouacment» «rden»ei allen deutlchen Poftanstalten «n» den S. und s. Monat, und auf den ». Monat besonder« angenommen! im Miliar. Sachfea und Herzogth. Sachs«»- Altenburg auch aus den Itcn Monat de« Quartal« k 54 Psg. Inserate Seit. Lersammlungen pe. Petitzcile IS Ps,, Srtr. Pr»oatangelegenh«len und Feste pro Petitzeile 30 Ps. ZZefltllungen »estmen an alle Postanstalren und Bnch� bandlungen de« In- u. Auslande«. Filial- Expeditione». Nero- Burk! Soz.-deinolr, Genosten- schastSbuchdruckerci, 154 bllllrickss Str. Philadelphia! P. Haß, KZO North g-a Street. 3.«oll, 1129 Charlotte Str. frobslen N.J.: F. A. Sorge, 215 Waah- ington Str. Chicago: A. Lansermann, 74 Clybonme«T», San Franzi«co: F. En», 41» OTarrell Str. London W.:£. Henzs, 8 New t? Golden Square, Nr. 120. Freitag, 11. Oktober. 1878. Was dann? Die Annahme des Sozialistengesetzes ist ge- sichert— man wird also in der nächsten Zeit die Sozialdemokratie, die treue Freundin des ariei- tenden Volkes mehr noch durch die Polizei der- folgen lasten, als-s bisher schon geschah; man wird verbieten, daß ferner noch der schlner gelüstet werde von dem VolkSelend und all den Gebrechen, die unter gleisnerischer Hülle erbarmen- erregend hervorlugen; mau wird verbieten, daß wir ferner die Finger legen in die Wunden des Volkes und des Vaterlandes und energisch hin- weisen auf die Mittel, die erforderlich zu deren Heilung find. Ruhe wird eintreten in der„sozialen Frage"— die Ruhe des Kirchhofs. Aber die Roth wird bleiben und das Elend wird ferner hervorblicken aus allen Ritzen und Spalten und rohe Polizeifäuste werden zu ohnmächtig sein, all' diese Ritzen und Spalten zu verstopfen. Das Baterland aber wird immer kränker werden, und das Volk wird trotz des herrlichen Kriegs- Heeres, trotz der liberalen Lakaienhaftigkeit und trotz der Allgewalt der Polizei mehr noch dahin- stechen in leiblicher und geistiger Roth. Was dann? Wollt Ihr nur die Aerzte verfolgen und ver- Nichten, welche die Krankheit constatiren; wollt Ihr zur Hebung der Krankheit selbst nichts thun? Die Regierung verschanzt fich bei der Erörte- rung solcher Fragen hinter ihre Impotenz. Sie erklärte schon am 15. Juni 18ß4 in einem Ar- tikel der„Provinzial-Correspondenz", in welchem von der schlcsischen Weber-Deputation die Rede war: „Die Regierung ist fern von dem Wahne, ihrerseits Einrichtungen schaffen zu können, durch welche der Armuth und Roth in der Ar- beiterbevölkerung, insoweit dieselben mit den mannigfachen Schwankungen des industriellen Le- bens überhaupt zusammenhängen, durchgreifend abgeholfen werden tonnte." Und seit jener Zeit hat wahrlich die Regie- rung nichts gethan, nicht einmal irgend einen Versuch angestellt, der bewiese, daß sie von der früheren Meinung über ihre eigene Impotenz, und nach dem Laffalle'schen Ausdrucke, über ihre „Nachtwächterstellung' zurückgekommen sei. Hören wir hierüber einen Nichtsozialisten, den Dostor Arnold Lindwurm, der folgendes schreibt: „Seit 1871, seit der Errichtung des Deutschen Reiches quält uns dieses mit nichts als mit un- fruchtbaren Gesetzen: Culturkampf und Diplo- matendisciplin, Zähmung der freien und Reptili- firung der offiziösen Presse, Vermehrung des schlagenden und möglichste Vernachlässigung des denkenden Heeres, das ist Dasjenige, womit wir uns die 7 Jahre hindurch haben abgeben müssen. Vorkehrungen zumBesten der Wirthschafts- Verhältnisse haben nicht stattgefunden. Der Canal zwischen Nord- und Ostsee harrt noch im- mer seiner ersten Entwerfung, ebenso der Rhein- Weser- Elbe Canal, ja die ganze gewaltige Macht- stellung des deutschen Reiches hat es noch nicht einmal vermocht, auch nur eine der elenden Ab- fertigungs-Chikanen der russischen Zollbehörden, womit diese den deutschen Handel peinigen, zu beseitigen. Und auch jetzt wieder weiß die Reichs- regierung nichts Besseres als— Strafgesctzpara- graphen.' Und daß wir nicht allein die verfängliche Frage stellen: Was dann?— dies geht aus einem Artikel der nationalliberalen„Flensburger Nord- deutschen Zeitung' hervor, in welchem es unter anderem heißt: „Was wird der Staat thun, um auf positivem Wege die sozialdemokratische Lehre aus der Welt zu schaffen? Jedermann, der nicht in dem Banne befangen ist, unter welchem die Agitatoren ihre Anhänger halten, ist überzeugt, daß diese Lehre eine Irrlehre ist. die das Volk nur ins Verderben führen wird. Sie wird jedoch durch die Ver- folgung der Verkündiger nicht aus dem Herzen der Gläubigen gerissen. Diesen Zweck zu er- reichen, müssen Andere Mittel angewandt werden.' Auf die Angriffe der„Flensburger Nord. Ztg.' gehen wir nicht ein. � a Das Blatt aber möge fich selbst aus dem oben angeführten Bekenntniß der Regierungsimpo- tenz und aus der Anklage des Herrn Lindwurm die Frage beantworten, welche Abhilfe die Regie- rung bringen kann und bringen wird. Unsere Antwort lautet: Keine! Doch hören wir die„Flensburger Norddeutsche Zeitung" noch weiter an: „Man weiß, aus was für Gründen die sozial- demokratische Partei ins Riesenhafte gewachsen ist. Das materielle Elend, das durch die langjäh- rige Geschäftskrifis unter den arbeitenden Klassen entstanden ist, hat Tausende der neuen Heilslehre zugewendet, welche ihnen eine gerechteres Vertheilung der materiellen Güter, ein menschenwürdiges Dasein versprach, sobald einmal das heutige Erwerbssystem und folglich auch die heutige Staats- und Gesellschaftsordnung gebrochen seien. Wer wird es dem hungernden Arbeiter verargen, wen» er dieser Lehre Glauben schenste, insbesondere da ihm die Ueberzeugung beigebracht wurde, daß unter den gegenwär- tigen Zuständen keine durchgreifende Bes- serung seiner Lage zu erwarten sei? Auch künstig, wenn er das neue Evangelium nicht mehr bören dürste, wird er selbst den eingehendsten Nachweisen, daß der sozialdemokratische Zukunfts- staat nicht blos unmöglich ist, sondern auch, wenn eingeführt, das materielle Elend nicht heben, son- dern noch vergrößern und zugleich unerhörte Knechtschaft bringen werde, vollkommenen Un- glauben entgegensetzen. Er wird überhaupt durch Worte kaum eines Besseren belehrt werden, das vermögen nur Thaten.' Aber da beantwortet die Flensburgerin ihre Frage ja äußerst treffend selbst:„Unter den gegen- wältigen Zuständen ist keine durchgreifende Besse- rung der Lage des Arbeiters zu erwarten!' Und da auch bei der gegenwärtigen Regierung, die ja j-tzt schon Defizit auf Defizit häuft, die ja dem Kriegsmoloch zwei Drittheile aller Steuern opfert, keine rettenden„Thaten' zu erwarten sind, so werden auch nach den Ausnahmegesetzen die„hun- gernden Arbeiter" nicht verschwinden, so werden auch nach den Ausnahmegesetzen Roth und Elend im deutschen Reiche weiter Hausen, und da dann selbst die Klage über die schlimmen Zustände unter Verbot gestellt wird, so ist es erklärlich, daß der Haß im Volke von Tag zu Tag steigt und zwar in demselben Maße, wie das Volk einsieht, daß Nichts geschieht, diesem Jammer ein Ende zu machen. Die Sozialdemokratie aber wird unter solchen Zuständen immer mehr wachsen und gedeihen, so daß wir nicht in Verlegenheit gerathen werden, wenn man uns einst die Frage vorlegt: Was nun? Der Sozialistengesetzentwurs. (Nach den Beschlüssen der Commission in zweiter Lesung.) Z 1. Bereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische oder communistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gcsellschafts- Ordnung bezwecken, sind zu verbieten. Dasselbe gilt von Vereinen, in welchen sozial- demokratische, sozialistisch- oder communistische, auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschafts-Ordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zu Tage treten. § 1a. Die Vorschriften des 8 1 finden auf Verbindungen jeder Art Anwendung. Jedoch sind eingetragene Genossenschaften(Ge- setz v. 4. Juli 1868, B.-G.-B. S. 415), regi- strirte Gesellschaften(Ges. v. 23. Juni 1873, R.-G.-B. S. 146)|, eingeschriebene Hülfskassen (Ges. v. 7. April 1876, R.-G.-Bl. S. 125) und andere selbstständige Kassenvereine, welche nach ihre» Statuten die gegenseitige Unterstützung ihrer Mit glieder bezwecken, zunächst nicht zu verbieten, son dern unter eine außerordentliche staatliche Controle zu stellen. Sind mehrere selbstständige Vereine der vorge- dachten Art zu einem Verbände vereinigt, so kann, wenn in einem derselben die im 8 1 Absatz 2 bezeichneten Bestrebungen zu Tage treten, die Ausscheidung dieses Vereins aus dem Verbände und die Controle über denselben angeordnet werden. j�Jn gleicher Weise ist, wenn die bezeichneten Bestrebungen in einem Zweigverein zu Tage treten, die Controle auf diesen zu beschränken. 8 Id. Die mit der Controle betraute Behörde ist befugt: 1) allen Sitzungen und Versammlungen des Vereins beizuwohnen; 2) Generalversammlungen einzuberufen und zu leiten; 3) die Bücher, Schriften und Kassenbestände einzusehen, sowie Auskunft über die Verhältnisse des Vereins zu erfordern; 4) die Ausführung von Beschlüssen, welche zur Förderung der im 8 1 Absatz 2 bezeichneten Bestrebungen geeignet find, zu untersagen; 5) mit der Wahrnehmung der Obliegenheiten des Vorstandes oder anderer leitender Organe des Vereins geeignete Personen zu betrauen; 6) die Kassen in Verwahrung und Verwal- tung zu nehmen. Wird durch die Generalversammlung, den Vorstand oder ein anderes leitendes Organ des Vereins den von der Controlbehörde innerhalb ihrer Befugnisse erlassenen Anordnungen zuwider gehandelt, oder treten in dem Verein die im 8 � Absatz 2 bezeichneten Bestrebungen auch nach Ein- 1 leitung der Controle zu Tage, so kann der Verein verboten werden. 8 2. Zuständig für das Verbot und die Ver- ordnung der Controle ist die Landes-Polizei-Be- Hörde. Das Verbot ausländischer Vereine steht dem Reichskanzler zu. Das Verbot ist in allen Fällen durch den „Reichsanzeiger", das von der Landes- Polizeibe- Hörde erlassene Verbot überdies durch das für amtliche Bekanntmachungen der Behörde bestimmte Blatt des Ortes oder des Bezirkes bekannt zu machen. Das Verbot ist für das ganze Bundesgebiet wirksam und umfaßt alle Verzweigungen des Vereins', sowie jeden vorgeblich neuen Verein, welcher sachlich als der alte fich darstellt. 8 3. Auf Grund des Verbots sind die Ver- einskasse, sowie alle für Zwecke des Vereins be- stimmte Gegenstände durch die Behörde in Be- schlag zu nehmen. Nachdem das Verbot endgiltig geworden ist hat die von der Landes-Polizeibehörde zu bezeich- nende Berwaltungs-Behörde die Abwickelung der Geschäfte des Vereins(Liquidation) geeigneten Personen zu übertragen und zu überwachen, auch die Namen der Liquidatoren bekannt zu machen. An die Stelle des in den Gesetzen oder Sta- tuten vorgesehenen Beschlusses der Generalver- sammlung tritt der Beschluß der Verwaltungsbe- Hörde. Das liquidirte Bereinsvermögen ist, unbeschadet der Rechtsansprüche Dritter und der Bereinsmit- glieder, nach Maßgabe der Vereinsstatuten, be- ziehungsweise der allgemeinen gesetzlichen Bestim- munqen zu verwenden. Der Zeitpunkt, in welchem das Verbot end- giltig wird, ist als der Zeitpunkt der Auflösung oder Schließung des Vereins(der Kasse) anzu- sehen. Gegen die Anordnungen der Behörde findet nur die Beschwerde an die Aufsichtsbehörden statt. 8 4. Das von der Landespolizeibehörde er- lassene Verbot, sowie die Anordnung der Eon- trole ist dem VereinSvorstande, falls ein solcher im Jnlande vorhanden ist, durch schriftliche, mit Gründen versehene Verfügung bekannt zu machen. Gegen dieselbe steht dem Bereinsvorstande die Be- schwerde(8 19) zu. Die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach der Zustellung bei der Behörde anzubringen, welche die Verfügung erlassen hat. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wir- kung. 8 5. Versammlungen, in denen sozialdemokra- tische, sozialistische oder communistische, auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesell- schaftsordnung gerichtete Bestrebungen zu Tage treten, find aufzulösen. Versammlungen, von denen durch Thatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, daß sie zur Förde- rung der im ersten Absätze bezeichneten Bestre- bungen bestimmt find, sind zu verbieten. Den Versammlungen werden öffentliche Festlichkeiten und Aufzüge gleichgestellt. 8 5a. Zuständig für das Verbot und die Auslösung ist die Polizeibehörde. Die Beschiverde findet nur an die Aufsichtsbe- Hörden statt. 8 6. Druckschriften, in welchen sozialdemokra- tische, sozialistische oder communistische, auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesell- schaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zu Tage treten, sind zu verbieten. Bei periodischen Druckschriften kann das Ver- bot sich auch auf das fernere Erscheinen erstrecken, sobald auf Grund dieses Gesetzes das zweite Ver- bot einer einzelnen Nummer erfolgt. 8 7. Zuständig für das Verbot ist die Landes- Polizeibehörde, bei periodischen, im Jnlande er- scheinenden Druckschriften die Landespolizeibehörde des Bezirks, in welchem die Druckschrift erscheint. Das Verbot der ferneren Verbreitung einer im Auslande erscheinenden periodischen Druckschrift steht dem Reichskanzler zu. Das Verbot ist in der in 8 2 Abs. 2 vor- geschriebenen Weise bekannt zu machen und ist für das ganze Bundesgebiet wirksam. 8 8. Das von der Landespolizeibehörde er- lassene Verbot einer Druckschrift ist dem Verleger oder dem Herausgeber, bei einer nicht periodisch erscheinenden Druckschrift auch dem auf derselben benannten Verfasser, sofern diese Personen im Jnlande vorhanden find, durch schriftliche, mit Gründen versehene Verfügung bekannt zu machen. Gegen die Verfügung steht dem Verleger oder dem Herausgeber, sowie dem Verfasser die Be- schwerde(8 19) zu. Die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach der Zustellung bei der Behörde anzubringen, welche die Verfügung hat. 8 9. Auf Grund des Verbots sind die von demselben betroffenen Druckschriften da, wo sie sich zum Zwecke der Verbreitung vorfinden, in Be- schlag zu nehmen. Die Beschlagnahme kann sich auf die zur Vervielfältigung dienenden Platten und Formen erstrecken; bei Druckschriften im en- geren Sinne hat auf Antrag der B-theiligten statt Beschlagnahme des Satzes das Ablegen des letzteren zu geschehen. Die in Beschlag genom- menen Druckschriften, Platten und Formen sind, nachdem das Verbot endgiltig geworden ist, un- brauchbar zu machen. Gegen die Anordnungen der Polizeibehörde findet nur die Beschwerde an die Aufsichtsbe- Hörde statt. 8 10. Die Polizeibehörde ist befugt, Druck- schriften der im 8 6 bezeichneten Art, sowie die zu ihrer Vervielfälttgung dienenden Platten und Formen schon vor Erlaß eines Verbots vorläufig in Beschlag zu nehmen. Die in Beschlag genom- mene Druckschrift ist innerhalb vierundzwanzig Stunden der Landespolizeibehörde einzureichen. Letztere hat entweder die Wiederaufhebung der Beschlagnahme sofort anzuordnen oder innerhalb einer Woche das Verbot zu erlassen. Erfolgt das Verbot nicht innerhalb dieser Frist, so erlischt die Beschlagnahme und müssen die einzelnen Stücke, Platten und Formen freigegeben werden. 8 11. Das Einsammeln von Beiträgen zur Förderung von sozialdemokratischen, sozialistischen oder communistischen, aus den Umsturz der be- stehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung ge- richteten Btstrebungen, sowie die öffentliche Auf- forderung zur Leistung solcher Beiträge sind poli- zeilich zu verbieten. Das Verbot ist öffentlich be- kannt zu machen. Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbe- Hörde statt. 8 12. Wer an einem verbotenen Bereine (8 2) als Mitglied sich betheiligt oder eine Thä« tigkeit im Interesse eines solchen Vereins ausübt, wird mit Geldstrafe bis zu 500 Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. Eine gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher an einer verbotenen Versammlung(8 5) sich betheiligt, oder welcher nach polizeilicher Auflösung einer Ver- sammlung(8 5) sich nicht sofort entfernt. Gegen Diejenigen, welche fich an dem Verein oder an der Versammlung als Vorsteher, Leiter, Ordner, Agenten, Redner oder Kassirer bctheiligen, oder welche zu der Versammlung auffordern, ist auf Gefängniß von einem Monat bis zu einem Jahr zu erkennen. 8 13. Wer für einen verbotenen Verein oder für eine verbotene Versammlung Räumlichkeiten hergiebt, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu einem Jahre bestraft. 8 14. Wer eine verbotene Druckschrift(88 6, 7) oder wer eine von der vorläufigen Beschlagnahme betroffene Druckschrift(8 10) verbreitet, fortsetzt oder wieder abdruckt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Mo» naten bestrast. 8 15. Wer einem nach 8 H erlassenen Verbot zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark oder mit Gefängniß bis z« drei Monaten bestraft. Außerdem ist das zufolge der verbotenen Sammlung oder Aufforderung Em- pfangene oder der Werth desselben der Armenkasse des Orts der Sammlung für verfallen zu er- klären. 8 15 a. Wer ohne Kenntntß, jedoch nach er- folgter Bekanntmachung des Verbots durch den „Reichsanzeiger"(88 2, 7) eine der in den 8s 12, 13, 14, 15 verbotenen Handlungen begeht, ist mit Geldstrafe bis zu Einhundertfünfzig Mark oder mit Haft zu bestrafen. Die Schlußbcstimmung des 8 15 findet Anwendung. 8 16. Gegen Personen, welche sich die Aqi- tation für die im 8 1 Abs. 2 bezeichneten Be- strebungen zum Geschäfte machen, kann im Falle einer Verurtheilung wegen Zuwiderhandlungen gegen die 88 12 bis 15 neben der Freiheitsstrafe auf die Zulässigkeit der Einschränkung ihres Auf- entHaltes außerhalb ihres Wohnortes erkannt werden. Auf Grund dieses Erkenntnisses kann dem Berurtheilten der Aufenthalt in bestimmten Be- zirken oder Ortschaften durch die Landespolizeibe- Hörde versagt werden. Ausländer können von der Landespolizeibehörde aus dem Bundesgebiete aus- gewiesen werden. Gegen solche Anordnung n findet nur die Beschwerde an die Aufsichtsbehörd n statt. Zuwiderhandlungen werd-n mit G>sängniß von Einem Monat bis zu Emem Jahre bestraft. § 16a. Unter den im 8 16 Abs. 1 bezeich- neten Boraussetzungen kann gegen Gustwirthe, Schankwirthe und Personen, welche Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus treiben, sowie gegen Buchdrucker, Buchhändler, Leihbibliothekare und Inhaber von Lesecabinetten neben der Frei- Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wir- heitsstrafe auf Üntersagung ihres Gewerbebetri bes kung. erkannt werden. § 16 b. Personen, welche es sich zum Ge- chäft machen, die im Z 1 Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen zu fördern, oder welche auf Grund einer Bestimmung dieses Gesetzes rechtskräftig zu einer Strafe verurtheilt worden find, kann von den Landespolizeibehörden die Befugniß zur gewerbs- mäßigen ooer nicht gewerbsmäßigen, öffentlichen Verbreitung von Druckschriften, sowie die Befug- niß zum Handel mit Druckschriften im Umher» ziehen entzogen werden. Die Beschwerde findet nur an die Aufsichts- behörden statt. Die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach Zustellung der Verfügung bei der Behörde anzubringen, welche dieselbe erlassen hat. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Z 17 fällt aus. § 18. Wer dem auf Grund des§ 16a er- gaugenen Urtheil oder einer auf Grund des § 16b erlassenen Verfügung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit Hast oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestrast. § 19. Zur Entscheidung der in den Fällen der 88 4, 6 erhobenen Beschwerden wird eine Commission von 9 Mitgliedern gebildet, der Bun- desrath wählt 4 derselben aus seiner Mitte, die übrigen 5 aus der Zahl der Mitglieder der höchsten Gerichte des Reichs oder der einzelnen Bundesstaaten. Die Wahl dieser 5 Mitglieder erfolgt für die Zeit der Dauer dieses Gesetzes und für die Dauer ihres Verbleibens im richterlichen Amte. Der Kaiser ernennt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus der Zahl der Mitglieder. Die Commission entscheidet in der Besetzung von fünf Mitgliedern, von denen mindestens drei zu den richterlichen Mitgliedern gehören müssen. Vor der Entscheidung über die.Beschwerde ist den Betheiligten Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Begründung ihrer Anträge zu geben. Im Uebrigen bestimmt die Commission ihre Ge- schäftsordnung selbstständig. Die Entscheidungen erfolgen nach freiem Ermessen und sind endgiltig. Im Uebrigen wird der Geschäftsgang bei der Commission durch ein von derselben zu entwerfen- des Regulativ geordnet, welches der Bestätigung des Bundesraths unterliegt. 8 20. Für Bezirke oder Ortschaften, welche durch die im 8 1, Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen mit unmittelbarer Gefahr für die öffent- liche Sicherheit bedroht sind, können von den Centralbehörden der Bundesstaaten die folgenden Anordnungen, soweit sie nicht bereits landesgesetz- lich zulässig sind, mit Genehmigung des Bundes- raths für die Dauer von längstens einem Jahre getroffen werden, 1) daß Versammlungen nur mit vorgängiger Genehmigung der Polizeibehörde stattfinden dürfen; auf Versammlungen zum Zweck einer ausgeschriebenen Wahl zum Reichstag oder zur Landesvertretung erstreckt sich diese Beschrän- kung nicht; 2) daß die Verbreitung von Druck- schriften auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten nicht stattfinden darf; 3) daß Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, der Aufenthalt in den Be- zirken oder Ortschaften außerhalb ihres Wohn- ortes versagt werden kann; 4) daß der Besitz, das Tragen, die Einführung und der Verkauf von Waffen verboten oder an bestimmte Boraussetz- ungen geknüpft wird. Ueber jede auf Grund der vorstehenden Be- stimmungen getroffene Anordnung muß dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentreten Rechenschaft gegeben werden. Die getroffenen Anordnungen sind auf die für landespolizeiliche Verfügungen vorgeschriebene Weise bekannt zu machen. Wer diesen Anordnungen oder den auf Grund derselben erlassenen Verfügungen mit Kenntniß oder nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu ein- tausend Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. 8 21. Welche Behörden in jedem Bundes- staat unter der Bezeichnung Landespolizeibehörde, Polizeibehörde zu verstehen sind, wird von der Centralbehörde des Bundesstaates bekannt ge- macht. 8 22. Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft und gilt bis 31. März 1831. Ein Brief des vr. Rodbertus. Dr. Rudolf Meyer erwähnt in dem von uns in Nr. 118 des„Vorwärts" erwähnten Schreiben an die„Germania" auch einer Unterredung, die Hasenclever seiner Zeit mit Rodbertus gehabt hat, ferner eines Briefes, den Rodbertus an Hasenclever schreiben wollte, der aber unvollendet in dem Rodbertus'schen Nachlaß durch die Herren Adolf Wagner und Schumacher- Zarchlin auf- gefunden und theilweise bei Herausgabe der be- kannten Broschüre:„Lassalle's Briefe an Rod- bertus" benutzt worden ist. Die Entstehungsgeschichte des Briefes wird unsere Leser gewiß intereffiren. Zunächst sei vorausgeschickt, daß kurz nach dem bekannten Kathedersozialistencongreß, der in Eise- nach Ende September 1872 stattfand und zu welchem Herr von Bismarck den Geheimen Rath Wagener und den ihm jetzt gänzlich unbekannten Dr. Rudolf Meyer(Verfasser des allbekannten Werkes: Der Emanzipationskampf des vierten Standes) geschickt hatte, in Berlin im Alcazar eine Volksversammlung stattfand, zu welcher der Einberufer sämmtliche in Berlin artwesenden Besucher des Katheders ozialistencongress es einlud. Die Professoren Gneist, Brentano:c.:c. ant- worteten ablehnend, aber sich entschuldigend; die Herren Duncker und Hirsch ablehnend, aber feind- selig und unhöflich— der einzige, der erschien, war Herr Dr. Rudolf Meyer, der auch in längerer Rede seine abweichenden Ansichten von den Ka- thedersozialisten, aber auch von der Sozialdemo- kratie kundthat. Sympathie erwarb sich Meyer, weil er rückhaltslos die Forderung des Normal- arbeitstags anerkannte. Dr. Meyer wurde aller- dings in seinen übrigen Anschauungen widerlegt, doch schien derselbe insoweit befriedigt, als er auch hier wieder eine überaus anständige und verständnißvolle Haltung bei der nach mehreren Tausenden zählenden versammelten Ber- liner Arbeiterbevölkerung gefunden hatte. Am 18. März desselben Jahres(1872) hatte Dr. Meyer nämlich mit Rodbertus eine von der Sozialdemokratie einberufene äußerst zahlreich ftcquenlirte Volksversammlung besucht, in der unter anderen auch Hasenclever und Hasselmann als Redner auftraten. Die Reden wurden der Sache angemessen mit großer Schärfe gehalten; der Märzkämpfer von 1848 in Berlin und der von 1871 in Paris wurde gedacht. Nach der Versammlung ließ sich Rod- bertus dem Genossen Hasenclever vorstellen. Die Unterredung war nur eine kurze, da die Ver- Hältnisse keine längeren Auseinandersetzungen ge- statteten, doch sprach Rodbertus den Wunsch aus, mit Hasenclever über die soziale Frage sich später einmal gründlicher zu unterhalten. Dabei aber äußerte Rodbertus sich höchst anerkennend über die Die Haftpflicht des Unternehmers nach dem Gesetze vom 7. Juni 1871 im Vergleich z*m französischen Rechte. n. Das französische Recht stellt den allgemeinen Grundsatz auf: daß der Auftraggeber für jedes wie immer ge- artete Verschulden jedes Beauftragten bei Aus- führung des Auftrages haftet im offenen Gegen- sah zum gemeinen deutschen und römischen Recht, welqes nur dann für das Verschulden des Be- vollmächtigten den Auftraggeber verantwortlich macht, wenn ihn bei der Auswahl ein Ber- schulden trifft, wenn er also einer unqualifizirten Person den Auftrag ertheilt hat. Diese Haft- Pflicht hatte das preußische Landrecht dann noch dahin beschränkt, daß den Auftraggeber über- Haupt nur eine subsidiäre Haftpflicht traf. In die Kritik der entgegenstehenden Grundsätze vom Standpunkte des Gesetzgebers einzugehen, ist hier nicht der Platz— in kleinen, unentwickelten, wesentlich auf den Äckerbau bastrten Verhältnissen, wo das eigene Handeln und Leiten des Unterneh- mers die Regel, die Vertretung durch Bevollmach- tigte die Ausnahme war, mochte man ohne bcson- dere Unzuträglichkeiten auch hier mit dem römischen Rechte auskommen; es paßte aber entschieden mcht auf die Verhältnisse, wie sie die moderne Groß- industrie geschaffen hat. Selbst da, wo der Unter- nehmer in Person noch der Arbeit vorsteht, geht seine Thätigkeit nicht über die allgemeine Thätig- keit hinaus, und er bedarf für die Leitung und Beaufsichtigung der einzelnen Arbeitszweige einer Reih- von Repräsentanten, Beamten, Aufsehern u. s. w. Sehr häufig, wie bei den Aktienunter- nehmungen, verschwindet die Person des Unter- nehmers ganz: es ist das von den Personen ganz losgetrennte Kapital, welches als der Betriebs- Unternehmer erscheint und lediglich durch Beamte den Betrieb führt. Diese Beamten find mit ihrem Vermögen na- türlich nicht den auS Unfällen entspringenden Ersatzansprüchen gewachsen; es wäre zudem auch ungerecht, diese auf bestimmte Lohn- und Gehalts- sätze angewiesenen Personen vollaus für solche Schäden heranzuziehen, während der eigentliche Gewinn, der nicht selten gerade durch gewagte, möglichst wenig kostende und daher gefährliche Arbeitsleistung erzielt wird, dem Unternehmer zu- fällt. Vom Standpunkte des Arbeiters betrachtet, ist er auch nicht mit Rücksicht auf die Qualifi- kation der Beamten und in deren Dienst einge- treten; er hat die Auswahl des Arbeitszweiges und Arbeitgebers, niemals aber die Auswahl der Beamten. Einige große Unglücksfälle in Neu-Iserlohn, in Luga» im Plauenschen Grund zeigten in Hand- greiflicher Weise die Unzuträglichkeiten des bis- herigen Systems. Sie gaben den Anlaß zu dem Haftpflichtgesetz, das aber statt prinzipieller Regelung der Verant- wortlichkeit für fremdes Verschulden nur einzelne, nicht einmal glücklich herausgegriffene Fälle regelt. Dabei blieben drei wesentliche durchgreifende Ver- schiedenheiten von dem am Rhein noch neben dem Haftpflichtgesetz und über dasselbe hinaus geltenden französischen Rechte bestehen. 1) Das Haftpflichtgesetz bezieht sich, von den Eisenbahnen abgesehen, nur auf den Betrieb eines Bergwerks, eines Steinbruchs, einer Gräberei (Grube) oder Fabrik, es schließt also den ganzen landwirthschaftlichen Betrieb, obwohl derselbe jetzt kaum weniger und nicht minder gefahrvolle Ma- schinenarbeit verwendet, das ganze Baugeschäft, bei dem Unfälle ebenso häufig vorkommen wie bei Fa- briken, vollständig aus. Das französische Recht statuirt dagegen die Berantworlichkeit des Auftraggebers und Unter- nehmers nicht blos in den beiden wichtigen, zu- letzt genannten Geschäftszweigen, sondern über- Haupt in jedem wie immer gearteten Fall, daß Jemand ein Geschäft durch andere Personen aus- führen läßt und diese dabei einen Schaden ver- Ursachen. Der Bauer hastet für alle schuldbaren Hand- lungen seiner Knechte so gut wie der Handwerker für seine Gesellen und Lehrlinge, der Fuhrunter- nehmer für seine Kutscher; der Staat, die einzelnen Verwaltungszweige, die Kreise und Communen sind ebenso verantwortlich für die Handlungen ihrer Angestellten und Bevollmächtigten. Haltung der�Z Versammlung, eine Haltung, die, wenn er den lügnerischen Angriffen der Presse Glauben geschenkt hätte, er nicht habe erwarten können. Auch erklärte er, daß er das Meiste von dem, was der Redner gesprochen, unter- zeichne.--- Im April 1873 fand eine weitere Volksver- sammlung im„Alcazar" zu Berlin statt. Hier wollen wir den Aufzeichnungen folgen, die wir im„Neuen Social-Demokrat" vom 23. April 1873 (Nr. 47) finden. ES heißt in unserem früheren Parteiorgan: „Ein interessanter Zwischenfall fand nunmehr statt. Es meldete sich Herr Dr. R. Meyer, Re- dakteur der„Revue", zum Wort, um den Sozial- demokraten die Mittheilnng zumachen, daß Rod- bertus ihm geschrieben habe, daß er schon seit 5 Monaten schwer erkrankt darnieder liege, Rod- bertus der Freund und vielfach auch der Lehrer Lassallle's, bei dem er Briefe von der Hand des Letzteren gelesen habe, die voll Freundschaft und Ehrerbietung gegen Rodbertus seien. Redner freue sich jedesmal, wenn er im„Neuen Social- Demokrat" lese oder in einer Versammlung höre, daß der große Todte Lassalle mit solcher Achtung genannt und gefeiert würde; den Lebenden, welche für Volkswohlfahrt streiten, gebühre aber auch der Dank des Volkes. Und wenn Rodbertus auch kein Sozialdemokrat sei, so habe er doch wenigstens eine sozialistische Gesinnung und nationalökono- mische Auffassung, die er in verschiedenen Werken niedergelegt, welche selbst dem schärfsten Sozial- demokraten Achtung abzwingen müsse. Wie über- Haupt der so schwer erkrankte Mann denke und fühle, wie sein Herz warm für die Arbeiterklasse schlage, gehe aus einem Absätze eines Briefes hervor, den er an ihn(den Redner) geschrieben habe. Derselbe lautet: „Soeben schickt mir ein„Architekt Herr Peters" seine„Hülfstafeln zu Preisrechnungen für Zimmerarbeiten- u. f. w., Schwerin, Verlag der Stiller'schen Hofbuchhandlung." Sie sind die Anwendung meines Normalarbeitstages auf Zimmermannsarbeiten. Es ist ein ungeheuerer Anfang, den dieser Mann gemacht,� meine nationalökonomische Seele jubilirt förmlich, daß mich ein Praktiker verstanden hat. Die Führer Ihrer konservativen Partei, werden Sie sich erinnern, fast sämmtlich,„sie verstanden dies Alles nicht."— Nun muß ich noch am Leben bleiben!— Ich werde mit Peters in Verbindung bleiben, noch gehört eine wichtige kleine Er- gänzung zu seinem Werk. Aber Sie müffen aufmerksam darauf machen." Man sehe aus diesen Worten des Dr. Rodberws, so schließt der Redner, daß derselbe in der That für die Arbeiterklasse bis zu seinem letzten Athem- zuge strebe.(Bravo.) Der Präsident des Allgemeinen deutschen Ar« beitervereins(Hasenclever) ergreist nun das Wort. Wenngleich Dr. Rodbertus kein Sozialdemokrat ist, so gehört er auch keiner andern Partei an, er ist nur ein Repräsentant der Sozial- Wissen- schaft und ein aufrichtiger Repräsentant derselben. Eine Stelle des obenerwähnten Briefabsatzes zeigt uns, daß er der conseroativen Partei nicht ange- hört, wie man vielleicht glaubt. Rodbertus spricht ja, indem er an Dr. Meyer schreibt, von„Ihrer Partei", er sagt nicht„unsere Partei"; auch aus einer anderen Stelle des Briefes geht hervor, daß er nicht gerade confervativ ist; ebenso wendet er sich bekanntlich in aller Schärfe gegen die ge- sammle liberale Schule. Lassalle hat Rodbertus geehrt, der„Neue Sozialdemokrat" hat mehrfach seiner rühmend erwähnt, und damit man sieht, daß die Arbeiter alle Männer der Wissenschaft, die in Wahrheit und Selbstlosigkeit ihre Sache vertreten, ehren, fordere ich Euch Alle auf, trotz mancher Unterschiede, die zwischen ihm und uns obwalten mögen, Euch zu Ehren des schwer er- krankten Mannes von den Plätzen zu erheben. (sämmtliche Anwesende, die überhaupt einen Sitz inne hatten, erhoben sich wie ein Mann.) Darauf folgt in derselben Nummer des„Neuen Sozialdemokrat" nachstehende Notiz: „Wir lassen hier den Brief folgen, den Namens der Volksversammlung der Vereinspräsident an Herrn Dr. Rodbertus gerichtet hat: An den Reichsminister a. D. Rodbertus in Jagetzow bei Jarmen. Hochverehrter Herr! In einer von Tausenden sozialdemokratischer Arbeiter besuchten Volksversammlung, welche am 20. d. M. in Berlin im Louisenstädtischen Theater(Alcazar) tagte, wurde von Dr Meyer, Redakteur der„Revue", ein Absatz eines Brieses, den Sie an denselben gerichtet, verlesen, aus dem hervorgeht, daß Sie, verehrter Herr, schwer erkrankt find, daß aber trotzdem Ihre Seele voll und ganz bei der Arbeiterklasse weilt, deren Besserstellung Sie immer anstrebten. Mit großem Bedauern nahm die Versammlung diese Mit- theilung entgegen, sie erinnerte sich der Freund- schaft und Verehrung, welche der große unsterb- liche Lassalle Ihnen seiner Zeit entgegenge- tragen hat; sie erinnerte sich aber auch Ihres Wirkens und Schaffens auf dem Gebiete der Sozialwissenschaft. Um diese Erinnerung und Verehrung, welche deutsche Arbeiter, trotzdem dieselben nicht auf Ihrem Standpunkte in poli» tischer Beziehung stehen, für Sie fühlen, den lebendigen Ausdruck zu geben, erhoben dieselben sich auf Aufforderung des unterzeichneten Bor- fitzenden wie ein Mann von ihren Sitzen. Es wurde zugleich beschlossen, Ihnen von diesem Beweise aufrichtiger Hochachtung Nach- richt zu ertheilen. Berlin, den 23. April 1873. Mit vorzüglicher Hochachtung zeichnet Der Präsident des Allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereins: Hasenclever." Und nun finden wir in Nr. 50 des„Neuen Sozialdemokrat" vom 30. April 1873 folgende Notiz: „Herr Rodbertus spricht der Berliner Volks- Versammlung für ihren Gruß den freundlichsten Dank aus, wie er dem Dr. Meyer zur Uebermit« telung an Hasenclever geschrieben hat. Sein Ge- sundheitszustand— er ist nach Greifswalde zu weiterer ärztlicher Behandlung übergefiedelt— ist noch ein solcher, daß es ihm unmöglich ist, längere Briefe zu schreiben. Seiner Zeit wird er direkt auf Hasenclever's Brief ant- Worten und es ist auch sein Wille, in einem „offenen Briefe an die deutschen Arbeiter" seine Anschauungen über die soziale Frage bald- Möglichst klar zu legen."--- � Der hier angedeutete Brief ist jedenfalls der von den Herren Ad. Wagner und Schumacher- Zarchlin in dem Nachlasse des Dr. Rodbertus ge- fundene und für Hasenclever bestimmte. Hasenclever ist gewillt, den Herrn Schu- macher-Zarchlin zu ersuchen, den betreffenden, für ihn bestimmten Brief ihm auszuhändigen, even- tuell ihm eine Abschrift desselben zugehen zu lasftn. Die Veröffentlichung des Briefes würde dann natürlich erfolgen können, da wir nicht glauben, daß dadurch der Ruf Lassalle's auch nur im Eni- ferntesten geschädigt werden kann. 2) Das Gesetz vom 7. Juni 1871 beschränkt die Verantwortlichkeit des Unternehmers auf das Verschulden solcher Personen, welchen die Leitung der Arbeit oder eines Theiles derselben über- tragen ist. Ausgeschlosien ist also die Haftpflicht für die durch Verschulden eines einzelnen Arbeiters seinen Mitarbeitern oder Drittelt zugefügten Schäden, während das französische Recht auch in diesem Falle eine direkte Klage gegen den Auftraggeber gewährt. Der einzelne Arbeiter ist so gut ein pröposä des Unternehmers, eine von ihm mittelbar oder unmittelbar für eine bestimmte Arbeit angestellte Person, als der mit der Leitung des Betriebes beauftragte Beamte oder Aufseher. Diese Verantwortlichkeit findet ihre Grenze darin, daß die schuldhafte Handlung im Zusam- menhange mit den übertragenen dienstlichen Ver- richtungen stehen muß. Selbstständige Mißhand- lungen, Schlägereien unter einander während des Dienstes oder in der Arbeitspause begründen keine Klage gegen den Geschäftsherrn, insofern nicht aus mangelnder Aufficht während des Dienstes ein eigenes Verschulden desselben hergeleitet wer- den kann. Sie fällt ebenso weg, wenn Jemand ein dem eigenen Geschäft oder Beruf fremdes Unternehmen selbstständig einem Sachverständigen überträgt und dieser die Ausführung allein oder mit Hilfe fremder von ihm engagirter und bezahlter Ar- beiter vornimint. Dieser ist dann für alle dabei vorkommenden Unfälle der selbstständig verant- wortliche Auftraggeber. Wenn also ein Privat- mann einem Baumeister die Errichtung eines Ge- bäudes verdingt und dieser mit feinen Arbeitern den Bau herstellt, so ist nicht der Bauherr, fon- der Baumeister für etwaige Unfälle vcrantwort- lich. Behält aber der Bauherr seinerseits die Leitung des Baues, das Engagement und die Zahlung der Arbeiter, so bleibt er verantwortlich, auch wenn er im Uebrigen einen Sachverständigen zur Seite hat. 3) Das französische Recht verpflichtet den Unternehmer zum vollen Schadenersatz, dessen Würdigung und Abwägung dem freien Ermessen des erkennenden Richters anheimgegeben ist, und zwar sowohl dem Verletzten als auch selbstständiz zedem Dritten gegenüber, der durch das schaden- bringende Faktum einen direkten Nachtheil er- litten hat. Der Verletzte ist daher nicht auf den Ersatz- anspruch für den aus der zeitweisen, oder dauern- den, völligen oder theilweisen Erwerbsunfähigkeit hervorgehenden Vermögensnachtheil nach dem Ge- setze vom 7. Juni 1871 beschränkt, der Richter hat ebensowohl die durch den Unfall etwa verkürzte Lebensdauer, den verringerten Lebensgenuß nach dem Stande und der Stellung des Verletzten/ ohne an dessen bisherige Erwerbsthätigkeit ode« Fähigkeit irgendwie gebunden zu sein, m Anschlag zu bringen. Eine Kapitalentschadigung neben odel statt einer Rente wird daher nnmer da statt- finden, wo der Verletzte den Unfall zwar über- lebt, aber mit so zerrütteter Gciundheit, daß sei» Tod zufolge des Unfalles voraussichtlich früher eintreten wird, als eS ohne den Unfall geschehe" fein würde. Da? deutsche Reich gewährt nur im Fall de« durch den Unfall herbeigeführten Todes des Ver- letzten dritten Personen und zwar nur denjenigen welchen der Verletzte zur Zeit seines Todes Unter- halt zu leisten verpflichtet war, insoweit der Unterhalt durch den Tod entzogen worden ist, eine» Ersatzanspruch. Nach französischem Recht haben auch beii" Ueberleben des Verletzten die Mitglieder der milie, welcher durch den Unfall ein direkte Vermögensnachtheil zugefügt wurde, eine selb? ständige Klage außer und neben der Klage dn» Verletzten. Stirbt der Verletzte, so ist die Schadenskla? nicht auf die Alimentationsberechtigten beschrän� sie steht dem Ehegatten, den Eltern, den Kinder und den Geschwistern offen: sie geht, insoi«' sie der Verletzte geltend machen konnte, auf seff Erben über, und ist auch den Gläubigern gegeb� welchen durch den vorzeitigen Tod ihres Schu'� ncrs die Mittel zur Deckung chrer Forderung' entzogen worden sind. In allen Fällen hat der Richter das Maß wirklichen Schadens in einem Geldbetrag nach fte" f Sozialpolitische Ueberficht. — Am Montag fanden im deutschen Reichs- age einige gleickgültige Wahlprüfungen ihre Er- edigung. An die Knobloch'sche und Groote'sche Layl wagte sich der Reichstag nicht heran, da wm fürchtete, die Gemüthcr noch vor Berathung >es Sozialistengesetzes unnöthig zu erhitzen. — Daß die genossenschaftlichen Kassen z lind die registrirten Gesellschaften auch t imter das Ausnahmegesetz gestellt werden sollen, müber ist der alte Herr Schulze aus Delitzsch mgemein unglücklich. Er will diesbezügliche An- �äge stellen, doch wollen die Regierungen nicht Khgeben, da sie, und zwar mit Recht, der Ansicht ld, daß die Sozialdemokraten sich auch mit ihren iftrebungen eventuell unter das Genossenschafts- -setz stellen werden. Diese Haltung der Re- ierungen entzückt uns; jemehr Existenzen in wirth- gastlicher Beziehung durch das Ausnahmegesetz >ernichtct werden, desto besser für die Sozial- Demokratie, desto eher kommt das deutsche Boll jur Vernunft und wird sich von solchen alten peulmeiern, wie Schulze einer ist, die durch ihr lozialistenfresserisches kindisches Benehmen das Au-.'- lahmegesetz mit hervorgerufen haben, abwenden. — l�ur Abwehr. Unter vorstehender Ueber- chrift bringt der„Staats-Socialist« gegen den >uch von uns erwähnten, d,e Staatssocialisten mgreifenden offiziösen Waschzettel folgende Er- läruna: Eine dem offiziösen Preßbureau entstammende md'von einer Anzahl Zeitungen kolportirte Notiz autet: „In der letzten Zeit hat die Haltung des „Staats-Socialisten" besonders gegenüber dem Socialistengesetz Aufmerksamkeit erregt. Es ist in dieser Beziehung beachtenswerth, daß in dem Blatte, welches bereits mehrfache Wan- delungen durchgemacht hat, neuerdings vor- nehmlich dieselbe Koterie von Socialpolitikern Boden gewonnen, welche früher in der„Eisen- � bahuzeitung" und der„Reichsglocke" das Wort geführt hat!" Nun fährt der„Staats- Socialist" fort:„Von den Berliner„konservativen" Blättern bringen die „Kreuzzeitung" und der„Reichsbote" diese Notiz ohne Bemerkung, die„Deutsche Landes-Zeitung" dagegen bemerkt dazu: „Wir glauben auch lesen zu können, haben aber jene Spur nicht wahrgenommen; dagegen scheinen uns gewisse Regierungskreise ganz be- deutlich an der dem Wohle des Staates grade nicht sonderlich fördersamen Schwäche zu leiden, daß sie selbst eine von befreundeter Seite aus- gehende sachliche Opposition als eine persönliche betrachten. Dies meinen wir, obschon wir dem „Staats-Socialisten" völlig fern stehen, sagen zu müssen, bevor noch das Socialistengesetz in Kraft tritt." � Unsererseits könnten wir uns eigentlich darauf beschränken, dem offiziösen Prehburcau mit einem Worte des Herrn Reichskanzlers zu antworten, welches derselbe gelegentlich der Socialisten-Debatte im Reichstage gesprochen:„Ich könnte ein viel üblerer Mensch sein als ich bin und doch sachlich Recht haben," doch halten wir es um der Sache willen für zweckmäßiger, jene offiziöse Notiz auch noch ausdrücklich als eine tendenziöse— hoffentlich ihres Zweckes verfehlende—„Schnurre" zu bezeichnen. Allerdings laffen wir uns nicht dafür bezahlen, Alles, was aus den offtzlellen Bureaux hervorgeht, wundervoll zu finden und Ermessen festzustellen, auch wenn eine eigentliche pekuniäre Einbuße nicht vorhanden ist. Wie man sieht, geht also das französische Recht in der Haftpflicht bedeutend weiter als das deutsche Gesetz vom 7. Juni 1871. Es verlangt den un- bedingten Nachweis entweder des eigenen Ver- schuldens des Unternehmers oder eines beliebi- gen von ihm Beauftragten: die Vermuthung des Verschuldens bis zum Beweise des GegentheilS, wie sie bei uns den Eisenbahnen gegenüber gilt, wie sie das neue schweizerische Fabrikgesetz auch den Fabrikanten gegenüber statuirt, ist ihm durch- aus fremd. Ist aber einmal ein Verschulden irgendwelcher Art nachgewiesen, so muß dem Verletzten so gut wie jedem andern Benachtheiligten voller Schaden- ersah geleistet werden. Die Ausdehnung des Haft- Pflichtgesetzes auf das Baugeschäst, den landwirth- fchastlichen Betrieb und hoffentlich grundsätzlich auf jeden Fall der Bevollmächtigung analog dem sranzöfischen Rechte dürste nur eine Frage der Zeit sein; dagegen werden die Meinungen noch weit auseinander gehen darüber, in welchem Um- fange die Schadensersatzpflicht zu reguliren ist und namentlich, ob, wie bei den Eisenbahnen, auch der Bergwerkseigenthümer und Fabrikant für jeden Unfall verantwortlich sein soll, wenn ««'cht höhere Gewalt oder eigenes Verschulden des Verletzten beweist. Darüber vielleicht ein anderes Mal. des„Vorwärts" befindet sich eine länge?- C?r- respondenz aus Zürich vom 9. September zu welcher ich mich genöth.gt sehe Einiges zu b-rick. tigen, da mein Mann sich mehr als zwölf ManÄ, im Gefängnlß befinden wird. Wenn mein Mann en seiner Zuschrift an den„Vorwärts" zunächst über die schweizerischen Verhältnisse spricht, so kann er bei seiner bekannten Bescheidenheit solche niemals für fich gewünscht haben, sondern er hat lediglich die in den Jahren 1848 und 49 von der demo- kratischen Presse herausgestrichenen freiheitlichen und glückseligen Zustände gegenüber den gegen- wältigen in's rechte Licht stellen wollen. Und damit hat er jedenfalls den Nagel auf den Kopf speziell den Verfasser des Socialisten-Gesetzes, den Präfidenten des Reichs-Justizamtes(Friedberg!) als den Moses der Epoche zu bewundern, doch werden wir uns niemals dazu herbeilassen und haben dies, soviel wir wissen, auch bisher nicht gethan, in eine der früheren„Reichsglocke" oder „Eisenbahnzeitung" ähnliche persönliche Polemik zu verfallen. Im Gegentheil haben wir, ebenso wie unsere Mitarbeiter ohne Ausnahme, jede persönliche, durch thatsächliche Unwahrheiten ver- schlimmerte Polemik jederzeit auf das Entschiedenste desavouirt und gemißbilligt und insbesondere die persönlichen Angriffe gegen den Herrn Reichs- kanzler als den größten politischen Fehler ver- worfen und beklagt, und zwar nicht allein der „Reichsglocke" oder„Eisenbahnzeitung" gegenüber, sondern in hervorragendem Maße damals, als die „Kreuzzeitung" sich bewogen fand, den Fürsten Bismarck als den natürlichen Vater der Aera Camphausen-Bleichröder-Delbrück in keineswegs verbindlicher Weise vor ihren Schöffenstuhl zu citiren. Dagegen legen wir freilich sachlich einigen Werth darauf, unserem deutschen Baterlande und dem preußischen Königthum nach unserem eigenen besten Wissen und Gewissen zu dienen und unseren Bedarf an Gedanken soweit irgend möglich selbst zu produziren. Die bekannte offiziöse Staats- Apotheke hat schon so vielen verschiedenen Herren gedient und hat schon so oft mit den Rezepten ihrer politischen und socialen Universal- Heilmittel gewechselt, daß wir es vorziehen, solchen Autoritäten zu folgen, welche stets unter derselben Flagge gesegelt sind. Außerdem aber glauben wir dem"„offiziösen Preßbureau" die offene Erklärung schuldig zu sein, daß wir seine„Correspon- denten" in socialen Dingen für überaus unwissend halten, wie denn auch auf diesem Gebiete noch niemals etwas von dort ausgegangen ist, was sich über das Niveau der gewöhn- lichen Phrase erhoben hätte. Haben wir Unrecht, so widerlege man uns, haben wir aber Recht, so ist es keine gute Polemik, falsch Zeugniß abzulegen." So der„Staats-Socialist". Was er da dem Herrn von Bismarck an allerlei persönlichen Schmeicheleien auftischt, lassen wir gern passiren in Hinficht auf den geradezu vernichtenden Angriff. der auf das Preßbüreau eben desselben Herrn von Bismarck geführt wird. Was aber in Bezug auf das Regierun gspreßbüreau gilt— die geradezu fabelhaste Unwissenheit in ökonomischen und so- cialcn Dingen, das gilt auch in Bezug auf andere Büreaus und Personen, so daß jede auch noch so winzige Reform in socialen Dingen im deutschen Reiche unter dem gegenwärtigen Regime un- möglich ist. — Eine traurige Nothwendigkeit nennt die„Magdeburgische Zeitung" das Sozialisten- gesetz.— Traurig— ganz gewiß; auch noth- wendig— um die Sozialdemckratie immer weiter zu verbreiten. — Liberaler Hülferuf nach Polizei- Weisheit und nach dem lieben Herrgott. Bis jetzt hat der Liberalismus von Beiden, von der Polizei und vom Herrgott, wenig gehalten; nun aber bringt die Sozialdemokratie den Liberalismus wieder auf den allein seligmachenden Polizei- und Gottesweg. Das bedenken die christlich gesinnten Leute, das bedenken die Conservativen, diese Polizeiliebhaber nicht. Anstatt der Sozialdemo- kratie die Hände zu küssen, bestreben sie sich, uns zu vernichten, uns, ihre besten Freunde, die dem gott- und pflichtvergessenen Liberalismus Mores getroffen, denn jetzt sind die Zustände insofern andere, als wir jetzt den Kampf um sozial- politische Rechte führen, was 1848 uur theilweise der Fall war. Ich glaube nimmer, daß mein Mann bei seiner Ankunft in der Schweiz sich ge- dacht hat, in„Bürgerfamilien" ein feines Leben führen zu können, dazu hat er sich sein ganzes Leben hindurch viel zu sehr um sein täglich Brod bemüht und suchte lediglich Arbeit. Der Beweis ist ja auch dadurch erbracht, daß er sich mit einer sehr schlecht bezahlten Arbeit begnügte. Dort aus- gewiesen(in Schaffhausen), begab er sich nach Zürich zurück und verbrachte noch einige Tage daselbst, wo für seinen Lebensunterhalt täglich 15 Centimes genügen mußten, welche ihm aus� Halberstadt zugegangen waren. Unter solchen Verhältnissen mußte ihm natürlich der Muth ver- gehen, sich noch weiter an das Comitö des Schwei- zerischen Arbeiterbundes zu wenden; es war ja allgemein bekannt, daß er in Schaffhausen ausgewiesen worden war. Wer in derartigen Lebenslagen fich befunden, der wird auch meinen Mann in diesem Falle begreifen können. Werk- würdig bleibt nur dabei, daß das erwähnte Bun- descomitö die Sache so spät erfuhr.— Meines Mannes Wille ist noch nie gewesen, viel von sich reden zu machen, und darum ist der Correspon- dent im Unrecht, wenn er die Briefe meines Mannes in's Lächerliche zu ziehen sucht. Kruhl hat seit vielen Jahren für unsere Ideen gekämpft und wir haben seit dieser Zeit unendliches Un- gemach erdulden müssen— aber immer ohne den geringsten Eigennutz.. Mit sozialdemokratischem Gruß Margarethe Kruhl in Halberstadt. (Wie uns aus guter Quelle zukommt, hat die Schweizer Behörde, ob mit oder ohne Absicht, das bleibt dahingestellt, aus einem„Bergehen wider die öffentliche Sicherheit", ein.Ver- gehen wider die öffentliche Sittlichkeit" aus irgend einer Zuschrift herausgelesen und deshalb Kruhl ausgewiesen. Allerdings ein lächerliches Versehen. Red. d. V.) lehren. Daß die Angst vor dem Sozialismus dies „Wunder", welches alle christlichen Pastöre und alle Polizeigewalt nicht bewirken konnten, ver- richtet, das beweist zur Evidenz folgende Notiz aus einem nationalliberalen Waschzettel, der das Ausnahmegesetz bespricht und die wir der„Mag- deburgischen Zeitung" entnehmen: „Das ehrliche Streben aller Theile nach Ver- ständigung ist die beste„rettende That", um über die drohenden Gefahren der Gegenwart hinweg- zukommen. Was die Zukunft bringen wird, liegt in der Hand Gottes. Schwere Stürme werden in späterer Zeit kaum ausbleiben, das befürchten die Gegner des Ausnahme- gesetzes und das wagen auch Die kaum in Abrede zu stellen, welche der Meinung sind, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen das Scheitern des Ausnahmegesetzes durchaus verhütet werden müsse. Von dem Maße der Weisheit, mit welchem die Regierung das Gesetz handhaben wird, dürfte es zumeist abhängen, ob dieses Gesetz seinen Zweck erreichen oder das Uebel noch verschlimmern wird." Bekannt ist, daß nicht die Regierung, sondern die Polizei das Ausnahmegesetz handhaben wird in unaussprechlicher Weisheit, da die Polizei- Weisheit in Deutschland ja über allen Zweifel erhaben ist und alle anderen Culturnationen in gerechtes Erstaunen setzt.— Der Liberalismus ist also jetzt auf— die„Polizeiweisheit" und die„Hand Gottes" gekommen. — Nationalliberale Sozialisten. Der „Frankfurter Beobachter" höhnt die„National- liberale Correspondenz" in folgender Weise aus: „Seit Bismarck Lassalle und sein sozialistisches Programm gelobt hat, beginnen auch die National- liberalen in dem Augenblicke, wo alle sozialistischen Bestrebungen in Acht und Bann gethan werden sollen, für diese selben Bestrebungen Propaganda zu machen. Anknüpfend an die bekannte Rede des Abg. Dollfus aus Mühlhausen, empfiehlt die „Nationalliberale Correspondenz" in ihrer neuesten Nummer den Bau von Arbeiterstädten mit Staatshülfe, da Dollfus mit Recht gesagt habe: „Macht jeden Arbeiter zum Grundbesitzer und es wird keine Sozialisten mehr geben."— Das ist wahr, aber Finanzminister Hobrecht wird sich be- danken, die Moneten dazu herauszurücken und die Nationalliberalen wissen Das sehr gut. Sie wollen sich nur zur Abwechslung einmal als Philantropen zeigen, zumal es ihnen selbst nicht einen Heller, sondern nur einige Tintenkleckse auf's Papier kostet." So muß es kommen. Wer den Schaden hat — es ist doch ein Schaden, daß Herr von Bis- marck durch seine Lassallerede den Nationalliberalen in ihre„wirthschaftliche Suppe" gespuckt hat— braucht für den Spott nicht zu sorgen. — Zur allgemeinen Rathlosigkeit. Die „Allgemeine Eoangelisch-Lutherische Kirchenzeitung" schreibt: „Ueber all hat die Sozialdemokratie Erfolge und Fortschritte zu verzeichnen: bei den Wahlen, unter der Jugend, in den Kreisen des kleinen Handwerks und Beamtenthums, auf den höheren Unterrichts- Anstalten, unter den Studirenden, Gebildeten und Besitzenden, in der Armee! Und was thut man dagegen, welche Gegenwirkung übt man? Ausnahmegesetze, Polizei, Gewalt! Inder That, damit sich zu beschäftigen, wie man der Sozialdemokratie die Wurzeln abgrabe, scheint gan* außerhalb aller Betrachtung zu liegen. Wahrlich, so lange auf religiösem und politischem Gebiete jene liberale Richtung verfolgt wird, welche alle zerstörenden Elemente entbunden hat, so lange in wirthschaftlicher Beziehnng das Prinzip des Gehenlassens die kleineren und mittleren Existenzen expropriiren und vernichten darf und fast alle mit Ausnahme der Plutokratie mit Unzufriedenheit erfüllt, wird man den Er- folgen der Sozialdemokratie nicht Halt gebieten, sondern sie wird immer weiter und immer drei- teren Boden gewinnen, selbst dort, wo man es nicht vermuthen sollte." Die Regierung: Ausnahmegesetze! Die Bourgeoisie: die Hungerpeitsche! Und die Gelehrten der„Allgemeinen Evangelisch-Lutheri- schen Kirchenzeitung": die Religion, die Ver- tröstung auf den Himmel. Dabei blüht und wächst die Sozialdemokratie glänzend und ruhig weiter. — Wir erhalten folgende Zuschrift: „An die Redaktion des„Vorwärts". Ich bin leider wieder einmal genöthigt, Ihnen eine„Berichtigung" auf Grund des§ 11 des Reichspreßgesetzes zur Veröffentlichung zugehen zu lassen. Sie richtet sich gegen Nr. 118 des „Vorwärts" und ist eine doppelte: 1) Sie schreiben: ich sei„vor 30 Jahren sehr stark von communistischen Gifte durchseucht ge- Wesen". Ich fordere Sie auf, entweder zur Zu- rücknahme dieser Behauptung als einer Unwahr- heü oder zur Erbringung des Wahrheitsbeweises. 2) Sie führen aus der von mir redigirten �Deutschen Allgemeinen Zeitung"(Nr. 230) eine Stelle an, aus der hervorgehen soll', daß ich auch ein mißbräuchliches Vorgehen der Executivbe- Hörden gegen die Sozialdemokratie auf Grund des sogenannten Sozialistengesetzes gutheiße. Aber Sie entstellen den Sinn dieser Stelle, indem Sie solche aus dem Zusammenhange reisßen indem Sie verschweigen, daß ich in der Bil- dung der mit Ausführung des Gesetzes zu be- trauenden Behörden Garantien angebracht wünschte sowohl gegen eine„mißbräuchliche und übertriebene", als auch— allerdings!— gegen eine schlaffe und lässige Ausführung der Gesetze; Sie verschweigen, daß ich mich gegen die Ausführung des Gesetzes durch bloße„Lan- desPolizeibehörden" erklärte, weil diese leicht„ent- weder zu„schroff" oder zu verzagt verfahren möchten" daß ich vielmehr die Ausführung des Gesetzes dem Reichskanzler übertragen sehen wollte, der dafür dem Reichstage verant- wortlich wäre. Alles Dieses verschweigen Sie geflissentlich und dadurch wird meine wahre An- und Absicht betreffs jenes Gesetzes in Ihrer Anführung wahrheitswidrig entstellt. Leipzig, den 5. Oktober 1878. Prof. Dr. Biedermann, Redakteur der„Deutschen Allgemeinen Zeitung". Wie oft sollen wir unserem geehrten Mit- arbeiter, Herrn Professor Biedermann, sagen, daß er sich nicht auf das Preßgesetz zu berufen braucht, wir nehmen alle seine Beiträge gern auf. Zu 1) bemerken wir, daß wir seiner Auffor- derung, den Wahrheitsbeweis der Behauptung, daß Professor Biedermann vor 30 Jahren vom Com- munismus durchseucht gewesen sei, sehr leicht er- bringen können. Im„Album fürs Erzgebirge" (Von Mitgliedern des Schriftstellervereins. Leipzig. Brockhaus und Avenarius. 1847) befindet sich ein Aufsatz:„Zur Charakteristik des Sozialismus und CommunismuS nach ihren unterscheidenden Mo- menten. Von Carl Biedermann", in dem sich folgende Stelle befindet: „Im jetzigen Verkehr ist es oftmals der blinde Zufall oder gar die rohe Gewalt und verjährtes Unrecht, was die Uerthcilung der Arbeiten und der Genüsse regiert, was dem Oinen die schwere Arbeit, dem Andern den leichten Ocnuß zuwirft, den Einen zum Herrn der Arbeitskraft von hundert Anderen, diese dagegen zu Dienern und Sklaven Jenes macht. Im jetzigen Verkehr zieht oftmals der mühelose Besitz den besten Theil des GewinnsteS an sich, während die mühevolle Arbeit nur einen kärglichen Lohn davonträgt; wird oft die luftige Kunst, die einem eitlen Sinnesrausche fröhnt, mit Tausenden belohnt, während die schwielige Hand des Arbeiters, die das Nothwendigste für die Gesellschaft be- reitet, ihm selbst kaum die nothdürftigste Existenz zu schaffen im Stande ist. „Bon dem allerrohesten Communismus, dem sogenannten TheilungScommunismus oder dem System der gleichen Vertheilung aller Güter unter die Menschen, spreche ich hier nicht, da diese Form einer weit frühern Stufe der Ge- sittung angehört, gegenwärtig aber von keinem communistischen Systeme adop- tirt wird. „Die Sache Praktisch betrachtet, scheint also so viel gewiß, daß, wenn überhaupt eine völlig veränderte Organisation der gesellschaftlichen und Verkehrsverhältnisse früher oder später noth- wendig werden sollte(eine Möglichkeit, die ich wenigstens nicht unbedingt leugnen möchte), diese uns zunächst wohl nur zur Ge- staltung der Dinge im Sinne des Sozia- lismus führen dürfte, d. h. zu einer rationel- leren Regelung der Arbeits- und Erwerbsver- Hältnisse, jedoch mit Beibehaltung des Grund- Verhältnisses selbst, der direkten Beziehung zwischen der Produktion und der Consumtion des Einzelnen, und daß es dann erst wieder einer weiteren, vielleicht sehr langin Bildungs- zeit bedürfen möchte, bevor es der Gesellschaft möglich werden könnte, auch diese Schranken niederzureiken und die lehten Konsequenzen des Kreiheitsgedankens, wieder Kommunismus sie ausstellt, zu verwirklichen." Nun, Herr Communist Biedermann, ist der Beweis erbracht— eine solche Sprache, wie Sie sie geführt haben, dürfen die Communisten Lieb- knecht und Hasenclever kaum jetzt führen, nach Ihrem Ausnahmegesetz aber gewiß nicht. Erst Sozialismus, dann Communismus,„diese letzte Consequenz des Freiheitsgedankens"— die Herren Liebknecht und Hasenclever sind ganz Ihrer Mei- nung, Herr Biedermann. Was soll denn nunmehr, Herr Professor, all' Ihr Geziere zu Punkt 2) Wenn Sie von der Bildung der Polizei- und Exekutivbeamten sprechen, welche vor Mißbrauch Schutz gewähren soll— o, du heilige Professoren- Einfalt! Aber auch selbst die sozial-politische Bildung Ihres Reichskanzlers ist nicht so groß, daß sie derartigen Schutz gewähren könnte. Auf alle Fälle tappen Sie in der Irre. Ihre sittliche Entrüstung zu Punkt 2 war also völlig über- flüssig, und Alles, was wir ohne Absicht als un- erheblich„verschwiegen" haben, kann Sie nicht retten vor dem Vorwurf, daß auch ein„miß- bräuchliches" Vorgehen gegen uns Ihnen keine Kopsschmerzen machen wird. Und trotzdem unser braver, biederer Mit- arbeiter! Allerdings: Früher Communist, jetzt Reaktionär— das ist gewiß bedenklich, aber unsereLeser verzeihen Ihnen den umgekehrten Salto- Mortale� Ihrer anderen guten Mitarbeiter-Eigen- schaften halber, Herr Professor Biedermann. — Die Ausführung des Sozialisten- gesetzes in Sachsen soll, wie die„Dresdener Nachrichten" erfahren, den jetzt herrschenden In- tentionen zufolge, in der Unterinstanz den Kreis- hauptmannschasten(also nicht den Polizeidirektoren) zufallen. Der Kreishauptmann würde zunächst das Verbot einer sozialdemokratischen Zeitschrisl und eines Vereins auszusprechen, sowie die etwa confiszirten Kassen zu verwalten haben. Gegen eine Entscheidung des Kreishauptmanns stünde den davon Betroffenen der landesgesetzlich vor geschriebene Jnstanzenzug(Appellation an das Ministerium des Innern) zu. Gegen eine Ent- scheidung des Ministeriums bliebe dann noch die Beschwerde an die Rekursinstanz offen, die in Berlin gebildet wird und deren Zusammensetzung augenblicklich noch so lebhafte Erörterungen der- anlaßt. — In Oesterreich- Ungarn verwirren sich die Zustände immer mehr. Der Kaiser hat die Entlassung des ungarischen Gesammtministeriums angenommen. — Die„zweite" Werra Sassulitsch haben wir schon als eine„Ente" bezeichnet. Nun be- richten die Petersburger regierungsfreundlichen Zeitungen selbst, daß die betreffende Nachricht tendenziös entstellt gewesen sei. Alexandra Wenetz- koja hat nicht auf den„gefürchteten Staats-Prs- curcur", sondern auf den nichts weniger als ge- fürchteten Rechtsanwalt Prshewalsky schießen wollen und statt dessen den Gehilfen des Rechtsanwalts, nicht des StaatSprocureurs, Prosorowsky nicht „schwer verwundet", sondern nur ganz leicht ge- troffen. Der That lagen durchaus keine politischen Motive zu Grunde: das einzige Motiv der That war Eifersucht und Rache für gebrochene Liebes- schwüre. — Zur Unterdrückung der Arbeiter- presse. Wie unser Berliner Parteiorgan hört, hat es der weiteren Ausbreitung der sozialdemokratischen Blätter, namentlich in diesem Quartale, vielfach geschadet, daß im Publikum eine plötzliche Unterdrückung der betr. Preßorgane auf Grund der bevorstehenden sicheren Annahme des Aus- nahmegesetzes befürchtet wird. Wir können dem gegenüber nur auf die gesetzlichen Bestimmungen verweisen. Selbst dann, wenn das Ausnahme- gesctz in zweiter und dritter Lesung vom Reichs- tage angenommen sein sollte, liegt noch kein gül- tiges Gesctz vor, vielmehr ist nach Art. 2 und 5 der Reichsverfassung auch erforderlich 1) eine Ab- stimmung im Bundesrathe über das vom Reichs- tage angenommene Gesctz; 2) für den Fall, daß diese zustimmend aus fäll», eine Verkündigung im Reichs- Gesetzblatte. Rechtsverbindlich wird aber auch dann das Gesctz erst mit dem 14. Tage nach Ablauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Gesetz- blates in Berlin ausgegeben worden ist. Etwaige Unterdrückungsmaßregeln gegen sozial- demokratische Blätter könnten also allerfrühestens im Monat November stattfinden.— Wir haben hierzu zu bemerken, daß der„Vorwärts" unter der oben angedeuteten Befüchtung des Publikums nicht gelitten hat; seine Abonnentenzahl ist im fortwährenden Steigen begriffen. — Eine eingeschriebene Hülfskasse polizeilich beschlagnahmt. In der vorigen Woche wurden dem Altonaer Ortskasiirer der Krankenkasse des„Bundes der deutschen Arbeits- leute" durch die Polizei die Kassenbücher, sowie ca. 18 Mark baares Geld abgenommen, ihm auch das fernere Einkaffiren der Mitgliederbeiträge untersagt.— Wenn so etwas schon ohne Aus- nahmegesetze geschieht?! Wir find wirklich gespannt, die Gründe kennen zu lernen, die eine derartige Handlung rechtfertigen. Bescheidene Fragen eines„Reichs- feindes". Ihr Herren Nationalliberalen führt doch nur ein einziges Beispiel an, welches zeigt, daß es jemals gelungen sei, auf dem Wege der Polizei- lichen Maßregelung einen anderen Menschen zum Aufgeben seiner Ansichten und seines Glaubens zu bringen. Nennt nur einen Fall, in dem es einem Machthaber gelungen ist, durch Gewaltmaßregeln zu verhindern, daß mißliebige Ansichten geheim, also sicher vor polizeilichen Angriffen, und noch wirtsamer als früher, verbreitet wurden. Für das Gcgentheil wollen wir Euch Beispiele in Hülle und Fülle liefern: 1) Trotz ca. 10 großer Christenverfolgungen giebr es ungezählte Millionen Christen. 2) Trotz der Judenverfolgungen noch circa 5 Millionen Juden. 3) Trotz der Buddhistenverfolgungen in Indien noch Millionen Buddhisten. 4) In Folge reaktionärer Preßordonnanzen verlor Karl X. seinen Thron. 5) Nach dem Attentat des Fieschi auf Louis Philipp wurde die Preßfreiheit und das Versamm- lungsrecht beschränkt. Schützte das den kurzfich- tigen König vor Revolution und Absetzung? 6) Welche Regierung der letzten 20 Jahre war despotischer als die Louis Napoleons llt., unter welcher Regierung wurden Presse. Versammlungs und Vereinsrecht mehr geknebelt, unter welcher Regierung strenger gegen Demokraten und Sozia- listen vorgegangen? Was war die Folge? Sie- ngeS Wachsen der Opposition. Was war das Ende? Sedan und die Commune. 7) Welches Land hat mehr Ausnahmsgesetze aegen mißliebige Parteien als das„heilige" Ruß- taud? Was sind die Folgen? Nur stärkeres Her- anwachsen des Nihilismus und Zunahme der poli- nschen Morde.. 8) Hinderte das russisch-preußische Polizei- und Spionir-System die große polnische Verschwörung unter KoszciuSko, die bekanntlich an 100,000 Per- sonen umfaßte und doch ganz unerwartet aus- brach?.. Acht Beispiele sind genug, denke ich. Wer mehr sehen will, lese die Geschichte irgend welcher Revolution oder vielmehr die Weltgeschichte. Der Staat ist einem aus Holz gezimmerten Hans vergleichbar. Die Balken darin sind das Rechtsgefühl und die Moralität des Volkes, die Nägel, die sie zusammenhalten, find die Gesetze. Es kommt nicht sowohl darauf an, daß die Nägel sehr lang sind und tief eindringen, sondern daß sie am rechten Fleck sitzen; aus Nägeln allein kann man kein Haus bauen. Wird das Haus schadhaft und liegt dies daran, daß ein oder mehrere Nägel durchgerostet find, so | ersetzt der kundige Baumeister sie durch neue; ist es aber ein Balken, der morsch geworden ist, so � heißt es nur den Einsturz beschleunigen, wenn man neue Nägel eintreibt, besonders wenn es recht lange sind. Der vernünftige Baumeister wird die schadhaften Balken durch neue ersetzen. Der kundige Staatsmann, der wirklich das Gute will, wird die Unzufriedenen zufriedenstellen, indem er die Klagen anhört und die Mißstände beseitigt, nicht aber mit Pulver und Blei, mit dem Scheiterhaufen und mit dem Gefängniß die Meu- scheu verstummen machen. Wenn Demosthenes das Volk von Athen vor Philipp und vor Philipp's Sendlingen warnte, die ihres hohen Herrn angeblich gute Absichten in den schönsten Farben malten, wenn er erklärte: „Mißtrauen ist ein besseres Schutzmittel als Festungswerke. Ein Fürst will nie die Freiheit." So widersprach ihm der Redner Jso- krates, ein ehrenhafter aber zu vertrauensseliger Mann.„Philipp", sagte er,„will Griechenland nicht der Freiheit berauben, er will nur alle Griechen- stämme unter sein ruhmreiches Scepter vereinigen und gegen den perfischen Erbfeind führen." Als Athen nach der Schlacht bei Chäroneia von dem macedonischen König unterjocht wurde, beging Jsokrates, von Gewissensbissen gepeinigt, aus Verzweiflung den Selbstmord! (Frankfurter Beobachter.) n. Aerki«, 7. Ott. Wer hat sich blamirt? Bekanntlich wurde der Timescorrespondent B l o w i tz, der Herrn von Bismarck interviewt und über dessen Verhältniß zu Gortschakoff ausgeplaudert hatte, „vieler grober Lügen und Verdrehungen" durch Hrn. von Bismarck geziehen. Vorher aber war für Herrn Blowitz der Kronenorden III. Klasse erwirtt worden. Jetzt hat dieser Herr die Annahme des Ordens verweigert! Die„Norddeutsche Allgemeine Zeitung" erwähnt das in Wiener Blättern auftretende Projekt, Bos- nien und die Herzegowina durch böhmische, deutsche und skandinavische Auswanderer zu kolonisiren. Die sich meldenden Ansiedler sollen— einer in Doboj affichirten Kundgebung zufolge— zwölf Joch Feld mit zweijähriger Steuerfreiheit zuge- wiesen erhalten, ausreichender militärischer Schutz wird ihnen zugesichert, auch sollen sie selbst be- waffnet werden. An Wasser und Holz ist im Lande kein Mangel. Hierzu bemerkt das Blatt: Vielleicht fänden unsere deutschen Sozialdemo- kraten sich bewogen, dieser guten Gelegenheit ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden: Bertheilung des Grund und Bodens von Staatswegen, Bewaffnung und zweijährige Steuerfreiheit— schade, daß dieses Eldorado nur für Solche bestimmt ist, die da arbeiten wollen und können."— Arbeiten können und wollen? Und diese Frage wagen die „Sauhirten" Bismarchs dem arbeitenden Volke Deutschlands zu stellen— diese literarischen Strolche und Strauchdiebe, welche von den bosnischen Ham- melräubern mit Inbrunst Brüder genannt werden, wenn sie sich nur dort erblicken lassen. Die große Roth Hierselbst erhellt aus folgenden Ziffern über die Obdachlosen, welche im Polizei- lichen Asyl(Arbeitshaus) im Monat September d. I. nächtigten: 5454 Männer, 263 Frauen, 1 Knabe, 4 Mädchen und 4 Säuglinge. Unter den Männern befanden sich 1849 Handwerker und 3605 Arbeiter. Zum ersten Male waren anwesend 183 Männer und 17 Weiber.— Den Kranken Häusern wurden überwiesen 9 Männer und 1 Frauensperson.— Dem Polizeianwalt wurden zur Bestrafung 154 Männer und 14 Weiber vor- geführt und wiederholt verwarnt wurden 761 Männer und 38 Weiber.— Im(nicht Polizei- lichen) Asyl für Obdachlose nächtigten während d-S September 8749 Männer und 1387 Frauen, zusammen 10,136 Personen. Die seit dem Frühjahr d. I. angebahnte Bcr- stärkung der hiesigen Schutzmannscbaft um 1000 Mann ist jetzt vollständig durchgeführt und beträgt nunmehr die Gesammtstärke der Schutz- Mannschaft 3000 Mann. Jede Revierwache hat seit dem 1. Oktober d. I. einen Mann Verstär- kung erhalten, während die übrigen neu eingetretenen Mannschaften auf den sogenannten Bezirks- wachen untergebracht sind.— Nun ist Berlin vor Revolution, Attentaten, vor Roth und Elend sicher— desto mehr polizeiliche Störungen werden aber wohl stattfinden. Und nun zum Schlüsse! Unser Tessendorff sollte die Leitung der Berliner Kriminalpolizei übernehmen, er wurde gewogen, doch viel zu leicht befunden— der Posten, der bedeutenden Scharfsinn erfordert— man sehe sich Tessendorff's Schädelbau einmal an— ist dem Stadtgerichts- rath Grafen Pückler übertragen worden. Um so verwunderlicher ist es, daß gerade jetzt das „Daheim", dieses christlich- konservative illustrirte Blatt dem zurückgesetzten Tessendorff ein flammen- des Loblied singt. Dasselbe hebt an:„Staats- anmalt Tessendorff, der Schrecken der Berliner Strolche, Gauner, Gründer, verbreche- rischer Sozialdemokraten und sonstigen Gesindels"---- hat unbestreitbar hohe Verdienste.„Daher stammen die Ausbrüche der Wuth, welche in den sozialdemokratischen Organen stets durch den Namen Tessendorff hervorgerufen worden":c.:c.—— So faselt das kindische „Daheim" in einem langen Artikel fort. Das fromme Blatt weiß nämlich gar nicht, daß die Sozialdemokraten Herrn Tessendorff niemals ernst genommen haben und jetzt am allerwenigsten, da sie wissen, daß der geehrte Herr am Verfol- gungsfieber leidet. Daß sie ihn früher auch nur als eine äußerst harmlose und sogar nützliche Person aufgefaßt haben, das geht aus einem„Lob- lied" hervor, welches im Jahre 1874(Nr. 69 vom 19. Juni) im hiesigen sozialistischen Parteiorgan, im„Neuen Sozialdemokrat" sich befand und fol- gendermaßen lautet: Herrn Tessendorff dem wollen wir Ein Loblied jetzo weihn; Er sorget ja, wie Keiner hier, Für unseren Verein. Kein Agitator führt herbei So große Freundeszahl Durch noch so schöne Rederei Bon Elend und von Qual, Als Tessendorff durch seinen Groll, Mit dem er uns bedroht— Er zaubert die Versammlung voll Und Litfaß kommt in Noch. Was brauchen Anschlagsäulen wir, Annoncen und Geschrei; Herr Tessendorff, er sorgt dafür, Daß dies unnöth'g sei. Und nun die Redner gar, wie nett, Ohn' Borbereitung ganz, Ohn' LouiS Blanc, Proudhon, Cabet, So geht'S zum lust'gen Tanz. Herr Tessendorff den Stoff uns giebt Zu unfern Reden all'; Da er uns ja so glühend liebt, Sorgt er in jedem Fall. Und wenn aus lauter Freundschaft gar Er frei Quartier uns beut, Der Hauswirth ist es ja fürwahr, Den er dadurch bedräut. Der Wohnungsnoth hier in Berlin Macht gänzlich er ein End'— Die Frei-Quarhere reichen hin Für viele fleiß'ge Händ'. Drum singen wir ein Jubellied Wohl unsecm treuen Freund— Daß niemals er zur Ferne zieht, Daß ewig wir vereint. Und wenn ich mich recht entsinne, brachte auch der„Vorwärts" im Januar 1877, gleich nach den glorreichen Berliner Wahlerfolgen, ein Gedichtchen mit der Ueberschrift:„Wer ist der größte Sozialist?" — und kam, nachdem viele bekannte deutsche So- zialisten aufgeführt waren, zu folgendem Schlüsse: Der Teffendo'ff, er ist der Held, Er ichlägt sie Alle aus dem Feld, Er stürmte stolz, er stürmte kühn Die Forischritlsburg, die Stadt Berlin. Er ist, er ist:c. rc. Der allergrößte Sozialist! Nun, Gott befohlen, sauberes„Daheim" und auch Du, mein braver, edler, unvergleichlicher Tessendorff! Zrenskurg, 2. Oktober. Sie hatten schon oft Gelegenheit, die Sittenverderbniß der„höheren, gebildeteren" Klassen unserer heutigen Gesellschaft zu schildern und auch diesbezügliche Fälle an- geführt. Nachfolgender Artikel des„Schleswig- Holsteinischen GastwirthS", Nr. 12(28. Septbr.), dürste jedoch ein ganz besonderes Interesse in Anspruch nehmen, da den Helden die Strafe auf der That ertappt und sich auch eine deutsche Zei- tung gefunden hat, die das Ding beim rechten Namen nennt! Der Artikel lautet: „Am Sonntag Morgen verbreitete sich mit Blitzesschnelle das Gerücht durch die Stadt: der Amtsrichter Postel ist an der Seite eines Eon- trollmädchenS(Freudenmädchen) vom Schlage tödtlich getroffen worden. Wir begaben uns sofort an Ort und Stelle, wo wir den stellvertretenden Phyfikus Dr. Bank und den Polizeimeister Jannsen antrafen. Der Tod ist gegen 8 Uhr Morgens erfolgt. Kürz vorher hatte der hinzugerufene Barbier Barthaldt den Verstorbenen zur Ader ge- lassen, nachdem man bereits ca. dreiviertel Stunden auf die Ankunft des benachrichtigten Dr. Menfinka gewartet hatte. Die Leiche ward gegen V-11 Uhr Vormittags in Decken gehüllt, mit einer Zeugschnur umwickelt und per Wagen nach dem Hospital ge- schafft. � Soweit der nackte Thatbestand!— Daß dieser Todesfall unter den Umständen, unter welchen er geschehen, eine ungeheure Auflegung hervorgerufen, darf nicht verschwiegen werden. Es war längst ein öffentliches Geheimniß, daß der Verstorbene die Moral nicht achtete; denn der obige Fall der sittlichen Verworfenheit steht keines- wegs vereinzelt da.— Doch wir wollen den Tobten ruhen lassen; wir wollen uns nicht zu seinem Richter auswerfen, nichtsdestoweniger aber glauben wir berechtigt zu sein mit Rücksicht auf die offene und fleie Wahrheit, die wir bisher unfern Lesern verkündet, auch in diesem Falle einige nähere Betrachtungen anzustellen.— Es ist eine allgemein dekannte Wahrheit, daß man dort den Zaun übersteigt, wo er am niedrigsten ist. Dies ist um so leichter möglich, als namentlich unsere Presse im Allgemeinen sich von jeglicher persönlicher Rücksicht leiten läßt. Würde jede Zeitung� sich bestreben, die Wahrheit zu sagen, dann stände es mit der Moral und mit dem so viel besprochenen sittlichen Verfall unseres Volkes weit anders, als jetzt. Was inmitten des großen Publikums irgendwie gegen Moral und Sitte ver- flößt, das wird beachtet, aber was unsere ersten Beamten treiben, das Alles wird mit Stillschweigen übergangen. Man denke sich die Stellung des Verstorbenen; er war Amtsrichter der hre- sigen ersten Abtheilung. Er hatte hier ein.- angestrengte Thätigkeit zu entwickeln, die sehr wohl die ganze geistige Kraft desselben in Anspruch nahm und ihm unmöglich Zeit verstattete, nacht- liche Orgien zu feiern. Letztere? ist dennoch ge- schehen und beweist zur Genüge, daß er diesem schwierigen Posten nicht gewachsen war. Das Publikum, welches aus dem Munde des Richters ein unparteiisches Urtheil verlangen darf, kann unmöglich zu einem Manne Vertrauen und Achtung haben, welcher sich gegen die Gesetze der Sittlich- keit so grobe Versehen zu Schulden kommen läßt, wie in obigem Falle.— Der vielgepriesene preu- ßische Richterstand hat durch obigen Fall eine Niederlage erlitten, von welcher derselbe, wenigstens hier in Flensburg, sich schwer wird erholen können. � Wir können uns mit dem Gedanken aussöhnen, daß selbst Beamte, die von Sr. Majestät angestellt find, sich in moralischer Beziehung vergessen können, allein diese Unterordnung unter sinnliche Begierden darf niemals zu einem öffentlichen Aergerniß führen. Es ist eine Schande für unsere Presse, daß sie nicht den Muth hat, öffentliche Schäden der Gesellschaft auch öffentlich zu geißeln. Bei solchen Vorfällen ist's Zeit, daß die Herren Regierungsräthe, Landräthe ec. die Äugen öffnen und scharf Hinsehen; denn aus eigener Anschauung lernt man weit mehr als durch Berichte, die der Wirklichkeit oft nicht im Geringsten entsprechen. Der Kern des Volkes ist moralisch noch nicht so tief gesunken, daß es dieserwegen Ausnahmegesetze bedarf, um jegliche freie Meinungsäußerung in Acht und Bann zu thun; seht Euch nur erst die akademischen Bürgerlichen an, von denen selbst ein Dr Nobiling ein Attentat auf unfern alten ehrwürdigen Monarchen begehen konnte— und es dürfte bald klar werden, daß unsere sogenannten Gebildeten sehr dringend der Besserung bedürfen. Man scheure nur stets die Treppen von oben, nicht von unten, so verlangt es jede einfache Hausordnung!" Briefkaste« der Redaktion. X. D. Z.: Angekommen. Nächste Nummer.— der Expedition: A. K. in Sch.: Es kommt darauf an, welche Schriften Sie haben wollen. Quittung. W. B. Oberb Hausen Ab. 1,55. Unterstützungsfonds. Schltz hier v,6(>. H. u. F. hier I. i. C. 1,00. fv-mitrtVttvr Sozialdemokrat. Wahlvercio.' �)UltltQtlt.l-. Sonnabend, d. 12. Oktober, Abends gl/z Uhr, im Vereinslokale, Mittelstraße Nr. 11:(60 Oeffentliche Yersammlung. T.-O.: Fors. des Vortrags von H. Oehme. D. B. örckentliede KeverAlversammIiill� der Gellosstnschgsts-KllOrllckerti zu Kiel (Eingetragene Genoffenschaft) am 8onnt»x, ck. 3. November ck. 4., Vormittag» von 11. Uhr an im lokale des Hrn. Karstedtr „Volkshalle" in Neumünster. Tagesordnung: 1. Borlage der Jahresrechnung und ev. Dechargeertheilung. 2. Vorstandswahl. 3. Wahl de» Aufsichtsralhe«.(2a) »iel, den 9. Oktober 1878. v Der Vorstand. Carl Aug. Rau. Heinr. Dickmann. H. Walther. HC Die Genossenschaftsmitglieder, welche sich auf obiger Generalversammlung vertreten lassenf, wollen nach nachstehendem Formular ihre Vollmacht ausstellen, da nur so ausgefertigte Vollmachten anerkannt werden. Der Borstand. Vollmacht. Hierdurch bevollmächtige ich Herrn......... in...... mich auf der am Sonntag, den 3. No- vembcr d. I., in Neumünster im Lokale des Herrn Karstedt(Volkshalle) stattfindenden ordentlichen General- Versammlung der Genoffenschasts-Buchdruckerei zu Kiel eingetragene Genossenschaft, zu vertreten. ....... den.. ten........ 1878. (Unterschrift.) Zur Beachtung! Da Nachnahmesendung den Preis der Schriften wesentlich erhöht, sowie bei Nichteinlösung derselben uns bedeutende Portoauslagen erwachsen, versenden wir von nun an nur mehr gegen baar. Leipzig, den 9. Oktober 1878. }i( CqwkitM« dr-„teaStts". Im Berlage der Genosseaschaftsbuchdruckerei Hamburg(E. G.) ist soeben erschienen: Die Sozialdemokratie vor dem deutschen Reichstag. tkrste Zerathung des Gelchentwurfs gegen die gemeingefährlichtt Bestrebungen der Zosialdemokratie. II- Heft. Inhalt: Stenographischer Bericht über die Reichstag-' Verhandlungen am 16. u. 17. September 1878. Preis einzeln M. 0,35. In Partien von mi� bestens 12 Stück-t M. 0,25. Lieferung nur gege» baar(vorherige Einsendung des Betrages, da Now' »ahme zu(Heuer ist.) ,« Das I. Heft enthält den Gesebcntwurs mW Motiven und Anlagen. Dasselbe erscheint am 17. und kostet M. 0,15. In Partien von mindesten" 12 Stück ü M. 0,10. Ueber das III. u. IV. Heft Näheres später. Bestellungen erledigen sofort:(1, Die Expedition des„Hamburg-Alt. Bolksblat»' Amelungstraße 5, Hamburg., „ Expedition des„Vorwärts", Farberstraße* „ Expedition der„Berliner Freien Prefi�' Kaiser Franz Grenadier-Platz 8a, Berlin� � «eramw. Redakteur: Franz Gützlaff in Lewz�'. Redaktion und Expedition Färberstr. 12. II. tn Le'p»» Druck u. Verlag der BenoS«tschc.stSbuchdruckeret m t.etpi"