erscheint in Leipzig M�Nwoch, Freitag, Sonntag. Abounementspreis .»an» Dentichland 1 M. SS Ps. pro Quartal. Monats- Abonnements a erden sei allen deutschen Postanstalten «st den 2. und S. Monat, und auf den «.Monat besonders angenommen: im iÄnigr. Sachsen und Herzogth. Sachsen- Altenburg auch aus den Ueu Monat de? Quartal» st 54 Psg. Inserate detr.»ersammlungen pr. Petitzetle lg Pf., Hetr. Privatangelegenheiten nnd Feste pro Petitzcile 30 Ps. Vesttllunge» nehmen an alle Posianstallen und Buch. Handlungen des In- u. Auslandes. Filial- Expeditione». Netv-Uorl: Soz.-demotr. Genosten- schaftsbuchdruckerei, 154 8tr. Philadelphia: P. Haß, 030 North Sed Street. I. Boll, 1129 Charlotte Str. Hgboken N.J.: F. A. Sorge,»15 Washington Str. (Chicago: A. Lansermann, 74 Ctyhonme«t«. San Franzisco: F. Entz, 4t» 0'l?arr«ll Str. London W.: T. Henze, 8 New fe Golden Square. Nr. 126. Freitag, 25. Oktober. 1878. An unsere Mitarbeiter und Eorrespondentev. Wir sprechen hiermit die Erwartung aus, daß unsere sämmtlichen seitherigen Mitarbeiter und Correspondenten uns auch fernerhin durch Zusendungen unter- stützen werden. Daß die Artikel und Correspondenzen sich den gegenwärtigen Ausnahmezuständen anzupassen haben, ist selbstverständlich, doch giebt es so zahl- reiche Themata auf den Gebieten der Wissenschaft und des Lebens, die noch zur Verhandlung stehen und bei denen eine völlig zwanglose Bearbeitung gestattet ist, daß keiner unserer Mitarbeiter und Corre- spondenten sich wegen Stoffmangels ent- schuldigen könnte. Das Redaktions- geheimniß aber wird den Zeitverhält- nissen entsprechend auf das Strengste be- wahrt werden. Leipzig, 23. Oktober 1878. Mit Gruß Die Redaktion des„Torwarts". An die Gesinnungsgenossen. Im„Braunschweiger Volksfreund" veröffent- licht der Reichstagsabgeordnete Bracke folgenden Ausruf: „Wie ich bei meiner Rückkunft vom Reichstage bemerke, herrscht vielfach die Meinung, als ob durch das Sozialistengesetz die Genossenschaften, Gewerkschaften, Hülfskassen ic. unmittelbar gefährdet und deren Vermögen mit Beschlagnahme bedroht seien. Es ist das ein Jrrthum. Jene BerriiiigunHru müssen aAerdings strengstens darauf sehen, daß in ihnen keine„auf den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung ge- richtete sozialdemokratische, sozialistische und com- munistische Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevöl- kerungsklassen gefährdenden Werfe zu Tage treten.« So lange man nicht weiß, was die Behörden unter solche Bestrebungen begreifen, empfiehlt sich dabei eine ganz besondere Vorsicht. Wird diese aber geübt, so haben jene Vereinigungen von dem Gesetze Nichts zu fürchten. Im schlimmsten Falle können sie nur zur Liquidation gezwungen oder unter staatliche Controle gestellt werden. Von einer Beschlagnahme ihres Vermögens ist überall keine Rede. Ebenso ist die Meinung, daß Privatblio- theken durch das Gesetz gefährdet seien, durchaus unbegründet. Die auf Grund des Gesetzes ver- botenen Schriften können nur da confiszirt werden, wo sie sich zum Zwecke der Verbreitung vor- finden. In seinem Privatbesitz kann Jeder haben, was er will. Nicht die sozialdemokratische Ueberzeugung ist unter Verfolgung gestellt, sondern nur jene angeblich vorhandene Art der Agitation, welche„in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölktrungsklassen gefährdenden Weife auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtet ist.« Wie viel Spielraum uns dabei zur Propaganda für unsere, auf das Wohl des gesammten Volkes, auf eine Verbesserung der Gesetzgebung gerichteten Bestrebungen gelassen werden wird, muß die Er- fahrung lehren. Den Spielraum aber, den das Gesetz, resp. die Anwendung desselben seitens der Behörde der sozialdemokratischen Agitation läßt, werden wir benutzen. Gut ist's, wenn Jeder seine Zunge in Acht nimmt. In Zeiten wie jetzt wird die geringste unbedachte Aeußerung oft zu einem, die Interessen des Einzelnen sowohl wie die der Gesammtheit tief schäoigenden Verbrechen. Bedenke Jeder, daß er durch seine Worte und Handlungen nicht nur fich, sondern auch dem großen Ganzen Schaden zuzufügen vermag. Um Uebrigen vertrauen wir aus die Gerechtig- keit unserer Sache. Braunschweig, 20. Oktober 1878. W. Bracke.« Im Anschluß an obigen Brief unseres Ge- Nossen sei noch Folgendes bemerkt: Man sei sehr vorsichtig im Briefschrciben. Abgesehen von der„Heiligkeit des Briefgeheimnisses« ist zu be- denken, daß durch Haussuchungen jeder Brief in die Hände der Polizei kommen kann. Schon um � der Polizei überflüssiige Mühe zu ersparen, ver- brenne man empfangene Briefe und schreibe jeden. Brief so, daß er vonJedem gelesen werden kann. Daß unsere Genossen nichts Ungesetzliches zu schreiben haben, wiffen wir, aber wir wissen auch, daß in einer Zeit wie der jetzigen das harmloseste Wort die abscheulichsten Scheerereien und Unan- nehmlichkeiten verursachen kann. Was fich mündlich abmachen läßt, mache man mündlich ab. Noch Eins: Es ist sehr leicht möglich, daß das Ausnahmegesetz einige Zeit lang mit großer „Milde" gehandhabt wird— lasse man sich dadurch nicht in falsche Sicherheit wiegen! Sei Jeder zu jederZeit bereit, den Besuch der Polizei zu empfangen, die— das wieder- holen wir, da unsere frühere Mittheilung nicht genügend beachtet worden ist— nicht das Recht hat, im Privatbesitz befindliche Schriften (je 1 Exemplar ist vollkommen ficher) zu con- fisziren. Zum Schluß bitten wir die Genoffen, jeden Fall von Confiskation, Verbot, Haussuchung:c. an einen der sozialdemokratischen Abgeordneten zu berichten, damit dem Reichstag in der nächsten Session mit Material über sein Ausnahme- gesetz gedient werden kann. Allgemeine Volkserziehung/) (Forlsetzung.) Seit Jahren sind die Gebrechen unseres Bil- dungswesens in zahlreichen Vorträgen und Schriften beklagt worden, am meisten gerade in den gerühm- testen Cultur- und Schulländern. Und bisweilen werden die ausgezeichnetsten Sckulmänner, die ein wenig über ihr Tagespensum hinauszublicken ge- wohnt sind, von Muthosigkeit ergriffen, indem sie meinen, auch das redlichste Wirken Einzelner sei doch am Ende eine Danaidenarbeit, so lange nicht die gesammten sozialen und culturellen Zustände einen gründlichen Umschwung erfahren. Leider ist hierzu für j tzt wenig Aussicht, indem an den maßgebenden Stellen zu einer ernsten Wür- digung pädagogischer Fragen meist der tiefe Blick, zu pädagogischen Reformen meist der hohe Sinn und die edle Begeisterung fehlt. In der Regel sitzt auch da die liebe Selbstsucht auf dem Throne, angethan mit dem schützenden Mantel des Bureau- kratenthums, unzugänglich jedem idealen Streben, arm an belebenden Gedanken, reich an hemmenden Apparaten und Kunstgriffen. Und was die„großen Staatsmänner unserer Zeit betrifft, so scheint die Mehrzahl derselben das Heil der Völker durch ganz andere Mittel begründen zu wollen, als wir. In vergangenen Zeiten gab es große Staatsmänner, welche als das Fundament aller wahren Politik die öffentliche Erziehung betrachteten und ohne diese kein Glück der Völker für möglich hielten. Die überklugen Herren unserer Tage gehen über solche veraltete Thorheit mit vornehmer Geringschätzung hinweg, um dafür die Welt mit glänzenden Aktiv- nen zu beglücken, die momentan den Beifall der Erfolgsanbeter finden, auch wenn ste nichts sind, als Aberwitz nnd Frevelthat. Darum gehen denn auch die Dinge so trefflich für die Faiseurs, so erbärmlich für das Publikum. Etwas Wahres liegt ja doch in dem alten Sprichwort: Der Mensch ist seines Glücks Schmied, im Einzelleben wie in der staatlichen Gesammtheit. So gilt denn leider noch von unserm Zeitalter, ja in erhöhtem Maße, was Kant von dem seinigen sagte: „Wir leben im Zeitpunkte der Disziplin!- rung, Cultur und Civilisirung, aber noch lange nicht im Zeitpunkt der Moralisirung. Bei dem jetzigen Zustande der Menschen kann man sagen, daß das Glück der Staaten zugleich mit dem Elende der Menschen wachse. Und es ist noch die Frage, ob wir im rohen Zustande, da alle diese Cultur bei uns nicht stattfände, nicht glücklicher als in unserem jetzigen Zustande sein würden. Denn wie kann man Menschen glück- lich machen, wenn man sie nicht sittlich und weise macht?« Ja glücklich wollen die Menschen sein und glücklich will die Staatskunst sie machen. Dies ist aber unmöglich, wenn man ste nicht weise und sittlich macht, was wiederum nicht möglich ist ohne Er- ziehung. Daher ist letztere die wichtigste Ange- legenheit aller wahren Staats kunst, und daher sagt schon Aristoteles in seiner Politik: „Das wichtigste aller conservativen Verfaffungs- elemente ist die Erziehung der Jugend. Die heilsamsten Gesetze, hervorgegangen aus der ein- müthigsten Billigung aller Staatsangehörigen, nützen gar nichts, wenn die Bürger nicht im Geiste der Verfassung an dieselben gewöhnt und gebildet werden. Ohne Erziehung fällt der Ein- zelne, aber ebensowohl auch der Staat, der Zügellosigkeit anHeim.... Daß die Jugend- erziehung eine Hauptangelegenheit für den Ge- setzgebcr sein müsse, darüber ist gar kein Zweifel, und die Verfassungen empfinden die Vernach- läsfigung derselben zu ihrem Schaden. Jede Verfassung muß auf das sittliche Leben ihrer *) Vorwort zum„Pädagogium« von Dr. Friedrich Di tes. Bürger zurückwirken. Wiederum aber ist der beste stttliche Charakter auch die Ursache einer besseren Verfassung.« In gleichem Sinne äußert fich Kant: „Hinter der Education(Erziehung) steckt das große Geheimniß der Vollkommenheit der mensch- lichen Natur. Es ist entzückend, sich vorzu- stellen, daß die menschliche Natur immer besser durch Erziehung werde entwickelt werden, und daß man diese in eine Form bringen kann, die der Menschheit angemessen ist. Dies eröffnet uns den Prospekt zu einem künftigen glücklichern Menschengeschlechte. Gute Erziehung gerade ist das, woraus alles Gute in der Welt ent- springt.« Es gab Zeiten, da diese Wahrheiten auch auf Thronen und in Staatskanzleien begriffen wurden. Im Jahre 1774 erließ die große Kaiserin Maria Theresia ihre„Allgemeine Schulordnung«, die sie im Verein mit ihren ersten und besten Staats- männern ausgearbeitet hatte, und die mit den Worten beginnt: „Die Erziehung der Jugend beiderlei Geschlechts ist die wichtigste Grundlage der wahren Glück- seligkeit der Nationen." Und der große Zeitgenosse dieser ausgezeichneten Regentin, König Friedrich II. von Preußen, in diesem Punkte eines Sinnes mit seiner Rivalin, spricht fich folgendermaßen aus: „Die Sorge für die Erziehung ist ein wichtiger Gegenstand, den die Fürsten nicht vernachlässi- gen sollten. Je mehr man im Lebensalter vor- rückt, desto deutlicher wird man inne, welche Uebel für die Gesellschaft aus der Vernachlässi- gung der Jugenderziehung entspringen. Ich gebe mir die größte Mühe, um diesen Mißbrauch auf jede Weise abzustellen. Ich rcformire die Stadtschulen, die Univeifitäten, ja selbst die Dorfschulen. Die Früchte davon wird man erst in dreißig Jahren wahrnehmen. Ich werde sie nicht genießen. Aber ich tröste mich damit, daß ich meinem Vgterlande diesen Vortheil verschaffen helfe.« Da haben wir denn auch gleich den Grund, wes- halb die staatlichen Schulreformen bisher nach kurzen Anläufen immer wieder aufgegeben worden oder doch bald der Lauheit verfallen sind. Die Früchte reifen erst in dreißig Jahren. Die Staats- männer aber sind gewöhnlich Tagesmenschen, die nicht für die Zukunft, sondern für den Augenblick arbeiten, nicht die Saaten dauernden Volksglückes streuen mögen, sondern nach momentanen Erfolgen haschen, weil sie nicht von hochherziger Menschen- liebe, sondern von niedrigen Leidenschaften und von kleinlichem Ehrgeiz getrieben werden. Ein hoher Sinn allerdings ist erforderlich, um inmitten aller Erbärmlichkeiten des menschlichen Daseins die pädagogische Idee mit unerschütter- licher Treue festzuhalten, zumal, wie Kant be- merkt: „die Erziehung das größeste Problem ist und das schwerste, was dem Menschen kann aufge- geben werden.« Gilt dies schon von der Privaterziehung, wie viel mehr von der Staatserziehung! Daher bedarf derjenige, welcher sein Leben der pädagogischen Idee widmen will, vor Allem eines felsenfesten Glaubens, es ist, wie Pestalozzi sagt: „der Glaube an die Möglichkeit der Veredelung des Menschengeschlechtes«, der Glaube, zu dem sich der in allem Mißge- schicke zuversichtliche Mann in folgenden Worten bekennt: „Der Mensch ist gut und will das Gute; er will nur dabei auch wohl sein, wenn er es thut. Und wenn er böse ist, so hat man ihm sicher den Weg verrammelt, auf dem er gut sein wollte. O, es ist ein schreckliches Ding um dieses Wegvcrrammeln!— Und es ist so all- gemein, und der Mensch ist deshalb auch so selten gut. Aber dennoch glaube ich ewig und allgemein an das Menschenherz.« Der gleichen Ueberzeugung leiht Kant mit folgen- den Worten Ausdruck: „Jede Generation, versehen mit den Kenntnissen der vorhergehenden, kann immermehr eine Er- ziehung zu Stande bringen, die alle Naturan- lagen des Menschen proportionirlich und zweck- mäßig entwickelt und so die ganze Menschen- gattung zu ihrer Bestimmung führt. Die Vor- sehung hat gewollt, daß der Mensch das Gute aus sich selbst hervorbringen soll und spricht, so zu sagen, zum Menschen: Gehe in die Welt, ich habe dich ausgerüstet mit allen Anlagen zum Guten. Dir kommt es zu, sie zu entwickeln, und so hängt dein eigenes Glück und Unglück von dir selbst ab. Die Keime, die im Menschen liegen, müssen nur immermehr entwickelt werden, denn die Gründe zum Bösen findet man nicht in den Naturanlagen des Menschen. Das nur ist die Ursache des Bösen, daß die Natur nicht unter Regeln gebracht wird.« Die Bestimmung der Menschengattung kann aber unter der gegenwärtigen Zerrissenheit und Noth, den Folgen der herrschenden Selbstsucht, nicht er- reicht werden. Nicht in das Verderben der Gegen- wart hinein und nicht nach den niedrigen Maxi- wen der landläufigen Tagesweisheit, sondern für bessere Zustände und nach edleren Grundsätzen haben wir die jungen Geschlechter zu bilden. „Kinder sollen nicht dem gegenwärtigen, sondern dem zukünftigen, möglich besseren Zustande des menschlichen Geschlechtes, das ist: der Idee der Menschheit und deren ganzer Bestimmung an- gemessen erzogen werden.« So Kant. Und die ideale Form des menschlichen Daseins, der die menschliche Erziehung zuzustreben hat, also derjenige allgemeine Zustand, welcher durch Weisheit und Tugend herbeigeführt werden soll, damit die Menschheit möglichst glücklich wer- den könne, wird von dem großen Philosophen folgendermaßen definirt: „Der Charakter der Gattung, sowie er aus der Erfahrung aller Zeiten und unter allen Völkern kundbar wird, ist dieser: daß sie eine nach und neben einander existirende Menge von Personen ist, die das friedliche Beisammensein nicht ent- behren und dabei dennoch beständig einander wioerwärtig zu sein nicht vermeiden können; folglich durch wechselseitigen Zwang unter von ihnen selbst ausgehenden Gesetzen zu einer be- ständig mit Entzweiung bedrohten, aber allge- mein fortschreitenden Coalition in eine Welt- bürgerliche Gesellschaft(Kosmopolitismus) sich von der Natur bestimmt fühlen.« Indem nun Kant die engherzige Zurichtung des Kindes für irgend eine besondere Interessensphäre verwirft, bezeichnet er als Endzweck aller Erziehung „das Weltbeste und die Vollkommenheit, dazu die Menschheit bestimmt ist, und wozu sie auch die Anlage hat." Von selbst ergab sich hieraus für Kant der Grundsatz: „Die Anlage zu einem Erziehungsplane muß kosmopolitisch gemacht werden.« Wie auf diesem Standpunkte für das Leben selbst die subjektive Willkür dem allgemeinen Gefetze weichen muß, so auch kann für die Vorberel- tung auf das Leben, d. i. für die Erziehung, nicht das individuelle Belieben, sondern nur eine generelle Norm maßgebend sein, und diese lautet bei Kant: „Es liegen viele Keime in der Menschheit, und nun ist es unsere Sache, die Naturanlagen proportionirlich zu entwickeln und die Menschheit aus ihren Keimen zu entfalten und zu machen, daß der Mensch seine Bestimmung erreiche.« In völliger Uebereinstimmung mit Kant bezeichnet Pestalozzi als die Grundtendenz seiner pädagogi- schen Entwürfe: „die Ausbildung der Menschheit durch das Wesen ihrer Natur selber zu bestimmen.« Und den Endzweck aller Menschenbildung spricht er in folgenden Worten aus: „Möchten die Menschen doch einmal fest in's Auge fassen, daß das Ziel alles Unterrichtes ewig nichts Anderes ist und nichts Anderes sein kann, als die durch die harmonische Ausbildung der Kräfte und Aulagen der Menschennatur entwickelte und in's Leben geförderte Mensch- lichkeit selber. Möchten sie doch bei jedem Schritte ihrer Bildungs- und Unterrichtsmittel sich immer fragen: führt er denn wirklich zu diesem Ziele?« (Schluß folgt.) Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie. (Nach den Beschlüssen des Reichstags in dritter Berathung.) Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen zc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundes- raths und des Reichstages, was folgt: § 1. Vereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische oder communistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschafts- Ordnung bezwecken, sind zu verbieten. Dasselbe gilt von Vereinen, in welchen sozial- demokratische, sozialistische oder communistische, auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschafts-Ordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise zu Tage treten. Den Vereinen stehen gleich Verbindungen jeder Art. § 2. Auf eingetragene Genossenschaften findet lm Falle des§ 1, Abs. 2, der ß 35 des Gesetzes vom 4. Juli 1863, betreffend die privat-rechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts- Genossen- schasten(B.-G.-Bl. S. 415 ff.). Anwendung. Auf eingeschriebene Hülfskassen findet im gleichen Falle der§ 29 des Gesetzes über die eingeschrie- benen Hülfskassen vom 7. April 1876(R.-G.-Bl. S. 125 ff.) Anwendung. § 3. Selbstständige Kaffenvereine(nicht ein- ?eschriebene), welche nach ihren Statuten die gegen- eitige Unterstützung ihrer Mitglieder bezwecken, sind zunächst nicht zu verbieten, sondern unter eine außerordentliche staatliche Kontrole zu stellen. Sind mehrere selbstständige Vereine der vorge- dachten Art zu einem Verbände vereinigt, so kann, wenn in einem derselben die im Z 1, Abs. 2, be- Jeichneten Bestrebungen zu Tage treten, die lusscheidung dieses Vereins aus dem Verbände und die Kontrole über denselben angeordnet Werden. In gleicher Weise ist, wenn die bezeichneten Bestrebungen in einem Zweigvereine zu Tage treten, die Kontrole auf diesen zu beschränken. 8 4. Die mit der Controle betraute Behörde ist befugt: 1) allen Sitzungen und Versammlungen des Vereins beizuwohnen; 2) Generalversammlungen einzuberufen und zu leiten; 3) die Bücher, Schriften und Kassenbestände einzusehen, sowie Auskunft über die Verhältnisse des Vereins zu erfordern; 4) die Ausführung von Beschlüssen, welche zur Förderung der im 8 1 Absatz 2 bezeichneten Bestrebungen geeignet sind, zu untersagen; 5) mit der Wahrnehmung der Obliegenheiten des Vorstandes oder anderer leitender Organe des Vereins geeignete Personen zu betrauen; 6) die Kassen in Verwahrung und Verwal- tung zu nehmen.Z 8 5. Wird durch die Generalversammlung, durch den Vorstand oder ein anderes leitendes Organ des Vereins den von der Controlbehörde innerhalb ihrer Befugnisse erlassenen Anordnungen zuwider Sehandelt, oder treten in dem Berein die im 8 l lbsatz 2 bezeichneten Bestrebungen auch nach Ein- leitung der Controle zu Tage, so kann der Verein verboten werden. 8 6. Zuständig für das Verbot und die Anord- nung der Controle ist die Landes-Polizeibehörde. Das Verbot ausländischer Vereine steht dem Reichskanzler zu. Das Verbot ist in allen Fällen durch den „Reichsanzeiger", das von der Standes- Polizeibe- Hörde erlassene Verbot überdies durch das für amtliche Bekanntmachungen der Behörde bestimmte Blatt des Ortes oder des Bezirkes bekannt zu machen. Das Verbot ist für das ganze Bundesgebiet wirksam und umfaßt alle Verzweigungen des Vereins, sowie jeden vorgeblich neuen Verein, welcher sachlich als der alte sich darstellt. 8 7. Auf Grund des Verbots sind die Vereins- kasse, sowie alle für Zwecke des Vereins bestimmte Gegenstände durch die Behörde in Beschlag zu nehmen. Nachdem das Verbot endgiltig geworden ist, hat die von der Landes-Polizeibehörde zu bezeich- nende Verwaltungs-Behörde die Abwickelung der Geschäfte des Vereins(Liquidation) geeigneten Personen zu übertragen und zu überwachen, auch die Namen der Liquidatoren bekannt zu machen. An die Stelle des in den Gesetzen oder Sta- tuten vorgesehenen Beschlusses der Generalver- sammlung tritt der Beschluß der Verwaltungsbe- Hörde. Das liquidirte Vereinsvermögen ist, unbeschadet der Rechtsansprüche Dritter und der Vereinsmit- glieder, nach Maßgabe der Bereinsstatuten, be- ziehungsweise der allgemeinen gesetzlichen Bestim- mungen zu verwenden. Der Zeitpunkt, in welchem das Verbot end- giltig wird, ist als der Zeitpunkt der Auflösung oder Schließung des Vereins(der Kasse) anzu- sehen. Gegen die Anordnungen der Behörde findet nur die Beschwerde an die Aufsichtsbebörden statt. Zur Statistik der Weltpresse. Einer annähernd richtigen Schätzung zufolge, so schreibt das„Deutsche Volksblatt", beläust sich die Zahl der gegenwärtig in den fünf Erdtheilen erscheinenden Zeitungen auf ca. 24,000, welche von mehr als 50,000 Berufsjournalisten verfaßt, von etwa 2,500,000 Abonnenten gehalten und — jede in ihrem Kreise— von allen auf Bildung Anspruch erhebenden Bewohnern der civilifirten Staaten gelesen werden. Und diese Heeres folge der Presse ist, was die eben angegebenen Zahlen anbelangt, eher zu gering, als zu hoch veran- schlagt. Nach neueren und neuesten statistischen Mit- theilungen erscheinen an periodischen Schriften, worunter Zeitungen und Zeitschriften aller Art zu verstehen sind, in Deutschland nur 3750, in Oesterreich-Ungarn 1500, in der Schweiz 500, in England 2500, in Frankreich 2000, in Italien 1200, in Schweden 300, in Norwegen 200, in Dänemark 250, in Rußland 500, in der Türkei 100, in Griechenland 100, in Belgien 300, in Holland 250, in Amerika 9000, in Asien 500, in Afrika 100, in Australien 100, wovon mehr als die Hälfte einen vorwiegend politischen Charakter tragen. Die Entwickelung der Presse war in den ern- zelnen Ländern, je nach der staatlichen Organi- sation derselben, eine verschiedene. Wo die Staats- gewalt, wie in Deutschland und der nordameri- kanischen Republik, sich infolge der bestehenden Decentralisation auf verschiedene Punkte vertheilt, da vermehrten sich die Organe der Presse, in Län- dern aber, wo wie in England und Frankreich, ein Centralisationssystem vorherrscht, da vergrößerten fie sich. Ja Paris und London, den Mittelpunkten alles politischen und literarischen Lebens zweier großer 8 8. Das von der Landespolizcibehörde er- lassene Verbot, sowie die Anordnung der Eon- trole ist dem Vereinsvorstande, falls ein solcher im Jnlande vorhanden ist, durch schriftliche, mit Gründen versehene Verfügung bekannt zu machen. Gegen dieselbe steht dem Vereinsvorstande die Be- schwerde(8 26) zu. Die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach der Zustellung bei der Behörde anzubringen, welche die Verfügung erlassen hat. Die Beschwerde bat keine aufschiebende Wirkung. 8 9. Versammlungen, in denen sozialdemo- kratische, sozialistische oder communistische, auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesell- schaftsordnung gerichtete Bestrebungen zu Tage treten, find aufzulösen. Versammlungen, von denen durch Thatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, daß sie zur Förde- rung der'm ersten Absätze bezeichneten Bestre- bungen bestimmt find, sind zu verbieten. Den Versammlungen werden öffentliche Festlichkeiten und Aufzüge gleichgestellt. 8 10. Zuständig für das Verbot und die Auflösung ist die Polizeibehörde. Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbe- Hörden statt. 8 11. Druckschriften, in welchen sozialdemokra- tische, sozialistische oder communistische, auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesell- schaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklass-n gefährdenden Weise zu Tage treten, sind zu verbieten. Bei periodischen Druckschriften kann das Ver- bot sich auch auf das fernere Erscheinen erstrecken, sobald auf Grund dieses Gesetze� das zweite Verbot einer einzelnen Nummer erfolgt. 8 12. Zuständig für das Verbot ist die Landes- Polizeibehörde, bei periodischen, im Jnlande er- scheinenden Druckschriften die Landespolizeibehörde des Bezirks, in welchem die Druckschrift erscheint. Das Verbot der ferneren Verbreitung einer im Auslande erscheinenden periodischen Druckschrift steht dem Reichskanzler zu. � Das Verbot ist in der in 8 6 Abs. 2 vor- geschriebenen Weise bekannt zu machen und ist für das ganze Bundesgebiet wirksam. 8 13. Das von der Landespolizeibehörde er- lassene Verbot einer Druckschrist ist dem Verleger oder dem Herausgeber, das Verbot einer nicht periodisch erscheinenden Druckschrift auch dem auf derselben benannten Verfasser, sofern diese Perso nen im Jnlande vorhanden find, durch schrift- liche, mit Gründen versehene Verfügung bekannt zu machen. Gegen die Verfügung steht dem Verleger oder dem Herausgeber, sowie dem Verfasser die Be- schwerde(8 26) zu. Die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach der Zustellung der Verfügung bei der Behörde anzubringen', welche dieselbe erlassen hat. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wir- kung. 8 14. Auf Grund des Verbots find die von demselben betroffenen Druckschriften da, wo sie sich zum Zwecke der Verbreitung vorfinden, in Be- schlag zu nehmen. Die Beschlagnahme kann sich auf die zur Vervielfältigung dienenden Platten und Formen erstrecken; bei Druckschriften im en geren Sinne hat auf Antrag der Betheiligten statt Beschlagnahme des Satzes das Ablegen des letzteren zu geschehen. Die in Beschlag genom- menen Druckschriften, Platten und Formen find, nachdem das Verbot endgiltig geworden ist, un- brauchbar zu machen. Die Beschwerde findet nur an die Aufsichts- behörden statt. 8 15. Die Polizeibehörde ist befugt, Druck- schrrsten der im 8 H bezeichneten Art, sowie die *) Früher§ 6 Länder, sind eigentliche Weltblätter entstanden, wie sie Deutschland und Nordamerika nicht aufzuweisen haben; dagegen entwickelte sich in diesen letzteren Ländern die Provinzial-Presse in um so größerer Zahl und Selbstständigkeit. Dasselbe gilt auch von der nichtpolitischen Presse dieser Länder. So erklärt sich denn auch die bekannte Thatsache, daß England und Frankreich verhältnißmäßig weniger, aber im Einzelnen weit größere und verbrettetere Journale besitzen, als Deutschland und Nord- amerika. Fassen wir zunächst einmal die deutsche Presse im wettern Sinne, d. h. ohne Rücksicht auf poli- tische Grenzen in's Auge. Von den 24,000 Preß- organen der Erde werden in deutscher Sprache ca. 5500 herausgegeben und zwar 3750 im deut- schen Reiche selbst, 6 in Luxemburg, 700 in Oesterr>ih- Ungarn, etwa 300 in der Schweiz, 50 in Rußland, gegen 600 in Nordamerika und 10 bis 20 in den übrigen Ländern. Das deutsche Reich zählt dagegen 70 Zeitungen in fremden Sprachen, nämlich 25 in polnischer, 15 in fran- zösi'cher, 10 in dänischer, 6 in wendischer, 4 in hebräischer, 3 in englischer und 2>n litthauischer Sprache, abgesehen von 12 elsaß- lothringischen Blättern, welche gleichzeitig in deutscher und fran- zöfischer Sprache ausgegeben werden. Bei genauer Musterung der deutschen Presse im engern Sinne, d. h. der Presse des deutscken Reiches, ergiebt sich zunächst, daß von 3693 Or- ganen derselben 1339 unpolitischen und nicht weniger als 2354 politsschen Charakters sind. Diese letzteren lassen sich wiederum in 653 aus- gesprochen amtliche, meistens aber auch Politik treibende Regierungsorgane und 1719 nichtamtliche, in ihrer Mehrzahl vorwiegend auf größere oder kleinere Bezirke angewiesene Lokalblätter scheiden. Nur einer kleinen Minderzahl ders» Iben kann man nachsagen, daß sie selbststänvige Parteipolitik treiben, und diejenigen, welche über ihren Erscheinungs- zu ihrer Vervielfältigung dienenden Platten und Formen schon vor Erlaß eines Verbots vorläufig in Beschlag zu nehmen. Die in Beschlag genom- mene Druckschrift ist innerhalb vierundzwanzig Stunden der SZandespolizeibehörde einzureichen. Letztere hat entweder die Wiederaufhebung der Beschlagnahme sofort anzuordnen oder innerhalb einer Woche das Verbot zu erlassen. Erfolgt das Verbot nicht innerhalb diese? Frist, so erlischt die Beschlagnahme und müssen die einzelnen Stücke, Platten und Formen freigegeben werden. 8 16. Das Einsammeln von Beiträgen zur Förderung von sozialdemokratischen, sozialistischen oder communistischen, auf den Umsturz der be- stehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung ge- richteten Bestrebungen, sowie die öffentliche Auf- fordecung zur Leistung solcher Beiträge find poli- zeilich zu verbieten. Das Verbot ist öffentlich be- kannt zu machen. Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbe- Hörde statt. 8 17. Wer an einem verbotenen Vereine (8 9) als Mitglied sich betheiligt oder eine Thä- tigkeit im Interesse eines solchen Vereins ausübt, wird mit Geldstrafe bis zu 500 Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. Eine gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher an einer verbotenen Versammlung(8 9) sich betheiligt, oder welcher nach polizeilicher Auflösung einer Ver- sammlung(8 5) sich nicht sofort entfernt. Gegen Diejenigen, welche sich an dem Verein oder an der Versammlung als Vorsteher, Leiter, Ordner, Agenten, Redner oder Kasfirer bctheiligen, oder welche zu der Versammlung auffordern, ist auf Gefängniß von einem Monat bis zu einem Jahr zu erkennen. 8 18. Wer für einen verbotenen Berein oder für eine verbotene Versammlung Räumlichkeiten hergiebt, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu einem Jahre bestraft. 8 19. WeccineverboteneDruckschrift(88 11,12) oder wer eine von der vorläufigen Beschlagnahme betroffene Druckschrift(8 15) verbreitet, fortsetzt oder wieder abdruckt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit Gefänglich bis zu sechs Mo- naten bestraft. 8 20. Wer einem nach 8 16 erlassenen Ver- bot zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. Außerdem ist das zufolge der verbotenen Sammlung oder Aufforderung Em- psangene oder der Werth desselben der Armenkasse des Orts der Sammlung für verfallen zu er- klären. 8 21. Wer ohne Kenntniß, jedoch nach er- folgter Bekanntmachung des Verbots durch den „Reichsanzeiger"(88 6, 12) eine der in den 8§ 1?, 18, 19, verbotenen Handlungen begeht, ist mit Geldstrafe bis zu Einhundertfünfzig Mark oder mit Haft zu bestrafen. Gleiche Strafe trifft den, welcher nach erfolg- ter Bekanntmachung des Verbots einem nach§ iö erlassenen Verbote zuwiderhandelt. Die Schluß- bestimmung des 8 20 findet Anwendung. 8 22. Gegen Personen, welche sich die Aqi- tation für die im§ 1 Abs. 2 bezeichneten Be- strebungen zum Geschäfte machen, kann im Falle einer Verurthnlung wegen Zuwiderhandlungen gegen die 88 1� bis 20 neben der Freiheitsstrafe auf die Zulässigkeit der Einschränkung ihres Auf- entHaltes erkannt werden. Auf Grund dieses Erkenntnisses kann dem Verurtheilten der Aufenthalt in bestimmten Be- zirken oder Ortschaften durch die Landespolizeibe- Horde versagt werden, jedoch in seinem Wohnsitze nur dann, wenn er denselben nicht bereits seit sechs Monaten inne hat. Ausländer können von der Landespolizeibehörde aus dem Bundesgebiete ausgewiesen werden. Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbehörden statt. bezirk hinaus bekannt, tonangebend und von Ein- fluß sind, ließen sich hier leicht namentlich auf führen. Gruppirt man diese 1719 nichtamtlichen politi- schen Zeitungen des deutschen Reiches nach den bestehenden Parteien, so gelangt man zu dem R sultat, daß nur etwa der sechste Theil derselben der Opposition zuzuzählen ist, nämlich ca. 300 der ultramontanen, 50 der fortschrittlichen, 50 der sozialistischen, 25 der polnischen, 10 der demo- kratischen, 5 der elsässischen und einige wenige der „partikularistischen" Opposition(z. B. in Hau- nover u. s. w); neben den genannten Oppositions- zeitungen existiren gegen 1400 regierungsfreund- liche(oder zum Theil auch farblose) Blätter. Die Zahl der nichtpolitischen Zeitschriften Deutschlands haben wir auf 1339 angegeben: sie sind fast sämmtlich in den Hinrichs'schen Bücher- katalogen verzeichnet. Auf die verschiedenen Lite ratmzwe'ge verthecken sich die Zeitschriften ungefähr in dem gleichen Verhältnisse, wie die Bücher; die Mehrzahl entfällt auf die Untrhaltungsliteratur, Theologie und Pädagogik, während sich die übrigen Fächer mit erheblich geringeren Antheilen begnügen müssen. Die Abonnentenzahl der politischen deutschen Zeitungen ist sehr verschieden. Sicherlich aber wird die Hälfte der Blätter Deutschlands sich nicht über die Zahl von je 3000 Abonnenten erheben. Die größten Abonnentenzahlen haben die großen englischen und französilchen Tageszeitungen auf- zuweisen; so wird der Pariser„Figaro" in 80,000 Exemplaren abgezogen, eine Auflage, welche der- jenigen der Londoner„Times" ungefähr gleich- kommt. Verschiedene andere englische Journale haben eine noch bedeutend höhere tägliche Auflage. — Deutschlands Roth und kein Ende. So lautet die Ueberschrift eines Artikels, welcher Zuwiderhandlungen werden mit Gefängniß von Einem Monat bis zu Einem Jahre bestraft. 8 23. Unter den im 8 22 Abs. 1 bezeich- neten Borausjetzungen kann gegen Gastwirthe, Schankwirthe, mit Branntwein oder Spiritus Klein- Handel treibende Personen, Buchdrucker, Buchhänd- ler, Leihbibliothekare und Inhaber von Lesecabi- netten neben der Freiheitsstrafe auf Untersagung ihres Gewerbebetriebes erkannt werden. § 24. Personen, welche es sich zum Ge« schüft machen, die im 8 1 Abs. 2 bezeichneten Be- strebungen zu fördern, oder welche auf Grund einer Bestimmung dieses Gesetzes rechtskräftig zu einer Strafe verurtheilt worden find, kann von den Landespolizeibehörden die Befugniß zur gewerbs- mäßigen oder nicht gewerbsmäßigen, öffentlichen Verbreitung von Druckschriften, sowie die Befug- niß zum Handel mit Druckschriften im Umher- ziehen entzogen werden. Die Beschwerde findet nur an die Aufsichis- behörden statt. 8 25. Wer einem auf Grund des 8 23 er- gangenen Urtheil oder einer auf Grund des 8 24 erlassenen Verfügung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestraft. 8 26. Zur Entscheidung der in den Fällen der 88 6, 13 erhobenen Beschwerden wird eine Commisfion gebildet. Der Bundesrath wählt vier Mitglieder aus seiner Mitte und fünf aus den Mitgliedern der höchsten Gerichte des Reichs oder der einzelnen Bundesstaaten. Die Wahl dieser 5 Mitglieder erfolgt für die Zeit der Dauer dieses Gesetzes und für die Dauer ihres Verbleibens im richterlichen Amte. Der Kaiser ernennt den Vorsitzenden und aus der Zahl der Mitglieder dessen Stellvertreter. 8 27. Die Commisfion entscheidet in der Besetzung von fünf Mitgliedern, von denen mindestens drei zu den richterlichen Mitgliedern gehören müssen. Vor der Entscheidung über die Beschwerde ist den Betheiligten Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Begründung ihrer Anträge zu geben. Die Commisfion ist befugt, Beweis in vollem Um- fange, insbesondere durch eidliche Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, zu erheben oder mittels Ersuchens einer Behörde des Reichs oder eines Bundesstaates erheben zu lassen. Hinsichtlich der Verpflichtung, sich als Zeuge oder Sachoer- ständiger vernehmen zu lassen, sowie hinsichtlich der im Falle des Ungehorsams zu verhängenden Strafen kommen die Bestimmungen der am Sitze der Commisfion, beziehungsweise der ersuchten Be- Hörde geltenden bürgerlichen Prozeßgesetze zur An- Wendung. Die Entscheidungen erfolgen nach freiem Ermessen und sind endgiltig. Im Uebrigen wird der Geschäftsgang bei der Commisfion durch ein von derselben zu entwerfen- des Regulativ geordnet, welches der Bestätigung des Bundesraths unterliegt. § 28. Für Bezirke oder Ortschaften, welche durch die im§ 1, Absatz 2 bezeichneten Beflrevungen rat: Tcsayr für vw bff-nt. liche Sicherheit bedroht find, können von den Cmtralbehörden der Bundesstaaten die folgenden Anordnungen, soweit sie nicht bereits landesgesetz- lich zulässig sind, mit Genehmigung des Bundes- raths für die Dauer von längstens einem Jahre getroffen werden, 1) daß Versammlungen nur mit vorgängiger Genehmigung der Polizeibehörde stattfinden dürfen; auf Versammlungen zum Zweck einer ausgeschriebenen Wahl zum Reichstag oder Sur Landesvertretung erstreckt sich diese Beschrän- kung nicht; 2) daß die Verbreitung von Druck- schriften auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten nicht statifinden darf; 3) daß Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ord- nung zu besorgen ist, der Aufenthalt in den Be- zirken oder Ortschaften versagt werden kann; 4) daß der Besitz, das Tragen, die Einführung und der in dem„Süddeutschen Bank- und Handelsblatt" erschienen und an den deutschen Reichstag gerichtet ist. Derselbe lautet: „Seit dem verhängnißvollen Jahre 73— heißt es— ist die Roth, die Versumpfung des Handels und der Industrie stets gewachsen, und kein Jahr verging, ohne daß man hoffte, der Gipselpunkt sei endlich erreicht und es müsse jetzt besser werden, und immer wieder sah man sich getäuscht, bis zuletzt die Krisis zu einer chronischen Krankheit wurde, welche jetzt im Vorwärtsschreiten wächst, weil die Kraft, ihr zu widerstehen, mehr und mehr geschwächt wird. Als die orientalische Frage auf- tauchte und endlich der rusftsch-türkische Krieg aus- brach, hoffte man, nachdem man erst das Schlimmste erwartet hatte, daß nach dem wiederhergestellten Frieden eine bessere Zeit kommen müsse, ja daß eine allgemeine Besserung unausbleiblich sei, man suchte das Bestehende zu erhalten, man hatte viel- leicht unbewußt die Tendenz, sich so gut als mög- lich gegenseitig über die Zeit des Krieges hinweg- zuhelfcn; um so schneller fällt nun das mühsam Aufrechtgehaltene, das beweisen die Fallimente, welche in den letzten Monaten vorgekommen sind, das beweist nur zu sehr das allgemeine Mißtrauen, welches noch mehr wachsen würde, wenn man be- rechnen könnte, wie Vielen, die jetzt noch gegen die Wirkungen der kranken Zeit käinpfen, allmählig der Boden unter den Füßen schwindet. Betrifft dies nur die Einzelnen, so giebt ein Blick auf das große Ganze keine besseren Aussichten für die Zukunft, denn fortwährend vergrößert sich in unserem Handel mit dem Auslande die Unter- bilanz in" Folge unserer fehlerhaften Zoll- und Handelspolitik; dazu kommt noch der Abfluß von Gold nach dem Auslande als weitere Folge, und die Erhöhung des Bankdiscontos als Conscquenz und zur Vertheidigung der Münzpolitik. Zeigt sich also die Situation dunkler als je, so ist es um so mehr gerechtfertigt, daß sich unsere Hoff- Verkauf von Waffen verboten oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird. Ueber jede auf Grund der vorstehenden Be- stimmungen getroffene Anordnung muß dem Reichstage sofort, beziehungsweise bei seinem nach- sten Zusammentreten Rechenschaft gegeben werden. Die getroffenen Anordnungen sind durch den »Reichsanzeiger" und auf die für landespolizeiliche Verfügungen vorgeschriebene Weise bekannt zu machen. Wer diesen Anordnungen oder den auf Grund derselben erlassenen Verfügungen mit Kenntniß oder nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu ein- tausend Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. § 29. Welche Behörden in jedem Bundes- staat unter der Bezeichnung Landespolizeibehörde, Polizeibehörde zu verstehen find, wird von der Centralbehörde des Bundesstaates bekannt ge- macht.... �< § 30. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft und gilt bis 31. März 18S1. Das vorstehende Gesetz wurde bekanntlich im deutschen Reichstage mit 221 gegen 149 Stim- men angenommen. Für dasselbe stimmten die Conservativen, die deutsche Reichspartei, die Na- tionalliberalen, die Gruppe Löwe-Berger und meh- rere Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören; dagegen die Fortschrittspartei, das Ccntrum, die Elsaß-Lothringer, die Sozialdemokraten, die Polen und einzelne Abgeordnete, die keiner Fraktion an- gehören. Die Fraktionen stimmten so streng ge- schloffen, daß die nachstehende Wiedergabe der Namensliste hauptsächlich den Zweck hat, zu kon- statiren, wer an der Abstimmung theilgenommen hat und wer abwesend war. Die Namen der Jasager mögen den Wählern für die Zukunft bestens empfohlen sein. Mit Ja haben gestimmt: Ackermann, v.Alten- Linden, Gras Arnim-Boitzenburg, Bähr(Kassel), Baer(Offenburg), v. Bärensprung, Äamberger, v. Batocki, Bauer, Baumgarten, Becker, v. Behr- Schmoldow, Graf v. Behr-Behrenhoff, v. Below, v. Benda, von Bennigsen, Berger, von Bernuth, Beseler, v. Bethmann-Hollweg(Oberbarnini), von Bethmann-Hollweg(Wirsitz), Graf Bethusy Huc, Bieler, Graf v. Bismarck, Blum, v. Bockum- Dolffs, Bode, Böttcher(Waldeck), Bolza, v. Bonin, Bo- retius, v. Brand, Braun(Glogau), Braun(Hers- feld), v. Bredow, Brüning, v. Buddenbrock, Büsing, Buhl, v. Bunscn, v. Busse, Fürst zu Carolath, Clauswitz, v. Colmar, v. Cranach, v. Cuny, Delbrück, Dernburg, v. Dewitz, Dietze, Graf zu Dohna- Finkenstein, ten Dornkaat-Koolman, Dreher, V.Ende, Falk, Feustel, Findeisen, Graf v. Flcmming, von Flottwell, Flügg-, v. Forckenbeck, Forkel, Graf V. Frankenberg, Frege, Friedenthal, Gareis, von Gerlach, Gerwig, v. Geß, Gneist, Görz, v. Gordon, v. Goßler, v. Grävenitz, Groß, Grützner, Günther (Sachsen), Hall, Hammacher, Harnier, Fürst Hätz- feld-Trachenberg, Heilig, v. Heim, v. Helldorff (Bedra), v, Helldmff(Runstedt), Hilf, v. Holder, Fürst Hohenlohe-Schillingsfürst, Fürst Hohenlohe, Langenburg, Graf v. Holstein, Holtzmann, Jäger- Dr. Jäger, v. Jagow, Jordan, v. Kardorf, Katz. Kiefer, Klein, von Kleist Retzow, Graf von Kleist- Schmcnzin, Klügmann, von Knapp, v. Knobloch, Knoch, Krafft, Kreutz, Kuntzen, Landmann, Laporte, Lasker, Lentz, von Lerchenfeld, v. Levetzow, List, Dr. Löwe(Bochum), Lucius, v. Lüderitz, Lüders, Graf v. Luxburg, v. Maltzahn-Gültz, v. Man- teuffel, Marcard, Marquardsen, von Marschall, Martin, Melbeck, Merz, v. Minnigerode, v. Mir- bach, Möring, Graf v. Mottle, Mösle, Müller (Gotha), Müller(Sangerhausen), v, Neumann, Nitschke, Oechclhäuser, Oetker, v. d. Osten, v. Ow (Freudenstadt), Pabst, Peterffen, Pfähler, Fürst Pleß, Graf Plessen, die vier v. Putlkamer, Frhr. Nordeck zur Rabenau, Herzog von Ratbor, von Hungen oder vielmehr unsere festesten Erwartungen auf den neuen Reichstag richten. Unsere ganze Lage erheischt, daß er, ungleich dem aufgelösten, den Schwerpunkt seiner Thätigkeit darin suche, die innere wirthschaftliche Lage des Volkes zu ver- bessern, daß er alle schönen Theorieen der Dok- trinäre vergesse und nur die rein praktischen Maß- regeln erwäge, welche nothwendig geworden sind, nm der dringenden Nothlage des Volkes und der Schädigung seiner materiellen Wohlfahrt abzu- helfen. Möge« nicht die Fehler des aufgelösten wiederholen. Es ist wohl nicht überflüssig, auf das Verhalten der Majorität des letzteren hinzu- weisen, welche in Bezug auf Handel, Erwerb und Arbeit, Theorieen huldigte, welche für ein Land der Träume, keineswegs aber für das von Haus aus arme Deutschland gelten können, während doch das nächste und eigentliche Interesse eines Volkes darin besteht, daß es ihm gut gehe, daß es Arbeit und Verdienst habe. Was nützen da- gegen alle Reden von Freiheit, was helfen die utopischen Träume, wenn Hunger und Frost an die Thüre pochen. Erst dann, wenn der Einzelne so gut wie das ganze Volk die genügenden Mittel zur Existenz haben, können sie sich der politischen Freiheit erfreuen. Es ist also Aufgabe des neuen Reichstages, zuerst das Nothwendige zu erwägen und mit allen Mitteln, die ihm zu Gebote stehen, dahin zu wirken, daß die materiellen Verhältnisse sich bessern und dadurch Handel und Industrie sich neu beleben. Wir erwarten daher�vom neuen Reichstag, daß er nach Erledigung des Sozialisten- gesetzes seine ganze Kraft darauf wende, Ber- besserungen der Zollpolitik, Reform der Steuer- geietzgebung, dann die Hebung der landwirthschaft- lichen und mdustriellen Produktion herbeizuführen. Wir erachten es sogar für Pflicht der Regierungen, die Thätigkeit des Reichstages auf diesen Weg zu lenken, denn nur dann, wenn durch reelle und positive Maßnahmen Zustände geschaffen sind, Ravenstein, v. Reden, Reick, Reinecke, Reinhardt. Rentzsch, Richter(Kattowitz), Richter(Meißen), Rickert, Graf von R-ttberg, die beiden Römer, Roggemann, Rückert, Saro, v. Schauß, die beiden v. Schluck, v. Schlieckmann, Schlieper, Schmalz. v. Schmid, Schmidt, Schmiedels Schön, v. Schö- ning, Schröder(Friedberg), v. Schulte, v. Schwarze, v. Schwendler, w Seydewitz, Simpson-Georgenburg, Sömmer, Staelin, Staudy, v. Stauffenberg, Stegemann, Stellter, Stephani, Theodor Graf Stolberg- Wernigerode, Udo Graf zu Stolberg- Wernigerode, Struve, Stumm, Süs, Schlutow, von Tettau, Thilcnius, Thilo, Trautmann, von Treitschke, Uhden, v. Unruh(Magdeburg), Frhr. von Unruhe-Bomst, von Varnbüler, Völk, Vopel, Vowinkel, Wachs, v. Waldow, v. Wedell, Wehren- Pfennig. Weigel, Werner, v. Werrer, Wichmann, die beiden Witte, v. Woldke, Wolffson, Zinn. Mit Nein haben gestimmt: v. Adelebsen, Ar- binger, v. Aretin(Jllertissen), v. Arnswaldt, Graf Ballestrem, Bebel, Bender, Bernards, Graf von Bernstorff, Bezanson, Graf v. Bissingen-Nippen- bürg, Bock, v. Bobmann, v. Bönninghausen, Bo- rowski, Bracke, von Brenken, Brücke, Brüel, von Bühler, Bürgers, Büxten, Graf v. Chamarö, v. Czarlinski, v. Dalwigk-Lichtenfels, Datzl, Dieven, Eysoldt, Fichtner, v. Forcade de Biaix, Frhr. zu Franckenstein, Franßen, Franz, Freytag, Fritzsche, Frhr. v. Fürth, Graf v. Fugger-Kirchbcrg, Graf von Galen, Vielen, Grand-Ry, Graf von Grote, Grütering, Günther(Nürnberg), Guerber, Haanen, Hänel, Härle, Frhr. v. Hafenbrädl, Frhr. v. Hal- kett, Hamm, Hasselmann, Hauck, Frhr. v. Hecreman, Hermes, Herrlein, Hoffmann, Graf v. Hompesch, orn, Frhr. v. Horneck, Jaunez, v. Jazdzewskt abls, v. Kalkstein, v. Kehler, v. Kesseler, Klotz, Kockan, v. Konierowski, Kopfer, Krätzer, Krüger, v. Kurnatowski, Graf Kwilecki, Frhr. v. Lands- berg- Steinfurt, Lang, Lender, v. Leute, Leonhard, Lieber, Liebknecht, Lingens, Löwe(Berlin), Magd- zinski. Maier(Hohenzollern), Majunke, Meyer (Donauwörth), Mendel, Menken, Merkle, Meyer (Schleswig), Michalski, von Müller(Weilheim), Moufang, v. Müller(Osnabrück), Müller(Pleß),. v. Niegolewski, Nieper, v.Ow(Landshut), Perger, v. Pfetten, Pohlmann, Graf Praschma, Graf Prey- sing, Fürst Radziwill, Prinz Radziwill, die beiden Reichensperger, Reinders, Richter(Hagen), Ru- dolphi, Ruppert, Rußwurm, V.Saucken-Tarputschen, Graf Saurma-Jeltsch, Schaffrath, Schalscha, Schenk, Schmitt- Batiston, Schneegqns, Graf v. Schönborn- Wiesentheid, von Schorlemer-Alst, Schröder(Lipp- stadt), Schulze-Delitzsch, Schwarz, v. Sczaniecki, Senestrey, Graf Sierakowski, Simonis, v. Soden, Sonnemann, Stöckl, Graf zu Stolberg- Stolberg, Strecker, Streit, Triller, v. Turno, v. Waenker, Frhr. v. Wendt, Wettermeyer, Wiemer, Wiggers (Güstrow), Wiggers(Parch-m), Windthorst, Win- terer, Wöllmer, Wulsshein, Zimmermann, Graf Zoltowsk: und Frhr. v. Zu Rhein. Bon den 397 Mitgliedern des Reichstages haben also an der Abstimmung über das Sozia- listengesttz 370 theilgenommen. Abwesend waren v. Aretin(Ingolstadt), v. Bötticher(Flensburg), Büchner, Fürst Czartoryski, Dollfus, von Feder, Germain, Grad, Heckmann, von Hertling, Karsten(Altona), Kayser, Dr. Lindner, Lo- rette, v. Ludwig, Maurer, Meier(Schaumburg), Gras Nayhauß-Cormons, North, Pfafferott, Pflü- ger, Nack, Stötzel, Vahlteich, Graf Waldburg-Zeil. Ohne Entschuldigung fehlen 14, wegen Krank- heit 3, beurlaubt waren 7, entschuldigt 2. Ein Mandat, das des verstorbenen Freiherrn v. Haber- mann, ist erledigt. SvZialpolitijche Ueberstcht. — Da Herr Böhmert in Deutschland keinen Arbeitgeber entdecken kann, der es versteht, die „verirrten Arbeiter den Klauen der rothen Jnter- nationale zu entreißen", so klammert er sich ver- welche eine weitere Vermehrung des Proletariats und des daraus hervorgehenden Sozialismus nicht auskommen lassen, sind die Repressivmaßregeln gegen die Sozialdemokratie moralisch zu recht- fertigen. Aber eins thut Roth: Eile!" Soweit das„Süddeutsche Bank- und Handels- blatt". Zu diesen Ausführungen macht der monarchische und christliche„Staatssozialist" folgende Bemerkungen: „Wir stimmen den Ausführungen desselben in allen Punkten bei, nicht aber seinen Hoffnungen auf schnelle Hülfe durch den Reichstag. In vielerlei Punkten steht die jetzige Majorität des Reichstags zwar nicht mehr auf den verrotteten und unheil- vollen Standpunkten des Manchesterthums, aber von einer Erleuchtung und einer Energie, welche schnelle Hülfe garantirt, ist auch der neue Reichstag noch himmelweit entfernt. Nicht einmal in der Zollpolitik sind schnelle Maßregeln zu erwarten. Und doch liegt das Uebel nicht nur auf diesem Gebiete. Die Geld- und Kreditnoth des Landes wird kaum erwähnt. Bon der schleunigen Er- richtung von Nothstands-Darlehnskassen nach dem Muster der von 1868 und 1870 redet fast Nie- wand, obwohl der damalige Nothstand sich gegen den heutigen verhält, wie die ostpreußische Hungers- noth gegen die chinesische. Eile thut zwar noth, Eile ist im Zeitalter des Parlamentarismus aber nicht zu erhoffen. Der Reichstag enthält gar keine Vertretung der nothleidenden Klas- sen; es sind zu viel Männer darin, welche den Bedürfnissen des eigentlichen Volkes zu fern stehen." Die Volksabgeordneten Liebknecht, Fritzsche, Bebel, Bracke, Reinders, Hasselmann, Vahlteich, Kayser und Wiemer scheinen von dem„Staats- sazialist" wohl übersehen zu sein. zweifelt an den belgischen Musterfabrikanten Bru- mier, der in Jemappes das oben erwähnte Wunder an 1500 Arbeitern verrichtet haben soll. Wir deckten seiner Zeit(„Vorwärts" Nr. vom 8. Sept. d. I) den Jemapper Wunderschwindel auf. Un- sere Abfertigung brachte Herrn Böhmert in einige Verlegenheit— doch wir lassen ihn selbst er- zählen.— „Darauf(auf die Abfertigung im„Vorwärts") hin", schreibt Herr Viktor Böhmert in seinem neuesten„Waschzettel",„wandten wir uns direkt an Hrn. Jules Brumier in Jemappes mit der Bitte, uns zu einer bündigen Antwort in den Stand zu setzen und erhalten nunmehr: a) Eine vom Bürgermeister beglaubigte, von dem Präsidenten der ehemaligen Internationalen, Section Jemappes, dem Kassirer, dem Controleur, dem Schriftführer des Aufsichtsraths und 6 an- deren Mitgliedern unterschriebene, vom 8. Oktober 1878 datirte Erklärung, des Inhalts: 1.„Die Darstellung der„Sozial-Correspon- denz" vom 3. September ist in allen Punkten wahr, mithin der(bezügliche) Artikel des„Vor- wärts" falsch. Wir alle haben der Section Je- mappes der Internationalen angehört und zwar dem Verwaltungsrath und Ueberwachungsausschuß. 2. Der Jemapper Zweig der Internationalen hatte sich bis auf 1800 Milglieder erhoben, in letzter Zeit aber die Pre ssteigerungen der Lebens- mittel und Mangel an Arbeit die Zahl auf 1500 herabgebracht. 3. Seit beinahe 5 Jahren hat Herr Brumier nicht aufgehört, uns auf die ver- verblichen Bestrebungen der Internationalen hin- zuweisen, die Dcclamationen der Führer jedoch, denen wir nur zu willig Gehör schenkten, verhin- derten, uns eher voii der Richtigkeit seiner Be- weisführung zu überzeugen. 4. Die Erfahrungen mehrerer Jahre, in denen wir sahen, daß unsere Gesellschaft zu nichts weniger diente, als den Be- dürfnissen einer Vereinigung zu gegenseitiger Hilfs- leistung, sowie die letzten Ereignisse in Deutsch- land haben beigetragen, uns die Augen zu öffnen. 5. Nur auf unfern Antrieb und unsere Bitten hat Herr B. das Ehrenpräsidium unseres Vereins übernommen. 6. Oeffentlich, in Gegenwart von über 5000 Zeugen, haben wir die rothe Fahne, unser altes Bundeszeichen, verbrannt und eine neue dreifarbige nationale angenommen. Wir fügen hinzu: Marschirten wir ehedem wie ein Mann unter der rothen internationalen Fahne auf den Ruf derer, die uns täuschten, so sind wir jetzt fest entschlossen, in Zukunft ebenfalls wie ein Mann zu marschiren, aber unter dem dreifarbigen Panier unseres Vaterlandes. Mit der Jnter- nationalen und dem rothen Sozialismus haben wir nichts mehr zu schaffen." b) Die gedruckten Statuten der„Loyauts so- oiötö internationale des travailleurs, Section Jemappes", gegründet Januar 1869. Der Verwaltungsrath bestand aus 7, der Ueberwachungsaus- schuß aus 25 Mitgliedern, Gesellschafts-Kapital 10,000 Franken. e) Eingehende briefliche Darstellungen. Was hat„Vorwärts- dem entgegenzusetzen?" Einfach, daß Herr Brumier dem Herrn Böh- wert etwas vorgeschwindelt hat. Die internatio- nale Sektion in Jemappes hat niemals 1500 Mit- glieder gehabt, wie denn überhaupt in Belgien (und allen übrigen Ländern) niemals eine ge- schlossene feste Organisation der Jnter- nationale existirt hat. Man zählte Alles, was einmal„mitging", einer Versammlung bei- wohnte, an einer Arbeitseinstellung theilnahm, zur Internationale, so daß auf dem Papier eine große Armee zu Stand kam, die in Wirklichkeit aber nicht vorhanden war. Nach dieser Methode erlangte man vor 9 Jahren in Jemappes 1800 „Mitglieder", die in den Rahmen einer ganz lose organisirten„Sektion"(der unter b genannten Doyaute zc.) einrangirt wurden. Die„Sektion" umfaßte die bestehenden(alten) Arbeiterkassen, Krankenkassen it., deren Mitglieder dann eine Zeit lang stets regelmäßig der Internationale zuge- rechnet wurden. Diese Scheinorganisalion verlor allmählich aber auch den Schein einer Organi- sation, und die jetzige schlechte Geschäftslage und daraus entsprungene Abhängigkeit der Arbeiter ist von Herrn Brumier zu dem bekannten Theater- coup benutzt worden. Die„1500 Internatio- nalen", welche er gerettet haben will, sind eim fach 1500 abhängige, durch die Roth zur Unterwerfung gezwungene Fabrik- und sonstige Lohnarbeiter, deren Ex Jnternationalität sich auf den Umstand reduzirt, daß sie eine Zeit lang einer bloß auf dem Papier bestehenden Or- ganisation angehörten, die sich international nannte. Die 1500„Geretteten" werden— insoweit sie nicht, gleich ihrer ehemaligen„Sektion", bloß auf dem Papier existiren— bei besserem Geschäfts- gang natürlich wieder unter der alten Fahne marschiren. Beiläufig sind die belgischen Ar- beiter jetzt ernsthaft damit beschäftigt, statt der bisherigen Scheinorganisation eine wirkliche Or- ganisation zu schaffen. — Also doch! Aus Berlin wird offiziös ge- schrieben:„Das Todesurtheil gegen den wegen Raubmordes verurtheilten Thürolf ist durch allerhöchste Ordre vom 9. d. M. auf Grund des von dem Jusiizminister erstatteten Berichts und in Gemäßheit des in diesem Bericht gestellten Antrages in lebenslängliche Zuchthausstrafe um- gewandelt worden. Der Antrag des Justiz- Ministers auf Umwandelung der Strafe kann nach Lage der Sache nur dadurch begründet sein, daß vom juristischen Standpunkte der Beweis, das Verbrechen verübt zu haben, gegen Thürolf nicht vollständig geführt ist. In solchen Fällen aber ist nicht blos unter der Regierung des jetzigen Königs, sondern wohl jeder Zeit die Vollziehung des Todesurtheils unterblieben. Der Kronprinz zumal wollte in seiner stellvertretenoen Regierung nach der allseitigen Lage der Verhältnisse einen Entschluß gegen den Antrag des Justizminisiers nicht w,hl treffen."— Die Motivirung mit ungenügender Führung des Beweises der Schuld ist jedenfalls nicht richtig. In Sachen des Raub- Mörders Thürolf, der begnadigt wurde, ist der Beweis der Schuld mindestens so conclusiv, nach dem Urtheil zahlreicher Juristen(von ge- wöhulichen Leuten nicht zu reden) weit conclu- siver geführt worden, als in Sachen des Atten- täters(ohne Erfolg) Lehmann-Hödel, der nicht begnadigt wurde. Jndeß was auch die Be« weggründe sein mögen,— die Thatsache scheint nun festzustehen, daß das Henkerbeil, nachdem es an Lehmann-Hödel seine Schuldigkeit gethan, wieder in Ruhestand versetzt worden ist— wenig- stens gegen Raub- und Gattenmörder(Thürolf, Kindermann u. f. w.). — Die Verläumdung grassirt. Jetzt lügen die Reptile, Marx schreibe im Auftrag eines Vertrauten des Herzogs von Cumberland (Sohns des verstorbenen Königs von Hannover) ein Buch über den Fürsten Bismarck, das in der Schweiz erscheinen sollte. Die Reptile verstehen ihr Handwerk sehr schlecht; sie können nicht ein- mal ordentlich lügen. Daß Marx nicht„im Auftrag" schreibt, das, dächten wir, hätten die Berliner Preßlakeien doch wissen sollen— der Brief Marx's in der Affaire Bucher war doch ein ziemlich gesunder Fußtritt, den die Empfänger nicht leicht vergessen dürften. — Die Industrie- und Handelskrisis in England nimmt einen immer bedenklicheren Charakter an, was bei dem Einfluß, den das weltmarktbeherrschende England auch auf Deutsch- land ausübt, uns sehr schlimme Aussichten für unsere Zukunft eröffnet. Nachdem die Eisen- industrie und der Kohlenbau schon lange dar- niedergelegen, ist nun die Baumw ollen indu- strie aus dem Zustande der Depression(Gedrückt- heit mit niederen Löhnen), in dem sie sich seit Jahren befindet, von der Krisis in akutester Form erfaßt worden. Trotz äußerster Einschränkung der Produktion sinken die Waarenpreise fortwährend und überall werden neue Lohnreduktionen durch- geführt oder angekündigt, obgleich die Lö we in den letzten drei Jahren allmählich auf das Mini- mum des zum Lebensunterhalt Röthigen herab- gesetzt worden sind. Verhängnißvoll wirkt na- mentlich die amerikanische Geschäftskrisis, durch welche England ein großes Absatzgebiet entzogen, ungeheure Kapitalien absorbirt und der Credit geschädigt wird. Der in diesen Tagen erfolgte „Krach" der City of Glasgow- Bank, mit riesigen Passiven(über 100 Millionen Mark!) ist zunächst durch die amerikanische Krisis verschuldet. An den Fall dieser Bank werden sich unzweifelhaft zahl- reiche schwere Bankerotte knüpfen. Wir fügen hier an, was die conservative, in wirthschaftlichen Dingen gut bewanderte„Dresdener Correspon- denz" über„die geschäftliche Krisis in England" sagt- „Seit Jahren", so schreibt sie,„zeigt die ge- schäftliche und industrielle Thätigkeit in England einen beachtenswerthen Rückgang. Nicht nur die Ausfuhr, sondern auch die Einfuhr Englands ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Die enorme Kapitalkraft Großbritanniens hatte seit etwa zehn Jahren bedeutende Verluste zu verzeichnen, na- mentlich in„nothleidend" gewordenen auswärtigen Anleihen und Aktien. Als nun im Herbst 1873 der amerikanische Krach herankam, bedurfte es nicht unbedeutender Anstrengung, um ein Ueber- greifen dieser Kalamität auf die englischen Ver- dältnisse abzuwehren. England hat im Laufe dieses Jahrhunderts zwar schon eine Reihe kommerzieller „Krisen" überwunden, ohne anscheinend dauernden Schaden dabei genommen zu haben. Es ist jedoch ohne Zweifel nur den ganz außergewöhnlichen Hilfsquellen des Landes zu danken, daß die Folgen der verschiedenen geschäftlichen Krisen bis jetzt wenigstens äußerlich schnell genug überwunden wurden. Als die Krisis von 1873 in Amerika ausbrach, wußte man in England, daß eine Ueber- tragung derselben auf Großbritannien diesmal doch von ernsteren und nachhaltigeren Folgen be- gleitet seip könne. Die Bankgeschäfte des Landes boten daher Alles auf, den durch die amerikanische Krisis berührten Firmen durch Darlehen zu Hilfe zu kommen, und hofftqn dabei ohne Zweifel, daß die bedrängten Firmen bald in die Lage kommen würden, bei einem neuen Aufschwünge der Geschäfte ihre Verbindlichkeiten abzutragen. Diese Boraus- setzung traf jedoch nicht zu. Die Verhältnisse des Handels und der Produktion verschlimmerten sich immer mehr und die Verbindlichkeiten beider Branchen bei den Bankgeschäften sind seitdem nur gewachsen, statt abzunehmen. Schließlich muß da natürlich ein Punkt erreicht werden, wo die Bank- geschäfte der zunehmenden Last nicht mebr ge- wachsen sind, und dieser Punkt scheint jetzt bei der kürzlich zusammengebrochenen City of Glasgow- Bank überschritten worden zu sein. Es liegt nun die Gefahr vor, daß dieser sehr bedeutende Ban- kerott, bei welchem es sich um Millionen von Pfunden Sterling handelt, noch eine Reihe von Bankerotten herbeiführen werde. Eine Anzahl solcher ist sogar schon eingetreten. Wenn diese Katastrophe größeren Umfang annähme, könnte sie von sehr tiefgreifenden Folgen nicht nur für Eng- land, sondern auch für die wirthschaftlichen Ver- hältnisse des Continents werden. Die nächsten Tage müssen darüber entscheiden, ob es möglich sein wird, großes Unheil vor der Hand noch ein- mal abzuwenden." Abwenden läßt fick nicht. Wie es scheint, nicht einmal hinausschieben. Die neuesten Be- richte aus England lauten trostlos. Und wohl- gemerkt, es find Millionen von Händen, deren Existenz auf dem Spiele steht, die, wenn nicht im Hungertode, doch dem Hunger entgegen- gekcu. —„Umsturzbestrebungen" in— Spanien. 3b ☆ einem Telegramm aus Madrid wurde Pi y Margal, der bekannte bürgerliche Demokrat und ehemalige Chef der Exekutivgewalt(zur Zeit der„spanischen Republik", die er durch seine Angst- michelpolitik gegenüber den föderalistischen Auf- ständen an's Messer der Reaktion lieferte), von semem Schicksal ereilt und wegen„Theilnahme an republikanischen Umirieben" verhaftet. In Deutschland würde die Anklage lauten:„wegen sozialdemokratischer, sozialistischer oder communi- stischer, den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung bezweckenden Bestrebungen". Ländlich, sittlich. Die„Emissionen" der letzten 4 Jahre. Unter dem schönen Worte„Emissionen", wel- ches als eine der N'uzeit angehörige Bereicherung unseres Sprachschatzes aus dem Börsenjargon be- zeichnet werden darf, versteht man bekanntlich die Ausgabe von Jnbaberpapieren, d. h. von Schuld- scheinen oder Aktien, welche auf den Inhaber lauten. Diese Emisstonen bilden eine der schönsten Einnahmequellen der modernen Bankgeschäfte. Ueber die Emissionen der letzten 4 Jahre lesen wir im„Berliner Börsen- Courier", daß G. de Laveleye im„�loniteur cles Interetes Matörielles" eine Zusammenstellung der im letzten Jahre erfolgten Emissionen veröff ntlicht hat. Indem wir dieselbe nachstehend wiedergeben, müssen wir vorausschicken, daß die aufgeführten KapitalsuMmcn keineswegs als thatsächliche Kapitalveranlagungen anzusehen sind. In die Tabelle sind die Nominalbeträge aller Emissionen aufgenommen, die überhaupt im Laufe des Jahres dem Kapitalmarkt angeboten Wurden, auch diejenigen, wie ein Theil dieser Goldrente und wie besonders die„b'unäeä Lonüs" nur zur Convertirung älterer Schulden bestimmt find, die Gesammtmenge der angelegten Kapitalien also im Wesentlichen nicht erhöhen. Es sind als emittirt angegeben(umgerechnet in Reichemaik): 1377 1876 1875 1874 Deutschland 166,645,000 3 48,800,000 346,400,000 236,000,000 Amerika 2,818,027,000 1,252,800,000 177,600,000 793,600,000 Asien 32,085,520 5,600,000—— Oesterreick- Ungarn 160,000,000 80,800,000 121,600,000 210,400,000 Belgien 6,354,528 19,200,000—— Spanien 101,085,600 33,600,000 21,000,000— Frankreied 1,501,457,869 892,800,000 64,860,000 182,400,000 England und Colonien 237,813,000 272,800,000 266,400,000 775,200,000 Griechenland 8,000,000——— Italien 81,277,372 37,600.000 108,000,000 47,200,000 Norwegen und Schweden 7,000,000 26,400,000 20,000,000 43,200,000 Niederlande und Colomen 40,905,056 26,400,000 35,200,000 89,600,000 Portugal 130,000,000 6,400,000—— Rußland 904,800,000 327,200,000 73,600,000 213,400,000 Schweiz 28,455,640 69,600,000 62,400,000 252,000,000 Tüiker und Egypten 100, Qi'0,000— 22,400,000 348 000,000 6,323,906,685 2,900,060.000 1320000000 3196800000 Von der Gesammtziffer der 1877er Emissionen entfallen 1,384,7 Millionen auf Eisenbahnen und Jndustriegesellichaften, nur 320,6 Willionen auf Creditinstitute, 4,618.6 Millionen auf Staatsan- lehen. Der eno,me Zuwachs gegen 1876(3424 Millionen) setzt sich in der Hauptsache zusammen aus 1550 Millionen Mehremisston von Amerika, 1100 Millionen Mehremisfton von Frankreich, 577 Millionen Mehremisston von Rußland, 100 Millionen Emission der Türkei:c., wie man hier- aus süht, zumeist aus außergewöhnlichen Staatsanlehen. Die größte Ziffer findet sich in der Po- fition„Amerika", die nach Abrechnung von 17 Millionen für Eisenbahnzwecke verbleibenden 2800 Millionen bestehen wohl ausschließlich aus �unäeü- Lanäs der Bereinigten Staaten, für welche fast zum Gesammtbetrage a0e Bonds eingezogen wer- d u. Aber auch der angeführte Betrag(etwa 660 Millionen Dollars) ist noch bei weitem nicht pla- c:rt: der wirkliche Verkauf von b'ulläeck-Lonäs ,m Jahre 1877 dürfte sich nur etwa auf die Hülfie dieser Summe belaufen. Von den Emis- fioiun Frankreichs mit 1501 Millionen entfallen nur 128,5 Millionen auf Staatsanleihen, 226 Millionen auf Creditinstitute(I'oneiöre ic.) und der ganze Rest mit 1,146,5 Millionen auf Eisen- bahn- und Industrie-Gesellschaften. Herr de Laveleyre fügt hinzu, es handle sich zumeist um Emissionen von Eisenbahn-Prioritäten. Rußland weist in den Rubriken der Banken und Bahnen nur 32 M'llionen auf, die ganzen restlichen 872 Millionen sind Staatsanlehen. Von den 166,6 Millionen Deutschlands sind 21 Millionen Staats- anleihen, 39.6 Millionen von Eisenbahnen und kaum 3 Millionen von Creditinstuten emitirt. Die bei Oesterreich Ungarn angeführten 160 Mill. icheinen die Emission der 80 Millionen Gulden Ungarische Goldrente zu repräsentiren. Die 100 Millionen, mit denen Spanien figurirt, setzen sich zusammen aus 56 Millionen von Creditinstituten und 45 Millionen von Eisenbahnen- und In- dustriezesellschaften. Die spanische Regierung hat zwar mehrfach Darlehen aufg-'nommen, aber ohne Darlehentitres zu emitiren. Von den Emissionen Großbritanniens sind 153 Millionen Staatsan- lehen. 85 Millionen von Eisenbahnen und In- dustrie; Creditinstitute haben nicht emitirt. Jta- lien figurirt nahezu ausschließlich, mit 77,5 Mill. unter den Staatsanlehen; es ist nicht ersichtlich, ob die Rententitres inbegriffen sind, welche bereits an die Oesterreichische Südbahn ausgeliefert wur- den. Portugal ist ausschließlich unter den Staats- anlehen ausgeführt; die Emission reuisfirte bekannt- lich nur sehr unvollständig, desgleichen die der 5 Mlll. Pfund, welche die Türkei emittirt hatte. Dr. C. Correspondenzett Aerkm, 21. Oktober. Der Verein zur Wahrung der Interessen der werkthätigen Bevölkerung Berlins hielt am vergangenen Sonntag Vormittag in der Belle-Alliancestraße 87 eine sehr zahlreich besuchte Generalversammlung ab, um sein Programm zu verändern. Auf An- trag einer fünfgliedrigen Commission wurde ohne jede Debatte beschlossen, dem Vereinsprogramm künftighin folgende Fassung zu geben: I.„Der Verein erstrebt das Selbstbestimmungsrecht des Volkes auf allen Gebieten des wirthschaftlichen und politischen Lebens und verpflichtet seine Mitglieder, zur Erreichung dieses Zweckes mit allen gesetzlichen Mitteln für folgende Punkte ein- zutreten: 1) Für Gewährung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts für den Reichs- und Landtag und Stadtoerordnetenversamm- lung an alle Staatsbürger vom vollendeten 21. Lebensjahre an, so wie für Gewährung von ent- sprechenden Diäten an die in diese Körperschaften Gewählten; 2) für freies Vereins- und Bersamm- lungsrecht; 3) für volle Preßfreiheit; 4) für obli- gatorischen Schulunterricht und unentgeltlichen Unterricht in allen deutschen Schulen und Uni- versitäten; 5) für gesitzliche Regelung der Arbeits- zeit in Fabriken und Werkstätten; 6) für Be- schränkung und Schutz der Frauenarbeit und Verbot der Kinderarbeit in Fabriken und Werk- stätten; 7) für gesetzliche Regelung der Gcfängniß- arbeit. II. Außer diesen allgemeinen Forderungen im Interesse der Arbeiter und Handwerker ist der Verein ganz besonders bestrebt, auf communalem Gebiete Propaganda zu machen, und zwar: a. für Wahrung und Förderung der wirthschaftlichen In- teressen der Gemeinde; b. für Entwicklung des Unterrichts- und Erziehungswesens; e. für volle Selbstverwaltung der Gemeinde; ä. für sanität- liche Controle der Lebensmittel, des Wassers, der Wohnungen und Arbeitsräume innerhalb Berlins." — Alsdann wurden wiederum die Herren Finn zum Vorsitzenden, Siegerist zum Schriftführer und Anders zum Kassirer, und die Herren Grün, Albert Paul und Jnstrumentenmacher Meyer zu Revisoren gewählt.— Endlich wurde noch be- schlössen, in allen denjenigen Communalwahl- bezirken, in denen künftigen Monat von Wählern der dritten Klasse Stadtverordneten- Neuwahlen vorzunehmen seien, selbstständige Candidaten auf- zustellen. Die Hauptagitation solle jedoch in den Communalwahlbezirken 29, 33 und 35 entfaltet werden und zwar sollen in diesen der Abg. Fritzsche, der Buchhändler Heinrich Rackow und der Vor- steber des früheren sozialdemokratischen Arbeiter- Bildungsinstituts, Wilhelm Körner, candidiren. Für die übrigen Wahlbezirke wurde die Can- didatenfrage einstweilen noch offen gelassen. Die Armuth in Berlin ist seit dem Jahre 1875 in stetem Wcchsthum begriffen; im Jahre 1875 ist von der Stadtgemeinde laufend baar unterstützt worden jeder 82ste, im Jahre 1876 jeder 80ste und im Jahre 1877 jeder 74ste unter den hiesigen Einwohnern. Im laufenden Jahre hat sich nach der vorläufigen Berechnung die An- zahl der zu Unterstützenden wieder vermehrt. Diese Berechnung bezieht sich nur auf die öffentliche Armenpflege, d. h. auf die Unterstützungen, welche die hiesige Stadtgemeinde an die Hierselbst ihren Unterstützungswohnsitz habenden bedürftigen Per- sonen zu zahlen verpflichtet ist. In noch viel größerem Umfange ist hier während dieses Jahres die Zahl der sogenannten verschämten Armen angewachsen, welche sich aus Ehrgefühl von der öffentlichen Armenpflege fern halten, um nicht ihre politischen Rechte ic. zu verlieren. In Bezug auf die Vermehrung der hiesigen Schutzmannschaft behufs Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der wirksamen Be- kämpfung der sozialdemokratischen Agitation gehen der hiesigen Zeitungen noch folgende sichere Mittheitungen zu: Auf den Antrag des Polizei- Präsidenten von Berlin hatte der Minister des Innern bereits im Juni, bald nach dem zweiten Attentat, zu den obengedachten Zwecken die Ber- mehrung der Schutzmannschaft um 219 Fußschutz- leute angeordnet, welche auch während der Monate Juni und Juli erfolgte. Da sich jedoch, besonders zur wirtsamcn Bekämpfung der sozialdemokratischen Agitation, diese Vermehrung als nicht ausreichend erwies, so hat der Minister des Innern im Sep- tember, auf den Antrag des Polizeipräsidenten, eine weitere Vermehrung des Exekutivpersonals um 747 Beamte angeordnet, welche vom 1. Oktober c. ab, monatlich durch Anstellung von je 50 Hülfs- schutzbeamten während des laufenden und nächsten Jahres erfolgen wird. Davon funktioniren bereits seit Anfang dieses Monats 50 neue Beamte. Im Ganzen wird also seit dem zweiten Attentat das Exekutivpersonal der hiesigen Schutzmannschaft um 966 Beamte, und zwar um 9 Criminal-Commissare, 13 Lieutenants, 63 Wachtmeister und 896 Fuß- schutzleute vermehrt. Die Besoldung für diese neuen Beamten hat der Staat zu leisten, und es wird bei dem Landtage in seiner nächsten Session die nachträgliche Bewilligung der Kosten für das bis zum Beginn des neuen Etatsjahres anzu- stellende Personal— 519 Mann— nachgesucht werden, während im neuen Etat pro 1879-1380 der Rest des anzustellenden Personals berücksichtigt werden wird. Die Stadt Berlin hat die Be- kleidungSkosten der noch hinzukommenden Beamten zu tragen, welche mehr als 160,000 Mark be- tragen werden. Die Bekleidungskosten der im laufenden Etatsjahr(bis 1. April 1879) neu- angestellten und anzustellenden Schutzmänner von zusammen 519 Mann im Betrage von 95,885 M. würde die Stadtgemeinde nach dem Antrage des Polizeipräsidenten schon jetzt als Nachtrag zu den bereits für dieses Jahr bewilligten Mitteln zur Bekleidung der Schutzmannschaft zu bewilligen haben. Eine Vermehrung der berittenen Schutz- Mannschaft zu Berlin ist vom Minister des Innern ebenfalls in Aussicht genommen worden. Armuth und Schutzmannschast wachsen also in unserer Hauptstadt in gleichem Maße. Aerli«, 22. Oktober. Ein Preßprozeß gegen die„Volkszeitung", vertreten durch deren Re- dakteur Philipps, gelangte am Sonnabend vor der vierten Criminal-Deputation des Stadtgerichts zur Verhandlung, und zwar um deshalb vor dieser Deputation, weil in den incriminirten Ar- tikeln die 7. Deputation beleidigt sein soll. Ueber die Verbindung der verhandelten Sache mit einer gegen die„Berliner Zeitung" erhobenen Anklage wegen gleichen Vergehens können wir hinweggehen, weil auf Antrag des Staatsanwalts wieder eine Trennung beider Sachen stattgefunden hat und die Verhandlungen gegen letzteres Blatt aus- gesetzt wurden. Einem Wunsche des Angeklagten Philipps um Verlegung auch der ersteren Sache, weil sein leidender Zustand ihm nicht gestatte, sich aufzuregen und eine längere Vertheidigungsrede zu halten, wurde mit Rücksicht auf die Erklärung des Staatsanwalts Tessendorff, daß er dem An- geklagten in seinem nur kurzen Plaidoyer zu län- gerer Erwiederung keine Gelegenheit geben werde, nicht stattgegeben. Jncriminirt ist der in Nr. 139 vom 16. Juni er. abgedruckte Leitartikel unter der Ueberschrift„Gerechtigkeit", in welchem unter Be- zugnahme auf die Urtheile der 7. Deputation bei Verhandlung der ersten Serie von MajestätSbelei- digungsprozessen ausgeführt ist, daß dem Wunsch des Justizministers, gegen die Sozialdemokraten strenger vorzugehen als gegen Andersdenkende, seitens des Gerichts Rechnung getragen worden sei. Dies wird an den einzelnen dictirten Strafen darzuthun gesucht und diese Art Rechtsprechung als eine nicht mehr unparteiische bezeichnet.— Der zweite incriminirte Artikel ist die„Wochen- Übersicht" in Nr. 145 vom 23. Juni er., in wel- cher ebenfalls das Kapitel der Majeüätsbeleidi- gungsprocesse zum Gegenstand der Besprechung gemacht ist. Wegen des ersten Artikel ist der Strafantrag vom Justizminister und dem Stadt- gerichtspräsidenten Krüger, wegen des zweiten nur von Litzterem gestillt. Ein Eingehen aus diesen können wir uns ersparen, weil in demselben jede Beziehung zur 7. Deputation fehlt, aus welchem Grunde denn schließlich auch eine Freisprechung des Angeklagten erfolgt ist. Den Verfasser des ersten Artikels, ein Mitglied des Richterstandes, verweigert der Angeklagte zu nennen, auch nach- dem Staatsanwalt Tessendorff unter Verlesung einiger Stellen der über dieses Thema von„Nico- laus Planenberg" verfaßten bekannten Broschüre und deren theilweise Uebereinstimmung mit dem incrim. Leitartikel einige Anspielungen auf Nicolaus Planenberg gemacht. Die vom Angeklagten bean- tragte Vernehmung des Justizministers, der Mit- glieder der siebenten Kriminal- Deputation und des Staatsanwalts Schulz über die Richtigkeit der in dem Artikel enthaltenen Thatsachen, namentlich Letztere darüber, daß die Parteistellung des An- geklagten einen Strafschärfungsgrund abgegeben hat, wurde vom Gerichtshof als thatsächlich uner- heblich abgelehnt, ebenso die Extrahirung einer Statistik der Majestätsbeleidigungs- Prozesse zum Beweise, daß die Strafen in letzterer Zeit eine succcssive Milderung erfahren haben.— Staats- anwalt Tessendorf stellte in Abrede, daß seitens des Justizministers an die Staatsanwälte eine Instruktion zu strengerem Einschreiten gegen die Sozialdemokratie erlassen sei, wobei er sich auf die in der Dienstagsverhandlung des Reichstags vom Regierungscommissar abgegebene Erklärung berief. Er beantragte für den ersten Artikel 5, für den zweiten 2 Monate und eine Gesammt- strafe von 6 Monaten Gefängniß.— Der Angeklagte Philipps wies in ausführlicher Rede auf die gehässigen Denunziationen wegen Majestäts- beleidigung, sowie darauf hin, daß die incrimi- nirten Artikel nicht aus Sympathie für die Be- strebungen der Sozialdemokraten, sondern nur im Interesse der Gerechtigkeit verfaßt seien und bean- tragte seine Freisprechung. Der Gerichtshof cr- kannte nach halbstündiger Berathung auf Ver- urtheilung des Angeklagten wegen des ersten Ar- tikels zu vier Monaten Gefängniß, sprach die Unbrauchbarmachung aus und dem beleidigten Justizminister, sowie der siebenten Criminal-De- putativ» die Publikations-Befugniß in der„Volks- Zeitung" und im„Staats-Anzeiger" zu. Affenöach, 21. Oktober. Vom Bezirksgericht zu Darmstadt wurde der Redakteur der„Neuen Offenbacher Zeitung", Jahn, wegen Beleidigung zu 1 Monat Gefängniß verurtheilt. Der Staats- anwalt hatte 6 Monate beantragt.— DaS Urtheil gegen PH. Müller aus Langen, der in erster Instanz zu einem Jahre Gefängniß verurtheilt worden war, ist vom Appcllhofe zu Darmstadt bestätigt worden. Kalke, 19. Oktober. Heute wurde Hugo Rö- diger wegen Majestätsbeleidigung fteigesprochen, wegen einfacher Beleidigung dagegen zu 2 Monaten Gefängniß verurtheilt, die indetz durch die Unter- suchungshaft als„verbüßt" erachtet wurden. Seine Freilassung erfolgte sofort.— Weiterer Bericht in nächster Nummer. Briefkasten der Redaktion: Part-igenosse in Wiesbaden' Das Gedicht ist schon ftüher in verschiedenen Blättern vcroffenil'cht worden.— H. F. Fulda: Winden Sie. ch an die Redaktion der„Neuen Welt"; vielleicht bri dieselbe das Porlrait Lasker's im— Briefkasten.> jj» S. in Berlin: Leipzig hat 128,000 Einwohn-r, Mag- deburg ca. 90,000, Breslau ca. 250,000 und Hamburg über 300 000.- A. O. Leipzig: Zu Frage 1) können wir Ihnen keme Antwort geben, da uns die betreffende Schrift aug'nblicklich nicht vorliegt. Zu 2): Es ist der- selbe Dr. und Hofraih Gottschall.— M A.: Wir empfehlen Ihnen Ahn's Cursus(1. und 2. Theil). Das Büchelcken ist sehr billig und mindestens ebenso zweck- entsprechend als Dutzende von preienz'ös auftretenden Büchern, die zehnmal so viel kosten. Die französische Bussprache kann natürlich ohne mündlichen Unterricht nicht gelernt werden. Aus sogenannten„Lehrbrieien" (Toussaint Langcnscheidt jc.) kann man unter keinen Um- ständen die Aussprache richtig lernen.— E. M. in M. Wenden Sie sich in einem Privatbriese an eine Ihnen bekannte Person der Redaktion oder Expeditton des„Vorwärts"; Sie erhallen dann aus demselben Wege genügende Auskunft. Anfrage: Wenn man sich jetzt nach Annahme des Ausnahmegesetzes noch als Sozialist oder Sozialdemo- krat brkennl, ohne dafür Propaganda zu machen, ist man dann strafbar? Antwort: Nein! Unterzeichneter bittet seine Collegen L. Reis- berger, bis Ende Juni in Chemnitz und A. Hohl, bis Mitte Juni in Baden-Baden um freundliche Zu- sendung ihrer jetzigen Adresse. Leipzig, 22. Ottober 1878. Friedr. Nauert, Frankfurter Slr. 31. Ein wiederholt gemaßregelter Arbeiter sucht zur V>rgrößerung eines bereits angelegten Ge- schäfts 250 bis 300 Mark.(1,50 Adressen wolle man an die Expedition d. Bl. unter Ä. Z. 100 abzugeben.' Geuossenschasts-Sulhdrvlkerei;n Kiel (Eingetragene Genossenschaft) am 8onntax, ck. 3. Xovember d. J., Tormittags von 11. Uhr an im Lokale des Hrn. Karstedt, „Volkshalle" in Neumünster. Tagesordnung: 1. Vorlage der Jahresrechnung und ev. Dcchargeertheilung. 2. Borstandswahl. 3. Wahl des Aufsich'sralhes. 4. Antrag Walther auf Aenderung" des§ 30, Abs. 2 des Statuts und zwar dahingehend, daß es heißt:„Alle diese Aufforderungen, Einladungen und Bekanntmachung n geschehen in folgenden Zeitun- gen: 1)„Vorwärts" in Leipzig, 2)„Hamburg-Altonaer «-»ksbla»- In Hamburg; wate aber eine dicwr Zei» tungen eingehen, so genügt es, wenn dieselben in der nachbleibenden Zeitung veröffentlicht werden und gelten damit k."(26) Atel, den 9. Oktober 1878. Der Torstand. Carl Aug. Ran. Heinr. Dickmann. H. Walther. iV Die Genossenschaftsmitglieder, welche sich auf obiger Generalversammlung vertreten laffeni, wollen nach nachstehendem Formular ihre Vollmacht ausstellen, da nur so ausgcfert'gte Bollmachten anerkannt werden. Der Vorstand. Vollmacht. Hierdurch bevcllmächiige ich Herrn......... iu...... mich aus der am Sonntag, den 3. No- oembet d. I., in Neumünster im Lokale des Herrn Karstedt(Volkshalle) stattfindenden ordentlichen General- Versammlung der Genossenschafts-Buchdruckerei zu Kiel, eingetragene Genossenschaft, zu vertreten. ....... den.. teu........ 1878. (Unterschrift.) Agenten oder Provisions-Reisende mit guten Referenzen engagirt die bekannte Cigarrenfabrlk(3b)[1,80 Herrn. Otto Wendt, Krenteu. Sollte einem Gesinnungsgenossen der jetzige Auf- enthalt deS Ingenieurs Hermann Rath aus Oberlahn- siein bekannt sein, so bitte ich, mir selbigen� mitzutheilen. Weilburg a. d. Lahn, 21. Okiober 1878. A. Heinz. Soeben erschien im Selbstverlage des Verfassers und ist durch uns zu bezichen:(2a) Ein Beitrag zu der Lösung der Ipothekerstage von Otto jlppler, Apothekergehilse. Mit statistiswen Uebei sichten über 1) die ArbertSpreise von 10,000 Recepteu; 2) die Menge, den Werth und den Erlös von 25 der gangbarsten in den 10,000 Recepten enthal« tenen Heilmittel.(4,20 Preis vro Exemplar 50 Pfg. Für Buchhändler angemessenen Rabatt. Expedition des„Vorwärts". „Neue Welt". Vierter Jahrgang. Heft 1 ist versandtsertig. Expedition der, Zeven Welt� Leipzig, Färberstraße 1� II. Beranrw. Redakteur: Frauz Gütz l äff iu Leipztg. Redaktton und Expedition Färberstr. 12. II. in Leipzig. Druck u. Verlag der ÄenoksinschaftSbuchdruckerei in Leipzig.