M 28 SonnaVeud, ß. April. 1872 Erscheint wöchentlich 2 mal in Letpzt«. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhand- lungen des In- und Aus- landes an. Für Leipzig nehmen Bestellungen an: A. Bebel, Petersstraße 18, F. Thiele, Emilienstraße 2. Erscheint wöchentlich 2 mal te Leipzig. AbonnemenlspreiS: Kür Preußen incl. Stempelsteuer 1KRgr.,für die übrigen deutschen«raaten 12 Ngr. per Quartal. zilialerpeditio» für die Ber- einigten Staaten: F. A. Sorge, Box 101 Hoboken N.J. mNewjork Organ der soM-demokratischeil Arbeiterpartei und der Internationalen Gewerksgenossenschasten. An die Leser des„Volksstaat" richten wir. anläßlich des bevorstehenden Quartal- Wechsels, die Bitte, das Abonnement aes. bald zu erneuern, damit in der Zusendung des Blattes keine Berzögerung eintrete. In Folge der sehr bedeutend gestiegenen Papierpreise wird der Preis des..Bolls- staat" vom j. April au von 12 Ngr. ans 12'/» Ngr. erhöht. Das Abonnement für Leipzig und Umgegend kostet von da an vierteljährlich 13 Ngr.. monatlich 41/» Ngr. Seit 1. April nehmen die Postaustalteu auch 'Mouats-Abonemeuts�WC entgegen. Parteigenossen! Am 1. April hat ein neues Abonnement auf den„Volks- staat" begonnen. Obgleich wir mit den bisherigen Resulta- ten zufrieden sein können, so muß doch mehr für das Partei- organ geschehen. Wir fordern Euch daher auf, kräftigst für dasselbe einzutreten und für seine weiteste Verbreitung Sorge zu tragen. In keiner Fabrik, in keiner Werkstatt, wo Sozial- Demokraten arbeiten, in keiner Hütte, wo Sozial-Demokraten wohnen darf Euer Parteiorgan fehlen. Die Bourgeoisie be- kämpft uns durch ihre Presse, die Regierungen durch ihre Be- amten,— zeigen wir, daß alle Verfolgungen, weit entfernt, uns mürbe zu machen, nur unfern Muth und unfern Eifer für die gerechte Sache der Arbeiterklasse erhöhen. Das Parteiorgan ist die Waffe, womit Ihr falschen Wahn zerstört, Vorurtheile beseitigt, Angriffe und Verläumdungen zurückweist und am wirk- | samsten für die Verbreitung der sozial-demokratischen Prinzi- picn läinpft. Thue also Jeder, was er kann, zu dessen Unter- stützung! A« unsere Parteigenossen und Leser! Die wiederholt vorgekommenen Fälle, daß die Einsender von Berichten die Wahrheit der von ihnen behaupteten Dinge schließlich nicht gerichtlich nachweisen konnten, nöthigen uns zu dem Entschlüsse, künftighin nur solche Behauptungen bezüglich Dritter in den„Volksstaat" aufzunehmen, welche durch die Unterschrift eines Zeugen, der nöthigenfalls vor Gericht auf- zutreten sich bereit erklärt, unterstützt sind. Die Redaktion des„Volksstaat". Urtheile der Presse über de» Leipziger Hochverraths- prozes;. (Fortsetzung.) Das Organ des Preußischen Kronprinzen, die„allliberale" und„neukon scrvative"„Spener'sch: Zeitung" findet den Leipziger Hochverrathsprczeß„sehr unpassend", und„vom Standpunkt des Staotswohls selbst gefährlich"; sie schließt ihren Artikel mit den Worten:„Wir bedauern, daß die Staatsanwaltschaft durch ihr Vorgehen den Angeklagten eine persönliche Bedeutung bei- gelegt hat, aus welcher die im Absterbend) begriffene sozialistische Bewegung nur neue Nahrung schöpfen wird." Letzteres ist ebenso richtig, als die vorhergehende Behaup- tung falsch, daß die sozialistische Bewegung im Absterben be- griffen gewesen sei.— Die(heftig antisozialistische) Wiener„Tagespresse" schreibt unterm 29. März: „Immer peinlicher wird das Aufsehen, welches der Leipziger Prozeß und dessen Verlauf bei allen Organen hervor- ruft, die nicht in Stieb er den Retter der Ordnung verehren und überhaupt eine Kritik über die neue Polizeiwirthschaft, die in Deutschland sich stets tiefer einfrißt, zu fällen wagen. Die „Franks. Ztg." stellt den Leipziger Hochverrathsprozeß auf gleiche Linie mit dem berüchtigten Kölner Communistenprozeß und sonstigen Produkten polizeilichen Hypereifers. Sie schreibt: (Folgt der bereits in voriger Nr. abgedruckte Artikel der Fr. Zt.) „Dies Nrtheil stimmt wohl nicht mit den Stimmen jener Organe überein, welche in der Einkerkerung der beiden Sozia- listen eine„ rlösende That" preisen, aber dafür ist es richtiger und mit den Lehren der Geschichte vereinbarer. Es ist Heller Wahnwitz, Tendenzen durch Festungshaft ausrotten zu wollen. Dies beweist am besten England, wo die re- Publikanische Bewegung nur deshalb ungefährlich verläuft, weil Man Dilke und Odger frei umhergehen läßt."— Die Berliner„Demokratische Zeitung" schreibt in ihrer Nummer vom 31. März: „Der Leipziger Prozeß hat unsere vielgerühmte deutsche Justiz in einem keineswegs glänzendem Lichte erscheinen lassen. Man spricht, zumal wenn man sich der errungenen Großmachts- stellung erinnert, nicht ohne eine geivisse Beschämung von der Angelegenheit, deren Charakter als ein ganz plump eingesädel- �kr Tendenzprozeß sich nun einmal nicht hinwegleugnen läßt. Plump eingefädelt, das Belastungsmaterial gewissermaßen an �en Haaren herbeigezogen und doch eine Vcrurtheilung— das 'st allerdings stark, meinen unsere Philister— aber das liegt am Schwurgericht, bei uns in Preußen wäre„so Etwps gar '"cht möglich." Wer sich im Siegesnebel einen klaren Blick �wahr> hat, wird über diese Splitterrichter den Kopf schütteln. Sie sehen den Wald vor Bäumen nicht und haben sich bereits 1° vollständig in die nme Zeit hineingelebt, daß sie die gesunde Urtheilskraft eingebüßt, und nicht einzusehen vermögen, daß der Leipziger Prozeß eigentlich nichts weiter ist als eine neue Blüthe der Aera des Bismarckg'chen Rechtsstaates. Eine der ersten Thaten dieses Ministers war es, sich und seiner Politik die Justiz dienstbar zu machen, sie seinem Regentschaftsapparate ein- zuverleiben. Die zahllosen Preßprozcsse und Verurtheilungen, womit das erste Erscheinen Bismarck's auf der politischen Bühne begleitet war, sind die sprechendsten Beweise für den Erfolg seiner Politik. Jetzt haben die Preßprozcsse sich zwar vermin dert, doch ist das kein Zeichen von einem Ermannen, einem Aufschwünge unserer Rechtspflege, sondern nur eine Folge des Umwandlungsprozcsses, der sich innerhalb der politischen Parteien vollzogen hat. Gegen Ultramontane, Polen, Welsen und vor allen Dingen gegen die unversöhnlichen Demokraten gehorcht die Justiz nach wie vor dem leisesten Winke, der ihr von oben gegeben wird. Die Versuchs-Stationen für gefügige Juristen, welche eine gute Karriere höher als ihre Ehre schätzen, leben noch im frischen Gcdächtniß. Ein Staatsanwalt, welcher bei Konsiskation einer demokratischen Zeitung das Menschenmöglich? leistete, indem er täglich mit Ausnahme des Sonntags konfis- zirte, an dem keine Zeitung erschien, war so offenherzig, einzu- gestehen, daß er den Auftrag erhalten hätte, das Blatc zu ver nichten, und daß er es auch recht gerne thue, weil er dadurch — schneller vorwärts komme. Dem Manne wurde geholfen, das Blatt ging cm, und er wurde Rath an irgend einem Appel- lationsgcrichte im lieben Teutschland. Herr Mücke und Kon- sorten gehören zu————*),------ ■—, welche das Kant'sche Wort:„Wehe dem, der eine andere Politik anerkennt, als diejenige, welche die Rechtsgesetze heilig hält" als einen überwundenen Standpunkt betrachten. Wir wollen das Leipziger Schwurgericht nicht in Schutz nehmen, es hat sich eben so--- gezeigt als das Schwurgericht von Königohütte. Hier läßt sich wenigstens noch ein Entschuldigungs grund ermitteln, das Interesse des bedrohten Standes hat die Entscheidung beeinflußt. Ungleich--- und-- erscheint uns der Gerichtshof, besonders aber der Präsident desselben, dessen parteiische Leitung der Verhandlungen nur der zuzuschreiben ist, der Reichsregicrung sich nützlich zu erweisen. „Ziehen wir also aus dem Leipziger Prozesse die Moral. Das Schwurgericht, welches das unerhörte Urtheil fällte, ist zu tadeln, viel verdammenswerther aber ist die Entwürdigung un- serer Justiz zum dynastischen--- dienste!"— Die entschieden sozialistenfeindliche„Breslauer Mor- genzeitung" schreibt unterm 29. März, nachdem sie den Wahr- spruch der Geschwornen mitgetheilt, wie folgt: „„Das überaus zahlreich versammelte Publikum, fügt der Bericht hinzu, hörte den Wahrspruch mit lautloser Stille an"; wir glauben hinzufügen zu dürfen, daß das nicht im Leipziger Gerichtssaale anwesende„Publikum", die große Mehrheit des denkenden und objektiv urlheilenden deutschen Volkes, den Wahrspruch, nicht aus sentimentaler Theilnahme für die An- geklagten, sondern um der Sache willen, milBedauern ver- nommen haben wird. „Die juristischen Gegner der Schwurgerichte, zu denen sich, bei dieser Gelegenheit unnöthiger(?)und unziemlicher Weises?), der Vertheidiger Bebels, Herr Freytag zun., selbst rechnete, werden triumphirend auf den Contrast der von dem Oberge- richt zu Wolfenbüttel erlassenen Freisprechung der Braun- schweizer Sozialdemokraten und dieser von Geschwornen aus- gesprochenen Verurtheilung als Beitrag für die Beweisführung hinzeigen, daß auch in polnischen Prozessen die Berufsrichter meist objektiver erkennen, als, sei es sympathischen oder anti- pathischen Eindrücken zugänglichere, Geschworene, wogegen die Sozialdemokraten den Grund zu diesem Schuldig weder in dem von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Thatbestande noch in der gewonnenen Ueberzeugung, sondern in dem Bourgeois- charakter der Geschwornen aufsuchen werden. „Auch wir, die weder zu den Freunden noch zu den Lieb- lingen der Sozialdemokraten gehören, haben,'ssoweit uns die verschiedenen Zeitungsberichte einen Einblick in die Anklage, die Gerichtsverhandlungen, die Vertheidigung und das Resumö des Vorsitzenden Richters gestatten, aus eigenem Antriebe gleich den Geschworenen über Bebel, Hepner und Liebknecht zu Ge- richt gesessen, sind aber trotz der sorgfältigsten Sichtung des Materials nur zu einer verurtheilenden Kr i tik, nichtzu einem, eine gerichtliche Verurtheilung herbeiführenden Verdikt gelangt. „Auch wir haben, wie der Gerichlspräsivent den Geschwo- renenen rieth,„die Zusammenwirkung derjenigen Thalsachen, welche in der Urtheilssitzung vorgeführt wurden, in ihrem inneren Zusammenhange auf uns wirken lassen", würden uns aber selbst dann, wenn wir die Ueberzeugung gewonnen hätten, „daß diese Thatsachen zu dem Zwecke geschehen seien, die deutsche Staatsverfassung zu beseitigen", wohl gehütet haben, blos auf Grund„ihres in nern Zusammenhanges" ein„Schul- big" aussprechen, welches einen andern Richter, als den die Wissenschaft und der gesunde Menschenverstand bestellen, zur Fällung des Urtheils aufriefe, „Mögen uns die Mittel, mit welchen die Sozialdemo- ») Wir haben keine Lust, um des Ritters von Mücke willen den Vorrath unserer Prozesse zu vermehren— wir hojsen, der Herr wird so gütig sein, die v.n ihm bestelle„Demokratische Zeitung" auch wirklich zu lesen. Er wird sich„wahrhast ergötzen". R. d. V. graten ihre Prinzipien nicht sowohl verwirklichen wollen, als verwirklichen zu können meinen, noch so unsinnig, gefährlich, ja verwerflich erscheinen, und die Bekenntnisse der Angeklagten noch so sehr zurückstoßen, so ist es uns doch in Ermangelung des Nachweises, daß die Angeklagten 1) einen bestimmten Entschluß ge- faßt haben, einen gewaltsamen Angriff vorzunehmen, und 2) auch den bestimmten Entschluß gefaßt haben, einen gewaltsamen Angriff in einer bestimmten Weise auszuführen, unmöglich, uns in das Verdikt der sächsischen Ge- schworenen zu finden, während wir uns im ganzen Ver- laufe der Verhandlungen des Eindrucks nicht erwehren konnten, als ob der Vorsitzende Richter durch die Pflicht, die Angeklagten selbst zu vernehmen, statt diese Funktion dem Ankläger zu über- lassen, aus seiner neutralen in eine Stellung gedrängt wurde, welche in den Angeklagten unwillkührlich die Empsindung, er sei von vorn herein gegen sie gestimmt, erzeugen mußte. „Das Gericht hat Bebel und Liebknecht zu 2 Jahren Festungsstrafe verurtheilt und die Vertheidigung die Nichtig- keilsbeschwerde angemeldet; aber es giebt noch ein anderes Tribunal als das sächsische Obergericht, die öffentliche Meijnung, deren Verurtheilung einer gerichtlichen Freisprechung gleichkommt."— Und demselben Blatte schreibt man unterm 27. März aus B, erlin: „Durch die Verurtheilung Bebels und Liebknechts in Leipzig ist nicht gerade ein großer Triumph gefeiert worden. Jener Pclizeiparagraph im Strafgesetzbuch, welcher beim Hoch- verrath schon jede vorbereitende Handlung mit Strafe bedroht, läßt sich aus dem Straftecht überhaupt nicht, höchstens etwa aus dem Prinzip der Gefährlichkeit begründen. Gefährlicher abe? sind die Herren Bebel und Liebknecht für die deutsche Reichsverfassung und insbesondere für die sächsische Verfassung nach allen von der Polizei gemachten Enthüllungen nicht ge- rabe ers'�ienen. JmGegentheil glauben wir bemerkt zuhaben, daß das Publikum sich durch die Verhandlungen sehr enttäuscht gefunden hat, und die Zcituugsredaktionen sehnlichst das Ende ver breitspurigen Verhandlungen herbeiwünschten*), welchen man anfänglich einen ungebührlich großen Raum in der Presse ein- geräumt hatte. Eine Freisprechung würde der sozialdemokra- tischen Partei gefährlicher gewesen sein, als diese Verurtheilung. Gewaltsame Unlerbrückung kann die Partei nur aus der Oeffent- lichkeit in das Dunkel geheimer Verschwörung treiben. Da- durch gewinnt aber die Partei für Manchen an Anziehungs- kraft, während sie zugleich für die öffentliche Kritik schwerer erreichbar wird. Fehlt Bebel im Reichstage, so erspart dies zwar unbequeme(so!) Scenen, erschwert aber andererseits auch dem Reichstage die Beleuchtung(?) der sozial-demokratischen llt opieen".—' Das nationalliberale„Norddeutsche Wochenblatt" schrieb iin Verlauf des Prozesses: „Der ganze Prozeß macht, wie wir konstatiren müssen, bei einem großen Theile des unparteiischen Publikums einen der Anklage ungünstigen Eindruck. Von dem Stand- punkte der Anklage aus kann man schließlich jeden liberalen Schriftsteller wegen Hochverraths be- langen, wenn man die von ihm in einem mehr- jährigen Zeiträume geschriebenen und in verschiede- neu Zeitschriften zerstreuten Artikel sammelt und ge- schickt gruppirt. Und ebenso verhält es sich auch mit den Citatcn aus den Agitationsrcden. Derartige Prozesse nennt man dann Tendenzprozesse. Die Haltung des Präsidenten des Gerichtshofes, des Bezirksdirektors Mücke, macht auf uns einen sehr ungünstigen Eindruck. Er erscheint uns viel- mehr als Gehilfe der Staatsanwaltschaft, denn als ein über den Parteien stehender Leiter der Verhandlungen, welcher ebenso das für die Angeklagten Günstige, wie Ungünstige ins Licht stellt. Wir geben zu, daß diese strenge Unparteilichkeit auszu- üben sehr schwer ist. Aber die englischen Richter verstehen die Kunst. Bei ihnen ist der Angeklagte deshalb, weil er auf der Anklagebank sitzt, noch kein Schuldiger, sondern eben nur ein unter einer bestimmten Anklage Stehender. Wir haben in Deutschland auch solche Richter gehabt. Der alte Taddel, der Vorsitzende des Gerichtshofes in dem berüchtigten Denuncia- tionsprozeß gegen Waldeck, war ein solcher Richter. Herr von Mücke, der Leipziger Schwurgerichtspräsident, disputirt viel zu viel mit den Angeklagten. Er spricht z. B. Urtheile, Meinungen aus über die Haltung des Bauernstandes gegen- über der focialistischen Agitation, über den gesunden Sinn des Volkes, die vielleicht am Platze sind im Plaidoyer des Staats- anwaltes, aber nicht in den die Verhanolungcn leitenden Aeußerungen des Präsidenten. Wir sind gegen alle Tendenz- Prozesse, mögen sie gegen irgend welche Partei gerichtet sein. Und wir hielten uns um so mehr zu diesen Aeußerungen ver- pflichtet, als wir Gegner der sozialistischen Theorien und dcr intcr. nationalen Richtung sind und diese Richtung zu einer Zeit bekämpft haben, da eine gewisse Partei in Sachsen mit ihnen kokettirte, eine Partei, die in den Kreisen der höchsten Aristokratie und Büreau- kratie viele Anhänger hatte. Schließlich müssen wir es cnt- chiedcn mißbilligen, wenn in den von Dr. Blum redigirten (Forts, auf Seite 4.) *) Das glauben wir gern. Die Bertheidigungsrede Freytags(Plaue«) nebst dem Schlüsse der Perhandlungen. Vierzehnte Sitzung. Dienstag 0cn ZK. März. Eröffnung der Sitzung 9 Uhr. Der Präsident ertheilt das Wort dem Advokat Frey tag(Plauen): Meine Herren Geschwornen! Ich habe mir, nachdem mein Bruder gestern sich mehr nut Meinungen und Ansichten beschästigt, sür meine R de ein näheres Eingehen aui die vorgeführten Thatsachen vorgenommen. Erlauben Sie, das ich zu diesem Zwecke einen kurzen Ueberblick der den Angeklagten schuld- gegebenen Thaten gebe und an der Hand derselben untersuche, ob sir unter die rechtlichen Voraussetzungen des Slrafgosech.s fallen oder uichr Vorausschicken will ich dabei, daß ich ein Feind der Gcichworen n- gerkhte bin, weil sich gar zu ost tbarsächliche Memenle und rechtliche Beziehungen mit einander vermischen und dann äußersi schtv r, manchmal selbst von dem Juristen, auseinander zuhalten sind, liebet Diebstahl und Motd zu entscheiden, das mag auch dem Laien ohne besondere Schwierigkeit möglich sein; nicht so bei einem Prozeß wie der voi liegende. Wäre derselbe Juristen zur Entscheidung über- geben, mir würde um das Urtheil nicht bange sein— sie müßlen frei- sprechend urtheilen. Es haben dies auch— in Braunschweig— bereits Juristen gethan. Aber gegenüber der Geschworeuettbank, ich gestehe es, ist mir bange geworden— noch mehr, als ich sah, in welcher Weis« das Material zum Vortrag gelangte. Mir bab tt die Verhand- iitngen nicht den Eindruck gemachts als habe sich die ftohe Hoff utno des Herrn Staatsanwalts, Sie in das„Treiben der Partei" ntöglichst einzuweihen, erfüllt; mir haben sie den Eindruck gemacht, als hä:t>tt sie die möglichste Verwirrung in die Sache gebracht. Es ist nicht möglich, 14 Tage lang immer lesen und lesen zu hören und damt doch itoch sich eitt klares Bild zu machen. Es liegt hierin keitteswegs ein Angriff auf die Intelligenz der Herren Eeschworcnen— ich würde dasselbe sagen, auch wenn Appellationsgerichtsräthe aus der Geschworenen- batik säßen. Aber ich setze meine frohe Zuveisicht auf etwas Anderes. nämlich darauf, daß da, wo ein klarer, freier Einblick von Ihnen nicht gewonnen werden konnte, der ehrliche Sinn ein„Nichtschuldig!" auszusprechen gebteleu wird. Ich habe ferner die srohe Zuversicht in den inättnlichen Sinn der Geschtvorenen, welcher es unmöglich macht daß dieselben ein anderes Unheil als das von ihrer eigenen U her- teugung diktirke aussprechen. Ein englischer Staatsmann sprach das Wort aus:„Es ist besser, hundert Schuldige straflos zu lassen, als einen llnschuldtgen zu verurtheilcu." Hier ist dies Wort am Platze, hier, wo cS gilt, über ehrcnhasie Männer zu richten, lind ein Audens noch ntöchie ich anführen. Nach dem alten deutschen Rechte war es Brauch, einen Angeklagten nur von Seinesgleichen richten zu lasten. In gewissem Sinn« stimme ich diesem Grundsätze bei, und ich bemerke dazu, daß wohl schwetlich auf der Geschwoteiteitdank Jemand sitzt, welcher in politischer Beziehung auf dem Stautpunkte der Ättgellaglett stände. Ein politischer Prozeß ist ja aber der gegenwärtige. Doch, dies wird Sie nicht berühren, Sie werden es verilehen, die Person von dct Meinung zu ttenrnn. Mit der geschichtlichen Entwickelung der Arbeiterbewegung werde ich Sie nicht so lange aufhalten, wie der Herr Staatsanwalt, besser Aussührungen von Anfang bis zu Ende auf Unrichtigkeiten betuhett, uud denen ich wünscht, daß ihnen der Geschichislchteiber einst„mit- dernde Umstände" angedeihen lassen möge. Vom siommutiistenbuiide will ich die heultge Bewegung nicht datiren — die organische Verkttüpfuitg überlaste ich den Geschichtschrcibern. Auch habe ich nicht so lauge Zeit gehabt, über dieses Thema zu sttt- diren, wie der Herr Staateanwalt, der seit länger als seit Jahr und Tag mit dieser Materie sich beschäftigen mußte. Für mich ist die Frage nur die:„WaS fällt ten Angekiagien zur Last?" und ick meine nuti, matt dürfe sonst nichts gegen sie sprechen lasten, als was sie selbst zugestanden haben. Und wahrlich, die Angeklagten haben Jhttet, sicherlich den Einbrnck gemacht, t aß sie nichts verheimlichen, nichts verhehlen. Wütden sonst die Aussagen derselben in der Voruntersuchuitg, ihre Aussagen während der Verhandlungeii uud die Aussagen der zuleyt vorgeführten Zeugen so eminent unter cinattber übeieintiimmeu? Uub was ergiebt sich aus diesen dreifachen Aussagen? Es ergiebt sich nichts Anderes als Ties: Das Bestreben der Angeklagten hatte zum Ziele die Förderung des Arbeiterstandes— die Angeklagten wollten der Arbeiterklasse behilflich sein zur Erlangung einer maßgeb enden Stellung im Staate, tie wollten dieselbe durch Äilduitg zur dermaleinstigen Behauptung einer solchen Stellung befähigen. Das ist es, was die Angeklagten wollten, das ist es, was sie er- strebten. Der Wege aber zur Erreichung dieses Zieles hatten sie zwei: den Weg der Organisation und den Weg der Aufklärung. Ter erste der beiden titege ist nicht neu; er wurde zu allen Zeiten und von allen Parteien eingeschlagen, weil vereinte Kraft stark inacht. Ter andere Weg ist bezeichnet durch die Verbreitung der Flugschriften, deS„Demokratischen Wochenblatts", des„Voiksstaat", durch Reden ic. Hierin liegen die eigentlichen konkreten Handlungen der Angeklaqien, und wenn dieselben wirklich etwas Strafbares, Gemeingefährliches, aar Hochverrätherisches enthalten, so möchte ich tnir doch an den Herrn Staatsanwalt die Frage erlauben, wie er es hat über sich gewinnen können, diesem„gemeingefährlichen" Treiben so lange nnthätig zuzusehen— weshalb er nicht schon früher seine Stimme erhoben, nicht schon zum Mindesten nach einigen wenigen dieser Artikel, Reden Zc. den Staat vor dem ihm dadurch drohenden Verderben zu retten versucht hat? Er that es nicht— er war also nicht derAn- ficht, daß in den heut als Beweismaterial vorgeführt n Artikeln k. die Vorbereitung zum Hochverrath liege. Man sagt wohl, es sei erst Material zu sammeln gewesen, um auf Gtund desselben zu entscheiden, ob ein Hochoerrath-ptozeß einzw leiten sei. Ich denke, es ist diesmal umgekehrt gewesen. Erst war die Ordre Vorhände«, einen Prozeff eiuzulcitc»— und als man dezselben nachzukommen sich eiitschlOH da stug nian erst an, das denn doch nötbig erscheiwndt Material zusammenzusuchen. Die einzelnen Handlungen nun: Das Begründen von Zeitschristen, das Ver- breiten von solchen und von Flugschritten:c. sind als Beweismittel au'gesübrt. Aber diese Handlungen an sich sind nickt straffällig— es gehört dazu die strafbare Absicht von Seiten der Angeklagten,' es ge- hört dazu, juristisch ausgedrückt, der dolus. Gerade dieser dolu-z aber, das wesentliche Erforderiiiß sür die Begründung eines Bestrafungs- antrages, gerade er fehlt gänzlich und ist in keiner Weise nachzuwesten. Freilich hat man es an der Mühe nicht schien lassen, nnd int Vorbringen von tausend Tingen, welche nicht zur Sache gehörten, hat man das Möglichste geleistet. Man hat Ihnen, meine Herren Geschwor- neu, Vorlesungen gehalten aus Stiebers schwarzem Buche. Es sind Briese verlesen worden von Oestcrreichern an Schweizer und nngekehrt, — Freiligrath'sche Gedichte,(vermuthlich weit man von Schillers Gedichten in der Wohiiuttg der Angetlagte» lein Exemplar b.schlaguahmt hatte)— Soidatettliedcr sc., welche den Angeklagten eist bei Ge- legen heit des Prozesses zu Gesicht gekommen sind. Und warum dies AlleS? Die Porbereitung zum Hochverrath konnte und kann dadurch doch nicht nachgewiesen werden Es t.elchab dies Alles nur, damit Sie, meiue Herrn Geschwornen, sich doch nur ja von der„Gefähr- lichkeit" der Gesinnung dieser Leute überzeugen möchtenl Aber folgen aus der Gesinnung auch sofort strafbare Hand l ungen? Will man serner Jeden üt Uuttrtuchung itehmen, der seine Unzutriedeuheit mit den beiiehenden Verbs ltitijscn äußert? Das ist nirgends, nicht einmal in Zwickau möglich! Ein Anderes wäre es, wtiur sich die Handlungen der Angeklagte» als untniilelbar auf An- Wendling der Gewalt zugespitzt charakteiisirten. Man ruft Ihnen in dieser Beziehung wiederholt das Wort„Republik!" zu. Ja, Republik, daS ist es, was die Augeklagten erstreben— und der Herr Staats- anwalt müht sich mit dem Beweise ab, daß dieses Ziel ohne Anwendung der Gewalt nicht zu erreichen sei. Aber selbst dieses vom Herrn Staats- anwalt als unumgänglich geschilderte Anwenden der Gewalt bei den Angellagten vorausgesetzt— selbst dann wäre eine Bmmheilurg aus Vorbereitung zum Hochoerrath eine llninöglichkeit— es würde selbst dann d e vom Gesetz, behufs der Anklage, für notbweudig er- achtete„konkrete Gestalt" des hochverrälhirischen Unternehmens jehlen. Läge die letzlere vor, wäre z. B. erwiesen, daß die Angeklagten eine Maschinerie zum Verderben des Staats zu konstruireii beabsichtigten, daß sie nut ihren Parteigenosjeu Wasjenübungcn anstellten zum Zwecke »ei gewaltsamen Aiigriijes aus die Hauptstadt, dann— aber auch nur dann hätten Anklage und Berurtheitung ihre Berechtigung. E« ist vom den Aiegetlagten zugestanden, daß sie eine bestimmte Absicht hatten, nämlich die, dem Arbeiter eine bessere Stellung im Staate zu verschaffen und ihn für diesen Zweck zu bilden. Mit diese? zugeslandenen Absicht vertraaen sich auch recht gut alle Handlungen der Angellagten, während sich mit der Absicht eines gewaltsamen Um- sturzes des Bestehenden nicht alle Handlungen vereinigen lassen. Für die Erreichung dieser Absicht, dem Arbeiter eine bessere Stellung im Staate zu verschaffen und ihn dafür zu bilden, für dte Etretchung dieser Absicht waren die Angellagten auch direkt thätig, ja sie hatten sogar in dieser Beziehmtg bestimmte praktische Ziele aufgestellt die zehn Punkte des Eiseuacher Ptogramms. Für die unter Punkt II dcs Eisenacher Programms als Grn u dsätze aufgefäbrten, fernliegen- den Ziele der Partei, und also auch der Aiictellaglett, für dietc kann s, da es eben Ideen, Ideale sind, eine strafrechtliche Versolgung ucht geben. Das praktische Ziel der Angeklagten war erreicht, so- bald die Arbeiter zum Selbstbewußsein gelangt waren, sobald sie bei der Gesetzgebung selbst mitreden durften. Nach Erreichung dieses Zieles kotinten alletdiugs wesentlich veränderte Zustände eintreten, es tonnte noch eine weitere Bewegung entstehen, nnd das spätere Ende mag gegenwärtig nicht zu b stimmen sein. Aber soll denn für die Möglichkeit einer späteren gewaltsamen Eutwickclung eine Strafe erkannt werden? Und nur diese Möglichkeit könnte bestraft werden; denn wie ans der Hauptvei Handlung ittid aus der Bebet'schen Streit- schrist„Unsere Ziele" klar hervorgeht, lagen sür die Angeklagten thatsächüch keine anderen praktischen Ziele vor, als jeuc ze'v. Punkte des Eisrvacher Programms. In der soeben angezogenen wissenschaftlichen Arbeit Bebels ist am Schluß gesagt, es gebe zur Erreichung des Zieles der Angeklagten nur zwei Wege, einen inrzeren, den der Gewalt— und einen längeren, den der friedlichen Entwickelung. Daraus soll nun gefolgert werden, daß der kürzere den Angeklagten der angenehmere sein müsse und daß sie also denselben emzuschlagen entschlösse-', seiet:. Aber spricht sich Bebel dahin aus? Sagt er:„Es gibt nur einen Weg. nämlich den der Gewalt,"— oder sagt er:„Es gibt zwar zwei Wege, aber nur den einen, den der Gewalt, wollen wir beachten"? Er sagt weder das Eine, noch das Andere— er spricht nur von der Möglichkeit des Eintretens dieser oder jener Eventualität— und darin soll eine Vorbereitunzshandlung zu Hochverrath liegen?! Um die Reden Bebels in Plauen sür seine Zwecke gebrauchen zu können, hat es sich der Herr Staatsanwalt sehr bequem gemacht. Er stützt sich aus die Aussage des Obergensdarmen Tröger, nach welcher V bel gesagt hat:„Nur mit Gewalt sind unsere Ziele zu verwirklichen." Der Obergensdarm Tröger war nach der Versamm- lung entsendet worden, nicht in Uniform, nicht um dieselbe amtlich zu überwachen, sondern in Civil und in der Absicht, dort etwas zu er- schnappen! Und allein auf die Aussage dieses Zeugen geht der Herr Staatsanwalt ein. Möge er mir gestatten, daß ich seinem Ge- dächtniß etwas zu Hilfe komme: Der Zeuge Professor Gessing erklärt, Bebel habe nicht zur Gewalt aufgefordert, nur habe seine Rede einen indirekt aufreizenden Charakter gehabt. Das ist von dem Angeklagten nicht bestritten; er muß„ausreizen", weil er aufklärt. Die Änfklärung ist eine Aufreizung. Der Zeuge Oberlehrer Dr. Hoffmann erklärt, es sei nicht wahr, daß Angeklagter zu gewaltsamem Handeln aufgefordert habe. Der Vorsitzende der Planen'schen Versammlung, Zeuge Höhra, erklärt dassebe. Der Zeuge Advokat Kirbach erklärt dasselbe. Der Herr Staatsanwalt hak dies Alles vergessen— ihm blieb nur das Zcugniß des Obergensdarmen übrig. So ergibt sich denn etwas Ungünstiges für den Angeklagken aus der Planen'schen Rede nicht und ich muß auch gestehen, daß ich aus jene Verhandlungen überhaupt kein besonderes Gewicht gelegt habe. Einmal ist es schon lange her, zum Zwe'len wurde von der Staats- anwaltschaft in Plauen in den bezüglichen Reden Bebels nicht mehr entdeckt, als die„Verbreitung staatsgesährlcher Lehren." Der Unter- snchnngsrichter selbst hat zu den hierhergehörigen Akten die Notiz gemacht:„Ich halte dafür, daß diese Akten zu schließen sind." Jetzt auf einmal bringt man jene Reden wieder vor— offenbar doch nur der besseren Jnscenirung tvegen. Nach dem Gesetz erfordert die Borbereitung zum Hochverrath l. Den bestimmten Entschluß, zur Anwendung von Gewalt. 2. Concrete Gestalt nnd bestimmte Umrisse des gewaltsamen Unternehmens. Es ist das die Ansicht aller Juristen, und Bahn gebrochen hat in dieser Beziehung der Oberstaatsanwalt in Wolfenbüttel. Tort lag ja genau derselbe Prozeß vor— das Aklcnmatcrial, welches hier auf dem Tische liegt, war auch dort vorhanden, ja das Hauptinate-( rial gegenwärtigen Prozesses stammt aus Braunschwcig. Der erste Senat des herzoglichen Odergerichts zu Braunschwcig aber erklärte, nachdem die Einstellung des Prozesses wegen Hoch- und Landesver- rathS von der Lberstaatsanwaltschaft in Wolfcnbüttcl beschlossen worden war, Folgendes: „Die Manifestationen der Angeklagten hatten unverkennbar den Zweck, in ihren Parteigenossen die revolutionäre Gesinnung, welche sie selbst offen bekennen, hervorzurufen und zu kräftigen, damit die Zahl der Personen, welche sich kein Gewissen daraus machen, früher oder später bei sich darbietender Gelegenheit, in Gemäßheit der als- dann ergehenden Aufforderung, zum Handeln zu schreiten, und an der gewaltsamen Umstürzung des Bestehenden Theil zu nehmen, fort- während größer werde. Ob ein solches Treiben, von dem später zu erörternden Bereinswesen noch ganz abgesehen, dauernd geduldet und ungeahndet bleiben darf, hat der Gcsrtzgcbcr zu erwägen. Der Richter ist nicht licfugt, de» wesentliche» Unterschied zwischen illolinler Gesinnung und gesetzwidriger Hnndlnug zu über- seliett. Die Aufforderungen, weiche sich darauf beschränken, auf die Gesinnung einzuwirken und diese zu einer Handlungsweise für die Zukunft geneigt zu machen, ohne daß jedoch für jetzt' bestimmte oder bestimmbare Handlungen in Frage kommen, dürfen nicht verwechselt werden mit Aufforderungen zu wirkt chen Handlungen, d. h. zu aktu- ellem Ungehorsam gegen einzelne bestehende Gesetze; während die letzteren Äufforderuugen unter die Bestimmungen des Reichs-Stras- Gesetz-Buchcs fallen, werden die erstercn von diesem Gesetzbnche mit keiner Strafe bedroht." So hat sich in diesem Falle der Satz bewahrheilet:„Es gibt noch Richter in Berlin", wenn auch diese Richter in Braun schweig, resp. Wolsenbütlel waren. Tie'Auffassung aller Rechtslehrer stimmt mit derjenigen der Braunschwetger Richter iiberein— ihnen genügt nicht die Verbreitung revolutionärer Grundsätze, sondern: um eine Anklage auf Vorbereitung zum Hochverrath rechtfertigen zu können, fordern sie die bestimmte, in ihrer konkreten Gestalt erkennbare Hand- jung. Liegt diese hier vor? Es sagt freilich der Braunschwetger Staatsanwalt Koch, in Sachsen würde man eine andere Auffassu:; haben. Aber unsere sächsischen Behörden haben sich in ganz demselben Sinne ausgesprochen, wie die Bräunschweiger, tvie aus dem Beschluß der Anklagekammer hervorgeht. Als über die Anklage in der Anklagekammer des hiesigen Bezirksgerichts berathcn wurde, da waren wir, die Veriheidiger, gegenwärtig. Die Majorität war der'Ansicht, es sei nicht nöthig, daß'be- stimmte und bestimmbare Handlungen vorlägen— und der Staatsanwalt war mit dieser Ansicht zufrieden. Wir, die Bertheidiger, waren's nicht zufrieden, wir bewiesen aus dem Wortlaut der bezüg- lichen Gesetzesparagraphen und aus den berühmtesten Rechtslehrern. daß zur Vorbereitung auf Hochverrath nöthig sei das Vorhandensein eines Zweckes, welcher in dent Bewußt- sein des Anzuklagenden bereis eine konkrete Gestalt und bestimmte Umnffc angenommen habe. Man widersprach uns trotzdem. Um so mehr erstaunten wir, in dem Beschluß der An- klagekammer schließlich doch jenen Passus von der„konkreten Gestalt" und den„besti-timteu Umrissen" zu finden. Man hatte erkannt, daß ohne denselben der Beschluß der Zlnklagekammcr durch das Ober- 'AppeUations-Gericht vernichtet werden inußte. Wir haben die An- klagekammer auf jenen Mangel aufmerksam gemacht, uud in dem „Ansmerksatitmachen" unsererse.ts liegt vielleicht der einzige Fehler, welchen wir uns bei Gelegenheit diejes Prozesses haben zu Schulden kommen lassen. Wäre'» wir gar nicht hiitgegaitgett, so wäre sicherlich der Zlnklagcbeschluß kassirt, das Verfahren wegen Vorbereitung zum Hochverrath eingestellt worden. Das Ober-Äppcllationsgericht stützte sich selbstverständlich darauf, daß in dem ihm lediglich zur Beurthci- lung vorliegenden Beschluß der Anklagekammer aus das gesetzliche Erforderniß„konkreter Gestalt" nnd„bestimmter Umrisse" ausdrück- lich Bezug genommen war, nnd verwies in Folge hiervon die Sache! vor das Schwurgericht. Nun war es aber doch fatal, diese Worte auch in die den Ge- I schworenen vorzulegende Frage zu bringen. Man setzte dafür:„zum] Zwecke des Vorbabens"— anfangs gar blos:„mit dem Vorhaben." I Es mag viel-Kopszerbrechen verursachen, einzusehen, daß in dem I Worte„Vorhaben" schon die Worte„bestimmte Umrisse" und( „konkrete Gestalt" enthalten seien. Der Herr Präsident will Ihnen den Beweis dafür führen, indem er sagt:„zum Zwecke des Vorhabens l müssen doch die Angeklagten einen Beschluß, etwas zu begehen, ge-! faßt haben, es müssen also auch die bestimmten Umrisse sc. im Be- wußtsein der Angeklagten vorhanden gewesen sein." Man gibt also doch zu, daß die bestimmten Umrisse sc. zur Bezeichnung der An-' klage nöthig sind. Freilich darf das nicht zu iveit ausgedehnt werden,- z. B. etwa zu der Forderung, eS müsse von den Angeklagten schon der Beschluß gefaßt gewesen sein etwa derart, am 1. Mai 1874 in Dresden oder Berlin einen Angriff auf die bestehenden Regierungen zu unternehmen. Aber es muß dock ivenigstens in großen Umrissen bei den Angeklagten der Entschluß vorhanden gewesen sein:„Wir machen einen'Angriff!" Meine Herren Geschworenen! In den Worten„konkrete Gestalt und bestimmte Umrisse" liegt der Schlüssel der Ihnen vorgelegten Fragen. Halten Sie'.'au und versetzen Sie sich einmal aus auf einen Augenblick in die Seele der Angeklagten. Mögen Sie die Angeklagten für Phaniasten halten, mag sein— ich selbst stehe ihren 'Anschauungen nicht nahe— aber ich kann mich in ihre.: Zdcengang hineindenken und ich limn mir ein Bild davon machen, wie sie ihren neuen Staat aufbauen wollen. Sie sagten sich: die überwiegende Majorität des Volkes hat kemen Begriff von Staat, und folglich vc- mühten sie sich, das Voll über den Begriff des Staates aufzuklären. Gelingt es, so' schloffen sie, die Majorität zn diesem bestimmten Ziele zu führen, so kann lich nichts widersetzen. Ein friedliches Voium im Parlament erledigt dann Alles, und wenn die Minorität sich alsdann nicht sägt, so wird ihr Widerstand doch nur ein äußerst kläglicher sein. Die Majorität im Volke gibt auch die Majorität im Parlament das Militär, bestehend aus Kindern und Söhnen des Volks, gehört auch zur Majorität— die Minister, die Beamten stehen dann auch aus Seiten der Sozialdemokratie— eine Revolution ohne Blutver gießen ist vollendet. Mögen Sie alle nicht an die Durchführbarkeit dieser Ideen glauben: die Au.tietlagtc» glauben meiner Ansicht nach daran, und wenn sie nicht daran glauben, so ist das kein Grund, sie zu verurtheilcn. In Betreff des Versuchs, das Wort Revolution nur in dem be- kannten engeren Sinne aufzufassen, weise ich darauf hin, daß die Angeklagten selbst eine Definition ihrer Auffassung gegeben haben — und sie selbst sind doch die allem berechtigten Interpreten. Es kann nicht darauf ankommen, was Andere sich darunter denken; es ist unzulässig, den Angeklagten für ihre eigenen Handlungen, welche sie selbst zu vertreten'haben, einen fremden Sinn zu imputiren. Als der eingestandene Zweck bleibt festzuhalten:„Dte Angeklagten wollten sür ihre Ideen die Majorität gewinnen." Hatten sie dieselbe, dann kam die Frage:„Was nun?" Erlangten sie die 'Majorität nicht, dann mußten sie sich als Demokraten selbst in's Gesicht schlagen, wenn sie dennoch ihre Ideen durchsetzen wollten. Der rothe Faden, welcher sich durch alles Thun der Angeklagten hindurch- zieht, ist ja der:„die Majorität soll bestimmend fem." Hieraus alletn ;chon sehen Sie, wie inhaltlos die Anklage in sich s.lbst zujammen- fällt. Der Herr Staatsanwalt geht von der Ansicht aus, daß die 'Angeklagten unter allen Umständen die Absicht geheckt hätten, den Staat, die Verfassungen gewaltsam zu stürzen. Ader in den ver- lesetten Artikeln sc. kommen S cllen vor, worin es heißt:„Keine Ueberstürznng, die Bourgeoisie hat 500 Jahre gebraucht zur Erlangung der Macht im Staate"—„Wohl Generationen können hingehen, ehe ic." Die Angeklagten selbst haben erklärt, daß sie, als Minorität, durch einen Putsch nichts erreichen zn können meinen — sie erllären, daß mindestens noch Jahrzehnte vergehen müßten. Da koinme ich nun ans die inkriniinirte Verbreitung von Flugschriften und Zeitschriften, aus die Reden sc., welche Borbereituiigs Handlungen Darstellen sollen. Die Angeklagten haben sich ein Ziel aus ferne Jahrzehnte gesetzt. Nun kmnnti es bei der Vorbereitung zum Hochverrath nach ausdrücklicher Bestimmung des Aczetzes aller- Vings nicht auf die Entfernung des in Frage stehenden Zeitpunktes an. Wenn nur.die Angeklagten die Absicht hätten, in etwa zehn Jahren, sagen wir einmal am 1. Januar 188ü, loszuschlagen, dann wären ihre Handlungen schon jetzt Vorbcreitungshandlungen und eine �Verurtheilung wäre zn cm'psehlen. Aber die Angeklagten wissen selbst keinen Zeitpunkt anzugeben. Ter Staat ändert sich jeden Tag und schreitet stetig fort— die Verhältnisse, welche später einmal vorhan- den sein werden, kennen die Angeklagten nicht— wie sollen sie im Voraus einen Beschluß zur Umänderung dieser Verhältnisse, dieses Staates fassen? Also ein bestimmter Eni;chluß fehlt ganz entschieden, und ohne diesen Entschluß kann keine Handlung eine Vorbere.tungs- Handlung sein. Es kam somit den Angeklagken, um mich dieses Wortes zu be- dienen, nur darauf an, die Kugel ins Rollen zu bringen. Was daraus später werden mochte, wußten die Angeklagten selbst nicht, sie konnten also wiederum nichts„vorbereiten." Erwies sich die Anwendung der Gewalt spätes als nnnöthiz, so war ja die Vorbercitung zur«Gewalt unmöglich. Sollte einst der vorläufige praktische Zweck erreicht sein, sollte die Masse des Volks durchdrungen sein von den Ideen der So- zialdemokratie— dann wäre der Zeitpunkt gekommen, wo über die Anwendung von Gewalt nachgedacht iverden konnte. Greift dann die Ueberzeugung Platz:„Wir versuchens'S mit Gewalt," dann ist ein Entschluß vorhanden und durch diesen erst wird dann jede Handlung eine Vorbereitungshandlung. Der Herr Slaalsanwalt brachte gestern ein Beispiel von einem Garten, dessen Zugang durch ein Haus verschlossen wird. Nun, das Beispie! ist sehr gut gegen den Herrn Staatsanwalt anzuwenden. Es handelt sich für die Angeklagten' nicht darum, das fragliche Haus zu deinoliren, sondern nur darum, den Weg bis zu jenem Hauie zu bahnen, und es kann also, wie mein Bruder ganz richtig bemerkte, nur von einer Vorbereitung zur Vorbereitung die Rede sein, von einem juristischen Unding, vor welchem ich zurückschaudere. Ich war ge- spannt, den Kern der'Anklage zu sehen— sie hatte so lange nur aus Nebel bestanden— sie ist jetzt noch ein Gespenst ohne Leib und wenn Sic hinstechen, so stechen Sie in die Luft. Das Gesetz verlangt die Vorbereitung eines hochverrät herischen Unternehmens— im vorliegenden Falle fehlt uns nur eine Kleinigkeit, nämlich das vorzn- bereitende hochverrätherischc Unternehmen. Zur Vorbereitung gehört ein Inbegriff objektiver Handlungen, zunächst der Entschluß, alsdann das Schaffen der Mittel zur Aussüh- rung. Alles Uebrige ist nicht zu berücksichtigen. In der Seele der Angeklagten muß das Borhaben beschlossen sein, wenn es soll heißen dürfen:„zum Zwecke des Vorhabens."- Wenn ein Dieb in einem Hause zwei Treppen hoch stehlen will und sich dazu eine Leiter kauft, so ist dieser Kauf, eben durch den Entschluß, eine Vorbereitung zum Diebstahl. Ob das Einsteigen durch ein eckiges oder rundes Fenster, aus der Nordseile oder Südseile vor sich geht, das kommt nicht in Betracht— nur der strafbare Entschluß, überhaupt einzil- steigen, ist von Bedeutung, der strafbare Entschluß, welcher bei den Handlungen der angeklagten fehlt. Nehmen wir einen Augenblick die Absicht eines gewalisainen An- griffs auf Verfassung sc. bei den'Angeklagten an. Nun, die Verfassung kann man aus verschiedene Weise gewaltsam ändern: durch Straßen- kämpf— durch Gefangennahme der Minister— durch Erzwingung eines gewünschten Beschlusses, indem man eine drohende Menge in das Parlament schickt. Ten Angeklagten mußte doch zum Mindesten klar sein, auf welche der vielen möglichen Arten der gcwalt- samc Umsturz des Bestehenden stattfinden sollte, und der Herr Staats- anwalt würde mich sehr verbinden, wenn er mir die Frage, welche .'tri des Angriffs von den Angeklagten beschlossen war, beantworten wollte. So lange wir das nicht wissen, kann von einer Borbereitnngs- Handlung nicht die Rede sein. Dieielbc ist für die verschiedenen Fälle verschieden— sollen wir klar sehen, so muß der Herr Slaatsan- walt die bestimmte Gestalt des in Aussicht genosnmenen Angriffs nennen. Mit seinen Beispielen hat der Herr Staatsanwalt kein Glück. Er sprach von ArchimedeS. Es ist zwar schon ein schönes Paar hun- den Jahre her, daß Archimedes lebte— aber setzen wir den Fall, in Syrakus hätte ein Gesetz bestanden des Inhalts:„Wer das Unter- ternehmcn, die Welt aus den Angeln zu heben, vorbereitet, der wird mit deni Tode bestraft." Trotz dieses Gesetzes und trotz seines Aus- spruchs:„Gebt mir einen Stützpunkt für ineineu Hebel, und ich hebe die Welt aus den Angeln", trotz alledem würde Archimedes straflos geblieben sein, weil der Entschluß, die Welt wirklich aus den Angeln zu heben, ihm fehlte. Die Herren Geschworenen sollen einen Wahrjpruch darüber abgeben, ob die den Angeklagten jchuldgegebenen Handlungen von denselben ge- than worden sind„zum Zwecke des Borhabeno" eines gewaltsamen Angriffs K. Man glaubte eben selbst nicht an diesen Zweck. Um aber klar urtheilen zu können, müssen Sie meine öerren Ge chworenen, selbst die Frage sich so stellen:„haben die Angeklagten die ozialdemo- kralische Arbeiterpartei begründet, um damit einen gewaltsamen An- griff vorzubereiten? Haben sie den„Volksstaat" redigirt und diesen wie andere Schriften verbreitet, um damit einen gewaltsamen An- griff vorzubereiten. Hab. n sic mit dem Parleiausschuß, den Vertrauens- Männern, der Internationalen- dieser modernen Seejchlanae— in Verbindung gestanden, um damit einen gewaltsamen Angriff vorzu- bereiten?" Der Herr Staatsanwalt meinte, die Angeklagten seien einsichtige Männer. Er meinte ferner, es sei ein Unding, zu glauben, Generäle, Beamte re. wurden mit den Sozialdemokraleu gemeinsame Sache machen, und schloß sein recht lebendig gemaltes Bild mir den Worten:„Das glauben die Angek.agien selber nicht!' Ich bin der Ansicht, sie glau- den's doch. Aber— dies vorläufig bei Seile gelassen— gehen wir iu dem staatsanwältlicheu Bilde einen Schritt weiter und sehen wir uns die jionseqaenzcn desselben an. Der Herr Staatsanwalt male sich recht lebyast eure Siraßenichlacht, die Angeklagten als Generäle der Aufständischen, am Schimmeln reitend, ferner Mitraillcuscn, Kanonen, Bajonette... und da rufe ich:„Herr Staatsanwalt, das glauben Sie selber nicht!" Es wird Ihnen, meine Herren Geschworenen, aufgesallen sein, daß alle Handlungen und Aeußerungen der Angeklagten sich als solche charukt risiren, welche den heutigen Verhältnissen nicht hold sind— und es kann demzufolge die Frage auitauchen, ob solchen Beurebungen nicht fernerhin ein Damm eulgegenzusetzen sei. Früher hatten wir in Sachsen einen solchen Damm durch das Gesetz üver die„Verbreitung siaaiSgesährlicher Nehren." Auf dieses hin wurde seiner Zeit gegen Bebel die Untersuchung wegen seiner Plauen'schen Rede kingeleitet. Dicses Gesetz erisiirt nicht mehr— und nun soll der Hochverraths- Paiagraph aus denselben Gegenstand angewendet werden. Das ist keine Zuicrpretailvn mehr, das ist Korruption. Ich glaube überhaupt, baß in einem fr.ien Staat solche Gesetze umülh'g sind. Gutes und Schlechte« geht seinen Weg. Siud die Gedailtcu der Angeliagten leere Phantasiueil, dann haben Sie auf keinen Fall Ursache, vor der Zukunft zu zittern; sind sie aber gut, so werden sie sich trotz aller Verfolgungen Bahn breche». Sie haben so viel geleien, gehört, wie stolz jeoer Deutsche aus den festgefugten Bau seines heiiillscheu Siaaisgebänoes sein könne— und nun kommt mau Ihnen mir einem so jämmerlichen Prozeß, in weichen man plötzlich unter„Hochverralh" subsumiren will, was früher nur als„Verbreitung staatsgeiähilichec Lehren" galt. Es wäre dann sehr leicht, des Hochoer- rachs aligeklagt zu werden: Mau ist mit der Regierung nicht zufrieden uuo äußert dies irgendwo. Die R-gieruug nimmt eine Haussuchulig vor, enideckl Freiligrath'schc Gedichte und— der Hochverrathsplozeß wird eingeleitet. Ich wünsche, meine Herreu Geschworeneu, daß Sie die Entscheidung im Rainen des Rechts treffen, daß nicht die herrschenden politischen und sozialen Meinungen mit ei.tscheiden, daß nicht— das Material möge beschasfen sein, wie es wolle— die Angetlaglen verurihcill werden, well sie Liebknecht unb Bebel sind.— Lord Russell rief Ül eiilem solchen Falle aus:„Ich beklage mein arme« Vaterlaiid!" und er hatte Recht. Ueden s,e llolerauz,— mir liegen die Ziele der Angeklagten nicht nahe und ich spreche nicht im Namen und im In- teieise der Angrtlagte»— ich spreche im Namen und im Interesse der Gcrechligleit, der Wahrheit, ganz besonders aber im Interesse unseres engeren Vaierlandes. Lasse» Sie keinen Flecken auf den blanken Schild seiner kultlirgeichichlticheu Eittwickelung kommen! Ich habe Gelegenheit gehabt, in Re ilinersten Falte» öer Herzen der Angeklagten zu schauen uiid lch versichere Sle: es yaliyn eu nicht im Sinn gctege n, einen gewaltsamen Angriff zu un ler ilehmeu, ü»V wen» Sie selbst mit einem Wahrspruch es bejahtcu, so wäre es Sciinoch Nicht Wahr! Ich warne, warne Sie— au nur soll es nicht gefehlt haben. Der Herr Staatsanwalt hat am Sckluß seines Plaidoyers eines Schlagworts sich bedient— aus soziaiistischen Flugblättern mag er es geter.il haben— er jagte:„Sprechen Sie das„Schuldigl" aus— oder Sie sanltioniren die Revolutioii.' Ich aber rufe Ihnen zu:„Wenn Sie da«„Schuldig!" aussprechen, so werden Sie einen Zustand der Rrchltosigkeil schassen und sankrioniren." Präsident: De» Ausdruck„ein Fleckerl ander sächsischen Ehre" muß ich als unangemessen zurückweiseii. Veriyeidiger: Es ist di g meine subjektive Ucberzeugung, welche ich Mich nicht scheue, aus>uspiechen. Piäsldenl: Ich weis« diesen Ausdruck zurück: es ist eine un- angemessene Redeweise. Vertheid i ger: Dann hätten Sie den gestrigen Ausdruck de« Staatsanwalts auch zurückweisen müssen. Ich protestire gegen Ihr Vorgehen. Präsident: Den Herrn Staatsanwalt habe ich nicht zu korrigireu. Vii l heidiger: Folglich auch uns nicht. Präsident: blcjbt bei seiner Meinung. � Vertheidiger Freytag L: Sie haben wohl das Recht, den Staatsanwalt zu korrigireu. Verlheldiger Freytag II.: Und sogar die Pflicht. ES liiit eine Pause von b Minuten ein. Nach einer kurzen Pause ergreift der Staatsanwalt das Wort und eröffnet unter Bedauern, daß er, nachdem die Vertheidigung juristisch-« Material vorgeführt habe, auch zu einer Tedukfton der einschlagenden Gcsetzes-Paragiaphen genöthiat sei und verliest aus Dppenhoss's, Dr. Schwalze's und Schütze's Cominentarcu die hierher bezüglichen St llen, mit der Aeußerung schließend:„Meine Herren G-° schwornen, ich unterlasse, diese Eommeutare weiter zu commentirc»; wer sehen will, der sieht deutlich genug, um was es sich hier handelt." Er versucht darauf iu längerer Ausführung nachzuweisen, daß die Handlungen der Angdlagien, trotz der seitens der Vertheidigung gemachten Einwände, als Vordereilung zum Hochverralh zu betrachten seien, wobei er namentlich auf die Rede Llebkuechts in Berlin,' die Bebel« iu Plauen und auf des Letzteren Brochüre„Unsere Ziele" Ge- wicht legt. Er meint, das Wirken der Angeklagten müsse in seiner Totalität be.. chtet weiden, wolle man den richtigen Maßstab daran stgen. und fordert die Geschwornen auf, die gestellten Fragen weni zste ns >n Hinsicht der Herren Liebknecht und Bebel zu bejahen. Freytag(Leipzig) tritt den Ansichten de« Staatsanwalls ent- flegen, und beruft sich aus die der seinen gleiche Ansicht einer Anzahl deutscher Juristen und Gerichtshöje. Schließlich verlangt er, die Staats- Miwaltschast solle das'thun, wozu sie bereits gestern auigcsordert worden sei: den Beweis bringen, daß die Angeklagten irgend einen Beschluß Jefaßt hätten, ihr Ziel durch Gewaltanwendung zu meichen. Auffallend erscheine es, daß derselbe Staatsanwall, der früher, als Liebknecht wegen seiner Rede in Bttlin auf Antrag Preußens iu «leipzig habe vei folgt weiden sollen, es abgelehnt babe, einen Straf- amrag zu stellen und die« später auf Beseht der Geueral-Staats-Au- walischast in Dresden doch mußte, damals dieselbe Rede unter die Anklage der Schmähung staatlicher Einrichtung stellte, welche Rute eine Vorbereitung zum Hochverralh involviren soll. Er warnt die Geschwornen davor, sich durch die Enlstellungeu seitens derSlaals- auwatljchafl täuschen zu lassen. Freyiag(Plauens würde dem Staatsanwälte antworten, wenn « es nicht vorzöge, bei der Disziplin, die in d.eseni Gerichtssaate Wische, auf Weiteres zu verzichten. Präsident: Ich glauoe nach meiner Pflicht gehandelt zu haben, uud muß gestehen, daß mir wählend meiner lKstrhrigen Prar s als Piäsideut derartige starke Auslassungen, wie sie der Herr Benheidiger l'ch erlaubie, noch nicht volgetomlnen sind. Fühle sich das Gericht nicht dadurch veleidigt, so halte er dies doch für eine Beschimpsung der Geschilloreuen. Liebknecht verzichtet im Hinblick darzus, daß nicht einmal ihre Vertheidiger Redefrfty.ft genössen, auf jede persönliche Vertheidigung, meinend, die Anklage richie iub selbst. Bebel und Hepner schließen sich dem an. Nachdem noch aift Antrag des Adv. Freytag(Plauen) die gestrige Aeußerung des Staatsanwalts:„Sprechen Sie das Schuldig aus oder Sie sanktioniren die Revolution für jetzt und immer" in's Protokoll aufgenommen worden, wird Letzteres verlesen und etwas nach 12 Uhr eine Mittagspause bis 1 Uhr gemacht. Nach der Pause gibt der Präsident den Geschworenen Erläu- terungen und sagt ü. Ä.: Mit der Hand greifbare Bemftse sind nicht vorhanden; aber die Absicht ist ein innerer Vorgang der Seele, und der läßt sich nicht erblicken. Lassen Sie darmn die Summe der vor- geführten Thatsachen in Ihrem Innern wirken. Das vom Gesetz vee- iangte bestimmte Unternebmen liegt vor in der eingestandenen Absicht, die Verfassung zu ändern. Wollten wir das„bestimmt" im Sinne der Berlheidignng fassen, dann hätten wir keine Vorbereitung mehr, sondern ein vollendetes Verbrechen. Advokat Freytag(Plauens: Der Herr Präsident will„Vor- haben" so verstanden wiffen, als sei das Vorangehen eines konkreten Entschlusses kein wesenllichcs Requisit dafür. Diese Auffassung ist irr- thümlich. Präsident: Ich sagte, die Bestimmtheit des Vorhabens ist in der Frage selbst präzisirt. Advokat Freytag(Plauen): Ich sprach vom Vorhaben an sich, und dem muß ein Entschluß zu Grunde liegen. Präsident gib?' dies zu. Advolat Frey tag(Leipzig): Und das Ersorderniß der„konkreten Gestalt und der b stimmten Umrtffe"? Präsident: Dem ist Genüge gethan durch„den Willen, die Veifassniig aufzuheben." Advokat Freytag(Leipzig): Der Herr Präsident verwechselt „Vorhaben" und„Unternehmen". Einen bestimmten Entschluß mußten doch die Angeklagten habe>. Ich beantrage dies zn Protokoll zu nehmen. Advokat Frey tag(P.auen): Ich ersuche den Herrn Präsidenten, meinem Bruder o en zuzustimmen. Nähere Erklärung zu geben weigert sich der Präsident. Die Ver- theidiger veranlassen die Aufnahme dieser Weigerung in das Protokoll. Das Letztere wird alsdann verlesen, worauf die Geschworenen sich zur Berathung zurückziehen. Der Wortlaut der am 27. März publizirten„Entschei- dungsgründe" zu dein Urtheil gegen Liebknecht, Bebel und Hepner ist folgender: Die Angeklagten Liebknecht und Bebel haben sich nach dem die- selben betresfenden Wahrspruche der Geschworenen des Verbrechens der Vorbereitung zuni Hochverralhe sowol im Sinne des zur Zeit der That in Geltung gewesenen revidirten Strafgesetzbuches für das König- reich Sachsen(Ärt. 113 in Verbindung mit Art. 116, 1. und 3. und Art. 120), als auch nach dem mit dem 1. Jan. 1871 in Kraft ge- tretencn Reichsstrafgesetzbuche(§. 86 in Verbindung mit§. 81, 2) schuldig geniachl. Da nach Ansicht des Gerichtshofes die auf dem allgemeinen Be- schlusse, die bestehende Verfassung des Deutschen Reiches und die Staatsverfassung des Königreichs Sachsen gewaltsam zu ändern, � be ruhenden Einzclhandlungen der Angeklagten die Natur nur eines, beziehentlich in Fortsetzüngsabsicht vollführten Verbrechens �— rücksichtlich dessen dahingestellt bleiben kann, ob die Angeschuldigten die von den Geschworenen als erwiesen angesehenen Berbrechenshandlungen der Hauptsache nach gemeinschaftlich beschlossen und ausgeführt haben (§. 47 des Reichs-Sttasgesetzbnches)— an sich tragen, so sind die An- geschuldigten nicht wegen jeder dieser Handlungen mit bejondern Strafen zu belegen. Bei Findung der Strafe für jeden der Angeklagten ist nach§. 43 der Ausführungsverordnung zum Reichs-Strafgesetzbuche vom 16. Dec. 1876 die Beantwortung der Frage maßgebend: ob die Anwendung der einschlagenden Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuches zu einem für die Angeklagten mindestens nicht ungünstiger» Ergebnisse führt, als die Anwendung des Revidirten Strafgesetzbuches, unier dessen Herrschaft das Verbrechen begangen worden ist. In Erwägung nun, daß in diesem Betreff nach§. 46, bez. 45 der nur gedachten Verordnung, wenn verschiedene Strafarten in Frage sind, nicht die Dauer der Strafen, sondern die Strafart entscheidend ist, genügt es, darauf hinzudeuten, daß das Rcvidirte Strafgesetzbuch das Verbrechen der Vorbereitung zum Hochverrath mit Gefängniß oder Arbeitshausstrasc bedroht, mährend dys Reichsstrafgesetzbuch dafür auch die Ahndung der Festungshaft zuläßt, um nachzuweisen, daß die nach dem Reichsstrafgesetzbuche bemessene Strafe die minder schwere ist. Das Vorhandensein mildernder Umstände hat der Gerichtshof nicht angenommen, wohl aber, beziehentlich im Hinblick auf die von den Angeklagten durch ihr fortgesetzt widerrechtliches Gebaren bewiesene Beharrlichkeil ihres verbrecherischen Willens, die Höhe der ihnen zn- erkannten Sirafe,—. auf welche jedoch zwei Monate der Unter- suchungshaft in Anrechnung gebracht werden— als ihrer Berschul- dung entsprechend erachtet. Dagegen war die Freisprechung Hepner's eiiye nothwendige Folge des Wohrsprnchs der Geschworenen zu der diesen Angeschuldigten be- treffenden Frage. Der Kostenpunkt findet in den Bestimmungen der Art. 365 und beziehentlich Art. 366 der Revidirten Strafprozeßordnung seine Recht- fertigung. �_ Wie Herr v. Mücke spricht, ist unfern Lesern sattsam bekannt; wie er schreibt, ersehen sie aus folgender Epistel, die er in heiterer Laune der„Demokratischen Zeitung" zugeschickt hat.(Tieselbe hatte eine ihm von Hans Blum in den Mund gelegte Aeußerung als Fa- brikat besagten Hans Blums gekennzeichnet, und daran einige Bemer- kungeii über die— wiederum sattsam bekannte— Leitung der Pro- zeßverhandlungen geknüpft.): Geehrtester Herr Redakteur! Ein gemüthlicher Berliner*) hat mir die Freude gemacht, mir Nr. 63 der demokratischen Zeitung zu- zustellen, worin Seite l und 2 eine Beurtheilung meiner Thätigkeit als Präsident des hiesigen Schwurgerichts enthalten ist. Dieselbe hat mich in meiner sehr ernsten Stimmung, welche durch die gegenwärtige Verhandlung erzeugt wird, wahrhaft ergötzt, zumal daran auszustellen ist, oaß an der thatjächlichen Unterlage des Urthals auch nicht ein wahres Wort ist. Jndeß strebe ich mit diesen Zeilen eine Berichtigung in Ihrem Blatte nicht an, vielmehr veranlaßt mich dazu nur die Bemerkung in jener Nummer, daß nach Schluß des Prozesses auf meinen Amtsmiß- brauch ausführlicher zurückgetommen werden solle. Ich verknüpfe nämlich hiermit die ergebenste Bitte, mir die be- treffenden Nummern Ihres Blattes— denn eine wird wohl zur „aussührlichen" Beleuchtuna meines Amtsmißbrauches nicht ausreichen — ilnzer Entnahme des Kostenpreises von der Post nach meinem Wohnoric Zittau, wohin ich nach einigen Tagen abreisen werde, zu- zusenden, damit ich sie den vielen Schriftstücken Genannter und Un- genannter, welche mir mein gegenwärtiges Präsidium eingebracht hat, beilegen, vorher aber mich davon unterrichten kann, was denn eigent- lich die Demokratie unter Amtsmißbrauch versteht. Uebrigens würden Sie keine Gefahr gelaufen sein, wenn Sie den in Aussicht gestellten Artikel'chon vor dem Ausgange der Untersuchung gebracht hätten, denn mein Gerechtigkeitsgefühl ist ein so ausgeprägtes, daß ich mir zutrauen würde, gegen den ärgsten Feind, wenn ich einen solchen aufzuweisen hätte, mit voller Unparteilichkeit zu Gericht zu sitzen- Doch darüber scheinen Sie anderer Ansicht zu sein, darum will ich auch Ihrer für no:hwendig gehaltenen Vorsicht volle Gerech- tigkeit widersahren lassen. |y Genehmigen Sie den Ausdruck meiner Hochachtung. Leipzig, am 23. März 1872. Der Schwurgerichts-Präsident von Mücke. Mit der„Unparteilichkeit" des Hrn. von Mücke werden wir uns noch zu beschästigen haben, und wollen wir ihr„volle Gerechtigkeit widerfahren lassen." *) Der nach Leipzig abkommandirte Berliner Staatsanwalt? Zum Leipziger Schneiderstrike. I. Ouittnug über die eingegangene Unterstützung. Von ver- schiedenen Versammlungen im Leipziger Saal 13 Tblr. 25 Ngr. 6 Pfg. Vom Arbeiter-Bildung«-Verein durch W— l 2 Thlr. 5 Ngr. Von Tischlerversammlungen durch Stelzer 3 Thlr. 11 Ngr. Von Schneider- geliilfen ans Weimar durch Koch 5 Thlr. Von Schneidergehilfcn ans Halle a/S. durch Probstheim 11 Thlr. Von Schneidergehilsen aui Gera durch Schleif 7 Thlr. Von Ungenannt 6 Thlr. Von Buch- binderqehtlfen durch Kreuzer 6 Thlr. Von Schneidergehilfen aus Alten- bürg durch Lehnert 5 Thlr. 26 Ngr. Bon Schneidergehilsen aus Zwickau durch Haim 9 Thlr. 22 Ngr. 5 Pig. Von Schneiderqehilfen aus München durch Wilhelm 25 Thlr. Von Schneidergehilfen ans Nürnberg durch Baninann 12 Thlr. Von Schneioergehilfen ans Frank- surt durch H. 12 Thlr. Vom Sozialdemokratischen Verein durch Seifert 5 Thlr. 17 Ngr. 5 Psq. Von Buchbindergehilsen durch Fuchs 1 Thlr. l7 Ngr. 5 Pfg. Von Buchbindergehilsen durch Kreuzer 3 Thlr. 23 Ngr. Bon Schmioergehilfen aus Zwickau durch Hoffmann 2 Thlr. Von Schneidergehilfen auS Dresden durch Stuhr 26 Thlr. Von Gritzner ans Gera 26 Ngr. Von W. Mähler 16 Ngr. Von Hitschold 26,Ngr. Von verschiedenen Schneidergehilfen Leipziz's 74 Thlr. 3 Ngr. IPfg. Summa 229 Thlr. 5 Ngr. 2 Pfg. Internationale Gewerksgenosseuschaft der Manrer, Zimmerer und verwandten Gewerkt. Köln a/R. So jung unsere Mitgliedschaft noch ist, so ist doch in der kurzen Zeit reges Leben in die Bewegung gekommen, denn seit der Versammlung am 2.ö. Febrnar und 10. März vermehrt sich die Mitgliederzahl fortwährend. Einen Beweis, daß die Cölner Maurer insbesondere Interesse an der Sache haben, liefert der Beschluß der- selben: Bei den Meistern um eine Lohnerhöhung von- 25 pCt. und Verkürzung der Arbeiiszeit aus 16 Smuden einzukoninien. Der Geist der Genossenschaft ist gut und zu Allem bereit, weshalb wir allen Zuzug fern zu halten wünschen und alle Arbeiterlftätter srenndlichst ersuchen, das Ihrige beizutragen, damit unser Vorhaben nicht ge- schädigt werde. Unser Sieg ist auch der Sieg aller Fachgenoffen. Mit tameradschastlichern Gruß und Handschlag Wilhelm Nitzsche, B vollmächligtec, Ankerstraße 4. Klieniliiii, den 29. März. Gestern Abend ragte im Apollosaat eine Volksversammlung, die massenhaft besucht war. Most referirte über den Leipziger Hochverrathsprozeß und umerzog denselben einer Kritik. Die Anwesenderr legten zu wiederholren Malen ihre Sympathie mit den Vnurtbeilten, von denen Most sagte daß sie nicht als Personen, sondern als Vertreter der Sozialdemokratie ver- nriheilt worden seien, durch stürmischen Beifall an ocn Tag, und als Most ausrief:„Es lebe die Sozialdemokratie!", brach die Bersamml ng in b-geistkrte Hochrufe aus, und gleichsam wie zum Schwüre erhoben Alle begeistert die reckte Hand. Scdann bearnragte Uhle folgende Resolutron, welche einstimmig angenommen wurde: „Die heutige Volksversammlung erklärt: Das Urtheil, welches in Sachen des Leipziger Hochverralhsprozesses gefällt wurde, muß alS ein solches anfgefaßr werden, das nichr gegen cinz-lne Personen, sondern vielmehr gegen die sozialdemokratische Partei geachtet ist. Als Antwort aui dieses Urtheil gibt die Versammlung die Erklärung ab, daß sich jeder einzelne Sozialdeinokrat rrrrnniehr erst recht verpflichtet fühle, neue Anhänger für die in Acht erklärten Prinzipien anzuwerben und die- selben immer weiter zu verbreiten." Dresden. Erllegen und Berussgenossen! Dic Tischlergebilsen in Dresoen habar sich mit der bescheidenen Fordenrrrg einer zehnstündigen Arbeitszeit, 25 Prozent Lohnerhöhung und Sonirabends um 4 Uhr Lohnauszahlnng, an ihre Arbeitgeber gewendet. Sie morioirten ihre Forderung mit Hinweis aus Re gesteigenen Preise aller Lebens- miltel, sowie auf die immer mehr und mehr striezenden Miethprerse der Wohnungen; sie führten an, daß es ihnen- unmöglich wäre, mit dem beslehe-rden Lohn die nothwendigsten Bedürfnisse des Lebens zu be- friedigen; Beweis dafür sei, daß man von Seile des Staates den Be- amten, Lebrern u. s. w. aus den angeführten Ursachen eine Gehalis- zirlage bewilligte. Die Meister habrn jedoch mit Hohn unsere gerechte Forderung zurückgewiesen und uns mir folgender„Werlstati-Ordnnng" geantwortet: „S 1. Ohne Arbeits-Karle ist der Arbeitsantritt rrrcht gestattet. § 2. Kündigung sindet nicht statt.§ 3. Die Arbeitszeit ist pro Arbeitstag auf 16 Stunderl festgestellt, jedoch mit Hinwegfafl der Früh- stücks- und Vesper-Zeit. 8 Die Zahlung findet bei Lohnarbeit nur nach Slunden-Berechnring statt. Bei Nichtübereintornmen müssen sich die Arbeiter mit 13 Pseniiigen pro Strnrce begnügen.§ 5. Aceord- Arbeiier haben, wenn dieselben die Arbeit freiwillig verlassen oder vom Arbeitgeber ans einem gesetzlichen Grunde eritlarseri werden müssen, sich mit den bereits erhaltenen, verhältnißmäßigen Abschlags-Zahlungen zu begnügen. 8 6. Jeder Arbeiter hat für das ihm übergebene Werk- e-mg zn haften.§ 7. Die Werkstatt ist während der Ardeirszert geschlossen S 6. Jeder Arbeiter hat von di-ser bestehenden.Werkstatt- OrRrniig" Kcnrrlrriß zn erhalten riiid das Enverständmß mit derselben durch Aufnahme der Arbeit ausdrücklich erklärt."— Wir enthalten uns hierüber jeder Bemerkung und überlassen ei jedem Freunde, selbst darüber zu u-theilen, ob es nicht die Ebre RS Arbeiters verlangt, diese„Werkstait-OrRrung" entschieden zurückzuweisen. Eine sehr zahlreich� besuchre Versammlung von Tychiergehiiseu lehnte dieselbe auch entschieden ab. Freunde und Brüder! Um diesen Beschluß durchzuführen, ist un» kein anderes Mittel gebliebe», als— des Arbcit.rs einzige Waffe— die Arbeitseinstellung. Um aber unsere Forderungen siegreich durch- zusetzen, sind wir auf Eure Hilfe angewiesen. Co l legen! Thut das Eure!— Jeder nach seinen Kräften!— Warnt die College» vor Zuzug!— DaS Comitee der strikenden Tischler Dresdens. NB. Alle Briese u. s. w. sind zu richten an den Schrisiiührer A. Heinrich Krause, Tischler, an der Ärerrzkiicke Nr. 7 RitreEtage. Spandau Ein Wort über ärztliche Behandlung. Die hiesigen Fabrikkrankenkassen gewähren bei einem ziemlich hohen Bei- trage, wie die meisten derartige» Kassen, neben einer Unterstützung in baarcm Gelde auch freien Arzt und freie Medizin; dies ist aber, besonders a-n hiesigen Orte, für die betreffenden Arbeiter oft sehr nachtheilich. Denn es sind hier gegen 26,666 Einwohner, und über 3566 Fabrikarbeiter. Dahingegen sind mir drei, sage drei Civil- Aerzte ansäßig. Freilich giebt es noch eine Anzahl stationirter Militärärzte; Denen muß aber ganz selbstverständlich ihr Dienst vorangehen. Bei den meisten Krankenkassen sind nur Militär-Aerzte angestellt; ihre Praxis ist mithin eine zu umfangreiche. Wer leidet hierdurch? kein Anderer, als der Arbeiter!- Er muß, wenn er die Hülfe beansprucht, häufig sehr, sehr lange warten— die Folge davon ist: die Krankheit verschlimmert sich mehr und mehr.— Der Kranke geht— und muß er auch halb kriechen— selbst zum Arzt in die Wohnung; oder wenn's ihm nicht mehr möglich, schickt er die Frau. „Der Herr Toctor ist im Dienst"— also abwesend, sie muß warten und warten; endlich kommt der Herr Doctor, schreibt nach Hörensagen ein Recept,— der Kranke wohnt außerhalb der Stadt, lauert unter heftigen Schmerzen; die Krankheit verschlimmert sich mit jedem Tage, der Arzt aber kann, da ihm die Zeit mangelte und die Tour weit lst, nicht kommen: oder er kommt ein Mal und dann nicht mehr, er muß mithin ins Blaue hinein knrircn, wie die Kapitalisten ins Blaue hinein prodnziren; ein Menschenleben mehr oder weniger, ein Men'chen» leben früh»- oder später dem Tode geweiht,— das sind, mit nackten Augen besehen, in dieser„großen Zeit," dem Jahrhunderte der„Civi- lisarion" höchst unbeträchtliche Dinge. W. Fischer. kßarlottenburg. Am Sonntage den 24. ists. fand wiederum eine öffentliche Arbeiterversammlung statt, in der Herr Kayser und Herr Mctzner aus Berlin, erstcrer„über den Mttensckwmdcl" letzterer„über die Wohnnngsnoth" referirte. Seitens zweier Anhänger der Fortschritlspartel wurde behauptet, daß Re(jortichrlttspartei Re Arbeiterinteressen vertrete. Es wurde jedoch im Verlaus der sich hieran knüpfenden Debatte deutlich auseinander gesetzt, daß genannte Partei beim Haftpflichtgesetz, der Krcis-Lrdnung u. j. w. die Interessen der arbeitenden Bevölkerung entschieden verletzt habe. EineAeußerung eines Fortschrittlers, daß die Sozial-Demokraten mit Knitteln unter den Röcken in die Versammlungen gehen, wurde als Verleumdung bezeichnet und dabei ausgeführt, daß, wenn eine solche Praxis einge- rissen, hieran nur die Fortschrittler die Schuld trügen, welche im Jahre 1864 in einer Versammlung von Lassalle zu Berlin mit Messern erschienen, also die Verübung von Brutalitäten in Ver- jammlungen eingeführt hätten. (Fortsetzung von Seite 1.) «Grenzboten" unmittelbar vor dem Beginn des Prozesses ein Artikel erschien, dessen Haltung ganz darnach angethan war, bei den Geschworenen eine ungünstige Meinung über die Angeklagten zu erwecken. Wir geben zu, daß gerade Herr Blum oft hart und in kränkender*) Weise von den Sozmlisten angegriffen wurde, aber Robert Blum würde einen derartigen Artikel über einen Gegner, der von einem Hochverraths- prozesse bedroht wird, nicht in seine«Vaterlands- blätter" ausgenommen haben Darin suchen wir den wahren Liberalismus, daß er die liberalen ulrd humanen Grund- sähe Jedermann— auch den politischen Gegnern gegenüber— beobachtet."— Unterm 3. April schreibt die„Frankfurter Zeitung" wie folgt:„Das Verfahren und das Verdikt im Leipziger Hoch vcrrathsprozeß wagt eigentlich Riem and offen in Schutz zu nehmen. Die Officiösen schweigen. Die National- liberalen lassen sogar hie und da ihre Bedenken laut wer- den. Die„Weser- Zeitung" räumt ein, daß die Prozeßverhand- lung manche„ befremdliche Eigenthümlichkcit" aufwies, wozu die Ausführlichkeit gehörte,„mit welcher man die schlechte Ge- sinnurg der Angeklagten darzulegen bemüht war"; daß„die verbrecherischen Handlungen fast in den Hintergrund traten", und daß der Behauptung, den Angeklagten sei ein Tendenz- Prozeß gemacht, von Vielen„wenigstens einige Scheinbarkeit" nickt abgesprochen werde. Das Bremische Blatt knüpft daran nachstehende allgemeine Bemerkungen:„Tendenzprozessc sind fast immer Ausgeburten der Furcht; eine sick stark fühlende Staatsgewalt, eine sich sicher wissende Gesellschaft verfolgt nie die Gesinnung und die Meinung als solche. Nack dem deutschen Strafgesetzbuch e ist cS durchaus erlaubt, cin schlech- ter Kerl, ein Lump**), ein Bösewicht zu sein. Das deutsche Strafgesetzbuch bedroht keine Meinung, auch die verwerflichste nicht, niit einer Strafe. Erst die That verfällt der rächende» Gerechtigkeit, und allerdings in der That auch die böse Ge- stnnung, welche sich in ihr kundgegrben hat, und der Schaden, welchen sie angestiftet. Aber ohne That giebt es kein Ver- brechen, keine Straffälligkcit. Die That kann in Worten be- stehen, aber dann müssen die Worte mehr sein als die bloße Aeußerung einer schlechten Gesinnung, eines schädlichen Jrrthums. ES steht Jedem frei, zu veröffentlick'en, daß er von Neid und Haß gegen seine reicheren Mitmenschen erfüllt sei, oder auszusprechen, daß er die Güter- gemeinschaft für besser halte als das Privatcigcn- thum." Diese Bemerkungen sind unzweifelhaft richtig. Nur würde die„Wcser-Zeitung" wohl gethan haben, sich der Richtig- keit derselben früher zu erinnern, denn wenn wir uns nicht ganz irren, so waren die Eorrespondcnzen aus Sachsen, die das Bremische Blatt brachte, durchaus nicht von dieser Weisheit durchdrungen."— In einem den fanatischsten Haß gegen uns athmenden Artikel sagt die Berliner„Volks-Zeitung" vom 3. d. M.:" „Die Verurtheilung der Herren Bebel und Liebknecht von Sei- ren der Leipziger Geschworenen ist ein Merkmal für unsere Zu- stände, das wir nicht unbeachtet lassen dürfen. „Juristisch ist nach unserer Ansicht das„Schuldig", wcl- ' cheS die Geschworenen ausgesprochen, durchaus nicht gerecht- fertigt. Um Jemanden eines Verbrechens schuldig zu erklären, muß vor allem entweder ein wirkliches Verbrechen vorliegen, oder beim Hochverrath mindestens ein wirkliches Unternch- m en beabsichtigt und in verabredeter Weise nach Ort und Zeit vorbestimmt sein, wo ein vorbereiteter Plan zur Ausführung gebracht werden soll. Ein Unternehmen ohne einen unter den Theilhabern verabredeten Plan, ohne jede Spur von Angabc nach Zeit und Ort, wann und wo es verwirklicht werden soll, und ohne jede Bestimmung der Person oder der Personen, welche irgend etwas auszuführen haben, ist kaum ein„Projekt" zu nennen und kann unmöglich als verbrecherische Handlung angesehen werden. „In der That waltet auch kein Zweifel' ob, daß Juristen ein„Schuldig" nicht würden ausgcspro- chen haben. Selbst der preußische Staatsgcrichtshof, dem man ein zu mildes Verfahren gewiß nicht zum Vorwurf machen wird, hat im berüchtigten Ladendorf'scken Prozeß sein„Schuldig" nur motivirt durch die von dem Zeugen Hentze provozirten Schießversuche mit zu Revolutionszwecken angefertigten Granaten und dem Ankauf und der Ansammlung von Waffen. Diese „Handlungen" mußten als Vorbereitungen zu einem Unternehmen gelten. Wäre nichts Derartiges von dem Zeugen Hentze veranstaltet worden, so würde selb't ein Staats- gerichtShof nicht im Stande gewesen sein ein„Schuldig" aus- , zusprechen. Wünsche, Absichten, Aufreizungen, durch Presse und Vereine verbreitet, können strafbar wegen anderer Bergchuugen sein; allein einen Hochverrath, der stets auf ein„Unternehmen" hinausläuft, würden Juristen ganz sicher nicht unter solchen Um- ständen erkennen." lT> otzdem kommt das saubere Organ der Fortschrittspartei im Verlauf des Artikels zum Schluß,' daß den Verurtheiltcn Recht geschehen sei, und ist außer sich vor Vergnügen über das g> setzwidrige aber dem„richtigen Volksgejühl"(soll heißen. Bolkszeitungsgefühl) entsprungene Verdikt der Herren Gc- schworenen. Wir werden dies.n für den Bourgeoisliberalismus ungemein bezeichnenden Artikel in nächster Nummer einer kurzen Kritik unterwerfm. R. d. k.)(Foits. folgt.) Berichtigung. Im dem Artikel„Zum Leipziger Hochverrathsprozrß" in voriger Nummer muß es Zeile 3 heißen„die unabhängi- gen und ein großer Theil der halbwegs unabhängigen Blätter u. s. w."(Die hier gesperrt gedruckten Worte waren leider in Folge eines Druckfehlers weggeblieben.) *) Im Geqentheil: Hans von?lum hat mehr als ein Mal er- klärt, daß die A-igriffe von socnldemokraiischer Seite für ihn nur eine „?hre" sein können. Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, daß ein be- kaniiter, gewisie Preßorgane unsicher machender Bube die Leipziger Berunheitlen der.le igheit anilagt, weil sie sich nickt zu dem ge- wünschten dochverräthenschcn Unternehmen gegen das„Deutsche Reich" bekannt haben. SR, p. B. Da hat das Bremer Blatt wahrhastig recht. Exewplu sunt oü"»- gt. d B. Intern. Manufactur-, Fabrik- und Haadarbeiter-Ge- werksgenoffcnschaft. Den Gewerksgenossen zur Nachricht, d ß wir erst nach Ablauf des zweiten Deutschen Webertages in Berlin(wahrscheinlich tu Pfinasten), betreffs untrer Generalversammlung, Bestimmteres fest- nell n können, da es noihwendig ist, je nach deffen Verlauf die weitere Thaiiqkeit unserer Gew-rlschast einzurichten. Die Beschickung deS Berliner Webertagcs halten wir für ganz besonders wichtig und mögen unsre Bevollmächtigten und Genossin allerorts Sorge tragen, sobald von den EomiteeS zu Glauchau und Berlin Wciieres sestgestellt ist. allgemeine Versammlungen aller Beriifsgenoffeir einzuberu tu, die Tagesordnung des zweiten deutscheu Webertages in Besprechung zu ziehen und Delegine für denselben wählen zu lassen. Die Kosten der Beschickung haben die einzelnen Orte selbst zu bestreiten wo nöihig, mögen sich verschiedene One gemeinsam ver- treten lassen. Schließlich fordern wir alle Bevollmächtigten unserer Gewerkschaft auf, ungesäumt Abrechnungen einzusenden und Bricfschasten für die die nächsten 4 Wochen zu adressiren an den Genossene Ludwig Mehlhorn(Bürger- uno Bauernfreund) in Crimmitschau. Genossen) Erfüllt Eure Pflichten in Erwägung unserer wichtigen Sache nach allen Seiten hin! Gruß! Crimmitschau am 27. April 1372. Die Borortsverwaltung. Motteler, 1. Vors. Aufruf au alle Schneidergehilfen Teutschlands. Motto: Wo der Geldsack ansängt, da hört die Menschlichkeit aus- Leipzig, den 3. April. Collegen! Wir striken in Leipzig bereits 3 Wochen, ohne bis jetzt ein Resultat erzielt zu haben. Unsere Arbeit- geber haben den Beschluß gesaßt, durchaus nicht nachzugeben und ap- pelliren an unfern Hunger und rechnen auf unfern Wankelmuth—; sie haben nach allen Städten Plakate ausgesandr, in denen sie auffor- oern, daß mehrere hundert Schneidergehitfen nach Leipzig kommen sollen, um hier für„hohen Lohn" zu arbeiten. Collegen! Laßt Euch durch Plakate oder durch Agenten nicht verführen. Wir stehen fest, wie ein Mann, und wollen den Kampf mit dem Geldsack bis aufs Aeußerste führen. Also auf, Brüdrr! Stehet uns in jeder Hinsicht bei, und helft uns, den gerechten Kampf durchjühren; denn unser Sieg ist auch der Euere. Briese?c. sind an Heinrich Meyer, Gewandgäßchen Rr 4, 1 Trepp? zu senden. NB. Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden ijin Abdruck des Vorstehenden ersucht. Mit sozialdemokratischem Gruß und Handschlag VaS Strike Komitee Verviers, den 3. April. 500 Schreiner und Zimmerle Ute sind heuie aibeitslos, indem unsere Meister hartnäckig unsere gerechten .Forderungen zurückgewiesen haben. Die Begeisterung ist allgemein. aber bedenkt, wie viele Familienväter im Augenblicke, zumal bei dieser Theuernng, brodlos sind. Darum reicht uns die Bruderhand, wie wir es stets ge.han, und haltet Zuzug ferne! Pierre Schlebach, nie du pont, Nr. 2, Verviers. Abrechnung findet in diesem Organe»ach Beeud.gulig der Greve statt. Alle befreundeten Arbeiterzeitungen werden um Abdruck ge- beteu. Für daS Komite: Villard. Salzburg, den 3. April. Die Tischler- Gehilfen haben be- schloff- ii, gezwungen durch die traurige, b>s an die äußersten Gren-en der Knechtschaft und Leibrigenschasr gedrückte Lag-, dieselbe zu veibes- fern, und in einigen Tagen Forderungen an die Arbeitgeber zu stellen. Eine Arbeitseinstellung, welche voraussichtlich, bei der feilen Einigleit und guten Organiiation dir Arbeiter, wohl nicht lange dauern wird ist dennoch z» befürchten, dabei ersuchen wir alle Fach-Genosjen, Salz- bürg eine Zeit laug zu»leide».._, Zm Namen sämintticher Tijchlergehilfen isalzburgs Jos. Zuchristiau. Salzburg, 3. April. Di- zile.delmachergehilsiit haben einen neibu Taiis ausgestellt, und beschloffen, denselben am 1. April den Ärbeilgebein vorzulegen. Sollien die Forderungen nicht bewilligt werden, so erfolgt eine allgemeine Arbeitseinstellung. Es wird daher eringend ersucht, jedweden Zuzug von Fach-Genossen abzu- galten... � Im Namen sämmtlicker Kleidermacher-Gehtlfen. Anton Scköiicr. Aus Mainz geht uns- vom Vulsizieiide» des Vereins„Sieges- kränz" Herr» P. Birnbaum, die Mitthcilung zu, daß die den Fest- abend des Vereins betreffende Mainzer Eorrciponden, in Nr. 25 d. Bl. ans Unwahrheit beruhe. Wir müssen uuserm Correspondenten den Beweis sei/rrr Behauptungen überlassen. Hannover. Der Strike der Schuhmachergesellen dauert fort. Zuzug muß noch fern gehalten werden. Das Schiihmachernachweisungsbureau bestndet sich bei Herrn Kellermann, Kreuzstraße Nr. 10. Auch werden daselbst Umerstützungsgelder angenommen. Das Eomitee. Glauchau. Die Partrigenosien Glauchaus haben in ihrer letzten Versaminlniig belchlossen, in uächster Woche eine Volksversammlung abzuhalten, in welcher ein Protest an den Landtag in Bezug der neuen do-t zur Berathnng stehende» Gemeindeordnung abgeschickt werden soll, und empfehlen den Parteigenossen allerorts. dasselbe zu tbnn. Limbach b. Chemnitz 22. März*) 1372. In der heutigen Vir- sammlung haben die hicsiqe» Schneid rgehülfen beschlossen, bei den Arbeitgebern um Lohnerhöhung anzutragen, und müssen wir, falls die beicheiden gestellten Forderungen nicht bewilligt werden sollten, gewärtig sei», daß die Gehilfen die Arbeit dann sofort einstellen; es wird deshalb vor Zuzug gewarnt. Für Feuerbach vom Leseverein Conco>dia i» Wekshänsgen 2 Thlr. 17 Gr. Briefkasten. der Redaktion: S. in Gelenan: Der Bericht ist eingelaufen, und wird fielegentlich abgedruckt. Während des Prozesses inußte natürlich viel unerledigt bieiben. Konstantinopcl. Brief angekommen. Ibre Brochürc ist Ac.... e in P. übermittelt worden; wegen des Uebrigiii später ausführlich- Nachricht.— Bor. Gen!. Dank»ür Ferrö's Photographie. Leo'sche Rede wird abged-uckc.— I)r. I. I. in Kbrg.: Brief nebst Inhalt ech. der Erpeditio»: Röthing hier: Ihre Annonce kostet 72 Gr. E. Weller in Nürnberg: La Revanche und La Dern. Revol. ist nach- bestellt, doch noch nicht angekommen. Die Liebknecht'schen Brochüren erscheinen Ende April. A Ellr. in Coblenz: das I. Quartal koste: 12 Gr. Das Abonn. per Krzbd. f. II. Ouarl. 25 Gr., wöchentlich einmal veriandt 18 Gr. W. Bck. in Stuttgart 15 Gr. s. Schr>st. erh. Rösch in Frankenberg f. Annonce 11 Gr. Schlechte/ in Dresden: die Ertrablätter sandte ich Ihnen unter gewöhnlicher Adresse poste restante. Dom. de Bernardo. in Palermo 2 Tblr. 2 Gr. 4 Pfg. f. Abonn. II. und III Quart. Hcrpnr in Fürth. Die bestellten Schnstci kommen erst in 14 Tagen. Jul. Schleg.l in Wilkau: sandle Ihnen die gewünschten Photographien um 2 Thlr. 12 Gr. Müller in Chemnitz: was kosten die 130 Nornialarbeiistaa— Wimp.in Schneitenbach sir Abonn. 20 Gr. für Schiist. 5 Gr. Herin St in Zitiau für Schrin. 3 Thlr. Schweinsbera in Bclgrath s. Schrift 5 Gr. e-h. Kettel ii Weimar f. Schrift. 2 Thlr. Bartholdi in Mutwcida f. Phot. 2 Thlr 23 Gr. 5 Pfg. erhallen. I. B. Httm. in Mainz. 3 Thlr. 8 Psi. (wofür?) Beck in Hannover f. Annvce 1 Tblr. 15 Gr. Dotz. in Zwickai ♦) Dadurch, daß dieser Brief, anstatt an die Redaktion, an d» Druckerei adressitt wurde, kam er acht Tage zu spät in unser, Hände. Red. d.„IBolkst." f. Abon. I. Quart. 25 Thlr. von Krap. in Genf 5 Thlr. f. Schrft. Röder in Neundors für Schrift. 6 Thlr. Sch. in Glogqnitz 1 Thlr. 2 Gr. Hartm. in Mainz f. Abonn. Ii Quart. 9 Thlr. 28 Gr. 5 Pfg. Kröger in Cöln s. Schrift. 5 Thlr. 18 Gr. Haase in Breslau f Abonn. I. Quart. 24 Thlr. Häußler in Wtlkau s. Abonn. I, Qurt. 15 Thlr. O. in München. Annnnce 6 Gr. R. Sch. in Klagensurt 1 Thlr. II Gr. erh. Räsel in Münchenbernsdorf: Wahrscheinlich befördert die Post hier nicht direkt nach Münchenbernsdorf. sondern wird durch Zwischenpost besorgt, daher im Verzeichniß der Ort fehlt. Bekanntmachung. Die unterfertigte Erpedi'idn sieht sich veranlaßt zu erklären, daß Bestellungen auf Kreuzbandsendungen nur bei Vorausbezahlung des Abonnementsbetrages und des Porto effekruirt werden. Leipzig, den 4. April 1872. _________ Tie«rpeditiou des„Bolksftaat". Bekanntmachung. Die Restanten für Annoncen d s 3. und 4. Quartals werden aufgefordert, binnen 8 Tagen an die unterfertigte Erpedition die berr. Beträge einzusenden. Leipzig, 30. März 1872. Tie«rpeditio« dt». BvlkSftaat." Die Filialexpeditioneu werden hiermit ersucht,"'eld und Abrechnung pro I. Quartal 1872 sowohl far,,VolkSstaal"als für Schriften, bis längstens 10. April ein- zusenden, oi- übrig geblieben.", Blätter»ranco retonrzilsenden. ___ Dt« Expedition des..BoltSstsut." Antwort nnd Erklärung ans die„Anfrage an das Mitgltcd der Produktiv-Gefellschast i» Rürudcrg."*) Obgleich ich auf eine Anfrage, die weder angiebt, an wen sie ge- richtet ist, noch eine Unterschriff trägt, mich nicht im geringsten ver- pflichtet fühle, eine Antwort zu geben, so»öthigt mich das Benehmen gewisser Persönlichkeiten doch, h,er di-s zu lhun. Vom Geweckverein der Schreiner mit zum Komiice gewählt bei Gelegenheit des Tischler- strikcS m Berlin wurde von unS sämmtlichen Komiteemitgliedern ein Bericht bis�ckeute nicht verlangt, und wir wartete», weil wir glaubten, der verehrt. Kewerkverein werde uns bei anderweitiger Ge- legenheil berufen, und fiel Niemandem ein. hier Böses zu adnen. Bald nach meinem Austritte aus der sozialdemolraiijchen Arbeiter-Partei (welchen zu motiviren ich mir vorbehalte) bcganneu einige mir aus unbekannten Gründen gehässig gewordene P-rsönlichkeitcu hie und da spitzige Worte ausdlitzen zn lassen. Da ich gar wohl merkte, daß man eme Jntriguc gegen mich vorbereitete, verhielt ich mich dagegen ganz ruhig, was Jene veranlaßte, immer schärfer mich zu oersolgeu und r.mi schließlich mit Verdächli ungen und Verleumdungen endeien. Noch mehr, man erlaubte sich in der am Montag, den 4. d. M. siattgesundenen Paneioerjanmilung der sozial-demokraiischen Arbeiter- Partei, mich geradezu der Unterschlagung oder des Betrugs anzu- schuld, gen. Wäre ich je von der sozialdemokratischen Albeiter-Partei aufgefor- deit worden, über meine Thätigkeit als Komiteemilglied Bericht zu erslatle», wäre es geschehen, ohne daß ich hierzu verpfl-chlet gewesen wäre. So aber scheute man sich nicht, ohne Weiteres ans die niedrigste Weise sich rächen zu wollen. Man wußte genau, daß ich am Montag,. den 4. d. M. nicht in jener Versammlung war, mich also auch gegen solche Anschuldigunzen nicht veriheidigci, konnte. Waium Halle man mich auch nicht dazu eingeladen, do!t zu erscheinen? Wahrscheinlich, um seine Bl-tze besser loslassen zu können; und hinter dem Rücken eines Andern Böses über ihn sagen, ist nicht demokratisch, sondern verläuindcrisch. Ich b,n jederzeit bereit, dem verebrlichen Gewerlvereiii der Schreiner Bericht zu erstalten, und gut, weil» jeder so handelt, als ich gehandelt habe; Venn ich glaube, daß nur Einige gegen mich oicse Scheußlichkeiten angezettelt haben, um die Aiislnerksaiillcit von sich abzuwendeu. Bon nun an bllt ich genöthigt, jede ehrenrührige Aeußerung gegen mich gerichtlich zn delangen, da dies meine erste und letzte Erklärung ist u, d diese aus Ausjordernng der Produkliv-Gesellschast„Eintracht" da- hier und meiner Fieunde geschah. Tobias Auer, Mitglied der Prodnkliv-Gejellschast„Eintracht" in Nürnberg. *) Der Abdruck dieser Erklärung, die schon seit längerer Zeit in unsern Hänoen ist, wurde leider— wie manches Andere— während unseres Pivzesses du.ch uns vernachlässigt. Wir bitten daher um Entschuld gung. R. d. B. Für Hamburg. Diejenigen, welche den Wainer'schen Roman:„Am Webstuhl der Ze>t" zu beziehen wünschen, wollen bei mir ihre Bestellungen machen. 6 Hefte» 2 Bogen losten zusanuncn 1 Mark. H. Schultz, Platz b. grünrn Sood, Hos 34, Saal 2. Für Breslau. Sozial-demok ratische Arbeiter-Partei. Montag den 3. d. M. Abends Punk, 9'/, Uhr öffentliche Ver- sammluug in Paul's Restauraiio», Mehlgasje Nr. 4. Tagesordnung: „Zur Arbeiterfrage." Vortrag, Diskussion, Fragekasten ic. Um zahUeiche Betheiligung bittet _ H. Oehme. ~ Für Leipzig." Fachvercin der»lürschncr u»v Mütteumacher. Sonnlag den 7. April d. I. Abendunteryliltung mit Tanz bei Zahn, Roieiiihalgasje. Ansang 6 Uhr. Entröe k Person 2 Ngr. für Tänzer 5 Ngr. Gäste sind srenndttchst willkommen. DaS Festkomitee. NB. Unsere nächste Versammlung findet TagS darauf, Montag den B.tApril, Abends 8 Uhr im Vereinslokal. Roßplay Nr. 9. statt. Au« gäbe der Stalitten und Quittuiigsdllcher. Aufnahme neuer Mitglieder. Der Vorstand. Gcwerksgcnoffeuschaft der Holzarbeiter. Vrrsaminluna Dienstag den 9. April Abends 8 Uhr im Saale deS ArbctterbtldUNgövereinS Ritlerstraße 43. 2 Treppen. Tagesordnung: Naturwissenschaftlicher Bortrag. Besprechung über Statuten der Krankenkasse. Ausnahme neuer Mitglieder. Die Mitglieder der Sekiioneii werden gebeten, recht z a hlreich zu erscheinen.______________ Bcrsammlnng der Sektion der Maser. Sonnabend Abend.1 Uhr in der Restauration deS Herren Moffig, Gerberstraße. Das Erscheinen sämmtiicher Mitglieder ist noth- wendig.___ Res(aiiration& Cafe Sterilwartenstrastc>3 mit guten Spei en und Getränt«» und Billard wird hiermit em- pfohlen. Der„Volksstaat" liegt aus. Abonnements-Einladung. Vom 1. April d. I. an erscheint hier unter Verlag und Re« daktion der Unterzeichneten und nunmehrigen Cigentbiimer die Jlfincjls" und zwar regelmäßig jeden Sonnabend, ciiieii halben Bogen stark, und können AbonnementS-Bestellungen sowohl bei den Unter- zeichneten, als auch bei allen Postämtern aufgegeben werde». Preis nerteljährlich 10 Gr. oder 60 Kreutzer östr. Währung oder 50. Kr. üdd. Währung. Mit herzlichem und brüderlichem Gruß ' Die Herausssebcr der„Nemesis" Dresden.(£. Nitzschc, A. Schauer Expedition, Sckiesselstraße Nr. 2. Ic pzig: üerantw. Redatlenr A. Hepner zRidaltion u. Expedition Lei p zi g, Hobisir. 4.) Dt'-ck u Vertog v. F. Thiele.(