De ut schl and-13<3 r 1 cht der So pade Prag X. ß. Jahrg. Nr. 5. Mal 1936 Inhaltsverzeichnis Teil A: Nachrichten und Berichte I. Die allgemeine Situation in Deutschland 1) Nachlese zur Reichstagswahl A 1 1 Die amtliche Abstimmungsniederschrift beweist die Wahlfälschung 2) Die Haltung unserer Genossen 5 3) Gespräch mit einem Reichswehroffizier 13 II. Die Lohnentwicklung 15 Die amtliche Lohnstatistik 1) Aufhebung von Tarifordnungen 2) Offene Tarifverschlechterungen Vergleiche mit 1932- Gegenüberstellung neuer und älterer Tarifordnungen Betriebs- Berichte aus Nordwestdeutschland, aus dem Rheinland, aus Südwestdeutschland, Sachsen, Schlesien, Berlin und Hamburg Aenderungen der Ortsklasseneinteilung 3) Leistungslöhne " Minderleistungsfähige Arbeiter" Leistungsprinzip bei Angestellten 89 18 19 27 CO Das Leistungslohn und Akkordarbeit Betriebs- Berichte aus Berlin, Sachsen, Bayern, Südwestdeutschland, aus dem Rheinland und aus Schlesien 4) Unverbindlichkeit und Abdingbarkeit Herausnahme ganzer Gebietsteile, Berufszweige und einzelner Unternehmungen aus der Tarifordnung- BetriebsBerichte aus dem Rheinland, aus Berlin, Sachsen, Bayern, Schlesien, Südwestdeutschland und von der Wasserkante. 5) Die Arbeitszeit Die Rechtslage nach der Arbeitszeitordnung- Tarifordnungen lassen Mehrarbeit zu-" Arbeitsbereitschaft" und " vorbereitende Arbeiten"- Befreiung einzelner Betriebe von den Arbeitszeitbindungen Die Mehrarbeitszuschläge 4000 A 34 Geduldete und angeordnete Ueberstunden Betriebsberichte aus Nordwestdeutschland, Bayern, Sachsen und Berlin. 6) Verlängerte Kündigungsfristen 7) Der Urlaub Der Urlaub der Erwachsenen und der Jugendlichen Betriebsberichte aus Berlin und Bayern 45 60 63 8) Einzelberichte aus Rheinland- Westfalen, Sachsen, Schlesien, Bayern, Südwestdeutschland, Hamburg, Nordwestdeutschland- Die Lohnverhältnisse bei der Reichsautobahn Das Einkommen der Angestellten Die Löhne der Landarbeiter- Die Erhöhung der. Lohnabzüge. III. Sozialpolitik und Spendenwirtschaft 1) Die Winterhilfe Die Formen der Sammelei- Die Leistungen des WHW 109 75 87 87 2) Die sonstige Sammelei 3) Die NS- Volkswohlfahrt A 94 lol Ihre Aufgabengebiete- Ihre Finanzierung 4) Der behördliche Sozialabbau Bei den Krankenkassen In den übrigen Zweigen der Sozialversicherung- In der Arbeitslosenversicherung In der Wohlfahrtspflege der Gemeinden Die Unterstützung der Angehörigen von Militärdienstpflichtigen 104 Teil1 B: Uebersichten Finanzpolitik( I): Der Reichshaushalt. === Bl I. Etataufstellung und Rechnungsprüfung in der Demokratie 1 II. Haushaltsführung und-Kontrolle im Dritten Reich 6 III. Alte und neue Verwaltung im Dritten Reich. 12 IV. Die Lawine der Rüstungsausgaben 21 V. Ein Reichsausgabenkommissar? 24 A- 1Teil1 A ( Abgeschlossen am 9. Juni 1936) I. Allgemeine Situation. 1) Nachlese zur Reichstagswahl Zur Reichstagswahl vom 29. März sind uns auch im letzten Monat noch zahlreiche Mitteilungen aus Deutschland zugegangen. Da sie aber dem Bild, das sich aus den letzten beiden Monatsberichten ergibt, keine neuen Züge hinzufügen, beschränken wir uns auf die Wiedergabe einiger Originaldokumente. Von besonderer Wichtigkeit ist die uns im Original übermittelte amtliche Abstimmungsniederschrift, die nach Abschluss der Wahlhandlung von den Wahlvorständen auszufertigen war. Sie liefert den endgültigen Beweis dafür, dass-wie es aus allen Landesteilen berichtet worden war alle unausgefüllten Stimmzettel als Ja- Stimmen gezählt worden sind. Die dahingehende Anweisung findet sich auf Seite 3 des Vordrucks unter Ziffer 4. Wir bringen auf der nächsten Seite eine Photokopie der wichtigsten Teile dieses Dokuments. Einen bezeichnenden Einblick in die Wahlpropaganda gewährt die auf Seite 3 wiedergegebene Kopie eines angeblichen Briefes aus Sowjetrussland. Dieser angebliche Brief eines 1933 nach Russland ausgewanderten Arbeiters wurde als Faksimile- Nachdruck an die Arbeiter in Sachsen verteilt. Der Brief ist vier Seiten lang und strotzt von Klagen über die dortigen Zustände und von Sehnsucht nach der Freiheit in Deutschland. Ein weiteres interessantes Dokument ist das auf Seite 4 wiedergegebene Rundschreiben einer Kreisleitung der NSDA Hamburg. Es zeigt sehr deutlich, auf welche Weise in Deutschland bei solchen Gelegenheiten das Meer von Flaggen und Transparenten Zustandekommt. A-2Reichstagswahlkreis Nr. Reichstagswahl am 29. März 1936. Kreis oder Amtsbezirk 9 Stimmbezirk Stadt Landgemeinde Nr. ( Catoname) Abstimmungsniederschrift Verhandelt Zu der auf heute anberaumten Reichstagswahl im Stimmbezirk Nr. des Kreises Stadttreifes bestehend aus( einzutragen die Orte und Ortsteile des Stimmbezirks) den 29. März 1936. Von den erschienenen Stimmberechtigten begab sich jeder. einzeln, nachdem er einen Stimmzettel und einen Umschlag ausgehändigt erhalten hatte, in den Nebenraum an den Rebentisch), wo er unbeobachtet seinen Stimmzettel in ben Umschlag legen konnte. Er trat sodann an den Vorstandstisch heran, nannte seinen Namen und auf Erfordern seine Wohnung und übergab den Umschlag, sobald der Schriftführer den Namen in der Stimmlifte hatte, dem Abstimmungsvorsteher, der ihn ungeöffnet fofort in die Stimmurne legte. Stimmlartei°) aufgefunden Hierauf öffnete ein Beisitzer die Umschläge einzeln, nahm die Stimmzettel heraus und übergab fie dem Abstimmungsborsteher, der die Gültigkeit oder Ungültigkeit bes einzelnen Stimmzettels laut feststellte und die Stimmzettel, getrennt nach gültigen und ungültigen Stimmzetteln, nebst den zugehörigen Umschlägen je einem Beisiger zur gesonderten Aufbewahrung bis zum Schluffe der Abstimmungshandlung übergab. Durch Beschluß des Abstimmungsvorstandes wurden für ungültig erklärt: 1. 2. 3. 5. 6. Stimmzettel, weil sie nicht in einem amtlich abgestempelten Umschlag übergeben worden waren. Nr. der Anlagen:.-0°). Stimmzettel, weil sie in einem mit einem Kennzeichen versehenen Umschlag übergeben worden waren. Nr. der Anlagen:. Stimmzettel, weil sie als nicht amtlich hergestellte erkennbar waren. Nr. der Anlagen: °°). Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft zu erkennen war.( Ein Stimmzettel ist nicht deshalb ungültig, weil der flare Wille des Abstimmenben auf eine andere Weise als durch Einfeßen eines Kreuzes in den Kreis belundet ist oder' weil der Stimmzettel feine Eintragung aufweist.) Nr. der Anlagen:..00). Stimmzettel, denen irgendein durch den Umschlag deutlich fühlbarer Gegenstand beigefügt war. Nr. der Anlagen:.°°). Stimmzettel, bie mit Vermerken oder Vorbehalten versehen waren. Nr. der Anlagen:.°°). 7. leer abgegebene Umschläge. Nr. der Anlagen: 0°). Gesamtsumme von 1 bis 7( für ungültig erklärte Stimmzettel und leer abgegebene Umschläge):. Mehrere gleichlautende Stimmzettel fanden sich in Umschlägen und wurden als je ein Stimmzettel gezählt. Dagegen wurden die nachbezeichneten Stimmzettel, hinsichtlich deren sich die nachstehenden Bedenken ergeben hatten, aus folgenden Gründen durch Beschluß des Abstimmungsvorstandes für gültig erklärt: 1. Stimmzettel Nr. °°) 2. Stimmzettel Nr. °°) 3. Stimmzettel Nr.. 00) Die sämtlichen vorbezeichneten Stimmzettel und Umschläge, bei denen es einer Beschlußfassung des Abstimmungs. borstandes bedurft hatte, wurden mit fortlaufenden, ben vorstehend angegebenen entsprechenden Nummern versehen und der Abstimmungsniederschrift beigefügt. Diese Niederschrift wurde borgelesen, von dem Abstimmungsvorsteher, dem Stellvertreter, den Beifikern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt vollzogen: Der Abstimmungsvorsteher und der Stellvertreter. Die Beisitzer. Der Schriftführer. *) Das Unzutreffende ist zu durchstreichen. * Stimmberechtigte, bie einen Stimmschein erhalten haben, sind nicht mitzuzählen 10055. 35. e 15:00 Germania, Tepesurer Helmbrechts, of, Bajer( 1155) Jurisperers, p, Babapur 115 Obs: DIKRASSNOJARI AS. S. Rd. W. D. NE30 Luitholden. 9. Aynimsondoba yu. 19 Wolfrum Grist Loudn Bobby, R. Kosombraun Roadrow Ap. t. 6. 6. P. H. R./... Tremnek Zoomorsk J. k. Hr. 455 Verthe Frd. in der Übcimat ich fühle mich heute gezwungen, in Euch eing. Vorte zu richten; ihr wißt ja, daß ich mich seit 1933 jier in S- Rüßld, befinde; ich arbeite meist. auf dem Lande als Viehzuchter; zurz. bin ich in der wolpadsch. Republik; zur war ich in der Ukraine; das Leben auf dem Lande ist hier sehr schwer, u. desond. für Ausländer; deshalb bleiben die Schlauen schön in der Stadt sitzen z. B. die F mau u. die lästigen Menschen wirfte auf das Land; zu den läftigen Menschen gehöre auch ich, weil ich zu viel die Wahrheit liebe, also bin ich den lästig; denn ein ehrlicher Meusel kann mit den hiesig Verhältn, nicht zufrieden sein, denn hier ist alles politikern ihr wißt l. Frt. daß ich früher ein eifriger un hänger der 2- rüße. Politik war, weil ich den glaubte, u. daß ich teilweise aus Neugierde Drillede verdi. um was 5.- rüss. Paraties zu schauen; num bin ich über 30th. hier u. abe lätt bis zum Hälse; ich habe gehungert kortmachrend, ich bin kraut immerzu, ich leide Not alle Tage; ihr wißt daß ich kein Lügner bin, u. ich schreibe nur das wichtigte; also geht es mir hier sehr schlecht wie noch nie in meinen Leben; deshalb hatte ich vor, das gelobte Land zu verlaßen; jedoch die haben ein, schlechtes Gewißen u laßen unserein nicht finans; also, mußte ich zulangenseite ein séruss. Burger werden, d.f. ein gefangener; ich führ deshalb eintra von der Ukraine noch Moskau um mich persönlich zu befreien u. murde empfangen wie ein Rechköser u. behandelt wie ein Huttner tech H₁ Herrn Frau A-4Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei Kreis Hamburg Straße. Stock Am Sonntag, dem 29. März 1936 wird das deutsche Volk zur Wahl aufgerufen, um ein gewaltiges Bekenntnis zu seinem Führer Adolf Hitler abzugeben. Der Kreis wird wieder die Verbundenheit aller Volksgenossen durch reiche Beflaggung der Straßenzüge innerhalb des Kreisgebietes anschaulich machen. Es wird daher um sorgfältige Ausfüllung dieses Formulars, welches innerhalb 2 Tagen von Ihrem Blockleiter wieder abgeholt wird, gebeten. 1.) Haben Sie bereits eine Hakenkreuzfahne? ja nein 2.) Sind Sie in der Lage sich eine Hakenkreuzfahne anzuschaflen? ja- uein 40 x 60 60 x 90 80 x 150 cm. 0,60 1,20 1,60 RM Flaggenstöcke Stück 50 und 80 p 3.) Würden Sie in der Lage sein ein Transparent an Ihrem Balkon oder unter Ihrem Fenster anzubringen? ja nein Preis des Transparentes RM 0,50 4.) Sind in Ihrem Haushalt Kranke oder gebrechliche Personen, welche am Wahltag den Wahlschleppdienst in Anspruch nehmen müssen? ja nein, wieviel? Die Bestellung der Fahnen muß schnellstens abgegeben werden. Bei Lieferung muß aber die Bezahlung erfolgen. Direkte Bestellung bei den Ortsgruppen oder durch den Kreis Ruf Nr. Heil Hitler! Kreisleiter Ein ähnliches Rundschreiben hat eine Ortsgruppe der NSDAP Hannover zu Hitlers Geburtstag und zum 1. Mai herausgegeben. Es hat folgenden Wortlaut( Die Ortsgruppenbezeichnung und die Namen sind von uns weggelassen worden): -2-2 N.S.D.A.P. Ortsgruppe Hannover, den April 1936. An alle Hausbesitzer und Hausverwalter der Ortsgruppe Betr. Beflaggung der Häuser am 20.April und 1.Mai 1936 Unser Führer und Volkskanzler Adolf Hitler hat am 20.April Geburtstag, und wir bitten Sie daher, an diesem Tage zu flaggen. Gleichzeitig ist es erwünscht, am Tage der nationalen Arbeit ( 1.Mai) die Häuser ausser mit der Flagge auch mit Tannengrün zu schmücken, damit dieser Tag als wirklicher Festtag der arbeitenden deutschen Menschen auch nach aussen hin dokumentiert wird. Wir hoffen, dass es nur dieses Hinweises bedarf. F.d.R. gez. Heil Hitler gez. Ortsgruppenleiter Ortsgruppen- Propagandaleiter Gleichzeitig zur Befolgung für alle Pg. 2) Die Haltung unserer Genossen Einige Berichterstatter äussern sich über die Haltung unserer Genossen, die naturgemäss noch immer stark von der Rheinland besetzung und der" Wahl" beeinflusst wird. Aus diesen Berichten spricht das ernste Bemühen der Genossen, ihre Illusionen zu überwinden und sich zu einer realistischen Betrachtung der politischen Entwicklung durchzuringen. Nordwestdeutschland: Je mehr den Genossen die wirtschaftliche Lage des Landes zum Bewusstsein kommt, desto mehr ändert sich auch die Auffassung über die künftige Zielsetzung. Dabei steht nach wie vor obenan, dass den Genossen keine sture Kopie des heutigen Diktatursystems mit einfach geänderten Parteiabzeichen vor Augen schwebt und dass die Genossen die Verprellung von weltanschaulich von uns getrennten Schichten, deren Mitarbeit für wirtschaftliche Zwecke zu gewinnen ist, ablehnen. Es prägt sich aber in ihren Ueberlegungen immer stärker aus, wie sehr das Land verarmt ist. Die Möglichkeit einer Lösung, die in unmittel barer Folge eines Systemwechsels A- 6eine Besserstellung der arbeitenden Schichten in weitestem Sinne bringen kann, schwindet immer mehr. Auch nach einem Systemwechsel werden die ersten Jahre Not und Elend kennzeichnen. Und viele Genossen glauben, dass deshalb nur wirklich sozialistische Lösungen die Arbeiterschaft und nennenswerte Teile des proletarisierten Mittelstandes bewegen können, neue Jahre der Not auf sich zu nehmen in der Gewissheit, dass es wirklich ein Opfer für sie und ihre Kinder ist, das sie bringen. Die Vorstellung, neue Aufbauarbeit für die" Wirtschaft", d.h. für die kapitalistische Wirtschaft zu leisten, um nach dieser Feuerwehrtätigkeit von derselben" Wirtschaft" wieder an die Wand gequetscht zu werden, ist den Genossen unerträglich. Diese Auffassung wächst im selben Masse, in welchem sich die Ueberzeugung durchsetzt, dass die Chancen für einen Systemwechsel durch konservative oder Reichswehrkräfte schwindet. Es ist nach Auffassung dieser Genossen eine Illusion, zu glauben, dass Kräfte, wie die der Reichswehr, die nie stärker im Mittelpunkt eines Staates gestanden haben als heute in Deutschland und nie grösseren Einfluss erwarten dürfen, die sozialistischen Agitation sphrasen der Hitlerpartei abwürgen und dann dennoch offen oder getarnt die sozialistische Bewegung heranholen sollten. Die Erkenntnis, die aus dem Verzicht auf Illusionen dieser Art erwächst, dass der Kampf gegen das jetzige System schwieriger und länger sein wird, als die Illusionisten glauben, enttäuscht die Genossen nicht und hat keinen Fatalismus zur Folge. Im Gegenteil: sie stärkt die Kampfentschlossenheit, weil sie die Gewissheit gibt, für ein Ziel zu kämpfen, das uns die Enttäuschungen der illusionistischen Perspektiven erspart. Westfalen: In den kurzen ersten Jahren unserer illegalen Tätigkeit hat sich fast quartalsweise die Situation in Deutschland geändert und wir mussten jedesmal dementsprechend Umstellungen unseres Opposition sausdruckes vornehmen. Was ist damit gemeint? Im Grunde haben wir immer gesagt: Hitler bedeutet Krieg! Besonders ernst hat das Ausland von uns diese Erklärung nie entgegengenommen. Allein deshalb, weil Hitler regiert, hat das Ausland gegen Deutschland keine unversöhnliche Stellung bezogen. Der Austritt aus dem Völkerbund, die Vorgänge vor, bei und nach der Saarabstimmung, die Wiedereinführung der Wehrpflicht und selbst die Besetzung der entmilitarisierten Zone haben das Ausland nicht zu energischen Massnahmen gegen das Dritte Reich veranlasst. Die unzähligen Verstösse des Regimes gegen das primitivste Menschenrecht, gegen Zivilisation und Kultur, haben ausser Protesten in keinem Falle zu Massnahmen durch den Völkerbund geführt. Wir haben nicht darüber Klagen anzustimmen, dass wir unseren Kampf für Gesittung, Kultur, Recht und Menschlichkeit in unserem Vaterlande allein führen müssen, aber wir müssen uns nun auch endgültig von allen Illusionen, als wenn es praktisch Kräfte gäbe, die uns helfen könnten, frei machen. Deutschland wird A- 7nur von den Deutschen selbst befreit werden und erhält damit, vielleicht unerwünscht und ungewollt, seine besondere nationale Note in seinem Befreiungskampf. Wir müssen mit einem langen Zeitraum rechnen, bis unsere illegalen Aktionen fühlbaren Einfluss bekommen. Die erste Voraussetzung ist die Festigkeit der eigenen politischen Ueberzeugung. Unter keinen Umständen dürfen wir bei unseren Prinzipien des demokratischen Sozialismus Konzessionen machen. Wir sind Demokraten und sind stolz darauf, es zu sein. Wir sind Sozialisten, weil es eine andere als die soziali stische Ordnung für die Sicherheit und Gerechtigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft nicht geben kann. Eindringlich und ohne kalte wissenschaftliche Formulierungen müssen wir unser Prinzip dem Volk auseinandersetzen. Wir müssen sagen, dass unsere Moral, unsere Ehre, unser Gewissen, unsere Kultur, unsere Zivilisation, unsere gesellschaftliche Sitte keine Knechtschaft gestatten. Wir müssen uns an das ganze Volk wenden, nicht allein an unsere früheren Anhänger. Wir suchen zwar keine Kämpfer für die interne illegale Arbeit ausserhalb unserer Besten, aber wir sprechen durch unsere Besten zu dem ganzen Volk. Wir wollen die reinen Wahrheiten sozialistischer Forschung, die klassischen Grundlagen für die sozialistische Gesellschaftsordnung nicht verleugnen, wir wollen sie nur nicht weiter missbrauchen lassen. Mit Genugtuung wollen wir sehen, wenn die grossen Könner der sozialistischen Intelligenz sich jetzt an die Arbeit machen und die wissenschaftlichen Grundlagen für die kommenden Perioden unseres politischen und sozialen Kampfes feststellen. Rheinland( 1. Bericht) Es ist nicht so, dass wir die Befreiung vom Nazismus und von der Barbarei durch die Bajonette der Franzosen und anderer erwarten. Nein, wir wissen sehr gut, dass unsere Befreiung nur durch uns selbst, durch das deutsche Volk erfolgen kann. Und ich kann nur sagen, die Arbeit der Sozialdemokratie war nicht umsonst. Ueberall stösst man auf die verborgenen Früchte ihrer Erziehungsarbeit. Wenn ich mich umhöre und die Frage nach der künftigen neuen Staatsform stelle, dann bekomme ich immer wieder dieselbe Antwort: Die neue Staatsform soll demokratisch sein. Aber sie kann nicht so sein, dass jeder Dreckspatz alle Einrichtungen und alle Personen und das System der Demokratie selbst beschimpfen und herunterzerren kann. Freiheit darf nie mehr Schimpffreiheit sein. Diese Schimpffreiheit haben rechte und linke Bolschewisten in Deutschland seit 1918 bis zum letzten ausgenützt und die Demokratie hat sich nicht dagegen gewehrt. Wenn Hitler jetzt von dem Haus spricht, in dem von den vier darin wohnenden Familien die eine der anderen vorschreiben will, wie sie zu wohnen hat, dann hat er damit spekuliert auf die alten Erfahrungen in der Demokratie. Er hat diese Redefloskel gewiss mit Bezug auf das Ausland gebraucht. Aber das Volk hat das auch im Hinblick auf die Zustände in der Demokratie verstanden. A-8CA 2. Bericht: Kürzlich sagte mir ein Genosse:" Als ich früher von Italien hörte, als ich von dem ungeheueren Terror und den Mordtaten der italienischen Faschisten erfuhr- und wahrscheinlich waren die Gemeinheiten des italienischen Faschismus nicht einmal so schlimm wie die Scheusslichkeiten der deutschen Nationalsozialisten- da sagte ich mir: in einem solchen Lande, in dem ich nicht mehr meine Meinung sagen düri te, ohne ins Gefängnis geworfen oder gar totgeschlagen zu werden, in einem solchen Lande würde ich nicht mehr leben wollen." Und er fügte hinzu:" Und jetzt?" Er lebt noch immer in diesem Lande und mit ihm alle die Millionen, die gegen das System sind und die sich niemals zu ihm bekennen werden. Ein anscheinend unerträglicher Zustand und doch wird dieser Zustand ertragen, ertragen auch von den erbittertsten Gegnern, weil keine Aussicht besteht, dass das System von innen her gestürzt werden kann. Es ist gegenwärtig für die Gegner des Systems die schlimmste Zeit, die es jemals gab. Alle Opposition scheint so völlig hoffnungslos, dass immer wieder der Blick nach aussen gerichtet wird. Immer wieder wird die Frage aufgeworfen:" Was tut Frankreich, was England? Was tut die Sozialistische Arbeiter- Internationale? Ist keine Aussicht dafür vorhanden, dass vom Auslande her irgend etwas geschieht was Hitler stürzen könnte?" Keiner weiss zwar zu sagen, was geschehen könnte, aber alle glauben, dass im Ausland Kräfte zum Sturz des Systems entfesselt werden könnten und entfesselt werden müssten. Erst nach und nach erkennt man, dass Hitler ganz allein von seinen inneren Gegnern beseitigt werden kann. Württemberg: Heute ist natürlich mancher wieder nüchtern geworden. Aber die Erfahrung, dass das Regime Erfolg gehabt hat, dass das Ausland nicht ernsthaft aufzutreten wagte, wirkt nach. Und selbst in die kritische Stimmung manches Kollegen mischt sich ein Ton der Bewunderung für die Nazis, die mindestens eine riesige organisatorische Leistung vollbracht hätten, als sie aus einer reichlich verfahrenen Stimmung der Massen heraus soviel Schwung und Begeisterung zu erzeugen wussten. Das beeinflusst natürlich auch unsere Arbeitsmöglich keiten. Es hätte keinen Sinn, mit Leuten, die vielleicht lange Zeit dem Druck widerstanden, aber heute leicht angefressen sind oder, vielmehr unbewusst Gleichschaltungsansätze zeigen, irgend welche wirkliche Verbindung zu halten. Wir müssen in der neuen Situation, auch wenn wir die Dauer der Auswirkungen des Stimmungsauf schwungs nicht überschätzen wollen, doch vieles, was wir glaubten, sicher zu haben, einer erneuten Prüfung unterziehen und bei vielem wieder vorne anfangen. Sehr aufschlussreich hinsichtlich der wirklichen Verfassung der Arbeiter ist für mich auch die Tatsache, dass heute, unmittelbar vor. dem 1. Mai, die Kollegen sich über dieses Thema überhaupt nicht unterhalten. Ich bin überzeugt, dass die Arbeiter eben mitlaufen, vor allem dort, wo sie sich nicht drücken können. Aber das ist mehr der Ausdruck ihrer Gleichgültigkeit, als ihrer bewussten Opposition. Diese Entwicklung ist den Nazis ganz erwünscht, denn wenn die Proleten ihr Interesse dem Gartenbau, der Technik oder sonst. einem ungefährlichen Gebiet zuwenden, sind sie weniger zu fürchten, als wenn sie in der Erinnerung an die Vergangenheit auf staatsfeindliche Gedanken kommen. Für uns allerdings ist diese sich ausbreitende Gleichgültigkeit ein ge fährlicher Feind. Wir können sie bei unseren heutigen Kräften nicht auf breiter Front bekämpfen, aber wir können Einzelne, an die wir herankommen, durch geschickte Fragen wieder politisieren. Diese Aufgabe. sehen wir vor allem bei unse rer Betriebsarbeit vor uns. Berlin: Die Haltung der Arbeiter zur Politik hat sich verändert. Wenn in den Jahren 1933 bis 1935 von Wellenbewegungen zwischen Optimismus und Pessimismus gesprochen werden konnte, so ist dieses Bild für den heutigen Zustand nicht mehr zutreffend. Die Nazis haben bewusst darauf hin gearbeitet, jedes politische Denken überflüssig zu machen. Die gegenwärtige Stimmung bei den Arbeitern hat einen pessimistischen Tiefstand erreicht, der vor der Hand sicher nicht von einer optimistischen Welle abgelöst werden kann, sondern der den Beginn jener Stimmung darstellen dürfte, den Hitler und Goebbels erreichen wollten: die unpolitische Grundhaltung der Massen, die in Formulierungen ihren Ausdruck findet wie:" Es ist ja alles Unsinn" oder" Es ist Quatsch, sich noch politisch zu betätigen". Wo Arbeiter gegen die Entrechtung kämpfen, wird ihr Kampf nicht politisch geführt, sondern ausgesprochen nur zur Sicherung des eigenen Lebensstandards. Es bleibt eine auf den Betrieb beschränkte Bewegung. Unsere Genossen warten auf Aktivierung, warten und warten immer wieder. Charakteristisch für sie ist der Mangel an Informationen, obwohl sie durchaus die Möglichkeit hätten, sich zu unterrichten. Oft sind die politischen Diskussionen von erschreckender Niveaulosigkeit. Es fehlt die politische Führung. Schulung ist mehr denn je nötig. Generell ist zu sagen, dass an die Stelle der übertriebenen Hoffnungen eine grosse Hoffnungslosigkeit getreten ist. Man meint, dieses Regime dauert noch..zig Jahre und für absolut sicher hält man, dass es sich mindestens so lange hält, wie Hitler lebt. Man traut auch vielfach dem Regime die Fähigkeit zu, sich in wirtschaftlicher Beziehung weiter zu helfen und ein Loch durch ein anderes zu stopfen, Sachsen: Die Wirkung der letzten innen- und aussenpolitischen Ereignisse ist nicht einheitlich. Die einen stehen star unter dem Eindruck der Tatsache, dass es Hitler erneut gelungen ist, vollendete Tatsachen zu schaffen. Nach ihrer Ansicht hätte eine Niederlage Hitlers beim Rheinabenteuer für den ganzen Nationalsozialismus einen Schlag bedeutet, der ein Anfang vom Ende hätte werden können. Wieder haben nach Ansich dieser resignierten Genossen die demokratischen Westmächte alles versäumt und damit bewiesen, dass der demokratische A- 10Kapitalismus im Grunde mit der imperialistisch- militaristi schen Politik Hitlers völlig einverstanden ist und gar nichts zum Sturze Hitlers tun will. Diese Genossen halten die Lage der deutschen Arbeiterklasse auf lange hinaus für aussiehtslos und sehen für ganz Europa ähnliche Ereignisse kommen, wie sie sich in Deutschland und in Italien zugetragen haben. Bei manchen Arbeitern, die sich bisher tapfer und unentwegt an der illegalen Arbeit beteiligt haben, geht diese Resignation so weit, dass sie zur Zeit jede Tätigkeit der Arbeiterklasse gegen das Regime für zwecklos ansehen. Dieses Europa ist nicht zu retten, sagen sie, warum sollen gerade wir Arbeiter für eine hoffnungslose Sache in die Zuchthäuser gehen, wenn in ganz Europa keine Kraft vorhanden ist, auch nicht in den grossen einflussreichen Parteien der 2. und 3. Internationale, die sich für die gleichen Ideale, gegen den Faschismus, und wenn auch nur aus dem wohlverstandenen Interesse ihrer eigenen Arbeiterklasse heraus, einsetzt, wie es die deutsche Arbeiterklasse unter schwersten Opfern tut. Diese verbitterte und mutlose Stimmung ist aber bei weitem nicht allgemein. Von anderen Genossen wurde im Gegenteil darüber berichtet, dass die Rheinland besetzung und die Passivität der Westmächte nicht so niederdrückend gewirkt hat, wie man es befürchten konnte. Schon zeige die wirtschaftliche Lage im Reiche eine innere Schwäch wie sie das Kaiserreich erst nach einigen Jahren Krieg zu verzeichnen hatte, so dass man wirtschaftspolitisch schon viel näher an die entscheidenden Schwierigkeiten herangekommen sei, als mancher das ahnen kann. Man dürfe sich durch die grossen Bluffs des Regimes, die doch nur der Ausdruck seiner übergrossen Sorgen sind, und erst recht nicht durch die hysterischen Reden Hitlers, die der beste Spiegel einer schuldbewussten Angst vor dem kommenden Schicksal sind, über die wahre Lage nicht hinwegtäuschen lassen. Die ausländischer Regierungen kennen diese Verhältnisse im Innern doch auch ganz genau und werden ihre guten Gründe für ihre ruhig abwartende Stellung haben. Sie dürften sich schon darüber klar sein, wenn der Fuchs reif ist, erledigt zu werden. Dass Hitler mit dem Kriegsabenteuer nicht nur spielt, sondern es ernstlich vorbereitet, wird man heute keinem Staatsmann Europas als Neuigkeit erzählen müssen. Mag auch der Anfang für Hitler einige Erfolge bringen, aber das Ende muss ein furchtbares Debacle werden, dem Hitler nicht entgehen wird, ob es nun zum Krieg kommt oder nicht. Unsere Stunde kommt, sagen mit ruhiger Festigkeit diese Genossen. Gerade dass das Regime es sich nicht leisten kann, in ruhiger und stetiger Weise seinen Weg zu gehen, sondern immer wieder die fiebrige Aufputschung des Volkes braucht, bezeugt doch am besten die innere Unsicherheit und die aus allzuguter Kenntnis der eigenen Lage geborenen Befürchtungen der Machthaber. A-11Die Kommunisten haben seit einigen Monaten versucht, die Parole auszugeben: Hinein in die faschistischen Massenorganisationen. Wir haben bereits vor längerer Zeit ausführlich begründet, warum wir eine solche Parole für falsch halten( Novem ber- Bericht Teil B:" Die illegale Arbeit".) Jetzt liegen uns einige Aeusserungen aus Deutschland vor, die unsere Stellungnahme unterstreichen: Berlin: Die Auffassung, die Nazi- Organisationen von innen heraus zu erobern, ist völlig abwegig. Die Genossen, die das unternehmen würden, würden dadurch nur in falschen Verdacht kommen. Sie würden sich nicht mehr bei uns sehen lassen können und hätten dann nicht nur nichts erreicht, sondern sogar noch der Bewegung geschadet. Wenn sie sich zu erkennen geben, dann kann es ja gar nicht lange dauern, bis ihr Spiel durchschaut ist und sie der Gestapo in die Hände fallen. Die Kommunisten haben den Versuch gemacht, in die Nazi- Organisationen zu gehen. Bei einem Teil mag es die ehrliche Absicht gewesen sein, der Partei parole zu folgen, bei manchen war es aber auch willkommener Anlass, ihre Angst damit zu bemänteln und einen Vorwand für die zumindest äussere Gleichschaltung zu finden. Das Ergebnis ist jedenfalls erschreckend. Die Gleichschaltung ist bei vielen leider geglückt. Man muss nur sehen, wie sie die Hacken zusammenknallen, wenn" Meldung erstattet wird, um den Eindruck zu bekommen, dass das nicht bloss äusserlich ist, sondern auch innere Folgen gezeitigt hat. Die Auffassung, die Ihr im November- Heft vertreten habt, wird von unseren Genossen geteilt. Sie sind der Meinung, dass das, was darin gesagt wurde, richtig ist und wünschen, dass Ihr einen Auszug aus diesem Artikel auf zwei Seiten zusammengedrängt und als Richtlinien herausgebt. Württemberg: Du fragtest mich nach meiner Ansicht über die Möglichkeit und Zweckmässigkeit, Funktionen in der Arbeitsfront und-um etwas anderes handelt es sich wohl in den wenig sten Fällen in den Betriebsorganen zu besetzen. Da muss ich dir nach meinen Erfahrungen sagen, dass ich mir davon gegenwärtig und auf längere Zeit gar nichts verspreche. Was haben denn diese" Funktionäre" zu tun? Bei uns z. B. ist der Vertrauensrat meiner Abteilung zugleich Zellenwalter und auch Kraft durch Freude- Betriebswart. Das ist seine eigentliche Aufgabe und da hat er nichts anderes zu tun, als Karten für die verschiedenen Veranstaltungen von KdF an den Mann zu bringen. Aehnlich steht es mit dem Bühnenwart und mit dem Presse- und Propagandawart. Wenn die Leute zu einem kommen, handelt es sich in der Regel darum, dass sie einem für irgend einen" nationalen" Zweck Geld abknöpfen. Jeder sieht sie lieber gehen als kommen. Das sind doch wohl kaum Funktionen, von denen aus man die Arbeiter zu Antifaschisten und gar zu aktiven Kämpfer gegen den Nationalsozialismus machen könnte. A-12Allerdings bin ich auch der Meinung, dass man nicht ins ent gegengesetzte Extrem verfallen sollte, indem man als Sozialist überall durch Fernbleiben, Kälte und Ablehnung demonstriert. Dadurch schafft man sich Schwierigkeiten, die der Arbeit schaden, man untergräbt sich seine Arbeitsstelle, macht sich auffällig und erreicht höchstens noch, dass einer die ängstlichen Kollegen aus Sorge, in den Verdacht der Staatsfeindschaft zu geraten, meiden. Das Richtige liegt auch hier ungefähr in der Mitte: Wir müssen uns, wenn wir im Betrieb stehen, so einbauen, dass uns BZO und DAF nicht rankönnen. Für die Arbeit, die wir heute im Betrieb leisten können, ist es weder notwendig, sich die Beine um Funktionen herauszurennen, noch sich als schwarzes resp. rotes Schaf zu produzieren. Tüchtige Leistung als Arbeiter, gute kameradschaftliche Haltung, charaktervolles Menschsein, das ist wie ich glaube der Ausgangspunkt, von dem aus wir, ohne Funktionen, sozusagen illegal, das Vertrauen unserer Kollege erwerben können. Und nur auf der Grundlage dieses echten Ver trauens werden wir den einen oder anderen Kollegen enger an uns heranziehen, ihn langsam und Schritt für Schritt zu poli tischer Einsicht, zu bewusster Kritik nicht nur am Betrieb, sondern auch den politischen und gesellschaftlichen Zuständen hinführen können. GOOD Der Zusammenhalt der früheren Parteigenossen ist nach wie vor unverändert fest, auch da', wo sie nicht unmittelbar von de illegalen Arbeit erfasst werden können. Bei besonderen Anlässen wird dieser Zusammenhalt sichtbar. Der" Neue Vorwärts" ( Nr. 154 vom 24. Mai) hat bereits über die eindrucksvolle Demonstration der Berliner Genossen berichtet, zu der sich die Einäscherungsfeier für die frühere Reichstagsabgeordnete Clara Bohm- Schuch gestaltet hat. Uns liegen aus der letzten Zeit ähn liche Berichte aus anderen Landesteilen vor. Nordwestdeutschland: In X. starb ein alter Sozialdemokrat, der noch die Zeit des Sozialistengesetzes miterlebt hatte. Ein Freund von ihm liess eine Anzeige in die Zeitung setzen, wonach der Verstorbene ein treuer Anhänger seiner Ideale geblieben sei und als aufrechter Mann die Achtung seiner Mitbürger verdiene. Die Beerdigung wurde eine grosse Demonstration. Ein ähnlicher Fall spielte sich in Y. ab. Eine frühere Jugendgenossin starb. Die SAJ sammelte nicht nur Gelder für eine Kranzspende, sondern acht Genossen der SAJ trugen auch den Sarg. Da dieser Plan sich im Ort herumsprach, nahm eigen lich alles, was zur früheren Arbeiterbewegung zählte, an der Beerdigung teil. A- 13Schlesien: In Liegnitz wurde kürzlich der alte Genosse Hennig beerdigt. Das Begräbnis gestaltete sich zu einer stil len, wuchtigen Demonstration gegen das System. Die Leichenhalie war brechend voll besetzt. Bayern: Vor kurzem ist in einer nordbayerischen Stadt ein bekannter ehemaliger Parteigenosse gestorben. Die Beteiligung an der Beerdigung dieses Genossen war so zahlreich, dass man so etwas in dieser Stadt noch nicht gesehen hatte. Es war eben eine stille Demonstration. Auch Leute aus dem Bürgertum, Geschäftsleute, nahmen an der Bestattung teil. Und diese Leute aus dem Bürgertum haben sich geäussert: " Heute hat man wieder einmal sehen können, dass es noch Sozialdemokraten in X. gibt." Zu dieser Leichenfeier hat aber niemand eingeladen, jeder der Teilnehmer war überrascht, das: so viele Leute da waren und alle waren sich darüber klar, dass in normalen Zeiten nicht so viele Leute an der Bestattung teilgenommen hätten. 3) Gespräch mit einem Offizier Wir haben bereits zweimal Aufzeichnungen über Gespräche mit Offizieren gebracht( im Dezember 1935 mit einem Stabsoffizier, im Februar mit einem General der Reichswehr). Im folgenden bringen wir eine neue Aufzeichnung über ein Gespräch mit einem Hauptmann, der bei einer technischen Truppe steht. Frage: Wie stellt sich die Mehrzahl der Offiziere zum Natio nalsozialismus? Antwort des Offiziers: Positiv. Wir haben gar keine Ursache gegen die Nationalsozialisten aufzutreten, solange unsere Interessen gewahrt werden und Hitler mit seiner Aussenpolitik unseren Wünschen entgegenkommt. Dass Hitler Deutschland wiede ein Ansehen in der Welt verschafft hat, steht doch ausser Frage. Frage: Wird Hitlers Politik zu einem baldigen Krieg führen? Antwort: Ich glaube nicht. Doch kann man auf diese Frage keine eindeutige Antwort geben. Auf jeden Fall ist es unsere Aufgabe, alles vorzubereiten, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Bei der heutigen Kräfteverteilung in Europa würden wir vor Beendigung unserer vollständigen Aufrüstung, die immerhin noch ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen wird, trotz heldischer Gegenwehr unterliegen. Aber es ist doch zu erwarter dass ein starkes Deutschland nicht dauernd ohne Bündni spartne bleiben wird. England wird es sich wohl überlegen, ganz auf die Seite Frankreichs zu treten und sich dadurch dem bolschewistischen Block auszuliefern. Die Welt wird schon noch erkennen, dass Hitler doch die beste Gegenkraft gegen den Osten ist. Die Frage steht doch, ob in Europa der Bolschewismus A- 14kommen soll oder nicht. Frage: Wird die deutsche Wirtschaft die Fortsetzung der Rüstung aushalten? Antwort: Ich glaube ja. Es gibt noch genug unausgeschöpfte Quellen, die man auswerten kann. Auch eine grössere Belastung der breiten Massen wird noch lange keine Staatskrise heraufbeschwören, Man muss bedenken, dass die Leistungen des Regimes auf verschiedenen Gebieten doch auch schon die Masse wirklich zu überzeugen beginnen. Es wird doch tatsächlich heute Riesiges geleistet in Deutschland. Dann aber kann das Volk auch eben keinen anderen Weg gehen, als der ihm jetzt vorgezeichnet wird. Dieser Weg führt dahin, dass sich Deutschland wieder seine Weltmarktstellung erobert. Hitler wird nicht zurückschrecken, auch die Grossindustrie anzugreifen, wenn es die deutsche Wirtschaft verlangt. Die Verstaatlichung der Rüstungsindustrie wird von uns schon lange erwartet. Das Reich muss in den Besitz der Rüstungswerke kom men. Frage: Wie stellt man sich in Ihren Kreisen zu Russland? Antwort: Russland ist heute zweifellos der bedeutendste Faktor unserer internationalen und militärischen Gegner. Die russische Armee kommt unseren Vorstellungen von einer modernen Armee am nächsten. Im westlichen Europa gibt es aber wohl kein Volk, das auf die Technik des Krieges so vorbereitet ist wie unser Volk. Das hat der Nationalsozialismus fertiggebracht und damit sind wir allen Demokratien überlegen. Frage: Was käme bei einem Tode Hitlers? Antwort: Selbstverständlich wir! Ueber den Streit der Diadochen kann nur eine straffe Organisation hinwegführen und das ist die Reichswehr. Der nationale Kurs würde durch eine solche Wendung nicht geändert. Die internationale Stellung Deutschlands würde m. E. dadurch nicht geschwächt. Aber darüber kann man wohl heute nicht eingehender sprechen. A- 15II. Die Lohnentwicklung. ===== Die offizielle nationalsozialistische Lohnpolitik ist unverändert auf das Festhalten der Löhne bei gleichzeitigem Festhalten der Preise gerichtet. In dem" Aufklärungs- und RednerInformationsmaterial der Reichspropagandaleitung der NSDAP und des Propaganda- Amtes der Deutschen Arbeitsfront"( Arbeitspolitik Lieferung 4, April 1936) heisst es z. B. darüber: " Weil der Charakter dieser Massnahmen( zur Wiederherstellung der Wehrhoheit) derselbe ist wie bei der ersten Arbeitsbeschaffung, darum ist auch die Forderung dieselbe, dass ( solange nicht der letzte Arbeiter wieder auf seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt ist, eine allgemeine Lockerung der Löhne genausowenig wie eine allgemeine Lockerung der Preise zugelassen werden könne. Aber darüber hinaus wird die Starrheit der Erhaltung des Lohnniveaus auch durch die Rücksicht auf das Wehrprogramm selbst gefordert.... Eine Erhöhung der Löhne oder der Preise bedeutet... eine Steigerung der Kosten dieses grossen Programmes. Darum ist auch nach Inangriffnahme des Wehrprogrammes Parole: das Lohnniveau ist zu halten." Die amtliche Lohnstatistik ist unentwegt bemüht, nachzuweisen, dass diese offizielle Parole auch tatsächlich durchgeführt wird. Nach den Ermittlungen des Statistischen Reichsamtes ( vgl. Reichsarbeitsblatt 1936 Teil II S.88) haben sich die Tariflöhne im Jahre 1935 folgendermassen entwickelt: Stundenlöhne männl. Facharbeiter männl. angel.Arbeiter männl. Hilfsarbeiter weibl. Fach- u. angel. Arbeiter weibl. Hilfsarbeiter Tariflöhne am: Ende 1935 1.12.35. 1.1.35. 1.1.34 im Vergleich zu 1933 78,3 RPP. 78,3 RPf. 78,3 RPf. 99,7% 68,3 曾 68,3 11 68,1" 100,1% 62,2 62,2 11 62,1" 99,8% 51,6 17 51,6 8 51,6 m 99,8% 43,4" 19 43,4 43,3" 100,% 99.9% gewogener Durchschnitt: Nach dieser Statistik ist der Gesamtdurchschnitt der Löhne seit dem" Umbruch" um 0,1% gesunken. Noch drastischer kommt A das Bestreben, die amtliche Lohnpolitik statistisch zu unterstützen, in den statistischen Ermittlungen für einzelne Gewerbezweige zum Ausdruck. Wir haben bereits im Oktober- Bericht ( S.A 48 f) auf die bezeichnende Umstellung der deutschen Lohnstatistik hingewiesen. Ueber die neuen Erhebungsmethoden der Lohnstatistik heisst es in der amtlichen Erläuterung zu den " Hauptergebnissen der amtlichen Lohnerhebungen für Dezember 1935"( Reichsarbeitsblatt 1936 Heft 13 Teil II S. 187 ff und Heft 15 Teil II S. 224 ff): " Im Gegensatz zu den bis 1934 durchgeführten Individuallohnerhebungen, bei denen von den Betrieben über die Löhne der einzelnen Arbeiter berichtet wurde, werden die Angaben jetzt in Form summenmässiger Nachweisungen für die wichtigsten Arbeitergruppen erfragt. Die zur Erhebung herangezogenen Betriebe wurden unter dem Gesichtspunkt einer repräsentativen Verteilung auf die einzelnen Fabrikation szweige, Betriebsgrössen, Wirtschaftsgebiete und Ortsklassengrössen ausgewählt. Die ermittelten Löhne stellen Durchschnitte für sämtliche Altersstufen( einschliesslich der Jugendlichen, jedoch ohne die Lehrlinge) und Lohnformen( Zeitlohn, Stücklohn, Bandarbeit usw.) dar. Die durchschnittliche Lohnhöhe ist daher auch von der betrieblichen Struktur und altersmässigen Zusammensetzung der Gefolgschaften in den einzelnen Gewerben und Gebieten sowie zu den verschiedenen Zeitpunk ten abhängig. Vergleiche mit den Lohnsätzen der Tarifordnungen und mit den Ergebnissen der früheren Individuallohnerhebungen sind nicht möglich." Diese Umstellung der Erhebungsmethoden hat keinen anderen Zweck als den, jede Nachprüfung und jeden Vergleich mit früheren Erhebungen unmöglich zu machen. Mit" summenmässigen Nachweisungen" und" repräsentativer Verteilung" kann man natürlich jedes gewünschte Ergebnis erzielen; es hat allerdings den Anschein, als ob man bei der bisherigen Anwendung der neuen Me thode des Guten etwas zuviel getan hat. Denn obwohl exakte Vergleiche mit den Ergebnissen früherer Lohnstatistiken unmöglich gemacht worden sind, lassen sich doch einige Gegenüberstellungen machen, die ausreichen, um die neue deutsche Lohnstatistik ad absurdum zu führen. In der folgenden kleinen Uebersicht sind einige Ergebnisse der neuen Erhebungen für Dezember 1935 in Berlin und Hamburg( Gruppe der Grossstädte über 1 Million Einwohner) der Tariflohnstatistik des Allgemei Anen Deutschen Gewerkschaftsbundes für Ende 1932 gegenübergestellt: Stundenverdienst Dez.1935 Tariflohn Dez.1932 Buchdrucker, Berlin) 138,1 Hamburg) 100 RPf. 100 97 Metallarbeit. Berlin) Hamburg) 108,5 93 11 75,5 ?? Maurer, Berlin) 109 11 Hamburg) 125,1 llo Bauhilfsarb. Berlin) 90 11 Hamburg) 94,0 91 ?? Brauereiarb. Berlin) Hamburg) 116,9 111,9 18 109,1 鹤 Die Unterschiede, die diese Gegenüberstellung zeigt, sind viel zu gross, als dass sie sachlich erklärt werden könnten. Allerdings wird es sich 1935 vielfach um Akkordlöhne handeln, während für 1932 nur. Zeitlöhne zugrunde gelegt sind. Aber die Ergebnisse für 1935 enthalten auch die wesentlich niedrigeren Löhne der jugendlichen Arbeiter, die für 1932 nur die Sätze der höchsten Altersklasse. Die deutsche Statistik ist auch auf diesem Gebiet nicht mehr als Tatsachenmaterial zu werten, sondern als Instrument der amtlichen Propaganda. Tatsachenmaterial über die Entwicklung der Löhne in Deutschland kann man daher nur aus den Tarifordnungen der Treuhänder der Arbeit( abgedruckt im Reichsarbeitsblatt( RAB1), Teil VI) und aus unmittelbaren Berichten der Betriebsarbeiter gewinnen. Auf solches Material gestützt, haben wir bereits in zwei umfangreichen Materialzusammenstellungen im März und Oktober 1935 den Nachweis erbracht, dass die offizielle Parole: Festhalten des Lohnniveaus nur den Wandschirm darstellt, hinter dem sich seit dem Umsturz ein einschneidender Lohnabbau in der für den Nationalsozialismus charakteristischen Form vollzieht: Die grossen Tarifverträge werden nach Möglichkeit aufrechterhalten, aber durch eine Fülle von Einzelverschlechterungen wird schliesslich doch eine empfindliche 4 allgemeine Lohnsenkung herbeigeführt. Die Methoden, die dabei angewendet werden, haben sich auch in den letzten Monaten nicht geändert. Wir stellen sie im folgenden anhand des seit der letzten Lohn-Uebersioht eingelaufenen Materials erneut dar. 1) Aufhebung von Tarifordnungen. Auch in den letzten Monaten sind eine Reihe von Tarifordnungen ersatzlos aufgehoben worden, so dass in den betroffenen Gebieten und Berufen zur Zeit überhaupt keine tarifliche Regelung besteht und die Regelung der Arbeitsbedingungen der "freien Vereinbarung zwischen Betriebsführer und Gefolgsleuten" überlassen ist. In der Hauptsache handelt es sich um folgende Fälle: A- 2) Offene Terifversohlechterungen. Inwieweit die durch die neuen Tarifordnungen der Treuhänder festgesetzten Löhne niedriger als die bisherigen oder die vor dem Umsturz sind, lässt sich nur selten eiakt nachweisen, weil das für einen solchen Nachweis nötige Vergleichsmaterial nicht vorhanden ist. Tinige Fälle, in denen es möglich ist, die jetzt neu festgesetzten Löhne mit den Löhnen von Ende 1932(auf Grund der Statistik des ADGB) zu vergleichen, sind in der nachfolgenden Uebersioht zusammengestellt: 1)- Dresden, 91, Y5.�-Chemnitz. 2) einschliesslich 0,80 RMk bis l,lo RMk täglich Aufwandsentschädigung, 3) einschliesslich 3,60 RMk Wegegeld tägliche In einem Fall lasst sich feststellen, dass der Tariflohn unverändert geblieben ist: Durch die Tarifordnung für die Metallindustrie in Berlin und Brandenburg(RABl. VI 265 vom 19.3.36) ist in Lohngruppe A(Berlin) ein Faoharbeiterlohn von 93 Pf. festgesetzt worden, derselbe Lohn, der sich für Ende 1932 aus der ADGB-Statistik ergibt. Allerdings sind auch in dieser Tarifordnung mittelbare Verschlechterungen enthalten: Früher erhielten Akkordarbeiter bei vorübergehender Zeitlohnarbelt einen Akkordzuschlag auf den Zeitlohn von 15 bis 20% und darüber. Jetzt beträgt der Zuschlag nur 13%,"soweit nicht in einer Lohnordnung anderweitige Bestimmungen festgelegt sind." In Frankfurt a.d.O. erhielten die Facharbeiter früher eine Leif- stungszulage von 14,5 FF. Jetzt heisst es in der Tarifordnung A-*r- [RABl 71 289):"Hochwertige gelernte Zeitlohnarbeiter, sowie sonstige leistungsfähigere Arbeiter aller Gruppen erhalten einen innerbetrieblich festzulegenden angemessenen Zuschlag zu obigen Sätzen." In einigen Fällen lassen sieh erneute TarifTerschlechterun- gen durch Gegenüberstellung neuer und älterer Tarifordnungen nachweisen, obgleich die Treuhänder nach wie vor bestrebt sind, einen solchen Nachweis durch entsprechende Abfassung ihrer Tarifordnungen unmöglich zu machen. So ist z.B. die Tarifordnung für das deutsche Lederhandschuhgewerbe vom 3.1.36 (RAB1. 71 38) bereits am 2o. 4.. 36 wieder geändert worden, (RAB1.7I 427) mit dem Ergebnis, dass folgende Löhne für das Zuschneiden eines Paars Handschuhe verschlechtert worden sind: Schlupfhandschuhe, 7 1/2 klasse 1a) 8 1/2 Zoll obere Weite,(Städte- bis 3 Zoll Rebra 3-33/4 Zoll" 33/4-4 3/4" - 5 3/4" - 6 3/4" - 7 3/4" Lange Handschuhe(Städteklasse 1a) +) einschliesslich 1 Pfg. Zuschlag Gleichzeitig ist der Schnittlohntarif für das Ledeigewerbe vgm 28. 4. 1932 durch Tarifordnung vom 21. 4. 36(RAB1 71 429) folgendermassen geändert worden: A-" Die... Stücklöhne ermässigen sich in Städteklasse 13 11 TT 19 Ia I um 13 v.H. " 16 v.H. II " 22 v.H. Der Treuhänder für Pommern hat seine Tarifordnung für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe der pommerschen Seebäder vom 12. 4. 35( RAB1 VI 299) durch eine Tarifordnung vom 15. 2. 36.( RAB1 VI 186) ersetzt, die folgende Verschlechterungen brachte: 1. Durch niedrigere Einstufung erlitten Küchenhausdiener einen monatlichen Ausfall von 26 Verkäufer und Verkäuferinnen Zimmermädchen 30 RMK 11 25 30 11 11 8-10" 1 2. Für die Vor- und Nachsaison wurde ein allgemeiner Lohnabschlag von 20% statt bisher 10% zugelassen. 3. Es wurde eine neue Ortsklasse IV geschaffen, deren Löhne um 5 bis 30 RMK monatlich niedriger liegen als die der Ortsklasse III. 4. Die Geld ablösung für die freie Kost wurde von 1,50 RMk auf 1,10 bis 1,30 RMK täglich herabgesetzt. Der Treuhänder für Mitteldeutschland hat seine Tarifordnung für die Reichsautobahnstrecke Schleiz- Lehesten( Saale) vom 18.11.35( RAB1 VI 926) am 14.12.35 dahin" berichtigt", dass Gussasphaltreiber 0,72 RMK je Stunde statt o, 76 RMK und Asphaltträger 0,58 statt 0,63 RMK erhalten. Der Treuhänder für Saarland- Pfalz hat die in seiner Tarifordnung vom 27. 4. 35 ( RAB1 VI 297) für die Reichsautobahn Saarbrücken- Mannheim vorgesehene Regenwetter- Auslösung durch Tarif ordnung vom 15.11. 35( RAB1 VI 894) wieder gestrichen. Der Treuhänder für Mitteldeutschland hat für die Zementarbeiter usw. beim Reichsautobahn- Bau Halle( Saale), die nach der Tarifordnung vom 8. 6. 34 ( RAB1 VI 64) unter die Facharbeiter eingereiht waren, eine eigene Lohngruppe mit 5 bis 7 Pfennig niedrigeren Löhnen geschaffen( Tarifordnung vom 18.11.35, RAB1 VI 924). A- 23Von diesen Tarifverschlechterungen werden oft vor allem die jugendlichen Arbeiter betroffen. So hat z. B. der Treuhänder für Baden die Löhne der 18- und 19- jährigen Bäckergehilfen durch Tarifordnung vom 14. 3. 1936( RAB1 VI 292) gegenüber seiner Tarifordnung vom 31.7.34( RAB1 VI 240) folgendermassen gesenkt: Ortsklasse I Ortsklasse II Ortsklasse III alt Wochenlöhne 30, neu alt neu 28, 27,45 25,4° alt neu 26, 23,75 RMK. Die Tarifordnung für das Friseurgewerbe in Breslau und Umgebung vom 31.5. 35 ist durch Tarifordnung vom 4.3.36( RAB1 VI 253) dahin geändert worden, dass" 2.Kräfte" im 5. Berufsjahr 22 RMK, im 6. Jahr 24 RMK Wochenlohn erhalten gegen vorher 28 RMK in beiden Jahren. Der Treuhänder für Westfalen hat durch Tarifordnung vom 24. 10.35( RAB1 VI 860) die im Tarifvertrag für das Hotel-, Restaurant- usw. Gewerbe in Düsseldorf von 1931 bestehende Gruppe der Bürogehilfen mit 114,70 RMK Monatslohn( bzw. 123,80 RMK bei 10- stündiger Arbeitszeit) aufgehoben und statt dessen eine neue Gruppe" Bürohilfskräfte bis zum 3. Berufs jahr nach der Lehrzeit" eingeführt, die nur 85( bzw. 90) RMk. monatlich erhalten. Der Nachweis von Tarifverschlechterungen auf Grund der Veröffentlichung von Tarifordnungen im Reichsarbeitsblatt ist vor allem dadurch erschwert, dass neuerdings ein grosser Teil der Anordnungen der Treuhänder von der Veröffentlichung überhaupt ausgenommen worden ist. Wir haben bereits im Oktober- Bericht ( S- A 46f) auf die Bedeutung dieser Neuregelung, die auf die 14. Durchführungsverordnung zum Arbeitsordnungsgesetz vom 15. Oktober 1935 zurückgeht, aufmerksam gemacht. Diese Neuregelung erklärt auch die Tatsache, dass die in den folgenden Berichten angeführten Lohnsenkungen im Reichsarbeitsblatt nirgends veröffentlicht worden sind. A Nordwestdeutschland: In der Schuhfabrik X. in Y. erhielten die Stopper bisher einen Lohn, der 33 1/3% höher lag als der der Stepperinnen. Jetzt wurde den Steppern mitgeteilt, dass sie den.Stepperinnen im Lohn gleichgestellt werden. Von der Arbeitsfront wurden sie in einer Versammlung dahingehend unterrichtet, dass dies aus betriebstechnischen Gründen erfolgen müsste. Eine weitere Diskussion sei überflüssig. Der Norddeutsche Lloyd, Bremen hat für seine Abteilung Seeleichter starke Verschlechterungen durchgeführt. Es handelt sich um rund 100 Leichter, welche zum Teil dem Umschlag und Hafenverkehr in Bremen, zum anderen dem Umschlagverkehr zwischen Hamburg und Bremen dienen. Letztere haben eine Besatzung von einem Schiffer und zwei Matrosen, erste von einem Schiffer und einem Matrosen. Beide Gruppen waren im Lohntarif den Seeleuten gleichgestellt, erhielten aber vor dem Umsturz ausserdem noch ein Kostgeld von täglich 2,75 RMK und wohnten an Bord. Jetzt ist man dazu übergegangen, alle Leichter, welche nicht nach Hamburg gehen, aus dem Tarif herauszunehmen. Der Unterschied ist folgender: Monatsheuer 103,- RMK, Kostgeld pro Tag 2,75- im Monat 82,50, zusammen 185,50 RMK. Dazu kamen die Ueberstunden mit 0,72 RMK pro Stunde und ausserdem war jeder Mann nur verpflichtet, auf seinem Leichter Arbeit zu leisten. Jetzt hat man die Leute aus dem fester Arbeitsverhältnis entlassen, sie allerdings verpflichtet, sick jeden Morgen vor Arbeitsbeginn auf der Arbeitsvermittlungsstelle für Hafenarbeiter zu melden. Braucht der NDLL. die Leute derjenigen Leichter, die entweder gelöscht oder geladen werden sollen es handelt sich hier in allen Fällen nur um Umschlaggüter so werden diese Leute angenommen und erhalten für diese Zeit Hafenarbeiterlohn. Ist die Arbeit getan können sie wieder gehen. Kostgeld wird nicht mehr gezahlt, da die Leute nicht mehr an Bord schlafen dürfen und die Leich ter entgegen der früher in Kraft gewesenen Hafenordnung ohne Besatzung bleiben. In einer Tischlerei in Hannover, in welcher vorwiegend Me dikamentenschränke gebaut werden, haben jetzt die Arbeiter eine 5% ige Lohnerhöhung durchgesetzt. Der einzige Fall einer Lohnerhöhung auf weiter Flur. Rheinland: Auf allen Gruben des Eschweiler Bergwerksvereins ist ab 1. Februar ein Lohnabbau vorgenommen worden. Den Arbeitern wurde mündlich mitgeteilt, dass ungelernte Arbeiter statt 5,75 RMK in der höchsten Lohnklasse nur noch 5,10 RMK erhalten. Gedinge- und Reparatur- Hauer, die mit der Kohlenförderung nicht direkt in Verbindung stehen, bekommen anstatt 6,70 RMK nur noch 5,70 RMk. Zum Teil sind die Löhne der Bergarbeiter jetzt viel niedriger als früher. Löhne von 30,- bis 33, RMK in 10 Tagen sind keine Seltenheit. Das kommt natürlich auch durch die Feierschichten. A- 26Südwestdeutschland: Im Frankfurter Einzelhandelsgewerbe wird die Tarifordnung selbst in den grössten Geschäften nicht mehr eingehalten. Zum 1. Januar ist neuer Gehaltsabbau, oftmals bis zu 20% bei den Spitzengehältern, durchgeführt worden. Die Strassenbahner der Stadt Frankfurt haben als Neujahrsgeschenk von der Stadtverwaltung ab 1. Januar einen Gehaltsabbau von 5 bis 10% in Kauf nehmen müssen. Dazu ist noch das Höchststundenmass von 50 Stunden auf wöchentlich 54 Stunden heraufgesetzt worden. Die monatliche Schichtausgleichzulage, die mit 8% des Gehaltes berechnet war, kam ebenfalls in Wegfall. Schon früher waren Verschlechterungen, wie die Heraufsetzung des Kleidergeldes und der Wegfall der jährlichen Mankozuschüsse durchgeführt worden. Dem Mannheimer Einzelhandel wurde vom Treuhänder der Arbeit Dr. Jäger- Stuttgart die Genehmigung erteilt, ab 1. Januar 1936 eine Tarifsenkung der Angestelltengehälter von vier bis zehn vom Hundert durchzuführen. Die Mannheimer Verbrauchergenossenschaft, der frühere Konsumverein, hat seinen etwa 300 Angestellten ab 1. Januar wiederum einen Lohnabbau von zehn Prozent zudiktiert. Dies ist im Verlauf der dreijährigen Naziführung schon der dritte Lohnabbau, so dass jetzt insgesamt bereits 18% in Abzug gekommen sind. Für die gesamte deutsche Schuhindustrie wurde eine neue Tarifordnung erlassen. Ihre Durchsicht ergibt, dass jetzt so ziemlich alle langjährigen Forderungen der Unternehmer erfüllt sind. Es gibt jetzt Schuhfabrikarbeiter, angelernte Arbeiter, berufsfremde Arbeiter und Lehrlinge. Früher gab es nur Altersklassen und die Organisationen wehrten sich stets mit Erfolg gegen die jetzt gemachten Unterscheidungen. Sachsen: Die Unternehmer haben jetzt jedes Mittel in der Hand, um den Arbeitnehmern jede gewollte Lohnkürzung aufzuzwingen. Das geschieht meist mit einer dem Sprachgebrauche der Nazi- Agitatoren entnommenen sozialen Phrase. So stellten es in Plauen und in Leipzig mehrere Unternehmer so an, dass sie erklärten, sie würden einen Teil der Belegschaft entlassen müssen. Wenn aber in der Belegschaft die nötige Solidarität und das erforderliche Gemeinschaftsgefühl vorhanden sei, dann würde sich wohl ein Ausweg finden lassen. Der Betriebsführer schlüge vor, dass jeder auf einen Teil seines Wochen lohnes verzichte und man dadurch die abzubaue- nden Belegschaftsmitglieder im Betriebe erhalten könne. Da( wie dies z. B. in einem Leipziger Betriebe vor sich ging) bis zu die.sem Augenblick niemand wusste, wer denn nun eigentlich entlassen werden sollte und also jeder um seinen Arbeitsplatz bangte, sagten natürlich die Arbeiter und Arbeiterinnen zu dem Vorschlag ja. Dann wurde der Vorgang in der Nazi- Presse als ein grosser Erfolg der neuen deutschen kameradschaftlichen Arbeitsgesinnung gefeiert und damit den anderen Betrieben A- 16als na chahmenswertes Beispiel hingestellt. Der Austrägerlohn beim" Dresdner Anzeiger" betrug pro Stück und Monat vor dem 1. 10. 35 41 Pfg. Er wurde am 1.10. 35 auf 39 Pfg. herabgesetzt. Am 1. 1. 36 wurde er wiederum und zwar auf 35 Pfg. abgebaut. Schlesien: Die Niederschlesische Bergwerks A.-G.( Niewag) hat erneut die Löhne gesenkt. Pro Schicht werden 35 Pf. abgezogen, so dass nunmehr nur noch 25 bis 26 RMK die Woche verdient werden, wovon noch die Abzüge abgehen. Damit hat man die sprichwörtlich schlechten Löhne der Waldenburger Bergwerks A.-G.( Wawag) erreicht. Ein Protest bei der DAF blieb erfolglos; sie erklärte, die Firma würde sonst völlig unrentabel arbeiten. Berlin: Die Kutscher von Schultheiss- Patzenhofer erhielten bisher ein monatliches Futtergeld von 16 Mark. Sie hatten dafür die Aufgabe, im Turnus Sonntags die Pferde zu füttern. Jetzt hat einer der Direktoren veranlasst, dass das Futtergeld in Fortfall kommt. Die Arbeiter sind über diese Massnahme sehr empört. Sie wollten es sich nicht gefallen lassen. und haben Krach geschlagen. Trotzdem ist es bei dieser Entscheidung geblieben. Hamburg: Ab 1. Januar 1935 wurden die Staatskai betriebe Hamburg an die Lagerhaus A.G. verpachtet. Alle Beschäftigten wurden zu den alten Bedingungen übernommen. Die Arbeitszeit betrug 44 Stunden. Der Durchschnittslohn bei einer Familie mit 2 Kindern war 1,06 pro Stunde. Jetzt wurde den Handwer-kern der Lagerhausgesellschaft mitgeteilt, dass die Arbeitszeit ab 16. 2. 36 auf 40 Stunden herabgesetzt sei, zugleich wurden die Löhne mit Wirkung ab 16. 2. auf 0,96 pro Stunde reduziert. Lohneinbusse pro Woche ungefähr 8,24 Mk. Durch den Treuhänder der Arbeit wurde für die Metallindustrie( Landbetriebe) mit Wirkung vom 1. Februar 1936 der Tarif vom 26. September 1932 abgeändert. Die Grundlöhne sollen bestehen bleiben, geändert werden die Akkord- und Zeitlohnzuschläge. Bei Akkord darf ein Zuschlag von 39% für gelernte, 32% für angelernte, 27% für ungelernte und 17% für Frauen herauskommen. Im Zeitlohn ein Abbau von durchweg 20% der bisherigen Aufschläge. Die Löhne betrugen: bisher: bei Akkordarbeit 72 Pf. und 48% 11 Zeitlohn 99 72" \ jetzt: = 1,07 72 Pf.u.39% 35% 0,97, 72" = u.28% = 1,-- Mk. 0,92"; das ist der Höchstverdienst eines Spezialarbeiters. Die schon in den früheren Zusammenstellungen angeführte Methode, Lohnverschlechterungen durch Aenderungen der Ortsklasseneinteilung herbeizuführen, wird weiter geübt. So ist z. B. 1-27in der Tarifordnung für das Schlosser- und Maschinenbauerhandwerk in Baden vom 21.5. 35( RAB1 VI 492) die Stadt Wertheim a. M. von Ortsklasse 4 nach 5 versetzt worden( Tarifordnung vom 25. 10.35, RAB1 VI 828). Das bedeutet für den Facharbeiter über 25 Jahre eine Stundenlohnsenkung von 70 auf 60 Pf. In der Tarif. ordnung für das Hotel- usw. Gewerbe in Südwestdeutschland vom 11. 6. 35 ist Pforzheim von Ortsklasse 1 nach Klasse 2 eingestuft worden( Tarifordnung vom 18. lo. 35., RAB1 VI 860). In der neuen Tarifordnung für die Mitglieder von Kurkapellen vom 6. 3. 36( RAB1 VI 241) sind die Seebäder Glowe und Zingst aus Ortsklasse III nach IV versetzt worden, was einen monatlichen Lohnausfall von 15 bis 20 RMK bedeutet. In einem ähnlichen Fall( Versetzung der Stadt Annaberg in Sachsen von Ortsklasse II nach III durch Tarifordnung vom 6.3.36, RAB1 VI 253) beträgt der monatliche Ausfall fpr die betroffenen Musiker sogar 10 bis 30 Mark. 2) Leistungslöhne. Wir haben bereits im Oktober- Bericht( S. 63 ff) dargelegt, welche Bedeutung dem Prinzip der Entlohnung nach der Leistung von dem das Arbeitsordnungsgesetz ausgeht, für die Senkung des Lohnniveaus und die Atomisierung der Arbeiterschaft, die Zerstörung ihres Solidaritätsgefühls, zukommt. Den damals zusammengestellten Beispielen für die Methoden, mit denen dieses Prinzip durchgeführt wird, reihen sich aus den Praxis der letzten Monate zahllose neue an. Wir greifen folgende heraus: Bis vor kurzem hatte jeder Treuhänder für die Umschreibung des Begriffs" Leistungslohn" seine eigene Formulierung. So z.B, der Treuhänder für Mitteldeutschland folgende( Tarifordnungen für die Sägewerks- und Kistenindustrie in den Regierungsbezirken Magdeburg und Merseburg und im Harzgebiet vom 28.9. 35 und 5. 2. 36, RAB1 1935 VI 862, 863 und 1936 VI 137): A" 9 Leistungsprinzip. Die in der Lohnordnung festgesetzten Löhne sind Mindestlöhne. Ueber dem Durchschnitt liegende Leistungen sollen entsprechend höher entlohnt werden. Mit Gefolgschaftsmitgliedern die infolge ihres Alters oder Invalidität minderleistungsfähig sind, kann- bei Bestehen eines Vertrauensrates nach Beratung in ihm ein von dem Tariflohn abweichendes Arbeitsentgelt vereinbart werden. Die Vereinbarung wird wirksam mit ihrer Anzeige beim Treuhänder der Arbeit. Sie wird unwirksam, sobald der Treuhänder der Arbeit ihr widerspricht." Eine ähnliche Fassung hat der Treuhänder für das Wirtschaftsgebiet Saarland- Pfalz verwendet( Tarifordnung für die Ziegelindustrie vom 15. 1o. 35, RAB1 VI 895, für das Blechner-, Spengler- usw. Handwerk vom 17. 12. 35, RAB1 1936 VI 41, für die eisenerzeugende und eisen- und metallverarbeitende Industrie vom 31.1.36., RAB1 VI 160): " Mit nachweislich minderleistungsfähigen Gefolgschaftsmitgliedern kann ein Lohn vereinbart werden, der von der geltenden Tarif- bezw. Betriebsordnung abweicht, bei Bestehen eines Vertrauensrates nach Beratung in diesem. Wo kein Vertrauensrat besteht, wird die Lohnvereinbarung wirksam mit der Anzeige beim Treuhänder der Arbeit. Die Anzeige muss den Grund der Minderleistungsfähigkeit, die nach dem Hundertsatz vereinbarte Lohnherabsetzung sowie den Vomhundertsatz der in dem Betriebe beschäftigten Minderleistungsfähigen gegenüber den Voll leistungsfähigen enthalten. Die Vereinbarung wird unwirksam, soweit der Treuhänder der Arbeit widerspricht und sobald er die Vereinbarung aufhebt." Beim Treuhänder für Hessen heisst es dagegen nur kurz: " Für minderleistungsfähige Gefolgschaftsmitglieder kann der Treuhänder der Arbeit auf Antrag des Betriebsführers eine abweichende Entlohnung zulassen." ( Tarifordnungen für das Klempner-, Installateur- usw. Handwerk vom 11. 11. 35-RAB1 VI 911-, vom 13. 1.36-RAB1 VI 107-, vom 17. 1.36 -RABL VI 113-, vom 1. 2. 36-RAB1 VI 158-. Etwas allgemeiner lautet die Formel bei dem Treuhänder für Westfalen( z. B. in der Tarifordnung für das Schmiede- und Schlosserhandwerk vom 5. 11.35., RAB1 VI 897): " Eine unter tarifliche Entlohnung bedarf in jedem Falle, insbesondere bei körperbehinderten und kriegsverletzten Gefolgschaftsmitgliedern jeweils der Genehmigung des Treuhänders der Arbeit." A-y.9- Der Treuhänder für Brandenburg hat in der Tarifordnung für das Fuhr- und Transportgewerbe vom 30. 10. 35(RABl 71 8%) folgende Fassung gewählt: "Erwerbsbeschränkten Gef Olgschaftsmitgliedern, insbesondere Schwerkriegsbeschädigten soll grundsätzlich ein Arbeitsplatz zugewiesen werden, den sie voll auszufüllen in der Lage sind. Soweit dies nicht möglich ist, können mit Genehmigung des Treuhänders der Arbeit für diese Personen geringere Löhne vereinbart werden." Der Sondertreuhänder für die Hohlglasindustrie schreibt in seiner Tarifordnung vom 24. Februar 1936(RABl VI 176) vor: "Für die durch hohes Alter, Invalidität, Unfall oder aus anderen Gründen minderleistungsfähigen Gefolgschaftsmitglieder kann eine von der Lohnordnung abweichende Regelung nach Beratung im Vertrauensrat nur mit Zustimmung des für das Wirtschaftsgebiet zuständigen Treuhänders der Arbeit getroffen werden." D.T Sondertreuhänder für die Hartäeinindustrie der Tarifordnung vom 2. Oktober 1935(RABl VI 835)- "Die in der Lohnregelung festgesetzten Löhne gelten für Gefolgsohaftsmitglieder, die die ihnen zugewiesenen Arbeiten nach den fachüblichen Regeln in angemessener Zeit ausführen. Gefolgschaftsmitglieder mit höheren oder besseren Leistungen sind entsprechend höher zu entlohnen. Gefolgsmänner, die infolge körperlicher und geistiger Gebrechen oder Alters minderleistungsfähig sind, können nach Beratung im Vertrauensrat oder, wo keiner besteht, mit Zustimmung des Treuhänders der Arbeit abweichend von den Tariflöhnen bezahlt werden." Aehnlich der Treuhänder für Schlesien in seiner Tarifordnung für die landwirtschaftlichen Arbeiter vom 12.2. 36(RABl VI 131). Neuerdings kommt offenbar allgemein folgende ausführliche Formulierung in Uebung: "Gefolgsohaftsmitglieder,, die infolge ihrer körperlichen oder geistigen Beschaffenheit für die ihnen übertragene Arbeit minderleistungsfähig sind, können unter den tariflichen Lohnsätzen entlohnt werden. Die Minderentlohnung richtet sich nach dem&rade der Minderleistungsfähigkeit. Sie wird auf Grund einer Beratung im Vertrauensrat festgesetzt und ist in jedem Falle sofort dem Treuhänder der Arbeit schriftlich anzuzeigen. Die Festsetzung ist unwirksam, wenn ihr der Treuhänder der Arbeit widerspricht. In Betrieben, in denen ein Vertrauensrat nicht besteht, wird die aus dem gleichen Anlass durch den Betriebsführer A-festzusetzende Minderentlohnung nur mit Zustimmung des Treuhänders der Arbeit wirksam. 9 Dem betroffenen Gefolgschaftsangehörigen ist die erfolgte Festsetzung durch den Betriebsführer schriftlich mitzuteilen. ( Tarifordnung für die deutsche Schuhindustrie vom 17. 3.36 -RAB1 VI 246- Tarifordnung für die Metallindustrie in Brandenburg vom 19. 3. 36-RAB1 VI 265-, Tarifordnung für die Herrenstrohhutindustrie vom 30.3.36-RAB1 VI 421-, Tarifordnung für die bayerische Ziegelindustrie vom 31. 3. 36-RAB1 VI 370-, Tarifordnung für das Fleischerhandwerk in Westfalen vom 6.4. 36-RAB1 VI 364-, Tarifordnung für das Schlosserund Maschinenbauer- Handwerk im Wirtschaftsgebiet Saarland- Pfalz vom 9.5.36-RAB1 VI 511-) Dass das Leistungsprinzip auch auf die Angestellten Anwendung findet, zeigt z.B. die Tarifordnung für die kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel der Stadt Braunschweig vom 22.10. 35( RAB1 VI 867): " Die Bezahlung der Angestellten erfolgt nach Leistung. Die Grundlage für die Bezahlung geben die nachstehende Gruppeneinteilung und die nachstehenden Gehaltssätze. Zu den Mindestgehältern sollen bei guten Leistungen Zulagen gewährt werden. Für Angestellte, die infolge Alters oder Gebrechen nicht voll leistungsfähig sind, können mit Genehmigung des Treuhän ders geringere Gehälter vereinbart werden..." Besondere Bedeutung hat der Grundsatz des Leistungslohnes für die Tarifbestimmungen über die Akkordarbeit. So lautet z. B. 11 Abs. 5 der Reichstarifordnung für die Hartsteinindustrie vom 2.10. 35( RAB1 VI 835): " Der Verdienst des einzelnen im Akkord beschäftigten Gefolgschaftsmitgliedes darf nicht unter den tariflichen Zeitlohn sinken, sofern nicht nachweislich die Gründe des Minderverdienstes in der Person des Gefolgschaftsmitgliedes liegen. Die Feststellung des Grundes des Minderverdienstes obliegt im Zweifelsfalle dem Führer des Betriebes nach Beratung im Vertrauensrat." Aehnliche Bestimmungen finden sich in der Reichstarifordnung für die deutsche Zigarrenherstellung vom 10. Oktober 1935. ( RAB1 VI 987): 2411 A- 31J. Mindestakkordverdienst. I. Der Mindestakkordverdienst beträgt für Wickelmacher, Roller und Sortierer 30 Rpf. in der Stunde. II. Keinen Anspruch auf diesen Mindestakkordverdienst haben alle Gefolgschaftsangehörigen, die mit ihren Leistungen um mehr als 5 v.H. unter der Stückzahl zurückbleiben, die zur Erreichung des Mindestlohnes von 30 Rpf. erforderlich ist. V. Zeitlohnarbeiter. F. Für nicht voll erwerbsfähige Gefolgschaftsmitglieder können abweichende Lohnsätze vereinbart werden. Die Vereinbarung wird erst wirksam mit ihrer Anzeige beim Sondertreuhänder für die deutsche Zigarrenherstellung. Sie verliert ihre Wirksamkeit, wenn der Treuhänder ihr widerspricht. Sehr dehnbar ist die entsprechende Formulierung in der Tarifordnung des Sondertreuhänders für den Erdölbergbau einschliesslich aller Bohr- und Erdölgewinnungsbetriebe vom 28. November 1935( RAB1 VI 954): " Den Gedinge- und Akkordarbeitern wird als Mindestlohn der Schichtlohn garantiert, sofern sie nicht aus in ihrer Person liegenden Gründen eine aussergewöhnliche Minderlei stung aufweisen." In der Praxis ist die Auswirkung des Leistungsprinzips auf die Akkordlöhne noch grösser. Gerade an dieser Stelle wird die Rechtlosigkeit, in die die deutschen Arbeiter nach der Zerschlagung der Gewerkschaften zurückgesunken sind, fühlbar. In den nachstehenden Berichten werden auch die Wirkungen beleuchtet, die der Leistungslohn auf das Solidaritätsgefühl der Arbeiter hat. Berlin: An sich besteht noch die Tarifordnung so wie sie seinerzeit mit dem Metallarbeiterverband abgeschlossen ist. Praktisch sind aber Lohnsenkungen z. B. dadurch erfolgt, dass die neueingestellten Arbeiter in der Regel weniger Stundenlohn erhalten als die schon im Betrieb beschäftigten. So betrug in einer Abteilung der AEG der Stundenlohn für die Neueingestellten im vorigen Jahr 95 Pf., jetzt werden neue Arbeiter in dieser Abteilung nur noch zu 93 Pf. angenommen. Aber das ist natürlich auch zum Teil Schuld der Kollegen. Wenn sie grössere Festigkeit an den Tag legen würden, dann würde manche Lohnkürzung vermieden werden können. Es ist das alte Lied, das auch schon vor dem Umsturz galt. Wenn ein Akkordlohn festgelegt wird, dann arbeiten die Kollegen feste A- 32drauflos, um etwas mehr zu verdienen. Dann kommt der Kalkulator, drückt den Preis und die Verschlechterung ist da. Diese mangelnde Solidarität macht sich jetzt natürlich noch stärker als früher bemerkbar. Ich bin der Meinung, dass es durchaus möglich ist zwar nicht immer und nicht in jedem Fall sich erfolgreich zur Wehr zu setzen. Wenn die Arbeiter bereit wären, eine gewisse Zeit arbeitslos zu sein, dann ginge es schon. Ich gebe zu, das können sich nicht alle Arbeitergruppen erlauben, aber die Gruppen, in denen die Arbeitslosigkeit gering ist, könnten entschieden resistenter sein. Leider sind sie es in vielen Fällen eben nicht. Meine Kollegen und ich haben das Gefühl, dass die Nazis mit allen Mitteln Zwiespalt in die Reihen der Arbeiter hineintragen und alles versuchen, um das echte Solidaritätsgefühl zu zerstören. Man macht keine Berufsgruppenversammlungen, in denen die Kollegen derselben Branche aus verschiedenen Betrieben zusammenkommen könnten, in denen sie ihre jetzige Situation mit der früheren vergleichen könnten und ins iskutieren kämen. Durch das raffinierte System der Lohnpolitik wird dieser Zwiespalt natürlich noch enorm gesteigert. Wenn einzelne Arbeiter oder Gruppen Zulagen bekommen, dann gibt es böses Blut unter den Kollegen und es entstehen Spannungen in den einzelnen Werkstätten. Bei uns ist es so, dass der Lohn( wohlgemerkt für die gleiche Arbeit) zwischen 93 und 114 Pf. schwankt. Es sind natürlich nur einige wenige, die den Spitzer lohn bekommen. Aber immerhin genügt das, um Neid und Missgunst zu erwecken. Natürlich, und das ist das Traurigste, richtet sich der Angriff der minderbezahlten Kollegen dann nicht gegen das System, das diese Lohnpolitik fördert, sondern gegen den einzelnen Arbeiter. Sachsen 1.Bericht: Manche Arbeiter in Westsachsen und im Vogtlande haben den von der Arbeitsfront zugelassenen Weg, wonach der einzelne Arbeiter sich um eine Lohnerhöhung bemühen darf, beschritten. In einzelnen Fällen hatten sie Erfolg, in den meisten aber nicht. Grundsätzlich sind die Unternehmer mit diesem System nämlich durchaus einverstanden, und sie weigern sich nach unseren Feststellungen in Sachsen nicht generell, Lohnerhöhungen für einzelne Arbeiter eintreten zu lassen. Denn erstens ersparen sie die Aufwendungen, die ihnen aus allgemeinen Tarifverträgen erwachsen. Zweitens aber wird die Arbeiterschaft durch dieses System atomisiert, die Klassensolidarität wird zerstört, jeder wird Feind und Neider des anderen, und so will es das Unternehmertum haben und zahlt für diese Versicherung gegen die Wiederkehr der Tarifverträge auch gein die kleine Prämie in Gestalt einer bescheidenen Lohnerhöhung für einzelne, ganz abgesehen davon, dess in diesem System für manche" strebsame" Arbeiter die Peitsche liegt, von der sie sich zu hemmungsloser Ausbeutung ihrer Kräfte vorwärtstreiben lassen wieder ein Vorteil für den Unternehmer. A2. Bericht: In der Metallindustrie ist der sogenannte " stille" Lohnabbau überall zu bemerken. Wenn eine Akkordarbeit fertig ist und man auf die nächste Arbeit warten muss, bekam man früher für die Zwischenzeit Stundenlohn ausgezahlt. Das ist jetzt überall weggefallen. Ausserdem geben die Preisnehmer und Kalkulatoren, wenn sie einen neuen Preis machen wollen, vielfach neue Werkzeuge aus und stoppen dann haarscharf ab. Wird die Arbeit dann im Akkord geleistet, so ist die Zeit nie einzuhalten, weil man schlechteres Werkzeug bekommt und die Zeit zum Werkzeugholen nicht bezahlt wird. Auch das Schleifen der Werkzeuge wird entweder gar nicht oder zu gering einkalkuliert. Ausserdem werden die Preise stets an neuen leistungsfähigeren Maschinen gemacht. Diese sind dann aber mit altem Werkzeug und an den alten Maschinen niemals zu erreichen. Früher gab es Einsprüche beim Betriebsrat. Beim Abstoppen konnte das Belegschaftsmitglied die Anwesenheit eines Betriebsratsmitgliedes verlangen. Alles das ist heute weggefallen. Nur die Rentabilität des Betriebes entscheidet. Bayern: Aus einer Glasfabrik: Külbelmacher, die früher 20 Mark und darüber verdienten, kommen heute auf 5- 6 Mark in der Woche. Glasbläser, die 80 Mark und mehr bekamen, werden mit 18 bis 20 Mark bezahlt bei schwerer Akkordarbeit. Früher wurde Bruch oder Ausschuss im Arbeitsgang nur in Abzug gebracht, wenn das betreffende Stück nicht in die Harmonie( Kühlofen) kam. Heute werden dem Meister auch alle Schäden, die in der Schleiferei, ja sogar in der Expedition entstehen, angerechnet. Durch diese Anordnung kommt es zu fortwährenden Unstimmigkeiten bei den Brotzeiten, da jeder Bruch und der zu erwartende Abzug Anlass zu Streitereien unter den Arbeitern bietet. Südwestdeutschland: Fabrik für landwirtschaftliche Maschinen und Motoren: Für die Belegschaft hat es zum Jahresbeginn recht nette Ueberraschungen gegeben, so dass die Weihnachtsgratifikation von 75 Mark wieder rasch verblasst war. Am Tage der Wiederaufnahme der Arbeit, nach der Jahresinventur, setzte mit erhöhtem Druck die Kalkulations- Maschine ein. Der Kalkulator kam an jeden Arbeitsplatz, stoppte mit der Stoppuhr jeden einzelnen Arbeiter ab und setze den neuen Akkordsatz fest. Dabei sind die Akkordsätze durchschnittlich um 15 Prozent gekürzt worden. Das gleiche ist aus dem... werk in X. zu berichten. Dort gab es auch eine Weihnachtsgratifikation, gestaffelt bis zu 50 Mark. Nach Neujahr setzte dann im ganzen Werk automatisch eine Akkord überprüfung ein und es hat Verschlechterungen gegeben, die bis zu 18 Prozent gehen. In den oberbadischen Betrieben gelten bisher noch die Löhne nach dem alten Metalltarif. Dagegen werden den Akkordarbeitern immer mehr sogenannte Taglohnstunden, die sie beim Warten auf Arbeit oder bei kleineren, sonstigen Arbeiten bisher A-erhalten haben, abgezwackt, bzw. in den Akkord verrechnet. Rheinland: Die Verwendung von Ersatzstoffen bringt für die Arbeiter in der Textilindustrie automatisch eine Senkung des Lohnes mit sich. Bei der Akkordarbeit- und mindestens 80% werden im Akkord ausgeführt- ist der Effekt der, dass seit Einführung dieses Materials der Effektivlohn von 0,80 auf 0,65 RMK gesunken ist. Es gibt sogar Fälle, wo einzelne Arbeiter bei 36stündiger Lohnwoche mit 10 RMK nachhause gehen. Der Tariflohn, der sogenannte Richtlohn, der genau wie die anderen Bestimmungen noch auf dem Papier als Tarif steht, wird nicht eingehalten, niemand kümmert sich noch darum. Früher wurden die Akkordstückhne bei solchen Arbeiten erhöht, oder, wenn die Arbeiten schlecht gingen, dann bekamen die Arbeiter den Durchschnittslohn aus bezahlt, den sie vorher im Akkord verdient hatten. Das ist heute alles weggefallen. Aus einem Automobilbetrieb, in dem auch zum Teil Motoren für andere Fabriken hergestellt werden: Qualitätsmetallarbeiter erhielten früher 1, lo bis 1,12 RMK, heute nur noch 0,76 RMK. Elektromonteure, die früher 1,30 bis 1,40 erhielten, bekommen heute 0,85 RMK.Heizungsmonteure früher 1,30 Mk. bis 1,40 RMK., heute 0,90 RMk. Montagezulagen sind völlig fortgefallen. Die Tarife baut man zwar nicht offiziell ab, man zahlt aber einen sogenannten" Leistungslohn". Das führt dazu, dass einzelne Leute für sich soviel als möglich herauszuholen suchen. Die Masse der Arbeiter dagegen muss sich mit niedrigeren Löhnen abfinden. Schlesien; Am 1. April wurden in der Glasindustrie die neuen Akkordsätze-25% Herabsetzung gegen früher- bekanntgegeben; niemand hat gewagt, dagegen nur ein Wort zu sagen. Alles geht stillschweigend vor sich, die Unternehmer fragen keinen Menschen vorher und der Vertrauensrat ist mit allem einverstanden. 3) Unverbindlichkeit und Abdingbarkeit. Lag das Wesen und der Wert der alten Tarifverträge in ihrer Allgemeinverbindlichkeit und Unabdingbarkeit, so ist die Tätigkeit der Treuhänder im Gegenteil darauf gerichtet, den Tarifordnungen einen möglichst unverbindlichen Charakter zu verleihen. Das kommt besonders deutlich bei den sogenannten " Richtlinien" der Treuhänder für den Abschluss von Einzelarbeitsverträgen zum Ausdruck. Sie enthalten grundsätzlich nur Soll- Bestimmungen. So hat z. B. der Treuhänder für Westfalen A- 35am 15. November 1935 Richtlinien für die Landarbeiter im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreise Altenkirchen erlassen ( RAB1 VI 936). Darin heisst es: " Der Lohn kann nach freier Vereinbarung zwischen dem Führer des Betriebes und der Gefolgschaft in bar oder teilweise in Deputaten gezahlt werden.. Der Bruttolohn für vollwertige, im Stundenlohn beschäftigte Landarbeiter soll je Stunde betragen:... Der Bruttolohn für vollwertige, im Wochenlohn beschäftigte Landarbeiter soll je Woche betragen... usw." Aber auch wenn die Tarifordnungen in die Form zwingender Vorschriften gekleidet sind, können sie jederzeit von Fall zu Fall ausser Kraft gesetzt werden. Die Treuhänder können ganze Gebietsteile oder Berufszweige, ganze Betriebe oder einzelne Betriebs- Teile oder sogar einzelne Gefolgschaftsmitglieder aus einer Tarifordnung herausnehmen und der freien Vereinbarung zwischen Unternehmer und Arbeiter überantworten. Nach der 14. Durchführungsverordnung zum Arbeitsordnungsgesetz vom 15. Oktober 1935 brauchen solche Entscheidungen der Treuhänder nicht mehr im Reichsarbeitsblatt veröffentlicht zu werden. Es ist daher nicht mehr möglich, aus den letzten Monaten eine gleiche Liste solcher Herausnahmen zusammenzustellen, wie wir sie im OktoberBericht( S.77 f.) gebracht haben. Nur selten findet sich in den Tarifordnungen noch eine entsprechende Vorschrift. In der Tarifordnung für die deutsche Hartstein- Industrie vom 2.10. 35. ( RABL VI 835) heisst es z.B.: " In besonderen Ausnahmefällen kann der Treuhänder der Arbeit Abweichungen von den Bestimmungen dieser Tarifordnung zulassen." Eine ähnliche Vorschrift enthält die Tarifordnung für das Parkettlegergewerbe im Wirtschaftsgebiet Hessen vom 6.2. 36 ( RABI VI 347): " Dem Treuhänder der Arbeit bleibt es vorbehalten, Sonderfälle in Abweichung von dieser Tarifordnung zu regeln." Auch in der Tarifordnung für die landwirtschaftlichen Arbeiter im Wirtschaftsgebiet Schlesien vom 12.2.36( RAB1 VI 131) finden. A-sich solche Bestimmungen: $ 30 Lohnsenkung durch den Treuhänder der Arbeit. Der Treuhänder der Arbeit kann in Notstandsgebieten einen prozentualen Abschlag von den Barlöhnen bis zu 5 v.H. zulassen. §32 Erntezulagen ( 8) Der Treuhänder der Arbeit kann für Notstandsgebiete und für besonders notleidende Betriebe eine Ermässigung oder den Fortfall der Erntezulage gestatten. Eine zeitlich begrenzte Abweichung von der Tarifordnung hat der Treuhänder für Sachsen in der Tarifordnung für das deutsche Lederhandschuhgewerbe vom 20. April 1936( RAB1 VI 427) zugelassen. Es heisst dort: " Für Aufträge, die vor dem 1. Februar 1936 von der Preisprüfungsstelle der Fachgruppe Lederhandschuhindustrie genehmigt worden sind, kann vom bezirklichen Treuhänder der Arbeit auf Antrag eine vom 2 abweichende Regelung zugelassen werden. ( Schnittlohntarif)." Aehnlich hat der Treuhänder für Mittel deutschland in der Tarifordnung für die Möbelindustrie vom 29. September 1935 ( RABL VI 940) angeordnet: " Die in den Lohnordnungen für Arbeiterinnen festgesetzten Löhne können bis zum 1. April 1936 bis zu 10 v.H. unterschritten werden." Diese Tarifordnung ist bemerkenswerterweise erst im Dezember 1935 im Reichsarbeitsblatt veröffentlicht worden und damit erst zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten. Aber. nach der mehrfach zitierten 14. Durchführungsverordnung zum AOG können auch Tarifordnungen mit rückwirkender Kraft erlassen werden. Von dieser Möglichkeit hat in besonders drastischer Form z. B. der Sondertreuhänder für die Uniformlieferungsschneiderei in seiner Anordnung vom 5. November 1935 ( RABI VI 892) Gebrauch gemacht. Sie lautet: " Die Tarifordnung für die Entlohnung in der Uniform- Massund Lieferungsschneiderei vom 10. August 1934( veröffentlicht im Reichsarbeitsblatt Nr. 25 vom 5. September 1934) findet für das Wirtschaftsgebiet Ostpreussen in der Zeit vom 5. September 1934 bis zum 25. Juni 1935 keine Anwendung. P2 A- y Offenbar handelt es sich hier wiederum um einen jener Fälle, in denen die Tarifordnungen in einem ganzen Wirtschaftsgebiet nicht eingehalten worden ist und in dem dieses Vorgehen nachträglich vom Treuhänder legalisiert wird.(Vgl. dazu auch den Oktober-Bericht S. A 46.). Die Befreiung einzelner Gebiete von den tariflichen Bindungen findet sich auch in anderen Tarifordnungen. So hat z.B. der Treuhänder für Westfalen eine Abänderung der Tarifordnung für die gewerblichen Gefolgschaft smitglieder im Grosshandel von Dortmund und Umgebung vom 22. 4. 36(RAB1 VI 429) erlassen, nach der der Stadtkreis Bochum aus dem Geltungsbereich der Tarifordnung gestrichen wird. Der Treuhänder für Südwestdeutschland hat den als Tarifordnung weitergeltenden Tarifvertrag für das Hoch-, Beton- und Tiefbaugewerbe für Baden und Teile der Vorderpfalz vom 29.März 1933 durch Tarifordnung vom 27. 4. 36[RAB1 VI 424) geändert und dabei in der Ortsklasseneinteilung u.a. folgende Bestimmungen getroffen: Sonstige Ausnahmen von der Tarifbindung finden sich z.B. in �er Tarifordnung für die deutsche Hohlglasindustrie vom 24. februar 1936(RAB1 VI 176) in der es in den Schlussbestimmungen zu den Lohnordnungen heisst: "2... Für alle übrigen in den Lohnordnungen nicht aufgeführten Gruppen oder einzelne Gefolgschaftsmitglieder werden die Löhne nach Beratung im Vertrauensrat betrieblich geregelt. A- 384. Für die Flaschenhütten und für die bisher von einer Tarifordnung nicht erfassten Betriebe bleiben die zur Zeit gültigen betrieblichen Lohnregelungen bis auf weiteres bestehen." Ebenso hat der Treuhänder für Niedersachsen in seiner Tarifordnung für Steinbrüche vom 20. März 1936( RAB1 VI 477) angeordnet.( 11 Ziff.5.): " Die Löhne der Schiessmeister, Kraftfahrer usw. unterliegen der Regelung in der Betriebsordnung." Eine weitere Gruppe von Willkürmassnahmen umfasst die Fälle, in denen Arbeiter mit anderen Arbeiten als denen, für die sie eingestellt worden sind, beschäftigt werden. Früher enthielten die Tarifverträge für diese Fälle in der Regel die Klausel, dass sich aus einer solchen Versetzung eines Arbeiters keine Lohnminderung ergeben dürfe, er vielmehr den Anspruch auf seinen bisherigen Tariflohn behält. Auch diese Schranke ist gefallen. So heisst es z. B. in der Tarifordnung für die Metallindustrie im Wirtschaftsgebiet Brandenburg vom 19. 3. 36. ( RAB1 VI 265): " Bei Mangel an geeigneter Arbeit kann den Gefolgschaftsmitgliedern eine andere, ausserhalb ihrer bisherigen Tätigkeit liegende Arbeit, die ihnen unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse zugemutet werden kann, zu dem für diese Arbeit vorgesehenen Entgelt zugewiesen werden." Ebenso hat der Sondertreuhänder für die deutsche HartsteinIndustrie in seiner Tarifordnung vom 2. 10. 35( RAB1 VI 835) angeordnet( 10): " Wird ein Gefolgsmann vorübergehend, d.h. stunden- oder tageweise mit anderen Arbeiten beschäftigt als mit denen, für die er eingestellt ist, so erhält er für die Dauer der vorübergehenden Tätigkeit den jeweils höheren Zeitlohn. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn die Zuweisung anderer Arbeit erfolgt, damit das Gefolgschaftsmitglied vor sonst notwendig werdender Entlassung bewahrt wird." Eine solche Klausel hat umso grössere Bedeutung, als die nationalsozialistische Arbeitspolitik vor allem darauf gerichtet ist, Entlassungen wenn irgend möglich zu vermeiden. Aus den nachfolgenden Betriebsberichten geht hervor, dass diese AArbeitspolitik in der Praxis noch zu ganz anderen Durchlöcher-ungen der Tarifordnungen führt. Rheinland: Der Treuhänder der Arbeit für das Rheinland hat am 18. Mai eine Bekanntmachung erlassen, in der es heisst: " Bei den in letzter Zeit durchgeführten Lohnkontrollen musste ich feststellten, dass eine ganze Anzahl von Gefolgschaft smitgliedern unter tariflich entlohnt wird. Diese Tatsache nehme ich zum Anlass, nochmals darauf hinzuweisen, dass sämtliche in Tarifordnungen und Tarifverträgen, die als Tarifverträge weitergelten, geregelten Arbeitsbedingungen Mindestbedingungen sind, deren Einhaltung das Wenigste ist, was von einem Unternehmer verlangt werden muss. So sind auch sämtliche Löhne und Gehälter in den Tarifordnungen Mindestsätze, zu denen je nach Leistungsfähigkeit des einzelnen Gefolgschaftsmitgliedes ein Leistungszuschlag gezahlt werden soll. Unter keinen Umständen ist es aber gestattet, eine geringere Entlohnung vorzunehmen, als die Tarifordnung vorsieht. Geschieht das doch, so ist hierin meistens eine böswillige Ausnutzung der Arbeitskraft des Gefolgschaftsmitgliedes zu erblicken. Es wird sich kaum vermeiden lassen, dass der Betriebsführer sich vor dem Ehrengericht zu verantworten hat... Dahingehende gesetzliche Bestimmungen, die lediglich zur Sicherung der Tarifordnung dienen, sollten nur rein formelle Bedeutung haben; denn nicht die angedrohten Strafen dürfen zur Einhaltung der Tarifordnung führen, sondern die freudig übernommene Verantwortung für das Wohlergehen der Gefolgschaft und die nationalsozialistische Gesinnung des Betriebsführers.... Liegen dringende wirtschaftliche Gründe vor, so dass der Tariflohn beim besten Willen nicht gezahlt werden kann, hat der Treuhänder der Arbeit auf Grund der 14. Durchführungsverordnung zum AOG das Recht, die unter tarifliche Entlohnung für einzelne Gefolgschaftsmitglieder, Betriebsabteilungen oder ganze Betriebe zu gestatten. Eine solche Erlaubnis kann aber nur in nachgewiesenen dringenden Fällen erteilt werden..." Diese zaghafte Ermahnung des Herrn Staatsrats und Professors Börger spricht Bände. Er möchte die Arbeiter gern über die zahllosen Tarifverletzungen beruhigen, ohne doch den Unternehmer wehzutun. Wie es in der Praxis im Amtsbereich von Börger aussieht, dafür einige Beispiele: Das Arbeitsamt in X. bemüht sich gar nicht mehr, Leute zu Tariflöhnen zu vermitteln. Man sagt den Leuten einfach:" Geh mal hin zur Grube" Adolf". Man zahlt zwar nur 45 Pfennig, es ist kein Tariflohn. Geh aber mal hin." Fuhrleute und Chauffeure fahren unter Tariflohn. Der Tariflohn für Fuhrleute beträgt 30 Mk., gezahlt werden 16 Mk., für Chauffeure statt 38 Mk. nur 20 Mk. Kommt es zur Klage vor dem Arbeitsgericht, dann vertritt die Deutsche Arbeitsfront die notleidenden Unternehmer. A. . Die Bäckerei und Konditorei Bartholomé in Aachen, Jülicherstrasse, inseriert ständig in den Zeitungen nach Kraftfahrern, obwohl die Arbeitsvermittlung auf diese Weise verboten ist. Den sich meldenden Kraftfahrern bietet er Mk 12,-. Dabei ist zu bedenken, dass ein Verheirateter mit einem Kind Mk. 14,75 Wohlfahrtsunterstützung erhält. Die Kraftfahrer müssen die Arbeit unter den gestellten Bedingungen annehmen. Sie holen sich die Differenz zwischen Lohn und Unterstützungssatz vom Wohlfahrtsamt. Berlin: Es ist jetzt vielfach üblich geworden, dass sich Firmen dadurch der Einwirkung des Treuhänders der Arbeit entziehen, dass sie einen grossen Teil ihrer Belegschaft nur als Aushilfen einstellen. Es gibt Firmen, die die Stammbelegschaft so klein halten, dass sie nicht einmal einen Vertrauensrat brauchen. Die gesamte übrige Belegschaft wird dann als Aushilfe angestellt, die täglich kündbar ist. Auf diese Weise wird dann auch das Hineinregieren der Arbeitsfront praktisch unmöglich gemacht. Sachsen: Aus einer Weberei: Bis zum Jahre 1932 wurde in unserem Betrieb an ein und zwei Stühlen gewebt. Die Frottiersachen wurden an einem Stuhl hergestellt. Bettzeug usw. an zwei Stühlen. Allerdings gab es auch schon damals Firmen, die mit vier Stühlen arbeiteten. 1933 ging dann auch unser Betrieb zum Zwei- und Vier- Stuhlsystem über und vor kurzem sind neue Automaten aufgestellt worden für die Herstellung von Bettzeug, bei denen zehn Stühle von einem Arbeiter bedient werden. Dieses neue System hat für die Arbeiter einen wesentlichen Verdienstausfall gebracht. Sie bekommen heute beim ZweiStühlesystem weniger als früher bei der Bedienung von einem Stuhl. 1928 bis 1930 war der Durchschnittslohn eines Webers bei 48- stündiger Arbeitszeit etwa 45 Mark. 1932 kam man immer noch auf 30 bis 35 Mark. Heute kommt man bei 48stündiger Vollarbeit nur auf einen Betrag von 22 bis 24 Mark in der Woche. Tatsächlich ist aber bei uns nur 31 Stunden gearbeitet worden und auch dann ist es noch vorgekommen, dass man 2 oder Tage auf Material warten musste und nur an einem Stuhl a rbei: ten konnte oder auch überhaupt nach Hause geschickt wurde. Und so ist der tatsächliche Durchschnittslohn heute 14 bis 16 Mark. Früher wurde, wenn man auf Material warten musste, die Wartezeit vergütet. Der Tarifvertrag, der diese Bestimmung enthält, ist zwar als Tarifordnung verlängert worden, aber. ein Versuch, die Einhaltung dieser Bestimmung durch eine Eingabe an den Treuhänder zu erzwingen, ist gescheitert. Die Eingabe hat fast 1/2 Jahr bei den verschiedenen Instanzen herumgelegen und dann ist schliesslich die Vorschrift über die Wartezeit durch die Faserstoffverordnung beseitigt worden. Den Rohstoffmangel hat also jetzt nicht mehr der Betriebsführer, sondern der Arbeiter allein zu vertreten. Ebenso ist es mit den Akkordrichtsätzen. Sie bestehen nach wie vor, aber sie werden nicht eingehalten, denn immer gibt es für Betriebe, die notleidend sind, die Möglichkeit, von diesen Bestimmungen befreit zu werden. Bei uns ist das noch. immer der Fall gewesen, so dass der Unternehmer praktisch alle Betriebsverbesserungen auf Kosten der Arbeiter vornehmen kann. Alle diese Dinge werden sozusagen hintenherum erledigt. Keine Treuhänderentscheidung ist öffentlich ergangen und die Arbeiter haben nie ein Schriftstück darüber zu sehen bekommen. Das ist nicht nur in unserem Betrieb so, sondern auch in anderen. 1932 ist bei den Akkordlöhnen eine Aenderung vorgenommen worden. Früher wurde nach Stück bezahlt. Von da ab wird nach Touren bezahlt. An sich ist die Bezahlung nach Touren für den Arbeiter günstiger. Denn wenn er früher Fehler( Nester) in der Ware hatte, musste er wieder aufweben und das Stück noch einmal neu weben. Diese Arbeit wurde dann nicht extra bezahlt. Heute wird zwar nicht das Aufweben, aber das Nachweben bezahlt, weil ja einfach die Tourenzahl der Maschine zugrundegelegt wird. Praktisch stehen sich aber die Arbeiter heute sehr viel schlechter als früher. Für Frottierware wurde früher für den Meter mit 2.000 Schuss 35 Pfennig gezahlt, heute nur 13 bis 14 Pfennig. Auch diese Verringerung der Akkordsätze ist mit Hilfe der Klausel für notleidende Betriebe zustande gekommen. Nach und nach hat man bei der Neukalkulation neuer Muster die Sätze fortgesetzt heruntergedrückt. Früher bekamen wir auch 10 Pf.( Frauen 5 Pf.) Teuerungszulage lt. Tarif. Auch das ist heute weggefallen. Bei alledem wird sehr auf das Arbeitstempo gedrückt. Wenn einer eine entsprechende Zahl von Touren weniger hat, dann wird sofort gefragt, warum? Wenn ein Arbeiter besonders viel verdient, dann geht der Betriebsführer mit seiner Lohntüte zu denen, die weniger schaffen, und treibt sie zu höherer Leistung an. Dabei braucht die Minderleistung keineswegs an dem Arbeiter zu liegen. Jede Maschine läuft anders, ältere Typen laufen manchmal zu langsam, es gibt aber auch Maschinen, die zu schnell laufen, so dass der Faden oft reisst usw. Aber heute ist es so, dass die Schuld immer am Weber liegt und wenn einer dauernd weniger schafft, dann setzt ihn der Betriebsführer einfach heraus, denn angeblich kann ihm nicht zugemutet werden, solche Arbeiter weiter zu beschäftigen. Natürlich setzt sich der Betriebsführer vorher mit der Arbeitsfront in Verbindung und rechnet ihr vor, wieviel er dadurch verliert, dass der betreffende Arbeiter die Maschine angeblich nicht voll ausnutzt, und damit bekommt er dann auch durchweg recht. Woran die Minderleistungsfähigkeit des Arbeiters liegt, wird von niemand untersucht. Aus der Musikinstrumenten- Industrie Klingenthal: Der Tarifvertrag wird oft nicht eingehalten. Vor allen Dingen werden die ungelernten Arbeiter, welche aus Böhmen über die Grenze auf Arbeit gehen, nach allen Regeln ausgenützt. So haben wir Z.B. festgestellt, dass ein Arbeiter aus X.( ČSR), welcher schon seit Kriegsende in Sachsen arbeitet, einen Stundenlohn von 25 Pf. bezieht. Alle Vorstellungen dieses Arbeiters bei Ader Arbeitsfront halfen nichts. Man sagte ihm ganz frech, dass er froh sein müsste, dass er in Deutschland noch Arbeit habe. Bei der Firma X., Zurichterei, wurden nach und nach die Löhne für die einzelnen Fellarben in der Stückzahl gesenkt. Mit Einverständnis des Treuhänders der Arbeit hat sich nun die Firma erneut entschlossen, eine Lohn senkung von 1.5 bis 2% pro Stück durchzuführen. SA- Leute haben sich Marxisten gegenüber in der übelsten Form dagegen ausgesprochen und die Leserzahl des" Arbeitertums" ist, obwohl das Blatt unter grösstem Druck gekauft werden musste, von 62 auf ganze 4 Stück gesunken. .ne Vor einiger Zeit wurde ein Arbeiter in X. aufgefordert, Stelle bei den Junkerswerken in Dessau anzutreten. Das Arbeitsamt sicherte ihm einen Stundenlohn von 78 Pf. zu. Nach vier Wochen meldete sich X. erneut beim Arbeitsamt und erklärte folgendes: " Ich habe vier Wochen gearbeitet. Mir ist der zugesagte Lohn von 78 Pf. nicht gezahlt worden, sondern nur ein Lohn von 57 Pf. Ich sehe das als einen Betrug an. Bei den Lebensverhältnissen in Dessau kann ich damit nicht auskommen. Ich bin doch kein Affe, der sich verklapsen lässt." Daraufhin wurde eine Unterstützungs- Sperrfrist von 6 Wochen über ihn verhängt. Bayern: Die Porzellanfabrik X. in Y. hat einen grösseren Auftrag für Italien hereinbekommen. Wird dieser italienische Auftrag ausgeführt, so könne angeblich in Bälde die ganze Belegschaft voll arbeiten. In den Abteilungen für die Herstellung des Rohporzellans( Dreherei etc.) wird seit kurzem bereits voll gearbeitet. Aber die Firma kann angeblich diesen italienischen Auftrag nur ausführen, wenn die Löhne erheblich gesenkt werden. Es müssen in den Abteilungen für Herstellung des Rohporzellans, etwa 50 Personen, allein an Löhnen 20.000 Mark im Jahre gegenüber den jetzigen Löhnen eingespart werden. Deshalb werden den Drehern und ihren männlichen und weiblichen Hilfsarbeitern Lohnkürzungen von bis zu 30 Prozent angekündigt. Das würde faktisch bedeuten, dass die Arbeiter bei Vollbeschäftigung nicht mehr verdienen würden als bisher bei vier Tagen Arbeit in der Woche. Die Arbeiter schlugen der Firma vor, für diesen italienischen Auftrag eine Gehalts- und Lohnkürzung von einem Prozent für die ganze Belegschaft vorzunehmen und zwar beim Direktor angefangen bis herunter zum Hofarbeiter. Das hat die Firma abgelehnt. Die Arbeiter sind der festen Ueberzeugung, dass der italienische Auftrag nur ein Vorwand für die Verwirklichung der längst geplanten allgemeinen Lohnsenkung ist. Die Arbeiter haben sich an die DAF gewandt, die versprach, an die Gauleitung nach Bayreuth zu berichten. Von den denkenden Arbeitern erwartet keiner ein Eingreifen der Arbeitsfront zugunsten der Belegschaft. Aber man will erreichen, dass das Versagen der DAF allgemein sichtbar wird. A- 1 Die reinsten Sklaven sind die Glasmacher in A.( Bayer. Wald). Dort ist der Sohn des Fabrikbesitzers Bürgermeister der Gemeinde. Kein Arbeiter bekommt Arbeitslosenunterstützung oder Krisenunterstützung, jeder kann Arbeit haben in der Fabrik des Vaters zu 10,- höchstens 12,- Mark Wochenlohn. Schlesien: In der Sportgerätefabrik von... in B.( 200 Arbeiter) wird trotz des noch bestehenden Tariflohnes von 65 Pf. pro Stunde nur 50 Pf. gezahlt, obwohl die" Sportgerätefabrikation" in der Anfertigung von Munitionskästen für die Reichswehr besteht. Als sich ein Teil der Arbeiter über die Nichteinhaltung der Tarifordnung bei der DAF beschwerte, kam der Kreisleiter in eine Betriebsversammlung und wetterte gegen die Unzufriedenen, die immer noch nicht begriffen hätten, dass zum Aufbau des neuen Deutschlands in allererster Linie der Arbeiter durch seine Arbeitskraft beitragen müsse. Der Materialismus der ehemaligen Gewerkschaftsbonzen habe im Dritten Reich aufgehört. Der Kreisleiter ist ein guter Freund des Besitzers der Fabrik und steht mit ihm in engem gesellschaftlichen Verkehr. Südwestdeutschland:( Baden) Auch heute noch gelten die Tarife aus der Weimarer Zeit. Dies verhinderte aber dennoch nicht einen weiteren Lohnabbau. Bei allen neu eingestellten Arbeitern wird nicht mehr der Grundlohn plus Leistungszuschlag bezahlt, sondern nur noch der Grundlohn. Dadurch ist indirekt ein Lohnabbau von 10 bis 20 Prozent eingetreten. Dies gilt ganz allgemeine für alle Firmen. ( Pfalz): Bei X. müssen die Arbeiter unterschreiben, dass sie auf ihren Tariflohn verzichten, wenn sie ihn infolge neuer Zumutungen usw. nicht mehr verdienen können. Wenn Arbeiter infolge ihres Alters in eine höhere Lohnklasse aufrücken müssten, werden sie gefragt, ob sie weiter beschäftigt werden wollen. Wenn ja, dann muss es zum alten Lohn ihrer bisherigen Altersklasse geschehen. Wasserkante( 1. Bericht): Tarifverschlechterungen in der Seefahrt: Nachdem am 1. Januar 1935 die Seeleute einen neuen Manteltarif bekamen, der bei Einhaltung den Seeleuten nur geringe Verschlechterungen gegenüber dem Zustand von 1931 brachte, hat jetzt der Treuhänder der Arbeit den Tarif für die See- Rheinfahrt auf Antrag der Neptun- Reederei Bremen bedeutend verschlechtert. Hierzu einige Erklärungen. Laut Seemannsordnung und Tarif beträgt die Arbeitszeit auf See für grosse Schiffe 8 Stunden und zwar so, dass der Tag eingeteilt ist in zweimal vier Stunden Arbeit und zweimal acht Stunden Ruhezeit. Bei kleineren Schiffen ist die Regelung zweimal sechs Stunden Arbeit und zweimal sechs Stunden Ruhe. Beim Einlaufen der Schiffe in den Hafen gilt für alle Schiffe eine achtstündige Arbeitszeit zusammenhängend, auch für die kleinen Schiffe. Tarif und Seemannsordnung bestimmten, dass alle Arbeiten ausserhalb der üblichen Arbeitszeit mit Ueberstundenlohn zu vergüten sind. Der Tarif unterscheidet Arbeitszeit auf See und Arbeitszeit im Hafen. Die Fahrt auf Wasserstrassen und Kanälen zählte zur Arbeitszeit auf See. Der neue Tarif bestimmte, dass am Tage des Einlaufens in einem Hafen alle Arbeit über acht Stunden eingerechnet der schon auf See gelei steten Arbeit mit Ueberstundenlohn bezahlt werden musste. Das war nach der Nazireklame trommel ein noch nie erreichter Rekord, denn der alte Tarif sah 8 1/2 Stunden vor. Die Reederei Neptun- Bremen stellte bein Treuhänder der Arbeit den Antrag, für ihre Schiffe einen Sondertarif aufzustellen, weil sie die Belastung nicht mehr tragen könne. Der Treuhänder war dazu sofort bereit, und den Besatzungen der Neptunschiffe, es handelt sich hier um rund 35 Schiffe, wurde eines Tages ein Schreiben vorgelesen, welches der Treuhänder im Einvernehmen mit der DAF an die Reederei gerichtet hatte. Darin wurde bekanntgemacht, dass eine Neuregelung der Arbeitszeit für die See- Rheinschiffahrt erfolgt sei. Danach sollen auf dem Rhein nicht mehr" Wachen", das ist der Ausdruck für die ordentliche Arbeitszeit, gegangen werden, sondern in" Schichten" gearbeitet werden. Das Einteilen der Schichten bestimmt die Schiffsleitung nach Bedarf. Ueberstundenbezahlung kommt nicht mehr in Frage. Heute bestimmt die Schiffsleitung diese Schicht, morgen jene. Die Seeleute können froh sein, wenn die Schiffsleitung die Schichten ungefähr gleichmässig verteilt. Als Verhöhnung fassten die Seeleute dieser Schiffe ein Rundschreiben der DAF auf, das einige Zeit später den Besatzungen bekanntgegeben wurde. Darin wird u.a. gesagt: " Nachdem die Herren Reeder im Interesse der Seeleute und des Vaterlandes grosse Opfer gebracht haben, besonders durch das Bezahlen von Ueberstunden bewiesen haben, dass sie bereit sind, Opfer zu bringen, ist jetzt die Reihe an den Seeleuten, zu beweisen, dass auch sie bereit sind, Opfer zu bringen. Es ist die Pflicht jedes Seemanns, seinen Dank dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass er noch mehr als bisher und jeder an dem Platz, wo er steht, bemüht ist, durch intensivste Arbeit am Schiff und der Ladung, als auch durch sparsamste Ausnutzung des ihm anvertrauten Materials seinen Dank an die Herren Reeder abzutragen." 2. Bericht: Bei der halbstaatlichen Pendel- Schiffahrt fuhren bisher auf den Rheinschiffen ein Steuermann, ein Matrose und ein Schiffs junge. Man ist jetzt auf diesen Güterbooten dazu übergegangen, den Matrosen abzubauen, den Steuermann, der seinen Dienst wie bisher weitermachen muss, tariflich zum Matrosen zu degradieren und ihm nur den Schiffs jungen zu belassen. Dadurch werden faktisch keine Steuermannslöhne mehr bezahlt. Der jetzt gültige Tarifvertrag sieht bei Verheirateten eine Bruttozulage von 3% für jedes Kind bis zur Gesamthöhe von 11% des Lohnes vor. Durch die tarifwidrige Herunterstufung der Steuerleute erhalten die Betroffenen bei Auszahlung der Kinderzulage erst etwa die Höhe des normalen Steuermannslohnes, worauf sie ja sonst Anspruch plus KinderI A-zulage hätten. Diese etwa 11% werden daher eingespart. Beschwerden gegen diese Massnahmen wurden mit dem Hinweis beantwortet, man möge um seine Versetzung vorstellig werden. 3. Bericht: Die Löhne sind auf dem Papi er gut, werden jedoch in den wenigsten Fällen bezahlt. In der Friseurinnung wurde im vorigen Jahr ein Tarif geschaffen, der einen durchschnittlichen Wochenlohn von 35 bis 40 Mark vorsah. Gezahlt werden aber immer nur durchschnittlich 22 bis 25 Mark. Auch für Verheiratete und Spitzenkönner. Der durchschnittliche tägliche Grundlohn in unserer Innungskrankenkasse( gesetzliche Kasse nach der Reichsversicherungsordnung) betrug 3,02 Mk., was einem Wochenverdienst von 21 Mark entspricht. Hierbei sind allerdings die Lehrlinge einbegriffen. Aus einem Betrieb der Grosseinkaufsgenossenschaft deutscher. Konsumvereine( GEG) mit etwa 200 Angestellten: Der Tarif wurde ab 1.1. 1936 offiziell gekündigt. Seitdem wird nur hach Leistung" bezahlt. Man hat die Gehälter sämtlich gekürzt, und zwar unsystematisch um 1 bis 20%. Diejenigen, die am schlechtesten verdienten, erhielten am meisten abgezogen. Parteimitglieds jahre in der NSDAP werden bei der Urlaubsbemessung als Berufs jahre angerechnet.( Nicht beim Lohn). 4) Die Arbeitszeit. Auf dem Gebiet der Arbeitszeit wird die Entrechtung der Arbeiter und Angestellten besonders sichtbar. Auch hier wendet das System seine typische Methode an: im Grundsatz bleibt es bei dem aus der Republik übernommenen Zustand, aber in der Praxis wird durch eine Fülle von Einzelmassnahmen dieser Grundsatz vollkommen aufgehoben. Der Grundsatz ist im 3, Abs.1 der Arbeitszeitordnung vom 26. Juli 1934( RGB1 I S.804) aufgestellte Begriff der" regelmässigen Arbeitszeit": " Die regelmässige werktägliche Arbeitszeit der Beschäftigten darf ausschliesslich der Pausen die Dauer von acht Stunden nicht überschreiten." Von dieser aber sieht die Arbeitszeitordnung selbst folgende Ausnahmen vor: 1. anderweitige Regelung der Arbeitszeit durch Tarifordnung. für Gewerbezweige oder Gruppen von Beschäftigten, bei denen regelmässig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft vorliegt( z. B. Pförtner, Kraftfahrer); 5. 2. zwei Stunden tägliche Mehrarbeit sind zulässig für: A-a) Arbeiten zur Bewachung, Reinigung und Instandhalttung der Betriebsanlagen. b) Arbeiten," von denen die Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des vollen Betriebes arbeitstechnisch abhängt; c) bei Arbeiten für Be- und Entladen von Schiffen und Eisenbahnwagen, soweit es die Innehaltung der Ladefristen erfordert;(§ 6) 3. in allen Fällen und ohne Begründung kann der Unternehmer dreissig Tage im Jahr täglich zwei Stunden mehr arbeiten lassen;( 87) 4. durch Tarifordnungen kann die Arbeitszeit allgemein ohne zeitliche Begrenzung um 2 Stunden täglich verlängert werden;( 88) 5. der zuständige Gewerbeaufsichtsbeamte kann auf Antrag des Unternehmers widerruflich Mehrarbeit zulassen, wenn sie aus betriebstechnischen oder aus allgemein wirtschaftlichen Gründen geboten ist. 6. Für Reichsverwaltungen und Reichsbetriebe( z. B. Reichsbahn, Reichsautobahn) können die Arbeitszeitvorschriften für Beamte auch auf Arbeiter und Angestellte angewendet werden, (§ 10) 7. Unbegrenzte Mehrarbeit ist zulässig in" aussergewöhnlichen Fällen" und bei Arbeiten," deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeit gefährden oder einen unverhältnismässigen wirtschaftlichen Schaden zur Folge haben würde(§ 11). Die für die Fälle 2 bis 4 vorgesehene Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich kann wiederum in besonderen Fällen überschritten werden(" aus dringenden Gründen des Gemeinwohls" und bei" Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeiten")§ 13. Die Mehrarbeit in den Fällen 1, 2 und 6 ist ohne besondere Vergütung zu leisten; in den Fällen 3,4 5 und 7 soll" eine angemessene Vergütung über den Lohn für die regelmässige Arbeitszeit hinaus" gewährt werden." Als angemessene Vergütung gilt, wenn nicht die Beteiligten eine andere Regelung vereinbaren oder besondere Umstände eine solche rechtfertigen oder der Reichsarbeitsminister oder der Treuhänder der Arbeit eine abweichende Regelung trifft, ein Zuschlag von fünfundzwanzig vom Hundert" ( 14). Alle diese Vorschriften sind Kautschuk paragraphen schlimmster Art. Die wichtigste ist der§ 8, der den Treuhändern das Recht gibt, die Arbeitszeit durch Tarifordnung zu regeln. Von 1-4diesem Recht haben die Treuhänder ausgiebig Gebrauch gemacht. Es findet sich fast keine Tarifordnung, in der nicht Mehrarbeit zugelassen wäre. Die Formulierungen, deren sich die Treuhänder dabei bedienen, sind sehr verschieden. Den Rekord an Kürze und Ungenauigkeit hält der Treuhänder für das Wirtschafts gebiet Nordmark in seinen Richtlinien für das Klempner und Installateurhandwerk im Landkreis Harburg- Wilhelmsburg vom 25. 11. 35( RAB1 VI 950), in denen es einfach heisst: " Mehrarbeit soll nach Möglichkeit vermieden werden." Aehnlicher Kürze und Dehnbarkeit befleissigen sich der Treuhänder für Mitteldeutschland in seiner Tarifordnung für das Transportgewerbe vom 24. 1. 1936( RAB1 VI 92): " Die Arbeitszeit kann bis zu 10 Stunden täglich ausgedehnt werden, wenn die Erfordernisse des Betriebes Mehrarbeit bedingen." der Treuhänder für Bayern in der Tarifordnung für die Münchener Herd- und Ofenfabriken vom 20. 1. 1936( RAB1 VI 88): " Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit soll nach Möglichkeit vermieden werden, ist jedoch in dringenden Fällen zulässig." und der Treuhänder für Brandenburg in der Ergänzung des als Tarifordnung weitergeltenden Tarifvertrages vom 27. Juni 1932 für die Spandauer Fuhrbetriebe vom 9.12.35( RABL VI 1007): " In unbedingt dringenden Fällen dürfen täglich bis zu 2 Ueberstunden geleistet werden." Der Treuhänder für Bayern hat in der Tarif ordnung für das Mühlengewerbe vom 4. Februar 1936( RAB1 VI 194) folgende Anordnung getroffen(§ 3): " 1. Unbeschadet der in§§ 7, 9 und 11 der Arbeitszeitordnung vom 26. Juli 1934 bezeichneten Fälle kann im Falle eines wirtschaftlichen Bedürfnisses die wöchentliche Arbeitszeit auf 54 Stunden je Woche ausgedehnt werden. 2. Auf Anordnung des Führers des Betriebes können Gefolgschaftsangehörige zu Arbeiten an Sonn- und Feiertagen herangezogen werden." In der Tarifordnung für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe in den Seebädern des Wirtschaftsgebietes Pommern vom 15. 12. 36( RAB1 VI 186) lautet der" 2 Arbeitszeit": A- 4" Die regelmässige Arbeitszeit beträgt wöchentlich 48 Stunden, Mehrarbeit bis zu 12 Stunden wöchentlich ist zulässig und muss auf Verlangen des Führers des Betriebes geleistet werden. Weitere Mehrarbeit, die nur auf Grund der Bestimmungen der Arbeitszeitordnung vom 26. Juli 1934( Reichsgesetzblatt I. S. 806.) gestattet ist, muss von dem Führer des Betriebes oder einer von ihm beauftragten Person angeordnet werden." Aehnliche Formulierungen finden sich in, den Tarifordnungen für das Blechner- usw. Handwerk im Wirtschaftsgebiet SaarlandPfalz vom 17. 12. 35( RAB1 1936 VI 41), für die Filmtheater der Stadt Dresden, für die übrigens 10 Monate ein tarifloser Zustand herrschte, vom 11. 3. 36,( RAB1 VI 450) und für die Steinbrüche in Hannover vom 20. 3. 36( RAB1 VI 477). In einigen Fällen sehen die Treuhänder die Mitwirkung des Vertrauensrates vor. Sie hat aber offenbar nichts zu bedeuten, denn der Treuhänder für Bayern wählt nach Belieben Formulierungen mit oder ohne Vertrauensrat. Neben den oben mitgeteilten Fällen hat er z.B. in der Tarifordnung für die Ziegelindustrie vom 31. 3. 36( RAB1 VI 370) angeordnet: " Die regelmässige tägliche Arbeitszeit kann, wenn wirtschaftliche oder betriebstechnische Gründe es gebieten und Mehreinstellungen von Arbeitern nicht möglich sind, vom Führer des Betriebes nach Beratung im Vertrauensrat bis zu 54 bzw. 60 Stunden in der Woche ausgedehnt werden." ( Aehnlich in der Tarifordnung für die bayerischen Stuckerei betriebe vom 9. 12. 35, RAB1 1936 VI 38) In der Tarifordnung für das Konditorenhandwerk im Wirtschaftsgebiet Westfalen vom 29. 11.35( RAB1 VI 935) lautet die entsprechende Vorschrift: " Mehrarbeit ist nur in dringenden Fällen, und wo ein Vertrauensrat besteht, nach Beratung mit diesem, zulässig." ( Aehnlich in der Tarifordnung für sächsische Töpfereien vom 4. 2. 36, RAB1 VI 150). In all diesen Fällen handelt es sich nur um die Ausnutzung der Ermächtigung nach& 8 der Arbeitszeitordnung durch die Treuhänder. Daneben bleiben die in der Arbeitszeitordnung weiter vorgesehenen Ausnahmevorschriften über die Zulässigkeit von A-Mehrarbeit bestehen. Einige Treuhänder weisen in ihren Tarifordnungen ausdrücklich darauf hin. So heisst es z. B. in der Tarifordnung für die Kleineisenwarenbetriebe in Südwestthüringen vom 23. Nov. 1935( RAB1 VI 962): " Mehrarbeit über die im§ 2 angegebene Arbeitszeit kann, falls es die betrieblichen Verhältnisse dringend erfordern, vom Führer des Betriebes I soweit ein Vertrauensrat vorhanden ist, nach Beratung in ihm- bis zu 10 Stunden täglich, 60 Stunden wöchentlich, angeordnet werden. Weitere Mehrarbeit ist gesetzlich verboten, es sei denn, dass es sich um die in den§§ 11 und 13 der Arbeitszeitordnung vom 26. Juli 1934 vorgesehenen Fälle handelt." Die entsprechende Vorschrift in der Tarifordnung für die deutsche Schuhindustrie vom 17. 3. 36( RABI VI 246) lautet: " Mehrarbeit soll nur in Ausnahmefällen geleistet werden. Die Anordnung von Mehrarbeit auf die Dauer von 2 bis 4 Wochen erfolgt durch den Führer des Betriebes. Der Anordnung hat in Betrieben, in denen ein Vertrauensrat besteht, eine Beratung in diesem vorauszugehen. Will der Führer des Betriebes Mehrarbeit für eine längere Dauer als 4 Wochen anordso bedarf es hierzu der Genehmigung des Gewerbeaufnen, sichtsbeamten." Ebenso lautet auch die Bestimmung über die Arbeitszeit in der Tarifordnung für die kaufmännischen Angestellten der Hannoverschen Konservenindustrie vom 15. 11. 35( RAB1 VI 997). In anderen Tarifordnungen wird die eine oder andere in der Arbeitsordnung bereits zugelassene Möglichkeit von Ueberstunden noch besonders zugestanden. So findet sich in der Tarifordnung für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe der Nordseeinseln des Wirtschaftsgebietes Niedersachsen vom 20. 2.36 ( RAB1 VI 243) folgende Bestimmung: " Die regelmässige Arbeitszeit beträgt wöchentlich 48 Stunden. Mehrarbeit bis zu 12 Stunden wöchentlich ist zulässig und muss auf Verlangen des Betriebsführers geleistet werden. Darüber hinaus kann täglich 1 Stunde als Arbeitsbereitschaft in Anrechnung gebracht werden. Weitere Mehrarbeit ist nur auf Grund der Bestimmungen der Arbeitszeitordnung gestattet und muss von dem Führer des Betriebes oder einer von ihm beauftragten Person angeordnet werden.". A- 50Besonders ausführlich sind die Arbeitszeitvorschriften in der Tarifordnung für die westfälischen Betriebe, die Pflastersteine, Schotter- oder Werksteine herstellen, vom 27. 1. 36. ( RAB1 VI 202): " 2 Arbeitszeit. 3. Die regelmässige Arbeitszeit kann, wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes erfordern, für den ganzen Betrieb oder für einzelne Arbeitergruppen durch den Führer des Betriebes vorübergehend bis auf täglich 9 Stunden und wöchentlich 54 Stunden erhöht werden. 4 Mehrarbeit, Nachtarbeit und Sonntagsarbeit. 1. Mehrarbeit, Nachtarbeit und ausnahmsweise auch Sonntagsarbeit( Arbeit an gesetzlichen Feiertagen) sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu leisten, dürfen jedoch nur in ganz dringenden Ausnahmefällen verlangt werden. 3... Im Falle des§ 2 Abs. 3( Mehrarbeit) werden für die über die regelmässige Arbeitszeit geleisteten Mehrarbeitsstunden 10 v.H. des Stundenlohns als Zuschlag gewährt. Für sonstige Mehrarbeitsstunden wird ein Zuschlag von 25 v.H. des Stundenlohns gewährt... Vorbereitende Arbeit für die regelmässige Werktagsarbeit von 4 Uhr an, von der die Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des Betriebes arbeitstechnisch abhängt, z. B. das Anheizen der Lokomotiven oder Lokomobilen, Bedienen der Wasserpumpen, gilt nicht als zuschlagspflichtig. 5. Dringend notwendige Reparatur- und Nebenarbeiten, die nicht während der Betriebszeit ausgeführt werden können, sind bis zur Höchstdauer von 2 Stunden täglich nicht als Mehrarbeitsstunden anzusehen." Sehr zahlreich sind Tarifordnungen, in denen bestimmten Berufen in Auslegung der Vorschriften der Arbeitszeitordnung über" Arbeitsbereitschaft"," vorbereitende Arbeiten" usw. allgemein eine erhöhte Arbeitszeit zudiktiert wird. In der Tarifordnung für die Metallindustrie in Brandenburg vom 19. 3. 36 ( RAB1 VI 265) wird z.B. angeordnet: " Arbeiter, bei denen regelmässig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft vorliegt, dürfen bis zu 60 Stunden wöchentlich, Pförtner und Wächter insbesondere, bis zu 72 Stunden wöchentlich beschäftigt werden." Die entsprechende Bestimmung in der Tarifordnung für die Angestellten in der Metallindustrie in Hamburg, Altona, Wandsbek vom 9.4.36( RAB1 VI 386) lautet: A2. Mehrarbeit ist nach Möglichkeit zu vermeiden. 3. Für Angestellte, deren Dienst regelmässig und in erheblichem Umfange in Arbeitsbereitschaft besteht, kann die. Arbeitszeit bis zu 10 Stunden täglich ausgedehnt werden, ohne dass hierfür der in Abschnitt IV dieser Tarifordnung vorgesehene Zuschlag zu zahlen ist." In der Tarifordnung für den Erdölbergbau vom 28. 11. 35 ( RAB1 VI 954) heisst es sogar: " Die Arbeitszeit für Fuhrleute, Wächter und Kraftfahrer bleibt der betrieblichen Regelung zwischen den Beteiligten überlassen." Für Mehrarbeit dieser Art wird durchweg kein Ueberstundenzuschlag gezahlt. Nach der Terminologie der Arbeitszeitordnung handelt es sich überhaupt nicht um Mehrarbeit, sondern um Verlängerung der" regelmässigen Arbeitszeit." Es gibt sogar Tarifordnungen, in denen überhaupt kein Lohn für diese Arbeit vorgesehen ist. So hat der Treuhänder für Hessen in zwei Tarifordnungen für Wäscherei- und Plättereibetriebe vom 1. 2. 36 ( RAB1 VI 157) und vom 24. 4. 36( RAB1 VI 463) bestimmt: Die Zeit, die Kraftfahrer, Kutscher, Heizer und Maschinisten für Vor- und Ergänzungsarbeiten aufwenden, soweit sie 2 Stunden nicht übersteigt, ist im Wochenlohn abgegolten." In folgenden Tarifordnungen ist eine Verlängerung der" regelmässigen Arbeitszeit" vorgesehen: BerufsTariford- RAB1 wöchentl. gruppe: Gewerbe- GeltungsZweig: bereich: nung vom: VI Arbeitszeit ( Stunden) Heizer, Maschi- Sägewerks- Reg.Bez. nisten, Fahrpersonal Heizer, Maschinisten) Hartstein- Sachsen Elektriker 28. 9.35. 862 54 u.KistenMagdeburg industrie u.Merseb. 2.10.35. 835 ) industrie Kutscher ) 54 Fahrpersonal Wäschereien Hamburg 1.11.35. 960 54 usw. usw. Fahrpersonal Spedition Rheinland 19.11.35. 23 54 Kutscher Handelsge- Schlesien 6.12.35. 953 60 werbe 69 60 A- 2Berufsgruppe: Gewerbe- Geltungs ungs Zweig: bereich: Tariford- RAB1 wöchentl. nung vom: VI Arbeitszeit ( Stunden) Hauptbrenner) Kachelofen- BrandenFahrpersonal) fabriken burg Fahrpersonal Sand- und Kiesbetriebe burg 27. 2.36. 191 Branden27. 3.36. 352 Fahrpersonal SüsswarenHeizer, Maschi-) Sägenisten, FahrDeutsches 27. 3.36. 230 industrie Reich Niederwerks- u. sachsen ) Kistenind. 866 бо 60 9. 4.36. 429 554 54 personal Ausserdem sind noch folgende Regelungen bemerkenswert: In der Tarifordnung für das Möbeltransport-, Speditions- und Fuhrgewerbe in Baden vom 13. 2. 36( RAB1 VI 144) heisst es: " Im Stückgutverkehr werden keine Ueberstundenzuschläge bezahlt, sofern die Aufträge nicht nach 17 Uhr erteilt werden. Für Lastkraftwagenüberlandfahrten wird der normale Stundenlohn ohne Zuschlag bezahlt." Die Tarifordnungen für die Eisenindustrie im Wirtschaftsgebiet Saarland- Pfalz vom 31.1.36.( RAB1 VI 160) sieht vor: " Zuschlagsfrei bleibt ferner die Ausführung der regelmässigen Vor- und Abschlussarbeiten, Anheizen, Löschen, Reinigen der Oefen und Maschinen oder Reinigen der Arbeitsräume bis zur Dauer von 2 Stunden täglich." Schliesslich findet sich in der Tarifordnung für die sächsische Hartsteinindustrie vom 2.10. 35.( RAB1 VI 835) folgende Vorschrift: " Ein Zuschlag für die Ueberstunden ist nicht zu zahlen,.. sofern einzelne Arbeiter vor Beginn oder nach Schluss der regelmässigen Arbeitszeit Ausräumungsarbeiten, d.h. Arbeiten zum Ausräumen des Schuttes oder gesprengter Felswände, ausführen oder schadhafte Betriebsanlagen ausbessern." Die Befreiung einzelner Betriebe oder Betriebsgruppen von den Arbeitszeitbindungen braucht nach der 14. Durchführungsverordnung zum AOG ebenfalls nicht mehr im Reichsarbeitsblatt veröffentlicht zu werden. Es finden sich deshalb in den letzten Monaten dort nur folgende Fälle: Der Treuhänder für Sachsen hat A- 55unter dem 27. 1.36.( RAB1 VI 102) zwei Tarifordnungen erlassen, durch die der weitergeltende Tarifvertrag für die sächsische Metallindustrie vom 9. 12. 30. folgenden Zusatz erhalten hat: § 4 Ziff.2:" Die Firma Wotan- und Zimmermann- Werke A.G., Werkzeugmaschinenfabrik Glauchau, kann täglich bis zu 2 Stunden mehr arbeiten lassen. Lehrlings- und Schichtarbeiter werden jedoch hiervon nicht betroffen." 4 Ziff.4:" Die Firma Massindustrie G.m.b.H., Werk Werdau, kann täglich bis zu 2 Stunden mehr arbeiten lassen. Lehrlinge und Schichtarbeiter werden jedoch hiervon nicht betroffen." 8 5.Abs.2." Die Firma Mass industrie G.m. b.H., Werk Werdau zahlt für die Ueberstunden nach Abschnitt 1 einen Zuschlag von 10 v.H. des Stundenlohnes." Der Sondertreuhänder für die Hohlglasindustrie hat in seiner Tarifordnung vom 24. Februar 1936( RAB1 VI 176) bestimmt: " Abweichend von Ziffer 1 kann a) für die nicht unter die Verordnung über die Arbeitszeit in Glashütten und Glasschleifereien vom 9.Februar 1927 ( Reichsgesetzbl. 1927 Teil I s.60) fallenden Gefolgschaftsmitglieder die regelmässige Arbeitszeit nach Beratung im Vertrauensrat um 1 Stunde arbeitstäglich erhöht werden, soweit eine solche Regelung bei Inkrafttreten dieser Tarifordnung für den betreffenden Betrieb bestanden hat..." Schliesslich hat der Treuhänder für Niedersachsen die Tarifordnung für die landwirtschaftlichen Betriebe im Regierungsbezirk Aurich am 23. 11. 35. folgendermassen geändert( RAB1 VI 952): " Anstatt der Lohnregelung des§ 6...: " Der Tagelohn beträgt: für einen langen Tag( Höchstdauer 10 Stunden) muss es heissen: " Der Tagelohn beträgt: für einen langen Tag( Höchstdauer 11 Stunden) 3,50 RMk. mit Mittagessen." Als Mehrarbeitszuschlag gilt nach der Arbeitszeitordnung ein Aufschlag von 25% auf den Stundenlohn als angemessen. Die meisten Treuhänder halten sich aber nicht an diese Richtlinien, sondern setzen wesentlich niedrigere oder gar keine Zuschläge fest. Wir stellen als Beweis dafür aus den im letzten halben Jahr im Reichsarbeitsblatt veröffentlichten Tarifordnungen folgende Liste von besonders niedrigen Ueberstunden- Bezahlunger zusammen: Gewerbezweig: Geltungsbereich: Tarif- RAB1 Ueberstundenzuordn. vom VI: schlag bis zur Einzelhandel Kreis Hersfeld 26. 9.35. 902 54.Stunde 15% Sägewerks- u. Kistenindustr.Reg.Bez.Merse- 28. 9.35. 863 burg Gaststättenge- Stadt Oldenburg 1.10.35. 824 werbe 54. 11 10% unbegrenzt 01) Hartsteinin- Sachsen 2.10.35. 835 60.Stunde 10% dustrie Möbeltransport Hannover 4.10.35.823 54. 11 10% Zigarrenher- Deutsches Reich lo.lo.35. 987 54. 19 15% stellung Ziegelindustr. Saarland- Pfalz 15.10.35. 895 49. 11 10% Einzelhandel Stadt Braun22.10.35. 866 54. 19 10% ( Angestellte) schweig Schmiede- u. Westfalen 5.11.35. 897 54. 11 10% Schlosserhandwerk Spedition usw Rheinland 19.11.35. 23 49. 15% Kleineisenwa- Südwestthüringen 23.11.35. 962 51. 11 15% renbetriebe \ Klempner- usw. Westfalen Handwerk 13.11.35. 6 54. 10% Handels- u. Wilhelmshafen- 16.12.35. 37 54. 16.12.35 Transportge- Rüstringen 17 0% werbe 1) In der Tarifordnung heisst es:"..Die regelmässige ArbeitsZeit kann auf Anordnung des Betriebsführers einschl.Arbeitsbereitschaft auf wöchentlich 60 Stunden ausgedehnt werden. Da rüber hinausgehende Mehrarbeit ist nur auf Grund des§ 11 d der Arbeitszeit ordnung vom 26. Juli 1934( Reichsgesetzbl.1. $.806) gestattet und muss von dem Betriebsführer oder einer von ihm beauftragten Person angeordnet werden. Für diese Mehrarbeit ist für jede geleistete Stunde 1/200 des Mindestsatzes zu zahlen. Die Bezahlung für die 48.- 60. Stunde ist also im Monatslohn enthalten. Darüber hinaus wird der einfache StundenJohn gezahlt. eig:| Gewerbezweig: Geltungsbereich: A- 55Tarif- RABI Ueberstundenzuordn.vom: VI: schlag bis zur Handwerk Blechner- usw. Installateur- Westfalen Saarland- Pfalz 17.12.35. 41 54. Stunde 15% 20.12.35. 33 54. 91 10% Handwerk Fuhrbetriebe Harburg- Wil18. 1.36. 79 49. 11 15% helmsburg Wäschekonfek- Sachsen 23. 1.36. 162 53. 15% tion usw. Transportge- Mitteldeutschwerbe 24. 1.36. 92 54. 15% land Eisenindustr. Saarland- Pfalz Konditoreien Kreis Kassel Kürschnereien Reg.Bez.Magde31. 1.36. 160 51. 10% 3. 2.36. 217 2) 5. 2.36. 163 60. ST 4 10% burg u.Anhalt Parkettleger Hessen 6. 2.36. 347 51. พ 10% Gaststättenu.Hotels Möbeltransport usw. Gaststättenu.Hotels Nordmark 13. 2.36. 189 60. 11 0% Baden 13. 2.36. 144 60. 11 10% Seebäder in Pommern 15. 2.36. 186 60. 8" 5% 31 Hohlglasindustrie Gaststätten Deutsches Reich 24. 2.36. 176 Nordseeinseln 20. 2.36. 243 54. 11 15% 60. 11 5% u.Hotels Grosshandel Teile Westfalens 16. 3.36. 297 52. 11 5% Metallindustr. Berlin 19. 3.36. 265 60. 11 15% Steinbrüche Niedersachsen 20. 3.36. 477 54. 11 10% Hotel- usw. Berlin 25. 3.36. 405 60. 11 0% Gewerbe HerrenstrohDeutsches Reich 30. 3.36. 421 54. 11 15% hutindustrie Ziegelindustr.Bayern 31. 3.36. 370 54. 11 t 10% Fleischereien Mitteldeutschl. 31. 3.36. ( Verkäuferin385 60. 99 15% nen) Schlossereien Brandenburg 1. 4.36. 353 60." 5% Sattlereien usw. A-56 Gewerbezweig: Geltungsbereich: TarifRAB1 Ueberstundenzuordn.vom: VI: schlag bis zur Fleischereien Westfalen 6. 4.36. 364 54.Stunde 10% ( Kleinbetriebe) Sägewerks- u. Harzgebiet 9. 4.36. 429 54. ff 10% 4) Kistenindustr. Metallindustr. Hamburg usw. 9. 4.36. 386 50. 11 15% ( Angestellte) Handelsbetriebe. Birkenfeld 6. 5.36. 516 51. 11 10% Schlossereien Saarland- Pfalz 9. 5.36. 511 54. 11 u.Maschinenbauhandwerk 15% 2) Die Tarifordnung bestimmt: " Verkäuferinnen, Büfettpersonal, weibliches Bedienungspersonal, insbesondere Serviererinnen und Küchenpersonal. Die regelmässige Arbeitszeit beträgt für Vorgenannte täglich Stunden, bezw. wöchentlich 48 Stunden, ausschliesslich der Pausen. Die Arbeitszeit kann auf täglich 10 Stunden oder wöchentlich 60 Stunden verlängert werden. Mehrarbeit über die 10stündige tägliche Arbeitszeit hinaus ist nur auf Grund des§ 10 der Arbeitszeitordnung zulässig. Die Monatslöhne erhöhen sich bei 9stündiger Arbeitszeit um 5 v.H., bei lo- stündiger Arbeitszeit um 10 v.H." Die Ueberstunden werden also nicht einmal in Höhe des normalen Stundenlohnes bezahlt. 3) Ausserdem heisst es in§ 4 der Tarifordnung: " Für nach den Bestimmungen der Arbeitszeitordnung gestattete Mehrarbeit ist für jede geleistete Stunde 1/200 des Mindestsatzes zu zahlen." 4) Nach der Tarifordnung für die gleiche Industrie vom 5. 2. 36.( RAB1 VI 137) wurden bis zur 54. Stunde noch 15% Zuschlag gewährt. Der Treuhänder für Pommern hat am 17. April 1936 die Tarifordnung für die in den land- und privatforstwirtschaftlichen Betrieben des Wirtschaftsgebietes Pommern beschäftigten Gefolgschaft smitglieder vom 2. April 1935 wie folgt geändert:( RAB1 VI 404) " Abschnitt VII( Ueberstunden und Sonntagsarbeit) erhält folgenden Wortlaut: A-57" Soweit in der Tarifordnung nicht anders bestimmt ist, erhalten für die Ueberstunde an Werktagen."( folgen die bisherigen Sätze) Der Treuhänder für Mitteldeutschland hat in zwei Tarifordnungen für die Bauarbeiten an den Reichsbahnstrecken Halle- Probstzella und Grosskor betha- Gross- Lehna vom 6.5.36( RAB1 VI 509), sowie für die Reichsbahn- Elektrisierungsarbeiten in Mitteldeutschland vom 18.5. 36( RAB1 VI 507) für Nachtarbeit ausserhalb der normalen Schicht einen Zuschlag von 20% festgesetzt. Das deutsche Arbeitsrecht macht heute einen bezeichnenden Unterschied zwischen geduldeten und angeordneten Ueberstunden. Nur für angeordnete Mehrarbeit werden Zuschläge gezahlt. In der Tarifordnung für die Angestellten in der Metallindustrie in Hamburg, Altona, Wandsbek vom 9. 4. 36( RABI VI 386) heisst es z.B.: " Soweit einzelne Angestellte wegen Erledigung der täglichen laufenden Arbeiten ohne ausdrückliche Anweisung länger arbeiten, besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung, sofern diese Mehrarbeit 1 Stunde täglich oder 20 Stunden im Monat nicht überschreitet." Der Treuhänder für das Rheinland hat in zwei Tarifordnungen für die Handelsbetriebe und die Schmiede-, Metall- usw. Industrie in Birkenfeld( vom 6. 5. 1936 RAB1 VI 516 und 517) angeordnet: " Als Ueberstunden im Sinne dieser Bestimmungen gelten nur solche, die vom Betriebsführer oder seinem Stellvertreter angeordnet sind und die regelmässige Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich überschreiten." In den Richtlinien für das Gaststättengewerbe im Treuhänderbezirk Westfalen" vom 22.10.35( RAB1 VI 832) ist vorgesehen: " Die in dem vorstehenden Absatz genannten Ueberstundenvergütungen können nur dann verlangt werden, wenn die Mehrarbeit vom Führer des Betriebes angeordnet worden ist." Der Treuhänder für Hessen hat in den Tarifordnungen für das Klempner- usw. Handwerk vom 13. 1., 17.1. und 1.2.36( RAB1 VI 107, 113, 158) kurz bestimmt:" Mehrarbeit darf nur auf Anordnung des Betriebsführers geleistet werden." A-58Was von diesen und ähnlichen Anordnungen angesichts der Zustände in der Praxis zu halten ist, geht aus den nachfolgenden Berichten hervor: Nordwestdeutschland: Die im vorigen Jahr erlassene Tarifordnung für die Schiffahrtsunternehmungen im westdeutschen Kanalgebiet brachte den Besatzungen folgende Verschlechterung: Vorher bestand die tarifliche Vereinbarung, dass Ueberstundenbezahlung nach Beendigung der ortsüblichen Arbeitszeit, das heisst nach 17 Uhr erfolgt. Nun aber heisst es, dass die Ueberstunden ab Eintritt der ortsüblichen Nachtruhe beginnen. Die ortsübliche Nachtruhe fällt für die Rheinschiffahrt in die Zeit von 20 bis 6 Uhr. Für alle Ueberarbeit ausserhalb dieser Zeitspanne kommt keine Bezahlung von Ueberstanden mehr in Frage. Dieselbe Regelung findet sich in der Abänderung der Tarifordnungen für die Rheinschiffahrt vom 5. Dezember 1935. Scheinbar wird mit dieser Aenderung die Bezahlung der Ueberstunden erhöht. In Wirklichkeit tritt aber eine Senkung der Ueberstundenbezahlung ein. Es fällt z. B. die sogenannte" Pauschalsumme" fort, die ungefähr 60 bis 70 Mark im Jahre beträgt und die bisher für kleine anfallende Arbeiten gezahlt wurde. Dazu kommt, dass die Bezahlung der Ueberstunden erst von 8 Uhr abends zu erfolgen braucht statt bisher ab 5 Uhr nachmittags. Für die Besatzung der Güterboote bedeutet diese Massnahme eine besonders grosse Verschlechterung, da sie sehr häufig mit Ueberstunden rechnen müssen. War Die Rheinschiffahrts A.G. Friedrich Asteroth, Koblenz schon von jeher bei den Schiffern als eine Firma bekannt, die auf sozialem Gebiet nicht gerade fortschrittlich eingestellt war. Es hiess in Schifferkreisen:" Asteroth und Bavaria, Gott behüt uns vor Malaria." Wie sehr derartige Firmen in dus Dritte Reich passen, beweist ihr Verhalten inbezug auf den gültigen Tarifvertrag. Die tariflichen Zuschläge für Ueberstunden werden nicht bezahlt. Auch die Sonntagsfahrten und Kinderzulagen werden nicht bezahlt. Die Direktion lehnt die Bezahlung mit der Bemerkung ab: Sie habe noch nie Ueberstunden bezahlt, wem das nicht passe, der könne gehen. Bei der DAF wurde den vorstellig gewordenen Arbeitern geantwortet es seien schlechte Zeiten und die Arbeiter müssten eben Opfer bringen. Auf der... Werft in X. war eine Bekanntmachung an der schwarzen Tafel angeschlagen, wonach für zwei Feiertage der Lohn fortgezahlt würde. Dafür, also für 16 Stunden, müssten an den nächsten 14 Tagen morgens je eine halbe Stunde und abends je 1 1/2 Stunde länger gearbeitet werden, also 28 Stunden anstatt 16! Im Bauhandwerk sind die Löhne gesenkt, die Leistungsanforderungen jedoch um 20 bis 30% gestiegen. Diese Leistungssteigerung wird erpresst durch die Drohung mit der Entlassung A-59wegen ungenügender Leistung, was wiederum gleichbedeutend ist mit sechs Wochen Sperrfrist für den Bezug der Arbeitslosenunterstützung. Es handelt sich durchweg um Arbeiter. fern weg vom Wohnplatz, so dass doppelte Haushaltsführung in Frage kommt. Die ist aber nur durchzuhalten, wenn durch hohe Stundenzahlen einigermassen verdient werden kann. Meist werden 60 Stunden gearbeitet. Bei den" besseren" Firmen wird die über 60 Stunden in der Woche hinausgehende Arbeitszeit als" Ueberstunden" bezahlt. Aber das sind Ausnahmen. Bayern: An einem 17 Kilometer langen Bau- Los der Autobahn Nürnberg- Hof arbeiteten Anfang April 300 Mann, Ende Mai über 700 Mann. Bis 1. Juli muss dieser Abschnitt fix und fertig sein. Wird die Baufirma nicht fertig, so muss sie für jeden Tag vom 1. Juli an eine hohe Konventionalstrafe bezahlen. Es werden darum täglich Ueberstunden gemacht. Fällt ein Feiertag in die Woche, so wird am Feiertag gearbeitet, so auch am Himmelfahrtstag, der im dortigen Gebiet als einer der höchsten Feiertage gilt. Den Leuten wurde kategorisch erklärt, dass jeder sofort entlassen sei, der am Himmelfahrtstage nicht zur Arbeit komme. Die tägliche Arbeitszeit für Erdarbeiter und sonstige unge1ornte Arbeiter beträgt jetzt 10 Stunden, von 7 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr. Am Samstag ist mittags 12 Uhr Arbeitsschluss. Es gibt aber Gruppen von Arbeitern, die selbst am Samstag nachmittag und am Sonntag arbeiten. Die Betonierer und Maschinisten an den Betoniermaschinen arbeiten länger als 10 Stunden am Tage, damit die Betondecke rechtzeitig fertig wird. Im allgemeinen haben die Betonarbeiter in letzter Zeit in 14 Tagen( es besteht die 14tägige Lohnperiode) 160 bis 170 Arbeitsstunden zusammengebracht, also in der Woche 80 bis 85 Stunden. Es gibt aber sogar einige Arbeiter an den Betoniermaschinen, die einige Tage in der Woche abends um 11 Uhr Schluss gemacht und morgens um 2 Uhr wieder angefangen haben. In der Glasfabrik X. wurde den Arbeitern" erlaubt", vor den Feiertagen Ueberstunden zu machen, um so den Lohnausfall wettzumachen, der durch Arbeitszeitausfall an den Feiertagen eingetreten wäre.( Es gehen dort selbst Familienväter mit 13 Mark Wochenlohn nach Hause) Natürlich gab es für diese Ueberstunden nur den regulären Lohn( keine Ueberstundenlöhne), da sie ja nur zum Ausgleich für sonst eintretenden Lohnausfall verrichtet werden durften. Sachsen: In X. wird als Notstandsarbeit die Wasserleitung gebaut. Die Arbeitszeit beträgt 48 Stunden. Ausgezahlt werden aber nur 40 Stunden pro Woche, der Arbeitslohn für 8 Stunden wird einbehalten für solche Tage, an denen es regnen sollte und nicht gearbeitet werden kann. Regnet es aber während der Arbeitsdauer überhaupt nicht oder wenig, dass also immer Geld über 40 Stunden verdient wird, so wird dieses A-60einbehalten. Nach der Entlassung wird dann das so gesparte Geld vom Arbeitsamt wöchentlich in Höhe der sonstigen Unterstützungssätze ausgezahlt. Die Arbeiter werden auf diese Art und Weise um ganze Wochen und Monate um die Erwerbslosen Unterstützung geprellti Ein Maler aus Dresden berichtet: Der Stundenlohn für Maler beträgt in Dresden noch unverändert 90 Pf., aber Zuschläge werden weder für Ueberstunden noch für Sonntagsarbeit gezahlt. Oft kommt es vor, dass geleistete Nacht- oder Sonntagsarbeit dann" eingebummelt" werden muss. Bei Beschwerden wegen der Nicht bezahlung der Ueberstundenzuschläge wird von den Stellen der Arbeitsfront gesagt, dass die Bestimmungen darüber nur Kann- Bestimmungen seien; wenn eben ein Geschäft es nicht trage, so sei nichts zu machen. 1 Berlin: Im graphischen Gewerbe herrscht eine ungeheuere Arbeitslosigkeit. Trotzdem werden in manchen Betrieben, die Staatsaufträge haben, Schichten gearbeitet. Man zahlt den Arbeitern aber längst nicht mehr die alten Schichtzuschläge, sondern selbst für Sonntagsarbeit nur noch 50% zum normalen" Lohn. 5) Verlängerte Kündigungsfristen Wir haben bereits vor längerer Zeit( Juli- Bericht 1935 Teil B S. 19f.) darauf aufmerksam gemacht, dass die nationalsozialistische Arbeitspolitik sich nicht in der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen erschöpft. Sie macht sich vielmehr die Tatsache zunutze, dass sich durch die grosse Krise die Einstellung des Arbeiters zum Arbeitsverhältnis gewandelt hat. Spielten früher für die Arbeiter der Lohn und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen die Hauptrolle, so trat im Laufe der Krise immer mehr das Bedürfnis nach erhöhter Sicherheit des Arbeitsplatzes in den Vordergrund. Diese Einstellung wirkt noch heute nach. Die Nationalsozialisten benutzen sie sehr geschickt, indem sie den Arbeitern auf der einen Seite fortgesetzt Verschlechterungen der Löhne und der sonstigen Arbeitsbedingungen zumuten, während sie auf der anderen Seite dem Bedürfnis nach erhöhter Sicherung des Arbeitsplatzes entgegenkommen: Vermehrung der Kurzarbeit, Erhöhung der Kurzarbeiter unterstützung, verstärkter Kündigungsschutz und Wachhalten der Angst um den A-61Arbeitsplatz. Sehr viele Tarifordnungen enthalten deshalb bemerkenswert lange Kündigungsfristen. Grundsätzlich 14- tägige Kündigung ist z.B. in folgenden Tarifordnungen vorgesehen: Tarifordnung vom Gewerbe RABL VI. Geltungsbereich Bedingungen 5. 12.35.973 Friseurgew. Kreis Landau 13. 12.35. 6 Klempner usw. Westfalen 17. 12.35. 41 Blechner usw.Saarland- Pfalz 20. 12.35. 33 Installanach 1- jähriger Tätigkeit nach 5jähriger Betriebszugehöri keit nach 1- jähriger Tätigkeit Westfalen 29. teure. 1.35. 109 Gipsbergwerke Kreis Leobschütz 4. 2.35. 150 Töpfereien 24. 2.36. 176 Hohlglasindustrie Sachsen östlich der Elbe Deutsches Reich 11. 3.36. 257 Friseurgew. Kreis Landeshut 11. 3.36. 450 Filmtheater Stadt Dresden 3.36. 265 Metallindustr. Berlin u. Prov. Brandenburg Teile von Hessen 19. 17. 4.36. 472 Kraftfahrzeuggewerbe Teile von Hessen nach 1- jähriger Tätigkeit - 1) nach 6- monatiger Beschäftigungszeit 27. 4.36. 465 Kraftfahrzeuggewerbe 9. 5.36. 511 Schlosser u. Saarland- Pfalz Maschinenbauer nach 5- jähriger Betriebszugehörig. keit 1) Sofern das Arbeitsverhältnis nicht für eine bestimmte Zeit, oder für einen bestimmten Zweck abgeschlossen ist. Ausserdem ist in besonderen Fällen eine 3- tägige Kündi gungsfrist zugelassen. In zahlreichen Tarifordnungen finden sich aber auch Kündigungsfristen über 14 Tage. Dabei kommen die langen Fristen in der Regel erst nach sehr langer Beschäftigungszeit im selben A-62Betrieb zur Anwendung. Auch das gehört zu der Taktik, das Inte resse des Arbeiters an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes zu erhöhen; es ist eine Massnahme, die wenig kostet und doch nich ohne Eindruck bleibt. Wir stellen aus den Tarifordnungen der letzten Monate folgende Uebersicht zusammen: Tarifordnung Gewerbe vom: RABL VI Geltungs- Kündibereich nach..jähri gungsfrist ger Betriebszugehörigkeit 22.11.35. 958 Autoreparatur Sachsen 4 Wochen 10 10 3 to 23.11.35. 962 Kleineisen- Südwestwarenbetrie- thüring. 8 1) be 28.11.35. 954 Erdölgewinnung Deutsches 1 Monat Reich 4L ?? 15 3 21 2) 29.11.35. 975 KonditoWestfalen 4 Wochen 10 ren 20. 1.35. 88 Herd- u. München Ofenfabr. 14 Tage 18 11 10 24 97 25 24. 1.36. 92 Transport- Mittelgewerbe 5. 2.36. 163 Kürschnereien deutschl. Anhalt u. Reg.Bez. Magdebg. 243 2 Wochen १ ९ 10 11 505 50 5 5. 2.36. 137 Sägewerks- Harzgebiet 3 u.Kistenindustrie 7. 3.36. 230 Süsswaren- Deutsches 17.3.36. industrie Reich 246 Schuhindu- Deutsches Reich strie 11 ? S 4 480 153) 10 3) 1541 11 11 10 4) 4 FY 505 1) Bei Einstellung zur Probe und Einstellung bis zu 3 Monaten unterliegt die Kündigungsfrist freier Vereinbarung. 2) Tätigkeit im Schacht 3) Ebenso in der Tarifordnung vom 9.4.36( RAB1 VI 429) 4) Die Tarifordnung vom 11.7.34( RAB1 VI 147) sah nur höchsten 14 Tage vor. Tarifordnung vom: RABL VI A- 63nach... jährigungsfrist ger Betriebszugehörigkeit Gewerbe Geltungs-| Kündibereich 25. 3.36. 405 Hotels, Re- Berlin staurants usw. 2 Wochen 1 Monat 1 Monat deutschl. 31. 3.36. 386 Fleischer- Mittelhandwerk 6. 4.36. 364 Fleischer- Westfalen 4 Wochen handwerk 18. 4.36. 505 Schleif- Rheinland steinind. 23. 4.36. 466 Kraftfahr- Teile von zeug- usw. Hessen Handwerk 24. 4.36. 463 Wäscherei Kreis usw. 344 1. 134 4 4.5) 10.6) 11 ११ 11 55 5 10 5 10 4 11 5 Mainz 5) für Verkäuferinnen sofort nach Ablauf der Probezeit von 4 Wochen. 6) für Verkäuferinnen und Ladengesellen von Anfang an 1 Monat. 6) Der Urlaub In der Linie der nationalsozialistischen Arbeitspolitik, das Interesse des Arbeiters an der Erhaltung des Arbeitsplatzes zu erhöhen, liegen auch die Urlaubsvorschriften der Tarifordnungen. Die Dauer des Urlaubs soll mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit wachsen. Die Verlängerung des Urlaubs soll aber zugleich eine Entschädigung für die Kürzung der Löhne und die Steigerung des Arbeitstempos sein. Und schliesslich soll länge rer Urlaub dem Arbeiter die Möglichkeit geben, an den Ferienreisen der" Kraft durch Freude" teilzunehmen. Je mehr der Arbei ter durch die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen wieder zum Arbeitssklaven herabsinkt, umso mehr muss das Regime darauf bedacht sein, dass sich der Arbeiter auch" wieder mal als Mensch fühlen" kann. Die Urlaubsvorschriften nehmen daher in A-64- dar Tarif Ordnungspraxis einen ausserordentlich breiten Raum ein* Keine neue Tarifordnung wird ohne Urlaubsregelung erlassen, und- für viele als Tarifordnung weitergeltende Tarifverträge ist der Urlaub verlängert worden. Um einen Ueberbliok über die Praxis der Urlaubsregelung zu geben, haben wir in der nachstehenden Tabelle eine Reihe von Urlaubsvorschrifton aus Tarifordnungen seit dem 1. Oktober 1935 zusammengestellt. a) Eine Verschlechterung gegenüber der Tarifordnung vom 9. 11. 3A(RABl 1935 VI 46), die vorsah nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit 6 Tage im 2. Jahre" 9" im 3." �-4" im 4. und den weiteren Jahren" l8" b) Hier ist. die Dauer der Berufstätigkeit massgebend. Zu diesen Sätzen soll ein zusätzlicher Urlaub treten: nach 5jähriger Betriebszugehörigkoit von 2 Tagen " 10"""? A-65- o) Verbesserung gegenüber der Tarifordnung vom 30.7.34(RAB1 VI 214), die 3 bis 8 Tage Urlaub vorsah. d) Für Arbeiter unter Tage ausserdem bei l�jahriger Tätigkeit 12 Tage. e) Verbesserung gegenüber der Tarifordnung vom 20.7.34 fRABl VI 172), die nur 2 bis 6 Tage Urlaub vorschrieb. A-66- f) Die Tarifordnung vom 22. 6. 34(RABl VI I05) sah nur 3-8 Tage(nach 10 Jahren) vor. g) Ausserdem bei Arbeitern unter Tage bei lo jähriger Tätigkeit 10 Tage bei 15"" 12" h) Bei einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten bis zu 1 Jahr 4 Tage. i) Die Tarifordnung vom 9. 3. 35(RABl VI 959) hatte 3-9 Tage (nach lo Jahren) festgesetzt. 1) Nach der Tarifordnung vom 9.4.35(RABl VI 245) wurden nach 1 Jahr 6 Tage, nach 3 Jahren 7, nach 5 Jahren 8 und nach lo Jahren 9 Tage Urlaub gewährt. -67sachsen 6.4. 368 Lederfabr. Brandenburg 6.4. 364 Fleischer- Westfahandw.. len Tarifordn. Gewerbe vom RABL VI GeltungsUrlaub von Tagen bereich 5 6 7 8 9 10 11 12 14 15 nach einer Betriebszugehörigkeit von... Jahren Ziegel- Bayern 23 57 31.3. 371 Ziegelindustr. 1.4. 358 Holzgew. Nieder3/4 9 lo 3 5 6 7 8 9 1. 31 2 3 4 68 2 3 5 काय काय 1 15.4. 363 Ziegelindustr. Württemberg 1 เด 5 lo B 15 15.4. 419 Textil- Württemindustr. berg 1 5 lo n) 15 16.4. 411 Holzgew. Ostpreus1/2 2 4 6 o) sen 17.4. 446 Holzgew. Baden 1 24.4. 498 TextilBaden 1 55 lo 15 lo p) industr. 24.4. 463 Wäsche- Kr.Mainz reien usw. 1 48 lo 12 k) Nach einer Betriebszugehörigkeit von 1 Jahr 4 Tage 1) In der Tarifordnung vom 8.7. 35( RAB1 VI 530) war der Urlaub nach einer Betriebszugehörigkeit von 1- 12 Jahren auf 6 12 Tage gestaffelt. m) In der Tarifordnung vom 25. 6.34( RAB1 VI 107) waren für 1 bis lo Dienst jahre 3 bis 10 Urlaubstage vorgesehen. n) Nach der Tarifordnung vom 13.6.35( RABI VI 424) bestand ein Anspruch auf 5 bis 8 Urlaubstage( gestaffelt nach 1 bis lo Urlaubs jahren). o) Die Tarifordnung vom 17.8. 34( RABI VI 304) ordnete 3 bis 9 Urlaubstage( bei einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten bis zu lo Jahren) an. p) Tarifordnung vom 14. 6. 35( RAB1 VI 469): 5 bis 8 Tage( in 1 bis lo Jahren der Betriebszugehörigkeit). A-68Tarifordn. Gewerbe vom RABL VI GeltungsUrlaub von Tagen bereich 5 6 7 8 9 10 11 12 14 15 nach einer Betriebszugehörigkeit von... Jahren 27.4. 448 Holzge- Bayern werbe 27.4.452 Metall- Sachsen industr. 29.4. 462 Holzge- Rhein1 2 3 4 7 10 12 3/4 5 10 werbe land 3/4 29.4.447 Holzgewerbe Württemberg 1 35 lo 60 lo 15 4.5.519 MetallMittel1 4 8 10 12 15 6.5. 502 9.5.511 Handw. Metall- Hessen industr. Schlosser- Saarland- 1 usw.Handw. Pfalz. 10.5. 384 Braunkoh- Mittel1 5 10 15 20 25 deutschl. 1 3 5 lo 3 9 9 g) lenbergb deutschl. ( unter MittelTage) 1 5 10 15 20 deutschl. Obgleich diese Zusammenstellung keineswegs vollständig ist, gibt sie einen Einblick in den Umfang der Tätigkeit der Treuhänder auf diesem Gebiet. Sie zeigt auch, dass die Regelungen sehr verschieden sind. 1) q) Die Tarifordnung vom 10.5. 35( RAB1 VI 384): für Arbeiter über Tage 6 bis lo Tage in 1- 25jähriger Tätigkeit; für Arbeiter unter Tage bei lojähriger Tätigkeit insgesamt 8 Tage 20 25 ?? 11 11 管 lo 11 11 12 11 1) Die Tabelle ist z.B. in der ersten Zeile folgendermassen zu lesen: Durch Tarifordnung vom 1.10.35( RABI VI 824) ist für das Gaststättengewerbe in der Stadt Oldenburg folgender Urlaub festgesetzt worden: nach 3/4 Jahren Betriebszugehörigkeit 6 Tage 11 3 11 11 99 15 67 10 11 === T 8 IT 11 lo 17 E 12 11 14" A.-69Da sind zunächst die Unterschiede in der Dauer des Urlaubs. Der Höchsturlaub beträgt z. B. in der deutschen Süsswarenindustrie 15 Tage( Tarifordnung vom 27. 3. 36), in der sächsischen Metallindustrie aber nur 8 Tage( Tarifordnung vom 27.4. 36). Dazu kommen die Unterschiede in der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Fleischer in Westfalen haben z. B. schon nach 5 Jahren Anspruch auf den Höchsturlaub von 15 Tagen( Tarifordnung vom 6.4.36), im mitteldeutschen Braunkohlenbergbau( Tagebau) wird dagegen erst nach 25 Jahren ein Höchsturlaub von ll Tagen erreicht( Tarifordnung vom 10.5.36). Auch innerhalb der einzelnen Gewerbezweige gibt es grosse Unterschiede. Man vergleiche z. B. die Regelung für die Holzindustrie in der Nordmark( vom 21.3.), in Brandenburg( vom 29.3.), in Mitteldeutsch land( vom 30.3.), in Niedersachsen( vom 1.4.), in Ostpreussen ( vom 16.4.), in Baden( vom 17.4.), in Bayern( vom 27.4.), im Rheinland( vom 29.4.) und in Württemberg( vom 29.4.). In Ostpreussen bekommt ein Holzarbeiter nach 6 Jahren 12 Tage Urlaub in Baden und Württemberg erst nach 15 Jahren. In den Fussnoten zur Tabelle sind frühere Urlaubsregelungen durch Tarifordnung zum Vergleich herangezogen. Daraus ergibt sich, dass die neuen Vorschriften fast ausschliesslich Verbesse rungen gegenüber 1934 und 1935 bringen. Ein exakter Vergleich mit den Regelungen vor dem Umsturz ist mangels geeigneter Untel lagen nicht möglich. Die Buchdrucker hatten 1932 Anspruch auf 3 bis 12 Tage Urlaub( die Hilfsarbeiter auf 4 bis 10 Tage) und zwar wurden gewährt: nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit 3 Tage, nach 1 Jahr 6 Tage und dann für jedes weitere Jahr 1 Tag mehr bis zur Höchstdauer von 12 Tagen( in Städten über 25.000 Einwohner). Der Reichstarifvertrag der Eisenbahner sah für gelernte und ungelernte Arbeiter nach ein jähriger Dienstzeit 6 Tage, nach 5jähriger 9 Tage und 10 jähriger 15 Tage vor.( Zum Höchsturlaub erhielten Arbeiter über 40 Jahre noch einen Zuschlag von 3 Tagen). Nach dem Reichstarifvertrag für Hoch-, Beton- und Tiefbauarbeiter vom 3. März 1933-der letzte, der vor der Gleichschaltung der Gewerkschaften abgeschlossen worden A-70ist hatten die Bauarbeiter für 1934 nach einer Wartezeit von 39 Wochen Anspruch auf drei Tage Urlaub. Eine Staffelung nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit war nicht vorgesehen. Im allgemeinen wird man annehmen können, dass die jetzigen Regelungen den Arbeitern Verbesserungen gegenüber dem Zustand vor dem Umsturz gebracht haben. In einigen Tarifordnungen finden sich Urlaubsvorschriften, die von der Regel abweichen. So lauten die Vorschriften in der Tarifordnung für die Speditions- usw. Betriebe im Rheinland vom 19.11.35( RAB1 1936 VI 23): " Alle Gefolgschaftsmitglieder über 18 Jahre erhalten nach einer 9monatigen Tätigkeit im Betrieb unter Weiterzahlung des vollen Lohnes einen jährlichen Erholungsurlaub von mindestens 6 Arbeitstagen bei weniger als 4jähr.Tätigkeit in einem Betrieb 1? 8 T 11 mehr als 4jähr. 11 11 Darüber hinaus erfolgt eine Staffelung der Urlaubstage, die sich nach der persönlichen Leistung der einzelnen Gefolgschaftsmitglieder richtet." Die Tarifordnung für die Metallindustrie im Wirtschaftsgebiet Brandenburg vom 19. 3. 36( RAB1 VI 265) bestimmt: " Der Urlaub im Kalenderjahr beträgt: bis zum vollendeten 16.Lebensjahr 18 Arbeitstage 11 ?! ?? 11 TT 11 11 11 11 17. 18. 18 11 11 22. 11 11 26. ST TT 29. 2017080 11 11 6 11 11 11 " in den folgenden Lebensjahren b) Der vorstehende Urlaub erhöht sich nach einer ununter5jähriger Zugehörigkeit zum gleichen Unternehmen um 1 Arbeitsbrochenen 10 25 11 ?? 11 91 11 11 11 11 11 09 2 tag auf 15 19 e Bei der Berechnung dieser Treuprämien wird die Lehrzeit eingerechnet. Es bleibt der betrieblichen Festsetzung überlassen, inwieweit hierüber hinaus eine längere oder auch frühere Betriebszugehörigkeit bei der Gewährung des Urlaubs berücksichtigt werden soll." Hier ist die bestimmung der Tarifordnung vom 25.6.34( RABL VI 111), dess nach 30jähriger Betriebszugehörigkeit 18 Tage A-71Urlaub gewährt werden, weggefallen. In der Tarifordnung für die deutsche Schuhindustrie vom 17. März 1936( RAB1 VI 246) wird vorgeschrieben: " Die Zahl der zu vergütenden Ferientage errechnet sich einheitlich für den ganzen Betrieb aus der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit vom 1. April des Vorjahres bis 31. März des Ferienjahres und beträgt bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit bis 30 Stunden von 31 bis 35 Stunden 19 11 36 40 11. 41 über 48 " 48 11 91 T 4 Arbeitstage 45676 " ff 11 E ?? Eine Staffelung nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit ist hier nicht vorgesehen. Schwerkriegsbeschädigte erhalten in vielen Fällen einen Zusatzurlaub von 3 Tagen. Es gibt aber auch andere Regelungen. Die Tarifordnung für die Gast- und Schankwirtschaftsbetriebe in Berlin vom 4. 3. 36( RAB1 VI 192) sieht z. B. für Schwerkriegsbeschädigte einen Mindesturlaub von 10 Tagen( bei einem allgemeinen Höchsturlaub von 9 Tagen) vor. Denselben Mindesturlaub sieht die Tarifordnung für die Filmtheater der Stadt Dresden vom 11. 3.36.( RAB1 VI 450) vor( bei einem allgemeinen Höchsturlaub von 14 Tagen). Einen breiten Raum nehmen die Urlaubsvorschriften für Jugendliche ein. Steigt im allgemeinen der Urlaub mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit an, so ist bei der Jugendlichen der Urlaub in der Regel zu Beginn der Lehrzeit( oder bei Ungelernten im 14. und 15. Lebensjahr) am höchsten, im letzten Lehr jahr ( bei Ungelernten in 18. Lebensjahr) am niedrigsten. So lautet z.B. die Urlaubsvorschrift für Jugendliche in der Tarifordnung für das badische Holzgewerbe vom 17. 4. 36( RAB1 VI 446): " Der Urlaub für Gefolgschaftsangehörige unter 18 Jahren beträgt im 14. und 15. Lebensjahr 16. " 17. 18. 12 Werktage 11 lo 言: 17 8 11 6 11 Der Errechnung des Lebensjahres ist der Tag zugrunde zu legen, an dem der Urlaubsanspruch. entsteht." A-72Eine gleichlautende Vorschrift findet sich in der Zeit seit dem 1. November 1935 noch in 30 anderen Tarifordnungen. Oft i der Urlaub auch noch günstiger geregelt. In der Tarifordnung für die Metallindustrie im Wirtschaftsgebiet Hessen vom 6.5. 36( RAB1 VI 502) heisst es z.B.: " Der Urlaub beträgt: a) für Jugendliche unter 18 Jahren einschliesslich der Lehrlinge nach einer mindestens 3monatigen Betriebszugehörigkeit im 14. und 15. Lebensjahr 12 Arbeitstage 11 11 , 16. und 17. 18. 11 10 8 曾 ?? Ebenso in 13 anderen Tarifordnungen nach dem 20. Dezember 1935. Der Treuhänder für das Wirtschaftsgebiet Saarland- Pfalz hat in zwei Tarifordnungen für das Schlosser- und Maschinenbauerhandwerk vom 9. 5. 36-RAB1 VI 511- und für das Ble chner handwerk usw. vom 15. 12.35.-RAB1 VI 41- für Jugendliche unte 16 Jahren 12 Tage, von 16 bis 18 Jahren 10 Tage Urlaub angeord net. Die Reichstarifordnung für die Süsswarenindustrie vom 27. 3. 36( RAB1 VI 230) sieht eine Urlaubsstaffel von 15 bis 9 Tagen vor. In der Tarifordnung für das Berliner Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe vom 4.3. 35.( RAB1 192) und in der Tarifordnung für das ostpreussische Holzgewerbe vom 16.4.36 ( RAB1 VI 411) ist für alle Jugendliche bis zum vollendeten 18. Jahre ein Urlaub von 12 Tagen vorgeschrieben. Im Vergleich zu früheren Urlaubsregelungen für Jugendliche dürfte es sich im allgemeinen um Verbesserungen handeln. Der Reichstarif für die Eisenbahner von 1924 sah z.B. für Lehrlinge einen einheitlichen Urlaub von 6 Tagen vor. Eine Verschlechterung ist in der Kartonnagenindustrie eingetreten. Die Abänderung des Reichstarifvertrages durch Tarifordnung vom 14. 9. 34( RAB1 VI 381) hátte den Jugendlichen eine Urlaubsstaffel von 24 bis 6 Tagen gebracht. Sie wurde durch die Tarifergänzung vom 27. 2. 36( RAB1 VI 237) zugunsten der normalen Staffel von 12 bis 6 Tagen wieder beseitigt. Die Begünstigung der Jugendlichen bei der Urlaubsgewährung A- 73hat ihren durchsichtigen Grund: Wie den Erwachsenen durch erweiterten Urlaub die Möglichkeit gegeben werden soll, die KdF- Reisen mitzumachen, so soll bei Jugendlichen die längere. Urlaubsdauer vor allem ihrer Erfassung durch die HitlerJugend zugutekommen. In der Tarif ordnung für die badische Steinindustrie vom 20. Juli 34( RAB1 VI 172) hiess es sogar in der Urlaubsbestimmung: " Für die Lehrlinge und Jungarbeiter ist hierbei Bedingung, dass die Urlaubszeit in einem Schulungslager der HitlerJugend verbracht wird, sofern die Möglichkeit hierzu gegeben. ist." Diese Formulierung ist in der Neuregelung vom 14.3.36 ( RAB1 VI 291) fallen gelassen worden und auch in anderen Tarifordnungen nicht wieder aufgetaucht. Statt dessen findet sich jetzt in den meisten Tarifordnungen die folgende oder eine ähnliche Vorschrift: " Nimmt der Lehrling oder der Jugendliche an einem HitlerJugend- Lager teil, ist ihm der Höchsturlaub von 12 Tagen als Mindest urlaub zu gewähren." In einigen Tarifordnungen ist in solchen Fällen ein Höchsturlaub von 18 Tagen vorgesehen.( z. B. Tarifordnung für das Brandenburgische Holzgewerbe vom 29.3.36, RAB1 VI 360). Noch weitherziger ist die Vorschrift für die Westfälische Metallindustrie( Tarifordnung vom 25.4.36, RAB1 VI 456): " Jugendliche Gefolgschaftsmitglieder, die nachweislich an einem Lager der Hitler- Jugend oder des BdM teilnehmen wollen, sollen möglichst einen der Dauer des Lagers entsprechenden Urlaub erhalten, auch wenn ihnen nach obigen Sätzen nur ein kürzerer Urlaub zusteht." Ebenso in der Tarifordnung für die mitteldeutsche Metallindustrie vom 16.3.36, RAB1 VI 235) Wie es mit der Handhabung der Urlaubsbestimmung in der Praxis steht, lässt eine Verlautbarung erkennen, die der Treuhänder für das Wirtschaftsgebiet Brandenburg Anfang Mai erlassen hat: A-74" Unter ausdrücklicher Verweisung auf den Weg der innerbetrieblichen weitergehenden Regelung habe ich die Mindestbestimmungen über den Urlaub in der Metallindustrie aufgelockert, um damit den Betriebsführern einen Massstab ihres sozialen Verantwortungsgefühls zu geben. Wider Erwarten werden mir bereits Bestrebungen einer Anzahl Betriebe gemeldet, ohne wirtschaftlich begründete Notwendigkeit die für die Gefolgschaften bisher günstigeren Bestimmungen zu verschlechtern, obwohl die Tarifordnung dieses ausdrücklich verbietet. Einen derartigen Rückfall in liberalistische Gepflogenheiten verurteile ich durchaus und erwarte von den Betriebsführern, welche den Sinn der Tarifordnung als Mindestregelung missverstanden haben, eine beschleunigte Beratung im Vertrauensrat über die Form der entsprechenden Ergänzung ihrer Betriebsordnungen. Ich nehme an, dass diese Massnahme genügt, denn: wahrer Sozialismus handelt ohne staatlichen Zwang!" Aus Berlin wird uns aus einem AEG- Werk über eine solche Urlaubsverschlechterung folgendes berichtet: Früher war es bei uns so, dass die Leute, die mehr als 6 Monate im Betrieb waren, vollen Urlaub erhielten. Im vorigen Jahre erfolgte eine Neuregelung in der Weise, dass jeder nur soviel Urlaub bekam, wie er Monate tätig war, natürlich nur bis zur Grenze der im Tarif vorgesehenen Urlaubszeit. Wenn ein Arbeiter also an sich auf 10 Tage Urlaub Anspruch hatte, weil er schon 6 Monate tätig war, dann bekommt er seitdem nur noch 6. Tage, wenn er 7 Monate tätig ist, 7 Tage Urlaub usw. Bayern: In der Glasfabrik X wurde den Arbeitern der Urlaub gekürzt und zwar ganz willkürlich. Arbeiter, die nach 22 jähriger Beschäftigung in diesem Betrieb 10 Tage Urlaub zu beanspruchen hatten, erhielten 5 Tage. Man begründete die Kürzung damit, dass der Arbeiter früher einmal ausgestellt war und dass mit der Wiedereinstellung ein neues Arbeitsverhältnis begonnen habe. Mit diesem Ausstellen der Arbeiter in früheren Jahren hatte es folgende Bewandtnis: In den Glasfabriken gibt es all jährlich eine grössere Reparatur an den Oefen und den Glashäfen. Der ganze Betrieb liegt während der Zeit der Reparatur still. In früheren Jahren war folgendes Verfahren üblich: Vierzehn Tage vor Beginn dieser Generalreparatur wurde die Belegschaft gekündigt und sie bezog während der meist vier Wochen dauernden Reparaturarbeiten Arbeitslosenunterstützung. Aber für die Urlaubsberechnung usw. sah man das Arbeitsverhältnis niemals durch diesen Vorgang als unterbrochen an. In diesem Jahre hat in diesem Betriebe diese Reparatur 8 Wochen gedauert, die Arbeiter wurden für diese Zeit nicht entlassen, da sich ja die Zahl der Erwerbs A-75losen nicht vermehren darf, sondern durften hie und da einen Tag in der Woche irgendwelche Hilfsarbeit bei den Reparaturarbeiten oder auf dem Hofe verrichten. So war das Arbeitsverhältnis nicht unterbrochen; die Leute hatten nur fast kein Lohneinkommen, die Zahl der Arbeitslosen ver. mehrte sich nicht und die Unterstützung wurde gespart. 7) Einzelberichte Unserer Betriebsberichterstattung entnehmen wir noch folgende Darstellungen der Lohnverhältnisse in einzelnen Betrieben: Rheinland- Westfalen: In einem Metallbetrieb in Köln hat ein qualifizierter Schlosser( verh., 1.Kind)( siehe beiliegende Lohntüte) einen Stundenlohn von 77 Pf. Ende 1932 betrug der Tariflohn für Schlosser in Köln noch 87 Pf. In der Waggonfabrik X. in Y. arbeiten die Leute jetzt 60 Stunden. Sie verdienen aber nur 0,62 RMK die Stunde. Der Wochenlohn beträgt dann also 37,20 RM. Da rund 7,- RMK Abzüge gemacht werden, so verdienen die Leute netto in der Woche 30, RM. Früher hatten die Arbeiter derselben Fabrik o, 82 RMK die Stunde. Die Abzüge aber betrugen nur etwa 2/3 der jetzigen Abzüge. In der Fabrik werden Truppen- Auto- chassis und Tank- chassis gebaut. Die. Ford- Werke in Köln beabsichtigen, die Löhne der Arbeiter auf den Stand von 1927 zu bringen. Bekanntlich hat diese Firma ihr eigenes System, das seine Nachteile hat. Aber die Arbeiter haben dort immer guten Lohn. Als die Arbeiter der Kölner Firma nun schon auf die Lohnerhöhung rechneten, erschien ein Anschlag, in dem es u.a. hiess:" Wir hatten gestern den Besuch von Herrn Staatsrat, Professor Dr. Börger. Nach Rücksprache mit ihm bleiben sämtliche Löhne so wie sie bisher war en. Der Betriebsführer." Darauf wies der Vertrauensrat auf die grosse Unruhe im Betrieb hin und beschwerte sich schliessl ich sogar bei Börger. Nun kam Börger persönlich in den Betrieb und sagte vor versammelter Belegschaft:" Ich bekomme eine Beschwerde von Euch. Ich meinte, bei Ford brenne es. Nun sehe ich, dass Ford noch steht. Keiner ist gezwungen, bei Ford zu arbeiten; hier arbeitet man freiwillig. Es trete vor, wer will, dass die Leute, die 2,40 RMK verdienen, abgezogen bekommen sollen." Natürlich trat keiner vor." Wem es bei Ford nicht gefällt", fubr Börger fort," der kann ja gehen, der soll" alten Kämpfern" Platz machen. Die arbeiten gern für 1,20. Solange die deutsche Wehrmacht noch nicht auf voller Höhe ist, gibt SO A-7€ es keine Lohnerhöhung in Deutschland. Jede weitere Eingabe solcher Art ist völlig zwecklos." In einer Bandfabrik in Wuppertal wurde eine Lohnsenkung von 15% vorgenommen. Der Betriebsleiter sage in einer Betriebsversammlung:" Wer mir nachweisen kann, dass der Betrieb heute besser geht als früher, der trete vor." Selbstverständlich trat keiner vor und so bleibt es bei dem Lohnabbau. Sachsen: In der Holzindustrie von Geringswalde und Waldheim in Sa. sind in der letzten Zeit die Löhne ganz allgemein gesenkt worden. Ungelernte Arbeiter, die im Jahre 1932 noch 65 Pf. in der Stunde erhielten, bekommen jetzt nur noch 45 Pf., die Stuhlbauer verdienten 1932 noch 90 Pf. die Stunde und bekommen jetzt nur 60 Pf., die Drechsler erhielten 1932 80 Pf. und bekommen zur Zeit nur 55 Pf. Die gleichen Lohnsenkungen sind in allen Holzindustriegebieten Sachsens festzustellen, so im Bezirk Neuhausen, Seiffen, Olbernhau und in den Holzindustriebezirken bei Dresden. In einer Holzwarenfabrik in Neuhausen wurde früher ein Höchstlohn von 95 Pf. in der Stunde gezahlt, heute nur noch 60. Pf. In den Textilwerken in X. sind mit Zustimmung des Treuhänders die Löhne der weiblichen Arbeiter um 15% gesenkt worden. In einigen Abteilungen, in denen noch 48 Stunden gearbeitet wird, verdienen z. B. die Kartenlegerinnen die Stunde 45 Pf. Vor kurzem musste zur Akkordarbeit übergegangen werden. Bei angestrengter Arbeit kamen Arbeiterinnen nur auf 12,60 RM die Woche. Die Firma war aber verständig und zahlte die Differenz zum Stundenlohn nach. In einer Mühlenbauanstalt beträgt der Zeitlohn der Schlosser 46 Pf. die Stunde. Die Akkordlöhne sind um 10% gesenkt worden. Aus einem Maschinenbau- Unternehmen( 500 Mann Belegschaft): Der Betrieb baut in der Hauptsache Drehbänke für die Rüstung: industrie. Die Dreher und Schlosser arbeiten in 2 Schichten. Schleifer, Hobler und Fräser in 3 Schichten. Das Schichtarbeiten ist durch den Mangel an Maschinenbedingt. Der Grundlohn beträgt 63 Pf. pro Stunde. Die neueingetretenen Arbeiter, welche natürlich auch die schlechtesten Maschinen erhalten und unter dem Mangel an Spezialwerkzeugen zu leiden haben, welche die älteren Arbeiter nicht herausgeben, verdienen im Akkord nur 80 Pf, während die alten Arbeiter auf 1, RMK pro Stunde kommen. Ueber Verschlechterungen im Akkori wird wohl geschimpft, das ist aber auch alles. In einem grossen Metallbetrieb ist in einer Abteilung unter dem Vorwand eines Lohnausgleichs ein Lohnabbau vorgenommen worden. Irgend eine Besprechung oder nur Bekanntgabe A.-77vorher hat nicht stattgefunden. Die Arbeiter merkten diesen Lohnausgleich erst am Lohntag, als sie feststellten, dass sie weniger Lohn erhalten hatten. Der Lohnausgleich sieht eine Kürzung von 2 bis 8 Mark wöchentlich vor. Die früher schlechter bezahlten Arbeiter erhalten einen Zuschlag von 1 bis 2 Mark wöchentlich. Hieraus ist zu ersehen, dass dieser famose" Lohnausgleich" lediglich dem Betrieb zugute kommt. Allein im Presswerk beträgt der Gewinn für den Betrieb durch diesen" Lohnausgleich" wöchentlich 500 RMk. Später fand dann eine Betriebsversammlung statt. Der Betriebsvertrauensrat( Nazi) sagte:" Nach Ansicht der Betrieb: führung kann jeder einzelne Arbeiter noch mehr leisten als bisher; um diese Mehrleistung zu erreichen, ist der Lchnaus gleich durchgeführt worden... Der Vertrauensrat Kretzschmar sagte wörtlich:" Es ist nicht im Sinne des Führers, durch Schwindeleien eine geringere Arbeitsleistung vorzutäuschen. Darauf meldete sich ein Arbeiter zum Worte, einer von jenen denen man beim Arbeitsantritt vor 2 Jahren gesagt hatte: " Arbeiten Sie soviel Sie wollen, Sie werden keine Lohnreduzierung erfahren." Als der Mann dies vorbrachte, wurde der Vertrauensrat Kretzschmar wütend und schrie: hier habe sich keiner zum Worte zu melden, denn hier spreche nur er oder der Betriebsführer. Wenn jemand etwas wolle, solle er zu ihm kommen. Darauf erklärte er die Versammlung für beendet. In einem Dresdner Sattlerei- Grossbetrieb, der für Heeresaufträge arbeitet, verdienen die Sattler bei angestrengter Akkordtätigkeit pro Woche RMK 30,--. Die gesetzlichen Abzüge und die" freiwilligen Spenden" betragen bis zu 10,- RMK., so dass die Arbeiter tatsächlich mit 20,- pro Woche nach Hause gehen. Vor Hitlers Machtantritt betrugen im gleichen Betriebe die Zeitlöhne 35,- RMK pro Woche. In der Musikinstrumentenindustrie im Bezirk Klingenthal hält die Konjunktur an. Man kann fast sagen, dass die Aufträge nicht zu erfüllen sind. Daher ist eine verlängerte Arbeitszeit schon seit Monaten an der Tagesordnung. In allen Betrieben werden бo bis 70 Stunden wöchentlich gearbeitet. In der Hauptsache werden Mundharmonikas und Ziehharmonikas, die sogenannten Schifferklaviere, angefertigt. Da aber für den letzten Artikel noch zu wenig geeignete Stimmer vorhanden sind, kann man überall feststellen, dass jüngere Stimmer die bisher nur die gewöhnlichen Ziehharmonikas gestimmt haben, sich auf Schifferklaviere umschulen. Solche Stimmer sind auch heute noch in der Lage, 100 Mark wöchentlich zu verdienen. Dazu kommt aber auch noch, dass solche Stimmer zu Hause arbeiten und sich dadurch eine bestimmte Unabhängigkeit von ihrem Arbeit- geber bewahrt haben. Der höchste Stundenlohn der qualifizierten Betriebsarbeiter beträgt 60 Pf., aber diesen Lohn erreichen nur wenige. Die Mehrzahl der Arbeiter verdient 50 Pf. pro Stunde. Es ist aber auch keine Seltenheit, dass nur 25 Pf. erreicht werden. A-78Schlesien: Die Glasindustrie ist stark beschäftigt. Man hat wieder das früher in der Kaiserzeit übliche Meistersystem eingeführt und das Kolonnensystem abgeschafft. Jeder Meister hat jetzt wieder einen Lehrling zum ausbeuten, zwei bis drei Gehilfen, von denen der erste Gehilfe wöchentlich 31, Mark, die anderen nur 21,- Mark bekommen. An die Stellen der ersten Gehilfen kommen nur stramme SA-Leute oder alte Pg. Im übrigen sind die Löhne stark herabgesetzt worden. Der Durchschnittslohn betrug vor dem" Umbruch" 40 Mk. pro Woche, jetzt 30 bis 35 Mark. Strassenbau: Nach dem neuen Sondertarif erhalten Posten Gesellen 58 Pf., Maurer 56 Pf., Maler 62 Pf. und Bauhilfsarbeiter 48 Pf. Stundenlohn. Tiefbauarbeiter erhalten 45 Pf., bisher 43 Pf. Soziale Zuschläge wie Frauen und Kinderzuschläge gibt es nicht mehr. Die Maurerlöhne von früher betrugen in den Jahren 1928/29 91 Pf., im Jahre 1933 noch 72 Pf. Bayern: Baustelle im Bezirk Hof: Die Stundenlöhne für Zimmerer betrugen 1933 noch 81 Pf., sie wurden bis 1935 auf 77 Pf. gesenkt und betragen ab Januar 1936 nur noch 71 Pf. Südwestdeutschland: Bei den Akkordarbeitern in der Metallindustrie ist stellenweise eine Verdienststeigerung eingetreten. Allerdings unter ungeheurer Antreibung und Ausbeutung. Die Steigerung der Akkordverdienste beträgt teilweise zwischen drei bis acht Prozent. Ein Beispiel: Die Grossbankdreher bei der Firma X. in Mannheim verdienen bereits wieder in der Spitze 1,40 RMK pro Stunde. Bei Opel werden Akkordlöhne gezahlt, die zwischen 80 Pf. und 1,30 RMK pro Stunde betragen. Frauen erhalten 80 bis loo Pf. Für Ueberstunden werden für Werkzeugmacher usw. etwa 1,15 gezahlt. Hamburg: Die Lehrzeit der Malerlehrlinge war früher in allen Einzelheiten geregelt. Sie betrug 3 Jahre. Heute kann der Meister die Ausbildung auf 4 Jahre erweitern. An Lohn bekam der Lehrling früher 6,- RMK wöchentlich im ersten, 8, RMK im zweiten, 10,- RMK im dritten Lehr jahr. Heute beträgt die Entschädigung 4,-, 6,-, 8,- und 10,- RMk. pro Woche Nordwestdeutschland: Ueber die Lohnentwicklung in der Rheinschiffahrt gibt nachstehende Gegenüberstellung der Löhne von 1925 und 1935 interessante Aufschlüsse. Sie ist bearbeitet nach Kassenbüchern eines Rhein- Güterbootes, selbstverständlich unter Abänderungen von Namen und Daten. Da in dem Material die Ueberstunden nicht spezifiziert waren war es unmöglich, den genauen, heute dafür geltenden Betrag einzusetzen, es konnte nur ein Stundendurchschnitt( von 37,5 A- 79Pf.) als Grundlage benutzt werden. Der Durchschnitt ist errechnet für die Leistung einer zweiten Schicht als Ueberstur den, also acht Stunden, wovon nach der Tarifordnung vom lo. 4.35. gültig vom 25.6.35) die ersten zwei Stunden mit 30, jede weitere Stunde mit 40 Pf. gerechnet werden. Da in der Praxis selten ganze Schichten als Ueberstunden gearbeitet werden, ist die Art der Berechnung eher für die heutige Regelung zu günstig. 1. Reise: Für den Schiffer vom 19.9.- 30.9. ( Monatslohn damals RMK 305,- heute 220,-) Matrose Schulz vom 19.- 25.9. Müller 19 19. 25.9. 1925 1935 110,86 80,70 37,50 30,-37,50 30, 12,50 6,-16,20 6,40 RMK. 214,56 153,10 Ueberstunden am 20.9.( je eine Schicht) Nachtarbeit am 24./25.9. bis 3 Uhr 2 x 8,10 Mk p.Mann Heute je 8 Std. a 40 Pf. 2.Reise: Schiffer M. vom l.lo. 31. 1o. ↑↑ Müller Matrose Schulz vom 26.9. 30.10,( 5 Wochen) 26. 9.- 30.10.( 5 Wochen) Ueberstunden insgesamt auf dieser Reise 152 Stunden 305, 220,-187,55 150,-187,55 150,-118,35 52,-RMK. 798,45 572, usw. usw. 12.Reise: Schiffer M. vom 1.8.- 31.8. Matrose Schaub vom 30.7.- 31.7. 1 Tagelohn Matrose Andersen" 30.7.- 31.7. 1 Tagelohn 305, 220,-5, 6,25 6,25 5,-RMK. 317,50 230, Die Gesamtlohns umme der 12 Reisen betrug: Nach den Löhnen im Jahre 1935 beträgt diese Summe nur 7570,16 11 8. 5616,62 Dieses Schiff hat also allein bei 12 solchen Reisen schon eine Verminderung der Lohn summe um 1953,40 RMK, oder fast 25%. A-8C Ueber die Lohnverhältnisse auf den Baustellen der Reichsautobahn wird berichtet: Bayern, 1.Bericht: Der Stundenlohn für Tiefbauarbeiter am Autobahnbau beträgt 52 Pf. Es werden in der Woche 44 Stunden gearbeitet, das ergibt einen Bruttowochenlohn von 22,88 RMK., davon gehen ab Steuern und Sozialbeiträge für den Verheirateten im Durchschnitt 2,95( richtet sich mit nach der Kinderzahl wegen der Steuer), für den Ledigen 3,55 RMK. Nun sind diese Arbeiter in elenden Baracken untergebracht und müssen dafür pro Nacht 20 Pf. bezahlen und ausserdem für den Gemeinschaftsfrass, der oft unter aller Kanone ist, 95 Pf., zusammen. also 1,15 RMK. Bei einem Ledigen gehen also von 22,88 RMK Wochenlohn ab: 3,55 RMK für Steuern und Sozialbeiträge und 7 mal 1,15 RMK für Schlafen und Essen macht 11,60 RMK. Gesamt abzüge. Fährt der Arbeiter öfter als einmal im Monat nachhause, so hat er das Fahrgeld selbst zu zahlen, das bei einiger Entfernung noch mehr beträgt als der Verpflegsatz. Nun werden die Arbeiter vom Gemeinschaftsfrass nicht satt und haben an der Arbeitsstelle kein gesundes Trinkwasser. Wer darum das Geld nicht absolut für seine Familie daheim zurückhalten muss, der verbraucht es in der Kantine. Verheiratete, die sich die ganze Woche über nicht richtig sattessen können, bringen für die Familie 8 bis 10 Mark nachhause. Dabei herrscht ein Antreibersystem, wie man es sich nie hätte vorstellen können. Die reinsten Strafkolon nen. 2. Bericht: Die Stundenlöhne für Tiefbauarbeiter betragen 52 Pf., für Betonierarbeiter( das ist die Kategorie der angelernten Arbeiter) 67 bis 70 Pf., für die gelernten Spezial arbeiter wie Lokführer, Schmiede und sonstige Spezialarbeiter beim Betonierbau 90 Pf. in der Stunde. Zu diesen Stunden löhnen gibt es für Ueberstunden allgemein 20 Prozent Zuschlag, für Feiertags- und Sonntagsarbeit 50 Prozent Zuschlag. Unter der Bezeichnung" Auslösung" wird eine Entfernungszulage bezahlt, die für den Verheirateten bei einer Ent fernung von 10 bis 20 km vom Wohnort 1,-RMK täglich beträgt. Die gelernten Spezialarbeiter, die auch Stammarbeiter der Baufirma sind, erhalten täglich 1,50 RMK Auslösung. Es gibt also Spitzenverdienste von 145 bis 150 RMK in 14 Tagen. Dazu kommt weiter eine Fahrtentschädigung, die so geregelt ist: Der Ledige erhält nach 8 Wochen Arbeitszeit die erste Freifahrt nachhause und zurück, dann alle 6 Wochen eine Freifahrt. Die Verheirateten erhalten alle 4 Wochen eine Freifahrt. Die geistige und moralische Haltung der Arbeiter: Indifferent, saufen, huren, zotige Li'eder und Zotenreissen als Unterhaltung. Die rein materielle Lage dieser Arbeiter ist nicht so schlecht. Sie verkommen nur seelisch und moralisch. Es ist wieder der Zustand da, den die Gewerkschaften in A-81jahrzehntelanger, mühsel- iger Erziehungsarbeit bereits über. wunden hatten. Bei Brot, Bier und Wurst machen die Arbeiter Ueberstunden über Ueberstunden, erzielen dadurch doch einen relativ hohen Gesamtlohn und verzichten auf alle Kulturansprüche. Sachsen Beim Bau der Reichsautobahn, Baustelle Nossen, herrscht ein furchtbares Antreibersystem. Die Unternehmer werden von der Reichsregierung bis zum äussersten gequetscht um möglichst billig zu bauen, so dass jetzt die veranschlagten Mittel nicht ausreichen. Im April sind auch 2 Arbeiter infolge mangelnder Sicherung von einem Brückenpfeiler abgestürzt. Einer war sofort tot, der andere wurde schwer verletzt. Die Entlohnung der Arbeiter ist sehr schlecht. Aus der ganzen Umgebung werden dorthin die Erwerbslosen vermittelt( man muss schon sagen: verschickt!), so arbeiten Arbeiter aus Zug, Brand und sogar aus Chemnitz am Bau. Infolge de grossen Entfernungen der Wohnungen zum Arbeitsplatz werden die Fahrräder, deren sich die Arbeiter grösstenteils bedienen, sehr abgenutzt. Es entstand schliesslich so starker Unwille unter den Arbeitern, dass jetzt sogenannte Entfernungs zulage gewährt wird. Diese zahlt aber der Staat, nicht der Bauunternehmer. Sie beträgt pro Tag bei Entfernungen über 10 km 50 Pf., bei Entfernungen über 20 km 1,-RMK. Auf der Autostrasse, Bauabschnitt Chemnitz, wird bei eine 48stündigen Arbeitszeit ein Verdienst von 25 bis 26 RMK erzielt. Hiervon gehen an Abzügen 4,- bis 4,50 RMK ab. Ein Verheirateter mit 5 Kindern verdient z. B. 25 Mark. Es herrscht ein starkes Antreibersystem. Ueber das Einkommen der Angestellten liegen uns folgende Berichte vor: Mitteldeutschland:( Versicherungsunternehmen) Der Tarif, nach dem die Angestellten bezahlt werden, kennt vier Klassen In der niedrigsten, der Klasse 4( für schematische Arbeiten) erhält man-ohne jetzt die evtl. angerechneten Berufsjahre als männlicher Angestellter ein Bruttozu berücksichtigen gehalt von 112,- RMk im Monat, als weibliche Angestellte 103,- RMK( 9% weniger). In Gruppe 3 erhält der männliche Angestellte( ohne Berufsjahre) ca. 150,- RMK, weibliche Angestellte 9% weniger; in diese Klasse soll kommen, wer mit Buchhaltungsarbeiten beschäftigt ist, oder als Stenotypistin arbeitet. Die Angehörigen der Klasse 2( besonders verantwortliche Arbeit: etwa stellvertretende Abteilungsleiter) erhalten 190 bis 200 Mark. Prokuristen erhalten 700 bis 1000 Mark. Die Höhe des Gehaltes der Abteilungsleiter und gar der Direktoren ist den Angestellten unbekannt. Die in Klasse 1 untergebrachten Abteilungsleiter erhalten ausser ihrem Gehalt Prämien, die ihr Gehalt noch um 50 bis 75% er A-82höhen.- In raffinierter Weise hat die Direktion eine im Tarif vorgesehene Klasse 3/4 geschaffen; nach ihr sollen jene Angestellte entlohnt werden, die zwar eigentlich in Klasse 3 gehören, aber nebenher auch noch schematische Arbei ten erledigen müssen. Berufsjahre werden nur vom 20. Lebensjahr ab gerechnet und dass auch nur, wenn jemand Versicherung gelernt oder im Versicherungsfach gearbeitet hat. Für zwei Berufs jahre gibt es 10,- Mk monatlich mehr; Höchstgrenze 10 Berufs jahre. Bei Neueinstellung kommt man gewöhnlich in Klasse 4; ausserdem erhält man zunächst keine Berufs jahre angerechnet. Es ist aahezu ausgeschlossen, dass jemand aus dem Betrieb von einer Beschäftigung mit mechanischer Arbeit ( Klasse 4) zu einer verantwortlicheren und besser bezahlten Arbeit gelangen kann. Die Direktion nimmt dann lieber neue Leute von aussen. Ueberstunden werden mit einem geringen Zuschlag vergütet. Bei Ueberstunden werden die Abzüge oft so hoch, dass sie bei Ledigen manchmal 25 Prozent des Bruttolohnes betragen. Berlin: Bei den Angestellten im Versicherungs- Gewerbe sind auch nach dem Umsturz die Tarife in Firmentarife umgewandelt und den neuen Verhältnissen angepasst worden. Dabei sind die Gehälter im grossen ganzen unverändert geblieben. Bei der.. sind nach dem Umsturz eine Reihe von Verbesserungen zugestanden worden, die man früher den Angestellten. verweigert hatte. So ist z. B. nicht nur eine Weihnachts-, sondern auch eine Ostergratifikation eingeführt worden, die zusammen etwa einem Monatsgehalt gleichkommt. Ausserdem hat man allgemein den Urlaub um 2 Tage verlängert und für Schwerkriegsbeschädigte einen Sonderurlaub eingeführt. Schliesslich tut die Firma viel für die Unterstützung der eigenen Heime. Das nationalsozialistische Arbeitsrecht geht vor allem darauf aus, die Sicherung des Arbeitsplatzes zu erhöhen. Der Kündigungsschutz und die Einstellung alter Arbeitskräfte sind bei den Angestellten durchweg verbessert worden. Aeltere Kräfte sind jetzt sogar besonders gesucht, weil die Firmen bei den jungen Leuten nie recht wissen, wann sie zum Arbeitsdienst müssen oder zur Wehrmacht eingezogen werden usw. Im ganzen ist der Arbeitsmarkt bei den Angestellten nicht nur im Zuge der Arbeitsschlacht entlastet worden, sondern vor allem durch die wirtschaftliche Ueberorganisation( Devisen stellen, Reichsnährstand, wirtschaftliche Einrichtungen, Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, viele Partei- Nebenorganisationen usw. usw.) Die neuen Organisationen zahlen in der Regel recht gute Gehälter. An den städtischen Krankenhäusern wurden die geprüften Krankenschwestern noch 1932 nach der Gruppe бa besoldet. Schon 1933 wurden sie in die Gruppe 7a umgruppiert, was einen Verlust von ca. 35 Mark monatlich darstellt. Im Jahre A-831934 hat dann die allgemeine Kürzung der Angestelltengehälter in den kommunalen Betrieben stattgefunden( Angleichung an die Gehälter der staatlichen Angestellten). Eine weitere Verminderung des Lohnes ist durch die ständigen Abzüge für Spenden, Eintrittskarten zu NS- Veranstaltungen, Bücherkauf " freiwilliger Zwang") usw. zu verzeichnen. Auch in der Pensionsversicherung sind grosse Verschlechterungen eingetreten Die neueingestellten Schwestern gelangen nur noch sehr schwer zu einem festen Arbeitsverhältnis. Zu diesen Gehaltsverschlechterungen kommen aber noch die schlechteren Arbeitsbedingungen hinzu. Während eine Krankenschwester früher ihre geregelte Arbeitszeit hatte, sind jetzt Ueberstunden an der Tagesordnung, oft gar 4 bis 6 Stunden täglich. Auch die feste Mittagszeit von 2 Stunden ist gestrichen worden; die Angestellten hätten zwischen den Arbeiten genügend Zeit. Diese Ueberarbeitung ist zurückzu-führen auf die unerhört zahlreichen Entlassungen, von denen der grösste Teil wegen der" national- unzuverlässigen" Gesinnung, sowie wegen Erreichung der Altersgrenze erfolgten. Die Neueinstellungen sind dagegen völlig unzureichend. Eingestellt werden eigentlich nur diejenigen, die schon früher in einem Lehrverhältnis gestanden haben. Ueber die Löhne der Landarbeiter in der Provinz Brandenburg äussern sich zwei Berichterstatter: 1. Bericht: Die Landarbeiter erhalten neben dem Deputat einen Barlohn von 12 1/2 Pf. die Stunde bei 10stündiger Arbeitszeit. Das Deputat besteht aus zwei Schweinen im Jahr, ausserdem ist die Miete für die Landarbeiterwohnung darin enthalten. Ferner wird Milch vom Gut geliefert und ein Kartoffelacker zur Verfügung gestellt, in den sich die Landarbeiter teilen müssen. Die Grösse ist unabhängig von der Ernte Die Landarbeiter leben in den dürftigsten Verhältnissen, sie wohnen schlecht und schmutzig, sind notdürftig gekleidet und beschuht und sehen sehr schlecht aus. Der Tarif wird eingehalten; aber eine ganze Reihe von Nebenleistungen sind weggefallen oder wesentlich verschlechtert worden. So wurde z.B. früher auf dem Gut geschlachtet, so dass die Landarbeiter billig Fleisch kaufen konnten. Heute ist infolge des Schlachtverbots diese Möglichkeit ausgeschlossen. Die Akkord sätze für die Erntearbeiter, vor allem bei Getreide, Rüben und Kartoffeln, sind wesentlich herabgedrückt worden. Früher wurden z.B. für den Morgen Zuckerrübenausmachen 20 bis 25 Mark gezahlt, bei Futterrüben 15 bis 20 Mark. Heute ist der Akkordsatz für Zuckerrüben auf 12 bis 15 Mark und für Futterrüben auf 10 Mark je Morgen heruntergesetzt worden. A-84 2. Bericht: Verheiratete mit Kindern bekommen Deputate im Werte von 8 bis 12 RMark und einen Barlohn bei sechszehnstündiger Arbeitszeit von 20 RMark in der Woche, Bei normaler Arbeitszeit, also ausserhalb der Erntezeit, beträgt der Verdienst wöchentlich 6 RMK im Sommer und 2 bis 3 RMK im Winter. Die Zahl der Kinder wird nur insoweit berücksichtigt als für das erste bis dritte Kind täglich je 1/4 Liter Milch gewährt wird. Feiertage werden nicht bezahlt. Von den Barlohnbeträgen müssen die Beiträge für die Kranken- und Invalidenversicherung, Bürgersteuer und Winterhilfe geleistet werden. Anspruch auf Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung besteht für Landarbeiter nicht mehr. Die jugendlichen Angehörigen der Landarbeiter erhalten nie öffentliche Unterstützungen. Trotz des niedrigen Lohnes der Eltern. Die 14- jährigen Knaben und Mädchen werden für 12 bis 14 RMK monatlich als vollwertige Arbeitskräfte beschäftigt. Es häufen sich die Fälle, wonach auf den Gütern Schulkinder während der Schulzeit zur Landarbeit herangezogen werden. Eine der wichtigsten Verschlechterungen des Lohneinkommens ergibt sich aus der Erhöhung der Abzüge. Sie führt zu wesentlichen Einkommen sminderungen auch in den Fällen, in denen die Tariflöhne unverändert geblieben sind. Die Klage darüber ist deshalb allgemein. Die meisten Berichterstatter stimmen darin überein, dass die Abzüge im Durchschnitt 20% des Lohnes ausmachen. Dabei wird der Arbeitsfrontbeitrag eingerechnet mit vollem Recht, weil er ein Zwangsbeitrag geworden ist, dem keine gewerkschaftliche Gegenleistung mehr gegenüber steht. Einig Beispiele auf Grund übermittelter Lohnabrechnungen und Lohntüten: Sachsen: Former in einer Maschinenfabrik: Brutto- Wochenlohn Abzüge: Lohnsteuer Krankenkasse Arbeitslosenversicherung) Invalidenversicherung Bürgersteuer Unterstützungskasse Abzüge zusammen: 44,85 RMK. 3,70 2,90 1,20 1,25 o, lo LO 9,15 RMK 20% des Lohnes. Aus einer Schokoladenfabrik liegen Lohnabrechnungen eines Arbeiters für 15 Lohnwochen dieses Jahres vor. Daraus ergibt 4-85sich folgende Zusammenstellung: Lohnwoche: Bruttolohn: Abzüge: Nettolohn: 11 12 13 14 15 123456TROL2345 19,87 1,85 18,02 RMK. 19,19 3,05 16,14 18,61 2,29 16,32 13,44 2,10 11,34 18,60 3,24 15,36 18,61 2,79 15,82 11 18,61 2,04 16,57 11,76 1,85 9,91 15,25 2,68 12,57 nnnnnnn" 11 11 18,61 2,79 15,82 16,80 1,58 15,22 15,24 2,68 12,56 15,12 2,22 12,90 11,84 1,10 10,74 18,61 2,79 15,82 ====== 11 Zusammen: 250,16 35,05 215,11 RMK. Krankenkasse Arbeitslosenversicherung Invalidenversicherung Im Gesamtdurchschnitt dieser 15 Wochen betragen also die Abzüge rund 15%. Rheinland: Schlosser( verh.l Kind): Brutto- Wochenlohn( 41 Stunden) Abzüge: Lohnsteuer: Bürgersteuer 31,64 RMK. 0,18 1,25 0,94 0,91 0,75 Arbeitsfront( Wochenanteil) 0,55 Abzüge insgesamt 4,58 RMK= 15% des Lohnes Textilarbeiter( ledig): Lohn für die Doppelwoche( 76 Stunden) 59,11 RMk. Abzüge: Arbeitslosenversicherung 1,92 Krankenkasse 1,77 Invalidenversicherung 1,50 Arbeitslosenhilfe Bürgersteuer 0,87 1,50 Ehestandshilfe 1,16 Lohnsteuer Arbeitsfront Abzüge insgesamt 1,-0,90 10,63 RMK = 18% des Lohnes Bayern: Reichsautobahn: Die Abzüge betragen bei einem 14tägigen Lohn v von 54,50 RMK. bis 60,49 RMK: von 60,50 RMK bis 66,49 RMK: Lohnsteuer 3,36 11 Lohnsteuer 4,20 y Kirchensteuer 0,27 Kirchensteuer. 0,34 Krankenkasse .1,74 Krankenkasse 1,84 Arbeitslosenvers. 2,12 Arbeitslosenvers.2,21 Bürgersteuer 0,75 Bürgersteuer 0,75 Sozialversicherung 2,-Sozialversicher. 2,-RMK. 10,24 17- 19% RMK. 11,34 17-19% In der Zeit, in der für das Winterhilfswerk gesammelt wurde, wurde diesen Arbeitern der Beitragdafür gleich vom Lohn abgezogen wie die Steuer und Sozialbeiträge und zwar in einer 14- tägigen Lohnperiode 40 bis 60 Pf., je nach der Höhe des Lohnes. Nordwestdeutschland: Eine für ein halbes Jahr durchgeführte Lohnabrechnung eines Matrosen auf einem Rheinschiff ergibt bei einem Gesamteinkommen( einschliesslich 211 Ueberstunden) von 875 RMK Gesamta bzüge von 148,55 RMK, das sind also rund 17%. A-87III. Sozialpolitik und Spendenwirtschaft 1) Die Winterhilfe Wir haben zuletzt im Dezember- Heft( 1935 Nr. 12 S.40 ff.) einen ausführlichen Bericht über das Winterhilfswerk 1935/36 gebracht. Im folgenden stellen wir die in den letzten Monaten eingegangenen Berichte zu einem abschliessenden Ueberblick übe die Sammelmethoden und die Leistungen des WHW zusammen. Die letzte allgemeine Strassensammlung sollte ursprünglich der" Tag der weissen Narzisse" am 29. Februar und 1. März sein. Diese Sammlung wurde von den Amtswaltern und-Warten der Arbeitsfront und der Kraft durch Freude, ausserdem von den Betriebsführern( in den Betrieben) und den Geschäftsinhabern ( in den Geschäften) durchgeführt. Dann wurde aber auch der " Tag der deutschen Polizei" am 21. und 22. März noch zu einer WHW- Grosssammlung benützt. Die Formen der Sammelei, über die wir schon früher wiederholt berichtet haben, sind z.T. geradezu grotesk. In Braunschweig und anderen Orten fanden öffentliche Eintopf-Essen statt, der Deutschland- Sender veranstaltete mehrere" Wunschkonzerte", in Quedlinburg wurde das Stadtwappen neu gepflastert alles gegen entsprechende Spenden-. Unsere Berichterstatter teilen darüber folgendes mit: Sachsen, 1.Bericht:( Chemnitz) Eine neue Sammel- Methode hat die SA eingeführt. Eine Kolonne geht zu Fuss, die andere reitet. Die Reiter haben 6 bis 8 Meter lange Bambusstangen, womit sie bis zum zweiten Stockwerk hinaufreichen können. Am Ende der Stange ist die Sammelbüchse befestigt, in die die Hausbewohner das Geld einwerfen müssen. Ein Trompeter macht alle Leute auf die Sammlung aufmerksam. In den Volksschulen wurden die Kinder aufgefordert, jeden Monat 1 Pfund Naturalien mitzubringen. Kinder arbeitsloser Eltern sind hiervon ausgenommen worden. A-88 2. Bericht: Bei der Winterhilfssammlung am 29. Februat wurde in den Betrieben für das Abzeichen 1% vom Bruttogehalt verlangt. Der Betrag wurde gleich vom Lohn und vom Gehalt abgezogen. So mussten z. B. einige Angestellte für das Abzeichen 2,50 Mk., 3,- und 4,- Mk. bezahlen. Bei der Haussammlung bzw. bei Strassensammlungen mussten sie dann auch noch etwas geben. 3. Bericht: Die WHW- Abzüge von den Löhnen und Gehältern werden in den Betrieben verschieden vorgenommen, Allgemein wird von dem Gesamtbetrag der Lohnsteuer 10% für die Winterhilfe in Abzug gebracht. Es gibt aber auch Betriebe, wo die Spende in Höhe von 10% der Gesamtsumme aller Abzüge, also Invaliden- und Krankenversicherung, Lohnsteuer usw. erhoben wird. Gehen also z. B. 7,70 RMk für Abzüge ab, dann beträgt der Beitrag für die Winterhilfe 77 Pfg. Vor einiger Zeit wurde bei der" Sächsischen Zellwolle A.G.' ein Schornstein niedergelegt. Diesen Anlass hat man benutzt, um ein Fest zu veranstalten und für die Winterhilfe zu sammeln. Es wurde aber nur ein Ergebnis von 72,52 RMK erzielt. ( Crimmitschau): Hier teilte die Leitung des WHW allen Unternehmern mit, dass sie auf Grund einer besonderen Einkommensfeststellung verpflichtet seien, einen bestimmten Betrag zum WHW zu geben. Die meisten Firmen zahlen 2.700 RMK., 3.000 RMK, und 3.500, RMk. Die Firma Gebr. Wolf, Negergasse, durfte einen Betrag von rund 20.000 Mk. zahlen. 4. Bericht: Für die Winterhilfe wurden im Rundfunk sogenannte" Wunschkonzerte" veranstaltet, für die in den Dresdner Betrieben 10 und 20 Pf.( nach Lohnhöhe) bei den Arbeitern eingesammelt wurden. Die" Wünsche", was bei den Konzerten gespielt werden soll, wurden in der Regel vom Betriebsführer formuliert und eingereicht, da die Belegschaften meist nicht wissen, was sie angeben sollen und dürfen. In den" Dresdner Neuesten Nachrichten" erschien vorher eine Notiz, welche Komponisten nicht" gewünscht" werden dürfen; an erster Stelle war als verboten: Offenbach genannt, weiter Meyerbeer, Gounod und andere. Im Wunschkonzert am 19. Januar wurde als angeblich am meisten gewünscht: an erster Stelle der" Badenweiler Marsch", Hitlers Lieblingsmarsch, gespielt. An zweiter Stelle die Ouvertüre zu" Dichter und Bauer"; auch das Wolgalied aus" Zarewitsch" stand auf dem Programm, im übrigen plattes Zeug. Die 2 Pfennige Winterhilfsbeitrag, die den Fahrgästen der Dresdner Strassenbahn( eine Fahrt kostet 18 Pf.) als Abrundung gegen einen kleinen Quittungsschein abgenommen wurden, wurden in den meisten Fällen schon nicht mehr gegeben und von den Schaffnern auch nicht mehr so häufig abgenötigt. Die meisten Fahrgäste verlangten ausdrücklich" geradeaus ohne" oder" Umsteiger ohne", hatten die 18 Pf. Fahrpreis abge A-89- zählt bereit oder Hessen sich die 2 Pfennige herausgeben. Aehnlich war es auch in den Autobussen, in denen 5 Pf Beitrag für das WHW gegeben werden sollten. Als ein Genosse auf einbr Strassenbahnfahrt in Dresden die 2 Pfg.-Spende ablehnte, standen auch ein Hilfspolizist und ein SS-Mann auf dem Wagen. Als der Genosse dann umstieg, wurde er während des Wartens an der Haltestelle von einem Schutzmann zur Rede gestellt und verwarnt,"sich nicht so provozierend zu benehmen". Als der Genosse seinen tschechischen Pass zeigte und sagte, dass er als Ausländer doch nicht gezwungen sei zu geben, entschuldigte sich der Schutzmann und versicherte: "Nein, das sind Sie nicht. Aber ich gebe Ihnen den guten Rat, sich in solchen Fällen immer die Umgebung näher anzusehen." 5. Bericht: Einer Frau aus angesehenen bürgerlichen Kreisen wurde eine Liste No... in den Briefkasten gesteckt, in der das WHW durch die NS-Volkswohlfahrt, Ortsstelle X. ungefähr folgende Fragen stellte: Was haben Sie bisher geleistet? Was wollen Sie leisten? a) in bar, b) an Beköstigung? Die Frau steckte den Fragebogen in den Ofen und öffnete später auf öfteres Klingeln der NSV-Leute einfach nicht. Dann aber erschien eines Tages ein sehr energischer Mann, der solange Einlass verlangte, bis geöffnet wurde. Er forderte die Liste und als ihm bedeutet wurde, es sei keine Liste vorhanden, wurde er sehr frech und sagte, die Liste wäre auszufüllen und es hätte darauf gestanden, dass sie abgeholt werden würde. Die Frau erwiderte, solche Sachen müssten doch dann abgegeben und nicht in den Briefkasten geworfen werden. Darauf wurde ihr gesagt, dass mache die NST,wie sie es wolle, die Liste trüge die Nummer.�, und müsste herbei. Nach längerem Verhandeln wurde ihr dann ein Duplikat in Aussicht gestellt, welches sie aber haargenau ausfüllen müsse! Sie würde sonst die Folgen ihrer Handlung zu spüren bekommen. Natürlich wurde dann die Liste schön ausgefüllt und auch gespendet. 6. Bericht[Leipzig): Seit Dezember 1935 hat sich ein neues Sammelsystem eingeführt. Die Sammler kommen mit geschriebenen Listen, in denen die Namen aller Familien, sowie die Namen aller erwachsenen Familienmitglieder bereits eingetragen sind. Jeder wird namentlich aufgefordert, zu spenden. Wer sich aus irgend einem Grunde weigert, bekommt in einer besonderen Spalte des Namensverzeichnisses einen Vermerk. Die Sportvereine müssen bei ihren Veranstaltungen einen Teil des Ueberschusses dem WHW überweisen, ferner in Uebungs- stunden und Versammlüngen besondere Sammlungen durchführen. Sehr häufig werden besondere Listen ausgelegt, in die sich die Zeichner für das WHW einzeichnen müssen. So sind u.a. auch auf den Kegelbahnen der Leipziger Craststätten solche listen aufgelegt worden und jeder, der diese Kegelbahnen betrat, musste für die Winterhilfe spenden, ob er wollte oder A- 90nicht. ( Klingenthal): Hier werden bei Spendenverweigerung Klebestreifen in roter Farbe für die Sammellisten verwendet. Wer nicht spendet, bekommt den Vermerk:" Spende verweigert", wer die Wohnung am Sammeltag verschliesst, den Vermerk:" War nicht zu Hause." Beim Sammeln für das WHW in X. hat eine Frau mit den Worten:" Mein Mann hat jetzt Arbeit, da bekommen wir doch auch nichts von der Winterhilfe", die Spende verweigert. Der Sammler gab zur Antwort, dass die" notwendigen Schritte" eingeleitet würden. Kurze Zeit darauf wurde der Mann, nachdem er erst drei Monate gearbeitet hatte, wieder entlassen, trotzdem genügend Arbeit vorhanden war. Die" notwendigen Schritte" des Sammlers hatten schnellen Erfolg. Schlesien: In X. wurden an die Bemittelten und die Geschäftsleute durch die SA regelmässig Tuchbeutel ausgegeben, die mit dem Namen des Spenders zu versehen waren. So konnte man genau feststellen wer und was jeder einzelne gegeben hatte. Die SA holte die gefüllten Beutel wieder ab. Der katholische Arbeiterverein in X. wollte drei öffentliche Theatervorstellungen veranstalten. Der örtliche Leiter der NSV stellte die Bedingung, dass der Ertrag der ersten Vorstellung dem Winterhilfswerk geopfert wird. Bevor es aber zu der zweiten Aufführung kam, erschien der Kreisleiter der NSV aus Neisse. Es soll Auseinandersetzungen mit dem örtlichen Leiter der NSV, der die Genehmigung erteilte, gegeben haben. Die weiteren Vorstellungen wurden verboten, das gezahlte Opfergeld aber behielt die NSV. Bayern, 1. Bericht: Die Bevölkerung wird durch immer neue Einfälle der Sammelregie überrascht. Bei der Sammlung des Luftschutzbundes durchzogen Kolonnen von Lastautos die Stadt, besetzt mit Luftschutzwarten, die mit Gasmasken und Stahlhelm ausgerüstet waren. Elefanten und Kamele des Tierparkes Hellabrunn schleppte man durch die Stra- ssen, um die Gebefreudigkeit anzuregen. Auch die verschiedensten Drohungen wurden angewandt, wenn nicht gleich der Geldbeutel gezogen wird. So passierte es einem Arbeiter zweimal, dass er auf dem Rade von Sammlern angehalten wurde. Als er nicht absteigen wollte, weil er es eilig hatte, zog man ihn vom Rade herunter. Erst als er wirklich seine Taschen umkehrte und die Sammler sahen, dass er tatsächlich kein Geld dabei hatte, liess man von ihm ab. 2. Bericht: In der Glasfabrik in X. wurde den Arbeitern beim letzten Lohntage das Abzeichen für das WHW einfach in die Lohntüte gelegt und die 20 Pf. dafür abgezogen. Das wurde vorher keinem Arbeiter mitgeteilt. Als die Arbeiter die Lohntüte öffneten, fanden sie einfach das WHW- Abzeichen vor A-91und hatten dafür 20 Pf. weniger Lohn. Südwestdeutschland: Die Belegschaft der... mühle in Y. hatte eines Tages eine Besichtigung der Brauerei Z. Am Schlusse der Besichtigung liess der Prokurist die Arbeiter, 50 an der Zahl, antreten und übergab jedem einen ZwanzigMark- Schein. Diesen Zwanzig- Mark- Schein mussten sie in geschlossener Folge dem Direktor der Mühle, der mit der Sammelbüchse vor dem Lichtspieltheater A. stand, in die Büchse einlegen. So kam dessen verhältnismässig guter Sammelbetrag zustande. Erfreulicherweise gab es nun doch einige Arbeiter, die sich eines solchen Affentheaters schämten und einem anderen Kollegen den Schein mitgaben, um ihn einzuwerfen. Ein ähnlicher Fall ist von der... mühle zu berichten, deren Direktor ebenfalls mit der Sammelbüchse in der... strass stand und bei dem die Arbeiter nach Arbeitsschluss, 42 an der Zahl, je 5 Mark opfern durften, die sie vorher von der Firma ausgehändigt erhalten hatten. Der pfälzische Gauleiter gab bekannt, dass auf alle Eintrittskarten zu Fastnachtsveranstaltungen 20% Sondersteuer für das Winterhilfswerk zuzuschlagen sind, mindestens aber 10 Pf. Ueber die Leistungen des WHW geben die nachstehenden Bericht Aufschluss. Nach wie vor handelt es sich in erster Linie um Naturalleistungen, gelegentlich sind aber auch kleine Barbeträge gegeben worden. Am" Jahrestag der nationalsozialistischen Revolution" wurden 13 Millionen Wertgutscheine im Betrage von 1 Mark für den Erwerb von Kleidungsstücken, Wäsche, Schuhwerk und Lebensmitteln, und 5,5 Millionen Kohlengutscheine von 1,50 Mk ausgegeben. Die Leistungen sind offenbar sehr ungleichmässig verteilt worden. Sachsen, 1. Bericht: Die Leistungen des WHW sind im Vergleich zum Vorjahr gekürzt worden. Nahrungsmittel gab es im Werte von 4,50 Mk. Kohlen gab es 2 Zentner gegen 10 im Vorjahre. Besser behandelt werden noch die alten Kämpfer, denen man alles gibt, was sie wünschen. ( Dresden): Es wurden nur Sachwerte ausgegeben und auch die sehr unterschiedlich. Einige Familien haben erhalten: 2 Zentner Kohlen, etwas Gemüse, 1 Wurst, 2 Liter Milch. Ledige haben ausser einem Zentner Kohlen, 2 Pfund Mehl, 1/2 Pfund Kakao, 1 Pfund Graupen oder Reis erhalten. Im ersten Jahre der Winterhilfe gab es u.a. auch Bedarfsdeckungsscheine, auf die die Empfänger Kleidungsstücke oder Schuhwerk kaufen konnten. Die Scheine wurden ausgegeben im A-924 Werte von 2 bis 5 Mk. Grosse Familien haben bis zu 30 RMK bekommen. Ledige, die früher wenigstens einen Schein über 2 RMK erhielten, haben dieses Jahr nur in ganz besonderen Ausnahmefällen einen solchen erhalten. Aber auch bei den Verheirateten sind starke Einschränkungen vorgenommen worden. Auch bei der Kohlenverteilung sind bisher nicht übliche Methoden angewandt worden. In den vergangenen Jahren wurde nicht danach gefragt, ob die Unterstützungsempfänger etwa schon aus Mitteln der allgemeinen Fürsorge Kohlen zugewiesen bekommen hatten. Diesmal ist es, z. B. in Leipzig, so gehandhabt worden, dass diejenigen, die aus der allgemeinen Fürsorge Kohlen zugewiesen bekommen hatten, aus der Winterhilfe keine bekamen und umgekehrt. ( Johanngeorgenstadt): Die Zahl der im Januar durch das WHW Betreuten betrug 2.590 Personen. Zur Verteilung kamen: 3.680,30 RMK. durch Lohn- und Gehaltsopfer usw.( Doch hat kein Mensch Bargeld erhalten), 12 Zentner Lebensmittel, 70 Freimittagstische, 6 Zentner Büchsenfleisch, 5 Zentner Zucker, 80 Dosen Milch, 1.050 Zentner Kohle, 40 Paar Strümpfe, 17 Kindermäntel, 12 Manchester anzüge, 2 Ülster, 5 Paar Schuhe und Textilwaren. ( Eibenstock): Das WHW hat, wie im Vorjahre, an alle Erwerbslosen pro Kopf 50 Kilo( Kinder die Hälfte) Kartoffeln, 6 mal je 50 Kilo Kohle, sowie insgesamt 4 Pfund Lebensmittel gegeben. Barmittel sind nicht verteilt worden. In X. bekam der Arbeitslose Y. von der Winterhilfe eine Büchse Fleisch, die verschimmelt und völlig ungeniessbar war. Die Büchse warf er dem Leiter des WHW an den Kopf. Er erhielt unter Anrechnung mildernder Umstände 4 Wochen Gefängnis. 2. Bericht: Eine alleinstehende Frau bekam von der Winterhilfe 1935/36 insgesamt: 6 Zentner Kohlen, 1 Zentner Kartoffeln; zum Tag der Nationalen Erhebung einen Gutschein über 1 Mark. Zu Weihnachten erhielt sie 1/4 Pfund Kakao, 1 Pfund Zucker, 3 Aepfel, 4 Stück Kekse, 1 kleines Päckchen Lebkuchen, einige Nüsse. Aus der Pfund- Sammlung erhielt sie nur einmal im ganzen Winter auf wiederholte Rückfrage und zwar im Monat Februar: 1 Pfund Mehl, 1 Pfund Reis, 1/2 Pfund Haferflocken. Dabei wurde ihr gesagt, dass ihre Tochter im Oktober 1935 eine Spende abgelehnt habe mit dem Hinweis, dass sie diese ihrer Mutter gebe. Trotzdem sind die Sammlungen bei der Tochter regelmässig vorgenommen worden, während die Mutter nichts bekommen hat. Schlesien: Die Leistungen des WHW waren ganz verschieden; sie richteten sich nach der Arbeitslo senzahl im Bezirk, sowie danach, ob in der Gegend Industrie oder Landwirtschaft vorherrschend ist. Ein Genosse in Breslau erhielt z. B. A- 93mit Frau und Kind bis Mitte März: 22 Zentner Kohlen, 46 Pfund verbilligtes Brot( das Zweipfund- Brot um 15 Pf.bill1ger), 12 Pfund Mehl, 2 Pfund Graupen, 3 Pfund Fisch, 2 Pfund Fleisch im eigenen Saft, 1 Zent- ner Kartoffeln und 4 Mark. Sehr viele Arbeitslose loben das WHW, nur die denkenden wissen, dass sie früher das auch, aber mit einem Rechtsanspruch darauf, bekamen und ohne dass die Sammlungen mit ihren üblen Begleiterscheinungen vorgenommen wurden. In den Weihnachtspaketen des WHW, die einheitlich waren, waren in den Kreisen Patschkau und Frankenstein folgende Geschenke: 3 Lagen Strickgarn, 2 Stück Pfefferkuchen, 4 Nüsse und 2 Aepfel. Sonst nichts. Soweit die Verheirateten Kinder haben, lag den Paketen noch eine Pfund- Dose Fleischkonserven bei. Man hatte auf Grund der Bombenreklame viel mehr erwartet. Die Winterhilfe war, wohin ich kam und hörte, bei den Arbeitslosen eine grosse Enttäuschung. Die zur Verfügung stee henden Mittel wurden ungleich verteilt. Bei der Verteilung der Weihnachtspakete, vornehmlich in Brieg, Gleiwitz, aber auch an anderen Orten gab es viel Krach und Geschimpfe. Man schritt gegen die Leute nicht ein, sondern versuchte sie im Guten zu beruhigen. Nur in einigen Fällen verbot man den Krachmachern das Betreten der Amtsräume der Winterhilfe. Bayern, 1.Bericht: Das Winterhilfswerk hat allenthalben grosse Unzufriedenheit hervorgerufen. Ein arbeitsloses Ehepaar hatte kein ganzes Paar Schuhe mehr zu Hause und machte eine Eingabe um ein Paar Sohlen an die Winterhilfe. Es erhielt aber nur ein Paar Kindersohlen, weil andere nicht mehr da waren. Ihr Kind aber braucht keine Sohlen, denn es ist erst drei Monate alt. 2. Bericht: Die Missstimmung über die geringen Verteilungen aus dem WHW ist allgemein. Hatte man doch bei einer Pfundsammlung einmal sogar die Arbeitslosen zur Abgabe von Sachen gepresst. Dann hatten die Leute aber bis in den Januar hinein noch nicht die Hälfte von dem erhalten, was sie im Winter 1934/35 bekommen hatten. Kartoffeln wurden vom WHW verteilt, die so schlecht waren, dass manchmal aus zwei Zentner- Säcken nach der Aussortierung knapp ein Eimer voll essbare Kartoffeln übrig blieb. Dabei musste jeder vom WHW Betreute für jeden Sack Kartoffeln 30 Pf. in bar abliefern. Einer wollte seine 2 Sack Kartoffeln gar nicht annehmen, sondern seine 60 Pf. wieder haben, so schlecht waren die vom WHW gelieferten Kartoffeln. Als darum Bürgermeister X. in einer Versammlung in Y. die Missstimmung dämpfen wollte, schrie ein Versammlungsbesucher:" Wo kommt das gesammelte Geld alles hin, wir haben erst einen Zentner Kohlen erhalten." Der Mann wurde verhaftet, nach drei Tagen aber wieder frei gelassen. Und nun ist seit der zweiten Hälfte des Januar eine stärkere Belieferung durch das WH einge A-94 treten, so dass manche davon Betreute ungefähr wieder das an Hausbrand und anderen Sachen erhalten, was sie im Winter 1934/35 bekommen hatten. Südwestdeutschland: Das Winterhilfswerk hat in Oberbaden, soweit wie es in einzelnen Orten festzustellen war, in diesem Jahr tatsächlich mehr geleistet als in den letzten Jahren. Trotzdem ist aber noch ganz allgemein die Auffassung im Volke, dass das meiste Geld für andere Zwecke verbraucht werde. So sagt man unter sich:" Winterhilfswerk ist Waffenhilfswerk" oder auch" Kanonenhilfswerk". Zum 30. Januar, dem Jahrestag der Machtergreifung, wurde in der gesamten Nazi- Presse in grossaufgemachter Weise eine " Sonderaktion" für die WHW betreuten Hilfsbedürftigen bekannt gemacht. Das dicke Ende kam aber nach. Im Monat Februar gab es dafür nichts mehr als ein Kilo Fisch und im Monat März geschah die erste Ausgabe erst in der zweiten Märzwoche und zwar nur Lebensmittel in ganz bescheidenem Masse und dazu auch nur die Hälfte der sonst üblichen Kohlenration. Man hat also zum Jahrestag der Machtergreifung den vom WHW- Betreuten das gegeben, was man ihnen sonst im Februar und März ebenfalls gegeben hätte. Ueber diesen Schwindel herrscht allerseits, nicht nur bei den Betreuten, sondern auch bei den Gebenden grosse Entrüstung, denn gerade im Monat Februar wurde die Sammelei für das Winterhilfswerk mit Hochdruck betrieben. Aus einem anderen Bericht: Das Mehl, das hier vom WHW verteilt wurde, war voller Würmer. Die Kartoffellieferung war so schlecht, dass zwei Drittel davon weggeworfen werden mussten. 2) Die sonstige Sammelei Neben und nach dem WHW läuft die übrige Sammelei. Am 16. Februar wurden die" Winter- Olympiade- Briefmarken" auf allen Strassen und in Lokalen verkauft. Um dieselbe Zeit lief im Gau Weser eine von der NSV veranstaltete Fett- Sammlung( als Geburtstagsspende für den Gauleiter Röver). Am 21./22.März war der letzte WHW- Sammeltag. Schon am 4. und 5. April veranstaltete die NSV ihre erste Reichssammlung. Vom 21. April bis zum 22. Mai legte die SA im ganzen Reiche erstmalig Sammel" Ehrenlisten" für ein" Dankopfer der Nation" an den" Führer" auf. Anfang April erliess der Leiter der NSV einen Aufruf zur A- 95" Hitler- Freiplatzspende"( zur Urlaubsverschickung von SA, SS- und PO- Männern usw.) Am 16. und 17. Mai lief die grosse. Jugend- Herbergssammlung der HJ, am 23. und 24. Mai die Hausund Strassensammlung des VDA( der vom 4. bis zum 15. Mai eine allgemeine Schulsammlung vorausgegangen war). Mit allem Nachdruck wird das den NS- Organisationen zustehen de Sammelmonopol verteidigt. Der Stuttgarter Polizeipräsident wandte sich gegen die-vom Reich natürlich vorher genehmigte Sammeltätigkeit der Heilsarmee. Sammlungen auf Strassen und Plätzen und in Gast- und Vergnügungsstätten seien der Heilsarmee ausdrücklich nicht gestattet worden. Die Bevölkerung habe die gebotene Zurückhaltung zu üben. Landrat und Kreislei ter in Neresheim( Württemberg) erliessen eine Bekanntmachung gegen die dort üblichen Tellersammlungen für Brautpaare. In Mannheim wurden zwei Müllabfuhrmänner fristlos entlassen, weil sie trotz Verbotes Neujahrsgelder von der Bürgerschaft angenommen hatten. Berlin: Seit etwa 14 Tagen ist ein neuer Rummel in Berlin um das" Dankopfer der Nation". Vor den Sturmlokalen der Nazis stehen Tische mit Zeichnungslisten. Man sieht aber nur wenig Leute, die sich einzeichnen. Die Nazis sind deshalb dazu übergegangen, Platzkonzerte und SA- Aufmärsche zu veranstalten. Im Anschluss daran erfolgte dann die Aufforderung zur Einzeichnung. Auch dort ist allerdings kein grosser Erfolg zu verzeichnen. Man ist nun noch einen Schritt weitergegangen: In sämtlichen Grossbetrieben kursieren die Zeichnungslisten, die Blockwalter legen jedem Arbeiter die Liste vor, auf der schon Namen und KontrollNummer verzeichnet sind. Dabei drückt sich dann am besten die Haltung des Einzelnen aus. Diejenigen, die am zurückhaltendsten sind, sagen, dass sie schon auf der Strasse gezeichnet hätten, andere zeichnen so wenig wie möglich 10 bis 20 Pf.) und diejenigen, die sich anschmieren wollen, geben höhere Beträge( 1 Mark und mehr). Keiner sagt natürlich, dass er nicht zahlen will. Das ist auch unzweckmässig denn es würde ein nutzloses Opfer bedeuten. Aber auch bei diesen kleinen Dingen zeigt sich, dass, wenn man nur will, man doch einiges machen kann. Die meisten sind jedoch so verschüchtert, dass sie es nicht wagen" wegen der paar Pfennige" sich Schwierigkeiten aufzuladen. A-96In den Schulen wurden vom VDA folgende Aufforderungen für ein" Kameradschaftsopfer" der deutschen Schul jugend zugunsten der Auslandsdeutschen verteilt: Gamecad/ chaft and Opfer fordert die auslanddeutsche Jugend von Dir, deutsche Schuljugend! Nur Eure treue Kameradschaft kann den Kameraden jenseits der Grenzen den Rückhalt für den Kampf um deutsches Bolkstum geben. Nur Eure Opferbereitschaft kann ihnen draußen die Waffen für den Bolkstumskampf schmieden. Die deutsche Schule, die deutsche Kirche, das deutsche Buch, die deutsche Zeitung, das deutsche Lieb, die deutsche Sportorganisation: das find die Angriffspunkte für das frembe Bolkstum, das aber find zugleich die Bollwerke und Waffen Eurer auslanddeutschen Kameraben in ihrem Rampf um deutsches Bolkstum. Wollt Ihr, daß Eure Kameraden jenseits der Reichsgrenzen deutsche Schulen besuchen? Wollt Ihr, daß Eure Kameraden deutsche Bücher lesen? Wollt Ihr, daß Eure Kameraden deutsche Lieder singen? Wollt Ihr, daß Eure Kameraden gegen den Angriff fremden Volkstums gerüftet find? Wollt Ihr, daß Eure Kameraben mit Euch zusammen die Saat eines innerlich erneuerten deutschen Bolkes in der Welt werden? Dann haltet ihnen in Kameradschaft die Treue, wie fie fie Euch halten! Dann schafft ihnen die Waffen für den Volkstumskampf durch Eure Mitgliedschaft im Namerab. schaftsopfer des BDA! Jeder deutsche Junge, jedes deutsche Mädel muß eingegliedert sein in die volksdeutsche Front des BDA! Jch beantrage meine Aufnahme in das Kameradschaftsopfer des BDA an der Schule mit einem Monatsbeitrag pon Jung Roland( 5 Pfg.) Name in Pfg. und bestelle außerdem die Monatszeitschrift( en): Rolandblätter( 10 Pfg.) Roland- Rätsel( 5 Pfg.) ( Nichtzutreffendes ift gu durchstreichen). Klaffe Unterschrift A-97Hamburg: In den letzten Monaten ging man mit den Hauslisten herum und verpflichtete jede Familie, 5 Sandsäcke vom Luftschutz zu kaufen. Die Mieter wurden angehalten, die Verfügung zu lesen und zu unterschreiben. Die Säcke mussten mit Sand gefüllt auf den Böden aufgestellt werden. Der Sand musste privat gekauft werden und kostete pro Sack( 25 Pfund) 25 Pfennig. Am 9. März wurde in den Hamburger Schulen ein Opfertag veranstaltet. Die Landesunterrichtsbehörde erliess folgenden Aufruf: An die Hamburgische Schuljugend! Ihr werdet wiffen, wie groß und vielseitig die Aufgaben des Winterhilfswerkes find, um die not bedürftiger Volksgenossen zu lindern. Jeder in unserem Dolke, ob jung oder alt, muß sich seiner Derpflichtung bewußt sein, zum Gemeinwohl beizutragen. Die deutsche Jugend insbesondere foll frühzeitig lernen, sich in die Volksgemeinschaft einzugliedern und an ihrem Teil mitzuwirken, daß das Winterhilfswerk 1936 auch in Hamburg überall, wo es gilt, funger und Kälte zu bannen, withsam helfen kann. So rufe ich Euch auf zum Opfertag der Hamburger Schulen. Spendet von Eurem Taschengeld, soweit Ihr das könnt, oder bittel Eure Eltern, Euch einen Groschen oder auch mehr für den Opfertag zu fchenken. statt. Der Opfertag der Hamburger Schulen findet am Montag, dem 9. März ds. Js., Die Klaffenlehrer und-lehrerinnen werden das Geld einJammeln und es beim Schulleiter abliefern; diefer wird es an die Landesunterrichtsbehörde überweisen, die es an das Winterhilfswerk weiterleiten wird.. Das Winterhilfswerk stellt für die empfangenen Beträge den Schulen, Urkunden aus, die gleichzeitig als Empfangsbestätigung gelten und die Schulen berechtigen, eine Abordnung zum Bauen am Steintor zu entfenden. Näheres hierüber wird mit Uebersendung det Urkunden mitgeteilt werden. Also auf zur Tat, Jhr Hamburger Jungen und Mädels! Helft mit, unfer Dolk wieder stark und gefund zu machen, so wie der führer es will! Der Präsident der Landesunterrichtsbehörde Karl Witt. Dass die Nazis sehr gut wissen, wie verhasst dem Volke die ganze Sammelei ist, geht z.B. aus den" Sammelgeboten" hervor, die die Schleswig- Holsteinsche Tageszeitung veröffentlichte. Darin heisst es z.B.: 96823 A-981.Stelle dich von vornherein auf den Standpunkt, dass die NSV( samt ihrem Winterhilfswerk) ein vergnüglicher Frivatclub ist, der Geld genug besitzt und dieses und deine Spenden nur für sich und seine ehrenamtlichen Helfer verwendet. 2. Lass also den Sammler zunächst einmal zehn Minuten vor Deiner Wohnungstür warten... 3. Schellt dann der Sammler zum zweitenmal, so reiss wütend die Tür auf und brülle ihn an:" Was Winterhilfswerk? Mir hilft auch keiner!" 4. Oder jammere dem Sammler etwas vor. Ein an die Augen geführtes Taschentuch ist dabei eine wirkungsvolle Untermalung deiner Worte:" Schon wieder?...Ach; es geht mir ja selbst sooo schlecht. Sie glauben gar nicht!" 5. An den Eintopf sonntagen benutze nach Möglichkeit fünf verschiedene Töpfe zu fünf verschiedenen Gerichten. Du leidest bekanntlich an einem Darmkatarrh, deine Frau an einer Magenverstimmung, deine Schwiegermutter an schmerzhaften Blähungen und der eingeladene Freund speist überhaupt nur koscher.. 6. Beim Plakettenverkauf gehe immer mit gespitzten Ohren über die Strasse. Hörst du irgendwo eine Sammelbüchse klappern, so tritt in den nächsten Hauseingang oder pirsche dich auf die andere Strassenseite. 7. Für die Pfund sammlung gib nach Möglichkeit: Salz oder Zwiebeln... Bei einer Kleidersammlung aber achte darauf, dass die abgelegten Sachen aus dem vorigen Jahrhundert stammen, und, der besseren Durchlüftung wegen, reichlich mit Mottenlöchern durchsetzt sind. Bavern, 1. Bericht: Wer geglaubt hat, dass die Sammeltätigkeit mit Abschluss des Winterhilfswerkes beendet sei, wurde durch die im April durchgeführte Schmetterlingssammlung der NSV eines besseren belehrt. Es sammelten die Reichsbahnangestellten für das Sommerhilfswerk. Zum ersten Male gibt es nun also auch ein Sommerhilfswerk. Diese neue Geschäftstüchtigkeit fand aber nicht überall Anklang. In der Stadt B. kam es schon zu einigen Auftritten mit Sammlern, weil sie Personen, die nicht kaufen wollten, nötigten. In dieser Stadt wurden etwas über 3.000 Sammelabzeichen abgesetzt, das ist um ein Drittel weniger als bei der letzten Winterhilfssammlung. 2.Bericht: In der Stadt X. ist jetzt die sogenannte " Selbsthilfe" neu eingeführt worden, eine laufende wöchentliche Sammlung, wozu der Einzelne jedesmal 2 bis 5 Pfennige zu geben hat. Ueber den Verwendungszweck der so gesammelten Gelder weiss kein Mensch etwas. A- 99In Franken wird unter Führung Streichers für ein neues Gauhaus gesammelt. Zu seinem 51. Geburtstag gingen bei ihm " viele namhafte Geldbeträge als Bausteine für das neue Gauhaus" ein. Auch die Schulkinder mussten ihr Scherflein beisteuern. Als Streicher am 26. März zur Belegschaft der Siemens- Schuckert- Werke in Nürnberg, die 7.300 Arbeiter und Angestellte beschäftigen, sprach, wurde er von einem Arbeiter begrüsst, der ihm namens der Belegschaft 8.820 RMK als Baustein für das neue Gauhaus in Nürnberg überreichte. Südwestdeutschland: Sammlungen anderer Stellen, wie beispielsweise der Charitas, waren den ganzen Winter hindurch verboten. Diese konnten lediglich die von ihnen Betreuten dem WHW anmelden. Selbst die Fastnachtsabzeichen der verschiedenen Narrenzünfte und Vereine durften dieses Jahr nicht verkauft werden, um keine Konkurrenz für das WHW auf kommen zu lassen. Aus diesem Grunde wurden auch alle freiwilligen Sammlungen der Zünfte unterbunden. ( Pfalz): In den Fabriken wird jetzt Sport getrieben. Man ruft die Arbeiter ins Büro und verlangt, dass sie beitreten. Tun sie es nicht, dann sind sie keine guten Deutschen und können riskieren, den Arbeitsplatz zu verlieren. Treten sie bei, dann werden sie wöchentlich für einen neuen Zweck 30 Pf. los. Sachsen, 1.Bericht:( Chemnitz) Zur Faschingszeit war auch diesmal, wie in den beiden Vorjahren, die innere Stadt abgesperrt. Das Stadtinnere konnte nur betreten, wer im Besitz einer Plakette war, die 50 Pf. kostete. Mitte Mai wurde in Chemnitz für nicht weniger als 4 Listen gesammelt. Erstens Luftschutz, zweitens VDA, drittens Mutter und Kind, viertens für eine Chemnitzer Hochschule. Im übrigen Land waren es drei Listen. Alle städtischen Angestellten und Beamten müssen ausser ihren Beiträgen zu den vielen Betriebssammlungen noch 20% des Steuerbetrages monatlich als Spende abführen. Kürzlich fand ein Verkauf der alten WHW- Plaketten statt. Diese wurden als Erinnerungsabzeichen verkauft und waren von früheren Aktionen übrig geblieben. Den Eisenbahnstationsbediensteten in X. wurde vor kurzem einfach ein Mehrbetrag abgezogen. Kein Mensch wusste, wofür. Der Vorgesetzte musste sich an die Verwaltung nach Y. wenden, und um Auskunft bitten. Er erhielt sie auch nämlich: " Ein echter Nationalsozialist fragt nicht, sondern spendet." Wofür die Eisenbahner ausser den üblichen" freiwilligen" Spenden, die ihnen laufend abgezogen werden, nun noch gespendet haben, wissen sie heute noch nicht! Fünf Mitglieder der Zwickauer Heilsarmee hatten auf der ... strasse in X. musiziert und dabei die Zeitung der Heils A- 100der Lohntüte. Dafür wurde 1 Mark abgezogen, ohne dass die Arbeiterschaft vorher um Einwilligung gefragt wurde. Die Arbeiter im Bezirk Klingenthal wurden davon unterrichtet, dass ein Festabzeichen zum Preise von 20 Pf. herausgegeben wird und der Betrag bei der Lohnzahlung am 30. April verrechnet werde. 2.Bericht: Ein Konfektionsbetrieb in Z. hat bei der auf den 1. Mai folgenden Lohnauszahlung seiner Belegschaft 30 Pf. pro Mann zur Deckung der Unkosten der NSDAP am 1. Mai abgezogen. Anlässlich der Hochzeit des Dresdner Oberbürgermeisters Zörner wurden sämtlichen städtischen Arbeitern und Angestellten der Stadt Dresden drei Monate lang kleine Pfennigbeträge bei jeder Lohn- und Gehaltszahlung abgenommen und dann wurde für das Geld ein Auto als Hochzeitsgeschenk gekauft. Schlesien:( Waldenburg) Bei den Abzügen und Sammlungen auf den Gruben gibt es gedruckte Listen mit dem vollständigen Namen, in die nur noch der Betrag einzuzeichnen ist. Wer sich weigert zu geben, wird als Staatsfeind bezeichnet. ( Oberschlesien): Für die Erhaltung der Bergkapelle werden jetzt jedem Arbeiter 15 Pf. im Monat abgezogen. Dafür geht die Kapelle Sonntags in die Dörfer und musiziert. In X. gingen die politischen Leiter der NSDAP von Betrieb zu Betrieb und stellten anhand der Personalkartei die Höhe der Belegschaften fest. Ebensoviel Mai- Festplaketten liessen sie dem Betriebsführer da, der sie sofort bezahlen musste. Der Preis von 25 Pf. pro Plakette wurde den Arbeitern abgezogen und auf der Lohntüte verrechnet. Seit dem 25. 4. wurden die Plaketten auf den Strassen verkauft; von diesem Tage an mussten sie auch getragen werden. Wer keine trug, musste auf der Strasse eine erwerben. Unser Vertrauensmann erlebte in einem Dorfwirtshaus folgendes: Zum Wirt kam ein Sammler mit einer Sammelliste. Der Wirt verwies auf die im Lokal angebrachte Plakette, die beweise, dass er gespendet habe. Der Sammler liess sich aber nicht abweisen und verlangte, dass der Wirt den Grund seiner Weigerung angebe, der in eine besondere Rubrik der Liste eingetragen werden müsse. Der Wirt schimpfte nun laut auf die ewige Bettelei und erklärte, er solle in seine Liste hineinschreiben, dass er sich weigere, weiter zu geben. Rheinland: Die Sammlungen der SA-Leute erfolgen oft an den Kinokassen. Da gibt kaum einer mal einen Groschen. Bei den Haussammlungen gibt es ebenfalls immer mehr Renitente. Oft wurde bisher statt eines Geldstückes ein Knopf oder eisernes Geld aus der Inflationszeit eingesteckt. Das geht jetzt nicht mehr, jetzt muss das Geld zuerst auf die Fläche der Sammelbüche gelegt werden und erst dann wird es in den Schlitz hineingestossen. A- 101Wie wenig die Sammelei funktioniert, wenn einmal kein Zwang ausgeübt wird, zeigt das Ergebnis des Verkaufs an Wohlfahrtsbriefmarken. Nach einer Mitteilung im" Aachener Volksfreund" sind im letzten Winterhilfsjahr 20 Millionen Stück mit einem Spenden erlös von 825.000 Mark verkauft worden. Da etwa die Hälfte davon auf in- und ausländische Markensammler entfallen, wird dieses Ergebnis auch von den Nazis als gänzlich unzulänglich bezeichnet. Nicht einmal jeder sechste Deutsche habe im ganzen Jahre eine Wohlfahrts- Marke gekauft.. Hannover: Bei den Continentalwerken hat man vor einiger Zeit den Arbeitern ein Stürmerheftchen gegen die Juden ausgehändigt. Dafür wurden 10 Pf. vom Lohn abgezogen. 3) Die NS- Volkswohlfahrt Wir haben bereits wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass das Regime mit der NSV den Zweck verfolgt, die behördliche Sozialpolitik soweit wie möglich aus dem Gesichtskreis des Volkes zu verdrängen und überall die nationalsozialistischen Hilfsmassnahmen in propagandistisch wirksamer Form in den Vordergrund zu rücken. Das Aufgabengebiet der NSV umfasst denn auch alles, was irgendwie in den Bereich der Sozialpolitik fällt. Neben den Grossveranstaltungen wie WHW, Mutter und Kind, Erholungswerk des deutschen Volkes usw. laufen alle möglichen Aktionen einher: Verschickung von Kindern aufs Land, Kinder- Tagesstätten, Wohnungshilfe, Tuberkulose- Hilfe, Schadenverhütung usw. usw. Fast alles macht nach wie vor einen improvisierten, unsachlichen, rein auf Propaganda eingestellten Eindruck. Einige Beispiele nach Pressemitteilungen: Die Kreisamtsleitung Halle- Stadt der NS- Volkswohlfahrt wird künftig jedes neugeborene Kind mit einem Paket bedenken, das eine Windel, ein Hemdchen und ein Jäckchen enthält. Die Gabe soll nicht den Sinn einer Unterstützung haben, sondern soll Ausdruck der Freude der Volksgemeinschaft über das neugeborene Kind und Dank und Ehrung für die Mutter sein. Die NS- Volkswohlfahrt gewährt künftig Bedürftigen, die eine Erholungsreise zu Verwandten antreten wollen, die Hälfte des Fahrpreises, in Ausnahmefällen den ganzen Fahrpreis. Auf Vorschlag der Kreisamtsleitung der NSV im Kreise Liebenwerda sollen dreissig höhere Schüler in Familien von Gefolgschaftsangehörigen der dortigen Kohlenindustrie untergebracht A- 102und mehrere Wochen in den Betrieben beschäftigt werden, damit sie die Arbeit der in den Gruben und Fabriken Schaffenden. kennen lernen. Die NSV wird ihrerseits fünfzehn Gefolgschaftsangehörige jener Betriebe, und zwar solche aus kinderreichen Familien, für mehrere Wochen in Bäder schicken. Der NSV angeschlossen ist die NS- Schwesternschaft, die vor allem ein Gegengewicht gegen die konfessionellen Schwesternschaften schaffen soll. In zwei neugegründeten sozialpädagogischen Seminaren sollen N.S- Kindergärtnerinnen und-Hortnerinnen herangebildet werden. Sie bekommen eine einheitliche Diensttracht. Die Finanzierung dieser Aktivität erfolgt durch" freiwillige" Spenden und Mitgliederwerbung. Die Werbung für die NSV setzt jeweils nach Abschluss des WHW mit neuer Kraft ein. Sie wird zur Zeit wieder mit Hochdruck betrieben. Unseren Berichten entnehmen wir: Bayern, 1.Bericht: Die NSV hat jetzt die Kinderverschickung zu Verwandten organisiert. Wer auf dem Lande wohnt und das Kind von Verwandten für mindestens 4 Wochen zu sich laden will, der kann das melden. Die NSV übernimmt dann den Transport des Kindes. Diese Einrichtung wird sehr begrüsst. In Rosenheim hat die NSV ein Mütterheim eingerichtet, das ständig etwa 30 Müttern für 14 Tage oder 3 Wochen Aufenthalt gibt. Das Haus wurde anfänglich von der Stadt Rosenheim erbaut und sollte als Armenhaus dienen. Die Stadt konnte aber das Haus nicht halten und so hat es die Gaustelle der NSV übernommen. Es steht an einem der schönsten Punkte der Stadt und ist immer voll besetzt. Nicht zu verkennen ist, dass diese Einrichtung bei den Müttern grosse Anerkennung auslöst. Während des Aufenthaltes der Frau im Mütterheim versorgt die NS- Schwesternschaft den Haushalt und die Kinder. Im Heim wird alles streng nach den" weltanschaulichen" Grundsätzen der Nationalsozialisten durchgeführt. Es gibt Erbauungsstunden, in denen den Müttern Vorträge über das Leben des Führers gehalten werden, fast in religiösen Formen. Doch wird kein Zwang ausgeübt. Wenn eine Mutter an diesen Stunden nicht teilnehmen und lieber im Gartenstuhl sitzen will, so kann sie das auch machen. Die geistige Beeinflussung bleibt aber doch und besonders wird den Frauen eingeprägt: das alles habt ihr unserem Führer zu danken. Wie im Vorjahre wurden auch diesmal wieder am Geburtstag des Führers Tausende von Müttern von der Gauleitung der Partei bewirtet. Gebrechliche und alte Frauen wurden mit tannengrünverzierten Autos und Omnibussen zu den Sälen gefahren. In den meisten Fällen gab es Kaffee und Kuchen. Jede alte Frau er A- 108. hielt dann eine Postkarten- Photographie des Führers als Geschenk. Bei vielen dieser Frauen verfängt der Propagandatrick wirklich und sie fühlen sich ganz besonders geehrt" vom Führer bewirtet zu werden." 2. Bericht: Zur Zeit ist wieder eine grosse Agitation für die NS- Volkswohlfahrt im Gange. Jeder Hauswart soll in diesem Monat mindestens zwei neue Mitglieder für die NSV bringen. Der Mindestbeitrag für die NSV im Monat ist 50 Pf., nach Leistungsfähigkeit mehr. Südwestdeutschland: Die Leistungen der NSV machen nach wie vor einen unorganisierten Eindruck. Es kommt immer wieder vor, dass Leute etwas bekommen, die es gar nicht nötig haben und die auch nichts erbeten haben. Gut klappt die Organisation nur bei den Sammlungen. Es wird alles erfasst, was zu erfassen ist. Aber es ist der NSV nicht gelungen, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass das Geld tatsächlich für sozialpolitische Zwecke ordnungsgemäss verwendet wird. Tausend Witze sind über die NSV im Umlauf und die Leute glauben einfach nicht an die veröffentlichten Zahlen. Rheinland- Westfalen: Nach einer Mitteilung der NSV sind jetzt in Dortmund 88% der Beamtenschaft Mitglied der NSV; das sind 18% der Gesamtmitgliedschaft. Jetzt sollen auch die letzten 12% der Beamten erfasst werden. Ein Dienstmädchen, das bei einem Arzt in Stellung ist, erhielt wegen einer besonderen Notlage von der NS- Frauenschaft ein Geschenk im Werte von 30 Mark. Am anderen Tage sagte die Frau Doktor zu ihrem Mädchen:" Höre mal, ich habe Anweisung bekommen, Dir den Betrag für das erhaltene Geschenk in monatlichen Raten von 2 Mark abzuhalten." Der Vater eines schwerverunglückten Bergmannes stellte bei der Stiftung für Opfer der Arbeit, einen Antrag auf Beihilfe. Er erhielt den Bescheid, wenn er Mitglied der DAF sei, könne seinem Antrag eventuell stattgegeben werden. Als er nach erfolgter Anmeldung zur DAF später den Antrag auf Gewährung der Beihilfe erneuerte, wurde ihm mitgeteilt, er zahle ja nur niedrige Beiträge und er würde noch genauen Bescheid erhalten. Nach 14 Tagen wurde der Antrag endgültig abgelehnt. Der Mann ist Invalide. Sachsen: Aus einem Aufruf des sächsischen Gauamtsleiters der NSV zu einer grossen Werbeaktion geht hervor, dass die NSV in Sachsen zur Zeit 480.000 Mitglieder und loo.000 Helfer und Helferinnen hat. Bei der Werbung für die NSV wird ein starker Terror angewendet. Wenn jemand die Werber abweist, dann kann es ihm pasdieren, dass ihm vom Werber der Lohn aber auch auf den Pfennig vorgerechnet wird mit der Schlussfolgerung, dass er bei diesem Lohn unbedingt Mitglied der NSV werden müsse. A- 104Sonst spürt man die NSV nur, wenn sie sammeln kommt. Alles fragt sich, wohin nur all das gesammelte Geld kommt. Aus den tschechischen Gemeinden Sauersack und Hirschenstand wurden für den 23. und 24. April alle erwerbslosen Einwohner nach Karlsfeld bestellt. Natürlich im geheimen, denn sonst wäre ja die tschechische Zollbehörde eingeschritten. Dort bekamen die Leute Geschenke. Je 2 Kilo Reis, Graupen, Mehl, Griess und Haferflocken. Manche erhielten auch Geld. 4.) Der behördliche Sozialabbau. Während die NSV sich rücksichtslos weiter in den Vordergrund schiebt, geht in allen Zweigen der alten Sozialpolitik ebenso rücksichtslos der weitere Abbau vor sich. Mit denselben Methoden, mit denen die Steuerbelastung gesteigert wird, werden die Sozialleistungen verringert: keine allgemeinen gesetzlichen Massnahmen, sondern Verschärfung der Verwaltungspraxis in jedem Fall und mit allen Mitteln. Die nachstehenden Berichte geben einen Einblick in Wesen und Wirksamkeit dieser Methoden. Bei den Krankenkassen handelt es sich vor allem um Verkürzung der Regel- und Mehrleistungen, Verschärfung der Bedingungen für die Gewährung der Leistungen usw. Wir stellen einen zusammenfassenden Bericht voran: Berlin: Die deutschen Krankenkassen wurden schon unmittelbar nach der Reichstagswahl am 5. März 1933 gleichgeschaltet. Fast sämtliche leitenden Angestellten der Krankenkassen und Krankenkassenverbände wurden von ihren Posten verjagt, in Schutzhaft genommen und unter Korruption sanklage gestellt. Das gesamte Krankenversicherungswesen wurde von den Nationalsozialisten der Oeffentlichkeit als korrupt und finanziell heruntergewirtschaftet denunziert. Seitdem sind mehr als drei Jahre verflossen. Es entsteht die Frage, was die neuen Herren aus dem Krankenkassenwesen gemacht und wieweit sich die Korruptionsanschuldigungen gegen die alten Leiter als wahr erwiesen haben. Die Leistungen der deutschen Krankenkassen teilten sich unter der Weimarer Republik in die sogenannten" Regelleistungen", auf die nach der Reichsversicherungsordnung die Versicherten einen gesetzlichen Anspruch hatten und in die sogenannten " Mehrleistungen", die die Kassenorgane freiwillig beschliessen und statutarisch einführen durften. Weniger die gesetzlichen A-105als diese sogenannten Mehrleistungen sind in den drei Jahren der Herrschaft der Nationalsozialisten stark eingeschränkt oder bis auf die Mitversicherung der Familienmitglieder der Versichterten, gänzlich abgebaut worden. So wurde z. B. die unentgeltliche Beistellung der kleineren Heilmittel, das sind Brillen, Bruchbänder, Schuheinlagen u.a. aufgehoben. Die Versicherten müssen sie jetzt zum Teil selbst bezahlen. Ein anderes wichtiges Gebiet der Mehrleistungen, das u.a. auch von den Kassenverbänden bearbeitet wurde, war das der Nachbehandlung und Genesendenfürsorge. Diesem Zweck dienten die vielen Heilstätten und Erholungsheime, die von fast allen Krankenkassen, oder doch durch deren Verbände unterhalten wurden. Jetzt sind fast alle diese Heilstätten und Heime aufgelassen, verkauft oder verpachtet worden. Es ist heute nicht mehr möglich, einem Versicherten nach schwerer Krankheit oder Operation eine Nachbehandlung oder einen Erholungsaufenthalt zur völligen Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit zuteil werden zu lassen. Völlig eingestellt wurde auch die sozialhygienisch so bedeutende prophylaktische Tätigkeit der Krankenkassen auf den Gebieten der Wohnungsfürsorge, der Bekämpfung der Tuberkulose, der Geschlechtskrankheiten und des Alkoholismus. Ferner wurden die Ambulatorien der Krankenkassen, die besonders der Behandlung der Familienversicherten dienten und vorbildlich ausgestattet waren, sämtlich aufgelassen und ihre kostspieligen Apparate zu lächerlichen Schleuderpreisen an Aerzte verkauft, die sich um den Nationalsozialismus verdient gemacht haben. Diese Ambulatoriumsbehandlung der Familienmitglieder ersparte aber den deutschen Kassen jährlich pro Kopf des Mitgliedes eine Summe von 12 bis 15 Mark. Mehr noch haben aber die innerorganisatorischen Verhältnisse der Kassen gelitten. So wurde von den alten Kassenleitungen laufend eine wohlerwogene und wohl durchdachte Rezeptprüfung durchgeführt. Diese Nachprüfung der ärztlichen Verordnungen und der Arzneimittelaus folgung durch die Apotheker wurde zu Anfang, dem Drängen der nationalsozialistischen Aerzteschaft folgend, radikal aufgehoben. Als dann jedoch die Arzneimittelausgaben der Kassen unerhört anstiegen, und eine Fülle von Missbräuchen festgestellt wurde, bei denen oftmals Arzt, Apotheker und Patient zusammenarbeiteten, wurde die Rezeptprüfung unter grossen Kosten wieder neu eingeführt. Die neuen Leiter der Krankenkassen versuchten sich vielfach durch" Reformen" des inneren Verwaltungsbetriebes besonders gut einzuführen. Da aber nicht nur die leitenden Kassenposten mit neuen Leuten besetzt worden waren, sondern der Personalaustausch ganz allgemein bis auf die Buchhalter-, ja Bürodienerstellen durchgeführt worden war, mussten diese" Reformen" mit dem neuen, nur nach der politischen Gesinnung, nicht nach sachlicher Eignung ausgewählten Leuten, scheitern und zu einem schweren Durcheinander führen. In manchen Kassen wurden beispielsweise die Mitglieder- und die Beitragseviden A- 106zen völlig umgestellt. Zur gleichen Zeit wurde dann die Vereinigung mehrerer, bisher selbständig arbeitender sogenannter" besonderer Ortskrankenkassen" mit den allgemeinen Ortskassen angeordnet. Beides zusammen, die von den neuen Leitern selbst angeordneten organisatorischen" Reformen" und die vom Arbeitsministerium befohlene plötzliche Zusammenlegung mehrerer z. T. sehr grosser Kassen, führte zu einem Verwaltungsdurcheinander, das katastrophal wurde. So kam es und kommt es heute noch vor, dass sich Personen, die niemals bei einer Krankenkasse versichert gewesen waren, Behandlungsscheine und ärztliche Verordnungen, ja sogar Krankengeld erschleichen konnten. Wenn man in einer Krankenkasse über die Mitgliedschaft einer bestimmten Person keine Unterlagen in der Evidenz vorfand, gab man, um Aerger mit dem Publikum zu vermeiden, die Behandlungsscheine auf Grund der Angaben des angeblich Versicherten einfach aus. Es ist auch vorgekommen, dass Arbeitgeber viele Monate hindurch keine Beitragsvorschreibungen erhielten; die Beiträge nach Gutdünken. einschickten, oder auch zurückbehielten und dann nach Monaten den Besuch eines Kassenbeamten empfingen, der bescheiden nachfragte, ob die Beiträge bereits bezahlt und in welcher Höhe sie entrichtet worden sind. Hinterher bekamen solche Arbeitgeber dann Beitragsbestätigungen zugesandt, die ihren eigenen Angaben genau entsprachen. In einem Falle wurde einem Arbeitgeber bei dieser Gelegenheit sogar die Beitragszahlung für ein volles Vierteljahr bestätigt, die er selbst der Kasse als noch offenstehend bezeichnet hatte. Durch diese Art der Beitragseinhebung hat sich die Finanzlage der meisten Kassen natürlich sehr verschlechtert. Dieser Prozess wurde aber noch beschleunigt und verstärkt durch die Praxis der Reichsregierung, einen Teil ihres Geldbedarfs mit Hilfe von Arbeitsbeschaffungswechseln, gerade bei den Sozialversicherungsinstituten zu decken. So wurden viele Kassen genötigt, sich ihrer verfügbaren Bargeld- Reserven zu entblössen und darüber hinaus sogar Liegenschaften und Hypotheken zu senr ungünstigen Bedingungen zu verkaufen, um diesen Anforderungen nachzukommen. Ein besonderes Kapitel ist aber die angebliche Korruption der alten und die nationalsozialistische" Reinheit" der neuen Verwaltungen. Die Korruptionsbeschuldigungen, die bisher gegen Mitglieder der alten, demokratischen Verwaltungen der Kassen durchgeführt wurden, sind bis auf zwei oder drei ältere Fälle, durchaus zugunsten der Beschuldigten ausgelaufen. Interessant ist dabei die Beobachtung, dass bei solchen Anklagen die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder, die im Falle des Freispruchs keine Gehalts- oder Versorgungsansprüche stellen konnten, meist völlig freigesprochen wurden, während Kassendirektoren und Geschäftsführer, die solche Ansprüche hätten erheben können, verurteilt wurden. Die Begründungen zu diesen Verurteilungen besagten meist, dass den Angeklagten persönliche Bereicherung und Unehrenhaftigkeit nicht nachgesagt A- 107werden könne, die Verurteilungen also aus formalen Gründen erfolgten. Oder es wurden" Vergehen" als" Untreue" ausgelegt, die lächerlich waren. So erging in einem Falle ein Urteil gegen einen Krankenkassen- Geschäftsführer, der im Auftrage seines Vorstandes für den Faschings ball der Kassenangestellten 8 Eintrittskarten zu je 2 Mark auf Kosten der Kasse angekauft und den ehrenamtlichen Mitgliedern des Vorstandes zur Verfügung gestellt hatte. Die Zahl der neuen Kassendirektoren und leitenden Beamten, die inzwischen unter Korruption sanklagen gestellt werden mussten, ist sehr viel grösser, als die Zahl der gegen alte Verwaltungsmitglieder durchgeführten Anklagen. So wurde u.a. im November v.Jhrs. der neue Direktor der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin, Diewitz, zu 13 Monaten Zuchthaus verurteilt, weil er für sich und einige Freunde insgesamt mehr als 100.000 Mark verun- treut hatte. In anderen Fällen haben sich neugebackene Krankenkassendirektoren gleich nach Antritt ihrer Stellung Grundstücke gekauft und Häuser gebaut, die sie aus Kassenmitteln bezahlten. Dem verurteilten Berliner Kassendirektor wurde als strafmildernd angerechnet, dass er auf diesen Posten gar nicht hätte berufen werden dürfen, da er in keiner Weise zu geeignet war und weiter: weil jede Kontrolle seiner Amtsführung gefehlt habe. Allein bei der Ortskrankenkasse Berlin stehen zur Zeit fast ein ganzes Dutzend leitender Angestellten wegen Korruptionsverbrechen unter Anklage oder in Untersuchung. 2. Bericht: Auf allen Gebieten der Krankenversicherung machen sich grosse Einsparungen bemerkbar. Die Aufnahme eines Patienten ins Krankenhaus erfolgt ausschliesslich nur noch mit Zustimmung des Vertrauensarztes. Die vorbeugende Pflege, für die bisher immer sehr hohe Beträge ausgegeben worden sind, ist fast völlig ausgeschaltet. Dies macht sich bereits durch eine Steigerung der Kindersterblichkeit bemerkbar. Die Aerzte befürchten deshalb auch für die nächsten Jahre das schlimmste für die Jugend; denn besonders die ärztliche Jugendfürsorge ist sehr eingeschränkt. Auf den Jugendämtern liegen tausende von Anträgen von Aerzten, rachitische Kinder zur Erholung zu schicken, doch wird dies fast nur in den Fällen genehmigt, wo die Angehörigen einen Teil der Kosten selbst tragen können. Kropfbildung( soweit sie sich nicht verschlimmern kann), Schielaugen usw. gelten als" Schönheitsfehler" und werden auf Kosten der Krankenkasse nicht mehr beseitigt. Alle diese Massnahmen haben bereits zur Schliessung von einigen Stationen in den Krankenhäusern geführt und damit zur weiteren Entlassung von Angestellten, da diese nur bei Protektion in andere Abteilungen übernommen werden. 3. Bericht: Bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin werden jetzt alle Kranken nach 14 Tagen Krankheit zum Vertrauensarzt geschickt und rücksichtslos gesund geschrieben. Immer wieder ereignen sich Fälle, in denen die Leute noch A- 108 krank in die Betriebe zurückkommen und sich kaum auf den Beinen halten können. Ausserdem gibt es jetzt eine Wartezeit von 4 Tagen; das Krankengeld wird erst vom 5. Tage an gewährt. Rheinland- Westfalen: 1. Bericht. Jetzt versucht man die Neuregelung der Ersatzkrankenkassen zu einer grossen Sache zu machen. Das ist jedoch alles Schaumschlägerei. Der Kampf der Ortskrankenkassen gegen die sogenannten Ersatzkassen musste schon früher geführt werden. Konkurrenzmethoden der Ersatzkassen, wie Aufnahmebedingungen, sogenannte freie Aerztewahl, Aussuchen der guten Risiken, die dadurch möglichen niedrigeren Beiträge mussten immer bekämpft werden. Denn sie waren im Grunde nichts anderes als Schmutzkonkurrenz, ausgeübt im Dienste der sozialen Reaktion. Sollte man nun annehmen, dass die sogenannte Neuregelung mit diesem Plunder aufräumen würde, so ist dem nicht so. In Zukunft sollen die Ersatzkassen zwar mit zu den Trägern der Reichsversicherung gehören und dürfen nur Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte aufnehmen, aber sonst bleibt alles beim alten. Die Ungerechtigkeit wird sogar noch verschärft dadurch, dass eine reinliche Scheidung zwischen Arbeiter- und Angestellten- Ersatzkassen erfolgt. Die Nazis bekämpfen zwar mit dem Munde das" Aufgang nur für Herrschaften", in der Praxis aber suchen sie zwischen den einzelnen Volksschichten neue Barrieren aufzurichten. Stehkragenproleten dürfen nicht einmal zusammen mit Arbeitern in einer Ersatzkrankenkasse sein. " Die Beiträge müssen so gering wie möglich sein" und sie dürfen" keine ungerechtfertigten Verschiedenheiten aufweisen". So heisst es in der Begründung für die" Neuregelung". Warum bestimmt man nicht, dass alle Versicherungspflichtigen und Versicherungslustigen in der Allgemeinen Ortskrankenkasse sein müssen? Dann könnte die Ortskrankenkasse entlastet werden, die guten und die schlechten Risiken ausgeglichen und in der AOK die Leistungen ohne Erhöhung der Beiträge beibehalten, ja wahrscheinlich sogar die Beiträge gesenkt werden. Tatsache ist, dass die Absichten der Nazis gerade entgegengesetzt laufen: der Gegensatz zwischen Betriebskassen und Ersatzkassen einerseits und Ortskassen andererseits soll noch verschärft werden. Als Effekt erstrebt man, dass die AOK die Leistungen heruntersetzen müssen; denn die Erhöhung der Beiträge kommt bei der jetzigen Lage nicht in Frage. 2. Bericht:( Ruhrgebiet) Bei uns sind die Krankenkassenbeiträge um 1 Mark pro Monat erhöht worden. Die Anordnung gilt rückwirkend ab 1. 1. 36. Die Mitglieder der Krankenkasse sagen, dass die Beitragserhöhung die 500 Millionen Mark wieder aufbringen müsse, die durch die Krankenkassen als Wehrbeitrag gezahlt werden mussten. Nordwestdeutschland: Die Leistungen der Krankenkassen sind abgebaut worden. Bei 28 Mark Wochenverdienst erhält ein A-109Familienvater mit vier Kindern 13,50 Mark Krankengeld. Wohlfahrtsunterstützung bekäme er immerhin 17,50 Mark. Der Arzt darf an Arzneimitteln pro Monat nicht über 5 RMK verschreiben. Bei Wiederbeginn der Arbeit tritt die Familienhilfe erst nach drei Monaten wieder in Kraft. Wird vorher ein Familienmitglied krank, so muss es zum Wohlfahrtsamt gehen, das dann die Beiträge wieder vom Lohn abzieht. Sind Söhne oder Töchter in Arbeit, so müssen diese einstehen. Südwestdeutschland, 1.Bericht: Die Stuttgarter Ortskrankenkasse hatte vor einem Jahr unter grossem Aufwand von Lobhudeleien für die neue Nazileitung einen Beitragsabbau durchgeführt. Gleichzeitig wurden zwar nicht die Leistungen formell abgebaut, aber die Kontrollmassnahmen ausserordentlich verschärft, das Vertrauensarztsystem auf die Spitze getrieben und überhaupt auf jede Weise die Aufwendungen der Kasse für die Versicherten herabgedrückt. Trotzdem ist die Kasse jetzt in Schwierigkeiten geraten, die zu einem Antrag der Verwaltung an den Boirat geführt haben, die Beitragsherabsetzung rückgängig zu machen. Der Beirat, der als Ersatz für den früher aus der freien Wahl der Versicherten und der Arbeitgeber hervorgegangenen Ausschuss ernannt wurde, widersetzte sich dieser Massnahme mit Rücksicht auf die unangenehme Wirkung auf die Arbeiter und Angestellten. Die Aufsichtsinstanz, das Oberversicherungsamt erteilte hierauf der Verwaltung den Rat, die entstehenden Abmängel aus den Rücklagen zu decken. Nach aussenhin wird natürlich trotzdem über den gesunden Stand der Kasse berichtet und der Leitung Weihrauch gestreut. Wir hätten in der Zeit vor Hitler die Aufsichtsbehörde einer von Sozialdemokraten geleiteten Versicherungsinstitution sehen mögen, die zugegeben hätte, dass notwendige Beitragserhöhungen durch Rückgriffe auf die Reserven umgangen werden. 2. Bericht( Pfalz): Wenn heute ein Kassenmitglied krank geschrieben wird, muss es schon nach 3 Tagen zur Untersuchung zum Vertrauensarzt und wenn es laufen kann, wird es gesund geschrieben, auch wenn es nicht arbeiten kann. Bei unserer Firma ist ein Fall, da sammeln die Arbeiter, um einen kranken Kollegen zu unterstützen, der nichts bekommt, der sich aber auch nirgends beschweren kann. Geht ein Kassenmitglied zu einem jüdischen Arzt, dann bekommt es von der Deutschen Arbeitsfront keine Unterstützung. Sachsen, 1.Bericht: Am 1. Januar 1936 ist eine Aenderung in der Krankenversicherung eingeführt worden. Das Krankengeld wird nicht mehr nach den Beiträgen, sondern nach dem Verdienst der letzten 4 Wochen berechnet. Die Beiträge bleiben die gleichen wie bisher. Das Krankengeld ist jedoch um 30 bis 50% niedriger. Einen Fall, der unseren Gewährsmann selbst betrifft: Nach der alten Regelung betrug das Krankengeld 25 RMK, jetzt nur noch 16,50 RMK. Den Aerzten wird vorgeschrieben, in welcher Höhe sie den Patienten Arzneien verordnen dürfen. Ein Arzt, der nur für A-1102.000 RMK. verordnen durfte, musste im Dezember 300 RMK der OKK zurückerstatten, weil er um diesen Betrag mehr verordnet hatte. 2.Bericht: Vor der Macht übernahme der Nationalsozialisten wurde bei Zahnbehandlungen von der Krankenkasse der volle Satz der Unkosten übernommen. Kurze Zeit nach der Machtübernahme wurde der bei Zahnbehandlungen zu übernehmende Betrag auf 9,- RMK festgesetzt. Auch dieser Betrag ist neuerdings noch ermässigt worden. Für jede Zahnbehandlung, gleich welche Art, wird nur noch ein Zuschuss von 4,- RMK gewährt. Dabei darf der Zahn, wenn er auch schlecht ist, aber noch nicht schmerzt, nicht behandelt werden. Man muss so lange warten, bis man es vor Schmerzen kaum noch aushalten kann. Wer seine Zähne gesund erhalten will, muss auf diesen geringen Zuschuss verzichten, und sich privat behandeln lassen. 3. Bericht: Bei der freiwilligen Beitragsleistung zur Allgemeinen Ortskasse Dresden ist für die Ehefrauen eine Verschlech terung eingetreten. Während früher die Beiträge in der niedrig sten Klasse geleistet werden konnten, um dadurch Anspruch auf Krankengeld und Krankenhausbehandlung zu haben, müssen sich jetzt die Ehefrauen in der Klasse versichern, die dem Gehalt des Mannes entspricht. Schlesien: In Ratibor 0.S. wurden die Krankenkassenbeiträge gesenkt, z. B. für eine Lohnverdienstklasse( 53 Pf. Stundenlohn) von wöchentlich 1,22 RMK auf 6,96 RMK. Dagegen wurde das Krankengeld um fast ein Drittel gesenkt. Ein Arbeiter mit 53 Pf. Stundenlohn und 10 Prozent Prämienzuschlag erhielt zum Beispiel 1933 noch ein wöchentliches Krankengeld von 18,50 RMK, dagegen 1935 nur noch ein solches von Mk. 12,50. Im Bereich der übrigen Sozialversicherung ist man vor allem emüht, die Ausgaben durch Nachuntersuchungen und Rentenkürzunen herabzudrücken: Sachsen, 1. Bericht: Die Vertrauensärzte der Landesversiche rungsanstalt Sachsen sind natürlich" erneuert" worden. Es amtieren als Vertrauensärzte nur noch junge Aerzte, die vom echten Nazi- Front- Geist beseelt sind. Ueberall finden jetzt Nachuntersuchungen der Rentner statt zwecks Feststellung ihrer Erwerbsfähigkeit. Meist werden die Rentner jetzt als" tauglich zu leichter Arbeit" befunden. Die Folge ist der Entzug der Rente! Oder sie wird sehr fühlbar gekürzt. Leichte Arbeit aber gibt es ja keine. Erwerbslosenunterstützung wird ihnen auch nicht gezahlt, weil hierzu volle Erwerbsfähigkeit die Voraussetzung ist! Die Leute sind direkt auf die Mildtätigkeit der Nachbarn angewiesen! 2. Bericht: Ein älterer Maurer( 54 Jahre alt) erzählt folgendes: Mir wurde vor einem Jahr meine 75% ige Unfallrente entzogen. Auf meinen Einspruch musste ich vor kurzem zum Vertrauens A- 111arzt. Dieser begutachtete, dass bei mir eine Erwerbsminderung von 20% vorliegt. Ich habe eine Verletzung am rechten Fuss, die meine vollständige Erwerbsunfähigkeit zur Folge hat, denn in meinem Beruf kann ich nicht mehr arbeiten, da ich nicht mehr stehen kann. Auf meine Vorstellungen, dass ich doch bei 20% keine Rente bekomme und dann nicht weiss, wovon ich leben soll, sagte mir der Arzt:" Das geht mich nichts an." Auf weiteres Drängen, dass dies doch keine Antwort sei, drohte mir der Arzt mit Hinauswurf und Verhaftung. Am nächsten Tag meldete ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos. Mir wurde gesagt, dass dies gar nicht in Frage käme, ich könnte doch nicht arbeiten und sie brauchten nur gesunde Arbeiter. Ich zeigte die Bescheinigung des Arztes vor, worauf ich zur Antwort bekam: " Dies geht uns nichts an". Einer Frau, welche eine Hinterbliebenenrente von 42,-RMK. im Monat bezog, wurde diese Rente nach der Geburt eines unehelichen Kindes gesperrt.( Die Frau erhielt ausserdem für ihre 3 Kinder eine Waisenrente von 23,80 RMK im Monat). Der Entzug der Hinterbliebenenrente sollte als Druck zur Eheschliessung ausgenutzt werden. Der Kindesvater ist arbeitslos und bezieht Wohlfahrtsunterstützung. Da nun Unterhaltskosten vom Kindesvater nicht zu erhalten sind, wurde der Frau im Wohlfahrtsamt gesagt, dass von der Waisenrente, die für die drei Kinder gewährt wird, ein bestimmter Betrag für das vierte Kind abgetrennt werden solle. Nach längeren Verhandlungen hat man schliesslich als Ausgleich für die entzogene Rente und zugleich als Zuschuss für den Unterhalt des unehelichen Kindes für Januar und Februar 7 RMK pro Monat bewilligt. Mitte März hat man ihr dann 12,50 RMK angeboten und nunmehr einen Richtsatz von 23 RMK. bewilligt. Im Ort wird nun gesagt:" Seht, auf der einen Seite verlangt Hitler von den deutschen Frauen einen möglichst reichen Kindersegen und auf der anderen Seite werden doppelte Strafen ausgeworfen." Der Schwerbeschädigte X. war zu 80% arbeitsunfähig, weil er sich bei einer Verschüttung einen Nervenzusammenbruch zuzog. Solche Schocks treten auch heute noch auf. Vor einiger Zeit wurde die Rente auf 40% ermässigt. Er bekommt nur noch 20 RM im Monat. Bei der Firma Y. verdient er wöchentlich 15 RMK. Seine beiden Söhne sind arbeitslos und bekommen wöchentlich 2 RMK vom Wohlfahrtsamt.X. muss ausserdem noch eine alte Mutter erhalten. Südwestdeutschland: In den letzten Tagen wurde eine ganze Anzahl Leute, die Invaliden-, Kranken- oder Unfallrente bezogen, zur Nachuntersuchung aufgefordert. Während früher durchschnittlich erst nach zwei Jahren eine Nachuntersuchung durchgeführt wurde, erfolgt heute die Nachuntersuchung fast regelmässig schon alle sechs Monate. A- 112In der Arbeitslosenversicherung geht die Leistungsverminderung vor allem in der Form der Anrechnung von kleinen Nebenverdiensten und von Einkommen der Angehörigen vor sich. Sachsen, 1.Bericht: In der Umgebung von X. wurde im Zuge der Arbeitsbeschaffung eine neue Heimarbeit eingeführt und zwar das Ausschneiden von seidenen Blumen als Beilagen für die Zigarettenindustrie. Bei dieser Arbeit können Frauen, die besonders rasch arbeiten, pro Stunde 6 Pf. verdienen. Da dieses geringe Einkommen als Lohn nicht gerechnet werden kann, wurde allgemein angenommen, dass diese Arbeit beim Arbeitsamt nicht angemeldet zu werden braucht, und demnach ein Zuschuss zur kärglichen Unterstützung sei. Vor einigen Wochen hat nun eine strenge Untersuchung durch das Arbeitsamt eingesetzt und die Folge davon ist, dass viele Heimarbeiterin nen wegen Unterschlagung Strafen zu gewärtigen haben. Da jedoch mit dieser neuen Heimarbeit der Lebensunterhalt nicht zu bestreiten ist, haben die meisten diese Arbeit wieder eingestellt. Ein Jungverheirateter berichtet: Ich wurde vor sechs Wochen arbeitslos, ebenso meine Frau. Wir meldeten uns gleichzeitig beim Arbeitsamt. Da wir beide gearbeitet hatten, behandelte man uns wie ledige Leute. Wir mussten demzufolge eine Wartezeit von 14 Tagen durchmachen. Nach Ablauf der Wartezeit bekam ich Arbeit zugewiesen. Aus war es also mit der Unterstützung. Nach einer Beschäftigung von 10 Tagen wurde ich wieder, angeblich wegen Frost, entlassen. Obwohl ich sofort Arbeitslosenunterstützung zu bekommen hatte, legte man mir wieder eine Wartezeit von 8 Tagen auf, weil die Entlassung wegen Frost erfolgt war. Am 1. Zahltag erhielt ich nun Unterstützung für 2 Tage und wegen der Feiertage für die weiteren 8 Tage im Voraus ausgezahlt. Meiner Frau wurden 10,50 RMK abgezogen, weil sie aus Unkenntnis der Rechtslage während meiner 10tägigen Arbeit Unterstützung bezogen hatte. Wir müssen jetzt mit 12, RMK in 14 Tagen auskommen. 2. Bericht: In verschärftem Masse wird den Fällen nachgegangen, in denen Arbeitslose, die Unterstützung beziehen, versuchen, durch Nebenbeschäftigung etwas zu verdienen, ferner in den Fällen, wo die Frau arbeitet und der arbeitslose Mann dies nicht dem Arbeits- oder Wohlfahrtsamt meldet. Jetzt ist u.a. ein Arbeiter aus X. zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil seine Frau Nebenverdienst hatte, der nicht gemeldet war. Seit 1925 ist der Verurteilte arbeitslos und bezieht Wohlfahrts unterstützung. Seine Frau hatte im September 1935 angeblich eine Nebeneinnahme von 80 RMk. Da dies nicht gemeldet wurde, bekam der jetzt Verurteilte weiterhin seine 19,40 Unterstützung. Er ist aber nun doch denunziert worden, musste sich vor dem Gericht wegen Rückfallbetrug verantworten und zu 4 Monaten Gefängnis verurteilen lassen. Betrug war deshalb angenommen worden, weil der Verurteilte gewusst hat, dass der Nebenverdienst seiner Frau auf dem Wohlfahrtsamt A- 113gemeldet werden muss. Wie schnell man vom glühenden Nazi zum Regimegegner werden kann, zeigen die nachstehenden Beispiele. Der SA- Samariter X. hatte als Arbeitsloser eine Nebenbeschäftigung und zwar führte er Krankentransporte nach Plauen aus. Dafür bekam er öfters Trinkgelder. Aber X. war der Meinung, Geschenke sind kein Verdienst. Anders dachte das Arbeitsamt. Als dieses erfahren hatte, dass X. bei einigen Transporten zusammen 9 RMK bekommen hatte, stellte es Strafantrag wegen Betrug. Urteil: 14 Tage Gefängnis. Früher war es X., der immer sagte, für ihn gelte nur der deutsche Gruss. Heute wird er immer mit" Heil Hitler" gegrüsst und dankt stets ganz verärgert mit" Guten Tag." Eine Ehefrau hat eine Altersrente von 12 RMK monatlich. Ihr Mann bezieht als Arbeitsloser 9 RMK Arbeitslosenunterstützung wöchentlich. Von diesen beiden Einkommen können natürlich die zwei alten Leute nicht leben und die Mutter geht deshalb in den Wald und pflanzt für die Gemeindeverwaltung Bäume. Der Verdienst durch diese Arbeit ist sehr gering und schwankt je nach der Beschäftigung zwischen 5 und 8,-RMk wöchentlich. Deshalb werden dem Manne 2 RMK wöchentlich von der Arbeitslosenunterstützung abgezogen. 3. Bericht: Eine verheiratete Frau, deren Mann schon lange Zeit erwerbslos ist, erhielt in einer Kartonagenfabrik Arbeit Als der Mann auf das Arbeitsamt kam, wurde ihm gesagt, dass er von nun an keine Unterstützung mehr bekomme und auch in der Vermittlung gestrichen worden sei, das seine Frau ja verdiene. Die Arbeiterinnen bei dieser Firma erhalten 16 bis 17 Mark Wochenlohn. Besonders empfindlich sind die Verschlechterungen in der Wohlfahrtspflege der Gemeinden. Hier erzwingt das Reich indirekt die Einsparungen durch Kürzung der Reichswohlfahrtshilfe ( Reichszuschuss für Bezirkswohlfahrtsverbände mit besonders hohen Erwerbslosenlasten). Diese Reichszuschüsse sind weit mehr gesenkt worden, als es dem Absinken der Zahl der anerkannten Wohlfahrtserwerbslosen entsprochen hätte, Einige Beispiele: Monat: Wohlfahrtserwerbslose: Reichswohlfahrtshilfe: Dezember 1934. 643.000 Oktober 1935 336.000 Dezember 1935 378.000 Februar 1936 368.000 12,6 Millionen Mark 4,7 11 3,8 11 11 4,0 99 11 Die Folge sind erhöhte Gemeinde- Aufwendungen für die Wohlfahrtspflege bei sinkenden Unterstützungssätzen. Gelegentlich A-114seiner Etatrede vor den Ratsherren der Stadt Plauen führte z. B. Oberbürgermeister Wörner aus: " Wenn man sich vor Augen hält..., dass gerade Plauen diejenige Stadt ist, die im Verhältnis zur Einwohnerzahl die meisten Wohlfahrtserwerbslosen im ganzen Deutschen Reich aufzuweisen hat, dann ist es interessant, die finanzie. le Entwicklung der letzten Jahre zu verfolgen. Die städtischen Zuschüsse zum Haushaltplanabschnitt GI- Wohlfahrtsamt betrugen: 1932: 2.702.813,20 RM( Rechnungsergebnis) 1933: 2.790.645,45"( Rechnungserhebnis) 1934: 3.076.000,--"( Rechnungsergebnis) 1935: 3.296.451,-"( Voranschlag einschl. der unvermeidlichen Ueberschreitungen bis zum Ende des Rechnungsjahres 1935). Von 1932 bis 1935 also eine Erhöhung der städtischen Zuschüsse zum Wohlfahrtsetat um 593.637,80 RMK. Dieses Anwachse der Zuschüsse hat seine Ursache in dem Absinken der Reichswohlfahrtshilfe, das in gar keinem Verhältnis zur Abnahme der Wohlfahrtserwerbslosen steht. Hierzu wird uns aus Plauen berichtet: Die Wohlfahrtsunterstützungssätze betragen in Plauen: pro Woche: a) für Alleinstehende mit eigenem Haushalt If 11 b) IT 91 11 11 c) 19 1 Ehepaar 11 ?? ohne mit 11 11 11 $ 1 8,30 RM 5,-12,70" 2,90 d) 11 1 Kind bis zu 4 Kindern je In der Krisenunterstützung werden 80% des Wohlfahrtssatzes gezahlt. === Diese Sätze reichen, wenn man an die gestiegenen Lebenshaltungskosten denkt, kaum zur Bestreitung des notdürftigsten Lebensunterhalts, geschweige denn zur Anschaffung von Kleidungsstücken etc. Zwangsweise Räumungen von Wohnungen sind de halb an der Tagesordnung. Im übrigen wird uns über die Verhältnisse auf diesem Gebiet berichtet: Rheinland- Westfalen, 1.Bericht:( Ruhrgebiet) Die kommunale Wohlfahrtsfürsorge hat kolossale Einschränkungen erfahren. Für Zahnbehandlung, Brillenanschaffungen, Ersatzbandagen usw. werden grundsätzlich keine Mittel mehr bereit gestellt. Krankenscheine werden nur in den allerdingendsten Fällen ausgestellt. Kommt ein Wohlfahrts empfänger ins Krankenhaus, muss er täglich 0,50 RMK bezahlen, die dann von der Unterstützung abgehalten werden. Das geschieht auch, wenn Angehöri ge des Unterstützungsempfängers ins Krankenhaus müssen. A- 115 2. Bericht: Ein junges Ehepaar, das vor 2 1/2 Jahren wegen Erwerbslosigkeit des Mannes einen Zuschuss zu den Klinikkosten bei der Entbindung der Frau erhielt, muss diesen Betrag jetzt in monatlichen Raten von zwei Mark zurückzahlen. Ein anderer Fall: Ein Mann, der etwa 5 Jahre arbeitslos war, und in dieser ganzen Zeit Unterstützung bezog bzw. Zuschüsse erhalten hat, muss jetzt, nach Erhalt von Arbeit, diese Kosten von mehreren tausend Mark ebenfalls zurückzahlen. Die Höhe der Raten ist noch nicht festgesetzt.- In einem anderen Fall wird sogar die Spenderei des WHW zurückverlangt. Am krassesten ist wohl der Fall eines glücklichen Gewinners von 5.000 Mark aus der Arbeitsbeschaffungslotterie. Mit seinem" Glückslos" zieht er zur Bank, um sich seinen, Gewinn auszahlen zu lassen. Dort fragt man ihn, ob er nicht etwa Schulden gegenüber dem Staat habe. Er verneint- und zu recht. Doch er erhält den Bescheid, man müsse erst Erkundigungen einziehen, er solle in einigen Tagen wieder vorfragen. Dieser Glückliche hat verheiratete Kinder, denen gegenüber er nicht unterhaltungspflichtig war, von denen aber vordem Unterstützung bezogen wurde. Von seinem 5.000 Mark- Gewinn hat er deshalb nur 50( fünfzig) RMK ausgezahlt erhalten. Südwestdeutschland, 1.Bericht( Württemberg): Unter dem Stichwort" Gestufte Fürsorge" veröffentlicht die Stuttgarter Stadtverwaltung die Grundsätze, die künftig ihre Wohlfahrtspraxis bestimmen werden. Es heisst in dieser Mitteilung: " Die heutige Wohlfahrtspflege muss, indem sie das ganze über den Einzelnen stellt, Art und Mass der Fürsorge nach dem bestimmen, was der Einzelne für das Ganze wert ist. Ent sprechend diesem Grundsatz wird in der Wohlfahrtspflege der Stadt Stuttgart künftig unterschieden zwischen völkisch höherwertigen und minderwertigen Volksgenossen. Höherwertig ist der Volksgenosse, der durch die Gesamtheit seiner Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Leistungen den Durchschnitt im günstigsten Sinne überragt. Durch eine bevorzugte Behandlung der Höherwertigen sind die guten Erbanlagen und damit die erbliche Gesunderhaltung des Volkes zu pflegen und die erbgesunden Familien zu fördern. Die Fürsorge für die Höherwertigen unterscheidet sich von der übrigen Fürsorge dadurch, dass sie in Art und Mass von der Regel nach oben abweichen kann. Der höherwertige Kinderreiche kann z. B. auch neben vollem Lohn entsprechende Unterstützung erhalten. Als Siedler bei öffentlichen Siedlungsunternehmungen dürfen aus dem Kreis der Fürsorgeempfänger grundsätzlich nur Höherwertige ausgewählt werden. Minderwertig ist der Volksgenosse, der durch die Gesamtheit seiner Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Leistungen hinter dem Durchschnitt zurückbleibt. Der Gedanke der Volksgemeinschaft erfordert zwar auch eine Fürsorge für die Minderwertigen. Diese Fürsorge beschränkt sich aber auf das zum Leben Unerlässliche. Zu diesen Minderwertigen gehören insbesondere diejenigen, die beharrlich arbeitsscheu A-116sind. Soweit Anstaltspflege und Verwahrung notwendig ist, erfolgt sie in der niedersten Verpflegungsklasse und mit geringstem Aufwand. Zur Hemmung des Nachwuchses erblich Belasteter wird in geeigneten Fällen nach entsprechender Prüfung die Sterilisation eingeleitet." 2. Bericht( Pfalz): Aus einer Notiz in den pfälzischen Zeitungen, die offenbar aus dem Büro der Gauleitung kommt, geht hervor, dass von jetzt ab alle Personen, die unberechtigt Wohlfahrts unterstützung abheben, nicht nur als Betrüger strafrechtlich verfolgt werden, sondern auch für mindestens 3 Monate nach Dachau kommen, weil sich herausgestellt habe, dass es sich meist um den Versuch handelt, aus gegnerischer Einstellung heraus die nationalsozialistischen Einrichtungen zu schädigen. Bayern: In einer nordbayerischen Stadt( 15.000 Einwohner) sind die Bezüge für die Wohlfahrtserwerbslosen um rund 15 Prozent gekürzt worden, indem man die Mietzuschüsse gestrichen hat. So erhielt z. B. ein Arbeitsloser mit Frau und 2 Kindern über 15 Jahren, bei dem die Bedürftigkeit voll anerkannt wurde, bisher pro Woche 15,60 RMK Arbeitslosenunterstützung, das sind im Monat bei 4 1/3 Woche 68, RMK. Hatte diese Familie eine monatliche Miete von 24,- RMK zu zahlen, so erhielt sie davon die Hälfte als Mietzuschuss, also 12, RMK, oder insgesamt 80,- Mk Unterstützung im Monat. Jetzt fallen die 12,- Mietszuschuss weg. Das ist eine Kürzung der Unterstützung um 15 Prozent. Selbst noch unter Brüning hätte dieser Mann unter den gleichen Voraussetzungen erhalten: für sich( Ehemann, Haushaltsvorstand) monatlich 11 ST seine Frau 2 Kinder über 15 Jahre á 25,- RMK Dazu Mietszuschuss in der vollen Höhe Insgesamt: 50,- RMK. 25,-- 17 50,-125,-- RMK 24,-149,- RMK, gegen 80,- RMK, die er bisher im Dritten Reich erhielt und 68, RMK, die er jetzt erhält. Schlesien: In einem Betrieb wurde für die Frau eines verhafteten Arbeiters, die vor der Niederkunft stand, unter unseren Genossen gesammelt. Dies wurde bekannt und der Betrag von 18 Mark, den sie erhalten hatte, wurde ihr von der Wohlfahrtsunterstützung in Abzug gebracht. Sachsen: In.X. wohnte im Elektrizitätswerk ein" alter Kämpfer". Bei jedem Umzug trug er die Fahne. Bei jeder Schimpferei oder Gehässigkeit gegen Andersdenkende war er dabei. Trotzdem blieb er bis heute erwerbslos. Die Volksverbundenheit seiner Partei und seines Führers verspürte er A- 117umso mehr, je mehr die Unterstützungssätze schwanden. Er wurde nunmehr schonungslos durch den Gerichtsvollzieher herausgesetzt. 2 Lastkraftwagen brachten sein Hab und Gut in eine in der Nähe liegende verwahrloste Fabrik, wo er nun in einem riesigen Saale haust. Ihm steht nicht einmal ein Abort zur Verfügung. Das sächsische staatliche Forstamt Adorf hat für das laufende Jahr die Zahl der Leseholzscheine auf 50 v.H der im Vorjahre abgegebenen Scheine beschränkt mit dem Ziele, in nächster Zeit allmählich zu einer völligen Einstellung der Leseholznutzung zu gelangen. Die in den anderen Unterstützungszweigen mit so grossem finanziellen Erfolg angewendeten Methoden der Leistungsminderung werden jetzt offenbar auch auf die Unterstützung der Ange hörigen von Militärdienstpflichtigen übertragen. Südwestdeutschland: In der amtlichen Bekanntmachung wird gesagt, dass die Eltern der zum Militärdienst Eingezogenen Anrecht auf Unterstützung haben, wenn der Eingezogene vorher mehr als die Hälfte des Gesamtfamilieneinkommens bestritten hat. Aus Baden wird berichtet: Der Vater eines Eingezogenen, der bisher die Familie mit seinem Verdienst über Wasser gehal ten hat, beantragte die Unterstützung. Diese wurde ihm auch in Höhe von dreissig Mark monatlich zugebilligt. Bei der Ausfüllung des Fragebogens zum Stellen des Antrages musste auch angegeben werden, ob noch andere Kinder vorhanden sind und wo diese wohnen. Eine Woche nach der ersten Auszahlung der Unterstützung erhielt nun ein anderer Sohn des Unterstützten, der in einer ganz anderen, weitentfernten Stadt wohnt und Ver heiratet ist, die Aufforderung, in Zukunft jeden Monat genau den gleichen Betrag an die Bezirksfürsorgestelle einzuzahlen, den der Vater als Unterstützung erhielt. Weigert er sich, dann kann gegen ihn eine Haftstrafe bis zu 6 Wochen ausgespro chen werden. Bayern, 1. Bericht: Als Unterstützung für die zum Militärdienst eingezogenen Familienväter wurde bisher gewährt: Für die Ehefrau täglich 1,50 RMK, für jedes Kinder 0,50 RMK pro Tag und die volle Wohnungs miete. Nunmehr wurde diese Unterstützung nach Richtsätzen für Familienunterstützung der Wohlfahrts unterstützungsempfänger festgesetzt und beträgt z.B., wie wir der nationalsozialistischen" Bayerischen Ostmark" vom 14. Mai entnehmen, in einer Stadt wie Selb für die Ehefrau 37,50 RMK im Monat, für das erste bis dritte Kind im Monat je 8 RMK, für das vierte und jedes weitere Kind je 6 RMK im Monat. Von dieser Unterstützung werden 15 Prozent zur Deckung der Miete angerechnet, der darüber hinaus verbleibende ungedeckte Betrag für Miete wird besonders vergütet. Nehmen wir A- 118eine Frau mit drei Kindern, deren Mann zu einer vierwöchigen militärischen Ausbildung, wie es jetzt so häufig vorkommt, eingezogen wurde, dann ergibt sich folgende Gegenüberstellung: Die Frau erhielt bisher für sich pro Tag 1,50, das sind im Monat( 30 Tage) für 3 Kinder Miete( angenommener Betrag) 45,- RMK 45, 25,-115,-- RMK Die Frau erhält jetzt: im Monat für sich für 3 Kinder 37,50( mancherorts bedeutend 24, weniger) 61,50 RMK Davon sind aber 15%, das sind 9,22 RMK, als Mietentschädigung zu rechnen, so dass sie an Mietzuschuss nur noch 15,78 RMK er. hält, oder insgesamt 77,20 RMK gegenüber 115,- RMK vor der Neuregelung. 2. Bericht: Angehörige von Leuten, die zum Militärdienst und zum Arbeitsdienst eingezogen werden, erhalten, wenn sie sich nicht selbst ihren Unterhalt verschaffen können, als Unterstützung die um 25% erhöhten Richtsätze der öffentlichen Fürsorge. B- 1Tei 1 B Finanzpolitik( I): Der Reichshaushalt ===== === I. Eta taufstellung und Rechnungsprüfung in der Demokratie " Es zeugt von dem lebensstarken Instinkt der englischen Nation, dass sie ihrem Staatshaushalt ein den wichtigsten politischen Fragen gleichwertiges Interesse entgegenbringt." " Der Deutsche Volkswirt" vom 24.April 1936. Zu den wichtigsten demokratischen Grundrechten gehören die Aufstellung des öffentlichen Haushaltplans und die Prüfung der Haushaltrechnung durch das Parlament. In der modernen Demokratie ist der Haushaltplan ein alljährlich vom Parlament genau durch beratenes und beschlossenes Gesetz, das für das Haushalts- oder Rechnungsjahr die Richtlinien der öffentlichen Ver. waltung festlegt. Nur was im Haushaltsgesetz und seiner Anlage, dem Haushaltsplan, als Ausgabe oder Einnahme eingestellt worden ist, darf von der Verwaltung ausgegeben oder eingenommen werden. Da jede Verwaltungstätigkeit mit Geldausgaben verbunden ist, kann im Prinzip von der Verwaltung nichts getan werden, was nicht vorher im Haushaltsplan seine Billigung durch das Parlament erfahren hätte, und somit findet im Haushaltsgesetz die Ueberordnung der gesetzgebenden Gewalt über die vollziehende, der Legislative über die Exekutive, ihren sichtbarsten, handgreiflichen Ausdruck. Es ist daher ein Beweis für die Lebenskraft einer Demokratie, wenn das Volk diese Bedeutung der all jährlichen Etataufstellung kennt und an den Beratungen des Haushaltsgesetzes als einer der wichtigsten gesetzgeberischen Arbeiten lebhaften Anteil nimmt. So ist es in England, wo der Budget- day, der Tag der Einbringung des Etats im Parlament, allerdings auch wegen der jährlichen Neufestsetzung des Einkommensteuersatzes ein Tag von 99 B- 2allgemeinem Interesse ist. Aber die Ueberordnung der Legislative über die Exekutive wäre unvollkommen, wenn nicht der parlamentarischen Festsetzung des Haushaltplanes hinterher die parlamentarische Rechnungsprüfung folgen würde. Die Haushaltsrechnung, die vom Finanzminister nach Abschluss des Rechnungs jahres aufgestellt wird, weist aus, inwieweit die einzelnen Ausgabe- und Einnahmepositionen des Haushaltplans erfüllt worden sind. Sie ist daher nicht nur die Grundlage für die Nachprüfung darüber, ob Ordnung und Sauberkeit in der Verwaltung herrscht, sondern bietet auch die wichtigste Handhabe für die Feststellung, ob sich die ausführende Gewalt an die im Etat niedergelegten Weisungen der gesetzgebenden. Gewalt gehalten hat. In der parlamentarischen Demokratie ist daher die Prüfung der Haushaltsrechnungen nicht nur die Aufgabe einer mit besonderen Vollmachten ausgestatteten Prüfungsbehörde, sondern auch eine der wichtigsten Aufgaben des Parlaments, eine entscheidende Waffe, mit der die Volksvertreter die Verwaltung jederzeit zwingen können, ihrem im Haushaltsplan bekundeten Willen bis ins letzte Genüge zu tun und jede Eigenmächtigkeit, alle Selbständigkeitsgelüste zu unterdrücken. Die parlamentarische Rechnungsprüfung garantiert auch erst die wirkliche Unabhängigkeit des behördlichen Prüfungsamtes, das ohne diese Rückendeckung nur eine Behörde unter anderen Behörden wäre, ihren Anordnungen nicht den genügenden Nachdruck verleihen könnte und der Beeinflussung und Einschüchterung durch mächtige Verwaltungen ausgesetzt wäre. Die Herausbildung dieser beiden Grundlagen moderner öffentlicher Finanzwirtschaft ist das Ergebnis jahrhundertelanger Kämpfe, an denen das wachsende Geldbedürfnis der Staaten wie der Vormarsch der demokratischen Prinzipien gleichen Anteil haben: der Ausbau des Haushaltsrechts erfolgte in der Regel, weil die Staatsführung Geld brauchte oder weil sie den demokratischen Forderungen des Volkes nachgeben musste. Man kann etwa vier Stadien dieses Kampfes unterscheiden: n, t. B-3- Ausgangspunkt war die Forderung, dass diejenigen, die Auflagen, Steuern, überhaupt Leistungen irgend welcher Art für den Staat aufzubringen hatten oder für ihre Aufbringung verantwortlich gemacht wurden, ihrerseits verlangten, dass sie vorher gefragt würden und die Bewilligung zu geben- zu gewähren- hätten.(Kampf des Adels mit den Fürsten, der Patrizier mit dem Adel). Aus dem Recht der Einnahmebewilligung erwuchs die Forderung, über die Verwendung der eingekommenen Mittel mitzureden, auch die Ausgaben zu erörtern, den Verbrauch der Gelder mit zu überwachen.(Kampf der Stände mit der Regierungsgewalt). Bis zur Erörterung aller Einnahmen und Ausgaben, also vom ersten Schritt bis zur Totalität der Haushaltsaufstellung, führte ein Kampf, an dem die Völker aller Staaten unter Führung ihrer besten Köpfe beteiligt waren(Umwandlung der ständischen Mitherrsohaft zur allgemeinen Volksvertretung). Schliesslich wurde um das Recht gerungen, über alle öffentlichen Einnahmen und Ausgaben und über deren Verwaltung ein regelmässiges jährliches Votum abzugeben.(Durchbildung zur demokratischen Konstitution). Das erste Gesetz über die jährliche Einberufung eines Parlaments- des englischen!- und damit über jährliche Beratungen über öffentliche Einnahmen oder Ausgaben stammt aus dem Jahre 1330. Dieses Volksrecht wurde im l?. Jahrhundert wieder zerstört. Erst seit 1837 können im englischen Parlament wieder alljährlich sämtliche Einnahmen und Ausgaben beraten werden. In Frankreich lüftete der Finanzminister Ludwigs XVI. das erste Mal das grosse Staatsgeheimnis, und veröffentlichte 1781 die Hauptzahlen des Budgets- um Kredit zu erhalten! Es war zu spät. Das ancien regime brach zusammen und Frankreich hat Von 1789 bis I87I dreimal konstitutionell-geordnete Budgetwirtschaft und reaktionär-diktatorische Vernichtung seiner Staatsfinanzen erlebt, ehe es zu den heutigen Formen seiner öffentlichen Finanzwirtschaft kam. Preussen veröffentlichte sein Budget im Umriss 1821 zum ersten Male. Als Grund wurde B- 4kurz und bündig angegeben:" Zur Stärkung des Kredits." Oesterreich wurde 1848 durch die politischen Ereignisse zum gleichen Schritt gezwungen. Russland ging erst 1862 mit der damaligen Budget reform zur Veröffentlichung des Budgets über. Man wollte in West- Europa Anleihen erlangen und ausländische Kapital für russische Unternehmungen gewinnen. Im Deutschen Reich hat die Mitbestimmung des Volkes über sein Schicksal durch jährliche Beratung und Bewilligung des Budgets und dessen Kontrolle vier Etappen durchlaufen: Das kaiserliche Deutschland von 1871 begann mit jährliche Budgetberatung. Bismarck empfand das Wachstum zum selbständigen Parlamentarismus als sehr lästig. Er versuchte die Verlängerung der Budgetperioden. Für die Militärausgaben gelang es ihm, die sie ben jährige Bewilligung bis in das letzte Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts zu sichern. Die Budgetkontrolle des deutschen Reichstags blieb in engen Grei zen. Regierung, Rechnungshof, Bismarck und Kaiser waren dari einig, dass der Reichstag nicht zu viel über die inneren Vor gänge der Staatsverwaltung erfahren dürfe. Der Weltkrieg machte Budgetführung und Rechnungsprüfung bedeutungslos. Man schrieb das ordentliche Budget als Plan vier Jahre lang ab, legte alle Kriegsausgaben auf ein ausser ordentliches Budget und verlegte die Abrechnung auf die Zeit nach dem Sieg. Der Krieg endete mit 149 Milliarden Mark Schulden, davon waren rund ein Drittel schwebende Schulden. Dazu kamen die wahnwitzigen Reparationsforderungen der Sieger. Beides führte zur Inflation. Geordnete Budgetführung war wiederum unmöglich. Die Grundlagen des Budgetrechts der Republik wurden in den schwersten Nachkriegs jahren geschaffen.( Die erste Reichshaushaltsordnung der Republik trägt das Datum 31. Dezember 1922). Sie sind ein grossartiger Beweis staatlichen Verantwortungsgefühls. B- 5Die Auswirkungen des neuen Haushaltsrechtes machten sich nur langsam bemerkbar. Die kameralistische Verwaltungsmaschine wurde mit der Inflation sabrechnung nicht fertig, die Legislati. ve hatte ständig neue schwerste Aufgaben zu lösen: Friedensdiktat, Dawesplan, Youngplan. Dennoch wurde strenge Haushaltsführung und Budgetkontrolle durchgesetzt. Der Haushaltsausschuss des Reichstages leistete unter sozialdemokratischem Vorsitz zehn Jahre Vorbildliches. Der Rechnungshof wurde aus seiner Lethargie erweckt. Das Prüfungstempo wurde beschleunigt. Nach englischer Parlament spraxis mussten die Beamten vor dem Budgetprüfungsausschuss des Reichstags erscheinen und über die von ihnen verausgabten Mittel Rede und Antwort stehen. Die Führung der Budgetkontrolle lag ebenfalls bei der Sozialdemokratie. Aber auch die bürgerlichen Parteien schickten in den Budgetprüfungsausschuss ihre besten Fachleute. Es ging in die dunklen Stellen des Budgets hinein. Die" schwarzen" und " blauen" Sonderetats wurden entdeckt, die Spekulationen der Marineleitung -der sogenannte Lohmann- Skandal-, die Subven tionen, die aus den einzelnen Ministerien an Interessenten flossen im besonderen aus dem Landwirtschaftsministerium wurden ausgeräumt, die Reichswehr musste heimlich aufgehäufte Geldreserven an die Staatskasse zurückgeben( unter dem Kabinett Hermann Müller achtzig Millionen Mark), die Liederlichkeit in der Verwaltung des Auswärtigen Amtes eine Tradition seit einem halben Jahrhundert wurde beseitigt. Zuletzt war es ja auch die Budgetkontrolle, die den Osthilfe- Skandal aufdeckte. Die schriftlichen Berichte der politisch- parlamentarischen Budgetprüfung wurden veröffentlicht. Ueber die Regierung Hermann Müller ist ordnungsmässig bis auf den letzten Pfennig abgerechnet worden. Diesem Prüfungsbericht stimmten auch die Kommunisten und die Nationalsozialisten bedingungslos zu. Die parlamentarische Budgetkontrolle funktionierte ebenso wie die Kontrollarbeit des Rechnungshofes des Deutschen Reichs bis zum letzten Tag der Demokratie. Der letzte parlamentarische B- 6Prüfungsbericht trägt das Datum des 16. Januar 1933. Die Beratungen über die Untersuchung des Osthilfe skandals wurden am 1. Februar 1933 abgebrochen tages. SUB mit der Auflösung des ReichsDie Weimarer Demokratie hat ihre Hauptbücher sauber hinterlassen. In peinlicher Ordnung und ohne Geheimnisse! Und wie eifrig haben die Nationalsozialisten nach Korruption gesucht. Einmal wendeten sie ergebnislos viele Stunden auf, um festzustellen, ob der deutsche Aussenminister Stresemann bei einer internationalen Verhandlung der Frau des französischen Aussenministers- einen Blumenstrauss aus dem Repräsentationsfonds des Auswärtigen Amtes gekauft habe..... II. Haushaltsführung und-Kontrolle im Dritten Reich. Dieses ganze in jahrhundertelangen Kämpfen herausgebildete System der Offenlegung der gesamten staatlichen Finanzwirtschaft, der Lenkung und Beaufsichtigung der Verwaltung durch die Vertreter des Volkes wurde durch die Nationalsozialisten zerstört. Die Regierung ist ihr eigener Gesetzgeber geworden und damit gibt sie sich auch das Haushaltsgesetz jährlich selbst. Die Regierung ist keiner Instanz mehr Rechenschaft schuldig und so ist weder für 1935 noch für 1936 ein Reichshaushaltsplan veröffentlicht worden, geschweige eine Haushaltsrechnung. Die behördliche Prüfungs instanz, der Rechnungshof des Deutschen Reiches, besteht zwar noch, aber seine Unabhängigkeit ist vernichtet. Ein System, das das Führerprinzip zur absoluten Herrschaft erhoben hat, kann keine unabhängige Prüfungsstelle über sich dulden. Wer das Ohr Hitlers hat, hat den Schlüssel zum Geld schrank. Die deutsche Bürokratie hat lange Zeit in der Illusion gelebt, sie würde, nachdem sie von der lästigen parlamentari schen Kontrolle befreit war, als Herr im eigenen Hause auch allein über Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bestimmen können. Ein Beispiel dafür ist die Aenderung B- 7der Geschäftsordnung des Reichskabinetts. Diese Aenderung vom 31. Juli 1933 bezog sich praktisch erstens darauf, dass die Verantwortlichkeit der Verwaltung gegenüber der Volksvertretung, also die durch den siegreichen Nazismus zerstörte Unterordnung der Exekutive unter die Legislative, nun auch gesetzes technisch gestrichen wurde, zum anderen darauf, dass dem Präsi denten des Rechnungshofes und Reichssparkommissar Sämisch das Recht verliehen wurde, Neuanforderungen der einzelnen Ressorts mit seinem zustimmenden oder ablehnenden Gutachten zu versehen. Bis dahin hatte er praktisch überhaupt nichts zu sagen. Die hohe Ministerialbürokratie hatte ihn, der in seinem eigenen Rechnungshof oft überstimmt wurde, mit Recht nicht als ganz voll genommen und trotz seiner Beziehungen zu bestimmten Kreisen nicht gefürchtet. Sie meinte jetzt, ihn als Meckerer los zu werden. Wenn er bei jedem Gesetz, bei dem Ausgaben entstanden, vorher sein Einverständnis ausdrücklich schriftlich erklären musste, was konnte er als Präsident des Rechnungshofes des Deutschen Reiches nachher noch sagen? Die Bürokratie fühlte sich in ihrem Element. Die Kontrolle und Beobachtung durch den Reichstag war weggefallen und die neuen Herren verstanden nichts vom Verwaltungsbetrieb. Ausserdem waren sie mit tausend anderen Sachen beschäftigt. 9 drückt sich Der gleiche Geist und die gleiche Illusion auch noch in dem" Gesetz über die zweite Aenderung der Reichshaushaltsordnung vom 13. Dezember 1933" aus. Es ist nicht zum ersten Mal in der Geschichte festzustellen, dass eine Staatsverwaltung unter grundsätzlich veränderten politischen Verhältnissen nach den bisherigen Prinzipien weiterarbeitet. Das Beharrungsvermögen der Staatsmaschine beruht nicht etwa nur auf bürokratischer Zopfigkeit, sondern auch auf der Sachkennt nis und auf der Tatsache, dass ja auch dann verwaltet werden muss, wenn Geisteskranke regieren. Sogar dort, wo durch eine Revolution die Staatsmaschine in die Luft gesprengt wurde, liefen die einzelnen Teile noch eine Zeit lang weiter( So z. B. in Russland 1917, in Frankreich 1789). B- 8So wurde denn der Reichshaushaltsordnung eine Reihe von neue --und der Vorschriften eingefügt, die alle von dem Willen Illusion der Bürokratie getragen waren, eine straffe Haushaltsführung und Kontrolle auch ohne das Parlament aufrechtzuerhalten. Zum Beispiel erhielt der§ 9 der Reichshaushaltsordnung folgende Fassung: ( 1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Reiches müssen für jedes Rechnungsjahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden, ( 2) In den Haushaltsplan sind insbesondere einzustellen: 1. Beiträge Dritter zu den im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben, 2. Einnahmen des Reiches aus Sondervermögen und Ausgaben für diese, 3. Einnahmen und Ausgaben von Anstalten, die vom Reiche allein oder mit Hilfe von Zuschüssen Dritter zu unterhal ten sind. Ein neuer Paragraph 9a sah vor, dass über die Sondervermögen des Reichs Nachweisungen beizufügen sind. Dabei sollten die Einnahmen nach den hauptsächlichen Quellen, die Ausgaben nach den hauptsächlichen Verwendungszwecken gesondert angegeben werden. Nach 9b sollten Anstalten, die vom Reiche allein, mit Dritten gemeinschaftlich oder von Dritten unterhalten und vom Reiche mit Zuschüssen unterstützt werden, eigene Haushaltspläne aufstellen. Im 48 wurde der Grundsatz aufgestellt, dass das Reich sich in Zukunft nur an Gründungen beteiligen werde, wenn ihm auch die Prüfung der Geschäftsführung zustehe, ein neuer§ 64a ver-, fügte, dass bei den Reichsmitteln, die an Dritte gegeben würden, Reichsminister und Rechnungshof Bestimmungen hinsichtlich des Nachweises über die Verwendung der Mittel treffen können. Ein neuer 88a bestimmte, dass die Reichsregierung die Prüfung der Rechnungen und der Geschäftsführung öffentlicher Sammlungen durch den Rechnungshof vornehmen könne, und dass sie die Genehmigung zur Sammlung davon abhängig machen könne. Der Zweck, den die Bürokratie mit all diesen schönen Vorschriften verfolgte, war klar: Im Laufe des Jahres 1933 hatte B- 9sich gezeigt, dass die neuen nationalsozialistischen Herren immer ungenierter anfingen, an dem Budget" herumzuknabbern". Noch im Frühjahr hatte nicht einmal Goebbels gewagt, für sein Ministerium eine Ueberschreitung des gültigen Haushaltsplanes vorzunehmen. Nunmehr aber war er und mit ihm alles, was sich nationalsozialistisch nannte, auf dem Wege, ein unersättlicher Räuber in den von der alten Bürokratie verwalteten Kassen zu werden. Auf der anderen Seite fingen die mehr oder weniger vom Reichsbudget abhängigen Institutionen an, sich von den Fesseln zu lösen, die ihnen das parlamentarische Regime und dessen strenge Budgetgebarung auferlegt hatte. Sie entzogen sich der Beobachtung des Finanzministeriums und zeigten ein wachsendes Bestreben zur kassenmässigen" Verselbständigung". Zum dritten kam, dass die Sammlungen," Eintrittsgelder", Zwangs. organisationsbeiträge und ähnliches eine offene Landplage und selbstverständlicher Terror geworden waren. Sie brachten viele Millionen Mark in die Taschen aktenmässig Unbekannter, ohne dass es auch nur den Schatten einer Kontrolle gab. In den Ländern war es noch schlimmer als im Reich und erst recht tobte sich in den Kommunen der" politische Wille" in den Kassenmitteln und gegenüber einer schwachen Kommunalbürokratie, die völlig überrannt worden war, hemmungslos aus. Aber alle Barrieren, mit denen die Bürokratie die Haushaltsführung zu umgeben versuchte, standen ebenso auf dem Papier wie die neuen Vorschriften über die Rechnungsprüfung. Der alte 109 der Haushaltsordnung erhielt die Fassung:" Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens für jedes Rechnungs jahr teilt der Rechnungshof der Reichsregierung... die von ihm bei der Prüfung gemachten Wahrnehmungen über Mängel der Verwaltung und Vorschläge zu deren Behebung sowie zur Abänderung und Auslegung von Gesetzen und Verordnungen mit." Und der 118 lautet, als ob nichts passiert wäre:" Der Rechnungshof ist eine der Reichsregierung gegenüber selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Behörde." Um aber im Ernstfalle nicht den ganzen " unabhängigen" Rechnungshof in ein Konzentrationslager über B- 10führen zu müssen, wurde auch dort das Führerprinzip eingeführt. ein seit langen Jahren verfolgter Lieblingswunsch des Präsidenten Sämisch, über dessen Erfüllung er gar nicht merkte, dası sie mit der Entmachtung des Rechnungshofes erkauft worden war. Noch in einem Vortrag, den Ministerialrat Holtz am 11. Dezember 1934 vor den Beamten des Rechnungshofes hielt, hiess es, dass die Budgetkontrolle, wie sie von der Weimarer Demokratie gestaltet worden war, wegen ihrer Mustergültigkeit vom Dritten Reich einfach übernommen worden sei: " Aus diesem Grunde brauchte auch im Neuen Reiche mit seiner von den Vorgängern so stark verschiedenen Verfassungs- und Verwaltungsgrundsätzen kaum etwas grundsätzliches geändert zu werden. Sie ist lediglich als Ganzes in das neue Staatssystem eingepasst worden. Im übrigen aber hat man Haushaltsrecht und Haushaltskontrolle in der bisherigen bewährten Richtung weiter entwickelt." Das ist die Theorie, in der Praxis darf der Rechnungshof natürlich nur noch dort seine Budgetkontrolle ausüben, wo sie niemand weh tut ausser der alten Bürokratie selbst. Aber dort, wo sie Bedeutung haben würde bei Reichswehr, Marine und Luftwaffe, beim Ernährungsministerium mit seinen Fonds und Nebenquellen, beim Reichsministerium des Innern mit den Korruptionsfonds des Herrn Frick, bei den Winterhilfssammlungen und im besonderen bei Gestapo und SS. und den nationalsozialistischen Hilfstruppen da hat sie zu schweigen, ja kommt nicht einmal an die Rechnungen und noch weniger an die Unterlagen! Nach der Beseitigung der parlamentarischen Rechnungsprüfung und der praktischen Kaltstellung des Rechnungshofes blieb nur noch übrig, dass sich die Regierung selbst Entlastung erteilt. In der" Frankfurter Zeitung" vom 23. Oktober 1935 finden sich darüber folgende lichtvolle Ausführungen: " In dem überkommenen Schema der Haushaltkontrolle, in dem das Parlament die oberste Instanz war, ist durch die Novelle von 1933 ein entscheidender. Wandel eingetreten: die bis dahin dem Reichstag obliegende Entlastung der Regierung, praktisch als die Möglichkeit, für Mängel in der Durchführung des Etats die beteiligten Minister verantwortlich zu machen, wurde der Reichsregierung selbst übertragen. Dabei wurde wiederum dem Finanzminister eine besondere Stellung B- 11eingeräumt, die ihm einen überragenden Einfluss sichert, falls er sich einer" Bemerkung" des Rechnungshofes anschliesst, sich die darin enthaltene Rüge eines Ressorts also zu eigen macht. Will in einem solche Falle die Mehrheit der Minister den Minister, in dessen Amtsbereich der gerügte Vorstoss fällt, dennoch entlasten, dann kann der Finanzminister durch sein Veto eine nochmalige Beratung erzwingen, bei der er nur überstimmt werden kann, wenn die Mehrheit sämtlicher Reichsminister und mit ihr der Reichskanzler die Entlastung billigen. Das frühere, dem Reichstag zustehende Kontrollrecht- und die damit verbundene Kontrollpflicht-sind also, abgesehen vom Rechnungshof, der seine wichtige Funktion behalten hat, im besonderen Masse auf den Reichsfinanzminister und den Reichskanzler übergegangen, die zusammen gar nicht überstimmt werden können. Dieser Mechanismus sei" natürlich nur für den äussersten Fall eingebaut," die Konstruktion lasse aber doch erkennen, dass man sich der hohen politischen Bedeutung einer unerbittlichen Kontrolle bewusst sei. Man wolle nicht verschweigen, dass gerade aus der Mitte des Reichstages" einige wertvolle Anregungen zur Fortbildung des Haushaltsrechtes gekommen sind." Aber so tröstet sich die" Frankfurter Zeitung", die mehr weiss, als sie zu schreiben wagt--, der Staat sei ja noch im Umbau. " Dass aber die jetzt geltende Regelung, wonach sich die Regierung selbst entlastet, nicht ohne weiteres als endgültig gelten soll, hat die Reichsregierung dadurch ausgedrückt, dass sie in der Novelle von 1933 ihr Mandat zur Selbstentlastung an die Geltungsdauer des sogenannten Ermächtungsgesetzes vom 24. März 1933 knüpfte." Dass auch dieser ganzen Regelung keine praktische Bedeutung zukommt ergibt sich schon daraus, dass auch in der Reichsregierung das Kollegialsystem längst durch das Führerprinzip ersetzt worden ist. Und ausserdem: wer glaubt, dass im Ernst Krosigk gegen Blomberg oder auch nur gegen Darré etwas ausrichten könnte? Alle Vorstellungen der Bürokratie, die verhasste parlamentarische Haushaltberatung und Rechnungsprüfung durch ein System der Selbstprüfung der Verwaltung ersetzen zu können, haben sich als Illusionen erwiesen. Mit der Preisgabe der B-12Oeffentlichkeit der Finanzgebarung, mit der Beseitigung der Lenkung und Beaufsichtigung der Verwaltung durch das Parlament und damit durch die öffentliche Meinung, sind alle Bande einer ordnungsgemässen, sparsamen Haushaltsführung gesprengt worden. Auch da, wo nicht Korruption und offene Misswirtschaft immer weiter um sich fressen, sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Uebersichtlichkeit der Verwaltung ausser Kraft gesetzt worden, weil keine Instanz mehr da ist, die ihre Innehaltung erzwingen könnte. Alles das, was in der Republik mit Zähigkeit bekämpft und schliesslich ausgerottet wurde: die Subventions- und" Töpfchen"-Wirtschaft, das Fonds- Unwesen, die" Schwarzen" Etatsposten wieder auferstanden, sondern zum herrschenden Prinzip der Finanzwirtschaft geworden. Es gibt keine Einheit des Etats mehr, weil es keine einheitliche Verwaltung mehr gibt und weil der grösste Posten der Reichsausgaben, die Rüstungsaufwendungen, überhaupt nicht mehr ordnungsgemäss etatisiert wird. alles das ist heute nicht nur III. Alte und neue Verwaltung im Dritten Reich. Die Einheit des Budgets, die Zusammenfassung aller Ausgaben und Einnahmen in einem Etat, ist ein Prinzip, das um so grössere Bedeutung bekommt, je grösser der Anteil der öffentlichen Hand am Sozialprodukt und je bedeutsamer die öffentliche Wirtschaft für Gang und Entwicklung der Gesamtwirtschaft wird. Eine Ueberlastung der Wirtschaft durch öffentliche Abgaben kann nur vermieden, ihre Lenkung durch öffentliche Aufträge kann nur mit Erfolg betrieben werden, wenn die gesamte Finanzgebarung der öffentlichen Hand von einer Stelle aus übersehen, geleitet und kontrolliert werden kann. So sehr man meinen sollte, dass gerade das nationalsozialistische Führerprinzip die Verwirklichung dieses Grundsatzes erleichtern müsste, so sehr ist das Gegenteil der Fall. Während die Reichsreform, die erst in einer umfassenden Verwaltungsreform ihre praktische Auswirkung erfahren könnte, nicht von der Stelle kommt, hat sich im Dritten Reich ein vollständiger Dualismus der Verwaltung B-13herausgebildet, der zwangsläufig zu Doppelaufwendungen und Doppelbelastungen und zu völliger Unübersichtlichkeit der gesamten Finanzwirtschaft führen muss: neben den alten Verwaltungen des Reichs, der Länder und der Gemeinden, stehen die neuen der NSDAP. Innerhalb der alten Verwaltung hat sich nicht viel geändert. Man darf sich insbesondere keine falschen Vorstellungen über die personelle Umwälzung in ihrem Bereich machen. Man muss beachten, dass bei der nationalsozialistischen" Umformung" die Absichten und Prinzipien sehr rasch wechselten und auch nicht einheitlich zur Geltung kamen. Zuerst sollte nur" gereinigt" werden. Man wollte nicht zer. stören, sondern erobern, Besitz ergreifen. Als die Schwierigkeiten der sachlichen Beherrschung der Verwaltung sichtbar wurden, war der radikale Flügel bestrebt, die Staatsmaschine zu zerschlagen und die Parteimaschine an ihre Stelle zu setzen. Der konservative Flügel aber war bemüht, die Partei finanziell dadurch zu entlasten, dass die Parteimaschine an das öffentliche Budget angehängt und zugleich dem Staatsapparat untergeordnet wurde. SIP CAS Dann entwickelte sich der Gegensatz zwischen der nationalsozialistischen Partei- Bonzokratie und der nationalsozialistischen Staatsbürokratie so rasch und so heftig, dass beide blieben, wo sie waren und beide den Wettlauf um die Totalität führten meist wurde es nur eine. Ausdehnungskonkurrenz. So entstand als neuer und zusätzlicher Verwaltungsapparat ein System kommunizierender Akten, die Querverbindung der nationalsozialistischen Partei und der Behörden( Der" Verbindungs offizier" aus der Verschwörerzeit wurde jetzt eine Verwaltungsinstitution.) Durchblättert man heute die Personallisten der Behörden, im besonderen die der Ministerien und hohen Aemter, so findet man zu neunzig Prozent Beamte, die schon der alten Staatsverwaltung angehört haben. Immerhin ist die Lage in den einzelnen Behörden unterschiedlich. Nehmen wir einige Beispiele heraus: B- 14Im Reichsfinanzministerium, im Auswärtigen Amt, im Arbeitsministerium, im Justizministerium, auch im Wirtschaftsministerium, besonders im Reichspostministerium und in der Reichsbahngesellschaft und dem Reichsverkehrsministerium 00 überall sitzen die Herren Staatssekretäre, Dirigenten und Abteilungsleiter, die Ministerial- und sonstigen Räte, und das mittlere Personal eben so wie einst. Selbstverständlich sind manche nicht nur die Sachkenntnis, von ihnen inzwischen avanciert und auch die Gesinnungslosigkeit hilft mitunter weiter die" Speckposten" sind ebenso wie die" politischen" Aussenposten anders besetzt. Man hat auch dort" Marxisten" herausgeworfen, wo keine waren. Aber insgesamt ist man nach wie vor unter sich!( Zur immer wiederkehrenden Verzweiflung der Nationalsozialisten, soweit sie in der Parteimaschine sitzen oder noch keinen Posten haben). In den mit der Aufrüstung zusammenhängenden Ministerien und Verwaltungen, und allem was sich dabei angegliedert und angefunden hat, sind selbstverständlich viel neue Leute aufgetaucht trotz des Bemühens des Reichswehrministeriums, die früher pensionierten Offiziere wieder hereinzuholen. In das Reichsernährungsministerium und in das Ministerium des Innern nebst ihren preussischen Dependancen haben sich. dunkle Existenzen und Gestalten hineingedrängt. Vor allem sind die" angehängten" Institutionen mit neuer Nazi- Bürokratie und minderwertigen Kräften überfüllt; sie werden von der alten Verwaltung nicht sehr geschätzt. In den alten öffentlichen Sonder- Verwaltungen, wie z. B. im Reichsversicherungsamt, Reichspatentamt, Statistischen Reichsam in der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung, der Angestelltenversicherung, der Reichsknappschaft usw. ist es ähnlich:" Speckposten" mit hohen Gehältern wurden gern neu besetzt und auch die" Marxisten" und Juden wurden bis zum Heizer hinunter hinausgeworfen und dafür mehr oder minder jugendliche" alte Kämpfer" hereingeholt. Aber im Ganzen ist es ein ähnliches Bild wie bei den grossen Reichsbe B-15hörden. Bei den Betriebsverwaltungen sieht es anders aus, im besonderen was die Arbeiter und Angestellten angeht. Hier hat der politische Hass schrecklich gewütet, und ebenso die Gesinnungslosigkeit. Verwandtes findet man bei den Länderverwaltungen, deren Behörden trotz aller" Verreichlichung" nicht kleiner geworden sind. Bei den Gemeinden hat die Nazifizierung von innen heraus oft sehr starke Wandlungen erzeugt. Erstaunlich ist die Aufblähung des Beamtenapparates durch Schaffung neuer Behörden und Aemter. Oft wurden neben die alten Apparate einfach neue, doppelte gesetzt. Alle möglichen Sonderaufgaben wurden behördlich organisiert. Man versuche sich einen Augenblick vorzustellen, was das für das Budget heisst, dass nunmehr beim Ministerium des Innern die" Reichsstelle für Sippenforschung" heute zwei Chefs und zehn Abteilungsleiter hat, dass dort der Reichsausschuss für Volksgesundheitsdienst mit zwei Ministerialdirektoren und zwei Direktoren neu gebildet worden ist, dass der Reichssportführer sich ebenfalls aus dem Ministerium des Innern sein Geld holt und die Technische Nothilfe mit 15 Landesgruppen ebenfalls dazu gehört. Das alles aber ist gar nichts gegen den Ausbau der Propaganda. Aus der ehemaligen kleinen Reichspressestelle wurde ein Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Die Spitz des Ministeriums sieht nach dem Personalplan 1936/37 wie folgt aus: 1 Minister 1 Staatssekretär 1 Referent zur besonderen Verwendung 1 Persönlicher Referent des Ministerbüros 1 Persönlicher Adjutant 1 Pressereferent 1 Referent. Dazu kommen in neun Abteilungen insgesamt 96 Ministerialräte, Oberregierungsräte, Regierungsräte und Referenten! Ausserdem bestehen 31 Landesstellen mit eigenen Büros! Man denke sich, was diese" leitenden" Herren an Personal benötigen und was ihr Betrieb kostet. An dem Ministerium von Goebbels hängen ausser B- 16dem rund ein Dutzend nachgeordnete Dienststellen, von der Reichsschrifttumsstelle und der Reichskulturkammer bis zu den reichseigenen Theatern( aber ohne die preussischen Staatstheater, die Göring selbst" betreut") der Reichsrundfunkgesellschaft, dem Werberat der deutschen Wirtschaft und der Hochschule für Politik, von denen einige Goebbels erhebliche Dispositionsfonds zur Verfügung stellen, sehr zum Aerger des Finanzministeriums. Eine gleichartig verschwenderische Ausdehnung hat das Reichsernährungsministerium durchgemacht. Was sich hier alles angesiedelt hat! Das fängt mit dem Reichserbhofgericht an und reicht über Dutzende von Reichsstellen( von Futtermitteln bis Holz und von Eiern bis zu Düngemitteln) bis zu den Kommissaren für die Osthilfe mit ihren sieben Landstellen. Die Waldangelegenheiten sind ein eigenes Reichsforstamt mit vier Abteilungen geworden. ន t i r Schliesslich gibt es in Deutschland jetzt auch eine Reichsstelle für Raumordnung, einen Reichsrohstoffkommissar und selbstverständlich eine Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung und im Augenblick 28 Produktions- und Bestands- Ueberwachungsstellen vom Russ bis zum Salz und von der Baumwolle bis zu al- n tem Autogummi. Und alle geben Verordnungen heraus, alle regieren, viele erheben eigene Gebühren, alle haben Büros und Personal, Dienstautos und hauptsächlich Spesen! Um Hitler herum wird der beamtete Apparat geradezu grotesk und erinnert an eine richtige Hofhaltung. Da ist zunächst die" Kanzlei des Führers" mit einem" Reichsleiter" an der Spitze. Daneben besteht aber nach wie vor sowie die Präsidialkanzlei, mit dem allzubekannten Staatssekretär Meissner als Chef und ebenso die vollbesetzte Reichskanzlei. Hier hat jeder einigermassen" Bedeutsame" wieder einen persönlichen Adjutanten und einen persönlichen Referenten. Trotz Vereinigung der Aemter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers in einer Person ist der bürokratische Apparat der Staatsspitze nicht verkleinert, sondern wesentlich vergrössert worden. e. Z1 B-17Welche Funktion in diesem Aufbau der" Kanzlei des Führers" zufällt, zeigt folgender Fall: Ein Mitglied des Roten Kreuzes das sich nach 25jähriger Mitgliedschaft aus der aktiven Betät gung zurückziehen wollte, legte grossen Wert darauf, die Uniform behalten und sie entgegen dem sonstigen Brauch bei besonderen Anläassen auch noch nach der Verabschiedung- tragen zu dürfen. Sein Kolonnenführer, dem er diesen Wunsch vortrug, musste ihn jedoch abweisen. Daraufhin richtete der Mann an das Büro Adolf Hitlers das Gesuch, ihm die Benutzung der Uniform zu gestatten. Schon nach 3 Tagen rief die Kanzlei des Führers bei dem Kolonnenführer an und fragte, warum er die Ueberlassung der Uniform verweigere. Der Kolonnenführer erklärte, dass die Uniform 60 Mk koste und es nicht möglich sei, sie herzugeben. 8 Tage später erhielt der Bittsteller von der Kanzlei des Führers die Antwort, dass es leider dem Roten Kreuz nicht möglich sei, die Uniform zur Verfügung zu stellen. Die Kanzlei habe aber erreicht, dass dem Bittsteller das Recht zum Tragen der Uniform zuerkannt worden sei, wenn er sie sieh selbst beschaffe. Sollte er nicht in der Lage sein, die Uniform auf einmal zu bezahlen, so solle er zum Deutschen Familien- Kaufhaus gehen, dort habe die Kanzlei unter Uebernahme der Bürgschaft veranlasst, dass ihm eine Uniform auf Teilzahlung in Raten von 1,25 Mk. geliefert werde. Die Art, in der dieser Fall bearbeitet worden ist, lässt einen Schluss auf die Grösse der Kanzlei des Führers zu und man spricht denn auch davon, dass dort zur Erledigung derartiger Ge suche 40 Sekretäre angestellt seien. Die Bedeutung dieser Institution für die Diktatur liegt auf der Hand: sie ist ein Stück Demokratie- Ersatz. Der Rote- Kreuz- Mann ist natürlich jetzt ein begeisterter Hitler- Anhänger. Und die Möglichkeit, sich an den Führer zu wenden und nicht nur eine Antwort, sondern auch seine Wünsche erfüllt zu erhalten, ist dem Durchschnittsbürger ein sichtbarer Beweis dafür, dass es im nationalsozialistischen Staat Gerechtigkeit gibt. Friedrich der Grosse hatte vor dem Potsdamer Stadtschloss seine" Bittsteller- Linde", Hitler hat für diesen Zweck die" Kanzlei des Führers". B-18Das alles aber betrifft nur die eine Seite der heutigen deutschen Verwaltung: die Staatsverwaltung. Daneben besteht die Parteiverwaltung, die nach neuem deutschen Staatsrecht zweifel. los zu den öffentlichen Verwaltungen zu rechnen ist. Die Aufrichtung und Aufblähung dieser Parteiverwaltung hat zu jenem Dualismus in der deutschen öffentlichen Verwaltung geführt, der jede einheitliche Finanzwirtschaft illusorisch macht. Dieser Dualismus in der Verwaltung kommt zum Beispiel in folgendem zum Ausdruck: Das Dritte Reich hat zwei Landheere( das Reichsheer und den Arbeitsdienst), zwei Landwirtschaftsverwaltungen ( die Reichs- und preussische Landwirtschaftsverwaltung und den Reichsnährstand), zwei Sozialverwaltungen( die alte des Reichs, der Länder und der Gemeinden und die neue der NS- Volkswohlfahrt), zwei Polizei truppen( die Staatspolizei und die SS.). Dieses Nebeneinander bestehen hat keinen sachlichen, sondern nur einen politischen Grund: es sollen Gegengewichte gegen die alten Behörden geschaffen werden. Das gilt auch vom Aufbau der NSDAP selbst. Die Reichsleitung der NSDAP in München ist wie eine zweite Reichsregierung aufgebaut. Unter dem" Stellvertreter des Führer stehen achtzehn" Reichsleiter", die nach der nationalsoziali stischen Rangliste den Reichsministern im Rang gleichgestellt sind, ebensoviel" Aemtern" in der Reichsparteileitung vor, die zum Teil richtige kleine Ministerien mit den entsprechenden nachgeordneten Behörden sind. So hat z. B. das" Reichsschatzamt" Zwölf Abteilungen von teilweise erheblichen Umfang( wie z. B. die Karteiabteilung, in der die riesige Mitgliederkartei geführt wird, oder die Reichszeugmeisterei, der die gesamte Ausrüstung der Partei und ihrer Gliederungen mit Uniformen usw. untersteht). Das" Reichsorganisationsamt" zerfällt in nicht weniger als achtzehn Aemter( z. B. Reichsschulungsamt, Amt für Kommunalpolitik, Amt für ständischen Aufbau) und Hauptämter ( z. B. die Hauptämter NSBO, NS- Hago, für Beamte, für Erzieher, für Kriegsopfer, für Volksgesundheit, NS. Frauenschaft, NSVolkswohlfahrt usw.). Die Reichspropagandaleitung hat sechs, R-19das Amt für Agrarpolitik acht Abteilungen. Dieser Aufbau wiederholt sich in den einzelnen Gaul ei tungen der Partei. So hat z. B. der NSDAP- Gau Gross- Berlin einen Gaulei ter und dessen Stellvertreter, dazu einen Gaugeschäftsführer, einen Gauschatzmeister und dessen Stellvertreter, drei GauInspektionen, ein Gau- Personalamt, Gau- Organisations amt, ferner je ein Amt für Propaganda, Rundfunk, Kunst- und Theater, Presse, Schulung, Kraft durch Freude, für Kommunalpolitik, für Beamte, NS- Volkswohlfahrt usw. Nach demselben Schema sind die Kreisleitungen und grundsätzlich sogar die Ortsgruppenleitungen der Partei aufgebaut. So gibt es zum Beispiel bei der Ortsgruppe Bismarck, Kreis I, Gau Gross- Berlin: Ortsgruppenleiter und Stellvertreter, Geschäftsführer, Kassenwart, Amtsleiter für Agrarpolitik, Personalamtsleiter, Presseamtsleiter, Propagandaleiter, Schulamtsleiter, Amtsleiter für NSBO, NS.-Volkswohlfahrt usw. Mögen auch ein Teil dieser" Aemter" ehrenamtlich besetzt sein, so kann man sich ausmalen, was allein der sachliche Aufwand für diesen Betrieb kostet. Daneben gibt es die grossen selbständigen" Gliederungen" der Partei: SA, SS, NSKK( Kraftfahrerkorps), die Hitler- Jugend ( mit Jungvolk und BdM), den NS- Studentenbund und die NS.-Frauen schaft, sowie die der Partei" angeschlossenen Verbände": Arbeitsfront( mit Kraft durch Freude), NS- Beamtenbund, NSAerztebund, NS- Juristenbund, NS- Lehrerbund, NS- Technikerbund, NS- Kriegsopferversorgung. Eine dritte Gruppe neuer Verwaltungszweige wird schliesslich gebildet von den organisatorisch selbständigen Verbänden wie dem Luftschutzverband, dem Luftsportverband, ferner von der Wirtschaftsorganisation: Arbeits- und Wirtschaftskammern, Fachgruppen, der Reichshandwerksmeister und die Zwangsinnungen. Alle diese Organisationen haben nach nationalsozialistischem Staatsrecht mehr oder minder amtlichen Charakter, alle verfügen über eine ausgedehnte Finanzwirtschaft, viele sind bis in die letzte Gemeinde hinunter durchorganisiert( z.B. Arbeitsfront und Kraft durch Freude, NSV, SA, HJ). Aber es gibt keine Einheit, keine Offenlegung. keine Kontrolle dieser Finanzwirt B-20schaft. Viele arbeiten mit grossen eigenen Einnahmen aus Beiträgen( wie z. B. die Arbeitsfront oder der Luftschutzbund) oder aus Spenden und Sammlungen( wie die NSV). Aber dieser ganze Riesenapparat der neuen NS- Verwaltung hat kein gemeinsames Budget. Es gibt keine Uebersicht über ihre Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen und nur wenig Anhaltspunkte für eine rohe Schätzung. Man wird damit rechnen können, dass die Arbeitsfront mit Kraft durch Freude und die NSV mit dem Winterhilfswerk einen jährlichen Etat von je einer halben Milliarde haben und für die Gesamtheit aller amtlichen und halbamtlichen Institutionen, die nicht vom Etat des Reichs, der Länder oder der Gemeinden erfasst sind, wird man die Ausgaben mit zwei bis drei Milliarden eher zu niedrig als zu hoch schätzen. Das ist etwa die Hälfte des gesamten früheren Finanzbedarfs für das Reich( 1932/33 5.7 Milliarden, ohne Länder und Gemeinden). Trotz der vielgerühmten" Einheit von Partei und Staat" hat der Reichsfinanzminister auf die sem ganzen grossen Gebiet der NSFinanzgebarung nichts zu sagen, geschweige denn der Rechnungshof irgendwelche Kontroll befugnisse. Bis heute ist, obgleich das in der Novelle zur Reichshaushaltsordnung ausdrücklich vorgesehen worden ist, noch keine öffentliche Sammlung dem Rechnungshof zur Prüfung vorgelegt worden. Dieses Nebeneinander der alten und neuen Verwaltungen führt zum vollendeten Durcheinander, weil sich ein ständiger unterirmit allen discher Kampf der beiden Verwaltungen abspielt seinen Folgen für die Finanzwirtschaft. Die neue Verwaltung will ihre Daseinsberechtigung erweisen und ihre Einflusssphäre ausdehnen. Jede einzelne" Dienst-Stelle" jedes" Amt" und jeder Bonze kämpft deshalb um" Mitbeteiligung" Ständig werden neue Machtverteilungs- Entscheidungen gesucht und--oft nicht erreicht. Dann wurstelt alles weiter. Meist sind die widerstreitenden Interessen so mächtig, dass statt Klärung organisatorische Aufstockung erfolgt. Und da sowohl der Neid und die Eitelkeit ebenso herrschen wie Kriecherei und Speichelleckerei, darf B- 21keiner übergangen werden. So ist heute jeder bis zum Gauleiter in der gleichen Lage wie Göring. Man sitzt in Dutzenden von " Aemtern". Da man nicht immer anwesend sein und auch nicht gleich entscheiden kann( man muss sich selbst erst umhören), hat sich eine in jeder Richtung unverantwortliche Stellvertreter- Bürokratie entwickelt, in der sich eine fürchterliche Korruption einnistete. Die Folge dieses Durch- und Gegeneinanders der Verwaltungen muss eine wachsende Zerrüttung der öffentlichen Finanzen sein. Einheitliche Leitung der Finanzwirtschaft ist die erste Voraussetzung für Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Wo sie fehlt, wo mehrere Gewalten auf denselben Gebieten um Macht und Einfluss miteinander kämpfen, müssen alle Grundsätze sorgsamer Haushaltsführung und pfleglicher Bewirtschaftung der Steuerkraft zum Teufel gehen. Das gilt umso mehr, als neben der alten Verwaltung und der nationalsozialistischen Bonzokratie eine dritte unabhängige Macht auf ihre Selbständigkeit pocht: die Reichswehr. IV. Die Lawine der Rüstungsausgaben. Die Uebersicht über die Riesensummen, die die Aufrüstung verschlingt, ist nicht nur der Oeffentlichkeit, sondern auch dem Finanzministerium verloren gegangen. Ihre Finanzierung erfolgt nur zum kleinen Teil über den ordentlichen Etat. Allerdings ist auch dieser Teil noch ein Vielfaches der Ausgaben der Republik für die Wehrmacht. In den Rechnungsjahren 1927/28 bis 1930/31( Kabinett Hermann Müller vom 29. 6. 1928 bis 30. 3. 1930) betrugen die Gesamtausgaben des Reichs für Heer und Marine im Durchschnitt 781 Millionen, oder rund 10% der gesamten Reichsausgaben. Wenn man die damalige Zivilfliegerei und die Zuschüsse des Reichs zu den Polizeikosten der Länder hinzurechnet, kommt man noch immer nicht auf eine Milliarde heute verschlingt die Aufrüstung in jedem Monat eine Milliarde! Was davon im ordentlichen Etat eingestellt wird, entzieht sich e6 B -22GVB jeder exakten Nachprüfung. Man kann nur folgende Schätzung anstellen: Einerseits sind die Steuereinnahmen durch die Preissteigerung, die verschärfte Steuererfassung und die durch zahl lose Verwaltungsmassnahmen bewirkte Steuererhöhung im Rechnungsjahr 1935 um etwa 2 1/2 Milliarden höher als im Rechnungs jahr 1933. Andererseits dürften die Einsparungen an Arbeitslos enunterstützung und anderen Sozialausgaben etwa 2 Milliarden erreichen. Diese jährlichen Mehreinnahmen und Minderausgaben von rund 4 1/2 Milliarden sind zum grössten Teil für die Rüstungsfinanzierung herangezogen worden.( Mindestens seitdem die Arbeitsbeschaffung grösstenteils eingestellt, die Steuer Anteile der Länder zurückgeschraubt und die Reichszuschüsse zu den Wohlfahrtslasten der Gemeinden ausserordentlich stark gesenkt worden sind). Aber sie decken nur einen kleinen Teil der laufenden Ausgaben für die Aufrüstung. Der weit grössere Rest erfährt überhaupt keine ordnungsmässige Etatisierung. Schon in dem Gesetz über die Haushaltsführung im Reich vom 29. März 1935 wurde bestimmt(§ 6), dass die Vorschriften der Reichshaushaltsordnung über den ausserordentlichen Haushalt im Rechnungsjahr 1935 keine Anwendung finden. Es wurde also ebenso wie bereits im Rechnungsjahr 1934 überhaupt kein ausserordentlicher Haushalt aufgestellt und für 1936 ist dieses Verfahren beibehalten worden.( Gesetz vom 31. März 1936). Der Hauptteil der Rüstungsausgaben ist also offensichtlich überhaupt nicht etatisiert, wie sich denn auch der Reichsfinanz minister bisher geweigert hat, offiziell zur Kenntnis zu nehmen, dass die Rüstungswechsel Reichsschulden sind. Nach seinen Angaben werden nur diejenigen Schulden jeweils in den Etat eingestellt, die fällig werden, also eingelöst werden müssen was noch nicht besagt, dass sie nicht durch neue Schulden abgedeckt werden. Welche Form der Haushaltsführung für die Wehrausgaben vorgesehen ist, ist unbekannt. Fest steht nur, dass sie nicht ordnungsgemäss im( ohnehin geheimgehaltenen) Reichshaushaltsplan eingestellt sind und dass selbst das Reichsfinanzministerium darüber den Ueberblick verloren hat. Und fest B-23steht, dass es sich dabei um einen Betrag handeln muss, der grösser ist als der gesamte frühere Reichsetat! Die Mittel für diese ausseretatmässige Aufrüstung beschafft nicht der Reichsfinanzminister( die von ihm ausgestellten unverzinslichen Schatzwechsel und die Schatzanweisungen der Länsondern der belaufen sich zur Zeit auf" nur" 4 Milliarden), Herr Schacht mitsamt den Hilfsbanken und Sonderinstituten für Arbeitswechselbegebung. Nicht einmal der Zinsendienst für die " kurzfristigen" Wechsel liegt insgesamt im Reichsbudget, obwohl er dahin gehören würde. Aber die Wechselsteuer erscheint als Reichseinnahme. Die Zinsen für die kurzfristigen Rüstungskredite werden im allgemeinen mit neuen Schulden bezahlt oder fallen den" Filialen" des Budgets zur Last. Aber auch für den Fall, dass das Reich alle Schuldenzinsen eines Tages im ordentlichen Etat versammelt, ergibt sich ein sehr einfaches Exempel: Jede zehn Milliarden Schulden verlangen jährlich 600 Millionen Zinsen und Tilgung. Und 60 Milliarden Gesamtschuld( alte und neue, lang- und kurzfristige Schulden des Reichs, der Länder und der Gemeinden) mit so viel rechnet man jetzt in London in jenen Kreisen, bei denen sich Schacht neulich vergeblich um bedeuteten eine kleine" Anerkennungs"-Anleihe bemüht hat 9 3,6 Milliarden Mark jährliche Zins- und Tilgungslasten oder die Hälfte des Reichsbudgets! Der Finanzminister hat es offenbar längst aufgegeben, diese Lawine der Rüstungsausgaben zum Stehen zu bringen. Er wäre schon heilfroh, wenn er wenigstens den ordentlichen Etat einigermassen in Ordnung halten könnte. Die Budget bürokratie hat sich sehr schnell daran gewöhnen müssen, dass der laufende Budgetplan bedenkenlos überschritten, die Titel ausgewechselt, die einzelnen Summen gegenseitig übertragen wurden, dass immerfort Nachtragsforderungen kamen und kurzerhand bewilligt wurden. Gegen Ende des Rechnungsjahres waren einzelne Abteilungsund schwarzen Korrekturen pläne wegen der vielen roten, blauen in ihrer ursprünglichen Gestalt überhaupt nicht mehr zu erkennen! B-24Der Finanzminister ist machtlos. In der Demokratie steht hinter ihm die Oeffentlichkeit, heute steht er ohne Rückhalt den Grossmächten Armee und Partei gegenüber. In der Demokratie besteht die Kunst der Finanzpolitik darin, der Oeffentlichkeit Verständnis für den öffentlichen Haushalt abzuringen und über dieses Verständnis eine willige Uebernahme der öffentlichen Lasten zu erreichen. Im Dritten Reich besteht die Kunst der Finanzpolitik darin, vor dem Volk geheim zu halten, wie hoch die Ausgaben sind und auf welche Weise sie finanziert werden. Denn erführe es das Volk und würde es begreifen, wohin der Weg der Kreditinflation führen muss, dann wäre dieser Weg auch schon nicht mehr länger gangbar, weil dann die Erinnerung an die Inflationszeit mit allen ihren Folgen wieder lebendig würde. Immer hat die Kunst der Inflationsmacher/ dar in bestanden, es so anzustellen, dass das Volk nichts merkt. V. Ein Reichsausgabenkommissar? Die Gesamtlage des Reichs- Haushalts ist also heute so, dass nur noch im Sektor der alten Verwaltung einigermassen Ordnung herrscht. Es ist soweit gekommen, dass sich eigentlich nur noch die alten, nationalsozialistisch wenig berührten Reichsverwaltungen an ihren Budgetvoranschlag halten und Ordnung in den Büchern haben. Geradezu komisch ist es, dass z. B. das Auswärtige Amt in seiner Budget sauberkeit noch heute nach den Prinzipien der grossen Auskehrung arbeitet, die bei ihm in den Jahren 1930 bis 1932 vorgenommen wurde. Der Ueberblick des Finanzministers reicht genau so weit wie die ordentliche Budgetführung. Ebenso hat sich der Rechnungshof notgedrungen auf diese Restgebiete ordentlicher Etatwirtschaft zurückgezogen. Heute wird nur noch die alte Bürokratie und Staatsverwaltung richtig geprüft! Was seit 1933 neu entstanden ist, verstand es, im wesentlichen zu entschlüpfen. B-25Kann dieses" System" auf die Dauer aufrechterhalten werden? Kann das Volk die aufeinandergetürmten Lasten weiter tragen? Um diese Fragen geht innerhalb des Regimes der Kampf. Schacht und mit ihm die alte Bürokratie kämpfen um den Uebergang zu solideren Finanzierungsmethoden, um die Konsolidierung der Schulden und die Erhöhung der Steuern. In der NSDAP streben starke Kräfte bedenkenlos nach Fortsetzung der inflationistischen Einnahmebeschaffung. Als dritter Machtfaktor ringt die Wehrmacht um ihre völlige Befreiung von allen Etat fesseln und um die Unterordnung der gesamten Wirtschafts- und Finanzpolitik unter ihre Forderungen und Interessen. So gesehen erhält die Forderung nach einem Reichsausgabenkommissar ihre volle Bedeutung. Es ist die Forderung nach einer Ober- Finanzminister, unter dessen Führung gegen den Widerstand der Parteibürokratie und der Generale die Einheit der öffentlichen Finanzwirtschaft wiederhergestellt, die Grundsätze ordnungsgemässer Haushaltsführung und Rechnungsprüfung wieder zur Geltung gebracht werden sollen. In dem Leitartikel des" Deutschen Volkswirts", dem Sprachrohr Schachts, in dem die Forderung nach dem Reichsausgabenkommissar aufgestellt worden war( Nr. 30 vom 24. April), wird auch deutlich genug gesagt, um was es geht. Er wendet sich gegen das" Missverständnis" der Inflationspolitiker," dass eine Medizin, die vom Arzt verordnet wird, dem Rekonvaleszenten dreifach nutzen muss, wenn man die Dosis verdreifacht" und kommt zu der lapidaren Erkenntnis:" Der einfache und gesunde Grundsatz auch für den Staatshaushalt auf die Dauer lautet: Man darf nur ausgeben, was man einnimmt." Zwar ginge es mit der deutschen Wirtschaft wieder aufwärts, aber die finanziellen Nutzniesser dieser Besserung seien nicht nur das Reich, die Länder und Gemeinden, sondern auch" eine Unzahl von Organisationen und Verbänden". Aber" das Reich.... kann auf die Dauer nicht zusehen, wie die genannten Institutionen das Individualeinkommen... sogar noch durch Beitragserhöhungen usw. schwächen." Und daraus folgt der" Wunsch nach Verlagerung der öffentlichen und organisatorischen B- 26Einnahmen zum Reiche hin: das Haushalt problem ist heute mehr ein Ausgabenproblem als ein Einnahmenproblem." Deshalb müsse die einheitliche Ausgabenbewirtschaftung durchgesetzt werden und das wäre nur zu erreichen durch" eine Reichszentralstelle, sei es der Reichsfinanzminister, oder ein Reichsausgabenkommissar. In jedem Falle müsste diese zentrale Stelle mit umfassendsten Vollmachten ausgerüstet werden." Man sieht: die Richtung Schacht hat das Problem hinlänglich erkannt. Es gibt zwar einen Reichsfinanzminister und einen Reichssparkommissar, um aber die Partei bürokratie 10 und auch die Wehrmacht unter Kuratel zu stellen und damit die Einheitlichkeit der Finanz- und Steuerpolitik zu sichern, dazu würde eine Stelle mit" umfassendsten Vollmachten" gebraucht, wie sie weder Krosigk noch Sämisch besitzen. Und doch geht es hierbei für das Regime um eine Lebensfrage. Von der Ordnung der Finanzen hängt es ab, ob das Umschlagen der Kreditschöpfung in offene Inflation noch in letzter Stunde vermieden werden kann, ob an die Stelle systemloser und deshalb doppelt schädlicher Abgaben- und Spendenbelastung die einheitliche Bewirtschaftung der Steuerkraft tritt und nicht zuletzt, ob das Dritte Reich Auslandsanleihen erhält. Wie aber diese Frage gelöst werden soll, ist noch nicht zu übersehen. Zur Offenlegung seiner Gesamtausgaben kann das Regime nicht schreiten, ohne im In- und Ausland eine Panik hervorzurufen. Einen Spardiktator kann es nicht über sich setzen, ohne Partei und Wehrmacht so entscheidend zurückzudrängen, dass dies einer neuen Machtverteilung innerhalb des Systems gleichkäme. So wird auch auf diesem Gebiet aller Wahrscheinlichkeit nach weitergewurstelt werden. Als das Regime im Sommer vorigen Jahres eine Reichsanleihe von einer Milliarde auflegte, erwarteten wohlmeinende Beobachter, dass dies der Anfang einer umfassenden Konsolidierungspolitik, einer Hinwendung zu soliden Methoden der Finanzierung sein würde. Aber diese Erwartungen sind enttäuscht worden. Die Konsolidierungspolitik grossen Stils ist auch in Deutschland ausgeblieben. Seit Monaten rechnet man B- 27selbst- mit der Einführung neuer Steuern, aber auch zu diesem Entschluss hat sich die Diktatur noch nicht durchringen können. Geblieben ist die inflationistische Wechselfinanzierung. Wie lange sie noch fortgesetzt werden kann, entzieht sich exakter Berechnung und wird nicht zuletzt davon abhängen, dass das Volk merkt, wohin die Reise geht. ( Abgeschlossen am 29. Mai 1936., ein weiterer Beitrag über die Steuerpolitik des Dritten Reiches folgt.)