Soz)o!demokrat!s&e Partei � DeOt$dh!ands Parteivorttand BtbÜothek Deuisehland-Bedchie der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands 6. Jahrgang 1939 1. InhaltaTerzeichni s Teil A: Nachrichten und Berichte I. Die allgemeina Situation in Deutsehland A 1 1) Stimmungeherichte 1 Der Stimmungsrerfall im Bürgertum- Zur Verabschiedung Schachte- Gegenmassnahmen des Regimes 2) Aus dem Sudetenland 7 3) Die antipolnisohe Propaganda 13a 4} Die deutsehen Sendungen Englands Iße II. Lohnpolitik und Lohnentnicklung 16 1) Leiatungssteigerung und Lohnstopp 16 2) Lohnpolitik und Löhne 21 aj Der Akkordlohn 22 b} Berichte über Akkordversohlechterungen 27 c) Prämien 33 d) Neue Methoden der Lohndifferenzierung 35 e) Zuschläge zum Lohn 43 3) Sonderzuwendungen 45 4) Die Kündigungsvorschriften 5° 5) Der Urlaub 52 6) Die Arbeitszeit 54 -2- T e i 1 B: Uebersichten Deutschland und Osteuropa B 1 I. Die Einkreisung Polens 4 II. Das polnische"Tor zur Welt" 5 III. Memel, Litauen und das Baltikum 7 IV. Polens Niederlage im Südosten 11 V. Karpatho-Russland 14 VI. Die ukrainische Frage 16 VII. Die polnisch-russische Erklärung vom 20 26. 11. 1938 VIII. Beck in Berchtesgaden- Ribbentrop in 22 Warschau IX. Die Rolle Rumäniens 24 X. Polen im Fall eines Westkonflikts 26 A-1- T e i 1 A (Abgeschlossen am 9. Februar 1939! I. Die allgemeine Situation in Deutsahland 1) Stimmungsberiohte Wir haben bereits im Vormonat Uber den allgemeinen Stimmungsverfall in Deutschland berichtet, der dahin geführt hat, dass die Haltung der Bevölkerung zur Diktatur nach einem Jahr ungeahnter aussen- politisoher Erfolge kritischer war als ein Jahr vorher. Die Nationalsozialisten sind sich dieser Tatsache durchaus bewusst. Die Uebertragung der vor- und nachmilitärisohen Ausbildung yif die SA und das NSKK dient nicht nur der Vervollkommnung der Kriegsvorbereitungen, ist nicht nur ein weiterer Schritt zur Unterstellung der Wehrmacht unter den �influss der Partei, sondern bedeutet auch den Aufbau einer neuen Organisation zur�Erfassung� und Beaufsichtigung des Volkes. Der Stimmungsverfall hat insbesondere auch die bürgerlichen Schichten erfasst. Die Entartung, dass Hitlers ausse.npolitische Erfolge vor allem den Beifall dieser Kreise finden würden, hat sich nicht erfüllt. Andere ideelle und materielle Eindrücke und Ueberle�- gungen bestimmen heute die Haltung des' Bürgertums zur Diktatur. Die ideellen Momente haben vor allem durch die Judenpogrome an Gewicht gewonnen, die dem Ansehen des Regimes gerade im Bürgertum schwer geschadet haben. Einem Bericht aus Sachsen. der von einem Berichterstatter bürgerlicher Herkunft ohne Beziehungen zur Sozialdemokratie, aber mit zahlreichen Verbindungen zu Wirtschaftlern,. Intellektuellen und Offizieren stammt, entnehmen wir: Es ist grauenhaft, in einem Lande leben zu müssen, dessen Regierung so schamlose Dinge wie die Jndenpogrome nicht nur duldet, sondern sie sogar anordnet und ihnen noch eine gesetzliche Grundlage geben will. Man müsste sich schämen, Deutscher zu sein, wenn man nicht wüsste, dass sich die Mehrheit des Volkes in der leidenschaftlichen Ablehnung dieser Brutalitäten einig wäre. In A-2- meinem Bekanntenkreis gibt es nicht einen Menschen, der nicht mit Entsetzen erfüllt ist über diesen Ausbruch einer Bestialität, die man nur in den düstersten Epochen der Menschheitsgeschichte gekannt hat. Selbst langjährige Mitglieder der Partei' Tersuchen sieh die Hände in Unschuld zu waschen und man härt sie immer wieder sagen:"Das habe ich nicht gewollt". Eine Reihe meiner Bekannten, darunter sogar hBhere Beamte, haben in den Tagen der schlimmsten Verfolgungen gegen die Juden sich mit wahrem Eifer, trotz der Drohungen der Nazls� für den Schutz der Juden eingesetzt, ihnen oft tagelang Unterschlupf in ihren eigenen Wohnungen gewährt und sich sehr bemüht, den Juden zur Flucht ins Ausland zu verhelfen. Wie sinnlos ist ausserdem die* Zerstörung von Werten, die in die Millionen gehen und letzten Endes datp Volksganzen verloren gehen. Mit Recht weigern sich die ausländischen Versicherungsgesellschaften, bei denen die deutschen Oesellsohaften rückversichert sind, für diese auf Anordnung der Regierung verursachten Sohädeh aufzukommen. Ebenso, lo�gisoh ist, wenn sich jetzt die breite Masse des Volkes weigert, weiter leere Zahnpastentuben und Sardinenbüohsen zu sammeln, wenn sie mit zusehen muss, wie die Verantwortlichen selbst eine derartige sinnlose Massenzer- störung von Werten anordnen. Die Aktion gegen die Juden hat dem Hitler-Regime nicht zuletzt in den oberen Schichten des Bürgertums, das zu Anfang dem Nationalsozialismus ay�athisch gegenüberstand, und sich erst allmählich zu einer Art Opposition entwickelte, neue und erbitterte Feinde geschaffen. Bei gesellschaftlichen Veranstaltungen, Tee- Abenden, Hauskonzerten etc. findet man unter den Eingeladenen immer weniger offizielle Parteiwürdenträger. Es gehört in diesen Kreisen heute gewissermassen schon zum guten Ton, sich von dem Naziregime und seinen Vertretern zu distanzieren. Und bei derartigen* Zusammenkünften, wo man sich einigermassen unbeobachtet und unbelausoht glaubt, werden das Regime und seine obersten Repräsentanten mit sarkastischer Ironie und leidenschaftlichen Anklagen bedacht. Besonders der Propagandaminister Goebbels ist Gegenstand lebhaftester Kritik, aber auch die andreren Würdenträger werden' nicht verschont. Hitler selbst, dessen Namen früher bei derartigen Gesprächen kaum genannt wurde, wird heute immer häufiger vorgeworfen, dass er durch sein Schweigen, seine Duldung oder gar offene Deckung all der Vorkommnisse die Hauptverantwortung zu tragen habe. Bei solchen Gelegenheiten trifft man auch häufig Relohswehrofflziere, die aus ihrer Ablehnung gegenüber dem Regime und dessen Methoden kein Hehl machen; sie sind sogar oft die Wortführer der Kritik. Ein Beispiel: Auf einer Zusammenkunft bei einem Freund war auch ein Fliegeroffizier anwesend, der in Norddeutsohland stationiert ist. Dieser berichtete von seinem Offizierkorps, dass man alle eingeschworenen Nazis wie die Pest meide und ihnen alle nur möglichen Schwierigkeiten in den Weg lege."Wenn das ganze deutsche Volk", fügte er hinzu, "unsere Einstellung hätte, so stünde es in Deutsehland besser". In der Septemberkrise hat man in Offizierskreisec unter dem niederdrückenden Eindruck gestanden, dass Hitler in der sudeten- deutsohen Frage der Tschechoslowakei gegenüber nicht nur ein unehrliches und eines Staatsmannes unwürdiges Spiel gespielt, 4-3' aondera auch auf die Katastrophe hingearbeitet habe. Wenn in Mtinchea der Frieden gerettet wurde, so sei das auf keinen Fall das Verdienst Hitlers, sondern der Westmäohte, die unter schweren Opfern nicht nur den Frieden, sondern auch Hitler selbst gerettet hätten. Die Armee, besonders die Offiziere, seien aber die Kräftekonstellation im Falle eines Konfliktes bestens unterrichtet gewesen und niemand hätte auch nur einen Augenblick geglaubt, dass Deutschland aus einer kriegerischen Verwicklung siegreich hervorgehen könne. Besonders die abwartende Haltung Mussolinis, des einzigen Verbündeten Hitlers, habe eine niederschmetternde Wirkung gehabt. Die Teilmoblllsation, bei der sich auch schon ein bedeutender Mangel an allen möglichen Dingen, besonders aber an Transportmitteln, gezeigt habe, habe sich unter den deprimierendsten Umständen vollzogen. Ebenso kann man oppositionelle Regungen auch an den Universitäten finden, die früher Hochburgen des Nationalsozialismus gewesen sind. So zahlreich aber auch diese Zeichen eines Innerlichen Abwen- dens von dem Regime, so verbreitet auch die Missbiligung seiner Massnahmen und das Auftreten individueller Opposition ist, so stellt doch alles noch keine akute Gefahr für Hitler dar, denn . alles das sind noch keine Zeichen für eine politische Willansbildung im Volke. Im besten Falle finden diese Erscheinungen ihren politischen Ausdruck in einer Art passiven Resistenz, die sich in tausend Dingen des täglichen Lebens zeigen kann und zeigt. Aber ihrer wird das Regime mit seinen Machtmitteln noch Herr. Gefährlicher für das Regime und kennzeichnender für seine innere Situation ist die psychologische Verfassung aller Schichten des Volkes, die sich in einer immer allgemeiner werdenden Stimmung von Resignation, Pessimismus, Ausweglosigkeit und Verzweiflung äussert. Immer breitere Massen des Volkes werden sich klar darüber, dass alles das, was man an täglich steigenden Opfern an Entbehrungen, Einschränkungen und Leistungen verlangt, eines Tages keine andere Belohnung haben wird als den Untergang in der Katastrophe. Die Einverleibung Oesterreichs und des Sudetenlandes werden weniger als aussenpolitische Erfolge Hitlers angesehen als vielmehr als Beweise eines unersättlichen Machthungers und einer mystischen Ruhmsucht, in der die Grenzen zwischen dem Möglichen und Unmöglichen nicht mehr auseinandergehalten werden können. Alle Ankündigungen über die gewaltigen Rüstungen der anderen Länder, die Entwicklung des Spannungaverhältnisses zwischen Amerika und Deutschland werden vom deutsehen Volke mit Aufmerksamkeit und Besorgnis verfolgt. Und da die Propaganda des Regimes aus Gründen der Erziehung zur Sparsamkeit die Bohstoffknapphelt Deutschlands deutlich genug dargestellt hat, sieht das Volk dem unvermeidlichen Zusammenprall der Kräfte, schaudernd entgegen. Die materiellen Momente, die die Haltung des Bürgertums zum Regime in wachsendem Masse bestimmen, beziehen sich vor allem auf die immer mehr zunehmenden Staatseingriffe in die Wirtschaft. Dee A-4' Privateigentom ist nicht abgeschafft, aber seine Nutzung s!lri! immer weitgehender staatlich reglementiert. Es wird gut verdient, aber die Verfügungsfreiheit über den Verdienst wird immer mehr eingeschränkt. Die Besorgnisse, mit denen deshalb viele Wirtschaftler in die Zukunft blicken, sind in letzter Zeit besonders durch die Verabschiedung Schachts vermehrt worden. Ueber die ersten Eindrücke, die der Wechsel in der Reichsbankleitung hervorgs rufen hat, wird uns berichtet: Südwestdeutschland: Die Entlassung Schachts findet ausseror- dentlich grosse Beachtung. Insbesondere in den Kreisen der Geschäftswelt hört man nur die eine Meinung, dass diese Abberufung der Anfang der raschen Inflation wäre. Jetzt könne man kein Zutrauen mehr zur Mark haben und es wäre besser, für das Geld Ware zu kaufen, als es auf die Sparkasse zu tragen. Viele Leute sprechen auch davon, ihr Geld in Grundbesitz anzulegen, aber das ist im heutigen Deutschland leichter gesagt als getan, denn die Grundbesitzer wollen ja auch auf ihren Sachwerten sitzen bleiben und ausserdem ist der Landerwerb zum Teil bereits genehmigungspflichtig. Oberschlesien. I.Bericht: Die Abberufung Dr.. Schachts vom Reiohsbankpräsidium hat in der Industrie- und Geschäftswelt Obersohlesiens grosses Aufsehen erregt. Anfänglich wollte man gar nicht glauben, dass sich Hitler zu diesem Schritt entschlossen hätte. Man glaubt, dass nun bald der Zeitpunkt kommen wird, wo die gesamte Grossindustrie und selbst die Mittelbetriebe unter Staatsleitung kommen. Andererseits betrachtet man die Absetzung Schachts zugleich als einen Schlag gegen die Wehrmacht. 2. Bericht: In der Industrie herrscht grosse Unzufriedenheit, well vielfach Massnahmen über die Köpfe der Werksleitungen hinweg getroffen werden und einfach befohlen wird, was durchzuführen ist. Oft werden dadurch Dispositionen auf Monate hinaus umgeworfen. Von einer einheitlichen Leitung in der Vierjahresplan- wirtsohaft sei nichts zu merken. Gerade in den Tagen der Mobilmachung sei es drunter und drüber gegangen. Wie soll es erst werden, wenn wirklich der Krieg ausbricht? Man spricht auch davon, dass die Industrie eines Tages ganz unter die Leitung Görings kommen werde, dass faktisch heute schon jede Privatinitiative ausgeschaltet sei und die Kriegswirtschaft sich schon in vollem Gange befinde. Diese Kreise sind überzeugt, dass das Ganze nur in einem Krieg enden kann, wenn man sich auch des Urteils darüber enthält, wie ein solcher Krieg ausgehen wird. Man ist auch der Ansicht, dass schon nach wenigen Wochen Krieg die innerpoli- tisohen Verhältnisse eine Aenderung erfahren müssen, wenn das ganze nicht wieder in einer Revolution enden soll. Rheinland-Westfalen: Gross sind die Sorgen der Mittelschichten wegen der Stabilerhaltung der deutschen Mark. In allen Versammlungen muss deshalb von den Nazirednern betont werden, dass an A-5- der Mark nicht gerüttelt werden wird. Jedoch besteht nach dem Abgang von Schacht so grosses Misstrauen, dass den Nazipropagandisten nur wenig Glauben geschenkt wird. Berlin:"Dr. Walter Funk als Reichsbankpräsident?"- Ein Unternehmer mit einem mittleren, aber nicht konjunkturbegünstigten Betrieb zuckte wegwerfend die Schultern:"Erst mal abwarten. Denn wenn Schacht für eine Kreditausweitung zugunsten der Bri- vatindustrie kein Geld hatte, woher soll es der Tunk nehmen?" Wenn"Funk" etwa elnJ?rogramm ist, dann kann einem vor der Zukunft nur Angst werden, weiter nichts."- Mein Zigarrenhändler, gute Geschäftslage, als ehemaliger Stahlhelmer zumlndestens sehr kritisch eingestellt, sagte rund heraus:"Der Detaillist, gleichgültig, ob der Laden etwas besser aufgemacht und die Kundschaft zahlungskräftiger ist oder ob es sich um unumgänglich notwendigen Bedarf im Arbeiterviertel-Keller handelt, der De- tailllst ist j.a schon kaputt gemacht. Die Raufkraft der Arbeiter wie dl� der Bürger ist doch bereits so minimal, dass sie weiter gar nicht heruntergedrückt werden kann." Und auf einen Einwand: "Für uns handelt es sich eben um das Kaufkraft-Problem. Und in diesem Zusammenhang ist Funk kein vertrauenerweckender Mann. Er ist Nazi, und wird als solcher im Interesse und nach dem Befehl der Partei handeln, wodurch die Interessen der Volkswirtschaft auf jeden Fall zu kurz kommen".- Ein Facharbeiter sagte mir über seine und die Einstellung seiner Kollegen im Betrieb kurz: "Wenn Schacht das Gelddrucken verweigert hat, so brauchen nun Hitler oder Göring nur leicht zu winken, und wir schwimmen in einer neuen Papiergeldflut davon. Ja, jeder Arbeiter ist überzeugt, dass nun wieder die Papiergeldschwemme über uns hereinbrechen wird. Wie kann es auch anders sein bei Mobilmachung und Aufrüstung und Aufrüstung und Mobilmachung!" Wasserkante: Schiffahrt, Handel und Bankwelt haben doch einen tüchtigen Schock bekommen, als die Nachricht von der Entlassung Schachts nach Hamburg kam. Dabei hat die unterstrichene Grobheit der Abdankung nicht weniger schockiert, wie die Ueberlegung,dass der in allen Finanz- und Wirtschaftsfragen gänzlich unkundige Hitler sich von einem Fachmann getrennt und das Geldwesen einem Göring-Befehlsempfänger ohne eigentliche Sachkenntnis und noch weniger Mut zur Verantwortung ausgeliefert hat. Angesichts des Aussenhandelsrückganges fürchten Schiffahrt und Handel, dass die Abhalfterung Schachts und die Berufung Funks ihre Lage welter verschlechtern wird. Denn Funk ist als der Mann der südosteutopaischen Handelsausweitung genügend bekannt. Wo man auch hinkommt, wird dieser Tage über Schacht, Funk, Ersparnisse, Geldschwund, Rettungsmögliehkeit.en vor der Entwertung und ähnliches gesprochen. m einem Geschäft auf der Eimsbütteler Chaussee, in dem unverblümt über die"bevorstehende Inflation" gesprochen wurde, hat der Geschäftsinhaber eine Vorladung zur Staatspolizei erhalten. Die Staatspolizei wollte erst die Namen der sonstigen Teilnehmer an der"hochverräterischen" Unterhaltung wissen. Zum Schluss aber wurden dem Geschäftsmann schwere Strafen angedroht,'wenn er jemals wieder solche Unterhaltungen in seinem Geschäftslokal A-6- -Suldaa oder sie gar hervorrufen oder sich an ihnen beteiligen würde. Ueber GeMnmassnahmen des Regimes gegen diesen StimmungsverfäLl haben wir folgendes erfahren: Berlin: Die Zeitungen haben Anweisungen erhalten, wenig Kom- mentare zur Aussenpolitik zu bringen. Es sollen nur die Kommentare gebracht werden, die das Propagandaministerium selbst herausgibt. Den Redaktionen wurde soviel Kolonial-Material zugestellt, dass sie wöchentlich zwei Beilagen zur Kolonialpropaganda bringen können. Man sohliesst daraus, dass die Kolonialpropaganda jetzt wieder stärker in den Vordergrund gerückt wird. Eine Massensuggestion wird mit einer Aktion zu erzielen versucht, die unter dem Titel"Deutschlands Luftflotte*� gestartet worden ist. In den Kinos läuft dazu der Flieger-Film: Pour le Merite". Er wird von Ansprachen begleitet, in denen die Ueberlegenheit der deutschen Luftwaffe gefeiert wird. Auch in Betrieben läuft der Film und werden die entsprechenden Ansprachen gehalten. Die einzelnen Orte übernehmen Patenschaften für die Fliegerwaffe usw. Die Reichskonferenz der Gauleiter, die im Januar unter dem Vorsitz von Rudolf Hess tagte, befasste sich vor allem mit den Erfahrungen, die beim Judenpogrom gemacht worden sind. Es wurde heftig gegen die Disziplinlosigkeiten gewettert. Zunächst ist eine Reichsverssmmlungswelle beschlossen worden mit dem Thema: "Juden und Judenknechte". Die Welle soll nicht gleichzeitig einsetzen, sondern Thüringen, Sachsen und Südbayern sollen beginnen. Im Februar soll Oesterreich folgen. Dort soll die Welle gestartet werden unter dem Motto:"Der politische Katholo- zismus als Judenhelfer!" In einiger Zeit soll dann auch wieder ein Schlag gegen die Monarchisten geführt werden. In dieser Hinsicht gebe man sich in Kreisen der evangelischen Kirche, so berichtet der Gewährsmann, ganz falschen Hoffnungen hin. Wenn gegenwärtig die Sympathiekundgebungen für Fastor Niemöller fast völlig ungestört durchgeführt werden könnten, so besage das noch lange nicht, dass man diese Kreise auf die Dauer gewähren lassen wolle. Solange sich 2.000 bis 3.000 bürgerliche Männer in Berlin-Dahlem zusammenfänden, sei darin keine Bedrohung des Systems zu sehen. Die Methode der bisherigen Duldung sei ein ausgezeichnetes Mittel, den geplanten Schlag gegen die monarchistische Offlziersolique vorzubereiten, die sich unter dem Deckmantel des Protestantismus breit mache. Man kenne sie alle, ob der Treffpunkt die Dahlemer Kirche oder gewisse Hauszirkel seien. Ferner soll die Flüsterpropaganda gegen Itetien rücksichtslos unterdrückt werden. Das Bündnlssystetp der Gegner sei nunmehr soweit aufgelockert, dass die Achse Rom-Berlin in der Lage sei, die neuen- Grenzen der beiden Imperien ohne Krieg zu diktieren. Alle Grenzen Europas seien flüssig geworden, der Zeitpunkt zum gandeln gekommen. Notwendig sei nur, dass die Macht und die Entschlossenheit der beiden Achsenmächte eindeutig demonstriert werde. Das gelte für alle grenzen. Wenn deshalb die Einberufungen in. einzelnen Gebietsteilen oder für einzelne Gebietsteile A in den nächsten Wochen nieder gesteigert wurden, so diene die* alles nur der Machtdemonstretion und das Geflüster vom baldigen Kriegsausbruch sei das Gewäsch ängstlicher Weiber, das nur dem Gegner nütze. Ob die Ostmark in einen gewissen Bereit schaf ts- zustand versetzt, die an Holland, Belgien und Dänemark grenzenden Gebiete zu militärischen Konzentrationen benützt, oder Manöver im polnischen Grenzraum durchgeführt würden, in allen Fällen seien die Aktionen des Führers wohl überlegt. Das gelte auch von den Hilfsmassnahmen zugunsten Italiens. Die Weltgeschichte könne nicht von Träumern gestaltet werden, sondern nur von Männern, die, wie der Führer oft genug bewiesen haben, immer im richtigen Zeltpunkt an der richtigen Stelle einzugreifen verstehen. 2) Aus dem Sudetenland Ueber die Lage im Sudetenland, über die wir zuletzt in Heft 11/1938(Seite A 13 ff.) berichtet haben, liegen folgende neuen Berichte vor: 1. Bericht: Ein Viertel jähr ist seit der Besetzung des- Sudeten- land es vergangen, die Wogen der Begeisterung beginnen sich zu glätten. Mit der Wirklichkeit des Alltags kehrt, wenn auch noch langsam, die Nüchternheit der Beurteilung zurück. Sie wird gefördert durch die systematische Inkraftsetzung der grossdeutschen Gesetzgebung, für die der 1. Januar 1939 sin besonders wichtiger Termin war. Obwohl bei den Sudetendeutschen die innere Bereitschaft zur grossdeutschen Gleichschaltung am stärksten war, fanden doch schon die Wahlen bei einem grossen Teil der Bevölkerung unter dem Eindruck statt, dass sie keine freie Willens- entscheidung mehr waren. Der Wahlvorgang enthüllte in demonstrativer Weise die Veränderung, die sich seit den letzten Gemeinde- wahlen in dieser Hinsicht vollzogen hatte. Es unterliegt aber keinem Zweifel, dass sieh auch bei freien Wahlen nach einmal vollzogener Besetzung mehr als 90% der Bevölkerung für den Anschluss des Sudetengebiets an Deutschland ausgesprochen hätten. Die Einstellung in dieser Entwicklungsperiode ist: Mag jetzt kommen, was will. Wir sind die Tschechen losgeworden ohne Krieg und in das grossdeutsche Getriebe hineingewurstelt worden. Jetzt müssen wir mit den Wölfen heulen. Am meisten zufrieden ist bis jetzt die Arbeiterschaft. Es gibt Arbeit für alle. Systematisch werden alle Arbeltslosen in den Arbeitsprozess eingereiht, auch die neu arbeitslos werdenden. Freilich möchten die Arbeiter möglichst alle im sudetendeutsohen Gebiet selbst beschäftigt werden. Alle die, die schon lange . vor der Besetzung des Gebietes im Reich beschäftigt waren, haben die ersten Erkenntnisse über Vor- und Nachteile des Nationalsozialismus hinter sich gebracht. Sie alle hielten und halten sich für Märtyrer, die nun Anspruch erworben haben auf einen lohnenden Posten in der Heimat. Nur verhältnismässig wenigen ist das aber bisher gelungen. A-a Bei den Angestellten und Beamten konnten grosse Veränderung#!! nicht erfolgen. Diese BeTBlkerungsteile hatten sich entweder schon längst der SdP-Beinegung angeschlossen oder sie taten es, da sie einen guten Konjunkturinstinkt besassen, noch rechtzeitig, um als vollnertige Anhänger des neuen Systems anerkannt zu werden. Die von den Tschechen freigemachten Plätze, namentlich bei der Polizei und der Verwaltung sind, soweit es sich um leitende Posten handelt, an Beamte aus dem alten Reichsgebiet äbergegangen. Die durch die vielen Gliederungen der Partei entstandenen neuen halbamtlichen Stellen haben zwar einen Teil der Bewerber aus dem Sudetengebiat aufnehmen können, aber vorwiegend auch nur die, die schon vorher an der Quelle süssen. Die Arbeiterschaft hat das Drohnendesein dieser Ne'ubeamten- schaft noch nicht richtig erkannt. Sie ist befriedigt, wenn sie laufend auf den Beinen gehalten wird. Sie sieht in dem Grundsatz, dass, wer arbeitsfähig ist, Arbeit vermittelt bekommt, und wer nicht mehr arbeiten oder noch keine Arbeitsstelle vermittelt erhalten kann, Unterstätzung bekommen muss, einen erheblichen Fortschritt. Dazu kommt der KdF-Betrieb. Eine Reise ins Reich zu unternehmen, die entweder überhaupt nichts oder nur wenig kostet, war schon lange die Sehnsucht. vieler Arbeiter. Wer in Arbeit kommt, wundert sieh über das Tempo, in dem gearbeitet werden muss. Da die Leute noch an allen Veranstaltungen teilnehmen wollen, um nichts zu verpassen, bleibt ihnen zum Nachdenken wenig. Zeit. Dieses Treiben und Hasten nimmt sie voll in Anspruch. Die Löhne in Markbeträgen klingen ihnen in den Ohren. Dazu kommen die Wohltaten des Winterhilfswerkes, das sich in der Weihnaohtszäit zu besonderen Leistungen aufschwang. Trotz der Verknappung an Taren auf einigen Gebieten, war ein fühlbarer Mangel noch nicht zu verzeichnen. Man hatte für das erste Teihnachtsfest im Dritten Reich doch einigermassen vorge� sorgt. Ausserdem hat sich jeder Haushalt noch etwas eingedeckt, abgesehen von den ganz Armen. Das Reich hat auch in der Tat in seiner Winterhilfsaktion das Sudetengebiet mit ganz besonderen Zuwendungen bedacht und die Ferienaktion von Kindern, Männern und Frauen ins Reich besonders gefördert. Die Sammeltätigkeit im Sudetengebiet selbst hat zwar im üblichen Umfang wie im alten Reichsgebiet eingesetzt, aber der Zwangsapparat ist noch nicht lückenlos eingespielt. Die Lohnerhöhungen wurden unmittelbar nach der Festsetzung der Parität zwischen Krone und Mark vorgenommen, so dass sich die Lohnangleichung an 3aA alte Reichsgebiet in vielen Fällen als eine merkliche Lohnverbesserung erwies. Die Preise für die Lebensmittel und Bedarfsartikel heben nicht sofort die gleiche Steigerung erfahren. Die Festsetzung von Höchst- bzw. Festpreisen und das energische Vorgehen gegen einige. Geschäftsleute, die sich nicht an diese Bestimmungen hielten, hatten gute psychologische Auswirkungen bei der Arbeiterschaft. So waren z.B. in Karlsbad die bekannten nationalsozialistischen Geschäftsleute Witzl und Völkl wegen Zurückhaltung von Waren und Nichteinhaltung der Preise kurzerhand verhaftet worden. Dass die Preise dennoch fortgesetzt steigen, wird der Arbeiterschaft erst nach und nach bewusst. A-9- Im Gegensatz zum alten Reichsgebiet ist auch gas Solidaylt&ta- gefähl der Arbeiter nicht im gleichen Ausmass entwickelt. Sie war schon Tor der Besetzung grbsstenteils bis in die Reihen der Sozialdemokraten und Kommunisten vom Nationaisozisllsmus er- fasst. Die Pflege ausgesprochen nationaler Gesinnung und Haltung hatte die Grenzen zwischen nationalistischer und nationalsozialistischer Denkart stark verwischt. Auch gegenüber dem Judenpogrom nahm der grösste Teil der Arbeiterschaft eine andere Haltung ein als im alten Reichsgebiet, wenn auch festgestellt werden kann, dass die Zahl derjenigen, die sich selbst aktiv am Pogrom beteiligten, nicht gross gewesen ist. Die herrschende Auffassung dieser Arbeiter ist, Juden und Tschechen sollten fortgejagt, ihres Besitzes enteignet, aber persönlich unangetastet gelassen werden. Ein Beispiel für viele: In einem grösseren jüdischen Kaufhaus holten sich bereits vor dem Pogrom eine Reihe von Familien Waren auf Pump mit der eingestandenen Absiebt, diese Waren nie zu bezahlen. Der Besitzer hätte einmal wagen sollen, solchen Leuten keinen Kredit zu gewähren. Da diese Methode vielen Familien gefiel, wäre das Kaufhaus auch ohne Pogrom alle Waren losgeworden. Nachdem der Besitzer in den Pogromtagen nach Dachau eingeliefert war, beschlagnahmte die Stadt die Restbestände der Waren und den Hausbesitz. Höchste Enttäuschung löste aber die Massnahme aus, dassnun die Stadt allen Schuldnern des Kaufhauses Zahlungsaufforderungen zugehen Hess. So hatte eine nationalsozialistische Lehrerin auf Grund'des geschilderten Systems allein für 4.000 Kd Waren entnommen. Um die Arbeiterschaft ködern zu können, ist eine besondere Sparaktion für den Bau von Einfamilienhäusern eingeleitet worden. Das Ganze ist aufgezogen wie die Sparaktion für den Volkswagen. Erst in einer bestimmten Zeit wird mit dem Bau der Wohnungen begonnen. Das wesentlichste ist, dass die Arbeiter ihr Geld der Sparkasse zuführen. Ansonsten werden grosse Baupläne in den einzelnen Städten entworfen, ähnlich den Aktionen der grossen Städtebauer im alten Reich. So solL z.B. in Karlsbad die grosse Sprudelhalle durch einen Neubau ersetzt werden. Kenner der Verhältnisse behaupten, dass es sich in erster Linie darum handele, die Eisenkonstruktion der alten Sprudelhalle zu gewinnen. Zunächst werden allerdings nur Strassen und Kasernen gebaut, Sportplätze errichtet und die Weidbestände rücksichtslos niedergemacht. Diese Erscheinungen sind allgemein. Die Tabakfabriken sind im Betrieb geblieben. Die Arbeiterschaft dieser Betriebe hat aber schon harte Enttäuschungen erlebt. Die Tabakarbeiter im alten Oesterreich-Ungarn hatten sich kraft der guten gewerkschaftlichen Organisation eine sozial vorbildliche Stellung verschafft. Die Löhne waren zwar nicht ausser- gewöhnlioh gut, dafür waren aber die Arbeiter pensionsberechtigt. Die Tschechoslowakei hatte noch einige Verbesserungen gewährt, so dass z.B. Hensionsberechtlgung schon nach 5 Jahren Dienstzeit bestand. Das Lohnsystem war nach Klassen aufgebaut, je nach der Qualität der Arbeit. Innerhalb der Klassen rückten aber die Arbeiter nach Dienstjahren nach einem bestimmten Stufensystem in Anlehnung an das Beamtenbesoldungsschema auf. Ausserdem gab es für die Männer monatlich Rauchwaren im Werte von 7o K5 alw Deputat. Die Pensionierungen, namentlich bei Frauen, erfolgten nach sehr weitherzigen Gesichtspunkte. Die Arbeiterschaft wurde nach einer gewissen Probezeit definitiv eingestellt. Entlassungen durften nicht vorgenommen werden, auch wenn der Tabak- verbrauoh zurückging. Die Reduzierung der Arbeiterschaft durfte vielmehr nur auf dem Wege über Pensionierungen erfolgen. Günstige Urlaubsbedingungen im allgemeinen und für Frauen im Falle der Schwangerschaft brachten es mit sich, dass Ehefrauen solange im Betrieb verbleiben konnten, bis eine schöne Pension erdient war. Die Orte, in denen eine Tabakfabrik bestand, haben die letzte lange Krise im Sudetengebiet verhältnismässig gut überstehen können, da fast in jeder Familie ein Mitglied eine Pdnsion hatte. Der Kampf um die Plätze in den Tabakfabriken war infolge der nationalen Reibungen in der CSR besonders heftig, denn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besessen die tschechischen Legionäre das Torrecht auf Einstellung. Dieser Umstand war mit ein Anlass, wenn auch nicht der allein entscheidende, dass die Tabakarbeiter in ihrer grossen Mehrheit Henlein wählten. Das nationale Homent überwucherte alle sozialen Erkenntnisse. Mit fantastischeh Wunschträumen erwarteten sie den An- schluss ans Reich. Nun sind zwar die Tschechen aus den Tabäkfabriken vertrieben, die Funktionäre der freigewerksohaftlichen Arbeiterschaft ohne Pensionsberechtigung entlassen und ein Teil"verdienter Nationalsozialisten" aufgenommen worden, aber die Sondervorteile fallen. Die einmal Pensionierten sollen ihre Pension forterhalten, aber ohne Anpassung an die veränderte Kaufkraft. Das bedeutet praktisch gegenwärtig schon eine Verkürzung um ein Drittel. Die Neueingestellten bzw. die, die Pensionsberechtigung noch nicht erworben haben, erwerben auch keinen Pensionsanspruoh mehr-. Sie werden vielmehr in die allgemeine Sozialgesetzgebung eingegliedert. Die bereits pensionierten, jüngeren Leute müssen sich Nachuntersuchungen unterziehen und werden, wenn Arbeitsfähigkeit festgestellt ist, wieder in den Betrieb gebracht. Auch das dar Beamtenbesoldung angelehnte Lohnschema wurde beseitigt mit der Begründung, dass die Betriebe privatwirtschaftlich weiter betrieben werden, wenn auch der'Staat weiter als Arbeitgeber auftritt. Die mannlichen-Arbelter gehen gegenwärtig mit 1?,- RMk. Woohenlohn heim, sofern sie nicht als Facharbeiter, Schlosser, Tischler usw. sine Lohnkiasse höher im angebliehen"Tarif" eingereiht wurden. Das ist im Durchschnitt eine Lohnsenkung von 15% ohne Berücksichtigung der Kaufkraftverminde- rung durch die Preisangleichung. Eine weitere Arbeitergruppe, die in den letzten nationalen Kämpfen vor där Besetzung' zwischen Tschechen und Deutschen eine eine wichtige Rolle spielte, da hier die SdP einen Streik gegen den tschechoslowakischen Staat inszeniert hatte, war die Foa- ohimsthaler Bergarbeitersohaft. Sie kämpfte um bessere Lohn- und Pensionsbedlngungen. Sie erstrebte ein Radiumschutzgesetz und verwarf die Einreibung ihrer Berufskrankheiten in die Unfallgesetzgebung. Obwohl sich diese Arbeiter fast vollkommen zum Nationalsozialismus bekannten, ist bisher die erwünschte Sonderstellung nicht erreicht worden. Sie erhalten zwar beson- A-H- dere Fettzulagen anstelle der Viertage- ist die FdnftagesehieM eingeführt worden, die sechste Schicht wird bezahlt und es ist eine geringfügige Lohnaufbesserung erfolgt, aber die erstrebte Sonderpensionsregelung ist bis jetzt ausgeblieben. Zur sechsten Schicht muss ebenfalls angetreten eerden, sie ist aber der Schulungsarbeit für den Nationalsozialismus geweiht. Es wird gesungen und marschiert. Der Lohnausgleich wird bald wieder von der Teuerung aufgesogen sein. Das Verfahren der fünften Schicht ist aber ein zweifelhafter Gewinn, da es gerade der Sinn der Viertageschicht war, die Zeit, in der die Bergarbeiter den gefährlichen Ausstrahlungen des radiumhaltigen Gesteins ausgesetzt sind, zu verkürzen. Auch hier hat man also schon die ersten ernüchternden Erfahrungen gemacht. In einem porzellanbetrieb, in dem vornehmlich Isolatoren hergestellt werden, die vor der Besetzung ein ausgesprochener Exportartikel waren, ist die Arbeitszelt auf 10 Stunden täglich erhöht worden. Da die Lohnverhältnisse ungünstig sind, versuchte ein Teil der Arbeiterschaft, vor allem junge weibliche Arbeitskräfte, den Betrieb zu verlassen. Kaum waren die ersten Versuche gemacht worden, als eine Betriebsordnung erlassen wurde, wonach die Arbeiter in Zukunft eine sechsmonatige Kündigungsfrist einzuhalten haben. Vorstellungen bei der Arbeitsfront blieben erfolglos. In einer Arbeiterfamilie, wo der Vater früher Sozialdemokrat, dar Sohn aber'Nationaliat war, kommt der Sohn wiederholt missmutig aus dem Betrieb nach Hausev-iines Tages bribhts bei ihm aus. Er sitzt beim neudeutschen BrJt und schimpft, dass dieser Klumpen nicht mehr zu fressen sei. Als alle Einwendungen des Vaters die Schimpfkanonade nicht. zu hemmen vermochten, sagte er zu seinem Sohn;"Nu friss aber noi, dafür san mar doch a befreit!"- Darauf blieb dem Sohn nichts anderes übrig, als verlegen zu schweigen. Ansonsten ist aber die Jugend gegenwärtig in ihrem Element. Sie kann schreien, singen und marschleren. Die Romantik des Soldaten- spielens gefällt ihr. Der eine Teil ist dem Arbeitsdienst zugeteilt und kann sich dort austoben. Der andere Teil musste sich der Musterung unterziehen ünd ist fast ausnahmslos genommen worden. Nun geht es hinaus ins Reich und die vielen Truppenformationen reizen. Ein Teil der Spezialtruppen war bei den Tschechen den Deutschen versperrt. Nun können sie Flieger werden, zur schweren Artillerie und zu den verschiedenen Panzerformationen kommen, sich für bestimmte Garnisonen melden usw. Sie sehen sich in den "besseren" Uniformen, werden als gleichberechtigt anerkannt, haben die Sprachgemeinschaft uaw. Bei den Eltern hingegen löat diese Entwicklung neue Besorgnisse aus.�ie fürchten, dass diese ganze Exerzierarel, die Eingliederung der gesamten Jugend und die Einberufung der gedienten Soldaten nur Vorbereitungen für einen neuen Krieg sind. Von der gesamten Militarisierung des Gebietes geht naturgemäss eine gewisse wirtschaftliche Belebung aus. Wo Truppenformationen garnisöniert werden, hebt sich der Umsatz. Nicht nur durch den Verbrauch der Soldaten selbst und durch die mit der Garnisonie- rung verbundenen Bautätigkeit, sondern auch deshalb, weil die Soldaten in sudetendeutschen Garnisonen häufig von Angehörigen aus dem alten Reichsgebiet besucht werden. Ausserdem haben die Re- setzungstruppan im allgemeinen einen guten Eindruck hinterlaaaen. Sie waren ein Element der Ordnung und Zurückhaltung und haben A-12- aanohen Uebersch-nang der Begeisterung gedämpft. Sie haben dureh ihre Anwesenheit Ausschreitungen der Parteiformationen unterbunden. Kein Wunder, dass nun die Ordnungsbärger glauben, eine Garnison sei eine gewisse Bärgsohaft gegen die Herrschaft der Parteifunktionäre. Einfluss und Macht der Militärstellen wird hier in noch grösserem Masse als bisher im alten Reich äberschätzt. Der Mittelstand, der in den Anfängen vielfach den Kern der Hen- leinbewegung bildete, hatte sich in den entscheidenden Monaten zu einem Teil zu der Erkenntnis durchgerungen, dass eine Autonomie einem Ansohluss vorzuziehen sei. In ihm vollziehen sich denn auch jetzt interessante Wandlungen. Wenn auch ein Teil dieser Spiesser sich in der SA- oder NSKK-Uniform besonders wohlfählt, noch dazu, wenn mit der Uniform eine kleine Befehlsgewalt tiber Mitbärger aus dem Arbeiterstand verbünden ist, so kann doch jetzt schon festgestellt werden, dass in diesen Gesellsehaftssohiohten die Ernüchterung über den Ansohluss gegenwärtig am stärksten ist. Alle Illusionen, die diese Kreise im alten Reichsgebiet gehabt haben, wiederholen sich, aber sie sind sehr viel kurzlebiger. Der materiell entscheidendste Faktor ist, dass die Grenze jetzt in anderen Gebieten verläuft. Die ausgesprochenen Grenzstädte wie Eger, Asch, Graslitz, Gottesgab, Weipert, Bodenbach, Reichenberg usw., deren Fremdenindustrie seit Menschengedenken auf den kleinen Grenzverkehr aufgebaut war, haben ihren Reiz und ihre Bedeutung als Grenzort verloren. Sie liegen jetzt alle im Inland und der kleine Grenz- und Schmuggelverkehr belebt das neue Grenzgebiet. Sowohl das Riesengebirge, das einen Massenzustrom aus Berlin, als auch das Keilberggebiet mit Gottesgab, das einen Massenbesuch aus Sachsen erwartete, sind inzwischen darüber belehrt worden, dass die vor dem Ansohluss aufgestellten Rechnungen auch nicht annähernd stimmen und für die gesamte Geschäftswelt die günstigere Lösung der nationalen Frage die Autonomie innerhalb des tschechoslowakischen Staates gewesen wäre. All die kleinen Wirtshäuser vor allem, die den Gebirgakämmen entlang sich mit ihrem Winterge- sohäft über Wasser hielten, hatten entweder gar keinen oder nur ganz geringen Besuch. Sie müssen sich in Zukunft auf ihre Dorfbewohner beschränken. Angesichts der Tatsache, dass die Jugend in die Arbeitslager und zum Militär eingerückt ist, die Männer aber auf oft weit entfernte Arbeitsplätze im Reich verschickt worden sind, ist infolgedessen mit dem allmählichen Absterben dieser Existenzen zu rechnen. Die bisherigen Notgebiete an den Erzge-- birgshängen und im Böhmerwald, denen früher der Schmuggel eine zusätzliche, wenn auch unerlaubte Yerdienstmöglichkeitbot, haben diese Eihnahmequelle ebenfalls eingebüsst und die NST wird hier dauernd� Betätigungsgebiete finden. Eine herbe Enttäuschung wurde den Gastwirten in den letzten Wochen dadurch bereitet, das? sie verpflichtet wurden, KdF-Einquar- tierung pro Tag für l,8o RMk. aufzunehmen. Jeder Gastwirt musste 10% seiner Uebernachtungsmögllchkeit den KdF-Urlaubem überlassen, gleichgültig, um welche Zimmerpreise es sich normalerweise- handelte. So wurde die ganze Aktion für die Gastwirte ein grosses Zusohussgesohäft. Schlechte geschäftliche Erfahrungen haben auch die westböhmisehen Kurorte gemacht. Unmittelbar nach der Besetzung setzte eine erstklassige Wachsaison ein. Die ganze Kamarilla der Parteifunktionäre traf mit ihren Angehörigen in Karlsbad und Marienbad ein. Dazu A-13- dte Aagehörigea dar Offiziere der Besatzungstruppen- eine Saison wie seit langem nicht. Der Andrang hielt aber nicht an. Als das Militär zurdckgazogen wurde, die Terfolgungswelle einsetzte und der Judenpogrom hinzukam, wurde es rasch wieder still. Jetzt leben die Kurhausbaaitzer noch von der Hoffnung, dass ihre Häuser umgesohuldet werden. Man hat ihnen Steuererleichterungen und Senkung des Zinsfusses versprochen. Die Senkung des Zinsfusses ist noch nicht eingetreten, dafür erhalten sie Steuerveranlagungen für das laufende Jahr und Zahlungsaufforderungen für die dem tschechoslowakischen Staat noch geschuldeten rückständigen Steuern. Die Industrie beurteilt die neue Situation zwiespältig. Die Textilindustrie z.B. hat zu einem grossen Teil den heimischen tschechischen. Kunden verloren und ausserdem die Exportkunden aus England und Amerika eingebüsst. Dazu schafft die Eingliederung in die deutsche Ersatz- und Zwangswirtschaft weitere Schwierigkelten. So erhielt ein bekannter Textilfabrlkant aus X. von einem Prager Kunden eine Anfrage, ob und in welchem Umfang er in der Lage sei, ihm den gesamten Bedarf an Wlntersaohen im üblichen Umfang zu liefern. Nach einigen Tagen traf folgende Antwort bei dem Prager ein:"Trotz der seit zwanzig Jahren mit Ihnen gepfloge nen reibungslosen Gesohäftsbeziehungen bin ich leider nicht in der Lage, sie fortzusetzen. Meine ganzen Lagerbestände sind ins Altreich zur Prüfung der Qualität geliefert worden. An eine recht zeitige Produktion an Wintersachen in alter Qualität ist nicht zu denken, da die Rohproduktenzuweisung künftig von der Zentralstelle des Altreiches aus erfolgt. Ich danke Ihnen für die bisherige geschäftliche Unterstützung und grüsse Sie mit Heil Hitler. Die Industrie von X. war eine treue Gefolgschaft der SdP. Mit ihren Erfahrungen decken sich die der Wollkämmerei von Neudek, der Strumpffabriken von Welpert und der Tasohentuohindustrie von Hohenelbe, die fast ganz brach liegt. 2oo Mann aus Hohenelbe sind ins alte Reichsgebiet zu Bauarbeiten verschickt worden. Die gleichen nachteiligen Folgen trafen eine Reihe von Betrieben in Reichenberg. 2. Bericht: Die Verhaftungen im sudetendeutschen Gebiet gehen weiter. In A. wurden vor einigen Tagen 14 Sozialdemokraten wegen Geheimbündelei verhaftet. In B. verhaftete man aus einer Arbeiter famllie drei Söhne. Der Arbeiter C. aus D. ist im Konzentrationslager an"Herzschlag" gestorben. Desgleichen wird mitgeteilt, dass der Führer der"Republikanischen Wehr" E. aus F. ebenfalls im Konzentrationelager gestorben ist. Ein 31- jähriger Arbeiter aus C. wurde aus dem Konzentrationslager entlassen und starb wenl ge Tage darauf. Man versucht es auch mit Zuckerbrot. Aus H. wird darüber berichtet:"Die Renten sind auf das Doppelte erhöht worden. Dazu kommen die Gaben des Winterhilfswerkes, Konserven, Brot und sonstige Lebensmittel. Kleine Kinder schickt man ins Altreich dafür wieder ein anderes Mitglied der Fämilie ins Konzentrationslager.- Aus Karlsbad berichtet man über die Judenpogrome:"Bei uns waren die Pogrome wohl am ärgsten. Es beteiligten sich vor allem junge Menschen an ihnen. Der grosse Tempel wurde niedergebrannt. Die Juden wurden durch die Stadt getrieben und misshandelt. Man scheute sich nicht, mit einer seit sieben Jahren gelähm tan Frau eines politisch nicht hervorgetretenen Juden ebenso zu verfahren. Alle Juden wurden in dem kleinen Ort Espenthor"konzentriert". A-H- Ueber Lohn- und Arbeitsbedingungen sind aus den verschiedensten Gebieten Berichte eingetroffen. Die Bergarbeiter aua dem Gebiet um B. beklagen sieh, dass sie trotz der schnellen Preisangleichung noch immer denselben Lohn erhalten. Die Arbeitslosenunterstützung beträgt in Karlsbad, umgerechnet. auf K5,nur 2oo' K5, statt früher 450 KS in derselben Branche im Monat. Allgemein wird aber gleichzeitig über die grosse Teuerung geklagt. Schuhe besohlen kostete früher 1$ KS, heute 30 KS, das Kilo Zucker früher 6,30 KS, jetzt 7, 50 KS, ein Knacker(Knackwurst) früher 0,50 KS, heute 1 KS. In der Textilbranche, früher sehr beschäftigt, ist nichts mehr zu machen. Man muss, wenn man fortkommen will, auf einen Metallberuf umlernen. Die Strumpffabriken stehen fast alle still und wenn sie arbeiten lassen, wollen sie die ehemaligen Sozialdemokraten nicht einstellen. Die meisten Arbeitslosen wurden ins Altreich, vor allem nach Berlin zum Untergrundbahnbau geschickt. Die Ziegelei M. bei B., die früher einem Juden gahhrte und rund l.ooo Arbeiter beschäftigte, wurde vom Staat übernommen. In dem Kohlengebiet von W. sind die Kohlen teurer geworden. Man bekommt auch nur schlechte Sorten zu kaufen. Man spricht auch offen davon, dass wir in Zukunft werden Braunkohle feuern müssen. Es sind schon viele Leute unzufrieden. Viele Hilfspolizisten sind enttäuscht, weil sie zum 1. Januar wieder entlassen wurden. Am meisten klagen die� die den Anschluss nicht erwarten konnten. Besonders unzufrieden sind auch die Bauern. Ihnen wird z.B. vorgeschrieben, was sie für die Winterhilfe zu spenden haben. Unter ihnen wird mächtig geschimpft und viele sind reif für ein Konzentrationslager. 3. Bericht: Die Sudetendeutschen sind, wie nicht anders zu erwarten war, bereits unzufrieden. Die Preissteigerung übersteigt bei weitem die Lohnerhöhungen. Die Abzüge von den Löhnen sind natürlich wesentlich höher als früher.. Die Lohnsteuer ist allein viermal so hoch. Die Lebensmittel sind knapp. Das Maulhalten fällt den Herren, die bisher ungehindert auf die Tschechen schimpfen durften, auch sehr schwer. Ausserdem sind die Sudeten- deutschen Trottel, bei denen die österreichische Gemütlichkeit, verbunden mit der slawischen Trägheit, zur Schlamperei geführt hat, sehr wenig mit der reichsdeutsohen Disziplin und am allerwenigsten mit dem sehr unbequemen SA-Dienst einverstanden. Wen man auch spricht, Nazi oder nicht, keiner ist begeistert. Die Tatsache, dass fast überall reiohsdeutsche Beamte sitzen, ist ein nicht geringer Grund zur Unzufriedenheit. Für die allgemeine Stimmung ist vielleicht eine Bemerkung eines sudetendeutschen Arztes bezeichnend:"Heute ist alles einfacher geworden. Früher hatte man mit unzähligen Aemtern zu tun, heute gibt es nur den Ortsgruppenleiter. Entweder man verträgt sich mit ihm oder nicht. Devon hängt das Schicksal ab." 4. Bericht: In X. wurde der Betriebsvertrauensmann im..Werk des Metallarbalterverbandes sofort bei der Besetzung von der Gestapo verhaftet und im Bezirksgerichtsgefängnis festgehalten. Nach einigen Verhören, in dem immer wieder nach verborgenen Waffen gefragt wurde, wurde er zwei Tage später in die Zentrale des Metallsrbeiterverbandes geführt, wo man angeblich ein Maschinengewehr gefunden haben wollte. Tatsächlich hatten SS und Polizeibeamte auch ein Maschinengewehr im Hausflur stehen. Dieses Maschinengewehr wurde auf einen kleinen Stosswagen geladen und der Betriebsvertrauensmann musste nun unter dem Gegröhle und den wlstesten Beschimpfungen einer tobenden Messe den Wagen Uber den Marktplatz schieben. Am Ende des Marktplatzes stand ein Personenauto bereit, in das er von den SS-Leuten hineingeschmissen wurde Er kam nach Dachau. Aus Karlsbad und anderen westböhmischen Orten wird berichtet, dass neuerdings Sozialdemokraten, die bisher unbehelligt geblieben waren, verhaftet und zumindest strengen Verhören unterzogen werden. Sozialdemokraten, die ins tschechische Gebiet gefluchtet waren und von ihren Angehörigen Mitteilungen erhielten, sie sollten zurückkommen, da ihnen von den Behörden freies Geleit zugesichert worden sei, wurden bei ihrer Rückkehr sofort verhaftet. Sämtliche aktiven Mitglieder der"Republikanischen Wehr''(RWj in Z. wurden nach der Besetzung ins Konzentrationslager geschafft. Sie wurden schlimmer verfolgt als die Kommunisten. Zu Weihnachten wurde ein RW-Mann entlassen, die anderen befinden sich noch im KZ. Der frühere Gemeindediener, auch ein RW-Mann, musste nach der Besetzung ein Plakat durch den Ort tragen, das die Aufschrift hatte:"Ich wollte im deutschen Blut waten!" Er hatte früher einmal im Wirtshaus bei einer Auseinandersetzung mit Henleinleuten geäussert:"Ehe Ihr mich niedermacht, wate ich in Eurem Blut". Dieser Mann ist in Dachau"fertiggemacht" worden und vollkommen zusammengebrochen. Der frühere sozialdemokratische Bürgermeister ist ebenfalls nach Dachau gekommen. Der westböhmiscbe Konsumverein in Asch ist liquidiert worden, obwohl er einer der am besten fundierten Vereine war. Der sozialdemokratische Geschäftsführer hatte schon lange das Mitgliedsbuch der Henleinpertei in der Tasche. *5. Bericht: Im Eisenbahndirektionsbezirk Breslau sind insgesamt 600 Arbeiter aus dem Sudetengau als Streckenarbeiter eingestellt worden. Sie arbeiten in Kolonnen von 6 bis 8 Mann und werden von SS-Leuten bewacht. Der Lohn beträgt pro Stunde 62 Pfg., die Arbeitszeit 10 Stunden pro Tag. Sie wohnen in Baracken und werden gemeinsam verpflegt. Für Wohnung und Beköstigung werden ihnen pro Woche 15 RMk. vom Lo)}n abgezogen. Es wird alles getan, damit diese Leute nicht mit den Einheimischen in Berührung kommen. Wird das vorgeschriebene Arbeitspensum nicht erreicht, werden sie als"arbeitsscheues Gesindel" beschimpft, denen man schon noch das Arbeiten beibringen werde. Auf Beschwerden über schlechte Behandlung und Verpflegung wurde den Leuten geantwortet, sie sollten nicht etwa glauben, die Sudetendeutschen seien eine bevorzugte Gruppe von Menschen. Im nationalsozialistischen Staat werde man sich noch an manches gewöhnen müssen! Einen Teil dieser Leute hat man nun nach Ostpreussen kommandiert und es heisst, dass sie dort in einer Art Strafkolonne arbeiten müssen. 6.Barioht: Dia Battäuschung iat sehen da. Die Lebeaamittel sind sehr Ter und viel teurer. Die Arbeitslosigkeit iat anstatt zurtiokgegangen, noch angeschwollen, besonders in der Sias- und Textilindustrie, in der letzteren aus Mangel an Rohmaterial. Die Textilbetriebe in und um Reicheaberg arbeiten nur drei Tage, die Verdienste sind niedriger als die Unterstützung. Am meisten enttäuscht sind die Henleinbrüder, die am meisten nach dem Dritten Reich geschrieen haben. Sie laufen jetzt herum, wie die betrübten Lohgerber. Sie erklä- rem fast übereinstimmend:"Das haben wir nicht gewollt, wir wollten ja immer nur die Autonomie des deutschen Gebiets". - Unsere Freunde in den Betrieben frotzeln sie dadurch, dass sie ganz laut und ironisch"Heil Hitler" schreien, wenn sie einen der bekannten Henleinsohreier sehen. Diese wissen ganz genau, dass sie damit nur gefrotzelt werden, und sie ziehen sich sehr besehämt zurück. Man sieht nur tiefernste und betrübte Gesichter; wo früher Fröhlichkeit und Humor herrschte, ist jetzt Verdrossenheit, Missmut und Angst eingezogen. Du kennst ja auch unsere alten Spiesser und Henleinbrüder aus dem Cafd Post, vom Ratskeller, vom Cafd Schienhof und Imperial. Du weiset, wie sie geschrieen, wie sie begeistert waren vom kommenden Dritten Reich, in dem Milch und Honig fliesst. Dieselben Helden sind jetzt merklich ruhig und klein geworden. Die dicken Posten sind ausgeblieben, die haben die Preussen aus dem Altreich bekommen. Hur der Klüngel um Hen- lein hat ein wenig abbekommen, aber sonst ist es Sssig. Jetzt ist es aus mit dem Goulasoh für 4 KB und der Räucherwurst zu 1 KB, jetzt gibt es nur für das Doppelte diese Sachen und dann viel viel schlechter. Jetzt muss auch gearbeitet werden, jetzt ist es aus mit dem Kaffeehauas vom 3 bis 7 Ohr bei einer Tasse Kaffee für 2 KB und das Maulaufreissen für zehn. Früher konnten sie nicht genug auf den tschechischen Staat, auf die Regierung und Benesoh schimpfen, jetzt wären sie froh, wenn sie wieder zurückkönnten zu den Sauerkraut-, Knödel- und Schweinebratentöpfen der Tschechen. Du würdest die Brüder nicht mehr wiedererkennen, so klein und hässlich sind sie geworden. DieJLokale alle leer, sie haben alle Angst, sie könnten sich in ihrer verhaltenen Wut einmal verplappern, denn jetzt wissen sie auch, dass es in Deutschland doch Konzentrationslager gibt. Der Rausch ist verflogen, geblieben ist die Enttäuschung. 3) Die antipolnische Propaganda Wir haben zuletzt im Vormonat(Heft 12/1938, Seite A 7 ff.) über die antipolnische Propaganda im Osten Deutschlands berich tet. In die diesmalige Beriohtszeit fallen die Besuche Becks in Berchtesgaden(5. Januar 1939) und Ribbentrops in Warschau A-IST,- Januar 1939)- Es ist deutlich festzustellen, dass nach Jiesen Besuchen eine Massigung der deutschen Propaganda eintrei Aae dass sie deshalb ganz aufgehört hat. Vir stellen einige Berichte aus der Zeit vor den Besuchen 4er Aussenminister voran: Oberschlesien: Der Bund deutscher Osten gibt bei seinen Veranstaltungen bekannt, dass sich Personen, die Ukrainer sind oder solche kennen, auf seinen Geschäftsstellen melden sollen. Es nerden alle Ukrainer in Deutschland registriert. Dabei werden Nachforschungen erhoben, ob sie noch Verwandte oder Angehörige in der Ukraine haben, wozu man dbrigens auch Kleinpolen zählt, ob sie dort vor der Flucht Besitz hatten und welche Verluste ihnen durch die Auswanderung entstanden sind. Weiter wird gefragt, welche Sprache sie beherrschen und ob sie gewillt wären, wieder in die früher ukrainischen Gebiete zu gehen."Man fordert auch Nachweise, welchen ukrainischen Organisationen der einzelne angehört oder angehört hat. In Berlin sei bereits ein Sekretariat bzw. eine Auslandsvertretung der Ukrainer errichtet worden. Die Adresse könne man im Bunde deutscher Osten erfahren. Zugleich wird bekannt, dass der Bund deutscher Osten über die Gross-Ukraine eine Reihe von Vorträgen vorgesehen hat, die im Verlauf der nächsten Monate gehalten werden sollen und für die die Referenten zur Zeit in Berlin ausgebildet werden. Sowohl die Genfer Konvention, als auch die deutsch-polnische Minderheitenerklärung vom 5. November 1937 sollten den Schutz der beiderseitigen Minderheiten gewährleisten. In Wahrheit kann von einem Minderheitenschutz in Deutsch-Oberschlesien nicht die Rede sein. Die polnische Minderheit ist hier der Willkür der Naziparteistellen preisgegeben, die sich nicht um das Abkommen zwischen Tarschau und Berlin kimmern und ihr Vorgehen gegen die polnische Minderheit in Deutschland damit begründen, dass in Polnisoh-Obersohlesien ein systematischer Ausrottungsfeldzug gegen die deutschen Brüder im unerlösten Gebiet geführt werde, deren Träger der sohlesische Wojewode und der Westmarkenverein sei. Die Führung dieser antipolnisohen Agitation liegt ebenfalls beim Bund deutscher Osten. Er hat sich zum Ziel gesetzt, die unterdrückten Brüder jenseits der Grenze zu befreien, zunächst einmal aber die polonisierten"Volksgenossen" in Deutsoh-Oberschlesien und sei es auch mit Gewalt, dem deutschen Volkstum zuzuführen. Die Oberschlesier seien ja nur Wasserpolacken und durch die polnische Agitation vSn ihrem deutschen Volkstum entfremdet worden. In dieser Agitation wird übrigena regelmässig betont, dass der deutsch-polnische Vertrag von 1934 auf 10 Jahre befristet sei und dass Deutachland darin nie auf Polnlsoh-Oberachlealen Verziehtet habe. A�5*- Adolf Hitlar �erda sich die Deutschen aus Polen so oder ao doch noch holen. In den'letzten Wochen Ist in der Behandlung der polnischen Minderheit eine Tersohärfung eingetreten. Zweifellos hat der 7izeprheident dess'Bundes der Polen in Deutschland den Fehler begangen, dsss er im Polnischen Rundfunk vor einigen Wochen eine An9prarche,,hielt,. in welcher er die Lage der polnischen Mihderhelt-jedenfalls den Tatsachen entsprechend dargestellt he�. Vizepräsident Arkadius Boschek, ein Bauer aus Marklo- witz bei Retibor, hat im Reich wiederholt Vorträge über die Lage, der polnischen Minderheit gehalten. Man wirft ihm nun vor/dass er in einer seiner Reden die Feststellung gemacht haben soll, der St. Annaberg sei urpolnisohes Gebiet und werde immer polnische Erde bleiben.(Bekanntlich befindet sich auf dem St. Annaberg� ein Reiohsehrenmal für die ober- schlesischen Selbstsohatzkämpfer aus der Aufstandszeit. Gegen dieses Ehrenmal ist einmal ein Anschlag verübt worden, der zunächst'der polnischen Minderheit zur Last gelegt wurde, als dessen tatsächliche"Urheber dann aber Nazis festgestellt worden sind. Die Reichsbehörden haben zunächst Boschek die Grenzverkehrs karte und den Auslandspass entzogen. Polnischerseits wurde diese Massnahme damit beantwortet, dass dem Geschäftsführer des Deutschen Tolksbundes in Kattowitz, Dr� b.c. Otto Ulitz, der Pass entzogen wurde. Die Nazipresse im Reich lief gegen diese Massnahme der polnischen Behörden Sturm und setzte bei den Naziparteistellen durch, dass nuhaahr Boschek der Aufenthalt im Grenzgebiet verboten wurde. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf alle jene Gebiete, in denen Angehörige der polnischen Minderheit leben. Ausserdem wurde Boschek ein Rede verbot für zwei Jahre auferlegt. Dem Vorgehen gegSit Boschek ist alsbald eine Aktion gegen eine Anzahl katholiacher Geistlicher gefolgt. Sie wurden vor die Regierung nach Oppeln geladen, wo ihnen in Gegenwart vonL Gestapobeamten nahegelegt wurde, mit sofortiger Wirkung den Gottesdienst in polnischer Sprache einzustellen. Es soll sich dabei um etwa do Geistliche, darunter Pfarrer handeln. Die weitaus grösste Anzahl der Geistlichen blieb aber standhaft. Mit vierwöchiger Wirkung wurden nunmehr der Pfarrer Meltz aus Alt-Kosei und der Pfarrer Matheja aus Mathasdorf bei Gleiwitz aus ihrer Gemeinde ausgewiesen. Die Ausweisung bezieht sich auf-das gesamte Grenzgebiet. Ueber die Behandlung, der polnischen Minderheit bestehen unter den Nazis selbst Meinungevqrschiedenheiten. Sie Radikalen wollen sich von Berlin nicht hineinreden lassen. Andererseits ist von einigen Pärteistellen in Gleiwitz bekannt, dass ihnen das Aufenthalts- und Redeverbot gegen Boschek und auch die Ausweisung der Pfarrer unangenehm ist, well sie davon Vergeltungsmassregeln Polens gegen die, deutsche Minderheit befürchten.. A-i**- 'T dle�lnsteHühg der ahtlpolttischen Propaganda - besuchen der Aussenainister wird uns berichtet: Oberschl�si-ea:- Aus. unbedingt zuverlässiger Cielle sifird uns. mitgeteiT/t, daee mit dem 18. Januar an die reiehsdeut- schen Zeitungen eine vertrauliche Anweisung ergangen ist, alle unangenehmen Nachrichten gegen oder über Polen zu unterdrücken und nur die Nachrichten zu veröffentlichen, die dafür vom Propagandaministerium durehgegeben aerdan. Auch jede Berichterstattung über Porgänge innerhalb der deutschen Minderheit'in Polen habe zu unterbleiben. Gleichzeitig erging an die. Industrie die Weisung, dess bis auf weiteres Angehö rige 3er pölnisohen Minderheit nicht entlassen werden dürfen, und Kündigungen in solchen Fällen zurückzuziehen sind. Matt will wissen, dass dieser vertrauliche Befehl im Zusammenhang mit dem Besuch des reichsdeutschen Aussenministers vot; Ribbentrop in Warschau steht. Denzig: Nachdem in den letzten Wochen und Monaten besonders viele Gerichte über den Anschluss panzigs ans Reich von Nazi- kr.eisen in Umlauf gesetzt wordsh waren, ist neuerdings ein Umeohwung eingetreten. In einer kritischen Stellungnahme des 'Denziger Vorpostens" zu dem Bericht des Drpierkomitees des Völkerbundes über die Lage in Danzig hiess es zum Schluss wörtliehü "Wenn Denzig,- in seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten von Polep ausgenutzt und in die deutsch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen voll eingebaut, seine normale Funktion zwischen Deutschland uhd Polen wirklich ausfülien kann, gibt es keine Danziger Frage mehr, die einer dringenden Revision bedarf."... Na.eh unseren Erkundigungen hat die Polizei in der letzten Zeit auch aufgehört, solche Eltern, die ihre Kinder in polnische Schulen angemeldet haben, weiter zu verfolgen. Sie hat beispielsweise auch in dem vielgenannten Fall der Witwe Schulz, die man mit ihren sämtlichen Kindern verhaftet hatte, nachgegeben, die Kinder aus dem-Walsenhaus befreit, die Witwe selbst aus der Heft entlassen und keinen Anstand mehr daran genommen, dase die Kinder in die polnische Schule gehen. Auch ein Lehrer und eine polnische Schulpflegerin, die man verhaftet hatte, sind wieder in Freiheit, ohne dass ihnen ein Strafverfahren angehängt wurde. Dagegen hat man die Polenhetze selbst nicht eingestellt. Bezeichnend dafür ist, dass an dem Tage, an dem im"Danziger Vorposten" der erwähnte Artikel erschien, in dem die Revision als nicht aktuell bezeichnet wurde, ein anderer Artikel in dem gleicher Blatt veröffentlicht wurde-und zwar über eine ganze Seite und mit Zeichnungen-, in dem die"Tscheka-Methoden der polnischen Polizei" angeprangert wurden. Es handelt sich um -) vergl. Heft 12/1938, Seite A 9. A-I5e- aine Darstellung der Behandlung: die angeblich Danziger Staatsbürgern widerfahren sei, die in Polen wegen Terdschte der Spionage verhaftet worden waren. Einer von ihnen ist sogar in Polen wegen Spionage zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Es bedarf keiner näheren Darlegungen darüber, dass die von oben her angeordnete Entspannung nur sehr begrenzter Natur ist. Wir verweisen hierzu auf die eingehende Darstellung des Verhältnisses zwischen Deutschland und Polen und beschränken uns an dieser Stelle auf die Wiedergabe des nachstehenden Berichts: Danzig: Für den Juni dieses Jahres ist in Danzig ein grosses"Weiohselland-Sängerf est" geplant. Zu diesem Sänger- Treffen sollen zahlreiche Sänger aus Ostpreussen, Grenzmark, Posea-Westpreussen und Pommern nach Danzig kommen. Der eigentliche Zweck dürfte jedoch der Beshch der gleichgeschalteten deutschen Gesangvereine aus Memel, Litauen, Lettland, Estland- und vor allem aus Polen sein. Zu dem Breslauer Sänger- fest im vorigen Jahre hatte Polen bekanntlich für eine Reihe von Deutschen polnischer Staatsangehörigkeit keine Auslandspässe ausgeetellt. Nach Danzig braucht man nun nur einen polnischen lalandspass. So dürfte die Veranstaltung im wesentlichen als eine antipolnisehe Demonstration aufzufassen seinJ Selbstverständlich soll sie aber auch der ganzen deutschen Dstpropagapda dienen. Für die Teilnahme werden Riesenzahlen genannt. � Zu der Verordnung des Danziger Senats über die Einführung der Pelizei-Dienstpfllcht fehlen noch immer die Ausführungs- bestimmungea. Das hat natürlich seine besonderen Grpnde.die ohne Zweifel in der Haltung Polens zu suchen sind. Da die erste VerordaQng noch nicht das geringste über die Dauer der Dienstzeit und ähnliche technische Einzelheiten enthielt, ist die guristische Existenz der ganzen Dienstpflicht umstritten. KeiAeewegs umstritten ist jedoch ihre praktische Durohfahroag. Die Rekruten sind bereits im Oktober oder November eingezogen wofden, und es ist ihnen auch erklärt worden, sie hätten zwei Jehre zu dienen. Von den Offizieren und Unteroffizieren wird'dena auch erklärt, dass am nächsten 1. Oktober neue Kinbarafungen erfolgen würden. In den Kreisen der Polizei spricht man allgemein von den Abteilungen der Polizeidienstpfliohtigen als von der Wehrmacht. 4) Die deutschen Sendungen Englands Seit der Septemberkrise werden über den englischen Rundfunk deutschsprachige Nachrichtensendungen verbreitet. Dass diese Sendungen den deutschen Maehthabern sehr unbequem sind, A �ebt acbon allein aus der massiven Form hervor, in der Zitier i" seiner Reichstagsrede am 30. Fanuar dagegen protestiert la*-.. den uns vorliegenden Berichten ist zu entnehmen, dass diesf englischen Sendungen sich in der Tat bei den deutsehen HSrern besonderer Beliebtheit erfreuen. Sie stechen durch ihre ruhige Sechliehhelt wohltuend von dem Propagandagetöse des deutschen Rundfunks, aber auch der bolschewistischen Sender ab. Schlesien: Die deutschen Sendungen aus England erfreuen sich eines sehr regen Zuspruchs und werden im Augenblick für die besten gehalten, die ganz anders, als die deutschen Sendungen, zur objektiven Beurteilung der weltpolitischen Lage von den Freunden drinnen herangezogen werden. Sie bilden auch grösstenteils den Diskussionsgegenstand in den Betrieber Da sie englischen Ursprungs sind, haben auch die Nazis zu diesen Sendungen Vertrauen, da man sich in diesen Kreisen nicht vorstellen kann, dass die Engländer ihre Nachrichten tendenziös aufmachen. Geklagt wird über den Strassburger Sender, der im Industrie gebiet sehr oft gestört wird. Er hat auch heute seinen Wert dadurch eingebüsst, weil sich die deutschen Nachrichten zeitweilig mit den englisch-deutschen Nachrichten kränzen. Es ist hier wiederholt an uns das Ersuchen gestellt worden, dahin zu wirken, dass die Str&ssburger Sendungen verstärkt und etwas später erfolgen. Die Moskauer Sender haben nach den Moskauer Prozessen an Wert verloren. Der Empfang von Luxemourg ist im Industriegebiet meist sehr schlecht. Gegen die Luxemburger Sendungen wird-ebenso wie gegen die Strassburger- eingewendet, däss sie gegenüber Deutschland zu vorsichtig sind. Rheinland-Westfalen: In letzter Zeit ist man auf Nachrich- ten aus dem Ausland sehr gespannt. Hier und da hört jemand einen englischen Sender sb. Me meisten wissen bis jetzt nichts von diesem Sender. Aber die Zahl der Hörer nimmt zu. Uebrigens werden die Sender gestört. So gibt es im Rheinland ein Gezwitscher und ein Gequietsche, das in seiner Stärke wechselt. Moskau wird nicht mehr viel gehört, weil die Strafen zu hoch sind und dich der Einsatz nicht lohnt. Die englischen Sender sind ungefährlicher, weil die Sprecher ein ausgezeichnetes Deutsch sprechen und well sie Pecht belehrende Sondersendungen geben, z.B. vor einigen Tagen die Belehrungen über englische Demokratie und englischen Parlamentarismus. Nordwestdeutschland: Die Mitteilungen englischer Sender in deutscher Sprache sind nach unseren Feststellungen sehr bald bekanntgeworden und werden viel gehört. Ebenfalls die fraazö- sischen Sendungen; jedoch erfreuen si.ch die englischen eines A-i5e- höheren Ansehena. Man will keine Sensationen hören, sondern sachliche Meldungen. Aus diesem Grunde sind diese neuen Auasendungen willkommener als die des Moskauer Senders. Sie gelten als sehr seriös, man glaubt alles. Und zwar gilt daa auch von bürgerlich und politisch weniger interessierten Kreisen, die allein von ihrer Kriegsfurcht getrieben werden, sich zuverlässige Meldungen über die politische Lage zu verschaffen. Die Wirkung solcher Sendungen bezeichnen unsere Genossen als sehr gross; sie sei umso grösser, je weniger eine agitatorische Absicht zu erkennen sei. Gerade in den letzten Wochen sei wohl besonders viel darüber auch in der Oeffentlichkeit, in Betrieben und Wirtschaften gesprochen worden. Für nicht am wenigsten wichtig bezeiohned man an diesen englischen Sendungen, dass nun jeder sehen könne, dass England nicht im Schlepptau Deutsehlands zu fahren gedenke. Südwestdeutsohland: Die meisten Radiohörer sind natürlich über die tatsächlichen Vorgänge durch die Auslandssender unterrichtet, die fleissig gehört werden. Einer sagt dem anderen die Sendezeiten. So war es auch bald bekannt, dass England in deutscher Sprache sendet. Aber einige Tage nach der Hitlerrede setzte diese Sendung aus. Ob dies nur vorübergehend ist oder ob die Drohung Hitlers abschreckend gewirkt hat, muss sich bald zeigen. Den Wegfall müaste man bedauern, denn die Sendungen waren wohltuend, sachlich und interessant. A-teil. Lohnpolitik und Lohnentwioklung I) Leistungssteigerung und Lohnstopp Wir haben bereits in unserer letzten lohnpolitischen Ueber- sioht(Heft 3/1938, Seite A 25 ff) dargelegt, dass die gesamte nationalsozialistische Wirtschaftspolitik dem Zwang unterworfen ist, die Produktion welter zu steigern. Dieser Zwang hat sich im Laufe des letzten Jahres noch verschärft. Ohne diese Produktionssteigerung kann Deutschland weder im verschärften internationalen Rüstungswettlauf seinen Toysprung behaupten, noch die wirtschaftliche Durchdringung Sädosteuropas vorwärtstreiben, noch die unumgänglich notwendige Ausfuhrsteigerung ermöglichen. Die Schwierigkeiten, auf die diese Produktionssteigerung stösst, sind bekannt: die Produktionsanlagen sind grösstenteils bis zum äussersten ausgenutzt, die Reserven an Rohstoffen sind fast vollständig aufgebraucht, der Mangel an Arbeitskräften wird immer grösser. Die Hauptschwierigkeit aber ergibt sich aus der zwingenden Notwendigkeit, die weitere volkswirtschaftliche Leistungssteigerung trotz der wachsenden Froduktiohskosten ohne eine Steigerung der Preise und der Löhne zu erzwingen. Nur wenn Preise und Löhne welter einigermassen stabil gehalten werden können, kann der Umschlag der noch immer fortgesetzten Kreditausweitung in die offene Inflation verhindert werden. Damit ist die doppelte Aufgabe der nationalsozialistischen Lohnpolitik umrissen: Begünstigung der Leistungssteigerung und Verhinderung einer Erhöhung des Lohnniveaus. Die Wege, auf denen man dieses doppalte Ziel zu erreichen versucht, sind im wesentlichen noch dieselben, auf die wir bereits anlässlich unserer letzten lohnpolitischen Uebersioht hingewiesen haben. 1. Verlängerung der Arbeitszeit, 2, Entwicklung eines Lohnsystems, das zur Leistungssteigerung antreibt, 3" Gewährung von anderweitigen Vergünstigungen, die die Arbeitsfreude heben und der Menschenökonomie dienen sollen. Aber auf allen drei Wegen ist man in den letzten Monaten sehr viel weiter gegangen. A-17- 1) Zur Verlängerung der Arbeitszeit ist unter dem 30. April I93S eine neue Arbeitszeitordnung erlassen worden[RGBl I, S.4.37), die den Achtstundentag aufhebt und die wir nachfolgend im Abschnitt übbr die Arbeitszelt näher behandeln. Sj Zur �usblUung eines, leistungsteigernden Lohnsystems dient vor allem eine"Auflockerung" des Tarif lohnsystems, die zur Zeit auf Grund der Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938(RGBl I, S. 691) durchgeführt wird. In dieser Verordnung heisst es; "Die Durchführung der Reichsverteidigung und des Vierjahresplans erfordert Stetigkeit in der Preisbildung und in der Lohn- entwioklung. Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplans vom 18. Oktober 1936 bestimme ich daher folgendes: § i Die Reichstreuhänder und die Sondertreuhänder der Arbeit haben die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu überwachen und alle Massnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um eine Beeinträchtigung der Wehrhaftmachung und der Durchführung des Vierjahresplans durch die Entwicklung der Löhne und der sonstigen Arbeitsbedingungen zu verhindern. Sie sind insbesondere ermächtigt, in den vom Reichsarbeitsminister bestimmten Wirtschaftszweigen-auch unter Abänderung von Betriebs-(Dienst) Ordnungen und Arbeitsverträgen- Löhne mit bindender Wirkung nach oben und unten festzusetzen." Diese Verordnung ermächtigt die Treuhänder zu jedem Eingriff in die Lohn- und Arbeitsverhältnisse und wirft das bisherige System der Tarif- und Betriebsordnungen praktisch über den Haufen. Sinn wird von Ministerialdirektor Mansfeld in der Juni-Nummer der Zeitschrift"Vlerjahresplan" dahin erläutert, dass die Treuhänder auf Grund dieser Verordnung ermächtigt seien, für einzelne Betriebe oder ganze Gewerbezweige Höohstlöhne festzusetzen, um unerwünschte Lohnerhöhungen zu verhindern. Ihr Zweck ist also vor allem, angesichts des wachsenden Arbeitermangels den Einfluss der Angebots- und Nachfrageverhältnisse am Arbeitsmarkt auf die Lohnentwioklung auszuschalten(vgl. dazu Relohsarbeltsminister Seldte in"Sozialpolitik im Dritten Reich 1933 �is 1938"; Berlin 1938). Um eine Unterlege für die Eingriffe der Treuhänder und für eine zentralisierte Lohnpolitik überhaupt zu gewinnen, wurde das A-ia- Htat�atisehe Raiohsamt[durch Verordnung vom 16. 8. 1938, RGBl. I Rr. 128) vom Reichsarbeitaminiater mit einer eingehenden lohn- statiati sehen Erhebung betraut. Da der bisherige Apparat der Relohatreuhänder für diese umfangreiche Aufgabe nicht ausreichte, sind in den. letzten Monaten in allen Treuhänderbezirken besondere Beauftragte der Treuhänder eingesetzt worden. Jedem Beauftragten untersteht ein Unterbezirk; seine Sgfugnisse sind Ende Januar 1939 durch Erlass des Reichsar- beitsministers abgegrenzt worden. Auf �rund der Verordnung tiber die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938 hat der Reichstreuhänder der Arbeit im Wirtschaftsgebiet Westfalen am 16. Juli 1938 angeordnet, dass ihm die Betriebe Jede Aenderung dar Lohn- und Arbeltsbedingungeg umgehend anzeigen und vor Erlass heuer oder Aenderung bestehender Betriebsordnungen seine Zustimmung einholen müssen.(Bergisbhes Wirt- sohaftsblatt Nr. 22 vom August 1938) Zugleich empfiq< das Arbeitsamt den Betriebsführern, ihm laufend über Kündigung von Arbeitskräften, deren Ausscheiden unerwünscht ist, Mitteilung zu machen, um die Abwanderung von Arbeitskräften zu verhindern. Die Aufforderung wird damit begründet, dass sieh in der letzten Zeit die Klagen darüber gehäuft haben, dass Arbeitskräfte unter Zustoheru�g höherer Löhne und unter Umgehung der bestehenden Vorschriften ihren Arbeltsplatz weohaeln. Am 23. August verbot der Reichstreuhänder für das Wirtschaftsgebiet Hessen,, Stellenangebote in Zeltungen usw. aufzugeben und Arbeiter, die sich in ungekündlgter Stellung befinden, mit dem Versprechen höherer Löhne �egzuengagieren. Y � Am 22. Dezember 1938 ordnete der Reichstreuhänder für Brandenburg an, dass ohne seine Genehmigung keinem Gefolgsmann Gehälter oder Löhne bewilligt werden dürfen, die den Durchschnitt der für die gleiche Tätigkeit im Betrieb gezahlten überschreiten. � Da auch Arbeitsämter beschuldigt werden, die Vermittlung von Arbeitskräften von der Zahlung übertariflieher Löhne abhängig gemacht zu haben, hat der Präsident der Reiohsanstalt für Arbeitslosenunterstützung und Arbeitsvermittlung den Arbeitsämtern jede Einwirkung auf die Höhe der Löhne untersagt. Am 24� November 1938 hat der Reichstreuhänder. für Brandenburg Arbeitern, die sich den unberechtigten Bruch von Arbeitsverträgen zuschulden kommen lassen, Gefängnis und Geldstrafen angedroht. In dleseriinoranang heiaat es: "1. Ein Arbeitsverhältnis darf, soweit nicht ein wichtiger Grund im Sinne der gesetzlichen Beetimmungen besteht, nicht vorzeitig gelöst werden. Sind in der Tarifordnung, der Betriebsordnung, dem Elnzelarbeltsvertrag oder in einer Anordnung auf Grund der Verordnung-über die Lohngestaltung versohiw- den lange Tristen für die Lösung des Arbeltsverhältnisses A-].9- vorgesehen, so ist die jeweils längste Frist massgebend. 2. Ein Gefolgsohaftsmitglied darf nieht verleitet werden, die Arbelt vor rechtmässiger Lösung des Arbeitsverhältnisses zu verlassen. 3. Ein aefolgsehaftsmitglied, von dem der Unternehmer?aiss oder den Umständen nach annehmen muss, dass es anderweitig noch zur Arbeit verpflichtet ist, darf nieht eingestellt werden. Der Betriebsfahrer oder sein Beauftragter haben die Frage einer anderweitigen Verpflichtung des Einzustellenden sorgfältig und gewissenhaft zu pr&fUa. 4. Jedes Gefolgsohaftsmitglied ist verpflichtet, die von ihm ordnungs- mässig abefnommene Arbeit anzutreten und die ihm abertragene Arbeiten nach bestem Können verantwortangsbewusst auszufahren." Offenbar wird das Verbot, Arbeiter durch Lohnverspreohungen aus ihrer Arbeitsstelle wegzuloohan, auch durch Bezahlung nieht- geleisteter Ueberstunden umgangen. Deshalb hat der Reiohstrau- händer far das Wirtschaftsgebiet Mittelelbe äusdraeklioh verboten, dass Gefolgsohaftsmltgliedern nicht geleistete Ueber-. stunden gutgeschrieben werden. 3) Die Gewährung anderweitiger Verginstigungetf-man spricht offiziell von"Sozialleistungen"- erstreckt sieh vor allem auf die Bestrebungen nach"Schönheit der Arbeit".: Einrichtung von Kantinen, Gemeinsehaftsräumen, Sportplätzen, Baohereien usw. Hier-� her gehören ferner alle Verganstigungen, die den Arbeitern durch längeren Urlaub, längere Kandigungsfristen, Gewährung von Krankengeld usw. gewährt werden. Alle diese Verganstigungen sollen einen Ersatz far Lohnerhöhungen darstellen und dem seit der Krise noch immer weit verbreiteten Bedarfnls der Arbeiter nach erhöhter Sicherheit des Arbeitsplatzes entgegenkommen. Eine generelle Regelung dieser Art far eine. grosse Kategorie von Arbeitern und Angestellten verschiedenster Berufe ist die Allgemeine Dienstordnung(ADO) far nichtbeamtete Gefolgschaftsmitglieder bei öffentlichen Verwaltungen und Betrieben und die Allgemeine Tarifordnung far Gefolgsehaftsmitglleder im öffentlichen Dienst(ATO) vom 30. 4. 1938) Reiohsgesetzblatt Teil I, Seite 461 ff. Diese Regelung betrifft alle Arbeiter und Angestellte in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Reiches, der Länder, der Gemeinden, die nicht im Beamtenverhältnis stehen, sondern auf Privatvertrag eingestellt sind. Die Löhne und Gehälter dieser sehr zahlreichen Gruppe von Arbeitnehmern sollen einander angepasst und das Lohn- und Gehaltsniveau auf der neuen einheitlichen Grundlage stabilisiert werden. Ein neuer Reichstreuhänder far den öffentlichen Dienst bestimmt die Richtlinien flr den Inhalt von Dienstordnungen und far die Gestaltung der ArbaltsvefhältHlsse von Angestellten und ArbeiterE. Als Entschädigung dafar, dass die öffentlichen Körperschaften A-2o- ihren Arbeitern und Angestellten keinen höheren Lohn zahlen können, sollen öiese eine grössere Sicherheit ihres Arbeitsverhältnisses eintauschen, das auch aus ihnen eine Art von Beamten macht.-So enthält die Tarifordnung die Bestimmung, dass nach 25 Dienstjahren das Arbeitsverhältnis unkändbar stird und sieht ausserdem eine Neuregelung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung vor. Alle diese verschiedenen Bestrebungen, ohne eine allgemeine Erhöhung des Lohnniveaus zu weiterer Leistungssteigerung zu kommen, haben aber offenbar bisher keinen durchschlagenden Erfolg gehabt. Es sind jetzt schon Anzeichen dafür vorhanden, dass die Arbeitsleistung infolge übermässiger Anspannung der Arbeitskraft und der Einstellung ungesohulter Arbeitskräfte anstelle fehlender Facharbeiter zurückgeht. Das ist schon seit längerer Zeit im Steinkohlenbergbau der Fall. In der"Braunen Wirtsohaftspost", Heft 45 vom 5.II.I938 wird festgestellt, dass an der Ruhr die Förderleistung je Kopf und Schicht von 1710 kg 1936 auf 1625 kg 1937 gesunken ist. Das wird darauf zurückgeführt, dass"mit der aussergewöhnlichen Erweiterung der Belegschaft ein Zustrom fremder Arbeitskräfte einsetzte".(Die Gesamtbelegschaft ist in der gleichen Zelt von 226.000 auf 270.000 vermehrt worden.) In der"Deutschen Bergwerks-Zeitung" Nr. 250 vom 11.11.1938 heisst es: "Die Leistung je Mann und Schicht der bergmännischen Belegschaft kam im August d.Jhrs. auf I.553 kg gegen höchst im Februar 1936 mit 1.733 kg. Der Rückgang beträgt demnach 19o kg oder etwa lo- 11%. Zum Ausgleich des Fördermlnus wäre der Mehreinsatz von ungefähr 25.000 Bergleuten erforderlich oder eine weitere Rationalisierung und Technisierung." Deshalb ist man bemüht, die lohn- und arbeitspolitisohen Massnahmen durch betriebstechnische zu ergänzen. Da die technische Rationalisierung viel Kapital erfordert, wendet man sich vor allem der Rationalisierung des Arbeitsprozesses zu, um auf diese Weise Arbeltskräfte zu sparen und die Leistung des einzelnen Arbeiters zu erhöhen. Die Abteilung"Soziale Selbstverantwortung" der Deutschen Arbeitsfront hat zur Förderung dieser Rationalisierung rund 4.000 Arbeitsausschüsse gebildet, deren Aufgabe es ist, durch Modernisierung der Betriebe, verbesserte berufliche Erziehung und Ausbildung des Nachwuchses usw. eine Steigerung der Produktivität zu erzielen. A-21 Angesiohta der immer mehr auf Lohndifferenzierung, Verlängerung der Arbeitszeit und Uebergang Tom Zeitlohn zum Leistungslohn gerichteten Lohnpolitik kommt naturgemäss einer Statistik der Tariflöhne kaum noch praktische Bedeutung zu. Eine solche Statistik für das Jahr 1938 �ird in"Wirtschaft und Statistik" 1939/Nr. 1(Seite 23 f) veröffentlicht. Sie ergibt, dass die Indexziffer der Tariflöhne(1928- 100) sich im Laufe des Jahres 1938 von 83,6 auf 84,1, also um 0,6 erhöht habe. Demgegendber hätten sich die tatsächlich erzielten Arbeitsverdienste vön Juni 1937 auf Juni 1938 im Stundendurchschnitt um 2,9%, im Woohen- durohsohnitt um 2,7% vermehrt. 2) Lohnpolitik und Löhne a) Der Leistungslohn Je mehr die Lohnpolitik in den Dienst der Leistungssteigerung gestellt wird, umso mehr wird vor allem dem Grundsatz des Leistungslohnes Geltung verschafft. Die einheitliche Bemessung des Arbeitsentgelts wird mehf und mehr durch die individuelle ersetzt(siehe Heft 3/1938, Seite A 27), die kollektive Regelung in Tarifordnungen, die für ganze Gewerbezweige und Bezirke gelten, muss hinter der Regelung der Arbeitsbedingungen innerhalb der Betriebe zurücktreten. In wachsendem Umfange wird der tatsächlich gezahlte Lohn eine Mischung aus dem tariflich festgelegten Mindestlohn und dem im Betrieb festgesetzten Leistungslohn. Der Lohn wird zugleich generell und individuell bestimmt. Es ist aber das Ziel der nationalsozialistischen Lohnpolitik, den Min- destlohn ganz durch den Leistungslohn überflüssig, den Lohn nur noch von der individuellen Leistung abhängig zu machen. In seiner Erläuterung zur Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938' veröffentlicht in der Zeitschrift"Vierjahresplan" vom September 1938, betont Ministerialdirektor Mansfeld ,die Festsetzung der Arbeitsbedingungen halte sieh an das System der Min- destlöhne, der Gesetzgeber verfolge aber das Endziel, allmählich die tariflichen Bindungen an Mindestlöhne fortfallen zu lassen. Der Leistungslohn soll dazu führen, dass die Höhe jedes Lohnein- A-2Z- tcommens von der vorausgegangenen Leistung abhängig sei. Mit den tariflichen Mindestlöhnen brauchen die Tarifordnungen selbst nicht zu verschwinden. Es wandelt sich nur ihre lohnpoli- tische Bedeutung und damit auch ihr Inhalt. Schon heute erstreckt sich der Inhalt mehr auf die anderen Arbeitsbedingungen: Arbeits-, zeit, Urlaub, Krankengeld usw. als auf die Löhne. Die Tarifordnungen sind jetzt schon nicht mehr als Richtlinien ftlr den Treuhänder und fär die Lohngestaltung im Betrieb. � a) Der Akkordlohn. In der Hauptsache ist der Leistungslohn nach wie vor Akkordlohn. Der Akkordsatz,''d.h. der Preis ftir eine bestimmte quantitative Arbeitsleistung, kann nicht generell geregelt, sondern muss von Fall zu Fall im Betrieb festgesetzt werden. Er kann aber durch generelle Regelungen in den Tarifordnungen beeinflusst wänden. Wir haben bereits in der vorigen lohnpolitischen Uebersic&t (Heft 3/1938, Seite A 37) festgestellt, dass die Treuhänder. in den Tarifordnungen von dieser Möglichkeit reichlich Gebrauch machen. So wurde dort berichtet, dass in den meisten der damals ver öff entlichten Tarifordnungen der Prozentsatz derjenigen Akkordarbeiter festgesetzt war, die den Akkordlohn erreicht haben mussten damit er als richtig errechnet gelten kann. Der Akkordsatz durfte bereits als richtig errechnet angesehen werden, wenn ervon z.Bl nur 60% der Akkordarbeiter erreicht wurde.* In den neueren Tarifordnungen fehlen zumeist zahlenmässig präzi se Bestimmungen Uber- die Berechnung der Akkorde. Es wird jetzt. fast tiberall der dehnbare Begriff der Durchschnittsleistung angewendet. Praktisch hat sich damit kaum etwas geändert, denn unter den heutigen Verhältnissen haben die Arbeiter fast niemals die Möglichkeit, die Akkordfestsetzungen irgendwie nsohzuprtlfen. Nach den Tarifordnungen sollen die Akkordsät ze zumeist Iß oder 2o% über den tariflichen Stundenlöhnen liegen, die formal fast durchweg als Mindestlöhne garantiert werden. Es fehlt aber in keiner Tarifordnung die Bestimmung, dass der tarifliche Zeitlohn unterschritten werden kann,"wenn die Gründe für den Mindestvar- dienst nachweislich in der Person des Gefolgschaftemitgliedas A-23-' liegen".(Siehe Heft 3/1938. Seite A 45). Da die gleichen Akkordbedingungen in der Mehrzahl der Tarifordnungen wiederkehren, genügen einzelne Beispiele: Tarifordnung für das Metallhandwerk im Wirtschaftsgebiet Rheinland vom 4. Juni 1938. Tarifreg. S411/1, Reiohsarbeita- \ blatt Seite VI/919: (1) Die Akkordsätze sind so festzulegen, dass der Akkordarbeiter bei betrlebsüblieher(normaler) Leistung 15 v.H. über dem tariflichen Zeitlohn gleichartiger Arbeiter verdienen kann. Erreicht ein Sefolgschaftsmitglled diesen Terdiehst nicht, so erhält es mindestens den tariflichen Zeltlohn als Garantielohn, sofern nicht die Toraussetzungen nach Abs. 2. vorliegen. (2) Gefolgsohaftsmitglleder, die in ihrer körperlichen oder geistigen Beschaffenheit für die ihnen übertragenen Arbeiten minderleistungsfähig sind, können unter den. tariflichen Lohnsätzen entlohnt werden. Die gleiche Regelung findet sich z.B. in der Rahmentsriford- nung-für die Zuokerindustrie im Deutschen Reich vom 1.9.1938, Tarifregister 2544/I, Reichsarbeitsblatt Seite Tl/1938, in der Lohntarifordnung für die Betriebe der Paplersaeklndustrie im Wirtschaftsgebiet Niedersachsen vom 28.9- 1938, Tarifreg. 2524/I, Reichsarbeitsblatt Seite Tl/1341 und in der Tarifordnung für die Steinholz-, Terrazzo-, Zement-, Gipsestrich und ähnliche Fussböden verlegende Betriebe im Deutschen Reich vom 30.4.1938, Tarifregister 72o/l. In fast allen Tarifordnungen, die Bestimmungen über Akkordlöhne enthalten, wird nach dem Grundsatz verfahren, dass für die gleiche Akkordleistung der gleiche Akkordlohn gezahlt wird, dass algo bei Akkordarbelt die Differenzierung nach Ausbildung, Alter und Geschlecht, die den Lohnklassen zugrunde liegt, aufgehoben wird. Da auch hierüber die gleichen Bestimmungen in fast allen Tarifordnungen wiederkehren, können wir uns wiederum auf die Wiedergabe einiger Beispiele beschränken: In der Tarifordnung für die südbayerlsohe Textilindustrie vom 2o. 4. 1938, Tarifreg. 858/5, Relohsarbeitsblatt Seite VI/ 651, heisst es in§ ß! Der einzelne Gefolgschaftsangehörige kann einen höheren oder geringeren Verdienst erzielen. Für männliche und weibliche Gefolgschaftsangehörige sind für gleiche Arbeitaleiatung gleiche Akkordsätze festzusetzen. Massgebend für die Berechnung ist dabei der höchste Normalstundenlohn,- der sich aus der Zusammensetzung einer Akkordgruppe ergibt. A-24- tarifoTdaung für die aordbsyerisohe Taxtlllndustric vom 2o. 4. 1938. Tarifregister 85S/6, Reiohsarbeitsblatt Seite 71/ 652; Der einzelne Gefolgsohaftsaagehörlge kann einen höheren oder geringeren Verdienst erzielen. Fdr männliche und weibliche Gefolgschaft sangehörige sind für gleiche Arbeitsleistungen gleiche Akkordsätze festzusetzen. Tarifordnung für die lederherstellenden Betriebe im Wirtschaftsgebiet Rheinland, vom 15. 6. 1938, Tarifregister 1985/3, Reiohsarbeitsblatt Seite Tl/950: Werden von älteren und jüngeren Gefolgschaftsmitgliedern die gleichen Akkorde ausgeführt, so hat die Entlohnung nach der höheren Alterstufe zu erfolgen. Tarifordnung für die Betriebe zur Gewinnung von Sand, Kies und Hörtel im Wirtschaftsgebiet Sachsen vom 15. 6. 1938, Tarifregister 2414/2, Reiohsarbeitsblatt Seite VI/925: Wird im Akkordlohn gearbeitet, sind die. Akkordlöhne so festzulegen, dass die beteiligten Gefolgschaftsmitglieder im Durchschnitt bei betriebsüblicher(normaler) Leistung und unter den im Betrieb üblichen Arbeltsbedingungen 2o v-.H. über den tariflichen Zeitlohn verdienen(Akkordrichtsatz). Hierbei ist die höchste Altersstufe der mit der betreffenden Akkordarbeit Beschäftigten zugrunde zu legen. Den gleichen Wortlaut hat die betreffende Bestimmung in der Tarifordnung für die Kaolin-Industrie im Wirtschaftsgebiet Sachsen vom 4. 7- 1938, Tarifregister 829/2, Reichsarbeitsblatt Seite Vi/967: Tarifordnung für die Knopf herstellenden Betriebe im Kyff- häuserbezirk vom 8.6. 1938, Tarifregister 2455/I, Reiohsarbeitsblatt Seite 71/1053:_ Wird im Akkord gearbeitet, so sind die Akkordsätze von dem Betriebsführer nach Beratung im Vertrauensrat, wo ein solcher besteht, so festzusetzen, dass ein Gefolgschaftsmitglied bei durchschnittlicher Leistung den Akkordrichtsatz, d.i. 15 v.S. über dem Zeitlohn, verdient. Hierbei ist die höchste Altersklasse der mit der betreffenden Akkordarbeit(Arbeitsgang) beschäftigten Facharbeiter oder Arbeiterinnen zugrunde zu legen. Tarifordnung für die Betriebe der Textilindustrie' im Wirtschaftsgebiet Mittelelbe, Tarifregister 2497/1, Reiohsarbeitsblatt VI, Seite 2o7: . Werden Frauen mit Arbeiten im Akkord beschäftigt, die üblicherweise im gleichen Betrieb oder in anderen Betrieben auch von Männern ausgeführt werden, so ist für die PBereohnung der Akkordsätze der Frauen der Stundenlohn der Männer zugrunde zu legen, es sei denn, dass die Beschäftigung von Männern mit den Arbeiten nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen vorkommt. Diese Bestimmung gilt nicht, soweit In der Lohntarif- A-?)- ordatun hMondere AkkoTdsä�M sind. Diss� Clwiohstellung im AkkoydT�rdUsaat soll die Arbeiter niederer Lohnatüfen anspornen, dnreh Mehrleistaagen in höhere Lohn- stnfen einaurtieken, und in den älteren Facharbeitern den Ehrgeia erwecken, sich von ihnen nicht ein- oder gar überholen zu lassen. Sie birgt allerdings die Gefahr in sieh, dass bei primitiver Mas- senanfertignng junge Kräfte auf einen höheren Terdienst kommen als vollwärtige Facharbeiter. Ueber Erfahrungen dieser Art berichtete der Betriebsleiter einer Dresdner Nähmasehinenfabrik auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft"Leistungsertüehtigung" in der Deutschen Arbeitsfront, die Anfang November in Chemnitz stattgefunden hatte. Der Möglichkeit, durch Ueberarbelt das Lohneinkommen zu erhöhen, sind keine Grenzen gesetzt. In vielen Tarifordnungen ist das ausdrücklich festgelegt. So heisst es in der Tarifordnung für die Elsen-, Metali- und Elektroindustrie des Regierungsbezirks Kassel vom 13.4. 1938 (Tarifreg. 2308/1, Relohsarbelt8blattTl/4.62): "�ine Begrenzung des Akkordlohnverdienstes eines einzelnen Akkordarbeiters nach oben findet nicht statt." Tarifordnung für die Füllhalterindustrie in Baden vom 1.6. 1938(Tarifregister 252I/I, Relohsarbeitablatt Seite Tl/l3o7): "Eine Begrenzung des Akkordverdienstes nach oben findet nicht statt." Tarifordnung für das metallverarbeitende Handwerk im Wirtschaftsgebiet Brandenburg vom 2o. 8. 1938(Tarifregister 116/5, Relohsarbeitsblatt Seite Vl/l3l9): "Der Stüoklohnverdienst des einzelnen Gefolgsohaftsmitglie- des ist nach pben-nioht begrenzt." Man hat aber die Erfahrung gemacht, dass überdurchschnittliche Akkordleistungen zu Akkordabbau führten. So berichtet der"Angriff" (26.lO.i938), dass sich dieses sogenannte"Köpfen der Akkorde" vielfach lelstungshemmend auswirke. In einem Fall sei mit der Stoppuhr festgestellt worden, dass der Weber 6 Handtücher in der Stunde herstellen kann und dafür ein Stundenlohn von 0,60 RMk. angesetzt worden. Der Weber habe später in der Stunde 9 Handtücher fertiggebracht, also statt 0,60 RMk. 0,9° RMk. verdient. Dieser Terdienst sei aber von der Firma verweigert worden, die dem Weber erklärte, der Ueberverdlenst sei für sie nicht tragbar und sie A-36- miisse 31# Akkorde karzen. Der"Angriff wendet sieh gegen dlee# Akkordkarzüng, weil sie die Art der Arbeitsleistung unganstlg beeinflusse. Im allgemeinen ist als Zeitraum far die Berechnung des dem Akkordrlohtsatz zugrunde liegenden Durehsehnlttsverdiensteä eine Lohnwoche(Lohnperiode) bestimmt. In einer Reihe von Fällen ist dieser Zeitraum so auegedehnt, dass es dem Arbeiter schwerfallen muss, naehzuprafen, ob der. Akkord richtig errechnet ist. In der Tarifordnung far die westfälische Textilindustrie vom 8. 6. 1938(Tarifregister 2297/�-< Reichsarbeitsblatt Seite VI/ 869) heisst es: "Der ikkordstacklohn ist richtig festgesetzt, wenn der Duroh- schnlttsverdienst der betreffenden Arbeltergrnppe in zwei aufeinanderfolgenden Lohnperioden mindestens den Akkordrichtsatz oder, sofern ein solcher nicht besonders festgesetzt ist, den tariflichen Zeitlohn zuzaglieh 2o v.H. erreicht.". In der Tarifordnung far die Betriebe der Textilindustrie im Wirtschaftsgebiet Mittelelbe vom 16. 7. 38(TäUfregister 2497/1 Relohsarbeitsblatt 71, Seite 2o7) ist ein Zeitraum von 2 Monaten far die Durohsehnittsbereohnung bestimmt. Dort heisst es; "Die Akkordsätze sind richtig festgesetzt, wenn die am Akkord beteiligte Ar))eltergruppe im Durchschnitt während eines Zeitraums von 8 Wochen den Akkordrlohtsatz erreicht. Der Fahrer des Betriebes oder sein Beauftragter hat nach Ablauf von jeweils 8 Wochen durch Aufstellung der erzielten Akkordverdienste naehzuprafen, ob diese Voraussetzung erfallt ist. Dan Vertrauensmännern ist auf Wunsch Hinsieht in die Verdienstaufstellung zu gewähren." In einzelnen Tarifordnungen ist die Höhe des Garantielohnes offengelassen und ge&äss der Verordnung aber die Lohngestaltung dem Treuhänder aber lassen, und zwar im folgenden far einen ganzen Industriezweig: Reichsrahmentarifordnung far die Rohkonservenherstellung vom 16. 9. 1938(Tarifregister 2528/1, Relohsarbeitsblatt 7I.S.1344): "Die Höhe der Mindestlöhne wird durch die bezlrkliohen Relchstreuhänder der Arbeit geregelt. Diese können auch Bestimmungen aber eine Auslösung treffen." Im August hatte der Relohsforstmelster angeordnet, dass alle Walderbeiten,. die sich als Akkordarbeit eigenen, kanftig im Leistungslohn ausgefahrt werden masäen, um die soziale Lage der Ow- A-27* folgschaft zu heben und den Mangel an Arbeitskräften zu mildern. Gleichzeitig verbot er, angemessene Akkordsätze herabzusetzen, die bei Stelgerung der Leistung zu erhbhten Verdiensten fähren. b) Berichte über Akkordversohleohterungen. Dass die Treuhänder die Ermächtigung, die ihnen durch die Verordnung äber. die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938 erteilt worden ist, im wesentlichen benutzen, um die Akkordbedingungen zu verschlechtern und die Antreiberei zu verschärfen, zeigt eine Anord-* nung des Sondertreuhänders für den Bergbau, Ministerialdirektor Staatsrat Boerger,.vom 19. November 1938. Mit dieser Anordnung wird für den gesamten Bergbau das Generalgedinge wieder eingefährt. Ueber die Bedeutung dieser Anordnung liegen folgende Berichte vor; Rheinland-Testfalen: Die vom Sondertreuhänder erlassene An- ordnung für den Bergbau sieht eine Sedingeregelung auf lange Sicht vor, das sogenannte Generalgedinge. Diese Regelung bedeutet fär den Bergmann keine Verbesserung. Das Generalgedinge ist ein Akkordsystem, das in der Vorkriegszeit in Deutschland sehr gut bekannt war, vornehmlich iA Ruhrbergbau und gegen das die Bergarbeiter schon damals Sturm liefen. Ein Generalgedinge kann abgeschlossen werden von den Vorrlohtungsarbeiten bis zur Vollendung der Arbeit an einem Betriebspunkt, d.h.: in Strecken, Stapeln, Seaksohäehten, Quersohlägen und dergleichen, im Abbau von Flözen fär ein halbes Jahr oder fär ein Jahr, oder auch bis zum rastlosen Abbau eines Flözes. Das Generalgedinge, das jetzt durch Verordnung des Herrn Boer- ger eingefährt wird, ist bereits seit April d.Jhrs. im Ruhr- und 9urmgebiet ortsäblioh. Die Verordnung selbst ist der schlagendste Beweis dafär, dass inzwischen die Unzufriedenheit der Arbeiter gegen diese Ausbeuterei sehr gross geworden ist. Deshalb mussten sie durch diese Verordnung belehrt werden, dass nicht gemuckst werden darf. Boerger ordnet an, dass sobald an einem Betriebspunkt ein hinreichender Ueberbliok äber die Gesteins-, Flöz- oder Betriebsverhältnisse, sowie äber die zu erreichende Leistung vorhanden ist, nach Möglichkeit die Festsetzung eines Generalgedinges angestrebt werden soll. Eine"hinreichende Uebereicht" äber die Bergheuverhältnirsse ist aber ein dehnbarer Begriffe Praktisch soll dadurch die Förderung so weit wie möglich hochgeschraubt und aus dem Arbeiter das Letzte herausgeholt werden.. So fassen auch die Bergarbeiter die Verordnung auf. Nach der Anordnung darf eine Herabsetzung oder Aenderung des Gedinges nur erfolgen, wenn sie durch eine wesentliche Aenderung in den Gesteins- oder Flöz- oder sonstigen Betriebsverhältnissea bedingt ist, aber nicht, wenn sie ausschliesslich dazu dienen A-za- aoH, um bei gleichbleibenden Verhältnissen eine Mehrleistung zu erreichen und den Verdienst zu ktirzen(sogenannte Gedinge- sohere). Diese verklausulierte Fassung der Verordnung lässt schon klar erkennen, dass das, vas hier verboten eird, gerade erreicht werden soll, soweit es nicht bereits geschehen ist. Sin Beispiel, das bezeichnend ist: Auf der Grube Ä im...gebiet in Flöz 21(5 Fuss) sohloss der Ortsälteste des Schättel- stosses(Schättelmeister) ohne Einverständnis der Kameraden ein Generalgedinge ab fdr eine Flözabbaufläehe von 18o mal 2oo m. Es bestanden sehr gute Transport- und Flözverhältnisse. Darauf wurde wahnsinnig gewühlt und es wurden fast die meisten Sicherheitsbestimmungen ausser acht gelassen. Im ersten Monat verdiente die Belegschaft 8,5, im zweiten Monat 7,7o RMk je Schicht. Im dritten Monat trat ein Vorwurf des Flözes ein, d.h. die Transportverhältnisse verschlechterten sich und wiesen zeitweise sogar Völlige Stockungen auf. Der Abschluss dieses Gedinge hatte im Falle von Versohleohterungeh der Arbeitsverhältnisse eine Neuregelung der Bedingungen vorgesehen. Der Oberstelger bemühte sich auch, auszugleichen und verrechnete einen Teil der in diesem Betriebspunkt verfahrenen Schichten im Tagalohn. Trotz dieser Massnahme blieb der Lohn weit hinter dem Durchsohnlttshauerlohn zurück.\ Saargebiat: Die Einführung des Generalgedinges ist eine dar vielen Rationalisierungsmassnahmen der Bergbauindustrie. Der Unterschied zwischen Gedinge und Generalgedinge besteht darin, dass bei dem einfachen Gedinge die Gedingevereinbarung jeden Monat, ja sogar während des Monats.gekündigt werden kann, während bei dem Generalgedinge die Gedingsfestlegung stets für die Zeit giltig ist, die benötigt wird, um einen bestimmten Abschnitt eines Flözes abzubauen. In der Praxis wirkt sich das wie folgt aus: Sobald ein neues Flöz angehauen wird, wird für die Kameradschaft, die im Gedinge(Akkord) tätig ist, ein Gedinge gemacht, das der Kameradschaft die Möglichkeit gibt, bei hoher Leistung einen"guten" Lohn zu verdienen. Dadurch wird ein starker Anreiz geschaffen, die Förderung zu steigern und eine grössere Zahl von Metern aufzuhauen. Der Leiatungseffekt wird also erhöht. Das geht einige Monate. Sobald der Abschnitt des Flözes abgebaut ist, für den das Generalgedinge gilt, müssen aus technischen Gründen neue Vorrichtungen getroffen und ein neuer Abschnitt des Flözes in Angriff genommen werden. Hat die Kameradschaft beim Abbau des ersten Flözabsohnlttes einen verhältnismässig guten Lohn infolge des Generalgedinges verdient, so wird für den neuen Abschnitt des Flözes ein neues Generalg&dinge festgesetzt, worin die beim ersten Abschnitt erzielte Mehrleistung als Normalleistung angesehen wird, so dass also bei gleicher oder gar gesteigerter Leistung weniger verdient wird als vorher. Dia Kameradschaft hat also nur für eine ganz bestimmte zeit einen"guten" Lohn gehabt und hat, was für die Grubenge- sellsohaft das Wichtigste ist, die Durchsohnittsleistung gesteigert. Ein weiterer Nachteil des Generalgedinges liegt darin, dSM A-29- bai Aendarung der Fiezverhältniasa keine Abänderung des Qadia- ges erfolgt, d.h. also, wenn sich die Abbauverhältnisse zu Ungunsten der Arbeiter ändern(Verwarf smg, schlechtes Hangende, Härterwerden des Flözes, Abnahme des Flözertrages etc.) mässen die Arbeiter bei gleichbleibendem Gedinge arbeiten, so dass oft niedrigere Löhne als die Schichtlöhne yerdient werden. Im grossen und ganzen kahn gesagt werden, dass der Bergmann das Generalgedinge nicht wünscht, weil er stets der Benachteiligte dabei ist. Die Gewerkschaften sind stets Gegner des Generalgedinge- systems gewesen, schon deshalb, weil bei erheblicher Steigerung der Leistung die bergpollzeilichen Sicherheitsvorsphriften ungenügepd oder gar nicht beachtet werden und die Zahl der Unfälle zunimmt. Die folgenden weiteren Berichte aus dem Reich zeigen, daea überall Leistungssteigerung durch Verschlechterung der Akkorde err zwungen wird, Well die Arbeiter die fast unbeschränkte Möglichkeit haben, den Akkordverdienst durch Ueberatundenarbelt aufzubessern, wird dadurch vielfach das Lohneinkommen nicht vermindert, dafür aber die Arbeitskraft aufs äusserste angespannt. Die willkürlichen Akkordversohleehterungen, die nach den Berichten an der Tagesordnung sind, zeigen auch, dass Lohnsenkungen zumeist nicht aus den Tarifordnungen zu ersehen sind, weil sie innerhalb der Betriebe stattfinden. /- Südwestdeutsohland. 1. Bericht; Die Maschinenfabrik Gebr. Sulzer beschäftigt heute 2.500 Arbeiter. Alles läuft auf vollen Touren, kein Platz ist frei. Hier werden gegenwärtig besonders Schiffsdiesel für Kriegsschiffe gebaut. Die Arbeitszeit beträgt in je zwei Schichten 10 Stunden. Dazu kommt noch eine Aufräamungs- schicht. Gelernte haben einen Stundenlohn von 81 Pfg., doch wird in diesem Betrieb ein ganz raffiniertes Akkordsystem gepflegt, das sogenannte Minutensystem. Die Minute ist gleich 1 Pfg. Werden für ein Werkstück loo Minuten berechnet und bekommt ein Arbeiter das Stück in 60 Miauten fertig, dann ist sein Lohn eine Mark, braucht er aber 2 Stunden, was nicht selten vorkommt, dann ist sein Verdienst pro Stunde nur 50 Pfg. Minen garantierten Stundenlohn gibt es nicht. Es sind Fälle bekannt, wo Arbeiter mith 13 und 14 RMk bei 60-stündiger Arbeltezeit naehhause gingen. Ein Widerstand ist nicht zu beobachten,-denA vi-ale Leute lagen jahrelang auf dem Pflehter und wagen es deshalb nicht zu reklamleren aus Furcht vor Arbeitslosigkeit; die heute viel schlimmere Folgen hat als früher. Die BAF wird nicht als Vertretung der Arbeiterschaft in Anspruch genommen, da sie kein Vertrauen geniesst. B.Bericht: Auf den Saar gruben sind sogenannte Sparkommiaasrs eingestallt worden. Sie müssen überall dort Einsparungen me- ohea, wo es nach den Richtlinien das"Vierjahresplans" notwendig ist. So zum Beispiel werden die Sedingelöhne nach Willkür dieser Sparkommissare reduziert, d.h. die nach dem vereinharten Akkord verdienten Löhne werden einfach nicht ausbezahlt, wenn sie dem Sparkommissar zu hoch erscheinen. Auf einer Saargrube hat z.B. eine Kameradschaft in einem Monat 8 RMk je Schicht verdient. Der Sparkotamissar reduzierte den Bedinge lohn um eine RMk, so dass an die Kameradschaft nur ein Lohn von 7 RM zur Auszahlung gelangte. 3. Bericht: Seit einigen Monaten werden in den Brossbetrieben die Akkordsätze immer mehr heruntergedrückt. Ea wurden eine ganze Reihe von jungen Leuten als Hilfsmeister angestellt, die in Gemeinschaft mit jungen Technikern ständig mit der Stoppuhr die Zelt für dl# Akkordarbeit kontrollieren.. An den Zahltagen gibt es dann regelmässig Krach mit den Meistern und Vorarbeitern wegen ungenügenden Verdienstes. Diese Beschwerden kommen aus fast allen Grossbetrieben. Besonders in der Patronenfabrik in Karlsruhe sind die Akkordsätze seit sechs Monaten um durchschnittlich 20% gesunken. Sachsen. 1. Bericht: Bei einer Reihe grosser Textilbetriebe hat man teils durch Ansehlag, teils durch Bekanntmachung durch die Meister verkünden lassen, dass man sieh infolge des sohle ch ten Geschäftsganges gezwungen sehe, einen Akkordabban von 15% vorzunehmen. Alle Beschwerden seien zwecklos, da diese Massnahme von der DAF genehmigt sei. Unter den Arbeitern herrseht deswegen grosse Erbitterung. � 2. Berieht: Seit der Einführung der allgemeinen Dienstpflicht und der Verfügung, dass der Arbeitsplatz nur noch mit Zustimmung des zuständigen Arbeitsamtes gewechselt werden darf, sind bei unserer Firma(grosses Werk der Metallbranehe) nicht nur Akkordreklamationen nicht mehr beachtet, sondern darüber hinaus die Akkordsätze bei allen Masohlnenarbeitem um 10 bis 15% reduziert worden. Der Vertrauensrat, der auf Drängen der Belegschaft bei der Betriebsleitung vorstellig wurde, ist vom Betriebsführer mit folgenden Torten abgespeist worden:"Wagen Sie noch einmal, sich mit Meuterern solidarisch zu erklären, so fliegen Sie ins KZ, und dort wird man Ihnen beibringen, was es heisst,lm nationalsozialistischen Staat Vertrauensrat zu sein." Ehemalige Freigewerksohaftler liess man zur Betriebsleitung kommen und gab ihnen eindeutig zu verstehen, dass die dauernden Beschwerden nur eine gemachte Sache seien, und wenn dies kein Ende nehme, müsse man die Störenfriede dem Gesetze übergeben. Denn jeder Einzelne stehe heute unter dem Militärge setz, und was das bedeute, könne sich jeder denken. Aehnliche Vorgänge spielten sich auch in einem anderen grossen Werk ab, wo man eine vollständige Neugestaltung der Akkordlöhne durchgeführt hat. Wohl ist es dabei vorgekommen, dass man verschiedene Preise um 10% erhöht hat, aber 73% der Akkorde wurden bis zu 20% reduziert. Bei Reklamationen verweist man darauf, dass der Akkordlohn angemessen sei, und www -31- nicht auskomme, sei unfähig und müsse durch einen anderen Arbeiter ersetzt werden. Im übrigen habe nur jeder das zu machen, was die Betriebsleitung anordne, denn alles geschehe nur mit Zustimmung der DAF und des Treuhänders. Tatsächlich hat man auch Arbeiter, diesioh trotz Drohungen nicht abweisen Hessen, einfach entlassen und durch das Arbeitsamt nach Süddeutschland schicken lassen, wo sie bei Befestigungs- und Straasenbauten Verwendung finden. Die dadurch freigewordenen Arbeitsplätze wurden mit Oesterreiohern besetzt, die aber bereits in der ersten Woche eine Beschwerde nach der anderen einbrachten. Sohlesien, 1. Bericht: Bei der Firma D. hat man, ohne die Belegschaft vorher davon in Kenntnis zu setzen, die Akkordsätze für die Dreherei, Laokiererei und Kesselschmiede um 15% herabgesetzt. Darauf setzte ein Sturm von Protesten ein, und weil sich diskutierende Oruppen bildeten, stockte die Arbeit. Der Betriebsführer raste wutentbrannt durch den Betrieb und forderte die Leute zur Wiederaufnahme der Arbeit auf. Als dies nichts fruchtete, rief er den Arbeitern zu:"Qeht zum Treuhänder, der hat die Reduzierung angeordnet." Br verschwand und rief die Gestapo an, die auch sofort erschien. Unter den Diskutierenden befanden sich Spitzel, die die Oppositionellen der Gestapo denunzierten. Es wurden 22 Arbeiter verhaftet und ins&re,une Haus nach Görlitz geschafft. Den anderen Arbeitern drohte man im Wiederholungsfalle sofortige Entlassung und Einreibung in die Zwangsarbelt an. Inzwischen wurden von den 22 Verhafteten 8 wieder entlassen. Sie kamen aber nicht wieder in den Betrieb, sondern mussten nach dem Westen zu Befestigungsarbeiten gehen. 2. Bericht: Bei den Linke-Hofmann-Werken in Breslau hat man durch Anschlag bekannt gegeben, dass im Staata-Inberesse eine Reduzierung der Akkordlöhne eintreten müsse. Jeder habe sich dieser Anordnung zu fügen, und Reklamationen in bisher gewohnter Weise seien im eigenen Interesse zu unterlassen. Gleich darauf wurden die Akkordsätze bis um 2$% reduziert. Dies löste natürlich unter der Belegschaft eine grosse Verbitterung aus. Eine Reklamation nach der anderen wurde eingebracht, von denen aber 90% glatt abgewiesen wurden. Nur einige hatten Glück und erhielten ihre alten Sätze wieder. Diese Entscheidungen wurden vollkommen willkürlich getroffen. 3. Bericht: Die Löhne haben sich im letzten halben Jahr um 10- 15% verschlechtert. Der Grundlohn für Schlosser beträgt 62 Pfg. Dazu kommen die Akkordprozente. Bis März war es uns möglich, einen Zuschlag von etwa 30- 4°% zu den 62 Pfg. Stundenlohn zu verdienen. Aber immer mehr und mehr wurden die Akkord- pralse gedrückt, so dass wir alles aufbieten müssen, um wenigstens auf 20% zu kommen. Man hat kaum Zeit, seine Notdurft zu verrriohten. Es wurde tüchtig gemeekertl Da erklärte. man uns, wir könnten täglich bis 3 Ueberstunden leisten, dann verdienten wir mehr. Natürlich ohne Zuschlag. Wir weigern uns zum grossen Teil, unter diesen Bedingungen Ueberstunden zu leisten. Aber man gibt uns bereits zu verstehen, dass man gegen die, die kaine Ueberstunden leisten, Zwangsmassnahmen anwenden wird. Man preset A-32- aus uns heraus, was nur möglich ist. 4. Bericht: In der Tumag(Maschinenfabrik in Görlitz) ist durch Anschlag bekannt gegeben worden, dass der Treuhänder der Arbeit eine Neuregulierung der Löhne angeordnet hat. Alle Akkordpreise sind daraufhin um 1$,- 2o% gekarzt worden. To Ueberverdienste von 35 und mehr Prozent bestanden, hat man so gekürzt, dass es selbst bei Aufwendung aller Kräfte nicht möglich ist, auf 25% Ueberverdienst zu kommen. Alle Beschwerden werden mit dem Bemerken abgewiesen, man solle nur Intensiver arbeiten oder Ueberstunden leisten. Der Unwille macht sich in der Weise bemerkbar, dass sich der Arbeiter auf den Standpunkt stellt, wie der Lohn, so die Arbeit. Haufenweise gibt die Kontrollstation die Arbeit zurtiok, weil sie nicht sauber genug Ein neuer Ansehlag besagt, dass seit einigen Tagen Sabbtagefälle zu verzeichnen seien und strengste Bestrafung zu erwarten sei, wenn man in Zukunft jemanden dabei erwische. Danzig: Am 15. Oktober ist auf den Danziger Werften der neue Lohntarif eingefährt worden. Gauleiter Forster hatte darüber in vielen Versammlungen bereits Monate vorher geredet und grosse Versprechungen gemacht. Mehr als 6 Wochen vergingen, bis die bei den Danziger Werften von der Danziger Arbeitsfront eingeleiteten Verhandlungen zu einem Absohluss kamen. Der bisherige Grundlohn betrug bei volljährigen Handwerkern 60 Pfg. pro Stunde. Dazu kam die Werkzulage: für Ledige 3 Pfg., für Verheiratete 5 Pfg., für Verheiratete mit 3 Kindern 7,5 Pfg. pro Stunde. Der Akkordzuschlag betrug bisher 50%. Ein gelernter Arbeiter mit 3 Kindern und Frau erhielt also pro Stunde einen Grundlohn von 60 Pfg., Akkordzusohlag von 50%- 30 Pfg., Werkszulage 7,5 PTg-, insgesamt also 97,5 Pfg-- Jetzt bekommt derselbe Arbeiter einen Grundlohn von 80 Pfg. pro Stunde, einen Akkordzuschlag von 24. 1/2%- 19<6 Pfg-, insgesamt also 99,6 Pfg. pro Stunde. Seine Zulage beträgt also genau 2,1 Pfg. pro Stunde. 90% aller auf den Werften beschäftigten Arbeiter verdienen im Höchstfalle 2 Pfg. pro Stunde mehr. Die Lehrlinge erhalten jetzt bei Akkord 2 bis 4 Pfg. pro Stunde weniger als bisher. Nur die paar Vorarbeiter haben jetzt 6 Pfg. pro Stunde mehr. Ausser ihnen sind die einzigen, die einen kleinen Vorteil errungen haben, die wenigen Leute, die nur gegen Stundenlohn arbeiten. Zu Anfang der sogenannten Lohnverhandlungen war nur durchgesickert, dass der Grundlohn um 2o% erhöht werden sollte. Umso grösser war nachher die Enttäuschung, als die gleichzeitigen Verschlechterungen bekannt wurden. Die Misstimmung in der Werftarbeiterschaft ist deshalb sehr gross. Der Feier zur Einweihung einer neuen Helling Mitte November wohnte nicht nur Herr Forster, sondern auch der österreichische Statthalter Seyss-Inquart bei. Nach den Feierlichkeiten wandte sich'Forster an die Arbeiter, die in der Nähe standen, mit der Frage, wie sie mit der neuen Lohnerhöhung zufrieden seien. Niemand sagte ein Wort. Als er sie dann aufforderte, ruhig zu sagen, was sie auf dem Herzen hätten, lächelten manche nur, andere, die weiter abseits stan- A-33- den, lachten euch vernehmlich. Eine Antwort erhielt er nicht. Anschliessend fand eine Besichtigung des Betriebes statt. In der Schmiede fragte Forster einen Arbeiter, wie es ihm ginge. Dieser antwortete ihm, es gehe überhaupt nicht mehr gut, und der Lohn reiche nicht einmal zu Arbeitskleidern. Dabei fasste er sich an seine alten Kleider und sagte:"?�ir gehen in richtigen Lumpen". In der Abteilung des Elektro-Motorenbaus fragte der Gauleiter auch nach dem Befinden der Arbeiter, worauf einer erklärte:"Früher einmal waren die Akkorde so, dass man etwas verdienen konnte. Aber jetzt, Lohnzulage und Akkordabbau machen alles zunichte." Auf die weitere Frage:"Es sind wohl noch viele Kommunisten hier?" antwortete der Arbeiter:"Wie m$n es nimmt, unzufrieden sind alle." Der Betriebsvertrauensmann Sollte sich hier in das Gespräch einmischen, um die Situation zu retten. Er wurde aber von dem sichtbar wütenden Forster wegen der Störung furchtbar angehaucht. Die Besichtigung wurde dann abge- - brechen. Wasserkante. 1. Bericht: In unserem grossen Werftbetrieb wer- den folgende Nettolöhne gezahlt: Platzarbeiter 23- 23 RMk., gelernte Arbeiter 32- 34. RMk. per Woche. Die Abzüge für Invalidenversicherung, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Lohnsteuer, WHW, KdF und Arbeitsfront betragen durchschnittlich 8 RMk wöchentlich. Die Methode, das Arbeitstempo zu erhöhen, hat bisher unbekannte Formen angenommen. Mit Stoppuhren wird eine Arbeitsleistung aufgenommen. Sechs-, siebenmal mit immer mehr Hetztempo. Glaubt man, die kürzeste Zelt erreicht zu haben, dann wird den Leuten erklärt, diese Leistung sei die durchschnittliche, Unter die sie nicht absinken dürften. 2. Bericht: In einer Stadt mit etwa loo.ooo Einwohnern betragen die Stundenlöhne für Männer jetzt 0,83 RMk., früher 0,84 RMk. Bei 48-stündiger Arbeitszeit werden in der Woche nach Einbehaltung der Abzüge ungefähr 32,- RMk. ausgezahlt. Im günstigsten Falle können bei Akkordarbeit bis zu 45 RMk. erreicht werden. Die Akkordsätze sind ganz bedeutend herabgesetzt. Für die Verarbeitung von looo Mauersteinen bezahlte man 1934 22 RMk., 1938 aber nur 15,- RMk. Für Putzen bezahlte man 1934 Per Quadratmeter 0,9° RMk.,-1938 nur 53- 60 Pfg. Rheinland-Westfalen: Im Boohumer Kohlenrevier erhielten die Loren einen Aufsatz, der aus zwei etwa 2o Zentimeter breiten Brettern besteht. Dadurch ist die Menge, die eine Lore an Kohlen fassen kann, erheblich grösser geworden. Dennoch ist der Akkordlohn pro Lore derselbe geblieben. o) Präml en. Vielfach lässt der Charakter der Arbeit die Anwendung des Akkordsystems nicht zu. Da der blosse Zeitlohn nicht antreibend wirkt, wird er in solchen Fällen häufig d.urch Bezahlung von Prämien für A-34- �wondere Leistungen ergänzt. Darüber ist schon in Heft 3/1938 {Sslte A 45/46) berichtet eorden. Diese Prämien haben für den Mernehmer den Torzug, dasa sie nach einer Entscheidung des Mchsarbeitsgeriohts(a.a.O. Seite 46) jederzeit abgeschafft-er- iw Mnnen, der Arbeiter also, wenn er nicht alles aus sich her- Msgibt, mit dem Verlust der Prämie bestraft werden kann. In einer Mtte von Tarifordnungen ist Prämienzahlung für die Arbeiten vor- hen, die nicht im Stücklohn bezahlt werden können. In solchen Kien ist zumeist bestimmt, dass der Verdienst bei Prämienarbeit '0 hoch sein soll wie der Akkordverdienst und entsprechend der �amiensatz zu bemessen ist. So wird z.B. in den Tarifordnungen für die Kaolinindustrie im Mrtschaftsgebiet Sachsen vom 4. 7. 1938(Tarifregister 829/B, Mchsarbeitsblatt VI, Seite 967) bestimmt: "Auch bei Prämienarbeit für einzelne Gefolgschaftsmltglieder oder Gefolgsohaftsg�uppen müssen die Sätze so festgelegt sein, dass 2o v.H. über dem tariflichen Zeltlohn verdient werden (Prämienrlchtsatz)." In der Tarifordnung für die Betriebe der feuerfesten Industrie Md die Tongruben im Wirtschaftsgebiet Saarpfalz vom 12. 4*36 tTarifreglstor 2373/I, Reiohsarbeitsblatt VI, Seite 816) heiast es: "Für besonders sorgfältige Arbelt, durch die die Qualität des Erzeugnisses gehoben und der Anteil des Ausschusses verringert wird, können Prämien eingeführt werden*" In der Tarifordnung der Wasch-, Plätt-, Kalt- und Heissmangel- betrlebe, Färbereien, Chemische Reinigungsanstalten und Bügel- anatalten im Wirtschaftsgebiet Riedersachsen vom 10. 8* 1938 �arifregister 2500/I, Reichsarbeitsblatt VI, Seite 1217) Hat die Prämienbestimmupg folgenden Wortlaut: "Umsatzprämien,* die den Oefolgschaftsmitgliedern, insbesonde re Fahrern, Beifahrern, Boten, Ladnerinnen usw. gewährt werden sind Leistungszulagen, die bei der Abgeltung etwaiger Mehrarbelt nicht angerechnet werden dürfen." Die Einführung von Prämien ist meist Sache der Betriebe. Die Häu igkeit ihrer Anwendung ist daher nicht den Tarifordnungen zu ent- �hmen. Seit einiger Zeit werden Beispiele erfolgreicher Anwendung neuer -eistungsteigernder Lohnmethoden, propagandistisch aufgemacht, � der Nazipresse publiziert. Zum Beispiäl im"Angriff" vom 2o.ll. eine Kombination von Grundlohn, individuellem Leistungszu- A-35- Mhl*g und Gruppenprämie, die von den Deutaehea Kabelwerken in Kitaehendorf bei Fdrstenwalde angewendet wird. Dieses Unternehme) iat als Musterbetrieb mit vorbildliehem Lohnaystem ausgezeichnet worden. Die einzelnen Fabrikationssäle sind dort zu Akkordgruppen zusammengefasst, denen ein bestimmtes Mindestpensum yorgesohrie- ben wird. Wird es won der Abteilung abersohrltten, so wird das Entgelt far die Mehtlniatuhg unter die Arbeiter der Gruppe verteilt und ausserdem werden Leistungszuschläge an einzelne Arbeiter bezahlt. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die Arbeiter, die zu einer solchen Gruppe gehören, einander antreiben. Da das Arbeitstempo jedes einzelnen von dem Tempo jedes anderen abhängt, macht jeder, der gerade Zeit hat, die Arbeit, die gerade am dringlichsten ist, beschränkt sich also nicht auf sein Spezialgebiet. Dieses Verfahren hat, wie behauptet wird, eine ganz erhebliche Leistungssteigerung herbeigefahrt. Es wird allerdings zugegeben, dass der Arbeiter bei diesem Verfahren nicht pfafen kann,"ob die Mehrleistung wirklieh voll dm Lohn gutgebraoht wird". Das System setze daher ein hundertprozentiges Vertrauen in die Betriebsf ührung voraus. d) Neue Methoden der Lohndifferenzierung. Das Leistungsprinzip kommt auch in der Abstufung der Tariflöhne nach Lohnklassen zur Geltung. Entsprechend dem Grundsatz: kein Mehrlohn ohne Mehrleistung, wird in den Lohnklassen nicht mehr nur der Beruf berücksichtigt, sondern auch die Tätigkeit, die zur Zeit ausgeübt wird. Ausserdem iat nicht nur diese Tätigkeit in den Tarifordnungen präzisiert, sondern auch die Art und Dauer der Fachausbildung, von der die Einreihung in eine bestimmte Lohnklasse abhängig ist. Die Einteilung nach der Tätigkeit ist besonders bei den Angestellten, die Einteilung nach der Fachausbildung hauptsächlich bei Arbeltern durchgeführt. Zum ersten Male Ist die Einreihung von Angestellten nach ihrer Tätigkeit in der Reiehs- tarlfordnung für die kaufmännischen und technischen Angestellten im Baugewerbe und in den Baunebengewerben vom 27-4� 193�(Tarif* reglster 2345/I, Eeiohssrbeitsblatt Seite VI 660) enthalten. A-36- Im Reichsarbeitablatt Nr. 1$ vom 25. 5. 1938 �ird dieser Tarifordnung ein Artikel"Die Neuregelung der allgemeinen Arbeitsbedingungen der Angestellten im Baugewerbe durch Reichstarifordnung" von Ministerialrat Dr. jur. Otto Kalokbrenner gewidmet. Darin wird das neue Einteilungsprinzip wie folgt begründet: "Grundsätzlich ist für die Einreihung in eine Gruppe die Art der Tätigkeit entscheidend. Eine auf Grund einer Prüfung erworbene Berufsbezeichnung, wie Baumeister oder Diplom-Ingenieur, gibt nicht von vornherein Anspruch auf die Einweisung in eine bestimmte Gehaltsgruppe. Es muss hinzukommen, dass die durch die Berufsbezeiehnung nachgewiesene qualifizierte Ausbildung ihren Niederschlag in einer mit der Ausbildung in Einklang stehenden qualifizierten Tätigkeit findet. Der Techniker, der den Besuch einer Fachschule nicht durch Prüfung beendet hat, ist also, wenn seine durch die Praxis geschulte Tätigkeit eine besonders hochwertige ist und er tatsächlich Arbeiten mit Erfolg leistet, die einer Gehaltsgruppe entsprechen, für die im allgemeinen z.B. die Baumeisterprüfung vorauszusetzen ist, nach dieser höheren Gruppe zu bezahlen, während der Baumeister in die seiner Ausbildung entsprechende Gehaltsgruppe nur unter der Toraussetzung einzureihen ist, dass er die dieser Gruppe eigene verantwortungsvolle Tätigkeit auch ausübt." Nach diesem Prinzip sind die technischen Angestellten in fünf Gruppen eingeteilt. In den Gruppen 1- 4 ist abgeschlossene Lehrzeit oder abgeschlossene Ausbildung an einer Höheren Technischen Lehranstalt erforderlich, nur in der fünften Gruppe TH die abgelegte Diplomprüfung an einer Technischen Hochschule ohne Einschränkung. Diese Einteilung erlaubt auch.einen Angestellten mit akademischer Ausbildung, wenn seine Leistungen nicht ausreichen, anstatt ihn zu entlassen, zu einer anderen Tätigkeit zu versetzen und in eine niedrigere Gehaltsstufe einzureihen. Zugleich soll aber dem grossen Mangel an akademisch gebildeten Technikern dadurch abgeholf en werden, dass auch für Niohtgeprüfte durch entsprechende Bezahlung ein Anreiz geschaffen wird, die fehlenden Baumeister usw. zu ersetzen, seine Leistung zu steigern, um einer höheren Tätigkeit und einer Erhöhung des Gehaltes für würdig befunden zu werden. Für die kaufmännischen Angestellten sind ähnliche Bestimmungen getroffen. Eine Gruppeneinteilung dieser Art ist auch in anderen Tarifordnungen für kaufmännische Angestellte enthalten, z.B. in der Tarif- A 37 Ordnung für die Angestellten und Lehrlinge im Blnzelhandel in Vorpommern vom 8.6. 1938)Tarifregister 2418/1, Reiehserb.eitsblett Seite VI/933, für den Einzelhendel im Reglerungsbezirk Köslin vom 8.6. 1938{Tarifreglster 2417/1. Heichssrbeitsblatt Seite VI/931), für den Einzelhandel Kreishauptmannschaft Chemnitz und Zwickau(Te- rifreglstar 2495/I, Reichsarbeitsblatt Seite VI/12oo). Für Arbeiter findet sich eine solche Cruppeneinteilung in der Reichstarifordnung für die feinkeramische Industrie vom 30. 11. 1938[Tarifregister 407/I, Reiohsarbeitsblstt 1939, Seite VI/2): Hier gibt es drei Seschäftigungsgruppen. Die erste umfssst die eigentlichen Facharbeiter mit fachlicher Lehrzeit ,_ die zweite die Arbeiter ohne Lehrzeit, die aber qualifizierte Arbeit wie ein Facharbeiter leisten und daher wie Facharbeiter entlohnt werden, die dritte Gruppe enthält alle sonstigen Arbeiter, die nicht Facharbeiter sind und auch keine Facharbelt verrichten. Der Anspruch auf Entlohnung als Facharbeiter bleibt auch erhalten, wenn der Arbeiter in einen anderen Betrieb übertritt, vorausgesetzt, dass er dort eine gleichwertige Arbeit verrichtet. Wird ein Arbeiter in eine Besohäftigungsgruppe mit niedrigerem Lohn versetzt, muss ihm der bisherige Lohn bis zum Ablauf der tariflichen Kündigungsfrist weitergezahlt werden. Aua den folgenden Berichten über die Lohnverhältnisse geht hervor, dess die Differenzierung ausserordentlich gross ist und besonders in den Konsumindustrien der Lohnabbau häufig. So können kriegswirtschaftlich unentbehrliche Arbeiter verhältnismässig hoch entlohnt werden, ohne dass die gesamten Lohnkosten zu steigen brauchen und die Produktion vergrössert wird. Die Wochenlöhne schwanken nach den Berichten zwischen 7o RMk und 8t RMk. Relativ hoch bezahlt sind nur Facharbeiter mit Spezialausbildung in der Rüstungsindustrie, allerdings bei äusserst angespannter Arbeit und langer Arbeitszeit. Vielfach sind die Grundlöhne niedrig gehalten, damit die Arbeiter gezwungen werden, Ueberstunden zu leisten und dadurch die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte entbehrlich zu machen. Die Abzüge sind nach wie vor hoch, bei den höheren Lohneinkommen nicht nur absolut, sondern auch relativ höher als bei den niedrigeren. Diese hohen Abzüge sind auch für verhältnismässig gut bezahlte Arbeiter- Kategorien der Zwang zur Ueberstunden- und Akkordschinderei. Zuweilen sind sie allerdings so hoch, dass ein Teil des Ueberstundenver- dienstes dafür draufgeht. Südwestdeutsohland. I.Bericht: Unser Werk produziert neben den früher üblichen Fabrikaten, Turbinen, Lokomobilen und verschiedenen Maschinen jetzt auch Bestandteile für die Schiffswerften. ArhcM�- A 38 zeit ganz TilikUrlich, drei Schichten, erhebliche Ueberschreltun- gen bis zu 16 Stunden. Sohlechte Löhne, gute Facharbeiter 7° Pfg. Druckmittel gegen Beschwerden: Versetzung in andere Industriegegenden. Oberflächliches Verhältnis zur DAF, die fdr die Leute nichts tut. 2. Bericht: Die Leute vom Land, die in die Tongruben, in die neu aufgemachten Erzgruben amDonnersberg, in die Zuckerfabrik an der hessischen Grenze oder in die Porzellanfabrik in Grüns tadt gehen, erhalten Löhne von 51 bis 58 Pfg, Die Arbeitszeit ist fast überall auf 10 Stunden gestlegen. Bayern: Bei Glasarbeitern betragen heute die Spitzenlöhne nur mehr 25- 28 RMk in der Woche. Das ist der höchste Wochenverdienst, den diese Kategorie von Sohwerstarbeltern heute erzielen kann. Dabei handelt es sich um Arbeiter, die in der Zeit der"14 Jahre" bis zu 70 RMk, ja teilweise darüber verdienten. Sachsen, 1. Bericht: In den Horchwerken Zwickau werden bei 48- stündiger Arbeitszeit folgende Wochenlöhne gezahlt: Hilfsarbeiter 25- 26 RMk brutto, Facharbeiter 32- 33 RMk brutto, Spezialarbeiter 43- 48 RMk brutto und einige Elitesrbeiter 65- 7° RMk brutto. 2. Bericht: In der Möbel- und Radiofabrik X.(über 500 Mann Belegschaft) sind die Löhne trotz Konjunktur schlecht. Mädchen unter 18 Jahren erhalten einen Nettolohn von 8 RMk wöchentlich, über 18 Jahre bekommen sie einen Stundenlohn von 37 Pfg. Gelernte Tischler verdienen in der Woche 38 RMk und erhalten infolge der Abzüge nur rund 30 RMk ausgezahlt. Die Abzüge schwanken bei allen Arbeiterkategorien zwischen 2o und 28%. In der Kunstdruck-Papierfabrik in X. werden für 48 Stunden Akkordarbeit 36 RM brutto gezahlt. Der Betrieb zahlte früher die höchsten Löhne der Branche. Löhne von 56- 60 RMk waren keine Seltenheit. Bei der Firma Küttner, Seidenspinnerei in Pirna, zahlt man den Arbeiterinnen bei Akkordarbeit einen wöchentlichen Bruttolohn von 36 RMk. Dieser Lohn ist um 28� niedriger als der Lohn von 1933- 3. Bericht: Bei den im Müglichtal beschäftigten Bauarbeitern der Firma Mauter, Puchner und Hasse(Die Firma ist mit der Herstellung von Betonbrücken für die Müglitzer Bahnstrecke beauftragt) werden an Stundenlohn für Erdarbeiten$6 Pfg. bezahlt. Den Beton- arbeitern wird ein Lohn von 62 Pfg. gezahlt. Die Arbeitszeit ist mit 12 Stunden täglich festgesetzt. Mit dem üblichen Trennungszu- sohlag erzielen die Arbeiter einen Bruttoverdienst von 44 bis 48 RMk. Im Gusstahlwerk Freital bei Dresden sind gegenwärtig über 3.000 Arbeiter beschäftigt, die in drei Schichten arbeiten. Seit einiger Zeit ist ein neuer Tarifvertrag in Kraft. Der Lohn wurde von 69 auf 72 Pfg. erhöht. Fast alle Arbeiten im Betrieb werden aber in Akkord durchgeführt. Dabei darf bis zu 130% des Stundenlohns verdient werden. Wenn jemand im Monat auf über 17o RMk. kommt, so wird er praktisch dadurch bestraft, dass er in eine höhere Versicherungsklasse gelangt, so dass ihm dann einschliesslich Penslons- kasae 44 RMk abgezogen werden. Die Arbeiter berechnen sich deshalb schon im Voraus ihren Verdienst. Sobald sie merken, dass eine A 39 höhere Beitragsklasse erreicht süird, bleiben sie einen Tag zu Hause oder gehen an einem Tag einige Stunden früher von der Arbeitsstelle fort. Eine Entlassung aus diesem Grunde ist bis heute noch nicht erfolgt. Die Arbeiter glauben, dass der Betriebsführer wegen Facharbeitermangel ein Auge zudrückt. Aus einer Textilfabrik mit 500 Mann Belegschaft: Weil die Rohstoffe unregelmässig geliefert werden und die vielen kleineren Aufträge unregelmässig eingehen, müssen die Weber häufig ihre Arbeitsstühle wechseln oder putzen. Dadurch wird der Verdienst verkürzt, denn der sogenannte Putzausgleich, der gewährt wird, indem Stundenlohn gezahlt wird, steht in keinem Verhältnis zum ausgefallenen Akkordverdienst. So kommt es, dass der Wochenverdienst ein und desselben Webers zwischen 18 und 30 RM schwankt. Der Verdienst der Weberinnen liegt zwischen 15 bis 18 RMk, der der Spulerinnen, welche z.Zt. noch nicht unter diesen Schwierigkeiten zu leiden haben, beträgt im Durchschnitt 2o bis 21 RMk. Spezialarbeiterinnen können bis zu 24 RMk verdienen. 4. Bericht: In der Teppichweberei sind die Löhne gegenüber der Vorhitlerzeit stark gekürzt worden, hauptsächlich die Akkordlöhne. Der Teppichweberlohn war früher durchschnittlich 45* 5° RMk, heute verdienen die Arbeiter den Richtsatz von 23 bis 25 RMk. Stundenlöhner mit Facharbeit ungefähr das Gleiche, andere Stundenlöhner weniger. Löhne von 18 RMk sind keine Seltenheit. Davon gehen noch die Abzüge ab, die in 14 Tagen ungefähr 5 RMk betragen. Dazu kommen noch die Beträge, die im Betrieb für die Winterhilfe gegeben werden müssen. Der Meister bringt den Lohn, und gleichzeitig hat er die Sammelliste, so dass die Arbeiter gezwungen sind, zu geben. Ferner werden alle Beträge, die bei der Lohnrechnung die vollen 10 Pfg. nicht erreichen, ohne Befragung des Arbeiters zurückbehalten und der Kameraäschaftskasse gutgeschrieben. 5. Bericht: Ein 21jähriges Mädchen, das nach der geltenden Tarifordnung mit 33 RMk brutto im Monat entlohnt werden müsste, bekommt tatsächlich nur 19 RMk im Monat(Kost und Logis sind natürlich frei). Nachdem sie ohne Erfolg den Tariflohn gefordert hatte, kündigte sie ihre Stellung und ging zu einem anderen Bauern. Der Nährstand verbot ihr aber die Aufnahme der neuen Arbeit. Schlesien, I.Bericht: Den Arbeitern, die aus den Betrieben heraus zu Befestigungs- und Strassenarbeiten kommandiert wurden, versprach man einen Stundenlohn von 68 Pfg. Sie erhalten aber nur 53 Pfg. und dazu noch pro Woche 2 RAtk. als Auslösung. 2. Bericht: Im hiesigen Bezirk werden folgende Löhne bezahlt: Metallarbeiter: Stundenlohn 0,65 bis 0,83 RMk. Spitzenakkord 1,--" 1,15" Textilarbeiter: Stundenlohn Spitzenakkord 0,45 bis 0,7° RMk. 0,85" 0,90" A-4o- Maarer und Zimmerar: Stundenlohn 0)52 bis 0,96 RMk. Hilfsarbeiter 0,48" o,82" Tiefbau 0,44" o,?8" Tischler und Holzbearbeitung: Stundenlohn 0,65 bis 0,85 RMk. Maler: Stundenlohn 0,50 bis 0,90 RMk. Berlin:Naohs t ehend folgen die Abschriften der Lohnzahlungen an vier verheiratete Metallarbeiter, die in einem grossen Berliner Betrieb tätig sind: 1. Bruttolohn bei 48 Arbeltsstunden 44,4° RMk Abzüge: Lohnsteuer 3,72, Krankenkasse 1,82, Erwerbslosenbeitrag 1,43, Invaliden-Versicherung l,2o Wehrsteuer 1,8b, Arbeitsfront 2, 80, Winterhilfswerk 0,40 13!23 Nettolohn RMk. 31,17 2. Bruttolohn bei 38 Arbeitsstunden 60,50 Abzüge: Lohnsteuer 7,62, Krankenkasse 1,82, Erwerbslosenbeitrag 1,98, Invaliden-Versicherung 1,33, Bürgersteuer l,5o,Wehrsteuef 3,81 18, 08 Nettolohn RMk 42,42 3. Bruttolohn bei 57 Arbeitsstunden Abzüge: Lohnsteuer 6,90, Krankenkasse 2,44, Erwerbalosenbeitrag 1,9� Invaliden-Versicherung 1,35, Bürgersteuer 0,75, Wehrsteuer 3,45 16,81 Nettolohn RMk 42,44 4. Bruttolohn bei 68 Arbeitsstunden RMk 71,25 Abzüge: Lohnsteuer 9,42, Krankenkasse 2,89 Erwerbslosenbeitrag 2,28, Invaliden-Versicherung l,2o, Bürgersteuer 0,75, Winterhilfswerk 1,--, Wehrsteuer 4,71 RMk. 22,25 Nettolohn RMk. 49 ,* Mitteldeutschland, 1. Bericht: Bei der Braunkohlen-Aktiengesell- sohaft Bruehfeld in Halle/Saale bekommen die Metallarbeiter 85 Pfg. Stundenlohn. Für die zwangsweise dorthin beorderten Arbeiter wird ein täglicher Zuschlag(für doppelten Haushalt) von 1,- RMk gezahlt. Die Arbeltszeit beträgt 56 Stunden pro Woche. 2. Bericht: Ein hiesiger Bauhilfsarbeiter berichtet, dass er bei einem Wasserleitungsbau in X, 64 Pfg. die Stunde verdient. Die Arbeitszeit beträgt 8 Stunden, doch wird meist 10 und noch mehr Stunden gearbeitet. Es herrscht ein rigoroses Antreibersystem. Von dem Wochen'Iohn von rund 32 RMk bei achtstündiger Arbeltszeit gehen bei einem Familienstaad von 4 Kindern rund 4 RMk Abzüge und 3,60 RMk Fahrgeld ab, so dass netto 24,4° RMk verbleiben. Da er A-41- njchantlioh 4,75 RMk Miete bezahlt, stehen ihm zum Lebensunterhalt flr seine Familie von sechs Köpfen rund 2o HMk zur Verfügung. 3. Bericht: Die Suhler Waffenfabrik, die bekanntlich Tom Staat enteignet und in eine Wilhelm Gustloff Stiftung umgewandelt worden ist, zahlt folgende Löhne: Gelernte Arbeiter 0,69 bis o,72 EMk Stundenlohn, Ungelernte" 0,55" o,6l"" Dazu ist ein Akkordzuschlag von 25% möglich. Die Woohenlöhne ohne Ueberstunden schwanken zwischen 26 und 32 RMk. Die reguläre Arbeitszeit beträgt 9- 10 Stunden pro Tag. Wasserkante, I.Bericht: Lohnzettel aus einer Stadt von 80.000 Einwohnern: Woohenabreohnung eines Maurers: 47 Stunden h 0,83= 39,oI RMk. Akkordabreohnung 1.0,65" Ueberstunden 5'68" Insgesamt 55,34 RMk. Abzüge: Lohnsteuer 4,89 Bürgersteuer 1,5° Krankenkasse 1,71 Erwerb3losenvers.l,6l Invalidenvers. 1,35 11, 06 Nettolohn: RMk. 44, 28 Zu den Abzügen kommt ein Beitrag zur Arbeitsfront von 4,Ro RMk im Monat. Der Steuerabzug ist berechnet für einen Verheirateten ohne Kind. Bei Ledigen würde die Lohnsteuer um 1,- RMk höher sein. Die Abzüge bewegen sich immer zwischen 15 und 20% des Einkommens. Eine Firma, die einen besonderen Spezialapparat herstellt, der auf Schiffen gebraucht wird, war seit jeher ihren Arbeitern gegenüber sehr kulant. Auch heute bezahlt sie ihnen als erstklassigen Spezialisten verhältnismässig gut. Der Grundlohn beträgt bei dieser Firma 0,85 RMk, der Spitzenlohn für den verheirateten Arbeiter nach einigen Jahren Beschäftigung im Betrieb 1,09 RMk. In diesen Betrieb kommt also(ohne Akkord) ein verheirateter Arbeiter ohne Ueberstunden auf 52 RMk pro Woche, mit Ueberstunden durchschnittlich auf 66,- RMk. Davon gehen allerdings die Abzüge ab. Ausserdem zahlt die Firma ihrer Belegschaft zu Weihnachten einen grösseren Betrag aus und darüber hinaus auch noch andere Gratifikationen. Allgemeine Löhne auf der Werft: Gelernte Arbeiter 0,65 RMk. Stundenlohn, Angelernte" o,59"" Ungelernte" o,53"" Tiefbauarbeiter 0,62 RMk." Arbeitszeit täglich 8 bis 10 Stünden, Sonntags 6-7 Stunden. Zuschläge für Ueberstunden: die ersten zwei Stunden lo bis 2o% Aufschlag, darüberhinaus 25%. Der Lohn der Lagerarbeiter bei der Marine und in den vom Konsumverein übernommenen Betrieben beträgt 0,59 RMk per Stunde. Das ererbt einen Woohenlohn von.28 RMk, so dass nach 15- 20% Abzug A-4.2- uagefähr 23 HMk. ausgezahlt werden. Uia diesen geringen Verdienst etwas zu erhöhen, machen die Arbeiter möglichst viel Ueberstunden. 10 Ueberstunden in der Woche sind keine Seltenheit. Wir lassen schliesslich einen Bericht Uber die Lohnverhältnisse der italienischen Landarbeiter folgen, die Deutschland zur Milderung seines Landarbeitermangels herangezogen hat: Bekanntlich sind durch ein Abkommen ungefähr loo.ooo italienische Landarbeiter nach Deutschland vermittelt. Der Verrechnungsverkehr mit Italien wird durch die Deutsche Bank geordnet, und zwar aber ein besonderes Devisenverreohnungskonto. Der Lohn dieser Landarbeiter beträgt 26 Pfg. die Stunde. Von diesen müssen sie eine warme Mahlzeit bezahlen und sich im übrigen selbst verpflegen. Da diese Arbeiter während der Sommermonate grösstenteils von morgens Mt 5 abends um 8 Uhr arbeiten, ist es ihnen möglieh, bei ihrer Lebensweise trotz des geringen Stundenlohns, Gelder zu ersparen, die dann über das Verrechnungskonto gehen. Durchaehnittlieh ersparen diese Leute in 5 bis 6 Wochen zwischen 50 und 60 RMk. Dieser Betrag bedeutet natürlich in Lire umgerechnet für die Angehörigen in Italien ein unerhört grosses Einkommen. In den Akten der Deutschen Bank befindet sich ein Danksohreiben, das ein Gemeindevorsteher aus einem kleinen Dorf bei Neapel an Adolf Hitler gerichtet hat. In diesem Dankschreiben heisst es, dass solange er Gemeindevorsteher ist., noch nie ein Arbeiter über derartige Summen verfügt habe. Das sei auch eine Auswirkung der politischen Achse Berlin-Rom. Vielfach sind die Lohnregelungen aus der Krisenzelt vor Hitler heute noch gültig, die Löhne also trotz der Verteuerung der Lebenshaltung noch die gleichen wie damals. Aus einem amtlichen"Verzeichnis der geltenden Tarifordnungen in der Bekleidungs- und Lederindustrie, abgeschlossen am 15. Juni 1938, Fachgruppe Kopfbekleidung" geht hervor, dass von den dort genannten 56 Tarifordnungen 26 aus der Zeit bis 1933 stammen und zum überwiegenden Teil ohne Aenderung als Tarifordnungen übernommene Tarifverträge aus der Zeit vor Hitler darstellen. Das letztere gilt für folgende Branchen und Bezirke: Uniformmützen Berlin vom 9-6. 193�-' Nachtrag vom 5-.I-I932 Damenhutbranche-Fabrlkation und Engrossbetriebe Berlin vom 18. 12. 31. Woll- und Haarhütindustrie Luckenwalde vom 24. 12. 193°< Nachtrag 11. I.1933. Kürsohnergewerba und Mützen- und Stoffhutherstellende Betriebe, Hamburg, Altona, Wandsbek vom 15. 3- 1926 und 15-7. 1927, Nachtrag 30. 11. 1932. Mützenindustrie Stadt Hannover vom 23.3. 1925, Nachtrag 21.1. 1931- Seideh- und Klapphutindustrie Altenburg(Thür.)?om 31.1. 19V0, A-43- Nachtrage vom 30. 12. 193� UR<3 22. 9. 1932. Hutindustrie Dresden und Umgebung vom 1.8. 1931] Nachtrag vom 1.1.1932. Welsswäschereien Breslau vom 4. 8. 1932. Färbereien und chemische Waschanstalten, Stadt- und Landkreis Breslau vom 24. 6. 1924 und 15.8. 1929, Nachträge vom 8.5.1929, 12. 8. 1932. Sohirmindustrie Breslau vom 1.6. 1927 und 5.5- 1928, Nachtrag vom 26. 1. 1933. Krawattenindustrie Berlin vom 15. 11. 1927 und 16. 12. 1931, Nachtrag 28. 12. 1929 und 14.6. 1932. Krawattenindustrie Berlin vom 27. 4. 1929- Krawattenindustrie Berlin vom 1. 2. 1924, Nachträge 10. 6. 1927, 19. 5. und 19. 6. 1931, 19. 12. 1931. Herstellung von Blumen, Blättern und Federn in Berlin, vom 31-3- 1928, Nachtrag 18. 12. 31. Herstellung von Damenhut-Blumen und-Federn, Berlin, vom 12.6. 1928, Nachtrag 15. 12. 1931- Schirmindustrie Berlin 5. 12. 1931 und 7- 5- 1932. Wäsoheverleiher ohne eigenen Waschbetrieb, Berlin, vom 6.12. 1932. Wäscheverleiher mit eigenem Waschbetrieb, Berlin vom 1. 4-1931, 5. 12. 1932, 8. 12. 1932. e) Zuschläge zum Lohn. Die grossen öffentlichen Bauten, Autobahnen, Befestigungsarbelten, Kanalbauten usw., die mittelbar oder unmittelbar den militärischen Zielen des Regimes dienen, entziehen grosse Massen von Arbeitern zeitweilig, unter Umständen ftlr-�ahre, ihrem Wohnsitz, ihrer Familie, ihrem Beruf und gewohnten Arbeitsplatz. Aber die Beziehung zur Heimat ist mit diesen Tersohlcküngen nicht gelöst. Die Angehörigen des in der Ferne, oft in weiter Ferne weilenden Arbeiter müssen nach wie vor aus seinem Lohn versorgt werden, zuweilen muss, etwa in Abwesenheit des Taters mutterloser Kinder, der Haushalt aufgelöst werden, der Unterhalt des Arbeiters verteuert sich dadurch, dass er nicht im eigenen Haushalt versorgt wird usw. Es war daher unumgänglich, regelnd einzugreifen. Das ist geschehen mit einzelnen tariflichen Regelungen für öffentliche Bauvorhaben, z.B. Tarifordnungen für die Bauvorhäben der Reichsautobahna: im Wirtschaftsgebiet Rheinland vom 15. 8. 1938(Tarifreg. 1579/4, Reieha- arbeitsblatt 71/1245) und mit der Tarifordnung zur Regelung der A-44- Woehenendheimfahrten und An- und RHokreisen bei dem Bauvorhaben der 6ffentliohen Hand vom 25. 3. 1938(Tarifregister 457/lS, Relohsar- beitsblatt Seite Tl/363). Die Regelung erfolgt'überall nach dem gleichen Schema(siehe Reichsarbeitsblatt 18. Jahrgang, Nr. 10 vom 5. 4. 1938, Ministerialrat Dr. Otto Kalckbrenner,"Die Regelung der Wochenendheimfahrten und An- und Rückreisen bei den Bauvorhaben der öffentlichen Hand".) Es wird unterschieden' zwischen Entfernungszulage und Trennungszulage. Jene ist bestimmt für Arbeiter, die täglich nach Hause fahren können, diese für solche, die auswärts wohnen müssen. Die Entfernungszulage beträgt bei einer Entfernung von mehr als 10 km vom Wohnort 0,50 RMk., bei mehr als 2o km 1 RMk. je Arbeitstag. Die Trennungszulage für verheiratete oder andere Arbeiter mit eigenem Haushalt beträgt 1 RMk., für Arbeiter aus Qrosstädten l,5o RMk je Arbeitstag. Die Unterkunft, zumeist in Wohnlagern, ist frei. Genau bemessen ist die Freizeit des Arbeiters, das Wochenende zu Reisen in die Heimat zu benutzen. Da die Kosten der Wochenendheimfahrten mit der Entfernung vom Wohnort wachsen, "vergrössert sich der Zeitraum, innerhalb dessen sie stattfinden, auch mit der Entfernung"(Dr. Kalckbrenner a.a.O.) Es dürfen am Wochenende nach ihrem Heimatort fahren: Bei Entfernung der Baustelle vom Heimatort: Verheiratete: Ledige: von mehr als 13- loo km loo- 2oo km 2oo- 300 km alle 2 Wochen alle 6 Wochen über 300- 4°° 400 km 8 6' " 8 " 10 " 12 Die Dauer dieser Reisen ist wie folgt bemessen: Bei Entfernung der Baustelle vom Heimatort: bis 2oo km von mehr als 2oo km """ 300 km """ 400 km bis zu 1 Arbeitstag ""2 Arbeitstag n Lohn wird für die Tage der Wochenendheimfahrt nicht gezahlt. Trennungsgeld nur für den Tag der Abreise und der Rückfahrt. Nur die Fahrtkosten werden vom Betrieb bezahlt, aber der Arbeiter bekommt nicht das Fahrgeld ausgehändigt, sondern die Fahrkarte, "um einen Missbrauoh der Einrichtung der Woohenendheimfahrten zu verhindern". Die Uebersohreitung der für die Wochenendheimfahrten zugemessenen Frist wird mit Verlust der Arbeitsstelle geahndet. So heisst es in der Tariflichen Regelung für die Bauvorhaben der öffentlichen Hand, der"Reichswerke Hermann Göring in Lindjj, der "Rhein-Main-Donau A.C.", der"Alpen-Elektro A.G." und der Gross- glookner Hochalpenstrasse A.G." im Wirtschaftsgebiet Ostmark vom 20-6. 1938(Tarifregister 2427/1, Reichsarbeitsblatt Seite VI/977) A-45- Wird die für die Tooh�nendheimfahrt gegebene Freizelt ohne Erlaubala oder ohne ausreichende Entschuldigung überschritten, so besteht für den Arbeiter kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. 3) Sonderzuwendungen Bereits in früheren Berichten, so in Heft 7/1937[Seite A 112 ff) und Heft 3/I938(Seite A 55 ff.) ist darauf hingewiesen worden, dass immer stärker das Bestreben hervortritt, das Lohneinkommen durch Sonderzuwendungen aufzubessern, die den Charakter von Geschenken tragen. Der Arbeiter soll sich als Glied einer Werksgemeinschaft fühlen, nicht als Angehöriger seiner Klasse. Je mehr, entsprechend der Tendenz der nationalsozialistischen Lohnpolitik, der Tariflohn vom Leistungslohn abgelöst wird, dessen Höhe nach individuellen, vom Betriebsführer bewerteten Leistungen und Eigenschaften bemessen wird, nimmt auch der Lohn d�n Charakter einer Prämie für Wohlverhalten an, die dem damit Beschenkten entzogen werden kann, wenn die Toraussetzungen dafür nicht mehr bestehen. Wie flüssig die Grenze zwischen Leistungslohn und Prämie ist, zeigt eine Stelle aus d-er Arbeitsfront-Zeltung"Der Ruhr-Arbeiter", 3. Wovemberausgabe Nr. 46. Dort wird in der Rubrik"Aus unserer Briefwechsel-Mappe" folgendes erzählt: "Der Leistungslohn hat mit einer allgemeinen Lohnforderung nichts zu tun, folglich braucht der Treuhänder der Arbeit davon nicht in Kenntnis gesetzt zu werden. Es bleibt immer eine innere betriebliche Angelegenheit, da der Betriebsführer für das Wohlergehen der Gefolgschaftsmltglieder Sorge tragen muss. Es gibt Betriebe, wo sich der Betriebsführer mit dem Betriebsobmann und Vertrauensrat zusammensetzt und über den Leistungslohn spricht. Der Erfolg ist immer sehr gut. Ein Arbeitskamerad erzählte: Bei uns in der Autoschlosserei bekommt jedes Gefolgschaftsmitglied für Verrichtung sauberer Arbelt 5)* RMk. die Woche mehr, verschiedene Monteure sogar 10 RMk. Ein anderer Kamerad sagte: Wir bekommen zu Weihnachten pro Mann 60 RMk., verheiratete Gefolg-. Schaftsmitglieder bekommen noch 2o RM für die Frau und für jedes Kind 15 RM. Eine andere Firma zahlt ihren Gefolgschaftsmitgliedern für Arbeiten an hochwertigen Anlagen, Maschinen und Apparaten 10% Leistungszulagen zum Grundlohn." Auf der Reichsarbeitstagung des Fachamtes Banken und Versicherungen der Deutschen Arbeitsfront, die im Oktober in Düsseldorf stattgefunden hatte, wurden vom Faohamtsleiter Rudolf Lencer bekanntgegeben, dass von 290 privaten Versicherungsgesellschaften mit mehr als 63.000 Betriebsmitgliedern 2oo Betriebe Leistungszu- A-46- lagert gezahlt, 26? einmalige Zuwendungen, Gratifikationen usw. gewährt, Igl Betriebe mit 61.000 Betriebsmitgliedern Einrichtungen für eine zusätzliche Altersversicherung getroffen heben. Von 3.000 privaten Bankbetrieben mit rund llo.ooo Gefolgschaftsmitgliedern haben I.04I ihre Gefolgschaftsmitglleder am Gewinn beteiligt, 872 Leistungslöhne gezahlt und 613 übertarifliche Sozialzulagen, 1-514 haben Ferienheime, Kasinos und Gemeinschaftsräume für die Gefolgschaft geschaffen und 1.26? Betriebe eine zusätzliche Altersversorgung eingerichtet. Es wird allerdings nicht berichtet, wieviel von diesen Einrichtungen vor Hitler bereits bestanden haben. In der Tarifordnung für den öffentlichen Dienst vom 30. April 1938(RGBl. I.Seite 461) ist eine ganze Reihe solcher Sonderlei- stungen vorgesehen, die den Angestellten das Bewusstsein verschaffen sollen, vom Staat versorgt zu sein. So sind in der Tarifordnung"Richtlinien für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung" enthalten, deren Einführung allerdings den Leitern der einzelnen Verwaltungen überlassen bleibt. Es ist darin bestimmt, dass die Bestimmungen der Dienstordnung, die einen Versorgungsan- spruoh gewähren, widerrufen werden können. Die Beiträge sind zu einem Drittel vom Gefolgschaftamitglied zu tragen und können vom Gehalt abgezogen werden. Der Anspruch auf die Versicherung kann in beet-immten Fällen entzogen werden, z.B. wenn der Betreffende sich ohne Genehmigung im Ausland aufhält, eine von ihm geforderte Le- beasbescheinigung[gemeint ist wohl die Bescheinigung seiner Ab- atammung) nicht vorlegt oder wenn er sich im staatsfeindlichen Sinne betätigt. Obwohl also hier der Angestellte gezwungen wird, Beiträge zu dieser zusätzlichen Versicherung zu leisten, hat er nur Anspruch darauf, solange er ihm nicht von seinem Vorgesetzten entzogen wird. Für 25-jährige oder 40-jähriee Dienstzeit wird ein Treugeld gezahlt und zugleich mit dem Treudienst-Ehrenzeiohen überreicht. Bei Wohnungswechsel, Eheschliessung, schwerer Erkrankung, Verlust von Hausrat durch Brand usw. können unverzinsliche Vorschüsse bis zu 400 RMk. zum Zwecke der Kleinsiedlung gewährt werden, wenn dadurch Trennungsgeld erspart wird, wenn also durch die Beschaffung einer Kleinsiedlungswohnung der Arbeiter die Möglichkeit hat, seine Familie zur neuen Arbeitsstelle nachkommen zu lassen, oder "wenn infolge der Ermögliohung der Kleinsiedlung durch einen Vor- schuss Facharbeiter oder andere besonders wertvolle Kräfte der Ver waltung dem Betrieb gewonnen oder erhalten werden können. Treueprämien für landwirtschaftliche Arbeiter sind ebenfalls in .den Tarifordnungen festgesetzt(vgl. Heft 7/1937) Seite A 114 und Heft 3/193S, Seite A 55 ff.} Die Prämien sollen den Landarbeiter ver anlassen, während der Arbeitssaison den Betrieb nicht zu verlassen. Bo ist in der Tarifordnung für die Landwirtschaft im Gebiet der Landesbauernschaft Thüringen(Tarifregister 377/1°, Relchsarbeits- blatt Vl/lo71i festgesetzt, dass für die in der Zeit vom 29. Juli bis zum 17. November 1938 geleisteten Arbeitsstunden Knechte und A-47- Magde(Gesinde) im Alter von 1? und mehr Jahren eine Zulage von 22 RMk bekommen, jüngere Gefolgsohaftsmitglieder eine Zulage von 16 RMk. Nach der Tarifordnung für die Melker im Wirtschaftsgebiet Pommern vom 3- 6. 1938[Tarifregister 2354/3, Reichsarbeitsblatt Seite 71/971) werden als Sondervergütungen gewährt: a) Milchtantieme, b) Aufzuohttantieme, c) Verkaufstantieme für den Melkermeister. Ausserdem wird es in§ 14 der Tarifordnung als erwünscht bezeichnet,"dass der Betriebsführer den Melkergehilfen und den Kuhfütterem.die am Erntedankfest länger als 1 Jahr dem Betrieb angehören, jährlich eine Anerkennungsprämie ' zahlt. Die Prämie kann nach der bisherigen Gepflogenheit durch entsprechende Sachwerte oder auch durch Geschenke bei besonderen Anlässen(Weihnachten, Erntedankfest) abgelöst werden." Es scheint, dass die Propaganda mit dieser Art der Sonderzuwendungen nicht mehr so eifrig betrieben wird wie bisher, weil man sich eine stärker anspornende Wirkung von dem Prämiensystem verspricht, das im Leistungslohn enthalten ist. Ueber Sonderleistungen kann man noch einiges aus folgenden Berichten entnehmen: Bayern: Unsere Firma(Maschinenfabrik) hat jedem Arbeiter für ein t! ahr Tätigkeit in der Fabrik zum Geburtstage des Führers 25 RMk und für jedes weitere Jahr Tätigkeit in der Fabrik je 7 RMk. mehr ausgezahlt. Sachsen. I.Bericht: Von unserem Textilbetrieb wurde, wie im Vorjahr, an die Arbeiter wieder Dividende ausgezahlt. Die Dividende ist doppelt so hoch wie im Vorjahr. Bei der 1- bis 5-jährigen Dienstzeit wurden 10 RMk. statt früher 5 RMk gezahlt. Zwischen 5 und 10 Dienstjahren zahlte man 15 RMk und von 10 bis 15 Dig�st- jahren 2o RMk. ,von 15 bis 2o-jähriger Dienstzeit 25 RMk. usw. 2. Bericht: In den Wandererwerken(Auto-Union) wurde in diesem Jahre eine Dividende von 1% des Jahresverdienstes ausgezahlt. Das waren durchschnittlich 26 RMk pro Arbeiter, ausserdem wurden für jedes Kind 5 RMk. gezahlt. In anderen Betrieben wurden noch höhere Dividenden ausgeschüttet. Ein ganz beträchtlicher Teil der Arbeiter betrachtet diese Dividende tatsächlich als ein Geschenk der Nazis und der Betriebsleitung. In der Spinnerei und Weberei A.G. in X. erhielt jedes Belegschaftsmitglied als Ostergeschenk 6 RMk ausgezahlt. Bei einer Klingenthaler Firma wurden am 1. Mai 10 Arbeiter für einen vierzehntägigen Ferienaufenthalt auf Kosten der Firma ausgewählt. Diese Gepflogenheit besteht seit 3 Jahren. Eine Sonderzuwendung, allerdings keine freiwillige, sondern den Betrieben durch Tarifordnung aufgezwungene, ist die Weiterzahlung von Teilen des Lohnes und Gehalts während der Krankheit als zusätzliche Leistung neben der Krankenunterstützung der Krankenkasse(vgl. Heft 3/1938, Seite A 67/68). Diese Bestimmungen sind jetzt in allen A-48- Terifordnungeo enthalten. Anoh sie sollen die Bindung sn den Betrieb dadurch festigen, dass die Zahl der bezahlten jährlichen Krankheitstage nach der Betriebszugehörigkelt abgestuft ist. Die Höchstdauer der wegen Krankheit bezahlten Arbeitsversäumnis liegt zwischen 7 und 21 Tagen im Jahr. Meist bekommt der Kranke während dieser Zeit einen Betrag, der zusammen mit dem Krankengeld 9o% des Nettolohnes ausmacht. Die Behandlung dieser Frage in den Tarifordnungen zeigt erhebliche Unterschiede. Dafür einige Beispiele: � Tarifordnung für die ostsäohsische Textilindustrie vom 7.6. 1938[Tarifregister 2297/3, Reiohsarbeitsblatt Seite Vi/866): Im Falle der Erkrankung erhalten die Gefolgschaftsmitglieder vom vierten Tag der Krankheit an den Untersehiedsbetrag zwischen 9o v.H. des Lohnes und dem an Werktagen bezogenen gesetzlichen Krankengeld, und zwar im 1. und 2. Beschäftigungsjahr bis zu 3 Werktagen vom 3." ab zu 7" jedoch in jedem Kalenderjahr nur einmal. Hier ist also eine Karenzzeit von 4 Tagen vorgeschrieben. In den folgenden Fällen beginnt die Zahlung des zusätzlichen Krankengelds zugleich mit der Bezahlung des Krankengelds der Krankenkasse: Tarifordnung für die Schmiede-, Schlosser-, Feinmechaniker-, Elektro-, Klempner- etc.-Handwerk, Wirtschaftsgebiet Mitteleibe vom 12.4.38[Reichsarbeitsblatt Seite Tl/363): i Bei Krankheit(Arbeitsunfähigkeit) von mindestens 14 Tagen hat das Gefolgschaftsmitglied vom Tage der Krankengeldzahlung an Anspruch auf Bezahlung des Unterschiedsbetrages zwischen dem Krankengeld und 90 v.H. seines Arbeitsverdienstes; für die Dauer von 3 Tagen, sofern es 1 Jahr ununterbrochen dem Betrieb angehört hat, für die Dauer von 6 Tagen, sofern es 3 Jahre ununterbrochen dem Betrieb angehört hat, bis zur Dauer von 14 Tagen, sofern es 10 Jahre ununterbrochen dem Betrieb angehört hat. Tarifordnung für die Einstellhallen("Garagen"), Tankstellen und Kraftwegenpflegebetriebe in Berlin vom 13. 5- T938(Tarifregister 2369/I, Reichsarbeitsblatt Tl/721): Wird das Gefolgschaftsmitglied durch Krankheit am Arbeiten verhindert, so ist ihm für die Arbeitstage, an denen es Krankengeld erhält, nach 1/2-jähriger Betriebszugehörigkeit bis zur Gesamtdauer von 6 Arbeitstagen " 2-jähriger"„ n n M M M"1�" M M n M t? n M t!�Q" w n w M n �21" in Jedem Jahr der Betriebszugehörigkeit der Untersehiedsbetrag zwischen dem Krankengeld und 9o v.H. seines Nettolohnes als Zuschuss zum Krankengeld zu zahlen. A-43- Vnterbrechungen des Arbsitsverhältnisses aus betrieblichen Grinden und Infolge Entlassung mit Ausnahme der fristlosen Entlassung gelten dabei als Betriebszugehörigkeit, sofern sie die Gessmt- dauer von 3 Monaten in einem Betriebszugehörigkeitsjahr nicht überschreiten. Bei längerer Unterbrechung beginnt mit dem Wiedereintritt in den Betrieb die Betriebszugehörigkeit von neuem. In der Tarifordnung für den öffentlichen Dienst sind die Bezüge im Krankheitsfall erheblich verbessert. Ihre Dauer ist verlängert, und zwar für Angestellte von 13 auf 16 Wochen, für Arbeiter von 16 auf 26 Wochen. Ausserdem fallen die Karenztage fort, die Krankenbezüge werden bereits vom ersten Krankheitstage an gewährt. Auch Arbeitsversäumnisse, die nicht durch Krankheit des Arbeiters sgründet sind, sollen so kurz wie möglich bemessen werden, damit ie nicht zu Ausfällen in der Produktion führen. Der Arbeiter soll hier daran interessiert werden, die Unterbrechung der Arbeit ; vermelden oder abzukürzen dadurch, dass die Fälle in denen der m weitergezahlt wird, und die Zahl der Tage in den Tarifordnun- on aufgeführt sind. Diese Regelung erfolgt durchweg in ähnlicher -€'ise. Es genügt, einige Beispiele anzuführen: Nach der Tarifordnung für das Metallhandwerk, Wirtschaftsgebiet B.elnland, vom 4. 6. 1938(Tarifregister 2411/1, Reiohsarbeits- rlatt Seite 71/919) ist Gefolgschaftsangehörigen, die vorübergehend ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert sund, der Lohn für diese Zeit weiterzuzahlen, und zwar: a) bei Betriebsunfällen für den davon Betroffenen für den Rest des Arbeitstages; b) bei standesamtlichen Pfliohtmeldungen, die nicht durch einen anderen und auch nicht ausserhalb der Arbeitszeit vorgenommen werden können, bis zu 4 Stunden; c) bei eigener Eheschliessung des Gefolgschaftsmitgliedes; d) die Niederkunft der Ehefrau; e) bei Todesfällen in der engeren Familie,(Kinder, Eltern, Ehegatten und Geschwister) sowie bei f) Teilnahme an deren Begräbnis; g) am Musterungstag zum Arbeltsdienst oder zur Wehrmacht; r. j bei Torladung bei Gericht und Behörden, sofern das Gefolgschaftsmitglied nicht Beschuldigter in Strafsachen oder Kläger oder Beklagter in Zivilsachen ist und der Lohnausfall nicht anderweitig vergütet wird oder vergütet werden muss; in diesen Fällen muss dem Betriebsführer die Ladung rechtzeitig vorgelegt werden; i; für Leiten des Feuerlöschdienstes, falls das Gefolgschaftsmitglied hierzu gesetzlich verpflichtet ist. den Fällen 0) bis g) ist der Lohn für einen Tag, in allen Tlgen nur für die Zeit zu bezahlen, die zur Erledigung der Angelegenheit notwendig war, jedoch nicht über 1 Tag hinaus. �-�o- Der Betriebsfahrer kann verlangen, dass ihm die Grande des Fernbleibens von der Arbeit glaubhaft naohgeniesen werden. Tarifordnung far die ostsäohsisehe Textilindustrie vom 7.6. 1933,(Tarifregister 2279/3. Reiohsarbeitsblatt Seite Vi/866): 1.) Bei Arbeitsversäumnis wird den Gefolgsohaftsmitgliedern der Lohn far die Dauer eines Tages weitergewährt. a)Bel Musterungen zum Wehrdienst oder Reiohsarbeitsdlenst, b)Bei Todesfall in der engeren Familie(Eitern, Kinder, Ehegatten, Geschwister), bei Eheschliessung, bei Entbindung der Ehefrau. o)Bei Berufung zu Behörden far die tatsächliche Dauer der Versäumnis, soweit keine Gebahren gewährt werden. Dem Fahrer des Betriebes ist in jedem Fall unverzaglioh Mitteilung zu machen und der Grund der Arbeitsversäumnis ausreichend nachzuweisen. 4) Die Kandigungsvorschriften In diesen Berichten ist wiederholt auf die Tendenz der natlonal- iczialistischen Arbeltspolitik hingewiesen worden, die Kündigungs- rrlsten zu verlängern(vgl. Heft II/1936, Seite A 113 ff., Heft '/1938, Seite A 86 ff.). Im allgemeinen hat der Arbeiter kein Interesse an langen Kündigungsfristen, weil diese nicht nur den Unter- -e.i.ier, sondern auch ihn selbst binden und verhindern, durch Wechsel Arbeitsplatzes eine für ihn günstige Konjunktur des Arbeitsmarktes auszunutzen und Bewegungsfreiheit für Lohnkämpfe zu bekommen. e grosse Krise mit ihrer grossen Arbeitslosigkeit hat den Stand- :--:t des Arbeiters zu den Kündigungsfristen gewandelt. Es kam ihm -tzt nicht darauf an, den Arbeltsplatz wechseln zu können, sondern .rts-.chllch darauf, ihn zu behalten, besonders wenn er vorher jah- .sng arbeitslos gewesen war. Daher ist es propagandistisch wirkam gewesen, dass vielfach bereits in den ersten Jahren des Regimes Kündigungsfristen, abgestuft nach der Dauer der Betriebszugehö- -..-teit, verlängert worden sind. Der Arbeiter konnte diese Art der .K'.erung. seines Arbeitsplatzes als Entschädigung für die fehlende r- ihung des Arbeitslohnes empfinden. inzwischen hat sich aber die Lage des Arbeitsmarktes von Grund aus . ndelt. Damit hat sich auch der Zweck der mit der Differenzierung - mdigungsfristen verfolgt wird, geändert. Es handelt sich nicht -; sehr darum, dem Arbeiter das Gefühl beizubringen, dass er Arbeltsplatzes sicher sein kann, sondern dem Betrieb die A-51- Arbeitskrafte, die er braucht, zu sichern. Daher sind in fast allen neueren Tarifordnungen die Ktindigungsbedingungen geregelt, und zwar sind die früher üblichen Kündigungsfristen(wöchentlich oder zweiwöchentlich bei den Arbeitern, vierteljährlich bei den Angestellten) für die Neueintretenden: verkürzt, und bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängert. Der Unternehmer wird dadurch in die Lage versetzt, ungeeignete Arbeitskräfte nach kurzer Zeit loszuwerden, geeignete Kräfte, die sich eingearbeitet haben, an den Betrieb zu binden. Dafür einige Beispiele: Tarifordnung für die in Garagen- und Tankstellenbetrieben beschäftigten Gefolgschaftsmitglieder im Wirtschaftsgebiet Pommern, vom 2o. 9. 1938(Tarifregister 2530/I, Reiohsarbeitsblatt Seite VI/1347!= Das Arbeitsverhältnis ist mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Woohenschluss kündbar. Die Kündigungsfrist erhöht sich bei einer Betriebszugehörigkeit von 4 und mehr Vahren auf 4 Wochen. Das Arbeitsverhältnis kann während der ersten 3 Wochen-(Probe zeit) täglich gekündigt werden. Tarifordnung für das Schlosser-, Maschinenbau, Kraftfahrzeug- und Feilenhauerhsndwerk der Hansestadt Hamburg vom 12. 2.38. Tarifregister 1553/3, Reiohsarbeitsblatt Seite VI/1241): Die ersten 4 Wochen der Betriebszugehörigkeit gelten als Probezeit mit beiderseits täglicher Kündigung. Darüber hinaus gelten baäerseits folgende Kündigungsfristen: im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit nach 4wöohiger Probezeit- 3 Tage im 2. Jahr 1 Woche im 3. bis 7. Jahr 2 Wochen im 8. bis 9-." 3" im 10. und darüber hinaus 4" Die vorstehenden Kündigungsfristen gelten nicht bei Einführung von Kurzarbeit und bei vorübergehendem Aussetzen. Nach der Reiohstarifordnung A für den öffentlichen Dienst{Tarifregister 2233/1, Reiohsarbeitsblatt Seit Vi/475) kann ein Diensverhältnis auf unbestimmte Zeit während der ersten 4 Monate zwei Wochen vor Monatsschluss gekündigt werden. Nach 4 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat, nach 1 Jahr 6 Wochen, nach 5 Jahren 3, nach 8 Jahren 4, nach 10 Jahren 5, nach 12 Jahren 6 Monate. zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Nach 2$ Jahren ist das Gefolgsohaftsmitglied unkündbar. Aus wichtigem Grunde kann fristlos entlassen werden. Im Baugewerbe sind, nicht zuletzt mit Rücksicht aur den grossen und oft plötzlichen Bedarf an Bauarbeitern für kriegswichtige Bauten, die Kündigungsfristen besonders kurz.' Z.B.: kann im Bsuge werbe, im Wirtschaftsgebiet Ostmark(Tarifordnung vom 21. 10.38., Tarifregister 2548/I, Reiohsarbeitsblatt Seite VI/1423) in den ersten 12 Tagen nach Neueinstellung 4 Stunden vor Arbeitsschluss, sonst mit einer Frist von 3 Werktagen gekündigt werden. Bei ungünstiger Witterung braucht keine Kündigungsfrist eingehalten wer A-ys- a#n. Ist gekündigt, kann nach Ablauf der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis auf 9 Tage verlängert werden. Dann verkürzt sich die Kündigungsfrist von 3 Tagen auf 4 Stunden. Der Reiohstreuhänder für Sachsen, Stiehler, hat auf Grund der Tollmaoht zur Regelung der Arbeitsbedingungen die Kündigungsbe- stimmungan in den Tarifordnungen abgeändert und das 3-monatige Kündi- gungsreoht in Sachsen eingeführt. Ser Treuhänder gibt zu("Deutsche Arbeitskorrespondenz"), damit das geltende Arbeitsrecht verletzt zu haben. Als Grund gibt er an, dass es"das von Unternehmern veranlasste unverantwortliche Abwerben von Arbeitskräften durch Anbieten von Locklühnen" ermöglicht habe. Daraus geht klar hervor, dass die Verlängerung der Kündigungsfristen in der heutigen Zelt katastrophalsten Arbeitermangels nicht sozialen Motiven entspringt, sondern ein Mittel ist, die Verteilung der Arbeitskräfte zu rationalisieren. 5) Der Urlaub In diesen Berichten ist des öfteren die wichtige Rolle ausführlich behandelt worden, die der Urlaub in der nationalsozialistischen Sozialpolitik spielt.(Siehe Heft 11/1936, Seite A 121 ff., Heft 7/1937, Seite A 129 f.. �eft 3/1938, Seite A 81 ff.) Es ist aber Jetzt nicht mehr nur ein für die Unternehmer wenig kostspieliges "Prunkstück der nationalsozialistischen Sozialpolitik". Der Urlaub hat heute einen sehr praktischen und nicht nur psychologischen Wert für das Regime selbst. Der Urlaub dient mittelbar der Leistungssteigerung. Der Arbeiter, dessen Kräfte während des Jahres bis zur Erschöpfung angesnannt worden sind, soll sie im Urlaub auffrischen. So soll der vorzeitigen Erschöpfung der Arbeitskraftreserve vorgebeugt werden. Dass das der Zweck des Urlaubs ist, wird vom Reichsar- beitsgerioht in der Begründung einer Entschliessung[R.A.G. 234/37) ausgesprochen, die vom Amt für Rechtsberatungsstellen im Zentralbüro der Arbeitsfront" als leuchtendes Beispiel für die Geltung des Urlaubsgedankens im nationalsozialistischen Staat" bezeichnet wird. Der Urlaub solle grundsätzlich dazu dienen, die Arbeitskraft des schaffenden Menschen zu erhalten und neu zu beleben, und zwar nicht nur im Interesse des Einzelnen, sondern ebenso sehr im Interesse des Volksganzen. Es sei überholt und daher abzulehnen, dass im Urlaub überwiegend ein zusätzliches Entgelt für geleistete Jahresarbeit ge- "ehen Entsnrechend d�eyfem Orunäsatz. dass daT- havahlte Hrlat�' A-53- alne volle wirtschaftliche Notwendigkeit sei, ist er jetzt überall eingeführt. Die Urlaubsbedingnngen sind zentral geregelt, in allen Tarifordnungen in annähernd gleicher Welse. Bei Arbeitern, die über 18 Jahre alt sind, ist die Mindestdauer des Urlaubs 6, die Höchstdauer 12 Tage und nach Urlaubsjahren, also nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit abgestuft. Diese Abstufungen differieren in den einzelnen Tarifordnungen. Im allgemeinen beginnt das erste Urlaubsjahr nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Ein Beispiel: Die Urlaubsregelung für die in der deutschen Papier-, Pappen-, Zellstoff- und Holzstoff-Industrie beschäftigten gewerblichen Gefolgsohaftsmitgliedern vom 2. 6.38 (Tarifregister 85I/3, Reichsarbeitsblatt Seite VI/793): Urlaub für erwachsene Gefolgschaftsmitglieder: Neu eingestellten Gefolgsohaftsmitgliedem steht erstmalig Erholungsurlaub in dem Kalenderjahr zu, in dem die Wartezeit erfüllt ist(1. Urlaubsjahr). Die Wartezeit wird nach sechsmonatiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses erfüllt. Der Urlaub beträgt: im 1. und 2. Urlaubjahr im gleichen Betrieb 6 Werktage n"" n 11" "11. und den folgenden Urlaubs jähren 12" Diese Regelung verbessert die Tarifordnung(Tarif register 851/2) vom 17. 3. 1937. In dieser war folgende Regelung vorgesehen: nach 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 6 Arbeitstage n y"" y " �" w Q "11"" 9 " 13"" 10 "17"" 12 Derartige Verbesserungen, nach den jetzt allgemein angewendeten Richtlinien, sind nicht selten. Die Höhe des Urläubsgeldes richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst,' den der Arbeiter in der Zeit bezogen hat, die dem Urlaub vorausgeht. Bei Akkordarbeit ist das ein Mittel, den Arbeiter in dieser Zeit zu Mehrleistungen anzuspornen. Ein Beispiel dafür ist die/ Regelung der Urlaubsvergütung in den sächsischen Sägewerken 17- 5- 1338.(Tarifregister 2367/I, Reiohsarbeitsblatt Seite VI/72o Es wird hier der Tariflohn zuzüglich der zuerkannten Leistungszuschläge, bei Akkordarbeitern der durchschnittliche Stundenverdienst der letzten 3 vor dem Antritt des Urlaubs liegenden Monate, mindestens der Akkordriehtsatz zugrundegelegt. Bei Kurzarbeit verringert sich das Urlaubsgeld. Das ist wie folgt geregelt: Auch bei Kurzarbeit ist die volle Urlaubsvergütung zu zahlen, wenn bei'Urlaubsbeginn Kurzarbelt nicht an mehr als an 75 Werktagen des Urlaubsjahres durchgeführt wurde. Darüber hinausgehende Kurzarbeit kann in dem Verhältnis auf die Urlaubsvergütung ange- A-�4- rechnet werden, in dem die durch die Kurzarbeit auafallenden Arbeitsstunden zu I.800 Arbeitsstunden stehen. Eine Mlndestvergiitung f'ir 6 Arbeitsstunden je Urlaubstag darf hierbei nicht unterschritten werden. Deutlich wird die Tendenz, die Höhe der Urlaubsvergütung von der Höhe der Arbeitsleistung abhängig zu machen in Aen- derungen der Tarifbestimmungen. So war z.B. für die Reichsgewerbebetriebe in Pommern(Tarifordnung vom 4. 8. 1937, Tarifregister 2033/2) bestimmt, dass Akkordarbeiter als Urlaubsvergütung zum Stundenlohn einen Zuschlag von 15% bekom-i men. Das ist inzwischen(Tarifordnung vom I4.5. 38, Tarifregister 2o33/2, Reiohsarbeitsblatt Vl/7o2) dahin geändert worden, dass Akkordarbeiter den in den letzten 2 Monaten vor Antritt des Urlaubs erreichten durchschnittlichen Stundenverdienst bekommen. Der Urlaub der Jugendlichen ist geregelt durch das Jugendschutzgesetz vom 30. 4- 1938(Reiohsgesetzblatt I, Seite 437). Alle Bestimmungen, die dahinter zurückbleiben, sind damit ausser Kraft gesetzt. Während bei den Erwachsenen mit dem Alter die Dhuer des Urlaubs grösser wird, ist es bei den Jugendlichen umgekehrt. Der Nachwuchs soll geechont werden. Die Bestimmung darüber in den Tarifordnungen ist überall inhaltlich die gleiche nach folgendem Muster: Jugendliche unter 18 Jahren erhalten, wenn sie als Jugendliche länger als drei Sonate im Kalenderjahr ohne Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses im Betrieb tätig gewesen sind, folgenden Urlaub: unter 16 Jahren 1$ Arbeitstage über 16" 12" Für Jugendliche, die mindestens 10 Tage m einem Lager oder einer Fahrt der HJ teilnehmen, beträgt der Urlaub 18 Werktage. Massgebend für die Urlaubsdsuer ist das Alter des Jugendlichen bei Beginn des Kalenderjahres. 6) Die Arbeitszeit Schon in früheren Berichten war gezeigt worden, wie der Achtstundentag, den sich die Arbeiter in der Republik erkämpft hatten, mehr und mehr beseitigt worden ist.[Siehe Heft 7/1937, Seite A l2o, Heft 3/I938, Seite 70 ff.) Nach den Tarifordnungen ist schon seit langem die Ausdehnung des Achtstundentages auf 10 Stunden, manchmal auch noch darüber hinaus, zum grösseren Teil mit, zut kleineren Teil auch ohne Mehrarbeitszuschiag erlaubt. In der Betriebspraxis wird aber der Arbeitstag häufig nc.-�. weiter ausgedehnt, als der Tarif gestattet. In de�M�'f 'ie der Mangel an Arbeitskräften zunimmt, wird es notwendig, die Arbeltszeit zentral zu regeln. Nicht mehr nur in Einzelfällen, sondern allgemein soll anstatt des Achtstundentages der Zehnstundentag die normale Arbeitszeit in deutschen Betrieben werden. Bereits im Jahre 1937 für die Vierjahres- planindustrien, besonders für die Metall- und Bauindustrie die allgemeine Ausdehnung der Arbeitszeit auf 60 Stunden in der Woche zugelassen worden(siehe Heft 3/1938, Seite A 70). Nunmehr ist eine allgemeine gesetzliche Regelung erfolgt, die zum Teil übernommen hat, was bisher schon geltendes Recht war, (Arbeitszeitordnung vom 26. 7. 1934) zum Teil bestehende Zustände legalisiert, im ganzen auf die gesetzliche Abschaffung des Achtstundentags hinausläuft und die Möglichkeit einer fast unbegrenzten Ausdehnung des Arbeitstages schafft. Es sind zwei Gesetze, die Arbeitszeitordnung und das Gesetz über die Kinder arbeit und über die Arbeitszeit der Jugendlichen(Jugendschutz gesetz), die beide mit dem 1. Januar 1939 in Kraft getreten sind. Die wesentlichen Bestimmungen der Arbeitszeitordnung sind in dem folgenden Informationsblatt des"Nachrichtendienst der Deutschen Bekleidungsindustrie" enthalten. NACHfMCHTENO!EN$T Sozta�irtfchaft Oer Deutfchcn Betüttbungctnbuftnr K-ctsanKr. 4__ Orönungeztfftr 14 gdc.: NtbEMMcMnHtM (iiu tpcitcrcs tuid�tigcs auf ar&dt&FPtiti(d?em@cbiet tutttbc httd) PP„) cO-�ptif lasg(3K53M.i)938,<5. 447) gc�affw. 9Cir empfct)tcn and) hier hie tunfn)'-. r id-ea yettinnmmgcu hmd) ein(iddnaiitne in hen Originottert sn itnhieren 'n- 7nheitPseitot'&ntmg iegt hen ISegriff her 5trhcite;eit nnh heren grnnhjiiidid-e faner weiterhin l-etiintnnnigen getreifen über Urbeitt-seitrerinngernng nnh ihre De; A56 fctsungcn, ße�tatbcitucit, SWc&rarbcitsccrgütung unb$aben}<�ht� offner �ct!auf�)t<;[)cn. ?cr tp�innüid� Sntyatt bet 3[rbttaed)fet gitt attgemein bie ipaufentegetung nid)t, jebads finb ihnen tut;c ipaufen aan angemeffettet Sauet au gewägten. Set eti)äbtc gtaucnfd�u� gitt jet;t für atie tacibiid)eu i�cfaigfdMftsntitgiiebct, atfa amb für bie taeibiidn-u 2)ngcftcHten tnit bet Oiusnabntc, bag bie Satfebriften übet �iadstarbeits aerhat, taie hisbet, auf Oitheiietittuen befebriintt bieiht. A57 Püiifcnregciunts giti mithin ftn nttc mciMic�M Sc�igf�ftawitgtiebcr, ntfo«udi fttr Hi; trciMidycnStHg�tcMtcH. ?ic 93cror!'nung übet bic neue ga{[ung bet Sttbeitneiterbnung unb übet anbete atbcit&- tetbifi�e 93ot)d)ttften aem 30: Siptif 1938 ittH am]. Sanuat]939 inRtaft. �te Snhaft}cbung biejet 93eretbnung für bas Sanb Öftetteid) bieibt potbebaften. Die Möglichkeiten, den Arbeitstag teile mit, teils ohne TergK- tung zu verlängern, sind aber grösser, als aus dieser Inhaltsangabe hervorgeht. Der Achtstundentag gilt zwar in diesem Gesetz noch als regelmässige werktägige Arbeitszeit, aber die Ausnahmevorsehriften sind so weit, dass der Grundsatz praktisch aufgehoben und die Ausnahme zur Regel wird. Zunächst gilt die Arbeitszeitordnung ftir einen grossen Teil der Lohn- und Gehaltsempfänger überhaupt nicht. Ausgenommen davon sind die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, der See- und Luftfahrt, der Werften, Dockahlagen, Flughäfen, Landeplätze ferner die leitenden Angestellten, die Bäcker und Konditoren und das Krankenpflegepersonal. Die. Arbeitszelt der Beamten (siehe unten) ist durch besondere Verfügung geregelt. Für alle übrigen Arbeiter und Angestellten kann die regelmässige Arbeitszeit durch Tarifordnung bis zu 10 Stunden täglich verlängert werden, über 10 Stunden hinaus, wenn in die Arbeitszeit Arbeitsbereitschaft fällt(§ 7) und wenn das Gewerbeauf- sichtsamt dazu die Genehmigung erteilt(§8); ausserdem in Notfällen und"wenn eine verhältnismässig geringe Zahl von Gefolgschaftsmitgliedern an einzelnen Tagen mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Niohterledlgung das Ergebnis der Arbeit gefährden oder einen unverhältnismässigen wirtschaftlichen Schaden zur Folge haben würde und wenn dem Betriebsführer andere Torkehrungen nicht zugemutet werden können(§ 14). Ueberdies wird noch der Reichsarbeitsminister ermächtigt, weitere Ausnahmen zuzulassen, wenn sie im öffentlichen Interesse dringend nötig werden"(5 28). Als Mehrarbeitsvergütung(§ 1$) soll, wenn nichts anderes verfügt wird, ein Aufschlag von 25% auf den Stundenlohn gezahlt werden. Es gibt aber auch Ueberstunden, die nach diesem Gesetz nicht bezahlt zu werden brauchen. A-$8— 1- rJwnn die durch regelmässige Arbeit.sverkdrzung ausfeilende Arbeitszeit innerhalb von zwei Wochen, der Ausfall durch Betriebsfeiern, Volksfeste, öffentliche Veranstaltungen usw. innerhalb von 5 Wochen 4) durch Mehrarbeit ausgeglichen werden. �)kann bei Vor- und Abschlussarbeiten(z.B. Reinigungsarbeiten), beim Zuendebedlenen der Kundschaft und dergleichen, die Arbeitszeit um 2 Stunden bis zu zehn Stunden und, wenn in solchen Fällen�das Gefolgschaftsmitglied nicht ersetzt werden kann, auch über 10 Stunden hinaus verlängert werden(� 5). 3)16 Stunden darf die Arbeitszeit dauern, wenn dadurch bei Arbeiten, die nicht unterbrochen werden dürfen, ein regelmässiger wöchentlicher Schichtwechsel ermöglicht werden soll. Unter Punkt 1) gehört auch die Lohnregelung für Regen- und Frosttage bei Bauarbeiten, für die ein Sondertreuhänder bestellt ist und die notwendig geworden ist wegen der massenweisen Beschäftigung von Arbeitern bei den grossen kriegswichtigen Bauten des Reiches. Der Ausfall durch sohlechtes Wetter kann durch Mehtarbeit ohne Bezahlung ausgeglichen wer den. Diese Regelung ist überall die gleiche. Als Beispiel sei die Sohlechtwetterregelung Ostmark II für verschiedene Grossbauten vom 12. 10. 38.[Tarifregister 2538/I, Reichsarbeitsblatt Seite Vi/1334) angeführt. Darin heisst es: § 2. Die Arbeitszeit darf zur Berücksichtigung von Witterungs einflüssen innerhalb eines jeweils vom Bauherrn oder der von ihm beauftragten Stelle für die Baustelle zu bestimmen den 6-Wochen-�eitraums ungleich verteilt werden, derart, dass die Arbeitszeit innerhalb einer Woche 60 Stunden und im Durchschnitt der 6 Wochen 8 Stunden täglich nicht übersteigt, ohne dass Mehrarbeitszuschläge zu zahlen sind. § 3 Den Arbeitern ist in jeder Lohnwoche mindestens der Lohn für 36 Stunden zu zahlen. Die Arbeiter sind verpflichtet, hierfür Vor- und Nacharbeit in dem unter Ziffer 2 angegp be nen Rahmen zu leisten. § 4 Der Lohn für die Vorarbeitsstunden wird einbehalten und für die Tage ausgezahlt, an denen wegen schlechter Witterung ganz oder teilweise nicht gearbeitet wird. 3 5 Nach Beendigung des o-Wocheo-Zeitraums hat jeweils die endgültige Abrechnung zu erfolgen. Ueberwiegsn hierbei die Vorarbeitsstunden gegenüber den gemäss Ziffer 3 bezahl *en Ausfallstunden, so ist der Lohn für die überschlessen- Stunden zu diesem Zeitpunkt auszuzahlen. Zum selben -A-59- Zeitpunkt sind auch Mehrarbeitszuschläfe fir die Stunie- auszuzahlen, die der Gefolgsmann innerhalb des 6-Wochen- Zeitraums im Durchschnitt über 8 Stunden täglich gearbeitet hat. Der Sinn der Arbeitszeitverordnung ist offenbar der, die Verlängerung der Arbeitszeit nicht ganz�den Unternehmern zu überlassen, sondern die letzte Entscheidung darüber den Behörden zu übertragen. Man will selbst darüber bestimmen, wo Ueber- stunden gemacht werden sollen, weil nicht alle Industrien und Betriebe gleich kriegswichtig sind und weil die Mehrarbeit auch Mehrverbrauch von Rohstoffen zur Folge hat. Der Schutz für die Frauen ist etwas verbessert. Die wesentlichen Bestimmungen darüber sind in dem Informationsblatt aufgeführt. Im Jugendschutzgesetz sind in den Bestimmungen über die Arbeitszeit eine Reihe von Verbesserungen gegenüber dem bisher geltenden Recht vorgesehen. In die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden war bisher die Zeit des Berufsschulunterrichts nicht eingerechnet, jetzt ist das der Fall. Bisher durfte bei anderer Verteilung der Arbeitszeit(Ausgleich ausgefallener Arbeitsstunden) die Arbeitszeit 10 Stunden täglich für Jugendliche über 16 Jahren und mehr, ausschliesslich Berufsschule betragen, jetzt ist sie auf 9 Stunden einschliesslich Berufsschulzeit begrenzt. Bisher war Ausdehnung der Arbeitszeit auf Anordnung des Unternehmers, durch Tarifordnung oder durch die Behörde möglich, jetzt ist jede Ueberstunde für Jugendliche unter 16 Jahren unzulässig und für Jugendliche über 16 Jahre bis zu 10 Stunden täglich und 54. Stunden wöchentlich ausschliesslich Berufsschulzeit, die 12 bis 14 Stunden wöchentlich beträgt, bei behördlicher Genehmigung gestattet. Für Nachtarbeit sind zusätzliche Begrenzungen eingeführt. Soweit Sonn- und Feiert&gsarbeit, die grundsätzlich verboten ist, in einzelnen Gewerbezweigen erlaubt ist, müssen Ersatzruhetage bewilligt werden. A-6o- Dlese Grundsätze, die stark den Gedanken der Menschenökono- ule erkennen lassen, stehen leider zum grossen Teil auf dem Papier. Der Eeichsarbeitsminister hat von der ihm im Gesetz Vertragenen Befugnis, für eine Uebergangszeit Ausnahmen zuzulassen, in zwei wichtigen Fällen Gebrauch gemacht: Am 28. Dezember ist verordnet worden, dass bis zum 3l.März 1$39 in Stahlwerken, Walz-, Press- und Hammerwerken, in Stahlbaubetrieben und Werften, also in besonders kriegswichtigen Betrieben, diese Vorschrift unglltig ist, die Arbeitszelt der Jugendlichen also um diä Zelt verlängert wird, die sie in Berufsschulen zubringen müssen. Die Möglichkeit, die Anrechnung des Unterrichts in der Berufsschule auf die Dauer der Arbeitszeit Jugendlicher zeitweise auszusetzen, ist allerdings in der Arbeitszeitordnung vorgesehen. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Nachtarbeit Jugendlicher. Nunmehr ist verfügt, dass in den gleichen Werken der eisenschaffenden Industrie Jugendliche unter 16 Jahren in wechselnden Früh- und Spätschichten bis 10 Uhr abends und Jugendliche über 16 Jahre in Nachtschichten beschäftigt werden können. Die Arbeit soll nicht länger als 8 Stunden dauern, soweit aber für erwachsene Arbeiter die Ueberschreitung des Achtstundentages zugelassen ist, kann die Arbeitszei t auch für Jugendliche über 16 �ahre in zweischichtigen Betrieben und bei wöchentlichem Schichtwechsel auch auf 9 Stunden täglich oder 54 Stunden wöchentlich ausgedehnt werden. Vor kurzem sind ähnliche Ausnahmevorschriften zugunsten des Bergbaus erlassen worden. Die neue Arbeitszeitordnung war am 30. April 1938 erlassen worden, ist aber erst am 1. Januar 1939 in Kraft getreten. Inzwischen sollte in den Tarif- und Betriebsordnungen von dort vorgesehenen Möglichkeiten zur Verlängerung des Arbeitstages lebrauch gemacht werden, damit mit dem Inkrafttreten des Gesetzes nur ein bereits bestehender Zustand legalisiert würde, und die Ausdehnung der Arbeitszeitverlängerung auf davon noch -icht betroffene Arbeitersohichten keinen Widerstand bei diesen fände. In der Beriphtszeit ist in den Tarifordnungen die Verlängerung der Arbeltszeit fast durchweg erfolgt. Im vorletzten Bericht(Heft 3/1938, Seite A 7o ff.) konnten erst einige j lle dieser Art genannt werden. Im allgemeinen gilt die 48- tundenwoche als regelmässige Arbeitszeit und die 60-Stunden- ütche als Höchstgrenze. Die Arbeitszeit über 48 Stunden wo- r.entlich gilt dann als Mehrarbelt und wird durch Zuschlage euf flen Stundenlohn vergiltst. In den meisten Fällen ist in den Tarifordnungen die Arbeitszeit haoh folgendem Muster geregelt: Tarifordnung für die Kunsttöpfereien in Burgel vom 8.6.38. (Tsrifregister 2ol6/2, Reichsarbeitsblatt Seite VI/90I}: § 2 Arbeitszeit Die regelmässige werktägliche Arbeitszeit darf ausschliesslich der Pausen die Dauer von 8 Stunden nicht'Iberschreiten. Die Verteilung der Arbeitszeit und der Pausen bleibt der betrieblichen Regelung im Rahmen der Arbeitszeitordnung überlassen. � 3 Mehrarbeit und Sonntagsarbeit Die regelmässige Arbeitszeit kann in dringenden Fällen -bei Bestehen eines Vertrauensrates nach Beratung in ihm- bis zu 10 Stunden täglich ausgedehnt werden. Zum tariflichen oder vereinbarten Stundenlohn sind folgende Zuschläge zu zahlen: 1. für Mehrarbeit 2o v.H. 2. für Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen 5° v.H. 3. für Arbeit am Neujahrstag, an Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen, sowie am 1. Mai loo v.H. In einzelnen Fällen ist der Mehrarbeitszuschlag nach der Zahl der über 4.8 Stunden hinausgehenden Arbeitsstunden abgestuft, z.B.: Tarifordnung vom 12. 4. 1938(Tarifregister 2320/I, Reichsarbeitsblatt Seite Vl/563)Tür das Seimiede-, Schlosser-, Elektro-, Klempner- usw. Handwerk im Wirtschaftsgebiet Mittelelbe: Der Mehrarbeitszuschlag beträgt für die 49* 54- Arbeitsstunde 15 v.H., für die Arbeitsstunden, die die 54. Stunde überschreiten, 35 v.H. In diesem Fall wird der Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit im Kraftfahrzeughandwerk nicht gezahlt, soweit es sieh um Bereitschaftsdienst handelt. 1� den Milohbe trieben in Baden, Tarifordnung vom 25.4.38, (Tarifregister 2399/1, Reichsarbeitsblatt Seite Vl/sag) beträgt bis zur 54. Wochenstunde der Zuschlag nur 5%, von da an 25%. In der Tarifordnung für die Farbenglasindustrie im Deutschen Reich vom 10.10. 38,(Tarifregister 245I/2, Reichs- arbeltsblatt Seite TI/I550) ist der Zuschlag f�ir Mehrarbeit besei tigt: Fir Heizer, Maschinister, Schlrer und TrommelsohMrer werden 6 Wochenarbeitsstunden für Vorbereitungs- und Instandhaltungsarbeiten gerechnet. Sie erhalten den Mehrar- beitszusohlag von der 55. Woohenarbeitsstunde an. Im Tariflohn enthalten sind die Mehrarbeitszuschläge: a) für Schmelzermeister, Sehmelzgehilfen bis zur 60. Wochenarbeitsstunde einschliesslich b) für Kraftwagen- und Zugmasohinenführer bis zur 5$. Wochenarbeitsstunde einschliesslich. Zu a) und b): Bei der Berechnung der Woohenarbeitszeit wird die Arbeitsbereitschaft einbezogen, die Pausen dagegen nicht. In einer grossen Zahl von Fällen ist die regelmässige Arbeitszeit auf 9, 10 und 12 Stunden festgesetzt. Das ist in der Regel der Fall bei Kraftwagenfährern, Zugmaschinenführern, Kutschern etc., Maschinisten, Heizern, Lokomotivführern und Pförtnern. So heisst es z.B. in der Tarifordnung für die Betriebe der Kalksandsteinindustrie im Wirtschaftsgebiet Westfalen vom 4-4* 38(Tarifregister 2319/I! Reichsarbeitsblatt Seite Vl/5bo): Die regelmässige Arbeitszeit der Heizer und Maschinisten darf einschliesslich der Arbeitsbereitsch�t und Sonntagsarbeit, jedoch ausschliesslich der Pausen, 60 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Der an einzelnen Tagen eintretende Ausfall oder Mehranfall von Arbeitsstunden kain an den übrigen Tagen der gleichen oder der folgenden Woche ausgeglichen werden, jedoch darf die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten. Werden die Heizer und Maschinisten auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt, so müssen sie mindestens jeden 3. Sonntag von der Arbeit befreit werden. Der Führer des Betriebes kann, wenn es die betrieblichen Verhältnisse dringend erfordern, Zuschlagspflichtige Mehrarbeit bis zu-12 Stunden in der Woche anordnen. In Betrieben, in denen ein Vertrauensrat besteht, bedarf die Anordnung einer vorherigen Beratung im Vertrauensrat. In den Betrieben, in denen Heizer und Maschinisten bisher in zweiteiliger Schicht zu je 12 Stunden beschäftigt worden sind, kann die regelmässige Arbeitszeit elnschliess lieh Arbeitsbereitschaft und Sonntagsarbeit auf 72 Stunden A-63- in der Woche festgesetzt werden,. jedoch müssten die Heizer und Maschinisten mindestens an jedem 3. Sonntag von der Arbeit befreit sein. Diese Regelung gilt jedoch nur bis zum 31. Oktober I93B. Von diesem Zeitpunkt ab gilt die in Absatz 1,2,3,4 dsr Ziffer 2 festgesetzte Arbeitszeit. Die regelmässige werktägliche Arbeitszeit der Lsst- kraftwagenf Ihrer und Strassenzugmaschinenführer, Beifahrer und Kutscher darf einschliesslich Vorbereitungaarbelten und Arbeitsbereitsohaft, jedoch ausschliesslich der Pausen, 60 Stunden in der Woche nic.ht äberäohreiten. Der an einzelnen Tagen eintretende Ausfall oder Mehranfall von Arbeltsstunden kann an den übrigen Tagen der gleichen oder der folgenden Woche ausgeglichen werden. Die Kutscher dürfen ausserdem an Sonn- und Feiertagm bis zu 2 Stunden mit dem Füttern und Pflegen der Pferde beschäftigt werden. Für diese Tätigkeit erhalten sie einen besonderen Entgeltsatz, soweit dieser nicht bereits im Woohenlohn berücksichtigt ist. Mindestens an jedem dritten Sonn- und Feiertag sind sie von der Arbeit vollständig zu befreien. Der Führer des Betriebes kann, wenn es die betrieblichen Verhältnisse dringend erfordern, zusohlagspflichtige Mehrarbeit. bis zu 12 Stunden in der Woche anordnen. In Betrieben, in denen ein Vertrauensrat besteht, bedarf die Anordnung einer vorherigen Beratung im Vertrauensrat. Die regelmässige werktägliche Arbeltszeit der Wächter und Pförtner darf einschliesslich Arbeitsbereitsohaft 72 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Die Wächter und Pförtner können auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Geschieht dieses, so ist ihnen in jeder Woche ein freier Tag zu gewähren, wobei mindestens jeder dritte freie Tag auf einen Sonntag fallen muss. In anderen Fällen ist allgemein vorgesehen, dass die regelmässige Arbeitszeit über 48 Stunden hinaus ausgedehnt werden kann. � Tarifordnung für das Transportgewerbe im Wirtschaftsgebiet Niedersachsen vom 18. 11. 38[Tarifregister 2576/I, Reichs- arbeitsblatt Seite VI/1562'): 1. Die regelmässige Arbeitszelt an Werktagen darf ausschliesslich der Pausen 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Werktage erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Arbeitszeitordnung. 2. Der Führer des Betriebes kann-in vertrauensratspflich- tigen Betrieben nach Beratung im Vertrauensrat- bei Bedarf die regelmässige Arbeitszeit des Betriebes oder einer Betriebsabteilung auf 34 Stunden, in Grosstädten mit mehr ala 150.000 Einwohnern auf 60 Stunden in der Woche, jedoch nicht aber 10 Stunden täglich, festsetzen. Tarifordnung far die Uniformindustrie vom 1$. 8. 38 in der Ostmark(Tarifregister 2498/1, Reichsarbeitsblatt Seite VI/1211): l.Die regelmässige Arbeitszelt ausschliesslich aller Pausen darf 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. 2. Hierüber hinaus darf vom Betriebsführer eine Verlängerung der Arbeitszeit bis 54 Stunden, bei zwangsläufig geregeltem Arbeitstempo(Fliessarbeit) nur vorübergehend bts zu 51 Stunden in der Woche angeordnet werden; soweit ein Vertrauensrat besteht, muss eine Beratung in diesem vorhergehen. Eine Verlängerung der Arbeitszeit über 54 Stunden, bei Fliessarbeit über 51 Stunden, ist nur in den von der Arbeitszeitordnung vorgesehenen aussergewöhnlichen Fällen zulässig. In allen anderen Fällen bedarf sie der Genehmigung der Gewerbeauf sichtsbehärde. 3. Die tägliche Arbeltszeit soll bei Fliessarbeit möglichst 9 Stunden nicht überschreiten, ausserdem müssen neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pausen besondere Kurzpausen gewährt werden. Die Gesamtdauer der Kurzpausen muss bei einer Arbeltszeit von 8 Stunden täglich mindestens 2$ Minuten betragen. Bei Ueberarbeit muss$uf jede vollendete Ueberstunde eine Kurzpause von 5 Minuten entfallen. Die Kurzpausen' gelten als Arbeitszeit. In der Rohtonindustrie im Wirtschaftsgebiet Sachsen, Tarifordnung vom 11. 3. 36,(Tarifregister 2288/1, Reiohsar- beitsblatt Seite VI/375) darf in dringenden Fällen der regelmässige Arbeitstag auf 10 Stunden, einschliesslich Arbeitsbereitschaft und Pausen auf 14 Stunden ausgedehnt werden. In landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben wird die regelmässige Arbeitszeit der Jahreszeit angepasst, z.B.: Tarifordnung für die in landwirtschaftlichen Betrieben und Plantagen im Wirtschaftsgebiet Niedersachsen beschäftigten ländlichen Wanderarbeiter vom 17. 5. 38,(Tarifregister 850/3, Reichsarbeitsblatt Seite VI/1279). 1. Die regelmässige werktägliche Arbeitszeit beträgt in den Monaten April, Mai, Juni, Juli, August und September 10 Stunden, in weiteren vom Führer des Betriebes festzusetzenden 2 Monaten 9 Stunden und in den restlichen 4 Monaten 8 Stunden. 2. Ueber die regelmässige Arbeitszeit hinaus kann Mehrend Sonntagsarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen A-65- erlangt werden.* Fir Mehr- und Sonntagsarbeit ist ein Zuschlag von 60 v.H. auf den Barlohn zu zahlen. 3. Der an einzelnen Werktagen eintretende Auafall von Arbeitsstunden kann durch zuschlagfreie Mehrarbeit innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen ausgeglichen werden. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei 11 Stunden nicht überschreiten. Für das Handwerk auf dem Lande ist eine längere regelmässige Arbeitszeit festgesetzt. So beträgt z.B. für das metallverarbeitende Handwerk in Schleswig-Holstein in den in Landgemeinden gelegenen Betrieben des Schmiede- und Sohlosserhandverks, die ::r die Zwecke der Landwirtschaft tätig sind, die Arbeitszeit n den Monaten März bis Oktober 10 Stunden täglich, wobei nur rr die 10. Stunde ein Zuschlag von 5% zu zahlen ist. Die folgenden Berichte aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der -euen Arbeitszeitordnung zeigen, dass überall der 10-Stundentag �er Normalarbeitstag ist und der 8-Stundentag.die Ausnahme, und d ss unter dem direkten Zwang des Terrors und unter dem indirekten Zwang, der von den niedrigen Reallöhnen ausgeht, die Arbeiter eine Ueberstundensohinderei bis zu 16, ja 18 Stunden m Tage über sich ergehen lassen: Südwestdeutschland. 1. Bericht: In unserer Stadt gibt es zwei Maschinenfabriken, die ihre Belegschaft in letzter Zeit bedeutend vermehrt haben und jetzt rund je I.500 Arbeiter beschäftigen. Hergestellt werden neben der altgewohnten Produktion von landwirtschaftlichen Maschinen sehr viele ganz neue Yodelle von Strassenbaumaschinen und Bestandteile für die Werften zum Bau von Kriegsschiffen. Gearbeitet wird in drei Schichten, davon eine schwächer besetzte Aufräumungssohicht. Letztere wird fast vollständig von den Arbeitern bestritten, iie schon eine normale Schicht gearbeitet haben, so dass Arbeitszeiten von 10 bis 12, in manchen Fällen sogar von 16 Stunden herauskommen. Die Stundenlöhne sind miserabel, denn es gibt Stundenlöhne für qualifizierte Arbeiter von 60 Pfg., aber es wird doch Geld verdient, weil die Arbeitszeit verlängert wurde. Es wäre ein Irrtum zu glauben, die Arbeiter könnten sich infolge der guten Konjunktur Kritik erlauben. Alle fürchten sich vor der Zwangsverschickung im Falle einer Massregelung und schweigen deshalb zu allem. 2. Bericht,(Saargebiet): Die Mehrzahl der Bergarbeiter verfährt im Monat 37* 4o Schichten. Wer sich dem Verfahren A-66- der übermässig hohen Zahl von Ueberschichten widersetzt, wird als Schädling der Nation bezeichnet. Auf diese Weise ist der Arbeitszeitverlängerung Tür und Tor geöffnet. Die durchschnittliche Arbeitszeit bei 37 bis 4.0 Schichten im Monat beträgt mehr als lg Stunden pro Tag. Von der 7 1/2- Stundenschicht� die zurzeit der"Fremdherrschaft" zu verzeichnen gewesen ist, ist nichts mehr übrig geblieben. Wie lange noch, und die 12-Stundenschicht wird obligatorisch, ohne dass die Mehrarbeitzeit bezahlt wird. Die Löhne der Bergarbeiter sind oft sehr niedrig, so dass trotz der vielen Uebersohicht'en das monatliche Lohneinkommen nicht viel höher ist als unmittelbar nach der Saarrüokgliederung. Bayern. I.Bericht:(Oberpfalz) Voll beschäftigt sind die Leute in den Glasfabriken, im Baugewerbe bei Hoch- und Tiefbauten und natürlich in der Rüstungsindustrie. Ueberstunden können bis zur Bewusstlosigkeit gemacht werden. Wer es körperlich aushält, kann in den Sommermonaten buchstäblich bis zu 18 Stunden am Tage arbeiten. Solohe Leute verdienen dann auch bei grossem Bierkonsum noch viel Geld, und damit protzen die Dummen. 2. Bericht: Unser Betrieb wird in Augsburg allgemein als eine Nazibude angesehen. Die Betriebsleitung ist streng darauf bedacht, bei Neueinstellungen nur Parteimitglieder aufzunehmen. Wie in allen anderen Betrieben, müssen auch hier Ueberstunden zum Normallohn gemacht werden. Viele SA-Leute drücken sich davor, indem sie vorgeben, dienstlich verhindert zu sein Meistenteils stimmt das audh. Oft bleiben von einer Abteilung nur wenige Mann übrig, die gewillt sind, nach den 10 Stunden noch 2 Stunden mehr zu arbeiten. Die Arbeitseinteilung ist dadurch sehr erschwert. Die Werkmeister machten verschiedentlich Anspielungen, ob es nicht möglich sei, den Dienst so einzuteilen, dass man an bestimmten Tagen mit den Leuten rechnen kann. Die Nazi hören nicht darauf. Einige gaben zu verstehen, dass dies Sache der SA-Fühiung sei, mit der sich die Betriebsleitung auseinandersetzen solle. Sie persönlich hätten ja nur einen Nachteil, wenn sie auf die Ueberstunden verzichten müssten, dan sie am Wochenende empfindlich spüren. Den Nichtnazi im Betriebe lamentieren sie die Ohren voll, was sie für persönliche Opfer bringen, die durch den Ausfall der Ueberstunden wöchentlich 7 bis 8 Mark betragen. 3. Bericht: In einem mittleren Betrieb arbeiteten die Angestellten genau 4.8 Stunden wöchentlich bei durchgehender Arbeitszeit. Frühstückspause 1$ Minuten, Mittagspause 2o Minuten. Diese Mittagspause war dem Betriebsvertrauensmann zu kurz. Er wandte sich an die Arbeitsfront. Die Mittagspause wurde auf eine halbe Stunde erhöht, wird aber im Gegensatz zu früher nicht mehr in die Arbeitszeit eingerechnet. Auf diese Weise arbeiten jetzt die Angestellten praktisch taglich 2o Minuten länger, was bei der Belegschaft grosse Missstimmung hervorrief. 4. Bericht: Die Ueberstundenschinderei ist in keinem der Augsburger Betriebe so stark wie bei MAN. In einzelnen Abteilungen arbeiten die Leute oft 16 Stunden. Ein bis zwei Ueberstunden täglich ist die Norm. Die Arbeiter sind gezwungen, Ueberstunden zu machen, um es zu einem auch nur notdürftig ausreichendem Woohenverdienst zu bringen. Bei normaler lO-stündiger Arbeltszeit gehen viele mit 28 Mark in der Woche nach Hause. Sachsen, 1. Bericht: In der Kamenzer Glasindustrie ist der von jeher übliche freie Sonnabend-Nachmittag für die Frauen abgeschafft worden. Während früher die Frauen mittags um 12 Uhr den Betrieb verliessen, sind sie heute verpflichtet, bis 16 Uhr zu arbeiten. Trotzdem die Frauen wöchentlich 52 Stunden arbeiten, erhalten sie nur für 4.8 Stunden Lohn. Dieser beträgt je nach dem Alter 12 bis 18 RMk. 2. Bericht: Infolge der Erhöhung der Arbeitszeit macht sieh in manchen wichtigen Betrieben auch Sonntagsarbeit notwendig. Wenn ein Arbeiter an einem Sonntag bei seiner Arbeit nicht erscheint, wird er unwiderruflich fristlos entlassen. 3. Bericht: Die tägliche Arbeitszeit wird künstlich um 10 Minuten verlängert, da es früh 3 Minuten vor 6 Uhr und 5 Minuten �ör Beendigung der Arbeitspause läutet. Durch Anschlag im Betrieb wurde die Verkürzung der Pause damit begründet, dass die Belegschaft genügend Zeit habe, sich vom Speisesaal aus an ihre Arbeitsplätze zu begeben. In der Praiis hat sieh das so ausgewirkt, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter bereits beim Läuten ihren Arbeitsplatz eingenommen haben. Die Akkordlöhner haben damit begonnen(sie müssen sich anstrengen, um auf ihren Grundlohn zu kommen) und die Zeitlöhner getrauen sich nicht, zurückzustehen. Am Feierebend stimmt die Fabrikuhr, die morgens 5 Minuten zu früh geht, plötzlich mit den übrigen Uhren der Stadt überein. Die Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen im Betrieb sind hauptsädilich auf einen Direktor X. zurückzuführen, der sich durch seine Scharfmachereien bei der Belegschaft sehr unbeliebt gemacht hat. Er ist für keine Wünsche und Beschwerden zugänglich und seine sterotype Redensart ist:"Wem es nicht passt, der kann gehen." Zu den Requisiten des Direktors gehört die Stoppuhr, mit der er durch den Betrieb saust und die Arbeitsweise kontrolliert. Die famosen"Vertrauensräte" sind Kreaturen und gehen mit dem Direktor durch dick und dünn. Der Gesundheitszustand der Belegschaft hat sich in letzter Zeit sehr verschlechtert, was auf die schlechte Er- -ährung und das gesteigerte Arbeitstempo zurückzuführen ist. A— 68— Oberschlesieg: Mit Abnahme einiger weniger Privatbetjle- be unö der Gruben, wird heute am Achtstundentag nicht mehr festgehalten. Ueberstunden bzw. freiwillige Mehrarbeit sinn an der Tagesordnung, um im Akkord die vorgeschriebene Leistung zu erreichen und einen besseren Lohn zu erzielen, weil eine ausreichende Ernährung und Kleidung bei den gegenwärtigen �öhnen bei normaler Arbeltsleistung nicht zu beschaffen ist.- Niederschlesien, 1. Bericht: Im Laubaner Ziegeleigebiet werden die Arbelterinnen bis zu 60 Stunden pro Woche beschäftigt bei einem Lohn von 14 RMk. Eine Beschwerde der Arbeiterschaft bei der Kreisleitung der DAF ist unerledigt .geblieben. Der Lohn der Männer betragt 25 bis 26 RMk netto. 2. Bericht: Seit längerer Zeit wird in einer Reihe Breslauer Grossbetriebe 54 bis 60 Stunden gearbeitet. Die Ueber- stunden werden mit 25% Zuschlag vergütet. Wer sich weigert, Ueberstunden zu leisten, wird der Sabotage bezichtigt. Mit der Einführung der Ueberstunden wurden in fast allen Abteilungen die Akkordsätze um 10 bis 12% gekürzt, so dass trotz Mehrarbeit der Verdienst nicht höher geworden ist. Diese Massnahmen führten zu einer stark erbitterten Stimmung in der Belegschaft, die sich z.B. in folgender Weise bemerkbar machte: In dem Speisesaal eines grossen Werkes hängt ein grosses Hitlerbild. Einige Tage nach der Kürzung der Akkordlöhne war das Bild, als die Arbeiter zur Frühstückspause gingen, von der Wand verschwunden. Es stand in der dunkelsten Ecke des Raumes mit der Bildseite zur Wand gerichtet. Die Verwaltung und auch die Gestapo verstanden diese stumme und scheinbar harmlose Demonstration, denn sie setzten alles daran, den Täter ausfindig zu machen, was aber nicht gelang. Bezeichn3id für diesen Vorgang is-t noch, dass sich kein Arbeiter fand, der das Bild wieder an seinen alten Platz hing. Sie beeilten sich, unter allgemeinem Schweigen ihr Frühstück zu verzehren, und verliessen noch vor der Zeit den Raum. 3. Bericht: Beim Bau der sogenannten Sudetenstrassen wird jetzt 60 Stunden wöchentlich gearbeitet. Vor einigen Monaten kam der Tiefbau-Unternehmer Förster aus Waldenburg, der die Ausführung einer Strasse von Johnsdorf nach Kunzendorf im Kreise Landshut übernommen hatte, auf die Baustelle und verlangte, dass lt. Beschluss der Regierung jetzt 60 Stunden gearbeitet werden müsse, da die Strassen so bald wie möglich fertiggestellt werden müssten. Förster wünschte, dass jeder Arbeiter seine Meinung frei äussern möge, denn es käme nicht rur darauf an, dass länger gearbeitet werde, es müsse auch wirklich etwas geleistet werden. Die Arbeiter kamen dem Wunsche, frei zu reden, gern nach. Alle sprachen sich einmüMg gegen die verlängerte Arbeitszeit aus."Unsere Knochen zittern schon, wenn wir 48 Stunden bei Margarineschnitten schul JL6p *�1 nisnen. Denn v�enn mir in der Woche 18 bis 2o RMk Lohn herausbekommen, können mir uns nichts anderes als Margarine leisten." Alle drei auf der Strecke befindlichen Baustellen sprachen sich gegen die Verlängerung der Arbeitszeit aus. Wach einigen Tagen kam der Kreismalter der DAF, zmel Beamte vom Arbeitsamt und der Unternehmer auf die Baustellen. Sie forderten nochmals, dass die Arbeiter 60 Stunden arbeiten, da die Strassen ehestens fertig merden müssten."Ihr müsst doch eigentlich selbst missen, morum es geht", sagte der Kreismalter. Aber die Arbeiter mussten nicht, um was es geht. Einer der Arbeiter lenkte das Gespräch wieder auf die Ernährungsfrage und sagte, bei dieser Lebenshaltung könne man nicht länger arbeiten. Das Argument der Beamten war, dass sie eben länger arbeiten sollen, um mehr zu verdienen. Dem einen der Arbeiter wurde von dem Beamten vorgehalten, dass er es nicht nötig habe, länger zu arbeiten, weil seine Frau ebenfalls arbeiten gehe, worauf dieser schlagfertig antwortete, dass die Frauen keiner Beschäftigung nachzugehen brauchten, wenn die Arbeiter soviel wie die DAF-Beamten verdienen würden. Darauf gaben die Beamten das gütliche Zureden auf und erklärten: "Ihr müsst 60 Stunden arbeiten. Wir wissen alle, dass nicht genug verdient wird. Aber die Lohnfrage kann erst später geregelt werden. Jetzt heisst es für den deutschen Arbeiter arbeiten und nochmals arbeiten. Erat dann kann jeder' zufriedengestellt werden. Den Schreiern, wie sie auch hier auf der Baustelle vorhanden sind, können wir Gelegenheit geben, woanders in Schulung zu gehen, dort können sie dann darüber nachdenken, was gut und was nicht gut ist." Den Arbeitern wurde mitgeteilt, dass sie für die Ueberstunden 2o% Zuschlag bekommen, ein Arbeitsweohsel nicht geduldet werde und dass wöchentlich nur 4.8 Stunden zur Auszahlung kommen, die Ueberstunden würden monatlich verrechnet. Gibt es Regentage, so würden diese mit den geleisteten Ueberstunden verrechnet, natürlich ohne den 2o%igen Zuschlag. Eine der drei Baustellen begann am nächsten Tag mit Ueberstunden zu arbeiten, auf den anderen Baustellen machten die Arbeiter auf stille Verabredung nach 8 Stunden Schluss. Der Aufseher- hat zu verstehen gegeben, dass ihre Weigerung noch unangenehme Folgen für sie haben wird. Danzig: Ein Ausgleich für die Guldenabwertung ist in gewissen Arbeiter-Kategorien dadurch entstanden, dass die Arbeiter zahlreiche Ueberstunden machen. Nur einige Gruppen der Arbeiter mit Spitzenlöhnen arbeiten 8 Stunden. Alle anderen, besondersnauf den Werften, arbeiten bis zu 12 Stunden, Sonntags 5 bis 7 Stunden. Der Mehrverdienst wird aber zum Teil wieder durch die hohen Beiträge für die Arbeitsfront, für NSV, für Winterhilfe, Luftsohutzbund und in manchen Fällen auch für die Parteiorganisationen weggesteuert. Alle Arbeiter der öffentlichen Betriebe müssen diese. Beiträge ohne Widerrede zahlen, in den übrigen Betrieben gelingt es natürlich zahlreichen Arbeitern, sich davpr zu drücken. Fdß&id' i 7b Mitteldeutschland. I.Bericht: In den Zeissverken wird weit längerer Zeit bis zu 14 Stunden täglich gearbeitet. Infolgs der Uebermddung der Arbeiter ist die Leistung bereits uis 20�' der Normalleistung gesunken. Wahrscheinlich kommt in diesem Sinken der Leistung aber auch der Widerstand der Arbeiter gegen die Verlängerung der Arbeitszeit zum Ausdruck. Den Ver" trauensleuten, die auf Druck der Belegschaft bei der Betrieba*- leitung vorsprechen und auch auf die Minderleistung hinwiesen, wurde geantwortet, im ganzen sei die Arbeitsleistung höher als bei normaler Arbeitszeit und das sei die Hauptsache. 2. Bericht: Selbst im Buehdruokergewerbe besteht seit einiger Zeit ein Mangel an Facharbeitern. Es wird deshalb 10 Stunden gearbeitet. Die Ueberstunden werden mit 10% Zuschlag bezahlt, im Gegensatz zu anderen Gewerben, bei denen die Ueberstunden nicht bezahlt werden. Die Arbeiter stellen oft Forderungen über den Tarif Ton 38 RMk. pro Woche hinaus. Sie werden bewilligt, Löhne von 48 bis 53 RMk. sind nicht Terein- zeit.. Rheinland-Westfalen, 1. Berieht: In den Fachzeitungen und in der Tagespresse werden oft Durchschnittslöhne der Hauer angegeben, die beweisen sollen, dass die Bergarbeiterlöhne gut sind. Diese Durchschnittslöhne Terdienen aber diese Bezeichnung nicht, denn sie werden nur ausnahmsweise erreicht. Der Durchschnittslohn für Hauer der Schaohtanlage V.G. z.B.. betrug im September 1938 6,81 RMk. Für 75% aller Hauer beträgt] aber der Sohiehtlohn nur 5,25 bis 6,70 RMk. Nur wenigen gelang es, über die sogenannte tarifmässige Durohschnittsgrenze hinauszukommen. Der Durchschnittslohn ist ein grosser Schwindel und kommt höchstens durch die Terfahrenen Ueberstunden zustande. 56 bis 64 Stunden werden wöchentlich Terfahren, und zwar nicht nur bei uns, sondern in den meisten Gruben des Wurmgebietes. Bei der Feststellung des Durchschnittslohnes nimmt man als Grundlage den Gesamtwochenlohn und die 48- stündige Arbeitszeit. So lässt sich natürlich leicht eine hohe'Durohsohnittslohnhöhe errechnen. Man fälscht aber nicht nur den Durchschnittslohn, sondern auch die Unfallziffer. Hier ist die Fälschung besonders gemein, Terschlelert sie doch die Tatsache, dass durch das Antreibersystem die Unfallziffer dauernd gestiegen ist. 2. Bericht: Im Ruhrgebiet sind Bergarbeiter in letzter Zelt dadurch besonders knapp geworden, weil Tiele Bauarbeiter, die früher in den Bergbau gegangen waren, aufgrund der Zwangs- erbeitsordnung in die Grenzgebiete zum Festungsbau geschickt wurden. Nun soll die gleiche Leistung Ton einer Tlel kleineren Zahl von Bergleuten Tollbraoht werden. Es gibt also Ueberstunden über Ueberstunden, und dazu wird auch eine immer grössere Wagenleistung Terlangt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 56 bis 64 Stunden. Wer sich weigert, länger zu arbeiten, dbm wir� mit der Verschickung A-71- gedroht. Daa bedeutet meist eine Verschlechterung der Lage, well mit de� Ti�nnung von der Familie trotz des Zuschüsaea, der als Auagleich für die Mehrkosten des Getrenntwohnens gezahlt wird, praktisch eine ganze Reihe von Nachteilen für den davon Betroffenen verbunden ist. Ausserdem möchte jeder Arbeiter natürlich bei seiner Familie bleiben. Wasserkante. I.Bericht: In den Flugzeugfabriken Mecklenburgs wie auch in den anderen Rüstungsindustrien ist der Zehnstundentag allgemein eingeführt. Den Arbeitern wurde mitgeteilt, dass eine Weigerung, die 9. und 10. Stunde zu arbeiten, als Hochverrat angesehen und bestraft würde. 2. Bericht: Die gesetzliche Arbeitszeit von 48 Stunden in Rüstungsbetrieben steht nur auf dem Papier. Die Regel ist, dass täglich 2 Ueberstunden gemacht werden und oft auch noch am Sonntag 8 Stunden gearbeitet wird. Die Arbeitszeit der Beamten ist durch Verordnung über die Arbeitszelt der Beamten vom 13. 5.38.(Relohsgesetzblatt Teil I, Seite �93) auf 51, in den fünf Crosstädten Berlin, Hamburg, München, Költf und Dresden äuf 48 1/2 Stunden festgesetzt, also auf 9 bzw. 8 1/2 Stunden täglich bei freiem Sönnabendnachmit- tag. Die Arbeitszeitordnung vom 30. 4* 3�* sieht in§ 13 eine Sonderregelung für öffentliche Betriebe und Verwaltungen vor, wonach die Vorschriften über die Arbeitszeit der Beamten auch auf niohtbeamtete Angestellte und Arbeiter ausgedehnt werden können, die in Betrieben und Verwaltungen des Reichs, der Reichsautobahnen, der Reichsbank, der Länder und Gemeinden beschäftigt sind, und auf Angestellte, die gemeinsam mit Beamten arbeiten. Danach ist diese zahlreiche Kategorie von der Arbeits zeitordnung vom 30* 4* 38. ausgenommen, nach der die regelmässige Arbeitszeit der 8-�tündentag und darüberhinausgehende Arbeitszeit als zu vergütende Mehrarbeit gilt. Bisher war es üblich, dass den Angestellten im öffentlichen Dienet eine Ueberstundenentsohädigung bei einer Beschäftigung von mehr als 30 Stunden in der Woche zu zahlen war, allerdings nur, wenn die Mehrarbeit länger als drei Wochen dauerte. Am 2$., September wurde diese Bestimmung vom Rsichsfinanzminister gestrichen cnd verfügt, dass die Entschädigung für Ueberstunden auch dann fortfällt; wenn die regelmässige Arbeitszeit länger als 10 A-72- Stuadan dauert und länger als 3 Wochen währt. Kurz vor dem Inkrafttreten der Arbeitszeitordnung sind bereits wichtige Ausnahmen von der Arbeitszeitordnung verfügt worden, die darauf hindeuten, dass die Möglichkeiten, die des Gesetz bietet, um die Arbeitszeit aufs äusserste zu dehen, energisch ausgenutzt werden sollen. Am 30. Dezember wurden die Gewerbeauf siohtsamter vom Reichsarbeitsminister ermächtigt, zur Ausführung wichtiger staatspolitischer Aufgaben Ausnahmen im öffentlichen Interesse zuzulassen: 1. Ton den Vorschriften über Höchstarbeitszeit, Nachtruhe, Frühsohluss vor Sonn- und Feiertagen, unter der Voraussetzung, dass die tägliche ununterbrochene Ruhezeit nicht weniger als 10 Stunden beträgt.(Nach der Arbeitszeitordnung beträgt sie höchstens 11 Stunden, nur in Gast- und Schank- wirtschaften usw. 10 Stünden). 2. Von den Vorschriften der Reichsgewerbeordnung über Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen. 3. Von den Vorschriften der Arbeitszeitordnung über den werktäglichen Ladensohluss. Die Ausnahmen sollen nur einzelnen Betrieben zugebilligt werden. Damit sind die wichtigsten Bestimmungen der Arbeitszeitordnung für kriegswichtige Arbeiten ausser Kraft gesetzt. Die folgenden beiden Berichte stammen aus der Zeit nach dem Inkrafttreten der Arbeitszeitordnung. Aus ihnen geht hervor, dass die Ausnahmen, die diese vorsieht, zur Regel Werden und dass Stunden, die früher als Ueberstunden galten und als solche bezahlt wurden, nun als reguläre Arbeitszeit gelten. Es scheint aber, dass das Mass der Arbeitsaus�ehnung, dessen die Arbeiter fähig sind, bereits überspannt ist und dass in eihBr Art passiver Resistenz der immer hemmungsloseren Antreiberei Widerstand entgegengesetzt wird. Seargebiet: Ab 1. Januar 1939 ist im Saarbergbau dle�neun- stündige Arbeitszeit für die Untertagsarbeiter und die zehnstündige für die Uebertagsarbeiter eingeführt. In der neunstündigen Arbeitszeit ist die Ein- und Ausfahrt nicht enthalten. Da die Bergarbeiter sich v�r Ort ablösen müssen, wird dadurch die Arbeitszeit der Untertagearbeiter um eine Stunde für die Ein- und Ausfahrt verlängert. Sie beträgt also fak- A-7?" tlseh lo Stunden. Dabei ist zu beachten, dass die Bergarbeiter in der Grube oft einen Weg bis zu einer halben Stunde vom Schacht bis zum Arbeitsort und umgekehrt zurücklegen müsaen, so dass das Ansetzen von einer Stunde für die Ein- und Ausfahrt keineswegs zu hoch gegriffen ist. Diese Verlängerung der Arbeitszeit ist von den Grubenverwaltungen systematisch vorbereitet worden. Bisher sind die Arbeiter gezwungen gewesen, Ueberschiohten zu verfahren, so dass es keine Seltenheit gewesen ist, dass Arbeiter bis 30 Schichten im Monat verfahren haben. Ja es sind sogar Fälle bekannt, in denen die Arbeiter 41 Schichten im Monat verfahren haben. Auch für die Hüttenarbeiter der Saarhüttenindustrie ist die Arbeitszeit verlängert worden. Sie beträgt ab 1. Januar 1939 12 Stunden pro Tag. Durch diese Arbeitszeitverlängerung ist jene Arbeitszeit wieder Wirklichkeit geworden, die zur Zeit Stumm-Hilgers im Saargebiet gang und gäbe gewesen ist. Das alte Saarabien hält somit am 1. Januar 1939 wieder seinen Einzug. Bis zur Rückgliederung der Saar' hatte die Arbeitszeit betragen: bei den Bergarbeitern 7 1/2 Stunden, einschl. Ein- und Ausfahrt, bei den Hüttenarbeitern 8 Stunden. Oberschlesien: Am 1. Januar ist die neue Arbeitszeitordnung in Kraft getreten. Seitdem ist in allen Fabriken einheitlich durch öffentliche Bekanntgabe die Arbeitszeit von 8 auf 10 Stunden verlängert worden. Da aber auch 10 Stundenlöhne gezahlt werden und die meisten Betriebe ohnehin Ueberstunden bis 12 und 14 Stunden ohne prozentuale Zuschläge verfahren Hessen, so hat sich gegen diese Arbeitszeitverlängerung kein Protest erhoben. Im Bergbau Sind Ueberschiohten gang und gäbe, infolge der Mobilmachung wär ein Wagenmangel eingetreten, es wurden bis zu 3 Feierschichten in der Woche eingeführt, so dass nach dem 1. Januar eigentlich nur ein Ausgleich angestrebt wird. Mit diesem Argument such man den Arbeitern die Neuordnung plausibel zu machen. Hinzukommt, dass im Verlauf der letzten 6 Monate in einer Anzahl von Zechen die Solleistungen herabgesetzt wurden, während die Gedingelöhne gleich hoch blieben. Die Löhne sind niedrig, die Teuerung nimmt zu, daher wächst das Bedürfnis, mehr zu verdienen. Deshalb werden die Ueberstunden und Ueberschiohten ohne merklichen Widerstand hingenommen, zumal keine Aussicht auf Lohnerhöhung besteht. Der Arbeitermangel besteht schon lange und Ueberschiohten und Ueberstunden sind schon seit langem alltägliche Erscheinungen. Die Arbeiter haben die allgemeine Ausdehnung der Arbeitszeit längst erwartet und sich daran gewöhnt. Man hat die Arbeitszeitverlängerung propagandistisch gut vorbereitet. Man darf Such nicht übetsehen, dass vielfach Arbeiter lieber Ueberstunden und Ueberarbeit machen, wenn sie auf diese Welse nur einen Entschuldigungsgrund haben, Naziorganisa tionen und Versammlungen fernbleiben zu können, zu deren Besuch sie sonst gezwungen würden. A-74-- FrUhera Gewerkschaftler una Sozialdemokraten erklären offer dass sie Ueberstunden machen, weil dann ihre Frauen nicht zum Luftschutz gehen müssen und sie selbst vor dem Blockwart Ruhe haben. In anderen Fällen arbeitet man lieber, um nicht die Grenzsohutzübungen mitmachen zu messen. Die Antreiberei ist so unerträglich geworden, dass Zwischen fälle in den Betrieben immen häufiger werden. Meist entscheidet der Vertrauensrat zugunsten der Arbeiter, weil er sich nicht in Gegensatz zur ganzen Belegschaft setzen kann. Widerstand gibt es auch nur, wenn die Antreiberei nicht mehr zu er tragen ist. Die Ueberanspannung der Arbeitskraft während der regulären Arbeitsstunden hat zur Folge, dass die Arbeiter schon abgekämpft sind, wenn die Ueberstunden oder Uebersohichten anfangen. Daher bleiben die Leistungen weit hinter den Erwartungen zurück. Die Arbeiter verstehen es auch, den Aufsicht �führenden Beamten nach ihrer achtstündigen. Arbeit eine Ermüdung vorzutäuschen, die schon einer Sabotage nahekommt. Antreiberei und Ueberstunden bewirken eine bewusste Abwehr, die keine Faulheit ist, sondern Selbstverteidigung gegen übermässigen Verbrauch von Arbeitskraft. Dazu kommt die schlechte Versorgung mit Nahrungsmitteln, besonders mit Fett und Fleisch. Man kann also annehmen, dass die Leistungen'eher zurückgehen werden. Die Betriebsleiter sind auch der Meinung, dass die Arbeits- zeitvarlängerung kaum eine Produktionssteigerung bewirken kann. Sie sagen, es sei rentabler, mit frischen Arbeitskräften zu arbeiten, als die Arbeiter mit Ueberarbeit ermüden zu lassen, die den Arbeltern keine Kraft für die normale Zeit Übrig lässt. Er tritt die Arbeit an.ärmüdet noch von der Anstrengung des vorhergehenden Tages. Geht dann seine Leistung zurück, kann ihm kein Vorwurf gemacht werden, weil er sich dann zu Recht auf die Ueberleistung am vorherigen Tage berufen kann. Und die Arbeiter, sagen die Betriebsleiter, sind ja selbst klug genug, um zu wissen, wie sie sich vor Erschöpfung ihrer Arbeitskraft schützen und hur soviel leisten, wie ihrem Lohn entspricht. Gewiss kommt es vor, dass Arbeiter sieh anstrengen, Ueberleistungen zu erzielen und sich bemühen, sie auf dieser Höhe zu halten, aber das sind Ausnahmen, die nicht zu Buche schlagen. Die Verlängerung der Arbeitszeit trifft die Beamten und Vorgesetzten mehr als die Arbeiter, denn sie haben Betriebsunfälle in grösserer Anzahl zur Folge, auch einen grösseren Materialverbrauch, der nicht immer aufgefüllt werden kann. Im Ganzen steht man in dan Werksleitungen der Arbeitszeitverlängerung skeptisch gegenüber, well sie allenfalls vorübergehend, aber nicht auf die Dauer die erstrebte Produktions- steigerung bewirken wird. A-75- Dia Beobachtungen dieses Berichts haben sich offenbar an anderer Stelle wiederholt und auch bei massgebenden Instanzen Zweifel über' den Wert einer allgemeinen Arbeitszeitverlängerung auftauchen zu lassen. Ende Januar hat Generalmajor Thomas {vor der Kommission der NSDAP für Wirtschaftspolitik) die Auffassung vertreten, die So-Stundenwoche müsse auf die Dauer zu einem Leistungsrückgang führen. Und einige Tage später betonte Ministerialdirektor Mansfeld(vor der"Reichsstelle für Arbeitsschutz"), dass gründliche wissenschaftliche Untersuchungen erwiesen hätten, dass der Achtstundentag das. Optimum an Leistung für das Leben eines' Arbeiters hervorbringe. Man wird abwarten müssen, ob diese besseren Einsichten sich durchsetzen oder von den inneren zwingenden"Staatenotwendigkeiten" der Diktatur beiseitegeschoben werden. Teil B (Abgeschlossen am 3. Februar 1939) Deutschland und Osteuropa Unmittelbar nach der tschechoslowakischen Katsstrophe und eigentlich schon während des Einmarsches der deutschen und polnischen Truppen in die ehemals tschechoslowakischen Territorien in den ersten Oktobertagen des vergangenen Jahres trat der deutsch-polnische Gegensatz, der fünf Jahre lang durch das Bestehen des deutschpolnischen Nichtangriffspaktes vom 26. Januar 1934 Iberdeckt wap, in ausserordentlicher Schärfe neu hervor. Auch in diesen fünf Jahren sind die Beziehungen zwischen den beiden Staaten durchaus nicht ungetrübt gewesen, es hat zahlreiche Reibungen und manchen Konfliktstoff gegeben. Die Gesichtspunkte aber, die beim Absohluss des Nichtangriffspaktes für beide Teile massgebend waren, hatten für sie bis zur zweiten Hälfte des Jahres 1938 auch weiter ihre volle Gültigkeit behalten, und das Interesse, das beide Regierungen an der Aufrechterhaltung gutnachbarlicher Beziehungen hatten, wer immer stark genug, um sie immer wieder zu förmlichen oder auch stillen Kompromissen zu veranlassen. Deutschland legte Wert darauf, sich den unmittelbaren Nachbarn im Osten nicht zum Gegner zu machen, sondern in Polen eine Barriere gegen die Sowjet-Union und auf diese Weise eine Flankendeckung bei den imperialistischen Unternehmungen im Südosten zu haben. In Polen war man zunächst zufrieden, durch den Absohluss des Nichtangriffspaktes vor einem deutschen Angriff sicher zu sein und den Imperialistischen Druck des Dritten Reiches nach dem Südosten abgelenkt zu haben. Aber schon während der letzten Phase des deutschen Torstosses in die Donau- und Sudetengebiete hatten sich deutsch-polnische Gegensätze immer stärker bemerkbar gemacht, und das Neue war, dass sie zum Teil unerledigt blieben und überhaupt nicht mehr von der Blldfläche verschwanden. Bereits im März 1938 trat der deutsch- polnische Gegensatz in Litauen offen zu Tage, als die Bereinigung B-2- der polnisch-litauischen Beziehungen sofort nationalsozialistische Demonstrationen auslöste; und dieser Gegensatz ist bisher nicht beigelegt oder gemildert worden. Vielmehr hat ein erbittertes Ringen zwischen Deutschland und Polen um den Einfluss auf Litauen eingesetzt. Im Mai 1938 rief die Reise des polnischen Aussenministers nach den skandinavischen Hauptstädten starke Kritik an der polnischen Ostsee-Politik hervor, der eine erhöhte nationalsozialistische Propagandakampagne in den baltischen Staaten folgte. Im Juni begannen lebhafte öffentliche Auseinandersetzungen über die Behandlung der gegenseitigen Minderheiten, die zu einer grundsätzlich bedeutungsvollen, aber bisher nicht beant� werteten Eingabe des Bundes der Polen in Deutschland und zur Ankündigung der Schaffung einer deutschen nationalsozialistischen Einheitspartei in Polen führte.(Ob die am 27. Januar dieses Jahres einberufene paritätische deutsch-polnische Minderheiten-Kommission nach dem Besuch des deutschen Aussenmlnisters v. Ribbentrop in Warschau die Minderheltenfragen erledigen wird, erscheint sehr zweifelhaft.) Und seit Anfang des Sommers hat auch die nationalsozialistische Revisionspropaganda in der Freien Stadt Danzig von Monat zu Monat an Heftigkeit zugenommen. Alle diese Erscheinungen sind in der europäischen Oeffentlichkeit zunächst nur wenig beachtet worden, weil alle Augen damals auf die Tschechoslowakei gerichtet waren und in diesem Konflikt Polen an der Seite Deutschlands auftrat. Wir haben bereits im Juni vorigen Jahres an dieser Stelle versucht, den umfangreichen Fragenkomplex der deutsch-polnischen Beziehungen in einem grösseren Zusammenhang darzustellen(Heft 6/1938, Teil B). Seitdem hatten sich die dort verzeichneten latenten Spannungen vermehrt und waren zum Teil offen zum Ausbruch gekommene Wenn man aber von gewissen ernsteren Erscheinungen in Danzig absieht, resultieren diese Spannungen jedoch nicht aus den unmittelbaren Gegensätzen, weder aus dem Minderheiten-Streit, noch aus der Korridor- oder Oberschlesien-Frage, sondern in erster Linie aus dem vom Dritten Reich unternommenen Experiment der Schaffung eines"autonomen" karpatho-"ukrainischen" Staates an den Grenzen der polnischen Ukraine und in zweiter Linie aus dem deut- B-3- sohen Vorgehen gegen Litauen. Beiae Gegensätze erscheinen auch nach dem Ribbentrop-Besueh in Warschau nicht Rberbräckt. Könnte das Unternehmen gegen Litauen zum Teil noch aus der Wahrnehmung der Interessen der Memel-Deutschen erklärt werden, so ist die Ukraine-Aktion auch beim besten Willen nicht mehr mit dem Hinweis auf irgendwelche deutschen"völkischen Belange" zu verteidigen. Und gerade in der sogenannten ukrainischen Frage hat sich der Druck des neudeutschen Imperialismus am stärksten bemerkbar gemacht. In der Tat handelte es sich bei den während und nach der tschechoslowakischen Krise neu begonnenen deutschen Unternehmungen an den polnischen Grenzen denn auch um die ersten Schritte des oft zitierten"Dranges nach dem Osten", der auf seinem Wege mit den Interessen aller der Sowjet-Union vorgelagerten Staaten, in erster Linie aber mit denen Polens, kollidieren muss, denn Polen nimmt eine Schlüsselstellung im Osten ein. Es ist deshalb kein Wunder, dass eine Analyse des deutschen Vorgehens im Osten vor allem das Bild einer Umzingelung Polens oder, besser gesagt, seiner Abriegelung von seinen wichtigsten geographischen und politischen Verbindungswegen ergibt. Das sehliesst den Angriff auf die übrigen, Polen benachbarten Staaten nicht aus. Es wäre für Hitler von entscheidender Bedeutung, wenn es ihm gelänge, Polen und seine Nachbarstaaten in eine Front gegen die Sowjet-Union, zu pressen. Die Unterredung des polnischen Aussenministers Beck mit Hitler am 5. Januar 1939 i° Berchtesgaden und der Besuch des deutschen Aussenministers v.Ribbentrop in Warschau haben zunächst eine Beruhigung in Osteuropa und eine neue Phase der deutsch-polnischen Stillhaltepolitik herbeigeführt. Die deutsche Aktivität im Osten wird zurzeit sichtlich abgebremst. Die Besprechungen in Berchtesgaden und Warschau haben aber die jüngsten Ost-Unternehmungen Hitlers keineswegs liquidiert und wenn der deutsche Imperialismus erneut zu Aktionen im Osten schreiten will, kann er an die ausserordentlich wichtige Vorarbeit anknüpfen, die er in den letzten Monaten gegen Polen geleistet hat. Auf die Absichten, die Hitler vermutlich mit den beiden diplomatischen Aktionen in Berchtesgaden und in Warschau verband, gehen wir im folgenden noch näher ein. Sicherlich ging es ihm nicht nur darum, Polen wieder a-4- Minar Freundschaft zu versichern. Es gibt, auf lange Sicht gesehen, f!lr Hitler nur zwei Alternativen seiner Politik gegentlber Polen, entweder die Unterordnung der polnischen Ausaenpolitik unter seine imperialistischen Ziele im Osten-und diese Unterordnung hat er bläier zweifellos nicht erreicht- oder einen Verzicht Hitlers auf den"Drang nach dem Osten", und auch dafür gab es keine Anhaltspunkte. Abgesehen davon, dass die Haltung des Ostens und insbesondere Polens, für den Ablauf einer neuen, zunächst im Westen zu erwartenden Krise von grosser Wichtigkeit sein kann, bleiben darüber hinaus die Probleme im Osten nach wie vor offen. I. Die Einkreisung Polens Ein in Polen häufig zitiertes Wort lautet:"Die Linie Ost-West ist die Linie des polnischen Schicksals, die Linie Nord-Süd die Linie der polnischen Bewegungsfreiheit". Ein Blick auf die Landkarte beweist nicht nur die Richtigkeit dieses Wortes, sondern auch die Problematik seiner zweiten Aussage. Polen steht nach Fläche {400.000 Quadratkilometer) und Bevölkerungszahl{34, 5 Millionen) unter den europäischen Staaten an 6. Stelle. Es grenzt im Westen an das ihm an Fläche, Bevölkerungszahl und wirtschaftlicher und militärischer Expansionskraft weit überlegene Deutsohe Reich, im Osten an den ihm ebenfalls in jeder Weise überlegenen russischen Erdteil. Eingekeilt von diesen beiden Srossmächten, mit denen es sehr lange, von Natur aus überhaupt nicht geschützte Grenzen hat -1912 Kilometer gegen Deutschland und 1412 Kilometer gegen die Sowjet-Union- bleibt ihm Bewegungsfreiheit nur in nördlicher und südlicher Richtung. Aber auch sie ist, allein schon räumlich, stark beschränkt. Im Norden besitzt Polen eine etwa 70 km breite Festlandküste an der Ostsee. Sie ist das einzige"Tor zur Welt", während der ganzen übrigen Ostseeküste entlang fremde Staaten Polen vorgelagert sind. Im Süden grenzt Polen an die Tschechoslowakei (gemeinsame Grenze 984 km, geringe Veränderungen durch die Einverleibung Olsa-Schlesiens in Polen), die heute weltgehend von deutschen Einflüssen beherrscht ist, und an das verbündete Rumänien (347 km gemeinsame Grenze) mit fast 2o Millionen Einwohnern. Der B.5- schmale rumänische Landstrich, der an Polen grenzt, trennt die Sowjet-Union von der Tschechoslowakei, stellt andererseits aber auch die Verbindung Polens zum Balkan, zum Schwarzen Meer und zur Türkei sicher. Die deutsche Aktivität hat teils nacheinander, teils gleichzeitig sowohl im Norden wie im Süden in den Randgebieten der polnischen Bewegungsfreiheit eingesetzt, und dieser Kampf wird noch heute dberall mit Erbitterung geführt. II. Das polnische"Tor zur Welt". Das polnische"Tor zur Welt", der schmale Küstenstrich im Nordwesten, mit dem einzigen eigenen Ostseehafen, Gdingen, ist die unmittelbar am stärksten gefährdete Stelle der polnischen Bewegungsfreiheit. Hier ist der sogenannte polnische Korridor, die zwischen dem Reich und Ostpreussen, bzw. der Freien Stadt Danzig gelegene Wojewodschaft Pommerellen, nur 34. km breit. Hier zeigt � sich der ausserordentlich grosse strategische Verlust, den Polen< durch die vollständige Nazisierung Danzlgs erlitten hat. Das Gebiet der Freien Stadt Danzig würde den Korridor an seiner schmälsten Stelle um etwa 7° km verbreitern. Es ist der Preis, den Polen für die fünfjährige Ruhe bezahlt hat, die ihm der deutsch-polnische Nichtangriffspakt aus dem Jahre 1934 brachte. Wir haben die einzelnen Phasen der Gleichschaltung der Freien Stadt Danzig an dieser Stelle eingehend geschildert.(Siehe Heft 12/1937 und Heft 6/1938). In der Folgezeit, das heisst in den letzten 6 Monaten des Jahres 1938, hat die Gleichschaltung, sieht man von der Angleichung der Judengesetzgebung an den Reohtszustand im Deutschen Reich ab, hauptsächlich in zwei Richtungen wesentliche Fortschritte gemacht, bezüglich der Militarisierung und bezüglidh des Minderheitenregimes. Die Militarisierung Danzigs ist vor allem auf Grund der am 10. Oktober 1938 erlassenen Verordnung zur Einführung einer allgemeinen Polizeidienstpflicht für alle männlichen Dänzlger Staatsangehörigen zwischen 18 und 50 Jahren durchgeführt worden. Es handelt sich selbstverständlich um nichts anderes als um eine allgemeine Wehrpflicht, die diesen Namen nur deshalb nicht trägt, weil das Statut B* 6* jsr Freien Stadt die allgemeine Wehrpflicht ausdrücklich aas- sehliesst. Die einberufenen Männer erhalten eine regelrechte In- fanterieausbildung� Personen, die fdr andere Truppengattungen auegebildet werden sollen, mässen sich nach wie vor"freiwillig" zum Eintritt in das Reiohsheer melden. Ausserdem wird in Danzig seit einigen Monaten lebhaft zum Eintritt in die SA geworben. Es gibt ferner in Danzig eine Arbeitsdienst-Pflicht ftir beide Geschlechter, die sogenannte"Hilfsdlenstpflicht". Welchen Wert man der militärischen Erfassung der gesamten Danzlger BeTölkerung beimisst, beweist die Tatsache, dsss es in Danzig nicht weniger als 17.000 ausgebildete Luftschutzwarte gibt. Neuerdings werden zwei Weichsel- brRoken auf Danziger Gebiet in der Nähe der ostpreusslsohen Grenze und die Durchführung der Reiohsautobahn von Königsberg über Danzig bis an die polnische Grenze geplant, wo sie an einem Punkt enden soll, der etwa 5 km von dem polnischen Hafen Gdingen entfernt liegt. Die Aktionen gegen die polnische Minderheit in Danzig sind vor allem gegen die polnischen Schulen gerichtet. Die Eltern, die ihre Kinder in polnische Schulen schicken wollen, sind einem wachsenden Druck ausgesetzt. Polen hat diese Nazisierung in Danzig hingenommen und daher hat man sich in der europäischen Oeffentliehkeit schon mit dem Gedanken einer Angliederung Danzigs an das Reich vertraut gemacht. Trotz der passiven Haltung Polens gegenüber der Gleichschaltung der Freien Stadt kann aber ihre Eingliederung ins Reich schon aus strategischen Gründen Polen alles andere als gleichgültig sein. Abgesehen davon hat Polen neben fiskalischen Interessen(Zollr Eisenbahn und Hafenpost) auch bedeutende wirtschaftliche Interessen in Danzig, über dessen Hafen noch immer etwa 30% des gesamten seewärtigen Warenverkehrs Polens gehen und der von Polen gemeinsam mit Danzig verwaltet wird. Wenn auch seit dem Hafenbau von Gdingen das Wort Friedrichs II.:"Wer die Weichselmündung beherrscht, beherrscht ganz Polen" nicht mehr die alte Bedeutung hat, so ist doch das Be- wusstseln des polnischen Volkes so stark auf Danzig gerichtet, dass es eine Einverleibung Danzigs in das Reich als eine Katastrophe empfinden würde. Am 29. Juni 1938 bat der Präsident der amtlich geleiteten polnischen See- und Kolonial-Liga, General Kwasniewski, B-7- in Cdingen erklärt: "Aber dort, wo es sich nicht um einen unserer 6 Nachbarn haa- aelt, wo es um Danzig geht, eine Freie Stadt, aber im polnischen Zollgebiet liegend, vom polnischen Hinterland lebend, Danzig.das in den äusseren Angelegenheiten der Kompetenz des polnischen Ressorts für äussere Angelegenhelten untersteht, Danzig, zu dessen Schutz niemand anders berufen ist als Polen, dort ist die Zusammenarbeit schwierig, da bei den besten Tersioherungen der offiziellen Stellen dort immer wieder der Ruf"Zuräok zum Reich" ausgestossen wird. Schon am 3. Mai habe ich im Namen der See- und Kolonial-Liga dort versichert, dass das polnische Volk wacht, dass es nicht zulassen wird, dass seine Rechte an der Weiehselmündung beschränkt werden." Es gibt in Polen keine politischen Kräfte, ungeachtet der Parteistellung, die diese Worte nicht bis heute in vollem Umfange gut- heissen. Am 30. Oktober 1938 hat auch Aussenminlster Beck in einem Interview fär die Hearst-Presse alle Nachrichten über angebliche Verhandlungen zur Eingliederung Danzigs in das Reich dementiert und"die lebenswichtigen Interessen Polens in dieser Hafenstadt" besonders unterstrichen. III. Memel, Litauen und das Baltikum Wesentlich aktiver als in Danzig ist der deutsche Imperialismus gegen Litauen vorgegangen. Die ersten Angriffe richteten sich bezeichnenderweise in dem Augenblick gegen Litauen, in dem es Polen gelungen war. Infolge der dramatischen Beilegung eines polnischlitauischen Srenzzwischenfalles im März 1938 endlich normale diplomatische Beziehungen mit Litauen herzustellen und dadurch die erste Grundlage zu einer Zusammenarbeit mit diesem wichtigen Nachbarn und Ostseestaat zu legen.(Vergl. Heft 6/1938) Auch Litauen könnte fdr Polen ein"Tor zur Welt" sein. Nicht umsonst ist die polnische Delegation auf der Friedenskonferenz in Versailles sehr warm fdr die Angllederung des Memel-Gebietes an den Freistadt Litauen eingetreten. Wäre doch der Fall leicht denkbar, in dem Memel die Rolle eines wichtigen Zusatzhafens ftlr Polen spielen könnte, - vorausgesetzt, dass dieses mit Litauen in Freundschaft lebt- in dem Augenblick nämlich, in dem die polnischen Interessen in Danzig und Gdingen selbst gefährdet sind. Die polnische Besetzung des B-8- Wllna-Gebietes im Jahre 1920 Veraandelte die Freundschaft Litauens in 18-jährige erbitterte Feindschaft. Es ist bezeichnend, dass das Dritte Reich-trotz vieler Drohreden Hitlers- niemals ernsthaft etwas f{ir die"Befreiung der Memel-Deutschen vom litauischen Joch" unternommen hat, solange die polnisch-litauische Feindschaft währte. Litauen ist ein§taat von kaum 2 1/2 Millionen Einwohnern und militärisch demgemäss ausserordentlich schwach. Wie wenig Hitler von der angeblich engen Freundschaft der Sowjet-Union zu Litauen zu fürchten hatte, bewies die Haltung Russlands während des polnischen und deutschen Torgehens gegen Litauen im März 1938. Ohne Zweifel hat Hitler bis in die jüngste Zeit hinein nur deshalb Litauen geschont, um es im gegebenen Fall immer zur Abriegelung Polens von der Ostsee benutzen zu können. In dem Augenblick, in dem Litauen zu Polen in friedliche Beziehungen trat und dadurch die "Gefahr" entstand, dass Polen in einem befreundeten Litauen tatsächlich ein zweites"Tor zur Welt" erhalten könnte, änderte es seine Politik. Wie wichtig Litauen für Polen ist, geht aus den nachstehenden Ausführungen eines-allerdings reohtsopposltionellen- polnischen Schriftstellers J. Giertach hervor, der im Juli 1938 in der Zeitschrift"Polityka Narodowa" über"die litauische Frage" unter anderem schrieb: "Das Gebiet Litauens hat die grösste strategische Bedeutung im Falle eines polnisch-deutschen Krieges. Nähme in diesem Krieg Litauen auf polnischer Seite teil, so wäre Ostpreussen von allen Seiten eingekreist, was zweifellos gewaltige Bedeutung für den weiteren Verlauf des Kampfes hätte. Wäre Litauen neutral, so würden die in Ostpreussen gesammelten deutschen Kräfte drohend auf Pommerellen wie auf Warschau drücken. Nähme Litauen auf deutscher Seite am Kriege teil, so würde das vereinigte ost- preussisoh-lltauische Gebiet Polen in seiner ganzen Ausdehnung vom Norden her blockleren und nur zwei enge Korridore, den von Pommerellen und den von Wilna, übriglassen. Damit würde über Polen eine Gefahr schweben, und in dem leicht vorauszusehenden Fall, dass die Deutschen Pommerellen bezwingen, würde eine geschlossene Front von Dünaburg bis Ratibor Polen umgeben. Es ist klar, dass man polnischerseits versuchen muss, sowohl eine Beteiligung Litauens auf deutscher Seite als such seine Neutralität in einem polnisch-deutschen Krieg ein für allemal zu vermeiden." B-9- Inzwisohen ist als Festigutt'g der polnlsch-litanischen Beziehungen nun mit dem deutschen Druck auf Litauen Hand in Hand gegangen. Die Wahl zum Memelländischen Landtag am 12. Dezember 1938 hat in Memel einen innerpolitischen Zustand geschaffen, der Ton dem der Freien Stadt Danzig nicht mehr weit entfernt ist. Das Memelland mit seinen 160.000 Einwohnern, von denen vielleicht 80% Deutsche sind, hat eine autonome Verfassung, es gehört auch heute noch zum litauischen Staatsgebiet. Aber die höchste autonome Behörde, das Direktorium, besteht nur noch aus Nationalsozialisten, Werkzeugen in der Hand Hitlers. Litauen hat seine Staatspolizei zurückgezogen und der heute gleichgeschalteten memelländischen Polizei allein den Ordnungsdienst Überlassen. Von den memelländischen Abgeordneten hat es nicht mehr den Treueid verlangt. Der nächste deutsche Verstoss wird sich folgerichtig gegen die Wehrpflicht der Memellander in der Utauisohen-Armee wenden. Die Erleichterungen im deutsoh-memelländischen Reiseverkehr dürften bald eine ähnlich enge Verbindung zum Reich herbeiführen, wie sie auch in Danzig existiert. Gleichwohl sind wir der Ansicht, dass es Hitler zunächst nicht um die Annektion des Memellandes geht. Es geht um mehr. Im Oktober 1938 wurden in der polnischen Presse sehr präzise Angaben über ein Angebot gemacht, das die deutsche Regierung bereits im September der litauischen Regierung auf diplomatischem Wege habe unterbreiten lassen. Diese Nachricht wurde zwar, nach längerem Zögern, später durch die litauische Telegraphen-Agentur"Elte" dementiert. Nichtsdestoweniger scheint sie zum mindesten den Kern der Dinge richtig zu treffen. In den Nachrichten wurde nämlich behauptet, das Dritte Reich habe Litauen einen Nichtangriffspakt für die Dauer von 15 fahren vorgeschlagen, die Verwirklichung dieses Vorschlages jedoch an folgende Bedingungen geknüpft: 1.{sollte Litauen seine sämtlichen Handelsverträge in dem Sinne revidieren, dass in Zukunft die gesamte litauische Ausfuhr von landwirtschaftlichen Produkten(Butter, Eier, Roggen, Fleisch und lebendes Vieh; jährlicher Ausfuhrwert etwa 400 Millionen Lit.) Deutschland zur Verfügung gestellt wird, wofür Deutschland Litauen mit Industriewaren bezahlen werde; 2.) sollte Litauen der Umgestaltung der Memel- B-10- Autonomie in ein Memei-S'tatut zustimmen, durch das �emel zur Freien Stadt erhoben werde, in der Litauen besondere Hoheitsrechte zuerkannt würden; 3.) sollte Litauen den Nichtangriffspakt mit der Sowjet-Union kündigen und ohne Zustimmung des Reiches mit keiner dritten Macht Verhandlungen führen, welche direkt oder indirekt gegen das Reich gerichtet sein könnten. Dieses Angebot sollte bis zum Ende des Jahres 1938 befristet sein. Es unterliegt zwar keinem Zweifel, dass Litauen auf dieses Angebot, falls es in dieser Form gemacht wurde, nicht eingegangen ist. Litauen hat bisher-unter dem Druck des Dritten Reiches, dem sich ein innerpolitisoher Druck auf die Regierung vonseiten der polenfeindliohen Wbldemai-as-Gruppe zugesellt hat- lediglich schrittweise einen Teil seiner Rechte in Memel selbst preisgegeben. Zugleich hat es aber alles getan, um alle Widerstände zu beseitigen, die einer vollen Verständigung mit Polen hätten im Wege stehen können. Dabei ist man sogar soweit gegangen, den"Bund zur Befreiung Wilnas" aufzulösen. Auf wirtschaftlichem Gebiet ist ein neuer litauisch-polnischer Handelsvertrag abgeschlossen worden, dessen Inhalt besonders die starken wirtschaftlichen Interessen Polens in Memel berücksichtigt(Holzausfuhr und Holzindustrie), ferner ein Konsulatsabkommen, auf Grund dessen Pdlen in Memel, Litauen in Gdingen und Wilna Konsulate errichtet. Der Besuch des Oberbürgermeisters in Kowno in Warschau im Dezember I938 wurde in Polen sowohl wie in Litauen als ein politisches Ereignis ersten Ranges gefeiert. Darüber hinaus hat Litauen im Dezember ein mit den Neutralitätsgesetzen Estlands und Lettlands gleichlautendes Neutralitätsgesetz erlassen. Die Orientierung der baltischen Staaten auf eine Politik der Neutralität hat seit Jahren schrittweise, dann nach den Ereignissen imMemelgeblet, sehr schnelle Fortschritte gemacht. Zweifellos sind sich die leitenden Politiker in den drei Ländern darüber im Klaren, dass die Neutralität keinen wirklichen Schutz gegen ein Vordringen Deutschlands an der Ostsee bilden kann. Ihre geographische Lage ist viel schwieriger als die der nordischen Staaten, die sich ebenfalls zur Neutralitätspolitik bekannt haben, sie ist etwa B-ll- der Polotta yergleichbar, nur dass die drei Länder viel schwächer als Polen sind. Der Kampf um ihre endgültige Orientierung geht mit unverminderter Heftigkeit weiter. Die Plattform, von der aus das Dritte Reich nunmehr die Durchdringung des Baltikums mit deutschen Einflüssen vornimmt, ist das Memel-Land geworden, das Mittel dieser Politik der Druck auf Litauen, das sich wirtschaftlich und strategisch in hohem Masse von Hemel abhängig fühlen muss. Dieser Druck kann aber von Deutschland erheblich leichter ausgeübt werden, wenn die Verbindung Memels mit Litauen nicht durch eine Annektion Memels zerstört wird, die zudem zur Folge haben könnte, dass Litauen und die gesamte Baltenentente sich einseitig nach Polen orientieren oder gar Ansohluss an die Sowjet-Union suchen. So sind eigentlich alle Kräfte mehr oder weniger auf ein Eompro- miss eingestellt, wenigstens vorläufig. Wie dieses Kompromiss praktisch aussehen wird, wird man erst nach der auffallend lange hinausgeschobenen Reise des litauischen Aussenminlsters Griszius nach Berlin beurteilen können. Den ungestörten Ausbau der polnischen Stellung im Baltikum, auf den man nach der Besserung des polnisch-; litauischen Verhältnisses hoffte, hat Hitler jedenfalls durch die Gleichschaltung des Memelgebiets vereitelt. Polens zweites"Tor zur Welt" ist vielleicht von noch problematischerem Wert geworden, als es das erste, Gdingen, im Ernstfall schon ist. Kommt es schliesslich in Zukunft zu einem vorläufigen Kompromiss, so wird auch ein solcher Zustand nichts an dem erbitterten Ringen um den Einfluss im Baltikum, das zwischen Polen und dem Dritten Reich eingesetzt hat, ändern können. An seinem Ausgang sind alle Ostseestasten interessiert. Nicht zuletzt bedeutet für Finnland, Schweden und die Sowjet-Union ein von Hitler beherrschtes Baltikum ebenso eine Bedrohung der eigenen Bewegungsfreiheit wie für Polen. IV. Polens Niederlage im Südosten Der ganze Emst des Hitler sehen Vorgehens im Osten hat sich für Polen durch die Haltung Deutschlands gegenüber dem Problem Karpathorussland enthüllt. Hier geht es nicht allein mehr um die B-12- Abriegeluttg der polnischen Bewegungsfreiheit such von Süden her, sondern bereits um die Grundlagen des polnischen Staates selbst. Wir haben schon in unserer letzten Betrachtung über die polnische Ausseapolitlk(Heft 6/1938) auf die in den massgebenden polnischen Kreisen herrschende Auffassung hingewiesen, dass Hitler von Anbeginn an der Beherrschung des gesamten tschechoslowakischen Staatsgebietes gelegen war, d.h. also, an einer Umklammerung Polens auch von Süden, von der Slowakei und Karpathorussland her. Die Fülle der Probleme und die tiefgehenden Gegensätze zwischen den deutschen und polnischen Interessen, die dadurch heraufbeschworen wurden, sind allerdings erst im weiteren Verlauf der tschechoslowakischen Krise erkennbar geworden. Es gelang Polen zwar in erstem Anhieb, Olsa-Sohlesien mit Tesohen und Freystadt seinem Staatsgebiet anzugliedern-eine Forderung, gegen die sich das Dritte Reich nicht gewehrt hat- es gelang ihm auch, die Besetzung des wichtigen mitteleuropäischen Eisenbahnknotenpunktes Oderberg(Bogumin), in dem sich bereits nationalsozialistische Freikorps festzusetzen versucht hatten, aber vor den polnischen Truppen kampflos zurückwichen. Es gelang aber weder die Lösung der slowakischen, noch der karpathorussischen Frage in einem Sinne, der Polens Interessen entsprach. Die Slowakei und Karpathorussland blieben im tschechoslowakischen Staatsverband, wurden praktisch dem deutschen Einfluss ausgeliefert und damit ist einerseits die Umfassung Polens auch von Süden her gelungen, andererseits auch die Basis für die Durchführung der grossen ukrainischen Pläne Deutschlands geschaffen. Mit diesem Ergebnis, das zunächst wenig Aussichten auf eine Revision haben dürfte, hat die polnische Diplomatie ohne Zweifel eine gefährliche Schlappe erlitten. Der Grund dürfte eine falsche Einschätzung der Oparationsfähigkeit Ungarns und der Stärke Italiens gewesen sein. Ein altes. Postulat der ungarischen Aussenpolitik war die Wiedergewinnung des sogenannten Ober-Ungarn, das heisst Karpathorusslands und eines Teiles der Slowakei. Dieses Postulat resultiert gewiss nicht nur aus historischen Reminiszenzen und sentimentalen Revanche-Wünschen, es entspringt vielmehr auch sehr einleuchtenden machtpolitischen Ueberlegungen. Die Vereinigung Karpathorusslands mit Ungarn. würde die gemeinsame ungarisch- B-13- polnische Grenze herstellen und für Ungarn sowohl die Befreiung aus einer Umklammerung im Nordosten bedeuten wie auch die Möglichkeit einer Anlehnung an Polen schaffen. Tor dem September 1938 bedeutete die Umklammerung Nordost-Ungarns durch die Tsoheohoslo- aakei einen Teil des Ringes, den die Kleine Entente um die Grenzen Ungarns gelegt hatte. Seitdem die Tschechoslowakei unter Bitlers Einfluss geraten ist, bedeutet diese Umklammerung sogar den Ter- lust einer selbständigen ungarischen Aussenpolltik. Polen hatte ein ebenso grosses Interesse an der gemeinsamen Grenze mit Ungarn wie dieses selbst. Die gemeinsame Grenze mit Ungarn hätte die nur durch einen schmalen rumänischen Landstrich unterbrochene Verbindung der Sowjet-Union mit Mitteleuropa, von der Polen ständig die Gefahr einer Trennung von Rumänien befdrohtete, bedeutend erschwert. Sie hätte gleichzeitig das Vordringen des deutschen Einflusses bis Rumänien verhindert und damit die Aufwerfung der ukrainischen Frage sowohl durch die Sowjet-Union als auch durch das Dritte Reich teils erschwert, teils unmöglich gemacht.� Sie hätte schliesslich eine enge Zusammenarbeit mit Ungarn ermöglicht, von dem Polen aussenpolitisch nur der rumänisch-ungarische Gegensatz trennte, den zu dberbrüoken Polen sich ständig bemüht hat. Durch die Angliederung Karpathorusslands an Ungarn wäre aber -so hoffte man in Polen- dieser Gegensatz gemildert worden, einmal weil der ungarische Revisionismus zum Teil gesättigt worden wäre, zweitens weil Ungarn ein Rumänien, das keine gemeinsame Grenze mit der Tschechoslowakei mehr hatte, weniger hätte zu fürchten brauchen. Die polnisch-ungarische Zusammenarbeit erschien aber noch weit grössere Aussichten zu besitzen. Die Erfolge Deutschlands in Süd— Osteuropa haben die Stellung Italiens in diesem Gebiet empfindlich geschwächt. Polen hat seine Beziehungen zu Italien seit langem sorgsam gepflegt, offenbar im wesentlichen mit dem Ziel, um zu einer dauerhaften Zusammenarbeit zwischen Warschau, Budapest und Rom zu gelangen, die im Interesse alier Donau- und Balkanstaaten zu liegen und geeignet zu sein schien, das durch den deutschen Verstoss nach dem Südosten gestörte Gleichgewicht in dem B-14- geaamten Gebiet südlich der österreichischen und tsohechisohen Grenzen nieder herzustellen, wenn sie nicht sogar auch dem tschechischen Reststaat eine Zusammenarbeit mit seinen südlichen Nachbarstaaten ermöglicht hätte. Mit dem Wiener Schiedsspruch sind all diese Kombinationen vorläufig zu Wasser geworden. Ungarn erwies sieh im entscheidenden Augenblick nicht als aktionsfähig, weil Italien die Unterstützung seiner Ambitionen im Westen durch Deutschland nicht aufs Spiel zu setzen wagte und Ungarn im Stich Hess. Es ist Polen aber nicht nur nicht gelungen, seinen Einfluss in Südosteurope und damit zugleich seine Stellung gegenüber den beiden Nachbarn, Deutschland und der Sowjet-Union, zu stärken, mit diesem Fehlschlag war vielmehr gleichzeitig die Entstehung einer neuen Gefahr verbunden: Karpathorussland blieb nicht nur der Keil, der Polen von Mitteleuropa trennt, es wurde unter deutschem Einfluss auch zu einem Herd der ukrainischen Irre'denta-Bewegung, deren Gefahr für Polen mit seinen 4,5 bis 6,5 Millionen Ukrainern nicht unterschätzt werden darf. T. Karpatho-Russland Das kleine Land, dem vor zwei Monaten auf deutsches Geheiss der Name Karpatho-''Ukraine" gegeben worden ist, hatte vor der Abtrennung des Gebietes von Ungwar und Munkacz durch den Wiener Schiedsspruch vom 2. November 1938 an Ungarn etwa 725.000 Einwohner und besitzt nach der Abtrennung noch etwa 600.000 Einwohner. Davon sollen etwa loo.ooo Juden, 20.000 Tschechen, 14