Deutschland- Berichte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Rapports d'Allemagne du Parti Socialdémocrate Allemand Edition mensuelle 6. Jahrg. 1939 Nr. 2 6. Jahrgang Deutschland- Berichte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands 1939 Inhaltsverzeichnis Te i 1 A : Nachrichten und Berichte .I. Die allgemeine Situation in Deutschland 1) Kriegsvorbereitungen und Kriegserwartung 2) Deutschland und Polen 3) Aus dem Sudetenland 4) Die englischen Sendungen 5) Hetze gegen USA II. Der" Arbeitseinsatz" Nr. 2 A 1 1 6 9 21 22 30 30 1) Arbeitermangel und Arbeitskraftlenkung Zunahme der Erwerbstätigen, insbesondere der Erweiterung der allgemeinen Dienst= Frauen Auswertung der Arbeitsbucherhebung pflicht 2) Der Arbeitsplatzwechsel Berichte aus der Praxis des Arbeitseinsatzes Zwangsverschickungen und Fesselung an die Arbeitsstelle 3) Die Arbeitskraftreserven a) Die Frauen b) Arbeiter aus dem Auslande c) Die letzten Arbeitsreserven Die Reserven in der öffentlichen Verwaltung, unter den Kleingewerbetrei= benden, den Alten und Gebrechlichen. 4) Der Arbeitermangel auf dem Lande Ausländische Landarbeiter- Verpflanzung Jugendlicher aufs Land: Pflichtjahr der Mädchen, Landdienst der Hitler- Jugend, Landarbeitslehre," Wehrbauern". 37 சசம்ம 47 47 50 54 63 -25) Die Frage des Nachwuchses Planmässige Nachwuchslenkung Verkürzung der Lehrzeit Mangel an Ingenieuren und Technikern III. Die Judenverfolgungen I. II. III. IV. 1) Neue behördliche Massnahmen 2) Die antisemitische Propaganda 3) Tatsachenberichte Schilderungen aus den Pogromtagen- Die jetzige Lage der Juden- Die Haltung der Bevölkerung Te i 1 B : Uebersichten Das Wirtschaftsrecht des Dritten Reiches( I) Die Mittelstandspolitik Die Nazisierung des Handelsrechts 1) Der Kampf gegen das" anonyme Kapital" 2) Das neue Aktiengesetz 3) Die Reform der G.m.b.H. 4) Aenderungen im Genossenschaftsrecht Die Organisation der gewerblichen Wirtschaft 1) Die Beseitigung der Sozialisierungsansätze 2) Der" organische Aufbau" der Wirtschaft a) Die Stellung des Reichswirtschaftsministers b) Die Gruppen c) Die Wirtschaftskammern d) Die Ehrengerichtsbarkeit e) Der Zweck des" organischen Aufbaus" 3) Das Handwerk Der Aufbau der Zwangswirtschaft 1) Die Preisstabilisierung 2) Die Ueberwachungsstellen 3) Die Zwangskartelle 4) Der Vierjahresplan A 70 78 79 88 90 B 1 1 6 8 14 14 16 16 17 17 2222 18 19 22 23 23 27 27 29 30 33 Te i 1 A ( Abgeschlossen am 10. März 1939) I. Die allgemeine Situation in Deutschland 1) Kriegsvorbereitungen und Kriegserwartung Als beherrschendes Mament der allgemeinen Stimmung in Deutschland erscheint nach wie vor die Sorge vor einem Kriege. Das deutsche Volk lebt in Erwartung des Krieges. Nicht dass die Leute glaubten, dass dieser Krieg morgen oder übermorgen ausbrechen werde. Aber sie können sich nicht vorstellen, dass das Ganze anders als in einem. Kriege enden könne. Nicht dass sie den Umfang der internationalen Spannungen richtig einzuschätzen vermöchten. Aber sie sehen, wie Deutschland seine Kriegsvorbereitungen von Tag zu Tag weiter steigert. Beobachtungen wie die folgenden geben auch unpolitischen Menschen zu denken. Rheinland: Die Rüstungen im Grenzgebiet tragen nicht gerade zur Beruhigung der Bevölkerung bei. Ab 1. Februar müssen, alle Bodenräume mit einer dicken Sandschicht belegt werden. Es finden dauernd Kontrollen der Bodenräume statt. Wer sich den Anordnungen nicht fügt, wird bestraft. Auf dem Flugplatz Merzbrück sind seit einiger Zeit 15 schwere Flugzeuge stationiert. Man versucht, diese Tatsache so gut wie möglich zu verbergen, mit dem Ergebnis, dess die Gerüchte über die Zahl der Flugzeuge nur noch grösser werden. In Eschweiler sind in den letzten Tagen neue Truppen aus Dortmund und Düsseldorf eingetroffen. Es handelt sich um Infanterie und Flak- Artillerie. Von der deutsch- holländischen Grenze wird berichtet, dass starke Truppenabteilungen eingetroffen und in Schulen und Wirtschaften untergebracht worden sind. Die Ansammlung der Truppen erinnert stark an die Zeit der Septemberkrise. Es werden auch viele Werkarbeiter von den Befestigungsarbeiten an der Westgrenze nach der polnischen Grenze geschickt. Bayern: Die militärischen Kriegsvorbereitungen machen sich immer stärker bemerkbar. Die nicht mehr ausgebildeten Jahrgänge vom Geburtsjahr 1903 an werden im März zu einer dreimonatigen Schnellausbildung einberufen. Sie sollen dann alljährlich eine solche Dreimonatsübung machen müssen. Die Betroffenen fürchten ihre Stellungen zu verlieren, ihre Stimmung ist sehr gedrückt. In den Privatbetrieben haben die weiblichen und die älteren männlichen Angestellten eine Mobilmachungsordre erhalten. Sie müssen im Kriegsfall bei der Reiohabank, bei den Finanzämtern usw einrücken, um in den Staatsbetrieben die wehrpflichtigen jungere A-2Männer zu ersetzen. Bei den Privatangestellten wurde auch amtlich angefragt, ob ihre Frauen kaufmännisch vorgebildet oder sonst in der Lage wären, ihre zum Heer einrückenden Männer im Betrieb zu ersetzen. Südwestdeutschland: Von einer Mobilmachung bemerkt man hier nichts. Wohl werden allwöchentlich Leute eingezogen, die bereits gedient hatten oder solche, die als Reservisten gelten und nun vier bis zwölf Wochen dienen müssen. Die Zahl und der Umfang dieser Einberufungen sind aber immer ziemlich die gleichen, so dass wenigstens in unserer Gegend von einer stärkeren Einziehung nicht die Rede sein kann. Oberschlesien, 1.Bericht: Die Schaffung der Wehrmannschaften, d.h. die neue Zusammenfassung aller militärisch ausgebildeten Kräfte unter der Führung der SA, hat hier auch zu einer Reorganisierung des Grenzschutzes geführt. In den Betrieben werden die Listen des Grenzschutzes ergänzt und dabei ohne Rücksicht auf die bisherige Beteiligung am Grenzschutz neue Formationen aus allen Arbeitern gebildet, die bereits eine militärische Ausbildung hinter sich haben. Für diejenigen Arbeiter, die noch keine militärische Ausbildung genossen haben, sollen Sonderabteilungen gebildet werden, die später den Ersatz für die zum aktiven Dienst eingezogenen Grenzschutzangehörigen bilden sollen. Auch Frauen werden in den Betrieben durch besondere Listen erfasst. Man sagt ihnen, dass sie noch eine schriftliche Einberufung erhalten würden. Die Vorbereitungen tragen einstweilen noch den Stempel des Durcheinanders. Oft wird derselbe Mann aus dem Betrieb zur gleichen Stunde zu verschiedenen Uebungen herangezogen. Und zu gleicher Zeit, wo diese Vorbereitungen zur Landesverteidigung getroffen werden, zieht man den bisherigen Grenzschutz zu umfassenden Uebungen, oft am Sonntag und an zwei weiteren Wochentagen, heran. Alle diese Vorgänge geben Stoff zu Gerüchten, dass es sich um eine allgemeine Mobilisierung handele, die auf diese Weise getarnt werde. 2. Bericht: Auf den Arbeitsämtern in Gleiwitz, Hindenburg und Beuthen wird davon gesprochen, dass demnächst lo0.000 Arbeiter zu Befestigungsarbeiten entlang der deutsch- polnischen Grenze eingesetzt werden. Tatsache ist auch, dass im Grenzstreifen, nahe an der Grenze von Zaborze bis nach Biskupitz, einige Gehörte abgebrochen wurden und auch schon Vermessungsarbeiten durchgeführt werden. Auf einer Reihe von Gruben, so Ludwigsglück, Hedwigswunsch, Heinitzgrube und Preussengrube, alle im Bereich des Kreises Beuthen gelegen, sind jetzt Baracken errichtet worden, die ständig 200 Leute des Grenzschutzes beherbergen sollen. Ein Teil des Grenzschutzes soll im Zusammenhang mit der Einrichtung der Wehrmannschaften immer in den Baracken unter Waffen bleiben. Die Gemeindevertretungen des Restkreises Tarnowitz sind angewiesen worden, in den Schulen und auf Bauernhöfen Flüchtlingslager einzurichten, da mit dem Eintreffen grosser Massen von Volksgenossen aus Polen zu rechnen sei. In diesem Zusammenhang werden auch Quartiere für Flüchtlinge in Guttentag und Rosenberg gesucht. Den Gemeindevertretungen ist weiter aufgegeben worden, sich scho A-3jetzt grössere Vorräte an Nahrungsmitteln zu beschaffen, weil die Flüchtlinge auf längere Dauer in den Lagern bleiben würden. In einer Sitzung der Bäckerfachschaft in Hindenburg, am 14. Februar, erklärte der Fachschaftsführer, dass für Hindenburg Massnahmen für den Kriegsfall getroffen worden seien. Man müsse mit einer baldigen Auseinandersetzung mit Polen rechnen. Die Stadt sei zu diesem Zweck in drei Verpflegungsbezirke eingeteilt. Es sei damit zu rechnen, dass ein grosser Teil des Bäckerei- Personals an die Wehrmacht abgegeben werden müsse. Man nannte auch bereits die Rationen, die an die Bevölkerung zur Verteilung kommen würden. Die Betriebsleitungen erhalten immer wieder Anfragen, inwieweit das männliche Personal durch weibliche Kräftebersetzt werden kann und welche Vorbereitungen hierfür bereits getroffen seien. Danzig: Seit der Einführung der sogenannten Allgemeinen PolizeiDienstpflicht in Danzig, die, wie wir wiederholt meldeten, einen Ersatz für die Allgemeine Wehrpflicht darstellt, wird die Militarisierung Danzigs systematisch ausgebaut. Es wird nunmehr auch ein Polizeihilfsdienst ins Leben gerufen. Dieser Polizeihilfsdienst unterteilt sich in aktiven und passiven Hilfsdienst. Der aktive Hilfsdienst besteht im wesentlichen aus der SA, die hierfür mit sämtlichen Infanteriewaffen ausgerüstet und ausgebildet wird. Der passive Hilfsdienst soll offenbar vor allem den Luftschutz umfassen. In den letzten Januartagen ist ein grösserer Transport von Danziger Staatsbürgern, die sich zu Uebungen im Rahmen der Allgemeinen Polizeidienstpflicht" freiwillig" gemeldet hatten, nach Ostpreussen abgegangen. Es handelte sich um etwa 450 Personen, meist Beamte. Der Flugzeugbestand des NS- Fliegerkorps soll von 18 auf 40 Maschinen erhöht und zu diesem Zwecke ein neuer Hangar gebaut werden. An eine Reihe von Studenten der Danziger Technischen Hochschule-es dürfte sich um Studenten handeln, die sich seinerzeit freiwillig zur Flugwaffe gemeldet haben- ist die Aufforderung ergangen, zwei Semester ihres Studiums in Berlin abzulegen, wo sie angeblich eine besondere Ausbildung erhalten sollen. Sie kehren jedenfalls von Berlin mit dem Flugzeugführerschein C 2 zurück. Vor einigen Wochen fanden bei Bodenwinkel am Anfang der Danziger Nehrung zum ersten Mal Flugabwehrübungen der Danziger Polizei statt. Zum Luftschutz werden in letzter Zeit fast nur noch Frauen herangezogen.( Es besteht in Danzig Luftschutz- Dienstpflicht für alle Staatsbürger ohne Einschränkung des Alters und Geschlechts). Einer Abteilung Frauen, die als Luftschutzwarte ausgebildet wurden, wurde bei. Beginn des Lehrgangs von einem Polizeibeamten ein Vortrag gehalten, in dem es unter anderem hiess, dass die Frauen sich darauf gefasst machen müssten, im Falle eines Krieges im Luftschutz allein auf sich gestellt zu sein. Ihre Männer würden alle zum Heeresdienst einberufen werden oder hätten sonst wichtige Funktionen in der Heimat zu erfüllen, für die sich die Frauen nicht eigneten. Zur Seite würden den Frauen nur einige Greise, vor allem aber die Hitler- Jugend stehen, die bereits eine regelrechte Luftschutzausbildung genösse. Die Uebungen, denen die Frauen bei diesen Lehrgängen unterworfen sind, sind durchaus nicht leicht. Es werden grosse körperliche A-4Anstrenungen gefordert, und namentlich die Kriechübungen sind beschwerlich. Bei einem Lehrgang hat eine 62- jährige Frau bei einer solchen Kriechibung durch ein langes unbeleuchtetes Rohr, das zu Uebungszwecken in einer Turnhalle installiert war, einen Herzschlag erlitten. Während dieses tödlichen Unfalls befanden sich noch mehrere Frauen in dem Rohr, die nun die Verunglückte aus dem Rohr herausziehen mussten. Von dem Vorfall wurde nichts in der Oeffentlichkeit berichtet. Auf der Danziger Werft sind im vorigen Jahre zwei Tankschiffe für einen unbekannten Auftraggeber gebaut worden, die die Tamen " Westerwald" und" Dithmarschen" erhielten. Die beiden Schiffe machten gemeinsame Probefahrten, von denen die" Westerwald" zurückkehrte und sechs Wochen lang in Danzig repariert wurde. Die Ventile sollen nicht funktioniert haben, was sofort das Gerücht auslöste, dass Sabotage vorliege. Nach Abschluss der Reparaturen wurde die" Westerwald" dann von Mannschaften der Reichsmarine in Danzig abgeholt. Die Marine- Soldaten trugen allerdings die Kluft von Handelsmatrosen oder sonstiges Zivil. Sie erklärten aber selbst, dass sie in Wirklichkeit der Reichsmarine angehörten. Es hat sich jetzt auch herausgestellt, dass ein sogenanntes Wohnschiff, das auf der Danziger Werft gebaut worden ist, nicht, wie vermutet wurde, als Lazarettschiff bestimmt war, sondern dass es sich tatsächlich dabei um ein Wohnschiff für U- Boot- Offiziere handelt, die auf diesem Schiff Wohnung nehmen sollen, solange die Boote im Hafen liegen. Auf der Danziger Werft werden jetzt neue Büros eingerichtet, die von den Arbeitern und Angestellten als technische Geheimbüros bezeichnet werden und die ausschliesslich mit deutschen Heeresaufträgen beschäftigt sein sollen. Es heisst, dass die Büros bereits mit folgenden Aufträgen versehen sind: vier Schnellboote für die Reich smarine mit je 2 Torpedorohren, ferner Bau von Turbinen für Torpedo boote, die auf der Elbinger Schichauwerft erbaut werden. Die Kriegserwartung wird durch die Propaganda des Regimes selbst genährt, die in den letzten Monaten systematisch darauf gerichtet ist, die Güte der deutschen Waffen und den Umfang der deutschen Kriegsvorbereitungen herauszustreichen. Nicht zuletzt hat Hitlers Reichstagsrede vom 30. Januar-ganz im Gegensatz zu ihrer Wirkung im Ausland- die Besorgnisse vermehrt. Bayern: Die Rede Hitlers über die deutsche Hilfsbereitschaft für Italien hat der allgemeinen Kriegsfurcht neue Nahrung gegeber Das Ansehen, das sich Hitler durch seine aussenpolitischen Erfolge auch bei vielen einfachen Leuten verschafft hatte, ist durch seine letzte Rede, soweit es nicht schon durch die Judenverfolgungen schwer geschädigt war, völlig verwirtschaftet worden. Das Bündnis mit Italien wird von der Bevölkerung entschieden abgelehnt. In Erinnerung an den Verrat Italiens im Weltkrieg glaubt man, dass Italien bei nächster Gelegenheit gegenüber Deutschland wieder genau so handeln wird, wie im Jahre 1915. A-5Schlesien: Durch die Rede Hitlers am 30. Januar ist die allgemeine Diskussion der Bevölkerung, und zwar bis weit in die Nazikreise hinein, ausschliesslich auf den herannahenden Krieg gerichtet. Auch in der ausserordentlich regen Versammlungstätigkeit aller Nazi organisationen wird immer wieder das Thema Krieg behandelt. Der Tenor dieser Propaganda ist: Hitler will den Frieden, aber ein Teil der Demokratien, besonders Amerika, hetzt zum Kriege Die Hilfe Deutschlands, die Hitler Mussolini zugesagt hat, wird hier durchweg abgelehnt. Italien habe im Weltkrieg an der Seite der Entente gestanden und mache heute auch nur mit Deutschland gemeinsame Sache, weil es durch die deutsche Wehrmacht Hilfe erwartet. Man hält von Italiens militärischer Bedeutung nicht viel. Es hat Oesterreich fallen lassen, sagen die Nazis, weil es einfach nicht in der Lage war, Deutschland entgegenzutreten. In den Versammlungen der SA in Hindenburg und Gleiwitz hat es offene Diskussionen darüber gegeben, ob Deutschland im Kriege Aussichten hat, wenn die ganze Welt gegen Deutschland steht. Dem Blitzkrieg wird keine Bedeutung beigemessen. In Gleiwitz wurde die Kriegsdiskussion durch den Standartenführer damit abgebrochen, dass er behauptete, es komme zu keinem Kriege, weil der Führer alles versuchen werde, um den Frieden zu erhalten, was ja auch aus seiner Reichstagsrede hervorgehe. Rheinland- Westfalen: Die Angst vor dem Kriege wird durch die Propaganda der Nazis noch vermehrt. Diese Propaganda bemüht sich vor allem um die Abwehr der Propaganda von draussen. Hier machen besonders die sogenannten" Kreisringe für Volksaufklärung und Propaganda" grosse Anstrengungen in dieser Hinsicht. Der Leitsatz dieser Propaganda ist: Es seien grosse Entscheidungen zu erwarten. Hierfür gelte es, gewappnet zu sein. Der Zustand der vollkommenen Geschlossenheit des deutschen Volkes, des gesamten deutschen Volks körpers müsse unbedingt erreicht werden. Dass im Kriegsfalle die Messen den Gehorms am verweigern und nicht mit in den Krieg gehen werden, ist eine ausserordentlich weit verbreitete Ansicht, die nicht nur unter Arbeitern, sondern mehr noch unter Bürgerlichen anzutreffen ist. Fragt man die Leute, wieso sie zu dieser Auffassung gekommen seien, führt man gegen eine solche Ansicht ins Feld, dass der Machtapparat bei Ausbruch des Krieges so stark ist, dass zunächst jeder Widerstand, auch das Beispiel einzelner fanatischer Gegner des Systems, nutzlos erscheint und dass infolgedessen im Anfang eines Krieges alle mitgehen werden, so wird meist entgegnet:" Ja, aber das Volk ist so stark gegen jeden Krieg eingestellt, es sieht so schwarz für den Ausgang des Krieges, dass bei Kriegsausbruch von Begeisterung im ganzen Volk nichts zu spüren sein wird. Höchstens die ganz Jungen, die von der republikanischen Zeit oder gar vom vergangenen Kriege nichts erfahren haben, die werden vielleicht freudig mitgehen. Die anderen werden sich entweder zu drücken suchen, oder sich offen auflehnen. Für Hitler wollen die Massen nicht in den Krieg ziehen, weil sie wissen, dass der Krieg nur dazu sein soll, um das Regime zu erhalten." 2) Deusschland und Polen Wir konnten im Vormonat( Heft 1/1939, Seite A 15a) von einer Einschränkung der antipolnischen Propaganda in Deutschland berichten. Inzwischen hat das deutsch- polnische Verhältnis durch die Studentenausschreitungen in Danzig und die Gegendemonstrationen in Warschau eine neue Belastung erfahren. Die deutsche Presse hat darüber nur sehr zurückhaltend berichtet, offenbar in Befolgung der Anweisung des Propagandaministeriums, über die wir berichtet haben( vgl. Heft 1/1939, Seite A 15d.). Ueber die Ausschreitungen in Danzig ist uns folgender Bericht zugegangen: Ausgelöst wurden die Vorkommnisse an der Technischen Hochschule durch ein Plakat, das Nazi- Studenten an einem Tage in der Woche vom 11. bis 18. Februar in einem Café in Danzig- Langfuhr angebracht hatten, in dem sehr oft polnische Studenten verkehrten, und das die Aufschrift trug:" Hunde und Polen unerwünscht!" Das Plakat trug ferner die Bemerkung:" Die armen Hunde!" Aber die Vorgeschichte liegt längere Zeit zurück. Die Danziger Technische Hochschule zählt zurzeit etwa 2.600 Studenten, davon sind etwa 400 Polen. Diese studieren fast ausschliesslich Mechanik, Maschinenbau und Schiffbau. Die politisch Aktiven unter ihnen sind im allgemeinen den Nationaldemokraten und den verschiedenen nationalradikalen Gruppen, die es in Polen gibt, zuzuzählen. Sie sind antisemitisch und stehen zur gegenwärtigen polnischen Regierung in Opposition. Geistig stehen sie den Nazis gewiss sehr nahe. Es kann keine Rede davon sein, dass sie, wie das von den Danziger Nazis immer wieder behauptet worden ist, in Danzig die deutsche Bevölkerung oder ihre deutschen Studienkameraden provoziert hätten. Die polnische Minderheit in Danzig und auch die in Danzig lebenden polnischen Staatsbürger führen heute meist ein Leben abgeschlossen für sich und kommen den Deutschen oder den Nazis kaum ins Gehege. Richtig ist nur, dass es von jeher schon Reibungen zwischen deutschen und polnischen Studenten in Danzig gegeben hat. Das liegt die daran, dass die kleine Gruppe nationalistischer Studenten, aber immer die Führung gehabt und einen moralischen Zwang auf ihre Studienkameraden ausgeübt hat, es systematisch auf solche Zusammenstösse abgesehen hat. Bei den polnischen Studenten würde es vielleicht nicht anders sein, wenn sie die Mehrheit darstellen würden. In dem" Café Langfuhr" ist es wiederholt zu Anrempelungen von polnischen Studenten durch Nazi- Studenten gekommen. Es waren auch Worte wie" polnische Hunde" usw. schon mehrfach gefallen. Eines Tages fiel es den Nazis ein, den Wirt des Cafés zu veranlassen, an die polnische Studentenorganisation" Bratnia Pomoc" einen Brief zu schreiben, durch den den polnischen Studenten der Besuch des Cafés untersagt wurde. Der Brief ist ohne Zweifel mit Einverständnis des Danziger Gaustudentenführers Blume geschrieben worden, der so etwas auch niemals auf eigene Kappe tun würde, sondern gewiss das Einverständnis eines hohen Nazi- Bonzen dazu eingeholt hat. Am gleichen Tage, an dem der Brief abging, erschien dann auch im Fenster des Cafés das genannte Plakat. Die polnischen Studenter A- 7die den Brief noch gar nicht kannten und zum Teil auch das Plakat nicht bemerkt hatten, gingen wie gewöhnlich in das Café, das eine Art Stammlokal für sie war, worauf die dort postierten Nazis natürlich nur gewartet hatten, um sie anzuöden. Es kam zu Wortgefechten und auch zu Tätlichkeiten, wobei einige Polen niedergeschlagen wurden. Auf der Strasse wurde dann eine regelrechte Treibjagd auf die polnischen Studenten veranstaltet, die dort Posten aufgestellt hatten, um ihre später kommenden Kameraden zu warnen. Das ganze Treiben hatte durchaus organisierte Formen. Es waren selbstverständlich auch Nichtstudenten hinzugezogen worden, die an den Ecken umherstanden und das nicht zu verkennende Räuberzivil der Nazi- Schlägerkolonnen trugen. Diese Jagd hat mehrere Tage gedauert. Sie war zweifellos auch von der Nazi- Gauleitung von Anfang an gewollt und später sogar geleitet. Auf eine Protestresolution, die in einer Versammlung von den polnischen Studenten angenommen worden war, reagierten die Nazis in der Weise, dass sie am 24. Februar alle polnischen Studenten aus den Hör- und Zeichensälen der Technischen Hochschule hinauswarfen. Am 25. Februar zogen dann die Nazi- Studenten, die ihre Uniformen trugen, verstärkt durch SA- Leute, vor das Haus der polnischen Akademiker in Langfuhr und drangen in das Haus ein, wo es zu Schlägereien kam. Die Schutzpolizei" schlichtete" den Streit in der Form, dass sie die polnischen Studenten aus dem Hause jagte, zum Teil verhaftete, während die Nazis sich in dem Haus verbarrikadierten. Es war das gleiche Bild, das früher die Verfolgungen der deutschen Danziger Opposition geboten hatten. Dieser Vorfall spielte sich bereits nach den Interventionen des Generalkommissariats der Republik Polen beim Senat ab, wobei Senatsvizepräsident Huth erklärt hatte, dass der Senat für Ruhe und Ordnung an der Hochschule und für Beilegung aller Zwischenfälle Sorge tragen werde, eine Erklärung, die von der Pressestelle des Senats am Montag allerdings abgeleugnet wurde. Am 29. Februar kam es auf der Hochschule zu neuen Zwischenfällen. Wieder wurden die polnischen Studenten von den Nazi- Studenten, die an diesem Tage sämtlich ih Uniform erschienen waren, angepöbelt und zum Teil auch angerempelt. Wenn sie sich zur Wehr setzten, wurden sie geschlagen. Sofort erschien auch Polizei, die wiederum drei polnische Studenten in Haft nahm. Am gleichen Tage veröffentlichte der" Danziger Vorposten" eine Reihe von ausserordentlich gehässigen antipolnischen Artikeln und eine Darstellung der Vorfälle, die der Wahrheit glatt ins Gesicht schlug. In der ganzen Stadt haben die Vorfälle lebhaftestes Interesse gefunden. Eine ganze Anzahl Neugieriger zog an den fraglichen Tagen nach Lanfuhr heraus, um einen Eindruck von den Vorkommnissen zu haben. Die Stimmung der Leute war sehr geteilt. Ich glaube, dass die meisten auf die Polen schimpfen. Die Gründe dafür sind sehr verschieden. Erstens liegt dieses Verhalten daran, dass eben nationale Zwischenfälle die meisten Leute unobjektiv betrachten, zweitens auch daran, dass diejenigen, die antinazistisch eingestellt sind, sich manchmal heimlich freuen, wenn es den Polen jetzt nicht besser geht als es ihnen selbst ergangen ist. Im übrigen wird das tatsächliche deutsch- polnische Verhältnis am besten durch die militärischen Vorbereitungen Deutschlands gegen Polen gekennzeichnet, über die wir im ersten Abschnitt horichter A-8Ueber die erneute Verschärfung des antipolnischen Kurses sind uns folgende Berichte zugegangen: Schlesien: Am 19. und 20. Februar hat unter Leitung des Gauleiters und Oberpräsidenten von Schlesien, Wagner,( der zugleich Preiskommissar ist) eine vertrauliche Konferenz in Breslau stattgefunden, die sich mit der oberschlesischen Frage beschäftigte. Auf dieser Konferenz ist die Weisung ausgegeben worden, die antipolnische Propaganda zu verstärken. Diese Konferenz wurde als besonders vertraulich behandelt, die Einladungen ergingen an einen ausgewählten Kreis von Amtsleitern des Bundes deutscher Osten, Amtswaltern der Arbeitsfront und SA- Leuten. Wagner verstieg sich zu der Behauptung, dass das Oberschlesienproblem bereits im März im Vordergrund der nationalsozialistischen Agitation stehen werde. Man muss dabei aber bedenken, dass Wagner als Gauleiter einer der schärfsten Gegner Polens ist, der schon wiederholt besondere Aktionen gegen Polen eingeleitet hat. Die Aktivität des Bundes deutscher Osten war in der letzten Zeit in erster Linie der Vorbereitung der kommenden Volkszählung gewidmet, die man zu einer Art Volksabstimmung ausgestalten möchte. In X. hat zum Beispiel ein Breslauer Redner über schlesische Heimatkunde an die Adresse der polnischen Minderheit erklärt: Diejenigen, die bei der Volkszählung nicht ein offenes Bekenntnis zum neuen Deutschland ablegen wollen, sondern sich als polnisch eintragen, dürften sich nicht wundern, wenn man sie als Staatsfeinde betrachten und über die Grenze nach Polen treiben werde. Wer polnisch sein will, habe in Deutschland nichts zu suchen, sondern müsse eben nach Polen. Die Beschwerde des Bundes der Polen in Deutschland gegen die Ausweisung polnischer Geistlicher aus Oberschlesien, oder solcher Geistlicher, die trotz des Verbotes weiter polnisch- katholischen Gottesdienst abhalten, ist vom Innenministerium bisher nicht beantwortet worden. Zwar wurden einzelne Wortführer der polnischen Minderheit, die ausgesiedelt werden sollten, anlässlich des Ribbentropbesuchs in Warschau davon verständigt, dass die Ausweisung zurückgestellt ist, aber sie ist damit noch nicht aufgehoben. Inzwischen sind wieder eine Reihe von polnischen Minderheitenführern und Vertrauensleuten mit der Ausweisung bedacht worden und es heisst, dass Oberpräsident Wagner sich entschieden dagegen wendet, dass die von ihm veranlassten Ausweisungen vom Innenministerium zurückgezogen werden. Der polnische Gottesdienst ist so gut wie unterbunden, die meisten katholischen Geistlichen, die die Ausweisung erhielten, haben es vorgezogen, nach Polen auszuwandern, um nicht in rein deutsche Gegenden versetzt zu werden. Selbst deutschkatholische Kreise beklagen sich darüber, dass der Kardinal von Breslau, Bertram, nicht standhaft genug ist und die Ausweisung der 45 Geistlichen einfach hingenommen hat. Jetzt musste sich das Breslauer Episkopat sogar entschliessen, den polnisch- katholischen Sonntagsboten" Poslaniec Niedzielny" einzustellen. Gegen die Anwendung der polnischen Sprache in den Betrieben wird fast in jeder Belegschaftsversammlung protestiert und diejenigen, die sich noch polnisch unterhalten, werden als Staatsfeinde bezeichnet. Auch der Kampf gegen das Lesen polnischer Zeitungen wird er energisch betrieben, man droht auf der Beuthnergruhe und auf der Preussengrube bei Beuthen allen Lesern polnischer Zeitungen, dass A-9ihre Namen am Schwarzen Brett ausgehängt werden. Zugleich wird mit allen Mitteln verhindert, dass polnische Minderheitsangehörige ihre Kinder in die polnische Privatschule schicken; den Vätern wird mit sofortiger Entlassung gedroht. Auf dem Lande, besonders in der Umgebung von Oppeln, Kreuzburg, Rosenberg und Gross- Strehlitz werden Kinder polnischer Minderheitaangehöriger in die Hitler- Jugend gezwungen und oft durch den Lehrer direkt von der Schule zu den Veranstaltungen der HitlerJugend und des Bundes deutscher Mädel geführt. Vom 6. Februar ab hatten die Bibliothekare des Bundes der Polen in Deutschland in der Nähe von Oppeln einen mehrtägigen Kursus, der am 8. Februar plötzlich von der Gestapo aufgelöst wurde, und zwar ohne jegliche Angabe von Gründen. Die Teilnehmer, etwa 60, mussten das Polnische Haus und auch den Ort verlassen. In einem anderen Ort bei Oppeln wurden am 16. Februar während eines Gesangsabends in der polnischen Privatschule die Fenster eingeschlagen und die Teilnehmer an der Gesangstunde beim Verlassen der Klasse von der SA geschlagen. Polizei war zwar anwesend, tat aber nichts, um die Teilnehmer in Schutz zu nehmen. Ueber die Zollstelle Hindenburg versuchte eine Frau zwischen den Blättern eines Buches die polnische Zeitung" Dziennik Ludowy" zu schmuggeln. Sie wurde hierbei gefasst und verhaftet. Der Dziennik Ludowy ist ein polnisches sozialistisches Blatt, das bisher in Deutschland nicht verboten ist. Danzig: Eine besondere Aktivität legt jetzt der" Bund Deutscher aus Polen" an den Tag. In Danzig gibt es zahlreiche aus Polen stammende Deutsche, die zum Teil auch polnische Heeresdienstflüchtige sind. Der genannte Bund veranstaltet jetzt häufig Versammlungen und Kameradschaftsabende. Er ist gegliedert in eine westpolnische, eine polnisch- schlesische, eine Wolhynien- und Ostgalizier- Gruppe. Die polnischen Behörden haben Anfang Februar dem Danziger Naziblatt" Der Danziger Vorposten" das Postdebit entzogen. 3) Aus dem Sudetenland Die Entwicklung im Sudetenland vollzieht sich unter dem Einfluss der Angleichung aller Verhältnisse an die des alten Reichsgebiets noch immer in besonderen Bahnen. Die Angleichung hat hier noch grössere Schwierigkeiten bereitet und noch einschneidender gewirkt als in Oesterreich. Einerseits ist sie in noch grösserem Tempo durchgeführt worden, andererseits handelte es sich hier darum, die Rechtsund Wirtschaftsverhältnisse eines Gebiets neu zu ordnen, das aus einem grösseren Gebiet, dem tschechoslowakischen Staat, herausgeschnitten worden war, während in Oesterreich ein in sich abgeschlossenes Gebiet übernommen werden konnte. Ueber die Schwierigkeiten und die stimmungsmässigen Rückwirkungen, die diese Angleichung zur Folge hat, haben wir zuletzt im Vormonat A-10berichtet( Heft 1/1939, Seite A 7). Wir lassen weitere Berichte folgen: 1.Bericht: Die Ernüchterung ist noch nicht allgemein, macht aber bei einzelnen Gruppen rasche Fortschritte, vor allem bei den Geschäftsleuten und den Bauern. Man hatte sich in der Fremdenindustrie von der deutschen Organisationskraft die kühne Vorstellung gemacht, dass es ihr auch gelingen würde, im ersten Jahr der Befreiung ein anständiges Winterwetter zu sichern und falls dies nicht möglich wäre, dann wenigstens dafür zu sorgen, dass genau soviel Gäste eintreffen würden, als wenn eben das beste Winterwetter wäre. Nun ist alles ausgeblieben und es bleibt nur die Hoff. nung auf das Sommergeschäft. Im ganzen Keilberg- Plessberggebiet waren im Jänner 230 KdF- Gäste und ein paar Einzelgänger, die auch früher in dieser Zeit da zu sein pflegten. Im Feber blieben auch die KdF- Gäste aus. Bei Gottes. gaber Gastwirten hört das Lamento nicht auf. Sie haben sich wieder umgestellt und loben jetzt die früheren Verhältnisse." Fünfmal mehr Juden allein hatten wir die letzten Jahre im Jänner da", erzählte uns einer von ihnen" und die haben und konnten etwas aufgehen lassen, während die KdF- Leute doch gar kein Geld haben, wenn sie sich schon etwas gönnen wollten".• Und so ist es überall, wo man sich nach den gemachten Erfahrungen erkundigt. Ein Teil der SdP- Anhänger, die vor der Befreiung eine Reihe von Verbindungen im Altreich geknüpft haben, pflegen diese auch weiter. Sie benützen das Wochenende und ihre Freizeit dazu, einen Abstecher ins Altreich zu machen und denken nicht daran, ihre sudetendeutschen Landsleute bevorzugt zu unterstützen. Oft sind materielle Gründe mit massgebend. Man kann bei solchen Touren auf leichte Art etwas mitnehmen und im Altreich günstig verkaufen, so dass die angelegten Fahrtkosten wieder herauskommen. Der so geschaffene Zustand hat bereits dazu geführt, dass an den Grenzen des Altreichs wieder Grenzkontrollen eingeführt worden sind, um den schwungvoll blühenden Schwarzhandel zu unterbinden. Er lohnt sich besonders in Fleisch-, Butter, Lederwaren und Textilien. An die Zollämter sind besondere Richtlinien ergangen. In diesen wird auch darauf hingewiesen, dass die Bauern, die Besitz an Land an der alten Reichsgrenze haben, einen regelrechten Schleichhandel neben der Bestellung und Begehung ihrer Felder betreiben. Allein in den letzten Wochen des vergangenen ahres sollen 480 Fälle dieser Art ermittelt worden sein. Ab 15. Januar 1939 sind auch alle jene Personen des Altreichs, die vor der Befreiung der Sudetendeutschen den Grenzschutz bildeten, wieder zu diesem eingeteilt worden. Auch die gewohnten Uebungen haben wieder eingesetzt. Es scheint, dass sie einen gewissen Zusammenhang mit den militärischen Uebungen haben, die im elten Grenzgebiet am gesamten Erzgebirgskamm durchgeführt werden. Sie sind als Winterübungen angesetzt worden, werden aber auch durchgeführt, obwohl kein Schnee vorhanden ist. Die Verhaftungen wegen Schmuggel finden laufend beiderseits der alten Grenzen statt. Mit der Begründung, Schmuggler zu verhaften werden aber auch eine Reihe von bekannten Gegnern des Systems mit erfasst. Im Gebiet von Schwarzenberg- Aue- Johanngeorgenstadt konnte festgestellt werden, dass die Verhaftungen auf Grund von Denunziationen aus dem Sudetengebiet erfolgt sind. Erst jetzt wird die Gestapo im Sudetengebiet richtig wirksam. Ueber eine A- 11ganze Reihe von Leuten in Neudek, Sauersack, Hirschenstand und Flatten wurde polizeiliche Meldepflicht verhängt. Das Café Weiss in Weipert, das vor der" Befreiung" in Massen von Sachsen aufgesucht wurde, hat schnell seine Kundschaft eingebüsst. Es gibt keine Sahne und wenig Butter fürs Geschäft und gerade die erstklassigen Konditorei waren waren der Anziehungspunkt für die" Sachsengäste". Während sonst immer 4 Kellner und 5 Ladenmädels beschäftigt waren, genügt jetzt 1 Kellner und eine Ladenbedienung. Aber auch die Konsumkraft der Einheimischen ist nicht nur nicht gewachsen, sondern geht zurück. Die Textil- und Strumpfbetriebe von Weipert und Neugeschrei sind wegen Auftragsmangel fast allgemein zur Kurzarbeit übergegangen. Im Kurort St. Joachimsthal ist von einer Wintersaison nichts zu bemerken. Als einziges grösseres Hotel ist das frühere" Miracle" geöffnet, das zur staatlichen Kurverwaltung gehört. Eine besondere Attraktion war in St. Joachimsthal die Beseitigung des Masaryk- Denkmals vom Platz des Palast- Hotels. Die Parteigewaltigen kamen zusammen, dann wurde Masaryk eine Schlinge um den Hals gelegt und mit vereinten Kräften riss man ihn vom Sockel herunter. Die Bronze statue wurde einstweilen in den Gemeindeschuppen geworfen. Im Sockel selbst befand sich die Stiftungsurkunde, der die Liste der Spender angeschlossen war, die grössere Beträge dazu gezeichnet hatten. Es gab peinliche Enthüllungen. Der Kurhausbesitzer Wahl figurierte auf ihr mit 40.000 Kč, der Mehlgrosshändler Prennig mit 20.000 Kč, sowie eine ganze Reihe von Geschäftsleuten des Kurviertels mit minder grossen Beträgen. Alle sind sie gute Deutsche und stramme Anhänger der SdP gewesen. Damals aber war die Kur- Verwaltung tschechisch und die grossen Hotels in staatlichem Besitz. Wollte man irgendwie ins Geschäft kommen, so galt es, seine Loyalität in besonderer Weise zum Ausdruck zu bringen. Eine geeignete Form schienen die Spenden für die Aufstellung einer Masaryk- Statue. In Marienbad und Karlsbad haben die Käufer und Pächter, die sich zunächst um beschlagnahmten jüdischen Besitz an Kur- und Geschäftshäusern beworben hatten, zum grossen Teil ihre Angebote wieder zurückgezogen oder wesentlich herabgesetzt. War schon die Ankündigung der KdF- Aktionen ein Schlag gegen alle bisherige Geschäftstradition, so scheint selbst auch dieses" Geschäft" noch zweifelhaft. Abgesehen von der geringen Kaufkraft dieser Gäste, ist ihr Aufenthalt anormal kurz. Infolgedessen sind die Aufwendungen für Wäsche usw. entsprechend höher. Die Gäste sind nicht in der Lage, während der Kur grössere Einkäufe zu machen oder wie dies bei anderen Gästen zum grössten Teil üblich ist, Verwandte in den Kurort zu Besuch zu ziehen. In den meisten Kurhäusern befinden sich gleichzeitig Geschäftsräume, die für die Saison vermietet werden. Dieses Jahr will niemand mieten. Sie wollen alle erst einmal abwarten, wie sich der ganze Betrieb gestaltet. Die in den Geschäften tätigen Schneider, Schneiderinnen, Putzmacherinnen usw. können von ihren bisherigen Arbeitergebern keine Zusagen bekommen. Jetzt mischen sich auch die Arbeitsämter ein und versuchen, einen grösseren Teil dieser Arbeitskräfte ins Altreich abzuschieben. Kellner und Hausdiener müssen während der Wintermonate zum Stras senbau gehen. Sie haben immer über die Verhältnisse geklagt und gehörten fast alle der SdP an. Nun klagen sie, dass sie früher während des Winters ihre Urlaubszeit hatten, die sie gut überstehen konnten, da es ihnen selbst in den Jahren der Krise angeb A-12lich möglich war, lo bis 15.000 Kč während der Saison beiseite zu legen. Nun stöbert sie der Arbeitermangel auf und alle Ausreden helfen nichts. Die steuerlichen Belastungen sollen erst mit dem 1. April voll einsetzen. Von der Spendenwirtschaft hat man jetzt schon genug. " Sie sollen uns doch erst einmal etwas verdienen lassen, dann werden wir gern geben", sagte uns ein Karlsbader Geschäftsmann, der sich vollkommen darüber klar war, dass die Steuerpraxis unter den neuen Verhältnissen keineswegs besser sein werde. Die Hausbesitzer müssen die Mieter nehmen, die ihnen die Partei zuweist. Dabei haben sie in vielen Fällen noch die Miete vom alten Jüdischen Mieter zu bekommen, der sein Mobiliar hat stehen lassen und eilig geflüchtet ist. Das Mobiliar, das normalerweise rechtlich dem Hauswirt als Pfand dienen soll, ist in den meisten Fällen von den NSV- Stellen abgeholt und ins Altreich gebracht worden. Die Hausbesitzer haben das Nachsehen und durften sich nicht an den" beschlagnahmten Gegenständen" schadlos halten. Man gibt ihnen einen neuen Trost. Man will die Schuldner ermitteln lassen. So zieren die" Zeit" Tag für Tag eine ganze Reihe von Edikten, in denen die Schuldtitel verkündet werden, ohne dass selbstverständlich die Hausbesitzer jemals etwas bekommen können. Sie müssen aber den Vorschuss für die Ediktskosten noch erlegen. Die Korruption wird überall sichtbar. In ganz Westböhmen ist ein wahrer Krieg der SdP- Funktionäre gegeneinander ausgebrochen. Es sind nicht soviel Posten zu vergeben wie Anwärter da sind. Die erste Enttäuschung war, dass alle gutbezahlten und führenden Aemter mit Reichsdeutschen besetzt wurden; nun folgt die zweite, dass die mittleren und unteren Beamtenstellen nicht nach Leistung vergeben werden, sondern durch eine wüste Protektionswirtschaft. Ein Beispiel: auf einem Postamt wird eine Schalterkraft gebraucht. Der Postmeister, ein Reichsdeutscher, wendet sich an den Amtswalter des Betriebes. Dieser verständigt den Sohn eines seiner Verwandten, der nach Vorstellung auch für den Dienst angenommen worden ist. Er muss aber zur DAF gehen und dort seine Einstellung melden. Das geschieht. Der DAF- Amtswalter, der ehrenamtlich tätig ist, findet, sass er selber für diesen Posten besser geeignet wäre. Ohne sich um den Bewerber zu kümmern, setzt er sich mit dem Amtswalter des Postbetriebes in Verbindung und macht ihm Vorhaltungen:" Den Posten hätte ich recht schön machen können. Die ganze Zeit mache ich schon den Trottel und verrichte die DAF- Arbeit umsonst. Nun, wo es bezahlte Posten zu vergeben gibt, denkt Ihr nicht an mich." Er wandte sich an den Postmeister selbst und " informierte" diesen, dass der Vater des für den Dienst angenommenen Sohnes erst kurz vor dem Zusammenbruch der SdP beigetreten sei, aber früher Kommunist gewesen sei. Das würde unter den SdPAnhängern viel böses Blut machen. Der Postmeister liess sich belehren und nahm nun den Denunzianten in Dienst. Als am Montag früh der junge Mann zum Dienst erschien, war der Posten bereits besetzt. Nun ging der Vater ins Zeug. Er machte dem Postmeister einen Skandal, wie er dazu komme, einen Mann einzustellen, der eine Unfallrente von 700 Kronen und dessen Frau eine Tabakarbeiterpension von mindestens 450 Kronen monatlich beziehe. Der Postmeister entschuldigte sich, dass er vom Umfang dieser Pensionsbezüge keine Kenntnis gehabt habe. Der Eingestellte sei aber ein guter Funktionär der SdP, während er ein Kommunist sei. Darauf A-13erwiderte dieser: Das ist eine Lausbüberei. Der Angeber war doch selber vor zwei Jahren noch Subkassierer bei den Sozialdemokraten. Ich werde mich über Sie beschweren. Erst mussten die Tschechen fort, weil sie allerlei Schiebung gemacht haben und jetzt wird es noch toller."- Nachdem der Postmeister den Beschwerdeführer rausgeschmissen hatte, verfasste er eine umfangreiche Beschwerdeschrift an den Kreisleiter. Dieser ordnete nun an, dass weder der ehemalige Sozialdemokrat, noch der Sohn des Kommunisten eingestellt werden dürfe. Das Amt erhielt nunmehr der Schwager des Amstwalters des Postbetriebes. In Eger kam es wegen der Postenverteilung zu einer regelrechten Rauferei, so dass die Polizei eingreifen musste. Es gab eine Anzah: von Verhaftungen. Ebenso war es in Karlsbad, wo mehr als 40 ehemalige SdP- Funktionäre verhaftet wurden. Die ganze Kreisleitung musste versetzt werden. Es hagelte Beschuldigungen, dass von allen Seiten Bestechungsgelder und Geschenke angenommen worden sind. Ein Teil der Angeschuldigten hatte sich Mätressen gehalten, die kostenlos in Hotels wohnten und lebten. Die Grossen fielen nach bekanntem Muster die Treppe hinauf, die Kleinen wurden verhaftet. So wurde der verantwortliche Kreisleiter Wollner zum Gauinspektor in Reichenberg ernannt. Er ist also praktisch nunmehr der Kontrolleur der Bewegung an der Seite Henleins. Die Hinterlassenschaft in Karlsbad vermittelt ein gutes Bild der Gesamtbewegung. Die diversen Verfehlungen kommen nach und nach alle ans Tageslicht und die harmlosen Nachläufer sehen mit Schaudern die Geschäftspraktiken der führenden Schicht. Um wenigstens einigermassern das Gesicht zu wahren, sind mehrere Geschäftsinhaber wegen Uebertretungen der Preisvorschriften und wegen Wucher bestraft und einige auch verhaftet worden. So sind z. B. die beiden bekannten Kaufleute Völkl und Witzl, die schon einmal wegen der gleichen Uebertretungen verhaftet waren, wiederum verhaftet worden. Die beiden sind wegen ihrer anreisserischen Reklame, die sie immer mit der Propaganda für die SdP zu verbinden wussten, überall bekannt geworden. Der eine hatte ein grosses Schild angebracht:" Hier wohnt jetzt der Völkl! Eine solche Aufschrift ist jetzt an seiner Zelle angebracht worden und man legt Wert darauf, dass dieser Witz bekannt wird. In Schlackenwerth fanden mehr als 30 Verhaftungen statt. Es war ein Angehöriger der Linksparteien gestorben und ein grosser Teil der Freunde hatte sich zur Beisetzung auf dem Friedhof eingefunden, der unmittelbar an der Karlsbader Strasse liegt, die bei seiner ersten Durchfahrt auch Hitler benutzt hatte. Im Gespräch untereinander hatte einer gesagt:" Nun, einmal ist" Er" begeistert hier durchgefahren, wie es das nächste Mal sein wird, müssen wir erst abwarten". Ein Horcher hatte diese Worte gehört und verdreht, sodass sie als eine Bedrohung ausgelegt wurden. Darauf erfolgten Verhaftungen, die erst zum Teil wieder rückgängig gemacht worden sind. Auch in der Arbeiterschaft kehrt langsam etwas Ernüchterung ein. Die Propaganda und Organisation der NSV bemüht sich zwar aussergewöhnlich um die Gunst der Arbeiterschaft und es gibt immer noch eine ganze Reihe von Erklärungen in Versammlungen und in der Presse, an Arbeitsplätzen und Verkehrsstätten, in denen ehemalige Funktionäre und Mitglieder der Linksparteien beteuern, dass sie erst jetzt einsehen, dass sie verführt worden sind, dass nun ein völlig neues Leben für sie beginnt und dass es der deutsche Arbeiter noc A-14nie so schön gehabt hat wie jetzt. Durch die ganze deutsche Presse gingen wiederholt Artikel über die Bergarbeiter in den Joachimsthaler Radiumgruben, in denen sie ihren langen Leidensweg unter der tschechischen Knute schildern und Adolf Hitler danken," dass er sie dem Leben wiedergegeben hat". Dabei ist der grösste Teil dieser Arbeiter bemüht, eine andere Arbeit zu finden, darf aber den Arbeitsplatz nicht verlassen. Einige von den Verherrlichern der neuen Verhältnisse, die inzwischen zu ersehnten neuen Posten gekommen waren, mussten inzwischen schon wieder den Weg in die todbringende Grube antreten, da ihre Posten inzwischen von reichsdeutschen Anwärtern besetzt worden sind. Das beste Ernüchterungsmittel für die Arbeiter sind die Lohntiten. Die Abzüge betragen ohne die freiwilligen Spenden allgemein mindestens 25%. Die DAF, die mit Zwang alle Arbeiter zu erfassen sucht, vermag wenig Zugkraft zu entwickeln. In einer westböhmischen Bezirksstadt war von der DAF zu einer Werbeversammlung aufgerufen worden. Man hatte die beiden grössten Säle gemietet und ein Breslauer Redner sollte über die Aufgaben der DAF réferieren. Aber die Versammlungen konnten aus Mangel an Besuchern nicht stattfinden. Nun setzte die Organisationsmaschine ein. 14 Tage später wurden die Versammlungen mit den selben Rednern wieder angesetzt. Die Betriebsführer wurden verpflichtet, ihre Gefolgschaften geschlossen in die Versammlungslokale zu führen und dort ihre Belegschaften in voller Stärke zu melden. Wichtige Erklärungen wurden angekündigt und viele, die hingingen, erwarteten die Verteilung von Liebesgaben. Sie wurden arg enttäuscht. Der Redner entwickelte ein Programm von Pflichten und Opfern der Volksgemeinschaft und nach einer Stunde wurden die Veranstaltungen mit dem Deutschland- und Horst- Wessel- Lied abgeschlossen." Es ist doch grossartig; wegen dem albernen Gelatsch muss das ganze Theater aufgeführt werden", erklärte ein biederer Bauarbeiter." Es wäre besser gewesen, sie hätten uns erzählt, warum alles teurer geworden ist. Ein Kilo Rauchfleisch kostet jetzt 25,- Kč nach altem Geld, früher 14,- bis 16,- Kč.; die Wäsche, die Kleidung und die Schuhe kosten durchschnittlich das Doppelte von früher. Schweinefleisch wird bald überhaupt nicht mehr zu haben sein. Unser Lohnzuschlag beträgt aber nicht einmal ein Drittel, von den höheren Abzügen ganz abgesehen. Das alles wird gar nicht erwähnt von den neuen Gewerkschaftsleuten", erzählte auf dem Heimweg ein Metallarbeiter. Ein anderer erwiderte:" Regt Euch nur nicht auf, bald müssen wir alle wieder Soldat spielen, dann wirds schon besser. Die Kinder schaffen sie ins Reich, die Jugend muss zum Arbeitsdienst und wir alten Trottel exerzieren bei der SA." Die Redensart:" Das hält sich nicht lange", kann man jetzt schon bei Arbeitern und Mittelständlern allenthalben hören. Ueber diesen verhältnismässig schnellen Stimmungsverfall, von dem in der Vorweihnachtszeit noch nicht viel zu bemerken war, scheint sich auch die Führung Rechenschaft zu geben. Sie lässt es an Ermahnungen aller Art nicht fehlen und die Terrorschraube wird stärker fühlbar. Es wird mehr gesammelt und weniger verteilt. Die Arbeitszuweisung ins Altreich erweist sich immer mehr als zweiseitiges Schwert. Der Lohn ist etwas höher, aber auch die Ausgaben. Was die Arbeiter ihren Familien heimschicken können, wird immer weniger. Dazu kommt, dass fast aus jeder Familie jemand einberufen ist. Es entstehen immer mehr Porto und Fahrtauslagen für die Familienver A-15bindungen. Die allgemeine Unzufriedenheit nimmt zu, wenn auch von einer bewussten Gegnerschaft noch weniger die Rede sein kann als im Altreich. Dazu war die politische Schulung zu gering und alles zu sehr auf nationalen Kampf abgestellt. Um neue Hoffnungen zu erzeugen werden in jedem grösseren Ort Pläne aller Art erörtert. Grosse Siedlungen sollen erstehen, die in bevorzugter Weise den Kinderreichen zugeteilt werden sollen. Krankenhäuser sollen in allen Bezirksstädten entweder verbessert, ausgebaut oder neue errichtet werden. Strassen- und Bahnbauten werden projektiert. Der Keilbergtunnel, ein 10 Millionenprojekt soll verwirklicht werden usw. Bis jetzt sind aber nur Strassenbauten und sonstige, militärischen Zwecken dienende Unternehmungen wirklich in Angriff genommen worden. Die in Durchführung begriffene Auflösung kleiner Gemeinden unter 500 Einwohnern hat den Zweck, besonders die Vorrechte gewisser früherer Gutsbezirke zu beseitigen. Besonders soll ähnlich wie im Altreich der kirchliche Land- und Waldbesitz getroffen, und ohne viel Aufhebens in den Besitz des Staates überführt werden. Ein Beispiel hierfür bietet das Stift Tepl bei Marienbad. Der Prozess gegen den tschechischen Staat um dieses Stift ist noch in frischer Erinnerung. Der Abt Helmer und der Abgeordnete Hilgenreiner waren die Wortführer, gegen das dem Stift angetane Unrecht anzukämpfen und verschrieben sich besonders aus diesem Grunde der SdP, die sich zum besonderen Vertreter der Stiftsinteressen machte. Nun ist am 1. 2. 1939 die Stadtgemeinde Marienbad zum Besitzer des Stiftes erklärt worden und die früher so streitsüchtigen Kircheninteressenten schweigen diesmal. Die Beschlagnahme des jüdischen Besitzes ist selbstverständlich im Sudetengau viel einfacher vor sich gegangen als im Altreich. Die überstürzte Flucht der Juden vor der Besetzung des Gebietes, der noch die entsprechenden Judenaktionen namentlich in Eger und Karlsbad vorausgegangen waren, brachte es mit sich, dass fast alle Juden ihren Besitz einfach im Stich liessen und in die CSR flüchteten. Die wenigen Juden, die geblieben waren, hatten es grausam zu büssen. Die amtlich angeordnete Verwüstung jüdischen Eigentums und die Sühne aktion waren die Machtmittel, die das neue Recht der einfachen entschädigungslosen Enteignung schufen. Die" kaufmännischen Aasgeier" unter den ærischen Geschäftsleuten sahen in den sudetendeutschen Badeorten überreiche Beute winken. Je länger aber die Verkaufs- und Verpachtungsprozedur sich verzögerte, umso geringer wurden die Kauf- und Pachtangebote. Ein Zeichen, dass der Glaube an die wirtschaftliche Kraft des Dritten Reiches in den letzten Monaten arge Erschütterungen erlitten hat. Um aber nech aussen so etwas wie einen Rechtsboden vorzutäuschen, treten nunmehr die Bürgermeister der Badeorte als Pächter und Verkäufer judischen Besitzes auf. Allein in Karlsbad sind auf diese Weise 71 Hotels und Kurhäuser, sowie 93 Geschäftshäuser in den" Besitz der Stadt" geraten. Wahrscheinlich werden die Stadtverwaltungen auf einem grossen Teil der Objekte zunächst sitzen bleiben. Ein Zeichen solcher moderner Expropriration ist die auf Seite A 16 folgende Ankündigung aus der" Zeit", in der von den beschlagnahmten 71 Kurhäusern und Hotels 56 auf einmal ausgeschrieben werden, darunter auch das Hotel Richmond, eines der vornehmsten Häuser Karlsbads. Wie wir hören, haben fast alle ausländischen Interessenten 4-16Verkauf XIV- 162/ 2/ B. Karlsbader Kurhäufer Raufwerber für die nachstehend angeführten Kurhäuser wollen ihre Anbote, welche den angebotenen Kaufpreis und den Nachweis der geldlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit enthalten 館 müssen, in verschlossenem, mit der Bezeichnung Anbot auf Rauf des Kurhauses....." zu versehenden Umschlage einbringen. bis 25. Februar, mittags, bei ber Kurbertwaltung Karlsbab ,, Richmond- Parkhotel", Posthofstraße, Haus Hirsch", Neue Wiese, ,, Maltheferkreuz", Alte Wiese, ,, Börse", Dr.- D.- Becher- Play, ,, Atlantic- Palace", Dr.- D.- Becher- Play, Kurhaus Elite", Hans- Knirsch- Straße, ,, Bultan", Hans- Knirsch- Straße, ,, Lorbeerkranz", Hans- Knirsch- Straße, ,, Königskrone", Hans- Knirsch- Straße, ,, Englischer Gruß", Hermann- Göring- Straße, ,, Magnet", Gartenzeile, ,, Genua", Gartenzeile, ,, Beethoven", Gartenzeile, ,, Uhland", Parkstraße, ,, Rolumbus", Parkstraße, ,, Tuskulum", Parkstraße, ,, Stadt Baden", Barkstraße, ,, Fürstenhof", Parkstraße, ,, Heine", Parkstraße, ,, Salz", Bartstraße, ,, Benus", Parkstraße, ,, Am Brühl", Parkstraße, ,, Wettin", Barkstraße, ,, Goethe", Parkstraße, ,, Korea", Parkstraße, ,, Venedig", Parkstraße, ,, Englischer Hof", Parkstraße, ,, Excelsior", Barkstraße, ,, Eremitage", Barkstraße, Rheingold", Barkstraße, ,, Aestulap", Parkstraße, ,, Rap Martin", Parkstraße, ,, Tanhäuser", Parkstraße, ,, Monbijou", Hirschensprungzeile, ,, Mantua", Hirschensprungzeile. ,, Balmoral", Hirschensprungzeile ,, Fischer", Schloßplaz, " Villa Mignon", Ludwig- Schäffler- Straße, ,, Weils Haus", Adolf- Hitler- Straße, ,, Goldener Apfel", Andreasgaffe, ,, Goldener Turm", Andreasgaffe, ,, Nordlicht", Andreasgasse, ,, Altona", Prager Gasse, ,, Triumphbogen", Kirchenplag, ,, Kleeblatt", Kirchenstraße, ,, Weißes Lamm", Kirchenstraße, ,, Davos", Theatergasse, ,, Pilsner Hof", Schlachthofstraße, ,, Großherz", Obere Schillerstraße, ,, Königin Alexandra", Schloßberg, ,, Splendid Billa", Ludwig- Schäffler- Straße, ,, Stanley", Neue Wiese, Hotel Hotel Hotel Württemberger Hof", Dr.- D.- Becher- Pl. Hannover", Dr.- D.- Becher- Plag, Bad", Lutherstraße, Billa ,, Elisabeth", Ludwig- Schäffler- Straße. Bürgermeisteramt Rarlsbad, am 17. Februar 1939. 4306 Der Bürgermeister: Richard Nusy, e. h. A-17ihre Angebote zurückgezogen. In Karlsbad als dem grössten der Kurorte kommt der schnelle Wandel in der Beurteilung der wirtschaftlichen Aussichten besonders deutlich zum Ausdruck. Wir hatten bereits in einem früheren Bericht darauf hingewiesen, dass der Abbruch der bekannten Sprudelhalle nicht deswegen so eilig betrieben werde, um der Ankündigung gemäss einen viel umfassenderen Zweck- und Prunkbau zu errichten, sondern um das viele in der Sprudelhalle enthaltene Eisen zu gewinnen. Jetzt hatte man bereits den Mut, der Geschäftswelt von Karlsbad mitzuteilen, dass der Neubau der Sprudelhalle auf 3 Jahre verschoben werden müsse, da man beabsichtige, den Gesamtumbauplan für Karlsbad sorgfältig vorzubereiten. Bis zu dieser Zeit müsse man mit dem Holzersatzbau auskommen. Diese Ankündigung hat einen solchen Sturm von Entrüstung unter den Parteianhängern entfacht, dass man sich gezwungen sah, neuerdings zu erklären, dass der Ersatzbau nur für die kommende Saison bestehen bleiben soll. Der Eisenraubbau wird auch sonst in gleichem Tempo wie die Niederholzung der Wälder fortgesetzt. Eiserne Geländer werden in jedem Fall sofort beseitigt, so auch das eiserne Geländer an der Tepl, die durch ganz Karlsbad führt. Die tollsten Begründungen müssen für diese Massnahme herhalten. Der künftige Fremdenverkehr in Karlsbad werde ganz andere Dimensionen annehmen und es zur gebieterischen Pflicht machen, den Flusslauf der Tepl durch die Stadt an den wichtigsten Stellen zu überbauen usw. In Wirklichkeit muss der Eisenzaun der Tepl unverzüglich beseitigt werden, weil die grosse Eisen sammelaktion im Sudetengau gegenwärtig im vollen Gange ist. So hat die Stadt Eger im Dezember 33 Waggons, im Januar schon 72 Waggons ins Altreich abliefern können. Die nächste Sammelzentrale des oberen Egergebietes ist Falkenau. Diese hat im Dezember 15, im Januar aber 112 Waggons Alteisen abgeliefert. Diese grosse und in den nächsten zwei Monaten noch höher erwartete Ausbeute erklärt sich durch die rücksichtslose Säuberungsaktion in den Betrieben. Der Traum vom Wiederaufblühen der sudetendeutschen Wirtschaft im Elendsgebiet von Rothau- Falkenau- Neudek ist ausgeträumt. Alle stillgelegten Betriebe haben ihren gesamten Schrott auf dem Altar des Befreiers abzuliefern. Im März sollen auch die Gebäude ruinen der tschechischen Vergewaltigungsherrschaft beseitigt werden. Andere wirtschaftliche Einwendungen, von wem sie auch kommen mögen, werden mit einer Handbewegung der massgebenden Parteistellen abgetan. Was vielleicht ein Denkmalsausschuss beschliesst, ist erst recht belanglos. Viele Leute, und das sind nicht die einfältigsten, sagen unter sich, wenn man diesem ganzen Treiben zusieht, kann man zu keinem anderen Schluss kommen, als dass die neuen Machthaber Bile haben. Sie fürchten offenbar, dass sie das Gebiet nicht lange behalten werden und spielen deshalb die rücksichtslose Rolle des bewussten Bankerotteurs. Es gibt bereits eine Reihe von untrüglichen Zeichen des Stimmungswandels auch unter dem Henleinanhang von Westböhmen. Im vorigen Jahre hatte die Sudetendeutsche Volkshilfe in Karlsbad einen grossen Fastnachts aufzug arrangiert. Er klappte grossartig. Die Geschäftsleute gaben im Wettbewerb um die Gunst der SdP grosse Beträge. Diesmal hatte man in den leitenden Kreisen noch ganz andere Vorstellungen vom Ablauf der Fastnacht im ersten Jahre der Befreiung. Man hoffte, die Geschäftsleute würden diesmal noch ganz andere Beträge geben. Bereits Ende Jänner wurden die entsprechenden anreisserischen Aufrufe plakatiert und in der Presse propagiert. Das Ganze wurde aber ein vollständiger Reinfall. 10 Tage A-18vor Fastnacht wurde bekannt gemacht, dass diesmal der Umzug nicht stattfinden könne, da sich zu wenige Geschäftsleute beteiligen wollten. Die bisherigen Zuwendungen würden deshalb der Winterhilfe zugeführt. An Spenden waren eingegangen: Firma Mattoni- Giesshubl 50,- RMK Becher- Bitter- Karslb. 36, 曾 Hotel" Post" 97 15, 17 Spenden von insgesamt 18 Personen von 130,-" und kleinere Diese Reaktion der Geschäftsleute ist kein Wunder. Sie sind in den letzten Wochen buchstäblich ausgeblutet worden. Fast kein Tag verging, an dem nicht für irgendeinen Zweck zu geben war. Da das Resultat der Sammlungen immer geringer wurde, ist man auf einen neuen Dreh verfallen. Es werden für bestimmte Spenden Listen angelegt, auf denen Zeichnungen entgegengenommen werden, während die Zahlungen erst während der Saison zu leisten sind. So zirkulieren zur Zeit Listen für die Adolf Hitler- Freiplatzspende. In der Vor- und Nachsaison soll eine SA- Gäste- Aktion durchgeführt werden. Im März will man 1.200 und im Oktober 4.000 SA- Leute nach Karlsbad zur Kur bringen. Es versteht sich, dass diese Aktion nicht ein Einzelunternehmen für Karlsbad ist, sondern auf alle grösseren Kurorte, Marienbad, Franzensbad und Teplitz, ausgedehnt werden soll. Die Leiter der Aktion gehen von der Vorstellung aus, dass die Kurhaus- und Hotelbesitzer sich verpflichten, je nach der Lage der Kurhäuser den SA- Leuten das Bett für 1,-RMK bis 1,50 RMK zur Verfügung zu stellen. Man brauche nur die Betten, die Verpflegung nicht. Auf diese Art will man die Kurhausbesitzer ködern, die nun wiederum fürchten, bei etwaigen Zusagen später auch noch zur Kost in erheblichem Umfange beitragen zu müssen. Auf die kleinen Kurhausbesitzer ist der Druck für diese Aktion stärker als bei den grossen Hotels. Dem Besitzer, eines kleinen Kurhauses von 10 Betten hat man zugemutet, für diese Aktion mindestens 5 davon für SA- Leute zur Verfügung zu stellen. Die geringen Unterbringungskosten hofft man dann durch die Sammlungen bei den Geschäftsleuten, also durch die Vorzeichnungen auf die gute Saison, beschaffen zu können. Die ganze Aktion kommt einer Kontribution der Badeorte gleich, wenn man bedenkt, dass bisher in der Hauptsaison ein Bett in den Kurhäusern der Parkstrasse in Karlsbad nicht unter 30,- Kč zu haben war. Auch in anderen Gegenden sieht es nicht besser aus. Das Bodenbacher Gastgewerbe klagt über völliges Darniederliegen des Fremdenverkehrs. Ein Gastwirt teilt mit, dass er froh sein muss, wenn er jetzt die ganze Woche soviel Uebernachtungen zusammenbringt, wie er früher an einem Tag gehabt hat. Im Gebiet von Haida- Steinschönau hatte man den Wiederaufstieg der Glaswaren industrie erwartet. Das Gegenteil ist eingetreten. Die Leute aus dem Haidaer Gebiet werden zur Umschulung nach Mitteldeutschland geschafft. Allein in das Kohle- Hydrierwerk Rosslau bei Dessau wurden 2.500 solche Leute vermittelt. Selbst diejenigen werden erfasst, die früher aus dem Haidaer Gebiet nach Sachsen gekommen waren und hier eine Arbeitsstelle gefunden hatten. Sie werden jetzt mit der Begründung, dass Ausnahmen nicht gemacht werden können, mit abgeschoben. Man braucht auch hierin keine Rücksicht mehr auf die sudetendeutsche Mentalität zu nehmen. Sie sind Unterworfene wie alle anderen auch. Diese Erkenntnisse haben sie inzwischen selbst gewonnen und sie sprechen von der Fahrt nach Mitteldeutschland als von der" Fahrt in die Fremdenlegion". A- 192.Bericht:( Wigstadl in Mähren): Die Verschickung von Arbeitern aus dem mährischen Gebiet in das Altreich hat seit dem Dezember drastische Formen angenommen. Man beginnt mit den Fünfzehnjährigen und kennt nach oben überhaupt keine Grenzen. Auch Mädchen und sogar Frauen werden für die württembergische Textilindustrie geholt. Auch nach Nürnberg und Sachsen werden Frauen geschickt. Da sich viele bei der ersten Anordnung, ins Reich zu gehen, weigerten, hat man ihnen einfach die seit dem Oktober bezahlte Unterstützung gesperrt. Für uneheliche Kinder gibt es überhaupt keine Unterstützung, sondern man zwingt die Väter, die Alimente zu bezahlen. Um den Schikanen bei der Verschickung ins Reich zu entgehen, haben sich im Anfang viele junge Paare trauen lassen. Das ging alles ganz glatt, weil bis dahin die deutschen Ehegesetze noch nicht in Anwendung waren. Auf den Einspruch, den nun viele gegen die Verschickung ins Reich erhoben, dass man doch Verheiratete nicht auseinanderreissen könne, wurde den Leuten entgegengehalten:" Ihr habt Euch ja vorher auch nicht durch uns beraten lassen, nun kann sich auch die Behörde nicht davon abhalten lassen, Euch wegzuschicken". Von solcher Verschickung werden nun nicht etwa nur solche Leute betroffen, die arbeitslos sind, sondern es werden auch Leute aus den Betrieben fortgeschickt. Am schlimmsten von der Verschickung ins Altreich betroffen sind die kleinen Landwirte des Gebietes. Früher gingen sie ausser ihrer kleinen Wirtschaft noch einer Beschäftigung nach, oder wenn sie erwerbslos waren, bezogen sie auf Grund ihrer gewerkschaftlichen Mitgliedschaft eine Unterstützung nach dem Genter System. Nach der Zustellung der Aufforderung, sich ins Altreich zur Arbeitsleistung zu begeben, erhoben sie alle Einspruch, weil sie ja sonst nicht wie früher noch ihre eigene Wirtschaft versorgen könnten. Rücksichtslos hat man nun diese Leute aus der Unterstützung herausgeworfen. Da das nun auch viele Kleinbauern betrifft, die zwar bei den freien Gewerkschaften waren, politisch aber zur SdP gehörten, ist die Enttäuschung dieser Leute umso grösser. ( Teplitz- Schönau): Nach dem 15. Oktober wurden entlassene tschechische Lehrer zum Schuldienst nach dem Altreich transportiert und zum Erlernen der deutschen Grammatik gezwungen. Eines Tages kam durch den Rundfunk von Mělnik der Hinweis, dass die im tschechischen Gebiet verbreiteten Gerüchte über die Auflassung aller tschechischen Schulen im sudetendeutschen Gebiete nicht der Wahrheit entsprächen. Der deutsche Rundfunk aber brachte die Nachticht, dass die Tschechen selbst ihre Kinder, erfreut auch über ihre eigene Befreiung, in die deutschen Schulen brächten, da sie schon lange sich danach gesehnt hätten, dass ihre Kinder wieder die deutsche Sprache erlernen dürften. In den Zeitungen im Sudetengebiet erschienen Hinweise, in deutscher und tschechischer Sprache, dass die tschechischen Schulen bei Bedarf weiter bestehen könnten. Ein tschechischer Oberlehrer aus Teplitz, zu dem die tschechischen Eltern kamen, um ihre Kinder auch weiterhin tschechisch unterrichten zu lassen, legte hierauf Listen an, um damit den Beweis zu erbringen, dass ein Bedarf an diesen Schulen vorhanden sei. Damit ging er zum Bezirksschulrat. Dort erhielt er die Auskunft, dass er damit noch warten müsse, da noch keine Ausführungsbestimmungen eingegangen seien. Nach vierzehn Tagen intervenierte er in dieser Sache erneut. Der Schulrat ersuchte ihn erneut, sich zu gedulden. A-20Im Dezember sprach er abermals vor, um die Angelegenheit eventuell bis zu Neujahr erledigen zu können. Jetzt wurde ihm vom Bezirksschulrat erklärt:" Wir sind von Ihren Bemühungen um den Fortbestand der tschechischen Schule unterrichtet. Lassen Sie die weiteren Bemühungen, damit wir nicht etwa gegen Sie mit Mitteln vorzugehen brauchen, die Ihnen selbst recht unangenehm wären. 11 Die Auflösung des früheren sozialistischen Konsumvereins TeplitzSchönau schreitet vorwärts. Um aber den Eindruck einer Auflösung zu vermeiden, wird in dem einen Ort eine Verkaufsstelle geschlossen, weil sie angeblich unrentabel ist und in einem anderen Ort wird eine neue eröffnet, die aber schon nach einigen Wochen ebenfalls wieder geschlossen wird. Die neuen Ortsfunktionäre in X. geben sich die grösste Mühe, sich einzuarbeiten. Da sie vor der Besetzung durch die Deutschen im Ort nicht viel zu bestellen hatten, weil die Bergarbeiter durch ihre sozialistische Einstellung sie bei Wahlen daran hinderten, entblöden sie sich nicht, sich immer wieder in den verschiedensten Gemeindefragen an den bisherigen Gemeindevorsteher und unseren Genossen zu wenden, obgleich sich dieser Genosse geweigert hat, die deutschen Truppen mit der Hakenkreuzfahne auf dem Gemeindeamte oder auf seinem Hause zu begrüssen. Man hatte dem Genossen sogar angeboten, im neuen Deutschland den Bürgermeisterposten zu besetzen, wenn er sich noch im letzten Moment der SdP verschreibe. Aber auch dieses Ansinnen hat der Genosse abgelehnt. Er wolle sich zwar den neuen Verhältnissen fügen, aber seine sozialistische Ueberzeugung werde er immer beibehalten. Auch in dem benachbarten Y. hat sich der Vorsteher, unser Genosse, geweigert, im neuen Reich den Bürgermeister zu spielen. 3. Bericht: Aus Teplitz schreibt ein Genosse: Du würdest die Stadt kaum wiedererkennen. Alles ist verwahrlost und auch der Verkehr ist viel geringer geworden. Mit den Lebensmitteln steht es sehr schlecht. Ueberall Gefrierfleisch, schwarzes Mehl, wenig Fett und Butter, dafür aber Marmelade. A. hat sich verbessert; er bekommt jetzt den ihm nach seinem Beruf zustehenden Lohn. Früher musste er dieselbe Arbeit als Hilfsarbeiter bei geringerem Lohn ver richten. Für ihn ist also dieses System ein Glück gewesen. Aber jetzt schimpft er schon und hat schon genug, weil er wöchentlich fünf bis sechs Mark Abzüge hat. Alles ist unzufrieden und schimpft. Jetzt werden den Leuten die Krankenkassenbeiträge rückwirkend bis 1. Januar abgezogen. Sie machen alle lange Gesichter. So haben sie sich das nicht vorgestellt. Abzüge gibt es für die Arbeitsfront ( jeder muss dabei sein), für die deutsche Volkshilfe, das Winterhilfswerk, die Invalidenrente, Krankenversicherung, Partei und noch einiges andere. Den Krankenschein muss jeder selbst bezahlen und auch einen Teil der Medikamente, die verschrieben werden. Der Krankenkassenbeitrag ist erhöht, Unterstützung gibt es weniger. Not an Aerzten gibt es auch. Im Stadtamt ist angeschlagen, dass ma soweit wie möglich keinen Arzt in Anspruch nehmen solle. In Teplitz hat man 72 Personen verhaftet, alle aus den Aemtern. Sie haben Betrügereien mit Möbeln begangen, die man den Juden ebgenommen hatte. Das Wohnungsamt wurde geschlossen. Nationalsozialistische Beamte aus dem Altreich haben geäussert, dass man die falschen fortge jagt hätte. 4) Die englischen Sendungen A-21Wir haben bereits im Vormonat( Heft 1/1939, Seite A 15c) eine Reihe von Berichten über die Wirksamkeit der deutschen Sendungen des englischen Rundfunks wiedergegeben. Inzwischen sind hierüber weitere Berichte eingelaufen. Rheinland- Westfalen, 1.Bericht: Die deutschen Sendungen der englischen Stationen kommen nach und nach an viele deutsche Hörer heran. Die Sendungen sind im allgemeinen sehr glücklich, weil sie vermeiden, allzu klobig vorzugehen. Gerade diese sachliche Berichterstattung über die Tatsachen der englischen Aufrüstung, über die Einigkeit zwischen England und Frankreich, die Schilderung des englischen Verfassungslebens und der englischen Demokratie, die Darlegung der Notwendigkeit des Bestehens einer sachlichen Opposition machen einen sehr guten Eindruck auf die deutschen Hörer. Die Sendungen machen den Hörer neuen Mut und tragen dazu bei, dass die Masse des Volkes nicht in völligen geistigen und politischen Stumpfsinn verfällt. Es wird nur für notwendig erachtet, dass das Pausenzeichen der englischen Sender geändert wird. Das Glockenzeichen von Westminster kann Horchern ein Anlass zur Denunziation sein. Die Sprecher selbst sind sehr gut. Wie sehr diese Sendungen den verantwortlichen Personen der deutschen Propaganda auf die Nerven fallen, das beweisen die täglichen Zeitungsartikel der deutschen Presse. Man spricht von einem ab-• scheulichen Kampf der Meinungsmache und der Völkerverhetzung, der neuerdings in verstärkter Form" über den europäischen Mittelraum" gehe. In München sei der Hydra der Lüge ein Kopf abgehauen worden, jetzt wüchsen ihr allenthalben neue Köpfe. 2. Bericht: Die Sendungen der englischen Sender, die Tag für Tag die massive Aufrüstung Englands darlegen, haben viel dazu beigetragen, um die mannigfach verbreitete Ansicht, dass Deutschland besser als andere Staaten für den Krieg vorbereitet sei und deshalb die meiste Aussicht auf einen Sieg habe, stark erschüttert. Vielen ist plötzlich die ganze furchtbare Gefahr klargeworden, die durch das Naziregime heraufbeschworen worden ist. 3. Bericht: Da die deutschen Sendungen aus dem Ausland zugenommen haben und vor allen Dingen der englische Rundfunk gut im Gebiet zu hören ist, hört alles diese Sender ab. Ein Teil der Blockwarte getraut sich schon nicht mehr, die Hörer zu denunzieren, soviele hören ab. Mancher Blockwart ist der Ueberzeugung, wenn er alle angeben wollte, die abhören, würde man ihm die grössten Vorwürfe machen, weil er es nicht verstanden habe, die Volksgenossen seines Blockes richtig zu erziehen. Die Sendungen sind wohltuend, da sie anregend wirken, wenn auch das, was sie in der grossen Linie mitzuteilen haben, wenig Hoffnungen bei den bewusst politischen Menschen hinterlässt. Saarpfalz: Jetzt werden auch im Saargebiet viel mehr die Auslandsnachrichten abgehört, als noch vor kurzer Zeit. Die Zahl der Ueberängstlichen scheint stark abgenommen zu haben. Man kann es im A-22Umgang mit den Leuten sehr leicht feststellen, wer Auslandssender einstellt. Am besten wird der Strassburger Sender gehört und deshalb auch am meisten eingestellt. Die Sendezeit am Abend ist sehr günstig. Jetzt kommt aber fast zur gleichen Zeit der Sender London Regional mit deutschen Sendungen, die sich rasch beliebt gemacht haben, weil sie sehr ausführlich und sachlich sind, aber auch weil der Sprecher sehr sympathisch ist. Leider ist der Empfang nicht ganz gleichmässig und schwankt in der Lautstärke, so dass bei schwächeren Apparaten viel verloren geht. Anschliessend kann dann sofort Strassburg eingestellt werden. Anzeigen oder Verfolgungen sind aus unserer Gegend nicht bekannt. Trotzdem sind die Leute vorsichtig und stellen möglichst leise ein. Bayern: Der englische Sender in deutscher Sprache wird überall abgehört und der sachliche Ton lobend hervorgehoben im Gegensatz zum Moskauer Sender, der durch seine Uebertreibungen sehr geschadet hat. Danzig: In letzter Zeit wird in den Kreisen der Opposition den deutschen Sendungen des englischen Rundfunks starke Aufmerksamkeit geschenkt. Die Meldungen werden wegen ihrer Objektivität gelobt. Dass sie auch andere Kreise beachten, beweist der Fall, dass kürzlich bei einer Behörde Nazis sich über diese Sendungen stark ereifert haben. Die Tatsache, dass Hitler sich in seiner Rede über gewisse deutsche Sendungen ausländischer Stationen aufgeregt hat, ist von den oppositionellen Kräften begrüsst worden, weil dadurch erst die Aufmerksamkeit weitester Kreise auf die englischen Sendungen gerichtet worden ist. In Kreisen der sozialdemokratischen Opposition wird dagegen an den deutschen Sendungen aus Moskau Kritik geübt. Man erklärt, dass die Leute den Moskauer Sendungen deshalb weniger Glauben schenken, weil sie in zu propagandistischem Ton gehalten sind. 5) Hetze gegen U.S.A. Die deutsche Gegenpropaganda richtet sich seit einiger Zeit vor allem gegen die Vereinigten Staaten von Amerika. Die Methoden, die dabei angewendet werden, unterscheiden sich nicht wesentlich von denen, die vor München gegen die Tschechoslowakei angewendet worden sind. Goebbels hat in einem Leitartikel im" Völkischen Beobachter" vom 22. Januar, der zugleich durch das" Deutsche Nachrichtenbüro" verbreitet worden ist, die Stirn gehabt, zu erklären: " Wo ist jemals der amerikanische Präsident in der deutschen Presse persönlich angegriffen worden, wo jemals gegen die führenden Männer Ameriks ein beleidigendes Wort gefallen? Wir haben uns hier höchster Zurückhaltung befleissigt...." Wie diese" höchste Zurückhaltung" in Wirklichkeit aussieht, 188sen die auf den nachstehenden Seiten wiedergegebenen Originalkopien aus deutschen Zeitungen erkennen: A-231) Karikatur" Bauchredner Baruch" aus dem" Schwarzen Korps", Organ der SS, vom 19. Januar 1939( Seite A 24). ' 2a) Karikaturstreifen" Hallo boys"" Schwarzes Korps" vom 5.1.39. b) Karikaturstreifen" Ja, warum auch!"," Schwarzes Korps" vom 19. 1. 1939. c) Karikaturstreifen" Das ganze Jahr Fasching"," Schwarzes Korps" vom 26. 1. 1939. d) Karikaturstreifen" 40° Kälte in USA!"," Schwarzes Korps" vom 9. 2. 1939. ( Seite A 25/26) 3) Balkenüberschrift" Unverschämt Schamlos Albern", aus dem " Schwarzen Korps" vom 5. 1. 1939( Seite A 27) 4) Titelseite des" Holsteinischen Couriers" vom 3. 2. 1939 ( Seite A 27) 5a und b) Titelseiten der" Pirmasenser Zeitung" vom 2. und 4. Februar 1939( Seite A 28) Im Kölner Faschings zug wurde ein Wagen mitgeführt, der den neuedas Herz von Palästina". sten amtlichen Witz darstellt:" JerUSAlem Der" Völkische Beobachter"( 23. Februar) brachte eine Photographie dieses Wagens unter der selbstbewussten Ueberschrift:" Das ist unser Humor". Unter der Ueberschrift"... Und sie wollen uns Humanität lehren" brachte der" Völkische Beobachter" vom 26. Februar 1939 Photographien eines gelynchten Negers und einer öffentlichen Hinrichtung in USA, Einige Berichterstatter äussern sich über diese Propaganda- Kampagne gegen USA: Südwestdeutschland, 1.Bericht: An die Stelle der Tschechei ist jetzt Roosevelt und seine Minister getreten. Ihre Reden werden dem deutschen Volke durchaus nicht verschwiegen, sondern sogar in grosser Form unterbreitet. Diese Reden dienen zunächst dem Nachweis, dass Deutschland bedroht wird und nun seine Rüstungen gewaltig steigern müsse. Jedenfalls wird Roosevelt als der Hauptfeind Deutschlands dargestellt. Zu Bolschewiki sind Roosevelt und seine Minister allerdings noch nicht befördert worden. Dafür aber stehen sie im Solde der Juden. Unter diesem Judeneinfluss gehe USA dazu über, auch noch die anderen amerikanischen Staaten aufzuhetzen, den Deutschen keine Waren mehr zu liefern. Mit diesen einfachen Darlegungen hat man dann gleich den Nachweis erbracht, warum Deutschland an Nahrungsmittelmangel leidet und vor allen Dingen, warum auch der Kaffee so knapp geworden ist. Dass Frankreich von Amerika ungeheuer viel Flugzeuge erhält, wird ebenfalls jeden Tag aufgewärmt. Auf diese Weise kann man die Leute immer schön in einer gewissen Aufregung erhalten und sie davon abhalten, an Dinge zu denken, die den Nazis unangenehm sind. A- 24Berlin, 19. Januar 1939 3. Folge+ 5. Jahrgang arze Korps STAFFELN DER NSDAP ichsführung 44 dur Bezugspretle: Durch die Bost bet freier Zustellung ins Haus durch den Stteftros be Streiband monatlich 95. Ausland mit ermasatem Borte 80 Burge ord RM 1,03-In Groß- Berlin erfolgt 3uitellung our Busttage unic. 3rest Bauchredner Baruch ROSEVELT Zeichnung: Bogner - hielt eine Neujahrsansprache A-292.Bericht( Saarpfalz): Anfang Februar setzte wieder ein Hetztrommel feuer ein, wie damals im September gegen die Tschechoslo wakei. Diesmal ging es statt gegen Benesch gegen Roosevelt, der täglich einige Male in der massivsten Weise beleidigt wurde. Es fehlte nur am Schluss der Egerländer Marsch oder etwas ähnliches. Danzig: Eine grosse Wirkung haben die Erklärungen des Präsidenten Roosevelt vor der Auswärtigen Kommission des Senats gehabt. Sie erschienen den oppositionellen Kreisen als ein Lichtblick, wie er seit langer Zeit nicht zu bemerken gewesen war. Die Tatsache, dass im Danziger Rundfunk in diesen Tagen täglich vier Mal auf Roosevelt in der pöbelhaftesten Weise geschimpft wurde, verstärkte nur die gute Wirkung. Der Eindruck ist leider durch die unklaren Dementis und weiteren Erklärungen Roosevelts wieder etwas verwischt worden. Jedenfalls hatten die. Roosevelt- Erklärungen den Eindruck der Hitlerrede vom 30. Januar vollkommen zerstört. A-30 II. Der" Arbeitseinsatz" SENSE 1) Arbeitermangel und Arbeitskraftlenkung Der Umfang der Produktion im Dritten Reich richtet sich nicht nach den vorhandenen wirtschaftlichen Reserven, sondern nach den Machtzielen des Regimes. Sie müssen erreicht werden, bevor die Westmächte zum Kriegführen genügend vorbereitet sind. Das Regime muss also, will es seine Machtziele nicht preisgeben, seine militärische und wirtschaftliche Kriegsstärke in immer rascherem Tempo ausbauen, auch auf die Gefahr der völligen Erschöpfung der Reserven an Menschenkraft und Material. Diese Erschöpfung ist bei den Arbeitskraftreserven schon sehr weit gediehen. Weit mehr noch als die Rohstoffe, fehlen die arbeitsfähigen Menschen. Das Menschenmanko ist heute das starkste Hemmnis der Kriegsrüstung. Daher ist es die Hauptsorge des Regimes, des Arbeitermangels Herr zu werden. Im" Wochenbericht des Instituts für Konjunkturforschung" Nr. 6 vom 8. 2. 1939 heisst es, das Jahr 1938 zeige, dass angesichts des allgemeinen Mangels an Arbeitskräften der ausreichende und richtige Einsatz der Arbeitskräfte zum Angelpunkt des weiteren Ausbaus der deutschen Wirtschaft geworden ist. In der" Sozialen Praxis" gesteht der Staatssekretär im Reichsarbeitsministerium Dr. Syrup, die Arbeitseinsatzpolitik würde immer stärker ein entscheidender Faktor der gesamten Staatspolitik. Der riesige Verbrauch von Menschenkraft geht aus den amtlichen Zahlen hervor. Am 29. 6. 38. wurde eine Erhebung über die arbeitsbuchpflichtigen Personen durchgeführt. Sie ergab, dass im alten Reichsgebiet seit der letzten Berufszählung vom 16. 6. 1933, also in fünf Jahren, die Zahl der Arbeiter und Angestellten, Beschäftigte und Arbeitslose zusammen gerechnet, von 20.434.000 auf 22.287.000 gestiegen war, also um rund 1.800.000. Die Zunahme geht weit über den natürlichen Zuwachs durch Bevölkerungsvermehrung hinaus. Die Arbeitskraftreserven sind also aus den Reihen der nicht oder nicht mehr Erwerbstätigen aufgefüllt worden. In welchem Masse bis dahin Berufslose in den Produktionsprozess eingereiht worden sind, zeigt die unverhältnismässig starke Zunahme der Frauenarbeit. 1933 waren von der Gesamtzahl der Arbeiter und Angestellten 14,1 Millionen Männer und 6,3 Million en Frauen, 1938 dagegen 14,9 Millionen Männer und 7,3 Millionen Frauen. In dieser Zeit hatte sich die Zahl der in A-31Arbeit stehenden Frauen um 16%, die der Männer nur um 6% erhöht. Ende Januar 1939 gab es 1,4 Millionen mehr Arbeiter und Anges tellte als Januar 1938. Davon waren 700.000, also die Hälfte neue Arbeitskräfte, die bis dahin keine Beschäftigung als Arbeiter und Angestellte ausgeübt hatten. Im Jahre 1938 sind nach dem" Wochenbericht des Instituts für Konjunkturforschung" Nr. 6 vom 8. 2. 1939 1.150.000 Arbeiter und Angestellte neu eingestellt worden. Davon stammen 670.000, also fast zwei Drittel, aus dem Kreise der Sozialrentner, Pensionäre, kleinen Selbständigen, mithelfenden Familienangehörigen usw. und aus dem höheren Einsatz weiblicher Kräfte. Das war in diesem Umfange nur möglich, weil die Arbeitskräfte durch die neueroberten Gebiete Oesterreich und Sudetengau einen Zuwachs erfahren hatten. Der Zuwachs von Arbeitskräften bleibt aber noch weit hinter dem Menschenbedarf für die Kriegsrüstung zurück. Zu Beginn des Jahres 1938 wurden die fehlenden Arbeitskräfte auf 500.000 beziffert. Für Anfang 1939 wird von Dr. Syrup in der" Sozialen Praxis" das Menschenmanko auf ungefähr eine Million geschätzt. Vor allem fehle es an Bauarbeitern, Metallarbeitern und Bergleuten. Zum ersten Male habe sich gezeigt, dass der Mangel an Arbeitskräften auf dem Lande den bisher erreichten Stand der Erzeugung zu gefährden droht. Ohne die Arbeitslosen aus Oesterreich und dem Sudetengebiet würde der ungedeckte Arbeitskraftbedarf noch grösser sein. Für die Deckung dieses Bedarfs sind die bei den Arbeitsämtern gemeldeten Arbeitslosen kaum noch als Arbeitsreserve anzusehen. Das wurde bereits im vorigen Abschnitt über den Arbeitseinsatz( Heft 7/1938, Seite A 29 und 30) festgestellt. Nach der amtlichen Statistik ( Statistische Beilage zum Reichsarbeitsblatt 1939 Nr. 4) waren im November 1938 von rund 152.000 Arbeitslosen, nicht mehr als 15.000, also nur etwa ein Zehntel, voll einsatzfähig und ausgleichsfähig, also für die staatliche Arbeitslenkung verfügbar. Darunter war die Zahl der arbeitslosen Facharbeiter ganz verschwindend gering, nämlich: landwirtschaftliche Arbeiter 8,198, Forstarbeiter 1.707, Bergarbeiter 1.648, Metallarbeiter 3.600, Textilarbeiter 2.089, Lederarbeiter 781, Maschinisten und Heizer 1.346, technische Angestellte 2.458. Nach dem Bericht des Reichsarbeitsministeriums über den Arbeitseinsatz der Angestellten gab es Ende Dezember zwar noch A- 3240.000 arbeitslose Angestellte. Trotzdem blieben 25.000 Stellen offen, weil der vorhandene Bestand arbeitsloser Angestellten den üblicherweise von den Betrieben gestellten Ansprüchen nur zum geringen Teil genüge und der Anteil der volleinsatzfähigen Angestellten immer geringer werde. Nach einer anderen Untersuchung des Reichsarbeitsministeriums, mitgeteilt in der" Deutschen Bergwerkszeitung" vom 19. 2. 1939 kamen in Berlin auf einen arbeitsuchenden Maurer 1.360, auf einen arbeitsuchenden Hilfsarbeiter 500 offene Stellen. Dem Heer der Arbeitslosen ist also zur Ergänzung der fehlenden Arbeitskräfte so gut wie nichts mehr zu entnehmen. Umso mehr müssen die übrigen Reserven ausgeschöpft werden. Hierher gehört die Erfassung von Leuten, die bisher andere Berufe ausgeübt haben und die nicht oder noch nicht erwerbstätig gewesen sind. Hierher gehört weiter die Anwerbung ausländischer Arbeiter( siehe Heft 7/1938, Seite A 53 ff.). Die letzten inländischen Reserven, die ohnehin schon stark in Anspruch genommen sind, bestehen zum grossen Teil aus ungeschulten und minderleistungsfähigen Kräften. Der besonders starke Facharbeitermangel ist damit nicht zu beheben. Es müssen also noch mehr als bisher die vorhandenen Arbeitskräfte rationiert werden. Das geschieht durch Erhöhung der Arbeitszeit, die es erlauben soll, mit dem gleichen Aufwand von Arbeitskräften ein höheres Arbeits quantum zu erzielen. Diesem Zweck dient die Arbeitszeitverordnung vom 30. 4. 1938, die am 1.1. 1939 in Kraft getreten ist und durch die der Zehnstunden tag, der in den meisten Betrieben bis dahin schon in Anwendung war, zur Regel geworden ist( siehe Heft 1/1939, Seite A 54 ff.). In der Zeitschrift" Vierjahresplan" vom Januar 1939 stellt Dr. Syrup eine weitere Verlängerung der Arbeitszeit in Aussicht, die dazu beitragen werde, fehlende Arbeitskraft zu ersetzen. In dem amtlichen Blatt der Deutschen Arbeitsfront, Gau Essen," Der Ruharbeiter"( Februar 1939) kündigt der Leiter der Fachgruppe Steinkohlenbergbau in der Wirtschaftsgruppe Bergbau, Generaldirektor Dr. Gustav Knepper, die Verlängerung der Schichtzeit im Ruhrbergbau um eine halbe Stunde an, denn jede Leistungssteigerung bedeute heute Freimachen von bisher gebundenen Arbeitskräften für neue Arbeiten. Am 11. 1. 1939 wurde vom Sozialamt der DAF ein Aufruf erlassen, in dem jeder" schaffende Volksgenosse" aufgefordert wird, sich mit seiner ganzen Kraft an jeder Stelle zur Verfiung zu stellen und sich regelmässig daraufhin zu prüfen. ob er A-33nicht gelegentlich durch eine selbst eingelegte Feierschicht gegen den Gedanken der Leistungsgemeinschaft verstosse. Aber man weiss, dass die Erhöhung der Arbeitszeit eine Grenze hat, die nicht überschritten werden darf, wenn die Arbeitsleistung nicht, statt zu steigen, sinken soll. Die Möglichkeiten, die Produktionsleistung durch technische Rationalisierung zu steigern, ist sehr begrenzt, weil sie zunächst einen Mehraufwand von Arbeitskraft, Rohstoffen und vor allem von Kapital erfordert, das für die unmittelbare Kriegsrüstung gebraucht wird. Daher wird das Schwergewicht der Arbeitspolitik mehr und mehr auf die möglichst rationelle Verteilung der vorhandenen Arbeitskraft, die staatliche Arbeitskraftlenkung verlegt. Damit wird die staatliche Zwangswirtschaft von den Waren auf die Menschen ausgedehnt, während es gerade der Sinn der nationalsozialistischen Arbeitspolitik sein sollte, die Erniedrigung der Arbeitskraft zu einer Ware in der Zeit des Liberalismus zu überwinden. Heute wird in Deutschland auch mit der menschlichen Arbeitskraft kriegswirtschaftlich verfahren, weit mehr als das während des letzten Krieges der Fall gewesen ist. Die staatliche Arbeitslenkung ist immer straffer als bisher zentralisiert und mit dem Rest von Freizügigkeit der Arbeiter und Dispositionsfreiheit der Unternehmer schliesslich vollständig aufgeräumt worden( siehe Heft 7/1938, Seite A 31). Durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 21. 12. 1938 ( Reichsarbeitsblatt 1939, I, Seite 2) wird die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung dem Reichsarbeitsminister unterstellt und dem Reichsarbeitsministerium eine neue Abteilung V eingegliedert, die sich mit Arbeitslenkung, Arbeitslosenhilfe und Arbeitsbeschaffung beschäftigt und deren Leiter Dr. Syrup ist, bisher Präsident der Reichsanstalt, jetzt auch Staatssekretär im Reichsarbeitsministerium. Damit sind alle Zweige der Arbeitspolitik in einem Amt vereinigt und können von dort aus nach einheitlichen, d.h. vorwiegend militärischen Gesichtspunkten geleitet werden. Die weitaus wichtigste Massnahme auf dem Gebiet der Arbeitslenkung ist die Verordnung vom 15. 2. 1939" zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung". Vorausgegangen war ihr Görings Erlass über die allgemeine Dienstpflicht vom 22. 6. 1938( siehe Heft 7/1938, Seite A 31 und 32), die für alle männlichen und weiblichen Staatsangehörigen eine Diens A-34und Ausbildungspflicht festsetzte. Die Nutzanwendung dieser Verordnung erfolgte unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten. Es wurden auf Grund der Verordnung nach Angabe Dr. Syrups in der" Sozialen Praxis" rund 400.000 Menschen eingezogen, davon mehr als 300.000 zu den Grenzbefestigungen im Westen des Reichs verschickt und zum grossen Teil aus den Betrieben, sogar aus Rüstungsbetrieben herausgezogen. An die Stelle dieses Erlasses tritt die neue Verordnung vom 15. Februar, durch die die Dienstpflicht noch erweitert wird. Waren früher nur die deutschen Staatsangehörigen zum Dienst verpflichtet, so sind es jetzt die Bewohner des Reichsgebiets, also auch Ausländer," soweit für sie nicht auf Grund von Staatsverträgen oder anerkannten Regeln des Völkerrechts Befreiung bestehen". Früher war bestimmt, dass der zur Dienstleistung Verpflichtete nicht schlechter gestellt sein soll als bisher. Jetzt ist aus dieser Soll- eine Kannvorschrift geworden. Dem neuen Betrieb kann( aber muss nicht) auferlegt werden, den Verpflichteten zu entschädigen, wenn er durch den Verlust der früheren Stelle geschädigt ist. Bisher bestand die' Dienstverpflichtung" für eine begrenzte Zeit, jetzt kann jemand für Aufgaben, die der Beauftragte für den Vierjahresplan als besonders bedeutsam und als nicht aufschiebbar bezeichnet, für unbeschränkte Dauer verpflichtet werden. Galt der Verpflichtete bisher nur als beurlaubt, war ihm also die Wiederaufnahme in seine bisherige Beschäftigung gesichert, so erlischt jetzt der bisherige Dienstvertrag bei Dienstleistungen von unbeschränkter Dauer. Es handelt sich also bei der neuen Verordnung nicht nur um eine Vorsorge für ausserordentliche Fälle, sondern um die gesetzliche Handhabe für die unbeschränkte staatliche Verfügung über die Arbeitskraft. Unzweifelhaft ergibt sich das aus dem wichtigsten Teil der Verordnung, dem Abschnitt II" Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels" Darnach kann die Lösung jedes Arbeitsverhältnisses von der Zustimmung des Arbeitsamtes abhängig gemacht und die Einstellung und Beschäftigung von Arbeitern und Angestellten an die Zustimmung des Arbeitsamts gebunden werden. Zunächst hat diese Bestimmung den Zweck, endgültig mit dem bisher offenbar mit mangelndem Erfolg bekämpften Wegengagieren Schluss zu machen, wobei ein Unternehmer den anderen mit Locklöhnen überboten hatte. Nach Angabe Dr. Syrups haben zeitweise 1,5 Millionen Arbeitskräfte im Monat ihren Arbeitsplatz gewechselt, also fast jeder einmal im Jahr. Das hat die staatliche Arbeitslenkung gestört. Der Wechsel des Arbeitsplatzes soll nicht mehr von persönlichen Interessen der Arbeiter und Unternehmer, sondern allein von staatspolitischen Gesichtspunkten abhängig sein. Die staatliche Arbeitslenkung übernimmt den Arbeitsplatzwechsel ganz in eigene Regie. Die Unterlage dafür sind die seit dem vorigen Jahr durch A-35ausführliche Angaben über bisherige Beschäftigung, Fähigkeiten und Kenntnisse des einzelnen Arbeiters verbesserten Arbeitsbücher. Die Arbeitskartei, die auf Grund dieses Materials errichtet warden ist, war im Heft 7/1938, Seite A 35 als Stammrolle der Arbeit bezeichnet worden, die es ermöglicht, die Arbeitskräfte nach ihrer Qualifikation am entscheidenden Punkte einzusetzen und im Kriegsfalle die dann notwendige Umstellung der Arbeitskräfte" schlagartig" vorzunehmen. Die Arbeitsbücher sind inzwischen statistisch ausgewertet worden. Mit dem so gewonnenem Material wird ermittelt, wo Fachkräfte fehlen und wo sie noch freigemacht werden können. Durch die Arbeitsbücherhebung der Reichsanstalt ist festgestellt worden, dass 1.120.000 Arbeiter und Angestellte berufsfremd tätig sind, d.h. in anderen Berufen als denen, die sie gelernt haben, oder aus denen sie ursprünglich stammen. Diese Berufsfremden sollen nach dem Grundsatz:" Jeder an den richtigen Arbeitsplatz" umdirigiert und damit soll nicht nur dem Mangel an Fachkräften entgegengewirkt, sondern es sollen auch die Leistungen in den Betrieben erhöht werden. Die Betriebe selbst sollen dafür sorgen, dass Facharbeiter nicht mehr mit Spezial- und Hilfsarbeiten beschäftigt oder hochqualifizierte Kräfte bei einfachen Schlosserarbeiten eingesetzt würden. In einem Vortrag, den der Präsident des Landesarbeitsamtes Hessen, Ernst Kretschmann, im Dezember auf der Tagung der Bezirksfachgemeinschaft" Hessen" der Eisen- und Metallindustrie über den Arbeitseinsatz der letzten Jahre gehalten hat, warnte er vor übertriebenen Hoffnungen, die an die Möglichkeit geknüpft würden, berufsfremd beschäftigte Metallarbeiter wieder ihrem Beruf zuzuführen. In der Tat hat die Arbeitsbucherhebung ergeben, dass ein grosser Teil dieser Berufsfremden wegen Alters oder Krankheit ihrem alten Beruf nicht mehr gewachsen sind oder ihn haben aufgeben müssen, weil er übersetzt ist. Von den Landarbeitern waren am Stichtag der Erhebung( 29.6.1938) 230.000= lo, 5%, in der Gruppe" häusliche Dienste", 130.000 in anderen Berufen tätig, obwohl in beiden Fällen zahlreiche Stellen wegen Mangels an Fachkräften nicht hatten besetzt werden können. Diese 360.000 Menschen sind also offenbar in besserbezahlte städtische Stellen abgewandert. Sie würden diesen entzogen, wenn sie in ihren alten Beruf zurückgeführt würden. Es würde ein Loch aufgerissen, um ein anderes zu stopfen. Trotzdem ist nach den Erklärunge. von Dr. Syrup sicher, dass der Facharbeitermangel dazu zwingen wird, auf Grund der neuen Verordnung in dieser Richtung einzugreifen. Es kämen als Ersatz für die Facharbeiter dabei hauptsächlich die noch unausgeschöpften Reserven aus anderen Berufen und aus den bisher noch nicht erwerbstätig Gewesenen in Betracht. Da dabei aber Ungeschulte oder nur oberflächlich umgeschulte Kräfte an die Stelle der geschulten treten sollen, so ist es sehr fraglich, ob nicht dadurch statt der Steigerung der Leistung das Gegenteil erzielt wird.. Vor allem aber soll die neue Verordnung dazu dienen, die vorhandenen Arbeitskräfte dadurch zu rationieren, dass die kriegswichtigen Industrien an der Versorgung mit Menschen auf Kosten anderer bevorzugt werden. In der Januar- Nummer der Zeitschrift" Vierjahresplen" A-36kindigte Dr. Syrup an, dass die Arbeitskräfte nach einer Rangordnung der Aufgaben verteilt werden sollen, wobei die staatspolitisch nicht vordringlichen Aufgaben zurückgestellt werden müssten. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass es nach der Erklärung von Dr. Syrup jetzt auf Grund der neuen Verordnung möglich ist, nicht nur einzelne Arbeiter und Angestellte, sondern ganze" geschlossene Gefolgschaftsteile" aus Betrieben herauszuziehen. Die vorhandenen Arbeitskräfte, wie die neu in den Arbeitsprozess eintretenden sollen vorzugsweise den Produktionszweigen zufliessen, denen sie fehlen und die zugleich die" staatspolitisch" wichtigsten sind: Landwirtschaft, Baugewerbe, Bergbau und bestimmte Sparten der Metallindustrie. Das bedeutet eine Zuzugssperre für die übrigen Wirtschaftszweige, vor allem die Kondumindustrien und die Anwendung der gleichen Methode der Verbrauchs beschränkung für Menschen, wie sie längst für eine Reihe kriegswichtiger Rohstoffe besteht. Dr. Syrup hat bereits begonnen, von der ihm mit der neuen Verordnung erteilten Ermächtigung Gebrauch zu machen. Eine Verordnung vom Jahre 1937( siehe Heft 10/1937, Seite A 97) verbot die Einstellung von Maurern und Zimmerern ohne amtliche Genehmigung. Im vorigen Jahre wurde die sogenannte III. Göring- Verordnung erlassen, die die Unternehmer verpflichtete, die berufsfremde Beschäftigung von Metall- und Baufacharbeitern anzuzeigen( siehe Heft 7/1938, Seite A 34). Nunmehr wird angeordnet, dass jeder Arbeitsplatzwechsel in der Bauwirtschaft amtlicher Genehmigung bedarf. Die Anordnung soll nach der ihr beigegebenen Begründung verhindern, dass weniger dringliche Bauvorhaben auf Kosten unaufschiebbarer Aufgaben begünstigt werden. Noch klarer wird ihr Sinn aus dem Wortlaut der Bestimmungen: " 1) Vor der Erteilung der Zustimmung der Bauarbeiter anordnung ist zu prüfen, bei welchem Bauvorhaben die Arbeitskräfte eingesetzt werden sollen. 2) Ist nach dem Ergebnis der Prüfung die staats- oder wirtschaftspolitische Bedeutung der Bauarbeiten zu verneinen, so ist die Zustimmung zu versagen, es sei denn, dass die betreffende Arbeitskraft bei wichtigeren Arbeiten nicht eingesetzt werden kann. Hierbei ist auch zu prüfen, ob nach der Gesamtlage des Arbeitseinsatzes und nach den persönlichen Verhältnissen der Arbeitskraft ein Einsatz bei wichtigeren Arbeiten ausserhalb des Wohnortes in Betracht kommt. 3) Ist die staats- oder wirtschaftspolitische Bedeutung der Arbeiten zu bejahen, so ist die Zustimmung im allgemeinen mit der Auflage zu erteilen, dass die Versetzung der Arbeitskraft von A-37einer Baustelle zur anderen an die Zustimmung des Arbeitsamtes gebunden ist. Vorstehende Regelung erfasst nur die Arbeitskräfte, die künftig neu eingestellt werden. Um auch den innerbetrieblichen Einsatz der bereits beschäftigten Arbeiter und Angestellten überwachen und gegebenenfalls lenken zu können, gelten für sie die vorstehend unter den Ziffern 1 und 3 aufgeführten Grundsätze sinngemäss.Die in Frage kommenden Grossbauunternehmer sind in geeigneter Form entsprechend zu unterrichten." Schon bisher hat die einseitige Einstellung der gesamten Wirtschaft auf die totale Mobilmachung eine starke Disproportionalität der Wirtschaftskräfte bewirkt. Schon bisher strömten die Arbeitskräfte vorwiegend in die Industrien, die der Kriegsrüstung dienen, während die Konsumindustrie und vor allem die Landwirtschaft über wachsenden Entzug von Arbeitskräften zu klagen hatten. Schon bisher war also die Kriegsproduktion bei der Verteilung der Arbeitskräfte bevorzugt. Wenn jetzt diese Bevorzugung systematisch betrieben wird, muss das Missverhältnis zwischen den Wirtschaftszweigen noch krasser, die lebenswichtige Produktion noch mehr zugunsten der Kriegsvorbereitung eingeschränkt werden. Dass damit auch amtlich gerechnet wird, geht aus der Rede hervor, die Staatssekretär Syrup auf einer Kundgebung der Wirtschaft des Gaues Magdeburg- Anhalt Ende Februar in Magdeburg gehalten hat. Darin ermahnte er die Betriebsführer, sie sollten doch einmal den Mut haben, beim Eingang von Aufträgen Nein zu sagen, wenn sie wüssten, dass sie diese Aufträge nur auf ferne Sicht erfüllen könnten oder wenn die Kapazität ihrer Betriebe erschöpft sei. 2) Der Arbeitsplatzwechsel Theoretisch ist die Aufgabe, die der deutschen Wirtschaftspolitik durch den Arbeit ermangel gestellt ist, ganz klar: möglichstes Haushalten mit den vorhandenen Arbeitskräften, möglichst rationelle Bewirtschaftung der gesamten für die Volkswirtschaft verfügbaren Arbeiterzahl. In der Praxis liegen die Dinge sehr viel verwickelter, weil die Wirtschaftspolitik ständig durch machtpolitische und andere Einflüsse durchkreuzt wird. Der ganze" Westwallbau" und die bei der Arbeiterbeschaffung dafür angewendeten Methoden sind unter dem Gesichtspunkt rationeller Arbeitspolitik heller Wahnsinn. Aber das ist nicht alles. Da werden wertvolle Arbeitskräfte für sinnlose C A-bauten beansprucht, da müssen besonders geschulte Spezialisten ch Oesterreich und dem Sudetenland abgegeben werden, da müssen deutsche Arbeiter nach Italien und nach dem Balkan geschickt werden, und wenn das bisher nur in bescheidenem Masse geschieht, dann beweist das nur, wie sehr die deutsche wirtschaftliche Expansion gerade durch den Arbeitermangel gehemmt wird. Hinzu kommt zu alledem der Leerlauf, der immer wieder durch den Mangel an Rohstoffen verursacht wird. Die nachstehenden Berichte lassen erkennen, wie es auf dem Gebiet des Arbeitseinsatzes in der Praxis wirklich zugeht. Wir stellen zunächst einige Berichte aus der Zeit vor Erlass der Verordnung vom 15. Februar 1939 voran: Bayern, 1.Bericht: Anfang August 1938 erschien auf einem Privatbau ein Beauftragter des Arbeitsamtes, der durch den Polier alle Arbeiter antreten liess. Dann mussten von diesen 48 Arbeitern alle Aelteren und Verheirateten wegtreten. Vom Rest suchte er 12 ledige Arbeiter heraus und teilte ihnen mit, dass sie sich umgehend für die Fahrt nach Ostpreussen fertig machen sollen. Sie würden dort für die Fertigstellung staatlicher Aufträge gebraucht. 2.Bericht: Die von Göring eingeführte allgemeine Dienstpflicht wird rücksichtslos durchgeführt. So wurden z.B. von den rund 300 Angestellten der Nürnberger Lebensversicherungs bank 20 kaufmännisch vorgebildete Angestellte zum Schippen bei den Befestigungen an der Westgrenze herausgezogen. Sachsen, 1.Bericht: Viele Arbeiter, junge und alte, sind nach Trier zu Befestigungs- und Rüstungsbauten verschickt worden. Darunter befanden sich solche, die wieder zurückgeschickt werden mussten, weil sie körperlich für diese Arbeit nicht geeignet waren. Unter den Verschickten befand sich auch ein 59 Jahre alter, körperlich schwacher Buchhalter, der noch nie mit Hacke und Schaufel gearbeitet hatte. Zur Verschickung kommen auch alle die, die irgendwie ein unvorsichtiges Wort sprechen und von deren Verhaftung man schon mit Rücksicht auf den Arbeitermangel Abstand nimmt. Während des Krieges wurden vom Kriegsdienst Reklamierte, wenn sie eine Lippe riskierten, an die Front geschickt. Die Arbeiter haben das Gefühl, als befänden sie sich schon im Kriege. 2. Bericht: Aus der hiesigen Gegend wurden Arbeiter, einerlei ob Facharbeiter oder nicht, nach dem Westen abtransportiert. Die Arbeiten am Bahnbau und an der Autobahn wurden eingeschränkt, und zwar wegen Mangel an Zement, Sand usw. Sudetendeutsche, die an diesen Bauten beschäftigt waren, wurden wegen Materialmangels in die Heimat geschickt. 3.Bericht: Textilarbeiter verschiedenen Alters erhielten vom Arbeitsamt die Aufforderung, sich beim Vertrauensarzt zu melden, damit festgestellt werden kann, ob sie sich für Erdarbeiten eignen. Arbeiter, die dafür als geeignet befunden wurden, mussten inner A-39halb von 3 Tagen zum Festungsbau gehen. Schlesien: Von der Eisenbahndirektion in Breslau sind ca. loo Eisenbahner nach dem Sudetengau übersiedelt worden, weil man dort keine geeigneten Kräfte hat und die sudetendeutschen Arbeiter erst im Nationalsozialismus geschult werden müssten. In Waldenburg und in den umliegenden Orten werden die Arbeitslosen ganz gleich welchen Berufs, nach auswärts zu Strassenarbeiten vermittelt. Es ist vorgekommen, dass Arbeiter, die sich weigerten und als Grund dafür die schlechte Bezahlung angaben, mit dem Polizeiauto auf das Polizeipräsidium gebracht und von dort per Eisenbahn zusammen mit Gefangenentransporten zur Arbeitsstelle geschickt wurden. Man sagt, dass Arbeiter, die man erst durch die Polizei habe holen müssen, oftmals wie Strafgefangene in Fabriken arbeiten müssen, in denen besonders gesundheitsschädliche Arbeiten zu verrichten sind. Dort werden sie unter schärfster Beobachtung gehalten. Bei den betroffenen Familienangehörigen herrscht eine grosse Erregung. Von den Behörden werden diese Massnahmen mit der Göringschen Verordnung über die allgemeine Dienstpflicht begründet. Rheinland- Westfalen: D- Zug Richtung Berlin: In Duisburg stürmt eine lautschreiende Menschengruppe von etwa 80 Personen, Männer und Frauen, den Zug, ärmliche Kleidung, teilweise werktäglich. Gepäck: meist der im 3. Reich den Reisekoffer des kleinen Mannes bildende Persilkarton. In meinem Abteil nimmt der Reiseleiter Platz mit einigen Mädchen und Frauen. Bald stellt sich heraus: es sind beschäftigungslose Textilarbeiter aus dem Krefeld- Rheydter Gebiet, die nach Brandenburg umgesiedelt werden sollen, die Männer zum Reichsautobahnbau, die Frauen in eine in Brandenburg neu entstandene Fabrik. Die Leute erscheinen nacheinander in unserem Abteil, um vom Reiseleiter das ihnen zustehende Zehrgeld von 2, RMk. in Empfang zu nehmen. Kurze Zeit später ist ein Teil betrunken, sie haben das Geld im Speisewagen in Bier umgesetzt. Der Reiseleiter erzählt mir im Verlaufe der Nacht; mit anderen Kollegen bringe er Woche für Woche solche Gruppen Beschäftigungsloser zur Umsiedlung ins Innere des Landes. Die Verheirateten hätten jedes Vierteljahr das Recht, ihre Familie zu besuchen. Der Krefeld- Rheydter Textilbezirk sei der Bezirk mit der grössten Arbeitslosigkeit, der heute noch den höchsten Prozentsatz von Arbeitslosen in Deutschland besitze. Aus der Zeit nach Erlass der Verordnung vom 15. Februar stammen die folgenden Berichte: Mitteldeutschland, 1.Bericht: Im Gebiet Kottbus- Senftenberg plant man die Stillegung einiger Braunkohlengruben. Sie gehören zum Ilse- Konzern( Ignaz Petschek). Den Arbeitern ist mitgeteilt worden, dass sie nach Italien kommen sollen. Bei San Marino im Marecchinatal und im Fogliatal würden neue Braunkohlenlager erschlossen. Zunächst wurden 500 Leute von den Aerzten ausgemustert. Die Arbeitsverpflichtung lautet vorerst auf drei Monate. Mit der Abreise wurde Anfang Februar begonnen. Ein Aufbäumen gegen die Verschickung ist nutzlos. A-402. Bericht: Von Dessau sind Anfang Januar 70 Arbeiter in die Werdauer Gegend vermittelt worden, wo sie bei dem Bauvorhaben der Firma Brown- Boverie verwendet werden. Die Sachsen werden nach Mitteldeutschland vermittelt, damit von dort wieder Arbeiter nach Sachsen vermittelt werden können. Die Hauptsache ist, dass die Familien zerrissen werden und jeder Zusammenhalt erschwert wird. In der Gegend von Eisleben, Mansfeld, Erfurt und Braunschweig wurden in der ersten Februarhälfte neue Musterungen unter den Facharbeitern durchgeführt. Ihr haben sich Arbeiter bis zu 50 Jahren zu unterziehen. Von den Ausgemusterten soll ein Teil nach Bulgarien in das Rhodopegebiet gehen. Deutschland will dort beim Aufbau der bulgarischen Blei- und Kupferindustrie helfen. Für Ende Februar wird der erste Transport von 2.000 Personen vorbereitet. Es ist vorläufig eine halbjährige Arbeitsverpflichtung vorgesehen. Die Arbeiter haben nicht die Möglichkeit, die Arbeit abzulehnen. Alle Einwendungen werden zurückgewiesen. Die neue Göringverordnung tritt hier schon in Wirksamkeit. Die Frauen protestieren in heftigster Weise dagegen, laufen zum Arbeitsamt, zu den Betriebsleitungen, zur DAF, zu den Parteistellen, in die Gemeindeämter, es hilft ihnen aber nichts. Die Bonzen beantworten die Proteste mit dem Hinweis, wenn die Arbeiter nicht nach Bulgarien gehen wollen, kämen sie zu den Westbefestigungsarbeiten oder würden gar arbeitslos. Schlesien: Das Hindenburger Arbeitsamt wurde von Kiel aus, angeblich von einer militärischen Stelle, verständigt, dass es zu einem bestimmten Termin 30 qualifizierte Facharbeiter zur Verfügung stellen solle. Dieser Aufforderung ist das Arbeitsamt nicht nachgekommen, weil es selbst grössere Arbeitsreserven zur Verfügung halten soll. Ende Januar erschien daraufhin ein Vorarbeiter aus Kiel, der aus etwa loo Personen 30 Facharbeiter auswählte, für sie die Fahrkarten löste und nur vom Arbeitsamt die Abmeldungen für die Arbeiter haben wollte. Diese und die Ueberweisung der 30 Arbeiter wurden verweigert. Man brauche die Arbeiter, besonders diese Fachkräfte in Oberschlesien selbst. Schliesslich wurde die Bahnpolizei verständigt, dass die 30 Arbeiter samt dem Vorarbeiter zu verhaften seien, wenn sie den Bahnsteig betreten. Der Vorarbeiter wollte zunächst auf einen weiteren Kampf um die 30 Facharbeiter verzichten und nur von der Bahnverwaltung das Fahrgeld für die gelösten Fahrkarten zurückerstattet haben. Aber hier wurde ihm erklärt, dass man wohl die Fahrkarten zurücknehme, ihn aber kein Geld aushändigen könne, sondern nur einen Gutschein, der in Berlin bei der Eisenbahndirektion einzulösen sei. Einmal eingenommenes Geld würde bar nicht mehr erstattet. Durch diese Behandlung verärgert, erklärte nun der Vorarbeiter, er werde es den Oberschlesiern beweisen, dass es noch einflussreichere Kreise gibt. Er setzte sich mit seinen Auftraggebern telefonisch und telegraphisch in Verbindung und der Ausgang war, dass das Arbeitsamt in Hindenburg über die Militärverwaltung in Berlin den strikten Auftrag erhielt, sofort die Ueberweisung der 30 Facharbeiter vorzunehmen, da sie für Zwecke der Marine verwendet werden sollen. Ueberdies musste das Arbeitsamt noch den 30 Facharbeitern einen Fahrtvorschuss von je 10 RMk auszahlen. Auch die Eisenbahnverwaltung musste die Gültigkeit der Karten verlängern, die an sich nur für den Tag der Lösung gültig waren. A-41Interessant bei dem Vorfall war erstens, dass die verschiedenen Stellen einander entgegen arbeiten und dass der Vorarbeiter auf keinen Fall das Arbeitsamt hat wissen lassen wollen, dass die Arbeiter für die Marineverwaltung gebraucht werden, zweitens, dass die Hindenburger Eisenbahn einen Betrag von etwa 700 Mark nicht aushändigen wollte, nachdem sie ihn eingenommen hatte. Es trifft zu, dass die Arbeiter das Bestreben haben, ihren Arbeitsplatz zu wechseln, sobald sich ihnen die Gelegenheit bietet, eine bessere Stelle zu erhalten. Das ist angesichts der guten Beschäftigungslage nicht verwunderlich. Wahrscheinlich ist der Stellungswechsel in früheren Zeiten guter Konjunktur noch weit grösser gewesen und wahrscheinlich hat erst die lange Krise den Arbeiter in früher unbekanntem Masse an den einmal erlangten Arbeitsplatz gebunden. Bemerkenswert ist nur, dass die Arbeiter trotz der amtlichen Gegenmassnahmen es immer wieder versuchen, sich zu ihrem Vorteil zu verändern. Südwestdeutschland: Kein Facharbeiter hat mehr Aussicht, die Genehmigung zu einem Platzwechsel zu erhalten, auch dann nicht, wenn er auf dem neuen Platz sich besser stellen würde. Das hat zur Folge, dass Arbeiter, die unbedingt wechseln wollen, im Betrieb aufsässig werden und Krach suchen, damit sie der Unternehmer entlässt. In einem süddeutschen Betrieb ohrfeigte sogar ein Arbeiter seinen Meister, nur um aus dem Betrieb fortzukommen.Aber selbst diese Ohrfeige reichte nicht zur Entlassung aus. Erst als er die Direktion frei nach Götz von Berlichingen begrüsste, erreichte er sein Ziel. Schlesien, 1.Bericht: Die Grubenbetriebe im oberschlesischen Industriegebiet führen bei den Arbeitsämtern Klage darüber, dass in den letzten Wochen grosse Massen von Arbeitern der Arbeit fernbleiben, ihre Arbeitsbücher und Papiere dalassen und nicht mehr zur Arbeit kommen. Angeblich werden sie von auswärtigen Unternehmern zur Arbeit nach dem Reich ange worben, und die Arbeitsämter treten dem nicht scharf genug entgegen. So sind von der Karstenzentrumsgrube im Verlauf von drei Wochen 150 Arbeiter" abgewandert". Hier handelt es sich teilweise um Deutsche aus Polen. Auf der Johannagrube bei Hindenburg blieben 200 Arbeiter in zwei Wochen fern, über loo Arbeiter hat Ludwigsglück als Verlust zu verzeichnen. 2. Bericht: Obgleich bekannt ist, dass die Arbeitsbedingungen im Reich viel schlechter sind als in Oberschlesien, sieht sich manche Betriebsleitung veranlasst, durch Aushänge in den Betrieben oder durch Veröffentlichungen bei den Arbeitsämtern bekanntzugeben, dass Abwanderungen von Arbeitern nicht gestattet sind. Viele Arteiter wollen ja auch nur weg, um in freiere Luft zu kommen, wie sie zu Kollegen sagen. In den letzten Wochen scheinen die Abwanderungsabsichten grösseren Umfang angenommen zu haben, denn das Arbeitsamt Hindenburg veröffentlicht in der Tagespresse und in den Betriebszeitungen eine Bekanntmachung, in der gegen die Abwanderung A-42tellung genommen wird. Die Arbeitsverhältnisse im Reich seien alcht besser, und man verkenne die dortigen Bedingungen, ausserden sei Abwanderung Vertragsbruch. Diese Bekanntmachung ist vom Kreisleiter der NSDAP und vom Kreisobmann der Arbeitsfront, Jonas, Hindenburg, gegengezeichnet. Was es für den Arbeiter und Angestellten bedeutet, solange an seine Arbeitsstelle gefesselt zu sein, bis ein Befehl ihn an einen anderen Platz weist, lassen die nachstehenden Berichte erkennen. Nordwestdeutschland: Der deutsche Arbeitnehmer kann heute weder seinen Beruf noch seinen Arbeitsplatz wechseln ohne Genehmigung des Arbeitsamtes. Er kann keine besserbezahlte Stellung annehmen, wenn es dem bisherigen Arbeitgeber, der das Arbeitsamt gegen ihn aufwiegelt, nicht gefällt. Wie mancher ist im Laufe seines beruflichen Lebens schon zu der Ueberzeugung gelangt, dass er einen falschen Beruf erwählt hat, dass er bei einer anderen Tätigkeit grössere Fähigkeiten entwickel mehr leisten, freudiger schaffen, besser verdienen könnte. Früher konnte er, wenn sich ihm die Gelegenheit bot, umsatteln. Heute ist das kaum oder nur noch unter sehr erschwerten Umständen möglic Das Arbeitsamt, dessen Aufgabe heute nicht mehr Betreuung der Arbeitslosen, sondern" Berufs- und Arbeitslenkung" ist, wird in den seltensten Fällen Verständnis für solche" individualistischen Anwandlungen" haben. Eine schwere Fessel ist schon allein das Arbeitsbuch. Der arbeitspflichtige Arbeitnehmer muss, wenn er eine Reise ins Ausland machen will, einen Sonderweg zum Arbeitsamt machen und eine Bescheinigung beibringen, dass für seinen Beruf ein kurzer Urlaub ins Ausland genehmigt wird. Bei der Stellensuche wirkt das Arbeits buch manchmal wie ein Steckbrief. Wie oft kommt es vor, dass Arbeitnehmer, die jahrelang in derselben Stellung tätig waren, bei Stellungswechsel nach ganz kurzer Zeit merken, dass mit dem neuen Arbeitgeber ein Zusammenarbeiten nicht möglich ist. Wie oft gibt es nach kurzer Zeit Zusammenstösse, an denen durchaus nicht immer der Arbeitnehmer schuld zu sein braucht. Früher hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine solche Stellung, besonders wenn sie kurzfristig war, zu verschweigen. Heute, nach Einführung des Arbeitsbuches ist das unmöglich. Jetzt kann der Arbeitgeber, der niemanden ohne Arbeitsbuch einstellen darf, aus diesem jede Arbeitsstelle entnehmen, auf der der Arbeitnehmer je beschäftigt gewesen ist, ihre Dauer und den Namen des Arbeitgebers. Selbst Probearbeitsverhältnisse, die nach wenigen Tagen schon wieder gelöst werden, müssen im Arbeitsbuch registriert werden. Welche unangenehmen Folgeerscheinungen hat etwas derartiges z. B. im Angestelltenberuf! Besonders tragisch ist der Fall einer Haus angestellten. In einer ihrer Stellungen hatte sie Differenzen mit der Hausfrau und wurde fristlos entlassen. Das Arbeitsgericht gab der Hausangestell ten recht. Die nächste Arbeitgeberin verständigte sich erst nach Arbeitsantritt mit der vorhergehenden und kündigte dem Mädchen, aufgebracht durch die einseitige Information der früheren" Herrschaft". Während der Kündigungszeit bestand ein gespanntes Verhältnis, das zum Bruch vor Ablauf der Frist führte. Schon wieder stand das Mädchen vor dem Arbeitsgericht, wurde aber diesmal mit A- 43der Klage abgewiesen. Infolge der Eintragungen im Arbeitsbuch und der damit verbundenen Auskunftseinholungen wiederholte sich ein ähnliches Spiel in den folgenden zwei weiteren Stellungen, so dass das unglückliche Mädchen, das vorher einmal fünf und ein anderes Mal drei Jahre lang auf demselben Arbeitsplatz ausgehalten hatte, jetzt binnen 4 Monaten viermal die Stellung gewechselt hatte. Die meisten Arbeitgeberinnen schreckten von vornherein auf Grund der Eintragungen im Arbeitsbuch vor Einstellung zurück oder lehnten sie ab, nachdem sie sich telefonisch Auskunft eingeholt hatten. Eine weitere Arbeitsmöglichkeit für dieses Mädchen im Hausangestelltenberuf, wenigstens am bisherigen Wohnort, an den es durch Familienverhältnisse gebunden war, erschien ausgeschlossen. Ohne Arbeitsbuch z.B. hätte in vorstehendem Falle das Mädchen bei der Stellensuche diese vier letzten Stellen verschweigen können, etwa unter der Angabe, dass es während dieser Zeit bei Verwandten und mit Absicht ohne Stellung gewesen wäre. Bei gutem Willen des Mädchens wäre der unglückliche Zufall dieser 4 Monate so zu überbrücken gewesen. Das Arbeitsbuch macht diese Art Selbstschutz unmöglich. Die Zahl der Arbeitnehmer, denen auf eine ähnliche Art durch das Arbeitsbuch das Berufsleben erschwert wird, ist gross. Keine Stelle ist vorhanden, die ihnen helfen könnte. Keine Organisation ist da, die auf diese oder ähnliche Schädigungen der Arbeitnehmerschaft durch das Arbeitsbuch immer und immer hinweisen und ihre Abstellung fordern würde. Ein anderer Fall: Ein Schlosser in einem grossen Metallwerk wurde nach jahrelanger Tätigkeit im Betriebe ohne Angabe von Gründen fristlos entlassen. Vor dem Arbeitsgericht gab der Vertreter der Firma als Grund der Entlassung an, die Spionage abwehrstelle des Betriebes habe die fristlose Entlassung des Gefolgschaftsmitgliedes gefordert. In einem solchen Falle stehe es der Werksleitung nicht zu, nach Gründen zu fragen; sie müsse sich dem Verlangen der Spionageabwehr ohne weiteres fügen. Der wahrscheinliche Grund sei, dass das klagende Gefolgschaftsmitglied vor der Machtübernahme Mitglied der kommunistischen Partei gewesen sei oder mit dieser sympathisiert habe. Das Gefolgschaftsmitglied bestritt diese Behauptungen energisch. Er habe sich Jahre vor der Machtübernahme nicht mehr politisch betätigt und sei niemals Mitglied einer Partei gewesen. Sofort nach der Machtübernahme sei er in die SA eingetreten, der er auch jetzt noch angehöre. Er betrachte die fristlose Entlassung aus dem angegebenen Grunde als Nationalsozialist und als Mitglied der SA als unsagbare Demütigung. Nach jahrelanger Arbeitslosigkeit habe er nach der Machtübernahme Arbeit als Schlosser in dem X.- Werke bekommen. Vor kurzem sei er in eine kriegswichtige Abteilung der Firma versetzt, infolgedessen erst jetzt von der Spionageabwehr " durchleuchtet" worden, was jetzt seine fristlose Entlassung zur Folge habe. Er sei Familienvater und bitte zum mindesten um Rückversetzung an seinen früheren Arbeitsplatz, der nicht unter die Bestimmungen der Spionageabwehr falle. Seine Einwendungen halfen dem auf Wiedereinstellung klagenden Gefolgschaftsmitglied nichts. Das Gericht muss sich, wenn die Spionageabwehr eines kriegswichtigen Betriebes die Entlassung eines Gefolgschaftsmitgliedes fordert, dieser Forderung ohne Prfung der näheren Umstände beugen. A-44Dem dringenden Gütevorschlag des Gerichts, das Gefolgschaftsmitglied wieder an seinen früheren Arbeitsplatz zurückzuversetzen, lehnte der Vertreter der Firma, wie er es auch bereits in den Verhandlungen vor dem Vertrauensrat und vor der Arbeitsfront getan hatte, gleichfalls ab, weil die Werksleitung aus Gründen, die er nicht kenne, die Weiterbeschäftigung nicht mehr wünsche. Ein dritter Fall: Ein Techniker aus dem wehrwirtschaftlichen Betrieb der Grossfirma... war schon lange mit der Art seiner Beschäftigung und seiner Bezahlung unzufrieden. Nach vielfältigen Bemühungen konnte er endlich eine besserbezahlte und auch angenehmere Beschäftigung als Lehrtechniker in der Lehrwerkstätte eines neuerrichteten Flugzeugwerkes bekommen. Neben einer um 50% höheren Bezahlung waren ihm ein neuerbautes Haus in einer Siedlerheimstätte und noch weitere Vorzüge zugesichert. Der bisherige Arbeitgeber nahm die Kündigung jedoch nicht an und verwiés auf die entsprechende Notverordnung Görings. Gleichzeitig wurde auch das geringste Zugeständnis zu einer Gehaltsaufbesserung abgelehnt. Der neue Arbeitgeber bestärkte den Angestellten, auf seiner Kündigung zu beharren. Da es sich um ein neuerrichtetes Flugzeugwerk handle, das für dringende Reichsbestellungen Arbeitskräfte unbedingt benötige und da man gute Beziehungen zum Reichsluftfahrtsministerium habe, werde man die Bockigkeit des bisherigen Arbeitgebers schon brechen. Nach Kündigungsablauf verliess der Angestellte seinen bisherigen Arbeitsplatz und begab sich nach seinem neuen Aufenthaltsort. Der bisherige Arbeitgeber machte daraufhin das Arbeitsamt mobil. Dieses bestand auf Zurückhaltung des Arbeitsbuches und Rückkehr des Angestellten auf seinen alten Arbeitsplatz. Es kam zum Prozess vor dem Arbeitsgericht, zu dessen Verhandlung der neue Arbeitgeber einen der tüchtigsten Vertreter der DAF des Bezirkes aufgehoten hatte. DAF des einen Bezirks stand gegen DAF des anderen Bezirks plus Arbeitsamt, wehrwirtschaftlicher Betrieb gegen wehrwirtschaftlichen Betrieb. Die Entscheidung war nach der Verordnung Görings klar. Der Techniker musste zähneknirschend an seinen alten Arbeitsplatz zurück. Jetzt wurde ihm erst recht jedes Zugeständnis in Bezug auf Gehaltsaufbesserung und Arbeitsplatz verweigert. Südwestdeutschland: In den Waffenfabriken in X. sind Spezialarbeiter aus allen Gegenden Deutschlands beschäftigt. Ein solcher Arbeiter, der sehr geschätzt wurde, musste sich eines Tages krank melden. Der Arzt weigerte sich aber, ihn krank zu schreiben. Er hat daraufhin mit Fieber weiter gearbeitet, bis er noch einmal vergeblich versuchte, vom Arzt krank geschrieben zu werden. Darauf reiste er kurz entschlossen in seine Heimat, meldete sich beim dortigen Arbeitsamt, suchte einen Arzt auf und wurde sofort bettlägerig krank geschrieben. Als er 4 Tage zu Hause war, erhielt er einen Brief von einer Waffenfabrik aus Westfalen etwa folgenden Inhalts:" Wir haben erfahren, dass Sie Ihre Arbeitsstelle verlassen haben und fordern Sie auf, uns unverzüglich Ihre Bedingungen für den Arbeitsantritt bei uns mitzuteilen. Die Arbeit kann unmittelbar nach Erhalt unseres zweiten Schreibens angetreten werden". Der betreffende Arbeiter kümmerte sich um dieses Schreiben überhaupt nicht. Es war noch nicht eine Woche vergangen, da erhielt er von der gleichen Firma ein Schreiben, in welchem er aufgefordert A-45wurde, unverzüglich seinen Dienst bei ihr anzutreten. Ueber die Bedingungen werde man einig werden. Falls er nicht erscheine, verde er durch sein zuständiges Arbeitsamt mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass er die Stelle unbedingt anzutreten habe." Der Mann ist tatsächlich bald darauf abgefahren. Mitteldeutschland: Ein Stuckateur in einem kleinen Betrieb konnte sich mit seinem Meister nicht vertragen. Er kündigte. Nach Ablauf der Kündigungszeit gab der Meister das Arbeitsbuch nicht heraus mit der Begründung, der Geselle könne das Arbeitsverhältnis nicht lösen, bevor die augenblickliche Arbeit-es handelte sich um Stuckateurarbeiten in einem Kasernen- Neubau- Komplex, die erst in einem halben Jahre beendigt seien- vollständig fertiggestellt sei. Der Geselle, der sofort anderweitig hätte Arbeit haben können, klagte gegen seinen Meister auf Ersatz des ihm entstandenen Lohnausfalles. Das vom Meister zu Hilfe gerufene Arbeitsamt leistete diesem Hilfestellung und versagte die Genehmigung zum Antritt anderer Arbeit. Trotzdem der Gehilfe geltend machte, dass wegen der Unverträglichkeit seines Meisters ihm ein weiteres Zusammenarbeiten mit diesem nicht möglich sei, stellte das Gericht gleichfalls fest, dass der Gehilfe nicht das Recht habe, seine Stellung vor der endgültigen Beendigung der Arbeiten in den Kasernen aufzugeben. Es handelte sich hier um einen Kleinbetrieb, in dem Gehilfe und Meister in enger Zusammenarbeit Hand in Hand arbeiten. Man weiss, -Gehilfen dass die Umgangsgepflogenheiten solcher kleinen Leute wie Meister- oft nicht gerade von bester Art sind. Dass man in einem solchen Milieu einen Vertragspartner mit Gewalt auf Monate hinaus in ein Arbeitsverhältnis zwingen will, das in seinen Grundlagen zerstört ist, zeigt, wieweit die Unfreiheit des deutschen Arbeitnehmers bereits vorgeschritten ist. Noch schlimmer als die Arbeiter in" zivilen" Arbeitsstellen sind diejenigen daran, die als Dienstverpflichtete auf Grund der GöringVerordnung auf einem" Bauvorhaben der Wehrmacht" arbeiten müssen. Wenn sie unbefugt ihre Arbeitsstelle verlassen, erwarten sie schwere Strafen. Saarpfalz: 9 Monate und 2 Wochen Gefängnis erhielt der 19- jährige Wilhelm Rikkens aus Krefeld, der als Dienstverpflichteter an den Westbefestigungen beschäftigt war. Im November bekam er Heimweh, verliess ohne Genehmigung seine Arbeitsstelle und wollte heimtippeln. In Saarlautern und Euskirchen kehrte er ein und verschwand, ohne die Zeche zu zahlen. Das erschwerte natürlich sein Vergehen. Der 29 Jahre alte Gg. Roos aus Würzburg erhielt unter Zubill1gung mildernder Umstände 2 Wochen Gefängnis, weil er im Oktober unbefugt seine Arbeitsstätte beim Festungsbau verlassen hatte. Der 31 Jahre alte Heinrich Bonsack aus Wanne- Eickel wurde wegen Arbeitsverweigerung zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Er war Dienstverpflichteter bei den Westarbeiten und verliess zweimal seine Arbeitsstelle, um sich in die Heimat zu begeben. Weil er als Dienstverpflichteter die Arbeitsstelle verlassen hat, wurde der 22 Jahre alte Kurt Hagemann aus Magdeburg mit zwei Monaten Gefängnis bestraft. Als er seinen Heimatbesuch gemacht hatte, stellte er sich in Worms der Polizei. A-46Der 20 Jahre alte Ludwig Baumann war ebenfalls Dienstverpflich teter und unternahm einen ungenehmigten Heimatbesuch. Er wurde mit 3 Wochen Gefängnis bestraft. Der 31 Jahre alte Peter Classen aus Herzogenrat verliess unbefugt seinen Arbeitsplatz beim Festungsbau. Er erhielt wegen Vergehens gegen die Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplans 6 Wochen Gefängnis. Diese Strafe war durch die Untersuchungshaft ( 1) verbüsst. Der 31 Jahre alte Friedrich Annus aus Gelsenkirchen, der vom Arbeitsamt Zelle zur Arbeitsleistung im Festungsgebiet verpflichtet war, wurde wegen eigenmächtiger Entfernung vom Amtsgericht Pirmasens zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt. Der 35 Jahre alte Alfred Roman aus Berlin wurde zu 2 Monaten und 2 Wochen Gefängnis verurteilt, weil er sich eigenmächtig von seiner Arbeitsstelle, Lager Bruchweiler, als Dienstverpflichteter beim Festungsbau entfernt hatte. Der 35 Jahre alte Ernst Bartsch sus Berlin hatte sich aus dem gleichen Lager entfernt und erhielt ebenfalls 2 Monate und 2 Wochen Gefängnis. In beiden Fällen war. die Strafe durch die Untersuchungshaft(!) verbüsst. Der 52 Jahre alte Paul Reimann aus Dresden und der 31 Jahre alte Walter Wook aus Berlin waren als Festungsbauarbeiter im Arbeitslager Fischbach bei Dahn untergebracht. Am 11. November machten sie einen Spaziergang auf die Wegelnburg und Hohenburg wobei sie die Reichsgrenze überschritten. Auf dem Bergrücken der Wegelnburg sind in ganz geringer Entfernung voneinander 3 Burgen, die aber schon auf franz. Gebiet liegen. Wegen unbefugten Grenzübertritts erhielten die beiden einen Monat und zwei Wochen Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft verbüsst waren. Rheinland: Durch die Kölner Presse ging kürzlich folgender Bericht: Ein Dreher konnte in einem anderen Betrieb eine besser bezahlte Stellung erhalten. Der bisherige Arbeitgeber verweigerte die Entlassung. Der Arbeitnehmer feierte krank, die Firma bringt ihn mit Hilfe des Vertrauensarztes bald wieder an seinen Arbeitsplatz zurück. Kurze Zeit später entsteht an der Drehbank dieses Gefolgschaftsmitgliedes ein grösserer Schaden, und der Arbeitgeber behauptet, das Gefolgschaftsmitglied habe diesen Schaden aus Wut über die seinerzeit nicht genehmigte Entlassung absichtlich herbeigeführt und übergibt den Mann der Gestapo. Ergebnis: 1/2 Jahr Gefängnis wegen Sabotage. Dieser Fall wurde unter der westdeutschen Arbeiterschaft viel diskutiert. Dass Arbeitern die nachgesuchte Entlassung verweigert wird und deshalb Unmut entsteht, tritt immer häufiger ein. Will es der unglückliche Zufall, dass einem Arbeiter in dieser Situation ein Unglück an Werkzeug- Maschinen oder am Fertigfabrik entsteht oder hat man innerhalb der Werksleitung das betreffende Gefolgschaftsmitglied aus irgendwelchen anderen Gründen auf dem Kieker, so muss er gewärtigen, wegen Sabotage angeklagt zu werden. Ein deutscher Arbeitnehmer, der Schwierigkeiten mit der Betriebsführung hat, muss, solange diese nicht völlig aus der Welt geräumt sind, in Zukunft also Angst haben, dass ihm ein unglücklicher Zufall einen Schaden an seinem Arbeitsgerät bringen könnte. Oberschlesien: Das Beuthner Arbeitsamt, welches stets auf der Suche nach Arbeitskräften ist und meist die notwendigen Kräfte durch die deutschen Gewerkschaften in Polen heranholt, hat Mitte Dezember 2 Arbeitern Arbeitsstellen im Reich zugewiesen. Einer der A-47Arbeiter nahm die Arbeit an, der andere weigerte sich, ins Reich zu gehen, da er hier eine grössere Familie, 4 Kinder, habe; ausserdem sei er eben erst von Staatsarbeiten bei der Reichsautobahn heimgekommen und die Feiertage wolle er bei der Familie verbringen. Diese Entschuldigung liess man nicht gelten, sondern überführte den Mann sofort nach dem Gerichtsgefängnis, wo er innerhalb von 2 Tagen zu 6. Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Das Urteil und der ganze Vorgang selbst, ist dann am Arbeitsamt durch Aushang bekanntgegeben worden. Wahrscheinlich als Abschrekkungsmittel gegen andere Arbeitsverweigerer. 4 andere Arbeiter, die Anfang Dezember die ihnen bei der Autobahn zugewiesene Arbeit nicht sofort aufnahmen, wurden zu je 6 Monaten Gefängnis verurteilt. In zwei Fällen handelt es sich um Arbeiter, die sich zur polnischen Minderheit bekennen. Auch die Unternehmer setzen sich der Gefahr der Bestrafung aus, wenn sie auch nur versuchen, unter Umgehung der Vorschriften die Arbeiter zu bekommen, die sie brauchen. So ist der Inhaber einer grösseren Installationsfirma in Darmstadt zu einer Geldstrafe von 6.000 RMK verurteilt worden, weil er Facharbeiter einstellen wollte, die er zur Ausführung eines Auftrages dringend brauchte und die in ungekündigter Stellung waren. Er durfte sie nicht behalten, weil sie von ihrer Firma und vom Arbeitsamt zurückgefordert wurden. Die Firma erstattete Anzeige beim Reichstreuhänder. Der Angeklagte sagte aus, dass er nicht daran gedacht habe, die Leute durch das Versprechen besserer Arbeitsbedingungen wegzuengagieren. Trotzdem wurde er wegen Verstosses gegen die Verordnung über die Lohnges taltung vom 25. 6. 1938 verurteilt, weil er gewusst habe, dass die Leute noch im Arbeitsverhältnis standen. Nur mit Rücksicht auf die Unentbehrlichkeit des Betriebsführers für die Fortführung seines Betriebes sei nicht eine Freiheitsstrafe, sondern nur eine Geldstrafe verhängt worden. 3) Die Arbeitskraftreserven a) Die Frauen Mehr noch als bisher und methodischer und gründlicher noch als während des letzten Krieges werden dort, wo Männer fehlen, Frauen mobilisiert. Besonders in letzter Zeit wird mit Nachdruck daran gearbeitet, Frauen in die Produktion einzuspannen. Die systematische Einreihung der Frau in das Arbeitsheer hat die Deu ts che Arbeitsfront übernommen. Das Amt Soziale Selbstverantwortung, eine Abteilung der DAF, hat Mitte Januar die Arbeitsausschüsse sämtlicher Wirt A-48schaftszweige aufgefordert, daran mitzuwirken. Betriebsführer und Gefolgschaftsmitglieder sollen aus ihrer täglichen Praxis heraus Anregungen geben, wie nach der Mobilisierung der letzten männlichen Arbeitskräfte durch eine verstärkte Beschäftigung von Frauen der Arbeitseinsatz erleichtert werden könnte. Aus den Fragen, die die Arbeitsausschüsse beantworten sollen, geht hervor, dass alle Möglichkeiten auf diesem Gebiet ausgeschöpft werden sollen. Es ist daran gedacht, dass Frauen aushilfsweise an die Stelle ihrer Männer treten sollen, wenn diese beurlaubt oder zu Wehrmachtsübungen und staatspolitischen Dienstleistungen eingezogen sind. Frauen, die einen Haushalt führen, sollen halbtagsweise eingesetzt werden. Wo Möglichkeiten, die Frauen in die Betriebe zu bringen, nicht bestehen, sollen sie mit Heimarbeit beschäftigt und es sollen Heimarbeitsaufträge vornehmlich in solche Gegenden vergeben werden. Ueber derartige Pläne und ihre Konsequenzen unterrichtet der folgende Bericht aus Rheinland- Westfalen: Planmässig werden nach Möglichkeit alle Frauen, die dazu in der Lage sind, zur Arbeit in den verschiedensten Berufen herangezogen. Die DAF hat die Aufgabe, in den Betrieben zu untersuchen, wo Männerplätze von Frauen eingenommen werden können. Ausdrücklich wird betont, dass es nicht auf irgend einen Arbeitsplatz, sondern auf den richtigen Arbeitsplatz für Männer wie für Frauen ankomme. Zur Zeit der grossen Arbeitslosigkeit hatte der Gesichtspunkt Gültigkeit, dass zunächst der Ernährer einer Familie einen Platz haben müsse. Diese Zeit sei vorüber. Betriebsführer und DAF hätten die Aufgabe, an der Entlastung des Arbeitsmarktes durch planmässigen Einsatz der Männerarbeitskräfte zu vordringlichen staatspelitischen Aufgaben mitzuwirken. Im Betrieb sollen die Arbeitsplätze, unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Verhältnisse, zwischen Männern und Frauen aufgeteilt werden. Durch die Umbesetzungen werden Aenderungen technischer Einrichtungen notwendig. Die Verrichtung von Arbeiten an verschiedenen Werkzeugen, Maschinen und Tischen soll der weiblichen Körperkraft angepasst werden. Diese Umstellungen erfordern erhebliche Kosten. Fachleute errechnen die Verteuerung der Produktion allein durch die Umstellung auf Frauenarbeit auf mindestens 10%. Man denkt daran, das Arbeitstempo zu ändern, z.B. für die Frauenarbeit das Tempo des Fliessbandes umzustellen. Der Ausfall an Arbeitsprodukt durch Verringerung des Arbeitstempos soll durch abermalige Verlängerung der Arbeitszeit wettgemacht werden. Durch die betrieblichen Umstellungen soll es möglich gemacht werden, Frauen selbst in den höchsten verantwortlichen Stellen der Betriebe zu verwenden. Das entspricht ganz und gar nicht dem nationalsozialistischen Grundsatz, wonach die Kommandos tellen dem Manne gehören. Dass man mit diesem Prinzip bricht, deutet darauf hin, dass die Betriebe völlig auf den Kriegszustand vorbereitet werden sollen. A-49Die nachfolgenden Berichte zeigen, dass die Frauenarbeit stark zunimmt und dass damit auch beträchtliche Lohnersparnisse zu verbuchen sind: Süddeutschland, 1.Bericht: Die Frauenbeschäftigung nimmt in unserer Gegend in der letzten Zeit ausserordentlich zu. In einem Lebensmittelbetrieb mit etwa 3.000 Beschäftigten werden jetzt an Maschinen, an denen früher nur Männer gearbeitet haben, Frauen angelernt. Männer werden in diesem Lebensmittelbetrieb nicht mehr neu eingestellt, da das Arbeitsamt nur noch für die Einstellung von Frauen die Genehmigung erteilt. Dagegen wird das Arbeitstempo immer toller. Bisher hatten die Maschinenführerinnen nur darauf zu achten, dass die Maschine im Gang blieb und keine Stockungen und Störungen eintraten. Seit drei Tagen müssen sie auch das Material aufsetzen, was bisher ein junges Mädchen machte. Dadurch wird an jeder Maschine eine Arbeitskraft gespart. Da es sich um über loo Maschinen handelt, ergibt sich eine Ersparnis von mehr als loo jungen Mädchen. Vor 14 Tagen wurde in diesem Betrieb auch die Arbeitszeit verlängert, und zwar auf zehn Stunden täglich. Diese verlängerte Arbeitszeit soll vorläufig bis Ostern dauern. Zuerst dauerte die Arbeitszeit von 6 Uhr morgens bis 6, lo Uhr abends mit einer Pause von je einer Viertelstunde vormittags, mittags und nachmittags. Da die tägliche Arbeitszeit also mehr als zehn Stunden betrug, sollten die Vesperpausen bezahlt werden. Um die Bezahlung dieser Viertelstunde zu sparen, wird die Arbeit schon um 17,45 Uhr beendet. Jetzt braucht die Firma die Pausen nicht mehr zu bezahlen. Die Arbeiterinnen und Arbeiter sind darüber schwer aufgebracht. Alle sagen, jetzt müsse das Weihnachtsgeschenk doppelt und dreifach verdient werden. 2. Bericht: In den Lonza- Werken in Waldshut, dem ungesündesten Betrieb in ganz Süddeutschland( Fabrikation von Karbid und Giftgasen) werden heute in vielen Abteilungen Frauen eingestellt. Auch in den Eisenwerken in X.( Belegschaft über 3.000) werden von Woche zu Woche mehr Frauen eingestellt. In einzelnen Abteilungen, sogar in der Kernmacherei werden in der Mehrzahl Frauen beschäftigt. Wasserkante: In den Mecklenburger Flugzeugwerken arbeiten, genau wie im Kriege, schon viele Frauen als Nieter. Viele junge arbeitslose Mädchen und Frauen sind aus Wien nach diesen Fabriken verschickt worden, um hier als Nieterinnen ausgebildet zu werden. Die anfängliche Begeisterung darüber, endlich wieder Arbeit zu bekommen, ist bald geschwunden, weil diese Arbeit sehr schlecht bezahlt wird. Auch die Akkordsätze sind ganz niedrig. Danzig: Für die kommende Sommersaison in Zoppot, die angeblich ausserordentlich viele KdF- Reisende nach Zoppot bringen soll, ist die Ausbildung von etwa loo jungen Mädchen als Kellnerinnen geplant. Viele Danziger Kellner, die arbeitslos waren, sind nach dem Reich zum Strassen- und Befestigungsbau abkommandiert worden. Offenbar wird beabsichtigt, auch jetzt noch erwerbslose Kellner für immer ihrem Beruf zu entziehen und sie ständig für staatspolitisch wichtige Aufgaben zu beschäftigen. Kellner, die in Danzig selbst noch Arbeit haben, fürchten, zur Aufgabe ihres Berufs gezwungen zu werden. A-50b) Arbeiter aus dem Auslande Mehrfach wurde in den Berichten gemeldet, dass in grossen Massen ausländische Landarbeiter, besonders aus Italien, aber auch der Tschechoslowakei und aus Polen, zur Auffüllung der Lücken, die die Landflucht aufreisst, nach Deutschland gezogen werden( siehe Heft 4/5 1938, Seite A 1 5, Heft 6/1938, Seite A 14 ff., Heft 7/1938, Seite A 48). Neuerdings bemüht man sich nach Kräften, soviel Arbeiter, wie man im Ausland auftreiben kann, auch für nichtlandwirtschaftliche Arbeiten zu importieren. Zu diesem Zweck werden Abkommen mit ausländischen Regierungen abgeschlossen. Bereits im September wurde eine Vereinbarung zwischen DAF und der Fascistischen Industriearbeiterförderation getroffen, wonach 6.000 oberitalienische Bauarbeiter bei den Bauarbeiten für die HermannGöring- Werke im Eisenerzgebiet von Salzgitter und für die im Bau befindliche" Stadt des KdF- Wagens" bei Fallersleben beschäftigt werden sollten. Die Verträge mit den rund 2.500 für Fallersleben bestimmten Italienern, die bis 20. November 1938 befristet waren, sind bis 20. März 1939 verlängert worden. Ihnen war freigestellt worden, im Winter nach der Heimat zu fahren und im Frühjahr nach Deutschland zurückzukehren. Davon hatten 1.500 Arbeiter Gebrauch gemacht, sie sind aber durch die gleiche Zahl anderer italienischer Arbeiter ersetzt worden, die inzwischen aus Italien abgereist sind. Ende Dezember hatte Ley mit dem Präsidenten Cianetto vereinbart, dass 30.000 italienische Bauarbeiter im Laufe der nächsten Zeit für Deutschland bereitgestellt werden. Im Laufe des Januars sind bereits erneut 1.300 italienische Arbeiter in Fallersleben eingetroffen. Im Februar und März werden weitere 2.400 Italiener bei den dortigen Bauarbeiten eingesetzt werden. Der Marmor, mit dem die neue Reichskanzlei und die Bauten des Reichsparteitagsgebäudes üppig ausgestattet worden sind, stammt aus Marmorbrüchen im Gau Salzburg. Dorther soll auch der Marmor für das Richard Wagner- Nationaldenkmal in Leipzig bezogen werden. Da es im Gau Salzburg seit langem keine Marmorfacharbeiter mehr gibt, sind 200 italienische Spezialarbeiter herangezogen worden, darunter auch solche aus den Marmorbrüchen von Carrara. Mit der Tschechoslowakei ist im Januar ein Abkommen über die Ver À-51mittlung tschechoslowakischer Arbeiter nach Deutschland abgeschlossen worden. Das Abkommen soll in Kraft treten, wenn die Frage der Transferierung der Löhne geklärt ist. Es handelt sich hauptsächlich um Landarbeiter, Bergleute und Metallarbeiter. Ihre Zahl steht noch nicht fest. In Prag rechnet man damit, dass von den rund 148.000 Arbeitslosen, die im Dezember festgestellt wurden, 40.000 in Deutschland beschäftigt werden. Zur Werbung von deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland arbeiten, und von ausländischen Arbeitern wird im Ausland eine sehr intensive Propaganda betrieben, zugleich in Gestalt einer Propaganda für Hitlerdeutschland überhaupt. Darüber liegen folgende Bericht aus Westdeutschland vor: 1.Bericht: Im Westen werden grosse Anstrengungen gemacht, um ausländische Arbeitskräfte nach Deutschland zu ziehen. Im Rheinland gibt es bereits jetzt ungefähr 34.000 ausländische Arbeitskräfte, in Westfalen 17.000. Aus holländisch- und belgisch- Limburg gehen in den letzten Wochen ausserordentlich viele Bergarbeiter nach Deutschland, ins Wurmgebiet und ins Ruhrgebiet. Dabei handelt es sich nicht nur um deutsche Arbeiter, die in den Jahren der Erwerbslosigkeit aus dem Lande gegangen waren, sondern auch um Italiener, Polen, Tschechen und ehemalige Oesterreicher. Die Werbung unter den in Holland und Belgien wohnenden Bergarbeitern besorgt die DAF, die in den genannten Gebieten sich leider völlig frei entfalten kann. 2. Bericht: Die Belegschaftsstärke auf den 13 Schachtanlagen des Wurmgebiets beträgt ungefähr 2.700. Die Befestigungsarbeiten an der Westgrenze zwangen dazu, ungefähr 2.000 Bergarbeiter herauszunehmen und sie bei den Befestigungsbauten zu beschäftigen. Da aber die Kohlenproduktion nicht stocken sollte, so holte man sich Bergarbeiter aus Holland und dem belgisch- luxemburgischen Gebiet. Man lockte sie mit allerlei Versprechungen über die Grenze. Die Werbung besorgten die Propagandastellen der DAF, unterstützt von den westdeutschen Zeitungen, die in diese Gebiete gelangen. Da wurden die Schönheit der deutschen Arbeitsplätze, die sanitären Einrichtungen ( die ja wirklich oft besser sind als im Ausland), der angeblich höhere Lohn-aber nicht die höheren Preise- und vor allen Dingen die" Ehre des deutschen Arbeiters" hochgepriesen. So kam es, dass ungefähr 1.300 ausländische Bergarbeiter über die Grenze gingen, davon waren 900 Holländer, die übrigen Italiener, Jugoslawen, Polen, Oesterreicher und Sudetendeutsche. Viele waren bald ernüchtert. In Deutschland wurden sehr viel höhere Leistungen verlangt, es gab die Zwangsüberstunden, die vielfältigen hohen Abzüge vom Lohn und viele andere Dinge, die bei der Werbung natürlich nicht erwähnt waren. Da kehrten die meisten schnell wieder in ihre Heimat zurück. 3. Bericht: Für die Deutschen, die, veranlasst durch die intensive Propaganda im Ausland, aus Holland und Belgien ins Rheinland zurückkehren, ist in der Strasse der SA in Düsseldorf ein Rückwanderungs A.-52amt eingerichtet worden. Dort werden alle aus dem Ausland zurückkehrenden deutschen Staatsangehörigen aufs genaueste geprüft. Selbstverständlich hat sich da auch die Ges tapo eingerichtet. Wenn man einem Rückwanderer eine gegen den Nazismus gerichtete oder als solche auszulegende Tätigkeit nachweisen kann, wird er in Untersuchung gesteckt. Die, denen man nichts nachweisen kann, kommen vorerst mit ihren Familien ins Obdachlosenasyl in der Hohen Strasse. Beim Rückwanderungsamt müssen sich auch die Ausländer melden, die auf die Werbung hin, die besonders unter den ausländischen Bergarbeitern erfolgt, nach Deutschland fahren. Sie werden nicht nur auf ihren politischen, sondern auch auf ihren körperlichen Zustand untersucht. Die Kontrolle aller aus dem Ausland kommenden Arbeiter ist sehr streng. 4. Bericht: Mit einer sehr intensiven Propaganda wird unter den deutschen, tschechischen, ungarischen, jugoslawischen und italienischen Bergarbeitern im Ausland für die Arbeitsaufnahme in Deutschland geworben. Dabei wird ihnen die Lage in Deutschland in den rosigsten Farben dargestellt. Als Lockmittel erzählt man den Bergarbeitern von dem hohen Lohn, der in Deutschland bei den Bergarbeitern je Schicht 9,50 RMK betrage, von der 8- stündigen Arbeitszeit, von den Gedingelöhnen und der Abwicklung der Arbeit, die so festgesetzt sei, dass jeder Bergarbeiter seinen Lohn ohne Ueberanstrengung verdienen könne. Man erzählt den Bergarbeitern von der Freizeitgestaltung, von den Reisen der DAF, von dem Werk Schönheit der Arbeit usw., von den wunderbaren sozialen Leistungen des Dritten Reichs, so dass tatsächlich marche Arbeiter verlockt werden und sich anwerben lassen. Eine besondere Werbestelle für die Vermittlung von Arbeitskräften nach Deutschland befindet sich im Zentrum des belgisch- limburgischen Kohlenreviers, in dem Städtchen Eisden, das in der Nähe der belgisch- holländischen Grenze liegt. Der deutsche Staatsangehörige Horn, Oudeban 24 in Limburg ist der Leiter dieser Werbestelle. Die Auswahl und Annahme der Bergarbeiter geschieht auf folgende Weise: sind mehrere Arbeiter ausgewählt, so erscheint aus Düsseldorf ein Beamter des sogenannten Rückwanderungsamtes in Düsseldorf, der wahrscheinlich ein Gestapo beamter ist. Er prüft nicht nur auf der Werbestelle die Personalien der Leute, sondern er besucht sie auch in ihren Wohnungen. Er sieht sich die Familie und alle näheren Umstände an und entscheidet schliesslich, wer angenommen und wer abgelehnt ist. Allein von seiner Entscheidung hängt die Einreise nach Deutschland ab. Es fahren fast täglich Bergarbeiter aus dem Gebiet in BelgischLimburg nach Deutschland. Meist handelt es sich um die Familien von Spezialarbeitern. Auch die nichtdeutschen Arbeiter im belgischen Kohlenrevier werden für Deutschland geworben. So ging in den letzten Tagen ein Transport Ungarn, Polen und Tschechen ab. Eine ganz besonders energische Werbung wird unter den ehemaligen Oesterreichern betrieben. Ihnen wird nicht nur die Beschaffung von gutbezahlter Arbeit versprochen, es wird ihnen auch Fahrgeld und Zehrgeld gezahlt und ausserdem werden ihnen die Möbeltransportkosten ersetzt. Die Entschädigungen, die bis zum Heimatsort ge-zahlt werden, kommen im deutschen Konsulat zur Auszahlung. A-53Die Beschäftigung ausländischer Arbeiter erfordert Devisen für die Beträge, die die Arbeiter ihren Familienangehörigen nach Hause schikken. Daher ist diese Reserve nur in begrenztem Masse benutzbar. Wie sehr man darauf bedacht ist, bei der Beschaffung ausländischer Arbeiter Devisen zu sparen, zeigt der nachstehende Bericht aus Danzig: Die unhaltbaren Verhältnisse, die für die in Deutschland beschäftigten 15.000 Danziger Arbeiter und ihre in Danzig verbliebenen Familien dadurch eintraten, dass gegen Ende des vorigen Jahres die neben den üblichen Lohnanteilsüberweisungen bisher gestattete monatliche Ueberweisung von 10 Reichsmark( Passgeld) an die Familien in Danzig in Fortfall kam, haben die Reichs- und Danziger Behörden zu einer Revision ihres Standpunktes gezwungen. Bisher durften die Arbeitgeber im Reich, bei denen Danziger arbeiten, von dem durch den betreffenden Arbeiter verdienten Lohn wöchentlich 10 RM für die Familien nach Danzig überweisen. Für Familien mit drei und mehr Kindern war bisher die wöchentliche Ueberweisung von 12,50 RMK gestattet. Dazu kam dann das Passgeld in Höhe von monatlich 10 RM. Nunmehr ist die Regelung getroffen worden, dass in Zukunft anstelle von 10 RM wöchentlich 12,50 RM, anstelle von 12,50 RM 15 RM Lohnanteil überwiesen werden dürfen. Dadurch 1st angeblich ein Ausgleich des Passgeldes erfolgt. So ist es in Danzig veröffentlicht und auch den Arbeitern gesagt worden. Nicht veröffentlicht wurde jedoch ein Rundschreiben des Landesarbeitsamtes an die Arbeitgeber im Reich, dass die oben wiedergegebenen Anweisungen enthielt, in dem aber ausserdem mitgeteilt wurde, dass die Ueberweisung höherer Wochenbeträge in keinem Falle gestattet sei. Bisher durften die Arbeiter durch ihren Betrieb mit besonderer Genehmigung auch besondere Zulagen teilweise nach Danzig überweisen, so Ueberbrückungsgeld, Schlechtwetter- Zulage, Kleiderzulage und ähnliches mehr, Das kommt in Zukunft in Fortfall. Tatsächlich handelt es sich also bei den neuen Anordnungen nicht um einen Ausgleich, sondern um eine Schlechterstellung, die allerding nur einen Teil der Arbeiter betrifft. Die Familien in Danzig bekommen aber auch die überwiesenen Beträge durchaus nicht pünktlich ausgezahlt. Es gibt Fälle, in denen einzelne Familien mit der Zuweisung des Geldes aus Deutschland bis zu 6 Wochen im Rückstand sind. Sie fallen dann dem Wohlfahrtsamt zur Last, falls dieses ihnen zu Hilfe kommt, was durchaus nicht immer der Fall ist. Auf dem Arbeitsamt und auf dem Wohlfahrtsamt in Danzig spielen sich wegen dieser Rückstände täglich kleine Revolutionen ab. Die Frauen der Deutschlandfahrer schlagen in den Büros Krach und nehmen durchaus kein Blatt vor den Mund. Im ganzen ist die Stimmung unter den in Danzig lebenden Familien, deren Männer im Reich arbeiten, sehr schlecht. Abgesehen von dem ständigen Mangel an Geld, der sich aus den geringen Ueberweisungsquoten und aus der Unpünktlichkeit der Zahlungen ergibt, wird durch die monate- und jahrelange Trennung der Ehepaare manche Familie vollkommen zerrüttet. Die Frauen stehen in dem Ruf, ihren Männern während ihres Fernseins nicht treu zu bleiben, was sicherlich auch in zahlreichen Fällen zutreffen mag, aber ganz ungerechtfertigt verallgemeinert wird. Umgekehrt ist es keine Seltenheit, dass die Männer sich im Reich auch Freundinnen anschaffen. Ich kenne Fälle, in denen die Frauen in Danzig plötzlich kein Geld erhielten, weil A-54der gesamte Lohn des Mannes für Alimente für ein uneheliches Kind gepfändet war. Trotzdem ist nicht daran zu denken, dass das Verschickungssystem Danziger Arbeiter nach dem Reich in Zukunft nachlässt. Im Gegenteil erhöht sich die Zahl der Deutschlandfahrer von Monat zu Monat. In letzter Zeit sind in Massen Landarbeiter, hauptsächlich aus dem Kreise Danziger Höhe, in dem der Grossgrundbesitz überwiegt, nach dem Reich geschickt worden. Die Landarbeiter kommen fast ausschliesslich zum Autobahnbau. Es besteht nach wie vor übrigens die Anweisung, dass Danziger Arbeiter nicht zu Befestigungsarbeiten, wo auch immer, herangezogen werden dürfen. Es besteht die Absicht, noch weitere Landarbeiter nach dem Reich aus Danzig zu überführen. Von leitenden Nazis wird erklärt, dass an ihrer Stelle in diesem Jahre Tausende von italienischen Arbeitern als Landarbeiter nach Danzig kommen. Die Bauern sind davon keineswegs entzückt, wenn sie auch niedrigere Löhne zahlen. Ein vollwertiger Ersatz für die mit den Bodenverhältnissen weit besser vertrauten einheimischen Arbeiter dürften die Italiener nicht sein. Anders steht es bei den Facharbeitern: Auch in Danzig, wo die Industrie zum grossen Teil mit deutschen Rüstungsaufträgen beschäftigt ist, herrscht bereits erheblicher Facharbeitermangel. Ich kenne einen Maschinenschlosser, der durch Verbindungen im Reich eine gute Arbeitsstelle erhalten hatte. Er hatte bereits diese Arbeitsstelle angetreten, bekam aber dann die Genehmigung zur Aufnahme der Arbeit nicht. Nach einem umfangreichen Schriftwechsel zwischen den deutschen und den Danziger Behörden musste er wieder nach Danzig fahren, weil er die sogenannte Abwanderungsgenehmigung durch das Landesarbeitsamt in Danzig nicht erhalten hatte. Er musste Reise und Aufenthalt selbst bezahlen. Solche Fälle sind keine Seltenheit. Das Danziger Arbeitsamt ist scharf hinterher, Facharbeiter in Danzig zu behalten und sie auf keinen Fall ins Reich gehen zu lassen. Wenn die Arbeiter, die eine Stelle im Reich in Aussicht haben, die sogenannte Abwanderungsgenehmigung in Danzig beantragen, haben sie ausserordentliche Schwierigkeiten und meist fallen die Bemühungen fruchtlos aus. c) Die letzten Arbeitsreserven Fir alle Arbeiten, für die Vollarbeiter nicht unbedingt gebraucht werden, sollen minderleistungsfähige Kräfte herangezogen werden. Zu diesem Zweck wird auf alle die zurückgegriffen, die entweder in Berufen beschäftigt sind, die für übersetzt oder überflüssig angesehen werden, oder die ohne Beruf oder aus ihrem Beruf bereits ausgeschieden sind. Das Handwerk und der Handel werden ausgekämmt, Greise und Gebrechliche, Arbeitsscheue und Strafgefangene für die Arbeits-, armee mobilisiert. Diese Mobilisierung ist für den Kriegs fall besonders wichtig, weil es sich bei diesen Arbeitskräften zum grossen Teil um Menschen handelt, die für den Kriegsdienst nicht tauglich sind. A-55In der Zeitschrift" Ortskrankenkasse" gab Ministerialrat Dr, Münz vom Reichsarbeitsministerium einen Ueberblick darüber, was in der Suche nach der Arbeitskraft bereits geschehen ist und noch geschehen kann. Das Handwerk, besonders die kleinen selbständigen, sogenannten Einmannbetriebe, sei im grossen und ganzen durchgekämmt. Dabei seien 104.000 Handwerker als Facharbeiter für die Industrie freigeworden. Jetzt werde man an den Einzelhandel denken, der zweifellos an vielen Orten übersetzt sei. Auch die Stellen des Staates, der Partei und ihrer Organisationen seien darauf zu prüfen, ob dort nicht Fachkräfte vorhanden sind. Da unter den bei Behörden Beschäftigten der Prozentsatz der Berufsfremden, die als Fachkräfte in der Industrie beschäftigt werden könnten, besonders gross ist, hat Göring Anfang Januar in einem Erlass darauf hingewiesen, es habe sich vielfach gezeigt, dass die Betriebsführer oder Leiter der Behörden mit einem Abgang dieser Kräfte einverstanden waren, während die davon Betroffenen sich nicht zu einer Rückkehr in ihre frühere Tätigkeit entschliessen konnten. Deshalb soll zunächst mit den für eine Rückführung in ihren bisherigen Beruf in Frage kommenden Kräften verhandelt und diese nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie persönliche Wünsche den staatspolitischen Notwendigkeiten unterzuordnen haben. Erst nach diesen persönlichen Verhandlungen sollen diese Kräfte den Arbeitsämtern angegeben werden, damit dann diese den bisher berufsfremd beschäftigten Personen einen geeigneten Arbeitsplatz anweisen können. Es wird also mit den Beamten hier schonender verfahren als mit anderen Kategorien von Arbeitnehmern. Wie gross die Schwierigkeit ist, gerade diese grosse Arbeitsreserve zu mobilisieren, zeigen die folgenden Berichte: Berlin: Die Arbeitszeit ist in der Justizverwaltung und in der Finanzverwaltung nicht verlängert. Es wird von den Beamten auch keine höhere Arbeitsleistung verlangt. In der Justizverwaltung haben sie sogar offensichtlich weniger zu tun. Ausserdem ist aber der Beamtenapparat in fast allen Verwaltungen stark vergrössert worden, vor allem bei den Finanzämtern. Während auf den Finanz@ mtern früher jeder Beamte einen Steuerbezirk bearbeitete, ist jetzt 3 Sachbearbeiter verteilt. In den Berjeder Steuerbezirk auf 2 liner Bezirksverwaltungen ist die Verwaltung um mindestens ein Drittel vermehrt worden. Zumeist werden die neuen Arbeitskräfte als Angestellte aufgenommen, weil keine Behörde nach aussen erkennen lassen will, wie stark sie sich vermehrt hat. So verfährt z.B. auch die Stadt Berlin. A-56In allgemeinen fehlt es an geeigneten Beamtenmaterial; die Erfahrungen mit Militäranwärtern, ehemaligen Betriebsführern usw. sind nicht sehr günstig. Mindestens 1/4 von ihnen hat sich nicht bewahrt und musste wieder entlassen werden. Ohne Frage sind in der Verwaltung noch viel Arbeitsreserven vorhanden. Aber die meisten Verwaltungen wehren sich energisch gegen das Durchkämmen, weil davon in erster Linie die neueingereihten Angestellten betroffen würden, die fast alle Nazis sind. Wie gross die Aufblähung des amtlichen Apparats ist, ergibt sich z.B. daraus, dass das Luftfahrtministerium allein fast 10.000 Leute beschäftigt. Kommt man in dieses Ministerium, so hat man den Eindruck, dass ein grosser Teil der Angestellten nichts zu tun hat. Aehnlich liegen die Dinge im Propagandaministerium. Bayern: Ein junger Amtsgerichtsrat, Nationalsozialist, SA- Führer, grosser Idealist, etwa 40 Jahre alt, Vorsitzender einer Abteilung für Zivilprozess- Sachen am Amtsgericht einer Grosstadt, äusserte " Zweimal in der Woche habe ich vor kurzem folgendes zu mir: eine Sitzung wahrzunehmen; die dauert meist 1 1/2 bis 2 Stunden. An den übrigen 4 Wochentagen fahre ich vormittags gegen 11 Uhr mal mit meinem Wagen auf einen Sprung vor Gericht vor, sehe nach, was in meiner Abteilung zu tun ist. Nach einer viertel, spätestens einer halben Stunde verlasse ich schon wieder das Gericht. Mein Tagewerk ist vollbracht.( Anm. Der Justizbeamte, vom Amtsrichter aufwärts, hat keine vorgeschriebene Dienstzeit.) So geht das schon seit Jahren. Dabei bin ich nicht einmal ein bevorzugter Richter, denn uns jungen Leuten schiebt man gern die umfangreichsten Arbeiten zu. Mich steckt man überall dahin, wo mal schnell einer einspringen muss. Ueberall das gleiche Bild. So ist das auch bei den anderen hunderttausend Beamten des höheren Dienstes in Deutschland. Dieses Faulenzen befriedigt mich durchaus nicht. Ich habe mir meine Lebensaufgabe anders vorgestellt, wirklich als einen Dienst an der Gemeinschaft. So, wie das jetzt ist, habe ich immer das bittere Gefühl, ich sei ein Parasit an der Gemeinschaft. Diese Friedhofsstille in unseren riesigen Behördenpalästen ist beschämend, wenn man bedenkt, wie draussen das Volk jetzt während der Aufrüstung sein letztes an Arbeitsleistung und Höchsttempo hergibt. Aber tragen Sie diese Gedanken einmal den Kollegen vor, etwa den älteren Amtsrichtern. Man würde für einen Irrsinnigen gehalten werden. Man sieht durchaus nichts Unrechtes darin, dass die Arbeit einen so geringen Umfang hat. Gerade darum hat man ja den Beamtenberuf gewählt. Viele bringen sogar den Mut auf, über unsere umfangreiche Arbeit zu klagen. Man gab mir auch schon die Antwort, es gäbe ja einzelne überlastete Richter und" ersoffene" Abteilungen. Ich könne mich ja in eine solche melden. Sicher, es gibt-durch Desorganisation und die Unbeweglichkeit des Apparates- zeitweise überlastete Abteilungen und es gibt Richter, die durch unpraktische bürokratische Arbeitsweise sich nicht durchfinden. Die Mehrzahl meiner Kollegen kommt mit der gleichen Arbeitszeit aus wie ich. Es gibt aber auch Kollegen in meiner Abteilung, die brauchen-bei der gleichen Prozesszahldie dreifache Zeit und mehr für Sitzungsdienst. Ich könnte das auch so machen. Aber ich bin der Ueberzeugung, dass ich meine ArStrecke ich meine Arbeit, so verbeit sehr zweckmässig erledige. A-57mehre ich die Arbeit der mir zur Mitarbeit zur Verfügung stehenden Unterbeamten im selben Masstabe, was wieder zur Vermehrung des Beamtenstabes beitragen würde. Ich könnte verlangen, dass mir mehr übertragen würde, aber ich würde dadurch nur die Faulheit eines anderen Kollegen stärken. Es geht mir nicht darum, dass ich selbst mehr Arbeit bekomme, sondern dass insgesamt mehr geleistet wird. Dies kann nur dadurch erreicht werden, dass alle Mitarbeiter zum Opfer der Arbeit bereit sind. Helfen könnte nur ein radikales Herunterdrücken der Beamtenzahl auf einen gesunden Stand und Ueberführung der eingesparten Arbeitskräfte auf die laufend neuentstehenden Behördenverwaltungen. Notwendig wäre, dass diese Aktion gleichzeitig von unten aus der Beamtenschaft selbst heraus und von oben herab, von der Regierung käme." Deutsche Beamte mit diesem Idealismus und dieser bitteren Erkenntnis sind sehr selten. Die Angabe dieses Richters über seinen Arbeitsumfang-in Stunden ausgedrückt- dürfte bei praktischer normaler Arbeitsweise für die Mehrzahl der Beamten des höheren Diens tes in Deutschland, auch bei den übrigen Behörden ausserhalb der Justiz zutreffen. Diese geringe Arbeitsleistung-bis zwei Stunden täglich- dürfte sogar bis weit in die Reihen der Beamten des mittleren Dienstes kaum höher sein. Die der mittleren Beamten ist im Durchschnitt Selbst für die Beamten des kaum höher als drei Stunden täglich. unteren Dienstes-sie rekrutieren sich meist aus freien Vertragsangestellten, und ihnen wird von der mittleren Beamtenschaft die Hauptarbeitsleistung zugeschanzt- dürfte eine Arbeitsleistung bis täglich 4 Stunden die Regel sein. Der Berichterstatter arbeitete während der letzten zwei Jahrzehnte bei verschiedenen. grossen Behörden, in den verschiedensten Gegenden Deutschlands und hat überall die gleichen Beobachtungen gemacht. Der Angestellte, der zum erstenmal aus einem Privatbetrieb in einen Behördenbetrieb kommt, kann sich zunächst von dem Erstaunen kaum erholen über das Arbeitstempo, das geringe Mass der geforderten Arbeit und die Bewegungsfreiheit während der Arbeitszeit, die unpraktischen Arbeitsmethoden und die veralteten bürotechnischen Praktiken. Bei der mittleren, selbst bei der unteren Beamtenschaft herrscht alles andere als Pünktlichkeit beim Arbeitsbeginn und Arbeitsende. Dass der Arbeitsplatz während der Arbeitszeit so häufig verlassen wird, wäre in Privatbetrieben undenkbar. Allgemein üblich sind während der Arbeitszeit ausgedehnte Zeitungs- und sonstige. Lektüre, stundenlange Privatdebatten, stundenlanges Entfernen vom Arbeitsplatz oder Verlassen des Dienstgebäudes; üblich ist das unnötige lange Wartenlassen der hilfesuchenden Volksgenossen. Man quält sich die vorgeschriebenen Arbeitsstunden herum. Der Sinn der Regierungsanordnung, die diese Qual jetzt auf 51 Stunden wöchentlich verlängert, ist der Mehrzahl der Beamten unbegreiflich. Die Anwendung moderner Arbeitsmess- und Kontrollsysteme in den Behördenbetrieben würde haarsträubende Ergebnisse über die Arbeitsleistung haben. Sie würde erweisen, dass so mancher Arbeitsplatz wirklich nichts weiter ist als ein an einigen Stunden am Tage besetzter Stuhl. Mit der Einführung moderner Arbeitsmesssysteme würde die Welt der Behördenbürokratie zusammenstürzen. Mindestens zwei, oft sogar drei und vier Arbeitsplätze müssten zu einem einzigen zusammengelegt werden. A-58Schuld an dieser mehrfachen Uebersetzung des deutschen bürokratischen Apparats sind die mittelalterlichen Arbeitsmethoden, die noch in der Mehrzahl der Verwaltungen angewendet werden. Sie lassen keine vernünftige Arbeitseinteilung und keine Kontrolle der wirklichen Arbeitsleistung des Einzelnen zu. In Riesenbetrieben dieser Art ist aber Mechanisierung, Rationalisierung und ständige Kontrolle der Arbeitsleistung im Interesse der Volksgesamtheit unbedingt zu fordern. An zwei Beispielen lässt sich die büro- und arbeitstechnische Rückständigkeit innerhalb der deutschen Behördenbetriebe deutlich aufzeigen: 1) Bürotechnik: Schnellhefter und moderne Briefablagen kennt man z. B. bei den deutschen Gerichten noch nicht. Wie im Mittelalter herrschen hier noch Heftnadel und Heftfaden. 2) Arbeitstechnik: Alles Schriftwerk, Briefe usw. müssen zweimal geschrieben werden. Das erste Mal schreibt der Dezernent, ganz wie in der guten alten Zeit, fein säuberlich mit der Hand vor und der Schreiber schreibt dann ab. Die vor wenigen Jahren versuchte Einführung der Stenographie in die Behördenbetriebe ist misslungen. Dieser Versuch, von der Beamtenbürokratie durchgeführt, hat nur Mehrarbeit gebracht, also das Gegenteil von dem, was Stenographie für den kaufmännischen Betrieb bedeutet. Einzelne moderne kaufmännische Hilfsmittel, von weltfremden Bürokraten auf diesen veralteten Apparat aufgepfropft müssen Durcheinander bewirken. Notwendig wäre die Einführung modernster. kaufmännischer und bürotechnischer Verwaltungsgrundsätze, ausprobiert und eingeführt von Organisatoren und Fachleuten aus der Praxis, keinesfalls aber von Bürokraten. Aus der Bürokratie selbst aber kann eine Reorganisation nicht kommen. Sie selbst hat ja die Aufblähung des Apparates verschuldet; jeder einzelne Beamte hat dazu beigetragen. Das -besonders unter der Weimarer RepuBeamtentum hat sich der ihm blik gewährten Bewegungsfreiheit unwürdig erwiesen. Die Unkontrollierbarkeit der Arbeitsleistung infolge der rückständigen Arbeitstechnik hat jeder einzelne Beamte, der untere, der mittlere, der höhere ausgenutzt, um den ihm zugeteilten Arbeitsanteil auf ein Minimum herunterzudrücken. Jeder einzelne Beamte ist zudem bemüht, die Notwendigkeit seines Arbeitsplatzes zu beweisen. Dieser schwerfällige Apparat sträubt sich mit Händen und Füssen gegen jede Verkleinerung. In den letzten zwei Jahren, als die Rüstungsindustrie und sonstige neuentstandenen oder mit Hochdruck arbeitenden Betriebe Angestellte in grösserem Umfange zu teilweise guten Bedingungen einstellten, wechselten viele nicht beamtete Behördenangestellte zur Industrie zurück. Dort drängt man bei Neueinstellungen auf möglichst sofortigen Stellenantritt. In letzter Zeit machen die Behörden diesem Wechsel bereits Schwierigkeiten; sie bestehen auf Ei. haltung der meist vielmonatigen Kündigungszeiten. Obwohl die vorhandenen Kräfte bei weitem nicht ausreichend beschäftigt sind und die freigewordenen Stellen nicht wiederbesetzt zu werden brauchten und durch Zusammenlegung eingespart werden könnten, besetzt man sie wieder, soweit Kräfte zu bekommen sind. Man muss und will den bisherigen Kräfte bestand um jeden Preis halten. A-59Die Reorganisation der riesigen Behördenbürokratie dürfte allerdings eine der schwierigsten Aufgaben des Hitlerregimes werden. Den Beamten, insbesondere den mittleren und höheren, zum Wohle der Volksgesamtheit eine gleiche Arbeitsleistung zuzumuten, wie sie von nichtbeamteten Menschen als selbstverständlich angesehen wird, würde die Welt eines Standes zusammenbrechen lassen. Hitler, indem er der Beamtenschaft Mehrarbeit zudiktierte, würde sich den Beamtenstand, die" 3.Säule des Staates" zum erbitterten Feind machen. Wird er, der sich in anderen Fällen so rücksichtslos gezeigt hat, hier durchdringen? 3. Bericht: Aus Köln wird mitgeteilt, dass in verschiedenen Büros, auch in städtischen, besonders aber in den Arbeitsämtern, wo der Apparat nicht in dem gleichen Tempo abgebaut wurde, wie die Arbeitslosigkeit abnahm, Erhebungen und Feststellungen getroffen wurden, wer von den Angestellten herausgenommen und in Fabriken untergebracht werden könnte. Es handelt sich in erster Linie um jüngere Kräfte, die eventuell als Maschinen- und sonstige Hilfsarbeiter beschäftigt werden können. Vornehmlich wird auf Angestellte zurückgegriffen, die früher einen handwerklichen Beruf ausgeübt haben. Obwohl das Handwerk von Dr. Münz als bereits durchgekämmt bezeichnet worden ist, hat der Reichswirtschaftsminister am 28. Februar eine Verordnung erlassen, wonach die nicht auf dem richtigen Arbeitsplatz stehenden oder nur unvollständig mit ihrer Arbeitskraft in Anspruch genommenen Handwerker für einen zweckvolleren Arbeitseinsatz herangezogen werden sollen. Es sollen die Handwerker herange-. zogen werden, die zur Führung eines selbständigen Handwerksbetriebs nicht fähig sind und die, für deren Betrieb kein volkswirtschaftliches Bedürfnis besteht. Die Verordnung soll bis 31. Dezember 1942 in Kraft bleiben. In einer Durchführungsverordnung wurde verfügt, dass das Löschungsverfahren, besonders bei übersetzten Handwerkszweigen, durchgeführt werden soll. Als solche werden angesehen: Bäcker, Metzger, Friseure, Herrenschneider und Schuhmacher. Nach einer Erklärung des Reichsinnungsmeisters des Schuhmacherhandwerks, Arthur Hess, ist die Zahl der Schuhmacherbetriebe in der Zeit von 1933 bis 1938 ohne besondere Massnahmen um 20.000 zurückgegangen. 1939 sollen weitere 25.000 Betriebe geschlossen werden. Es wird eine Handwerkskarte eingeführt, ohne die kein Schuhmacher Leder beziehen kann, und es soll ein grosser Teil von Schuhmachern wegen Unfähigkeit, Pflichtvergessenheit usw. aus der Innung ausgeschlossen werden. In den letzten Tagen hat Reichswirtschaftsminister Funk angeordnet, wie die Auskämmung des Handwerks zu handhaben ist. Handwerker; A-60die aus der Handwerksrolle gelöscht werden sollen, können vorher für die in Aussicht genommene Tätigkeit ausgebildet werden, wenn ihre Fähigkeiten nicht ausreichen. Während der Ausbildungszeit wird der Handwerker und seine Familie aus öffentlichen Mitteln unterhalten. Zur Bezahlung der Schulden der aufgelösten Betriebe wird ein Härtefonds aus Mitteln der Reichsanstalt und der Reichsgruppe Handwerk gebildet. Einen rechtlichen Anspruch auf Gewährung des Härteausgleichs aus diesem Härtefonds haben die Gläubiger aber nicht. Anfang Dezember ging folgende Mitteilung durch die Presse: " Nach den Althändlern, die bekanntlich einer nützlicheren Beschäftigung zugeführt werden sollen, kommt jetzt eine andere Spielart von Drückebergern an die Reihe, die es bisher verstanden hat, ohne eine nützliche Arbeit ihr Dasein zu fristen, die sogenannten wilden Strassenhändler und Hausierer. Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Himmler stellt in einem Runderlass an die Polizeibehörden fest, dass besonders in grösseren Städten auf den Strassen immer noch junge, kräftige Personen beim Handel mit Kurzwaren, Selbstbindern usw. anzutreffen sind. Meist sind diese Strassenhändler nicht im Besitz der erforderlichen Genehmigung. Die Polizeibehörden werden ersucht, die im Strassenhandel tätigen Personen verschärft zu kontrollieren und Personen, die ohne Erlaubnis das Wandergewerbe betreiben oder hausieren, den Arbeitsämtern namhaft zu machen, um sie einem zweckvolleren Arbeitseinsatz zuzuführen." Bin Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 6. Dezember. bestimmte bereits, dass Wandergewerbe- und Stadthausierscheine nur ausgestellt werden dürfen, wenn das Arbeitsamt dagegen keine Bedenken hat. Ueber die Auskämmung des Hausierhandels liegt folgender Bericht vor: Südwestdeutschland: Eine grosse Anzahl Männer und Frauen, im besten Alter, die seit Jahren den Hausierhandel betrieben, erhielten am 1. Januar keinen Wandergewerbeschein oder polizeiliche Handelserlaubnis mehr, sondern die Aufforderung, entweder in einen Betrieb zu gehen oder an die Westgrenze zum Festungsbau. Während des Krieges drohte man mit der Versetzung an die Front, jetzt droht man mit der Verschickung zum Festungsbau an der Westfront. Mit Erlass vom 12. Dezember wurde vom Reichswirtschaftsminister angeordnet, dass bei der Prüfung, ob die Genehmigung zur Errichtung von Einzelhandelsgeschäften zu erteilen sei, neben den Industrieund Handelskammern die Arbeitsämter mitzuwirken haben. A-61Die Absicht, die alten Leute als Arbeitsreserven heranzuziehen, hat zunächst die Reichsminister auf den Plan gerufen. Bereits im September vorigen Jahres hatte der Reichsfinanzminister bestimmt, dass Beamte, die bereits in den Ruhestand versetzt sind, nicht als Beamte, aber auf Grund eines privaten Dienstvertrages weiterbeschäftigt werden können, allerdings nur, wenn der Beamte leistungsfähig ist. Am 20.Februar und mit der Wiederbeschäftigung einverstanden verfügte der Reichsjustizminister, dass alle Reichsjustizbeamten über die vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren hinaus im Amte bleiben. Das gilt auch für Ehrenbeamte. Die oberste Dienstbehörde kann bis zum 31. Dezember 1943 auch Personen über 65 Jahren zu Ehrenbeamten ernennen und Beamten, deren Arbeitskraft nur nebenbei beansprucht wird, bis zum 31. Dezember 1943 im Dienst behalten. Der Reichsminister des Innern hat gleichfalls die Altersgrenze seiner Beamten und Angestellten heraufgesetzt. Zunächst für 3 Jahre können Gehalts- und Lohnempfänger die älter als 65 Jahre sind, weiter beschäftigt werden, wenn ein dringendes Bedürfnis vorliegt. Ueber die Beschäftigung der Alten in Privatunternehmungen liegen zwei Berichte vor: Bayern: Die Banken können fast keine Lehrlinge und Angestellten mehr finden und müssen auf ihre früheren Pensionisten zurückgreifen. Das liegt auch daran, dass die Industrie bedeutend höhere Einkommen bieten kann als die Banken. Deshalb kommt es auch fast nie vor, dass Angestellte aus der Privatindustrie ins Bankfach abwandern. Rheinland- Westfalen: Der Arbeitermangel hat dazu geführt, dass Invalidenrenten empfänger wieder arbeiten können, ohne ihre Rente zu verlieren. Es ist ein grausames Spiel, dass man sich mit diesen Menschen erlaubt. Beim Bochumer Verein meldeten sich 150 von Akkumulatorenfabrik in Hagen diesen Rentenempfängern, bei der einige Dutzend. Man lässt sie die schwerste oder gefährlichste Arbeit machen. In Bochum hat man sie vor Hochöfen gestellt, in Hagen lässt man sie vor Blei arbeiten. Die Arbeiter sagen:" So wird das Rentenproblem gelöst". Ich acht Wochen braucht man diesen Leuten keine Rente mehr zu zahlen. Das Amt für soziale Selbstverantwortung der DAF hat den Arbeitsausschüssen der Wirtschaftszweige aufgegeben, in den nächsten Wochen Untersuchungen über die Möglichkeiten des Einsatzes der Alten und Körperbehinderten anzustellen. Das Amt hat errechnet, dass es mehr als 700.000 Gebrechliche, Blinde, Taubstumme, Ertaubte gibt, aus deren Reihen noch viele Kräfte zu verwenden seien. Eine beträchtliche Arbeitsreserve sei auch aus den durch Unfälle aus ihrem Beruf A-62Herausgerissenen und aus den Rentnern zu bilden. Diese Leute könnten bei verminderter Arbeitszeit in besonderen Abteilungen oder auch ausserhalb des Betriebs im Krankenhaus, Genesungsheim oder auch zu Hause beschäftigt wurden. Nach der amtlichen Zeitschrift" Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe" sind von einem grosstädtischen Arbeitsamt regelmässig die Heime der Heilsarmee, das Obdachlosenasyl und einige kleinere " Hotels" nach Arbeitsscheuen abgesucht worden. Dabei habe man einmal 118, meist ledige Arbeitskräfte gefunden, darunter 99 voll einsatzfähige, die schon am nächsten Tage in Marsch gesetzt worden seien. Es seien zum grössten Teil Asoziale gewesen, aber auch solche Arbeitslose, die sich aus persönlichen Gründen den Arbeitseinsatzmassnahmen der Arbeitsämter entzogen haben. Vom Präsidenten der Reichsanstalt sind die Arbeitsämter angewiesen worden, die etwa 3.000 noch beschäftigten Eintänzer einem zweckmässigeren Arbeitseinsatz zuzuführen. Der Landeshauptmann des Burgenlandes hat angeordnet, alle Zigeuner zur Landarbeit heranzuziehen. Ein Erlass der Reichswirtschaftskammer fordert die Firmen auf, um die Wiederverwendung von Vorbestraften zu erleichtern, von den Stellensuchenden keine Erklärungen zu verlangen, die nicht im amtmehr auf die fachlichen Führungszeugnis enthalten sind. Es komme liche Eignung des Stellensuchenden an als auf ihr Vorstrafenregister. Ueber den Einsatz von Strafgefangenen liegen folgende Berichte vor: Schlesien: Aus den Strafanstalten Görlitz, Brieg und Grossstrehlitz werden politische Gefangene, die Facharbeiter in der Metallindustrie sind, zu besonderen Abteilungen zusammengefasst, die in der Rüstungsindustrie arbeiten müssen. Die Bewachung dieser Abteilungen wird von besonders dafür geschulten SS- Leuten ausgeübt. Gefangene, die sich gegen diese Zwangsarbeit in der Rüstungsindustrie sträuben, werden zu Moorarbeiten verwendet. Rheinland- Westfalen: Im Westen wird lebhaft daran gearbeitet, die Kriminellen wieder in Arbeit zu bringen. Es gelte nur, sie an den richtigen Arbeitsplatz zu bringen. Im übrigen könnte man auch Gefangene, sofern sie nur von den übrigen Arbeitern isoliert würden, ruhig in die Fabriken bringen. Grundsatz müsse sein, dass der Staat für niemanden Aufwendungen macht, ohne dass Arbeit dafür geleistet wird. A-63Südwestdeutschland: Bei den Strassenbauten finden sogar hier untergebrachte Zuchthäusler Verwendung. Vor einiger Zeit hatten zwei Zuchthäusler versucht, vom Strassenbau aus zu entlaufen, man hat sie aber wieder eingefangen. Am 9. Dezember wurde vom Berliner Gauleiter, dem Oberbürgermeister, dem polizeipräsidenten und dem Arbeitsamt ein Aufruf an die Berliner Bevölkerung unter der Ueberschrift:" Jeder an den richtigen Arbeitsplatz" gerichtet. Darin heisst es: " Es gibt zum Beispiel viele Söhne, die trotz besten Körperzustandes ihren Eltern auf der Tasche liegen und müssig gehen. Es gibt weiter viele starke Männer mit gesunden Knochen, die Arbeiten verrichten, die auch körperlich behinderte oder ältere nicht voll Arbeitsfähige ausüben können. Endlich sind viele Männer mit Arbeiten beschäftigt, die auch Frauen versehen können, zum Beispiel Fernsprechgehilfen. Berliner Männer und Frauen! Das muss anders werden! Jeder muss an den Arbeitsplatz, der seinen Fähigkeiten und Kräften entspricht. Wir haben das Vertrauen zu jedem anständigen Berliner, dass er sich auch in dieser Stunde den notwendigen Forderungen der Volksgemeinschaft nicht verschliesst und sich freiwillig an den Arbeitsplatz begibt, der ihm gebührt. Wir fordern daher jeden arbeitsfähigen Volksgenossen, der nicht arbeitet oder nicht an seinem richtigen Arbeitsplatz steht, auf, sich beim Arbeitsamt zur Zuweisung von Arbeit zu melden." 4) Der Arbeitermangel auf dem Lande Auf keinem anderen Gebiete der Produktion ist der Mangel an Arbeitskräften und vor allem an geschulten Arbeitskräften so gross und zugleich so folgenschwer wie in der Landwirtschaft. In einem Aufsatz über" Die ernährungspolitische Lage", den der Reichsernährungsminister Darré in der Zeitschrift" Vierjahresplan"( Januar- Nummer 1939) veröffentlicht hat, sind ausführliche Angaben über den Arbeitermangel auf dem Lande enthalten. Er beziffert den durch Abwanderung vom Lande verursachten Gesamtverlust von Arbeitskräften auf mindestens 7 800.000. Seit 1933 seien 400.000 Landarbeiter in die Stadt abgewandert. Die Schätzung des ungedeckten Bedarfs landwirt800.000 sei höher als die Zahl schaftlicher Arbeitskräfte auf 7 der bei den Arbeitsämtern angemeldeten offenen Stellen. Das komme aber daher, dass beim Abgang mithelfender Familienangehöriger der bäuerliche Betriebsinhaber keinen Ersatzbedarf geltend macht, weil er nicht imstande ist, fremde Arbeitskräfte zu bezahlen. Der Verlust der Arbeitskräfte könne durch höhere Arbeitsleistung ausgeglichen A-64worden, aber in vielen tausenden von Betrieben sei dieser Ausgleich nicht mehr möglich. Dort beginne man bereits die intensive Bewirtschaftung durch die extensive abzulösen. Es müsse leider festgestellt werden, dass in allen Gebieten Deutschlands infolge des nicht hehr tragbaren Mangels von Arbeitskräften namentlich in bäuerlichen Betrieben die Extensivierungstendenz dauernd an Boden gewinnt mit allen daraus folgenden Gefahren für die Ernährung Deutschlands. Es stehe fest, dass der Rückgang der Buttererzeugung vom Jahre 1938 nioht nur auf die Maul- und Klauenseuche, sondern zu einem erheblichen Teil auf den Mangel an Melkpersonal zurückzuführen sei. Während bisher die industrielle Produktion trotz Arbeitermangel erhöht werden konnte, beginnt also die landwirtschaftliche Erzeugung infolge des Facharbeitermangels bereits zu sinken. Welches sind die Ursachen dieser Landflasht? Mehr Freizeit, mehr das Abwechselung, mehr Lohn in der Industrie als auf dem Lande alles erklärt zwar die Anziehungskraft, die die Stadt auf den bäuerlichen Nachwuchs und die Landarbeiter ausübt. Dass aber fast 1 Million landwirtschaftlicher Arbeitskräfte in der Industrie Arbeit gefunden haben, ist nur zufolge des riesigen Menschenbedarfs für die Aufrüstung möglich gewesen, wie andererseits die militärische Kraft Deutschland in diesem Ausmass und in diesem Tempo ohne den massenhaften Zustrom vom Lande nicht hätte gesteigert werden können. Man versucht daher auch nicht, die abgewanderten Arbeitskräfte aufs Land zurückzuholen, denn das hiesse noch mehr Facharbeiterlücken in der Industrie aufreissen und das Tempo der Kriegsrüstung verlangsamen. Man bemüht sich vielmehr, mehr noch als bisher, dem Mangel an Menschen auf dem Lande durch Anwerbung ausländischer Landarbeiter und teilweiser Heranziehung der städtischen Jugend abzuhelfen. Im vorigen Jahre waren 100.000 italienische Landarbeiter importiert und auch aus Polen und der Tschechoslowakei.Arbeitskräfte für die deutsche Landwirtschaft aufgenommen worden.( Darüber ist schon in den Heften 4/5 1938, Seite A 1-5, Heft 6/1938, Seite A 14 ff und Heft 7/1938, Seite A 48 berichtet worden). In diesem Jahre sollen in erheblich verstärktem Umfange ausländische Arbeiter herangezogen werden, nach einer Aeusserung von Dr. Stothfang, Oberregierungsrat im Reichsarbeitsministerium in der" Nationalsozialistischen Landpost" rund 200.000, also ungefähr das Doppelte des vorigen Jahres. Auf Grund einer am 24. Januar abgeschlossenen A- 65Vereinbarung werden in diesem Jahre 37.000 italienische Landarbeiter nach Deutschland kommen. Auch mit Polen wurde ein Abkommen getroffen, wonach eine grössere Zahl polnischer Landarbeiter nach Deutschland geschickt werden. In seiner Magdeburger Rede warnte allerdings Staatssekretär Syrup vor der Illusion, dass durch die Beschäftigung von Ausländern, die von der Devisenlage abhängig ist, der Landarbeitermangel endgültig behoben werden könne. Mit der Verpflanzung Jugendlicher auf das Land hat das Regime frühzeitig begonnen. Die Organisationen, die zu diesem Zweck geschaffen wurden, sind das Land jahr, die Landhilfe, der Landdienst, der Reichsarbeitsdienst und seit vorigem Jahr das Pflichtjahr für die weibliche Jugend( siehe Heft 4/5 1938, Seite A 125 ff. und Heft 7/1938, Seite A 48). Diese Einrichtungen haben aber in der letzten Zeit einen Bedeutungswandel erfahren. Hat es sich früher darum gehandelt, mit dem Einsatz neuer Arbeitskräfte die landwirtschaftliche Erzeugung zu steigern und Deutschland in der Ernährung von der ausländischen Zufuhr unabhängiger zu machen, so, handelt es sich jetzt darum, die Lücken aufzufüllen, die die Landflucht aufreisst und den durch sie verursachten Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion auf zuhalten. Der Erfolg der amtlichen Bemühungen, die städtische Jugend dauernd aufs Land zu ziehen und einen neuen Stamm geschulter landwirtschaftlicher Arbeitskräfte zu installieren, ist nach wie vor gering. Der wachsende Menschenmangel in der Landwirtschaft beweist, dass es in nur sehr geringem Masse gelungen ist, die in die Stadt abgewanderten und zum Wehrdienst eingezogenen Bauernsöhne durch städtische Jugend zu ersetzen. Der Arbeitskraftbedarf für die Kriegsrüstung ist viel zu gross, als dass auf einen erheblichen Teil des ländlichen Nachwuchses hätte verzichtet werden können. Deshalb ist auch von der Möglichkeit zwangsweiser Rückführung aufs Land mässiger Gebrauch gemacht worden. Freiwillig wird aber dem Ruf aufs Land nur ungern Folge geleistet. Die jungen Leute können ohne Schwierigkeiten in Industriebetrieben unterkommen und ziehen das der mühseligen und schlecht bezahlen Landarbeit, dem wenig abwechslungsreichen Leben auf dem Lande vor. Zur Bergung der Ernte werden alljährlich( siehe Heft 8/1937, Seite A 54 ff., Heft 4/5 1938, Seite A 130) ganze Arbeitsheere aus der A-66städtischen Jugend gebildet. Damit wird aber dem Mangel an Menschen, die mit der landwirtschaftlichen Arbeit vertraut sind, nicht abgeholfen. Diesem Zweck dienen die Ausdehnung des weiblichen Pflichtjahres und die Mobilisierung des Landdienstes, der eine Abteilung der Hitler- Jugend ist. Das Pflichtjahr der Mädchen wurde im Februar 1938 eingeführt ( siehe Heft 4/5 1938, Seite A 132 ff.) Es wurde davon nur ein beschränkter Kreis der weiblichen Jugend erfasst, der nicht im Beruf stand, und auch davon nur ein Teil, nämlich diejenigen, die in Berufen unterkommen wollten, in denen Frauenarbeit überwiegt und die als nicht kriegswichtig angesehen werden, als, da sind: kaufmännische und Büroarbeit, Bekleidungsgewerbe, Textil- und Tabakindustrie. Mit dem 1. Januar dieses Jahres ist das Pflichtjahr auf die gesamten ledigen weiblichen Jugendlichen unter 25 Jahren ausgedehnt, die noch nicht als Arbeiterinnen oder Angestellte beschäftigt waren. Damit ist die allgemeine Dienstpflicht für die weibliche Jugend eingeführt. Private und öffentliche Betriebe dürfen weibliche Personen entsprechenden Alters nur einstellen, wenn im Arbeitsbuch die Ableistung des Pflichtjahres vom Arbeitsamt bescheinigt ist. Das Pflichtjahr muss möglichst in der Landwirtschaft abgeleistet werden. Mädchen, die vom Lande stammen, müssen während des Pflichtjahres auf dem Lande bleiben. Das weibliche Pflichtjahr soll nach der Begründung, die Dr. Syrup seiner Anordnung beigegeben hat, der Landund Hauswirtschaft und den kinderreichen Familien, die notwendigen Hilfskräfte zuführen. Es soll also vor allem die Arbeitskraft des Bauers für die landwirtschaftliche Erzeugung freigemacht, und es sollen die Hausangestellten, die im allgemeinen von Lande zu kommen pflegen, durch Städterinnen ersetzt werden. Das Pflichtjahr kann auch mit einer zweijährigen Tätigkeit in der Krankenpflege oder als Kindergärtnerin abgeleistet werden. Nach Angabe Dr. Syrups fehlen Krankenschwestern, wie sich bei der letzten Grippeepidemie gezeigt habe. Allein die NSV hat einen ungedeckten Bedarf von 40.000 bis 50.000 Schwestern. Man trifft also auch hier bereits Vorsorge für den Ernstfall, in dem Krankenschwestern nicht fehlen dürfen. Die Stellen werden den Mädchen von den Arbeitsämtern zugewiesen. Das Pflichtjahr kann aber nach den alten, wie nach den neuen Pflichtjahrbestimmungen auch in Stellen abgedient werden, die sich die Mädchen selbst suchen. Nach den neuen Bestimmungen muss in diesem Falle die Genehmigung des Arbeitsamtes erteilt sein. Sie kann versagt werden, wenn dem Arbeitsamt die Besetzung anderer Stellen vordringlich erscheint. Man hofft, auf diese Weise einen grossen Teil des Fehlbedarfs von Menschen auf dem Lande decken zu können. Im vergangenen Jahr wurden A-67insgesamt 130.000 Mädchen durch das Pflichtjahr erfasst. Nach der neuen Ausdehnung der weiblichen Dienstpflicht rechnet man mit 300.000 bis 400.000 Arbeitskräften jährlich. Allerdings wird ein grosser Teil der für die Landwirtschaft neu gewonnenen Kräfte an anderen Stellen der Wirtschaft fehlen. Die folgenden beiden Berichte geben eine Vorstellung von der Anwendung der weiblichen Dienstpflicht in der Praxis: Südwestdeutschland: Ein Mädchen erzählt: Vergangenes Jahr am 1. März wurde das sogenannte Haushaltsjahr eingeführt. Mit dieser Einführung fiel meine Schulentlassung zusammen. Ich wollte auf ein Büro und hatte bereits eine Stelle, die ich aber vom Arbeitsamt aus nicht antreten durfte. Ich war deshalb gezwungen, erst das Jahr im Haushalt einer kinderreichen Familie herumzumachen. Es schadet ja nichts, wenn man etwas lernt, wenn man aber wohin gestopft wird, wo man nichts lernen kann, dann ist es eine Schande. So wurde ich einer jungen Frau von 22 Jahren, die mit 17 1/2 Jahren geheiratet hatte und bereits 4 Kinder hat, zugewiesen. Ich dachte mir, man soll etwas lernen. In Wirklichkeit konnte die Frau noch von mir lernen. Ich entstamme selbst einer kinderreichen Familie, bin das älteste Kind und musste schon früh im Haushalt mithelfen, während meine Mutter waschen und putzen ging. Meine Mutter, die ausser mir noch 5 Kinder hat, bekommt kein Mädel, aber die, bei der ich bin, ist eine gute NSV- Anhängerin. Danzig: Ab 1. März 1939 darf in Danzig keine weibliche Arbeitskraft unter 25 Jahren, die noch nicht als solche tätig war, als Arbeiterin, Angestellte oder Lehrling eingestellt werden, bevor sie ihr Pflichtjahr in der Land- oder Hauswirtschaft abgeleistet hat. Das ist der Inhalt einer neuen Verordnung des Senats, die sich eng an die im Reich gelt enden Verordnungen anlehnt. Sie hat in der weiblichen Jugend und bei den Eltern sehr viel Misstimmung ausgelöst. Allgemein ist man empört darüber, dass die Verordnung Ausnahmen vorsieht, die jedoch in keiner Weise näher präzisiert worden sind. Man nimmt an, dass diese Ausnahmen vor allem den Töchtern von Parteibonzen und ihren Freunden zugutekommen werden. Noch ist die Verordnung gar nicht in Kraft getreten, und schon geht man gegen Töchter unserer Genossen vor, die bereits als Arbeiterinnen beschäftigt sind. Mir sind schon zwei Fälle bekannt, in denen solchen jungen Mädchen einfach die Arbeitsgenehmigung entzogen worden ist, obwohl sie ihr Chef gern weiter beschäftigt hätte. Begründet wurde das damit, dass es für die Mädchen besser wäre, zunächst einmal in die Hauswirtschaft zu gehen. Beide Mädchen sind natürlich nicht Mitglied im BdM. Das ist nur ein kleiner Vorgeschmack für das, was kommen soll. Der grösste Skandal ist aber, dass auf diese Weise die Arbeitsbedingungen im Haushalt' noch mehr gedrückt werden. Um der Landflucht entgegenzuwirken, wird neuerdings unter der Devise: Heim aufs Land!" eine intensive Propaganda unter der Juger d zum Eintritt in den Landdienst der Hitlerjugend entfacht. Der Ju A-68gendführer Baldur v. Schirach richtete am 8. Februar einen Aufruf an die Jugend, die zu Ostern ins Berufsleben eintritt." Der Landdienst", heisst es darin," bietet der ins Berufsleben tretenden Jugend die beste Einsatzmöglichkeit und die gesicherte Zukunft auf dem Lande". Am 13. Februar fand eine Reichskundgebung des Landdiensts der Hitlerjugend im Berliner Sportpalast statt, in der Rudolf Hess, Baldur v. Schirach und Himmler Ansprachen hielten. Der Landdienst fasst die Jungen, die auf Gütern oder bei Bauern arbeiten, gruppenweise zusammen. Sie wohnen nicht bei den Landwirten, sondern in gemeinsamen Heimen, werden dort verpflegt und bekleidet. Sie sollen der Landwirtschaft fehlende Arbeitskräfte zuführen, vor allem aber den bäuerlichen Nachwuchs ersetzen, der in die Stadt abgewandert ist. Deshalb ist auch 1937 vom Reichsnährstand die Landarbeitslehre eingeführt worden, die der Landwirtschaft einen ausgebildeten Nachwuchs sichern sollte. Aber der Zuspruch zu dieser Einrichtung war gering. Die Zahl der gemeldeten Lehrstellen betrug 1937 über 41.000, aber es hatten sich nur 7.000 jugendliche Lehrlinge gemeldet. 1938 wurden rund 150.000 Lehrverträge jährlich für notwendig gehalten, um den Bedarf an geschulten Kräften in der Landwirtschaft zu decken, es traten aber nur 24.000 Jugendliche in die Landarbeiterlehre ein. Nunmehr soll nach dem" Reichsjugend- Pressedienst", dem Organ des Jugendführers des Deutschen Reiches, der Schwerpunkt des Landdienstes nicht mehr in der Mobilisierung von Arbeitskräften, sondern in der beruflichen Ausbildung bestehen. Der Landdienstler soll nicht als Landarbeiter, sondern als Lehrling angesehen werden. Daher wird in den Arbeitsverträgen, die der Landdienst mit den Landwirten abschliesst, die Arbeitszeit auf wöchentlich 54, in der Haupterntezeit höchstens 60 Stunden begrenzt werden, damit genügend Zeit für die landwirtschaftliche Schulung, aber natürlich auch für den HJDienst und die Erziehung zum Nationalsozialisten übrig bleibt. Die Landdienstler sollen dauernd ans Land gefesselt, auf dem Lande bodenständig werden. Sie erwerben mit dem Eintritt in den Landdienst, die Chance, später eine Bauernstelle zu erhalten. Nach einem Jahre Landdienst kann der Jugendliche am Reichsberufswettkampf teilnehmen, nach dem zweiten Jahr die Landarbeiterprüfung ablegen. Danach kann er in den landwirtschaftlichen Beruf eintreten und es schliesslich A-69bis zum Neubauern bringen. Bemerkenswert ist, dass der Nationalsozialismus auch mit dem Landdienst machtpolitische Zielsetzungen verbindet. Es sollen nicht nur neue Siedler herangebildet werden, sondern zugleich auch zuverlässige Stützen der Naziherrschaft auf dem Lande. Der Siedler soll nicht nur ein landwirtschaftlicher Facharbeiter, sondern gleichzeitig ein besonders" einsatzbefähigter" Nationalsozialist sein, den das Regiaus innen- oder volkspolitime überall dahin stellen kann, wo es schen Gründen solche Leute braucht. Um diesem Ziel zu dienen, ist zwischen Himmler als Reichsführer der SS und Chef der deutschen Polizei und dem Reichsjugendführer Baldur v. Schirach die nachstehende Vereinbarung über" Wehrbauern" getroffen worden, die in der " Nationalsozialistischen Parteikorrespondenz" wiedergegeben ist: " Um den gemeinsamen Bemühungen der SS und der HJ, der Landflucht zu steuern, neues Bauerntum zu bilden, den besten Teil unseres Volkes wieder in ein enges Verhältnis zur Heimatérde zu bringen, durch straffe Zusammenarbeit einen vollen Erfolg zu sichern, wird im Anschluss an das Abkommen vom 26.8. 1938 folgende Vereinbarung getroffen: 1) Der Landdienst der HJ ist nach Erfüllungsarbeit und Zielsetzung ganz besonders als Nachwuchsorganisation für die Schutzstaffel( Allgemeine SS und ihre unter den Waffen stehenden Teile: SS- Verfügungstruppen und SS- Totenkopf standarten) geeignet. 2) In den Landdienst der HJ werden Jungen, die den besonderen Anforderungen der SS nach körperlicher Beschaffenheit und charakterlicher Haltung entsprechen, bevorzugt aufgenommen. 3) Dem Landdienst sollen vor allem die Jungen zugeführt werden, die den festen Willen haben, Bauer auf eigener Scholle( Wehrbauer) zu werden. Dieser Wehrbauergedanke wird im Landdienst von HJ und SS besonders gepflegt. 4) Die in den bewaffneten Teilen der Schutzstaffel dienenden Landdienstangehörigen werden nach Ableistung ihrer Dienstzeit durch den Reichsführer SS in Zusammenarbeit mit den hierfür zuständigen Dienststellen des Reichsbauernführers, auf Neubauernstellen angesetzt. Der Einsatz findet laufend, nach Massgabe der Bereitstellung dieser Stellen statt. Er erfolgt vorzugsweise in solchen Gegenden, in denen das Deutschtum besonders vorgebildete Bauern verlangt. 5) Alle Landdienst- Angehörigen, die den allgemeinen Aufnahmebestimmungen der SS genügen, werden nach Ausscheiden aus dem Landdienst in die allgemeine SS übernommen. 6) Die Ausführungsbestimmungen erlässt der Chef des Sozialen Amtes als federführendes Amt der Reichsjugendführung in Zusammenarbeit mit dem Chef des SS- Hauptamtes als federführendes Amt der SS und der Chef des Rasse- und Siedlungshauptamtes SS für die Neubauern- und Siedlungsfragen. A-70Bisher ist der Erfolg der Werbung für den Landdienst im Verhältnis zum landwirtschaftlichen Kräftebedarf minimal. Nach der" Nationalsozialistischen Partei korrespondenz" waren 1938 in 1.350 Landdienstlagern 11.500 Jungen und 6.500 Mädchen untergebracht, wovon ein Fünftel auf dem Lande geblieben sind, also etwa 2.300 Jungen und 1.300 Mädchen. 5) Die Frage des Nachwuchses Der Facharbeitermangel verstärkt das Bedürfnis nach Heranbildung eines fachlich geschulten Nachwuchses. Dass es daran fehlt, ist ebenso wie der Mangel an erwachsenen Facharbeitern auf den übermässigen Bedarf von Arbeitskräften für die militärische Rüstung zurückzuführen. Abgesehen davon, dass sehr viel jugendliche Kräfte vom Dienst bei der Hitlerjugend, beim Arbeitsdienst, bei der Reichswehr, also im militärischen und halbmilitärischen Dienst verbraucht werden, bevorzugen die jungen Menschen, die aus der Schule entlassen werden, die Arbeit in der Rüstungsindustrie, vor allem in den durchrationalisierten, streng arbeitsteiligen Grossbetrieben der Metallindustrie, wo der junge Mensch nach kurzer Anlernzeit als Vallarbeiter tätig sein kann und wo die Löhne relativ hoch sind. Berufe, die eine lange Ausbildung erfordern, und solche, die besonders schwer sind, z.B. Bergbau und Landwirtschaft, kommen bei der Berufswahl zu kurz. Für die Jungen ist der Metallarbeiter, für die Mädchen die Büroangestellte zum" Mode beruf" geworden. Andere Berufe werden zu ihren Gunsten gemieden. Eine Illustration dazu bildet eine Statistik des Arbeitsamtsbezirks Erkelenz über das Verhältnis der offenen Stellen für die männliche Jugend zu ihren Berufswünschen. Berufswünsche: Landwirtschaft: 33 Bergbau Metallberufe Büroberufe 41 418 134 Vorhandene Stellen: 280 450 90 45 Auf der Reichstagung des Fachamtes Bergbau der Deutschen Arbeits-' front, die im Oktober 1938 in Essen stattfand, wurde mitgeteilt, dass selbst in Bergbaugebieten ein auffallend geringer Prozentsatz der Schulentlassenen sich für den Bergmannsberuf entscheidet. In Siegerland wollte kaum ein einziger Bergmann werden, in Gelsenkirchen A-71einem Bezirk, in dem 40% der Werktätigen Bergleute sind, waren es nur 6% der Schulentlassenen. Ein Teil der Jungbergleute ist nur gezwungenermassen zum Bergbau gegangen und wandert nach der Ausbildungszeit in andere Berufe ab. Diese Abwanderung der ausgebildeten jungen Kräfte. hat bereits dazu gezwungen, sie durch ungeschulte Kräfte zu ersetzen. Die Folge ist ein Rückgang der Arbeitsleistung im Bergbau( vgl. auch Heft 1/1939, Seite A 20). Ueber die Frage des Nachwuchses im Bergbau liegen folgende Berichte vor: Rheinland- Westfalen, 1.Bericht: Der Mangel an Arbeitskräften im Bergbau macht sich immer mehr bemerkbar. Auch die Leistungfällt ständig. Jetzt sucht man mit allen Kräften das Problem des Nachwuchses zu lösen, indem man die Schulentlassenen oder aus der Schule zu Entlassenden mit grosser Ausdauer und vielen Versprechungen umwirbt. Eine regelrechte Lehrzeit für Bergleute war bisher nicht sehr üblich, jetzt soll sie allgemein eingeführt und der Bergarbeiterberuf zu einem Facharbeiterberuf gemacht werden. Die Ausbildung soll etwa folgendermassen verlaufen: Die Schulentlassenen werden in Lehrwerkstätten des Bergbaus zusammengezogen. Hier werden die Jungen zunächst über Tage handwerklich ausgebildet. Neben theoretischer und körperlicher Ausbildung soll die praktische Ausbildung nebenher laufen, und zwar nicht nur in der Anlernwerkstatt, sondern auch bereits in den Betrieben über Tage. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgt dann die Ueberweisung in die Grube. Hier werden die Jungen in besonderen Ausbildungstrupps geschult. Nach etwa zweijähriger Ausbildung unter Tage, also im 18. Lebensjahr, ist der junge Bergmann" Jungknappe". Dann soll noch eine weitere Ausbildung zum Lehrhauer folgen und erst nach Erreichung des 21. Lebensjahres ist die Ausbildung vollendet, vorausgesetzt, dass die Hauerprüfung bestanden wurde. Die Sache hat aber einen Haken. Denn erst der Hauer bekommt den vollen Bergmannslohn. Bisher erhielten die jungen Bergleute auch mit 18 Jahren 50% des Lohnes eines Vollarbeiters. Den Berglehrlingen soll ein höherer Lohn gezahlt und auch sonst ihre Arbeitsverhältnisse verbessert werden. Man will einen höheren Anreiz für den Bergmannsberuf schaffen für die jungen Menschen, die andere Berufe bisher vorgezogen haben, weil sie dort als Ungelernte mehr verdienen. Die Bergarbeiter glauben nicht, dass die Zahl der sich für den Bergmanns beruf meldenden durch solche Massnahmen steigen wird, ganz abgesehen davon, dass man auch nicht an die Versprechungen glaubt. Der Beruf des Bergmanns leidet nicht an zu geringem Ansehen, er ist dafür aber ausserordentlich schwer und gefahrenreich. Das ist die wahre Ursache dafür, dass so wenige Menschen in Zeiten des Arbeitermangels in diesen Beruf gehen. 2. Bericht: Eine Ursache des Mangels an jungen Arbeitskräften ist in dem Nachlassen des Nachwuchses zu erblicken. Im Landkreis Aachen z. B. ist die Zahl der Schulentlassenen seit dem vorigen Jahre auf 1.100 gegenüber 1318 im Jahre 1935 zurückgegangen. In den verantwortlichen Kreisen dieses Gebietes klagt man nun darüber, dass die schwierige Aufgabe, diesen schwachen Nachwuchs gerecht und nach der Bedeutung der einzelnen Berufe zu verteilen, A-72noch wesentlich durch eine falsche Einstellung gewissen Berufen gegenüber erschwert wird. Die jungen Leute wollen fast durchweg Techniker, Metallarbeiter, Kaufleute, Soldaten und Beamte werden. Absolut gemieden würden die Landwirtschaft und der Bergbau. In der Landwirtschaft sind im Jahre 1938 nur 19 Landarbeiterlehrstellen besetzt worden. Aehnlich liegen die Verhältnisse im Bergbau. Unter 1.000 Jungen, die dieses Jahr die Schule verlassen, wollen nur 24 Bergmann werden. Jeder, der die Arbeit eines Bergmanns kennt, wird verstehen, dass die junge Generation sich vor diesem Beruf drückt. In der letzten Zeit aber ist die Abneigung gegen den Bergmannsberuf noch grösser geworden, weil die Jugendlichen unerhört angestrengt werden. So sind jetzt für Jugendliche im Bergbau Uebers tunden erlaubt. Einmal im Monat darf der Unternehmer vom jugendlichen Bergarbeiter eine" Nebenschicht" verlangen. Die Beschäftigung Jugendlicher in der Nachtschicht ist gestattet, weil die Lage im Bergbau es angeblich erfordert. Für einen anderen Teil der Jugendlichen ist die Beschäftigung über 22 Uhr hinaus erlaubt. Ausserdem sind für die Dauer eines Jahres Ausnahmen für die Anrechnung der Unterrichtszeit in der Berufsschule auf die Arbeitszeit gestattet. Das heisst mit anderen Worten: die Berufsschule muss ausserhalb der Arbeitszeit besucht werden. Oberschlesien: Die Betriebsleiter treten dagegen auf, dass man besonders im Bergfach junges Personal schult. Kaum, dass diese jungen Menschen fertig sind, verlassen sie den Betrie b, denn als Facharbeiter kommen sie überall unter. Man sagt in Beuthner Bergwerkskreisen, dass es im Reich Stellen geben müsse, die diese Flüchtlinge mit Papieren und Arbeitsbüchern versehen, sonst könnten sie doch keine Arbeit im Reiche erhalten. Um der Vernachlässigung der Fachausbildung entgegenzuwirken, begann man im vorigen Jahre mit der planmässigen staatlichen Lenkung des Nachwuchses. Seit 1938 müssen den Arbeitsämtern alle SchulentUebersicht über die lassenen gemeldet werden. Man will damit eine neu verfügbar werdenden Arbeitskräfte gewinnen und zugleich einen moralischen, später vielleicht auch physischen Zwang zur Berufsarbeit auf die ausüben, die noch ohne Beruf sind, vor allem Mädchen. Zugleich ist die Genehmigungspflicht für die Einstellung Jugendlicher unter 25 Jahren, die bis dahin nicht für Lehrlinge bestanden hatte, auf diese ausgedehnt worden. Mit diesen Anordnungen ist den Arbeitsämtern die gesetzliche Handhabe für eine planmässige Lenkung des Nachwuchses gegeben. Aus dem Material über Zahl und Verteilung der Schulentlassenen, das nun, sich bei den Arbeitsämtern sammelt, und aus den Arbeitsbucherhebungen hat man die Unterlagen für eine planmässige Verteilung des Nachwuchses gewonnen. Auf Grund dieser Unterlagen sind den Arbeitsämtern Richtlinien für die Verteilung der Jugendlichen gegeben A- 73worden, die zu Ostern 1939 die Schule verlassen. Diese Richtlinien geben an, wieweit in den einzelnen Berufsgruppen der Nachwuchs zu verstärken oder zu verkürzen ist. Bevorzugt wurden nach diesen Richtlinien auch mit der Zuweisung. von Lehrlingen die Berufe, die am kriegswichtigsten sind und in denen der Bedarf an Fachkräften besonders gross ist: Metallwirtschaft, Baugewerbe, Bergbau und Landwirtschaft. Obwohl z. B. die Metallindustrie ohnehin von den Jugendlichen bevorzugt wird, 25% der Schulentlassenen bisher schon in die Metalllehrberufe eintraten und durch diesen Zustrom andere Berufe benachteiligt sind, soll diese umfangreiche Nachwuchszuführung auch 1939 beibehalten werden. Die anderen drei Berufe sollen mehr Lehrlinge bekommen als bisher. Von der Einschränkung, die dadurch bei den übrigen Berufen notwendig wird, sollen die übersetzten handwerklichen Berufe und die Büroberufe betroffen und ausserdem soll der Zustrom zu den ungelernten Berufen eingeschränkt werden. In der Zeitschrift" Die Deutsche Volkswirtschaft" wird eine Nachwuchssperre für bestimmte Berufe vorgeschlagen, so für Bäcker, Konditoren, Fleischer, Tapezierer, Buchbinder, Tischler und Kellner. Im Gau Magdeburg- Anhalt hat die NSDAP damit begonnen, die Jugendlichen, die keine Lehre durchgemacht haben, in Facharbeiter zu verwandeln. 10.000 Jungen und Mädchen sind dort als Fahrstuhlführer, Pagen, Zigarettenverkäufer und Laufburschen tätig. In Zusammenarbeit mit den Betriebsführern, den Arbeitsämtern und den Eltern sollen sie in Berufe gebracht werden, für die sie geeignet erscheinen und durch Prüfung soll festgestellt werden, wofür sie Neigung und Eignung haben. Da sie zum Teil schon 16 und 17 Jahre alt sind, können sie nicht in die Lehre kommen, sondern nur angelernt werden. Die ungelernten Jugendlichen sollen durch Arbeitsinvaliden ersetzt werden. Aber es werden nicht nur mehr Lehrlinge gebraucht, sie sollen auch schneller auslernen. Die Lehrlinge im letzten Lehrjahr sind eine der Reserven, von denen man eine Linderung des Facharbeitermangels erwartet. Deshalb wird die Lehrzeit verkürzt. Der Reichswirtschaftsminister hat Anfang November den beschleunigten Abschluss der Lehrzeit angeordnet, sowohl hauptsächlich bei den Lehrlingen, die sich im dritten oder vierten Lehrjahr befinden, als auch die Vorverlegung ihrer Abschlussprüfungen um mindestens zwei Monate, in einigen Fällen um ein ganzes Jahr. Vom 1. April an sollen Lehrverhältnisse mit mehr als dreijähriger Dauer nicht mehr vereinbart werden. Bisher überwog die vierjährige Lehrzeit. Am 25. Juli 1938 hatten A-74von 190 anerkannten Lehrberufen der Industrie lo3 eine Lehrzeit von 4 Jahren, vier Berufe eine Lehrzeit von 3 1/2 und 83 von 3 Jahren. Der vierjährige Lehrvertrag herrscht gerade in den kriegswichtigen Berufen vor, in der Eisen- und Metallindustrie, in Giessereien, Schiffbau- und Elektroindustrie, im Bergbau, in der Feinmechanik, Optik usw. Später soll nach Ankündigung von Dr. Ley die Lehrzeit noch mehr, womöglich auf 2 Jahre verkürzt werden. Man plant also eine Schnellproduktion von Facharbeitern. Für die Chemische Industrie ist die Verkürzung der bisherigen vierjährigen Lehrzeit auf 2 Jahre auf besonderen Wunsch der DAF bereits verwirklicht worden. Das Lehrverhältnis wird dort in ein Anlernverhältnis umgewandelt. Der Leiter des Deutschen Handwerks in der DAF, Sehnert, kündigte an, dass das, was der Ausbildung durch Verkürzung der Ausbildungszeit verloren geht, durch neue Ausbildungsmethoden ausgeglichen werden soll. Bereits im letzten, womöglich im vorletzten Schuljahr sollen die Jungen und Mädel ihrem Beruf nähergebracht und schon in dieser Zeit auf ihre Berufseignung geprüft werden. Damit würde das unnötige spätere Umschulen vermieden. In bestimmten Berufen müsse man den Jungen etwa für ein halbes Jahr in eine Lehrwerkstätte bringen und dann erst zum Meister in die Lehre geben. Es soll also teilweise oder ganz der Meister durch ein Institut ersetzt werden, das sich völlig mit der Ausbildung der jungen Leute beschäftigt. Vor einigen Monaten ist in Teltow bei Berlin eine Lehrbaustelle der Bauindustrie eröffnet worden, bereits die achtzehnte im ganzen Reich. Weil man die Erfahrung gemacht hat, dass die Hast der Arbeit eine umfassende und ruhige Ausbildung der Lehrlinge vereitelt, dass auf der Baustelle geschafft, aber nicht erzogen wird, sucht die Industrie die Fachausbildung durch die Einrichtung von Lehrbaustellen zu erverbessern, die ein Mittelding zwischen Schule und richtigem Betrieb ist. Um einen Anreiz dafür zu schaffen, dass sich die Betriebe mit besonderer Intensität der Lehrlingsausbildung widmen, hat der Reichswirtschaftsminister Anfang Februar angeordnet, dass die Betriebe, die sich dabei besonders auszeichnen, durch Erteilung öffentlicher Aufträge bevorzugt werden. Ueber die Lehrlingsfrage wird folgendes berichtet: A-75Rheinland- Westfalen: Die Abschlussprüfung für Lehrlinge soll um ein Jahr vorverlegt werden, ohne dass die Leistungsfähigkeit dadurch herabgedrückt wird. Man verlangt von den Lehrherren, dass sie durch Intensivierung der Ausbildung den Mangel ausgleichen. Man will die gewerblichen und industriellen Firmen zu diesem Zweck besonders beraten, sie zu Arbeitsgemeinschaften zusammenfassen und ihnen" berufene Berater" zur Seite stellen. In der Textilindustrie soll eine besondere Nachwuchsausbildung erfolgen. Die Juden, sagt man, hätten mit ihrer Fabrikationsund Ausbeutungspraxis viele Heimarbeiter beschäftigt. Das räche sich jetzt, denn diese Leute könnten in den Grossbetrieben nicht Schritt halten. Nun müsse das durch planmässige Schulung nachgeholt werden. Danzig, 1.Bericht: Am 5. Dezember ist vom Senat eine Verordnung erlassen worden, die das Lehrlingswesen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen neu regelt. Die Verordnung sieht vor, dass künftig nur solche Arbeitgeber zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt sind, die in eine neuzuschaffende Lehrherrnstammrolle der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind. Die Eintragung in diese Stammrollen muss bis zum 15. Januar 1939 von den Betriebsführern beantragt werden. Nach dem Wortlaut der Verordnung erfolgt die Eintragung in die genannte Stammrolle nur, wenn der Betriebsführer oder sein Beauftragter persönlich zuverlässig, fachkundig und fähig zur Berufsausbildung und Erziehung sind. Die Eintragung kann später gelöscht werden, wenn sich herausstellt, dass für den Betrieb die genannten Voraussetzungen nicht zutreffen oder wenn bei dem Antrag falsche Angaben gemacht worden sind. Die Arbeitgeber sind zum grossen Teil mit dieser" neuen Belästigung" nicht zufrieden. Sie betrachten sie als eine neue Gelegenheit zu Schikanen. Wer nicht genügend für das Winterhilfswerk und ähnliche Dinge gibt, würde für unfähig erklärt werden, Lehrlinge auszubilden.- Unsere alten Gewerkschaftler sind eher einverstanden, unter der Voraussetzung allerdings, dass wirklich Lehrlingsschinder ausgemerzt werden, woran sie allerdings zweifeln, weil unter den schlimmsten Lehrlingsschindern sehr viele Nazis sind. 2. Bericht: In Danzig ist bekannt gemacht worden, dass im Frühjahr 1939 bei der Industrie- und Handelskammer allgemeine Kaufmannsgehilfen- und Facharbeiter- Prüfungen stattfinden. Es handelt sich dabei um eine Auswirkung des Göringschen Vierjahresplans, der zwar formal für Danzig keine Gültigkeit hat, aber auch hier angewandt wird. Die Anmeldungen zu den Prüfungen müssen bis zum 15.Dezember dieses Jahres vorgenommen werden. Die Prüflinge müssen bei der Anmeldung einen eigenhändig geschriebenen Lebenslauf, eine Darstellung des praktischen Ausbildungsganges in Aufsatzform, das Schulabgangszeugnis, das letzte Zeugnis der Berufs-, Fach- oder Handelsschule, Zeugnisse über sonstige Berufsschulung und eine Beurteilung des Prüfungsbewerbers durch den Lehrherrn einreichen. Auch Gesellenstücke müssen eingereicht werden, zum mindesten eingehende Beschreibungen oder Zeichnungen der Gesellenstücke. Zu den Prüfungen sind bereits Lehrlinge zugelassen, die erst am 30. September 1939 die Lehre beendet haben. Es verlautet, dass man besonders die Angestellten aussieben wird, um sie eventuell als Arbeiter zu beschäftigen. In der Danziger Nazipresse ist bereits gelegentlich davon die Rede gewesen, dass die Zahl der Angestellten gegenüber der der Arbeiter zu hoch sei. A- 76Fast noch grösser und verhängnisvoller als das Fehlen von Facharbeitern ist der Mangel an Ingenieuren und Technikern. Der Zugang zum technischen Studium ist im Dritten Reich gewaltig zurückgegangen. Das liegt daran, dass die Karriere des Offiziers, des höheren Parteifunktionärs usw. leichter ist und in kürzerer Zeit Einkommen verschafft als ein Beruf, der ein längeres Studium voraussetzt und zum Teil schlechter bezahlt wird. Im Sommersemester 1937 betrug der Zugang zu den Technischen Hochschulen nur 43,8% des Zugangs im Sommer semester 1928. Bei den Fachschülern war das Verhältnis noch ungünstiger. Im Jahre 1929 hatten 9.250 Personen die technischen Fachschulen absolviert, für den Abschluss des Wintersemester 1938/39 rechnet man mit nur 3.400 Absolventen. Von 1929 bis 1936 waren durchschnittlich 2.700 Diplomingenieure jährlich ausgebildet worden, für 1938 bis 1940 rechnet man mit einem Jahresdurchschnitt von nur 1.000. Man schätzt aber für Ende 1939 das Manko der Ingenieure auf 18.000. Nunmehr ist auf Anordnung von Göring das Studium der Diplomingenieure vom nächsten Studienjahr an von bisher vier Jahren auf 3 Jahre gekürzt worden und das Studium an den technischen Fachschulen von 2 1/2 auf 2 Jahre. Durch eine Reorganisation des technischen Hoch- und Fachschulwesens soll verhindert werden, dass die Leistungen unter der Verkürzung der Studiendauer leiden. Im übrigen werden die Studierenden aufgefordert, in der verkürzten Studienzeit dasselbe Pensum zu verarbeiten, das bisher in längerer Studienzeit bewältigt worden ist. Durch Erlass vom 14. Januar ist auch das medizinische Studium, das bisher 11 Semester dauerte, auf 10 Semester verkürzt und ausserdem die praktische Ausbildungszeit von einem Jahr in das Studium verlegt worden. Der Zweck dieser Studienverkürzung ist auch hier, diese Fachkräfte früher für den Beruf verfügbar zu machen und durch Verringerung von Ausbildungszeit und Ausbildungskosten den Anreiz zum Studium zu verstärken. Es sollen aber auch Schichten zum Ingenieurberuf herangezogen werden, die bis dahin dafür nicht in Betracht kamen. Es werden unter den Arbeitern besonders Begabte ausgesucht und zu Ingenieuren ausgebildet. Von der Staatlichen Hochschule für angewandte Technik wurde im vorigen Jahr das Jungarbeiter- Vorstudium eingerichtet. Die Ausbildung dieser Jungarbeiter soll wie folgt vor sich gehen: bis zum A- 7714. Jahr Besuch der Grundschule, 2 1/2 Jahre Lehrzeit, 1/2 Jahr Arbeitsdienst, darnach Vorstudium und dann ordentliches Studium.Das Vorstudium kann mit 17 Jahren begonnen werden, Vorstudium und ordentliches Studium zusammen dauern 4 1/2 Jahre. Der Jungarbeiter schliesst also sein Studium im Alter von etwas über 21 Jahren ab und tritt nach 2 Jahren Heeresdienst im Alter von etwa 23 Jahren als Ingenieur in die Praxis ein. Man denkt jetzt auch daran, den Frauen den Ingenieurberuf zu eröffnen. Im vergangenen Jahr hatte es unter den immatrikulierten Studentinnen nur 52 Technikerinnen gegeben. Nun hat sich das Berufserziehungsamt der DAF mit dieser Frage beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass weibliche Ingenieure in Laboratorien, Zeichensälen, Prüfstationen, in Kalkulations- und Rechnungsbüros durchaus zu verwenden seien. Um mehr junge Männer für technische Berufe freizubekommen, wurde von dem Leiter des Fachamtes" Banken und Versicherungen" der DAF, Rudolf Lencer, in einem Vortrag, den er im November 1938 vor Betriebsfrauenwalterinnen hielt, angekündigt, der brennende Nachwuchsmangel werde dazu führen, dass für die Betriebe der Banken und Versicherungen vorwiegend weibliche Lehrlinge gefunden werden müssten. III. Die Juden verfolgungen 4-78" Man bleibe uns vom Leibe mit Humanität!" Adolf Hitler in der Sitzung des grossdeutschen Reichstags am 30. Januar 1939. In Deutschland vollzieht sich gegenwärtig die unaufhaltsame Ausrottung einer Minderheit mit den brutalen Mitteln des Mordes, der Peinigung bis zum Wahnwitz, des Raubes, des Ueberfalls und der Aushungerung. Was den Armeniern während des Krieges in der Türkei geschah, wird im Dritten Reich langsamer und planmässiger an den Juden verübt. Die uns zugehenden Berichte bestätigen immer wieder, dass die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes diesen Prozess verabscheut und dass die Exzesse im November und der seither herrschende Dauerpogrom das nationalsozialistische Regime in Deutschland mehr Ansehen gekostet haben als die zuvor begangenen Greueltaten. Aber, selbst unterdrückt, vermag die Bevölkerung den Misshandelten nicht oder nur sehr unvollkommen zu Hilfe zu kommen. Das Ausland wehrt sich dagegen, die bin auf den letzten Pfennig und das letzte Schmuckstück ausgeraubten, deutschen Juden aufzunehmen. An den Grenzen ist ein immerwährender Menschenschmuggel im Gange. Freiwillig geflüchtete Juden oder solche, die von der SA gewaltsam über die Grenzen geschoben werden, wandern in den Nachbarländern teils ins Gefängnis, teils werden sie nach Deutschland zurückgeDa vor der schickt und ihren Peinigern aufs neue ausgeliefert. Entlassung aus einem Konzentrationslager gewöhnlich der Nachweis gefordert wird, dass der Häftling binnen weniger Tage, häufig binnen 48 Stunden, Deutschland verlassen wird, kommt es zu unsinnigen -hinaus aus DeutschFluchtreisen, bei denen zwar die erste Etappe landnicht aber das Ziel bekannt ist. Auf den Meeren irren Schiffe mit jüdischen Passagieren umher, die nirgends an Land gelassen werden. In den Niemandsländern an den Grenzen entfaltet sich ein entsetzliches Flüchtlingselend. Die Gefängnisse der demokratischen Nachbarstaaten füllen sich mit Emigranten, die Deutschland zwangsweise verlassen mussten und deren einzige Schuld darin besteht, dass kein anderes Land sie aufnehmen will. Selbstmorde verzweifelter ju 4-79discher Menschen werden nicht nur aus Deutschland, sondern aus der ganzen Wolt gemeldet. Das ist die Lage, Wir registrieren wie bisher die gesetzlichen Bestimmungen, die den Juden in Deutschland den Lebensraum weiter einengen, sind uns aber darüber klar, dass in Wirklichkeit längst ein gesetzloser Zustand herrscht, durch den jede Gewalttat gegen die jüdische Minderheit sanktioniert ist. 1) Neue behördliche Massnahmen Seit unserem letzten Bericht über die Judenverfolgungen in Deutschland( Heft 12/1938, Seite A 24-51) sind wiederum zahlreiche behördliche Massnahmen gegen die Juden ergriffen worden, die in erster Linie dazu dienen, die Enteignung zu vollenden. Wir geben die hauptsächlichsten davon wieder. Durch die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 ist den Juden auferlegt worden, ihren Besitz an Wertpapieren und Devisen in einem Depot bei einer Devisenbank einzulegen. Am 19. Januar 1939 wurde ergänzend verordnet, dass die Verwahrung der Wertpapiere als" verschlossenes Depot" oder in einem Safe unstatthaft sei. Es müsse in jedem Augenblick die Möglichkeit bestehen, des. jüdische Vermögen nachzuprüfen. Im übrigen habe jeder jüdischer Depotkunde seine Bank nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass er Jude ist, auch wenn dieser Zustand der Bank bereits hinlänglich bekannt sei. Am 8. Februar 1939 wurde in der deutschen Presse ein Runderlass des Reichsfinanzministers über die technische Durchführung der Vermögensabgabe der Juden( Kontribution) bekanntgegeben( veröffentlicht im Reichssteuerblatt, S. 246). Darin wird bestimmt, dass die für den ersten Teilbeitrag der Kontribution getroffenen Anordnungen allgemein für die weiteren Teilbeträge der Vermögensabgabe gelten, insbesondere die Bestimmung, wonach nur solche Wertpapiere in Zahlung genommen werden, die in dem für die jeweilige Zahlung massgebenden Kurszettel aufgeführt sind. Es wird weiter grundsätzlich verlangt, dass Abgabepflichtige vor der Inzahlungsgabe von Wertpapieren und Grundstücken ihren Besitz an Kostbarkeiten und Kunstgegenständen veräussern und das erlöste Bargeld zur Entrichtung der Vermögensabgabe verwenden. Das gilt jedoch nicht, wenn der Erinnerungswert des Gegenstandes im einzelnen höher liegt als der erzielbare Verkaufserlös. Wir reproduzieren hierzu auf Seite A 80 bis 84 einen" Bescheid über die Judenvermögensabgabe" und ein dazu gehöriges Merkblatt, aus dem A- 80 Finanzamt Steuernummer.... Das Finanzamt( Finanzkaffe) hat folgende Konten: a) Postichedlonto Berlin Nr. b) Reichsbanlgirofonto Einzahlungen auf diefes Kanto nehmen alle Reichsbankanstalten toßenfrei an Bublikumverkehr bei der Finanzfalse wochentäglich von 9 bis 13 Uhr; am legten Werttage im Monat i bie Finanztanle ganz und an den Sonnabenden von 12.30 Uhr ab geschlossen. BerlinHausanschluß: Zimmer Nr. 193 Fördert den unbaren jaylungsverkehr, er erspart längeres Warten in der Finanzkaffe! Bei persönlichen Einzahlungen empfiehlt es fich, diesen Bescheid vorzulegen. Die Namen und Unterschriftsproben der zur Quittungserteilung berechtigten Beamten find im Kafferraum angeschlagen. Bescheid über die Judenvermögensabgabe Auf Grund der Durchführungsverordnung über die Sühneleistung der Juden vom 21. November 1938 ( Reichsgesebbl. I 6. 1638) wird die von Ihnen zu entrichtende Abgabe festgesezt auf RM Die Abgabe beträgt 20 vom Hundert des von Ihnen auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938( Reichsgesebbl. I S. 414) angemeldeten Vermögens( unter Berücksichtigung angezeigter Veränderungen). Die Abgabe ist zu entrichten in vier Teilbeträgen von je RM Der erste Teilbetrag ist bis zum 15. Dezember 1938, die weiteren Teilbeträge sind bis zum 15. Februar, 15. Mai und 15. August 1939 unter Bezeichnung als Judenvermögensabgabe und unter Angabe der oben vermerkten St.-Nr. zu leisten. Eine Stundung ist grundsäglich nicht zulässig. Wird eine Zahlung nicht rechtzeitig entrichtet, so ist mit Ablauf des Fälligkeitstags ein Säumniszuschlag in Höhe von zwei vom Hundert des rückständigen Betrags verwirkt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden rückständige Beträge ohne vorhergehende Mahnung eingezogen und erforderlichenfalls beigetrieben. Die Zwangsvollstreckungskosten fallen dem Zahlungspflichtigen zur Last. Bel Zahlung von selbstgefchuldeten bgaben aus eigenem ( nicht erworbenen) Musmander oder Streur Sperrgugaben bedarf es keiner besonderen Genesungung der Troifenstelle. a n 3 Herrn Frau in 10 Fazant Steuernummer Berlin A- 81--193--Betrifft: Ihre Vermögensanmeldung auf Grund der Verordnung vom 26.April 1938( RGBl. I S.414). Zur Ergänzung Ihrer von der Anmeldestelle an mich abgegebenen Vermögensanmeldung ersuche ich zwecks Vermeidung von Zwangsund Strafmaßnahmen noch um Beantwortung und Rücksendung nachsteenden Fragebogens binnen 2- Wochen. a) Betr.Grundbesitz: b) 11 Wertpapiere: c) Zahlungsmit 11 tel: d) 11 Hypotheken: e) f) g) 13 h) Grundbuchmäßige Bezeichnung-Name und Anschrift der Aufbewahrungsstellen( Devisenbanken usw.)? wie zu b) Buch- oder Briefhypotheken? Name und Anschrift der Aufbewahrungsstellen der Hypothekenbriefe? 11 Sonstige For- Genaue Anschrift( Ort und 11 1)" derungen? Straße) der Schuldner? Spareinlagen, Name und Anschrift der Sparkassen, Banken, der sonstigen Schuldner? Bankguthaben und sonstige laufende Guthaben: Nießbrauch u. Name u.Anschrift der zur sonstige Ren- Leistung Verpflichteten tenrechte: Schmucksachen, Name und Anschrift der Kunstgegen- Verwahrer? stände, Edelmetall, Edelsteine: Urheberrechte Name und Anschrift der und Erfindungen: Lizenznehmer? k) Betr. Bei Anteils besitz( z. B. bei Erbengemeinschaften, Gesellschaften, Gemeinschaften zur gesamten Hand oder zu Bruchteilen) An welchen Werten besitzen Sie anteiliges Eigentum und wie lauten die Namen und Anschriften der einzelnen Mitbeteiligten? Sind letztere deutsche oder staatenlose Ju den? A- 82Nicht zutreffendes durchstreichen. ( Unterschrift). Finanzamt Berlin. im Dezember 1938 9 A- 33Merk bett für Zahlung der Judenvermögensabgabe. 1. Wie ist zu zahlen? Grundsätzlich mit den ordentlichen Zahlungsmitteln( Bargeld, Schecks, Postschecks, Banküberweisung). Die Abgabepflichtigen sollen, soweit notwendig, ihr Vermögen zur Beschaffung ordentlicher Zahlungsmittel flüssig machen. Bei Zahlung von selbstgeschuldeter Abgabe aus eigenen( nicht erworbenen), bei inländischen Kreditinstituten geführten Auswanderer- oder Kreditsperrguthaben bedarf es keiner besonderen Genehmigung der Devisenstelle. 2. Kann auch mit Wertpapieren gezahlt werden? In Ausnahmefällen können auch Wertpapiere in Zahlung genommen werden, soweit Barmittel oder Barguthaben nicht zur Verfügung stehen. Annehmbar sind nur Wertpapiere, die in dem nach dem Stichtag vom 30. November 1938 aufgestellten, den Devisenbanken zugegangenen Kurszettel genannt sind, und zwar zu den aus demKurszettel ersichtlichen Kursen. In dem Kurszettel sind nur amtlich notierte Werte enthalten; sie sind in folgende 5 Grußpen eingeteilt: a) Aktien und sonstige Gesellschaftsanteile, b) Schuldverschreibungen privatrechtlicher Unternehmungen( mit Ausnahme der Hypothekenbanken), c) Pfandbriefe und Rentenbriefe öffentlich- rechtlicher Kreditanstalten, Pfandbriefe von Hypothekenbanken sowie Anteilscheine zu Li quidationspfandbriefen, a) Schuldverschreibungen von Hypothekenbanken ,, öffentlich- rechtlichen Kreditanstalten und Körperschaften( mit Ausnahme der Körperschaften zu e), e) Anleihen des Reichs, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Reichsbahn, der Reichspost und Schutzgebietsanleihen. Wertpapiere einer nachgeordneten Gruppe werden nur insoweit in Zahlung genommen, als Wertpapiere einer vorgeordneten Gruppe nicht verfügbar sind. Nähere Auskunft erteilt erforderlichenfalls die depothaltende Devisenbank. Will ein Abgabepflichtiger Wertpapiere in Zahlung geben, so muß er einen entsprechenden Auftrag an die depothaltende Devisenbank erteilen, die nach Einholung der Devisengenehmigung das Depot umlegen und dem Finanzamt eine Abrechnung zusenden wird. Gleichzeitig, mit der Erteilung des Auftrags an die Bank hat der Abgabepflichtige dem Finanzamt Moabit- West ein Verzeichnis aller ihm gehörigen Wertpapiere nach dem Stand vom 6. Dezember 1938, nach obigen 5 Gruppen geordnet, in doppelter Ausfertigung einzureichen mit der Versicherung, daß ihm Barrittel oder Barguthaben nicht zur Verfügung stehen. Aus den Ver A- 84ichnissen muß sich auch ergeben, wo sich die Wertpapiere befinden. Das Finanzamt wird die Voraussetzungen für die Inzahlungnahme der Wertpapiere an Hand der vorhandenen Unterlagen prüfen und über die Annahme an Zahlung Statt entscheiden. Die Börsenumsatzsteuer hat der Pfl. in voller Höhe zu tragen. 3.Kann auch mit Grundstücken gezahlt werden? Wenn der Abgabepflichtige nachweist, daß er die Abgabe weder durch bare oder unbare Einzahlung, noch durch Hingabe von Wertpapieren tilgen kann, so ist ausnahmsweise auf Antrag die Annahme von Grundstücken an Zah. lungs Statt zulässig. Ausgeschlossen sind Grundstücke: a) die mehreren Eigentümern gehören, sofern nicht sämtliche Eigentümer ihre Anteile dem Reich übertragen, b) die überlastet sind oder bei denen nach Abzug der Belastungen und der Unkosten ein unverhältnismäßig niedriger Wert zur Deckung der Abgabe zur Verfügung stehen würde, c) deren Wert nach Abzug der Belastungen und der durch den Eigentumsüber gang entstehenden Steuern und Kosten die Abgabe erheblich übersteigt, d) die mit erheblichen Dienstbarkeiten, Rentenansprüchen usw. belastet sind. Maßgebend ist der vom Oberfinanzpräsidenten( Gruppe für Bausachen) festzustellende gemeine Wert. Der Antrag auf Annahme von Grundstücken an Zahlungs Statt ist an das Finanzamt Moabit- West zu richten und muß u.a. für jedes Grundstück folgende Angaben enthalten: a) genaue Grundbuch- und Katasterbezeichnung nebst Lage( Ort, Straße, Nummer), Art des Grundstücks, b) letzter Einheitswert und Feuerkassenwert, Höhe der Belastungen nach dem neuesten Stand ohne Eigentümerhypotheken und Eigentümergrundschulden, d) genaue Anschrift des Verwalters. Dem Antrag ist eine Versicherung beizufügen, daß weder bare oder unbare Einzahlung möglich ist, noch Wertpapiere zur Verfügung stehen. Die durch den Eigentumsübergang entstehenden Steuern und Kosten trägt --der Pflichtige, Antragsformular liegt bei, 1.Kann auch mit anderen Werten gezahlt werden? Nein! Es werden insbesondere auch Hypothelenabtretungen oder Hypothekeneintragungen zur Tilgung der Vermögensabgabe nicht angenommen. Es muß dem Pfl. überlassen bleiben, derartige Werte durch Veräußerung oder Beleihung flü sig zu machen. Etwaige hierdurch entstehende Kosten und Abgaben hat der Pflichtige zu tragen. A-85die einzelnen Zahlungsmodalitäten für die. Milliardenbusse ersichtlich sind. Aus den Bestimmungen über die Vermögensabgabe der Juden geht besonders klar hervor, welches Durcheinander bei der Ausplünderung der jüdischen Minderheit herrscht und in welchem Masse sich die Verordnungen überschneiden. Ende November hat die Regierung angekündigt, dass eine Ankaufsstelle für Juwelen, Schmuck- und Kunstgegenstände aus jüdischem Besitz errichtet werden würde. Diese Ankaufsstelle trägt zwar bereits den pompösen Namen" Ankaufsstelle für Kulturgut, Berlin, ist aber bisher noch nicht in Tätigkeit getreten. Dagegen gelten nunmehr alle öffentlichen, von den Gemeinden oder GemeindeverWährend bänden betriebenen Pfandleihanstalten als Annahmestellen. in der oben zitierten Verfügung vom 8. Februar die eräusserung von Wertgegenständen noch einigermassen freiwillig und bei vorhandenem Bargeld zu umgehen war, ja Gegenstände mit geringem Verkaufs-, aber grossem Erinnerungswert sogar ausgenommen blieben, erschien bereits 14 Tage später, am 21. Februar 1939,( Reichsgesetzblatt I Nr. 32) eine" Dritte Anordnung zur Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden" in der bestimmt wird, dass alle Juden deutscher Staatsangehörigkeit und alle staatenlosen Juden die ihnen gehörenden Gegenstände aus Gold, Silber und Platin sowie Edelsteine und Perlen binnen 2 Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung an die eingerichteten öffentlichen Ankaufsstellen abzuliefern haben. Die Ablieferung erfolgt gegen Entschädigung. Die Richtlinien über die Bewertung und die Festsetzung der Entschädigung hat der Reichswirtschaftsminister erlassen. Unter diesen Erlass fallen selbst die Eheringe und die kleinen Erinnerungsstücke. Aber auch bei dieser Anordnung blieb es insofern nicht, als die Abgabefrist vom 7. bis zum 31. März verlängert. wurde, weil die Pfandle ihanstalten der Aufgabe organisatorisch nicht gewachsen waren und es vielen Juden selbst nach vielstündigen Warten Inzwischen sind nicht gelang, die enteigneten Werte loszuwerden. einige Ausnahmen zugelassen worden. Zum Beispiel braucht ein Jude oder eine Jüdin, die in einer Mischehe leben, Wertgegenstände nicht abzuliefern, wenn die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder nicht als Juden betrachtet werden, wohl aber sind sie abga bepflichtig, wenn die Kinder jüdisch sind. Die zweite Rate der Milliardenbusse, die bis zum 15. Februar fällig war, hat dem Reich viel weniger bares Geld eingebracht als A- 86die erste. In der Hauptsache ist Effekten- und Immobilienbesitz der wenigen noch bemittelten Juden zugunsten des Reiches abgeschrieben worden. Seit Dezember 1938 sind verschiedene Durchführungsverordnungen und " Anordnungen zu Durchführungsverordnungen" über die Ausschaltung der Juden aus der Wirtschaft und über den Einsatz des jüdischen Vermögens herausgekommen. Es handelt sich dabei im wesentlichen um technische Anordnungen, wie die völlige Enteignung der noch im Reiche lebenden Juden zu bewerkstelligen sei. Trotz der Breite dieser Erlasse herrschen noch immer reichlich viele Unklarheiten, und man gewinnt den Eindruck, dass die führenden Stellen dem eigenen Raubzug organisatorisch nicht recht gewachsen sind. Wir geben zur Kennzeichnung einige Bestimmungen aus dem Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministers über den Einsatz des jüdischen Vermögens wieder, der am 15. Februar 1939 im Ministerialblatt des Reichs- und Preussischen Innenministeriums( Ausgabe A) erschienen ist: " Die Verordnung brachte u.a. die Neuerung, dass Entjudungen auch zwangsweise durchgeführt werden können. Hierzu wird, vorbehaltlich einer Sonderregelung für den land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz, angeordnet, dass die Anwendung von Zwangsmitteln sich vorläufig nur auf die Entjudung gewerblicher Betriebe und dazugehörender Betriebsgrundstücke beschränken soll. Nachdem die Juden aus dem Einzelhandel, selbständigen Handwerk und Marktverkehr bereits allgemeine ausgeschieden worden sind, sei es nunmehr Aufgabe der höheren Verwaltungsbehörden, mit Hilfe ihrer Vollmachten im Benehmen mit den zuständigen Parteistellen dafür zu sorgen, dass diejenigen Betriebe des Grosshandels und der Industrie, die noch heute gemäss Reichsbürgergesetz wegen massgebender jüdischer Beteiligung als jüdische Gewerbebetriebe gelten, in volkswirtschaftlich vernünftiger Weise entjudet werden. Von einer zwangsweisen Entjudung solcher Minderheitsbeteiligungen, die den Gewerbebetrieb nicht zu einem jüdischen machen, sowie von zwangsweiser Ueberführung jüdischen Streubesitzes an Aktien und sonstigen Wertpapieren sei vorläufig abzusehen. Ebenso ist, wie der Erlass bestimmt, die zwangsweise Gesamtentjudung des nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes nach ausdricklicher Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan im Augenblick noch nicht in Angriff zu nehmen. Die Durchführung dieser Aufgabe wird zentral angeordnet, sobald die Entjudung der gewerblichen Wirtschaft zu einem gewissen Abschluss gekommen ist. Schliesslich wird die Beteiligung der Partei an dem Entjudungsverfahren durch Einschaltung des Gauleiters der NSDAP geregelt." Ueber den Erfolg der Arisierungsaktion veröffentlichte die " Frankfurter Zeitung" vom 26. Januar 1939 einen Bericht, in dem es hiess: A- 87" Die Auflösung des jüdischen Einzelhandels und der Uebergang in arischen Besitz war in der Hauptsache mit Beginn dieses Monats abgeschlossen. Abgesehen von geringfügigen Berichtigungen nach dem endgültigen Stand kann man, wie in der" Zeitschrift des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller" mitgeteilt wird, jetzt feststellen, dass von den 3.750 jüdischen Einzelhandelsunternehmungen, die am 1. August in Berlin noch gezählt wurden, 1.200 als zur Arisierung geeignet befunden wurden. Jedoch sind nur 700 in deutsche Hände übergegangen. Für 500 fanden sich keine Bewerber, so dass in Berlin insgesamt 3.050 Einzelhandelsgeschäfte zu bestehen aufgehört haben." Neben den hier angeführten reinen Enteignungsmassnahmen sind weitere Massnahmen zur völligen Ausschaltung der Juden aus dem Berufsleben, zu ihrer Entrechtung auf juristischem Gebiet und zur Vernichtung des jüdischen Kulturlebens getroffen worden. Am 31. Januar sind die Bestellungen bzw. Approbationen der jüdischen Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker erloschen. Den jüdischen Arzten war die Bestallung bereits mit Wirkung vom 30. September 1938 entzogen worden. Darüber hinaus ist den Juden die Ausübung der Heilkunde einschliesslich der Zahnheilkunde und der Tierheilkunde überhaupt verboten. Als Hilfskräfte in der Gesundheitspflege sind die Juden auf die Betreuung ihrer" Rassengenossen" beschränkt. Am 3. Januar 1939 hat der Reichswirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern bestimmt, dass Juden zu den gesetzlichen Prüfungen der Industrie- und Handelskammern und er Handwerkskammern nicht zugelassen sind. Auswandernden Juden können jedoch Arbeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über ihre Berufsausbildung mitgegeben werden. Das Gesetz zur Aenderung familienrechtlicher Vorschriften vom April 1938 gibt eine Handhabe dazu, adoptierte Kinder ihren Adoptiveltern zu entziehen, wenn" die Vertragsparteien verschiedenen Rassen angehören, also ein Vertragsteil Jude oder mit einem Juden verheiratet, der andere deutschblütig oder Mischling zweiten Grades ist". Auf Grund dieser Bestimmungen hat Reichs justizminister Dr. Gürtner den Amtsgerichten jetzt Anweisungen für eine Ueberprüfung der Kindesannahmeverhältnisse erteilt. Allen deutschen" Rechtswahrern", gleichgültig, ob sie der NSDAP angehören oder nicht, ist seit dem 7. 1. 1939 die Vertretung von Juden grundsätzlich verboten. In der Anordnung des Reichsleiters heisst es: A-88" Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung soll nur dann stattgegeben werden, wenn einer der folgenden fünf Fälle gegeben ist: 1. Vertretung und Beratung in Rechtsangelegenheiten, in denen der Jude zwar Partei ist, die Inanspruchnahme des Rechtswahrers aber durch ein deutsches Versicherungsunternehmen erfolgt; 2. Vertretung und Beratung deutscher Verwalter jüdischen Grundeigentums; 3. Verwaltung jüdischer Vermögen einschliesslich der damit verbundenen Vertretung und Beratung, wenn die zuständige Steuer- oder Devisenbehörde die Verwaltung durch einen Juden für un tunlich erklärt; 4. Vertretung und Beratung von Juden fremder Staatsangehörigkeit; 5. Tätigkeit als Konkursverwalter, Vergleichsverwalter, Zwangsverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Abwickler oder sonstiger Treuhänder auf Grund amtlicher Bestellung. In all diesen Fällen ist jedoch stets besonders sorgfältig zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes Interesse des deutschen Volkes, die Beratung und Vertretung des Judens durch einen Deutschen erfordert... Dies gilt auch für Rechtsanwälte, die teilweise jüdisches Blut haben, also für Mischlinge ersten und zweiten Grades, die Reichsbürger sind." Da den jüdischen Anwälten die Anwaltschaft entzogen worden ist, kommt somit nur noch die Vertretung durch die wenigen zugelassenen jüdischen Rechtskonsulenten in Frage. Am 14. Februar hat der Reichswirtschaftsminister in einem Runderlass angeordnet, dass auch den Devisenberatern untersagt ist, Juden in Devisen sachen Hilfe zu leisten. Es ist eine" Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" geschaffen worden, der jeder einzelne Jude als Mitglied angehören soll. Alle übrigen jüdischen Organisationen haben zu bestehen aufgehört, mit Ausnahme der jüdischen Gemeinden, des Jüdischen Kulturbundes und des Palästina- Amtes, das korporativ der Reichsvereinigung angegliedert wird. Auf Grund der polizeilichen Anordnung haben 160.000 Juden ihre Vornamen ändern oder ihrem bisherigen Namen die Zunamen Sara bzw. Israel hinzufügen müssen. 2) Die antisemitische Propaganda Ueber die Hetzpropaganda gegen die Juden ist insofern wenig Neues zu berichten, als sie sich gleich geblieben ist und trotz des vollkommenen" Sieges" keineswegs nachgelassen hat. Die Nationalsozialisten wissen, dass sie das Volk bei ihren Gewaltakten gegen die Juden nicht hinter, sondern gegen sich haben, und ihre fortgesetzte Hasspropaganda stellt den ständig erneuerten Versuch dar, die gewünschte Massenstimmung doch noch zu erzeugen. A-89Auf die Jugend übt dieses ständige Trommelfeuer in der Schule, in der Hitler- Jugend, auf der Strasse, in den Zeitungen, natürlich eine starke Wirkung aus. Kinder und Jugendliche haben sich auch die nachfolgenden Berichte wieder bestätigen durch besondere Rohheit hervorgetan. --wie in den Pogromtagen Der" Stürmer", dessen Schreibweise sich im übrigen nicht verändert hat, trägt das Seine dazu bei, die nachfolgende Generation zu" erziehen". Das zuletzt im Stürmer- Verlag erschienene Bilderbuch" Der Giftpilz", das widerliche, z.T. wie üblich pornographische Hetzbilder enthält, wird in vielen Schulen eifrig vertrieben. Der" Stürmer" veröffentlicht ganze Serien von Danksagungen aus den Lehrerkreisen, jeweils mit vollem Namen und häufig mit der Adresse der Schule versehen. Die antisemitische Propaganda an den Hochschulen ist weiter ausgebaut worden. Z.B. hat ein Dr. Deeg auf Streichers Wunsch einen Lehrauftrag an der Universität Berlin erhalten. Er hat seine Qualifikationen dadurch dargetan, dass er ein Buch" Die Hofjuden" schrieb. Die Vortragsreihen, die in den Universitäten gehalten werden, bewegen sich auf einem unglaublich niedrigem Niveau. Wir veröffentlichen, um diese Art der wissenschaftlichen Erziehung zu charakteri sieren, einige Zitate: Julius Streicher in der Aula der Universität, Berlin, bei der Einführung Dr. Deegs in sein" wissenschaftliches Amt": "... Zum Schluss seines leidenschaftlichen Appells an die Hochschulen setzte der Redner sich auch mit der Frage auseinander, ob denn nicht einzelne Juden Grosses in der Wissenschaft geleistet und manches mitentdeckt hätten. Dies treffe wohl gelegentlich einmal zu, dass auch ein Jude an einer Erfindung mitbeteiligt gewesen sei, aber dann bestehe doch kein Grund, ihn als Juden besonders zu erwähnen. Im übrigen aber möge man wissen, dass eine Geschichtsforschung, die den Juden überhaupt noch als Gelehrten an erkenne, falsche Wege gehe". ( Frankfurter Zeitung vom 2. Januar 1939) Der Präsident des" Reichsinstituts für Geschichte des neuen Deutschlands", Walter Frank, zur Eröffnung des Vortragszyklus über " Judentum und Judenfrage" in der Berliner Universität: "... Professor Walter Frank hat die Reihe auch selbst eingeleitet mit einer Studie über Alfred Dreyfus. Es konnte ihm nicht darauf ankommen, die juristische oder die politische Seite des Falles darzulegen. Dies sagte er gleich zu Beginn ausdrücklich A-yozu den im Publikum anwesenden ausländischen Zuhörern... Herausgearbeitet wurde also das Jüdische in der Person von Dreyfus und das Jüdische in den Methoden und Mitteln, ihn zu rehabilitieren. Der spätere Freispruch von Dreyfus war" ein Sieg des internationalen jüdischen Kapitals über das französische Soldatentum"... So betrachtet Walter Frank Dreyfus als ein Symbol für die ewige Fremdheit des Juden unter den Völkern. Frank selbst glaubt, juristisch sei Dreyfus sicherlich nicht schuldig gewesen, seine Schuld sei die seiner Rasse: unter den fremden Völkern Herr sein zu wollen und doch nicht aufhören zu können, ein Fremder zu sein." ( Frankfurter Zeitung vom 14. 1. 1939) 3) Tatsachenberichte Es gehen uns noch immer wieder neue Berichte über die Pogromtage im Oktober und November zu. Ein Beweis dafür, wie tief diese Vorfälle im Volk gewirkt haben und wie schwer sie den Nationalsozialisten vergessen werden. Wir geben einige dieser nachträglichen Schilderungen wieder. Die erste stammt aus dem noch immer nicht aufgelösten Flüchtlingslager an der deutsch- polnischen Grenze bei Zbaszyn, wo ein beispielsloses Elend herrscht.( Siehe unseren Bericht Heft 12/1938, S. A 27). Der Verfasser ist ein Jude, der aus dem Westen an die polnische Grenze gebracht wurde, obwohl er Polen nie gesehen hatte und kein Wort polnisch spricht. Deutsch- polnische Grenze: " Auf Grund der Paragraphen 5 und 9 der Ausländer- Polizeiverordnung vom 22. 8. 1938 wird Ihnen hiermit der Aufenthalt im deutschen Reichsgebiet verboten. Sie haben daher das Reichsgebiet bei Vermeidung von Zwangsmitteln unverzüglich spätestens bis 29. Oktober 1938 zu verlassen..." Wenige Worte Schicksal für Tausende! Uhr. Es klingelt." Gestapo, aufmachen!" kommen!"-" Können wir wieder nach Haus?" " Was soll das denn alles, sind wir denn keine Menschen!?" men Sie, Sie werden hören!" Donnerstag Abend 10 " Was ist los?"-" Mit" Ich weiss nicht". " KomEin grosser Saal, viele Menschen.- Juden! Alte Juden mit zerIn furchtem Gesicht und mit weissen Bärten, Frauen, Kinder. Was soll mit uns geschehen? allen Augen dieselbe Frage: Trostlos, durchwacht und durchweint. Eine Nacht ist vorüber. Aschfahle Gesichter, fragende Augen. Wie weiter? Die Polizisten lösen sich ab. Gehen irgendwo hin Und wir? GR nach Hause. Brot Einer der Polizisten ruft nach Jungen zum Essenfassen. und Kaffee wird gebracht, die Menschen drängen sich herzu. Das und noch leben wir. Leben verlangt sein Recht A- 41Nachmittag. Freitag nachmittag: Dicht gedrängt sitzen Menschen, die wenige Habe vor sich.- Bündel, Koffer, Säcke- eine Symphonie sus Willkür und Hoffnungslosigkeit. Es sind ja nur Juden. Autos fahren zum Bahnhof, Menschen und Gepäck tragend. Draussen gröhlende Menschen in drohender Haltung. Jemand schreit etwas von" Volksverrätern, Blutsaugern., Halsabschneidern". Auf dem Bahnhof wieder jenes Bild: Koffer, Menschen Gepäck, schreiende Kinder, alte Menschen, zusammengebrochen und auf Gepäckstücken hockend. Wir wissen jetzt, wohin es geht! Ein Zug läuft ein. Ein Sonderzug für unglückliche Menschen. 9,15 Uhr. Wir fahren! Hinter uns bleibt Arbeitsplatz und Eigentum, bleibt die Frucht vieler Jahre.- Aber wir fahren! Fahren! Schon lange Zeit fahren wir. Es ist still geworden in den Abteilen. Die Menschen liegen auf den Bänken und schlafen einen dumpfen Schlaf. Ein grauer Morgen dämmert herauf.- Die Grenzsteine von NeuBentschen. Wieder in allen Gesichtern die Frage: Und nun? Weiter, wohin? Ueberall SS, Polizei, Grenzbeamte, Zöllner:" Haben Sie Geld bei sich?" lo RMk. ist alles, was wir mitnehmen dürfen. Daheim aber, hinter uns, ist unser Eigentum, das wir und unsere Eltern erworben haben in saurer Arbeit. " Marsch los, was Ihr nicht tragen könnt, bleibt liegen!" Schwer schleppen alte Menschen an ihrem Bündel. Ihr weniges gerettetes Gut. Hinten wird ein Junge angetrieben, er trägt einen grossicher nicht seinen eigenen. sen Koffer auf seinen Schultern nur Juden! Ein Viehtreiben mit Menschen. Nein, keine Menschen Fast 5 Kilometer liegen hinter uns, noch ein Kilometer, dann kommt der Grenzstein. Das Tempo hat sich beschleunigt. Hinten im Zuge wird nämlich geschlagen, werden Menschen zum Fallen gebracht, angetrieben wie eine Herde Schafe. Alles stärmt nach vorn, will sich retten! Koffer bleiben liegen, einer stolpert, bricht ein Es ist nur noch ein Vorwärtskeuchen. Bein. Ein humpelnder Mann, ein Krippel, wird von 2 SS- Männern geschleppt: " Wir wollen Dir das Tanzen schon beibringen!" Weiter! Schneller! Weiter nur weiter! Der Grenzbaum ist erreicht. Niemandsland. loo Meter weiter der polnische Baum. Die Menschen hocken sich nieder, brechen zusammen, raffen sich wieder auf. Doch es geht nicht weiter. Zu schwer war alles in den letzten Stunden. der Kofunser Das Gepäck kommt in einem Auto. Einiges war schon liegengeblieben. Das wird uns ausgehändigt. Man schenkt uns unsere eigene Habe. Glickliche Augen wenigstens etwas. Verzweifelte Blicke fer ist nicht dabei. Ein Leiterwagen kommt heran. Gepäck mitnehmen möchte? Ja- wir sind zufrieden. Man wird ja so bescheiden.- Viele Wagen fahren nach Zbaszyn. Ob er ' Platz vor dem Bahnhof. Menschen, Menschen! Aus Berlin, Hannover, Essen, Köln Bielefeld- Juden aus Deutschland treffen sich in Zbaszyn. Ein Tor in einer Bretterplanke. Polizisten davor." Proszé pani! Treten Sie nur herein". Bald beherbergen uns die Baracken.- Ein Lastauto bringt Brot und Butter. Hungrige Menschen drängen. Drängen und schieben vorwärts. Rücksichtslos! Vorne ist Brot- ein hungriger Mensch kennt keine Rücksicht. Der Abend sinkt nieder. Langsam wird Ruhe. Wo sonst ein Pferd stand, schlafen heute Nacht zehn Menschen. Auf ihren Bündeln hocker sie am Boden. Draussen im Hof scharen sich noch viele um den viel zu kleinen Kessel. Wieder für fünfzig Menschen Tee. Und Hunderte warten, warten auf ein bisschen Tee. A-92Ein neuer Morgen. Alles schwirrt durcheinander. Registrieren, essen, wegfahren. Warschau, Krakau, Posen.- Stimmen voller Hoffnung! Dann plötzlich:" Die Strassen sind gesperrt! Keiner kann mehr fahren!" Interniert! Hoffnungen verfliegen. Im Hofe werden von einer Plattform Mitteilungen gemacht, die niederdrückend sind. Hoffnungen werden geweckt und brutal zertreten. Was nun weiter. Junge Menschen organisieren, sorgen für Essen, für die Alten, arbeiten viel und sind aktiv. Das Rote Kreuz arbeitet Tag und Nacht. Menschen mit gequälten Nerven bedürfen der Hilfe. Es gilt, die kleinen Schmerzen zu beseitigen, um die grossen ertragen zu können. 8 VerhandlunIn den Baracken hat man sich eingelebt. An Leinen hängen Wäschestücke. Man wäscht und säubert, denn es ist ja so wenig, was man hat. Dort soll eine Bürste dem Anzug das alte Aussehen geben. Hier muss ein Stück Bindfaden einen Schuhriemen ersetzen. Tag um Tag vergeht.- Hoffnungen kommen und gehen. gen werden anberaumt und unterbrochen. Wir sitzen. Feldküchen kommen, regeln die Verpflegung.- Die Komitees beginnen ihre Arbeit auf vielen Gebieten. Sie sorgen für erste Hilfe und für Kleidung. Wir sitzen. Strohsäcke, Decken, Stroh. Glücklich tragen Menschen einen Arm voll auf ihre Schlafstätte. Doch wir sitzen. Grausam dieses Warten ohne Ende. Tag um Tag vergeht. Wir warten auf Erlösung. Sudetenland: Am 22. November hatte ich mit einigen früheren Genossen, die, wie ich zu den neuen Arbeitslosen gehören, eine Tour mit dem Fahrrad unternommen. Als wir am Nachmittag wieder nach Karlsbad zurückkehrten, wurden wir schon ausserhalb der Stadt von Genossen erwartet, die mir mitteilten, dass die Juden in allen Strassen zusammengetrieben würden. Die Genossen rieten mir, dass ich versuchen sollte, nach Prag zu flichten. Da ich mir eines Vergehens gegen die SdP nicht bewusst war, beschloss ich trotzdem, nach Hause zu fahren. Meine Frau erwartete mich ganz verängstigt und berichtete mir, dass um 3 Uhr nachmittags SdP- Ordner in unserer Wohnung gewesen seien und sich nach mir erkundigt hätten. Als sie mich aber nicht antrafen, seien sie wieder gegangen. 1/2 8 Uhr abends kamen sie wieder. Die Führung hatte ein im selben Häuserblock wohnender Nazi. Als er von meiner Frau erfuhr, dass ich zuhause sei, kam er mit in die Wohnung. Mit den Worten: " Ach, das ist der verfluchte Saujud, den ich bis jetzt noch nicht gekannt habe" begrüsste er mich." Zieh Dich sofort an und komm mit zur Polizei, dort warten schon die anderen Schweine auf Dich." Mit einem Auto ging es nach dem Polizeigebäude. Dort hielt sich seit dem Nachmittag eine nach Tausenden zählende Menschenmenge auf, die immer wieder in den Ruf ausbrachen:" Gebt uns die Saujuden heraus, damit wir mit ihnen Schluss machen können". Im Hause selbst wurden wir sofort von Leuten in SS- Uniformen in Empfang genommen, die uns anbrüllten, dass wir" die Beine etwas schneller bewegen sollten. Bevor wir noch dazu kamen, ging ein Regen von Schlägen mit den Gummiknüppeln auf uns nieder, und wir wurden alle im Erdgeschoss auf eine Zimmertür zugejagt. Dort sass ein Mann in SS- Uniform mit mehreren Abzeichen. Ich wurde nun von ihm gefragt, ob ich wüsste, weshalb ich verhaftet sei. Da ich das A-93verneinte, gab er den zwei hinter mir stehenden SS- Leuten einen Wink, die mir darauf jeder einen Schlag mit dem Gummiknüppel gaben, auf den Kopf und auf das rechte Schulterblatt. Der Mann im Sessel sagte mir dann in aller Gemütsruhe:" Dies geschieht nur, um Sie vor der Volkswut zu retten". Dann fragte er mich nach meinem Namen und ob es mir lieber wäre, wenn ich wieder nach Hause könnte, natürlich müsste ich dann sofort durch die auf der Strasse stehende Menschenmenge nach Hause gehen. Da ich ihm daraufhin antwortete, dass es wohl doch besser sei, bis zum anderen Tage zu warten, sagte er nur:" Bleibt freiwillig in Schutzhaft". Nun wurde ich wieder in den Korridor geschickt, wo mir zugerufen wurde," Zweiter Stock Nr. 2". Ich rannte nun so schnell ich konnte, die Treppe hinauf und verlief mich prompt, da es keiner der auf der Treppe auf mich einschlagenden SS- Leute für notwendig hielt, die Richtung zu sagen, in welcher das Zimmer 2 liegt. Das war ein neuer Anlass dazu, auf mich einzuschlagen. Da die Schläge alle nach dem Kopf und auf die Schultern gingen, war es unmöglich, den Kopf zu heben. So rannte ich natürlich immer nach der falschen Tür. Als ich endlich die Nummer 2 erreicht hatte und die Tür öffnen wollte, war sie von den schon im Zimmer befindlichen Personen so verstopft, dass ich sie nicht aufbrachte. Da stürzten sich wieder einige SS- Leute auf mich und schlugen auf mich ein. Andere drangen ins Zimmer und schrieen die dort befindlichen Menschen an: " Wenn Ihr Euren Glaubensbruder nicht Platz machen wollt, dann missen wir das eben besorgen". Man hörte nun nur noch die Schläge auf die Köpfe der Wartenden fallen. Da ich gleich hinter den Schlägern ins Zimmer trat, hatte ich so einen Gang für mich frei. In dem Zimmer müssen sich mehr als 80 Menschen befunden haben. Die Fenster durften nicht geöffnet werden, trotzdem die Dampfheizung auf höchste Temperatur eingestellt war. Ich sah dann, dass die der Zentralheizung am nächsten Stehenden sich mit den Händen von der Wand abdrückten, um nicht direkt an den Heizkörpern anzuliegen. Von Statur kleine Menschen konnten sich nicht anders helfen, als dass sie selbst auf die Gefahr hin, sich die Hände zu verbrennen, sich an den Heizkörpern abdrückten. In dem Raum Nr. 2 blieben wir noch mehrere Stunden, ohne dass wieder etwas geschah. Dann wurden wir gegen 3 Uhr nachts aufgefordert, so schnell als möglich auf die Strasse zu gehen. Dass dies bei den ältesten Leuten wieder nicht ohne Schläge abging, kann sich jeder vorstellen, denn viele von uns hatten sich schon fast 12 Stunden in dem Raum aufgehalten, und da sich ja niemand setzen oder gar legen konnte, ja, es nicht einmal möglich war, sich zu bewegen, waren bei den meisten die Glieder schon steif geworden. Auf der Strasse standen Lastautos; an den Hintertüren standen wiederum SS- Leute, die auf jeden einschlugen. Diejenigen Leute, die trotz der Schläge nicht schnell genug in den Wagen klettern konnten, wurden an Händen und Füssen gepackt und wie ein totes Stück Vieh auf den Wagen geschmissen. Von da ging es nach dem Bezirksgerichtsgefängnis in Karlsbad. Dort traten wieder SS- Leute in Dienst, die mit uns nicht besser verfuhren. Wir wurden in Zellen zu je 6 Mann untergebracht, in denen wir uns nun zwar setzen konnten, aber an Hinlegen war auch hier nicht zu denken, denn diese Zellen waren ja nur für zwei Mann eingerichtet. Früh in der achten Stunde gab es etwas" Kaffee". Am Mittag brachten für viele von uns die Frauen das Essen. Der Frass, der den anderen aus der Gefängnis küche vorgesetzt wurde nicht zu geniessen. A-94Am nächsten Tage wurden wir früh um 6 Uhr geweckt und aufgefordert, uns anzuziehen. Ohne dass wir uns gewaschen oder dass wir gegessen hatten, gings in den Hof. Dort standen grosse Polizeiwagen bereit, um uns nach Dachau zu bringen. Diese Nachricht wurde von den meisten von uns hingenommen, als ob es sich um eine ganz einfache Sache handelte. Viele werden ja auch kaum etwas davon gehört haben. Wir fuhren in Begleitung reichsdeutscher Polizei. Das beruhigte mich ein wenig. Die Beamten machten uns vor der Abfahrt darauf aufmerksam, dass keiner von uns etwas unternehmen solle, was er später selbst bereuen würde. Die Fahrt nach Dachau ging über Eger, Nürnberg. Als wir bei Rehau die alte Reichsgrenze hinter uns hatten, wurden die Polize: beamten uns gegenüber Menschen und unterhielten sich mit uns. Als wir dann in einem kleineren Ort ankamen, wurde uns gestattet, uns etwas zum Essen zu kaufen. Die Polizeibeamten sagten uns dan noch, dass sie uns gern schon früher hätten etwas essen lassen, aber die im Sudetengebiet seien noch zu junge Deutsche und man könnte aufgrund einer menschlichen Regung den Opfern des Naziregi mes gegenüber mehr Unannehmlichkeiten haben als dies ihnen, aber auch den Altdeutschen lieb wäre. In Dachau traf der Transport nachmittags gegen 5 Uhr ein. Es waren vorher schon mehrere Transporte aus den verschiedensten Richtungen angekommen, so dass schätzungsweise ungefährt 300 Mann auf die verschiedenen vorzunehmenden Prozeduren warteten. Alle mussten sofort in zwei Gliedern antreten und in gerader Haltung, die Füsse im rechten Winkel aneinander, stehen bleiben. Als sich der erste nach ungefähr 20 Minuten rührte, wurde er geschlagen. Wer sich einbildete, dass die kleinste Bewegung ja doch nicht beobachtet werden könnte, hatte sich geirrt und schon ging die Prigelei von vorn an. Als dann die ältesten von uns infolge der Ueber anstrengung zusammenbrachen, gab es noch einmal Gemeinschaftsschläge und dann konnte alles in die Baracke 18 gehen. Das ist eine Baracke, die nur zur Aufnahme von neuen Häftlingen oder für solche da ist, die das Lager wieder verlassen. Wer dort ist, ist noch kein Lagerhäftling, aber auch kein freier Mensch mehr. Die Leute in Nr. 18 bekommen noch nichts oder nichts mehr zu essen, gleichviel, wieviel Stunden oder Tage sie noch dort zu verbringen haben. Am nächsten Tage früh um 6 Uhr wurden wir wieder vor das Aufnahmeant gebracht und hatten abermals Stunden zu warten, bis elle Aufnahmeformalitäten erledigt waren. Dann gings wieder in die Baracke 18, wo wir eingekleidet wurden. Um 12 Uhr erhielten wir unser erstes Essen und mann kann sagen, nur der Hunger trieb es uns hinein. Da die Juden im Lager nicht arbeiten durften, wurden aus uns erst einmal" Menschen gemacht". Exerzieren vom Morgen bis zum Abend, und wie. Als Sportler habe ich das alles noch einigermassen überstanden. Wie aber schon nach einem Tage die ältesten und behäbigen Leute umgefallen sind, davon kann man eigentlich viel zu wenig berichten. Wer umfiel, der kam uns nach dem Exerzieren nur ganz zerschlagen wieder zu Gesicht. Schneematsch und Schlamm hinderten die Kommandanten nicht daran, uns stundenlang zu schleifen. Wenn man dann nach Stunden glaubte, einrücken und sich wärmen zu können, dann kam die Kniebeuge. Das ist wohl eine noch grössere Tortur als alles andere." Fusspitzen hebt, Knie beugt", ganz A-95langsam geht es tiefer, dann mehrere Minuten in der Hocke, dann endlich geht es langsam wieder in die Höhe. Wer auf dem Sportplatz noch nicht zusammengebrochen ist, hier wird er mürbe gemacht, und dann wird immer wieder geschlagen. Das kann man im Laufe des Tages an vielen Orten erleben, ja des Nachts hat jeder SS- Mann das Recht, auch in der Baracke von allen Insassen solange Kniebeugen ausführen zu lassen, wie er seine Freude daran hat. Kein Wunder, dass im Laufe der vier Wochen meines Lageraufenthalts viele Selbstmord versuchten. Aber wehe den Armen, die dabei ertappt wurden. Sie kamen in den, Bunker. Und wenn man sie wiedersah, war jeder Lebensmut in ihnen gebrochen. Als wir am 22. Dezember entlassen wurden, durften wir erst abfahren, nachdem die Besitzenden aus unseren Kreisen sich das Fahrgeld auch für die anderen hatten mitschicken lassen. Nachdem wir wieder mehr als 24 Stunden in der Baracke 18 zugebracht hatten, wurden wir zum ersten Male in München ausgespeist, aber nicht etwa von den deutschen Behörden, sondern durch ein von Juden eingerichtetes Hilfswerk. Sonst hätten die meisten von uns vor Karlsbad oder gar Komotau nichts zu essen bekommen. Südwestdeutschland( Saarpfalz): Durch Zufall kam ich an dem Platz vorbei, an dem die Juden zusammengetrieben wurden, die in der Stadt eingefangen oder in den Wohnungen abgeholt worden waren. Diesen Eindruck werde ich in meinem Leben nie wieder vergessen. SA, SS, Polizei hatten Privatautos requiriert und brachten nach und nach ihre Gefangenen, Männer, Greise, Frauen und sogar Kinder herbeigeschleppt. Jedesmal, wenn ein Jude dem Wagen entstieg, setzte ein Gejohle der Jugend und einiger hysterischer Frauen ein. Man sah bekannte Geschäftsleute, Arbeiter, Aerzte und alte Invaliden. Eine sehr bekannte, und früher sehr angesehene Persönlichkeit von weit über 70 Jahren wirkte besonders ergreifend auf die Zuschauer. Die Frauen und Kinder sperrte man in einen Raum, die Männer standen den ganzen Tag im Freien herum und bekamen nichts zu essen. Erst abends wurden sie abtransportiert zur Grenze, von wo sie aber am nächsten Tag schon wieder zurickkamen, weil die Franzosen sie nicht durchliessen. Dann mussten die Leute erneut vor dem herbeigerufenen Gesindel stehen, bis sie nach Dachau abtransportiert wurden. Aber die meisten älteren Leute, die zufällig dazu kamen, konnten sich nicht enthalten, ihre Abneigung oder Entrüstung gegenüber diesem Schauspiel zum Ausdruck zu bringen. Es gab an allen Stellen Auseinandersetzungen mit solchen, die das Vorgehen gegen die Juden verteidigen wollten. Die Leute sagten:" Sie sind nicht schlechter als andere Geschäftsleute und diejenigen, die ihre Geschäfte übernommen haben, sind viel teurer und haben schlechtere Waren". Die Erregung war offensichtlich so stark, dass gegen die Opponenten nichts unternommen wurde. Ein grosser Teil der damals Abtransportierten ist jetzt wieder da, und man kann überall sehen, wie sie von der Bevölkerung freundlich gegrüsst werden. Man fragt sie teilnahmsvoll, ob sie denn keine Möglichkeit haben, ins Ausland zu gehen. Manche sagen dass sie sich noch bemühen, manche verweisen auf die grossen Schwierigkeiten. Es kommt allerdings auch jetzt noch vor, dass Kinder sie anreden:" Jud gib mir Geld." Manche geben und machen den Eindruck, als seien sie kindisch geworden. A-96Ostpreussen, 1.Bericht: Von dem Brand der Königsberger Hauptsynagoge im November vorigen Jahres berichtet ein Augenzeuge einíge Einzelheiten. Neben der Synagoge befindet sich das jüdische Waisenhaus. In den frühen Morgenstunden, es war noch stockdunkel, drang SA in das Waisenhaus ein und räumte es. Alle Kinder mussten ohne Kleider und nur in Nachthemden fliehen, auch den Wärterinnen liess man keine Zeit, sich anzukleiden. Da die Kinder froren, liefen sie zu der brennenden Synagoge, um sich dort an den Flammen etwas zu erwärmen. Das Bild war herzzerreissend. Eine andere Synagoge in Königsberg konnte die SA nicht anzünden, da sie in einem Hinterhof inmitten von Wohnhäusern liegt. Als die SA dennoch Anstalten machte, an der Synagoge Feuer zu legen, schritten die Einwohner der Hinterhöfe ein und hinderten die SALeute zum Teil mit Gewalt an der Brandstiftung. 2. Bericht: Der Judenpogrom in Elbing in den Oktober- Tagen vorigen Jahres hat viele Opfer gefordert. Am 9. November waren die Nazis überall zu den sogenannten Revolutionsfeiern zusammengezogen, die etwa bis gegen 11 Uhr abends dauerten. Die Mitglieder von SA und SS hatten dann Befehl erhalten, um 4 Uhr morgens wieder anzutreten, um die Synagoge in Brand zu stecken, die gleich hinter dem Polizeipräsidium gelegen ist. Die Synagoge ist bis auf den Grund niedergebrannt, man hat lediglich die Umfassungsmauern stehen lassen. Die Feuerwehr war alarmiert und hat die umliegenden Häuser geschützt. Später hat man auf dem jüdischen Friedhof in Elbing alle Grabgitter und auch die Friedhofsumzäunung entfernt. Man hat das Altmetall den Nazisammlungen zur Verschrottung abgeliefert. Zu diesen Arbeiten waren SA- Leute abkommandiert. Selbstverständlich wurden auf dem Friedhof Grabsteine umgeworfen, schwer beschädigt und zum Teil sogar fortgetragen. Es tritt immer deutlicher zutage, welche Rolle die persönliche Bereicherung in diesen Tagen gespielt hat und wie wenig der nationalsozialistische Mob zwischen" politischer Aktion" und Strassenraub, zwischen" Racheakt" und Raubmord unterscheidet. Südwestdeutschland: Anfang des Jahres ist in Rastatt etwas geschehen, worüber die Zeitungen nichts berichten durften. Zwei junge Leute, Mitglieder der SA oder SS, aus besseren Kreisen, fälschten ihre Ausweise und gaben sich als Kriminalbeamte aus. Sie gingen zu einem Juden namens Dreyfuss und verlangten einen Vermögensnachweis. Bei der Durchsicht dieses Nachweises erklärten sie dann, Gebühren verlangen zu müssen, und zwar in der Höhe von tausend Mark. Der Jude erzählte die Sache einem Bekannten und der erstattete dann Anzeige. Die beiden jungen Leute kommen nun vor Gericht, angeklagt sind sie aber nur wegen Fälschung von Dokumenten. Dass sie dem Juden auch tausend RMK abgeknöpft haben, wird vertuscht. Schlesien: In Gleiwitz wurde, ein Fall bekannt, wo eine Familie in den Novembertagen terschont geblieben ist. Da erscheint eines Tages ein Nazi, angeblich im Auftrage einer Parteistelle, lässt sich eine grössere Summe Geld geben und verschwindet, ohne zu A-97quittieren. Die jüdischen Opfer wagen nicht, solchen Erpressunge nachzugehen und sie zur Anzeige zu bringen, weil befürchtet wird dass dann die Akte von November sich eventuell wiederholen könnten. Bei den Pogromen am 10. November in Beuthen wurde der Goldschmied und Juwelier Jakobowitz auf der Tarnowitzer Strasse von einer Bande von SA- Leuten überfallen und derartig misshandelt, dass er nach einigen Tagen verstarb. Augenzeugen, die den Vorfall gesehen haben, erzählen: Während ein Teil der SA- Leute den Juden prigelten, nahmen die anderen zahlreiche Wertgegenstände mit, stopften sich die Taschen voll; der Rest ist dann von der Hitlerjugend gestohlen worden. Ueber die derzeitige Situation der Juden wird uns berichtet: Bayern: Die Banken werden gezwungen, für die Arisierung judischer Geschäfte an alle möglichen Nazis grössere Kredite zu geben, und zwar unter Verzicht auf die sonst übliche Deckung, also sogenannte Blankokredite. Dadurch sollen möglichst viele Nazis in die Lage versetzt werden, jüdische Geschäfte zu erwerben. Diese werden weit unter dem Preis losgeschlagen. Sämtliche jüdische Hausbesitzer wurden zu den Notaren der DAF bestellt und mussten ihre Häuser für lo% des Einheitswertes" verkaufen". Der Kaufpreis wurde nicht an die Juden ausgezahlt, sondern bei der Bank der DAF( früher Arbeiterbank) hinterlegt. Man rechnet damit, dass den Juden die 10% vielleicht einmal in Wertpapieren ausgehändigt werden, die jetzt infolge der vielen Verkäufe im Kurs stark gefallen sind. Schlesien, 1. Bericht: In den letzten Wochen sind im Bezirk Oppeln mehrere Fälle zu verzeichnen, in denen auf Antrag der Angehörigen Juden aus den Gefängnissen oder Konzentrationslagern zur Entlassung kommen. Das geschieht teils deshalb, weil Formalitäten bei der Geldbeschaffung für die Kontribution zu erledigen sind, teils auch, weil bereits ein Auswanderungsschein vorliegt und der Verhaftete schon einen Platz hat, wohin er sich mit der Familie begeben kann. Die Pogromopfer kommen zwar zum Teil aus den KZ- Lagern und Gefängnissen heraus, aber die untergeordneten Nazistellen machen die denkbar grössten Schwierigkeiten, erheben vollziedie unmöglichsten Gebühren-so in Beuthen und Gleiwitzhen auch Erpressungen, lassen die Verwandten wiederholt auf die Aemter kommen, um sie unverrichteter Dinge wieder heimzuschicken usw. 2. Bericht: Der bekannte Rechtsanwalt Dr. Fränkel in Beuthen Oberschlesien, der anlässlich der Pogrome an der Grenze verhaftet wurde, hat bereits den Ausreiseschein für Palästina erhalten.. Die Behörden weigern sich indessen, ihn freizulassen, weil er nicht im Zusammenhang mit den Pogromen, sondern wegen Devisenschieben unter Anklage stehe. Dr. Fränkel hat zahlreiche Prozesse zugunsten des Reichs gegen Polen mit Erfolg geführt. Das Reich hat Millionenbeträge durch ihn erspart; vor dem Genfer Schiedsgericht war er einer der anerkenntesten Rechtsvertreter des Reichs, die Nazis haben ihn selbst in verschiedenen Fällen in Anspruch genommen. Alle Interventionen, auch sehr hoher Nazikreifindet die Anklage gegen se, blieben bisher ohne Erfolg. Man A- 98Fränkel auch in Parteikreisen unberechtigt. 3. Bericht: Das... geschäft in X. gehörte einem Juden, ebenso das Haus, in dem sich das Geschäft befand. Dieser Jude wurde gezwungen, das Geschäft und das Haus zu einem Viertel des Wertes zu verkaufen. Am nächsten Tag wurde bei ihm von der Politischen Polizei eine Haussuchung gemacht. Man wühlte die ganze Wohnung um und riss sogar die Tapeten von den Wänden. Schliesslich gaben die Beamten zu, dass sie das Geld suchten, das er gestern beim Verkauf erhalten habe. Y. erklärte, dass das Geld auf der Sparkagse im Safe sei, worauf er und seine Frau verhaftet wurden, weil sie sich nicht sofort bereit erklärten, einen Teil des Geldes dem Winterhilfswerk zu überweisen. Das Ehepaar blieb einen Tag in Haft. Sie wurden aus der Haft entlassen, weil sie sich" freiwillig" bereit erklärt hatten, fünf Sechstel des Geldes dem Winterhilfswerk zu spenden. Die restliche Summe soll zur Finanzierung der Auswanderung dienen. Danzig, 1.Bericht: Die jidischen Mitglieder der Krankenkasse in Danzig haben am 12. Januar 1939 die Mitteilung erhalten, dass in Zukunft nur noch ein einziger jüdischer Zahnarzt im gesamten Gebiet de Freien Stadt Danzig für sie in Frage komme. Dieser Zahnarzt wohnt dazu nicht einmal in Danzig, sondern in Zoppot. Allen arischen Zahnärzten ist untersagt worden, ab 13. Januar jüdische Patienten, Privat- oder Kassenpatienten, zu behandeln. Dagegen behandeln polnische Aerzte und Zahnärzte Juden nach wie vor. Man wagte bisher auch nicht, ihnen Vorschriften zu machen. Kürzlich wurden Ziffern über die bisherige Judenab wanderung aus Danzig veröffentlicht. Danach sollen bisher etwa 6.000 Juden Danzig verlassen haben. 2.Bericht: Die Angleichung der Danziger Judengesetzgebung an die des Reichs macht weitere Fortschritte. So sind die Juden durch eine Verordnung des Senats, die im Januar erschien, von dem Bezug aller Renten, auch der Blindenrenten, ausgeschlossen worden. Mit dem 28. Februar mussten alle Juden aus der Rechtsanwaltschaft ausscheiden und ihre Notariate abgeben. An Stelle der jüdischen Anwälte werden jüdische Rechtskonsulenten zugelassen, für die folgende Bestimmungen gelten: Die Zulassungsgesuche legt der Gerichtspräsident mit seiner Stellungnahme dem Senat vor. Die Entscheidung des Senats teilt der Gerichtspräsident den Gesuchstellern mit. Die Zulassung hat er ausserdem mitzuteilen dem Gauleiter der NSDAP, dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer und dem Polizeipräsidenten. Als Einnahmen verbleiben den Konsulenten: a) die Auslagen einschliesslich der Schreibgebühren, b) ein vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer festzusetzender Pauschalbetrag als Entschädigung der Kanzlei- Unkosten, c) von den darüber hinaus er-einschliesslich einer vereinzielten monatlichen Einnahmen barten Sondervergütung für Beträge bis zu 400 Gulden 90%, von 400 bis 600 Gulden 70%, von 600 bis 1.200 Gulden 50%, darüber 30%. Die überschiessenden Beträge gehen an die Ausgleichsstelle. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer kann nicht zugelassenen Juden aus der ehemaligen Rechtsanwaltschaft Unterhaltsbeiträge gewähren und zwar für Ledige 250,- Gulden monatlich, für Verheiratete 300,- Gulden. 1-993.Bericht: Der Senat steht seit einiger Zeit mit der Danziger Synagogengemeinde in Verhandlungen wegen Ankaufs der Danziger Hauptsynagoge. Die Synagogengemeinde soll 600.000 Gulden Kaufpreis verlangen, der Senat wird jedoch nur 300.000 Gulden zahlen und behält dieses Geld in seiner Verwahrung. Es ist dazu bestimmt, die Auswanderung von Danziger Juden zu finanzieren. Durch den Ausfall der jüdischen Kassenärzte wird die Allgemeine Ortskrankenkasse in Danzig finanziell erheblich stärker belastet. Die übrig bleibende Aerzteschaft hat ausserordentlich viele Patienten zu behandeln, so dass es die meisten Aerzte ablehnen, Krankenbesuche im Hause der Kranken zu machen. Es hat sich der Brauch herausgebildet, dass in diesem Falle stets eine Ueberweisung des Patienten an die Krankenhäuser erfolgt, die infolgedessen überbelegt sind. Die Allgemeine Ortskrankenkasse muss nun die Mehrkosten, die durch die Krankenhausbehandlung entstehen, bezahlen. Die Haltung der Bevölkerung ist ungewöhnlich einheitlich. Die Berichte, die uns schon in den ersten Tagen nach den Pogromen zugegangen sind, werden immer wieder bestätigt: die erdrückende Mehrheit des deutschen Volkes lehnt die antisemitischen Gewalttaten. lehnt auch den jetzt durchgeführten Raubzug mit Entrüstung ab. Anfänglich haben die Nationalsozialisten offenbar gehofft, es werde genügen, die" Meckerer" einige Stunden auf der Wache festzuhalten, und mit der Zeit werde die Ablehnung verschwinden. Jetzt aber sind die deutschen Gerichte angewiesen worden, mehr Strenge gegen die Pogromgegner anzuwenden. Es werden Gefängnisurteile bis zu sechs Monaten verhängt. Wir stellen an den Anfang einige aufschlussreiche Denunziationsnotizen aus dem" Stürmer"( Januar 1939, Nr. 2). Die Auswahl könnte beliebig erweitert werden, das Streicherblatt ist voll von ähnlichen Berichten.( Siehe Seite A loo) Rheinland, 1.Bericht: In einem Vorort von Köln wurde einige Tage vor den Judenverfolgungen bei einer Geburt ein Arzt gebraucht. Es handelte sich um die Frau des Inhabers einer grossen Metzgerei. Der Metzger ist nachweisbar Arier. Er holte einen als hervorragenden Geburtshelfer bekannten jüdischen Arzt, denn es stand ja das Leben seiner Frau auf dem Spiele und in der Bevölkerung hat man noch heute Zutrauen zu diesem Arzt. Dem Obermeister der Metzgerinnung liess der Vorgang keine Ruhe; er sorgte dafür, dass von der Partei aus der Boykott über den der NS- Hago und der NSV angehörenden Metzger verhängt wurde. Er ist nicht nur Obermeister der Fleischerinnung, sondern auch Amtswalter des Stadtteils. Einige Tage verhinderten SS und SA den Zugang zu dem Geschäft. Aber das nutzte nichts, denn als die SS und SA abgezogen war, vergrösserte sich der Kundenkreis des Metzgers zu sehends. Das durfte nicht so weitergehen, und so wurde der Laden kurzerhand geschlossen. 4-100n all die großen deutschen Werke ich vor einer unbegreiflichen Was man dem Stürmer schreibt Stürmer! Fast( Canada): ich Dir eine Jud ige Zusendung Deines Und sie will eine Deutsche sein! Eisenw ites F 9n J mit zu entschuldigy und man utschen e der AnEin sonderbarer Bäckermeister Daß es auch in der Reichshauptstadt noch höchst sonderbare Zeitgenossen gibt, zeigt folgender Vorfall: In der Bleibtreustraße 41 zu Berlin- Charlottenburg betreibt der Nichtjude Leschnid eine Bäckerei. Als Vertäuferin beschäftigt er ein deutsches Mädchen. Unter seinen Kunden befindet sich auch die Jüdin Lagro aus der Knesebeckstraße 68-69. Diese Jüdin tam am 10. November 1938 in das Geschäft des Bäckermeisters Leschnid gestürzt und schrie: Haben Sie schon die zerschlagenen Fensterscheiben geschen?" Die Verkäuferin antwortete ruhig: Das war recht so!" Der Jüdin blieb vor Schreck die Spucke weg. Als sie sich wieder gefaßt hatte, schrie sie: So eine Unverschämheit! Ich bin empört! Kein Stüd faufe ich in Ihrem Laden mehr! Hiermit bestelle ich die Brötchen ab!" Dann machte sie kehrt, und raus war sie aus dem Laden. Ein anderer Fall! In der Maaßenstraße 2 zu Berlin 2. 30 hat die Händlerin Lisbeth Kaufmann ein PapierDas Geschrei der Jüdin hatten auch der Bäckermeister geschäft. Sie ist in der ganzen Umgebung wegen ihrer Judenhörigkeit bekannt. In ihrem Laden waltete seit Leschnid und seine Frau gehört. Sie fragten die Verkäufe15 Jahren eine Jüdin als Verkäuferin. Als Frau Kaufmann rin, was los gewesen wäre. Diese erzählte den Vorgang deswegen zur Rede gestellt wurde, erklärte sie:„ Ich denke und glaubte, bei dem Bäcker Schuß zu finden. Über gar nicht daran, die Jüdin zu entlassen, denn eine folch sie irrte sich. Der Bädermeister Leschnid zwang intelligente Verkäuferin wie sie, ist unter den Arierinnen die Angestellte, in die Wohnung der Jüdin nicht zu finden." Frau Kaufmann besitzt sogar die Unver zu gehen und sich dort zu entschuldigen!! Das frorenheit, durch ihre jüdische Verkäuferin das Schaufenster mit dem Führerbild und der Halen. freuzfahne schmücken zu lassen. Ja, lieber Stürmer, folche Sachen kommen heute noch vor! Mädchen tat dies schließlich auch, fündigte aber sofort. Nun tam die Jüdin Lagro wieder befriedigt in das Geschäft und holte wieder ihre Brötchen ab. Vielleicht nimmt sie den Leschnid eines Tages als jüdischen Hofbäcker" mit ins Gelobte Land. Die Frau des Pfarrers von Bodelschwingh Sic spricht den uden ihr Beileid aus Lieber Stürmer! Daß es immer noch Bolfsgenossen gibt, die noch nicht wissen, um was es heute geht, zeigt ein Vorfall in Schlüsselburg( Krs. Minden). Am Tage nach der Aktion gegen die Juden begab sich die Frau des Ortspfarrers von Bodelschwingh in die Wohnung des Juden Hildesheimer. Bei dieser Gelegenheit sprach sie dem Juden ihr Beileid aus und bot ihm die Hilfe der Gemeindeschwester von Schlüsselburg an. Lieber Stürmer! Ist es nicht eine Schande, wenn eine christliche Pfarrersfrau Judengenossin ist? Ist es nicht beschämend, daß es immer noch Volksgenossen gibt, die die Verbrechen der Juden in Sowjetrußland und Spanien wohl kennen, aber dem Judentum trotzdem Mitleid entgegenbringen? Man sollte die Pfarrersfrau von Bodelschwingh einige Monate zur„ Kur" nach Sowjetrußland schicken. Dann würde sie von ihrem Wahn bald ge= heilt sein. au Du fit! dai gen Reh Sch wiel Lan berg Bor an aus Ludi Kruz vertr Mon Volk der e A-lol2.Bericnt: Während der Tage der schweren Judenverfolgungen gesenah es immer wieder, dass sich Arier, oft recht einflussreiche NSDAP- Mitglieder, für Juden, die als anständige und solide Leute jahrelang bekannt gewesen waren, einsetzten. Dabei kam dann mancher rier zu Schaden, wurde verhaftet und sogar ins Konzentrations lager geschickt. Manchmal genügte es schon, wenn einer sich bei der ganzen Schweinerei passiv verhielt. Sachsen: In X. gab es bei den Pogromen zahlreiche Passanten, die für die Juden Partei ergriffen und die Juden öffentlich in Schutz nahmen. Es gab hierbei zahlreiche Verhaftungen von Zivilpersonen. Man hörte vielfach Pfuirufe, als die Nazis vorbeikamen. Eine ältere Dame, angeblich eine Baronin, die mit ihren Töchtern spazieren ging und diese Ereignisse beobachtete, schrie laut: " Es ist eine Schande, unter diesen Verhältnissen noch Deutscher zu sein." Sie wurde abgeführt, wiederholte immer wieder ihren Protest und jegliche Versuche der Töchter, die Mutter zum Schweigen zu bringen, scheiterten am Verhalten der älteren Dame. Bei der Verhaftung gab es eine Menschen ansammlung, die von der Polizei zerstreut wurde, auch hierbei fehlte es nicht an lauter und sehr abfälliger Kritik. Schlesien, 1. Bericht: An der Trümmerstelle der Hindenburger Synagoge ist eine Tafel angebracht worden, wonach hier" Ziegel gratis abgegeben werden". In der Bevölkerung wird befriedigt festgestellt, dass es doch noch charakterfeste Menschen gibt, da niemand von diesem Angebot Gebrauch macht. Man sagt auch boshaft: " Die Nazis sollen diesen Schutt allein abtragen." Als bei dem Novemberpogrom ein Eisenbahnbeamter in Hindenburg sich gegen diese Schandtaten aussprach und eine ältere Jüdin, die von der Hitler- Jugend angefallen wurde, in Schutz nahm, geschah ihm damals nichts. Jetzt wurde er wegen Beleidigung der HitlerJugend zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Gleichzeitig verlor er seine Stelle. In Beuthen und Gleiwitz sind jetzt viele Arier, deren Namen man anlässlich der Pogrome am 9. bis 11. November festgestellt hat, zu Gefängnisstrafen bis zu 6 Monaten verurteilt worden. Diese Urteile werden nicht durch die Presse bekanntgegeben. Bei der Verurteilung wird völlig willkürlich verfahren. Man lässt einfach keine Gegenbeweise zu, sondern ein Nazi als Zeuge bestätigt, dass sich der Angeklagte gegen die Judenpogrome ausgesprochen bzw. " eine staatsfeindliche Haltung" eingenommen habe und damit basta. Dann wird einfach das Urteil gesprochen. Zum Teil handelt es sich bei den so Verurteilten auch um Frauen, deren Männer bekannte Nazis sind. T. e 11 B ( Abgeschlossen am 1. März 1939) Das Wirtschaftsrecht des Dritten Reiches( I) I. Die Mittelstandspolitik Das nationalsozialistische Parteiprogramm ist ein ausgesprochenes Mittelstandsprogramm. Es fordert" die Schaffung eines gesunden Mittelstandes und seine Erhaltung, die sofortige Kommunalisierung der grossen Warenhäuser und ihre Vermietung zu billigen Preisen an kleine Gewerbetreibende, schärfste Berücksichtigung aller kleinen Gewerbetreibenden bei Lieferungen an Staat, Länder oder Gemeinden und die Brechung der Zinsknechtschaft". Mittelständler, namentlich selbständige Kleinhandwerker, Einzelhändler, kaufmännische und technische Angestellte( sogenannte Stehkragenproletarier), mittlere Beamte und Volksschullehrer wurden Hitlers erste Anhänger. Im Grunde war es die gleiche Gesellschaftsschicht, die den Kern der Wiener Christlichsozialen Partei Dr. Luegers bildete. Wegen der starken jü-. dischen Konkurrenz war sie antisemitisch eingestellt. Aus Geschäftsneid bekämpfte sie die Warenhäuser, Konsumvereine, Filialgeschäfte und alle Sozialisierungs- und Kommunalisierungsbestrebungen im Textil- und Lebensmittelhandel. Die organisatorische und technische Ueberlegenheit des Grosskapitals rief in ihr die" antikapitalistische Sehnsucht" wach. Der Neid auf den Aufstieg der Arbeiterklasse, die Erbitterung gegen die" jüdischen" Warenhäuser und die Gegnerschaft gegen die ständige Ausdehnung der Sozialversicherung, die sie z.T. wirtschaftlich stark belastete, machte sie zu Feinden der Weimarer Republik. Seit 1930 strömten dem Nationalsozialismus aus dem bürgerlichen Lager gerade die Mitglieder der mittelständlerischen Gewerbe- und Bürgerparteien zu. Der seinem Wesen nach ursprünglich mittelständlerische Nationalsozialismus fand aber auch die Unterstützung einer Gesellschaftsgruppe, die er seinem Programm nach bekämpfte, nämlich des Grosskapitals. Die Gründe dafür waren wirtschaftlicher und politischer Art. Die grosskapitalistischen Unternehmer erblickten im Nationalsozialis B- 2mus ein geeignetes Werkzeug zur Vernichtung der ihnen unbequem gewordenen Gewerkschaften, überhaupt der Arbeiterbewegung. Hitler hielt vor den Grossindustriellen schon in den Jahren 1922 und 1923 Vorträge über seine Ziele auf wirtschaftlichem Gebiet. Sie fanden, wie der Geheime Kommerzienrat Aust am 5. Januar 1924 vor dem Münchner Ermittelungsrichter aussagte:#vielen Beifall" und die Anerkennung äusserte sich auch" in Geldspenden für seine Bewegung". Selbstverständlich wussten die Industriellen, ihre Begeisterung für Hitler patriotisch zu verbrämen. Sie wollten in ihm, wie der Syndikus des Bayerischen Industriellenverbandes Dr. Kuhlo vor dem Richter erklärte, den einzigen Mann" sehen," welcher berufen wäre, die Arbeiter aus den Klauen des Marxismus zu retten und in das vaterländische Lager hinüberzuziehen". In grossem Masstab finanzierte später Geheimrat Hugenberg die nationalsozialistische Partei aus der" Bundeslade" der Rheinisch- westfälischen Industrie, besonders seit Einreihung Hitlers in die Harzburger Front. Auch dafür wurden meist politische Gründe, wie" Kampf gegen den Bolschewismus" und dergleichen angeführt, die wirtschaftlichen Hintergründe dagegen wohlweislich verschwiegen. Die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik war somit nach der Machtübernahme von 1933 mit einer doppelten Hypothek belastet. Einerseits suchte die Partei einige mittelständlerische Forderungen zu erfüllen, andererseits trug man die Dankesschuld an die Grossindustrie durch Zertrümmerung der Gewerkschaften und der Sozialdemokratie ab. Allmählich aber wurden alle wirtschaftlichen Massnahmen immer mehr durch die Erfordernisse der Aufrüstung bestimmt. Die Wirtschaft des Dritten Reiches nahm den Charakter einer Kriegszwangswirtschaft an, für die man den schönfärberischen Namen" Wehrwirtschaft" erfand. Die von den Nationalsozialisten versprochene" Kommunalisierung" der Warenhäuser zugunsten kleiner Gewerbetreibender wurde selbstverständlich nicht durchgeführt. Man begnügte sich mit verhältnismässig unbedeutenden Massnahmen" zur Abwehr der dem Einzelhandel aus der gegenwärtigen Wirtschaftsnot drohenden Gefahren und zur Sicherung des Bestandes der mittelständischen Betriebe des Einzelhandels". Durch das Gesetz zum Schutze des Einzelhandels vom 12. Mai 1933 wurde zunächst das bereits in der Verordnung vom 23.Dezember 1932 B- 3ausgesprochene, bis 1. April 1934 befristete Verbot der Errichtung, Erweiterung und Verlegung von Einheitspreisgeschäften in ein unbefristetes Verbot umgewandelt. Sodann wurde ein ursprünglich bis 1. November 1933 befristetes und erst durch Gesetz vom 13. Dezember 1934 auf unbestimmte Zeit verlängertes Verbot der Neuerrichtung von Einzelhandelsverkaufsstellen erlassen. Das Verbot erstreckte sich auch auf Erweiterung des Geschäfts, ferner auf die Uebernahme einer Verkaufsstelle durch ein mehrere Verkaufsstellen betreibendes Unternehmen, auf Umwandlung in ein Warenhaus, Kleinpreisgeschäft, Serienpreisgeschäft und dergleichen, Aenderung der Bezeichnung durch Hinweis auf eine besondere Art der Preisstellung und endlich auf die Ausdehnung des Verkaufs auf Lebens- und Genussmittel in Verkaufsstellen, in denen bisher ausschliesslich oder überwiegend andere Waren feilgehalten wurden. Das Verbot galt auch für die Errichtung von Verteilungsstellen der Konsumvereine und Werkskonsumanstalten. Weiter verbot das Gesetz noch die Errichtung selbständiger Handwerksbetriebe im Betriebe eines Warenhauses, Einheitspreisgeschäftes, Kleinpreisgeschäftes, Serienpreisgeschäftes usw., sowie in Verkaufs- oder Verteilungsstellen eines Konsumvereins oder einer Werkskonsumanstalt. Die Reichsregierung wurde ermächtigt, bereits bestehende Handwerksbetriebe dieser Art zu schliessen. Schadenersatzansprüche wegen Sperrungen und Schliessungen wurden ausdrücklich ausgeschlossen. Ausnahmen von den Beschränkungen des Gesetzes wurden in der Durchführungsverordnung vom 12. Mai 1933 nur zugelassen für die Errichtung von Verkaufsstellen in Neuwohnungssiedlungen, neuen Geschäftsgegenden, Kur-, Bade- und Ausflugsorten und für bereits vorhandene oder leerstehende Verkaufsräume. Die Genehmigung zur Errichtung von Erfrischungsräumen in Kaufhäusern war schon in den letzten Jahren vor 1933 von den Verwaltungsbehörden in der Regel versagt worden. In einer Verordnung zur Ausführung des Gaststätten gesetzes vom 21. 6. 1933 wurde dann ausdrücklich bestimmt, dass bei Anträgen auf Erteilung der Erlaubnis zum Ausschank von Getränken in Waren- oder Kaufhäusern oder in anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels das Bedürfnis hierzu in der Regel zu verneinen und damit der Antrag abzulehnen sei. Durch Gesetz vom 15. 7. 1933 wurden die obersten Landesbehörden ermächtigt, die Erlaubnis zum Betriebe einer Schankwirtschaft in einem Warenhaus, Kaufhaus oder B- 4einer anderen Verkaufsstelle des Einzelhandels zurückzunehmen und die Abgabe zubereiteter Speisen zum Genuss auf der Stelle in einem Warenhaus usw. zu verbieten. Ein Beschwerd erecht an das Reichswirtschaftsgericht wurde eingeräumt, die Beschwerde konnte aber nur darauf gestützt werden, dass durch das Verbot die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gefährdet werde. Ein endgültiges gesetzliches Verbot des Betriebs einer Schankwirtschaft und der Abgabe zubereiteter Speisen zum Genuss an Ort und Stelle in Warenhäusern, Einheitspreisgeschäften und dergleichen, in Verkaufs- oder Verteilungsstellen von Konsumvereinen und Werkskonsumanstalten und in Verkaufsstellen von Handelsgeschäften mit einem Jahresumsatz von über 500.000 Reichsmark brachte das Gesetz vom 9. Mai 1935. Ausnahmen konnte nur noch der Reichswirtschaftsminister für den Fall eines besonderen Bedürfnisses oder der Gefährdung der Wirtschaftlichkeit des Gesamtunternehmens bewilligen. Eine Verschärfung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels brachte auch die Verordnung vom 11. Juli 1933, durch die eine Anzahl von Handwerksbetrieben in Verbindung mit einem Warenhaus, Einheitspreisgeschäft usw.( wie Einrichtung zur Herstellung von Wurstwaren, Backwaren, Sattler-, Polster-, Tapeziererarbeiten, Schuhmacherarbeiten, photographische Ateliers usw.) und die Entgegennahme von Aufträgen für solche Handwerksarbeiten in Warenhäusern usw. untersagt wurde. Der Fernhaltung ungeeigneter Elemente vom Einzelhandel und Gewerbe dienten neben der Neueinführung oder Verschärfung des gewerbepolizeilichen Genehmigungszwanges für eine Anzahl Gewerbe insbesonders auch Artikel II des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels vom 12. Mai 1933, dem zufolge die Ausübung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs behördlich untersagt werden kann, wenn sich die Unzuverlässigkeit des Geschäftsinhabers aus Verurteilung wegen Betrugs, Wuchers und unlauteren Wettbewerbs ergibt. Die Gesetzgebung zum Schutze des Mittelstandes war im wesentlichen bereits im Sommer 1933 abgeschlossen: Gegen weitergehende Forderungen wandte sich ein Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 1.9. 1933( HG 12083/33), in dem es u.a. heisst: " Von weitgehenden Massnahmen, wie sie von verschiedenen Seiten gefordert worden sind, z.B. der Herausnahme weiterer Handwerksbetriebe, der gesamten Lebensmittelabteilung oder anderer Abteilungen aus Warenhäusern, Einheitspreisgeschäften usw. oder einer Ein B-5schränkung des üblichen Verkaufs in Kolonialwarenläden und anderen Einzelhandelsgeschäften sieht die Reichsregierung ab, weil sie z.T. nicht als berechtigt anerkannt werden können, z.T. aber wenigstens im gegenwärtigen Zeitpunkt mit dem allgemeinen Interesse der gesamten Wirtschaft nicht zu vereinen sind." Noch offenherziger war" Der deutsche Volkswirt" in seiner Ausgabe vom 3. September 1937: " Der grössere Einzelhandelsbetrieb ist nun einmal in gewissen Fällen leistungsfähiger und gerade für den Vertrieb von einfachen Massnahmen unentbehrlich. So wird es sich als notwendig erweisen, die Tätigkeit des Warenhauses nicht weiter einzuschränken, sondern ihm Spielraum zur Entfaltung seiner Leistungsfähigkeit im Dienste der Preispolitik und damit der Volksgemeinschaft zu lassen." Einige spätere gesetzgeberische Massnahmen, wie das Rabattgesetz vom 25. 11. 1933 und die V.O. über Wettbewerb vom 21. Dezember 1934 können daher nicht mehr als eigentliche Schutzvorschriften für die Erhaltung des Mittelstandes bezeichnet werden. Das Gesetz über Preisnachlässe( Rabattgesetz) vom 25. 11. 1934 setzte Höchsthundertsätze für Barzahlungsnachlässe, Mengennachlässe und Sondernachlässe fest, regelte das Gutscheinwesen( Sparmarken, Kassenzettel usw.) und engte den Kreis der begünstigten Personen ein. Insbesondere wurde Warenhäusern, Einheitspreisgeschäften usw., Konsumvereinen und Konsumanstalten die Gewährung von Barzahlungsnachlässen untersagt. Der Höchstsatz der Rückvergütung bei Konsumvereinen wurde auf 3% festgesetzt. Im Zugabewesen wurden die nach V.0. vom 9. März 1932 noch zulässigen Ausnahmen vom Verbot durch Gesetz vom 12. Mai 1933 beseitigt. Die V.0. über Wettbewerb vom 21. 12. 1934 bedrohte das Angebot von Gütern oder Leistungen zu Preisen," die die Selbstkosten nicht decken können und den Anforderungen einer ordnungsmässigen Wirtschaft widersprechen", mit Gefängnis und Geldstrafe in unbeschränkter Höhe, wenn der Täter unter unlauterer Ausnutzung seines Kredits oder böswilliger Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Staate, der Gefolgschaft seines Betriebs oder seinen Gläubigern und in gemeinschädlicher Weise gehandelt hatte. Strafverfolgung sollte aber nur bei Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung eintreten. Auf dem Gebiete der Wirtschaftswerbung( Reklamewesen) ist der gesamte Handel usw. völlig unter die behördliche Vormundschaft geraten. Nach dem Gesetz vom 12. 9. 1933 unterliegt das gesamte öffentliche und private Werbungs-, Anzeigen-, Ausstellungs-, Messe- und Reklame B- 6wesen der Aufsicht des Reiches. Sie wird durch den" Werberat der deutschen Wirtschaft" ausgeführt, der eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bildet und dem Reichspropagandaminister unterstellt ist. Dieser ernennt den Präsidenten des Werberata und bestellt die Geschäftsführer. Sie sind Reichsbeamte. Jede Wirtschaftswerbung bedarf der Genehmigung des Werberates. Sie kann von Abgaben abhängig gemacht werden. Der Werberat hat für die Wahrheit in der Wirtschaftswerbung, insbesondere dafür zu sorgen, dass nicht in marktschreierischer Weise oder durch Uebertreibungen gelockt wird(!). Durch zahllose Verordnungen und Bekanntmachungen wurde seither die Wirtschaftswerbung bis in die die kleinsten Einzelheiten, z. B. bis zur Grösse der Buchstaben in Zeitungsanzeigen und dergleichen reglementiert. Im ganzen sind die Hoffnungen, die der deutsche Mittelstand auf die Nationalsozialisten gesetzt hatte, durch die Gesetzgebung des Dritten Reiches nur in bescheidenen Masse erfüllt worden. Die gesetzgeberischen Massnahmen waren z.T. bereits unter der Regierung Brüning eingeleitet und wären schon infolge des Druckes der Mittelstandsvertreter im Reichstag wohl auch ohne Hitler durchgeführt wor-, den. Uebrigens ist in dem erwähnten Aufsatz der Zeitschrift" Der deutsche Volkswirt" ausgeführt, dass die Warenhäuser von den Nationalsozialisten nur deshalb bekämpft wurden, weil sie sich in judischen Händen befanden. Nach ihrer Arisierung müsse man sie mit anderen Augen ansehen.- Durch die späteren Massnahmen des Dritten Reiches, vor allem durch die Warenknappheit infolge der Aufrüstung und die Höchstpreispolitik sind zahlreiche wirtschaftliche Existenzen des Mittelstandes vernichtet und als Arbeitskräfte in die Rüstungsbetriebe gepresst worden II. Die Nazisierung des Handelsrechts 1) Der Kampf gegen das" anonyme Kapital" Das Handelsrecht trägt internationalen Charakter. Es ist geschichtlich aus den Handelsgepflogenheiten lombardischer Kaufleute erwachsen und hat sich als kaufmännisches Gewohnheitsrecht über die ganze Welt verbreitet. Wechselverkehr, Bankwesen, die verschiedenen Formen der Handelsgesellschaften, sogar die so modern anmutende Aktienge B-7sellschaft sind ursprünglich in italienischen Handelsstädten entstanden und von da auch nach Deutschland gedrungen. Auch die Nationalsozialisten konnten sich auf diesem Gebiet den Bedürfnissen des internationalen Warenaustausches nicht entziehen. Sie kamen nach der Machtergreifung auf ihre Reichstagsanträge von 1930/31, in denen usa. die Abschaffung aller kaufmännischen Inhaberpapiere und die Abhängigmachung der Gültigkeit eines Wechsels von dem Nachweis einer tatsächlichen Warenlieferung gefordert war, nicht mehr zurück. Ihr Bestreben," den nationalsozialistischen Grundsätzen auch auf dem Gebiete der Wirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen", beschränkte sich im Bereich des Handelsrechts auf eine Begünstigung des" persönlich verantwortlichen Unternehmers" gegenüber dem" anonymen Kapital". Die älteren Formen der Handelsgesellschaft, in denen der Einzelunternehmer sein ganzes Vermögen" wagte", wurden aus einem romantischen Gefühl für Mannesmut und gefährliches Leben heraus jenen neueren Formen vorgezogen, bei denen das Risiko des einzelnen Gesellschafters von vornherein auf eine feste Summe begrenzt war. Die erste Frucht dieser vermeintlich germanischen Rechtsrenaissance auf dem Gebiete des Handelsrechts war das Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom 5. Juli 1934. Es sollte nach dem Vorspruch die Abkehr von anonymen Kapitalsformen zur Eigenverantwortung des Unternehmers erleichtern. Zu diesem Zweck wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, eine Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine offene Handelsgesellschaft oder in eine Kommanditgesellschaft umzuwandeln oder das Vermögen einer der erstgenannten anonymen Kapitalgesellschaften unter Ausschluss der Liquidation auf den alleinigen Gesellschafter, in dessen Händen sich alle Aktien oder G.m.b.H.- Anteile befanden, zu übertragen. Bei der Umwandlung einer A.G. oder G..b.H. unter gleichzeitiger Errichtung einer offenen Handelsgesellschaft sollte die Zustimmung aller Aktionäre bzw. Gesellschafter erforderlich sein. Das Gesetz fand zunächst nur Anwendung auf Gesellschaften, die vor dem 1. 7. 1934 errichtet waren. In der Durchführungsverordnung vom 24.6. 1937 wurde die Anwendbarkeit auch auf die bis 1.1. 1937 neu entstandenen Kapitalgesellschaften ausgedehnt und die Umwandlung bis 31. März 1941 für zuläs sig erklärt. B- 82) Das neue Aktiengesetz Die Reformbedürftigkeit des deutschen Aktienrechts war längst erkannt. Ernsthafte Best rebungen zu einer umfassenden Neuordnung gehen auf das Jahr 1926 zurück. Amtliche Entwürfe zu einem neuen Aktiengesetz wurden in den Jahren 1930 und 1931 veröffentlicht. Einige vordringlichere Formen waren in der Brüningzeit durch Notverordnungen durchgeführt worden. Die Nationalsozialisten bildeten nach der Machtergreifung bei der Akademie für deutsches Recht einen Ausschuss für Aktienrecht, der in April 1934 und 1935 Berichte herausgab. Den endgültigen Entwurf stellte das Reichs justizministerium fertig. Voran gingen einige kleinere Aenderungen des geltenden Rechts. So wurde durch Gesetz vom 7. März 1935 die Möglichkeit geschaffen, die Einzahlung der Einlage eines Aktionärs statt nur durch Barzahlung auch durch einen von der Reichsbank bestätigten Scheck oder durch Gutschrift auf ein Reichsbank- oder Postscheckkonto oder Bankkonto der Kapitalgesellschaft oder ihres Vorstandes zu leisten. Ein Gesetz über den Erwerb eigener Aktien vom 14. Mai 1936 ermächtigte den Reichs justizminister, in Binvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien von der Einhaltung des nach geltenden Recht für den Erwerb eigener Aktien und für die Einziehung von Aktien bestehenden Hundertsatzes zu befreien. Das Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaftenauf Aktien( Aktiengesetz) vom 30. Januar 1937 brachte dann umfangreiche und für die nationalsozialistische Wirtschaftsauffassung bezeichnende Neuerungen. In der Begründung musste vor allem gegen die von nationalsozialistischer Seite geforderte völlige Abschaffung der A.G. Stellung genommen werden. Es wurde geltend gemacht, dass ein wirtschaftlich und kulturell hochstehendes Land wie Deutschland auf die neuzeitliche Gesellschaftsform der A. G. nicht ohne schwerste Erschütterung des wirtschaftlichen Lebens verzichten könne. Gleichwohl kommt das Gesetz der Abneigung nationalsozialistischer Kreise gegen das" anonyme Kapital" dadurch entgegen, dass das Mindestgrundkapital auf 500.000 RM hinaufgesetzt wurde. Die Bildung ganz kleiner Aktiengesellschaften, wie sie in anderen kapitalisti B- 9soben Ländern, z. B. in der Schweiz beliebt sind, ist dadurch unmöglich gemacht. Die Form der A.G. kommt in Deutschland nur noch für Grossunternehmungen in Betracht, deren Leben sich nach nationalsozialistischer Behauptung" im Lichte der Oeffentlichkeit" abspielt. Bestehende Aktiengesellschaften mit einem Grundkapital von mindestens 100.000 RM können bestehen bleiben, solche mit einem geringe31. Dezember 1936 rund 1/5 aller ren Grundkapital, das waren am deutschen Aktiengesellschaften, müssen sich bis 31. 12. 1940 umwandeln oder verfallen der behördlichen Auflösung. Ausnahmen kann der Reichsjustizminister im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister zulassen. Im Zusammenhang mit dieser Massnahme und zu dem gleichen Zweck, nämlich die Gründung von Aktien- Gesellschaften zu erschweren, ist auch den Nennbetrag der einzelnen Aktie, und zwar auch für Namensaktion, von früher 200 RMK auf 1.000 RMK hinaufgesetzt. Die Gegnerschaft der Nationalsozialisten gegen alle" Kollektivititen" kommt auch in der neuen Verfassung der Aktien- Gesellschaften, insbesondere durch Zurückdrängung des Einflusses der Masse der Aktior näre, zum Ausdruck. Nach früherem Recht war die Generalversammlung der Aktionäre das wichtigste Organ der Aktien- Gesellschaft, dem nicht nur die Fällung der grundsätzlichen Entscheidungen, sondern auch die Kontrolle und Beeinflussung der Geschäftsführung des Vorstandes zustand. Demgegenüber beschränkt das neue Gesetz die" Hauptversammlung" auf die Entscheidung der" für die Gesellschaft lebenswichtigen Fragen", nämlich Satzungsänderungen, Auflösung der Gesellschaft und Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft, Verschmelzung und Umwandlung der Gesellschaft, Vermögensübertragung und Gewinngemeinschaft, Bestellung und Abberufung des Aufsichtsrats und seine Vergütung, Entlastung der Verwaltungsträger, Geltendmachung und Verzicht auf Ersatzansprüche gegen Verwaltungsträger und Gründer, Bestellung der Abschlussprüfer und Sonderprüfer und Gewinnverteilung. In einzelne Akte der Geschäftsführung dagegen kann die Hauptversammlung nicht mehr eingreifen. Sie darf nur noch dann über Fragen der Geschäftsführung entscheiden, wenn der Vorstand es verlangt( 103 Absatz 2). Auch die Feststellung des Jahresabschlusses ist der Zuständigkeit der Hauptversammlung entzogen und dem Vorstand unter Mitwirkung des Aufsichtsrats in die Hand gelegt. Dadurch soll vermieden werden," dass die Entscheidungen über die Bilanz und die B-loGewinn- und Verlustrechnung von zufälligen Mehrheiten und unvorhergesehenen Gruppenbildungen, kurzum von anonymen Faktoren abhängig werden". Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung kommt nur noch in Frage, wenn Vorstand und Aufsichtsrat es für angezeigt halten oder sich nicht einigen können. Ebenso ist das Auskunftsrecht der Aktionäre wesentlich eingeschränkt. Nach bisher herrschender Lehre und Praxis hatte die Mehrheit der Generalversammlung darüber zu entscheiden, ob einem Aktionär Auskunft zu erteilen sei oder nicht. Nach neuem Recht( 3 112) hat zwar der Aktionär noch ein Recht auf Auskunft" über Angelegenheiten, die mit dem Gegenstand der Verhandlungen in Zusammenhang stehen". Die Auskunfterteilung hat" den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen". Allein sie darf verweigert werden," wo überwiegende Belange der Gesellschaft oder eines beteiligten Unternehmens oder der gemeine Nutzen von Volk und Reich es erfordern." Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet der Vorstand" nach pflichtgemässem Ermessen". Als einen Vorzug dieser Neuregelung bezeichnen die nationalsozialistischen Juristen, dass jetzt der Vorstand in der Leitung des Unternehmens nicht mehr durch überraschende Beschlüsse der Hauptversammlung behindert oder beunruhigt werden könne und dass dadurch die Beständigkeit der Verwaltung gesichert sei. Dabei wird nur übersehen, dass hier der alte Rechtsgrundsatz," wer zahlt, schafft an" ins Gegenteil verkehrt ist. Die Aktionäre werden zur passiven Masse herabgedrückt, Vorstand und Aufsichtsrat zur massgebenden Elite erhoben. Wie sehr durch die neue Rechtslage den neugeschaffenen Uebermenschen der Aktien- Gesellschaften der Kamm geschwollen ist, zeigt ein ausführlicher Bericht im Handelsteil der" Frankfurter Zeitung* vom 13. November 1938, nach dem der Aufsichtsrat der Humboldt- DeutzMotoren A. G. in der Hauptversammlung die Vorlage der neben dem Gemeinschaftsvertrag mit der A.G. Klöckner- Werke Duisburg, abgeschlossenen weiteren Verträge mit der Begründung ablehnte," dass keine Veranlassung dazu bestehe". Man geht also wohl nicht fehl mit der Behauptung, dass durch das neue Aktiengesetz die Masse der Aktionäre weitgehend entrechtet worden ist. Die Anfechtung eines unter Versagung der Auskunft gefassten Beschlusses ist kein taugliches Mittel, m den Missbrauch der Ermessensfreiheit des Vorstandes bei der Aus B- 11kunftserteilung wirksam einzudämmen. Die Geschäftsführung liegt jetzt ausschliesslich in den Händen des Vorstandes. Er hat" unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie das Wohl des Betriebes und seiner Gefolgschaft und der gemeine Nutzen von Volk und Reich es erfordern". Die Rechte des Vorstandes der A.G. sind nicht nur erheblich erweitert, sondern es ist innerhalb des Vorstandes auch das Führerprinzip durchgeführt. Besteht nämlich der Vorstand aus mehreren Personen, so kann der Aufsichtsrat ein Mitglied des Vorstandes zum" Vorsitzer" ernennen. Dieser hat das Recht, bei Meinungsverschiedenheiten im Vorstand auch gegen alle übrigen Vorstandsmitglieder zu entscheiden. Indes kann die Satzung das Entscheidungsrecht eines Vorsitzers ausschliessen," da nicht jedem Unternehmen eine zuverlässige und geeignete Person zur Verfügung steht. Die Bestellung und Abberufung des Vorstandes geschieht jetzt, wie in der Praxis schon bisher, auch nach Gesetz durch den Aufsichtsrat. Der Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied oder der Ernennung zum" Vorsitzer" setzt aber das Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie Unfähigkei, grobe Pflichtverletzung, Verlangen der Aufsichtsbehörde und dergleichen voraus. Für die Bezüge des Vorstandsmitglieds stellt das neue Gesetz" der heutigen Volksauffassung entsprechende" Grundsätze auf. Die Bezüge müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieda und zur Lage der Gesellschaft stehen. Bei wesentlicher Verschlechterung in den Verhältnissen der Gesellschaft und daraus sich ergebender schwerer Unbilligkeit kann der Aufsichtsrat die Bezüge der Vorstandsmitglieder herabsetzen, doch ist in diesem Fall dem betroffenen Vorstandsmitglied ein ausserordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Gewinnbeteiligungen, des Vorstandes müssen nunmehr in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufwendungen der A.G. zugunsten der Gefolgschaft oder von Einrichtungen im Dienste des Gemeinwohls stehen. Ist dies nicht der Fall, so kann sogar die Staatsanwaltschaft in Klageveg einschreiten. Zuständig sind als " Spruchstellen" die Zivilkammern der Landgerichte, in den höheren Instanzen die Zivilsenate der Oberlandesgerichte und des Reichsgerichts. Der Aufsichtsrat wird durch das neue Gesetz verkleinert, indem eine Höchstzahl je nach der Höhe des Grundkapitals eingeführt ist. Wer sodann bereits in 10 Aktien- Gesellschaften oder Kommanditgesellschaf B- 12ten auf Aktien Aufsichtsratsmitglied ist, kein weiteres Amt dieser Art mehr übernehmen. Ausnahmen kann der Reichs justizminister mit Zustimmung der anderen beteiligten Reichsminister" zwecks ausreichender Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange" zulassen. Zur Beseitigung der" Anonymität" müssen jetzt auf allen Geschäftsbriefen die sämtlichen Mitglieder des Vorstandes und der Vorsitzer des Aufsichtsrats, in allen Veröffentlichen und Vervielfältigungen des Jahresabschlusses sogar sämtliche Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates mit Na-. men aufgeführt sein. Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses ist jetzt zwingend vorgeschrieben. Die Prüfung darf nur von öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgenommen werden. Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfern und Vorstand werden durch eine vom Reichs justizminister bestimmte Spruchstelle( nach Durchführungs- Verordnung vom 29.9.37. Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin und des Oberlandesgerichts München, im zweiten Rechtszug Zivilsenat des Reichsgerichts) entschieden. Ein Beschluss der Hauptversammlung kann jetzt auch für den Fall angefochten werden, dass ein Aktionär mit der Stimmrechtsausübung für sich oder einen Dritten gesellschaftsfremde Sondervorteile zum Schaden der Gesellschaft oder der anderen Aktionäre zu erlangen suchte und der Beschluss geeignet ist, diesem Zwecke zu dienen(§ 197). Damit hängt zusammen, dass auch Mehrstimmrechtsaktion nicht mehr geschaffen werden sollen. Bestehende sollen, um Missbräuchen zu steuern, beseitigt oder doch eingeschränkt werden. Einzelvorschriften darüber finden sich in der 3. Durchführungsverordnung zum Aktiengesetz vom 21. Dezember 1938, die ausserdem Bestimmungen über die neuen Rechtsverhältnisse der deutschen Golddiskontbank enthält. Eingeschränkt ist auch das Depotstimmrecht der Banken, das nunmehr vom Bankkunden der Bank ausdrücklich und gesondert eingeräumt und nach 15 Monaten erneuert werden muss. Eines der bedeutendsten Merkmale des neuen Aktiengesetzes ist das starke Eingriffsrecht der Reichsbehörden, insbesonders des Reichsministeriums. Nunmehr kann das Gericht bei Prüfung der Gesellschaftserrichtung die Eintragung der A. G. von sich aus ablehnen, wenn der Gründungsbericht oder der Prüfungsbericht der Mitglieder des Vorstendes und des Aufsichtsrats unrichtig oder unvollständig ist oder den n. B- 13gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht, oder wenn die für eingelegte oder übernommene Gegenstände gewährten Leistungen unangemessen hoch sind. Das Klagerecht des Staatsanwalts gegen eine unangemessen hohe Gewinnbeteiligung der Vorstandsmitglieder wurde bereits erwähnt. Der Reichs justizminister kann Ausnahmen von der gesetzlichen Beschränkung der Aufsichtsratsposten bewilligen. Mehrstimmrechtsaktien dürfen mit Genehmigung der zuständigen Reichsminister ausgegeben werden. Der Reichs justizminister ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister allgemeine Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses zu erlassen und Ausnahmen von den Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses für Gesellschaften von besonderer Art zu bewilligen, sowie ergänzende oder abweichende Vorschriften zu treffen. Die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bedarf der Genehmigung des Reichswirtschaftsministers im Einvernehmen mit dem Reichsjustiz- und Reichsfinanzminister. Von dem Zwang zur vorherigen Auflösung eines Teiles der gesetzlichen Rücklage bei Kapitalherabsetzungen kann der Reichs justizminister im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister Ausnahmen zulassen. Gefährdet eine A.G. das Gemeinwohl, namentlich durch ein Verhalten ihrer Verwaltungsträger, das gröblich gegen das Gesetz oder die Grundsätze verantwortungsbewusster Wirtschaftsführung verstösst, so kann das Reichswirtschaftsgericht auf Antrag des Reichswirtschaftsministers die Gesellschaft auflösen und schon vor der Entscheidung die nötigen Anordnungen treffen, z. B. ein Vorstandsmitglied abberufen. So besteht also auf weiten Gebieten des neuen Aktienrechts nicht nur ein behördliches Verfügungs- und Gestaltungsrecht, sondern auch ein eigentliches Aufsichts- und Gesetzgebungsrecht. Zum Unterschied von der parlamentarischen Gesetzgebung ist die der Vollzugsbehörden spontan, willkürlich, sprunghaft und jeder vorherigen Diskussion entzogen. Damit hängt ein Teil des neuen Aktienrechts in der Luft, es ist nie sicher vor plötzlichen Abänderungen. Die Unterordnung der Wirtschaft unter die Politik, d.h. unter die wechselnden Erfordernisse der Politik kommt darin sinnfällig zum Ausdruck. Dieser Tendenz gegenüber tritt die Bedeutung anderer Neuerungen mehr wirtschaftlicher Natur, wie die Einführung der bedingten Kapitalerhöhung, der Vorzugsaktie ohne Stimmrecht, der Ermächtigung des Vorstandes, ohne Bemühung der Hauptversammlung neues Kapital im Wege der Kapitalerhöhung zu beschaffen, die Zulassung der vereinfachten Kapitalherabsetzung, die Einführung einer Begriffsbe B-14stimmung des Konzerns und dergleichen weit in den Hintergrund. Das staatliche Aufsichtsrecht auf dem Gebiete des Handels wurde durch ein Gesetz vom 3.6. 1937 über die Aktien- Gesellschaften hinaus erweitert. Es ermächtigte den Reichsminister der Justiz, im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister zu bestimmen, dass der Jahresabschluss auch von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften Einzelfirmen, Bank- oder Sparkassengeschäften zu prüfen sei, und Vorschriften dazu zu erlassen. 3) Die Reform der G.m.b.H. Mit dem Gesetz vom 3.6. 1937 ist bereits ein Teilgebiet der im Gange befindlichen Reform der G.m.b.H. vorweggenommen. Bei ihr soll nach einem Aufsatz des Staatssekretärs Schlegelberger in der" Sozialen Praxis", Januar 1939, jedenfalls den grossen G.m.b.H. die Prüfung des Jahresabschlusses durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, sowie die Veröffentlichung der Bilanz zur Pflicht gemacht werden.Jedoch sollen von dieser Verpflichtung aus" nationalwirtschaftlichen Gründen oder beim Vorliegen anderer schutzwürdiger Belange" wieder Ausnahmen möglich sein. Beabsichtigt ist ferner, bei Sachgründung die Prüfungspflicht einzuführen, das Recht der nicht an der Geschäftsführung beteiligten Gesellschafter auf Auskunft zu verstärken im Gegensatz zur A.G. den Gesellschaftern nicht nur die Gewinnverteilung, sondern auch die Feststellung des Jahresabschlusses zu überlassen, die" Einmanngründung" grundsätzlich zu verbieten und bei nachträglicher Vereinigung aller Geschäftsanteile in einer Hand de Alleingesellschafter im Falle des Zusammenbruchs des Unternehmens auch mit seinem Privatvermögen zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger heranzuziehen. Wie im Aktiengesetz soll ein angemessenes Verhältnis zwischen der Gewinnbeteiligung der Verwaltung und den sozialen Aufwendungen vorgeschrieben und dafür gesorgt werden, dass der" gemeine Nutzen von Volk und Reich" nicht zu kurz kommt. Dadurch soll insbesonders auch die Flucht aus der stark unter Staatsaufsicht gestellten A.G. in die G.m.b.H. verhindert werden. All das lässt auf die Absicht einer starken behördlichen Bevormundung auch der Gesellschaften m.b.H. schliessen. 4) Aenderungen im Genossenschaftsrecht Im Genossenschaftsrecht brachte das Gesetz vom 20. Dezember 1933 noch keine grundstürzenden Neuerungen. Der Rechtsschutz der einzel B- 15Genossenschafter wurde verstärkt, insbesondere kann auf die Mitteilung über Aufnahme in die Genossenschaft und über die Genehmigung des Austritts nicht mehr verzichtet werden. Neu zugelassen wurde im Konkurs der Genossenschaft unter gewissen Bedingungen der Zwangsvergleich, der Vergleich des nachschusspflichtigen Genossen mit dem Konkurs verwalter unter Zustimmung des Gläubigerausschusses und des Konkurs gerichts und die Einstellung des Verfahrens schon vor Beginn der Schlussverteilung, allerdings nur mit Zustimmung aller bekannten Konkursgläubiger. Bedeutsamer ist die Beseitigung der unmittelbaren Haftpflicht der Genossen gegenüber den Gläubigern bei den Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht und unbeschränkter Haftpflicht. Die Gläubiger können sich nur mehr an die Genossenschaft selbst halten. Damit ist die bisherige Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in eine solche mit unbeschränkter Nachschusspflicht( des Genossen gegenüber der Genossenschaft) ungewandelt worden. Allein der bisherige Name wird, weil er sich besser eingebürgert habe, beibehalten. Für die Zerlegung eines Geschäftsanteils ist entgegen der bisherigen Rechtspraxis nicht mehr die Zustimmung sämtlicher Genossen, sondern nur noch die einer Dreiviertelmehrheit der Generalversammlung und die Anhörung des Revisionsverbandes, und bei dessen ablehnender Stellungnahme die Zustimmung der Dreiviertelmehrheit einer zweiten Generalversammlung erforderlich. B Durch Gesetz vom 30. Oktober 1934 wurde für Genossenschaften mit einer Bilanz summe von 350.000 RM und darüber die jährliche Prüfung statt der bisher zweijährlichen Prüfung und der Zwang jeder Genossenschaft zum Anschluss an einen Prüfungsverband eingeführt. Der Reichswirtschaftsminister und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft können gemeinsam die Erwerbung der Mitgliedschaft bei einem von ihnen benannten Prüfungsverbande verlangen. Das Recht der Verleihung des Prüfungsrechts an einen Verband steht jetzt der Reichsregierung zu, der Antrag auf, Zulassung kann auch mangels eines Bedürfnisses abgelehnt werden. Auch das Recht der Ueberwachung der Prüfungsverbände ist auf die Reichsregierung übergegangen. Die Rechtsverhältnisse der dem Reichsbund der deutschen Verbrauchergenossenschaften G. m. b.H. in Hamburg( GEG) und dem Revisionsverband der deutschen Verbrauchergenossenschaften, e.V. angeschlossenen Verbrauchergenossenschaften wurden durch Gesetz vom 21. Mai 1935 B- 16einer Sonderregelung unterstellt. Zunächst müssen die Spareinrichtungen dieser Genossenschaften bis 31.12. 1940 aufgelöst sein. Sodann wurde der Reichsfinanzminister ermächtigt, für die Abwickelung lebensunfähiger Verbrauchergenossenschaften, die bis zum 31.12. 1935 ihre Auflösung beschlossen, bis zu 60 Millionen RMk zur Verfügung zu stellen. Endlich wurde die Errichtung neuer Verbrauchergenossenschaften von der Genehmigung des Reichswirtschaftsministers abhängig gemacht. Durch eine Verordnung vom 7.7. 1936 wurde für öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer im Genossenschaftswesen die Ablegung einer Prüfung bei einer Zulassungs- und Prüfungsstelle in Berlin vorgeschrieben. Eine Neuordnung des gesamten Genossenschaftsrechts steht nach Verlautbarungen der Akademie für deutsches Recht bevor. Sie wird voraussichtlich die Staatsaufsicht über die Genossenschaften erheblich verschärfen. III. Die Organisation der gewerblichen Wirtschaft 1) Die Beseitigung der Sozialisierungsansätze Nach der Machtergreifung beeilten sich die Nationalsozialisten, die aus den Nachwehen der Revolutionszeit von 1918/19 stammenden schwachen Ansätze zu einer Sozialisierung der deutschen Wirtschaft zu beseitigen. Durch Gesetze vom 21. April 1933 wurden der Reichskohlenrat und der Reichskalirat entsprechend den neuen politischen Bedürfnissen zusammengesetzt. Durch Verordnung vom 13.9. 1933 wurden sodann die im Februar 1919 errichteten Arbeitskammern für den Kohlenbergbau des Ruhrgebiets und den bayerischen Bergbau, die sich an den Vorarbeiten für die Sozialisierung des Bergbaus beteiligen sollten, aufgehoben. Das neue Kaliwirtschaftsgesetz vom 18. Dezember 1933 vernichtete die Ansätze einer gemeinwirtschaftlichen Organisation auf dem Gebiete des Kalibergbaus. Kalirat, Kalilohnprüfungsstellen und Kaliberufungsstelle wurden beseitigt. Erhalten blieb nur die Kaliprüfungsstelle, doch wurde sie nach dem Führerprinzip umgebaut. Dem Reichswirtschaftsminister wurden erweiterte Befugnisse zur Regelung von Einzelfragen, insbesonders auch das Recht übertragen, aus dringenden Gründen des öffentlichen Interesses durch positive Anordnungen einzugreifen, an den Sitzungen des Kalisyndikats teilzunehmen, Höchstpreise für Kali festzusetzen, der Kaliprüfungsstelle Massnahmen zur Beschlussfassung aufzugeben oder sie nach Fristablauf selbe B- 17anzuordnen. Die Vorsitzenden des Vorstandes und Aufsichtsrates der Kalistelle bedürfen seiner Bestätigung. 2) Der" organische Aufbau der Wirtschaft a) Die Stellung des Reichswirtschaftsministers. Als Ideal einer Wirtschaftsverfassung schwebte führenden Nationalsozialisten ursprünglich eine Ständeverfassung vor. In den Jahren 1933 und 1934 wurde auch ein Anlauf zu einer solchen Regelung gemacht, hernach aber wurde die Entwicklung aus politischen Gründen, um keine mächtigen autonomen Gebilde entstehen zu lassen, die der Alleinherrschaft der Partei hätten gefährlich werden können, nicht folgerichtig weitergeführt. Auf dem Gebiete der gewerblichen Wirtschaft wurde nur der organische Aufbau des Handwerks, für den in den Innungen und Zwangsinnungen der Reichsgewerbeordnung bereits Ansätze vorhanden waren, einigermassen zum Abschluss gebracht. Grundlage der neuen Wirtschaftsverfassung wurde das Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft vom 27. Februar 1934. Es ermächtigte den Reichswirtschaftsminister, 1.) Wirtschaftsverbände als alleinige Vertretung ihres Wirtschaftszweiges anzuerkennen, 2.) Wirtschaftsverbände neu zu errichten, aufzulösen oder miteinander au vereinigen, 3.) Satzungen und Gesellschaftsverträge von Wirtschaftsverbänden zu ändern und zu ergänzen, 4.) die Führer von Wirtschaftsverbänden zu ernennen und abzuberufen, 5.) Unternehmer und Unternehmungen an wirtschaftliche Verbände anzuschliessen, 6.) im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften, sowie Vorschriften ergänzenden Inhalts zu erlassen, 7.) Zuwiderhandlungen gegen einschlägige Anordnungen mit Geld- und Gefängnisstrafen zu bedrohen. Das Gesetz erstreckt sich nicht auf landwirtschaftliche Verbände und Verbände von Angehörigen der Reichskulturkammer. Es bezweckt, für die rasche Ueberführung des bisherigen( liberalen) Systems der freien Verbände in einen geschlossenen umfassenden Aufbau der gewerblichen Wirtschaft den gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Dieser wurde durch die Durchführungsverordnungen vom 27. 11. 1934 und 25.9. 1935 ausgefüllt. Dabei wurden die bereits vorhandenen öffentlich- rechtlichen Vertretungen der gewerblichen Wirtschaft den neuen Verhältnis B- 18sen angepasst. So wurden z.B. die Industrie- und Handelskammern nach Verordnung vom 20. August 1934 der Aufsicht des Reichswirtschaftsministers unterstellt und nach dem Führergrundsatz neu organisiert. Der Reichswirtschaftsminister erhielt das Recht, die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter zu ernennen und abzuberufen. Sogar die Mitglieder der zur Unterstützung der Vorstände gebildeten" Beiräte" müssen vom Reichswirtschaftsminister bestätigt werden. b) Die Gruppen. Nach der ersten Durchführungsverordnung vom 27. November 1934 zeigte die Neuordnung der gewerblichen Wirtschaft folgendes Bild: Die gesamte gewerbliche Wirtschaft ist doppelt, nämlich fachlich und bezirklich gegliedert. Fachlich ist sie in einer Reichsgruppe Industrie, sowie in deren Hauptgruppen und in den Reichsgruppen Handwerk, Handel, Banken, Versicherungen und Energiewirtschaft zusammengefasst. In den Hauptgruppen der Industrie und in den Reichsgruppen der übrigen gewerblichen Wirtschaft bestehen Wirtschaftsgruppen, die nach Bedarf wieder in Fachgruppen und Fachuntergruppen zerfallen. Für die räumliche( bezirkliche) Gliederung ist das Reichsgebiet in Wirtschaftsbezirke eingeteilt. Sie fallen nach Anordnung vom 14. 3. 1935 bis zur Bildung von Reichsgauen mit den Bezirken der Treuhänder der Arbeit zusammen. Auch die fachlichen Gliederungen ( Wirtschaftsgruppen, Fachgruppen, Fachuntergruppen) können, sich im Falle eines zwingenden wirtschaftlichen Bedürfnisses bezirklich untergliedern. Die Bestimmung der Gruppen der Bezirke, die Abgrenzung der Fachgebiete sowie die bezirkliche Gliederung obliegt dem Reichswirtschaftsminister. Mit seinem Entscheid gehören alle Unternehmer und Unternehmungen, die auf dem betreffenden Fachgebiet tätig sind, auch Staats- und Gemeindebetriebe, ohne weiteres der betreffenden Organisation( Betreuungsgruppe) an. Zur Feststellung der Zugehörigkeit ist eine Anmelde- und Auskunftspflicht eingeführt. Für Verkehrsunternehmungen kann der Reichsverkehrsminister besondere Anordnungen treffen. Die Wirtschaftsgruppen und ihre selbständigen Fachgruppen, Fachuntergruppen und bezirklichen Gruppen, sowie die Bezirksgruppen von Reichsgruppen haben die Stellung von rechtsfähigen Vereinen. Gesetzlicher Vertreter ist der Leiter der Gruppe. Jede Gruppe der gewerblichen Wirtschaft hat einen Leiter, der ehrenamtlich tätig ist. Der B-19Leiter der Reichsgruppen und der Hauptgruppen der Industrie wird vom Reichswirtschaftsminister bestellt und abberufen. Die Leiter der Wirtschaftsgruppen werden vom Reichswirtschaftsminister auf Vorschlag des Leiters der Reichsgruppe bzw. der Hauptgruppe der Industrie bestellt und nach Anhörung desselben abberufen. Die Leiter der Fachund Fachuntergruppen werden vom Leiter der Reichsgruppe auf Vorschlag des Leiters der Wirtschaftsgruppe bestellt und nach Anhörung desselben abberufen usw. Der Leiter einer Gruppe bestellt mit Zustimmung des Leiters der übergeordneten Gruppe nach Bedarf Stellvertreter und einen oder mehrere Geschäftsführer, welche die laufenden Geschäfte nach seinen Weisungen besorgen. Jede Gruppe der gewerblichen Wirtschaft hat einen Beirat. Den Beirat der Reichsgruppe Industrie bilden die Leiter der Hauptgruppen, den Beirat der übrigen Reichsgruppen und der Hauptgruppen der Industrie bilden die Leiter der zur Reichsgruppe oder Hauptgruppe gehörigen Wirtschaftsgruppen. Zum Beirat der Reichsgruppen gehören ferner die Leiter der Bezirksgruppen der Reichsgruppe. Mit Zustimmung des Reichwirtschaftsministers kann der Leiter der Reichsgruppe oder der Hauptgruppe weitere Mitglieder in den Beirat berufen. Der Beirat hat die Kassen- und Rechnungsführung zu prüfen. Er ist vor wichtigen Massnahmen, insbesonders vor Feststellung des Haushaltsplans, Festsetzung der Beiträge, Erwerb von Grundvermögen, Bestellung von Geschäftsführern usw. zu hören. Will der Leiter eine Entscheidung abweichend von der Mehrheit des Beirates treffen, bedarf er der Zustimmung des Leiters der übergeordneten Gruppe. Mit dessen Einverständnis kann der Leiter einer Gruppe für bestimmte Aufgaben auch einen " engeren Beirat" und Sonderausschüs se bilden. Aufgabe der Gruppe ist die Beratung und Betreuung der Mitglieder auf ihrem Fachgebiet. Der Leiter hat die Gruppe im Sinne des nationalsozialistischen Staates zu führen und die Angelegenheiten der Gruppe und ihrer Mitglieder unter Rücksichtnahme auf die Gesamtinteressen der gewerblichen Wirtschaft und unter Wahrung des Staatsinteresses zu fördern. Die Mitglieder haben den Weisungen des Leiters zu folgen. Er kann sie durch Ordnungsstrafen dazu zwingen. c) Die Wirtschaftskammern. Zur gemeinsamen Vertretung der bezirklichen Organisation der geverblichen Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammern und der B- 20Handwerkskammern eines Wirtschaftsbezirkes sind Wirtschaftskammern errichtet. Sie haben die Stellung von rechtsfähigen Vereinen( Verordnung vom 26. 10. 1936). Die Wirtschaftskammer hat einen Leiter und zwei Stellvertreter. Der Leiter und ein Stellvertreter werden vom Reichswirtschaftsminister berufen, der andere Stellvertreter ist der" Landeshandwerksmeister". Der Leiter der Wirtschaftskammer ist zugleich Vorsitzender der Industrie- und Handelskammer des Bezirks, die der Reichswirtschaftsminister bestimmt. Jede Wirtschaftskammer hat einen Beirat. Mitglieder desselben sind die Leiter der Bezirksgruppen und die Vorsitzenden der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern des Wirtschaftsbezirkes, ferner die im Wirtschaftsbezirk ansässigen Leiter von Reichsgruppen und Hauptgruppen. Weitere Mitglieder des Beirats sind vom Leiter der Wirtschaftskammer auf Vorschlag der Leiter der Reichsgruppen aus den im Wirtschaftsbezirk ansässigen, nicht ausreichend vertretenen Wirtschaftszweigen zu berufen. Ferner ist in den Beirat zu berufen auf Vorschlag des Landesbauernführers ein Vertreter des Reichsnährstandes, sowie ein Vertreter der Gemeinden, der durch den Reichsminister des Innern benannt wird. Geschäftsstelle der Wirtschaftskammer ist die vom Reichswirtschaftsminister bestimmte Industrie- und Handelskammer. Die Reichswirtschaftskammer ist die gemeinsame Vertretung der fachlichen und bezirklichen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern. Sie ist rechtsfähig. Ihre Satzung wird vom Reichswirtschaftsminister erlassen, ihr Haushaltsplan bedarf seiner Genehmigung. Mitglieder der Reichswirtschaftskammer sind die Reichsgruppen und Hauptgruppen der gewerblichen Wirtschaft, die Wirtschaftskammern, die Industrie- und Hen delskammern und die Handwerkskammern. Die Reichswirtschaftskammer hat einen Leiter und einen oder mehrere Stellvertreter, die der Reichswirtschaftsminister beruft, ferner einen oder mehrere Geschäftsführer, deren Bestellung der Zustimmung des Reichswirtschaftsministers bedarf. Die Reichswirtschaftskammer übernahm das Vermögen und die bisherige Geschäftsführung des Deutschen Industrie- und Handelstages e.V. und des bisherigen Führers der Wirtschaft ( Anordnung vom 12. 1. 1935). Die Reichswirtschaftskammer bearbeitet die gemeinsamen Angelegenheiten der Reichsgruppen, der Wirtschaftskammern, der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern ' als Organ der Selbstverwaltung", sowie die ihr vom Reichswirtschafts B- 21minister übertragenen besonderen Aufgaben. Sie hat einen Beirat, der sich aus den Leitern der Reichsgruppen und der Hauptgruppen der Industrie, den Leitern der Wirtschaftskammern und dem Vorstand der Reichswirtschaftskammer zusammengesetzt. Als weitere Mitglieder des Beirats beruft der Reichswirtschaftsminister auf Vorschlag des Reichsbauernführers einen Vertreter des Reichsnährstandes und auf Vorschlag des Reichsministers des Innern einen Vertreter der Gemeinden. Der Reichswirtschaftsminister kann weitere in der gewerblichen Wirtschaft tätige oder mit ihren Verhältnissen besonders vertraute Personen als Mitglieder berufen. Der Beirat der Reichswirtschaftskammer ist zugleich beratendes Organ des Reichswirtschaftsministers und tritt auf dessen Verlangen zusammen. Die Aufstellung der Tagesordnung und die Leitung der Verhandlung ist ebenfalls Sache des Reichswirtschaftsministers. Durch Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 7.7. 1936 wurde bei der Reichswirtschaftskammer eine Prüfungsstelle für die Finanzgebarung und Rechnungslegung von Gruppen oder Kammern errichtet. Der gleiche Erlass ordnete eine Verbindung der Bezirksgruppen der Reichsgruppe Industrie und der zur Reichsgruppe Handel gehörigen Wirtschaftsgruppen mit den Wirtschaftskammern durch Ueberführung der Bezirksgruppen der Reichsgruppe Industrie in" Industrie abteilungen der Wirtschaftskammern" und Ueberführung der Bezirksgruppen der zur Reichsgruppe Handel gehörigen Wirtschaftsgruppen in" Grosshandels-, Ein- und Ausfuhrhandels-, Einzelhandels- usw. -Unterabteilungen" der Wirtschaftskammern an. Diese können, falls Mehrkosten nicht entstehen, zu einer" Handelsabteilung der Wirtschaftskammern" zusammengefasst werden. Zur Bearbeitung der den Industrie- und Handelskammern eines Wirtschaftsbezirkes gemeinschaftlichen Aufgaben ist bei jeder Wirtschaftskammer eine" Abteilung für Industrie- und Handelskammer( Kammerabteilung)" errichtet. Nach Bedarf bestehen auch Abteilungen für Handwerk, Banken, Versicherungen und Energiewirtschaft. Die einzelnen Abteilungen haben wieder je einen Leiter, einen Beirat und einen Geschäftsführer. Durch Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 1. 11. 1937 wurden bei einer Reihe von Wirtschaftskammern eigene Abteilungen für Energiewirtschaft errichtet und die Bezirksgruppen der Wirtschaftsgruppen der Reichsgruppe" nergiewirtschaft" in Unterabteilungen" Elektri zitätsversorgung"," Gas- und Wasserversorgung" überführt. Die Abtei B- 22lungsleiter werden auf Vorschlag des Leiters der Reichsgruppe vom Reichswirtschaftsminister bestellt. Die bisherigen Hauptgruppen der Reichsgruppe Industrie wurden durch Verordnung vom 27. 10. 1938 aufgehoben und ihre Aufgaben dem Leiter der Reichsgruppe Industrie zugeteilt. Der. Beirat der Reichsgruppe Industrie wird nunmehr vom Leiter der Reichsgruppe Industrie mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers berufen. d) Die Ehrengerichtsbarkeit. Mit Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 20. 1. 1937 wurde für die gewerbliche Wirtschaft eine besondere Ehrengerichtsbarkeit eingeführt. Zu diesem Behufe musste nach dem Muster der Beamtenge-.. setze für Unternehmer und gesetzliche Vertreter von Unternehmungen erst eine Verpflichtung geschaffen werden," in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Anstand und Sitte des ehrbaren Unternehmers zu wahren und sich durch ihr Verhalten der Achtung würdig zu zeigen, die der Beruf und die Zugehörigkeit zur Organisation der gewerblichen Wirtschaft erfordern." Gröbliche Verletzungen dieser Pflicht werden als" Verstösse gegen die Berufsehre" verfolgt und von Ehrengerichten abgeurteilt. Strafen sind Warnung, Verweis, Geldstrafe, Aberkennung der Fähigkeit, in der Organisation der gewerblichen Wirtschaft und des gewerblichen Verkehrs ein Amt zu bekleiden, Veröffentlichungen des Urteils. Für jeden Bezirk einer Wirtschaftskammer ist an deren Sitz ein" Ehrengericht der Wirtschaft" errichtet. Der Vorsitzende wird auf Vorschlag des Leiters der Wirtschaftskammer vom Reichswirtschaftsminister auf drei Jahre ernannt, die Beisitzer sind Unternehmer oder gesetzliche Vertreter von Unternehmungen und werden aus Vorschlagslisten der Reichsgruppe vom Leiter der Wirtschaftskammer auf drei Jahre berufen. Die erforderlichen Ermittelungen werden vom Vorsitzenden vorgenommen, die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich, der Umfang der Beweis aufnahme steht im Ermessen des Gerichts. Gegen Urteile ist Berufung zu dem bei der Wirtschaftskammer gebildeten" Ehrengerichtshof der Wirtschaft" möglich, dessen Vorsitzender vom Reichswirtschaftsminister und dessen Besitzer von ihm nach Anhörung des Leiters der Wirtschaftskammer ernannt werden. Die Zuständigkeit der bestehenden Dienststrafgerichte, der handwerklichen Ehrengerichte und der Börsen ehrengerichte schliesst die Zuständigkeit der" Ehrengerichte der Wirtschaft" aus. B- 25 e) Der Zweck des" organischen Aufbaus". Der Aufgabenbereich der zahlreichen Gruppen und Kammern der gewerblichen Wirtschaft ist im Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 7.7. 1936" stichwortartig" umschrieben: Technische Unterrichtung und Aufklärung der Mitglieder über neue Werkstoffe und dergleichen; wirtschaftliche Unterrichtung über Marktlage der Vorprodukte und Rohstoffe; Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit; Unterrichtung in Kartell fragen; Behandlung steuerpolitischer Fachfragen und Verkehrstariffragen, handelspolitischer und Devisenfragen; Förderung von Forschungs- und Schulungsinstituten; Behandlung wehrwirtschaftlicher und Luftschutzfragen; Erstattung von Gutachten; Betreuung in sonstigen wirtschaftlichen und sozialwirtschaftlichen Fragen? Mitwirkung bei Ausbildung des Nachwuchses; Mitwirkung im Ausstellungs- und Messewesen. Daneben können durch die Organisationen der gewerblichen Wirtschaft" Wünsche aus den Unternehmungen an die Reichsregierung herangebracht werden". Der Aufgabenkreis der Gruppenorganisation, insbesonders auch die Auskunftspflicht, ist jetzt vom Reichsgericht in Uebereinstimmung mit der Literatur als öffentlich- rechtlich anerkannt ( Urteil vom 12. 10. 1938, abgedruckt in" Zeitschrift der Akademie für deutsches Recht", Jahrgang 1939, Heft 2 Seite 58). Die Aufzählung der Aufgaben der Gruppen zeigt die verhältnismässig geringe Bedeutung des neuen" organischen Aufbaus der Wirtschaft". Den Organen einer angeblichen wirtschaftlichen Selbstverwaltung stehen weder die Rechte der italienischen Korporationen( Abschluss von Tarifverträgen, Regelung der Produktion usw.) zu, noch sind auch nur die geringsten Ansätze zum Ständestaat, nämlich zur Erfüllung politischer Aufgaben durch die Standesorganisationen zu sehen. Im ganzen sind lediglich die bisherigen zum grossen Teil auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit aufgebauten Wirtschaftsverbände in eine Zwangsform gepresst und unter eine bis ins einzelne gehende Aufsicht der Reichsbürokratie gestellt worden. Deshalb kann auch von einer wirklichen Selbstverwaltung keine Rede sein. Sie würde dem Wesen des nationalsozialistischen Zwangsstaates widersprechen. 3) Das Handwerk Die rechtliche Grundlage für die Neuordnung des Handwerkswesens B- 24bildete das Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 29. 11. 1933. Es ermächtigte den Reichswirtschaftsminister und den Reichsarbeitsminister, in der deutschen Handwerksorganisation den Führergrundsatz und Zwangsinnungen allgemein einzuführen. Die bisherigen Befugnisse der obersten Landesbehörden in Handwerksfragen gingen auf den Reichswirtschaftsminister über. Die Neuorganisation erfolgte dann durch Gesetz vom 15. 6. 1934. Ihre wesentlichen Grundzüge sind folgende: In jedem Bezirk besteht für alle in der Handwerksrolle eingetragenen Gewerbetreibenden des gleichen Handwerks zweiges eine HandwerkerZwangsinnung, die von der örtlich zuständigen Handwerkskammer durch Erlass einer Satzung errichtet wird. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitglieder der Innung bilden zusammen die Innungsversammlung. Ausnahmsweise kann diese auch aus gewählten Vertretern bestehen. Für die Gesellen ist ein Gesellenwart und ein Gesellenbeirat vorhanden, die aber nur bei der Regelung des Lehrlingswesens und der Gesellenprüfungen, sowie in sonstigen in der Satzung bestimmten besonderen Fällen beigezogen und von der Handwerkskammer im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle der Deutschen Arbeitsfront bestellt werden. Die Innung wird von dem Obermeister geführt. Er wird nach Anhörung des der Innung übergeordneten Fachverbandes von der Handwerkskammer auf jederzeitigen Widerruf ernannt und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er führt die Geschäfte und erledigt die Aufgaben. Aus den Innungsmitgliedern bestellt der Obermeister einen Innungsbeirat, der in grundsätzlichen und wichtigen Angelegenheiten um seine Meinung befragt werden soll. An sein Gutachten ist jedoch der Obermeister nicht gebunden. Bei der Verwaltung der Innung hat der Obermeister mit der Wahrnehmung bestimmter Innungsämter sogenannte Innungswarte( z. B. einen Kassenführer, Schriftführer, Lehrlingswart) zu beauftragen. Er kann sie bei Verstös sen gegen den Gemeingeist oder die Standes ehre abberufen. Der Obermeister und die Innungswarte haften für getreue Amtsführung wie Vormünder. Sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, ausnahmsweise kann eine Entschädigung gewährt werden. 81. B- 25Der Innungsversammlung bleibt die Beschlussfassung vorbehalten für Satzungsänderungen, Veräusserungen oder Belastung von Grundstücken, Aufnahme von Anleihen, Genehmigung der Jahresrechnung und Feststellung des Haushaltsplanes. In einzelnen dieser Fälle ist auch Zustimmung der Handwerkskammern erforderlich. Die Kosten der Haushaltsführung usw. werden durch Zwangsbeiträge aufgebracht, die wie Steuern beigetrieben werden. Aufgaben der Innung sind: 1) Die Pflege und Wahrung des Gemeingeistes und der Standes ehre. 2) Die Regelung und Ueberwachung des Lehrlingswesens. 3) Die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Lehrlingen. 4) Die Förderung der Berufsausbildung und-weiterbildung, Mitwirkung bei Berufsschulen, Förderung des handwerklichen Genossenschaftswesens, Förderung von Einrichtungen zur gemeinsamen Uebernahme von Lieferungen und Leistungen, Verbesserung der Arbeitsweise, Unterstützung der Fachpresse, Erstattung · Für die Verhandlung von Streitigkeivon Auskünften an Behörden. ten zwischen Handwerkern und Lehrlingen hat die Innung einen Ausschuss zu bilden, dem selbständige Handwerker und Mitglieder des Gesellenbeirats in gleicher Zahl angehören. Nur bei Nichtanerkennung des gefällten Spruchs von beiden Parteien ist Klage beim zuständigen Arbeitsgericht möglich. Die Innung kann auch Gütestellen zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Thren Auftraggebern einrichten. Sie hat auch das Recht, durch Beauftragte die Befolgung der gesetzlichen und satzungsgemässen Vorschriften in den zur Innung gehörigen Betrieben zu überwachen und dabei Betriebsräume und Unterkünfte für Gesellen und Lehrlinge zu besichtigen. Die Aufsicht über die Innungen wird von der zuständigen Handwerkskammer ausgeübt. Sie kann die Geschäfts- und Rechnungsführung der Innungen prüfen, an allen Sitzungen der Innung und ihrer Organ e teilnehmen, allenfalls selbst Sitzungen einberufen und die Verhandlungen leiten, auch ihre Auflagen durch Ordnungsstrafen erzwingen. Eine beschränkte Ordnungsstrafgewalt steht auch dem Obermeister der Innung zu. Dde Innungen der Bäcker, Konditoren, Müller und Schlächter sind zur Zusammenarbeit mit dem Reichsnährstand verpflichtet. Die Bestellung und Abberufung ihrer Obermeister bedarf der Zustimmung des Reichsbauernführers. Die Handwerkerinnungen eines Bezirks werden durch die Handwerkscammer zu Kreishandwerkerschaften zusammengefasst. Ihre Mitgliederversammlung besteht aus den Obermeistern der angeschlossenen Innungen. Der Vorsitzende, der sogenannte Kreishandwerksmeister, wird von der landwerkskammer ernannt. Ihm steht ein Beirat von Obermeistern zur Seite. Seine Aufgabe ist die Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Be.ange der angeschlossenen Innungen und die Erfüllung der besonderen hm von der Handwerkskammer übertragenen Aufgaben. B-26Bei den Handwerkskammern bestehen Ehrengerichte zur Ahndung von Verfehlungen gegen die Standes ehre oder den Gemeingeist durch unlauteres Verhalten, unlauteren Wettbewerb, Uebervorteilung der Kunden und dergleichen. Strafen sind Verwarnung, Verweis, Geldstrafe bis 1.000 RMK., Unfähigkeit, auf Zeit oder dauernd Innungswart zu sein, Entziehung der Berechtigung zur Lehrlingshaltung, Aberkennung des Meistertitels auf Zeit oder dauernd, Veröffentlichung des Urteils. Berufungsmöglichkeit an den Ehrengerichtshof beim Deutschen Handwerkskammer- und Gewerbekammertag ist vorgesehen. Das Vermögen der bisherigen freien und Zwangsinnungen ging durch Gesamtrechtsnachfolge auf die neuen Zwangsinnungen und Kreis handwerkerschaften über. Die bisherigen Aufsichtsbefugnisse der höheren Verwaltungsbehörden wurden auf den Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag übertragen. Die Aufsicht über die Handwerkskammern nahm durch Verordnung vom 18. 1. 1935 der Reichswirtschaftsminister in Anspruch. Er erhielt auch das Recht, die Vorsitzenden der Handwerkskammern und deren Stellvertreter nach Anhörung des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertags zu ernennen. Die Leitung der Handwerkskammern wurde nach dem Führergrundsatz umgestaltet. Die Rechte des Vorsitzenden, auch gegenüber dem von ihm bestellten Beirat, sind ähnlich wie bei den Obermeistern der Innungen geregelt. Durch Verordnung vom 22. 1. 1936 wurde die Gültigkeit der Vorschriften über den Aufbau des Handwerks auch auf die mit Unternehmungen des Handels, der Industrie, Landwirtschaft oder sonstigen Wirtschaftsgruppen verbundenen handwerklichen Nebenbetriebe erstreckt. Auf Grund eines Erlasses des Reichswirtschaftsministers vom 20. 2. 1937 wurden bei den Wirtschaftskammern besondere Handwerkskammerabteilungen eingerichtet. Sie haben einen Leiter, einen Beirat und einen Geschäftsführer. Der Leiter heisst" Landeshandwerksmeiter" den Beirat bilden die Präsidenten der Handwerkskammern des Wirtschaftsbezirks. Der Geschäftsführer wird auf Vorschlag des Landeshandwerksmeisters vom Leiter der Wirtschaftskammer bestellt. Der Handwerkskammerabteilung gehören die Handwerkskammern des Wirtschaftsbezirks an. Mit der Eingliederung der Handwerkskammern in die Wirtschaftskammern ist der Aufbau des deutschen Handwerks vorläufig abgeschlossen. Etwaige Vorteile der Neuorganisation wurden durch die infolge des Rohstoff- und Arbeitermangels erzwungene Schliessung zahlreicher B- 27Handwerksbetriebe mehr als wettgemacht. In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass für alle selbständigen Handwerker durch Gesetz vom 21. Dezember 1938 die Invaliditäts- und Altersversicherung ohne obere Versicherungsgrenze eingeführt wurde. IV. Der Aufbau der Zwangswirtschaft Die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik seit Inangriffnahme der massiven Aufrüstung verfolgte drei Ziele: 1) Trotz ungeheuerer Vermehrung der Reichsschuld die offene Inflation zu vermeiden und zu diesem Zweck die unbedingte Stabilität der Löhne und Preise aufrechtzuerhalten. 2) Den Organisationsapparat der Wirtschaft in erster Linie den Staatsbedürfnissen, vor allem den Erforderungen einer raschen Aufrüstung anzupassen. 3) In möglichst weitem Umfang die deutsche Wirtschaft in der Versorgung mit Rohstoffen vom Ausland unabhängig zu machen. Die rechtliche Grundlage zur Erreichung des ersten Zieles bildete das aus der Zeit des Weltkriegs bekannte Höchstpreissystem nebst Lohnstabilisierung durch die Treuhänder der Arbeit. Das zweite wurde durch Zwangskartellierung, Einrichtung von Ueberwachungsstellen und Sonderbeauftragten, staatliche Kreditlenkung und Devisen zwangswirtschaft zu erreichen gesucht. Für die Autarkie endlich wurde ein staatlicher Vierjahresplan entworfen, zu dessen Durchführung der staatliche Beauftragte auf wirtschaftlichem Gebiet nahezu unumschränkte Befugnisse erhielt. 1) Die Preisstabilisierung 100 Die ersten wichtigeren Verordnungen zur Verhinderung von Preissteigerungen griffen auf die Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung nach der Brüning- Verordnung vom 8. Dezember 1931 zurick, die durch Gesetz vom 15. Juli 1933 auf den Reichswirtschaftsminister und den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft übertragen worden waren. Es waren das die Verordnungen vom 19. April 1934 auf dem Textilgebiet und die Verordnung vom 20. April 1934 auf dem Gebiet der Lederwirtschaft, endlich die Verordnung gegen Preissteigerung vom 16. Mai 1934. Die letztere verbot bis auf weiteres ohne Einwilligung der zuständigen Preisüberwachungsstelle die Verabredung, Festsetzung oder Empfehlung von Mindestpreisen, Mindestverarbeitungsspannen, Mindesthandelsspannen, Höchs tnachlässen oder Mindestzuschlägen B- 28für lebenswichtige Gegenstände des täglichen Bedarfs und lebenswichtige Leistungen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs einschliesslich der Baustoffe und der Bauleistungen. Bei nicht nur örtlich beschränktem Markteinfluss der Preisverabredung usw. und für den Kohlenhandel überhaupt wurde zur Preisüberwachungsstelle das Reichswirtschaftsministerium selbst erklärt. Behördlich festgesetzte Mindestpreise und Mindestspannen wurden aufgehoben.Vorsätzliche Verfehlungen gegen die Bestimmungen der Verordnung wurden mit Gefängnis und Geldstrafe in unbeschränkter Höhe bedroht. Auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Leistungen dagegen sollte die Verordnung keine Anwendung finden. Bereits durch Verordnung vom 7. August 1934 wurde der Geltungsbereich der Verordnung vom 16. Mai 1934 auf alle Güter und gewerblichen Leistungen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen erstreckt. Durch Gesetz vom 5. November 1934 wurde wieder ein eigener vom Reichskanzler ernannter Reichskommissar für Preisüberwachung bestellt, der zunächst die Befugnisse des früheren Brüning schen Reichskommissars. für Preisüberwachung erhielt. Seine Aufgaben und Befugnisse wurden durch Gesetz vom 4. Dezember 1934 auf alle Güter und Leistungen, also auch auf die landwirtschaftlichen, ausgedehnt. Nur Löhne und Gehälter blieben ausgenommen. Durch Verordnung vom 12. 11. 1934 erhielt der Reichskommissar auch die Entscheidung darüber, ob eine Zwischenstelle zur Verteilung von Gütern volkswirtschaftlich entbehrlich sei, da nach dieser Verordnung der Weg der Ware vom Erzeuger zum Verbraucher durch Einschaltung volkswirtschaftlich entbehrlicher Zwischen stellen aller Art nicht mehr verteuert werden sollte. Alle Feststellungen, Verabredungen oder Empfehlungen von Preisen, Mindestverarbeitungsspannen usw. seit 1. 6. 1933 mussten nach Verordnung vom 19. 11. 1934 dem Reichskommissar angemeldet werden. Eine Verordnung vom 29. März 1935 erklärte sodann bei Vergebung von Aufträgen über Lieferungen oder Leistungen jeder Art seitens öffentlicher Stellen alle Verhandlungen oder Vereinbarungen unter den Bewerbern über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die zu fordernden Preise, über die Entrichtung von Ausfallsentschädigungen( z. B. Gewinnentschädigungen), sowie die Festsetzungen oder Empfehlungen von Preisen ohne Einwilligung der vergebenden öffentlichen Stellen für unzulässig, bereits bestehende Verpflichtungen für wirkungslos. Der aus der Kriegszeit bekannte Unfug, in Kleinverkauf die Abgabe von Lebensmitteln oder von Futtermitteln an Tierhalter von der Abnahme andersartiger Lebensmittel oder anderer Waren abhängig zu machen, wurde durch Verordnung vom 30. 12. 1935 bei Meidung von Ordnungsstrafen bis zu 1.000 RMK untersagt. Eine Verordnung vom 20. 1. 1936 verbot Preissteigerungen aus Anlass der mit dem 20. 1. 1936 in Kraft tre tenden Erhöhung von Eisenbahngütertarifen, liess bei Härten jedr B- 29Ausnahmen zu. Die Entwicklung der Preisvorschriften unter der Herrschaft des Beauftragten für den Vierjahresplan ist gesondert darzustellen. Eine lückenlose Aufzählung der für die einzelnen Warengattungen erlassenen Höchstpreisvorschriften( z. B. für unedle Metalle, Auslandwaren, Faserstoffe, Fleisch- und Wurstwaren, Wild, Geflügel, Milch, Eier, Butter, Käse, Papierspäne, Gefrierfleisch, Altpapier, Lederwaren usw. usw.) erübrigt sich. Z. T. wurden Höchstpreise ziffernmässig festgesetzt, z. T. Richtpreise erlassen, z.T. bestimmt, dass die Durchschnittspreise während eines vorangegangenen Zeitraums nicht überschritten werden durften. Eine Beeinflussung der Preise wurde auch durch Fortsetzung der bereits von Brüning verfügten Zinssenkungsmassnahmen versucht( Herabsetzung auf 4 1/ 2% durch Gesetz vom 24. 1. 1936, Gesetz über Hypothekenzinsen vom 2.7. 1936 u.s.f.) 2) Die Ueberwachungsstellen Die Einrichtung der Ueberwachungsstellen beruht auf dem Gesetz über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934. Es ermächtigt den Reichswirtschaftsminister, den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten, insbesonder deren Beschaffung, Verteilung, Lagerung, Absatz und Verbrauch zu überwachen und zu regeln und zu diesem Zwecke für bestimmte Warenarten eigene Ueberwachungsstellen zu errichten. Jede Ueberwachungsstelle steht unter der Leitung eines vom Reichswirtschaftsminister bestellten und an seine Weisungen gebunden, Reichsbeauftragten. Die Kosten werden durch Umlagen auf die beteiligten Wirtschaftskreise aufgebracht. Für Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen der Ueberwachungsstellen sind Gefängnis und Geldstrafen, Einziehung und Ordnungsstrafen vorgesehen. Gegen den Inhaber oder Leiter eines Betriebs, in dem eine strafbare Handlung begangen wurde, kann ohne Rücksicht auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Inhabers eine Ordnungsstrafe bis zu 300.000 RM verhängt werden, sofern er nicht nachzuweisen vermag, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zur Verhütung der strafbaren Handlung angewendet hat( 1). Die Ordnungsstrafe wird auf Antrag eines Reichsbeauftragten vom Reichswirtschaftsgericht festgesetzt. Ueberwachungsstellen wurden zunächst errichtet für Wolle und andere Tierhaare, Baumwolle, Bastfasern, unedle Metalle, Felle und Här B- 30Kautschuk, industrielle Fettversorgung, Eisen und Stahl, später auf Grund einer Verordnung vom 4. September 1934 auch für Holz, Lebensmittel, Kohle, Salz, Chemieprodukte, Milch, Eier, Tabak, Kaffee usw. usw. Durch das sogenannte wirtschaftliche Ermächtigungsgesetz vom 3. Juli 1934 mit Geltungsdauer bis 30. September 1934 erhielt der Reichswirtschaftsminister die Befugnis, auch unter Abweichung von bestehenden Gesetzen innerhalb seines Geschäftsbereiches alle Massnahmen zu treffen, die er zur Förderung der deutschen Wirtschaft, sowie zur Verhütung und Beseitigung wirtschaftlicher Schädigungen für notwendig hielt, insbesonders auch die Befolgung seiner Anordnungen durch Gefängnisstrafen und Geldstrafen in unbeschränkter Höhe zu erzwingen. Die auf Grund dieser Ermächtigung erlassene, hier einschlägige wichtigste Verordnung ist die Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934, die an die Stelle der Verordnung vom 22. März 1934 trat. Sie ermächtigte den Reichswirtschaftsminister, don gesamten Warenverkehr zu überwachen und zu regeln, insbesondere Bestimmungen über Beschaffung, Verteilung, Lagerung, Absatz und Verbrauch der Waren zu treffen, sogar Anordnungen über die Aufzeichnung geschäftlicher Vorgänge namentlich in der Buchführung zu erlassen, und diese seine Befugnisse ganz oder teilweise auf die Ueberwachungsstellen zu übertragen. Diese wurden jetzt mit ihrer Errichtung juristische Person, vermögensrechtlich selbständig und unabhängig vom Reichsfiskus. Der vom Reichswirtschaftsminister ernannte Reichsbeauftragte für die Ueberwachungsstelle vertritt diese gerichtlich und aussergerichtlich. Ihm kann ein Bei rat zur Seite gestellt werden, dessen Mitglieder der Reichswirtschaftsminister beruft. Die Ueberwachungsstellen wurden durch diese Verordnung zu auskunftberechtigten Stellen im Sinne der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 erklärt. Die Strafbestimmungen der Verordnung vom 22. März 1934 sind beibehalten. Durch spätere Verordnungen ist den Ueberwachungsstellen auch die Festsetzung von Höchstpreisen oder Richtpreisen übertragen. Die durch Verordnung vom 12. 7. 1935 errichtete Ueberwachungsstelle für Edelmetalle wurde der Reichsbank angegliedert. 3) Die Zwangskartelle Die Vorbereitungen zur Zwangskartellierung der Wirtschaft setzten bereits im Sommer 1933 ein. Zunächst wurden die bisher dem Kartellgericht( das später mit dem Reichswirtschaftsgericht vereinigt wurde) zustehende Befugnis, die den Interessen der Gesamtwirtschaft abträglichen oder das Gemeinwohl gefährdenden Kartellverträge und Kartellbeschlüsse für nichtig zu erklären und ihre Durchführung zu unter B- 31sagen, dem Reichswirtschaftsminister übertragen. Das Gesetz vom 15. Juli 1933 verlieh sodann dem Reichswirtschaftsminister die Befugnis, zum Zwecke der Marktregelung Unternehmungen zu Syndikaten, Kartellen, Konventionen oder ähnlichen Abma chungen zusammenzuschliessen oder an bereits bestehende derartige Abmachungen von Unternehmungen anzuschliessen," wenn der Zusammenschluss oder Anschluss unter Würdigung der Belange der Unternehmungen sowie der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls geboten erscheint". Der Reichswirtschaftsminister erhielt durch das Gesetz auch Aufsichts- und Eingriffsbefugnisse bezüglich dieser Zusammenschlüsse, insbesondere das Recht, innerhalb eines bestimmten Wirtschaftszweiges die Errichtung neuer Unternehmungen, sowie die Erweiterung des Geschäftsbetriebes oder der Leistungsfähigkeit bestehender Unternehmungen für eine bestimmte Zeit zu verbieten oder von seiner Einwilligung abhängig zu machen, " wenn es die besonderen Bedürfnisse eines best immten Wirtschaftszweiges unter Würdigung der Belange der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls geboten erscheinen lassen". Entschädigungen für Massṇaḥmen auf Grund des Gesetzes wurden ausdrücklich ausgeschlossen. Als Zweck des Gesetzes war in der Begründung" Einschränkung des Wettbewerbs, allenfalls der Produktion" angegeben, nicht aber sollte" die bestehende Wirtschaftsordnung", die auf der Initiative und dem yerantwortungsgefühl des einzelnen Unternehmers beruht, von Grund auf geändert oder einer staatlichen Planwirtschaft der Boden bereitet" werden. Im Gegensatz zu dem Vorgehen auf dem Gebiete der Ernährung und Landwirtschaft wurde in der gewerblichen Wirtschaft von der Ermischtigung zur Zwangskartellierung zunächst ein sparsamer Gebrauch gemacht. Anschlüsse an bereits bestehende Kartelle oder Zusammenschlüsse wurden angeordnet u.a. für die Rauchta bakindustrie, für die Hersteller von Kraftfahrzeugreifen, für die Edelsteinverarbeitung, die Süsswarenwirtschaft, das graphische Gewerbe, die Rasier-verkäufer, die Metallgiessereien, für die klingenhersteller und Erzeugung und den Absatz von Glasinstrumenten und von viereckigen Drahtgeflechten usw. Eine Sonderregelung wurde in einer Verordnung vom 28. September 1935 für die Braunkohlenindustrie getroffen. Der Reichswirtschaftsminister erhielt die Befugnis," zur Neu- oder vermehrten Verwersofern er diese Verwertung im Hinblick auf tung von Braunkohle das Wohl von Staat nd Volk für dringend erforderlich hält", B- 32Unternehmen oder Personen, die Braunkohle gewinnen oder über Braunkohlevorkommen verfügen, zu Vereinigungen, sogenannten wirtschaftlichen Pflichtgemeinschaften, zusammenzuschliessen und solche Vereinigungen für rechtsfähig zu erklären. Die Pflichtgemeinschaften stehen unter Aufsicht des Reichswirtschaftsministers und sind an seine Weisungen gebunden. Ihr Zweck ist die Finanzierung einer Aktiengesellschaft, deren Gegenstand die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Treibstoffen und Schmierölen aus Braunkohle bildet. Die Pflichtgemeinschaften werden gerichtlich und aussergerichtlich durch einen vom Reichswirtschaftsminister bestellten Reichskommissar vertreten, der zugleich auch Reichskcmmissar für die Aktien- Gesellschaften ist. Er kann von den Mitgliedern der Pflichtgemeinschaft Auskünfte verlangen, die General versammlung berufen, die Ausführung von Beschlüssen untersagen, Willenserklärungen für die Pflichtgemeinschaft abgeben u.s.f. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der A.G. werden vom Reichskommissar bestellt und abberufen. In anderen Wirtschaftszweigen verfügte der Reichswirtschaftsminister unmittelbar die durch Rohstoffmangel und dergleichen bedingten Einschränkungen der Produktion. Das geschah insbesonders auf dem Gebiete der Faserstoff-( Spinnstoff) wirtschaft durch zahlreiche Ver ordnungen, deren erste am 19. Juli 1934 und vorerst letzte am 27. Oktober 1938 erging. Sie enthalten Vorschriften über Herabsetzung der Arbeitszeit, Entlassungsverbote, Erfordernis der Einwilligung einer Reichsausgleichsstelle bei öffentlichen Aufträgen, über Mischpreise, Pflicht zur Führung von Lagerbüchern, über Ueberwachungsstellen und über das Bekleidungsgewerbe. Andere Verordnungen ermächtigten den Reichswirtschaftsminister zur Beschränkung des Tankstellennetzes, zur Verhinderung der Errichtung neuer Reisebüros, Versandgeschäfte, Graphitbetriebe, Abbruch- und Abwrackunternehmungen Schliesslich wurde sogar die Knochensammlung geregelt und das Recht des Erwerbs von Knochen an den Besitz einer eigenen Handelserlaubnis geknüpft( Allgemeine Anordnung vom 13. August 1937). Auf dem Gebiete der Energiewirtschaft wurde auf Grund des wirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes durch Verordnung vom 30. Juli 1934 eine Auskunftspflicht über die technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Energieanlagen, über die tariflichen und allgemeinen Lieferungsbedingungen, sowie eine Anmeldepflicht bei Stillegung oder Erweiterung bestehender oder Inangriffnahme des Baues neuer Energieanlagen und bei Aenderungen der tariflichen und allgemeinen Lieferungsbedingungen für Elektrizität oder Gas eingeführt. Eine Tarifordnung für elektrische Energie unter Festsetzung allgemeiner Tarifpreise wurde am 25. 7. 1938 erlassen. u.s.f. B- 334) Der Vierjahresplan Die stärksten Eingriffe in die ehemalige" Freiheit" der Wirtschaft brachte der Vierjahresplan. Er wurde von Hitler auf dem Nürnberger Parteitag am 9. September 1936 verkündet. Danach sollte Deutschland innerhalb 4 Jahren in allen jenen Stoffen vom Ausland unabhängig werden, die im Inland durch Bergbau, Chemie und Maschinenindustrie beschafft werden können. Damit war in erster Linie die Ausbeutung bisher unrentabler deutscher Erzlager und die Herstellung von Ersatzstoffen aller Art, insbesonders von Treibstoffen und Textilkunstfasern aus einheimischen Rohstoffen gemeint. Die Durchführung des Programms wurde mit Verordnung Hitlers vom 18. 10. 1936 dem preussischen Ministerpräsidenten Göring übertragen. Er wurde ermächtigt, die zur Erfüllung der ihm gestellten Aufgaben erforderlichen Massnahmen zu treffen und soweit Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften zu erlassen, auch alle Behörden einschliesslich der obersten Reichsbehörden und alle Dienststellen der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossener Verbände anzuhören und sie mit Weisungen zu versehen. Als vordringlichste Massnahme erschien angesichts der gesteigerten Finanzierung durch Kreditausweitung die Aufrechterhaltung des bisherigen Preis- und Lohnniveaus. Durch Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29. Oktober 1936 wurde" zur Ueberwachung der Preisbildung für Güter und Leistungen jeder Art, insbesondere für alle Bedürfnisse des täglichen Lebens, für die gesamte landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Erzeugung und für den Verkehr mit Gütern und waren jeder Art sowie für sonstige Entgelte" ein Reichskommissar für die Preisbildung bestellt. Er wurde von Hitler ernannt und dem Beauftragten für den Vierjahresplan unterstellt. Der Reichskommissar wurde ermächtigt," die zur Sicherung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise und Entgelte erforderlichen Massnahmen zu treffen". Alle bisher den obersten Reichsbehörden auf dem Gebiete der Genehmigung, Festsetzung, Jeberwachung oder Bildung von Preisen und Entgelten zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse wurden ihm übertragen. Indes durfte er die ihm nötig erscheinenden allgemeinen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften nicht selbst erlassen, sondern nur dem Beauftragten für den Vierjahres B- 34plan vorschlagen. Für Zuwiderhandlungen gegen solche Anordnungen wurden Zuchthaus, Gefängnis, Geldstrafen in unbeschränkter Höhe, Einziehung, Schliessung von Geschäften und Betrieben und Urteilsveröffentlichung vorgesehen. Die Verwaltungsbehörden und Gerichte wurden verpflichtet, dem Reichskommissar Amts- und Rechtshilfe zu leisten. Für etwaige Schäden wurde Ersatz versagt. Die bisherigen Verordnungen usw. auf dem Gebiete der Preisfestsetzung und Preisüberwachung blieben, soweit sie nicht ausdrücklich aufgehoben wurden, in Kraft. Bereits mit Verordnung vom 26. 11. 1936 erging ein Verbot von Preiserhöhungen jeder Art mit Rückwirkung zum 18. Oktober 1936 ( Preis toppverordnung). Einige Ausnahmen wurden vorbehalten. Durch Verordnung vom 25. November 1936 wurden von Göring, der ja auch die Würde eines Reichsjägermeisters bekleidet, zunächst einmal Preisverzeichnisse und Preisschilder im Kleinhandel mit Wild und Höchstpreise für Wild und Wildgeflügel vorgeschrieben. Am 26. Dezember 1936 folgte eine Verordnung über Höchstpreise für Altpapier. Das Jahr 1937 begann mit der Vorratserfassung. Durch Anordnung vom 26. Januar 1937 wurden die Inhaber von Roh- und halbfertigen Warenvorräten von Platin, Silber, Kupfer, Blei, Nickel, Zinn und Zink verpflichtet, ihre Schätze bis 15. 2. 1937 den zuständigen Ueberwachungsstellen zum Kauf anzubieten. Am 10. März 1937 wurde die Herstellung von Kleister aus Roggen und Weizen für das Tapeziererhandwerk, den Tapezierern auch die Selbstherstellung von Kleister aus Kartoffel-, Reis- oder Maiserzeugnissen verboten. Zur beschleunigten Einführung von Speichergas als Treibstoff wurde die Verwendung von solchem Gas durch Verordnung vom 27. März 1937 genehmigungspflichtig gemacht. Durch Verordnung vom 11. August 1937 wurden die deutschen Gemeinden mit über 35.000 Einwohnern verpflichtet, zur Erfassung von Alt- und Abfallstoffen aus dem Mull besondere Einrichtungen zu treffen und daneben die Haushaltssammlung zu organisieren. Durch eine Anordnung vom 29.9. 1937 wurden die Handelsspannen für Rundfunkgeräte herabgesetzt. Die sich aus dem Unterschied zwischen den früheren und jetzigen Handelsspannen ergebenden Beträge mussten von den Lieferern nach Anordnung vom 23. Oktober 1937 auf ein Sonderkonto der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkkammer und der Rundfunkwirtschaft abgeführt werden. Durch Verordnung vom 27. Oktober 1937 wurden für gewisse Markenwaren die sogenannten Preisbindungen zweicer Hand aufgehoben. Mine Anordnung vom 7. 11. 1936 führte u.a. B- 35zur Sicherstellung des Bedarfs an Baustoffen für staats- und wirtschaftspolitisch bedeutsame Bauvorhaben die Anzeigepflicht für alle privaten und öffentlichen Hoch- und Tiefbauvorhaben mit einer Lohnhöhe von über 50.000 RM bei öffentlichen und von über 25.000 RM bei privaten Bauvorhaben ein. Mit der Lohngest altung, die bis dahin den Treuhändern der Arbeit überlassen war, befasste sich zwecks Aufrechterhaltung der Stetigkeit in der Preisbildung und Lohnentwicklung aus Gründen der Reichsverteidigung eine Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 25. 6. 1938. Sie ist mit den anderen auf arbeitsrechtlichem Gebiet ergangenen Massnahmen im Abschnitt über das Arbeitsrecht zu behandeln. Die wirtschaftliche Bedeutung des Vierjahresplans erschöpfte sich natürlich nicht in den aufgeführten Gesetzen und Verordnungen. Bedeutsamer waren die wirtschaftspolitischen und wirtschaftlichen Auswirkungen: Die Bildung eines Stabes" Göring", der immer grössere Gebiete der Wirtschaftspolitik an sich riss und Dr. Schacht aus dem Reichswirtschaftsministerium und schliesslich auch aus der Reichsbank verdrängte; die Gründung zahlreicher Unternehmungen, z.T. aus Staatsmitteln, wie die" Reichswerke Hermann Göring", z.T. aus Eigenmitteln der Industrie, wie insbesonders die Gesellschaften zur Herstellung von Zellwolle. Verschiedene dieser Gründungen haben offenbar die Tendenz, sich zu den Riesentrusts der Sowjetwirtschaft auszuwachsen. Die Auswirkungen dieser Vorgänge auf die Rechtsstellung des" freien Unternehmertums" werden in einer Schlussbetrachtung gewürdigt. ( Fortsetzung und Schluss der Untersuchung folgen im nächsten Heft) Die Deutschland- Berichte, die der Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Sitz Paris, seit 1934 monatlich herausgibt, haben die Aufgabe, die Entwicklung in Deutschland auf allen wichtigen gesellschaftlichen Gebieten zu verfolgen. Sie beruhen auf der Arbeit einer organisierten politischen Berichterstattung, deren Beobachtungsfeld sich insbesondere auf folgende Gebiete erstreckt: Die Stimmung in den einzelnen Bevölkerungskreisen. Die Lage in den Betrieben. Korruption und Misswirtschaft. Terror. Preisentwicklung;. Die Wirtschaftslage: Arbeitsmarkt; Jugend: Hitler- Jugend; Schule; Hochschulen. Kirchenfragen. Lebensmittelversorgung; Rohstoffversorgung; Geld und Kredit. Handel und Gewerbe. Landwirtschaft. Sozialpolitik. Lohnpolitik. Steuerpolitik. Kulturpolitik. NS- Organisationen: NSDAP, SA, SS. Arbeitsdienst. Verwaltung. In allen Landesteilen und Gesellschaftsschichten arbeiten Berichterstatter als Glieder der illegalen sozialdemokratischen Bewegung in Deutschland an dieser Aufgabe mit. Auf der grossen Zahl von Einzelmeldungen, die sie übermitteln, beruht die Zuverlässigkeit und Objektivität der Gesamtberichterstattung, ihre Sicherung gegen Zufälligkeiten und subjektive Verzerrungen. Die Berichterstatter kommen nach Möglichkeit selbst zu Wort, um einen unmittelbaren Eindruck von der Stimmung und den Geschehnissen in Deutschland zu geben. Den Nachrichten und Berichten im Teil A sind regelmässig im Teil B kritische Uebersichten angegliedert, in denen die Entwicklung auf den einzelnen Beobachtungsgebieten unter grösseren Gesichtspunkten zusammenfassend dargestellt wird. Als Manuskript hergestellt SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS ( Sopade), 30, rue des Ecoles, Paris( 5) Le Gérant Georges GIRARD. IMPRIMERIE SPECIALE 30, rue des Ecoles, Paris:( 5)