Nr. 243. Abonnements- Bedingungen: . Abonnements Preis pränumerando: Bierteljährl. 8,30., monatl. 1,10 m., toöchentlich 28 Pfg. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntags nummer mit illustrierter Sonntags. Beilage, Die Neue Welt" 10 Pfg. PostAbonnement: 1,10 Mart pro Monat. Eingetragen in der Post- BeitungsPreisliste für 1903 unter Nr. 8203. Unter Areuzband für Deutschland und Desterreich- Ungarn 2 art, für das übrige Ausland 2 Mart pro Monat. Ericheint täglich außer Montags. Vorwärts Berliner Volksblatt. 20. Jahrg. Die Infertions- Gebühr beträgt für die sechsgespaltene Rolonel geile oder deren Raum 40 Pfg., für politische und gewerkschaftliche Vereinsund Bersammlungs- Anzeigen 20 Bfg. ,, Kleine Anzeigen" jedes Wort 5 Pfg. ( nur das erste Wort fett). Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochentagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormitttags geöffnet Zelegramm Aoresse: ,, Socialdemokrat Berlin". Centralorgan der socialdemokratischen Partet Deutschlands. Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983. Der Majestätsbeleidigungs- Prozeß des Vorwärts". Sonnabend, den 17. Oktober 1903. Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984. Billigung dazu geben könnte. Nachdem das Material, auf Grund Der Etat des Königs. Der Erlaß des Kaisers, der der General deffen wir unsre Mitteilungen schrieben, nun der Deffentlichkeit be synode ankündigte, er habe die Einsetzung von 850 000 m. in den fannt ist, wird die Ueberzeugung sich noch befestigen, daß wir den Stat zur Ablösung der Pfarrbeiträge für Witwen und Waisen anMonarchen nicht haben treffen wollen, der in unsrem Material nicht befohlen, entspricht zwar nicht tonstitutionellen Auffassungen, findet die geringste attive Rolle spielte, während lediglich von An- dafür aber den Beifall der„ Deutschen Tageszeitung". Der Kaiser schauungen und Absichten in den höfifchen Kreisen außerhalb des habe, so meint sie, den Dank aller verständigen Männer verdient. Vor einiger Zeit haben die Konservativen mit großem Vers Kaisers darin die Rede ist. gnügen eine Forderung niedergestimmt für einen Bahnhofsneubau in Homburg, für den der Kaiser besonderes Interesse hegt. Was würde die Deutsche Tageszeitung" sagen, wenn Wilhelm II. num plötzlich ein Telegramm nach Homburg richtete, worin er mitteilt, daß er zunächst mal 5 Millionen für den Homburger Bahnhof in den Etat habe aufnehmen lassen! Die Strafprozesse, welche die Anklagebehörde wegen unsrer Mitteilungen über die Kaiserinsel eingeleitet hat, haben vor der dritten Straffammer des Landgerichts ihren vorläufigen Abschluß gefunden. Unfre Redaktionskollegen Leid und Kaliski wurden zu Nur durch überaus tunstvolle Ausdeutung des schweren Strafen verurteilt, Leid zu neun Monaten Gefängnis, Kalisti zu vier Monaten Gefängnis. " Aus dem 15. fächsischen Reichstags- Wahlkreise. Die National liberalen thun so, als ob sie eine Wiedereroberung des Kreises für möglich halten. Die Sächsische nationalliberale Korrespondenz" schreibt, daß man in den nationalliberalen Wählerkreisen bestrebt die Nachwahl aufrecht zu erhalten. Deshalb sei bei dem durchsei, das Kartell, das für die Hauptwahl bestanden hat, auch für gefallenen Kandidaten übiger- Mittweida angefragt worden, ob er abermals kandidieren wolle. Herr Rüdiger verspürt aber wenig Neigung, sich zur Verfügung zu stellen; er hat sich Bedenkzeit ausgebeten. Deshalb ist auch schon in nationalliberalen Kreisen erörtert worden, wer an Stelle Rüdigers event. als Kandidat in Frage kommen könne. Die Ankündigung einer konserbatib agrarischen und Lager arg verschnupft. Die oben genannte Korrespondenz erklärt, einer antisemitischen Kandidatur hat im nationalliberalen daß die Nationalliberalen unter allen Umständen ihren Anspruch auf das Mandat geltend machen würden." Wenn Bündler und Antisemiten von außen her das bisherige gute Verhältnis der bürgerlichen Barteien in diesem Wahlkreise zu stören suchten, würden die Nationalliberalen dem mit allem Nachdruck entgegentreten. Es fann also schließlich zu einem ganz netten Krakehl zwischen den bürgerlichen Brüdern kommen. auf eine Einigung im bürgerlichen Lager hinzuarbeiten. Die Die Nationalliberalen sind noch bestrebt, im eignen Intereffe " Sächs. natl. Korresp." ruft aus:„ Das eine ist gewiß: die Aftien der Socialdemokrate fino im Fallen." Der Dresdener Parteitag habe nicht bloß für den gewählten Vertreter des 15. Reichstags- Wahlkreises, sondern für diesen selbst nachteilige Folgen gehabt. Die vielleicht dieser Beute" nicht die Drachenfaat der Uneinigkeit zu säen. Für einen etwaigen unglücklichen Wahlausfall" werden schon jetzt die Anhalt, lich eigne Kandidaten aufstellen sollten. Konservativen und Antisemiten verantwortlich gemacht, falls sie wirk klaren Wortlautes fonnten die Anklagebehörde und, in treuer Anlehnung an ihre Darlegungen, der Gerichtshof zu der Der erste Vertreter der Berliner Anklagebehörde hatte die An- Behauptung gelangen, daß der Kaiser gemeint sei und daß er begelegenheit selbst betrieben und Herr Ober- Staatsanwalt sen- leidigt sei. biel glaubt vielleicht durch die Verurteilung der von ihm Herr Ober- Staatsanwalt Jfenbiel mußte die bessere Meinung, Berfolgten dem Rechte, das er pflegt, gedient zu haben. die hie und da über seine juristische Befähigung und seine menschlichen Doch in Wirklichkeit wird sich erweisen, daß die Rechtsauffassungen, Eigenschaften bestand, darangeben, um diese Anklage zu vertreten. Er wie sie die Anklagebehörde und der verurteilende Gerichtshof ver- prägte das Wort: Auf den Sinn der Notizen lege er Gewicht, nicht auf treten, dem öffentlichen Rechtsbewußtsein nicht dienen, sondern die Worte! Ein solcher Grundsay muß zum Ruin der Rechtsschweren Abbruch bereiten. Wenn die Angeklagten, als fprechung führen, denn er fordert heraus, daß nicht nach dem ge Vertreter des Vorwärts", nicht in der Möglichkeit waren, den urteilt wird, was wirklich geschrieben steht, sondern nach dem, was Beweis für die Wahrheit der Mitteilungen über die Kaiserinsel zu hinter den Worten vermutet wird. erbringen, so haben sie einen Irrtum begangen, indem sie Herr Isenbiel stellte sich auch vor als milder Menschenfreund, einer Nachricht Glauben schenkten, die glaubwürdig berichtet, dann dem es das Herz erschüttert, daß er anklagen und Menschen in das jedoch nicht durch weitere Beweise geſtügt wurde. Aber die Berliner Gefängnis stoßen muß. Derselbe Herr Oberstaatsanwalt aber scheute Justiz hat durch furchtbar schwere Strafen das Martyrium sich nicht, Ausführungen gegen die Angeklagten zu machen, die, wenn bes Majestätsbeleidigungs- Paragraphen erneuert. fie nicht der Vertreter der Justiz in Wahrung von Amtsinteressen Wir haben den Beweis für den Plan, ein befestigtes Kaiser- macht, als Ehrentränkungen verfolgt werden würden. Er, der so Schloß auf Pichelswerder zu errichten, nicht zu erbringen vermocht. peinlich über die Ehre derer wacht, für die er die Anklage vertrat, Eine größere Anzahl von Militär- und Civilpersonen aus der Um- beleidigte einen Angeklagten, aus materiellen Gründen seine Uebergebung des Kaisers und des Kronprinzen find zeugeneidlich verzeugung zu verkaufen. Unser Kollege Leid hat in schlichtwürdiger nommen worden und haben übereinstimmend die Kenntnis solcher Weise diese Zumutung zurückgewiesen. Pläne in Abrede gestellt. Danach ist nicht zu bezweifeln, daß in Der Gerichtshof folgte dem Staatsanwalt in der Auffassung, diesen Kreisen solche Pläne nicht bestanden haben. Insbesondere ist daß unsre Mitteilungen, obwohl in ihnen von Anfang an und festgestellt, daß der Hofmarschall des Kronprinzen v. Trotha und der wiederholt ausdrücklich nur von Personen in Hofkreisen gesprochen Baumeister Bodo Ebhardt, die uns als Wissende dieser Pläne be- wurde, dennoch auf den Kaiser zu beziehen seien. Der Gerichtshof zeichnet worden waren, mit Unrecht in die Angelegenheit verwickelt machte sich den Nachweis in seiner Urteilsverkündigung, deren Dürftig worden find. feit im umgekehrten Verhältnis zur Höhe der Strafen steht, überaus Dagegen ist ebenso unzweifelhaft die Thatsache festgestellt, bequem. Er sab in der Ueberschrift Kaiser- Insel", dann in der daß unsren Veröffentlichungen ein Material zu Grunde lag, Bezugnahme auf die Döberizer Heerstraße und in dem Konservativen und Antisemiten werden beschworen, unter den Jägern das jeden, der von demselben Einsicht genommen haben Hinweis auf eine durch unsre Veröffentlichung würde, zu derselben Annahme der Echtheit und Wahrheit hätte verhinderte Vorlage an den Landtag reichlichen gelangen laffen müssen, zu der wir gelangt waren. Das Schriftstid, um die Absicht festzustellen, daß der Staiſer ſelbſt getroffen auf dem unfre Kenntnis beruhte und in dem der Plan des Schlosses werden sollte. Und da wohl der Gerichtshof selbst empfand, daß auf Bichelswerder dargelegt wurde, war ein unbestritten amtliches das noch nicht völlig genügte, so leistete er das Gegenstück zu dem Papier aus der Kanzlei des Hofmarschalls des deutschen Kronprinzen. Isenbielschen Wort von der Auslegung nach dem Sinne", indem er Das Schriftstück trug an der Spize die gedruckte Aufschrift, die jede die Tendenz" des„ Vorwärts" herbeizog, die nicht dahin gehe, Möglichkeit einer Fälschung ausschloß, und seine Authenticität wurde vor Hofintriguen zu warnen und zu schüßen, sondern die Autorität des durch den eigenartigen Umstand bekräftigt, daß in höchst charat Kaisers zu untergraben. Die ,, Tendenz" giebt den Ausschlag, obschon teristischer Weise die Worte der Aufschrift Militärischer Begleiter" fie nur Annahme des Gerichts ist, ohne irgendwie bewiesen zu sein, ( des Kronprinzen) durchstrichen und durch die Bezeichnung Hof- wie denn thatsächlich die Tendenz des Vorwärts" eine ganz andre marschall" handschriftlich ersetzt waren. Die Aussagen des Herrn ist, als die Richter annehmen. Die Herren Richter erscheinen in dieser v. Trotha sowie seiner Kanzleibeamten haben bestätigt, daß gerade Auffassung ebenso wie der Oberstaatsanwalt unbewußt tief beeinflußt derartige Briefbogen und von gleichem Format, wie der uns vor- durch das politische Urteil der Zeitungen, die Herr Isenbiel mit Eifer gelegene, in der Kanzlei existieren und benutzt werden. Diese citierte, um sie gegen den Vorwärts" auszunuzen; er wartete auf Wohnungsveränderung in seinen Paß eintragen. Er hatte diesen dem Authenticität und Glaubwürdigkeit des Schriftstückes führte aber, mit: Berliner Neueste Nachrichten",„ Börsen- Zeitung"," Post" und dienstthuenden Unteroffizier auch bereits eingehändigt, als dieser ganz abgesehen von der Persönlichkeit des Gewährsmannes und Staatsbürger- Zeitung", von welcher er die neue Thatsache rühmend infolge des Gedränges, das im Dienstraum herrschte, den seiner einzelnen Angaben, zu dem Schluß, daß auch der Inhalt verkündete, daß sie sich eines großen Anhanges in der Bevölkerung Anwesenden kurz be fa hI, zurückzutreten. Verblüfft darüber, foll Glauben verdient. Wir hielten uns für berechtigt und für ver- erfreue! T. diesem„ Befehl" nicht sofort nachgekommen sein. Daraufhin hat pflichtet im öffentlichen Interesse, auf Grund der Beweise, die wir Wir werden zu diesem Prozeß noch manches zu fagen haben halten.(!) Auch das soll T. nicht beachtet haben. Jetzt ihm der Unteroffizier befohlen, die Hände ruhig zu kannten, vorzugehen. Wir haben im Laufe der Jahre in zahllosen und geben heute nur die ersten Eindrücke wieder, die er in uns befahl der Unteroffizier dem T., eine bestimmte Verfügung Fällen durch Aufdeckungen allerlei Art manchen Uebelstand an das hervorruft. Man wollte uns prozessieren und man konnte unsre im Baß sofort durchzulesen. T. verließ jedoch in der Licht gebracht und viel Unheil verhütet, wir waren zu der Annahme Kollegen zu härtesten Strafen verurteilen, doch der Prozeß gegen Meinung, ein junger Unteroffizier fönne doch mit ihm, berechtigt, daß auch hier eine Pflicht uns rief. uns fehrt sich um in ein Gerichtsverfahren der öffentlichen Meinung dem alten Landwehrmann, nicht wie mit einem Rekruten gegen die verderbliche Krankheit der Majestätsbeleidigungs- Prozesse, umspringen, das Zimmer. Wütend holte ihn aber der Unteroffizier die Deutschland heimsucht. zurück und befahl ihm vor versammeltem Publikum, sich in eine Gde zu stellen und die betr. Paßbestimmung auswendig zu lernen.(!!) Angesichts der Thatsachen, die wir vorbrachten, vermochten denn selbst der Staatsanwalt und der Gerichtshof, so schroff fie unser Borgehen sonst beurteilten, nicht zu zweifeln an dem guten Glauben unsrer Redaktion bei diesen Veröffentlichungen. Wenn aber der Staatsanwalt den guten Glauben zugestand und auch der Gerichtshof erklärte, daß nach seiner Auffassung der Vorwärts" das Opfer einer Täuschung geworden sei, so ist das Urteil um so weniger begreiflich. " " Politische Uebersicht. Berlin, den 16. Oktober. Unfren Parteigenossen kann es ziemlich gleichgültig sein, ob sie einem oder drei bürgerlichen Kandidaten einen Durchfall bereiten müssen. Die Nationalliberalen täuschen sich vollständig über die Stimmung im Kreise, wenn sie ernstlich glauben, die Dresdener Debatten und die Mandatsniederlegung Göhres hätten einen Um schwung in den Ansichten der Masse der Wähler herbeigeführt. Was ein alter Landwehrmann sich gefallen lassen muß. thun haben, ist folgender Fall, der uns aus Magdeburg ge Eine Mahnung für alle, die mit einem Bezirks- Kommando zu meldet wird. Der Musketier der Landwehr Friedr. Titsch ließ fich pflichtgemäß im Bezirks- Kommando Magdeburg eine Diese Demütigung ging dem Landwehrmann denn doch zu weit. Als der Unteroffizier das Zimmer verließ, um ihn zu ,, melden", ging er einfach nach Hause. Die Revision des Angeklagten kam jetzt vor dem Ober- Kriegsgericht Magdeburg zur Verhandlung. Ein als Zeuge vernommener Feldwebel giebt zu, daß der Fall, wonach ein alter Landwehrmann sich in die Ecke stellen mußte, bisher noch nicht vorgekommen, daß auch eine solche Instruktion nicht vorhanden, aber eine ähnliche Bestrafung auf dem Bezirkskommando so üblich" sei. Das Ober- Kriegsgericht hob die Arreststrafe auf und verurteilte den Angeklagten„ wegen Üngehorsam, zum Teil vor versammelter Mannschaft", zu drei Monaten Gefängnis!! Auf Arrest strafe, heißt es in der Begründung, fei nicht erkannt worden, weil nach einer solchen der Angeflagte in einer erfassung sei, die es ihm einstweilen ( Damit wird zum erstenmal gerichtsseitig die Grausamkeit des strengen Arrests anerkannt!) Der Angeklagte ist verheiratet und Vater von vier Kleinen Kindern. Das deutsch englische Handelsprovisorium. Seit Ende Juli 1898 Vom Kriegsgericht der 7. Division wurde nunmehr gegen besteht, nachdem der frühere Meistbegünstigungsvertrag von englischer den Landwehrmann, nicht gegen den Unteroffizies Anklage erhoben Als unsre Mitteilungen veröffentlicht wurden, sprach niemand Seite gekündigt worden war, zwischen Deutschland und England ein und T. auch wirklich zu drei Wochen strengem Arrest, von Majestätsbeleidigung. Es giebt Zeitungen, die gewerbsmäßig Handelsprovisorium, das zuletzt im Mai 1901 durch eine vom Reichs- in der Berufungsinstanz sogar zu vier Wochen strengem Arrest Denunziationen gegen die socialdemokratischen Blätter betreiben, die tage angenommene Vorlage folgenden Wortlauts verlängert wurde: verurteilt! Der Bundesrat wird ermächtigt, den Angehörigen und den uns jede Woche einigemale wegen aller möglichen Vergehen dem Staatsanwalt empfehlen; jene Mitteilungen über das Kaiserschloß Erzeugnissen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und brachten ihre Denunziationsneigungen nicht in Bewegung. Auch die Irland, sowie den Angehörigen und Erzeugnissen britischer Stolonien unt auswärtiger Besitzungen bis zum 31. Dezember 1903 diejenigen Norddeutsche Allgemeine Zeitung", das Regierungsblatt, sah nur Vorteile einzuräumen, die seitens des Reiches den Angehörigen oder einen Höflingsplan, den sie dementierte. Und als dann die Staats- den Erzeugnissen des meistbegünstigten Landes gewährt werden." anwaltschaft die Anklage erhob, da erklärte die uns gegnerische Die Berlängerung bis zum 31. Dezember 1903 wurde gewählt, Presse, auch die offiziöse, der Prozeß solle offenbar nur die Aufweil man damals darauf rechnete, bis zu diesem Zeitpunkte neue flärung des Sachverhalts herbeiführen. Zu dieser Aufklärung Handelsverträge mit Rußland, Oestreich, Italien usw. zu stande gewollten auch wir beitragen und wir nannten, auf die Gefahr eines bracht zu haben. Da diese schöne Hoffnung inzwischen zerflattert weiteren Beleidigungsprozesses hin, die Namen der Persönlichkeiten, und nicht abzusehen ist, wann endlich Tarifverträge mit diesen Ländern die uns als Mitwiffer jener Pläne bezeichnet waren. Bolle Auf- abgeschlossen sein werden, soll vorläufig nochmals das Handelsflärung fonnte erbracht werden durch die Klage des Herrn v. Trotha: provisorium verlängert werden und dem Reichstage baldigit eine möglich mache, wieder zu arbeiten. hierauf bezügliche Vorlage zugehen. und die Zeugenvernehmung fand in dieser Klagesache statt, nicht im Wie es heißt, foll auch die englische Regierung bereit sein, das Majestätsbeleidigungs- Prozeß, der mur äußerlich damit verknüpft Meistbegünstigungsprovisorium vorläufig fortbestehen zu lassen. Das wurde. Dieser Majestätsbeleidigungs- Prozeß tritt darum gänzlich ist nicht unwahrscheinlich, denn bei der jetzigen ungeklärten zollhinaus über die Frage nach der Richtigkeit unsrer Mitteilungen und politischen Lage Englands kann dem englischen Kabinett kaum etwas Der ausgewiefene polnisch- galizische Kunstmaler Kasimir Krzyzahat mit dieser Frage nichts mehr gemeinsam. Man konnte die all- unbequemer kommen als die Verhandlung über einen neuen Handels- nowski, Direktor des Poſener polnischen Kunstvereins, sollte be= seitig gewünschte Aufklärung über das Kaiserschloß erzielen ohne vertrag mit Deutschland, das man in England als den Haupt- fanntlich am 15. Oftober mit seiner Familie das preußische Staatsdies Verfahren wegen Majestätsbeleidigung, das selbst das Kammer- konkurrenten auf dem Weltmarkt betrachtet. Es wird also der alte gebiet verlaffen. Krzyzanowski hette in Berlin die Intervention der Meistbegünstigungsvertrag wahrscheinlich nochmals verlängert wer östreichischen Gesandtschaft angerufen, um eine Rückgängigmachung gericht als bedenklich kennzeichnete, fortzuführen. den; aber voraussichtlich zum lestenmal, denn wie auch in England des Ausweisungsbefehls herbeizuführen. Heute erhielt nun Krzyzain dem beginnenden Stampf zwischen Freihandel und Schutzöllnerei nowski von der östreichischen Gesandtschaft in Wien eine Mitteilung, die Würfel fallen werden, zu einer einfachen Erneuerung des früheren daß man für ihn bei den preußischen Behörden interveniert habe gegenseitigen Handelsverhältnisses wird es sich schwerlich verstehen. und letztere Krzyzanowski gestattet habe, bis auf weiteres noch in Auch von dieser Seite drohen hartnäckige Stämpfe. Bosen zu verbleiben. Der„ Bortvärts" hat von vornherein keinen Zweifel gelaffen, daß er seine Mitteilungen nicht in Beziehung zum Kaiſer brissen wollte. Wir hatten niemals behauptet, daß der Kaiser jene dunklen Pläne kenne oder daß er, wenn sie ihm vorgelegt würden, seine uns Polnische Wirtschaft. WaZ die formelle Vereinigung der keibeu Gruppen der oberschlesischen Polen, der gemäßigten deZ„Katolik" und der radikalen deZ„Goruoslaczak" eigentlich bedeutet, darüber gehen die Meinungen auch der Nächstbcteiliqten sehr weit auseinander� Die CentrumSpresse thut so, als ob diese„Einigung" eine völlige Abwendung vom Centrum, eine richtige Kriegserklärung der Polen gegen dasselbe bedeute. Und zwar behauptet die Centrumspresse, daß die gemäßigten„Katolik"-Leute bei dieser Einigung von den Radikalen verschlungen seien, daß nun das ganze polnische Ober- schlesien unter der Leitung des Herrn Korfanty und seiner Freunde stände. Ganz anders will Herr NapieralSki, der Leiter der„Katolik"- Gruppe, die„Einigung" betrachtet wissen. Er bestreitet entschieden, daß die, nun vereinigten, Polen es darauf abgesehen hätten, dem Centrum Landtagsmandate abzujagen, etwa zu Gunsten politischer Gegner des Centrums. Das dürfe und werde nicht geschehen, da es gegen die Interessen des Katholicismus wie der Polen streite. Und_ in der That haben die geeinigten Polen ihre also verstärkte Macht nur in einem einzigen oberschlesischen Wahlkreise. in Pleß-Rybnik, dazu benutzt, selbständige polnische Kandidaten den Centrumskandidaten entgegenzustellen. In allen andren Kreisen leisten sie dagegen dem Centrum HeereSfolge, angeblich weil die Wirt- fchastliche Abhängigkeit der polnischen Landtagswähler eine selbständige Beteiligung verbiete. In den Kreisen der Radikalpolen selbst wird daS Bündnis mit den„Katolik"- Polen durchaus nicht überall mit freundlichen Blicken angesehen. Während die Centrumspresse behauptet, die Radikalen hätten die gemäßigten Polen unterbekommen, beklagen viele radikale Polen, daß ihre Führer sich vom Gankel- spiel des Führers der Gemäßigten, NapieralSki, betören ließen und nun der lveichlichen Schwäche dieser und der Freundschaft mit der Geistlichkeit wieder verfallen seien. Bei der starken Neigung zur Uneinigkeit bei den Polen dürfte sich infolge dieser neuesten„Einigung" bald ein neuer heftiger Streit im polnischen Lager entwickeln. Sehr scharf verurteilt wird der Bund der Radikalen mit den Gemäßigten von der„Gazeta Robotnicza". dem Organ der polni- scheu Socialdemokraten in Oberschlesien. Das Blatt verweist darauf, daß bei der Ssichwahl zwischen dem Centrumskandidaten Letocha und dein Radikalpolen Korfanty die polnischen wie die deutschen socialdemokratischen Wähler ihre Unterstützung nur gegeben hätten, weil die Radikalpolen den Grundsatz:„Fort mit dem Centrum I" aufstellten. Diesem Wahlspruch allein verdanken die radikalen Polen ihr einziges oberschlesisches Reichstags-Mandat. Das jetzt ab- geschlossene Bündnis mit den Gemäßigten aber widerspreche diesem Wahlspruch durchaus, denn der Hauptgrundsatz der„Katholik"-Leute heiße„Vereinigung mit der Geistlichkeit" und das sei nichts andres tvie Vereinigung mit dem Centrum. Eine solche Schwenkung der Radikalen bedeute einen Verrat an dem bisherigen Wahlspruch und damit einen Verrat am polnischen Volke. Die socialdemokrattsche Partei OberschlesienZ müsse demgegenüber um so energischer den Ruf anstiinmen:„Fort mit den Radikalpolen, denn sie sind Verbündete des Centrums."— Himmlischer Handel mit„heiliger Erde". ES ist bekannt, daß die Kirche zur Kräftigung und Erhaltung des Glaubens ihrer Glieder nicht nur geistige, sondern auch materielle Dinge heranzieht. Die Wunder, welche heilige Röcke und ähnliche Gegenstände bei den Gläubigen wirken, sind von den Kanzeln und durch zahlreiche Schriften verkündet worden. Wie aber auf andren Gebieten dem Publikum imnier wieder neue Artikel augepriesen werden müssen, um die Kauflust aufrecht zu erhalten, so macht sich neuerdings auch im Handel mit kirchlichen Verkaufsgegenständen trotz deS sonst so starren konservasiven Standpunktes eine erfteuliche und in gewissem Sinne fortschrittliche Tendenz bemerkbar, indem man auf die Mutter Erde zurückgreift. Ztichl etwa, daß man diese als solche nach heidnischer Weise verehrte, nein, nur verschwindend kleine Teile derselben erfreuen sich der Gunst der gut katholischen Christen. Ein spekulativer Kopf hat in Chemnitz einen schwunghaften Handel mit„heiliger Erde" ans Jerusalem begonnen. Es steht zu hoffen, daß dieses neueste Handelsprodukt nur als Reliquie auf- bewahrt und nicht etwa in religiösem Uebereifer zu Speise- wecken benutzt wird, denn wenn die Kirche auch einen guten Magen at, so könnte diese für Europäer ungewohnte Kost doch leicht Ver- dauungSbeschwerden verursachen. Wahrscheinlich wird die Höhe deS Preises schon der allgemeinen Verwendung in dieser Richtung ent- gegen stehen, so daß den heimischen Aarariern keine ernst- hafte Konkurrenz droht, lvodnrch sonst leicht daS ein- trächtige Zusammengehen zwischen Centrum und Konservativen gestört werden könnte. Da die Bewohner deS„heiligen Landes" in gläubigen Kreisen für weniger heilig gehalten werden als der Boden, so nehmen wir als selbstverständlich an, daß die zum Versand kommende„heilige Erde" von guten Christen, nicht etwa von den dortigen Juden, den Stammesgenossen des Stifters der christlichen Lehre, gegraben oder verpackt wird, weil sie sonst in den Augen der antisemitischen Gläubigen bedeutend an Wert verlieren müßte. Zur Sicherung der Echtheit läßt sich der sächsische Händler vom deutschen Konsul, wie daS„Leipz. Tagebl." berichtet, eine Bescheinigung ausstellen. Er selbst verteilt sie dann in kleine Säckchen und bringt sie in dieser Form hauptsächlich in katholischen Gegenden zum Vertrieb. Wir gönnen dem Manne seinen Profit, weil»vir nicht einsehen, daß die Geistlichkeit allein berechtigt sein muß, aus der llnivissenheit ihrer Schäflein Kapital zu schlagen und wir stets für volle Handels- und Gewissensfreiheit eingetreten sind. Wir wünschen nur das Eine, daß nämlich nicht in Chemnitz selbst noch Fälschungen vorkommen mögen; der Gedanke, daß die gläubigen Käufer, ivcnn auch imr in geringen Beimengungen, Erde aus dem„roten" Sachsen bekommen, wäre doch zu schrecklich.— Ein Wahlkomitee als Berei». Die Polen im Kreise Bochum wollten für die letzte ReichStagswahl einen eignen Kandidaten auf- stellen. Zur Leitung der Wahlarbeiten wählten sie sich deshalb in Eikel in öffentlicher Versammlung ein Wahlkomitee. Polizei und Staatsanwalt hatten nichts Eiligeres zu thun, als aus dem Komitee pinen politischen Verein zu konstruieren. Vier 5lomiteemitglieder [(Sünna und Gen.) wurden als angebliche Vorsteher des Vereins „Wahlkomitee" wegen Uebertrewng der§§ 2 und 13 des Vereinsgesetzes angeklagt, weil sie Statuten und Mitgliederverzeichnis des genannten Vereins der Polizei nicht selbst eingereicht hätten. Das Landgericht Bochum sprach jedoch die Angeklagten frei und führte aus: Die Angeklagten hätten nicht das Bewußtsein gehabt, einen Verein zu bilden. Es fehle auch eins der wesentlichsten Erfordernisse des Vereinsbegrifss, die Vereinigung mehrerer für die Dauer, cB handle sich also nicht um einen„Verein". Das Kammergericht gab der hiergegen gerichteten Revision der Staatsanwaltschaft statt, hob das landgerichtliche Urteil wieder auf und verwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück. Präsident Linde nberg führte aus: Es sei gleichgültig, ob sich die Komiteemitglieder bewußt waren, einen Verein zu bilden oder nicht. Nur darum könne es sich handeln, ob wirklich ein Verein gebildet worden sei. Auch bezüglich der Dauer könne dem Landgericht nicht beigetreten werden. Ein Verein sei eine nicht bloß vorübergehende Vereinigung mehrerer zur Ver- folgung eines gemeinschaftlichen Zweckes.� Das heiße n i ch t. daß die Dauer für die Ewigkeit berechnet sein müsse. Das Vercinsgcsetz nenne auch Wahlvereine, und deren Existenz sei doch in der Regel nicht von größerer Dauer. Das Wahlkomitee habe übrigens, da es schon im Februar gebildet worden sei. bis zur Reichstagswahl längere Zeit existieren können, und die Wahrscheinlichkeit einer nicht bloß vorüber- gehenden Vereinigung der Komitcemitglieder sei damit gegeben. Unter Berücksichtigung des Gesagten müsse das Landgericht von neuem out- scheiden. In eine fatale Prozesigeschichte sieht sich zur Zeit die H a m- Bürger Polizei verwickelt. Bekanntlich hat der Genosse Bebel als Abgeordneter des ersten Hamburger Wahlkreises schon mehrfach im Rcichslage die unerhörte Thatsache festgenagelt, daß trotz des§ 180 des Strafgesetzbuches nicht nur unter den Augen der Polizei, sondern mit ausdrücklicher Erlaubnis derselben und nicht selten sogar ans Veranlassung der Polizei in zahlreichen Bo"dellen Hamburgs Kuppelei getrieben wird. Senator Burchard, der Ham- burgische Bevollmächtigte zum Bundesrat, hat, wie ebenfalls seiner Zeit der Senat in der Antwort auf ein Anskunftsersuchen des Reichskanzlers, demgegenüber erklärt: Bordelle gäbe es in Hamburg nicht, wenigstens nicht im polizeitechnischen«inne. Und seit diesem Tage sind auch aus den Akten der Polizei die Bordelle verschwunden, indem in ihren Berichten nur mehr noch die euphemisti- scheu Worte„Beherbergerei",„Beherberger" und„Beherbergerin" vorkamen. Plötzlich aber ist der Polizeibehörde das Wort Bordell wieder sehr unangenehm in die Erinnerung zurückgerufen. Der Testamentsvollstrecker A., der Mitbesitzer und Verwalter eines großen Erbes in der Ulrikusstraße, einer der Bordellstraßcn Hamburgs, ist, hat gegen die Polizeibehörde eine Klage auf Schadenersatz in Höhe von 100 000 M. angestrengt, weil die Revenuen des Erbes durch die polizeilichen Bordellkonzessionen in den letzten Jahren um diese Summe geschädigt seien. A. resp. das von ihm»«.waltete Erbe haben durch den Zustand in der betreffenden Straße sehr zu leiden gehabt. Ordentliche Leute wollten und konnten ihrer selbst und vor allem ihrer Kinder wegen nicht in dem Erbe wohnen, denn rings würden sie stets umgeben sein von den Schamlosigkeiten der Pro- stituierten, ihrer Besucher und der Bordellwirte. Und vermietete A. an Bordellwirte, so zahlten sie ihm keine Miete. Ja, sie spotteten seiner obendrein, wenn er sie verklagte, denn in konstanter Recht- sprechung wiesen die Gerichte die Klagen kostenpflichtig ab, weil es sich um unsittliche Verträge