Nr. 143. RfeonnemcntS'Bedhigungen: Abonnements- Preis pränumerando� Bicrteljährl. Z.Z0 Mb, monatl, 1,10 Mb, wöchentlich 28 Pfg. frei ins HmiS, Einzelne Nummer 5 Pfg, Sonntags- nummer mit illustrierter Sonntags- Beilage»Die Neue Welt' 10 Pfg, Post- Abonnement: 1,10 Marl pro Monat. Eingetragen in die Posl-ZeitungS- Preisliste. Unter Kreuzband für Deutschland und Oesterreich- Ungar» 2 Marl, für das übrige Ausland s Marl pro Monat. 21. Jahrg. Crfditlnt tSgstch auSer nuntiat. Verlinev VolkSblAkk. Die Tnlcrtiofls-Gebüftr beträgt für die fechSgcspastenc Kolonel- zeile oder deren Raum 40 Pfg., für politische und gewerlschaftliche Vereins- und Vcrsmnmlungs-Nnzeigen 25 Pfg. „Meine Snreigen", das erste(fett- gedruckte) Wort 10 Pfg,, jedes weitere Wort 5 Pfg, Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte, Inserate für die nächste Numnicr niüsscn biS 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochentagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 6 Uhr vormittags geöffnet Telegramm-Adresse: „Sozialdemokrat lUrlin", Zentralorgan der rozialdcmohratifchcn Parte» Deutfcblands. Redaktion: 681. 68. Lindenetrasee 69. Kernsprecher: Amt IT, Nr. 1983. Dienstag, den 21. Juni 1904. Expedition» 681. 68» Ltndenstraese 69. Fernsprecher: Amt IT, Nr. 1984. Gegenwartspolitik und Zukunftsmusik der Frauenbewegung. Nach den Begrüßung?- und Wschiedsreden, den immer wieder� holten Versicherungen von der Einheit und Einmütigkeit der illteniationaien Frauenbewegung auf dem letzten Frauenkongreß, könnte es scheinen, als handle es sich hier wirklich um einen großen Kreuzzug des weiblichen Geschlechts gegen die Ungläubigen, die sein Heiligtum gefangen halten. Aber nur ein Blick hinter die Coulissen des Prunkstücks, das mit einer seltenen Ausstattungskunst aufgeführt wurde, läßt die Wahrheit erkennen und es gehört der ganze, den Mächten und Kämpfen des realen Lebens fernstehende Idealismus der Frauen dazu, um sich von dem äußeren Glanz täuschen und hinreißen zu lassen. Zunächst ist dies charakteristisch: zu den einzelnen Punkten der Tagesordnungen durfte kein Antrag, keine Resolution zur Ab stimnumg gebracht werden, bei den Abendversammlungen, den ein- zigen. an denen so manche erwerbende Frau hätte teilnehmen können, die doch weit mehr für die Sache ihres Geschlechts interessiert sein muß, als all' die hunderte eleganter Müßige gängerinnen, die den Vormittagsverhandlungen mit beiwohnten, war jede Diskussion durch Vorstandsbeschluß ausgeschlossen, bei den Sektionsverhandlungen war sie mit Hilfe der von vornherein maßen hast angesetzten Referate auf ein Minimum beschränkt. Nichts zeugt deutlicher für die Furcht vor Differenzen als diese Thatsachen; während sonst durch Beschlüsse und Resolutionen die Einheitlichkeit im Streben und in den Zielen einer Bewegung dokumentiert Ivird, und Diskussionen durch Klärung der Ideen die Einheitlichkeit der Beschlüsse vorbereiten, hat die bürgerliche Frauenbewegung all das vermeiden müssen, weil eS innerhalb ihrer Reihen doch nur, tvie geäußert wurde,»zu Krakehl führt". So sicherte man den faulen Frieden, den Frieden um jeden Preis. Der Kongreß war eine Parade, nicht eine Mobilmachung. Tiefgehende Differenzen, große Unklarheiten traten überall zu Tage. Der gesetzliche Arbeiterinnenschutz wurde von der einen Seite ebenso energisch verteidigt, wie von der andern Seite— im Namen der Freiheit und Gleichheit!— verworfen. Die gewerkschaftliche Organisation wurde von den einen ebenso nachdrücklich als ein Mittel des Kampfes um bessere Arbeitsbedingungen bezeichnet, wie von den andern als eine neue Form des Wohlthätigkeits- und Protektionsvereins zur Schaffung socialen Friedens angesehen. Diese Widersprüche, die die Kongreßteilnehmer, wenn eS zu Beschlüssen gekommen wäre, sofort in zwei Gruppen geteilt hätten, verschärften sich noch auf andern Gebieten. Bei der Erörterung der verschiedenen Zweige weiblicher Berufsarbeit war eS jener fpecifisch feministtsche Standpunkt einer moralischen Pflicht zur Arbeit, von dem die meisten Rednerinnen ausgingen und der die eifrigsten Verfechter fand. In einem Ausspruch der Amerikanerin Mrs. PerkinS-Gilman, der bezeichnenderweise stark beklatscht wurde, kam er am schroffsten zum Ausdruck.»Jede, auch die begüterte Frau, muß arbeiten, sagte sie.«DieLohnstage hat dabei eine untergeordnete Bedeuwng, ebenso die Frage, ob die begüterte Frau nicht der armen das Brot nimmt, wenn sie arbeitet. Denn die Arbeit gehört dem Fähigsten und soll nicht gethan werden, um den Arbeiter zu erhalten, sondern um die Welt zu fördern." Daß sich hier eine grobe Unkenntnis der Wirt- schaftlichen Ursachen der Frauenarbeit mit vollkommener Blindheit für den großen Kampf zwischen den Besitzenden und den Besitzlosen paart, schien kaum jemand zu empfinden. Man urteilte auch angesichts des Problems der Frauenarbeit vorwiegend über die Blätter, Blüten und Früchte des BaumeS, statt seinen Wurzeln nachzugraben. Diejenigen blieben in der Minder- zahl, die daS Erdreich zu erneuern trachteten, aus denen er empor- wuchs, während die die Mehrzahl bildeten, deren Denken und Ar- betten dem Beschneiden und Pstopfen der Aeste gewidmet war. Auch in Bezug auf die Zahl der Referate und die ihnen gewidmete Zahl der Stunden nahmen die Berufsinteressen der höheren Tochter eine» erheblich größeren Raum ein, als der Kampf ums Brot der Millionen Proletarierinnen. Die ernste, ttef einschneidende Frage der Franenbildung und der Frauenarbeit in ihren Wirkungen auf die Mutterschaft wurde nur in zwei kurzen Referaten erörtert und jede Diskussion darüber teils aus Mangel an Zeit, teils aus Gründen der.Sittlichkeit" im Keime erstickt. Noch drastischer trat der Gegensatz zwischen dem Herumdoktern an den Krankheitssymptomen und dem furchtlosen Vordringen zum Hei d der Krankheit, wobei jenes dnrchan? daS dominierende blieb. in der Erörterung der SittlichkeitSftage hervor. Vom Wert des moralischen und religiösen Einflusses, von der Rettung der»Ge fallenen", vom Kampf gegen die»unsittliche" Kunst und Litteratur war sehr viel die Rede, von den wirtschaftlichen Ursachen der Prostitution und den Möglichkeiten, sie aus der Welt zu schaffen, sehr wenig. Ein Redner— ein teutscher Jüngling mit Habhbart— half diesen Eindruck noch verstärken. Er sprach im Namen de? Studentenvereins.Ethos", der die Keuschheit deS Mannes vor der Ehe auf sein Panier geschrieben hat, und schlug dabei ausschließlich den Ton der Moralpredigt an, ohne mit einer Silbe zu erwähnen, wie es auch hier in allererster Linie die immer schwierigere wirtschaftliche Lage ist, die den Söhnen der Bourgeoisie die Heirat entweder ganz unmöglich macht oder sie weit hinausschiebt. Nicht ber Jnnnoralität des Mannes oder deS Weibes hat der Kampf zu gelten, sondern der Jmmoralität unsrer Wirt- schaftlichen und socialen Berhältnifle, die den mächtigsten Naturtrieb zu Sünde und Verbrechen ausarten ließen. Wenn bei der Frage der Frauenarbeit und der Sittlichkeit An- schien im Uebergewicht blieben, die teils auf naiver Unkenntnis wirtschaftlicher und socialer Entwickelimgen, teils auf ihrer bewußten Verleugnung beruhten, so trat die Tendenz einseittger Frauen- rcchtlerei ebenso wie bei der Frage des besonderen Arbeiterinnen- schutzes, bei der Erörterung des Frauenwahlrechts in den Vorder- grund. Man sprach fast ausschließlich von der Eroberung solcher polittschen Rechte für die Frauen, wie sie die Männer bereits besitzen und selten und mit geringem Nachdruck von der Erringung des allgemeinen Wahlrechts für beide Geschlechter. Das deutlichste Zeichen aber nicht nur für den Standpunkt einseittger Fraueninteressen, sondern für den der Reaktion, wie sie sich auch im Lager der Frauen breit macht und aller Versicherung gemeinsamer Ziele Hohn spricht, war die zum mindesten zweifelhafte, in Bezug auf Frankreich sogar voll' kommen feindliche Halttmg von Frl. Dr. Schirrmacher zum all- gemeinen Wahlrecht überhaupt, und der Beifall, den sie zum Teil fand, bewies ausreichend, daß sie im Namen vieler sprach. Und das im Lande der Mirbach und Manteuffel, angesichts der Wühl- arbeit gegen das Reichstags-Wahlrecht, wie sie bis in die Reihen der Liberalen hinein getrieben wird I Wenn die Probe auf die Einheit der bürgerlichen Frauenbewegung schon bei allen andren Fragen zu dem kläglichen Resultat vollkommener Zerrissenheit ge- führt hätte, so vollends, wenn über das Wahlrecht zur Absttmmung geschritten worden wäre. Nicht nur, daß der Streit über die Formen des Wahlrechts die Teilnehmer in drei Lager geteilt haben würde, die Frage der polittschen Gleichstellimg der Frauen an sich hätte zur Spaltung geführt. Denn— darüber dürste sich selbst die hartnäckigste Frauenrechtlerin keiner Illusion hingeben— die überwiegende Masse der Kongreß' besucherinnen waren keine Vertteterinnen des Sttmmrechts. Nicht nur der halbleere Saal bei der Verhandlung darüber, auch zahllose private Aeußerungen zeugten dafür. Daß die Gleichgülttgen und die Gegner trotzdem dem Internationalen Bunde, der die Forderung des Sttmmrechts in sein Programm aufnahm, weiter anzugehören die Absicht haben, kann um so weniger Wunder nehmen, als die allgemein grassierende Charakterlosigkeit den Besuch bei Bülow und Posadowsky ermöglichen und Vorwürfen gegenüber sogar verteidigen konnte und denjenigen, die diese Vorwürfe mit erhoben, die Mitgliedschaft im Bunde deutscher Frauenvereine auch fernerhin gestattet. Ausländerinnen haben ihrem Zorn darüber, daß man sie über die Stellung der Regierung zur Frauenfrage voll kommen im Unklaren ließ, und sie nur dadurch zur Annahme bedeutungsloser, ja im Grunde beleidigender Liebenswürdigkeiten veranlaßte, deutlichen Ausdruck gegeben,— die seit Jahrzehnten mehr als ausreichend orienttertett Deutschen atzen im Hause hoher Herren demüttg das Brot der Sklaverei. Uneinigkeit und Unklarheit in den Zielen, Charakterlosigkeit in der Halttmg sind Erscheinungen, die die bürgerliche Frauenbewegung nicht nur mit der bürgerlichen Welt überhaupt gemeinsam hat, sondern die sich auch aus den heterogenen Elementen, aus denen sie sich zusammensetzt, erNären lassen. Mr verurteilen nicht die einzelnen, wenn wir diese Erscheinungen im ganzen konstatieren und verurteilen Viel ernste Arbeit, viel guter Wille trat in all dem Mrrwarr zweifel- loS zu tage, viel mehr als bei der Masse der männlichen Klassen- genossen, die durch ihre Unternehmer- und Partei-Jnteressen weit mehr im Panzer des Klassenegoismus eingeschnürt sind. Und eine stärkere, auf geringerer Voreingenonnnenheit beruhende Enpfänglich keit für den Einfluß socialisttscher Ideen zeigte sich auch. Nicht um der Neugierigen und Sensattonslüsternen, die natürlich in der Mehrzahl waren, sondern um der Minderheit ernster Frauen willen, die als Lehrerinnen, Künstlerinnen, Schriftstellerinnen usw., usw., im Kampf ums Dasein stehen und nichts andres sind, als vom Kapital abhängige Proletarierinnen, wäre eine energische social- demokratische Propaganda in allen Sekttonen bei dieser Gelegen- heit,— einer der sehr seltenen, bei der diese Frauen überhaupt erreichbar sind,— recht nützlich gewesen. Es sollte ein mir die bürgerliche Frauenbewegung treffender Vorwurf bleiben, daß sie von der Not ihrer Schwestern viel redet, ohne mitten unter sie zu treten. Werfen wir noch einen kurzen Blick auf die Vertretungen der verschiedenen Nattonen, ihren Wert und ihre Wirksamkeit, so müssen wir konstatieren, daß, abgesehen von den englischen und italienischen Parteigenossinnen, das sociale Verständnis und das Jnter esse für sociale Reformarbeit bei der kleinen Gruppe der auf diesem Gebiete thättgen Deutschen am entwickeltsten war. ES kann wohl keinem Zweifel unterliegen, daß diese erfteuliche Thatsache dem erzieherischen und aufklärenden Ein- fluß der deutschen Socialdemokratte zu verdanken ist. Wir hätten ohne sie nicht nur keine Socialreform, sondern auch keine Socialreformer. Mitten unter den bunten Atrappen, die auf der Prunktafel deS Kongresses auSlagen, fand sich daher doch ein guter Kern. Ob er in gesundes Erdreich fallen, Wurzel schlagen und schließlich zu einem ftüchtettagenden Baum sich entwickeln wird— daS allerdings kann erst die Zukimst lehren. EinS aber ist gewiß, nnd daS ist das Bedeutsame deS Kongresses: eine starke Bewegung hat die Frauenwelt ergriffen, die, mag sie im einzelnen noch so unklar in Bezug auf die Richtung sein, die sie einzuschlagen hat und die Ziele, die sie erreichen will, unsre Aufmerksamkeit ver- dient. Lebendige Kräfte regen sich hier, und eS ist nicht gleichgüllig, wie sie sich entfalten werden. politifcbe Geberftcht. Berlin, den 20. Juni. Die Furcht vor Taaradicn. MS wir mitteilten, daß das Centrum beabsichttge im preußischen Abgeordnetenhause über die durch den Prozeß Krämer festgestellten saarabischen Zustände zu interpellieren, äußerten wir unsre Zweifel daran, daß die Angelegenheit wirklich zur Erörterung gelangen würde; man munkle von allerlei Schwierigkeiten- Unsre Zweifel haben sich schnell bestättgt. Der Handelsminister Möller, der obendrein durch die Homburger Benzinose und dann durch die Kieler Woche hochgradig in Anspruch genommen sein dürste. hat erklären lassen— wie in einer Geschäftsordnungsdebatte am Montag bekannt wurde— daß er die Jnterpellatton erst beantworten würde, wenn das schriftliche Urteil und das Stenogramm des Prozesses, das übrigens offiziell veröffentlicht werden soll, vorliegt. Das heißt: die Interpellation soll erst nach den Ferien erörtert werden, wenn die Erinnerung bereits wieder abgeblaßt und das Vertuschen, Ablenken und Verwirren leichter ist. Die Regierung hat offenbar Furcht bor einer Erörterung. Die Regierung und auch die Parteien. Denn wenn daS Centrum ernsthaft wollte, müßte eS ihm ein Leichtes sein, die Regierung zur größeren Rücksichtnahme zu zwingen. Aber auch dem Centrum ist nicht wohl bei der Sache; es scheut die Erinnerung an das Gespenst im Hause, an die ober» schlesische Schande. Wie aber begründet die Regierung die Neigung, nicht Rede zu stehen? Wenn unsre Minister keine Ausrede mehr haben, so be» rufen sie sich auf eine übernormale Gewissenhaftigkeit, die ihnen sonst nicht eigen ist. Man macht aus der Tugend eine Not, oder auch eine Notlüge. Herr Möller will erst die Stenogramme des ProzeffeS, das schriftliche Urteil abwarten. Wenn ihm wirklich daranläge, so hätte er beides längst haben können. Ein Wink hätte genügt. Außerdem glauben wir doch, daß der Minister sich über einen die ganze Social- Politik der Staatsbetriebe im Tiefsten kompromittierenden Prozeß fortlaufend hat unterrichten lassen. Sonst hätte sich der Minister eine grobe Pflichtverletzung zu Schulden kommen lassen. Also diese Ausflucht hat gar keinen Wert und stellt höchstens den amtlichen Jnformattonsapparat deS Ministers und seine Pflicht« erfüllung bloß. Aber selbst, wenn Urteil nnd Stenogramm bisher nicht zu be« schaffen gewesen sein sollte: Seit wann ist es Sitte der preußischen Minister, so außerordentlich penibel zu sein. Wir erinnern daran, daß erst kürzlich der Justizminister Schön st edt über den schwebenden Königsberger Geheimbundsprozeß noch im Stadium der Voruntersuchung auf Grund einseittgster und durch» ans irreführender Mitteilungen der Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Socialdemokratte erhob und ferttge Urteile im W- geordnetenhause abgab, die» auch dann hätten unterlassen werden müssen, wenn sie ebenso begründet gewesen wären, wie sie that» sächlich in jedem Punkte haltlos waren. Man komme uns also nicht mit diesen Skrupeln der Gewiffen» haftigkeit. Wenn die Regierung geglaubt hätte, sich wegen der saarabischen Zustände verteidigen zu können, so hätte sie keinen An» stand genommen, selbst vor dem Prozeß die Dinge zu erörtern. Aber die Regierung fühlte sich als Angeklagter und flieht vor der Oeffentlichkeit. Und diese Flucht hat Erfolg, weil sich der formelle Ankläger, das Centrum, insgeheim vor den Debatten fürchtet. Uebrigens ist es eine schwere Beeinträchtigung parlamentarischer Rechte, daß die Geschäftsordnung der Häuser zwar die Erörterung von Jnterpellattonen möglich macht, wenn die Regierung die Be« antwortlmg zusagt oder ablehnt, daß das Parlament aber nicht eins Interpellation auf die Tagesordnung setzen kann, deren Beantwortung die Regierung für einen späteren Termin in Ausficht stellt. Damit hat die Regierung die Möglichkeit, unangenehme Jnterpellattonen ins Unendliche zu vertagen, und ihnen dann aus» zuweichen, wenn sie am wirksamsten sind. DaS Parlament verliert damit das Recht, über die Zeit zu verfügen, in der sie Jnterpellattonen ftir angebracht hält. Die Geschäftsordnung sollte vom Hause dahin geändert werden, daß es unter allen Umständen Jnterpellattonen in dem Zeitpuntt beraten kann, der ihm zweckmäßig erscheint---- mag die Regierung sich verbehalten wie sie will. Preußisches Abgeordnetenhaus. Das Abgeordnetenhaus arbeitet jetzt mit Hochdruck. Am Montag wurden zunächst die Gesetzentwürfe betreffend Maß» nahmen zur Verbesserung der Vorflut in der untern Oder, Havel und Spree und betreffend Maßnahmen zur Verhütung von Hochivassergefahren in der Provinz Brandenburg und im Havelgebiet der Provinz Sachsen in zweiter Lesung entsprechend den Kommisstonsbeschlüssen nach unerheblicher Debatte an« genommen. In dritter Lesung gelangte daS Lotteriegesetz zur An» nähme, das das Spielen in außerpreußischen Lotterien und den Handel mit außerpreußischen Losen sttenger als bisher besttast. Zwar widerspricht die Vorlage durch die Besttmmung, daß jedes einzelne Vergehen als besonderes Delikt behandelt wird, den allgemeinen Grundsätzen des Sttafrechts, aber daS Haus sttmmte ihr trotzdeni begeistert zu. Ueber solche Be» denken setzt sich das Dreiklassen-Parlament leichten HerzenS hinweg. Die Vorlage ist im übrigen im Kleinen, was die preußische Eisenbahnpolitik im Großen ist: ein Kampfgesetz, um Preußens Herrschast in Deutschland durch finanzielle Schädigung der Einzelstaaten und Förderung des eignen Fiskalismus zu sichern und auszubreiten. Zu einer kleinen Plänkelei zwischen Konservattven und reisinnigen fiihrte die zweite Lesung des Gesetzentwurfs betr. rhöhung des G r u n d k a p i t a l s der Seehandlung. Das Abgeordnetenhaus hat es mit dieser Vorlage, die die Allmacht des Staates erheblich vermehrt und schon vom konsttwttonellen Standpunkt aus abgelehnt werden müßte, sehr eilig. In einer einzigen Sitzung hat die Budgettommission darüber beraten«ad eine Annahme empfohlen, ohne, wie es den Gepflogenheiten deS, Hauses entspricht, einen schristlichewBericht.su erstatte». Gege� ftle Stimmen beider freisinnigen Parteien trat das Haus dem Kommissionsantrage bei. Weiter nahm das Haus noch in zweiter Lesung den An- trag Dr. Arendt(frk.) und Genossen auf Annahme eines Gesetzentwurfs betr. die Gewährung von Beihilfen an ehe- malige Angehörige des prenftischen Heeres und der Marine an. die an dem Kriege gegen Dänemark teilgenommen haben. Die Negierung wird dem Antrage vernmtlich nicht beitreten, da die Fürsorge für die Veteranen ihrer Ansicht nach Sache des Reiches ist. Den Schluß der ungewöhnlich reichhaltigen Tagesordnung bildete die Besprechung der Interpellation des C e n t r v m s, ob die Regierung bereit ist. durch Einbringung einer entsprechenden Gesetzesvorlage dahin zu wirken, daß die durch das Servisgesetz und das Gesetz über die Klassen- einteilung der Orte anderweit festgestellte Klasseneinteilung für Preußen mit Wirkung vom 1. April 1904 ab in Kraft tritt. Die Regierung beantwortete die Interpellation in bejahendem Sinne. Wie eine Geschäftsordnungs- Debatte am Schluß der Sitzung ergab, unterliegt es keinem Zweifel, daß die Interpellation über die Vorgänge im Saarrevier in dieser Tagung nicht mehr beantwortet wird. Der Minister Möller will erst das Erscheinen des Gerichtserkcnntnisses und der stcno- graphischen Berichte über den Prozeß abwarten. Dienstag: Kleinere Vorlagen. Jnterpellaton über das Fleischbesch au- Gesetz.— Bedeutende Berstärkungen für Südwcsiafrika soll, wie der„Schlesischen Zeitung" aus Berlin gemeldet wird, Generallieutenant v. Trotha sofort nach seiner Ankunft telegraphisch verlangt haben. Die militärische Lage sei sehr e r n st, Oberst Leutwein sei zu weit vorgestoßen, so daß unsre Rückzugs- und Etappenlinie fast ohne Verteidigung sei, und es den Hercros ein leichtes wäre, sie an jedem beliebigen Punkte zu unterbrechen und unsren Truppen ernsteste Schwierigkeiten zu bereiten. Dieser Meldung wird ja wohl alsbald ein offiziöses Dementi folgen, womit ihre Unrichtigkeit bekanntlich keinesivegs erwiesen wäre. Daß Major Leutwein von Trotha sofort kaltgestellt worden ist, beweist auch folgende Meldung des neuen Oberst- kommandierenden vom 18. Juni: „Die Hereros sind, wie ich die Lage ans Grund vieker sich teil- weise widersprechender Angaben auffasse, noch am Omuramboflnsse im Süden des Waterbergs in großen Massen vereinigt. Als das zur Durchführung des Krieges treibende Element gilt der überwiegende Einfluß A s s a s. Dagegen soll Samuel, der in Okahitua sitzt, nicht mehr kriegslustig sein, und Michael und Tetjo sollen sich von Samuel ge- trennt haben. Thatsache ist, daß Banden Michaels nach ihrer Heimat abgezogen sind, während die Nachrichten über Tetjos Ber- bleiben widersprechend lauten. Banden sitzen imParesis- berge, und vermutet wird, daß sich auch in den Komasbergen Räuberaufhalten. Die Onjatiberge habe ich aufklären lassen, ohne daß vom Feinde seither etwas entdeckt worden wäre. Ich habe Oberst Leutwein gebeten, nach Okahandia zu kommen, und mit der Führung der Hauptabteilung Major b. Glase napp beauftragt." Oberst Leutwein ist also aus der Gefechtslinie zurückgezogen worden, dafür ist sonderbarerweise M aj o r v. G las en app. der Unglücksmensch, dessen ganze ehemalige Abteilung von 600 Mann teils durch feindliche Angriffe, teils durch unerhörte Marsch- leistungen hervorgerufene Krankheit, aufgerieben wurde, zum Führer der Hauptabteilung ernannt worden I— Veutfckes Reich. Wo regiert die Regierung? Für Interessenten des gegen- wältigen RegierunaSshstems dürfte es von Wichtigkeit sein, w o jeweils unsre Münster das Geschick uusres Volkes fest, weise und besonnen in ihren Händen lenken. In der vergangenen Woche war der Schauplatz Homburg. Am letzten Sonntag treffen wir den Grafen Bülow— der Schauplatz ändert sich nur um einen Vokal— in Hamburg, wo das Nennen auf dem Horner Moor vor sich ging. Dann wird die Politik für einige Zeit nach Kiel verlegt. Man wird es nun nicht mehr übel nehmen und es besser be- greifen, daß Gesetze— wie die preußische Kontraktbruchsvorlage— nicht ganz korrekt ausfallen! sie zeigen sich gleichsam in Reise- toilette.— DaS TitelgeschLft. Die Mitteilungen von den Mirbach schen Bittbriefen mit dem Wappen der Kaiserin werden durch die„Staats- bürger-Zeitung" noch durch einige Striche ergänzt:„Die Folge war, daß nicht nur viel Geld einging, sondern daß auch zahlreiche Gesuche a» den Oberhofmeistcr der Kaiserin gelangten, in denen er um Be- fürwortung von Gesuchen um den Koinmcrzicnrntstitel, um Verleihung von Orden ze. angegangen wurde. Es wird uns erzählt, daß Freiherr v. Mirbach eigens einen Herrn anstellte, dem die Vorprüfung solcher Gesuche und die persönliche Verhandlung»nt de» Bittstellern oblag. Die Herren Schultz und Nomeick dürsten darüber manches erzählen können. Zu den Bittstellern soll auch der Brauereibesitzer Haase in Breslau gehört haben. Ordensschwindler hatten ihn gebrandschatzt und waren deshalb vor Gericht gestellt. Später ist seine Sehnsucht nach dem Kommcrzicnratstitcl doch gestillt worden, und zwar nachdem er, wie man sich erzählt, eine größere Summe zu Wohlthätigkeitszweckcn für die Freiherr v. Mirbachschen Stiftungen gezahlt hatte."—_ Zum preußischen Zarcndienst. Zwei Gerichtsverhandlungen erregten letzthin in Galizien allgemeines Aufsehen. In dem einen Falle war ein russischer Soldat über den Grenzfluß in das galizische Dorf Kozina ge- flohen. Froh, die russischen Fesseln loZ zu sein, ging er in eine Schänke. Inzwischen berieten die Aeltesten des Dorfes, was sie mit dem Deserteur machen sollten. Die armen, unwissenden Bauern fürchteten die Macht der russischen Gendarmen selbst auf galizischem Boden, sie fürchteten andrerseits, daß die galizische Behörde sie zwingen werde, den Ankömmling zu ernähren— und entschlossen sich in ihrer grausigen Unwissenheit zu einem entsetzlichen Schritt. Sie banden den Deserteur, brachten ihn über den Fluß und lieferten ihn der russischen Grenzwache ans. Nun waren sie ihn los, nun brauchten sie nicht mehr zu fürchten, daß in ihre Hütten des Elends und Hungers eine neue Sorge, eine neue Last einziehen werde.--- Dann aber kam das Gericht. Der Gemeindevorsteher des Dorfes wurde zu mehreren Jahren schweren Kerkers verurteilt. Ein zweiter Fall, der am 7. d. M. vor dem Gericht zu Tarnopol (Galizien) abgeurteilt wurde: Im August vorigen Jahres kam der Student Wolinski in das ostgalizische Dorf Zadwiszüwka, das an dem Grenzfluß Zbrucz gelegen ist. Der Swdent hatte einen Koffer Schriften bei sich, he er ins russische Staatsgebiet bringen wollte. Nach kurzer Zeit fand er auch zwei Schmuggler, die ihm versprachen, ihn gegen eine Belohnung von 20 Gulden über die Grenze zu bringen. In einer finsteren Nacht ging man über den Fluß. Der eine Schmuggler trug den Studenten hinüber, der andre seinen Koffer, in dem etwa 120 russische Pfund Schriften enthalten waren. Drüben kam sofort— wie verabredet worden war— ein Wagen heram in dem der Student weiter von der Grenze gelangen sollte. Er stieg ein, zahlte den Schmugglern den vereinbarten Lohn und fuhr ab. Bald merkte der Student aber, daß auf dem Wagen ein Gewehr lag. Verrat witternd, versuchte er zu fliehen, wurde aber von dem Gendarm, der als Kutscher verkleidet war, angehalten. In demselben Augenblick stürzten auch von allen Seiten Soldaten heran. Der Student wurde nach Kiew transportiert. Nach langen Ermittelungen wurden die beiden Schmuggler der Gewaltthat, begangen durch Auslieferung eines Menschen an die stemde Behörde, angeklagt und vom Schwurgericht zu je ein Jahr schweren Kerkers mit je 11 tägigen Fasttagen verurteilt. » Und in Preußen- Deutschland? Werden auch bei uns Menschen zur Verantwortung gezogen, die jemand an fremde Behörden ausliefern? Am 19. März 1903 wies der Abg. Gradnauer im Reichstage auf die folgende Meldung des nichtsocialdemokratischen„Oberschlcsischen Tageblatt" hin: „Man klagt in Myslowitz ohnehin über den Eifer gewisser Orduungsorgane, sich dienstlich hervorzuthun. Der Gendarm O. hat schon einmal eine» russischen Nnterthan, der von Oesterreich kommend, angeblich aufrührerische Schriften bei sich führte, ohue ihn erst der Polizeiverwaltung oder seiner vorgesetzten Behörde vorgeführt zu haben, an das russische Gcndarmcrickommando aus- geliefert. Der Beamte erhielt von der russischen politischen AufsichtS- behörde 25 Rubel als Prämie, dazu vom Zaren die silberne Medaille„für Eifer" am Stanislaus-Bande. Von seiner eignen Behörde aber wurde ihm bedeutet, daß sein Verfahren nicht korrekt gewesen sei." Seitens der Regierung ist auf diesen Fall niemals Antwort er- teilt worden. Die Darstellung ist also als richtig anzunehmen und es zeigt sich, daß ein preußischer Gendarm zarische Belohnung an- nehmen durfte und preußischerseits lediglich wegen„nicht korrekten" Verfahrens diese bemängelt wurde, während ihm ein Strafverfahren nach§Z 231 und 239 des Strafgesetzbuches gebührt hätte. Freilich ist es nicht wunderbar, daß die vorgesetzte Behörde des Gendanneu seine Verfehlung eher als Ruhmesthat denn als Schandthat ansah, da, wie Graf Bülow mitgeteilt hat, die Bismarcksche Russen- Politik mit gesetzwidrigen Auslieferungen glorreich voranging. Und noch ein preußisches Gegenstück gegen das Verhalten der österreichischen Justiz. In der Gerichtsverhandlung, die am 2. Juli 1902 in Beuthcn in Oberschlcsien gegen die Genossen Morawski und Dr. Golde stattfand, wurde der Spitzel und.Azent provocateur Gnßner entlarvt. In der Verhandlung handelte es sich um drei strafbare Broschüren, von denen Gutzner behauptet, sie von der Genossin Dr. Golde gekauft zu haben. Der als Zeuge vernommene Grenz- kommissar— spätere Polizeirat Mädler aus Beuthcn O.-S. sagt aus, er hätte Gußner in Bezug auf den Ankauf der Bücher keinerlei Austrag gegeben. Eußner hatte nur den Auftrag, einen jungen Mann zu beobachten, der sich in der Redaktion der„Gazeta Robotnicza" aufhielt. Rechtsanwalt Heine stellte an Gußner die Frage:„Haben Sie den jungen Russen nicht geholfen, die Schriften über die Grenze zu bringen?" Gußner schweigt. Heine: „Wissen Sie denn auch, daß durch Sie der junge Russe in die Hände der russischen Polizei ausgeliefert worden ist?" Gußner nach längerem Schweigen:„Ich weiß es nicht!" Später gelang es dem jungen Russen au§ Warschau zu entfliehen. Der Genosse machte der Redaktion der„Gazeta Robotnicza" folgende Mitteilungen: Gußner hat mich überredet, die Broschüren über die Grenze zu bringen, was ich anfänglich nicht wollte. Dann hat mir Gutzner eingeredet, er werde mir den Halbpaß besorgen und mich über die Grenze bringen. In der That brachte er mir einige Tage später den Halbpaß und wir fuhren zusammen nach Sosnowice (eine russische Grenzstation unweit von Kattowitz). In Kattowitz stieg in unser Abteil ein unbekannter Mann ein, der mich in Sosnowice beim Aussteigen auf ein von Gußner gegebenes Zeichen verhaftete. Der Unbekannte war ein verkleideter nifsischer Gendarm, den Gußner zu diesem Zweck nach Kattowitz hatte kommen lassen. Würde die preußische Justiz nicht hinter der vielkritisierten galizischen schmählich zurückstehen wollen, so müßte sie alsbald gegen den Gußner strafrechtlich vorgehen. Wird sie das thun, was galizische Richter nicht zu verweigern vermögen?— Gcmeindewahlficg in Mülhausen. Der zweite Wahlgang der Mülhausener Gemeinderats- Ersatz- wähl, die am Sonntag stattfand, hatte, lvie uns telegraphiert wird, das Ergebnis, daß die fiinf socialdem akratischen Kau- d i d a t e n mit 1100 Stimmen, ferner vier klerikale Kandidaten mit 3700 Stiinmen gewählt wurden. Die übrigen Kandidatenlisten fielen aus. Der erste Wahlgang am 12. Juni hatte bei starker Wahlbeteili- gung(76 Proz. der Berechtigten) für die focialdemokratischen Kandidaten 3979—3936 Stimmen ergeben; es folgten die klerikale Liste mit circa 3100 Stimmen, dann die Liste des Allgemeinen Wahlvereins(Schlumbergerscher Ordnungsmischmasch) mit 2300 und die demokratische Lifte an letzter Stelle mit 2100 Stimmen. Dies Ergebnis bedeutete neben dem Erfolg der Socialdemokratie die Verdrängung des Allgemeinen Wahlvereins durch die Klerikalen von der zweiten Stelle. Die Socialdemokratte und Demokraten zusammen, die 1902 miteinander zusammengingen und so die Gemeindevertretung eroberten, haben ein Mehr von 600 Stimmen erhalten gegenüber den beiden andren Listen. Für den erforderlichen zweiten Wahlgang, an dem sämtliche Listen sich wieder beteiligen durften, war die Socialdemokratie bereit, den Demokraten nochmals, wie schon vor dem ersten Wahlgang, vier Sitze von den neun zur Wahl stehenden zu überlassen. Die Deniokraten leisteten aber das jämmerliche Stück, der Socialdemokratie den Verzicht ihrer Sitze bis auf zwei zuzumuten; dies frivole Ansinnen wurde natürlich glatt zurückgewiesen. Die Demokraten hatten nämlich als Ziel ins Auge gefaßt, die socialdemokratische Mehrheit im Gemeinde- rat zu stürzen. Der Erfolg ist nun, daß sie gänzlich ausgefallen sind und die Klerikalen die Sitze, welche die Deniokraten hätten haben können, erhalten. Der Gemeinderat wird sich demnach jetzt aus 20 Socialdemokraten, 12 Demokraten und 1 Klerikalen zu- sammensetzen.—_ Der Pionier bei der Maifeier. Aus Metz wird berichtet: Am 1. Mai d. I. ereignete sich folgender Vorfall. Gelegentlich der von den Metzer focialdemokratischen Klubs arrangierten Maifeier bemerkte der Sttaßenpatrouilleur, ein Unteroffizier, daß sich auch ein Pionier in die Wirtschast Weber in Scy, den Vcrfammlungspunkt der Feiernden, begab. Der Ortspolizist machte ihn auf die An- Wesenheit des Soldaten im Wirtslokale aufmerksam, riet ihm aber ab, in das Lokal hineinzugehen, weil es sonst zu Thätlichkeiten kommen könnte. Der Unteroffizier ging auf diesen Vorschlag ein und wartete vor dem Lokale, bis der Pionier herauskam, dann stellte er fest, daß es ein Sechzehner-Pionier war. Es muß wohl hierbei irgend ein Delikt gegen die militärische Ordnung stattgehabt haben, denn nachdem der Unteroffizier wegen Feigheit vor das Kriegsgericht gestellt war, aber freigesprochen wurde, stand am Freitag der betreffende Pionier Friedrich Karl Keil, 3. Compagnie Pionier- Bataillion 16, vor dem Kriegsgericht des Gouvernements. Nachdem recht eingehend die Personalien des Mannes verlesen wurden, erhob sich der Anklagevertreter und beantragte stir die ganze Dauer der Verhandlung einschließlich Verlesung der Anklage und Verkündigung des Urteils Ausschluß der Ocffentlichkeit. Der Be- ch l u ß des Gerichts ging wirklich dahin, daß die Ocffentlich- keit während der ganzen Dauer der Verhandlung ausgeschlossen sei, und zwar unter Bezug auf§ 283, weil eine„Gefährdung der öffent- lichen Ordnung und militärdienstlicher Interessen" vorliege! So ist denn nichts weiteres bekannt geworden, als daß der Anklagevertreter nicht weniger als zwei Jahre Gefängnis beantragte und daß das Urteil auf sechs Monate Gefängnis lautete. Der Ausschluß der Oeffentlichkeit hindert jede Möglichkeit, die höchst auffällige Angelegenheit zu beurteilen. Und doch hat die Oeffentlichkeit großes Interesse, zu erfahren, auf Grund welchen Thatbestandes und welcher Rechtskonstruttion das Kriegsgericht zu der schweren Verurteilung eines Soldaten gelangt ist. Gerade vom militärischen Standpunkte erscheint der Ausschluß der Oeffentlichkeit äußerst fehlerhast, denn die öffentliche Verhandlung könitte manchem eine Lehre geben, wie er sich in ähnlichen Fällen nach Ansicht der militärifchen Richter zu verhalten habe.— Mslanck. Spanien. Bilbao, 19. Juni.(W. T. B.) Bei einem hier ausgebrochenen Bäckerstteik kam es zu Unruhen. Zwischen Ausständigen und Arbeitern, die sich am Ausstande nicht beteiligten, fand ein Zu- s a m m e n st o ß statt, in dessen Verlauf Schüsse abgegeben wurden. Dabei wurden zwei Personen verwundet. Mehrere Verhaftungen wurden vorgenommen.— Ruhland. Der General für Volksverdummung. General Glasow, der zum Minister für Volksaufklärung ernannt wurde, beginnt bereits seine segensreiche Thätigkeit. Sein Programm, das ihm von dem berüchttgten Erzreaktionär, dem Fürsten MeschtscherSki entworfen worden ist, besteht nach der„Oswobosch- denje" aus folgenden Punkten: 1. Verminderung der Zahl der Studenten, 2. Umwandlung der bestehenden acht- k l a s s i g e n Gymnasien in sechsklassige und 3. U e b e r- gäbe der Volksschulen in das Ressort des heiligen S y n o d s. Die Abiturienten der geplanten sechsflassigen Gymnasien werden keinen Zutritt zu den Hochschulen haben. Auf diese Weise wird be- absichtigt, die Zahl der Studenten sozusagen automatisch herabzu- mindern. In die Gymnasien aber, die zum Besuch der Universitäten berechtigen, werden nur Söhne wohlsituierter, politisch zuverlässiger Eltern zugelassen werden. Den: Vernehmen nach hat General Glasow bereits vor- bereitende Maßnahmen zur Durchführung dieser Neuerungen ge- troffen. Zu seinem Gehilfen soll er den General Solotarew, einen notorifchen, nationalistisch zugespitzten Reaktionär, ausersehen haben.—_ Die Zöllner hinter den Coulissen. Zweiter Tag der Verhandlung. Hof, den 13. Juni 1901. Fabrikbesitzer RudolfMünch jun.(40 Jahre alt) bekundet: Er sei über die Vermögensverhältnisie seines Vaters nur durch die Bücher unterrichtet worden. Danach habe sein Vater ein Vermögen von 250 000 M. gehabt. Auch Grundbesitz habe sein Vater be- sesjen und sich zum Zwecke eines Baues von dem Bruder seiner (des Zeugen) Mutter 150 000 M. geliehen. Sein Oheim sei ein sehr reicher Mann gewesen; dieser habe seinem Vater das Geld ohne jede Sicherheit geliehen. Er habe bis zum Eintritt des Zer- würfnisses in der Familie des Pcivatklägers freundschaftlich ver- kehrt,— Vorsitzender: Wodurch ist das Zerwürfnis ent- standen?— Zeuge: Weil wir uns bei der Erbschaftsauszahlung übervorteilt sahen.— Der Zeuge bekundet im weiterer: Er sei Prokurist der Firma gewesen, er habe aber infolge des Zer- würfnisses mit dem Privatkläger seine Stellung aufgegeben. Er habe zunächst daran erinnert, daß das Kapital-Saldo viel zu niedrig bemessen sei. Er wollte auch nicht Prokurist, sondern Teilhaber werden, zumal sein Vater eine solche Bestimmung getroffen hatte; der Privatkläger habe dies aber abgelehnt und ihm bei Ausbruch des Zerwürfnisses geschrieben:„Ich warne Dich, mit mir zu pro- zessieren, für diesen Fall haben Dein Vater und ich ein Testament gemacht."— Vors.: In. diesem Testament soll stehen: Wer sich meinem Willen widersetzt, den enterbe ich?— Zeuge: Ja.— Vors.: WeShalb haben Sic dann nicht gesagt: Heraus mit dem Flederwisch, wo ist das Testament? Das wäre doch ungemein wichtig gewesen?— Zeuge: Ich glaubte, das Testament ist ein Geschäftsgeheimnis; hoffentlich ist es überhaupt nicht da. Ein Bankier Bassermann habe ihm zwei Millionen für das Erbteil geben wollen. Er habe aber schließlich sich mit Auszahlung von 531 000 M. begnügt.— Vors.: Was für eine Bewandtnis hat es init der an- geblichen Steuerhinterziehung?— Zeuge: Im Privatcomptoir des Privatklägers sagte mir dieser einmal: Ich warne Euch vor ge- richtliche» Schritten. Euer Vater hat mehrere Jahre Stcuerhinter- Ziehungen begangen. Wenn das Gericht Einsicht in die Bücher nimmt und diese Steuerhinterziehungen entdeckt, dann muß, soweit mir bekannt, der fiinfzchnfache Betrag nachgezahlt werden. Ich kann eS ja aushalten, Euer BcrmSgen wird aber dabei bis auf den letzten Pfennig draufgehen.(Bewegung im Zuhörerraum.)— Vors.: Ist das wirklich wahr?— Zeuge: Ich habe mir diese Worte des Kommerzienrats sofort aufgeschrieben, im übrigen geht das aber aus der weiteren zwischen dem Privatkläger und mir geführten Kor- respondenz hervor.— Vors.: Der Herr Kommerzienrat behauptet: Er habe weder dem Wortlaut noch dem Sinne nach eine solche Acußerung gcthan.— Zeuge: Ich habe mir die Aeußerung des Herrn Kommerzienrats sofort fast wörtlich aufgeschrieben.— Bors.: Hier ist ein Brief des Privatklägers, in dem es heißt: Wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, dann dürfte daZ Gericht auch wegen der Steuerzahlung in den Büchern herum- schnüffeln, denn eine solche Gelegenheit läßt sich das Gericht sicher- lich nicht entgehen. Das wäre aber nicht im Interesse Deines Vaters, deshalb hat ja Dein Vater das Testament gemacht, um ein solches Vorkommnis zu vermeiden. Danach hat der Privatkläger eine Steuerhinterziehung allerdings angedeutet.— Zeuge: Ich bin in diesem Puntte meiner Sache vollständig sicher.— Es entspinnt sich hierüber noch eine lange Auseinandersetzung; bei dieser Gelegenheit bemerkt der Vorsitzende: Es ist nur gut, daß nicht viele solcher Beleidigungsprozesse vorkommen, sonst müßte man noch mehr Gerichte schaffen. Im weiteren Verlauf der Vernehmung des Zeugen bemerkt der Vorsitzende: Die angebliche Bemerkung des Herrn Privat- klägers betreffend die Steuerhinterziehung ist das Wichtigste des ganzen Prozesses. Ich stelle deshalb noch einmal die eindringlichste Frage an Sie: Können Sie, unter Berufung auf Ihren Eid. mit voller Bestimmtheit sagen: Die Aeußerung ist von dem Privatkläger gethan worden. Erwägen Sie. daß nach Jahrzehnten diese ganze Angelegenheit Ihnen wertlos erscheinen könnte, ich meine damit die Sterbestunde. Können Sie dereinst vor dem ewigen Richter be- hauptcn, daß Sie in diesem Puntte die volle Wahrheit gesagt und sich auch nicht irren können?— Zeuge: Ich bin meiner Sache vollständig sicher.— Vors.: Herr Privatkläger, ist denn einmal betreffs Steuerhinterziehung etwas vorgekommen?— Privat- klüger: Es ist niemals etwas vorgekommen. Wir hatten nur einmal wegen zu hoher Einschätzung reklamiert, aus diesem Anlaß mutzten die Bücher dem Regierungsvertreter vorgelegt werden, das war aber nach dem Tode meines Socius. Rudolf Münch jun. bekundet im weiteren: Er hatte die Empfindung, daß die ihm vorgelegte Bilanz falsch war und zwar ganz besonders deshalb, da das erste Halbjahr 1395 ein Verlust von 100 000 M., im zweiten Halbjahr ein. Verdienst von 60 000 M. gebucht war. Es schien ihm aber unmöglich, daß plötzlich ein solch erheblicher Umschwung eingetreten sei. Im übrigen sei gerade das Jahr 1895 für die Weberei ein sehr gutes gewesen.— Vertreter des Privatklägers, Rechtsanwalt Ströbel: In welcher Beziehung steht der Zeuge zu dem Artikel in der„Oberfränkischcn Volkszeitung": „Die Sonne bringt es an den Tag!"?— Der Zeuge verweigert die Antwort.— Es wird danach der Artikel der„Oberfränkischen Volks- zeitung" von 1396 verlesen. In diesem werden einige Briefe an die Handweber angeführt, in denen diese von dem Kommerzienrat Walther Münch-Ferbcr aufgefordert werden, die von Rudolf Münch erhaltenen Arbeiten sofort zurückzugeben.„Wenn ein Arbeiter zum Kontraktbruch auffordert." so heißt es in dem Artikel,„dann erhält er eine harte Strafe. Aber wenn zwei dasselbe thun, dann ist es nicht immer dasselbe." �— Vors.: Wer hat den Artikel einsetzen lassen?— Zeuge: Em Angestellter von mir.— � Vors.: Es ist sehr bedauerlich, daß sich Angestellte derartig in einen Familien- streit mischen. Prokurist Adolf Jäger: Er sei Prokurist bei dem Privat- kläger. Er habe von seinem Prinzipal den Austrag erhalten, aus Anlaß der Erbschaftsregulierung schnell eine Bilanz zu machen; er habe die Bilanz nach dem Herstellung stvert aufgestellt, da dies in dem Geschäft stets so gehandhabt worden sei. Er hatte den Auftrag, in zweifelhaften Fällen zu Gumten der Erben zu verfahren.— Vors.: Wie kommt es aber, daß so viele Posten, wie z. B. die Aufführung von Grundstücken in der Bilanz fehlen?— Zeuge: Weil das Jahr ein außergewöhnlich schlechtes Geschäftsjahr war. Es wurden zu dem Selbstkostenpreise noch 5 Proz. Handelsunkosten hinzugerechnet. Die Grundlage zu der Bilanz habe er angegeben, die Aufstellung selbst habe er in Gemeinschaft mit dem Kommcrzicnrat vorgenommen. Die 5 Proz. Handelsunkosten wurden nur bei den fertigen Waren, nicht bei Garnen und sonstigen Rohstoffen, hinzu- geschlagen. Das Steigen des Grundbesitzwertes sei bei der Bilanz- aufstellung nicht berücksichtigt worden.— A n g e k l.: Wie kam es, daß obwohl man wußte, man werde sich Ende 1896 auseinandersetzen müssen, ein Geldschrank von 1469 M. auf das Gencralunkosten-Conto gesetzt wurde?— Zeuge: Das geschah mit allen Anschaffungen, die fürs Geschäft gemacht wurden.— Angeklagter Direktor S ch m i d: Nach dieser Erklärung versteht man es allerdings, daß die Webstühle im Werte von 809 000 M. mit 190 000 M. in die Bilanz gestellt wurden. Fabrikbesitzer� Richard Walz begutachtet als S a ch v e r- ständiger, daß die Jahre 1894/95 für die mechanische Woll- Weberei sehr gut waren.— Verteidiger: War das am 20. November 1895 schon zu überblicken?— S a ch v e r st.: Gewiß. — Fabrikbesitzer Adolf Regensburger: Er könne sich dem Gutachten des Sachverständigen Walz vollständig anschließen.— Webwarenfabrikant Richard Seydel: Das Jahr 1895 sei für die Weberei nur ein mittelmäßiges gewesen. Am 20. November war das sicher zu übersehen. Eine Bilanz am 30. Juni ohne Hinzurechnung der Geschäftsspesen und des imaginären Nutzens ergebe notwendiger- weise einen Verlust. Auch bei Auseinandersetzung zwischen Ge- schäftsteilhabern sei es üblich, Inventur und Bilanz am Ende des Jahres zu machen.— Fabrikant Hugo Laubmann: Das Jahr 1395 sei für die Wollweberei ein gutes, 1894 ein schlechtes gewesen. Eine Bilanz im November für den 30. Juni könne seiner Meinung nach kein klares Bild geben. Der Angeklagte bemerkt: Er hatte es für seine Aufgabe gehalten, dafür zu wirken, daß der Privatklöger nicht mehr in den Reichstag gewählt werde. Der Privatkläger habe im Reichstage be- antragt, den 8 245 des Handels-Gesetzbuches dahin zu ändern, daß fortan die Aussichtsräte erst dann Tantieme erhalten, wenn an die Aktionäre Dividende gezahlt und eine Abschreibung gemacht worden sei. Kurze Zeit darauf habe er aber in seiner Eigenschaft als Auf- sichtsratsmitglied der Süddeutschen Rückversicherungs-Aktiengesell- schaft einer Satzungsänderung zugestimmt, wonach den Aussichtsrats- Mitgliedern eine hohe feste Tantieme zu gewähren sei, ohne Rücksicht, ob an die Aktionäre Dividende gezahlt oder eine Abschreibung gemacht worden sei. Da sich nun der Privatkläger in einer Wählerversamm- lung damit gebrüstet habe, daß er die Aenderung des§ 245 des Handels-Gesetzbuches im Reichstage beantragt habe, so habe er ein vollständig sachliches Inserat veröffentlicht. Er habe geglaubt, der Privatkläger werde erklären: Die Behauptung sei erfunden, er erklärte ober bloß: Er habe für die den Aufsichtsräten zu zahlenden festen Tantiemen nur in der Lndloc- Abstimmung gestimmt. Privatkläger: Im Aufsichtsrat wurde über alle Satzungs- Änderungen sn bloc abgestimmt, deshalb habe ich bei dieser Ab- stimmung auch dafür gestimmt, zumal ich fast der einzige Opponent gegen die erwähnte Satzungsänderung war.— Der Vorsitzende verliest danach die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der Süd- deutschen Rückversicherungs- Aktiengesellschaft und des Bayerischen Lloyds. Danach ist in den Aufjichtsratssitzungen beider Gesellschaften einstimmig der Beschlutz gefaßt worden: den Aufsichtsräten, ohne Rücksicht auf die zu zahlende Dividende und Abschreibungen, eine feste Tantieme und zwar den Aufsichtsräten der Rückversicherungs- Gesellschaft mindestens 30 000 Mark, den Aufsichtsräten des„Lloyd" mindestens 15 000 Mark jährlich zu gewähren.— Fabrikbesitzer, Kommerzienrat Schwanhäuser- Nürnberg bemerkt: Es sei vorher unter den Aufsichtsräten darüber gesprochen worden, der Privatkläger habe sich aber sofort mit voller Entschiedenheit gegen den Antrag erklärt. Er habe in der En bloc- Abstimmung schließlich dafür gestimmt und seine abweichende Meinung nicht zu Protokoll gegeben, da dies in den Aufsichtsratssitzungen nicht üblich gewesen sei.— Der Verteidiger stellt einige Fragen über«inen von dem jetzigen AufsichtSrat der Süddeutschen Rückversicherungs-Gcsellschaft gegen den früheren angestrengten Civilprozeß: der Gesellfchaft l!1/,» Millionen zu zahlen, da er seine Aufsichtsratspflicht nicht erfüllt hätte.— Der Vorsitzende ersucht den Verteidiger, diese Frage nicht weiter zu erörtern, damit nicht mehr als notwendig davon in die Oeffentlichkeit komme. Verteidiger: Ist eS richtig, daß die Aufsichtsratsmitglieder der Süddeutschen Rückversicherungs-Gesellschaft in den letzten Jahren durchschnittlich je 19 000 Mark Tantiemen erhalten haben?— Zeuge Fabrikbesitzer Kommerzienrat Tröltsch: Das ist möglich, genau weiß ich es nicht mehr.— Verteidiger: Sie waren gegen den Antrag auf Gewährung eines Fixums, haben Sie auch dagegen gesprochen?— Zeuge: Jawohl.— Verteidiger: Sie haben aber dafür gestimmt.— Zeuge: Allerdings, weil en bloc ab- gestimmt wurde.— Verteidiger: Waren die andern Ab- stimmungspunkte von materieller Bedeutung?— Zeuge: Nein.— Verteidiger: Dann hätten Sie doch eine getrennte Ab- stimmung beantragen oder überhaupt dagegen stimmen können?— Zeuge: Das wäre erfolglos gewesen.— Verteidiger: Hat der Privatkläger dagegen gesprochen?— Zeuge: Das ist mir nicht erinnerlich.— Vors.: Jedenfalls wäre es erwünscht, wenn diese Dinge, mit der sich noch die Gesetzgebung wird beschäftigen müssen, etwas peinlicher behandelt werden würden. Danach wird die kommissarische Aussage des Kommerzienrats Pap st-München verlesen: Der Privatkläger hat in den Auf- sichtsratssitzungen f ü r den Antrag gestimmt. Ich bezweifle, daß er dagegen gesprochen hat, das wäre mir zweifellos aufgefallen. Der Privatkläger hätte ja auch eine getrennte Abstimmung verlangen können, das ist aber nicht geschehen. Wir waren erstaunt, als vom Privatkläger aus Berlin das Telegramm einttaf: Sein Aktieobesitz stimmt gegen den Antrag. Da es üblich ist, daß Aufsichtsrats- Mitglieder in der Generalversammlung ebenso stimmen wie im Auf- sichtsrat, so wären die Stimmen des Privatklägers, wenn er das Telegramm nicht gesandt, für den Antrag gezählt worden. Was den Privatkläger bewogen hat, das Telegramm zu senden, weiß ich nicht. Hier wird die Verhandlung auf Montagnachmittag vertagt. Partei-f�ackrickten. Ich wähle nach meinem Stande. Ein heiteres Stückchen aus der LandtagSwahl entnehmen wir einem Situationsbericht des„Volksblattes für Gotha" über die Wahlmännerwahl in Frankenhain. Ein bei der Bahn thätiger Klosett-Reiniger kam zur Wahl. Auch ihm wurde ein soeialdemokrattscher Stimmzettel angeboten. Verächtlich wies er ihn zurück.„Ich wähle nach meinem Stande", sagte er, ging hin und wählte den Konservativen. poUreiUedea. Gerlckitllcbes ufw. Ein kleiner Maifeier-Prozeß kam am Sonnabend vor dem Schöffengericht in Halle zur Verhandlung. Der Vertrauensmann, Genosse Raimond hatte bekanntlich zum Maifeste bei Schlettau eine Wiese gepachtet, und der nicht besonders findige Amtsvorsteher Weise erließ in der Nacht zum 1. Mai eine Bekanntniachung nach der„für Fremde" das Befahren des einzigen Weges, der nach der Wiese fiihrte, bei 60 M. Strafe verboten sein sollte. Als nun am Morgen des 1. Mai Händler, Bierfahrer, Radier zc. den Weg massierten, waren zwei Gendarmen an der Warnunostafel thätig, welche die Paffanten notierten. Infolgedessen kam nun eine ganze Reihe Personen unter Anklage. Der Amtsvorsteher hatte jedenfalls in der Mai-Angst die auf der Warnungstafel mit Tinte geschriebene Verordnung so nett gemacht, daß ein Gendarm uns sagte:„Schön geschrieben war dre Bekanntmachung ja gerade nicht, aber man konnte sie zurNot lesen." Das Gericht erklärte die Bekanntmachung für ungültig und sprach sämtliche Angeklagte frei. — Halle a. S., 20. Juni.(Privatdepesche des„Vorwärts".) Genosse D ä u m i g, Redakteur des„Halleschen Volksblattes", wurde von der Strafkammer zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt, weil er in einem Artikel in Beziehung auf den Magistrat das Wort „Dummheit" gebraucht hatte. Der Wahrheitsbeweis war nicht zu- lässig. Ein antisemitisches Spektakelstück in Stettin endete jetzt mit einer völligen Niederlage der Helden. Vor Jahr und Tag fand in Stettin eine von Antisemiten veranstaltete öffentliche Versammlung statt, in der auch Socialdemokraten anwesend waren. Infolge von Protesten, die aus der Mitte der Versammlung gegen beschimpfende Aeußerungen des antiseniitischen Redners ertönten, kani es zu einem argen Tumult, wobei die Antisemiten mit Bierseideln Ivarfen und mit Stöcken schlugen. So wurde auch unser Genosse Fabcr. der als Berichterstatter in der Versammlung war, erst von der Bühne, wo er am Pressetische saß, hinunter- gestoßen und dann von hinten mit einem dicken Stocke geschlagen. Gegen den so Mißhandelten sowie gegen einige andre Genossen stellten die Antisennten darauf Strafanttag wegen Haus- friedensbruch. Dieser Prozeß kam nun, nachdem die Voruntersuchung fast ein Jahr gedauert hatte, vor dem Schöffengericht in Stettin zur Verhandlung. Nach Vernehmung einer sehr großen Anzahl Zeugen beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft für alle Angeklagten selber die Freisprechung, da gegen keinen der Nachweis des Haus- ftiedensbruches erbracht sei. Das Gericht erkannte nach diesem Antrage._ Vom ostasiatischen Kriegsschauplatz. Udier die Schlacht bei Teliss» wird noch gemeldet: London, 20. Juni.(Meldung des Reuterschen Bureaus.) Die Russen hatten in dem Gefecht eine bessere Stellung, durch die die Uebermacht an Zahl der Japaner ausgeglichen wurde. Die Stellung der Russen zog sich von Osten nach Westen quer in dem schmalen Thale hin, durch das die Eisenbahn und der Futschanfluß führt. Der japanische General Oku drängte die Russen von den hohen Hügeln, die das Thal links und rechts flankieren, in das Thal hinein, indem er nacheinander erst ihren rechten, dann ihren linken Flügel zum Rückzüge nöttgte. Den ganzen Tag über wurde hartnäckig gekämpft. Die Russen hielten mit zäher Energie Stand und zogen sich erst zurück, als sie vollständig eingeschloffen waren. (Meldung des„Reuterschen Bureaus"): General Oku be- gann seinen Vormarsch am 13. Juni in drei Kolonnen mit Kavallerie. Der Kampf begann am 14. Juni 3 Uhr nachmittags mit einem Artilleriegefecht. Die Russen hatten 98 Geschütze und erwiderten bis zum Abend das japanische Feuer in lebhafter Weise. Während der Nacht bemächtigten sich die Japaner eines Hügels zwischen Tschongtschiatun und Wengschiatun und eines Hügels West- lich von Tayungkau. Ein Teil der mittleren Kolonne der Japaner rückte längs des Futschauflusses vor und litt stark unter dem russischen Feuer. Eine Abteilung Infanterie und Arttllcrie wurde schleunig zu Hilfe gesandt, worauf die vereinigte Streitmacht die Russen aus Tafangschen vertrieb und ttotz des an- haltenden Geschützfeuers der Russen sich auch der dortigen Höhen bemächtigte und dadurch den Sieg entschied. Inzwischen war der rechte japanische Flügel stark bedrängt. General Oku mußte zweimal die Jnfauterie-Reserve eingreifen lassen. Die Russen machten wiederholt verzweifelte Gegenangriffe, aber in einem sehr kritischen Moment umging die japanische Kavallerie die russische Srellung und griff dieselbe in der linken Flanke an. Die Russen zogen Verstärkungen heran und leisteten hartnäckigen Widerstand, bis sie von beiden Seiten eingeschlossen waren. Als sie den Rück- zug anttaten, versuchte die japanische Kavallerie sie zu verfolgen, mußte aber der Schwierigkeit des Terrains wegen davon abstehen. Dem linken Flügel der Japaner gelang es, 900 Mann russischer Infanterie, welche nach Wutschiatun zurückgingen, abzufangen. Die Verluste der Japaner betragen 900 Man», darunter 8 Offiziere tot, 14 verwundet. Tokio, 20. Juni.(Meldung des Reuterschen Bureaus.) General Oku berichtet, er habe 1516 auf dem Schlachtfelde von Tclissu ge- sallene Russen beerdigen lassen. Eingeborene melden, daß dir Russen außerdem viele Tote beerdigt, verbrannt und weggebracht hätten. Vom Wladiwostok-Geschwader. Tokio, 19. Juni.(Meldung des Reuterschen Bureaus.) Das Wladiwostok- Geschwader verschwand gestern in der Höhe von Henashisaki und fuhr nordwärts. Niemand weiß, ob ein Teil der Flotte des Admirals Kamimura auf der Höhe von Wladi- wostok auf der Lauer liegt, Kamimura hatte hinlänglich Zeit, nach Wladiwostok zu gelangen, ehe es zu einem Gefecht mit den Russen kam, obwohl der Nebel das Vorrücken der Japaner verzögerte. An dem Tage, an welchem die Transportschiffe Sado Mar» und Hitachi Maru angegriffen wurden, befanden sich 13 japanische Truppen-Transport'ichiffe in der Straße von Korea. Die Thatsache, daß es dem russischen Geschwader gelang, zu entkommen, hat zu heftigen Angriffen auf den Admiral Kamimuro Veranlassung gegeben. Man meint sogar, daß der Admiral, wenn eSden Russen gelingen sollte, wieder nach Wladiwostok zu gelangen, zurücktreten oder Selbstmord begehen müsse. In der Bevölkerung macht sich eine immer lebhaftere Bewegung für die Ersetzung des Admirals durch eine andre Persönlichkeit geltend. Tokio, 19. Juni.(Meldung des„Reuterschen Bureaus".) Die Segelschiffe„Dawata" und„Ansei" sind am Donnerstag von den Russen zwischen den Inseln Oku und Kojima versenkt worden. 37 Ueberlebende sind heute nachmittag in Jesaschi eingettoffen. Auf dem Stteifzuge des Wladiwostok-Geschwaders sind bisher insgesamt fünf Schiffe zum Sinken gebracht worden. Tokio, 19. Juni.(Meldung des„Reuterschen BureauS".) Nach der Zerstörung des Transportschiffes„Jzumi Maru" sind die Russen am Sonntag in der Richtung nach Hokkaido fortgefahren. Tokio, 20. Juni, uiittags.(Meldung des„Reuterschen BureauS".) Admiral Kamimura ist gestern nach seinem Operations st ützpunktezurückgekehrt, ohne die russischen Schiffe gesehen zu haben.___ 6cwcrkrcbaftUcbe9. Unternehmer-TerrorismuS. In Mainz befinden sich bekanntlich die Maurer seit einigen Wochen im Streik. Im vorigen Jahre hatten die Maurer nach zwölfwöchigem Streik die Arbeit bedingungslos wieder aufgenommen. Die diesjährigen Forderungen der Maurer sind dieselben wie im Vorjahre. Die Situation ist für die Streikenden äußerst günstig. Einige kleinere Unternehmer haben die Forderungen bewilligt und in Kostheim, einem Orte unmittelbar vor den Thoren von Mainz, ge- lang es den Maurern, einen Verttag mit den Unternehmern abzu- schließen, welcher höhere Lohnsätze in sich schließt, als die in Mainz verlangten. Aber die Mainzer Bauunternehmer wollen die Forderrmgen der Arbeiter nicht bewilligen. Sie, die nicht genug über den„Terrorismus" der Arbeiter zetern konnten, suchen sich mit allen Mitteln sträflichen Terrorismus' zu behaupten. An alle Firmen, mit denen sie in Geschäftsverbindung stehen, haben die Unternehmer folgendes Cirlular versandt: Verband der Banunternehmer und Maurermeister von Mainz und Kastel. Mainz, den 13. Juni 1904. Nr..... An.............. Die uns in den letzten Jahren von den organisierten Maurern gestellten, für uns unannehmbaren Forderungen und die von diesen inscenierten Sperren und Streiks zwingen uns, Mittel zu ergreifen, welche diese, die Allgemeinheit schwer schädigenden Maßnahmen der Arbeiterführer möglichst verhüten oder doch min- bestens in ihren Folgen abzuschwächen geeignet sind. Als Grnndzug bei allen von den Arbeiterführern gestellten Forderungen ist die Machtfrage hervorgetreten, während die angebliche Fürsorge für die Arbeiter selbst zurückgetreten ist. Die Gewerkschaften erstreben die Zerstörung der Autorität des Arbeitgebers, um so die Macht in die Hände zu bekommen und den Arbeitgeber willen- und rechtlos unter ihre Botmäßigkeit zu bringen. Daß dies dem Ruin des arbeitsamen soliden Mittel- standcs gleichbedeutend ist, bedarf keiner weiteren Auseinander- setzung. Die Erhaltung der bisher gesunden Verhältnisse im hiesigen Baugewerbe, wie sie vornehmlich dem Bestehen eines soliden und leistungsfähigen Unternehmerstandes zu verdanken sind, liegt aber ebenso im Interesse der mit uns in Verbindung stehenden Firmen als in unserm eignen und wir glauben sicher darauf rechnen zn dürfen, daß diese Firmen in dem gegenwärtigen Streik, den die Arbeiterführer frivol vom Zäune gebrochen haben, und auch fernerhin auf der Seite der Unternehmer stehen werden. Die Generalversammlung unsres Verbandes hat daher am 9. d. M. beschlossen, alle mit den Mitgliedern unsres Verbandes in Geschäftsverbindung stehenden Firmen aufzufordern: während der Dauer von Sperren, Streiks oder Arbeitseinstellungen im Gebiete von Mainz und Kastel für niemanden irgend welche Material- lieferung weder direkt noch indirekt zu machen, der nich t Mitglied unsres Verbandes ist. Unsre Mitglied er sind darauf verpflichtet, ihre Geschäftsbeziehungen mit denjenigen Firmen, welche diesem Be- schlusse entgegenhandeln, sofort abzubrechen und nicht wiederaufzunehmen. Wir glauben, daß Sie von der Notwendigkeit dieser Maß- nähme überzeugt sind und bitten, das beigefügte Schreiben zum Zeichen Ihres Einverständnisses mit Ihrer Unterschrift versehen bis zum 17. d. M. an unfern Vorsitzenden Herrn Osk. Hauswald einzusenden. Hochachtungsvoll Der Verband der Bauunternehmer und Maurermeister von Mainz und Kastel. Groh u. Co. Osk. Hauswald. N. Hornlehner. K. Jakobi. PH. Krebs. Gebr. Mertes. P. G. Rühl. I. Schreyer. K. Strebel. M. Strohm. F. I. Usinger Nachfolger, E. Zehrlaut. Westdeutsche Bau-Aktiengesellschaft. Diesem Cirkular war ein gedrucktes Formular beigefügt, das folgenden Wortlaut hatte: „An den Vorstand des Verbandes der Bauunternehmer und Maurermeister von Mainz und Kastel. Endesunterzeichneter verpflichtet sich hiermit, während der Dauer von Sperren, Streiks oder Arbeitseinstellungen im Maurer- gewerbe im Gebiete von Mainz und Kastel für niemanden Material-Lieferungen irgend welcher Art weder direkt noch in- direkt zu machen, der nicht dem Verbände der Bauunternehmer und Maurermeister von Mainz und Kastel angehört. Diese Ver- pflichtung soll sofort beginnen. Achtungsvoll" Der Unternehmer-Verband, dem nur großkapitalistische Mainzer Unternehnier angehören, befürchtet also den„Ruin des arbeitsamen soliden Mittelstandes" durch die Gewerkschaften, während er selbst den kleinen Unternehmern, die nicht Mitglied des Verbandes sind, die Existenzmöglichkeit unterbindet. Und was ist es anders als brutalster Terrorismus, den die Herren üben, wenn sie die Liefe- ranten zwingen, nicht an die kleinen Unternehmer zu liefern, welche die Forderungen der Arbeiter bewilligt haben? Aber Terrorismus treiben bekanntlich nur die Socialdemokraten und die GeWerl- schaften l_ Berlin und dmgegend. Neber die Tarifbewegung der Bretterttäger, bei der es sich hauptsächlich um allgemeine Durchführung der neunstündigen Arbeits- zeit und des Mindestlohnes von 50 Pf. handelt, wurde am Sonntag in einer Versammlung der Mitgliedschaft Berlin II des Hafen- arbeiter-Verbandes beraten. Seit der vorigen, öffentlichen Ver- sammlung sind die in Betracht kommenden Arbeiter durch Frage- bogen über ihre Stellung zu den Forderungen beftagt worden. So- weit die Antworten bis jetzt eingegangen sind, lauten sie sämtlich zu Gunsten des Neunstundentages, der auch bereits bei mehreren Firmen, darunter eine der größten, eingeführt ist. Dennoch kam eS in der Versammlung am Sonntag noch nicht zu dem Beschlutz, die allgemeine Anerkennung der Forderungen zu erzwingen, da, wie von dem Vertteter des Hauptvorstandes, Wahrlich aus Hamburg, und von andern Rednern bemerkt wurde, die Beteiligung an der Umftage, sowie der Besuch der Versammlung nicht die notwendige Garantie dafür boten, daß die Bewegung überall mit der wünschens- werten Einmütigkeit und Thatkrast durchgeführt werden würde. Schwindel-Notizen über den Bäckerstreik. DaS„Bureau für Fabrikatton falscher oder erfundener Nach- richten über den Bäckerstteik", dem der«Journalist" und„fach- verständige Beirat" im Boykottabwehr-Ausschuß, Herr Rogge. vorsteht, hat in der letzten Zeit Unglaubliches auf diesem Special- gebiet geleistet. Täglich wird die Presse mit neuen alarmierenden Nachrichten überschwemmt, von denen eine die andre immer noch an Unwahrhaftigkeit und zugleich Skrupellosigkeit überttifst. Vor einer Woche erzählte er schon einmal vom Generalstreik der Bäckergesellen. Als das nicht zog, ttschte er vor zwei Tagen noch ein gruseligeres Märchen den Lesern auf, nach welchem die Bäcker- gesellen Propagandisten der That sein müssen. Er schrieb, dem Bäcker- Obermeister Schmidt, Fruchtstr. 21, dem bestgehaßten und hämischen Führer der Concordia- Innung, seien schon fünfmal die Fensterscheiben der Backräume eingeschlagen worden und ein Zettel mit der Aufschrist:„Heute rot, morgen tot" in den Laden geworfen worden.— Hu, hu! wie mögen da dem Philister die Gebeine klappern.— Hat es der Boykottabwehr-Ausschuß etwa schon so weit gebracht, daß er Lockspitzel anstellte? Fast scheint es so.— Jetzt präsentiert der Herr wieder eine ganz frische Ente. Er meldet, daß der Bäckerverband am Dienstag, den 21. Juni, anläßlich seiner Dampferpartte beabsichtige, diese dazu zu benützen, alle Bäcker- gesellen aus Berlin wegzuschaffen, um abends auf der Ober- spree oder dem Müggelsee den General st reik zu proklamieren.— 1000 Mark Belohnung dem, der noch etwas Dümmeres erfindet._ Achtung! Steindrucker und Steinschleifer! Der Streik bei Priester u. Eyck, Köpenickerstr. 37, dauert fort. Die Aussicht auf Beendigung des Streiks zu Gunsten der Streikenden ist eine durchaus giinsttge. Streikbrecher haben sich nicht gesunde», wie auch die Halbing und Stimmung unter den Ausständigen eine rühmenswerte ist. Zuzug ist streng fernzuhalten. Die Verwalt-ung der S-ilial�I. _ Achtung, Holzbildhauer! Wir machen die Kollegen auf das Inserat in heutiger Nummer aufmerksam. Es gilt endgülligen Be schluß über den Eintritt in die Lohnbewegung zu fassen. Samt I i ch e Kollegen Verlins sind verpflichtet zu erscheinen.— Ferner ist die Werkstatt Pfeiffer, Königsbergerstraffe 28, bis auf weiteres als gesperrt zu betrachten, da wegen Maßregelung zweier Kollegen die andern dort beschäftigten die Arbeit niedergelegt haben. Die Agitations-Kommisfion. Oeutfches Reich. Eine Niederlage hat die Polizei iu Königsberg erlitten. Zeh» Streikposten, die Strafmandate wegen Streikpostenstehens erhalten hatten, wurden kürzlich vom Schöffengericht freigesprochen. Der Staatskasse sind durch das Vorgehen der Polizei erhebliche Kosten auferlegt worden. Streikpostenstehen ist in Königsberg ver sehnrt. Die Streikposten werden fortgewiesen, und wenn sie nicht gehen, verhaftet. Ja, eines Tages wurde der Vorsitzende des Lokalverbandes der Maurer von der Straße weg verhaftet, weil er an einem Schaufenster stand. Als der Verteidiger der Streikposten auf dem Schöffengericht einen Schutz- mann, der als Zeuge vernommen wurde, frug, ob er den diretten Befehl erhalten habe, Streikposten fortzuweisen, verweigerte er d i e A u s s a g e. Er sagte, daß er dazu die Erlaubnis des Polizei- Präsidenten einholen müsse. Unterdessen scheint die Polizei einen Landftiedensbruch-Prozeß gegen die angeblichen Teil- nehmer des Krawalls, die verhastet wurden und sich noch in Untersuchungshast befinden, vorzubereiten. Ein Streikposten ein Arbeiter, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde erklärte auf die Frage des Vorsitzenden, weshalb er sich im Gefängnis befinde, daß er am Krawall teilgenommen und sich eines Land friedensbruches schuldig gemacht haben sollte. Die brutale Macht probe des Unternehmertums werden die Arbeiter wohl teuer be- zahlen müssen. Der Ausstand im Bremer Baugewerbe nimmt von Tag zu Tag größere Dimensionen an. Sämtliche Maurer, Zimmerer und Bauarbeitsleute befinden sich mit Ausnahme der wenigen bewilligten Betriebe bereits im Ausstande. Alle übrigen Bauberufe sind jetzt schon derartig in Mtleidenschast gezogen, daß dort von einer geregelten Produktion kaum noch die Rede sein kann. Diese letzte Thaffache veranlaßte hauptsächlich auch die Tischler, in einer Branchenversammlung, in welcher auch Leipart-Stuttgart anwesend war, über eine eventuelle Arbeitsniederlegung zu beraten. Der gefaßte Beschluß verzichtete aber auf eine gegenwärtige Aktion und forderte nur die ledigen Kollegen auf, Bremen zu verlassen. Die übrigen Bauberufe verfolgen allesamt dieselbe Taktik, was zur Folge hat, daß täglich Scharen von Bauarbeitern aller Branchen dem Streik- gebiet den Rücken kehren. Von Maurern, Zimmerleuten und Bau- arbeitsleuten haben allein gegen 1000 Personen Bremen verlassen. Die Zahl der bewilligten Betriebe ist relativ gering; es handelt sich hier größtenteils um Kleinmeister, die andrerseits nur in beschränktem Maße mit Material versehen sind und da die Unternehmer bei den Lieferanten eine Materialsperre für bewilligte Betriebe durchgedrückt haben, voraussichtlich nicht auf die Dauer produzieren können. Diese Thatsache ist aber für die Situation wenig belangreich. Die Unternehmer, welche in xunoto Verdrehung von Thatsachen in der bürgerlichen Presse schon das möglichste geleistet haben, haben natürlich auch ivieder zu dem beliebten Mittel der schwarzen Listen gegriffen, in welchen sie auffordern, keinen Bremer Bauarbeiter in Arbeit zu nehmen, im andern Falle solche sofort wieder zu entlassen. Ein unpari- tätischer Arbeitsnachweis ist von den Unternehmern als Exekutivbureau ebenfalls schon beschlossen worden,.nicht um Ar- beiter zu maßregeln, sondern um es jedem Unternehmer freizustellen. zu beschäftigen, wen er mag", wurde bei der Begründung aus- geführt. Die Situation ist für die Arbeiter sehr günstig. Zahlreiche Bauten liegen brach und wenn die Herren Unternehmer nicht bald einiges Entgegenkommen zeigen werden, so können sie erleben, daß bei der günstigen auswärtigen Konjunktur auch der letzte Bauarbeiter Bremen verläßt und die Unternehmer nachher überhaupt keine Ge- Hilfen bekommen. Daß die Bauarbeiter sich auf einen monatelangen Kampf eingerichtet, haben, beweist die Thatsache, daß ein Drittel aller Abgereisten aus verheirateten Leuten besteht. Die Tarifbewegung der Metalldrücker und Flaschner in Fürth i. B. (Metallspielwaren-Jndustrie) ist durch gütliche Vereinbarung geschlichtet worden. Die Kommissionen der Arbeiter und Unternehmer haben sich auf folgende Punkte geeinigt: Ab t. Juli wird in Fürth all> gemein die 57 stündige, in Burgfarrnabach, wo bisher eine Arbeits- ivoche von 64 Stunden vielfach üblich war, die 58 ständige Arbeitszeit eingeführt. Die Mittagspause hat l'/s Stunden zu betragen. Alle Löhne, die im Wochenlohn 21, im Accordlohn 24 M. nicht übersteigen, loerdcn um 5 resp. 2'/, Prozent aufgebessert. Die Arbeiterinnen er- halten gleichfalls eine fünfprozentige Aufbesserung. Zur Festsetzung von Minimallöhnen waren die Unternehmer nicht zu bewegen, doch verpflichteten sie sich, nach Kräften dahin zu wirken, daß solch niedrige Löhne, wie sie bisher teilweise üblich waren, in Zukunft nicht mehr bezahlt werden. Ueberstunden sollen nur im äußersten Notfall gemacht und mit 25 Proz. Aufschlag vergütet werden. Sonn- und Feiertagsarbeit wird mit 50 Proz. entschädigt. Ent- lassungen wegen Mangel an Arbeit dürfen erst vorgenomnien werden, wenn bei einer Verkürzung der Arbeitszeit auf täglich 6 Stunden nicht mehr genügend Beschäftigung vorhanden ist. Die Accordarbeit soll nach Möglichkeit beseitigt werden, wo das nicht möglich ist, find die Accordpreise so aufzulegen, daß sie jedem Arbeiter zugänglich sind. Die Arbeitsvermittelung in die Hände des Deutschen Metallarbeiter-Verbandes zu legen, lehnten die Unter- nehmer hartnäckig ab. Die Errichtung eines paritätischen Arbeits Nachweises bleibt der zu wählenden Schlichtungskommission über lassen. Der Vertrag gilt auf 2 Jahre. Hus Induftnc und Handel Ter Familienschacher um AufstchtSratSstellen ist eine auf der Höhe der kapitalistischen Entwicklung durchaus selbstverständliche Er- scheinung. Familien oder auch andre Jnteressentengruppen treffen durch entsprechende Verabredungen dafür Vorsorge, daß die mit den fetten Aufsichtsratsstellen verbundenen Vorteile, deren Größe im umgekehrten Verhältnis zu der dafür aufzuwendenden Arbeit steht, abwechselnd allen Beteiligten zu gute kommen. Jetzt ver- sucht nun das Reichsgericht in einem Urteil vom 16. März 1904, das in der„Juristischen Wochenschrift" weiteren Kreisen zugänglich gemacht wird, hiergegen anzukämpfen. Zwei Familien hatten mündlich und schriftlich vereinbart, daß die Mitgliedschaft im Aufsichtsrate einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung alle fünf Jahre zwischen beiden Familien wechseln sollte. Als nach Ablauf von fünf Jahren das Mitglied der im Aufsichlsrat sitzenden Familie sein Amt aber nicht niederlegte, erhob dasjenige Mitglied der andern Familie, welches nach der Abrede in den Auf- sichtsrat emtreten sollte, Klage auf Niederlegung des Amtes und erstritt auch in zwei Instanzen ein obsiegendes Urteil. Das Reichs- geeicht hob aber diese Urteile auf. weil die Vereinbarung ungültig sei. Wäre die Vereinbarung rechtsgültig, heißt es in dem Urteil, so wären erstens die Mitglieder der betreffenden Familien in ihrer freien Wahl beschränkt, sodann führe dies aber mittelbar zu einem Zwange gegen sämtliche Gesellschafter. Schließlich kommt das Reichsgericht auch mit dem Verstoß gegen die guten Sitten. Es führt aus: Soll der Aufsichtsrat dem Interesse der Gesamtheit aller Gesellschafter dienen und das einzelne Mitglied des NufsichtSrates durch das in freier Wahl aller Gesellschafter bekundete Vertrauen der Mehrheit der Gesell- schafter berufen werden, so verstößt ein Schuldverhältnis, das im Interesse einzelner Gesellschafter«inen derselben verpflichten soll, eine Wahl nicht anzunehmen oder ein übertragenes Amt nieder- zulegen, geradezu gegen die guten Sitten, da in solcher Weise niemand einen andern und sich selbst in der Bethätigung seines freien Willens binden darf. Rechtlich werden also von jetzt ab durch diese Entscheidung des Reichsgerichts alle Vereinbarungen getroffen, durch welche über die Annahme einer Aufsichtsratsstelle, über die Verteilung solcher Stellen unter mehrere interessierte Familien irgendwie bestimmt wird. Es wäre aber ein bedenklicher Irrtum, zu glauben, daß nun etwas wesentliches in den faktischen Verhältnissen geändert würde. Können die betreffenden Familien jetzt die Jnnehaltung solcher Abmachungen auch nicht mehr durch die Gerichte erzwingen, so gießt es in den kapitalistischen Zeitläuften doch hundert andre Mittel, wie gesellschaftliche Aechtung, Kreditabschneidung usw., um eventuell Widerspenstige zu zwingen, und in nennundneunzig von hundert Fällen werden diese andern Mittel noch immer hinreichend wirken. Die au sich gewiß recht löbliche neue Entscheidung des Reichsgerichts wird also an dem bestehenden Familienschacher um Aufsichtsratsstellcn, wenn überhaupt, so nur sehr wenig ändern. Die Veröffentlichung der Mauifestantenlisten ist seit langem die heiße Sehnsucht des kleineren Zwischenhandels und der sogenannten Kreditschutzvereine. Sie haben seit Jahren deswegen bei allen gesetzgebenden Körperschaften und bei den einzelstaatlichen Justizministern petitioniert. Auf die letzte Eingabe an den preußischen Jnstizminister hin hatte dieses auch ein Gutachten der Berliner Handelskammer eingefordert. Die Handelskammer hatte sich, wie wir seiner Zeit schon berichteten, erfreulicherweise gegen die Veröffentlichung oder öffentliche Auslegung der Akanifestanten liste ausgesprochen, und jetzt hat auch der Justiz minist er die Eingaben abschlägig beschieden. In dem Bescheide heißt es nach dem„Berl. Tagebl." „Der Justizminister ist nicht in der Lage, die Erteilung von Aus zügen aus dem Schuldnerverzeichnis zu genehmigen oder anzuordnen, oa hierdurch die Vorschrift des 8 Absatz 3 der Civilprozeß Ordnung vereitelt würde, wonach der Name des Eingetragenen nach fünf Jahren durch Unkeuntlichmachung zu löschen ist." Damit wird hoffentlich diese Angelegenheit endgültig erledigt sein. Soziales. Ungültige Polizewerordnung über Schankbetrieb am Sonntag. Das Kammergericht hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung in dem Strafverfahren gegen den Wirt Raths, der sich gegen die schleswigsche Sabbatverordnung vergangen haben soll, seinen Stand- punkt hinsichtlich der Gültigkeit der den Schankbetrieb an Sonn- tagen verbietenden Polizeiverordnungen seine Rechtsauffassung ge- ändert. Die schleswigsche Verordnung verbietet, mit Ausnahme der Bewirtung Ortsfremder, während des Hauptgottesdienstes an Sonn- und Feiertagen den Betrieb des Schankgewerbes. R. war in zwetter Instanz wegen Uebertretung der Bestimmung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Kammergericht hob jedoch das Urteil auf und sprach den Angeklagten frei. Es erklärte die er- wähnte Bestimmung für ungültig. Die Verordnung könne nur verbieten, was der„äußeren" Heilighaltung der Sonn- und Feiertage zuwider sei. Da nun nicht jeder Schankbetrieb ge- eignet wäre, die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage zu stören, so gehe jene allgemeine Bestimmung entschieden zu weit. Allerdings könne, wie schon entschieden sei, geräuschvoller Schankbettieb oder der Betrieb in Branntweinschänken für bestimmte Sonntagsstunden untersagt werden, da diese Arten des Schank- betriebes geeignet seien, die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage zu stören. Das Kammergericht habe auch bisher gesagt, solche zu weit gehenden Vorschriften, wie die hier fragliche, fbiSn wenigstens insoweit gültig, als eine Beschränkung zulässig sei. und nur im übrigen nicht anwendbar. Diesen Standpunkt gebe aber das Gericht auf. Es sei jetzt der Meinung, daß eme zu weit gehende Bestimmung eine Polizeiverordnung ganz ungültig mache, so daß diese nicht teilweise in Kraft bleiben könne. Solle geräuschvoller Schankbetrieb oder der Bettieb in Branntweinschänken während der Stunden des Hauptgottes- idienstes verboten werden, dann müsse dafür eine dies bestimmt aus- drückende Vorschrift erlassen werden. Hier brauchte wegen Un- gültigkeit jener allgemeinen Bestimmung nicht erst noch geprüft zu werden, ob etwa ein geräuschvoller Schankbetrieb stattgesunden habe. Angeklagter sei gleich freizusprechen gewesen. Das Erlöschen der Syphilis. Der hiesige Arzt vr. meä. Iwan Bloch sagt in einem Vortrage, den er als Broschüre unter dem Titel„Das erste Auftreten der Syphilis in der europäischen Kulturwelt" bei Gustav Fischer in Jena veröffentlicht,„daß für uns soeben der fünfte Akt des Jahrhundertdramas der Syphilis angebrochen ist, der fünfte und letzte' Er begrniidet das folgendermaßen: Erstens ist eine Abschwächung des syphilitischen Giftes, eine gewisse Immunisierung der europäischen Menschheit gegen dasselbe deutlich erkennbar. Im allgemeinen hat heute die Syphilis einen relativ milden Verlauf. Die wenigen schweren Fälle beruhen auf einer angeborenen schlechten Konstitution, auf Altoholismus, auf grober Vernachlässigung und ungenügender Behandlung. Das Fort schreiten dieser Immunisierung ist auch in dem sogenannten Profeta- schen Gesetze erkennbar, d. h. in der Thatsache, daß Kinder syphiliti- scher Mütter, ohne selbst zu erkranken, gegen Syphilis immun sind. Auch noch andre Erscheinungen, auf die ich hier nicht eingehen kann, sprechen für die Existenz einer Immunität gegen Syphilis, an welcher wohl auch die starke Merkurialisierung der früher durchseuchten Generationen einen gewissen Anteil hat. Denn das Quecksilber ist und bleibt das mächtigste, zuverlässigste, sicherste Mittel gegen die Syphilis, es ist für diese das, was das Wasser für das Feuer ist. Weiter öffnet sich in der planmäßigen Bekämvfung der Ge- schlechtskrankheiten, die seit wenigen Jahren in allen civilisierten Staaten Europas begonner hat. die Aussicht auf eine baldige Ein- schränkung der Verbreitung der Syphilis. Mit Recht bemerkt Dr. Ströhmberg in seinem vortrefflichen Werke über die Be- kämpfung der Geschlechtskrankheiten(Stuttgart 1S03, S. 27), daß ohne den außerehelichen Geschlechtsverkehr in emem Kulturlande wie Deutschland die Syphilis nach wenigen Generattonen spurlos ver- schwunden sein werde. Da wir neuerdings auch in die Kolonialpolittk eingetreten sind, so mag bemerkt werden, daß diese in betreff der Syphilis wenigstens die große Gefahr einer neuerlichen Verstärkung des syphilittschen Virus mit sich bringt. Es ist erwiesen, daß die syphilittsche An- steckung, die ein Weißer sich bei Negern oder Mongolen zuzieht, eine viel intensivere Erkrankung zur Folge hat und einen maligneren Verlauf der Syphilis, als wenn er in Bezug auf den Geschlechts- verkehr innerhalb der eignen Rasse bleibt. So teilt Prof. Bälz in Tokio mit. daß die Europäer sich in Japan meist eine sehr bösartige Syphilis zuziehen, und von dem größten Kolonialvolke, den Eng- ländern, sagt der Prager Dermatologe Pick, daß die Syphilis ihr zerstörendes Princip zu zwei-, drei- und vierfach stärkeren Dosen n ihr Mut mische, als bei andren Nationen. Hier droht also die Gefahr einer Verzögerung der fortschreitenden natürlichen Im- munisierung gegen das syphilitische Gift. Deshalb wäre eine Beschleunigung dieses Prozesses durch die Anwendung künstlicher Mittel sehr willkommen. In neuester Zelt hat Metschnikoff aussichtsvolle Experimente über eine künstliche Immunisierung gegen Syphilis angestellt, die jedenfalls die Hoff- nung nahe rücken, daß wir noch vor Ablauf des fünften Jahrhunderts ihrer europäischen Existenz die Syphilis, deren allmähliches Ab- nehmen und Erlöschen schon Marx vor 70 Jahren prophezeite, ver- tilgt haben werden._ Geheimnisse der Backstube. Das Schöffengericht in Fürth i. B. verhandelte gegen den Bäckermeister Georg Otto wegen zweier Ver- jehen wider das Nahrungsmittel-Gesetz. Ein Bäckergeselle, der rüher bei Otto beschäftigt war. hatte gegen denselben die Anzeige lemacht, daß er einen Sack Mehl, in dem zwei verendete Mäuse ge- unden wurden, zum Brotbacken verwendet, und daß er das Milchgefäß zum Mund ausspülen und zum Auf- bewahrungSort für fein künstliches Gebiß ver- wendet habe. Der reinliche Bäckermeister wurde zu 100 M. Geld- strafe oder 10 Tagen Gefängnis verurteilt. Letzte]Vadmcbten und Deperchen Die ReichsrSte gegen die Abgeordneten. München, 20. Juni.(W. T. B.) In der letzten Sitzung der Kammer der Reichsräte am vergangenen Sonnabend, in welcher auch der von der Kammer der Abgeordneten bereits genehmigte Gesetz- entwarf über die Grundwertabgabe beraten wurde, verkündete der Präsident als Resultat der namentlichen Abstimmung, daß dieser Gesetzentwurf mit 21 gegen 20 Stimmen angenommen sei. Nach« träglich hat sich jedoch herausgestellt, daß der Entwurf mit 21 gegen 21 Stimme» abgelehnt worden ist. München, 20. Jnni.(W. T. B.) Die„Korrespondenz Hoffmann" schreibt: In vorgerückter Stunde verbreitete sich heute Abend das Gerücht, daß Staatsminister Frhr. v. Riedel aus Anlaß der Ablehnung deS Gesetzentwurfs über die Grundivertabgabe in der Kannner der Reichsräte sein Eittlassungsgesuch eingereicht habe. Soweit wir jedoch bei der vorgerückten Stunde erfahren konnten, besteht be- gründeter Anlaß zu der Annahme, daß der hochverdiente Staats- mann seiner Stellung auch künftig erhalten bleibt. Berhaftting eines Defrnudanten. Mainz, 20. Juni.(B. H.) Nach aus New Jork hierher ge« langten Meldungen wurde dort der hessische Lotteriekollekteur Döblin aus Mainz verhaftet. Derselbe war vor einiger Zeit unter Hinter- lassung bedeutender Schulden durchgebrannt. Unter seinen Gläubigern befindet sich eine Mainzer Firma, die allein 100 000 M. zu fordern hat._ Unfälle auf dem Rhein. Mainz, 20. Juni.(B. H.) Auf dem Rhein ereigneten sich gestern mehrere Unglücksfälle. Beim Nachenfahren kenterte nach- mittags ein Boot, in dem der Friseur Culesee aus Berlin und ein Reisender saßen; während der Reisende gerettet wurde, ver- wickelten sich die Füße deS Friseurs in die Nachenkette und er er- ttank. Zu gleicher Zeit fiel am Schloßthor ein holländischer Mattose über Bord und ertrank.— Am Abend badeten am Schloßhafen einige Mattosen, wobei einer derselben von einem Schlaganfall ge- troffen wurde und unierging. Weiter meldete heute morgen ein Kapitän, daß auf der Fahrt nach Mainz bei Hochheim ein Heizer über Bord gefallen und ertrunken ist. Köln, 20. Juni.(B. H.) Ein junger Mann von 20 Jahren aus Ehrenfeld hat sich gestern abend 10 Uhr in selbstmörderischer Absicht von dem Personenzuge Aachen-Köln überfahren lassen. Er wurde ins Hospital gebracht, wo er kurz nach seiner Einlieferung verstärkt St. Gallen. Arbeiter» Kongreß faßte den Beschlutz zur Errichtung eines JnformationS» bureaus für Arbeiterftagen in Konstanz. Die Festrede hielt d« Reichstags-Abgeordnete V o l l m a r. Die Karthiinser-Angelegenheit vor der Kommission. Paris, 20. Juni.(W. T. B.) Die Kommission zur Unter» suchung der Karthäuser-Angelegenheit verhörte heute den früheren Gouverneur von Algerien R e v o i l, der erklärte, er stehe dem Pressefeldzug gegen den Sohn des Ministerpräsidenten voll» ständig fern. Sodann wurde Lagrave vernommen, der in verschiedenen Puntten den von dem Ministerpräsidenten Combes und seinem Sohne gemachten Aussagen widersprach» Er betonte besonders, einst Edgar Combes in einem Schreiben darauf hingewiesen zu haben, daß es von Nutzen sein iverde, den Namen Chabert« nicht an die Oeffentlichkeit zu bringen. Er habe im Laufe des Untersuchungsverfahrens über den Wunsch und die Ermächttgung des Ministerpräsidenten, den Namen Chabert zu nennen, seine Aussage gemacht, und habe daran festgehalten, daß Edgar Conibes keineswegs unwillig gewesen wäre, als er ihm von der Mitteilung über die Karthäuser und den Vorschlag ChabertS berichtet habe. Lagrave erklärt sodann, daß während seiner Aussage Edgar CombeS in daö Zimmer des UntersucbungSrichterS getreten sei und ihn. Lagrave. veranlaßt habe, einige Worte seiner Aussage zu ändern. Lagrave teilt darauf ferner noch mit, daß der Ministerpräsident ihm keineswegs seine vor Gericht gemachte Aussage dikttert, sondern lediglich mit ihm als Vater gesprochen habe, der den Wunsch hatte, seinen Sohn gegen die Verleumdungen zu verteidigen, deren Opfer er geworden war. Lagrave bittet fchließlich, dem Ministerpräsidententen gegen» übergestellt zu werden._ Paris, 20. Juni.(38. T. B.) DK Deputtertenkanuner nahm heute nachmittag das Militärgesetz bis Arttkel 32 an. Englisches Unterhaus. London, 20. Juni.(W. T. B.) Auf eine Anfrage erklärt der Staatssekretär für Indien Brodrick: Die brittsche Regierung hat de» 25. Juni als das Datum gebilligt, an dem die Tibetmiifion ermächttgtwird, nach Lhassa vorzurücken, wenn die Tibetaner nicht innerhalb dieser Frist einen kompetenten Unterhändler mit dem chinesischen Amban nach Gyanu und nach Gyangtse senden. Die Mission wird nach diesen Anweisungen handeln, falls die Tibetaner unsrer Aufforderung nicht nachkommen. Rußland ist von unsren allgemeinen polittschen An» sichten benachrichttgt worden. B r y c e(liberal) richtet an den Staatssekretär die Anftage, ob der zwischen Rußland und England stattgehabk Meinungsaustausch veröffentltcht werden könne. B r o d r i ck erwidert darauf, er glaube nicht, daß dk Mit» teilung dieses Schriftwechsels angebracht sei. Jedenfalls fei dies jetzt nicht der Fall. Der Minister des Aeußern, Marquis of LanSdowne, habe den russischen Botschafter von allem, was die englische Regierung gethan habe, völlig unterrichtet. Auf eine weitere Anfrage erNart Staatssekretär Brodrick, die Ver- stärkung der Expeditton sei weit in der Richtung auf Gyangtse bor- gerückt._ L im ard eiterstreik in Genua. Genua, 20. Juni.(W. T. B.) Hier ist heute ein Bauarbeiter- streik anSgebrochen. 7000 Mann in Genua und Ilmgegend befinden sich im Ausstände._ Lerurteilung eines ehemaligen Ministers. Belgrad, 20. Juni./z Millionen, die Preußen entgingen— sondern darum, daß der durch die einzelstaatliche Lotterie in Deutschland geschaffene Zustand auf die Dauer unerttäglich sei. In Sachsen seien Reklamezettel der königlich sächsischen Lotterie- verwalttmg verbreitet worden, in denen das angebliche Wort Lassalles cittert worden sei: Die Lotterie sei die einzige Waffe des Proletariers gegen das Kapital.(Große Heiterkeit.) Abg. Pauaske(k.) erklärt die Zustimmung seiner Partei. Abg. Plrß(C.) bittet namens der Minderheit seiner Fraktion um Ablehnung des Gesetzes. Das Gesetz wird mit großer Mehrheit angenommen. Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs betreffend Erhöhung des Kapitals der Seehandlung. Die Kommission hat die Regierungsvorlage unverändert angenommen, aber als Z 1 die Be- sttmmung eingefügt, daß der Name„Generaldirektton der See- handlungssocietät" in„Seehandlung(Kgl. Preußische Staatsbank)" geändert werden soll. Abg. v. Zedlitz(fk.) und Genossen beantragen den Namen so zu formulieren:„Kgl. Seehandlung(Preußische Staatsbank)". Abg. Gyßling(fts. Bp.) begründet den ablehnenden Standpunkt seiner Partei und bedauert die Oberflächlichkeit der KomnttfsionS- beratuug. Ich erinnere Sie vor allem an das Wort des Präsidenten Michaelis, daß die Seehandlung eine Ironie auf das parlamentarische Bewilligungsrecht und die Staatsschuldentilgung ist. Zu einer Zeit, wo das Gordon-Bennett-Renneu und die Kieler Woche die Erledigung der parlamentarischen Geschäfte zu beeinflussen droht, ist doch ein übermäßiges Vertrauen in den konstiwttonellen Sinn unsrer Mnister wirklich nicht angebracht. Abg. Frhr. v. Zedlitz(frk.): Die Bedenken des Vorredners find längst beseitigt. Deshalb kann ich über sie hinweggehen und nur kurz meinen Antrag empfehlen.(Bravo I rechts.) Abg. PallaSke/, bis vstz Nbr abends statt. Geössnet: 7 Ubr. F. K. Wenn Sie sich vorher entschuldigen, brauchen Sie zum Sühne- termin in Beleidigungsklagen nicht zu erscheinen.— L. in Rixdorf. 1. Beispiele für eine Cession und Anträge aus Erlaß von Zahlungsbcschlcn finden Sie in dem dem„Arbeiterrecht" beigefügten Führer. Das Buch liegt in de» össenllichen Lesehallen aus. L. Die Kosten sür die Durchführung der Klage können zwischen etwa 2 und 10 M. bewogen.—®. F. Ihre Frau muß schleunigst die Widerspruchs klage anstellen und ewen Einstcllungsbesehl erwirken. Den Sachverhalt muß sie erweisen. Gelingt ihr dies, so gewinnt sie. — Eugen Sellin, Wilhelm Rost. Ja.— Fatal. 1. u. 2. Die Fragen sind zu bejahen, wenn angenommen wird, daß Sie den Umständen nach annehmen mußten, die Ware sei rechtswidrig erworben. Wenn Sie nach Kenntnis des Sachverhalts die Ware der Firma bezahlen, so kann dadurch der Verdacht entkräftet werden. 3. Gesängnis. 4. so lange die Beschlag- nähme dauert, ist eine Verwendung der Ware unzulässig; der Kaus ist zu- lässig.— Oddin 15«. In der Regel ja.— Tegel. Wenn die Bc- stimmungen des Mietsvertrages nicht entgegenstehen: 1. und 2. ja, 3. nein. — K. E. R. IVO. 1. Ja. 2. Wenden Sie sich mit einem Anwage an das Gericht.— K. C. 31. 1. Soweit die Schulden innerhalb der Schlüsselgewalt gemacht sind: ja. 2. Nein. Sie können nur durch ein gerichtlich oder notariell beglaubigtes Schriftstück daS Borgcrecht Ihrer Frau aufheben oder einschränken. Das Schriftstück ist in das Güterrechtsregister einzutragen. Beispiele finden Sie aus S. 225 Nr. 20 und 21 des dem „Arbciterrecht" beigefügten Führers. 3. Nein, aber Diebstahl zwischen Ehe- galten ist stpaslos,— W. M. Sie müssen sich etwas deutlicher ausdrücken. — Germania. Der SchadenSersatzprozeß hängt in seinem Erfolge von der gerichtlichen Beurteilung ab, ob das Steckenlassen der Bandgaze eine Fahrlässigkeit darstellte und ob infolge dieser die zweite Operatton crsorder- lich war. Wie die Antwort lauten wird, läßt sich nicht voraussagen.— A. H. IVO. Der Ausgang einer solchen Klage wäre sehr zweisclhast.— . N. 10. Wenn vor Eintritt der Invalidität mindestens 200 Marken gotlebt waren, besteht ein Anspruch aus Invalidenrente. Den Antrag richten Sie an den Magiswat, Breitesw. 24a.— K. M. 18. Waren Sie beim Abschluß des Verwagcs volljährig, so find Sie zur Zahlung verpflichtet. — Bayrisches Faustrecht. Das wäre in Berlin nicht zulässig, weil eS gegen die Polizeivorschristen über Astermieter verstieße. Der andre Fall bewas das Zusammenleben in einer Wohnung, die aus mehreren Stuben besteht.— Wilhelm M. 1. und 3. Nein. 2. Ja. — B. 100. Eine solche Ausnahmeverfügung wäre unzulässig, weil weder die Vorschrift des§ 105 o Abs. 3 noch die Bekanntmachung des Bundesrats vom 3. April 1901 tz 1 berücksichtigt ist. Die Verfügung selbst wird wohl einen andern Inhalt haben: sie muß sich wörtlich im Kreisblatt vorfinden. Sollte sie auch dort in dem von Ihnen mitgeteilten Wortlaute publiziert sein, so würde sich eine Beschwerde an das Reichsamt des Innern empfehlen. — K. B., Norden. Eine Klage beim Gewerbegericht hat möglicherweise Erfolg. Gegen Ihren Anspruch spricht, daß Sie ohne Reklamation die Papiere dort gelassen hatten. Versuchen Sie es mit einer Klage aus einen Wochenlohn.— Georg Dittig. Ihre Darstellung läßt nicht erkennen, daß der Frau ein Recht zusteht. Zur Wahrnehmung der Rechte der Frau sind Sienicht geeignet. Die Frau soll sich eventuell an das Gewerkschastssekretariat wenden. — 50 Jokey. Ihre Behauptung kann auch, wenn sie der Wahrheit ent> spricht, als Beleidigung ausgesaßt werden. Der Beweis der Wahrheit der beleidigenden Beschuldigung(Bcgehens einer strafbaren Handlung) ist aus- geschlossen, wenn der Beleidigte wegen dieser Handlung vor der Be- bauptung freigesprochen ist. Demnach ist er in Ihrem Falle zuläsfig.— K. 1«. Die Anträge der Veteranen sind in Berlin an den Polizeipräsidenten zu richten.— W. 9. Eine Klage hätte keine Aussicht aus Erfolg.— ßriefhaften der Expedition. 100 Zittau. Bürgerliche Gesetzbücher mit einem guten und brauch- baren Kommentar sind bisher nicht erschienen, da eS noch an genügend Gerichtsurteilen fehlt. Wir empsehlen Ihnen jedoch„Pfizer, DaS Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches". Gebunden 3,50 M. Zu beziehen durch die Buch- Handlung Vorwärts. Marktpreise von Berlin am 18. Juni 1904 nach Ermittelungen des tgl. Polizeipräsidiums. Kartoffeln, neue D.-Ctr. Rindfleisch, Keule 1 leg bo. Bauch, Schweinefleisch Kalbfleisch Hammelfleisch Butter Eier Karpsen Aale Zander Hechte Barsche Schleie Bleie Krebse 60 Stück 1 kg per Schock 7.00 1,80 1,40 1,60 1,80 1,80 2,50 3,60 2,00 2,80 3,00 2,20 2.00 2,80 1,40 16,00 5,00 1,20 1,10 1,00 1,20 1.20 2,00 2,20 1,40 1,40 1,20 1,20 0,80 1,20 0,80 3,00 WitternngSiibersicht vom SO. Juni 1904, morgen»? Uyr. ------------—---- Stationen Swinemde. Hamburg Berlin Franff.a.M München Wim »— = c 8« Wetter 761 W 762. WSW 7031© 765 N 766! SO 766! Still 4 Regen Zheiter 4 wolkig Lwolkig 2 heiter -Dunst üiiS ä II g» W fo Stationen o„ a 5 3>~ aparanda Petersburg Corl Werdeen Paris 747 N 754.SW 757.SSW 766NNO Wetter »si ga» 2 bedeckt Icheiter 3 bedeckt 1 wölken! 12 13 12 14 Wetter-Prognose für Dientsag, den Sl. Juni 1904. Ziemlich kühl, vorherrschend wolkig bei mäßigen westlichen Winden; keine erheblichen Niederschläge. Berliner Wette rZbureau." i 6443L* Sofastoffe Rocfof Mocquettes. ncalC. Sattoltatchen. Riesonauswahl aller Qualitäten. 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C*J-±u UiiHisStUDC VJ, VULU iJLi.»»vi*-------- O-___________ Vercmtw. Redakteur: Paul Büttner, Berliih Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin. Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdruckcrei u. Verlagsanstalt Paul ssmger Li Co., Berlin SW. r. 143. 21. Iahrgavs- 2. KcilU trs Jotn W Kerl« ZcksdlR Dienstag, 21. Juni 1994. Serickts Leitung. Unberechtigt« Straßensperrung für Streikposten. Die Sache eines Metallarbeiters, dem beim Gürtler- und Drückerstreik als Streikposten der Aufenthalt in einer ganzen Straße polizeilich verboten worden war, hat bereits mehrfach das Gericht beschäftigt. Der Angeklagte hatte sich unter Berufung auf das Koalitionsrecht dem polizeilichen Verbot nicht ohne weiteres gefügt; er war darauf sisticrt und mit dem üblichen Strafmandat bedacht worden. Von der Staatsanwaltschaft lourFe geltend gemacht, die Polizei habe dem Streikposten mit Recht den Aufenthalt in der ganzen Straße verboten, weil Ausschreitungen von Streikposten den Arbeitswilligen gegenüber vorgekommen seien. Daraufhin hat das Gericht umfassende Recherchen an- gestellt, ob und welcher Art diese behaupteten Ausschreitungen ge- Wesen sind. Ermittelt wurde jedoch nur. daß während der ganzen Dauer des Streiks nur ein einziger Fall vorgekommen ist, wo ein Streikposten wegen einer kleinen Beleidigung eines Arbeitswilligen zu einer geringfügigen Geldstrafe verurteilt worden ist. Infolge- dessen erkannte das Gericht nunmehr auf Freisprechung unter folgender Begründung: Der Umstand, daß einmal ein Streikposten wegen einer kleinen Beleidigung zu einer geringen Geldstrafe verurteilt sei. könne die Polizei unmöglich zur Sperrung einer ganzen Straße für Streikposten berechtigen. Es müßten sonst folgerichtig alle Straßen gesperrt werden, in denen irgendwer einmal irgend- jemanden beleidigt habe und deswegen zu ein paar Mark Geldstrafe verurteilt worden ist. Da eine solche Maßregel natürlicherweise nicht erfolgen kann, so sei es auch im Falle eines Streiks, wie hier, nicht angängig, um irgend einer geringfügigen Ursache willen das Streikpostenstehen zu verbieten. Zum Kapitel: Androhung eines Nebels. Anläßlich des bor- jährigen Streiks bei der Firma M e h l i ch hatte ein Metallarbeiter einer Arbeiterin, die zuerst mitstreikte, dann aber die Arbeit wieder aufnahm, Vorhaltungen wegen ihres unkollegialischen Benehmens gemacht und zu ihr geäußert, sie dürfe sich nicht wundern, wenn ihr die andern streikenden Mädchen aus Aerger über ihre Arbeits- Willigendienste die Kleider vom Leibe reißen würden. In dieser Aeutzerung sah das Landgericht ein Vergehen gegen§153 der Ge- tverbe-Ordnung in idealer Konkurrenz mit versuchter Nötigung und verurteilte den Arbeiter seiner Zeit zu einer Woche Gefängnis. Für den Verurteilten legte Rechtsanwalt Dr. Heinemann darauf Revision ein, mit dem Erfolge, daß das Reichsgericht das Urteil aufhob und an die Vorinstcmz zurückverwies. In dem Reichs- gerichts-Erkenntnis wurde ausgeführt, der Verurteilte ljobe der betreffenden Arbeiterin zwar ein Uebel angedroht, das ihr durch dritte Personen zugefügt werden könne. Eine Bestrafung sei aber nur möglich, wenn nachgewiesen werde, daß die Ausübung des Uebels von dritten Personen auf Veranlassung oder infolge des Einflusses des Drohenden erfolgt oder beabsichtigt sei.— Bei der neuerlichen Verhandlung erhob das Landgericht nun in der an- gedeuteten Richtung hin Beweis. Die Sache stand nun so: Hatte der Angeklagte gesagt oder angedeutet, er werde dafür sorgen, daß jener Arbeiterin von ihren Kolleginnen die Kleider zerrissen werden würden usw.. dann mußte seine Bestrafung erneut erfolgen. Hatte der Angeklagte die Arbeitswillige nur rein warnend auf jenes Uebel aufmerksam gemacht, dann mußte er freigesprochen werden. Tie Beweisaufnahme ergab nun keinen Anhalt dafür, daß der Angeklagte eine Andeutung gemacht habe, als sei die cvcnt. Ausübung des angedrohten Uebels auf seine Veranlassung oder seinen Einfluß zurückzuführen: es erfolgte deshalb seine Frei- s p r e ch u n g. Ter Schuhmann als Berursacher eines Auflaufs. Vor dem Schöffengericht in Moabit hatten sich vier Tischler wegen groben Unfugs zu verantworten, den sie dadurch begangen haben sollten, daß sie beim Steglitzer Tischlerstreik als Streik- Posten zwei Mcistersöhne„belästigten" und einen Arbeitswilligen zur Arbeitsniederlegung zu bewegen suchten, wodurch ein größerer Menschenauflauf entstanden sei. Den vier Angeklagten sind für ihre angebliche Missethat prompt je 30 M. Polizeistrafe aufgebrummt worden, wogegen sie die Entscheidung des ordentlichen Gerichts an- gerufen hatten. Obwohl nun die Meistersöhne, der Arbeitswillige und auch der Schutzmann als Zeugen vernommen wurden, so ergab die Beweisaufnahme doch nicht das allergeringste Be- lastungsmaterial zu Ungunsten der Angeklagten. Diese hatten den Arbeitswilligen nur in durchaus ruhiger Weise auf den Streik aufmerksam gemacht und merkwürdig, gerade in dieser ruhigen Anrede wollten die den Arbeitswilligen begleitenden Meister- söhne ihre eigne„Belästigung" erblicken. Beide sind zu dem Schutz- mann gelaufen, um die vier Streikposten„feststellen" zu lassen. Der Schutzmann kam auch sofort und arretierte; es kam aber außerdem noch ein Haufen andrer Leute, die sehen wollten,„was da los war", und der Auflauf war fertig. Das Gericht entschied: Von einer Ver- Übung groben Unfugs könne keine Rede sein, ebensowenig von einer Belästigung. Die Angeklagten hätten nichts weiter gethan, als was sie auf Grund des Koalitionsrechis ungehindert thun durften, nämlich einen Arbeitswilligen in sachlicher Weise auf den Streik aufmerksam zu machen. Auf Grund der Beweisaufnahme lasse sich auch mit Bestimmtheit annehmen, daß der Menschenauflauf nicht auf das Verhalten der Angeklagten, sondern auf das Eingreifen de? Schutzmanns zvrückzu- führen sei, der wohl etwas zu bereitwillig dem unberechtigten Ansinnen der Meistersöhne auf Feststellung der Angeklagten Folge gegeben habe. Das Urteil lautete daher auf Freisprechung. Wie man gegen polnische Arbeiterverbände vorgeht, zeigte eine Verhandlung vor der fünften Strafkammer am Berliner Land- gericht II. Verschiedene in Hennigsdorf beschäftigte Arbeiter hatten sich zu einem Verein zusammengethan, ivelcher sich„Sankt Josephs-Verein" nannte. Der Zweck dieses Vereins war, die aus Polen kommenden Arbeiter zusammenzuhalten und sie in Religion und Sittlichkeit zu befestigen. Nachdem der Vorstand den Verein bei dem Amtsvorsteher in Schönfließ angemeldet hatte, unterließ er es, Veränderungen anzugeben. Da nun§ 2 des Vereinsgesetzes anordnet, daß Vereine, welche eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezwecken, binnen drei Tagen jede Ver- änderung der Statuten und des Mitgliederverzeichnisses bei der Ortspolizeibehörde anzumelden haben, so wurden sämtliche Vor- standsmitglieder, die Arberter Komin, Kvys, Mania, Gosdek, Cieplick, Kaczmarek und Szymanski in Strafe genommen. Die Angeklagten beantragten gerichtliche Ent- scheidung. Taraufhin sprach das Schöffengericht zu Spandau sämtliche Angeklagte frei mit der Begründung, der Verein sei kein politischer Verein und brauche daher keine Veränderungen an- zuzeigen.— Gegen dieses Erkenntnis legte der Amtsanwalt Berufung ein. Der Verein beabsichtige die polnische Sprache und Schrift zu erhalten und die Polen zusammenzuschließen. Da- durch werde aber gerade eine Trennung vom Deutschtum bewirkt. Der Verein sei also ein politischer und zur Anmeldung verpflichtet. Die Angeklagten hätten dieser Verpflichtung nicht genügt und seien zu bestrafen.— Vor der Strafkammer führte der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Liebknecht, aus. der Verein bezwecke lediglich, das religiöse Leben seiner Mitglieder zu fördern. Be- zeichnend hierfür sei, daß das Vereinsvermögen in den Händen des Pfarrers von Velten liege. Es sei von vornherein klar gewesen, daß der Verein kein politisches Interesse habe. Aus diesem Grunde bitte er, die Angeklagt«» freizusprechen und außerdem die entstandenen Kosten der Staatskasse aufzuerlegen.— Der Staatsanwalt stellte den Antrag, das erste Urteil aufzuheben und gegen jeden der An- geklagten auf eine G e l d st r a f e von zwanzig Mark zu er- kennen.— Der Gerichtshof verwarf nach kurzer, Beratung die Berufung der Amtsanwaltschaft. Außerdem wurde beschlossen, die gesamten Kosten, welche den Angeklagten durch die Verhandlungen und die Verteidigung entstanden waren, der Staats- lasse aufzuerlegen. Ein Nachspiel zum Streik der Omnibusangestellten beschäftigte gestern die erste Strafkammer des Landgerichts II. Die auf Land- friedensbruch lautende Anklage richtete sich gegen den Stein- setzerlehrling Wilhelm Pohle, den Fahrstuhlführer Paul S ch u- mann und den Arbeiter Oskar B l e s ch, sämtlich aus Schöneberg. Als am 28. September v. I. gegen 10 Uhr abends der Kutscher Jurisch mit seinem Omnibus nach dem Depot fahren wollte, wurde er im Nu von einer etwa 100 Personen starken Menschenmenge um- lagert. Während einige dem Pferd in die Zügel fielen und den Wagen auf den Bürgersteig zogen, versuchten andre, den Kutscher vom Bock herunter zu ziehen, nachdem er vorher mit Steinen be- warfen worden war. Erst einem größeren Aufgebot von Schlitz- leuten gelang es. die Ruhe wieder herzustellen.— Vor Gericht behaupteten die drei Angeklagten, daß sie ohne ihr Verschulden in den Menschenstrom hineingezogen worden seien. Gegen Pohle und B l e s ch beantrage der Staatsanwalt je vier Monat eGe- f ä n g n i s. Der Gerichtshof erkannte auf je 14 Tage Gefängnis. Das Verfahren gegen Schumann mußte späterer Entscheidung vor- behalten werden, da noch weitere Ermittelungen sich als notwendig erwiesen. Ter Extrablattschwindel stand zur Zeit, als der Krieg zwischen Rußland und Japan begann, wieder in voller Blüte. Schon am Tage, als die Kriegserklärung erfolgt war, liefen Händler in den Straßen umher und riefen ihr„Allerneuestes!" aus. Die Käufer sahen sofort ein, daß sie betrogen waren, das Allerneueste enthielt nichts weiter, als bereits bekannt gegebene Thatsachen. Das Extra- blatt war von dem„Redakteur" Paul Lange, Lindenstr. 22, unter- zeichnet. Als sich der Schwindel innerhalb kurzer Zeit an fünf ver- schiedenen Tagen wiederholte, wollte die Polizei dem genannten Redakteur näher treten, dieser war aber nicht zu ermitteln. Durch Nachfrage bei dem Drucker erfuhr die Polizei, daß die Händler Rudolf R ü h l und Oskar G a e b l e r die Besteller gewesen seien. Sie standen gestern wegen Betruges und Ivegen Vergehens gegen das Preßgesetz vor der dritten Strafkammer des Landgerichts II. Rühl behauptete, daß er nur der Gehilfe Gaeblers gewesen sei, der ihm den Text zu den Extrablättern aus einem Manuskript diktiert und ihm geheißen habe, den Schriftsatz mit Redakteur Paul Lange zu unter- zeichnen, denn von diesem rühre das Manuskript her. Rühl will dies geglaubt haben. Gaebler räumte ein, daß Paul Lange eine erdichtete Persönlichkeit sei, bestritt aber, daß die Käufer getäuscht worden seien. Er habe das Material zu den Extrablättern ans den Depeschen entnommen, die im Depeschensaal des„Lokal-Anzeigers" ausgehängt waren und deren Veröffentlichung seiner Meinung nach erst in den Abendblättern erfolgen würde. Die Käufer hätten somit die Nach- richt einige Stunden früher in Händen gehabt, als die Leser der Abendblätter. Es sei doch nur eine ganz geringe Anzahl Menschen. die den Depeschensaal besuchen könnten. Der Staatsanwalt hielt beide Vergehen und außerdem groben Unfug durch überlautes Aus- rufen auf der Strahe für erwiesen. Er bezeichnete den Extrablatt- schwindet als gemeingefährlich und beantragte gegen Rühl zwei Monate, gegen Gaebler sechs Monate Gefängnis. Der Gerichtshof hielt den Betrug nicht für hinreichend erwiesen und ebensowenig den groben Unfug. Die Angeklagten wurden nur wegen Preßvergehens zu je einem Monat Gefängnis verurteilt. 8 für den Inhalt der Inserate beruimmt die Redaktion dem Vubliki'm gegenüber keinerlei Verantwortung. CKeater. Dienstag, den 21. Juni. Anfang VI, Uhr: Neues Opern-Theater. Die Fledermaus. Deutsches. Die Weber. Lessing. Zapfenstreich. Belle Stlliance. Dr. ZangelS Jagd- adenieuer. Anfang S Uhr. Schiller O.(Wallner- Theater.) Der Poftillon von Lonjumdau. Schiller IS.(Friedrich. Wilhclmslädt.) Ein unbeichriebenes Blatt. Berliner. Der jüngste Lieutenant. Westen. Maria Theresia. NeueS. Emen Jux will er sich machen. Kleines. Nachtasyl. Residenz. Die 300 Tage. Central. Der Raub der Sabine- rinnen. Carl Weist. Der Weg zum Herzen. Metropol. Ein tolles Jahr. Winter-Garten. 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Dienstagabend 8 Uhr: Ein unbeschriebenes Blatt. Mittwochabend 3 Uhr: Li» unbeschriebenes Blatt. Donnerstagabend 8 Uhr: Zlorltnrl (Teja, Fritzchen, Das Ewig-Männliche). Im Gatten täglich gr. Militär-Konzert. " Jltax Jtllem's Sommer-Theater" Hasenheide 13—15.— Artistische Leitung: Paul Milbitz. Täglich; Gr. Konzert, Theater- u, Specialitäten-Vorstellung, Jeden Montag: Tommcrfest.— Jeden Mittwoch: Tic beliebten Kinderfeste.— Jeden Donnerstag: Glite-Dag. SM- Die Kasfeekiiche ist täglich von 2 Uhr ab geöffnet.«Msj 2 hochelegante Kegelbahnen, Würselbuden, Konditorei, Blumenstand jc. In den Sälen: Orosser Ball. Urania. Taubenstr. 48/40. Um 8 Uhr im Theater: Von der Zugspitze zum Watzmann. Sternwarte ) CASTAN S ANOPTICUM. Friedrichstr. 165. Die vielbewunderton Schwestern Rosa und Josefa: !! elnzle dastehend In der Welt!! Apollo-Theater. 7'/« Uhr: Oarten• Konzert. 8— s>/z Uhr: Das grolle Juni-Speciaiitaten- Programm. Hierauf: Liebesgötter. Nen! Das grolle Aktneil! 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Metrojpol-Tliealer Oer grhsste Erlolg dieses Jahres: Gr. dramatisch-satirische Revue in 3 Bildern von Julius Freund. Musik von Victor Hollaender. Anfang 8 Uhr. Rauchen überall gestattet. Carl Weiss-fiiealer. Große Frantsurterftr. Abends 8 Uhr: 132. lldern. nen— Im Garten: Idealer und Specialitäten- Vorstellung. Anfang 2 Uhr. Mittwoch: GrohcS Kinderseft._ W. Noacks Theater Direktion: Rod. Di». Bnmnenstr. 16. Allabendl. stürmischer HeiterkeilSersolg: Unser Lettchen oder: Berliner Klimbim. Ter Mord in der Mulacksgasse. Dazu die erstklassigen Specialitäten. Ansang«Uhr.»laffeetüche v. S Uhr ab. Bei ichlechlcin Wetter: Borstellung im Saal. Konzert-Garten SW., Streu; . 48. Jeden Mittwoch Streieh-Honzert. Anfang 8 Uhr. — Eutree(rei.— Freitag: Harburgrer Sttnger, Bernhard Rose-Theater| Gesundbrunnen. Badstr. 58. Täglich: Das mit so großem Beifall ausgenommene Jnni-Programm, u. a. Paul Coradini, Berlins Liebling. Loro/,Uhr im Ver- eins-Lokal Petsch, Pappel-Allee 10. Deutscher Metallarbeiter-Verband Verwaltungsstelle Berlin. Todes-Anxcige. Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Uhrmacher Adolf Liebe am 17. d. M. gestorben ist. Ehre seinem Andenken I Die Beerdigung findet am Dienstag, den 21. Juni, nach- mittags 3 Uhr, von der Leichen- Halle des Gcthscmanc-KtrchhoseS in Nordend ans statt. Rege Beteiligung erwartet 116/17 Die Orlsverwaltung. Lokalverbanil der Arbeiter and Arbeiterinnen der Kontektions- branche Berlins u. Bureau: Brunnenstr. 4t. Den Mitgliedern zur Kenntnis, daß unser langjähriges Mitglied Artliur Rabelitz nach langem Leiden verstorben ist. Ehre seinem Nndcnken l Die Beerdigung findet Dienstag, den 21. d. Mts., nachm. Uhr, von der Leichenhalle der Geth- semane- Gemeinde in Nordend aus statt. 2113b Der Borftand. Deulseber Holzarbeiter-Verband. Todes- Anzeige. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß der Kollege, der Drechsler Bielislll Klinge am 19. Juni verstorben ist. Die Beerdigung findet am 21. Juni, nachmittags 3 Uhr, von der Leichenhalle der Lazarus- Gemeinde in Wilhelmsberg aus statt. Um rege Beteiligung ersucht 83/13 Bis Ortsverwaltung. Danksagung. Hiermit sage ich dem Deutschen Holzarbeiter- Verband, im speciellen den Kollegen der Firma Roch für die rege Beteiligung und die zahlreichen Kranzspenden bei der Beerdigung meines Mannes den herzlichsten Dank. Die ttauernde Witwe Henriette Wolfarth _ geb. Engmann. 21126. Fröbels Allerlei-Theater fr. Puhlmann, Schönhauser Allee 148. Heute: Gr. Garteu-Konzert. Theater und Tpeeialitäten. DWP- Vollständig neue Specialitäten. Um 8 Uhr: ülternlos. Extra-Tanz. Tanzleitung Paul Hoppe. ■ Ansang 4 Uhr. Eintritt 30 Ps. Osibahn-Park. AmKDstrinerplatz. RUdersdorferst. 71. Hermann Imbs. Täglich: Gr. Konzert» Theater und Specialitäten- Norftellung. Mtung! jylailFQt* �lung! Freitag, den 24. Itnii, adends 8V2 Hr, in Hellers Feßsättu, KoppenSr. 29: Sessevtliche Versammlung für alle im vertragsgediet belchSttigteo Maurer. Tages-Ordnung: t. Die gegenwärtige Situation im Baugewerbe. 2. Diskussion. 144/7*____ Der Einbcrnfer: E. Thons. Maurer. Achtung! Berlins und Umgegend. Mittwoch, den 22. Juni, abends 81/« Uhr, bei Dräsel, Neue Friedrichstr. 35: VtT Kau- Deputierten- Versammlung."ME TageS-Ordnung: Das Bau-Deputiertcn-System wie es ist, und wie gestalten wir es für die Zukunft? 129/13 Her Vorstimd. Pflicht dcr Kollegen ist es, dasür zu sorgen, daß jeder Bau vertreten ist, um die zum Teil bestehenden menschenunwürdigen Zustände aus den Bauten abzuschaffen. D. O. 2 Keichels| |8ssig-Sssenz! destilliert u. von höchster Reinheit,»■ S nur in bekannten Origiualflaschen K sür 12 oder 6 Weinflaschen. JT. I Speise- u. Einmache-Essig| , v. unerreichtem Wohlgeschmack,« i Flasche 1 M. und 50 Pk. . Leere Flaschen werden mit 10» £ und 5 Pf. zurückgenommen.« ZDtto Reichel, s 4- Erhältlich auch in den Nieder-? � lagen der Z �..Original-Reichel-Essenzen". n Man achte aus unoer s: Man achte aus unver-,.,® IctzteiiKapselverschluß 1. 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Juni 1904, abends S'l, Uhr: Mitglieder-Uerlammlung bei Feind, Wcinstraffe Nr. 11. Tages-Ordnung: 1. Diskusfion über den Antrag Barcnthien: Unsre einheitliche Filiale wieder auszuheben. 2. PerbandSangelegenheiten. 34/16*__ Per Vorstand, Deutscher Holzarbeiter-Verband. Morgen, Mittwoch, abends 8", Uhr, im Gewerkschaftshause, Engel-Ufcr 15: Yertrauensmänner- Versammlung sämtlicher Bezirke und Branchen. Tages-Ordnung: 1. Das Kranlenkasscn-Gcsetz und die Acrztc> frage. Resercnt: Kollege P. KUngncr. 2. Streiks und Differenzen. 3. Verbaiidsanaelegenheiien. 83/44 AM- Jede Werkstatt entsende Delegierte. Mitgliedsbuch nebst Ver trauensmänner-Karte legittmicrt. Die Ortsverwaltuug. Verein dentecber 8chuhlnacher. Bureau jetzt Waffmauustr. 3S A, Hof Part. Mittwoch» den 22. Juni, abends 8'/, Uhr, in de» Residenz- Sälen, Landsbergerstraße Nr. 31 AnHerordentliche Generalversammlung. Tagesordnung: 1. Bericht dcr Delegierten von der Geniralcersammlung. 2. DiSluffion. 3. Die Stellung des Fabrikanteiwerbands zu Berlin zum Streik in NowaweS. 4. Verschiedenes.[170/31 Die Lrtsverwaltung. Achwn»! AsPhgltkun. PuDdliihdeiiitr » und alle in dem Berufe beschäftigte» Kollegen: Mittwoch, 22. Juni, abends 8 Nhr, Beusselstr. 22: |p£ Crrosse Tersammiiing"WU Tages-Ordnung: 1. Vortrag über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse in den Asphalt« geschästen und wie sind dieselben zu ändern? 2. DiSkussicn. . XL. Die Kollegen der Firmen Kopp u. Eie. und Schlesing Nachs. sind hierzu besonders eingeladen. 290/20 Um pünktliches Erscheinen ersucht Per Elnüemfer. Deutscher Arbeiter-jlbstinenten- Bund. === Ortsgrnppe Berlin.== Sonnabend, den 25. Juni 1904, im Lokale.Zum Kurfürsten* in Pankow, Berlinerstr. 192: SroBes alkoholfreies Lommerfest bestehend in Konzert, feuerwerh, lebenden Bildern etc. Festrede, gehalten vom Bundes-Redalteur Genossen