Mr. 148. Abonnements- Bedingungen: Elbonnements Preis pränumerando: Bierteljährl 3,30 Mt., monatl. 1,10 M., wöchentlich 28 Pfg. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntags nummer mit illustrierter Sonntags Beilage„ Die Neue Belt" 10 Bfg. Bost Abonnement: 1,10 Mark pro Monat. Eingetragen in die Post- Zeitungs. Preisliste. Unter Kreuzband für Deutschland und Desterreich- Ungarn 2 Mark, für das übrige Ausland 8 Mark pro Monat. Ericheint täglich außer Montage Vorwärts Berliner Volksblatt. 22. Jahrg. Die Infertions- Gebühr beträgt für die sechsgespaltene Kolonel. zeile oder deren Raum 40 P., für politische und gewerkschaftliche Vereinsund Bersammlungs- Anzeigen 25 Pfg. ,, Kleine Anzeigen", das erste( fettgedruckte) Wort 10 Pfg., jedes weitere Bort 5 Pfg. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochentagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet. Zelegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin". Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands. Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983. China- Wahrheit. Die Taten Japans haben den europäischen Hochmut gebändigt, dem noch vor wenigen Jahren jede Brutalität an der gelben Raffe erlaubt schien. Jetzt wird nicht nur die japanische Tapferkeit, sondern auch die Achtung des japanischen Volkes vor den Geboten des Bölkerrechts gefeiert. Die gelbe Nasse ist in den Kreis der zivilisierten" Nationen aufgenommen und der japanische Feldherr wird durch den höchsten preußischen Orden geehrt. Mittwoch, den 28. Juni 1905. Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984. beweises unmöglich gemacht hat. Bermochte doch- und das ist verhältnis handelt und diese durch sorgfältige Ermittelungen festbas wesentlichste Ergebnis des Prozesses das gestellt sind"! " " Gericht auch keineswegs, wegen Behauptung unwahrer Tatsachen Der Bergfiskus aber verhindert für sein ganzes Verbreitungszu verurteilen. Sollte wegen Behauptung unwahrer Tatsachen ver- gebiet, daß ein Arbeiter, den er entläßt, in der Hauptsächlich urteilt werden, so mußte der Wahrheitsbeweis zugelassen werden. in Betracht kommenden Privatindustrie in der Gegend noch irgend Er wurde nicht zugelassen, aber Verurteilung erfolgte gleichwohl welche Arbeit findet. Damit wird der Arbeiter gezwungen, alles wegen formeller Beleidigung. geduldig zu ertragen, wenn er nicht außer Landes gehen will. Und Wenn jemals der Wahnwitz des§ 185 des Strafgesetzbuches dadurch wird auch möglich gemacht, daß sich der Bergfiskus und die offenbar geworden ist, so in diesem Falle. Anklage und Urteil be- Stummschen Werke ebensowenig hinsichtlich der Steigerung der haupten, Kunert habe geäußert:, unsere Soldaten haben ge- Arbeitslöhne wie hinsichtlich der Drückung der Preise ihrer ProBor fünf Jahren war es anders. China schien günstige Beute der plündert, geraubt und geschändet" und er habe damit das damalige dufte( Presse" im gestrigen Artikel beruht auf einem Druckfehler) Weltpolitit, Deutschland„ pachtete" Kiautschou, Rußland nahm Port oftastatische Expeditionstorps in seiner Allgemeinheit" Konkurrenz machen. Arthur, England Weihaiwei. Dann als in Petschili der nationale beleidigt. Der Angeklagte erklärt das Selbstverständliche, daß er Diese im Herrenhaus festgestellte Haltung des preußischen Aufruhr in der Borerbewegung sich gegen die fremden Eroberer und nicht gesagt habe und nicht gemeint haben könne, fämtliche Staates als Arbeitgeber bringt den Beweis zum lückenlosen Abdie schwache Regierung, die sich der Eroberer nicht zu erwehren wußte, Soldaten des Expeditionskorps hätten solche Verstöße begangen, er schluß, daß der Regierung gar nicht daran liegen konnte, erhob und die europäischen Gesandten gefährdet, der deutsche Ge- habe lediglich die Verwahrlosung der Sitten, die ein derartiger ihre ursprüngliche einigen Arbeiterschutz bietende Vorlage durchzusandte ermordet wurde, wurde der Rachefeldzug unternommen. Nachefeldzug mit sich bringt, gekennzeichnet, für welche Verwahr- feßen. Sie fann ihren Entwurf nur eingebracht haben, um ihn vom Fast widerstandslos wurden die chinesischen Scharen niedergeworfen, Tosung er den vollen Wahrheitsbeweis erbringen wolle. preußischen Landtag denaturieren zu lassen. Die ganze Aktion war die Kriegsfurie verwandelte die blühende Provinz von Tientsin bis Anklage und Gericht erwidern: dein Wahrheitsbeweis ist un von vornherein auf eine Täuschung der Arbeiter angelegt. Würde aber über Beting hinaus in eine Wüste. Es tamen die Meldungen von erheblich", denn wenn du auch sehr viele Fälle der Plünderung, selbst die Regierung die Absicht gehabt haben, etwas Ernstliches für die den Untaten der Verwilderung, die von Soldaten der Expeditions- des Raubens, der Schändung beweisest, so hast du doch nicht be- Bergarbeiter zu tun, so hätte sie, das muß man den Kohlenarmee verübt wurden. Es tamen jene Hunnen briefe, in denen wiesen und du vermagst dies überhaupt nicht zu beweisen, daß magnaten im Ruhrrevier zugestehen nicht einmal das moralische sich das christliche und zivilisierte Europa ein ewiges Denkmal der Schmach die Gesamtheit der Soldaten jene tabelnswerten Taten verübt Recht zu solchen Einschränkungen der Unternehmergewalt. Denn wie fegte. Die Sozialdemokratie, welche jene Weltpolitik der gepanzerten hat! Das bedeutet in folgerichtiger Feststellung: du spracheft von fann sie die Privatindustrie zu einem energischeren Arbeiterschutz Faust verwarf, erhob zugleich im Namen der geschändeten Kultur unseren Soldaten", du beweisest aber nur ,, daß unter je 100 Soldaten zwingen wollen, wenn die Staatsgewalt selbst als Arbeitgeber in Protest gegen die grauenvollen Vorgänge, die der Feldzug der Rache 20, 30, 50, 80 geplündert, geraubt, geschändet haben, folglich mußt du ihrem Bereiche Dinge tut, die der höchste deutsche Gerichtshof als erzeugte. Die Sozialdemokratie forderte, es müssen Maßnahmen verurteilt werden, da du nicht beweisen konntest, daß alle Sol- Verstoß wider die guten Sitten" bezeichnet! Die Privatindustrie getroffen werden, daß die elementaren Vorschriften des Bölkerrechtes daten schuldig sind! fönnte sozialpolitische Maßregeln eines selbst derartig wirtnicht mit Füßen getreten werden. Tatsächlich hatte unsere Kritik Wenn der Angeklagte tatsächlich von unseren Soldaten" ge- schaftenden Staates in Wahrheit nur als ein heuchlerisches Konkurrenzauch den Erfolg, daß in dem späteren Verlauf des Feldzugs die sprochen hat, und wenn er nun den Beweis erbringt, daß Plünderung, manöver des Fiskus gegen das private Unternehmertum auffassen, Kommandobehörden auf Innehaltung des wahrlich nicht durch Raub und Schändung in jenem unseligen Feldzug nicht als Ausnahme- und müßte mit Recht darüber erbittert sein. Humanität ausgezeichneten Kriegsrechtes drangen. Hat doch auch fall fich ereigneten, sondern diesen Feldzug als einen Feldzug der Nimmt man die gestern erwähnten offiziellen Interpretationen der der Reichskanzler die viel berühmten astronomischen Instrumente, Sache gegen ein als minderwertig erachtetes Bolt vom Abgeordnetenhause beschlossenen Vorlage hinzu, erwägt man, die widerrechtlich von der deutschen Expeditionsleitung entführt wesentlich kennzeichnen, so müßte eine nicht in unerträglichem Forma- daß die Wirkung des Gesetzes, wenn es bis zum 1. Januar nächsten worden sind, der chinesischen Regierung zur Verfügung an lismus erstarrte Justiz ihn freisprechen und das Wort der höchsten Jahres in Kraft treten sollte, die wäre, daß kein Arbeiter geboten. Doch gegen die Sozialdemokratie eiferten die Ver- Anerkennung finden, daß er sich bemüht hat, schwere Mißstände feftim Ruhrrevier, außer den Streitbrechern, das treter von„ Religion, Ordnung und Sitte", die Ertappten und zustellen und den deutschen Namen von der Schande der Fortdauer aktive und passive Wahlrecht haben würde, da ja keiner Gebrandmarkten: sie entwürdige den deutschen Namen durch ge- und Wiederholung solcher Geschehnisse zu säubern. Dieser im Sinne des Herrn Möller eine„ ununterbrochene" Arbeitsdauer fälschte Hunnenbriefe. Und der Kriegsminister damals noch Formalismus der Justiz aber erkennt auf formelle Beleidigung und auf ein und demselben Bergwerk von ein oder zwei Jahren aufb. Goßlerließ Anklage erheben gegen die Redakteure des Vor- wirft den Beleidiger auf drei Monate in das Gefängnis. Nebenbei weisen kann, daß also die ersten Arbeiterausschüsse nur von Streitwärts", weil sie unwahres behauptet und die Ehre der Armee ver- hat dies den Erfolg, daß die Reaktionspresse nach alter Uebung brechern gewählt und nur aus Streitbrechern bestehen können, so beleumbet hätten. lügen fann: der Sozialdemokrat ist verurteilt, also waren seine greift man taum, daß die Herren" fich gegen die Annahme eines Behauptungen über den Chinafeldzug unwahr! so junkerhaft wißigen Gesezes überhaupt noch sträubten. Wenn sie Widerstand leisteten, so geschah es eben mur deshalb, weil sie sich gegen das Prinzip auflehnten, daß den Arbeitern überhaupt irgend etwas von Staats wegen bewilligt" werden dürfe, wäre die Bewilligung auch nur eine falsche Vorspiegelung. Auch die AnHänger der Regierungsvorlage haben ja schließlich in der Kommission die Annahme des Gesezes nicht aus Motiven des Arbeiterschutzes. sondern nur um eines tattischen Zweckes willen beförwortet. Es ist das Mißgeschick der höchsten Militär- und Zivilbehörden unferes Staates, daß die Justiz, die sie anrufen, regelmäßig die in fie gesetzten Wünsche rücksichtslos enttäuscht. Es sollte die Wahrheit des Chinafeldzuges festgestellt werden, doch die Justiz gelangte zu der wundersamen Rechtsfindung, daß ein Beweis der Wahrheit ausgeschlossen ist, weil überhaupt nicht Tatsachen behauptet, vielmehr lediglich Urteile über die deutschen Truppen in China gefällt feien; diese Urteile aber seien beleidigend und strafbar. Es erfolgte die schwere Bestrafung unserer Redakteure zu 4, 6 und 7 Monaten Gefängnis. Wenn das Reichsgericht das vielfach angreifbare Urteil des Halleschen Landgerichts nicht tassieren sollte, so darf unser Parteigenoffe Kunert erhobenen Hauptes die ihm auferlegte Strafe er dulden. Der Verlauf dieses späten Chinaprozesses bedeutet für die Sozialdemokratie eine moralische Genugtuung, eine außerordentliche Bestätigung für die Richtigkeit ihrer Politik gegen über jenem Chinafeldzug. Wir haben niemals die Armee"," unsere Soldaten", die doch die Brüder und Söhne des Volkes find, dem alle unsere Empfindungen und alle unsere Bemühungen gehören, angegriffen oder„ beleidigt", wir haben eine tolle Bolitit bekämpft, eine Politit, deren Wirkung Verrohung und Verwahrlosung ist. Herrenbergrecht. II.( Schluß.) " Von seiten der Regierungsfreunde wurde als wesentlicher Grund, warum sich die Herrenhäusler doch zur Annahme des Gefezes verstehen sollten, die Rücksicht auf die christlichen Arbeiter angeführt. So führte ein Mitglied der Kommiffion, wohl Herr Professor Schmoller, aus, bis jetzt habe die Sozialdemokratie im Ruhrrevier nicht die Majorität, die Ablehnung des Gesetzes bedeute, daß die Sozialdemokratie im Ruhrrevier fiegen und die christlichen Bergarbeiter totgemacht werden. Demgegenüber wurde von den Gegnern des Gesetzes ausgeführt: Wo das Kraftbewußtsein und die Streitfasse gefüllt ist, wird der Streif ausbrechen, sobald der geeignete Zeitpunkt gekommen ist. Der chriftliche Arbeiter habe dieselben Ziele, wie der sozialdemokratische. Man sei leicht versucht, diese Organisation in Vergleich zu stellen mit den englischen Trades- Unions. Diese seien aber Fürsorgeorganisationen und erst in neuerer Zeit Kampforganifationen geworden; sie seien immer geleitet gewesen von monarchischen Grundsätzen und hätten nicht das nationale Bewußtsein berloren. Das vermisse man bei unseren Organisationen; da liegt es so, daß die soziale Gefezgebung ihnen kein Feld mehr übrig gelassen hat und ihre einzige Aufgabe darin besteht, möglichst günstige Arbeitsbedingungen zu erzielen, möglichst kurze Arbeitszeit und möglichst hohe Löhne. Darin sind christliche und sozialdemokratische Arbeiter sich einig. Wenn es zum Klappen kommt, werden sie beide an demselben Strange ziehen." Demselben Mißgeschick wäre fast auch Kriegsminister b. Einem vor dem Landgericht in Halle verfallen. Hätte aus schließlich die Rechtskunde des Gerichts entschieden, so wäre in dem Prozeß gegen unseren Parteigenossen Kunert den zweiten Teil Das durch neuere Ereignisse wohl gedämpfte weltpolitische des Prozeßberichtes geben wir an anderer Stelle dieses Blattes Eroberungsgelüft macht sich ein berüchtigtes Wort aus dem sonst wiederum der friegsministerielle Wahrheitsdrang vollständig ge- ungeliebten England zu eigen: right or wrong, it is my country, scheitert. Nur der Mühewaltung des Angeklagten ist es gelungen, recht oder schlecht, es ist mein Land. Das ist nicht unser Wort wenigstens ein Stüd China wahrheit festzustellen. Mag die militaristische und weltpolitische Reaktion die Kritik der Schon schien die Wahrheit ein Wunder in deutschen Landen öffentlichen Einrichtungen, aus deren Mißbrauch sie Nutzen zieht, zu marschieren. Vor Beginn der letzten Reichstagsfeffion hatte niederzuheulen bemüht sein, der wahre Patriot dient dem das Gericht in Halle die umfangreiche Beweiserhebung, welche Vaterlande, indem er Mißstände und Kulturwidrig Kunert beantragte, beschlossen. Die Reichstagssession unterbrach teiten unerbittlich aufdeckt und ihre Beseitigung die Fortführung des Prozesses. Es kam dann im Mai dieses bewirkt. Das war unsere Aufgabe, das wird unsere Aufgabe Jahres der plötzliche Schluß des Reichstages und damit die bleiben! immerwartet schleunige Ansetzung des neuen Gerichtstermins. Der Angeklagte aber hatte auf Grund jenes Gerichtsbeschlusses vertrauen zu können geglaubt, daß das Gericht das Beweismaterial, Aftenstücke und Zeugen, herbeiziehen werde. Nun jedoch erklärte das Gericht sich durch den früheren Beschluß nicht gebunden, lehnte alle Beweis- Die Enthüllung des Herrn von Burgsdorff in der Herrenhaus anträge des Angeklagten ab und beharrte auch in der Verhandlung fommission, daß der sozialpolitisch schwärmende preußische Staat selbst auf dieser Ablehnung, wie dringlich immer der Angeklagte selbst in seinem Bericht einen schimpflichen Kartellvertrag mit der die Notwendigkeit ihrer Erhebung betonte. Nur ein winziger Teil Privatindustrie eingegangen sei, ist der geschickteste und perfideste Wie man diese Bestrebungen auf Verbesserung der Lebenslage des umfangreichen Beweismaterials, das der Angeklagte vorbereitet Schachzug, den die Herren gegen das Berggefeß machen konnten. im Herrenhause wertet, das geht aus einer Aeußerung über den hatte, konnte daher von ihm selbst in der Eile beschafft und dem Es ist kein Zweifel, daß, wenn Herr von Burgsdorff nicht die Un- Normalarbeitstag hervor:" Der Normalarbeitstag der Sozialdemo Gericht vorgeführt werden. Dant einer der wenigen dem Beschul- wahrheit sagte, wenn wirklich der Saarfistus mit den Stummschen Werken fratie gebe... mehr vom faulen Standpunkte" aus. Entschieden digten günstigen Bestimmungen der Strafprozeßordnung muß das sich gegenseitig die Richtannahme abgefehrter Arbeiter gewährleistet, daß sollte verhindert werden, daß der fleißige Mann mehr leistet als der Gericht die von dem Angeklagten herbeigebrachten Beugen vernehmen, dann der Staat selbst ein Verfahren systematisch ausübt, das im faule." auch wenn es selbst ihre Ladung als unerheblich erklärt und Sinne der bekannten Reichsgerichtsentscheidung vom 17. März 1904 Es ist kein gweifel, daß trotz der Bemühungen des Zentrums, ablehnt. über die schwarzen Listen der Kühnemänner gegen die guten Sitten die ihm anhängenden Arbeiter an der Erkenntnis des Berggesezes Trotz aller Beweiseinschränkung ist in Halle durch die eidesstatt- verstößt. Wie das Reichsgericht damals ausgesprochen hat, muß auch zu hindern, das Schicksal des Berggefeges in Preußen so aufklärend liche Bernehmung einer größeren Zahl von Teilnehmern der China- in den Kämpfen, die der gewerbliche Wettbewerb und in besonderer auf die Massen wirken wird, daß die Konfession die unter dem Expedition vollauf alles bestätigt worden, was die Sozialdemokratie Schärfe der Interessen- und Klaffengegensatz zwischen den Arbeitgebern gleichen Druck Lebenden nicht mehr spalten wird. Die Herrenhausbehauptet hat. Widerlegt sind unsere Mitteilungen ja nie- und Arbeitnehmern im gewerblichen Großbetriebe mit sich bringt, verhandlungen im Plenum und in der Kommission werden vollends mals worden. Keiner jener Hunnenbriefe ist jemals als gefälscht bei Verfolgung an sich erlaubter Swede die Einhaltung von in diesem Sinne aufflärend wirken. erwiesen worden. Vielmehr ist die Behauptung einer Hunnenbrief- Schranken in der Weise verlangt werden, daß als unzulässig nicht Eine besondere Betrachtung verdienen in dem KommissionsFabrit in der Provinz, die v. Goßler im Reichstage sich zu eigen nur Kampfmittel, die in an sich rechtswidrigen Handlungen bestehen, bericht noch die Verschlechterungsanträge, die mit geringer Mehrheit gemacht hatte, als lächerliche Erfindung nachgewiesen. Nur der fondern auch solche, eine Schädigung des Gegners mit sich bringenden abgelehnt, sofern sie nicht zurüdgezogen worden sind. Da war ein Beweis der Wahrheit vor Gericht ist bisher verhindert worden. Maßregeln anzusehen sind, die nach den allgemein bestehenden Antrag, der die Befugnisse des Ausschusses noch insofern präzisieren Jezt ist auch dieser Beweis in weitem Maße er- Sittenanschauungen schlechthin oder unter den gegebenen Umständen wollte, daß für die von ihm vorgebrachten Anträge. Wünsche und bracht. als unbillig und ungerecht erscheinen." Jene Reichsgerichtsentscheidung Beschwerden der Belegschaft sich nur auf die Betriebs- und ArbeitsAllerdings, nach einem in der bürgerlichen Presse ver- hat gegenüber den Kühnemännern es als ein zwingendes Gebot verhältnisse des Bergwerkes" beziehen sollen. Ferner wurde die breiteten, jedenfalls irrtümlichen Bericht sagt das Urteil des der Gerechtigkeit und Billigkeit erachtet, daß er( der Arbeitgeber- Wiederherstellung der öffentlichen Wahl verlangt. Die Wahlberechtigung Halleschen Landgerichts: der Wahrheitsbeweis ist nicht erbracht. verband) zur Aussperrung eines einzelnen Arbeiters auf längere au den Ausschüssen sollten statt der Volljährigen nur die mindestens Es wäre zunächst unverständlich, daß das Gericht eine solche Feststellung Beit oder ziemlich unbegrenzt höchstens dann vorschreitet, wenn es 25 Jahre alten Arbeiter haben. Das aktive Wahlrecht sollte an eine dreigetroffen haben kann, nachdem es selbst die Führung des Wahrheits- sich um sehr schwer verfehlungen desselben in dem Arbeits- jährige Dauer, das passive an eine fünfjährige ununterbrochene Arbeits Äflitcr auf demselben Bergwerk gebunden sein. Eine verschärfte Aus nahmebestiinmuug gegen die Polen enthielt der Antrag, daß die Mitglieder des Arbeiterausschusses nicht nur der deutschen Sprache mächtig sei» sollen, wie es in der Vorlage des Abgeordnetenhauses heiht, sonder»„der deutschen Sprache in Wort und Schrift". Andere Anträge verlangten obligatorische Arbeiterausschüsse nur auf solchen Bergwerken, die niindestens 230 Arbeiter sin der Vorlage 100 Arbeiter) beschäftigen. Die Ausschuhwahlen hätten unter dem Vorsitz und der Lsitung der Revierbeamten stattzufinden. Der Zu- sammenschluh verschiedener Arbeiterausschüsse sei unzulässig, was übrigens auch die Vorlage des Abgeordnetenhauses schon indirekt bestimmt. Während ferner die Vorlage es nicht gestattet, daß an Betriebs- punkten, an denen die gewöhnliche Temperatur mehr als 28 Grad Celsius beträgt, lieber- oder Nebenschichten verfahren würden, wollte ein höchst humaner Antrag Arbeitern, die in anderen Tempe- raturen gearbeitet hätten, die Uebernahme von Ueber- oder Neben- schichten an einer heißen Stelle nicht verboten wissen. Z 93 b bestimmt in der Vorlage des Abgeordnetenhauses, daß die regelmäßige Arbeitszeit für den einzelnen Arbeiter durch die Ein- und Ausfahrt nicht um mehr als eine halbe Stunde verlängert werden dürfe. Der zweite Absatz lautet in der Fassung des Abgeordnetenhauses: „Als Arbeitszeit gilt die Zeit von der Beendigung der Seilfahrt bis zu ihrem Wiederbeginn". Statt dieser Fassung des zweiten Absatzes wollte ein Antrag der Hcrrenhäusler die folgende Bestimmung setzen: „Als Arbeitszeit gilt für jeden Arbeiter nach der ihm für die Ein- und Ausfahrt zugewiesenen Reihenfolge die Zeit von der Beendigung der Seilfahrt bis zu seiner Zulassung zur Ausfahrt". Dieser An- trag wurde nur mit tv gegen 9 Stimmen abgelehnt. Nachdem die Regierung erklärt hatte, er sei überflüssig, es stehe ja schon in der Vorlage ausdrücklich drin, daß die Bestimmung über die Anrechnung der Schichtzeit nur für den„einzelnen" Arbeiter gelte. Dieser Hinweis der Regierung in der Kom- Mission ist dankenswert, denn er macht darauf aufmerksam, was bisher wohl nicht allgemein klar geworden ist, daß diese Bestimmung, die, wenn auch nicht eine Verbesserung des gegen- wärtigen Zustandes bewirken, so doch eine Verschlechterung ver- hindern soll, blanker Unsinn ist. Wenn die Schichtzeit für jeden einzelnen Arbeiter besonders berechnet wird, so fehlt natürlich jede Möglichkeit der Kontrolle und die ganze Einrichtung wird voll- ständig willkürlich. Einen Vorteil für die Arbeiter könnte die Be- stimmung nur haben, wenn sie für die ganze Belegschaft, nicht für den einzelnen Arbeiter, gilt. Diese und ähnliche Bestimmungen des Gesetzes sehen in der Tat danach aus, als ob sie bezwecken, die Arbeiter stelig zu reizen, dauernden Konfliktsstoff zu schaffen. Diese und andere beantragte Extraverhöhnungen der Arbeiter gipfelten schließlich in dem reichsgesetzwidrigen Vorschlage, die Aufforderung zum Kontraktbruch kriminell zu bestrafen. Aus folgenden Erwägungen wurde die Annahme der Anträge nicht be- liebt:„Man müsse etwas zustande bringen, um nicht Gefahr zu laufen, daß die Materie durch den Reichstag behandelt werde, und diese Gefahr liege zweifellos vor; die Anträge würden bei jeder neuen Tagung im Reichstage zweifellos wieder.eingebracht. Die Regierung, die sich nicht allzu stark den Arbeitern gegenüber gezeigt habe, werde auch im Bundesrat nicht den genügenden Nachdruck ausüben, um zu verhindern, daß diese Materie, die den Einzelstaaten vorbehalten sei, im Reichstage behandelt werde. Dort aber werde ein solches Gesetz ziveifellos ein viel radikaleres Aussehen bekommen als hier." Inzwischen hat Herr v. Burgsdorff seinen in der Kommission bereits geäußerten Entschluß ausgeführt und für die Plenarberatung des Herrenhauses— statt in der Form eines Antrags— folgende Resolution eingebracht: die königliche Staatsregierung zu ersuchen, so bald als möglich und mit allem Nachdrucke Maßregeln zu ergreifen, welche geeignet sind, 1. die rechtswidrige Auflösung des Arbeitsvertrages, insbesondere da, wo ei» öffentliches Jutcrcssc obwaltet, unter Strafe zu stellen; 2. der Aufforderung durch Wort oder Schrift zu rechtswidriger Auflösung des Arbeitsvertrages entgegenzutreten; 3. den Arbeitswilligen denjenigen Schutz zuteil werden zu lassen, auf welchen sie einen berechtigten Anspruch haben. Also Zuchthausvorlage und Bestrafung des KonlraktbrucheS auf einmal I Damit das Proletariat sehe, welche Elemente diese Knebe- lung der Arbeiterklasse als Entgelt für ein Schwindelgesetz fordern seien die Namen dieser edelsten Zuchthauspolitiler nachstehend wieder- gegeben: Dr. v. BurgSdorff. Graf v. Alvensleben- Schönborn. v. Arnim- Neuensund. Graf v. Arnim-Boitzenburg. Freiherr v. Bodenhausen-Degener. v. Borcke. Graf v. Borcke. v. Bredow- Senzke. v. Breitenbauch. Graf v. Brühl, v. Buch- Karmzow. v. Buch- Stolpe. Graf von dem Bussche-Jppenburg. v. Diest. Burggraf und Graf zu Dohna-Kotzenau. Burggrat und Graf zu Dohna-Lauck. Fürst zu Dohna-Schlobitten. Frhr. v. Dürant. v. Esbeck-Platcn. Graf zu Eulenburg-Prasien. Graf Finck v. Finckcnstein-Schönberg. Graf v. Fiirstenberg-Herdringen. v. Gerlach. Graf Grote, v. Gustedt. Graf v. Haugwitz. Heine. v. Hertzberg. Dr. Hillebrandt. Graf v. Höchberg. Graf v. Hohen- thal-Dölkau. v. Ierin-Gesess. Graf v. Keyserlingl. v. Kleist- Retzow. v. Kries. Freiherr v. Landsberg-Steinfurt. Freiherr v. Manteuffel. v. Oppenfeld. Graf von der Osten, v. Plate». Graf v. Plettenberg-Lenhausen. v. Ploetz. Graf Praschma. Dr. v. Ouistorp. Heinrich XXVIII. Prinz Rcuß. v. Rexin. Gr'af v. Roon. Fürst zu Salm-Horstmar. v. Sauden. Freiherr v. Schlichling. Graf v. Schlieben. Graf v. Schmettow. Graf von der Schulenburg- Grünthal. Graf von der Schnlenburg- Wolfsburg. Graf v. Schwerin. Graf v. Seherr-Thoß-Weigelsdorf. Graf v. Seidlitz-Sandreczki. Freiherr v. Senden, v. Sperber. Fürst zu Stolberg- Wernigerode. Freiherr v. Tettau. Graf v. Tiele- Winckler. Graf v. Wartenslcben. v. Wedcl-Piesdorf. Graf v. Welczeck. Graf v. Westphalen. v. Wiedebach- Nostiz. v. Winterfeld-Neuendorf. Dr. Graf Dorck v. Wartenburg. Mit dieser herrenhäuslerischen Resolution zum Berggesetz, die fast allgemeine Zustimmung im Hause der Edelsten und Geborensten finden wird, dürften die Opponenten gegen den Fürsten Biilow sich zufrieden geben und der unveränderten Annahme des Gesetzes in der Fassung des Abgeordnetenhauses keine ernstlichen Schwierigkeiten mehr bereiten. Der„Bergarbeiterschutz" wird sanktioniert werden— eine papierene Schutzvorrichtung gegen die stählernen, haarscharf ge schliffenen Waffen des Kapitals, denen man obendrein als Angebinde des Herrenhauses noch den Ehrendolch einer Kontraktbruch- und ZnchthauSvorlage hinzufügt. DaS Versprechen der Regierung, das man während des gewaltigen Streiks gegeben hat, ist also in der Weise eingelöst worden, daß man den Unternehmern zwar einige reale Vorteile gewährt, den Arbeitern nichts gegeben und sie obendrein verhöhnt hat. und daß man schließlich die ganze Angelegenheit zu einer Kriegserklärung des preußischen Absolutismus gegen das Reich und seine Organe benutzt hat!. Die preußische Bergnovelle bedeutet eine Verhinderung des Bergarbeiterschutzes, und diese Verhinderung durchgesetzt zu haben, ist das unleugbare Verdienst des— Zentrums I Beschwichtigend schreibt Dienstag abend Schweinvurg in seiner „Korrespondenz", Herr Möller betrachte es nicht als eine„Unter- brechung" des Arbeitsverhältnisses, wenn unter Kontraktbruch gestreikt würde. Es sei vielmehr „eine das aktive und passive Wahlrecht ftir die Arbeiterausschüsse aufhebende Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses nicht schon anzunehmen, wenn die Arbeiterschaft streikt, ja nicht eimnal dann ohne weiteres, wenn der Streik unter Kontraktbruch stattfindet. Es müssen vielmehr noch hinzukommen die Abkehr und die Streichung in den Arbeitcrlistcn, also die formelle Aushebung des Arbeitsverhältnisses, wie sie auch fönst eine das aktive und passive Wahlrecht beseitigende Unterbrechung des ArbeitSvcrhält- niffes darstellt. Wo die Arbeiter nach einem Streik ohne Abkehr und ohne Streichung in den Arbeiterlistcn wieder zur Arbeit an- genommen werden, ist vielmehr nach den Erklärungen des Ministers die Voraussetzung ununterbrochener Arbeit auf dem Bergwerke noch vorhanden." DaS sind Redensarten. Der Verfasser des Kommissionsberichts hat mit rühmlicher Offenheit die Aeußerungen des Ministers ohne diese offiziöse Verdunkelung und Einwickelung klipp und klar dahin wiedergegeben, daß Streik unter Kontraktbruch eine Unter- brechung des Arbeitsverhältnisses im Sinne des Gesetzes darstelle. Die formale Abkehr und die Streichung aus den Arbeiterlisten wird ja die Regel sein, sie wird gerade auf Grund dieser Interpretation des Gesetzes künftig st e t s erfolgen. Auch beim letzten Bergarbeiter- streik ist ja wohl die angedrohte Streichung aus den Listen tatsächlich erfolgt._ Politische CUbcrficbt. Berlin, den 27. Juni. Herrenhaus. Am Dienstag sind die Herrenhäusler wieder zusammen- getreten; es besteht die Absicht, bis Ende der Woche allen ge- setzgeberischcn Stoff aufzuarbeiten. Ursprünglich follten am ersten Tage dieses letzten Sessionsabschnittes die Berggesetz- Novellen beraten werden; doch ließ sich diese Absicht nicht ver- wirklichen, da erst am Abend vorher die Kommifsionsberichte verteilt waren. Da die Sitzung nun aber einmal anberaumt war, erledigten die„Herren", um wenigstens nicht ganz um- sonst nach Berlin gekommen zu sein, schnell einige Petitionen, von denen nur die der rheinisch-westfälischen Gefängnisgesell- schaft in Düsseldorf um gesetzliche Regelung der Fürsorge-Ein- richtungen für Wanderarme von Bedeutung ist. Fast debatte- los wurde die Regierung im Sinne der Petenten ersucht, dem Landtage einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Fürsorge für arbeitsuchende mittellose Wanderer mittels Errichtung von Wanderarbeitsstätten in Verbindung mit Ar- beitsnachweisen geregelt wird, isdsch nur für diejenigen Pro- vinzen, deren Vertretungen dies beschließen. Am Mittwoch stehen die Berggesetznovellen auf der Tagesordnung.—_ Die deutsche Marokko-Antwort. In dem am Dienstagvormittag abgehaltenen Minister- rate teilte, wie aus Paris gemeldet wird, Ministerpräsident Rouvier mit, er werde am Nachmittag eine Besprechung mit dem deutschen Botschafter haben, der ihm die Antwort Deutsch- lands aus die französische Note zustellen werde. Mittlerweile ist die Note bereits überreicht und ein weiterer Ministerrat dürfte alsbald Stellung zu ihren Darlegungen nehmen. Es ist anzunehmen, daß die französische Regierung infolge des bisherigen Verlaufes der Verhandlungen die Befürchtung auf- geben wird, Deutschland könne auf der von ihm geforderten Marokkokonferenz Schwierigkeiten bereiten. Sie wird deshalb wahrscheinlich darauf verzichten, daß schon vor der Konferenz eine besondere Vorverständigung zwischen ihr und der deutschen Diplomatie stattfinden soll. Wünschenswert, ja notwendig erscheint es uns, daß der jetzige Notenwechsel der Oeffentlichkeit mitgeteilt wird. Zur Vermeidung neuer Konflikte, zur Sicherung einer friedlichen Fortführung der Angelegenheit ist es sehr er- forderlich, daß die beteiligten Nationen selb st vollständigen Einblick in die Aktionen der Diplomatie erhalten. Ueber den Inhalt der deutschen Antwortnote wird aus Paris telegraphisch gemeldet: Paris, 27. Juni.(Meldung der„Agence Havas".) In hiesigen deutschen diplomatischen Kreisen wird versichert, daß Teutschland in seiner Antwortnote trotz der in der französischen Note enthaltenen Ausführungen ans seinem Standpunkt bcharrt und den Zusammentritt einer Konferenz als das geeignetste Mittel ansieht, die marokkanische Frage auf diplomatischem Wege zu ordnen. In derselben Note werde darauf hingewiesen, daß die kaiserliche Regierung nicht glaube, vor der Konferenz eine Verständigung über die Fragen herbeiführen zu können, die Gegenstand der Beratungen der Konferenz sein sollen. Die deutsche Negierung sei nach wie vor der Ansicht, daß es zur Aenderung des gegenwärtigen Standes der Dinge in Marokko des Einvernehmens aller Signatarmächte der Madrider Kon- vention bedürfe. Der allgemeine Ton der Note sei in freund- schaftlichem Geiste, im Geiste der Verständigung und der Loyalität gehalten, der es Frankreich leicht zu machen scheine, die Zu- geständnisse in der Form, auf die Deutschland Wert zu legen scheine, zu machen, und der es Frankreich unmöglich mache, seine Zustimmung zu der Konferenz zu verweigern, da Frankreichs Aufgabe, an der algerischen Grenze für Ordnung und Sicherheit zu sorgen, anerkannt und erleichtert werden solle. Die Wirren an der algerischen Grenze. Tanger, 27. Juni.(Meldung der„Agence Havas".) Der marokkanische Dampfer„Turki" ist gestern mit 300 Soldaten, 100 Pferden, Munition und Lebensmitteln nach Saida in See ge- gangen, um von dort nach Udjda zu dampfen, wo die Lage der Truppen des Sultans andauernd kritisch ist. Hadjahmed el Torres, der hiesige Vertreter des Sultans, ist benachrichtigt worden, daß das Generalgouvernement von Algerien das Verbot. Truppen und Munition, die für Udjda bestinnnt sind, über französische Häfen zu transportieren, aufgehoben hat. Cm China-prozcß. (Schluß des Berichts in der vorigen Nummer.) Halle, 26. Juni.(Eig. Ber.) Zeuge Tramnitz-Berlin hat bei dem sächsischen Expeditionskorps gedient. Auch seine Abteilung hat in einem Tempel quartiert. Die Götzen wurden zerschlagen, da in ihnen kleine Silbermünzen steckten. Zeuge hat das selbst mitgemacht, hält es auch nicht für verboten. Bei den notwendigen Requisitionen seien auch ganze Rindcrheerden mit sortgetrieben worden. Die Requisitionen seien auch dazu ge- mißbraucht worden, um anstandslos alles, was man fand, im Koch- kessel mitzuschleppen: Goldene Haarspangen, silberne Armbänder, Nagelringe ufw. Vors.: Sie haben das gesehen und nicht zur Anzeige gebracht? Zeuge: Das ist allgemein üblich gewesen, auch Offiziere nahmen, was sie kriegen konnten.(Heiterkeit im Zuhörerraum.) Ein Bibelinstitut oder eine Bibliothek religiöser Schriften wurden natürlich auch zerstört.— Ich habe einmal gehört, wie e i n Hauptmann— ich sehe noch die Situation vor Augen— aus meinem Bataillon zu unserem Leutnant sagte: Die Holzschnitzereien da— es waren Rahmen von 1 Meter Höhe— wären fein für meine» Salon. Nächster Tage wurden sie zerschnitten, in Kisten gepackt und mit dem„Kurfürst" oder der„Brandenburg" nach Hause geschickt. Vors.: Wissen Sie das genau? Sie scheinen ja mit Ihrem Eide sehr leicht umzugehen. Warten Sie ab, was darauf folgen wird. Z e u g e: Ich gehe durchaus nicht unvorsichtig mit dem Eide um. Ich stand zwei Schritte davon, es war auf dem Hof unseres Quartiers, ein paar Tage bevor wir abzogen. Ich weiß das, was ich gesagt habe, ganz genau. Auch seidene Borhänge aus den Tempeln wurden massenhaft gestohlen. In Toukschu, der letzten Etappe vor Peking wurde alles an chinesische Händler verkauft. Denn dort gab es europäische Lebensmittel. Für eine Hand voller Haarspangen wurden 2—3 Dollar gezahlt. In Peking war für die Truppen ein Bordell eingerichtet, von einem Chinesen verwaltet, in dem gegen Geld Benutzungsmarken ausgegeben wurden. Eines Abends wurde von einigen Kameraden— ein Teil davon war allerding angetrunken — der Chinese aus dem Kassenraum herausgeworfen, ihm das Geld genommen und die Marken unter die Kameraden verteilt. Die Schcinkäufe waren Regel, sie kamen fast alltäglich vor. Wir hatten das Bedürfnis, mehr zu essen all wir bekamen. Einer ging dann „kaufen". War der Chinese mit 10 Cents nicht zufrieden, so bekam er eine Tracht Prügel und dann war er meist zufrieden.(Heiter- keit.) Zu Hause aßen dann von dem Fleisch oder Gemüse alle mit. — Vom Nordtempcl des kaiserlichen Palastes wurden die 29 Zenti- metcr-Bronzefiguren gestohlen, wie solche jetzt in der Königgrätzcr- straße in Berlin zu kaufen sind. Der Händler hat sie von den Soldaten erworben, als diese bei der Rückkehr aus China wegen der Typhusgefahr auf einem Truppenübungsplatz interniert wurden. Aus den Leihhäusern wurden die in China weitverbreiteten silbernen Uhren gestohlen. Wenn aus einem Leihhaus genug gestohlen war, wurde es abgesperrt. Vors.: Aber Sie sind einer von denen, die nichts getan haben? Nicht wahr? Zeuge: Ich habe das gemißbilligt und meinen Kameraden so- gar Vorhaltungen gemacht. Wenn ich nicht gut bei Leibe wäre, hätte ich wohl manchmal eine tüchtige Tracht Prügel abbekommen.— Aus der Sternwarte in Peking wurde für uns eine Badeanstalt ge- macht. Auch die berühmte Bibliothek im Tempel Vamen wurde zer- stört. Als ich hinkam, war sie schon zerstört, vielleicht von den Russen, die vorher darin waren.— Kleinigkeiten könnte ich bis ins Endlose erzählen. Zeuge Struck-Emmingerloh bekundet, daß die Soldaten Massen- Haft kostbare Sachen aus den kaiserlichen Palästen ins Lager ge- bracht und wieder verkauft haben. Wegen Frauenschändung seien Zuchthaus- und Gefängnisstrafen verhängt worden. Zeuge Schill-Rathenow: Auch aus Mutwillen wurde manchem Chinesengötzen das Gesicht zerschlagen. Zeuge Udo Schmidt-Berlin hat im bayerischen Expeditionskorps gedient: An der Plünderung hätten sich alle beteiligt, um ein An- denken mitzunehmen. Aber nachher habe man es verkauft und dann habe sich auf allen folgenden Streifzügen dasselbe Bild wiederholt. Zeuge Hartwig-Pinneberg: Kamen wir in China in ein Dorf, so holten wir die guten Tische, Stühle und Kleiderschränke für die Offiziere, die schlechtesten für uns. Bevor wir in andere Quartiere abzogen, wurden sie an die Chinesen zurückverkauft. Daß auch die Offiziere diese Kaufgeschäfte machten, kann ich nicht sagen. Alle von meiner Batterie außer mir haben es an jedem Ort so gemacht. An einem Ruhetage, als ich Stadtwache hatte, kamen mehrere Kameraden zu mir: Der Oberst habe erlaubt, mit dem Dorfe zu machen, was sie wollten. Einer bat mich um eine Patrone. Mit seiner habe er schon einen Chinesen über den Haufen geschossen. Tatsächlich wurde alles geplündert, zerschlagen und verbrannt. Den Chinesen wurde das Arbeitswerkzeug zerbrochen, ihre seidenen Kleider zerrissen oder den kleinen Eseln umgebunden.(Heiterkeit.) Das habe ich selbst gesehen, während ich von 12—6 Uhr früh, 18 Stunden, auf Wache stand. Zeuge Fridolin Trändle-Mannheim will gleich mehreren vorher- gehenden Zeugen von Mißhandlungen der Chinesen erzählen, wird aber vom Borsitzenden daran gehindert. Zum Thema Plünderungen sagt er aus, daß die Soldaten heimlich nachts auf die Dörfer gingen und morgens mit vielen Münzen usw. zurückkamen; dabei sei es auch zu schweren Zusammenstößen mit den Chinesen gekommen. Zeuge Rudolf-Berlin, vom Vorsitzenden auf das Recht der Zeug- nisvcrweigerung aufmerksam gemacht, für den Fall, daß er fürchte, sich einer strafbaren Handlung zu bezichtigen, sagt aus, daß er wegen Sittlichkeitsverbrechcns in China mit 13 Monaten Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust bestraft worden ist. Seine Aussage erfolgt weiter wie die aller übrigen Zeugen über die Sittlichkeitsverbrechcn in der geheimen Verhandlung. Zeuge Holzkämper-Wilhelmshaven war beim Krankennachschub und hat nichts gesehen. Zeuge Erpenbeck-Hannover-Linden sagt über Requisitionen roher Art aus. Vors.: Na, wie es eben im Kriege zugeht, Sie wollten doch auch nicht verhungern oder rohes Fleisch essen. Zeuge Erpenbeck gibt weiter an, daß einzelne ssiner Kameraden ganze Säcke voller Ringe zusammengestohlen haben. Damit schließt die Beweisaufnahme, soweit sie in öffentlicher Sitzung erfolgte. Es werden über das Thema Schändungen die Zeugen nunmehr in geheimer Sitzung vernommen. * Der Verteidiger, Rechtsanw. Heine mann, stellt dann die folgenden Beweisanträge: Das Gericht möge beschließen, in Abänderung seines bereits gefaßten Beschlusses die Fragen, welche Mißhandlungen von Chinesen und Chinesinnen betreffen, zuzulassen. Wie bereits aus der bisherigen Verhandlung ersichtlich sei, seien die Zeugen in der Lage, nach dieser Richtung hin erhebliche Vek u n düngen zu machen. Für die Schuld wie für die Straffrage sei es wesentlich, wenn der Angeklagte nach dieser Richtung hin den Beweis der Wahrheit ftihren könne. Die Erheblichkeit des Beweises leuchte ein, denn die Mißhandlung von Menschen sei doch wahrlich noch schwerwiegender, als die Zerstörung von Sachen. Ferner beantragte der Verteidiger den in der vorigen Sitzung gefaßten Gerichtsbeschluß wiederherzustellen. Das Gericht habe damals beschlossen, sämtliche vom Angeklagten benannte Zeugen zu hören, und zwar die im Ausland wohnenden kommissarisch, die anderen Zeugen, welche der Angeklagte unter Aufwendung großer Kosten zum vorigen Termin geladen habe, von neuem zu vernehmen und ebenso eine Reihe weiterer im Inland wohnender Zeugen zu dein neuen Termin zu laden. Diese Zeugen sollen bekunden, daß in sehr großem Umfange die vom Angeklagten behaupteten Vorkommnisse sich ereignet hätten. Ebenso habe das Gericht in der vorigen Sitzung beschlossen, die sämtlichen Akten des Kriegsministeriums, in welchen Bestrafungen, wegen Raub. Plünderung und Schändung vorgekommen seien, zu erfordern. Bon alledem sei nun nichts erfolgt. Zum heutigen Termin sei plötzlich nicht ein einziger der Zeugen geladen, noch sei ein einziges Aktenstück herangezogen. Der Angeklagte sei dadurch in eine außerordentlich schwierige Situation geraten. Hätte er ahnen können, daß die Zeugen trotz eines, wie man doch an- nehmen müsse, wohlerwogenen, nach langer Beratung gefaßten Gerichtsbeschlusses nicht geladen wurden, so hätte er Vorkehrungen getroffen, um seinerseits einen größeren Zeugcnapparat zur Stelle bringen zu können. Die heute anwesenden Zeugen seien nur solche, welche der Angeklagte zufällig, weil sie leicht erreichbar waren und er ihre Adressen wußte, zur Stelle bringen konnte. Die weit- au? wesentlichsten Zeugen konnten nicht geladen werden, weder die Kriegskorrespondenten der großen Zeitungen, die bei dem ganzen Feldzug zugegen gewesen sind, noch die in einer Beamtenstellung sich befindenden Zeugen, noch endlich die im Ausland sich auf- haltenden. Das alles, was der Angeklagte hier erbracht habe, sei nur ei» ganz kleiner Ansang des von ihm gesammelten BrwcismaterialS» nicht dieses selbst, zumal sehr wesentliche, vom Angeklagten selbst geladene Zeugen, wie z. B. Dr. Rudolf Zabel, von dem sich Angeklagter daS bestätigen lassen wollte. lvaS dieser in seiner Schrift»Deutschland und China" über Das Gericht beschloß über diese Beweisanträge erst später, vor Verkündigung des Urteils, nach Anhörung des Plaidoyers. Der Verteidiger überreichte in einer Protokollanlage seine Beweisanträge dem Gericht. * * * * st die Die Phinderungen, Raub, Mißhandlungen und dergl. geschrieben habe. in massenhaften Fällen, der Verkauf wertvoller Sachen für sehr Raub, Plünderung Plünderung und Frauenschändung nachzuweisen, Das Reichsgericht habe zwar in einer früheren, andere Redakteure billiges Geld, alles das ist erwiesen und will ich daher hierauf die Aeußerung doch so ungeheuerlich, daß aus ihr des„ Vorwärts" betreffenden Entscheidung die Beweisanträge nicht nicht eingehen. Erwiesen worden sind auch schwere geschlechtliche Absicht und das Bewußtsein, beleidigen zu wollen, deutlich für erheblich erachtet. Aber einmal lag der damalige Fall anders. Ausschweifungen, auf die ich nur ganz kurz eingehen will. hervorgeht. Da der Angeklagte schon wiederholt vorbestraft ist, hat Außerdem habe aber das Reichsgericht ausdrücklich erklärt, daß, Wir haben in der Beweisaufnahme gehört, wie häufig es das Gericht nicht geglaubt, daß ein geringeres Strafmaß als das wenn die damaligen Angeklagten behauptet hätten, die Erbringung vorkam, daß sich 6-8-9 Männer auf dieselbe Frauensperson vom Staatsanwalt beantragte am Blaze sei. ihres Beweises ziele auch auf eine Milderung des Strafmaßes stürzten, wie sie festgehalten wurde trotz all ihres Schreiens, hin, der Beweis von Erheblichkeit gewesen wäre. Der Angeklagte tro allen Weinens ihrer Kinder, wie das hat der In der Aussage des Zeugen Grube- Elberfeld ist nicht von stelle mum ausdrücklich, um der Entscheidung des Reichsgerichts voll Zeuge Wenzel bekundet- 7-8 jährigen Kindern troß ihres entfeßlichen zwei Bronze- Uhren unter den Tagen der Bronze- Löwen die Rede, zu genügen, auch in diesem Sinne, also mit Rücksicht auf das Straf- Geschreies Gewalt angetan wurde, während ein anderer die Kinder sondern von zwei Bronze Kugeln, wie es in der weiteren Ausmaß, seine Anträge. festhielt. Daß solche Fälle, wenn sie zur Kognition famen, sehr sage auch richtig wiedergegeben ist. streng bestraft wurden, braucht uns der Staatsanwalt wirklich nicht Bei der Begründung der Höhe des Strafmaßes hat der Richter erst zu versichern. War doch gerade unser wesentlichster Beweis- Bezug genommen auf eine Bestrafung des Angeklagten Kunert wegen antrag die Herbeischaffung der Strafaften aus dem Kriegs- eines Eigentumsvergehens. ministerium. Niemals haben wir behauptet, daß General v. Lessel Hierzu ist folgende Anmerkung zu machen: und seine Stabsoffiziere etwa solche Ausschreitungen geduldet hätten, wie Der Vorsitzende Landgerichtsdirektor erachtete es gelegentlich für Nunmehr ergriff Staatsanwalt Dr. Kloß das Wort: sie der Zeuge Erpenbeck hier geschildert hat, daß eine Frau fest- nötig und angemessen, zweimal an die erschütternde Tatsache zu erIn der Aeußerung, die der Angeklagte zugibt, und in der gebunden und ihr allerhand Gegenstände in die Geschlechtsteile ge- innern, daß unter den vielfachen Vorstrafen des Angeklagten„ UnterAeußerung, wie sie der Polizeikommissar bekundet, vermag ich keinen steckt wurden, bis Erpenbeck die Frau in dieser Situation fand und schlagung beziehungsweise Eigentumsverlegung" figurieren. Kunert wesentlichen Unterschied zu erblicken. Gr will von den sie befreite. Nur das hat der Angeklagte sagen wollen, was von parierte durch eine furze Erläuterung den Hieb. Tatsächlich hat er als Invasionstruppen gesprochen haben, zu denen auch unsere vornherein der Standpunkt seiner Bartei war: daß der Krieg zu so Redakteur vor dreizehn Jahren einige friegsgerichtliche Gr= Truppen gehörten. Selbstverständlich hat er nicht den bedauerlichen Ausschreitungen gehrt babe. Dabei find die kenntnisse veröffentlicht, die auf einem einer amtEinzelnen beleidigen wollen. Aber er hat ausgesprochen, daß die heute vorgeführten Tatsachen bei weitem nicht erschöpfend lichen Kanzlei gehörigen Papier abgeschrieben waren. deutschen Truppen in ihrer Allgemeinheit verwüstet, geplündert und über es wird wohl kaum jemand wagen, von einem Mißlingen des interessanten Urteile sind so aus dem Aftenstaub in die Deffentlichgeschändet haben. Und dieser ungeheuerliche Vorwurf sollte auch Beweises zu reden, wenn wir gehört haben, daß ein festgehaltenes feit gekommen. Allerdings hat die Kanzlei- Makulatur leider den ausgesprochen werden, er war damals das Losungswort und zu Mädchen hintereinander von einer ganzen Anzahl von Lenten ge- Weg in den Papierkorb, nicht aber den Pfad zurück in ihr ursprüngdiesem Zwecke sind ja auch die Hunnenbriefe veröffentlicht worden. braucht und damit erst innegebalt n wurde, als einer den dabei liches Asyl gefunden. Für diese Aufenthaltsveränderung wurde Ist dieser Vorwurf nun wahr? Ich meine, die Wahrheit eines Vor- Stehenden zurief, sie sollten aufhösen, da derjenige, der das Kunert verantwortlich gemacht und hatte sie mit sechs Monaten wurfs in dieser Allgemeinheit läßt sich überhaupt nicht nachweisen. Mädchen soeben gebraucht habe, geschlech strank, jei. Wir haben Plößensee zu bezahlen. Db uns hier nur 20 oder 100 Fälle vorgeführt werden, es ist niemals gehört, wie aus einem ganzen Dorf, die Mädchen flüchteten, sich nachzuweisen, daß die Truppen in ihrer Allgemeinheit solche Taten hinter großen Pflanzen versteckten, dort hervorgezogen und über- Ein Strafverfahren wegen Veröffentlichung einer Militärgerichtsverübt haben. Da der Wahrheitsbeweis niemals geführt werden wältigt wurden, daß in Vordellen die Kasse geplündert und die verhandlung ist auf Veranlassung des Generalkommandos des dritten kann, sind auch die weiteren Beweisanträge als unerheblich abzulehnen. Mädchen gebraucht wurden. Dadurch, daß der Gerichtshof von Armeekorps gegen mehrere Berliner Redakteure und eine MilitärWir alle haben gewußt, daß solche Fälle vorgekommen sind, und es seinem früheren Beweisbeschluß abgewichen ist und einen gana gerichts- Storrespondenz eingeleitet worden. Am 29. Mai fand vor kann als wahr vorausgesetzt werden, daß auch noch weitere ähnliche furzen Termin anberaumt hat, während der Angeflagte glauben Fälle vorhanden sind. Dabei möchte ich aber doch bemerken: selbst mußte, noch Zeit zu haben, founte nur berbe geschafft werden, was dem Oberkriegsgericht des dritten Armeekorps gegen drei Soldaten wenn wir solche Fälle uns hier haben erzählen lassen, so ist damit der Zufall gerade darbot. Damit ist für das, was die Beweis- eine Gerichtsverhandlung wegen Aufruhrs in der Berufungsinstanz nicht gesagt, daß jeder dieser brodenweis vorgetragenen Fälle auch aufnahme im beantragten Umfang ergeben würde, noch nicht der statt, die damit endete, daß die Angeklagten freigesprochen resp. mit erwiesen sei. So der ungeheuerliche Vorwurf, daß ein Offizier fleinste Anhalt gegeben und wenn der Wahrheitsbeweis erheblich ist, fünf Monaten Gefängnis bestraft wurden. In der ersten Instanz waren sie forps eine bronzene Kugel gestohlen habe. Welches Beweis- wird man die Beiveisaufnahme naa reien fleinen zufälligen Ergeb- zu fünf bis sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Verhandlung material liegt hierfür vor? Wir haben mur einen Zeugen nissen nicht abbrechen dürfen. vor dem Oberkriegsgericht des dritten Armeekorps fand, wie es bei dem gehabt, der darauf losgeschwazt hat. Die Aften über Auf das Strafmaß will ich nicht lange eingehen, denn die stellung des Verfahrens oder die Freisprechung scheint mir selbit- genannten Gerichte meist der Fall ist, unter Ausschluß der Deffentverständlich. Aber den Antrag, wegen eines lapsus linguae, den lichkeit statt. In dem zur Veröffentlichung gelangten Bericht war niemand außer dem Polizeibeamten, und zwar dem einen Polizei- auch der Tatbestand, der zur Erhebung der Anklage geführt hatte, beamten im Gegensatz zu dem zweiten gehört hat, drei Monate aus furz angegeben worden. dem Leben eines Menschen streichen zu wollen, kann ich nur durch einen staatsanwaltlichen lapsus linguae erflären, gleich dem, durch den der Staatsanwalt dem Angeflagten zur Last legen wollte, daß die Zeugen hier unter ihrem Eide die Wahrheit bekundet und nichts verschwiegen haben. Der Staatsanwalt hat hier ebenfalls sicher etwas gesagt, was er nicht sagen wollte. Man kann daraus ersehen, wie leicht man entgleifen fann. Wenn überhaupt eine Strafe eintritt, so dürfte eine kleine Geldstrafe wirklich genug sein. Aber prinzipiell beantrage ich Einstellung des Verfahrens und Freisprechung. Berfahren wegen Plünderung und Verwüstung, die strengen Urteile, die ergangen sind, sie beweisen, daß die Armee rein aus dem Feldzuge hervorgegangen ist. Es sind seinerzeit drei Monate Gefängnis gegen den Angeklagten beantragt worden. Daß diese Strafe auch heute gerechtfertigt ist, hat der Angeklagte selber bewiesen, als er ausrief: Es wäre ja die schwerste Beschuldigung, wenn ich allen Mitgliedern des Expeditionstorps hätte Frauenschändung vorwerfen wollen. Er hat es aber getan. Es kommt hinzu, daß wir es erleben mußten, daß eine Reihe von Zeugen, von Deutschen, die auf Veranlassung des Angeklagten hier erschienen sind, sich geradezu abgemüht haben, einzelne Vorfälle hier in die Deffentlichkeit zu ziehen, die geeignet sind, die Armee zu beschimpfen und damit das deutsche Vaterland! Verteidiger Rechtsanwalt Herzfeldt- Halle hebt hervor, daß die Beweisaufnahme es im höchsten Grade wahrscheinlich gemacht habe, Staatsanwalt Dr. Kloß: Ich will nur feststellen, daß weder daß Kunert von der gesamten Invasionsarmee und nicht von dem dem Sanitätsoffizier die Aneignung der Uhr, noch dem Hauptmann deutschen Expeditionskorps besonders gesprochen habe. Er habe die des Bilderrahmens nachgewiesen worden ist. mur mit Schiller und Bertha v. Suttner auf die furchtbaren Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Heinemann: Die Zengen haben so Wirkungen des Krieges hinweisen wollen. Vergessen wir nicht, mit aller Bestimmtheit ausgesagt. Wenn man diesen Zeugen nicht daß unsere Truppen die Chinesen nicht als Kulturvolt, glaubt, kann man ja andere laden. sondern als minderwertigen Feind, als Heiden und Asiaten, betrachtet haben. Charakteristisch dafür ist die Geschichte von dem Chinesen, der dem deutschen Unteroffizier seine 17 jährige Tochter anbietet. Vom Standpunkte des Chinesen war das ein Akt der Liebenswürdigkeit. Der Deutsche aber erzählt, daß er den Mann 3/4 Stunden lang mit der Reitpeitsche so trattiert habe, daß er bewußtlos im Rinnstein liegen blieb. Er war empört über den Chinesen und Angeklagter Kunert: Hierin erblickt das Generalkommando des III. Armeekorps eine Verlegung des§ 18 des Einführungsgesetzes der Militär- Strafprozeßordnung, nach welchem über den Verlauf einer Verhandlung, die wegen Gefährdung militärdienstlicher Intereffen unter Ausschluß der Deffentlichkeit stattfindet, nachts veröffentlicht werden darf. wird also bis in seine letzten Konsequenzen durchgeführt. Die AnDer Ausschluß der Deffentlichkeit der Militärgerichtsverhandlungen wendung des§ 18 scheint uns übrigens unzulässig, denn er verbietet nur die Veröffentlichung von„ Berichten". Mitteilungen, aus irgendwelchen anderen Quellen stammen, sind dagegen nicht unter Strafe gestellt. Mitteilungen über geheime Verhandlungen dürfen nur diejenigen Personen nicht machen, denen nach§ 286 der Militärftrafgerichtsordnung- gelegentlich ihrer Anwesenheit bei geheimen Verhandlungen ausdrücklich vom Gericht die Geheimhaltung bestimmter Tatsachen zur Pflicht gemacht ist. Zu den Kreisen dieser Personen gehören natürlich nicht Personen, die überhaupt bei der Prozeßverhandlung gar nicht zugegen gewesen sind. Wir sehen auch in diesen seltsamen Bemühungen nur einen ver schärften Versuch, die absolute Unöffentlichkeit des Militärprozesses entgegen dem Gesez wieder zur Regel zu machen. Es wird dringglaubte damit ein gutes Werk zu tun. Redner beantragt die Frets unterstelle, daß er geäußert habe, unsere Soldaten haben das liche Pflicht des Reichstages, dieser Durchkreuzung seiner gefezsprechung seines Klienten. Verteidiger Rechtsanw. Heinemann- Berlin: Denn Dds Zur Eisenbahn- Tarif ,, reform". Jm Abgeordnetenhause ist von den Abgg. Dr. Friedberg und Frhr. v. 3edlig und Neukirch mit Unterstützung von sämtlichen nationalliberalen und freikonservativen Abgeordneten folgende Interpellation eingebracht worden: " Ist die königliche Staatsregierung in der Lage und bereit, über den Stand der Verhandlungen, betr. die einheitliche Reform der Personen- und Gepäcktarife auf den deutschen Staatsbahnen Auskunft zu erteilen?" = Was wir heute hier erlebt haben, war noch nicht einmal das Rudiment eines Teiles des von uns geplanten Wahrheitsbeweises. Der Vorsitzende hat mich gefragt, wie ich zu meiner Aeußerung gekommen sei. Die vollständige Beantwortung dieser Frage enthält meine vollständige Verteidigung. Kunert erklärt nummehr weiter in seinem Schlußwort, man und das getan. Stelle man sich aber auf diesen Standpunkt, geberischen Absichten ein Ende zu bereiten. sei es nur folgerichtig zu sagen: unsere Soldaten. Ich bitte aus den mehrfach vorgetragenen Gründen das Versei identisch mit dem Begriff deutsche Soldaten. Das Reichsgericht habe fahren mangels Strafantrags einzustellen. in der die anderen Nedakteure des„ Vorwärts" betreffenden Sache sei eine rein partitive Bezeichnung für die Umschreibung einer Es sei also unzulässig und ausdrücklich gesagt, entscheidend sei, ob der Kriegsminister zur Zeit, unbeſtimmten Anzahl von Soldaten. als die Beleidigungen ausgesprochen wurden, amtlicher Vorgesetzter unlogisch ihm zu unterschieben, er hätte alle Soldaten oder eine der Truppe war. Dies sei aber hier nicht mehr der Fall. große oder sehr erhebliche Anzahl deutscher Soldaten treffen wollen. Solche Auffassung des Staatsanwalts sei ebenso haltlos, damals war das Expeditionskorps in allen seinen Teilen bereits auf- als wenn jemand behauptete, es sei nur eine kleine Minder gelöst. Sollte der Strafantrag aber als gültig angesehen werden, Es kann sich hier lediglich so entsteht die Frage, was hat der Angeklagte gesagt? Nach der zahl deutscher Soldaten gemeint. heutigen Beweisaufnahme steht unzweifelhaft fest, daß er nur von nichts anderes in der inkriminierten Redewendung handeln und gehandelt um eine unbestimmte Anzahl von deutschen Soldaten, um absolut Die Interpellation wird am Sonnabend, den 1. Juli, der Invasionsarmee gesprochen hat. Der zweite Belaftungszeuge, haben. Geht man nunmehr von dieser allein schlüssigen Voraussetzung, von verhandelt werden. der überwachende Beamte selbst, hat ja mit aller Bestimmtheit be- dieser einzig möglichen Definition aus, so muß man zu einem für Am Sonnabend nachmittag wird voraussichtlich auch die gefundet, daß Angeklagter von 50 000 Mann, also der ganzen ihn, den Angeklagten, günstigen Ergebnis kommen: Dann nämlich meinsame Schlußßißung der beiden Häuser des Landtags stattfinden. Invasionsarmee, gesprochen. Unterstellen wir aber, daß er von unserer Armee gesprochen hätte, so kann sich diese ist bereits jezt erwiesen, daß deutsche Soldaten des Dstasiatischen Nationalsozialer Niedergang. Aus Jena wird uns geAeußerung unmöglich auf ämtliche Personen der Armee be- Expeditionsforps 1900/1901 in China fremdes Eigentum sowie Leib und dritten weimarischen Reichsta- g3 zogen haben. Er hat nur sagen können und wollen: es sind solche Leben der Bewohner zerstört und verwüstet, daß sie vielfach ge- schrieben: Im Fälle von Plünderung vorgekommen. Und dafür hat schon die plündert, daß sie bestialische Notzucht, Frauenschändungen, sogar wahlkreis, mit dessen Hülfe einst Pfarrer Naumann und nach Das ihm Adolf Damaschke in den Reichstag gelangen wollte, scheint es Vergewaltigung von Kindern verübt haben. Eine Beheutige Verhandlung den Wahrheitsbeweis erbracht. mertung des Herrn Staatsanwalts muß zunächst mit aller Ent- geht in Summa unwiderleglich hervor: 1. Aus den äußerst gegenwärtig mit der nationalfozialen Sache.recht schlecht zu stehen. schiedenheit zurückgewiesen werden. Die Höhe der beantragten chiverwiegenden Zeugen- Aussagen der soeben eidlich vernommenen Die in Jena gedrudte Thüringer Rundschau", nationales Strafe ist vom Staatsanwalt damit begründet worden, daß auf fünfzehn ehemaligen Chinatrieger; 2. aus den Auszügen der Straf- Wochenblatt für Sozialreform, Politik und Heimatpflege, deren sich aften des Ostasiiatischen Expeditionskorps, soweit sie jetzt schon der die Nationalsozialen stets zur Unterstübung ihrer Ideen bedienten, Grund der Anträge des Angeklagten Leute hier als Zeugen Deffentlichkeit angehören; 3. aus der großen, nahezu völligen Ueber- hat soeben im 5. Jahrgang ihres Bestehens ihr Erscheinen bernommen worden sind, die sich mit einem gewissen Be- einstimmung der besten Chinakenner aller Nationen, welche damit eingestellt. Anscheinend haben die meist akademischen Kreisen hagen hingestellt und Tatsachen vorgebracht hätten, die Armee und Waterland in bezug auf deutsche Soldaten das als geschichtliche Tatsachen angehörenden Hintermänner des Blattes die Luft verloren, für eine beschimpften. Diese De duktion kann doch unmöglich eine überlegte sein, fie iſt wiſſenſchaftlich bekunden, was hier in einem deutschen Gerichtssaale verlorene Sache noch länger nutzlos Geld zu opfern. äußerst gefährlich. Nach der Bemerkung des Staatsanwalts würden seitens der Behörde bezweifelt und unter harte Strafe gestellt wird. Die Zerstörung der chinesischen Staatsbibliothek ist nach dem also zwei Umstände der Grund dafür sein, daß der Angeklagte auf Urteil von Fachmännern der größte Verlust für die Zivilisation Nene Gefechte gegen die Hottentotten. Es wird amtlich gemeldet: Monate ins Gefängnis wandern soll, einmal weil er von dem seit der Zerstörung der Bibliothek von Alexandria. Ueber Grundrecht, welches die Strafprozeßordnung dem Angeklagten gibt, Mißhandlungen der Chinesen, über die hier leider nicht verhandelt daß er selbst Zeugen laden darf und diese vernommen werden werden darf, geben auch die Strafalten im Kriegsministerium beste müssen, Gebrauch gemacht hat, und der weitere Umstand, daß diese Zeugen keinen Meineid geleistet und nichts verschwiegen, Auskunft. Offiziell ist geplündert, offiziell find 100, 200, 300 Stock sondern alles gesagt haben, was sie wissen. Wertvoll sei in der schläge als Strafe über Chinesen, deren Körper zu blutigem Brei Bemerkung des Staatsanwalts jedoch, daß er die bekannten Tat- zerschlagen wurden, verhängt worden. sachen selbst in dem Lichte ansieht, wie sich dies aus seiner vor- Vorf.: Das alles war nicht Gegenstand der Beweisaufnahme. erwähnten Aeußerung ergibt. Mehr und etwas anderes, Sie hätten ja Beweisanträge stellen können. als der Staatsanwalt mit diesen seinen Worten zum Ausdrud gebracht hat, hat auch der Angeklagte nicht behauptet und nicht behaupten wollen. Im Gegenteil, hier deckt sich seine Ansicht ganz mit dem vom Staatsanwalt als Ergebnis des Termins festgestellten Refultat. zur Angetlagter: Das haben wir seit 1908 getan und vergeblich getan. Rach immer wiederholten Unterbrechungen durch den Gerichtsvorsitzenden verzichtet Kunert unter folchen Umständen zunächst sowie auch später für den eigentlichen Schluß auf das Wort. Der Gerichtshof verkündet darauf die Ablehnung aller vorerwähnten Beweisanträge der Verteidigung. Er betrachte den Fall nicht nach§ 186( Behauptung nicht erweislich wahrer Tatsachen), sondern aus§ 185( Formale Beleidigung). Die Kompagnie des Hauptmanns v. Erdert, die schon am 6. Juni ein erfolgreiches Gefecht am Karib-( Gamtoap) Revier hatte, überraschte am 14. Juni erneut eine feindliche Werkt an diesem Revier. Der Feind verlor 25 bis 30 Tote, 250 Stüd Großvich, 40 Pferde und Esel. Diesseits wurde ein Mann verwundet. Major v. Kampg mit der Abteilung Siebert marschierte, von der Oftgrenze tommend, ebenfalls längs des Karib-( Gamtoap) Reviers und stieß am 17. Juni auf die gesamte Schar Morengas, die in dem außerordentlich schwierigen Gelände verzweifelten Widerstand leistete. Die Abteilung Erckert eilte auf den Kanonendonner herbei, und nach 14stündigem, schwerem Kampfe gelang es, die feindliche Stellung zu nehmen. Die deutschen Truppen verloren 15 Tote, 3 Vermiste und 25 Verwundete, unter diesen Major v. Stampy. Hauptmann Siebert übernahm das Kommando. Die Höhe der feindlichen Verluste ist noch unbekannt. Karibs( Gamtoap) Auch der Angriff auf den einen Zeugen, der losgeschwätzt" haben soll, war wenig angebracht und wenig der Sachlage an gemessen. Der Beuge hat mit großer Bestimmtheit und Ruhe aus gesagt. Ich habe überhaupt selten eine Verhandlung erlebt, wo die Zeugen mit so großer Vorsicht ausgesagt haben wie hier, dabei aber Nach einer weiteren Beratung verkündet der Vorsitzende, daß das denn auch trotz aller Vorhalte geblieben sind. Sie haben immer Gericht den Angeklagten Kunert zu drei Monaten Gefängnis Am 18. Juni verfolgte die Abteilung, und vereitelte dadurch ganz scharf unterschieden zwischen dem, was sie selbst verurteilt habe und dem Kriegsminister die Publikations- die Versuche der Hottentotten, ihr zahlreiches versprengtes erlebt haben und dem, was sie von anderen gehört haben. befugnis im Reichs- Anzeiger"," Militär- Wochenblatt"," Vorwärts" Vieh wieder zusammen zu treiben. Der Gegiter flüchtete Diese Zeugenaussagen sind mit einer einfachen Hand- und„ Halleschen Volksblatt" zugesprochen habe. Zur Be bewegung nicht aus der Welt zu schaffen. Wenn der Staats- gründung führte er aus: Formell ist der Strafantrag vom nach Narus, der wichtigsten Zufluchtsstätte Morengas, das in anwalt meint, beherrschender, wasserreicher Stellung am einzigen Tatsache riegsminister vollkommen ordnungsgemäß gestellt. Auch nach Auf- Revier gelegen ist. Am 19. Juni nahm Hauptmann Siebert Narus. Feststellung einer müßten noch ein Dußend Zeugen bernomment werden, lösung des Expeditionstorps hatte er als Borgesetzter des preußischen so hat der Angeklagte nichts dagegen. Nehmen Sie Sie nur Kontingents, dem ja auch die meisten Zeugen als Reservisten noch jetzt Die Hottentotten flüchteten in südlicher Richtung, die Verfolgung alle Beugenaussagen unter die Lupe. Der Angeklagte hat ja gerade angehören, das Recht, den Strafantrag zu stellen. Alls eriviesen ist auf wird, teilweise durch frische Truppen, fortgesetzt. dies seit Jahren beantragt. Er stellt Ihnen alles Material, das er Grund der Beweisaufnahme angenommen worden, daß der Der Bethanierkapitan Cornelius, den Hauptmann von Kopph hat, zur Verfügung und bittet das Gericht, die nur dem Gericht zur Angeklagte unsere Soldaten" gesagt hat. Das geht sowohl am 27. Mai bei Geious schlug, hat sich in der Gegend von Verfügung stehenden Machtmittel zur Erhebung der Beweise zu be- aus den sofort gemachten Aufzeichnungen der Polizeibeamten, wie Kochas am Fischfluß wieder festgesetzt. Er soll sich dort mit nuzen. Es ist schon jetzt festgestellt, daß Zerstörungen in sehr großem aus dem Zusammenhang der Rede hervor. Darin liegt im ganzen Morris vereinigt haben, der zeitweise in der Gegend südlich von Maße vorgekommen sind. Nicht nur Gözen, auch wertvolle Zusammenhang eine Beleidigung und Herabſegung der preußischen Warmbad auf englisches Gebiet geflüchtet war. Major Graefer mit Bücher sind als Brennmaterial benust worden. Aber Armee. Aber es handelt sich dabei nicht um tatsächliche Beauch eine ganze Anzahl von Diebstählen sind hier fest- hauptungen, sondern um Urteile, um eine Seritit an den drei Stampagnien, vier Geschützen und zwei Maschinengewehren ist gestellt worden: das Wegnehmen von Silberstücken, die Ent- Zuständen, die vorgekommen sind. Darum war der Beweis im Vormarsch zum Angriff gegen Cornelius. fernung eines wertvollen Rahmens, die Erlaubnis an den Arzt, der Wahrheit unerheblich. Selbst wenn man annimmt, daß es dem Die Kapstädter Presse hat mehrfach falsche Nachrichten gebracht, etwas mitzunehmen, der Ankauf von Sachen zu einem Scheinpreis Angeklagten gelänge, in einer sehr großen Zahl von Fällen unter anderem behauptet, Warmbad sei von den Aufständischen " Aenommen worden. Grundlage. Diese Meldungen entbehren Zeder tatsächlichen Ein Telegramm auS Windhul meldet: An TyphtiS sind gestorben: Rciicr Hermann Kamlah im Lazarett Gochas; Reiter Hermann Goltsch im Lazarett Kais. Huelatid. Ein Prinz wird ausgebotens Stockholm, 27. Juni.„Nya Dagligt Allehanda" erfährt, datz der König in der Frage, ob ein Prinz Bernadotte den Thron Norwegens besteigen solle, prinzipiell entgegenstehe und das; es nicht in seiner Absicht liege, diesem Plane zuzustimmen. Nur in dem Falle, dajz der schwedische Reichstag den Wunsch aussprechen sollte, daß ein schwedischer Prinz den norwegischen Thron besteige, werde der König die Frage aufs neue in Erwägung ziehen. Also, sie möchten das Geschäft schon machen! * Stockholm, 27. Juni. In der Ersten Kammer führte G. H. Berg bezüglich der Aufhebung der Union aus, der schwedische Reichstag könne Norwegen nicht eher als souveränen Staat anerkennen, als bis die berechtigten Forderungen Schwedens erfüllt seien. Lithander von der Rechten erklärt, Schwedens Sicherheit und nationale Ehre verlangten, daß dem revolutionären Vorgehen Norwegens der energischste Widerstand entgegengesetzt werde. Schweiz. Schulwesen. Zürich, 2S. Juni.(Eig. Ver.) Die gestrige Volksabstimmung im Kanton Zürich hatte ein gutes Ergebnis, indem mit 31 335 gegen 15 184 Stimmen die Vorlage betreffend den Neu- bau von höheren Schulen angenommen wurde. In dem Arbeiter- quartier Außersihl-Zürich wurden 4238 Ja und nur 532 Nein ab- gegeben. Luxemburg. Die Wahlen im Großherzogtum Luxemburg. Aus der Deputiertenkammer des Großhcrzogtums Luxemburg scheidet alle drei Jahre die Hälfte der Deputierten aus. Diesmal waren es die Deputierten der ländlichen Kreise und die der Haupt- stadt Luxemburg, welche eine Neuwahl vorzunehmen hatten. Ein heißer Kampf entbrannte um die 4 Sitze der Hauptstadt. Bei den letzten Wahlen war der Klerikale durch einen Sozialisten verdrängt worden, die übrigen drei Sitze erhielten die Liberalen. Diesmal ver- suchten die Klerikalen mit aller Kraft, den Sitz zurückzuerobern, weil sie damit wieder die dominierende Partei geworden wären. Bei den Wahlen am 13. Juni wurde ein endgültiges Resultat nicht erzielt; die nunmehr stattgefundcncn Stichwahlen endeten mit einem Siege der Liberalen und Sozialisten, die je 2 Kandidaten durchbrachten. Das bedeutet einen weiteren Ruck nach links, die Klerikalen haben ihre frühere Position nicht wiedererringen können.— Frankreich. Bcrgarbeiterschutz. Paris, 27. Juni. Die Deputiertenkammer hat die vom Senat bereits genehmigte Vorlage angenommen, nach welcher die ArbcitSdauer in Bergwerken nach nnd»ach herabgesetzt werden soll. Darauf wurde die Beratung der Vorlage betreffend Trennung von Staat und Kirche fortgesetzt. In Deutschland hält man jeden Normalarbeitstag noch für Umsturz I Paris, 27. Juni. Der Ministerrat beschloß, heute im Senat eine Amnestievorlage einzubringen, welche sich auf die vom Staats- gerichtshofe Verurteilten, ferner auf AnsstandS-, Preß- und Ver- sammlnngsdelikte und auf die aus Anlaß der Angelegenheit der militärischen AnSknnstszcttrl ergriffenen Disziplinarmaßregeln er- strecken soll.-_ Vom Kriegsschauplatz. U Nach einer Meldung der Petersburger Telegraphen- agentur aus Godsiadan wurde am 25. Juni bemerkt, daß sich bedeutende japanische Streitkräfte gegen die linke russische Flanke konzentrierten.— In Korea gingen die Japaner am 22. Juni zum Vormarsch gegen Kosakensotnien über, welche sich kämpfend in nördlicher Richtung zurückzogen. Die japa- nische Vorhut steht in der Linie Tschatschudcgi— Pugotin. Petersburg, 27. Juni. General Linewitsch telegraphiert unter dem 23. Juni: Am 25. Juni ergriff der Feind die Offensive gegen unsere Kavallerie-Vorposten südlich der Eisenbahn. Der Feind, welcher Verstärkungen an Infanterie und Kavallerie erhielt, vertrieb unsere Borposten nach Norden zu. In der Gegend von Hailingchen wurde am 24. Juni einer unserer Kavallerie-Vorposten im Tale des Tsinkhefluffes von den Japanern vertrieben. Wir sandten freiwillige Jäger zur Verstärkung, doch diese gerieten bei Santsiatay in das feindliche Artilleriefeuer. Japanische Infanterie ist in den koreanischen Bergen gesehen worden. Am 22. Juni griff der Feind die Sotnien unserer Vorhut an, welche sich nach einem Kampf zurückzogen. m „Daily Telegraph" meldet aus Tockio: Vom 1. Juli ab werden Taschitschiao, Niutschwang, Antschanschan, Liaojang, Kaiping, Fönghwangscheng und Saimatse für die Japaner offen sein. Jingkau ist jetzt voll von dort ansässigen Händ- lern. In Kwantung begann die Zivilverwaltung ihre Tätigkeit. * Petersburg, 27. Juni.„Nowoje Wremja" kündigt den Rücktritt des Kricgsministers Ssacharow an: als Nachfolger wird unter anderem General Rediger genannt. London, 27. Juni. Unterhaus. Auf eine Anfrage, ob Vorstellungen erhoben worden seien wegen der Angelegenheit des von den Russen zum Sinken gebrachten Dampfers„I k h o n a" und ob dem russischen Kreuzer„Terek" ähnliche Instruktionen ge- geben worden seien, wie dem„Dnjepr", erwidert der Unterstaats- sckretär des Auswärtigen, Carl Percy, der britische Botschafter in Petersburg habe Anweisung erhalten, die Angelegenheit in derselben Weise zur Kenntnis der russischen Regierung zu bringen wie in dem Falle des von dem Kreuzer„Dnjepr" versenkten Dampfers«St. Kilda".__ Die Johannisnacht in Lodz. Lodz, den 24. Juni.