N». 185. ntionncmentS'Redingungen: ■lonnemcnJä> PrciZ pränumerando: «erteljährl. z,M Wt., monofl. 1,10 SD«,, wächentlich 28 Pfg, frei WS HauZ. einzelne Nummer 5 Pfg, Sonntags. riummer mit illustrierter Sonntags- Beilage»Die Neue Welt' 10 Pfg, Post. Abonnement: 1,10 Mark pro SDZonat. ewgetragcn w die Post.ZeiwngZ. Preisliste. Unter Kreuzband für Deutschland und Oesterreich> Ungarn e Marl, für da? übrige Ausland 8 Marl pro Monat. SÄ. Jahrg. Crlitdnt titoll* außer Montau«. Vevlinev VolKsblcett. Me Inserttsnz-Sedllftr beträgt für die sechsgespaltene Kolonel- zeile oder deren Raum 40 Pfg,, stsr politische und gewertschaftliche Vereins- und VersamniIungS-Anzeigen 25 Pfg. „Kleine Hmeigen", das erste(fest- gedrulltc) Wort 10 Pfg,, jedes weitere Wort 5 Pfg, Worte über IS Buchstaben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen- tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr voruitttagS geöffnet. Telegramm.«dreffe: „Sozialdemokrat Berlin". Zentralorgan der rozialdemokrati feben Partei Deutfcblands. Redaktton: 850. 68, Ltndenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983. Expedition: 8Al. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1981. Das inquisitorische Vorverfahren. Die Reform der Strafprozeßordnung II*). Die Reform der Strafprozeßordnung hat ihren Ausgangspunkt genommen von dem Verlangen nach Einführung der Berufung gegen die Urteile der Strafkammern. Niemand, der dieses Verlangen stellt und'mit Energie verteidigt, ist sich darüber im unklaren, daß auch die Einführung der Berufung allein dem Volke das geschwundene Gefühl der Rechtssicherheit nicht wiedergeben und die Unzufriedenheit mit der gegenwärtigen Kriminaljustiz nicht beseitigen wird. Dies wird schon deshalb nicht der Fall sein, weil die Staatsrcgierung nicht darauf verzichtet, auch der Anklagebehörde das Rechtsmittel der Berufung zu gewähren, so daß der in erster Instanz Freigesprochene von dem Berufungsgericht verurteilt werden kann. Welche wirkliche Garantie aber ist gegen Fehlsprüche zum Nachteile des Angeklagten gegeben, wenn, obtvohl so begründete Zweifel an dessen Schuld bestanden, daß ein Gericht sogar zu seiner Freisprechung gelangt ist, der Angeklagte schließlich ver- urteilt wird und verurteilt bleibt! Wir verhehlen uns auch weiter nicht, daß die zweite Instanz auf ein veralteteres und darum unzureichenderes Bcweismaterial angewiesen ist, als die erste. Und endlich nun gar das Strafmaß! Auch hier kann die Berufung, da sie auch der Staatsanwalt einlegen darf, für den Angeklagten ein überaus zweischneidiges Schwert sein.' Wenn dennoch eine berechtigte Volksströmung in der Wieder- Einführung der Berufung eine Förderung der Ermittelung materieller Wahrheit und damit der Gerechtigkeit erblickt, so geschieht dies des- halb, weil unser Prozeßverfahren bis zu dem Moment des Beginns, der Hauptverhandlung tief im mittelalterlichen Jnquisitionsprozetz und zwar in dessen verfallenster Gestalt steckt. Bis zur Haupt- Verhandlung ist der Angeklagte ausschließlich das rechtlose Objekt der Untersuchung, nicht der Träger von Rechten. Erst die Haupt- Verhandlung informiert ihn oft über das, was er eigentlich ver- brachen haben soll. Erst aus den Entscheidungsgründen ersieht er, welche Tatsachen und Beweismittel er zur Erhärtung seiner Unschuld oder zur Erzielung eines geringeren Strafmaßes hätte vorbringen müssen. Man ficht, die Berufung ist ein Notbehelf, um die Schäden des geheimen inquisitorischen Vorverfahrens einigermaßen wieder gut- zumachen. Da, wo man dieses nicht kennt, wo man auch in dem Angeklagten ein zu respektierendes Rechtssubjekt sieht, wo man ihm das natürlichste Menschenrecht, sich gegen einen Vorwurf von allem Anfang an zu verteidigen, nicht versagt, brauchte man denn auch niemals eine Berufung. Das antike Scherbengericht verträgt sie so wenig, wie die englische Jury. Hieraus sollte folgen: inan beseitige in erster Linie das geheime inquisitorische Vorverfahren I Dann ist mit einem Schlage in straf- prozessualer Beziehung unserer Strafjustiz das Prestige der Un- Parteilichkeit wiedergegeben, das Vertrauen in die Rechtsprechung wieder hergestellt. Man schlage nicht erst Wunden, anstatt nach einem Mittel zu ihrer Heilung zu suchen. Hier ist der Punkt, an dem jede Reform, die diesen Namen wirklich verdient, einsetzen muß, Eben deshalb aber widersetzt sich auch unsere Bureaukratie mit zäher Energie der Beseitigung des inquisitorischen Vorverfahrens, und die Kommission zur Reform der Strafprozeßordnung hat sich ihr angeschlossen. Unsere ganze derzeitige Strafjustiz wird beherrscht von dem Bestreben nach immer weiterer Ausdehnung der staatlichen Strafgewalt durch spitzfindiges Dehnen des gesetzlichen Wortlautes. Dieser Tendenz würde entgegengearbeitet, wollte man das auf den Gedanken der Notwendigkeit einer möglichst großen Kraftflllle der Regierungsorgane aufgebaute Vorverfahren abändern zugunsten der individuellen Rechtssicherheit. Aufgabe der folgenden Artikel soll es mm sein zu zeigen, wie in Wirklichkeit unser heutiges Vorverfahren aussieht, was zu seiner Besserung nottut und was die Strafprozeßkommission ftir Aende- rungen vorschlägt. Die geltende Strafprozeßordnung kennt zwei Arten des Vor- Verfahrens, in leichten Fällen das vom Staatsanwalt und dessen Hülfsorganen, den Polizeiverwaltungen, geführte ErmittelungS- Vorverfahren, in den schweren die von einem Untersuchungsrichter geleitete Voruntersuchung. Eine Unterscheidung zwischen den beiden Verfahrcnsarten brauchen wir bei der folgenden Darstellung nicht zu machen, da beide in den entscheidenden Punkten dieselben Mängel zeigen. Unser Gesetz geht von dem Gedanken aus, daß der dem einzelnen Bürger durch den Staat gewährleistete Rechtsschutz erst in der münd« lichen Hauptverhandlung recht eigentlich zur Geltung zu kommen braucht. Das Vorverfahren, welches dazu dient, die Ent- scheidung über die Zulässigkeit einer Anklage zu ermöglichen, wird vorzugsweise im Interesse der staatlichen Ordnung geführt. Von Oeffentlichkeit und Mündlichkeit ist hier keine Rede. Ins- besondere ist der, welchen das Verfahren in erster Linie angeht, um dessen Wohl und Wehe gestritten wird, der Angeklagte, das rechtlose Objekt dieser Untersuchung. Zeugen über Zeugen werden ver- nommen, ohne daß der zunächst Beteiligte von ihren Aussagen etwas erfährt. Und wie werden die Zeugen vernommen! Zumeist von unteren Polizeibeamten, denen oft genug jegliche Fähigkeit fehlt, die außerordentlich schwierige Aufgabe der Aufnahme eines richtigen Protokolls zu lösen. Wenn nun gar zu dieser Unfähig- k e i t. das Gehörte richtig zu erfassen und in knapper, gedrängter Form zutreffend und vollständig wiederzugeben, noch die Voreingenommenheit tritt, wenn der Schutzmann bei Auf- nähme des Protokolls, wie man es tagtäglich bei Streikprozessen erlebt, von dem Gedanken der Gefährlichkeit des streikenden Arbeiters und aller seiner Absichten vom staatspolizeilichen Standpunkt aus B Vergl..Vorwärts" 17S. von vornherein überzeugt ist. dann kann man sich ein Bild machen, wie unzuverlässig und unvollständig diese Protokolle sind. Sogar die eidliche Vernehmung von Zeugen im Vor- verfahren ist zulässig; selbstverständlich nur durch den Richter, aber doch so, daß der Beklagte von dem Termine nichts erfährt, so daß jede Kontrolle der Anssage, jeglicher Vorhalt an den Zeugen, jeder Versuch der Richtigstellung der falschen, unvollständigen oder miß- verstandenen Aussage unmöglich ist. Das Gesetz wollte diese Be- eidigung von Zeugen im Vorverfahren ohne Zuziehung des An- geklagten und seines Verteidigers nur in dem Ausnahmefall zulassen, daß die Beeidigung als Mittel zur Herbeiführung einer wahrheits- gemäßen Aussage erforderlich erscheint. Wie wenig aber hat diese Fonnulienmg in der Praxis gegen Mißdeutungen des gesetzgeberischen Willens geftnchtet! Ordentliche Professoren an deutschen Universitäten sind es, die eS offen aussprechen— wir zitieren wört- sich— daß die Zeugen tats ächlich beeidigt werden, damit sie fe st genagelt sind, damit sie in der Hauptverhandlung nicht umfallen. Selbstverständlich können dies die Zeugen ja auch nicht tun, ohne sich der Gefahr der sofortigen Verhaftung wegen Meineids auszusetzen. Die Vorgänge aus dem Kwilecki« Prozeß dürften noch in aller Erinnerung sein, in dem eine Zeugin, die den Mut hatte, ihre Aussage zu berichtigen, frischweg vom Platze ver hastet wurde. Solchen Heroismus findet man naturgemäß selten. Und das Resultat in diesen Fällen: Die im Vorverfahren in AbWesen heit des Angeklagten gemachte Aussage entscheidet sein Schicksal, die Hauptverhandlung ist zu einein äußerlich hübsch herausgeputzten. innerlich wertlosen Akt herabgesunken. Das Ergebnis würde sich nicht ändern, wenn das Spiel der Hauptverhandlung fortfallen und nach Lage der Akten, auf Grund der im Vorverfahren abgegebenen eidlichen Aussagen entschieden würde. Bei alledem macht es in derSache keinen Unterschied, ob die Vorermittelüngen durch den Staatsanwalt oder den Unter suchungsrichter erfolgen. Denn die ganze Gestaltung, welche das Gesetz dem Vorverfahren gegeben hat, läßt die Voruntersuchung trotz Leitung durch einen Richter als eine rein gerichts polizeiliche erscheinen. Der Titel desjenigen, der sie leitet, das Etikett ist ganz gleichgültig. Dies geben vorurteilslose und gebildete Praktiker auch selbst rückhaltlos zu. Erklärte doch sogar jüngst ein Staatsanwalt in der„Deutschen Juristenzeitung", daß der im Interesse der Straf Verfolgung tätige Untersuchungsrichter notwendig der Subjektivität unterworfen und den Versuchungen jedes Jnquirenten ausgesetzt setzt sein muß, weshalb die ganze Voruntersuchung ebensowohl einem Organ der Polizei, als einem Richter übertragen werden könnte. Ja man kann einen Schritt weitergehen und das rein polizeiliche Ermittelungsverfahren als das weit bessere bezeichnen, da diese Regelung wenigstens den Vorzug der Ehrlichkeit hat und den Angeschuldigten nicht darüber täuscht, daß auch der Untersuchungsrichter nur ein Organ der Strafverfolgungs- behörde ist. Professor Rosenfeld in Münster hat ganz recht, wenn er sagt:„Wäre man darauf ausgegangen, den Beschuldigten möglichst wehrlos zu machen, man hätte kaum etwas Geschickteres ersinnen können, als den Verfolger in die Maske des unbefangenen Richters zu stecken, ihn mit dessen Entscheidungs- und Zwangsgcwalt'auszustatten". Von einer Verteidignngsmöglichkeit im Vorverfahren ist keine Rede. Der Beschuldigte kann sich zwar, so sagt das Gesetz groß- mütig, in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Ver« teidigers bedienen, aber mit derselben Hand wird dem Verteidiger jede Möglichkeit, sein Amt wirksam auszuüben, genommen. Er darf, von einigen hier nicht interessierenden Ausnahmefällen abgesehen, keinem Untersnchungsakt, keiner Vernehmung von Zeugen und Sach- verständigen beiwohnen und die Akten nicht einsehen, wenn eS dem Untersuchungsrichter nicht beliebt. Die Ivenigen dünnen Fesseln des Gesetzes sind, da alles im diskretionärem Ermessen des Richters liegt, in der Praxis leicht gesprengt. Erwägt man endlich, daß das vorstehend erwähnte VcrfolgungS- organ, der Untersuchungsrichter, über die Eingriffe in die persönliche Frei- heit des Angeklagten, die Verhängung der Untersuchungshaft, zumeist auf Grund der polizeilichen Protokolle, zu entscheiden hat und dabei die kaum noch zu ertragende Regelung vom Gesetz zugelassen ist, daß der Angeschuldigte als„dringend verdächtig"— dies ist die unumgänglich notwendige Voraussetzung— in Untersuchungshaft genommen wird, während dann erst in monatelanger Vor« Untersuchung festgestellt wird, ob das G e r i n g e r e. der„hin- reichende" Verdacht vorliegt, so muß es klar sein, daß die Stellung des Angeschuldigten in der Voruntersuchung von dem Zu- stand der Vogelfreiheit nicht all zu weit entfernt ist. poUtilcbe CUbcvricbt. Berlin, den 9. August. Eine deutsche Söldncrtruppe gegen den inneren russisdien Feind. Aus Königsberg wird uns geschrieben: In einem Königsbemer Blatt sucht eine Gesindevermieterin für einen Baron in Kurland in der Nähe von Libau Inspektoren. Jäger, Diener. Kutscher und auch ehemalige Offiziere, Unteroffiziere zc. mit prima Referenzen für sehr leichte Stellung bei höchstem Gehalt. Man fragt nun, wozu braucht der Baron eigentlich Offiziere und Unter- offiziere? Des Rätsels Lösung finden wir in der agrarischen „ O st p r e u ß i s ch e n Zeitung", die am selben Tage folgende Zeilen im lokalen Teil brachte: „Kurländische Adelsfamilien, die«vor der revolutionären Be- wegung flüchten, beginnen in unserer Stadt ein- zutreffen. Frauen und Kinder werden die nächsten Monate auf preußischem Boden verbringen, die Männer werden, nachdem sie Wohnungen für ihre Familien in Königsberg oder der nächsten Umgebung ausgesucht, nach den Ostsceprovinzrn zurückkehren, um in den Reihen ihrer Landsleute während der voraussichtlich bevorstehenden blutigen Zusammenstöße nicht zu fehlen. Die dort auf dem Lande lebenden Deutschen, deren Zahl nur wenige Tausend beträgt, sehen sich einer mehr als hundert« fachen Uebermacht gegenüber und können keinen Mann entbehren. Die Bewegung hat sin den letzten Wochen einen ganz anarchistischen Charatter angenommen und es sind Drohungen im Umlauf, daß alle deutschen Gutsbesitzer nieder- gemetzelt, ihre Güter verwüstet und dann aufgeteilt werden sollen. Die Regierungsorgane sind machtlos und verhalten sich nahezu untätig. Die bisherigen Morde be« trachtet man nur als ein Vorspiel zu noch weit unheilvolleren Ereignissen, die in der revolutionären Bewegung im ganzen russischen Reiche ihren dauernden Nährboden finden dürsten." Zweifellos sucht der Baron nur Offiziere und Unter- offiziere, damit sie sein Leben und Eigentum schützen und auf die Aufständischen schießen, also Henkersdienste verrichten sollen. Man legt Wert auf deutsche Militärs, weil man weiß, daß in Rußland die ärgsten Bluthunde deutscher Abstammung sind. Das Niederschießen von Aufständischen wird als leichte Beschäftigung angesehen und es wird dafür der höchste Lohn gezahlt. Der Herr Baron weilt ja auch in Königsberg, denn die Agentin sagt in dem Inserat, daß der Baron selber die Leute in Königsberg besichtigen wird. Ist es nicht für Deutschland schimpflich, daß unter seinen Söhnen Henker gesucht werden, die die Bewegung in Rußland ersticken sollen? Wer wahrt da die besudelte nationale Ehre!— Das Spremberger Unglück und die fiskalische Plusmacherei Das grauenhaste Eisenbahnunglück bei Spremberg hat wieder einmal die Frage nach dem wirklichen Schuldigen auf aller Lippen gelegt. Nach der Darstellung der Offiziösen ist dieser Schuldige, und zwar der einzig Schuldige, bereits ermittelt worden. Und zwar in der Person des unglückseligen Stationsassistenten in Spremberg, der den Schnellzug 113 auf der eingleisigen Strecke nach Görlitz abgehen ließ, obgleich der Nachzug zu Schnellzug 112 von Görlitz nach Spremberg in der Anfahrt begriffen war. Es hätte also nur eine, wie die„Nordd. Allg. Ztg." sagt,„un- begreifliche" Leichtfertigkeit oder Kopflosigkeit des betreffenden Stattonsassistenten vorgelegen. Ein anderer OffiziosuS, einer der beiden vom Eisenbahnministerium zur Untersuchung des Unglücks abgesandten Kommissare, Geheimrat Schneider, hat einem Interviewer gegenüber ungefähr dasselbe erklärt, nur daß er noch etwas von der Möglichkeit eines Mitschuldigen munkelte. Sonst sei alles in der Ordnung gewesen. Die Strecke sei nicht derartig befahren, daß das Vorhandensein nur eines Gleises als Gefahr betrachtet werden könne. Alle Sicherheitsmaßregeln könnten an der Tatsache nichts ändern, daß durch Versehen Katastrophen herbeigeführt würden; fast alle großen Eisenbahnunfälle seien auf das Schuldkonto von Versehen und Nachlässigkeiten zu setzen. Da haben wir's also: die Gefährdung der Betriebssicherheit auf unseren Eisenbahnen ist lediglich dem unberechenbaren Zufall geschuldet, der einzelnen Personen„unbegreifliche" Versehen und Nachlässigkeiten begehen läßt— das System ist aller Verantwortung bar, es hält jeder Kritik stand, es hat alle Vorsichtsmaßnahmen ge- troffen, die irgend erdenklich sind. Ucber das Spremberger Unglück speziell wird ja die kommende Gerichtsverhandlung näheren Aufschluß geben. Aber selbst wenn erwiesen würde, daß hier ein oder zwei Personen ein unbegreif- liches und unverzeihliches Verschulden träfe— das System gehört nichtsdestoweniger auf die Anklagebank. Denn das ist sicher: wäre die Strecke Görlitz— Kottbus zweigleisig, so hätte die Katastrophe in dieser Weise nicht einfteten können! Und wären in einem der beiden Züge Apparate vorhanden gewesen, um auf der Strecke eine telegraphische Verbindung herzustellen, so hätte das Un« glück voraussichtlich ebenfalls verhütet werden können! Beides war aber nicht der Fall, weil— die Eisenbahnverwaltung seit altersher das unverantwortliche System der fiskalischen Plusmacherei betreibt! Der Spremberger Fall ist ja nur das Glied einer Kette. Die angeblichen Versehen und Nachlässigkeiten haben ihre Grundursache in dem Sparsystem, das mit Beamten knausert, die Beamten durch übermäßige Inanspruchnahme ermüdet, nervös und kopflos macht, das eine ungenügende Kontrolle gefährlicher Strecken— man denke an den Zustand deS Altenbeker Tunnels— verschuldet und aus Sucht nach Plusmacherei eingleisige Strecken duldet, wo zweigleisige Strecken nötig wären und mit zwei Gleisen auszukommen sucht, wo vier Gleise zur ausreichenden Betriebssicherung notwendig sind. Daß die Eisenbahnverwaltung in unverantwortlicher Weise knausert, beweisen unwiderleglich die Zahlen der Statistik. Sie be» weisen, daß das Eisenbahnpersonal gegen ftüher ganz erheblich überbürdet ist. Die etatsmaßig und diätarisch angestellten Be« amten sind zwar erheblich vermehrt worden, aber keineswegs in dem Maße, wie die Anforderungen des Dienstes sich vennehrt haben. Die Länge der deutschen Eisenbahnen jVollbahnen) vermehrte sich von 1891 bis 1903 von 39 981 Kilometer auf 48 784 Kilometer. also um zirka 22 Proz. Gleichzeitig aber vermehrte sich die Be« Nutzung dieser Strecke aus je 100 Kilometer durch Lokomotiven. Peisonen- und Gepäckwagen um annähernd 8 Proz., so daß die Mehrleistung insgestnnt 30 Proz. ausmachte. Diesen Mehrleistungen stand aber nur eine Verinchrung des etatsmäßig angestellten Beamten» Personals um zirka 2ö Proz. und der diätarisch angestellten Beamte» um zirka 22 Proz. gegenüber I Woraus sich ergibt, daß die Arbeitsleistung deS Beamtenpersonals gegenüber 1894 ganz er- beblich gewachsen ist l So ist es denn ganz natürlich. daß noch immer die Arbeitszeit überaus verantwortungsvoller Beamtenkategorien 10, ja 11 Stunden täglich beträgt! Selbst das Lokomotibpersonal Hatzum guten Teil noch solche Arbeits- dauer aufzuweisen I Dazu sind die Ruhetage überaus dünn gesät. zahlreiche Beamte haben nur 1—2 Ruhetage im Monat! Daß da- durch Nervosität entstehen muß, unterliegt wohl keinem Zweifel! Diese sträflichen Zustände wurzeln in dem Sparsystem, die? aber hat seine Ursache in dem traurigen unsozialen Fiuanzsystem der Bundesstaaten. In Preußen brachten 1904 die direkten Steuern nur 217 Millionen Mark, dafür betrug der Reinüberschuß der Eisenbahnen 473 Millionen Mark! Um den besitzenden Klassen das lästige Steuerzahlen zu ersparen, muß aus den Eisenbahnen unter Verna chlässigung der Betriebssicherheit und Ausbeutung des Beamten- und Arbeitermaterials ein möglichst hoher Ueberschuß herausgewirtschaftet werden. Daß die in den Eisenbahnen angelegten nationalen Kapitalien sich ver- zinsen, ist ja natürlich wünschenswert, aber ist es denn nötig, aus diesem doch in erster Linie den Verkehrsinteressen dienenden Institut Wucherzinsen herauszuschlagen? Die Verzinsung des investierten Kapitals betrug indes 1894 4,93 Proz., 1903 aber 6.95 Proz.. also annähernd 6 Pro,.! Eine Verzinsung von 4 Proz. wäre schon durchaus ausreichend I Dann könnten jährlich 280 Millionen Mark auf Verbesse- rung der Verkehrswege, Anlegung neuer Gleise. Anstellung zahlreicherer Beamten und Entlastung des Beamtenpersonals verwendet werden. Freilich müßten dann die 280 Millionen von den besitzenden Klassen Preußens in Gestalt höherer Steuern aufgebracht iverden. Da man den armen Besitzenden eine solche Zumutung nicht stellen mag, wirtschaftet man munter nach dem Plusmacherschema weiter — mögen dadurch auch solch furchtbare Katastrophen entstehen wie die in Spremberg I Die Offiziösen mögen uns deshalb mit den„unbegreiflichen" Zufälligkeiten vom Halse bleiben— der wahre Verantwortliche ist das unerhörte Sparsystcm zugunsten der Kapitalistenklasse l Die Opfer der Plusmachorei. Getötet wurden nach amtlicher Meldung: Justizrat Rockau- Görlitz; dessen Sohn, ein Gymnasiast: Dr. N e e tz k e- Landeshut: dessen Frau und dessen sechsjähriger Sohn; Oberamtmann G r ü n i g- Görlitz; desseft Tochter Margarete; Heinrich PclaS Graf von Plauen, ein Sohn des Prinzen Heinrich XXVI. Reuß jüngere Linie, aus Jenkendorf: Oberstleutnant a. D. C r e t i u s- Berlin: Witwe Gabriele Hielle aus Schönlinde bei Rumburg in Böhmen; Hülfsschaffner Noack aus Ströbitz bei KottbuS; Lokomotivführer Weiden aus KottbuS; Heizer Walter aus Kottbus; Lokomotivführer Krug aus KottbuS. �Verletzt wurden Heizer Fröse und Schaffner Hagen aus KottbuS; Packmeister Sch efter aus Hirschberg und Fräulein Hilde Rockau aus Görlitz. Wie der„Magd. Z t g." aus Kottbus drahtlich gemeldet wird, hat der Kaiser durch den Regierungspräsidenten den Opfern deS Un- glücks telegraphisch sein Beileid ausdrücken lassen. Ferner habe der Eisenbahnmini st er zwecks augenblicklicher Unterstiitzung zahl- reicher Verwundeter und deren Angehörigen größere Geld- mittel, angeblich bis 100000 Mark, zur Ver- füg un g gestellt. Solche Unterstützungen sind freilich billiger als die not- wendigen Borkehrungen zur Verhütung solcher Kata- strophen I_ „National-Zeitnng" und Fleischteuerung. Die„National-Zeitung", deren neue Redaktion sich allem An- schein nach darauf kapriziert, den nicht leichten Beweis dafür zu er- bringen, daß sie in intellektueller Hinsicht noch einige Stufen unter dem Niveau ihrer Vorgängerin steht, hat eine Entdeckung ge- macht, die sie mit dem bei gewissen Federvieharten üblichem Gegacker ihren Lesern als„sensationelle Neuheit" vorsetzt. Sie hat herausgefunden, daß die Sozialdemokratie in der Fleisch« teuerungSftage eine große Schwenkung vollzogen und sich dem Standpunkt der Zentrale für Viehverwertung genähert hat; denn in der Resolution, die am Dienstagabend in den sozialdemokratischen Versammlungen angenommen worden fei, würde lediglich gefordert, daß eine unbeschränkte Einftlhr von ausländischem Schlachtvieh nach den Orten freigegeben werde, wo durch ausreichende Kontrolle des Schlachtviehes und durch gute Fleischbeschau Sicherheit gegen Ein- schleppung von Viehseuchen und ansteckenden Krankheiten gegeben sei. „So wie diese Schlußforderung lautet," meint das national- liberale Börsenblatt,„kann sie nämlich auch der Vorsitzende der Viehzentrale unterschreiben. Ausreichende Kontrolle, gute Fleischbeschau, Sicherheit gegen Seuchen- und Krankheiten- einschleppuna,— mehr Borbehalt darf man überhaupt nicht machen, wenn man sich nicht dem Verdacht aussetzen will, die Beschränkungen der Einfuhr im Interesse der Preishaltung zu verlangen; und diesen Verdacht weist ja auch Herr. Ring mit Pathos von sich. Es käme also jetzt nur darauf an, ob man sich über die Ausfiihrungsmaßregeln einigen könnte, die zur Verwirklichung jener Vorbehalte nötig sind, und, falls die Einigung nicht möglich sein sollte, auf wessen Urteil mehr Wert zu legen wäre, auf das der Sachverständigen in der landwirtschaftlichen Verwaltung oder auf das der sozial- demokratischen Autoritäten. Hier werden sich wohl die Wege wieder trennen. Doch es genügt für heute die Fest- stellung der Tatsache, daß das bedingungslose Ver- langen nach„Grenzen auf!" von der Sozialdemokratie in Berlin und den Berliner Vororten desavouiert ist und— hier in der radikalen Hauptstadt!— ein Maß von praktischen Rücksichten anerkannt wird, das umsomehr überraschen darf, als es zu einer Zeit stch durchringt, in der die Teuemngspreise noch keineswegs nachzulassen scheinen." Die..Nationalzeitung" scheint danach in ihrer Einfalt bisher angenommen zu haben, die Sozialdemokratie verlange, daß„b e- d i n g u n g s l o s", d. h. ohne jede Kontrolle und jede Aufsicht, ausländisches Vieh in Deutschland eingeführt werden dürfe. Davon kann jedoch keine Rede sein; schon die Rücksicht auf die Gesundheit der Arbeiterschaft hindert die Sozialdemokratie an der Aufstellung einer derartigen Forderung. Aber sie verlangt, daß nicht unter Berufung auf die Seuchengefahr sogen, veterinärpolizeiliche Maß- nahmen eingeführt und aufrechterhalten werden, die lediglich dem Zweck dienen, zum Vorteil der Agrarier den deutschen Markt von der fremden Konkurrenz abzuschließen und auf ihm die Preise weit über den Preisstand der sämtlichen Nachbarländer hinaufzutreiben. Wir verstehen unter„ausreichender Kontrolle" und„guter �Fleisch- beschau" eben, wie auch der„Nationalzeitung" aufzudämmern' scheint, wirkliche Matznahmen zum Schutz der Volksgesundheit, nicht klotze PreiStreibungsmatzregeln, wie die konservativen und national- liberalen Agrarier; z. B. keine Verfügungen, welche generell jede Schweineeinfuhr in Deutschland verbieten ohne Rückstcht auf den Seuchenstand in den Herkunftsländern und ohne datz man sich über- Haupt auf eine Prüfung der zur Einfuhr bestimmten ausländischen Schweine einlätzt. Wenn die„Nationalzcitung" meint, es käme bei den„Aus- führungSmatzregeln" lediglich auf die„Sachverständigkeit" an. so beweist sie damit nur, datz sie entweder diese Ausführungsmatzregeln nicht kennt, oder in verächtlicher Weise auf die Unkenntnis ihrer Leser spekuliert. Sie wird schwerlich einen Menschen, dessen Hirn noch nicht von ihrer Logik infiziert ist, davon zu überzeugen ver- mögen, datz zwar die Einfuhr von 70 000 russischen Schweinen jährlich in Oberschlesien der deutschen Volksgcsundheit nichts schadet, wohl aber die Einfuhr ebensolcher Schweine in Posen oder Ostpreußen: und ebensowenig wird ihr ein vernünftiger Mensch glauben, die in dem neuen Viehseuchenabkommen mit Oesterreich-Ungarn getroffene Bestimmung, datz vom Inkrafttreten des neuen Handelsvertrages ab jährlich 80 000 österreichisch-ungarische Schweine über die sächsische und bayerische Grenze eingeführt werden dürfen, gefährde den deutschen Vichstand nicht, wenn aber so ein österreichisches Schwein über die preußische Grenze herüberkomme, würde sofort das ganze preußische Schwcinevieh verseucht. Möglich, datz die„National-. zeitung" einen derartigen starken Seuchenglauben besitzt; aber sie wird nicht gut verlangen können, datz andere in dieser Glaubens- einfalt mit ihr wetteifern.— Pre»chische Minister als Wahlrechtserleichterer. Wir teilten kürzlich an anderer Stelle eine Verfügung des Hauptsteueramtes mit, die den Unfug der„Papierstimmen" bei den Gemeindewahlen etwas einzuschränken geeignet ist. Bekanntlich dürfen in den preußischen Gemeinden die Forensen durch Bevollmächtigte wählen. Ebenso haben die angesessenen Frauen das Gemeindewahlrecht, das sie durch Bevollmächtigte ausüben dürfen. Davon machen die bürgerlichen Parteien ausgiebigen Gebrauch in der Weise, daß sie sich Voll- machten verschaffen und diese dann nach Bedarf ab- geben, sobald sie sehen, daß sie mit ihren eigenen Stimmen nicht durchdringen. Vollmachten sind jedoch in Preußen stempelpflichtig. In Weißensee waren, wie in vielen solchen Fällen, die Vollmachten gleich von vornherein an den Wahlvorsteher abgegeben, dann aber, als sie sich als über- flüssig erwiesen, zurückgezogen worden; damit wollte man sie der Stempelpflicht(pro Stück 1,50 M.) entziehen. Unsere Genossen verfolgten die Angelegenheit und erreichten, daß sich das Hauptsteueramt durch Erklärung vom 28. Juni auf ihren Standpunkt stellte und von mehreren Personen sowohl die Stempelsteuer als auch die Hinterziehuugsstrafe einzog. Jetzt aber wird folgendes Rundschreiben des Finanz- Ministers und des Ministers des Innern bekannt, von dem wir im Augenblick leider nicht das Datum angeben und daher auch nicht sagen können, ob es eine Folge des Weißenseer Falles ist: „Inhalts der auf meinen, des Ministers des Innern, Rund- erlaß vom 3. September vorigen Jahres erstattetcn Berichte ist das Verfahren, das hinsichtlich des Erforderns schriftlicher Voll- machten für Personen geübt wird, die Frauen in der Ausübung des Stimmrechts bei Gemeindewahlen vertreten, ein verschieden- artiges, indem in einer Anzahl von Kreisen regelmäßig, in anderen Kreisen nur in besonderen Fällen, in noch anderen niemals die ' Beibringung einer förmlichen, schriftlichen Vollmacht für den Ver- treter verlangt wird. Diese Verschiedenheit der Behandlung ist an sich unerwünscht. Da aber ferner bei der Ausstellung förmlicher Vollmachten Stcmpelkosten entstehen und die stimmberechtigten Frauen sich infolgedessen erfahrungsgemäß vielfach der Ausübung ihres Rechtes enthalten, ersuchten wir Ew. Wohlgeboren ergebensl, die beteiligten Behörden gefälligst zu veranlassen, daß sie«m all- gemeinen und vorbehaltlich besonderer Einzelfälle, die etwa ein entgegengesetztes Verfahren nach besonderen Vorschriften oder aus tatsächlichen Gründen erheischen, von der Forderung der Bei- bringuug förmlicher schriftlicher Vollmachten, die stempelpflichtig fem würden, absehen und sich damit begnügen, datz ihnen die Stellvertreter von den Vertretenen in anderer Form schriftlich oder mündlich auf zweifelsfreie Weise bezeichnet werden." Ein preußischer Minister des Innern, der für Erleichterung des Wahlrechts sorgt, ist ebenso reif fürs Panoptikum, wie ein preußischer Finanzminister, der sich die Möglichkeit der Er- langung von Steuern erschwert. Wir haben zwar nichts da- gegen einzuwenden, daß den Frauen oder überhaupt den Wählern das Wählen erleichtert wird, aber dafür gibt es ja das einfache Mittel, das gleiche, unmittelbare und geheime Wahlrecht für alle Einwohner einzuführen. Der von den preußischen Ministern eingeschlagene Weg ist nur ein Mittel, nicht das Wählen, sondern den reaktionären Parteien die Wahlmogelei zu erleichtern.— Deutfebeö Reich. DaS Plötzliche. Wie allgemein das Gefühl der unsicheren und gefährlichen internationalen Lage ist, beweisen die wilden Kombinationen, die sich an das jähe Verschwinden des Prinzen Heinrich, des Bruders Wilhelms H, aus München knüpfen. Ucber die Gründe der plötzlichen Abreise des Prinzen aus München find, wie uns aus der bayerischen Hauptstadt telegraphiert wird, die widersprechendsten und abenteuerlichsten Angaben im Um- lauf. Ein Blatt erzählt: Bald nach seiner Ankunft in München er- hielt Prinz Heinrich ein dringendes Telegramm, daS feine sofortige Abreise veranlatzte, die dann mit dem Süd-Rord-Expretz erfolgte. Alan will wissen, es sei Plötzlich die„eng- lische Krise" akut geworden, andere dagegen behaupten, der Prinz sei vom Kaiser zurückberufen worden, um das englische Geschwader zu begrüßen usw. Wie die„Miiucheuer Neuest. Nachr." bestimmt mitteilen können, werde Prinz Heinrich vorerst nicht nach München zurückkehren. Alle diese Gründe beruhen'natürlich auf leerem Klatsch und Tratsch. Es ist aber doch ein schlimmes Zeichen, daß jeder gleich« gültige höfische Vorgang derartige Befürchtungen hervorrufen kann. Es spiegelt sich darin nicht nur die nervöse Unruhe in der inter- nationalen Politik, sondern zugleich auch das jämmerliche Schwäche- gefühl der öffentlichen Meinung in Deutschland, die weiß, daß man über das Schicksal der Völker verfügt, ohne sie auch nur zu be- fragen, datz man den st u m m e n Käppen willkürlich spielen kann.— Gerichtliche Feststellung der Bergarbeitcr-Mafiregelungen. Der„Lokal-Anzciger" meldet aus Bochum: Die Strafkammer des Landgerichts verurteilte den sozial- demokratischen Redakteur Agnes wegen öffentlicher Beleidigung der staatlichen Untersuchuugskommission und der Direktion der Gewerkschaft Hibernia zu 200 M. Geldstrafe. Der Angeklagte behauptete, auf Shamrock III— IV seien Bergleute wegen ihrer Aussagen vor der Untersuchungskommission entlassen worden. Die Beweisausnahme ergab, daß zwei Arbeiter wegen grob- beleidigender Angaben vor der Kommission entlassen worden sind. Bergaffessor Selbach erklärte als Zeuge, daß zwischen den Zechen- Verwaltungen des Ruhrreviers die Abmachung bestehe, daß Berg- leute, welche von einer Zeche nach dem Streik entlassen sind, bis zum 1. November 1905 nicht wieder angelegt werden. Außerdem bestehe unter den Betriebsführern eine weitere Abmachung, nach welcher keine Bergleute angenommen werden, deren Abkehr nich: auf den letzten des Monats laute. Einige Zechen im Ober- hausener und Recklinghausener Revier sowie fiskalische Zechen kehren sich nicht an diese Bekanntmachungen. Damit ist also in einwandfreier Weise festgestellt, daß Berg- arbeiter wegen ihrer Aussagen vor den staatlichen Unterjuchungs- kommiffionen gemaßrcgelt worden sind, daß die im Streik ent- lafsenen Bergarbeiter noch bis zum 1. Novembe'- zum Hunger ver» urteilt sind, daß alle Bergarbeiter zum Hunger verurteilt find, sa- bald es dem Unternebmer gefällt, sie vor dem letzten des Monats zu entlassen und datz Bülow recht hat, wenn er das Privateigentum als die Grundlage aller Kultur bezeichnet.— Endlich! Nach einem langen überflüssigen Gewäsch hat sich die „ZcntrumS-Korrespondenz" nun endlich zu der Einsicht bekehrt,� datz tatsächlich— nach den ministeriellen Deklarationen, die übrigens nicht nur in der Kommission, sondern auch im Plenum des Herren- Hauses abgegeben worden sind— es eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses im Sinne des neuen Berggesetzes ist, wenn die Arbeiter gestreikt und formell abgekehrt worden sind. Aber noch am Grabe pflanzt die„Zentrums-Korrespondenz" die Hoffnung ans. Jetzt meint sie, datz bei dem letzten Streik die Abkehr und die Streichung aus den Arbeiterlisten formell nicht erfolgt sei. Wir wissen nicht, in welchem Umfang das geschehen ist. Angedroht ist es allgemein worden und wir vermuten, daß die Drohung auch in der Regel erfüllt worden ist. Die„Zentrums- korrespondenz" hofft, datz für den größten Teil der Belegschaft diese Formalität nicht erfüllt worden>ei. Für den kleineren Teil gibt also selbst die„Zentrumskorrespondenz" bereits zu, daß sie nicht wählen dürfen- Nun, die ersten Ausschußwahlen werden ja zeigen, wie groß die Zahl der formell Abgekehrten ist, die nicht wahlberechtigt sind. Und nach dem nächsten Streik können wir sicher sein, datz die Unternehmer überall und durchweg auch die formelle Streichung der„Kontraktbrüchigen" vornehmen werden. Für die Beurteilung des zcutrümlichen Bergarbeiterverrats ist es aber ganz gleichgültig, ob vielleicht für einen oder den anderen Streikcr diesmal daS ohnehin wertlose Wahlrecht wegen der unterlassenen formellen Streichung erhalten ist— es wird in künftigen Fällen nicht wieder vorkommen. Die Ausschüsse sind durch das Zentrumsgesetz als Polizei- und Streikbrecherorganisationen des Unternehmertums ein für allemal festgelegt.— Ein unsterblicher Schwindel. Seitdem vor Jahren ein pfiffiger Zeitungsschreiber entdeckt hat, daß die Sozialdemokratie Sammlungen „unterschlägt", kehrt dieses„geistige Argument" bei jeder Gelegenheit loieder, obwohl es nicht nur jedesmal zertrümmert worden ist, sondern der Sachverhalt für jeden unmittelbar klar zutage tritt. So durch« kreiste nach Crimmitschau das blödsinnige Marcheu die ganze bürger« liche Wurstpresse. So holt man es auch jetzt nach der Ruhr-Streik- sammlung munter wieder vor. In der„Koblenzer Volkszeitung" finden wir— wohl aus der Zentrumskorrespondenz stammend— den ewigen Schwindel in der folgenden Form: „Für die Bergarbeiter waren nach Beendigung des Streiks noch 2473,17 Mark eingegangen; diese Summe wurde jedoch nicht an ihre Adresse abgeliefert, sondern einfach dem „Unterstützungsfonds der sozialdemokratischen Partei" überwiesen. Ein solches Verfahren streift hart an Betrug und Unterschlagung. Die sozialdemolratische Presse hat nach Beendigung deS Streiks wiederholt betont, daß in den Arbeiterkreisen in> Ruhrrevier große Not herrsche; trotzdem werden die Gelder, die für diese Leute ge- sammelt werden, nicht den Bergarbeiter-Verbänden oder dem Streikkomitee abgeliefert, sondern verschwinden in der sozialdemo- kratischcn Partcikasfe. Ein solches Verhalten steht auf derselben Stufe, als wenn ein russischer Großfürst oder Beamter Gelder. die für die Verwundeten in Ostasien gespendet werden, in seine Tasche steckt; die sozialdemokratische Presse hat dies mit Recht „Gaunerei" genannt; was sagt sie nun zu diesem Verhalten ihrer Parteileitung?" Es ist wohl nur der blinde RussenfanatismuS, der die Groß- fürstenpraxis mit der sozialdemokratischen vergleicht. Denn ein nach diesem Vorbild handelnder Großfürst würde erst auS eigener Tasche Zehntausende hergeben, um dann ein paar Mark aus fremden Sammlungen zu„unterschlagen". Wir stellen dieser gemeinen Verleumdung der Zentrumspresse gegenüber wiederum-fest: 1. Hat der Parteivorstand 25 000 M. selbst für die Streikenden gegeben und von dieser Summe haben auch die christlichen Arbeiter profitiert. Er hätte also genau ein Zehntel der Summe „unterschlagen", die er gespendet hat. 2. Beim Abschluß der Sammlung wurde öffentlich angekündigt, daß noch nachträglich eingehende Beiträge, sofern die Spender nicht eine andere Verwendung wünschten, diese dem allgemeinen Fonds überwiesen werden würden. 3. Trotzdem wurde zum Ueberflusse noch bei jedem Einzelnen. der einen größeren Betrag gesandt hatte, schriftlich das Einverständnis nachgesucht. Die Sozialdemokratie hat also nicht„verdient", sondem im Gegenteil verloren, sie hat bei der verschwindenden Nestsumme alles mögliche getan, um ja nicht den Absichten irgend eines Menschen zuwider zu handeln. Wir verstehen freilich, daß die Zentrumspresse eine derartige Handlungsweise nicht kapiert. Ihr schwebt immer nur vor, wie der gute Magen der Kirche seine Nahrung rafft, und sie überträgt diese Praxis naiv auf die— Sozialdemokratie.— Wenn der keusche Pastor den Teufel sieht! Nr. 7 des laufenden Jahrganges des„SimplicissimuS" enthält eine Zeichnung von Franz v. Reznicek, die einen nur mit den, Hemde bekleideten Mann darstellt; er ist im Begriff, aus einem Bette zu schlüpfen, wo eine in gleicher Weise bekleidete weibliche Person liegt, die ängstlich nach einem eben das Zimmer betretenden Herrn hinschaut. DaS Bild trägt die Unterschrift:„Um Gottcswillcn, mein Manul Tun Sie. als ob Sie mich nicht kennen!" Dies Blatt hatte der protestantische Pfarrer Wendland in einer Buchhandlung in der Jabachstratze in Köln ausgestellt gesehen. Er trat ins Geschäft, kaufte ein Exemplar und denunzierte den Buch. Händler der Staatsanwaltschaft wegen Vertreibens unzüchtiger Schriften. Zunächst wurde nun der Versuch gemacht, den„Simpli- cissimus" selbst au seinem Erscheinungsorte, Stuttgart, zu be» langen. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft meinte jedoch, eine Anklage sei zwecklos, weil bei den dortigen Gerichtsverhältnissen keine Hoffnung auf Verurteilung des Delinquenten bestehe. Zu» versichtlichcr war die Kölner Behörde und klagte den Buchhändler aus§ 184 Abs. 1 Str.-G.-B. an. Als einziger Zeuge lvar in der Strafkammerverhandlung, so berichtet die„Rhein. Ztg.", der Pastor Wendland erschienen, der bei seiner Vernehmung zunächst seiner Entrüstung über das vor» liegende Blatt im besonderen Ausdruck verlieh und sich dann zu dem allgemeinen Satze verstieg:«Der„SimplicissimuS" ist ein Blatt, von dem sich jeder Mensch mit Entrstswng abwenden muß." Der Staatsanwalt meinte, die Tat des Angeklagten sei 150 M. Strafe wert. Der Verteidiger des Angeklagten verttat die Auf- fassung, daß im vorliegenden Falle weder in objektiver Hinsicht eine unzüchtige Schrift vorliege, noch subjektiv dem Angeklagten das Be- wutzti'cin inncgewohnt habe, eine derartige Schrift feilzuhalten, da es sich um ein Kunstwerk handele, das unangefochten in tausendea Exemplaren verbreitet und bei abertausenden keinen Anstoß erregt habe. Der Angeklagte wurde freigesprochen, wefl das subjektive Moment nicht nachgewiesen sei. Luther hat doch wenigstens nach dem Teufel eigenhändig das Tintenfaß geworfen. Seine Nachfolger aber suchen die Staats, anwälte für diese Würfe zu mobilisieren, wenn-sie stch von dem Unzuchtstcufel gepackt fühlen.— Militärjustiz. Vor dem Kriegsgericht Nürnberg hatte sich der Unteroffizier Paul vom 6. CheveauxlegerS-Regiment wegen Mitzhand- lung eines Untergebenen zu verantworten. Er war eines Abends w das Zimmer gekommen, wo er Zimmerältefter war, und hatte sofort mit den anwesenden Soldaten einen Krach begonnen, weil sein« Ansicht nach in dem Lokal nicht ordentlich aufgeräumt war. Den Soldaten Wieseck schlug er mehrmals inS Gesicht und warf ihn auf das Bett. Als sich der Mißhandelte diese Behandlung verbat, ver» setzte ihm der Stellvertreter Gottes noch einige heftige Schläge auf den Kopf. Er kam mit zehn Tagen gelinden Arrest davon. Nach ihm wurde der Wacht», eister Heß von den Jägern zu Pferde wegen des gleichen Reates verhandelt. Dieser weckte aa einem Sonntage einen Soldaten und versetzte tljm, als er nicht gleich munter werden wollte, mehrere schmerzhafte Tritte in das Gesäh und warf ihn zur Türe hinaus. Als der Mann wieder hereinkam, Packte er ihn und stieg ihn abermals hinaus. Dafür erhielt der Wachtmeister zwei Tage gelinden Arrest. Wenn die beiden Soldaten in diesen Fällen die aktiven Personen gewesen wären, so wäre es wohl nicht ohne jahrelanges Gefängnis oder gar Zuchthaus ab- gegangen. Aus Halle berichtet man uns unterm S. August: Der Unteroffizier Müller von der 4. Kompagnie des Infanterie-Regiments Nr. 86 war deshalb vor dem Kriegsgericht der 8. Division angeklagt, weil er einen Untergebenen abgeschüttelt und diesen geohrfeigt hatte. Man nahm an, es handle sich nur um„minderschwere Fälle" und Verurteilte den Täter zu 10 Tagen Mittelarrest. Der Unteroffizier B ö t t g e von demselben Regiment hatte seine Dienstgewalt in gemeiner Weise mißbraucht. Er hatte ohne danach zu fragen, die eigenen Stiefel seiner Untergebenen angezogen, den Leuten Geld abgeborgt und nicht wiedergegeben, einem Soldaten zwei Pfund Butter und einen Siegelring weggenommen, Beschiverden unterdrückt usw. Während der Angeklagte mit den Sachen seiner Untergebenen umherlief,„amüsierten" sich die Mannschaften über ein Paar alte.Trittlinge" ohne Absätze, die auf der Kammer aus» gestellt waren und als die eigenen Stiefel des Herrn Unteroffiziers „verehrt" wurden. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, die Taten nicht als Vorgesetzter, sondern„so mehr als Kamerad" begangen zu haben. Als er nachts einem schlafenden Untergebenen im Bett den Brustbeutel abnehmen wollte, wurde er erwischt. Das Urteil lautete auf sechs Monate Gefängnis und Degradation. Ebenfalls degradiert und zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurde der Zahlmeisteraspirant Alfted Severin vom Artillerie-Regiment Nr. 75, der Lieferanten betrogen hatte. Er ließ sich von Bäckermeistern, Gemüsehändlern 2C. quittierte Rechnungen geben mit dem Hinweise, er bezahle gleich; er ging dann ohne Be- zahlung ab, und besaß dann in der Verhandlung die dreiste Stirn zu behaupten, er habe bezahlt.— Südwestafrikanische Verluste. Berlin, 9. August. Ein Telegramm aus Windhuk meldet: Reiter Robert Albel, geboren am 23. April 1882 zu Schweidnitz, am 8. August im Gefecht bei Worte! schwer verwundet, Schuß linken Oberschenkel; Reiter Johann Sierks, geboren am 4. November 1883 zu Ehristianshütte, seit 22. Juli in der Nähe des großen BruckkaroS vermißt.— MusUikL Schweiz. Zfitich, 6. August.(Eig. Ber.). Nach der Meldung bürger» licher Blätter steht die Ausweisung mehrerer ausländischer Anarchisten bevor. Der von den anarchistischen Kindereien gewiß nicht ernstlich bedrohte Staat ist dann gerettet.— Frankreich. Der Parteitag unserer französischen Genosse, i. der in diesem Jahre zu Ehalons stattfinden und am 1. November beginnen soll, wird sich leider wieder trotz der durch die„Einigung" herbeigeführten Annäherung der feindlichen Brüder mit allerlei un- angenehmen Dingen zu beschäftigen haben. So mit der Bewertung des Verhaltens des„Genossen" Brousse, der in seiner Eigenschaft als Präsident des Pariser Gcmcinderats an den offiziellen Empfangs-Feicrlichteiten zu Ehren des Königs von Spanien teil- nehmen zu sollen geglaubt hat!— Tie zur Beurteilung dieses im höchsten Grade unsozialistischen Verhaltens kompetente Kommission sprach e i n st i m m i g ihr Bedauern über Brousse'S Handlungsweise aus und beschloß, dem Parteitag vorzuschlagen, die Wiederkehr solcher Vorkommnisse durch geeignet erscheinende Maßnahmen zu verhindern. Sodann wird die Anfrage einer Partcisektion zur Sprache kommen, die sich bei der Seine- Föderation erkundigte, ob sie ein Mitglied wegen Anlegens von„Orden und Ehrenzeichen" ausschließen dürfe! Die Antwort lautete:„Das Parteistatut ent- hält keinerlei Bestimmungen über diesen Punkt; der Parteitag soll auch die Frage prinzipiell entscheiden!"— Zum Teil hat bereits die erste nach der Einigung abgehaltene Versammlung des neuen Nationalrats, die am 14. Juli stattfand, dem Parteitage vorgearbeitet. Zu Vertretern Frankreichs im internationalen Bureau wurden nach langer Debatte und Erörterung wichtiger Prinzipienftagen Vaillant und Jaures und als Stellvertreter Bracke und'Longuet gewählt. Die Jsere-Föderation hatte zu dieser Nationalrats-Sitzung den Antrag gestellt: Die Frage der Haltung der Sozialisten im Kriegssalle aus die Tagesordnung des Parteitages von Chälons zu setzen. Es wurde aber nach eingehender Diskussion der Beschluß gesaßt, diese Frage erst dem französischen Parteitage zu unterbreiten, der vor dem Stuttgarter internationalen Kongresse stattfindet.— Niederlande. Das neue Ministerium in Holland. Die liberale Presse bringt die Namen der neuen Minister, obschon sie noch nicht amtlich bekannt gemacht sind. Es sind: des Aeußeren: de Marez van Swin- deren. Gesandter in Washington; Justiz: Pros, van Hamel; Heer: Generabnajor Staat; Marine: Kapitän Cohen Stuart; Finanz: de Meester; Jimern: P. Rink, Kammermitglied; Kolonien: Fock. Kammermitglied. Das achte Departement: Wasierstaat, Handel und Industrie, wird geteilt. Minister von Landwirtschaft, Handel. Industrie und Arbeit wird Herr V e e g e n s, Minister der öffentlichen Arbeiten wird Kraus. Das Kabinett besteht ganz aus Freisinnigen. Die für die inländische Politik wichtigsten Portefeuilles: die des Innern, der Arbeit und der Justiz, werden vertreten durch zwei bekannte Fortschrittler und einen freisinnigen Demokraten. Der letzte, Herrn Veegens, ist einer der allerersten Befürworter des allgemeinen Wahlrechts, welche es in Holland gegeben hat. Die Herren Rink, van Hamel und Fock sind ebenfalls Anhänger des allgemeinen Wahlrechts. Die anderen Minister sind als Politiker nicht anders bekannt, als daß alle Liberale sind. Der Kabinettssorniator, der liberale Führer Goemann Borgesius, hat selbst kein Portefeuille genonmien. wahrscheinlich aus demselben Grunde, aus dem verschiedene andere freisinnige Größen vorbei- gegangen sind, da die gesamte Linke nur 62 Sitze von den 100 hat, un1> ihre Mehrheit über die Klerikalen also sehr klein ist. Abgeordnete. welche Minister werden, verlieren ihr Mandat und Neuwahlen müssen dann stattfinden. Die Angst vor solchen Neuwahlen hat die Zusammensetzung des Ministeriums offenbar beherrscht. Die beiden Abgeordneten Rink und Fock haben beide feste liberale Sitze inne. Herr Borgesius selbst besitzt im Gegenteil ein Mandat, das mit der größten Mühe, mit nur 100 Stimmen auf 9000 Wähler, den Kleri- kalen entrungen ist.' ES ist nun die Frage, wie die fortschrittlichen Mmister sich in der Kammer eine Mehrheit verschaffen werden.— Schweden. Das neue Kabinett und die Unionskrise. Stockholm, 9. August. Ein Mitarbeiter des„Stockholms Tagblad" hotte eine Unterredung mit dem Minister- Präsidenten Lundeberg, welcher bekräftigte, daß die neue Regierung ausschließlich mit Rücksicht auf die Unionskrise gebildet worden sei und nur zu dem Zwecke, um eine Lösung derselben auf Grundlage des vom Reichstage gegebenen Programms zu versuchen. WaS die schwedische Regierung angehe, so werde kein ungeziemendes Zögern die Lösung der Krisis hinausschieben; die Regierung sei vielmehr berett, ihrerseits in jeder Weise zur schnellen Abwickelung beizutragen. Auf die Frage, ob die Regierung beabsichtige, einen neuen außerordentlichen Reichstag einzuberufen, antwortete der Ministerpräsident: natürlich, wenn Norwegen daS schwedische Programm annimmt, das heißt, wenn von Norwegen nach der Volks. abstimmung das Verlangen nach Verhandlungen gestellt wird und diese Verhandlungen zu einem befriedigenden Ergebnis führen. ES sei ja übrigens, so fügte der Ministerpräsident hinzu, auch vom Gesichtspunkt der inneren Politik Schwedens von großem Interesse, daß die Abwickelung so schnell geschehe, daß die Frage bald aus der Welt geschafft werden könne. Einige Zeit müsse die Regierung haben, um die Sachen zur nächsten ordentlichen Rcichstagssesswn vorzubereiten, und bevor diese Arbeit ihren Anfang werde genommen haben, werde die Frage der Rekonstruktion der Regierung lediglich unter Rücksichtnahme auf die innere Politik ihre Lösung gefunden haben. Schließlich hob der Ministerpräsident hervor, daß es jetzt wieder in der Hand Norwegens liege, ob die ganze Unionsfrage schnell zu Ende geführt werden solle. Der Reichstag habe sein Progranim aufgestellt, welches nichts anderes als billige Bedingungen für die Auslösung enthalte; und die schwedische Regierung werde ihre Aufgabe im Geiste des Reichstags ausführen. Es komme jetzt auf die Norweger selbst an, ob sie Entgegenkommen zeigen oder Schwierigkeiten schaffen wollen.— Afrika. Paris, 9. August. Dem„Petit Parisien" wird aus O r a n gemeldet, daß die Truppen des Maghzen in einer Stärke von 2000 Reitern und einer größeren Anzahl Infanteristen in der Schlacht bei Ayan Sidi, Meluk von den Hauptstreitkräften des Prä- tendcnten Buamama vollständig vernichtet wurden. Die Lage in Udjda ist demzufolge sehr gefährdet.— Amerika. Amerikanische Justiz. An einen gemeinen Racheakt der amerikanischen„Justiz" er» innert die„New Dorker Volkszeitung" anläßlich einer Nachricht aus Pennshlvanien. Anfang der neunziger Jahre schoß Alexander Berg- mann auf Frick, den Geschäftsführer der Carnegieschen Stahlwerke in Pittsburg. Frick hatte sich als Arbeiterfeind äußerst verhaßt gemacht, und um so wichtiger erschien seine Person den Richtern. Er wurde bei dem Attentat nur leicht verwundet und ging einige Tage später seinen Geschäften ungestört nach. Der Attentäter Bergmann aber wurde zu 21 Jahren Zuchthaus verurteilt. Sein Verbrechen war der Angriff mit tödlicher Waffe, aber die Richter konstruierten daraus noch ein halbes Dutzend weiterer Straftaten: Einbruch, verbotenes Betreten eines fremden Hauses, Tragen von verborgenen Waffen usw., und für jede einzelne Straftat, die zu- sammen in Wirklichkeit nur die c i n e Straftat des Angriffs bildeten, erkannten sie aus das Höchstmaß der Strafen. Nach Abzug des Teiles, der ihm für gutes Verhalten gesetzlich angerechnet werden muhte, hat Bergmann die Strafe jetzt verbüßt. Nur für das Tragen verborgener Waffen, was mit einem Jahr Arbeitshaus bestraft wurde, hat er noch zu büßen. Sein Schicksal hat in Arbetter» kreisen viel Teilnahme erregt, umsomehr, als man einmal hörte, daß er dem Erblinden nahe sei; man bemühte sich um seine Frei- lassung, aber ohne jeden Erfolg. Jetzt wird er aus den« Staats- gefängnis in Pcnnsylvanien entlassen, um noch ein Jahr(bei guter Führung zehn Monate) im Arbeitshause zuzubringen, sodatz die kapitalistische Rachgier voll befriedigt wird. Die„New Aorker Volkstribüne" fügt hinzu:„In der großen Reihe schändlicher Urteile, die kapitalistische Richter über Kämpfer für die Rechte der Arbeiter verhängt haben, ist jenes gegen Alexander Bergmann eines der schändlichsten gewesen."— Die Wahltnktik der holländische« Sozialdemokratie. Unser holländischer Korrespondent schreibt uns: Die„Leipziger Volkszeitung" fällt in einem jüngst veröffent- lichten Leitartikel ein Urteil über die Haltung der niederländischen Parteileitung iParteivorstand und Redaltion des Parteiorgans„Het Volk"), die' bei deu Stichwahlen für die Kammer eingenommen wurde. Diese Wahltaktik wird bei den holländischen Parteigenossen diskutiert. Ich hielt die Debatte aber nicht für so wichtig, um den Leser» des„Vorwärts" davon Mitteilung zu machen. Nachdem aber doch das Leipziger Parteiblatt sein abfälliges Urteil gesprochen — cS spricht u. a. von einer„pfiffigen Auslegung eines Kongreß- beschlnsicS"— ist es vielleicht nicht unangebracht, die deutschen Parteigenossen über den Sachverhalt aufzuklären. Die Dinge stehen so: Auf dem letzten Parteitage wurde einstimmig beschlossen, bei den Stichwahlen nur diejenigen Kandidaten der bürgerlichen Partei offiziell bei den Stichwahlen zu unterstützen, welche sich für die Dringlichkeit des allgemeinen Wahlrechtes erklärten. ES war schon bei der Erörterung der Resolution auf dem Parteitag deutlich, daß zweierlei Strömungen auf dem Kongreß vor- handen waren; die einen wollten den Beschlutz so aufgefaßt wissen. daß die Partei in allen Fällen, wo kein Anhänger des allgemeinen Wahlrechtes in der Stichwahl stand, also etwa zwischen einem Klerikalen und einem Altliberalen, ihren Wählern Wahlenthaltung auflegen sollte, während die anderen meinten, daß die durch den ersten Wahlgang entstehende politische Lage abzuwarten sei und daß man, da die unwiderstehliche Begier aller nicht klerikalen Wähler, Kuyper zu stürzen, hinlänglich bekannt war, sich die Hände frei halten müsse, auch im Hinblick auf unsere eigenen Mandate. Gerade um diese zwei Auffassungen zu vereinigen beschränkte Genosse Troelstta sich bei seinem Referat und bei dem von ihm gestellten Anttag auf Festlegung derjenigen Punkte, über die sich die ganze Partei einig fühlte. Keinem vernünftigen Politiker fällt es ein, über taktische Fragen Beschlüsse zu fassen in einem Augenblick, wo man noch gar nichts weiß von den Umständen, in denen der Beschluß zur Anwendung kommen muß. Bei Stichwahlen stellt man also vor dem ersten Wahlgang einige positive Hauptforderungen auf, bestimmt aber niemals in allen Einzelheiten, was man tun will. Nun kamen die Wahlen und brachten als Ergebnis, daß die Möglichkeit, Kuyper zu stürzen, vorhanden war. Dagegen war es ausgeschlossen, daß die Liberalen eine Mehrheit bekamen. Die Situation war so: entiocder blieben die Klerikalen unter 60 Man- baten, dann war Kuyper gestürzt, die Sozialdemokraten bildeten daS Zünglein an der Wage; oder Kuyper erreichte über 60 Mandate, dann behielt die klerikale Koalition mit ihrer Schul-, Schutzzoll- und anderer Reaktion die Regierung. Die sozialdemokratischen Wähler mußten, um den ersten Erfolg zu erreichen, alle insgesamt ohne Ausnahme und überall gegen die Klerikalen stimmen, auch da, wo eS für sie bedeutete, mit einem Alt- liberalen zu gehen. Unsere Partei also hatte es in ihrer Hand. Kuyper zu stürzen, Kuyper, den Manu der Zwangsgesetze von 1903, den Helden der 6000 Opfer des Generalstreiks, den Menschen, der seit vier Jahren gegen unsere Bewegung wie vielleicht noch niemand losgegangen ivar. Würde etwa im Jahre 1879 ein einziger deutscher Sozial- demolrat eine Gelegenheit versäumt haben, Bismarck zu stürzen, und wenn er dem Teufel selbst seine Stimme hätte geben müssen? In ganz der gleichen Lage befanden sich die niederländischen Arbeiter und die niederländische Parteileitung. Die Parteileitung erließ ein Manifest, in dem ganz in Ueber- einstimmung mit dem Kongreßbeschlutz folgendes gesagt wurde: Da, wo ein Anhänger des allgemeinen Wahlrechts in der Stichwahl steht, tritt die Partei in ihrer ganzen Kraft nicht bloß mit ihren Stimmen, sondern auch mit ihren Orgaiiisatioiis- und Agitatiousmitteln für diesen Kandidaten ein; da, wo kein Anhänger des allgemeinen Wahl- rechts in der Stichwahl steht, gibt die Partei keine Losung aus, mischt sich in den Wahlkampf nicht ein, sondern läßt die Wähler frei nach eigenem Gewissen handeln. Daß diese Wähler, wie nun einmal die politische Lage war, wie ein Mann zur Urne gehen und gegen die Klerikalen stimmen würden, wußte jeder und niemand hätte es fertig gebracht, daran etwas zu ändern. Was aber den Parteivorstand natürlich nicht verhindert haben würde, Stellung gegen djese Strömung zu nehmen, wenn er es für nötig erachtet hätte. Das war aber keineswegs der Fall, im Geg�ieil. Wohl nie Ivar die geistige Stimmung uiiserer proletarischen Wähler so sehr im Einklang mit der politischen Klugheit; ja, ich meine, wenn der Parteivorstand vermutet hätte, daß viele sozialdemokrattsche Wähler bei der Stichwahl zu Hause bleiben würden, so hätte er sich in die Zwangslage versetzt sehen müssen, den Kongreßbeschluß außer Kraft zu setzen, wie dies in allen Ländern und allen Parteien schon öfter borgekommen ist. Keinerlei pfiffige Auslegung wurden also beliebt. Die Dar« stellung des erwähnten Artikels in der deutschen Parteipreffe ist falsch. Unser Parteiorgan„Het Volk" sagt von dem Artikel der „Leipziger Volkszeitung":„Die„Leipziger Volkszeitung" fällt ein Urteil über unsere Taktik bei den Stichwahlen, das vielleicht Wert haben würde, wenn eS auf Kenntnis der Tatsachen beruhte; ohne diese Kenntnis aber ist es besser, daß sich die ausländischen Partei» genossen des UrteilenS, und selbstverständlich, daß sie sich des Ver- urteilens enthalten.... Die Vorstellung, e« sei einer libe« ralen Propaganda gelungen, die sozialdemokratischen Arbeiter für die Parole„Weg mit Kuyper" zu gewinnen, ist das Gegenteil der Wahrheit. Der Haß gegen Kuyper ist nicht neuerdings aufgelodert, sondern seit 1903 ist in dieser Hin» ficht im Gefühl der sozialdemokratischen Arbeiter keine Aenderung eingetreten. Der Anteil der Liberalen an den Zwangsgesetzen ist nicht vergessen, unsere Stimmenzahl beweist, daß wir gegen die Liberalen einen kräftigen Feldzug geführt haben." DaS allermerkwürdigste dabei ist, daß diese Kritiker scheinbar kein Auge haben für das glänzende Resultat der von uns befolgten Taktik: Die Klerikalen 48 Abgeordnete, die Liberalen 47 Abgeordnete, die Sozialdemokratie mit sieben Mandaten das Zünglein an der Wage. Wenn eine solche Situation zu erzielen war, wäre eS dann nicht der reinste Wahnsinn gewesen, bei den Stichwahlen zur Seite zu gehen und auf diese Weise der reaktionärsten und gefährlichsten Richtung der bürgerlichen Realtion, dem Klerikalismus, zum Siege zu verhelfen? Wir sind überzeugt, daß die deutschen Genossen uns Recht geben, wie das der nächste niederländische Parteitag mit mindestens aller Stimmen auch tun wird.— Die russische Revolution. Eiscnbahncrstreik in Polen. Warschau, 9. August. Der Verkehrsminister hat den Beschluß, die polnische Sprache als Dienstsprache bei der Warschau-Wicner Bahn zu verwenden, verworfen. Die Lage hat sich infolge dessen sehr verschärft. Es heißt, daß ausländische Aktionäre sich an die Regierung zu wenden beabsichtigen, da eine Betriebseinstellung großen Schaden nach sich ziehen werde. * Unruhen am Schwarzen Meer. Aus Sewastopol schreibt man der„Russ. Korresp.": Die Be- Hörden suchen den Keim der Unruhen in der Marine dadurch zu ver» Nichten, daß sie einen Teil der Matrosen zur Landarmee, vor allen Dingen zur Besetzung der Festungswerke abkommandierend und an ihre Stelle Landsoldaten auf die Schiffe schicken. Sie gehen dabei von der ja nicht unbegründeten Voraussetzung aus, daß diese, Plötz» lich zur Marine versetzten Infanteristen nicht viel Schaven anrichten können, da keinerlei Aussicht vorhanden ist, daß die Flotte in ab» schbarer Zeit in Aktion treten muß. Den gewünschten Erfolg erzielen die Behörden mit dieser Maß- regel allerdings keineswegs. Im Gegenteil sind jetzt die revolutionär gesinnten Matrosen dabei, auch unter den Landtruppen Propaganda zu treiben. Es haben sich in der letzten Zeit zahlreiche Fälle er- eignet, wo die Soldaten den Gehorsam verweigerten. So z. B. noch jüngst, als Hinrichtungen an Aufrührern vorgenommen werden sollten. Die zur Exekution kommandierte Rotte leistete dem Kom» mando keine Folge und nach drei fehlgeschlagenen Versuchen mußten zuletzt die Gendarmen zu dem Henkeramte verwendet werden. Ferner sind vor kurzem aus den Militärgefängnissen eine Anzahl von Inhaftierten geflüchtet, unter ihnen 13, denen die Todesstrafe bevorstand. Die Flucht war nur möglich unter der Mitwirkung der Wachtposten und er Gefängnisschlietzer. Seit diesem Vorfalle werden auch zu Gefängniswärtern die Gendarmen verwandt und ein großer Teil der Sträflinge wird auf den Schiffen interniert. Der Krieg in Ostasien. Die Friedenskonferenz. Portsmouthgesprochcn, ausgehend von der allgemein verbreiteten Ansicht, daß die vorübergehende Vertagung einer Versammlung für den fraglichen Zeitraum den Zusammen- gekommenen die Eigenschaft der„Vcrsaimnlung" im Rechtssinn nehme und in der fraglichen Zeit eine polizeiliche Auflösung un- möglich mache. Darum wurde auch gegen die Aufforderung des Leutnants, sofort den Saal zu verlassen, wie das DcreinSgesctz es für den Fall der polizeilichen Auflösung vorschreibt, energisch pro- testiert, und eine Anzahl Personen verblieben im Saal, bis eine größere Anzahl Schutzleute zwecks Räumung erschienen. 13 Teil- nehmer wurden auf Grund des§ 13 des preußischen Vercinsgcsetzcs zu Geldstrafen verurteilt, weil sie nach der Auflösung nicht alsbald den Saal verlassen hatten.— Unter den so in erster Instanz Ver- urteilten befand sich auch der Schriftsteller Johannes Holz- mann. Er legte Berufung ein, um eine prinzipielle Entscheidung über die schon oben angedeutete und einige weitere Rechtsfragen herbeizuführen, z. B. auch darüber, ob überhaupt eine Bestrafung möglich sei, wenn man nach einer unberechtigten Auflösung einer Versammlung im Versammlungsraum verbleibe. Es wurde behauptet, die Auflösung sei hier unberechtigt gewesen. Das Landgericht Berlin I verwarf jedoch die Berufung und führte auS: Es wäre gleichgültig, ob die Vertagung durch den Vorsitzenden früher ausgesprochen gewesen sei, als die polizeiliche Auflösung. Auf jeden Fall seien die Leute nach der Vertagung noch„versammelt" gewesen und es habe somit nach Auffassung des Gerichts noch eine„Versammlung" im Sinne des Vereinsgesetzes bestanden. Nun hätte Angeklagter auch behauptet, es sei nachzu- prüfen gewesen, ob ein gesetzlicher Grund zur Auflösung vorgelegen habe, da seine Atstrafung aus§ 15 des Vereinsgesetzes nur dann gerechtfertigt wäre, zumal Z 15 ausdrücklich in Klammern auf die§§ 5, 6 und 8 des VercinSgesetzcs Bezug nehme. Dieser Auffassung könne indessen nicht beigetreten werden, da jeder mit Strafe bedroht lverde, der sich nicht sofort entferne, nachdem der Polizeibeamte die Auflösung erklärt habe. Es wäre dies also ganz unabhängig davon ob die Auflösung gesetzlich berechtigt ge- Wesen sei oder nicht. Danach läge, wenn der Polizeileutnant sich als Zeuge weigerte, den Grund mitzuteilen, auch kein Anlaß vor, die Berechtigung des Leutnants zu der Weigerung nachzuprüfen. Holzmann legte noch Revision ein, das Kammergericht verwarf aber am 9. August das Rechtsmittel mit folgender Be- gründung? Die Vorentscheidung sei ohne Rcchtsirrtum zustande ge- kommen. Mit Recht fei das Landgericht davon ausgegangen, daß uprüfen habe, öö einer 5. 6 und 8) wirklich vor der Strafrichter nicht nach der gesetzlichen AuflösungSgründe l§� gelegen habe. Auch wäre es gleichgültig, ob zur Zeit der Auflösung schon die Vertagung durch den Vorsitzenden erfolgt ge- Wesen sei, denn die Versammelten seien ja, wie festgestellt, noch ver- sammelt gewesen, cS hätte sich also auch noch nach der Vertagungs- crklärung um eine Versamlung gehandelt und damit um die Auf- lösung einer Versammlung.— Mit anderen Worten: Die vorüber- gehende Vertagung einer Versammlung durch den Vorsitzenden schließt ihre Auflösung auch während der Zeit deS VertagtscinS nicht auS._ Ansprüche auS einem Betriebsunfall der Eisenbahn. Ter Ge- treibehändler G. auS einem Orte bei Königsberg i. Pr. ha�te auf einer Eisenbahnfahrt einen für den BahnfiSkus haftpflichtigen Betriebsunfall durch den Zusammenstoß von zwei Zügen erlitten. Da er infolge dessen 8 Wochen in seiner Erwerbsfähigkeit ganz be- hindert war und dann eine längere Zeit noch teilweise, machte er einen Schadenersatzanspruch von mehreren tausend Mark geltend. Seinen Angaben nach war ihm der Abschluß von wichtigen Geschäften durch das Krankenlager unmöglich gewesen. Das Landgericht Königsberg sprach ihm eine Entschädigung von 1600 M. zu. Auf genauere Angaben des Schadens billigte ihm daS Ober« LandeSgericbt Königsberg noch weitere 3100 M. Ent- schädigung zu. Kläger war damit aber noch nicht zufrieden gestellt, sondern hatte seinen Gesamtschaden auf 13 827 M. summiert und deshalb Revision beim Reichsgericht eingelegt, durch welche er das Vorderurteil angriff. DaS Urteil wurde auch auf- gehoben und die Sache zur nochmaligen Entscheidung an daS Ober-LandeSgericht Königsberg zurückverwiesen. Vermischtes. Ein zehn Monate altcS Kind im Gefängnis! AuS Hannover wird unS geschrieben: DaS Ehepaar Maurermeister Möller hier sollte den OffenbarungSeid leisten. Der Mann tat das auch, beantragte aber für seine Frau, die sich seinerzeit im Wochenbett befand nnd der er deshalb gar keine Mitteilung von der Sache grniacht hatte, Aufschub. Jetzt nach lauger Zeit wurde die i mm e r noch ahnungslose Frau zwecks Erzwingung dcS Offen- bahrungseides in Haft genommen mitsamt ihrem zehn Monate alten Kinde, daS sie selbst nährt und daS sie deshalb nicht verlassen kann. Besondere Pflege lvurde dem Kinde nicht zu teil, zumal die Mutter ja nicht einmal die notwendigsten Gegen- stände, wie Unterlagen. Wäsche ic., mitnehmen konnte. Dem lofort zum Gefängnis eilenden Manne wurde seitens der GefänguiSverlvaltmig gesagt, er könne das Kind ja mitnehmen. Er verlangte aber, daß es ihm. wie mau cS fortgeholt, ihm auch wieder zurückgebracht lverde. Zwei Tage später begab er sich wieder zum Gefängnis, um seiner übrigens geistig nicht ganz normalen Frau schriftliche Auweisimg zugebe», wie sie aus der Haft entlassen werden könne. Dabei wurde dem Manne das Kind übergeben mit der Nn« gäbe, der Arzt habe gesagt, es könne ganz gut von der Mutter ab- kommei». Nach anfänglichem Weigern nahm der Mann das Kind denn auch mit, da man ihm sagte, wenn er das nicht tue, werde es der A r m e n v e r w a l t u u g überwiesen. Der Mann weigerte sich deshalb, weil er durch die plötzliche Entwöhnung von der Mutterbrust für daS Kind fürchtete. ES wurde ihm da§ auch durch den hiesigen Arzt Dr. Busse bestätigt, der in seinem Attest sagt, daß er nach Untersuchung deS Kindes dessen jetzige plötzliche Entwöhnung von der Mutterbrust für sehr bedenklich halte. Wie haben ivir es in Deutschland so herrlich weit gebracht. Säug- linge werden in die Gefängnisse geschleppt, um daS in der kapitalistischen Gesellschaft heiligste Recht, die Ansprüche der Gläubiger zu wahren. Die Schreckensherrschaft der Tugend. Aus Paris schreibt man unS: Herr Le pine, der Polizeipräfekt, hat sich vorgenommen, da? Babel an der Seine in eine Herberge der Keuschheit zu ver- wandeln. Er verfährt hei diesem Unternehmen nach dem Grund- satze RoveSpierreS: Die Tugend muß durch den Schrecken herrschenl Allnächtlich läßt er auf den großen Boulevards von den Agenten der Sittenpolizei Streifungen vornehmen und alle verdächtigen Ge- stalten, Weiblcin und Münnlein. einsaugen. Jede Nacht werden jetzt hunderte Personen auf die Polizeikommissariate gebracht. Die Polizei hat dabei zweifellos manchen guten Fang gemacht. Auf den Kommissariaten häufen sich wahre Arsenale von Revolvern, Schlagringen, Stenimeisen und anderem Handwerkszeug an, das man ans' den Taschen der verhasteten Zuhälter herausholt. Aber was wird bei der ganzen Aktion herauskomnien? In Paris gibt cS ekliche Zehntausend Frauen, die von gewerbsmäßiger Prostitution leben und ein entsprecheud zahlreiche? männliches Lumpenproletariat. Will man sämtliche Dirnen und Zuhälter einsperren oder glaubt man, daß sie au? Furcht vor der Arretierung einen soliden Berns ergreifen werden? Die meisten Verhafteten muß man aber schon jetzt mangels einer nachweisbaren Gesetzwidrigkeit sofort freilassen, andere werden wegen Tragen? verbotener Waffen zu ein paar Tagen verdonnert. Und wie lange wird man bei der schneidigen Taktik ver- harren? Es ist sicher richtig, daß die Unsicherheit auf den Pariser Straßen erschreckend zugenommen, daS„Apachentum" immer neue Slraßenzüge in den belebtesten Ouartieren okkupiert hat. In den letzten Wochen haben Geschäftsleute der verschiedensten Stadtquartiere Beschwerden an die Polizeipräfektur gerichtet, weil das bürgerliche Damenpublikum sich schon in den NachmittagSstmiden ohne Begleitung nicht mehr auf die Boulevards wagt. Die räuberischen Ueberfälle und die auS Roheit begangenen Attentate auf einzelne oder in Gesell- schaft heimgehende Personen häufe» sich. Aber wird die Polizei. die ihre Unfähigkeit jetzt durch ihr Draufgängertum vergessen ntacheit will, etwa? anderes erreichen, als daß sie für so lange, bis der alte Schlendrian wieder gesiegt hat — den Boulevards ein„moralisches" Ansehen gibt und die Prostitnierten mit ihren„Freunden" in die Seitengassen treibt, wo sie aber nicht minder gefährlich sind? Wahrscheinlich werden die Kosten dieser SitilichkeitSfcldzllge von den in den entlegenen Stadt- gegenden wohnenden Proletariern getragen werden, die schon jetzt die große Mehrzahl zu den Opfern der Straßenstrolche stellten. Die Schueidigkeit des Herrn Lepine lvird, wenn nicht zu einer Ver- schärfung de? Uebcls, durch ihre Nutzlosigkeit zur neuerlichen Er- kenntuis führen, wie vergeblich alle Versuche bleiben müssen, den ProstitutionSmarkt. der ebenso wie der Warenmarkt eine notwendige Schöpfung der kapitalistischen Wirtschaftsform ist, von dieser selbst aus der Welt zu schassen und das moralische Esend aufzuheben, ohne daS physische unmöglich zu machen. Tie Vorlesung bei der Arbeit. Aus New D o r k wird der Frks. Ztg." berichtet? In manchen hiesigen Zigarren» f a b r i k e n ist eine Neuerung eingeführt, die aus Euba kommt und dort schon seit langen Zeiten besteht. Tie Arbeiter, die mit dem Rollen von Zigarren beschäftigt sind, halten sich einen Vor- l e s e r, der ihnen etwa drei Stunden täglich aus Zeitungen und Büchern vorliest. Ucber die Einrichtung, wie sie in Havanna be- steht, enthält das neueste Heft des Monatsmagazins„Bookman" folgende Angaben? Der Vorleser sitzt allein in einem kleinen ab» gereilten Räume an einem kathedcrähnlichcn Tisch inmitten der Ar» beiter. Anderthalb Stunden entfallen auf Zeitereignisse, über die- aus in Havanna erscheinenden Blättern vorgelesen wird, weitere anderthalb Stunden kommen auf Novellen und Werke populär-wiffen» schaftlichen Inhalts. Die Auswahl des- Lesestoffes ist nicht oem Vorleser überlassen, sondern erfolgt nach einem ganz bestimmten System. Die Tabaqucros wählen unter sich selbst einen Präsidenten, Sekretär und Schatzmeister. Jeder Zigarrcnmachcr bezahlt in den von letzterem verwalteten Fonds 15 Cents die Woche. Zahlt einer diesen Beitrag nicht, so wird das Vorlesen sofort unterbrochen, und wenn er auf eine ernste Mahnung noch säumig bleibt, ver- langen die übrigen Arbeiter seine Entlassung. Dazu kommt es aber in den seltensten Fällen. Aus den gcsameltcn Beiträgen wird das Salär des Vorlesers und der Ankauf von Büchern und Zeitungen bestritten. Präsident und Sekretär sehen jeden Tag vor der Arbeit die Zeitungen durch und bestimmen, was gelesen werden soll. Auch bestimmen sie nach Rücksprach-? mit den anderen Arbeitern, welche Bücher zu lesen sind. Nach diesen zu schließen, steht der Geschmack der TabaqucroS auf einer hohen Stufe. 30 Personen in den Flammen umgekommen. Aus New D o r k wird gemeldet: Außer Großfeuer aus den Dclaware-Tocks, wobei sich der Schaden auf über eine Million beläuft, ereigneten sich noch zwei andere Brände. Durch Feuer vernichtet wurde die Thomas- kirche, eine der ältesten Kirchen New Dorks. Zahlreiche Kunst- gegenstände wurden ein Raub der Flammen, der Schaden beziffert sich auf über 2 Millionen. Ferner entstand in einem Warenhaus« ein Großfeuer, welches mit solcher Schnelligkeit um sich griff, daß nicht alle Angestellten und Käufer sich zu retten vermochten. 30 Personen sollen in den Flammen um- gekommen und 100 schwer verletzt sein. Automobilunfall. Als in der vergangenen Nacht der Betriebs- leiter Peters von der Allgemeinen Bctricbsgcsellschaft für Motor- fahrzcuge in Köln mit vier Herren von einer Nutomobilfahrt zurück- kehrte, fuhr sein Fahrzeug, wie die„Kölnische Volkszeitung" meldet, auf der Bonner Chaussee auf einen quer über die Straße stehenden Möbelwagen auf. Die Deichsel des Möbelwagens drang Peters in den Unterleib, sodaß der Tod alsbald erfolgte. Die übrigen Herren kamen mit leichten Verletzungen davon. Ein Brandunglück. In der Nacht zum Mittwoch entstand durch Selbstentzündung in der Chamottefabrik Adolfshütte bei Crosta im Brcnnoscngcbäude Feuer, wodurch das Gebäude vollständig ein- geäschert wurde. Der Ofen selbst ist nicht beschädigt. Drei Arbeiter. namens Schulze und Richter(Vater und Sohn) drangen nochmals in das brennende Gebäude, um ihre Sachen zu retten. Die beiden Richter fanden den Tod in den Flammen, während Schulze beim Sturz aus dem Fenster getötet wurde. Pilzvergiftungen. Jin Dorfe M a r z e n i n(Posen) erkrankte eine aus sechs Köpfen bestehende Arbeiterfamilie an Pilzvergiftung. Bevor ärztliche Hülfe zur Stelle war, starben fünf Per- sonen, und zwar der Mann, die Frau, der Großvater und zwei Kinder; nur das jüngste Kind, das von den Pilzen wenig gegessen hatte, ist am Leben geblieben.— In R o g a u(Schlesien) erkrankten durch Genuß giftiger Pilze am Donnerstag sämtliche Familien- Mitglieder de? Stellenbesitzers Kurzydhm, außer dessen Ehefrau» die von den Pilzen nicht gegessen hatte. Freitag st a r b, dem „Oberschi. Anz." zufolge, der Ehemann, Sonnabend seine 114 jährige Enkeltochter und am Sonntag sein 8jähriger Sohn, während zwei Töchter im Alter von 21 und 24 Jahren noch krank sind. ßriefhaften der Redaktion. Ff. M. d'HnkstgnY. Erhalten qcgeir 30 Pf. Sttasportv.— H.H. gg. EAuchcit Sie fchlisllich oder inündlich um Rat: l. Im Abstlnciitcnbcim. Berlin NO., Prenzlaiierstr. 27. 2. Der Leiter des Llbstmeiltcn-Zlrbcitcr» Vereins, Herr Oskar KojelowSki, Berlin 17., Schlicmanuftr. IS.— Nein. Die Partei wünscht und duldet das nicht.— W. A» Hildebrand WWWWWWW ,,,_____T„M__________ �... St.- s. Ja.____ lVerantw. Redakteur: Paul Büttner, Berkin. Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin. Druck u. Verlag? Vorwärt» Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co.. Berlin SW