Ur. 306. Elscheint läglich außer Montag«. Preis pränumerando: Vteml- tährlich'3,30 Marl, monatlich 1,10 Ml, ivöchentltch SS Pfg frei \n'S Haus. Einzelne Nummer ö Dsg. Sonntags- Nummer mi: iiluilr. Sonntags-Beilage„Neue >0 Pfg. Post-Abon»rme»l: 3,30 Ml. pro Quartal. Unter itrcuz- dand: Deutschland u. Oeiteireich- llugarn 2 Ml., für das übr-ge ilusIand3Ml.pr.Mona!. Emgel?. la der Posl-ZeitungS-Pre öl ist« für i«»2 unter Nr.»002. 9. Iilfrs. gnserlionS-Sedühr beträgt für die fünfgespaltene Petitzeile oder deren Raum«0 Pfg., für Vereins- u»d «erfammlungS- Anzeigen 20 Pfg Inserate für die nächste Nummer müssen bi§« Uhr Nachmittags in der ifrredttion abgegeben werden. Die EroeMIion ist an Wochen» taaen bis 7 Uhr AbendS, an Sonn- und Festtagen bis» Uhr vor- mittags geöffnet. F,r>,sprrch-K»>'ch>n» Amt l, Ur. 4180. Berliner Volksblalt. Zentralorgan der sozialdenlokratischen Partei Deutschlands. UedaKtion: 8V. 19. Weuth-Straße 2. Freitag, den 30. Dezember 1892. ßFpedition: 8V. 19, ZZeuty-Straße 3. AbUllemeilts-Eillllidliilg. Mit dem 1. Januar eröffnen wir ein neues Abonnement aus den „Dorwiirts" Verltnev NolktsMetkk vlit der illustrirten Sonntagsbeilage „Neue Welt". Für Berlin nehmen sämmtliche Zeitnngsspediteure, sowie vnsrrr Hrprditio», Denthstr. 3, Bestellungen entgegen zum Monatlichen Preise von 1 Mürk 1l) Pfemtge srei ins Hans, wochrnttich Ä8 pfonnige. Für außerhalb nehinen sämmtliche Postanstalten Abonnements zum Preise von 3,30 Mnrk für das 1. Lnartal eiitgegeu.(Eingetragen in der Post-Zeitungs-Preisliste für l893 unter Nr. 6708.) Wir ersuchen unsere Postabonneuten höflichst, da» Abonnement rechtzeitig auszugeben, damit die regelmäßtge Zustellung des Blattes keine Unterbrechung erleidet. Die Redaktion und Expedition des „Uoriviirts" Kerliner Nollisblatt. Die Hviegsmeirckine. Der Begriff eines„Volksheeres" oder des„Volks in Waffen", der in Preußen oder dem Deutschen Reich nie catch uur annähernd verwirklicht war und nur in den Hlriigespinsten der Liberalen und Fortschrittler als etwas Reales, wirklich Exiftirendes behaudelt und beliebäugelt wurde, tritt vollstäildig zurück vor dem Gedanken, das ganze Volk in einen Mechanismus einzuordnen, es in allen seinen Individuen zu willenlosen Theileu einer großen Maschine zu machen. Für diesen Mechanismus sind die Menschen nur noch als Material anzusehen. Sie haben keinen Selbstzweck, nur als Thcilchen der Maschme haben sie Werth. Deutlich tritt dieses zu Tage bei den Militärberathungen. Die Staaten werden unter einander verglichen in ihren Leistungen als Kriegsmcchanisnms; die Bildung, Intelligenz, Kultur und alle moralischen und idealen Vorzüge wiegen nicht mit. Nichts wird von den idealeren Gesichtspunkten vertreten, unter denen uns als Knaben selbst die Kricgsgcschichre Begeisterung weckte. Solche Momente, wie sie uns als ausschlaggebend geschildert wurden in den Freiheitskämpfen des kleinen Griechenlands gegen die I'euilleton. ft.fibrua eicbtun.) (50 B e 1- A m i. Roman von Guy de Maupassant. „Am Donnerstag ist es fertig. Sie können sich bestimmt daraus verlassen, Herr Baron," hatte unter Verbeugungen der Händler gesagt._ Sie kamen am Vaudeville-Theatcr vorüber. Ein neues Ctück wurde gegeben. „Wollen wir heute Abend ins Theater gehen?" fragte er-„Ich sehe dann zu, ob wir noch eine Loge de- kommen." Sie fanden noch eine Loge und nahmen sie. �Wollen wir hernach auswärts essen?" fügte er hinzu. „Ach ja.' Gern!" �„. Er war so glücklich wie ein Fürst und überlegte, was fie sich noch gutes anthun könnten. „Wollen wir Frau von Marelle abholen und sie bitten, den Abend mit uns zu verbringen?" fragte er.„Ihr Mann ist hier, hat man mir gesagt. Ich würde ihn gern begrüßen." Sie gingen hin. Georges,«er sich ein wenig vor dem ersten Zusammentreffen mit semer Geliebten fürchtete, war gar nicht böse darüber, daß seme Frau dabei war und so jede Auseinandersetzung verhinderte. Aber Clotilde schien alles vergessen zu haben und »löthigte sogar ihren Gatten, die Einladung anzunehmen. Das Diner verlief heiter. E» war ein herrlicher Abend. koloffalen Perserheere, oder den Kämpfen der Schweiz gegen das mächtige Oesterreich, wiegen heute nicht mehr mit, wenigstens iücht in dm Augen Derer, welche den militärischen Mechanismus handhaben. Nach der jetzt beliebten militärischen Schätzung zählen 1000 Kirgisen oder Tnngusen genau so viel, als 1000 Deutsche, und haben 1000 Ostpreußen und Ponimern höheren militärischen Werth, als eben so viele Sachsen oder Württemberger? Die größere Intelligenz scheint sogar die Verwendbarkeit des Menschmmaterials zu schädigen. Die Vorzüge der Individualität erweisen sich als schwer zu be- seitigcnde Mängel bei der Einordnung in einen Mechanismus, wie die große Kriegsmaschine ist. Diesen Mechanismus zur höchsten Ausbildung zu bringen, werden alle Kräfte an- gespannt. Nicht Geld noch Meuschenmaterial werden ge- schont; letzteres vielleicht noch am wenigsten. Ein General bezeichnete einmal das Heer als eine Erziehungsanstalt des Volkes. Er hat nicht Unrecht; die Frage ist nur, welche Erziehung das Volk dort erhält. Es ist gar nicht zu be- zweifeln, daß man an maßgebender Stelle die Maschine und bereit einzelne Theile so weit geschont wissen will, als es mit dein Gang der Maschine ver- cinbar ist. Auch kein Militär wird es vertheidigen oder gar als wünschenswerth bezeichnen, daß ein Vorgesetzter dem Soldaten Fauftschläge versetzt oder ihm ins Gesicht speit. Verlangt wird aber, daß der Soldat sich so als Theil der Maschine fühlt, daß er auch bei solchen Miß- Handlungen still hält, und keinen Widerspruch oder Wider- stand wagt. So eingeordnet soll er der Maschine sein, daß er>v.ede."M�'.1'.Tuch'" Geich, vist�" kepnt. urS gegen diese losschießt, wenn es befohlen' wird. Die Kriegsmaschine ist zu einer technischen Vollendung ausgebildet worden, ,vie sie früher kaum denkbar war. Aber in der Vollendung des Mechanismus liegt auch sein Mangel. In dem Räderwerk der Maschine klappt alles; wohlberechnet ist die Wirkung jedes Rädchens in dem Getriebe. Und unausgesetzt wachen die Handhaber dieses Mechanismus darüber, daß nichts gespart werde, um denselben in ordnungsmäßigem Gang zu halten, und mehr noch darüber, daß nichts diesen Gang störe. Aber diese ge- waltige Maschine ist dem Schicksale jedes mechanischen Werkes unterworfen. In einem Organismus sind alle Theile beseelt; er wirft seine kranken Theile ab, er trägt in sich die Mittel seines Wachsthums und Gedeihens. Anders verhält es sich bei einem mechanischen Werke. Das kunstvollste Getriebe steht still oder macht einen Strich durch alle Berechnungen, wenn auch nur ein Theilchen versagt. Die ganze Wehrkraft des Volkes ist der Kriegsmaschine einverleibt, was bleibt übrig, ivenn diese Maschine einen Unfall erleidet? An das Schicksal einer Schlacht wäre zu- gleich das Schicksal eines ganzen Volkes, das man durch den Militarismus entseelt hat, gebunden. Das Viaschinen- werk imseres herrlichen Kriegsheeres ist ein sehr zarter Bau. Daher die große Fürsorge, ihn vor der Luft der Oeffentlichkeit zu schützen, ihn zü isoliren vor allen fremden Einflüssen. Die Kritik selbst muß ihm gegenüber verstummen; dieselbe Spät erst kehrten Georges und Madeleine nach Hause. Das Gas war ausgedreht, und um die Stufen zu erleuchten, zündete der Journalist von Zeit zu Zeit ein Wachsstreich- Hölzchen an. Als sie auf den ersten Treppenabsatz kamen, ließ die plötzlich an der Reibfläche aufblitzende Flamme ihre beiden Gestalten mitten in der Fiusterniß der Treppe im Spiegel erglänzen. Wie plötzlich erscheinend e Gespenster sahen sie auS, die wieder in Nacht versinken wollten. Um ihre Bilder besser zu beleuchten, hob Du Roy die Hand, und mit trimnphirerdem Lächeln sprach er: „Ausgepaßt l Millionäre gehen vorüber." VII. Seit zwei Monaten wer Marokko völlig erobert. Frank- reich war Herrin von Tanzer, besaß die ganze afrikanische Mittelmeerküste bis zum Reiche von Tunis und hatte die Zinsgarantie für die Staatsschuld des neu annektirten Landes übernommen. Zwei Mimster hatten dabei, so hieß es, ungefähr zwanzig Millionen verdient, und fast allzulaut wurde der Name Laroche-Mathieu genannt. Was Walter betras. so wußte jeder Pariser, daß er zwei Eisen im Feuer gehabt und dreißig bis vierzig Millionen an der marokkanischen Rente- und acht bis zehn Millionen an Eisen- und Kupferminen sowohl wie an un- geheuren Landstrichen verdient hatte, die er vor der Er- oberung für ein Butterbrot gekauft und am Tage nach dem Ein- rücken französischer Truppen an Kolonisationsgesellschaften verkauft hatte. In wenigen Tagen war er einer der Herren der Welt, einer jener allmächtigen Finanzmänner geworden, die, mäch- tiger als Könige, alle Köpfe«ch beugen, alle Lippen flüstern Presse, welche allen anderen Staatseinrichtungen gegenüber, der Verwaltung wie der Jnstiz, noch ein freies Wort hat, hütet sich ängstlich, wenn es sich um einen noch so argen Mißbrauch in militärischen Dingen handelt. Was einiger- maßen in dem Ahlwardt-Prozesse sehr konservative Männer ihre antisemitischen Sympathien unterdrücken ließ, war der Gedanke an die Gefährlichkeit seiner die Militärverwaltung niit treffenden Angriffe. Man denke sich, mitten im Kriege vielleicht zugleich in Begleitung einzelner Unfälle, verbreite sich das Gerücht, die Armee führe lautei:„Judenflinten". Ein Zufall lasse einige Gewehre versagen oder platzen, und blitzesartig ver- breitet sich eine Panik durch das Heer. Alle Berechnungen, auf denen die Wirksamkeit der Kriegsmaschine beruhte, versagen in dem unvorhergesehenen Fall, und der beabsichtigte Erfolg schlägt in das Gegentheil um. Das Kriegsheer, die Kriegsmaschine, je größere Opfer sie verlangt, je mehr sie die ganze Kraft und den ganzen Wohlstand des Volkes in Anspruch nimmt, ist und bleibt immer noch der schwächste Theil unseres Staatsgefüges. Wir sehen in dem Ausbau des Militarismus nichts weniger als eine Gewähr für die Zukunft unseres Volkes. Wenn wir dennoch volles Vertrauen auf dieselbe haben, so beruht dieses Vertrauen auf anderen Faktor« m. Für den Militarismus kommen dieselben allerdings nicht in Betracht; für ihn sind sie Imponderabilien,_ nicht ins Gewicht fallende Dinge. Sie lassen sich nicht in öie Kriegsmaschine hinein verarbeiten, sie lassen sich aber auch nicht tödten. Das organische Leben des Volks überwindet SlDofkctmSniitft. VV«... J[WVvtl r"W- körner schon die festesten Gewölbe sprengten lind in die- selben ihre Wurzeln schlugen. Die engste Abschließung kann den Mechanismus nicht so abschließen, daß kein Luft- hauch und kein Lichtstrahl ihm naht. Was den Mechanismus vernichtet, kräftigt den Organismus, die lebendigen Kräfte des Volkslebens. Auf diesen beruht einzig die Gewähr der Zukunft unseres Volkes, wie aller anderen Völker. Und diese Bürgschaft der Zukunft zu kräftigen und zu stärken, diese wahrhaft patriotische That zu vollbringen, ist die Aufgabe der Sozialdemokratie. Sie ist mächtig geling, den Organismus, das Leben des Volks nicht erdrücken zu lassen von der Kriegsmaschine, und falls diese gegenüber der gleichwerthigen Kriegsmaschine der Kirgise» niid Baschkiren versagt, wird sie es sein, die einen Wall bildet gegen alle Mächte der Unkultur, der Barbarei, der Unterdrückung und Ausbeutung. Die Sozialdemokratie ist heute allein noch die Trägerin der fortschreitenden Kultur- entwicklung. Volikische mettevttrfrt. Berlin, den 29. Dezember. Der dem Reichstage zugegangene Gisetzentwnrf betreffend die Abzahlungsgeschäfte lautet; und alles hervorkommen machen, was Niedriges, Feiges Neidisches auf dem Grunde des Menschenherzens sitzt. Er war nicht mehr der Jude Walter, der Direktor einer anrüchigen Bank, der Herausgeber eines verdächtigen Blattes, der Abgeordnete, dem man schmutzige Wucher- aeschäfte nachsagte. Er war der Herr Walter, der reiche Israelit. Und er wollte es zeigen. Er wußte, in welchen Verlegenheiten sich der Prinz'wn Carlsburg, der Besitzer einer der schönsten Paläste der Rue du Faubourg- Saint- Honorä mit einem Park nach den Ehamps-Eliffees hinaus befand, und inachte ihm das An- erbieten, ihm das Grundstück, wie es stand und lag, mit allem Mobiliar binnen vierundzivanzig Stunden kür drei Millionen abzukaufen. Bon der Summe verführt nahm der Prinz an. Am nächsten Tage bezog Walter seine neue Wchnung. Nun' hatte er einen zweiten Gedanken, um Paris zu erobern, einen wahren Gedanken ä la Bonaparte. Damals machte ein großes Bild des ungarischen Malers Karl Marcowitch gewaltiges Aufsehen. Es war bei dem Kunsthändler Jacques Lenoble ausgestellt und stellte„Jesus geht ans dem Meere", dar. Jeder wollte es sehen. Die enthusiastische Kunstkritik erklärte dies Bild für das herrlichste Meisterwerk des Jahrhunderts.i Walter kauste es für sünfhunderttausend Franks und entführte es. So schnitt er von einem Tage bis zum nächsten den rauschenden Strom der öffentlichen Neugier ab, zwang ganz Paris von ihm zu reden, ihn zu beneiden, zu schmähen oder zu loben. Dann ließ er durch die Zeitungen verbreiten, daß er alle in der Pariser Gesellschaft bekannten Leute eines Abends zu sich einladen würde, um das Meisterwerk des fremden § I. Hat bei dem Verkauf einer dem Käufer übergebenen reireglichen 5a6ze, deren Kaufpreis in Theilzahlunaen berich- tigt werden soll., der Verkäufer sich das Recht vsrbchalten, wegen Nichterfüllung der dein 5iäufer obliegenden Vcrpflich- tuiigcH von dem Vertrage zurückzutreten, so isi im Falle dieses Rücktritts der Käufer berechtigt, gegen Rückgabe der em- pfangenen Sache die Zurückgewährung der von ihm g e l e i st e t e n T h c l l z a h l u n g c n zu fordern. Eine enlgegenstchcnde Vereinbarung ist nichtig. Dem Vorbehalte des Rnckiriltsrcchts fleht es gleich, wenn der Verkäufer wegen Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen traft Gesetzes die Äufiösnng des Vertrages verlangen kann. § 2. Der Verkäufer kann im Falle des§ 1 außer dem Ersatz kür solche Beschädigungen der Cache. welche drrch einen vom Käufer zu vertretenden Umstand verursacht sind, nur eine a n g e ni e s s e n e V e r g ü t u n g für die dem Käufer überlassene Stützung der Cache verlangen. Eine ent- gcAenstebende Vereinbarung, sowie die vor Slusübung dos Rücklrittsrechts erfolgte vertragsmäßige Festsetzung der Höhe der Vergütung ist nichtig. Auf die Festsetzung der Höhe der Vergütung finden die Vorschriften des § 260 Absatz 1 der Zivilprozeb-Orbnung entsprechende An- Wendung.(Freies richterliches Ermessen.) tz S. Eine wegen Nichterfüllung der dem Käufer ob- liegenden Verpfiichtnngen verwirkte Vertragsstrafe kann, wenn sie u n v e r h ä l t n i ß in ä ß t g hoch ist, auf Antrag des Käufers durch Urtheil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Die Herabsetzung einer entrichteten Strafe ist ausgeschlossen. Die Abrede, daß die Nichlersülwitg der dem Kaufer obliegenden Verpflichtungen die Fälligkeit der Restschnld zur Folge haben solle, kann rechtsgiltig nur für den Fall getroffen werden, daß der Käufer mit mindestens zwei aus einander folgenden Theil- Zahlungen ganz oder thcilweise im Verzug ist und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist,»nndestens dem zehnten Theile des Kaufpreises gleichkoimnt. § 4. Hat der Äerkänfcr auf Grnnd des ihm vorbehaltenen Eig�uthums die verkanste Sache wieder an sich genommen, so gilt dies als Ausübung des Rücktrittsrechts im Sinne des§ 1. § 5. Auf Geschäste, welche darauf abzielen, die Zwecke eines Abzahlungsgeschäfts(tz l) in einer anderen Rechtssorm, insbesondere durch m i e t h w e i s e Ueberlassung der Sache zu erreichen, finden die Bekttminungen dieses Gesetzes entsprechende Anwendung, gleichviel ob dem Empfänger der Sache ein Recht, später deren Eigenthum zu erwerben, ein- geräumt ist oder nicht. ß 6. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden kein« An» wenvnng, ivenn der Empfänger der Sache als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist. 7. Verträge, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden sind, unterliegen den Vorschrislen desselben nicht.— Tie Wnchergcsetz« Novelle. Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Ergänzung der Bestimmungen über den Wucher, welcher dem Reichstag zugegangen ist, hat folgenden Worllant: Art. I. In dein Strafgesetzbuch werden die Zß 302 a und 302 J folgendermaßen abgeändert, und werden hinter dem ß 302 ä folgender§ 302 e und in dem§ 367 hinter Nr. 1b folgende Str. 16 eingestellt: § 302 a. Wer unter Ausbeutung der Nothlage, des Leicht- sinns oder der Unersahrenheit eines anderen mit dezug auf ein Darlehen oder auf die Stundung(im gegenwärtigen Gesetze heißt eS:.für ein Darlehen oder im Falle der Stundung") einer Geldsorderung oder auf ein anderes zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches denselben wirthschaftlichen Zwecken dienen soll, sich oder einem Dritten Bermögensvorlheile verzprechen oder gewähren läßt, welche den üblichen Zinssnß dergestalt überschreiten, daß nach den Umstände,, des Falles die Vermöoenivortheile in auf- fälligem Mißverhälwi» zur Leistung stehen, wird wegen WucherS mit Gesängniß bis zu 6 Monaten und zugleich mit Geldstrafe bis zu tzOOri M. bestraft. Auch kann aus Verlust der bürget» liehen Ehrenrechte erkannt werden. 8 302 ä. Wer den Wucher(§§ 809» bis 808o) gewerbZ- oder gewohnheitsmäßig betreibt, wird mlt Gesängnlß nicht unter drei Monaten und zugleich mit Geldstrafe von«in- hnndertfünfzig biö zu fnnszehnmusend Mark bestraft. Auch ist auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu erkennen. § 302e. Diesetbe Straf« trifft denjenigen, welcher mit de» zng auf«in Rechtsgeschäft anderer als der im h 302» be- zeichneten Art gewerbs- oder geivohnheltsmäßig unter Ausdeutung der Stothlaae, des Leichtsinns over der Unerfabrenhett eines anderen sich oder einem Dritten Bermögensvortyeile ver- sprechen oder gewähren läßt, welch« den Werth der Leistung dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des Falles die Beruiögtntvorlhriie in auffälligem Mißverhältniß zu der Leistung stehen. S 367. 16. wer den über daS Abhalten von ö f f« n t> lichen Versteigerungen und über das Verabsolgen geistiger Getränke vor und bei öffentlichen Versteigerungen er- lassenen polizeilichen Anordnungen zuwiderhandelt. Art. H. In dem Gesetz, betreffend den Wucher, vom 24. Mai 1680(Reichs-Gesetzbl. S. 109) wird der Art. 3 im ersten Absatz»nd im ersten Satz des zweiten Absatzes folgendermaßen abgeändert und wird folgender 3lrt. 4 eingestellt: Art. 3. Verträge, welche gegen die Vorschriften der §8 802», 302b, 802«' des Straf-Gesetzbuchs verstoßen, sind UN- glltig. Sämmiliche von dem Schuldner oder für ihn ge- leineten Vermögensvortheile(§6 302a, 802s) müssen zurück- gewädrt und von. Tage des Empfanges au verzinst werden..... Art. 4. Wer gewerbsmäßig Geld- oder Kreditgeschäfte be- treibt, hat demjenigen, mit ivelchem er hieraus in Geschäfts- Verbindung steht, für jedes Kalenderjahr binnen drei Monaten nach Schluß desselben einen vollständigen Rechnungsauszug über die noch schwebenden Geschäste nützutheilen. Wer es unterläßt, dieser Verpflichlung nachzukommen, wird mit Geld- strafe bis zu fünfhundert Mark oder mit Haft bestraft und verliert den Anspruch auf die Zinsen für das verflossene Jahr hinsichtlich der Geschäste, welche iu den Rechnungsauszug auszunehmen waren.— Die Vorlage dehnt, wie man sieht, die Bestrafung des Wuchers auch auf die Ausbreitung der Nothlage, des Leicht- sinns oder der Unersahrenheit eines Andern durch andere Belastungen, als den hohen Ziilsfuß für Darlehen aus. Nur eine Art, und zwar die schandlichste, die der iv u ch e- tischen Ausbeutung der Nothlage bleibt auch durch dieses Gesetz unberührt, die Nothlage des Ar- b e i t e r s kann nach wie vor zur wucherischen Ausbeutung seiner Arbeitskraft, zur Aufhebung seiner ganzen Persön- lichkeit benutzt werden. Gegen diese w u.ch e r i s ch e Aus- bentuug des Nothstandes kennt der kapitalistische Staat keinen gesetzlichen Schutz.— Gegen das Geflunker der Militär« Reptilien, der Kommission für die Niilitärvorlage sei schon sehr wichtiges „sekretes" Material zugegangen und werde noch mehr zu- gehen, das die Noihwendigkeit der Vorlage beweise,— wendet sich sehr kräftig die.Freisinnige Zeitung" und erklärt das ganze Sekret« d. h. Geheimthun mit mili- tärischcm Kommissionsmaterial für eitel Wind. Und das ist richtig. Militärische Geheimnisse sind noch niemals einer Konimission mitgetheilr woroen— und niemand hat eS auch je verlangt. Thatsache ist, daß die jetzige Kommisston weder sogenanntes sekrctes Material erhalten hat, noch erhalten wird, welches die Noihwendigkeit der Militärvorlage be- weisen könnte. Im Eegentheil, je mehr die Militär- Reptilien sich um Beweismaterial abquälen, desto klarer machen sie es, daß die neue Militärvorlage nur im Interesse der Herren Militär» angefertigt, und für das deutsche Volt nicht blos überflüssig, sondern positiv schädlich ist. Das Deutschtand, dessen Existenz, nach Caprivi'3 be- kanntem Wort, von der Annahme der Militärvorlage abhängt, mag ruhig zu Grunde gehen. Je eher je besser. Es ist dies das Deutschland der Offiziere und Junter.— Der Religionsunterricht ist in Preußen obligatorisch; die Wahl der Religion ist frei, was aber Religion ist, ent- scheidet die Behörde. Das ist der Inhalt einer offiziösen Erklärung der.Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" auf die auch von uns gebrachte Mittheiluiig, daß disiidentische Eltern mehrfach aufgeforoert seien, ihre Kinder den Reli- gionsunterricht in der Schule besuchen zu lassen, obwohl sie dieselben an dem Sittenuuterricht freireligiöser Gemeinden Theil nehmen lassen. Den preußischen Verfassungsgrund- sätzen sei eS nicht zuwider, ffrubern_ durchaus enlinrechend, wenn jedes Kifid ReligionZunterricht genieße. .Ein sich als Ersatz des Religionsunterrichts auZgebender Eittuchkeilsunterricht kann unter leinen Umständen als ein wirklicher Unterricht in der R« l i g t o n von der Behörde anerkannt werden, wenn er damit beginnt, zu erklären:„ES giebt keinen Got l*." Der Minister, der heute die Grundlage jeder Reliaion in der Anerkennung Gottes findet, kann morgen auch eine zwingende Definition des Gottbegriffes geben. Die Hinder- niffe, weiche ihm in früheren Jahren die in der Bourgeoisie noch herrschende freiere Denkweise entgegensetzte, hat der Libc- raliSmnS täugst weggeräumt, und heute fft der Bourgeoisie jede Religion, die von oben gewünscht wird, gleich genehm. Wenn man eS von höherer Stelle für nöthig erachten sollte, mit den sogenannten liberalen evangelischen ipastoren aus. zuräumen, auS der Bourgeoisie würde ihr kein Widerstand entgegenkommen und wenn es die Regierung heute noch für gut hält, einen Harnak an der Universität sein Spiel treiben zu lassen, einem D o lkS s ch u l le h rer, der sich zu Harnak und anderen Prolestanten-Vereinlern bekennen Künstlers zu betrachten, damit eS nicht heiße, er habe ein Kunstwerk eingesperrt. Sein Haus würde jedem offen stehen. Wer wolle, solle nur kommen. DaS Vorzeigen des Einladungsschreibens an der Thür würde genügen. Diese? Schreiben war folgendermaßen abgefaßt:.Herr und Frau Walter bitten Sie ihnen am dreißigsten De» zeniber zwischen neun Uhr und Mitternacht die Ehre Ihres Besuches zur Betrachtung des elektrisch beleuchteten Bildes von Karl Marcowitsch: Jesus geht aus dem Meere— er- »veisen zu wollen/ Als Postskriptuu. war in ganz kleinen Buchsraben zu lesen:„Nach Mitternacht wird getanzt." So konnten alle, die dableiben wollten, dableiben, und die Familie Waller ihre TageSbekanntschaften aus ihnen ergänzen. Die übrigen konnten das Bild, den Palast und seine Eigenthümer betrachten, konnten ihrer unverschämten oder gleichgiltigen Salon-Neugier Genüge thun und dann wieder so von bannen gehen, wie sie gekommen waren. Und der alte Walter wußte recht gut, daß sie später auch wieder« kommen würden, so wie sie zu seinen israelitischen Mit» brüdern gekommen, sobald sie so reich wie er geworden waren. Zunächst mußten nur all' die mit Titel bchangenen Oelg ätzen, deren Namen in den Blättern genannt werden, sein Haus einmal betreten haben; und er wnßkc, daß sie Nonnen würden, schon um das Gesicht eineS Menschen zu sehen, der in sechs Wochen fünfzig Millionen verdient hatte, daß sie auch kommen würden, um zu sehen und zu zählen, wer sonst noch hinkäme und daß sie schließlich auch deshalb kommen würden, weil er den guten Geschmack und die Ge- schicklichkeit besessen hatte, sie zur Bewunderung eine? christlichen Gemäldes bei ihm, einem Sohne Israels, ein- zuladen. Er schien ihnen zuzurufen: Sehen Sie, ich habe fünf- hunderttausend Franks für das religiöse Meisterwerk von Karl Markowitch:«Jesus geht auf dem Meere' bezahlt. würde, dürfte sie recht bald den Kehralls blasen. Die Gewissens- und Religionsfreiheit hat heute nur noch eine Stütze in dem Proletariat und dessen Vorkämpferin, der Sozialdemokratie. � Daß die deutsche Marineberwaltung ihren Kostenbedarf für die Kriegsflotte aus zwei Jahre hinaus bei ausländischen Kohlen- gruben bestellt habe, diese Nachricht ist wie eine Bombe in die Kreise der Zechenbesitzer geplatzt, zumal sie am Vorabend der großen rheinisch- ivestfälische» Syndikats- Zusammenschweißung«inlangte. Insbesondere das Blatt der Stempelfälscher und Schienenflicker will es garnicht glauben, daß der Staat der heimischen Kohlenindustrie, ivelche ja die potentesten Steuerzahler für die Erhaltung eben jener Kriegsflotte liefere, jene Ordres entziehen könne. Auch wir"möchten vorerst nicht daran glauben, daß der Staat so all und jede traditionelle Rücksicht auf die .nothleidenden' Kohlenbarone verabschiedet haben sollte, iveil es der sonstigen Protektionswirthschaft der Regierung zu widersprechen scheint. Freilich drängt das Gebahren der Schlotjunker dem Staat geradezu mit Gewalt die Erwägung auf, daß die Rücksicht auf die große Masse deS Volkes nicht ganz in den Hintergrund treten dürfe. Zu dieser Er- kennluiß verholfen zu haben, wäre wenigstens ein Verdienst der Kohlenbarone und ihres Kartells.— In den Osiseeprovinzen handelt die russische Regierung nach den Grundsätzen, welche die.Kreuz-Zeitung' gern in Deutschland zur Geltung bringen möchte. Woher also diese Klagen, die sie über die Behandlung der Deutschen, insbesondere der lutherischen Geistlichen, erhebt? In den letzten 9 Monaten sind in Liv-, Esch- und Kurland nicht weniger als 23 Personen zu den verschiedensten Strafen ver» urtheilt worden, weil sie zuwider den§§ 198 und 1576 des russischen Strafgesetzbuches an angeblichen Gliedern der russischen Staatskirche Amtshandlungen vollzogen haben, an Leuten, die nur nach einer geradezu abenteuerlichen Auf- fassung für die gricchisch-orientalische Kirche in Anspruch genommen werden können. Der§ 193 deS russischen Strafgesetzbuches bestimmt: „Eltern, welche durch daß Gesetz verpflichtet sind, ihr» Kinder in der Lehre der orthodoxen Kirche zu erziehen, aber nach dem Ritus eiueS anderen christlichen Bekenntnisses die- selben taufen oder ihnen die übrigen Sakramente ertheilen und sie erziehen lassen, werden hierfür verurlheilt zur Gefängniß- Haft auf eine Zeit von 3 Monaten bis zu 1 Jahr und 4 Monaten. Ihre Kinder werden Anverwandten orthodoxen Bekenntnisses over in Ermangelung solcher von der Regierung zu dein Ende zu bestellenden Vormündern gleichfalls orthodoxe» Bekenntnisses zur Erziehung übergeben.' Heber die Anwendung dieses Paragraphen schreibt dit .Kreuz-Zeitung«: „Maffenhast kommen Verurtheilungen nach diesem Para« graphen vor, unnachflchtlich werden die Kinder den Eltern ge- raubt, um gegen verhälliiißmäßig hohes Kostgeld russischen Beamten verschiedener Grade„zur Erziehung" ausgeliefert zu werden. Was die Anwendung dieses Paragraphen an Schmerz, Kummer und Verzweiflung hervorruft, kann jeder ermessen, der sich in die Lage der unglücklichen Eltern auch nur für ewe» Augenblick hineindenken will.' Versetze sich daS fromme Blatt aber selbst erst in die Lage eines Dissidenten, dem man für seine Kinder den kon- sessionellen Religionsunterricht aufzwingt! Hiergegen hat 'die.?creuz-Zeilunz" nichts einzuwenden. Ste'mcrrachtel oen tottfessionellen Unterricht als eine W o h l t h a t, deren man die Kinder der Dissidenten nicht berauben darf. Ruß' land will auch nur den Kindern die W o h l t h a t d» wahren Glaubens gewähren und schützt die Kinder gesstN ihre eigenen Eltern, welche sie der Wohlthat«ntztthcn wollen.—> In Belgien droht el«„Generalstreik". Eine Um- frage unter den belgischen Grubenarbeitern hat ergeben, dap diese fast ausnahmslos entschlossen sind, aus einen Monat, l» auf zwei Monate die Ardeil vollständig ruhen zu lassen, wenn daS allgemeine Stimmrecht nicht in nächster Zeit eingefüyu wird, oder wenigstens in bestimmter Aussicht ist. Und obgleich auch in Belgien die Geschäfte sehr schlecht gehen und eine kürzere Unterbrechung der Produktion in den meisten Gewerben den Unlernehmern keineswegs unangenehm wäre, so ist ihnen ein längerer und allgemeiner Streik doch nicht» weniger als erwünscht, und der Entschluß de, Arbeiter uvi also einen bedeutenden Druck aus die öffentliche MeimwS Und die? Meisterwerk wird nun für immer bei mir, unter meinen Augen, im Hause deS Juden Walter bleiben. In der Gesellschaft, in der Gesellschaft der Herzoginnen und des Jockey-KtubS wurde feine Einladung eifrig be- fprocken: sie verpsttchtete ja schließlich zu nichts. Man konute da hingehen, sowie man zu Herrn Petit in die Aqnarellausitellung geht. Walter besaß ein Meisterwerk. Daß olle Welt eS bewundern sollte, öffnete er für einen Abend die Pforten seine» Hauses. Gut. WaS war weiter dabei? Seit zwei Wochen brachte die„Vie Franyaise' regel- mäßig in jeder Nummer eine kleine Notiz, die sich auf die Soiree vom 30. Dezember bezog und' die Neugier des Publikums zu reizen suchte. Du Roy wüthete über den Triumph des Verlegers. Mit den füiifhunderttaufend Franks, die er von seiner Frau erpreßt hatte, war er sich reich vorgekommen und nun fand er sich arm, jämmerlich arm» wenn er seine paar Groschen mit dem Millionenregen verglich, der um ihn herum niedergegangen war, ohne daß er etwas da- von auszusaugen verstanden hatte. Sem neidischer Zorn wurde von Tag zu Tag größer. Auf alle war er wüthend, auf Walter, der sie nicht mehr besucht hatte, auf seine Frau, die von Laroche getäuscht ihm abgerathen hatte, marokkanische Rente zu kaufen, vor allem aber auf den Minister, der ihn hinters Licht geführt und ausgenutzt hotte, dabei aber zweimal wöchentlich bei ihm dinirte. George» diente ihm als Sekretär, Agent, Feder» Halter, und wenn er nach seinem Diktat schrieb, hatte er oft nicht übel Lust, den triumphirenden Gecken zu er- drosseln. Al» Minister hatte Laroche recht bescheidene Erfolge, und um sein Portefeuille nicht zu verlieren, ließ er keinen merken, wie er von Gold geschwollen war. Aber Du Roy merkte es doch, dieS Gold, an der hochmüthigeren Art zu reden, der unverschämteren Handbewegung, den kühneren Behauptungen, dein vollständigen Selbstvertrauen deS emporgekommenen Advokaten. Jetzt war Laroche vollkommen Herr im Hause Du Roy'S geworden, er hatte ganz die Stelle �®t{�t Ke- Baudrec eingenommen und ertheilte der D'.encrsch s fehle, al» sei er ihr zweiter Herr. b her Knirscheud ertrug e» George», wie �n H � ft beißen will und nicht zu beigen wagt. Aber hä", 0 � zu Madeleln« grob und brutal. Doch sie zuckt Achseln und behandelte ihn wie em unartiges Kmv. tich wunderte sie sich über seine ewig schlechte Laune ��.JcTv'ersteh Dich nicht. Tu hast doch immer zu klag««' Deine Lage ist doch vorzüglich.'.. a Er kehrte ihr den Rücken und erwiderte nichts. � Zuerst hatte er auch erklärt, er wurde das') � Direktors aus keinen Fall besuchen und temen tfup Haus des schmutzigen Juden sehen.»naliid- Frau Walter schrieb ihm seit zwei Monaten. eiu bat ihn, er möchte doch kommen, oder ihr traf'' Stelldichein geben, damit sie ihm die siebenzigtausen überliesern könnte, die sie für ihn gewonnen ha.ie. Er gab ihr gar nicht Antwort und warf ty- �s zweifelten Briese ins Feuer. Nicht nur hatte" ß-uin seinen Theil an ihrem Gewinn verzichtet, er woU.c i Narren haben, auf da» Verächtlichste behandeln, seine Füße treten. Sie war zu reich! Er wo».!« i Selbst am Tage der Bildausstellung noch«widert� als Madeteine ihm vorstellte, wie Unrecht er ty, hingehen zu wollen:..... �Laß mich in Frieden. Ich bleib zu Hause. Nach dem Diner aber meinte er ployttch:«.ohf „Am End« ist doch b»ss?r sich von diesem o dienst nicht»« drücken. Mach Dich rasch fertig. Sie hatte das erwartet...... n, „In einer Viertelstunde bin ich bereits sag«'' cchfi Er zog sich brummend an, und selbst m der noch machte er seiner Galle Luft.. w Der Ehrenhof des Earlsburgschen Palastes gwvi � strahl von vier elektrischen Kugeln, die wre vier Mond« an den vier Ecken leuchteten. Ein herrlicher aus und hat schon manchen Gegner des allgemeinen Wahlrechts umgestimmt. Unter allen Umständen müssen wir mit der Diöglichteit des Versuchs eines allgemeinen Ausstandes m Belgien rechnen. Es ist keine leere Drohung, wie viele der Herren Bourgeois sich eingeredet hatten.— -Italienische Wirthfchaft. Dieser Tage ging in lllom die Gefangenschaft des Sozialdemokraten i p r i a n i zu Ende, den dle reaktionäre Presse hart- nackig als Anarchisten bezeichnet. Cipriani wurde � bekanntlich am 1. Mai 1891 verhaftet, weil die Polizei eine fried- hche Arbeitcrversammlnng in Rom gestört und einen blutigen Krawall veranstaltet hatte. Und nach einem der skandalösesten Tendenzprozesse, welche das 19. Jahrhundert kennt, wurde Cipriani zu einer längeren Gefängnißstrase verurtheilt, weil es ihm und seinen Mitangeklagten ge- hingen war, die infame Rolle, welche die Polizei,«nd die jämmerliche Rolle, welche die Regierung bei der-Maifeier des vorigen Jahres gespielt, aller Welt klar zu zeigen. Vorgestern war seine Zeit herum, und als er den Kerker verließ, wurde er sofort von einem Rudel Polizisten cmvfangcn, die ihm seine Ausweisung aus der Reichs- Hauptstadt Rom ankündigten und ihn über das Weichbild hinaus führten. Die italienische Regierung hat kein Sozialistengesetz, aber sie weiß vortrefflich das sozialistengesctz- liche Deutschland der Bismarck-Puttkamer und Jhrino- Mahlow zu lopiren.— Frankreich. Tie Panama-Krisis, wie wir sie kurzweg nennen wollen, hat eine bedeutsame und hoch�rfreuliche Folge gehabt, deren Tragweite nicht überschätzt werden kann: sie hat die Einigung der verschiedenen Gruppen und Sekten herbeigeführt, in welche die sozialistische Arbeiterschaft Frankreichs bisher gespalten war. Wohl hatten sich, seit dem Pariser Weltkongreß von 1889, wo zum letzten Mal' der Streit aufloderte, die verschiedenen Gruppen einander mehr und mehr genähert, und seit dem Brüffeler Kongteß ist es zu ernstlichen Reibungen nicht mehr gekommen, allein immer- hin fehlte das geschloffene Zusammengehen. Das„.Getrennt- uiarschiren und Vereintschlagen" mag unter Umständen, wenn es sich um verwandte Parteien handelt, auch für den politischen Kampf seine Berechtigung haben, für Theile einer und derselben Partei ist es aber unter allen Umständen vom Uebel, es sei denn, daß eine gemeinsame Leitung vorhanden ist. Und diese hat bisher in Frankreich gefehlt. Man warf sich gegenseitig zwar keine Knüppel mehr zwischen die Beine, allein eine dauernde Gemeinsamkeit des Vorgehens war auch nicht möglich. Und das war von großem RachtHeile; die gegenwärtige Krisis, welche die Nothwcndigkeit entscheidender Aktion rn nächste Nähe gerückt hat, konnte nicht ver- sehten, die Nothwcndigkeit der Einigung allen französischen Arbeitern klar zu machen. Und nach den Nachrichten, die uns aus Paris zugegangen sind, können wir die Einigung der verschiedenen Gruppen zwar noch nicht als vollendete, aber als der sicheren Vollendung zueilende Thatsache be- zeichnen.„Führer" wie Mannschaften haben einander die - Hand gereicht, und in wenigen Wochen wird die Einigung sich auch formell vollzogen haben.— Im Anschluß an vorstehendes veröffentlichen wir folgenden Brief, der unö soeben aus P a r iS, ä. ck. 27. Dezbr., zugegangen ist: „Ein neuer Schritt zur Herbeiführung elneZ gemeinsamen einheitlichen Aoraehens sämmtlicher sozialistisch er Gruppen Frankreichs ist gethai, worden. Der Ausruf Vatllantß. Baudins und ihrer Freunde zur Gründung einer sozialistischen Aktions- liga hat bei allen Fraktionen vollen Anklang gefunden. Neber die erst« vertrauliche Besprechung, die am 22. Dezember statlsaud, berichtet der blanqutsiisch«„Parti Sacialist«' folgendes:„Der Einberufung hatten fast alle Bürger, die sie empfangen hatten, Folge zelelstet, und in der Versammlung, welche Donnerstag Abend stattfand, wärest die verschiedenen sozialistischen Parleien s«mmtlich vertreten. Nach einem Austausch der Ansichten über die gegenwärtige Lage und über die Thätigkeit. die man Unter- nehmen könnte, beschloß di,«ersaminlung det in der Bildung begriffenen Liga dm Namen„L ig a der r e v o l U t l o n ä r e n That zur Herbeiführung der sozrale» Republik"(Ugv.o cßaction icvolutionnaire pour l'avenement de la röpubHque sociale) zu geben. Eine neue Zusammenkunft wird in nächster stattfinden."Dies gegenseitig« Cichnab'rtreten der sozialistischen Gruppen ist um so mehr ,u begrüßen, als im nächsten Jahre zwn wichtige bedeckte dir Stufen der hohen Freitreppe, und auf jeder Stufe stand ein gallonirt« Diener so starr wie eine Statue. „Diese Protzereil' murmelte Du Roy. Er zuckte die Achseln, das Her» von Neid gemartert. � Ä.s. „Schweig' lieber und mach eS ebenso, erwiderte seine �a�at(n({n unb 9aj{n den vortretenden Kammer. dienern ihre schweren Ueberröcke ab. Mehrere Frauen wickecke» steh mit Hilfe ihrer Gatten eben auch auS ihren Pelzen.»Ach wie schon, wie herrlich. hörte�man Mern. � � � Gobelins ausgeschlagen, di. dos Abenteuer dcS Mar» und der V-n� �stellten Zur Rechten und zur Linken gingen die d�dm Arme einer uionumentalen Treppe empoi. sich»>» �ftc""f„f- vereinten. Das Geländer nar eme wunderbare-Arbeit in Schmiedeeisen, seine alte Virgoldung warf em diskretes Leuchten auf den Lauf der Stufen auS rothem Marmor. ~ ff-... den SalonS standen jwe, kleine Mäd- ch.n d?.«ine ü'-Zps-m. dl>»,d-n w bl-u-m«olumbi»«. kostüm und boten den Damen«onquets an. Rta.i fand Di« refften Dame � Sonderausstellung wollten, trMN Balltosttime. Freundinnen im Frau Walter H,-U sich>m»° � � � In'r""L«nt nicdt und gingen tn den Räumen wie V.ele kannten sie gar nicht und ging � � in einem Museum umher, oyne v wahrend �del.me si««« � F�u Direktor überhäufte. Georges ließ se�n F um die boshaften *i>rj.ck und tauchte in dn- g Rauscht wurden, zu Vemerkimgen, die dort gei-9 /Fortsetzung folgt.) «euießen." Wahlschlachten geliefert werden müssen. Im Mai finden die Pariser Stadtraths- und im August die allgemeinen Kammer- wählen statt." Die Liga wird unseres Erachtens schon vor dem 1. Mai Arbeit bekommen, lind wir halten es auch für sehr nothig, daß die Arbeiter nicht das Erlöschen des Mandats der jetzigen Deputirtenkammer abwarten, sondern die sofortige Auflösung der alten Kammer zu erzwingen suchen.— Anch in Paris dynamitelt es wieder. In einer Polizciwachtstube fand heute Bormittag eine Explosion statt, die jedoch niemand verletzte. Die Einen behaupten, es sei ein„Zufall" gewesen(durch Entzündung von ent- wichenem Gas), die Andern, es liege ein„anarchistisches Attentat" vor. Da die Herren Constans und Andrieux im Augenblicke sehr thätig sind, und da ein Attentat ihnen sehr in den Kram paßt, so ist ihre intellektuelle Urheber- schaft nichts weniger als unwahrscheinlich. Ravachot's sind ja leicht zu babcn, wenn man Polizci-Leiter gewesen ist und sich aus die Polizeigeheimnisse versteht.— Die skandinavische Idee. Die drei Länder: Nor- ivegen, Schweden und Dänemark werden in ihrer Gesammthcit Skandinavien genannt. Die Bevölkerung ist gleicher Abstammung, die Sprache nur dialektisch verschieden — weniger als z. B. Hochdeutsch und Plattdeutsch—; und ivie jetzt Schweden und Norwegen, so waren früher eine Zeit lang Dänemark und Schweden vereinigt, und fast ein Jahrhundert hindurch— von 1438 bis 1524— waren sogar alle drei Staaten durch die sogenannte„Kalmarische Union" unter einem gemeinsamen Oberhaupt. Jetzt taucht nun die sog. skandinavische Idee wieder auf, d. h. der Ge- danke einer Einigung der drei skandinavischen Staaten. Das immer unleidlicher werdende Verhältniß zwischen Schweden und Norwegen, die Unzufriedenheit der Dänen mit ihrer Regierung,"die Unzulänglichkeit der politischen Einrichtungen in den drei Ländern— dies alles ist Wasser auf die Mühle des Skandinavismus, der selbstverständlich nur in republikanischer Form verwirklicht werden kann.— Veirkeiirttihricftkcitt Mit welch' kleinlichen Mitteln gegen unsere Genossen besonders in S a chs e n und theilweise auch in den th ü ri n- g i s ch e n„Staalen" gekämpft wird, dafür haben wir schon oft Beweise beizlibringen vermocht. Jetzt wird uns wieder ein neuer, recht drastischer Fall aus Frankenhausen am Kyffhäuser berichtet. Bei den letzten Gemeinderathswahlen errangen dort unsere Genossen bekannltich den Sieg, indem ihre 3 Kandidaten gewählt wurden. Darüber natürlich großer Aerger bei dem Ordnungsbrei! Die Majorität war aber unbestreitbar, eine Ordnungsstörung bei der Wahl auch nicht vorgekommen, und so schien sich das„Unglück" nicht abwenden lassen zu können, daß die drei„Rothen" ins RathhauS einzogen. Da, im letzten Augenblick, machte«in findiger Kopf noch eine Entdeckung, durch welche man hofft, wenigstens den einen der Gewählten von der Rathsstube fernzuhalten. Im Z 54 der Gemeinde- Ordnung für das Fürstenthum Echwarzburg. Rudolstadt ist nämlich unter anderem bestimmt, daß wählbar nur solche„männ- liche Bürger sind, die sich eines guten Leumunds erfreuen". Hier ist de». Punkt, wo man glaubt, einsetzen zu können, denn— doch hier wollen wir das Aktenstuck selbst reden laffe», in welchem dem von seinen Mitbürgern in den Geineinderath Gewählten mitgelheilt wird, daß„nicht an- zunehmen ist, daß er sich eines gesetzmäßigen und rechtschaffenen Betragens befleißigen wird, weshalb ihm die Wählbarkeit ab- zusprechen sei."— Durch was ist nun der Leumund dieses ManneS beeinträchtigt? Dadurch,„daß eine Bestrafung durch Urthetl des Fürstlichen Schöffengerichts vom 11. Juli 1833 wegen 'Beamtenbeleidigung mit 30 Mark Geld event. 5 Tagen Ge- fängniß erfolgt fft.— Durch Urthetl desselben Gerichts vom 30. Oktober 1389 ist er wegen Uebertretung der Verordnung über die Schulverfäumnisse vom 17. Dezember 1852 mit S Mark ev. 2 Tagen Haft bestraft worden. Durch Sttrafbefehl des fürstl. Amlsgerictites vom 5. November 1889 ist er mtt 3» 9». ev. 33 Tagen Haft bestraft, welche Straf, jedoch auf 3 M. gemindert worden ist."— Das sind die Verbrechen und Strafen, welche den„guten Leumund" des Gewählten verifichtet haben, so daß man ihm verweiaert, fein Amt auszuüben. Nichtssagende Ordnungsstraien, wie sie eine mißgünstig gestimmle Behörde einem politisch„Anrüchigen" alle Tag» aufbrennen karni, sollen genügen, um den Leumund eine? Mannes so zu bcelnträchtigen, daß er nicht mehr sähig sei, ein öffentliches Amt zu bekleiden I So etwas ist eben doch nur bei uns in Deutschland möglich, wo ja auch Krahwinkel liegt. » �» Protestversammluugen gegen die Militarvorlag« sind weiter abgehallen worden in Oerlinghausen(Res. S l o m k e- Bielefeld) und Hamburg. In letzterem Orte, sowie in dem benachbarten Billwärder, wuroen am 28. Dezember tnSgesammt zehn Maffenversamtnlungen abgehalten, welche einstimmig folgende beide Resolutionen faßten: I. In Erwägung, daß der Militarismus, welcher auf Europa lastet, die größten volkswirthschaftlichen Gefahren in sich birgt und die Nationen dem Bantrott entgegentreibt, sowie er auch die Quell« steter Kriegsgefahr bildet,— daß er anoererseits den Zweck hat, gegen die Völker selbst fich zu kehren und die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu verewigen,— in Erwägung, daß die ununterbrochen gestiegenen Militär- lasten Teutschlands das arbeitende Volk in seiner Steuerkraft am stärksten get.ossen haben, und jede neue Besteuerung noihwendtger Konsumartikel zu größerer Verarmung der arbeitenden Volks- klaffen führt,— in Erwägvng, daß jede vermehrte Einstellung der gesundesten, kräftigsten Männer in die stehende Armee vom Standpunkte der allgemeinen Wohlfahrt nur ein verhängnißvoller Fehler ist, proieftlvt die heutige Volksversammlung gegen jede geplante Vermehrung des Militärs und die dadurch nbthig werdende Er- höbung von Zöllen und Verbrauchs- und indirekte» Steuern.— und erwartet, daß der demnächst zusammentretende Reichstag in diesem Sinne beschließt. II. In Erwägung, daß di« bisherige Gestaltung des Ham- burgischei Staatswesens sich als den Interessen der Gesammt- benölkerung durchaus schädlich erwiesen hat, weil die in Gesetz- gebung und Verwaltung allein einflußreiche Minderheit weder den Willen noch die Fähigkeit gezeigt hat, auch nur den schlimmsten, das Volk schwer bedrückenden Mißständen zu steuern, wofür di» Cholera-Epidemie mit ihren entsetzlichen Folgen für all« Kleis« der Bevölkerung de» entscheidendsten Beweis erbracht hat; in weiterer Erwägung, daß di« politisch« Rechtlosigkeit der großen Masse allen nicht tn Klassenherrschsucht befangenen Recht«« anschauungen widerspricht und mit einem modernen Staatswesen unoerträgnch ist; daß das höchste Recht des Menschen, sein Selbstbestimmungsrecht, dadurch in schmählichster Weise unter- drückt und die Masse einer die Gesimnuhnt schwer schädigenden Bevormundung seitens der besitzenden Minderheit unterstellt wird, fordern die heute versammelten Einwohner Hamburgs zu- nächst die demokratische Neugestaltung deS stanzen Staatswesens auf Grundlag« des allgemeine» gle chen, direkten und geheimen Wahlrechts für all« Staatsangehörigen, die das zwanzigste Lebens»» jähr vollendet haben. »< Gemeindetvahlen. Sächsische W a hl er g eb nisse. In Ort mannsdorf wurden von den Nnansässigen zwei Sozialdemokraten in den Geineinderath gewählt, darunter ein Dissident. Diesem ist nun eröffnet worden, er könne an den Schulvorsrands-Sitzungen nur theilnehmen» wenn er der Kirche wieder beiträte. Der Genosse lehnte das natürlich ab und wird den Entscheid der höheren Behörden anrufen. Wie die„Sachs. Arbeiter-Zeitung" mittheilt, ist in einem gleichartigen Fall bereits einmal zu gunsten des Beschwerdeführers entschieden worden. Das Schulgesetz biete auch thatsächlich nicht den geringsten Anhalt dafür, daß Dissidenten vom Schulvorstande ausgeschlossen werden könnten.— In R a s ch a u bei Schwarzenberg siegten sämmtliche 7 sozialdemokratische Kandidaten mit ansehnlicher Mehrheit.— In Qberplanitz bei Zwickau wurden in der Klasse der Haus- besitzer und der Unansässigen die Kandidaten unserer Partei mit 58— 60, bezw. 212 und 213(von insgesammt abgegebenen 220) Stimmen gewählt.— Ein ganz besonders glänzender Sieg war in Niederplanitz zu verzeichnen. Dort erhielten unsere beiden unansässigen Kandidaten von 427 überhaupt abgegebenen Stinnnen 419 und 422. und wir haben nunmehr in der Klasse der Unansässigen sämmtliche Sitze erobert. In der Klaffe der Ansässigen errangen wir die ansehnliche Minorität von 40—42 gegen 50—88 gegnerische Stimmen. Bei der Wahl der Un- ansässigen in Marienthal bekamen unsere beiden Kandidaten von 220 abgegebenen Stimmen 164 und 167. Weiter wurden die in Pölbitz unsererseits aufgestellten Kandidaten gewählt: ebenso der als Gemeinderaths-Vertreter in Neudörfel bei Mülsen aufgestellte Kandidat. Er erhielt 50, der Gegner 19 Stimmen. Bei der Gemeinderaths- Wahl in Thalheim erhielten die vom sozialdemokratischen Wahlverein aufgestellten Kandidaten, Gutsbesitzer Paul Bonitz 340, Haus- besitzer I. Scherzer 339 und die Unansässigen E. Aurig 342 jund H. Schleuer 335 Stimmen. Auf die gegneüschen Kandidaten entfielen nur 132—184 Stimmen. Der Thalheimer Gemeinde- rath besteht nunmehr vollständig auS Sozialdemokraten. Wenn man bedenkt, daß die Gegner sehr große Anstrengungen machten, um den Sieg zu erlangen, während unsere Genossen sich aus das Austragen von Stimmzetteln beschränkten, so ist das Resultat für die Gegner geradezu niederschmetternd, zumal infolge der mißlichen Erlverbsverhältniffe viele Genossen ihres Wahlrechts beraubt waren.— Wie in Cölln bei Meißen, worüber bereits berichtet wurde, siegten die sozialdemokratischen Kandidaten auch in dem benachbarten Fischergasse. Dort ist der Ausfall der Wahl uoch dadurch bemerkenswerth, daß ein Führer der sogenannten„Reicpslreuen" nur halb so viel Stimme» bekam, als unsere Kandidaten erhielten. »» Zwecks Aufstellung eines sozialdemokratischen Reichs« tagökaudidalen für den Wahlkreis S ch w e i d n i tz-S t r i« g a» findet am Nachmittage des 1. Januar im Gasthofe Reubrasilieu zu Freiburg eine öffentliche Partetversammlung statt.— Die A p o l d a e r Parteigenossen erklärten sich tu der Versammlung am 27. Dezember einstimmig mit dem Borschlage der Genossen aus dem 1. weimarischen Wahlkreise einverstanden, wonach als Reichstagskandidat dieses Kreises der Genosse A. Baudert« Apolda ausersehen ist. •• Mit de» Beschlüsse« des berliner Parteitages erklärten sich serner einverstanden �die Parteigenoffeu in Apolda. Parteifinanze«. Elberfeld: Jahreseinnahme inkl. 260.36 M. früheren KassenbestandeS 3822.93 M., Ausgab» 3709,83 M.(darunter 1700 M. an die Partethauptkaffe, Kosten des Bierboykotts 701,83 M., 220 M. an das rheinische Agilations- komitee). Der Vertrauensmann Ullenbaum erhielt in der Partei- Versammlung am 27. Dezember einstimmig Entlastung und wurde wiedergewählt. Die„Unabhängigen" hatten seiner Zeit gegen ihn daS Gerücht ausgestreut, er beziehe für seine Thätigkeit Sub- ventionen aus der Elberfelder Parteikaffe. Wie die Revisoren bestätigen können, hat Ullenbaum für seine Bemühungen niemals- eine Entschädigung erhalten. Apolda: Jahreseinnahme 692.30 M., AuSgabe 668,02 M. Dabei sind die anläßlich der Gemeinderathsioahl eingegangenen Gelder nicht gerechnet: mit diesen zusammen beträgt die Sin- nähme ca. 800 M., be» den ungünstigen Erwerbsverhältnissen ein Beweis für die große Opferwilligtett der Arbeiter. Sozialdemokratische Presse. Vom 1. Januar ab erscheint die Kölner„Rheinische Zeitung" wöchenUich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends»um Preise von monatlich 50 Pf. Jetzt wird st« wöchenUich zweimal für mouat« lich 40 Pf. herausgegeben. In Lemberg erscheint neu die.Arbeiterstimm«" 8»los Robotniczy). Organ der jüdischen Arbeiterpartei. Das latt ivird in deutscher Sprache, jedoch mit hebräischen Letten» gedruckt und monatlich zweimal herausgegeben. Bezugspreis 20 Kreuzer pro Quartal. Expedition Lemberg, Golutowsktch- Platz 1.9. •• AgitationStoure« unternahmen während der Weihnacht�- Feiertage Breslauer Parteigenoffen nach den Ortschaften Leipe, Peterwitz. Schweinern, Simsdorf, Weide, Proisch und Sünern.— In Apolda fanden während des abaelaufenen erwaltungSjahres vier gröfi»r« und IS kleiner« Versammlungen statt. •• � Der„Corresponbent für Deutschlands vnchdrncker«nd Schriftgiesier" brachte in seiner Freitagsnummer über«ine Ver- sammlung des Berliner Buchdruckervereins einen Bericht, in dem es u. a. heißt: „Anschließend an den Bericht wurde die Anfrage gestellt, ob es auf Wahrheit beruhe, daß der Kollege Doinins aus Frank- 5urt a. M. auf der Konferenz die Mittheilung machte, daß auf Zeranlaffung des Vorstandes der sozialdemokratischen Parter in der dortigen Parieidruckerei die bisherige neunstündige Arbeitszeit in eine zehnstündige umgewandelt worden sei mit der Motivirung, daß Schneider und Handschuhmacher ja auch zehn Stunden arbeiteten. Das betreffende Schreiben des Partei« Vorstandes solle vom Kollegen und Genossen Fischer unterzeichnet sein. Die Anfrage wurde dahin beantwortet, daß es sich leider so verhalle." Die Redaktion der Frankfurter„Volksstimme" schreibt hierzu: „Wir wollen in dieser Angelegenheit den betheiligien Ge« Nossen in keiner Weise vorgreifen, und begnügen uns deshalb mit folgender Berichtigung: 1. In der Druckerei der„Volks- stimme"�(nur diese kann gemeint sein), besteht noch bis auf diese». Tag dir neunstündige Arbeitszeit und wird auch weite beibehalten werden. 2. Als seitens einiger Vorstands Mitglieder«ine etwaige Umänderung der Arbeitszeit auf diejenige Dauer, die in Frank, urt jetzt allgemein üblich ist, zur Sprache gebracht wurde, ist dies von keiner Seite in der Weise be» gründet worden, wie es in jener Versammlung berichtet ist." Damit erledigt sich für unS die ganze Angelegenheit. Dttfeflialken dev Vedakkwn. Berichtigung. Im Artikel„Aus Zabrze", drille Seite d, gestrigen Hauptblattes, ist Zeile 7 von oben anstatt„di Schwarzen" zu lesen den Schwarzen". M. R. i« B. Können wir Ihne» nicht«itthelle«, da wir es selbst»och nicht wissen. des io Für de« Inhalt der Inserate über- »itnntt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung Thettter. Freitag, 30. Dezember Opernhaus. Die Jahreszeiten. Ba- jajzi(Pagliacci). Kchauspielhaus. Die Braut von Messina, oder: Die feindlichen Brüder. Lesstng-Theater. Schulden. berliner Theater. Goldsische. Maüner-Theater. Die große Glocke. KroU'o Theater. Die lustigen Weiber von Windsor. Deutsches Theater. Die Jüdin von Toledo. Dtütoria-Theater. Die Reise um die Welt in achtzig Tagen. ZUstd««?■ Theater. Familie Pont- Biquet. De««» Theater. Der verlorene Sohn. Lriedrich-Wilhetmttädt. Theater. Der Millionenonkel. Adolph Ernst-Theater. Modernes Babylon. Thomas-Theater. Der Rothhelfer. Uational-Th rater. Die Quitzows. Aterandrrptatz- Theater. Der Straßenjunge von Paris. Apollo- Theater. Spezialitäten� Vorstellung. Theater der Neichvhallen. Spezim liläten-Vorstellung. Winter-Garten. Spezialitäten-Bor stellung. Kaufmann'« NariStß. Spezialitäten- Vorstellung. Gebrüder Richter'« Uarivtb. Spe zialitäten-Vorstelluug. Lrnst-IIteater. Zum v. ZUale: Modernes Babylon. Gesangsposse in 3 Akten v. Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theilweisc von 0. vürss. Musik von G. Stettens. In Szene gesetzt von Adolph Ernst. Mumme: Adolph Ernst. Felix: Hngq Hasskerl. Else: Angela Virag. Dr. Pappe: Panl Hambrock. Stella: Elly Bender. Tamberlik: Oscar Löber. Pieper: Carl Weiss. Bumsei: Gnido Tieischer. Olga Schnörkel: Anna Bäckers. Frei«: Jda Schlüter. Hulda: Lilly Boger. Wanda: Olga Engel. Auguste: Alma Seemann. Butze: Heinrich Fischbach. Haselhuhn: Edmund Schmason. Frau Bennewitz: Bosa Lid. Wilhelm Herz: Ernst Bettner. Kassen- Eröffnung KV, Uhr. Anfang der Vorstellung 7l/a Uhr. Morgen: Dieselbe Vorstellung._ American-Theater. Jeden Abend jubelnder Beifall! Die Itfttooljiier, oder„Das Kind in der Kommode", parodistifch-realistischrr Vor. gang im Keller, beobachtet vom Hofe aus, von Oskar Wagner. Bendixuvrsr..„ Matt mrkt's m Aug, Da is was mag! Auftreten sämmtl. Spezialitäten. Anfang 71/i Uhr. Entree 75 Pf. Sonntags 6 Uhr. Passage- Panopticnm. 1-2-3 neues Wunder. Castan's Panoptikum. Urur Zllnsion: psnto«-l»s»TK«atsi'. Vorstellungen v. 11—1 u. v. 4—0� Uhr stündlich. Ghue Grtra-Entrer. Eutree 50 Pf.. Kinder 25 Pf. Karpfen- Ausschieben und-Schießen heute Abend bei B. Wächter, Vritzerstr. 22. Reujahrs- Karten. Wünsche u.Scherze nur f. Händler und Wiederverkäufer enorm billig bei v, Sohipke& Co., Plan-User 96, an der Kottbuser Brücke. sSS6b Vinvus ktenöc. (Karlstraße.) Freitag, den 30. Dezember 1892, Abends 71 1 Ohr; Gr. Komiker-Vorstellung mit bes. gewähltem Humor. Programm. U. a. hervorzuheben: AM-«r. James Fillis m. d. Schulpinde Marklr."S® Cyd, in der hohen Schule ger. v. Herrn Gaberei. Eine Viener Damenkapelle, ohne Konkurrenz. Fahnen- Nanöver, ger. v. 16 Damen. Auftr. d. Clowns Misko, Little Wood, Gebr. Gelli zc. Zum Schluß: WM- Ank Lelgoland. Ballet v. 82 Damen. Neue Einlagen: U.a. Aufzug der Leib-Garde-Artillerie. Morgen, Sonnabend, Ab. 71/4 Uhr: Grosse Vorslellnng. Sonntag, 1. Jan. 1893: 2 grosse Festvorstelluugen. Nachmittags 4 Uhr (1 Kind frei): Die lustigen Heidelberger. Abends 7V2 Uhr: Mr. James Fillis und Auf Helgoland. Fr. Renz, Direktor. Mittwoch, 11. Januar: Letzte Vorstellnng. Circus Corty- Althoff. Hrrliu, Friedrich-Knri-Zlfrr, � Ecke Karlstraße. Freitag, den 30. Dezember, Abends 7>/s vbr: kr. Koiiliker-Aorstellttttg. u. a. Austreten sämmtl. vlcwus. Borf. der 5 dress. Elepbanten durch Mr. Thompson. Größte Neuheit: Der Elophant Medoc am Schellen-Piano. Baronesse de Walberg mit dem Schulpferd Hortolk. Außerd. Auftr. sämmtl. Spezial., Reiten u. Vors. bestdress. Schul- u. Freiheitspferde. Morgen, Sonnabend: Doppel- Parforeevorstellung.— Sonntag: 2 Festvorstellungen. 4 Uhr(1 Kind frei) und 71/, Uhr. Am 27. d. M. verstarb unser Genosse, der Bauarbeiter Hermaim Lüderitz. Derselbe hat rührigen Antheil an der politischen, sowie an der gewerkschaft- lichen Bewegung gehabt, hauptsächlich während des Sozialistengesetzes. Die Genossen werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Die Beerdigung findet am Sonntag, de» l. Januar 1893, Mittags 1 Uhr, von der Königl. Charilee(Neues Thor) ans statt. Um rege Betheiligung bitten Die Vertrauensmänner deö 0. Verl. Neichstags-Wahlkr. «U» Feen-Palast Burqstrasze, neben der Börse. Welt-Lokal Berlins, S000 Pers. fassend. Täglich: SftMlitiitttt-Vorßtlluttg mit großem Programm. Ans. Mochent. TVa Uhr, Sonnt. Ö Uhr. Kaiseneröfsnung 1 Std. vorher. «ntrrr 50 Pf. Kuufutsu»'» VariotL I Arn Stadtbahnhot Aleranderplatz. Große Zjichchhita-Lnilclfaz. Joears&«tl, 1 8ctii|(rii=itio, SX. litlS|jeii«""£a"ta Schnellzeichne: . und mit seineun ' Ganse-Zirkus. Ijfoii. ZinratH, SS»» Ölim AtttStti, Soubre«? sowie Auftreten sämmtlicher engagirter Spezialitäten. Anfang Wochentags 8 vbr. Moritz- Etablissement Monh- vw- Buggenhagen. Täglich: Instrmnental-Konzert. Grosser Frühstiich«- u. Mittagstisch. Spezial-Ausschank von Patzen- hofer Lagerbier, hell und dunkel. MM Au Sonn- und Festtagen findet das Konzert in den oberen Säle» statt. Eutree Wochent. 10 Pf. Sonnt. 25 Pf. Säle für Versammlungen, Kommerse, Festlichkeiten ee. GfratweiFs Bierhallen Kommandantenstraße 77—79. Täglich: (jremaiiia-Konzei't- u. Konplet-Sanger. Wochentags frei. Sonntags 30 Pfennig. Kinder 10 Pf. Gr. Frühstücks- u. Mittagotifch. MM- Zwei Säle"MB zu Versammlungen und Vergnügungen' sowie 6 Billards und 3 Kegelbahnen' F. Sodtke. Schmieders Festsäle, Alte Jakobstr. 32, neben dem Thomas-Theater. Empfehle meine elegant ausgestatteten SSI«, elektrisch beleuchtet, Theater- bühne:c. zur Abhaltung jeder Art Fest- lichkeit unter koulanten Bedingungen. G. Schmiedel Wwe. Todesanzeige. Am 27. d. Mts. verstarb nach halbjährigem Krankenlager der Mitbegründer des Sozialdemo- kretischen Wahlvereins snr den 0. Berliner Reichstags-Wahlkreis, der Genosse 239/14 Hermann Lüderitz. Die Beerdigung findet Sonntag, Mittags 1 Uhr. von der Charitee (Eingang am Neuen Thor) statt. Tie Viitglieder des Wahlvereins werden ersucht, fich zahlreich zu betheiligen. Der Vorstand. Danksagung. Allen Freunden und Bekannten sowie den sämmtlichen Arbeitern der Fabrik von Julius Pintsch und dem Gesang- verein„Sauges-Echo", welche meinem lieben Mann, dem Metallarbeiter Fanl Gersdorf, das letzte Geleite gaben, sage ich hiermit meinen aufrichtigen Dank. Die trauernde Wiltwe nebst Kindern. Achtung! Allgtitt. Arbeiimilttttt-Lerein. Die Tylvesterfeier des Vereins findet bei Otto Stein, Schönlein» straffe 0, statt. Gäste willkommen.— Entree wird nicht erhoben. Zugleich allen Mitgliedern ein sröh- liches und gesundes Neujahr. Um zahlreichen Besuch bittet 102/13 Der Borstand Ujtu«g! Wors. Wllttg! Den Maurern und Putzern zur Nach- richt, daß von jetzt ab jeden Sonntag Vormittag im Restaurant von Max Nirlas, Lessing- u. Ziethenstraßen-Ecke, Nr. lö, Morgensprache stattfindet. Also Kollege», Einigkeit niacht stark. 75Gb Mehrere Kollegen. Achtung! Wilmersdorf! Vom 1. Januar 1393 ab übernimmt W i t t w e Reuter die Verbreitung des„Vorwärts" und„Volksblatt". Wir ersuchen sämmtliche Genossen von Wilmersdorf, im Interesse der pünktlichen Zustellung sich im Laufe dieser Woche vom Spediteur Voigt ab- zumelden und bei der Wittwe Reuter, B e r l i n e r st r. 139, ihre Zeitungen zu bestellen. Abonnements auf„Bor- wärts",„Volksblatt",„Der wahre Jakob" und Broschüren nehmen ent» gegen: Fritz Heinemann, Sigmaringe» skr. 32. Karl Lück, Wilhelmsaue Nr. 36. Gustav Reuter, Berlinerstr. 29. Julius Orlob, Berlinerstr. 114. Der Vertrauensmann 341/3_ Fri tz Heinemann. Herrn. Hammel Destillation „Zu den drei Kronen" Priuzesfinnenstr. 15. Ecke Oranienstr. empfiehlt: 34861, Rum, Cognac, Arac, Grog-, Punsch-, Glühwein- Essenz. Hugo Berliner, Rosenthalerstraße 57, empfiehlt: Jamaica-Rum pr. Liter von 30 Pf. an. Feiner Jugber pr. Liter 90 Pf. Feiner Nordhäuser pr. Liter 70«. 90 Pf. Pnnsch-Extract 150 Pf. Berliner Getreide-Kümmel 80 Pf. ohne Flasche. Stonsdorfer, Orgfl.,_70 Pf. ohne Flasche, und 56 versch. Sorten, bekannt bester Qualität. 3459L Franz Beyer, S1?«,, empfiehlt: Rum, Coguae, Punsch-, türog u. Glühweiu-Essenzeu» sowie sämmtliche Weiue u. Liqueure zu Engrospreisen. 347 IL AltÜtAeillts Gr' Säugekälber 50—60 Pf. pro Pfund täglich 54/22 Augustftr. 50a. Ed w. Münch, Friedrichstr. 59/60, Eqnitable-Palast. Geöffn. 10-8 Uhr. Entree 50 Pf. Fabrikraum z. verm. Gitschinerstr. 64. Arbeifer-Bildnngs-Schnle. Lehrpian für das Winterhalbjahr. (I. Quartal 1893.) Die Stunden fallen wie bisher Wochentags von SV« bis 1OV2 Uhr Abends. Sonntags von 10 bis 12 Uhr früh. Nordschule. Müllerstr. 179a. Montag.,, j � �— do.......»Deutsch(ob.). Dienstag Geschichte(neue). do. Kaufm. Rechnen, Wechsel- recht, Korrespondenz. Mittwoch...... Deutsch(unl.). do.......'Mathematik und mathematische Geographie. Donnerstag..... Chemie. Freitag......, Rechnen. Südschule. Hagelsbergerstr. 43. Physiologie. Deutsch(mittt.), Geschichte(alte). do.......'Physiologie. Sonnabend..... Buchführg. u. ob. Rechnen. Ostschnle. Markusstr. 31. Montag ,,,,,, Deutsch(ob.) Logik. Dienstag Deutsch(unt.). Mittwoch— do....... Donnerstag..... Physiologie. do....... Deutsch(ob.). Buchführung(doppelte) und oberes Rechnen. Freitag. do. Geschichte(neue). Südost-Schule. Reichenbergerstr. 133. BnchfiiHrg. u. ob. Rechnen. Deutsch(mittt.). Deutsch(ob.) Logik. 'Rechnen(unt.) Geschichte(mittt). Kaufm. Rechnen, Wechsel» recht, Korrespondenz. Deutsch(unt.). 'Mathematik und mathematische Geographie. Physiologie. Sonnabend,.,», Rechnen(unt.) Sonntag...... Buchführg. u. ob. Rechnen. Die mit' bezeichneten Stunden werden mit Benutzung der Doppel- Räume ert heilt. Für alle vier Schulen: an jedem Sonntag Vormittags 10— 12 Uhr: Nstiousl-Geleanemie in den„Armin-Hallen", Kommandantenstr. 20. Unterricht für Uachtarbeiter: Nachmittags von 2'/2 bis 4Vj Uhr. Ostschule. Nordschule. Markusstr. 31, Müllerstr. 179». Dienstag., i i;. Buchführung u. Rechnen. Donnerstag.....— Buchführung u. Rechnen. Für sämmtliche Lehrfächer werden neue Schüler und Schülerinneu aufgenommen. Die Zahlung der Beiträge und Aufnahme neuer Mitglieder kann an endstehenden Zahlstellen, deren je eine auch in jeder Schule errichtet ist, erfolgen. Daselbst wollen auch die Theilnehmer und Theilnehmerinnen am Unterricht ihre Schutharteu einlösen. Beitrag mindestens 25 Pf. monatlich, Schulgeld monatlich 50 Pf. An den mit' bezeichneten Zahlstellen sind auch Billets zur Urania ä 25 Pf.(welche letztere dann nur«och eine Nachzahlung von 25 Pf. bedingen) gegen Vorzeigung des Mitgliedsbuches zu haben. Die Zahlstellen sind folgende: S. Südschule, Hagelsbergerstr. 43. 'Börner, Rittcrstr. 108. Gründel, Dreödenerftr. 116. Klein, Schönleinstr. 8. Ehrenberg, Annenstr. 14. SO. Siidostschnle, Reichenbergerstr. 133. Kehr, Köpnickerstr. 126. 'Schulz, Admiralstr. 40 a, Dlrich, Wrangelstr. 84. Zubeil, Nannynstr. 86. Schayer, Reichenbergerstr. 54. Faiiorke, Wrangelstr. 16. SW. Grube, Mariendorferstr. 10. Kirchner, Junkerstr. 1. Goepel, Katzbachstr. 1. 'Äntrick, Steinmetzstr. 60, O. Ostschnle, Markusstr. 31. Ä. Böhl, Rüdersdorserstr. 8. E. Böhl, Frankfurter Allee 74. 402/1 Hadke, Krautstr. 48. 'Lock, Friedrichsbergerstr. 11. Dngering, Breslauerstr. 27. C. 'Berndt, Alte Schönhauserstr. 18, Wernau, Rosenstr. 30. N. Nordschnle, Müllerstr. 179a. 'Gleinert, Müllerstr. 174. Gnadt, Swinemünderstr. 120, Kleinan, Gartenstr. 171. Lehmann, Brunnenstr. 83. Schmidt, Tresckowstr. 24. Thierbach, Schwedterstr. 44. Baabe, Ruppinerstr. 42. 'Stritzkowsky, Kastanien-Allee 35, Kruse, Pappel-Allee 3/4. NO. •Gumpel, Baruimstr. 42. Drescher, Linienstr. 50. NW. •Vogttierr, Stephanstr. 27a, Voss, Lübeckerstr. 8. Der Vorstand. Zahnarat Hob. Wolf, Brunnenstr. 4(Rosenth. Th). Künstl. Zähne v. 2 M. an. Plomb. v. 1,50 M. an. Schmerzt. Zahnz. u. Reinig, d. Zähne 1 M. Sprechst. 8-7 7381, rn Sozialistische Uenjahrskartrn Th.Mayhofer Nachf.,-- B",in Weinbergsweg 15b. 33978 Spielnrsoren. R. Kohlhardt, Brandenburgstraße 3. ©roffe Auöwahl von Neujahrskarten._ Glühwein- u. Punsch-Extract ganz vorzüglich, A Literflasche M. 1,60, Jamaica-Rum. Verschnitt«nd Fa?on, Literflasche M. 1,10, M. 1.60, M. S,10. 89M Lugen Meumann& Co., Sellealliauee-Platz 6a, Arne Friedrichstr. 81, vranienstr. 8. chirurg. Gummiwaaren, Gummi- Strümpfe, Geradebalter, Leibbinden, Spritzen, Suspensor's etc., Dmstandsbinden, medicin. Verbandstoffe, Brillen etc., Plnoenez, sowie Artikel aller Art zur Krankenpflege empfiehlt[2950L J. Cb. Poilmann,gepr. Bandagist, Berlin, 30 Linienstrasse 30. Lieferant für die vereinigten Hilfs-Krankenlcassen. Frdl. Schlafstelle für 1 od. 2 Herren verm. Gen. Sommerfeld. Jüdenstr. 31. dorn 2 Tr._ 751b 1 oder 2 Mädchen mit Bett können mit einwohnen de, 7S7b Kräker. Alexandrinensir. 41, H. I. GröötesLager Berlins Andreasttr.ZÄ.H-P. Möbl. Zimmer an 2 Herren z. verm. k 18 M. mit Kaffee N. Heizen. Wuttke» Mariannenftr. 40, III, v. 90M ArbeitMarkt. Arbeiterinnen auf bessere Knaben« fachen verlangt Martin, Reichenberger- straße 122. 9lW Prägemeister nach PariS. Ein Prägemeifter aus der Luxus» papierbranche wird sbei hohem Gehalt für Bartö aefudit. Persönliche Meldungen Zentral» totel, Zimmer 145, von 6—7 Uhr bends. 75SV Verantwortlicher Redakteur: Wilhelm Schröder in Berlin. Druck mrdgVerlag von Max Babing in Berlin, SW, Beuthstraße 2, Hierzu zwei Beilagen« 1 Beilage zum„Vorwärts" Bttlmer Volksblatt. Nr. 306. Freitag» den 30. Dezember 1892. 9. Jahrg. Soldaten- MLßhanMmtgen in Schwerin. .Die«Eisenbahn. Zeitung" bringt folgende haarsträubende virnheilungen, die wir ohne Kommentar wiedergeben: Vor etwa sechs Wochen wurden wir durch mehrere Zu- Schriften auf Vorkommnisse hingewiesen, welche sich während der Jüngsten, zehnwöchentlichen Uebung bei der 1. Ersatz- Kompagnie �Schwerin abgespielt haben sollten. Die in de» Zuschriften gc' chuderten Mißhandlungen waren so ungeheuerlicher und zum Dheu auch das sittliche Gefühl(im engeren Sinne) so verletzender Art daß wir von einer Veröffentlichung damals schon deshalb Abstand genommen haben, weil wir es einfach für unmöglich hielten. daß dergleichen Dinge im deutschen Soldatenstande vor- vmmen könnten. Nach sechswöchentlichen Recherchen sind wir heute in der Ae', dokumentarisch belegten, nöthigensalls unter Eid zu erhärtenden Thatsachen an die Oeffentlichkeit zu treten. Es geschieht das in Nachstehendem, und zwar in der bestimmten Erwartung, daß die vorgesetzte Militärbehörde nicht zögern wird, au? Grund unserer Mitlheilungen eine Untersuchung uud event. rrenge Bestrafung der Schuldigen zu veranlassen. I. Der damalige Gefreite, jetzige Unteroffizier Heiden kam eines «oends angetrunken aus der Kantine. Der Unlerosfizier Heiden kvmmandirt« die Mannschaften, welche sich bereits zur Ruhe be- geben hatten, aus den Betten. Wer nicht gutwillig aufstand, wurde mit Wasser benetzt. Alsdann mußten sich die Leute m Reih und Glied ausstellen, und es wurde nach dem Kommando des Unteroffiziers Heiden barfuß und im Hemde langsamer Schritt geübt. Hierauf wurden die Mann- schaften zu Bett geschickt,— weil sie aber nach der Ansicht des Unteroffiziers Heiden nicht schnell genug ihre Betten aufgesucht hatten, wurden sie abermals herauskommandirt und der Marsch begann von neuem, diesmal in einer Stellung, welche der Sitt- Uchkeit Hohn spricht. Nachdem die Mannschaften einige Minuten lang— es werde» uns von einer Seite 5—8 Minuten angegeben— in der Stube umhermarschirt waren, wurden sie zwar wieder ins Bett geschickt aber gleich darauf noch einmal heraus- geholt, in Reih und Glied aufgestellt und von dem Unteroffizier Heiden zu einer Manipulation kommandirt, welche wir hier nicht einmal andeuten können und uns daher vorbehalten, sie der Militär- behörde aus Wunsch xrivatissimö anzugeben. Nach dieser„Uebung- durften sich die Leute niederlegen, mußten aber auf Kommando des Unteroffiziers Heiden— schnarchen. Die Dauer der ganzen Affäre wird uns auf ungefähr eine halbe bis dreiviertel Stunden angegeben und gleichzeitig mit- getheill, daß dergleichen nicht wieder beobachtet wurde. Die «Marschübung im Hemde- ist also nur eine ganz einzig dastehende Laune des Unteroffiziers Heiden gewesen. Dagegen rst es noch einige Male vorgekommen, daß der Unteroffizier Heiden die Mannschaften aus den Betten kommandirt und ihnen besohle» hat, ihn— den Unterossizier Heiden— in Schlaf zu singen.. II. Der Unteroffizier Schneeberg hat den Rekruten Npleger (Sohn eines wohlsituirten Höfners in Bargcxhagcn bei Doberan) dermaßen an das Ohr geschlagen, daß Upleger eine schmerz- haste Verletzung am Ohr davontrug. Ter Unteroffizier Schnee- berg hat den Gemißhandelten hinterher zu bestimmen gewußt, über den Vorfall zu schweigen. In der zweiten Korporalschaft haben sich serner die Ersatz- reservistcn Teller und Röhse ohrenkranl gemeldet und sind die selben entlassen worden, da das eine Trommelfell zerrissen war. Wovon diese schweren Verletzungen herrührten, ist nicht fest gestellt worden.— Es ging in der Korporalschast das(in seinen Einzelheiten und bezüglich der genaueren thalsächlichen Grund- läge noch näher festzustellende) Gerücht, Schnecberg mißhandle seine Rekruten vielfach au einer hier nicht zu bezeichnenden Stelle des Körpers. Er soll das aber nur dann gethan haben, wenn Vorgesetzte in der Nah« waren, also Schläge je, zu auffällig ge Wesen wären. III. Hieran anknüpfend, betonen wir. daß im Dienst überhaupt weniger geschlagen als gekniffen, gczcrrt uud gestoßen wurde. Deni Unteroffizier Heiden war keine Stelle des Körpers zu zart. Er hat den Soldaten Schulz aus Pecatel bei Schwerin dermaßen an der Nase gekniffen. daß er etwas Haut von derselben gleich zwischen den Fingern behielt. Auf Befragen des Lieutenants von Borke(nach einer anderen Mittheilung: von Borge), woher Schulz die Verletzung habe, suchte dieser, da er den Unteroffizier Heiden fürchtete, Ausflüchte zu machen. Von dem Offizier dringend ermahnt, die Wahrheit zu sagen, meldete er schließlich, wer ihm die Verletzung zugefügt und auf welche Weise. Ob der Unteroffizier Heiden entsprechend bestraft worden ist, haben wir nicht mit Genauigkeit feststellen können. Von zwei Seiten wird behauptet, Heiden sei mit einem Verweis, mir einem sog.„Rüffeldavongekommen, da die Sache nicht in dienstlicher Form zur An- zeige gelangt sei. � Der Unteroffizier Heide» hat während der Jnstruktions- stunden die Mannschaften vielfach geohrseigt. Leute mit geringer Fassungsgabe, denen Heiden sein militärisches Wissen selbst durch Maulschellen nicht eiuzublüuen vermochte, wurden folgendermaßen behandelt: Tie betr. Leute mußten sich hinstellen, die Kniee beugen, den Schemel, auf den: sie gesessen hatten, mit steifen Armen von sich strecken und so lange in dieser Stellung verharren, bis ihnen dicke Schweißtropfen vor der Stirn standen, bis sie am ganzen Leibe wie Espenlaub zitterten und sich nicht wehr auf den Füßen zu halten vermochten. Der Unteroffizier Schneeberg hat einen Soldaten Hohnroth während der Jnstrukliousstunde ebenfalls öfter in Kniebeuge stehen lassen, einmal fast 3I* Stunde. Dieser Hohnroth bekam übrigens mit dem Seitengewehr auch Schläge auf die rechte Hand, die Hand schwoll später an und Hohnroth ist mehrere �age(die Zahl konnten wir nicht genau feststellen) dienstuntauglich gewesen. Zwei anderen Leuien wnrde die Ordre, sich besser zu waschen, dadurch nachdrücklicher gemacht, daß Schneeberg ihnen die Ohren wund kniff. Von einer Seite wird uns ver- sichert, daß es durchaus nichts Ungewöhnliches war, wenn der Unlerosfizier Schneeberg Morgens in der Jnstruktionsstunde gleich 5— tu Leute durchprügelte. Es waren in der Korporal- schast des Schneeberg überhaupt nur die Lehrer und ein Schlosser- geselle, welche von Prügelstrafen verschont blieben; in, Uebriaen wurden Alle täglich- wie unser Gewahrsmann sagt—.per. hauen-. � Wenn sich jemand im Dienste etwas schlaff zeigte oder wen», er etwas nicht gleich begriffe» hatte mußte sich der Betreffende, sosern er aus der Korporalschaft des Heiden war, bei letzterem auf der Stube melden. Die Strafen bestanden gewöhnlich in dem bereits beschriebenen Kniebeugen und Scheu, elstrecken. vielfach aber wurde auch von Heiden ein Rundlaus um die Tische angeordnet. Einer unserer Gewährsmänner schildert einen solchen Rundlaus wörtlich wie folgt:„Es ist mir besonders in Erinnerung der Viundlaus, den Brandt und Winter s. Z. haben machen müssen. Ge- freiter(jetziger Unteroffizier) Heiden und(Gefreiter) Bülow standen init der Klopfpeitsche in der Hand an den Enden des Tisches und jedes Mal, wenn Brandt und Winter im vollen Laufe bei ihnen vor- beistürmteu, gab es recht herzhaft einen mit der Klopfpeitsche Schließlich wurden noch Schemel hingestellt, die sie überspringen mußte». Das Manöver dauerte so lange, biS die Beiden wirklich nicht mehr konnten. Ter Winter wäre unbedingt am Schlüsse des Rennens, wenn ich ihn nickt aufgefangen hätte, aus Mangel an Luft zur Erde gefallen. Ich selber habe ihn mit meinen Armen aufgehalten, ihn, die Halsbinde abgenommen, den Rock aufgeknöpft und ihn niedergesetzt. Ich dachte, es würde kein gutes Ende nehmen, denn er zitterte am ganzen Leibe und konnte gar nicht wieder zur Besinnung und zu Lust kommen.- VI. Der Unteroffizier Schnceberg traktirte die eingezogenen Lehrer seiner Korporalsckaft mit Redensarten resp. Schimpfivorten wie zum Beispiel:„Ich will Euch Lümmels die.... schleifen, das Euch zr.....",„du Satan",„verfluchtes, dickfelliges Schul- meistervolk",„dummer Deuwel-,„schie'es Biest",„Sauhund", „Aas",„Aaskrähe",„verfluchte Wichskruk" u. f. w. Den Lehrer Sch. in B. bei Goldberg haranguirte er mit den Worten „Ihr Gesicht sieht so braun aus wie eine Hundsk....!" Auch sei noch erwähnt, daß Schneeberg als seinen Wahl- spruch geäußert hatte: Einen muß inan haben, aus dem man son bischen sitzt. VII. Der Unterosfizier Heiden ließ an einem Tage beim Exerziren vor der Kaserne— der' inspektionsführende Lieutenant war gerade nicht anwesend— den Soldaten Brandt die Stiefel, welche ihm reichlich groß waren, umziehen, so daß der linke Stiefel auf den rechten Fuß, der rechte Snefel auf den linken Fuß kam. Darauf mußte Brandt ein halbes Stiefeleisen, das sich von einem seiner Absätze losgelöst halte und sehr beschmutzt war, in den Mund nehmen, Rauchen niarkiren und so exerziren. Später wurde einmal dieser selbe Brandt krank. Er hatte einen schlimmen Finger. Damit er aber Zeitvertreib habe, mußte er auf Befehl des Heiden in der Stube eine ganz bestimmte Anzahl Fliegen greisen und diese dem Heiden, wenn er vom Dienst kam. vor- legen. Alsdann ging's ans Beerdigen der Fliegen. Der Spuck- napf, in welchem Sand lag, war der Beerdigungsplatz. Brandt mußte die Leichenrede halten. Sie lautete: Erde zn Erde, Asche zu Asche, Staub zu Staub!(Heiden sprach dem Brandt diese Worte vor.) Hierauf wurde gesungen:„Wer nur den lieben Gott läßt walten zc.",„Nun lasset uns den Leib begraben zc.", „Jesus meine Zuversicht u. A.! I!— Und damit diese Be- erdigungsfeier der Fliegen auch etwas Militärisches habe, mußten 3 bis 4 Mann mit dem Gewehr dabeistehen und am Schluß das Schießen markiren. Mmttnmnktles. Stadtverordneten-Versammlung. Oeffentliche Sitzung vom Donnerstag, den 29. Dezember, Nachmittags 5 Uhr. Den Vorsitz führt der stellvertretende Vorsteher Langerhans. Stadtv. R ö s e l e r hat sein Mandat niedergelegt. Ueber eine Reihe von Petitionen ohne allgemeineres städtisches Interesse geht die Versammlung nach dem Vorschlage des Petitionsaiisschuffes zur Tagesordnung über. Die Vorlage betr. die Aufnahme von 3 neuen Straßen 86 a, 86d n»d 86« auf dem Terrain der Lagerhof-Aktiengcsellschast an der Grenz-, Liesen- und Sirelitzerstraße in die Abtheilung IX des Bebaunngsplans soll nach den» Ausschußvorschlage unter der Bedingung genehmigt werden, daß der Nangirbetrieb auf den Lagerhof-Vahngeleisen in der Grenzstraße ganz eingestellt und sonst thunlichst beschränkt werde. Nach einer kurzen zuflimmenden Erklärung des Stadtbaw raths H o b r e ch t werden die Ausschußanträge aiigeuommen. Die dem Kaufmann Edmund Hiutze, Wafferthorsiraße 39, ge hörige, am rechten Sprceufer oberhalb der Weidendammer Brücke vor dem Klinikum belegene Schwimm- und Badeanstalt war der Stadtgemeinde von dem Eigenthümer für 4l 000 M. zum Kauf angeboten worden. Der niedergesetzte Ausschuß hat vom Domänen-Rentamt auf Nachfrage die Auskunft erhalten, daß Bedenken gegen das Bestehenbleiben der Anstalt an dieser Stelle nicht vorlügen, da der Schiffsverkehr dadurch in keiner Weise gestört würde. Da auch bezüglich der etwaigen Ver- unreniigung des Wassers während des Baues der Ebert- und Weidendammer Brücke befriedigender Ausschluß gegeben wurde, empfiehlt der Ausschuß die Annahme der Magistralsvorlage. Die Versammlung beschließt demgemäß. Eine Reihe von SpezialverwaltungS-Rechnungen wird ge- maß dem Antrage des Rechnuugsausschusses dechargirt, die Jahresabschlüsse über die Verwaltiing der städtischen Wasserwerke und Markthallen pro I891/S2 werden zur Kenntniß ge- nomine» und die vorgekoinuiene» Etatsüberschreilungen ge- nehmigt. Die Theilung der Bezirke der 39. Armenkommission in zwei Bezirke 39s. und 33b und der I62>>. Arnieiikommission in zwei Bezirke 162b und I62o wird genehiuigt, desgl. die Theilung der Kommissionsbezirke 106». und 197e. Durch Beschluß vom 10. November er. hatte die Versamm- lung den Antrag Sladthagen und Genossen: Den Magistrat zu ersuchen, die für eine geordnete ärztliche Untersuchung und Ucberwachung des Gesundheits- zustandes der Gemeindeschüler erforderlichen Einrichtungen zu treffen dem Magistrat mit dem Ersuchen überwiesen, denselben zunächst der Deputation für öff.ntliche Gesundheitspflege zur Aorprüsnng zu übergeben, und sodann eine entsprechende Vorlage zu machen. Der Magistrat antwortet ans diesen Beschluß unterm 8. De- zember, daß er, da der Antrag überaus unbestimmt sei, überdies auch eine ausreicheiide Veranlassung z» besonderen Untersuchungen »licht vorliege, von der Ueberweisnug des Antrages an die De- putalion sich einen Erfolg nicht versprechen könne. Hierzu beantragen: 1. Stadtv. Cassel die Aufrechterhaltung des Beschlusses der Versammlung von, 10. d. M. auszusprechen; 2. Stadtv. Singer, die Antwort des Magistrats einem Ausschüsse von 15 Mitgliedern zu überweisen und diesen zugleich mit der Prüfung und Berichlerstatlung über den Antrag Stadlhagen zu beauftragen. Stadtv. Singer: Die Art, wie der Magistrat hier einen Beschluß der Versammlung zurückweist, ist etwas ungewöhnlich und stimmt nicht ganz zu dem so oft vom Magistratstische be- tonten und von der Versammlung immer hochgehaltenen Ver- Hältnisse der beiden Körperschaften als Schwesterbehörden. Der in diesem Bescheide angeschlagene Ton ist mehr der eines Vor- gesetzten, als der einer kollegialischen Verwaltung. In welcher Weise der Magistrat mit der Versammlung verkehren will, können wir ihm nicht vorschreiben, wir haben aber das Recht, zu verlangen, daß er, wenn er einen Beschluß der Versammlung zurückweist, wenigstens die Gründe dafür angiebt, nicht aber blios seinerseits behauptet, der Antrag sei nicht ausreichend begründet. Damit I ivird doch der Kampf auf ein ganz anderes Gebiet hinubergefuhrt. Mir will es übrigens zweifelhaft erscheinen, ob ein Antrag, der an der Spitze der Antragsteller den Namen Meyer 1 oder Spino.a anstatt Stadthagen getragen hätte, einer gleichen Behandlung ausgesetzt worden wäre(Widerspruch und Unruhe). Es handett sich indessen garnicht mehr um einen Antrag Stadthagen, sondern um einen Beschluß der Versammlung(sehr richtig!). Was der Magistrat diesem gegenüber mit seinem Bescheide will, werden wir ja wohl noch hören. Er hat doch damit nicht sagen wollen, daß er den Beschluß nicht für wichtig genug hält, um ihm Folge zu geben; oder hat er zu der Deputation so wenig Vertrauen, daß er nicht glaubt, sie könnte mit der gegebenen Anregung irgend etwas anfangen?(Sehr gut!) Der Stadtschulrath Bertram hat s. Z. über den Antrag eine volle Schale des Zornes und der Entrüstung ausgeschüttet, weil der Antrag gewagt hatte, vorauszusetzen, sdaß vielleicht in der städtischen Schulverwaltung nicht alles so glänzend sei, daß man nicht doch in der angedeuteten Richtung auf Aenderungen hinwirken müßte. Er hat sich nur als Pädagoge gefühlt und als solcher erklärt, es sei alles vor« trefflich, es gebe nichts zu ändern und daher nichts zu unter- suchen. Diesen Standpunkt, den die Versammlung zurückwies, theilen auch nicht alle Pädagogen; eine inzwischen stattgehabte Pädagogenversammlung hat ihrerseits sich für die Nothwendigkeit der hygienischen Ueberwachung der Schulen und der Schüler aus- gesprochen. Mit diesen Fachkollegen mag sich Herr Bertram jetzt auseinandersetzen. Die Versammlung ist nun in einer eigenthüm- lichen Lage. Formell ist ja gegen die Stellungnahme des Ma- gistrats nichts zu machen; aber eigenthümlich muß es doch die Bürgerschaft berühren, wenn die eine städtische Körperschaft so strikte die Ansicht der anderen ablehnt. Da wir also den Magistrat zur Ausführung unseres Beschlusses nicht zwingen können, ich es auch mit der Stellung der Versammlung nicht für vereinbar hatte, nochmals bittend an den Magistrat zu gehen, nachdem er eininal unseren Beschluß abgelehnt hat, scheint mir mein Antrag den richtigen Weg zu weisen. Wir lassen danach durch einen von uns konstitnirten Ausschuß die Magistatsvorlage einer weiteren Berathung unterwerfen, beauftragen diesen Ausschuß aber auch mit der Erörterung dessen, was der Magistrat ab- abgelehnt hat. Der Ausschuß wird dann auch die sachlichen Gründe des Magistrats kennen lernen, welche die Vorlage vermissen läßt; er soll auch materiell in die Prüfung des Antrags Stadthagen eintreten und uns eventuell bezügliche Vorschläge mache». Oberbürgermeister Zell e: Der Vorredner bemerkt mit Recht, daß die Vorlage sehr kurz ist und eine ausführliche Moti« virung nicht enthält; er übersieht, daß bei der Berathung des Antrags die Magistratskommiffarien bereits die Motive, welche den Magistrat zur Ablehnung führten, ausführlich angegeben haben, und zwar nicht blas von pädagogischer Seite, sondern auch seitens des ärztlich sachverständigen Dezernenten. Was die Klage über den Ton der Vorlage betrifft, so suche ich vergeblich nach einer Schroffheit, die der Kollege Singer darin findet. Beide Versammlungen verhandeln ja in möglichster Kürze mit- einander und oft genug bekommt auch der Magistrat nur die Antwort: Tie Versammlung lehnt die Vorlage ab(Heiterkeit). Die Unterstellung, daß es auf den Magistrat von Einfluß ge- wesen, daß der Antragsteller nicht einer der Majoritätsparteien angehöre, kann ich als unbegründet zurückweisen(Beifall). End» lich wird monirt, daß der Magistrat nicht einmal so viel Konnivenz geübt habe, den Antrag an die Deputation abzugeben. Das wäre doch aber falsch gewesen, wenn der Magistrat einmal ausgesprochen hatte, daß er nach seiner besten Ueberzeugung von den Bestrebungen in der Richtung des Antrags nichts erwarten könne.(Beifall.) Stadtv. Bergemann: Die Idee des Antrags ist so überaus unziveckliiäßig(Zustimmnng und Unterbrechungen), daß der Magistrat ganz mit Recht abgelehnt hat, sich überhaupt«.-> auf einzulassen. Stadtv. Bort mann: Wenn der Magistrat keine Gründe angegeben hat, so hat er eben keine anzugeben. Der Hinweis des Ober- Bürgermeisters auf die mündliche Mittheilung der Motive ist hinfällig, denn nachdem diese gegeben wäre», hat die Versamniliing den Antrag angenommen.(Sehr richtig!) Mit d i e s e n Motiven war die Versammlung also nickst zufrieden. Wozu ist die Deputation denn da, wenn sie diese Frage nicht beralhen soll? Ob sie in der Schulvcrwaltung mitzusprechen hctt, ist ja fraglich, aber bei dieser Art der Behandlung muß ja in der Bürgerschaft der Verdacht aufsteigen, daß der Magistrat sich nicht von ärztlicher Seite in die Schnlverwallung dreinreden lassen wolle, weil es den Pädagogen nicht konvenabel erscheint. Der medizinische Sachverständige des Magistrats hat allerdings auch den Standpunkt des letzteren getizeilt, aber er ist eine der ivenigen Ausnahmen unter den Medizinern, und wenn er nur Arzt und nicht auch Stadtrath wäre, stände er wohl auf einem andern Standpunkt(Heiterkeit und Widerspruch). Die Lebrervereine haben ja auch eine hygienische Ueberwachung der Schulen, eine gauze Reihe von neuen Einrichtungen auf diesem Gebiete für nothwendig erklärt. Woher also dieses Sträuben? Ich bitte, den Antrag Singer anzunehmen. Stadtrath Straßmann: Für eine exzeptionelle Unter- üchung liegt kein Anlaß vor. Es sind keine außergewöbn- lichen Zustände vorhanden und deshalb auch keine außergewöyn- lichen Nothmaßregeln erforderlich. Darum hat der Magistrat den Antrag abgelehnt. Stadtv. Cassel: Die Versaiiiiiilung hat lediglich eine weitere Erörterung veranlassen wollen und diesen Beschluß hätte der Magistrat respeltiren sollen. Es fragt sich doch nur, ob es iiötbig»st. mehr als bisber für die Aufrechterhallung des Ge- uuddeitszustandes der Gerneindeschüler sich der Beihilfe von Aerzlei, zu bedienen. Daß eine besondere Untersuchung all ho» veranstaltet werden soll, davon steht in dem Antrag« nichts, wenn auch ein Theil seiner Freund« von der Auffassung aus- ;chen mag, daß Ucbelstände vorhanden sind, die dringend Be- eitigung erheischen. Nach der Lage der Sache müßten jetzt auch die Gegner iinseres früheren Beschlusses für denselben eintreten. Stadtv. Meyer U. behauptet, daß eine bestimmte Frage- stellung gar nicht vorliege, vielmehr von der Gesimdheitsdeputation erst erivartet werde.(Widerspruch.) sOhno sormulirte Frage- lellung sei der Antrag ziellos und seine Verhandlung eitel Zeit- Verschwendung, zumal in einer mir wichtigeren Arbeiten so über- lasteten Zeit wie die gegenwärtige. Die Debatte wird geschlossen. Ueber de» Antrag Singer ist namentliche Abstimmung beantragt. Ueber den Antrag Cassel wird trotz des Widerspruchs der Stadtv. Singer und S ch e i- ding zuerst abgestimmt und der'elbe abgelehnt. In namentlicher Abstimmung wird der Antrag Singer mit 60 gegen 47 Stimmen ebenfalls ver, orfen. Am 14. Dezember haben die so. mldemolratischen Stadt- verordneten Borgmann und Genosfi i folgenden Antrag eingebracht: Die Versammlung wolle beschließen: Uin der in imuier größerem Umfange hervortretenden Arbeitslosigkeit und dem sich hieraus ergebenden Nothstande der Arbeiter nach Möglichkeit zu steuern, ersucht die Stadtverordneten- Versammlung den Magistrat: 1. Tie Arbeitszeit der in den städtischen Betrieben— Straßenreinigung, Park- und Gartcnver- «altung. Wasserwerke. Kanalisation. Gasanstalt u. s.w.— beschäftigten Arbeiter auf acht Stunden täglich festzusetzen, und die hierdurch erforderlich werdende größere Zahl von Arbeitern einzustellen. II. Die Hasenbau- Anlage am Urban, den noch nicht ta Angriff genommenen Theil der Wasserwerke am Müggelsee, sowie ander» städtische Erdarbeiten s ch l e u n i g st v o r n e h n» e n zu lassen. III. Die zur vollständigen Durchführung der Kanalisation erforderlichen Arbeiten in Angriff.zu nehmen. Stadtv. Meyer I beantragt die Ueberweisung des Antrags Boramann an einen Ausschuß von 13 Mitgliedern. Stadtv. Singer: Am I.Dezember habe ich an dieser Stelle mit Bedauern feststellen müssen, daß der Atagistrat die Ätnerkennilna des Vorhandenseins einer Arbeitslosigkeit in größerem umfange abgelehnt hat. Wir haben ja hier schon wiederholt erlebt, daß trotz der Vorgänge im wirklichen Leben unser Magistrat gewisse Erklärungen abzugeben sich scheut, weil er eS nicht für gut hält, die Dinge, welche nun einmal da sind, als vorhanden anzuerkennen, weil sich daran Hoffnungen knüpfen könnten, die gu erfüllen er dann nicht im stände fei. Ich stehe nicht auf diesem Standpunkte, ich halte für Pflicht, auszusprechen das. was ist. Wer heute noch leugnet, daß die Arbeitslosigkeit immer mehr um sich greift, daß immer weitere Volkskreise einem tiefgehenden Nothstandes verfallen, der kennt die Dinge nicht, wie sie in Wirklichkeit liegen. Die Vorgänge der letzten Monate, nicht blos in Berlin, sondern in fast allen größeren Städten Teutschlands, beweisen zur Genüge, daß eine Arbeitslosigkeit von bisher nicht gekanntem Umfange vorhanden ist, und daß sich daraus ein Nothstand ergiebt, brauche ich nicht erst zu beweisen. So schlimm und tiesgreifend der vorjährige Nothstand war, der diesjährige wird noch gröbere Dimensionen annehmen, weil der Nothstand des vorigen JahreS theilwcise noch bekämpft werden konnte durch die Reserven, welche ein Theil der Arbeiterklasse in früheren guten Jahren angesamnielt hatte.(Zwischenruf.) Woher ich das weiß, Herr Kollege Michelet? Wen ich gewohnt bin, mir Statistiken genau anzusehen und mir an der Ableugming von oben nicht genügen lasse. Der Umstand, daß im verflosseneu Jahre die wirthschastliche Depression immer tiefer gegangen ist, daß auch in sonst besseren Jahreszeiten die Beschäsligungslosigkeit an der Tagesordnung ist, hat zur Folge, daß diese Reserven in diesem Jahre nicht Vorhände» sind. Tie Verhältnisse werden so außerordentlich traurige sein, daß die Pflicht aller zur Mitarbeit an der öffentlickeir Verwaltung Berufenen um so größer ist.nach Möglich- teit diesen Ucbelständen zu steuern. Herrn Michelet verweise ich nur auf eine Erscheinung, ans der auch er auf einen Nothstand schließen könnte, auf den amtlichen städtischen Bericht der Viehhofs- ver valtung für 1S91/9L, ans vem sich ergiebt, daß der Fleisch- konsum gegen das Vorjahr 1380,91 pro Kopf von 73.3 aus 70,3 Kgr. zurückgegangen ist! Man braucht nicht sozialdemokratischer Nationalökonvm zu sein, um zu wissen, daß der Rückgang des Fleischkonsums eins der schlimmsten Zeichen eines Nothstandes ist, und diesen Rückgang um volle 4 pEt. konstatirt ein amtliches Dokument. Nun fehlt ja der Bericht für 1892/93 noch vollständig; er wird«in erhebliches weiteres Sinken ergeben. Daneben ist der Konsum an Pferdefleisch sehr beträchtlich gestiegen. Ich lasse dahingestellt, od der Genuß des Pferdefleisches unzuträglich oder gesundheitsschädlich ist. unbenritlen aber ist, daß die Bevölkerung einen tiefen Widerwillen dagegen hat und nur durch die äußerste Nolh dazu bewogen werden kann. Auch andere Erscheinungen lassen mit Sicherheit aus einen schweren Nothstand schließen. Wir haben einen ganz anormalen Besuch der Asyle, wir haben anßerordenllich viel Steuerrückstände. die Armenunterstützung hat an außerordentlichen Mitteln 200000 Mark mehr als ursprünglich angenommen, erfordert, die Sparkassen- Einlagen sind erheblich zurück- gegangen. Gewiß befindet sich nicht nur die Arbeiterklasse ,n schlechten Verhältnissen; die kleinen Gewerbetreidenden, die kleinen Handwerker, die kleinen Kaufleute haben unter dieser Depression eben so stark zu leiden, weil die Arbeiterklasse nicht konsumtionsfähig ist; aber durch die Annahme unseres Antrages wird auch diesen Kreisen eine Wol.lrhal erwiesen, da er die Arbeiter wieder kauskrästlger macht. Wir empfehle» also hier keine Klassenpolitik, sondern schlagen etwas vor, was allen Kreisen der Bevölkerung, die von der Hand in den Mund leben müssen, zu' gute kommen wird. Wir schlagen dies vor, um dem Nothstand zn steuern, denn den Nothstand zu beseitigen, ist die Kommune ja doch nicht im stände; wir schlagen nicht große gesetzgeberische Maßnahmen vor, welch« das System der Produktion ändern wollen, sondern ganz konkret zunächst die Verkürzung der Arbeitszeit auf 3 Stunden(Unruhe), nm die Beschäftigung zahlreicher Ardeitslosen zu ermöglichen. Die Straßenreinigung könnte sofort statt 1000 Arbeiter 1230 ein- stellen, wenn sie von 10-11 Stunden ans 8 herunlerginge(Unter- breche»gen). Nahezu ein Viertel der Zahl der beschäftigten Ar- better lünnle auf diese Weise mehr deichäsligt werden. Ihre Zwischenrufe lassen mied darauf schließen, daß nach Ihrer Meinimg dieser Vorschlag auch nur von einem solchen ver- rnchten sozialdemokratischen Gehirn ausgeheckt werden kann(Zu- flimmungsruse)—, nun, der dadische Fabrikinspeklor Dr. Wörris- hofer in Mannheim hat denselben Vorschlag den Unternehmern in seinem Jnspeklionekreis» gemacht, und die Herren haben eine Vereinvarung gelroffen, wonach zum Zweck der BerbiNdoruiig des werteren Umsichgreifens der Arbeits- loste keit die Arbeitszeit verkürzt wird! In dem„Sozial- politischen Zentraldlatt", einem ausgezeichneten Organ, das sich mit der Sammlung statistischen Materials für all, sozialpolitischen Fragen befaßt, hat der verdienstvoll« Pro- sessi r Herkner, auch kein Sozialdemokrat, nachgewiesen, daß das ein, ige Mitiel, die Arbeiislosigkeit, ein solgcrichnges Produkt unserer Produklionsiveise, aufcin niedrigeres Niveau herunlerzubringe», die Verkürzung der Arbeiiszeit sei, um die industrielle Reservearmee zu ver leinern. Die Fürsten der Sozialökononur, ein Rodverlus, Ctt mondi, Marx haben den Schleier von dem Räthsel der Er- scheinung der Ueberprodutlion hiuweggezogen und nachgewiesen, daß sie blas eme Folge der RonsuintlonSunsähigkelt der arbeitenden Klassen ist.(Vorsteher LangerhanS bittet den Red rer bei der Sache zu bleiben.) Mir lag nur daran uachzu- weiftn. daß alle Eozialpottliter auf Seite» unseres Antrages stehe», daß der Anirag von der Parlcisiellnng ganz unabhängig ist. Steht der Nolhstand und sein Anwachsen fest, so hat die Verwaltung Berlins, der dag leibliche und geistige Woh der Bevölkerung anvertraut ist, die Verpflichtung, mit den Mitteln voranzugehen, die dem Nothstand ent- gegen virken könne». Zu diesem Zwecke schlagen wir vor die Vertu-zuna der Arbeitszeit und die schleunig» Inangriffnahme von s ablischen Arbeiten, die den Arbeitslosen Beschäftigung ge- währt r können. Hier kommt ein« große Reihe städtischer baulio er Anlagen in Frage. Die Hafenanlage am Urban könnte viel kräftiger gefördert werden, ebenso die Wasserwerke am Müggelsee, deren Fertigstellung schon in gesundheitlichen Interesse verlins dringend nölhig ist. von de ien„.«er heute, nach 2 Jahren, ein Theil noch immer nicht t. Angriff genommen ist, zahlreiche sonstige Erdarbeiten nnd die Fortführung derKanalisation kommen gleichsalls in Betracht. Währen, aber die Bauarbeiten immerhin mit durch die Witterung de- dingt sind, soll während des kommenden WinterS Arbeitsgelegen helt auch ,ic ch der Richtung geschaffen, verden. daß mehr Lent« ein- gestellt werden können, und das ist nur möglich, wenn die Ardeil! zeit verkürzt wird. Im Ausschuß, an den der Antrag ja verwiesen werden muß, werden wir d» Durchführbarkeit nnd x/elhir-ndigkeit der Anträge noch näher darlegen. In Rücksicht aus dos, was durch Roth und Verzweigung der Arbeitslosen und � uugernden möglich ist. in Rücksicht auf den Gedanken, baß r ns alle daS Streben leiten muß, noch Kräften zn helfen, roo w r helfen können, bitte ich Sie, den Antrag nicht platonisch gi, hei andeln, sondern gemeinsam mit uns die richtigen Wege zu suchen. Di« Verhältnisse, in denen wir leben, sind für uns eine ernste Mahnung: diacite rnoniti! Stadtv. Meyer I: Mit dem Antrage auf Ausschubberathung erkläre ick nicht etwa mein Einverständniß mit den Motiven der Antragsteller. Der Stadtv. Singer übertreibt zweifellos bei seiner Schilderung des Nothstandes; die Sache selbst ist aber ernst genug, um gründlich und allseitig im Ausschuß erwogen zn werden. Stadtv. Barth: Der Begriff„Nothstand" ist sehr elastisch; ich Halle persönlich denjenigen dieses Jahres nicht für so groß wie den vorjährigen. da die Lebensmittelpreise jetzt erheblich nie- driger sind. Aber gleichwohl können wir die Prüfung des An- trags_ nicht abweisen. Ich kann persönlich den Punkt I nicht akzeptiren; eine Kommline soll eine» solchen Weg nickt einseitig gehen. Mit dem Herabgehen der Arbeitszeit muß ein Heraus- gehen der Leistung verbunden sein, da doch die Antragsteller nicht den Lohn entsprechend herabsetzen wollen.(Zwischenruf: Keineswegs!) Sie wollen also eine Lohnerhöhung von 20 pCt. Bei der von thnen anerkannten wirthschaftlichen Depression, die doch auf die ohne drückt, involvirt dieser Antrag geradezu eine Ungerechtig- keil gegenüber den nicht in städtischen Betrieben beschäftigten Arbeitern. Ich glaube, die Versammlung wird in ihrer Mehrheit auf meinem Standpunkt stehen, habe aber nichts dagegen, daß im Ausschuß auch diese Frage gründlich erörtert wird. Ter Antrag geht an einen Ausschuß von 13 Milgliedern. Zum Bau der durch Beschluß vom 3. November genehmigten höheren Mädchenschule in Moabit soll das dem Rentier C. Neumann gebörige Grundstück Thurmstr. 30 für 343 350 M. angekauft werden. Der Kan-preis entspricht einem Preise von 1030 M. für die Quaaralruthe. Die Vorlage geht an einen Ausschuß von 10 Mitgliedern. Für die Bearbeitung der Veranlagung vonSleuern durch die zweite Abtheilung der Sleuerdeputation ist ein neues Geschästsverfahren festgestellt und in einer Geschäfts- anweisung niedergelegt worden, welche der Versammlung zu- gestellt, aber nicht zum Gegenstande einer besonderen Borlage ge- macht ist. Die Vorlag wird ohne Debatte zur Kenntniß genommen. DaS Projekt der Verbreiterung der Neuen Friedrich st raße unter Beseitigung der Schmalen Gasse auf der Strecke zwischen der Kloster- und Rosen- straße ist seit 1839 in der Schwebe. Nachdem die AuS- führung derselben durch die Firma I. Koppel u. Co. unter Betheiligung der Stadtgemeinde hinfällig geworden ist, be- absichrigt nunmehr der Magistrat, im Verkehrsiuteresse und aus den Gründen, welche serner Zeit für die Beseitigung der Slraße an der Königsmauer mapgebend gewesen sind, die Verbreiterung selbst zur Ausführung zu bringen und das Enteiguungsrecht bezüglich der zur Kassirung der Schmalen Gass« erforderlichen Grundstücke nachzusuchen. Zur Festsetzung der neuen Baufluchltinieii wird die Versammlung um ihre Zustim- mung ersucht. Dieselbe ivird ohne Debatte ertheilt. Die durch den Anschluß der Zentral-Markthalle an die Berliner Elektrizitätswerke entbehrlich gewordenen 2 Dynamomaschine» und 2 Dampfmaschinen sollen für 3000 M. verkauft werde». Ihr Anschaffungspreis betrug 19 000 M.; sie waren seit 1330 und>837 im Betriebe. Die Versammlung tritt dem Vorschlage bei. Durch die Ltovelle zum jlrankeukassen-Gesetz sind auch die in land- und sorsttvirthschafllichen Betrieben angestellten Be- triebsbeamlen, soueit ihr Gehalt 2000 M. nickt übersteigt, dem Bersicherunas zwange unterworfen. Der Magistrat hat dementsprechend das Ortsslalut vom 22. Tezemver 1837 abgeändert; das neue Orlsstalut soll am 1. Januar k. I. in Kraft trete». Die Vorlage wird ohne Debatte genehmigt. Ter Magistrat legt den Plan eines ErzieHungs» Hauses für verwahrloste Mädchen vor: für dasselbe soll das Eutshaus und der Gutsgarten von Klem-Beeren be- nutzt werden. Z 1 des Planes besagt, daß verwahrloste Mädchen, welche in geschlechtliche Verirrung gerathen oder solcher verdächtig sind und sich daher für die Unterbringung in Familie»pfle?e nicht eignen, zunächst in einer ge- schlossenen Anstalt und dann durch Beschäftigung in ent- sprechenden Dienststellen gebessert werde» sollen. Die Be- gründung nimmt darauf Bezug, daß die Fälle frühzeitiger Ver« derbniß sich mehren und eine immer gröbere Zayl von Mädchen zwischen 12 und 18 Jahren von der Stadt zur Erziehung und Besserung übernommen werden muß. Ohne ein besonderes ge- scklossenes Erziehungshaus könne die Arinendirektion der gesetz- lich ihr obliegenden Verpflichtung auf diesem Gebiete nicht mehr gerecht werden. Stadtv. Deter beantragt Ausschußberathung. Nach den Motiven wolle man den ersten Versuch nur mir 20 Personen machen, wofür ein gar zn limfangreiches Beamten- uno Unter- beamten-Personal verlangt würde. Auch lasse sich manches lür die Familienpflege, namentlich bezüglich des jüngeren TheilS der hier in Betracht kommenden Kategorie geltend machen. Stadtv. Wallach erklärt sich wegen der hohen Kosten gleichsalls für Ausschiißberathung. Nach einer kurzen Gegenbemerkung des StadtschulrathS Bertram wird die Vorlage einem Ausschusse von zehn Mit- gliedern überwiesen. Schluß T3/« Uhr. Uokales. Ter„Reichs- Slnzetger" schreibt: J»i Hinblick darauf, daß die Geiabr der Eiiischleppnng und des Ausloderns der Cholera keineswegs ganz ausgeschlossen ist, und um einer neuen Verbreitung unter anderen die Seuche begünsligendeir WitlerungS- Verhältnissen möglichst vorzubeugen, haben die Minister dcS Innern und der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- heile» unter dem l9. Dezember folgendes verfügt: Die Erfahrung hat geledrt, daß leider immer noch Er- krankungen an Brechdurchfällen auS nicht bekannter Ursache nicht, wie es erforderlich ist, als choleravcrdächtig angezeigt werden, daher uliaufgeklärt bleiben und. falls es sich um Cholera handelt, wetier gefährlich werden können. Es ist deshalb dringend nolhwendig, daß die Bevölkerung immer wieder hierauf hingewiesen und insbesondere die Anzeige- Pflicht bei alle» choleraverbächtigen Fällen eingeschärft und daß da, wo Indolenz, Nachlässigkeit ober böser Wille der Erfüllung dieser Pflicht entgegenstehen, vornehmlich in de» gefährdeten Grenzbezirken und den bisher dedroht gewesenen Landostheilen, auch desonder« Mittel ergriffen werden, um dre rechtzeilige An- zeige möglichst zu sichern. Insbesondere werden auf dem Lande die Geistlichen und Lehrer wool dazu herangezogen werden können, derartige Fälle, sobald sie zu ibrer Kenntniß gelangen, zur An- zeige zu bringen; auch wird ersorderlichensalis den Gendarmen die regelmäßige ausmerlsame Nachforsckung nach verdächtigen Erkrankungen und Berichterstattung über deren Ergebnisse aufzuttageii sein. Da gerade die Ersorschnng der Ur- fachen vereinzelter oder einiger weniger zusammen vor- kommender Fälle geeignet«st, weiteres Licht über die Art der Verbreitung der Cholera zu gewähren, so erscheint es auch deshalb geboten, jeden solchen Fall durch bakieriologische Untersuchung aufzuklären. Letzlere»st der größeren Sicherheit und Schnelliflkeit wegen fortan bis auf iveitereS nur noch durch das Berliner Universttäts-Jnnitut für Jnttklionskrankheiten oder durch das am schnellsten zu erreichende hygienisch« UniversitätS-Jnstitiit oder da« nächst« militärische SanitätSamt herbeizuführen. Jeder Fall aber ist so lange, bis sich der Choleraverdacht bestimmt als ungerechtfertigt herausgestellt hat, allen vorgeschriebenen sanitäts- polizeilichen Maßnahmen, namentlich der sofortigen telegraphischen Anzeige bei dem Minister der geistlichen?c. Angelegenheiten und dem Direktor des kaiserlichen Gesundheitsamts, zur Nach» sorschung nach den Ursachen und zur gründlichen Desinfektion, zu unterwerfen, wie wenn es sich erwiesenermaßen um Cholera handelte. Vorsicht, Deniliiziaiiten! Einer unserer Abonnenten schreibt uns: Zur Warnung für alle, welche sich mit Personen in poli- tische und religiöse Gespräche einlassen, ohne dieselben genauer zu kennen, theile ich Ihnen nachstehenden Vorfall mit: Am Abend des 1. Feiertages kamen vier junge Leute nach dem Volks-Kassee- Hause in der Niederwallstraße. Dieselben gehörten augenscheinlich irgend einem christlichen Jünglingsverein oder einer Mission an. Sie nahmen an einem Tische Platz, an welchem noch ein Gast saß, den sie sofort in ein Gespräch über die Religion im All- gemeinen und über den„lieben Gott" im Besonderen verwickelten. Der Fremde ließ sich auch verleiten, seine Ansicht zum besten zu geben, sodab sich bald eine lebhafte Diskussion entwickelte. Plötzlich verduftete einer der Vier, erschien aber bald wieder und brachte das Gespräch von neuem auf das heikle Thema. Und wiederum biß der Fremdling auf den Köder an und betheiligte sich an der Debatte, bis unerwartet ein Schutzmann erschien und auf die Gruppe zutrat. Einer der Streitenden— derselbe, welcher das Lokal verlassen hatte— erhob sich sofort und begrüßte den Schutzmann. Dieser stellte die Personalien der jungen Leute fest und erklärte den Fremdling für verhaftet wegen— Gotteslästerung! Er wurde auch sofort abgeführt. Kurze Zeit darauf verließen auch die vier Helden lachend das Lokal, wahrscheinlich um anderweit dasselbe Stückchen noch einmal auszuführen. Es liegt aus der Hand, daß der Fremde von demjenigen der jungen Leute denunzrrt worden war, der auf kurze Zeit das Lokal verlasseu hatte. Dem Verhafteten wäre es im Traume nicht eingefallen, auch nur ein Wort über ein solches Thema zu äußern, wenn er nicht hierzu provozirt worden wäre. Man braucht nur noch einen Schritt weiter zn gehen und man bringt System in die Sache. Wenn all« die Lokale, in welchen die Aermsten der Armen sich aufzuhallen gezwimgen sind, von den Denunzianten allabendlich regelrecht„abgeklappert" werden, wird es an schönen Erfolgen nickt fehlen. Denn die Besucher der„billigen" Lokale befinden sich infolge ihrer traurigen Lage so wie so schon in einer Slim- mung, in ivelchrr sie sich leicht zu einem unbedachten Wort hin- reiße» lassen. Werden sie nun noch mit wohlbedachter Absicht gereizt, so ist eins gegen hundert zu wetten, daß es in jedem derariigen Lokale etwas zu denunziren geben wird. Dann aber haben die Glattgeschettellen ihren Zweck ja vollständig erreicht. �ch kann mich deshalb der Warnung, die Sie vor einigen Tagen in ihrem„Vorwärts" eindringlichil wiederHollen, nur anschließen: Jeder hüte sich, mit srenibeii Leuten Gespräche politischer oder religiöser Natur zu pflegen und er sei doppelt aus seiner Hut, wenn die Unbekannten dies« Themen bei den Haaren herbei» zuziehen versuchen. Tie zielbesviistten Arbeiter RummelsburgS haben sich alle Mühe gegeben, ein Gewerbegericht zu erhalten, diese Mühe ist aber bislang ohne Erfolg geblieben. Im Septemoer 1391 schon wurde vom Gemeindevorsitzenden eine Besprechung veranlaßt über die Errichtung eines Gewerbegerich'.es für Rummelsburg. Die Aufforderung erging an fast sämmtliche Fabrikanten Rumnielsburgs, Stralau's und Friedrichsbergs, welche zugleich ersuchr wurden, Arbeiter aus ihren Fabriken in die Ver- sammlnng imlzubringeu. Diesem Ersuchen wurde auch entsprochen. GeJegeiillich der Dickussion sprachen sich all« Fabrikanten gegen die Errichtung eines Gewervegerichtes aus, u. a. mit dem Hinweis auf die für ihre Etablissements geltenden Fabrik- ordnungen, mit welch e» sie sehr gut auskommen könnten: Bon den aniresenderi Arbeitern wagten es nur zwei für die Errichtung eines Gewerbe-Schiedsgerichls einzutreten; diese beiden Arbeiter wurden nicht wie alle ankeren von ihren Arbeitgebern zu dieser Besprechung ernannt, sondern im Aastrage letzterer von ihren Kollegen dazu gewählt; die anderen anwesenden Arbeiter stimmten unter den» Einfluß ihrer Arbeitgeber dagegen, was wohl in der Voranssetzung geschah, ihre bevorzugte Stellung für die Dauer zu besestigen; wogegen ihnen im ent« gegengesetzlen Falle Entlassung oder Verlust ihres Ansehens beim 'Arbeitgeber eingebracht hätte. Auch der Orlsvorsitzende sprach sich aus materiellen Gründen dagegen aus und behauvtete, die Gemeinde wäre nicht im stände, die durch das Gewerbe- gericht eulstehcnden Unkosten zu decken. In der hierauf folgenden Geineinderathssitzung wurde denn auch, nachdem das Resultat der oben angesührten Vorbesprechung mitgetheilt war, beschlossen, vorläufig von der Errichtung eines Gewerbegerichts abzusehen. Jetzt wurde ober von seilen des Rummelsburger Arbeitervereins eine Agitation für die Errichtung eingeleitet und in allen öffentlichen Lokalen und gewerblichen Etablissements Petilionsllste» zur Unterzeichnung ausgelegt. Dieselben waren i» kurzer Zeit mit mehr denn 300 Unterschriften bedeckt. In der ersten Woche des Januar 1892 gelangle die Petition zur Ab- sendung in das Ministerium des Innern. Mit der Absendunz war Genosse Aisred Rosenkranz in Rummelslmra beauftragt worden. Bis zum 23. Dezember 1892 hörte und sah derselbe nichts mehr über das Schicksal der Petition. Endlich am Tage vor dem Christfest ging demselben folgendes Schreiben zu: Ministerium für Handel und Gewerbe. Berlin. 21. Dezember 1892. Auf die am 9. Januar d. I. an den Herrn Minister des Innern gelangt«, von diesem an mich abgegebene Borstellung vom 29. Oktober v. I. eröffne ich Ihnen nach eingehender Prüfung der Sachlage, daß ich dem Antrage, die Errichtung eines Geiverbegerichts nach dem Reichegesetze vom»9. Juli 1890 für Lichtenberg, Boxhagen-Rummelsdurg und Stralau anzuordnen, zur Zerl nicht zn entsprechen vermag, weil in dem Falle, daß die gegenwärtig der Erwägung unterliegende Einverleibung der ge- nannten Ortschaften in den Stadtoezirk Berlin zur Ausführung gelangen sollte, die Zuständigkeit des demnächst ins Leben tretende» Clemerbegerichls für die hiesige Stadt voraussichtlich auch auf die fraglichen Vorort« ausgedehnt werden wird. Ich gebe Ihne» anhcim. de» Mitnnterzeichnern der Bor» stellung von diesem Bescheide Kenntniß zu geben. Der Minister für Handel und Gewerb«. gez. v. Berlepsch. Da bleibt eben denn vorläufig nichts andere? übrig, als bis zur Einverleibung der Vororte sich in Geduld zu fassen. AuS Weißense« wird uns aeschrieben: In Nr. 298 Ihre« Blatte« befindet' sich unter„Gerichtszeitung" in dem Prozeß des Laudgerichts-TirektorS Schmidt kontra Thiel die Aussage de« ersteren. daß im Kreise Niederbarnim in einer„sozial- demokratischen Versammlung" ein gewisser Petersdorf erklärt hätte, es dürfe«mein nicht darauf ankommen, einen Meineid zu leisten, ja man sei verpflichtet dazu. Die bezeichnete Versammlung hat hier stattgesunden; die- selbe war aber telne sozialdemoUalische, sondern ein« von den Yieiigen„Unabhängigen" einberufene, au; deren Tagesordnung „der Meineid" itauo. Der betreffende Petersdorf präzisirte dort seinen persönlichen Standpunkt zum Eide, welcher sich ungefähr mit den sernerzeitigen Ausführungen de«„Soziallst" deckte. Jedoch waren auch dort einige Unabhängige, welche die Aus» suhrungen de«„Sozialist" in ziemlich scharfer Weise angriffen und sich mit denselben nicht einverstanden erklärten. Ich sehe mich veranlaßt, Ihnen hiervon Kenntniß zu geben, etwaigen Mißdeutungen vorzubeugen, und überlasse es Ihnen, von dieser Mlttheilung beliebigen Gebrauch zu macheu. Mit sozialdemokratischem Gruß Hermann Mau. 3« dem Artikel„Streik bei einer königl. Behörde" erfahren wir das Folgende: Den M Hilfskanzlisten, welche wegen des zu gering fest gesetzten Lohntarifs von VVz Pf. anstatt 8 Pf. die S! bucht hatten die Arbeit niederzulegen, wurde von dem Vorsteher des Reform Bureaus der Rath crlheilt, eine Petition an die Direktion zu richten, und würde ihnen wohl darauf ein höherer Tarif be- willigt werden. Auf diesen Rath hin wurde eine Petition auf- gesetzt und am 22. Dezember cr., Nachmittags, an Herrn Geb Ober-Finanzrath Pfahl übersandt. Bemerkt sei noch, daß die Petition nur von 25—26 Herren unterschrieben wurde. Die Antwort kam überraschend schnell, und zwar wurde den Herren Heftern, am 28. d. Mls., Vormittags, von dem anfangs genannten Herrn Vorsteher bedeutet, daß für sie keine Arbeit mehr ser, weit die Arbeiten beeudet seien, was jedoch den Thalsachen nicht entspricht Denn erstens haben militärische Hilfsarbeiter, welche außer dem Hause gearbeitet haben, noch weiter Arbeit bekommen, und zweitens haben auch die Herren, welche nicht unterschrieben haben, wieder am 29. cr. Arbeit erhalten. Es war also mit dieser Scheinentlassung aller nur eine Maßregelung derjenigen Herren geplant, welche es wagten,«inen nur«lniaerniaben anständigen Lohn erhalten zu wouen. DaS Weihnachtsfest des Proletariers. In den Char- loueuburger Lokalblättern finden ivir die folgende Notiz: Ter unter dem Namen„Gustav" hier bekannte Penn- b r u d e r, der sich am Wasser hinter der Flora durch Ausladen von Steinen das Leben sristete. wurde am ersten Feiertage früh auf dem Grundstück Spresilr. 44, woselbst sich ein Stätleplatz be- findet, zwischen einigen Zenitzultonen in stehender Stellung b e- wubtlos aufgesunden. Neber sich auf einem Balken halte er seine Schnapsflasche untergebracht. Die zunächst von der Polizei und dann im Kraukenhause angestellten Wiederbelebungs- versuche blieben erfolglos. Wie wir aus Berliner bürgerlichen Blättern entnehmen, ist der arme Mensch in der Nacht zum ersten Feiertag einfach er- ~ ,1 � ä11 dieser Zeit herrschenden eisigen Temperatur allerdings kein Wunder! Angesichts solcher Vorlommnisse klingt das»Friede auf Erden" wie ein Hohn auf die Zustände, welche fich die Menschen auf der Erde geschaffen haben. Dieser„Friede auf Erden" existirt nur für die, welche„es dazu haben", für die anderen aber nicht. Man wird uns entgegen hallen, daß gerade jur Weihnachtszeit die Schleußen der Privatwohllhätigkeit sperrangelweit geöffnet wurden. Das mag zugegeben sein, aber die Zahl derjenige», welche herzlich froh sind, gerade ausreichend für fich zu haoen. wirc» von Jahr zu Jahr größer. Mit der Privatwohlthätigkeit ist's eben nicht mehr gethan, die richtet nur wehr das aus. was ei» Waffertropsen zum Abkühlen eines heißen Steine» beizutragen vermag. Wir haben nicht nothwendig, den oben erwähnten traurigen Fall noch besonders zu kommenliren. Es genügt, wenn wir die Thatfachen gegenüber stellen: Da der übliche Kerzenglanz und -uannendust und bort der arme Proletarier dem Frost erliegend, wie em Thier des Waldes... „Ilm 10 Pfennig" hat sich ein hiesiger Versicherungs beamtet eines schweren Betruges schuldig gemacht! Ter bei einer hiesige» Veviicherungsgesell,chast angenellte Beamte Ambrosius benutzte vor einigen Tagen einen Pserdebahnwagen der Linie Gesundbrunnen— Kreuzberg; er bezeichnete sich dem Schaffner gegen über als Adonneut und nannte seine Stummer. Ter gerade stark be- schäfligte Kondukteur ließ sich die Karle nicht zeigen, wohl aber forderte dies der bald darauf den Wage» besteigende Kontrolleur. Niin erllärle der Passagisx, daß er die Abonnemeiitskarle ver- gesfn, habe und wollte d, �zurückgelegte lv-Pfennigstrecke bezahlen. Diese Bereitwilligkeit fiel dem inspizlrenden Beamten auf, er ließ den A. polizeillev feststellen und es ist seitens der Pferdebahn- GeseUschast ermittelt ivorden, daß ein Verwandter des A. gleichen RamenS ein P>erdebahn-Abonnement bcutzt und man nimmt an daß der„Vetter" auf Grund dieser Tdalsache den Betrug in Szene gesetzt hat. Da die Angelegeuheit bereits der Polizei übergeben ist. so wird dem blinden Paffagier die Fahrt mit der vergeiieuen Abonnementskarte»Heuer zu stehen kommen. ©in gefährlicher Schwindler, der in allen Sätteln des Betruges lind Diebstahls Be>cheid iveiß, wird von der Staats anwallschaft des Landgerichts U Hierselbst gesucht. Der Bursche, der sich Lorenz nannte, hat es veistauden, eine Zeit long in unsere», Borort Britz eine Rolle zu spielen nnd unter der Maske des wohihabeuden Fabrikbesitzers eine große Anzahl Existenzen schwer zu schädigen. Lorenz pachtete dort vor einiger Zeit die Wegnerffche Fraiserei in der Chausseestr. 69/70 und es gelaug ihm durch Borspiegelung falscher Thatfachen. Berliner Geschäft- leute zu größereu Krediten und Darlehen in baar zu verleiten. Im Ottober dieses Jahres verkaufte Lorenz die Fraiserei an einen Herrn Marsop ans Berlin, der ihn nun als Werkführ-r be fchäftigte, während Lorenz auszusprengen wußte, daß der neue Besitzer der Fabrik eigentlich nur sein Strohmann sei. In de» letzten Woche» scheint Lorenz infolge des heftigen Drangens seiner zahl reichen Gläubiger der Boden zu heiß geworden zu sein, und der Bursche verstand es nun, fich heinilich aus den Geschäftsbüchern Rechnungsauszüge anzufertigen, deren Beträge er bei den Kunden Marsop's einzog. Einem armen Kutscher E. hat Lorenz eine Kaution von 40 M. abgeschwindelt, große Posten fertiger und unfertiger Waaren hat Lorenz ohne Wissen seines Chefs aus der Fabrik entfernt und sie zu Schteuderpreisen versetzt Sein Pferd halte der Schwindler einem Kansmann Pfeiffer verpfändet, in der Nacht zum ersten Feierlage brach Lorenz in den Stall seines Gläubigers ein, holte das Thier heraus und spannte das- selbe vor einen Break, den er sich von ernem Nachbar geliehen. Zun, Dank dafür versuchte der Hochstapler bald darauf das Fuhrwerk hier zu verkaufen, dies gelang ihm jedoch nicht; denn die bereits von den Betrügereien des„JudustneUen" umerrichtete Berliner Kriminalpolizei fahndete derariig stark auf denselben daß Lorenz es vorzog, das Gespann nach Britz zurückzubringen' Ei» Versuch, den Burschen zu verhasten, gelang der dortigen Polizeibehörde nicht, der geriebene Gauner entfloh und ist seit. den, noch»ichl ermittelt worden. Wie groß die Zahl der von Lorenz geschadigten Personen ist, darüber verlautet nichts näheres; die bis jeyt angemeldeten Beträge erreichen Frka 60ixx) Mark, ohne die zahlreichen Wechsel, die noch im Um- laus sind. Ter Neniner G. in Groß-Lichterfeld« hat sein Vermögen zum Theil i» Hypotheken angelegt. Einer der Schuldner konnte am l. Oktober die fälligen Zinsen nicht bezahlen und erschien bei dem Gläubiger, um Smndung zu erlangen. Da ihm seine Bitte nicht gewährt wurde, er aber kein Geld austreiben konnte so kam es zu einer Klage. E. sollte aber eine nicht geringe Ueberraschung bereitet iverden; denn der gegnerisch« Rechtsanwalt bezog sich in seiner Ktageveantworlung aus das Vorhandensein der Quittung über die strittige Summe. Die Ueberraschuna machte bald einer vollständigen Verblüffung Play,„i-»,,« Quittung von E. als richtig und von ihn, selbst unterschriebe» anerkannt werden mußte. Jetzt aber erhob E. den Einwand daß der V.rktogte aus rechtmäßige Weis« nicht in de» Be in der Quittung gelangt sein könnte; das Papier habe sich unter anderen in seiner(E.'S) Wohnung defundeu. s« von dort Plötz- lich verschwunden und könne nur unbesugierweise mitaenomme» worden sein. ES machte sich sogar der stille Verdacht rege der Schuldner könne in eigener Person die Quittung entwendet haben als er sich mit der Bitte um Ausschub in der Wohnuna des Gläubigers einfand. Mit großer Spannung sah man der Lösung dieses RäthselS, die der am 22. k M. anstehende Termin dnngen mußte, entgegen. Inzwischen hat sich aber zur allac- »nein«» Verwunderung herausgestellt, daß E. selbst die ihm ungünstige Sachlage dadurch herbeigeführt hatte, daß er«inen, zweiten HypothUenschl'ldner. �statt der richtigen, die Quittung deS verklagten Schuldners übersandt hatte. Ter Empfänger aber sjotte das ZZapier einfach dem säumigen Zahler zugestellt, ohne sich weiter um die Angelegenheit zu kümmern. Die etwa IZjährkge Frauensperson, die, wie gemeldet, am 14. Dezember bei Wannsee als Selbstmörderin endete, ist nicht erkannt und deshalb aus Anordnung der Staatsanwaltschaft als unbekannt beerdigt worden. Am 15. Dezember war die Leiche, wie die„B. Pr." hört, vom Förster und Gendarm besichtigt, und vier Tage hindurch hatte sie, wie auch wir bereits niitgetheilt hatten, dann unter freiem Himmel an einem belebten Kreuzwege gelegen. Recht mangelhaft ist ferner die Beschreibung der Leiche gen esen. Folgende Einzelheiten werden deshalb auch nachträglich noch von Nutzen sein: Die Leiche war bekleidet mit bordeaux- rothem Kleide, das einen karrirten Einsatz Halle, langem Tuch- Jaquel, schwarzem Sammetdut mit Vindebändern, weißem Unter- rock mit Spitzen, weißen Beinkleidern mit Spitzen, schwarzem Stepproll, schwarzen Strümps«» mit rolhen Slrumpsbändern, neuen Knöpsstiefeln mit Lackspitzen. Ferner fanden sich an der Leiche noch folgende Sachen: an seidener Schnut eine silberne Remontoir- Uhr mit Goldrand, ein Pincenez mit einem Glase, ein Beistift mit neusilbernem Futteral, ein Bauorina, ein kleiner Siegelring, eine Geldtasche mit 4,20 M. baar. Papierstücke, Neste eines Briefes, der mit den Worten:„Die Bliß William" beginnt und den Namen Schöller enthalt. Neben der Leiche lagen folgende Sachen in einer Reisedecke mit Plaidriemen eingeschnürt: ein Hemd, ein Korsetschoner, ein Korset, ein Taschentuch und die Hälfte eines weißen seidenen Taillenluchs mit Fransen. Mit der anderen Hälfte hatte sie sich aufgehängt. Außerdem wurde noch eine Scheere gefunden, mit der sie jedenfalls sämmtliche Namens- zeichen aus der Wäsche geschnitten hat. In einem Hanse der Norkstraße ist vorgestern Nachmittag eine Brandstiftung veräbl norden. Der i» der Iorkftraße woh- nende Scbanlwirth P. sah plötzlich durch die Ritzen des Fußbodens seines Schanllokals Rauch aus dem Keller steigen. Er begab sich in den Keller und fand, daß eine außer Gebrauch gesetzte Treppe, die auS dem Keller in das Erdgeschoß führt, in hellen Flammen stand. Auf der unteren Stufe der Treppe fand P. ein Bündel alter Lumpen und Pavierschnitzel. die in Brand gesteckt waren und von denen sich das Feuer der Treppe mitgelheilt hatte. Verschiedene Anzeichen sprachen dafür, daß vorsätzliche Brand- legung verübt worden sei. In dem Lagerkcller der Wirth'schen Polstermater,'alien- Handlung Prinzenstraße 86 war am Mittwoch Nachmittag gleich nach 4>/z Uhr ein Brand zum Ausbruch gekommen, unter dessen Raucheimvirkungen die Feuerwehr- Mannschaften sehr zu leiden hatten. Ter Lagerkeller zieht sich in beträchtlicher Ausdehnung unter das Quergebäude hin und enthielt sehr bedeutende Vor- räthe an Werg, Seegros, Drillichstossen und sonstiqen für die Tapezierbranche benölhigte Materialtcu, die dem Brande die günstigste Nahrung boten. Undurchdringlicher Qualm erfüllte den ganzen Kellerranm, in welchem nicht allein mit den zwei vorgenommenen Schlauchleitungen ausgeharrt, sondern auch an- S«strengt gearbeitet werden mußte, da es galt, die oft mehrere sentner schweren Ballen aus dem Brandherd heraus und auf den Hof Au schaffen, wo dieselben auseinander gerissen und abgelöscht wurden; noch unbequemer gestaltete sich die Arbeit mit dem Herausschaffen der auseinander gegangenen Ballen, deren loser Inhalt armweise auf den Hof befördert werden mußte. Die Löscharbeit, mit welcher das Ausräumen Hand in Hand ging, zog sich, nachdem um 9 Uhr Abends die Btannschaften abgelöst worden, bis zum Donnerstag früh gegen 2 Uhr hin, eine Brandwache verblieb auf der Brandstelle bis Tagesanbruch. Von den Mannschaften sind mehrere derartig von der Raucheinwirkung mitgenommen worden, daß sie sich nach Rückkehr auf Wache krank melden mußten. Die Entstehungsursache des Brandes ist unaufgeklärt geblieben. Der angerichtete sehr beträchtliche Schaden soll durch Versicherung ge- deckt sein. Am Donnerstag Vormittag um II3/« Uhr und wenige Minuten später erfolgten Marmirungen nach Kloüerstr. 73 und Alexandcrstr. 88, bei denen es sich am ersten Ort nur um die Entzündung von Oel in dem Blechbehälter unter einem im Keller befindlichen Gasmotor handelte, während an der zweiten Stelle ein größerer Theil von den Ladenvorräthen eines Drogengeschäfls in Flammen stand, zu deren Niederlage mit einer Spritze ein- gegriffen werden mußte. Aus dem Drahtwege ist die hiesige Kriminalpolizei davon in Kennlniß gesetzt ivorden, daß der 24iährige Bankbote Petersen nach Unterschlagung von 7000 Kronen in 500 Kronennoten aus Kopenhagen flüchtig geworden ist und sich wahrscheinlich nach Berlin gewendet hat. Marktpreise in Prelis am 29. Dezember, nach Ermiite- lungen des Polizeipräsidiums. Weizen per>00 Kg. guter von 15,40—15,10 M.. mittlerer von 15,00—14,70 M., geringer» 14,60— 14,30 M. Roggen per 100 Kg. guter von 13,80— 13,10 M., mittlerer von 13,00—12,80 M., geringerer von 12,70—12,50 M. Gerste per 100 Kg. gute von 16,50—15,50 M., mitttere von 15,40—14,50 M., geringe von 14,40—18,50 M. Hafer per 100 Kg guter von 15,80—15,10 M., mittlerer von 15,00—14,30 M., geringer von 14,20—13,50 M., Stroh, Richt- per 100 Kg. von 4,65- 3,30 M. Heu per 100 Kg. von 7.60—5,20 M. Erbsen per 100 Kg. von 40,00—25,00 M. Speisebohnen, weiße per 100 Kg. von 50,00—20.00 M. Linsen per 100 Kg. von 30,00 bis 30.00 M. Kartoffeln per 100 Kg. von 6,00— 4,00 M. Rind- fleisch von der Keule per 1 Kg. von 1.60—1,00 M. Bouchfleisch per 1 Kg. von 1,40—0,90 M. Schweinefleisch per 1 Kg. von 1.50—1,10 M. Kalvfleisch per 1 Kg. von 1,60—0,90 M. Hammel fleisch per 1 Kg. von 1,50—0,80 M. Buller per 1 Kg. von 2,80 bis 1,80 M. Eier per 60 Stück von 6,00—3,00 M Fische per 1 Kg.: Karpfen von 2,40—1.20 M. Aale von 2,30—1,20 M. Zander von 2,40—0,30 M. Hechte von 1,30—1,00 M. Barsche von 1,60—0,70 M. Schleie von 2,40—1,00 M. Bleie von 1,40 bis 0,80 M. Krebse per 60 Stück von 6,00—2.00 M. Polizeibericht. Am 28. d. Mts., Morgens, stürzte sich ein Mädchen ans dem Küchenfenster der im 2. Stock des Hauses Wienerstr. 25 belegenen Wohnung seiner Dienstherrschaft aus den ~of hinab und erlitt außer einem Bruch des Fußgelenks eine crstauchung des Rückgrats, so daß es nach dem Krankenhause Bethanien gebracht werden mußte.— Nachmittags fanden vier Brände statt. Welt, und mit einem kolchen auf der Straße gesehen zu werden, dünkt ihm Ehre und Gewinn. Wird er irrthiimlich für einen Kriminalbeamten gehalten, so weiß er sich vor Stolz kaum zu fassen. Wie er im gestrigen Termine behauptete, hat er aus reiner Liebhaberei für die kriminalistische Thätigkeit der Polizei schon wesentliche Dienste geleistet, zur Zeit des Sozialistengesetzes auf politischem Gebiete.(Schade, daß man diesen Menschen nicht schon früher gekannt und daß der Berichterstatter die nähere Adresse nicht angegeben bat.) Dann hob er ferner mit Genugthuung hervor, daß er einem Menschen wegen Sittlichkeitsvergehens zu anderthalb Jahren Gesängniß und einem Schlächtermeister wegen IchneUfahrens zu«"'er Geldstrafe verholfen habe.„Das ist ja eine recht nette Th» gleit", meinte der Präsident,„nur Schade, daß die Polizei J>.en keine Anerkennung dafür zollt, es liegt eine Auskunst vor,' wonach sie nichts von Ihnen wissen will." Ter Angeklagte zuckte bedauernd die Achseln. Der jetzigen An> klage liegt folgender Sachverhalt zu des 11. September betrat Ostrowski in der Birkenstraße.„Guten Tag, grüßte ihn einer der Anwesenden. schwoll vor Freude und Wonne. blickte er die Gäste an, bevor er eit wurde seine Aufmerksamkeit £ fd Die Gertchte fahren fort, gegen die Zuhälter mit be- onderer Strenge vorzugehen und dieselben aus möglichst lange Zeit unschädlich zu machen. Gestern wurde ein solcher, der frühere Schlächtergeselle Rudolf Biermann, von der zweiten Strafkammer des Landgerichts I wegen Kuppelet, Diebstahls und wiederKolter Bedrohung zu fünf Jahren Zuchthausund den üblichen Nebenstrafen verurtheilt. Der bereits vielfach vor- bestrafte Angeklagte trug stets ein Dolchmeffer bei sich, mit dem er das Mädchen, das ihn ernähren mußte, bedrohte. Der Dieb- stahl, der durch Wegnahme eines Zehnmarkstückes begangen war, wurde mit drei Jahren Zuchthaus, die Kuppelei mit drei Jahren Gesängniß und die Bedrohung mit sechs Monaten Gesängniß geahndet. Diese Einzetstrasen wurden zu fünf Jahren Zuchthaus zusammengezogeil. ©in sonderbarer Heiliger stand gestern in der Person de? Schneidermeisters Felix Ostrowski vor der vierte« Straf- kannner des Landgerichts II. Er war der unbefuaten Ausübung eines öffentlichen Amtes beschuldigt. Der Angeklagte hält die Stellung eines Kriminalbeamten für ein« der angesehensten der Grunde: Am Nachmittage das Böhm'sche Schanklokal Herr Kriminalbeamter" be- Herrn Ostrowski's Herz Mit Ernst und Wurde sich niederließ. Nach kurzer erregt, seine Augen blickten charf und durchdringend aus einen der Gäste, den Arveiter Buda, welcher eine Uhr hervorzog und sie den übrigen Gästen zeigte mit dem Bemerken, daß er sie soeben von einem Mann in einer anderen Kneipe gekauft habe. Der Angeklagte stand auf und bat sich die Ubr zur Besichtigung aus. Er besah sie innen und außen, nahm dann eine Amtsmiene an und sagte dem Buda, daß er ihm zun, Polizeibureau folgen müsse, er sei Kriminal- beamtet. Die Uhr zeige keine Nummer und sei wahrscheinlich ge- stöhlen. Buda fokale willig, als sie aber auf der Straße waren, sagte ein Mann„das ist ja gar kein Kriminalbeamter, das ist der Schneider Ostrowski". Nun verlangte der Arbeiter Buda, daß der Angeklagte sich legittmire, und da der Letztere dies nicht konnte, ging es ihn» schlecht. Von allen Seiten erhielt er Prügel und konnte sroh sein, als es ihm endlich gelang, sich durch eme schleunige Flucht zu retten. Außerdem erhielt er noch obige An- klage. Der Staatsanwalt beantragte gegen ihn eine Geldstrafe von 100 M„ der Verlheidiger, Rechtsanwalt Wronker, bat aber, dem Angeklagten die gehörige Tracht Prügel, die er schon er- halten, bei der Strafabmessung in Anrechnung zu bringen, ivahr- scheinlich sei er für immer von seiner sonderbaren Liebhaberei kurirt. Das Urtheil lautete auf 30 M. Geldstrafe. ©ine niedliche Vogelgeschichte beschäftigte gestern die Berusungs- Straskammer des Landgerichts II. Der Kirchhofs- Aufseher eines Berliner Vorortes ist ein großer Vogelliebhaber, der besonders die gefiederten Säuger, welche in den Bäumen des Kirchhofes nisten, hegt und pflegt. In diesem Sommer hatte er besonders seine Freude an einem Droffelpaar, welches in einem Baume ein Nest gebaut. Der Wächter erleichterte dem Vogelpaar die Ernährung seiner Jungen dadurch, daß er Morgens und Abends geeignete Nahrung in die Näh« des Nestes legte. Als der Wächter sich eines Morgens dem Baume näherte, sah er die beiden Alten unruhig um das Nest herumfliegen. Die Ursache war bald entdeckt, die Jungen, welche beinahe flügge waren, waren verschwunden. Die beiden Alten suchten auch an den folgenden Tagen die Stelle auf, wohin der Ausseher die Nahrung zu legen pflegte und dies veranlaßle den- selben, die Vögel zu beobachten. Er sah, daß die beiden Allen mit der Nahrung im Schnabel nach einem Hause flogen, welches an den Kirchhos stieß. Hier hing unterhalb eines Fensters im dritten Stockwerk ein Vogelbauer. Hierhin flogen die beiden alten Drosseln, die Nahrung durch die Drahtstäbe ins Innere reichend. Der Kirchhofau'sscHer nahm an, daß die gestohlenen Jungen sich im Bauer befanden. Er verständigle den Gendarmen und beide Beamte sahen mit Genugthuung die Freude, welche die alten wie die jungen Vögel bezeigten, als die letzteren wieder in Freiheit gesetzt wurden. Ein gewisser F., welcher d,e jungen Drosseln in das Bauer gesperrt, wurde vom Echöffen- gericht wegen Ausnehmens eines Bogelnestes zu der höchsten Strafe— sechs Wochen Haft— verurtheilt. Im Termine vor der Berusungsinstanz behauptete der Angeklagte, daß die von ihm gehaltenen jungen Vögel nicht mit denjenigen identisch seien, welche auf dein Kirchhofe genistet, ein als Sachverständiger ge- ladener Ornithologe begutachtete aber, daß gerade ein Drossel- paar sich nie in der Weise fremder Jungen annehmen würde, wie es im vorliegenden Falle geschehen sn. Ter Gerichtshof hielt den Angeklagren auch für überführt, ermäßigte die Strafe aber mit Rücksicht auf feine bisherige Unbefcholtenheit auf 10 Mark Geldstrafe. Ueber die Verpflichtung der Dissidenteuklnber. am Schul- Religionsunterricht theilzunehmen, haben die Gerichte in neuester Zeit ganz verschiedenartige Ilrtheile gefällt. In Hohe»- mötfe.. 2__ ipensels wurde Zeitungsexpedient Brinkmann laut schriftlichen Erkenntnisses vom 18. Dezember verurtheilt, weil die Schulbehörde das Recht habe, den Nachweis zu verlangen, daß die Erziehung des Kindes in einer anderen Religion, und zwar in einer solchen, welche den Staatsgesetzen entspricht, stattfindet, — dieser Nachweis aber nicht erbracht sei. In Brandenburg a. H. wurde am 28. Dezember Redakteur Ferdinand Ewald freigesprochen(18 Strafmandate theilS ä 3 M.» iheils ii 6 M.!), weil nach dem Erkenntniß des Kammergerichts vom Jahre 1339 laut Verfassung und Landrecht kein Dissident verpflichtet sei, seine Kinder am lehrplanmäßigen Religionsunterrichte rheilnehmen zu lassen.(1891 hat das Kammergericht jedoch entschieden, oaß jeder Dissident vor der Fernhallu»« vom Religionsunterrichte der Schuldehörde den Nachweis zu liefern habe, daß er Dissident ist!) Am 29. Dezember hat das Gericht in Köpenick gegen zwei Dissidenten, Tischler Heinrich und Gürtler Schmidt, entschieden, daß sie zu bestrafen seien, ,veil die Ertheilung der(ihnen ver- weigerten) Dispensation nothwendig« Voraussetzung vom Fern- halten aus dem konfessionellen Unterricht sei. In diesem wie im ersten Falle ist Berufung eingelegt, und auf Kosten der freireligiösen Gemeinde zu Berlin, welcher sämmt- liebe Angeklagte angehören, wird Rechtsanwalt Heine die Prozesse sühreu. Bemerkenswerth ist noch, daß Heinrich und Schmidt nicht nur bei der unteren Echulbehörde die Dispensation erfolg- los nachgesucht haben, sondern auch bei der oberen und von dieser an den Kultusminister verwiesen worden sind. Derselbe hat aber auf zwei eingeschriebene Briefe vom 30. Oktober und 20. November trotz Ersuchens um Zurückgabe eines beigelegten amtlichen Schreibens bis jetzt weder geantwortet, noch dieses Schreiben zurückgeschickt. Wie kann da von Religionssrelheit die Rede sein, wenn die Dissideutenkiilder so lange am evangelischen, katholischen oder indischen Unterricht theilnehmen müßten, bis es einer Behörde beliebt, die Dispensation zu ertheilen!? Sozinls Uevevstttzk. Än die Arbeiter BerliuS! Die Berliner Streik-Kouttollkommission hat über die Lokal,- täten der Berliner Bock-Brauerei, Tempelhoser Berg, den Boykott verhängt, weil der dortige Oekonom Herr Thiedemann sich weigerte, die Verpflichtung einzugehen, seine Kellner nicht wehr von den sogen. Kommissionären zu entnehmen. Es ist wohl er- forderlich, auf die Ausbeutung der arbeitsuchenden Kellner durch die Kommissionäre an dieser Stelle näher einzugehen. Wir sind nun in der Lage, konstatiren zu müssen, daß einzelne Interessenten die Meinung oerbreiten, als ob die Berliner Elreik-Kontroll« Kommission diesen Beschluß zu Unrecht oder übereilt gefaßt habe. Das ist nicht per Fall. Der geschäftsführend» Ausschuß der Berlin« •©freU= Kontroll- Kommission hatte versucht, vorher die Sache Personltch zu schlichten, welches ihm jedoch leider nicht «ei dem Widerstände des Herrn Thiedeniann gelang, auch erschien Herr Thiedemann seinem Versprechen gemäß nicht zu einer fest- gesetzten Stunde und so wurde nach reiflicher Ueberlegiiiig und eingehendster Diskussion der Boykott über obiges Lokal aus- gesprochen. Mögen sich die Berliner Arbeiter hüten, denjenigen, welche rm Trüben sischen wollen. Gehör zu schenken. /- ,"er'ier'st der Beschluß der Streik-Kontrollkoinmission in Sachen der Eoora-Branerei in Fürth zu erwähnen. Es ist noth- wendig, daß die Gewerkschaften und Arbeiter Berlins darauf halten, daß das Evora-Bier ungetrunken bleibt. Dasselbe wird SU"'?'o/!e».THeil in Arbeiterlokalen getrunken und auch vielfach als Flaschenbier verkaust. e r g c s ch ä f t s f ü h r e n d e?l u s s ch u ß der Berliner S t r e i k- K o n t r o l l- Zk o in in i s s i o n. Im Austrage: Hermann Fader, 30., Grünauerstr. 4, H. I. Was im vorstehenden Ausruf von„einzelnen Jnteresscnlen" und voll„im Trüben fischen" gesagt ist, deckt sich wohl nicht ganz mit dem wirklichen Sachverhalt. Der Boykottbeschluß gegen die Bock-Brauerei kam besonders den Genossen im 2. Wahlkreise sehr überraschend und die Streik- Kontrolltominifsion hätte viel- leicht besser gethan, wenn sie mit den Genossen im 2. Wahlkreise sich in Verbindung gesetzt halte, ehe sie ihren Beschluß faßte. Diese Verständigung wäre um so angebrachter gewesen, als auf dem letzten Parteitage Einstimmigkeil darüber herrschte, daß die Proklamirung des Boykotts, aus Anlässen wie jetzt einer gegenüber der Bockbrauerei vorliegt, nur ganz ausnahiiiS- »veise zulässig sei. Man war dort allgemein der Ansicht— und dieselbe wird auch von der Mehrzahl der Genossen im zireiien Reichstags-Wablkreis getheilt—, daß es nicht angängig sei. sich, wie jetzt wieder geschehen, in die Streitereien zwischen Wirlh- schastspächtern und Kellnern durch das Mittel des Boykotts zu »nischen. Der Boykott gegen Brauereien und Lokalbesitzer soll eine Waffe sein, und zivar eine schneidige Waffe, welche, ivenn die Arbeiter sie zur Erzwingung ihrer Ver- sanimlungsfreiheit anwenden, den. gegen welchen sie sich richtet— bis zur Vernichtung trifft. Diese Waffe aber aus Anlaß jedes Streites zwischen Arbeitern und Unternehmern im Gastwirlhsgewerbe oder Brauereien in Anwendung bringen zu »vollen— stumpft dieselbe in kürzester Zeit ab und macht sie zu einem bedeutungslose» Spielzeug.— Es ist in unserer Partei altes Herkommen, daß nach dem jährlichen Parteitag die Ge- »loffen, welche Ehrenämter bekleiden, dieselben in die Hände ihrer Wähler zurückgeben und sich einer Neuwahl unterstehen. Vielleicht würde die ganze Boykottfrage am testen ihre Regelung in der Weise finden, wenn die Streik- Kontrollkominission ihr Mandat den Wählern behufs Vornahme einer Neuwahl zurückgäbe. Der Parteitag hat es den Genoffen an den einzelnen Orten überlassen, zu bestimmen, durch welche Dtßanc Angelegenheiten, wie Boykott zc., geregelt werden sollen. Bestimmen die Berliner organisirten Arbeiler,"daß auch in Zu- kunst die Stteik-KontroUkommissiou dieses Organ sein soll, dann ist die Streitsrage ein für alle Male aus der Welt geschafft. Krankenkaffentvese». Auf Grund deS§ 73a des Kcanken- Verficherungsgesetzes ist der„Kranken- und Bcgräbnißkaffe für die im Berliner Gürtler- und Bronceurgewerbe beschäftigten Personen" vom Reichslanzleramt die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, de» Ausordermigeu des§ 75 des Gesetzes genügt. Die Bergarbeiter der fiskalischen Gruben v.d. Heydt, Camphause n, Maybach und Heinitz bei D u d w eiler haben, wie uns ein Telegramm meldet, gestern(29. Dezember) die Arbeil niedergelegt.(S. Politische Uebersicht.) Tie Arbeiter der übrigen Gruben würden sich dem Streik ivahrscheinlich heute anschließen. Nach dem„Nev.'ys- Anzeiger", der gleichfalls eine weitere Aiisdehnung des AuSstandes verniuthet, beträgt die Zahl der aus den oben genaiiiiten Grube» streikeuden Bergleute 3123 Mann. Nach der„Franks. Ztg." ist im Saarrcvier während der letzten Tage massenhaft ein Flugblatt verbreitet worden, das wie folgt lautet:„An alle Bergleute des Saar- r e v i e r s! Die Zeit zum direkte» Handel» ist»un gekommen! An Euch liegt es nun, ob Ihr zu Grunde gehen wollt oder nicht. Darum Mann an Mann, Schulter an Schulter, gekämpft für Teiue Rechte uud Deine Familie, die Dir Gott gegeben, für deren Wohl Du christlich und moralisch verpflichtet bist, Sorge zu tragen. Rüste Dich nun zum Ka uipfe für Wahrheit, Freiheit, Pflicht und Recht! Ueberleg« und handle darnach. Bleibe lieber aus de» Bersamm- luugen uud verralhe Deine Kamcraden nicht wie Judas der Ber- rälher. Am Mittivoch, den 28. Dezeinker, bekenne nun ausrichtig, od Du in einen Streik eintreten willst oder nicht. Die Führer wollen den Streik nichts Es wird den Führern vorgeworfen, sie würden nichts für die Bergleute thun. Nun, Aorivärts! Die Behörde giebt nichts nach. Entweder um Gras—!—!—! Balanis Esel hat lein Heu gesresse», sondern nur Gebackenes und Gebratenes. Gras kann unser Magen auch nicht verlragen. 3 Jahre arbeiten wir nun und das Resultat ist:—!—!•—! Etrei—!—!—!(Genau so steht's im Flugblatt. Red.) Er- kenne nun die Macht, Du Bergmann, Du bist die Krone der Arbeiter. Wem» Dein starker Arm nicht will, dann stehen alle Räder still. Am Mittwoch, den 23. Dezember, Morgens 10 und Nachmittags 6 Uhr: Große Versammlung für das ganze Saar- revier, im Bergmännischen Saale. Alle Bergleute, Mann an Mann, Schuller au Schulter, sollen erscheinen zur Entscheiduilg. Betrachte Deine Gegner alle. Die Führer der Berg- leute. Für Weihnachten mußten alle Versammlungen von uns ausgesetzt werden, weil alle Führer früher das Weihnachtssest hinter Schloß und Riegel gefeiert haben. Ter Vorfitzende: Warken." Das Flugblatt zeigt, daß es sich� auch diesmal nicht um einen Streik handelt, bei dem die Sozialdemokratie im Spiele wäre. Da im Gegeatheil die Blalter unserer Paitei den Berg- leuten schon seit Woche» vom Streik abrielhen, werden die Grnbeuverwaltuiige» auf gegeulheilige ErNärungeil von vorn« herein Verzicht leisten müsscu, weun sie für die von ihnen ver- inuthlich wieder beliebte Behauptung, daß die Bergleute keine Beranlassu'ig zur Unzusriebenheit hätten, selbst in den ver- dohrteften Kreisen der Bourgeoisie noch ein gläubig Publilum finden wollen. Die neue Arbeitsordnung, die mit Ansang Januar zur Einsührung gelangt, ist die Haupiursache des Äus- stailds. Trotzdem die Bergleute auf's nachdrücklichste Abänderung der ihnen bedenklich erscheilienden Bestimmungen dieser Arbeits- ordnung verlangten, trotzdein selbst bürgerliche Blätter das Ver- langender Bergleute unterstützten, ist Wandel nicht geschaffen worden. DaS offenbar hat die Bergleute in die verziveiselte Stiinmuiig versetzt, die ihnen selbst eine» Streik unter den jetzigen»ngünstigen Ber- hältnissen als ein Mittel erscheinen läßt, das ergriffe» werden muß. Wie das Ende des Ausstandes auch sein möge, eins ist klar: er wjrd über das' Wesen deS jetzigen Staats als einer Organisa- tion des nackten KlasseyüiteresseS das erforderliche Licht ii»ter den Bergleuten verbreiten, ivelches nötbig ist, damit diese erkennen, daß auch ihnen nichts weiter Erlösung� vom Joche der Lohnsklaverei bringen kann, als der Sieg des Sozialismus. Auch die Brauereien Magdeburgs und Umgegeud haben einen Verband geschlossen, um hauptsachlich gegen das System der Boykottirung Front zu machen. Nach mehrtägigen Sitzungen ist, wie die„Magd. Ztg."»nUheilt, ein Statut zur Abnahme gelaugt, nach welchem, sofern über eine Brauerei e,n Boykott verhängt wird, leine andere Brauerei deren Kundschasr überuehmen darf. Dem aus sechs Mitgliedern gewählten Vor- stände liegt die Entscheidung ob, ob ausnahuisweise unter außer- gewöhnlichen Verhältnissen gestattet werden kann, daß eine Brauerei von einer boykoltirten die Bierlieserung an«ine» Kunden der- selben übernehmen dars; ertheilt der Vorstand hierzu seine Ge- »ehmigung so ist diese Brauerei verpflichtet, der boykottirten Brauerei für die ihr entgehende Bierlieferung den vollen Ver- dienst eines jeden Hektoliters zu erstatten. Zur Sicherstellung der eingegangenen Verpflichtungen hat eine jede Brauerei einen Sichtwechsel in beträchtlicher Höhe hinterlegt. Ein Verband, wie ihn die Magdeburger Brauereien jetzt gegründet haben, besteht bereits in Braunschweig, Hannover. Leipzig, Ham- bürg, Berlin zc.:c. Mit diesen einzelnen Städten soll ein Rückve r sicher u n gs-Verband geschlossen werden, so daß von jetzt ab die Boykottirung einer Brauerei ohne jedwede Be- deutilng sein soll.— Auch diese Rückverficherei wird denjenigen Brauereien nichts nützen, welche die Kousumenten durch Ber- Weigerung ihrer Säle zu sozialdemokratischen Versammlungen erbitterten. Diese Voraussetzung ist für die Anwendbarkeit des Boykotts entscheidend, und deshalb darf er eben nur mit größter Borsicht zu: Durchführung von Zwecken benutzt werden, die nach jeder Richtung hin zwar berechtigt sein können, aber aus die Massen der Konsumeilten trotzdem nicht diejenige Wirkung ausüben, welche nöthig ist, damit diese den Boykott durch Nichtkoiislim des geboykottelen Bieres unterstützen. Anderenfalls könnte iiiaiicher Boykott allerdings am Rückver- sicherilugs-Verbaud der Brauereien scheitern, worauf aufmerksam zu machen wir nicht verfehlen wollen. Zur Arbeitsloseufrage. In Groß-Ottersleben erhielt du Kommission der Arbeitslosen vom Gemeindevorsteher Müller folgende» Bescheid:„Groß-Ottersleben, den 22. De zember 1892 Auf die Eingabe vom 19. d. M. und im Anschluß an die mit Ihnen gehabte Unterredung erwidere ich Ihnen, daß die Niiberaumung einer Gemeindeverordneten-Sitzung vor dem Weihnachtsfeste nicht eintreten kann. Ich habe indeß Beran- Ich mg genommc», mit mehreren Herren Geineindevertretern über tue von Ihnen ausgestellte Forderung, wegen des Rechts auf Arbeit Rücksprache zu nehmen, die durchweg das Resultat gehabt hat, daß, da Ihre Forderung auf keiner gesetzlichen Grund- läge beruht, Ihr angebliches Recht auf Geivährung von Arbeit nicht auerkannt werden kann, im klebrigen aber Arbeit, die in Angriff genommen werden könnte, in hiesiger Gemeinde z. Z. gar nicht vorhaudeu ist. Die Beschlußfassung über jene Forderung innerhalb der Gemeindevertretung dürfle bei dieser Sachlage kein anderes Ergebmß haben." Eine Arbeltslosenoersamnilung, die sich mit dieser Antwort beschäftigte, prolestirte in einer Re- solution energisch gegen die Auffassung des genannleu Gemeinde- Vorstehers und erivarlete, daß doch eine außerordentliche Gemeinde- vertreter-Sitzung einberufen werde, in welcher man über die Arbeitslosensrage beräth. solle dieses Verlangen unberücksichtigt bleiben, so falle alle Verantwortung der Behörde zu. Vevjammlu»geut Der Arbeiter-Tiingcrbnud Berlins nud Umgegend hatte zum 25. Dezember einen Dclegirtentag aller Arbeiter- Sängerbünde Deutschlands einberufen zum Zivecke der Herbei führung einer Notengemeinschaft. Vertreten waren durch Dele- girte die Arbeiter-Sängerbünde resp. Vereinigungen: Allenburg, Berlin, Burg, Bochum(Westfälischer Bund), Dresden, Halle, Köln(Rheinläiidischer Bund), Leipziger Sängerbund, Leipzig (Vereinigung„Vorwärts"), München, Nürnberg, Meißen(Mittel- sächsischer Arbeiter-Sängerbund) und Potschappel(Plauen'scher Grund). Schriftliche Beitrittserklärluigen haben zugesagt: Burg- städt a. S., Erfurt, Haynau, Hannover, Königsberg i. Pr., Liegnitz, Osnabrück, Pinneberg, Lübeck, Franksurl a. M. und Stettin. Der Arbeiter-Sängerbund von Hamburg, Altona und Umgegend theilte in einem Schreiben dem Delegirtentag mit, daß er keinen Zweck für die Arbeitersache in der Begründung einer Vereinigung ersehe und daher von dem Unternehmen abrathe. Mit einer entsprechenden Resolution ging der Delegirtentag über dieses Schreiben zur Tagesordnung über. Seitens des Berliner Ar- beiter-Sängerbundes wurde die Verhandlung mit dem Bemerken eingeleitet, daß der Wunsch, eine derartige Vereinigung herbei- zuführen, von verschiedenen Sängerbünden ausgegangen wäre und dies auch mit Recht, da es zeitgemäß sei, dahin zu wirken, daß die Arbeiterlieder in vollkommener Schönheit, sowohl ivas Dichtung und Komposition betreffe, hergestellt würden. Alles Bessere was auf diesem Gebiet da sei, komme der reaktionären bürgerlichen Gesellschaft zu gute, während die Arbeiter- lieber größtentheils nur Stückwerke ans diesem seien, darum müsse es unsere Aufgabe sein, eine Lieder- gemeinschaft herbeizuführen, welche den Werth der Lieder in Komposition und Dichtung eingehend prüft, denn nur das Beste auf diesem Gebiet solle für uns gut genug fein. Sämmtliche Delegirlen begrüßten im Auftrage ihrer Mandat- geber mit Freuden eine derartige Vereinigung. Es fand eine eingehende Diskussion über die vom Arbeiter-Sängerbund Berlins und Umgegend abgefaßte Vorlage statt, aus der folgende Be- schlüsse hervorgingen: 1. Die Anschaffung und Herstellung der Bundeslicder ist für sämmtliche Ardeltcr-Sänyerbünde resp� Vereine eine gemeinschaftliche und erscheinen dieselben im Selbst- verlag und zum Selbstkostenpreise der Vereinigung. 2. Sämmt- liche Lieder, welche der Vereinigung gewidmet oder zum Kaufe angeboten werde» sollen, müssen dem Ausschuß eingesandt werden. Nachdem dieselben nach Werth des Textes geprüft sind, werden die für gut besundenen Lieder der Dirigenten- Kommission zur musikalischen Prüfung übersandt. Die Geschästsleitung liegt dem Ausschuß ob. Alle Beschwerden sind an die Kontroll- koinmission zu richten. 3. Ter Ausschuß besteht aus 9 Mit- gliedern, die Dirigenten- Kommission ans 7 Gesanglehrern, die Kontrollkommission aus 3 Mitglieverli. 4. Im Sommer 1394 findet der nächste Delegirtentag statt. Der Ausschuß ist jedoch verpflichtet, auf einen"Antrag hin, welcher die Zustimmung der Majorität der Bünde hat schon früher einen Delegirtentag ein- zuberufen. Der Antrag kann gestellt iverdeu von einem zur Bereinigung gehörenden Bund, vom Ausschuß öder der Kontroll- kommisfion. 3. Im Lauft des Jahres werde» 4 Lieder heraus- gegebeu. Jeder beitieleude Sängerbund oder Verein hat pro Kopf seiner aktive» Mitgliedschaft 5 Pf. als Beisteuer zur Her- stellung der Noten beizutragen, ivelche Summe bei Empfang der erste» Lieder in Abrechnung gebracht wird. 6. Die. für die Vereinigung hergestellten Note» tragen am Kopf die Ueberschrist: Liedergemeinschast der Arbeiter-Sängerverelnigungen Teutschlands. Als Sitz des Aus- schusses bestimmte der Telasirtcntag Berlin, die ninsikalische Prüfung der Lieder habenJyGesangiehrer in Berlin, 1 in Nürnberg, 1 in Leipzig, 1 in München, 1 in Köln zu vollführen. Die Kontrolleure stellen die Wweiter-Sängerbüilde Dresden, Meißen (Mittelsachsen) und Pli/ienscher Grund.— Ter Vorsitzende des hiesigen Bundes, welcher die Sitzung und Verhandlungen leitete, dankte zum Schluß den Telegirleii für ihr Erscheinen und die Eiinnüthigkeit im Streben für eine gute Sache und schloß die Sitzung mit den Worten: Die Bereinigung ist begründet; an uns ist es, daß sie blühe und gedeihe zum Wohle der Arbeiter- fache.— Die Sitzung währte von Nachmittag 2'/, Uhr bis Abends L'/e Uhr. Der Verband aller in der Metalliudiistrie beschäftigte» Arbeiter Berlins und Umgegend führte, wie uns im Anschluß an den Bericht über die Bersammlung vom 27. Dezember mit- getheilt wird, an die Slrei �-Kontrollkommission insgesamnit den Betrag von 561 M. 20 Pf. ab. Die Gesammtemnahme des Unterslützungssonds betrug 3489 M. 60 Pf. Tie Ausgabe belief sich aus 1820 M. 40-Pf., so daß am 31. Oktober d. I. ein Be- stand von 1669 M. 20 Ps. verblieb. Drucksehler-Berichtignng.. In dem gestrigen Bericht über die Korbmacher-Versaminluug ist zu lesen A r m e e Verwaltung statt Armenverivaltung. Ferner lese man K e m p k e statt Kemper. A»b»it«r.Kild>ins»I'chuIr. Freitag, Abend; von Uhr: Süds Schule, Hagelsberaerstr.«: Untevricht in Buchführung(boppetit); obere« Rechnen. Süd-Ostschrile, Reichenbergerstr. l3Z: Deuisch(unteres): Ma- thematik und malbema'.tsche Geographie. Oft-Schule, Ma-lnsslraße Sii Unterricht in Geschichte tneue). Nvrd-Schule, Müllerstrabe l79a Unter- richl in Teulsch(unteres): Phnstologte. In alle Fächer, tonnen Schüler und Schülerinnen, auch jeht im Laufe des Semesters, eintreten. Zesr-»ud I>l«tl»tirl:i»b». Freiing. Karl Marx. Abends Uhr» bei Grube, Mariendorferstr. 10.— Westen, bei Hämerle, Balowstr. ss. —„Holzarb eile r", Abends Uhr im Lotale des Herrn Peterson, Beteranenftr. es. Arbeiter'Snngeebxnd Kerlins und zlmgegend. Alle Aenderungen im Bereinskalendcr sind zu richten an Friedrich Kortum, Manteuffelstr so. Freitag. Ucbungssiunde Abends S Nhr. Aufnahme oon Mitgliedern. Kaiser» scher Männerchvr, Sch önhauser Allee 28, bei Kuhlmey.—Nord, Berg- strabe os, bei Keller.— Vorivärls l, S.O. Adalbertstr. Sl, bei Roll.— K u in m ei'f cfj er Gesangverein, Langeitrabe 65, bei Temvel.— Buchbinder-Mannerchor Berlins, Holzmarttstraße 3, bei Teter.— Maiglöckchen, Hochstr. ZSa, bei Wille.— Gemüthltchleil Putzer« Sendelstraße Zv.— I r i S, Naunynftrafte SS, bei Zubeil.— Palme» in Bellen, bei Schröder.— Blaue Schleife, in Pankow. Slühlenftr.»s« bei Slöhr.— Morgenrvlh s, ftöpemck, Müggelhetinerstr. 3 bei Held.— Wahrheit, An der Zwölf-ApofteUirchc 7b, bei Framke.— Karthau«- scher Gesangverein, Lichtenbergerstr. Zl, bei Heise.—„Moabit", Wilhelmshaoenerstrabe 28, bei Brosch.— Freie Liedertafel, Marl- grafenstr. s.— Gesangverein Eintracht zu All- und Reu-Glienicke, bei H. Eladcihof, Rudowerftraßc.— Gesangverein Morgenroth 2, Charloltenburg, Bisinarckstr. 74.— Arbcilcr-Gesangverein Freies Lied l, Friedrichsberg, Frtedrich-Karlftr. II bei Hetnecke.— Gesangverein Berliner Typographra, Koinmaiidanlensir. so. Arminhallen.— Gesangverein Nord wa cht, Aüllerstr. 7. bei Reicher!.— Gesangverein Sch Margen- d o r f in Schmargendorf, Wirlhshaus.— Gesang- und Theaterverein A c a c i e (Eem Chor), jlöpnickersir. 1—3, bei Schweitzberger.— Zulunst l, Steglitz, Ahornstratze. im Gamdrtnus.— O ss en b a ch er Sängertranz, Regau- rant Protz, Annenstr.».— Gesangverein Go lleqta l, Manieusselstr.» bei Noiviacks.— Gesangverein Freiheit Moabit, Kronen- Brauerei, Alt- Moabit 47/40.—..Vereinte Sangesbrüder Moabit" Slromstr. 2» bei Longe.—„Sängerverein Sorgenfrei" Melchtorstr. 16 bei Stehmann, — Gesangverein„R o s a l i a" Blumenstr. 46 bei Wenk. Aliud der geselligen Arbeiteruereine Aeolin« und zlmgegend. All- Zuschriften sind zu sende» an S. Schröder, Nostizstr. 23, 3 Treppen. Freitag e Becgnüftungsvereln G r ü n e T a n n e, Marlusstr. 3.— Thealer- und Gesangverein A c a c t e, Köpnickerstr. 3.— Tambour-Verein Borussia »önigsb-rg-rstr, 2«.— Tamdour-Verein Ruf, Jnselstr. t.— Tambvurperein Wir v c l Garlenstr. 62. töffang-, Turn-»»d gesellige ziereiirr. Freitag. Männer Gesang- verein Union, Abends 3 Nhr, Berliner Bockbrauerel.— Quartettveretn Wodding, Abends Uhr, bei Schäfer, Neue Hochstr. 49,— Männerchor Waldesrauschen, Abend 9 Uhr, bei Weigt, Plarlgrafenstr.»7.— Privat- Tliealerverein CreS e e II d o, Abends 3 Uhr, bei Schulz, Pullbuserstr. 36.— Mnsil-Tiletlantenverein„Tonika", Abends gjj Nhr bei Schenk, Krautstr. 33, Urbungs stunde.— Musitveret» Frisch aus, jeden Freilag, Restaurant Schröder, Reichenbergerstr. 24. Berliner Turngen olsenschaft. Di« erste Männerabcheilung turnt Freitag und Dienstag Abend von«1— tax Uhr in der Turnhalle des Lesstiig-Gymnasiums Panlstr.«—>0.— Turnverein Gesundbrunnen die l. Männer-Ablheilung turnt heule Abend von sjj— losj Uhr tn der Turn- Halle des Lessing-Grininastuins, Panlstr. 9— l». Bergnügungsverein Gsperance, Abends oUhr, Rosenlhalerstr. ll— 12, im Resläuranl.— Bergnügungsverein B e ilch en.Abend»1 Uhr, bei Brauns, Oranienstr, 133 p.— Gitelliger Arbetlerverein Grap hia. Abend« ex Uhr» Alte Jakobftr. iss(Logenhaus).— UnterhaiiungSklub Schiller, jeden Freitag Abend s Uhr im Restaurant Holzbächer, Dretfestr. 3.— SkalNilb Grand. Jeden Freitag, Abends s,e Uhr, bei Hubrtch, Lübbenerstr. Sü.-- Kegelklud H t n I e r e ck, jeden Freitag Uhr im Klubhaus Süd-Ost. cnglisk Conversational Club Shakespeare« Meeting every Friday al 9 p. m. at Behrens Restaurant Köuigstr. 62, Guests are welcome. Veviiristtzkest Mainz, 27. Dezember. Bei den Rednern, welche in der von den Unabhängigen einberuseuen Arbeilsloseu-Bersammlung» die der Auflösung verfiel, gesprochen oder sich sonst bemerkbar gemacht hatten, fand gestern Haussuchung nach anarchistischen Schriften statt, die resultatlos verlief. Die Behaussuchten, welche zu Hause angetroffen, wurden verhaftet, doch Abends wieder fVtl» gelassen. Gegen dieselben hat der Staatsnnwalt Anklage auf geheime Berbludung und Ausreizung zum Klassenhaß erHoven. Di« Schrecke» des Krieges. Der bekannte Schlachtenmaler Wereschagi» hat jüngst zum Besten eines Lehrinstituts einen Vortrag über die Schrecken des Krieges gehalten, der in Petersburg einen wahren Sturm des Unwillens hervorgerufen hat. Der Künstler eröffnete seinen Zuhörern, daß nach den Beobachtungen, die er auf dem Schlachtselde gesammelt, der persönliche Muth dort— die Ausnahme bilde. General Skobelew habe ihm einmal im Vertrauen erzählt, daß er stets vor und während der Schlacht vor Furcht gezittert und in jedem Augenblick die Empfindung gehabt hätte, er werde die nächste Minute nicht überleben. Das Verhalten der Generale und Offiziere, welche während des Kampfes größere Freiheit der Bewegungen haben, sei auch danach. Gewöhnlich— sagte Wereschagin-- begnügt sich ein Offizier damit, seinen Leuten den„Weg zum Ruhme" zu zeigen, während er seiiu eigene Person bei Zeiten in Sicherheit bringt. Im besten Falle marschirl er eine Zeit lang an der Spitze seiner Mannschaft, ruft dann„Hurrah! Nur hübsch voran, Kinderchen!" und— bleibt zurück. Die Kinderchen schreien gleichsalls„Hnrrah!" dringen um ein Stück vorwärts und— bleiben dann auch zurück, wenn sie nicht vorher von Kugeln niedergestreckt worden sind.— Diese Darstellung hat eine ganze Fluth von Proteste» von Seiten russischer Offiziere und Generate hervorgeruseu, und die Presse in Petersburg und Moskau beschäftigt sich seit einigen Tagen auf's lebhaslefte mit der Widerlegung der Wereschagin- scheu Indiskretionen.— Man kann sagen, Wereschagin hat sich um den Frieden verdient gemacht. DezreHHeni (Wulffs Telegraphen-Bureau.) Altona, 29. Dezember. Das Polizeiamt macht bekannt, daß heute in Altona zwei Todesfälle an Cholera konstatirt sind. Saarlouis» 29. Dezember. Der heutige Ausstand der Berg- arbeiler auf der Grube„Heinitz" ist ein vollständiger, auf den Gruben„von ver Heydt",'„Maybach" und„Camhauftn" ein theilweifer. Vvioftlttlkett dvv Nednlitimr. Zwei Wettende. Der Betreffende ist Christ. R. N. 8. Sie müssen zwei Jahre lang nach Ihrem Aus« tritt aus der Kirche Steuern zahlen. L. P. Gut gemeint, aber nicht druckreif. Streitende Parteien. Die Banknoten find so lange voll- werthig, wie sie von der Reichsbank in Gold eingelöst werden. Die Relchsbank ist ein Reichsinslitut mit Privatvetheiligung. N. 100. F. M., Parchim. Lassen Sie doch die dummen Spießbürger schwatzen, was sie wollen. Seldstredend sind die Angaben erlogen. H. in Leipzig. Erhalten. Dank. Unleserlicher Name, Berlin. Die Genoffen Hensel, Lach- mann und Stauen kamen wahrend der Wahlagitation um. Sie hatten Flugblätter und, um dieselben nicht der sie verfolgenden Polizei in die Hände fallen zu lassen, wollten sie über das Eis des jkanals gehen, und fanden da den Tod.— Ein Bericht über den Streit in Laucashire wird uns wohl dieser Tage z'.- gehen. S., Schöitholzerstraße. Die Kälte zieht das Waffe, zu- jommeii. F. S., Kottbuser Ufer. Beides sind Hazardspiele und da« her verboten. N.<**„ Wir könne» Ihnen nur mündlich Auskunft ertheilen und bitten daher um Ihren Besuch. F. K.« Halle a. S. Wenden Sie sich an einen Adressen« Verlag. Verantwortlicher Redakleur: Wilhelm Schröder in Berlin. Druck und Verlag von Max Bading in Berlin SW., Beuthstraß» 2. 2. Beilage zum„Bomärts" Berliner Volksblatt. Nr. 306. Freitag, deu 30. Drzr«,Iier I89S. 9. Jahrg. Meine Ausschließung aus der Rechtsanwaltschast. tleber den formalen Gang des ehrengerichtlichen Verfahrens folgendes vorweg: Nach§Z SS und SS der Rechtsanwalts- Ordnung hat «in Rechtsanwalt die ehrengerichtliche Vestrafnng verwirkt. welä>er die ihm obliegende Pflicht verletzt,„seine Berufs- thäligkeit gewissenhaft auszuüben und durch sein Verhallen in Ausübung des Berufes, sowie außerhalb desselben sich der Achtung würdig zit zeigen, die sein Beruf erfordert." Unter Pflichtverletzung sind nach der Judikatur des Ehrenaerichtshoses nicht nur ehrenrührige Handlungen zu verstehen. Die Anklage wird von dem Obcr-Staats- attwalt erhoben. Erachtet das aus fünf Anwälten be- stehende Ehrengericht dieselbe für begründet, so eröffnet das Ehrengericht das Hanptverfahren durch Beschluß. Lehnt es die Erhebung der Anklage ab. so steht der Ober- Staatsanwaltschaft das Recht der Erhebung einer Bc- schwerde beim Kainniergericht zu. Gegen das Urtheil des Ehrengerichts— das von denselben Richter» gefällt werden kann, welche die Eröffnung des Verfahrens beschlossen haben— steht der Ober-Slaatsanwallschaft und dem Ait- geklagten das Rechtsmittel der Berufung zu. Berusungs- »»stanz bildet der aus vier Mitgliedern des Reichsgerichts und drei Reichsgerichtsanwälten bestehende Ehrengerichtshof. Reichsgerichtsanwalt kann nur»verde»,»ver vom Präsidium des Reichsgerichts zugelassen ist.— Wegen jeder, an sich nach den allgemeinen Gesetzen strafbaren Hand- lang, ist der Rechtsanwalt den ordentlichen Gerichten wie jeder Andere unierworsen. Haben»vegen einer strafbaren Handlung die ordentlichen Gerichte freigesprochen, so darf das ehrengerichtliche Verfahren sich nur noch mit der Frage beschäftigen, ob. unab- hangig von dem Thatbcstand einer im Strafgesetz vorgesehenen Handlung, ehrengerichtliche Bestrafung noth- >vei!ö»g erscheine. Auf der anderen Seite schließt die Er- Kebung einer ehrengerichtlichen Anklage keineswegs die Erhebung einer Anklage vor den öffentlichen Gerichten aus. Bei der Beurtheilung im ehrengerichtlichen Ver fahren dürfen nur diejenigen Thatsachen berücksichtigt werden, welche im E r ö f f n u n g s b e s ch l u ß enthalten sind.(Entscheidungen I, 3; kli, 29, 40, 201, 240, 250, V, 21, 58, 92, 105, 188). Das ehrengerichtliche Verfahren ist ein geheimes, die Verhandlmig findet in»ich öffentlicher Sitzung statt, zu der jedoch Anwälte Zu tritt haben. Die im ehrengerichtlichen Verfahren zu lässigen Strafen sind, der Reihenfolge der Schwere nach 1. Mahnung, 2. Vera' eis, 3. Geldstrafe, 4. Geldstrafe und Verweis, 5. Ausschließung aus der Aiuvaltschast. Das erste Einschreiten der Ober-Slaatsanwaltschaft gegen tnich fällt in das Jahr>886. In der Strafsache gegen die damaligen Vorstandsmitglieder des Vereins zur Vertretung der Interessen der Arbelterinnen, Frau Dr. Hoffmann, Frau Ctägemann, Frau Ihrer und Fräulein Jagerl(wegen Ueber tretung des Vcreinsaefetzes) fungirte ich als Verlheidiacr. Ter Verein»vurde geschlojsen und die Angeklagten mit Geldstrafe belegt, iveil der nur aus Frauen bestehend« Verein nach Annahme deS Gerichts bezweckte, politische Gegenstände in seinen Versamm- lungen zu erörtern, deshalb aber Frauen nicht habe aufnehme» dürfen. In einer in dieser Sache gefertigten Eingabe vom 13. November 1880 hatte ich darüber Beschwerde geführt, daß die Einsicht der Akten mir unmöglich gemacht wurde. En den Ausführungen dieser Schrift erblickte der Ober taatsamvalt eine Verletzung meiner Berufspflicht und übergab diesen Schriftsatz dem Vorstand der Anwalts kninmer zwecks Einleitung des ehrengerichtlichen Verfahrens gegen mich. Bevor das ehrengerichtliche Verfahren gegen mich eröffnet werden konnte, forderte er jedoch den Schrift- sah zurück und stellte Strafantrag wegen Beleidigung der Staats- anwaltschaft und der Strafkammer I, sowie ferner— auf Grund eines an den damaligen, kurz darauf zum Landgerichlspräsidenten ernannten, Staatsamvalt Angern gerichteten Briefes— auch wegen Beleidigung des Herrn Angern bei dem ordentlichen Gericht. Dieser Vorgang hatte den Vortheil zu Gunsten des Ober-Staatsanwalts, daß selbst im Fall meiner Freisprechung ich dennoch ehrengerichtlich hätte verfolgt werden können. Ein ehrengerichtliches Verfahren hat wegen dieser Angelegenheit aber nicht statt- gefunden. Die Strafkammer verurtheilte mich an, 27. Mai 1887 wegen lediglich formeller Beleidigungen zu 1000 M. Geldstrafe. Das Gericht anerkannte in dem Urtheil. daß ich in Wahr- Nehmung berechtigter Interessen gehandelt habe und daß die Verweigerung der Akten erfolgt se,. Diese Anklage ist deshalb bemerke,»swerth, weil in der Sitzung der Staatsanwalt Heppner nicht nur den Antrag auf eine längere Freiheitsstrafe stellte, sondern ferner beantragte, meinen Geisteszustand untersuchen zu lasse», da es insbesondere„eine unerhörte. verletzend- Unterstellung" sei. von der Anklagebehörde, wie meinerseits geschehen, zu behaupten(und unter Beweis zu stellen), daß die Staatsanwaltschaft von anderen Rücksichten als denen einer Rechtsverfolgung, nämlich von politischen Rücksichten bei ihrem Einschreiten gegen die bezeichneten Frauen und deren Verein sich haben leiten lassen und nur politische Zweck« im Auge gehabt habe. Der Gerichtshof, dessen Beschluß- kassung ich den Antrag mit der Bemerkimg anheim stellte, daß ich eventuell nichts dagegen ei»;u>venden habe, auch den Geisteszustand des Staatsanwalts untersuchen zu lasse». lehnte den Antrag des Staatsanwalts mit der Motimrung ab, daß für die Annahme einer Geisteskrankheit auf meiner Seite auch nicht der geringste Grund vorliege. In dem Urtheil führte »r aus, daß gerade die als„unerhörte, verletzend-- Unterstellung" bezeichnete Behauptung, daß d»e Strafverfolgung politische Zwecke im Auge gehabt habe, keine Belei- digung darstelle,„weil eine Kundgebung der Wahrheit niemals eine Rechtswrdngkeir darstellen kann, es wäre denn, daß schon aus der Form der Kundgebling oder aus den Umständen, von welchen dieselbe begleitet war, der Beleidigungswule hervorging. Daß jedoch h ä u f i g d i e B e iv e g g r u n d e zu einem straf. rechtlichen Einschreiten auf den Gebietender Staats- oder Sozialpo l» t ik gelegen haben wögen, kann nicht in Zweifel gezogen werd en." Während dieser Schriftsatz vom IO. November 1880-ur Erhebung einer Anklage im ehrengerichtlichen Verfahren nicht sührte. wurde mir ebenfalls aus Anlaß �meiner Vertheidiguiig in der beregten Strafsache am 21. Juni 1887 die erste w i'd e r �lich erhobene, ehrenger: cht l»che Anklage nebst Eröffnungsbeschluß und Ladung zum Termine vom 4. Juli 1887 *nit dem Bemerken zugestellt, daß auch ohne meine Anwesenheit �ie Hauptverhandlung stattstn�en könne. Der Eröffnungs- Beschluß ging dahin, daß»ch»durch die naher bezeichneten Alten pnd meine eigenen E r k l a r u n g e n hinreichend belastet �scheine, durch die R e v i>» o n s s ch r» f t in der Sache wtder Arau Dr. Hoffmann vom 3. Januar 1887, durch eine Revision sschrift vom 23. Januar 1880 (die eine unpolitische Sache wider Frau B. betraf)»nd durch eine, in der Strafsache wider Frau Dr. Hoff- mann gerichtete Eingabe an die Staatsanwaltschaft vom 10. März meine Berufspflicht durch Angriff gegen Richter und Staatsanwalt verletzt habe." Die Anklageschrift behauptete, in den Revisions-Iiechtfertigungsschriften hätte ich„die frivolsten Verleumdungen",„die schwersten, völlig ilnbegründeten Behaup- tungen" aufgestellt. Inhaltlich der Anschuldigung sollte ich im einzelnen durch folgende 13 Behauptungen meine Pflicht verletzt habe». In der Sache»vider Frau Dr. Hoffmann sollte ich die Be- hauptungen aufgestellt haben: 1. Daß das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ge- wesen sei, weil statt des ordentlichen Vorsitzenden der Rath Branseivelter vorgesessen hatte. 2. daß der Landgerichtsrath Brausewetter wegen seiner politischen Gesinnung befangen geivesen sei und wenn er nicht den Vorsitz geführt hätte, das Resultat ei» anderes hätte sein köniien, 3. daß die Vorschriften über dieOessentlich- feit verletzt, daß insbesondere Polizeibeamte in Zivil- kleidung alle Personen, welche nicht Beamte gewesen, von dem Eintritt in den Saal zurückgewiesen oder durch nmvahre Behauptungen veranlaßt hätten, sich zu entfernen, 4. daß die Zeugen durchweg das Gegentheil dessen ausgesagt hätten, was»Ii den Urtheilsgründen als ihre Aussage hin gestellt sei, 5. daß ich zu Unrecht angeführt hätte, eil» Protokoll sei nicht Gegenstand der Beweisverhandlung gewesen, wiewohl es nach dem Audienzprotokoll verlesen worden sein soll, 0. daß ich zu Unrecht behauptet habe, eine Geldstrafe sei als Gesammtstrase vom ersten Richter erlanut. Bezüglich der unpolitischen wider Frau B. wurde� mir zum Vorwurf gemacht, daß ich in der sie betreffenden Revistousjchrist behauptet hatte: 7. oaß eine allgemeine Verfügung des Landgerichtspräsidenten beim Landgericht Berlin I nur den geladenen Vertheidigern den Zutritt zu dem Sitzungssaal vor Aufruf der Sache gestatte, 3. daß der Vorsitzende der des Lesens und Schreibens un kmidigen Angeklagten gegenüber erklärt hatte« mündlich Anträge erachte er nicht für gestellt, 9. daß demgemäß auch umndliche Anträge in dem Sitzungs Protokoll nicht aufgenommen seien, 10. daß unrichtiger Weise aber am Schluß des Protokolls aufgenommen sei: auf»veitere Beweisaufnahme wurde allseilig verzichtet, II. diese Protokollirung beruhe auf der vom Vorsitzenden dein Gerichtsschreiber ertheilte» Weisung, 12. ein anderes als das jetzt bei den Akten befindliche Pro tokoll sei während der Sitzung geführt: auf Grund soivohl der Vorgänge zu 8 bis 10 wie zu II und 12 halte ich behauptet, das linter Leitung des Landgerichlsdireklors Lütty ausgefertigte Pro tokoll sei gefälscht. Ter an die Staatsanwaltschaft endlich gerichtete Schriftsatz enthält(13) mit Rücksicht darauf, daß in der damaligen Zeit in Berlin trotz Zahl u.n g der erkannten Geldstrafen Personen zwecks Strasverbüßung in Strafhaft genommen waren, die zu Geldstrafe und nur im Unvcrmö genssall zu Frei. strafe verurtheilt waren, und mit fernerer Rücksicht daraus, daß mir für die Angeklagten Geld zur Zahlung der Strafe ein- gehändigt war, daß aber die Ober-Slaatsanivaltschaft die Zahlung von Geldstrafen für Angeklagte seitens Dritter für unzulässig er- achtete, den Hinweis, daß die Vollstreckung der Strafe ohne vvr- herigen Verbuch der Beitreibung der Geldstrafe qualisizirte Freiheitsberaubung sein würde. Wegen aller dieser in der Anklage und im Eröffnungs beschluß enthaltenen Punkte war ich niemals vernommen. Tie Bcgründetheit aller von mir ausgestellten Behauptungen erhellte aus den Akten. Diesem Anklagen, aterial gegenüber wurden mir zwölf Tage Frist zur Vorbereitung der Vertheidigung in dem auf den 4. Juli 1887 anberaumten Termin gegeben. Der damalige Voiffiyende des Ehrengerichts, J»stizralh Laus, gab mir auf meine Anfrage zu, da» irrthümlich in dem Eröffiuuigsbeschluß gesagt sei, ich hätte eine Erklärung über die Beschuldigungen abgegeben, vielmehr habe das Ehren gericht allein auf die Behauptungen der Anklageschrift hin das Verfahren eröffnet. Das Ehrengericht bestand aus den Herren Laus, v. Wilmowski, Leonhard, Wille und Geppert Zwei—. nicht sozialdemokratische— ältere Anwälte, an die ich mich in dieser Angelegenheit ivcndete, meinten, es sei die An klage nur dann begreiflich, wenn gegen mich in politischer Hin licht etwas vorliege. Zum Termin beantragte ich, die Akten, au die sich meine Vertheidiger-Thätigkeil bezog, vorzulegen, und lud lediglich in diesen Akten angegebene Personen, darunter einige der Richter, die in den Sachen fungirt hatten, als Zeugen Auf Grund der Beiveisanfnahme, iusbesondere auf Grund der auf meinen wiederholten Antrag zur Verlesung gebrachten Aktenstücke gab der, den Oberstaatsanwalt vertretende Staats a n iv a l t im Termin vom 4. Juli 1387 sehr erregt zu, daß von cincr Verleumdung keine Rede sein könne, führte über aus, daß, wenn ein Anwalt derartige(in Ausübung seiner Pflicht er- hobene) Angriffe erhebe, er das gute Einvernehmen zivischen der Rechtsanwallschast und den übrigen Organen der Rechtspflege Höre und daß er deshalb die Ausschließung aus dem Rechtsanivaltsstande beantrage. Das Ehrengericht erkannte aus einen Verweis, weil ich durch den Punkle zu 4 und die Ein- gäbe an die Staatsanivaltschaft das Gericht und die Staats- anwaltschaft beleidigt und hierdurch die Pflichten eines Anwalts verletzt hätte. In de» übrigen II Punkten wurde auf Freisprechung mit der Motivirung erkannt, daß ich zu den Angriffen, insbesondere u der Anführung der Thatsachen. welche doS Reichsgericht selbst ür als zum Beweise der P r o t o k o l l s f ä l s ch u n g hin- reichend bezeichnet hatte, soivie zu der Rüge über die Ver letzung der Oeffentlichke»» des Verfahren, begründeten Anlaß gehabt hatte. Landgerichtsdirektor Lüty fungirte seitdem nicht mehr als Richter, ließ sich znnächst wegen Krankheit beurlauben und nahm dann seinen Abschied. Wegen Protokollssälschung ist gegen ihn ein Verfahren anhängig gemacht. Gegen die Entscheidung des Ehrengerichts legten die Ober- taatsanwaltschaft und ich Berufung ein. Die Oberstaatsanwalt- .chast beantragteAnsschließnng aus der Rechts- anwaltschaft, ich Freisprechung. In der Sitzung des Ehrengerichtshofes vom 27. April 1838 stellte der Reichsgerichtspräsident in Uebereinstirninung mit der Reichsanwaltschaft fest, daß all- eilig angenommen werde, daß ich zu all den Angriffen, derentwegen Freisprechung erfolgt war, b e- „ründeten Anlaß gehabt habe, m»o beschränkte die Ver- Handlung auf die beiden anderen Punkte. Den Schriftsatz, der zu meiner Verurtheilung wegen angeblicher Beleidigung des Ge- richts geführt hatte, verlas ich zum Beweis der Hinfälligkeit die Anklage. Der Ehrengerichtshof wies an» 27. April 1888 die Berufung des Oberstaatsanwalts zurück und sprach mich auch wegen der Schrift, die angeblich eine Be- leidigling des Gerichts enthalten solle, frei, weil aus dem Inhalt des Schriftsatzes erhellte, daß die Anllage«. behürde und das erste Urtheil meine Ausführungen nicht richtig, zitirt hatten, und weil von eiiier Beleidigung keine Rede sein konnte. Bezüglich des an die Staatsanwaltschaft gerichteten Antrages lehnte der Ehrengerichtshof ab. Beweis darüber zu er- heben, daß in der That an jener Zeit in Berlin mehrere un- gerechtfertigte Verhaftungen vorgekommen seien und 0 sogar bei Frau Stägemann, trotzdem die Strafe bezahlt».'> o ch- mals Exekution vorzunehmen versucht war. Die Gründe des ehrengerichtlichen Urtheils lassen, dahi'.» aus, daß ich mich durch meine an die Staatsa»ivallscha> gerichtete Eingabe vom 10. März 1387, und zwar vermöge des schließlichei» timveiscs derselben darauf, daß die Erzwingung der substituirten reihcitsslrafe ohne ausdrückliche Zustimmung der Angeklagten eine qualisizirte Freiheitsberaubung enthalten würde, disziplinarisch oergangen habe. Die Wahl des Ausdruckes beweise, daß ich nicht lediglich ein objektiv unrichtiges Verfahren der Behörde bei der Strafvollstreckung, sondern ein bewußt unrichtiges, strafbares Ver- fahren habe bezeichnen wollen.„Wenn somit aber auch", führen VieGründe wörtlich aus,„nurEine Verfehlung des Angeschuldigten bestehen bleibt, so rechtfertigt sich doch die Ausrechterhaltung der vom Vorderrichter erkannten Strafe des Verweises. Denn das Verhalten des Angeklagten bekundet ein so unzureichendes Ver- ständniß für seine Stellung zu anderen Organen der Rechtspflege, daß eine ausdrückliche Korrektur desselben geboten erscheint. Andererseits kann die Annahme der Oberstaatsaiiwaltschast, daß eine der Rechtsordnung entsprechende Berusslhätigkeit von dem Angeklagten überhaupt nicht mehr zu erwarten sei, für jetzt, iusbesondere im Hinblick auf dessen Jugend und kurze Anwaltstellung, nicht getheilt werden. Des- .halb ist dem Berusungsantrage dc!r Obcrstaatsamvaltschaft, sofort auf die höchste ehrengerichtliche Strafe zu erkennen, nicht stattgegeben." Da der Oberstaatsanwalt von Lud in der von ihm unter- zeichneten Anklage ohne irgend einen Beweisantritt mir vor- geworfen halte, ich hätte„frivol verleumdet" u. f.>v., weil ich ivahre Thalsache» in Ausübung meiner Pflicht als Vcrtheidiger behauptet hatte, hatte ich am 19. September 1887 bei der Staats- anwaltschaft des Landgerichts Berlin I beantragt,„den Ober- staatsamvalt v. Luck wegen Vergehens gegen§8 135—187 Str.- G.-B. zu bestrafen." Diesen Antrag sendete der damalige erste Staatsanwalt(inzwischen zum Oberstaatsanwalt befördert) Herr Wachler an den Beschuldigten mit dem„gehorsamsten Bemerken", daß er„zur Zeit sich nicht veranlaßt fühle" mich auf den Strafantrag zu bescheiden. Die Oberstaatsanivaltschaft ließ dann meinen Strafantrag an den Ehrengerichtshof gelaugen. Nachdem mit dem 27. April 1883 das ehrengerichtliche Verfahren seinen Abschluß erreicht hatte, er- hielt ich am 9. Juni von dem ersten Staatsanwalt den Bescheid, daß er de» Strafantrag zurückweise, weil die Anklageschrift„Be- leidigungen nicht in sich schließe, vielmehr nur Thatsachen ent- halte". Hiergegen legte ich Beschwerde mir der Auseinandersetzung ein. daß»ach Feststellung des Ehrengerichts, des Ehrengerichtshofs und des ilteichsamvalts, soweit überhaupt Thatsachen in der An- klage erwähnt waren, lediglich unwahre Thatsachen seitens des Ober- Staatsanwalts in einer Form aufgestellt seien, welche die Absicht des Ober-Staatsanwalts zu beleidigen klar erkennen ließen. Diese Absicht sei sowohl aus dem Inhalt seiner objekriv univahren Ausführungen deutlich erkennbar, wie aus der Form der letzteren und den sie begleitenden Uniständen. Aus- drücke wie„frivole Verleumdung", auf die pflichtmäßige An- führung aktenmäßig»vahrer Thatsachen angeivendet, und andere Unterstellungen der Anklage seien lediglich beschimpfender Natur, müßten und sollten auch offenbar beleidigend»virken. Die An- klage bewege sich zum übergroßen Theil in einer Ausdrucksweise. die zur Gelteudmachuug des Anklagercchts keineswegs erforderlich iväre. Die Häufmig von lediglich beschimpfenden und gehässigen Redeivendiliigen und der Umstand, daß fast durchweg direkt un- ivahre Bchauptungeii ohne den Versuch einer Begründung oder eines Beweisantriits in der Anklageschrift aufgestellt sind, ließen die Bcleidigungsabsicht und den Beleidigungsivillen des Ober« staatsanwalts unschwer erkennen. Es sei aber eine den Ober- slaatsamoalt beleidigende Unterstellung anzunehmen, daß er etwa das Beivlißtsein über den Inhalt seiner Ausdrücke und ihrer Trag Ivette nicht gehabt habe. Ueberdies träten»»och Umstände hinzu, die darauf schließen lassen, daß selbst wider besseres Wissen die beleidigenden Behauptungen seitens des Herrn v. Luck aufgestellt seien. Dazu gehören: ein Theil der von mir als Vercheidiger angefertigten Schriftstücke, aber nur die leichte, sormellc Beleidigunge:» enthaltenden, sei von der Ober» Staatsanwaltschaft zum Gegenstand einer öffentlichen An- klage geniacht, der angeblich schwere Beleidigungen enthaltende Theil nicht. Ferner müsse angenommen werden, solange der Oberstaatsanwalt nicht das Genentheil behaupte, er habe seiner Pflicht„nicht blas die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln" genügt. Denn das Gegentheil dieser Annahiiie wäre ja die beleidigende Unterstellung einer Pflichtverletzung durch Herrn v. Luck. Auch sei der Umstand auffallend, daß der Oberstaatsanwalt gegen den Staatsanwalt Heppner, der den völlig unniotivirte» Antrag, meinen Geisteszustand unter- suchen zu lassen, gestellt hatte, nichts veranlaßt habe. Wenigstens sei mir nur bekannt, daß Staatsanwalt Heppner alsbald nach diesem Antrag zum ersten Staatsanwalt b e- fördert sei. lieber die Motive meiner Strafanzeige ließ ich mich eingehend ans und schloß damit, daß eine Erklärung „des Herrn Oberstaatsanwalts dahin, daß er bona Lckv ge- handelt habe, meines Dafürhaltens selb st ver stand- lich jede andere Deutung der Worte des Herrn O b e r st a a t s a n w a l t s unerheblich macht." Als diese Beschwerde gerechtfertigt war, erhielt ich eine Vor- ladung zur Vernehmung vor das Mitglied des Ehrengerichts, Herrn Justizrath Lesse. Derselbe theilte mir init, er vernehme mich im Auftrage des Oberstaats- a w a l t s. Justizrath Laue, Vorsitzender des Ehrengerichts, habe mit diesem gesprochen, es solle darnach die gcsamiiite, mich betreffende Angelegenheit als er- ledigt erachtet werden, wenn ich den Strafantrag zurücknehme. Ich erwiderte, daß ich nicht den geringsten Grund dazu er- kennen köiine,� den Strafantrag zurückzunehmen, bevor Herr v. Luck ausdrücklich die Beleidigungen zurückgenommen habe, im Gegemheil müsse ich befürchten dann— und vielleicht nicht ohne Berechtigung— ehrengerichtlich angeklagt zu werden. Herr Lesse erwiderte, es sei doch nicht anzunehmen, daß der Ober- iaatsauivalt zur Bestrafung gezogen würde, ich inöge doch aui meinen leidenden Zustand und aus das Interesse der Anwaltschaft daran, daß das gute Berhältniß zur Oberstaatsanwalt nicht getrübt werde und daß diese Angelegenheiten wider mich endlich begraben»vurden, Rücksicht nehmen. Ich lehnte die Abgebe der Erklärung ab. übergab Herrn Leffe aus Wunsch Abschrift meiner Bcschiverdcbearündnng und versprach aus sein Verlangen, am 23. Inn» 1338 ihn»viederum zu besuchen. An diesen, Tage er- klärte mir Herr Leffe, er habe mit Jisstizrath Lau», dieser wiederum mit dem Oberstaatsanwalt Rücksprach genommen, es werde alles als erledigt erachtet werden,»venn ich ' e_,D 0 jjl 1) ff" selb st zu Protokoll aufgestellte Erklärimg aboabe. Ich»vrlligte schließlich ein, nachdem Herr Lesse mich habe» Laus Antrag daß nicht rmdruiglichst gebeten halte, wenn ich nicht auf unch Rücksicht nehmen wolle, so möge ich doch auf den Wunsch des Vorstandes und das Interesse der Berliner Anwaltschaft Rücksicht nehme». Hierauf kam folgendes Protokoll zu stände, dessen Wortlaut von Herrn Lesse vor meinem Erscheinen bei ihm ohne irgend eine Mitwirkung meinerseits entworfen war: „Verhandelt Berlin, den LS. Juni 1S83. Vor dem Nntcrzeichneten erschaut heute zur Erledigung der Requisition des tgl. Herrn Oberstaats- a n w a t t S vom IS. Juni der Herr Rechtsanwalt Arthur Sh.dthagen ic. und erklärt, dem Gegenstaude seiner Vernehmung hekanut gemacht: Ich habe gegen die zurückweifende Verfüg ng des Herrn Staatsanwalts von, 9. d. M. Beschwerde eingelegt, um die Frist Nicht zu vcrsäunien. Ich ging bei meinem Antrage vom 19. Sep- teucher pr. von der auch bei der Verhandlung vor dem Ehren- genchtsyof in Leipzig entwickelten Annahme aus, daß 'ch die Pfl cht als Anwalt habe, einer vom Herrn Ober- fiaatsanwalt meiner Ansicht nach ausgesprochenen Verleumdung reip. Beleidignng gegenüber nicht nur Verwahrung einzulegen, fondern mir auch aus anderem Wege Genngthuung zu verschasten, und daß die Nichtausübung dieser Pflicht mich in die Gejahr »mer ehrengerichilicheu Unterst chung dringen könne. Nachdem der die vorliegende Vernehmung bewirkende 91»- tvalt mir seine Ueberzeugung dahin ausgesprochen hat, daß diese Annahme nicht begründet sei. und daß die begründete Hoffnung vorliege, daß mit Zurücknahme meines Antrages vom 19. Sep- tember 1887 die ganze Angelegenheit erledigt sein werde, nehme ich hierdurch den Antrag vom 19. September und die ein- gelegte Beschwerde ausdrücklich zurück. Ich bemerke, daß ich zur Zeit der Stellung des Antrages vom 19. September 1öö7 leidend und sehr erregt rvar." Die Mausefalle war nun geschlossen. Unter dem 13. Oktober 1888 übersendete mir der Ober- ftaatsanwall folgende»Eröffnung":„daß ich auf Grund Ihrer zu Protokoll vom 28. Juni d. I. abgegebenen Erklärung, die Beschwerde vom LS. Juni" kg e g e n ihn)„für erledigt erachte, daß aber die 9lrt und Weise der Zurücknahme der Be- schwerde mich nicht veranlassen kann, von weiteren Maß- nahmen wegen Ihres Verhaltens abzusehen." Mein Versuch, die dolos.erwirkte Rücknahme des Antrags für unwirksam zu erachten, mußt« daran scheitern, daß Angeklagter und Richter in der Person des Oberstaatsanwalt vereinigt waren. Schon hier hebe ich hervor, daß die Oberstaatsanwalt- schaft nach den Darlegungen des gleich zu erwähnenden Urthecks selbst als richtig zugegeben hat,„daß Jnstizrath Lesse mir mitgetheilt, daß der Geheime Justizrath Laus mit dem Ober- ftaatSanwalt v. Luck verhandelt habe, und daß auch letzterer die Sache als erledigt betrachten werden, wenn die Er» klär un g",— die ohne mein Znthnn abgefaßt war—„voll- zogen sein werde", sowie,„daß zwischen dem Oberstaals- anwalt v. Luck und dem Geheimen Jnstizrath Laus solche Be- sprechungen stattgefunden haben",„es sei jedoch seitens des Oberstaatsanwalts vorausgesetzt worden, daß der Angeklagte (ich) erklären werde, er habe sich bei Stellung des Straf- antrages übereilt und nehme deshalb denselben zurück." Daß eme solche Zumuthung überhaupt je ausgesprochen sei, hat der Oberstaatsanwalt selbst nicht behauptet. Die Jago war vor. Neneni eröffnet. Am 13. 12. 1888 erhielt ich Anklage Nr. 2 im ehrengerichtlichen Verfahren, Eröffuungs- beschluß und Ladung zum S. Januar 1389. Den Gegenstand der Anklage bildete diesmal nur die eine Beschuldigung, durch den Strafantrag gegen Herrn v. Luck „meiner Berusspflichi zuwider gehandelt zu Unterzeichnet war der Eröffnungsbeschluß von v. Wilmowski. Leonhard, Wille und Wolff. Der der Oberstaatsanwaltschaft, der betonte,. die Form, sondern lediglich die Thatjache, Strasantrag aus ZZ 18S— 187 St.-G.-B. gegen Herrn v. Sachs gestellt zu haben, zum Gegenstand der Anklage von ihm gemacht fei, lautete abermals auf Ausschließung aus der Anwalt- schast. Das Erkeuntniß belegte mich von neuem mit einem Veriveise. Es führt in den Gründen aus, daß ich, n i m n> e r- mehr annehmen konnte, daß die Umstände in der Anklage von dem Oberstaaisanwalt wider besseres Wissen vorgetragen seien." Der Schluß des Urtheils lautet wörtlich:„Der Angeklagte hat von neuem ein so unzureichendes Berstäiidniß für seine Stellung zu anderen Organen der Rechtspflege nekundet, daß eine nachdrückliche Korrektur desselben geboten erschien. Andrerseits ist berücksichtigt, daß der größte Theil der Vorwürfe, welche dem Angeklagten in der früheren Anklage unter besonders starken Ausdrücken gemacht waren, sich als unbegründet herausgestellt hat und daß er sich dadurch wohl verletzt suhlen konnte. Das Ehrengericht hat deshalb die Strafe des Verweises wiederum für nolhwendig aber auch für genügend erachtet." Zum Termin hatte ich Herr» von Luck als Zeugen geladen. Derselbe beeidete als solcher:„Ich habe, soviel ich mich erinnere, keine Schritte gethan.um die Richtigkeit der Angaben in den Revisions- schrrfts ätzen des Angeklagten zu prüfen." Aus die Gründe, weshalb die Anklage erhoben sei, wollte er sich nicht mehr entsinnen können. Gegen das Urtheil legten wiederum beide Theile Berufung ein, der Oberstaals- anwalt mit dem Antrage aus Ausschließu»r.g aus der Rechtsanwalts ch a f t. Er begrimdete diesen Antrag dahin:„Ter vorliegende Fall drängt zu oer An- nähme, daß ein ersprießliches Zusammenwirken des Angeklagten mit anderen Org inen der Rechts- pflege nicht möglich erscheint.' Zwei Wochen vor dem auf den 29. November 1839 vor dem Ehrengerichlshof zu Leipzig anberaumten Termin wurden die Justizräthe Lauö und Wllke. um deren Wiederwahl in den Vorstand der ans allen Anwälten des Kaminergerichts-Bezirks bestehenden 9Inwaliskammer es sich damals Handelle, von der Ataioritä« n i ch wiedergewählt, wiewohl sie seit Dezennien dem Vorstand angehört hallen. Tie Mehrheit der Anwälte begann einzusehen, daß durch Herab- drückung der Rechte des Vertherdigers die Stellung an- schuldiger Angeklagter und des Anwalts selvil zu Ungunsten einer gerechlen Rechtspflege erschwert und erniedrigt würde. Justizrath Wilke wurse später aus Veranlassung des jetzigen Reichsgerichts- Präsidenten in die Kommission zur Ausarbeitung deS bürgerlichen Geseobuchs berufen. Vor dem Ehrengerichlshof erklärte der Reichsanwalt, er habe ursprünglich die Zurückweisung beider Berufnngcn bean- tragen»vollen. Da ich aber ausdrücklich auf meinem Stand- puukt, wie jeder andere Staatsbürger eine der Form nach nicht beleidigende Stra, anzeige auch gegen einen Oberstaatsanwalt richten und durch die zustanoigen Be» Hörden prüfen lasse» zu dürfen, verharre nud nlch> nur keine Erklärung dahin abgeben, die Strafanzeige sei übereilt gewesen, sondern dabei verbleibe, duß ich ohne beleidigende Unterstellung dem Ober- staatsanwalt gegenüber nicht habe annehmen dürsen, daß er eine Anklage ohne" Prüfung des Sachverhalts erhoben hätte, also mit Recht verlangt habe, daß auch geprüit werde, ob Herr v. Luck wider besseres Wissen ver- leumberische Behauptungen aufgestellt habe, so de- antrage auch er: Ausschließung aus de r Anwaltschaft. Meine Replik ging �"Michen dahin, daß Herr v. Luck aus verschiedenen jurisliichen Gründen einein Verleumder gleich zu achten, baß auch ein«slaatsan>oaU wegen Beleidigung, deren er sich in Anklagen schuldig mache, nach der Judil.ckur des Kompetei,z-Koiistiktshofes st ra- bar, und daß ich nimnierinehr eine mit der Wahrhe t in Widerspruch stehende Erklärung dahm, oaß ich ü bereu: den Strasantrag gestellt habe, abgeben werde. Un»echt sn v g- tich meinerseits, daß ich dem ourch die Herren und Lesse mir übermittelten Wunsch des Oberstaatsanwalts gefolgt und seinem Versprechen Glauben geschenkt habe. Ein Anwalt sei noch nicht ein Staatshürger zweiter Klasse. Sei er das, so läge auch mir an der Zugehörigkeit zur Anwaltschaft nichts. Nach sehr langer Berathung erkannte der Ehrengerichts Hof dahin, daß ich mit einem Verweise und 1900 M. Geldstrafe zu bestrasen. In den Urthcilcgründen heißt es:„Tie Rücksicht auf die wechselseitige Achtung der zur Rechtspflege mitsammen berufenen Organe mußle ihn zu der Voraussetzung, daß auch zur Erhebung der frühere» Anklage gegen ihn der Oberstaats- anwalt von Luck, nur auf Grund gewissenhafter Er- wäguiig geschritten sei, führen." Tie e»tgege»siehe>ide oben mitgetheiue eidliche Aussage des Herrn vv» Luck wird als für diese Frage irrelevant eracbtet. Zum Schluß heißt es wörtlich:„Der Ehrengerichtshos hat noch nicht die Hossnuiig aufgeben möge, daß der Angeschuldigte doch zu besserem Verstäubuiß seiner Berufepflichlen noch gelangen werde, und hat deshalb auf die beantragte Ausschließung von der Anwaltschaft nicht e r k a n n t; dagegen scheint es aiigeinessen, den Angeschuldigten auf die äußerste Eventualität, der er sich bei fernerer Ber- kennung seiner Berufs st ellung aussetzt, recht eindringlich hinzinveise»; rn diesem Sinne ist dem vom Ehrengerichr ausgesprochenen Verweise noch eine Geldstrafe verschärfend hinzugeingt." Eine ausführliche Darlegung der ein Dutzend bei weitem überschreitenden Verfahre», die insbesondere seit Mitte 1889 wider mich wegen angeblicher Beleidigungen von Beamten, Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Gesetze, Verächtlich- inachung von Staatseinrichtungen, Majestätsbeleidigung ver- sucht wurden, sowie der vor dem Ehrengericht stattgefundene» Vernehmungen über den Inhalt von mir gehaltener politischer Reden und varüder, daß ich mich mit und ohne Erfolg gegen Beschränkung von Rechten von mir verrheidigler Angeklagter gewendet habe, mag hier ausscheiden. Zu erwähnen ist, daßin leineni dieser Fälle ehrengerichtliche Anklage erHobe» wurde und daß die ordeut- lichen Gerichte nur in den 9 noch schwebenden Beschuloigungen wegen formeller Beleidigungen von Beamten, in einem Falle wegen Haussriedensbruchs Anklage erhoben(weil ich in einer Wahlversammlung der Aufforderung des konservativen Mitein- berufers und Amlsvorstehers mich zu entsirnen, Folge nicht geleistet haben sollte). Wegen Haussriedensbruchs bin ich von der Strafkammer freigesvrochen. Die nächste ehrengerichtliche Anklage nebst den im„Vorwärts" vom 19. Noveinber 1892 wörilich veröffeullichten Anklagebeschlüfsen des Ehreugericlits vom 8. April und des Kammergerichts vom 21. April 1390 wurden mir Mitte Mai 1890 zugestellt. Zur Last war mir vom Kammergericht unter Vorsitz des frühere» R e i ch s g e r i ch ts- Se»atsprüsi deuten Drenkmann und Beisitz des jetzigen Reichsgerichts- raths Olshausen gelegt, durch"verschiedene Handlungen „begründeten Anlaß zu der Annahme gegeben zu haben, daß ich mich den Bestrebungen der Sozialbeiilotralie anschließe, ein solches Verhalten aber mit der Würde des An- ivaltsstaiides unvereinbar erscheine." Das Ehrengericht sprach wegen dieses Punktes frei, der Oberstaalsanivatt Wachler legte auch wegen dieses Punktes Berufung ein, der Ehrengerichts- hos schloß sich seiner Auslassung in seinem schriftlichen Erkeuntniß nicht an. Ferner halte das Ehrengericht das Hauptveriahren wiber mich aus Anlaß eines am 17. Juli 1889 über„Bolksrecht und Junsten»»recht" von mir im sozialdemokratischen Wahl- verein für den ersten Berliner Reichslagswahlkreis gehaltenen Vortrages eröffnet. In demselben war ich für Rechtsprechung durch Laien statt der Rechtsprechung durch gelehrte Juristen ein- gelrete», hatte— in dem hier interes sirenden Theil— etwa aus- geführt: Es sei dem Gesetz entsprechend, daß die der Regierung direkt unterstellten Verwaltungsbeamte» de» Weisungen der Regierung gehorchen. Ader auch die Richter müßten streben, sich der Regierung genehm zu machen. Denn da kein Altersausrücknngs- sysiem bestehe, so werden naturgemäß die der Regiernug Ge- nehmen zu höheren Richterstellen befördert. Laienrichter seien völlig unabhängig, die gelehrten Richter nicht.„Ter Richter wer e". heißt es wörtlich nach dem Protokoll des überwachenden Polizeilieutenaiits,„stets darnach trachten, sich der jeweiligen Regierung genehm zu machen. Wir sehen daher auch, daß in den höchsten Richter stellen nur solche Männer sich befinden, welche gegen die Regierung nicht oppomre»". Das Ehrengericht sprach in seiner Sitzung am 27. April 1892 auch wegen dieses Punktes frei, weil ich„lediglich einen theoretischen Vortrag über den Vorzug der Laienrichter von den gelehrten Richtern und die größere Uuadhängigkeit der erste, en gehalten habe". Der Ober- staatsanwalt betonte iu seiner Berufiing, daß ich die Unparteilichkeit der Richter angegriffen und die ge- lehrten Richter schwer beleidigt have. Meine Enigegnung ging im Wesentlichen dahn: e»iarireteii bin ich für Unparteilichkeit der Richter. Nur erblicke ich den Weg, um zu einer unparleilichen Rechtsprechung z» gelangen, nicht in dem bestehenden Rednssystein, in dem gelehrte Richter vor- vorzngsiveise den Richterberns ausülen, bin vielmehr der Ansicht. daß vorzugsweise Laieugerichte ans allen Gesellschafls- klaffen zusammengesetzt, uuparieilich, gerecht und mit der gehörtgen Sachkenntniß zu unyeilen vermögen, und — worauf ich den Hauptwerih lege— das Ge- Gefühl unparleiischen Rechtsprechung bei den Recht Suchenden zu«rwecken vermögen. Tie Gesetzgebung befindet sich aus fort- schreitender Zuneigung zu dieser Anficht. Die Elnrichtilug von wenn auch mangelha ten Schöffengerichien und Schwurgerichte». das Drängen nach einer Beruf»»gsinslanz gegen Urlheile ge- lehrter Richter, die Begünstigung allerdings unvollkomniener Geweroegerichte sprechen für meine Ansicht. Jndeß nimt das Gericht ist der Orr zur Entwickeluug politischer Ansichien. Nicht allein gegen die Jiistitmio» gelehrter Richter, sondern auch gegen die Institution gelehrter Rechteanwalle, gelehner Juristen überhaupt habe ich mich- und bei dem Geiverdegerichts gesetz mit Erfolg— gewendet. Mich selbst sollte ich beleidigt habe»? Allerdings hat die juristische Wochenschrstl erklärt, in jener Gesetzes beslimmnng liege eine Beleidigung der Anwälte. Ist des Staatsanwalts Behauptung zutreffend, daß ich die ge- lehrten Richter verunglimpft habe, dann würde§ 22 Nr. 1 der Str.-Pr.-O. in Anwendung zu bringen, die gelehrten Richter von einer Adurrheilung wider mich durch Gesey ausgeschlossen sein. Ter Ehrengerichtshos erkannte in Leipzig am 17. November 1892 auf Schuldig mit solgender, wörtlich nnebergegebeneu Begründung: Wenn der Angeschuldigte die Berufsrichter und insbesondere die höheren Richter durch sehniltlich des Slreberthums und der Abhängigkeit gegen- über der Staate regier..ng bezichtigte, wie dies seine Zugeständnisse ergenen, und wenn er diese Bezichti gungen in einem für eine gröbere Volks menge bestimmten Bortrage vorbrachte, so verlegte er damit die besonderen Pfliaiten seines Bernfes. Er mußte berücksichtigen, baß er de» Stand herabwürdigte, mit welchem er als Organ der Rechtspflege zusammen zu wirken berufen war. und Ni ßte si'* sagen, oaß er durch solche terabwürdiguna ferneres erfolgreiches »sammenwirk. e r e i l e l t e. Der Angeschuldigte g»ebt selbst an, daß verschiedene seiner damaligen Zuhörer schon rüher in einem ahnlia.en Sinne und noch schärser über die Ri einer gesprochen. Um so mehr mußle er sich hüten, von diesen Zuhörern einen sie noch mehr awregenden Vortrag zu Halle», dessen Wirkung dan» auch die gewesen ist, daß die jolgenden Reden mit noch heftigeren Worte» gehalten wurden, die zur Auflösung der Birsammlnng führten.". Hat der Ehrengerichtshos in seiner Mehrheit durch diese Be arund>l"q auch klar zu erkennen gegeben, daß er enlgege» der llaren Bestimmung des§ 22 Nr. 1 Slr.-Pr.-O.(„ein Richter ist vo« der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetz«; ausgeschlossen ivenn er selbst durch die strafbare Handlung verletzt ist") als Richter geurthcilt hat und daß er mich wegen der Bethätiaung meiner politischen Anschauung aus dem Auwaltstande selbst dann ausgeschlossen haben würde, wenn er nichts weiter als gegen mich vorliegend erachtet hätte, so bitte ich demnach gerade den»ach- folgenden Angeklagepunkien behufs Prüfung der Frage, ob gegen mich irgend etwas Ehrenrühriges vor- liegt, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als zweiten Punkt hatte der Eröffnungsbeschkuß vom 3. 4. 1800 drei von mir in Ausübung meiner Veclheidiger- psticht im Austrage meiner wegen angeblicher Geheimverbiiwuug, Verstoß gegen das Sozialistengesetz u. dergl. angeklagten Klienten gegen Landgerichtsdireklor B. zu Berlin gestellte Ablehnungs- gesuche mir als pflichtwidrig zur Last gelegt. Die im Weseni- lichen gleichlautenden Ablehnuugsgesuche waren zunächst mündlich gestellt. Auf Wunsch des Gerichts, dessen Proiololl- sührer in dreistündiger Verhandlung nicht völlig hatte Protokolliren können, reichte ich da? Mlehnungsgesuch schnstlich ein. Es enlhält in 72 Seiten unter 19 Nummern die erforderlichen thotsächlichen Anführungen und recht- lichen Ausführungen. Vorweg ist folgende Ausführung gestellt: „Vorweg gestatte ich mir die Beinerkiing, daß, soweit nach- stehend behauptet wird, Handlungen oder Unterlassungen seien von Beamten gesetzwidrig vorgenominen, damit nicht aus- gedrückt werden soll, daß den Betreffenden das Bewußtsein von der Rechtsividrigkeit ihrer Handlungen oder Unterlassungen, soweit diese Handlungen oder Uiiterlaffuligen ein ftrasbares De- likt darzustellen geeignet sein sollten beigewohnt habe. Es dürste zur Begründung des subjektiven Mißtrauens gegen die Unparteilichkeit von Richtern genügen, daß objektiv rechtswidrige Handlungen begangen sind. Die Frage, ob auch das Bewußtsein der Rechtsividrigkeit aus de» darzulegeiiden Umständen folge, soll der Beurtheiluug des hohen Gerichtshofes indeß dadurch u» ch i e n t- zogen werden." Das Mißlranen gegen die Unparteilichkeit des Herrn B. wird dadurch gerechtfertigt, daß derselbe die von einem Richter zu erwartende„absolute, unantastbare makellose Unparteilich- keil" nicht besitze. Es fehle ihm die Selbständigkeit nach oben hin, insbesondere habe er schriftliche Mutheilungen der Elaatsaiiwaltschaft, daß die Angeklagten„voraussichtlich", bezüglich„jedenfalls", zu Strafe und Kosten verurtheilt werden würc en, unbeanilandet zu den Akten gelangen lassen; auch anderen Uebergriffen der Staalsoehörden gegenüber habe er m verschiedent- lich ausgesührten Fällen entgegenkominend sich bewiesen. Tie Rechte der in U»tersuchii»gshail genommenen Angeklagten habe er schwer gekränkt, Tabakrauchen und Lektüre ihnen verwehrt, Selbstbeköslignug verivehrt, in Untersuchungshaft genommenen Sozialdemokraten erklärt,„wenn die Angellaglen ein Geständniß ablegen würden, so könnten sie mit der Haft verschont bleiben", zwei Protokolle durch absichtliche Fortlassung von Anträgen und gegentheilige Bekuncung ,m ProlokoU gefälscht (in derselben Weife wie in dem oben mitgetheillen Lüly'schen Fall), Beschränkungen der Oeffentlia keit geschehen lassen, deren Konstatirnng zu Protokoll und Abhilfe dagegen abgelehnt», s.w. Alle diese Behauptungen waren detaillirt unter Beweis gestellt. In der Verhandlung wies ich»och daraus hin, daß es doch aus- fallen müsse, daß nicht Beleidigungsklage gegen mich erhoben sei, wen» die Anklagebehörde rhre Anficht für die richtige Halle, und daß ich in den lausend übersteigenden Fallen, in deiien ich in Berlin vertheidigl habe, nur Herrn B. und(im obigen Fall) Herrn Lüty abgelehnt habe. Die in den» lehnnngsgesuch enthaltenen Beweisanträgen wiederholte ich mündlich. SSmmtliche Anträge wurden vom Ehren- gerichl und vom Ehrengerichtshos als„unerheblich" abgelehnt. Zeugen hatte ich nicht geladen, weil ich aus dem in der An- klageschrist euthaltenen Vorwurf, ich hätte minder aus meiner Mandanten als aus eigener Kennt niß heraus die betreffende» Thatsachen behauptet, den Schluß gezogen halte, daß die Wahr- heit der vo» mir behaupteten Thalsachen unterstellt»verde. Da? Ehrengericht vernahm den von ihl» geladenen Herrn B., lihnlS aber selbst meine dahin zielenden Anträge, daß Herr B- in dieser Sache als Ztnge Unwahres beeidet habe, als„unerheblich" nb. Der Ablehnung aller Beweis- än träge schloß sich der Ehre'gerichte hos zu Leipzig später an. Das Ehrengericht und der Ehrengerichtshos erachteten mich für schuldig im"Sinne der Anklage. Bezüglich der Slrafhöhe führt das Urlheil erster Instanz aus:„Was die Hohe der Slra,e betrifft, ivetche gegen den An- geschnldigien auszusprecheil war. so erschien es nach den mehr- lachen Vorbestraiungen desselben und bei den vorliegenden schwere» Verfehluiigen. insbesondere anderen Organen der Justiz gegenüber, wohl sehr ziveiselhaft, od seitens des Angeschuldigten eine der Rcchtcordiu.ng entsprechende Berus»; thaligkeit überhaupt noch zu erwarten ist." Der Ehrengerichtshos bestäiigle durch Urlel vom 17. November 1892 bei» Schuldspruch Uumlttelbar bevor ich die Anklageschrift erhielt, die mir die eben behandelten be'den Pflichtverletzungen zur Last legte, erschien i» von dem offiziösen Berichierstatler M., früherem Redakteur de« von Herrn v. Schweiuburg geleitetem Preoreptils, bedienten Zeitungen die Nachricht, es sei gegen mich wegen Gebührenüberhebung Anklage l»i ehrengerichtlichem Verfahren von der Oberst- aiza»>rall- schaft erboden. Ei»igen der Zeitungen sendete ich unter Mittheilung des Inhalts der mir zugenelllen Anklagen eine Berichtigung zu. Am L2. Mai wendete ich mich mit Rücksicht auf mein damaliges schweres Lungenleiden mit dem Antrag auf Beilegung des in der vorerirähute» Sache aus den Juni anberaumten Terinins an das Ehrengericht. Gleichzeitig wies ich aus die eigenthümliche Erscheinung hin. daß von ossiziösen Berichterstattern bediente Zeitungen unwahre Mittheilungen über ein gesetzlich geheimes Verfahren verösientlichl sind. Hieraus erhielt ich a»> 27. Mai Id9o eine den Zeitungsnotizen entsprechende Anklage- schrift und den dazu geaörigen Erössuungsbeschluß, denen solgender Sachverhalt zu Grnnbe lag: Ii» November 1387 deanstragie mich der Fabrikant X., in einer verwiclelle» Erdschailsangelegenhcit seine Interessen»u vertreten und nach enva ihm günstiger Regulirung der Erdsch'ss ein Arrangement mit seinen Gläubigern zu versuchen. Er wolle die Erbschaft»nd den Erlös aus der Beilreibung seiner Geschäfts' sorderunge», um die er mich gleichsalls bat, verwenden, um seine Gläubiger zu bezahlen. Er sei etwas leichtsinnig gewesen und sei, nachdem sein blühendes Fabrikattons' geschäft zusammeiigebrochen, Ende 1884 heimlich nach Amerika gereist. Seit kurzer Zeit halte er sich in der Nähe vo Berlin vor seinen Gläubiger» verborgen auf. Den Auftrag überuahn' ich unter Betonung, daß kein Gläubiger bevorzugt werde» dürfe. Im Lanie der Zeit überbrachte mir X sodanu ei»e große Anzahl(über 300) Dokiiincnle. beauftragte mich, Diese Dokumenie, die Gläubiger- und Schuldnerkonten nach ihrer rehl' lichen Seile hin zu prvsen, sestzustelle». od und welche Rechlk oder Pflichten ans den einzelne» Posten ihm erwüchse» u. s. Ein Verzeichniß seiner Gln..diger und Schuldner könne er mir nicht auistenen. das sei„bei der Größe seine» G.ichä les»»' möglich, da er mit den meisten seiner Gläubiger und Schuldner seit vielen Jahren arbeite". Die Höhe femer Schulden sa ätzte er aus etioa 30i>o0 M. Nach Prüfung t�r Erbschastsnugelegenheit ertheilte ich dem X. den von ihm da»" befolgten Rath, auf das Erbtheil seiner Mutter zu Verzichts» und die Erbschaft hinler dem Nachlaß seines ersten StieK vaters auf Grund eines dem X. günstigen Testamenies anz"' treten. Mit dem zweiten Stiefvater kam ein Vergleich über vc» Nachlaß des ersten Stiefvaters zu stände, inhrltlich dessen ver Zrvrtte Stiefvater sich verpflichtete, ungefähr 27 000 M. abzüglich 3000 M., die erst nach seinem Tode zahlbar sei» sollten, Z" johlen. Mehrere Verwandte des X. hoben oeirn BergleichSabschlu? qeroot, X. sei wegen Führung falscher B-cher na» Amertka seiner Zeit geflohen. X. bestritt dies sehr lebhast- �jir«ln foginauntes Hauptbuch, wiederholte seine srühernl Mittheilungen und betonte, er habe noch sehe viele bv11 Geschäftsbuch mit.Gewinn- und Ver- lust-Konto abichließenden Posten ständen noch offen. Er bäte mich, alle Posten genau in thatsächlichcr und rechtlicher Hinsicht x" p�ien. Da ich erwiderte, daß ein solcher Au, trag ohne Besitz sSmmtlicher Geschntsbucher. Skripturen zc. unansisihrbar sei iWÄ» NK« I3-*»«« d--i«M Mi.«Hü» ....«eiüleichsabschluß war ich ferner gebeten. Geld an X � n» i 8 e m e i n s am e Quittung der X'schen .heleute zu zahlen, da die Gefahr, daß X wieder leicht- runng werde, unmevhin vorliege. Der Wunsch wurde schriillich wiederholt, nachdem ich auseinandergesetzt hatte, daß die X'schen Eheleute ihren ersten Wohnsitz in Kol» genonunen. und de.nnach Vach franzouschem Recht die Erbschaft und die Schulden zum gemeiusamen Eigenthnm beider Edeleute gehörten. Auf Grund einer Bollinacht erhob ich ain 28. Vloveinber 1887 die Vergleichs- »U'"me. lheilU dies dann X sowie ferner mit, daß nach oder- st. chlicher Prüfung des Hauptbuchs wohl anzunehmeii sei» dürfte, m». r-1' veiUar ,lnel 3:f)cil der Vergleichssunime nach chegiiliru!.der Angelegenheit zu ihrer Veriügung gestellt werden konnte.>1», BO, Roveuiber zahlte ich qeaen Quittung der L'sG» Eheleute 1000 Ma»k aus der Vergleichssumme »nd wurde abermals schriftlich angewiesen, nur gegen geiiieiitsame Quittung beider Eheleute Zahlungen zu leliten. d,e Qmttmig ist zum ehrengerichtlichen Protokoll vom 27. April 1892 genommen. Am Abend des 1. Dezember 1887 erschien X sehr ausgeregt in meinein Bureau, theilte mir mit, «» Gläubiger B. habe bei ihm wegen S08 M. gepfändet und überbrachte mir einen von ihm geschriebenen Brief, der folaeuder- maßen lautete:>> v „Herrn Rechtsanwalt Stadthagen, hier. Sie wollen mein bei Ihnen steheudes Depot ledglich für meine Frau sorta» verwalten, da ich das Depot meiner Frau zum Eigenthiiiii überwiesen habe. Auch ans den Nießbrauch verzichte ich zu Gunsten nieiner Ehefrau. Berlin, l. Dezember 1887. x« lieber die in diesem Schreiben liegende Zumuthnng wurde ich sehr erregt, lehnte eiiie fernere Veriretung des H. ab und bat ihn, bas$epot anzuheben. Denn der Schein habe nicht die geringste lurlitische Bedeutung, seine Ebesrau hafte auch für die Schulden unt, der Schein verdanke wohl dem Rath irgend eines Winkel. kvnsulenten seine Entstehung. X. bat wiederholt, doch das Mandat zu dehalien, betheuerte, er wünsche ohne irgend jemandes Schä- diguug lebhaft, daß die Sache so geordnet werde, daß er ohne Gläubiger und ohne Furcht vor Strafverfolgungen leren könne. Er habe die Befriedigung des Gläubigers B. aus den ihm am 39. N« berge de>i en 1000 M. deshalb nicht vorgenommen, weil er nicht wiffe, od die Forderung bereits bezahlt sei. Ich möge doch in jedem einzelnen Falle nach meinem besten Eriiiksseu prüfen, direkt mit Gläubiger und Schuldner in Verbindung treten und so vorgehen, wie ich es ,ür gut halte. Schließlich lteß ich mich bewegen, die Sache weiter zu führen, setzte dem X. auseinander, daß ich darnach als sein Bevollmächtigter berechtigt sei, die Werthpapiere umzusetzen und an die Glaubiger zu zahlen. Tie gestrige Vollmacht beziehe sich mir aus das Verhäliniß su ihm, nicht auf Zahlungen Anderen gegernuer. Ob ihm klar sei, daß ich darnach auch ohne seiner und seiner Edefrau Gellehinigling im Einzestalle Zahlungen leiste» könile und er demnach nicht die Werthpapier- stücke, sondern nur deren Werth von mir zu verlangen habe. Das bejahte 3£. und unterschrieb hieraus folgenden, von mir ent- worfenen Revers:„Hierdurch ermächtige ich Herrn Rechtsanwalt Arthur Sladlhagen über mein und meiner Ehefrau Depot in der Art weiter zu verfügen, daß er über die Werthpapiere und das Geld so verfüge» kann, daß er lediglich den Werth der deponirten Werthpapiere und Gelder mir, bezüglich meiner Ehe- frau, zurückzugeben verpflichtet ist, das Depot a l s o als Darlehn behält. Berlin, den 1. Dezember 1887. X.' Ain 7. Dezember ertyeilte» mir beide Eheleute Generalvollmacht. Das Ehrengericht läßt sich über die juristische Natur des von mir entworfenen Reverses vom I. Dezember zutreffend dahin aus, daß der Revers„lediglich die Umwandlung eines äevosiuim reguläre in ein irreguläre enlhäll." Von mir war der Ausdruck Darlehn gewählt, weil ich wohl mit Sicherheil annehmen konnte, daß ein Laie den Ausdruck depositurn irreguläre nicht versteht. An demselben Abend schrieb ich au den Vertreter des Gläu- bigers B., wieviel Forderungen dieser gegen X. zu haben meine. Am L. Dezember erhielt ich seitens des Vertreters des B. eine Psändungsdenachrichlignng wegen der dem H. aus dem Nachlaß seiner Mutter zustehenden Foroerung. B. er- klärte sich nicht bereit, detaillirt anzngeven, was ihm zustände, versuchte vlelmehr weiterhin, seine Forderung in Höbe von 8000 M. geltend zu machen. Als ich schließlich eruirt hatte, daß ihm nur 3800 M. zuständen, wurde ihm im Februar 1888 diese Summe gezahlt und erklärte er sich befriedigt. Die Prüfung der einzelnen X.'schen Geschäflskoaten war eine außer- ordentlich schwierige, weil häufig die Kladde, das Kopirbuch und das Hauptbuch durchaus nicht im Einklang standen, weil ferner sehr viele Posten fingirt, Glänbigerposten ihrem Betrage nach herabgemindert zu sein schienen und Gläubiger- und Schulonerposien durcheinander geworfen waren. Meine mühsame Thätigkeit beuaud in der Fest- stellung, welch« Gläubiger und weiche Schuldner vorhanden seien, wie hoch der ihneu zuiommende Betrag uch belaufe, ob Regreß- anspräche existiren, od von 3£. abgescistossene Verträge Gilugkeit Häven, ob die Verpfändung seiner gesamiute» Fadrikulensilien zu Recht besiehe, wo denn eigentlich die Faoril lensilien geblieben seien u. f. w. Viele Schuldner waren in, Dezember 1884 von X. fchriitlich gebeten, 20 pEt. ihrer Forderungen be- gleichen zu wollen, de» Rest wolle er ihnen dann erlasse» Auf Grund alles dieses erst im Laufe etwa des Januar ermiltelten Sach- Verhalts sprach ich dem X. meine Ansicht dahin aus, daß er doch offenbar gefälschte Bücher mir übergeben. X. gab schließlich diese Möglichkeit, sowie daß das sogenannte Hauptbuch thatsächlich niemals geführt sei, als richtig zu, behauptete aber, er habe mehr aus Unkemitniß gehandelt, zedentalls habe ihm eine betrügerische Absicht fern gelegen. Eine Anzahl Gläubiger versuchte unter dein Namen eines Vergleichs höhere Forderungen, als ihnen je zustanden, zur Auszahlung zu nruigen. so B. 8000 M. statt 3600, Sei. 4500 stall 2300. Andererseits stellten sich Ansprache des X, die nach den Buchern des X. 5000 Mark betrugen nach Durchsicht der Skripturen auf 2500 und weniger heraus. Trog dieser Schwierigleiten gelang es mir,«ine Be- sriedigung sämmtlicher Gläubiger ourchzusetzen u n b den X'schen Eheleuten, abgesehen von den 3000 Mark, die im vorläufigen Besitz des zweiten siiesvalers verblieben, über 7900 Mark aus der Vergleichssumme über den Nachlaß übergeben zu können. Die Beitreibung der Schuldeupopen wurde mit minderer Eile betrieben. In Zusammenhang mit der Regulirnng dieser Angelegenheit wurden von einer großen Anzahl Gläubiger Arrei-fchläge und Prozesse gegen X angcsire„gt. In diesen Prozesjen vertrat ich oe» X. Gegen eine Anzahl Schuldner(187 bis 200) richtete ich w> Namen des X. Zahlnngs- ausjorderniige», Zahlungsbe,ehlt zc. Amang März ldvS war die Angelegenheit, trotz uer verschiedenen schwierig keilen, soweit erledigt, daß es sich nur noch um einige lauiende Prozesse und im wesentlichen um die Beitreibung der Schuldbeträge handelte, deren Richtigkeit und Hohe demls von mir geprüft waren. Desgleichen waren sämmtliche, mir üoergebeue Dokumente juristisch geprüft und dem X. über den Werth oder die Werihlosigmt der einzelnen genaue Mittheilimg gemacht. Ansang M-.rz theilt ich dem 3c. mit, daß ich iipolge meiner zunehmenden Krankheit oerieiien müsie, und bat ihn um Besprechung in Gegenwart meines Geuecal- substituten, eines Assessors. Seine Frau erschien am 8. März bei mir. Ich setzte ihr auseinander, daß mein Generalsubstitut un- möglich diese verwickelte Angelegenheit weiter führen, daß er viel- i»ehr lediglich die laufenden Sachen jühren könne: ich sei aber bereit, die Mandate ihr und ihrem Mann zurück- zugeben und ihr sofort eine Ansstellung über meine gesaminte bisherige Thätigkeit auf Grund der Allen und Bücher zu machen und abzurechnen; zu diesem Behuf wolle ich gern noch einige Tage in Berlin verbleiben. Frau X. lehnte dies Anerbieten sehr lebhast ab, erklärte, sie und ihr Mann wollten gern mit Erledigung der nicht laufenden Prozesse bis nach meiner Rückkehr warten, die Aufstellung der Liquida- kionen habe ja bis zur vollen Beendigung meiner Thätigkeit Zeit. Mit diesem Arrangement war' auch X ein- verstanden. Am 10. März reiste ich ab. Im April verlangten plötzlich die X.'scheu Eheleute von meinem Generalsubstitute» Abrechnung. Dieser wies sie aus die vor meiner Abreise in seiner Gegenwart mit mir gehabte Urnmeduiig und aus die Unmöglichkeit hin, seinerseits bei der verwicklen Angelegenheit eine Liquidation auszustelle». Sie drohten ihm daraus mit einer Denunziation bei seiner vorgesetzten Bebörde, weil er eine Sache übernommen habe, die er nicht verstehe u. dgl. In Kenntnis von dein Bor- gehen der X'schen Eheleute gesetzt, gab ich die telegraphische An- weisung, sämmtliche Mandate zu kündigen, denselben genauer bezeichnete Beträge auszuhändigen, im übrigen aber die Sache bis zu meiner Rückkehr liegen zu lassen. Mein Generalsubstitut ging infolge der ihm gemachten Drohungen über meine Anweisungen hinaus. Die X.'schen Eheleute erklärten sich ihm gegenüber schließlich schriftlich damit einverstanden, daß die Liquidation bis nach meiner Rückkehr unerledigt bleiben solle und verpflichteten sich ausdrücklich schriftlich, an mich noch Gebühren bis zur Höhe von 500 M. zu zahlen, falls meine Gebühren nicht aus dem bei mir gebliebenen Theil gedeckt würde». Nach meiner Rückkehr nach Berlin machte ich mich an die Aufstellung der Liquidation. Zu meinem Erstaunen fehlten die über vier Geschäftslisten füllenden Geschäftsbücher und Dokumente. Auf mein Nachfragen theilte mir dann mein damaliger Bureauvorsteher mit, die X.'schen Eheleute hätten diese Sacken nntgenommen, er habe angenommen, mein Geiieralsubstitut habe ihnen die Erlaubnis hierzu gegeben. Den X.'scken Eheleuten tbeilie ich nun mit, daß ich zu einer ge- naiien Aufstellung der Liquidation, soweit sie aus meine aus die Bücher und Tokumenten bezügliche Thätigkeit sich beziehe, nur dann im Claude sei, wenn ich wenigstens auf kurze Zeit die Bümer und Dokumente zurück- erhalte; die X.'schen Eheleute weigerten die Rückgabe der Bücher. Unter dem 10. Mai übersendete ich nunmehr den X.'schen Ehe- leuten meine Liquidation. Dieselbe zerfällt in drei Tbeile. Das L i q u i d a t A bezieht sich aus die Erdschajtsangelegenheit und die Prozesse, die von Gläubigern angestreiigt, sowie aus Ver- gleiche, die mit diesen geschlossen waren und schließt einschließlich der von mir für X. verlegte» Gerichlskosten mit 1358 M. 57 Ps ab. Die Liquidation L bezieht sich auf im einzeliien auf- geführte Prozeßbaudlungen(Zablungsaufforderungen, Zahlungs- befohle, Vousireckungen, Vergleiche) gegen 187 Schuldner und schließt mit 898 M. 80 Ps. einschließlich der 256 M. 95 Pf. be- tragenden Auslagen ab. Die Liquidation C wurde wörtlich in folgender Weise aufgestellt: „Daß meine Arbeit bei dieser Prüfung außerordentlich groß und verantwortungspoll, wisse» Sie sehr wohl und haben dies auch durch Ihr freiwilliges, von mir nicht angenom- inenes Anerbieten anerkannt, mir ein ExtraHonorar zu gewähren. Welche Bestimmung der Gebührenordnung, die ichB e i f ü g e, für meine Thätigkeil Platz greift, ist z w e i s e l- hast. M. E ist für die Prüfung jeder der vielen Ur- künden und jedes Aktivums bezüglich Passivums nach H 89 und 13 Nr. 1 der Gebiihrenordniing 10/10 des Satzes aus ß 9 der Gebührenordnung zu liquidiren. Ver- theidigen läßt sich indeß auck die Ansicht, daß tz 89 in Verdin düng mit§ 14 und 46 der Gebührenorduung in Anwendung zu komme» und deshalb nur b/w zu liquidiren sei. Endlich läßt sich auch die Ansicht verfechten, daß nach§§ 89, 47 ibid. nur 3/io des in§ 9 bezeichneten Satzes zu liquidiren sei. Da die Frage zweifelhast sein kann, so liqnidire ich lediglich aiio. Die Anzahl der Urk»»den, Schuldner- und Gläubigerposien, die ich in der vordezelchnelen Art zu prüfen hatte, mag über 1500 sein. Genau vermag ich die Anzahl und desgleichen die Höhe der eiuzelnen Posten, ohne im Besitz der von Ihnen zurückgenommenen Bücher zu sein, nicht iestzusiellen. Sobald Sie mir dieselbe» über- mittel», bin ich bereit, spezialifirte Liquidation nach dieser Richiung hin nachträglich auizustelleii. Vor- liegend liquidire ich in der Art. daß ich nur rund 800 Urkunden und Tebiloren- und Kreditorenposten mit einem Objekt von durchschnittlich 400 M. als(neben den in meinen unten folgenden beiden Liquidationen A und B aufgeführten Sachen) vorliegend annehnien. Demnach beträgt nack §§ 47, 89 Gebührenordnung mein Liquidat bezüglich dieser Prüfungsthätigkeit: 300 x 4,20 M.----- 3360 M. Ick bemerke, daß hier auch die Prüfungen, ob und inwieweit Sie nach Zahlung der Gläubiger Regreß gegen Dritte zu nehmen berecktigt sinv, niit eingeschlossen sind." Den meine Gebührenliqmdatio» überschießende» Theil des Depots sendete ich dem X. zu. Bezüglich des Exlrahonorars erivähne ich, daß mir ein solches im Januar angebolen war. daß ich die Annahme des selben aber abgelehnt habe, weil ich lediglich dem Gesetze entsprechende Gebiibren zu erhalten wünschte. Einige.-seit nach Absendung dieser Liquidation erschien X. bei mir, fragle nach ei>-zel»en Angelegenheiten, lehnte wiederholt a b, die Bücher dehuss Ausstellung einer ordnungsmäßigen Liquidation mir zu übergebe», erklärte, er sei mit der Abrechnung nicht einverstanden, das Ertrahonorar habe er lediglich zahlen wollen, wenn sämmtliche Sachen von mir erledigt würden. Es seien doch aber noch einige schwellend. Ick wies ihm darauf hin. daß ich ja auf das Extrahonorar ausdrücklich verzichtet halte. Er möge mir dock angebe», nach welcher Richtung hin er die Liquidation ge- ändert zu sehen wünsche. X. erwiderte, das brauche er nickt. Ich entgegnete ihm, ich müsse ihm anHeim stellen, zu thun, was er wolle, und machte ihn darauf aujmerksam, daß ich bereit sei, mich dem Urtheil zu uiiterwersen, das von drei von ihm zu wählenden Anwälten des Vorstandes über die Höhe der Gebühren ausgesprochen werde. Diesen Vorschlag mache ich ihm mit Rücksicht daraus, daß er vielleicht bei der gesammten Sachlage es für sich nicht für angebracht erachte, den ordentlichen Richter anzurufen. X erwiderte, wie er später eidlich zu- gegeben hat. es falle ihm gar nicht ein. auf einen solcken Vor- schlag eiiizngehen, er wisse, daß ich bei der Ober-. Staatsanwaltschaft nicht gut angeschrieben sei, ich sei ja bereits bestraft, er werde ein Versahreu wählen. in welchem er als Zeuge vernommen würde. Was er als Zeuge anssage, müsse man ihm ja glauben. Diesen Erpressungsversuch beantwortete ich mit der Einladung, mein Bureau zu verlaffen. Uellerdies schrieb ich nochmals a»X. daß ich nach wie vor bereit sei, einem Urtheilsspruch. der von drei von ihm zu wählenden Mitgliedern des A n wall svorstandes über die Gebührenhöhe gefällt werde, mich unbedingt zu unterwerfen; diesen Heeren liege nach Z 300 Str.-G.-B. Verschwiegenheilsvflichl ob. Eiiiem Herrn F., der später im Aultrage des X. bei mir erschien, wiederholte ich auch späterhin nock das Anerbieten. fügte hinzu, daß mir lediglich daran liege, mit einem Menscken wie X möglichst bald auseinander zu kommen. Das iit von F. dem X, in einem dein Ehrengericht vorliegenden Brief vom 10. August 1888 mitgetbeilt. Am 10. Dezember 1838 machte mir der Vorsitzende des Ehrengerichts, Herr Lau«, die Mitlheilung. eine Teuunziation seitens des Herrn X. sei gegen mich eingelaufen, ich werde ausgefordert, Mitlheil, ingen über ihm unverständliche Angalleii in der Denunziation des X. zu machen. Die Denunziation war nicht beigefügt. Ich erwiderte, auf Einzelheiten eingehend, daß mir nicht wohl zugemuthet werden könne, aus eine mir nicht einmal bekannt gemachte Denunziation mich zu äußern,-o«! übrigen sei ich bereit, jede Auskunft zu ertheilen, sobald die X'schen Eheleute von der, mir durch§ 300 Str.-G.-B. obliegen- den Verschwiegenheitspflicht mich enrbunden hätten. Herr Lau» erwiderte, das sei nicht notbwendig: wenn 36 sich an das Ehrengericht wende, so sei selbstverständlich ich von meiner Ver- schwiegenheUspflicht entbunden. Ich erwiderte, daß Herr Lau» mir nicht übel nehmen möge, wenn ich nach den mit ihm und anderen Vorstandsmitgliedern im v. Luck'schen Fall gemachten Er- fnhrungen meine Verantwortung durch Mittheilungen von Vornaiidsmitgliedern nicht ändern lassen könne. Darauf be- schloß das Ehrengericht. Voruntersuchung zu eröffnen und einen ordentlichen Richter mit meiner Vernehmung zu beauftragen. Ter Richter war, da eine Aussage, ohne daß ich von der Verschwiegenheitspflicht entbunden wäre, mich der Ge- fahr einer strafrechtliche» ll- tersuchung aus§ 300 Str.-G.-B. aussetzte, selbstverständlich bereit, 36. au, zufordern, mich von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Anfangs wollte X. dieser Aufforderung nicht entsprechen, erklärte dann, daß er sich keines- megs über meine Thätigkeit habe besa-weren wollen, sondern nur wünsche, daß meine Liquidation geprüft würde und entband mich schließlich der Verschwiegenheitspflicht. Ich wies m meiner ausführlichen Auslassung nun darauf hw, den es für mich, nachdem die Voruntersuchung eröffnet, gleichgiltig sei. ob X. sich über mich beschweren wollte oder nicht und gab, wie oben in Kürze ge- schildert, das Rechtsvcrhältniß, das zwischen uns bestand, an. Damit hielt ich die Sache für erledigt. Am 27. Mai 1890 wurden mir mm seitens der Ober« Staatsanwaltschaft die von ihr gefertigte Anklage, sowie der dazu gehörige Eröffnungsbeschluß des Ehrengerichts vom 17. Mai >390 und der fernere Beschluß, daß dieses Verfahren mit dem be- reils früher anhängig gemachten auf meine politische Thängkeu und auf die Ablehnung des Herrn Brausewettter bezüglichen ver- Kunden sei, zugestellt. Diese Schriftstücke warfen mir folgendes vor: Am 1. Dezember habe nach Angabe des 36. ich den ersten, der oben mitgetheilten Reverse dem X. in die Feder diktirt, dann den anderen Revers selbst geschrieben und von X. unterschreiben lassen. Danach erscheine ich„in hohem Grade verdächtig, dem X. meinen Bei st and zu demZweckegelie he« z tt haben, um dem Kaufmann B. die Beschlag- nähme des Depots zu entziehen und demselben die volle Befriedigung wegen der ihm an 36. zustehenden Forderung zu vereiteln". Ferner war aus« geführt, daß das Liquidat A nicht bemängelt werden solle, daß aber bezüglich des Liquidats B und 0 der Vorwurf erhoben werde. daß ich diese Liquidirung„willkürlich und in ungerechtsertlgter Höhe" ausgestellt habe. In keinem der Eckristfincke ist der Vorivurf, der nachher im Urtheil des Ehr e n- gerichtshoses Ausdruck gesunden Hai, erhoben, daß ich: aus eigennützigen Interessen gehandelt, daß ich ein Rechtsverhältnis zu verschleiern gesucht oder daß ich bewußt Gebühren überhoben Härte. Wegen des Verhaltens am 1. Dsj. sprach das Ehrengericht frei, weil die Schilderung des X. uwt ein angebliches Diktat des von mir zurückgewiesenen Reverses aus den verschiedensten Gründen unglaubhaft war. Ein Beisitzer des Ehrengerichles wies daraus hin, daß der. nach metuer»n- gäbe von X. mitgebrachte und nicht etwa von mit in meinem Bureau ihm diktirte, Revers auf anderem Papier geschrieben >var, wie der von mir geschriebene, sowie daß er von mir durchstrichen wäre. 36. selbst geriech in verschiedene Widersprüche auch nach anderer Richtung hm. Es war mir ein leichtes, auf Grund einiger ihm oorgehaUener Briese in den verschiedensten Punkten die Unwahrheit der meisten serner Behauptungen zu beiveisen. Schließlich erklärte X. er könne sich überhaupt nicht mehr genau der ganzen Angelegenheit entsinnen. Aehnlich war es mit Frau 36. Das Ehrengericht sprach von der Anklage,„dem X meinen Beistand zu dem Zwecke gesehen zu haben, um dem Kausmann B. die Beschlagnahm« des Depot» zu entziehen und demselben die volle Besriedigung wegen der»hm an X zustehenden Forderung zu vereiteln," frei. Unter anderem hob es im Urtheil hervor,„daß es an jed em Anhalt dafür fehlt, daß ich einen eigennützigen Zweck im Auge gehabt habe," sowie daß die Absicht, die die Anklage bezüglich des Reverses behauptet, aus nah? liegenden Gründen unmöglich durch den zweiten Revers aus- geführt werden könnte. Da ja ferner der Gläubiger B. nicht nur, sondern sämmtliche Gläubiger voll befriedigt und— ab- gesehen von dem zur Deckung meiner Gebühren zurückbehaltenen Rest— überdies den X'schen Eheleuten noch mehr als 7900 M. aus dem mir Uedergebeiien zurückgegeben waren, so lag die Unbegründetheit der Anklage auf der Hand. Ihre Entstehung hat sie wahrscheinlich dem Um stand zu danken, daß X nacd seiner Be- kundung sich nachträglich mit einem seiner früheren Gläubiger in Verbindung setzte und dieser ihm bei der Anserliaung seiner Denunziation Hilfe leistete. Dieser Gläubiger, der mehrere 1000 M. mehr gefordert hatte, als er zu erhalten halte, war darüber sehr erregt, daß er mit seinem unbegründeten Pfändungsanspruch in die Erbschaft hinter derMutter de» 36. nicht durchgedrungen war. Um seinen Beistand sich zu sichern, verschwieg 36. ihm den wahren Sachverhalt. Die Konsequenz war, baß, um die Anklage auch nur wahrscheinlich zu machen, 36. wiederholt eidlich de- kräftigte, er habe eine Erbschaft hinter seiner Mutter an» getreien. Er» vor dem Ehrengertchlshof nahm X., als ich auf den Inhalt des vorliegenden Erbschastsvergleichs hinwies»nd weiler darauf hinwies, daß 36. ja persönlich bei dem Amtsgericht Berlin I hinter der Erbfchast seiner M u t l e r entsagt hatte und Beweis hierüber an- trat, seine Behauptung zurück. Das Ehrengericht soivohl wie der Ehrengerichlshof schenkten den Angaben des X. keinen Glauben. Der Ehrengerichtshof in Leipzig sprach dies in der Begründung eines Beschlusses aus und stellte im Urtheil vom 17. Nov. 1892 wörtlich lest:„es nimmt der Ehrenßertchtshof Nicht für erwiesen an, daß der Angeschuldigte den fetzt blau durchstrichenen Revers dem X in die Feder dikttrt habe, ebenso nimmt der Ehrengerichts- hos nicht für erwiesen an. daß der zweite von dem An- geschuldigten entworfene und von den Eheleuten X. unterschrieben« Revers in der Absicht, den Zugriff des Gläubigers B. zu vereiteln, entivorfeu und unterschrieben ist." Unter diesem zweite» Revers ist der von mir oben abschriftlich nntgetheilte (nur von dem Ehemann unterschriebene) verstanden. Wieivohl ich seitens des Ehrengerichtshoss durch d i e s e n Theil des Er- keuntnisses von der wieder mich erhobenen Anllage frei- gesprochen toar, so gelangte der Ehrengcrichtshos dennoch dadurch zur Berurtheilnng, daß er im Urtheil mir etwas vorwarf, was nie Gegenstand der Anklage gewesen, geaen das ich auch aus eben diesem Grunde mich n i e hatte vertheidigen künnen. Das Urlheil fährt nämlich jort:„Der Ehrengerichts- Hof nimmt aber wohl für erwiesen an, daß Angeschuldigter die in diesem Schein belhätlgte Umwandlung des Depoiilums in«in Tarlehn und das Hineinziehen der Ehefrau X vorgenommen hat, um das eigentliche Rechtsverhältniß des Ehemannes X bezüglich der dem Angeschuldigleu für X übergebene» Werthpapiere und Gelder zu verfchletern und dadurch den unmilleldaren Zugriff der Gläubiger zu erschweren und gleichzeitig sich selbst eine möglichst h o h e B e r g ü t u n g für seine künftige Thätigkeit 1» sichern, die anderen Gläubiger aber zu verhindern, seine Be- sriedigung zu d rchkreuzen." . Vus welch e m Grunde erachtete der EhrengerichtShof sich für oejugt, eine solche aktenauswetslich hinfällige Behauptung plötzlich im Erkeniitniß erscheiuen zu lafsen S Auch die negen meine Freispreckung gerichlele Berufung des Oberstaatsanivalts hatte mir lediglich vorgeworien,„dem X. die Hand geboten zu habe», die volle Besriedigung des B. zu verhindern". Ver- g e b l i ch sucht man im ehrengerichlshoflichen ErkenuMiß nach Einem Satz, nach Einem Wort auch nur eines Scheingrundes für die Annahm, de» Ehren» L«richtshof e>, Und doch sollen eigentlich auch die Erlenntnißgründ» eines Ehrengerichtshofes die Gründe enthalten, die z» der irrigen oder nicht irrigen An- ficht den Ehrengerichtshos geführt haben. Der Ehren- gerichtshof hat eben trotz eifrigsten Suchens auch nicht den ge- ringsten Umstand gefunden, ans dem er auch nur scheinbar heraus hatte entwickeln können, daß die mir iniputirte Handlung vorgelegen habe. Ersetzt statt der alten Anklage eine neue, die sich allerdings von sonstigen auch dadurch unterscheidet, daß sie mir nie mitgetheilt und ohne den Versuch einer Be- ' ist. Aber der Ehrengerichtshof stellt sich im Erkenntniß auf nicht dem Angeschuldigten zu «ine strafbare Handlung gethan von der Zumuthnng aus, der An- sich auch gegen �d ie Anklage g r u n d u n g ausgestellt geht noch weiter. Er den Standpunkt, daß beweisen ist. daß er hat, er geht vielmehr geklagte sei verpflichtet, zu wehren, die ihm nie vorgeworfen" ist. Von diesem «tanopunkt aus führt er nun eine Reihe von Umständen im Er- lenntniß an, die wahrscheinlich selbst ihm nahe legten, daß seine r n d e m U r t h e i l a u s g e st e I l t e Anklage hinfällig sei. �tiis oicS der Art und dem Inhalt unberechtigte Vorgehen im Einzelnen einzugchen, mag für später vorbehalten bleiben. . Ehrengerichtshos wirst mir zuletzt noch, wiederum ohne t,n cSJ �er Begründung, eigennützige Interessen vor. Welche Gründe mögen den Ehrengerichtshos zu dieser haltlos und beweislos aufgestellteil, in keinem Stadiuni des Verfahrens zum Vorwurf gemachten Behaliptung «eraruaßt haben? Hervor hebe ich. daß, wenn das, was der Ehrengerichtshos in diesem Theil semes Erkenntnisses ohne frühere Anklage und ohne irgend welche Unterlage mir inipulirt, wahr wäre, ich mich am 1. Dezember 1887 der st r a f r e ch t l i ch v e r- solgbaren Untreue schuldig gemacht hätte. Dies Ver- «ehen verjährte, wie dem Ehrengerichtshof nicht «, rn d e r w i e m i r b e k a H n t s e i n m u ß. am 1. Dez. 1832. Ter Ehrengerichtshof hat b e i w c i t e m n a ch dem I. Dez. 1332 mich durch sein schriftliches Urtheil in Kcnntniß davon gesetzt, rvelche Feststellungen er getroffen habe. Dadurch bin ich leider außer Stande gesetzt, durch eine Strasanzeige wider mich bei der Staatsanwaltschaft auch in diesem Falle ein öffentliches Verfahren zu erzwingen und durch dieses klar zu stellen, ob die beweislos und haltlos vom Ehrengsrichls- Hof aufgestellte Unterstellung aus Wahrheit beruhe oder nicht. _ Dieses Vertheidigungsmittels hat mich der Ehrengerichtshof bezüglich des nun folgenden Punktes der Anklage nicht berauben können. Bezüglich dieses habe ich deshalb nach Zustellung des Urtheils an mich Strafanzeige bei der Staatsanwalt- fchast gegeu mich selb st gestellt. Dieser letzte Punkt betrifft den Vorwurf bewußlev Gebühre»- Lberhebung. Der Eröffnungsbeschluß warf mir vor,»Willkür- lich" liquidirt und in dem Falle zu B. und C. der Liquidation zu hohe Gebühren aufgestellt zu haben. Welche Gebühren dem Gesetz entsprechen, gab»veder er, noch die Anklageschrift an. Tie Liquidation B. ist eine der einsachsten Abrechnungen. Es wird vollständig dem Gesetz gemäß bei 167 Aufträgen für Aufforderung, Zahlungsbefehl ,c. liquidirt. Liquidnlivn C. ist oben wörtlich mitgetheilt. Nmi führt das Ehrengericht in seinem Urtheil— Berichterstatter>rar Herr Leffe— folgendes aus: Es habe Herr Laue vor meiner Vernehmung einen Gerichlsschreiber gebeten, zu prüfen, ob mein Liquidat ein richtiges sei. Der Gerichtsschreiber begutachtete darauf, wenn er lediglich das, was ihm durch Herrn Laue mitgetheilt sei, zu Grund« lege, so gebe er, unter Hervorhebung, daß er uur sehr oberflächlich die Sache sich babe ansehen können, fein Euta-chten dahin ab, daß für Aufforderungsschreiben nicht®/io, sondern 3/io der Gebühr zu entrichten sei und d«ß serner(zu C) eine Prüfung von etwa 860 Konten„nicht erforderlich" gewesen sei. Das Ehrengericht pflichtete mir darin bei., daß ich mich dem Gutachten irgend eines Ge- ruchtsschreibers nicht zu untenverfen habe. Es nimmt be- fzüglich der Liquidation zu B. an, nicht für jeden einzelnen Akt iin 167 Sachen, sondern unter Zugriindclegung Eines Objekts, das die 167 Summen umfasse, hätte ich liqnidircn sollen, nachdem es ausdrücklich abgelehnt hatte, die Akten, in denen meine Thäligkeit sich befand, vorzulegen, um sich davon zu überzeugen, welche Thätigkeit ich denn eigentlich entwickelt habe. Es fügt seiner eigenen Auffassung dann hinzu:„Diese Auffassung kann allerdings in einzelnen Fällen dahin führen, daß die Thätigteit des Anivals in einer der dadurch ih>n und seinem Bureau zu Theil werdenden Mühe und Belästigung nicht entsprechenden Weise honorirt wird. Dieser Gesichlspunkt kann indessen für die Entscheidung dieser Frage um so weniger 'maßgebend sein, als für solche Ausnahinssälle dem Anwalt nach der Gebührenordnung die Möglichkeit gegeben ist, für seine Thäligkeit sich vorher eine höhere Entschädigung zuzubedingen". In der schriftlichen Begründung meiner Berufung führte ich detaillirt aus, daß jede einzelne zu den 167 Sachen fpezialisirr aufgestellte Liquidation zutreffend sei und beantragte, die Akten doch vorzulegen, da mir scheine, daß nicht mein Urlheil, sondern das Urtheil. das ohne daß die Richter die Akten, aus welche sich meine Thäligkeit beziehe, angesehen, gefällt werde, ein willkürliches sei. Der Ehrengerichtshos lehnte die Vorlegung der Akten ab, läßt sich aber auch in seinem Urtheil nicht darüber aus, daß das L i q u i d a t B Veranlassung zu dem Vorwurf willkürlicher oder zu hoher Gebührenforderung gebe. Dazu sollte Liquidation v. herhalten. Wie aus dem oben vorgetragenen aktenkundigen Sachverhalt hervorgeht, habe ich bezüglich dieses Liquidats überhaupt keine Liqui- vation, sondern lediglich einen ungefähren Anschlag darüber, wie viel mir zukommen möchte, gemacht. Hierbei habe ich hervorgehoben, daß die Rechtsfrage zweifelhaft sein könnte und habe endlich unter Hervorhebung der Zß 89 und omderer Paragraphen der Gebührenordnung betont, wieviel für jede einzelne Prüfung mir zustehen möchte, und dem Mandanten die Gebührenordnung zugesendet und endlich mich bereit erklärt, Nach Zusendung der Bücher u. s. w. genau zu liquidiren. Das Ehrengericht lehnte zunächst sämmtliche Anträge aus Ein- ficht der dem Ehrengericht vorliegenden Akten und Bücher, aus welche meine Thäligkeit sich bezog, a b und führte im Er- kemitniß aus, daß es aus von dem Gerichtsschreiber angegebeneu Umständen.sch l i e ß e, daß alle Aktiva und Passiva„z n« sammmen vielleicht auf etwa 60 006 M." anzunehmen gewesen seien. Meine Thäligkeit sei eine kalkulatorische und eine juristische Arbeit gewesen. Ein Kalkulator hätte ungefähr „unter Berückstchtiflung des geschilderten Werthes des Objektes" 500 M., also»ch als Anwalt 1500-2000 M.(einschließlich juristischer Prüfung der Konten) statt der liquidirten 3360 Mark «u beanspruche» gehabt. In der Berufungsbegründung gestattete ,ch mir, nachdem mir inzwischen die Einsicht der Bücher aus dem Bureau des Ehrengerichts freigestellt war, darauf hinzuweisen, daß vor allen die Kladde und die Kopirbücher, auf die sich vor- zugsweise meine Thätigkeil erstreckt hatte, fehlten. Da X. eidlich angegeben hatte, daß er alle Bücher aus dem Jahre 1883 und 1884 mir übergeben habe und da serner das Ehrengericht mir miigetheilt hatte, alle von X. mir übergebenen Bücher seien ihm überbracht, so beantragte ich Herbeischaffung dieser Bücher. Der Antrag wurde mit dem Bemerke» abgelehnt, daß dem Ehrengericht diese Bücher nicht übergeben seien. X. behauptete später nochmals vor dem Ehrengerichtshos als Zeuge, er habe alle Bücher ein- gereicht. Aber auf diese Bücher lege ich so sehr viel Werth nicht, weil andere im Besitz des Ehrengerichts befindliche Bücher solgendes Resultat lieferten. Selbst nach den dem Ehren- gericht noch verliegenden Büchern, insbesondere dem sogenannten Geheimbuch, in dem sich eine Ans- stetlung eilies gerichtlichen Bücherrevisors über die Bilanz Mitte 1884 befand, betrug die Summe der Debitoren und Kredi- toren— ohne Zurechnung des übrigen Aktivvermögens damals 142 866 Mark 46 Pf. War also des ersten Richters Art und Weise zu der Gebührenrechnung unter Berücksichtigung des Gesammtwerthes der Aktiva und Passiva zu gelangen, richtig und rechnete man als Aktiva und Passiva diese aus Fol. 3 und 9 des Geheimbuches sich ergebende Gesammtsumme, so hätte ich nach eige- ner Schätzung des Ehrengerichts, da die Masse 21/3 höher war, als das Ehrengericht als„wahrscheinlich" taxirt, 2l/3X 1500—2000 M. d. i. 3500—46662/3 M. für die Thäligkeit zu beanspruchen, die ich angeblich mit 3360 M. aufgesetzt hatte. Daß die Masse noch bei weitem höher war, ergeben gleichfalls die Bücher. Ferner hatte der erste Richter erwogen, daß un« möglich 800 Konten hätten geprüft sein können, so viele können unmöglich in dem T.'schen Geschäfte bestehen. Nun legte ich ans den schließlich in 5 Kisten verpackten Akten und Büchern, die von X. dem Ehrengericht übersendet, klar, daß unter diesen über Hunden von mir geprüfte Dokumente sich befanden, und daß schon allein aus dem sog. Hauptbuch, deren Konten zu prüfe» waren, durch einfache Zählung sich ergab, daß genau 1000 Konten in diesem Hauptbuch verzeichnet waren. Ich beantragte nunmehr, diese"Bücher vorzulegen und sie wenigstens nach der Richtung hin zu prüfen, wieviel Konten und in welcher Höhe denn eigentlich vorhanden seien. Für jeden einzelnen Fall erklärte ich mich ausdrücklich bereit, jede Aufklärung zu geben, und fügte hinzu, daß bei einer ganzen Anzahl von Konten sich von meiner Hand stenographische Schristuolizen befänden. Der Ehrengerichtshof in Leipzig lehnte die Vorlegung der Akten, die ich bereits in meiner Berufungsbegründung vor- zulegen erbeten hatte(in der ich gleichzeitig betonte, mir soviel Raum zu meiner Vertheidigung geben zu wollen, als ich als Be- llagter haben würde, falls X mich im Zivilprozeß verklagt hätte), a b und motivirte dies damit, daß aus den Akten in eine Thäligkeit nicht voll ersehen werden könnte. Nunmehr beantragte ich, die Akten zu dem BeHufe vorzulegen, um wenigstens d i e Thäligkeit dem Gesetz entsprechend zu schätzen, die ich Inhalts der Akten und der Bücher aufgewendet habe. Auch diesen Antrag lehnte der Ehrengerichtshof»nit der Moti- virung ab, daß er lediglich zur Verschleppung der Angelegenheit gestellt sei. Als ich über diese Motlvirung meine Verivunberung aussprach, wurde mir dann mitgeiheilt, daß die s ä m m t- lichen Geschäftsbücher und Akten, aus d i e sich meine Thäligkeit bezieht, in Berlin sich be- fänden. Ob die Akten in Berlin zurück gelassen oder nach Berlin zurück gesendet sind, weiß ich nicht. Hatte ich aus dem ersten wider mich eingeleiteten ehrengerichtlichen Prozeß die Lehre ziehen können und müssen, daß das Gericht darauf aufmerksam gemacht werden niüsse, daß Akten vorliegen, die das Gc�entheil der Anklage beweisen, so zeigte mir hier der Ehren- gerichtshof den Weg, den ein Gerichtshof beschreiten kann, um dem Angeklagten es unmöglich zu mache», darzulegen, daß die Anklage durch die Akten selbst widerlegt wird— die Akren waren einfach nicht beigefügt. Daß auch der dem Ehrengerichtshof vor- liegende Theil der Akten, insbesondere das SitznugSprolokoll vom 27. April 1892, unbekannt war, ergiebt sich aus einigen Aeußerungen des Vorsitzenden, wie z. B. der: In erster Instanz sei ich nicht im Termin erschienen— wiewohl ich dort nicht nur erschienen war, sondern mehrere Beweisantrage gestellt und über die Ablehnung derselben mich ausführlich in meiner Berufungsbegründung aus- gelassen hatte. Dem Ehrengerichtshof gegenüber beantragte ich nunmehr darüber Beweis zu erheben, daß die Aktiva und Passiva, um deren Prüfung es sich handelte, zusaminengerechnet bei weitem 400 000 M. uberschritten haben und beantragte ferner, einen gerichtlichen Bücherrevisor, oder einen Konkursverwalter, oder einen preußischen Amtsrichter darüber als Sachverständigen zu vernehmen, daß, wenn man auch mit dem ersten Richter an- nehmen wolle, daß abgesehen von meiner rein juristischen Thättg- keil ich eine Thäligkeit entwickelt habe, die ein Konkurs- vermalter oder Bücherrevisor entwickeln konnte, ich allein für diese Thäligkeit eines Konkursverwalters oder Bücher- revisors wenigstens 4000 M. selbst dann zu beanspruchen hätte, wenn ich lediglich d i e Thäligkeit entwickelt hätte, die aus den von X deni Gericht übergebenen Akten hervorgehe. Die Anträge wurden abgelehnt. Daß eine Verurtheilung gegen mich wegen dieser Angelegenheit erfolgen würde, war inir von dem Augenblick au klar, wo ich durch das Gericht erfuhr, daß der Hauptbestandtheil der Akten nicht zugegen sei und daß es in dem Verlangen, dieselben herbeizuschaffen, die Belhätigung einer Verschleppungsabsicht erblickte. Immerhin ivar ich ge- spannt, wie der Ehrengerichtshos sein Urtheil motivircn würde. Sein Urtheil hat alle meine Erwartungen übertroffen. Zum Ner- ständniß des§ 89 der Gebührenordnung folgendes voraus; ß 89 sagt wörtlich: Ist für das dein Rechtsanwalt über- tragene Geschäft der Betrag der Gebühren in diesem Gesetz nicht bestimmt, so erhält er eine unter entsprechender Äln- weudung der Bestimmiingen dieses Gesetzes zu bemeffende entsprechende Gebühr. Der Leser wird erkennen, ob i ch diesen Paragraphen berücksichtigt habe oder nicht. Der Ehrengerichtshos behauptet in seinem Erkenntniß, daß ich„die durch diesen Para- g r a p h e n gefleckte Grenze bewußt überschritten" hätte. Nun darf man billig von dem Ehrengerichtshos verlangen, daß er auf Grund der Gebührenordnung für Rechts« anwälle mindestens ungefähr berechnet, wieviel mir denn eigentlich zugestanden habe— denn daß ich thatsächlich inhaltlich meines Briefes vom 10. Mai nicht liquidirt, sondern lediglich eine ungefähre Auisiellung gemacht habe, darauf lege ich hier wenig Gewicht. Was thut der Ehrengerichlshof? Der Ehren- gerichtshof läßt in seiner gesammten Auseinandersetzung über die Höhe der Gebühren die Gebührenordnung, insbesondere Z 89 vollkommen bei Seite. Er spricht mit keinem einzigen Worte davon, wieviel einem A n w a l t e als A n>v a l t zugestanden hätte. Er ver- sucht niit keinem Worte weder darzulegen, daß meine Auffassung über die betreffenden Bestimmungen unrichtig gewesen sei, noch versucht er auch nur entfernt eine Berechnung aufzustellen, die dein§ 89 entspricht. Er inacht vielmehr den Sprung: er merzt den Anwalt aus. Ter Anwalt existirt bereits vor feinem Ausschluß für ihn nicht mehr. Es war ja bereits über die andern Punkte verhandelt, es stand für den Ehrengerichtshos zweifellos schon fest, daß er ausschließen würde,— warum soll er nicht sein Urtheil schon vorher als vollstreckt erachten? Wenn nun der Ehrengerichtshof annahm, daß sein Urtheil bereits vollstreckt sei, so war es allerdings nicht mehr noth- wendig, überhaupt sich darüber auszulassen, was ein Rechts- a n ,v a l t zu beanspruchen habe. In seiner gesammten Aus- einandersetzlmg ist mit keinem Worte davon die Rede, was dem, eigentlich ein Anwalt ausGrlinddesZ89zu beanspruchen Hube. Ader desto mehr ist von anderen Sachen die Rede. Er spricht von dem Konkursverwalter und unter- sucht, wie viel einem Konkursverwaller an Gebühren zugestanden haben würde. Er übersieht nur hierbei, daß es sich nicht um eine Thäligkeit eines Konkursverwalters handelte, sondern daß ich neben der Thätigkeil, die in meiner Liquidation C berücksichtigt ist, noch d a s zu be- anspruchen berechtigt gewesen wäre, was ein KoukurSverwalier unter ähnlichen Umständen zu beanspruchen hätte und daß eine von mir etwa dahin aufgestellte Berechnung, in der ich andere als in der Gebührenordnung vorgeschriebenen Ge- bühren aufgesetzt,§ 89 unzweifelhaft verletzt hätte. Nun hatte ich, da ich nach den geschilderten Vorgängen auf alles seitens des Ehrenaerichtshofs gefaßt sein mußte, beantragt, einen Konkurs- Verwalter darüber z» vernehmen, daß, wenn allein dessen Thäligkeit in Betracht käme, eine bei weitem höhere Gebühr als die in Liquidation C aufgestellte, ihm zu- fallen müsse. Der Ehrengerichtshos legt dar, wie er ohne einen Sachverständigen und ohne im Best tz der Akten zu sein taxiren könne, was einem KonkurZverwatieS gebührt. Nothwendig schien es ihm hierzu, in das Erkenntniß nur den Paragraphen eines Gesetzes ohne Mittheilung seines Inhalts zu setzen. Das Erkenntniß sagt wörtlich: „Der Ehrengerichtshof geht, was die Höhe der von dem Angeschuldigten berechneten Gebühre» anbetrifft, von derAuffassimg aus, daß, auch wenn die dem Konkursverwalter zustehenden Gebühren als Maßstab für die Höhe der dem Angeschuldigten zllstehenden Gebühren zur analogen Anwendung käineu, einem Konkursverwalter bei einer Thäligkeit von nur wenigen Monaten und bei der geringen Aktivmasse, wie sie die mündliche Verhandlung ergeben hat, kaum so viel an Ver- gütung zuzubilligen wäre, wie der Angeschuldigte in den Liquidationen A. und B. in Ansah gebracht hat. Der Gerichts- Hof gelangt zu dieser Annahme ohne Vernehmung eines Sach- verständigen auf Grund des eigenen Ermessens in An- Wendung des§ 77 der Reichs-Konkursordnung", tz 77 C.- O. bestimmt:„Der Verwalter hat Anspruch auf Erstattung angemessener baarer Auslagen und auf Vergütung für seine Geschäftsführung. Die F e st s e tz u n g der Auslagen und der Vergütung erfolgt durch das Konkursgericht." Konkursgerichr kann niemals das Reichsgericht fein. Kon- kursrichter ist niemals einer der Urtheilsfinder des Ehren- gerichtshofes seit dem Inkrafttreten der Konkursordnuug gewesen; auch nur als Anwalt bei einem Konkursgericht auszutreten, ist den als Anwalt beim Reichsgericht zugelassenen Herren durch tz 100 der Rechtsanwalts- Ordnung verboten. Aber lhut nichts, das„eigene Erineffen" ersetzt Sachkenntniß, ersetzt die Akten, ohne deren Prüfung kein Konkursgericht Gebühren festsetzt. Für den Laien könnte es demnach erscheinen, als ob etwa ein Konkursverivalter nach Zeit bezahlt würde und als od irgend eine bestimmte Taxe für einen Konkursverwalter bestehe, sonne als ob irgendwo eine gesetzliche Be- st i m m u n g b e st e h e, nach der ein Anwalt für die Thätigkeit, die er als Anwalt aufgewendet hat, nur das liquidiren darf, was einem Konkursverwalter zusteht, der nicht diese, sondern eine von demAnwalt zwar auch aufgewendete, abernicht inAnrechnung gebrachte Thätigkeit hätte berechnen können. Ter Schein trügt. Gewiß, daS hätte mich nicht überraschen dürfen, nachdem der Ehrengerichtshos festgestellt hatte,„nimmer- mehr" könne angeiiomnien werden, daß„pflichtgemäße Er- wägungeii" einen Oberstaatsanwalt bei der Erhebung der An- klage nicht leiteten, selbst wenn er nach seinen eidlichen Zu- geständnissen nichts gethan hat, um zu prüfen, ob das, was er behauptet, den Akten entspricht oder wahr ist. Der Ehrengerichts- Hof spricht auch von einer geringen Aktivmasse, ohne irgend wie auch nur annähernd anzugeben, wieviel er als Aktivmasse für vorhanden erachtet. Er schlägt sich ferner bei diesem Theil seiner Grunde selbst ins Gesicht. Nachdem er oben„aus Grund des eigenen Ermessens" festgestellt hat, was ein Konkursverwalter bekommen könnte, begründet er seine Ablehnung, die Schriftstücke und Bücher zu verlesen, auf die sich nieine Thätigkeil be- zogen hat, dainit, daß sie einen Anhalt für die von mir aufgewendete Thätigkeit nicht gewähren würden. Nachdem so der Ehrengerichlshof auf Grund„eigenen Er- Messens" unter sorgsamer Fern Haltung des Aktenmaterials die Gebührenhöhe geprüft, fällt dem Ehrengerichtshof das Wort „willkürlich" ein. Der Ehrengerichtshof erachtet natürlich nicht seine Art, sondern meine Art der Liquidation für eine„will- kürliche". Weshalb willkürliche?„weil jeder aktenmäßige Aus- weis" über die von dem Angeschuldigte» auf die Prüfung der Akten angeblich aufgewendete besondere Thätigkeit fehle." Ja, wenn ausdrücklich abgelehnt wird, die zu de» Akten gehörigen Beiakten und Bücher zu den Akten zu schaffen, dann fehlt aller- dings alles— mit Ausnahme des„eigenen Ermessens" des Ehrengerichtshofes. Noch einen Anstoß des Aergernisses findet der Ehrengerichts- Hof. Es sind 3000 Mark Extrahönorar vereinbart worden. Dieses ExtraHonorar habe ich aber ausdrücklich abgelehnt. Thut nichts,— dem braven X. wird vom Ehrengerichtshof attestirt, daß„ihm auch jetzt die Bedeutung eines Extrahonorars noch nicht klar" sei. Aber aus der Welt schaffen läßt sich nicht, daß ich dem Zk. anheimgestellt habe, die Liquidation von drei Mitgliedern des Vorstandes, die mir doch sicher nicht sehr günstig gesinnt waren, prüfen und endgiltig festsetzen zu lassen. Da ivird nun der Umstand, daß ich, wie oben erwähnt, mit Rücksicht aus die frühere Thäligkeit der Herren Laus und Lesse unter Hinweis auf tz 300 St.-G.-B. abgelehnt hatte, ohne Er- mächtigung der X.'schen Eheleute mich zu äußern und in die so schön gestellte Falle zu treten, als etivas erachtet, ivaS„nicht für den guten Glauben" spricht. Dieser„nicht gute Glaube" mußte dazu herhalten, um den n e u e n Vorwurf einer bewußten Gebührenüberhebung eimgermaßen rechtfertigen zu können. Der Ehrengerichtshos ist aber noch nicht am Ende seines Lateins. Liegt hiernach, wie er ausführt, übermäßige und willkürliche Liquidation seitens des Angeschuldigten vor, so fügt er hinzu, erscheint diese Pflichtverletzung um so straf- barer, weil dem Angeschuldigten eine Partei gegenüber stand, die wegen der angeblichen Buchsälschung und wegen des ihm zum Abzüge seiner Gebühren berechtigenden Reverses ganz in seine Hand gegeben ivar,"—„ganz in seine Hand gegeben war." Zum Abzug der Gebühren ist jeder Bevollmächtigte ohne weiteres be- rechtigt, selbst X hat dieses Recht niemals bestritten. Wenn nun ein Anwalt sich im Laufe seiner Thätigkeit aiisdrücklich bestätigen läßt, daß er zum Abzüge seiner Gebühren berechtigt sei,— heißt das: den Mandanten ganz in seine Hand nehmen? Wenn ein Anwalt jemanden, der gefälschte Bücher gebraucht hat, trotz der Fälschung der Bücher und anderer Hindernisse soweit fördert, daß dessen sämmtliche Gläubiger befriedigt werden, wenn er ihn— die diesbezüglichen Briese find dem Ehrengerichtshof überreicht, eine Beweiserhebung ist abgelehnt— dem Drängen von Gläubigern gegenüber schützte, die mit fingirien Forderungen daraus vertrauend, daß die Bücher gefälscht sind, an ihn herantraten, wenn der Auwalt von der Erbschaft, deren Höhe ihm als solche bezeichnet war, daß sie un- gefähr reichen würde, um einen Vergleich mit den Gläubigern herbeizuführen, nach voller Befriedigung sämmtlicher Gläubiger noch 11000 M. dem Mandanten rettet, wenn der Anwalt bei Streitigkeiten über Gebührenhöhe dem Mandanten anheimstellt, selbst drei Richter hierüber zu wählen, dann allerdings handelt der Anwalt anders, als Richter, die einen» politischen Gegner gegenüber sich für berechtigt erachten, die ihnen vorliegenden Alien nicht eiiizuseheii, die zu Viesen ge- hörigen Beiakten in angemessener Entfernung vom Urtelssitz zu lassen, jede Beweiserhebung abzuschneiden u»V dann auf Grund „eigenen Ermessens" iin Urtel Behauptungen über einen ihrer Gegner aufzustellen, die niemals zum Gegenstand einer Anklage gemacht waren, deren Unwahrheit aus den Akten selbst folgt, deren Inhalt aber ein ehrenrühriger wäre. Wer die Thatsache, daß er jemanden„in seiner Hand hatte", nicht ohne Eigennutz ausgebeutet— ich einein Klienten gegenüber oder„nach eigenem Ermessen" Behörden einem politische» Gegner gegenüber— mag der Leser entscheiden, dessen Beurtheilung ich diese Veröffentlichung gleichzeitig als schätzbares Material zn den Fragen unterbreite: Volksrecht oder Juristenunrecht? Oeiientlichkeit oder Richtöffentlichkeit des Verfahrens? Ver- antwvrtlichkeit von Beamten oder nicht? Berlin, den 28. Dezember 1892. * Arthur Stadt Hagen. Verantwortlicher Redakteur: Arthur Stadthage» in Berlin. Druck und Verlag von Max Badiug in Berlin SW.. Beuthftraße 2,